Nationalsozialismus
Die deutsche Justiz im Nationalsozialismus
„Das Leben Hitlers ist […] in gleicher Weise als geschütztes Rechtsgut anzuerkennen, wie das Leben eines jeden anderen Menschen. Ein Rechtfertigungsgrund im Sinne einer etwa erlaubten Diktatorentötung ist dem Strafrecht fremd.“
Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.12.1955 - https://de.wikipedia.org/wiki/Maurice_Bavaud
"... Es war in Flensburg, dass mehrere Soldaten zum Tode verurteilt wurden, nachdem Deutschland kapituliert hatte. ... Es soll auch nicht vergessen werden, dass es in Flensburg war, dass ein Staatsanwalt am 30. Januar 1953 an Johann Süss` Vater schrieb, sein Sohn sei in Mürwik in Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils erschossen worden. Und dann unternahm der Staatsanwalt nichts mehr in der Sache." - http://akopol.files.wordpress.com/2012/03/mahnmal3.pdf
Vermutlich einer der vielen NS-belasteten Staatsanwälte, die nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland vom NS-Verbrecher zum Scheinheiligen mutierten. Den Namen finden Sie im Handbuch der Justiz 1954.
Der Führer
Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
zitiert nach Werner Schubert "Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus", 1993, 703,704
"Der Präsident des Oberlandesgericht Nürnberg, Burghardt, brachte mit herzlichen und überzeugenden Worten auf die glückhafte Zukunft des neuen deutschen Reiches ein dreifaches Sieg-Heil aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte."
Scheppler, Deutsche Richterzeitung, DRiZ 1933, 19
zitiert nach: "Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933", Dr. jur. utr. Heinz Ponnath, Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth in: "Deutsche Richterzeitung", Mai 2007, S. 150
Stasiunterlagen-Behörde
Von Markus Decker
Roland Jahn ist seit einem Jahr Chef der Stasiunterlagen-Behörde. Der Bilderbuch-Dissident hat in den ersten 365 Amtstagen heftig polarisiert. Dabei ist ein Bild entstanden, das den Realitäten nicht entspricht.
...
Zuvor hat Jahn in seiner Dienstlimousine 72 Kilometer zurückgelegt
– von Thüringens Hauptstadt in eine der früheren DDR-Bezirksstädte, von einem Gespräch mit der CDU-Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht in der altehrwürdiger Staatskanzlei zur Geschichtsmesse der Stiftung Aufarbeitung in ein altes DDR-Hotel 750 Meter über dem Meeresspiegel, auf Geheiß von Staats- und Parteichef Erich Honecker erbaut. Seit einem Jahr macht der langjährige Journalist das jetzt – eine Behörde führen, die 1650 Mitarbeiter zählt, 97 Millionen Euro jährlich kostet und 111 Kilometer Akten verwaltet....
14.03.2012
http://www.berliner-zeitung.de/politik/stasiunterlagen-behoerde-bilderbuch-dissident-als-ermittler,10808018,11890432.html
Nun raten Sie mal, wie viel Geld der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland die Aufarbeitung des NS-Unrechtes jährlich wert war. Wenn es in heutige Preise umgerechnet, 10 Prozent von dem des Etats der Stasiunterlagen-Behörde waren, dann dürfte das schon viel sein.
NS-Unrecht wurde in den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland integriert, die alten nationalsozialistischen Eliten und Täter weitestgehend integriert und privilegiert. Zeitgleich begann eine bis zum heutigen Tag andauernde massive Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, die nach den in die Millionen gehenden Opferzahlen gerechnet, die Opfer von DDR-Unrecht weit in den Schatten stellt.
Von einer Entschuldung der Bundesregierung und der Opfer bis heute keine Spur. Pfui Deibel vor so viel Doppelzüngigkeit kann man da nur sagen.
Der Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar 1947 bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs. Josef Altstötter et al. bezeichnet. Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes. Einige Täter waren verstorben oder hatten wie der ehemalige Reichsjustizminister Otto Thierack Suizid begangen. Gegenstand des Juristenprozesses war der Erlass der NS-Terrorgesetze, namentlich solcher, die sich auf die besetzten Gebiete im Osten bezogen, außerdem weitere Exzesse der NS-Gerichtsbarkeit.
Die Urteile wurden am 3. und 4. Dezember 1947 verkündet. Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, vier weitere wurden freigesprochen. Im übrigen verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren Zuchthaus. Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem IMT und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhängt. Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Juristenprozess
Der Reichsführer SS mit Tochter.
Gudrun und Heinrich Himmler im März 1938. - Foto: Ullstein
Heinrich Himmler besuchte mehrmals Ravensbrück, das zentrale Ausbildungslager für SS-Aufseherinnen;
Foto aus dem SS-Fotoalbum
www.ravensbrueck.de/mgr/deutsch/frauen-kz/index.htm
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Sieg-Heil
"Der Präsident des Oberlandesgericht Nürnberg, Burghardt, brachte mit herzlichen und überzeugenden Worten auf die glückhafte Zukunft des neuen deutschen Reiches ein dreifaches Sieg-Heil aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte."
Scheppler, Deutsche Richterzeitung, DRiZ 1933, 19
zitiert nach: "Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933", Dr. jur. utr. Heinz Ponnath, Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth in: "Deutsche Richterzeitung", Mai 2007, S. 150
Kommentar Väternotruf:
Die emotionale Verstricktheit der bundesdeutschen Justiz mit dem nationalsozialistischen Regime ist bis heute zu spüren, nicht nur in dem Gleichklang der bundesdeutschen Justiz mit Adolf Hitler bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, die als Menschen zweiter Klasse jahrzehntlang die ganze Verachtung der bornierten Machteliten bis hinauf in den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht erfahren mussten.
Auch in der Selbstdarstellung zur Historie vieler Gerichte finden wir oft eine ausführliche Darstellung des Mittelalters bis hin in das beginnende 20. Jahrhundert, dann folgt ein verschämter Sprung in die fünfziger Jahre und was man da alles für schöne neue Justizgebäude in Betrieb genommen hat. Die Nazizeit wird meist ausgeklammert, wahrscheinlich hat die Großelterngeneration vieler Juristinnen und Juristen so viel Dreck am Stecken, das man darüber am liebsten den Mantel des Schweigens legen will.
So zum Beispiel eine Darstellung des Amtsgerichtes Stade
Geschichte des Amtsgerichtes
A. Das Gerichtswesen im Elbe-Weser-Raum vor 1645
B. Die Justizkanzlei als zentrales Obergericht 1652
C. Die Trennung von Justiz und Verwaltung 1852
D. Die Gerichtsgebäude
Das Gerichtswesen im Elbe-Weser-Raum vor 1645
http://www.amtsgericht-stade.niedersachsen.de/master/C5806693_N5796279_L20_D0_I5051463.html
(gefunden am 24.03.2010)
Pfui Deibel Deutschland.
Hanns Kerrl (Mitte) 1933 beim Besuch der Justiz-Referendare im Lager Jüterbog, später Hanns-Kerrl-Lager
Hanns Kerrl (* 11. Dezember 1887 in Fallersleben; † 15. Dezember 1941 in Paris) war ein deutscher nationalsozialistischer Politiker. Er übte unter anderem die Ämter des Preußischen Landtagspräsidenten, preußischen Justizministers vom 21. April 1933 bis zum 22. Juni 1934 und Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten (Reichskirchenminister) ab 1935 aus; in letzterem war er verantwortlich für die Gleichschaltung der Kirchen im Deutschen Reich. Seit 1935 auch Leiter der Reichsstelle für Raumordnung, wurde er spöttisch der Minister für Raum und Ewigkeit genannt.
...
Kerrl setzte sich für die Auflösung des Landtages und Neuwahlen am 5. März 1933 ein, um der NSDAP eine eigene Mehrheit zu sichern. Diese kam nur durch die Aberkennung der KPD-Mandate zustande. Durch die Gesetze zur Gleichschaltung der Länder vom 31. März und 7. April 1933 wurde Preußen dem Reich unterstellt. Vom 25. März 1933 bis 1935 amtierte er als Reichskommissar für das preußische Justizministerium. Vom 21. April 1933 bis zum 22. Juni 1934 war Kerrl auch preußischer Justizminister. Qua Amt war er damit Mitglied im Preußischen Staatsrat. Er führte ein System nationalsozialistischer Indoktrination für frisch ausgebildete Juristen ein: Alle Referendare mussten sich einer achtwöchigen Ausbildung im Referendarslager Jüterbog unterziehen. Dieses Lager erhielt den Namen „Gemeinschaftslager Hanns Kerrl“ und wurde zwischen 1933 und 1939 von 20.000 jungen Juristen durchlaufen. Kerrl gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht[1] Hans Franks.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hanns_Kerrl
Reinhard Strecker prangerte früh an, dass Nazirichter in der Bundesrepublik Recht sprachen. Dafür wurde er zuerst gehasst und dann, sehr spät geehrt. Geschichte eines übersehenen Helden.
...
Woher nahm der Student die Kraft, sich mit CDU und SPD sowie Verfassungsschützern und Staatsanwälten anzulegen und immer weiterzumachen?
Strecker kommt aus einer Juristenfamilie, sein Großvater erarbeitete das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit, der Vater diente als Kammergerichtsrat in Berlin. ...
Auf Streckers 43 Anzeigen gegen Nazijuristen war keine einzige Verurteilung erfolgt. ...
Der Spiegel, Nr. 7, 9.2.2019. S. 34-36
Amtsgericht Lichtenfels
Das Amtsgericht Lichtenfels ist eines von 73
Amtsgerichten in Bayern und ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit
Sitz in der Stadt Lichtenfels.
...
Die Personalsituation am Amtsgericht Lichtenfels im
Herbst 2013 wurde durch den Dienstantritt des Richters auf Probe Maik Bunzel
entspannt.[8] Ein Jahr später wurde bekannt, dass ein Maik B., Frontmann der
Band Hassgesang, seit November 2013 Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels
sein soll.[9][10] Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz war bereits im
Februar 2014 über die politischen Aktivitäten des Juristen informiert.[11]
Nach Einschätzung von Gordian Meyer-Plath vom Verfassungsschutz Brandenburg war
Hassgesang der 'verlängerte musikalische Arm' der südbrandenburgischen
Neonazi-Szene um das 2012 verbotene Portal Spreelichter.[12] Vom Amtsgericht
Cottbus war Maik B. 2004 zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung und
Aufforderung zu Straftaten im Hassgesang-Album „Bis zum letzten Tropfen“
verurteilt worden. Die von ihm gesungenen Texte sind ein klares Bekenntnis zu
Nationalsozialismus und Judenhass. Ein Liedtext lautet: „Adolf Hitler, im
Kampf für unser Land. Adolf Hitler, sein Werk verteufelt und verkannt. Adolf
Hitler, du machtest es uns vor. Adolf Hitler, Sieg Heil tönt es zu dir
empor.“ Im Lied „Israel“ heißt es: „Es ist bekannt in aller Welt, dass
der Jude nicht viel von Arbeit hält. Lieber nimmt er die Entschädigungsmoneten,
zum Bau von Atomraketen.“ Und: „Das tapfere Volk von Palästina sollte man
verehren, weil sie allein sich auf der Welt noch gegen die Juden wehren.“ Und:
„Heilig sei allen Völkern Befehl, Atomraketen auf Israel.“[13] Der Richter
wurde vom Dienst suspendiert.[14] und kurz darauf auf eigenen Antrag
entlassen.[15] Obwohl die 1991 abgeschaffte Regelanfrage beim Landesamt für
Verfassungsschutz, die wesentlicher Bestandteil des sogenannten
Radikalenerlasses war, hier eine Einstellung nicht verhindern hätte können,
erwägen Landesjustiz- und Landesinnenministerium deren Wiedereinführung.[16]
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Lichtenfels
Kommentar Väternotruf:
Ein solcher Eklat wie in Bayern und am Amtsgericht Lichtenfels hätte leicht verhindert werden können, wenn der Gesetzgeber die Gerichte verpflichten würde, die Namen der an den jeweiligen Gerichten tätigen Richter auf den Internetseiten der Gerichte zu veröffentlichen. So könnte jeder Bürger prüfen, wer ihm da in der Verhandlung gegenübersitzt. Aber daran gibt es seitens der Bundesregierung, des Bayerischen Justizministeriums offenbar kein Interesse, vielleicht weil man sonst noch mehr Richter mit einer braunen Vergangenheit entlassen müsste und dann wäre womöglich jede 100. Richterstelle in Deutschland unbesetzt.
Und würde es nach dem Willen des sogenannten "Berliner Beauftragten für Datenschutz" gehen, dann dürften überhaupt keine Namen von Richtern gegen deren Willen veröffentlicht werden, frei nach dem Motto: Wollt Ihr den totalen intransparenten Staat - Ja!
16.10.2014
"Mit reinem Gewissen": Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer
Wolfram Wette (Herausgeber), Joachim Perels (Herausgeber)
Gebundene Ausgabe: 474 Seiten
Verlag: Aufbau Verlag; Auflage: 1 (10. Oktober 2011)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3351027400
ISBN-13: 978-3351027407
Kurzbeschreibung
Alles andere als eine Erfolgsgeschichte des Rechtsstaats Während Opfer der NS-Militärjustiz jahrzehntelang um ihre Rehabilitierung kämpfen mussten, machten ehemalige Wehrmachtjuristen wie Richard Börker, Hans Filbinger, Ernst Mantel und Erich Schwinge in der Bundesrepublik eine zweite Karriere als Richter, Staatsanwälte, Beamte oder Dozenten. Renommierte Historiker und Juristen rücken die Folgen der personellen Kontinuitäten für die demokratische Rechtsordnung und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ins Bewusststein: Die Amnestie von Schreibtischtätern wurde durchgesetzt, Verfahren wegen Justizverbrechen endeten mit Freisprüchen oder wurden eingestellt. Selbstentlastungen früherer Kriegsrichter stützten die Legende von der »sauberen« Wehrmacht, eingeschlossen die Wehrmachtjustiz. Der politische Widerstand gegen Hitler, der vor allem auf die Wiederherstellung der Geltung des Rechts gerichtet war, dagegen galt z.B. 1956 noch immer als strafrechtlich zu ahndendes Verbrechen. Erst über 50 Jahre nach Kriegsende hob der demokratische Gesetzgeber in mehreren Anläufen – zuletzt mit der Annullierung der Norm des Kriegsverrats – sämtliche Unrechtsurteile des Hitler-Regimes auf und gab den Opfern damit ihre Würde zurück. Hoch aktuell ist die differenzierte Auseinandersetzung mit Überlegungen zur Wiedereinführung einer Militärjustiz in der Bundesrepublik.
Über den Autor
Wette, Wolfram, Prof. Dr. phil., geboren 1940, Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Philosophie, Promotion 1971 in München, Habilitation 1991 in Freiburg i. Br.; von 1971 bis 1995 Historiker im Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) in Freiburg i. Br.; seit 1998 apl. Professor für Neueste Geschichte am Historischen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; Mitbegründer des Arbeitskreises Historische Friedensforschung (AKHF); Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der "Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.".
Joachim Perels, geb. 1942, Politikwissenschaftler, seit 1971 an der Universität Hannover, seit 1983 dort Professor für Politische Wissenschaft (inzwischen emeritiert). Arbeitsgebiete: Demokratische Verfassungstheorie, Herrschaftsstruktur des Staatssozialismus, Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, Nachwirkungen des NS-Systems in der Bundesrepublik Deutschland, Ahndung von Staatsverbrechen, Politische Implikationen von Theologie. Mitbegründer und Redakteur der Zeitschrift »Kritische Justiz«, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Fritz Bauer Instituts und Mitglied der internationalen Expertenkommission für den Ausbau der Gedenkstätte Bergen-Belsen, stellvertretender Direktor des Instituts für Föderalismusforschung.
http://www.amazon.de/Mit-reinem-Gewissen-Wehrmachtrichter-Bundesrepublik/dp/3351027400
Freimaurer und Justiz in Norddeutschland unter dem Nationalsozialismus: Die beruflichen Folgen der Mitgliedschaft in Logen für Richter und Staatsanwälte
Jochen Schuster (Autor)
Verlag: Lang, Peter Frankfurt; Auflage: 1 (12. März 2007)
Das Mahnmal für die Opfer der Willkürjustiz von 1933 bis 1945
Zur Geschichte des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in den letzten 50 Jahren gehört auch die Geschichte des Mahnmals vor dem Gebäude und der dazugehörigen Ausstellung über die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus.
Ein Beitrag von Volker Lindemann, Vizepräsident a.D. des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1989
...
Mein Einwand, dass wir in unseren Verhandlungen dann etwas falsch gemacht, Möglichkeiten und Grenzen unseres Verfahrens nicht ausreichend vermittelt hätten, fand wenig Zustimmung. Auf einer vom Richterrat einberufenen Versammlung Anfang Dezember 1992, an der etwa zwei Drittel der im Oberlandesgericht tätigen Richterinnen und Richter teilgenommen haben, stimmte etwa ein Viertel ganz gegen ein Mahmal, jedenfalls in Schleswig, ein Viertel befürwortete das Mahnmal am gewählten Standort und etwa die Hälfte wünschte sich einen anderen Standort. Nicht vergessen habe ich das Argument, dieses Mahnmal, das notwendig sei, sei in seiner Deutlichkeit an solch einem zentralen Platz noch zu schwer erträglich, würde noch zu sehr schmerzen. Es gab dann noch einen Aufruf mit 46 Unterschriften, in dem einerseits die Idee der Gedenkstätte für die Opfer der Justiz im Nationalsozialismus bejaht, andererseits der Standort für schwer erträglich erklärt wurde, weil die Skulptur als neues Symbol für die Justiz mißdeutet werden könnte.
Wir haben in der Mahnmalgruppe schwer um die richtige Reaktion gerungen - war doch die Wahl des Standortes im Herbst 1991 vor Herstellung der Entwürfe wie auch bei der Auswahl des Entwurfs von Waldemar Otto in der Jury-Sitzung nach allem Für und Wider getroffen worden. In einer erneuten hausöffentlichen Jury-Sitzung unter Beteiligung des Plenums mit anschließender Abstimmung in der Jury sahen wir eine Möglichkeit, unsere Standpunkte zu vermitteln oder in Frage zu stellen. So verständlich manche der "Änderungsargumente" waren, überzeugt haben sie die Jury-Mitglieder nicht. Und so hat die Skulptur den zentralen Platz, für den sie geschafffen wurde, erhalten - "mitten in unseren Herzen", wie ein Kollege es formulierte. Was es bei ihrer Übergabe an die Öffentlichkeit am 2. April 1993 vom Justizminister Dr. Klaus Klingner und von der streitbaren Lea Rosh zu hören gab, ist in dieser Broschüre im Anschluss an die Ausstellungstexte nachzulesen.
Ich freue mich einmal mehr im Leben darüber, wie gemeinsame Arbeit so vieler und so unterschiedlicher Kolleginnen und Kollegen gelingen kann, auch wenn die eine oder der andere heimlich oder laut gedacht hat, daß ganze hätte man auch in ein paar Monaten schaffen können.
Skandale oder weitere merkbare Reaktionen sind ausgeblieben. Manchmal liegt eine Blume auf der Inschriftentafel vor der Figur. Vielleicht gelingt es uns in seltenen Augenblicken, die Opfer jedenfalls in der Erinnerung wieder lebendig zu machen, und - wie Frau Rosh es in ihrer Rede am Ende sagte - sie auch zu umarmen, zu streicheln und zu wärmen, sie, die wir damals so allein und ohne Rettung gelassen haben. Und vielleicht können wir den Schwur halten: Nie wieder ...
Volker Lindemann
Kommentar Väternotruf:
Während man sich am Oberlandesgericht Schleswig wohl immerhin durchgerungen hat, den Opfern der NS-Justiz ein Mahnmal zu setzen, kann man beim Rundgang durch das Amts- und Landgericht Flensburg den Eindruck gewinnen, dass der braune Ungeist dort noch immer durch die Treppenflure wabert.
Gedenktafel für die Opfer der Hamburger Justiz in den Jahren 1933 bis 1945 am Oberlandesgericht Hamburg
Während man am Oberlandesgericht Hamburg der Opfer der NS-Justiz gedenkt, gedenkt man am Amtsgericht Flensburg und Landgericht Flensburg der Täter/innen aus der Justitz, die 1939 bis 1945 "im Kampf für ihr Volk" blieben.
Braun ja braun sind alle meine Kleider, braun ja braun ist alles was ich hab.
Stolpersteine
Die Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte fand ihren Abschluss am 20. Mai 2009 mit einer Gedenkfeier aus Anlass der Verlegung von vier „Stolpersteinen“ in der Elßholzstraße vor dem Treppeneingang des Gerichtsgebäudes. An der Veranstaltung nahmen neben den Tagungsteilnehmern auch viele Gerichtsangehörige teil. Die goldglänzenden, in den Boden eingelassenen Stolpersteine erinnern an vier Richter jüdischen Glaubens, die ihre Ämter unter nationalsozialistischem Druck verloren haben und später umgebracht worden sind.
Max Fabisch, zuletzt Mitglied des 22. Zivilsenats, starb im Konzentrationslager Theresienstadt.
Berthold Lehmann, Kammergerichtsrat, wurde ebenso wie Dr. Otto Rosanes, Mitglied des 17. Zivilsenates, nach Auschwitz deportiert und kehrte von dort nicht zurück.
Dr. Max Spittel, Senatspräsident, wurde nach Riga verschleppt und kam dort unter nicht näher bekannten Umständen ums Leben.
Die Vorsitzende des Richterrates, VRi’inKG Dagmar Junck, schloss ihre Ansprache mit den Worten: „Wir vermögen nicht, Dinge ungeschehen zu machen. Wir vermögen aber, Unrecht auch Unrecht zu nennen und dazu beizutragen, die Erinnerung an dieses den Kollegen angetane Unrecht lebendig zu halten als Mahnung an künftige Generationen. Dies ist uns Anliegen und Verpflichtung zugleich.
Mit der Verlegung der Stolpersteine wollen wir dafür ein gegenständliches Zeichen setzen, denn das Leben braucht eine Erinnerung.
Mögen diese Steine viele, die hier täglich eiligen Schrittes vorübergehen, veranlassen, für einen Augenblick solchen Erinnerns innezuhalten“.
Die aus Messing gefertigten Stolpersteine sind mit Spenden der Kollegenschaft finanziert worden.
Kommentar Väternotruf:
Da können sich die werten Kollegen am Amtsgericht Flensburg und Landgericht Kiel mal ein Beispiel nehmen. Wird doch in Flensburg nicht der Opfer gedacht, sondern der Täter.
"Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945
Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre
1914 -1918"
Text auf einer nationalsozialistischen Gedenktafel im Gebäudekomplex des Amts- und Landgericht Flensburg.
Pfui Deibel.
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 / 186201
Fax: 07141 / 186217
E-Mail: poststelle@zst.justiz.bwl.de
Internet: www.zentralestelle.de
Der Volksgerichtshof - Darstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof
Broschüren können postalisch von der
Senatsverwaltung für Justiz
- Pressereferat -
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin
gegen Übersendung einer Briefmarke (für Portokosten)
im Wert von 0,56 EUR (Broschüren/Merkblätter Nrn. 1. - 8.) bzw.
im Wert von 1,44 EUR (Broschüre Nr. 9) und
im Wert von 3,00 EUR (Broschüre Nr. 10) angefordert werden.
http://www.berlin.de/sen/justiz/service/broschueren.html
Kommentar Väternotruf:
Diese Broschüre könnte die Berliner Senatsverwaltung kostenlos zum Download im Internet bereithalten, anstatt einen umständlichen und teuren schriftlichen Abholdienst zu unterhalten, der die Informationsfreiheit behindert und die Steuerzahler/innen belastet.
11.06.2011
Künstler schneidet SS-Gedenkschleife ab
21.06.2005
- Wegen Sachbeschädigung ist der Münchner Künstler Wolfram Kastner am Montag gerichtlich verwarnt worden. Er hatte in Salzburg eine Gedenkschleife an einem Grab-Kranz abgeschnitten. Sie sollte an gefallene Mitglieder der Waffen-SS erinnern.
...
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/kuenstler-schneidet-ssgedenkschleife-239107.html
Auch 2003 schnitt er die Gedenkschleife (Gedenken an die Waffen-SS) ab – und bekam dafür eine Anzeige, die die Salzburger Behörden an ihre Münchner Kollegen weitergaben. Kastner erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro wegen Sachbeschädigung. Kastners Anwalt Jürgen Arnold plädierte vor dem Münchner Amtsgericht auf Freispruch. Er bezeichnet das Handeln seines Mandanten als „private Kunstaktion gegen den braunen Spuk“, die unter den Schutz der Freiheit der Kunst falle. Der Staatsanwalt sah die Dinge anders. Er wiederholte den Vorwurf der Sachbeschädigung und forderte eine Geldstrafe von 600 Euro. Die Richterin sprach Wolfram Kastner schuldig, beließ es aber in Anerkennung seines „antifaschistischen Engagements“ bei einer Verwarnung.
http://bloegi.wordpress.com/2011/08/16/busgeldbescheid-wegen-antikriegsbildern/
Gedenktafel "Verfolgt - Entrechtet - Aus dem Amt getrieben"
Die deutsche Justiz schuldet ihren jüdischen Kolleginnen und Kollegen ein dauerhaft ehrendes Andenken. Der Deutsche Richterbund hat deshalb die Namen der in der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft verfolgten jüdischen Kolleginnen und Kollegen auf eine Kupfer-Gedenktafel gravieren lassen, welche an zentraler Stelle im Eingangsbereich des DRB-Hauses in der Kronenstraße angebracht ist.
Gedenktafel "Verfolgt - Entrechtet - Aus dem Amt getrieben"
Das Präsidium des Deutschen Richterbundes hat sich entschlossen, mit der Nennung ihrer Namen gerade der Richter und Staatsanwälte zu gedenken, denen der Verband in schwieriger Zeit und persönlicher Not nicht beigestanden hat. Dieses Versagen ist nicht wieder gutzumachen. Dem Deutschen Richterbund bleibt lediglich das Erinnern und die Mahnung, das Leiden dieser Kolleginnen und Kollegen niemals zu vergessen. Die Erinnerung an die Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft und ihren Lebens- und Leidensweg ist eine Aufgabe, die auf Dauer angelegt ist, da die Akten- und Archivlage durch die Folgen des Krieges und der deutschen Teilung unübersichtlich und unvollständig ist und daher nicht sichergestellt ist, dass auf der Gedenktafel wirklich alle verfolgten jüdische Kolleginnen und Kollegen verzeichnet werden konnten. Auch den unbekannten - nicht auf der Gedenktafel genannten - Richtern und Staatsanwälten, soll so ein Ort der Erinnerung geschaffen werden. Bei weiterer Aufarbeitung der Geschichte sollen weitere Namen auf der Gedenktafel Platz finden.
http://www.drb.de/cms/index.php?id=669
Namensliste der verfolgten jüdischen Kolleginnen und Kollegen
Dr. Leonhard Adam d Dr. Arthur (Artur) Adler d Berthold Altmann d Ferdinand Altschler d Alexander Ansbacher d Dr. Benno
Arnade d Dr. Adolf Arndt d Dr. Otto Arndt d Dr. Siegfried Arndt d Theodor Arne d Kurt (Curt) Arnhold d Dr. Carl (Karl) Aron d
Dr. Arthur Asch d Walther Ascher d Dr. Ernst Aschner d Berthold Auerbach d Dr. Otto Aufrecht d Johannes Austerlitz d Arthur Bach
d Ludwig Bach d Dr. Emil Bacharach dWerner Baerns d Erich Bail d Dr. Otto Ballin d Dr. Alfred Br d Dr. Hermann Dietrich Br d
Dr. Jakob Br d Dr. Kurt Erich Barasch d James Basch d Alfred Bauchwitz d Dr. Fritz Bauer d Dr. Theodor Bauer d Dr. Albert Baum d
Dr. Franz Behrend d Heinrich Bendir d Dr. Eduard Benfey d Max Berent d Alfred Berg d Dr. Erich Berg d Dr. Ernst Berger d Bernhard
Bergmann d Jakob (Jacob) Bergmann d Dr. Walter Bergmann d Dr. Kurt Berliner d Erich Bernhard d Dr. Manfred Bernstein d Dr. Karl
Bernsten d Dr. Lurian Berwin d Dr. Ernst Beyersdorff d Franz Bielschowsky d Dr. Leopold van Biema d Ludwig Biermann d Erich
Bildhauer d Dr. Fritz Blankenburg d Hermann Bley d Dr. Robert Bloch d Dr. Hans Blumenthal d Dr. Paul Blumenthal d Albert Boas d
Otto Boden d Dr. Siegfried Bodenheimer d Dr. Joseph Bhm d Dr. Hans Bollmann d Martin Bornstein d Hans Brandhorst d
Dr. Gnther Brandt d Dr. Gerhard Brauer d Dr. Theodor Brauer d Dr. David Braun d Gerhard Braun d Hedwig Braun geb. Frank d
Dr. Konrad Braun d Dr. Gerhard Brie d Dr. Felix Brodnitz d Dr. Wilhelm Bruck d Georg Brhl d Johannes Bruski d Fritz Buch d Arnold
Buchthal d Dr. Felix Buka d Dr. Ernst Bukofzer d Dr. Feodor Cahn d Dr. Joseph Cahn d Wilhelm Cahn d Dr. Franz Calvelli-Adorno d
Dr. Friedrich Caro d Heinrich-Christian Caro d Dr. Wilhelm Caspari d Dr. Rudolf Caspary d Alfred Charmak d Curt Citron d Erich
Citron d Dr. Erich Clahr d Dr. Alexander Cohn d Daniel Cohn d Dr. Fritz Cohn d Dr. Kurt Ernst Cohn d Dr. Sigmund Cohn d
Dr. Walter Cohn d Dr. Leonhard Cohn-Halberstam d Alfred Cosmann d Dr. Helmut Cossmann d Dr. Ludwig Dambitsch d Adolf
Daniel d Kurt Danziger d Dr. Wilhelm Danziger d Dr. Friedrich Ludwig Wilhelm Darmstdter d Hermann Darmstdter d Franz Daus
d Dr. Alfons David d Dr. Curt Davidson d Eduard Deichmann d (Vorname unbekannt) Delbanco d Dr. Kurt Demme d Paul
Deutschkron d Dr. Alfred Dienemann d Walter Dobbriner d Otto Doeblin d Emil Dossenheimer d Dr. Wilhelm Dreyer d Hans
Drucker d Dr. Ludwig Eberstadt d Dr. Gerhard Eger d Hugo Ehrenberger d Ernst Ehrlich d Dr. Ernst Einstein d Karl Ludwig Eisemann
d Dr. Sigmund Elssser d Dr. Friedrich Engel d Ernst Ephraim d Dr. Rudolf Erda d Prof. Dr. Gerhard Erdsieck d Dr. Paul Erlanger d
Dr. Fritz Essinger d Dr. Walter Erman d Otto Ewarth d Dr. Erich Eyermann d Dr. Erich Fabian d Max Fabisch d (Vorname unbekannt)
Falk d Curt Feder d Hermann Feder d Albert Feisenberger d Dr. Hermann Ferse d Dr. Fritz Fiegel d Max Flatau d Dr. Richard
Fleuchhaus d Alfred Fordon d Dr. Gerhard Fraenkel d Wolfgang Fraenkel d Dr. Julius Frank d Dr. Otto Rudolf Frank d Walter Franke
d Dr. Gnther Frnkel d Dr. Richard Frnkel d Josef Franken d Dr. Friedrich Frankfurter d Dr. Bernhard Freidberg d Dr. Alfred
Freimann d Fritz Freudenberger d Dr. Hans Freund d Paul Freymuth d Dr. Adolf Friedlnder d Dr. Siegmund Friedlnder d Dr. Fritz
Friedmann d Dr. Herbert Friedmann d Max Froelich d Hans Fuhrmann d Dr. Otto Fuhrmann d Albert Gans d Dr. Hermann Gans d
Dr. Alfons Ganz d Dr. Erich Ganz d Jakob Geißmar d Dr. Erich Gerechter d Dr. Eugen Gernsheim d Hans Jakob Gerson d Hans
Walter Rudolf Gerson dDr. Hermann Gerson d Dr. Alfred Gerstel d Dr. Herbert Gidion d Dr. Paul Gieser d Dr. John Glaser d Josef
(Joseph) Glogowski d Moritz Glcksohn d Georg Glckstein d Paul Goldberg d Dr. Joseph (Josef) Goldberger d Hugo Goldfarb d
Dr. Hermann Goldmann d Dr. Eduard Goldschmidt d Dr. Fritz (Frederick) Goldschmidt d Prof. Dr. jur. et sc. pol. Hans Goldschmidt
d Dr. Robert Goldschmidt d Dr. Siegfried Goldschmidt d Dr. Heinz Golzen d (Vorname unbekannt) Gorden d Bernhard Grke d
Dr. Egon Gottschalk d Dr. Eugen Peter Graf d Hans Grau d Oskar Graupe d Dr. Alfred Groß d Dr. Gnter Grosser d Dr. Max
Grumach d Dr. Ernst Grnbaum d Friedrich (Fritz) Grnbaum d Josef Grneberg d Dr. Eduard Guckenheimer d Dr. Adolf Guhrauer
d Dr. Ernst Guradze d Dr. Walter Gutkind d Dr. Else Guttmann d Max Guttmann d Dr. Gerhard Haas d Dr. Arthur Haase d Hugo
Haase d Dr. Albert Hahn d Dr. Fritz Hahn d Alexis Hallervorden d Dr. Georg Hamburger d Dr. Hans Nathan Hamburger d Dr. Erna
Haßlacher d Dr. Artur Hecht d Dr. Hans Heggemann d Werner Heilbronn d Otto Heilbrunn d Dr. Werner Heimann d Dr. rer. pol.
Julius Heine d Dr. Franz Bruno Heinemann d Prof. Dr. Ernst Heinitz d Dr. Franz Heinsheimer d Ludwig Heinsheimer d Max
Heinsheimer d Saly Heldt d Dr. Fritz Herrmann d Fritz Herrmann d Dr. Herbert Herrmann d Otto Hermanns d Ignatz Herrnstadt d
Berthold Herz d Carl Herz d Curt (Kurt) Herzfeld d Ernst Heß d Hugo Heß d Georg Heymann d Dr. Max Heymann d Dr. Rudolf
Heymann d Max Hinrichsen d Bernhard Hirsch d Dr. Ernst Hirsch d Eduard Hirschberg d Dr. Erich Hirschberg d Dr. Georg
Hirschberg d Hans-Walter Hirschberg d Siegbert Hirschbruch d Fritz Hirschfeld d Dr. Gotthard Hirschfeld d Dr. Harry Hirschfeld d
Dr. Jean Hirschfeld d Dr. Leo Hirschfeld d Dr. Herbert Hirschwald d Dr. Viktor Hoeniger d Walter (Walther) Hoeniger d Max
Bernhard Hoffmann d Richard Hoffmann d Gnther Holberg d Dr. Ernst Hollnder d Nathan Hlzer d Richard Horwitz d Konrad
Hbner d Dr. Herman (German) Ihm d Siegfried Ikenberg d Dr. Kurt Imberg d Alfred Islar d Georg Jacob d Dr. Paul Jacobi d
Dr. Reinhard Jacobi d Fritz Jacobsen d Dr. Otto Jacobsen d Dr. Alfred Jacobsohn d Karl Jacoby d Walter Jacoby d Dr. Samuel
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Dr. Georg Jonas d Dr. Karl Jordan d Dr. Paul Jordan d Dr. Kurt Joseph d Franz Josephy d Dr. Bernhard Jdel d Dr. Friedrich Kckell d
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Kalmus d Dr. Robert Karo d Dr. Gideon Georg Kassel d Dr. Karl (Carl) Kastan d Dr. Ludwig Katzenstein d Dr. Richard Katzenstein d
Siegfried Katzmann d Dr. Paul Kauffmann d Dr. Max Kaufmann d Otto Kaulla d Dr. Fritz Kessner d Dr. Friedrich Kirstein d Kurt von
Kleist d Dr. Gustav Klemann d Dr. Fritz Koehne d Dr. Waldemar Koehne d Franz Koerting d Fritz (Friedrich) Koffka d Arthur Kohler
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Kopfstein d Walter Koransky d Dr. Georg Krmer d Dr. Richard Krebs d Dr. Elias Kreismann d Dr. Arthur Krentz d Wilhelm Kroner d
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Deutscher Richterbund
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Zum Gedenken
Dr. Wilhelm Latt d Dr. Berthold Lazar d Ernst-Georg Lebram d Dr. Kurt Ledien d Berthold Lehmann d Bruno Lehmann d Dr. Emil
Lehmann d Hans Lehmann d Dr. Helmuth Lehmann d Dr. Ludwig Lehmann d Max Lehmann d Dr. Viktor Lehmann d Dr. Richard
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Liebmann d Adolf Lilienthal d Dr. Arthur Lilienthal d Dr. Heinrich Lindenau d Dr. Karl Lingert d Dr. Georg Lipschitz d Hans Lissner d
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Ruhmann d Camille Sachs d Dr. Fritz Sachs d Dr. Walter (Walther) Sachs d Dr. Harry Salinger d Dr. Wilhelm Salinger d Kurt
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Saulmann d Walter Schaefer d Dr. Joseph Schler d Dr. Gnther Scheer d Dr. Erna Scheffler d Dr. Erwin Schepses d Ernst Schindler
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Weißler d Dr. Alfred Wertheim d Ernst Westphal d Dr. Heinrich Wetzlar d Siegmund Weyermann d (Vorname unbekannt) Wiener
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d Dr. Bernhard Wolff d Dr. Kurt Wolff d Dr. Leopold Wolff d Dr. Arthur Wolffsohn d Adolf Wollenberg d Dr. Kurt Zernick (Zernik) d
Dr. Franz Ziegel d Dr. Rudolf Ziffer d Alexander Zinnemann.
Deutscher Richterbund
http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/Gedenktafel.pdf
"Zu spät, zu wenige, zu milde - Die Ahndung von NS-Verbrechen vor deutschen Gerichten"
Dr. Gerhard Pauli (Jg. 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hagen (ab 31.03.2000, ..., 2009) - promovierte über die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Von 1999 bis 2001 Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" an der Justizakademie Recklinghausen. 19.05.2004: Vortrag "Zu spät, zu wenige, zu milde - Die Ahndung von NS-Verbrechen vor deutschen Gerichten" - im Rahmen der Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" am Landgericht Mönchengladbach. 2009: Stellvertretender Pressedezernent bei der Staatsanwaltschaft Hagen
Schlimmer als Dantes Höllenkreis
Thomas Walther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Lindau (ab 01.09.1977, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1977 als Richter am Amtsgericht Lindau - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1977 als Richter am Amtsgericht Lindau - abgeordnet - aufgeführt. Der Spiegel - 27.02.2016: "Erst das Verfahren gegen John Demjanjuk, den NS-Befehlsempfänger im Vernichtungslager Sobibór, gilt heute als Türöffner zu einer neuen Rechtspraxis. ... Durchgesetzt hat dies ein ehemaliger Amtsrichter vom Bodensee, Thomas Walther, wissenschaftlich gestützt von dem Kölner Universitätsprofessor Cornelius Nestler. ..."
"Die Rechtspfleger im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach zwischen 1933 und 1945"
Dr. Helia-Verena Daubach (Jg. 1973) - Richterin am Landgericht Düsseldorf (ab 23.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. 12.05.2004 Vortrag "Die Rechtspfleger im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach zwischen 1933 und 1945" - im Rahmen der Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" am Landgericht Mönchengladbach. Autorin bei "Betrifft Justiz"
"Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus"
Gerhard Fieberg (Jg. 1946) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 16.07.2001, ..., 2008) - vor 1983 als Richter am Landgericht Koblenz und den dortigen Amtsgerichten tätig. 1983 bis 2002 Tätigkeit im Bundesjustizministerium in Bonn. 1988/89 hauptverantwortlich für Konzeption und Inhalt der Ausstellung "Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus"
Warschauer Ghetto
Am 31. März 1954 sprach das Landgericht Dortmund 20 Angehörige des Polizeibataillons 61 des Mordvorwurfes frei, Ende Juni/Anfang Juli 1942 in einer vorbereiteten Massenexekution 110 Juden, darunter 10 Frauen, erschossen zu haben, vielmehr war das Schwurgericht zu der Überzeugung gelangt, „dass sämtliche an der Exekution irgendwie beteiligten Angeklagten in einem erwiesenen echten Nötigungsnotstand gehandelt haben“.[12]
...
LG Dortmund, 31. März 1954. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966. Band XII, bearbeitet von Adelheid L Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs und C. F. Rüter. Amsterdam University Press, Amsterdam 1974, ISBN 90-6042-012-8, Nr. 396, S. 323–351.
https://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Ghetto
Der Remer-Prozeß am Landgericht Braunschweig
Der Remer-Prozeß am Landgericht Braunschweig – ein Justizstreit in den fünfziger Jahren um den 20. Juli 1944: Vortrag im Rahmen des Begleitprogramms zur Wanderausstellung "Justiz im Nationalsozialismus – Über Verbrechen im Namen des deutschen Volkes", veranstaltet vom Niedersächsischen Justizministerium am Landgericht Braunschweig am 6. Juni 2002.
http://www.grenzprojekt.de/7617.html
Jüdische Juristen die im Nationalsozialismus ab 1933 Berufsverbot erhielten:
Ferdinand Georg Altschüler (geboren am 25. Februar 1883 in Kaiserslautern;
gestorben am 8. August 1954 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist.
Altschüler wurde am 25. Februar 1883 in Kaiserslautern geboren. Er studierte
Rechtswissenschaften an den Universitäten von München und Heidelberg. Im Jahr
1913 trat er in den bayerischen Justizdienst ein und heiratete vier Jahre
später. Seine Laufbahn führte ihn 1931 nach Frankenthal (Pfalz), wo Altschüler
Landgerichtsrat und Richter am Landgericht wurde.
Im Alter von 50 Jahren
wurde Altschüler auf Grund des Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums durch die Nationalsozialisten in den Ruhestand versetzt. Im
März 1942 wurde er in Schutzhaft genommen. Erst Mitte Februar 1945 kam er in das
KZ Theresienstadt, da seine evangelische Ehefrau Sofia geb. Labroisse die
Scheidung verweigert hatte.
Altschüler überlebte und kehrte 1945 nach der
Befreiung nach Frankenthal zurück. Noch im selben Jahr wurde er dort zuerst
Direktor des Amtsgerichts und dann Präsident des Landgerichts. Bis 1949, dem
Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland hatte er dieses Amt inne.
Das
Ehepaar zog nach Heidelberg um, wo Ferdinand Georg Altschüler am 8. August 1954
starb. Seine Witwe, die aus Neustadt an der Haardt stammte, überlebte ihn um
knapp zehn Jahre.
Stolperstein für Ferdinand Georg Altschüler
Literatur
Harald Jenet (Hrsg.): Ferdinand Georg Altschüler (1883–1954). In: Anwalt ohne
Recht. Landgericht Frankenthal (Pfalz) 2019. Paul Theobald: Jüdische Mitbürger
in Frankenthal mit Eppstein und Flomersheim von 1800 bis 1940. Januar 2014.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Georg_Altsch%C3%BCler
Dr. Emil Lehmann (geb. 22.01.1872 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst ) - Richter am Amtsgericht Höchst (ab 01.04.1908, ..., 1933) - 17.04.2020: "Am 8.April 2020 wurde auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Geschichte und Erinnerung in Höchst an dem Gebäude der Außenstelle Höchst des Amtsgerichts Frankfurt am Main eine Gedenktafel für den 1942 in Theresienstadt umgekommenen weiteren aufsichtführenden Richter Dr. Emil Lehmann angebracht.Die Gedenktafel ist in Frankfurt die erste, die dem Schicksal eines während des Nationalsozialismus entrechteten jüdischen Richters in Frankfurt gewidmet ist. Sie beschreibt den Lebensweg Dr. Emil Lehmanns, den die weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Katja Fambach anhand seiner Personalakten recherchiert und kurzbiografisch aufgearbeitet hat. Der am 22. Januar 1872 in Frankfurt am Main geborene Dr. Emil Lehmann trat am 1. April 1908 seinen Richterdienst an dem damals selbständigen Amtsgericht Höchst an. 25 Jahre war er dort vor allem als Strafrichter gegen Jugendliche und Erwachsene sowie als Vollstreckungsleiter der dem Amtsgericht Höchst angegliederten Justizvollzugsanstalt tätig. Emil Lehmann hatte zuvor seinen beruflichen Werdegang als Referendar und Gerichtsassessor an zahlreichen hessischen Amts- und Landgerichten vollzogen. Als Jude geboren, praktizierte Emil Lehmann seinen Glauben nicht mehr. Emil Lehmann, ausgezeichneter Frontkämpfer im 1. Weltkrieg, gehörte keiner politischen Partei an, trat aber aktiv für die Weimarer Republik ein. Er war Mitglied im Reichsbanner und im republikanischen Richterbund. Im Frankfurter Stadtteil Höchst engagierte er sich im Bund für Volksbildung und für die Volksbücherei. Finanziell unterstützte er Kinder aus bescheidenen Verhältnisses. Nach der Machtergreifung Hitlers wurde Dr. Emil Lehmann am 1. April 1933 und damit auf den Tag genau 25 Jahre nach seinem Dienstantritt am damaligen Amtsgericht Höchst zunächst zwangsbeurlaubt. In der aufgeheizten und von gewalttätigen Übergriffen gegen nichtarische Richter und Staatsanwälte geprägten Stimmung an den Frankfurter Gerichten befolgte die hessische Justizverwaltung die seit der Machtergreifung Hitlers geltende Erlasslage und „entfernte“ systematisch alle jüdischen Richter aus dem Dienst. Dies betraf neben Dr. Emil Lehmann weitere 24 Richter und eine Richterin, die 1933 an den Frankfurter Gerichten tätig waren. Am 7. August 1933 wurde Dr. Emil Lehmann wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ mit sofortiger Wirkung aus dem Justizdienst entlassen. Während es dem Sohn Emil Lehmanns, Hans Lehmann, 1934 gelang, in die USA zu emigrieren, blieb Dr. Emil Lehmann in Deutschland. Seiner Entlassung folgte der wirtschaftliche und soziale Abstieg. Dr. Emil Lehmann, der unter der Anschrift Am Mainberg 13 im Frankfurter Stadtteil Höchst gelebt hatte, wo ein Stolperstein heute an ihn erinnert, musste mehrfach umziehen. Seine Mittel wurden in den folgenden Jahren immer weiter gekürzt und auf einem „Sicherungskonto“ gesperrt. Vor seiner Deportation nach Theresienstadt musste Dr. Emil Lehmann einen „Heimeinkaufvertrag“ abschließen, der suggerieren sollte, dass er mit seinen Mitteln die Unterbringung bedürftiger Juden in Altenheimen finanzierte. Am 15. September 1942 wurde Dr. Emil Lehmann mit weiteren 1.366 Juden, vielen über 65-Jährigen, Kriegsversehrten und Hochdekorierten des ersten Weltkriegs, aber auch 42 Kindern aus dem Verein Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge, nach Theresienstadt verschleppt. Dort kam Emil Lehmann unter unbekannten Umständen am 14. Dezember 1942 um. ..." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/gedenktafel-f%C3%BCr-den-weiteren-aufsichtf%C3%BChrenden-richter-am-amtsgericht-dr-emil
Arthur Lilienthal
Arthur Lilienthal (* 13. März 1899 in Berlin; verschollen 1942) war ein deutscher Jurist.
Leben
Arthur Lilienthal, Sohn des Juristen und Syndikus der Jüdischen Gemeinde Berlin Leo Lilienthal (1857–1927), war aktiv in der jüdischen Jugendbewegung. Er promovierte 1925 zum Dr. iur. über die Stellung der Religionsgesellschaften in der Weimarer Verfassung.
Lilienthal schlug die Beamtenlaufbahn ein und wurde Richter. Bis zur Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 war er als Landgerichtsrat in Berlin tätig.
Beim Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden war er von 1925 bis 1929 liberaler Abgeordneter und wirkte dort ab 1930 im Vorstand. Ab 1931 gehörte er beim Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden zu den stellvertretenden Präsidenten und stand dem Wohlfahrtsausschuss vor.[1]
Ab 1934 gehörte er zur Leitung der Reichsvertretung der deutschen Juden in der Funktion als Generalsekretär. Seit 1939 war er Mitglied des Vorstandes der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland.[2] Er leitete die Finanz- und Gemeindeabteilung der Reichsverwaltung und war für deren Bereich Gemeindeabteilung zuständig.[3]
1942 wurde er, nachdem er bereits 1938 in Sachsenhausen interniert war, erneut verhaftet. Am 22. Juni 1942 wurde er mit dem 16. Osttransport nach Minsk deportiert und ist seitdem verschollen.
Schriften
Die Staatsaufsicht über die Religionsgesellschaften nach Artikel 137 der Reichsverfassung, Heymann, Berlin 1925.
Literatur (Auswahl)
Ernst G. Lowenthal: Bewährung im Untergang, Stuttgart 1965
Lexikon des Judentums: Gütersloh etc. 1971
Joseph Walk (Hrsg.): Kurzbiographien zur Geschichte der Juden 1918–1945. hrsg. vom Leo Baeck Institute, Jerusalem. München : Saur, 1988 ISBN 3-598-10477-4
Walter Tetzlaff: 2000 Kurzbiographien bedeutender deutscher Juden des 20. Jahrhunderts, Askania-Verlag, Lindhorst 1982 ISBN 3-921730-10-4
Einzelnachweise
Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918-1938, Mohr-Siebeck, Tübingen 1981, S. 119
Gudrun Maierhof: Selbstbehauptung im Chaos: Frauen in der jüdischen Selbsthilfe 1933–1943; Campus Verlag, 2002, S. 337
Gudrun Maierhof: Selbstbehauptung im Chaos: Frauen in der jüdischen Selbsthilfe 1933–1943; Campus Verlag, 2002, S. 358
http://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Lilienthal
Berthold Löwenstein - Richter aus Leipzig (ab , ..., 1933) - "Eines der aufschlussreichsten Indizien der langfristigen Planung für die Kristallnacht hat Richter Berthold Löwenstein aus Leipzig festgehalten: 1933 verlor er seine Richterstelle, doch hielt er weiterhin enge Kontakte zu seinem früheren Vorgesetzten Inspektor Egelke, der im Amt verblieben und wie er Freimaurer war. Entgegen seinem bisherigen Rat empfahl Egelke im Januar 1938, Deutschland nun doch im kommenden Jahr besser zu verlassen - es eile aber nicht. Am 29. Oktober 1938 kam Egelke von einer Sitzung im Wirtschaftsministerium in Berlin und informierte aufgeregt seinen Freund Löwenstein, dass nach allem, was er gehört habe, schreckliche Dinge mit den deutschen Juden noch vor Mitte November gemacht würden. Mehr konnte oder wollte er nicht sagen, doch drängte er Löwenstein, innert dreier Tage abzureisen, und als sich dies als unmöglich erwies, bestand er auf einer Abreise vor dem 5. November 1938." - http://www.hagalil.com/archiv/98/11/pogrom.htm
Fritz Hirschfeld (* 22. Oktober 1886 in Berlin; † 11. Oktober 1944 in Auschwitz) war ein deutscher Jurist jüdischer Abstammung, Richter in Potsdam, Flüchtling in den Niederlanden, interniert im Durchgangslager Westerbork und im KZ Theresienstadt und ermordet im Vernichtungslager Auschwitz. Nach seiner Konversion war er auch als Übersetzer und Autor tätig. ... Nach der deutschen Besetzung der Niederlande im Mai 1940 waren getaufte Juden zunächst von den sofort einsetzenden Deportationen ausgenommen. Das änderte sich nach dem Hirtenbrief von Erzbischof de Jong am 26. Juli 1942. Am 15. August 1942 wurde Fritz Hirschfeld ins Durchgangslager Westerbork gebracht. Sein Brief vom Vortag seines Weitertransports nach Theresienstadt, dem 19. April 1943,[4] ist das letzte von ihm erhaltene Schriftstück. Am 9. Oktober 1944 erfolgte der Transport nach Auschwitz. Dort wurde er am 11. Oktober vergast. ... Fritz Hirschfeld wuchs in Berlin auf. Seine Eltern waren liberale Juden. Er besuchte das Königliche Wilhelms-Gymnasium bis zum Abitur 1905. Anschließend studierte er Rechtswissenschaft in Heidelberg, Marburg und Berlin. Er hörte auch Vorlesungen in Philosophie und Psychologie. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. wurde er Gerichtsassessor beim preußischen Justizministerium. Im Ersten Weltkrieg wurde er schwer verwundet, sodass er lange im Militärhospital behandelt wurde und später als Kriegsversehrter galt. Nach der Genesung setzte er seine Richterlaufbahn in Potsdam fort. 1919 heiratete er Margarete Schulz, eine evangelische Lehrerin aus Dahlenburg. 1924 wurde ihre Tochter Anne Dorothea geboren. 1927 wurde Hirschfeld Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Potsdam. Er behielt diese Position bis zur Machtergreifung Hitlers. ... https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Hirschfeld
Richard Neumann (* 5. Dezember 1878 in Gnesen; † 10. April 1955 in Berlin) war ein deutscher Jurist. Er arbeitete als Reichsanwalt zur Zeit der Weimarer Republik und nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland war er Senatspräsident beim Bundesgerichtshof (BGH). Neumann war Prominenter Häftling im Ghetto Theresienstadt und Überlebender des Holocaust.
Neumann besuchte das Gymnasium in Gnesen und Wiesbaden und beendete seine Schullaufbahn mit dem Abitur. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, Berlin und Göttingen. Neumann promovierte 1902 in Freiburg zum Dr. jur.. Ab 1905 war er als Gerichtsassessor tätig. Ab 1908 war er Staatsanwalt in Aachen und wechselte 1911 nach Köln, wo er 1913 erster Staatsanwalt am dortigen Oberlandesgericht wurde. Neumann wurde 1919 der Oberreichsanwaltschaft beim Reichsgericht in Leipzig zugeteilt, wo er ab 1919 als Reichsanwalt tätig war.[1] Später war er als Abteilungsleiter der Reichsanwaltschaft mit der strafrechtlichen Ahndung staatsfeindlicher Delikte befasst und auch bei den so genannten Kommunistenprozessen involviert.[2]
Von den Nationalsozialisten wurde er wegen seiner jüdischen Herkunft nach dem Berufsbeamtengesetz 1935 als Reichsanwalt entlassen.[3] Noch in der Endphase des Zweiten Weltkrieges erfolgte seine Deportation in das Ghetto Theresienstadt, wo er am 5. Januar 1945 ankam. Dort galt er als so genannter „Prominenter Häftling“. Am 8. Mai 1945 wurde Neumann in Theresienstadt durch die Rote Armee befreit.[1]
Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland setzte Neumann anschließend als Staatsanwalt im Bezirksgericht Berlin-Zehlendorf ein. Ab Mitte Oktober 1945 war er Staatsanwalt und stellvertretender Generalstaatsanwalt beim Berliner Kammergericht, bis er am 25. Juni 1948 dort selbst Generalstaatsanwalt wurde. Die Behörde zog Anfang Februar 1949 in den Britischen Sektor Berlins. Mitte November 1950 wechselte er als Senatspräsident zum BGH und übernahm dort im Spätherbst 1951 den V. Berliner Strafsenat. Am 31. Dezember 1952 wurde Neumann in den Ruhestand verabschiedet.[4] Im Februar 1953 wurde dem Senatspräsidenten a. D. das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Verdienste für die Berliner Justiz verliehen.
Literatur
Axel Feuß: Das Theresienstadt-Konvolut, Altonaer Museum in Hamburg, Dölling und Galitz Verlag, Hamburg/München 2002, ISBN 3-935549-22-9
Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1982, ISBN 3-11-008679-4.
Weblinks
Richard Neumanns im Prominentenalbum des Ghettos Theresienstadt
Einzelnachweise
↑ a b Axel Feuß: Das Theresienstadt-Konvolut, Hamburg/München 2002, S. 55f.
↑ Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz, Berlin/New York 1982, S. 272f.
↑ Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich - Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München 2001, ISBN 3-486-53833-0., S. 165
↑ Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz, Berlin/New York 1982, S. 273
http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Neumann
Camille Sachs (* 17. Mai 1880 in Würzburg; † 4. August 1959 in Nürnberg,
auch Camill oder Camillo) war ein deutscher Jurist. Nach Ende des Zweiten
Weltkriegs wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth ernannt.
Unter Ministerpräsident Hans Ehard war er ab 1947 zunächst als Staatssekretär,
später als kommissarischer Leiter, im Bayerischen Staatsministerium für
Sonderaufgaben tätig.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den
Universitäten in Würzburg, Berlin und München war Sachs ab 1907 in Pirmasens als
Amtsanwalt tätig. 1910 wechselte er nach Aschaffenburg und nahm dort eine Stelle
als Staatsanwalt an. Ab 1914 war er als Amtsrichter am Amtsgericht Nürnberg
tätig. 1919 wurde er 2. Staatsanwalt am Landgericht Nürnberg und später
Landgerichtsrat.
Camille Sachs gehörte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Bayern an, stammte aber aus einem jüdischen Elternhaus und fiel deshalb unter
die Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Da
Sachs bereits vor dem 1. August 1914 zum Beamten ernannt worden war, hätte er
als sogenannter „Altbeamter“ seine Stelle behalten müssen.[1] Seine Entlassung
aus dem Justizdienst stützte die bayerische Justizverwaltung daher auf § 4 des
Berufsbeamtengesetzes, den Entlassungsgrund der „nationalen
Unzuverlässigkeit“,[2] wobei zugleich sein nach zehn Dienstjahren entstandener,
ohnehin durch verschiedene Sparverordnungen und Abschläge geminderter
Ruhegehaltsanspruch um ein Viertel beschnitten wurde.[3] In den folgenden Jahren
bestritt Sachs als Holzdreher, Hilfsarbeiter und Maurer seinen Lebensunterhalt.
In der Pogromnacht des 9. November 1938 überfielen und verletzten ihn Mitglieder
der SA in seiner Nürnberger Wohnung. Den Holocaust überlebte er, weil er in
einer "privilegierten Mischehe" lebte.[4]
Nach Kriegsende wurde Sachs am 1.
August 1945 wieder in sein Amt als Landgerichtsrat eingesetzt. Vier Monate
später, am 1. Dezember 1945, übernahm er als Präsident die Leitung des
Landgerichts Nürnberg-Fürth. Vermutlich wegen seiner Tätigkeit als Vorsitzender
der Spruchkammer wurde Anfang 1947 ein Bombenattentatsversuch auf Sachs
unternommen.[5] Als Abgeordneter der SPD war er zudem Mitglied des ersten
Nürnberger Nachkriegsstadtrats.
Infolge der Entlassung des Staatsministers
Alfred Loritz wurde Sachs am 15. Juli 1947 unter Minister Ludwig Hagenauer im
Kabinett des Ministerpräsidenten Ehard Staatssekretär beim für die
Entnazifizierung zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben
und blieb bis zum Rückzug der SPD aus der Regierungskoalition am 20. September
1947 im Amt. Zu seinen Aufgaben gehörte insbesondere die Überwachung der
Internierungslager, unter anderen in Nürnberg-Langwasser.[6] Nach dem Tode
Hagenauers am 20. Juli 1949 leitete Sachs das Ministerium bis zu dessen
Auflösung am 31. März 1950 kommissarisch und übernahm dann die Führung der
Abwicklungsstelle. Am 31. Dezember 1951 trat er in den Ruhestand.
1952 wurde
er mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Sein Sohn war der durch
seine Fernsehauftritte bekannte Nürnberger Oberstaatsanwalt Hans Sachs.
Literatur
Erika Bosl: Sachs, Camille. In: Karl Bosl (Hrsg.): Bosls bayerische
Biographie. Pustet, Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0792-2, S. 656 (Digitalisat).
Sachs, Camill in: Biografische Datenbank Jüdisches Unterfranken
Haus der
Bayerischen Geschichte: Geschichte des Bayerischen Parlaments 1819–2003.
Einzelnachweise
§ 3 Abs. 2 GWBB vom 7. April 1933, RGBl. 1933 I S. 175–177.
Als national unzuverlässig galten Beamte, die vor 1933 demokratischen oder
sozialdemokratischen Vereinigungen angehört hatten, Hans Bergemann / Simone
Ladwig-Winters: Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preußen im
Nationalsozialismus. Eine Dokumentation, 2004 Köln, S. 137f.
Lothar
Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der
Ära Gürtner. 2. Auflage. München 1990, S. 62.
Sachs, Camill in: Biografische
Datenbank Jüdisches Unterfranken.
Gabriel Wetters, Tobias Lotter: Hakennuß
und Zirbelkreuz. Rechtsextremismus in Augsburg 1945–2000, Heft Nr. 2/2001 der
Schriftenreihe des Kurt-Eisner-Vereins für politische Bildung in Bayern e.V., S.
40.
Warum wir, wenn die nicht? in: Der Spiegel 16/1949 (online).
https://de.wikipedia.org/wiki/Camille_Sachs
Hans Sachs (geb. 26. Februar 1912 in Augsburg; † 20. Juni 1993 in Berlin)
- Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab
01.06.1970,
..., 2078) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 1947 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt.
Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.06.1970 als Leitender Oberstaatsanwalt
bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Hans Sachs (* 26. Februar
1912 in Augsburg; † 20. Juni 1993 in Berlin) war ein deutscher Jurist und
Oberstaatsanwalt in Nürnberg, der durch seine Fernsehauftritte in der Sendung
Was bin ich? bundesweit bekannt wurde. Er war der Sohn von Camille Sachs.
Als
Oberstaatsanwalt in Nürnberg war Sachs unter anderem Vorgesetzter des späteren
BKA-Präsidenten Horst Herold. Er setzte sich in den 1960er Jahren dafür ein,
dass bislang unbescholtene Fahrzeugführer selbst bei Trunkenheitsfahrten mit
gravierenden Folgen nur Bewährungsstrafen erhielten.[1]
Er gehörte, neben dem
langjährigen Vorsitzenden Eduard Zimmermann, zu den Begründern des
Opferhilfsvereins Weißer Ring.[2]
Von 1955 bis 1989 war er Mitglied des
Rateteams in Robert Lembkes Fernsehquiz Was bin ich?. Legendär wurde dabei seine
Formulierung Gehe ich recht in der Annahme, dass …?. Das gesamte Rateteam wurde
1968 mit der Goldenen Kamera ausgezeichnet.[3]
Sachs erhielt 1953 den
Aachener Orden wider den tierischen Ernst, da er eine Schmähschrift mit
Knittelversen beantwortet hatte.[4]
Hans Sachs starb im Alter von 81 Jahren
an einer schweren Krankheit. Er wurde auf dem Nürnberger Westfriedhof
beerdigt.[5]
Einzelnachweise
Promille – Über die Grenze. In: Der Spiegel.
Nr. 48, 1967, S. 44 (online).
Weisser Ring - 1976 von Eduard Zimmermann
gegründet. abendblatt.de, 16. April 2010, abgerufen am 25. Februar 2017.
DIE
GOLDENE KAMERA. goldenekamera.de, archiviert vom Original am 5. Februar 2016;
abgerufen am 5. Februar 2016.
Ritter Hans Sachs – Wider den tierischen Ernst
– AKV – Aachener Karnevalsverein. akv.de, archiviert vom Original am 16. Februar
2015; abgerufen am 25. Juli 2012.
sonstige 18. Abgerufen am 9. Oktober 2022.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Sachs_(Staatsanwalt). "Heinz Erhardt" bei
"Was bin ich" - Ganzer Auftritt (ohne Made)
https://www.youtube.com/watch?v=UPvCGNUlb2k
Max Silberstein (* 3. April 1897 in Mannheim; † 4. September 1966 ebenda) war ein deutscher Jurist. Er war von 1955 bis 1963 Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Silberstein studierte ab 1915 Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, nach einem Semester in München wieder in Heidelberg, wo er – nach Einberufung kurz vor Ende des ersten Weltkriegs − 1919 die Erste Juristische Staatsprüfung ablegte und 1920 promoviert wurde. 1922 trat er in den Justizdienst des Landes Baden ein und war als Richter am Amtsgericht und als Staatsanwalt in Mannheim, 1929 als Richter am Landgericht Offenburg tätig. Ab 1931 wieder Richter am Landgericht Mannheim, wurde er im April 1933 wegen seiner jüdischen Abstammung beurlaubt und Ende Mai 1933 in den Ruhestand versetzt. Er fand eine Anstellung bei einem Unternehmen in Frankfurt. In der Pogromnacht 1938 wurde er verschleppt und bis Ende Dezember im KZ Buchenwald festgehalten. Nach seiner Entlassung emigrierte er mit seiner Mutter nach Frankreich und war in Bellac als Buchhalter für die französische Militärintendanz tätig. 1941 ging er nach Marseille und arbeitete als Dolmetscher und juristischer Berater im Ausländerhilfsdienst für politisch und rassisch Verfolgte. Nach der deutschen Besetzung versteckte er sich in Nizza, wurde jedoch 1944 von der Gestapo verhaftet; es gelang ihm im Juli 1944, zu einer amerikanischen Einheit zu fliehen.
Im Oktober 1946 wurde Silberstein zum Landgerichtsdirektor in Mannheim ernannt, 1949 zum Präsidenten des Landgerichts. 1955 wurde er Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
1960 wurde Silberstein vom baden-württembergischen Justizminister in eine Dreierkommission berufen, die Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwälte untersuchte, die als Mitglieder von Sondergerichten oder in ähnlicher Funktion an NS-Unrecht mitgewirkt hatten. [1]
Nach seiner Pensionierung 1963 wurde Silberstein von Bundeskanzler Ludwig Erhard mit einer Überprüfung der gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhobenen Vorwürfe, die Behörde überwache illegal private Telephongespräche, beauftragt. [2] [3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Silberstein
Franz Siegbert[1] Unikower (* 11. Mai 1901 in Breslau; † 29. September
1997 in Langen (Hessen)) war ein deutscher Jurist. Unikower war ein Mitbegründer
der Jüdischen Landesgemeinde Mecklenburg, Oberlandesgerichtspräsident und
Mitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Leben
Franz
Unikower stammte aus einer Schneiderfamilie. Das Gymnasium beendete er mit dem
Notabitur und nahm noch von Juni bis November 1918 als Landsturmmann am Ersten
Weltkrieg teil.
Unikower wurde 1919 Sekretär der Jüdischen
Arbeiterfürsorge. Er studierte Rechts- und Staatswissenschaft an den
Universitäten Berlin und Breslau und promovierte im Dezember 1922 mit der
Dissertation Das Delikt § 327 Str.-Ges.-B. (Seuchengesetz). Seine
Referendarszeit absolvierte er an den Gerichten in Oels sowie Breslau.
1921 wurde er Mitglied der SPD und engagierte sich bei der Vereinigung
sozialistischer Juristen, der Sozialistischen Arbeiterjugend sowie
Gewerkschaftsorganisationen. Ab 1926 war Unikower als Amts- und Landrichter
tätig, von 1929 bis 1933 als Rechtsanwalt.
Nach der „Machtergreifung“ der
Nationalsozialisten erhielt er 1933 Berufsverbot und bestritt danach u. a.
seinen Lebensunterhalt als Hausverwalter und Buchhalter. Nach den
Novemberpogromen wurde er am 11. November 1938 inhaftiert, zuerst bis zum 6.
Januar 1939 im KZ Buchenwald.[2] Danach arbeitete er als Vertreter und leistete
ab 1940 Zwangsarbeit bei der städtischen Müllabfuhr in Breslau. Von Sommer 1941
bis Februar 1943 arbeitete er bei der Fahrzeug und Motorenwerke (FAMO) GmbH in
Breslau.
Am 6. März 1943 wurde er in das KZ Auschwitz deportiert und
blieb dort mit der Häftlingsnummer 107.132 bis Januar 1945 KZ-Häftling. Zunächst
leistete er in Auschwitz-Monowitz Zwangsarbeit auf dem Holzplatz. Im Oktober
1943 wurde er in Auschwitz-Monowitz Häftlingsschreiber der Politischen
Abteilung.[2] Nach der Evakuierung des KZ Auschwitz im Januar 1945 kam Unikower
am 2. Februar 1945 in das KZ-Außenlager Boelcke-Kaserne und wenige Tage danach
in das KZ Mittelbau, wo er wieder Häftlingsschreiber bei der Politischen
Abteilung wurde. Mitte April 1945 wurde er in das KZ Ravensbrück überstellt und
von dort ins KZ Wöbbelin (Mecklenburg), wo er Anfang Mai 1945 durch US-Truppen
befreit wurde.
Bereits im September 1945 wurde er Präsident des
Oberlandesgerichts Schwerin. Dieses Amt hatte er bis zum November 1946 inne. Mit
der Zwangsvereinigung von KPD und SPD im April 1946 wurde Unikower Mitglied der
SED. Von September bis Dezember 1946 leitete er einen Volksrichterlehrgang in
Schwerin. Ende 1946 wurde Unikower von der Besatzungsmacht verhaftet, im August
1947 aber rehabilitiert entlassen.[3]
1947 war Unikower Mitbegründer der
das Land Mecklenburg-Vorpommern abdeckenden Jüdischen Landesgemeinde Mecklenburg
K.d.ö.R. mit Gemeindehaus in Schwerin und seit 1948 deren Präsident. Von Februar
1948 bis Juli 1952 war Franz Unikower Vorsitzender des Strafsenats am
Oberlandesgericht Schwerin und ab September 1952 Oberrichter am Bezirksgericht.
Im Februar 1953 erfolgte seine Entlassung aus dem Justizdienst, die eine bis
1956 dauernde Auseinandersetzung mit Staats- und SED-Vertretern nach sich zog.
Unikower wurde aufgefordert, öffentlich gegen den „Aggressor Israel“
aufzutreten. Nach seiner Weigerung befürchtete er Repressionen und flüchtete
Ende Oktober 1956 nach Westdeutschland. Hier war er wieder Mitglied der SPD.
Franz Unikower arbeitete im Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt am
Main. Er war seit 1958 der Justitiar des Landesverbands Hessen und Mitglied des
Zentralrats der Juden in Deutschland. Am 29. Januar 1959 sandte Unikower ein
„Verzeichnis vom 4. 9. 1958 betreffend SS-Leute, die in Auschwitz Dienst gemacht
hatten“ an Fritz Bauer, die bei den Vorermittlungen im Hinblick auf den ersten
Frankfurter Auschwitzprozess eine gewichtige Rolle spielten.[4]
Am 29.
Mai 1925 heiratete er in erster Ehe Ilse Gerson. Aus dieser Ehe entstammt eine
Tochter Eva (* 15. Oktober 1926). Die Ehe wurde 1928 geschieden (Heiratsurkunde
v. 16. Mai 1961, Standesamt Dortmund-Ost, Nr. 383/25). Ab 1931 war er mit der
Schauspielerin Helene Nowak verheiratet. Die Ehe wurde 1939 geschieden. Im
Januar 1942 heiratete er die Krankenschwester Charlotte, geborene Bremer, die
als Häftlingsschwester in Auschwitz an Typhus verstarb. Im Februar 1949
heiratete Unikower die verwitwete Landgerichtsrätin Ursula Bauer aus
Mecklenburg, eine ehemalige Studentin, die an seinen juristischen Vorlesungen
teilgenommen hatte.[5]
Ehrungen
18. August 1966 Großes
Bundesverdienstkreuz
Literatur
Rolf Bartusel: Franz Unikower. In:
Zeitgeschichte Regional, Mitteilungen aus Mecklenburg-Vorpommern, 2. Jg., 1998,
Nr. 2, S. 56–61, ISSN 1434-1794
Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer
und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon. S. Fischer, Frankfurt am Main
2013, ISBN 978-3-10-039333-3.
Axel Seitz: Geduldet und vergessen: Die
Jüdische Landesgemeinde Mecklenburg zwischen 1948 und 1990. Edition Temmen,
Bremen 2001, ISBN 978-3-86108-773-1
Beatrice Vierneisel: Erinnerungszeichen:
Franz Siegbert Unikower. Ein Porträt. Hrsg. Förderverein der Mahn- und
Gedenkstätten Wöbbelin e. V., Wöbbelin o. D. [2011], ISBN 978-3-934411-55-5.
Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg und Vorpommern. Das Personenlexikon.
Hinstorff Verlag, Rostock 2011, ISBN 978-3-356-01301-6, S. 10273.
Weblinks
Literatur über Franz Unikower in der Landesbibliographie MV
Biografie in mv-data.de
Franz Siegbert Unikower auf beatricevierneisel.de
Einzelnachweise
Beatrice Vierneisel: Erinnerungszeichen: Franz Siegbert
Unikower. Ein Porträt, S. 8
Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen und Opfer
und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt am Main 2013, S. 410
Beatrice Vierneisel: Erinnerungszeichen: Franz Siegbert Unikower. Ein Porträt,
S. 41f.
Werner Renz: Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess – Zwei
Vorgeschichten. (Memento des Originals vom 31. Juli 2009 im Internet Archive)
Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte
prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
(PDF) auch erschienen in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Jg. 50, Heft
7, Juli 2002, S. 622–641, Metropol Verlag, ISSN 0044-2828
Beatrice
Vierneisel, Erinnerungszeichen: Franz Siegbert Unikower. Ein Porträt.
Förderverein der Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin e. V., Wöbbelin 2010, S. 36.
https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Unikower
Richter, Staatsanwälte und Juristen, die in der Zeit des Nationalsozialismus Widerstand geleistet, sich der Mittäterschaft verweigert haben, aus dem Justizdienst verjagt oder verfolgt wurden:
Wolfgang Walter Arnulf Abendroth (* 2. Mai 1906 in Elberfeld; † 15. September 1985 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Politologe, Jurist, Hochschullehrer und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Nach Professuren an Hochschulen in Leipzig, Jena und Wilhelmshaven war er von 1950 bis zu seiner Emeritierung 1972 Lehrstuhlinhaber für wissenschaftliche Politik an der Philipps-Universität Marburg. Er galt in seiner Zeit als einer der einflussreichsten Politologen der Bundesrepublik und begründete die Marburger Schule. Wolfgang Abendroth wurde als Sohn des Mittelschullehrers Alfred Abendroth und dessen Frau Ida geb. Dambach in Elberfeld geboren. Er besuchte erst das Helmholtz-Gymnasium, später das Realgymnasium Musterschule in Frankfurt am Main und studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Tübingen, Münster und Frankfurt am Main, wo er 1930 die erste juristische Staatsprüfung „voll befriedigend“ bestand, bei Juristen ein Prädikatsexamen. Von 1930 bis 1933 arbeitete er als Gerichtsreferendar in Hechingen. ... Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde Abendroth weitere juristische Arbeit untersagt. Politisch war er ab 1933 in verschiedenen illegalen Widerstandsorganisationen (KP-Opposition, Rote Hilfe, Neu Beginnen usw.) aktiv. 1935 promovierte er summa cum laude mit einer völkerrechtlichen Dissertation bei Walther Burckhardt an der juristischen Fakultät der Universität Bern. Seine Dissertation Die völkerrechtliche Stellung der B- und C-Mandate wurde Ende 1936 vom Verlag Marcus in Breslau veröffentlicht, jedoch kurz danach von der Gestapo beschlagnahmt. Im Oktober 1936 gelang es ihm, in einem Berliner Bankgeschäft eine Volontärstelle zu erhalten. Im Februar 1937 aber wurde er von der Gestapo verhaftet und am 30. November 1937 vom Oberlandesgericht Kassel wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Luckau verbüßte.[1] ... Ende November 1946 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und versuchte zunächst, in Marburg als Jurist Fuß zu fassen. Im selben Jahr heiratete er Lisa Hörmeyer, mit der er die drei Kinder Elisabeth (* 1947), Barbara (* 1949) und Ulrich (* 1952) bekam. Da ihm noch das zweite Staatsexamen fehlte, entschied er sich auf Rat von Georg-August Zinn, einem Weggefährten aus Studententagen und neu ernanntem hessischen Justizminister, das fehlende Examen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) abzulegen. Von Zinn mit einem inoffiziellen Empfehlungsschreiben für Eugen Schiffer, den Leiter der Justizverwaltung der SBZ, ausgestattet, kehrte Abendroth nach Potsdam zurück.Im Januar 1947 wurde Abendroth zum Richter beim Landgericht Potsdam bestellt, wobei er zugleich in den Dienst des Justizministeriums der Mark Brandenburg eintrat, ab 1. April als Regierungsrat. Nach einer Assessorprüfung wurde er im Sommer 1947 von der Justizverwaltung der SBZ als Oberjustizrat angestellt. Im September 1947 folgte seine Ernennung zum Dozenten an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ende 1947 wurde er an die Universität Leipzig berufen und mit Wirkung vom 1. April 1948 zum Professor für Völkerrecht ernannt. Im Oktober 1948 erhielt er von der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Professur für öffentliches Recht, die aber ebenfalls nur wenige Monate dauerte. Da Abendroth offiziell in West-Berlin gemeldet war, wurde er nach der Zwangsvereinigung von SPD und KPD nicht automatisch Mitglied der SED. Stattdessen blieb er illegal Mitglied der SPD und hielt verdeckt Kontakt zum von Stephan Thomas geleiteten Ostbüro der SPD. Vor dem Hintergrund der Repressionen gegen diejenigen Sozialdemokraten, die sich weigerten, in die SED einzutreten, betrieb er seine Übersiedlung in die westlichen Besatzungszonen und verhandelte über seinen Freund Herbert Komm, der in Berlin als Anwalt tätig war, mit dem niedersächsischen Kultusminister Adolf Grimme über eine Berufung an die neugegründete Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven-Rüstersiel.[4] Als ein Kurier des Ostbüros enttarnt wurde, sah sich Abendroth im Dezember 1948 zum fluchtartigen Verlassen der sowjetischen Besatzungszone gezwungen. Zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter zog er nach Bremen zu seinen Schwiegereltern. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Abendroth
Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; † 1. Juli 1968 in Frankfurt am Main) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 1956, ..., 01.07.1968) - war ein deutscher Richter und Staatsanwalt, der eine maßgebliche Rolle beim Zustandekommen der Frankfurter Auschwitz-Prozesse spielte. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. wurde Bauer 1930 Gerichtsassessor beim Amtsgericht Stuttgart (als damals jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich). Von früh an war Bauer politisch aktiv. Er war Mitgründer des Republikanischen Richterbundes in Württemberg. Bereits 1920 trat er der SPD bei, und 1930 übernahm er den Vorsitz der Ortsgruppe Stuttgart des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Im Zusammenhang mit Planungen für einen gegen Hitlers Regierungsübernahme gerichteten Generalstreik wurde Bauer im Mai 1933 von der Gestapo festgenommen und acht Monate im KZ Heuberg inhaftiert. Aus dem Staatsdienst wurde er entlassen. 1935 emigrierte er nach Dänemark und nach dessen Besetzung durch deutsche Truppen im Zweiten Weltkrieg nach Schweden. Dort gründete er mit Willy Brandt und anderen die Zeitschrift Sozialistische Tribüne. 1949 kehrte Bauer nach Deutschland und in den Justizdienst zurück. Er wurde zunächst Landgerichtsdirektor und später Generalstaatsanwalt in Braunschweig. 1956 wurde er auf Initiative des Ministerpräsidenten Georg August Zinn in das Amt des hessischen Generalstaatsanwalts mit Sitz in Frankfurt am Main berufen, das er bis zu seinem Tod 1968 innehatte.
Thomas Dehler (* 14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Landkreis Ebermannstadt) war ein deutscher Politiker (DDP und FDP).
Von 1949 bis 1953 war er Bundesminister der Justiz und von 1954 bis 1957 Bundesvorsitzender der FDP.
Leben und Beruf [Bearbeiten]
Nach dem Abitur 1916 nahm Dehler als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Er begann dann ein Studium der Medizin, das er jedoch nach drei Semestern abbrach. Er absolvierte stattdessen ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und in Würzburg, das er 1920 mit dem ersten und 1923 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1920 wurde er in Würzburg mit der Arbeit Die Begründung des Strafurteils zum Doktor der Rechte promoviert. Seit 1924 war er zunächst in München, ab 1925 in Bamberg, als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit 1925 war Thomas Dehler mit Irma Frank verheiratet. Die Ehe galt nach den nationalsozialistischen Gesetzen als „Mischehe“. Trotz erheblichen Drucks der Nationalsozialisten wie auch der NS-dominierten Rechtsanwaltskammer hielt Dehler nicht nur an seiner Ehe und an seinen jüdischen Mandanten fest, er übernahm auch Mandate von Regimegegnern. Im Stürmer wurde er daraufhin als „echter Judengenosse“ tituliert.
In der Zeit des Nationalsozialismus gehörte Dehler ab Mitte der 1930er Jahre der Robinsohn-Strassmann-Gruppe an.[1]
Im Zweiten Weltkrieg war Dehler zunächst erneut Soldat, wurde aber – wegen seiner jüdischen Frau – bereits nach einem Dreivierteljahr als „wehrunwürdig“ aus der Wehrmacht ausgeschlossen. 1938 und 1944 wurde er wegen Kontakten zu Widerstandskreisen vorübergehend inhaftiert und 1944 zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt verpflichtet, aus der er allerdings bereits nach vier Wochen wieder entlassen wurde.
Von 1945 bis 1947 war er Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg, ab 1946 auch Generalankläger am Kassationshof beim Bayerischen Minister für politische Befreiung (Entnazifizierung). Von 1947 bis 1949 war er dann Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg.
Dehler wurde 1927 in die Freimaurerloge Zur Verbrüderung an der Regnitz in Bamberg aufgenommen. Nach dem Verbot in der NS-Zeit gehörte er 1946 zu den Wiederbegründern der Loge, der er bis zu seinem Tod 1967 angehörte.[2]
1948 trat er als Alter Herr der Studentenverbindung Humanitas Würzburg bei.[3] Diese ging in der Landsmannschaft Alemannia-Makaria Würzburg im CC auf, beim Pfingstkongress 1959 hielt Dehler die Festrede.
Thomas Dehler erlag im Streitberger Freibad einem Herzversagen.[4]
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Dehler
Martin Dresse
Martin Dresse (* 30. März 1880 in Staffelstein; † 29. November 1969) war ein deutscher Jurist.
Leben [Bearbeiten]
Am 1. August 1909 wurde er dritter Staatsanwalt, am 12. Mai 1919 zweiter Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I. Am 16. November 1924 wurde er Landgerichtsrat in Passau, ab 1. Januar 1929 erster Staatsanwalt und am 1. April 1932 Landgerichtsdirektor am Landgericht München I.[1] Dresse war gegen die nationalsozialistische Bewegung eingestellt. Dies kam besonders im Prozess gegen Hitler zum Ausdruck. „Das dienstliche Bedürfnis machte daher 1933 die Versetzung Dresses notwendig.“ Ihm wurde eröffnet, „dass in Aussicht genommen sei, ihn auf Grund § 5 Absatz I des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums [vom 7. April 1933, RGBl. (1933), S. 175] in ein Amt von geringerem Range außerhalb Münchens zu versetzen. Daraufhin bat Dresse um Versetzung in den dauernden Ruhestand, wozu er auf Grund des § 5 Absatz II ... berechtigt war. Seine Pensionierung erfolgte zum 1. Januar 1934.[2]
Vom 9. Mai 1945 bis 21. Oktober 1945 war er Landrat des Landkreises Starnberg[3].
Hitler-Prozess [Bearbeiten]
Als zweiter Staatsanwalt unter dem ersten Staatsanwalt Ludwig Stenglein war er 1924 am Hitler-Prozess beteiligt. Archivoberrat Dr. Reinhard Weber vom Staatsarchiv München schreibt über ihn in einem Brief: „Dresse war ein konservativer aber korrekter Justizbeamter, der, obwohl Naziopfer, nach 1945 nicht zum Wiederaufbau der Justiz verwendet wurde. Das hat ihn sehr gekränkt. Deshalb verfasste er seine Erinnerungen, die sich überwiegend mit der rechtslastigen bayerischen Justiz der 1920er Jahre beschäftigen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Dresse
Feyerabend (geb. ) - Richter am Landgericht Heilbronn (ab , ..., 1945) - Dr. Hans Pfleiderer (geb. ) - Direktor am Amtsgericht Heilbronn (ab ... , ..., 1936, ..., 1938) - im Jahre 1938 wurde der damalige Direktor des Amtsgerichts Dr. Hans Pfleiderer vorzeitig in Ruhestand versetzt, weil er mit einer konvertierten Jüdin verheiratet war. Nachdem Dr. Pfleiderer im Januar 1944 verstorben war, sollte im Februar 1945 seine Witwe - mit dem letzten Transport, der Heilbronn verließ - deportiert werden. Sie wurde jedoch von Dr. Karl Feyerabend, einem angesehenen Heilbronner Arzt und Sohn eines Richters am Landgericht, bis Kriegsende versteckt. - www.amtsgericht-heilbronn.de / http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1169035/index.html?ROOT=1169027
Greiff (geb. ca. 1884) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Bochum (ab , ..., 01.12.1933) - "Nach einer kurzen Phase der Konsolidierung begann im Jahre 1933 auch in Bochum eines der dunkelsten Kapitel der Justizgeschichte. Dabei hatte es im hiesigen Amtsgericht nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten zumindest ein Zeichen des Widerstandes im Zusammenhang mit der Verhaftung des Bochumer SPD-Vorsitzenden Heinrich König gegeben. SA-Leute hatten ihn in der Nacht vom 10. zum 11.03.1933 in seiner Wohnung überfallen, um ihn in eines der wilden Konzentrationslager der SA zu verschleppen. König und seine beiden Söhne leisteten bewaffneten Widerstand. Ein SA-Mann wurde dabei schwer verletzt. Der nunmehr alarmierten Schutzpolizei ergab sich König sofort. Gleichwohl wurde er sodann der SA übergeben, die ihn schwer misshandelte. Entsprechend der legalistischen Taktik der Nationalsozialisten wurde gegen König ein Haftbefehl beantragt. Amtsgerichtsrat Greiff lehnte den Erlass des Haftbefehls ab. Für ihn war die Aktion der SA nicht durch die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" gedeckt. Er hielt die bewaffnete Gegenwehr der König's für "einen schwer zu widerlegenden Akt von Notwehr". König und seine Söhne wurden auf freien Fuß gesetzt und konnten unter abenteuerlichen Umständen fliehen. Bereits am 16.03.1933 wurde Greiff in der Parteizeitung "Rote Erde" als Saboteur der nationalen Revolution bezeichnet. Kurz darauf wurde Greiff eines nachts von der SA schwer misshandelt und bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen. Mit Wirkung vom 01.12.1933 wurde er in das ober schlesische Oppeln versetzt. Er weigerte sich jedoch, dort den Dienst anzutreten und ließ sich im Alter von 49 Jahren in den Ruhestand versetzen. Nach diesen Vorfällen sind weitere Widerstandsaktionen am hiesigen Amtsgericht nicht mehr bekannt geworden. - http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php
Dr. h.c. Max Güde (geb. 06.01.1902) - Generalbundesanwalt (ab 01.04.1956 , ..., 26.10.1961)
Max Güde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dr. h.c. Max Güde (* 6. Januar 1902 in Donaueschingen, Baden-Württemberg; † 29. Januar 1984 in Werl, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).
1927 trat Max Güde in den Dienst des Landes Baden, zunächst als Gerichtsassessor beim Landgericht Mannheim. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in Mosbach a.N. erhielt er 1932 eine Richterplanstelle beim Amtsgericht Bruchsal.
Wenige Wochen nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 äußerte sich Max Güde im engen Kollegenkreis kritisch zur Verhaftung und unwürdigen Behandlung des Reichstagsabgeordneten Ludwig Marum (SPD). Marum war unter Bruch der parlamentarischen Immunität in das KZ Kislau in der Nähe von Bruchsal verbracht worden und wurde später im März 1934 von mehreren SA-Männern durch Erdrosseln ermordet. Einer der Kollegen hinterbrachte diese Äußerung dem badischen Justizministerium. Dieses veranlasste - obwohl noch nicht gleichgeschaltet - die Versetzung von Max Güde an das abgelegene Amtsgericht Wolfach.
In Wolfach trat Max Güde trotz des allgemeinen Drucks des NS-Staates auf Staatsdiener, kirchliche Bindungen zu lösen, auch öffentlich als praktizierender Katholik in Erscheinung. Im Jahre 1941 wehrte er Versuche der örtlichen Kreisleitung der NSDAP, die Kontrolle der Partei auf das Amtsgericht auszudehnen, erfolgreich ab. 1943 wurde er als Soldat eingezogen.
Max Güde trat zwar 1940 der NSDAP bei, nahm dort jedoch keine Ämter wahr. Bereits 1939 wurde er in einer geheimen Beurteilung durch die Partei als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet.
Nach seiner Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft 1945 war Max Güde zunächst bis 1947 als Staatsanwalt, dann als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Konstanz tätig. 1950 wurde er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) und leitete seit 1953 die Abteilung für politisches Strafrecht. Nach kurzer Tätigkeit als Präsident des 4. Strafsenats des BGH wurde er am 1. April 1956 mit dem Status eines politischen Beamten zum Oberbundesanwalt beim BGH - ab 1957 mit der neuen Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt - berufen.
In seine bis zum 26. Oktober 1961 dauernde Amtszeit fällt u.a. das gegen Dr.Otto John, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführte Verfahren wegen landesverräterischer Konspiration, in welchem sich Güde um eine abgewogene Beurteilung des Angeklagten bemühte. Sein Bestrafungsantrag wurde vom Gericht um 100% überboten. Daneben hat sich Güde um die Aufarbeitung des von der deutschen Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts verdient gemacht. Er hat noch als Generalbundesanwalt durch den Empfang des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker, den Hauptinitiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, in seinen Karlsruher Amtsräumen ein großes öffentliches Echo hervorgerufen und damit den Prozess der Vergangenheitsbewältigung nachhaltig in Gang gesetzt.
Von 1961 bis 1969 war Max Güde (CDU) als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Stadt Mitglied des Deutschen Bundestages und trat dort insbesondere als Vorsitzender des Sonderausschusses „Große Strafrechtsreform“ (1963-1969) hervor. Bei der Verjährungsdebatte trat Güde 1965 gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist ein und setzte sich in Gegensatz zur Mehrheit seiner Fraktion, die eine Lösung suchte, um noch ungeahndete NS-Taten nicht verjähren zu lassen.
In der Frage der Behandlung von Extremisten im öffentlichen Dienst und des im Jahre 1977 diskutierten Verbots der K-Gruppen vertrat Max Güde eine liberale Position. Sein Sohn Fritz Güde war damals ein aktueller Berufsverbots-Fall.
Werke [Bearbeiten]
* Probleme des politischen Strafrechts Monatsschrift f. Dt. Recht 1957
* Die Rechtsprechung im Schatten von gestern Presse- u. Informationsamt d. Bundesregierung 1958
* Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit. Bachem 1959
* Justiz im Schatten von gestern Furche 1959
* Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit Quadriga 1959
* Erziehung zum Recht Bonn a.Rh.: Dt. Volkshochschulverband, 1961
* Zur Verfassung unserer Demokratie Vier republikanische Reden. (mit Ludwig Raiser und Helmut Simon) Rowohlt 1986 ISBN 3-499-14279-1
Literatur [Bearbeiten]
* Volker Tausch, Max Güde (1902-1984). Nomos 2002 ISBN 3-7890-7687-2
* Michael Kißener, Zwischen Diktatur und Demokratie, Badische Richter 1919-1952, 2003 ISBN 3-89669-760-9
http://de.wikipedia.org/wiki/Max_G%C3%BCde
Lothar Kreyssig (geb. 30.10.1898 in Flöha) - Vormundschaftsrichter in Brandenburg (ab 1937, .... 12/1940) - ab 1928 Richter am Landgericht Chemnitz. Im Dezember 1940 zwangsbeurlaubt. Versuche der Gestapo, ihn ins Konzentrationslager zu bringen, scheiterten. Zwei Jahre später, im März 1942, wurde Kreyssig durch Erlass Hitlers in den Ruhestand versetzt.
Lothar Kreyssig
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Lothar Kreyssig (* 30. Oktober 1898 in Flöha, Sachsen; † 5. Juli 1986 in Bergisch Gladbach) war Richter und Gründer der Aktion Sühnezeichen und der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt.
Kreyssig wurde als Sohn eines Kaufmanns und Getreidegroßhändlers geboren. Nach der Grundschule besuchte er ein Gymnasium in Chemnitz. Er legte das Notabitur ab und meldete sich 1916, während des Ersten Weltkrieges freiwillig zum Dienst in der deutschen Armee. Zwei Jahre im Kriegsdienst führten ihn nach Frankreich, ins Baltikum und nach Serbien. Nach Kriegsende studierte er zwischen 1919 und 1922 Rechtswissenschaft in Leipzig. 1923 wurde Kreyssig promoviert und nahm ab 1926 eine Tätigkeit am Landgericht Chemnitz auf. Ab 1928 war er dort als Richter tätig.
Zeit des Nationalsozialismus [Bearbeiten]
Vor der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten hatte Kreyssig die NSDAP gewählt. Nach der „Machtergreifung“ verhielt er sich anfangs systemkonform und trat der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt bei.[1] 1934 wurde er auch Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und im Reichsbund der Deutschen Beamten.[1] Mit Verweis auf seine richterliche Unabhängigkeit weigerte er sich jedoch bereits 1933, der NSDAP beizutreten. Kreyssig war evangelischer Christ und trat 1934 der Bekennenden Kirche bei. 1935 wurde er zum Präses der Synode der Bekennenden Kirche in Sachsen gewählt.
Beruflich konnte er weiterhin als Richter arbeiten. 1937 erfolgte seine Versetzung als Vormundschaftsrichter nach Brandenburg an der Havel. In dem in der Nähe gelegenen Ort Hohenferchesar erwarb er einen Gutshof, auf dem er biologisch-dynamische Landwirtschaft betrieb. Gegen Kreyssig bestanden wiederholt folgenlose Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit seinen kirchlichen Aktivitäten.
Als einziger deutscher Richter prangerte er die Euthanasiemorde der Nationalsozialisten an. Als Vormundschaftsrichter hatte er bemerkt, dass sich Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. In einem Schreiben vom 8. Juli 1940 meldete er seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, dem Reichsjustizminister Franz Gürtner, wandte sich aber auch gegen die Entrechtung der Häftlinge in den Konzentrationslagern:[2]
„Recht ist, was dem Volke nützt. Im Namen dieser furchtbaren, von allen Hütern des Rechtes in Deutschland noch immer unwidersprochenen Lehre sind ganze Gebiete des Gemeinschaftslebens vom Rechte ausgenommen, vollkommen z. B. die Konzentrationslager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten.“
Daraufhin wurde ihm bedeutet, dass die Euthanasie-Aktion von Hitler selbst veranlasst worden sei und in Verantwortung der Kanzlei des Führers ausgeführt werde. Daraufhin erstattete Kreyssig gegen Reichsleiter Philipp Bouhler Anzeige wegen Mordes. Den Anstalten, in denen Mündel von ihm untergebracht waren, untersagte er, diese ohne seine Zustimmung zu verlegen. Am 13. November 1940 wurde Kreyssig vom Reichsjustizminister vorgeladen. Gürtner legte ihm das Handschreiben Hitlers vor, mit dem dieser die Mordaktion ausgelöst hatte, und das deren alleinige Rechtsgrundlage darstelle. Mit den Worten „Ein Führerwort schafft kein Recht“, machte Kreyssig deutlich, dass er dieses nicht anerkenne. Der Justizminister stellte fest, dass er dann nicht länger Richter sein könne. Im Dezember 1940 wurde Kreyssig zwangsbeurlaubt.[1] Versuche der Gestapo, ihn ins Konzentrationslager zu bringen, scheiterten. Zwei Jahre später, im März 1942, wurde Kreyssig durch Erlass Hitlers in den Ruhestand versetzt.
Kreyssig widmete sich dann verstärkt der ökologischen Landwirtschaft und der Arbeit in der Kirche. Auf seinem Hof versteckte er bis zum Kriegsende zwei jüdische Frauen.
Nach 1945 [Bearbeiten]
Nach dem Ende des Nationalsozialismus erfolgte zwar eine Würdigung als Widerstandskämpfer. Als vermeintlicher Junker verlor er jedoch Teile seines Grundbesitzes.
Wegen der nicht hinreichenden Rechtsstaatlichkeit der in der Sowjetischen Besatzungszone arbeitenden Justiz entschied sich Kreyssig gegen die Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit. Stattdessen folgte er einem Angebot des Bischofs Otto Dibelius und wurde 1945 Konsistorialpräsident der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg. 1947 wurde er Präses der Synode der Kirchenprovinz. Dieses Amt hatte er bis 1964 inne. 1952 leitete er kurzzeitig die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Noch im gleichen Jahr wurde er deren Präses. Dieses Amt hatte er bis 1970 inne.
Zwischen 1949 und 1961 war er Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland. Von 1949 bis 1958 war er auch Vizepräsident Ost des Deutschen Evangelischen Kirchentags. Geistlich war er in der Evangelischen Michaelsbruderschaft beheimatet. Kreyssigs Ansichten waren bereits zu seiner Zeit umstritten. So trat er für eine Ökumene der Christen ein, die jedoch auch die jüdische Religion umfassen sollte. Kreyssig wandte sich gegen die deutsche Wiederbewaffnung und lehnte die Deutsche Teilung ab.
Auf Kreyssig gehen viele gesamtdeutsche kirchliche Einrichtungen und Ideen zurück. Er gründete die Evangelische Akademie der Kirchenprovinz Sachsen und regte die Telefonseelsorge an. Die von ihm gegründete Aktionsgemeinschaft für die Hungernden war eine Vorstufe der späteren Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt sowie der Organisation Brot für die Welt.
Sein bedeutendstes Werk war jedoch die Gründung der Aktion Sühnezeichen. 1958 rief Lothar Kreyssig zur Gründung der Aktion Sühnezeichen auf. Junge Deutsche sollten in die ehemaligen Feindländer und nach Israel gehen, um dort um Vergebung und Frieden zu bitten. Durch praktische Arbeit sollten sie ein Zeichen der Versöhnung setzen. Aus der anfangs unmöglich erscheinenden Idee wurde ein Dienst, der bis heute lebendig ist und viele Deutsche geprägt hat. Erste Einsatzgebiete waren Norwegen, die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Griechenland. Mit dem Bau der so genannten Berliner Mauer war Kreyssig von den internationalen Aktivitäten seiner Organisation abgeschnitten. Er gab daher 1962 die Leitung ab und widmete sich dem Aufbau der Aktion Sühnezeichen in der DDR. Einer der ersten Einsätze dieser Initiative war die Enttrümmerung der zerstörten Magdeburger Kirchengebäude Sankt Petri und Wallonerkirche.
Im Jahr 1971 übersiedelte Kreyssig mit seiner Frau nach Westberlin. Seit 1977 lebte er in einem Altersheim in Bergisch Gladbach, wo er 1986 verstarb.
Ehrungen [Bearbeiten]
Die Städte Flöha, Brandenburg, Magdeburg (siehe Magdeburger Straßenliste L), Karlsruhe und Bergisch Gladbach haben je eine Straße nach ihm benannt. In Flöha trägt eine Förderschule, in Lehnin ein Altenhilfezentrum seinen Namen. Der Lothar-Kreyssig-Friedenspreis wird von der gleichnamigen, in Magdeburg ansässigen Stiftung seit 1999 alle zwei Jahre verliehen.
An seinem 100. Geburtstag wurde im Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel eine Gedenktafel enthüllt. Vor dem dortigen Gebäude des früheren Amtsgerichts, heute Sitz der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, Steinstraße 61, erinnern zwei Stelen an Lothar Kreyssig, im Gebäudeinneren eine Tafel mit einem von seinem Biographen Konrad Weiß verfassten Text. Die Enthüllung dieser Gedenktafel erfolgte am 11. Juli 2007 durch seine Söhne Jochen und Uwe Kreyssig. Beide waren auch anwesend, als am 5. Mai 2008 vor dem Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft eine von der Brandenburger Juristischen Gesellschaft gestiftete Gedenkstele erhüllt wurde, die an den 50. Jahrestag des Aufrufs von Lothar Kreyssig zur Gründung der Aktion Sühnezeichen erinnert. Am 22. Oktober 2006 fand im Bundesministerium der Justiz unter der Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 20. Todestages von Lothar Kreyssig unter großer Anteilnahme mit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste statt. Am 5. Juli 2008 wurde in Hohenferchesar, seinem Wohnort von 1937 bis 1972, ein Gedenkstein enthüllt.
Werke [Bearbeiten]
* Gerechtigkeit für David. Gottes Gericht und Gnade über dem Ahnen Jesu Christi. Nach dem 2. Buch Samuelis, 1949
* Aufruf zur Aktion Sühnezeichen 1958
Literatur [Bearbeiten]
* Konrad Weiß , Lothar Kreyssig. Prophet der Versöhnung Bleicher Verlag, Gerlingen 1998, ISBN 3-88350-659-1
* Susanne Willems, Lothar Kreyssig - Vom eigenen verantwortlichen Handeln, Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, Berlin, 1995, ISBN 3-89246-032-9
* Susanne Willems, in: Verfolgung, Alltag, Widerstand - Brandenburg in der NS-Zeit, Verlag Volk & Welt Berlin, 1993, S. 383 - 410, ISBN 3-353-00991-4
* Unrecht beim Namen genannt. Gedenken an Lothar Kreyssig am 30. Oktober 1998, hrsg. vom Brandenburgischen Oberlandesgericht, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 1998, ISBN 3-7890-5878-5
* Martin Kramer, Magdeburger Biographisches Lexikon, Scriptum Verlag Magdeburg, 2002, ISBN 3-933046-49-1
* Karl-Klaus Rabe, Umkehr in die Zukunft - Die Arbeit der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, Lamuv Verlag, Göttingen, 1983, ISBN 3-921521-90-4
* Helmut Kramer, Lothar Kreyssig (1898 bis 1986), Richter und Christ im Widerstand in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.): Streitbare Juristen. Baden-Baden: Nomos 1989, S. 342-354, ISBN 3-7890-1580-6
* Wolf Kahl, Lothar Kreyssig - Amtsrichter im Widerstand und Prophet der Versöhnung, Deutsche Richterzeitung 2008, S. 299 - 302
* Anke Silomon, Widerstand von Protestanten im NS und in der DDR, Aus Politik und Zeitgeschichte, 14/2009 30. März 2009, S. 33 - 38
Weblinks [Bearbeiten]
* Literatur von und über Lothar Kreyssig im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Lothar Kreyssig • PICA-Datensatz • Apper-Personensuche)
* Konrad Weiß: Lothar Kreyssig. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 23, Nordhausen 2004, ISBN 3-88309-155-3, Sp. 872–884.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1. ↑ a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 340.
2. ↑ Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Fischer Taschenbuch 2005, S. 340.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_Kreyssig
Dr. Gottfried Kuhnt (* 25. Juni 1884 in Jena; † 30. November 1967 in Hamburg) - Präsident des Oberlandesgericht Kiel (ab , ..., 1945) - im Handbuch der Justiz 1953 nicht aufgeführt. "Die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen – am 4. Mai 1750 mit königlich dänischem Privileg erstmals bei der Königlichen Buchdruckerei Johannes Jacob Babst in Glückstadt erschienen - gehören zu den ältesten Rechtszeitschriften Deutschlands. Nach dem zweiten Weltkrieg erhielt der damalige Präsident des Oberlandesgerichts Kiel, Dr. Kuhnt, von der britischen Militärregierung die Lizenz zur Herausgabe der Schleswig-Holsteinischen Anzeigen als Amtsblatt der Justizverwaltung. So kam es, dass seit Anfang des Jahres 1946 die Firma J.J. Augustin (Jakob Johann Augustin hatte 1775 die Königliche Buchdruckerei in Glückstadt von J.J. Babst gekauft) in Glückstadt die Anzeigen nur noch druckt, aber nicht mehr verlegt. ..." - https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/BesucherService/SchlHAnz/SchlHAnz.html
Gottfried Kuhnt (* 25. Juni 1884 in Jena; † 30. November 1967 in Hamburg)
war ein deutscher Politiker (CDU). Er war Präsident des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichtes und Justizminister des Landes Schleswig-Holstein.
Leben
Kuhnt, Sohn des Professors für Augenheilkunde Hermann Kuhnt, studierte ab
1904 Rechtswissenschaften in Bonn, wo er Mitglied des Corps Rhenania wurde. 1910
trat er als Gerichtsassessor in den Justizdienst ein. 1913 erfolgte Kuhnts
Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit Die Vollstreckung in die Rechte des
Abzahlungskäufers und des Möbelleihers. 1916 wurde er Staatsanwalt bei dem
Landgericht Köln.
In der Weimarer Republik gehörte Kuhnt – eigentlich
eher untypisch für einen Juristen – zu den Unterstützern der jungen Demokratie.
Er wechselte ins preußische Justizministerium und stieg 1921 zum Ministerialrat
unter dem Justizminister Hugo am Zehnhoff auf, der zum Zentrum gehörte. 1926
wurde Kuhnt stellvertretender Bevollmächtigter Preußens beim Reichsrat. 1927
übernahm er als 43-Jähriger die Stelle des Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Sitz in Kiel. Kuhnt versuchte die
Demokratie gegen die Angriffe der Nationalsozialisten und Kommunisten zu
verteidigen. Von 1926 bis zu ihrer Fusion zur Deutschen Staatspartei 1930
gehörte er der DDP an. Außerdem war Kuhnt Mitglied im Republikanischen Klub
Kiel, zu dem auch Ferdinand Tönnies und andere Demokraten gehörten.
Damit
war Kuhnt ein erklärter Gegner der Nationalsozialisten, die schon lange seine
Entlassung forderten und sie am 7. April 1933 unter zur Hilfenahme des an diesem
Tag verabschiedeten Berufsbeamtengesetzes durchsetzten.[1] Kuhnt verließ Kiel,
amtierte noch kurze Zeit als Senatspräsident am OLG Düsseldorf und wurde bald
darauf in den Ruhestand versetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er durch die
britische Militärregierung 1945 erneut zum Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit Sitz in Kiel bestellt und übte
das Amt bis zum 1. Dezember 1946 aus. Am 2. Dezember 1946 wurde er durch den
Ministerpräsidenten Theodor Steltzer zum ersten Justizminister des Landes
Schleswig-Holstein berufen. Dieses Amt hatte er bis zum 19. April 1947 inne. An
diesem Datum wurde das Kabinett Steltzer abgewählt und durch eine SPD-Regierung
unter Hermann Lüdemann abgelöst. Kuhnt wurde am 2. Mai 1947 wieder
OLG-Präsident. Das OLG wurde 1948 nach Schleswig verlegt und Kuhnt blieb sein
Präsident bis zum 30. Juni 1952.
Abgeordneter
Kuhnt gehörte von Dezember 1946 bis April 1947 dem
zweiten ernannten Landtag von Schleswig-Holstein an.
Ehrungen
1952: Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland
Weblinks
Gottfried Kuhnt im Landtagsinformationssystem
Schleswig-Holstein
Einzelnachweise
Klaus-Detlef Godau-Schüttke: Ich habe nur dem Recht gedient. Die "Renazifizierung" der Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1993, S. 29 ff.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gottfried_Kuhnt
Hans Lachmund (* 10. August 1892 in Schwerin; † 4. September 1972 in Köln) war ein deutscher Jurist, Politiker und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus.
Leben
Sein Vater August Lachmund war Gymnasialprofessor in Schwerin. Hans Lachmund studierte an den Universitäten von Marburg, Paris und Halle Rechtswissenschaften. In Frankreich trat er mit Pazifisten und Freimaurern in Verbindung. Vor Abschluss des Studiums, er hatte 1914 die erste juristische Prüfung abgelegt, wurde er zu Beginn des Ersten Weltkriegs zum Kriegsdienst einberufen. Bereits während seiner ersten Fronteinsätze schwer verwundet, wurde er nach einem Jahr als dienstuntauglich entlassen. Darauf setzte er sein Studium fort. Sein Referendariat führte ihn zwischen 1916 und 1920 nach Magdeburg, Marburg, Kassel und Schwerin, bevor er die zweite juristische Prüfung ablegte. 1920 war er als organisatorischer Mitarbeiter an der Abwehr des Kapp-Putsches beteiligt. Nachdem er als Rechtsanwalt und Notar zugelassen wurde, eröffnete er in Schwerin eine eigene Kanzlei. 1921 heiratete er die Lehrerin Margarethe Grobbecker.
1919 trat Hans Lachmund der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei, deren Schweriner Vorsitzender er von 1925 bis 1929 war. Gleichzeitig gehörte er seit 1925 dem Landesvorstand der DDP bzw. seit 1930 der Deutschen Staatspartei (DStP) für Mecklenburg-Schwerin an. 1931 trat er aus der DStP aus und in die SPD ein. In die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG) war er 1921 eingetreten und von 1927 bis 1931 ihr Vorsitzender.
Hans Lachmund wurde 1929 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Er wurde als Justizrat in das von Richard Moeller geführte Justizministerium berufen. Im April 1933 wurde er aus dem Justizdienst entlassen und der Veruntreuung von Geldern der DFG beschuldigt. Durch Einspruch gegen seine rechtswidrige Entlassung erreichte er seine Wiedereinstellung, wurde aber ans Amtsgericht Warin strafversetzt. 1934 erfolgte seine Versetzung ans Amtsgericht Anklam und 1940 nach Greifswald.
Zusammen mit seiner Frau schloss er sich 1934 der neugegründeten liberalen Robinsohn-Strassmann-Gruppe an. Hans Lachmund, der eine Führungsfigur der Gruppe in Mecklenburg und Vorpommern wurde, nutzte seine vielfältigen persönlichen Verbindungen zum konspirativen Ausbau des Widerstandsnetzwerkes in Norddeutschland. So waren die Lachmunds mit Greta und Adam Kuckhoff befreundet, die der Roten Kapelle angehörten. Nachdem Hans Robinsohn Ende 1938 nach Dänemark emigriert war und Ernst Strassmann 1942 verhaftet wurde, suchten Hans und Margarethe Lachmund Kontakt zu verschiedenen anderen Widerstandsgruppen, unter anderem zur Anton-Saefkow-Gruppe.
1944 schloss er sich der auf Initiative des Kommunisten Hugo Pfeiffer und des Pastors Gottfried Holtz gebildeten Greifswalder Widerstandsgruppe an, die durch den Instrukteur der Anton-Saefkow-Gruppe, Richard Fähling, mit Aufklärungsmaterial des Nationalkomitees Freies Deutschland (NKFD) versorgt wurde. Die Gruppe nannte sich im Herbst 1944 „NKFD Greifswald“ und sah es als ihre Aufgabe an, weiteren Schaden für Stadt und Einwohner zu verhindern. Zusammen mit anderen Persönlichkeiten der Stadt gelang es ihnen, den Stadtkommandanten Rudolf Petershagen zur kampflosen Übergabe der Stadt an die Rote Armee zu bewegen. Hans Lachmund hatte wesentlichen Anteil daran, dass die intellektuellen Kreise Greifswalds sich auf die Kapitulation einstellten.
Am 8. Mai 1945 wurde Hans Lachmund mit Einverständnis des sowjetischen Ortskommandanten Beigeordneter der Stadt Greifswald. In der Nacht vom 27. zum 28. Mai 1945 wurde er durch den sowjetischen Geheimdienst ohne Angabe von Gründen verhaftet. In Verhören wurde wiederholt seine Zugehörigkeit zu den Freimaurern thematisiert. Von 1945 bis 1948 war er im NKWD-Lager Nr. 9 Fünfeichen bei Neubrandenburg und anschließend im Speziallager Nr. 2 Buchenwald interniert. Nach der Auflösung der sowjetischen Internierungslager 1950 wurde er den DDR-Behörden übergeben, die ihn in die Justizvollzugsanstalt Waldheim brachten. Obwohl zahlreiche Hitlergegner seine Integrität und seine Mitwirkung im antifaschistischen Widerstand bestätigten, wurde er vom Landgericht Chemnitz am 9. Mai 1950 zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt. Angeblich sollte er auf Reisen zu französischen Freimaurern für die Gestapo gespitzelt haben. Seine Haftstrafe wurde 1952 auf 10 Jahre verringert. 1954 wurde er durch Wilhelm Pieck, den Präsidenten der DDR, begnadigt.
Nach seiner Freilassung folgte er seiner Familie nach West-Berlin, wo er wieder als Jurist arbeitete. Dort betätigte er sich politisch in der SPD und widmete sich ebenso intensiv der Freimaurerei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Lachmund
Wilhelm Martens (* 2. Juli 1889 in Konstanz; † 31. Dezember 1974 in Karlsruhe) - Oberlandesgerichtspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab April 1949, ..., Ende 1954)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wilhelm Martens (* 2. Juli 1889 in Konstanz; † 31. Dezember 1974 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Er war der erste Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe nach dem Zweiten Weltkrieg.
Leben [Bearbeiten]
Martens war nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie, das durch den Ersten Weltkrieg lange unterbrochen war, und Beendigung seiner juristischen Ausbildung 1920 in Freiburg, Offenburg und Mannheim im Justizdienst tätig. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus, als er Amtsrichter in Mannheim war, traf sich bei ihm ein widerständiger Gesprächskreis.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs beauftragte die US-amerikanische Militärregierung den politisch unbelasteten Richter als „Landesdirektor für Justiz“ mit dem Aufbau der Justiz im amerikanisch besetzten Nordbaden und ernannte ihn zum Präsidenten der Landgerichte Mannheim und Heidelberg. Martens machte vertriebene Juristen im Ausland ausfindig und lud sie förmlich zur Rückkehr nach Baden ein. [1] Nachdem das Land Württemberg-Baden, das die amerikanisch besetzten nördlichen Teile von Baden und Württemberg umfasste, mit dem Oberlandesgericht Stuttgart als oberstem Gericht gegründet wurde, wurde Martens im Dezember 1945 zunächst dessen Vizepräsident mit Amtssitz in Karlsruhe. Im April 1949 wurde er zum Oberlandesgerichtspräsidenten ernannt.
Nach Bildung des Landes Baden-Württemberg wurde im Juli 1953 das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Zuständigkeit für den ganzen badischen Landesteil wieder errichtet und Martens bis zu seiner Pensionierung Ende 1954 dessen Präsident.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Martens_%28Richter%29
Merseburg - Amtsgerichtsrat Merseburg war Direktor des Amtsgerichtes Harburg - galt in diesem Rassenwahn nach 33 als unwertes Leben und wurde unter maßgeblicher Mithilfe seiner eigenen Kollegen als unwertes Leben davongejagt. Mitgeteilt am 09.05.2012.
Dr. Robert Michaelis (geb. 1903) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Mainz (ab 01.09.1949, ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.09.1949 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Mainz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 nicht aufgeführt - möglicherweise zu dieser Zeit schon verstorben oder im vorzeitigen Ruhestand. Georg Berkenhofi - 18.02.1954: "Hitlers Schatten weicht nicht ... „Fortwirkende seelisch-somatische Beeinträchtigung bei fast allen Verfolgten der NS-Zeit, besonders auch solchen jüdischer Abkunft“, stellt Landgerichtsdirektor Dr. Robert Michaelis, Mainz, fest; „das führt bei manchen Personen jüdischer Abstammung zu einem Andauern des Gefühls der Unbefriedigtheit oder teilweise sogar vager Unsicherheit ...“ - http://www.zeit.de/1954/07/hitlers-schatten-weicht-nicht/komplettansicht. Ursula Krechel: Landgericht: Jung und Jung, Salzburg / Wien 2012. Das Werk stellt einen jüdischen Richter in den Mittelpunkt,[3] der 1947 aus dem Exil in Havanna nach Deutschland zu seiner versprengten Familie zurückkehrt „und zerbricht, als er in der Enge Nachkriegsdeutschlands den Kampf um die Wiederherstellung seiner Würde verliert“. http://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_Krechel. Der Figur des jüdischen Richter Richard Kornitzer im Werk von Ursula Krechel liegt die Person Dr. Robert Michaelis (geb. 1903) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Mainz zu Grunde. Siehe hierzu: Deutsche Richterzeitung 7-8/2013.
Dr. Hans Pfleiderer - Direktor am Amtsgericht Heilbronn (ab ... , 1936, ..., 1938) - im Jahre 1938 wurde der damalige Direktor des Amtsgerichts Dr. Hans Pfleiderer vorzeitig in Ruhestand versetzt, weil er mit einer konvertierten Jüdin verheiratet war. Nachdem Dr. Pfleiderer im Januar 1944 verstorben war, sollte im Februar 1945 seine Witwe - mit dem letzten Transport, der Heilbronn verließ - deportiert werden. Sie wurde jedoch von Dr. Karl Feyerabend, einem angesehenen Heilbronner Arzt und Sohn eines Richters am Landgericht, bis Kriegsende versteckt. - www.amtsgericht-heilbronn.de / http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1169035/index.html?ROOT=1169027
Hans-Ulrich Rottka (* 21. September 1895 in Bautzen; † 14. Oktober 1979 in
Berlin) war Reichskriegsgerichtsrat zur Zeit des Nationalsozialismus.
Walter Hans-Ulrich Rottka stammte aus einer sächsischen Offiziersfamilie. Sein
Vater Hermann Rottka war Oberstleutnant. Am Ersten Weltkrieg nahm Hans-Ulrich
Rottka als Leutnant zunächst der Infanterie, später der Luftwaffe teil. Am 31.
Januar 1918 wurde Rottka über Mazedonien abgeschossen und erlitt schwere
Wirbelsäulenverletzungen.[1]
Von 1920 bis 1923 studierte er Jura in
Leipzig und Freiburg/Br. Nachdem er 1926 promoviert hatte, wurde er
Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft in Dresden. 1926 heiratete er die
Richterin Elisabeth Dürholt, sie hatten drei Kinder. 1928 wechselte Rottka an
das Landgericht Dresden und wurde bald darauf zum Amtsgerichtsrat und 1931 zum
Landgerichtsrat befördert. Diese Tätigkeit übte Rottka bis 1935 aus.
Im
Jahr 1936 wurde er als Oberkriegsgerichtsrat der Luftwaffe zur
Reichskriegsanwaltschaft, der Anklagebehörde des Reichskriegsgerichts
kommandiert.[2] Am 1. Februar 1937 wurde er durch die Vermittlung Rüdiger
Schleichers von der Rechtsabteilung des Reichsluftfahrtministeriums, bei der er
kurzzeitig tätig war, als Kriegsgerichtsrat zum Reichskriegsgericht delegiert.
Am 26. September 1942 wurde er jedoch auf Veranlassung Hitlers, weil er eine zu
„humane Auffassung“ bezüglich der Angeklagten bei Prozessen gegen Zeugen Jehovas
und in anderen Fällen hatte, in den Ruhestand versetzt. Rottka gehörte damit zu
der sehr kleinen Minderheit von Richtern, die im Dritten Reich aus
Gewissensgründen ihre Mitwirkung an einer zunehmend verbrecherischen Justiz
aufkündigten.[3] Nach der Entlassung aus dem aktiven Justizdienst beschäftigte
er sich mit wissenschaftlichen Arbeiten zur Rechtsprechung des
Reichskriegsgerichts.
Ende Juli 1945 wurde Rottka vom sowjetischen
Geheimdienst NKWD verhaftet und bis 1950 in den sowjetischen Speziallagern
Bautzen, Mühlberg und Buchenwald festgehalten.[4] Nach Überstellung an die
DDR-Justiz wurde er in den sogenannten Waldheimer Prozessen vom Landgericht
Chemnitz zu lebenslanger Haft verurteilt. Gleichzeitig wurde die Familie
enteignet. Seine Frau, die bis 1950 als Richterin in der DDR gearbeitet hatte,
wurde auf Weisung des Justizministers der DDR Max Fechner von ihrem Posten
entfernt.[5] 1956 kam Rottka wieder in Freiheit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ulrich_Rottka
Namensgleichheit mit: Eckart Rottka (Jg. 1934) - Richter am Amtsgericht Schöneberg (ab 30.11.1965, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 05.09.1962 als Gerichtsassessor im Kammgerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.11.1965 als Richter am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. "Carl-von-Ossietzky-Medaille ... 1987: Eberhard Carl, Eckart Rottka, Imme Storsberg - Richter und Staatsanwälte für den Frieden - http://de.wikipedia.org/wiki/Carl-von-Ossietzky-Medaille. Namensgleichheit mit:
Richard Schmid (geb. 31. März 1899, gest. 01.01.1986) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 1953, ..., 1964)
Richard Schmid (* 31. März 1899 in Sulz am Neckar; † 1. Januar 1986 in
Stuttgart) war ein deutscher Jurist, Politiker (SPD) und Widerstandskämpfer
gegen den Nationalsozialismus. Er war von 1945 bis 1953 Generalstaatsanwalt des
Landes Württemberg-Baden sowie von 1953 bis 1964 Präsident des
Oberlandesgerichts Stuttgart.
Leben
Richard Schmid wurde als dritter von
vier Brüdern in Sulz geboren. Die Eltern, Michael Schmid und Klara geb.
Dolmetsch, waren dort Besitzer einer Mühle. Sein ältester Bruder war der
Literat, Heimatdichter und Ehrenbürger von Sulz Paul Schmid. Sein zweitältester
Bruder Arthur fiel im Ersten Weltkrieg in der Schlacht an der Somme als
18-jähriger Kriegsfreiwilliger. Sein jüngster Bruder Walter studierte nach dem
Krieg in Tübingen Jura und war Bürgermeister von Sulz. Schmid studierte nach dem
Abitur und kurzer Kriegsteilnahme 1918 Jura an den Universitäten Tübingen,
Freiburg und München und wurde 1923 zum Dr. jur. promoviert. Nach einem
Referendariat am Amtsgericht Stuttgart war er ab 1925 als Anwalt tätig.
Nach
der „Machtübertragung“ an die Nationalsozialisten kooperierte der vorher
linksliberal orientierte Schmid mit verschiedenen sozialistischen Gruppen. Als
Anwalt verteidigte er Mitglieder von KPD und SAPD und unterhielt auch Kontakte
zu den illegalen Organisationen von SPD, ISK und KPO im südwestdeutschen Raum.
Ohne selbst formal Mitglied der Partei zu sein, reorganisierte er 1934 die nach
ersten Repressionsmaßnahmen übriggebliebenen SAPD-Strukturen in Württemberg.
Seine Geschäftsreisen zwischen 1933 und 1938 führten ihn vor allem in die
Schweiz, aber auch nach Frankreich, Dänemark und in die Sowjetunion. Diese
Auslandsaufenthalte nutzte der unter dem Decknamen Dr. Wägele reisende Schmid,
um sich unter anderem mit den SAPD-Politikern Walter Fabian und Jacob Walcher
und dem KPO-Vorsitzenden August Thalheimer zu treffen und Nachrichten zu
überbringen. Im November 1938 wurde Schmid im Rahmen der Zerschlagung der
südwestdeutschen SAPD-Strukturen verhaftet, saß lange in Untersuchungshaft und
wurde 1940 vom Volksgerichtshof unter dem Vorwurf der Vorbereitung zum
Hochverrat zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach Ende seiner Haftzeit im
Jahr 1941 war er als Landarbeiter tätig.
Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete
Schmid am Aufbau der SPD in Württemberg mit. Beruflich war er von 1945 bis 1953
als Generalstaatsanwalt des Landes Württemberg-Baden tätig. Im Juli 1953
ernannte ihn Ministerpräsident Reinhold Maier zum Staatssekretär im
Justizministerium, das Maier nach dem Rücktritt von Justizminister Viktor Renner
selbst anführte. Schmid war somit zwar kein Minister, aber de facto Leiter des
Ministeriums. Bereits im September verzichtete Schmid auf sein Amt, nachdem er
Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde und bis zu seinem Ruhestand
1964 blieb. 1968 trat Schmid nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze aus
der SPD aus.
Schmid war seit 1942 verheiratet mit Trudel geb. Banholzer und
hatte eine Tochter.
Er schrieb zahlreiche Artikel und Abhandlungen über
juristische Themen. Richard Schmid hat darauf hingewiesen, dass der Richter nur
dann eine Chance zur Unabhängigkeit hat, wenn er sich seiner Abhängigkeit
bewusst ist. Hat der Richter nicht seine wahre Abhängigkeit vom Volk, in dessen
Namen er entscheidet, vor Augen, so wird er nachlässig und schließlich blind
gegenüber seiner Abhängigkeit von der Politik.
Richard-Schmid-Preis
2012
lobte das Forum Justizgeschichte erstmals den mit 3000 Euro dotierten
Richard-Schmid-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der
juristischen Zeitgeschichte aus. Die Preisverleihung erfolgt alle zwei Jahre.
Die Preisträger 2012 waren Christoph Jahr für sein Buch Antisemitismus vor
Gericht und Hans-Christian Jasch für eine Studie über den NS-Juristen Wilhelm
Stuckart. Der Preisträger 2014 ist Maximilian Becker für sein Buch Mitstreiter
im Volkstumskampf. Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten
1939–1945.[1] Im Jahr 2016 sind Wolfgang Form, Theo Schiller und Lothar Seitz
für das von ihnen gemeinsam herausgegebene Buch NS-Justiz in Hessen. Verfolgung
– Kontinuität – Erbe ausgezeichnet worden. 2018 erhielt Josef Foschepoth den
Preis für sein Werk Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg.[2]
Zitate
„Kein Beruf sollte so sehr wie der Richter sich vom standesgemäßen
Denken lösen; von den Gruppeninteressen zwischen denen er häufig zu entscheiden
hat, muß er innerlich unabhängig werden, und er darf die Fähigkeit nicht
verlieren, sich in die Lage aller Menschen zu versetzen, mit denn er zu tun
hat.“
– Richard Schmid: In: Einwände.[3]
Werke
Einwände. Kritik an
Gesetzen und Gerichten. Stuttgart 1965
Streik und Aussperrung. Frankfurt am
Main 1965
Justiz in der Bundesrepublik. Pfullingen 1967
Unser aller
Grundgesetz? Praxis u. Kritik. S. Fischer, Frankfurt am Main 1971, ISBN
3-10-070901-2.
Aussperrung, Recht oder Unrecht? Frankfurt am Main 1972
Das
Unbehagen an der Justiz. Beck, München 1975, ISBN 3-406-04923-0.
Letzter
Unwille. Edition Cordeliers, Stuttgart 1984 ISBN 3-922836-28-3.
Literatur
Hans-Ernst Böttcher: Recht, Justiz, Kritik: Festschrift für Richard Schmid zum
85. Geburtstag. Nomos, Baden-Baden 1985, ISBN 3-7890-1092-8.
ders.: Richard
Schmid (1899-1986), Recht für die Menschen, nicht für den Staat, In: Kritische
Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Nomos, Baden-Baden
1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 487 ff
Weblinks
Literatur von und über
Richard Schmid im SUDOC-Katalog (Verbund französischer Universitätsbibliotheken)
Volker Friedrich Drecktrah: Über Richard Schmid beim Forum Justizgeschichte
Biografie von Richard Schmid auf leobw, Landeskundliches Informationssystem
Baden-Württemberg: Biografie Richard Schmid
Online-Findbuch Landesarchiv
Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/40 Richard Schmid
Einzelnachweise
Richard-Schmid-Preis (Memento vom 9. September 2012 im
Internet Archive) beim Forum Justizgeschichte (Abgerufen am 13. November 2015).
Verleihung des Richard-Schmid-Preises, 15. September 2018, Villa ten Hompel,
Münster. 28. August 2018, abgerufen am 20. Januar 2021 (deutsch).
Richard
Schmid: Einwände. Kritik an Gesetzen und Gerichten. Stuttgart 1965, S. 243.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Schmid
Georg Ludwig Richard Stenglein (* 27. Dezember 1869 in Regensburg; † 12. November 1936 in Köln-Lindenthal) war ein bayerischer Jurist.
Leben [Bearbeiten]
Stenglein war der Sohn des Rechnungskommissärs Johann Georg Stenglein und seiner Frau Luise, geborene Stiegler. 1898 wurde er zum dritten Staatsanwalt in Landshut und 1901 zum zweiten Staatsanwalt in Passau ernannt. Ab 1905 war er Landgerichtsrat in Ansbach und wurde 1913 Oberamtsrichter in Nürnberg, wo er 1919 Amtsgerichtsrat wurde. Im Jahr 1923 wurde er dienstaufsichtsführender erster Staatsanwalt in München und wechselte 1926 als Landgerichtspräsident nach Bamberg. 1928 war er Landgerichtspräsident in München, bis er 1933 zum Senatspräsident am Bayerischen Obersten Landesgericht in München berufen wurde.[1] Stenglein wurde am 1. Januar 1934 die Pensionierung nahe gelegt, weil er gegen die politisch motivierte Zwangspensionierung des zweiten Staatsanwaltes Martin Dresse zum 1. Januar 1934[2] im Justizministerium intervenierte und die Verantwortung für dessen Verhalten im Prozess übernahm, woraufhin ihm beschieden wurde, wenn er sich mit Dresse solidarisch erklären wolle, dann könne auch er gehen; es bleibe ihm überlassen, ein Pensionsgesuch einzureichen. Nach seiner Pensionierung zog er mit seiner Frau ab Mitte 1935 nach Bad Godesberg-Mehlem (heute zu Bonn) um. Er wurde nach seinem Tod am 14. November 1936 auf dem Kölner Melatenfriedhof beerdigt und sein Leichnam wurde am 30. März 1954 auf den Münchner Nordfriedhof überführt.
Stenglein war vom 1. Mai 1933 bis zum August 1936 Mitglied der NSDAP. Seine Mitgliedschaft endete, weil er aufgrund nicht bezahlter Beiträge als Mitglied gestrichen wurde.[3]
Hitler-Prozess [Bearbeiten]
Als erster Staatsanwalt in München war er 1924 Ankläger im Hitler-Prozess. Seine Mitarbeiter waren der zweite Staatsanwalt Hans Ehard[4] und der zweite Staatsanwalt Martin Dresse. Trotz seines Strafantrags, Adolf Hitler wegen Hochverrats zu acht Jahren Festungshaft zu verurteilen, wurde dieser am 1. April 1924 vom Volksgericht unter dem Vorsitzenden Georg Neithardt nur zur Mindeststrafe von fünf Jahren verurteilt. Obwohl Stenglein beantragt hatte, „die Bewilligung einer Bewährungsfrist abzulehnen, da von einer Abkehr von den staatsgefährlichen Absichten bei den Verurteilten keine Rede sein kann … und die Verurteilten sich während der Zeit der Strafvollstreckung nicht so aufgeführt haben, dass die Erwartung gerechtfertigt wäre, sie würden sich auch ohne die ganze Vollstreckung künftig wohlverhalten“[5], wurde Hitler am 20. Dezember 1924 aus der Festung Landsberg auf Bewährung entlassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Stenglein
Ernst Strassmann (* 27. November 1897; † 11. März 1958 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus.
Leben [Bearbeiten]
Nach seinem Kriegseinsatz im Ersten Weltkrieg schloss Strassmann sich der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) an und war zusammen mit Hans Robinsohn einer der Gründer des Jugendverbandes der DDP. Zusammen mit Robinsohn und Oskar Stark setzte er sich in den 1920er Jahren für den Schutz der Republik ein. Zu dritt gründeten sie 1934 die Robinsohn-Strassmann-Gruppe, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, Nachrichten zu sammeln und das Ausland über das Vorhandensein von Widerstandsgruppen unter der deutschen Zivilbevölkerung hinzuweisen.
1930 trat er aus der DDP aus, wurde Landgerichtsrat in Berlin und Vorstandsmitglied des Reichsbundes der demokratischen Jugendverbände. Wegen seines Adoptivvaters, der jüdischer Abstammung war, musste Strassmann mehrmals Erklärungen über seine eigene Abstammung abgeben. Er fuhr 1939 mit dem zwischenzeitlich nach Dänemark geflohenen Robinsohn erstmals nach London, um dort finanzielle Unterstützung für die deutsche Widerstandsbewegung zu erlangen. Am 19. August 1942 wollte er nach Schweden reisen, um sich dort mit britischen Vertretern zu treffen und um Unterstützung zu verhandeln, als er festgenommen wurde und bis zum Ende des Krieges ohne Prozess in „Schutzhaft“ genommen wurde. Nach dem Krieg trat er der SPD bei und war im Vorstand der Elektrizitäts- und Wasser AG in West-Berlin tätig.
Weblinks [Bearbeiten]
Literatur von und über Ernst Strassmann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Gedenkstätte Deutscher Widerstand: Biographie von Ernst Strassmann
Literatur [Bearbeiten]
Horst R. Sassin: Liberale im Widerstand. Die Robinsohn-Strassmann-Gruppe 1934–1942. Hamburg 1993 (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. 30).
Wolfgang Benz, Walter H. Pehle (Hgg.): Lexikon des Deutschen Widerstandes. Fischer, Frankfurt am Main 1994, S. 399.
Peter Steinbach, Johannes Tuchel (Hgg.): Lexikon des Widerstandes 1933–1945. 2. Auflage. C. H. Beck, München 1998, S. 199.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Strassmann
Friedrich Weißler (* 28. April 1891 in Königshütte, Oberschlesien; † 19. Februar 1937 im KZ Sachsenhausen) war ein deutscher Jurist. Er gehörte zum christlichen Widerstand gegen den Nationalsozialismus.
Leben
Stolperstein am Haus, Meiningenallee 7, in Berlin-Westend
Weißler war protestantischer Christ jüdischer Herkunft. Sein Vater Adolf Weißler war Rechtsanwalt in Halle (Saale). Hier ging Friedrich Weißler zur Schule und studierte danach in Halle und Bonn Rechtswissenschaften. 1913 leistete er als Einjährigfreiwilliger seinen Militärdienst ab, nach dessen Beendigung er als Referendar an das Amtsgericht Eilenburg ging. 1914 promovierte er in Halle.
Mit Beginn des Ersten Weltkrieges meldete sich Weißler erneut freiwillig zum Militärdienst. Er wurde bis zum Leutnant befördert und war bis 1918 an der Front eingesetzt.
Nach Kriegsende nahm er 1920 in Halle sein Referendariat wieder auf und erhielt nach dessen Abschluss eine Position in der preußischen Justiz. Weißler war an diversen Gerichten, darunter auch am Oberlandesgericht Naumburg und als Vorsitzender des Arbeitsgerichts Halle tätig. Am 29. Oktober 1932 erfolgte seine Ernennung zum Landgerichtsdirektor (entspricht heute einem Vorsitzenden Richter am Landgericht) am Landgericht Magdeburg, wo er sein Amt am 1. Dezember 1932 antrat.[1]
Wenige Monate nach seinem Amtsantritt erfolgte die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. In einem von Weißler geführten Strafverfahren verhängte er gegen einen in SA-Uniform auftretenden Angeklagten zulässigerweise eine Ordnungsstrafe von 3 Reichsmark. Weißler wurde daraufhin von SA-Mitgliedern mit Gewalt gezwungen, auf dem Balkon des Landgerichts eine Hakenkreuzfahne zu grüßen. Kurze Zeit später erfolgte seine Suspendierung vom Dienst. Im Wesentlichen mit seiner jüdischen Herkunft begründet, erfolgte dann die endgültige Entlassung aus dem Justizdienst.
Weißler zog daraufhin nach Berlin und war ab November 1934 zunächst als juristischer Berater, später als Leiter der Kanzlei der Bekennenden Kirche tätig. Er arbeitete mit Karl Barth und Martin Niemöller zusammen und war Mitverfasser einer an Adolf Hitler gerichteten Denkschrift der Bekennenden Kirche, in welcher die nationalsozialistische Rassenideologie und der Terror gegen Andersdenkende kritisiert wurde. Das Schriftstück, in welchem auch gegen Staatsverherrlichung, Antisemitismus, die Unterdrückung der Kirchen und die Konzentrationslager Position bezogen wurde, wurde am 4. Juni 1936 in der Berliner Präsidialkanzlei übergeben. Von den Verfassern nicht beabsichtigt, gelangte der Text durch eine Veröffentlichung u.a. in den Basler Nachrichten am 23. Juli 1936 an die internationale Öffentlichkeit. Weißler wurde verdächtigt, die Information an das Ausland gegeben zu haben.
Weißler wurde am 7. Oktober 1936 von der Gestapo verhaftet, gefoltert und am 19. Februar 1937 im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet.
Weißlers Grab befindet sich auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf nahe der Berliner Stadtgrenze (Bereich Epiphanien, Gartenblock II, Gartenstelle 17).
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wei%C3%9Fler
Gustav Winckler (geb. 1896) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal (ab 01.04.1934, ... ,1953) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.04.1934 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. "Sadistische KZ-Schergen, die unter Hitlers Herrschaft gerichtlich verurteilt wurden? Es ist eine unwahrscheinlich anmutende Vorstellung und doch Tatsache. Unter spezifischen Konstellationen fanden noch bis Mitte der 1930er Jahre in NS-Deutschland einige solcher Prozesse statt. Sebastian Weitkamp zeigt in seiner Analyse des Osnabrücker Remmert-Verfahrens auf, welche Bedingungen hierfür zusammenkommen mussten, und verdeutlicht zugleich, dass es dabei um nicht mehr ging als um letzte Regungen des längst zerstörten Rechtsstaats. ...In der Aufstellung von Drobisch und Wieland nicht enthalten ist eine unbekannte Zahl an Ermittlungsverfahren, wie etwa im Falle des KZ Kemna. In Wuppertal führte Staatsanwalt Gustav Winckler 1933/34 in dieser Sache zielstrebige Ermittlungen gegen die SA-Wachmannschaften. Winckler scheiterte jedoch am Widerstand des Gauleiters Friedrich Karl Florian und an seinem eigenen Vorgesetzten, der 1935 seine Versetzung nach Kassel veranlasste. Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft vom 18. Januar 1936 wurden erhebliche Zweifel vorgebracht, ob ein Prozess erfolgreich durchzuführen sei. Auch hielt man einen solchen für nicht opportun: Durch die Aufrollung von „allgemeinhin in Vergessenheit geratenen Vorkommnissen der Revolutionszeit“ sei eine unerwünschte Beunruhigung im In- und Ausland zu erwarten. ..." - https://www.gedenkstaette-esterwegen.de/fileadmin/user_upload/downloads/presseartikel/2018/2018_01_08_Weitkamp_Sebastian_vfzg-2018-0003.pdf
Straftaten im KZ Kemna
In diesem am 19. Januar 1934[15] wieder
aufgelösten KZ Kemna wurden Gefangene zur Vernehmung nackt auf besonderen
Prügelbänken festgehalten und mit Gummiknüppeln, Peitschen und Stöcken blutig
geschlagen. Sie wurden anschließend in einen engen Verschlag gesteckt, in dem
sie weder stehen noch sitzen konnten.[16] Zuvor hatten sie noch ungewässerte,
mit Staufferfett oder Kot beschmierte Salzheringe essen müssen und waren bei
Erbrechen gezwungen worden, das Erbrochene aufzulecken.[17] Mit den frischen
Verletzungen wurden sie dann in die im Winter eiskalte Wupper getrieben und
mussten die nassen Kleider anbehalten.[18] Zwei Häftlinge starben nach Verlegung
aus dem Konzentrationslager, einer davon in der Irrenanstalt Galkhausen.[19]
Diese Vorgänge waren auch der Staatsanwaltschaft bekannt geworden, die sich
jedoch erst nach der Entmachtung der SA entschloss, in dieser Sache etwas zu
unternehmen. Sie konnte sich dabei auf Informanten aus dem Kreis der SA stützen.
Obwohl der im Justizministerium zuständige Beamte den Informanten regelrechte
Schutzbriefe ausgestellt hatte, wurde einer von ihnen, sobald die Ermittlungen
bekannt geworden waren, vom Kreisleiter der NSDAP in Schutzhaft genommen. Erst
durch Intervention auf Ministeriumsebene kam dieser Informant nach fünf Tagen
wieder frei. Die Gauleitung der NSDAP entfesselte gegen den ermittelnden
Staatsanwalt ein Kesseltreiben, zog ihn, der selbst Parteigenosse war, gar vor
das Parteigericht und erreichte bei dem Parteigenossen und Staatssekretär im
Preußischen Justizministerium Freisler, dass die Ermittlungsakten an die
Gauleitung abgegeben wurden. Damit war das Ermittlungsverfahren zunächst
zerschlagen.
Nach einer durch eine Vorsprache von örtlichen Parteiangehörigen
beim persönlichen Adjutanten von Hermann Göring erzwungenen Wiederaufnahme des
Verfahrens entledigte sich die Partei der Sache durch die Einleitung eines
Verfahrens vor dem obersten Parteigericht gegen die in dieser Sache
Hauptbeschuldigten. Das Gericht verhängte gegen sie am 1. April 1935 eine
äußerst milde, kaum als solche zu bezeichnende Strafe, nämlich nur eine
Verwarnung.[20] Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die bisherigen
Ermittlungen höchst einseitig geführt worden seien; man habe nur unglaubwürdige
Staatsfeinde angehört. Zwar seien die Angeschuldigten über das „zur Brechung des
Widerstandes erforderliche Maß hinausgegangen“ und hätten „damit gegen den vom
Führer gegebenen Befehl, daß der nationalsozialistische Staat seine Gegner wohl
unschädlich zu machen weiß, darüber hinaus aber auf jede Rache verzichtet,
verstoßen“ (…).[21] Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass es die SA im
Wuppertaler Industriegebiet mit besonders hartnäckigen kommunistischen Gegnern
zu tun gehabt habe, die sich auch nach der Machtergreifung immer wieder illegal
zu organisieren versucht hätten. Gerade das Verhalten der Staatsanwaltschaft
habe diesen Elementen wieder Auftrieb gegeben.
Damit war das
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren praktisch kaltgestellt. Der
ermittelnde Staatsanwalt Gustav Winckler wurde in der Folgezeit persönlich
bedroht und nächtlich angerempelt und musste sich nach einem anderen Ort
versetzen lassen.[22] Den Schlusspunkt setzte Hitler mit einem
Niederschlagungsbeschluss vom 10. Februar 1936.[23]
Nach Kriegsende wurden
die Ermittlungen wieder aufgenommen, der Prozess begann 1948.[24] Staatsanwalt
Gustav Winkler führte erneut die Ermittlungen.[25] Mintert, David: Das frühe
Konzentrationslager Kemna und das sozialistische Milieu im Bergischen Land.
2007, S. 225, in der Online-Zählung S. 231.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft#cite_note-25
Georg-August Zinn (* 27. Mai 1901 in Frankfurt am Main; † 27. März 1976 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker (SPD). Von 1950 bis 1969 war er hessischer Ministerpräsident.
Schon zu dieser Zeit war Georg-August Zinn für die Sozialdemokraten
politisch aktiv. In Göttingen trat er einer sozialistischen Studentenbewegung
bei, in Berlin war er darüber hinaus Vorsitzender der dortigen Sozialistischen
Studentenbewegung. 1925 wurde er in die Leitung des Kurhessischen Reichsbanners
Schwarz-Rot-Gold in Kassel gewählt, eines zum Schutz der Republik 1924
gegründeten demokratischen Bündnisses. Im November 1929 wurde Zinn für die SPD
als jüngster Abgeordneter ins Kasseler Stadtparlament gewählt.
Dort wurde
er einer der schärfsten Gegner von Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des
Volksgerichtshofs. In einer scharfen Auseinandersetzung im Stadtparlament, bei
der Freisler in seiner ihm eigenen Art tobte, bestellte Zinn einen Krankenwagen
und Zwangsjacken, um einen Tobsüchtigen abholen zu lassen.[1]
Arbeit und
Widerstand gegen den Nationalsozialismus
Nach der nationalsozialistischen
Machtübernahme nahmen Übergriffe gegen die demokratischen Parteien stetig zu.
Trotzdem wurde Zinn bei der Kommunalwahl am 16. März 1933 als einer von 16
Sozialdemokraten erneut in das Kasseler Stadtparlament gewählt. Im Juni
untersagte ihm der Kasseler Polizeipräsident die Ausübung des Mandats.[2]
Zinn und weitere aufrechte Demokraten versuchten, sich den
Nationalsozialisten entgegenzustellen. Nach der Besetzung des
sozialdemokratischen „Kasseler Volksblattes“ durch die Nationalsozialisten
lagerten im Verlagsgebäude noch Pistolen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Da
die Waffen nicht an die Nationalsozialisten fallen sollten, verkleideten sich
Zinn und sein Freund Willi Goethe als Bauarbeiter und schafften es, die Waffen
in Schubkarren unter alten Zementsäcken aus dem Gebäude zu entfernen und in der
Fulda zu versenken.[3]
Als Anwalt setzte sich Georg-August Zinn weiterhin
gegen das Nazi-Regime ein. Er verteidigte unter anderem den Kasseler
Bezirkssekretär der SPD und späteren Fraktionsvorsitzenden der SPD Hessen Rudolf
Freidhof, der wegen „Greuelpropaganda“ angeklagt wurde, weil er auf
Misshandlungen der SA hingewiesen hatte. Zinn und sein Bruder Fritz
fotografierten die in Krankenhäusern liegenden, von der SA misshandelten Bürger
in ihren Betten und legten die Aufnahmen dem Staatsanwalt vor, sodass das
Verfahren gegen Freidhof eingestellt wurde.[4]
Im Juli 1933 wurde Zinn
mit einer Gruppe führender Sozialdemokraten unter dem Vorwurf, er gehöre zu den
„ehemaligen Freunden Philipp Scheidemanns“, dem früheren SPD-Reichskanzler und
Oberbürgermeister Kassels, in „Schutzhaft“ genommen.[5]
Nach seiner
Freilassung musste er Durchsuchungen seiner Anwaltspraxis über sich ergehen
lassen, außerdem wurde ihm verboten, als Verteidiger in politischen Prozessen
aufzutreten. Dies führte zwar zu einem Rückgang der Anzahl seiner Klienten,
hinderte Zinn aber nicht daran, sich weiterhin als Anwalt für Juden und
„Zigeuner“ einzusetzen.[6]
Aufsehen erregte auch eine von Zinn im Namen des
früheren preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun (SPD) vor dem Landgericht
erwirkte einstweilige Verfügung gegen den damaligen NSDAP-Gaupropagandaleiter
und späteren Gauleiter Karl Gerland.
...
Im Juni 1945 wurde Zinn aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. Da er
einer der wenigen unbelasteten Juristen war, machten die Amerikaner ihn zum
Landgerichtsdirektor in Kassel.
Am 28. Oktober 1945 wurde Zinn der erste
hessische Justizminister im Kabinett Geiler. Auch in der folgenden Regierung von
Ministerpräsident Christian Stock blieb er Justizminister.
https://de.wikipedia.org/wiki/Georg-August_Zinn
Richter, Staatsanwälte und Juristen, die in der Zeit des Nationalsozialismus distanziert zum Regime standen:
Werner Otto Müller-Hill
»Man hat es kommen sehen und ist doch erschüttert«: Das Kriegstagebuch eines deutschen Heeresrichters 1944/1945
Werner Otto Müller-Hill
Siedler Verlag (3. September 2012)
Geboren 1885 als Sohn eines Ingenieurs und dessen kunstliebender Frau in Freiburg im Breisgau, studierte Werner Otto Müller-Hill Jura und wurde noch vor dem Ersten Weltkrieg Anwalt. Schon im Ersten Weltkrieg diente er als Kriegsrichter, in der Weimarer Republik arbeitete er als Anwalt. Den Nationalsozialisten stand er distanziert gegenüber und trat nicht in die NSDAP ein, meldete sich aber bei Kriegsbeginn 1939 bei der Wehrmacht.
Sein Tagebuch beginnt am 27. März 1944, dem Tage seines neunundfünzigsten Geburtstags. ....
Werner Otto Müller-Hill überlebte den Zweiten Weltkrieg. ... Nach 1945 wurde er Staatsanwalt in der Bundesrepublik. Er starb 1977.
Carlo Schmid (* 3. Dezember 1896 in Perpignan, Languedoc-Roussillon,
Frankreich, als Karl Johann Martin Heinrich Schmid; † 11. Dezember 1979 in Bad
Honnef) war ein deutscher Politiker (SPD) und renommierter Staatsrechtler.
Richter, Staatsanwälte und Juristen, die in der Zeit des Nationalsozialismus Zivilcourage gezeigt haben:
Heinz Droßel (geb. 21.09.1916 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Sozialgericht Aachen (ab 01.04.1975, ..., 1980) - im Handbuch der Justiz 1958 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landessozialgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Sozialgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.04.1972 als aufsichtführender Richter am Sozialgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.04.1975 als Präsident am Sozialgericht Freiburg aufgeführt. Heinz Droßel (* 21. September 1916 in Berlin; † 28. April 2008 in Waldkirch) war im Zweiten Weltkrieg Oberleutnant der deutschen Wehrmacht. Er wurde nach dem Krieg Richter und wurde als Gerechter unter den Völkern ausgezeichnet. - http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Dro%C3%9Fel
Richter und Staatsanwälte, die sich mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime arrangiert haben:
Hans Adolf Dombois (* 15. Oktober 1907 in Berlin; † 24. Juni 1997 in Porta Westfalica) war ein evangelischer Jurist und Kirchenrechtler, der sich in rechtlich-theologischer Argumentation für die Grundlegung eines ökumenischen Kirchenrechts einsetzte. Dombois entstammte einer hugenottischen Familie und wurde 1907 in Berlin geboren, wo sein Vater Senatspräsident am Preußischen Oberverwaltungsgericht war. ... Dombois schloss sich 1933 der Bekennenden Kirche an und stand von 1936 bis 1952 als Staatsanwalt im Dienst der Justiz. Unterbrochen wurde diese Zeit durch den Zweiten Weltkrieg. Dombois wurde 1939 zur Artillerie eingezogen und kehrte 1947 aus der Kriegsgefangenschaft zurück. 1947 wurde er Mitglied der Evangelischen Michaelsbruderschaft, mit deren Gründer Karl Bernhard Ritter er schon seit seiner Konfirmandenzeit verbunden war. 1950 wurde er in Göttingen bei Rudolf Smend zum Dr. iur. promoviert. 1952 schied er aus dem Justizdienst aus und arbeitete als wissenschaftlicher Referent zunächst an der Evangelischen Forschungsakademie Christophorusstift in Hemer/Westfalen und ab 1958 an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FESt) in Heidelberg. ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Dombois
"... Lorenz Völker hat seinen Großvater als liebevollen, gutmütigen und intellektuellen älteren Mann erlebt. „Er war die Friedfertigkeit und Reflexion in Person“, sagt der Sport- und Geschichtslehrer. Die NS-Zeit spielte in den Familiengesprächen häufig eine Rolle – um die persönliche Verantwortung des Großvaters Hans Dombois, eines Juristen, ging es dabei jedoch nicht. ... Lorenz Völker konnte anhand von Akten des Landgerichts Potsdam rekonstruieren, an welchen juristischen Verfahren sein Großvater beteiligt war. Unter anderem fand er heraus, dass Dombois 1938 den Juden Alfred Lehmann wegen „Rassenschande“ anklagte, also wegen der Beziehung zu einer nicht-jüdischen Frau. Lehmann wurde verurteilt, kam ins KZ, wo er im Alter von 33 Jahren ermordet wurde. „Mein Großvater war definitiv für die Aufrechterhaltung des Systems mitverantwortlich und hat dessen Bedingungen bewusst in Kauf genommen“, sagt Völker. Das Bild, das sich ergibt, ist dennoch ambivalent. 1935 klagte Dombois einen Amtsträger der SA an, der versucht hatte, eine jüdische Oberschülerin zu vergewaltigen. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. ... Nach Dombois‘ Tod Ende der 90er-Jahre will Völker mehr über dessen Zeit in Kriegsgefangenschaft erfahren. Dabei stößt er auf die Entnazifizierungsakte des Großvaters. Die Familie erfährt, dass Dombois in der NSDAP und in der SA war. Ein in der Akte enthaltener Lebenslauf gibt Einblicke in dessen Wirken als Staatsanwalt – und wirft weitere, drängende Fragen auf.Für Lorenz Völker, der über seine Recherchen ein Buch verfasst hat („War mein Großvater ein Nazi?“, Arete-Verlag, Hildesheim 2015), blieb der persönliche Bezug nicht auf archivarische Erkenntnisse beschränkt: Er nahm Kontakt zu Angehörigen des ermordeten Alfred Lehmann auf. ..." - https://www.welt.de/geschichte/article244847298/Nationalsozialismus-Wenn-der-eigene-Grossvater-Teil-eines-moerderischen-Regimes-war.html
Dr. Walter Hartz (* 14. Mai 1903 in Elmshorn; † 12. Februar 1994 in Schleswig) - Gerichtspräsident am Oberlandesgericht Schleswig (ab , ..., 1953) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 14.07.1952 als Gerichtspräsident am Oberlandesgericht Schleswig aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Walter Hartz (* 14. Mai 1903 in Elmshorn; † 12. Februar 1994 in Schleswig) war ein deutscher Jurist und Richter, zuletzt Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig
Leben und Wirken
Im Kaiserreich
Hartz wurde 1903 als jüngster
von fünf Söhnen in Elmshorn geboren. Der Vater hatte dort einen Friseurladen und
betrieb nebenbei einen Tabakwaren- und Briefmarkenhandel. 1904 zog die Familie
nach Kiel, wo der Vater einen Eiergroßhandel versuchte. 1906 wechselte die
Familie nach Neumünster, wo der Vater nun Vertretungen für Margarinefabriken
übernahm und Käserezepte an deutsche Farmer in Deutsch-Südwestafrika verkaufte.
Zu Ostern 1909 wurde Hartz eingeschult, und zwar in die gerade neu erbaute
1. Knaben-Mittelschule, heutige Wilhelm-Tanck-Schule[1]. Im Herbst 1917 fuhr
Hartz mit der Bahn mehrfach von Neumünster nach Rickling und ging zu Fuß nach
Fehrenbötel zum „Hamstern“ bei Bekannten. In der Schule fiel häufiger der
Unterricht aus, wenn die oberen Klassen zum Laubheusammeln auszogen. Im letzten
Kriegswinter gab es keine Kohle mehr und die Schule konnte nicht beheizt werden.
Im Winterhalbjahr 1917/18 ging Hartz zum Konfirmandenunterricht und wurde im
März 1918 konfirmiert. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Obersekunda
der Oberrealschule bestand er nicht. Er wurde in die Untersekunda aufgenommen,
was seinen Schulaufenthalt um ein Jahr verlängerte.
In der Weimarer Republik
In Untersekunda hatte Hartz gute Freunde gefunden, durch die er 1919 in die
Jugendbewegung „Wandervogel“ hineinkam. Bis weit in die Studienzeit war er dort
aktiv und brachte es bis zum Gauführer. Im Abitur im März 1922 wurde Hartz von
der mündlichen Prüfung befreit und erhielt ein gutes Abiturzeugnis.
Anfang Mai 1922 schrieb Hartz sich an der Christian-Albrechts-Universität zu
Kiel in Volkswirtschaft ein und hörte Einführungsvorlesungen sowohl in
Volkswirtschaft als auch in Jura. Schon im zweiten Semester wechselte er ganz
zum juristischen Studium. Er studierte u. a. bei Wedemeyer, Pappenheim[2],
Radbruch und Jellinek.
In den ersten Semesterferien arbeitete Hartz als
Werkstudent auf der Zeche „Prosper III“ in Bottrop und wurde dort als
„Gedingeschlepper“ eingesetzt. Durch Reinhard Todsen, den Sohn des Flensburger
Oberbürgermeisters Hermann Bendix Todsen, kam Hartz in den Genuss einer
monatlichen Studienförderung von elf schwedischen Kronen, die ein Stockholmer
Damenkränzchen an bedürftige deutsche Studenten vergab.
Im Sommersemester
1923 und Wintersemester 1923/24 studierte Hartz Jurisprudenz in Freiburg im
Breisgau u. a. bei Heinrich Hoeniger, bei Nadler und v. Schwerin. Er hörte auch
Vorlesungen des Germanisten Witkop. Im Sommersemester 1924 studierte Hartz
wieder in Kiel und wurde in das neu eröffnete Bergmann-Haus im Hotel Bellevue
aufgenommen. Er gehörte zu einer Arbeitsgruppe mit Kuhlgatz, Dahm, Wessel und
Rissom.
Der Wohltäter Bergmann, Zuckerfabrikant aus Wien, richtete für
das Wintersemester 1924/25 einen Studentenaustausch mit der Konsularakademie in
Wien ein. Hartz hörte dort Hans Kelsen und Othmar Spann: „die beiden größten
Gegensätze, die man sich vorstellen konnte“. Durch Othmar Pentz wurde Hartz
Mitglied der sudetendeutschen Hochschulgilde „Thule“ unter der Leitung von Josef
Lob[3]. Das siebte Semester verbrachte Hartz wieder in Kiel und meldete sich
danach zum Examen am 4. und 5. Februar 1926.
Noch im Februar 1926 wurde
Hartz als Referendar für drei Monate der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Kiel zugeteilt. In dieser Zeit, am 6. März 1926, starb sein Vater. Die
angespannte finanzielle Lage entspannte sich durch den Unterhaltszuschuss, den
Hartz als Referendar bekam, und durch eine Anstellung als Assistent bei
Professor Jellinek. Hartz durchlief die üblichen Ausbildungsstationen: nach der
Staatsanwaltschaft sechs Monate „kleines“ Amtsgericht in Neumünster; dann
Landgericht Kiel, sechs Monate Zivilkammer, drei Monate Strafkammer; dann sechs
Monate „großes“ Amtsgericht (freiwillige Gerichtsbarkeit), auch in Kiel. Darauf
folgten sechs Monate Anwaltsstation und schließlich sechs Monate
Oberlandesgericht in Kiel bis Februar 1929. Nach Abgabe der beiden Hausarbeiten
(praktisch und theoretisch) bestand Hartz am 29. August 1929 die zweite Prüfung
im Reichsjustizministerium in Berlin.
Im Frühsommer 1927 hatte sich Hartz
mit Ingeborg Meßtorff verlobt und im Dezember 1927 sein Doktorexamen bestanden –
die Dissertation hatte er zum Thema „Die Tarifierbarkeit der
Lehrlingsentschädigung“ geschrieben. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung
erhielt Hartz eine bezahlte Stelle beim Landgericht Kiel. Die zunehmende
politische Unruhe der Zeit drang bis in die Gerichtssäle vor. Die Strafgerichte
hatten mit den dauernden, oft blutig ausgehenden Schlägereien zwischen
politischen Gegnern viel zu tun. Interessanter und von allgemeinerer Bedeutung
war eine 1932 vor der Zivilkammer des Landgerichts Kiel anhängige Sache, bei der
Hartz als Berichterstatter fungierte. Die SPD-Geschichtswerkstatt berichtete
darüber:
„1932 strengte Adolf Hitler einen Prozess gegen die VZ und ihren
Chefredakteur Kurt Wurbs an. Wurbs hatte im März 1932 geschrieben, Hitler
bereite den Bürgerkrieg vor. Dagegen wehrte sich die NSDAP, indem sie beim
Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Behauptung
beantragte. Durch eine eidesstattliche Erklärung zu seinen ‚friedlichen
Absichten‘ erreichte Hitler die Aufrechterhaltung dieser Verfügung. Zur
folgenden Hauptverhandlung wollte der Anwalt der VZ, Wilhelm Spiegel, ihn
persönlich vorladen. An seiner Stelle trat jedoch SA-Chef Ernst Röhm auf und
behauptete, von der Vorbereitung eines Bürgerkrieges könne keine Rede sein. Das
Gericht folgte dieser Behauptung und ignorierte Spiegels Hinweise auf den
zunehmenden, vor allem von der SA ausgehenden Straßenterror. Die
Nationalsozialisten gewannen den Prozess.“
– SPD-Geschichtswerkstatt:
Hitler-Prozess[4]
Hartz hatte am 10. Mai 1930 in Neumünster geheiratet.
Ernst Kracht, damals Landrat in Heide, war der Onkel der Braut. Am 4. März 1932
kam die Tochter Renate zur Welt. Am 1. Oktober 1932 wurde Hartz auf eine
Amtsgerichtsratsstelle in der schleswig-holsteinischen Stadt Altona (heute
Hamburger Bezirk Altona) berufen. In diese Zeit fiel auch die Machtergreifung
durch die Nationalsozialisten.
In der Zeit des Nationalsozialismus
Am
4. März 1934 wurde die Tochter Elisabeth geboren, am 12. Januar 1936 der Sohn
Peter. Hartz war zu dieser Zeit noch nicht Parteimitglied geworden und meinte,
sich das leisten zu können, weil er schon eine richterliche Planstelle hatte. Im
Jahr 1935 meldeten sich bei ihm die ersten Anzeichen der Menièrschen Krankheit,
einer Erkrankung des Innenohres, gekennzeichnet durch Anfälle von Schwindel
(Vertigo), Hörverlust und Phantomgeräusche (Tinnitus, „Ohrensausen“). Hartz
wurde linksseitig taub, aber die ihn belastenden Symptome verschwanden.
1937 erging das Groß-Hamburg-Gesetz. Dadurch wurde Altona von Schleswig-Holstein
abgetrennt und zu Hamburg geschlagen. In Hamburg war Rothenberger Justizsenator.
Er galt als scharfer Nationalsozialist. Unter solcher Aufsicht wollte Hartz
nicht arbeiten. Er erreichte die Versetzung an das Landgericht Lübeck.
Am
18. September 1938 wurde das vierte Kind (und die dritte Tochter) Regine in
Lübeck geboren. Hartz wurde in dieser Zeit – nach einigem Drängen seines neuen
Landgerichtspräsidenten – mit Rückdatierung auf 1937 Mitglied der NSDAP. Um die
Jahreswende 1938/39 wurde Hartz wieder als Hilfsrichter an das Oberlandesgericht
(OLG) in Kiel geholt. Weil man ihn dort gern behalten und befördern wollte, zog
die Familie nach Kitzeberg um. Im Februar 1940 wurde Hartz OLG-Rat in Kiel.
Im September 1940 betreute Hartz für vier Wochen die gerade kriegsbedingt
verwaisten Amtsgerichte Ratzeburg und Mölln, während seine Familie zur Erholung
im Schwarzwald weilte. Aus dem anschließend geplanten Urlaub mit der Familie in
Hinterhäuser wurde nichts. Hartz wurde nach Kiel zurückgerufen, erhielt einen
Stellungsbefehl nach Marburg und wurde dort einberufen als
Oberkriegsverwaltungsrat im Rang eines Oberstleutnants zur Verwendung im Stab
des Militärbefehlshabers für Belgien und Nordfrankreich in Brüssel. Er war dort
von November 1940 bis September 1944 tätig.[5]
In der Bundesrepublik
Deutschland
Hartz wurde 1948 OLG-Rat in Kiel. Vom 19. Dezember 1950 bis
13. Juli 1952 war Hartz Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, von 1952 bis
1968 Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig.
Viele Jahre lang war er der stellvertretende Vorsitzende des Gemeinsamen
Prüfungsamtes der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und galt wegen
seines Wohlwollens den Prüflingen gegenüber als „die Sonne von Schleswig“. Hartz
lebte im Ruhestand in Schleswig.
Beurteilung
„Der neue Mann in
Schleswig war wohl einer der markantesten Chefpräsidenten nach dem Kriege in
Schleswig-Holstein: Er war hoch angesehen in der Richter- und Anwaltschaft und
war bekannt dafür, daß er die Personalien seiner Richter genauestens kannte.
Seine Beurteilungen waren präzise und hart in der Sache, ohne Solidarität zu
seinen ‚Untergebenen’ vermissen zu lassen. Als konservativer Jurist war die
Vergangenheitsbewältigung schlechthin kein Thema für ihn. Für ihn zählten allein
die gezeigten Leistungen und der persönliche Einsatz. Daher förderte er auch
ohne Bedenken ehemalige Richter des Sondergerichts Kiel, sofern sie gute
Leistungen aufwiesen. Zur jeweiligen politischen Spitze des Justizministeriums
pflegte er beste Kontakte. Das Zusammenspiel zwischen ihm und Praetorius[6] in
Personalangelegenheiten klappte vorzüglich.[7] Der Richterschaft setzte er
seinen Stempel auch auf, soweit es die Repräsentation in der Öffentlichkeit
betraf: Selbstbewußtes, aber bescheidenes Auftreten, sich jeder politischen
Äußerung enthaltend, um so die ‚Unabhängigkeit’ der ‚3. Gewalt’ deutlich werden
zu lassen.“
– Klaus-Detlev Godau-Schüttke, 1993[8]
Werke
Die
Tarifierbarkeit der Lehrlingsentschädigung. Inaugural-Dissertation zur Erlangung
der Doktorwürde der Hohen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Borna-Leipzig: Universitätsverlag von
Robert Noske 1928.
Das richterliche Prüfungsrecht gegenüber den Verordnungen
der belgischen Generalsekretäre während der deutschen Besetzung 1940–1944, in:
Otto Bachof, Martin Drath, Otto Gönnenwein, Ernst Walz (Hrsg.): Forschungen und
Berichte aus dem Öffentlichen Recht. Gedächtnisschrift für Walter Jellinek,
München: Olzog 1955, S. 433–443.
Zum 25jährigen Bestehen des
Bundesfinanzhofs. Verfassungsmäßiges Steuerrecht im Lichte der Rechtsprechung –
gestern, heute und morgen, in: Der Betrieb, 1975, S. 2004–2010.
Lebenserinnerungen, 1977 (unveröffentlicht, im Familienbesitz)
CEGES / Centre
d’Études et de Documentation: Dokumente Dr. Walter Hartz, Militärverwaltung,
Oktober 2009 (Online-Fassung)
Literatur
Klaus-Detlev
Godau-Schüttke: Ich habe nur dem Recht gedient. Die „Renazifizierung“ der
Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945, Baden-Baden: Nomos 1993.
Peter
Godzik: Beerdigungsansprache für Dr. Walter Hartz, 17. Februar 1994
(Onlinefassung).
Schleswiger Gesellschaft Justiz + Kultur e.V. (Hrsg.):
1948–1998. 50 Jahre Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig.
Aufsätze und Erinnerungen, Schleswig 1998.
Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Der
Bundesgerichtshof – Justiz in Deutschland (Justizkritische Buchreihe), Berlin:
Tischler 2005.
Stefan Martens (Hrsg.): Frankreich und Belgien unter deutscher
Besatzung 1940–1944. Die Bestände des Bundesarchiv-Militärarchivs Freiburg.
Bearb. von Sebastian Remus. Préface de Martine de Boisdeffre et de Hartmut
Weber, Stuttgart (Thorbecke) 2007, (Instrumenta, 7), ISBN 3-7995-7271-6
(Online-Fassung).
Kirsten Peters: L’influence de l’administration militaire
allemande sur les changements de personnel au sein de la magistrature belge
(1940-1944), in: Dirk Heirbaut, Xavier Rousseaux und Alain Wijffels (Hrsg.):
Histoire du droit et de la justice / Justitie – en rechts – geschiedenis. Une
nouvelle génération de recherches / Een nieuwe onderzoeksgeneratie,
Louvain-la-Neuve: Presses universitaires de Louvain 2010, p. 61–76
(Online-Version).
Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Biografische Schlaglichter auf
vergangenheitspolitische Belastungen schleswig-holsteinischer Justizjuristen,
in: Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte (Jahrbuch für
Schleswig-Holstein, Band 27), Malente: Gesellschaft für Politik und Bildung
Schleswig-Holstein e.V. 2016, S. 187–212 (Online-Fassung).
Claus Godbersen:
Zur Geschichte der Präsidentenmöbel, in: Schleswig-Holsteinische Anzeigen
2/2019, S. 83–84 (Online-Fassung)
Weblinks
Literatur von und über
Walter Hartz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Eintrag im
Bundesarchiv (online)
Porträt Walter Hartz
Einzelnachweise
Bericht
über Schuljubiläum (online)
Eintrag zu Max Pappenheim im Kieler
Gelehrtenverzeichnis (online)
Biografie Josef Lob (online)
Hauptseite
SPD-Geschichtswerkstatt, Seite Schleswig-Holsteinische Volkszeitung, Abschnitt
Hitler-Prozess (online)
Über seine Brüsseler Erfahrungen berichtete Hartz in
seinem Beitrag Das richterliche Prüfungsrecht gegenüber den Verordnungen der
belgischen Generalsekretäre …, 1955, S. 433–443.
Informationen zur Person
Wolfgang Praetorius (online auf Landtag.ltsh.de)
Ein Beispiel dafür beschrieb
Godau-Schüttke: „Im April 1951 wurde Burmeister vorläufig als Richter wieder
eingestellt; 1953 erhielt er eine Planstelle am Landgericht Itzehoe. Seine
Erprobungszeit am OLG Schleswig absolvierte er mit Bravour. Der spröde, stets
nur auf Leistung bedachte Oberlandesgerichtspräsident Hartz war von Burmeisters
Leistungen als Hilfsrichter (so die juristische Bezeichnung) begeistert: ‚[Er]
gehört zu den besten Hilfsrichtern der letzten Jahre […]. […] auch nach seinen
charakterlichen Werten [ist Burmeister] einer baldigen Förderung würdig.‘
Daraufhin wurde Burmeister 1955 von Ministerpräsident von Hassel zum
Oberlandesgerichtsrat ernannt. Weder Hartz noch von Hassel nahmen daran Anstoß,
dass er SS-Richter war. Somit hinterfragten sie auch nicht, welche Aufgaben er
im ‚Hauptamt SS-Gericht‘ wahrgenommen hatte.“ In: Biografische Schlaglichter ...
(Online-Fassung), 2017, S. 204.
Ich habe nur dem Recht gedient …, 1993, S.
77.
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Hartz
Hans Weinzierl (geb. 13.2.1910) - Landgerichtsrat am Landgericht Regensburg (ab ..., 1958, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 1937 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 1937 als Landgerichtsrat am Landgericht Regensburg aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Braunbuch der Justiz: Weinzierl, Hans, geb. 13.2.1910. früher: Gerichtsassessor beim Landgericht in Regensburg; Beisitzender Richter beim Feldgericht der Flak-Brigade VIII in Hannover. heute: Oberamtsrichter beim Landgericht in Regensburg.Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleich heit mit: Volker Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein (ab 01.09.1991,..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein bei der Staatsanwalt Traunstein aufgeführt. Namensgleichheit mit: Florian Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Florian Weinzierl nicht aufgeführt. Amtsgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 511. Generalstaatsanwaltschaft München - 2023: als Oberstaatsanwalt - 1. Stellvertretender Pressesprecher. Namensgleichheit mit: Dr. Claudia Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Regierungsrätin zur Ausbildung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 15.10.2001,..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.10.2001 als Regierungsrätin zur Ausbildung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Franz Josef Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 14.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.06.2021 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.
Richter und Staatsanwälte, die das nationalsozialistischen Unrechtsregime durch ihre willige Mitarbeit unterstützt und / oder sich an Verbrechen beteiligt haben:
Karl Bruchhaus (* 26. Februar 1903; † nach 1980) war ein deutscher
Jurist. Als Oberstaatsanwalt beim Volksgerichtshof wirkte er an zahlreichen
Todesurteilen der NS-Kriegsjustiz mit.
Inhaltsverzeichnis
1 Leben und
Tätigkeit
1.1 Beteiligung an Todesurteilen des Volksgerichtshofs
1.2 Nach
1945
2 Schriften
3 Einzelnachweise
Leben und Tätigkeit
Nach
dem Schulbesuch studierte Bruchhaus Rechtswissenschaften. Mit Prüfungsdatum vom
8. Juni 1928 promovierte er an der Universität Köln zum Dr. jur.
Zu
Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Bruchhaus, den Volker Hoffmann als „einen
Mann der zweiten Generation der Nazi-Anwälte“ kennzeichnet, als Ankläger beim
Volksgerichtshof berufen.[1] Gemäß den Angaben des 1965 in der DDR publizierten
Braunbuches über Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik war Bruchhaus in seiner
Eigenschaft als Erster Staatsanwalt und Vollstreckungsleiter beim
Oberreichsanwalt (Vertreter des Oberreichsanwaltes beim Volksgerichtshof)
während der Kriegsjahre als Ankläger an mindestens 33 von diesem Gericht
verhängten Todesurteilen beteiligt.[2] Der Journalist Walter Oehme gelangte
aufgrund der großen Zahl von Menschen, die Bruchhaus während des Krieges dem
Henker überantwortet hatte, später aufgrund der Durchsicht der Akten des
Volksgerichtshofes zu der Auffassung, dass Bruchhaus’ Name sich wie „der Geist
des Bösen und der Vernichtung“ durch die Rechtsprechung des Volksgerichtshofes
gezogen habe.[3]
Todesurteil Alois Geiger
(8. September 1943)
Beteiligung an Todesurteilen des Volksgerichtshofs
Bruchhaus war an den
folgenden Todesurteilen als Ankläger beim Volksgerichtshof beteiligt und somit
in letzter Konsequenz auch für die darauf folgenden Hinrichtungen
verantwortlich, da er die Todesstrafe gefordert hatte:
9. Oktober 1942
gegen: Hanno Günther, Wolfgang Pander, Emmerich Schaper, Bernhard Sikorski
13. Oktober 1942 gegen: Alfred Schmidt-Sas
26. Juni 1942 gegen: Adam Leis,
Anton Breitinger, Edmund German, Karl Götting, Otto Häuslein Wilhelm Hugo,
Wilhelm Klöppinger und Julius Nees
2. Februar 1943 gegen: Herbert Neubeck,
Kurt Garbarini, Hermann Geisen
8. September 1943 gegen: Alois Geiger, Wilhelm
Friedrich Beuttel, Albert Alfred Kamradt
24. Mai 1944 gegen: Willi Seng
21. Juni 1944 gegen: Wanda Kallenbach
Nach 1945
Nach dem Zweiten
Weltkrieg amtierte Bruchhaus als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Wuppertal.
1961 wurde er vorzeitig, aber mit vollen Bezügen pensioniert.
Ein im
Februar 1958 auf Veranlassung der Witwe des während des Krieges auf einen von
Bruchhaus als Vertreter der Staatsanwaltschaft eingereichten Antrag hin zusammen
mit fünf Gesinnungsfreunden zum Tode verurteilten und hingerichteten Adam Leis
eingeleitetes Strafverfahren gegen Bruchhaus wurde im Juli desselben Jahres
wieder eingestellt.[4]
Eine 1980 von der Vereinigung der Verfolgten des
Nazi-Regimes gegen Bruchhaus gestellte Strafanzeige wurde nicht verfolgt.
Schriften
Der Verarbeitungserwerb nach Bürgerlichem Recht, Köln 1928.
Einzelnachweise
Volker Hoffmann: Hanno Günther, ein Hitler-Gegner, Berlin
1992, S. 157.
Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und
in Westberlin. 3. Aufl. Berlin (Ost) 1968, S. 118 (Text im Internet (Memento vom
3. März 2011 im Internet Archive)).
Walter Oehme: Ehrlos für immer, 1962, S.
60.
„Leichte Fälle?“, in: Der Spiegel vom 17. Februar 1960.
https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Bruchhaus
Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz, Böhmen; † 29.
November 2010 in Bad Liebenzell[3]) war ein deutscher Jurist. Er war von März
bis Juli 1962 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, wurde jedoch wegen
seiner NS-Vergangenheit in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der Sohn eines
evangelischen Pfarrers bestand nach Studien in Berlin, Göttingen und Kiel 1928
und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen
(jeweils „gut“). Am 3. März 1933 wurde er vom Preußischen Justizminister zum
Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel
zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai
1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische
Strafsachen als so genannter „Hilfsarbeiter“ und bewährte sich, wie ihm in einem
Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch
politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt,
dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei. In einem Dienstzeugnis der
Gauleitung Kurhessen vom September 1936 wurde er als „überzeugter Anhänger“
bezeichnet, der ohne Einschränkungen politisch zuverlässig sei.
So wurde er,
nachdem er im September 1934 in Kassel zum Staatsanwaltschaftsrat ernannt worden
war, im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig
berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war.
Zwischenzeitlich war er 1939 unter Weiterbeschäftigung bei der
Reichsanwaltschaft zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden. Bei der
Reichsanwaltschaft war Fränkel als „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“
verantwortlich für die Bearbeitung von Nichtigkeitsbeschwerden, einem nur dem
Oberreichsanwalt zustehenden Rechtsbehelf, bei dem eigentlich rechtskräftige
Urteile von Amts- und Landgerichten einschließlich Sondergerichten überprüft
werden. Fränkel soll dabei in etwa 50 Fällen für die Verhängung der Todesstrafe
votiert haben.[4] Der spätere Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsident Richard
Schmid bezeichnete Fränkel rückblickend als einen „Fanatiker der
Todesstrafe“.Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft
im Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 (nach anderer Quelle ggf. schon
1946[6]) beim Amtsgericht in Rendsburg als Amtsgerichtsrat tätig. Ende März 1951
wurde er zur Oberbundesanwaltschaft abgeordnet.
Seine Ernennung zum
Bundesanwalt auf Vorschlag von Bundesjustizminister Thomas Dehler (FDP) im Juni
1951 verzögerte sich jedoch. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hielt Fränkel
den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen für nicht
gewachsen, dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation.
Der
Ernennungsvorschlag des Justizministers führte im Bundesrat, der nach § 149 GVG
zustimmen musste, zu einer Diskussion darüber, ob ehemalige Mitglieder des
Reichsgerichts oder – wie im Fall Fränkels – Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft
überhaupt als Bundesanwälte tragbar seien. Diese Frage trat gerade im Bereich
der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer
Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den
Schutz der Verfassung zu garantieren hatte. Daher sollte das Personal der
Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefühl für das Unrecht der Hitler-Diktatur
haben. Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26. und 27. Juli 1951
bei drei Enthaltungen der Ernennung Fränkels zum Bundesanwalt zu. Fränkel
arbeitete in der Revisionsabteilung und war Mitarbeiter in der großen
Strafrechtskommission.Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen
und seine Position als dienstältester Bundesanwalt machten ihn im März 1962 zum
Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts. Zudem hatte sich sein Vorgänger
Max Güde, der am 26. Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte, für ihn
ausgesprochen. Außerdem hatte Fränkel die Frage des Justizministers Wolfgang
Stammberger (FDP) verneint, ob der Osten (also die DDR) eventuell etwas gegen
ihn vorbringen könne.[6] Wolfgang Fränkel wurde am 30. März 1962 als dritter
Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz
nach dem Ausscheiden Güdes. Die Problematik der Tätigkeit Fränkels bei der
Reichsanwaltschaft im nationalsozialistischen Deutschen Reich spielte bei dieser
Beförderung keine Rolle. So wurde er vom Bundespräsidenten Heinrich Lübke – mit
einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung (Kabinett Adenauer IV) –
am 23. März 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts berufen.
Medien der DDR begannen einige Tage später, Fränkels Vergangenheit zu
thematisieren und zu kritisieren. Seine anstehende Ernennung sei „ein typisches
Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“. Im
April nahmen die Vorwürfe zu. Erstmals wurden Einzelheiten der Tätigkeit
Fränkels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem
Mittel des Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsbeschwerde für eine Verschärfung der
Urteile gesorgt zu haben. Die westdeutsche Öffentlichkeit tat diese noch wenig
differenzierenden Vorwürfe als Propaganda der DDR ab, da schon in früheren
Fällen von Seiten der DDR versucht worden war, hochrangige Persönlichkeiten aus
Politik, Justiz und Bundeswehr durch unwahre Vorwürfe und gefälschte Dokumente
zu diskreditieren.
Das Bundesjustizministerium bat Fränkel daraufhin, über
seine damalige Tätigkeit ausführlich zu berichten, um geeignete Informationen zu
erlangen, um den Angriffen begegnen zu können. Fränkel bestritt in seinem
Bericht jede Beteiligung an Todesurteilen, die aufgrund politischer oder
rassistischer Motive verhängt wurden und behauptete, er habe nur an
rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt. Nach seiner Erinnerung sei er im
Verfahren des außerordentlichen Einspruchs an zwei Fällen beteiligt gewesen, in
denen ein Todesurteil verhängt wurde. Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde habe in
keinem Fall ein Gericht die Todesstrafe ausgesprochen. Fränkel äußerte auch, er
könne sich bei 500 bis 600 Strafsachen jährlich nicht mit absoluter Sicherheit
an jeden einzelnen Fall erinnern.
Im Juni 1962 gelangten anlässlich eines
Artikels im Neuen Deutschland Beweise an die Öffentlichkeit, die eine
Beteiligung Fränkels an über 30 fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit
bei der Reichsanwaltschaft nahelegten. Konkretisiert wurden diese durch eine
130-seitige am 23. Juni 1962 durch eine in der DDR auf einer Pressekonferenz des
DDR-eigenen Ausschuß für deutsche Einheit unter Vorsitz von Greta Kuckhoff[7]
veröffentlichte Broschüre mit Titel „Von der Reichsanwaltschaft zur
Bundesanwaltschaft - Wolfgang Fränkel, neuer Generalbundesanwalt“. Darin wurden
anhand von Akten der Reichsanwaltschaft 34 Fälle belegt, in denen Fränkel an der
Verhängung der Todesstrafe beteiligt war. Diese Vorwürfe führten zu Reaktionen:
einige kritisierten den Kampagnencharakter der Vorwürfe und widerlegten Teile
als eindeutig falsch, andere nahmen wahre Vorwürfe auf. Der Spiegel[2]
berichtete, Justizminister Stammberger habe Fränkel die Broschüre vorlegt und
dieser habe die Authentizität der Beweise eingeräumt. Ernst Müller-Meiningen jr.
schrieb in der Süddeutschen Zeitung, Fränkels Karriere sei „eine Schande“.
Fränkel bot nach dem Durchsehen der Broschüre seinen Rücktritt an;[9] er wurde
am 2. Juli 1962 beurlaubt. Vor weiteren Schritten wurden die Ergebnisse einer
Untersuchung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Bundestagsabgeordneten Hans
Wilhelmi (CDU), Gerhard Jahn (SPD) und Thomas Dehler (FDP), abgewartet. Diese
kamen am 9. Juli 1962 zu dem Schluss, Fränkel habe während seiner Zeit bei der
Reichsanwaltschaft keine Amts- oder Dienstpflichten verletzt. Allerdings nehme
diese Tätigkeit Fränkel aus allgemein-politischen und justizpolitischen Gründen
die Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Am 24. Juli 1962
wurde Wolfgang Fränkel auf Antrag des Bundesjustizministers Stammberger nach §
36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Gleichzeitig wurde ein
Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Fränkel habe vor seiner Ernennung
zum Generalbundesanwalt relevante Vorgänge aus seiner Tätigkeit beim
Oberreichsanwalt dem Justizminister gegenüber fahrlässig verschwiegen und nach
dem Erscheinen der DDR-Publikation zu diesen fahrlässig falsche Angaben gemacht.
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel. 17.11.2021:
"Wie war das nun in der Bundesanwaltschaft? Ein Blick zurück in das Jahr 1962
könnte nahelegen, dass die Situation schlechter war als beim BKA. Erst musste im
April der gerade erst ernannte Behördenchef Wolfgang Fränkel zugeben, dass er
1936 bis 1943 bei der Reichsanwaltschaft in Leipzig an Dutzenden Todesurteilen
mitgewirkt hatte, zum Teil trotz geringfügiger Vorwürfe geradezu auf die
Höchststrafe gedrängt hatte. Anfang Juli 1962 musste Fränkel gehen. ..." -
https://www.welt.de/geschichte/article235101478/Aufarbeitung-Zehn-der-elf-Bundesanwaelte-von-1966-zaehlten-zur-NSDAP.html.
Im Handbuch der Justiz 1958 als Bundesanwalt bei der
Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13.
Februar 1973 in Bonn) war ein deutscher Verwaltungsjurist im preußischen und im
Reichsinnenministerium, Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger
Rassengesetze und verantwortlicher Ministerialbeamter für die judenfeindliche
Namensänderungsverordnung in der Zeit des Nationalsozialismus sowie von 1953 bis
1963 Chef des Bundeskanzleramts unter Bundeskanzler Konrad Adenauer.
Globke ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten
vom „Dritten Reich“ zur frühen Bundesrepublik Deutschland. In der Adenauer-Ära
war er als „graue Eminenz“ und engster Vertrauter des Kanzlers verantwortlich
für Personalpolitik, Kabinettsarbeit, die Einrichtung und Kontrolle von BND und
Verfassungsschutz sowie für Fragen der CDU-Parteiführung. Zu seinen Lebzeiten
wurde sein Einsatz für die nationalsozialistische Diktatur nur teilweise
bekannt. Im In- und Ausland wurde er immer wieder scharf angegriffen, von der
Bundesregierung, dem BND und der CIA aber immer geschützt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke
Otto Grünewald (* 29. März 1897 in Bad Wimpfen;[1] † 29. Juli 1980 in Murnau) war ein deutscher Richter und während des Zweiten Weltkriegs Generalrichter in der Wehrmacht
Grünewald war 1915 bis 1918
Kriegsfreiwilliger. Er studierte Jura in Gießen mit dem Abschluss der Promotion
(Dr. jur.) 1922 (Dissertation: Die Entwicklung der Bestimmtheit der
Strafdrohungen in der deutschen Strafgesetzgebung seit dem 18. Jahrhundert).[2]
Ab 1925 war er im hessischen Justizministerium und 1926 bis 1934 Richter (1926
Amtsgerichtsrat in Oppenheim, 1928 Amtsgerichtsrat und 1929 Landgerichtsrat in
Darmstadt). Aus politischen Gründen wurde er in Hessen entlassen und wechselte
in den preußischen Staatsdienst. Ab Oktober 1935 war er Landgerichtsrat in
Berlin und ab 1937 bei der Wehrmacht. 1937 wurde er Regierungsrat und ein Jahr
später Oberregierungsrat. Er war Divisionsrichter, 1938 bis 1940 Berater für
Strafrecht beim OKH in Berlin und 1940 Richter beim Oberkommandierenden der
Wehrmacht in Frankreich. 1940 wurde er Kriegsgerichtsrat. Danach war er bis 1942
Richter beim OKH und wurde danach in die Justizabteilung des OKH versetzt. Er
war am Kommissarbefehl beteiligt.[1] 1942 wurde er Reichskriegsgerichtsrat und
im August 1944 Generalrichter. November 1942 bis Mai 1945 war er Leiter der
Abteilung Feldgerichtsbarkeit beim OKH. 1945 bis 1947 war er in
US-Kriegsgefangenschaft. 1947/48 war er einer der Verteidiger von
Generaloberstabsrichter Rudolf Lehmann in den Nürnberger Prozessen, dem
ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung der Wehrmacht, der als einziger
Militärrichter in den Nürnberger Prozessen angeklagt war. Lehmann wurde zwar zu
sieben Jahren Haft verurteilt aber schon 1950 entlassen. 1948 war er wieder in
hessischen Staatsdiensten und ab 1952 dem Amt Blank zugeordnet, wo er an den
Gesetzen zu Wehrdienst und Wehrrecht der neu zu gründenden Bundeswehr beteiligt
war (Pläne für eine eigene Militärgerichtsbarkeit erfüllten sich allerdings
nicht).[3] 1952 saß er mit einem anderen ehemaligen Heeresrichter, Elmar
Brandstetter (ehemals Oberfeldrichter), im EVG-Interimsausschuss in Paris. 1955
bis 1957 war er Abteilungsleiter im Verteidigungsministerium. 1957 bis zum
Ruhestand 1964 war er Richter (Senatspräsident) am Bundesdisziplinarhof in
München, der sich mit Disziplinarverfahren der Bundeswehr befasste.
Er
war Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes.[1]
Im
Prozess gegen Ferdinand Schörner wurde er 1957 wegen Verdachts der
Mittäterschaft nicht vernommen.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Gr%C3%BCnewald
Franz Gürtner (* 26. August 1881 in Regensburg; † 29. Januar 1941 in
Berlin) war ein deutscher Politiker (DNVP, NSDAP), der von 1932 bis zu seinem
Tod 1941 Reichsjustizminister war.
Gürtner war der Sohn des Lokomotivführers Franz Gürtner und von Marie Gürtner,
geborene Weinzierl. Nach dem Abitur 1900 am Neuen Gymnasium (heute
Albrecht-Altdorfer-Gymnasium) Regensburg studierte er in München
Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. Nach acht
Semestern legte er 1904 sein Universitätsexamen ab. Seinen Vorbereitungsdienst
zum bayerischen „Staatskonkurs“ unterbrach er für das Ableisten des
Militärdiensts als Einjährig-Freiwilliger beim 11. Infanterie-Regiment „von der
Tann“. Nach seinem Zweiten Staatsexamen 1908 arbeitete er zunächst als Syndikus
bei einem Münchner Brauereiverband. Zum 1. Oktober 1909 trat er in den
Staatsdienst am bayerischen Justizministerium ein[1] und bearbeitete in den
nächsten fünf Jahren vornehmlich Personal- und Prüfungsangelegenheiten. Bis 1911
war er III. Staatsanwalt am Landgericht München I und wurde im Januar 1912 zum
Richter am Amtsgericht München berufen.[2]
Am 7. August 1914 wurde Gürtner als Reserveoffizier zum Kriegsdienst im Ersten
Weltkrieg mit dem 11. Infanterie-Regiment eingezogen und war zunächst an der
Westfront eingesetzt. Er stieg bis zum stellvertretenden Bataillonsführer auf
und erhielt das Eiserne Kreuz II. und I. Klasse sowie den bayerischen
Militärverdienstorden IV. Klasse mit Schwertern. Ab September 1917 nahm er mit
dem bayerischen Infanterie-Bataillon 702 am Expeditionskorps Pascha II in
Palästina teil. Dafür erhielt er das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von
Hohenzollern mit Schwertern[3] und den Eisernen Halbmond. Mit der Ernennung zum
Bataillonskommandeur am 31. Oktober 1918, dem Tag der Kapitulation des
Osmanischen Reiches, führte er das Bataillon zurück nach Konstantinopel und traf
am 17. März 1919 in Wilhelmshaven ein, wo er demobilisiert wurde.
Am 11. April 1919 trat Gürtner seinen Dienst als II. Staatsanwalt am Landgericht
München I an. Vier Tage zuvor war in München die Räterepublik ausgerufen worden.
Im November 1919 legte er den Eid auf die Bamberger Verfassung, im Juli 1920 auf
die Weimarer Reichsverfassung ab. Im August 1920 wurde er zum
Landgerichtsdirektor ernannt und wieder in das Ministerium berufen. Dort wurde
er (zunächst stellvertretender) Referent für das damals bedeutende
Begnadigungswesen, da gegen die Urteile der Volksgerichte weder Rechtsmittel
noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich war. Sein Schwager Dürr
bearbeitete das Referat für Straf- und Strafprozessrecht, Kriegs- und
Belagerungszustand und Verfahrensniederschlagung, zu dem Gürtner Hilfsreferent
war. Gürtner wurde im August 1922 als Vertreter der deutschnationalen
Bayerischen Mittelpartei zum bayerischen Justizminister ernannt. Im Juni 1932
ernannte ihn Franz von Papen zum Reichsjustizminister. Dieses Amt behielt er bis
zu seinem Tode 1941.[4]
Gürtner gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen
Akademie für Deutsches Recht[5] Hans Franks.
1920 heiratete er die evangelische Luise Stoffel, Tochter eines Oberstleutnants;
sie hatten drei Söhne.[1] Die Söhne wurden nach der Mutter evangelisch erzogen.
Während seiner Zeit als Justizminister war die Justiz in Bayern rechtsextremen
politischen Richtungen gegenüber nachsichtig eingestellt, was Adolf Hitler in
seinem Prozess 1924 am Münchner Volksgericht durch frühzeitige Entlassung aus
der Justizvollzugsanstalt Landsberg, die Aufhebung des Redeverbots sowie die
Wiederzulassung der NSDAP zugutekam.[6]
Die Versuche Gürtners, der erst 1937 Mitglied der NSDAP wurde (Mitgliedsnummer
3.805.232), nach 1933 der deutschen Justiz Unabhängigkeit und
Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, waren zum Scheitern verurteilt. Proteste
Gürtners gegen Misshandlungen und Morde durch die SA in Konzentrationslagern
seit 1933 waren wirkungslos, führten allerdings auch nicht zu seiner Entlassung.
Gürtner hatte sich 1935 auch für die von der Gestapo festgehaltenen
Rechtsanwälte eingesetzt, die die Witwe des bei der politischen Säuberungswelle
des sogenannten Röhm-Putschs ermordeten katholischen Politikers und ehemaligen
Leiters der Polizeiabteilung im preußischen Innenministerium Erich Klausener
vertraten, was zu deren Entlassung aus der Haft beitrug. Gürtner protestierte
gegen die Methoden der Geheimen Staatspolizei, die Geständnisse durch Folter
abpresste; allerdings wurde sein politischer Einfluss ab 1935 immer schwächer.
Sicherheitsdienst und Geheime Staatspolizei arbeiteten besonders seit Beginn des
Zweiten Weltkrieges unabhängig vom staatlichen Justizapparat.[7]
Auf Gürtners Initiative hin wurde am 14. Oktober 1936 von Hitler entschieden,
die Todesstrafe in Deutschland anstatt mit dem Richtbeil künftig mit der
Guillotine zu vollstrecken.[8] In seiner Funktion als Justizminister
unterzeichnete er eine Vielzahl nationalsozialistischer Unrechtsakte in
Gesetzes- oder Verordnungsform. Hierunter fallen die
„Reichstagsbrandverordnung“, durch die die Bürgerrechte der Weimarer
Reichsverfassung außer Kraft gesetzt wurden und die als Rechtsgrundlage für die
Maßnahmen der Gestapo diente, sowie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes
und der deutschen Ehre“, welches sexuelle Handlungen von Juden und „Ariern“
unter Strafe stellte (vgl. „Rassenschande“). Weiterhin unterzeichnete er 1934
das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr („Staatsnotwehrgesetz“), welches
nachträglich versuchte, die Morde beim sogenannten Röhm-Putsch zu legalisieren
und die Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative bedeutete.[9]
Ebenso war er einer der Unterzeichner der Zweiten Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über die Veränderung von Familiennamen und Vornamen, in dem Juden
zwangsweise die diskriminierenden Vornamen Israel, beziehungsweise Sara
erhielten.[10]
Seit 30. Januar 1937 war Gürtner Inhaber des Goldenen Parteiabzeichens der
NSDAP.[11] Durch seine Verfügung in 1937 wurde die Nationalsozialistische
Volkswohlfahrt den Gerichten als Ermittlungshilfe zur Verfügung gestellt. Laut
seiner Presseerklärung sollte sie „eine Hilfe für die Strafrechtspflege und
nicht für den Beschuldigten sein“; dabei auch „für die Entscheidung über die
Strafe oder über die Anordnung von Sicherungsverfahren oder Entmannung“.[12]
Durch seinen Einfluss gelang es Franz Gürtner 1938, Ricarda Huch und ihren
Schwiegersohn Franz Böhm, beide dem nationalsozialistischen Regime gegenüber
kritisch eingestellt, vor einem Strafverfahren zu bewahren. Er erreichte, dass
das Verfahren gegen sie nach dem Anschluss Österreichs im Rahmen einer von
Hitler erlassenen Amnestie eingestellt wurde.[13] Franz Gürtner erhielt erst im
Nachhinein offiziell Kenntnis von einem geheimgehaltenen sogenannten
„Führererlass“ vom Oktober 1939, der aber rückdatiert auf den 1. September 1939
war, in welchem Ärzte zu den Euthanasiemorden (siehe Aktion T4 und
Kindereuthanasie) ermächtigt wurden.[14] In seinem Ministerium ging außerdem am
16. August 1941 – d. h. nach Gürtners Tod – auch ein Schreiben des Limburger
Bischofs Antonius Hilfrich ein, in dem der Absender auf die unhaltbare
juristische Beurteilung der T4-Aktion hinwies.[15] -
https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_G%C3%BCrtner
Harry Haffner (* 28. Mai 1900 in Uslar; † 14. Oktober 1969 in Hornberg),
Pseudonym Heinrich Hartmann, war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist.
Haffner, ab 1933 Mitglied der NSDAP sowie der SA, war anfangs Stabsleiter beim
Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und Zellenleiter beim NSV.
1934 wurde er Erster Staatsanwalt in Celle und 1937 Oberstaatsanwalt beim
Generalstaatsanwalt Kassel. Seit 1938 war er Vertreter des Generalstaatsanwaltes
in Hamm.[1]
Im November 1943 wurde Haffner zum Generalstaatsanwalt am
Oberlandesgericht Kattowitz ernannt. Hier lag unter anderem auch das
Vernichtungslager Auschwitz in seinem Kompetenzbereich. Auf der Feier zu seiner
Amtseinführung am 26. Januar 1944 hielt der Staatssekretär des
Reichsjustizministeriums, Herbert Klemm, eine Rede. Laut dem Bericht in der
Zeitschrift „Deutsche Justiz“ über die Feier zur Amtseinführung Haffners teilte
Klemm u. a. folgendes mit:
„Weiter betonte der Staatssekretär, dass es eine
der wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft und der Justiz überhaupt sei,
den Hoheitsträgern für ihre großen politischen Aufgaben den Rücken frei zu
halten und diejenigen Elemente, die dem Nationalsozialismus seinen Weg
erschwerten oder sich ihm entgegenstellen wollen, zu beseitigen. Die Leitung
einer Behörde wie der Staatsanwaltschaft erfordere deshalb ganze
Persönlichkeiten.“[1]
Nachdem Roland Freisler im Februar 1945 bei einem
Luftangriff ums Leben gekommen war, übernahm zunächst Wilhelm Crohne
vorübergehend das Amt. Am 12. März 1945 wurde Haffner letztlich von Hitler zum
neuen Präsidenten des Volksgerichtshofes ernannt.[2][3] Kurz darauf begann die
Schlacht um Berlin. Unmittelbar nach dem letzten Geburtstag Hitlers, am 20.
April 1945, kamen vorbereitete Evakuierungsmaßnahmen der Reichsregierung,
Reichsministerien und des Sicherheitsapparats zur Ausführung.[4] Alle
Reichsminister sammelten sich im Raum Eutin-Plön, da dieser noch kampffrei
war.[5][6] Haffner setzte sich sodann, nach nur vier Hauptverhandlungen,[7] am
24. April 1945 auf Anraten Wilhelm Keitels von Potsdam nach Schwerin ab und von
dort weiter nach Bad Schwartau. In Bad Schwartau wollte er den Volksgerichtshof
neu etablieren.[8][9] Vor den herannahenden britischen Truppen floh Dönitz, der
nach dem Suizid Hitlers von diesem zum Reichspräsident bestimmt worden war,
zusammen mit der letzten Reichsregierung schließlich am 2. Mai 1945 von Plön
weiter nach Flensburg-Mürwik. Der Volksgerichtshof wurde dabei offenbar nicht
mit nach Flensburg verlegt,[10] was aber nicht dazu führte, dass die dortige
NS-Militärjustiz keine harten Urteile fällte.[11] Über die Aktivitäten des
Volksgerichtshofs in Bad Schwartau existieren keine umfassenden Quellen.[12] Die
Besetzung Bad Schwartaus durch die englischen Truppen verhinderte weitere
Aktivitäten.[13]
Unter dem Namen Heinrich Hartmann lebte Haffner seit 1946 im
hessischen Sontra. Dort betrieb er zusammen mit seiner Frau einen
Knopfladen.[14] 1953 wandte er sich an die Staatsanwaltschaft Kassel und machte
seine Vergangenheit publik. Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden eingestellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Harry_Haffner
Richard Hoffmann - Landgerichtsdirektor in Magdeburg. "Mit Magdeburger Justizskandal, auch Affäre Haas oder Affäre Kölling-Haas, wird der spektakuläre Schwurgerichtsprozess 1925/26 im Raubmordfall Helling-Haas in Magdeburg bezeichnet, der zur zentralen Justizdebatte der Weimarer Zeit wurde. Der 1948 gedrehte DEFA-Spielfilm Affaire Blum basiert auf dem Magdeburger Justizskandal. Nach dem Raubmord am Buchhalter Hermann Helling im Jahr 1925 in Rottmersleben wurde der den Sozialdemokraten nahestehende, jüdische Fabrikant Rudolf Haas, früherer Arbeitgeber von Helling, der Tat verdächtigt. Die rechtskonservative Presse heizte die Stimmung in der Bevölkerung mit einseitiger Vorverurteilung und Polemik an. Der zuständige Untersuchungsrichter, der Magdeburger Landgerichtsrat Johannes Kölling, kämpfte völlig voreingenommen für eine Verurteilung von Haas. Selbst als der rechtsradikale Handelsschüler Richard Schröder aus Rottmersleben ein Tatgeständnis abgelegt und man die Leiche des Opfers in Schröders Haus gefunden hatte, hielten Kölling und der Landgerichtsdirektor Richard Hoffmann an der Täterschaft von Haas fest. Sie protestierten gegen die Beistellung des als besonders qualifiziert geltenden Kriminalkommissars Otto Busdorf[1] aus Berlin, die der sozialdemokratische Provinzoberpräsident Otto Hörsing verfügt hatte. Die Kontroverse eskalierte zu einer reichsweiten Debatte und führte zu einer dreitägigen Diskussion im Preußischen Landtag. Nach der „Machtergreifung“ nahmen sich Haas und seine Frau das Leben. Landgerichtsrat Kölling wurde erst zum Landgerichtsdirektor in Magdeburg, später zum Landgerichtspräsidenten in Aurich befördert, Landgerichtsdirektor Hoffmann zum Präsidenten des Landgerichts in Groß-Berlin." -https://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Justizskandal
Hans Karl Hofmeyer (* 12. April 1904 in Offenbach am Main; † 28. August 1992 in Bad Vilbel) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.1951, ..., 1963) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 16.02.1951 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Der Spiegel 27.02.2016: "Fritz Bauer, der legenäre hessische Generalstaatsanwalt, hatte im ersten Auschwitz-Prozess 1963 in Frankfurt am Main die Morde in den Vernichtungslagern rechtlich als arbeitsteilig organisierte Massenverbrechen, also als eine Tat bewertet wissen wollen. ... Doch das Frankfurter Gericht mit dem Vorsitzenden Hans Hofmeyer - er war 1944 Oberstabsricher in der NS-Militärgerichtsbarkeit gewesen - stellte die Weichen damals anders. Es "atomisierte" den industriell organisierten Massenmord in Einzelteile, wie es Bauer nannte, mit der Folge, dass der individuelle Tatnachweis oft nicht geführt werden konnte. ..."
Hans Hofmeyer (* 12. April 1904 in Offenbach am Main; † 28. August 1992 in
Bad Vilbel) war ein deutscher Jurist. Er leitete den Ersten Auschwitz-Prozess in
Frankfurt am Main.
Leben
Hofmeyer lebte während des Ersten Frankfurter
Auschwitz-Prozesses in Bad Vilbel. Er lehnte während des Prozesses selbst das
unverfänglichste Interview, etwa über seine Liebe zur Musik, ab und begründete
dies damit, den Verlauf des Verfahrens nicht stören zu wollen.[1]
Studium und
Laufbahn
Hofmeyer studierte Jura an den Universitäten München und Gießen.
Nach dem Referendarsexamen im Jahr 1928 und dem Zweiten Staatsexamen im Jahr
1931 war er bis 1936 als Assessor tätig; zunächst in einer Anwaltspraxis in
Darmstadt, später an Amtsgerichten in Worms, Darmstadt und Offenbach. Im Jahr
1936 wurde er Amtsgerichtsrat.[2] Bis 1939 war er an das Erbgesundheitsgericht
beim Amtsgericht Gießen abgeordnet, wo er über die beantragten
Zwangssterilisierungen von vermeintlich „erbkranken“ Personen im Rahmen des
Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zu entscheiden hatte.[3]
Im
Zweiten Weltkrieg trat er seinen Dienst als Nachrichtenoffizier an, ehe er im
Jahr 1944 zum Oberstabsrichter bei der Heeresfeldjustizabteilung des
Oberkommando des Heeres ernannt wurde.
Ab 1946 war er Vorsitzender einer
Strafkammer am Landgericht Frankfurt am Main. Im Jahr 1954 wurde er Vorsitzender
der Zivilkammer des Landgerichts und war dort für Pressearbeit zuständig. Anfang
der 1960er Jahre kehrte er als Landgerichtsdirektor in die Abteilung für
Strafsachen zurück. Während des Ersten Auschwitzprozesses wurde er zum
Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt.
Er führte
in Frankfurt einige überregionale Verfahren, darunter die Prozesse um das Buch
„Der rote Rufmord“ von Kurt Ziesel und des damaligen schleswig-holsteinischen
Ministerpräsidenten Kai-Uwe von Hassel gegen die „Frankfurter Rundschau“.
Internationale Bekanntheit[4] erlangte er als Richter beim Ersten Frankfurter
Auschwitz-Prozess.
Erster Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965)
Hofmeyers Ernennung zum Vorsitzenden wurde bislang insgesamt als überraschend
erachtet: Man ging davon aus, dass es in seiner bisherigen Laufbahn wenige
Hinweise darauf gab, dass er in der Lage sein würde, einen Prozess dieser
Größenordnung gegen ursprünglich 22 Angeklagte, der zudem international
beobachtet werden würde,[4] zu leiten. Neuere Forschungen[5] jedoch belegen,
dass Hofmeyer mit dem Schwurgerichtsvorsitz des 1. Frankfurter
Treblinka-Prozesses gegen Josef Hirtreiter[6] sich schon 1951 mit einem
NS-Verfahren auseinanderzusetzen hatte,[5] er also, bevor er vom 20. Dezember
1963 bis zum 20. August 1965 (183 Prozesstage) dem Auschwitz-Prozess vorsitzen
sollte durchaus auf dem Gebiet der NS-Verfahren auf frühe Erfahrungen als
Vorsitzender zurückgreifen konnte.[7]
Hierzu kam es jedoch erst, nachdem dem
ursprünglich betrauten Richter Hans Forester der Vorsitz wegen der Besorgnis der
Befangenheit entzogen worden ist, infolge dessen der zunächst als Beisitzender
Richter angesetzte Hofmeyer einrückte. Hintergrund für die Ablehnung war eine
von Forester selbst beantragte Überprüfung, in der er mitteilte, dass Teile
seiner Verwandtschaft von den Nationalsozialisten verfolgt worden seien. Darin
sah das im Herbst 1963 mit Foresters Meldung befasste Richtergremium die
hinreichende Befürchtung einer möglichen Befangenheit, was die zwingende
Entbindung Foresters nach sich zog und letztlich zum Übergang der Prozessleitung
auf Hofmeyer führte.
Bereits vor Beginn des Verfahrens wurde Hofmeyer
vorgeworfen, er habe im nationalsozialistischen Deutschland als Oberstabsrichter
seinerzeit Todesurteile gefällt.[8][9] Doch selbst ideologische Gegner wie der
Vertreter der Nebenklage Friedrich Karl Kaul fanden in dieser Tätigkeit keine
Anhaltspunkte, um den Prozess zu torpedieren.
Hofmeyer wollte den
„Mammutprozess“, den der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiiert
hatte, verhindern. Seiner Ansicht nach waren solche Grundsatzprozesse nicht
praktikabel und verletzten die Rechte der Angeklagten. Man solle sie besser auf
mehrere kleine, auf die einzelnen Angeklagten zugeschnittene Verfahren,
aufteilen. Auch noch nach dem erfolgreichen Ausgang des Prozesses sprach er sich
mit Entschiedenheit dafür aus, „derartige Prozesse (…) unter allen Umständen“ zu
vermeiden.[10] Er konnte sich mit seiner Ansicht jedoch gegen Bauer nicht
durchsetzen. Für diesen stand die juristische Aufarbeitung des gesamten
Tatkomplexes Auschwitz im Fokus. Er wollte gegen möglichst viele Verdächtige
ermitteln lassen, um die Gesamtheit der Straftaten im Lager in einem oder
mehreren großen Prozessen aufzuklären. Durch die Erforschung des
Verbrechenskomplexes sollte die deutsche Öffentlichkeit mit den NS-Untaten
konfrontiert werden. Diese unterschiedliche Auffassung kam in der
Urteilsbegründung wieder zur Sprache. Zu Beginn der Verkündung erklärte
Hofmeyer: „Es handelt sich hier ja um einen normalen Strafprozess, mag er auch
einen Hintergrund haben, wie er wolle. Das Gericht konnte nur urteilen nach den
Gesetzen, die von ihm beschworen worden sind. Und diese Gesetze erfordern nach
der subjektiven und nach der objektiven Seite eine genaue Feststellung der
konkreten Schuld eines Angeklagten.“ Des Weiteren sei das Verfahren kein
Auschwitz-Prozess gewesen, sondern ein „Verfahren gegen Mulka und andere“.[11]
Die Zeugenaussagen hatten bei Hofmeyer einen tiefen Eindruck hinterlassen. So
schloss er die Urteilsverkündung sichtlich bewegt mit den Worten: „Es wird wohl
mancher unter uns sein, der auf lange Zeit nicht mehr in die frohen und
gläubigen Augen eines Kindes sehen kann, ohne daß im Hintergrund und im Geist
ihm die hohlen, fragenden und verständnislosen, angsterfüllten Augen der Kinder
auftauchen, die dort in Auschwitz ihren letzten Weg gegangen sind.“[12]
Würdigung und Kritik
Hofmeyer wurde sowohl von den Beteiligten am
Auschwitz-Prozess, als auch von der Presse einhellig als brillanter Jurist und
routinierter Verhandlungsführer geschildert, der in jeder Phase des Verfahrens
der Sache gewachsen war.
Rechtsanwalt Henry Ormond hob die „vorbildliche
Verhandlungsführung“ hervor. Nach Eugen Kogon sei es das Verdienst des
Schwurgerichts, sich in seiner „souveränen juristischen Selbstbeschränkung“
aller Fallstricke zu erwehren gewusst zu haben.[13] Hermann Langbein, Häftling
in Auschwitz, Zeuge und Prozessbeobachter, bescheinigte dem Richter: „Er hat den
Prozess souverän geführt und es verstanden, kleinliches Geplänkel und politische
Propaganda schnell auszuschalten.“[14]
Die Welt schrieb über ihn: „Der
Vorsitzende im Auschwitz-Prozess ist ein nüchterner Mann, intellektuelle
Vergnügungen, juristisches Feuerwerk liegen ihm nicht. Wenn es einen gesunden
Menschenverstand tatsächlich geben sollte, er hat ihn. Oft stellt er ein, zwei
Fragen mehr, als ein anderer sie stellen würde, weil er nicht fassen kann, was
ja auch nicht zu fassen ist.“[15] Im Sonntagsblatt war über Hofmeyer zu lesen:
„Dieser Richter, mit rhetorischer Eloquenz so wenig begabt wie die Mehrzahl
seiner Standesgenossen, fand Worte, die ihn und das Gericht, dem er zwanzig
Monate lang vorsaß, am Ende des Prozesses noch einmal als die Repräsentanten
einer Gerechtigkeit darstellten, deren Bild mit dem Symbol der blinden Göttin
nur unzureichend erklärt wäre.“[16]
Kritik am Frankfurter Urteilsspruch kam
im Anschluss des Auschwitzprozesses auf durch die Feststellung, dass nur
konkrete eigene Tatbeiträge an Morden[17] für eine Verurteilung maßgeblich waren
und nicht die allgemeine Unterstützung der nationalsozialistischen
Massenmorde.[3] Nur in drei Fällen, bei den Angeklagten Franz Johann Hofmann,
Oswald Kaduk und Hans Stark, wurde auf Mittäterschaft erkannt, da sie sich die
Taten der verbrecherischen Staatsführung zu eigen gemacht und dem Urteil zufolge
im Konsens mit den sogenannten Haupttätern gehandelt hätten. In allen anderen
Fällen erkannte das Gericht bei Befehlstaten auf „Gehilfenschaft“ und verhängte
zum Teil überaus milde Strafen: „Die Folge des Auschwitz-Urteils, nur noch
Exzesstäter, die eigenmächtig gemordet hatten, zur Verantwortung zu ziehen und
Beteiligte an der Massenvernichtung, die routiniert ihren Morddienst verrichtet
hatten, von der Strafverfolgung zu verschonen, war verheerend.“[18]
Bedeutende Differenzen der bisherigen Rezeption Hofmeyers und seines Einflusses
auf den Ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess ergeben sich hingegen aus neueren
Forschungen Ristics,[19][5] die insoweit Widersprüche zu Hofmeyers
vorhergehender Spruchpraxis aufzeigen.[20] Während des Ermittlungsverfahrens zum
späteren Auschwitz-Prozess lehnte Hofmeyer 1961 die weitere Untersuchungshaft
des späteren Hauptangeklagten Mulka mangels hinreichenden Tatverdachts mit einer
dem nachfolgenden Auschwitz-Urteil diametral entgegenlaufenden Begründung
ab.[21] Zudem zeigte die frühe Verhandlungserfahrung Hofmeyers in NS-Verfahren
mit seinem Vorsitz des im Jahr 1951 in Frankfurt geführten
Treblinka-Prozesses[6][7] gegen Josef Hirtreiter eine weitere Diskrepanz zum
Auschwitz-Urteil: Hirtreiter war damals im Treblinka-Prozess nicht nur wegen
Beihilfe zum Mord, sondern wegen Mordes in Täterschaft/Mittäterschaft verurteilt
worden, obwohl seine Stellung und sein Dienst im Vergleich zu Mulkas einen
geringeren Verantwortungsumfang aufwies. Diese feine, die Angeklagten
entlastende Unterscheidung (Fritz Bauer nannte sie „atomisierend“[22]) hatte
hier, anders als später im Auschwitz-Prozess, nicht stattgefunden.[7][23] Diese
Auffassung wird heute allgemein abgelehnt – gleichwohl es bereits im Zeitpunkt
des Auschwitz-Urteils gravierende Hinweise des BGH auf die Unhaltbarkeit gegeben
hat,[24] rückte der BGH mit der bestätigten Verurteilung von Oskar Gröning im
Jahr 2016 ausdrücklich von diesem Standpunkt ab.[25]
NS-Belastung
2019
wurden durch die Veröffentlichung erster Forschungsergebnisse des Juristen
Matias Ristic belastbare Tatsachen über Hofmeyers Verstrickung in den
Nationalsozialismus und seine NS-Vergangenheit bekannt. Ristic, dessen
Dissertationsprojekt an der Universität zu Köln[26] erstmals wissenschaftlich
fundiert eine umfassende Studie zu Hofmeyers Gesamtbiografie erarbeitet,
erbrachte unter anderem den Nachweis für Hofmeyers Tätigkeit als Vorsitzender
Richter am Erbgesundheitsgericht Gießen und wertete im Rahmen seines
Promotionsvorhabens auch dessen Urteile sowie Hofmeyers Schriftverkehr beim
Erbgesundheitsgericht aus.[3] Laut Ristic sei darin Hofmeyers Eifer bei der
Anordnung von Zwangssterilisierungen etwa in Fällen des so genannten
„angeborenen Schwachsinns“ erkennbar, auch bei Jugendlichen. Ristic machte aus
seiner noch nicht abgeschlossenen biografischen Studie[19] außerdem bekannt,
dass Hofmeyer gegen Ende des Zweiten Weltkriegs in seinem Amt als
Oberstabsricher unter Generalrichter Otto Grünewald an der Stelle gesessen habe,
die wesentlich für die Etablierung der fliegenden Standgerichte verantwortlich
war.
Mit Ristics Forschungsarbeit wurde zudem öffentlich, dass Hofmeyer in
einem Gespräch mit dem Opferanwalt Henry Ormond kurz vor Beginn des
Auschwitz-Prozesses Ormond gegenüber seine Tätigkeit unter Grünewald unerwähnt
gelassen habe, stattdessen aber einen unverfänglichen, vermeintlichen
Vorgesetzten, Karl Sack, nannte. Dieser war am 9. April 1945 – als
Widerstandskämpfer zum Kreis des 20. Juli zählend und wegen Hoch- und
Kriegsverrat zum Tode verurteilt – im KZ Flossenbürg gehängt worden.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hofmeyer
Rolf-Heinz Höppner (* 24. Februar 1910 in Siegmar; † 23. Oktober 1998 in
Bad Godesberg) war ein deutscher Jurist und SS-Obersturmbannführer im
Reichssicherheitshauptamt (RSHA).
Höppner studierte Rechtswissenschaft an
der Universität Leipzig und legte beide Staatsexamina ab. Anfangs befasste er
sich ehrenamtlich mit der Pressearbeit für den Sicherheitsdienst des
Reichsführers SS (SD) und wurde dort Anfang 1934 als Referent fest
angestellt.[1] Später war er mit Personal- und Organisationsfragen befasst und
stieg zum Führer des SD-Leitabschnitts Posen auf.
Höppner war Mitglied der SS
(SS-Nr. 107.136) und der NSDAP (Mitgliedsnummer 321.209).[2] Diese
Mitgliedsnummer deutet auf einen Parteieintritt im Jahre 1931 hin.[3]
Als
Leiter der Umwandererzentrale in Posen war Höppner zuständig für die „Absiedlung
von Fremdvölkischen“, nämlich die Deportation von Juden und Polen ins
Generalgouvernement,[4] sowie der Ansiedlung von Volksdeutschen im Wartheland.
Anfang 1943 wurde er verantwortlicher Leiter des „Gauamts für Volkstumsfragen“.
Im Juli 1944 wurde Höppner – inzwischen zum SS-Obersturmbannführer befördert –
nach Berlin beordert, um im Reichssicherheitshauptamt die Amtsgruppe III A
„Volks- und Rechtsordnung“ zu leiten.[5]
Verstrickungen
Am 16. Juli 1941
übersandte Höppner einen Aktenvermerk an Adolf Eichmann, in dem er „verschiedene
Besprechungen der hiesigen Statthalterei“ zur „Lösung der Judenfrage im
Reichsgau“ zusammengefasst hatte. Höppner merkte an, die „Dinge klingen
teilweise phantastisch, wären aber meiner Ansicht nach durchaus
durchzuführen.“[6]
Einige der Vorschläge bezogen sich auf die Einrichtung
eines Lagers, in dem sämtliche 300.000 Juden des Warthegaus konzentriert werden
sollten. Arbeitsfähige Juden könnten als Kolonnen herausgezogen werden. Alle
Jüdinnen im gebärfähigen Alter sollten sterilisiert werden. Als vierter Punkt
wurde folgende Überlegung angefügt:
„Es besteht in diesem Winter die Gefahr,
daß die Juden nicht mehr sämtlich ernährt werden können. Es ist ernsthaft zu
erwägen, ob es nicht die humanste Lösung ist, die Juden, soweit sie nicht
arbeitseinsatzfähig sind, durch irgendein schnellwirkendes Mittel zu erledigen.
Auf jeden Fall wäre dies angenehmer, als sie verhungern zu lassen.[7]“
Ein
derartiges „schnellwirkendes Mittel“, nämlich Vergasung mittels
Kohlenstoffmonoxidgas aus Stahlflaschen, setzte ein Sonderkommando unter Herbert
Lange bereits seit 1939 im Warthegau ein, um Insassen psychiatrischer Anstalten
zu ermorden. Die Suche nach einem Vernichtungsort für arbeitsunfähige Juden
begann im Kreis Warthbrücken noch im Juli 1941; bis November 1941 wurden fast
4.000 Juden von mobilen Kommandos erschossen oder in Gaswagen erstickt.[8] Im
Dezember 1941 begannen die Tötungen im Vernichtungslager Kulmhof.
Am 3.
September 1941 schlug Höppner in einem 13-seitigen Schreiben an das RSHA vor,
die Arbeit der regionalen Umwandererzentrale durch eine Reichszentrale zu
ergänzen. Nach Kriegsende könne das sowjetische Territorium für derartige
Vertreibungen einen angemessenen Raum bieten. Es müsse jedoch zuvor
grundsätzlich die Frage geklärt werden, ob man den „unerwünschten Volksteilen“
ein „gewisses Leben für dauernd zusichern“ solle oder ob „sie völlig ausgemerzt
werden sollen“.[9]
Höppner war später unter den Zuhörern der ersten Posener
Rede vom 4. Oktober 1943, bei der Heinrich Himmler die im NS-Herrschaftsbereich
weit fortgeschrittene Vernichtung der Juden offen ansprach.[10]
Nach
Kriegsende
Höppner wurde im Juli 1945 in der Nähe von Flensburg festgenommen.
Er trat als Zeuge der Verteidigung im Nürnberger Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher auf, um die Verantwortlichkeit des
Reichssicherheitshauptamtes für die Mordtaten der Einsatzgruppen der
Sicherheitspolizei und des SD in Abrede zu stellen.[11]
Höppner wurde 1947
nach Polen ausgeliefert und am 15. März 1949 vor dem Bezirksgericht in Poznań zu
lebenslanger Haft verurteilt.[12] Im Zuge der polnischen großen Amnestie nach
dem Oktober 1956 kam Höppner danach Anfang 1957 frei, arbeitete als
Oberregierungsrat im Wohnungsbauministerium und lebte später unbehelligt in
einem Kölner Altersheim.[13]
https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf-Heinz_H%C3%B6ppner
Johannes Kölling - Landgerichtspräsidenten in Aurich. "Mit Magdeburger Justizskandal, auch Affäre Haas oder Affäre Kölling-Haas, wird der spektakuläre Schwurgerichtsprozess 1925/26 im Raubmordfall Helling-Haas in Magdeburg bezeichnet, der zur zentralen Justizdebatte der Weimarer Zeit wurde. Der 1948 gedrehte DEFA-Spielfilm Affaire Blum basiert auf dem Magdeburger Justizskandal. Nach dem Raubmord am Buchhalter Hermann Helling im Jahr 1925 in Rottmersleben wurde der den Sozialdemokraten nahestehende, jüdische Fabrikant Rudolf Haas, früherer Arbeitgeber von Helling, der Tat verdächtigt. Die rechtskonservative Presse heizte die Stimmung in der Bevölkerung mit einseitiger Vorverurteilung und Polemik an. Der zuständige Untersuchungsrichter, der Magdeburger Landgerichtsrat Johannes Kölling, kämpfte völlig voreingenommen für eine Verurteilung von Haas. Selbst als der rechtsradikale Handelsschüler Richard Schröder aus Rottmersleben ein Tatgeständnis abgelegt und man die Leiche des Opfers in Schröders Haus gefunden hatte, hielten Kölling und der Landgerichtsdirektor Richard Hoffmann an der Täterschaft von Haas fest. Sie protestierten gegen die Beistellung des als besonders qualifiziert geltenden Kriminalkommissars Otto Busdorf[1] aus Berlin, die der sozialdemokratische Provinzoberpräsident Otto Hörsing verfügt hatte. Die Kontroverse eskalierte zu einer reichsweiten Debatte und führte zu einer dreitägigen Diskussion im Preußischen Landtag. Nach der „Machtergreifung“ nahmen sich Haas und seine Frau das Leben. Landgerichtsrat Kölling wurde erst zum Landgerichtsdirektor in Magdeburg, später zum Landgerichtspräsidenten in Aurich befördert, Landgerichtsdirektor Hoffmann zum Präsidenten des Landgerichts in Groß-Berlin." - https://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburger_Justizskandal
Ernst Lautz (* 13. November 1887 in Wiesbaden; † 21. Januar 1979 in Lübeck[1]) war ein nationalsozialistischer deutscher Jurist. Er war Oberreichsanwalt im Deutschen Reich und wurde im Juristenprozess zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Lautz wurde nach seinem juristischen Examen zunächst Soldat im Ersten Weltkrieg und war ab 1920 Staatsanwalt in Neuwied. 1930 wechselte er als Oberstaatsanwalt nach Berlin an das Landgericht und Kammergericht. Er war Mitglied der Deutschen Volkspartei. 1936 wurde er Generalstaatsanwalt in Berlin und wechselte 1937 nach Karlsruhe. Lautz, der im Mai 1933 der NSDAP beigetreten war, wurde ab dem 1. Juli 1939 als Oberreichsanwalt am Volksgerichtshof als Ankläger tätig. Er nahm an der Tagung der höchsten Juristen des Reiches am 23. und 24. April 1941 in Berlin teil, bei der Viktor Brack und Werner Heyde über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in den Gaskammern der Aktion T4 informierten. Er war im Verfahren gegen Beteiligte des Attentats vom 20. Juli 1944 Vertreter der Anklage. Zusammen mit Roland Freisler wandte er sich am 30. Januar 1945 mit einem Appell an die Deutsche Justiz, um die Ergebenheit zum „Führer“ zu bekräftigen.
Lautz wurde am 14. Dezember 1947 im Nürnberger Juristenprozess zu zehn Jahren Haft verurteilt, da er in verbrecherischer Weise in die Durchführung der Polen- und Judenstrafrechtsverordnung verwickelt war, die von Franz Schlegelberger verfasst worden war. Am 1. Februar 1951 wurde er vorzeitig aus der Haft im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen (wie auch Schlegelberger).
Lautz lebte nach seiner Haftentlassung bis zu seinem Tode in Lübeck. Das Pensionsamt in Kiel[2] hatte seine Pensionsansprüche seit dem 1. Dezember 1952 (1951 und 1952 bestand Anspruch auf seine Stellung und Gehalt als Oberreichsanwalt) eines Oberreichsanwalts auf die 1936 unter den Nationalsozialisten erfolgte Beförderung zum Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin „gekürzt“. Der von den Stuttgarter Nachrichten im Dezember 1956 (nach fünf Jahren) aufgedeckte politische Skandal in der Bundesrepublik führte nach weiteren fünf Jahren disziplinarrechtlicher juristischer Gefechte (es ging auch darum, mit welchem Titel man ihn ansprechen durfte: „Oberreichsanwalt a.D.“) schließlich zu einer „Gnadenpension“ von 600 DM.[3] Ein von Eugen Gerstenmaier angestrebtes Verfahren kam nicht zustande, da der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 eine nochmalige Verurteilung durch deutsche Gerichte verbot.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Lautz
Dr. Müller - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Weimar (ab , ..., 1941) - "
... d. Anrechnung der Gestapo-Haft und Verhängung einer Geldstrafe (16. Dezember
1941)
Im Namen des Deutschen Volkes! In der Strafsache gegen den Juden
Konzertmeister a.D. Eduard Israel Rosé in Weimar, Marienstrasse 16, geboren am
29.3.1859 in Jassny (Rumänien) wegen Urkundenfälschung usw. hat das Amtsgericht
in Weimar, Abt. 5, in der Sitzung vom 16. Dezember 1941, an der teilgenommen
haben Amtsgerichtsrat Dr. Müller (als Amtsrichter), Landgerichtsrat Dr.
Döllstädt (als Beamter der Staatsanwaltschaft), ..." -
https://www.lztthueringen.de/media/uellenbd_gestapo-2.pdf
Max Nadler (* 9. Mai 1880; † Oktober 1946 vermisst) war
ein deutscher Jurist.
Nadler promovierte 1902 an der Universität Rostock und
wechselte unmittelbar im Anschluss in den Justizdienst als Richter.[1] 1921
wurde er zum Kammergerichtsrat und 1932 zum Senatspräsidenten beim Kammergericht
in Berlin ernannt.[1] Nadler trat am 1. Mai 1933 – so der Historiker Lothar
Gruchmann – als „Märzgefallener“ der NSDAP bei.[2]
Im Juni 1933 wurde er vom
preußischen Justizminister Hanns Kerrl zum Ministerialdirektor, dem die Leitung
der Personalabteilung oblag,[1] im Preußischen Justizministerium ernannt, und
wechselte zum 1. April 1935[1] in das Reichsministerium der Justiz.[2] Im
Justizministerium leitete Nadler die Abteilung I (Personalwesen und
Gerichtsorganisation).[2][1]
Zusammen mit dem Reichsminister Franz Gürtner
handhabte er die von der Parteiführung gewünschte Einleitung von Verfahren gegen
Richter wegen „unehrenhafter“ Gesinnung so restriktiv wie möglich und erwirkte
1939 von der Reichskanzlei die Bestätigung, dass in Fällen gegensätzlicher
Auffassung von Justiz und Parteiführung bei der Einleitung solcher Verfahren,
kein Zwang bestand, „eine Entscheidung Hitlers herbeizuführen“.[3] Er nahm am
23./24. April 1941 an einer Tagung der höchsten Juristen des Deutschen Reichs
teil, in der über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ informiert wurde.[4]
Im Zuge der von Staatssekretär Curt Rothenberger vorangetriebenen „personellen
Erneuerung“ im Justizministerium musste Nadler, der zu diesem Zeitpunkt nach den
Angaben von Susanne Schott nicht Mitglied der NSDAP war,[5] am 4. September 1942
seinen Abschied einreichen.
Nadler war ständiger Mitarbeiter der Juristischen
Rundschau. Daneben veröffentlichte er mehrere Kommentare. -
https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Nadler_(Jurist)
Georg Neithardt (* 31. Januar 1871 in Nürnberg; † 1. November
1941 in Rottach-Egern) war Richter am Bayerischen Volksgericht. Unter anderem
leitete er den infolge des Hitler-Ludendorff-Putsches eröffneten
Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler und seine Mitverschwörer im Frühjahr 1924
(siehe Hitler-Prozess). Neithardt sympathisierte mit den Putschisten, die die
Demokratie in Deutschland beseitigen wollten. Auch deshalb wurden sie nur zu
äußerst milden Strafen verurteilt.[1]
Neithardt wuchs als Sohn eines
Großkaufmanns in wohlhabenden Verhältnissen auf. Nach dem Gymnasialbesuch in
Nürnberg und dem 1888 bestandenen Abitur studierte er Jura in Erlangen und war
seit 1890 Mitglied des Corps Bavaria.[2] Sein Jurastudium setzte er an der
Universität München fort.
Nach den juristischen Examina 1892 und 1895, die er
mit durchschnittlichem Erfolg absolvierte, trat er in den Justizdienst des
Königreichs Bayern ein und absolvierte dort eine unauffällige Karriere, die ihn
1904 nach München an das dortige Amtsgericht und 1911 an das Landgericht München
I, zuletzt mit dem Titel eines Oberlandesgerichtsrats führte. Am 14. November
1918 unterschrieb Neithardt die Verpflichtungserklärung gegenüber dem neuen
Volksstaat Bayern. Am 14. Mai 1920 leistete er den Treueid auf die neue
Verfassung des Freistaates Bayern und die Weimarer Reichsverfassung.
1919
wurde Neithard zum bayerischen Volksgericht in München versetzt. Dort leitete er
verschiedene politische Prozesse, auf die er in einem Beförderungsgesuch im
Januar 1921 eigens hinwies[3]:
„Ich darf vielleicht ergebenst anregen, bei
der dienstlichen Würdigung meiner richterlichen Tätigkeit zu erwähnen, dass ich
in einer Reihe wichtiger politischer Strafprozesse [...] die Verhandlung
geleitet habe.“
So u. a. gegen einen Münchner Versicherungsbeamten Alexander
Liening wegen Aufforderung zum gewaltsamen Generalstreik (ein Jahr Festungshaft
wegen Vorbereitung des Hochverrats), gegen Fritz Ehrhardt, Schriftleiter der
kommunistischen Neuen Zeitung „wegen Aufforderung zum Klassenkampf und
Aufforderung zum Hochverrat“ (ein Jahr Gefängnisstrafe). Im April desselben
Jahres verurteilte er Wendelin Thomas und zwei weitere Angeklagte wegen
Aufreizung zum Klassenkampf zu je zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung.[4]
Dagegen zeigte er in dem Prozess gegen den aus der rechtsradikalen Szene
stammenden Mörder des bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, Graf Arco,
auffallende Milde. Er verhängte gegen ihn zwar die Todesstrafe, die jedoch nicht
ernst gemeint war, wie die Urteilsbegründung zeigt:
„Von einer Aberkennung
der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die
Handlungsweise des jungen politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung,
sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und Vaterland entsprang […] und
Ausfluß der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung über Eisner war.“
Schon am nächsten Tag wurde der Mörder folgerichtig durch die bayerische
Landesregierung zu lebenslanger Festungshaft begnadigt. Neithardts Beförderung
zum Landgerichtsdirektor am Landgericht München I erfolgte bald darauf im Jahr
1922.
Ein weiterer Prozess unter seinem Vorsitz war der Prozess im Juni/Juli
1923 gegen die Beteiligten der „Fuchs-Machhaus-Verschwörung“,[5] in dem die
Verstrickung bayrischer Regierungsstellen in diesen Putschversuch vertuscht
wurde.
Neithardt kannte Hitler von einer Vorstrafe im Januar 1922. Damals
hatte er ihm von einer dreimonatigen Gefängnisstrafe wegen Landfriedensbruchs,
nämlich der gewaltsamen Sprengung einer Versammlung des Bayernbundgründers Otto
Ballerstedt, zwei Monate auf Bewährung „erlassen“.
Neithardt unterstützte
Hitler schon im Vorfeld des Hochverratsprozesses, indem er dessen Überstellung
an den gesetzlich zuständigen Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik des
Deutschen Reiches verhinderte, im Einklang mit der Linie der bayerischen
Staatsregierung. Deren Justizminister Franz Gürtner (DNVP) hatte sich schon
wenige Tage nach dem Putsch außer Stande erklärt, den vom zuständigen
Staatsgerichtshof in Leipzig erlassenen Haftbefehl zu befolgen, da, mit Ausnahme
der linken, sämtliche andere Parteien der Auffassung seien, der Prozess gehöre
nicht vor den Staatsgerichtshof. Neithardt ließ Hitler und den Mitangeklagten
breitesten Raum zur politischen Selbstdarstellung. Hitlers damalige Vorstrafen
blieben unberücksichtigt, ebenso wie die Tatsache, dass vier Beamte der Münchner
Polizei von den Putschisten erschossen worden waren. Entgegen gültigem Recht
verurteilte das Gericht Hitler schließlich lediglich zur Mindeststrafe von fünf
Jahren und stellte dem bereits bewährungsbrüchigen Straftäter sogar die baldige
Strafaussetzung in Aussicht. Tatsächlich verbüßte Hitler nur etwa acht Monate
Festungshaft.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung des österreichischen
Staatsangehörigen Hitler unterblieb. Schon während des Prozesses hatte Neithardt
einem Politiker, der ihn auf die entsprechende Regelung des
Republikschutzgesetzes hinwies, geantwortet, dies sei nicht in Betracht zu
ziehen, weil Hitler im deutschen Heer gekämpft habe. Dem damaligen Staatsrat
Fritz Schäffer erklärte er, der Prozess müsse so geführt werden, dass der
„nationale Gedanke“ nicht Schaden leide, womit er sich in weitgehender
Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung in Bayern wähnte. Vergeblich waren
die schwachen Versuche der prozessbeteiligten Staatsanwaltschaft mit Ludwig
Stenglein, Hans Ehard und Martin Dresse, die vorzeitige Entlassung Hitlers auf
Bewährung zu verhindern. Auch der später vorgebrachte Einwand, die Verurteilten
hätten sich unerlaubt während der Festungshaft in Landsberg an der illegalen
Fortführung und Neuorganisation der Putschistenverbände beteiligt, fand in der
bayerischen Justiz ebenfalls kein Gehör.
Anfang Januar 1933 wurde Neithardt
Präsident am Landgericht Hof. Kurz nach der „Machtergreifung“ der
Nationalsozialisten wurde er Anfang September 1933 zum Präsidenten des
Oberlandesgerichts München ernannt. Am 1. Januar 1934 erhielt er zusätzlich das
Amt des Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in München und gehörte ab Anfang
September 1934 dem Justizprüfungsamt beim OLG München an. Von Januar bis
Dezember 1935 war er zudem in Vertretung am Münchner Erbhofgericht tätig. Er
wurde auch Mitglied des Familienrechtsausschusses der Akademie für Deutsches
Recht. Anfang September 1937 wurde Neithardt mit einer persönlichen
Dankesurkunde Adolf Hitlers in den Ruhestand verabschiedet. Am 1. November 1941
verstarb er.
Im Zuge der Entnazifizierung wurde hinsichtlich der erheblichen
Pensionsbezüge seiner Witwe ein Spruchkammerverfahren gegen seinen Nachlass
geführt. Zunächst wurde Neithardt als Hauptschuldiger eingestuft, der Nachlass
eingezogen (Spruchkammer München am 11. März 1950). Über verschiedene Instanzen
hinweg wurde dieser Vorwurf reduziert. Durch Kassationshofbeschluss des
bayerischen Sonderministeriums vom 10. Juli 1951 wurde entschieden, dass
Neithardt auch kein so genannter Belasteter mehr sei. Das Verfahren wurde auf
Kosten der Staatskasse eingestellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt
Dr. Walter Fritz Tyrolf (geb. 12.01.1901) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Hamburg (ab
01.12.1951, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1953 und 1964 ab 01.12.1951
als Landgerichtsdirektor am Landgericht Hamburg aufgeführt. Walter Fritz Tyrolf (* 12. Januar 1901 in Zeitz; † 24. November 1971 in Hamburg)
war ein deutscher Staatsanwalt und Richter. Tyrolf war Sohn eines
Volksschullehrers und studierte an der neuen Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main Rechtswissenschaft. 1921 wurde er im Corps Austria Frankfurt
am Main aktiv.[1] Nach dem Abschluss des Studiums (1923), der Promotion zum Dr.
jur. (1926) und des Referendariats (1927) wurde er 1930 als Gerichtsassessor
eingestellt und 1931 zum Amtsgerichtsrat ernannt. 1934 wurde er Landgerichtsrat,
1937 Richter am Landgericht in Hamburg. Zeitgleich trat er am 1. Mai 1937 der
NSDAP bei (Mitgliedsnummer 5.269.173).
Ab 1940 arbeitete er als Staatsanwalt.
1944 wurde er als Staatsanwalt an das NS-Sondergericht Hamburg versetzt. Dort
plädierte er in zahlreichen Fällen, auch wegen Bagatellen[2] (wie leichtem
Diebstahl und „Rassenschande“), auf die Todesstrafe und erreichte, dass diese
auch vollstreckt wurde. Bislang sind mindestens 18 Gerichtsverfahren bekannt, in
denen er Todesurteile beantragte und die in 15 der Fälle auch zur Hinrichtung
führten.[3]
Unmittelbar nach Kriegsende wurde er als Untersuchungsrichter
wieder am Landgericht Hamburg tätig und dort 1951 zum Landgerichtsdirektor
befördert. 1949 leitete Tyrolf das Gerichtsverfahren um die Tätigkeit von Veit
Harlan im Dritten Reich und sprach diesen frei. Der Freispruch von Harlan, der
den antisemitischen Propagandafilm Jud Süß gedreht hatte und die an
Antisemitismus grenzende Urteilsbegründung von Tyrolf erregten internationales
Aufsehen in der Presse. Der Sohn von Veit Harlan, Thomas Harlan, bezeichnete
Tyrolf deshalb als „Blutrichter“[4] Direkte Folge des Urteils und des
Meinungsstreits dazu im Nachfeld war das Lüth-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts.
Nachdem Tyrolfs erste Ehefrau im September 1962
gestorben war, heiratete er im März 1963 die frühere Euthanasieärztin Ingeborg
Margarete Wetzel, die er zuvor in einem NS-Kriegsverbrecherprozess
freigesprochen hatte.[5] Obwohl Ermittlungen und interne Untersuchungen wegen
seiner Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus liefen, lehnte Tyrolf ein
freiwilliges Ausscheiden als belasteter Jurist ab und ging 1964 offiziell aus
Gesundheitsgründen in den vorzeitigen Ruhestand.
Werke
Der nicht
rechtsfähige Verein unter besonderer Berücksichtigung seiner Stellung als Erbe.
Dissertation 1926
Literatur
Can Bozyakali: Das Sondergericht am
Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter
besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge.
Frankfurt am Main: Internationaler Verlag der Wissenschaften Peter Lang 2005.
ISBN 978-3-631-53896-8
Marc Burlon: Die „Euthanasie“ an Kindern während des
Nationalsozialismus in den zwei Hamburger Kinderfachabteilungen. Dissertation,
Hamburg 2009. S. 191–193.Volltext Online (PDF; 1,7 MB)
Ernst Klee: Das
Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer,
Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-039326-5.
Michael Marek: Meine Partei
ist Kunst. In: Neue Zürcher Zeitung vom 28. April 1994
Helge Grabitz;
Wolfgang Sarodnick; Gunther Schmitz; Hamburger Justizbehörde (Hrsg.): Von
Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen : Hamburger Justizurteile
im Nationalsozialismus. Hamburg 1995, ISBN 3-87916-023-6
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Tyrolf
Als Richter / Staatsanwalt / Jurist in der Zeit des Nationalsozialismus tätig:
Adolf Hinkel (geb. 20.04.1900 in Hinkelstadt) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Braunhausen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Friedrich Ahammer (geb. 01.05.1883, gest. 06.01.1970) - Landgerichtspräsident des Landgerichts Passau (ab 01.06.1936, ..., 31.03.1945) - vorher Oberlandesgerichtsrat in München. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Dr. Erhard Albert (geb. 26.03.1899) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Regen (ab 1925, ..., 1958) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 47 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Antoni (geb. September 1891) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Blankenheim aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 53 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Armbruster (geb. ....) - Direktor am Amtsgericht Speyer (ab 1934 bis 1947) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
SS-Obersturmbannführer Horst Bartholomeyczik (* 13. August 1903 in Goldenau; † 2. Juni 1975) - Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.05.1957, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt - feine Leute, die da in Rheinland Pfalz Recht sprechen durften, Nazideutschland hat am Oberlandesgericht Koblenz offenbar lange überwintert. http://de.wikipedia.org/wiki/Organisationsstruktur_der_SS. Ausführlich siehe auch unten.
Bender (geb. 20.03.1909) - Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Kirchhain (ab 01.01.1942, ..., 1958) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Beyartz (geb. 04/1908) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Wegberg (ab 01.10.1944, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.10.1944 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Wegberg aufgeführt. Der Mann hatte es gut, in der Endphase des 2. Weltkriegs weitab vom Schuss Richter am Amtsgericht Wegberg und dort sicherlich nicht an Justizverbrechen teilgenommen, denn diese haben bekanntlich um Wegberg einen weiten Bogen gemacht.
Dr. Beyer (geb. 19.09.1909- Richter am Amtsgericht Rhaunen (ab 01.03.1943, ..., 1964) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Kurt Bode (* 6. Februar 1895 in Posen; † 21. Dezember 1979) war ein deutscher Richter.
Leben
1920 wurde Bode an der Universität Greifswald zum Dr. jur. promoviert. Im Mai 1933 in die NSDAP eingetreten, stieg er bis zum Oberlandesgerichtsrat auf.
Spätestens seit 1939 arbeitete er auch mit dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS zusammen.[1] Am 8. September 1939 führte er den Vorsitz bei einem Kriegsgerichtsprozess gegen die Verteidiger der polnischen Post in Danzig und sprach Todesurteile gegen sämtliche 28 Angeklagten aus, am 29. September gegen weitere zehn. Später erlebte er einen steilen Aufstieg in der NS-Gerichtsbarkeit. Am 1. Februar 1942 wurde er Generalstaatsanwalt des Reichsgaus Danzig-Westpreußen. In dieser Funktion war er mit zirka 350 Todesurteilen befasst.
Weihnachten 1944 ließ Bode im Danziger Gerichtsgefängnis Guillotine und Galgen entfernen und wies den Oberlandesgerichtspräsidenten Wohler an, die Akten der Sondergerichte und des Strafsenats zu vernichten.[2] Seine letzten Anklageschriften stammen vom 3. und 7. März 1945, kurz bevor Danzig von der Roten Armee eingenommen wurde. Am 15. März 1945 schloss Bode seine Behörde und leistete als Reservist Dienst als Oberleutnant. Dabei geriet er in sowjetische Kriegsgefangenschaft,[2] aus der er am 8. Januar 1949 in die Britische Besatzungszone entlassen wurde.
Am 16. Februar 1949 füllte Bode den Fragebogen der britischen Militärregierung zur Entnazifizierung aus und fügte neun Empfehlungsschreiben hinzu, die im Volksmund „Persilschein“ genannt wurden. In dem anschließenden Verfahren beim Hauptentnazifizierungsauschuss für den Kreis Oldenburg in Holstein wurde Bode fünf Tage später am 22. Februar 1949 zunächst als Mitläufer (Kategorie IV), dann aber nach einer Umstufung auf Grund der Kriegsgefangenschaft als Entlasteter (Kategorie V) eingestuft. In Schleswig-Holstein wurde die Entnazifizierung besonders großzügig gehandhabt. Seine Wiederaufnahme in den Staatsdienst im Jahre 1950 erreichte Bode mit Empfehlungsschreiben u.a. des ihm in Danzig unterstellten Staatsanwalts Heinz Heinrich Anton Wolf, der es inzwischen auch wieder erreicht hatte, als erster Staatsanwalt in Frankfurt / Main tätig zu sein.[2]
So konnte er in den bremischen Justizdienst eintreten und erneut Karriere machen. Er brachte es bis zum Senatspräsidenten beim Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in der 4. Legislaturperiode 1955/59 (Wahl am 18. Januar 1956), danach war er ein weiteres Jahr Vizepräsident desselben Gerichts. 1960 ging er in den Ruhestand. Etwa ab diesem Zeitpunkt ermittelten die Staatsanwaltschaften Bremen und Lübeck bis zu Bodes Tod 1979 insgesamt neunmal gegen Bode wegen des von ihm gefällten Todesurteils gegen die Verteidiger der polnischen Post. Allerdings wurden sämtliche Verfahren eingestellt. Erst lange nach seinem Tode waren die Anstrengungen erfolgreich, die Urteile von 1939 aufzuheben.
Das Todesurteil und seine Geschichte
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges stürmten deutsche Polizisten des 2. Polizeireviers in Danzig, verstärkt durch Kräfte der Danziger SA und SS, am 1. September 1939 die polnische Post und stießen auf den Widerstand von Postbeamten, die ihr Postamt verteidigten. Am Ende eines erbitterten Kampfes hatten 14 Verteidiger ihr Leben verloren und 38 wurden festgenommen. Das deutsche Feldkriegsgericht unter Vorsitz des Richters Kurt Bode verurteilte die 28 verhandlungsfähigen Häftlinge wegen Freischärlerei zum Tode, drei Wochen später auch die anderen zehn. Es handelte sich um das erste Militärgerichtsurteil des Zweiten Weltkriegs. Ankläger war Hans-Werner Giesecke. Die Verurteilten wurden am 5. Oktober 1939 erschossen.
Am 25. Mai 1998 wurde dieses Bode-Urteil des NS-Militärgerichts durch die Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck aufgehoben. Es lagen nach Feststellung der Strafkammer nicht nur formelle Rechtsverletzungen vor, vielmehr habe sich der Vorsitzende Richter Kurt Bode der vorsätzlichen Rechtsbeugung schuldig gemacht, weil er eine Verurteilung der Postverteidiger „um jeden Preis“ im Auge hatte.
Im Dezember 2000 zahlte die Bundesregierung eine Entschädigung an die 53 Antragsteller aus, deren Ehemänner und Väter in Danzig bei der Verteidigung der Post ihr Leben verloren.
Günter Grass schilderte den Kampf um die Danziger Post in seinem Roman Die Blechtrommel.
Literatur
Dieter Schenk: Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmordes. Reinbek 1995, Rowohlt
Weblinks
Literatur von und über Kurt Bode im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Vortrag von Dieter Schenk über die juristischen Aspekte des Todesurteils
Lutz Herden: Die Glocken der Marienkirche, in: der Freitag (vom 31. August 2001)
Einzelnachweise
↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 57.
↑ a b c Dieter Schenk: Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmords. Mit einem Vorwort von Horst Ehmke, unterstützt als Forschungsprojekt von der Philipps-Universität Marburg. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 11995, ISBN 3-498-06288-3; (a) Seite 205; (b) Seite 209; (c) Seite 216 ff.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Bode
Wilhelm Brauns (geb. 14.10.1903) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Gifhorn (ab 01.08.1936, ..., 1967) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1936 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Gifhorn aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 41 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Karl Bruchhaus (geb. 02/1903) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal (ab 01.02.1938, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.02.1938 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. Siehe auch hier.
Ernst Brückner
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Ernst Brückner (* 9. Februar 1909) war von 1964 bis 1967 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Leben [Bearbeiten]
Der promovierte Jurist trat nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 als Sturmmann in den SA-Nachrichtensturm 212 in Itzehoe ein. 1936 wurde er Mitglied im NS-Rechtswahrerbund, im folgenden Jahr wurde er Mitglied der NSDAP. 1939 wurde er Staatsanwalt in Itzehoe. Der Generalstaatsanwalt in Kiel sah in einer Beurteilung vom 8. August 1939 bei Brückner „unbedingt die Gewähr, dass er sich stets für den nationalsozialistischen Staat einsetzen wird.“[1] Von September 1939 bis 1945 war Brückner als Flakoffizier im Zweiten Weltkrieg eingesetzt. Zudem war er von 1941 bis 1942 Außenstellenleiter der Sicherheitspolizei in Tschenstochau im Generalgouvernement. [2]
In der Bundesrepublik Deutschland leitete er im Bundeskriminalamt von 1952 bis 1964 die Sicherungsgruppe in Bad Godesberg. Von 1964 bis 1967 war er Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Literatur [Bearbeiten]
* Ernst Klee: Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0.
* Dieter Schenk: Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2001, ISBN 3-462-03034-5.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Br%C3%BCckner
Josef Bühler (* 16. Februar 1904 in Waldsee, Württemberg; † 21. August 1948[1] in Krakau) - war Staatssekretär der Regierung des Generalgouvernements in Krakau während der Zeit des Nationalsozialismus. Seit Juni 1941 ständiger Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank, war er an allen Verbrechen an der polnischen Bevölkerung und am Holocaust in Polen mitverantwortlich. 1935 wurde er Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht München. Seit 1938 war er Leiter des Ministerialbüros von Hans Frank, des Reichsministers ohne Geschäftsbereich. Ab Dezember 1939 war er der Chef des Büros des Generalgouverneurs Frank in Krakau, ab März 1940 dessen Staatssekretär. Ab Juni 1940 übernahm er, zunächst vorläufig, Franks Stellvertretung.[1] Im Januar 1945 floh Bühler aus Krakau. Im April 1946 war er Zeuge der Verteidigung von Hans Frank vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, danach wurde er nach Polen ausgeliefert. Josef Bühler wurde am 10. Juli 1948 zum Tode verurteilt und am 21. August hingerichtet.[1] - http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_B%C3%BChler
Dr. Friedrich Caliebe (geb. ) - ehemaliger Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 nicht aufgeführt. "Wenige Monate später, am 28. Juni 1944, besuchte Haffner einen Ort, wo solche „Elemente" beseitigt wurden: Auschwitz. In seiner Begleitung waren ranghohe Juristen, darunter der spätere Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen, Dr. Friedrich Caliebe. Im geheimen Reisebericht heißt es: „Auf einer weiteren Verladestelle wurde ein Güterzug mit ungarischen Juden ausgeladen . . . Der Rückweg ins Lager führte an einem Krematorium vorbei." - http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten - ausführlich siehe unten
No Name - Richterin am Bundesgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richter am Landgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Wilhelm Degen (geb. 14.10.1903, gest. 10.12.2008) - Direktor am Amtsgericht Passau (ab , ..., 31.10.1968) - ab 1930 im richterlichen Dienst. In der Zeit des Nationalsozialismus Landgerichtsrat am Landgericht Passau. Ab 23.07.1945 bis 31.03.1946 kommissarischer Landgerichtspräsident des Landgerichts Passau. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Erwin Denger (geb. 1914?) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (ab , ..., 1971) - im Handbuch der Justiz 1953 offenbar ab 01.10.1950 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende vermutlich 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. "Am 22. Dezember 1971 überfiel die linke Terrorgruppe RAF eine Bank in Kaiserslautern. Der Streifenbeamte Herbert Schoner kam den Räubern in die Quere. Binnen Stunden waren die Ermittler sicher, wo sie die Täter suchen mussten. ... Die Ermittlungen über den Jahreswechsel ergaben, dass ziemlich sicher auch Ulrike Meinhof sowie die RAF-Mitglieder Manfred Grashof und Wolfgang Grundmann im Apartment Almenweg 7 für einige Tage untergekommen waren. Am 10. Januar 1972 gab Kaiserslauterns Oberstaatsanwalts Erwin Denger deshalb bekannt, dass nach Jünschke gefahndet werde. ..." - https://www.welt.de/geschichte/raf/article235818176/Polizistenmord-der-RAF-Doubletten-Trick-der-Baader-Meinhof-Gruppe.html. Namensgleichheit mit: Burkhart Denger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz (ab 26.06.1974, ..., 2008)
Eduard Dreher
Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau (heute Ortsteil
von Dresden); † 13. September 1996 in Bonn)[1] war ein deutscher Jurist und
hoher Ministerialbeamter in der frühen Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit des
Nationalsozialismus war Dreher Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck
und stieg in den 1960er Jahren zu einem der einflussreichsten westdeutschen
Strafrechtler auf. Dreher ist durch seinen Kommentar zum Strafgesetzbuch bekannt
geworden.
Leben
Dreher war
Sohn des Dresdner Kunstakademie-Professors Richard Dreher. Er besuchte die
Kreuzschule und studierte von 1926 bis 1929 in Wien, Kiel, Berlin und Leipzig
Rechts- und Staatswissenschaften. Nach dreijährigem Vorbereitungsdienst in
Dresden schloss er 1933 seine juristische Ausbildung ab, ein Jahr zuvor wurde er
bei Hermann Jahrreiß in Leipzig promoviert.[2] Am 1. Mai 1937 trat er der NSDAP
bei.[3]
Ab 1938 war Dreher Staatsanwalt am Landgericht Leipzig, ab
September 1938 am Landgericht Dresden. Am 1. Januar 1940[4] kam er nach einer
Bewerbung nach Innsbruck.[5] 1943 wurde er zum Ersten Staatsanwalt des
Sondergerichts in Innsbruck befördert, wo politische Gegner juristisch
„ausgeschaltet“ wurden. Zudem war er stellvertretender Generalstaatsanwalt.[1]
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam er nach zwei Jahren als Rechtsanwalt
in Stuttgart 1951 auf Empfehlung Adolf Arndts (SPD)[6][7] in das
Bundesministerium der Justiz zur Abteilung II für Strafrecht und Verfahren. Er
wurde Generalreferent im Bundesjustizministerium für die "Große
Strafrechtsreform" und war Herausgeber des bekannten Kommentars von
Schwarz-Dreher, später Dreher, dann Dreher-Tröndle (jetzt Fischer).
Justizdienst in Sachsen
Als Gerichtsassessor in Dresden trat er in einer
Urteilsanmerkung für das Verbot der Bibelforschervereinigung ein.[8] In der
obligatorischen Stellungnahme der Gauleitung Sachsen vom 17. Dezember 1937 zur
Ernennung Drehers zum Staatsanwalt heißt es: „Der Gerichtsassessor Dreher
betätigt sich aktiv in der NSV als Sachbearbeiter für Jugendhilfe und Statistik.
Gegen seine nat.-soz. Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken.“ 1959 bekundete
er seine innere Distanz zum Regime, weil er sich geweigert habe, als Gauleiter
zu fungieren.[4] „was auch immer das genau heißen soll“.[9]
Sondergericht
Innsbruck
Drehers Arbeitsplatz: die Generalstaatsanwaltschaft Innsbruck im
alten Landesgerichtsgebäude
In Österreich galt nach 1938 weiterhin die
österreichische Strafprozessordnung bei ordentlichen Gerichten, vor den
Sondergerichten hingegen wurde die deutsche Prozessordnung angewendet. Wenn bei
„politischen“ Straftatbeständen deutsches und österreichisches Recht
konkurrierten, galt deutsches Recht und das Verfahren vor dem Sondergericht ging
vor. Eine österreichische Besonderheit war, dass Sondergerichte bei einem oder
mehreren Landgerichten gebildet wurden. Im Gerichtssprengel von Innsbruck wurden
Sondergerichte in Innsbruck, Feldkirch und Salzburg gebildet.[10] Dreher war
„einer jener altreichsdeutschen Staatsanwälte, die offensichtlich die Praxis der
Justiz im Dritten Reich den Österreichern beizubringen hatten.“[11]
Dreher war in Innsbruck seiner Aussage nach bis Herbst 1940 in politischen, dann
bis 1945 in kriegswirtschaftlichen Sachen tätig.[6] Vor dem Sondergericht
Feldkirch vertrat er bei über 40 % der Prozesse die Anklage.[11] Seine Theorien
in Aufsätzen über das Heimtückegesetz[12] und die Rundfunkverordnung[13] hatten
an der Feldkircher Sondergerichtspraxis bei über 200 deswegen verurteilten
Personen ihren Anteil. Beim Sondergericht Innsbruck war er der mit Abstand
häufigste Sitzungsvertreter in Heimtücke-Angelegenheiten von 1939 bis 1944. Er
hatte oft Wiederholungstäter anzuklagen. Seine Forderungspraxis lag im eher
unteren Mittelfeld. Unter dem Eindruck der Justizkrise durch Hitlers
Reichstagsrede vom 26. April 1942 hat Dreher kurzfristig seine
Strafforderungspraxis im Durchschnitt stark angehoben.[14] Zu dieser Zeit war
der „Alte Kämpfer“ Rudolf Löderer (1891–), ein Scharfmacher und fanatischer
Nationalsozialist, Generalstaatsanwalt in Innsbruck.
In der dienstlichen
Beurteilung vom 17. Juni 1943 heißt es: „Besonders schätze ich an ihm außer
seinem gediegenen Können seine Festigkeit und innere Sicherheit. Er ist keine
Kompromissnatur[15] sondern ein wirklicher Könner und eine zur Führung geeignete
Persönlichkeit. Ebenso halte ich ihn auf politischem Gebiete für vollkommen
überzeugungstreu und verlässlich.“[4] Dreher verblieb bis 1945 in Innsbruck. Die
Generalstaatsanwaltschaft Innsbruck erklärte am 3. Juli 1945: „Ihre
Verabschiedung erfolgt nur aus dem Grunde, weil die Voraussetzung für eine
Weiterverwendung in einem öffentlichen Amte als Deutscher Staatsangehöriger
nicht gegeben ist. Die Überprüfung ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der
Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft hat keinen Anlass zu einer
Beanstandung ergeben.“[4][16] Kommissarischer Generalstaatsanwalt seit dem 1.
Juni 1945 war Alarich Obrist. Obrist hatte vor 1938 der deutschnationalen
Bewegung nahegestanden. Er war als Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch einer
der wenigen oberen Juristen, die von der NSDAP im Amt belassen wurden und kam
zeitgleich mit Dreher als Stellvertretender Generalstaatsanwalt nach Innsbruck.
Nach dem Widerstandskämpfer Ernst Grünewald galt Obrist als nicht belastet, auch
wenn ihn die Franzosen im Anhaltelager Reichenau eingesperrt haben.[17] Drehers
Kollege aus dem Altreich, der Feldkircher Oberstaatsanwalt Herbert Möller
(1902–1981), OGH-Richter 1954–1967,[11] wäre nach der Befreiung 1945 beinahe
gelyncht worden, da er in der Bevölkerung verhasst war.[18]
Die Akten der
Generalstaatsanwaltschaft Innsbruck sind laut Obrist[6] weitgehend vernichtet,
die vorhandenen Bestände unskartiert.[19] Die Prozessakten zum Sondergericht
Innsbruck sind zu über 80 % vorhanden.[20]
Todesstrafen
Dreher, einer der
„Braunbuchjuristen“
Außerhalb des juristischen Fachpublikums wurde er
insbesondere durch die im Braunbuch der DDR publizierten Vorwürfe bekannt.
Bereits im Mai 1957 legte ihm der Ausschuss für Deutsche Einheit seine Tätigkeit
als Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck zur Last.[21] Vorgeworfen
wurden ihm drei Anklagen aus den Jahren 1942–1944. Die Vorwürfe wurden unter
„Heranziehung der alten Akten“,[6] die jeweils aus Wien angefordert wurden,[4]
im Bundesjustizministerium ab 1959 geprüft.
Karoline Hauser
In der
Verhandlung des Sondergerichts Innsbruck am 15. April 1942 beantragte
Staatsanwalt Dreher gegen die österreichische Hausiererin Karoline Hauser die
Todesstrafe als Volksschädling und gefährliche Gewohnheitverbrecherin[22]
an.[23] Nach dem Braunbuch hatte Frau Hauser von einem Altstoffhändler
Kleiderkartenpunkte gekauft, die dieser zum Einstampfen geben sollte. Nach
Drehers Personalakte hat sie einen umfangreichen Kleiderkartendiebstahl in
Gewinnerzielungsabsicht begangen. Das Sondergericht folgte dem Antrag Drehers
nicht. Es verurteilte Frau Hauser zu 15 Jahren Zuchthaus. Dreher genügte das
nicht und regte eine Nichtigkeitsbeschwerde an.[24] Vor oder nach der Anregung
Drehers geißelte Adolf Hitler in seiner Reichstagsrede vom 26. April 1942 die zu
milden Urteile der Justiz. Der (österreichische) VI. Strafsenat des
Reichsgerichts hob das Urteil am 19. Juni auf und verwies nochmals zurück. Am
14. August 1942 beantragte Dreher wieder die Todesstrafe. Unter dem Eindruck der
Justizkrise hat Dreher kurzfristig seine Strafforderungspraxis im Durchschnitt
stark angehoben.[25]
Eine fast aufgebrauchte Kleiderkarte 1942
Unklar
ist, ob Dreher in den Anklagen § 1 I 2 KWVO analog[26] bzw. § 1 II, I 2 KWVO
idF. vom 25. März 1942[27] anwendete oder wegen § 2 bzw. 4[28] und §§ 20a StGB
1941, 176 I a StG 1852[29] die Todesstrafe beantragte. Nach einer dienstlichen
Erklärung 1959 war er an Todesstrafen mit kriegswirtschaftlichen Hintergrund
nicht beteiligt.[6] Das Sondergericht folgte wieder nicht seinem Antrag und
verblieb im selben Strafmaß. Dreher ließ die Angeklagte in ein
Arbeitserziehungslager verbringen,[30] was in der Sache einem
Konzentrationslager entsprach (Aktenzeichen: KLs. 37/42). Im selben Zeitraum, am
15. September 1942, bekam er einen neuen Vorgesetzten, Anton Köllinger (1883–),
dessen Stellvertreter er ein Jahr wurde. Durch die Befreiungsamnestie vom 6.
März 1946[31] wurde die Strafe vom Landesgericht[32] Innsbruck im Schuldspruch
aufgehoben und Hauser zu 3 1/4 Jahren schweren Kerkers verurteilt.[33]
Josef
Knoflach
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Ein weiteres Opfer war der Gärtner
Josef Knoflach aus Patsch. Auf Antrag Drehers verhängte das Sondergericht
Innsbruck am 19. Juli 1943 das Todesurteil, weil er ein Fahrrad unbefugt benutzt
und einige Lebensmittel entwendet hatte.[34] Angewendete Strafgesetze waren § 1
des Gewaltverbrechergesetzes vom 4. September 1942 und […] der
Gewaltverbrecherverordnung vom 5. Dezember 1939.[6] § 1 des Gesetzes zur
Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941, RGBl. I, S. 549 war
in Österreich nicht anwendbar. Nur die Gewaltverbrecherverordnung, RGBl. I, S.
2378, sah die Todesstrafe vor. In § 20a StGB in der „ostmärkischen“ Fassung
fehlt die Todesstrafe im Gegensatz zur Altreichsfassung. Der Angeklagte
arbeitete in einer Gärtnerei von 5 Uhr früh bis 8 Uhr oder 10 Uhr abends und
wohnte beim Arbeitgeber. Nach dem Gärtnereibesitzer gab es infolge des Kriegs
denselben Verpflegungsatz der Kriegsgefangenen und Ostarbeiter auch für die
anderen Arbeiter. Als Knoflach spätabends nach der Arbeit nirgendwo mehr Essen
erhielt, nahm er ein fremdes Fahrrad in Besitz, um in zwei Bauernhöfe
einzubrechen. Er stahl einen halben Laib Brot, ein halbes Kilo Zucker, etwas
Käse und etwa ein Kilo Speck. Nachdem er gestellt worden war, wurde seine Flucht
durch das Fenster verhindert, indem er an den Beinen festgehalten wurde. Nach
den Urteilsfeststellungen ergriff er einen Holzscheit, klemmte ihn unter den
linken Arm und machte damit einige Bewegungen. Dieses Scheit wurde ihm aber
ziemlich mühelos entwunden. Der Angeklagte wartete dann in der Wohnstube, bis
die Gendarmerie erschien. Dreher klagte wegen Gewohnheitsverbrechens,
Gewaltverbrechens und Verdunkelungsverbrechens an. Obschon der Milderungsgrund
Entwenden von Lebensmittel im geringen Wert, um seinen Hunger zu stillen,
anerkannt wurde, wurde Knoflach verurteilt. Ein Innsbrucker Verteidiger betrieb
dessen Begnadigung beim Reichsjustizministerium zusammen mit dem Sondergericht
und dem Oberstaatsanwalt. Er wurde auch von der Gauleitung Innsbruck
unterstützt: „Die Vollstreckung des Todesurteils würde in der Bevölkerung ohne
Zweifel als viel zu weitgehend empfunden werden“. Der Sachbearbeiter des
Reichsjustizministeriums meinte, die Beantragung des Todesurteils sei
„unbegreiflich“ und befand „Das Sondergericht hätte es nicht einfach darauf
abstellen dürfen, daß sich der Verurteilte mit einem Holzscheit gegen seine
Verfolger wandte, sondern auch darauf eingehen müssen wie er es handhabte. Die
Art, wie der ziemlich hilflose Mann mit dem unhandlichen Holzscheit
herumfuchtelte, war verhältnismäßig harmlos und jedenfalls nach natürlichem,
gesundem Empfinden nicht ohne weiteres todeswürdig.“[23] Das Todesurteil wurde
im Gnadenwege zu 8 Jahre Zuchthaus abgeändert (Az. KLs 104/43).[6]
Anton
Rathgeber
Todesstrafe für Plünderer, nach der Befreiung 1945 wurde hier die
Parteidienststelle unkenntlich gemacht.
Nach einem Luftangriff auf
Innsbruck[35] wurde der 62-jährige Kaffeebrenner Anton Rathgeber am 27. April
1944 zum Tode verurteilt, weil er dem Gericht zufolge vier bis fünf Wochen
hindurch nach Bombenangriffen auf Innsbruck geplündert habe. Rathgeber
verteidigte sich damit, dass die Gegenstände im Wert von ungefähr 200 Reichsmark
(verschmutzte Kleidungsstücke, leerer Korbkoffer, Stück Leinwand, Autoplane,
Segeltuchsack) als herrenlos ansah und Eigentümer nicht mehr ermitteltet werden
konnten. Sein vollständiges Geständnis verhinderte nicht die „gesetzlich allein
vorgesehene Todesstrafe“ nach Dreher, da er „15mal vorbestraft, darunter 6mal
wegen Diebstahls“ war. Die Diebstähle bei seinem Arbeitgeber lagen 6 Jahre
zurück und betrafen insgesamt etwa dreieinhalb Kilo Feigenkaffee für den
Eigengebrauch.[23] Der Verteidiger stellte den Gnadenantrag für Rathgeber, der
als Frontsoldat verwundet worden war und zwei Auszeichnungen erhalten hatte. Dem
schloss sich der Arbeitgeber und das Gericht an. Das Gericht befand, dass wegen
der Zeitspanne von einer Plünderung im Zusammenhang mit feindliche Angriffen
nicht die Rede sein könne und hielt eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren für
angemessen, da ohne das volle und reumütige Geständnis ein Schuldspruch im
vollen Umfang gar nicht möglich gewesen wäre. Dreher lehnte in Vertretung des
Generalstaatsanwalts den Gnadenantrag am 3. Mai 1944 ab: „Rathgeber hat in vier
Fällen wertvolle Sachen geplündert und hat zahlreiche Vorstrafen. Wenn diese
auch im wesentlichen weit zurückliegen, so hat der Verurteilte doch durch die
neuen Taten und die festgestellten Diebstähle zum Schaden seines Dienstgebers
gezeigt, daß er nach wie vor zu Rechtsbrüchen neigt. Milderungsumstände
erscheinen demgegenüber nicht so bedeutend, um von der bei Plünderern
grundsätzlich gebotenen Strafe absehen zu können.“
Dreher verteidigte
sich 1959 intern damit, dass ihn der Generalstaatsanwalt Anton Köllinger
angewiesen habe. Er selbst habe nicht votiert. Nach seiner Erinnerung war
entscheidend: Vor den Trümmergrundstücken seien Tafeln gestanden, die Plünderern
die Todesstrafe androhten. Rathgeber soll der erste gefasste Täter gewesen sein
und aus Abschreckung musste er zum Tode verurteilt werden.[6] Nach anderen
Angaben wurden bereits am nächsten Tag nach dem 1. Luftangriff am 15. Dezember
1943 sieben „Fremdarbeiter“ als Plünderer zum Tode verurteilt, und eine
Pressemitteilung herausgegeben.[36] In der internen Überprüfung 1959 beurteilte
als Gutachter Dreher Ministerialdirigent Josef Schafheutle, der sowohl im
Reichs- als auch im Bundesjustizministerium verantwortlich für politisches
Strafrecht war: „Dr. Dreher hat sich hier nach bei der Erhebung der Anklage und
der Vertretung der Anklage in der Hauptverhandlung des Sondergerichts dem
Rechtszustand gefügt, der durch § 1 der Volksschädlingsverordnung und die
Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des Reichsgerichts, in der Kriegszeit
geschaffen worden war. Ein gangbarer Ausweg, den Antrag auf Todesstrafe gegen
Rathgeber zu entgehen, hat für ihn als Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht
bestanden.“[4]
Bundesjustizministerium
Am 11. Juli 1947 wurde Eduard
Dreher in Garmisch-Partenkirchen als Mitläufer entnazifiziert. Auf dieses
„weitgehend entlastende Spruchkammerverfahren“ hat er sich immer wieder
berufen.[4] Danach kam er nach Stuttgart und war bei einem Rechtsanwalt Wilhelm
Geiger tätig. Seine Rechtsanwaltszulassung in Stuttgart wurde ihm vom
Kammerpräsidenten wiederholt verwehrt, unter der Begründung, dass Dreher im
NS-System verstrickt und als ehemaliger Staatsanwalt unqualifiziert sei. Dreher
schrieb wiederholt und zunehmend verärgert den Landgerichtspräsidenten an, und
so wurde Dreher nach dem 25. Mai 1949 am Landgericht Stuttgart zugelassen unter
Protest des Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Nord-Württemberg.[4]
Die
Rosenburg, Sitz des BMJ bis 1973
Er wurde Ende 1950 von Adolf Arndt (SPD)
dem Bundesjustizministerium empfohlen.[6] Obschon Dreher oft angegriffen wurde,
machte er von 1951 bis 1969 Karriere im Bundesjustizministerium. Interne
Überprüfungen seiner Sondergerichtstätigkeiten waren dem Aufstieg nicht
hinderlich. Ausgenommen beim Fall Rathgeber, der 1959 publik wurde. Anfang 1959
stand Dreher im Gespräch für den Posten eines Bundesrichters, da dringender
Bedarf an qualifizierten Strafrechtlern zu verzeichnen sei.[4] Zu dieser Zeit
war Senatspräsident Ernst Kanter bereits unhaltbar geworden.[37] Bevor Dreher
Strafrechtsreferent und Koordinator der Großen Strafrechtskommission wurde, übte
diese Funktion Kanter aus.[38]
Zunächst war Dreher zwischen 1951 und 1966
Leiter des Referates für Sachliches Strafrecht. Ab 1954 war er zuständig für die
Strafrechtsreform. Zusätzlich zu diesem Generalreferat war er von 1954 bis 1961
Leiter des Referats für das Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil, 1961 bis 1969
(bis 1966 zusätzlich) Leiter der Unterabteilung II A.
Verjährungsskandal
Fatal war seine Rolle in der Frage der Verjährung der Beihilfe zum Mord. Das
betraf vor allem die Angeklagten in den NS-Prozessen. Diese waren nach ständiger
Rechtsprechung allenfalls Gehilfen der Täter Hitler, Himmler und Heydrich.
Gesetz
Im Oktober 1968 ist das sogenannte Einführungsgesetz zum Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) in Kraft getreten. Artikel 1 Ziffer 6 (§ 50
Abs. 2 StGB a.F:) „Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder
Umstände (besondere persönliche Merkmale), welche die Strafbarkeit des Täters
begründen, beim Teilnehmer [an der Mordtat], so ist dessen Strafe nach den
Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern.“ Dementsprechend
reduzierte sich auch das für dieses Delikt vorgesehene Strafmaß und – anders als
heute § 78 – die damit verknüpfte Verjährungsfrist von 20 Jahren auf 15 Jahre.
Da man aber Taten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren am 8. Mai 1960 hatte
verjähren lassen, waren die Verbrechen sämtlicher Nazi-Mordgehilfen auf einen
Schlag rückwirkend seit 1960 verjährt[39] (Der Beginn der Verjährung eines Mords
wurde in der Verjährungsdebatte 1965 auf das Jahr 1949 verlegt). Beim
Gesetzesentwurf war Dreher die Schlüsselfigur.[40] Ähnlich ging man allerdings
auch beim Alternativentwurf 1966 vor.[41] Allerdings ließen alle Gesetzentwürfe
der Strafrechtsreform eine Strafminderung mit Verkürzung der Verjährung nicht
zu.[42] Erst das Heraustrennen aus der Strafrechtsreformgesetzgebung ermöglichte
eine Verjährung.
Rechtsprechung
In der Zeit des einstimmigen
Beschlusses des Bundestags vom 10. Mai 1968 bis zum Inkrafttreten am 1. Oktober
wurde auf die möglichen Konsequenzen der Änderung hingewiesen. Intern hatte der
Ministerialdirigent im Justizministerium Richard Sturm in einem Vermerk am 26.
September 1968 auf die möglichen Konsequenzen für NS-Verbrechen hingewiesen.[43]
Bundesgerichtshof
Der Bundesrichter im 5. Strafsenat Rudolf Schmitt wies
in Gesprächen auf dem 47. Deutschen Juristentag im September 1968 darauf hin,
dass das Gesetz die Verjährung von NS-Verbrechen ermögliche.[44] Der deutschen
Öffentlichkeit wurden die Möglichkeit durch die Bild am Sonntag im Dezember 1968
bekannt und der Spiegel wies im Januar 1969 auf die laufenden NS-Prozesse
hin.[45][46]
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes unter Werner
Sarstedt[47] beschloss am 20. Mai 1969 (BGH NJW 1969, 1181 ff.) in einem
Grundsatzurteil, dass „solche Beihilfe zum Mord nach der neuen Fassung des § 50
Abs. 2 StGB [...] verjährt“. Durch dieses Verfahren wurde eine großangelegten
Prozessserie um das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin vereitelt. Die
Richter folgten der Gesetzesbegründung,[48] und verwarfen die anderen Optionen
des Generalbundesanwalts, des Kammergerichts und der Strafrechtslehre. Dies
hatte zur Konsequenz, dass Art. 1 Ziff. 6 EGOWiG zu einer „verschleierten
Amnestie für den größten Teil der Gehilfen bei nationalsozialistischen
Gewaltverbrechen“ führte.[49]
Diese „Amnestie“ geschah jedoch überwiegend
durch Verfahrenseinstellung seitens der Staatsanwaltschaften unter Berufung auf
das unter Sarstedt ergangene Urteil, obwohl der 4. Strafsenat des
Bundesgerichtshofes am 4. März 1971 (4 StR 386/70) erklärte, selbst wenn im
Hinblick auf das täterbezogene Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ Verjährung
eingetreten sein sollte, so ändere dies nichts, weil durch die Haupttat auch das
tatbezogene Mordmerkmal „grausam“ erfüllt sei.[47] Es genüge, dass die
Haupttäter mit der grausamen Tötung einverstanden waren und der Angeklagte als
Gehilfe dies wusste.[50] Auf dieser Grundlage wurden auch John Demjanjuk 2011
und Oskar Gröning 2015 verurteilt.[47]
Oliver García (dejure.org) stellt
daher die Frage, ob der größere Skandal nicht das unter Sarstedt ergangene
BGH-Urteil sei und ob es sich dabei um Rechtsbeugung handle.[47]
Panne oder
Drahtzieherei
Nach Dieter Simon glauben einige Gutmütige immer noch
daran, dass Dreher unabsichtlich gehandelt hat.[51] Anfangs wollten alle an die
Justizpanne glauben. Im Bundestag 1969 war man sich in der Beschreibung als
einer gesetzlichen Panne einig. 1981 schrieb der damalige Staatssekretär Günther
Erkel (SPD) an Dreher, wie sehr er es bedaure, dass dieser Gegenstand von
„Anwürfen“ geworden sei. Dreher antwortete: „Es erfüllt mich mit Befriedigung,
dass mir das Haus in dieser unerquicklichen Angelegenheit zur Seite steht.“[7]
Ein direkter Nachweis der Urheberschaft Drehers ließ sich über lange Zeit wegen
der Unzugänglichkeit der Akten nicht führen. Hubert Rottleuthner: „Der
zeitgeschichtlichen Forschung bleiben mangels Selbstbekundungen nur
Unterstellungen, etwas gehobener ausgedrückt: eine rationale Rekonstruktion“ Die
Gesetzesentwürfe des OWiG und des StGB wurden im Juli 1964 aufeinander
abgestimmt. Der Leiter der für das OWiG zuständigen Kommission, Lackner zog
deswegen den für den StGB-Entwurf verantwortlichen Dreher zu den Beratungen
hinzu. Die Akten der entscheidenden Abteilungsleiterbesprechung im
Bundesjustizministerium 1964 sind bis jetzt nicht gefunden worden, in der der
federführende Referent und Urheber der verschleierten Amnestie aufgeführt sein
müsste. Michael Greve: „Die Akten wurden vermutlich gesäubert“.[52] Ulrich
Herbert stellte in seiner Bestbiografie die These auf, dass die Amnestie auf
Initiative Achenbachs und Bests erfolgte.[53] Nicht übersehen werden darf, dass
„das in der Entgegensetzung von Panne und Drahtzieherei verloren geht: die große
Bereitschaft [der Rechtsprechung], mit der die Regelung des § 50 Abs. 2 StGB
benutzt wurde, um zu einer ziemlich umfangreichen Amnestie zu kommen“
(Rottleuthner). Deutlich gibt der Historiker Stephan A. Glienke zu bedenken,
dass der Fokus auf Dreher und Achenbach "den Blick auf die eigentliche
Problematik" verstellt. "Noch vor der Novellierung hätte (...) der
Rechtsausschuss des Bundestages Gelegenheit zur Umformulierung des Textes
gehabt. Auch die Landesjustizverwaltungen, der BGH und die Bundesanwaltschaft
hatten frühzeitig Gelegenheit, sich mit dem Entwurf und seinen potentiellen
Folgen vertraut zu machen und Einwände zu erheben. Sie hatten diese
Möglichkeiten jedoch nicht genutzt. (...) Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass
auch im Deutschen Bundestag ehemalige Opfer des NS-Regimes vertreten waren, von
denen angenommen werden darf, dass sie dem EGOWiG ihre Zustimmung verweigert
hätten, wenn sie auch nur eine Ahnung von dessen Folgen gehabt hätten." [54]
2012 gab die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
ein Projekt in Auftrag, in dessen Rahmen sich eine Historikerkommission mit der
frühen Phase des BMJ beschäftigt. Die Kommission unter Manfred Görtemaker
(Historiker) und Christoph Safferling (Rechtswissenschaftler).[55] erarbeitete
bis Herbst 2016 ihre Ergebnisse.[56] Safferling konstatierte schon im Interview
2013: „Dreher erweist sich als besonders hart: Für den Diebstahl von Stoffbahnen
etwa beantragt er die Todesstrafe. Wenn diese nicht verhängt wird, ist er
bereit, sie in der nächsten Instanz zu fordern. Daran kann man erkennen, dass
hier jemand gewirkt hat, der hinter dem System stand.“[57] Rückert befand in der
Bestandsaufnahme der Historikerkommission 2013, die Vorwürfe seien nur „sehr
begrenzt tragfähig“ gewesen und meinte, am Nürnberger Maßstab des
Juristenprozesses gemessen seien jedenfalls „keine kritisch Belasteten im
Ministerium tätig geworden“.[58]
Exemplarisch behandelt wird diese
Rechtsänderung - die 1968 im EGOWiG „versteckte“, zunächst nicht erkannte, aber
weitreichende und nicht revidierbare Amnestie für NS-Mordgehilfen - am Fall der
wohl völkerrechtswidrigen (grausamen) Erschießung von Partisanen (im Verhältnis
1:10) in Italien in dem 2011 erschienenen Roman Der Fall Collini von Ferdinand
von Schirach.
Im Abschlussbericht der Historikerkommission 2016 wurden
Indizien für eine absichtliche Manipulation Drehers in der Frage der
nachträglichen Verjährung dargestellt. Manfred Görtemaker und Christoph
Safferling zeigen auf, dass Dreher der einzige gewesen sei, „der ein Motiv, die
Mittel und die Gelegenheit besaß“, die Gesetzgebung zu manipulieren. Als
Tatwerkzeug benennen sie eine Randnotiz auf einem Vermerk.[59]
Kriegsgerichte
für die Bundesrepublik
Es ist ungeklärt, ob er sich für eine, von manchen
Seiten kritisierte, Kriegsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik eingesetzt
hat.[60]
Werke
Eduard Dreher war Kommentator des Strafgesetzbuches in
der Reihe der Beckschen Kurzkommentare von 1961 bis 1977 (23.-37. Auflage). Der
von Otto Schwarz begründete und später als Schwarz-Dreher erschienene Kommentar
gilt als Standardwerk, wurde von Herbert Tröndle weitergeführt und firmiert
heute unter Fischer. Zu seinem 70. Geburtstag erschien eine Festschrift; einer
der beiden Herausgeber war Hans-Heinrich Jescheck.[61]
Siehe auch
Ungesühnte Nazijustiz
Vergangenheitsbewältigung/Vergangenheitspolitik
Geschichtspolitik – ist die aus politischen Gründen formulierte, d. h.
parteiische Interpretation von Geschichte
Literatur
Ernst Klee:
Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2., aktualisierte Auflage. Fischer,
Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
Hans-Heinrich Jescheck, Hans
Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher zum 70. Geburtstag. 1. Auflage.
De Gruyter, Berlin 1977, ISBN 3-11-005988-6.
Monika Frommel: Taktische
Jurisprudenz – Die verdeckte Amnestie von NS-Schreibtischtätern 1969 und die
Nachwirkung der damaligen Rechtsprechung bis heute. In: Matthias Mahlmann
(Hrsg.): Festschrift für Hubert Rottleuthner zum 65. Geburtstag. Gesellschaft
und Gerechtigkeit, Nomos 2011, S. 458ff. (leicht aktualisierte PDF-Fassung; 204
kB)
Hubert Rottleuthner: Hat Dreher gedreht? Über Unverständlichkeit,
Unverständnis und Nichtverstehen in Gesetzgebung und Forschung. In:
Rechtshistorisches Journal. Nr. 20, 2001, S. 665–679; überarbeitete Fassung in
Kent D. Lerch (Hrsg.): Die Sprache des Rechts. Band 1: Recht verstehen. Berlin
2004, S. 307–320. (PDF)
Stephan Alexander Glienke: Die De-facto-Amnestie von
Schreibtischtätern. In: Joachim Perels, Wolfram Wette (Hrsg.): Mit reinem
Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer. Berlin 2011, S.
262-277, ISBN 978-3-351-02740-7
Michael Greve: Amnestierung von NS-Gehilfen –
eine Panne? Die Novellierung des § 50 Abs. 2 StGB und dessen Auswirkungen auf
die NS-Strafverfolgung. In: Kritische Justiz (2000), S. 412-424.
Filme,
Filmbeiträge
Gerolf Karwath: Hitlers Eliten nach 1945. Teil 4: Juristen –
Freispruch in eigener Sache. Regie: Holger Hillesheim. Südwestrundfunk (SWR,
2002).
Weblinks
Biografie „Dreher, Eduard“ bei „Die
Kabinettsprotokolle der Bundesregierung“ online, Webseite des Bundesarchivs.
Eduard Dreher im Braunbuch der DDR (Memento vom 19. November 2010 im Internet
Archive)
„Das Dreher-Gesetz.“ Interview mit Ferdinand von Schirach in Die
Zeit vom 2. September 2011, abgerufen am 9. September 2011
Internetpräsenz
der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz
zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit (UWK-BMJ).
Einzelnachweise
Ernst
Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 118.
Hans-Heinrich Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): „Festschrift für Eduard Dreher zum
70. Geburtstag“, Berlin 1977, S. 1 f.
Helmut Kramer: "Eduard Dreher: Vom
Sondergerichtsdezernenten zum führenden Strafrechtler der Bundesrepublik", in:
Justizministerium NRW (Hrsg.): "Zwischen Recht und Unrecht. Lebensläufe
deutscher Juristen",2004, S. 101ff..
Christoph Safferling: „Die Arbeit der
Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission“, in: Bundesministerium der Justiz
(Hrsg.): „Die Rosenburg – Die Verantwortung von Juristen im
Aufarbeitungsprozess“, Redebeiträge des 2. Symposiums am 5. Februar 2013 im
Schwurgerichtssaal Nürnberg, Berlin 2013, S. 15ff. (PDF).
In Roland
Staudinger: „Politische Justiz – die Tiroler Sondergerichtsbarkeit im Dritten
Reich am Beispiel des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Partei und
Staat“, Schwaz 1994, S. 137, wird in Abbildung 25 Dreher als Staatsanwalt für
1939 genannt, auch S. 237ff..
Joachim Rückert: „Einige Bemerkungen über
Mitläufer, Weiterläufer und andere Läufer im Bundesministerium der Justiz nach
1949“, in: Manfred Görtemaker/Christoph Safferling (Hrsg.): „Die Rosenburg: Das
Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme“,
S. 79ff..
FAZ vom 6. Februar 2013, S. 4: Selbstamnestie im Ministerium.
Juristische Wochenschrift Band 64 (1935), S. 1949, Urteilsanmerkung
Zusatz
Safferlings auf 2. Symposium zur NS-Vergangenheit des BMJ, der von der
gedruckten Rede abweicht: Youtube-Kanal des Bundesministeriums der Justiz: 2.
Symposium zur NS-Vergangenheit des BMJ (Teil 1/3), ab Min. 51.
Zu
Sondergerichten in Österreich: Winfried R. Garscha, Franz Scharf: „Justiz in
Oberdonau“, Linz 2007, Oberösterreichisches Landesarchiv, ISBN
978-3-900313-85-2, S. 127ff.; Roland Staudinger: „Politische Justiz – die
Tiroler Sondergerichtsbarkeit im Dritten Reich am Beispiel des Gesetzes gegen
heimtückische Angriffe auf Partei und Staat“, Schwaz 1994, S. 46ff..
Martin
Achrainer: „Die „Standgerichte der Heimatfront“: Die Sondergerichte in Tirol und
Vorarlberg,“ in: Rolf Steininger/Sabine Pitscheider (Hrsg.): „Tirol und
Vorarlberg in der NS-Zeit“, Innsbruck 2002, ISBN 3-7065-1634-9, S. 122, 125.
„Die Bedeutung der Rechtsprechung zur Abwehrverordnung für das Gesetz vom 20.
Dezember 1934“. JW 1935, 89; „Konkurrenzverhältnisse aus dem Heimtückegesetz vom
20. Dezember 1934“, DJ 1940, 1189.
„Verschiedene Rechtsfragen der
Rundfunkverordnung“, Rundfunkarchiv 1940, S. 21; „Verschiedene Rechtsfragen der
Rundfunkverordnung“, DJ 1940, S. 1419 f.
Roland Staudinger: „Politische
Justiz – die Tiroler Sondergerichtsbarkeit im Dritten Reich am Beispiel des
Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Partei und Staat“, Schwaz 1994, S.
138.
Zu Schreibmaschinen ohne ß, siehe Garscha/Scharf S. 30.
Michael
Greve: „Amnestierung von NS-Gehilfen – eine Panne?“ KJ 2000, S. 416 spricht von
einem Persilschein des Generalstaatsanwalts Grünberg. Es ist unklar ob dieses
Schreiben gemeint ist oder ein Dokument aus dem Spruchkammerverfahren 1947.
Oberstaatsanwalt Mario Laich „Entwicklung der Strafrechtspflege in Tirol und
Vorarlberg“. In: Viktor Liebscher /Otto F. Müller (Hrsg.): „Festschrift 100
Jahre Strafprozeßordnung 1873–1973“, S. 93f.; ders. Diskussion zu: Herbert
Steiner: „Die Todesstrafe – entscheidender Bestandteil der Struktur des
nationalsozialistischen Machtsystems in Österreich 1938 bis 1945“, in Erika
Weinzierl u.a. (Hrsg.): Justiz und Zeitgeschichte Symposium 1980: Die
österreichische Justiz – Die Justiz in Österreich 1933–1955. Wien 1980, S. 93
ff.
Christoph Volaucnik: „Feldkirch 1945 bis 1955“. In: Ulrich Nachbaur/Alois
Niederstätter: „Aufbruch in eine neue Zeit. Vorarlberger Almanach zum
Jubiläumsjahr 2005“, Bregenz 2006 (PDF).
Die noch nicht „ausgedünnten“ Akten
befinden sich im Tiroler Landesarchiv: Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht
Innsbruck: General- und Sammelakten 1939–1945.
Tiroler Landesarchiv:
Sondergericht Innsbruck: Strafsachen (KLs)
„Gestern Hitlers Blutrichter –
heute Bonner Justizelite“ (23. Mai 1957).
§ 20a RStGB in der „ostmärkischen“
Fassung gem. § 4 des Gesetzes zur Durchführung der Änderung des
Reichsstrafgesetzbuches vom 24. September 1941, RGBl. I, 581 auf ALEX.
Eduard
Rabofsky/Gerhard Oberkofler: Verborgene Wurzeln der NS-Justiz. Strafrechtliche
Rüstung für zwei Weltkriege, Wien 1985, S. 75ff..
Das Braunbuch auf S. 147:
beantragte die Nichtigkeitsbeschwerde. Rückert äußert sich nicht auf S. 81, ob
Dreher die Nichtigkeitsbeschwerde anregte. Vgl. auch Lothar Gruchmann: Justiz im
Dritten Reich 1933-1940, S. 1086: Nur ca. 15 % der Anregungen zielten auf eine
Korrektur der angefochtenen Entscheidungen zu Ungunsten des Verurteilten ab.
Roland Staudinger: „Politische Justiz – die Tiroler Sondergerichtsbarkeit im
Dritten Reich am Beispiel des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Partei
und Staat“, Schwaz 1994, S. 138.
So für den Diebstahl von Bezugskarten:
Mittelbach, „§ 1 der Kriegswirtschaftverordnung“, Bad Oeynhausen 1941, S. 24f..
Verordnung zur Ergänzung der Kriegswirtschaftsverordnung, RGBl. I, S. 147 auf
ALEX.
Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 4. September 1941 für
die Anwendung von § 4 VVO für die Benutzung gefälschter Reichskleiderkarten, die
von alliierten Flugzeugen abgeworfen wurden, Garscha/Scharf: Justiz in
Oberdonau, Linz 2007, S. 364f..
Zur Anwendung der Todesstrafe für
Gewohnheits- und Gelegenheitsdiebe nach § 20a StGB „ostmärkischer Fassung“ und
VVO, s. Garscha/Scharf: Justiz in Oberdonau, Linz 2007, S. 253ff..
Braunbuch
S. 147.
BGBl. Nr. 79/1946: Bundesgesetz vom 6. März 1946 über die Einstellung
von Strafverfahren, die Nachsicht von Strafen und die Tilgung von Verurteilungen
aus Anlaß der Befreiung Österreichs (Befreiungsamnestie)
Mit dem
Gerichtsorganisationsgesetz vom 3. Juli 1945 (StGBl. Nr. 47/1945) wurden die
seit 1939 bestehenden Landgerichte wieder umbenannt; insofern ungenau das
„Landgericht Innsbruck“ bei Rückert, S. 81.
Unklar, ob nach dem
Bedarfsdeckungsstrafgesetz (BDStG) oder dem StG.
Sebastian Cobler: Als
Gummischwein bestraft. In: Der Spiegel. 30. November 1981, S. 206ff.
Rosenburg, S. 80 spricht von einer Bombennacht. Bis Mai 1944 gab es keine
Nachtangriffe: Leo Unterrichter: „Die Luftangriffe auf Nordtirol im Kriege
1939—1945“, Veröffentlichungen des Museum Ferdinandeum, Band 26/29 (1946/49),
Innsbruck 1949, S. 555ff. (PDF).
Horst Schreiber: „Innsbruck im Bombenkrieg“.
In: Konrad Arnold (Hrsg.): „Luftschutzstollen aus dem Zweiten Weltkrieg. Das
Beispiel Innsbruck. Von der Geschichte zur rechtlichen und technischen
Problemlösung in der Gegenwart“ (= Veröffentlichungen des Innsbrucker
Stadtarchivs, Neue Folge, Band 27), Innsbruck 2002, S. 15 ff. (online).
Gerhard Mauz: „Der Zustand der Justiz entspricht dem des Volkes“, Der Spiegel
vom 24. November 1965.
Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von
NS-Verbrechen, Tübingen 2002, 150.
Ingo Müller: „Der strafrechtliche Umgang
mit der NS-Vergangenheit“ Infobrief Nr. 94 (2005) des RAV
Marc von Miquel:
„Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den
sechziger Jahren“, Göttingen 2004, S. 333ff; Annette Weinke: Die Verfolgung von
NS-Tätern im geteilten Deutschland – Vergangenheitsbewältigung 1949 – 1969 oder:
eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte im Kalten Krieg, Paderborn/München
(u.a.) 2002, S. 303.
Marc von Miquel: „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche
Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“, Göttingen 2004, S.
327.
Hubert Rottleuthner, Rechtshistorisches Journal 2001, S. 665ff..
Michael Greve: „Amnestierung von NS-Gehilfen – eine Panne? Die Novellierung des
§ 50 Abs. 2 StGB und dessen Auswirkungen auf die NS-Strafverfolgung“, KJ 2000,
S. 413 (PDF).
Marc von Miquel: „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz
und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“, Göttingen 2004, S. 327f..
„Hilfe für Gehilfen“, Der Spiegel vom 6. Januar 1969; „Kalte Verjährung“, Der
Spiegel vom 13. Januar 1969.
ARD: Akte D - das Versagen der Nachkriegsjustiz,
ca. Min. 29
Oliver García: Die urbane Legende von Eduard Dreher,
delegibus.com vom 25. Juli 2015, abgerufen am 17. Dezember 2015.
BT-Drs.
5/1319: EGOWiG mit Begründung Anlage 1, S. 61 (PDF)
Hubert Rottleuthner,
Rechtshistorisches Journal 2001, S. 665ff.
4 StR 386/70, Rdnr. 10 auf
jurion.de.
Dieter Simon: Rekonvaleszenz I, Eintrag vom 10. Juli 2012 auf
mops-block.de.
Michael Greve: „Amnestie von NS-Gehilfen. Die Novellierung des
§ 50 Abs. 2 StGB und dessen Auswirkungen auf die NS-Strafverfolgung“. In:
Einsicht 04 – Bulletin des Fritz Bauer Instituts (PDF)
Ulrich Herbert: „Best.
Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft.
1903–1989.“ 3. Auflage. Dietz, Bonn 1996, ISBN 3-8012-5019-9, S. 510.
Stephan
Alexander Glienke: Die De-facto-Amnestie von Schreibtischtätern. In: Joachim
Perels, Wolfram Wette (Hrsg.): Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der
Bundesrepublik und ihre Opfer. Berlin 2011, S. 262-277, hier S. 274-275.
www.uni-potsdam.de
Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur
NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz, Bundestagsdrucksache 17/10495
vom 16. August 2012: Antwort der Bundesregierung der kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u.a. – 17/10364 – (PDF).
Margarita Erbach:
Christoph Safferling: „Junge Leute fehlten“, Interview im Generalanzeiger vom
30. Mai 2013, abgerufen am 23. Juli 2013.
Joachim Rückert: Einige Bemerkungen
über Mitläufer, Weiterläufer und andere Läufer im Bundesministerium der Justiz
nach 1949, in: Manfred Görtemaker/Christoph Safferling (Hrsg.): Die Rosenburg:
Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine
Bestandsaufnahme, S. 87.
Die braunen Schatten der Rosenburg - WELT. In: DIE
WELT. Abgerufen am 10. Oktober 2016.
Ralf Beste, Georg Bönisch, Thomas
Darnstädt, Jan Friedmann, Michael Fröhlingsdorf, Klaus Wiegrefe: Welle der
Wahrheiten, Der Spiegel vom 2. Januar 2012; BT-Drs. 17/8538. Antwort Max Stadler
auf die Schriftliche Frage von Burkhard Lischka vom 3. Januar, S. 16 (PDF).
Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht. Frankfurt 2001, ISBN 3-593-36790-4, S.
204.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher
Conrad Dyck (geb. 15.08.1902) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar (ab 01.05.1934, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.05.1934 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 41 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Heinrich Ebersberg
Heinrich Ebersberg (* 30. Juli 1911 in
Nordhausen/Harz; † ?) war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter im
Deutschen Reich und anschließend in der Bundesrepublik. Während der Zeit des
Nationalsozialismus war er persönlicher Referent des Reichsministers der
Justiz, ab 1954 dann Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Leben [Bearbeiten]
Heinrich Ebersberg trat 1933 in die SA ein, 1937 dann
in die NSDAP. Im Oktober 1938 – mit 27 Jahren – begann Ebersberg für
Reichsministerium der Justiz (RMJ) zu arbeiten, im Jahr darauf wurde er zum
Landgerichtsrat ernannt.[1] Dort nahm er die Position „Erster Staatsanwalt im
RJM“ ein und war persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz Franz
Schlegelberger, ab August 1942 dann persönlicher Referent von dessen Nachfolger
Otto Thierack.[2]
Am 23./24. April 1941 nahm Ebersberg an der „Tagung
der höchsten Juristen des Reiches“ in Berlin teil, bei der die Vernichtung
„lebensunwerten Lebens“ mittels Gas erörtert wurde, unter anderem hielten
dabei Brack und Heyde Vorträge. Aus dem RMJ waren Staatssekretär und
kommissarischer Minister Schlegelberger, Staatssekretär Freisler, die
Ministerialdirektoren Nadler und Schneller, Ministerialdirigent Vogels, sowie
die Ministerialräte Ammon, Dörffler und Ebersberg anwesend.[3] 1944 wurde
Ebersberg zum SA-Sturmführer befördert. Im November desselben Jahres wurde er
zum Oberlandesgerichtsrat ernannt.[1]
1949 wurde Ebersberg zum Amtsgerichtsrat in
Niedersachsen ernannt. Ab 1954 war er dann als Ministerialrat im
Bundesministerium der Justiz (BMJ) tätig.[1] Im BMJ leitete er die
Unterabteilung III B, die innerhalb der Abteilung III (Handels- und
Wirtschaftsrecht) für Kartell- und Monopolrecht zuständig war.[4]
Mit Hinweis auf seine kontinuierliche Karriere in den
Justizministerien vor und nach 1945 wurde Ebersberg zusammen mit 1.800
Wirtschaftsführern, Politikern und führenden Beamten der Bundesrepublik im
erstmals 1965 durch die DDR zu Propagandazwecken veröffentlichten Braunbuch
aufgelistet.[5] Ingo Müller nannte 1987 in Furchtbare Juristen Heinrich
Ebersberg – neben Ministerialdirigent Josef Schafheutle (im RMJ genau wie im
BMJ verantwortlich für politisches Strafrecht), Ministerialrat Eduard Dreher
(vormals Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Innsbruck und dort für mehrere
Todesurteile verantwortlich), Franz Maßfeller (Vertreter des RJM bei der
Wannseekonferenz) und Ministerialdirigent Ernst Kanter (vormals Generalrichter
beim Befehlshaber der deutschen Besatzungstruppen in Dänemark, wo er an mehr
als 100 Todesurteilen gegen dänische Widerstandskämpfer mitwirkte) – als
Beispiel für die ungebrochenen Karrieren von belasteten NS-Juristen im
Bundesjustizministerium.[6]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
↑
a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am
Main 2007, S. 124. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)
↑
Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und
Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Wallstein-Verlag, Göttingen
2004, S. 385. ISBN 3-89244-748-9.
↑
Helmut Kramer: „Gerichtstag halten über sich selbst“ - das Verfahren Fritz
Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord. In: Hanno Loewy und Bettina
Winter: NS-"Euthanasie" vor Gericht : Fritz Bauer und die Grenzen
juristischer Bewältigung. Campus-Verlag, Frankfurt/Main 1996, S. 117, Fußnote
14. ISBN 3-593-35442-X.
↑
Die Bundesrepublik Deutschland - Staatshandbuch, Teilausgabe Bund. Heymann, Köln
1966, S. 20. ZDB-ID 220436-8
↑
Norbert Podewin (Hrsg.): „Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der
Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz,
Wissenschaft. Edition Ost, Berlin 2002. ISBN 3-360-01033-7 (Reprint der 3.
Auflage von 1968). Listeneintrag zu Heinrich Ebersberg. (Abgerufen am 22.
Februar 2009.)
↑
Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Kindler-Verlag, München 1987, S. 206–210.
ISBN 3-463-40038-3.
Dazu
Wolfgang Malanowski: „Der Hund erkannte seinen Feind sofort“. In: „Der
Spiegel“, Nr. 23/1987 vom 1. Juni 1987, Seite 83–94.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Ebersberg
Hans Ehard (* 10. November 1887 in Bamberg; † 18. Oktober 1980 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker der CSU. Von 1946 bis 1954 und von 1960 bis 1962 war er Ministerpräsident des Freistaates Bayern.
Leben [Bearbeiten]
1907 bis 1912 studierte Ehard Rechtswissenschaften in München und Würzburg, wo er 1912 mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss. Während des Ersten Weltkrieges war er bei der bayerischen Militärjustiz eingesetzt. Im September 1919 wurde er Mitglied in der Bayerischen Volkspartei (BVP) und trat im November 1919 in das bayerische Justizministerium ein. Am 1. November 1923 wurde er II. Staatsanwalt beim Landgericht München I.
Während des Hochverratsprozesses 1924 gegen Adolf Hitler wegen dessen Putschversuchs war er in dieser Funktion Untersuchungsführer und Anklagevertreter und „die rechte Hand des I. Staatsanwalts Ludwig Stenglein“[1]. Am 1. Januar 1926 wurde er Landgerichtsrat im bayerischen Staatsministerium der Justiz, am 1. September 1928 Oberregierungsrat und am 1. Mai 1931 Ministerialrat.
1933, nach der Ernennung von Hans Frank zum bayerischen Justizminister, schied Ehard freiwillig aus dem Ministerium aus und wurde am 1. September 1933 Senatspräsident am Oberlandesgericht München (Zivilsenat), zusätzlich 1937 Vorsitzender des Erbhofgerichts München sowie 1941 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs München.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat er 1945 in die CSU ein. 1945 war er kurzzeitig im Kabinett Schäffer Justizminister, anschließend im Kabinett Hoegner I Staatssekretär im Bayerischen Justizministerium und Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung, ehe er am 21. Dezember 1946 zum Bayerischen Ministerpräsident gewählt wurde. Er stand zunächst der Regierung aus einer Koalition von CSU, SPD und WAV vor. Ab 21. September 1947 bildete Ehard eine reine CSU-Regierung, als die SPD ihre Minister zurückzog, und blieb Ministerpräsident bis zum 14. Dezember 1954. Von 1949 bis 1955 war er Parteivorsitzender der CSU.
Gedenktafel in Bamberg am Jakobsberg
Nach dem Rücktritt von Hanns Seidel wurde er vom 26. Januar 1960 bis 11. Dezember 1962 erneut Bayerischer Ministerpräsident, um dann im Kabinett Goppel I bis zum 5. Dezember 1966 wiederum das Justizministerium zu übernehmen.
Ehard war zudem von 1955 bis 1969 Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes sowie von 1956 bis 1963 Präsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW). Er ist außerdem seit 1957 Ehrenbürger der Städte München und Bamberg.
Sein Leichnam wurde auf dem Waldfriedhof in München/Alter Teil im Grab Nr. 86-W-12 beigesetzt.
Ehard war Mitglied der Akademisch-Musikalischen Verbindung zu Würzburg.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Ehard
Dr. Otto Falke (geb. 06.01.1909) - Richter am Amtsgericht Hankensbüttel (ab 11.03.1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 11.03.1943 als Richter am Amtsgericht Hankensbüttel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz; † 29. November 2010 in Bad Liebenzell) - Generalbundesanwalt (ab 30. März 1962, ..., am 24.07.1962 in den einstweiligen Ruhestand versetzt) - am 03.03.1933 vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei. So wurde er nach der Ernennung zum Staatanwaltschaftsrat im September 1934 in Kassel im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich 1939 war er zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden unter Weiterbeschäftigung bei der Reichsanwaltschaft. Beteiligung an Todesurteilen für geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde. Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 beim Amtsgericht in Rendsburg tätig. Ende März 1951 wurde er zur Bundesanwaltschaft abgeordnet. Am 30.03.1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Am 24.07.1962 nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Im Handbuch der Justiz 1958 als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel
Dr. Franke (geb. 07.09.1904) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar (ab 01.02.1936, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.02.1936 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 40 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Joachim Frege (geb. 14.12.1910) - Richter am am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (ab 25.06.1971, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 25.06.1971 als Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Campino (bürgerlich Andreas Frege; * 22. Juni 1962 in Düsseldorf) ist ein deutsch-britischer Sänger und Songwriter. Er ist der Frontmann der Düsseldorfer Band Die Toten Hosen. Zudem arbeitete er als Schauspieler in Theater, Film und Fernsehen. Andreas Frege wuchs als Sohn des Richters Joachim Frege und der Hausfrau Jennie Frege auf. Seine Mutter war gebürtige Engländerin, hatte an der Universität in Oxford studiert und erzog ihre Kinder zweisprachig.[1] Er hat fünf Geschwister, darunter den zwölf Jahre älteren Bruder John, durch den er auf den Punkrock in England aufmerksam wurde.[2] Seine ältere Schwester Judith Frege ist Balletttänzerin und Buchautorin, und sein drei Jahre älterer Bruder Michael Frege ist Rechtsanwalt.[3] Freges Großvater Ludwig Frege war Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes. Urgroßvater Franz Friedrich Konrad Frege (1843–1920) war Sohn des Berlin-Schöneberger Pfarrers Ferdinand Ludwig Frege (1804–1883). ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Campino
Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist, dessen berufliche Karriere in der Weimarer Republik begann und im Verlauf der Diktatur des Nationalsozialismus zu ihrem Höhepunkt gelangte. Von August 1942 bis zu seinem Tod war er Präsident des ab 1934 unter der Bezeichnung „Volksgerichtshof“ bestehenden höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.
Freisler gilt als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war verantwortlich für tausende Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter vielen Schauprozessen mit von vornherein festgelegten Urteilen. Beispielhaft dafür sind der 1943 unter Freislers Vorsitz geführte Prozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose, in dem er die Geschwister Hans und Sophie Scholl neben anderen zum Tode verurteilte, sowie die Prozesse gegen die Verschwörer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944.
Bedingt durch Freislers jähzorniges Auftreten, dokumentiert durch eine oftmals die Angeklagten lautstark erniedrigende Prozessführung, gilt er als ein prägnant-personifiziertes Beispiel für die Rechtsbeugung der Justiz im Dienst des NS-Regimes.
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1924 war er für ein halbes Jahr Gerichtsassessor am Homberger Amtsgericht.[5] Freisler eröffnete 1924 eine Anwaltskanzlei in Kassel und vertrat als Verteidiger straffällig gewordene Angehörige der NSDAP, der er 1925 beigetreten war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler
Dr. Anton Gaststeiger (geb. 05.02.1902) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster (ab 1930, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Richard Gatzweiler (geb. 17.03.1911) - Richter am Amtsgericht Köln (ab 01.08.1942, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1942 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.11.1970 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. "Im September 1951 brachte der Bonner Amtsgerichtsrat Richard Gatzweiler im römisch-katholischen Volkswartbund sein erstes Pamphlet zum Thema Homosexualität heraus, in dem er quasi eine Verschärfung der Vorgehensweise fordert und eine Strafbarkeit weiblicher Homosexualität. Mit der biblischen Metapher „Was soll man aber mit einem Baum tun, dem die Fruchtbarkeit versagt ist?“ und anderen Aussagen näherte er sich dem nationalsozialistischem Sprach- und Argumentationsgebrauch. Auch hält er die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Ermittlungen letzten Endes für durchaus gerechtfertigt und wünschenswert.[13] Viele kirchliche Gemeindeblätter verbreiten seine Ideen.[14] Im selben Monat sprach sich beim 39. Deutschen Juristentag in Stuttgart eine knappe Mehrheit (14:11 Stimmberechtigte bei 300 Teilnehmern) für Straflosigkeit nach § 175 und für eine Neufassung des § 175a aus.[14] - http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175#Strafgesetzbuch_f.C3.BCr_die_Preu.C3.9Fischen_Staaten_vom_14._April_1851
Dr. Geißmar (geb. 03.03.1900) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar (ab 01.01.1934, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1934 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Gieseler (geb. 12.01.1912) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Greene (ab 01.01.1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1943 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Greene aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Karl Gröger (geb. 20.04.1905) - Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 1934, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 1934 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Dr. Groeninger (geb. 14.05.1892) - Richter am Amtsgericht Groß Umstadt (ab 14.03.1926, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 14.03.1926 als Richter am Amtsgericht Groß Umstadt aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 52 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Das Thema seiner Doktorarbeit ist dem Väternotruf derzeit nicht bekannt.
Günther Haack (geb. 02.03.1910) - Richter am Amtsgericht Hankensbüttel (ab 01.01.1942, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1942 als Richter am Amtsgericht Hankensbüttel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Walther Haack (geb. 21.11.1902) - Richter am Amtsgericht Wolfsburg / Direktor am Amtsgericht Wolfsburg (ab 01.08.1953, ..., 18.11.1963) - Haack hatte seine Laufbahn 1936 als Assessor bei dem Amtsgericht Fallersleben begonnen und dort zuletzt das Amt des Amtsgerichtsdirektors bekleidet. Wie man sieht kann man auch mit einem Karrierestart im 3. Reich später noch Direktor am Amtsgericht werden. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Direktor am Amtsgericht Wolfsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 unter dem Namen Walther Haack nicht aufgeführt.
Haupenthal (geb. 01.07.1910) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Daun (ab 1959 bis 1971) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1943 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Daun aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Heimann - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (ab 1933, ..., 1945) – über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Helms (geb. 03.12.1902) - Amtsgerichtrat am Amtsgericht Hoya (ab 01.03.1939, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.03.1939 als Amtsgerichtrat am Amtsgericht Hoya aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Edmund Hemmer (geb. 22.04.1904 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Marktheidefeld (ab 1931, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 1931 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Marktheidefeld aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 41 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Heinrich Herbst (geb. 15.10.1906) - Richter am Amtsgericht Bad Harzburg (ab 01.08.1939, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1939 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Bad Harzburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Hess (geb. 11.05.1906) - Richter am Amtsgericht Groß Umstadt (ab 01.05.1940, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.05.1940 als Richter am Amtsgericht Groß Umstadt aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Das Thema seiner Doktorarbeit ist dem Väternotruf derzeit nicht bekannt.
Wilhelm Hirte
Wilhelm Hirte (* 18. Dezember 1905 in Braunschweig; † 12. Februar 1986 ebd.) war ein promovierter Jurist und Richter. Seit dem 1. Mai 1933 war Hirte NSDAP-Mitglied und von 1933–1935 ebenfalls Mitglied der SA.[1] Er war geschäftsführender Staatsanwalt und Ankläger des Sondergerichts Braunschweig.[2] Wegen seiner Teilnahme an der Konferenz des Reichsjustizministeriums zur Vorbereitung juristischer Fragen der Euthanasie wurde im Januar 1967 ein Vorermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, das am 27. Mai 1970 niedergeschlagen wurde. Hirte war maßgeblich am Todesurteil für die unschuldig angeklagte Arbeiterin Erna Wazinski und der Ablehnung ihres Gnadengesuchs beteiligt.
Leben [Bearbeiten]
Vor 1945 [Bearbeiten]
Hirte legte 1924 das Abitur auf dem Wilhelm-Gymnasium ab und studierte anschließend Jura an den Universitäten Mainz und Leipzig.[3] 1928 wurde er an der Philipps-Universität Marburg zum Thema Tarifvertrag und Lehrvertrag: eine Untersuchung über die Konkurrenz zwischen der Regelungszuständigkeit des Tarifvertrages und der Zuständigkeit der Innungen und Handwerkskammern im geltenden Recht und zu dem Problem der Regelungszuständigkeit de lege ferenda, insbesondere angesichts des Entwurfs eines Berufsausbildungsgesetzes promoviert.
Ab 1933 arbeitete Hirte bei der Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG). Im April 1935 wurde er als Amtsgerichtsrat eingestellt und hatte die Aufgabe eines Staatsanwaltes beim OLG wahrzunehmen. 1937 wurde er zum Ersten Staatsanwalt befördert. Ab Ausbruch des Zweiten Weltkrieges bis 1942 war Hirte (in Vertretung des an die Front eingezogenen Amtsinhabers) amtierender Generalstaatsanwalt.[3] 1942 trat der neue Generalstaatsanwalt Willy Rahmel seinen Dienst an, worauf hin Hirte zum Leiter der Anklagebehörde bei Sondergericht Braunschweig wurde. Diese Position bekleidete er bis Kriegsende.[1]
Unterstützer des NS-Systems [Bearbeiten]
Hirte zeigte in den erhaltenen Lageberichten an den Reichsjustizminister bereits 1940 als rückhaltloser Befürworter des NS-Systems. So schrieb er bezüglich der Verordnung gegen Volksschädlinge und der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen, sie seien „notwendige Waffen zum Kampf gegen Kriegsparasiten und zum Kampf gegen Angriffe auf die innere Front des deutschen Volkes.“[1] Aufgrund zweier, seiner Meinung nach zu milder Urteile des Sondergerichts Braunschweig gegen Diebe, äußerte Hirte: „Ich möchte nur für die Zukunft die Fällung von Urteilen erleichtern, die auch in der Frage des Strafmaßes dem Willen der Staatsführung und den Erfordernissen der heutigen Zeit entsprechen.“[4] Er war für seine Härte bekannt[5] und ist für mindestens 59 Todesurteile des Sondergerichts Braunschweig mitverantwortlich.[6]
Der Fall Erna Wazinski [Bearbeiten]
Erna Wazinski
Er war als Ankläger des Sondergerichts maßgeblich an der Verurteilung der 19jährigen Erna Wazinski beteiligt, die wegen angeblicher Plünderei nach dem Bombenangriff auf Braunschweig am 15. Oktober 1944 denunziert und zum Tode verurteilt wurde. Er war es, der das Gnadengesuch von Erna Wazinski mit folgender Argumentation ablehnte:
„Die ledige, am 7. 9. 1925 geborene Arbeiterin Erna Wazinski aus Braunschweig ist durch Urteil des Sondergerichts vom 21. Oktober wegen Plünderns – §1 der Volksschädlingsverordnung − zum Tode verurteilt worden.[...] Bedenken gegen das Urteil bestehen nicht.[...] Kennzeichnend für die Verurteilte ist schließlich, daß sie sich auf ihrer letzten Arbeitsstelle an die Fräserin Gerda Körner angeschlossen hat.[...] Diese ist wegen Arbeitsbummelei und Abtreibung vorbestraft und aus anderer Sache wegen ihres Herumtreibens mit Soldaten bekannt. Die Mutter Körner, zu der die Verurteilte nach ihrer Ausbombung gezogen ist, habe bis vor kurzem eine mehrjährige Zuchthausstrafe verbüßt. Die Verurteilte ist also trotz ihrer Jugend keine Persönlichkeit, die Nachsicht verdiente.“[7]
Dieser Fall beschäftigte die Braunschweiger Gerichte jahrzehntelang und es dauerte bis zum März 1991, dass die Unschuld von Erna Wainski gerichtlich anerkannt wurde und dieses Urteil außer Kraft gesetzt wurde.[8]
Nach 1945 [Bearbeiten]
Im Mai 1945 wurde Hirte durch die Britische Militärregierung entlassen und arbeitete von 1947 bis 1952 in einer Anwaltspraxis. Im Mai 1956 kam er als Richter, der das Grundbuch verwaltete, wieder an das Amtsgericht Braunschweig zurück. Im Dezember 1967 wurde er auf eigenen Wunsch in der vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Da Hirte im April 1941 an der Konferenz des Reichsjustizministeriums zu juristischen Fragen der Euthanasie teilgenommen hatte, wurde im Januar 1967 eine gerichtliche Untersuchung gegen ihn eingeleitet. Diese wurde am 27. Mai 1970 durch das Landgericht Limburg eingestellt.
Hirte im Urteil von Zeitgenossen [Bearbeiten]
Kurt Staff, der erste Generalstaatsanwalt, der nach Kriegsende sein Amt in Braunschweig antrat, urteilte über Hirte, er habe „entschieden Anteil an der verhängnisvollen Entwicklung der braunschweigischen Rechtspflege“ gehabt.[9] Hubert Schlebusch, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Braunschweig äußerte sich in einem Brief vom 11. September 1945: „Hirte war von einem so maßlosen Ehrgeiz getrieben, daß er nicht Gerechtigkeit in den Vordergrund stellte, sondern Bestrafung um jeden Preis. Ihm als Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht überantwortet zu sein, bedeutete für den Nazi-Gegner physische und seelische Vernichtung …“[10]
Literatur [Bearbeiten]
Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8.
Helmut Kramer (Hrsg.): Braunschweig unterm Hakenkreuz. Bürgertum, Justiz und Kirche – Eine Vortragsreihe und ihr Echo. Magni-Buchladen, Braunschweig 1981, ISBN 3-922571-03-4.
Helmut Kramer (Hrsg.): „Die Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 war geltendes Gesetz …“, Reader zum Fall Erna Wazinski, ohne Ort und Jahr.
Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. Braunschweigischer Geschichtsverein, Braunschweig 2000, ISBN 3-928009-17-6, (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte 36).
Susanne Benzler (Hrsg.): Justiz im Nationalsozialismus. Über Verbrechen im Namen des Volkes. Katalog zur Ausstellung. Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8178-7.
Werner Sohn / Arbeitskreis Andere Geschichte e. V. (Hrsg.): Im Spiegel der Nachkriegsprozesse. Die Errichtung der NS-Herrschaft im Freistaat Braunschweig. Appelhans Verlag, Braunschweig 2003, ISBN 3-930292-81-5.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
↑ a b c Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 286
↑ Justiz im Nationalsozialismus. S. 102 (siehe Literatur)
↑ a b Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 285
↑ zitiert nach: Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 287, Lagebericht vom 5. April 1940.
↑ Irmtrud Wojak: Fritz Bauer 1903–1968: Eine Biographie, C. H. Beck, München 2009, S. 248, ISBN 3-406-58154-4
↑ Hanno Loewy, Bettina Winter (Hrsg.): NS-‚Euthanasie’ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung, Campus, Frankfurt am Main und New York 1996, FN 88, S. 126, ISBN 3-593-35442-X.
↑ Auszug aus der Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Hirte zum Gnadengesuch von Erna Wazinski. In: Justiz im Nationalsozialismus. S. 103
↑ Frankfurter Rundschau v. 22. März 1991: Freispruch – doch Nazi-Urteil ist nicht nichtig. Hingerichtete Frau rehabilitiert / Zeugen erzwangen Wiederaufnahme von Sondergerichtsurteil, abgerufen am 2. November 2009
↑ Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 287
↑ zitiert nach: Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 287, Brief an Oberst Alexander.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Hirte
Jürgen Hoffmann (geb. 12.03.1918) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 26.11.1970, ..., 1983 ) - ab 1952 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich - siehe "150 Jahre Staatsanwaltschaft Aurich". Im Handbuch der Justiz 1974 ab 26.11.1970 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Höher (geb. 02/1903) - Richter am Amtsgericht Werne (ab 01.01.1934, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Amtsgericht Werne aufgeführt. Während der Zeit des Nationalsozialismus ab 01.01.1934 als Richter am Amtsgericht Werne tätig. Über diese Tätigkeit und eventuelle Verstrickungen in nationalsozialistisches Unrecht und Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Dr. Hoßfeld (geb. 24.02.1901) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Kirchhain (ab 01.02.1933, ..., 1958) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Huismanns (geb. 01.11.1905) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 09.01.1947, ..., 10/1970) - ab 12/1945 Erster Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich - siehe "150 Jahre Staatsanwaltschaft Aurich". Im Handbuch der Justiz 1958 ab 09.01.1947 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 39 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Jachmann (geb. ....) - Generalstaatsanwalt beim Berliner Kammergericht (ab , ..., 24.03.1945, ..., ) - " Bereits wenige Wochen darauf verurteilte das Berliner Kammergericht mindestens 13 Menschen zum Tode. Einer von ihnen, Kurt Müller, beging in der Haft Selbstmord. Einer der wenigen Überlebenden überlieferte die fanatischen Worte von Generalstaatsanwalt Jachmann am 24. März 1945, man dächte gar nicht daran, »weich und nachgiebig zu werden, angesichts der verschärften Lage. Nein, wir werden alle und jeden beseitigen«; man werde »nicht kampflos abtreten«. - ausführlich siehe unten.
Karl Günther Joël[1], meist Günther Joel geschrieben (* 19. April 1903 in Kassel; † nach 1969[2]) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter. SS-Obersturmbannführer Ministerialrat im RMJ, danach Generalstaatsanwalt in Hamm - http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Joel. Namensgleicher Dr. Joël (geb. 1899) im Handbuch der Justiz 1958 als Ministerialdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt.
Dr. Ludwig Kastner (geb. 09.01.1896, gest. 26.09.1969) - Landgerichtspräsident des Landgerichts Regensburg (ab 01.07.1958, ..., ) - im richterlichen Dienst ab 1926. Nach 1945 Landgerichtspräsident des Landgerichts Amberg. Ab 01.01.1953 bis 30.06.1958 Landgerichtspräsident des Landgerichts Passau. Ab 01.07.1958 Landgerichtspräsident des Landgerichts Regensburg. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Wolfgang Kirchberg (geb. 22.08.1912) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Goslar (ab 05.11.1969, ..., 1977) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1943 als Richter am Amtsgericht Helmstedt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 05.11.1969 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Klemp (geb. 7.12.1897, gest. ?) - Landgerichtsrat beim Landgericht Stade (ab , ..., 1953, ..., 1966) - im Handbuch der Justiz 1953, 1958 und 1964 als Landgerichtsrat beim Landgericht Stade aufgeführt. Vermutlich mit Bekanntmachung des Mecklenburg-Strelitzschen Ministeriums des Innern vom 29.12.1933 zum stellvertretenden Richter an das Erbgesundheitsgericht Neustrelitz - Amtsgericht Neustrelitz - berufen, dort als Landgerichtsrat Dr. jur aufgeführt.. Infos hierzu über: Verein zum Erhalt der Domjüch - ehemalige Landesirrenanstalt e.V. - http://www.domjüchsee.eu/
Hermann Klöcker (geb. 03.04.1912) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Gemünd (ab 30.08.1970, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.06.1942 als Richter am Amtsgericht Aachen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Walter Knop (* 17. August 1906 in Boffzen; † unbekannt) - Richter am Amtsgericht Seesen (ab , ..., 1958) - seit 1926 engagierte sich Knop wie seine Brüder August Knop und Wilhelm Knop in der NSDAP. Am 1. Oktober 1933 kam Knop in den Vorstand des Amtsgerichts Greene. Mit Wirkung vom 1. März 1934 erfolgte seine Ernennung zum Amtsgerichtsrat. Ende 1934 wurde Knop aus dem Staatsdienst beurlaubt, um als Richter am Obersten Parteigericht der Partei wirken zu können. Am 1. Januar 1936 wurde Knop außerdem zum Vorsitzenden der I. Kammer des Obersten Parteigerichts der NSDAP ernannt. Von März 1936 bis zum Ende der NS-Herrschaft im Frühjahr 1945 saß Knop als Abgeordneter für den Wahlkreis 17 (Westfalen Nord) im nationalsozialistischen Reichstag. Nach dem Zweiten Weltkrieg lebte Knop als Amtsgerichtsrat in Seesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Knop. Im Handbuch der Justiz ab 01.04.1934 als Richter am Amtsgericht Seesen aufgeführt.
Kröger (geb. 01.03.1899) - Richter am Amtsgericht Wedel (ab 01.06.1937, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 01.06.1937 als Richter am Amtsgericht Wedel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 46 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: 1. Detlef Kröger (geb. 22.09.1940 oder 22.09.1942) - Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz (ab 01.08.1996, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1980 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 25.11.1971 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 11.02.1975 als Richter am Amtsgericht Meldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 mit dem Geburtsdatum 22.09.1942 ab 01.06.1982 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 17.07.1991 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 01.08.1996 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Geburtsdatum und Dienstantritt offenbar fehlerhaft. FamRZ 17/2005. Namensgleichheit mit: 2. Günter Kröger (geb. 15.07.1930) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck (ab 01.03.1974, ..., 1980) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 26.10.1964 als Richter am Amtsgericht Lübeck aufgeführt.
Kurt Lischka (* 16. August 1909 in Breslau; † 16. Mai 1989 in Brühl) war ein SS-Obersturmbannführer und Gestapo-Chef, der sich in der Zeit des Nationalsozialismus als Täter aktiv an der Judenverfolgung beteiligte. Lischka wuchs als Sohn eines Bankangestellten in Breslau auf und legte dort 1927 sein Abitur ab. Anschließend studierte er in Berlin Jura und Politikwissenschaft und war an verschiedenen Amts- und Landgerichten tätig. Er trat am 1. Juni 1933 der SS bei (SS Nr. 195 590). Am 1. September 1935 wurde er für die Gestapo tätig, zunächst als Referent für Kirchenangelegenheiten. 1938 wurde er als promovierter Jurist Leiter des Gestaporeferats II B (Konfessionen, Juden, Freimaurer, Emigranten, Pazifisten). In dieser Funktion war er verantwortlich für die nach der „Reichskristallnacht“ erfolgten Massenverhaftungen deutscher Juden. Allein im Jahr 1938 wurde er dreimal befördert, zuletzt am 11. September 1938 zum SS-Sturmbannführer. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Lischka
Carl Ludwig „Luz“ Hermann Long
Carl Ludwig „Luz“ Hermann Long (* 27. April 1913 in Leipzig; † 14. Juli 1943 in Biscari, Sizilien) war ein deutscher Leichtathlet, der in den 1930er-Jahren im Weitsprung erfolgreich war. Er war mehrfacher Deutscher Meister sowie Europarekordler und gewann bei den Olympischen Spielen 1936 in Berlin die Silbermedaille im Weitsprung. ....
Long besuchte von 1919 bis 1923 die Bauersche Privatschule. 1923 trat er
zum Nikolai-Gymnasium über, von wo aus er 1932 zum Friedrich-List-Realgymnasium
wechselte. Im April 1934 legte er dort sein Abitur ab. Im Herbst des gleichen
Jahres immatrikulierte er an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Dort
legte Long im Januar 1938 sein Referendarexamen ab.
Long war seit 1937
Mitglied des NS-Studentenbundes. 1938 trat er der Sturmabteilung (SA) bei. In
dieser paramilitärischen Organisation hatte er ab Juli 1937 den Rang eines
SA-Rottenführers inne.
Seine Referendarzeit in den Jahren 1938/1939
verbrachte er am Amtsgericht in Zwenkau. Im Juni 1939 bestand Long sein
Staatsexamen. Im Monat darauf wurde er promoviert mit dem Thema „Die Leitung und
Aufsicht des Sports durch den Staat. Eine entwicklungsgeschichtliche
Darstellung“ zum Doktor der Rechte (Dr. jur.).
Long zog 1940 nach Hamburg, wo
er am Arbeitsgericht tätig war. Am 1. April 1940 trat er unter der
Mitgliedsnummer 8.051.702 der NSDAP bei. Im März 1941 legte er das Notexamen zum
Assessor ab. Einen Monat später wurde er zur Wehrmacht einberufen und nach
Wismar versetzt. Im Mai 1941 folgte seine Vereidigung und im Juli 1941 die
Versetzung nach Berlin, wo er bei der Wehrmacht die Tätigkeit als Sportlehrer
ausübte.
Im April 1943 erhielt Long in Deep in Pommern eine Schnellausbildung
bei der Flakartillerie. Im Monat darauf befand er sich in einer Flakeinheit im
Kriegseinsatz in Süditalien. Long kamen offenkundig Zweifel am Sinn seines
Einsatzes. Jesse Owens zitiert später aus einem Brief, den er zu Kriegszeiten
von Long erhalten hatte: „Lieber Freund Jesse! … Ich fürchte nur, für die
falsche Sache zu sterben. Ich hoffe, dass meine Frau und mein Sohn überleben
werden. Ich bitte dich als meinen einzigen Freund außerhalb Deutschlands, dass
du sie eines Tages besuchen wirst, um ihnen zu sagen, warum ich dies tun musste
und wie schön die Zeit war, die wir gemeinsam erlebten. Luz“. Bei der Einnahme
Siziliens im Rahmen der alliierten Operation Husky erhielt Long, der den Rang
eines Obergefreiten hatte, während der Kämpfe um den Aeroporto di Biscari-Santo
Pietro am 10. Juli 1943 einen Schuss in den Oberschenkel und musste beim
deutschen Rückzug zurückgelassen werden. Nach Angaben des Owens-Biographen
Jeremy Schaap starb er infolge seiner Verletzungen am 14. Juli 1943 in
britischer Kriegsgefangenschaft. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Luz_Long
Dr. Lucas (geb. 02/1903) - Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Warendorf (ab , ..., 2/1968) - Amtsgerichtsrat, Aufsichtsführender Richter u. Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Warendorf (ab 01.01.1938 bis 2/1968). Iim Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1952 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Warendorf aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Ernst Luyken (Jg. ....) - Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Saarbrücken (ab 01.04.1935, ..., 01.07.1946) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. http://www.ag-sb.saarland.de/historie.htmhttp://www.ag-sb.saarland.de/historie.htm
Dr. Wilhelm Mackert (geb. ....) - Vizepräsident am Landgericht Mannheim (ab , ..., 1954) - bis 1945 Amtsgerichtsrat am Landgericht Mannheim. Anschließend Landgerichtsdirektor in Heidelberg. Rede von Karin Berndt (AKJM) auf dem Symposium „Justiz und Erbgesundheit“ der Dokumenations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie des Landes NRW in Recklinghausen im Dezember 2006: "... Dreiviertel der von uns untersuchten Beschlüsse am Mannheimer Erbgesundheitsgericht stammten vom Amtsgerichtsrat Dr. Wilhelm Mackert4. Er war von 1934 bis 1939 Vorsitzender in 144 von uns untersuchten Verfahren. 1934 war er 45 Jahre alt und seit 10 Jahren im juristischen Dienst. Wir wissen einiges über ihn, denn er war uns auch schon als Richter am Mannheimer Sondergericht mit seiner Unterschrift unter ein Todesurteil begegnet. ... Aus den Spruchkammerakten geht folgendes hervor: Mackert wählte 1932 die antisemitische und nationalistische Deutsche Volkspartei und 1933 die Deutsche Nationale Volkspartei, die mit Hitler koalierte. Offensichtlich hatte er verpasst, rechtzeitig in die Partei einzutreten. Deshalb bat er im Sommer 1933 zwei NS-Funktionäre, sich für ihn einzusetzen. Diese bestätigten, dass er immer „streng national“ gewesen sei und „als Richter Herz für den Nationalsozialismus gezeigt“ habe. ... . Anfang 1947 war der ehemalige Landgerichtsdirektor wieder im juristischen Dienst, zuerst als LG Rat, dann als LG Direktor in Heidelberg. 1953 wechselte er im Alter von 65 Jahren nach Mannheim und wurde dort noch für ein Jahr stellvertretender LG Präsident. Er starb fast 80jährig in Mannheim.
Märtens (geb. 15.12.1897) - Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Goslar (ab 01.12.1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.12.1953 als Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 47 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Werner Massengeil (geb. 07.08.1895) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 01.12.1951, ..., 01.01.1961) - ab 1927 Richter in Limburg. 1923 in die NSDAP eingetreten. Wiedereintritt in die NSDAP am 01.05.1933 - in dieser Zeit Richter am Gericht in Marburg und Kirchhain Ab 1951 Direktor am Amtsgericht Marburg. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen eine Reihe von Informationen vor. Die Nachkriegskarriere des Kriegsrichters und späteren Marburger Amtsgerichtsdirektors Massengeil - http://www.forumjustizgeschichte.de/. http://bloegi.wordpress.com/2013/03/31/affengeil-massengeil/. Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter, Albrecht Kirschner (Hg.), ISBN 978-3-942225-10-6, Historische Kommission für Hessen 2010: "Mit seiner epochenmachenden Richterkarriere war er [Massengeil] in der Bundesrepublik ohnehin, aber auch in dem kleinen Landgerichtsbezirk Marburg kein Einzelfall. Einer seiner Nachfolger als Chef des Marburger Amtsgerichts war Dr.Günther Mewes, wiederum ein früherer Kriegsrichter, der als Reserveoffizier der Bundeswehr schon mal in Uniform im Gericht auftauchte, um dem Präsidenten Keller eine Freude zu machen. Und unter der Präsidentschaft des früheren Kriegsrichters Otfried Keller setzten weitere Kriegsrichter - Dr. Mannskopf am Amtsgericht Schwalmstadt, Ernst Wolff am Amtsgericht Biedenkopf sowie Valentin Sauer, Dr. Schwalbe und Dr. Frohwein am Landgericht Marburg - vor Ort ihre in der NS-Zeit begonnene Karriere fort."
Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993 in München) war ein deutscher Verwaltungsrechtler, der sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik Deutschland wirkte. Er begründete den Maunz-Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz mit (inzwischen häufig als Maunz/Dürig/Herzog/Scholz zitiert). - ausführlich siehe hier
No Name - Richter am Oberlandesgericht Dresden - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Karl Meiler (geb. 09.10.1909 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Gemünden am Main (ab 01.05.1969, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 1936 als Richter am Amtsgericht Münnerstadt aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Peter Meiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Aschaffenburg / Direktor am Amtsgericht Aschaffenburg (ab 16.06.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 16.06.1976 als Richter am Amtsgericht Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.06.1976 als Richter am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Direktor am Amtsgericht Obernburg aufgeführt. Im übrigen, wer suchtet, der findet - siehe Kommentar unten.06.08.2003: "Engagiert und zupackend: Aschaffenburgs neuer Amtsgerichtsdirektor Peter Meiler. Daß er einmal beruflich in die Fußstapfen des Großvaters und des Vaters treten würde, hätte sich der junge Peter Meiler nicht gedacht. Zu starr und beamtenmäßig fand der Sohn die Tätigkeit des Vaters, der Direktor am Amtsgericht Marktheidenfeld war." - http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region/engagiert-und-zupackend-aschaffenburgs-neuer-amtsgerichtsdirektor-peter-meiler-1113878.html.
Otto Meiser (geb. 02.10.1884, gest. 26.07.1962) - Landgerichtspräsident des Landgerichts Passau / Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof (ab 01.04.1946, ..., 31.12.1952) - vorher Richter am Oberlandesgericht München. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Ernst Melsheimer
Ernst Melsheimer im Dessauer Schauprozess
Ernst Melsheimer (* 9. April 1897 in Neunkirchen; † 25. März 1960 in Berlin) war ein deutscher Jurist und der erste Generalstaatsanwalt der DDR. Er gilt – neben Hilde Benjamin – als der wichtigste Staatsrechtler der jungen DDR. Melsheimer trat insbesondere für eine Durchdringung der Gerichte durch die „Partei“ (SED) und gegen eine Trennung von Justiz und Staat ein.
Leben [Bearbeiten]
Nach dem Jura-Studium in Marburg und Bonn trat Melsheimer 1922 in den preußischen Justizdienst ein. 1924 wurde er Landgerichtsrat, 1933 Landgerichtsdirektor, 1940 Kammergerichtsrat in Berlin. 1944 schlug man ihn für das Reichsgericht vor. Von 1928 bis 1933 gehörte er der SPD und dem Reichsbanner an. 1933 trat er aus der SPD aus, möglicherweise, um seine Karriere nicht zu gefährden. Er engagierte sich stattdessen 1936 im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), stieg 1937 zum Kreisrechtsberater in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) auf, erhielt 1940 die „Treuemedaille des Führers 2. Klasse“, wurde aber nie Mitglied der NSDAP. Melsheimer gelang es, unter den Nationalsozialisten Karriere zu machen, ohne sich an politischen Strafprozessen „die Hände schmutzig zu machen“.[1]
Unmittelbar nach Ende des 2. Weltkriegs 1945 trat Melsheimer in die KPD ein und 1946 (durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD) in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Er gehörte zu den ganz wenigen Ausnahmen von NS-vorbelasteten Juristen, die in der jungen DDR als Anwälte arbeiten durften[2]. Melsheimer war zunächst Staatsanwalt in Berlin, wo er unter anderem politisch motivierte Todesurteile beantragte, von 1946 bis 1949 zudem Vizepräsident der (Ost-)Deutschen Zentralverwaltung für Justiz DJV. Die DJV war eine von der Sowjetischen Militäradministration SMAD installierte Vorgängerorganisation des DDR-Justizministeriums.
Melsheimer profilierte sich innerhalb der Partei, als er am 14. August 1948 die entscheidende Unterschrift für eine Säuberungsaktion in der DJV leistete: Sein Chef, der ehemalige Weimarer Reichstagsabgeordnete Eugen Schiffer, Mitglied der LDPD, war in Urlaub, und als er zurückkehrte, war die Personalspitze der DJV im Sinne der SED verändert worden. Schiffer reichte umgehend seinen Rücktritt ein. Melsheimer rechnete sich die Nachfolge als neuer Leiter der DJV aus, wurde jedoch enttäuscht. Die SMAD ernannte am 2. Oktober per Befehl Nr. 158 nicht Melsheimer, sondern Max Fechner. Melsheimer wurde zudem eine zweite Stellvertreterin des Leiters zur Seite gestellt, Hilde Benjamin.[3]
Im Dezember 1949 nahm Ernst Melsheimer den Posten des ersten Generalstaatsanwalts und damit auch des Chefanklägers am Obersten Gericht der DDR an. In dieser Funktion war er unter anderem an den Schauprozessen gegen Wolfgang Harich, Walter Janka, Leo Herwegen und Leonhard Moog sowie an zahlreichen Geheimprozessen beteiligt.
Kurze Meldung in der New York Times über Melsheimers einstimmige Wiederwahl zum Generalstaatsanwalt der DDR (13. Januar 1955)
Bereits vor seinem Amtsantritt als Generalstaatsanwalt legte Melsheimer im Januar 1948 anlässlich der 3. Tagung des Ausschusses für Rechtsfragen beim ZK der SED sein Bekenntnis zu einem starken Staat, der auch die Gerichte dominiert, ab[4]:
„Man sollte beherzigen, daß es ein alter revolutionärer und demokratischer Grundsatz ist, daß man einen Staat dann umwandelt, wenn man zwei Dinge in der Hand hat: die Polizei und die Justiz. Die Polizei hat man in der Hand, die Justiz noch nicht. Daß wir sie in die Hand bekommen, sollte unser Ziel sein.“
Ernst Melsheimer blieb bis zu seinem Tod 1960 Generalstaatsanwalt. Sein Nachfolger war Josef Streit. Seine Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Melsheimer
Hans Hermann Mittelbach (geb. 19.09.1903) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.03.1992, ..., 1965) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 01.03.1992 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Hans Hermann Mittelbach (* 19. September 1903 in Berlin; † 1986) war ein deutscher Jurist und der erste Dezernent für die Schutzhaft in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Er leitete die Verhaftungsaktionen von politisch Verfolgten, die ab dem Tag nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933 vom NS-Regime nach vorbereiteten Listen[1] in Haft genommen wurden. Mittelbach hatte dabei die juristischen Schwierigkeiten überwunden, die die Politische Polizei (die Gestapo wurde erst im April 1933 gesetzlich eingerichtet) bei der Auslegung der Reichstagsbrandverordnung hatte. Mittelbach nahm auch sonst in der Auslegung des NS-Rechts eine bedeutende Stellung ein, die er in Fachzeitschriften und Kommentaren zum NS-Strafrecht veröffentlichte. Nach 1945 wurde er Leiter der Rechtsabteilung im Zentraljustizamt in Hamburg beim Generalinspekteur der Spruchgerichte für die Entnazifizierung im Bereich der Britischen Besatzungszone. Danach ging er nach Köln als Richter zum Oberlandesgericht Köln, wo er bis Ende 1965 tätig war.
Mittelbach besuchte das Luisenstädtische Gymnasium und das Dorotheenstädtische Realgymnasium. Im Jahre 1922 erlangte er zu Ostern das Abitur. An der Friedrich-Wilhelm-Universität studierte er sechs Semester das Fach der Rechtswissenschaften. Dabei hörte er die Vorlesungen von Conrad Bornhak, Wilhelm Fürstenau (* 1868 in Marburg), James Goldschmidt, Ernst Heymann, Wilhelm Kahl, Walter Kaskel, Theodor Kipp, Wilhelm Hermann Karl Klee (* 1876 in Berlin), Rudolf Stammler, Heinrich Triepel und Martin Wolff.
Am 25. und 26. Juni 1925 bestand er die Prüfung zum Ersten Staatsexamen am Kammergericht Berlin. Seit dem 14. Juli 1925 war er als Referendar tätig.[2] Am 30. Januar 1926 erlangte er die Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema Entstehen und Vergehen des Eigentumpfandrechtes bei Höchstbetragshypotheken. Danach bereitete er sich beim Landgericht Berlin III auf das Große Staatsexamen vor. Mit bestandener Prüfung vom 5. Dezember 1928 wurde er am 13. Dezember 1928 zum Gerichtsassessor ernannt. Am Kriminalgericht Moabit (Landgerichtsbezirk Berlin I) wurde er am 16. Dezember 1930 Staatsanwalt.
Verhaftungen nach dem Reichstagsbrand
Einen Tag nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar 1933 wurde Mittelbach in den ersten Morgenstunden im Polizeipräsidium Berlin als Vertreter der Staatsanwaltschaft damit befasst, nach vorbereiteten Listen Verhaftungen von politischen Gegnern des NS-Regimes vorzunehmen. Die Vossische Zeitung gab am 28. Februar 1933 in ihrer Abendausgabe folgende Verhaftungen bekannt: Dr. Alfred Apfel, Dr. Fritz Ausländer, Dr. Ludwig Barbasch, Rudolf Bernstein, Willi Billweck, Ernst Bogisch, Felix Halle, Friedrich Heinz, Dr. Max Hodann, Wilhelm Kasper, Katzbach, Egon Erwin Kisch, Karl Koehn, Fritz Lange, Otto Lehmann-Rußbüldt, Hans Litten, Ernst Lode, Erich Mühsam, Carl von Ossietzky, Wilhelm Pieck, Adam Remmle, Ludwig Renn, Richard Reschke, Bernhard Rubinstein, Johann Samatzki, Dr. Richard Schmincke, Ernst Schneller, Werner Scholem, Willi Schubringk, Kurt Stein, Walter Stoecker, Paul Trübe, Willi Wirsing, Wilhelm Witkowski und Hans von Zwehl[3] Egon Erwin Kisch schrieb über seine Eindrücke auf dem Flur in der Abteilung IA im Polizeipräsidium:
„Das Signal zur Massenverhaftung ist gestern abend gegeben wurden, indem das Reichstagsgebäude in Brand gesetzt wurde. Es gibt keinen Menschen rechts und links, der nicht, als er gestern von der Feuersbrunst hörte, ihren Zweck sofort begriffen hätte: Entfesselung des Terrors gegen die Feinde des Nazitums.“
– E.E. Kisch, Der erste Schub - Am 28. Februar 1933[4]
Dezernent für die Schutzhaft
Vom 1. März 1933 an wurde Mittelbach im preußischen Innenministerium tätig, und zwar beim Polizeipräsidium Berlin als Staatsanwaltschaftsrat im Dezernat I der Politischen Abteilung (PA) in der Position des Schutzhaftdezernenten.[5] Im Geschäftsverteilungsplan vom März 1933 war Mittelbach für Sonderaufträge zuständig. Darunter wurden u.a. aufgeführt[6]
Brandstiftung im Reichstag
Schließung des Karl-Liebknecht-Hauses
Schließung der KPD-Lokale
Polizeihaftsachen
Nach Errichtung des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts (Gestapa) vom 26. April 1933 (im Preußischen Staatsministerium wurde am 24. April 1933 die Errichtung des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts beschlossen und am 26. April wurde der Text des so genannten 1. Gestapo-Gesetzes veröffentlicht[7]) wurde er in das Amt im Dezernat II übernommen und war für die Dienstaufsicht in NS-Schutzhaftlagern zuständig.[8] Eine seiner ersten großen Diensthandlungen war die Verhängung des Haftbefehls gegen Ernst Thälmann am 6. März 1933[9] und gegen Georgi Dimitrow am 11. März 1933.[10][11] Am 5. März 1933 hatte sich der Kriminalrat Reinhold Heller von der Politischen Polizei Berlin an Mittelbach durch die Überreichung der Akte Thälmann gewandt: Die Verhängung von Polizeihaft erscheint geboten.[12] Der Haftbefehl wurde am 31. März 1933 durch den Reichsgerichtsrat Paul Vogt bestätigt.[13]
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Mittelbach
Gebhard Müller (* 17. April 1900 in Füramoos, Oberamt Waldsee; † 7. August 1990 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker der CDU, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, Ministerpräsident von Baden-Württemberg und anschließend als Jurist von 1959 bis 1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Sein Referendariat absolvierte Müller beim Amtsgericht Ludwigsburg, beim
Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, beim Oberamt Ludwigsburg
und in einer Rechtsanwaltskanzlei. Nach seiner Promotion war er ab Juni 1929
zunächst stellvertretender Amtsrichter in Stuttgart und Tübingen, bevor er zum
1. September 1930 im Rahmen einer Beurlaubung auf Zeit vom Staatsdienst als
Steuerreferent in die Verwaltung der Diözese Rottenburg wechselte. Bis 1933
gehörte er wie bereits sein Vater der Zentrumspartei an und war deren Orts- und
Bezirksvorsitzender in Rottenburg am Neckar.
Zeit des Nationalsozialismus
Im Frühjahr 1933 entschied er sich nach dem Ende seiner Beurlaubung
für die Rückkehr in den Staatsdienst und war stellvertretender Amtsrichter in
Göppingen und beim Amtsgericht Waiblingen. Ab 1934 war er Amtsgerichtsrat am
Amtsgericht Göppingen. Er gehörte dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher
Juristen (BNSDJ) und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) an und war
Förderndes Mitglied der SS. Trotz seiner staatlichen Ämter während der NS-Zeit
und seiner Zugehörigkeit zu NS-Organisationen wurde er nie Parteimitglied und es
wird ihm strenge Rechtlichkeit[1] bescheinigt. Er hat bei der Volksabstimmung
über den Anschluss Österreichs mit Nein gestimmt und anschließende
Nachforschungen der Gestapo niedergeschlagen. Bei der Reichspogromnacht 1938
erstattete er Anzeige gegen einen Landrat und weitere Einsatzleiter, die den
Einsatz der Feuerwehr gegen den Brand der Göppinger Synagoge ablehnten und wurde
daraufhin als Landgerichtsrat an das Landgericht Stuttgart versetzt. Kurz vor
Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Gebhard Müller zur Wehrmacht eingezogen und
nahm als Schreiber am Frankreichfeldzug teil. Nach seiner Rückkehr heiratete er
Marianne Lutz, mit der er drei Söhne hatte. 1944 wurde er nochmals zur Wehrmacht
eingezogen, wo er als Unteroffizier der Flak-Ersatz-Abteilung 45 in Rottweil
stationiert und im Frühjahr 1945 in der Nähe von Berlin im Einsatz war. Im Mai
1945 geriet er nahe der bayerisch-österreichischen Grenze in
Kriegsgefangenschaft, kam aber nach wenigen Tagen aufgrund seiner Bekanntschaft
mit dem hingerichteten württembergischen Staatspräsidenten und
Widerstandskämpfer Eugen Bolz wieder frei.
Staatspräsident,
Ministerpräsident, Bundesverfassungsgericht
Von den Besatzungsmächten wurde
er als Oberstaatsanwalt und schließlich als Ministerialdirektor des
Justizministeriums eingesetzt. 1947 wurde er in Biberach an der Riß zum
Landesvorsitzenden der CDU Württemberg-Hohenzollern gewählt, kurz darauf als
Vertreter des Wahlkreises Tübingen zum Mitglied des Landtages, dem er bis 1952
angehörte. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebhard_M%C3%BCller. Gebhard Müller,
Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern von 1948 bis 1952,
Ministerpräsident von Baden-Württemberg von 1953 bis 1958 und Präsident des
Bundesverfassungsgerichts von 1959 bis 1971, war 1933 stellvertretender
Amtsrichter in Göppingen und ab 1934 bis 1938 Amtsgerichtsrat am Amtsgericht
Göppingen. ...
http://www.amtsgericht-göppingen.de/pb/,Lde/Startseite/DAS+AMTSGERICHT/Das+Gebaeude+_+Geschichte+und+Entwicklung
Otto Mühl (* 1911 in Görlitz; † 17. November 2006 in Mainz) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Hochschullehrer.. Mühl studierte ab 1931 Rechtswissenschaften an der Universität Breslau, wo er 1936 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ablegte. Anschließend leistete er in Breslau sein Referendariat ab, das er im September 1939 mit dem Zweiten Staatsexamen beendete. 1937 war er in die NSDAP eingetreten und leistete von 1939 bis Kriegsende 1945 Wehrdienst. Ab Oktober 1946 arbeitete Mühl als Richter am Landgericht Göttingen. Zeitgleich promovierte er an der Universität Göttingen unter Betreuung von Ludwig Raiser. Im Mai 1947 wurde Mühl von der Universität Göttingen mit der Schrift Sittenwidrigkeit und Leistungsgesellschaft zum Dr. iur. promoviert. 1949 wurde er am Landgericht Göttingen zum Landgerichtsrat befördert. 1952 wechselte er als Oberlandesgerichtsrat an das Oberlandesgericht Celle, wo er bis 1961 tätig war. Von Oktober 1961 bis September 1966 war Mühl Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zum Wintersemester 1966/67 wechselte er als Professor auf den ordentlichen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Prozessrecht an die Universität Mainz. Zum April 1967 wurde er zudem Direktor des Seminars für Rechts- und Wirtschaftswissenschaft - Abteilung Recht der Universität Mainz. 1973/74 war er zudem Dekan der Mainzer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 1980 wurde Mühl emeritiert. Mühls wissenschaftliche Forschungsschwerpunkte lagen vor allem im Prozessrecht und dabei gleichermaßen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_M%C3%BChl
Oskar Müller (geb. 02.03.1897) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Bad Harzburg (ab 01.02.1954, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.02.1954 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Bad Harzburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 48 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Heinrich Müllmann (geb. 1899) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Vilshofen (ab 1933, .., 1953) - im Handbuch der Justiz 1953ab 1933 als Richter am Amtsgericht Vilshofen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ca. 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. August Müncker (geb. ....) - Landgerichtspräsident am Landgericht Mönchengladbach (ab 06.08.1945, ..., ) - war vorher in der Zeit des Nationalsozialismus stellvertretender Landgerichtspräsident. Möglicherweise Widerstandskämpfer oder vielleicht nur Mitläufer des nationalsozialistischen Regimes und deshalb von der amerikanischen Besatzungsmacht am 06.08.1994 zum Landgerichtspräsident am Landgericht Mönchengladbach bestimmt - genaueres wissen wir nicht. Im Handbuch der Justiz 1958 nicht mehr aufgeführt. - siehe hierzu Pressemitteilung Landgericht Mönchengladbach vom 05.09.2006
Georg Neithardt (* 31. Januar 1871 in Nürnberg; † 1. November 1941) war Richter am Bayerischen Volksgericht. Unter anderem leitete er den in Folge des Hitler-Ludendorff-Putsches eröffneten Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler und seine Mitverschwörer im Frühjahr 1924 (siehe Hitler-Prozess).
Leben [Bearbeiten]
Neithardt wuchs als Sohn eines Großkaufmanns in wohlhabenden Verhältnissen auf. Er studierte Jura in Erlangen und war seit 1890 Mitglied des Corps Bavaria.[1]
Nach den juristischen Examina 1892 und 1895, die er mit durchschnittlichem Erfolg absolvierte, trat er in den Justizdienst des Königreichs Bayern ein und absolvierte dort eine unauffällige Karriere, die ihn 1907 nach München an das dortige Amtsgericht und 1911 an das Landgericht München I, zuletzt mit dem Titel eines Oberlandesgerichtsrats führte. Am 14. November 1918 unterschrieb Neithardt die Verpflichtungserklärung gegenüber dem neuen Volksstaat Bayern. Am 14. Mai 1920 leistete er den Treueid auf die neue Verfassung des Freistaates Bayern und die Weimarer Reichsverfassung.
1919 wurde Neithard zum bayerischen Volksgericht in München versetzt. Dort leitete er verschiedene politische Prozesse, auf die er in einem Beförderungsgesuch im Januar 1921 eigens hinwies: So u.a. gegen einen Münchner Versicherungsbeamten Alexander Liening wegen Aufforderung zum gewaltsamen Generalstreik (1 Jahr Festungshaft wegen Vorbereitung des Hochverrats), gegen Fritz Ehrhardt, Schriftleiter der kommunistischen „Neuen Zeitung“ „wegen Aufforderung zum Klassenkampf und Aufforderung zum Hochverrat“ (ein Jahr Gefängnisstrafe). Im April desselben Jahres verurteilte er Wendelin Thomas und zwei weitere Angeklagte wegen Aufreizung zum Klassenkampf zu je zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung.[2] Dagegen zeigte er in dem Prozess gegen den aus der rechtsradikalen Szene stammenden Mörder des bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, Graf Arco, auffallende Milde. Er verhängte gegen ihn zwar die Todesstrafe, die jedoch nicht ernst gemeint war, wie die Urteilsbegründung zeigt:
„Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und Vaterland entsprang […] und Ausfluß der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung über Eisner war.“
Schon am nächsten Tag wurde der Mörder folgerichtig durch die bayerische Landesregierung zu lebenslanger Festungshaft begnadigt. Neithardts Beförderung zum Landgerichtsdirektor am Landgericht München I 1922 ließ damit nicht lange auf sich warten.
Eine weiterer Prozess unter seinem Vorsitz war der Prozess im Juni/Juli 1923 gegen die Beteiligten der „Fuchs-Machhaus-Verschwörung“,[3] in dem die Verstrickung bayrischer Regierungsstellen in diesen Putschversuch vertuscht wurde.
Neithardt kannte Hitler von einer Vorstrafe im Januar 1922. Damals hatte er ihm von einer dreimonaten Gefängnisstrafe wegen Landfriedensbruchs, nämlich der gewaltsamen Sprengung einer Versammlung des Bayernbundgründers Otto Ballerstedt, zwei Monate auf Bewährung „erlassen“.
Neithardt unterstützte Hitler schon im Vorfeld des Hochverratsprozesses, in dem er dessen Überstellung an den von Rechts wegen zuständigen Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik, einem beim Reichsgericht in Leipzig zum Zwecke des Republikschutzes eingerichteten besonderen Gerichtshof, verhinderte. Damit folgte Neithardt der Linie der bayerischen Staatsregierung. Deren Justizminister Franz Gürtner (DNVP) hatte schon wenige Tage nach dem Putsch erklärt, er sei politisch außer Stande, dem Ersuchen, einen vom zuständigen Staatsgerichtshof in Leipzig erlassenen Haftbefehl, Folge zu geben; denn mit Ausnahme der Linken seien sämtliche Parteien der Auffassung, dass der Prozess nicht vor dem Staatsgerichtshof stattfinden dürfe. Tatsächlich gab es dann auch kein solches Ersuchen. Neithardt ließ Hitler und den Mitangeklagten breitesten Raum zur politischen Selbstdarstellung. Rechtswidrig wurden Hitlers damalige Vorstrafen nicht zum Gegenstand der Verhandlung gemacht, ebenso wenig wie die Tatsache, dass vier Beamte der Münchner Polizei von den Putschisten erschossen worden waren. Neithardt verurteilte Hitler schließlich rechtswidrig lediglich zur Mindeststrafe von fünf Jahren und stellte entgegen gültigem Recht, dem bereits bewährungsbrüchigen Straftäter die Aussetzung eines Strafrestes in Aussicht. Tatsächlich verbüßte Hitler nur etwa acht Monate Festungshaft. Die nach geltendem Recht zwingende Folge der Ausweisung des österreichischen Staatsangehörigen Hitler unterblieb.
Schon während des Prozesses hatte Neithardt einem Politiker, der ihn auf die Regelung des Republikschutzgesetzes, wonach eine Ausweisung zwingend war, geantwortet, dies sei nicht in Betracht zu ziehen, weil Hitler im deutschen Heer gekämpft habe. Dem damaligen Staatsrat Fritz Schäffer erklärte er, der Prozess müsse so geführt werden, dass der nationale Gedanke nicht Schaden leide.
..
Versuche der Staatsanwaltschaft, vertreten durch I. Staatsanwalt Ludwig Stenglein bzw. dessen „rechte Hand“ Hans Ehard und des weiteren II. Staatsanwalts Martin Dresse, die vorzeitige Entlassung Hitlers auf Bewährung zu verhindern, der Einwand, die Führung der Verurteilten während der Festungshaft in Landsberg sei keineswegs einwandfrei gewesen, sie hätten sich vielmehr an der illegalen Fortführung und Neuorganisation der im Kampfbund vereinigten Verbände beteiligt, mit denen sie das hochverräterische Unternehmen vom 8. und 9. November durchgeführt hätten, fanden in der Justiz kein Gehör.
Kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde Neithardt zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt. Am 1. Januar 1934 erhielt er zusätzlich das Amt des Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in München und wurde Mitglied des Familienrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht. Drei Jahre später wurde Neithardt mit einer persönlichen Dankesurkunde Hitlers aus dem Dienst verabschiedet.
Im Zuge der Entnazifizierung wurde – auch im Hinblick auf die erheblichen Pensionsbezüge seiner Witwe – ein Spruchkammerverfahren gegen den Nachlass geführt. Zunächst wurde Neithardt als so genannter Hauptschuldiger eingestuft, der Nachlass eingezogen (Spruchkammer München am 11. März 1950). Über verschiedene Instanzen hinweg verflüchtigte sich dieser Vorwurf: Durch Kassationshofbeschluss des bayerischen Sonderministeriums vom 10. Juli 1951 wurde entschieden, dass Neithardt auch kein so genannter Belasteter sei. Das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt
Heinrich Nückel (geb. ....) - Amtsgerichtrat am Amtsgericht Köln (ab , ..., 1943) - Barbara Manthey: Richter in der nationalsozialistischen Kriegsgesellschaft; Mohr Siebeck. Schreiben des Amtsgerichtsrat Heinrich Nückel an den Amtsgerichtspräsidenten Köln vom 25. Oktober 1943, LA NRW, Abt. R, BR-PE 1372, Bl 127.
Franz Roman Nüßlein (* 12. Oktober 1909 in Kassel; † 9. Februar 2003 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Diplomat und Staatsanwalt, Auslöser des Nachruf-Erlasses im Auswärtigen Amt 2003, aus dem sich 2004 die Nachruf-Affäre entwickelte. Nüßlein studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und wurde dort Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Winfridia im KV. In Göttingen wurde er zum Dr. jur. promoviert. 1936 legte er sein Assessorexamen ab, trat 1937 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 4628997) und wurde 1940 als Staatsanwalt in Brünn und Prag (Reichsprotektorat Böhmen und Mähren) eingesetzt. Der Reichsprotektor Reinhard Heydrich lobte sein „Verständnis für die Notwendigkeit“ einer „entschlossenen Bekämpfung“ von „Reichsfeinden“. Nüßlein wurde daraufhin zum Oberstaatsanwalt befördert. Ab 1942 war er in der Funktion des stellvertretenden Generalstaatsanwalts in Prag tätig und stieg zum Generalstaatsanwalt, damit höchster Ankläger, auf. Als Kriegsverbrecher 1947 zu 20 Jahren Haft verurteilt, wurde er 1955 nach seiner Auslieferung an Deutschland in das Auswärtige Amt übernommen und war dort in verschiedenen Referaten als Referent eingesetzt, bis er schließlich Referatsleiter in der Zentralabteilung (Grundsatzfragen, Organisation, Öffentliches Recht) wurde. Danach war er 1962 bis 1974 Generalkonsul in Barcelona. 1959 wurde Nüßlein – in Unkenntnis seiner Vergangenheit bis 1955 – Ehrenphilister des K.St.V. Arminia in Bonn, dem er sich als Junggeselle in seiner Freizeit angeschlossen hatte. Ausführlich siehe hier.
Rudolf Pehle (geb. 11.05.1910) - Senatspräsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1935 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Rolf Lamprecht: "Fragwürdige Schweigepflicht. Plädoyer für ein Recht zur `Dissenting Opinion` bei den Obergerichten" in ZRP 4/2010, S. 117-119. Bezogen auf den 47. Deutscher Juristentag 1968 schreibt Lamprecht: "So kam es denn auch. Rudolf Pehle, Senatspräsident beim BGH, legte ein unfreiwilliges Geständnis ab. Ihm entschlüpfte, wovor er und die meisten seiner Kollegen Angst haben: Wenn in einem Dreierkollegium einer dissentiere, stelle er "zwangsläufig die beiden anderen Richter als Träger der Verantwortung heraus.". Denen drohe dann, dass sie womöglich "zur Rede gestellt werden". Pehle provozierte damit eine heiß diskutierte Folgefrage: Warum Richter davor bewahrt werden sollen, ihre Entscheidungen vor der Öffentlichkeit zu verantworten? Pehles Widerpart, sagte: "Dunkel ist, warum eigentlich gerade der Richter solchen Schutz benötigen soll, den in einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen, über den allgemeinen Persönlichkeitsschutz hinaus, sonst niemand genießt oder auch nur genießen möchte.
Rudolf Oeschey (* 29. Mai 1903 in Schwabmünchen; † 12. September 1980 in Neuss) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist.
Oeschey, seit Dezember 1931 Mitglied der der NSDAP, war studierter und promovierter Jurist. Zunächst war er als Staatsanwalt und ab Januar 1939 als Landgerichtsrat am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig. Ab 1941 war er dort als Landgerichtsdirektor und schließlich auch als Richter beschäftigt. Im Gau Franken wurde er im Juli 1940 Führer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes. Ab Anfang Mai 1943 war er Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg und löste in dieser Position Oswald Rothaug ab.[1] Im Februar 1945 wurde er zur Wehrmacht eingezogen wo er bis zu Kriegsende blieb. Vom 4. April bis zum 14. April 1945 leitete er noch zwischenzeitlich ein ziviles Standgericht.[2]
Oeschey, den Kollegen als „blutrünstiger Richter“ charakterisierten, fällte überdurchschnittlich viele Todesurteile. Während der Prozesse soll er die Angeklagten ordinär beschimpft und aus nichtigem Anlass schwerste Strafen, insbesondere gegen Polen, verhängt haben.[3]
Im Nürnberger Juristenprozess wurde Oeschey am 14. Dezember 1947 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Haftentlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg erfolgte am 28. Mai 1955.[1] Über seinen weiteren Lebensweg ist nichts bekannt. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Oeschey
Karl-Heinz Ottersbach (geb. 10.06.1912) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg (ab 01.10.1941, ..., 1958 ) - im Handbuch der Justiz 1958 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg aufgeführt. "Karl-Heinz Ottersbach war 1940/41 Staatsanwalt im oberschlesischen Kattowitz und zuständig für die Sondergerichtsverfahren. Ottersbach war besonders gegen Polen brutal vorgegangen. 1941 verurteilte er eine jüdische Frau, Mutter von fünf Kindern, der vorgeworfen wurde, auf dem Schwarzmarkt ein Kaninchen eingetauscht zu haben. Das Strafmaß des Sondergerichts: acht Jahre Zwangsarbeit. Ottersbach hielt das sogar noch für zu milde und verlangte mehr. Das älteste Kind der Angeklagten, es war acht Jahre alt, schrieb schließlich ein Gnadengesuch an Ottersbach. »Wir sind schon fast am Verhungern, das Jüngste ist erst 6 Monate alt. Wir haben nichts mehr zu essen.« Ottersbach kannte keine Gnade und legte das Schriftstück zu den Akten." - ausführlich siehe unten: Vor 60 Jahren endete der Nürnberger Juristenprozess. Bald darauf gingen ehemalige NS-Juristen in der Bundesrepublik schon wieder auf die Jagd – gegen Kommunisten - http://www.zeit.de/2007/49/A-Juristenprozess?page=all
Peters (geb. 06/1908) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Xanten (ab 01.05.1941, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.05.1941 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Xanten aufgeführt. Der Mann hatte es gut, in der Endphase des 2. Weltkriegs weitab vom Schuss Richter am Amtsgericht Xanten und dort sicherlich nicht an Justizverbrechen teilgenommen, denn diese haben bekanntlich um Xanten einen weiten Bogen gemacht.
Pinsdorf (geb. 25.06.1902) - Landgerichtsrat am Landgericht Bad Kreuznach (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Landgerichtsrat am Landgericht Bad Kreuznach aufgeführt. War offenbar ab 01.12.1936 bis 1949 Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Daun. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Herbert Rathsack (geb. 11.11.1885 in Grapzow/Demmin, gest. ?) - Direktor am Amtsgericht Neustrelitz (1931, ..., 1945) - im Handbuch der Justiz 1953, 1958 und 194 icht aufgeführt. "ab Januar 1923 Amtsgerichtsrat in Neustrelitz. 1931 bis 1945 aufsichtführender Richter und Direktor am Amtsgericht Neustrelitz, in dieser Funktion auch Richter ab Erbgesundheitsgericht, Vorsitzender des Anerbengerichts und Arbeitsgerichts Neustrelitz; außerdem Aufsichtsbeamter für den Strafvollzug der Landesanstalt Neustrelitz und im 2. Weltkrieg auch Richter und Staatsanwalt vor dem Kriegsgericht in Neustrelitz; über seinen Verbleib nach dem Krieg ist bisher nichts bekannt." - Verein zum Erhalt der Domjüch - ehemalige Landesirrenanstalt e.V. - http://www.domjüchsee.eu/
Hans-Joachim Rehse (geb, 27.09.1902, gest. 05.09.1969) - "Rehse, Sohn
eines Pfarrers, bestand 1927 und 1930 die beiden juristischen Staatsexamina mit
hervorragenden Noten. In einer steilen Karriere diente er sich vom
Gerichtsassessor 1931 bis zum Kammergerichtsrat 1942 hoch. Von Frühjahr 1934 bis
Ende 1937 war er – damals so genannter – Hilfsarbeiter des Untersuchungsrichters
beim Volksgerichtshof, von 1939 bis November 1941 Ermittlungsrichter und ab 10.
November 1941 Hilfsrichter beim Volksgerichtshof. Von 1919 bis 1921 war Rehse
Mitglied des „Deutschen Bismarckbundes“, der später in Bismarckjugend umbenannt
wurde, einer Organisation, der viele später bekannte Nationalsozialisten wie z.
B. Horst Wessel angehörten, und von 1925 bis 1929 Mitglied der DNVP. Am 1. Mai
1933 trat er der NSDAP bei. Mitwirkung bei Todesurteilen.
Rehse wirkte als
beisitzender Richter neben den Vorsitzenden Richtern Otto Georg Thierack und
später Roland Freisler im 1. Senat des Volksgerichtshofs an mindestens 231
Todesurteilen mit. ..." -
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Rehse.
Ernst-Jürgen Oske (geb. 11.03.1926) - Vorsitzender
Richter am
Landgericht Berlin (ab 01.01.1968, ..., 1990) - im Handbuch der
Justiz 1990 ab 01.01.1968 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin
aufgeführt. 13.12.1968: "Die Justiz und die Obrigkeit. In Berlin ist ein
ehemaliger deutscher Richter von der Anklage des Mordes freigesprochen worden.
Und dies deswegen, weil seine Erklärung, er habe die ihm zur Last gelegten Taten
für Rechtens gehalten, nicht zu widerlegen war. Der ihn, den 66jährigen Berliner
Kammergerichtsrat a. D. Hans-Joachim Rehse, nach einem Schwurgerichtsprozeß
freisprach, war gleichfalls ein Berliner Kammergerichtsrat: der 42jährige
Ernst-Jürgen Oske. Und es geschah an eben dem Orte, an dem Rehse vor fast drei
Jahrzehnten seinen Aufstieg am Volksgerichtshof des Roland Freisler begann. An
der Seite – und gegen Kriegsende als Nachfolger – dieses Mannes hat er, ein
obrigkeitsergebener Rechtsbürokrat, an mindestens 231 Todesurteilen in
politischen Strafsachen mitgewirkt. Die Urteile ergingen damals „im Namen des
Volkes“. Jetzt wurde Rehse „im Namen des Volkes“ freigesprochen. ..." -
http://www.zeit.de/1968/50/im-namen-des-volkes
Dr. Ristow (geb. 02/1901) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goch (ab 01.09.1935, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goch aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus ist uns nichts bekannt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Rode (geb. 27.05.1900) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.07.1928, ..., 1960) - im Handbuch der Justiz 1960 ab 01.07.1928 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Rode Oberstaatsanwalt zur weiteren Verwendung - Wuppertal-Barmen in: Deutsche Richterzeitung Heft 9, 1958: "Die Waldheimer Prozesse" - dort offenbar als Oberstaatsanwalt zur weiteren Verwendung - Wuppertal-Barmen aufgeführt. Zum Thema "Waldheimer Prozesse" siehe auch - http://www.grh-ev.org/fileadmin/user_upload/GRH/Informationen/GRH-Information_2-2017.pdf. Namensgleichheit mit: Heinz Rode (geb. 18.01.1918) - Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel (ab 01.07.1953, ..., 1960) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.12.1951 als Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1960 ab 01.07.1953 als Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 unter dem Namen Heinz Rode ab 01.03.1950 als Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Curt Ferdinand Rothenberger (* 30. Juni 1896 in Cuxhaven; † 1. September 1959 in Hamburg) war ein deutscher Jurist und nationalsozialistischer Politiker. Er bekleidete die folgenden Ämter: Hamburger Senator für Justiz, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts sowie Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er im Nürnberger Juristenprozess angeklagt und verurteilt.[1]
Kommentar Väternotruf: Man kann sich leider nicht
des Eindrucks erwehren, dass es in der Hamburger Justiz der heutigen Tage eine
Reihe von geistigen Enkeln des Kurt Rothenberger gibt, die sich heute
behelfsmäßig als Vertreter des Rechtsstaates getarnt, bei einem Rechtsruck als
knallharte Vertreter von Law and Order entpuppen würden. Pfui Deibel, kann man
da nur sagen und dazu präventiv drei mal auf den Fußboden spucken, um die
bösen Geister zu bannen (19.11.2012)
Leben bis 1933 [Bearbeiten]
Rothenberger wuchs die ersten Jahre seines Lebens in Cuxhaven auf, wo sein Vater hamburgischer Zollbeamter war. 1901 zog die Familie nach Hamburg. Ab 1905 besuchte Rothenberger dort das Wilhelm-Gymnasium, das er im August 1914 mit dem Abitur abschloss. Da seinem Wunsche, an dem soeben begonnenen Ersten Weltkrieg als Kriegsfreiwilliger teilzunehmen, nicht umgehend entsprochen wurde, begann Rothenberger in Berlin das Studium der Rechtswissenschaften. Im Sommer 1915 erhielt Rothenberger, obwohl er im April 1915 nach Kiel gewechselt hatte, seinen Einberufungsbefehl. Er nahm bis 1918 als Feldartillerist an der Westfront am Ersten Weltkrieg teil.
Nach dem Krieg kehrte Rothenberger nach Hamburg zurück, um sich an der neu errichteten Hamburger Universität in einem eigens für Kriegsteilnehmer eingerichteten Kurs einzuschreiben. Nach nur fünf Semestern erlangte Rothenberger im März 1920 das 1. Staatsexamen, da für Kriegsteilnehmer besondere Regelungen galten. Nach einem verkürzten Referendariat, einer Doktorarbeit und einem sehr gut bestandenen 2. Staatsexamen wurde Rothenberger im Juni 1922 Hilfsrichter beim Amtsgericht. Nebenberuflich arbeitete er als Repetitor.
Im Januar 1925 wurde Rothenberger Hamburger Beamter mit einer Richterstelle am Landgericht, 1927 wurde er Untersuchungsrichter und 1928 wurde er zum Regierungsrat in der Landesjustizverwaltung befördert. In dieser Position kam es zu schweren Streitigkeiten mit dem damaligen Leiter der Gefängnisverwaltung, Christian Koch, so dass Rothenberger Mitte 1929 in die Gesundheitsverwaltung befördert wurde und dort als Oberregierungsrat wirkte. Im Januar 1931 kehrte Rothenberger wieder in die Justizverwaltung zurück.
Ende 1931 kam es zu einem Skandal. Rothenberger wurde Hamburger Kandidat für eine Stelle als Hilfsrichter beim Reichsgericht in Leipzig, da sich kein anderer Hamburger Richter bereit erklärt hatte, die Stelle zu übernehmen. Er wurde, da seine Berufung als sicher galt, zum Landgerichtsdirektor befördert. Rothenberger wurde jedoch wegen seines vergleichbar jungen Alters – zu diesem Zeitpunkt war er knapp 35 Jahre alt – nicht berufen. In Hamburg genoss er unter Kollegen wegen seiner steilen und nicht nachvollziehbaren Karriere kein großes Ansehen. Rothenberger wechselte 1932 zum Strafsenat.
Vor allem nach diesem Vorfall wandte sich Rothenberger endgültig von der Weimarer Republik ab und nahm Kontakt zu Wilhelm von Allwörden von der NSDAP auf. Wann er sich mit Gauleiter Karl Kaufmann traf, ist nicht bekannt. Aus taktischen Gründen wurde Rothenberger aber ein Parteieintritt noch nicht erlaubt; er arbeitete von nun an verdeckt für die Nationalsozialisten. Seine Informationen halfen den Nationalsozialisten sehr, so dass Rothenberger kurz vor dem Machtwechsel von Kaufmann angeboten wurde, Hamburgs Erster Bürgermeister zu werden.[2] Rothenberger lehnte ab.
NS-Zeit [Bearbeiten]
26. August 1942: von links nach rechts: der Präsident des Volksgerichtshofes Dr. Roland Freisler, Staatssekretär Dr. Franz Schlegelberger, der bisher die Geschäfte des Reichsjustizministers führte, Reichsjustizminister Professor Dr. Otto Georg Thierack und der neue Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Curt Rothenberger.
Am 8. März 1933 wurde Rothenberger von der Hamburger Bürgerschaft als Justizsenator gewählt und gehörte dem Senat unter dem Ersten Bürgermeister Carl Vincent Krogmann an. Da die Zusammenarbeit Rothenbergers mit der NSDAP in der Öffentlichkeit noch unbekannt war und Rothenberger als unpolitisch galt, wurde der tatsächliche politische Umschwung im Justizwesen zuerst nicht deutlich. Es gab keine Proteste. Anders als in anderen Teilen des Reiches agierte Rothenberger bei seinen Säuberungen verdeckt. Er entließ die insgesamt 31 als jüdisch angesehenen Richter und Staatsanwälte unauffällig und mit zeitlichem Abstand. Durch so genannte Verjüngungskuren entließ er vor allem altgediente liberale Richter und ersetzte diese durch nationalsozialistisch eingestellte Juristen. Rothenberger gelang eine schnelle und reibungslose „Säuberung“ der Hamburger Justiz, bei der auch Christian Koch sein Amt räumen musste. Insgesamt verloren etwa 30 Prozent der Hamburger Justizjuristen ihre Ämter.[3].
Nach anfänglichen Reibereien und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Rothenberger und Kaufmann besserte sich ihr Verhältnis mit der Zeit. Ab 1935 arbeiteten Rothenberger und Kaufmann für den Rest der NS-Zeit eng zusammen. Rothenberger, der seit 1934 Gauführer im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen war,[4] wechselte am 1. April 1935 als Präsident zum Hanseatischen Oberlandesgericht; ab dem 16. Mai 1935 wurde er zusätzlich Präsident des hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Daneben besetzte er einige weitere Ämter.
Rothenberger führte in allen Gerichten ein eigenes Überwachungssystem ein. Es wurden wöchentliche Vorbesprechungen abgehalten, in denen einzelne Richter ihre wichtigsten Fälle der nächsten Woche vorstellten. Rothenberger ließ deutlich werden, wie die Verfahren entschieden werden sollten. [5] Auch wurden in Nachbesprechungen nicht genehme Urteile der letzten Woche kritisiert. Da dieses System mit der Zeit immer mehr ausgeweitet wurde, entschied Rothenberger später über fast jeden Fall persönlich. Dazu ließ er noch Stimmungsberichte anfertigen; in einzelnen Fällen griff Rothenberger direkt lenkend ein. Anklagen gegen Männer der SA oder SS wurden von ihm immer verhindert.
Seit 1938 war er zusätzlich Honorarprofessor.[4]
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde das Arbeitsfeld der Justiz immer mehr beschnitten. Da Reichsjustizminister Franz Gürtner im Januar 1941 verstorben war und das Ministerium nur kommissarisch durch Franz Schlegelberger verwaltet wurde, sah Rothenberger die Möglichkeit einer Karriere in Berlin. Am 23. und 24. April 1941 nahm er an der Tagung der höchsten Juristen des NS-Staates in Berlin teil, wo über die Euthanasie-Morde der Aktion T4 berichtet wurde und eine Scheinlegalisierung der Krankenmorde angestrebt wurde.[4] Im selben Jahr inspizierte er das KZ Neuengamme und im Jahr darauf das KZ Mauthausen.[4]
Im April 1942 ging Adolf Hitler eine Denkschrift von Rothenberger zu einer Justizreform zu. Hitler ernannte ihn am 20. August 1942 zum Staatssekretär im Reichsjustizministerium. Sein Vorgesetzter war der am selben Tag berufene Minister Otto Georg Thierack. Rothenberger, der im November 1942 zum Vizepräsidenten der Akademie für Deutsches Recht ernannt worden war,[4] konnte seine Ideen jedoch nur begrenzt umsetzen. Er zeichnete zusammen mit Thierack für die sogenannte 'Asozialen-Aktion' verantwortlich, in der über 20.000 Justizgefangene an die SS zur "Vernichtung durch Arbeit" ausgeliefert wurden. Spätestens ab Dezember 1942 versuchte Thierack, den ihm missliebigen Staatssekretär loszuwerden. Er fand jedoch erst zum 21. Dezember 1943 einen Anlass, um Rothenberger seines Amtes entheben zu können. Rothenberger kehrte enttäuscht nach Hamburg zurück. Dort wurde er durch Gauleiter Karl Kaufmann zum „Beauftragten für den totalen Kriegseinsatz in Hamburg“ ernannt. Nebenberuflich begann Rothenberger im September 1944, sich als Notar zu betätigen.
Nach dem Krieg [Bearbeiten]
Im Mai 1945 wurde Rothenberger verhaftet und in Neumünster interniert. Am 4. Januar 1947 begann der Nürnberger Juristenprozess, bei dem Rothenberger am 4. Dezember desselben Jahres zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt wurde.
In der Urteilsbegründung hieß es:
„Der Angeklagte Rothenberger hat dem Programm rassischer Verfolgung Hilfe und Vorschub geleistet, und trotz seiner vielen gegenteiligen Beteuerungen hat er wesentlich zur Entwürdigung des Justizministeriums und der Gerichte und zu ihrer Unterwerfung unter die Willkür Hitlers, der Parteichargen und der Polizei beigetragen. Er nahm an der Korruption und Beugung des Rechtssystems teil.“[6]
Im August 1950 wurde Rothenberger vorzeitig aus der Haft im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen.[4] Er ließ sich in Schleswig-Holstein nieder und bezog eine Pension als Oberlandgerichtspräsident a. D. 1954 kehrte Rothenberger nach Hamburg zurück. Er begann dort, wieder erfolgreich als Repetitor zu arbeiten. Das Ersuchen, seine Versorgungsbezüge denen eines Staatssekretärs anzugleichen, wurde von Hamburg abgelehnt. 1959 wurde ein Bericht über Rothenbergers Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus veröffentlicht. Dies wurde zum Skandal. Rothenberger beging kurz darauf Suizid.
Literatur [Bearbeiten]
Klaus Bästlein: Vom hanseatischen Richtertum zum nationalsozialistischen Justiz-Verbrechen. Zur Person und Tätigkeit Curt Rothenbergers 1896-1959, in: Justizbehörde Hamburg (Hg.), 'Für Führer, Volk und Vaterland...'. Hamburg Justiz im Nationalsozialismus, Hamburg 1992, S. 74-145.
Susanne Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie. Dissertation. Halle (Saale) 2001. Als PDF-Dokument im Internet bei der Deutschen Nationalbibliothek hier veröffentlicht.
Weblinks [Bearbeiten]
Literatur von und über Curt Rothenberger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Pressemappe „Rothenberger, Kurt; 1896-1959“ auf der Webpage der Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften
Einzelnachweise [Bearbeiten]
? Alle Daten aus Schott: Curt Rothenberger (Siehe Literaturliste).
? siehe Schott: Curt Rothenberger, S. 64.
? siehe Schott: Curt Rothenberger, S. 70.
? a b c d e f Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 510–511.
? Sondergerichtsbesprechung vom Mai 1942 als Dokument abgedruckt bei Helga Grabitz / Werner Johe: Die unFreie Stadt Hamburg 1933–1945. 2. erw. Auf. Hamburg 1995, S. 167f, ISBN 3-929728-18-4
? siehe Schott: Curt Rothenberger, S. 172.
http://de.wikipedia.org/wiki/Curt_Rothenberger
Dr. Hermann Rutz (geb. am 01.05.1908 in Neu-Ulm) - Präsident am Landgericht Würzburg (ab 01.05.1966, ..., 1972) - ab 15.08.1935 Eintritt als Gerichtsassessor in den Bayerischen Justizdienst – zunächst beim Amtsgericht Memmingen. Am 01.08.1936 zum Amtsgerichtsrat in Viechtach und zwei Jahre später zum Oberamtsrichter in Regen ernannt. Anfang April 1943 zur Wehrmacht eingezogen. Diente als Soldat, bis er bei Kriegsende 1945 in Ägypten in britische Kriegsgefangenschaft geriet. Nach seiner Entlassung und Rückkehr nahm er im April 1948 wieder seine Tätigkeit als Oberamtsrichter in Regen auf, bevor er im April 1954 Amtsgerichtsdirektor von Deggendorf wurde. Ab 01.10.1963 bis 30.04.1966 Präsident am Landgericht Passau. Ab 01.05.1966 bis 1972 Präsident am Landgericht Würzburg. Über Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Wendt Samthaber (geb. 23.03.1900) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 1925, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1925 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Schilling (geb. 27.08.1899) - Richter am Amtsgericht Bad Gandersheim (ab 01.10.1930, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.10.1930 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Bad Gandersheim aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Albert Schmidt (geb. 07.09.1911) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 1938, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1938 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Kurt Schmidt (geb. 23.09.1904) - Amtsgerichtrat am Amtsgericht Hoya (ab 01.04.1938, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.04.1938 als Amtsgerichtrat am Amtsgericht Hoya aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 40 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Heinrich Schönfelder (geb.1902 in Nossen; vermisst 3. Juli 1944, Canossa, Italien; für tot erklärt am 07.11.1945) - Amtsgerichtsrat in Sachsen. 1942 Kriegsrichter in Italien.
Dr. Heinrich Schönfelder (* 1902 in Nossen; vermisst 3. Juli 1944, Canossa, Italien; für tot erklärt am 7. November 1945) war ein deutscher Jurist und Autor.
Ab 1916 besuchte er die Fürstenschule St. Afra in Meißen, wo er 1922 sein Abitur ablegte. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er in Tübingen und Leipzig. Er war ab dem Sommersemester 1922 bis zu seinem Tode Mitglied der Tübinger Studentenverbindung Landsmannschaft Schottland.
Nach seiner Promotion über die von ihm positiv beurteilte Wahlrechtsreform unter Mussolini und dem Ablegen des zweiten Staatsexamens war er ab 1929 Amtsgerichtsrat in Sachsen. Im April 1933 wurde Schönfelder Mitglied der NSDAP. 1940 ging Schönfelder zur Luftwaffe und wurde 1942 Kriegsrichter in Italien. Sein Fahrzeug wurde im Juli 1944 bei einem Partisanenangriff getroffen. (das hat vermutlich vielen deutschen Deserteuren das Leben gerettet, den Partisanen sei Dank für diesen erfolgreichen Angriff - Väternotruf)
1931 erschien die Gesetzessammlung „Deutsche Reichsgesetze“, deren Herausgeber er war. Unter dem Titel „Deutsche Gesetze“ wird sie bis heute als Loseblatt-Sammlung weitergeführt und ist allgemein als „Schönfelder“ bekannt. Der „Ziegelstein“ (wegen des roten Einbandes) ist das Markenzeichen und tägliches Handwerkszeug des deutschen Juristen.
Schönfelder führte zur Erleichterung des Arbeitens die Überschriften ein, die in eckigen Klammern über den Paragraphen stehen. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Überschriften des BGB übernommen, sie sind also Teil des Gesetzes geworden und stehen dort nicht mehr in Klammern.
Ab der 4. Auflage (1935) enthielt die Sammlung in der Nummer 1 das Parteiprogramm der NSDAP und in den Nummern 2 bis 19 das nationalsozialistische Verfassungsrecht. Daher ist bis heute das erste im „Schönfelder“ aufgeführte Gesetz das BGB erst als Nr. 20 gekennzeichnet. Das zwischenzeitlich unter Nummer 1 eingefügte Grundgesetz wurde aus Platzgründen wieder entfernt. - http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Sch%C3%B6nfelder
No Name - Richterin am Landgericht Hamburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richterin am Landgericht Bautzen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Hubert Schrübbers (* 3. November 1907 in Recklinghausen; † 26. September 1979 in Unterach am Attersee) war ein deutscher Jurist und von 1955 bis 1972 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Schrübbers studierte Rechtswissenschaft und wurde während seines Studiums Mitglied der A.V. Guestfalia Tübingen im CV. Später trat er dem SA-Sturm Münster bei [1].
Schrübbers war von 1938 bis 1941 als Staatsanwalt in Bochum, Dortmund, Arnsberg, dann als Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm [2] Ankläger in diversen Verfahren gegen rassisch und politisch Verfolgte des NS-Regimes: Die Jüdin Anna Neubeck wurde z.B. am 31. März 1941 auf Antrag von Schrübbers zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie im belgischen Exil u.a. Geld für andere Flüchtlinge gesammelt hatte [3]. Neubeck kam nie mehr in Freiheit und starb am 1. Januar 1943 im Vernichtungslager Auschwitz [4].
1941 musste Schrübbers seine Tätigkeit unterbrechen und wurde Soldat[5]. 1946 kehrte er aus der britischen Kriegsgefangenschaft zurück [5].
1948 wurde Schrübbers Oberstaatsanwalt beim Obersten Gerichtshof für die britische Zone[2], 1950 Bundesanwalt bei dem Bundesgerichtshof[2], 1953 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf[2].
Am 1. August 1955 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz[2]. Am 30. April 1972 wurde Schrübbers nach Vorwürfen wegen seiner Verwicklung in die NS-Justiz in den Ruhestand versetzt, die reguläre Pensionierung wäre ohnehin im gleichen Jahr erfolgt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Schr%C3%BCbbers
Erich Schwinge (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Militärjurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste ab 1936 den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum deutschen Militärstrafrecht. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er erneut eine Rechtsprofessur und war ein gefragter Gutachter der Verteidigung in Strafprozessen gegen NS-Täter. In seinem Werk von 1977 zur NS-Militärjustiz (1933-1945), das lange als historisches Standardwerk zum Thema galt, beschrieb er diese gegen die heute bekannten Tatsachen als „antinationalsozialistische Enklave der Rechtsstaatlichkeit“. Damit beeinflusste er die bundesdeutsche Rechtsprechung etwa zu Entschädigungsansprüchen für Opfer der NS-Militärjustiz noch bis 1995.
...
1936 wurde Schwinge auf einen Lehrstuhl an der Universität Marburg berufen. Er befasste sich mit dem das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (MStGB). Dieses war bis 1945 in Kraft und wurde mehrfach novelliert. Besonders im Zweiten Weltkrieg wurden viele der darin vorgesehenen Strafen verschärft. Schwinge verfasste einen Gesetzeskommentar zu diesem Militärstrafgesetzbuch, der bis 1944 sechs Auflagen erlebte und die damals maßgebende, in der Praxis viel verwendete Auslegungshilfe für etwa 3000 Wehrmachtsrichter war.
Er propagierte darin unter anderem die „Manneszucht“: Das hieß die bedingungslose Anerkennung des soldatischen Gehorsams und soldatischer Pflichterfüllung im Sinne des Nationalsozialismus - als oberste Leitlinie. Diese müsse die Rechtsprechung unbedingt aufrechterhalten, um den inneren Zusammenhalt der Truppe und somit die Schlagkraft der Wehrmacht zu gewährleisten. Demgemäß forderte er die Todesstrafe für die „Zerstörung der Wehrkraft“, etwa durch Fahnenflucht, zur Generalprävention unabhängig von der Prüfung der Einzelmotive, also auch dann, wenn mildernde Umstände vorliegen konnten. Diese Forderungen erfüllte die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“, die das NS-Regime Ende August 1939 kurz vor Beginn des deutschen Überfalls auf Polen erließ. Im November 1939 wurde der Strafrahmen für Verstöße gegen „Manneszucht“ nochmals dahingehend verschärft, dass jedes so gewertete Vergehen nach dem Ermessen der Gerichte mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Diese Verschärfung begrüßte Schwinge in der folgenden Neuauflage seines Gesetzeskommentars, weil sie es ermöglicht habe, „in jedem Einzelfall ... bis zur Todesstrafe zu gehen“.[3]
Von 1937 bis 1939 war Schwinge Dekan an der Marburger Universität. 1940 wechselte er an die Universität Wien. Gemeinsam mit seinem Marburger Kollegen Leopold Zimmerl kritisierte er die Strafrechtslehre der beiden Kieler Professoren Georg Dahm und Friedrich Schaffstein. Er warf ihnen vor, einen strafrechtlichen Irrationalismus zu vertreten.[4] Dieser Streit entzündete sich vor allem am Begriff des Rechtsguts, der von den Mitgliedern der Kieler Schule als mit dem Nationalsozialismus unvereinbar abgelehnt wurde. Schwinge selbst hielt am Begriff des Rechtsguts fest und hatte bereits 1933 eine nationalsozialistische Rechtsgutlehre entwickelt: Die Rechtsgüter seien im Sinne der herrschenden Doktrin des Nationalsozialismus auszulegen.[5] Damit beanspruchte er, der Lehre der Kieler Schule eine wissenschaftlichere Methode entgegenzusetzen. Er war ständiger Mitarbeiter der von Heinrich Dietz herausgegebenen Zeitschrift für Wehrrecht.
1941 wurde Erich Schwinge zunächst Staatsanwalt, dann Militärrichter bei der Division 117 in Wien. Er beantragte gegen mindestens zehn zwangsrekrutierte Deutsche, die aus verschiedenen Gründen Kriegsdienste vermeiden wollten, die Todesstrafe. In mindestens acht Fällen fällte er selbst Todesurteile, auch dann, wenn eine mildere Strafe möglich gewesen wäre.[6] Besondere Kritik fand nach 1945 der Fall des damals siebzehnjährigen Anton Reschny.[7] Dieser hatte als Wehrmachtsangehöriger, der noch nicht über seine Pflichten belehrt worden war, bei Aufräumarbeiten eine Geldbörse und zwei Armbanduhren an sich genommen. Daraufhin war er wegen Diebstahls unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse (§ 242 Reichsstrafgesetzbuch, § 4 Verordnung gegen Volksschädlinge) angeklagt worden, wofür eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vorgesehen war. Schwinge wandte jedoch die Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches über die Plünderung an. Das Gericht verurteilte Reschny auf dieser Basis zum Tod. Die Todesstrafe wurde allerdings nicht vollstreckt. [8]
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Schwinge
Claus Seibert (geb. 04.061902 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 1953, ..., 1970) - "„Fähig, Erbe zu sein, ist jeder Mensch, auch der Ausländer, der Rassefremde, der Erb- oder Geisteskranke wie der Verbrecher. Unbilligkeit bei Übergehung des Volksgenossen und Sippenangehörigen kann – vom Pflichtteil abgesehen – nur durch erhöhte Erbschaftssteuer ausgeglichen werden [..], falls nicht – z.B. bei Erbeinsetzung eines sippefremden Juden – Nichtigkeit wegen Sittenverstoßes vorliegt. Für die Zukunft wäre eine Ausdehnung der Erbunwürdigkeitsfälle wünschenswert.“ – SEIBERT in: Palandt, 6. Aufl., Rn. 1 zu § 1923 BGB [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Seibert
Dr. Klaus Seibert (Jg. 1913) - Landgerichtsdirektor am Landgericht München II (ab , ..., 1962) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 1938 als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Was hat der Mann in der Zeit des Nationalsozialismus getan? Da er offenbar seit 1938 als Richter tätig war, liegt es nahe, dass er sich zumindest mit derm Regime arrangiert hat, es ist aber sicher auch nicht ausgeschlossen, dass er in NS-Verbrechen verstrickt war. "Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Dr. Klaus Seibert, ist gehalten, die Wahrheit herauszufinden. Nach gründlichem Studium der Akten fühlt er sich bestätigt." - DER SPIEGEL 21/2001 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-19237667.html
Kurt Siebert (geb. 10.08.1907 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Lichterfelde / Direktor am Amtsgericht Lichterfelde (ab , ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 12.05.1938 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 ab 12.05.1938 als Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Lichterfelde aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 37 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Herbert Siehr (geb. 15.12.1913) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster (ab 1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Speckmann (geb. 03/1907) - Landgerichtsrat am Landgericht Düsseldorf (ab 01.08.1939, ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.08.1939 als Landgerichtsrat am Landgericht Düsseldorf am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Werner Speckmann (geb. 21.08.1913) - Richter am Oberlandesgericht Hamm (ab 01.01.1953, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.01.1953 als Oberlandesgerichtsrat (Richter) am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1953 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Speckmann (geb. 03/1907) - Landgerichtsrat am Landgericht Düsseldorf (ab 01.08.1939, ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.08.1939 als Landgerichtsrat am Landgericht Düsseldorf am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Lothar Speckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958 ) - Richter am Truppendienstgericht Nord (ab 23.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.08.1972 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Münster aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Münster aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bodo Speckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942 ) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (ab 27.08.1975, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 14.08.1973 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1980 und 2006 ab 27.08.1975 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgeführt.
Speitel (geb. 02/1912) - Richter am Amtsgericht Werne (ab 01.09.1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Amtsgericht Werne aufgeführt. Während der Zeit des Nationalsozialismus ab 01.09.1943 als Richter am Amtsgericht Werne tätig. Über diese Tätigkeit und eventuelle Verstrickungen in nationalsozialistisches Unrecht und Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Stahl (geb. 1892) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 1953) - im Handbuch der Justiz 1953 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ca. 52 Jahre alt.
Dr. Alfred Stahl (geb. 15.07.1907) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Amberg (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1953 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 (mit Dienstantritt 1933) als Landgerichtsdirektor am Landgericht Amberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 37 Jahre alt.
Steinmetz (geb. 08.09.1903 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Moringen (ab 01.01.1939, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1964 als Richter am Amtsgericht Moringen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Tappe (geb. 11/1902) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Dülmen (ab 01.03.1937, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.03.1937 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Dülmen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Paul Thamm (geb. 25.03.1904) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel (ab 15.07.1945, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 15.07.1945 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit folgende Information vor: "In zwei Verfahren (1945 bis 1950 und 1961 bis 1965) wurde gegen mutmaßliche Verantwortliche der Patientenmorde in Schleswig-Holstein ermittelt. Beide Verfahren wurden eingestellt, ohne daß nur einer der Beschuldigten strafrechtlich belangt wurde; beide Verfahren leitete der Oberstaatsanwalt Dr. Paul Thamm, der als Ankläger des schleswig-holsteinischen Sondergerichtes ein exponierter Repräsentant der NS-Unrechtsjustiz gewesen war." - Ausführlich siehe hier. Am Landgericht Flensburg wird ja schon seit Jahren der NS-Täter mit einer Gedenktafel ein ehrendes Gedenken gemacht. Fehlt nur noch eine Gedenktafel für Paul Thamm den Ankläger des schleswig-holsteinischen Sondergerichtes im Landgericht Kiel und späteren Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel, dann noch eine Gedenkbüste für Adolf Hitler im Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein und der braune Spuk hat in dem braunen Bundesland im Norden der Republik auf ganzer Linie triumphiert. Pfui Deibel Deutschland.
Tillmann (geb. 06/1913) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Dülken (ab 01.01.1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1943 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Dülken aufgeführt. Der Mann hatte es gut, in der Endphase des 2. Weltkriegs weitab vom Schuss Richter am Amtsgericht Dülken gewesen zu sein und dort sicherlich nicht an Justizverbrechen teilgenommen, denn diese haben bekanntlich um Dülken einen weiten Bogen gemacht.
Conrad Toussaint (geb. 02.08.1909) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.08.1949, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1964 ohne Angabe Vornamen ab 01.08.1949 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1949 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Hildegard Becker-Toussaint (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 21.12.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1987 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.
Otto Tschadek - Ehrenbürger von Kiel (* 31. Oktober 1904 in Trautmannsdorf, Niederösterreich; † 4. Februar 1969 in Wien) - Verurteilte als Marinerichter in Kiel Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM 400". 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt. Kurt Kuschke, den Tschadek wegen sogenannter Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilte, wurde am 8. Jänner 1943 hingerichtet.[2] - http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Tschadek
Carl Unger (geb. 26.08.1910) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Präsident am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.06.1968, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 mit Geburtsdatum aber ohne Dienstantritt als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 mit Geburtsdatum und Dienstantritt ab 01.06.1968 als Präsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Eintrag im Braunbuch: "früher: Staatsanwalt beim Sondergericht II in Leipzig. heute: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Esslingen" - http://www.braunbuch.de/8-05.shtml. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine darüber hinausgehenden Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Kurt Weber (* 29. Oktober 1907 in Mannheim; † 17. Februar 1985 in
Karlsruhe) war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof, darunter
zeitweilig als Vorsitzender des Staatsschutzsenates.
Nach einem Studium der
Rechtswissenschaft und dem Referendariat trat er als Assessor in den
Justizdienst ein. Er gehörte ab 1934 dem NS-Rechtswahrerbund, ab 1936 der
NS-Volkswohlfahrt (NSV) sowie ab 1937 der NSDAP und dem NS-Kraftfahrkorps an.
Von 1938 bis zum Kriegsende – mit einer rund einjährigen Unterbrechung durch
Kriegseinsatz an der Ostfront – war er als Staatsanwalt in Pforzheim, Straßburg
und Karlsruhe tätig.
Nach Kriegsende wurde er 1946 als „entlastet“
entnazifiziert. Danach war er am Landgericht Karlsruhe ab 1946 zunächst erster
Staatsanwalt und ab 1949 Richter. 1950 wurde er erster Staatsanwalt in
Pforzheim. Von 1951 bis 1954 war er Landesgerichtsdirektor in Mannheim. Von 1954
bis 1966 war er Richter am Bundesgerichtshof, darunter zeitweilig als
Vorsitzender des Staatsschutzsenates. Als Ermittlungsrichter war er u. a. für
die Strafsache gegen den vormaligen Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Otto John, zuständig. Bei der Beförderung zum
Senatspräsidenten wurde ihm im Dezember 1965 "aus Gründen der Anciennität"
Carlhans Scharpenseel vorgezogen, was Weber auf die Einstellung des Verfahrens
um die Spiegel-Affäre zurückführte. Am 3. Januar 1966 verlangte er deswegen
seine Entlassung aus dem Bundesdienst, worauf nach dem Deutschen Richtergesetz
ein Anspruch besteht. Weber wollte danach wieder in den Landesjustizdienst
zurückkehren und war tatsächlich von 1967 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1971
erneut als Landgerichtsdirektor in Mannheim tätig. Eine Bewerbung auf die
Position eines Senatspräsidenten beim Oberlandesgericht Stuttgart scheiterte
jedoch.
Weber war mit der Jüdin Alice Dröller, die 1934 ins niederländische
Exil ging, verlobt. Sie wurde im KZ Auschwitz-Birkenau Opfer des Holocaust.
Klaus Schäfer bezeichnet Weber im Zusammenhang mit dessen Wirken im Verfahren
gegen Otto John als „nicht [...] typischen Nazi“ und „schwierige
Persönlichkeit“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Weber_(Richter,_1907)
Rudolf Weber-Lortsch (* 29. April 1908 in Kassel; † 4. September 1976 in
Berlin) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Bundesrichter.
Weber-Lortsch
bestand 1926 das Abitur und begann Rechtswissenschaft an der
Philipps-Universität Marburg zu studieren. Im selben Jahr wurde er Mitglied des
Corps Hasso-Nassovia.[1] Als Inaktiver wechselte er an die
Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Nachdem er 1930 das Erste Examen
bestanden hatte, war er Gerichtsreferendar in Witzenhausen und Kassel. Dort war
er ab 1933 auch Gerichtsassessor. Von 1934 bis 1936 war er bei der Verwaltung
des Bezirksverbandes Hessen-Kassel.[2]
1936 wechselte er in die allgemeine
und innere Verwaltung des Freistaats Preußen. Seit 1937 Regierungsassessor und
seit 1938 Regierungsrat, kam er in die Provinz Hannover und in die Provinz
Schlesien.[2]
Nach dem Überfall auf Polen war er stellvertretender
Polizeipräsident von Katowice, Chorzów und Sosnowiec. Im Deutsch-Sowjetischen
Krieg wurde er zum SS- und Polizeiführer in Nikolajew abgeordnet.[3] 1942 wurde
er als Oberregierungsrat Chef des Amts für Verwaltung und Recht beim Höheren SS-
und Polizeiführer für Norwegen.[4] Ab Juni 1943 war er Leiter der
Zentralabteilung bei der Hauptabteilung Verwaltung im Reichskommissariat
Norwegen unter Josef Terboven.[5]
Seit 1952 Oberverwaltungsgerichtsrat am
Hessischen Verwaltungsgerichtshof, wurde er 1958 als Richter an das
Bundesverwaltungsgericht in Berlin berufen.[2] Dort war er u. a. an einer
Entscheidung des Zweiten Senats vom 6. Februar 1975[6] beteiligt, nach der die
Mitgliedschaft in der DKP mit der Tätigkeit als Beamter nicht vereinbar sei.[7]
Seit 1963 gehörte er auch dem Corps Marchia Berlin an.[1] Die Gesetzlose
Gesellschaft zu Berlin wählte ihn im November 1966 zum 19. Zwingherrn. Dieses
Ehrenamt führte er über zehn Jahre bis zu seinem Tod. In einem Nachruf heißt
es:[8]
Weber-Lortsch heiratete am 28. Juni 1941 auf Schloss Jannowitz in
Schlesien Helene Gräfin zu Stolberg-Wernigerode (* 22. November 1911 in
Hirschberg; † 2. Juni 1999 in München), die Tochter von Eberhard Graf zu
Stolberg-Wernigerode (1873–1929) und Erika Gräfin zu Solms-Sonnenwalde
(1880–1970).
https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Weber-Lortsch
Seltsam, dass Unterstützer des NS-Regimes wie Rudolf Weber-Lortsch nach dem Krieg in der BRD Karriere machen konnten.
Dr. Weidloh (geb. 06/1912) - Richter am Amtsgericht Werne (ab 01.01.1942, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Amtsgericht Werne aufgeführt. Während der Zeit des Nationalsozialismus ab 01.01.1942 als Richter am Amtsgericht Werne tätig. Über diese Tätigkeit und eventuelle Verstrickungen in nationalsozialistisches Unrecht und Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen liegen uns derzeit keine Informationen vor.
Dr. h.c. Hermann Weinkauff (1894-1981) - Präsident am Bundesgerichtshof (ab 01.10.1950, ..., 31.03.1960 Eintritt in den Ruhestand) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit nur die nachfolgende Information des Bundesgerichthofes vor.
10. Februar 1894 geboren in Trippstadt (Rheinpfalz)
Dr. h.c. Hermann Weinkauff
1912 Ablegung der Abiturprüfung in Speyer
ab 1912 Studium der Rechtswissenschaften in München, Heidelberg, Würzburg und Paris
1914 - 1918 Teilnahme am 1. Weltkrieg, zuletzt als Leutnant der Reserve
1920 Erstes Juristisches Staatsexamen in Würzburg
1920 - 1922 Juristischer Vorbereitungsdienst in Speyer und München
1922 Ernennung zum Gerichtsassessor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
1923 Ernennung zum III. Staatsanwalt; zunächst weiterhin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, sodann beim Landgericht München I und der Amtsanwaltschaft München
1925 - 1930 Abordnung als sogenannter Hilfsarbeiter an die Reichsanwaltschaft in Leipzig, zuletzt als II. Staatsanwalt "außer dem Stande" beim Landgericht München I, einjährige Entsendung nach Paris zum Studium des französischen Rechts (1928 - 1929)
1930 Rückkehr in den bayerischen Justizdienst und Ernennung zum dienstaufsichtsführenden Oberamtsrichter am Amtsgericht Berchtesgaden
1932 Ernennung zum Landgerichtsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und erneute Abordnung als Hilfsarbeiter an die Reichsanwaltschaft in Leipzig (bis 1935), während dieser Zeit Ernennung zum Landgerichtsdirektor "außer dem Stande" am Landgericht München I (Oktober 1932)
1935 - 1937 Hilfsrichter am Reichsgericht in Leipzig, zunächst im 3. Strafsenat, ab 1936 im I. Zivilsenat
1937 Ernennung zum Reichsgerichtsrat; Mitglied, zuletzt stellvertretender Vorsitzender des I. Zivilsenats
1946 Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Bamberg
1948 - 1949 nebenamtliche Lehrtätigkeit an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Bamberg
1949 Studienaufenthalt in den USA zum Studium des amerikanischen Rechts
1949 Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg, zugleich Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
1. Oktober 1950 Ernennung zum ersten Präsidenten des Bundesgerichtshofs
1951 Verleihung der juristischen Ehrendoktorwürde durch die Universität Heidelberg
31. März 1960 Eintritt in den Ruhestand
Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Träger des Bayerischen Verdienstordens
http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/BGH/Praesidenten/Weinkauff/weinkauff.html?nn=541478
Fritz Max Wolf (geb. 29.09.1910) - Richter am Amtsgericht Osnabrück (ab 01.10.1942, ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.10.1942 als Richter am Amtsgericht Osnabrück aufgeführt. Eintrag im Braunbuch: "früher: Gerichtsreferendar beim Polizeipräsidium Leipzig, Mitarbeiter der Gestapo in Leipzig. heute: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Osnabrück" - http://www.braunbuch.de/8-05.shtml
Heinrich Anton Wolf, genannt Heinz Wolf (* 3. März 1908 in Limburg an der Lahn; † 1. Oktober 1984 ebenda) war ein deutscher Jurist und CDU-Politiker. Er war von 1937 an zunächst Anwärter für die Laufbahn als Staatsanwalt in Limburg an der Lahn, ab 1939 Staatsanwalt in Danzig und Traunstein. In seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in der Zeit des Nationalsozialismus wirkte er an Unrechtsurteilen mit, wurde aber im Rahmen der Entnazifizierung als „Entlasteter“ eingestuft. Von 1949 bis 1962 war Wolf als Staatsanwalt in Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn tätig, bevor er ab 1962 Landtagsabgeordneter der hessischen CDU wurde. Ab 1964 war Wolf schließlich Landrat im Landkreis Limburg-Weilburg. ... Wolf ist Ehrenbürger der Stadt Limburg, und war lange Zeit Namensgeber der dortigen Kreissporthalle. - http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Anton_Wolf
Dr. Richard Zöller (geb. 19.10.1905) - Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht München / Vizepräsident am Oberlandesgericht München (ab 1934, ..., 1954) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit nur wenige Informationen vor. Nahm am Zweiten Weltkrieg teil und wurde schwer verletzt. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über Einzelheiten seine Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Im Handbuch der Justiz 1954 ab 1934 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht München aufgeführt. War offenbar ausreichend angepasst an die nationalsozialistische Luft im braunen München und die Nachkriegsluft bei Konrad Adenauer.
Westdeutsche und bundesdeutsche Richter, Staatsanwälte und Juristen, die am 08.05.1945 älter als 18 Jahre waren.
Über eine Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Jurist in der NS-Zeit liegen uns zumeist keine Informationen vor. Eine solche Tätigkeit ist damit aber nicht ausgeschlossen, da insbesondere das von uns verwendete Handbuch der Justiz 1958 keine vollständigen Angaben hinsichtlich der Dienstlaufbahn der Betreffenden macht. Viele Richter und Staatsanwälte dürfen auch in Kriegsgefangenschaft gewesen sein und nach ihrer Rückkehr nach Westdeutschland wieder in den Justizdienst aufgenommen worden sein:
Dr. Gerhard Ahlich (geb. 1905) - Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm (ab , ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.07.1951 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. "Helmut Kunz (* 26. September 1910 in Ettlingen; † 23. September 1976 in Freudenstadt) war Zahnarzt, NSDAP- und SS-Mitglied. Er war 1945 an der Ermordung der Goebbels-Kinder beteiligt. ... Am 6. Februar 1957 leitete die Staatsanwaltschaft Münster ein Ermittlungsverfahren gegen Kunz ein (Aktenzeichen 6 Js 1041/56), nachdem er von dem ehemaligen SS-Rottenführer Harri Mengershausen beschuldigt worden war, die Goebbels-Kinder getötet zu haben. Im Januar 1959 erhob sie Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag in sechs Fällen. Drei Wochen später stellte die 1. Strafkammer des Landgerichts Münster das Verfahren ein. Unter Berücksichtigung der unklaren Beweislage (alle unmittelbaren Tatzeugen waren tot oder verschollen) und der bereits in der Sowjetunion verbüßten Haft billigte es Kunz gemäß § 6 des Straffreiheitsgesetzes vom 17. Juli 1954 Befehlsnotstand zu und führte dazu aus: „Straffreiheit sollen grundsätzlich all diejenigen erlangen, die in abhängiger Situation schuldig wurden“. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte drei Monate später diese Entscheidung. Sowohl der Vorsitzende Richter der Strafkammer am Landgericht, Gerhard Rose (Mitgliedsnummer 4.413.181), als auch der Präsident des Senats am OLG Hamm, Gerhard Ahlich (Mitgliedsnummer 4.079.094), waren Mitglieder der NSDAP gewesen und am selben Tag in die Partei eingetreten wie Kunz. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Kunz
Dr. Wilhelm Schmitz-Beuting (geb. 14.12.1919) - Direktor am Amtsgericht Leverkusen / Richter am Amtsgericht Leverkusen (ab , ..., 1984) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.04.1967 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Opladen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.04.1967 als Direktor am Amtsgericht Leverkusen - ehemaliges Amtsgericht Opladen - aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Adolf Hinkel (geb. 20.04.1889 in Hinkelstadt) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Braunhausen aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 56 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Behnel (geb. 08.03.1895) - Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Hann. Münden (ab 01.11.1954, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1954 als Richter am Amtsgericht Hann. Münden aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 50 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Oberamtsrichter - Ansprache anlässlich der 100-Jahr-Feier der Amtsgerichte vom 01.10.1952.
Olaf Bergmann (geb. 25.04.1922) - Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin / Präsident am Oberverwaltungsgericht Berlin (ab 27.04.1970, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 28.02.1952 als Gerichtsassesor im Oberlandesgerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 27.04.1970 als Präsident am Oberverwaltungsgericht Berlin aufgeführt. 1990–2002: Zwingherrr der Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin - ein Gesellschaftsclub, dessen Mitglieder prominente Persönlichkeiten der geistigen, künstlerischen und militärischen Elite ihrer jeweiligen Zeit waren und der am 4. November 1809 in Berlin gegründet wurde. - https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlose_Gesellschaft_zu_Berlin. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges und eventuelle Verstrickungen in nationalsozialistisches Unrecht ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Biesing (geb. 10/1899) - Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Werne (ab 01.05.1957, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Werne aufgeführt. War zum Kriegsende 1945 45 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges und eventuelle Verstrickungen in nationalsozialistisches Unrecht ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Dr. F. Braun (geb. ....) - Direktor am Amtsgericht Speyer (ab 1947 bis 1949 ) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Richard Brick (geb. 04.06.1915) - Direktor am Amtsgericht Northeim / aufsichtführender Richter am Amtsgericht Northeim (ab 1966, ...,1980) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.09.1954 als Richter am Amtsgericht Bergen (Kreis Celle) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 06.09.1973 als Direktor und aufsichtführender Richter am Amtsgericht Northeim aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 29 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Prof. Dr. Hans Brox (geb. 09.08.1920 in Dortmund, gestorben 08.06.2009) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 01.09.1967 bis 07.11.1975) - nach dem Studium der Rechtswissenschaft, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion im Jahre 1949 abschloss, war er zunächst in Nordrhein-Westfalen in der Justiz tätig, ab 1957 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Hamm. Im Anschluss an seine Habilitation im Jahre 1959 an der Universität Münster wurde er 1961 als außerordentlicher Professor nach Mainz berufen. 1962 kehrte er als Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an die westfälische Wilhelms-Universität Münster zurück. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Buresch (geb. 10.04.1900) - Präsident am Landessozialgericht Schleswig (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Präsident am Landessozialgericht Schleswig aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
"Schon rasch nach seiner Verhaftung stellte sich heraus, dass etliche Juristen und Mediziner in Schleswig-Holstein Kenntnis von der Identität Fritz Sawades mit dem per Haftbefehl gesuchten Werner Heyde hatten: So hatte der ehemalige Kieler Professor für Neurologie und Psychiatrie, Hans-Gerhard Creutzfeldt, im Dezember 1954 den Präsidenten des Landessozialgerichts in Schleswig schriftlich auf die Identität aufmerksam gemacht.[15] Der Gerichtspräsident reichte Creutzfeldt das Schreiben zurück, ohne gegen Heyde vorzugehen. Auch Creutzfeldt unterließ es, seine Kenntnisse den Fahndungsbehörden mitzuteilen. 1961 konnte ein Untersuchungsausschuss des Kieler Landtags 18 Spitzenbeamten und Personen des öffentlichen Lebens diese Kenntnis nachweisen. Der Kreis derer, die von entsprechenden Gerüchten wussten, dürfte weitaus größer gewesen sein: Zu sehr klafften die Legende vom „einfachen Nervenarzt Dr. Sawade“ und Heydes Kenntnisse und Fähigkeiten auseinander. Parallel zur Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde gegen mehrere von Heydes Mitwissern Ermittlungsverfahren wegen Begünstigung eingeleitet, die aber in keinem Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führten.
Die Ermittlungen gegen Heyde übernahm die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft unter Fritz Bauer. Bis Mai 1962 wurde eine umfangreiche Anklageschrift erstellt, die die Aktion T4 rekonstruierte und später eine wichtige Grundlage der historischen Forschung zur NS-Euthanasie wurde. Heyde wurde angeklagt, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 100.000 Menschen getötet zu haben“.[16] Die Eröffnung des Prozesses gegen Werner Heyde und die Mitangeklagten Gerhard Bohne, Hans Hefelmann und Friedrich Tillmann vor dem Limburger Landgericht war für den 18. Februar 1964 angesetzt. Dem Prozess entzog sich Heyde, indem er sich am 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach das Leben nahm. ..." - http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Heyde
Philipp Daltrop (geb. ....) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 1950, ..., 1951) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ... Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Eggers (geb. 05.04.1924) - Richter am Amtsgericht Husum (ab 01.08.1956, ..., 1958) - war 1945 bei Kriegsende 21 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Alfred Etzrod (geb. 31.12. 1909) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Aachen (ab 01.09.1962, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Stolberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.09.1962 mit Angabe des genauen Geburtdatums als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Aachen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 das Geburtsdatum von Dr. Alfred Etzrod zu löschen? Dr. Alfred Etzrod ist zu diesem Zeitpunkt 100 Jahre alt, wenn er denn noch lebt. Der "Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" wird seine Gründe für diesen Zensurbeschluss haben. Fragt sich nur welche.
Dr. Rudolf Faden (geb. 20.02.2015) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.02.1972, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 als Landgerichtsrat am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.02.1972 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Faden (geb. 29.04.1921) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1979, ...,1986) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.11.1972 als Vizepräsident am Sozialgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.07.1979 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Rudolf Faden (geb. 20.02.2015) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.02.1972, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 als Landgerichtsrat am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.02.1972 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Faden (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Faden nicht aufgeführt - möglicherweise in geheimer Mission unterwegs. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 6. Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Karlsruhe. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015. 6 F 263/05 - Urteil vom 16.01.2007: Ehescheidung.
Dr. Wolfgang Faden (geb. 29.04.1921) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1979, ...,1986) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.11.1972 als Vizepräsident am Sozialgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.07.1979 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Rudolf Faden (geb. 20.02.2015) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.02.1972, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 als Landgerichtsrat am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.02.1972 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Namensgleichheit mit: Faden (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990, 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Faden nicht aufgeführt - möglicherweise in geheimer Mission unterwegs. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 6. Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Karlsruhe. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015. 6 F 263/05 - Urteil vom 16.01.2007: Ehescheidung.
Hermann Foltz (geb. 22.04.1902) - Richter am Amtsgericht Speyer / Direktor am Amtsgericht Speyer (ab 1949, ..., 1967) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.04.1953 als Direktor am Amtsgericht Speyer aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 32 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Harald Franzki (geb. 27.10.1924) - Präsident am Oberlandesgericht Celle (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1956 als Landgerichtsrat (Richter) am Landgericht Hannover aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 02.05.1968 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 20 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. - "Befremdlich war auch die Einmischung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki. In einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung warf Franzki Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vor. Mit diesem öffentlichen Angriff gegen einen Untergebenen hatte der Oberlandesgerichtspräsident gegen seine eigene Dienstpflicht, nämlich zur Fürsorge und guten Zusammenarbeit mit seinen Richtern, verstoßen. Um eine Erwähnung des Namens Franzki kommt man hier aber auch aus einem anderen Grunde nicht herum. Franzki hatte nämlich in eigener Person gezeigt, wie sehr man in der Frage, ob jemand befangen sei, nach zweierlei Maß urteilen kann: Als Vultejus sich einmal an einer Diskussion zur Ausklammerung der NS-Justiz in der Richterfortbildung beteiligen wollte, hatte Franzki dies zu verhindern versucht. Auch sonst hatte er sich immer wieder der rückhaltlosen Aufarbeitung der NS-Justiz widersetzt, hatte sich sogar selbst zu Vorträgen an der Deutschen Richterakademie in Trier mit apologetischer Tendenz zu diesem Thema in den Vordergrund gedrängt. War er dafür wirklich an erster Stelle berufen? Darüber, dass Franzki einen für zahlreiche Todesurteile verantwortlichen Reichsanwalt am Volksgerichtshof zum Vater hatte, habe ich bislang, zu Lebzeiten von Harald Franzki, geschwiegen. Jemand für die Verfehlungen von Familienangehörigen verantwortlich zu machen, wäre ja eine Art Sippenhaft. Ist ein Jurist mit einer solchen Familienvergangenheit aber wirklich unvoreingenommen, wenn er die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu behindern sucht? Neben Harald Franzki gab es in der bundesdeutschen Justizgeschichte allerdings zahlreiche weitere Beispiele dafür, dass arrivierte Söhne oder auch die als Schüler und Assistenten schwer belasteter NS-Juristen Aufgewachsenen sich an der Vergangenheitsverdrängung maßgeblich beteiligt haben.
Dr. Wilhelm Frisch (geb. 15.05.1912) - Richter am Amtsgericht Speyer / Direktor am Amtsgericht Speyer (ab 1967, ..., 1970) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1950 als Richter am Amtsgericht Kaiserslautern aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 32 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Horst Gauf (geb. 27.03.1924) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 1973) - ab 01.09.1957 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. War zum Kriegsende 1945 21 Jahre alt. Seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. 11.04.1973 Presseerklärung als hessischer Generalstaatsanwalt zum Tod des früheren NS-Reichsleiters Martin Bormann - http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Bormann
Dr. Dieter Gaul (geb. 10.12.1921) - Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Köln (ab 23.05.1955, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. "Hans Friedhelm Gaul zum 80. Geburtstag. Am 19. November 2007 vollendet Professor Dr. Dr. h.c. Hans Friedhelm Gaul, ein hervorragender Prozessrechtler unserer Zeit, sein 80. Lebensjahr ... Einen normalen Abschluss der Schulausbildung verhinderte der 2. Weltkrieg, in dem er im letzten Kriegsjahr zum Militärdienst eingezogen und verwundet wurde." in: "Juristenzeitung", 22/2007, S. 1093
Hans Friedhelm Gaul (geb. 19.11.1927): "Hans Friedhelm Gaul zum 80. Geburtstag. Am 19. November 2007 vollendet Professor Dr. Dr. h.c. Hans Friedhelm Gaul, ein hervorragender Prozessrechtler unserer Zeit, sein 80. Lebensjahr ... Einen normalen Abschluss der Schulausbildung verhinderte der 2. Weltkrieg, in dem er im letzten Kriegsjahr zum Militärdienst eingezogen und verwundet wurde." in: "Juristenzeitung", 22/2007, S. 1093
Herbert Gehlhaar (geb. 06.06.1917) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.01.1954, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 07.10.1949 als Landgerichtsrat am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1954 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Hans Gessner (geb. 06.05.1919) - Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim (ab 02.11.1979, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1967 als Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 02.11.1979 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. http://www.schule-bw.de/unterricht/faecheruebergreifende_themen/landeskunde/modelle/epochen/neuzeit/absolutismus/schwetzingen/d3.pdf
Graf (geb. ....) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Schwetzingen (ab , ..., 1945, ..., 1949) - war 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. / http://www.schule-bw.de/unterricht/faecheruebergreifende_themen/landeskunde/modelle/epochen/neuzeit/absolutismus/schwetzingen/d3.pdf
Dr. Greiff (geb. 07.01.1903) - Senatspräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.1948, ..., Handbuch der Justiz 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 32 Jahre alt. Seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Dr. Heinz Grell (geb. 22.01.1914) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.06.1964, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 15.06.1964 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
ulius Grüber (geb. 1885) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Nürnberg-Fürth (ab 1910, ... 1953) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 1910 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende ca. 60 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Franz Günter (geb. 28.08.1908) - Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle (ab 01.04.1955, ..., 1958) - vorher offenbar Amtsgerichtsrat / aufsichtführender Richter am Amtsgericht Northeim (ab 1945, ...,1947) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Dr. Hagedorn (geb. 20.10.1906) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Hahne (geb. 07/1899 - Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm (ab 01.11.1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
No Name - Richterin am Bundesgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Harald Hahne (geb. 10.03.1911) - Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück (ab 28.05.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1956 als Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 28.05.1965 als Leitender Oberstaatsanwalt am Landgericht Osnabrück aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, eventuelle Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit folgende Informationen vor: Am 14. Oktober 1940 zum Staatsanwalt ernannt und bis zu seiner Einberufung 1942 zum Militär tätig in Naumburg/Saale. Seit 17. Januar 1942 Soldat und vom 25. Juli 1945 bis 26. April 1946 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Hammelburg. Über die Zeit beim "Militär" ab 1942 informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
No Name - Richterin am Bundesgerichtshof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Joachim-Wilhelm Hertz-Kleptow (geb. 30.08.1914) - Richter am Amtsgericht Lüneburg / Direktor am Amtsgericht Lüneburg (ab 10.05.1967, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1956 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Annette Hohmeyer, geborene Schücking (geb. 01.03.1920) - Richterin am Sozialgericht Detmold (ab , ..., 1974, ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1953 unter dem Namen Annette Hohmeyer ab 05.08.1952 als Richterin am Amtsgericht Duisburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 als Richterin am Sozialgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 und 1982 unter dem Namen Annette Hohmeyer ab 05.08.1952 als Richterin am Sozialgericht Detmold aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Der Spiegel 25.01.2010: 1941 Dienst beim Deutschen Roten Kreuz - zunächst in Zwiahel (heute Nowograd-Wolynski) eingesetzt und dort von den Massenmorden deutscher SS- und Polizeieinheiten an den Juden Kenntnis bekommen. 1943 Ende der Dienstzeit beim Deutschen Roten Kreuz. 1943 Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Münster. Nach dem Krieg Richterin am Strafgericht in Duisburg. 1948 Mitbegründerin des Deutschen Juristinnenbundes. "Schon 1948, als ihr die eigentlichen Diskriminierungen als ‚juristische Frau‘ noch bevorstanden, gründete sie gemeinsam mit einigen anderen Juristinnen den „Deutschen Juristinnenbund“ (djb). Bereits ihr Ururgroßvater Paulus Modestus Schücking, Ehemann von Katharina Busch, war Jurist und seiner Zeit voraus, hatte er sich u. a. bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts für die Legalisierung gemischtkonfessioneller Ehen eingesetzt. Auch ihr Vater, der Rechtsanwalt Dr. Lothar Schücking, war seinen Zeitgenossen unbequem und musste bereits 1933 seine Kanzlei in Dortmund wegen angeblicher „kommunistischer Betätigung“ aufgeben. ..." - https://www.kulturelles-net.de/annette-schuecking-homeyer/. 25.01.2010: "Die Juristin und frühere Rot-Kreuz-Helferin Annette Schücking-Homeyer, 89, über den Russlandfeldzug 1941 und das Wissen der deutschen Soldaten um den Holocaust. SPIEGEL: Frau Schücking-Homeyer, die meisten Deutschen bestritten nach dem Krieg, vom Holocaust gewusst zu haben. Sie waren von 1941 bis 1943 Helferin des Deutschen Roten Kreuzes hinter der Ostfront. Wann haben Sie erfahren, dass Juden ermordet wurden? ..." - https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68785421.html. "Lothar Engelbert Schücking (* 30. April 1873 in Wollin; † 2. Februar 1943 in Sassenberg) war ein deutscher Jurist, Schriftsteller, Politiker, Pazifist und Heimatforscher. ... Schücking, er war Bürgermeister von Husum, veröffentlichte 1908 mit dem in Klammern gesetzten Zusatz „Bürgermeister X. Y. in Z.“ die aufsehenerregende Kampfschrift Die Reaktion in der inneren Verwaltung Preußens. Die Schrift erschien im Verlag der von Friedrich Naumann herausgegebenen Zeitschrift „Die Hilfe“; Buchgestalter war Adolf Amberg. Daraufhin strengte der preußische Innenminister Friedrich von Moltke ein Disziplinarverfahren an, wodurch er eine Amtsenthebung Schückings zu erreichen hoffte. Schücking, der bereits im Januar 1909 sein Bürgermeisteramt niedergelegt hatte, wurde wegen erheblicher Pflichtverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. In einem anschließenden Berufungsverfahren verurteilte ihn das Preußische Oberverwaltungsgericht im September 1909 wegen Verletzung der Treuepflicht; sein Pensionsanspruch und Titel wurden ihm aberkannt. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_Engelbert_Sch%C3%BCcking
Andreas Holzbauer (geb. 22.03.1898) - Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab , ..., 1958) - Prüfungsjahrgang 1924. Präsident am Landgericht Würzburg (ab , ..., 1951, ..., ) - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/wue/bauwerk/ - im Handbuch der Justiz 1958 als Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 47 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Horstmann (geb. 06/1892) - Direktor am Amtsgericht Essen-Steele (ab 01.05.1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Direktor am Amtsgericht Essen-Steele aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 52 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Martin Horstmann - ein früher Verhinderer von Vater-Kind-Beziehungen?
Dr. Fred Horstmann (geb. 15.07.1925) - Leitender Regierungsdirektor beim Bundesdisziplinaranwalt (ab 04.11.1968..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 04.11.1968 als Leitender Regierungsdirektor beim Bundesdisziplinaranwalt aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Martin Horstmann - ein früher Verhinderer von Vater-Kind-Beziehungen?
Dr. Friedrich (Fritz) Horstmann (geb. 25.02.1913) - Vizepräsident am Landgericht Essen (ab 01.01.1964, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.04.1955 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Köln aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War zum Kriegsende 1945 33 Jahre alt. Seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Martin Horstmann - ein früher Verhinderer von Vater-Kind-Beziehungen?
Herbert Horstmann (geb. 23.02.1918) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück / stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück (ab 01.01.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1965 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Martin Horstmann - ein früher Verhinderer von Vater-Kind-Beziehungen?
Dr. Harald Huber (geb. 04.02.1915) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.08.1966, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 offenbar nicht im Dienst des Landes Baden-Württemberg verzeichnet. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1966 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Hüsing (geb. 04.11.1919) - Richter am Amtsgericht Sögel (ab 01.04.1954, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.04.1954 als Richter am Amtsgericht Sögel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 25 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Wilhelm Jaeger (geb. 26.05.1912) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Hankensbüttel (ab 01.08.1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Hankensbüttel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 32 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Junker (geb. 18.09.1921) - Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Kirchhain (ab 01.08.1958, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Kirchhain aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Walter Jurzik (geb. 16.04.1910) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Schwabmünchen (ab 1949, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1949 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Schwabmünchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1980 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Kaap (geb. 7/1912) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 1965, ..., 1977) - ab 01.06.1953 Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Herne. War 1945 bei Kriegsende 32 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php
Dr. Werner Kaiserling (geb. 05.09.1910) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Steinheim (ab 29.01.1971, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Amtsgericht Steinheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 29.01.1971 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Steinheim aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Olaf Kapfenberger (geb. 06.05.1912) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 1951, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1951 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Kitz (geb. 18.07.1907) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Michelstadt (ab 20.12.1942, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 20.12.19942 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Michelstadt aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 37 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Vater von Dr. Wolfgang Kitz - Direktor am Amtsgericht Michelstadt - http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/erbach/Personalwechsel-beim-Amtsgericht;art1269,443386
Hans-Joachim Kurland (geb. 05.07.1922 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst - gestorben 17.07.2020) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamburg / Vizepräsident am Oberlandesgericht Hamburg (ab 01.01.1979..., 1987) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.05.1971 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Hamburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 22 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Küsters (geb. 03/1902) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Xanten (ab 01.06.1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1953 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Xanten aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Franz Mayer (geb. 29.01.1911) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Schwetzingen (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. / http://www.schule-bw.de/unterricht/faecheruebergreifende_themen/landeskunde/mode
Friedrich-Carl zur Megede (geb. 06.12.1921) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.1981, ..., 1987) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Joachim Merz (geboren 1924) - Direktor am Amtsgericht Brilon (01.05.1967, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.05.1967 als Direktor am Amtsgericht Brilon aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende ca. 21 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.". 07.01.2024: "Joachim-Friedrich Martin Josef Merz (* 11. November 1955 in Brilon) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er ist seit dem 31. Januar 2022 Bundesvorsitzender der CDU und seit dem 15. Februar 2022 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit Oppositionsführer im 20. Deutschen Bundestag. ... Merz wurde 1955 als ältestes von vier Kindern in eine konservativ geprägte Juristenfamilie geboren. Sein Vater Joachim Merz (* 1924) stammt aus Breslau, war Richter am Landgericht Arnsberg und bis 2007 Mitglied der CDU.[1][2] Seine Mutter Paula Merz, geb. Sauvigny (* 1928), entstammt der alteingesessenen Briloner Familie Sauvigny.[3][4][5][6] Sein Großvater Josef Paul Sauvigny gehörte von 1917 bis 1933 dem Zentrum an. Im Jahr 1933 trat er der SA bei, 1938 auch der NSDAP.[7] Er war von 1917 bis 1937 Bürgermeister von Brilon.[8][9] ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz. alter Eintrag bei Wikipedia: "Friedrich Merz wurde 1955, als ältestes von vier Kindern der Eheleute Merz, in eine konservativ geprägte Briloner Juristenfamilie geboren. Sein Vater, Joachim Merz (* 1924), war Richter am Landgericht Arnsberg und bis 2007 Mitglied der CDU.[3] Am Landgericht Arnsberg führte er in den 1970er-Jahren zwei große NS-Prozesse.[4] Seine Mutter Paula Merz (* 1928 als Paula Sauvigny), entstammt der alteingesessenen und einflussreichen Familie Sauvigny, die seit Ende des 19. Jahrhunderts zur Hautevolee Brilons gehörte.[5] Merz' Großvater Josef Paul Sauvigny war Verwaltungsjurist und von 1917 bis 1937 Bürgermeister Brilons.[6] ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz
Walter Moehrs (geb. ....) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1946-1948) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ... Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Friedrich Müller - Amtsrichter am Amtsgericht Wolfenbüttel (ab , ..., 1928) - nach 1945 in Kriegsgefangenschaft. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Friedrich Müller ist der Vater von Dr. Friedrich-Wilhelm-Müller (geb. 20.03.1928) - Vizepräsident am Landgericht Braunschweig (ab 08.05.1987, ..., 1988) - Braunschweiger Zeitung 29.10.2004, Christine Pelz: "In diesem Haus war immer Leben"
Jochim Müller-Webers (geb. 18.05.1920) - Vorsitzender Richter am Kammgericht Berlin (ab 12.09.1972, ..., 1984) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 16.12.1953 als Amtgerichtsdirektor am Amtsgericht Zehlendorf aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Naegele (geb. 19.12.1908) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Offenburg (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Offenburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Peter Nahstoll (geb. 10.07.1921) - Richter am Amtsgericht Speyer / Direktor am Amtsgericht Speyer (ab 01.08.1970, ..., 1984) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1957 als Richter am Amtsgericht Germersheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1968 als Direktor am Amtsgericht Speyer aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Karl Neher (geb. 06.08.1913) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Neuenbürg (ab 01.04.1970, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Spaichingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.04.1970 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Neuenbürg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Offenberg (geb. 06/1901) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 01.05.1949, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Bochum aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php
Horst Peschel (geb. 12.05.2017) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (ab 01.10.1969, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.11.1950 als Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt.im Handbuch der Justiz 1978 ab 01.10.1969 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Namensgleichheit mit: Lore Maria Peschel-Gutzeit (* 26. Oktober 1932 in Hamburg; † 2. September 2023 in Berlin) war eine deutsche Juristin und Politikerin (SPD). ... Ihre erste Ehe mit einem todkranken Kollegen endete 1958 durch dessen Tod und blieb kinderlos. Im Jahre 1961 heiratete sie den ebenfalls am Landgericht in Hamburg tätigen Strafrichter Horst Peschel, mit dem sie drei Kinder hatte.[11] Die Ehe wurde im Jahre 1973 geschieden.[12]. Unter dem Titel Selbstverständlich gleichberechtigt veröffentlichte Peschel-Gutzeit im Jahr 2012 ihre Autobiografie.[13] Sie verstarb am 2. September 2023 in Berlin.[14] - https://de.wikipedia.org/wiki/Lore_Maria_Peschel-Gutzeit
Dr. Peters (geb. 26.10.1906) - Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Bremen (ab 01.10.1950, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.10.1950 als Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 38 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Horst Peters (geb. 30.04.1910) - Präsident am Sozialgericht Düsseldorf (ab , ..., 1958) - war zum Kriegsende 1945 45 Jahre alt. Seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
Hans Dietrich Prinz (geb. 26.11.1920) - Richter am Amtsgericht Remscheid / Direktor am Amtsgericht Remscheid (ab 01.08.1978, ..., 1984) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 01.12.1950 als Richter am Amtsgericht Solingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1969 als Aufsichtführender Richter am Amtsgericht Remscheid-Lennep aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.08.1978 als Direktor am Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus und Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Rebber (geb. ....) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Coesfeld (ab , ..., 12.09.1945, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 nicht mehr aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Reckmann (geb. 06/1902) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Goch (ab 01.03.1954, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Goch aufgeführt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Max Reichelt (geb. 14.08.1925) - Richter am Amtsgericht Rheinberg (ab , ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 27.01.1971 als aufsichtführender Richter am Amtsgericht Xanten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 als Richter am Amtsgericht Rheinberg ab 01.06.1954 aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 19 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. / http://www.ag-rheinberg.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik_Histrorie/Chronik/index.php
Heinz Rode (geb. 18.01.1918) - Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel (ab 01.07.1953, ..., 1960) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.12.1951 als Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1960 ab 01.07.1953 als Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 unter dem Namen Heinz Rode ab 01.03.1950 als Richter am Amtsgericht Castrop-Rauxel aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Gerhard Rose (geb. 1903) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Bochum (ab 01.10.1952, ..., 1953) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 01.10.1952 als Landgerichtsdirektor am Landgericht Bochum aufgeführt. "Helmut Kunz (* 26. September 1910 in Ettlingen; † 23. September 1976 in Freudenstadt) war Zahnarzt, NSDAP- und SS-Mitglied. Er war 1945 an der Ermordung der Goebbels-Kinder beteiligt. ... Am 6. Februar 1957 leitete die Staatsanwaltschaft Münster ein Ermittlungsverfahren gegen Kunz ein (Aktenzeichen 6 Js 1041/56), nachdem er von dem ehemaligen SS-Rottenführer Harri Mengershausen beschuldigt worden war, die Goebbels-Kinder getötet zu haben. Im Januar 1959 erhob sie Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag in sechs Fällen. Drei Wochen später stellte die 1. Strafkammer des Landgerichts Münster das Verfahren ein. Unter Berücksichtigung der unklaren Beweislage (alle unmittelbaren Tatzeugen waren tot oder verschollen) und der bereits in der Sowjetunion verbüßten Haft billigte es Kunz gemäß § 6 des Straffreiheitsgesetzes vom 17. Juli 1954 Befehlsnotstand zu und führte dazu aus: „Straffreiheit sollen grundsätzlich all diejenigen erlangen, die in abhängiger Situation schuldig wurden“. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte drei Monate später diese Entscheidung. Sowohl der Vorsitzende Richter der Strafkammer am Landgericht, Gerhard Rose (Mitgliedsnummer 4.413.181), als auch der Präsident des Senats am OLG Hamm, Gerhard Ahlich (Mitgliedsnummer 4.079.094), waren Mitglieder der NSDAP gewesen und am selben Tag in die Partei eingetreten wie Kunz. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Kunz
Dr. Gerhard Rudolphi (geb. 15.11.1913) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.04.1973, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 als Landgerichtsrat am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.04.1973 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 30 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Otto Rühl (geb. 19.03.1908) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 01.03.1961, ..., 01.10.1964) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1955 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Helmut Schemel (geb. 22.08.1921) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 1976, ..., 01.10.1985) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1952 als Richter am Amtsgericht Biedenkopf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 als Direktor am Amtsgericht Marburg aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Albrecht Schenk (geb. 13.12.1925) - Richter am Amtsgericht Salzgitter / Direktor am Amtsgericht Salzgitter (ab 01.12.1978, ..., 1990) - war 1945 bei Kriegsende 25 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Titel Albrecht Schenk: "Die Amtsrichter im Salzgittergebiet" im Salzgitter-Jahrbuch 1997/1998.
Ewald Schmitz (geb. 09/1910) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Dülken (ab 01.10.1953, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.10.1953 als Oberamtsrichter am Amtsgericht Dülken aufgeführt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Walter Schmitz (geb. 23.07.1911) - Richter am Amtsgericht Eschweiler (ab 01.11.1962, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.06.1943 als Richter am Amtsgericht Stolberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.11.1962 mit Angabe des genauen Geburtdatums als Richter am Amtsgericht Eschweiler aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 das Geburtsdatum von Walter Schmitz zu löschen? Dr. Alfred Etzrod ist zu diesem Zeitpunkt 99 Jahre alt, wenn er denn noch lebt. Der "Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" wird seine Gründe für diesen Zensurbeschluss haben. Fragt sich nur welche.
Kurt Schneider (geb. 13.11.1920) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 1954) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 als Notariatsdirektor des Notariat Konstanz aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 24 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Schoen (geb. 20.04.1900) - Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (ab , ..., 1958) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Rudolf Schönhaber (geb. 13.06.1910 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Wiesbaden / Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden (ab 01.08.1968, ..., 1974) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.12.1953 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1968 als Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. 25.02.1974: "Rudolf Schönhaber, 63, Vizepräsident des Wiesbadener Amtsgerichts, geht vorzeitig in Pension, weil sein Dienstherr und Duzfreund Karl Hemfler, SPD-Justizminister in Hessen, eine Kollegin nicht rügte. Der Jugendrichter, der allgemein die "zunehmende Radikalisierung in unserem Staat" und besonders das "nicht mehr verfassungskonforme Gedankengut" der Amtsrichterin Petra Unger beklagt, will "mit diesem Schritt ein Signal setzen". Richterin Unger hatte in einem Verfahren gegen den Bremer Studenten Horst Wesemann, der den ZDF-Moderator Gerhard Löwenthal geohrfeigt hatte, Beschimpfungen des Magazin-Machers ("Drecksau") ungestraft gelassen und eine "gewisse Sympathie für den Angeklagten" (Schönhaber) gezeigt. Hemfler zu den Rücktrittsgründen: "Völlig unangemessen." - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41784592.html
Schrader (geb. 04.12.1905) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar (ab 01.07.1937, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.02.1936 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 40 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Liborius Straufl (geb. 14.12.1915) - Richter am Amtsgericht Neu-Ulm (ab 01.07.1968, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 1951 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Schwabmünchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.07.1968 als Richter am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1980 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 29 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Günther Schroeder-Printzen
Ulrich Wenner
Günther Schroeder-Printzen gestorben
Vier Jahrzehnte hat er den sozialrechtlichen Teil dieser Zeitschrift geprägt. Mehr als zwei Jahrzehnte nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BSG) ist Günther Schroeder-Printzen am 27. Juni 2011 im Alter von 86 Jahren gestorben.
Nur noch zwei der 43 Richterinnen und Richter, die gegenwärtig am BSG tätig sind, waren am Tag seines Ausscheidens aus dem richterlichen Dienst (am 31. August 1990) dort schon tätig. Dennoch verbinden viele der heutigen Richter etwas mit seinem Namen. Schroeder-Printzen war eine der bekanntesten Richterpersönlichkeiten des BSG in den siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts und darüber hinaus ein höchst aktiver und kreativer sozialrechtlicher Autor.
Er wurde 1924 in Hamburg geboren und war mit einer bis ins hohe Alter unverkennbar norddeutschen Stimmfärbung ausgestattet. Nach der Kriegsteilnahme (1943 bis 1945) bei der Marine begann er 1946 das Studium der Rechtswissenschaft. 1952 legte er seine zweite juristische Staatsprüfung ab und wurde anschließend Kammervorsitzender am Oberversicherungsamt Bremen. Mit dem Start der Sozialgerichtsbarkeit 1954 wechselte er als Richter zunächst zum Sozialgericht und ab 1964 zum Landessozialgericht in Bremen.
...
Prof. Dr. Ulrich Wenner ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht und Fachautor für Recht bei der Sozialen Sicherheit
Kommentar Väternotruf:
"Kriegsteilnahme (1943 bis 1945) bei der Marine" - sich wahrscheinlich in dieser Zeit um den Schutz bedrohter Fischarten verdient gemacht, na wenn das keine Empfehlung für eine Tätigkeit in der bundesdeutschen Justiz ist.
Dr. Oskar Schulze (geb. 31.03.1893) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar (ab 01.07.1929, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1929 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Goslar aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 52 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Prof. Dr. Egon Schunck (geb. 11.12.1890) - Richter am Bundesverfassungsgericht / II. Senat (ab 1952, ..., 1963) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Bundesverfassungsgericht / II. Senat aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 54 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Hans-Jürgen Schwarck (geb. 04.11.1919) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 01.08.1965, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.01.1958 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Lilienthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.08.1965 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 25 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dr. Schwieren (geb. 1/1896) - Landgerichtsdirektor am Landgericht Düsseldorf (ab 01.03.1949, ..., 1958) - war ab 06.09.1945 durch die englische Besatzungsmacht als Amtsgerichtsrat als Behördenleiter des Amtsgerichts Leverkusen eingesetzt. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus ist uns nichts bekannt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. - http://www.ag-leverkusen.nrw.de/wir_ueber_uns/chronik/index.php
Dr. Julius Schwoerer (geb. 27.05.1905) - Senatspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.12.1963, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 ab 01.12.1963 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Dr. Julius Schwoerer: "Die elterliche Gewalt nach Scheidung der Ehe. Stellungnahme zur geplanten Reform", in: "Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1954, 120-123.
Dr. Werner Speckmann (geb. 21.08.1913) - Richter am Oberlandesgericht Hamm (ab 01.01.1953, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1954 ab 01.01.1953 als Oberlandesgerichtsrat (Richter) am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1953 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
No Name - Richter am Truppendienstgericht Nord - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Staatsanwaltschaft Dortmund - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Landgerichtsrat am Landgericht Düsseldorf - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Staff (geb. 03.12.1895) - Richter am Amtsgericht Bad Harzburg (ab 01.07.1928, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1928 als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Bad Harzburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 49 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Prof. Dr. Curt Staff (geb. 04.10.1901) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.04.1951, ..., 1969) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1928 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Stute (geb. 1/1923) - Direktor am Amtsgericht Bochum (ab 1978, ..., 1980) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.03.1955 als Richter am Amtsgericht Bochum aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 22 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. http://www.ag-bochum.nrw.de/wir_ueber_uns/Chronik/index.php
Uhlhorn (geb. 09.03.1911) - Richter am Amtsgericht Sögel (ab 01.08.1951, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1951 als Richter am Amtsgericht Sögel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Dietrich Wanner (geb. 22.03.1910) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.07.1970, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 mit Geburtsdatum aber ohne Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 mit Geburtsdatum und Dienstantritt ab 01.07.1970 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Heike Wanner-Siebinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 14.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin an das Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.03.2012, 01.07.2012: mit halber Stelle Beisitzerin / 16. Zivilsenat.
Günther Weinmann (geb. 26. März 1924 in Stuttgart) - Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.1980, ..., 31.03.1989) - nach dem Abitur im Jahre 1942 zum Wehrdienst eingezogen. Während des Wehrdienstes - so weit uns bekannt - mit Wattebäuschen auf den Feind geworfen aber sich ansonsten anständig gezeigt und möglicherweise auch keinen Menschen getötet oder vielleicht doch, so richtig weiß man das ja im Krieg nie, wer sich einem gerade in die Ziellinie stellt und danach tot umfällt. Die meisten Menschen werden im Krieg ja nur deshalb getötet, weil sie sich in der Schusslinie aufgehalten haben, selber dran schuld, wenn sie dann tot umfallen, hätten ja auch zu Hause bleiben oder sich als Wehrdienstverweigerer erschießen lassen können. Nähere Auskünfte zu den militärischen Einsatzorten von Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart Günther Weinmann erteilt die Deutsche Dienststelle. Nach schwerer Verwundung im Krieg studierte er von 1946 bis 1950 in Tübingen Rechtswissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1954 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Bis 1968 war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Dort wirkte er beim Aufbau einer Abteilung für Wirtschaftskriminalität mit, deren Leitung und Erweiterung er 1961 übernahm. Im Jahr 1969 wurde ihm die Leitung der Staatsanwaltschaft Ulm übertragen. Ab 1970 war er stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg bis er im Februar 1972 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart ernannt wurde.
Hans Weis (geb. 27.05.1924) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.04.1956, ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1982 ab 01.04.1956 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 20 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Dr. Hubert Weis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium (ab 13.06.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.12.1981 als Regierungsrat zur Ausbildung im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 06.07.1985 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.06.2006 als Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. 2014: Abteilungsleiter Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht - und damit mitverantwortlich für die deutsche Misere zu Lasten der Informationsfreiheit. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Organisationsplan/Organisationsplan_DE_20140217.pdf?__blob=publicationFile.
Heinrich Anton Wolf
Heinrich Anton Wolf, genannt Heinz Wolf (* 3. März 1908 in Limburg an der Lahn; † 1. Oktober 1984 ebenda) war ein deutscher Jurist und CDU-Politiker. Er war von 1937 an zunächst Anwärter für die Laufbahn als Staatsanwalt in Limburg an der Lahn, ab 1939 Staatsanwalt in Danzig und Traunstein. In seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in der Zeit des Nationalsozialismus wirkte er an Unrechtsurteilen mit, wurde aber im Rahmen der Entnazifizierung als "Entlasteter" eingestuft. Von 1949 bis 1962 war Wolf als Staatsanwalt in Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn tätig, bevor er ab 1962 Landtagsabgeordneter der hessischen CDU wurde. Ab 1964 war Wolf schließlich Landrat im Landkreis Limburg-Weilburg.
Leben und politischer Werdegang
Wolf besuchte das humanistische Gymnasium in Limburg und studierte von 1927 bis 1932 Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Frankfurt[1] Mit Beginn seines Studiums wurde er aktiv bei der Frankfurter Burschenschaft Arminia. Die 1. Juristische Staatsprüfung bestand Wolf am 17. Dezember 1932 in Frankfurt am Main mit der Gesamtnote "ausreichend". Am 1. Mai 1933 wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.497884),[2] 1935 war er Rechtsreferendar in Limburg und Kreisobmann des NS-Rechtswahrerbundes.[3] Nach dem Zweiten Staatsexamen, das er am 25. März 1936 in Düsseldorf mit "gut" bestand, trat er in den Staatsdienst ein. Am 29. November 1937 heiratete er die aus Hahnstätten stammende, 1914 geborene Maria Johanna Prötz. Der junge Beamte machte, zunächst in Frankfurt am Main, dann im NS-Justizapparat in Danzig, rasch Karriere. Im Mai 1949 erfolgte seine Wiedereinstellung in den Staatsdienst. Dort verblieb er bis zu seiner Pensionierung, lediglich unterbrochen durch die Wahrnehmung diverser Ämter und Funktionen als Politiker der CDU.
1939 bis 1945: Staatsanwalt in Danzig und Traunstein
Von November 1939 bis August 1944 war Wolf Staatsanwalt in Danzig und vertrat dort gelegentlich den Generalstaatsanwalt und Justizmörder [4] Kurt Bode. Die durch die Danziger Zeit entstandenen guten beruflichen Beziehungen zwischen Wolf und Bode dauerten bis in die 50er Jahre an [5]. Vor allem aber wirkte er als Anklagevertreter vor dem Sondergericht Danzig und vor dem OLG-Senat Danzig des Arno Beurmann. Die Sondergerichte in Danzig, Bestandteil der neuen, nach dem Polenfeldzug errichteten Verwaltungsstruktur im Reichsgau Danzig-Westpreußen, wurden von Seiten des Reichsjustizministeriums vorzugsweise mit „zuverlässigen Beamten“ besetzt. Es war das erklärte Ziel der neu geschaffenen Verwaltungsstruktur, mit allen Mitteln für eine rasche Implementierung der NS-Doktrin im Reichsgau zu sorgen. Der Autor Dieter Schenk beschreibt die Rolle Wolfs im Danziger Justizapparat folgendermaßen: "Wolf war von Dezember 1939 bis Juli 1944 Staatsanwalt in Danzig, vertrat ... den Generalstaatsanwalt, wirkte aber vor allem als Anklagevertreter vor dem Sondergericht Danzig und vor dem OLG Senat Danzig des Dr Beuermann. Er war, ebenso wie Bode, für zahlreiche Blut- und Gesinnungsurteile verantwortlich."[6] So wurde im gesamten Danziger Justizapparat, flankierend zum Terror der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD , die angestrebte Massenvernichtung der polnischen "Intelligenz" sowie der Bevölkerung durch systematische Rechtsbeugung umgesetzt. Die brutale, durch den Rassenwahn der NS-Ideologie induzierte Vorgehensweise gegen Polen verdeutlicht sich insbesondere im Handeln des NSDAP Gauleiters von Danzig-Westpreußen, Albert Forster, dessen oberstes Ziel es war, seinen Gaubezirk schnellstmöglichst als "polenfrei" melden zu können. In der Publikation Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches[7] beschreibt der Autor Hans Michelberger die Forderung nach „schnellen und scharfen“ Urteilen gegen die polnische Zivilbevölkerung. Aus dieser Zeit sind bisher[8] sechs Todesurteile[9] gegen polnische Zivilisten unter Mitwirkung Wolfs bekannt, die allesamt aufgrund von Kleinstdelikten, aber mit dem Zusatz des Vorwurfs der Wehrkraftzersetzung und ohne die Möglichkeit eines Gnadenersuchs vollstreckt wurden. Mit seinem Vorgesetzten Kurt Bode[10] hatte Wolf einen engagierten Förderer seiner Karriere. So setzte sich Bode mit großem Eifer und unter Hinweis auf den „tadellosen Nationalsozialisten“ Wolf, der sich bei „allen Danziger Justizbehörden ... großer Beliebtheit“ erfreue und sein „bester Mitarbeiter in Danzig“[11] sei, für die Beförderung seines Schützlings Wolf zum Ersten Staatsanwalt ein. Die Beförderung wurde zum Juli 1944 [12] wirksam, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits offenbar geworden war, dass Wolf unter Berufung auf gesundheitliche Gründe seine Versetzung nach Süddeutschland betrieb. In den 50er Jahren wird sich Wolf für diese Unterstützung bei Bode revanchieren, indem er ihm durch eine "eidesstattliche Erklärung" den Persilschein verschafft und Bode so die Verbeamtung auf Lebenszeit erhält. Im August 1944 trat Wolf eine Stelle als Staatsanwalt in Traunstein an, wo er auch das Ende des Krieges erlebte. Sein Entnazifizierungsverfahren [13] wurde am 26. September 1947 in Bad Reichenhall mit dem Urteil "Entlasteter nach Art. 13" abgeschlossen.
1947 bis 1962: Krupp-Prozess, (Ober-) Staatsanwalt in Frankfurt am Main
Im Nürnberger Prozess war Wolf ab dem 1. November 1947, also unmittelbar nach seiner Entnazifizierung, als Verteidigerassistent von Otto Kranzbühler tätig. Dieser vertrat den NS-Repräsentanten Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, den wichtigsten Rüstungslieferanten des NS-Regimes (siehe: Krupp-Prozess). Ab September 1948 arbeitete Wolf für den Münchner Rechtsanwalt König, ab dem 2. Mai 1949 wieder bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Ab 1. Februar übergangsweise Tätigkeit am OLG Frankfurt, zum 1. Oktober 1950 Ernennung zum Ersten Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am OLG Frankfurt. Mit Beginn des Jahres 1952 Oberstaatsanwalt in Limburg an der Lahn, ab 12. Oktober 1957 Rückkehr an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main. Heinz Wolf war in dieser Zeit in die Vorbereitungen für den Frankfurter Auschwitz Prozess involviert.[14] Zwischen den Jahren 1954 und 1962 war Heinz Wolf Vorsitzender, bzw. stellvertretender Vorsitzender des Hessischen Richterbundes, Hessischer Richterbund Landesverband Hessen.
In den Medien wird seit Jahren berichtet, dass Wolf als ermittelnder Staatsanwalt im Mordfall von Rosemarie Nitribitt eine undurchsichtige Rolle gespielt habe, weil er unklare Kontakte zu dem von der Polizei vernommenen Harald von Bohlen und Halbach, dem Bruder des unter seiner Mitwirkung im Krupp-Prozess verteidigten Alfried Krupp von Bohlen und Halbach unterhielt.[15] [16] Inwieweit die Verstrickung Wolfs in das NS-Regime ausschlaggebend für die im Dezember 1960 erfolgte Einstellung der Ermittlungen gegen die Rassehygienikerin und ehemalige Stellvertreterin des NS-"Zigeunerforschers" Robert Ritter, Eva Justin war, wird derzeit untersucht.
ab 1962: Landtagsabgeordneter und Landrat
Von 1962 bis 1966 war Wolf Abgeordneter der CDU im Hessischen Landtag, in dieser Zeit vom 1. Dezember 1962 bis zum 30. November 1964 auch justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. In der Berichterstattung der Presse zum Fall Wolf war hier von einer möglichen "Flucht in die Politik" [17] die Rede. Durch die einem Abgeordneten per Gesetz zustehende Immunität konnten kritische Nachfragen hinsichtlich der "Vergangenheit" umgangen werden. Möglicherweise aber steht der Wechsel Wolfs in die Politik auch im Zusammenhang mit dem am 14. Juni 1961 im Bundestag verabschiedeten § 116 des Neuen Deutschen Richtergesetzes. Demnach konnte sich "Ein Richter oder Staatsanwalt, der in der Zeit vom 1. September 1939 bis zum 9. Mai 1945 als Richter oder Staatsanwalt in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat, ... auf ... Antrag (vorzeitig) in den Ruhestand" versetzen lassen. Die Bezüge wurden bei diesem Verfahren nicht geschmälert, da auf diesem Wege möglichst viele, durch ihre Nazivergangenheit belasteten Richter aus dem öffentlichen Fokus genommen werden sollten. Hintergrund dieser Maßnahme war unter anderem die im Jahr 1959 von studentischen Organisationen wie dem SDS initiierte Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, die innerhalb der Bundesrepublik zu erbitterten Diskussionen führte, im Ausland allerdings ein überaus positives Echo hervorrief. Als einzige Bedingung wurde die Antragstellung für Ende Juni 1962 vorgeschrieben, für Uneinsichtige wurden Zwangsmaßnahmen angekündigt. Ob Heinz Wolf von dieser gesetzlichen Neuregelung betroffen war, ist (noch) nicht geklärt, da die Listen derjenige, die sich in den Ruhestand versetzten ließen, nicht öffentlich gemacht wurden.
Im Jahre 1964 war Heinz Wolf er Mitglied der 4. Bundesversammlung. Vom 1. Juli 1964 bis 3. Februar 1975 war er Landrat im Landkreis Limburg, zuletzt im neu zusammengelegten Landkreis Limburg-Weilburg.[1] [3] [15] Wolf ist Ehrenbürger der Stadt Limburg, und war lange Zeit Namensgeber der dortigen Kreissporthalle.[3]
Politische Einstellung
Die politischen Ansichten Wolfs und sein Verhalten zur Zeit des Dritten Reichs waren immer wieder Gegenstand der Diskussion. Infolge der Unzugänglichkeit von Akten konnte in dieser Angelegenheit bis zum Fall des "Eisernen Vorhangs" nicht recherchiert werden. Um das Jahr 2000 flammte die Diskussion wieder auf, die seither mit unterschiedlicher Intensität fortgeführt wurde. Die Fraktion "Die Linke" im Kreistag Limburg-Weilburg stellte ab dem Jahr 2010 wiederholt Anträge zur NS-Vergangenheit von Heinz Wolf. In dem in der Folge durch die Kreisheimatpflegerin Dr. Marie-Luise Crone erstellten, und am 13. Februar 2012 abgeschlossenen Gutachten zur Thematik "Heinz Wolf und seine Rolle während der NS-Zeit" kommt diese zu folgendem Ergebnis:" ... Die Auswertung zeichnet Wolf als einen überzeugten Nationalsozialisten, der nach Kriegsende einen Salto geschlagen hat. Man muss ihm großen Opportunismus bescheinigen, gepaart mit einem starken Karrieredrang. Es war nicht einfach nur Parteimitglied, er hat sich "öffentlich" für das Regime engagiert. Seine bis heute nachzulesenden Aussagen zur Entlassung einer Jüdin und seine Stellungnahme zur Schwangerschaftsunterbrechungen bei Erbkranken fallen schwer -gegen ihn- ins Gewicht. Es geht jetzt eigentlich nur noch darum, die "Schwere" seiner Verstrickung offenzulegen. Hierzu fehlen ... noch stichhaltige Aussagen für die Danziger Zeit ... . Aber es wird immer deutlicher: er hat keinen Vorbildcharakter (daher ist die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes und die Ehrenbürgerschaft der Stadt Limburg wie auch die Benennung der Sporthalle nicht vertretbar.) "[18]
Eine weitere Untersuchung des Falles Wolf erfolgt derzeit durch eine vom Hessischen Landtag im Jahr 2011 eingesetzte Historikerkommission, [19] die im April Jahres 2012 ihre Arbeit aufgenommen hat. Anhand von mehr als 400 Biographien ehemaliger Landtagsabgeordneter des Landes Hessen soll beurteilt werden, ob es sich bei den Betroffenen um NS-Täter, Mitläufer oder Unschuldige handelte. Im Kontext der Untersuchung soll insbesondere der Sachverhalt geklärt werden, auf welche Weise und mittels welcher Verbindungen NS-Täter trotz erwiesener Einbindung in das Terrorregime nach 1945 die politische Karrierelaufbahn beschreiten konnten.
Mitgliedschaften in NS-Organisationen
Heinz Wolf war Mitglied in zahlreichen NS-Organisationen. In seiner Entnazifizierungsakte gibt er nach 1945 an, der NSDAP „unter Zwang“[20] beigetreten zu sein. Folgende Mitgliedschaften sind im Bundesarchiv Berlin Lichterfelde (Signatur ZB II 1653 A.1) dokumentiert:
NSDAP-Mitglied seit 1. Mai 1933 (Mitgliedsnummer 3497884);
SA-Sturmmann im Sturm 1/87 Limburg (Ausweisnummer 20) seit 1. September oder 1. November 1933. Mit der Führung eines Trupps beauftragt, auch Presse- und Fürsorgewart des SA-Sturms;
NS-Richterbund seit 1. März 1934 (Mitgliedsnummer 19394);
BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) bzw. dem 1936 daraus hervorgegangenen NSRB (Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund) seit 1. März 1934 (Bundesnummer 019394;
Bezirksgruppenführer Junge Rechtswahrer, seit 1936 Gaupresseleiter in Frankfurt;
SA-Sportabzeichen Nr. 431912; Reichsjugendabzeichen Nr. 1316;
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt seit 1. November 1937; Reichskolonialbund (RKB) seit 1. März 1938 (Mitgliedsnummer 54045)
„Erbgesundheitsgesetz“ von 1933
Die Haltung Wolfs gegenüber dem Erbgesundheitsgesetz vom 14. Juli 1933 geht aus seiner folgenden Veröffentlichung in der Beilage zu einer Regionalzeitung hervor:[21]
... Das Erbgesundheitsgericht hat festgestellt, daß Bestand und Gesundheit des deutschen Volkes ein geschütztes Rechtsgut sind und durch die die Geburt erbkranker Kinder gefährdet werden. Es hat weiter festgestellt, daß diese Gefahr nicht abgewendet werden kann, wenn eugenische Schwangerschaftsunterbrechungen unterbleiben und daß das Leben eines erbkranken Kindes ein geringeres Rechtsgut ist als der Bestand und die Gesundheit des ganzen Volkes. Es ist daher zu dem Schluß gekommen:
„Es entspricht nicht dem in Deutschland geltenden Recht, daß die Erbkranke selbst und der sie behandelnde Arzt gegen den § 218 StGB verstoßen und sich strafbar machen, wenn die Schwangerschaft der Erbkranken hier unterbrochen wird.“
Mit anderen Worten: Das deutsche Recht ist nicht so unsinnig zu verlangen, daß die Schwangere gegen ihren Willen ein erbtaubstummes Kind und auch erblindetes Kind zur Welt bringt. Die Schwangerschaft kann daher ohne Bedenken unterbrochen werden.
Haltung in der „Rassenfrage“
Wolf kommentierte als Rechtsreferendar entsprechend der NS-Parteilinie zustimmend das Urteil eines Arbeitsgerichts, das die Widerrufsklage einer Jüdin zurückwies, welcher von ihrer „deutschen Firma“ – wie sie meinte – wegen ihrer „Rassenzugehörigkeit“ gekündigt worden war. Er veröffentlichte diesen Kommentar in einer Beilage zur "Lahnzeitung" vom 29. Juli 1935 unter dem Titel „Die entlassene Jüdin“. Dabei kam er zu dem Schluss, dass eine solche Kündigung bereits aus wirtschaftlichen Gründen „niemals sittenwidrig“ sein könne. Dies begründete er mit dem Argument, dass mehrere Kunden nur deswegen der Firma den Rücken gekehrt hätten, weil sie noch diese Jüdin beschäftigt hätte. Außerdem bemängelte er in seinem Artikel, dass viele Richter sich in der „Judenfrage“ noch [22] „von einer gewissen Humanitätsduselei [23] leiten lassen und es noch nicht recht verstehen, der nationalsozialistischen Einstellung zur Rassenfrage bei der Urteilsfindung vollauf gerecht zu werden“.[24]
Karriere im NS-Regime, Beurteilung durch Vorgesetzte von 1933 bis 1945
Im Falle von Heinz Wolf liegt die vollständige, von Vorgesetzten der unterschiedlichen Dienststellen geführte Personalakte vor. Diese befindet sich im Berliner Bundesarchiv Lichterfelde.[25] Diese Beurteilungen weisen Wolf als einen von Beginn an überzeugten Nationalsozialisten aus, der sich aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im System bediente, um rasch Karriere zu machen. Bereits bei der Erstellung der Akte, die um das Jahr 1934 angelegt worden ist, wird Wolf als "..tüchtiger, fleißiger und zuverlässiger Arbeiter" bezeichnet, dessen "Stellung zum nationalsozialistischen Staate ... unbedingt zuverlässig" sei. [26] Besonders aufschlussreich ist die Beurteilung Wolfs durch seine Ausbilder im Lager Hanns Kerrl / Kreis Jüterbog. Wolf hielt sich dort vom 15. Juli bis 31. August 1935 auf. In dem paramilitärischen Ausbildungslager erhielten junge Juristen weltanschaulichen und politischen Unterricht gemäß der NS-Ideologie. Über Wolf heißt es: "Parteigenosse seit 1. Mai 1933 und ... Angehöriger der S.A. ... . Sein Fleiß beim Arbeitsdienst war vorbildlich. Wolf wird überall dort, wo er hingestellt wird, seinen Mann stehen. Sein Sinn für Kameradschaft zeigte sich besonders dann, wenn es hieß, für andere Kameraden einzustehen. Werden Freiwillige gesucht für Sonderaufträge, so war Wolf einer der Ersten, der sich meldete." [27] Die Treue Wolfs zum System und das konsequente, reibungslose Funktionieren in einem Beamtenapparat wird durch Wolfs Vorgesetzte meist mit dem Begriff der „Zuverlässigkeit“ testiert – eine Formulierung, die gerade im Justizapparat, in dem die Rechtsbeugung gemäß der NS-Ideologie Alltagsgeschäft war, immer politisch gemeint war. So auch im Rahmen der 1939 erfolgten Verbeamtung. Die Gauleitung Hessen-Nassau bescheinigt Wolf am 29. September 1938: "Seine Einstellung zum heutigen Staat und der Volksgemeinschaft ist bejahend, politische Zuverlässigkeit ist gegeben." [28] Noch deutlicher die Beurteilung seines Vorgesetzten in Danzig, wohin Wolf auf Anordnung des Reichsjustizministeriums Reichsjustizministerium mit Wirkung zum 25. November 1939 versetzt wurde. Schon im Februar 1942 steigt Wolf zum Kreisfachschaftsleiter der NSDAP, im Oktober zum Beisitzer des Gaugerichts Gaugericht Danzig-Westpreußen auf. Diese Karriereschritte erfolgen regelmäßig im Kontext einer an das Reichsjustizministerium geschickten Beurteilung, die Wolf bescheinigen, ein "tadelloser Nationalsozialist" zu sein, oder, wie sein Vorgesetzter Kurt Bode es formuliert: "mein bester Mitarbeiter in Danzig" [29] . Die grundsätzlich positive Haltung aller Vorgesetzten gegenüber Wolf drückt sich indirekt auch dadurch aus, dass der im Jahr 1908 geborene Wolf zu keinem Zeitpunkt Kriegsdienst ableisten musste, sondern vielmehr am 23. November 1940 durch Generalstaatsanwalt Curt Graßmann aus "zwingenden Gründen der Reichsverteidigung zur Erfüllung kriegswichtiger, behördlicher Aufgaben" vom Wehrdienst freigestellt worden war. [30]
Falsche Angaben und Meineide in der Entnazifizierungsakte
Anlässlich seines Entnazifizierungsverfahrens [31], das Wolf im September 1947 in Bad Reichenhall durchlief, musste er sämtliche dort gemachten Angaben durch einen Eid bekräftigen. Im Kontext der Daten und Angaben der Personalakte ergeben sich solcherart gravierende Widersprüche, dass von bewusster Täuschung ausgegangen werden muss. Wolf behauptet, „Verfolgter des Naziregimes gewesen zu sein“, und sich „nach Kräften für jüdische Mitbürger" eingesetzt zu haben. Die durch Wolfs Tätigkeit als Staatsanwalt für das NS-Regime angenommene Vermutung seiner aktiven Verwicklung in NS-Gräueltaten wird in der Fragestellung an ihn nicht thematisiert. Zur Diskussion stehen seine Mitgliedschaften wie oben aufgeführt. Der NSDAP, so Wolf, sei er "gegen seine Überzeugung" aufgrund "äusserster persönlicher und wirtschaftlicher Zwangslage, auf dringenden Rat seiner Vorgesetzten" [32] beigetreten.
Die von Wolf mehrfach in der Akte angeführte Hilfe für Juden in Limburg ist weder durch Namen, Ortsangaben oder Zeitzeugenberichte belegt. Wolf musste bewusst gewesen sein, dass die jüdischen Mitbürger der Stadt Limburg an der Lahn entweder geflohen oder im KZ ermordet worden waren. Eine Widerlegung der von Wolf angeführten "Entlastungsargumente" schien somit äußerst unwahrscheinlich.
In der Entnazifizierungsakte führt Wolf aus, er sei "nach Kriegsausbruch" aufgrund der "Sabotage von Kriegsmaßnahmen" von der "Partei" verhaftet worden, und habe "vom Strassenpöbel ständig verhöhnt öffentlich schwere körperliche Arbeiten" [33] verrichten müssen. Wo dies stattgefunden haben soll, erläutert Wolf nicht. Auch macht er keine konkreten Angaben über den Charakter der "Strafmaßmahmen". Besonders auffällig ist die Auslassung oder Veränderung konkreter Daten. Erst im Abgleich mit der Personalakte wird deutlich, dass die in der Entnazifizierungsakte gemachten Angaben nicht nur inhaltlich, sondern auch im Hinblick auf die Chronologie der Abläufe falsch sind, und diese falschen Angaben offenbar einzig zu dem Zweck gemacht wurden, die Verwicklung Wolfs in NS-Gräueltaten zu verschleiern und die Mär vom "Verfolgten des Nazi-Regimes" zu stützen. So führt er in der Entnazifizierungsakte aus, er sei von 1941–1944 in Danzig gewesen. Die Personalakte weist jedoch eindeutig den 25. November 1939 als Tag des Dienstantritts aus, wobei hier sogar das Reisedatum, nämlich der 24. November 1939 dokumentiert ist. Selbstverständlich steht diese falsche Angabe, die aufgrund der politischen Situation der 1950er Jahre in Europa nur schwer nachprüfbar war, im Kontext der Behauptung der "Verhaftung" durch die "Partei" im Spätherbst 1939; die Schilderung der Demütigungen und Strafmaßnahmen, denen Wolf nach eigenen Angaben ausgesetzt gewesen sein soll, passen schlichtweg nicht in einen Zeitkorridor von weniger als zwei Monaten. Zudem ist aus der Personalakte[34] ersichtlich, dass Wolf den Antrag auf Versetzung in eine Region in der "Ostmark" im Juli 1939 stellte. Alleine dadurch entlarvt sich die im Entnazifizierungsverfahren angeführte "Strafversetzung" infolge der von ihm frei erfundenen "Sabotage von Kriegsmaßnahmen". Das Ergebnis der Beratung der Spruchkammer in Sachen Wolf fußt demnach auf einem gezielt konstruierten Lügengebäude, das nur aufgrund der räumlichen Entfernung zu Danzig und Limburg an der Lahn, den beiden Wirkungsstätten des jungen NS-Beamten, sowie der unkritischen Sichtweise der Vorsitzenden der Reichenhaller Spruchkammer, zustandekommen konnte.
Im Jahr 1957 wird Wolf einen detaillierten Fragebogen hinsichtlich seiner Tätigkeiten in der Zeit von 1938 bis 1957 ausfüllen. Hier geht es nicht um eine inhaltliche Wertung seiner Tätigkeit, sondern um die Ernennung zum Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. [35] In diesem Dokument, das 10 Jahre nach dem Entnazifzierungsverfahren in Bad Reichenhall entsteht, trägt Wolf die heute bekannten Daten mit exakter Angabe jeder Veränderung korrekt ein – diese Angaben korrespondieren 1:1 mit jenen aus der Personalakte, die bis 1944/45 geführt wurde.
Wolf gab des Weiteren an, er sei zwischen dem 25. Mai 1945 und dem 30. September 1946 "interniert" gewesen. Weder gibt er den Namen eines Internierungslagers an, noch ist ein solcher in der Entnazifizierungsakte genannt. Auch in dem Personalbogen aus dem Jahr 1957, sonst detailgenau geführt, verzichtet er auf diesbezügliche konkrete Angaben. Im Anschreiben des Staatsarchives München [36] anlässlich der Übersendung der Spruchkammerakte zu Heinz Wolf weist die Mitarbeiterin auf folgenden Sachverhalt hin: "Eine Internierung Wolfs lässt sich anhand unserer Unterlagen in unserem Haus nicht nachweisen. Durchgesehen wurden die Interniertengesamtdatei, die Karteien der Lager Moosburg, Dachau, Garmisch und Regensburg sowie die mit Sicherheit nicht vollständig überlieferten Interniertenakten diverser bayerischer Internierungslager." Somit ist es kaum vorstellbar, dass Wolf hier wahrhaftige Angaben gemacht hat.
Ein weiterer Aspekt erschüttert Wolfs Glaubwürdigkeit nachhaltig: Wiederholt führt er aus, eine starke Anbindung an die Familie zu haben, deren "Haupternährer" er sei. Auch scheint es so, dass ihm seine Frau Maria Johanna, mit der er seit 1937 verheiratet war, weder nach Danzig noch nach Traunstein folgte, sondern in Limburg verblieb. Eine Erklärung für die durch Wolf lange aufrechterhaltene Distanz zu Limburg mag sein, dass er so hoffte, sich nachhaltig von seiner Vergangenheit lösen zu können. Die von ihm für das Spruchkammerverfahren gemachten Angaben hinsichtlich seiner politischen Haltung wären in Limburg umgehend als falsch entlarvt worden. Sicher ist aber auch, dass der Standort Bad Reichenhall dem Anliegen einer raschen Entnazifizierung entgegenkam. Im Roman Verzeih, wenn Du kannst (1965) von Erich Ebermayer schildert dieser den authentischen Fall eines höheren SS-Offiziers und „Euthanasie“-Massenmörders, dessen Entnazifierung in Bad Reichenhall gerade einmal 20 Minuten in Anspruch genommen habe.
Entlastungsschreiben "Persilschein" des Limburger Bürgermeisters Schneider
Am 22. Februar 1946 verfasste Joseph Schneider[37], Bürgermeister von Limburg zwischen 1945 und 1960, ein Entlastungsschreiben[38] für Heinz Wolf, das einer genaueren Untersuchung bedarf. Wolf war zu diesem Zeitpunkt noch in Bayerisch Gmain, und dürfte dieses Schriftstück in Vorbereitung seines Spruchkammerverfahrens, aber auch seiner weiteren Karriereplanung erbeten haben. Zunächst fällt auf, dass sich die Hälfte des 22-zeiligen Schreibens auf die Familie, insbesondere den Vater Wolfs bezieht, der bis 1933 städtischer Beamter gewesen sei. Die Familie, so Schneider, sei "als demokratisch bekannt". Zu Wolf selbst stellt er lediglich Mutmaßungen an, die durch relativierende, weiche Formulierungen letztlich substanzlos bleiben. So konzediert Schneider zwar Wolfs Mitgliedschaft in der NSDAP, postuliert aber, dieser sei "kein überzeugter Anhänger" der Partei gewesen, der sich auch nicht "aktivistisch betätigt" habe. Wolf sei, so Schneider, "innerlich sehr gegen die Einmischung der NSDAP in die Gerichtsverfahren eingestellt" gewesen.
Auch erwähnt der Limburger Bürgermeister, die Hitlerjugend habe im Jahr 1939 (keine Angabe eines näheren Datums!) vor Wolfs Haus in der Diezer Straße demonstriert, und ihn als "Judenfreund" [39] bezeichnet.
Im Abgleich mit den konkreten Angaben, die Wolf im fernab gelegenen Bad Reichenhall machte, fällt auf, dass alle diese Vorfälle, die erwiesenermaßen[40] in Limburg stattgefunden haben müssen, von Schneider mit keiner Silbe erwähnt werden. Die Palette der durch Wolf angeführten Akte der Auflehnung gegen die NS-Diktatur reichen ja von "Sabotage von Kriegsmaßnahmen" und daraufhin "Verhaftung durch die Partei", Forderungen nach "Bestrafung der Täter der Pogromnacht", unablässige Hilfe für jüdische Mitbürger, und in der Folge gar Verrichtung von (Zwangs?) Arbeit unter "unwürdigen Bedingungen" unter den Augen des "Straßenpöbels". Dass derlei Vorfälle in einer Kleinstadt unbemerkt geblieben sein sollen, ist unwahrscheinlich. Da es in der Stadt Limburg zwar zu Zerstörungen kam, die Kernstadt, wo Heinz Wolf wohnte, jedoch weniger betroffen war, ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil möglicher Zeugen auch nach 1945 noch am Leben gewesen war. Auch der berufliche Aufstieg Wolfs machte, wie seine Personalunterlagen deutlich machen, im Jahr 1939 stetige Fortschritte und indiziert kein "unliebsames Verhalten" gegenüber dem System.
Kontroverse
Auf Antrag der Fraktion Die Linke im Kreistag Limburg Weilburg wurde im Februar 2011 der Antrag gestellt, die mögliche Verwicklung des ehemaligen Landrates Wolf in NS-Verbrechen aufzuklären. Im Januar 2012 ließ der Landkreis Limburg-Weilburg über die Presse mitteilen, dass nach knapp einjähriger Recherche gegen Wolf „keine belastenden Hinweise gefunden“ worden seien.[41] Der SPD-Fraktionssprecher Frank Schmidt führte in der Debatte der Kreistagssitzung am 9. März 2012 aus, Wolf habe sich für jüdische Mitbürger eingesetzt, und aus diesem Grund sei seine Strafversetzung nach Danzig erfolgt. Er bezog sich dabei offenbar auf Angaben, die Wolf selbst im Jahr 1947 machte, um sich im Rahmen seines Entnazifierungsverfahrens in Bad Reichenhall zu entlasten. Diese Behauptungen können weder durch Belege in der Spruchkammerakte noch durch Zeitzeugenberichte gestützt werden. Auch vertrat der promovierte Historiker Schmidt die Auffassung, die Mitgliedschaft Wolfs in der NSDAP müsse nicht bedeuten, dass dieser „etwas Schlimmes“ getan habe.[42] In einem Leserbrief vom 12. März 2012[43] bezeichnete Schmidt diejenigen Bürger, welche durch Zeitungsveröffentlichungen und Archivarbeit die Aufdeckung der NS-Vergangenheit Wolfs entscheidend vorangetrieben hatten als „populistische Hobby-Historiker“, die „nicht einmal ansatzweise“ in Kenntnis der „Quellenlage“[44] seien. Das Gutachten der Historikerin Dr. Marie-Luise Crone (s.o.) und ihre für Wolf vernichtende Expertise lag zu diesem Zeitpunkt bereits einen Monat lang vor.
Durch den Kontakt zu der in Monheim am Rhein lebenden Autorin Helga-Marie Panitzky eröffnete sich der Blick auf den Fall Wolf aus der Perspektive eines seiner Opfer. Deren Vater, Johann Brose, war 1944 aufgrund eines Kleinstdeliktes, in dem der Vertreter der Danziger Anklagebehörde, Heinz Wolf, den Tatbestand der Wehrkraftzersetzung erfüllt sah, durch Enthauptung hingerichtet worden. Wie allen politischen Opfern der Danziger NS-Justiz wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, um so ein über die physische Vernichtung hinaus wirkendes soziales Exempel zu statuieren. Helga-Marie Panitzky, die über ihre Lebensgeschichte ein Buch mit dem Titel "Sie nahmen mir meinen Vater"[45] verfasst, und darin den Faksimile-Abdruck des Todesurteils gegen ihren Vater veröffentlicht hat, bekam auf Antrag der Fraktion Die Linke Rederecht in der Kreistagssitzung am 27. April 2012 eingeräumt.[46]
In Folge der öffentlichen, durch Leserbriefe, Archivveröffentlichungen und Zeitungsberichte angestoßenen Debatte zur NS-Vergangenheit des ehemaligen Landrates Heinz Wolf entschied Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg in seiner Sitzung am 27. April 2012 einstimmig, den Namen Heinz-Wolf-Halle „ruhen“ zu lassen, und die größte Sporthalle des Kreises vorerst Kreissporthalle Limburg zu nennen.[47] Obwohl diese Entscheidung vorerst nur provisorischen Charakter haben sollte, wurden die Ausschilderungen nach kurzer Zeit entsprechend geändert.[48][49] Über die politische Diskussion sowie die Sitzung des Kreistages berichtete auch die Hessenschau in einem Bericht, der am 27. April ausgestrahlt wurde.[50]
Für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Limburg an der Lahn am 7. Mai 2012 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aberkennung der am 20. Januar 1975 an Heinz Wolf verliehenen Ehrenbürgerwürde. Diesem Antrag folgten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP nicht, sondern stellten in Frage, ob eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde nach der Hessischen Gemeindeordnung überhaupt möglich sei. CDU, SPD und FDP beantragten, die Angelegenheit zunächst im Ausschuss zu behandeln, und das Gutachten der Historikerkommission des Hessischen Landtages abzuwarten. Es kam zunächst nicht zu einer Aberkennung.[51]
Auszeichnungen
Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Orden Leopolds II. (Belgien), Kommandeur
Ehrenbürger der Stadt Limburg an der Lahn, Antrag auf Entzug wurde am 7. Mai 2012 im Stadtparlament behandelt und zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen[47]
Namensgeber für die Kreis-Sporthalle („Heinz-Wolf-Halle“), 2012 Benennung zurückgezogen[47]
Quellen
Personalakte Heinrich (Heinz) Anton Wolf. Erstellt vom Reichsjustizministerium Berlin in den Jahren zwischen 1936 und 1945. Bundesarchiv Berlin Lichterfelde, Signatur ZB II 1653 A.1.
Spruchkammerakte für Heinz Wolf, ausgefertigt am 26. September 1947 in Bad Reichenhall. Staatsarchiv München. Spruchkammerakten Karton 2453 Signatur StAM Spk. A.K. 2454, Wolf, Heinz.
Literatur
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft, Band I Politiker, Teil 6: T–Z, Heidelberg 2005, S. 365.
Schenk, Dieter: Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmordes. Mit einem Vorwort von Horst Ehmke. Hamburg 1995.
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2005.
Uta George, Georg Lilienthal, Volker Roelke, Peter Sandner, Christina Vanja (Hg.) Hadamar. Heilstätte, Tötungsanstalt, Therapiezentrum. Marburg 2006.
Jochen Lengemann, Präsident des Hessischen Landtags (Hrsg.): Das Hessen-Parlament 1946-1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungsberatenden Landesversammlung und des Hessischen Landtags (1.-11. Wahlperiode). Insel-Verlag, Frankfurt am Main 1986, S. 438 (PDF 12,31MB).
Hans-Peter Klausch, Fraktion Die Linke im hessischen Landtag (Hrsg.): Braunes Erbe. NS-Vergangenheit hessischer Landtagsabgeordneter der 1.–11. Wahlperiode (1946–1987). Oldenburg/Wiesbaden 2011 (PDF 4,02MB).
Morlang, A., Hartmann K. P. Boykottiert – Emigriert – Deportiert – Liquidiert. Quellen zur Geschichte der Juden im Raum Diez während des Nationalsozialismus Diez 1999.
Panitzky, Helga. Sie nahmen mir meinen Vater Norderstedt 2011.
Renz, Werner. Ein unerwünschtes Verfahren Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-1965. und die deutsche Öffentlichkeit. Anmerkungen zur Entmythologisierung eines NSG Verfahrens. Göttingen 2011.
Einzelnachweise
↑ a b Jochen Lengemann, Präsident des Hessischen Landtags (Hrsg.): Das Hessen-Parlament 1946-1986. Biographisches Handbuch des Beratenden Landesausschusses, der Verfassungsberatenden Landesversammlung und des Hessischen Landtags (1.-11. Wahlperiode). Insel-Verlag, Frankfurt am Main 1986, S. 438 (PDF 12,31MB).
↑ Hans-Peter Klausch, Fraktion Die Linke im hessischen Landtag (Hrsg.): Braunes Erbe. NS-Vergangenheit hessischer Landtagsabgeordneter der 1.–11. Wahlperiode (1946–1987). Oldenburg/Wiesbaden 2011 (PDF 4,02MB).
↑ a b c Adolf Morlang / Klaus-Peter Hartmann: Boykottiert – Emigriert – Deportiert – Liquidiert. Quellen zur Geschichte der Juden im Raum Diez während des Nationalsozialismus. Hrsg.: Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Limburg. Aaartal Druck und Verlag GmbH, Diez, 1. Auflage Januar 1999, ISBN 3-922181-20-1; (a) zu Stw. „Rechtsreferendar und Kreisobmann“: Seite 130; (b) zu Stw. „Oberstaatsanwalt, hess. CDU-Landtagsabgeordneter und Landrat“: Seite 130; (c) zu Stw. „Ehrenbürger und baulicher Namensgeber“: Seite 130; (d) zu Stw. „Die entlassene Jüdin“: Seite 34
↑ Schenk, Dieter. Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmordes. Hamburg 1995.
↑ So fertigte Heinz Wolf für Bode im Oktober 1950 einen "Persilschein" aus, den er als "eidesstattliche Erklärung" bezeichnete. In: Schenk, Dieter. Die Post von Danzig. a.a.O. S. 219
↑ Schenk, Dieter. Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmordes. Mit einem Vorwort von Horst Ehmke. Hamburg 1995. S. 218 ff.
↑ Hans Michelberger, Berichte aus der Justiz des Dritten Reiches. Pfaffenweiler 1989. C. Hauptteil 2.6 Danzig S. 65 ff.
↑ Stand: 3. Juni 2012
↑ Einige der Urteile befinden sich unter der Signatur DAHL-NJ-6612 u. DAHL-NJ-1982 im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde
↑ Das Geschehen um die Verteidigung des Postamtes von Danzig wurde von Dieter Schenk in seiner Publikation Die Post von Danzig-Geschichte eines deutschen Justizmordes (1995) exakt recherchiert. Die Publikation war Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens und den posthumen Freispruch der von Bode Verurteilten Postbeamten.
↑ Beurteilungen durch Vorgesetzte aus der Personalakte Heinz Wolf in Berlin-Lichterfelde. Signatur ZB II 1653 A.1
↑ Personalakte Heinz Wolf im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Signatur ZB II 1653 A.1
↑ Spruchkammerakte im Verfahren Heinz Wolf vom 26. September 1947. Staatsarchiv München. Spruchkammerakten Karton 2453.
↑ Dazu: Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963-1965. und die deutsche Öffentlichkeit. Anmerkungen zur Entmythologisierung eines NSG Verfahrens. Göttingen 2011. Zu Wolf: S. 351 ff.
↑ a b HR: Hessenschau vom 27. Februar 2011, 19:30 Uhr
↑ HR Sendung von Helga Dierichs vom 26. November 2007 und vom 7. März 2011, Bertramstr. 8, Ffm: Die großen Kriminalfälle - Rosemarie Nitribit online
↑ www.fnp.de/.../der-wechsel-von-der-justiz-in-die-politik_rmn01.c.96...
↑ Untersuchung der Kreisheimatpflegerin Dr. Marie-Luise Crone in der Sache "NS-Vergangenheit von Heinz Wolf, ehemals Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg. Auf Antrag der Fraktion "Die Linke" am 27. April 2012 den Fraktionen im Kreistag und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
↑ www.nfhdata.de/.../historikerkommission-tater-opfer-opportunisten/
↑ Urteil/Spruchkammerakte Bad Reichenhall vom 26. September 1947. SpKA K 2454. Wolf, Heinrich. 3. März 1908.↑ Die Lahnzeitung. Beilage: Das deutsche Recht. 9. Juli 1935, archiviert in der Hessischen Landesbibliothek Wiesbaden
↑ Die Lahnzeitung. Beilage: Das deutsche Recht. 29. Juli 1935. Titel: "Die entlassene Jüdin" Hessische Landesbibliothek Wiesbaden
↑ Zu der von Wolf verwendeten Begrifflichkeit der "Humanitätsduselei" muss ergänzt werden, dass es sich hier um einen systematisch verwendeten, tief in der NS-Rassenideologie verankerten Propagandabegriff handelt, der immer dann verwendet wurde, wenn deutlich werden sollte, dass jegliche Grundsätze der "Humanität" im Umgang mit "unwertem Leben" völlig deplatziert seien. Im Kontext der Propaganda zugunsten der NS-Eugenik wird durch die bereits im 19. Jahrhundert verwendete Wortschöpfung jegliche "humane Empfindung" gegenüber den Schwachen als töricht, emotional und sentimental abqualifiziert, da sie im darwinistischen Denken einer Schwächung der eigenen Gruppe gleichkommt.
↑ Siehe dazu auch: Helfer, Christian. Humanitätsduseleo. Zur Geschichte eines Schlagwortes. In: Zeitschrift für Religions- und Geistesgeschichte. 16 (1964) S. 179-182.
↑ Signatur ZB II 1653 A.1
↑ Personalakte, ebd.
↑ Personalakte, ebd.
↑ Personalakte, ebd.
↑ Personalakte, ebd.
↑ Personalakte, ebd.
↑ Die Spruchkammerakte befindet sich im Münchner Staatsarchiv, Signatur StAM Spk. A.K. 2454, Wolf Heinz
↑ Spruchkammerakte Heinz Wolf, a.a.O S. 3.
↑ Spruchkammerakte ebd.
↑ Personalakte, ebd.
↑ Personalbogen und Anschreiben. Ernennung von Heinz Wolf zum Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. Anschreiben an den Hessischen Minister der Justiz mit Anhang vom 21. November 1957.
↑ Staatsarchiv München, Schreiben vom 26. März 2012 Zeichen StArchiv-M-A1-5051.4-730/1/3
↑ Schneider war seit dem Jahr 1921 in Limburg tätig, in seiner Funktion als hoher Beamter der Stadtverwaltung Limburg muss er über beste Informationen verfügt haben.
↑ Stadtarchiv Limburg
↑ Derlei Aktionen der HJ waren in den 1930er Jahren und darüber hinaus regelmäßig wiederkehrende Episoden, also keine singulären Ereignisse. In fast allen Städten und Dörfern sind solcherart Vorfälle dokumentiert. Auch der damalige Landrat des Kreises Limburg war im Jahr 1943 von einer solchen Aktion betroffen.
↑ Die Aufstellung der Tätigkeiten in Wolfs Personalakte ist hier eindeutig, da er zwischen Juni 1937 und Oktober 1939 lückenlos an der Limburger Staatsanwaltschaft beschäftigt war.
↑ Nassauische Neue Presse: Heinz Wolf: Keine belastenden Hinweise Veröffentlicht am 13. Februar 2012. Abgerufen am 28. Mai 2012.
↑ Nassauische Neue Presse: Landrat Wolf: CDU und SPD rüffeln Linke Veröffentlicht am 10. März 2012. Abgerufen am 28. Mai 2012.
↑ Befremdliche Aussagen, Leserbrief vom 12. März 2012
↑ Weilburger Tageblatt, 1. März 2012
↑ Helga Panitzky, Sie nahmen mir meinen Vater. ISBN 978-3-8423-8395-1, Books on Demand, Norderstedt, 2011.
↑ Ex-Landrat mit NS-Vergangenheit, Hessenschau vom 27. April 2012
↑ a b c Nassauische Neue Presse: "Heinz-Wolf-Halle“ wird umbenannt, 27. April 2012
↑ Ehrenbürger unwürdig für Schilder hr-online, 15. Mai 2012
↑ Nassauische Neue Presse: Heinz Wolf von der Bildfläche verschwunden Veröffentlicht am 14. Mai 2012. Abgerufen am 28. Mai 2012.
↑ Ex-Landrat mit NS-Vergangenheit hr-online, 27. April 2012
↑ Wolf bleibt in Ehrenbürger-Liste. In: FNP-Online. Frankfurter Societäts-Medien GmbH, 5. Mai 2012, abgerufen am 4. Juni 2012.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Heinrich_Anton_Wolf
Dr. Wiegand Wüster (geb. 11.08.1920) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab 01.10.1960, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1964 ab 01.10.1960 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 und 1974 nicht aufgeführt aufgeführt. Oberleutnant Wigand Wüster, AR 171 (* 11. August 1920 in Göttingen) Einsatz im Polen- und Frankreichfeldzug (Panzerwerk 505/Maginotlinie; hier war er zusammen mit dem späteren General und "Arko" Robert Martinek auf Erkundung) sowie ab 1941 in der Sowjetunion. Dr. Wüster wurde durch seine Aquarelle und Kriegserinnerungen[18] unter anderem von der Stalingradschlacht bekannt. Er schildert hier ausführlich seine Erlebnisse ab Sommer 1942 mit seiner Artillerie-Einheit in Stalingrad bis zur Kapitulation sowie seinen Einflug in den Stalingrader Kessel Ende Dezember 1942nach einem Heimaturlaub. Die Zeit der Kriegsgefangenschaft verbrachte Wigand Wüster u.a. in dem bekannten NKWD-Lager Nr. 97 in Jelabuga, Tatarstan http://de.wikipedia.org/wiki/71._Infanterie-Division_%28Wehrmacht%29. http://www.historisches-tonarchiv.de/stalingrad/stalingrad-wiegandwuester.htm. 02.11.2011: "91 Jahre und viel beschäftigt. Wigand Wüster baut historische Schiffsmodelle, malt und schreibt ..." - http://www.wochenanzeiger-muenchen.de/redaktion/lokalredaktion-muenchen/aktuelle-nachrichten/91+Jahre+und+viel+besch%C3%A4ftigt_39351.html. 28.01.2013, 23:30: ARD. Die 6. Armee.
Dr. Wurm (geb. 31.10.1907) - Richter am Amtsgericht Siegburg (ab 01.09.1939, ..., 1964) - 1. September 1939: just an dem Tag als Dr. Wurm an der Heimatfront als Richter tätig wurde, begann mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg. Hoffentlich in der Zeit nur Nachbarstreitigkeiten geschlichtet und kein NS-Unrecht begangen. Im Handbuch der Justiz 1964 als Richter am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 37 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: Sylvia Wurm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Rheinberg / Direktorin am Amtsgericht Rheinberg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Siegburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Siegburg 2008 nicht aufgeführt. 2010, 2011: stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Siegburg. Januar 2007 bis März 2008: Landgericht Bonn und April 2008 bis Sommer2010: Oberlandesgericht Köln. 30.01.2012: "Sylvia Wurm ist neue Direktorin am Rheinbacher Amtsgericht" - http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/Sylvia-Wurm-ist-neue-Direktorin-am-Rheinbacher-Amtsgericht-article612873.html. Namensgleichheit mit: Paul Wurm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Paderborn (ab 01.10.1983, ..., 2010). Namensgleichheit mit: Christoph Wurm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 22.01.1992 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.01.1992 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.
Zahn (geb. 04.06.1902) - Amtsgerichtsdirektor / aufsichtführender Richter am Amtsgericht Northeim (ab 01.06.1956, ..., 1966) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsdirektor am Amtsgericht Northeim aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 42 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen.
6. Das Landgericht und das Dritte Reich
...
Das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte wird im Landgerichtsbezirk Limburg nur durch zwei Lichtblicke erhellt, welche die freiheitliche und rechtsstaatliche Tradition der Limburger Justiz erkennen lassen: Der Richter Leo Sternberg, in Limburg geboren, als Richter in Hadamar, Hachenburg, Wallmerod und zuletzt in Rüdesheim tätig, hat als Dichter und Schriftsteller nicht nur die landschaftlichen und baulichen Schönheiten seiner Heimat beschrieben, sondern darüber hinaus die Verteidigung der rechtsstaatlichen und kulturellen Werte auch nach außen hin über die beruflichen Grenzen hinweg vertreten. Die Tragik seines Schicksals dokumentiert die Tragik der Justiz im Dritten Reich: gleichgeschaltet und missbraucht für ein Rechtssystem, dass die primitivsten Werte der menschlichen Gesellschaft missachtete.
Einen zweiten Lichtblick in dieser dunklen Zeit bildete das mutige Eintreten des damaligen Amtsrichters Eduard Kuhl aus Hadamar, der seinem Landgerichtspräsidenten über die Vergasung tausender Unschuldiger in der Gaskammer der Heil- und Pflegeanstalt Hadamar berichtete. Die Weitergabe dieses Berichtes durch den Präsidenten Dr. Luther an den damaligen Chefpräsidenten des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main Professor Ungewitter und dessen Bericht an den Reichsminister der Justiz in Berlin über die Euthanasie in Hadamar sind beredte Zeugnisse für das Eintreten von Richtern für Recht und Gerechtigkeit auch in schwierigen und gefährlichen Zeiten. Das Zusammenwirken dieses Berichtes mit einer Predigt des Kardinals von Galen am 20. Juli 1941 sowie einem Schreiben des Bischofs Dr. Hilfrich aus Limburg an den Reichsminister der Justiz vom 13. August 1941 führten letztlich zu einer Einstellung der Vergasungsaktion in Hadamar, wenn auch einige Zeit später die Tötung von als geisteskranken, geistesschwachen oder rassisch minderwertig Eingestuften und von Fremdarbeitern auf andere Weise wieder aufgenommen und bis zum Kriegsende fortgeführt wurde.
Gefunden am 26.04.2011
Symposium zu Ehren von OLG-Rat i.R. Dr. Helmut Kramer
Am 17.-18. April 2010 findet im Leibniz-Haus in Hannover aus Anlass des 80. Geburtstags von OLG-Rat i.R. Dr. Helmut Kramer ein Symposium statt mit dem Thema "Der Kampf um die Vergangenheit. Das Wirken ehemaliger Wehrmachtsjuristen im demokratischen Rechtsstaat aus der Sicht der Opfer." Am Samstag Vormittag wird der Jubilar für seine Verdienste mit dem Werner Holtfort-Preis geehrt.
http://www.forumjustizgeschichte.de/
Der Kampf um die Vergangenheit.
Das Wirken ehemaliger Wehrmachtjuristen im demokratischen Rechtsstaat aus der Sicht der Opfer
Wissenschaftliches Symposium aus Anlass des 80. Geburtstages von Helmut Kramer
am 17. und 18. April 2010
im Leibniz-Haus der Universität Hannover, Holzmarkt 4-6, 30159 Hannover
Leitung: Joachim Perels und Wolfram Wette
Veranstalter: Forum Justizgeschichte e.V.,
Redaktion Kritische Justiz,
Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, Sektionen Hannover und Südbaden,
Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz,
Arbeitskreis Historische Friedensforschung (AHF),
Werner Holtfort-Stiftung, Hannover-Laatzen.
Gefördert von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Programm
Samstag, 17. April 2010
10.00 Manfred Krause (Hamburg), Vorsitzender des Forums Justizgeschichte, Begrüßung
10.15 Ingo Müller (Berlin), Laudatio auf Helmut Kramer
10.45 Detleff Prellwitz (Holtfort-Stiftung), Verleihung des Werner Holtfort-Preises
11.15 Joachim Perels (Hannover), Konstituierung des demokratischen Rechtsstaats durch Ausschaltung des NS-Justizapparats. Positionen in der Nachkriegsperiode (Eröffnungs- und Festvortrag)
12.00-13.00 Mittagessen
13.00 Günter Saathoff (Berlin), Vorstand der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“,
Von der Verleugnung zur Rehabilitierung und Entschädigung der Militärjustizopfer
13.15 Gerd Hankel (Hamburg), Die NS-Militärjustiz in den Nürnberger Urteilen
13.45 Claudia Bade (Torgau), Die Geschichtspolitik des Netzwerks ehemaliger Militärjuristen
14.15 Detlef Garbe (Neuengamme), Prof. Dr. Erich Schwinge. Der ehemalige Kommentator und Vollstrecker nationalsozialistischen Kriegsrechts als Apologet der Wehrmachtjustiz nach 1945
14.45 Oliver von Wrochem (Hamburg), Generalfeldmarschall Erich von Mansteins Bild von der „sauberen“ Wehrmachtjustiz
15.15 Kerstin von Lingen (Heidelberg), Nachkriegsrechtfertigungen der Wehrmacht und SS-Gerichtsbarkeit in Italien
15.45 Christopher Theel (Dresden), Lebenswege und Karriereverläufe ehemaliger SS-Richter
16.15 Norbert Haase (Dresden), Die Richter am Reichskriegsgericht und ihre Nachkriegskarrieren
16.45-17.15 Kaffeepause
17.15 Georg D. Falk (Marburg), Die Nachkriegskarriere des Kriegsrichters und späteren Marburger Amtsgerichtsdirektors Massengeil
17.45 Jacqueline Roussety (Berlin), Der Politiker Hans Filbinger und der Soldat Walter Gröger
18.15 Christoph Rass (Aachen), Ganz normale Richter? Kriegserfahrung und Nachkriegskarrieren von Divisionsrichtern
18.45 Claudia Fröhlich (Berlin), Die Entlegitimierung von Widerstand gegen den NS-Unrechtsstaat in der frühen Bundesrepublik. Am Beispiel von Ernst Mantel, Oberkriegsgerichtsrat, Heeresrichter und Richter am BGH
19.15 Stephan A. Glienke (Hannover), Rechtfertigung der de facto-Amnestie von Schreibtischtätern durch den ehemaligen Wehrmachtrichter Bröker
19.45 Annette Weinke (Berlin): Ehemalige Wehrmachtrichter in der SBZ/DDR. Ein blinder Fleck in der DDR-Justizgeschichtsschreibung
20.30 Empfang der Werner Holtfort-Stiftung und des Forums Justizgeschichte
Sonntag, 18. April 2010
10.00 Manfred Messerschmidt (Freiburg i. Br.), Die Opfer der NS-Militärjustiz
10.30 Peter Derleder (Bremen), „Unruhige Nacht“ von Albrecht Goes. Die Unmenschlichkeit eines Kriegsgerichtsverfahrens im Dritten Reich, vergegenwärtigt in der frühen Bundesrepublik
11.00 Kurt Schrimm (Ludwigsburg), Der Beitrag der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur juristischen Aufarbeitung der Wehrmachtjustiz
11.30 Rolf Surmann (Hamburg), Neue Militärjustiz? Überlegungen zur ihrer Wiedereinführung in der Bundesrepublik 1949 bis heute
12.00 Ludwig Baumann (Bremen), Ein Kampf um Würde. Die Bundesvereinigung „Opfer der NS-Militärjustiz“
12.30 Wolfram Wette (Freiburg i. Br.), Frühe Selbstentlastung der Richter – späte Rehabilitierung der Opfer (Schlusswort)
13.0 Ende des Symposiums
Dr. Stephan Alexander Glienke
Historische Kommission für Niedersachsen
und Bremen
c/o Niedersächsischer Landtag
Postfach 44 07
30044 Hannover
Stephan.Glienke[at]lt.niedersachsen.de
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Unter der Willkürherrschaft des Nationalsozialismus ist "Im Namen des deutschen Volkes" unvorstellbares Unrecht gesprochen und exekutiert worden!"
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) erinnert an den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2010
Nr. 9/10 - 26.01.2010 - JM - Justizministerium
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Der Bundesgerichtshof hat im November 1995 in einem Urteil mit schonungsloser Selbstkritik festgestellt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Justiz in der Bundesrepublik Deutschland fehlgeschlagen ist. Die Opfer, deren Leiden ungesühnt bleiben, wie auch das Selbstverständnis unserer demokratisch gefestigten Justiz verlangen, dass wir uns zumindest jetzt in offener Form mit der NS-Justiz und ihren Folgen auseinandersetzen und die Erinnerung an die Opfer dieser Justiz bewahren."
Die Zerstörung des Rechtsstaats war besonders in der Strafjustiz offenkundig. Die Nationalsozialisten machten aus ihr eine Waffe zur Vernichtung politischer Gegner:
* Immer mehr Delikte wurden mit der Todesstrafe belegt. Die Strafe stand dabei in einem krassen Missverhältnis zur Schwere der Schuld.
* Für die Feinde des Regimes, Polen und Juden wurde ein Sonderstrafrecht erlassen.
* Die Folter von Verdächtigen wurde von der Justiz mit deutlicher Gründlichkeit geregelt.
* Die Tatbestände wurden rückwirkend angewandt und immer unbestimmter formuliert. Bestraft werden konnte alles, was – so stand es an der Spitze des Strafgesetzbuches – "nach dem gesunden Volksempfinden Bestrafung verdient".
Allein von ordentlichen Gerichten wurden etwa 16.000 Todesurteile gefällt. Der Einzelne, sein Leben und seine Würde hatten für die Justiz keinerlei Wert.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Tausende Juristen haben damals schwere Schuld auf sich geladen. Von den Nürnberger Prozessen abgesehen wurde kein Richter für seine Taten in den Jahren nach 1945 zur Verantwortung gezogen. Um so wichtiger ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1995, der das Scheitern der juristischen Bewältigung des NS-Unrechts eingeräumt hat. Sie sollte für alle Juristinnen und Juristen eine Mahnung sein, sich der besonderen Verantwortung ihres Tuns stets bewusst zu sein."
"Gerade das Wiedererstarken rechtsextremistischen Gedankenguts," so betont Justizministerin Kuder weiter, "ist eine Herausforderung für unsere freiheitliche Demokratie, der sie wehrhaft und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten muss. Wir müssen uns immer wieder über den Wert des Rechtsstaates vergewissern und uns daran erinnern, welch´ schreckliche Folgen seine Zerstörung in der Vergangenheit hatte. Rechtsstaatliche Überzeugungen können nicht verordnet, sondern müssen von sich aus angenommen und gelebt werden. Es ist vorrangig unsere Aufgabe, die Akzeptanz des Rechtsstaats in der Bevölkerung zu erhöhen und sein Leistungen zu vermitteln. Und wir dürfen die Opfer einer Justiz ohne Gerechtigkeit nicht vergessen."
Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Mit den Stimmen aus allen Fraktionen hat der Bundestag zuletzt im September 2009 die sogenannten "Kriegsverräter" der Wehrmacht rehabilitiert: Rund 30.000 Deserteure, Verweigerer und Kriegsverräter wurden von der NS-Justiz zum Tode verurteilt, 20.000 davon bis Kriegsende hingerichtet. Mit der pauschalen Rehabilitierung wurde die Ehre und Würde einer lange vergessenen Gruppe von Opfern der NS-Justiz wieder hergestellt. Bei der Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile, die wegen des Tatbestandes "Kriegsverrates" ergangen sind, ist keine vorherige Einzelfallprüfung durch die Staatsanwaltschaft mehr nötig."
Information:
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus wurde in Deutschland 1996 von dem damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog proklamiert und in dem selben Jahr erstmals begangen. Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee 1945. 2005 wurde der Gedenktag von den Vereinten Nationen als "Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust" proklamiert. Er wird seit 2006 weltweit begangen. Der Deutsche Bundestag kommt an diesem Gedenktag alljährlich zu einer Feierstunden zusammen.
Kommentar Väternotruf:
"Allein von ordentlichen Gerichten wurden etwa 16.000 Todesurteile gefällt." Nun ja, "ordentliche" Gerichte waren das bestimmt nicht, sondern Gerichtes in denen Verbrecher in Richterrobe über anständige Menschen, die den Widerstand gewagt hatten, das Todesurteil verhängten, so wie etwa am Oberlandesgericht Nürnberg:
"Der Präsident des Oberlandesgericht Nürnberg, Burghardt, brachte mit herzlichen und überzeugenden Worten auf die glückhafte Zukunft des neuen deutschen Reiches ein dreifaches Sieg-Heil aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte."
Scheppler, Deutsche Richterzeitung, DRiZ 1933, 19
zitiert nach: "Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933", Dr. jur. utr. Heinz Ponnath, Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth in: "Deutsche Richterzeitung", Mai 2007, S. 150
Heute, wo inzwischen wohl auch der letzte Nazirichter gestorben ist, der nach 1945 in Westdeutschland und in der Bundesrepublik wieder ungeniert "Recht" sprechen durfte, darf auch eine CDU Ministerin über das NS-Unrecht sprechen, es tut ja niemanden weh, außer ein paar verbohrten Rechtsradikalen und vielleicht den noch lebenden Söhnen, Töchtern und Enkeln der damaligen NS-Richter.
Heil Hinkel, kann man da wohl nur noch sagen. Deutschland - wie wird mir übel vor Dir.
Juristen in der BRD, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig gewesen sein sollen
"...
Es werden umgehend konkrete Stellungnahmen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwartet unter präzisen Bezugnahmen auf Tätigkeiten der Karlsruher Staatsanwaltschaften 1.) nach 1945 gegen Juristen, die vor 1945 im Nazi-Regime tätig waren und 2.) zu verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen amtierenden Juristen und vor 1945 tätigen Juristen. Dies betrifft unter anderem folgende Juristen: Arndt, Herbert, Dr., geb. 4.3.1906; vor 1945: Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht in Kiel und Kriegsgerichtsrat der Luftwaffe; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Baldus, Paulheinz, geb. 11.4.1906; vor 1945: Kriegsgerichtsrat in Kaiserslautern, BRD-Karriere nach 1945: Senatspräsident beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Boertzler, geb. 15.12.1909; vor 1945: Staatsanwalt beim Sondergericht in München, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Emmerich, Kurt, Dr., geb. 24.2.1903; vor 1945: Landgerichtsrat beim Oberreichsanwalt des "Volksgerichtshofes", BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Hauhs, Fritz, Dr., geb. 28.10.1908; vor 1945: Oberkriegsgerichtsrat beim Gericht der Oberfeldkommandantur 372, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Mader, Erich, geb. 2.3.1912; vor 1945: Landgerichtsrat beim Sondergericht in Freiburg/Waldshut, BRD-Karriere nach 1945: Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Karlsruhe / Müller, Gebhard, Dr., geb. 17.4.1900; vor 1945: Landgerichtsrat beim Landgericht in Stuttgart; Förderndes Mitglied der SS, BRD-Karriere nach 1945: Präsident und Vorsitzender des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe / Nörr, Sigmund, Dr., geb. 8.3.1901; vor 1945: Oberstaatsanwalt im Reichsjustizministerium; NSDAP, BRD-Karriere nach 1945: Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe / Schirmeister, Albrecht, geb. 28.3.1912; vor 1945: Referendar in Karlsruhe; NSDAP, SS, BRD-Karriere nach 1945: Oberjustizrat beim Notariat in Waldkirch / Steiner, Hans, geb. 24.4.1904; vor 1945: Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Arnstadt; Heeresrichter beim Gericht der Kommandantur in Smolensk/UdSSR; NSDAP seit 1932, BRD-Karriere nach 1945: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Karlsruhe /
..."
17.07.2009
Himmler-Biographie
Terror und Bürokratie
Beamter, Ideologe, Machtmensch: Peter Longerich hat eine exzellente Biografie Heinrich Himmlers vorgelegt.
Der Reichsführer SS mit Tochter. Gudrun und Heinrich Himmler im März 1938. - Foto: Ullstein
Von Bernhard Schulz
20.10.2008 0:00 Uhr
Nach Jahren einer strukturtheoretischen Analyse des Nationalsozialismus hat sich spätestens mit Ian Kershaws Hitler-Biografie die Einsicht in die Bedeutung persönlicher Elemente in der Beurteilung des NS-Regimes erneut Bahn gebrochen. Unter dieser Perspektive allerdings erscheint Heinrich Himmler, der „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ – um nur den wichtigsten seiner zahllosen Titel zu nennen –, als umso rätselhafter. „Wie konnte eine so farblose Persönlichkeit eine historisch so einmalige Machtfülle erreichen?“, fragt Peter Longerich, der 53-jährige Historiker und Professor an der Universität London, zu Beginn seiner Biografie des SS-Führers. Und betont zugleich: „Ohne den Mann an ihrer Spitze lässt sich diese heterogene, ständig expandierende und sich radikalisierende Organisation nicht umfassend erschließen.“
Es genügt, sich die alles andere als eindrucksvolle Physiognomie dieses bebrillten Schreibtischtäters vor Augen zu halten, um die Rätselhaftigkeit seiner Wirkungsmacht zu erkennen. Göring war der ebenso barocke wie dumm-brutale Lebemann, Goebbels der hochintelligente Fanatiker, Bormann der verschlagene Verwalter von geradezu stalinistischem Zuschnitt, Speer der gewissenlose Technokrat. Über den Rest herrscht, salopp gesagt, Schweigen. Gerade die Mediokrität der NS-Elite hat Anlass gegeben, im Regime eine bloße Maschinerie zu sehen, die, einmal in Gang gesetzt, quasi von allein funktionierte.
In dieses Bild passte Himmler (1900- 1945) als farbloser Bürokrat des Verbrechens. Doch diese Sicht ist mit Longerichs magistralem Werk überholt. Zwar bleibt letzten Endes weiterhin erstaunlich, was diesem Mann einen bis unmittelbar vor dem Ende 1945 ungebrochenen Aufstieg ermöglichte, bei dem er alle Konkurrenten der NS-Polykratie hinter sich ließ. Aber es wird eindrucksvoll deutlich, dass es nicht allein das bürokratische Funktionieren war oder auch – wie bei seinem Stellvertreter Reinhard Heydrich – blanker Machtwille, sondern eine den Zeitgenossen oft als verschroben erscheinende ideologische Fundierung, die ihm eine Richtschnur inmitten aller taktischen Manöver des Machterwerbs bot.
Es ist dies, so Longerich, „das Leitmotiv des ewigen Kampfes ,germanischer’ Helden gegen ,asiatische’ Untermenschen“. Dieses „Leitmotiv“ war ebenso vage wie flexibel. „Himmlers eigentliche Stärke“, schreibt sein Biograf, „bestand darin, alle zwei bis drei Jahre jeweils neue Konzeptionen für seinen Machtbereich zu entwerfen, die den einzelnen Teilen dieses heterogenen Machtkonglomerates aufeinander bezogene Aufträge zuwiesen, die auf die Gesamtpolitik des Regimes abgestimmt waren und sich sowohl machtpolitisch wie ideologisch begründen ließen.“
Die Kernfrage jeder Beschäftigung mit Himmler bleibt diejenige nach der Verantwortung für den Holocaust. Vollständig kann auch Longerich die Radikalisierung der Judenverfolgung vom Angriff auf die Sowjetunion bis zur Wannseekonferenz Ende Januar 1942 und die fraglose Umsetzung der zuvor nicht als Massenmord gedachten „Endlösung“ nicht aufhellen. Doch der Ansatz, neben dem durchgängig überaus geschickt betriebenen Machterwerb die ideologische Komponente im Blick zu behalten, vermag diese Leerstelle plausibel zu füllen. „Auf dem Höhepunkt der nationalsozialistischen Eroberungspolitik“ – im Herbst 1941, bevor die Offensive der Wehrmacht vor Moskau scheiterte – „ersetzte er die Vorstellung eines ,germanischen’ Reiches durch die Vision eines ,großgermanischen’ Imperiums.“ Dieses Imperium, das Longerich als ein „totalitär regiertes Herrschaftsgebilde, das konsequent auf einer rassischen Hierarchie aufgebaut“ sein sollte, beschreibt, bedingte in letzter Konsequenz die Ausrottung der „jüdischen Rasse“.
Himmlers eigene Radikalisierung folgte derjenigen Hitlers, der den Krieg seit August 1941 zum „Krieg gegen die Juden“ erklärte und die Anti-Hitler-Koalition als „jüdische Weltverschwörung“ brandmarkte. Longerich hätte allerdings deutlicher machen müssen, dass Himmler stets sorgsam auf Hitler bezogen bleibt, der die „Lebensraum“-Politik bereits in der Reichstagsrede vom 6. Oktober 1939 offen ausgesprochen hatte. Die bestimmende Rolle Hitlers, dessen Ziele an Radikalität alles übertrafen, was seine Adepten sich vorzustellen vermochten, rückt bei Longerich allzu stark in den Hintergrund. Hitler war der Dreh- und Angelpunkt der NS-Politik und gerade für Himmler der nie bestrittene „Führer“.
Über eine konkrete Anordnung des Völkermordes gibt es bekanntlich keine Dokumente. Er bedurfte allerdings, weil er Hitlers lange zuvor gebildetem Judenhass entsprach, keines Befehls und schon gar keiner Legitimation in dem Moment, da er den Herrschaftserfordernissen des kriegerisch expandierenden Reiches entsprach. Einmal in Gang gesetzt, genügte jeder Anlass, ihn weiter zu radikalisieren, wie die Rachepolitik nach dem tödlichen Attentat auf Heydrich in Prag 1942 zeigt. Was ohnehin beschlossene Sache war, wurde nunmehr mit rasender Wut exekutiert.
Das Bewusstsein der Ungeheuerlichkeit indessen blieb, jedenfalls bei Himmler. In seiner berüchtigten Posener Rede vom Herbst 1943 ließ er sich über das „niemals geschriebene und niemals zu schreibende Ruhmesblatt unserer Geschichte“ aus: „die Judenevakuierung, die Ausrottung des jüdischen Volkes“. Und, kurz darauf vor Gau- und Parteileitern nochmals: „Es musste der schwere Entschluss gefasst werden, dieses Volk von der Erde verschwinden zu lassen.“ Wer dieses ominöse „es“ war, darüber allerdings schwieg der „RFSS“.
1936 ernannte Hitler den 36-jährigen studierten Landwirt zum „Reichsführer“. Himmler baute die SS zur Macht- und Terrorzentrale aus, die nur ihm und, über ihn, Hitler ergeben war. Dem Sohn eines Münchner Gymnasiallehrers war eine solche Karriere weder in die Wiege gelegt noch in humanistischer Schulbildung mitgegeben, ja nicht einmal durch seine zeittypische Verstrickung ins völkisch-radikale Milieu nach 1918 vorbestimmt worden. Longerich verweist auf Himmlers früh sich zeigende „Pedanterie und sein megalomanes Kontrollbedürfnis ebenso wie seinen Größenwahn“ – Eigenschaften, die den frustrierten Kriegsheimkehrer für jene eigentümliche Mischung aus Gesetzlosigkeit und Regelhaftigkeit, aus Terror und Bürokratie prädestinierten, die das NS-Regime insgesamt kennzeichnet. Aus dem katholischen Milieu des monarchistischen Vaters weicht der biedere Himmler in einen krude „Weltanschauung“ aus, die nahtlos an die Rassentheorien des 19. Jahrhunderts anschließt. Himmler ist gewissermaßen der ideologische Gegenpol zum „modernen“ Technokraten Albert Speer, mit dem er sich in der Spätphase des Krieges, aufgestiegen zum Chef des zwei Millionen Soldaten umfassenden „Ersatzheeres“, hinsichtlich des „totalen Kriegseinsatzes“ arrangieren muss. Himmlers beispiellosem Aufstieg folgt jäher Absturz. Der SS-Chef versucht seine Haut durch Kontakte zu den Westalliierten zu retten, wird vom wutschäumenden Hitler verstoßen und begeht, auf der Flucht von britischen Soldaten festgenommen, schmählich Selbstmord.
Ohne ihn, dies das Fazit der exzellenten, stilsicher geschriebenen Biografie, hätte die SS ihre beherrschende Stellung unter den konkurrierenden NS-Machtzentren wohl kaum erlangt. „Himmler war alles andere als ein auswechselbarer Funktionär oder gar Bürokrat“, bilanziert Longerich, sondern vielmehr „ein extremes Beispiel nahezu totaler Personalisierung politischer Macht“. Himmler war eine Randexistenz, die unter einmaligen Umständen zum unumschränkten Exekutor des Staatsterrors aufsteigen konnte.
– Peter Longerich: Heinrich Himmler. Siedler Verlag, München 2008. 1037 Seiten, 39,95 Euro.
http://www.tagesspiegel.de/kultur/literatur/Peter-Longerich-Heinrich-Himmler;art138,2640255
Am 2.3.1944 erschienen die vier Briefmarken
Martin Bormann schrieb 21 Jan 1944 seine Mitteilung „Sicherung der Zukunft des deutschen Volkes“. Die „Ehen zu dritt“.
"Jugendwohlfahrt im Nationalsozialismus"
Manfred Krause
in "Betrifft Justiz" 2010, 354
Verwaltungsgericht Köln: "Justiz im Krieg" - Tagung und Anbringung einer Gedenktafel zum Lischka-Prozess im Appellhof am 28. Mai 2010
20.05.2010
„Justiz im Krieg“: Unter diesem Titel werden am 28. Mai 2010 von 9.30 Uhr bis 17.45 Uhr im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz Juristen und Historiker die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Kölner Justiz im Krieg“ vorstellen. Das Forschungsprojekt dient der Aufarbeitung der Justizgeschichte im Raum Köln-Bonn-Aachen in der Zeit von 1939 bis 1945. Es wurde vom Kuratorium „Kölner Justiz in der NS-Zeit“ und dem Forschungsverbund „Justiz im Krieg – Der Oberlandesgerichtsbezirk Köln von 1939 bis 1945“ der Universitäten Köln und Bonn ins Leben gerufen. Das Kuratorium, dem die Präsidenten aller Gerichte, die Leiter der Staatsanwaltschaften sowie die Repräsentanten von Rechtsanwälten und Notaren aus dieser Region angehören, sieht in der Aufarbeitung auch eine eigene Aufgabe der Justiz.
Um 14.00 Uhr wird im Rahmen der Veranstaltung im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz zur Erinnerung an den dort vor dreißig Jahren abgeschlossenen Lischka-Prozess eine Gedenktafel enthüllt. Zu der Feierstunde (von 14.00 - 15.00 Uhr) werden die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Jürgen Roters, sowie aus Frankreich Beate Klarsfeld und zahlreiche Nachkommen bzw. Verwandte der jüdischen Opfer erwartet. Der damalige Vorsitzende des Schwurgerichts des Landgerichts Köln und spätere Präsident des Landgerichts Bonn, Dr. Heinz H. Faßbender, wird eine Ansprache halten.
Kurt Lischka, im besetzten Frankreich u.a. Polizeichef von Paris, war an den Deportationen von Juden aus Frankreich in die Konzentrationslager des Ostens beteiligt. Nach dem Krieg lebte er zunächst unbehelligt in Köln. Am 11. Februar 1980 verurteilte ihn das Schwurgericht des Landgerichts Köln wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Nähere Informationen unter www.vg-koeln.nrw.de, dort unter "Termine".
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOVG/20_05_2010/index.php
Akademie für Deutsches Recht
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Die Akademie für Deutsches Recht war die wissenschaftliche Zentralstelle für die Arbeit an der Umgestaltung und Fortbildung des deutschen Rechts im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung und Instrument der rechtswissenschaftlichen Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus.
Sie wurde am 26. Juni 1933 in München gegründet und am 2. Oktober 1933 vom Reichsjustizkommissar Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig proklamiert. Durch Reichsgesetz vom 11. Juli 1934 wurde sie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reichs mit Sitz in München.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Organisation und Aufgaben
* 2 Von der Akademie herausgegebene Schriften
* 3 Archivalien
* 4 Materialien
* 5 Literatur
Organisation und Aufgaben [Bearbeiten]
Organe der Akademie waren der Präsident (bis 1942 Hans Frank, von 1942 bis 1944 Otto Thierack), der vom Reichskanzler ernannt wurde, und das Präsidium, das den Präsidenten bei seinen Aufgaben unterstützte und beriet. Die Akademie umfasste ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder. Die Mitglieder wurden auf die Dauer von vier Jahren ernannt.
Im Einzelnen war die Aufgabe der Akademie vor allem:
1. Die Ausarbeitung, Anregung, Begutachtung und Vorbereitung von Gesetzentwürfen,
2. die Mitarbeit bei der Neugestaltung und Vereinheitlichung der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung,
3. die Herausgabe und Unterstützung wissenschaftlicher Veröffentlichungen,
4. die finanzielle Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten, die der Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Volkswirtschaft dienten,
5. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen und die Einrichtung von Lehrkursen,
6. die Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes.
Die Akademie gab die „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht“ heraus (ab 1934).
Ab 1939 befasste sich die Akademie für Deutsches Recht mit der Erarbeitung eines Volksgesetzbuchs.
Bekannte Mitglieder waren Friedrich Minoux, Hermann Göring, Hans Frank, Roland Freisler, Max Hildebert Boehm, Karl Christian von Loesch, Carl Schmitt,Ernst Hugo Correll, Wolfgang Siebert, Karl Maria Hettlage, Friedrich Grimm, Horst Bartholomeyczik und andere. Mitarbeiter war der spätere, langjährige stellvertretende Ministerpräsident des Landes NRW und Präsident des Deutschen Sportbundes Willi Weyer von 1942 bis 1945. Vorsitzender eines "Ausschusses für Polizeirecht" war Werner Best.
Ihren Sitz hatte die Akademie in dem 1936 bis 1939 von Oswald Bieber erbauten Münchner Haus des Rechts.
Von der Akademie herausgegebene Schriften [Bearbeiten]
* Arbeitsberichte
* Jahrbuch (1.1933/34–6/7.1939/40)
* Schriften der Akademie für Deutsches Recht
o Gruppe Rechtsgeschichte
+ Germanenrechte. Texte und Übersetzungen
o Gruppe römisches Recht und fremde Rechte
o Gruppe Rechtsgrundlagen und Rechtsphilosophie
o Gruppe Schuldrecht
o Gruppe Verfassungs- und Verwaltungsrecht
o Gruppe Handels- und Wirtschaftsrecht
o Gruppe Recht des Auslands
o Gruppe Wirtschaftswissenschaft
+ Sonderreihe Haushaltswesen
* Zeitschrift der Akademie für deutsches Recht (1.1934–11.1944)
Archivalien [Bearbeiten]
Die Akten der Akademie einschließlich der Personalakten der Mitglieder liegen frei verfügbar im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde.
Materialien [Bearbeiten]
Schubert, Werner (Hrsg.): Akademie für Deutsches Recht 1933–1945, Protokolle der Ausschüsse. 1986 ff.
Literatur [Bearbeiten]
* Susanne Adlberger: Nützliche Kooperation – Die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität und die Akademie für Deutsches Recht in: Elisabeth Kraus (Hrsg.): Die Universität München im Dritten Reich. Aufsätze. Teil I. Herbert Utz Verlag, München 2006, S. 405–430, ISBN 3-8316-0639-0
* Hattenhauer, Hans: Die Akademie für Deutsches Recht. In: Juristische Schulung (JuS) 1986, S. 680–684
* Pichinot, Hans-Rainer: Die Akademie für Deutsches Recht. Aufbau und Entwicklung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs. Diss. Kiel 1981
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademie_f%C3%BCr_Deutsches_Recht
Theodor Maunz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993 in München) war ein deutscher Verwaltungsrechtler, der sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik Deutschland wirkte. Er begründete den Maunz-Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz mit (inzwischen häufig als Maunz/Dürig/Herzog/Scholz zitiert).
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgelehrter in der Zeit des Nationalsozialismus
Der Sohn eines Volksschullehrers arbeitete seit 1927 in der bayerischen Verwaltung. Nach seiner Habilitation 1932 in Freiburg im Breisgau war Maunz Privatdozent an der Juristischen Fakultät für Deutsches Reichs- und Landesstaats- und Verwaltungsrecht der Universität München. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er 1933 Mitglied der NSDAP und der SA.[1] 1934 wurde seine Lehrbefugnis in Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Staatslehre geändert.
1935 erfolgte die Berufung zum außerordentlichen Professor an die Universität Freiburg im Breisgau. Als Professor in Freiburg (bis 1945) beschäftigte sich Maunz hauptsächlich mit der rechtlichen Stellung der Polizei im NS-Staat. Man zählt ihn, wie etwa auch Carl Schmitt, Karl Larenz, Otto Koellreutter, Herbert Krüger und Ernst Forsthoff, zu den akademischen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren.
In diesem Zusammenhang muss auch die Kieler Schule erwähnt werden. Karl August Eckhardt organisierte die Dozentenakademie im Kitzeberger Lager. In diesem Gemeinschaftslager an der Kieler Bucht kamen nationalsozialistische Juristen zusammen, um über die völkische Rechtserneuerung zu referieren. Die im Kitzeberger Lager gehaltenen Referate wurden ein Jahr später im ersten Band der neu erschienen Zeitschrift „Deutsche Rechtswissenschaft“ veröffentlicht. Neben den Kieler Rechtswissenschaftlern nahm auch Theodor Maunz aus Freiburg teil.
Maunz stellte sich dem Regime zur Verfügung und versuchte es zu legitimieren und rechtlich zu erfassen. In dem unten genannten Artikel Gestalt und Recht der Polizei schrieb Maunz u. a. folgendes:
Es ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. […] Was mit anderen Worten der Führer […] in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat […] den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist.
Wirken in der Bundesrepublik Deutschland [Bearbeiten]
1948 nahm Maunz für Südbaden am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee teil.
Von 1952 bis zu seiner Emeritierung hatte Maunz eine Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht, an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität inne. Er etablierte sich durch seine Veröffentlichungen als ein führender Verfassungsrechtler der Bundesrepublik. Roman Herzog, der selbst zu seinen Schülern gehörte, stellte 1993 fest: Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt. Neben dem späteren Verfassungsrichter, Grundgesetz-Mitkommentator und Bundespräsidenten Roman Herzog gehörten unter anderem auch der spätere bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber und die Universitätsprofessoren Peter Lerche und Klaus Obermayer zu Maunz’ Schülern.
Von 1957 bis 1964 war das CSU-Mitglied Maunz bayerischer Kultusminister, bis er, nach dem Bekanntwerden einiger aus der Zeit vor 1945 stammenden Texte unter Druck geraten, am 10. Juli 1964 seinen Rücktritt erklärte. Seine Professur behielt er weiter.
Nach seinem Tod erschien in der National-Zeitung ein Artikel, in dem Maunz dafür gedankt wurde, dass er nicht nur deren Herausgeber, den DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey, seit einem Verfahren gegen ihn nach Artikel 18 des Grundgesetzes (Aberkennung von Grundrechten) in den 1960er Jahren juristisch beraten habe, sondern auch viele Jahre anonym Beiträge für die National-Zeitung verfasst hat.[2]
Sein Nachlass, bestehend aus Korrespondenzen, Entwürfen, Gutachten, Manuskripten und einer Fotosammlung, befindet sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, weitere Unterlagen im Stadtarchiv München.
Veröffentlichungen (Auswahl) [Bearbeiten]
* Das Ende des subjektiven öffentlichen Rechts. In: ZgS 96 (1936), S. 71 ff., heute: Journal of institutional and theoretical economics (JITE))
* Grundfragen der Rechtsauffassung. Mit Reinhard Höhn und Ernst Swoboda. München 1938
* Gestalt und Recht der Polizei. Hamburg 1943
* Deutsches Staatsrecht. Ein Studienbuch. zuerst München 1951; 2004: Th. M. & Reinhold Zippelius ISBN 3-406-44308-7
* Hans Nawiasky & Th. M.: Vom Bonner Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. 1956
* Th. M. & Günter Dürig: Grundgesetz Loseblatt-Kommentar. zuerst 1958; 2003: ISBN 3-406-50053-6
* Johann Mang & Th. M.: Staats- und Verwaltungsrecht in Bayern. zuerst 196; 1988: ISBN 3-415-01302-2
* Th. M. & Bruno Schmidt-Bleibtreu: Bundesverfassungsgerichtsgesetz Loseblatt-Kommentar. zuerst 1965; 1996: ISBN 3-406-35131-X
* Besonderes Verwaltungsrecht. Heidelberg 1982 ISBN 3-7880-3903-5
Weiterführende Literatur [Bearbeiten]
* Konrad Redeker: Bewältigung der Vergangenheit als Aufgabe der Justiz. S. 1097. Neue Juristische Wochenschrift, 1964.
* Peter Lerche (Hrsg.): Maunz, Theodor. Festschrift für Theodor Maunz zum 80. Geburtstag am 1. September 1981. München 1981, ISBN 3-406-08260-2.
* Ingo Müller: Furchtbare Juristen. München 1987, ISBN 3-463-40038-3.
* Michael Stolleis: Theodor Maunz - ein Staatsrechtslehrerleben. Kritische Justiz, 1993, S. 393-396.
* Michael Stolleis: Recht im Unrecht. Studien zur Rechtsgeschichte im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M. 1994, ISBN 3-518-28755-9.
* Gerd Roellecke: Theodor Maunz und die Verantwortung des Öffentlichrechtlers.. Kritische Justiz, 1994, S. 344-354.
* Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats. Baden-Baden 1998 ISBN 3-7890-5054-7 (Rezension)
* Ilse Staff: Staatstheorie und Verwaltung im nationalsozialistischen Deutschland und im faschistischen Italien. In: Die öffentliche Verwaltung im totalitären System (Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 10/1998) Baden-Baden 1998 ISBN 3-7890-5664-2
* Bernd Rüthers: Geschönte Geschichten – Geschonte Biografien. Sozialisationskohorten in Wendeliteraturen. Ein Essay. Tübingen 2001 ISBN 3-16-147651-4 (Rezension)
Weblinks [Bearbeiten]
* Literatur von und über Theodor Maunz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Theodor Maunz • PICA-Datensatz)
* Staatsrechtler mit Vergangenheit. Zum Tod von Theodor Maunz. (Der Rechte Rand)
* Braunbuch der DDR 1968
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1. ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 395.
2. ↑ Hans Herbert von Arnim: Die Deutschlandakte, Kapitel X Nr. 2, Staatsrechtslehre: Nicht ohne faschistische U-Boote (S. 235 der Taschenbuchausgabe)
http://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Maunz
SS-Obersturmbannführer Horst Bartholomeyczik (* 13. August 1903 in Goldenau; † 2. Juni 1975) - Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Koblenz (ab 01.05.1957, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Koblenz aufgeführt
Horst Bartholomeyczik
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Horst Bartholomeyczik (* 13. August 1903 in Goldenau; † 2. Juni 1975) war ein deutscher Zivilrechtler und SS-Obersturmbannführer.
Herkunft und Ausbildung [Bearbeiten]
Bartholomeyczik stammt aus einer alten ostpreußischen Familie. Er besuchte das Gymnasium in Lötzen und das Königstädtische Gymnasium in Berlin. Sein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften führte ihn an die Universitäten von Königsberg und Breslau, wo er 1928 sein Referendarexamen bestand. Nach dem Assessorexamen (1932, Berlin) promovierte er 1934. Im Jahr 1939 habilitierte er sich an der Universität Breslau. Seine Lehrer waren Walter Schmidt-Rimpler und Heinrich Lange.
Verwicklung in den Nationalsozialismus [Bearbeiten]
Im Jahr 1937 trat Bartholomeyczik in die NSDAP ein. Im Jahr 1939 wurde er SS-Obersturmbannführer und begann für das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (RuSHA) zu arbeiten, dem er bis 1944 angehörte.[1] Bartholomeyczik beteiligte sich auch an der Forschung für den Generalsiedlungsplan Ost. So wurde 1943/44 eine Arbeit von ihm zum Thema „Erforschung der rechtlichen Voraussetzungen und der Rechtsform der Ostsiedlung“ von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.[2] Er war Dozent an der von den Nationalsozialisten gegründeten Reichsuniversität Posen und den Universitäten in Frankfurt, Göttingen und Breslau. In Breslau war er auch Landgerichtsrat. Bartholomeyczik war Mitglied im Erbrechtsausschuss der Akademie für deutsches Recht.
Wirken nach 1945 [Bearbeiten]
Nach 1945 arbeite Bartholomeyczik als Syndikus für Unternehmen der Industrie und als Repetitor. Er setzte sich auch für die Interessen der Professoren ein, die nach dem Ende der NS-Herrschaft die Universitäten hatten verlassen müssen. Im Jahr 1956 wurde er auf eine zivilrechtliche Professur an der Universität Mainz berufen, die er bis zu seiner Emeritierung 1972 innehatte. Zwischenzeitlich war er auch Oberlandesgerichtsrat in Koblenz.
Bartholomeyczik veröffentlichte über 70 größere Publikationen. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit waren dabei das Wirtschaftsrecht sowie das Erb- und Familienrecht.
Veröffentlichungen [Bearbeiten]
* Die Stimmabgabe im System unserer Rechtshandlungen (Dissertation) - 1934.
* Die Miterbengemeinschaft im künftigen Recht (Habilitationsschrift) - 1939.
* Die Kunst der Gesetzesauslegung, 4. Auflage 1967.
* Erbrecht (zusammen mit Wilfried Schlüter) - 10. Auflage 1975.
Literatur [Bearbeiten]
* Ernst Klee: Horst Bartholomeyczik In: Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 29 - 2003.
* Festschrift für Horst Bartholomeyczik zum 70 Geburtstga. - Berlin 1973
* Wolfgang Harms: Nachruf auf Horst Bartholomeyczik. In: NJW 1975, S. 1550.
Weblinks [Bearbeiten]
* Literatur von und über Horst Bartholomeyczik im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Horst Bartholomeyczik • PICA-Datensatz • Apper-Personensuche)
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1. ↑ Isabell Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut - das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS, S. 135, 150.
2. ↑ Isabel Heinemann, Willi Oberkrome, Sabine Schleiermacher, Patrick Wagner: Wissenschaft - Planung - Vertreibung. Der Generalplan Ost der Nationalsozialisten, Katalog zur Ausstellung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, S. 26.
http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Bartholomeyczik
Stasi-Altlasten Neue Stasi-Vorwürfe gegen GdP-Chef
25.08.2011
von Alexander Fröhlich
Das Archiv vergisst nicht. In den Akten von Stasi-Opfern ist belastendes Material gefunden worden. Wie der RBB berichtete, wird der Gewerkschaftsboss Andreas Schuster von der Stasi-Unterlagenbehörde nun offiziell als inoffizieller Mitarbeiter (IM) eingestuft.
Das RBB-Politmagazin Klartext hat neue Akten gefunden und es geht diesmal um den Brandenburger GdP-Chef Andreas Schuster. Eine Vorsitzende Richterin am Sozialgericht Potsdam wird wegen ihrer DDR-Vergangenheit von ihrer Funktion entbunden. entbunden.
Potsdam - Er lehnt die neue Stasi-Überprüfung beim Führungspersonal der Brandenburger Polizei ab und er saß Anfang der 1990er Jahre in der sogenannten Bischofskonferenz neben drei Kirchenvertretern und einem Verwaltungsjuristen, als Polizisten auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft wurden. Aber auch gegen Andreas Schuster, seit 20 Jahren Brandenburger Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), stehen seit zwei Jahren schwere Stasi-Vorwürfe im Raum, die er stets zurückwies. Nun aber hat das RBB-Politmagazin Klartext neue Akten gefunden, die nach einem Bericht von Mittwochabend eindeutig „IM Werner“ zuzuordnen sind, der Schuster gewesen sein soll. Die Stasi-Unterlagenbehörde stufe Schuster als inoffiziellen Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit ein, berichtete Klartext.
Der GdP-Chef selbst wollte sich am Mittwoch auf Anfrage nicht zu den neuen Vorwürfen äußern. Er wolle sich erst den Fernsehbeitrag ansehen und die Akten bei der Stasi-Unterlagenbehörde anfordern, sagte er den PNN.
Bereits 2009 hatte Klartext die Personalkarteikarte zu IM „Werner“ gefunden. Ebenso gab es Hinweise auf eine konspirative Wohnung, in der er sich mit einem Führungsoffizier getroffen haben soll. Damals bestritt Schuster vehement, gespitzelt zu haben. Auch die Gewerkschaft wies die Vorwürfe als unhaltbar zurück. Schuster, seit 20 Jahren Landeschef und im Bundesvorstand der GdP, habe sich mehrfach Überprüfungen durch Brandenburgs Innenministerium und die Stasi-Unterlagenbehörde unterzogen, hieß es von der Gewerkschaftsspitze.
Nun aber wurde Klartext in einer Opferakte fündig, was dem Bericht zufolge als klares Indiz für eine aktive, bisher geleugnete IM-Tätigkeit zu werten sei. Die eigentliche Akte von „IM Werner“ war vom früheren Führungsoffizier vernichtet worden, was dieser gegenüber dem Magazin auch bestätigte. In der Opferakte geht es um einen vom hochrangigen „IM Werner“ bespitzelten Kollegen in der Führungsebene der Polizei im früherer DDR-Bezirk Cottbus
Für Zündstoff dürfe ein weiterer Klartext-Beitrag von Mittwochabend über brisante Stasi-Fälle in der Justiz sorgen, die erneut Zweifel an der Prüfpraxis in Brandenburgs Justiz zu Beginn der 1990er Jahre aufkommen lassen. Wie das Politmagazin am Mittwochabend berichtete, soll in Frankfurt (Oder) tätige Staatsanwalt Peter Parzyjegla als NVA-Offizier unter dem IM-Decknamen „Otto Röder“ Kameraden bespitzelt haben und als Militärstaatsanwalt in der DDR tätig gewesen sein und mit der Staatssicherheit zusammenarbeitet haben.
In einem Fall hatten die Recherchen von Klartext bereits Konsequenzen. Am Mittwoch ist am Potsdamer Sozialgericht die Vorsitzende Richterin einer Kammer, die sich mit DDR-Unrecht befasst, von ihrer Funktion entbunden worden. Das bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Abend. Sie soll nach dem RBB-Bericht in der DDR selbst mehrere Unrechtsurteile gefällt haben. Konkret ging es laut Klartext etwa um eine Frau, die noch 1989 zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde, weil sie über die ungarische Grenze in den Westen zu ihrem Mann flüchten wollte. Aus den Stasi-Unterlagen geht laut RBB hervor, dass die Richterin mit ihrem Urteil den Willen der Stasi ausgeführt haben soll. Dem Magazin liegen 15 vergleichbare Urteile vor.
Im Gegensatz zu Innenminister Dietmar Woidke (SPD), der Handlanger der SED-Diktatur in Polizei und Justiz für nicht tragbar hält, hatte Justizminister Volkmar Schöneburg einen neuen Stasi-Check unter Richtern und Staatsanwälten als unverhältnismäßig abgelehnt. Schöneburg war am Mittwoch über die neuen Enthüllungen bereits informiert, das Ministerium selbst rechnet mit einer turbulenten Sitzung des Rechtsausschusses am heutigen Donnerstag
http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/570350/
Kommentar Väternotruf:
Was ist das nur für eine Aufregung im Land Brandenburg. Eine Sozialrichterin wird vom Dienst suspendiert, weil sie zu DDR Zeiten als stramme Genossin für die Durchsetzung der Parteilinie sorgte. Dabei waren ab 1949 mindestens die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in der damaligen Bundesrepublik Deutschland in NS-Verbrechen verwickelt oder haben diese selber aktiv verübt. Die haben fast alle einen Persilschein von der CDU-Regierung unter Konrad Adenauer erhalten, bekamen dicke Staatsrenten, während Opfer der NS-Justiz erneut in westdeutschen Gefängnissen eingesperrt wurden. So etwa der Nazistaatsanwalt Eduard Dreher, der nach dem Krieg einer der einflussreichsten westdeutschen Strafrechtler und Referatsleiter im Bundesjustizministerium wurde. Der Schoss ist fruchtbar noch aus dem das kroch, so Bertolt Brecht bezugnehmend auf den NS-Nachfolgestaat Bundesrepublik Deutschland, der von seiner Gründung an so viel braunen Ungeist gespeichert hatte, dass z.B. das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erst im Jahr 2008 außer Kraft gesetzt wurde. Kein Wunder, wenn sich in diesem NS-Nachfolgestaat namens BRD aufrechte Demokraten nie so recht wohl gefühlt haben.
Eduard Dreher
Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau (heute
Ortsteil von Dresden); † 13. September 1996 in Bonn)[1] war ein deutscher
Jurist und hoher Ministerialbeamter in der frühen Bundesrepublik Deutschland.
Zur Zeit des Nationalsozialismus war Dreher erster Staatsanwalt am Sondergericht
Innsbruck und stieg in den 1960er Jahren zu einem der einflussreichsten
westdeutschen Strafrechtler auf. Dreher ist durch seinen Kommentar zum
Strafgesetzbuch bekannt geworden.
Leben [Bearbeiten]
Dreher war Sohn des Dresdner Kunstakademie-Professors
Richard Dreher. Er besuchte die Kreuzschule und studierte von 1926 bis 1929 in
Wien, Kiel, Berlin und Leipzig Rechts- und Staatswissenschaften. Nach dreijährigem
Vorbereitungsdienst in Dresden schloss er 1933 seine juristische Ausbildung ab,
ein Jahr zuvor hatte er bei Hermann Jahrreiß in Leipzig promoviert.[2] Am 1.
Mai 1937 trat er der NSDAP bei.[3] Von 1938 bis Kriegsende war Dreher
Staatsanwalt in Leipzig, Dresden und Innsbruck. 1943 wurde er zum Ersten
Staatsanwalt des Sondergerichts in Innsbruck befördert, wo politische Gegner
juristisch „ausgeschaltet“ wurden. Zudem war er stellvertretender
Generalstaatsanwalt.[1] Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam er nach zwei
Jahren als Rechtsanwalt in Stuttgart 1951 in das Bundesministerium der Justiz
zur Abteilung II für Strafrecht und Verfahren. Er wurde Generalreferent im
Bundesjustizministerium für die "Große Strafrechtsreform" und war
Herausgeber des bekannten Kommentars von Schwarz-Dreher, später Dreher, dann
Dreher-Tröndle.
Sondergericht Innsbruck [Bearbeiten]
Außerhalb des juristischen Fachpublikums wurde er durch
die insbesondere durch die im Braunbuch der DDR publizierten Vorwürfe bekannt.
Bereits im Mai 1957 legte ihm der Ausschuss für Deutsche Einheit seine Tätigkeit
als Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck zur Last. In der Verhandlung
des Sondergerichts Innsbruck am 15. April 1942 beantragte Staatsanwalt Dreher
gegen die österreichische Hausiererin Karoline Hauser die Todesstrafe. Frau
Hauser hatte von einem Altstoffhändler Kleiderkarten gekauft, die dieser zum
Einstampfen geben sollte. Das Sondergericht folgte dem Antrag Drehers nicht. Es
verurteilte Frau Hauser zu 15 Jahren Zuchthaus. Dreher genügte das nicht und
erhob die Nichtigkeitsbeschwerde. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und
verwies nochmals zurück. Am 14. August 1942 beantragte Dreher wieder die
Todesstrafe. Das Sondergericht folgte wieder nicht seinem Antrag und verblieb im
selben Strafmaß. Dreher ließ die Angeklagte in ein Arbeitserziehungslager
verbringen, was in der Sache einem Konzentrationslager entsprach (Aktenzeichen:
KLS. 37/42). Ein weiteres Opfer ist der Gärtner Josef Knoflach. Auf Antrag
Drehers verhängte das Sondergericht Innsbruck das Todesurteil, weil er ein
Fahrrad unbefugt benutzt hatte und einige Lebensmittel entwendete.
Bundesjustizministerium [Bearbeiten]
Obschon Dreher oft angegriffen wurde, machte er von 1951
bis 1969 Karriere im Bundesjustizministerium. Zunächst war Dreher zwischen 1951
und 1966 Leiter des Referates für Sachliches Strafrecht. Ab 1954 war zuständig
für die Strafrechtsreform. Zusätzlich zu diesem Generalreferat war er von 1954
bis 1961 Leiter des Referates für das Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil, 1961
bis 1969 (bis 1966 zusätzlich) Leiter der Unterabteilung II A.
Fatal war seine Rolle in der Frage in der Verjährung
der Beihilfe zum Mord. Das betraf vor allem die Angeklagten in den NS-Prozessen.
Die waren nach ständiger Rechtsprechung wenn dann nur Gehilfen der Täter
Hitler, Himmler und Heydrich. Dreher zeigte sich auch hier als qualifizierter
Jurist. Im Oktober 1968 ist das sogenannte Einführungsgesetz zum
Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG) in Kraft getreten. Artikel 1 Ziffer 6 (§ 50
Abs. 2 StGB a.F:) „Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse
oder Umstände (besondere persönliche Merkmale), welche die Strafbarkeit des Täters
begründen, beim Teilnehmer [an der Mordtat], so ist dessen Strafe nach den
Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern." Dementsprechend
reduzierte sich auch das für dieses Delikt vorgesehene Strafmaß und - anders
als heute § 78 - die damit verknüpfte Verjährungsfrist von 20 Jahre auf 15
Jahre. Da man aber Taten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren am 8. Mai 1960
hatte verjähren lassen, waren die Verbrechen sämtlicher Nazi-Mordgehilfen auf
einen Schlag rückwirkend seit 1960 verjährt[4] (Der Beginn der Verjährung
eines Mords wurde in der Verjährungsdebatte 1965 auf das Jahr 1949 verlegt).
Diese gesetzgeberische Tat ging auf den
Ministerialdirigenten Dreher zurück.[5] Allerdings ist zu berücksichtigen,
dass ähnlich auch beim Alternativentwurf 1966 vorgegangen wurde.[6] Der 5.
Strafsenat des Bundesgerichtshofes beschloss am 20. Mai 1969 (BGH NJW 1969, 1181
ff.) in einem Grundsatzurteil im ersten Verfahren einer großangelegten
Prozessserie um das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), dass „solche Beihilfe
zum Mord nach der neuen Fassung des § 50 Abs. 2 StGB [...] verjährt“. Dies
hatte zur Konsequenz, dass Art. 1 Ziff. 6 EGOWiG zu einer „verschleierten
Amnestie für den größten Teil der Gehilfen bei nationalsozialistischen
Gewaltverbrechen“ führte.[7]
Werke [Bearbeiten]
Er war Kommentator des Strafgesetzbuches in der Reihe
der Beckschen Kurzkommentare von 1961 bis 1977 (23.-37. Auflage). Das Werk gilt
als Standardwerk, wurde von Tröndle weitergeführt, firmiert heute unter
Fischer.
Literatur [Bearbeiten]
Ernst
Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007.
ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)
Hans-Heinrich
Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher zum 70.
Geburtstag. De Gruyter, Berlin 1977. ISBN 3-11-005988-6. (1. Auflage)
Einzelnachweise [Bearbeiten]
↑
a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007,
S. 118.
↑
Hans-Heinrich Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher
zum 70. Geburtstag, Berlin 1977, S. 1 f.
↑
Helmut Kramer: "Eduard Dreher: Vom Sondergerichtsdezernenten zum führenden
Strafrechtler der Bundesrepublik", in: Justizministerium NRW (Hrsg.):
"Zwischen Recht und Unrecht. Lebensläufe deutscher Juristen",2004, S.
101ff..
↑
Ingo Müller: "Der strafrechtliche Umgang mit der NS-Vergangenheit"
Infobrief Nr. 94 (2005) des RAV
↑
Marc von Miquel: "Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und
Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren", Göttingen 2004, S. 333ff.
↑
Marc von Miquel: "Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und
Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren", Göttingen 2004, S. 327.
↑
Hubert Rottleuthner, Rechtshistorisches Journal 2002, Seite 665ff.
Weblinks [Bearbeiten]
Literatur
von und über Eduard Dreher im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Eduard
Dreher im Braunbuch der DDR
http://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher
Parallel zur Verfolgung der westdeutschen Kommunisten durch die NS-Nachfolgejustiz in der BRD ab 1956, die permanente strafrechtliche Verfolgung von Schwulen in der damaligen Bundesrepublik Deutschland, Tausende wurden eingesperrt, kein einziger der dafür verantwortlichen Richter und Staatsanwälte wurde dafür je zur Verantwortung gezogen. Der grüne Vorzeigeschwule, MdB Volker Beck, scheint auch nicht sonderlich viel Aktivitäten entfaltet zu haben, damit hier noch eine nachträgliche Rechenschaftsziehung der an den Verfolgungen beteiligten westdeutschen Richter und Staatsanwälte hätte stattfinden können.
Und dann die rechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 bis heute mit dem Segen der Bundesregierung, des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes praktiziert wurde. Wann werden diese Richterinnen und Richter zur Verantwortung gezogen?
Niedersachsens Justiz stellt sich der eigenen Vergangenheit
Ausstellung: Justiz im Nationalsozialismus
Im Jahr 1990 wurde im Auftrag des Niedersächsischen Justizministeriums in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel eine Gedenk- und Dokumentationsstätte für die Opfer der NS-Justiz eingerichtet. Im damaligen Strafgefängnis Wolfenbüttel war 1937 eine von zwei zentralen Hinrichtungsstätten für Norddeutschland errichtet worden. Seit Oktober 1993 ist die Gedenkstätte der Landeszentrale für politische Bildung angegliedert.
In der Gedenkstätte wird seit 1999 die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus – über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes" mit großem Erfolg gezeigt. Auf erschütternde und eindrucksvolle Weise wird dort verdeutlicht, wie die NS-Justiz bis in die letzten Kriegstage Menschen verfolgte und hinrichten ließ.
Damit stellt sich die niedersächsische Justiz der eigenen Vergangenheit, um lange Versäumtes und Verdrängtes spät, aber nicht zu spät zu leisten.
Damit trägt sie dazu bei, den Rechtsextremismus zu bekämpfen und für den demokratischen Rechtsstaat zu streiten.
Der Blick auf die Vergangenheit, in der sich die Justiz vom Recht löste um dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat willig zu dienen, schärft auch den Blick auf Entwicklungen in der Gegenwart. Denn es ist Aufgabe der Justiz, für die Wahrung der vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte und gegen Intoleranz und Gewalt einzutreten.
Was zeigt die Ausstellung?
Sie dokumentiert die Entwicklung der deutschen Justiz in den Jahren 1933 bis 1945. Im Mittelpunkt steht dabei das Strafrecht. Mindestens 30.000 vollstreckte Todesurteile und zahlreiche hohe Freiheitsstrafen zeugen in erschreckender Weise von der Tätigkeit deutscher Staatsanwälte und Richter. Diese hatten kompetent und mit großem persönlichem Engagement einem totalitärem System gedient, das alle Gegner und Nichtangepassten ebenso wie so genannte Fremdvölkische und "rassisch Minderwertige" der Vernichtung preisgab.
Dokumentiert wird ebenso, wie die Justiz nach 1945 mit den Verbrechen deutscher Richter und Staatsanwälte umging. Keiner wurde wegen seiner Tätigkeit bestraft. Das gesetzliche Unrecht wurde nicht kritisch aufgearbeitet, sondern gerechtfertigt. Die Opfer der NS-Justiz wurden so zum zweiten Mal zu Opfern gemacht.
Wanderausstellung
Schnell war die Nachfrage so groß, dass die Idee einer zusätzlichen Wanderausstellung entwickelt und umgesetzt wurde. Dabei setzte das Konzept auf die Mitarbeit der örtlichen Justiz, der Hochschulen ebenso wie der Geschichtswerkstätten, von Verbänden und Organisationen.
Zum ersten Mal ging damit eine Ausstellung über die NS-Justiz dorthin zurück, wo "im Namen des Deutschen Volkes" Verbrechen verübt wurden, nämlich in die Gerichte. Die Basisausstellung wurde ergänzt durch Regionalteile, örtliche Veranstaltungen und ein umfangreiches Angebot an pädagogisch-didaktischen Materialien. Der enge Bezug auf Niedersachsen und die jeweilige Ausstellungsregion regte zur Auseinandersetzung mit der lokalen Justizgeschichte an. Täter wie Opfer wurden aus der Anonymität geholt.
Mehr als 58.000 Besucher sahen an insgesamt 10 Stationen in ganz Niedersachsen und in Berlin die Wanderausstellung "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes" und mehr als 670 Gruppen erhielten eine Führung durch die Ausstellung.
Jetzt ist die Ausstellung an ihren Stammsitz in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel zurückgekehrt und kann dort besichtigt werden.
Kontakt:
Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel
Wilfried Knauer
Ziegenmarkt 10, 38300 Wolfenbüttel
Tel: 05331/807 – 244 oder – 114
Fax: 05331/881083
e-mail: wilfried.knauer@jva.wf.niedersachsen.de
http://www.mj.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=3761&article_id=10004&_psmand=13
gefunden am 20.07.2011
Kommentar Väternotruf:
Während in Niedersachsen der Opfer des Nationalsozialismus gedacht wird, werden in Schleswig-Holstein im Amtsgericht Flensburg und dem Landgericht Flensburg die nationalsozialistischen Täter geehrt
Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945
und dies wird dann auch noch vom Präsident des Landgerichtes Dr. Volker Willandsen abgestritten. Ausführlich siehe hierzu unter Landgericht Flensburg.
Hartwig Schlegelberger
Hartwig Schlegelberger (* 9. November 1913 in Berlin; † 6.
Oktober 1997 in Flintbek) war ein deutscher Politiker (CDU). Er war
NS-Militärjurist, von 1961 bis 1963 Finanzminister und von 1963 bis 1971
Innenminister und außerdem Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes
Schleswig-Holstein.
Leben und Beruf
Nach dem Abitur an einem
Humanistischen Gymnasium absolvierte Schlegelberger ein Studium der Rechts- und
Staatswissenschaften in Tübingen und Berlin. 1934 wurde er Mitglied des Corps
Franconia Tübingen.[1] Nach dem ersten juristischen Staatsexamen und dem
Referendariat bestand er 1940 das Assessorexamen. 1941 promovierte er an der
Eberhard-Karls-Universität Tübingen zum Dr. iur.[2]
Von 1943 bis 1945 war
er Oberstabsrichter am Marinekriegsamt Berlin und wirkte an Todesurteilen wegen
Wehrkraftzersetzung und Bagatelldelikten als Ankläger mit.[3] Ab 1946 arbeitete
er am Kreiswohlfahrtsamt und später als Kreissyndikus in Flensburg.
Hartwig Schlegelbergers Vater Franz Schlegelberger war von 1931 bis 1942
Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz, der im Nürnberger
Juristenprozess wegen Kriegsverbrechen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt
worden war, wegen Haftunfähigkeit aber vorzeitig entlassen wurde. Sein älterer
Bruder, Günther Schlegelberger, trat nach dem Krieg in den Auswärtigen Dienst
und ist 1974 als deutscher Botschafter in Panama gestorben. Hartwig
Schlegelberger war verheiratet mit Luise geb. Freifrau von Rotberg (1913–1982)
und hinterließ zwei Töchter, Patricia Aden und Regine Schlegelberger-Erfurth.
Politik
Seit 1953 war Schlegelberger Mitglied der
CDU. Er war lange Jahre Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Flensburg.
Abgeordneter
Von 1958 bis 1975 war Schlegelberger Mitglied des Landtages
von Schleswig-Holstein. Hier war er von 1958 bis 1961 Vorsitzender des
Finanzausschusses.
Hartwig Schlegelberger zog stets als direkt gewählter
Abgeordneter des Wahlkreises Flensburg-Ost in den Landtag ein.
Öffentliche
Ämter
Von 1954 bis 1961 war er Landrat des Kreises Flensburg.
Am
6. November 1961 wurde er als Finanzminister in die von Ministerpräsident
Kai-Uwe von Hassel geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein berufen. Am
1. Mai 1963 wechselte er in das Amt des Innenministers in der mittlerweile von
Ministerpräsident Helmut Lemke geleiteten Regierung. Ab dem 14. Februar 1963 war
Schlegelberger außerdem Stellvertreter des Ministerpräsidenten. Nach der
Landtagswahl 1971 schied er am 24. Mai 1971 aus dem Amt.
Ehrenämter
Schlegelberger war viele Jahre Präsident vom Deutschen Roten Kreuz,
Landesverband Schleswig-Holstein. Von 1979 bis 1991 war er Vizepräsident der
DRK, zuletzt Präsident des DRK Berlin. 1993 wurde die Persönlichkeit
Schlegelbergers zu dessen 80. Geburtstag ausdrücklich gewürdigt: „Unsere Jugend
braucht Vorbilder wie Sie.“ (Bundeskanzler Helmut Kohl), „Ihr ganzes Leben war
dem Dienen am Gemeinwohl gewidmet“, (Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard
Diepgen), „Schlegelbergers Lebensweg sei gekennzeichnet vom Einsatz für ein
friedliches, tolerantes Miteinander der Menschen“ (Berliner Morgenpost).[4]
1995 folgte sein Rücktritt nach Vorwürfen wegen SA-Zugehörigkeit,
dreimaligen Antrags auf NSDAP-Mitgliedschaft und Anwesenheit bei Hinrichtungen
wegen Bagatelldelikten.[5]
Als Vorsitzender des Deutschen Grenzvereins e.
V. setzte sich Schlegelberger bereits als Landrat in Flensburg für die
Verbesserung der deutsch-dänischen Beziehungen ein.
Ehrungen
1968
Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern
1973 Großes Bundesverdienstkreuz mit
Stern und Schulterband
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Hartwig_Schlegelberger
Solche Verbrecher wie Hartwig Schlegelberger (CDU) hat die Bundesrepublik Deutschland in hohe Ämter gehievt. Kein Wunder, wenn im Gebäude des Amts- und Langerichts Flensburg eine NS-affine Gedenktafel aufgehängt ist.
Ex-Justizminister Tschadek war ein "Blutrichter"
03. September 2010 18:31
Doppel-Justizminister Otto Tschadek (re.) 1960 am Ende seiner zweiten Amtszeit mit Nachfolger Christian Broda.
Wiener Politologe findet Dokumente, die belegen, dass der spätere SPÖ-Politiker als Militärrichter mindestens vier Menschen zum Tode verurteilt hat
Wien - In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung:
Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf,darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
Dabei war der Sohn eines Lehrers, der am 31. Oktober 1904 in Trautmannsdorf nahe Bruck an der Leitha geboren worden war, während seines Studiums der Rechtswissenschaften bei den sozialistischen Studierenden aktiv, ab 1927 sogar deren Vereinsobmann. Als im selben Jahr sein Vater starb, half ihm die Partei, besonders der spätere Innenminister und damalige Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich, Oskar Helmer. Tschadek erhielt ein Stipendium und fand in Helmer einen Mentor auf Lebzeit. Seine sozialistische Gesinnung brachte Tschadek während des Austrofaschismus sogar in Haft. Sieben Monate wurde er in den Anhaltelagern Kaisersteinbruch und Wöllersdorf eingesperrt.
Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. Dort gründete er auch die neue städtische SPD mit. Seine Weste war reingewaschen, die Karriere in der Politik konnte beginnen. 1946 holte ihn sein Mentor Helmer, der damals für die SPÖ in der Regierung saß, ins österreichische Parlament. Drei Jahre später war Tschadek Justizminister, ein Amt, das er von 1949 bis 1952 und von 1956 bis 1960 ausübte. Danach wurde er Landeshauptmann-Vize in Niederösterreich.
Seine Todesurteile hat Tschadek zu Lebzeiten stets verschwiegen. "Viele waren der Meinung, dass ein Kriegsrichter auch ein Blutrichter sein musste. In Wirklichkeit lagen die Dinge vollkommen anders", schrieb er in seiner Autobiografie. In einer vom heutigen Standard-Herausgeber Oscar Bronner mitgestalteten Radiosendung aus dem Jahr 1965 meinte er sogar, "man konnte als Richter in der damaligen Zeit, wenn man einige Zivilcourage hatte, sogar manches Unheil verhindern."
"Was ist sonst ein Blutrichter? Mit diesen vier Urteilen ist er das" , sagt der Wiener Politologe Walter Manoschek und verweist auf den Fall Filbinger, der Deutschland in den 1970er-Jahren beschäftigt hatte. Damals musste der CDU-Politiker Hans Filbinger wegen ebenfalls vier Todesurteilen aus seiner Zeit als NS-Militärrichter als Ministerpräsident von Baden-Württemberg zurücktreten. Manoschek: "Auch der Umgang mit der eigenen Vergangenheit war ähnlich: Beide hatten kein Unrechtsbewusstsein." Dass nach wie vor belastende Akten aus der NS-Zeit auftauchen, überrascht Manoschek nicht: "Es gibt in vielen Berufsständen, bei den Ärzten etwa oder eben bei den Richtern, keine historische Aufarbeitung. Eben weil da noch einige Leichen im Keller liegen, herrscht daran wenig Interesse."
Tschadeks Leben wird nun in die Wanderausstellung "Was damals Recht war..." eingearbeitet, die sich mit den Opfern und Tätern der Militärjustiz beschäftigt und im Herbst 2009 in Wien zu sehen war. "Jetzt kommt die Ausstellung nach Klagenfurt, und Tschadeks Vita wird eine der fünf Täter-Biografien sein, die dort angeführt werden" , erzählt der Politologe Geldmacher. Am 9. September startet die Schau im Künstlerhaus.
Otto Tschadek wurde 1969 in einem Ehrengrab in Bruck an der Leitha beigesetzt. Es mag eine Ironie der Geschichte sein, dass Tschadek sein Ministeramt 1960 ausgerechnet an seinen Parteikollegen Christian Broda übergab. Denn auch Broda hatte Kontakt mit der NS-Militärjustiz. Er war 1943 wegen "Nichtanzeigung eines hochverräterischen Unternehmens" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Peter Mayr/DER STANDARD, Printausgabe, 4./5. 9. 2010)
http://derstandard.at/1282978899417/Ex-Justizminister-Tschadek-war-ein-Blutrichter
Ulrich Vultejus zum Achtzigsten
Justizreform erschöpft sich nicht in der Veränderung von Strukturen und Gesetzen. Sie ist ein gesellschaftlicher Prozess, der vor dem Hintergrund einer kritischen öffentlichen Diskussion in dem Wandel der Mentalität der Juristen selbst wurzelt. Diese schlichte Erkenntnis brauchte lange Zeit, um Anhänger unter den Richtern zu finden. Einer, der viel dazu beigetragen hat, ist Ulrich Vultejus. Ihn, der am 12. Juli 2007 seinen achtzigsten Geburtstag feiert, muss man auf die Frage, welche Juristen in die zur Halbzeit der Bundesrepublik noch eintönig-mausgraue (politisch: schwarze) Justizszene Farbe gebracht haben, mit an erster Stelle nennen.
Dem in einem liberalen und NS-kritischen Elternhaus aufgewachsenen Siebzehnjährigen trug sein lebenslanger Nonkonformismus schon 1943 ein schließlich eingestelltes Strafverfahren ein. Unter Berufung auf ein angeblich eingereichtes, aber tatsächlich nicht vorhandenes ärztliches Attest war er zwölf Monate lang dem Dienst in der Hitlerjugend ferngeblieben. Später wusste er sich mit Hilfe eines verständnisvollen Krankenhausarztes der Einberufung zur Wehrmacht zu entziehen.
Über das mit einem glänzenden Examen abgeschlossene Jurastudium und die Referendarzeit führte der berufliche Lebensweg Vultejus zunächst als Richter an das idyllische Amtsgericht Bad Harzburg, bis er wegen dessen Auflösung zum Amtsgericht Hildesheim als dessen stellvertretender Direktor kam. Mit seiner Forderung nach gesellschaftlichem Engagement gerade auch der Juristen machte er Ernst: durch seine Mitarbeit im Bundesvorstand der in der Gewerkschaft ÖTV organisierten Richter (auch als niedersächsischer Landesvorsitzender) und in dessen Strafrechtsausschuss, als Vorsitzender der Humanistischen Union, der bis heute wichtigen und unverzichtbaren Bürgerrechtsvereinigung, bei Landtagsanhörungen und mit vielen anderen Initiativen. An mehreren Fachhochschulen war er in der Lehre tätig. Als Richter verkörperte er das Gegenbild des reinen Rechtstechnokraten, mit verständlich gemachten Entscheidungen, die wegen seiner einfühlsamen und umgänglichen Verhandlungsführung selbst von den verurteilten Angeklagten meist akzeptiert wurden. Durch die Zivilcourage, mit der er sich dem nach oben orientierenden Justizapparat, auch dem von der Kollegenschaft ausgehenden Anpassungsdruck stets widersetzte, gab er vorbildhaft der jüngeren Richtergeneration seiner Zeit wichtige Impulse.
Dass ein so vielseitiger, seinen Beruf kritisch reflektierender Jurist nicht für hohe Beförderungsämter geschaffen war – dort muss man vor allem die Fähigkeit zur trockenen Scheingelehrsamkeit und natürlich zum Opportunismus unter Beweis stellen – liegt nahe. So blieb er bis zur Pensionierung Amtsrichter. Leiter einer großen Gerichtsbehörde, dort durch die Konzentration auf organisatorische Aufgaben den Menschen entfremdet, wollte er ohnehin nie sein. Der Zeit als Richter in Bad Harzburg hat er wohl etwas nachgetrauert. An einem kleinen Gericht ist der Richter dem Leben der Bürger am engsten verbunden.
In der öffentlichen Wahrnehmung stand weniger der Richter als der Justizkritiker Vultejus im Vordergrund. Auch da zeigte er Rückgrat. Es waren seinerzeit spektakuläre Fälle, die Vultejus in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht haben: Unter dem von der Justizverwaltung missbrauchten Stichwort „Mäßigungsgebot“ – danach habe ein Richter sich mit kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit zurückzuhalten, bis hin zur Kritikabstinenz gegenüber Vorgesetzten und Kollegen – versuchte das niedersächsische Justizministerium, vertreten durch folgsame Gerichtspräsidenten, hartnäckig immer wieder, Ulrich Vultejus einen Maulkorb umzuhängen. Durch Mitunterzeichnung einer Zeitungsanzeige war er im Jahre 1980 mit anderen Bürgern für die Aufrechterhaltung eines Arbeitsgerichtsurteils eingetreten, das in einem Berufsverbotsfall einem Lehramtsanwärter Recht gegeben hatte. Gegen dies Urteil hatte das niedersächsische Justizministerium nicht nur das mit linientreuen Richtern besetzte Landesarbeitsgerichte angerufen, sondern auch den jungen Arbeitsrichter, der das Urteil sorgfältig begründet hatte, schikaniert und schließlich zum Ausscheiden aus der Justiz gedrängt. Der an das Landesarbeitsgericht gerichtete Appell des Zeitungsaufrufs, es bei der verfassungsgemäßen Entscheidung des Arbeitsgerichts zu belassen, hatte die absurde Folge eines disziplinarischen Verweises mit dem Vorwurf, Vultejus habe durch Mitunterzeichnung der Zeitungsanzeige die hohen Herren des Landesarbeitsgerichts unter Druck gesetzt.
Zu einem ersten Disziplinarverfahren gegen Vultejus war es schon im Jahre 1976 gekommen. Damals hatte er mit seinen Schöffen über die Anklage gegen den leitenden Manager eines großen Unternehmens zu entscheiden. Dem Wirtschaftsboss war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, die Betriebsratwahl in seinem Unternehmen dadurch behindert zu haben, dass er die Hälfte der Belegschaft entließ. Als der Manager – obgleich ausdrücklich vorher gewarnt – der Hauptverhandlung provokatorisch fern blieb, behandelte Vultejus ihn wie jeden anderen Bürger: Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Deshalb, aber auch weil Vultejus Vorsitzender der Fachgruppe in der Gewerkschaft ÖTV sei, lehnte der Verteidiger des Angeklagten Vultejus als Richter ab. Der dafür zuständige Direktor des Amtsgerichtes, seinerseits Mitglied des konservativen Richterbundes und auch der CDU, gab dem Ablehnungsantrag ohne jegliche Begründung statt. Das löste ein lebhaftes Echo in Presse und Rundfunk aus. Auch Vultejus, der sich von der wirtschaftsnahen Presse scharf angegriffen sah, wurde schließlich interviewt. Auf die Frage des Interviewers, ob der Amtsgerichtsdirektor den Ablehnungsbeschluss nicht hätte begründen müssen, anstatt sich einfach stillschweigend den Ablehnungsgründen des Verteidigers anzuschließen, entgegnete Vultejus, ja, er halte die Entscheidung für unfair, übrigens auch deshalb für gesetzwidrig, weil der Staatsanwaltschaft kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Vor allem empöre ihn die Ablehnung, weil sie unterstelle, dass gewerkschaftszugehörige Richter weniger objektiv als konservative urteilen würden. Auch wegen dieses Interviews wurde Vultejus disziplinarrechtlich verfolgt. Zwar wurde er in erster Instanz freigesprochen. Von den in die höhere Ebene eingebetteten Richtern der weiteren Instanzen wurde er aber schließlich verurteilt.
Befremdlich war auch die Einmischung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki. In einem langen Leserbrief in einer Tageszeitung warf Franzki Vultejus eine Verletzung seiner Amtspflichten vor. Mit diesem öffentlichen Angriff gegen einen Untergebenen hatte der Oberlandesgerichtspräsident gegen seine eigene Dienstpflicht, nämlich zur Fürsorge und guten Zusammenarbeit mit seinen Richtern, verstoßen. Um eine Erwähnung des Namens Franzki kommt man hier aber auch aus einem anderen Grunde nicht herum. Franzki hatte nämlich in eigener Person gezeigt, wie sehr man in der Frage, ob jemand befangen sei, nach zweierlei Maß urteilen kann: Als Vultejus sich einmal an einer Diskussion zur Ausklammerung der NS-Justiz in der Richterfortbildung beteiligen wollte, hatte Franzki dies zu verhindern versucht. Auch sonst hatte er sich immer wieder der rückhaltlosen Aufarbeitung der NS-Justiz widersetzt, hatte sich sogar selbst zu Vorträgen an der Deutschen Richterakademie in Trier mit apologetischer Tendenz zu diesem Thema in den Vordergrund gedrängt. War er dafür wirklich an erster Stelle berufen? Darüber, dass Franzki einen für zahlreiche Todesurteile verantwortlichen Reichsanwalt am Volksgerichtshof zum Vater hatte, habe ich bislang, zu Lebzeiten von Harald Franzki, geschwiegen. Jemand für die Verfehlungen von Familienangehörigen verantwortlich zu machen, wäre ja eine Art Sippenhaft. Ist ein Jurist mit einer solchen Familienvergangenheit aber wirklich unvoreingenommen, wenn er die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu behindern sucht? Neben Harald Franzki gab es in der bundesdeutschen Justizgeschichte allerdings zahlreiche weitere Beispiele dafür, dass arrivierte Söhne oder auch die als Schüler und Assistenten schwer belasteter NS-Juristen Aufgewachsenen sich an der Vergangenheitsverdrängung maßgeblich beteiligt haben.
Durch all diese Reglementierungsversuche und weitere Schikanen ließ Vultejus sich nicht davon abbringen, für richterliche Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit zu kämpfen. Unverdrossen brachte er es bis vor den Bundesgerichtshof, dass jener Präsident des Oberlandesgerichts Celle den ihm unterstellten Strafrichtern „Empfehlungen“ gab, wie sie in den politisch motivierten Strafprozessen (damals ging es vor allem um die RAF-Prozesse) zu agieren hätten.
Neben dem schon vor ihm auf den Plan getretenen Theo Rasehorn und wenigen anderen war Ulrich Vultejus einer der wenigen, die einer in Diktion und Auftreten erstarrten und dem Mainstream angepassten Richterschaft zur Meinungspluralität verholfen haben. Das geschah auch mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen. Das Schreiben von fußnotengespickten und mit vielen Nachweisen angereicherten Abhandlungen hat er allerdings anderen überlassen. Stattdessen schrieb er gedankenreich eine originelle, glänzende und witzige Feder. Allein als Autor der Zeitschrift „ÖTV in der Rechtspflege“ war seine Kreativität unerschöpflich. Wer weiß, dass sich hinter den Autoren „Urs Tatze“ und „Wally Walfisch“ Ulrich Vultejus verbarg? Ein gelegentliches Pseudonym war wohl nötig, damit die Artikel von Vultejus nicht gelegentlich eine ganze Ausgabe füllten. Aber welch anderer Richter oder Beamte hätte sich sonst um wichtige Themen gekümmert? Wer, wenn nicht Vultejus, hätte sich beispielsweise des Mehr auf Abwehr als auf Einfühlung gerichteten Kampfbegriffes wie den des „Querulanten“ angenommen. In seiner Dankesrede („Der domestizierte Richter“) zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 1981 warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“. Seine in vielen Fachzeitschriften erschienen Beiträge galten unter anderem auch dem Kampf gegen den unveränderten § 218 StGB und die ständige Ausdehnung der Sicherheitsgesetze.
Die Bücher von Ulrich Vultejus sind noch immer lesenswert. In dem Buch „Kampfanzug unter der Robe. Kriegsgerichtsbarkeit des II. und III. Weltkrieges“ brachte er neben der ersten Darstellung der Lebensläufe von Wehrmachtsrichtern die heimlichen Vorbereitungen für den Aufbau einer neuen Kriegsgerichtsbarkeit ans Licht der Öffentlichkeit. Erst dadurch wurden Bundesjustizministerium und Bundesverteidigungsministerium zur Aufgabe dieser verfassungswidrigen Pläne gezwungen. Prompt folgte der nächste Prozess. Der ehemalige Wehrmachtsjurist und nun Marburger Professor Erich Schwinge verklagte Ulrich Vultejus auf Unterlassung. Vultejus hatte nämlich aufgedeckt, was Schwinge bis dahin bestritten hatte: ein Todesurteil gefällt zu haben – „grausamer als ein Heinrich Himmler“, Himmler hatte nämlich den Verurteilten begnadigt. Auf dem langen Instanzenweg unterlag Vultejus vor dem Landgericht Hannover und auch vor dem OLG Celle – anderes war in der damaligen niedersächsischen Justiz kaum zu erwarten! –, obsiegte dann aber vor dem Bundesgerichtshof, vor einem ausnahmsweise mit jüngeren, vergangenheitskritischen Richtern besetzten Zivilsenat Dass Schwinge weitaus mehr von ihm gefällte Todesurteile verschwiegen hatte, kam erst viele Jahre später ans Tageslicht. Interessant sind auch Vultejus’ Lebenserinnerungen („Nachrichten aus dem Inneren der Justiz“, Hildesheim 1998). Lernen können jüngere Juristen daraus nicht nur, was menschliches Verhalten eines Richters bedeutet, sondern auch, wie wichtig Selbstkritik an eigenem früheren richterlichen Verhalten ist. Die allermeisten unserer Richter sind zu einem solchen Eingeständnis von Fehlern oder Unterlassungen unfähig. Eine Fehlerkultur – in dem Sinn, dass man Fehler bekennen muss, um daraus zu lernen – wäre für die deutsche Justiz bitter nötig.
Heute, schon vor einigen Jahren nach Berlin umgezogen, lebt Ulrich Vultejus in Berlin. Auch wenn er sich, wie es einem in diesem Alter zusteht, mehr auf das Privatleben zurückgezogen hat und leisere Töne bevorzugt, zeigt er noch immer Schaffenskraft. Dies vor allem durch intensive Beobachtung der literarischen Szene, über die er – wie kann es bei ihm anders sein? – ständig schreibt, vor allem mit Rezensionen über Biographien.
Dem Freund und Mitstreiter Ulrich Vultejus zum achtzigsten Geburtstag herzlichen Glückwunsch, Dank für seine Leistungen und gute Wünsche für das nächste Jahrzehnt.
Wolfenbüttel, 12.07.2007
Helmut Kramer
http://kramerwf.de/Ulrich-Vultejus-zum-Achtzigsten.187.0.html
Die Frau des Attentäters
Anna Riek
Einen Tag nach dem missglückten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 musste Nina Schenk Gräfin von Stauffenberg ihren Kindern mitteilen, dass ihr Mann Claus hingerichtet worden war. Sie sagte ihnen auch, dass sie ein fünftes Kind erwartete. Jene Tochter Konstanze, die ihren Vater nie kennenlernte, hat jetzt ein Buch über ihre Mutter geschrieben. [mehr]
Konstanze Schulthess zeichnet das Porträt ihrer Mutter Nina Schenk Gräfin von Stauffenberg als eine starke, selbständige Frau, die von den Nazis in "Sippenhaft" genommen wurde. Getrennt von ihren Kindern durchlitt sie eine Irrfahrt durch Gefängnisse, das KZ Ravensbrück, Flüchtlingslager und Krankenhäuser. Ihre Mutter Nina sei keineswegs die ahnungslose, unzufriedene Ehefrau im Hintergrund gewesen -sondern eine ebenbürtige Partnerin, in die Attentatspläne eingeweiht und überzeugt, dass Claus das Richtige tue.
Am Abend des 20. Juli 1944: Der Anschlag auf Hitler ist gescheitert. Claus Schenk Graf von Stauffenberg, der die Bombe gelegt hat, muss die Tat mit dem Leben bezahlen. Zur gleichen Zeit im Schloss der Familie Stauffenberg im schwäbischen Lautlingen: Nina von Stauffenberg verbringt mit ihren vier Kindern hier die Ferien. Dort erreicht sie die Nachricht, dass ihr Mann der der Attentäter war. Jetzt muss sie den Kindern mitteilen, dass der Vater erschossen wurde. Und noch etwas sagt sie ihnen: dass sie mit einem fünften Kind schwanger ist.
Die Mitwisserin musste verleugnen
Diese - damals noch ungeborene - Tochter Konstanze - hat nun ein Buch über die Mutter geschrieben und über ihren Versuch, die Familie vor der Rache der Nazis zu schützen. Konstanze Schulthess erzählt: "Den beiden Älteren hat sie gesagt 'Es ist etwas Furchtbares passiert, unser Papi ist erschossen worden. Der Papi hat sich geirrt, und dann ist er eben erschossen worden.' Weil Mutter auch damit gerechnet hat, dass die Kinder befragt werden würden; damit die Kinder nicht sagen 'Unser Papi, den hat der blöde Hitler erschossen.' Das war ein Schutz für die Kinder." Nina von Stauffenberg muss damals vor den Kindern ihren Mann verleugnen. Dabei war sie seine Mitwisserin.
Im Jahre 1969 sagte Nina von Stauffenberg: "Für den Fall des Misslingens hatte ich den Auftrag, mich unwissend zu stellen, ja, ihn zu verurteilen - damit ich wenigstens den Kindern erhalten bleibe." Nina und Claus heirateten 1933 - aus Liebe. Doch sie lernt schnell: Für ihn hat der Dienst immer Vorrang. Er ist mit Leib und Seele Soldat. Zunächst sympathisiert Claus mit den Nazis. Aber angesichts der aggressiven Kriegspolitik und der Verbrechen im Osten wird er zum Gegner Hitlers.
Eine schwere Kriegsverletzung 1943 ist für Claus der Wendepunkt. Im Lazarett in München weiht er Nina in seine Pläne ein. Nina von Stauffenberg erinnert sich 1969: "Ich habe nicht versucht, mich dazwischen zu stellen. Wenn jemand wie er zu solch einem Entschluss kommt, wusste ich, dass er im Recht war." Nina lässt sich damals ihre Angst nie anmerken. Dabei weiß sie, dass sie ihr Leben riskiert.
Nach dem Attentat fällt die ganze Familie der Sippenhaft zum Opfer. Nina kann sich im Gestapo-Verhör als unwissende Hausfrau darstellen, verrät niemanden. Sie kommt im KZ Ravensbrück in Isolationshaft. Hier entwickelt sie ihre eigene Überlebensstrategie. Sie veranstaltet Musik- und Literaturabende - mit sich selbst. "Die Schwangerschaft hat für sie sicher bedeutet, sich nicht unterkriegen zu lassen und nicht aufzugeben, sondern eben auch für dieses Kind am Leben zu bleiben", so Konstanze Schulthess. Wo ihre anderen vier Kinder geblieben sind, weiß Nina nicht. Die Nazis haben sie unter falschem Namen in das Kinder-Heim Bad Sachsa im Harz verschleppt. Sie sollten später zur Adoption freigegeben werden.
Hartnäckigkeit und Widerstandsgeist
Im Januar '45 wird Konstanze in einem Entbindungsheim der Nazis geboren. Im selben Jahr stirbt Ninas Mutter Anna von Lerchenfeldt in einem russischen Lager an den Folgen der Sippenhaft. Kurz vor Kriegsende wird Nina mit dem Baby von einem Gestapomann quer durch Deutschland getrieben. Mit Hartnäckigkeit und Widerstandsgeist zwingt sie ihren Bewacher jedoch, sie gehen zu lassen. Konstanze Schulthess: "Meine Mutter war unterwegs und landete in Hof, und das war für sie eine ganz, ganz schlimme Zeit mit diesem Gestapomann. Sie sagte sich 'Wenn mir hier was passiert, kein Mensch weiß wo ich bin, ich geh dann einfach verloren.' Nachher landete sie in einem Siedlungshaus. Und dann hieß es aber 'Es geht weiter'. Da hat sie sich auf die Hinterbeine gestellt und hat gesagt 'Ich geh nicht weiter'. Und der Gestapomann hat darauf geantwortet 'Dann geh ich eben'.'"
Nach dem Krieg findet Nina mit ihren Kindern im Stauffenberg'schen Schloss bei der Schwiegermutter einen Unterschlupf. Ihre Trauer lässt sie sich nie anmerken. Konstanze Schulthess: "In meiner Erinnerung war sie nie depressiv oder traumatisiert. Das hat sie wunderbar vor uns Kindern zurückgehalten. Das hat sie mit sich selber ausgemacht." Nina setzt später alles daran, nach Bamberg in ihr zerstörtes Elternhaus zurückzukehren. 1953 gelingt es ihr. Sie lebt von der Witwenrente und engagiert sich für die Deutsch-Amerikanische Freundschaft und den Denkmalschutz. Geheiratet hat sie nicht noch mal.
Das Leben riskiert
"Es ist in ihren Augen keiner gekommen, der ihm hätte das Wasser reichen können", so die Tochter. Nina von Stauffenberg starb 2006. Sie überlebte ihren Mann um 62 Jahre. Das Buch zeigt: Sie hat, wie auch die anderen Frauen des 20. Juli, ihr Leben riskiert. Ohne ihre Unterstützung wären die Taten ihrer Männer nicht möglich gewesen.
von Anna Riek
http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,7226317,00.html
Die Frau des Attentäters
Das Leben der Nina von Stauffenberg
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/479504?inPopup=true
25. Februar 2008, 17:08 Uhr
NAZI-MUTTER
Zyklon B im Kinderzimmer
Von Jörg Diehl
Hakenkreuz-Flagge, Hitler-Porträt, SS-Kerzenständer: In einer mit Nazi-Devotionalien gepflasterten Wohnung lebt eine Kielerin mit ihren vier Töchtern. Inzwischen zeichnet das jüngste Mädchen selbst braune Bildchen - und die Behörden können wenig dagegen tun.
Kiel - Es sind Aufnahmen, wie sie verstörender kaum sein können. Über dem Wäscheständer hängt eine Hakenkreuz-Fahne, in der gläsernen Vitrine stehen ein Hitler-Porträt und ein Kerzenständer mit SS-Runen. Die erschreckenden Bilder, die SPIEGEL TV nun erstmals ausstrahlte, stammen aus der Kieler Wohnung einer vierfachen Mutter, 39.
SPIEGEL TV
Nazi-Kritzeleien im Kinderzimmer: Keine Chance, Demokrat zu werden
"Ich bin eine nationale Sozialistin", bekennt die Hartz-IV-Empfängerin freimütig vor laufender Kamera. "Ganz und gar." Die Nazi-Symbole stünden in ihrer Wahrnehmung deshalb auch nicht für millionenfachen Mord, Kriegstreiberei und Verbrechen gegen Menschlichkeit, sondern für "Wahrheit, für Hinterfragen, für Denken". Und auf die Frage des Reporters, ob sie den Holocaust leugne, antwortet die Frau ebenso listig wie eindeutig: "Das darf ich nicht."
Eine Erwachsene auf braunen Abwegen - das ist furchtbar. Noch erschreckender mutet jedoch das Gekritzel ihrer sieben Jahre alten Tochter an, das SPIEGEL TV öffentlich machte. Demnach hat das Mädchen mit Buntstiften dutzende Hakenkreuze, SS-Runen und Nazi-Parolen an die Wand ihres Kinderzimmers geschmiert. Auch die Zahl "88" taucht immer wieder auf. Sie steht im braunen Jargon, weil H der achte Buchstabe im Alphabet ist, für den NS-Gruß "Heil Hitler".
Besonders gruselig mutet dabei ein Detail an, das beim ersten Hinsehen zunächst nicht auffällt. In der unteren linken Ecke der Aufnahme ist die ungelenke Zeichnung einer Tonne zu erkennen, auf die mit Kinderhand "Zückon B" gekritzelt wurde. Gemeint ist offenbar das hochgiftige Insektizid Zyklon B, das zwischen 1941 und 1945 zum Massenmord in den Vernichtungslagern des Dritten Reichs eingesetzt wurde.
Konfrontiert mit den Aufnahmen aus der Wohnung und den Schmierereien ihrer Tochter entgegnet die Kielerin den Reportern: "Ich finde das völlig in Ordnung." Nur sei "ärgerlich", dass ihre Jüngste mit den braunen Botschaften die Tapete der Sozialwohnung beschädigt habe.
"Dass ein kleines Mädchen in einem solchen Umfeld aufwächst, heißt doch, dass sie nie eine echte Chance hat, zu einer Demokratin zu werden", empört sich der schleswig-holsteinische Verfassungsschützer Horst Eger vor der Kamera. "Das ist unerträglich."
Der Meinung sind zwar auch die Bediensteten im Amt für Familie und Soziales der Stadt Kiel, doch bislang können sie den rechtslastigen Erziehungsmethoden der 39-Jährigen wenig entgegensetzen. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE sagte ein Behördensprecher heute, es habe in der Zwischenzeit erste Gespräche mit der Familie gegeben. Man müsse aber noch eingehender prüfen, wie es den Mädchen bei ihrer Mutter gehe.
Mittlerweile sind auch Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Angelegenheit befasst. "Wir prüfen den Sachverhalt", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wick auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Zunächst müsse geklärt werden, ob Ermittlungen wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole (§ 86a StGB) eingeleitet würden. Das Problem: Der Paragraf stellt nur die öffentliche Zuschaustellung der Nazi-Zeichen unter Strafe.
Oder wie es ein Beamter zusammenfasst, der nicht namentlich zitiert werden möchte: "Im Grunde kann jeder Bürger zuhause erst einmal machen, was er will."
www.spiegel.de/panorama/0,1518,537646,00.html
Die Behördenleiter
Im Laufe seiner Geschichte hat das Amtsgericht Leverkusen eine Vielzahl von Behördenleitern erlebt. Seit 1892 wirkte der geheime Justizrat Johann Menzen als Amtsgerichtsrat, der 1905 zum aufsichtführenden Richter ernannt wurde. Er wurde 1924 durch den Amtsgerichtsdirektor Johannes Rössmann abgelöst. Da dieser die Übertragung einer "Führerrede" im Amtsgerichtsgebäude unterlassen hatte, kam es zu Diskrepanzen, die schließlich 1939 zu seiner Versetzung führten. Nachfolger im Amt wurde Amtsgerichtsrat Runkel bis 1944, danach bis 1945 Amtsgerichtsrat Winter.
Das Amtsgericht im Jahr 1990
Nach dem Stillstand der Rechtspflege vom 15.04. bis zum 06.09.1945 setzte die englische Besatzungsmacht den Amtsgerichtsrat Dr. Schwieren als Behördenleiter ein. Dessen Nachfolger wurde am 01.01.1947 Amtsgerichtsdirektor Johannes Schmitz. Nach seiner Pensionierung im Jahre 1966 erhielt Dr. Wilhelm Schmitz-Beuting die Position des Behördenleiters. Ihm folgte am 01.07.1985 Dr. Klaus Türpe .Eine seiner letzten wichtigsten Aufgaben bestand in seinem "Kampf " um die Renovierung des maroden Gerichtsgebäude.
Die entscheidenden Arbeiten leitete er nach zähen Verhandlungen in die Wege. Ihren "vorläufigen" Abschluss fanden die Arbeiten unter seinem Nachfolger, den seit dem 01.07.2000 amtierenden derzeitigen Direktor Hermann-Josef Merzbach. Ihm fiel auch die schwere Aufgabe zu, das Gerichtsgebäude und das Personal auf die neue Computertechnik um- und einzustellen.
http://www.ag-leverkusen.nrw.de/wir_ueber_uns/chronik/index.php
Die Ausstellung
Die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus – Verbrechen im Namen Des Deutschen Volkes" hat das Wirken der deutschen Justiz in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft zum Gegenstand. Bei ihrer Betrachtung wird die vielfältige Verstrickung von Justiz und Juristenschaft in das NS-Regime deutlich. Die Standesvertretungen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten hatten in öffentlichen Deklarationen die Machtübernahme der Nationalsozialisten begrüßt. Zahlreiche Rechtswissenschaftler propagierten in ihren Schriften das "Rechts"-verständnis der neuen Machthaber. Der bereits 1933 einsetzende Ausschluss zahlreicher Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte aus rassischen oder politischen Gründen wurde von der Mehrheit der Juristen zumindest kritiklos hingenommen. Bereits AB 1933 wurde die so "gesäuberte" Justiz ein wichtiger Machtpfeiler Des neuen Regimes.
Nicht nur der Volksgerichtshof und die Sondergerichte, sondern auch die ordentliche Justiz vom Amtsgericht bis hinauf zum Reichsgericht wirkte vielfach mit an der Ausgrenzung und Verfolgung derer, die wie Juden, Zeugen Jehovas und Oppositionelle aus der sogenannten "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen waren. Die Strafgerichte – ohne Militär- und Standgerichte - verhängten von 1933 bis 1945 ca. 16.500 Todesurteile. Die Mehrzahl dieser Urteile, die zumeist die Sondergerichte und der Volksgerichtshof ausgesprochen hatten, ist auch vollstreckt worden.
Auch die fast vollständig ausgebliebene strafrechtliche Ahndung Des NS-Justizunrechts wird ebenso thematisiert wie die fehlgeschlagene Entnazifizierung der Justiz nach 1945.
Die Ausstellung wurde in ihrer Grundform weitgehend von einer Wanderausstellung der niedersächsischen Justiz übernommen, die ihrerseits auf einer Dauerausstellung in der Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel fußt. In Nordrhein-Westfalen wird die Ausstellung von der Dokumentations- und Forschungsstelle "Justiz und Nationalsozialismus" betreut. Diese stellt die Ausstellung den Gerichten Des Landes kostenlos als Wanderausstellung zur Verfügung. Dabei wird jeweils mit örtlichen Institutionen ein Lokalteil erarbeitet und in die Ausstellung integriert. Die übrige Zeit Des Jahres ist die Ausstellung in der Justizakademie NRW in Recklinghausen zu besichtigen.
Posteingang 17.11.2007
Kommentar Väternotruf:
Diese Ausstellung sollte man mal im Landgericht Flensburg zeigen, wo die Zeit seit 1945 stehen geblieben zu sein scheint. Diesen Eindruck kann man jedenfalls gewinnen, wenn man die Treppe des Hauptgebäudes empor geht und die dort aufgehangene Ehrentafel mit dem Text:
Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945
sieht. Fehlt nur noch eine Gedenktafel im Landgericht für Karl Dönitz, den deutschen Großadmiral, der von Hitler als Nachfolger bestimmt am 2. Mai 1945 in Schleswig-Holstein eine "Geschäftsführende Reichsregierung" bildet. Die Gedenktafel könnte man gleich gegenüber der ebenfalls im Landgericht Flensburg aufgestellten Bismarck Plastik aufstellen. Dann kann man gleich anschaulich sehen, aus welchen Quellen die nationalsozialistische Bewegung geschöpft hat.
Lesung mit Nazi-Kind in der Akademie
Ein Sohn rechnet mit den Eltern ab
Wittenberg (wg). Niklas Frank ist der jüngste Sohn des 1939 von Adolf Hitler zum obersten Chef der Zivilverwaltung im Generalgouvernement Polen ernannten Dr. Hans Frank, der als „Schlächter von Polen“ in die Geschichte einging. Der Vater wurde 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode durch den Strang verurteilt und hingerichtet. Noch im Gefängnis der Alliierten wollte der Vater dem Sohn weismachen, er wäre Weihnachten wieder zu Hause: die letzte Lüge in einem verbrecherisch geführten Dasein, das lange Schatten auf das Dasein der Nachkommen wirft.
Der ehemalige Stern-Journalist und Auslandskorrespondent Niklas Frank hat das Leben seiner Eltern recherchiert und in zwei Büchern aufgearbeitet: „Der Vater - Eine Abrechnung“ und „Meine deutsche Mutter“. Ebenso schonungslos wie kritisch setzt sich Frank mit dem Leben seiner Eltern in der NS-Zeit auseinander. In Wittenberg wird er aus beiden Büchern lesen, dabei zeichnet er ein gnadenloses Porträt und gewährt seinen Zuhörern tiefe Einblicke in das Familienleben, einschließlich privater Details. Frank gehört zu den ganz wenigen Nachkommen prominenter Nazis, die sich derart kritisch vom Dritten Reich und den eigenen Eltern distanzieren. Wie lebt es sich mit der Vorstellung, dass der Vater ein Nazi-Verbrecher war? Frank gibt darauf schonungslose Antworten...
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Engelbert Wistuba hat Niklas Frank eingeladen, weil dieser mit seinen Büchern einen sehr wichtigen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung leistet. Was Frank über das Wegschauen der Deutschen sagt, ist erschreckend aktuell. Es ist gerade mal zwei Generationen her, da braune Schläger Deutschland beherrschten und heute gibt es eine neue braune Front von Neonazis. Anhand seiner familiären Erfahrungen will Frank insbesondere Jugendlichen die Augen öffnen. „Wir müssen junge Leute in die Lage versetzen, sich kritisch mit der NS-Ideologie zu befassen, um sie gegen heutige rechtsradikale Parolen zu wappnen“, sagt Wistuba. Für Moderatorin Ines Grau ist es wichtig, dass es nach der Lesung auch zu Diskussionen und Gesprächen zwischen den Generationen kommt, denn das Schweigen sei in vielen Familien gegenwärtig, und wo keine Fragen gestellt würden, gäbe es auch keine Antworten. Zur Veranstaltung am Dienstag, dem 20. November, 18 Uhr, in der Evangelischen Akademie am Schlossplatz sind Jugendliche ab 15 Jahre und alle Erwachsenen herzlich eingeladen.
Veröffentlicht am 17.11.2007
http://www.supersonntag-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=25&entry=4858
150 Jahre Amtsgericht
– über 1000 Jahre Rechtsprechung in Hameln
– Vortrag des DirAG i.R. Henning Fließ aus Anlaß des Tages der offenen Tür
des Amtsgerichts Hameln
am 17. Mai 2003 –
(berichtigte und ergänzte Fassung)
Zum 1. Oktober 1852 wurden in Hameln zwei neue Gerichte eingerichtet – das Obergericht und das Amtsgericht. Damit begann zwar eine neue Ära der Rechtsprechung in Hameln, die bei dem Amtsgericht bis heute andauert, aber Recht wurde auch schon vorher in Hameln gesprochen.
Überall, wo Menschen zusammenleben, entsteht immer wieder Streit – allen Friedenswünschen zum Trotz. Damit dieser nicht in Mord und Totschlag, in das "Recht des Stärkeren" oder sog. Wild-West-Verhältnisse ausartet, haben die Menschen schon früh versucht, den Streit zu kanalisieren, ihn in geordnete Bahnen zu bringen, und dafür Gerichte und Verfahrensregeln geschaffen, denen sich jeder zu unterwerfen hatte. Denken Sie nur an das Buch der Richter aus dem Alten Testament. Dort waren die Richter schon führende Persönlichkeiten der einzelnen Stämme, bevor die Juden unter einem, später zwei Königreichen geeint wurden.
...
Nun gab es zunächst für fünfzig Jahre im Bereich der Gerichtszuständigkeit Ruhe, bis der Freistaat Preußen (1918 waren die Monarchien abgeschafft worden) im Jahr 1932 die Amtsgerichte Coppenbrügge und Polle aufhob, wobei Coppenbrügge zu Hameln und Polle zu Bad Pyrmont kam (VO über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 – PrGS S. 253). Jedoch bereits ein Jahr später – wir haben inzwischen das 3. Reich – wurde das Amtsgericht Coppenbrügge wieder eingerichtet (G. über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte und die Schaffung von Zweigstellen von Amtsgerichten vom 29. August 1933 – PrGS S. 319).
Das große Sterben der kleinen Amtsgerichte begann jedoch erst nach dem 2. Weltkrieg (1939 – 1945). Nunmehr war aus der preußischen Provinz Hannover und den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das Land Niedersachsen entstanden.
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de/master/C11673137_N11671832_L20_D0_I6360864.html
Henning Fließ - Richter am Amtsgericht Hameln / Direktor am Amtsgericht Hameln (ab , ..., ) - weder im Handbuch der Justiz ab 2000 noch im Handbuch der Justiz 1994 verzeichnet. Möglicherweise hat Henning Fließ der Aufnahme in das Handbuch widersprochen. Wenn ja, warum eigentlich?
Kommentar Väternotruf:
Ein interessanter Vortrag des ehemaligen Direktors des Amtsgerichtes Hameln Henning Fließ, von dem wir hier nur einen kurzen Auszug zitiert haben. Warum die Zeit des Nationalsozialismus lapidar mit der Bemerkung " – wir haben inzwischen das 3. Reich –" abgehandelt wird, wissen wohl nur die Götter oder Herr Fließ selbst.
Wie alt Herr Fließ war, als 1945 das nationalsozialistische Deutschland unter den Schlägen der Alliierten zusammenbrach, wissen wir nicht. Wenn sein Nachfolger Friedrich Schmidt-Ritzau Jahrgang 1937 ist, dann dürfte Herr Fließ wohl sicher Jahrgang 1930 sein. 15 Jahre wäre er dann am Kriegsende gewesen, ein Alter in dem man als Junge oder junger Mann schon eine Haltung zum herrschenden Regime gehabt haben dürfte. Schade, dass wir über diese Haltung in seinem Vortrag nichts erfahren.
Auch sonst wäre es aus rechtsstaatlichen Gründen und Gründen der Psychohygiene sehr interessant gewesen, die Zeit des Nationalsozialismus einmal genauer auszuleuchten, die Judenverfolgung an und durch die Amtsgerichtes, die Zwangsrepressionen gegen regimekritische Menschen und dergleichen mehr. Vielleicht wird uns einer der nachfolgenden Direktoren noch im Laufe der Zeit mit einem solchen Vortrag beglücken.
Lebensborn
Auf Veranlassung Heinrich Himmlers 1935 aus rassisch und bevölkerungspolitischen Überlegungen gegründete Einrichtung (Verein) mit der satzungsgemäßen (1938) Aufgabe "den Kinderreichtum in der SS zu unterstützen, jede Mutter guten Blutes zu schützen und zu betreuen und für hilfsbedürftige Mütter und Kinder guten Blutes zu sorgen", und dem Fernziel der Menschenzüchtung. In den Entbindungsheimen des Lebensborn wurden rund 11.000 (meist nichteheliche) Kinder geboren, in den Kinderheimen seit 1941 auch die "Eindeutschung" verwaister oder "rassisch wertvoller" Kinder aus den besetzten Gebieten betrieben.
URTEIL
Richter lehnen Entschädigung für Lebensborn-Kinder ab
Für norwegische Kinder deutscher Wehrmachtsoldaten gibt es keine Wiedergutmachung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von Nachkommen des "Lebensborn"-Programms abgewiesen. Die Begründung der Richter: Die mehr als 150 Kläger hätten ihr Anliegen zu spät vorgebracht.
Straßburg - Die Straßburger Richter stellten sich mit ihrer Entscheidung hinter das Urteil norwegischer Gerichte. Diese hatten erklärt, die "Lebensborn"-Nachkommen hätten ihre Klage binnen 20 Jahren einreichen müssen. Die "Lebensborn"-Kinder hatten die Regierung in Oslo auf Entschädigung in Höhe von mindestens 6300 Euro pro Betroffenem verklagt, besonders Geschädigte sollten vier Mal so viel erhalten.
Das von Reichsführer-SS Heinrich Himmler initiierte Programm "Lebensborn" sollte dazu dienen, die Geburtenrate unter so genannten Ariern zu erhöhen, um die Vorherrschaft der nordischen Rasse zu sichern. Die Norweger wurden von den deutschen Nationalsozialisten in diesem Sinne als reinrassig betrachtet, so dass nach der Besatzung des skandinavischen Landes viele Verbindungen zwischen deutschen Soldaten und norwegischen Frauen forciert wurden. Daraus gingen rund 12.000 Kinder hervor, die während des Krieges in "Lebensborn"-Heimen versorgt wurden.
Nach dem Krieg waren sie in Norwegen allerdings vielfältiger Diskriminierung ausgesetzt. Zumeist wurden sie als "schwachsinnig" oder "abweichlerisch" eingestuft und in psychiatrische Anstalten eingewiesen oder zwangsadoptiert. In der Schule wurden sie ebenso schikaniert wie später im Berufsleben, wenn sie denn überhaupt eine Anstellung fanden.
Die Anwälte der Kläger betonten in Straßburg, diese Menschenrechtsverletzungen seien auch nach 1953 weitergegangen. Damals trat Norwegen der Europäischen Konvention für Menschenrechte bei. Die norwegische Regierung bot den Opfern im Jahr 2002 Zahlungen in Höhe von bis zu 25.600 Euro an.
In vielen der Beschwerden ist von schweren Misshandlungen, Vergewaltigungen und Demütigungen die Rede. Der heute 66-jährige Hermann Thiermann wurde nach eigenem Bekunden als kleiner Junge stundenlang bei großer Hitze in einen Schweinestall gesperrt, weil er angeblich stank. In der Schule sei er gehänselt und von älteren Jungen vergewaltigt worden, ohne dass der Lehrer eingegriffen habe.
Eine heute 64 Jahre alte Frau bekam von Betrunkenen ein Hakenkreuz in die Stirn gebrannt. Sie floh zu ihrem Vater in die Bundesrepublik, wurde von den deutschen Behörden aber wieder nach Norwegen zurückgeschickt.
In Norwegen war das Schicksal der "Kriegskinder" lange Zeit ein Tabu-Thema. Erst am 1. Januar 2000 räumte der damalige Regierungschef Kjell Magne Bondevik in seiner Ansprache zum Jahrtausendwechsel offiziell die "Ungerechtigkeit" ein, die sie erfahren mussten. Er entschuldigte sich "im Namen des norwegischen Staates" bei den Betroffenen für die Diskriminierungen.
Im Jahre 2004 erschienen in Norwegen erstmals zwei umfangreiche Studien über das Schicksal der Wehrmachtskinder und die Mitverantwortung des norwegischen Staates.
13. Juli 2007
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,494344,00.html
"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB."
Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 211-214
"... Auch wenn die Unterhaltspflichtverletzung als Straftatbestand sich nicht vollkommen in das Strafrechtssystem einpasst, erfüllt dieser Tatbestand wichtige Funktionen. Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen. ..."
"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB.", Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 213
Kommentar Väternotruf:
Welcher Gesetzgeber ist das denn gewesen sein, der, wie Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin meint: "gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."
Es war der nationalsozialistische Gesetzgeber, der sie als §170 b StGB a.F. durch die Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft vom 9.3.1943 als " Straftat gegen die Familie" einführte.
Gut ein Jahr vorher fand die sogenannte Wannseekonferenz statt, auf der der nationalsozialistische Gesetzgeber in Form von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich den Massenmord an den europäischen Juden, Kindern, Männern und Frauen in konkrete Planung umsetzte. Die Deutsche Reichbahn war dabei noch so pervers, den zuständigen deutschen Behörden Fahrpreisermäßigungen für die Fahrt der deportierten Juden in die Gaskammern von Auschwitz zu gewähren, weil es sich ja um eine Gruppenfahrt gehandelt hat (Quelle: Filmdokumentation gesendet anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz im Fernsehen Woche vom 24.-18.02.05). An Unterhaltspflichtverletzung hat da keiner gedacht, denn da die deutschen Täterinnen und Täter im bürokratischen staatlichen Terrorapparat gleich auch noch die Säuglinge, Kinder und Jugendliche ins tödliche Gas geschickt haben, so hatte sich damit auch die Frage erledigt, wer für den Unterhalt der Kinder aufzukommen hätte, wenn die Eltern vergast worden sind. So waren sie die deutschen Beamten. Die Züge nach Auschwitz fuhren in gewohnter deutscher Zuverlässigkeit. Die Deutschen waren und sind eben Perfektionisten. Wenn schon Mord, dann wenigstens mit der gewohnten deutschen Gewissenhaftigkeit.
20.01.1942 Wannseekonferenz: Konferenz von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich mit dem Ziel grundsätzliche Fragen der "Endlösung der Judenfrage" zu klären. Vorgesehen war die Deportation der jüdischen Bevölkerung in den Osten zur Vernichtung anstelle der bisher praktizierten Auswanderung
Zur Zeit der gesetzlichen Festschreibung der Unterhaltspflichtverletzung als Straftat, wütete auch deutsches Militär, Polizei und SS in Warschau.
Meyers Taschenlexikon:
"Der erste Warschauer Aufstand brach aus, nachdem die SS aus dem von rund 400.000 Juden bewohnten Ghetto in Warschau ab Juli 1942 täglich bis zu 12.000 Menschen in das Vernichtungslager Treblinka abtransportierte. Eine von 2.000 Mann der Waffen-SS und Polizei am 19. April 1943 unternommene Aktion zur Auflösung des Ghettos konnte von der schlecht bewaffneten 1.100 Mitglieder der jüdischen Kampforganisation ZOB in erbitterten Kämpfen bis zum 16. Mai 1943 hinausgezögert werden. Sprengungen, Großbrände und Massenhinrichtungen kosteten 12.000 Menschen das Leben; 7.000 Juden wurden nach Abschluss der Kämpfe vergast, 30.000 Menschen erschossen."
Just in dieser Zeit, so meint Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin, hat der "Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."
Man könnte glatt meinen, im Hitlerstaat hätte es auch viele gute Sachen gegeben, so z.B. der Autobahnbau oder die Verringerung der Arbeitslosenzahlen oder auch die Einführung der Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Komisch, dass die meisten den Krieg überlebenden Spitzenvertreter des nationalsozialistischen Deutschlands im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zum Tode oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei waren die doch so gut, dass im Nachkriegsdeutschland, gleich das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz und die nationalsozialistische Strafbarkeitsverordnung der Unterhaltspflichtverletzung übernommen wurde.
Interessant in diesem Zusammenhang die Absicht der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Jahr 2005 die Einholung heimlicher Vaterschaftstest mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Wer dabei an den gut tuenden "Gesetzgeber" von 1943 denkt, hat vielleicht nicht zufällig eine solche Assoziation.
Manche haben zum Glück eine andere Einstellung zur Funktion des Strafrechts:
"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter"
Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann, Darmstadt
in: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 1995, Heft 6, S. 204-208
"... Die infolge Überforderung notwendigerweise unzureichende Bearbeitung der Verfahren durch die Strafverfolgungsbehörden und die Umlenkung ihres Blickwinkels von Tat und Täter auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sind ihrem Ansehen abträglich und degradieren sie zu Erfüllungsgehilfen beliebiger, nicht aus kriminalpolitischer Notwendigkeit, sondern nur noch aus Praktikabilitätserwägungen begründeter Interessen. Es darf vermutet werden, daß die Kosten der Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen die dadurch ersparten Fürsorgeleistungen übersteigen. Zur Erreichung des Gesetzeszwecks stehen in den meisten Fällen mildere und dennoch effektive Mittel zur Verfügung, die nur mangels entsprechender Rechtskenntnisse oder juristischen Beistandes von den Anzeigeerstattern nicht genutzt werden. Mit den zur Lösung ihrer Probleme nicht kompetenten Strafverfolgungsbehörden hat man den Unterhaltsgläubigern Steine statt Brot gegeben. Unter Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit jeher auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit §170b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."
S.203-204
"Adolf Hitler, die deutsche Mutter und ihr erstes Kind
über zwei NS-Erziehungsbücher"
Sigrid Chamberlain
Psychosozial-Verlag, 1997, 225 Seiten, 38 DM
ISBN 3-930096-58-7
"Nationalsozialistische Säuglingspflege.
Eine frühe Erziehung zum Massenmenschen."
G. Dill; Stuttgart, Ferdinand Enke Verlag 1999
Muttersohn Adolf
">In inniger Liebe hing er an seiner Mutter, jede ihrer Bewegungen beobachtend, um rasch ihr kleine Hilfeleistungen angedeihen lassen zu können. Sein sonst traurig in die Ferne blickendes Auge hellte sich auf, wenn die Mutter sich schmerzfrei fühlte.<. Am 23. Dezember 1907, einen Tag vor Heiligabend, läßt Hitler seine Mutter auf dem Friedhof in Leonding neben seinem Vater bestatten. Bloch erinnert sich: >Ich habe in meiner beinahe 40jährigen ärztlichen Tätigkeit nie einen jungen Menschen so schmerzgebrochen und leiderfüllt gesehen, wie es der junge Adolf Hitler gewesen ist.<"
aus "Adolf Hitler", von Werner Maser, Bechtle-Verlag 1971).
Magda Goebbels, Ehefrau von Joseph Goebbels in einem Gespräch mit ihrer Freundin
Eleonore Quandt Anfang März 1945:
"Und was uns betrifft, die wir zur Spitze des ´Dritten Reiches´ gehörten, so müssen wir die Konsequenzen ziehen. Wir haben von dem deutschen Volk Unerhörtes verlangt und können uns nun nicht feige drücken. Alle anderen haben das Recht weiter zu leben - wir haben dieses Recht nicht mehr."
EQ: "Und die Kinder?"
MG: "Wir werden sie mitnehmen, weil sie zu schön und zu gut sind für die Welt, die kommt. ... Nein, nein, ich muß auch die Kinder mitnehmen, ich muß! ... Es ist schon alles vorbereitet. Sie werden ein starkes Schlafmittel bekommen, wenn es so weit ist ... und hinterher, ich meine, wenn sie fest schlafen ... dann wird eine Evipan-Spritze genügen, ..."
"Du kannst mich ruhig `Frau Hitler` nennen." Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft; Volker Elis Pilgrim; Reinbek bei Hamburg, 1994, S.38
"Bruno Sattler - mein `unschuldiger` Vater",
Beate Niemann in: "Horch und Guck", Heft 48, 4/2004, www.buergerkomitee.org
Eine Tochter auf den Spuren ihres in der DDR vermeintlich unschuldig zu langjähriger Haft verurteilten Vaters. Die Recherche der Tochter führt zur Erkenntnis, dass ihr Vater als Verantwortlicher im NS-Terrorapparat schuldig am Tod Tausender Menschen ist und im Krieg an Erschießungen persönlich mitgewirkt hat. Auch die Mutter ist an der Deportation und dem Tod einer jüdischen Frau mitschuldig geworden.
http://www.buergerkomitee.org/hug/h48-dateien/48inhalt.html
Niklas Frank:
Der Vater
Eine Abrechnung
Originaltitel: Der Vater
Originalverlag: C. Bertelsmann Verlag, München 1987
Taschenbuch, 320 Seiten, 12,5 x 18,3 cm
Mit s/w-Fotos im Text
ISBN-10: 3-442-12500-6
ISBN-13: 978-3-442-12500-5
€ 10,00 [D] / SFr 18,30
Goldmann
Erscheinungstermin: Dezember 1993
Titel ist lieferbar
Eine Vergangenheitsbewältigung besonderer Art ist diese Abrechnung eines Sohns mit seinem Vater. Der Vater, Hans Frank, Rechtsanwalt von Beruf, begabt, aber bald verlottert, wird 1933 als »alter Kämpfer« ministrabel, erst Justizminister, 1939 dann Generalgouverneur Restpolens, wo er mit seiner ebenso raffgierigen Frau Polen und Juden ausplündert, während in den Vernichtungslagern um ihn herum systematisch die Endlösung praktiziert wird. 1945 setzt er sich mit seiner Beute nach Oberbayern ab, wird von den Amerikanern gefasst und im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Sohn, Niklas Frank, wurde von seiner Mutter in pietätvollem Gedanken an den feinsinnigen Vater erzogen. Erst allmählich erkennt er in vollem Umfang, dass Hans Frank einer der schlimmsten NS-Verbrecher gewesen ist. Sein Buch ist eine ebenso wüst-erbitterte wie schmerzende Abrechnung mit dem Vater, die Katharsis eines Unschuldigen, der sich dennoch beschuldigt fühlt.
http://www.randomhouse.de/author/author.jsp?per=913
"Kinder der Täter: Söhne und Töchter und ihre Nazi-Väter"
Walter Pontzen
in: "Analytische Psychologie", 2002, 33, S. 57-63
"Zur Veruntreuung der öffentlichen Rechtsberatung
Wie der Rechtsstaat sich noch heute weigert, von den Nationalsozialisten geraubtes Recht zurückzugeben
...
Heute, 59 Jahre nach dem Ende des Unrechtsstaats, wird den Wohlfahrtsorganisationen der ihnen von den Nationalsozialisten geraubte Rechtsstatus mit arbeitsaufwändigen juristischen Attacken der Anwaltschaft noch immer streitig gemacht. Kirchlichen Institutionen, die dazu bis 1933/35 selbstverständlich berechtigt waren, wird verboten, Hilfsbedürftigen im sozialhilferechtlichen Widerspruchsverfahren Beistand zu leisten (OVG Münster, NJW 2002, 5. 1442). Nicht einmal ein Sozialhilfeträger - hier:
ein Sozialamt, eine Stadt - darf im eigenen Interesse einen Sozialhilfeempfänger bei der Durchsetzung einer Versicherungsberechtigung gegenüber der Krankenkasse unterstützen (LSG Rheinland-Pfalz, in Sammlung Breithaupt 2002, S. 666). Das BVerfG hat im Jahre 1989 das von einer Rechtsanwaltskammer erwirkte Verbot einer von engagierten Jurastudenten gegründeten, unentgeltliche Rechtsberatung anbietenden `Studentische Selbsthilfe e. V.` mit der Unterstellung einer von einem `nichtfachmännischen Rechtsrat` ausgehenden Gefahr gebilligt (nichtveröffentlichter Beschluss vom 26.02.1989 - 1 BvR 525/89).
Die `wissenschaftliche Nacht` (KleineCosack, NJW 2000, s. 1593), unter deren Verdunkelung zum Vorteil der Berufsgruppe der Rechtsanwaltschaft etwas geschah, was man getrost als eine Art juristische Veruntreuung bezeichnen könnte, beginnt sich allmählich aufzuhellen. Aber ob die vom Deutschen Juristentag zur Vorbereitung des DJT vom 21.-24. September 2004 mit den Rechtsfragen zur Novellierung des RBerG beauftragten Sachverständigen (Prof. Henssler und Prütting, beides Lobbyisten von Format) detailliert auf die rechtsgeschichtlichen Zusammenhänge eingehen werden? Nach ihren bisherigen Stellungnahmen zum RBerG lässt sich vermuten, dass das nur beiläufig geschehen wird. Schließlich haben sich die beiden Direktoren des mit Mitteln der Hans-Soldan-Stiftung finanzierten Instituts für Anwaltsrecht der Universität Köln seit jeher fleißig bei der Tabuisierung des RBerG hervorgetan. Jedenfalls können sie auf das in der Juristenausbildung allgemein gepflegte Desinteresse der Juristen an rechtsgeschichtlichen Zusammenhängen bauen."
Helmut Kramer
in: "Betrifft Justiz", März 2004, S. 240
Dr. Helmut Kramer ist Richter a. D., ehemals OLG Braunschweig, lebt in Wolfenbüttel; er ist Mitbegründer des ,Forum Justizgeschichte e.V.`, und regelmäßig Tagungsleiter der Deutschen Richter-Akademie zum
Thema `NS-Justiz`
"Das Vergleichsverbot und die Apotheose des Nationalsozialismus: Zwei politisch nicht korrekte Vergleiche"
Klaus Mücke
in: Zeitschrift für systemische Therapie", 4/2004, S. 107-118
Der Artikel weist auf die problematische Implikationen und Auswirkungen hin, die das - zumindest in der Bundesrepublik Deutschland fast allgemein akzeptierte und geforderte - Verbot des Vergleichs aktueller gesellschaftlicher mit nationalsozialistischen Sachverhalten, Haltungen bzw. Verhaltensweisen zur Folge hat. Anhand zweier - aufgrund dieses Vergleichsverbots - politisch nicht korrekter Beispiele bzw. Vergleiche aus den Bereichen Psychotherapie und Politik, versucht der Autor den Nationalsozialismus zu nutzen, um von ihm notwendige Lehren zu ziehen; denn nur wenn man aus der Geschichte lernt, braucht sie nicht wiederholt zu werden.
Das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz ist in Deutschland im Jahr 2004 noch fast unverändert gültig
"Breslau und Moabit! Säuberung des verjudeten Anwaltsberufs! - Während in Breslau immerhin der Anfang einer Säuberungsaktion gemacht werden konnte, hat sich in den Berliner Gerichten noch nichts geändert. Wer das Anwaltszimmer im Amtsgericht Mitte betritt, wird entsetzt aus dem Riesenraum flüchten. Mehr Juden können im Krakauer Ghetto auch nicht herumwimmeln. Immer noch besteht der größte Teil der Strafverteidiger aus Hebräern, die dem deutschen Richter durch ihre Paragraphenklauberei das Leben zur Hölle machen."
aus: "Völkischer Beobachter" vom 19.3.1933 (Berliner Ausgabe)
zitiert nach:
"Die Justiz im Dritten Reich"
Peter Müller-Engelmann
Rechtspfleger am Oberlandesgericht
in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 76
Kommentar Väternotruf:
Ein sehr guter Aufsatz zur Rolle der deutschen Justiz und ihrer Beteiligung an Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur und zum weitestgehend ungebrochenen Verhältnis weiter Teile der (west)deutschen Justiz nach Kriegsende zur eigenen Verantwortung für die begangenen Verbrechen.
Beschluss Amtsgericht Wetzlar vom 17.6.1935 (JW 1935, 2083):
"Die Weigerung des Standesbeamten, bei der Eheschließung eines deutschblütigen Mannes mit einer Jüdin Amtshilfe zu leisten, ist gerechtfertigt.
Der Einwand, dass trotz allem solche Mischehen nicht verboten seien, schlägt nicht durch. Dieser Einwand entspringt typisch jüdisch-liberalistischem Moral- und Rechtsdenken; letzteres hatte mit dem Grundsatz: `Was nicht verboten ist, ist erlaubt` deutsches Recht und deutsche Sitte bereits fast völlig instinktlos und wurzellocker gemacht. Nationalsozialistische - das ist arteigene - Rechtsanschauung hat demgegenüber wieder das artgemäße Gesetz des Sollens aufgerichtet als Anforderung an jeden einzelnen, seine innere Haltung und äußere Lebensführung allein auf das Wohl seines Volkes auszurichten. Dieser Satz ist bindendes geltendes Recht des Dritten Reiches. Mit diesem Rechtssatz steht die Eheschließung eines deutschbürtigen Mannes mit einer Jüdin in unlösbarem Widerspruch. Eine solche Eheschließung kann nicht mehr zugelassen werden und der Standesbeamte hat mit Recht den Erlass des vom Antragstellers begehrten Aufgebotes abgelehnt."
zitiert aus: "Die Justiz im Dritten Reich"
ROLG Dr. Peter Müller-Engelmann
in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 79
NS-Richter
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.
Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."
aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81
Kollegen unter sich
Neue Studie: NS-Juristen dominierten nach dem Krieg die Gerichte
Die Angeklagten wurden zusammengeschrien, die erste Instanz war zugleich auch die letzte und die Verurteilung war meist von vornherein klar. Die Prozesse am Volksgerichtshof im Dritten Reich waren für ihre menschenverachtende Art berüchtigt. Aber auch andernorts haben sich die Justizjuristen damals nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Massenhaft haben sie sich angepasst, nicht immer nur unter Druck, oft auch freiwillig. Richterlichen Widerstand gegen den Nazi-Terror gab es kaum.
Dass die selben Juristen oft angesehene Posten an den Gerichten der Bundesrepublik besetzten, ist kein Geheimnis. Doch in welchem Ausmaß das nach dem Zweiten Weltkrieg geschah, blieb lange unbekannt. Eine kleine Forscherschar an der Freien Universität beschäftigt sich allerdings seit einigen Jahren in einem Projekt mit den Karrieren von NS-Justizjuristen nach dem Zweiten Weltkrieg – und stellte das Ergebnis jetzt vor: 1954 waren 74 Prozent der Justizjuristen bei den Amtsgerichten schon in der NS-Zeit tätig, 68,3 Prozent bei den Landgerichten, 88,3 Prozent bei den Oberlandesgerichten und 74,7 Prozent beim Bundesgerichtshof (BGH).
„Im Gegensatz zur damaligen Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der daraus entstandenen DDR gab es in der Bundesrepublik keine Regelung, die es verbot, NS-Juristen wieder in den Dienst zu nehmen“, sagt Hubert Rottleuthner, der Leiter des Projekts. Die restaurative Politik der Adenauer-Ära ließ die „erfahrenen“ Juristen sogar eher aufsteigen als ihre jungen Kollegen. So gab es 1964 noch immer 71,4 Prozent „alte“ Justizjuristen am BGH und 61,3 Prozent an den Oberlandesgerichten, an den Amtsgerichten besetzten sie aber nur noch 48,6 Prozent der Stellen. Mit diesen Ergebnissen lasse sich auch die milde Rechtsprechung von Richtern und Staatsanwälten am BGH in Rechtsbeugungssachen gegenüber ehemaligen Kollegen erklären, meint der Rechtssoziologe Rottleuthner. Die Studie soll jetzt systematisch nachvollziehbar machen, wie sich der juristische Apparat zwischen 1930 und 1964 entwickelt hat.
Dass eine solche Studie erst jetzt zustande gebracht wurde, erklärt Rottleuthner damit, dass sie bisher an der zu bewältigenden Datenmenge gescheitert sei. Erst eine moderne Datenverarbeitung konnte die Materialfülle bewältigen. Immerhin wurden die Angaben zu rund 34 000 Juristen zusammengetragen. Darüber hinaus hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Projekt „Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen im 20. Jahrhundert“ mit 120 000 Euro gefördert.
Erstmals gibt es nun eine regional und personell umfassende Datensammlung, auf deren Basis neue Erkenntnisse über die deutsche Justiz gesammelt werden können – umfangreiche quantitative Auswertungen sind künftig ebenso möglich, wie die Recherche von Einzelfällen. Nach Abschluss des Projektes, Ende des Jahres, soll die Datenbank öffentlich zugänglich werden. Roland Koch
Weitere Informationen via E-Mail unter: rsoz@zedat.fu-berlin.de
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/15.11.2002/303566.asp
Im Landgericht und Amtsgericht Flensburg scheint man mit der Vergangenheitsbewältigung auch so seine Schwierigkeiten zu haben. Ob da an entscheidender Stelle noch Juristen mit Sympathien für den Nationalsozialismus sitzen?
Aufmerksamen Beobachtern fallen im Treppenaufgang des Gerichtes, wo der Hauptstrom der Besucher entlang führt, vier Gedenktafeln auf, an denen Kränze der "Flensburger Justizbehörden" und des "Flensburger Anwaltsvereins" angebracht sind.
Die Inschriften lauten:
Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk
1939 - 1945
und
Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre
1914 -1918
Darunter jeweils ein stilisierter Stahlhelm und die Namen der im "Kampf für ihr Volk" im Krieg gefallenen.
Sehr weit scheint in Flensburg die Vergangenheitsbewältigung nicht vorangekommen zu sein. Wenn die in der Bundesrepublik zehntausendfach "entsorgten" Väter nur die halbe Sympathiebekundung hätten, wie auf den Gedenktafeln die Männer, die in zwei sinnlosen und verbrecherischen Kriegen umgekommen sind und die vorher wahrscheinlich andere Menschen getötet haben, wäre der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz bezüglich der nichtverheirateten Väter bis heute nicht eine hohle Phrase. Doch in der Bundesrepublik scheint man Männer, die andere Männer, Frauen und Kinder im Krieg totschießen mehr zu achten, als Männer, die sich dafür engagieren, ihren Kindern Vater zu bleiben.
"Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.
Anmerkung zu der Entscheidung des BGH vom 4.4.2001"
in: "Familie und Recht", 2/2002, s. 59-67
Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig, Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig
"...
Darüber hinaus verstößt das Fehlen einer Regelung, die eine allein am Kindeswohl orientierte Übertragung der Sorge auf beide Eltern oder den Vater vorsieht, gegen Art. 6 V GG, weil dies eine sachlich nicht begründbare Benachteiligung im Verhältnis zu ehelichen Kindern und solchen nichtehelichen Kindern, deren Eltern Sorgeerklärungen abgegeben haben, darstellt.(61) Da das aus der Verfassung abgeleitete Kindeswohlprinzip für alle Kinder gleichermaßen gilt, ist unabhängig vom Status des Kindes in jedem Einzelfall den Kindesinteressen der Vorrang vor allen anderen beteiligten Interessen einzuräumen.(62)
Hingegen steht die vom BGH beschworene, mit der Geburt naturgegebene Hauptverantwortung der Mutter für das Wohl des Kindes im Widerspruch zu der in der Verfassung enthaltenen naturgegebenen Verantwortung beider Eltern. Der Gesetzgeber (63)und ihm folgend der BGH (64) verstoßen mit der Hervorhebung der Rechte und Interessen der Mutter aber nicht nur gegen das Elternrecht des Vaters, sondern vor allem gegen das Kindeswohl.(65) Daß Eltern, im Ringen um Machtpositionen am Kind, häufig nicht dessen Wohl, sondern in erster Linie ihre Interessen im Blick haben, ist so selbstverständlich, wie es unverständlich ist, daß sich der Gesetzgeber mit der Kindschaftsrechtsreform und nun auch der BGH diese Sichtweise zu eigen gemacht haben. Das Kindschaftsrecht hat das Kindeswohl in seinen Mittelpunkt zu stellen und darf sich ebensowenig von Interessen der Mütter leiten lassen, wie es das in anderen Zeiten von solchen der Väter durfte.
Eine verfassungskonforme Lösung müßte jedem von der elterlichen Sorge ausgeschlossenen Elternteil in den achtzehn Jahren zwischen Geburt des Kindes und dessen Volljährigkeit auf Antrag ein Verfahren eröffnen, in dem eine am Kindeswohl orientierte Überprüfung der gesetzlich oder durch richterliche Entscheidung zugewiesenen Sorge vorgenommen wird. Dabei könnten durchaus - wie schon bislang im Verhältnis von § 1671 BGB zu § 1696 I BGB - unterschiedliche Eingriffsschwellen (allerdings deutlich unterhalb der Schwelle des § 1666 I BGB) für die verschiedenen Konstellationen vorgesehen werden. Insbesondere sollte auch berücksichtigt werden, daß die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil in stärkerem Maße in das Elternrecht des sorgeberechtigten Elternteils eingreift als die Beteiligung an der Sorge.
Für die nähere Zukunft bleibt den von der Sorge ausgeschlossenen Vätern nichtehelicher Kinder noch die Anrufung des BVerfGs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Spätestens der Gang nach Straßburg dürfte durchaus Erfolg versprechen.(66)
Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig,
Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig
61 Außerdem sind die in Art. 14 GG geschützten Vermögensinteressen des Vaters berührt, der selbst dann der Mutter nach § 16151 II 2 BGB Betreuungsunterhalt leisten muß, wenn die Betreuung durch die Mutter dem Kindeswohl abträglich ist und er selbst zur Betreuung des Kindes geeigneter wäre. Dazu Schumann, FamRZ 2000, 389, 395f
62 Nach BVerfGE 61, 358, 378 muß "bei einem etwaigen Widerstreit zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohle ihres Kindes . . . dem Kind der Vorrang zukommen".
63 Etwa BT-Dr. 13/4899, 59f. Dort wird von einer kindeswohlorientierten Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater mit der Begründung abgesehen, daß anderenfalls "die Alleinsorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit unter dem jederzeitigen Vorbehalt stünde, ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung auf den Vater überzugehen". Bei einer Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit der Mutter die sich auf das Kindeswohl auswirkt, wird ein Sorgerechtswechsel abgelehnt, weil dadurch "Probleme der Mutter ... eine neue, für die Mutter gefährliche Dimension erhalten (würden)". Kritisch zur Stärkung der Rechtsstellung der Mutter zu Lasten des Kindes durch die Kindschaftsrechtsreform auch schon Gaul, FamRZ 1997, 1441, 1450, 1466; sowie Kohler, ZfJ 1999, 128, 129ff
64 Es sei - so der BGH (FuR 2001, 357, 360) - verfassungsgemäß, daß der Gesetzgeber von der "Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung, durch die das Elternrecht des Vaters mit den ggfs. entgegenstehenden Interessen der Mutter unter vorrangiger Beachtung des Kindeswohls abzuwägen gewesen wäre," abgesehen und stattdessen die Entscheidung allein der Mutter überlassen habe. Es sei auch mit der Verfassung vereinbar, daß "die gewählte gesetzliche Regelung ... die rechtliche Stellung der Mutter" stärke. Schließlich sei es nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber "eine hohe Schwelle gegen eine Durchbrechung der Alleinsorge der Mutter in Konfliktfällen" vorgesehen habe, weil jede andere Regelung nicht nur dem Kindeswohl zuwiderlaufend sei, sondern auch "für das Verhältnis zwischen Mutter und Kind nachteilig angesehen" werden müsse (361).
65 Dabei drängen sich Parallelen zum Mutterbild Hitlers förmlich auf. So sah schon der Entwurf zum Zweiten Familienrechts-Änderungsgesetz von 1940 in Anknüpfung an Gesetzesentwürfe aus den Jahren 1922, 1925 und 1929 die Einräumung der elterlichen Gewalt an den Vater eines natürlichen (nichtehelichen) Kindes auch gegen den Willen der Mutter vor. Der Gesetzentwurf wurde jedoch nicht verabschiedet, weil Hitler ihn ablehnte. Nach seiner Auffassung sollte der Vater nur mit Einverständnis der Mutter die elterliche Gewalt erhalten. Dabei "betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Reihe ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" (Schreiben Lammers vom 2.8.1940 zit. nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703, 704). Insgesamt beurteilte Hitler den Entwurf als ein Gesetz "zur Entrechtung der unehelichen Mutter" (Vermerk Lammers über eine Besprechung mit Hitler am 21.9.1940, ebenda, 713). Dazu Schumann, Die nichteheliche Familie, 107-123, insbesondere 122f
66 Nach der Rechtsprechung des EGMR (FamRZ 2000, 1077) "verbietet Art. 14 EMRK eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Geburt, wenn sie nicht durch objektive und vernünftige Gründe gerechtfertigt ist" - Erst jüngst hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland die Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 143.000 DM an drei Väter auferlegt, denen deutsche Gerichte zu Unrecht den Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern verweigert hatten (FAZ vom 12.10.2001, S. 4)."
Werner Schubert:
Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus. Ausgewählte Quellen zu den wichtigsten Gesetzen und Projekten aus den Ministerialakten
Paderborn-München-Wien-Zürich 1993
Verlag Schöningh
Format Sondereinband
ISBN 3506733680
Otto Felix Hanebutt
"Die vaterlosen 68er und ihr Erbe"
Carl Auer-Systeme Verlag, 2003
Lothar Gruchmann:
Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner
München 1988, in: Kritische Justiz 1989, S. 372-374.
Wo Freislers Nachfolger unbehelligt lebte
Ach, die alten Zeiten
Eine Kleinstadt, das Ministerium, der Verfassungsschutz und die Justiz hielten dicht / Von Ernst Klee Sontra/Hessen
Sontra in Hessen, fünfzehn Kilometer von der deutsch-deutschen Grenze entfernt. Hinter den Fachwerkhäusern der Hauptstraße gedeihen noch Gärten. Der Werbeprospekt des Heimat und Verkehrsvereins über die Landschaft: „Die Pflanzenwelt ist alpin. Im Sommer blühen Orchideen, im Herbst der seltene Enzian . . . Hier kann man noch die heile Welt der Natur erleben."
Im idyllischen Sontra kam 1945, vielleicht auch 1946, ein Mann an, der sich Heinrich Hartmann nannte, in Wahrheit jedoch Harry Haffner hieß. Der Fremde hatte gute Gründe, sich als Heinrich Hartmann zu tarnen: 1944 war er Generalstaatsanwalt von Kattowitz geworden, und in den letzten Kriegswochen hatte ihn Hitler sogar noch zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Haffner war bei seiner Ernennung erst 44 Jahre alt.
Nur wenige wissen, daß der berüchtigte Roland Freisler einen Nachfolger hatte. Daß er untertauchen konnte, blieb mehr als vierzig Jahre ein Geheimnis. In Sontra wußten viele davon. Sie schwiegen und möchten heute noch lieber schweigen als reden.
In einem Geschäft am Marktplatz frage ich, ob sich noch jemand an einen Heinrich Hartmann erinnern könne. Ein strammer Siebziger lacht: „Ach, die alten Zeiten." Er will nichts sagen, gibt aber zugleich zu erkennen, daß er Bescheid weiß. „Er war noch größer als Sie", sagt er. Schließlich wird er gesprächiger: „Der hatte viel Geld und viele Freunde in Hannover. Er wohnte drüben in der Bahnhofsstraße im Hotel Ruelberg. Da haben wir manchen gehoben." Ich frage: „Sie wußten, daß er eigentlich Haffner hieß?" Der alte Herr schaut mich mitleidig an. Ich frage weiter, ob er auch wisse, daß Hartmann/Haffner in Kattowitz und am Volksgerichtshof gewesen sei. Er blickt noch mitleidiger, will aber die Diskussion beenden: „Was man im Suff erzählt, bleibt unter Männern." Ich werfe ein, daß Haffner doch längst tot sei, er also ruhig reden könne. Nein, meint Haffners Mitwisser, er habe Stillschweigen gelobt. Ein Geheimnisträger.
Harry Haffner, am 28. Mai 1900 geboren, hatte nach 1933 Karriere gemacht. Vorgesetzte und Parteiführer förderten ihn wegen seines Eifers. So schrieb 1934 der Celler Generalstaatsanwalt, Haffner habe sich „unter Opferung fast jeder freien Stunde in den Dienst der NSDAP gestellt". Mit 37 Jahren wird er ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Kassel, mit 40 hat er den gleichen Posten in Hamm. Mit 43 Jahren wird er Generalstaatsanwalt in Kattowitz (schon 1935 hatte der osthannoversche Gauleiter Telschow seinen Parteigenossen Freisler auf Haffner aufmerksam gemacht).
Am 26. Januar 1944 wird Haffner im Festsaal der Provinzialverwaltung in sein Amt eingeführt. Staatssekretär Klemm läßt in seiner Festansprache keinen Zweifel, was man von dem neuen Mann erwarte: Es sei eine der wichtigsten Aufgaben, „diejenigen Elemente, die dem Nationalsozialismus seinen Weg erschweren oder sich ihm entgegenstellen wollen, zu beseitigen".
Wenige Monate später, am 28. Juni 1944, besuchte Haffner einen Ort, wo solche „Elemente" beseitigt wurden: Auschwitz. In seiner Begleitung waren ranghohe Juristen, darunter der spätere Senatspräsident beim Landessozialgericht in Essen, Dr. Friedrich Caliebe. Im geheimen Reisebericht heißt es: „Auf einer weiteren Verladestelle wurde ein Güterzug mit ungarischen Juden ausgeladen . . . Der Rückweg ins Lager führte an einem Krematorium vorbei."
Harry Haffner mietete 1948 unter seinem Tarnnamen Hartmann einen kleinen Laden in Sontra. Der NS-Jurist widmete sich fortan der Herstellung von Stoffknöpfen, das heißt, er ließ alte Armeeknöpfe mit Stoff überziehen. Später kam die Produktion von Schnallen und Gürteln und die Reparatur von Strümpfen und Handschuhen hinzu. 1953 beschäftigte er immerhin vier Frauen. Ob der ehemalige Generalstaatsanwalt gelegentlich an die Jahre davor gedacht hat? Am 28. Juli 1944 war in Kattowitz ein Pole namens Zdebel hingerichtet worden, weil er sich unter anderem „im Tauschhandel für Gummiband, Knöpfe und Galanteriewaren verschiedene Lebensmittel ohne Bezugsausweis" verschafft hatte.
Die Besitzerin von Haffners ehemaligem Knopfladen will gerade abschließen, um Mittagspause zu machen, als ich komme. Nein, beteuert sie, sie sagt gar nichts. „Haben Sie denn nie mit ihm gesprochen?" frage ich. Ihre Antwort: „Nein, er hat seine Miete gezahlt, das war ja nicht viel, gesprochen haben wir nichts." Ich bin fast schon aus der Tür, da höre ich: „Er lebt ja noch." Die Erklärung, daß Haffner längst tot sei, läßt sie nicht gelten: „Ich weiß, er lebt in Hannover." Freislers Nachfolger ist 1969 gestorben.
Auf dem Rückweg treffe ich den strammen Siebziger auf der Straße. „Na, was machen Ihre Recherchen?" lacht er, wissend, daß hier niemand etwas sagen wird. Wieder läßt er mich spüren, daß er erzählen könnte. „Geld hatte der und Freunde in Hannover", wiederholt er. „Das mit den Knöpfen war doch nur Tarnung."
Der nächste Besuch führt mich zu einer alten Dame, die einen Edeka-Laden führt. Sie hatte Haffner für zwei, drei Jahre eine Wohnung vermietet. Ich spreche mit ihr zwischen Regalen mit Putz und Reinigungsmitteln. Sie kann sich an nichts mehr erinnern, obgleich sie Haffner zumindest einmal besucht hat, nachdem er etwa 1954 von Sontra nach seinem Geburtsort Uslar verzogen war. Ich frage, ob auf der Türschwelle in Uslar der Name Hartmann oder Haffner gestanden habe. Ihre Antwort: „Weiß ich nicht. Wir haben nichts miteinander geredet."
Harry Haffner wollte 1952 nicht länger als Knopfproduzent Hartmann leben, wie einem Brief vom 27. August 1953 an einen Oberstaatsanwalt in Kassel zu entnehmen ist. Auf zwölf Seiten legt Harfner dar, er sei zur NSDAP gekommen, um Deutschland vor dem kommunistischen Chaos zu retten. Nachfolger Freislers sei er geworden, um extreme Kräfte von diesem Posten fernzuhalten. Unter seinem Vorsitz habe es - abgesehen von Abwesenheitsurteilen - nur zwei Verhandlungen gegeben. Dabei sei der Königsberger Oberlandesgerichtspräsident Dr. Dräger, der mit einem Torpedoboot aus der belagerten Stadt geflohen sei, zum Tode verurteilt worden. Mehr könne er nicht sagen: „Das Beratungsgeheimnis verbietet mir, nähere Einzelheiten über den Inhalt der Beratung bekanntzugeben."
In die Illegalität sei er nur deshalb gegangen, weil er fürchtete, an die Polen ausgeliefert und von einem polnischen „Femegericht" grundlos zum Tode verurteilt zu werden. Haffner: „Um endlich den immer untragbarer werdenden seelischen Druck loszuwerden, habe ich am 13. 9.1952 den niedersächsischen Innenminister als den Polizeiminister meines Heimatlandes aufgesucht und meine Verhältnisse in aller Offenheit geschildert. Sowohl in dieser Besprechung als auch in einer Unterredung mit dem Leiter des Amtes für Verfassungsschutz in Hannover vom gleichen Tage habe ich sofort meine Befürchtung wegen der mir drohenden Auslieferung zur Sprache gebracht . . . Mit dem Amt für Verfassungsschutz in Hannover habe ich im Jahr 1953 Fühlung gehalten und mindestens einmal, nämlich im Mai, mit dessen Leiter vorgesprochen." Haffner weiter: „Ich bitte Sie, die in Betracht kommenden Unterlagen vom Verfassungsschutzamt Hannover einzufordern, falls es Ihnen geboten erscheint."
Drei Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden: Das Verfahren wegen seiner Tätigkeit am Volksgerichtshof und ein Verfahren wegen Beteiligung an der NS-Euthanasie. Daß Haffner unter falschem Namen lebte und falsche Papiere hatte, wurde strafrechtlich nicht geahndet. Freislers Nachfolger soll sich in einem Notstand befunden haben. Die Akten „wegen falscher Namensführung sind 1965 ausgesondert worden".
Von 1954 an bezog Harry Haffner Pension. Er war taktvoll genug, nicht in den Justizdienst zurückzustreben - wie so viele NS-Juristen.
Am Ende meines Tages in Sontra bin ich in ein Cafe gegangen. Gäste mustern mich, wie ich den ganzen Tag schon als Ortsfremder beargwöhnt wurde. Aber der ortsfremde Haffner soll nicht weiter aufgefallen sein.
Etwa acht Jahre hat der Nazi-Jurist in dem Hessenstädtchen nahe der „Zonengrenze" gelebt. Beinahe wäre es Harry Haffner gelungen, zu verheimlichen, daß er Nachfolger Roland Freislers war. Haffner war der Mann, dem Hitler während der letzten Wochen des Naziregimes das Terrorinstrument Volksgerichtshof anvertraute. Bisher wußte die Öffentlichkeit nicht einmal von seiner Existenz. Die eingeweihten Stellen im Ministerium, bei der Justiz und beim niedersächsischen Verfassungsschutz hielten dicht.
http://www.zeit.de/1987/19/Ach-die-alten-Zeiten
Auf Wiedersehen im Himmel. Die Geschichte der Angela Reinhardt
Nach dem „Festschreibungserlass“ vom 17. Oktober 1939 lebte die damals fünf Jahre alte Angela Reinhardt mit ihren Eltern auf der Flucht in den Wäldern der Schwäbischen Alb. Ihr Vater hatte vorausgesehen, dass die erzwungene Registrierung die Sinti ihren Verfolgern ausliefern würde; das Auseinanderreißen der Familien und die Einweisung in Konzentrationslager wollte er den Seinen ersparen. Im Frühjahr 1940 wird die Familie von der Polizei verhaftet; auf dem Gesundheitsamt in Hechingen erstellt die „Zigeunerforscherin“ Eva Justin ein „Rassegutachten“. Noch einmal gelingt der Familie, der Vater ist inzwischen zur Zwangsarbeit im Straßenbau verpflichtet, die Flucht in die Wälder. Dort erfährt der Vater – es gibt einen Briefkasten in einer Baumhöhle, mit dem sich die im Versteck lebenden Sinti Nachrichten zu kommen lassen –, dass Angela von ihrer leiblichen Mutter, einer Deutschen, polizeilich gesucht wird.
Von da an lebte Angela in ständiger Angst: sie war es, die ihren Eltern weggenommen werden sollte, sie war es, auf die Jagd gemacht wurde. In der Nähe von Burladingen schließlich wurden die Reinhardts verhaftet: Während die Polizei Vater, „Herzensmutter“ und alle anderen Sinti abtransportierte, wurde Angela ihrer leiblichen Mutter übergeben. An Friedrichshafen, wo Erna Schwarz lebt, kann und will sich Angela nicht gewöhnen – nicht an die fremde Frau, nicht an die Schule, sie verweigert das Essen. Schließlich schaltet sich das Jugendamt ein. Sie kommt zunächst in ein katholisches Heim nach Leutkirch, wo sie sich nach und nach wohler fühlt. Doch die Sachbearbeiter im Stuttgarter Jugendamt hatten inzwischen das „Rassegutachten“ der Eva Justin auf dem Tisch und verfügten, dass Angela als „Zigeunermischling“ in die St. Josefspflege in Mulfingen eingewiesen wurde. Die St. Josefspflege war zu diesem Zeitpunkt Sammellager für alle württembergischen Sinti-Kinder, deren Eltern in Konzentrationslager deportiert worden waren und die nun als „Waisen“ galten. Angela war eine Ausnahme: sie hieß nun Angela Schwarz nach ihrer deutschen Mutter. Eines Tages erschien Eva Justin, die „Rote Frau“, in Mulfingen; für ihre Doktorarbeit führte sie rassistische Verhaltensexperimente durch.
Nach Abschluss dieser Experimente werden ihre Versuchsobjekte nicht mehr benötigt und im Mai 1944 zur Vernichtung nach Auschwitz gebracht. Es heißt, es geht auf einen „Ausflug“. Angela gehört nicht zu diesem Transport: „Meine Rettung verdanke ich einzig und alleine Schwester Agneta. Bis heute weiß ich nicht, warum ihre Wahl auf mich gefallen ist. Warum ausgerechnet ich? ... Ich wäre selbst so gerne mit gefahren ... Aber Schwester Agneta hat mich gesehen und hat mir gleich eine Ohrfeige gegeben. ‚Du gehörst nicht dazu!’, hat sie zu mir gesagt, ‚Sofort rauf in den Schlafsaal, in dein Bett, und lass dich ja nicht mehr blicken!’“ Schwester Agneta bringt Angela, nun zehn Jahre alt, zurück zu ihrer deutschen Mutter nach Friedrichshafen. Zwar ist die Mutter keine Anhängerin des Nationalsozialismus – sie hilft russischen Kriegsgefangenen –, doch wieder gibt es Konflikte u.a. mit einem Nazi-Lehrer und Angela kommt in ein Heim nach Donzdorf. Nach der Befreiung hört sie, dass „irgendwo am Bodensee Zigeuner leben“; sie verlässt heimlich das Heim, geht nach Friedrichshafen, arbeitet in einer Fabrik, macht sich mit einem Foto auf die Suche nach ihrem Vater. Wie durch ein Wunder findet sie ihn und die „Herzensmutter“.
Michail Krausnick: Auf Wiedersehen im Himmel. Die Geschichte der Angela Reinhardt. Würzburg: Arena, 2005
Wiebke Bruhns
Meines Vaters Land. Geschichte einer deutschen Familie
Econ Verlag, München 2004, ISBN 343011571X, Gebunden, 386 Seiten, 22,00 EUR
Am 26. August 1944 wird der Abwehroffizier Hans Georg Klamroth wegen Hochverrats hingerichtet. Jahrzehnte später sieht seine jüngste Tochter in einer Fernsehdokumentation über den 20. Juli Bilder ihres Vaters - aufgenommen während des Prozesses im Volksgerichtshof. Ein Anblick, der Wibke Bruhns nicht mehr loslässt. Wer war dieser ...
Am 26. August 1944 wird der Abwehroffizier Hans Georg Klamroth wegen Hochverrats hingerichtet. Jahrzehnte später sieht seine jüngste Tochter in einer Fernsehdokumentation über den 20. Juli Bilder ihres Vaters - aufgenommen während des Prozesses im Volksgerichtshof. Ein Anblick, der Wibke Bruhns nicht mehr loslässt. Wer war dieser Mann, den sie kaum kannte, der fremde Vater, der ihr plötzlich so nah ist? Die lange Suche nach seiner, ja auch ihrer eigenen Geschichte führt sie zurück in die Vergangenheit: Die Klamroths sind eine angesehene großbürgerliche Kaufmannsfamilie und muten wie ein Halberstädter Pendant zu den Buddenbrooks an. Unzählige Fotos, Briefe und Tagebücher sind der Fundus für ein einzigartiges Familienepos.
Vater, wer warst du?
Ein fremder Mann, nur ein Foto ohne Stimme – Wibke Bruhns war sechs, als die Nazis ihren Vater hängten. Jetzt hat sie sich auf die Suche in die eigene Vergangenheit begeben. Und vieles gefunden.
Von Norbert Thomma
Als sie 15 war, ist sie vom Internat geflogen, 1953; sie galt als ungehorsam, aufsässig. Der Schulleiter sagte ihr, das wundere ihn nicht, dieser schlechte Charakter: „Dein Vater war ja ein Hochverräter.“
Als sie erwachsen wurde, reagierten viele mit neugierigem Interesse. Ach, dein Vater hat mit dem 20. Juli zu tun? Was hat er denn gemacht? Das sei ihr peinlich gewesen, sagt sie, dieses Geschmücktwerden mit fremden Federn. „Nichts“, habe sie meist geantwortet, „aber aufgehängt haben sie ihn.“ Er war nicht direkt beteiligt am Versuch, Adolf Hitler mit Sprengstoff umzubringen, er hat davon gewusst und geschwiegen.
Als sie 41 war, kam sie von einer Auslandsreise zurück. Sie drückte eine Aufzeichnung über den Widerstand gegen die Nazis ins Videogerät, sah die Richter des Volksgerichtshofs in den Sitzungssaal eintreten, Hitlergruß, Hüte ab, und dann führen zwei Polizisten einen Mann vor den Richtertisch, von dem herab der berüchtigte Roland Freisler keift. Der Angeklagte ist ihr Vater. „Ist Ihnen klar“, bellt Richter Freisler, „dass nichts weiter tun Verrat war?“ Hans Georg Klamroth zögert mit gesenktem Blick, dann spricht er ein trotziges „Nein“ und schüttelt den Kopf. „Abartig“ ist aus Freislers Toben zu hören, „Abartigkeiten.“ Ein Todesurteil, August ’44, für den Major der Abwehr.
In diesem Moment hat Wibke Bruhns beschlossen, irgendwann das Leben ihres Vaters zu ergründen und aufzuschreiben*. Er war bis dahin „keine Kategorie“ für sie, präsent nur durch Fotos und Anekdoten der Verwandten, ohne den Klang einer Stimme. 1979 ist das gewesen.
Nun zupft sie die nächste Zigarette aus dem silbernen Etui. Draußen zerwirbelt der Wind dicke Schneeflocken. Das Sauwetter in Halberstadt lässt sich durch große, verglaste Türen beschauen. Hinter den kniehohen Mäuerchen, sagt sie, müssen sie sich Rhododendronbüsche vorstellen, dort habe ich als Kind meinen Lebertran entsorgt. Hinter dem Garten, wo die neu gebaute Sparkasse zu sehen ist, sagt sie, war unser Tennisplatz, dort drüben der Rosengarten, dort der Longierplatz für die Pferde. Wir sitzen gerade im ehemaligen Wintergarten, sagt sie.
In diesem Haus aus Sandstein hat alles angefangen. Hier wurde Wibke Klamroth geboren, letztes von fünf Kindern des Ehepaares Else und Hans Georg, geboren in ein Anwesen mit Gesindetrakt und Pferdeställen, die Einbauten aus Eiche und Mahagoni, alles im englischen Landhausstil und bis zu Lampen und Parkett entworfen vom Architekten Muthesius, 1911. Über Generationen verdienten die Klamroths an Handel, Landwirtschaft, Spedition; geschäftliche Beteiligungen reichten bis zur Karibikinsel Curacao. Firma „I. G. Klamroth“ – jeder erstgeborene Sohn bekam einen Namen mit diesen Initialen.
Die Dynastie zerbrach
Wibke Bruhns ist 65 inzwischen, schlank im schwarzen Anzug, cremefarben der Pullover, die blonden Haare kurz, ganz Dame. Aus dem Elternhaus am Ostrand des Harzes ist ein 4-Sterne-Hotel geworden, es gehört der Familie längst nicht mehr; Zimmer 266 war ihre Kinderstube, auf dem Balkon davor hauste ihr Kaninchen. Die Kellnerin bringt gebratene Gänseleber mit Wintersalaten.
Als die etwa 250 Bomber kamen damals, einen Sonntag nach Ostern 1945, saß sie unten im Keller. Halberstadt am Ostrand des Harzes verbrannte. Sie sagt, die Gedanken daran brächten sofort den prasselnden Lärm der Flammen zurück. Doch die Erinnerung an die Zeit davor sei bei ihr erloschen. Die ersten sechs Lebensjahre – weg; auch eine späte Psychoanalyse habe nichts davon zurückgebracht. Und die Dynastie der Klamroths war zerbrochen, zerstreut im Westen.
Vielleicht erzählt sie deshalb so frei von Sentimentalität. Halberstadt wurde DDR, das hat sie nur aus der Ferne betrachtet. Und der Vater, der war später kein Thema, die ganze Vergangenheit war keines. Die Mutter verstummte. Nur Freunde schilderten ihn ab und an als charmant, lebhaft, witzig. Du bist wie er, hörte sie oft. Wibke Bruhns drückt eine Zigarette aus. Im Aschenbecher liegen die vielen Stummel sauber aufgereiht wie Löffel im Besteckkasten. Ja, sagt sie lachend, ordentlich sei er auch gewesen.
Was sie sonst wusste vom Vater, den sie distanziert „HG“ nennt, um ja keine Vertrautheit anzudeuten, waren wenige Fakten: früh Mitglied in der NSDAP, in der SS; Kriegseinsatz zur Partisanenbekämpfung in Russland. Auch die Mutter ging zeitig in die Partei, NS-Frauschaft. Die schwarz-weißen Videobilder, sagt Bruhns, hätten bei ihr den Impuls ausgelöst: Darüber will ich alles wissen! Warum sind die so geworden? Was war das für ein merkwürdiger Weg bis hin zu Freislers Richtertisch und dem Strick in Plötzensee?
Es hat mehr als zwei Jahrzehnte gedauert, ehe sie damit begann. Zuerst mussten zwei eigene Kinder großgezogen werden, die Journalistin ging für den „Stern“ nach Jerusalem und Washington. Eine kleine Legende schon zu dieser Zeit: Wibke Bruhns, inzwischen mit dem Namen ihres Mannes, die erste Frau, die im ZDF die „heute“-Sendung moderierte. Den Spagat zwischen Print- und elektronischen Medien hat sie durchgehalten. Gewann den Egon-Erwin-Kischpreis und wurde Kulturchefin beim Fernsehen des RBB. Schließlich Sprecherin der Expo in Hannover.
Ende der Brotberufe, nun war sie frei. Konnte Archäologin werden in den Trümmern des eigenen Stammes. Konnte Spuren suchen und graben. Sie hatte schon vorher gesammelt und die Verwandtschaft um Fundstücke gebeten. Nach dem Tod der Mutter ’87 barg sie Tagebücher und Briefe aus Schubladen. Nach der Wende meldete jemand aus Halberstadt, das Klamrothsche Familienarchiv liege auf dem Dachboden der Liebfrauenkirche, weiße Kladden in zwölf riesigen Buchattrappen. Bei der Stasi fanden sich Dokumente zum Namen Klamroth.
Wibke Bruhns hat den ganzen Berg an Material in ihre Berliner Wohnung geschafft. Zweieinhalb Jahre sichten, lesen, sortieren, schreiben. Eindringen in intime Sphären. Verblüfft entdecken, dass die Ehe der Eltern völlig zerrüttet war, als HG hingerichtet wurde. Der Vater ein Hallodri, der die Finger auch von jungen Hausmädchen nicht lassen konnte. Und immer war die Angst dabei, fürchterliche Verstrickungen zu finden, „Morde an der Zivilbevölkerung“ vielleicht.
Kommen Sie, ich zeige Ihnen… Sie wird das noch häufig sagen an diesem Tag. Ständig gibt es etwas zu zeigen. Im Fernsehzimmer das Video vom Volksgerichtshof. Im nächsten Raum das gerahmte Bild von Mutter Else, jung und pausbäckig. In der Abstellkammer hinter der Küche Regale mit Folianten, Protokollen, Fotoalben, die nicht benötigt wurden beim Versuch, „Geschichte zu beschreiben anhand von Menschen“.
Es ist ein Spaziergang durch eine geräumige Charlottenburger Maisonette, bei dem immer wieder die weitläufige Sippe der Klamroths grüßt. Antike Schränke, Teppiche, Miniaturen mit Portraits; die Kaffeemütze, mit der die Kanne warmgehalten wird, trägt die eingestickten Initialen der Großmutter. In jeder Ecke scheint es in Kästchen und Schatullen Depots für Zigaretten zu gehen.
Oben auf der Galerie ist ihr Arbeitsplatz. Ein gläserner Schreibtisch vor den breiten Terrassentüren, freier Blick auf den Himmel über Berlin. Links ein düsterer Schrank mit offenen Türen, holländisches Barock. Im Mittelteil lässt sich ein Geheimfach aufziehen, in dem die Mutter Familienschmuck aufbewahrte. In den Schrankfächern stehen 26 froschgrüne Plastikkästen für Hängeordner: Brautbriefe, Reisebeschreibungen HG 21-28, Gästebücher, Elterntagebücher… Aus den Dokumenten lappen hunderte von gelben Klebezetteln mit Bruhns’ Notizen.
Es kann nicht nur angenehm gewesen sein, so lange hier zu sitzen mit all den papierenen Gespenstern der Vergangenheit. Irgendwann hat Wibke Bruhns auch das Berichtsbuch des Klamrothschen Familienverbandes durchgesehen. Ins handschriftliche Protokoll ist auf Seite 63 der gedruckte § 9a geklebt, der Arier-Paragraph. Er soll sicherstellen, dass Mitglieder durch Ehen mit Nichtariern ausgeschlossen werden. Begründung des Vaters: „Wir sind mit Recht stolz auf diese Rassereinheit unsrer Sippe, die auch in Zukunft erhalten werden soll.“ Beglaubigt und abgestempelt am 17. 8. 1933 vom Amtsgericht Halberstadt. Erst zwei Jahre später wird der Rassenwahn der Nazis durch die Nürnberger Gesetz offiziell.
„Blankes Entsetzen“ habe sie bei diesem Fund gepackt – „ein Albtraum bis heute.“ Die Klamroths waren wer, ja. Halberstadt war reformiert, streng. Leitschnur waren Pflicht, Gottesfurcht, Tapferkeit. Wenn schon mitmachen, dann ganz vorne. „Ehre“, sagt Bruhns, „war wichtiger als Liebe.“
Es gab auch die Versuche zärtlicher, pathosgetränkter Gedichte. Eines vom Vater zum 20. Jahrestag der Verlobung. „Der Dank an Dich, daß Du mit mir gegangen / Mit mir, dem jungen, unerfahr’nen Mann / Der es gewagt, nach Deinem Stern zu langen…“ Oder die Liebe zu Hitler. Ende ’44 notierte die älteste Schwester: „So sehr gehöre ich dem an, der meinen Vater ermordet hat, daß noch kein klarer Gedanke gegen ihn aufzustehen gewagt hat.“
Es wurde viel geschrieben in dieser Familie. Von einem Ausflug verfasst jeder seinen Bericht, selbst die Haustöchter. Die Kinder bekamen einen Groschen pro Seite. Regelmäßig „Sonntagsbriefe“ mit Durchschlägen an alle. Für jeden Sprössling ein Tagebuch bis zur Konfirmation. Briefe aus dem Feld, ausführlich und anschaulich, wie im Kolportageroman: „Bei diesen Worten griff er zur Pistole mit derart angreifender Gebärde, daß ich mir darüber klar war, daß er sofort schießen würde, wenn er die Pistole auf mich anschlagen konnte. Deshalb schoß ich; da der erste Schuß vorbei ging und der Kerl darauf schrie: ,Du Hund, ich schieß dich tot!’ schoß ich sofort noch einmal. Da sank er um und blieb auch gleich still liegen.“
Schriftlich festgehalten wurden Gesprächsthemen von Abendgesellschaften und jede getrunkene Flasche Wein. Der Vater notierte von Autofahrten jeden Kilometer – und die Reisezeiten in Minuten; akribisch auch seine amourösen Abenteuer in gestochener Handschrift. Das Kriegstagebuch von Großvater Kurt ist kaum mit zwei Händen zu halten, eine in Leder gebundene Schwarte mit eingeprägtem Wappen, Inhaltsangabe mit Seitenzahlen.
Verständlich das Schwärmen der Autorin über den „gigantischen Stoff“ zu einem opulenten Familienreport. Doch die Annäherung an den eigenen Clan verläuft nicht ohne schmerzhafte Irritation. Warum verliert sich die Spur des Geschäftsfreundes Jacobsohn in den Aufzeichnungen, ohne jede Bemerkung über den Terror gegen Juden? Der Vater war verantwortlich für die Sicherheit von Hitlers Geheimwaffen V1 und V2, was wusste er über die Leiden der Fronarbeiter, über Vernichtungslager? Wie lesen sich die Zeilen der Mutter, die 1947 einem Kind ins Buch schrieb: „Ich sah voll Grauen auf die sinnlose Zerstörung und das Hinopfern des Volkes, nur weil ein Mann zu feige war einzugestehen, daß er gescheitert war.“ „Ein Mann?“, schreibt Tochter Wibke hinter diesen Satz. Sie kennt ja die früheren Briefe der Mutter: „Es geht ja wunderbar vorwärts – 80 km von Stalingrad entfernt! Sind wir dort, ist die Zange doch zu!“ Und bald auch noch „gehört uns das Mittelmeer!!!“
Neben dem Schreibtisch von Wibke Bruhns steht üppig ein knallbunter Strauß aus Seidenblumen. Inmitten der menschlichen und politischen Verirrungen sorgt er für Ermunterung. Auf den Tritten zur Terrasse liegen Reste der begleitenden Literatur, Sebastian Haffner, Norbert Elias, historische Fachbücher, Chroniken; im Regal nebenan stehen sie in Metern. Sie wollte durchs Lesen einfach verstehen, mit welchem Kompass durch die Klamrothschen Zeiten gesteuert wurde. Ehre? Satisfaktionsfähigkeit? Niemand heute würde daran sein Handeln messen. Der Eid auf Hitler, den bricht man eben, wenn nötig. So hat sie gedacht. Inzwischen, sagt sie, könne sie sehen, was das für einen Offizier bedeutete. Entschuldigen, nein, wolle sie damit nichts.
Ich kann mir den Mann nicht backen
Noch immer stehen am penibel aufgeräumten Arbeitspult zwei Fotos, die Verlobung der Eltern und der Vater, jung und traurig im Halbprofil. „Ich habe oft still mit ihnen geredet.“ Bisweilen muss es auch heftig zugegangen sein. Viele Sätze im Buch verraten Fassungslosigkeit und Empörung. „Kein Wort, nie, in all den Jahren nicht, über die Opfer.“ – „Was ist das für eine grenzenlose Hybris?“ – „Der spinnt.“ - „Mich empört der Ton hinterher, die aufgesetzte Verachtung…“ – „Ich kann mir den Mann nicht anders backen als er ist.“
Die Pflicht der Chronistin: hinschreiben, was ist. Selbst die grässlichen Dinge, die bösartigen. Gibt es da keine Skrupel? Sind Tagebücher und verzweifelte Liebesbriefe für fremde Leser bestimmt? „Grenzüberschreitend“ nennt die Tochter ihr Ausschlachten des Privaten. Und nötig. Weil der Vater nicht länger plakative Legende auf Ehrentafeln sein solle, sondern „dreidimensional“. Er habe getötet und Menschen gerettet, er war blinder Hurrapatriot und am Ende doch kein Denunziant, ein notorischer Lügner und Schürzenjäger.
Warum er schließlich das Attentat auf Hitler guthieß? Sie weiß es nicht genau, Hans Georg Klamroths Tagebücher wurden von der Gestapo mitgenommen. In Briefen gibt es nur wenige kryptische Andeutungen. Sie weiß eher, wie er starb. „Hängen wie Schlachtvieh“, wurde angeordnet, langsames Erdrosseln am Fleischerhaken.
Wibke Bruhns raucht, gießt Kaffee nach ins weiße Porzellan. Dort an der Decke, sagt sie, dieser sechsarmige Messingleuchter mit den Kerzen, der hing früher in Halberstadt. Er sei beim Bombenangriff runtergefallen und habe ihre Ostereier zerschlagen. Sie nimmt ihr Buch in die Hand, das erste gedruckte Exemplar. Das Titelfoto zeigt HG im Uniformmantel, an der Hand ein kleines, blondes Mädchen. Dieser nie vorhandene Vater, die stets angestrengte Mutter – das waren früher die Eltern für sie. Es könnte ja sein, dass die intensive Spurensuche Sympathie geweckt hat, Liebe.
Nein, sagt Wibke Bruhns.
* „Meines Vaters Land – Geschichte einer deutschen Familie“ von Wibke Bruhns erscheint am 16. 2., Econ, 390 Seiten, 22 €.
Tagesspiegel 15.02.2004
Frauen im Nationalsozialismus
Seminar: Geschlechterdiskurse
Modul: II Kultur
Thema: Frauen im Nationalsozialismus
von
Olga Borodajko
Einleitung
Der Nationalsozialismus hat die Rolle der Frau sehr beeinflusst. Das Dritte Reich hatte seine eigene Vorstellung von der vorbildlichen, deutschen Mutter. Kriegsbedingt musste von diesem Idealbild jedoch abgewichen werden.
In erster Linie wurde die Frau als Mutter und Ehefrau angesehen. Heim Kinder und Ehe waren das einzige, für das sie Verantwortung übernehmen konnte und durfte. Dabei wurde sie anfangs vom Staat auch unterstützt.
Als die Niederlage drohte, mussten auch Frauen Kriegsdienst leisten, wurden sogar oft zwangsverpflichtet.
Manche Frauen sahen diese Aufforderung zur Arbeit als Chance um erfolgreich in der Berufswelt zu werden. Oft bemerkten sie, dass sie gar nicht so ungeschickt waren. Das verlieh den deutschen Frauen Selbstbewusstsein und das wiederum förderte die Emanzipation der Frau. Sie war oftmals fähig ihren Mann zu stehen. Die Nazis ließen eine Emanzipation jedoch nicht zu. Ganz im Gegenteil, dem Nationalsozialismus war es ein Anliegen, den Fortschritt der Frau aufzuhalten. Die Frauenbewegung und die Eigenständigkeit galt im Beruf als schlecht. Es wurde sogar die Ansicht vertreten, dass sie Arbeitslosigkeit verursachte. Viele Männer stimmten dieser Meinung zu.
Ein Punkt in dem sich nichts änderte, war die Politik. Nach wie vor wurden nur selten Frauen in hohen Positionen zugelassen.
Frauenbild in der nationalsozialistischen Ideologie
,,Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, dass die nationalsozialistische Bewegung als einzige Partei die Frau aus der unmittelbaren Tagespolitik fernhält. Sie ist deshalb in vielfacher Beziehung bitter befehdet worden, aber zu Unrecht. Nicht weil wir die Frauen nicht achten, sondern weil wir sie zu hoch achten, haben wir sie aus dem parlamentarisch-demokratischen Ränkespiel, das die deutsche Politik der vergangenen 14 Jahre bestimmt har, ferngehalten. Auch heute bedeutet die Frau im öffentlichen Leben nichts anders als zu frühen Zeiten" 1
Nach bereits noch keinen zwei Monaten im Amt als ,,Reichspropagandaminister" im März 1933 legte Joseph Goebbels ganz offen dar, wie sich die Nationalsozialisten die Rechte der Frauen vorstellen.
Im Nationalsozialismus gründeten sich Staat und Gesellschaft auf das Führerprinzip. Das Führerprinzip galt beiden Geschlechtern, jedoch gab es eine Unterordnung der Frau unter dem Mann. Obwohl alle Menschen währen der NS-Zeit einer dienenden Rolle zugewiesen wurden, war die Verbannung von Frauen in die häusliche Sphäre Ausdruck eines besonderen Rückschritts gegenüber der bereits erreichten Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Die Ziele der nationalsozialistischen Frauenpolitik waren jedoch sehr widersprüchlich. Auf der einen Seite reduzierte das Regime die Frauen auf ihre biologische Funktion. Frauen sollten, wie es Hitler in ,,Mein Kampf" formulierte, der ,,Vermehrung und Erhaltung der Art uns Rasse" dienen. Auf der anderen Seite forderte Hitler, dass Frauen und Mädchen als ,,Volks-,, und ,,Parteigenossinnen" agieren und außerhäuslichen Frauenverbänden angehören.
Zu einen der bekanntesten Organisationen, die bereits 1930 gegründet wurde, gehört das ,,Bund Deutscher Mädel" (BDM). 1931 kam die ,,NS-Frauenschaft" hinzu. Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurden alle anderen Frauenorganisationen ausgeschaltet. Zudem musste die Leiterin der ,,NS-Frauenschaft" und zur ,,Reichsfrauenführerin" ernannte Gertrud Scholtz-Klink verschiedene Kompetenzen an männliche Parteigenossen abtreten.
Durch die stark ausgeprägte Propaganda gab es im Nationalsozialismus kein Frauenbild, sondern ein Mutterbild. Die Zuweisung auf den ,,natürlichen Lebens- und Arbeitsbereich" der Frau sollte jedoch keine Minderwertigkeit bedeuten. Die Propaganda hieß die traditionelle Rolle der Frau nicht nur gut, sondern forderte sie und wertete sie ideologisch auf.
Die Wehrdienst des Mannes war nach Hitlers Vorstellung zum Beispiel gleichgestellt mit ,,Gebär"-dienst der Frau. Die Frau galt als die Hüterin der ,,rassischen Reinheit" des Volks.
Laut des Nationalsozialismus hatte jede Frau einen bestimmten Wert, dieser konnte aber durch gewisse Sachen gesteigert werden. Die Frau erlangte zum Beispiel durch eine Heirat ein größeres Ansehen. Nur wertvoller wurde sie durch die Mutterschaft.
Das Erscheinungsbild der Frau sollte durch ordentliche und gepflegte Kleidung gesteigert werden. Eine deutsche Frau sollte man auf den ersten Blick erkennen können. Schönheit und Klugheit waren die Beweise des deutschen Blutes.
Die Aufgabe der Frau im Nationalsozialismus
An Frauen im Nationalsozialismus wurden bestimmte Anforderungen gestellt. Worte wie ,,Mutterschaft, Hausfrauendasein und frauliche Arbeit" spielten dabei eine zentrale Rolle und standen groß geschrieben. An erster Stelle stand das Mutterdasein. Von jeder Frau wurden mindestens 4 Kinder erwartet. Als Einsatzgebiet der deutschen Frau galt der Haushalt. Eigenschaften einer Frau wie Sparsamkeit, Ordentlichkeit und Sauberkeit standen an erster Stelle um erfolgreich eine Familie zu führen. Die Frauen mussten außerdem gute Erfahrungen im Kochen, in der Gartenarbeit und beim Nähen von Kleidungsstücken mitbringen. Um dies alles zu erlernen konnte man sogenannte ,,Mutterschulen" besuchen.
,,Ihr könnt nicht alle einen Mann kriegen, aber Mutter könnt Ihr alle werden!"2 Somit steht die Mutterschaft über dem Ehefrauendasein. Aber es wurde nicht nur auf die Anzahl der Kinder großen Wert gelegt, eine ideale Frau musste körperlich gesunde und arische Kinder zur Welt bringen. ,,Arisch" bedeutete ,,erbgesund". Um dies zu gewährleisten, gab es Vorschriften, die den Frauen Genussmittel wie Alkohol du Nikotin untersagten. Ebenfalls wurde eine ausgewogenen Ernährung nahegelegt. Diese Maßnahmen sollten Mutter und Kind vor Krankheiten schützen.
Zu den weiteren Aufgaben der deutschen Frau zählten das Glauben und Dienen. Weibliche Deutsche sollten sich im Sinne der Regierung widerspruchslos aufopfern. Die Idealfrau sollte für den Führer und Deutschland gerne viele Opfer auf sich nehmen. Die Frauen sollten trotz dem Verlust von Familienmitgliedern, Not und Armut immer positiv eingestellt sein.
,,Wir müssen glauben und dienen. Auch die Frauen müssen dies erkennen und danach leben. Unser aller Gebet soll sein: Deutschland, Deutschland über alles"3
Ausbildung und Politik
,,Den Mädchen sollte die Schule ,,eindeutig die Bildung zur kommenden Mutter" vermitteln. Nach den Richtlinien für Volksschulen war der Lehrplan so zu gestalten, dass die Mädchen vor allem ,,auf spätere Aufgaben als Hausfrau und Mutter" vorbereitet würden."4
An den Mittelschulen wurde das Fach Hauswirtschaftslehre gelehrt, währen der man den Umgang mit Kleinkindern erlernte.
1937 schaffte man sogar das Gymnasium für Mädchen ab. Höhere Schulen konnten nur mit dem Schwerpunkt auf hauswirtschaftlichen Zweigen besucht werden. Auf die Bildung der deutschen Mädchen wurde wenig Wert gelegt. Ihre Zukunft lag sowieso hinter dem Herd. Auf die Universität gab es ebenfalls Beschränkungen. Es konnten sich nur sehr wenige Frauen weiterbilden.
Dazu ein Zitat von Friederike Matthias, Referentin in der Reichsfachschaft für Höhere Schulen, 1934: ,,Für die kommende Mutter des Volkes muss eine gesunde Körperschulung des Mädchen Voraussetzung sein. Der allzu großen Anhäufung von Wissensstoffen muss zugunsten des gesunden Wachstums des Mädchens Einhalt geboten werden. Das geschieht durch biologische Aufklärung, Gymnastik, Sport und Wanderungen - alles in einiger Verbindung der Schule mit dem BDM."5
Frauen waren nicht nur in der Bildung, sondern wie bereits zu Beginn erwähnt, auch in der Politik unerwünscht. Man hatte das Recht, Parteimitglied zu werden, doch ihnen wurden keine wirklichen Posten in der Partei angeboten. Ein Beispiel dafür ist Gertrud Scholtz-Klinik. Sie war Reichsfrauenführerin, hatte aber trotz dieses Titels keinen Einfluss in der Partei.
Widersprüche
Im Krieg fiel die Frauenideologie des Nationalsozialismus in sich zusammen. Das Idealbild und die Realität lagen meilenweit auseinander.
Einer der wichtigen Punkte war die verpflichtende Arbeit, welche die Frauen durch den Krieg verrichten mussten. Diese Aufgabe war genau das Gegenteil des Idealbildes. Der Regierung fiel jedoch zu dieser Unstimmigkeit rasch eine Erklärung ein. Die oberste Aufgabe der deutschen Frau war für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Laut Nazis konnten sie dies auch durch Verrichtung der Fabrikarbeit tun. Die Fabrikarbeit hilft dem Staat und ist zugleich zum Wohle der Kinder. Die Mutter vernachlässigt somit ihr Kind nicht, sondern hilft ihm indirekt.
Weitere Widersprüche findet man im Bereich der Waffen. Zu Beginn der Nazi-Zeit war es keine Frage, dass Waffen ausschließlich für Männer bestimmt waren, da der Mann als stärkeres Geschlecht die Pflicht hatte, die schwache Frau zu schützen. Durch den Krieg wurde auch dieser Vorsatz schnell gebrochen. Es war zwar nicht die Idee der Führung, bewaffnete Frauen einzusetzen. Dennoch gab es diese Gruppen von kämpfenden Frauen, die nichts mehr mit schwachen, hilfsbedürftigen Menschen zu tun hatten.
Im Nationalsozialismus hatten die Frauen in Wirklichkeit überhaupt keine verantwortungsbewusste Rolle. Um sie von der Realität abzulenken und sie nicht zu verärgern, dachte man sich verschiedene Abzeichen aus. Die Frauen sollten dadurch für ihre Fähigkeiten im Reich gelobt und bei Stimmung gehalten werden. Lob erhielt man durch Einsatzfreudigkeit, Pflichttreue, Aufopferung, Leistung und Verzicht. Diese Auszeichnungen besaßen Namen wie zum Beispiel: Kriegsverdienstkreuz, Ehrenzeichen für deutsche Volkspflege, Verwundetenabzeichen, usw.6
Durch die Auszeichnungen fühlten sich viele Frauen verständlicherweise geehrt und vergaßen dadurch ihre Mühe und Opfer. Sie sahen den Nationalsozialismus aus einem anderen Blickwinkel und somit konnte die Regierung viele voraussehbaren Probleme beseitigen.
Muttertag und Mutterkreuz
,,Die deutsche kinderreiche Mutter soll den gleichen Ehrenplatz in der deutschen Volksgemeinschaft erhalten wie der Frontsoldat, denn ihr Einsatz von Leib und Leben für Volk und Vaterland war der gleiche wie der des Frontsoldaten im Donner der Schlachten".7
Der Muttertag war zwar keine Erfindung des Dritten Reiches wurde jedoch von den Nazis anerkannt und gefeiert. Für sie war es wichtig, dass an erster Stelle die Ehrung der Mutter stand und nicht der geschäftliche Teil.
Der Muttertag diente den Nazis auch als Propaganda. Da der Tag nicht ihre Erfindung war, feierten auch diejenigen mit, die keine Anhänger des Nationalsozialismus waren. Auf diese Weise kamen sie ungewollt der Führung näher, was gute Werbung für die Partei war.
1939 wurde die Ehrung mit einem Abzeichen, dem sogenannten Mutterkreuz, abgehalten. Der Muttertag wurde auch genutzt, um das Mutterschutzgesetz zu verkünden.
Aufgrund dieser Veranstaltungen führte man auch Sammlungen durch, die aber nicht nur der Mutter zu Gute kamen. Hat man sich geweigert zu spenden, hatte dies schlimme Folgen, sogar die Einlieferung in ein Konzentrationslager.
Die Mütter wurden anerkannt durch verschiedene Auszeichnungen. Man unterschied zwischen drei verschiedenen Abzeichen. Welches die Frau erhielt, hing von der Anzahl ihrer Kinder ab.
Bei 4-5 Kindern erhielt man Bronze, bei 6-7 Kindern erhielt man Silber und bei mindestens 8 Kindern erhielt die Mutter Gold.
Der Antrag zu dieser Auszeichnung konnte der Bürgermeister oder der Ortsgruppenleiter einreichen. Die vorgeschlagene Frau wurde anschließend genauestens überprüft, meist wurden die entsprechend benötigten Informationen von den Blockwarten eingeholt.
Das Mutterkreuz wurde mit einer Verordnung am 16.12.38 eingeführt. Nach der Ideologie der Nazis war der Mutterkult und die ,,rassereinen" Mütter und die Ermordung der ,,unwerten" Mütter und ihrer Kinder Teil derselben zusammenhängenden Logik.8 Mit ,,rassenreinen" Müttern wurden ausschließlich deutsche, arische Frauen gemeint, die bereit waren, großen Nachwuchs in die Welt zu setzen. Zu ,,unwerten" Müttern zählten polische, russische und jüdische Frauen. Sie wurden nicht als ganze Menschen betrachtet und man verfolgte sie. Bei Widerständen wurden sogar Kinder benutzt um Druck für ein Geständnis auszuüben. De ,,volltauglichen, arischen" Müttern wurden für ihre Leistungen an der ,,Geburtenfront" Orden umgehängt und die vermeintlichen Gegner in diesem Krieg, die Juden, erhielten einen Judenstern und wurden anschließend ermordet. Ob eine Frau ,,würdig" sein ein Kind zu bekommen, wurde von den Gesundheitsämtern durch Voruntersuchungen bestimmt. Negative Erkenntnisse wurden in einer Erbkartei registriert. Bei einer Ablehnung kam es ohne weiteres zu einer Zwangssterilisation.
Es galt auch die Ansicht, dass der Stärkere das Recht hat zu überleben. Somit sollten die ,,wertvolleren" Menschen mehr Nachwuchs haben als die Schwächeren. Bei ,,minderwertigen" Personen wurde mit Gewalt verhindert, dass sie Kinder hatten. Kranke, Behinderte und Widerständler wurden einfach zwangssterilisiert. Das war eine Maßnahme der Regierung um die Reinheit und ein hochwertiges deutsches Volk zu erhalten. Eine eventuelle ,,Entartung" der Bevölkerung wurde einfach den Juden zugeschrieben. Laut den Nazis waren Juden eine Bedrohung für Deutschland. Man hatte Angst, dass jüdische Vermehrung die Rasse vermindert wird und das sie sogar die Oberhand gewinnen. Als einzigen Ausweg, damit dies nicht geschah, sah man die Vernichtung.
Deutsche und arische Frauen, die keinen Nachwuchs hatten, waren auch unbedeutend und wurden nicht akzeptiert.
Eine Frau mit mehr als vier Kindern ohne Mutterkreuz oder eine die von Beginn an eine Ehrung ablehnte, befand sich auch im Blickfeld vielfältiger Neugierde. Gerade dann wurde ihre Würdigkeit überprüft. Man befürchtet in solchen Fällen, dass vielleicht nicht ,,erbgesunde" Kinder unentdeckt blieben.
Um den Frauen überhaupt die Mutterschaft schmackhaft zu machen, hatten die Nationalsozialisten eigene Methoden. Neben der Verleihung des Muterkreuzes, gab es das Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen. ,,Kinderermäßigungen wurden beinahe verdoppelt, laufende Beihilfen an kinderreiche Familien, 10 RM für das fünfte und jedes weitere Kind monatlich, die ,,biologische Leistung" war ganz entscheidend."9
Doch es gab auch Maßnahmen, die das Kinderkriegen förderten, wie z.B. das Verbot der Abtreibung, zudem waren Verhütungsmittel nur beschränkt erhältlich. In der Propaganda waren ebenfalls nur kinderreiche Ehen erwünscht.
Eherecht
Die Ehe war nichts Privates. Sie war ,,Grundlage und Keimzelle der Volksgemeinschaft". Sie galt als ,,tragender Pfeiler aller völkischen Kultur". Sinn und Zweck war die Geburt und Aufzucht von Kindern. Die Geburt rassenreinen Nachwuchses war politische Pflicht. Damit war Abtreibung strafbar und Verhütung als unwürdig verpönt.
Durch einen Ehebruch bestand die Gefahr der unkontrollierten Vermischung des Erbguts. Im Rahmen von Ermittlungen der Gesundheitsämter für Mutterkreuzanträge oder Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen ( ab Dez. 1941 vor Eheschließung Voraussetzung ) wurde danach gezielt ermittelt. 10
Das 1900 geschaffene BGB wurde nur um staatlich-völkische Interessen verändert. So entstanden Gesetze zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre; Gesetz zu Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes; Gesetz zur Vereinheitlichung der Eheschließung und der Ehescheidung.
Die Grundsätze des Eherechts bestanden schon seit Beginn des Gesetzes: ,,Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung" (§ 1343 BGB). Der Ehemann war berechtigt, seiner Frau eine Erwerbstätigkeit zu verbieten. Seine Stimme war im Konfliktfall die ausschlaggebende. Beim Normalfall des gesetzlichen Güterstandes übernahm der Ehemann die Verwaltung des eingebrachten Gutes der Ehefrau. Sie konnte über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen, obwohl es ihr Eigentum blieb (& 1363 BGB).
Die Ehefrau und Mutter hatte rechtlich betrachtet dem Vater gegenüber die schwächere Position. Während der Ehe wurde das Sorgerecht im Prinzip gemeinsam ausgeübt. Bei Unstimmigkeiten, hatte aber der Vater die Entscheidungsgewalt. Die elterliche Gewalt (ein Begriff, der dem BGB noch wie über die NS-Zeit erhalten blieb) stand der Mutter erst zu, wenn sie der Vater nicht mehr ausüben konnte (§ 1684 BGB).
Im Bereich der Ehescheidung kam es dagegen zu erheblichen Änderungen. Die Fortpflanzungsweigerung wurde eine eigener Scheidungsgrund, genauso wie vorzeitige Unfruchtbarkeit. Nach dem Ehegesetz hatte die Frau nach der Scheidung die Verpflichtung zur Erwerbsarbeit, wenn ,,eine Wiederverheiratung des Mannes nach völkischen Gesichtspunkte aus erwünscht ist". Bei der Verhandlung von Ehesachen war ein Staatsanwalt anwesend. Er vertrat die Interessen der Volksgemeinschaft. War die Ehe bis dahin wie ein privatrechtlicher Vertrag konstruiert, so wurde sie jetzt durch das vom Staat erklärte Interesse zu einer öffentlichen Institution mit privatrechtlichen Restbeständen. Das war Merkmal der nationalsozialistischen Auffassung des Instituts ,,Ehe". Das Verhältnis der Ehegatten zueinander entsprach der konservativen Ehe- und Familienauffassung der BGB von 1900. Nach 1945 wurden deshalb auch nur die rassepolitischen Ergänzungen entfernt und das BGB galt von 1947-1953 in dieser Form weiter.
Die Frau in der Arbeitswelt
Die deutsche Frau hatte die Aufgabe Hausfrau und Mutter zu sein, außerhäuslichen Arbeiten sollte sie nicht nachgehen. Die ,,Natur" wollte, dass die Frau nur Gattin und Mutter ist und deshalb sollte sie die Arbeit im Büro, der Fabrik und im Parlament dem Manne überlassen. Einzig und allein frauengemäßen Berufen wie Pflegerin, Lehrerin. Krankenschwester oder Landwirtin durfte noch nachgegangen werden.
Die Berufstätigkeit der Frau wurde am Anfang dieser Diktatur strengstens bekämpft. Durch die Weltwirtschaftskrise 1929 waren über 6 Millionen Deutsche arbeitslos - dafür wurde die Schuld auch auf die berufstätige Frau geschoben. Mit dem harten Berufsverbot wurden wieder Arbeitsplätze für die Männer frei. Dabei verloren vor allem die Frauen ihren Job, deren Männer ebenfalls berufstätig waren. Ihnen wurde sogar vorgeworfen, dass sie sich ungerechtfertig bereicherten, obwohl sie nur ums Überleben kämpften.
Aber diese Art der Politik hatte zahlreiche Anhänger, nämlich männliche Arbeitslose und Alleinverdiener. Um sich für diesen Vorgang zu rechtfertigen warfen die Nationalsozialisten der Frau vor, die Männer aus ihren Berufen zu verdrängen.
Jedoch war dieser Berufswechsel nicht so leicht, denn wie soll ein ungelernter Mann zum Beispiel in der Textilbranche den Job einer erfahrenen Näherin übernehmen? Auch ließ die Leistung der Männer im Gegensatz zu den Frauen oft zu wünschen übrig. Denn in diesen sogenannten "Frauenberufen" kam es oft auf Geschicklichkeit an und in diesem Gebiet konnten die Männer nun einmal nicht mit den Frauen konkurrieren.
Ein anderer wichtiger Punkt war, dass Frauenarbeit billiger war als Männerarbeit. Aus diesen Gründen wollten viele Firmen auf ihre Mitarbeiterinnen nicht verzichten.
"In einer Schraubenfabrik wurde festgestellt, dass die Leistung der männlichen Arbeitskräfte beim Aufschneiden der Schrauben und Muttern merklich hinter der Leistung der Frauen zurückblieb, die ihren Arbeitsplatz auf Betreiben der Behörde abgetreten hatten...."11
Obwohl die Zahl der Beamtinnen schon minimal war, gab es gesetzliche Vorschriften, die sogenannten "Doppelverdiener" zu entlassen. Viele der männlichen Mitstreiter nützten diese Gesetze aus, um die Frauen abzusetzen.
Aber dieser Austausch brachte nicht den gewünschten Erfolg und somit wurde diese Diskriminierung ab 1934 weniger scharf durchgeführt. Es war den Nationalsozialisten ein großes Anliegen, die Frauenemanzipation zu unterdrücken. Somit wurden bei der Arbeitsverteilung die Männer bevorzugt.
Die Nazis hatten aber auch noch andere Mittel um die deutsche Frau von der Arbeit fern zu halten. Dazu gehörten das Ehestandsdarlehen, das nur ausbezahlt wurde, wenn die Frau nicht berufstätig war und die Heiratsbeihilfe. Diese Beihilfen lösten anfangs einen wahnsinnigen Boom aus. Durch vermehrte Heiraten sank die Zahl der weiblichen Arbeitnehmer, aber auch nur vorübergehend. Schon 1935 ließ der Boom nach und die Zahl der berufstätigen Frauen begann erneut zu steigen. Mit all diesen Maßnahmen haben die Nazis genau das Gegenteil erreicht von dem, was sie ursprünglich wollten.
Um ein Ehestandsdarlehen zu erhalten, musste man folgende Voraussetzungen erfüllen ,,a) die Frau musste mindestens 6 Monate lang im Inland gearbeitet haben; b) die künftige Ehefrau muss spätestens ab der Eheschließung die Arbeit aufgeben; c) die Ehefrau darf nicht arbeiten solange der Ehemann nicht als hilfsbedürftig im Sinne der Vorschrift über die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung betrachtet wird oder das Ehestandsdarlehen getilgt ist."12
Die Diskrepanz zwischen dem Frauenbild der Propaganda und der Realität des Frauenlebens trat mit Vorbereitung und Beginn des Krieges immer mehr zu Tage. Ab 1937 setzte die Rüstungsproduktion ein und kam nicht mehr ohne die Frauen aus. Die Frau als Hausfrau und Mutter entsprach damit nicht mehr den ökonomischen Notwendigkeiten. Die Frauen wurden für diese Tätigkeiten dienstverpflichtet. Die Arbeitszeit stieg im Verlauf des Krieges auf über 8 Stunden, die Sicherheitsbestimmungen waren oft mangelhaft, die Arbeit häufig körperlich schwer. Die Löhne der Frauen lagen etwa 40% unter denen der männlichen Hilfsarbeiter. Leitende Positionen nahmen nach wie vor Männer ein. Das Kontingent der Frauen wurde ergänzt durch Zwangsarbeiter aus den besetzten Ländern (,,Ostarbeiterinnen"), 1942 waren es schon über eine Million. Dazu kamen noch Häftlinge aus den KZ´s. Die Frauen wurden im wesentlichen in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt, wo von den Zwangsarbeitern in zu hohem Maße mit Sabotage gefürchtet wurde.
Durch den Krieg 1939 veränderte sich das Berufsleben der deutschen Frauen erneut radikal. Viele der männlichen Arbeiter wurden an die Front geholt oder einfach für Kriegsdienste eingesetzt. Für die Frauen boten sich große Chancen, erfolgreich in der Arbeitswelt zu werden. Durch den gezwungenen Mangel an Männern mussten sie sich alleine um das Geschäftliche kümmern und gewannen dadurch auch an Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen. Die deutsche Frau bewies, dass sie durchaus für die Familie da sein und gleichzeitig die Geschäfte betreuen konnte. Diese Entwicklung war selbstverständlich ein schwerer Schlag für die Nationalsozialisten. Viele Vorurteile wie zum Beispiel: die Frau soll nur ihrem Wesen entsprechende Arbeit verrichten, wurden entkräftet. Ebenso entdeckten viele Frauen, dass sie doch nicht unbrauchbar für geistige Arbeiten sind wie sie immer geglaubt haben.
"Bürokratie, Militär und Wirtschaftsplanung ............. waren sich .... gemeinsam darüber im klaren, dass im Falle eines Krieges eine umfassende Ausnutzung aller weiblichen Arbeitskräfte erforderlich sei und ein solcher Einsatz optimal geplant und vorbereitet werden müsse."13
Anfangs machte man aber schon noch einen Unterschied zwischen Männern und Frauen. Das schwächere Geschlecht wurde nur zu eher unwichtigen Arbeiten eingesetzt. Diejenigen, die vorher noch niemals gearbeitet hatten, blieben auch Großteils verschont.
Die Nationalsozialisten sahen diesen Einsatz der Frau in der Arbeitswelt sowieso nur als vorübergehende Notwendigkeit. Aber nach dem ,,Blitzkrieg" sollte die Frauenverpflichtung wieder rückgängig gemacht werden. Deutschland führte jedoch nicht nur Krieg gegen Polen, sondern überfiel auch noch Dänemark und Norwegen. Auch der folgende Feldzug gegen Frankreich erforderte schon größeren Einsatz und daher mussten auch immer mehr Frauen für Kriegsdienste herhalten.
Ein Plan der Nazis war, dass alle Frauen zwischen 15 und 40 einer Meldepflicht unterliegen. Dadurch sollten sie in ihrer Arbeitsfähigkeit eingestuft werden. Dieser Entwurf sollte aber vorerst nicht publik werden, denn nach wie vor wurde noch auf die Freiwilligkeit zur Meldung der deutschen Staatsbürgerinnen gehofft. Im geheimen wurden einige Frauen zwangsverpflichtet, aber diese Zahl hielt sich in Grenzen. Schlussendlich wurde der Plan zur allgemeinen Meldepflicht wieder verworfen, da sich die Probleme scheinbar nach dem Sieg über Frankreich in Luft auflösten. Dahinter steckte die Idee, dass man Kriegsgefangene und freie Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten zu Zwangsarbeit verpflichtet. Somit schien das Problem mit der verpflichteten Frauenarbeit aus der Welt geräumt zu sein und die Angesprochenen konnten sich endlich wieder ihrer wahren Aufgabe widmen, dem Kinderkriegen.
Den Nationalsozialisten war es wichtig, die Bevölkerung bei "Stimmung" zu halten. Der sogenannte "Blitzkrieg" sollte so wenig Belastung wie nur möglich für die Menschen bedeuten, die oft kein Verständnis aufbringen konnten. Besonders die Frauen wollte man nicht verärgern, denn ihre Zustimmung war wichtig. Die Ehefrauen der Soldaten wurden großzügig dafür entschädigt, dass der Mann in den Krieg ziehen musste. Sie konnten ihren eigenen Beruf aufgeben und trotzdem noch gut leben. Dies führte auch zu einem Rückgang der Frauenarbeit, den die Regierung zu beklagen begann. Darauf wurden Maßnahmen getroffen, damit diese Soldatenfrauen nicht unbegründet ihren Beruf nach der Trauung aufgeben. Andererseits musste mit einer Kürzung der Beihilfe gerechnet werden.
Nach dem Angriff auf Russland erhoffte man sich einen schnellen Sieg der Nationalsozialisten, was zur Folge hatte, dass die allgemeine Verpflichtung der deutschen Frauen zur Arbeit gelockert werden konnte. Doch nach dem die USA in den Krieg traten, stellten sich die Hoffungen auf einen Blitzkrieg als Illusionen heraus. Die Deutschen mussten sich auf einen lange andauernden und hartnäckigen Krieg einstellen. Aus diesem Grund stimmten hohe Mitglieder, wie der Rüstungsminister Albert Speer und auch Hermann Göring, für einen vermehrten Einsatz der weiblichen Bevölkerung. Hitler entschied sich jedoch dagegen, da dies zu einer Gleichstellung der Männer und Frauen führen würde. Hitler wollte die Frauen sogar zu ihrer eigentlichen Pflicht, dem gebären zurückführen, indem er fehlende Arbeiter aus den besetzten Gebieten zurückholte.
Durch die wirtschaftliche schlechte Lage, konnte sich aber viele Frauen gar nicht leisten, nicht zu arbeiten. Um diese Frauen zu besänftigen, brachten die Nazis ein Mutterschutzgesetz heraus. Dadurch konnten die werdenden Mütter ihre Arbeitsdauer verkürzen. Auch Landarbeiterinnen konnten durch das neue Gesetz profitieren. In den Betrieben wurden Kindertagesstätten eingerichtet, die Stillzeit wurde verlängert und es wurde schwerer, Kündigungen durchzuführen. Die Mütter bekamen auch sechs Wochen vor und nach der Entbindung den vollen Zahltag ausgehändigt. Diese Gesetze waren zwar eine kleine Erleichterung für die Frauen, aber da sich die Arbeitsbedingungen ständig verschlechterten, waren diese Neuerungen keine große Hilfe. Die nicht nur körperlich belastende Situation führte zu vielen Krankheitsfällen bei der weiblichen Bevölkerung.
Nazis berichteten, dass die Frauenarbeit eigentlich nicht vorkomme, was aber nicht der Realität entsprach. Die große Belastung der Arbeiterinnen wirkte sich natürlich auch negativ auf die Produktionssteigerung aus. Aus diesen Grund wurde beschlossen, dass nicht länger als 56 Stunden in der Woche gearbeitet werden durfte.
Schlussbemerkung:
Die NS-Propaganda stellte ein Mutterbild als Leitbild für die Frau auf. Es setzte sich zusammen aus einem traditionellen, konservativen Frauenbild, verbunden mit ,,rassebiologischen" Leitsätzen. Die Mutter wurde gleichgesetzt mit dem Soldaten, an der Heimatfront tat sie ihren ,,Gebärdienst", erzog künftige Helden und duldete still. Dieses Bild hatte nur relativ kurze Zeit Bestand. Der Kriegsbeginn veränderte die ökonomischem Notwendigkeiten. Ohne den Kriegseinsatz als Helferin in der Rüstungs-Produktion und im Kriegshilfsdienst war die Wirtschaft nicht aufrecht zu erhalten. Die Propaganda passte deshalb das Bild der Frau den Notwendigkeiten an. Durch die Äußerungen einiger Führungspersonen geisterte allerdings der Gedanke, dass die Frauen diese Stellung nur bis zum ,,Endsieg" behalten würden. Mit zunehmender Härte des Krieges beeinflusste die Propaganda immer weniger die Realität. Das Überleben stand im Vordergrund.
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/kul/24121.html
Hildegard Hetzer
"Psychologische Begutachtung von Kindern aus geschiedenen Ehen"
in: "Zeitschrift für angewandte Psychologie und Charakterkunde"
1939, S. 299
"Hans Friedhelm Gaul zum 80. Geburtstag
Am 19. November 2007 vollendet Professor Dr. Dr, h.c. Hans Friedhelm Gaul, ein hervorragender Prozessrechtler unserer Zeit, sein 80. Lebensjahr
...
Einen normalen Abschluss der Schulausbildung verhinderte der 2. Weltkrieg, in dem er im letzten Kriegsjahr zum Militärdienst eingezogen und verwundet wurde."
in: "Juristenzeitung", 22/2007, S. 1093
In "Neue Juristische Wochenschrift" - NJW wird der Jubilar, Mitherausgeber der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" ebenfalls gewürdigt, nur dass dort sein Militärdienst "im letzten Kriegsjahr", nicht erwähnt wird. Diese Zeit überspringt man ganz galant so:
"Der Jubilar wuchs als Sohn eines Pfarrers der bekennenden Kirche in der Nähe von Dillenburg auf. Von 1948 bis 1952 studierte er in Frankfurt a.M. Rechtswissenschaften."
Immerhin wir erfahren hier, dass der Vaters des Jubilar ein Gegner der NS-Diktatur gewesen sein muss. Ob das auch dazu geführt hat, dass sein Sohn Hans beim "Militärdienst" nur mit Knallerbsen geworfen hat, wird nicht berichtet.
Da hatte es Helmut Kohl sicher einfacher, er empfing "die Gnade der späten Geburt", so wie wir, die wir einer späteren Generation angehören dass auch sagen können, auch wenn wir als Väter immer noch zu früh geboren wurden und die vielfältigen und von Juristen bis hin zu den Richtern an den Bundesgerichten zu verantwortenden rechtlichen Diskriminierungen von Vaterschaft ertragen zu müssen.
Nationalsozialistisches Rechtsberatungsgesetz in der bereinigten Fassung der Bundesrepublik Deutschland und seine Anwendung am Amtsgericht Mosbach
"Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, dass im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalistischer und berufsständiger Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenkens." (Raeke, Mitverfasser des Rechtsberatungsgesetzes, in Juristische Wochenschrift 1933, S. 1844, zitiert nach Dr. Egon Schneider, Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 30. Jg., Heft 1/1976, S. 1)
Aktenzeichen: 2 OWi 23 Js 3330/02
Datum: 26.03.2003
2 OWi 23 Js 3330/02
AMTSGERICHT MOSBACH
Urteil
in der Bußgeldsache gegen
Hans Kopatsch
wegen
Ordnungswidrigkeit.
Das Amtsgericht Mosbach "Strafrichter" hat in der Sitzung am 26.03.2003, an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht Schrader als Vorsitzender
Staatsanwalt Gaude als Vertreter der Staatsanwaltschaft
Gemäß § 78 Abs. 5 OWiG ohne Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
..
http://www.justizirrtum.info/faelle/richter/kopatsch/kopatsch.htm
Klaus Schrader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Adelsheim / Direktor am Amtsgericht Adelsheim (ab 31.08.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 07.02.1995 als Richter am Amtsgericht Mosbach aufgeführt. Das nationalsozialistisches Rechtsberatungsgesetz in der modifizierten Fassung der Bundesrepublik Deutschland und seine Anwendung am Amtsgericht Mosbach - siehe Info unten.
Hendrik Gaude (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Mosbach (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 17.08.2000 als Richter am Amtsgericht Mosbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Das nationalsozialistisches Rechtsberatungsgesetz in der modifizierten Fassung der Bundesrepublik Deutschland und seine Anwendung am Amtsgericht Mosbach.
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Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts
Der ideologisch motivierte Entzug des elterlichen Sorgerechts in der Zeit des Nationalsozialismus
Miriam Liebler-Fechner
Reihe: Juristische Schriftenreihe
Bd. 159, 2001, 312 S., ISBN 3-8258-5366-7
VI. AG Berlin-Lichterfelde, Beschluß vom 15. April 1935 [FN 775]: Kommunistische und atheistische Erziehung
a) Dem Gericht lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Der kommunistische Vater eines siebenjährigen Sohnes gehörte bis 1932 der KPD an. Auch nach 1932 hat er sich im kommunistischen Sinne betätigt, so daß er von der Geheimen Staatspolizei verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bei der Anhörung hat der Vater erklärt, daß er Dissident sei und seinen Sohn nicht habe taufen lassen.
Das Amtsgericht entzog dem Vater das Sorgerecht gem. § 1666 I BGB mit der Begründung, eine kommunistische Erziehung stelle einen Mißbrauch gem. §1666 I BGB dar. Der Grundsatz, daß deutsche Kinder im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen seien, bedeute nicht nur, daß deutsche Kinder in der deutschen Sprache und in deutschen Umgangsformen unterwiesen werden müssen, Hauptziel der deutschen Erziehung sei vielmehr, diese auch mit den Grundfragen der deutschen Geschichte vertraut zu machen, in ihnen ein unverrückbares Vaterlandsgefühl zu wecken und sie an deutsche Sitten und Anschauungen zu gewöhnen. Eine politische Gesinnung wie die kommunistische, welche die Weltrevolution auf ihre Fahnen geschrieben habe und die bestehenden Grundlagen nationalgegliederter Staaten erschüttern wolle, sei nicht geeignet, deutschen Kindern eine Erziehung im deutschen Sinne zu geben.
Das Gericht nahm einen weiteren schweren Verstoß gegen die Erziehungspflichten an, indem der Vater seinen Sohn nicht taufen ließ, da es als allgemeiner Grundsatz gelte, daß der Gewalthaber nicht das Recht habe, das Kind ohne jede religiöse Anweisung und Erziehung zu lassen.
Eine dringende Gefährdung für das Kindes wohl liege vor, da das Kind, das bereits von seinem Vater in Folge dessen kommunistischer Anschauung in sittlich gefährdender Weise erzogen wurde, im Zusammensein mit dem Vater nach dessen Rückkehr aus der Strafhaft in staatsfeindlicher Weise und somit zu seinem Nachteile beeinflußt und erzogen werde:
"Die Gefahr wird heraufbeschworen, daß das Kind seinem Vaterland entfremdet wird und ihm sogar feindlich gegenübertritt. "
Zur Abwendung dieser Gefahr hielt das Gericht den Entzug des Sorgerechts für geeignet und erforderlich.
b) Das Gericht konkretisierte in seiner Entscheidung die Hauptziele der deutschen Erziehung:
"Die Kinder sind mit den Grundfragen der deutschen Geschichte vertraut zu machen, in ihnen ist ein unverrückbares Vaterlandsgefühl zu wecken und sie sind an deutsche Sitten und Anschauungen zu gewöhnen."
Obwohl die Erziehungsziele bereits 1933 von der Rechtsliteratur formuliert worden waren [FN 776], ist der vorliegende Beschluß der erste veröffentlichte, in dem diese Forderungen von einem Vormundschaftsrichter derart präzise umgesetzt wurden. Das Gericht vertrat die Ansicht, daß die Erziehung in staatsfeindlicher Weise das Kind zu seinem eigenen Nachteil beeinflussen werde. Die "Entfremdung vom Vaterland" wurde jedoch als. eine für beide Seiten - Kind und Volksgemeinschaft - negative Entwicklung erkannt. Mit der geäußerten Befürchtung, das Kind werde dem Vaterland einst feindlich gegenübertreten, subsumierte das Gericht unter dem Tatbestandsmerkmal der Gefährdung des Kindeswohls auch das Interesse des Staates. Auf diese Weise gaben die Richter der Vorschrift des § 1666 I BGB einen Schutzzweck, der vom Wortlaut der Norm zweifelsfrei nicht gedeckt war. Die Vorschrift stellte nämlich allein auf das "körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes" ab und erwähnte Drittinteressen - weder elterliche noch staatliche - mit keinem Wort.
Beachtlich ist die historische Komponente des Urteils: Der Senat zitierte in einem Beschluß teilweise die vom Kammergericht in seinen Entscheidungen vom 31. März 1911 [FN 777] und 27. April 1917 [FN 778] vertretene Auffassung. Das Gericht hatte bereits damals argumentiert, daß das Kind in den Sitten und Anschauungen des deutschen Volkes aufwachsen müsse und hatte in der Möglichkeit, "daß das Kind seinem Vaterland entfremdet wird und ihm sogar feindlich gegenübertritt" schon 1917 eine Gefährdung des Kindeswohls erkannt. In seinen Erörterungen zu der Entscheidung vom 27. April 1917 hatte v. Lilienthal befürchtet, daß die Argumentation des Gerichts lediglich darauf abziele, eine "linientreue Erziehung" des Kindes sicherzustellen [FN 779].
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775 ZblJJ 27, 1936, 232.
773 ZblJJ 27, 1936, 309 f.
774 Vgl. Hirsch, Entzug und Beschränkung des elterlichen Sorgerechts, 59.
776 Vgl. §41, §51.
777 Fn. 207.
778 Fn.212.
779 Lilienthal, Fürsorgeerziehung und Politik, DStrZ 1917, (251) 253.
Der ideologisch motivierte Entzug des elterlichen Sorgerechts in der Zeit des Nationalsozialismus
Miriam Liebler-Fechner
Reihe: Juristische Schriftenreihe
Bd. 159, 2001, 312 S., ISBN 3-8258-5366-7
IV. AG Bremen, Beschluß vom 19. September 1935 [FN 770]: Arische Mutter heiratet Juden
a) Dem Beschluß lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die minderjährige arische Tochter lebte, nachdem ihre Mutter 1933 in zweiter Ehe einen Juden geheiratet hatte, mit dieser und ihrem Stiefvater zusammen. Das Jugendamt verlangte von der Mutter die anderweitige Unterbringung des Kindes, da das Zusammenleben des arischen Kindes mit dem jüdischen Stiefvater nicht geduldet werden könne. Nachdem die Mutter dieses Verlangen abgelehnt hatte, beantragte das Jugendamt beim Vormundschaftsgericht die Unterbringung des Kindes in eine rein arische Familie anzuordnen.
Das Gericht gab diesem Antrag statt. Der Mißbrauch des Personensorgerechts wurde in der Weigerung der Mutter gesehen, das Kind in eine arische Pflegefamilie zu geben.
Das geistige und sittliche Wohl des Kindes sei durch die Erziehung im Haushalt des jüdischen Stiefvaters gefährdet. Es widerspräche der nationalsozialistischen Weltanschauung und damit dem deutschen Volksempfinden, daß ein Kind arischen Blutes durch die enge Lebensgemeinschaft mit einem jüdischen Stiefvater der dauernden Beeinflussung im Sinne einer "art- und rassefremden Gedankenwelt" ausgesetzt sei und unter ihr heranwachse. Das im nationalsozialistischen Staate dem Einzelinteresse vorangehende Interesse der deutschen Volksgemeinschaft erfordere, daß jeder Volksgenosse arischer Herkunft im nationalsozialistischen Geiste erzogen werde. Damit sei aber zugleich klar, daß auch das eigene Wohl des Kindes diese Erziehung verlange. Das Kind würde sonst das Gefühl der Zugehörigkeit zu seinem Volke verlieren, (geistigen und seelischen Schaden nehmen und zugleich sei sein eigenes Fortkommen gefährdet. Auch wenn sich der Stiefvater bemühen würde, sich jeglicher Beeinflussung des Kindes zu enthalten, würde ihm dies nicht nur nicht in dem notwendigen Maße gelingen, es würde dadurch auch nicht der Mangel einer Erziehung im nationalsozialistischen Sinne und damit auch im Sinne eines ausgeprägten "Art- und Rassebewußtsein" behoben werden.
Daß die Mutter sich zu einer Zeit, in der die Erkenntnis der Notwendigkeit der Reinerhaltung der arischen Rasse bereits fest im Volksbewußtsein verankert gewesen sei, noch entschlossen habe, die Ehe mit einem rassefremden Mann einzugehen, zeige, daß auch ihr selbst die Eignung fehle, das Kind zu einem art- und rassebewußten Volksgenossen zu erziehen. Das Erbieten der Mutter bzw. des Stiefvaters, sich zu trennen, sei nicht ausreichend, um die rechte Erziehung des Kindes zu gewährleisten.
Als geeignete Maßnahme zur Abwendung der Gefahr ordnete das Gericht die Unterbringung in einer rein arischen Familie an.
b) Das Gericht sah den schuldhaften Sorgerechtsmißbrauch in dem Festhalten der Eltern an dem Kind entgegen der vom Jugendamt beantragten Entzugsentscheidung. Mit dieser Rechtsprechung stellten die Richter sowohl das Tatbestandsmerkmal des Mißbrauchs als auch das Tatbestandsmerkmal des Verschuldens auf eine völlig neue Grundlage. Niemals zuvor war ein Mißbrauch im Sinne des § 1666 I BGB dadurch angenommen worden, daß sich der Erziehungsberechtigte im Vorfeld eines Verfahrens gegen die Rechtsfolgen eines Sorgerechtsmißbrauchs, nämlich die Wegnahme des Kindes, wehrte. Der Rechtsgedanke des § 1666 I BGB wurde damit vollständig pervertiert und die staatliche Zugriffsmöglichkeit schrankenlos ausgedehnt.
In den Entscheidungsgründen hob das Gericht die nationalsozialistischen
Erziehungsziele als das entscheidende Kriterium für den Sorgerechtsentzug
gem. § 16661 BGB hervor:
"Das im nationalsozialistischen Staate dem Einzelinteresse vorangehende Interesse der deutschen Volksgemeinschaft erfordert, daß jeder Volksgenosse arischer Herkunft im nationalsozialistischen Geiste erzogen wird."
Besonders interessant ist die Schlußfolgerung, die das Gericht aus dieser
Feststellung zieht:
"Damit ist aber zugleich klar, daß auch das eigene Wohl des Kindes diese Erziehung verlangt."
Mit dieser Argumentation gelang es dem Gericht, den bis dahin nicht gelösten Konflikt zwischen dem individuellen Kindeswohl einerseits und dem vollständigen Aufgehen des Individuums in der Volksgemeinschaft andererseits juristisch widerspruchsfrei zu lösen, indem es das eigene Wohl des Kindes mit seiner Integration in der Volksgemeinschaft gleichsetzte bzw. darauf reduzierte. Auf diese Weise ließ sich auch das Kindeswohl bei der Entzugsentscheidung problemlos in den Vordergrund stellen:
"Das Kind würde das Gefühl der Zugehörigkeit zu seinem Volke verlieren, geistigen und seelischen Schaden nehmen und zugleich sei sein eigenes Fortkommen gefährdet."
Diese Entscheidung, die vier Tage nach Erlaß der Nürnberger Rassegesetze erlassen wurde, unterscheidet sich deutlich von dem Beschluß des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 3. Oktober 1934 [FN 771]. Letzterer definierte das Kindeswohl noch individuell und nach liberalen Grundsätzen, die das Individuum losgelöst von der Gesellschaft betrachteten. Die vorliegende Entscheidung folgte dagegen ganz der nationalsozialistischen Ideologie, nach welcher der Einzelne nur als Bestandteil des Ganzen, der "rassisch gesunden deutschen Volksgemeinschaft", zu sehen sei und "sein Glück" in dieser Gemeinschaft finde. Indem das Gericht aber das "persönliche Glück" berücksichtigte - wenngleich auch kollektiv definiert - folgte es dem Grundgedanken des § 1666 I BGB noch insoweit, als es den Schutz des einzelnen Kindes und nicht den Schutz der Volksgemeinschaft als gesetzgeberisches Ziel des Entzugsrechts anerkannte.
FN 770 ZblJJ 27, 1936, 267.
FN 771 Vgl. Fall III.
KG Berlin: 1938 - Jugendamt will Hitlergruß von Bibelforschertochter
Der Vater einer elfjährigen Tochter war Anhänger der "Bibelforscher". Die Tochter weigerte sich, in der Schule den "itlergruß" zu benutzen, und war erst nach einer Strafandrohung bereit, derart zu grüßen. Auf den Antrag des Jugendamtes entzog das Amtsgericht dem Vater das Sorgerecht.
Die Gefährdung des Kindeswohles läge in der bereits eingetretenen Beeinflussung der Tochter im Sinne der Bibelforscher, die schon daraus hervorgehe, daß die Tochter den ?Hitler-Gruß" erst auf Zwang benutze, ohne ihre innere Einstellung zu ändern. Mit seiner Erziehung führe der Vater seine Tochter zur Entfremdung "einer wahren Volksgemeinschaft".
LG Braunschweig: 1937 - Tochter eines Bibelforschers verweigert Hitlergruß
In der Schule hatte sich die Tochter geweigert, mit dem "Hitlergruß" zu grüßen. Nach der Androhung von Züchtigungen seitens der Schule wendete sie ihn dann an.
Zum einen habe der Vater erklärt, daß er auf Grund der Vorschriften der Bibel im Kriegsfalle den Kriegsdienst verweigern werde, zum anderen erblicke er in der Erweisung des "Deutschen Grußes" die Vergötterung eines Menschen und lehne ihn deshalb ab.
Auch eine Gefährdung des Kindeswohles nahm das Gericht an. Das Kind werde durch die Erziehung des Vaters zwangsläufig in einen Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit der Volksgenossen kommen:
"Es besteht die Gefahr, daß es, wie sein Vater, einmal außerhalb der Volksgemeinschaft stehen werde."
Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? S. Fischer Verlag, Frankfurt 2003. 731 Seiten, 29,90 EUR
Deutsche Biographische Enzyklopädie : hrsg. von Walther Killy und Rudolf Vierhaus. - Saur Verlag München. Grundwerk Bd. 1-10), 1999, 2100 E, mit 4 Nachtragsbänden mit Orts- und Berufsregister, 2002, 2.625 E. Taschenbuchausgabe 2003 bei dtv nur Band 1-10, 255 EUR
Neue Deutsche Biographie. Band 21: Pütter - Rohlfs. Mit ADB & NDB-Gesamtregister auf CD-ROM. (Für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften hrsg. von Hans Günter Hockerts.) Duncker & Humblot Berlin 2003, 158 EUR
Otto Georg Thierack
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Otto Georg Thierack (ca. 1940/42), Aufnahme aus dem Bundesarchiv
Otto Georg Thierack (* 19. April 1889 in Wurzen, Sachsen; † 22. November 1946 in Sennelager, Gemeinde Neuhaus, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher, nationalsozialistischer Jurist und Politiker.
Leben [Bearbeiten]
Thierack nahm nach seiner Promotion in Leipzig von 1914 bis 1918 als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt mit dem Rang eines Leutnants. Er erlitt eine Gesichtsverletzung und wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende nahm er die unterbrochene juristische Ausbildung wieder auf und schloss sie 1920 mit dem Assessorexamen ab. Im selben Jahr wurde er als Gerichtsassessor in Sachsen eingestellt.
Am 1. August 1932 trat er in die NSDAP ein. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933 gelang ihm innerhalb kürzester Zeit ein steiler Aufstieg vom Staatsanwalt zum Präsidenten des Volksgerichtshofs. Grundlage hierfür war nicht nur seine eher frühe Mitgliedschaft in der NSDAP, sondern seine Stellung als Führer der nationalsozialistischen Juristenorganisation, des „Rechtswahrerbundes“.
Am 12. Mai 1933 zum sächsischen Justizminister ernannt, war es seine Aufgabe, die „Verreichlichung“ der Justiz, also einen Teilbereich der Gleichschaltung der Länder, in seinem Land durchzuführen. Nach weiteren kurzen beruflichen Zwischenstationen wurde er 1935 Vizepräsident des Reichsgerichts und 1936 Präsident des 1934 neu gegründeten Volksgerichtshofs. Dieses Amt nahm er – unterbrochen durch zwei Einsätze als Soldat – bis 1942 wahr. Am 23. und 24. April 1941 war er einer der Teilnehmer der Tagung der höchsten Justizbeamten, in der diese über die sogenannte „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ im Rahmen der Krankenmorde der Aktion T4 unterrichtet wurden.[1]
Thierack (rechts) führt Ende August 1942 den neuen Präsidenten des Volksgerichtshofes, Roland Freisler (links), in sein Amt ein; Aufnahme aus dem Bundesarchiv
Am 20. August 1942 trat er das Amt des Reichsministers der Justiz an, am 27. August desselben Jahres wurde er außerdem von Hitler zum Präsidenten der Akademie für Deutsches Recht ernannt. In diesen Funktionen war er hauptverantwortlich für die Ermordung von KZ-Häftlingen im Rahmen der von ihm geprägten Aktion „Vernichtung durch Arbeit“.[1] Nach einer Besprechung mit Heinrich Himmler schrieb er am 18. September 1942 folgende Aktennotiz:
„Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit. Es werden restlos ausgeliefert die Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer, Polen über 3 Jahre Strafe, Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsministers“.[2]
Thierack führte Oktober 1942 die monatlich erscheinenden „Richterbriefe“ ein, in denen nach Auffassung der nationalsozialistischen Machthaber vorbildliche Entscheidungen in anonymisierter Form dargestellt wurden und an denen sich die Rechtsprechung orientieren sollte. Außerdem führte er sogenannte Vorschauen und Nachschauen ein. Danach hatten die Oberlandesgerichtspräsidenten mindestens alle 14 Tage in Strafverfahren von öffentlichem Interesse vor der Entscheidung durch das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und dem Landgerichtspräsidenten, der dies der zuständigen Strafkammer weiterzuleiten hatte, zu erörtern, wie zu urteilen war.
von links nach rechts: der Präsident des Volksgerichtshofes Dr. Roland Freisler, Staatssekretär Dr. Franz Schlegelberger, der bisher die Geschäfte des Reichsjustizministers führte, Reichsjustizminister Professor Dr. Otto Georg Thierack und der neue Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr.Curt Rothenberger.
Thierack verschärfte nicht nur die strafrechtliche Verfolgung sämtlicher missliebiger Personen und Gruppen. „Asoziale“ Verurteilte überstellte er vielmehr in ihrer Gesamtheit der SS. Gemeint waren damit Juden, Polen, Russen und (im damaligen Sprachgebrauch) Zigeuner. Bald darauf verzichtete er gänzlich auf die Strafgewalt der Justiz gegenüber diesen Personen, da „die Justiz nur in kleinem Umfange dazu beitragen kann, Angehörige dieses Volkstums auszurotten“ und überließ sie der SS (siehe Schutzhaft (Nationalsozialismus)).
Thierack kam mit Himmler überein, gewisse Kategorien von Gefangenen – so wörtlich – „durch Arbeit zu vernichten“ (vgl. Nürnberger Dokumente (2171-PS)).
Seit seinem Amtsantritt als Reichsminister der Justiz im August 1942 sorgte Thierack für eine Abkürzung der von seinem Ministerialdirigenten Wolfgang Mettgenberg so genannten „papierenen“ Arbeitsweise bei Gnadenverfahren für zum Tode Verurteilte.
Auf Betreiben von Thierack wurde im Dezember 1942 der Hinrichtungsschuppen in Plötzensee mit acht eisernen Haken ausgestattet, um die Todesstrafe an mehreren Personen gleichzeitig durch Erhängen vollziehen zu können. Bei den Massenhinrichtungen im Gefängnis Plötzensee, beginnend am 7. September 1943, kam es auch dazu, dass aufgrund der telefonischen Übermittlung, statt der abgeschafften schriftlichen, „versehentlich“ Gefangene erhängt wurden. Thierack vertuschte dies und verlangte die Fortsetzung der Hinrichtungen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und seiner Festnahme durch die Alliierten vergiftete sich Thierack, noch bevor er im Nürnberger Juristenprozess vor Gericht gestellt werden konnte, am 26. Oktober 1946 im Internierungslager Eselsheide bei Paderborn.[3]
Weblinks [Bearbeiten]
Commons Commons: Otto Georg Thierack – Sammlung von Bildern und/oder Videos und Audiodateien
* Literatur von und über Otto Georg Thierack im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Otto Georg Thierack • PICA-Datensatz)
* Gabriel Eikenberg: Tabellarischer Lebenslauf von Otto Georg Thierack im LeMO (DHM und HdG)
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1. ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 622.
2. ↑ Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer Taschenbuch 2005, S. 622.
3. ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer Taschenbuch 2005, S. 623.
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Georg_Thierack
Juristenprozess
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Der Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar 1947 bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht statt. Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs. Josef Altstötter et al. bezeichnet. Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes. Einige Täter waren verstorben oder hatten wie der ehemalige Reichsjustizminister Otto Thierack Suizid begangen. Gegenstand des Juristenprozesses war der Erlass der NS-Terrorgesetze, namentlich solcher, die sich auf die besetzten Gebiete im Osten bezogen, außerdem weitere Exzesse der NS-Gerichtsbarkeit.
Die Urteile wurden am 3. und 4. Dezember 1947 verkündet. Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, vier weitere wurden freigesprochen. Im übrigen verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren Zuchthaus. Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem IMT und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhängt. Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden.
Anklage und Rechtsgrundlagen [Bearbeiten]
Basis der Anklage bildete das Kontrollratsgesetz Nr. 10 welches die Rechtszuständigkeit für diesen Prozess dem Militärgerichtshof Nr. 1 in Nürnberg zuwies (Anordnung Nr. 7 der Militärregierung) und aus dem folgende vier Klagepunkte abgeleitet wurden:
* I Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
* II Kriegsverbrechen
* III Verbrechen gegen die Menschlichkeit
* IV Mitgliedschaft bei verbrecherischen Organisationen
Die Anklagepunkte I bis III richteten sich gegen alle Angeklagten, der Anklagepunkt IV nur gegen einzelne Beschuldigte. Kern der Anklage war, dass die sie durch Tun, Dulden oder Unterlassen der Einrichtung von Sondergerichten Vorschub geleistet hätten und dadurch Angeklagten ein faires und rechtsstaatliches Verfahren verwehrten. Ankläger war Telford Taylor, der auch die Anklageschrift vom 4. Januar 1947 verfasst hatte. Auf Antrag der Verteidigung und nach Prüfung der Rechtsgrundlage erfolgte ein Gerichtsbeschluss, den Anklagepunkt der Verschwörung nicht eigenständig zu verhandeln.
Das Gericht [Bearbeiten]
Das Gericht setzte sich aus vier amerikanischen Richtern zusammen:
* Carrington T. Marshall, früher Präsident am Obersten Gericht des Staates Ohio, als Vorsitzender
* James T. Brand, Richter am Obersten Gericht des Staates Ohio, als Richter
* Mallory B. Blair, Richter am Appellationsgericht in Texas, als Richter
* Justin W. Harding, früherer Richter in Alaska und Hilfsgeneralstaatsanwalt des Staates Ohio, als stellvertretender Richter.
Nachdem Marshall aufgrund Krankheit aus dem Verfahren ausscheiden musste, wurde Brand zum Vorsitzenden Richter bestimmt und Harding rückte vom stellvertretenden Richter zum Richter auf.
Die Angeklagten
Curt Rothenberger
Ernst Lautz
Franz Schlegelberger
Günther Joel
Günther Nebelung
Hans Petersen
Herbert Klemm
Hermann Cuhorst
Kurt Engert
Oswald Rothaug
Paul Barnickel
Rudolf Oeschey
Wilhelm von Ammon
Wolfgang Mettgenberg
Josef Altstötter
Die 16 Urteile im einzelnen [Bearbeiten]
Angeklagter; Rang Funktion Schuldig nach Anklagepunkt Urteil
Josef Altstötter SS-Oberführer Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für bürgerliches Recht im Reichsjustizministerium (RMJ) IV 5 Jahre - 1950 aus der Haft entlassen.
Wilhelm von Ammon Ministerialrat für die Strafrechtspflege im RMJ II, III 10 Jahre – Januar 1951 begnadigt.
Paul Barnickel Reichsanwalt am Volksgerichtshof Freispruch
Hermann Cuhorst Senatspräsident und Vorsitzender am Sondergericht Stuttgart Freispruch
Karl Engert SS-Oberführer Ministerialdirektor im RMJ, Vizepräsident des Volksgerichtshofes wegen Krankheit aus dem Verfahren ausgeschieden
Günther Joel SS-Obersturmbannführer Ministerialrat im RMJ, danach Generalstaatsanwalt in Hamm II, III, IV 10 Jahre –Januar 1951 begnadigt.
Herbert Klemm Staatssekretär im RMJ II , III. lebenslang - herabgesetzt auf 20 Jahre und Februar 1957 aus der Haft entlassen.
Ernst Lautz Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof II, III 10 Jahre – Januar 1951 begnadigt.
Wolfgang Mettgenberg Ministerialdirigent für Strafrechtspflege im RMJ mit besonderem Aufgabenbereich besetzte Gebiete II, III 10 Jahre – 1950 verstorben
Günther Nebelung Präsident des IV. Senats des Volksgerichtshofes Freispruch
Rudolf Oeschey Gauhauptstellenleiter des Rechtsamtes der NSDAP Landgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg III, IV lebenslang, 1951 auf 20 Jahre herabgesetzt, Mai 1955 aus der Haft entlassen.
Hans Petersen Laienrichter des I. Senats des Volksgerichtshofes Freispruch
Oswald Rothaug Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, zuletzt Reichsanwalt beim Volksgerichtshof III lebenslanges Zuchthaus, herabgesetzt auf 20 Jahre und im Dezember 1956 aus der Haft entlassen.
Curt Rothenberger Oberlandesgerichtspräsident in Hamburg, danach Staatssekretär im RMJ II, III 7 Jahre Zuchthaus, August 1950 aus der Haft entlassen.
Franz Schlegelberger Staatssekretär im RMJ und zeitweiliger stellvertretender Reichsjustizminister I, III lebenslanges Zuchthaus, Januar 1951 wegen Haftunfähigkeit begnadigt.
Carl Westphal Ministerialrat im RMJ Selbstmord vor Verhandlungsbeginn
Nach dem Urteil [Bearbeiten]
Bereits am 31. Januar 1951 entschied der amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy nach Empfehlung eines beratenden Ausschusses die in Landsberg inhaftierten Juristen Günther Joel, Ernst Lautz, Wilhelm von Ammon und Franz Schlegelberger aus der Haft zu entlassen und den Gnadengesuchen stattzugeben. Außerdem wurde die Strafe von Herbert Klemm, Rudolf Öschey und Oswald Rothaug von lebenslänglich in 20 Jahre Haft umgewandelt.
Einige Juristen (Lautz, Rothenberger, Schlegelberger) erhielten in der Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer früheren Tätigkeiten Pensionszahlungen. Der Name Schlegelberger begegnete über Jahrzehnte jedem Jurastudenten in der Bundesrepublik Deutschland, aber nicht als einer der Verurteilten aus dem Juristenprozess, sondern als Begründer eines Kommentars zum Handelsgesetzbuch und anderer juristischer Werke. Noch heute erscheint „Das Recht der Gegenwart“ unter dem Namen Franz Schlegelberger (ISBN 3-8006-2859-7).
Urteilstext [Bearbeiten]
vollständig in der amtlichen Übersetzung abgedruckt bei
* Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947: Historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. 1. Auflage. Nomos-Verlag, Baden-Baden, 1996. ISBN 3-7890-4528-4
Literatur [Bearbeiten]
* Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das Nürnberger Juristenurteil, Eine kommentierte Dokumentation, Campus Verlag, Frankfurt/Main-Berlin, 1985. ISBN 3-593-33424-0
* Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie - NS-Täter in der Bundesrepublik, List-Taschenbuch (543 Seiten), 2007. ISBN 978-3-548-60748-1
* Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess, in: Gerd R. Ueberschär: Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 - 1952, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3
Film [Bearbeiten]
Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage für den amerikanischen Film "Judgement at Nuremberg", deutsch "Das Urteil von Nürnberg" mit Spencer Tracy, Burt Lancaster, Maximilian Schell und anderen.
Weblinks [Bearbeiten]
* Dörte Hinrichs, Hans Rubinich: Von Hitler zu Adenauer. In: Die Zeit vom 29. November 2007 Nr. 49, S. 114.
* Mazal Library: 3 – Justice Case (engl.)
* Alstoetter, The Nuremberg Trials: The Justice Trial (engl.)
* Kastner, Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947
* Videosammlung zu den Nürnberger Prozessen des Robert H. Jackson Center, darunter Aufnahmen vom Juristenprozess (1947/48)
http://de.wikipedia.org/wiki/Juristenprozess
Lothar Kreyssig
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Lothar Kreyssig (* 30. Oktober 1898 in Flöha, Sachsen; † 5. Juli 1986 in Bergisch Gladbach) war Richter und Gründer der Aktion Sühnezeichen und der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt.
Kreyssig wurde als Sohn eines Kaufmanns und Getreidegroßhändlers geboren. Nach der Grundschule besuchte er ein Gymnasium in Chemnitz. Er legte das Notabitur ab und meldete sich 1916, während des Ersten Weltkrieges freiwillig zum Dienst in der deutschen Armee. Zwei Jahre im Kriegsdienst führten ihn nach Frankreich, ins Baltikum und nach Serbien. Nach Kriegsende studierte er zwischen 1919 und 1922 Rechtswissenschaft in Leipzig. 1923 wurde Kreyssig promoviert und nahm ab 1926 eine Tätigkeit am Landgericht Chemnitz auf. Ab 1928 war er dort als Richter tätig.
Zeit des Nationalsozialismus [Bearbeiten]
Vor der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten hatte Kreyssig die NSDAP gewählt. Nach der „Machtergreifung“ verhielt er sich anfangs systemkonform und trat der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt bei.[1] 1934 wurde er auch Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und im Reichsbund der Deutschen Beamten.[1] Mit Verweis auf seine richterliche Unabhängigkeit weigerte er sich jedoch bereits 1933, der NSDAP beizutreten. Kreyssig war evangelischer Christ und trat 1934 der Bekennenden Kirche bei. 1935 wurde er zum Präses der Synode der Bekennenden Kirche in Sachsen gewählt.
Beruflich konnte er weiterhin als Richter arbeiten. 1937 erfolgte seine Versetzung als Vormundschaftsrichter nach Brandenburg an der Havel. In dem in der Nähe gelegenen Ort Hohenferchesar erwarb er einen Gutshof, auf dem er biologisch-dynamische Landwirtschaft betrieb. Gegen Kreyssig bestanden wiederholt folgenlose Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit seinen kirchlichen Aktivitäten.
Als einziger deutscher Richter prangerte er die Euthanasiemorde der Nationalsozialisten an. Als Vormundschaftsrichter hatte er bemerkt, dass sich Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. In einem Schreiben vom 8. Juli 1940 meldete er seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, dem Reichsjustizminister Franz Gürtner, wandte sich aber auch gegen die Entrechtung der Häftlinge in den Konzentrationslagern:[2]
„Recht ist, was dem Volke nützt. Im Namen dieser furchtbaren, von allen Hütern des Rechtes in Deutschland noch immer unwidersprochenen Lehre sind ganze Gebiete des Gemeinschaftslebens vom Rechte ausgenommen, vollkommen z. B. die Konzentrationslager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten.“
Daraufhin wurde ihm bedeutet, dass die Euthanasie-Aktion von Hitler selbst veranlasst worden sei und in Verantwortung der Kanzlei des Führers ausgeführt werde. Daraufhin erstattete Kreyssig gegen Reichsleiter Philipp Bouhler Anzeige wegen Mordes. Den Anstalten, in denen Mündel von ihm untergebracht waren, untersagte er, diese ohne seine Zustimmung zu verlegen. Am 13. November 1940 wurde Kreyssig vom Reichsjustizminister vorgeladen. Gürtner legte ihm das Handschreiben Hitlers vor, mit dem dieser die Mordaktion ausgelöst hatte, und das deren alleinige Rechtsgrundlage darstelle. Mit den Worten „Ein Führerwort schafft kein Recht“, machte Kreyssig deutlich, dass er dieses nicht anerkenne. Der Justizminister stellte fest, dass er dann nicht länger Richter sein könne. Im Dezember 1940 wurde Kreyssig zwangsbeurlaubt.[1] Versuche der Gestapo, ihn ins Konzentrationslager zu bringen, scheiterten. Zwei Jahre später, im März 1942, wurde Kreyssig durch Erlass Hitlers in den Ruhestand versetzt.
Kreyssig widmete sich dann verstärkt der ökologischen Landwirtschaft und der Arbeit in der Kirche. Auf seinem Hof versteckte er bis zum Kriegsende zwei jüdische Frauen.
Nach 1945 [Bearbeiten]
Nach dem Ende des Nationalsozialismus erfolgte zwar eine Würdigung als Widerstandskämpfer. Als vermeintlicher Junker verlor er jedoch Teile seines Grundbesitzes.
Wegen der nicht hinreichenden Rechtsstaatlichkeit der in der Sowjetischen Besatzungszone arbeitenden Justiz entschied sich Kreyssig gegen die Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit. Stattdessen folgte er einem Angebot des Bischofs Otto Dibelius und wurde 1945 Konsistorialpräsident der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg. 1947 wurde er Präses der Synode der Kirchenprovinz. Dieses Amt hatte er bis 1964 inne. 1952 leitete er kurzzeitig die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Noch im gleichen Jahr wurde er deren Präses. Dieses Amt hatte er bis 1970 inne.
Zwischen 1949 und 1961 war er Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland. Von 1949 bis 1958 war er auch Vizepräsident Ost des Deutschen Evangelischen Kirchentags. Geistlich war er in der Evangelischen Michaelsbruderschaft beheimatet. Kreyssigs Ansichten waren bereits zu seiner Zeit umstritten. So trat er für eine Ökumene der Christen ein, die jedoch auch die jüdische Religion umfassen sollte. Kreyssig wandte sich gegen die deutsche Wiederbewaffnung und lehnte die Deutsche Teilung ab.
Auf Kreyssig gehen viele gesamtdeutsche kirchliche Einrichtungen und Ideen zurück. Er gründete die Evangelische Akademie der Kirchenprovinz Sachsen und regte die Telefonseelsorge an. Die von ihm gegründete Aktionsgemeinschaft für die Hungernden war eine Vorstufe der späteren Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt sowie der Organisation Brot für die Welt.
Sein bedeutendstes Werk war jedoch die Gründung der Aktion Sühnezeichen. 1958 rief Lothar Kreyssig zur Gründung der Aktion Sühnezeichen auf. Junge Deutsche sollten in die ehemaligen Feindländer und nach Israel gehen, um dort um Vergebung und Frieden zu bitten. Durch praktische Arbeit sollten sie ein Zeichen der Versöhnung setzen. Aus der anfangs unmöglich erscheinenden Idee wurde ein Dienst, der bis heute lebendig ist und viele Deutsche geprägt hat. Erste Einsatzgebiete waren Norwegen, die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Griechenland. Mit dem Bau der so genannten Berliner Mauer war Kreyssig von den internationalen Aktivitäten seiner Organisation abgeschnitten. Er gab daher 1962 die Leitung ab und widmete sich dem Aufbau der Aktion Sühnezeichen in der DDR. Einer der ersten Einsätze dieser Initiative war die Enttrümmerung der zerstörten Magdeburger Kirchengebäude Sankt Petri und Wallonerkirche.
Im Jahr 1971 übersiedelte Kreyssig mit seiner Frau nach Westberlin. Seit 1977 lebte er in einem Altersheim in Bergisch Gladbach, wo er 1986 verstarb.
Ehrungen [Bearbeiten]
Die Städte Flöha, Brandenburg, Magdeburg (siehe Magdeburger Straßenliste L), Karlsruhe und Bergisch Gladbach haben je eine Straße nach ihm benannt. In Flöha trägt eine Förderschule, in Lehnin ein Altenhilfezentrum seinen Namen. Der Lothar-Kreyssig-Friedenspreis wird von der gleichnamigen, in Magdeburg ansässigen Stiftung seit 1999 alle zwei Jahre verliehen.
An seinem 100. Geburtstag wurde im Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel eine Gedenktafel enthüllt. Vor dem dortigen Gebäude des früheren Amtsgerichts, heute Sitz der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, Steinstraße 61, erinnern zwei Stelen an Lothar Kreyssig, im Gebäudeinneren eine Tafel mit einem von seinem Biographen Konrad Weiß verfassten Text. Die Enthüllung dieser Gedenktafel erfolgte am 11. Juli 2007 durch seine Söhne Jochen und Uwe Kreyssig. Beide waren auch anwesend, als am 5. Mai 2008 vor dem Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft eine von der Brandenburger Juristischen Gesellschaft gestiftete Gedenkstele erhüllt wurde, die an den 50. Jahrestag des Aufrufs von Lothar Kreyssig zur Gründung der Aktion Sühnezeichen erinnert. Am 22. Oktober 2006 fand im Bundesministerium der Justiz unter der Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 20. Todestages von Lothar Kreyssig unter großer Anteilnahme mit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste statt. Am 5. Juli 2008 wurde in Hohenferchesar, seinem Wohnort von 1937 bis 1972, ein Gedenkstein enthüllt.
Werke [Bearbeiten]
* Gerechtigkeit für David. Gottes Gericht und Gnade über dem Ahnen Jesu Christi. Nach dem 2. Buch Samuelis, 1949
* Aufruf zur Aktion Sühnezeichen 1958
Literatur [Bearbeiten]
* Konrad Weiß , Lothar Kreyssig. Prophet der Versöhnung Bleicher Verlag, Gerlingen 1998, ISBN 3-88350-659-1
* Susanne Willems, Lothar Kreyssig - Vom eigenen verantwortlichen Handeln, Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, Berlin, 1995, ISBN 3-89246-032-9
* Susanne Willems, in: Verfolgung, Alltag, Widerstand - Brandenburg in der NS-Zeit, Verlag Volk & Welt Berlin, 1993, S. 383 - 410, ISBN 3-353-00991-4
* Unrecht beim Namen genannt. Gedenken an Lothar Kreyssig am 30. Oktober 1998, hrsg. vom Brandenburgischen Oberlandesgericht, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 1998, ISBN 3-7890-5878-5
* Martin Kramer, Magdeburger Biographisches Lexikon, Scriptum Verlag Magdeburg, 2002, ISBN 3-933046-49-1
* Karl-Klaus Rabe, Umkehr in die Zukunft - Die Arbeit der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, Lamuv Verlag, Göttingen, 1983, ISBN 3-921521-90-4
* Helmut Kramer, Lothar Kreyssig (1898 bis 1986), Richter und Christ im Widerstand in: Redaktion Kritische Justiz (Hg.): Streitbare Juristen. Baden-Baden: Nomos 1989, S. 342-354, ISBN 3-7890-1580-6
* Wolf Kahl, Lothar Kreyssig - Amtsrichter im Widerstand und Prophet der Versöhnung, Deutsche Richterzeitung 2008, S. 299 - 302
* Anke Silomon, Widerstand von Protestanten im NS und in der DDR, Aus Politik und Zeitgeschichte, 14/2009 30. März 2009, S. 33 - 38
Weblinks [Bearbeiten]
* Literatur von und über Lothar Kreyssig im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (Datensatz zu Lothar Kreyssig • PICA-Datensatz • Apper-Personensuche)
* Konrad Weiß: Lothar Kreyssig. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 23, Nordhausen 2004, ISBN 3-88309-155-3, Sp. 872–884.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
1. ↑ a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 340.
2. ↑ Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Fischer Taschenbuch 2005, S. 340.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_Kreyssig
Kommentar Väternotruf:
Wenn Lothar Kreyssig der einzige Vormundschaftsrichter war, der offen gegen die Ermordung behinderter Menschen aufgetreten ist, dann weiß man, wie viele andere Vormundschaftsrichter nichts getan und damit Beihilfe zum Mord geleistet haben. Angeklagt worden ist deswegen sicher kein einziger dieser Richter.
Standgerichte im Dritten Reich - siehe hier.
Verordnung gegen Volksschädlinge - Volksschädlingsverordnung (VVO)
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssch%C3%A4dlingsverordnung
Justiz im Dritten Reich 1933-1940
Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner
Ebenso wurde der erwähnte Beschluss des Amtsgerichts Siegburg, gegen den der Oberstaatsanwalt in Bonn am 20. Mai 1935 Beschwerde einlegte, schon am nächsten Tag durch den Beschluss der 2. Strafkammer des Landgerichts Bonn aufgehoben, ... .
S. 540
Wolfgang Hedler
Wolfgang Hedler (* 7. November 1899 in Magdeburg; † 26. Februar 1986 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker verschiedener rechtsgerichteter Parteien (unter anderem DP, DRP, WAV). ... Bekanntheit erlangte Hedler durch einen Vortrag in der Gaststätte „Deutsches Haus“ in Einfeld (heute zu Neumünster) am 26. November 1949, in dem er die Mitglieder des deutschen Widerstands als „Vaterlandsverräter“ beschimpfte und die deutsche Kriegsschuld bestritt. Dabei sagte er: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen Hedler angestrengt; am 31. Januar 1950 begann am Landgericht Kiel der Prozess gegen ihn wegen Verleumdung und Verunglimpfung. Die Richter, selbst ehemalige NSDAP-Mitglieder, sprachen Hedler am 15. Februar 1950 frei, was zu einer Welle der Empörung führte. Im Berufungsverfahren wurde Hedler am 20. Juli 1951 wegen „öffentlicher Beleidigung in Tateinheit mit öffentlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und mit öffentlicher übler Nachrede“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Er legte zwar Revision beim Bundesgerichtshof ein, scheiterte damit jedoch im Mai 1952. Hedler musste sechs Monate seiner Strafe absitzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Hedler
"Die Große Strafkammer des Kieler Landgerichts verurteilte am Freitag den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Hedler zu neun Monaten Gefängnis ..."
WELT-Artikel vom 21. Juli 1951 über das Urteil gegen Wolfgang Hedler
Gustav Petri
Gustav Petri (* 3. Juni 1888 in Gießen[1]; † 12. April 1945 vermutlich bei Drei Annen Hohne[2]) war ein Oberst der Wehrmacht, der sich gegen Ende des Zweiten Weltkriegs weigerte, die Stadt Wernigerode gegen die Alliierten in die Kampfzone einzubeziehen und gegen die anrückende US-Armee zu verteidigen. Dadurch konnte Wernigerode am 11. April 1945 kampflos übergeben werden. Hierfür wurde Petri von Offizieren des Oberkommandos der 11. Armee unter Beteiligung der SS wegen Gehorsamsverweigerung erschossen. Er wird heute als „Retter von Wernigerode“ bezeichnet.
...
Am 12. Oktober 1961 ging bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Frankfurt am Main eine Anzeige zur Verfolgung eines Kriegsverbrechens wegen der Tötung von Gustav Petri ein, die die Staatsanwaltschaft bereits am 12. Dezember 1961 abwies. Damit konnte die Erschießung Petris als nationalsozialistisches Unrecht nicht weiter verfolgt werden. Weder lebende Personen noch Täter konnten verhört werden. Lehmann nimmt an, dass in der damaligen Justiz der Bundesrepublik „das Bewusstsein für nationalsozialistisches Unrecht wirklich noch nicht ausgeprägt [war]“.[19] Dabei hatte das Bundesinnenministerium in einem jahrelangen Prozess 1958 ein Wiedergutmachungsverfahren für die Witwe Petri positiv entschieden.
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Petri