Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Brandenburg an der Havel


 

 

Brandenburg

Kreisfreie Stadt 

 

 

Postanschrift:

Stadt Brandenburg an der Havel

14767 Brandenburg an der Havel

 

Jugendamt (Amt für Jugend, Soziales und Wohnen)

Wiener Straße 1

14476 Brandenburg a. d. Havel

 

Telefon: (03381) 58 50 01

Fax: (03381) 58 50 04

 

E-Mail:

Internet: www.stadt-brandenburg.de

 

 

 

Internetauftritt der Stadt Brandenburg (05/2011)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Bundesland Brandenburg

 

 

 

Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen

Wiener Str. 1

14772 Brandenburg

Telefon: 03381 / 58-5001

E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de

Internet: http://www.stadt-brandenburg.de

Träger:

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

 

 

Väternotruf Brandenburg

August Mustermann

Musterstraße 1

14770 Brandenburg

Telefon: 03381 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Kästner - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)

Frau Kresse - Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)

Ina Lübke - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2005)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Beratungsstelle f. Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen und im Schwangerschaftskonflikt

Parduin 9 

14770 Brandenburg 

Telefon: 03381 / 2122890

E-Mail: parduin@ejf.de

Internet: http://www.ejf-lazarus.de

Träger: EJF-Lazarus gAG

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung

 

 

Beratungsstelle f. Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Familienplanung

Magdeburger Str. 1 

14770 Brandenburg

Telefon: 03381 / 794480

E-Mail: brandenburg-havel@donumvitae.org

Internet: http://www.donumvitae.org

Träger: donum vitae e.V.

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung

 

 

pro familia Beratungsstelle Brandenburg

Steinstr. 8 

14776 Brandenburg 

Telefon: 03381 / 211720

E-Mail: brandenburg@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de

Träger:

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Partnerberatung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen

Wiener Str. 1

14772 Brandenburg

Telefon: 03381 / 58-5001

E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de

Internet: http://www.stadt-brandenburg.de

Träger:

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Kinder/Jugend/Familie

Potsdamer Str. 18 

14776 Brandenburg

Telefon: 03381 / 533-0

E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de

Internet: http://www.potsdam-mittelmark.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Sozialberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Brandenburg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Brandenburg

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Brandenburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Brandenburg

Autonomes Frauen- und Kinderschutzhaus

14770 Brandenburg 

Telefon: 03381 / 301327

E-Mail: info@frauenhaus-brandenburg.de

Internet:

Träger: Unabhängiger Frauenverband Brandenburg e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Jugendberatung, Zufluchtswohnungen

 

 

 


 

 

Besuchszwang für Väter

 

Nur Verlierer vor Gericht

 

erstellt 21.11.07, 15:10h

*Karlsruhe/dpa.* In diesem Prozess kann es nur Verlierer geben. Der

Vater, der seinen eigenen Sohn nicht sehen will und dafür sogar vor das

Bundesverfassungsgericht zieht. Die Mutter, die ihren früheren Geliebten

zu den Besuchen mit dem Jungen zwingen will. Und vor allem den

inzwischen Achtjährigen, der nach Ansicht von Experten sowohl von seinem

Vater wie auch von der Mutter verstoßen oder benutzt wird. Im Saal des

Bundesverfassungsgerichts ist am Mittwoch die Betroffenheit in der

mündlichen Verhandlung deutlich zu spüren. In den kommenden Monaten muss

das höchste deutsche Gericht nun darüber urteilen, ob ein Elternteil

gegen den deutlichen eigenen Willen sein Kind besuchen muss.

Der Fall hat auch für die Verfassungsrichter Seltenheitswert. Meist tun

Väter auch nach einem folgenreichen Seitensprung alles, um wenigstens

einige Stunden mit ihren unehelichen Kindern verbringen zu dürfen. Der

42-jährige Mann aus Brandenburg unternimmt dagegen alles, um seinen

außerehelichen Sohn nicht sehen zu müssen. Er befürchtet, dass sich

seine Ehefrau sonst von ihm trennen würde. Seine Argumente: Das im

Grundgesetz garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der

Persönlichkeit werde durch einen sogenannten Umgangszwang ebenso

verletzt wie seine gesetzlich geschützte eheliche Familie gefährdet. Er

will «Zahlvater» sein, mehr nicht. Ihr Mandant habe den inzwischen in

einem Heim wohnenden Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede

persönliche Beziehung abgelehnt, betont Anwältin Heike Hase.

Mit offenem Verständnis für seine Verfassungsbeschwerde kann der

42-Jährige bei den Karlsruher Richtern nicht rechnen. Juristen,

Jugendschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonen

allerdings in der mündlichen Verhandlung, es müsse das Wohl des Kindes

im Mittelpunkt stehen. Dies wird nach Überzeugung der Ministerin in der

zur Prüfung vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)

Brandenburg nicht deutlich genug gewichtet. Die Richter hatten vor drei

Jahren entschieden, dass der Junge einen rechtlich durchsetzbaren

Anspruch hat, seinen Vater zu sehen. Weigere sich dieser, müsse er ein

Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen.

«Ob zwischen dem Wohl des Kindes und dem Zwang zur Vollstreckung in

diesem Fall richtig abgewogen wurde, daran habe ich meine Zweifel»,

kritisiert Zypries. Ein Verfahrenspfleger könnte ihrer Ansicht nach als

«Anwalt des Kindes» eingesetzt werden. Die bestehende Rechtslage gebe

den Richtern bereits «hinreichend Spielraum» für eine Entscheidung.

Kommendes Jahr will die Bundesregierung das Gesetz sogar noch

verschärfen: Kann bisher nur Zwangsgeld vor einem Treffen ausgesprochen

werden, so sollen verpasste Termine mit dem Kind künftig mit einem

Bußgeld bestraft werden.

Der Bundesvorsitzende des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» setzt sich

gegen die Verfassungsbeschwerde ein: «Vom Vater werden bei einem solchen

Treffen keine Gefühle von unauslotbarer Tiefe verlangt», meint Ulrich

Mueller. Einem Vater sei der Umgang mit seinem Kind zuzumuten, diese Tür

zum Zwang dürfe nicht durch das Gericht geschlossen werden. Dagegen

warnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor den

Zwangsbesuchen. «Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch

gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen»,

heißt es in der Stellungnahme des Verbands zu dem Fall.

Eher unklar sind nach wie vor die Beweggründe der Mutter, die den Stein

ins Rollen gebracht hatte. Nach Auffassung des Ex-Liebhabers geht es

seiner früheren Geliebten lediglich darum, die einstige Beziehung zu ihm

wiederzubeleben.

Eine Mitarbeiterin der Stadt Brandenburg vermochte schließlich, ein

wenig Licht in die Gefühlslage des Jungen zu bringen: Der Kleine lebe

seit einiger Zeit in einem Heim, sagte die Sozialpsychiaterin. «Es ist

aber nach unserer Ansicht nicht sein ausgesprochener Wille, Kontakt zu

seinem Vater zu haben», betonte sie. «Er hat keine Idee, wer oder wie

sein Vater ist.» Ein erzwungenes Treffen könne entwicklungsstörend

wirken. Die Mutter selbst verteidigte ihre Position zumindest nicht

öffentlich: Sie hat ihre Geschichte exklusiv einem Internet-TV-Sender

verkauft.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1195490432612&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie im Märchen von des Fischers Frau, den alleinerziehenden (Mütter)Verband VAMV, kann es niemand recht machen. Erst klagen die Jammerdamen von diesem Verband, dass Väter keinen Umgang wahrnehmen und wenn dann mal das Oberlandesgericht Brandenburg aus der Reihe der konservativen Oberlandesgerichtes heraustanzt und einen trägen Vater zu Kontakten mit seinem Sohn verpflichtet, dann ist es denn Alleinvertretungsdamen des VAMV`s auch wieder nicht recht.

Am besten man entzieht diesem Verband die staatliche Alimentierung, dann klappt das ganze Gebilde sicher recht schnell in sich zusammen.

21.11.2007

 

 


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