Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Brandenburg an der Havel
Brandenburg
Kreisfreie Stadt
Postanschrift:
Stadt Brandenburg an der Havel
14767 Brandenburg an der Havel
Jugendamt (Amt für Jugend, Soziales und Wohnen)
Wiener Straße 1
14476 Brandenburg a. d. Havel
Telefon: (03381) 58 50 01
Fax: (03381) 58 50 04
E-Mail:
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Internetauftritt der Stadt Brandenburg (05/2011)
Visuelle Gestaltung:
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Bundesland Brandenburg
Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen
Wiener Str. 1
14772 Brandenburg
Telefon: 03381 / 58-5001
E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de
Internet: http://www.stadt-brandenburg.de
Träger:
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Zuständiges Amtsgericht:
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel
Väternotruf Brandenburg
August Mustermann
Musterstraße 1
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Kästner - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)
Frau Kresse - Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)
Ina Lübke - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2005)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org
Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle f. Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen und im Schwangerschaftskonflikt
Parduin 9
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / 2122890
E-Mail: parduin@ejf.de
Internet: http://www.ejf-lazarus.de
Träger: EJF-Lazarus gAG
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung
Beratungsstelle f. Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Familienplanung
Magdeburger Str. 1
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / 794480
E-Mail: brandenburg-havel@donumvitae.org
Internet: http://www.donumvitae.org
Träger: donum vitae e.V.
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung
pro familia Beratungsstelle Brandenburg
Steinstr. 8
14776 Brandenburg
Telefon: 03381 / 211720
E-Mail: brandenburg@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Träger:
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Partnerberatung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen
Wiener Str. 1
14772 Brandenburg
Telefon: 03381 / 58-5001
E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de
Internet: http://www.stadt-brandenburg.de
Träger:
Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Kinder/Jugend/Familie
Potsdamer Str. 18
14776 Brandenburg
Telefon: 03381 / 533-0
E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de
Internet: http://www.potsdam-mittelmark.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Brandenburg
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Brandenburg
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Brandenburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Brandenburg
Autonomes Frauen- und Kinderschutzhaus
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / 301327
E-Mail: info@frauenhaus-brandenburg.de
Internet:
Träger: Unabhängiger Frauenverband Brandenburg e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Jugendberatung, Zufluchtswohnungen
Besuchszwang für Väter
Nur Verlierer vor Gericht
erstellt 21.11.07, 15:10h
*Karlsruhe/dpa.* In diesem Prozess kann es nur Verlierer geben. Der
Vater, der seinen eigenen Sohn nicht sehen will und dafür sogar vor das
Bundesverfassungsgericht zieht. Die Mutter, die ihren früheren Geliebten
zu den Besuchen mit dem Jungen zwingen will. Und vor allem den
inzwischen Achtjährigen, der nach Ansicht von Experten sowohl von seinem
Vater wie auch von der Mutter verstoßen oder benutzt wird. Im Saal des
Bundesverfassungsgerichts ist am Mittwoch die Betroffenheit in der
mündlichen Verhandlung deutlich zu spüren. In den kommenden Monaten muss
das höchste deutsche Gericht nun darüber urteilen, ob ein Elternteil
gegen den deutlichen eigenen Willen sein Kind besuchen muss.
Der Fall hat auch für die Verfassungsrichter Seltenheitswert. Meist tun
Väter auch nach einem folgenreichen Seitensprung alles, um wenigstens
einige Stunden mit ihren unehelichen Kindern verbringen zu dürfen. Der
42-jährige Mann aus Brandenburg unternimmt dagegen alles, um seinen
außerehelichen Sohn nicht sehen zu müssen. Er befürchtet, dass sich
seine Ehefrau sonst von ihm trennen würde. Seine Argumente: Das im
Grundgesetz garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit werde durch einen sogenannten Umgangszwang ebenso
verletzt wie seine gesetzlich geschützte eheliche Familie gefährdet. Er
will «Zahlvater» sein, mehr nicht. Ihr Mandant habe den inzwischen in
einem Heim wohnenden Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede
persönliche Beziehung abgelehnt, betont Anwältin Heike Hase.
Mit offenem Verständnis für seine Verfassungsbeschwerde kann der
42-Jährige bei den Karlsruher Richtern nicht rechnen. Juristen,
Jugendschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonen
allerdings in der mündlichen Verhandlung, es müsse das Wohl des Kindes
im Mittelpunkt stehen. Dies wird nach Überzeugung der Ministerin in der
zur Prüfung vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)
Brandenburg nicht deutlich genug gewichtet. Die Richter hatten vor drei
Jahren entschieden, dass der Junge einen rechtlich durchsetzbaren
Anspruch hat, seinen Vater zu sehen. Weigere sich dieser, müsse er ein
Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen.
«Ob zwischen dem Wohl des Kindes und dem Zwang zur Vollstreckung in
diesem Fall richtig abgewogen wurde, daran habe ich meine Zweifel»,
kritisiert Zypries. Ein Verfahrenspfleger könnte ihrer Ansicht nach als
«Anwalt des Kindes» eingesetzt werden. Die bestehende Rechtslage gebe
den Richtern bereits «hinreichend Spielraum» für eine Entscheidung.
Kommendes Jahr will die Bundesregierung das Gesetz sogar noch
verschärfen: Kann bisher nur Zwangsgeld vor einem Treffen ausgesprochen
werden, so sollen verpasste Termine mit dem Kind künftig mit einem
Bußgeld bestraft werden.
Der Bundesvorsitzende des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» setzt sich
gegen die Verfassungsbeschwerde ein: «Vom Vater werden bei einem solchen
Treffen keine Gefühle von unauslotbarer Tiefe verlangt», meint Ulrich
Mueller. Einem Vater sei der Umgang mit seinem Kind zuzumuten, diese Tür
zum Zwang dürfe nicht durch das Gericht geschlossen werden. Dagegen
warnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor den
Zwangsbesuchen. «Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch
gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen»,
heißt es in der Stellungnahme des Verbands zu dem Fall.
Eher unklar sind nach wie vor die Beweggründe der Mutter, die den Stein
ins Rollen gebracht hatte. Nach Auffassung des Ex-Liebhabers geht es
seiner früheren Geliebten lediglich darum, die einstige Beziehung zu ihm
wiederzubeleben.
Eine Mitarbeiterin der Stadt Brandenburg vermochte schließlich, ein
wenig Licht in die Gefühlslage des Jungen zu bringen: Der Kleine lebe
seit einiger Zeit in einem Heim, sagte die Sozialpsychiaterin. «Es ist
aber nach unserer Ansicht nicht sein ausgesprochener Wille, Kontakt zu
seinem Vater zu haben», betonte sie. «Er hat keine Idee, wer oder wie
sein Vater ist.» Ein erzwungenes Treffen könne entwicklungsstörend
wirken. Die Mutter selbst verteidigte ihre Position zumindest nicht
öffentlich: Sie hat ihre Geschichte exklusiv einem Internet-TV-Sender
verkauft.
Kommentar Väternotruf:
Wie im Märchen von des Fischers Frau, den alleinerziehenden (Mütter)Verband VAMV, kann es niemand recht machen. Erst klagen die Jammerdamen von diesem Verband, dass Väter keinen Umgang wahrnehmen und wenn dann mal das Oberlandesgericht Brandenburg aus der Reihe der konservativen Oberlandesgerichtes heraustanzt und einen trägen Vater zu Kontakten mit seinem Sohn verpflichtet, dann ist es denn Alleinvertretungsdamen des VAMV`s auch wieder nicht recht.
Am besten man entzieht diesem Verband die staatliche Alimentierung, dann klappt das ganze Gebilde sicher recht schnell in sich zusammen.
21.11.2007