Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Alzey-Worms
Landkreis Alzey-Worms
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Postanschrift:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Postfach 1360
55232 Alzey
E-Mail: info@kreis-alzey-worms.de
Internet: www.kreis-alzey-worms.de
Jugendamt
Abteilung: 5 Jugend und Familie
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Internetauftritt des Landkreis Alzey-Worms (04/2011)
Visuelle Gestaltung: gut
Informationsgehalt. befriedigend
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: gut (einige unnötige Doppelungen)
Der Landkreis Alzey-Worms ist ein Kreis in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Er ist umgeben vom Kreis Groß-Gerau (Hessen), der Stadt Worms und den Landkreisen Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Bad Kreuznach und Mainz-Bingen.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2008[4])
Verbandsfreie Städte
* Alzey * (18.058)
* Osthofen (8229)
Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden
Sitz der Verbandsgemeinde *
* 1. Verbandsgemeinde Alzey-Land
[Sitz: Alzey]
1. Albig (1618)
2. Bechenheim (424)
3. Bechtolsheim (1543)
4. Bermersheim vor der Höhe (319)
5. Biebelnheim (675)
6. Bornheim (758)
7. Dintesheim (152)
8. Eppelsheim (1268)
9. Erbes-Büdesheim (1336)
10. Esselborn (349)
11. Flomborn (1017)
12. Flonheim (2679)
13. Framersheim (1648)
14. Freimersheim (659)
15. Gau-Heppenheim (547)
16. Gau-Odernheim (3769)
17. Kettenheim (298)
18. Lonsheim (570)
19. Mauchenheim (979)
20. Nack (626)
21. Nieder-Wiesen (607)
22. Ober-Flörsheim (1235)
23. Offenheim (605)
24. Wahlheim (592)
* 2. Verbandsgemeinde Eich
1. Alsheim (2606)
2. Eich * (3223)
3. Gimbsheim (3007)
4. Hamm am Rhein (2245)
5. Mettenheim (1545)
* 3. Verbandsgemeinde Monsheim
1. Flörsheim-Dalsheim (3124)
2. Hohen-Sülzen (575)
3. Mölsheim (593)
4. Monsheim * (2477)
5. Mörstadt (912)
6. Offstein (1811)
7. Wachenheim (651)
* 4. Verbandsgemeinde Westhofen
1. Bechtheim (1873)
2. Bermersheim (399)
3. Dittelsheim-Heßloch (2206)
4. Frettenheim (328)
5. Gundersheim (1609)
6. Gundheim (942)
7. Hangen-Weisheim (498)
8. Hochborn (450)
9. Monzernheim (642)
10. Westhofen * (3234)
* 5. Verbandsgemeinde Wöllstein
1. Eckelsheim (496)
2. Gau-Bickelheim (2133)
3. Gumbsheim (606)
4. Siefersheim (1298)
5. Stein-Bockenheim (694)
6. Wendelsheim (1430)
7. Wöllstein * (4366)
8. Wonsheim (897)
* 6. Verbandsgemeinde Wörrstadt
1. Armsheim (2606)
2. Ensheim (428)
3. Gabsheim (784)
4. Gau-Weinheim (645)
5. Partenheim (1630)
6. Saulheim (7149)
7. Schornsheim (1606)
8. Spiesheim (982)
9. Sulzheim (1072)
10. Udenheim (1340)
11. Vendersheim (581)
12. Wallertheim (1788)
13. Wörrstadt * (7656)
Jugendamt Alzey-Worms
Kreisjugendamt
Ernst-Ludwig-Str. 36
55232 Alzey
Telefon: 06731 / 408-0
E-Mail:
Internet: http://www.kreis-alzey-worms.de
Zuständige Amtsgerichte:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Helgea Nagel-Jährling - Jugendamt Landkreis Alzey-Worms (ab , .., 2004, ..., 2008)
Bauer, Axel
Baum-Martini, Utta
Becker-Schierhoff, Martina
Berdelle-Hilge, Martina
Borger, Anja
Busch, Elisabeth
Dann, Christine
Dörfer-Wilke, Beate
Esch, Gudrun
Espenschied, Thomas
Eßlinger, Silke
Fischer, Christina
Fleischer, Frederike
Gill, Reinhard
Gutjahr, Angelika
Hahn, Sigrun
Hambrecht, Sabine
Herz, Arno
Huber, Wolfgang
Kronauer, Evelyn
Krämer, Konrad
Layes, Maria
Mehling-Felten, Angelika
Merck, Andrea
Nagel-Jährling, Helga
Norheimer, Katrin
Nürnberger-Axt, Ute
Presser, Gabi
Reiß, Monika
Rohr, Björn
Schmahl-Lutzy, Heidrun
Schmidt, Birgit
Schröder, Simone
Unfricht, Bettina
Walz, Bernd
Weyrich, Ellen
Wranke, Jutta
Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss
Bohn, Carina
Bösel, Tina
Daub, Claudia
Heßdörfer, Margot
Marasek, Judith
Menger, Hans-Dieter
Pfannkuchen, Petra
Scherer, Tatjana
Willems-Schaab, Christa
Amtsvormundschaft
Menger, Hans-Dieter
Pfannkuchen, Petra
Willems-Schaab, Christa
Beistandschaften für Kinder und Jugendliche
Marasek, Judith
Menger, Hans-Dieter
Pfannkuchen, Petra
Willems-Schaab, Christa
Kinder und Jugendliche
Fleischer, Frederike
Herz, Arno
Krämer, Konrad
Menger, Hans-Dieter
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Bohn, Carina
Bösel, Tina
Daub, Claudia
Heßdörfer, Margot
Menger, Hans-Dieter
Scherer, Tatjana
Pflegschaften (Jugendamt)
Marasek, Judith
Menger, Hans-Dieter
Willems-Schaab, Christa
Vormundschaften (Jugendamt)
Bohn, Carina
Bösel, Tina
Daub, Claudia
Heßdörfer, Margot
Menger, Hans-Dieter
Scherer, Tatjana
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Barbara Schubert
Zum Manntal 12
67728 Münchweiler
Telefon: 06302 / 41 02
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)
Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Schlossgasse 14
55232 Alzey
Telefon: 06731 / 95030
E-Mail: eb-alzey@dwwa.de
Internet: http://www.dwwa.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Kreisverwaltung Alzey-Worms Jugendamt
Ernst-Ludwig-Str. 36
55232 Alzey
Telefon: 06731 / 408-0
E-Mail:
Internet: http://www.kreis-alzey-worms.de
Träger:
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Ber. b. Trennung und Scheidung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Alzey-Worms
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Alzey-Worms
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Alzey-Worms
Pressemitteilung 1/2007
Eigene Kinder misshandelt - Ausweisung nach 17 Jahren Deutschland
Die von der Kreisverwaltung Alzey-Worms verfügte sofortige Ausweisung eines geschiedenen türkischen Familienvaters (Antragsteller) nach seiner strafgerichtlichen Verurteilung – insbesondere wegen gravierender Vergehen gegenüber seinen Kindern – ist rechtens. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden.
Der Antragsteller hält sich seit 1989 in Deutschland auf. Nach Rücknahme seines Asylantrages heiratete er eine deutsche Staatsangehörige, von der er mittlerweile wieder geschieden ist. Auf sein Betreiben reisten in den 90er Jahren drei aus seiner früheren Ehe stammende Kinder aus der Türkei zu ihm nach Deutschland ein. Seit 1992 wurde er wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Straßenverkehrsgefährdung, Beleidigung, Bedrohung, Anstiftung zur falschen Verdächtigung, Diebstahl, Betrug und Körperverletzung bestraft, und zwar jeweils mit Geldstrafen.
Mit Urteil des Landgerichts Mainz vom Mai 2004 erhielt er wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung, jeweils in mehreren Fällen, eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, die er zur Zeit verbüßt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hat er unter anderem die im Teenageralter befindliche Tochter an den Haaren durch die Luft geschleudert, wobei sie mit dem Kopf gegen die Wand schlug. Bei anderer Gelegenheit erhielt sie von ihm mit einem Metallbesenstiel so viele Schläge auf die Fußsohlen, dass sie längere Zeit kaum gehen konnte. Den zwei Jahre älteren Sohn schlug er mit einem Besenstiel solange auf den Rücken bis der Besenstiel zerbrach. Die älteste Tochter schlug er durch Faustschläge bewusstlos; sie hat dadurch an einem Auge an Sehkraft eingebüßt. Ein in der Nachbarschaft wohnendes deutsches Ehepaar, das sich vielfach der Kinder angenommen hatte, wurde mit dem Tod und dem Anzünden des Hauses bedroht. Einmal kam es sogar zu Tätlichkeiten gegen den deutschen Ehemann.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms verfügte die unbefristete Ausweisung des Antragstellers, nachdem sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Maßnahme vor dem Ende der Haft einverstanden erklärt hatte. Zur Begründung wurde im wesentlichen auf die Taten abgestellt, die dem Urteil vom Mai 2004 zu Grunde liegen.
Mit seinem Widerspruch dagegen brachte der Antragsteller vor, dass die Kinder vor Gericht gelogen hätten. Er sei krank und habe in der Türkei keine Familie mehr. Außerdem werde er wegen der angeblichen Misshandlung der Kinder bei einer Rückkehr in die Türkei von Familienmitgliedern umgebracht. Er lebe seit mehr als fünfzehn Jahren in Deutschland.
Die Richter der 4. Kammer haben den von der Kreisverwaltung angeordneten sofortigen Vollzug der Ausweisung bestätigt. Der Antragsteller genieße zwar besonderen Ausweisungsschutz wegen seines langen erlaubten Aufenthalts in Deutschland. Gleichwohl sei die Ausweisung rechtmäßig, weil auch die gesteigerten Voraussetzungen für eine Ausweisung vorlägen. Insbesondere sei davon auszugehen, dass vom Antragsteller immer noch eine erhebliche Gefahr ausgehe. Dafür spreche die Verurteilung vom Mai 2004 sowie seine früheren Straftaten. Der Antragsteller habe sich in Haft nicht gebessert. Er zeige sich völlig uneinsichtig und habe auch Mitgefangene und JVA-Bedienstete massiv bedroht. Außerdem habe er aus der Haft heraus seine Kinder und das erwähnte deutsche Ehepaar bedroht, bis hin zum Tod. Ernstzunehmende Krankheiten lägen nach einem Attest des ärztlichen Dienstes der Justizvollzugsanstalt nicht vor. In jedem Fall könnten sie auch in der Türkei behandelt werden. Der Vortrag, dass er von Verwandten in der Türkei bedroht werde, sei schon nicht glaubhaft gemacht. In jedem Fall könne er sich schutzsuchend an die türkische Polizei wenden und auch abseits der genannten Verwandten seinen Wohnsitz nehmen. Auch in Deutschland gebe es für ihn keinen absoluten Schutz vor seinen Verwandten.
4 L 885/06.MZ
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.jm.rlp.de).
Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungsgerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.justiz.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Pressemitteilungen steht Ihnen ein Newsmailer unter der Adresse www.justiz.rlp.de zur Verfügung.