Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Passau-Rotthalmünster

Im Handbuch der Justiz 1958 als eigenständiges Amtsgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 als Zweigstelle des Amtsgerichtes Passau aufgeführt. Die Zweigstelle des Amtsgerichtes Passau in Rotthalmünster wurde zum 01.02.2008 aufgelöst und in das Amtsgericht Passau eingegliedert.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Passau-Rotthalmünster

 

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Passau

Oberlandesgericht München

 

 

Direktor am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster:

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Passau - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Passau

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster tätig:

Dr. Anton Gaststeiger (geb. 05.02.1902) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster (ab 1930, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Dr. Herbert Siehr (geb. 15.12.1913) - Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster (ab 1943, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Amtsgerichtsrat (Richter) am Amtsgericht Passau-Rotthalmünster aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

  

Familienberatung Passau

überregionale Beratung

http://familienberatung-passau.de

 

Familienberatung Landau an der Isar

überregionale Beratung

http://familienberatung-landau-isar.de

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Auflösung der Zweigstelle Rotthalmünster.

Am 01.02.2008 wird die Zweigstelle Rotthalmünster mit dem Amtsgericht - Hauptgericht - Passau zusammengelegt.

Die bei der Zweigstelle ansässigen Abteilungen Nachlass, Vormundschaft, Straf, Vollstreckung und Zivil werden in die bestehenden Abteilungen des Hauptgerichts eingegliedert.

Neben der zum 01.06.2005 aufgelösten Zweigstelle Vilshofen ist somit dann auch die 2. Zweigstelle des Amtsgerichts Passau aufgelöst.

Der Umzug erfolgt ab 28.01.2008, sodass in der letzten Januarwoche, vor allem am Hauptumzugstag 29.01.2008, mit Behinderungen im Dienstablauf zu rechnen ist.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/pa/aktuell/01017/index.php

 

 


 

 

Sprechstunden des Amtsgerichtes Passau im Rathaus

v.r.: AG-Direktor Josef Schachner, Justizamtsrat Herbert Lebmann und 1. Bürgermeister Werner Mayer bei der Amtseinführung

Neuer Bürgerservice im Rathaus ab Februar 2008

 

Die Zweigstelle des Amtsgerichtes Passau in Rotthalmünster wurde zwar zum 01.02.2008 aufgelöst und in die einzelnen Referate im Amtsgericht Passau eingegliedert, doch konnte 1. Bürgermeister Werner Mayer einen Ersatzservice für die Bürger von Rotthalmünster und den Nachbargemeinden erreichen.

An jedem ersten Donnerstag im Monat hält das Amtsgericht Passau im Sitzungssaal des Rathauses in Rotthalmünster einen Sprechtag ab. Justizamtsrat Herbert Lebmann steht in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr nicht nur für Interessenten aus dem Gemeindegebiet für Auskünfte zur Verfügung.

Anlässlich des ersten Sprechtages am 07.02.2008 ließ es sich der Direktor des Amtsgerichtes Passau, Josef Schachner, nicht nehmen, 1. Bürgermeister Werner Mayer einen Besuch abzustatten und Herbert Lebmann an seinem neuen "Teilarbeitsplatz" alles Gute für sein zukünftiges Wirken zu wünschen.

Herr Lebmann ist an den Sprechtagen unter der Telefonnummer 08533/9600 22 zu erreichen.

http://www.rotthalmuenster.de/index.php?id=48&tx_ttnews%5Btt_news%5D=24&tx_ttnews%5BbackPid%5D=13&cHash=6ce4236719

 

 

 


 

 

Bayerischer Landtag

15.  Wahlperiode

Drucksache 15/2139

21.12.2004

 

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Peters SPD vom 12.10.2004

Zusammenlegung der Zweigstellen Rotthalmünster und Vilshofen mit dem Hauptgericht Passau

 

Nachdem die entsprechende Entscheidung jetzt gefallen ist, bitte ich um Beantwortung der offen stehenden Fragen:

1. Reicht das Platzangebot für die Aufnahme der Beschäftigten der Zweigstellen in Passau aus?

2. Können ihnen dort entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden?

3. Gibt es im Hauptgericht Passau die Möglichkeit, die Unterlagen der Zweigstellen, insbesonders Akten und Register, dort funktionsgerecht unterzubringen?

4. Wie sieht die Staatsregierung die Lösung des vermehrten Parkplatzbedarfes für die Beschäftigten bei einer Zusammenlegung der Zweigstellen?

5. Wird die beabsichtigte Einsparung nicht durch höhere Kosten für Reisekosten der Zeugen, Sachverständigen, Betreuer und Rechtsanwälte wieder aufgezehrt?

6. Welche Kosten verursacht der Anspruch auf Trennungsgeld bei einer Zusammenlegung?

7. Wie beurteilt die Staatsregierung die zusätzliche zeitliche Belastung der Teilzeitbeschäftigten – insbesondere Mütter?

8. Kommt es nach einer Zusammenlegung durch die enorme Ausdehnung des versorgten Gebietes nicht zu einem eklatanten Verlust an Bürgernähe?

 

Antwortdes Staatsministeriums der Justiz vom 24.11.2004

Zu 1.:Das Platzangebot beim Amtsgericht Passau reicht aus, um die Beschäftigten der Zweigstelle Vilshofen unterzubringen. Die Mitarbeiter der Zweigstelle Rotthalmünster können dann aufgenommen werden, wenn die Bewährungshelfer beim Landgericht Passau aus dem Gebäude des Amtsgerichts ausgelagert und in Mieträumen untergebracht werden.

Zu 2.:Die erforderlichen Arbeitsplätze werden zur Verfügung stehen.

Zu 3.:Die Unterlagen der Zweigstellen, insbesondere Akten und Register, können in den Justizgebäuden in Passau funktionsgerecht untergebracht werden.

Zu 4.:Die Zusammenlegung der Zweigstellen Vilshofen und Rotthalmünster mit dem Amtsgericht Passau wird zu einem höheren Bedarf an Parkplätzen für die Bediensteten in Passau führen. Der Präsident des Landgerichts Passau hat hierzu berichtet, dass die vorhandenen 50 Parkplätze der Passauer Justizbehörden nach den Kriterien „Entfernung, besondere persönliche oder dienstliche Gründe, Bildung von Fahrgemeinschaften“ vergeben worden seien. Im Rahmen der Zusammenlegung mit den Zweigstellen werde die Vergabe nochmals überprüft. Im Bereich des Parkhauses „Güterbahnhof“ stünden ca. 50 Dauerparkplätze zur privaten Anmietung zur Verfügung. Von dort verkehre der Citybus, der in unmittelbarer Nähe der Justizgebäude halte, in einer Taktfolge von10 Minuten. Der Park&Ride-Parkplatz Kohlbruck könne kostenlos benutzt werden.

Zu 5.:Die genannten Kosten sind Auslagen in Rechtssachen, die als Verfahrens- und Prozesskosten den Verfahrensbeteiligten in Rechnung gestellt werden. Ob sich diese Kosten nach einer Zusammenlegung der Zweigstellen mit den Amtsgerichten erhöhen oder nicht, kann generell nicht gesagt werden, weil es bei der Berechnung der Kosten auf den Reiseweg der Beteiligten ankommt. Dieser mag nach der Zusammenlegung im Einzelfall länger, in anderen Fällen aber auch kürzer sein. 

Zu 6.:Der Präsident des Landgerichts Passau schätzt die Ansprüche der Mitarbeiter auf Trennungsgeld nach erfolgter Zusammenlegung der Zweigstellen mit dem Hauptgericht auf etwa 1.600.– EUR monatlich.

Zu 7.:Wie sich die Zusammenlegung der Zweigstellen mit dem Hauptgericht im Einzelfall auf teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt, wird bei der Erstellung des Umsetzungskonzepts geprüft werden. Dabei werden sozialverträgliche Lösungen –- insbesondere für Mütter mitkleinen Kindern – angestrebt

Zu 8.:Bürgernähe kann nicht allein als Ortsnähe definiert werden.

Unter Bürgernähe ist insbesondere ein leistungsstarkes Angebot der Justiz in allen justiziellen Angelegenheiten und während der normalen Dienstzeiten zu verstehen. Ein solches Angebot kann aber von den Zweigstellen, insbesondere in Zeiten knapper werdender personeller Ressourcen, nur noch sehr eingeschränkt gewährleistet werden. Die Zusammenlegung der Zweigstellen mit den Amtsgerichten wird deshalb auch zu einer Verbesserung der Dienstleistungsangebote der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger führen.

 

Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/2139

 


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