Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Böblingen


 

 

Landratsamt Böblingen

Parkstraße 16

71034 Böblingen

 

 

Telefon: 07031 / 663-0

Fax: 07031 / 663-483

 

E-Mail: posteingang@lrabb.de

Internet: www.landkreis-boeblingen.de

Internet: www.lra-bb.kdrs.de

 

 

 

Internetauftritt des Landkreis Böblingen (08/2011)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

 

 

Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Landkreis Böblingen:

 

 

Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Landkreis Böblingen:

 

 

 

Jugendamt Böblingen

Kreisjugendamt Böblingen

Zuständigkeit für alle Städte und Gemeinden im Landkreis

 

Telefon: 07031 / 663-1397

Fax: 07031 / 663-1269

 

E-Mail: Kreisjugendamt@lrabb.de

 

Außenstelle Leonberg - www.leonberg.de

 

Außenstelle Sindelfingen - www.sindelfingen.de

Corbeil-Essones Platz 6

71063 Sindelfingen

 

 

Der Landkreis Böblingen ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Stuttgart im Regierungsbezirk Stuttgart. Der Landkreis Böblingen grenzt im Norden an den Landkreis Ludwigsburg, im Osten an die kreisfreie Stadt Stuttgart und an den Landkreis Esslingen, im Südosten an den Landkreis Reutlingen, im Süden an den Landkreis Tübingen, im Westen an den Landkreis Calw und im Nordwesten an den Enzkreis.

 

Bundesland Baden-Württemberg

Städte und Gemeinden:

(Einwohner am 31. Dezember 2007)

Städte

1. Böblingen (46.491) 

2. Herrenberg (31.377) - www.herrenberg.de

3. Holzgerlingen (12.502)

4. Leonberg (45.537) - www.leonberg.de

5. Renningen (17.214)

6. Rutesheim (10.121)

7. Sindelfingen (60.829) - www.sindelfingen.de

8. Waldenbuch (8.517)

9. Weil der Stadt (19.212)

 

Gemeinden

1. Aidlingen (9.104)

2. Altdorf (4.530)

3. Bondorf (5.828)

4. Deckenpfronn (2.971)

5. Ehningen (7.940)

6. Gärtringen (12.072)

7. Gäufelden (9.382)

8. Grafenau (6.662)

9. Hildrizhausen (3.665)

10. Jettingen (7.635)

11. Magstadt (8.808)

12. Mötzingen (3.669)

13. Nufringen (5.321)

14. Schönaich (9.803)

15. Steinenbronn (6.039)

16. Weil im Schönbuch (9.979)

17. Weissach (7.547)

 

 

 

Jugendamt Böblingen

Kreisjugendamt Sozialer Dienst

Parkstr. 16 

71034 Böblingen

Telefon: 07031 / 663-1397

E-Mail: kreisjugendamt@lrabb.de

Internet: http://www.landkreis-boeblingen.de

 

Leiter des Jugendamtes Landkreis Böblingen: Wolfgang Trede:

E-Mail: w.trede@lrabb.de

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Leonberg

 

 

Väternotruf Böblingen

August Mustermann

Musterstraße 1

71034 Böblingen

Telefon: 07031 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Wolfgang Trede - Leiter des Jugendamtes Landkreis Böblingen (ab , ..., 2007, ..., 2010) - E-Mail: w.trede@lrabb.de

Meinolf Pieper - Jugendamt Landkreis Böblingen - Leiter der Außenstelle Sindelfingen (ab , ..., 2007)

Josef Fischer - Amtsleiter Amt für Jugend Schule und Sport der Stadt Böblingen (ab , ..., 2007)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Schneider - Kreisjugendamt Böblingen - Außenstelle Leonberg Sozialer Dienst (ab , ..., 2007)

Frau C. Wagner - Jugendamt Landkreis Böblingen / Außenstelle Sindelfingen (ab , ..., 2007, 2008)

Herr G. Bühler - Jugendamt Landkreis Böblingen / Außenstelle Sindelfingen (ab , ..., 2007, 2008)

Frau Gackstatter - Kreisjugendamt Böblingen / Sozialer Dienst (ab , ..., 2009)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Haus der Diakonie

Agnes-Miegel-Str. 5 

71229 Leonberg 

Telefon: 07152 / 3329400

Bundesland: Baden-Württemberg

E-Mail: info@diakonie-leonberg.de

Internet:

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Sexualberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Beratung für psychisch Kranke, Suchtberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Jugend-, Ehe-, Lebensfragen

Rutesheimer Str. 50/1 

71229 Leonberg

Telefon: 07152 / 337893-0

E-Mail: beratungsstelle-leonberg@lrabb.de

Internet:

Träger: Landkreis/Ev. Kirche/ Kath. Kirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisjugendamt Sozialer Dienst

Rutesheimer Str. 50/2A

71229 Leonberg

Telefon: 07152 / 6046-0

E-Mail: b.ulmer@lrabb.de

Internet: http://www.landkreis-boeblingen.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Sozialberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Jugend-, Ehe- und Lebensfragen

Waldburgstr. 19 

71032 Böblingen

Telefon: 07031 / 223083

E-Mail: beratungsstelle-boeblingen@lrabb.de

Internet:

Träger: Landkreis

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Böblingen

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Böblingen

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Böblingen

Frauenhaus Landkreis Böblingen

71000 Böblingen

Telefon: 07031 / 811080

E-Mail:

Internet:

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Böblingen e.V.

Schlossberg 3

71032 Böblingen

Telefon: 07031 - 25200

Telefax: 07031 - 221076

www.kinderschutzbund-boeblingen.de

Frau Fuchs - Kinderschutzbund Böblingen (2007)

 

 

Verein für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V.

Talstr. 37

71034 Böblingen

Telefon: 07031 / 2181-0

Fax: 07031 / 2181-61

E-Mail: info@vfj-bb.de

Internet: www.verein-fuer-jugendhilfe.de

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Böblingen e.V.

Schlossberg 3 

71032 Böblingen

Telefon: 07031 / 25200

E-Mail: info@kinderschutzbund-boeblingen.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-boeblingen.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Familienberatung

Mitarbeiter/innen: Frau Fuchs (2007)

 

 


 

 

 

Auch fünf Jahre Vorlauf können zu kurz sein

Von "Strohgäu Extra", aktualisiert am 13.04.2010 um 04:30

Böblingen/Leonberg Das Jugendamt erhält per Gesetz neue Aufgaben. Dafür hat es bereits geübt - nicht ohne Hürden. Von Anja Tröster

Eigentlich ist der Anlass der Diskussion im Jugendhilfeausschuss erfreulich: Das neue Familienrecht, das am 1. September des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, enthält vieles von dem, was das Jugendamt des Böblinger Landratsamtes bei Kindschaftssachen bereits seit fünf Jahren praktiziert. "Es geht darum, alle Kräfte so zu bündeln, damit die Kinder so wenig wie möglich leiden müssen", formulierte es Landrat Roland Bernhard gestern im Jugendhilfeausschuss. Die Freude bei den Mitarbeitern der Vorreiterbehörde hält sich dennoch in Grenzen.

Die Böblinger haben als Vorreiter in der Region vom Landkreis Cochem in Rheinland-Pfalz abgeguckt. Dort hat man schon 1992 begonnen, alle Institutionen in einem Arbeitskreis zu vernetzen. Mit einem sehr frühen ersten Anhörungstermin soll vermiden werden, dass Kinder bei Trennungs- und Scheidungsverfahren unter der Ungewissheit leiden. Diesem Vorbild, das Fachkreise als "Cochemer Praxis" bezeichnen, ist das Böblinger Jugendamt vor fünf Jahren gefolgt. Mit dem neuen Familienverfahrensrecht wird das System der frühen Anhörungen nun etwa auch auf jene Verfahren übertragen, bei denen die Abstammung eines Kindes geklärt werden soll.

Eberhard Stößer, der Leonberger Amtsgerichtsdirektor, schilderte im Jugendhilfeausschuss am Montag seine Erfahrungen. Stößer nannte zwei typische Beispiele. Fall eins: ein berufstätiges Ehepaar mit zwei Kindern trennt sich, weil die Mutter einen neuen Partner hat. Der Mann, der sich stark in der Erziehung engagiert, beansprucht auch das Sorgerecht. In solchen Fällen haben die Behörden im Kreis bereits in den vergangenen Jahren so zusammengearbeitet wie es das neue Gesetz vorsieht.

Schwieriger werde es bei den Fällen, in denen eine Wohnungen einem von zwei darin wohnenden Partnern zugewiesen werden müsse, sagt Stößer. Das ist der Fall, wenn die Strafbehörden einen Platzverweis aussprechen, um eine Familie vor der Gewalt eines alkoholkranken Vaters zu schützen. Dann muss der Vater der Familie fern bleiben, weil ihm sonst Strafe droht. Richter und Jugendamt haben in diesem Fall nur zwei Wochen Zeit, sich ein Bild von der Situation zu machen. "Das müssen wir noch üben", resümierte der Familienrichter selbstkritisch. "Das haben wir noch nicht im Griff, " räumt er ein.

Laut dem Leonberger Amtsgerichtsdirektor weist das neue Recht dem Jugendamt künftig auch in weiteren Verfahren wie etwa bei der Klärung von Abstammungsfragen die Pflicht und das Recht auf, angehört zu werden. Der Gesetzgeber wünsche sich offenbar ein weitaus aktiveres Jugendamt. "Das ist etwas völlig Neues." Man müsse sich damit auseinandersetzen, sagte auch Landrat Bernhard, wie man mit der größeren Verantwortung umgehen wolle.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.archiv.ca53d950-b6a6-45e8-9a71-f151ae31d24a.html

 

 

 


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