Väternotruf

Dezember 2011


 

 

 

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

BDSG

Ausfertigungsdatum: 20.12.1990

Vollzitat:

"Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist"

 

...

 

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.

(2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn

1.

eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt oder

2.

a)

die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder der Geschäftszweck eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht oder

b)

die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde

und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.

(3) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen Stelle über

1.

die Identität der verantwortlichen Stelle,

2.

die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und

3.

die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss,

zu unterrichten. Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das hört sich auf ja erst mal alles super demokratisch und Bürgerfreundlich an. Ist es aber nicht. Eine typische Mogelpackung aus dem Bundesjustizministerium. Den zum einen definiert die Verwaltung per Gesetz alle möglichen im Interesse der Verwaltung erfolgenden Datenerhebung als zulässig. Die Bundestagsabgeordneten - wenig Durchblick in der Sache - winken solche Gesetze regelmäßig durch.

Der Dumme ist - wie immer in Deutschland der Bürger - über ihn sammeln die Behörden fleißig Informationen jeglicher Art - natürlich streng nach Gesetz. So wie auch in den USA nur streng nach Gesetz bestimmte Leute auf den elektrischen Stuhl kommen. Die EU ist dagegen, warum eigentlich, geht doch alles völlig rechtsstaatlich nach US-Gesetzen über die Bühne. Oder denken wir an China, auch da werden Menschen nur streng nach Gesetz hingerichtet. 

In Deutschland hat man die Todesstrafe abgeschafft. Man wollte nach dem Krieg die Nazimörder vor der Hinrichtung bewahren. Das hat man dann auch geschafft und zur Belohnung bekamen die NS-Täter auch noch dicke bundesdeutsche Renten - natürlich streng nach Gesetz, nach NS-Begünstigungsrecht, sozusagen. Überall in den Verwaltungen, im Bundestag und in den Gerichten saßen noch zigtausend NS-Täter, sozusagen die Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland.

Nun sind die NS-Täter fast alle eines natürlichen Todes gestorben, die Bundesregierung hat ihren Lebensabend mit Milliarden von D-Mark und später auch Euro versüßt.

Nun haben wir das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, mittels dem engagierten Bürgerinnen und Bürgern u.a. verboten werden soll, über Beamte und Mitarbeiter staatlicher Stellen zu berichten. Denn schon die öffentliche Erwähnung des Namens eines Beamten oder Mitarbeiters staatlicher Stellen ist in Deutschland nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 4 verboten. Eng umrissene Ausnahmen sind möglich und werden durch staatliche Stellen (Gerichte) bestimmt. Der Staat "kontrolliert" sich also selbst - die DDR lässt grüßen.

Mit der Umsetzung solcher seltsamen Gesetzte beschäftigen sich steuerfinanzierte Behörden, wie etwa die Behörde mit dem irreführenden Namen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit".

Wie sagte doch schon Karl Marx sinngemäß, jede schlafende Bevölkerung bekommt die Behörde die sie verdient. Schade nur um die nicht schlafenden Teile der Bevölkerung, diese werden in Deutschland verfolgt und kriminalisiert. Mehr dazu unter unserer Rubrik Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" und unter unserer Rubrik Verwaltungsgericht Berlin.

23.12.2012

 

 


 

 

 

Murgtal

"Kindesentzug ist grausame Folter"

'Kindesentzug ist grausame Folter' Gaggenau/Karlsruhe - Weihnachten steht vor der Tür, das Fest der Familie. Aber nicht unter jedem Christbaum packen Mama, Papa und Kinder gemeinsam Geschenke aus. BT-Redakteur Nico Fricke unterhielt sich mit dem Bad Rotenfelser Trennungsvater Franzjörg Krieg. Er hat vor zehn Jahren die Regionalgruppe Karlsruhe des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" ins Leben gerufen. Er unterstützt Männer, die ihre - zumeist unehelichen - Kinder nicht mehr sehen dürfen.

BT: Mit welchen Sorgen wenden sich Väter an Sie, die ihren Kindern nicht Papa sein können?

Franzjörg Krieg: Meist ist es die Komplexität einer ausweglosen Situation, die dafür sorgt, dass auch Männer, die ansonsten in der Lage sind, ihre Probleme selbst zu lösen, sich nun Hilfe suchen. Ein großer Teil von Vätern wurde von der Trennung völlig überrascht und ist arglos in diese Situation getappt, weil sie sich vorher nie mit den Konsequenzen einer Vaterschaft unter den bei uns herrschenden Bedingungen auseinandergesetzt haben. Oft hat die Mutter die Trennung im Hintergrund detailliert vorbereitet und den überraschenden Auszug mit dem Kind sorgfältig geplant. Immer wieder kommen Väter abends von der Arbeit nach Hause und die Wohnung ist leer geräumt.

BT: Eine Ihrer mittlerweile erwachsenen Töchter haben Sie seit 15 Jahren nicht mehr gesehen. Wie sieht es in einem Mann aus, dem von heute auf morgen der Bezug zu den Kindern genommen wird?

Krieg: Kindesentzug ist grausame Folter. Die Tatsache, dass die Mehrheit der obdachlosen Personen Männer sind oder dass die Suizidrate von Männern nach Trennung oder Scheidung achtmal so hoch ist wie bei Frauen nach einer Trennung, verdeutlicht die Dimensionen. Ich habe die Gewalt, die mir angetan wurde, nicht mit Selbstzerstörung gekrönt, sondern habe eine konstruktive Orientierung gefunden, indem ich mir die Veränderung der gesellschaftspolitischen Verhältnisse zur neuen Lebensaufgabe machte.

BT: Aus diesen Erfahrungen heraus haben Sie sich in dem 1989 gegründeten und bundesweit aktiven Verein "Väteraufbruch für Kinder" (VAfK) engagiert und im Jahr 2001 die Kreisgruppe Karlsruhe ins Leben gerufen. 240 Mitglieder hat die Gruppe mittlerweile und ist die am schnellsten wachsende. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?

Krieg: Dass allein meine Gruppe in Karlsruhe während der letzten zehn Jahre über 500 Beratungstreffen mit insgesamt rund 6000 Betroffenen abgehalten hat, und dass wir mehr als 1300 Neufälle zu beraten hatten, ist ein deprimierendes Zeichen. Ein gutes Zeichen ist es für die Leistungsfähigkeit des Vereins, der seit Jahren einen Arbeitsaufwand von mindestens zwei Vollzeitstellen an ehrenamtlicher öffentlicher Beratungsleistung erbringt - und das bisher ohne jede Förderung aus staatlichen Mitteln.

BT: Welche Hilfestellungen können Sie Vätern geben, die ähnliches durchleben wie Sie?

Krieg: Es ist nicht möglich, allein gegen Beton anrennen zu wollen oder Don Quichotte zu spielen. Da es sich nicht nur um persönliche Schicksale handelt, sondern ein System struktureller Gewalt gegen Väter die Ursache der Misere ist, müssen die bestehenden Spielräume intelligent genutzt werden. Das geht in einem Bereich, in dem der Betroffene tief emotionalisiert und existenziell bedroht ist, nie allein. VAfK nimmt das Motto "Allen Kindern beide Eltern" ernst und hat Instrumente entwickelt, aus den schlechten familienrechtspraktischen Gegebenheiten das Optimum herauszuholen.

BT: Und zwar?

Krieg: Wir verwirklichen im VAfK Karlsruhe das umfassendste Hilfekonzept, das innerhalb des VAfK bundesweit umgesetzt wird. Neben der Beratung in vielfältiger Form bieten wir die Begleitung bei Umgangsterminen oder zu Behörden, Hilfe bei Schriftsätzen, Coaching vor Terminen beim Jugendamt, vor Gericht oder im Rahmen eines Gutachtens, setzen mediative Vorgehensweisen um und bieten die Begleitung zu Verhandlungsterminen beim Familiengericht in Sachen Umgang und Elterlicher Sorge.

Eskalation oft an Weihnachten

Dafür stehen wir fast rund um die Uhr zur Verfügung, gerade auch dann, wenn alle anderen Hilfeinstitutionen wie das Jugendamt Feierabend haben oder Ferien machen. Und gerade zu diesen Zeiten, an Wochenenden, die die Kinder bei den Papas verbringen oder zum Beispiel an Weihnachten, eskalieren viele Situationen.

BT: In einer Zeit, in der über Frauenquoten in Führungspositionen nachgedacht wird, basiert Familienpolitik noch auf Klischeevorstellungen?

Krieg: Natürlich, das ist der Kern des Problems. Frauen wollen die hälftige Teilhabe an allen attraktiven Posten. Sie fordern aber nicht die Quote in Berufen wie Müllmann oder Kanalarbeiter. Die Hälfte des Himmels, aber nicht die Hälfte der Niederungen. Frauen wollen emanzipiert sein, aber wie Väter ihre Kinder nur selten sehen und Mann und Kind durch ihre Arbeit finanzieren - da bestehen Mütter in breiter Mehrheit lieber darauf, sich auf Kind und Herd zurück ziehen zu dürfen. Es ist für viele Frauen attraktiver, sich versorgen zu lassen und dazu die Option auf einen öffentlich durch die Mütterlobby reklamierten Opferstatus beanspruchen zu können. Wir haben es mit vielen Müttern zu tun, die entweder die volle Macht über das Kind in ihrem Besitz wissen wollen oder aber den Kontakt zum Kind vollkommen abbrechen. Und Mütter, die Unterhalt zahlen, wie das sonst Väter machen, gibt es im Vergleich nur wenige.

BT: In einer Gesellschaft, die in vielen Feldern noch als männlich dominiert wahrgenommen wird, fehlt ausgerechnet den Vätern die Lobby?

Krieg: In Jugendämtern oder auf Richterstühlen eifern oft Männer darum, die ritterlichsten Feministen zu sein. Klare gesellschaftspolitische Analyse, politisches Bewusstsein und empathische Fürsorge ist unter Männern katastrophale Mangelware. Außerdem haben in der Politik als Folge einer gelungenen emanzipatorischen Geschlechterpolitik die Frauen bestimmte Felder belegt. Darunter befindet sich alles, was um das Thema Familie kreist. Die beiden Ministerien, die schon seit vielen Legislaturperioden von Frauen geleitet werden, sind das Bundesfamilien- und das Bundesjustizministerium. Die Belange von Vätern befinden sich genau im Schnittpunkt der Wirkungsbereiche dieser beiden Ministerien. Im Namen des "Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" kommen Männer zwischen 18 und 65 überhaupt nicht vor. Eine Einbeziehung der Probleme von Jungen und Männern wurde erst in der letzten Koalitionsvereinbarung zum ersten Mal formuliert.

BT: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in der deutschen Gesetzeslage eine Benachteiligung der Väter - und damit Handlungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat nachgezogen: Es verletze das geschützte Elternrecht des Vaters, dass ihm das gemeinsame Sorgerecht generell verwehrt bleibe, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert. Ein Schritt in die richtige Richtung?

Krieg: Die Bundesregierung erhält mit steter Regelmäßigkeit seit vielen Jahren schallende Ohrfeigen aus Straßburg. Es ist international gesicherte Erkenntnis: Deutschland verstößt im Familienrecht gegen die allgemeinen Menschenrechte und gehört familienrechtlich zu den Schlusslichtern in Europa. Das Problem des Sorgerechts für nicht eheliche Väter ist da nur ein Baustein im System. Der allerdings hat inzwischen große Bedeutung erlangt. Nicht nur, weil er hohe Signalwirkung hat, sondern weil daran überdeutlich wurde, dass die Selbstheilungskräfte unseres Systems in diesem Zusammenhang nicht funktionieren.

BT: Wie könnte eine Lösung aussehen?

Krieg: Die einfachste Lösung wäre, nicht eheliche Kinder mit ehelichen Kindern und nicht eheliche Eltern mit ehelichen gleich zu setzen.

BT: Eine gesetzliche Neuregelung steht noch aus. In Fällen, in denen die Mutter die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert, soll bis auf Weiteres das Familiengericht entscheiden. Sie begleiten häufig Väter aus Ihrer Gruppe zu Gerichtsverhandlungen. Wie sieht die Umsetzung der genannten Übergangsregelung in der Praxis aus?

Krieg: Wie wird wohl ein Richter entscheiden, wenn er keine klare gesetzliche Regelung als Vorlage hat? Er ist schließlich in der Gefahr, einem nicht ehelichen Vater die gemeinsame Sorge zuzugestehen, die dieser vielleicht nach einer noch kommenden, weit hinter einer europäischen Norm her hinkenden Regelung gar nicht erhalten hätte. So spielen Richter auf Zeit, verweisen in die Beratung, lassen Gutachten erstellen und hoffen, dass in Berlin endlich die Hausaufgaben gemacht werden. Nur autonome Richter-Persönlichkeiten haben den Mut, die Chance zu nutzen, unter solchen Voraussetzungen neue Verhältnisse mit gestalten zu können. So gibt es neben den gewohnt ignoranten Lösungen auch zunehmend für Väter positive Signale.

BT: Kürzlich hat der Bundesgerichtshof das Recht von Männern gestärkt, denen von der Mutter ein Kind untergeschoben wurde. Mütter müssen den Namen des biologischen Vaters künftig nennen. Eine Entscheidung in Ihrem Sinne?

Krieg: Seit etwa zwei Jahren erhalten wir Väter aus der Politik zunehmend positive Lösungen in Teilaspekten. Es fallen Zinnen in den Mauerkronen der einseitigen Bevorzugung von Müttern in der Familienrechtspraxis. Es ist einfach eine Ungehörigkeit, wenn eine Mutter als einzelne Staatsbürgerin völlig subjektiv das Ausmaß an Recht definieren darf, das ein Vater als weiterer Bürger desselben Staates zugewiesen bekommt.

Deprimierendes Indiz für Zustand der BRD

Es ist auch unmoralisch, wenn eine Mutter aus egoistischen Motiven heraus bestimmt, wer als der Vater ihres Kindes gilt - ohne jede Möglichkeit, dass der tatsächliche Vater eingreifen kann. Dass der BGH erst jetzt festgelegt hat, dass eine Abstammungsfälschung durch die Mutter nicht mehr hingenommen werden kann, ist nicht in erster Linie ein Erfolg, sondern ein deprimierendes Indiz für den Zustand der BRD.

BT: "Beim Familienrecht sind wir eine Bananenrepublik." Das haben Sie vor rund sechs Jahren in einem BT-Interview gesagt. Wo steht Deutschland Ende 2011?

Krieg: Der VAfK veranstaltet jedes Jahr zum Internationalen Tag der Menschenrechte in Karlsruhe eine Kundgebung gegen "Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Familienrechtspraxis". Wir fürchten, diese Tradition noch viele Jahre fortsetzen zu müssen. Doch gibt es deutliche Zeichen einer Reform. Zentrum des Wechsels im Vorgehen ist die Abkehr von der Orientierung auf die Interessen der sich trennenden Erwachsenen und die Zuwendung zu den Bedürfnissen der Kinder. Wenn die Mütterlobby von der Politik das alleinige Sorgerecht für Mütter fordert, reagieren wir mit der Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht zugunsten unserer Kinder. Das ist bedeutend mehrheitsfähiger und dient denen, um die es geht: der nächsten Generation.

23.01.2011

http://www.badisches-tagblatt.de/html/content_Murgtal_top/00_20111223000000_quotKindesentzug_ist_grausame_Folterquot.html

 

 

 


 

 

 

"Für viele von uns gibt es kein Weihnachten"

Autor/in: Marie Elane Hansen

In blauen Weihnachtsmannkostümen haben geschiedene Väter und Mütter vor dem Amtsgericht in Lüneburg protestiert. Sie fordern, ihre Kinder endlich wiedersehen zu dürfen.

02.12.2012

 

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/weihnachtsmann213.html

 

 

Hallo,

heute hatte unser SHG "ensorgte-eltern-und-grosseltern.de" aus Lüneburg und Geesthacht zusammen mit dem "Blauer-Weihnachtsmann.de" die Aktion

"Geschenke, die nicht ankommen"

 

Der TV-Beitrag kann im Internet angesehen werden. Vielleicht mag der Eine oder Andere einen Kommentar dazu abgeben (siehe Button unterhalb des Beitrages). Hier der Link:

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/weihnachtsmann213.html

 

Viele Grüße

Peter Witkowski / Dorette Kühn / Detlef Naumann

02.12.2011

 

 

 


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