Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Familiengericht


 

 

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Magdeburger Straße 47

14770 Brandenburg an der Havel

 

 

Telefon: 03381 / 3985-00

Fax: 03381 / 3985-55

 

E-Mail: verwaltung@agbrb.brandenburg.de

Internet: www.ag-brandenburg.brandenburg.de

 

 

 

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Zweigstelle Belzig 

Ernst-Thälmann-Straße 6

14806 Belzig 

Telefon: (03 38 41) 4 25 75

Fax (03 38 41) 4 24 02

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Brandenburg (03/2009)

Informationsgehalt: bescheiden

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - http://www.ag-brandenburg.brandenburg.de/sixcms/list.php?template=content_list_brdbg_gesch&query=allgemein_brdbg&sv[relation_brdbg.gsid]=lbm1.c.286411.de&sort=lfdnr,online_date&order=asc

 

ab 01.09.2008 - http://www.ag-brandenburg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4445/GV-%20Kurz%C3%BCbersicht-01-09-08.pdf

 

 

 

Bundesland Brandenburg

Landgericht Potsdam

Oberlandesgericht Brandenburg

 

 

Direktorin am Amtsgericht Brandenburg: Adelheid van Lessen (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Direktorin am Amtsgericht Brandenburg (ab , ..., 2008, 2009) - vorher ab 08.10.1999 Direktorin am Amtsgericht Rathenow

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Brandenburg:

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Brandenburg - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:      

Lore Becker (Jg. 1944) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht (ab 01.01.1994, ...,2008) 

Torsten Böning (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht (ab 23.10.1995, ..., 2004, ..., 2008)

Hans von Bülow (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.08.2000 als Richter am Amtsgericht Luckenwalde aufgeführt. Verwandt mit Loriot?

Susanne Götsche (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab , ..., 2008) - vorher ab 09.03.1998 Richterin am Amtsgericht Zossen - verheiratet mit Frank Götsche - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg?

Andreas Jung (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.03.2001, ..., 2008) 

Kadegis - Richterin am Landgericht (ab , ..., 2008) 

Martina Klaes (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 07.11.1994, ..., 2008) 

Adelheid van Lessen (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Direktorin am Amtsgericht Brandenburg Havel (ab , ..., 2008, 2009) - vorher ab 08.10.1999 Direktorin am Amtsgericht Rathenow

Meier-Ewert - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht (ab , ..., 2008)

Meyer - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht (ab , ..., 2008) 

Frank Moch-Tietze (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab 07.11.1994, ..., 2008) 

Ingrid Pelzer (Jg. 1956) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.12.1993, ..., 2008) 

Ryl - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht (ab , ..., 2008) 

Christian Schack (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab 29.10.1999, ..., 2008) 

Dr. Strauß - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab , ..., 2008) 

Tschöpe - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab , ..., 2008) 

Caroline Du Vinage (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 11.08.2000, ..., 2008) 

Ralf Weller (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.06.2007 , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.1999 als Richter am Amtsgericht Rathenow aufgeführt.

Ingeburg Wendt (Jg. 1949) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.12.1993, ..., 2008)

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Brandenburg tätig:

Reinhilde Ahle (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt.

Karin Eichmann (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.12.1993, ..., 2005)

Hubert Franke (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab 06.01.1998, ..., 2003) 

Sven Hering (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Potsdam (ab , ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.08.2000 als Richter am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt.

Hülls - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Familiengericht (ab , ..., ) 

Dr. Heinrich Leiwesmeyer (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Potsdam / Familiengericht (ab , ..., 2006) - vorher ab 10.08.2000 Richter am Amtsgericht Brandenburg

Andreas Rose (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Neuruppin / Direktor am Amtsgericht Neuruppin (ab 30.11.2005, ..., 2008) - vorher ab 01.08.1999 Direktor am Amtsgericht Brandenburg

Jörn Sanftleben (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.01.1994, ..., 2003) 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Albrecht - Jugendamt Potsdam Mittelmark / Belzig (2007)

Frau Kästner - ASD, Jugendamt Brandenburg (2007)

Frau Kresse - Jugendamt Brandenburg (2007)

Bettina Kuhle - Jugendamt Potsdam-Mittelmark (2007)

Frau Leisegang - Jugendamt Potsdam Mittelmark (2007)

Ina Lübke, ASD, Jugendamt Brandenburg (2005)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsstellen sind gut geeignet für Leute, die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

 

Umgangspfleger: 

Sorgerechtspfleger: 

Verfahrenspfleger:

Juliane Abraham 

Seit dem 1.02.2007 bietet Frau Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Juliane Abraham Verfahrenspflegschaften in familienrechtlichen Verfahren nach FGG § 50 an. Zusätzlich wird die Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften, insbesondere Umgangspflegschaften angeboten.

Nachfragen bitte unter der Tel.0331/714046.

Übernahme von Aufträgen in den Gerichtsbezirken Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Brandenburg

 

 

Gerhard Henning

Diplom-Psychologe

14057 Berlin

Bestellung am Amtsgericht Brandenburg, Kammergericht Berlin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen

Tätig auch als Gutachter.

Über Herrn Gerhard Hennig liegen dem Väternotruf widersprüchliche Rückmeldungen von betroffenen Vätern vor. 

 

 

Rechtsanwälte:

Gutachter:

Frau Fuchs

Gutachterin, Berlin

 

 

Annett Kaminski 

Institut für Gericht und Familie (IGF) Berlin

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Sonstige:

Männerhaus Berlin-Brandenburg

Das Männerhaus Berlin-Brandenburg, in dem auch von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Brandenburg, Schutz und Aufnahme finden können, arbeitet derzeit ehrenamtlich und ohne staatliche oder kommunale Unterstützung. Die politisch und fachlich Verantwortlichen des Bundeslandes Brandenburg, der Stadt Berlin und der Landkreise des Bundeslandes Brandenburg wissen aber über die Sorgen und Nöte von Männer und ihren Kindern, die sich in einer schwierigen Krisensituation befinden oder von Gewalt betroffen sind und denen durch die Aufnahme im Männerhaus wirksam geholfen werden kann, bestens Bescheid und möchten gerne helfen. Daher erscheint eine angemessene Unterstützung des Männerhaus Berlin-Brandenburg durch das Bundesland Brandenburg, die Stadt Berlin und die Landkreise des Bundeslandes Brandenburg in naher Zukunft sehr wahrscheinlich.

Männer und Frauen, die sich für den weiteren Aufbau des Männerhauses Berlin-Brandenburg einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Links:

 


 

 

Besuchszwang für Väter

 

Nur Verlierer vor Gericht

 

erstellt 21.11.07, 15:10h

*Karlsruhe/dpa.* In diesem Prozess kann es nur Verlierer geben. Der

Vater, der seinen eigenen Sohn nicht sehen will und dafür sogar vor das

Bundesverfassungsgericht zieht. Die Mutter, die ihren früheren Geliebten

zu den Besuchen mit dem Jungen zwingen will. Und vor allem den

inzwischen Achtjährigen, der nach Ansicht von Experten sowohl von seinem

Vater wie auch von der Mutter verstoßen oder benutzt wird. Im Saal des

Bundesverfassungsgerichts ist am Mittwoch die Betroffenheit in der

mündlichen Verhandlung deutlich zu spüren. In den kommenden Monaten muss

das höchste deutsche Gericht nun darüber urteilen, ob ein Elternteil

gegen den deutlichen eigenen Willen sein Kind besuchen muss.

Der Fall hat auch für die Verfassungsrichter Seltenheitswert. Meist tun

Väter auch nach einem folgenreichen Seitensprung alles, um wenigstens

einige Stunden mit ihren unehelichen Kindern verbringen zu dürfen. Der

42-jährige Mann aus Brandenburg unternimmt dagegen alles, um seinen

außerehelichen Sohn nicht sehen zu müssen. Er befürchtet, dass sich

seine Ehefrau sonst von ihm trennen würde. Seine Argumente: Das im

Grundgesetz garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der

Persönlichkeit werde durch einen sogenannten Umgangszwang ebenso

verletzt wie seine gesetzlich geschützte eheliche Familie gefährdet. Er

will «Zahlvater» sein, mehr nicht. Ihr Mandant habe den inzwischen in

einem Heim wohnenden Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede

persönliche Beziehung abgelehnt, betont Anwältin Heike Hase.

Mit offenem Verständnis für seine Verfassungsbeschwerde kann der

42-Jährige bei den Karlsruher Richtern nicht rechnen. Juristen,

Jugendschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonen

allerdings in der mündlichen Verhandlung, es müsse das Wohl des Kindes

im Mittelpunkt stehen. Dies wird nach Überzeugung der Ministerin in der

zur Prüfung vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)

Brandenburg nicht deutlich genug gewichtet. Die Richter hatten vor drei

Jahren entschieden, dass der Junge einen rechtlich durchsetzbaren

Anspruch hat, seinen Vater zu sehen. Weigere sich dieser, müsse er ein

Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen.

«Ob zwischen dem Wohl des Kindes und dem Zwang zur Vollstreckung in

diesem Fall richtig abgewogen wurde, daran habe ich meine Zweifel»,

kritisiert Zypries. Ein Verfahrenspfleger könnte ihrer Ansicht nach als

«Anwalt des Kindes» eingesetzt werden. Die bestehende Rechtslage gebe

den Richtern bereits «hinreichend Spielraum» für eine Entscheidung.

Kommendes Jahr will die Bundesregierung das Gesetz sogar noch

verschärfen: Kann bisher nur Zwangsgeld vor einem Treffen ausgesprochen

werden, so sollen verpasste Termine mit dem Kind künftig mit einem

Bußgeld bestraft werden.

Der Bundesvorsitzende des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» setzt sich

gegen die Verfassungsbeschwerde ein: «Vom Vater werden bei einem solchen

Treffen keine Gefühle von unauslotbarer Tiefe verlangt», meint Ulrich

Mueller. Einem Vater sei der Umgang mit seinem Kind zuzumuten, diese Tür

zum Zwang dürfe nicht durch das Gericht geschlossen werden. Dagegen

warnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor den

Zwangsbesuchen. «Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch

gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen»,

heißt es in der Stellungnahme des Verbands zu dem Fall.

Eher unklar sind nach wie vor die Beweggründe der Mutter, die den Stein

ins Rollen gebracht hatte. Nach Auffassung des Ex-Liebhabers geht es

seiner früheren Geliebten lediglich darum, die einstige Beziehung zu ihm

wiederzubeleben.

Eine Mitarbeiterin der Stadt Brandenburg vermochte schließlich, ein

wenig Licht in die Gefühlslage des Jungen zu bringen: Der Kleine lebe

seit einiger Zeit in einem Heim, sagte die Sozialpsychiaterin. «Es ist

aber nach unserer Ansicht nicht sein ausgesprochener Wille, Kontakt zu

seinem Vater zu haben», betonte sie. «Er hat keine Idee, wer oder wie

sein Vater ist.» Ein erzwungenes Treffen könne entwicklungsstörend

wirken. Die Mutter selbst verteidigte ihre Position zumindest nicht

öffentlich: Sie hat ihre Geschichte exklusiv einem Internet-TV-Sender

verkauft.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1195490432612&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie im Märchen von des Fischers Frau, den alleinerziehenden (Mütter)Verband VAMV, kann es niemand recht machen. Erst klagen die Jammerdamen von diesem Verband, dass Väter keinen Umgang wahrnehmen und wenn dann mal das Oberlandesgericht Brandenburg aus der Reihe der konservativen Oberlandesgerichtes heraustanzt und einen trägen Vater zu Kontakten mit seinem Sohn verpflichtet, dann ist es denn Alleinvertretungsdamen des VAMV`s auch wieder nicht recht.

Am besten man entzieht diesem Verband die staatliche Alimentierung, dann klappt das ganze Gebilde sicher recht schnell in sich zusammen.

21.11.2007

 


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