Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht München

OLG München

Im Namen des Sohnes, des Vaters und des Heiligen Geistes Markus Söder - Amen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  

Unisexoberlandesgericht München - hier gibt es laut Geschäftsverteilungsplan keine Männer und Frauen, sondern nur geschlechtslose Menschen. Fehlt nur noch die Unisextoilette. 


 

 

Oberlandesgericht München

Justizgebäude Prielmayerstraße 5

80097 München

 

Telefon: 089 / 5597-02

Fax Gerichtsabteilung: 089 / 5597-3570 oder 2747 (für fristgebundene Gerichtseingänge)

Fax Verwaltungsabteilung: 089 / 5597-3575 (nicht für fristgebundene Gerichtseingänge)

 

 

E-Mail: poststelle@olg-m.bayern.de

Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/

 

 

Justizgebäude Prielmayerstraße 5

80097 München

Telefon: (089) 5597 02 

Gericht (Zivil- und Familiensenate)

Verwaltungsabteilung

Zentrale Koordinierungsstelle für Bewährungshilfe der Bayerischen Justiz

 

 

Zwei Familiensenate des OLG München für die Landgerichtsbezirke Augsburg, Kempten und Memmingen befinden sich in Augsburg. 

Zivilsenate Augsburg

Justizgebäude Fuggerstraße 10

86150 Augsburg

Telefon: 0821 / 3105-0 

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes München (02/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit laufenden Aktualisierungen - Stand vom 01.03.2024 - 1. Nachtrag - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/behoerdeninformationen.php

Die Jahresgeschäftverteilungspläne unterscheiden nicht ob Weibchen, Männchen oder divers. Na ja, notfalls hilft der Blick auf den Eingang der Toilettentür hinter der die Richter*Innen verschwinden und dann ahnt man, mensch oder frau, wer Männchen und wer Weibchen ist, nur mit den Diversen hapert es noch, auf welche Toilette gehen die?

Keine Unterscheidung bei gleichnamigen Familiennamen, dadurch Verwechslung möglich, so z.B, bei:

Manuela Pohl - Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat: Familiensenat. und  Margit Pohl - Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. 

 

www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/daten/

 

 

 

Der Bezirk des Oberlandesgerichts München ist der größte der drei bayerischen Oberlandesgerichtsbezirke. In seinem Einzugsbereich leben 6.9 Millionen Einwohner. Dies entspricht 56 % der gesamten Bevölkerung Bayerns. Seine räumliche Zuständigkeit umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben, sowie mit den Landgerichtsbezirken Deggendorf, Landshut und Passau fast den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. In Ost-West-Richtung erstreckt sich der OLG-Bezirk von der Grenze nach Tschechien und Österreich bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg. Im Norden grenzt er an die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz, im Süden und Südosten an Österreich. Mit einer Fläche von über 34.254,57 km² erstreckt sich der Bezirk über 49 % der Gesamtfläche des Freistaats Bayerns.

 

 

Bundesland Bayern

 

 

Präsident am Oberlandesgericht München: Dr. Hans-Joachim Heßler (geb. 16.03.1958 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hans-Joachim Heßler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1990 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1997 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.10.2008 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.07.2011 als Präsident am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2021 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 16.03.2009 Vorsitzender Richter des Senats für Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht München - www.der-neue-zöller.de. "Hans-Joachim Heßler (* 16. März 1958) ist ein deutscher Jurist. Er ist Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Heßler war der erste Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach dessen Wiedererrichtung. Nach dem Studium der Rechte und Promotion wurde er 1985 als Mitarbeiter in der Abteilung für Bürgerliches Recht im bayerischen Justizministerium eingesetzt. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und als Richter am Amtsgericht München wechselte er 1990 erneut in das bayerische Justizministerium als Mitarbeiter in der Personalabteilung, ab 1994 als Leiter eines Referats in der Abteilung für Bürgerliches Recht. 2000 bis 2001 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Später übernahm er die Leitung des Referats für Familien- und Erbrecht, 2006 des Referats für Zivilprozessrecht. Mit Wirkung vom 6. Oktober 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt, ab 1. Juli 2012 war er Präsident des Landgerichts München I. Er war vom 15. September 2018 bis 30. September 2021 Präsident des wieder errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts. Seit 1. Oktober 2021 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Hans-Joachim Heßler ist Mitautor mehrerer zivilprozessualer Standardwerke, so des Zöller und des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung, Band 2, §§ 355–945b." - https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_He%C3%9Fler_(Richter

Vizepräsident am Oberlandesgericht München: Christian Steib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Vizepräsident am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Münschen II - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2003 als Regierungsrat im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2005 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Regierungsdirektor im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Christian Steib nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2015 als Ministerialrat im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.02.2018 als Leitender Ministerialrat im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2021 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 23.06.2021: Ernennung des Leitenden Ministerialrats im Bayerischen Staatsministerium der Justiz Steib zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts mit Wirkung vom 1. Juli 2021. Vizepräsident des Oberlandesgerichts Steib übernimmt den Vorsitz des 22. Zivilsenats.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Oberlandesgericht München (Stand  01.01.2023) insgesamt 613 Mitarbeiter (Vollzeit: 462; Teilzeit: 151), davon 319 weiblich, beschäftigt.

191 Richter (davon 88 weiblich)
7 Beamte der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 6 weiblich)
64 Beamte/Tarifbeschäftigte der 3. Qualifikationsebene -ohne Sozialdienst-
(davon 46 weiblich)
8 Beamte der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst (davon 3 weiblich)
152 Beamte/Tarifbeschäftigte der 2. Qualifikationsebene (davon 135 weiblich)
189 Beamte/Tarifbeschäftigte der 1. Qualifikationsebene
(Justizwachtmeisterdienst, Justizbetriebsdienst, Justizhelfer und Fahrer), (davon 41 weiblich)
2 sonstige Beschäftigte

 

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Augsburg

 

Amtsgericht Aichach

Amtsgericht Augsburg

Amtsgericht Dillingen a. d. Donau

Amtsgericht Landsberg a. Lech

Amtsgericht Nördlingen

 

 

Landgericht Deggendorf

 

Amtsgericht Deggendorf

Amtsgericht Viechtach

 

 

Landgericht Ingolstadt

 

Amtsgericht Ingolstadt

Amtsgericht Neuburg a. d. Donau

Amtsgericht Pfaffenhofen a. d. Ilm

 

 

Landgericht Kempten

 

Amtsgericht Kaufbeuren

Amtsgericht Kempten

Amtsgericht Lindau (Bodensee)

Amtsgericht Sonthofen

 

 

Landgericht Landshut

 

Amtsgericht Eggenfelden

Amtsgericht Erding

Amtsgericht Freising

Amtsgericht Landau a. d. Isar

Amtsgericht Landshut

 

 

Landgericht Memmingen

 

Amtsgericht Günzburg 

Amtsgericht Memmingen

Amtsgericht Neu-Ulm

 

 

Landgericht München I

Der Bezirk des Landgerichts München I umfasst die Landeshauptstadt München, sowie die Städte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete des Landkreises München

Amtsgericht München

 

 

Landgericht München II

Das LG München II ist örtlich zuständig für den Bereich der Landkreise: Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Patenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim und Wolfratshausen

 

Amtsgericht Dachau

Amtsgericht Ebersberg

Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Amtsgericht Miesbach

Amtsgericht Starnberg

Amtsgericht Straubing

Amtsgericht Weilheim i. OB

Amtsgericht Wolfsratshausen

 

 

Landgericht Passau

 

Amtsgericht Freyung

Amtsgericht Passau

 

 

Landgericht Traunstein

 

Amtsgericht Altötting

Amtsgericht Laufen

Amtsgericht Mühldorf a. Inn

Amtsgericht Rosenheim  - mit den Zweigstellen Bad Aiblingen und Wasserburg

Amtsgericht Traunstein

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes München:

Generalstaatsanwaltschaft München

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht München:

 

2. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für die Amtsgerichte Dachau, Fürstenfeldbruck, Ingolstadt, Neuburg an der Donau, Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg, München für Buchstabe A-F, X, Y 

Peter Boie (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.05.1990 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1998 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Direktor am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 33. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. GVP 01.01.2016, 01.01.2021: Vorsitzender Richter / 2. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. 17.05.2010: "Schießerei auf offener Straße Hinrichtung aus Eifersucht. Im Münchner Westend ist eine Frau auf offener Straße von einem Mann erschossen worden - offenbar aus Eifersucht. Nach der Tat richtete sich der Täter selbst. Auch die fünfjährige Tochter wurde bei der Schießerei schwer verletzt. ... Da sich der Täter nach dem Mord selbst richtete, sei ein sogenannter Ehrenmord auszuschließen, so Oberstaatsanwalt Boie. Da sich der Täter nach dem Mord selbst richtete, sei ein sogenannter Ehrenmord auszuschließen, so Oberstaatsanwalt Boie. ..." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schiesserei-auf-offener-strasse-hinrichtung-aus-eifersucht-1.263558http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schiesserei-auf-offener-strasse-hinrichtung-aus-eifersucht-1.263558. 02.09.2013: "Amtsgerichtsdirektor Peter Boie wechselt von Erding ans Oberlandesgericht ..." http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/erding-spannende-faelle-1.1760747

Christine Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.1991 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richter am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: mit halber Stelle - 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2015, 01.01.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Rudolf Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.03.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.03.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

 

 

4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat

Zuständig für die Amtsgerichte Aichach, Augsburg, Günzburg, Kaufbeuren, Landsberg am Lech, Neu-Ulm und Nördlingen

Dr. Winfried Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1990 als Richter am Landgericht Augsburg und zugleich am Amtsgericht Aichach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.11.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. FamRZ 13/06, FamRZ 13/2007 FamRZ 16/2010. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.10.2013,01.01.2023: Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat.

Robert Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (ab 01.01.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1990 als Richter am Amtsgericht Dillingen (Familiengericht) aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (keine namentliche Unterscheidung der beiden Richter namens Bayer im GVP). Namensgleichheit mit: Peter Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2008 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1990 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: 14. Zivilsenat (keine namentliche Unterscheidung der beiden Richter namens Bayer im GVP).

Ursula Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1989 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2021: Beisitzerin am 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Thomas Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt (9. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat.  

Manuela Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Aichach / Direktorin am Amtsgericht Aichach (ab 16.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 408. 2015, ..., 2017: Pressesprecherin. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat: Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 27. Zivilsenat. Oberlandesgericht München - GVP 27.01.2021: Ernennung der Richterin am Oberlandesgericht P o h l (27. Zivilsenat in Augsburg) zur Direktorin des Amtsgerichts Aichach mit Wirkung vom 16. Februar 2021. 26.01.2021: "Das Amtsgericht Aichach bekommt eine neue Leiterin: Nachdem zum Jahresende 2020 Direktor des Amtsgerichts Walter Hell in den wohlverdienten Ruhestand ging, wird zum 16.02.2021 Manuela Pohl neue Direktorin des Aichacher Amtsgerichts. Sie wird vor allem im Bereich Familiensachen und allgemeine Zivilsachen tätig sein. Die gebürtige Augsburgerin steht bereits seit 1995 in den Diensten der Bayerischen Justiz und kann auf ein beeindruckendes Berufsleben zurückblicken. Nach dem Start bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wechselte Frau Pohl im Jahr 2002 an das Amtsgericht Augsburg und sammelte breitgefächerte berufliche Erfahrung während ihrer dortigen Tätigkeit als Straf-, Ermittlungs-, Familien- und Zivilrichterin. Zudem wurde sie am Amtsgericht Augsburg als Präsidialreferentin ab 2012 mit umfangreichen Verwaltungsaufgaben betraut. Im Sommer 2018 erfolgte ihre Versetzung zur Richterin am Oberlandesgericht München. Dort arbeitete die zukünftige Behördenleiterin zunächst bei einem Familiensenat in München und wechselte sodann zu einem Augsburger Senat für Bau-, Banken-, Vergabe- und allgemeine Zivilsachen." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2021/4.php. Namensgleichheit mit: Margit Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1991 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Margit Pohl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat.  

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bezüglich der Beschlüsse des Amtsgerichtes Landsberg am Lech 2 F 140/07 und 2 F 00140/07 und des Oberlandesgericht München 4 WF 227/07 - Beschluss der 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07

AG Augsburg, Entscheidung vom 01.04.2008 - 408 F 3674/07 - / OLG München in Augsburg, Entscheidung vom 26.03.2009 - 4 UF 161/08 - / Bundesgerichtshof - XII ZB 68/09 - Beschluss vom 17. Februar 2010 - siehe hier.

 

 

11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat

Familienkostensachen aus dem gesamten Oberlandesgerichtsbezirk

Rainer Fläxl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.01.1989 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.01.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 ab 01.01.1991 als Richter am Landsgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1991 als Richter am Landsgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1991 als Richter am Landsgericht Landshut - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.04.2002 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - 01.01.2019: stellvertretender Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - 01.01.2020, 01.01.2021 Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Elke Höfelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 15.02.2010, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 unter dem Namen Elke Höfelmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.01.1999 als Richterin am Landgericht München I - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.1999 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 15.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat - 3/4 Stelle. Dr. Elke Höfelmann - Referentin im Bundesjustizministerium, Referat Kindschaftsrecht - "Das `Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts`", in: FamRZ 2004 - Schaufenstergesetz zur Ablenkung der Öffentlichkeit von den Menschenrechtsverletzungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.  

 

 

12. Zivilsenat - Familiensenat

Alle Familiensachen aus den Amtsgerichtbezirken

Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Laufen, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Rosenheim und

Traunstein.

2. Familiensachen aus dem Amtsgerichtsbezirk München

gegen Beklagte oder Antragsgegner mit den Anfangsbuchstaben "H, I, J, K ".

3. Beschwerden nach § 24 IntFamRVG, Beschwerden gegen die Widerrechtlichkeitsbescheinigung

gem. Art. 15 HKÜ i.V.m. § 41 IntFamRVG, Beschwerden im Verfahren zur

Erteilung der Vollstreckungsklausel und im Verfahren der Vollstreckbarerklärung

ausländischer Titel, soweit die angefochtene Entscheidung von einem Familiengericht stammt.

Zuständig für die Amtsgerichte Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Laufen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Rosenheim, Traunstein, München für Buchstabe G-K, Z

Christian Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Landshut - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: 12. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 13.06.2022:" Ernennung des bereits an das Oberlandesgericht abgeordneten Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. S e i l e r (12. Zivilsenat: Familiensenat) zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht mit Wirkung vom 10. Juni 2022. Ludwig Kroiß; Christian Seiler; "Das neue FamFG", Nomos 2008, "FamFG / FGG / ZPO", Nomos 2008. FamRZ 22/2012: Kommentar zu BGH VII ZB 84/10. 31.05.2017: "Amtsgericht unter neuer Leitung ... Seiler war ab 1995 als Richter und Staatsanwalt in Landshut tätig, ehe er als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in das Justizausbildungszentrum in München wechselte.Seit 2008 war er als Richter am Oberlandesgericht München, hauptsächlich im Familienrecht, tätig. Bekannt wurde er durch zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem im Erb- und Familienrecht. Seit 2014 wirkt er als Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg. ..." - https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-christian-seiler-neuer-amtsgerichtsdirektor-8365369.html. 2018: Amtsgericht Freising - Familiensachen. "Dr. Christian Georg Seiler wurde am ....1969 in ... geboren und machte 1988 am Gymnasium: Ruperti-Gymnasium Mühldorf/Inn Abitur. Sodann studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1988 bis 1992 Rechtswissenschaft. Von 1989 bis 1992 war er Stipendiat der Hanns-Seidl-Stiftung. Sein erstes Staatsexamen legte er im September 1992 in München ab. Im Anschluss war er Rechtsreferendar beim Landgericht Traunstein ab April 1993 und legte sein zweites Staatsexamen 1995 ab. Seit 2021 Richter am Bayerischen Oberlandesgericht. Im September 1995 trat er in die Bayrische Justiz ein, von 1995 bis 1997 als Proberichter beim Landgericht Landshut (Zivilkammer). 1997 bis 2001 als Staatsanwaltschaft Landshut. 2001 bis 2003 als Richter am Amtsgericht Landshut (Familienrichter). 2003 bis 2010 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare im Justizausbildungszentrum in München (seit 2008 als Richter am Oberlandesgericht München). 2011 bis 2017 als Mitglied des 12 Zivilsenats (Familiensachen). 2017 bis 2020 als Direktor des Amtsgerichts Freising. Von 2021 bis 2022 war Dr. Christian Seiler Richter am Bayerischen Oberlandesgericht in München. Seit Juli 2022 ist er Vors. Richter am OLG München. Von 2004 bis 2006 erfolgte die Promotion an der Universität Passau bei Frau Prof. Dr. Müßig zum Thema: „Der Begriff der Schenkung im Rahmen des § 2287 BGB“. Im Anschluss war Seiler Lehrbeauftragter der Universität Passau; seit 2014 hat er einen Lehrauftrag an der Universität Regensburg in den Schwerpunkten Familienrecht und Prozessrecht. Er ist Mitautor im Handbuch des FA-FamR von der 7. bis zur 11. Auflage und Mitautor des Thomas/Putzo ZPO seit 2011. Seit September 2019 ist Christian Seiler Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, für die er bereits seit vielen Jahren als Autor (Abhandlungen und Anmerkungen zu BGH-Entscheidungen) tätig ist." - https://www.famrz.de/die-famrz/herausgeber/christian-seiler.html.

Dr. Melanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 unter den Namen Melanie Mettke als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab  01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - 2013: Familiensachen - Abteilung 526. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020: stellvertretende Vorsitzende - 12. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Thomas Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2008: Familiensachen.

Elisabeth Schütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2009, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: 12. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Christoph Schütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab 01.10.1988, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.1988 als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 4.

Zur Übertragung der Alleinsorge auf die Mutter, die mit den Kindern in ihre Heimat Peru ziehen will. Beschluss vom 09.05.2008 - 12 UF 1854/07 in FamRZ 18/2008.

 

 

14. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat

Gerhard Niederfahrenhorst (Jg. 1945) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 14. Zivilsenat in Augsburg (ab 16.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 09.05.1977 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt.

Karin Voithenleitner (Jg. 1960) - Richterin am Oberlandesgericht München / 14. Zivilsenat in Augsburg (ab 01.06.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1989 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt.

Eberhard Etter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht München / 14. Zivilsenat - Familiensenat in Augsburg (ab, ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

 

 

16. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für die Amtsgerichte Erding, Freising, Landau an der Isar, Landshut und Weilheim München für Beklagte oder Antragsgegner mit dem Buchstabe C, F, L-R und U

Prof. Dr. Isabell Götz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.07.1987 als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium der Jusitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 2006 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015, 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 16. Zivilsenat - Familiensenat. ZKJ 11/2007. 2011 - 2013: Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V. 2014, ..., 2023: Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Sybille Polack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.03.1989 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2017: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2019: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Walther Siede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.2000 als Richter am Landgericht Gera - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.03.2000 als Richter am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.03.2000 als Richter am Amtsgericht Viechtach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. FamRZ 19/2007. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Viechtach - GVP 01.10.2013: Präsidiumsmitglied, abgeordnet. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017: Beisitzer / 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Margit Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1991 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Margit Pohl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Manuela Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Aichach / Direktorin am Amtsgericht Aichach (ab 16.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 408. 2015, ..., 2017: Pressesprecherin. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat: Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 27. Zivilsenat. Oberlandesgericht München - GVP 27.01.2021: Ernennung der Richterin am Oberlandesgericht P o h l (27. Zivilsenat in Augsburg) zur Direktorin des Amtsgerichts Aichach mit Wirkung vom 16. Februar 2021. 26.01.2021: "Das Amtsgericht Aichach bekommt eine neue Leiterin: Nachdem zum Jahresende 2020 Direktor des Amtsgerichts Walter Hell in den wohlverdienten Ruhestand ging, wird zum 16.02.2021 Manuela Pohl neue Direktorin des Aichacher Amtsgerichts. Sie wird vor allem im Bereich Familiensachen und allgemeine Zivilsachen tätig sein. Die gebürtige Augsburgerin steht bereits seit 1995 in den Diensten der Bayerischen Justiz und kann auf ein beeindruckendes Berufsleben zurückblicken. Nach dem Start bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wechselte Frau Pohl im Jahr 2002 an das Amtsgericht Augsburg und sammelte breitgefächerte berufliche Erfahrung während ihrer dortigen Tätigkeit als Straf-, Ermittlungs-, Familien- und Zivilrichterin. Zudem wurde sie am Amtsgericht Augsburg als Präsidialreferentin ab 2012 mit umfangreichen Verwaltungsaufgaben betraut. Im Sommer 2018 erfolgte ihre Versetzung zur Richterin am Oberlandesgericht München. Dort arbeitete die zukünftige Behördenleiterin zunächst bei einem Familiensenat in München und wechselte sodann zu einem Augsburger Senat für Bau-, Banken-, Vergabe- und allgemeine Zivilsachen." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2021/4.php.   

 

 

17. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für die Amtsgerichte: keine besondere Zuständigkeit 

Wendell Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 20.10.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.10.1980 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.05.2002 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 16.05.2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Helga Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim / Direktorin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1982 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1993 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2003 als Direktorin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Dr. Martin Wölfel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab, ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (Dienstantritt ca. Mai 2001). Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 2008: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Isabella Wölfel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.09.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2m Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2007 als Richterin am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2013 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.

 

 

26. Zivilsenat - Familiensenat

Zuständig für die Amtsgerichte Deggendorf, Ebersberg, Eggenfelden, Freyung, Passau, Viechtach, Wolfrathshausen, München für Buchstabe L, S, T, V, W

Dr. Ernst Stark (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Im  Handbuch der Justiz 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Ernst Stark nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 26. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Vorsitzender Richter / 26. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Peter Beyerle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1989 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München.

Dr. Hans-Joachim Dachs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1992 als Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.11.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2016: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - 2011: Familiensachen - Abteilung 2. 2014: Mitglied des Runden Tisch "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt" - http://www.stalking-justiz.de/wp-content/uploads/2013/06/Handreichung-ha%CC%88usliche-Gewalt-20141201.pdf. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017, 01.01.2021: Beisitzer 26. Zivilsenat: Familiensenat. Als Richter am OLG Prüfer am Landesprüfungsamt https://www.juridicus.de/pruefungsprotokolle-1-staatsexamen/bayern/riolg-hans-joachim-dachs_pruefer_protokolle_pruefung_jura 

Amtsgericht Ebersberg - 2 F 326/00 - Umgang - Beschluss vom 08.03.2002 / Oberlandesgericht München 26 UF 868/02 - Beschluss vom 28.07.2002: Anordnung einer Umgangspflegschaft bei fehlender Bindungstoleranz der Mutter

 

 

30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat 

Zuständig für die Amtsgerichte Dillingen an der Donau, Kempten, Lindau, Memmingen und Sonthofen

Sieglinde Haslinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2006, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.07.1987 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: Beisitzerin / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat.

Annette Jäger-Kampf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.06.1992 als Richterin am Landgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2015: Beisitzerin / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat.

 

 

33. Zivilsenat - zugleich Familiensenat 

Dr. Petra Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Petra Haeser ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 unter dem Namen Petra Römer ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Alexa Römer ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Alexa Römer ab 01.04.2015 als Richterin am am Oberlandesgericht München aufgeführt.  Vorname Alexa im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt möglicherweise fehlerhaft. Amtsgericht München - 2012: Familiensachen - Abteilung 551. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2018: Richterin / 33. Zivilsenat - Familiensenat.

 

 

Richter am Oberlandesgericht München - alphabetisch:

Stefan Antor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender  Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.02.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht München II aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Dr. Hans-Friedrich Arnold (Jg. 1966) - Richter am Oberlandesgericht München / 3. Zivilsenat und 6. Strafsenat (ab 01.04.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1997 als Richter am Landgericht Landshut aufgeführt. Ab 01.02.2005 Staatsanwalt (als Gruppenleiter) bei der Staatsanwaltschaft Landshut. 01.07.2010: Richter am Oberlandesgericht Dr. Arnold (3. Zivilsenat) wird mit einem Drittel seiner Arbeitskraft dem 6. Strafsenat zugewiesen.

Nicola Aubele (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2001, ..., 2010)

Wolfgang Augsberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1951) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Reinhold Baier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Dr. Werner Barwitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 2008: Richter am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat. 2010: Mitglied des Präsidiums des Oberlandesgerichts München.

Peter Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1990 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: 14. Zivilsenat (keine namentliche Unterscheidung der beiden Richter namens Bayer im GVP). Namensgleichheit mit: Robert Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (ab 01.01.2010 , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1990 als Richter am Amtsgericht Dillingen (Familiengericht) aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (keine namentliche Unterscheidung der beiden Richter namens Bayer im GVP).

Robert Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (ab 01.01.2010 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1990 als Richter am Amtsgericht Dillingen (Familiengericht) aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (keine namentliche Unterscheidung der beiden Richter namens Bayer im GVP). Namensgleichheit mit: Peter Bayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1990 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: 14. Zivilsenat (keine namentliche Unterscheidung der beiden Richter namens Bayer im GVP).

Konrad Beß (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.

Dr. Peter Beyerle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1989 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München.

Franz Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2000 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sabine Eckert-Böhm - Rechtsanwältin, Fingerhutstraße 7, 80995 München - http://www.betreuung-muenchen.de

Peter Boie (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.05.1990 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1998 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Direktor am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 33. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. GVP 01.01.2016, 01.01.2021: Vorsitzender Richter / 2. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. 17.05.2010: "Schießerei auf offener Straße Hinrichtung aus Eifersucht. Im Münchner Westend ist eine Frau auf offener Straße von einem Mann erschossen worden - offenbar aus Eifersucht. Nach der Tat richtete sich der Täter selbst. Auch die fünfjährige Tochter wurde bei der Schießerei schwer verletzt. ... Da sich der Täter nach dem Mord selbst richtete, sei ein sogenannter Ehrenmord auszuschließen, so Oberstaatsanwalt Boie. Da sich der Täter nach dem Mord selbst richtete, sei ein sogenannter Ehrenmord auszuschließen, so Oberstaatsanwalt Boie. ..." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schiesserei-auf-offener-strasse-hinrichtung-aus-eifersucht-1.263558http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schiesserei-auf-offener-strasse-hinrichtung-aus-eifersucht-1.263558. 02.09.2013: "Amtsgerichtsdirektor Peter Boie wechselt von Erding ans Oberlandesgericht ..." http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/erding-spannende-faelle-1.1760747

 

 

Jochen Bösl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2006 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ingolstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.03.2006 als Vizepräsident am Landgericht Ingolstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 6. Strafsenat. 19.07.2019: "Präsidentin Sibylle Dworazik wird an die Spitze des Landgerichts Regensburg, ihr Stellvertreter Jochen Bösl ans Oberlandesgericht nach München befördert. Auf ihn folgt Konrad Kliegl, der bislang das Amtsgericht Pfaffenhofen leitet ..." - https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Am-Landgericht-Ingolstadt-endet-eine-Aera-id54939801.html

Dr. Kilian Brodersen (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 als Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt

Dr. Michael Brokamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Dr. Gerhard Buchner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., .2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1988 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Dr. Hans-Joachim Dachs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1992 als Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.11.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2016: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - 2011: Familiensachen - Abteilung 2. 2014: Mitglied des Runden Tisch "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt" - http://www.stalking-justiz.de/wp-content/uploads/2013/06/Handreichung-ha%CC%88usliche-Gewalt-20141201.pdf. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017, 01.01.2021: Beisitzer 26. Zivilsenat: Familiensenat. Als Richter am OLG Prüfer am Landesprüfungsamt https://www.juridicus.de/pruefungsprotokolle-1-staatsexamen/bayern/riolg-hans-joachim-dachs_pruefer_protokolle_pruefung_jura

Elke Dellner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am  am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 01.05.1993 als Richterin am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2021 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht Miesbach - 2016: Familiensachen. 2014: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Miesbach - http://www.landkreis-miesbach.de/Politik_Wirtschaft/Kreistag/Aussch%C3%BCsse/

Michael Endres (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1991 als Richter am Amtsgericht Landsberg am Lech aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2015 als Vizepräsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Hartmut Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.1998 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Silvia Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 535). Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 01.07.2010: Richterin am Oberlandesgericht Fischer (18. Zivilsenat) wechselt jeweils mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft in den 11. Zivilsenat zugleich Familiensenat und in den 13. Zivilsenat.

Rainer Fläxl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.01.1989 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.01.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1991 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 ab 01.01.1991 als Richter am Landsgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1991 als Richter am Landsgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1991 als Richter am Landsgericht Landshut - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.04.2002 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - 01.01.2019: stellvertretender Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - 01.01.2020, 01.01.2021 Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - Familiensenat.

Hubert Fleindl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Rosenheim - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung/abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung/abgeordnet - aufgeführt.

Margaretha Förth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 16.06.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1994 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.06.2004 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 31. Zivilsenat. FamRZ 18/2008, FamRZ 9/2009, FamRZ 16/2009. FamRZ 9/2010. FamRZ 20/2010, FamRZ 17/2012.

Manfred Fuchs (Jg. 1957) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2000, ..., 2010)

Gerhard Gäbhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.1990 als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2015 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht Fürstenfeldbruck - 2013: Abteilung 3. 2014: Familiensachen - Abteilung 1.

Ulrike Gerlach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab01.04.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Ulrike Gerlach nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2008 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2008 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2016 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt.

Walter Gierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1991 als Richter am Amtsgericht Ingolstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Florian Gliwitzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Andreas Gliwitzky ab 01.07.2001 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Andreas Gliwitzky ab 01.04.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Florian Gliwitzky ab 01.07.2003 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Seltsamer Vornamenswechsel. 2016: stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II. 2018: als Richter am Oberlandesgericht Pressesprecher Strafsachen am Landgericht München II - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-2/ansprechpartner.php

Prof. Dr. Isabell Götz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.07.1987 als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium der Jusitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 2006 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015, 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 16. Zivilsenat - Familiensenat. ZKJ 11/2007. 2011 - 2013: Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V. 2014, ..., 2023: Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Sibylle Gräfin zu Dohna-Schlodien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2017, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2000 unter dem Namen Sibylle Fey nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Sibylle Fey ab 01.01.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt (8. Zivilsenat). Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sibylle Fey ab 15.02.2010 als Direktorin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 2009: Pressereferentin für Zivilsachen am Oberlandesgericht München. 28.07.2017: "Ulrich Kühn tritt die Nachfolge von Sibylle Gräfin von Dohna an. Ulrich Kühn wird neuer Direktor des Amtsgerichts in Starnberg und damit Vorgesetzter von etwa 70 Mitarbeitern. ..." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-1.3608144. Oberlandesgericht München - GVP 16.02.2017: ab 01.05.2015 Vorsitzende Richterin am - Senat für Baulandsachen.

Wolfgang Grimm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.1990 als Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2014 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 1998, ..., 2012: Amtsgericht Erding - Familiensachen. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020: Beisitzer am 2. Strafsenat zugleich Senat für Bußgeldsachen und 4. Strafsenatzugleich Senat für Bußgeldsachen.

Andreas Harz (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat (ab 01.06.2009, ..., 2009) - ab 01.10.1995 Richter am Landgericht München I. In der Folge Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I.

Sieglinde Haslinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2006, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.07.1987 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2012, 01.01.2015: Beisitzerin / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat.

Heinrich Heitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.1989 als Richter am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. 24. Zivilsenat in Augsburg. Namensgleichheit mit: Andrea Heitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1959) - Richterin am Amtsgericht Augsburg (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.08.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 ab 17.08.1990 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 17.08.1990 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Gernot Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.03.2000 als Richter am Amtsgericht Augsburg - abgeordnet hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2000 als Richter am Amtsgericht Augsburg - abgeordnet mit halber Stelle, hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Hans-Joachim Heßler (geb. 16.03.1958 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hans-Joachim Heßler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1990 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1997 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.10.2008 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2011 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.07.2011 als Präsident am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2021 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 16.03.2009 Vorsitzender Richter des Senats für Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht München - www.der-neue-zöller.de. "Hans-Joachim Heßler (* 16. März 1958) ist ein deutscher Jurist. Er ist Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Heßler war der erste Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach dessen Wiedererrichtung. Nach dem Studium der Rechte und Promotion wurde er 1985 als Mitarbeiter in der Abteilung für Bürgerliches Recht im bayerischen Justizministerium eingesetzt. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und als Richter am Amtsgericht München wechselte er 1990 erneut in das bayerische Justizministerium als Mitarbeiter in der Personalabteilung, ab 1994 als Leiter eines Referats in der Abteilung für Bürgerliches Recht. 2000 bis 2001 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Später übernahm er die Leitung des Referats für Familien- und Erbrecht, 2006 des Referats für Zivilprozessrecht. Mit Wirkung vom 6. Oktober 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt, ab 1. Juli 2012 war er Präsident des Landgerichts München I. Er war vom 15. September 2018 bis 30. September 2021 Präsident des wieder errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts. Seit 1. Oktober 2021 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Hans-Joachim Heßler ist Mitautor mehrerer zivilprozessualer Standardwerke, so des Zöller und des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung, Band 2, §§ 355–945b." - https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_He%C3%9Fler_(Richter)  

Dr. Elke Höfelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 15.02.2010, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 unter dem Namen Elke Höfelmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.01.1999 als Richterin am Landgericht München I - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.1999 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 15.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat - 3/4 Stelle. Dr. Elke Höfelmann - Referentin im Bundesjustizministerium, Referat Kindschaftsrecht - "Das `Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts`", in: FamRZ 2004 - Schaufenstergesetz zur Ablenkung der Öffentlichkeit von den Menschenrechtsverletzungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. 

Dr. Ulrike Holzinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.1999 als Richterin am Amtsgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1999 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.

Beate Hümmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2014 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - 2014: Familiensachen - Abteilung 553. Zuständig für die Bearbeitung von Befangenheitsanträgen.

Dr. Tobias Igloffstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.04.2004 als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2005 als Oberregierungsrat beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sabine Igloffstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg (ab 01.03.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2007 als Richterin am Landgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2014 als Richterin am Amtsgericht Aichach - 75/100 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2017 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Amtsgericht Aichach - GVP 21.06.2017, 01.05.2020: nicht aufgeführt. 23.03.2016: "Die bisherige Vorsitzende des Schöffengerichts Aichach Richterin Sabine Igloffstein ist zum Landgericht Augsburg gewechselt. Dort ist sie seit 1. März Beisitzerin in einer Wirtschaftstrafkammer. Igloffstein war am Amtsgericht in Aichach auch mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und einer Auswärtigen Strafvollstreckungskammer betraut. ..." - https://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Richterin-Igloffstein-geht-id37307422.html. Landgericht Augsburg - 06.12.2018: Referentin Bewährungshilfe - https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/augsburg/2018_-_06_-_dez_organigramm_lg_augsburg_mit_g%C3%BCterichter.pdf.  

Annette Jäger-Kampf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.06.1992 als Richterin am Landgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt.  Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2015: Beisitzerin / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat.

Bettina Kaestner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1999 als Richterin an Landgericht München II - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.09.2006 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2012 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Bettina Kaestner nicht aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017, 01.01.2023. 2023: stellvertretende Pressesprecherin in Strafsachen im Zuständigkeitsbereich OLG München, LG München I und II.

 

 

Hans-Uwe Kahl (Jg. 1963) - Richter am Oberlandesgericht München / 3. Strafsenat (ab 01.12.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2001 als Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt.

Dr. Alexander Kalomiris (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht München / 19. Zivilsenat (ab , ..., 2009) - ab 01.11.2000 bis 2008 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II

Maud Gräfin von Keyserlingk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin - halbe Stelle bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Alfred von Keyserlingk (geb. 15.05.1943 in Lüderitz (Sachsen-Anhalt) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst - Präsident am Arbeitsgericht Dresden (ab 10.08.1993, ..., 31.05.2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Rechtsanwalt in Baden-Württemberg. Ab 15.11.1977 Richter am Arbeitsgericht Lörrach. Wechselte im Oktober 1990 in die sächsische Justiz - zunächst beim Kreisgericht Dresden. Ab Juli 1992 mit den Aufgaben des Direktor am Arbeitsgerichtes Dresden betraut. Januar 1993 Direktor und im August 1993 Präsident am Arbeitsgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1993 als Präsident am Arbeitsgericht Dresden aufgeführt. Seit dem 15.07.1993 Mitglied und seit 01.06.2007 Vizepräsident am Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Namensgleichheit mit: Keyserlingk (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Oranienburg (ab , ..., 2015) - Amtsgericht Oranienburg - GVP 01.01.2015.

Ingrid Klotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Haussmann-Grammenos ab 01.07.1994 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Herzlichen Glückwunsch.

Dr. Rainer Koch (Jg. 1958) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1990 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

 

Wolfgang Kopp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.07.2002 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. ???

Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II ???

Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 16.07.2004 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

 

Kornelia Kornprobst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.11.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.03.1996 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.1996 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum möglicherweise fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Johann Kornprobst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.02.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (7. Zivilsenat). 01.02.2009: Abordnung an das Bayerische Staatsministerium für Justiz - Ministerialrat. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Ministerialrat beim Bayerische Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2013 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2016 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.

Anette Kronberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2001 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.04.2006 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 ab 16.04.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München II  aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 16.04.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  

Konstantin Kuchenbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.04.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2000 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. 2010: Oberlandesgericht München - Landgericht Augsburg - Amtsgericht Augsburg: Strafverfahren - 5St RR (II) 60/10 - Verletzung der Unterhaltspflicht - Beschluss vom 15.03.2010. 6. Strafsenat - 06.05.2013: "NSU-Prozess direkt nach Beginn unterbrochen. ... Grund für die Unterbrechung war ein Befangenheitsantrag, den die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Wochenende gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt hatten. ..." - http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/17402868-nsu-prozess-beginnt-muenchen.html#.A1000145

Dr. Ulrich Kühn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 ab 01.04.1998 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.07.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.07.2010 als Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 28.07.2017: "Ulrich Kühn tritt die Nachfolge von Sibylle Gräfin von Dohna an. Ulrich Kühn wird neuer Direktor des Amtsgerichts in Starnberg und damit Vorgesetzter von etwa 70 Mitarbeitern. ... Kühn ist bislang Leiter des Registergerichts in München, er war zuvor am Amtsgericht Ingolstadt tätig und war Staatsanwalt. Auch beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz hatte er als Referent mitgearbeitet." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-1.3608144. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021, 01.01.2023: Vorsitzender Richter.

Dr. Laurent Lafleur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.08.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.08.2008 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2014 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - 2010: Familiensachen - Abteilung 566. 1994 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, 1999 bis 2001 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Beulke, Universität Passau 2001 bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Satzger, Bucerius Law School, Hamburg 2002 bis 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Satzger, Universität Augsburg 2004, Warsaw School of International Humanitarian Law 2005 Specialisation Course in International Criminal Law, Siracusa seit 2006 Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Promotionsvorhaben im Völkerstrafrecht kurz vor dem Abschluss. Richter am Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, Deutscher Bundestag, rechtspolitisches Referat einer Bundestagsfraktion, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag - www.mba-augsburg.de/index.php?id=289&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2FProfil_Lafleur.pdf.- 2008, 2009: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I. 2023: Pressesprecher in Strafsachen im Zuständigkeitsbereich OLG München, LG München I und II. Namensgleichheit mit: Meike Lafleur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Landgericht München I (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Meike Peters ab 01.03.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Iim Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Meike Lafleur ab 01.03.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 23.06.2014 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.06.2014 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Peter Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1994 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. 6. Strafsenat - 06.05.2013: "NSU-Prozess direkt nach Beginn unterbrochen. ... Grund für die Unterbrechung war ein Befangenheitsantrag, den die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Wochenende gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt hatten. ..." - http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/17402868-nsu-prozess-beginnt-muenchen.html#.A1000145. Namensgleichheit mit: Marion Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht München I (ab 01.01.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Marion Berchtoldt ab 01.01.2002 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Marion Lang ab 01.01.2002 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Andrea Laser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 01.04.2003 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2021 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Augsburg - 2014, ..., 2017: Pressesprecherin Zivilsachen. 04/2019: Pressesprecherin - Immobiliarvollstreckungssachen, Insolvenzsachen und Registersachen.

Stefan Ledermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1969) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.1999 als Richter am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Robert Lehner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.05.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1988 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Ab 01.02.2009 Abordnung an das Bundespatentgericht. Beendigung der Abordnung des Richters am Oberlandesgericht München Lehner an das Bundespatentgericht. Richter am Oberlandesgericht Lehner wird mit Wirkung ab 01.08.2010 dem 29. Zivilsenat und dem Kartellsenat zugewiesen. 01.11.2011:  6.Zivilsenat und Senat für Patentanwaltssachen am Oberlandesgericht München.

Dr. Melanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 unter den Namen Melanie Mettke als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab  01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - 2013: Familiensachen - Abteilung 526. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020: stellvertretende Vorsitzende - 12. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Thomas Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2008: Familiensachen.

Dr. Claudia Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 16.08.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Claudia Löffler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.01.2004 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.2005 als Oberregierungsrätin im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.2007 als Regierungsdirektorin im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ab 16.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021 - 1. Nachtrag: "Teilweise Freistellung der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Löffler (23. Zivilsenat) fürihre Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Januar2021und Übergang der Zuständigkeit fürd iein § 33 Abs. 3 GZVJu in der ab 1. Januar 2021 geltenden Fassung genannten Entscheidungenauf das Bayerische Oberste Landesgericht mit Wirkung vom 1. Januar 2021.". Namensgleichheit mit: Herrmann Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Passau (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2006 als Richter am Amtsgericht Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.10.2006 als Richter am Landgericht Passau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Winfried Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2013, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1990 als Richter am Landgericht Augsburg und zugleich am Amtsgericht Aichach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.11.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. FamRZ 13/06, FamRZ 13/2007 FamRZ 16/2010. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.10.2013,01.01.2023: Vorsitzender Richter / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat.

Christine Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.1991 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richter am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: mit halber Stelle - 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2015, 01.01.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Rudolf Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.03.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.03.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Markus Michl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.04.2003 als Richter am Amtsgericht Freising aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2018 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht Freising - 2009: Familiensachen - Abteilung 3 En-N.

Müller (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2009, ..., ) - zum Zeitpunkt der Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht München am 01.05.2009 Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz

Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1993 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.1993 als Richter am Landgericht München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.2011: Senat für Patenanwaltssachen. Ab 01.11.2011: Vorsitzender Richter am Landgericht München I. Namensgleichheit mit: Andreas Müller (geb.  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Traunstein (ab 15.02.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Traunstein - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.02.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. . Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2005 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 15.02.2005 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Johannes Nagorsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2015, ..., 2018) - ab 01.04.2001 Richter am Oberlandesgericht München.  Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - 2009: stellvertretender Vorsitzender Richter - 15. Zivilsenat

Annette Neumair (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.1998, ..., 2009)

Peter Noll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 10.09.1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.08.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 28.10.2009: "Der Strafprozess gegen den früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher vor dem Landgericht München ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden." - www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Infineon-Ulrich-Schumacher;art271,2934991

Margarete Nötzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 16.07.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1991 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1998 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 2009: Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München. Namensgleichheit mit: Manfred Nötzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ab 20.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1989 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.11.1995 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2003 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.03.2009 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2015 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt.

Michaela Odersky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2010 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2012, 01.01.2013. 6. Strafsenat - 06.05.2013: "NSU-Prozess direkt nach Beginn unterbrochen. ... Grund für die Unterbrechung war ein Befangenheitsantrag, den die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Wochenende gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt hatten. ..." - http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/17402868-nsu-prozess-beginnt-muenchen.html#.A1000145.

Edith Paintner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2002, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Franziska Paintner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richterin am Amtsgericht Amberg (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2016 als Richterin/Staatsanwältin imBeamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.05.2019 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Amberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Richterin am Amtsgericht Amberg - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sybille Polack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.03.1989 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2017: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2019: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Ursula Pretsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1963) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum möglicherweise fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2016 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Harald Reiter (Jg. 1961) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 22. Zivilsenat (ab 01.05.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.01.1992 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.05.2003 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.) Ab 16.05.2003 Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg. Ab 01.01.2009 Richter am Oberlandesgericht München

Konrad Retzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 6. Zivilsenat (ab 01.06.2009, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Anschließend Vorsitzender Richter am Landgericht München I.

Hans-Jörg Rieger (Jg. 1958) - Richter am Oberlandesgericht München / 1. Zivilsenat (ab , ..., 2010) - ab 06.08.1990 Richter am Landgericht München I.

Dr. Petra Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Petra Haeser ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 unter dem Namen Petra Römer ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Alexa Römer ab 01.12.1998 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Alexa Römer ab 01.04.2015 als Richterin am am Oberlandesgericht München aufgeführt.  Vorname Alexa im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt möglicherweise fehlerhaft. Amtsgericht München - 2012: Familiensachen - Abteilung 551. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2018: Richterin / 33. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dagmar Ruderisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1994 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt, zugleich auch Generalsekretärin des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Matthias Ruderisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 und  2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Christian Sattelberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1997 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.02.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2013 als Richter am Amtsgericht Mühldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2013 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2016: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Traunstein - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ts/presse/. Namensgleichheit mit: Cornelia Sattelberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2003 als Richterin am Landgericht Traunstein - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2003 als Richterin am Landgericht Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Traunstein - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2003 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Traunstein - 2012, ..., 2018: Familiensachen - Abteilung 1. 2017, ..., 2020: Mediensprecherin am Amtsgericht Traunstein. 2023: als Vorsitzende Richterin Mediensprecherin am Landgericht Traunstein.   

Sabine Schauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.12.2003 als Oberregierungsrätin im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.12.2006 als Regierungsdirektorin im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2010 als Ministerialrätin im Bayerisches Staatsministerium der Justiz - beurlaubt, Lst - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2012 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München - beurlaubt, Lst - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 01.12.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Beate Schauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg (ab 16.03.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.03.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Beate Schauer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.03.2019 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Amtsgericht Aichach - GVP 17.03.2014: Eintritt als Richterin am Amtsgericht. Amtsgericht Aichach - GVP 01.04.2016: Abordnung an das Bundesjustizministerium. Amtsgericht Aichach - GVP 21.06.2017: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2022.

Susanne Schimkus-Morkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Möglicherweise zeitlich auch Regierungsdirektorin beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz. Ab 01.10.2011: Beendigung der Dienstermäßigung am Oberlandesgericht München.

Elisabeth Schütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2009, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1993 als Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: 12. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Christoph Schütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab 01.10.1988, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.1988 als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 4.

Dr. Christa Schwegler (Jg. 1959) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat (ab 01.09.2009, ..., ) - ab 01.06.1991 Richterin am Landgericht München II. Danach bis 31.08.2008 Richterin am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat. Ab 01.09.2009 stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat.

Christian Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Landshut - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: 12. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 13.06.2022:" Ernennung des bereits an das Oberlandesgericht abgeordneten Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. S e i l e r (12. Zivilsenat: Familiensenat) zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht mit Wirkung vom 10. Juni 2022. Ludwig Kroiß; Christian Seiler; "Das neue FamFG", Nomos 2008, "FamFG / FGG / ZPO", Nomos 2008. FamRZ 22/2012: Kommentar zu BGH VII ZB 84/10. 31.05.2017: "Amtsgericht unter neuer Leitung ... Seiler war ab 1995 als Richter und Staatsanwalt in Landshut tätig, ehe er als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in das Justizausbildungszentrum in München wechselte.Seit 2008 war er als Richter am Oberlandesgericht München, hauptsächlich im Familienrecht, tätig. Bekannt wurde er durch zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem im Erb- und Familienrecht. Seit 2014 wirkt er als Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg. ..." - https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freising-christian-seiler-neuer-amtsgerichtsdirektor-8365369.html. 2018: Amtsgericht Freising - Familiensachen. "Dr. Christian Georg Seiler wurde am ....1969 in ... geboren und machte 1988 am Gymnasium: Ruperti-Gymnasium Mühldorf/Inn Abitur. Sodann studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1988 bis 1992 Rechtswissenschaft. Von 1989 bis 1992 war er Stipendiat der Hanns-Seidl-Stiftung. Sein erstes Staatsexamen legte er im September 1992 in München ab. Im Anschluss war er Rechtsreferendar beim Landgericht Traunstein ab April 1993 und legte sein zweites Staatsexamen 1995 ab. Seit 2021 Richter am Bayerischen Oberlandesgericht. Im September 1995 trat er in die Bayrische Justiz ein, von 1995 bis 1997 als Proberichter beim Landgericht Landshut (Zivilkammer). 1997 bis 2001 als Staatsanwaltschaft Landshut. 2001 bis 2003 als Richter am Amtsgericht Landshut (Familienrichter). 2003 bis 2010 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare im Justizausbildungszentrum in München (seit 2008 als Richter am Oberlandesgericht München). 2011 bis 2017 als Mitglied des 12 Zivilsenats (Familiensachen). 2017 bis 2020 als Direktor des Amtsgerichts Freising. Von 2021 bis 2022 war Dr. Christian Seiler Richter am Bayerischen Oberlandesgericht in München. Seit Juli 2022 ist er Vors. Richter am OLG München. Von 2004 bis 2006 erfolgte die Promotion an der Universität Passau bei Frau Prof. Dr. Müßig zum Thema: „Der Begriff der Schenkung im Rahmen des § 2287 BGB“. Im Anschluss war Seiler Lehrbeauftragter der Universität Passau; seit 2014 hat er einen Lehrauftrag an der Universität Regensburg in den Schwerpunkten Familienrecht und Prozessrecht. Er ist Mitautor im Handbuch des FA-FamR von der 7. bis zur 11. Auflage und Mitautor des Thomas/Putzo ZPO seit 2011. Seit September 2019 ist Christian Seiler Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, für die er bereits seit vielen Jahren als Autor (Abhandlungen und Anmerkungen zu BGH-Entscheidungen) tätig ist." - https://www.famrz.de/die-famrz/herausgeber/christian-seiler.html. Namensgleichheit mit: Dr. Ulrike Wiringer-Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 31.05.1989 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Nicole Siebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.08.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.08.1999 als Richterin am Amtsgericht Freising aufgeführt (Jugendstrafsachen). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 19.08.1999 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2019 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. 2010: Ehrenvorstand - http://www.bruecke-muenchen.de/Vorstand.htm - 2017: Vertretungsberechtigter Vorstand - Hilmar Buch, Geschäftsführer - Dr. Jürgen Haupt, Informationen über weitere Vorstandsmitglieder nicht mehr zu finden. 2017: Familiensachen - Abteilung 521. 2019: Familiensachen.

Walther Siede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.2000 als Richter am Landgericht Gera - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.03.2000 als Richter am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.03.2000 als Richter am Amtsgericht Viechtach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. FamRZ 19/2007. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Viechtach - GVP 01.10.2013: Präsidiumsmitglied, abgeordnet. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017: Beisitzer / 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Renate Sonnabend-Sies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1978 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Namensgleichheit mit: Klaus-Jürgen Sonnabend (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Dachau / Direktor am Amtsgericht Dachau (ab 01.01.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Direktor am Amtsgericht Dachau aufgeführt.

Dr. Eva Spangler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.05.2003 als Beisitzerin am Bayerischen Anwaltsgerichtshof aufgeführt. GVP 01.01.2010: Vorsitzende Richterin - 8. Zivilsenat und zugleich Bayerischen Anwaltsgerichtshof. GVP 01.01.2012, 01.01.2013, 01.01.2014: Vorsitzende Richterin - 18. Zivilsenat und zugleich Bayerischen Anwaltsgerichtshof. 09.09.2014: "Ritter Sport: Stiftung Warentest verliert Schokoladenstreit. ... Die Geduld von Eva Spangler war erschöpft. Die Richterin am Münchner Oberlandesgericht sah sich am Dienstag irgendwann genötigt, den Anwalt der Stiftung Warentest für einen Augenblick zu unterbrechen. Ihr sei klar, dass er auch mit Blick auf die Öffentlichkeit seine "Pflöcke einschlagen" wolle, "aber wir kennen die Akten", sagte sie zu Ulrich Franz. ..." http://www.spiegel.de/wirtschaft/ritter-sport-stiftung-warentest-verliert-schokoladenstreit-a-990684.html

Elisabeth Sperl (Jg. 1957) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 3. Zivilsenat (ab 01.04.2009, ..., ) - ab 01.08.1987 Richterin am Landgericht Augsburg.

Lore Sprickmann Kerkerinck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 16.03.2017, ..., 2017) - vorher Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Fachbereich Rechtspflege - www.beamtenfachhochschule.bayern.de. Im Handbuch der Justiz 1994, 1998 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.05.2008 als Direktorin am Amtsgericht Freising aufgeführt. 2017: Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums des Deutschen Richterbundes - http://www.drb.de/wir-ueber-uns/verband/drb-praesidium.html

Johann Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht München / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.01.2007 als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: Beisitzer - 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2013: Beisitzer - 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Sebastian Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1982 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.

Dr. Ernst Stark (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1994 als Richter am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Im  Handbuch der Justiz 2002, 2004 und 2006 unter dem Namen Ernst Stark nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 26. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Vorsitzender Richter / 26. Zivilsenat - Familiensenat.

Christian Steib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Vizepräsident am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft Münschen II - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2003 als Regierungsrat im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.2005 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Regierungsdirektor im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Christian Steib nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2015 als Ministerialrat im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.02.2018 als Leitender Ministerialrat im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2021 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 23.06.2021: Ernennung des Leitenden Ministerialrats im Bayerischen Staatsministerium der Justiz Steib zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts mit Wirkung vom 1. Juli 2021. Vizepräsident des Oberlandesgerichts Steib übernimmt den Vorsitz des 22. Zivilsenats.

Dr. Thomas Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt (9. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat. Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose. Namensgleichheit mit: Ursula Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1989 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2021: Beisitzerin am 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat.

Ursula Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1989 als Richterin am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2021: Beisitzerin am 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Dr. Thomas Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt (9. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat. 

Irene Steudtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 15.07.1999, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.1999 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgführt. 2008: 3. Strafsenat.

Barbara Stockinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2004 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.08.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 16.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft (Offenbar ab 01.09.2012 Richterin am Oberlandesgericht München). Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017: Beisitzerin im 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020: als Richterin am Oberlandesgericht Beisitzerin 33. Zivilsenat und Beisitzerin 2. Zivildsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2021: als Vorsitzende Richterin 4. Strafsenat zugleich Senat für Bußgeldsachen, 2010, ..., 2012: Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. 2018: als Richterin am Oberlandesgericht stellvertretende Pressesprecherin Strafsachen am Landgericht München II - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-2/ansprechpartner.php. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Präsidiumsmitglied und stellvertretende Pressesprecherin. Ab 01.01.2020: Co-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes - https://www.drb.de/drb/praesidium/. 28.04.2022: "Die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein, Andrea Titz, ist neue Vorsitzende des DRB. Sie folgt auf die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Barbara Stockinger, die seit 9. April Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins ist. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, wurde für weitere drei Jahre im Amt des DRB-Vorsitzenden bestätigt. ..." - https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/neue-doppelspitze-fuer-den-deutschen-richterbund. 2023: stellvertretender Pressesprecherin für Strafsachen für den Zuständigkeitsbereich OLG München, LG München I und II.

Dr. Philipp Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. FamRZ 15/2008, FamRZ 22/2008, FamRZ 5/2009. FamRZ 6/2010. Oberlandesgericht München - 2010: 33. Zivilsenat.

Dr. Alexander Strafner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2014 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2014 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2022, 01.01.2023. 2023: als Richter am Oberlandesgericht stellvertretender Pressesprecher für Strafsachen für den Zuständigkeitsbereich OLG München, LG München I und II.

Angela Thalheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2002 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2007 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 01.07.2010: Richterin am Oberlandesgericht Thalheim (5. und 6. Strafsenat) scheidet aus dem 6. Strafsenat aus. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: 5. Strafsenat - halbe Stelle.

Dr. Thomas Trautwein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat (ab 01.09.2009, ..., ) - ab 01.05.1994 Richter am Amtsgericht Landau an der Isar / Familiengericht - Abteilung 2.

Dietrich Weder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 08.10.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.10.2017 als weiterer aufsichtsführender Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.10.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Dr. Rainer Wiedemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.03.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.08.2009 als Ministerialrat im Justizministerium Bayern - Besoldungsgruppe B3 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2009 als Vizepräsident am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.08.2009 als Vizepräsident am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  

Petra Willner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München / 1. Zivilsenat (ab , ..., 2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I aufgeführt.

Dr. Ulrike Wiringer-Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 31.05.1989 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Freising - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christian Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1998 als Richter am Amtsgericht Landshut - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2017 als Direktor am Amtsgericht Freising aufgeführt.

Dr. Martin Wölfel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab, ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (Dienstantritt ca. Mai 2001). Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 2008: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Isabella Wölfel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.09.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2m Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2007 als Richterin am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2013 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.

 

 

Sandra Schiefelbein - im Handbuch der Justiz 1998 und 2010 unter dem Namen Sandra Schiefelbein nicht aufgeführt. 

 

Bernhard Gerok

Benhard Geismar

Dr. Bernd-Peter Gerhardt

Dr. Norbert Gehring

Dr. Gustav Lichtenberger

Wilma Resenscheck

Dr. Heinrich Merl

Barbara Miersch

Dr. Gerd Motzke

Rosemarie Kreitmair

Gerhard Lederer

Peter Schlicht

Werner Ruß

Dr. Walter Schemmel

Gottfried Kley

Dieter Lampart

Manfred Schröder

Günter Martin

Dr. Rolf Stroh-Lenz

Albert Sellmayr

Lutz Mansfeld

Dr. Christian Haus

Jens Thielmann

Dr. Georg Rönnebeck

Walter Miller

Ulrich Lardschneider

Hubert Scholtyssek

Dr. Dieter Klemm

Gertrud Hofmann

Rudolf Jackson

Christian Werner

Dr. Hermann Lutz

Wilhelm Schneider

Elke Wendland-Braun

Bernhard Zimmerer

Dr. Angelika Reichart

Herbert Zischka

Eduard Pfaff

Dr. Albert Rau

Wolfgang Oxfort

Michael Herzog

Stefan Hoffmann

Reinhard Lichtenberg

Dr. Norbert Mutzbauer

Rosemarie Meiche

Konrad Retzer

Karl Praun

Michael Hofer

Dr. Elisabeth Lichtenstern-Skopalik

Peter Lemmers

Franz Tischler

Sigrid Petersen

Ingrid Schretter

Ulla Klingeberg

Anne-Marie Leiding

Carolin Schumann

Dr. Elke Jungen

Melanie Sandmann

Ulrike Hahn

Marc Huppert

Carolin Stier

Wolfgang Maier

Jürgen Staudt

Ulrike Sporer

Michaela Wawerla

Sibylle Ulrich

Ute Hillmann

Ute Schmitthenner

Thomas Schuster

Dr. Hans Strepp

Christian Weiß

Markus Löffelmann

Eva Rodewald

Dr. Annette Wallrab

Sara Leins

Barbara Treeger

Christoph Oberhauser

Klaus-Dieter Hartleb

Andreas Schober

Florian Schöfberger

Nikolaus Lantz

Jasper Klinge

Kathrin König

Volker Schödel

Andreas Sehr

Dr. Martin Petrasch

Cornelia Pfuffer

Philipp Wolff

Dr. Frank Hartmann

Sandra Weiher

Dr. Harald Harteis

Rene Wappes

Georg Karl

Sabine Pilartz

Patricia Hamel

Sabine Krah

Ida Mödl

Boris Schätz

Dr. Stephanie Hörl

Sibylle Höffe

Dr. Heike Völter

Christian Liebhart

Elke Schulz

Björn Pfeifer

Dr. Georg Ott

Jürgen Krusche

Ulrich Staudigl

Anita Welter

Björn Ziera

Patricia Teubner

Patricia Menzel

Teresa Winner

Martin Kraus-Vonjahr

Ruprecht Herbst

Brigitte Meier

Wolfram Schütz

Jürgen Hanselmann

Dr. Matthias Heckel

 

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München:

Dr. Kathrin Angermeir (Jg. 1977) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.2005, ..., 2008) - 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Kathrin Angermeir nicht aufgeführt. 

 

 

Alexandra Beier (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Alexandra Beier nicht aufgeführt.

Susanne Bekk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.09.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Amtsgericht Neuburg - GVP 01.05.2014: allgemeines Dienstalter 01.09.2013.

Pascale Berg (Jg. 1973) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.05.2003, ..., 2008)

Ulrike Bergmann (Jg. 1973) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2008 und 2012 unter dem Namen Bergmann nicht aufgeführt.

 

 

Bergmeir (geb. ...) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2008) - im GVP 05.12.2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Augsburg

Isabella Bernt (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2005, ..., 2008)

Babett Bießle (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.09.2005, ..., 2008)

Ilona Blumstingl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2014, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Amtsgericht Viechtach - GVP 01.10.2013.

Eva Bolkart (Jg. 1972) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.05.2003, ..., 2008)

Carolin Christ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Carolin Christ nicht aufgeführt.

Dr. Georg Decker (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.11.2003, ..., 2008)

Deniz Demizel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Demizel nicht aufgeführt. Amtsgericht Viechtach - GVP 01.10.2013.

Dr. Alexander Dietrich (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.05.2006, ..., 2008)

Sonja Diewald (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2005, ..., 2008)

Dr. Andreas Dobler (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 06.03.2006, ..., 2008)

Thomas Ebeling (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2004, ..., 2008)

Teresa Ebert (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Teresa Ebert nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 

Stefan Epple (Jg. 1976) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.01.2005, ..., 2008)

Katrin Erkens (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 17.03.2003, ..., 2008)

Nina Falkner (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2005, ..., 2008)

Gabriele Frank (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das 

Dr. Stefanie Frank (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.07.2003, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das 

Dorothee Freiin von Arnim (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2003, ..., 2008)

Anja Fuchs (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.2004, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das 

No Name - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Julian Fuchs (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das ...  

No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Susanne Gehrke-Haibl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.01.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 07.01.2010: Amtsgericht Neu-Ulm / Zivil- und Nachlasssachenaufgeführt - siehe unten http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/KOePFE-KLATSCH-KURIOSES;art4329,315619

Tobias Geiger (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.02.2006, ..., 2008)

Martina Gerlach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Martina Gerlich nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2013 als Richterin am Amtsgericht Ebersberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz 2014 offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Martina Gerlach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Staatssekretärin für Justiz bei der Senatsverwaltung für Justiz (ab 19.12.2016, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.1986 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.05.2011 als Präsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Ab 19.12.2016: Staatssekretärin für Justiz bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz - https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/leitung/staatssekretaerin-fuer-justiz/lebenslauf.544009.php

Anna Gutdeutsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 02.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anna Gutdeutsch ab 02.11.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Anna Gutdeutsch nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Werner Gutdeutsch (geb. 01.08.1937) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.1987, ..., 2002) - vorher Richter am Amtsgericht München. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1987 als Richter am Oberlandesgericht München eingetragen. FamRZ 23/2006: Werner Gutdeutsch, Jürgen Rieck: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, in: FamRZ, 23/1998.

Stefanie Haberl (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.07.2003, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen. 

No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Anja Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.04.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Stefan Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.07.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt.

Lene Hübschmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Viechtach - GVP 01.10.2013.

Susanne Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe abgeordnet an die Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008 und 2014 unter dem Namen Susanne Keller im OLG-Bezirk München nicht aufgeführt. 

Judith Kindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2007, ..., 2010) -  im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Judith Kindler nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Ingo Kindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Amtsgericht Landshut (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2009 als Richter am Amtsgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2009 als Richter am Amtsgericht Landshut - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012: Familiensachen - Abteilung 6. Namensgleichheit mit: Judith Kindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2007, ..., 2010)

Rainer König (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2020, ... 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Carina König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen (ab 01.04.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.04.2020 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen - abgeordnet - aufgeführt.  Staatsanwaltschaft Memmingen - 2023: stellvertretende Pressesprecherin.  

Andreas Kraus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Amtsgericht Aichach - GVP 01.04.2016, 01.10.2016: Richter auf Probe. Amtsgericht Aichach - GVP 21.06.2017, 01.01.2021: aufgeführt, aber unklar ob Richter am Amtsgericht oder Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Eva-Maria Kraus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Aichach (ab 01.03.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Eva-Maria Kraus nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2016 als Richterin am Amtsgericht Aichach - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt.

Anja Lang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.01.2016, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Amtsgericht Dillingen - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.

Andreas Lecker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe (ab 01.12.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Cham.

Dorothee Leidig (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.04.2003, ..., 2008)

No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Sarah Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.10.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt.Amtsgericht Aichach - GVP 01.10.2016: Richterin auf Probe. GVP 21.06.2017: aufgeführt, aber unklar ob Richterin am Amtsgericht oder Richterin auf Probe. 

Lukas Neubeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.05.2005, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Dachau / Familiengericht. 12.01.2012: "Staatsanwalt erschossen Dachau-Killer: Seit Jahren Hass auf die Justiz" - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-erschossen-dachau-killer:-seit-jahren-hass-auf-die-justiz.6a1913a6-cbb0-4854-891f-c1e57b43585f.html

Melanie Ostermeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Melanie Kling ab 01.12.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt (Amtsgericht Kaufbeuren). Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Melanie Kling ab 01.12.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt (Amtsgericht Kaufbeuren). ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Oskar Paulini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Mirja Paulini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Meldorf (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.05.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Amtsgericht Meldorf - GVP 01.10.2018. Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - 15.08.2021: Versetzt: Richterin Mirja Paulini in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein.

Marco Preissig ? - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2011) - Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Marco Preissig offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht München - 2011: Richter auf Probe?

Julia Rädler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.07.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.07.2017 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Julia Ehlert (geb. ....) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Augsburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Julia Ehlert offenbar nicht aufgeführt.

Dr. Simon Röß (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2017: Staatsanwaltschaft München I?

Dr. Schimpfhauser (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Dr. Schimpfhauser nicht aufgeführt. 2009, 2010: Richterin auf Probe am Landgericht München I.

Anja Schmiedel (Jg. 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr eingetragen.

Pascal Schonard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.01.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Steinauer (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Amberg.

Gerold Steiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 19.01.2009 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.01.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Deggendorf. 

Stefanie Stumpfegger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 16.01.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.01.2017 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Leerstelle - aufgeführt.

Wolfgang Ullrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.04.2008, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Wolfgang Ullrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab 01.12.1977, ..., 2008)

Vielsäcker (geb. ....) - Richter/in Amtsgericht Aichach (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Vielsäcker nicht aufgeführt. Amtsgericht Aichach - GVP 01.04.2016.

Tanja Weber - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Amtsgericht Deggendorf / Zivilsachen und Ordnungswidrigkeiten.

Dr. Franz Josef Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 14.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.06.2021 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Florian Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.04.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Florian Weinzierl nicht aufgeführt. Amtsgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 511. Generalstaatsanwaltschaft München - 2023: als Oberstaatsanwalt - 1. Stellvertretender Pressesprecher. Namensgleichheit mit: Dr. Claudia Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Regierungsrätin zur Ausbildung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 15.10.2001,..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.10.2001 als Regierungsrätin zur Ausbildung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz  aufgeführt. Namensgleichheit mit: Volker Weinzierl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein (ab 01.09.1991,..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein bei der Staatsanwalt Traunstein aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hans Weinzierl (geb. 13.2.1910) - Landgerichtsrat am Landgericht Regensburg (ab , ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1953 ab 1937 als Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 1937 als Landgerichtsrat am Landgericht Regensburg aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Braunbuch der Justiz: Weinzierl, Hans, geb. 13.2.1910. früher: Gerichtsassessor beim Landgericht in Regensburg; Beisitzender Richter beim Feldgericht der Flak-Brigade VIII in Hannover. heute: Oberamtsrichter beim Landgericht in Regensburg.

Michael Wieland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwalt / Staatsanwaltschaft München I (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt.

Ines Wießner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2015 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2018: Staatsanwaltschaft München II. 08.10.2018: "Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayerischen Höfen bei Königsdorf hat das Landgericht München II drei Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. ... Für den Bruder und den Sohn der Ex-Pflegerin stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den vorbestraften Hauptangeklagten - den Bruder der Ex-Pflegekraft - verhängte die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Bott zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung. ... Staatsanwältin Ines Wießner sagte bei ihrem Plädoyer, die begangene Tat sei der "Alptraum eines jeden Menschen"." - https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-drei-mal-lebenslaenglich-fuer-doppelten-raubmord-in-hoefen-1.4161238

Julia Zitzelsberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1991) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.01.2018, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2018 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Julia Ehlert (geb. ....) - Staatsanwältin / Staatsanwaltschaft Augsburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Julia Ehlert offenbar nicht aufgeführt.

 

 

 

Im Handbuch der Justiz nicht mehr zu finden:

Maiko Blokdijk (Jg. 1974) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München (Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Blokdijk nicht aufgeführt.

Lisa Brunner (Jg. 1972) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.08.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2008 und 2010 unter dem Namen Brunner nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Stefan Brunner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Deggendorf (ab , ..., 2010) 

Birgit Steinbacher (Jg. 1974) im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Birgit Steinbacher nicht aufgeführt.

Irene Wunsch (Jg. 1974) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.12.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Irene Wunsch nicht aufgeführt. 

 

 

Annick Escher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.06.2005, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Annick Escher als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. 2005 bis 2007 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Passau. Später Namensänderung in Annick Tränkle infolge von ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Seit 2007 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Brandner & Dr. Brandner. Seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht - http://www.drbrandner.de/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=53. Namensgleichheit mit: Johannes Tränkle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof (01.10.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.02.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht München tätig:

Annemarie Achinger (Jg. 1945) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1976 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. 2003: Richterin am Oberlandesgericht München 26. Zivilsenat - Familiensenat. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt. 06.02.2011: "Mein persönlicher (an)vertrauter Vorsitzender Richter Herr Geissler vom 26. Senat, OLG München, schnellte nach meiner individuellen Einwandsbehandlung kurz vor Ostern 2005 hinter seiner Brüstung im Sitzungssaal robenschwingend, fledermausähnlich derart impulsiv hervor, dass sich seine beisitzenden Richterinnen Achinger und Bauer derart aus ... ." - M.S.

Luise Anders-Ludwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1998 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. I Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat, später 16. Zivilsenat. 2006: Oberlandesgericht München / 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Karin Angerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bamberg / Präsidentin am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.09.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.11.1993 als Regierungsrätin zur Ausbildung im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.05.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München II - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Regierungsdirektorín im Bayerisches Staatsministerium der Justiz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München - LL.M, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.09.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München - LL.M, abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.04.2011 als Ministerialrätin im Bayerisches Staatsministerium der Justiz - B3, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Ministerialrätin im Bayerisches Staatsministerium der Justiz - B3, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2016 als Leitende Ministerialrätin im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2012 als Vizepräsidentin am Landgericht München II aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.11.2021 als Leiterin Landesjustizprüfungsamt im Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. 28.02.2023: "Das bayerische Kabinett hat heute (28. Februar) Dr. Karin Angerer zur neuen Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg ernannt. Dr. Angerer wird ihr neues Amt zum 1. September 2023 antreten. Der noch amtierende Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Lothar Schmitt, wird dann in den Ruhestand treten. ... Dr. Karin Angerer (58 Jahre) begann ihre Justizkarriere 1993 bei der Staatsanwaltschaft München I. 1994 wechselte sie für zwei Jahre an das Bayerische Justizministerium. Anschließend war sie als Nationale Expertin bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften – Generaldirektion Wettbewerb tätig, bevor sie 1998 als Richterin an das Landgericht München II wechselte. Im Jahr 2000 kehrte Dr. Karin Angerer an das Bayerische Justizministerium zurück. 2004 wechselte sie an das Landgericht München I, 2006 an das Oberlandesgericht München. Von 2010 bis 2019 war sie sodann als Leiterin verschiedener Referate des Bayerischen Justizministeriums tätig, ab 2016 zudem als ständige Vertreterin des Leiters der Abteilung für Zivilrecht und Verbraucherrecht. 2019 wurde Dr. Karin Angerer zur Vizepräsidentin des Landgerichts München II ernannt. 2021 wechselte sie erneut an das Bayerische Justizministerium und übernahm dort die Leitung des Landesjustizprüfungsamtes sowie die Leitung der Abteilung für Ausbildung, Fortbildung, Prüfungsrecht und Internationale Zusammenarbeit. Ab 1. September 2023 ist Dr. Karin Angerer neue Präsidentin das Oberlandesgerichts Bamberg." - https://www.bayern.de/bayerisches-kabinett-amtswechsel-beim-oberlandesgericht-bamberg-dr-karin-angerer-folgt-lothar-schmitt/. Namensgleichheit mit: Karin Angerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 17.02.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 17.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main - 3/5 Stelle - aufgeführt.

Prof. Dr. Frank Arloth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.06.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.07.1987 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 18.02.1991 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1992 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2001 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Präsident am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2009 als Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2014 als Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Honorarprofessor an der Universität Augsburg. 

Dr. Crista Aschenbrenner (geb. 18.10.1945) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab, ..., 2001, ..., 17.10.2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.10.1978 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt.

Petra Axhausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 01.07.1982 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2015:  Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. 28.-29.06.2012 - Hanns-Seidel-Stiftung e.V.: 2. Bayerischer Familienrechtstag - http://www.rak-nbg.de/cmsupload/img/Programm.pdf 

Heinz Bader (Jg. 1946) - Oberstaatsanwalt am Bayrischen Obersten Landgericht München (ab 01.07.2003, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Renate Baßler (Jg. 1962) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt.

Georg Joachim Barnert (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.1988, ..., 2008)

Burkhard Barth (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2000, ..., 2007)

Gerhard Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2004 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat. Namensgleichheit mit: Margarete Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein (ab 01.01.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.06.1982 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.1982 als Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2012 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Namensgleichheit mit: Erna Bauer-Landes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.1991 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.1991 als Richterin am Amtsgericht Rosenheim - 1/2 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Ulrike Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.06.1985 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2001 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2013: Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 26. Zivilsenat - Familiensenat.

Ulrike Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.06.1985 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2001 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2013: Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 26. Zivilsenat - Familiensenat. 06.02.2011: "Mein persönlicher (an)vertrauter Vorsitzender Richter Herr Geissler vom 26. Senat, OLG München, schnellte nach meiner individuellen Einwandsbehandlung kurz vor Ostern 2005 hinter seiner Brüstung im Sitzungssaal robenschwingend, fledermausähnlich derart impulsiv hervor, dass sich seine beisitzenden Richterinnen Achinger und Bauer derart aus ... ." - M.S. Namensgleichheit mit: Gerhard Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2004 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat.

Christian Berg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Ebersberg / Direktor am Amtsgericht Ebersberg (ab , ..., 2016) - ab 01.08.1989 Richter am Amtsgericht München. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.07.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2006 als Direktor am Amtsgericht Ebersberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 2010: nicht aufgeführt.

Erich Berger (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.1998, ..., 2008)

Fritz Billner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.1992 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Dieter Bobke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1990 als Richter am Landgericht Deggendorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.01.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gudrun Bocci (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2011, ..., 2018) - ab 01.04.1989 Richterin am Amtsgericht Freising. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Freising aufgeführt (2009: Familiensachen - Abteilung 2 O-Z.) Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.06.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.02.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2012: Beisitzerin - 26. Zivilsenat - Familiensenat.

Prof. Dr. Theo Bodewig (geb. ....) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2000 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt  als Richter am Oberlandesgericht München - Universitätsprofessor, 2. Hauptamt, 1/6) aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt.

Dr. Walter Boeckh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Walter Boeckn ab 01.08.1996 als Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.10.2007 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaft / abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.10.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Manfred Bohn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1990 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt.

Heide Bollmann (Jg. 1945) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 16.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1978 als Richterin am Landesgericht Augsburg aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt.

Manfred Braun (Jg. 1939) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.1982, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr aufgeführt.

Joachim Breusch (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr aufgeführt.

Irmgard Bruneß-Richter (Jg. 1949) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.

Sabine Budesheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2011, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Ministerialrätin am Bayrischen Staatsministerium der Justiz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1999 als Ministerialrätin am Bayrischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1999 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 2011: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 33. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017: Vorsitzende Richterin / 33. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2018, 01.01.2019: Vorsitzende Richterin / 11. Zivilsenat - Familiensenat.

Gunnar Cassardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht (ab 15.09.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2003 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2018 als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht aufgeführt.

Claudia Dahmen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2002, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.06.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2020, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Claudia Dahmen nicht aufgeführt.

Dr. Manfred Dauster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2011, ..., 2016) - ab 01.12.1997 Vorsitzender Richter am Landgericht München I. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1997 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 16.06.2010 stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 4. Strafsenat. 2014: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 4. Strafsenat. 10.07.2013: "Rosenkrieg führt vor Gericht" - http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Rosenkrieg-fuehrt-vor-Gericht-id26001746.html

Peter David (Jg. 1938) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bettina David-Meißner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Landgericht München (ab 01.08.2003 , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1980 als Leitende Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubte - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - 3/4 Stelle - aufgeführt.   Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt.

Hildegard Dehne (Jg. 1945) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.11.1989, ..., 2008) - im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt.

Dr. Franz Delonge (Jg. 1957) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1991 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Franz Delonge nicht aufgeführt. 

Johann Demharter (Jg. 1939) - Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht (ab 01.06.1986, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1986 als Richter am BayObLG München aufgeführt.

Dr. Dorothea Deneke-Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Landgericht Ingolstadt (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.07.1991 als Richterin am Landgericht Ingolstadt aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2004 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2004 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.05.2004 als Richterin am Landgericht Ingolstadt - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Thomas Dickert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg / Präsident am Oberlandesgericht Nürnberg (ab 01.04.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.09.1994 als Oberregierungsrat im Bayerischen Justizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.05.1996 als Regierungsdirektor im Bayerischen Justizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2009 als Ministerialdirgent im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. "Nach dem Abitur in Deggendorf studierte Dickert Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. In Regensburg absolvierte er auch das Referendariat und war ab 1987 Akademischer Rat beim Lehrstuhl für Steuerrecht. 1990 wurde er mit der Arbeit Naturwissenschaften und Forschungsfreiheit promoviert. Dickert trat 1990 in den bayerischen Justizdienst und war zunächst am Bayerischen Staatsministerium der Justiz in der Strafrechtsabteilung tätig. Ab 1992 folgten Verwendungen als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt sowie als Richter am Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm. 1994 wurde er erneut ins Justizministerium berufen, um dort bis 1998 als Mitarbeiter in der Personalabteilung tätig zu sein. Danach gehörte er für ein Jahr einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts München an. 1999 wechselte er als Ministerialrat wieder in die Personalabteilung des Justizministeriums. Von 2006 bis 2008 war er Präsident des Landgerichts Ingolstadt, kehrte dann aber wieder ins Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zurück, um dort zunächst die Abteilung „Verbraucherschutz und Grundsatzfragen“ zu leiten. 2011 übernahm er dann als Ministerialdirigent die Leitung der Abteilung „Haushalt und Bau, Organisation, IT, Geschäftsstatistik“. Mit Wirkung zum 1. April 2018 wurde er zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Nürnberg ernannt." - https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Dickert 

Robert Dietl (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1991 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Wolfgang Distler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Dr. Peter Dillinger (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Franz Xaver Dimbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht München / 33. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.03.1981 als Richter am Amtsgericht Erding - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Erding - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2000: Vereinsmitglied des Familien-Notruf München e.V. 16.10.2004 bis 28.2.2007 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erding. EDV Gerichtstag 2008. Ehemals Richter am 12. Zivilsenat - Familiensenat des Oberlandesgerichts München. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 als Richter am 33. Zivilsenat aufgeführt www.dimbeck.de

Norman Doukoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.06.1982 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Albert Dumler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2000 als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und ab 01.05.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. Im Geschäftsverteilungsplan 2009 des Oberlandesgerichts München nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christina Dumler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Ingolstadt (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 ab 01.05.2013 als Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2012 als Richterin am Landgericht Augsburg - Elternzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2012 als Richterin am Amtsgericht Ingolstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sibylle Dworazik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Regensburg / Präsidentin am Landgericht Regensburg (ab 22.07.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.07.1987 als Richterin am Landgericht Ingolstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1998 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt (Dann bis 15.03.2009 Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München). Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2009 als Präsidentin am Landgericht Ingolstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.07.2019 als Präsidentin am Landgericht Regensburg aufgeführt. 19.07.2019: "Präsidentin Sibylle Dworazik wird an die Spitze des Landgerichts Regensburg, ihr Stellvertreter Jochen Bösl ans Oberlandesgericht nach München befördert. ..." - https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Am-Landgericht-Ingolstadt-endet-eine-Aera-id54939801.html  

Dr. Christoph Ebert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten (ab 01.03.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2000 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Memmingen aufgeführt. 24.01.2023: "Die Leitende Oberstaatsanwältin aus Kempten, Petra Strohbach, wird ab Februar die zweitgrößte Staatsanwaltschaft in Bayern, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, leiten. Die Ernennungsurkunde dafür hat ihr jetzt der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle überreicht. Ihre Nachfolge in Kempten tritt ab 1. März Dr. Christoph Ebert an. Er ist aktuell Leitender Oberstaatsanwalt in Memmingen. ... Dr. Christoph Ebert begann seine Justizkarriere am 1. Oktober 1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und wechselte später zur Staatsanwaltschaft Kempten. Ab September 2001 war Ebert als Richter am Landgericht Kempten tätig. Er wechselte im Januar 2005 als Staatsanwalt als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft Augsburg und kehrte im Februar 2006 in dieser Funktion nach Kempten zurück. Ab März 2009 war Ebert als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München tätig, wobei er ab November 2011 an die Staatsanwaltschaft München II abgeordnet war. Von September 2012 an war Ebert Richter am Oberlandesgericht München. Zum 16. Mai 2014 wurde er zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen ernannt." - https://www.all-in.de/allgaeu/oberallgaeu-kempten/dr-christoph-ebert-leitet-ab-maerz-die-staatsanwaltschaft-kempten_arid-282942

Manfred Edlbauer (geb. 16.10.1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.02.1987, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.04.1979 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Reiner Egger (geb. 12.01.1957 in Memmingen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Memmingen / Direktor am Amtsgericht Memmingen (ab 01.01.2008, ..., 2022) - ab 01.07.1984 Richter auf Probe am Landgericht Traunstein. Ab 1986 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein. Ab 1991 Richter am Landgericht Memmingen. Ab 01.03.2007 Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 19994 ab 01.08.1987 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Memmingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Memmingen - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München - 1/2 Stelle, abgeordnet hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet zu 1/1, davon 1/2 hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 01.08.1987 als Direktor am Amtsgericht Memmingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Beate Ehrt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht München / Präsidentin am Amtsgericht München (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.07.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München und zugleich ab 01.04.1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 22.03.1999 als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Ehrt nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2011 als Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2012 als Ministerialdirigentin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: Beisitzerin - 7. Zivilsenat. GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. 29.01.2018: "Beate Ehrt wird neue Präsidentin des Amtsgerichts München. Die 51-Jährige übernimmt am 1. Februar die Leitung von Deutschlands größtem Amtsgericht und löst Reinhard Nemetz ab, der in Ruhestand geht. Am Montagvormittag war Amtseinführung. ... .Bei der Justiz begann Ehrt 1995 als Richterin am Amtsgericht Nürnberg, später wechselte sie zur Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und hatte danach – wie in der Justiz üblich – verschiedene andere Funktionen." - https://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/neue-praesidentin-des-amtsgerichts-muenchen-ins-amt-eingefuehrt-100.html 

Doris Eikmann (geb. 17.08.1941) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.07.1975, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Helmut Engelhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2016 ab 01.09.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Volker Engelhardt (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.1989, ..., 2002)

Dr. Thomas Ermer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Präsident am Landgericht Memmingen (ab 01.08.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1991 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.12.2004 als Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz München aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.09.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, 01.01.2014: Vorsitzender Richter - 14. Zivilsenat.

Eberhard Etter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht München (ab, ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 2010: 14. Zivilsenat - Familiensenat in Augsburg.

Gabriele Feistkorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2000 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 01.06.2009 stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München. Namensgleichheit mit: Robert Feistkorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht München / Familiensachen - Abteilung 532 (ab 01.12.1980, ..., 2012) 

Dr. Christoph Fellner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 17.08.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.01.1984 als Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (19. Zivilsenat). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.08.2009 als Vizepräsident am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. "Sachverständigenvergütung - Versagung wegen zögerlicher Auftragsbearbeitung"; Christoph Fellner in: "Monatsschrift für deutsches Recht", 5/2012. 

Klaus Fiebig (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2009, ..., 2010) - ab 01.08.1997 Richter am Oberlandesgericht München / 7. Zivilsenat. Ab 21.04.2009 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 21. Zivilsenat.

Dr. Renate Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 16.05.2010 stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 6. Strafsenat. 2011: 5. Strafsenat. 2010: Oberlandesgericht München - Landgericht Augsburg - Amtsgericht Augsburg: Strafverfahren - 5St RR (II) 60/10 - Verletzung der Unterhaltspflicht - Beschluss vom 15.03.2010. 6. Strafsenat - 06.05.2013: "NSU-Prozess direkt nach Beginn unterbrochen. ... Grund für die Unterbrechung war ein Befangenheitsantrag, den die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Wochenende gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt hatten. ..." - http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/17402868-nsu-prozess-beginnt-muenchen.html#.A1000145. Bundesgerichtshof - 2014: Beisitzerin - 1. Strafsenat.

Silvia Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.03.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 535). Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab 01.07.2010: Richterin am Oberlandesgericht Fischer (18. Zivilsenat) wechselt jeweils mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft in den 11. Zivilsenat zugleich Familiensenat und in den 13. Zivilsenat. Silvia Fischer: "Verfahrenswege und Verfahrensrealitäten freiheitsentziehender Maßnahmen bei Minderjährigen aus gerichtlicher Sicht". https://www.muenchener-anwaltverein.de/media/2012/08/MueMo_Gerichtsinterne_Mediation.pdf. 2019: aufsichtsführende Richterin / Güterichterin am Amtsgericht München - https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gueterichter/liste_der_mediationsbeauftragten_-_aktualisiert_18012019.pdf. Namensgleichheit mit: Hartmut Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.1998 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Rainer Fixl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Ingolstadt / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ingolstadt (ab 01.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.1996 als Richter am Amtsgericht Pfaffenhofen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2013 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2021 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ingolstadt aufgeführt. 2012: Familiensachen. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2018: stellvertretender Vorsitzender Richter / 33. Zivilsenat - Familiensenat. Richter Fixl wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Verena Florentz (Jg. 1941) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2000, ..., 2002)

Dr. Peter Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1968) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 05.10.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.04.1995 als Regierungsrat zur Ausbildung beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Regierungsdirektor beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. 2005-2006 Landgericht München I. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Ministerialrat beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Ministerialrat (B3) beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. 2010-2011 Oberlandesgericht München. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2012 als Ministerialrat (B3) beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2013 als Leitender Ministerialrat beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.10.2015 als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011: Beisitzer 7. Zivilsenat?. Ab 01.10.2011 abgeordnet an das Bayerische Staatsministerium für Justiz. https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Wir-ueber-uns/generalbundesanwalt/Dr-Peter-Frank.html  

Udo Freiherr Vogt von Hunoltstein (geb. 03.08.1934) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.1982, ..., 1988) - Namensgleichheit mit: Franz Freiherr Vogt von Hunolstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.05.2007, ..., 2008) - vorher Richter am Amtsgericht Weilheim. 

Dr. Martin Freudling (Jg. 1973) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2000, ..., 2004)

Herbert Freund (Jg. 1958) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als  Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Herbert Freund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 01.07.1997, ..., 2008)

Norbert Frisch (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2005, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1999 als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht aufgeführt.

Werner Fügmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.1997, ..., 2011) - 01.11.2011: 2. Strafsenat.

Omar Gacaoglu (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2010 und 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.03.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Heino Gans (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.1998, ..., 2008)

Marie-Luise Gastroph (geb. 09.01.1944) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 12. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., Beschluss vom 15.05.2003, ..., 31.01.2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1976 als Richterin am Amtsgericht Ingolstadt aufgeführt

Dr. Michael Geißler zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.04.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1992 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt - 16. Zivilsenat, später 26. Zivilsenat. 2000: Vereinsmitglied des Familien-Notruf München e.V.. 06.02.2011: "Mein persönlicher (an)vertrauter Vorsitzender Richter Herr Geissler vom 26. Senat, OLG München, schnellte nach meiner individuellen Einwandsbehandlung kurz vor Ostern 2005 hinter seiner Brüstung im Sitzungssaal robenschwingend, fledermausähnlich derart impulsiv hervor, dass sich seine beisitzenden Richterinnen Achinger und Bauer derart aus ... " . M.S.

Dr. Peter Gerhardt (geb. ....) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab, ..., 2005, 2006 a.D.) - FPR 8-9/2006, FamRZ 10/2007. Im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 nicht aufgeführt.

Dr. Johann Gleich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 24. Zivilsenats in Augsburg - u.a. Arzthaftungssachen (ab 01.09.2008, ..., 2015) - ab 16.04.1994 Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Elisabeth Glocker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.11.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1983 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.07.2010: Richterin am Oberlandesgericht Glocker (jeweils mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft im 11. Zivilsenat zugleich Familiensenat und im 13. Zivilsenat) wechselt in den 18. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Bernhard Glocker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II / Vizepräsident am Landgericht München II (ab 01.10.2001, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab ab 01.10.2001 als Richter am BayObLG München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2001 als Vizepräsident am Landgericht München II aufgeführt.

Wendell Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 20.10.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.10.1980 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1992 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.05.2002 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 16.05.2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, ..., 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Helga Gold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim / Direktorin am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.11.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1982 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1993 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2003 als Direktorin am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.  

Dr. Fritz Goller (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.02.1987, ..., 2002) 

Manfred Götzl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. 19.06.2009: "Fünf Jahre Haft für Tagesmutter". Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011, 01.01.2013: Vorsitzender Richter am 5. und 6. Strafsenat. 6. Strafsenat - 06.05.2013: "NSU-Prozess direkt nach Beginn unterbrochen. ... Grund für die Unterbrechung war ein Befangenheitsantrag, den die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Wochenende gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt hatten. Grund ist Götzls Anordnung, dass die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsucht werden sollen, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete. ..." - http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/17402868-nsu-prozess-beginnt-muenchen.html#.A1000145. Norbert Blüm - 06.07.2013: ... Wohin eine berufsbedingte Überheblichkeit führen kann, demonstrierte unlängst Richter Manfred Götzl zu Beginn des Münchner NSU-Prozesses. Die Kritik an seinem dilettantischen Verfahren bei der Vergabe der Plätze für journalistische Beobachter konterte er mit der von Selbstmitleid triefenden Bemerkung, die Angriffe auf das Gericht seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel". Richter Götzl gilt unter Kollegen als "brillant". Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe. Einen Staatsanwalt ließ er wegen eines flüchtigen Lesefehlers einen langen Vortrag wiederholen. ..." - http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz/komplettansicht

Dr. Hans-Ulrich Graba (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Zivilsenat in Augsburg (ab 01.11.1998, ..., 2002) - FamRZ 5/2008, RamRZ 23/2008.

Dr. Sabine Gramm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Sabine Gramm nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.11.2010 als Regierungsdirektorin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.07.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.05.2018 als Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2021 als Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Sabine Gramm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.07.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Sabine Gramm nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.11.2010 als Regierungsdirektorin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.07.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.05.2018 als Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2021 als Leitende Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt.   

Dr. Franz Gürtler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg / Präsident des Landgerichts Augsburg (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1995 als Richter am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.03.1999 als Oberregierungsrat im Justizministerium Bayern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Ministerialrat im Justizministerium Bayern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2013 als Vizepräsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.12.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2021 als Präsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. April 1995 bis September 1996 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Von November 2006 bis September 2009 als Richter am Oberlandesgericht München Mitglied eines Familiensenats in Augsburg. 2012: im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Referatsleiter in der Abteilung Strafvollzug unter anderem für Gesetzgebung. https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/presse/archiv/2012/03628/. "... mit Wirkung vom 16. Dezember 2014 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt." - https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/presse/archiv/2014/04606/. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat. Landgericht Augsburg - GVP 01.12.2022: Präsident.

Werner Gutdeutsch (geb. 01.08.1937) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.1987, ..., 2002) - vorher Richter am Amtsgericht München. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1987 als Richter am Oberlandesgericht München eingetragen. FamRZ 23/2006: Werner Gutdeutsch, Jürgen Rieck: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?, in: FamRZ, 23/1998. Namensgleichheit mit: Anna Gutdeutsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 02.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anna Gutdeutsch ab 02.11.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Anna Gutdeutsch nicht aufgeführt.

Dr. Till Guttenberger (Jg. 1972) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Regierungsrat beim Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt.

Wolfgang Hainzlmayr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Passau / Vizepräsident am Landgericht Passau (ab 01.07.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.10.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Passau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als Vizepräsident am Landgericht Passau aufgeführt.

Gerhard Halbritter (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht München / 10. Zivilsenat (ab 01.01.2001, ..., 30.04.2009) 

Michael Haußner (geb. 1954 in Augsburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena (ab 15.06.2005, ..., 2008) - ab 1986 Staatsanwalt im Bayerischen Justizdienst. Von 1988 bis 1991 als Fachhochschullehrer in der Rechtspflegerausbildung tätig; anschließend als Richter am Amtsgericht München bzw. ab 1994 wieder als Staatsanwalt. 1996 an die Staatsanwaltschaft Erfurt und 1998 an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. 1999 kehrte er nach München zurück; und zwar zunächst als Richter am Amtsgericht. 2002 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Ab Juni 2005 Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena. Im Juni 2007 wechselte Haußner ins Justizministerium. Das Amt des Staatssekretärs im Thüringer Justizministerium bekleidete er bis zum November 2009.

Dr. Paul Heinrichsmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / Vizepräsident am Landgericht München I (ab 16.12.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.02.1997 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2003 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2012 als Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium - Besoldungsgruppe B3 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.12.2018 als Vizepräsident am Landgericht München I aufgeführt.

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am am Oberlandesgericht München / 5. und 6. Strafsenat (ab 01.01.2005, ..., 31.07.2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter am Bayerischen Obersten Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2004 als Vorsitzender Richter des Bayrischen Obersten Landesgerichts aufgeführt. Honorarprofessor an der Universität Regensburg. FuR 5/2007. Mitherausgeber der Zeitschrift "Familie und Recht". - http://www.heintschel.net - Blog http://www.blog.beck.de/ - Profil: http://community.beck.de/user/profil/jbyberndheintschel-heinegg. Oberlandesgericht München - Landgericht Augsburg - Amtsgericht Augsburg: Strafverfahren - 5St RR (II) 60/10 - Verletzung der Unterhaltspflicht - Beschluss vom 15.03.2010. http://www-rks.uni-regensburg.de/Cache/famos2pdf2.phtml?lt=779

Dr. Hans-Wolfgang Helbig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.07.2008, ..., 2013) - im  Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1978 als Richter am Landgericht München aufgeführt. Ab 01.07.2000 Richter am Amtsgericht Erding / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Erding. Eines von insgesamt 12 ausgewiesenen Mitgliedern des Vereins "Anwalt des Kindes - München e.V." - http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de/html/body_mitglieder.html - ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1. Nun im Ruhestand, kann sich Herr Helbig endlich in voller Zeit den Angelegenheiten des Vereins Anwalt des Kindes München widmen, ohne in den Verdacht der Befangenheit zu geraten. Herr Helbig wird im Fortbildungsflyer 2016/17 des "Anwalt des Kindes - München e.V." immer noch als Vorsitzender Richter am OLG München aufgeführt, obwohl er dies gar nicht mehr ist. Was sagt uns das über die Seriosität dieses seltsamen Verein?

Dr. Roland Helgerth (geb. 1943 in Stadtsteinach - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ab 01.02.2005, ..., 30.06.2008) - ab 01.05.1974 als Richter auf Probe im Bayerischen Justizdienst. Abordnung an das Bayerische Staatsministerium der Justiz bis zum 31.03.1976. Nach Verwendungen als Staatsanwalt und Richter am Landgericht München ab 01.05.1978 Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Ab 01. 10.1981 Richter am Oberlandesgericht München. September 1985 erneut zum Bayerischen Staatsministerium der Justiz, dem er bis April 1992 als Ministerialrat angehörte. Folgend Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Ab 01.08.1994 Leitender Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in München. Vom 01.07.1998 bis zum 31.05.2002 Generalstaatsanwalt in Bamberg. Ab 01.06.2002 bis 31.01.2005 der letzte Generalstaatsanwalt bei dem Bayerischen Oberlandesgericht. Nach der Auflösung der Generalstaatsanwaltschaft beim Bayerischen Oberlandesgericht ab 01.02.2005 Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg.

Hans-Kurt Hertel (geb. 1953) - Richter am Oberlandesgericht München / 3. Strafsenat (ab , ..., 2002,  ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.06.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Gerhard Hinterberger (Jg. 1949) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2009) - ab 01.11.1985 Richter am Landgericht Regensburg

Dr. Gernot Holderer (geb. 07.09.1937) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.1986, ..., 2002)

Hildegunde Holzheid (geb. 31.10.1936) - Richterin  am Oberlandesgericht München / Präsidentin am Oberlandesgericht München (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1986 als Ministerialdirigentin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt.

Maria Holzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Dachau / Direktorin am Amtsgericht Dachau (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.18.1988 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Maria Nitzl ab 01.01.1991 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Maria Holzmann ab 01.01.1991 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2014 als Direktorin am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.1991 als Direktorin am Amtsgericht Dachau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Walter Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht / Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts (ab 12.07.2021, ..., 2022) - zuerst bei der Staatsanwaltschaft München I. Dann Richter für allgemeine Zivilsachen am Amtsgericht München und danach an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Starnberg - acht Jahre hauptamtlicher Hochschullehrer. Nach dieser Zeit Richter am Oberlandesgericht München Personalreferent für den nichtrichterlichen Dienst. Nach dem Wechsel an die Generalstaatsanwaltschaft in München Personalreferent zuständig für alle Qualifikationsebenen. Im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002 und 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 ab 01.07.2005 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (22. Zivilsenat / Fideikommißsenat / Senat für Landwirtschaftssachen). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2010 als Vizepräsident am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.11.2018 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.07.2021 als Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts aufgeführt.

Dr. Karl Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.02.1984 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1988 Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1991 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1995 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.2001 als Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2005 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.05.2011 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Karl Huber war auch Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010, 01.01.2015: Präsident am Oberlandesgericht München.

Dr. Rudolf Huber (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht München / Zivilsenat Augsburg (ab 01.10.1993, ..., 2004) 

Isabella Hubert (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim (ab 15.02.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1999 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Helmut Hügelschäffer (Jg. 1946) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.1998, ..., 2009) - 2009:11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat - Familienkostensachen.

Dr. Rainer Hüßtege (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 10.09.1983 als Richter am Amtsgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1993 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2003 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. FamRZ 23/2006, FamRZ 22/2008. GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter - 12. Zivilsenat - Familiensenat. 12.07.2012: "BfJ-Richtertagung zum Internationalen Sorgerecht in Eisenach" - http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2036868/DE/Presse/Pressemitteilungen__Archiv/20120712.html. FamRZ 2011, H 10: Beschluss vom 29.09.2010 - 12 UF 1153/10 - Versorgungsausgleich.

Edda Huther (geb. 03.02.1940) - Richterin  am Oberlandesgericht München / Präsidentin am Oberlandesgericht München (ab 01.11.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.04.1975 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Landshut aufgeführt.

Jupp Joachimski (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2005, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1996 als Oberstaatsanwalt bei dem Bayerischen Obersten Landgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2003 als Vorsitzender Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht aufgeführt. FamRZ 4/2006, FamRZ 10/2007.

Hartmut Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, 31.01.2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1998 als Richter am Bayerischen Obersten Landgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1998 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Eva-Maria Kaiser-Leucht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Passau / Präsidentin am Landgericht Passau (ab 01.05.2016, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwältin bei dem Oberlandesgericht München (Generalstaatsanwaltschschaft aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2000 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2016 als Präsidentin am Landgericht Passau aufgeführt.

Eva-Maria Kaiser-Leucht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Passau / Präsidentin am Landgericht Passau (ab 01.05.2016, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwältin bei dem Oberlandesgericht München (Generalstaatsanwaltschaft) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2000 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2016 als Präsidentin am Landgericht Passau aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hartmut Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, 31.01.2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1998 als Richter am Bayerischen Obersten Landgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1998 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gerd Kallaus (Jg. 1945) - Richter am Oberlandesgericht München / 1. Strafsenat (ab 01.01.1992, ..., 2009) - in die Freistellungsphase der Altersdienstermäßigung mit Ablauf des 31.05.2009.

Anton Kappenschneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.08.2006, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1980 als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Anna Kappenschneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab 01.07.1985, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.1985 als Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.1985 als Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck - Altersteilzeit - aufgeführt. Möglicherweise zwischenzeitlich auch Richterin am Amtsgericht München. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Fürstenfeldbruck.

Gerhard Kasch (Jg. 1945) - Richter am Oberlandesgericht München / 4. Strafsenat (ab 01.01.2005, ..., 01.06.2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1995 als Richter am BayObLG München aufgeführt.

Andrea Kempmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2000, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2000 Vorsitzende als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 20. Zivilsenat. 

Anja Kesting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Rosenheim / Direktorin am Amtsgericht Rosenheim (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.03.1996 als Richterin am Landgericht Traunstein - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 mit dem Geburtsjahr 1962 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 mit dem Geburtsjahr 1963 ab 01.11.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.02.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. 08.03.2011: ""Natürlich gibt es einen Mangel an Personal. Den gibt es überall", sagt Anja Kesting, Pressesprecherin des Justizministeriums in München, dem das Amtsgericht Wolfratshausen zugeordnet ist. Denn es herrsche eben ein allgemeiner Sparzwang. Allerdings sei es nicht einfach, festzustellen, wie viele Richter an welchem Gericht tatsächlich gebraucht würden. ..." -  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-wolfratshausen-die-haben-stress-1.1069003. Namensgleichheit mit:

Maud Gräfin von Keyserlingk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1991 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Alfred von Keyserlingk (geb. 15.05.1943 in Lüderitz (Sachsen-Anhalt) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Arbeitsgericht Dresden (ab 10.08.1993, ..., 31.05.2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Rechtsanwalt in Baden-Württemberg. Ab 15.11.1977 Richter am Arbeitsgericht Lörrach. Wechselte im Oktober 1990 in die sächsische Justiz - zunächst beim Kreisgericht Dresden. Ab Juli 1992 mit den Aufgaben des Direktor am Arbeitsgerichtes Dresden betraut. Januar 1993 Direktor und im August 1993 Präsident am Arbeitsgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1993 als Präsident am Arbeitsgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: von Keyserlingk (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Oranienburg (ab , ..., 2015, ..., 2021) - Amtsgericht Oranienburg - GVP 01.01.2015, 01.01.2021: Strafsachen und Ordungswidrigkeitsachen.

Maud Gräfin von Keyserlingk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1991 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2022. Namensgleichheit mit: Alfred von Keyserlingk (geb. 15.05.1943 in Lüderitz (Sachsen-Anhalt) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident am Arbeitsgericht Dresden (ab 10.08.1993, ..., 31.05.2008) - nach Abschluss der juristischen Ausbildung Rechtsanwalt in Baden-Württemberg. Ab 15.11.1977 Richter am Arbeitsgericht Lörrach. Wechselte im Oktober 1990 in die sächsische Justiz - zunächst beim Kreisgericht Dresden. Ab Juli 1992 mit den Aufgaben des Direktor am Arbeitsgerichtes Dresden betraut. Januar 1993 Direktor und im August 1993 Präsident am Arbeitsgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.08.1993 als Präsident am Arbeitsgericht Dresden aufgeführt. Namensgleichheit mit: von Keyserlingk (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Oranienburg (ab , ..., 2015, ..., 2021) - Amtsgericht Oranienburg - GVP 01.01.2015, 01.01.2021: Strafsachen und Ordungswidrigkeitsachen.

Prof. Dr. Bernhard Knittel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 33. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 als Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz in München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Leitender Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz in München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1992 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2005 als Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 20914 ab 01.01.2005 als Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. "Das Jugendamt 12/2007".

Dr. Dieter Knöringer (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht München / 15. Zivilsenat (ab 01.12.1988, ..., 28.02.2009) - Namensgleichheit mit: Huberta Knöringer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 3. Strafsenat (ab 01.09.2007, ..., 2010) - ab 01.04.1998 Vorsitzende Richterin am Landgericht München I. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2007 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2007 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. 

Huberta Knöringer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 3. Strafsenat (ab 01.09.2007, ..., 2010) - ab 01.04.1998 Vorsitzende Richterin am Landgericht München I. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2007 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2007 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. "Der Spiegel" 18/2010: "Tot ist tot" - Gisela Friedrichsen - http://richterdatenbank.net/richterdatenbank/Reportagen/240.html. Namensgleichheit mit: Dr. Dieter Knöringer (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht München / 15. Zivilsenat (ab 01.12.1988, ..., 28.02.2009)

Otto Kocherscheidt (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 14. Zivilsenat (ab 01.01.2002, ..., 31.08.2009)

Prof. Dr. Helmut Köhler (geb. 12.09.1944) - Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München - beurlaubt - aufgeführt. "Helmut Köhler (* 12. September 1944 in Bad Endorf) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter am Oberlandesgericht a. D. und emeritierter Professor. Er studierte 1964 bis 1968 Rechtswissenschaft an der Universität München und war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 1969 legte Köhler das erste juristische Staatsexamen in München ab und war 1969 bis 1972 im Referendardienst im OLG-Bezirk München. Während des Referendariates promovierte er 1970 zum Dr. jur. an der Universität München bei Karl Larenz. 1972 legte Köhler die zweite juristische Staatsprüfung ab. Er habilitierte sich 1975 an der Universität München bei Ernst Steindorff und erhielt die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht. Es folgten 1975 und 1976 Lehraufträge an den Universitäten Göttingen und Hamburg. Von 1976 bis 1977 war Helmut Köhler Wissenschaftlicher Rat und Professor an der Universität Bonn. Von 1977 bis 1985 lehrte er als ordentlicher Professor an der Universität Bayreuth und von 1985 bis 1996 an der Universität Augsburg. 1996 wurde er ordentlicher Professor an der Universität München und ist mittlerweile emeritiert. Neben seiner lehrenden Tätigkeit war er 1982 bis 1985 Richter im Nebenamt am Landgericht Bayreuth und wurde 1990 Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht München (Wettbewerbs- und Kartellsenat)." - https://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_K%C3%B6hler_(Rechtswissenschaftler). Namensgleichheit mit: Dr. Helmut Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Erlangen / Direktor am Amtsgericht Erlangen (ab 01.11.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1992 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2008 als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2008 als Vorsitzender Richter Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Nürnberg - 2012, ..., 2014: Beisitzer 11. Zivilsenat und Senat für Familiensachen - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2019/36.php. 20.11.2010: "Justizminister Georg Eisenreich hat Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth, Dr. Helmut Köhler, mit Wirkung vom 1. November 2019 zum neuen Direktor des Amtsgerichts Erlangen ernannt. Er ist damit der Nachfolger von Frau Dr. Margit Zorn, welche seit 1. Oktober 2019 als Vizepräsidentin am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig ist. ..." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2019/36.php.

Johann Kornprobst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 01.02.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt (7. Zivilsenat). 01.02.2009: Abordnung an das Bayerische Staatsministerium für Justiz - Ministerialrat. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Ministerialrat beim Bayerische Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2013 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2016 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. 22.02.2016: "Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute den Amtswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft München I vollzogen. Bei einem Festakt im Max-Joseph-Saal der Residenz führte er Johann Kornprobst offiziell in sein neues Amt als Leitender Oberstaatsanwalt ein. Gleichzeitig verabschiedete er dessen Vorgänger Manfred Nötzel, der seit 20. Oktober 2015 Generalstaatsanwalt in München ist. ..." - http://www.bayern.de/amtswechsel-bei-der-staatsanwaltschaft-muenchen-i-bayerns-justizminister-dankt-manfred-noetzel-und-fuehrt-johann-kornprobst-in-sein-neues-amt-ein-bausback-neues-anti-doping-gesetz-ist-grosser-b/. 14.05.2021: "Wegen des Kaufs von teuren Corona-Schutzmasken von der Schweizer Firma Emix im März 2020 hat die Staatsanwaltschaft München das bayerische Gesundheitsministerium befragt. Eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass am Mittwochvormittag der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Johann Kornprobst, und eine weitere Staatsanwältin der Abteilung für politische Straftaten das Ministerium für ein Gespräch aufgesucht hätten. ..." - https://www.sueddeutsche.de/bayern/gesundheit-muenchen-staatsanwaelte-befragen-ministerium-zu-schutzmasken-kauf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210514-99-600437. Namensgleichheit mit: Kornelia Kornprobst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.11.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.03.1996 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.1996 als Richterin am Amtsgericht Miesbach - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum möglicherweise fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Guido Kotschy (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.105.2005, ..., 2012) - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt. ... Im Zivilverfahren wird um Schadenersatz in Milliardenhöhe gestritten. Bevor der dortige Richter Guido Kotschy von der Deutschen Bank wegen mutmaßlicher Befangenheit diesen November abgelehnt wurde, hatte er einen Vergleich angeregt, bei dem die Bank 775 Millionen Euro zahlen sollte. Sie lehnte ab. ..." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html

Wilfried Krames (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab  01.06.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1998 als Richter am Landgericht München I und zugleich ab 01.01.1995 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2001 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.11.2010 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2016 als Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. 2010: Oberlandesgericht München / 15. Zivilsenat. Ab 01.08.2010 Abordnung an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 

Dr. Herbert Krapf (Jg. 1942) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2000, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht mehr aufgeführt.

Robert Kriwanek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1971) - Richter am Amtsgericht Kempten / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten(ab 01.12.2016, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.10.2002 als Richter am Landgericht Kempten - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, Richter am Oberlandesgericht - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.12.2016 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kempten aufgeführt. 2016: Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare - http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/mm/daten/. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019, 01.01.2020: Richter am Oberlandesgericht, Beisitzer 10. Zivilsenat, Pressereferent. Amtsgericht Kempten - 2021, ..., 2023: Pressesprecher und Leiter der Pressestelle.

Dr. Ludwig Kroiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein / Präsident am Landgericht Traunstein (ab 01.11.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.05.1989 als Richter am Landgericht Traunstein - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.01.2006 als Direktor am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Vizepräsident am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2017 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2019 als Präsident am Landgericht Traunstein aufgeführt. Ludwig Kroiß; Christian Seiler: "Das neue FamFG", Nomos 2008, "FamFG / FGG / ZPO", Nomos 2008. FPR 03/2006 / http://juris.de/jportal/nav/produktdetails/juris+praxiskommentar+bgb?id=produktdetails_4066.jsp www.gji.de/module/seminar/list.php?LANG=1&TID=0. "Seit 1987 ist er im bayerischen Justizdienst und dort Mitglied einer Zivilkammer und Vertreter einer Beschwerdekammer (Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim Landgericht München I und beim Landgericht Traunstein), 2001 Richter am OLG München, 2003 Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein, 2006 Direktor des Amtsgerichts Traunstein, 2011 Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages, 2013 Vizepräsident des Landgerichts Traunstein, seit 2017 Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Traunstein. Am 19. Juni 2013 wurde er zum Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Universität Passau ernannt. Seit Oktober 2019 ist er Präsident des Landgerichts Traunstein. " - https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Kroi%C3%9F  

Dr. Elisabeth Kurzweil (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Ingolstadt / Präsidentin am Landgericht Ingolstadt (ab 01.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1989 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1997 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2019 als Präsidentin am Landgericht Ingolstadt aufgeführt. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Familiensachen. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2018, 01.01.2019: Vorsitzende Richterin / 33. Zivilsenat - Familiensenat. 2019: Mediationsbeauftragte am Oberlandesgericht München.  

Peter Küspert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / Präsident am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 als Leitender Ministerialrat beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.07.2003 als Präsident am Landgericht Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Ministerialdirigent beim Bayerisches Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2011 als Präsident am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2015 als Präsident am Oberlandesgericht München aufgeführt. 22.11.2011: "Der bisherige Personalchef im bayerischen Justizministerium, Peter Küspert, leitet seit Dienstag das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. ... Mit Küspert führt ein Jurist das OLG, der nach seinem Karrierestart an oberbayerischen Amtsgerichten und als Richter am Nürnberger OLG auch längere Zeit in den Justizministerien von Bund und Freistaat arbeitete." - http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/275459_Peter-Kuespert-neuer-Praesident-am-Oberlandesgericht.html. Ab 01.03.2015: Präsident am Oberlandesgericht München und Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshof - https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/47.php. Namensgleichheit mit: Anja Küspert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Bayreuth (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Anja Hofmann ab 01.06.2007 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Anja Hofmann ab 01.06.2007 als Richterin am Amtsgericht Kulmbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Anja Küspert ab 01.06.2007 als Richterin am Amtsgericht Bayreuth - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2007 als Richterin am Amtsgericht Bayreuth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2007 als Richterin am Amtsgericht Bayreuth - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2007 als Richterin am Amtsgericht Bayreuth - halbe Stelle - aufgeführt. 

Dr. Ursula Lewenton (Jg. 1938) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.03.1993, ..., 2002)

Michael Lorbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2000 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München - ab 01.01.2005 abgeordnet als Vorsitzender Richter an das Oberlandesgericht München - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 01.11.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Dominic Mandl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht München / Vizepräsident am Amtsgericht München (ab 01.05.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Dominic Mandl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.10.2008 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2017 als Vizepräsident am Amtsgericht München aufgeführt.

Dr. Angelika Markwardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Oberlandesgericht München / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.10.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.01.1989 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.10.2004 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.10.2004 als Richterin am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Manfred Markwardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1994 als Ministerialdirigent beim Bayrischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt.

Rudolf Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München (ab 01.03.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 01.03.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christine Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.1991 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richter am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: mit halber Stelle - 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2015: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Dietrich Mayr (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 13.Zivilsenat (ab 01.06.2001, ..., 30.09.2009) 

Uwe Melz (Jg. 1945) - Richter am Oberlandesgericht München / 12. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.10.1998, ..., Beschluss vom 15.05.2003) - im Handbuch der Justiz 2006 nicht mehr aufgeführt.

Heinrich Melzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Präsident am Landgericht Memmingen (ab 01.07.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1980 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.06.2002 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2013 als Präsident am Landgericht Memmingen aufgeführt.

Horst Menzel (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München - Bezirksvorsitzender Schwaben (ab 01.09.1997, ..., 2005) - www.verkehrswacht-bayern.de/lvwhomep/seiten/gesberi/SeiteA15.htm 

Dr. Ilsabe Milhahn (Jg. 1944) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.04.2003, ..., , 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 und 2002 ab 16.10.1975 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. FamRZ 13/2005.

Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Senat für Patenanwaltssachen. Ab 01.11.2011: Vorsitzender Richter am Landgericht München I. Namensgleichheit mit: Andreas Müller (geb.  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Traunstein (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Traunstein - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2005 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 15.02.2005 als Richter am Landgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Herbert Müller (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.02.1998, ..., 2002) 

Dr. Steffen Müller-Rabe (Jg. 1943) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat - Familienkostensachen (ab 01.12.1992, ..., 2008)

Dr. Bernt Münzenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II / Präsident am Landgericht München II (ab 01.04.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 und 1998 ab 01.01.1989 als Richter am Amtsgericht Augsburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2003 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2013 als Präsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2021 als Präsident am Landgericht München II aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat.

Gerhard Mützel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / Präsident am Landgericht München I (ab 01.09.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.09.1991 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2001 als Vizepräsident am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Georg Neithardt (* 31. Januar 1871 in Nürnberg; † 1. November 1941 in Rottach-Egern) war Richter am Bayerischen Volksgericht. Unter anderem leitete er den infolge des Hitler-Ludendorff-Putsches eröffneten Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler und seine Mitverschwörer im Frühjahr 1924 (siehe Hitler-Prozess). Neithardt sympathisierte mit den Putschisten, die die Demokratie in Deutschland beseitigen wollten. Auch deshalb wurden sie nur zu äußerst milden Strafen verurteilt.[1]
Neithardt wuchs als Sohn eines Großkaufmanns in wohlhabenden Verhältnissen auf. Nach dem Gymnasialbesuch in Nürnberg und dem 1888 bestandenen Abitur studierte er Jura in Erlangen und war seit 1890 Mitglied des Corps Bavaria.[2] Sein Jurastudium setzte er an der Universität München fort.
Nach den juristischen Examina 1892 und 1895, die er mit durchschnittlichem Erfolg absolvierte, trat er in den Justizdienst des Königreichs Bayern ein und absolvierte dort eine unauffällige Karriere, die ihn 1904 nach München an das dortige Amtsgericht und 1911 an das Landgericht München I, zuletzt mit dem Titel eines Oberlandesgerichtsrats führte. Am 14. November 1918 unterschrieb Neithardt die Verpflichtungserklärung gegenüber dem neuen Volksstaat Bayern. Am 14. Mai 1920 leistete er den Treueid auf die neue Verfassung des Freistaates Bayern und die Weimarer Reichsverfassung.
1919 wurde Neithard zum bayerischen Volksgericht in München versetzt. Dort leitete er verschiedene politische Prozesse, auf die er in einem Beförderungsgesuch im Januar 1921 eigens hinwies[3]:
„Ich darf vielleicht ergebenst anregen, bei der dienstlichen Würdigung meiner richterlichen Tätigkeit zu erwähnen, dass ich in einer Reihe wichtiger politischer Strafprozesse [...] die Verhandlung geleitet habe.“
So u. a. gegen einen Münchner Versicherungsbeamten Alexander Liening wegen Aufforderung zum gewaltsamen Generalstreik (ein Jahr Festungshaft wegen Vorbereitung des Hochverrats), gegen Fritz Ehrhardt, Schriftleiter der kommunistischen Neuen Zeitung „wegen Aufforderung zum Klassenkampf und Aufforderung zum Hochverrat“ (ein Jahr Gefängnisstrafe). Im April desselben Jahres verurteilte er Wendelin Thomas und zwei weitere Angeklagte wegen Aufreizung zum Klassenkampf zu je zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung.[4] Dagegen zeigte er in dem Prozess gegen den aus der rechtsradikalen Szene stammenden Mörder des bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, Graf Arco, auffallende Milde. Er verhängte gegen ihn zwar die Todesstrafe, die jedoch nicht ernst gemeint war, wie die Urteilsbegründung zeigt:
„Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und Vaterland entsprang […] und Ausfluß der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung über Eisner war.“
Schon am nächsten Tag wurde der Mörder folgerichtig durch die bayerische Landesregierung zu lebenslanger Festungshaft begnadigt. Neithardts Beförderung zum Landgerichtsdirektor am Landgericht München I erfolgte bald darauf im Jahr 1922.
Ein weiterer Prozess unter seinem Vorsitz war der Prozess im Juni/Juli 1923 gegen die Beteiligten der „Fuchs-Machhaus-Verschwörung“,[5] in dem die Verstrickung bayrischer Regierungsstellen in diesen Putschversuch vertuscht wurde.
Neithardt kannte Hitler von einer Vorstrafe im Januar 1922. Damals hatte er ihm von einer dreimonatigen Gefängnisstrafe wegen Landfriedensbruchs, nämlich der gewaltsamen Sprengung einer Versammlung des Bayernbundgründers Otto Ballerstedt, zwei Monate auf Bewährung „erlassen“.
Neithardt unterstützte Hitler schon im Vorfeld des Hochverratsprozesses, indem er dessen Überstellung an den gesetzlich zuständigen Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik des Deutschen Reiches verhinderte, im Einklang mit der Linie der bayerischen Staatsregierung. Deren Justizminister Franz Gürtner (DNVP) hatte sich schon wenige Tage nach dem Putsch außer Stande erklärt, den vom zuständigen Staatsgerichtshof in Leipzig erlassenen Haftbefehl zu befolgen, da, mit Ausnahme der linken, sämtliche andere Parteien der Auffassung seien, der Prozess gehöre nicht vor den Staatsgerichtshof. Neithardt ließ Hitler und den Mitangeklagten breitesten Raum zur politischen Selbstdarstellung. Hitlers damalige Vorstrafen blieben unberücksichtigt, ebenso wie die Tatsache, dass vier Beamte der Münchner Polizei von den Putschisten erschossen worden waren. Entgegen gültigem Recht verurteilte das Gericht Hitler schließlich lediglich zur Mindeststrafe von fünf Jahren und stellte dem bereits bewährungsbrüchigen Straftäter sogar die baldige Strafaussetzung in Aussicht. Tatsächlich verbüßte Hitler nur etwa acht Monate Festungshaft.
Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung des österreichischen Staatsangehörigen Hitler unterblieb. Schon während des Prozesses hatte Neithardt einem Politiker, der ihn auf die entsprechende Regelung des Republikschutzgesetzes hinwies, geantwortet, dies sei nicht in Betracht zu ziehen, weil Hitler im deutschen Heer gekämpft habe. Dem damaligen Staatsrat Fritz Schäffer erklärte er, der Prozess müsse so geführt werden, dass der „nationale Gedanke“ nicht Schaden leide, womit er sich in weitgehender Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung in Bayern wähnte. Vergeblich waren die schwachen Versuche der prozessbeteiligten Staatsanwaltschaft mit Ludwig Stenglein, Hans Ehard und Martin Dresse, die vorzeitige Entlassung Hitlers auf Bewährung zu verhindern. Auch der später vorgebrachte Einwand, die Verurteilten hätten sich unerlaubt während der Festungshaft in Landsberg an der illegalen Fortführung und Neuorganisation der Putschistenverbände beteiligt, fand in der bayerischen Justiz ebenfalls kein Gehör.
Anfang Januar 1933 wurde Neithardt Präsident am Landgericht Hof. Kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er Anfang September 1933 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt. Am 1. Januar 1934 erhielt er zusätzlich das Amt des Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in München und gehörte ab Anfang September 1934 dem Justizprüfungsamt beim OLG München an. Von Januar bis Dezember 1935 war er zudem in Vertretung am Münchner Erbhofgericht tätig. Er wurde auch Mitglied des Familienrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht. Anfang September 1937 wurde Neithardt mit einer persönlichen Dankesurkunde Adolf Hitlers in den Ruhestand verabschiedet. Am 1. November 1941 verstarb er.
Im Zuge der Entnazifizierung wurde hinsichtlich der erheblichen Pensionsbezüge seiner Witwe ein Spruchkammerverfahren gegen seinen Nachlass geführt. Zunächst wurde Neithardt als Hauptschuldiger eingestuft, der Nachlass eingezogen (Spruchkammer München am 11. März 1950). Über verschiedene Instanzen hinweg wurde dieser Vorwurf reduziert. Durch Kassationshofbeschluss des bayerischen Sonderministeriums vom 10. Juli 1951 wurde entschieden, dass Neithardt auch kein so genannter Belasteter mehr sei. Das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt

Alois Neuhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 12. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.02.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt / 12. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Irmgard Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Augsburg / Präsidentin am Amtsgericht Augsburg (ab 01.06.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1986 unter dem Namen Irmgard Neumann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1987 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1987 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1996 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.02.2002 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2006 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Bis 31.05.2009 Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat - Familiensenat in Augsburg.

Eva Nistler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Deggendorf / Direktorin am Amtsgericht Deggendorf (ab 01.12.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.1995 als Richterin am Landgericht Passau - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, zu 1/2 abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2011 als Richterin am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2015 als Direktorin am Amtsgericht Deggendorf aufgeführt.

Dr. Wolfgang Nitsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.1998, ..., 2010)

Rita Ostenried (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren / Direktorin am Amtsgericht Kaufbeuren (ab 01.12.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1992 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - 1/2 Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1992 als Richterin am Amtsgericht Kaufbeuren - 1/2 Stelle, abgeordnet, hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.09.2005 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Direktorin am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt.

Christian Ottmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2006 als Vorsitzender Richter am  Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 2. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 19/2007.

Dr. Claus Pätzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg - weiterer aufsichtführender Richter - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. 06.12.2018: Abteilungsleiter Strafabteilung - Vorsitzender Richter (weiterer aufsichtführender Richter) - https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/augsburg/2018_-_06_-_dez_organigramm_lg_augsburg_mit_g%C3%BCterichter.pdf. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 14. Zivilsenat. Oberlandesgerichts München - 11. Nachtrag vom 23.09.2021: 1. Entlassung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Pätzel (14. Zivilsenat) aus dem Richterverhältnis mit Ablauf des 7. Juni 2021.

Dieter Pauling (geb. 28.07.1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.10.2001, ..., FPR 12/2006) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.07.1971 als Richter am Amtsgericht Ebersberg aufgeführt.

Rudolf Pehle (geb. 11.05.1910) - Senatspräsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1935 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Rolf Lamprecht: "Fragwürdige Schweigepflicht. Plädoyer für ein Recht zur `Dissenting Opinion` bei den Obergerichten" in ZRP 4/2010, S. 117-119. Bezogen auf den 47. Deutscher Juristentag 1968 schreibt Lamprecht: "So kam es denn auch. Rudolf Pehle, Senatspräsident beim BGH, legte ein unfreiwilliges Geständnis ab. Ihm entschlüpfte, wovor er und die meisten seiner Kollegen Angst haben: Wenn in einem Dreierkollegium einer dissentiere, stelle er "zwangsläufig die beiden anderen Richter als Träger der Verantwortung heraus.". Denen drohe dann, dass sie womöglich "zur Rede gestellt werden". Pehle provozierte damit eine heiß diskutierte Folgefrage: Warum Richter davor bewahrt werden sollen, ihre Entscheidungen vor der Öffentlichkeit zu verantworten? Pehles Widerpart, sagte: "Dunkel ist, warum eigentlich gerade der Richter solchen Schutz benötigen soll, den in einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen, über den allgemeinen Persönlichkeitsschutz hinaus, sonst niemand genießt oder auch nur genießen möchte.

Ralf Peter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rosenheim / Direktor am Amtsgericht Rosenheim (ab 01.05.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1986 als Richter am Landgericht Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2005 als Direktor am Amtsgericht Mühldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2018 als Direktor am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt.21.08.2018: "Ralf Peter seit 100 Tagen neuer Direktor am Amtsgericht Rosenheim. ...." - https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/rosenheim-ort43270/rosenheim-ralf-peter-seit-hundert-tagen-neuer-direktor-amtsgericht-rosenheim-10138759.html. Kraft durch Freude: Gisela Schwack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Deggendorf / Vizepräsidentin am Landgericht Deggendorf (ab 01.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1996 als Richterin am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.11.2005 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.1996 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Deggendorf aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Vizepräsidentin am Landgericht Deggendorf aufgeführt.  

Hans Jürgen Piller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Traunstein / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.01.2002 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.1988 als Richter am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1986 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Traunstein aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Manuela Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Aichach / Direktorin am Amtsgericht Aichach (ab 16.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 408. 2015, ..., 2017: Pressesprecherin. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat: Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 27. Zivilsenat. Oberlandesgericht München - GVP 27.01.2021: Ernennung der Richterin am Oberlandesgericht Pohl (27. Zivilsenat in Augsburg) zur Direktorin des Amtsgerichts Aichach mit Wirkung vom 16. Februar 2021. 26.01.2021: "Das Amtsgericht Aichach bekommt eine neue Leiterin: Nachdem zum Jahresende 2020 Direktor des Amtsgerichts Walter Hell in den wohlverdienten Ruhestand ging, wird zum 16.02.2021 Manuela Pohl neue Direktorin des Aichacher Amtsgerichts. Sie wird vor allem im Bereich Familiensachen und allgemeine Zivilsachen tätig sein. Die gebürtige Augsburgerin steht bereits seit 1995 in den Diensten der Bayerischen Justiz und kann auf ein beeindruckendes Berufsleben zurückblicken. Nach dem Start bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wechselte Frau Pohl im Jahr 2002 an das Amtsgericht Augsburg und sammelte breitgefächerte berufliche Erfahrung während ihrer dortigen Tätigkeit als Straf-, Ermittlungs-, Familien- und Zivilrichterin. Zudem wurde sie am Amtsgericht Augsburg als Präsidialreferentin ab 2012 mit umfangreichen Verwaltungsaufgaben betraut. Im Sommer 2018 erfolgte ihre Versetzung zur Richterin am Oberlandesgericht München. Dort arbeitete die zukünftige Behördenleiterin zunächst bei einem Familiensenat in München und wechselte sodann zu einem Augsburger Senat für Bau-, Banken-, Vergabe- und allgemeine Zivilsachen." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2021/4.php. Namensgleichheit mit: Margit Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1991 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Margit Pohl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. 

Margit Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1991 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Margit Pohl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Manuela Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Aichach / Direktorin am Amtsgericht Aichach (ab 16.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2013 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 408. 2015, ..., 2017: Pressesprecherin. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2019: Beisitzerin 4. Zivilsenat: Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 27. Zivilsenat. Oberlandesgericht München - GVP 27.01.2021: Ernennung der Richterin am Oberlandesgericht Pohl (27. Zivilsenat in Augsburg) zur Direktorin des Amtsgerichts Aichach mit Wirkung vom 16. Februar 2021. 26.01.2021: "Das Amtsgericht Aichach bekommt eine neue Leiterin: Nachdem zum Jahresende 2020 Direktor des Amtsgerichts Walter Hell in den wohlverdienten Ruhestand ging, wird zum 16.02.2021 Manuela Pohl neue Direktorin des Aichacher Amtsgerichts. Sie wird vor allem im Bereich Familiensachen und allgemeine Zivilsachen tätig sein. Die gebürtige Augsburgerin steht bereits seit 1995 in den Diensten der Bayerischen Justiz und kann auf ein beeindruckendes Berufsleben zurückblicken. Nach dem Start bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wechselte Frau Pohl im Jahr 2002 an das Amtsgericht Augsburg und sammelte breitgefächerte berufliche Erfahrung während ihrer dortigen Tätigkeit als Straf-, Ermittlungs-, Familien- und Zivilrichterin. Zudem wurde sie am Amtsgericht Augsburg als Präsidialreferentin ab 2012 mit umfangreichen Verwaltungsaufgaben betraut. Im Sommer 2018 erfolgte ihre Versetzung zur Richterin am Oberlandesgericht München. Dort arbeitete die zukünftige Behördenleiterin zunächst bei einem Familiensenat in München und wechselte sodann zu einem Augsburger Senat für Bau-, Banken-, Vergabe- und allgemeine Zivilsachen." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2021/4.php.

Volker Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1938) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2013, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.11.1981 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Manfred Prexl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.11.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat. Namensgleichheit mit: Hertha Prexl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Landgericht Augsburg (ab 16.11.1984, ..., 2010)

Manfred Prexl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat (ab 01.11.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Hertha Prexl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Landgericht Augsburg (ab 16.11.1984, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.11.1984 als Richterin am Landgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt.

Stefan Priller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Freising / Direktor am Amtsgericht Freising (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1996 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1996 als Richter am Amtsgericht Erding - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.04.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.04.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Erding aufgebührt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 19.07.2021: "Herr Dr. Priller begann seinen Dienst in der Bayerischen Justiz am 1.9.1993 bei dem Landgericht Landshut und wechselte zu Beginn des Jahres 1996 zur Staatsanwaltschaft Landshut. Im Anschluss war er zwischen 1999 und 2003 als Richter am Amtsgericht Erding tätig. In der Folgezeit war er bis Mitte 2011 als Hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung der Rechtsreferendare in München tätig. Hierauf wechselte er wieder in die Praxis an das Amtsgericht Erding, zuletzt als dessen stellvertretender Direktor. Zum 1.8.2021 übernimmt er das Amt des Direktors des Amtsgerichtes Freising. ..." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/landshut/presse/2021/2.php. Amtsgericht Freising - 2022: Familiensachen - Abteilung 4.

Günter Proksch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.01.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1982 als Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2004 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter / 30. Zivilsenat in Augsburg - zugleich Familiensenat. Namensgleichheit mit: Roland Proksch - Rechtsanwalt, Mediaitor - http://www.mediation-proksch.de.

Dr. Reinhard Pürner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht München / 5. Zivilsenat (ab 01.08.2001, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2001 als Richter am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt. In die Freistellungsphase der Altersdienstermäßigung mit Ablauf des 31.02.2009.

Ursula Raab-Gaudint (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht (ab 01.05.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.1994 als Richterin am Landgericht Passau - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2011 als Richterin am Oberlandesgericht München - hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleitung, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2014 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2014 als Vizepräsidentin am Landgericht Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2019 als Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht aufgeführt. 05.07.2019: "Landgerichts-Chefin Eva-Maria Kaiser-Leucht verabschiedet Ursula Raab-Gaudin ans Bayerische Oberste Landesgericht" - https://www.pnp.de/archiv/1/neuer-vize-am-landgericht-7427573

Martin Ramm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.01.1988 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Martin Ramm nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015: Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat.

Wolfgang Rauschenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1982 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2002 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Anke Rauschenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg (ab 01.05.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2003 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Aschaffenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 10.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Aschaffenburg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Obernburg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 10.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Obernburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2020 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Ab April 2011 voraussichtlich im Mutterschutz. Amtsgericht Obernburg - 2012: Familiensachen.

Edwin Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.08.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Alfred Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten / Vizepräsident am Landgericht Kempten (ab 01.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1986 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1989 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2005 weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.08.2005 als Direktor am Amtsgericht Sonthofen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1996 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt.

Dr. Ernst Reiß (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat (ab 01.02.2000, ..., 2006)

Dr. Heinrich Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 32. Zivilsenat (ab 01.11.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1981 als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Ab 01.03.1999 Richter am Oberlandesgericht München.  Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 

Dieter Rojahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 22.07.1993, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.07.1993 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt, zugleich auch als berufsrichterliches Mitglied des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes aufgeführt.

Matthias Ruderisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dagmar Ruderisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.07.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1994 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt, zugleich auch Generalsekretärin des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Christine Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen / Direktorin am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (ab 01.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.06.2009 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Christine Schäfer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 16.06.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2018 als Direktorin am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. 27.11.2018: "Christian Pritzl, das ist der bisherige Direktor des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen. Er wird heute Vormittag im Musikpavillon des Werdenfels-Gymnasiums feierlich verabschiedet. Neu ins Amt eingeführt wird Christine Schäfer und zwar von Peter Küspert, dem Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München." - https://www.radio-oberland.de/nachrichten/amtgericht-garmisch-partenkirchen-bekommt-neue-direktorin

Dieter Schlögel (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 21. Zivilsenat (ab 01.07.2000, ..., 28.02.2009)

Julia Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München (ab 01.03.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Julia Schmid nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2015 als Richterin am Amtsgericht Altötting aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 22.04.2020: "Keine Einigung vor Gericht: Kurioser Blumenstreit geht weiter. Vergeblich hat sich Richterin Julia Schmid am Dienstag im Amtsgericht Altötting um einen Burgfrieden im Rechtsstreit um die Blumenbeete an zwei Wohnblöcken am Panoramaweg in Burghausen bemüht. Ihr Vorschlag, sich auf eine feste Größe und weitere Kriterien für die Anpflanzungen zu einigen und diese dann zu sanktionieren, wurde von der Klägerseite abgelehnt." - https://www.pnp.de/lokales/landkreis-altoetting/burghausen/Keine-Einigung-vor-Gericht-Kurioser-Blumenstreit-geht-weiter-1658968.html

Ursula Schmid-Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1990 unter dem Namen Ursula Schmid ab 01.10.1988 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Ursula Schmid-Stein ab 01.10.1990 als Oberregierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.11.1997 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2002 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2013 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015: Vizepräsidentin am Oberlandesgericht München. Oberlandesgericht München - GVP 23.06.2021: Eintritt der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Schmid-Stein (22. Zivilsenat) in die Freistellungsphase der Altersteilzeit mit Wirkung vom 1. Juli 2021.

Dr. Jürgen Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.1994 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Nicht zu verwechseln mit: Dr. Jürgen Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München / Familiengericht - Abteilung 554 (ab 01.10.2009, ..., 2013)

Dr. Bernhard Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.04.2009, ...,2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1989 als Richter am Amtsgericht München - hauptamtliche Abeitsgemeinschaftsleitung - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Bundesgerichtshof - GVP 01.01.2017, 01.01.2018: 8. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Bernhard Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg (ab 16.03.2000, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2000 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Regensburg aufgeführt.

Dr. Beatrix Schobel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht München I / Präsidentin am Landgericht München I (ab 01.10.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1994 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth - halbe Stelle - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.02.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2010 als Ministerialrätin im Bayerischen Staatsministerium für Justiz - 3/4 Stelle, Besoldungsgruppe B3 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2016 als Vizepräsidentin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.10.2018 als Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes aufgeführt. Landgericht München I - GVP 01.01.2017: Vorsitzende Richterin am Landgericht München I / Vizepräsidentin am Landgericht München I. 2019: Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes - https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/. 31.01.2022: "Dr. Beatrix Schobel (59 Jahre) begann ihre Laufbahn in der bayerischen Justiz 1991 am Landgericht Nürnberg-Fürth. Im Rahmen der Aufbauhilfe war sie von 1993 bis 1994 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz abgeordnet. Nach ihrer Rückkehr war Dr. Beatrix Schobel als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth tätig, bevor sie im Jahr 2000 zur Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth ernannt wurde. 2001 wurde sie an das Oberlandesgericht Nürnberg abgeordnet, anschließend bis 2002 an das Amtsgericht Erlangen. Ab 2002 war sie im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig − zunächst als Mitarbeiterin in verschiedenen Referaten der Abteilung für Zivilrecht, später als Leiterin eines Referats in der Strafrechtsabteilung. 2008 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht München ernannt. Ab 2010 war Dr. Beatrix Schobel erneut im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig und leitete verschiedene Referate im Bereich Zivilrecht. 2016 wurde sie zur Vizepräsidentin des Landgerichts München I berufen. 2018 kehrte sie an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zurück und wurde zur Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes sowie der Abteilung "Ausbildung, Fortbildung und Prüfungsrecht" ernannt. Seit 1. Oktober 2021 ist Dr. Beatrix Schobel Präsidentin des Landgerichts München I." - https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2022/11.php

Uwe Schönfeld (geb. 30.12.1936) - Richter am Oberlandesgericht München / Familiensenat (ab 10/1989, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1969 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Wird in der undatierten Broschüre "Eltern bleiben Eltern. Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung" der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend und Eheberatung in der 12. Auflage irrtümlicherweise immer noch als amtierender Richter angebeben.

Sebastian Schurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.07.2003 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 16.07.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. jur. Otto Seidl (* 11. Dezember 1931 in München) war bis 1998 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Nach Beendigung der juristischen Ausbildung und Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität in München trat Seidl 1960 in den bayerischen Justizdienst ein, wo er in verschiedenen Verwendungen als Richter und Staatsanwalt tätig war. 1969 wurde Seidl zum Richter am Oberlandesgericht München berufen, in welchem Amt er bis 1978 tätig war. Zudem war er berufsrichterliches Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. 1978 wurde Seidl, der keiner Partei angehört, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt; ab 1986 wurde er als Richter am Bundesverfassungsgericht tätig. Dort gehörte Seidl dem ersten Senat, ab 1995 als dessen Vorsitzender und Vizepräsident des Gerichts an, bis er 1998 in den Ruhestand trat. Nachfolger auf seiner Planstelle war Hans-Jürgen Papier. Zuständig war Seidl im Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung von Fällen aus den Bereichen des Boden- und Enteignungsrechts, des Rechts der offenen Vermögensfragen, des Umweltschutzrechtes, des Kindergeldrecht, des Urheber-, Patent- und Warenzeichenrechts, des Erbrechts sowie das Grundstücksverkehrsrechts. Im Kruzifix-Urteil verneinte Seidl mit den Richtern Söllner und Haas innerhalb eines Sondervotums die Verletzung der Religionsfreiheit durch das Anbringen eines Kreuzes in bayrischen Klassenzimmern.

Prof. Dr. Walter Seitz (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.05.1990, ..., 2002) - 2004 Vormundschaftsgerichtstag. Walter Seitz: "Kopf gegen Bauch. Anwaltschriftsätze und ihr gesetzlicher Richter", NJW 2000, Heft 2. Namensgleichheit mit: Dr. Helmut Seitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.03.2005 , ..., 2008). Namensgleichheit mit: Bernd Seitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth (ab 01.03.2005, ..., 2008) - Namensgleichheit mit: Alexandra Seitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.11.2007, ..., 2008).

Carolyne Serini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.04.1973 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christiane Serini (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - weitere aufsichtführende Vorsitzende Richterin am Landgericht München I (ab 06.12.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2010 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.10.2012 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.10.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 06.12.2021 als weitere aufsichtführende Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt.

Regina Sieh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Weilheim / Direktorin am Amtsgericht Weilheim (ab , ..., 2016, .., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2003 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2006 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2006 als stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.12.2006 als Direktorin am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Wolfgang Simper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat - Familienkostensachen (ab 01.03.2007, ..., 2012) - ab 01.07.1993 Richter am Amtsgericht München. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Raphael Singer (Jg. 1944) - Präsident am Landgericht München II (ab 01.08.2001, ..., 01.02.2009) - ab 1980 Mitarbeiter im Landesjustizprüfungsamt des Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Danach Staatsanwalt in Regensburg, dann stellvertretender Pressereferent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Landtagsbeauftragter und persönlicher Referent von Staatsminister a.D. Dr. Lang und Staatsministerin a.D. Dr. Berghofer-Weichner. Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck und am Landgericht München II, Richter am Oberlandesgericht München.

Thomas Spielbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / Vizepräsident am Landgericht München I (ab 01.04.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.10.1994 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1995 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 01.04.2003 als Vizepräsident am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2002 als Vizepräsident am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sebastian Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.12.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.1982 als Richter am Amtsgericht Rosenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2006 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2010: Beisitzer - 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2013, 01.01.2017: Beisitzer - 2. Zivilsenat - Familiensenat. Namensgleichheit mit: Johann Stadler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht München II  (ab 01.01.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.01.2007 als Richter am Landgericht München II aufgeführt. 

Maximilian Stadler (23. März 1949 in Passau - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz (ab 29.10.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1979 als Richter am Landgericht Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1990 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 nicht aufgeführt.

August Stern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1992 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.199 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2008 als stellvertretender Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Karl Ludwig Streicher (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.05.1999, ..., 31.05.2009)

Dr. Christoph Strötz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft München (ab 01.03.2005, ..., 2014) - ab 1980 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II, danach Richter am Landgericht München II und am Oberlandesgericht München. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1987 als Regierungsdirektor im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1996 als leitender Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium aufgeführt (Referatsleiter und stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung im bayerischen Justizministerium).

Horst Swertz (geb. 23.01.1944) - Richter am Oberlandesgericht München / 20. Zivilsenat (ab , ..., 2008, 31.01.2009 a.D.) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.10.1976 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Prof. Dr. Karl Thiere (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Memmingen / Präsident am Landgericht Memmingen (ab 01.04.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.10.1978 als Richter am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1993 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1996 als Vizepräsident am Landgericht Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2002 als Präsident am Landgericht Memmingen aufgeführt.

Guido Tiesel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (ab 01.03.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.03.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.200 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2003 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010  ab 01.08.2007 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.08.2003 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2015 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz - B 3 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2016 als Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. 01.09.2010: Ernennung des Ministerialrats Tiesel im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Richter am Oberlandesgericht. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011: Beisitzer - 15. Zivilsenat.

Andrea Titz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein / Vizepräsidentin am Landgericht Traunstein (ab 01.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Altötting aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt - Leitung Abteilung V. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.02.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2020 als Vizepräsidentin am Landgericht Traunstein aufgeführt. 2010: Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbund. Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - http://www.drb.de/cms/index.php?id=37 / http://www.drb.de/cms/index.php?id=459. 12.01.2012 - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-erschossen-dachau-killer:-seit-jahren-hass-auf-die-justiz.6a1913a6-cbb0-4854-891f-c1e57b43585f.html. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Beisitzerin 13. Zivilsenat. 2013: Stellvertretende Pressesprecherin am Oberlandesgericht München. 30.04.2013: Pressemitteilung Neue Chance auf einen einzigen Sitzplatz im NSU-Prozess. Strafverfahren gegen Beate Z. u.a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU) - http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/03940/. 2016: Mediensprecherin am Landgericht München I. https://de.wikipedia.org/wiki/Andrea_Titz.  28.04.2022: "Die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein, Andrea Titz, ist neue Vorsitzende des DRB. Sie folgt auf die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Barbara Stockinger, die seit 9. April Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins ist. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, wurde für weitere drei Jahre im Amt des DRB-Vorsitzenden bestätigt. ..." - https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/neue-doppelspitze-fuer-den-deutschen-richterbund

Detlef Tourneur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.07.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Michael Triebs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.03.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 16.05.1981 als Richter am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: stellvertretender Vorsitzender Richter am 4. Zivilsenat - Familiensenat. FPR 1-2/2008; 2009 AK 20 DFGT; "Familiensachen" von Bassenge, Peter / Brudermüller, Gerd / Burandt, Wolfgang / Els, Hans van / Hohloch, Gerhard / Hoppenz, Rainer / Hülsmann, Bernhard / Jungbauer, Sabine / Müller, Lothar / Schmieszek, Hans P / Triebs, Michael / Waldner, Wolfram / Zimmermann, Walter. Hrsg. v. Hoppenz, Rainer, Verlag : Müller, C F in Hüthig Jehle Rehm, 9., neu bearb. u. erw. Aufl. 01.09.2009. http://www.dfgt.de/resources/Fotos_DFGT/2011/Arbeitskreise%201-24/Arbeitskreis%2020/index.html#. Amtsgericht Sonthofen 2012: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Sonthofen - 1 F 351/12 Abweisung Antrag des Vaters Sven Kuhne durch Richterin Eger am 16.10.2012. Oberlandesgericht München vom 15. Januar 2013 - 4 UF 1827/12: Abweisung durch Richter Triebs am 15.01.2013. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 686/13: "In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Sven Kuhne ... Bevollmächtigter Rechtsanwalt Jürgen Rudolph ... gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 15. Januar 2013 - 4 UF 1827/12, b) den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen vom 16.10.2012 - 1 F 351/12 hat die erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Eichberger und die Richterin Britz am 3. April 2013 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. ...". Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Sven Kuhne ./. Deutschland - http://www.kuhne-gegen-deutschland.de. Wenn das Amtsgericht, das Oberlandesgericht und das Bundesverfassungsgericht versagt, dann bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, um die Arbeit deutscher Richter zu korrigieren und gegebenfalls als Menschenrechtsverletzung zu kennzeichnen. Richter Triebs wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Maria Vavra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.08.2001 als Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: Vorsitzende Richterin / 1. Zivilsenat.

Wolfgang Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München(ab 01.10.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht München II aufgeführt. 2010: 13. Zivilsenat. 

Rene Wappes (Jg. 1972) - Richter am Amtsgericht Bad Kissingen (ab 01.10.2002, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Armin Weber (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht München / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1979 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt.

Walter Weidenkaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.05.1992, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.1992 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.1992 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München - freigestellt - aufgeführt.

Walter Weitmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München / 13. Zivilsenat (ab 01.03.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht München II aufgeführt.

Andreas Wimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ab 01.08.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2006 als Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.11.2011 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.05.2018 als Präsident am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.05.2018 als Präsident am Landgericht Augsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 30.07.2020: "Der Präsident des Landshuter Landgerichts, Andreas Wimmer, wechselt in gleicher Position nach Augsburg. Der 59-Jährige werde zum 1. August Präsident des Landgerichtes in der schwäbischen Stadt, teilte das Oberlandesgericht München am Donnerstag mit. Der bisherige Augsburger Gerichtspräsident Herbert Veh war bereits im Mai in den Ruhestand gegangen, er hatte das Landgericht in Augsburg elf Jahre geführt." - https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-augsburg-landshuter-landgerichtspraesident-wechselt-nach-augsburg-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200730-99-984351. 24.05.2022: "Andreas Wimmer (61 Jahre) begann seine Justizkarriere im Jahre 1989 bei der Staatsanwaltschaft München I. Nach sechs Monaten wechselte er für zweieinhalb Jahre ins Bayerische Justizministerium. Nach zehn Monaten als Richter am Landgericht München I war er von 1993 bis 1996 an das Bayerische Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten abgeordnet und anschließend im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. 2005 folgte eine Versetzung an das Oberlandesgericht München mit teilweiser Abordnung an das Bayerische Oberste Landesgericht. Ab 2006 war Herr Wimmer für weitere fünf Jahre am Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig, bevor er im November 2011 als Leitender Oberstaatsanwalt zur Generalstaatsanwaltschaft München wechselte. Seit 2013 war er dort ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts und unter anderem für Revisionen, Gesetzesvorhaben sowie Terrorismusbekämpfung und Grundsatzfragen des Prozessrechts zuständig. 2018 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Landshut ernannt, 2020 zum Präsidenten des Landgerichts Augsburg. Ab 1. August 2022 ist Andreas Wimmer neuer Generalstaatsanwalt in Nürnberg." - https://www.bayern.de/bayerisches-kabinett-amtswechsel-bei-der-generalstaatsanwaltschaft-nuernberg-generalstaatsanwalt-andreas-wimmer-folgt-dr-wolfgang-kimmel/. Namensgleichheit mit: Renate Wimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 09.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.09.1999 als Richterin am Landgericht Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.2005 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Landshut aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.04.2015 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt.

Helmut Wittmann (geb. 17.12.1937) - Richter am Amtsgericht Ebersberg / Direktor am Amtsgericht Ebersberg (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1987 als Richter am Oberlandesgericht München (abgeordnet) aufgeführt. Namensgleichheit mit: 

Hans-Werner Wolf (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 16.01.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1993 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Karl Wörle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Landshut / Präsident am Landgericht Landshut (ab 01.08.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Dorothea Wunderlin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1980 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 525 F). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2007 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 12. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 33. Zivilsenat - Familiensenat.

Lothar Zehetbauer (Jg. 1945) - Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.04.2000, ..., 2002)

Andreas Zwerger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.03.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1995 als Regierungsrat am Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2005 als Ministerialrat am Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2003 als Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2012 als Leitender Ministerialrat am Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.

Rainer Zwirlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Richter am Bayrischen Obersten Landesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2016 ab 01.06.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bayern

überregionale Beratung

http://familienberatung-bayern.de

 

 

Familienberatung Augsburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-augsburg.de

 

 

Familienberatung München

überregionale Beratung

http://familienberatung-muenchen.de

 

 

Familienberatung Passau

überregionale Beratung

http://familienberatung-passau.de

 

 

Familienberatung Rosenheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-rosenheim.de

 

 

Familienberatung Traunstein

überregionale Beratung

http://familienberatung-traunstein.de

 

 

Familienberatung Wasserburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-wasserburg.de

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht München für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Ursula Langer-Martin

Rechtsanwältin

Lessingstr. 26

86159 Augsburg

Internet: http://www.langer-martin.de

Bestellung am Amtsgericht Augsburg, Oberlandesgericht München - 4. Zivilsenat in Augsburg - Familiensenat

Wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Sylvia Perathoner

Rechtsanwältin

Ostpreußenstraße 45

81927 München

Internet: www.streitigkeiten.de

Bestellung am Amtsgericht München, Oberlandesgericht München

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Volker von Creytz

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht / Mediator

Dietramszeller Platz 7

81371 München

Telefon: 089 / 1488 3780

Internet: http://www.ra-creytz.de

 

 

 

Gutachter:

 

Dr. Johannes Bach

Diplom-Psychologe

Beauftragung am Oberlandesgericht München

Schreibt Gutachten unter dem Logo der sogenannten "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie", Rablstraße 45, 81669 München 

http://www.gwg-institut.com

 

 

Manuela Herzog

Diplom-Psychologin

80999 München

Beauftragung am Amtsgericht Augsburg, Amtsgericht Dillingen a. d. Donau, Oberlandesgericht München - Zivilsenat Augsburg

Beauftragung am Oberlandesgericht München - Zivilsenat Augsburg durch Richter Huber (2004)

 

 

Claudia Partale

Diplom-Psychologin,  Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)

Familien Psychologische Praxis

 Pestalozzistr. 46

 80469 München

Telefon:  +49 89 20331741

E-Mail: carola.partale@praxisfamilienpsychologie.de

Internet: https://praxis-familienpsychologie.de

Zentnerstr. 17, 80798 München

Internet: http://praxisgemeinschaft-familienpsychologie.de

Ehemals verbandelt gewesen mit der sogenannten Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie - GWG - www.gwg-institut.com/in-muenchen.htm - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Kempten, Amtsgericht München, Oberlandesgericht München

 

 

 

Michele Sobczyk

Dr. phil. Diplom-Psychologe

94344 Wiesenfelden

Beauftragung am Amtsgericht Passau, Amtsgericht Regensburg, Amtsgericht Straubing, Oberlandesgericht München

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstellen im Oberlandesgerichtsbezirk

Kreisverein Augsburg/Schwaben

Postfach 11 22 07

86047 Augsburg

Kreisvorstand: Edmund Koller

Koordination - Organisation

Tel + Fax: 0821 / 70 23 43

E-Mail: e.j.koll@t-online.de

Herbert Eicher

Recht - Beistandschaft

Telefon: 08232 / 77 17 6

Fax: 03 21 2 / 1029033

E-Mail: herby.ei@web.de

Internet: www.vafk-schwaben.de

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Oberlandesgericht München (Stand 01.01.2017) insgesamt 549 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeit: 434; Teilzeit: 115), davon 278 weiblich, beschäftigt.


175 Richtern (davon 72 weiblich)
5 Beamten/Arbeitnehmern der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 2 weiblich)
53 Beamten/Arbeitnehmern der 3. Qualifikationsebene -ohne Sozialdienst-
(davon 33 weiblich)
1 Beamtin (weiblich) der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst
145 Beamten und Arbeitnehmern der 2. Qualifikationsebene (davon 129 weiblich)
161 Beamten/Arbeitnehmern der 1. und 2. Qualifikationsebene (Justizwachtmeister, Justizbetriebsdienst, Justizhelfer und Fahrer), (davon 40 weiblich)
9 Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger (davon 1 weiblich)

 

 


 

 

 

16. Dezember 2014 - Pressemitteilung 18/14

Vizepräsident Dr. Gürtler zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt  

Der Vizepräsident des Amtsgerichts Augsburg Dr. Franz Gürtler (51) wurde mit Wirkung vom 16. Dezember 2014 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er übernimmt dort den Vorsitz eines Familiensenats in Augsburg. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am 9. Dezember 2014 vom Präsidenten des Amtsgerichts Augsburg Dr. Bernt Münzenberg ausgehändigt.

Dr. Gürtler war bereits von November 2006 bis September 2009 als Richter am Oberlandesgericht München Mitglied eines Familiensenats in Augsburg. Anschließend war er bis Juli 2012 als Referatsleiter in der Abteilung Strafvollzug im Bayerischen Staatsministerium der Justiz unter anderem für Gesetzgebung zuständig. Seit 1. August 2012 war Dr. Gürtler als Vizepräsident beim Amtsgericht Augsburg tätig. Er war gleichzeitig Leiter der Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Dr. Gürtler trug mit einer hohen Einsatzbereitschaft und viel Engagement zu einer sehr positiven Entwicklung des Amtsgerichts Augsburg in dieser Zeit bei.  

https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/presse/archiv/2014/04606/

 

 

 


 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Oberlandesgericht München (Stand 31.12.2012) 663 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeit: 527; Teilzeit: 136), davon 332 weiblich, beschäftigt. Die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten setzt sich zusammen aus:

170 Richtern (davon 55 weiblich)

8 Beamten/Arbeitnehmern der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 2 weiblich)

171 Beamten/Arbeitnehmern der 3. Qualifikationsebene - ohne Sozialdienst - (davon 79 weiblich)

8 Beschäftigten der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst (davon 3 weiblich)

254 Beamten und Arbeitnehmern der 2. Qualifikationsebene (davon 187 weiblich)

3 Beamten der 2. Qualifikationsebene im Justizbetriebsdienst

34 Beamten/Arbeitnehmern der 1. Qualifikationsebene (davon 4 weiblich)

12 Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger (davon 2 weiblich) und

3 in Ausbildung befindlichen Beamten der 3. Qualifikationsebene

 

 


 

 

Justizskandal in München

Der Irrtum

21.08.2022

Zweimal verurteilte das Landgericht München den Hausmeister Manfred Genditzki wegen Mordes. Nun hob das Oberlandesgericht das Urteil auf – ein Paukenschlag in der deutschen Rechtsgeschichte. In dem Fall gibt es zahlreiche Ungereimtheiten – und eine wenig ruhmvolle Münchner Rechtsmedizin.

...

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240584679/Justizskandal-in-Muenchen-Der-Irrtum.html

 

 

Manfred Genditzki

Manfred Genditzki (* 28. Mai 1960 in Kalübbe, Gemeinde Breesen, Kreis Altentreptow[1]) wurde wegen Mordes an der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern in einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Vor und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung[2][3][4] sind in der Öffentlichkeit Zweifel an der Täterschaft Genditzkis geäußert worden.[5]

Im August 2022 beschloss das Landgericht München I die Wiederaufnahme des Verfahrens und ordnete die sofortige vorläufige Freilassung Genditzkis an.[6]
Inhaltsverzeichnis

Tod von Lieselotte Kortüm

Manfred Genditzki ist in zweiter Ehe verheiratet und Vater dreier[1] Kinder. Er war Hausmeister in der Wohnanlage, in der Frau Kortüm wohnte, und erledigte für sie Dinge des täglichen Lebens wie Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten und Wäschewaschen.[4] Nachdem Genditzki sie am 28. Oktober 2008 von einem Klinikaufenthalt nach Hause gefahren hatte, verabschiedete er sich nach eigenen Angaben dort gegen 15:00 Uhr von ihr, weil er seine kranke Mutter besuchen wollte. Zuvor rief er den Pflegedienst an, um die Rückkehr von Frau Kortüm aus dem Krankenhaus zu melden. Wie jeden Tag betrat um 18:30 Uhr eine Pflegekraft die Wohnung; sie fand Frau Kortüm voll bekleidet, tot in der Badewanne.[4]

Bei der Obduktion der Leiche fand man Hämatome am Hinterkopf mit Einblutungen unter unverletzter Kopfhaut,[4] was nicht ungewöhnlich ist, da die Verstorbene gerinnungshemmende Medikamente nahm.[7] Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Die Leiche wurde am Folgetag eingeäschert.[7]
Verfahren wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft nahm aufgrund des Ergebnisses der Obduktion Ermittlungen auf und nahm an, Genditzki habe die alte Dame getötet, um zu vertuschen, dass er während ihres Klinikaufenthaltes in ihrer Wohnung Geld unterschlagen habe. Als Anhaltspunkt diente, dass Genditzki an dem Tag, als Lieselotte Kortüm ins Krankenhaus kam, einem Bekannten 8000 Euro zurückgezahlt hatte. Im Februar 2009 wurde Genditzki in Untersuchungshaft genommen.[4]

Die Anklageschrift ging davon aus, dass Frau Kortüm am 28. Oktober 2008 die Unterschlagung festgestellt und Genditzki deswegen beschuldigt habe. Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass aus dem Vermögen der Frau Kortüm kein Geld fehlte; das Geld für die Rückzahlung stammte aus nachvollziehbaren, völlig legalen Quellen.[7][8] Das Landgericht München II gründete den Schuldvorwurf fortan darauf, dass der Angeklagte die Frau im Verlaufe eines Streits geschlagen habe und die Tötung erfolgt sei, um die vorausgegangene Körperverletzung zu verdecken. Das Gericht verurteilte Genditzki am 12. Mai 2010 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.[9]

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil mit Beschluss vom 12. Januar 2011 auf und verwies die Sache wegen eines Verfahrensfehlers an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Der Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord sei eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, auf die das Gericht gemäß § 265 StPO in der Hauptverhandlung hätte hinweisen müssen.[10][11]

Die neue Hauptverhandlung endete am 17. Januar 2012 abermals mit einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes.[12][13] Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Genditzki und Kortüm in einen Streit geraten seien, bei dem Genditzki der Frau entweder einen Schlag auf den Kopf versetzt oder sie so gestoßen habe, dass sie gegen einen harten Gegenstand gefallen sei und sich die zwei Blutergüsse am Kopf zugezogen habe. In Panik und mit dem Gedanken „Ich hole Hilfe“ habe Genditzki zweimal kurz hintereinander am Festnetztelefon von Frau Kortüm[1] die Nummer des Hausarztes gewählt, aber sofort wieder aufgelegt. Aus Furcht, angezeigt zu werden, habe er Wasser in die Badewanne laufen lassen und Lieselotte Kortüm ertränkt, indem er sie mehrere Minuten unter Wasser gedrückt habe.[14] Die Revision hiergegen wurde als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe (§ 349 Abs. 2 StPO).[15][16][13]
Zweifel am Urteil

Für Prozessbeobachter und Medienvertreter blieben Zweifel an der Schuld des Verurteilten. Beobachter der Hauptverhandlung hatten fest mit einem Freispruch gerechnet.[3]

Die Verteidigung ging davon aus, dass der Tod der alten Dame ein Haushaltsunfall war. Lieselotte Kortüm habe nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus verschmutzte Wäsche in der Badewanne einweichen wollen.[17] Sie habe dabei einen Schwächeanfall erlitten und sei in die Wanne gestürzt. Ein psychologisches Gutachten weist Genditzki als friedfertig aus.[7] Den Anruf beim Hausarzt erklärte Genditzki damit, er habe mitteilen wollen, dass Frau Kortüm aus der Klinik entlassen und wieder zu Hause sei. Er habe aufgelegt, als nur der Anrufbeantworter der Praxis in der Leitung war.[14]

Das Verfahren wurde in mehreren überregionalen Medien als Justizirrtum dargestellt.[18][19][20][8][21]

Genditzkis Strafverteidigerin reichte 2018 einen seit 2015 aufwändig vorbereiteten Antrag[22] auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein.[8][23] Durch Spenden einiger Menschen wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens, einschließlich neuer Gutachten, ermöglicht.[6]

Ein Tatwerkzeug wurde weder identifiziert noch gefunden. Die Plastiktüten mit Wäsche, die Frau Kortüm aus der Klinik mitgebracht hatte, wurden ungesichtet entsorgt. Die Ermittler hatten weder die Temperatur der Leiche noch die des Wassers in der Wanne gemessen.[7]

2015 beauftragten Angehörige Genditzkis den Kriminalisten und Profiler Axel Petermann damit, den Fall erneut zu untersuchen.[24]

Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler lud am 26. Juli 2018, nach intensiver Beschäftigung mit diesem Fall, zu einer Pressekonferenz in den bayerischen Landtag, bei der er seine Zweifel an dem rechtskräftigen Urteil erläuterte.[25] Dabei wurde eine zu dem Tathergang angefertigte Computersimulation präsentiert. Das Ergebnis der von Syn Schmitt an der Universität Stuttgart angefertigten Simulation widerspricht diametral den Annahmen, die der Verurteilung Manfred Genditzkis zugrunde liegen.[26][27]

Gisela Friedrichsen fragte in einem Artikel der Tageszeitung Die Welt vom 30. Juli 2018 unter Hinweis auf die Fälle Gustl Mollath, Ulvi Kulac und den Todesfall Rudolf Rupp in Bezug auf den inhaftierten Manfred Genditzki: „Kommt auf die bayerische Justiz der nächste Skandal zu?“ Mit Blick auf die neuartige Computersimulation, die 2018 zu dem seinerzeitigen Sturz von Lieselotte Kortüm erstellt wurde, schreibt Friedrichsen: „Geprägt von eiserner Rechthaberei und oft blinder Uneinsichtigkeit, mussten sich Richter und Staatsanwälte in der Vergangenheit schon mehrfach dem Fortschritt in der Kriminaltechnik beugen. Nun der Fall Genditzki. Er treibt viele Leute um, weil sie das Märchen vom mordenden Hausmeister nicht überzeugt.“[28]
Wiederaufnahme des Verfahrens

Am 11. Juni 2019 reichte Genditzkis Verteidigerin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht München II ein,[29] der sich vor allem auf eine Computersimulation und auf eine erst in jüngster Zeit bekannt gewordene Zeugenaussage stützte.[30] Am 1. Dezember 2020 lehnte die 1. Strafkammer am Landgericht München I den Antrag ab. Die vorgebrachten neuen Beweismittel seien nicht geeignet, das angefochtene Urteil zu erschüttern. Es lägen keine neuen Tatsachen oder Beweise vor, die einen Freispruch oder eine Strafmilderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO). Auf die Beschwerde der Verteidigung hob das OLG München diesen Beschluss am 23. September 2021 auf. Das von der Verteidigung vorgelegte Sachverständigengutachten sei als zulässiges neues Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO anzusehen. Das Landgericht habe nun zumindest Beweis durch Anhörung dieses Sachverständigen zu erheben. Erst danach könne es eine Bewertung und Einordnung des Gutachtens vornehmen und über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags entscheiden. Eine Unterbrechung der Strafvollstreckung sei vor der nun anstehenden Bewertung des Beweismittels nicht möglich.[31][32]

Mit Beschluss vom 12. August 2022 (AZ: 1 Ks 121 Js 158 369/19) ordnete das Landgericht München I die Wiederaufnahme des Verfahrens an und entließ Genditzki mit sofortiger Wirkung aus der im Februar 2009 begonnenen Haft. Neue Erkenntnisse, insbesondere aus der Thermodynamik, legten inzwischen ein anderes Bild der Vorgänge nahe. Insbesondere verschiebt eine Rekonstruktion der Temperatur des Badewassers den Todeszeitpunkt deutlich außerhalb der bisherigen Annahmen.[33][34][35]

Genditzki saß 13 Jahre, 23 Wochen und 6 Tage im Gefängnis.[6]

https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Genditzki

 

 


 

 

 

Schweigepflicht verletzt: Psychiatrie-Professor muss zahlen

04.02.2010

München - Der Leiter einer psychiatrischen Universitätsklinik in München muss einem ehemaligen Galeristen 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht zahlen.

Der Professor haftet nach einem Berufungsurteils des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag für alle materiellen Schäden, die dem 65-jährigen Geschäftsmann durch die Weitergabe eines Attestes über eine geistige Erkrankung entstanden sind und noch entstehen können (Az.: 1 U 4650/08).

Kläger-Anwalt Martin Riemer sprach bereits von dem “teuersten Attest in der Geschichte der Psychiatrie“. Er beziffert den Schaden seines Mandanten auf 3,3 Millionen Euro, die jetzt in einem eigenen Prozess zunächst vor dem Landgericht eingeklagt werden müssten. Dieses hatte dem früheren Eigentümer einer Teppich-Galerie in bester Münchner Geschäftslage ursprünglich Schadenersatzansprüche verweigert und lediglich ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zugestanden.

Hintergrund des schon mehr als zehn Jahre dauernden Zivilrechtsstreits ist eine Scheidungsauseinandersetzung. Der Klinikdirektor hatte 1994 die Notwendigkeit einer Unterbringung des Klägers in der Psychiatrie bescheinigt und dieses Gutachten der damaligen Ehefrau des Galeristen zugänglich gemacht. Dieser flüchtete jedoch in die Schweiz und ließ sich dort von einem Psychiater seiner Wahl untersuchen, der ihm geistige Gesundheit diagnostizierte.

Der heute 65-Jährige machte in dem 1997 begonnenen Rechtsstreit den Verlust seines Geschäfts nach Kündigung eines Bankkredits geltend. Dies wurde vom OLG - wie schon von der Vorinstanz - jedoch zurückgewiesen. Die Aufgabe der Galerie sei keine Folge der Indiskretion des Klinikchefs gewesen, urteilte der Zivilsenat. Nach Aussage von Bank-Mitarbeitern hatten sie bei Kündigung der Kreditlinie keine Kenntnis von dem Attest. Dem Urteil zufolge wurde durch das Bekanntwerden des Attestes aber der Ruf des Geschäftsmannes mit gravierenden Folgen geschädigt. Dafür stehe ihm Entschädigung zu. Revision gegen die Entscheidung ließ der Zivilsenat nicht zu.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/schweigepflicht-verletzt-psychiatrie-professor-muss-zahlen-meta-617616.html?cmp=defrss

 

 

 


 

 

 

- Pressemitteilung Strafsachen vom 19. Juni 2009

Strafverfahren gegen Alexandra Stefanie S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge (Tagesmutter)

Die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München I hat die Angeklagte Alexandra Stefanie S. am 19.06.2009

wegen eines Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge

zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren

verurteilt und Haftfortdauer angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Margarete Nötzel

RiOLG bei dem OLG München

Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2009/02086/index.php

 

 


 

 

 

Steuersparmodell aus München

OLG München 12. Zivilsenat - Familiensenat

Beschluss vom 09.05.2008 - 12 UF 1854/07

AG München - 524 F 6956/07

 

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.12.2007 aufgehoben

2. Der Mutter und Antragstellerin wird die alleinige Sorge über die Kinder B., geboren am ...2003 und M., geboren am ...2005 übertragen.

3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

 

4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., München, beigeordnet.

 

5. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

 

6. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

Gründe:

1. Die Parteien sind die Eltern der Kinder B. und M. Sie leben seit 07.02.2007 dauernd voneinander getrennt. An diesem Tag verließ der Antragsgegner die elterliche Wohnung. Er lebt mit einer neuen Partnerin zusammen. Die Kinder werden von der Antragstellerin, die die peruanische Staatsangehörigkeit besitzt, betreut und versorgt. Sie erhält für sich und die Kinder Sozialhilfe.

Der Antragsgegner ist selbständig und erzielt derzeit aus seiner Firma ... GmbH nur ein geringes Einkommen. Gemäß Nachtrag zum Geschäftsführervertrag wurde seine Geschäftsführervergütung gemäß Beschluss vom 05.04.2008 ab 01.07.2008 auf monatlich 2.500 € abgeändert. Zurzeit bezahlt der Antragsgegner weder Kindes- noch Ehegattenunterhalt. Gemäß einer Vereinbarung der Parteien vom 08.01.2008 steht dem Antragsgegner ein Umgangsrecht mit beiden Kindern an jedem 2. Wochenende von Freitag 18:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr sowie unter der Woche am Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 9 Uhr zu.

Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 25.07.2007 die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ginsichtlich der gemeinsamen Kinder b. und M. auf sich beantragt.

Nach Anhörung der Parteien, der Verfahrenspflegerin und der Vertreterin des Stadtjugendamtes übertrug das Amtsgericht-Familiengericht mit Beschluss vom 03.12.2007 der Antragstellerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht über beide Kinder für den Großraum München und verpflichtete sie, die Reisepässe der Kinder bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beim Amtsgericht München zu hinterlegen.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin, die ihr Ziel der alleinigen Übertragung der elterlichen Sorge weiterverfolgt, weil sie beabsichtigt, mit den Kindern in ihre Heimat Peru zurückzukehren.

Der Antragsgegner beantragt Zurückweisung der Beschwerde sowie die Erholung eines familienpsychologischen Gutachtens, außerdem die Zulassung der Rechtsbeschwerde.

 

2. Die Beschwerde der Antragstellerin ist nach §§ 621 I Nr. 1, 621a I, III, 517 ff. ZPO zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg.

§ 1671 II Nr. 2 BGB lässt dei Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil alleine zu, wenn dies dem Kindeswohl entspricht, das heißt, die Begründung der Alleinsorge muss gegenüber der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge das Beste für die Kinder sein.

Zwar sind beide Eltern zur Erziehung geeignet. Hauptbezugsperson der noch relativ kleinen Kinder ist jedoch unbestritten die Mutter. Der Vater will lediglich ein Umgangsrecht; deshalb wünscht er die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Auf jeden Fall möchte er einen Wegzug der Kinder nach Peru verhindern, weil er in diesem Fall weitgehend den Kontakt zu den Kindern verlieren würde. Wenn die Mutter mit den Kindern in Deutschland bleibt, ist er nach wie vor mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter einverstanden.

Auch wen die gemeinsame elterliche Sorge den normativen Regelfall darstellt, kann die Alleinsorge nicht als ultima ratio verstanden werden, so dass der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge grundsätzlich nicht der Vorrang gegenüber der Einzelsorge zukommt (OLG Hamm, FamRZ 1998, 39). Allein der Umstand, dass ein Elternteil mit den gemeinsamen Kindern in seine Heimat ins Ausland umsiedeln will, rechtfertigt es nicht, ihm die beantragte Übertragung des Personensorgerechts zu verweigern. Für die Sorgerechtsentscheidung ist vielmehr entscheidend darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten dient (OLG Köln, FamRZ 2006, 1825).

Wohl des Kindes bedeutet Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Entscheidend sind allein die Belange des Kindes, nicht moralische Anrechte eines Elternteils. Nach dem Förderungsprinzip erhält derjenige Elternteil die elterliche Sorge, von dem das Kind für den Aufbau seiner Persönlichkeit die meiste Unterstützung erwarten kann, welcher Elternteil also für das Kind die stabilere und zuverlässigere Bezugsperson zu sein verspricht (OLG Ffm, FamRZ 1994, 920). Dabei kommt es weniger auf die Vor- oder Ausbildung als auf die Bereitschaft an, das Kind zu sich zu nehmen und die Verantwortung für seine Erziehung und Versorgung zu tragen. Gegebenfalls ist sogar der emotionalen Förderung der Vorzug vor schulischer Förderung einzuräumen (OLG Bamberg, FamRZ 1980 ,484).

Dem Antragsgegner ist zuzustimmen, dass durch den Wegzug der Kinder nach peru seine persönlichen Beziehungen zu den Kindern beeinträchtigt werden und auch die Prägung durch die deutsche Kultur von anderen Einflüssen überlagert wird. Es kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Antragsgegner seit Trennung im Februar 2007 keinen Unterhalt für seine Familie zahlt. Auf den Vorhalt im Termin am 28.02.2008 hat er ziemlich ungerührt erklärt, er könne keine abhängige Stelle antreten, weil er eine Firma mit 10 Mitarbeitern führe, für die er zu sorgen habe. Die Kinder möchte er ganztägig im Kindergarten unterbringen.

Ein Regelungsbedürfnis hinsichtlich der elterlichen Sorge ergibt sich ohne Weiteres aus dem Streit der Eltern, ob die Kinder in Deutschland zu verbleiben haben oder ob es einem Elternteil erlaubt ist, zusammen mit den Kindern ins ferne Ausland zu ziehen, und der Tatsache, dass es den Eltern an einem Mindestmaß an Übereinstimmung bzw. Kooperationsbereitschaft fehlt, das es gestatten würde. In Anbetracht der großen Entfernung scheint dies auch nicht praktikabel zu sein.

Beabsichtigt ein Elternteil wie im vorliegenden Fall die Antragstellerin die Umsiedlung ins Ausland, so steht dem Elternrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinen Kindern aus Art. 6 GG das Rechts des antragstellenden Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG entgegen, das anderenfalls in unangemessener Weise tangiert würde, wenn man wegen eines solchen Umzugs aus grundsätzlichen Erwägungen generell eine Sorgerechtsübertragung auf ihn verbieten würde. Das verfassungsrechtliche Prinzip der praktischen Konkordanz gebietet es, die Grundrechte beider Eltern zu optimaler Wirksamkeit erlangen zu lassen und einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen weitestgehende Wirksamkeit erlangt.

Es müssen beachtenswerte Gründe vorgetragen werden, die es rechtfertigen, dass der antragstellende Elternteil ins Ausland verzieht, wie z.B. der Umzug eines Ausländers in seine Heimat. Bestehen dort soziale Bindungen, in die die Kinder mit einbezogen werden ist dies bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen (OLG Köln, FamRZ 2006, 1625 1626).

Ein solch triftiger Grund kann dann vorliegen, wenn der aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehende, die Kinder bisher allein betreuende und versorgende Elternteil die Entscheidung des Umzugs deswegen trifft, um seine berufliche Zukunft und seine und der Kinder wirtschaftliche Existenz zu sichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bindungen der Kinder an diesen Elternteil eng sind und auch im Ausland die seelisch-geistige Entwicklung der Kinder gesichert erscheint, andererseits die wirtschaftliche und soziale Situation des anderen Elternteils in Deutschland fraglich ist.

Dies wird auch von der Verfahrenspflegerin vollkommen verkannt. Im vorliegenden Fall sorgt die Antragstellerin seit Trennung der Parteien weitestgehend alleine für die Kinder. Es kann unterstellt werden, dass die Kinder an ihrem Vater hängen und ein gutes Verhältnis zu ihm haben, weshalb auch die Erholung eines familienpsychologischen Gutachtens entbehrlich ist.

Des Weiteren wird unterstellt, dass die Trennung der Kinder vom Vater für diese belastend ist.

Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen, dass ihre familiäre und finanzielle Situation im Falle einer Rückkehr nach Peru gesichert ist. Beide Kinder haben einen Kindergartenplatz in der Deutsch-Peruanischen Schule, sie selbst könne ihr abgebrochenes Studium beenden, während sie in Deutschland als ungelernte Verkäuferin arbeiten müsste.

Auch wenn die gute finanzielle Situation der Antragstellerin in Peru derzeit nur auf dem Wohlwollen der Verwandten beruht, ist sie viel besser als in der Bundesrepublik, wo die Antragstellerin Sozialhilfe bezieht.

Der Antragsgegner hat im Laufe des Verfahrens und beim Anhörungstermin gezeigt, dass er vor allem seine eigenen Interessen gewahrt wissen will, während ihm das Wohl seiner Kinder nicht so wichtig ist; denn er findet es vollkommen in Ordnung, dass seine Familie von der öffentlichen Hand lebt und dass die beiden relativ kleinen Kinder ganztägig fremd betreut werden. Er neigt stark zum Selbstmitleid und will seine Rechte an den Kindern durchsetzen. Er kann sich durchaus vorstellen, dass die Kinder von ihrer Mutter getrennt und von seiner neuen Lebensgefährtin, die selbst ein 5-jähriges Kind hat, betreut werden. Dies widerspricht jedoch nach Überzeugung des Senats in eklatanter Weise dem Kindeswohl. In der Heimat der Mutter werden die Kinder in eine Großfamilie mit Tanten, Onkeln und Großeltern integriert. Der Kontakt zum Vater kann durch Besuche und Telefonate aufrechterhalten werden.

Unter den gegebenen Umständen ist die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge während des dauerhaften Auslandsaufenthalts der Mutter die einzig sinnvolle Regelung, die auch dem Kindeswohl entspricht. Der Antragstellerin kann der Wegzug in ihre Heimat nicht versagt werden, nachdem die Ehe mit dem Antragsgegner gescheitert ist und sie sich in Deutschland isoliert fühlt.

Der Antragsgegner wusste, dass er eine Ausländerin heiratet, die unter Umständen wieder in ihre Heimat zurückkehren würde. Die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter und Antragstellerin ist unter Wahrung des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs gerechtfertigt, um die Kontinuität der Beziehung der Kinder zu ihrer Hauptbezugsperson sicherzustellen (OLG München, JAmt 2002, 48).

Zum Recht des betreuenden Elternteils auf Freizügigkeit gehört es grundsätzlich auch, den Wohnsitz im Ausland zu begründen. Die Achtung des Familienlebens im Sinne der EMRK erfordert nicht die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Grundsätzlich ist die elterliche Sorge für kleine Kinder auf den Elternteil zu übertragen, bei dem die Kontinuität der Betreuung am besten sichergestellt werden kann und zu dem die Kinder nach den Umständen die stärkeren Bindungen aufweisen (OLG Frankfurt/M., FamRZ 2007, 759).

Dies ist im vorliegenden Fall unbestritten die Mutter, die die Kinder seit Geburt betreut. Auch wenn der Antragsgegner nunmehr plötzlich Defizite im Erziehungsverhalten der Mutter festgestellt haben will, konnten diese nicht verifiziert werden. Die Antragstellerin hat vielmehr nachgewiesen, dass sie sich gut um das Wohl der Kinder kümmert.

 

3. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 13 a I S. 1 FGG, 3 Nr. 1 KostO. Die Entscheidung über den Gegenstandswert folgt aus den §§ 23 I RVG, 30 II, 131 II KostO.

4. Gründe für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor, §§ 621 e II, 543 II, 544 ZPO. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die weder von grundsätzlicher Bedeutung ist noch der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben in ähnlich gelagerten Fällen ebenso entschieden.

 

OLG München, Beschluss vom 09.05.2008

12 UF 1854/07

AG München

524 F 6956/07

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

So ein Beschluss wie ihn der 12. Zivilsenat - Familiensenat getroffen hat, ist doch unter fiskalischen Gesichtspunkten sehr zu begrüßen. Der Vater hat kein Geld für den Unterhalt der Kinder, so dass die Versorgung der Kinder bei einem Verbleib in Deutschland auf den Steuerzahler zukäme. Die Frau kann man ja schließlich nicht zum Arbeiten anhalten, denn dann hätten wir ja Zustände wie in der DDR wo die meisten Frauen berufstätig waren und sich nebenbei auch noch um ihre Kinder gekümmert haben.

Für den Unterhalt der Kinder müssten also die deutschen Steuerzahler aufkommen, dies sind aber auch die zuständigen Richter/innen beim 12. Zivilsenat - Familiensenat. Warum sollten diese aber ihr mühsam verdientes Geld  für Kinder ausgeben, die, wenn sie denn in Peru leben würden, den deutschen Steuerzahler nichts kosten?

Darum danken wir - deutschen Steuerzahler/innen - den beschlussfassenden Richter/innen beim 12. Zivilsenat - Familiensenat ganz herzlich für das von ihnen beschlossene Steuersparmodell.

Ob der Vater seine Kinder jemals wieder sehen wird - wenn sie erst in Peru leben, steht in den Sternen. Aber das muss ja auch nicht sein, so kann er sich voll seiner Firme widmen und hohe Gewinner erwirtschaften, für die dann wieder Steuern bezahlt werden müssen. Von diesen Steuern aber kann der Staat die hohen Richterbesoldungen bezahlen. Das ist doch sehr schön - oder?

Im übrigen kann der Vater sich ja, sobald die Mutter mit den Kindern auf Nimmerwiedersehen nach Peru verschwunden ist an das für ihn örtlich zuständige Jobcenter wenden, denn dieses ist verpflichtet, die Umgangskosten zu übernehmen, so sie der Vater nicht selber aufbringen kann. Damit wären wir dann wieder beim deutschen Steuerzahler, der die Zeche des 12. Zivilsenat - Familiensenat zu bezahlen hätte. 

Wer da meint, der Beschuss des 12. Zivilsenat - Familiensenat wäre nur wegen einer tiefen narzisstischen Kränkung der urteilenden und schwer arbeitenden Richter, ob des ihnen widerborstig erscheinenden Vaters, entstanden, der irrt sicher gewaltig denn bekanntlich gibt es keinen einzigen Richter in Deutschland, der eine narzisstische Charakterstruktur aufweisen würde. Oder haben Sie schon mal einen Richter gesehen, der während der Gerichtsverhandlung ständig in den Spiegel guckt? 

 

 

 

 


 

 

 

Streit der Eltern über Wohnsitz des Kindes

OLG München, Beschluss vom 25. 1. 2008 - 12 UF 1776/07 - Wohnsitz des Kindes

Streit der Eltern über Wohnsitz des Kindes

BGB §§ 11, 1628 I, 1671

 

Der Streit, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind seinen Erstwohnsitz hat, kann nicht über das Verfahren gem. § 1628 I BGB, sondern nur in einem Sorgerechtsverfahren gem. § 1671 BGB geklärt werden.

 

OLG München, Beschluss vom 25. 1. 2008 - 12 UF 1776/07

Zum Sachverhalt: 

Die Parteien sind die Eltern des Kindes T (geb. 21. 2. 1995). Sie leben dauernd voneinander getrennt. Die elterliche Sorge über den Sohn steht ihnen gemeinsam zu. T lebt abwechselnd beim Vater und bei der Mutter. Er besucht die Schule am Wohnsitz der Mutter in K. Über die Besuche beim Vater entscheidet er selbst. Der

Vater und Ag. bezieht Leistungen nach dem SGB II, wobei er mit dem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft gegenüber der ARGE angegeben hat und ihn mit erstem Wohnsitz bei sich angemeldet hat. Die Mutter und Ast. wurde daraufhin von der ARGE zur Leistung von Barunterhalt für den Sohn aufgefordert. Die Parteien streiten daher über die Anmeldung des Erstwohnsitzes für den Sohn. Jede Partei behauptet, T lebe überwiegend bei ihr.

Das AG - FamG - hat auf Antrag der Mutter mit Beschluss vom 7. 11. 2007 die Befugnis zur Entscheidung, wo der gemeinsame Sohn seinen Erstwohnsitz nach dem Meldegesetz hat, sowie die Befugnis, dies dem Einwohnermeldeamt gegenüber mitzuteilen, allein auf die Mutter und Ast. übertragen. Auf die Beschwerde des Vaters wurde der Antrag der Mutter zurückgewiesen.

Aus den Gründen:

2. Nach § 11 BGB teilt ein minderjähriges Kind den Wohnsitz seiner Eltern. Leben die Eltern getrennt, hat das Kind bis zu einer Entscheidung gem. § 1671 BGB einen doppelten Wohnsitz. Die Eltern können eine abweichende Bestimmung treffen. Sind sie sich darüber einig, dass das Kind auf Dauer bei einem Elternteil bleiben soll, hat das Kind nur bei diesem seinen Wohnsitz (BGH, NJW-RR 1994, 322). Bloßes Dulden des Aufenthalts beim anderen Ehegatten genügt aber nicht.

Im vorliegenden Fall streiten die Eltern darüber, bei wem der Sohn T überwiegend lebt. Eine Einigung über den Lebensmittelpunkt des Kindes kam nicht zu Stande. Damit teilt der Sohn T den Wohnsitz beider Eltern und hat daher einen doppelten Wohnsitz, bis in einem Verfahren über die elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht eine Entscheidung getroffen worden ist.

Das vorliegende Verfahren ist deshalb nicht geeignet, diese Frage zu klären. Die familiengerichtliche Entscheidungskompetenz ist in § 1628 I BGB auf „einzelne Angelegenheiten oder eine bestimmte Art von Angelegenheiten“ begrenzt. Die genaue Grenzziehung ist schwierig. Je weiter man den Anwendungsbereich des § 1628 BGB fasst, desto näher geraten die Wirkungen einer nach § 1628 BGB ergangenen Entscheidung an einen Teilentzug der elterlichen Sorge. Vor einen Teilentzug setzt das BGB jedoch in den §§ 1666f. BGB deutlich höhere Hürden als vor die Einzelentscheidung nach § 1628 BGB. Um diese strengen Voraussetzungen der §§ 1666f. BGB nicht auszuhöhlen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich des § 1628 BGB eng zu fassen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 506 = FamRZ 2001, 186).

Die Anrufung des FamG steht den Eltern nur dann offen, wenn die Regelung der streitigen Angelegenheiten „für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“. Mit diesem Erfordernis soll verhindert werden, dass die Eltern auch wegen belangloser Meinungsverschiedenheiten das FamG anrufen und ihre Verantwortung auf dieses abwälzen. Ob eine Angelegenheit erhebliche Bedeutung hat, hängt nach dem Gesetzeswortlaut von den Auswirkungen auf das Kind ab. Jedenfalls kann man die erhebliche Bedeutung nicht allein deshalb bejahen, weil sich die Eltern nicht einigen können.

Streiten die Eltern jedoch wie im vorliegenden Fall um Fragen, deren Regelung ohne erhebliche Bedeutung für das Kind ist, hat das Gericht eine Entscheidung abzulehnen, weil andernfalls die elterliche Sorge nicht mehr bei den Eltern, sondern beim Richter läge. Solche Konflikte bleiben daher unentschieden mit der Folge, dass jeder Elternteil gegenüber den vom anderen geplanten Maßnahmen in Bagatellsachen eine Art Vetorecht hat (Huber, in: MünchKomm, 4. Aufl., § 1628 Rdnr. 15).

Hier geht es unzweifelhaft nicht um Belange des Kindes, sondern um finanzielle Interessen beider Eltern. Der Sohn lebt entsprechend seinem eigenen Wunsch entweder bei der Mutter oder (wohl weniger oft) beim Vater. Über die Anzahl der Tage, die T bei einem Elternteil verbringt, herrscht ebenfalls keine Einigkeit.

Jedenfalls sind die Belange des Sohnes nicht tangiert, so dass der Beschluss des AG aufzuheben war. Die Eltern müssen in einem Verfahren nach § 1671 BGB vom AG - FamG - klären lassen, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht; dementsprechend steht dann fest, wer Betreuungsunterhalt leistet und wer barunterhaltspflichtig gegenüber dem Sohn ist.

 

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OLG München: Streit der Eltern über Wohnsitz des Kindes NJW-RR 2008 Heft 22 1535 

Anmerkung:

Zum Wohnsitz eines Kindes bei längerem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung s. KG, BeckRS 2007, 65283. Vgl. zur Barunterhaltspflicht bei abwechselnder Betreuung des Kindes BGH, NJW 2007, 1882.

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Warum einfach, wenn es auch umständlich geht, mag man sich am 12. Zivilsenat - Familiensenat gedacht haben und empfiehlt zur Lösung des Problems, einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, grad so, als ob jemand über Zahnschmerzen klagt und der Zahnarzt vorschlägt, ihm alle Zähne rauszuziehen, danach kann logischerweise auch kein Zahn mehr schmerzen, weil keiner mehr da ist.

Dabei geht es doch viel einfacher. Einfach gerichtlich eine Umgangsregelung herbeiführen und je nach dem Verhältnis der von den Eltern wahrgenommenen Betreuungszeiten, z.B. 10 zu 90, 30 zu 70 oder 50 zu 50 wird der Kindesunterhalt berechnet. Das ist doch kinderleicht und auch mit einem Zehnte Klasse Schulabschluss zu berechnen. Der vorherige Abschluss eines Jurastudiums ist dagegen reine Zeit- und Geldverschwendung.

 

 

 


 

 

Klagewelle

 

"Reform des Unterhaltsrecht: Anpassung von Unterhaltstiteln an die neue Rechtslage

Referent 

Dr. Hans-Ulrich Graba - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a.D. 

Autor des Buches "Die Abänderung von Unterhaltstiteln"

 

...

Seit 1. Januar 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht: Durch eine geänderte Rangfolge und einen neuen Betreuungsunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder soll das Kindeswohl gefördert werden.

Im Rahmen der Stärkung nachehelicher Eigenverantwortung muss der betreuende Elternteil prinzipiell früher eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Es ist damit zu rechnen, dass den Gerichten eine Klagewelle zur Abänderung von Unterhaltstiteln bevor steht. 

Die Befristung des Unterhalts aus Billigkeitsgründen wird zu einer zentralen Frage in der Praxis. 

Erfahren Sie die praxiswichtigen Neuerungen und wie sie optimal auf die geänderte Rechtslage reagieren können. Ein Schwerpunkt des Seminars wird dabei auf der Abänderungsklage liegen.

Termine / Orte

22.01.08 München / Verlag C. H. Beck

...

Zeit: 14 bis 18 Uhr / 3,5 Zeitstunde nach § 15 FAO

Preis

210,- € zzgl. gesetzl.. MwSt"

 

 

Kommentar Väternotruf:

Einen Gewinner gibt es immer. Bei dieser Reform gibt es sogar zwei. Erstens unterhaltspflichtige Männer, die nach einer Trennung für ihre arbeitsscheuen Ex-Frauen weiterhin das Geld rankarren mussten und natürlich wie fast immer auch die Rechtsanwälte, die nun recht kostenintensiv in der Rechtspraxis die Klagewelle dankbar abarbeiten. So ganz nebenbei profitiert auch noch der Weiterbildungsmarkt an der Reform, mit 210,- € zzgl. gesetzl.. MwSt  - ein wahrer Schnäppchenpreis - sind Sie für dreieinhalb Stunden dabei und können andächtig den Ausführungen von Dr.  Hans-Ulrich Graba lauschen. So ganz nebenbei unterstützten Sie damit sicher auch noch die Aufstockung der mageren Beamtenrente des Referenten. Das Jahr 2008 fängt also gut an.

 

 


 

 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1827/06 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn B...,

 

- Bevollmächtigte:

Anwaltskanzlei Zuck,

Vaihinger Markt 3, 70563 Stuttgart -

 

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 - 12 UF 767/06 -,

b) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11. Mai 2006 - 12 UF 767/06 -

und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Papier,

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und den Richter Hoffmann-Riem

 

am 26. September 2006 einstimmig beschlossen:

 

1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11. Mai 2006 – 12 UF 767/06 – verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

2. Dadurch werden der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 – 12 UF 767/06 - und der an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos.

3. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

4. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

I.

1

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Umgangsregelung, die zurzeit keine Übernachtung und keine Ferienaufenthalte seines dreijährigen Kindes bei ihm vorsieht.

2

1. Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Juni 2003 geborenen Sohnes. Dieser ist aus der 2002 zwischen dem Beschwerdeführer und der Kindesmutter geschlossenen Ehe hervorgegangen. Der Beschwerdeführer und die Kindesmutter leben seit Juni 2005 dauernd getrennt und haben die elterliche Sorge für das Kind weiterhin gemeinsam inne. Der Beschwerdeführer wohnt etwas mehr als 130 Kilometer vom Wohnsitz der Kindesmutter entfernt.

3

a) Mit - nicht angegriffenem - Beschluss vom 27. Januar 2006 hat das Amtsgericht Rosenheim dem Beschwerdeführer das Recht eingeräumt, mit seinem Sohn alle 14 Tage sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr und ab April 2006 am ersten und dritten Wochenende im Monat von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr Umgang zu pflegen. Die Bedenken der Mutter, dass der Beschwerdeführer mit der Betreuung des zweieinhalbjährigen Sohnes nicht zurechtkomme, teile das Gericht nicht. Ein Kind dieses Alters habe ausreichende Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen, etwaige diesbezügliche sprachliche Defizite seien nicht vorgetragen. Der Vater habe in seiner Wohnung auch ein eingerichtetes Kinderzimmer. Die Vorwürfe der Kindesmutter, der Beschwerdeführer zeige ein das Kindeswohl beeinträchtigendes sexuelles Verhalten, seien im Einzelnen nicht aufklärbar. Es spreche nichts dafür, dass der Beschwerdeführer selbst für den Fall entsprechender sexueller Neigungen nicht in der Lage wäre, sich in Anwesenheit des Kindes entsprechend zu zügeln.

4

b) Diesen Beschluss haben die Kindesmutter mittels Beschwerde, der Beschwerdeführer mit Anschlussbeschwerde angefochten. Auf den gleichzeitig mit der Beschwerde gestellten Antrag der Kindesmutter hat das Oberlandesgericht München mit – nicht angegriffener – einstweiliger Anordnung vom 15. März 2006 die Vollziehung des amtsgerichtlichen Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt, soweit ab April 2006 ein Umgang mit Übernachtung angeordnet wurde.

5

c) Nach Anhörung der Kindeseltern durch den vorbereitenden Einzelrichter beließ es das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 11. Mai 2006 bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes bei dem durch das Amtsgericht Rosenheim angeordneten Umgang "zweimal monatlich am Sonntag". Ab Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes gewährte das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer Umgang an jedem ersten und dritten Wochenende im Monat von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr, erstmals am dritten Wochenende des Monats Juni 2007. Zusätzlich regelte das Gericht einen Feiertagsumgang. Ab Einschulung des Kindes ordnete das Gericht auch einen Ferienumgang an.

6

Zentrales Problem des Umgangsstreites sei hier die Frage der Übernachtung des Kindes bei seinem Vater. Bei einem noch nicht einmal dreijährigen Kind spreche keine Vermutung dafür, dass die Übernachtung beim Umgangsberechtigten dem Kindeswohl diene. Vielmehr sei eine sorgfältige Einzelfallabwägung vorzunehmen und im Zweifel gegen den betreuenden Elternteil keine Übernachtung anzuordnen, wenn nachvollziehbare Gründe hiergegen vorgebracht würden. Das von der Kindesmutter behauptete Sexualleben des Beschwerdeführers stehe Übernachtungen des Kindes bei diesem nicht entgegen. Die Kindesmutter sei jedoch der Auffassung, dass Übernachtungen jetzt und in absehbarer Zukunft dem Kind schaden würden. Die Eltern lebten noch nicht lange getrennt und die Trennung sei sehr konfliktbeladen. Der Senat vermöge deshalb nicht auszuschließen, dass Übernachtungen im jetzigen Zeitpunkt dem Kind eher schaden als nützen würden. Andererseits erscheine ein Abwarten damit bis zum vierten Geburtstag des Kindes ausreichend. Das Kind habe so genügend Gelegenheit, sich an die Umgebung beim Vater zu gewöhnen und die Kindesmutter habe so genügend Zeit, das Kind hierauf vorzubereiten. Kürzere Umgangsintervalle festzulegen habe der Senat erwogen, jedoch als unpraktikabel und dem Beschwerdeführer kaum zumutbar verworfen, da dieser für einen Umgangstag ca. 500 Kilometer Fahrtstrecke zu bewältigen habe. Solange das Kind noch nicht zur Schule gehe, sei die Anordnung eines Ferienumgangs nicht angezeigt.

7

d) Die hiergegen vom Beschwerdeführer erhobene Anhörungsrüge wies das Oberlandesgericht München mit - angegriffenem - Beschluss vom 20. Juni 2006 zurück. Zugleich fasste es den Tenor seines Beschlusses vom 11. Mai 2006 "klarstellend" dahingehend neu, dass der Umgang "an jedem zweiten Sonntag im Monat" stattfindet.

8

2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG. Ferner beantragt er den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, dass es bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren bei dem Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 27. Januar 2006 verbleibe.

9

3. Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung des Freistaates Bayern und der Kindesmutter Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, letztere hat die angegriffene Entscheidung verteidigt.

II.

10

Die zulässige Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93 c Abs. 1 BVerfGG).

11

1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. Mai 2006 verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.

12

a) Das Umgangsrecht eines Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl.BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.> ). Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl.BVerfGE 31, 194 <206> ). Können sich Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl.BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187> ). Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 – 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 <663>; vom 5. Februar 2002 – 1 BvR 2029/00 -, FamRZ 2002, S. 809; vom 9. Juni 2004 – 1 BvR 487/04 –, FamRZ 2004, S. 1166 <1167>). Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt, wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 – 1 BvR 692/92 -, a.a.O.). Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl.BVerfGE 31, 194 <209 f.>).

13

Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl.BVerfGE 18, 85 <92 f.>). Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 <145> m.w.N.). Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den umgangsberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird; hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2002 – 1 BvR 2029/00 –, a.a.O.).

14

Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 <182>); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl.BVerfGE 84, 34 <49> ). Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl.BVerfGE 31, 194 <210> ). Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen. Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl.BVerfGE 55, 171 <182> ). Zwar ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um den Willen des Kindes zu ermitteln. Das Beschwerdegericht ist daher verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl.BVerfGE 55, 171 <182> ). Wenn es aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absieht, muss es anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 18. Januar 2006 – 1 BvR 526/04 -, FamRZ 2006, S. 605 <606>).

15

b) Diesen Maßstäben hält die angegriffene Entscheidung nicht stand. Soweit das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer Übernachtungs- und Ferienumgänge mit seinem Sohn versagt hat, hat es weder die materielle Bedeutung des Elternrechts noch seine Ausstrahlung auf die Verfahrensgestaltung hinreichend berücksichtigt.

16

aa) Das Oberlandesgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2006 zu der Frage eines Ferienumgangs des Beschwerdeführers mit seinem Kind nur ausgeführt, solange das Kind noch nicht zur Schule gehe, sei die Anordnung eines Ferienumgangs "nicht angezeigt". Dieses Postulat wird nirgends näher begründet, auch nicht in dem die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss vom 20. Juni 2006. Hierzu hätte indes Anlass bestanden, weil der Beschwerdeführer in seiner Anhörungsrüge gerade bemängelt hatte, dass die Aussage, eine Ferienregelung sei nicht angezeigt, keine Begründung sei. Es ist angesichts der fehlenden Begründung nicht ersichtlich, ob das Oberlandesgericht berücksichtigt hat, wie weit reichend ein Ausschluss eines Ferienumgangs bis zur Einschulung des Kindes den Beschwerdeführer in seinem Elternrecht beschränkt, und dass diese Entscheidung - hätte sie Bestand - noch für mehrere Jahre nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB und damit nur dann abänderbar ist, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

17

Auch die Begründung des Oberlandesgerichts für den Ausschluss von Übernachtungen des Kindes beim Beschwerdeführer bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

18

Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass es sich in der in Rechtsprechung und Literatur streitig beurteilten Frage von Übernachtungen eines noch nicht eingeschulten Kindes beim Umgangsberechtigten der Ansicht anschließe, die dies von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig mache. Im vorliegenden Fall lebten die Eltern noch nicht lange getrennt und die Trennung sei sehr konfliktbeladen. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass die Argumente der Kindesmutter nur vorgeschoben seien, das Kind sei durch die Trennung der Eltern schon sehr belastet, habe einen Rückfall in der Sauberkeitserziehung erlitten und sei Fremdübernachtungen nicht gewohnt; er komme jede Nacht zu ihr ins Bett, brauche Ruhe, Kontinuität und Bezugssicherheit, wozu zum Beispiel die Einschlaf- und Aufwachrituale dienten. Die Einwände seien jedoch "plausibel" und es sei "allgemein bekannt", dass derartige Verhaltensweisen bei Kindern in diesem Alter anzutreffen seien. Das Gericht vermöge "deshalb nicht auszuschließen, dass Übernachtungen im jetzigen Zeitpunkt dem Kind eher schaden als nützen würden".

19

Diese Argumentation greift indessen von Verfassungs wegen zu kurz. Sie berücksichtigt die Bedeutung des Elternrechts des Beschwerdeführers unzureichend.

20

Bereits die vom Oberlandesgericht gewählte Formulierung lässt besorgen, dass es davon ausgegangen sein könnte, ein Übernachtungsumgang eines Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil müsse schon dann ausgeschlossen werden, wenn lediglich möglich ist, dass die Übernachtung dem Kind eher schadet als nützt. Dies würde die Anforderungen, die an die im Rahmen der Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 BGB erforderliche Interessenabwägung zu stellen sind, verkennen, weil das Gericht sich mit der bloßen Möglichkeit überwiegender Nachteile für das Kind begnügt, ohne der Frage weiter nachzugehen.

21

Das Oberlandesgericht hat ferner zwar die nicht unerhebliche Entfernung des Wohnorts des Beschwerdeführers von dem der Kindesmutter in seiner Entscheidung angesprochen. Hierauf gestützt hat es aber ausdrücklich die Alternative verworfen, "kürzere Umgangsintervalle…z.B. einmal wöchentlich" anzuordnen, weil ihm dies "unpraktikabel" und dem Beschwerdeführer "kaum zumutbar" erschien. Diese Begründung lässt eine Befassung einerseits damit vermissen, ob auch der Beschwerdeführer eine solche Regelung als unzumutbar empfunden hätte, andererseits, ob nicht gerade die Fahrtzeiten für einen Umgang mit Übernachtung streiten könnten. Denn vorliegend bleiben Beschwerdeführer und Kind nach Abzug der Reisezeit nur noch etwa fünf Stunden Umgangszeit alle 14 Tage, was einer faktischen Umgangseinschränkung zumindest sehr nahe kommt und die Regelung in die Nähe einer Umgangsrechtsbeschränkung nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB rückt, die aber nur zulässig ist, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist.

22

Der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist auch nicht zu entnehmen, ob das Oberlandesgericht geprüft hat, welche positiven Auswirkungen Übernachtungsumgänge für das Kind haben könnten, ob also deren Durchführung mittelfristig nicht auch zur Entspannung der Situation und damit zur Entlastung des Kindes beitragen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 – 1 BvR 487/04 -, a.a.O., S. 1167).

23

bb) Das Oberlandesgericht hat ein Verfahren gewählt, das nicht dazu geeignet war, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu schaffen.

24

Es hat aus den von der Kindesmutter geschilderten Verhaltensweisen des Kindes den Schluss gezogen, dass ein Übernachtungsumgang dem Kind eher schadet als nützt. Dabei ist das Oberlandesgericht möglichen alternativen Ursachen für diese Verhaltensweisen nicht weiter nachgegangen, was indes geboten gewesen wäre. Dies hätte nicht zwingend durch Einholung eines Sachverständigengutachtens geschehen müssen. Aber das Oberlandesgericht war zumindest gehalten, den tatsächlichen Willen des Kindes zu ermitteln. Zwar hat dieser bei einem Kleinkind eher geringes Gewicht in Bezug auf eine etwaige Selbstbestimmung des Umfangs seines Umgangs mit dem umgangsberechtigten Elternteil. Jedoch könnte ein etwaiger dahingehend vom Kind ausdrücklich oder indirekt geäußerter Wunsch Ausdruck von Bindungen zum Beschwerdeführer sein, die es geboten erscheinen lassen können, auch Übernachtungsumgänge anzuordnen. Diesen Willen hätte das Oberlandesgericht durch eine Anhörung des im Entscheidungszeitpunkt fast drei Jahre alten Kindes (vgl. dazuBVerfGE 55, 171 <182> ), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2005 – 1 BvR 1986/04 -, FamRZ 2005, S. 1057 <1058>). Jedenfalls die Bestellung eines Verfahrenspflegers hätte umso näher gelegen, als das Jugendamt schon in seiner Stellungnahme vom 28. Oktober 2005 angeregt hatte, dem Kind einen Verfahrenspfleger zu bestellen, weil das Kind durch die Konflikte der Eltern sehr belastet wirke, und auch das Oberlandesgericht selbst in den Gründen seiner Entscheidung ausführt, dass die Trennung sehr konfliktbeladen sei, was anhand des Akteninhalts und aufgrund der sehr massiven von der Kindesmutter gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe auch nachvollziehbar ist.

25

c) Der Beschluss vom 11. Mai 2006 beruht auf der festgestellten Verletzung des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht bei Beachtung der sich aus dem Elternrecht des Beschwerdeführers ergebenden Anforderungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.

26

2. Da der Beschluss vom 11. Mai 2006 schon Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt, kann dahinstehen, ob die Entscheidung darüber hinaus gegen Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG verstößt.

27

3. Mit der hiernach gebotenen Aufhebung des Beschlusses wird zugleich der angegriffene Beschluss vom 20. Juni 2006 gegenstandslos. Die auf § 95 Abs. 2 BVerfGG beruhende Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht gibt diesem auch Gelegenheit, bei seiner erneuten Entscheidung über das Umgangsrecht an den Wochenenden den Tenor eindeutig zu fassen.

28

4. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist mit der stattgebenden Entscheidung erledigt.

29

5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl.BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).

30

Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 93 d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).

 

Papier Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem

 

 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1827/06 vom 26.9.2006, Absatz-Nr. (1 - 30), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060926_1bvr182706.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 

 


 

 

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

Aktenzeichen: 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02

545 F 4156/98 AG München

 

 

In der Familiensache

XXXXX

gegen

YYYYY

 

wegen elterlicher Sorge

hier: Kostenansatz u.a.

 

erläßt der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts München, als Familiensenat, auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 26.07.2002 gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts München vom 10. und 12.07.2002

am 24.April 2003

folgenden

Beschluß

I. Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.07.2002 wird verworfen.

II. Die Kostenrechnung des Amtsgerichts München vom 06.02.2002 KSB 608020502105 wird dahingehend abgeändert, dass vom Antragsgegner an die Staatskasse zu zahlen sind 13.380,45 Euro.

III. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

 

 

Gründe:

 

I.

 

Mit Beschluss vom 10.07.2002 hatte das Amtsgericht die Sachverständigenentschädigung gemäß § 16 ZSEG festgesetzt. Mit Beschluss vom 10.07.2002 hat das Amtsgericht eine Kostenansatzerinnerung des Antragsgegners gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts München vom 06.02.2002 KSB: 608020502105 zurückgewiesen. Der Antragsgegner meint mit seiner Beschwerde gegen beide Beschlüsse, sämtliche Gutachten mit Ausnahme der Gutachten von Dr. SSSSSS seien unverwertbar. Darüber hinaus rügt er noch die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten mit Ausnahme der von Dr. SSSSSS in Rechnung gestellten Kosten.

 

II.

 

Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.07.2002 war als unzulässig zu verwerfen, da eine Sachverständigenentschädigung gemäß § 16 ZSEG nur das Verhältnis der Staatskasse zum Sachverständigen betrifft und daher nur der Sachverständige und der Vertreter der Staatskasse beschwerdeberechtigt sind (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ZSEG; vgl. auch Hartmann Kostengesetze 31. Aufl., § 16 ZSEG, Rn. 22 ff).

 

III.

Die Beschwerde vom 12.07.2002 ist teilweise begründet.

1. Zahlungspflicht des Antragsgegners.

a) § 2 Nr. 1 KostO

Im vorliegenden Fall ist § 2 Nr. 1 KostO und nicht § 2 Nr. 2 KostO einschlägig.

Nach altem Recht vor Inkrafttreten der Neuregelungen ab 01.07.1998 war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so dass beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interessenschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = FamRZ 1992, 1095). Inzwischen handelt es sich aufgrund der Neufassung des § 1671 BGB um ein Antragsverfahren im Sinne des § 2 Nr. 1 KostO, weil das Familiengericht lediglich auf Antrag eines Elternteils tätig werden kann. Ein Einschreiten von Amts wegen ist gemäß § 1671 Abs. 3 BGB nur noch nach anderen Vorschriften, z.B. nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Gefährdung des Kindeswohls möglich (Senat FamRZ 2001, 434 = JurBüro 2001, 97).

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte haftet der Antragsgegner für die Sachverständigenkosten, da er seinerseits auch Antragsteller hinsichtlich des gesamten Verfahrens ist, nachdem er seinerseits auch beantragt hat, dass ihm das alleinige Sorgerecht zuerkannt werden soll.

Der Antragsgegner kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Gutachten wohl mehr dem Wohl der Kinder entsprochen hätten und aufgrund des Amtsermittlungsprinzipes in Auftrag gegeben worden seien. Allein ausschlaggebend ist, dass der Antragsgegner durch seine Gegenanträge auch Antragsteller im Sinne von § 2 Nr. 1 KostO ist. Er haftet damit für alle Auslagen, die im Rahmen dieses Verfahrens dem Gericht entstehen. Nicht kommt es darauf an, wer innerhalb des Verfahrens Beweisanträge gestellt hat. Ein solcher Beweisantrag löst keine Kostenschuld aus (Korintenberg/Lappe, 14. Aufl., § " KostO, Rn. 14 Rohs/Waldner Ergänzungslieferung September 2000, § 2 KostO, Rn. 3). In gleicher Weise ist es unerheblich, ob das Gericht von sich aus ein Gutachten erholt hat oder auf Anregung einer der Beteiligten.

 

b) Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Staatskasse den Antragsgegner hinsichtlich der Sachverständigenkosten allein in Anspruch genommen hat. Der Antragstellerin wurde Prozeßkostenhilfe gewährt. Im Hinblick auf die Prozeßkostenhilfe kann die Staatskasse von der Antragstellerin die Zahlung der Sachverständigenkosten nicht verlangen. Der Antragsgegner haftet so mit alleine für die Sachverständigenkosten.

§ 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anzuwenden, da diese Bestimmung vorausgesetzt, dass aufgrund einer Kostenentscheidung der Gegner des Prozeßkostenhilfeberechtigten als Kostenschuldner bestimmt wird (Senat RPfl 92, 297). Im vorliegenden Fall haftet der Antragsteller jedoch kraft Gesetzes.

 

c) Aus der Kostengrundentscheidung des Oberlandesgericht München vom 21.12.2001 ergibt sich nicht, dass der Antragsgegner nur zur Hälfte für die Auslagen einzustehen hätte. Nach der Rechtsprechung des Senats war § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO in der Fassung vor dem 01.01.2002, die vorliegend einschlägig ist, dahingehend zu verstehen, dass diese Bestimmung lediglich eine Rechtsgrundlage für eine Kostenentscheidung hinsichtlich der Gerichtsgebühren, nicht aber hinsichtlich der Gerichtsauslagen darstellt (RPfl 1992, 297). Der Senat hat deshalb einen Kostenausspruch über die "Gerichtskosten" dahingehend verstanden, dass damit nur die Gerichtsgebühren geregelt sein sollen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich aus den Entscheidungsgründen eindeutig ergibt, dass auch über die Auslagen entschieden sein soll. Dafür gibt der Beschluss des 12. Familiensenats vom 21.12.2001 jedoch nichts her.

 

2. Verwertbarkeit des Gutachtens

Ein Anspruch gegen den Antragsgegner entfällt nicht wegen Unverwertbarkeit der Gutachten.

Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt die Haftung einer Partei für ein Sachverständigengutachten nur bei völliger Unverwertbarkeit des Gutachtens. Die Entschädigung eines Sachverständigen für die Erarbeitung eines Gutachtens ist grundsätzlich unabhängig davon, ob das Gutachten objektiv richtig ist und wie die Parteien oder das Gericht das Gutachten bewerten, so dass der Vergütungsanspruch insbesondere auch dann besteht, wenn das Gericht das Gutachten nicht für überzeugend erachtet und deshalb nicht zur Grundlage seiner Entscheidung macht. Bürgerlich rechtliche Vorschriften etwa aus Werk- oder Dienstvertragsrecht finden keine Anwendung, weil der Stellung des Sachverständigen als Richtergehilfen mit einer gewissen inneren Unabhängigkeit Rechnung getragen werden muss (RGZ 62, 54). Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Ausnahme bei völliger Unverwertbarkeit der Sachverständigenleistung, wobei diese auf seinem Verschulden beruhen muss (Senatsbeschluss vom 14.08.1997 - 11 WF 992/97 -). Angesichts dessen, dass der Amtsrichter sämtliche Gutachten seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und auch einige davon vom Oberlandesgericht herangezogen wurden, kann von einer vollständigen Unverwertbarkeit keine Rede sein. Es ist nicht Aufgabe eines Kostenansatzbeschwerdeverfahrens zu überprüfen, ob Gutachten, die die Gerichte der Hauptsache für verwertbar gehalten haben, auch wirklich verwertbar waren.

Unerheblich ist, dass die Gutachterkosten teilweise in Zusammenhang mit dem Vorwurf sexueller Belästigung durch den Antragsgegner entstanden sind. Für den Anspruch der Staatskasse ist nur ausschlaggebend, dass die Auslagen in einem Verfahren, in dem der Antragsgegner auch Antragsteller ist, entstanden sind. Das Gericht kann nicht wissen, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Es war auch berechtigt, diesen Vorwürfen nachzugehen, da ohne den Versuch einer Klärung dieser Frage eine vernünftige Entscheidung zum Umgangsrecht des Antragsgegners mit seinen beiden Söhnen nicht möglich war. Einen Grundsatz, dass das Opfer einer Verleumdung der Staatskasse gegenüber keine Kosten zu tragen habe, gibt es nicht. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Antragsteller Opfer einer Verleumdung war.

 

3. Soweit der Antragsgegner sich darauf beruft, dass ihn die Kostenhaftung existentiell treffe, ist darauf hinzuweisen, dass dies im Kostenbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden kann. Es bleibt dem Antragsgegner überlassen, Stundungs- bzw. Ratenzahlungsanträge an die Justizkasse zu stellen.

 

4. Höhe der Kosten

Hinsichtlich der Höhe hatte sich das Gericht nur mit den Rechnungen der GWG und der Heckscher-Klinik auseinanderzusetzen. Die Beschwerde richtet sich nicht gegen die Rechnung von Dr. SSSSSS.

 

5. Stundensatz

a) Aufgrund des neuen Sachvortrags stellt der Senat in Abweichung von seinem Beschluss vom 01.07.2002 im vorliegenden Fall nicht auf die Tätigkeit der GWG, sondern auf die Tätigkeit jedes einzelnen Gutachters ab (ebenso im Beschluss vom 24.04.2003 - 11 WF 1592/02 -).

Hinsichtlich der einzelnen Gutachter gilt folgendes:

 

b) Dr. Salzgeber und Dr. Stadler

Beide haben nicht ausreichend vorgetragen, dass sie zumindest 70 % ihrer Berufseinkünfte als gerichtliche oder außergerichtliche Sachverständige erzielen.

Aus dem Vorbringen von Dr. Salzgeber im Schriftsatz vom 04.09.2002 ergibt sich, dass die GWG, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter seinerzeit die Doktoren Salzgeber und Stadler waren, umfangreiche Leistungen für die mit ihr zusammenarbeitenden Gutachter erbringt. Es werden Räume, Geräte und Literatur zur Verfügung gestellt, Büroarbeit wird teilweise für die Sachverständigen erledigt. Hinzukommen Einarbeitung in die forensische Psychiatrie, Hilfe bei der Akquisition, Durchführung von Fachtagungen, Seminaren, Supervisionen, Gestaltung einer Homepage im Internet. Hierfür erhielt die GWG, wie gerichtsbekannt ist, von den Sachverständigen 40 % des Umsatzes. In dem Schreiben heißt es weiter, dass bei stabiler Auftragslage es zu einem gewissen Überschuß kommen kann. Mangels näherer Angaben ist es möglich, dass diese Einkünfte derart hoch sind, dass die beiden Sachverständigen ihre Berufseinkünfte nicht zu mindestens 70 % aus ihrer Sachverständigentätigkeit herleiten.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeiten der beiden Sachverständigen, die sie für die GWG und nicht unmittelbar zur Erstellung von Sachverständigengutachten erbringen, nicht Tätigkeiten als gerichtliche oder außergerichtliche Sachverständige im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 1 b ZSEG sind. Es handelt sich dabei um Unterstützung und Ausbildung von Sachverständigen, aber nicht um eigentliche Sachverständigentätigkeiten.

 

c) Sachverständiger ZZZZZZ

Der Sachverständige hat erklärt, zu über 95 % als Sachverständiger für das Gericht tätig zu sein. Es ist ihm daher ein Zuschlag in Höhe von 50 % zuzuerkennen.

 

d) Sachverständiger WWWWWW

Aufgrund dessen Erklärung ist ein Zuschlag von 50 % , anzuerkennen.

 

e) Heckscherklinik

Insoweit wird kein Zuschlag geltend gemacht.

 

6. Stundenzahl

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist unter dem Begriff "erforderliche Zeit" im Sinne von § 3 Abs. 2 ZSEG derjenige Zeitaufwand zu verstehen, den ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität zur Beantwortung der Beweisfragen benötigt. Hiernach sind zwar weder die Angaben des Sachverständigen noch die von ihm tatsächliche aufgewendete Zeit schlechthin für die Entschädigung maßgebend. Indessen wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind. Ein Anlaß zur Nachprüfung, ob die vom Sachverständigen berechnete Zeit auch erforderlich war, wird in der Regel auch dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (Senat JurBüro 1982, 1228; Beschluss vom 19.10.1995 - 11 W 2415/95). Diese Auffassung wird auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten (vgl. etwa Kammergericht JurBüro 1994, 1066; OLG Düsseldorf 1986, 1688, OLG Frankfurt MDR 1987, 419).

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gilt für die geltend gemachten Rechnungen folgendes:

a) Rechnung der GWG vom 11.08.1999 über 3.630,78 DM bezüglich Gutachten vom 19.11.1998 Bl. 96 ff. (Dres. Salzgeber und Stadler).

Hinsichtlich dieser Rechnung gibt es zwei Positionen, die derartig überhöht erscheinen, dass eine Nachprüfung erforderlich erscheint.

Zu beanstanden ist die Position "Studium der Akten 3 Stunden". Einschließlich nachgereichter Schriftsätze umfaßte die Akte 60 Blatt und noch ein paar Anlagen. Auch wenn man berücksichtigt, dass der Sachverständige Dr. Stadler neben dem Sachverständigen Dr. Salzgeber die Akten noch einmal gelesen hat, so kommt allenfalls ein Zeitraum von 2 Stunden in Betracht. Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass der Sachverständige WWWWWW, der das Gutachten vom 22.04.1999 erstellt hat, für das Studium der Akten nur eine Stunde benötigt hat, obgleich sich die Akte inzwischen erweitert hatte.

Erheblich zu kürzen waren die 10 Stunden, die für die Gutachtenerstellung in Ansatz gebracht wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Auswertung des Datenmaterials bereits 2 Stunden berücksichtigt waren. Desweiteren setzt sich das Gutachten im Wesentlichen zusammen aus dem Lebenslauf des Antragsgegners, Angaben des Antragsgegners zu den Tatvorwürfen und einer Beschreibung des Untersuchungsvorgangs. Diese Vorgänge können, da davon auszugehen ist, dass bei der Exploration und bei der Untersuchung mitgeschrieben wurde, ohne weiteres herunterdiktiert werden. Die Auswertung konnte auch keine große Mühe mehr machen, nachdem für diese bereits 2 Stunden gesondert in Rechnung gestellt wurden. Das Gutachten umfaßt 33 Seiten, wobei teilweise das Beweisthema angegeben wird und Literaturhinweise enthalten sind.

Der Senat ist davon überzeugt, dass eine derartige Gutachtenserstellung von einem oder zwei Sachverständigen von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität in 6 Stunden erfolgt.

Damit sind insgesamt 18 Stunden anzusetzen.

 

b) Rechnung der GWG vom 07.03.1999 über 466,90 DM betreffend Stellungnahme vom 02.03.1999 (Stellungnahme 81. 93 ff., Rechnung I Dr. Salzgeber).

Hier hat der Sachverständige Salzgeber für die Auswertung eine Stunde und für die Stellungnahme zwei Stunden in Ansatz. Für die Lektüre von Prof. Dr. Undeutsch vom 01.02.1999 benötigt ein Leser, der nicht Sachverständiger ist, etwa 7 Minuten. Dabei gibt es viele allgemeine Ausführungen über die Zuverlässigkeit des Polygraphenverfahrens, das ein mit diesem Verfahren vertrauter Sachverständiger nur überfliegen muß. Betrachtet man sodann die 1 1/2 Seiten lange Stellungnahme, bei der jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass außer ein nochmaliges Überfliegen des eigenen Gutachtens von dem Sachverständigen Dr. Salzgeber weitere Recherchen erforderlich waren, so ist auszuschließen, dass ein durchschnittlicher Sachverständiger für alle Vorgänge zusammen 3 Stunden benötigt.

Vielmehr sind 1,5 Stunden = aufgerundet 2 Stunden in Ansatz zu bringen.

 

c) Rechnung der GWG vom 11.08.1999 über 5.816,96 DM. Gutachten des Sachverständigen ZZZZZZ vom 11.08.1999 (Gutachten Bl. 221 ff; Rechnung II 1).

Die in Rechnung gestellte Stundenzahl gibt keinen Anlass für eine Korrektur.

 

d) GWG Rechnung vom 11.08.1999 über 3.317,37 DM, Gutachten des Sachverständigen WWWWWW vom 22.04.1999 (Gutachten Bl. 139 ff, Rechnung II 3).

Diese Rechnung war angemessen.

 

e) GWG Rechnung vom 16.09.1999 über 898,74 DM – Teilnahme des Sachverständigen ZZZZZZ am Termin vom 14.09.1999 (Gerichtsprotokoll B1. 367 ff; Rechnung III).

Diese Rechnung ist nicht zu korrigieren.

 

f) Rechnung der Heckscher-Klinik vom 09.05.2001 über 9.898,90 DM. Gutachten von Frau Dr. SSSSSS und Dr. BBBBBB.

Das Gericht hat der mit der Begutachtung beauftragten Heckscher-Klinik mit Verfügung vom 21.08.2002, die am 22.08.2002 an die Heckscher-Klinik herausging, aufgegeben, ihre Rechnungen aufzugliedern, wobei genau angegeben wurde, weiche Gliederungspunkte zu beachten sind.

Hierauf ist bis heute keine Stellungnahme erfolgt. Dem Gericht wurde damit eine Überprüfung der Rechnungen unmöglich gemacht. Das Gericht hat deshalb einen Betrag zu Grunde gelegt, der mindestens erforderlich gewesen ist. Dabei hat es sich auch an der Entschädigung für Gutachten der GWG in der vom Gericht korrigierten Form orientiert.

Das Gericht hat deshalb einen Abschlag von 121 Stunden auf 85 Stunden hinsichtlich des Gutachtens vom 09.05.2001 vorgenommen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Seiten 8 - 37 des schriftlichen Gutachtens unnötig sind. Es ist kein Gesichtspunkt ersichtlich, nach dem es erforderlich wäre, dass in dem Gutachten noch einmal der allen Beteiligten ohnehin bekannte Inhalt des Aktes zusammengefaßt wird. Weiter war zu berücksichtigen, dass die Seiten 39 - 94 sich im wesentlichen mit der Wiedergabe von Aussagen und Vorgängen, ohne deren Bewertung, befaßt. Eine derartige Wiedergabe läßt sich anhand der Notizen relativ schnell abdiktieren.

 

g) Rechnung der Heckscher-Klinik vom 09.05.2001 über 1.778,80 DM. Ergänzungsgutachten von Dipl.-Psych. BBBBBB (Gutachten Bl. 873 ff; Rechnung VIII 1).

Hier gelten die gleichen Gründe wie bei der Rechnung über 9.898,90 DM.

Im Hinblick darauf, dass allerdings nicht erkennbar ist, dass unnötige Arbeiten ausgeführt wurden, war nur ein Abzug um 5 Stunden angebracht.

 

6. Rechnungen

Es ergeben sich damit folgende Abzüge in den Sachverständigenrechnungen

a) Rechnung der GWG vom 11.08. 1999

Die Sachverständigen haben einen Anspruch in Höhe

von 18 Stunden à 85 DM = 1.530,00 DM

Zuerkannt wurden 2.932,50 DM

abzuziehender Betrag 1.402,50 DM

b) Rechnung der GWG vom 07.03.1999

Der Sachverständige hat einen Anspruch von 2 Stunden

à 85 DM = 170,00 DM

zuerkannt wurden bislang 382,50 DM

abzuziehen sind somit 212,50 DM

c) Rechnung der Heckscher Klinik vom 09.65.2001 über 9.898,90 DM abzuziehen sind

36 Stunden à 75 DM = 2.700,00DM

Schreibgebühren für 29 Seiten x 4 DM = 116,00DM

abzuziehen sind 2.816,00 DM

d) Heckscherklinik vom 09.05.2001 über 1.778,80 DM

abzuziehen sind 5 Stunden à 75 DM = 375,00DM

insgesamt abzuziehen sind damit 4.806,00 DM

Der vom Antragsgegner der Staatskasse geschuldete Betrag reduziert sich damit um 4.806,00 DM = 2.457,27 Euro von bislang 15.837,72 Euro auf 13.380,45 Euro.

 

IV.

Einer Kostenentscheidung bedurfte es im Hinblick auf §§ 14 Abs. 7 KostO, 16 Abs. 5 ZSEG nicht.

 

 

 


 

 

 

Urteil zu Umgang - Umgangsvereitelung

 

OBERLANDESGERICHT (Braunhausen - Name des Ortes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) 

Aktenzeichen: 12 UF 1300/02

545 F 2822/00 AG  (Braunhausen - Name des Ortes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) 

 

 

In der Familiensache

VVVVVVVV

- Antragsteller und Beschwerdegegner -

Prozeßbevollmächtigte: Rain Petra Kuchenreuther,  (Braunhausen - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) 

gegen

MMMMMMMM

- Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin -

Prozeßbevollmächtigte: RAMM

 

Weitere Beteiligte:

1 . XXXXXXXX

- Verfahrenspflegerin -

2. Landeshauptstadt  (Braunhausen - Name des Ortes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) - Sozialreferat - Sozialbürgerhaus, Plinganserstraße 150, 81369  (Braunhausen - Name des Ortes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) 

Aktenzeichen S-SBH-Pli- TR 3.2 B

wegen Regelung des Umgangs

 

erläßt der 12. Zivilsenat - Familiensenat - des Oberlandesgerichts (Braunhausen - Name des Ortes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) durch die unterzeichnenden Richter am 15. Mai 2003

folgenden

Beschluß

 

1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) vom 27.6.2002 in Ziffer 2. und 4. abgeändert.

Ziffer 2. lautet nunmehr wie folgt:

Der Kindesvater kann mit dem Kind KKKKKKKK, geb. xx.xx.1996 beginnend ab dem Monat August 2003 folgenden Umgang haben:

a) Für die Dauer von drei Monaten, also bis einschließlich Oktober 2003 jeden zweiten Samstag (erstmals 2.8., 16.8., 30.8 usw.) jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Räumen des Familien-Notrufs (Braunhausen  - Name des Ortes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) und in Begleitung eines von diesem bestimmten Mitarbeiters. Die Kindesmutter bringt (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) jeweils rechtzeitig zum Treffpunkt und holt (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) dort nach dem Umgang wieder ab.

b) Ab November 2003 für die Dauer von weiteren drei Monaten, also bis einschließlich Januar 2004 kann der Kindesvater (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) jeden zweiten Samstag (beginnend 8.11., 22.11., 6.12. usw.) jeweils um 9.00 Uhr an der Wohnung der Kindsmutter abholen und bringt sie jeweils um 13.00 Uhr wieder zur Wohnung der Kindesmutter zurück. Die Kindesmutter sorgt dafür, dass KKKKKKKK jeweils abholbereit ist.

c) Ab Februar 2004 kann der Kindesvater KKKKKKKK jeden zweiten Samstag (beginnend 7.2., 21.2. usw.) in gleicher Weise wie b) von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu sich nehmen.

Ziffer 4.:

Der Geschäftswert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Kindesmutter zurückgewiesen.

3. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kindeseitern jeweils zur Hälfte zu tragen; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

4. Den Kindeseltern wird für jeden Fall des Verstoßes gegen Ziffer 1. Zwangsgeld in Höhe von 500,-- Euro angedroht, § 33 Abs. 3 FGG.

5. Der Beschwerdewert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1.

a) Die deutsche Mutter und der Vater (Nationalität des Vaters auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) des 1996 geborenen, also jetzt 7 jährigen Kindes KKKKKKKK haben am ... .1995 geheiratet; im August 1998 ist der Kindesvater aus der früheren Ehewohnung ausgezogen; außer im Zeitraum Februar bis Mai 1999 hatte er dann keinen Kontakt mehr zu  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert).

Mit seinem Antrag vom 6.4.2000 will der Kindesvater eine gerichtliche Regelung des Umgangs mit  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert), die ihm die Kindesmutter grundlos verweigere.

Die Kindesmutter hat geltend gemacht, der Kindesvater, der schon während des Zusammenlebens manisch-depressiv gewesen sei, habe nach wie vor eine Persönlichkeitsstörung, die keinen Umgang mit  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) erlaube.

Im Auftrag des Familiengerichts wurde ein Sachverständigengutachten zur elterlichen Sorge und zum Umgang nebst einem psychiatrischen Zusatzgutachten zur psychischen Verfassung des Kindesvaters erholt.

Das Stadtjugendamt (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) hat einen Bericht erstellt; die Beteiligten und der Sachverständige wurden angehört. Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 8.1.2002 das Umgangsverfahren mit dem aus dem Scheidungsverfahren (Amtsgericht - Familiengericht - (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) 545 F 4946/00) abgetrennten Sorgerechtsverfahren verbunden - in dem die Kindesmutter die alleinige Sorge beantragt hat, der Kindesvater es bei der gemeinsamen Sorge belassen will.

Mit Beschluss vom 27.6.2002 hat das Familiengericht folgende Entscheidung getroffen:

1. Dem Antragsteller wird ein Umgangsrecht mit (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) KKKKKKKK, geb. xx.xx.1996, eingeräumt.

2. Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch Vermittlung der Verfahrenspflegerin.

3. Als Verfahrenspflegerin wird bestellt: XXXXXXXX

4. Gebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

5. Der Geschäftswert wird auf EUR 3.000,-- festgesetzt.

Das Familiengericht sieht aufgrund der erholten Gutachten keinen Grund, den Umgang (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) mit dem Vater auszuschließen.

b) Mit ihrer Beschwerde hat die Kindesmutter folgende Anträge gestellt:

1. Der Beschluss des Amtsgerichts (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert), Az. 545 F 2822/00, vom 27.6.2002 wird aufgehoben.

Das Umgangsrecht des Antragstellers mit KKKKKKKK, geb. am xx.xx.1996 wird ausgesetzt.

2. Der Geschäftswert für die erste Instanz wird auf mindestens 10.000,-- Euro festgesetzt.

Sie verweist darauf, dass wegen fehlender Entscheidung über die elterliche Sorge die Instanz nicht abgeschlossen sei und auf formale Fehler des Beschlusses. Im Übrigen sieht sie nach wie vor Gründe in der Person des Kindesvaters, wegen derer ein Umgang gegen das Wohl des Kindes sei. Diese lägen in seiner schweren psychischen Erkrankung, mit der - auch in Phasen in denen die Krankheit nicht aktiv sei - eine völlige Unfähigkeit einhergehe, sich auf das Kind und seine Gefühle einzustellen. KKKKKKKK sei zu klein, um mit einer solchen Situation umgehen zu können. Die Gutachten seien unzutreffend und wertlos; angebotene Beweise seien nicht erholt worden.

Der Kindesvater will nach der langen Unterbrechung baldmöglichst Umgang mit dem Kind, wobei er auch zum begleiteten Umgang bereit ist. Der Umgang müsse notfalls mit Hilfe einer Umgangspflegschaft durchgesetzt werden.

In der Beschwerdeinstanz wurden neben dem Sachverständigen XXXXXXXX die Kindeseltern angehört; das Kind KKKKKKKK wurde in der Wohnung der Mutter angehört.

Die vom Familiengericht bestellte Verfahrenspflegerin wurde am Verfahren ebenso beteiligt wie das Stadtjugendamt (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert).

Die Kindeseltern haben im Termin 2.10.2002 auf den Vorschlag des Gerichts hin eine Vereinbarung geschlossen, nach der baldmöglichst u. a. Elterngespräche beim Familien-Notruf (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) mit dem Ziel der Einleitung eines betreuten Umgangs begonnen werden sollten.

Bisher hat dort lediglich im März 2003 ein vorbereitendes Gespräch mit der Kindesmutter stattgefunden.

Der Kindesvater sieht Verzögerungstaktik der Kindesmutter.

Im übrigen wird ergänzend auf den Akteninhalt Bezug genommen.

 

2.

Der Senat hält nunmehr eine Entscheidung über die Beschwerde und die Frage des Umgangs für geboten. Trotz der vorläufigen Vereinbarung der Kindeseltern vom 2.10.2002, die auf einen baldigen, zunächst begleiteten Umgang zwischen Kind und Vater zusteuern sollte und an die sich auch die Kindesmutter nach ihrer Darstellung noch gebunden sieht, ist nach über 7 Monaten bisher ein einziges Vorgespräch mit der Kindesmutter zustandegekommen, das auch bereits 2 Monate zurückliegt. Nach telefonischer Mitteilung des Familiennotrufs wird dort auf eine ausstehende Antwort der Kindesmutter gewartet. Auch wenn die anfängliche Verzögerung auf Terminschwierigkeiten des Familiennotrufs beruht hat und nicht der Kindesmutter anzulasten war, verstärkt sich - auch im Zusammenhalt mit ihrem Verhalten gegenüber der Verfahrenspflegerin, der sie trotz ihrer Zusage in der Vereinbarung vom 2.10.2002 einen Zugang zur Tochter ohne Bedingungen letztlich nicht ermöglicht hat - der Eindruck, dass die Kindesmutter ihren fast durchgängig im Verfahren vertretenen Widerstand gegen einen Umgang nach wie vor beibehält und einen zügigen Fortgang des Verfahrens verzögert. Unbeschadet des Fortgangs der Gespräche beim Familien-Notruf kann deshalb eine gerichtliche Entscheidung nicht weiter aufgeschoben werden, ohne grundlegende Rechte von Kind und Vater zu verletzen. Die Entscheidung soll für die Kindesmutter ein unmissverständliches Zeichen setzen, sich um Beschleunigung der Gespräche und des Umgangs zu bemühen und so einer noch weiteren Entfremdung zwischen Kind und Vater vorzubeugen.

Auf die gemäß § § 621 e Abs. 1 Nr. 3, 621 Abs. 1 Nr. 2, 517 ff ZPO zulässige Beschwerde der Kindesmutter hin ist der Beschluss des Familiengerichts vom 27.6.2002 in Ziffern 2. und 4., also hinsichtlich Art und Umfang des Umgangs und hinsichtlich des Geschäftswerts abzuändern, im Übrigen jedoch aufrechtzuerhalten, soweit dem Kindesvater grundsätzlich ein Umgangsrecht mit (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) KKKKKKKK zugesprochen wird.

a) Zunächst ist klarzustellen, dass der Senat nur über den Umgang entscheiden kann; die zwischen den Kindeseltern streitige Frage der elterlichen Sorge für KKKKKKKK ist nach wie vor vor dem Familiengericht anhängig und dort nicht entschieden. Schon aus diesem Grund wäre die seitens des Kindesvaters beantragte Anordnung einer Umgangspflegschaft, die zwangsläufig eine Einschränkung der elterlichen Sorge beinhaltet, hier nicht möglich gewesen.

Das Familiengericht durfte auch in Ziffer 2. seines Beschlusses Art und Umfang des Umgangs nicht einfach einer Dritten Person überlassen; es hätte zumindest die wesentliche Ausgestaltung des Umgangs selbst vornehmen müssen; insofern fehlt der Entscheidung schon die nötige Bestimmtheit (Oelkers, FamRZ 1995, 1387).

Fehlerhaft war auch die Bestellung einer Verfahrenspflegerin durch das Familiengericht zusammen mit der Endentscheidung. Zwar ist eine solche Bestellung im vorliegenden schwierigen Umgangsstreit gemäß § 50 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 FGG geboten - die Bestellung hätte jedoch bereits während des laufenden erstinstanzlichen Verfahrens erfolgen müssen, um der Verfahrenspflegerin überhaupt die Möglichkeit zu geben, im Sinne einer Wahrnehmung der Rechte des Kindes auf den Ablauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Es ist auch nicht Sache der Verfahrenspflegerin, im Rahmen des Umgangs selbst oder der Ausgestaltung des Umgangs tätig zu werden. Derartige Aufgaben hätten allenfalls einem Umgangspfleger oblegen, mit dem das Familiengericht wohl die Verfahrenspflegschaft verwechselt hat.

Für den Senat bestand allerdings kein Grund die formell erfolgte Einsetzung der Verfahrenspflegerin abzuändern, nachdem, wie gesagt sachlicher Anlass hierfür bestand.

b) Andererseits ist das Familiengericht zu Recht davon ausgegangen, dass dem Kindesvater ein Recht zum Umgang mit  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) zusteht; er kann dies auch gegenüber der Kindesmutter trotz seines eigenen formell bestehenden Sorgerechts geltend machen. Zu betonen ist allerdings, dass in gleicher Weise dem Kind KKKKKKKK das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater zusteht, § 1684 Abs. 1 BGB; der Umgang dient also ganz wesentlich auch dem Bedürfnis des Kindes, Beziehungen zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten zu können (BT-Drucks. 13/8511, S. 68). Der Umgang mit beiden Elternteilen gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes, § 1626 Abs. 3 BGB.

Wie das Familiengericht sieht der Senat nach den im Verfahren getroffenen Ermittlungen keinen Fall, der einen Ausschluss oder eine längere Aussetzung des Umgangs zwischen Vater und Kind gemäß § 1684 Abs. 4 BGB rechtfertigen würde.

aa) Insbesondere finden sich in der Person des Kindesvaters derzeit keine Gründe für eine derartige einschränkende Maßnahme:

Der Kindesvater ist weder psychisch gestört noch hat er außerhalb der Norm liegende Persönlichkeitszüge, die im Falle eines Umgangs mit  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) eine Gefährdung des Wohles  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) befürchten ließen. Diese auch im Beschwerdeverfahren erneut bestätigte Auffassung des Sachverständigen Dipl.-Psych. Dr. XXXXXXXX, abgesichert durch ein auch nach Untersuchung des Vaters erstelltes psychiatrisches Zusatzgutachten der Fachärztin für Psychiatrie-Psychotherapie Dr. med. XXXXXXXX, deckt sich mit dem Eindruck des vorbereitenden Richters, den er bei zwei Gerichtsterminen (einer davon im Umgangsverfahren der Großmutter des Kindes 12 UF 759/03) vom Kindesvater gewonnen hat. Weder von den depressiven Verstimmungszuständen, die den Kindesvater in der Zeit des Zusammenlebens mit der Kindesmutter begleitet haben und die das Bild der Kindesmutter von ihm auch jetzt noch maßgeblich prägen, sind Anzeichen beim Vater verblieben noch haben sich Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung ergeben. Sein nunmehr seit mehr als vier Jahren geordnetes Leben mit einer regelmäßigen, intellektuell anspruchsvollen Erwerbstätigkeit in der Computerbranche bestätigt diesen Eindruck.

Nach den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen können beim Kindesvater keinerlei Anhaltspunkte etwa eine Besorgnis begründen, er könne sich nicht in eine andere Person, das Kind KKKKKKKK, einfühlen und könnte sie deshalb in schwierigen Situationen gefühlsmäßig "alleine lassen", wie die Kindesmutter befürchtet.

Daran ändert auch die feste Überzeugung der Kindesmutter, die sie im Verfahren nach wie vor vertritt, nichts.

Die Kindesmutter bezieht ihre Meinung über den Kindesvater im Wesentlichen aus einer zurückliegenden Zeit, in der der Kindesvater psychisch mit depressiver Symptomatik erkrankt war und sich damit zusammenhängend tatsächlich, wie er selbst eingeräumt hat, seltsam und unsozial verhalten hat. Sein damaliges Verhalten, wie es die Kindesmutter geschildert hat, hätte  (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) bei einem Umgang durchaus verstören können. Soweit die Kindesmutter aber dem Kindesvater auch jetzt noch ein vergleichbares Verhalten unterstellt und dies etwa, wie sie in der mündlichen Verhandlung gesagt hat, in einem "Flackern der Augen" erkennen will, verkennt die Kindesmutter die Realität. Dies mag auf der einen Seite mit übermäßiger Besorgnis um die ihr sehr verbundene (das Kind - Geschlecht des Kindes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert), die sie als besonders schutzbedürftig ansieht, zusammenhängen, beinhaltet aber auch eine starre Haltung, die sich allem verschließt, was nicht in ihr feststehendes, subjektiv und von unrealistischen Ängsten geprägtes Bild passt. Statt den differenzierten Ausführungen der Sachverständigen ein offenes Ohr zu leihen und aus Verantwortung für das gemeinsame Kind zunächst einen ohnehin nur beschützten Umgang anzugehen, hat sie die Gutachter in teilweise unsachlicher, emotionaler Weise angegriffen und scheint - trotz scheinbaren Einlenkens mit der Vereinbarung vom 2.10.2002 - nicht von ihrer vorgefassten Meinung abzuweichen. Nach wie vor vertritt sie am Verfahren fest die Auffassung, ihr Kind wachse zusammen mit ihr ein einem "geschützten Nest', einer Idylle" auf, bewältige die anstehenden Aufgaben in der Schule ausgesprochen gut und bedürfe keines Vaters. Auch dem vorbereitenden Richter, der im Wissen um die Wichtigkeit einverständlichen Vorgehens der Eltern bei einem Umgang diese Haltung in Frage zu stellen versucht hat, ist dies nicht gelungen. Die Kindesmutter ist dabei geblieben, einzuwirken, psychische Widerstände gegen den Vater abzubauen und eine positive Einstellung zu gewinnen (Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. § 1684 Rn 14). Es steht zu hoffen, dass die Kindesmutter aus dieser Verpflichtung heraus und mit Hilfe bereits begonnener Beratungsgespräche beim Familien-Notruf (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert) doch noch den Umgang des Kindes mit seinem Vater unterstützt.

Eine weitere Verhinderung des Umgangs könnte trotz der sonst guten Erziehungskompetenz der Mutter einschneidende Folgen bis zum letzten Mittel des Sorgerechtsentzugs haben.

Anlass zu weiteren Ermittlungen sieht der Senat nicht.

c) Nachdem sich KKKKKKKK und der Vater - mit Ausnahme eines kurzen Treffens anläßlich der Begutachtung Anfang 2001 - seit vier Jahren nicht mehr gesehen oder getroffen haben, müssen die Kontakte natürlich zunächst behutsam aufgebaut werden.

Insofern ist bereits aufgrund der Vereinbarung der Kindeseitern im Termin 2.10.2002 eine Umgangsbegleitung durch den Familiennotruf München in die Wege geleitet worden. Obwohl dies vor mehreren Monaten geschehen ist, hat ein erster Kontakt mit der Mutter erst im März 2003 stattgefunden; zu einem gemeinsamen Gespräch oder einer Verständigung der Eltern ist es allerdings bisher noch nicht gekommen, ebenso wenig zu einem Kontakt des Kindesvaters mit (Braunhausen  - Name des Oberlandesgerichtes auf Bitte des Datenschutzbeauftragen von Berlin vom Väternotruf anonymisiert).

Da aufgrund der zuletzt gezeigten Haltung der Mutter zu befürchten steht, dass sie mit Vorbehalten und Bedingungen den Umgang, den sie bisher ablehnt, weiter hinauszögern wird, kann der weitere Verlauf der Beratung nicht mehr abgewartet werden.

Mit der Entscheidung soll unmissverständlich und nachdrücklich klar gestellt werden, dass im Interesse des Kindes KKKKKKKK der Umgang mit dem Vater stattzufinden hat, auf den dieser leibliche Vater auch ein Recht hat. Auch die Androhung des Zwangsgeldes in Ziffer 4. soll jeden Zweifel an der Verbindlichkeit ausschließen, § 33 Abs. 3 FGG.

Um aber dennoch den Kindeseltern und vor allem KKKKKKKK die Chance zu geben, dass der Umgang in Einverständnis der Eltern stattfindet, soll der laufende Umgang erst ab dem Monat August 2003 in der im Tenor ausgesprochenen Weise stattfinden. Das gibt den Kindeseltern Zeit, durch beratende Gespräche Vorbehalte abzubauen. Dabei hat der Senat bereits jetzt eine sukzessive Steigerung der Besuche angeordnet. Besuche mit Übernachtungen scheiden allerdings zunächst aus; hierfür muss erst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG.

Der Beschwerdewert, auch für die erste Instanz wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt, § 30 Abs. 2 Kost0 bzw. 131 Abs. 2 i.V.m. 30 Abs. 2 Kost0.

Gründe, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, liegen nicht vor.

 

Dr. Hüßtege Vorsitzender Richter 

Gastroph Richterin

Melz  Richter

am Oberlandesgericht

 

 

 

Veröffentlicht auch ohne - so wie hier auf Verlangen des Datenschutzbeauftragen von Berlin vorgenommene idiotische Anonymisierungen - in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", FamRZ 2003, Heft 24

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: R... 

Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2004 23:02

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Urteil: Kinder leben üblicherweise 30% des Jahres beim Vater!

 

Hallo Betroffene!

Ich möchte Euch gerne einladen bei einem Musterprozess vor dem OLG München demnächst teilzuhaben.

Kurz der Hintergrund:

Ich erwirkte vor dem Amtsgericht, das ja im Familienrecht den Status eines Landgerichtes hat, ein Umgangsrecht von 30% des Jahres. (!)

Zur gegenwärtigen Rechtslage:

Wenn die Kinder 50% des Jahres bei jeweils beiden Elternteilen leben, hebt sich die Zahllast beider gegeneinander auf, bei fiktivem gleichen Einkommen.

Bei einem Aufenthalt von 60% zu 40% ließe sich das auch noch ausrechnen.

Nicht jedoch bei 30% zu 70%, dann das ist ja üblich,(!?), Urteil des Amtsgerichtes Starnberg, Aktz. 002F00634/03.

Was wird wohl das OLG zu 70% versus 30% sagen?

Oder bestätigt das OLG sogar das ein Aufenthaltsrecht von 30% des Jahres der Kinder beim Vater üblich ist.

Das wäre ja auch mal ein Fortschritt.

Wer mehr Infos möchte oder in ähnlicher Situation ist, bitte um kurze Mail.

Danke & Grüsse

Ralf

 

...

 

 


 

 

Ergänzungspflegschaft bei Umgangsvereitelung

1. Fehlende Bindungstoleranz der betreuenden Mutter und Manipulation des Kindes durch die Mutter. Zur Durchsetzung des Umgangsrecht kann der umgangsvereitelnden Mutter das Sorgerecht teilweise entzogen und Ergänzungspflegschaft angeordnet werden. 

2. Anforderungen an ein familienpsychologisches Gutachten.

(Leitsätze Väternotruf)

 

 

Oberlandesgericht München, 26. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom 28.7.2003 - 26 UF 868/02

veröffentlicht in "FamRZ", 2003, Heft 24, S. 1957-1958

 

 

 

Aus den Gründen:

. . .

Die Beschwerde der Mutter führt zu der aus dem Entscheidungssatz ersichtlichen Abänderung der Erstentscheidung [partieller Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Umgangspflegschaft] . . .

Jeder Elternteil hat ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht zum Umgang mit seinem Kind (BVerfG, FamRZ 1983, 872). Gemäß § 1626 III S. 1 BGB ist auch davon auszugehen, dass zum Wohl des Kindes in aller Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Von einem verantwortungsvollen Sorgeberechtigten wird erwartet, dass er die Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil nicht nur zulässt, sondern auch positiv fördert (vgl. Oelkers, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Kap., Rz. 485, m. w. N.).

Dieser Verpflichtung wird die AGg. nicht gerecht. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass das Kind den Kontakt mit dem Vater verweigere. Als sorgeberechtigter Elternteil hat sie vielmehr ihre elterl. Autorität einzusetzen und durch geeignete erzieherische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass das Kind mit dem anderen Elternteil Umgang pflegt (vgl. Oelkers, a. a. O., m. zahlr. Hinw. auf die Rspr.).

Der Senat hat keinen Zweifel daran, dass sich die Mutter weder in der Lage sieht noch willens ist, in diesem Sinne erzieherisch auf das Kind einzuwirken. Es liegt vielmehr auf der Hand, dass die Mutter den Willen des Kindes, wenn auch möglicherweise unbewusst, dahin manipuliert, dass es den Vater nicht sehen will. Anders als die Mutter offenbar meint, verfügt ein 11-jähriges Kind im Spannungsfeld zwischen den Eltern keineswegs über einen unabhängigen und freien Willen. Vielmehr ist es von dem einen Elternteil, bei dem es sein Zuhause hat, abhängig und kann es sich nicht mit ihm verderben (vgl. Klenner, Rituale der Umgangsvereitelung, FamRZ 1995, 1529, 1532). In welcher Weise die Mutter das Kind zum Umgang mit dem Vater motiviert, genauer nicht motiviert, erhellt exemplarisch die Äußerung des Kindes gegenüber dem Umgangsbegleiter K. anlässlich des Umgangstermins am 12. 10. 2002, dass „es eh nur da sei, weil die Mama sonst in den Knast müsse". Es findet sich in allen Äußerungen der Mutter kein Hinweis darauf, dass sie dem Kind den Eindruck vermittelt, dass sie vorbehaltlos den Umgang des Kindes mit dem Vater wünsche. Vielmehr ist offensichtlich, dass es sich auf Dauer nicht mit ihrer eigenen Befindlichkeit verträgt, einen unbeschwerten Kontakt des Kindes mit dem Vater zuzulassen. Es spricht für sich, dass die Mutter den Beschluss des FamG v. 1. 10. 2001, der eine Übernachtung des Kindes beim Vater vorsah, offensichtlich zum Anlass genommen hat, die bis dahin vereinzelt stattgefundenen Umgänge ganz zu unterbinden, obwohl der Vater vorerst mit Tagesbesuchen einverstanden gewesen wäre. Sogar ihre Rechtsanwältin hat erklärt, dass Termine ohne Übernachtung grundsätzlich weiterlaufen könnten.

Der Senat teilt die Ansicht des FamG, dass die mittlerweile völlige Ablehnung des Vaters nicht auf den eigenen, ursprünglichen Wunsch des Kindes zurückzuführen sei, sondern von den Wünschen der Mutter überlagert wird. Dabei kann dahinstehen, ob das Verhalten des Kindes als Folge eines sog. „PA-Syndroms" zu bewerten ist, wie vom FamG angenommen (zur kontroversen Diskussion dieses Begriffs in der wissenschaftlichen Literatur vgl. Bruch, FamRZ 2002, 1304). Offensichtlich für den Senat ist es jedoch, dass die Mutter den unbeschwerten Umgang des Kindes mit dem Vater nicht fördert, sondern letztlich verhindert, was im Allgemeinen als fehlende Bindungstoleranz bezeichnet wird. Dem steht nicht entgegen, dass sie in der Vergangenheit sporadisch Umgangskontakte zugelassen hat. Diese kamen offensichtlich nur unter dem Druck der gerichtlichen Verfahren zu Stande. Leider steht zu befürchten, dass die Mutter nunmehr von dritter Seite darin bestärkt wird, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass sie gegen den tatsächlichen oder vermeintlichen Willen des Kindes nichts ausrichten könne.

Der zeitweise Ausschluss des Umgangsrechts, wie von der Mutter beantragt, stellt eine tief greifende Einschränkung in das unter dem Schutz von Art. 6 II GG stehende Elternrecht dar. Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil darf daher nur angeordnet werden, um eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen und/oder geistig-seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden (vgl. u. a. Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1684 Rz. 31, m. Hinw. auf die insoweit wohl einhellige Rspr.). Eine derartige Gefährdung, die einen zeitweisen Ausschluss des Umgangsrechts gebietet, vermag der Senat vorliegend nicht festzustellen. Das Kind selbst hat keine auch nur ansatzweise nachvollziehbaren oder gar billigenswerten Gründe für seine Ablehnung des Vaters genannt. Die von ihm insoweit wiederholten Erklärungen sind vielmehr Ausdruck seiner Hilflosigkeit, Gründe finden zu müssen, um die von der Mutter induzierte Ablehnung des Vaters zu rechtfertigen. Soweit von der Mutter immer wieder einmal der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs, begangen angeblich i. J. 1996 oder Anfang 1997, ins Spiel gebracht wird, ist der Senat wie das FamG der Überzeugung, dass es sich um eine haltlose Vermutung handelt, die die Mutter in der Vergangenheit selbst mehrfach relativiert hat. . . .

Aus Sicht des Senats macht es auch keinen Sinn, den Umgang auszusetzen, um dem Kind noch mehr Zeit zu geben, die „Vaterproblematik" therapeutisch zu bearbeiten. Die Mutter befindet sich nach eigenem Bekunden seit September 2001 in regelmäßiger therapeutischer Behandlung. Seit der ersten Anhörung vor dem Senat, in der die Mutter erklärte, bereits therapeutische Maßnahmen für das Kind in die Wege geleitet zu haben, ist mittlerweile ein Jahr vergangen, ohne dass ein nennenswertes Ergebnis zu Tage getreten wäre. Das Kind war auch bereits Jahre zuvor für längere Zeit in therapeutischer Behandlung. Der bisherige Verlauf des Umgangsstreits lässt nicht erwarten, dass die (bloße) Durchführung der von der Mutter initiierten Therapien zu einer Bereitschaft der Mutter führen könnte, für einen Umgang des Kindes mit dem Vater zu sorgen. Aus dem gleichen Grund sieht der Senat davon ab, noch die angekündigte Stellungnahme der Therapeutin der Mutter abzuwarten, für deren Vorlage zudem mittlerweile auch genügend Zeit bestanden hätte.

Der Senat sieht keine Veranlassung, sich mit der „wissenschaftlichen Qualität" des Gutachtens der Sachverständigen [SV] näher auseinander zu setzen. Es gibt kein Berufsgesetz für SV. Die Auswahl des SV steht im Ermessen des Gerichts. Es ist nur zu verlangen, dass dieser über die erforderliche Fachkunde verfügt. Auch ein Diplompädagoge kann sich im Hinblick auf die enge Verwandtschaft der Wissenschaften Pädagogik und Psychologie durch eine entsprechende Zusatzausbildung bzw. Fortbildung die notwendige Sachkunde aneignen, um ein Gutachten zu speziellen familienpsychologischen Fragen zu erstellen. Es gibt auch keine allgemein gültige und anerkannte Methode, nach der ein solches Gutachten zu erstellen ist. Grundsätzlich kann nur davon ausgegangen werden, dass sich das Gutachten auf Akteninhalt, Gespräche mit den Betroffenen, Verhaltensbeobachtungen und - soweit erforderlich - auf testpsychologische Untersuchungen stützen sollte. Letztendlich sind jedoch der Umfang der Erhebung, der Darstellung, die Auswahl

FamRZ 2003 - Seite 1958

und Interpretation der entscheidungsrelevanten Daten sowie die Darstellungsform der fachlichen Kompetenz des SV überlassen, soweit er sich hierbei auf den Stand der Wissenschaft bezieht (vgl. Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 3. Aufl., S. 107, 108). Diesen Anforderungen wird das Gutachten ohne weiteres gerecht. So ist es keineswegs notwendig, sich mit allen wissenschaftlichen Publikationen zu den aufgeworfenen Fragen auseinander zu setzen, um dem Gutachten die erforderliche Qualität zu verleihen, zumal gerade in der Familienpsychologie viele Fragen sehr kontrovers diskutiert werden. Vor dem FamG geht es immer um einen konkreten Einzelfall, auf den theoretisch begründetes Wissen und statistische Werte nicht ohne weiteres zu übertragen sind.

Anders als die Mutter meint, ist das Gutachten keineswegs wertlos. Es bestätigt vielmehr in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise den aus dem bisherigen Verlauf des Umgangsstreits und der Anhörung der Beteiligten gewonnenen Eindruck, dass das Kind den Vater ablehnt, weil es dadurch der vom Kind wahrgenommenen Befindlichkeit der Mutter entgegenkommt und es sich auf diese Weise von dem auf ihm lastenden Entscheidungs- und Loyalitätsdruck löst. Der Senat teilt die Ansicht des FamG, dass die Angriffe gegen das Gutachten nicht in der Sache begründet sind, sondern der Vorwurf der mangelnden Qualität erhoben wird, um sich nicht mit der aus Sicht des Senats stimmigen Analyse der familiären Beziehungen und der Gründe für die Verweigerungshaltung des Kindes auseinander setzen zu müssen. Der Behauptung der Mutter, die SV sei der Anwältin des Kindes, einer Diplompsychologin, von der Ausbildung fachlich unterlegen, folgt der Senat - jedenfalls für den konkreten Fall - nicht. Bei allem Respekt vor dem Berufsethos eines Rechtsanwalts muss vorliegend jedoch sehr bezweifelt werden, ob es der Anwältin gelingt, sich von den Interessen der mandatserteilenden Mutter zu lösen und allein nach den Interessen des Kindes zu handeln.

Die Unfähigkeit, den unbeschwerten und angstfreien Umgang des Kindes mit dem Vater zuzulassen und zu fördern, stellt ein, wenn auch möglicherweise unverschuldetes, Versagen der Mutter dar, das zu einer schwer wiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls führt, womit eine Gefährdung i. S. des § 1666 BGB gegeben ist (vgl. statt vieler Staudinger/Coester, BGB, 13. Aufl., § 1666 Rz. 131). Um diese Gefahr abzuwenden, hält es der Senat nunmehr für erforderlich, die elterl. Sorge der Mutter einzuschränken, soweit es den Umgang des Kindes mit dem Vater anbelangt. Insoweit ist es geboten, eine Ergänzungspflegschaft anzuordnen (§ 1909 BGB). Gemäß § 1697 BGB ist der Senat in der Lage, den Umgangspfleger selbst auszuwählen. Für die entsprechende Aufgabe erscheint die Diplompsychologin W. sehr gut geeignet, die über eine Zusatzausbildung als psychologische SV und Familientherapeutin verfügt. Der Senat weist jedoch darauf hin, dass der Pfleger gemäß § 1789 BGB vom VormG verpflichtet werden muss.

Der Senat hält es auch für erforderlich, die Häufigkeit und die jeweilige Dauer des Umgangs, jedenfalls im Grundsatz, zu regeln, damit die Rechte und Pflichten der Beteiligten [Bet.] nicht im Ungewissen bleiben (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158, 159). Vorerst erscheint es ausreichend, dass der Vater jeden zweiten Samstag einen 6-stündigen Umgang mit seiner Tochter hat. Die Dauer dieses Umgangs bleibt zwar deutlich hinter der vom FamG getroffenen Regelung zurück. Aus Sicht des Senats bietet jedoch ein (zunächst) weniger ausgedehnter Kontakt eher die Chance zu einer auch von der Mutter und dem Kind letztlich akzeptierten Regelung, die hoffentlich einmal in einen freieren und ausgedehnteren Umgang des Kindes mit dem Vater mündet. Die konkrete Festlegung der einzelnen Tage und der genauen Umgangszeiten sowie der sonstigen Modalitäten des Umgangs soll der Umgangspflegerin nach Absprache mit allen Bet. überlassen bleiben.

Damit die Ergänzungspflegerin den Umgang des Kindes mit dem Vater in die Wege leiten kann, hat die Mutter das Kind der Umgangspflegerin zu den von dieser bestimmten Umgangszeiten zu übergeben. Der Senat sieht davon ab, der Mutter schon jetzt Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Erwirkung der Herausgabe des Kindes anzudrohen (vgl. § 33 FGG), in der Hoffnung, dass die Mutter diesmal der gerichtlichen Anordnung Folge leistet. Sollte die Mutter die Herausgabe des Kindes verweigern, können sowohl der Vater als auch die Umgangspflegerin entsprechende Zwangsmittel beim FamG beantragen. . . .

 

(Mitgeteilt von RAin P. Kuchenreuther, München)

 

Fundstelle:

FamRZ 2003, 1957

 

 

Kommentar vaeternotruf.de:  

Endlich mal wieder ein Beschluss zum Thema Umgangsvereitelung den man nicht zu kritisieren braucht. Bleibt zu hoffen, dass die FamRZ auch an Familiengerichten in anderen Orten als in München gelesen und verstanden wird. Die Erfahrung lässt dies nicht automatisch erwarten.

 

 

 

 


 

 

 

Urteil zu Umgang - Umgangsvereitelung

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

Aktenzeichen: 12 UF 1300/02

545 F 2822/00 AG München

 

 

In der Familiensache

VVVVVVVV

- Antragsteller und Beschwerdegegner -

Prozeßbevollmächtigte: Rain Petra Kuchenreuther, München

gegen

MMMMMMMM

- Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin -

Prozeßbevollmächtigte: RAMM

Weitere Beteiligte:

1 . XXXXXXXX

- Verfahrenspflegerin -

2. Landeshauptstadt München - Sozialreferat - Sozialbürgerhaus, Plinganserstraße 150, 81369 München

Aktenzeichen S-SBH-Pli- TR 3.2 B

wegen Regelung des Umgangs

erläßt der 12. Zivilsenat - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München durch die unterzeichnenden Richter am 15. Mai 2003

folgenden

Beschluß

1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - München vom 27.6.2002 in Ziffer 2. und 4. abgeändert.

Ziffer 2. lautet nunmehr wie folgt:

Der Kindesvater kann mit dem Kind KKKKKKKK, geb. xx.xx.1996 beginnend ab dem Monat August 2003 folgenden Umgang haben:

a) Für die Dauer von drei Monaten, also bis einschließlich Oktober 2003 jeden zweiten Samstag (erstmals 2.8., 16.8., 30.8 usw.) jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Räumen des Familien-Notrufs München und in Begleitung eines von diesem bestimmten Mitarbeiters. Die Kindesmutter bringt die Tochter jeweils rechtzeitig zum Treffpunkt und holt sie dort nach dem Umgang wieder ab.

b) Ab November 2003 für die Dauer von weiteren drei Monaten, also bis einschließlich Januar 2004 kann der Kindesvater die Tochter jeden zweiten Samstag (beginnend 8.11., 22.11., 6.12. usw.) jeweils um 9.00 Uhr an der Wohnung der Kindsmutter abholen und bringt sie jeweils um 13.00 Uhr wieder zur Wohnung der Kindesmutter zurück. Die Kindesmutter sorgt dafür, dass KKKKKKKK jeweils abholbereit ist.

c) Ab Februar 2004 kann der Kindesvater KKKKKKKK jeden zweiten Samstag (beginnend 7.2., 21.2. usw.) in gleicher Weise wie b) von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu sich nehmen.

Ziffer 4.:

Der Geschäftswert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Kindesmutter zurückgewiesen.

3. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kindeseitern jeweils zur Hälfte zu tragen; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

4. Den Kindeseltern wird für jeden Fall des Verstoßes gegen Ziffer 1. Zwangsgeld in Höhe von 500,-- Euro angedroht, § 33 Abs. 3 FGG.

5. Der Beschwerdewert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1.

a) Die deutsche Mutter und der französische Vater des 1996 geborenen, also jetzt 7 jährigen Kindes KKKKKKKK haben am 11.2.1995 geheiratet; im August 1998 ist der Kindesvater aus der früheren Ehewohnung ausgezogen; außer im Zeitraum Februar bis Mai 1999 hatte er dann keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter.

Mit seinem Antrag vom 6.4.2000 will der Kindesvater eine gerichtliche Regelung des Umgangs mit der Tochter, die ihm die Kindesmutter grundlos verweigere.

Die Kindesmutter hat geltend gemacht, der Kindesvater, der schon während des Zusammenlebens manisch-depressiv gewesen sei, habe nach wie vor eine Persönlichkeitsstörung, die keinen Umgang mit der Tochter erlaube.

Im Auftrag des Familiengerichts wurde ein Sachverständigengutachten zur elterlichen Sorge und zum Umgang nebst einem psychiatrischen Zusatzgutachten zur psychischen Verfassung des Kindesvaters erholt.

Das Stadtjugendamt München hat einen Bericht erstellt; die Beteiligten und der Sachverständige wurden angehört. Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 8.1.2002 das Umgangsverfahren mit dem aus dem Scheidungsverfahren (Amtsgericht - Familiengericht - München 545 F 4946/00) abgetrennten Sorgerechtsverfahren verbunden - in dem die Kindesmutter die alleinige Sorge beantragt hat, der Kindesvater es bei der gemeinsamen Sorge belassen will.

Mit Beschluss vom 27.6.2002 hat das Familiengericht folgende Entscheidung getroffen:

1. Dem Antragsteller wird ein Umgangsrecht mit seiner Tochter KKKKKKKK, geb. xx.xx.1996, eingeräumt.

2. Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch Vermittlung der Verfahrenspflegerin.

3. Als Verfahrenspflegerin wird bestellt: XXXXXXXX

4. Gebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

5. Der Geschäftswert wird auf EUR 3.000,-- festgesetzt.

Das Familiengericht sieht aufgrund der erholten Gutachten keinen Grund, den Umgang der Tochter mit dem Vater auszuschließen.

b) Mit ihrer Beschwerde hat die Kindesmutter folgende Anträge gestellt:

1. Der Beschluss des Amtsgerichts München, Az. 545 F 2822/00, vom 27.6.2002 wird aufgehoben.

Das Umgangsrecht des Antragstellers mit KKKKKKKK, geb. am xx.xx.1996 wird ausgesetzt.

2. Der Geschäftswert für die erste Instanz wird auf mindestens 10.000,-- Euro festgesetzt.

Sie verweist darauf, dass wegen fehlender Entscheidung über die elterliche Sorge die Instanz nicht abgeschlossen sei und auf formale Fehler des Beschlusses. Im Übrigen sieht sie nach wie vor Gründe in der Person des Kindesvaters, wegen derer ein Umgang gegen das Wohl des Kindes sei. Diese lägen in seiner schweren psychischen Erkrankung, mit der - auch in Phasen in denen die Krankheit nicht aktiv sei - eine völlige Unfähigkeit einhergehe, sich auf das Kind und seine Gefühle einzustellen. KKKKKKKK sei zu klein, um mit einer solchen Situation umgehen zu können. Die Gutachten seien unzutreffend und wertlos; angebotene Beweise seien nicht erholt worden.

Der Kindesvater will nach der langen Unterbrechung baldmöglichst Umgang mit dem Kind, wobei er auch zum begleiteten Umgang bereit ist. Der Umgang müsse notfalls mit Hilfe einer Umgangspflegschaft durchgesetzt werden.

In der Beschwerdeinstanz wurden neben dem Sachverständigen XXXXXXXX die Kindeseltern angehört; das Kind KKKKKKKK wurde in der Wohnung der Mutter angehört.

Die vom Familiengericht bestellte Verfahrenspflegerin wurde am Verfahren ebenso beteiligt wie das Stadtjugendamt München.

Die Kindeseltern haben im Termin 2.10.2002 auf den Vorschlag des Gerichts hin eine Vereinbarung geschlossen, nach der baldmöglichst u. a. Elterngespräche beim Familien-Notruf München mit dem Ziel der Einleitung eines betreuten Umgangs begonnen werden sollten.

Bisher hat dort lediglich im März 2003 ein vorbereitendes Gespräch mit der Kindesmutter stattgefunden.

Der Kindesvater sieht Verzögerungstaktik der Kindesmutter.

Im übrigen wird ergänzend auf den Akteninhalt Bezug genommen.

 

2.

Der Senat hält nunmehr eine Entscheidung über die Beschwerde und die Frage des Umgangs für geboten. Trotz der vorläufigen Vereinbarung der Kindeseltern vom 2.10.2002, die auf einen baldigen, zunächst begleiteten Umgang zwischen Kind und Vater zusteuern sollte und an die sich auch die Kindesmutter nach ihrer Darstellung noch gebunden sieht, ist nach über 7 Monaten bisher ein einziges Vorgespräch mit der Kindesmutter zustandegekommen, das auch bereits 2 Monate zurückliegt. Nach telefonischer Mitteilung des Familiennotrufs wird dort auf eine ausstehende Antwort der Kindesmutter gewartet. Auch wenn die anfängliche Verzögerung auf Terminschwierigkeiten des Familiennotrufs beruht hat und nicht der Kindesmutter anzulasten war, verstärkt sich - auch im Zusammenhalt mit ihrem Verhalten gegenüber der Verfahrenspflegerin, der sie trotz ihrer Zusage in der Vereinbarung vom 2.10.2002 einen Zugang zur Tochter ohne Bedingungen letztlich nicht ermöglicht hat - der Eindruck, dass die Kindesmutter ihren fast durchgängig im Verfahren vertretenen Widerstand gegen einen Umgang nach wie vor beibehält und einen zügigen Fortgang des Verfahrens verzögert. Unbeschadet des Fortgangs der Gespräche beim Familien-Notruf kann deshalb eine gerichtliche Entscheidung nicht weiter aufgeschoben werden, ohne grundlegende Rechte von Kind und Vater zu verletzen. Die Entscheidung soll für die Kindesmutter ein unmissverständliches Zeichen setzen, sich um Beschleunigung der Gespräche und des Umgangs zu bemühen und so einer noch weiteren Entfremdung zwischen Kind und Vater vorzubeugen.

Auf die gemäß § § 621 e Abs. 1 Nr. 3, 621 Abs. 1 Nr. 2, 517 ff ZPO zulässige Beschwerde der Kindesmutter hin ist der Beschluss des Familiengerichts vom 27.6.2002 in Ziffern 2. und 4., also hinsichtlich Art und Umfang des Umgangs und hinsichtlich des Geschäftswerts abzuändern, im Übrigen jedoch aufrechtzuerhalten, soweit dem Kindesvater grundsätzlich ein Umgangsrecht mit der Tochter KKKKKKKK zugesprochen wird.

a) Zunächst ist klarzustellen, dass der Senat nur über den Umgang entscheiden kann; die zwischen den Kindeseltern streitige Frage der elterlichen Sorge für KKKKKKKK ist nach wie vor vor dem Familiengericht anhängig und dort nicht entschieden. Schon aus diesem Grund wäre die seitens des Kindesvaters beantragte Anordnung einer Umgangspflegschaft, die zwangsläufig eine Einschränkung der elterlichen Sorge beinhaltet, hier nicht möglich gewesen.

Das Familiengericht durfte auch in Ziffer 2. seines Beschlusses Art und Umfang des Umgangs nicht einfach einer Dritten Person überlassen; es hätte zumindest die wesentliche Ausgestaltung des Umgangs selbst vornehmen müssen; insofern fehlt der Entscheidung schon die nötige Bestimmtheit (Oelkers, FamRZ 1995, 1387).

Fehlerhaft war auch die Bestellung einer Verfahrenspflegerin durch das Familiengericht zusammen mit der Endentscheidung. Zwar ist eine solche Bestellung im vorliegenden schwierigen Umgangsstreit gemäß § 50 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 FGG geboten - die Bestellung hätte jedoch bereits während des laufenden erstinstanzlichen Verfahrens erfolgen müssen, um der Verfahrenspflegerin überhaupt die Möglichkeit zu geben, im Sinne einer Wahrnehmung der Rechte des Kindes auf den Ablauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Es ist auch nicht Sache der Verfahrenspflegerin, im Rahmen des Umgangs selbst oder der Ausgestaltung des Umgangs tätig zu werden. Derartige Aufgaben hätten allenfalls einem Umgangspfleger oblegen, mit dem das Familiengericht wohl die Verfahrenspflegschaft verwechselt hat.

Für den Senat bestand allerdings kein Grund die formell erfolgte Einsetzung der Verfahrenspflegerin abzuändern, nachdem, wie gesagt sachlicher Anlass hierfür bestand.

b) Andererseits ist das Familiengericht zu Recht davon ausgegangen, dass dem Kindesvater ein Recht zum Umgang mit seiner Tochter zusteht; er kann dies auch gegenüber der Kindesmutter trotz seines eigenen formell bestehenden Sorgerechts geltend machen. Zu betonen ist allerdings, dass in gleicher Weise dem Kind KKKKKKKK das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater zusteht, § 1684 Abs. 1 BGB; der Umgang dient also ganz wesentlich auch dem Bedürfnis des Kindes, Beziehungen zu beiden Elternteilen aufbauen und erhalten zu können (BT-Drucks. 13/8511, S. 68). Der Umgang mit beiden Elternteilen gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes, § 1626 Abs. 3 BGB.

Wie das Familiengericht sieht der Senat nach den im Verfahren getroffenen Ermittlungen keinen Fall, der einen Ausschluss oder eine längere Aussetzung des Umgangs zwischen Vater und Kind gemäß § 1684 Abs. 4 BGB rechtfertigen würde.

aa) Insbesondere finden sich in der Person des Kindesvaters derzeit keine Gründe für eine derartige einschränkende Maßnahme:

Der Kindesvater ist weder psychisch gestört noch hat er außerhalb der Norm liegende Persönlichkeitszüge, die im Falle eines Umgangs mit seiner Tochter eine Gefährdung des Wohles der Tochter befürchten ließen. Diese auch im Beschwerdeverfahren erneut bestätigte Auffassung des Sachverständigen Dipl.-Psych. Dr. XXXXXXXX, abgesichert durch ein auch nach Untersuchung des Vaters erstelltes psychiatrisches Zusatzgutachten der Fachärztin für Psychiatrie-Psychotherapie Dr. med. XXXXXXXX, deckt sich mit dem Eindruck des vorbereitenden Richters, den er bei zwei Gerichtsterminen (einer davon im Umgangsverfahren der Großmutter des Kindes 12 UF 759/03) vom Kindesvater gewonnen hat. Weder von den depressiven Verstimmungszuständen, die den Kindesvater in der Zeit des Zusammenlebens mit der Kindesmutter begleitet haben und die das Bild der Kindesmutter von ihm auch jetzt noch maßgeblich prägen, sind Anzeichen beim Vater verblieben noch haben sich Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung ergeben. Sein nunmehr seit mehr als vier Jahren geordnetes Leben mit einer regelmäßigen, intellektuell anspruchsvollen Erwerbstätigkeit in der Computerbranche bestätigt diesen Eindruck.

Nach den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen können beim Kindesvater keinerlei Anhaltspunkte etwa eine Besorgnis begründen, er könne sich nicht in eine andere Person, das Kind KKKKKKKK, einfühlen und könnte sie deshalb in schwierigen Situationen gefühlsmäßig "alleine lassen", wie die Kindesmutter befürchtet.

Daran ändert auch die feste Überzeugung der Kindesmutter, die sie im Verfahren nach wie vor vertritt, nichts.

Die Kindesmutter bezieht ihre Meinung über den Kindesvater im Wesentlichen aus einer zurückliegenden Zeit, in der der Kindesvater psychisch mit depressiver Symptomatik erkrankt war und sich damit zusammenhängend tatsächlich, wie er selbst eingeräumt hat, seltsam und unsozial verhalten hat. Sein damaliges Verhalten, wie es die Kindesmutter geschildert hat, hätte die Tochter bei einem Umgang durchaus verstören können. Soweit die Kindesmutter aber dem Kindesvater auch jetzt noch ein vergleichbares Verhalten unterstellt und dies etwa, wie sie in der mündlichen Verhandlung gesagt hat, in einem "Flackern der Augen" erkennen will, verkennt die Kindesmutter die Realität. Dies mag auf der einen Seite mit übermäßiger Besorgnis um die ihr sehr verbundene Tochter, die sie als besonders schutzbedürftig ansieht, zusammenhängen, beinhaltet aber auch eine starre Haltung, die sich allem verschließt, was nicht in ihr feststehendes, subjektiv und von unrealistischen Ängsten geprägtes Bild passt. Statt den differenzierten Ausführungen der Sachverständigen ein offenes Ohr zu leihen und aus Verantwortung für das gemeinsame Kind zunächst einen ohnehin nur beschützten Umgang anzugehen, hat sie die Gutachter in teilweise unsachlicher, emotionaler Weise angegriffen und scheint - trotz scheinbaren Einlenkens mit der Vereinbarung vom 2.10.2002 - nicht von ihrer vorgefassten Meinung abzuweichen. Nach wie vor vertritt sie am Verfahren fest die Auffassung, ihr Kind wachse zusammen mit ihr ein einem "geschützten Nest', einer Idylle" auf, bewältige die anstehenden Aufgaben in der Schule ausgesprochen gut und bedürfe keines Vaters. Auch dem vorbereitenden Richter, der im Wissen um die Wichtigkeit einverständlichen Vorgehens der Eltern bei einem Umgang diese Haltung in Frage zu stellen versucht hat, ist dies nicht gelungen. Die Kindesmutter ist dabei geblieben, einzuwirken, psychische Widerstände gegen den Vater abzubauen und eine positive Einstellung zu gewinnen (Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. § 1684 Rn 14). Es steht zu hoffen, dass die Kindesmutter aus dieser Verpflichtung heraus und mit Hilfe bereits begonnener Beratungsgespräche beim Familien-Notruf München doch noch den Umgang des Kindes mit seinem Vater unterstützt.

Eine weitere Verhinderung des Umgangs könnte trotz der sonst guten Erziehungskompetenz der Mutter einschneidende Folgen bis zum letzten Mittel des Sorgerechtsentzugs haben.

Anlass zu weiteren Ermittlungen sieht der Senat nicht.

c) Nachdem sich KKKKKKKK und der Vater - mit Ausnahme eines kurzen Treffens anläßlich der Begutachtung Anfang 2001 - seit vier Jahren nicht mehr gesehen oder getroffen haben, müssen die Kontakte natürlich zunächst behutsam aufgebaut werden.

Insofern ist bereits aufgrund der Vereinbarung der Kindeseitern im Termin 2.10.2002 eine Umgangsbegleitung durch den Familiennotruf München in die Wege geleitet worden. Obwohl dies vor mehreren Monaten geschehen ist, hat ein erster Kontakt mit der Mutter erst im März 2003 stattgefunden; zu einem gemeinsamen Gespräch oder einer Verständigung der Eltern ist es allerdings bisher noch nicht gekommen, ebenso wenig zu einem Kontakt des Kindesvaters mit der Tochter.

Da aufgrund der zuletzt gezeigten Haltung der Mutter zu befürchten steht, dass sie mit Vorbehalten und Bedingungen den Umgang, den sie bisher ablehnt, weiter hinauszögern wird, kann der weitere Verlauf der Beratung nicht mehr abgewartet werden.

Mit der Entscheidung soll unmissverständlich und nachdrücklich klar gestellt werden, dass im Interesse des Kindes KKKKKKKK der Umgang mit dem Vater stattzufinden hat, auf den dieser leibliche Vater auch ein Recht hat. Auch die Androhung des Zwangsgeldes in Ziffer 4. soll jeden Zweifel an der Verbindlichkeit ausschließen, § 33 Abs. 3 FGG.

Um aber dennoch den Kindeseltern und vor allem KKKKKKKK die Chance zu geben, dass der Umgang in Einverständnis der Eltern stattfindet, soll der laufende Umgang erst ab dem Monat August 2003 in der im Tenor ausgesprochenen Weise stattfinden. Das gibt den Kindeseltern Zeit, durch beratende Gespräche Vorbehalte abzubauen. Dabei hat der Senat bereits jetzt eine sukzessive Steigerung der Besuche angeordnet. Besuche mit Übernachtungen scheiden allerdings zunächst aus; hierfür muss erst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG.

Der Beschwerdewert, auch für die erste Instanz wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt, § 30 Abs. 2 Kost0 bzw. 131 Abs. 2 i.V.m. 30 Abs. 2 Kost0.

Gründe, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, liegen nicht vor.

Dr. Hüßtege                                 Gastroph                     Melz

Vorsitzender Richter                     Richterin                    Richter

                                            am Oberlandesgericht

 

 

 

 


 

 

"Fiktives Einkommen im Unterhaltsrecht"

Dr. Hans-Ulrich Graba

Vorsitzender Richter am OLG München, Augsburg

in: "FamRZ", 1/2001, S. 1257-1265

 

Dr. Hans-Ulrich Graba ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des 4. Zivilsenats (zugleich Familiensenat) des OLG München mit Sitz in Augsburg

 

 


 

 

 

"Zur Abänderung von Unterhaltstiteln wegen Erwerbslosigkeit"

Dr. Hans-Ulrich Graba, Vorsitzender Richter am OLG, Augsburg

in: "Familie, Partnerschaft und Recht", FPR 1/2000, S. 6-11

 

 

 


 

 

 

 


"Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"

 

Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München

in: "FamRZ" H 23 / 1998, S. 1488-1491

 

Zitat: "Wenn ein Sorgeberechtigter unter Beeinträchtigung des Sorgerechts des Partners das Kind mitnimmt, fehlt es am Strafrechtstatbestand. Der Frau wird deshalb meist geraten, im Fall eines Auszugs aus der Ehewohnung die Kinder mitzunehmen. ..."

Die Autoren schlagen eine Neuregelung vor: "Das Kindesentführungsabkommen ist über §1532 I  BGB auch auf entsprechende Sorgerechtsverletzungen im Inland anzuwenden, insbesondere in dem Fall, daß ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen bei der Trennung die Kinder mitnimmt, obgleich die Betreuung der Kinder auch in der Wohnung möglich ist, und wenn ein Mitsorgeberechtigter sein Kind nach Ablauf des vereinbarten Umgangsrechts nicht zurückgibt.

 

 

 


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