Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Alice-Salomon-Platz 3

12627 Berlin

 

Postanschrift

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

12591 Berlin

 

Telefon: 030 / 90293-0

Fax. 

 

E-Mail: marzahn-hellersdorf@berlin.de

Internet: www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/

 

 

Internetauftritt des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf (04/2022)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: teilweise vorhanden

 

 

Bundesland Berlin

 

 

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Riesaer Str. 94

12627 Berlin

Stadtplan

Telefon: (030) 90293-4101

E-Mail: juginfo@lichtenberg.berlin.de

Internet: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/behoerdenwegweiser/artikel.250455.php#jug06

 

 

Sozialpädagogischer Dienst:

* Regionaler Dienst 1 ist für die Regionen Marzahn-Nord und Marzahn-Mitte zuständig

Frau Graf - Regionalteamleiterin (ab , ..., 2008, ..., 2012)

* Regionale Dienst 2 ist für die Regionen Marzahn-Süd/ Biesdorf und Hellersdorf-Süd/ Kaulsdorf zuständig

Bernhardt Schläfer - Regionalteamleiter (ab , ..., 2008, ..., 2012)

* Regionale Dienst 3 ist für die Regionen Hellersdorf-Nord und Hellersdorf-Ost/ Mahlsdorf zuständig

Heiko Tille - Regionalteamleiter (ab , ..., 2008, ..., 2012)

 

 

Psychosozialer Fachdiagnostischer Dienst

Marzahn-Hellersdorf

(PsD-EFB-MH)

Landsberger Allee 56

12679 Berlin

Telefon: 030 / 93 111 48

Was auch immer das für ein "Fachdiagnostischer Dienst" sein sollte.

 

 

Jugendhilfeausschuss Marzahn-Hellersdorf

Mitglieder siehe unten

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/au020.asp?AULFDNR=5&altoption=Ausschuss

 

 

Zuständiges Familiengericht:

Amtsgericht Kreuzberg - bis zum 31. Juli 2021 trug das Amtsgericht Kreuzberg den Namen Tempelhof-Kreuzberg und wurde aufgrund des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin vom 22. Januar 2021 (JustG Bln) zum 1. August 2021 in Amtsgericht Kreuzberg umbenannt.

 

 

Allgemeine zivilrechtliche Zuständigkeit für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf: 

Amtsgericht Lichtenberg

 

Amtsgericht Hohenschönhausen - ab dem 01.01.2009 war das ehemalige Amtsgericht Hohenschönhausen eine Zweigstelle des Amtsgerichts Lichtenberg. Allgemeine zivilrechtliche Zuständigkeit für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf und den ehemaligen Bezirk Hohenschönhausen. Die Zweigstelle Hohenschönhausen wurde am 02.04.2012 geschlossen.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Heiko Tille - Leiter des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2020, ..., 2022)

Frau Jahn - Direktorin des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2013)

Frau Geißler - Fachsteuerung 1 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2010)

Frau Hitzemann - Zentrale Dienste / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Herr Müller - Fachsteuerung 2 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Peter Müller - Psychosoziale Dienste / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2017) - Leiter der zwei kommunalen Familienberatungsstellen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

Frau Graf - Regionaler Dienst 1 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2012)

Herr Schläfer - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 2 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2012)

Herr Tille - Regionalleiter - Regionaler Dienst 3 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2012)

 

Frau Artus - Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 1- Marzahn-Nord (ab , ..., 2012)

Frau Heilmann - Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 1 - Marzahn-Mitte (ab , ..., 2012, ..., 2017)

Frau Gehlhaar - Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 2 - Marzahn Süd / Biesdorf (ab , ..., 2010, ..., 2012)

Frau Granzow - Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 2 - Hellersdorf Süd / Kaulsdorf (ab , ..., 2012)

Frau Haacke - Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 3 - Hellersdorf Nord / Kaulsdorf (ab , ..., 2012)

Frau Müller - Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 3 - Hellersdorf Ost / Mahlsdorf (ab , ..., 2012)

 

Frau Stegemann -  Gruppenleiterin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Regionaler Dienst 3 - Hellersdorf Nord (ab , ..., 2015) - 2009: Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

 

 

Mitarbeiter/innen:

Detlef Becke - Diplom-Sozialpädagoge / Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2017)

Frau Buchda - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2013)

Frau Büttner - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2011)

Herr Dikmayer - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2004)

Frau Facius - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2004, 2005)

Frau Fischer - Ergänzungspflegschaften - Vormundschaften / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2019)

Frau Gall - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2017)

Frau Huse - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2017)

Frau Klauck - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2015)

Frau Kleinfelder - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2014)

Frau Knoblauch - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Neumann - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Röhl - Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2015)

Marc Semmler - Diplom-Psychologe / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2016, 2017)

 

 

Frau Gülle - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Sozialpädagogischer Dienst / Marzahn-Süd/ Biesdorf Helene-Weigel-Platz 8 (ab , ..., 2008)  

Frau Hinz - Sozialarbeiterin im Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2004)

Holger Jacobsen - Abteilung Förderung von jungen Menschen und Familien / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2001)

Frau Kloß - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2002, ..., 2008)

Frau Krauß - Kinderschutzkoordinatorin / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, ..., 2010)

Herr Krokul - Kommunale Erziehungs- und Familienberatung Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2007)

Frau S. Kühl - Regionaler Sozialpädagogischer Dienst 2 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008, 2009)

Frau Lätzer - Jugendgerichtshilfe / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Frau Lucht - Beistandschaften / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Herr Meneses - Fachsteuerung 1 / Fachgruppe 2 / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Frau Pietschmann - Sozialarbeiterin im Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2004

Frau Tempel - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2009, 2010)

Frau Schönberg - Pflegekinderdienst / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Frau Scholz - Kommunale Erziehungs- und Familienberatung  Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2007)

Frau Steuer - Unterhaltsvorschuss / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Frau Seidel - Amtsvormundschaft / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Frau Siegl - Amtsvormundschaft / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Ehlert - Amtsvormundschaft / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Frau Kernbach - Amtsvormundschaft / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008)

Rosochatius - Amtsvormundschaft / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Talkowsky - Beistandschaften / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Karmisch - Beistandschaften / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Marschel - Beistandschaften / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Frau Heinz - Beistandschaften / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Herr P. Müller - Erziehungs- und Familienberatung Standort Marzahn / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

Herr J. Reich - Erziehungs- und Familienberatung Standort Hellersdorf / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf ab , ..., 2008) 

Frau U. Schabeck - Erziehungs- und Familienberatung Standort Marzahn-Nord / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (ab , ..., 2008) 

 

Frau Klante - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Marzahn-Nord Märkische Allee 414  (ab , ..., 2008) 

Frau Brandenburg - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Marzahn-Mitte Premnitzer Str. 13  (ab , ..., 2008)  

Frau Jeltsch - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Hellersdorf-Nord  Alice-Salomon-Platz 3 (ab , ..., 2008)

Frau Neubauer - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Hellersdorf-Süd/ Kaulsdorf  Peter-Huchel-Str. 39a (ab , ..., 2008)  

Frau Pietzschmann - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf / Hellersdorf-Ost/ Mahlsdorf  Riesaer Str. 94 A (ab , ..., 2008)  

 

 

Weitere: 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt

Organisationseinheit II: Fachdienst 3

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Fachdienst 3 Vormundschaftswesen

Fachdienstleiterin

Frau Redel

Raum A 336, 3.Etage

Riesaer Straße 94

D-12627 Berlin Stadtplan

Postanschrift

Postfach Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

D-12591 Berlin

Telefon: (030) 90293-4742

E-Mail:

Zu den Aufgaben des Vormundschaftswesens gehören:

Die Führung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften

Beratung und Unterstützung

Beurkundung

Vormundschaften

§ 1773 BGB: Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht zu dessen Vertretung befugt sind.

Nach § 1791 b BGB: Das Jugendamt wird durch Bestellung des Vormundschaftsgerichtes Vormund eines Kindes im Falle des Todes des bisherigen gesetzlichen Vertreters (Mutter oder Vater oder Vormund).

Verantwortung: für alle Belange der Personensorge und der Vermögenssorge, so nicht ein Bereich ausgeschlossen ist und eine andere Person als Pfleger oder Mitvormund übertragen wurde.

In der Regel: Erbschaftsangelegenheiten, Unterhaltsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, schulische Belange, Melde- und Passangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge

Nach § 1791 c BGB: Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt ein bei der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter noch nicht volljährig ist. In der Regel obliegt es der Mutter, das Kind zu betreuen.

Nach § 1666 BGB: Das Familiengericht entzieht den Eltern die Personen- und Vermögenssorge, wenn das Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet sind.

Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr erfolglos blieben.

Pflegschaften

Ergänzungspflegschaft: Wer unter elterlicher Sorge steht oder unter Vormundschaft, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger.

Vermögenspfleger

Aufenthaltbestimmungspfleger

Pflegschaft bei Strafverfahren: Der Pfleger erteilt die Genehmigung für die Vernehmung des Minderjährigen im Ermittlungs- und Strafverfahren, für die Verwertung der Befunde; er entbindet die Ärzte von der Schweigepflicht. Dem Kindeswohl entsprechend kann er Ablehnungen aussprechen.

Pfleger im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

Pflegschaft, wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind

 

Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes gemäß § 1712 BGB mit den Aufgaben:

Feststellung der Vaterschaft

Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

Beratung und Unterstützung gemäß 3 18 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)

Abs. 1: Für Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben und tatsächlich allein sorgen Aufgaben: Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen (z. B. Rentenanträge) des Kindes

Abs. 2: Für Mütter, denen die elterliche Sorge nach § 1626 a Abs. 2 BGB zusteht (nicht verheiratet mit dem Vater des Kindes und keine gemeinsame Sorge) bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB (Betreuungsunterhalt der Mütter gegenüber dem Vater)

Abs. 4: Für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Aufgaben: Geltendmachung von Unterhalt und Unterhaltsersatzansprüchen

Gemäß § 52 SGB VIII: Das Jugendamt hat unverzüglich nach Geburt des Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhalt anzubieten.

Gemäß § 52 SGB VIII: Beratung und Unterstützung im Verfahren zur Annahme als Kind

Abs. 1: Das Jugendamt hat im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung zu belehren.

Abs. 3: Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Abs. 1 und 3 BGB zu beraten:

1. Einwilligungserfordernis (Abs. 1)

2. Verzichtserklärung (Abs. 3). Der Vater kann auf die Übertragung der Sorge verzichten. Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung (Jugendamt).

Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen Gemäß § 58 a SGB VIII

Sind keine Sorgeerklärungen nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB abgegeben worden, kann die Mutter darüber vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft verlangen.

Beurkundungen

Von den Urkundspersonen des Jugendamtes werden folgende Beurkundungen kostenlos vorgenommen:

Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft

Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen mit Unterwerfungsklausel

Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung

Beurkundung des Widerrufs des Kindes bei Adoption

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge

Die Urkundsperson beurkundet und belehrt in deutscher Sprache.

Die öffentliche Urkunde besitzt im Rechtsverkehr Beweiskraft (§§ 415, 418 ZPO).

Die Tätigkeit der Urkundsperson unterscheidet sich insoweit nicht von der des Notars, Richters, Rechtspflegers oder Standesbeamten.

Seitenanfang

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Gruppe 1: Vormundschaften und Pflegschaften

Stadtvormünder

Frau Seidel Telefon: (030) 902934774; Raum A 235

Frau Siegl Telefon: (030) 902934778; Raum A 238

Frau Ehlert Telefon: (030) 902934803; Raum A 239

Frau Kermbach Telefon: (030) 902934799; Raum A 237

Frau Kunz Telefon: (030) 902934771; Raum A 236

Frau Rosochatius Telefon: (030) 902934763; Raum A 233 Seitenanfang

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Gruppe 2 - 7: Beistandschaften

Gruppe 2: H,F,E,T,X,Y

 

Frau Talkowsky Telefon: (030) 902934760; Raum A 349

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Gruppe 3: I,N,L,G,C,O,S

 

Frau Kamisch Telefon: (030) 902934789; Raum A 337

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Gruppe 4: Sch;A,J

 

Frau Jungclaus Telefon: (030) 902934744; Raum A 329

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Gruppe 5: R,P,W,Z,V

 

Frau Marschel Telefon: (030) 902934796; Raum A 240

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Gruppe 6: M,D,U,Q

 

Frau Wernicke Telefon: (030) 902934781; Raum A 319

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Gruppe 7: K,B

 

Frau Heinz Telefon: (030) 90293493; Raum A 232

 

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/jugend/fb4_vormundschaftswesen.html

Von der angegebenen Internetseite am 01.11.2006 übernommener 

 

 

Jugendhilfeausschuss Marzahn-Hellersdorf

Mitgliederliste mit Stand vom 24.04.2022 unvollständig, es fehlen die stellvertretenden beratenden Mitglieder und Angaben zu den entsendenden Freien Trägern und Institutionen

 Björn Tielebein Ausschussvorsitzender im JHA Linksfraktion 09.02.2022
Medina Schaubert Schriftführerin im JHA CDU 09.02.2022
Maria Elena Geidel Bezirksverordnete im JHA SPD 09.02.2022
Stephanie Inka Jehne Bezirksverordnete im JHA SPD 22.03.2022
Peter Kastschajew Bezirksverordneter im JHA FDP 09.02.2022
Jens Pochandke Bezirksverordneter im JHA AfD 09.02.2022
Ina Seidel-Grothe Bezirksverordnete im JHA Tierschutzpartei 09.02.2022
Stefan Suck Bezirksverordneter im JHA CDU 09.02.2022
Anne Thiel-Klein Bezirksverordnete im JHA Bü 90/Grüne 09.02.2022
Konstantin Krushinskij stellv. Bezirksverordneter im JHA AfD 09.02.2022
Anja Molnar stellv. Bezirksverordnete im JHA FDP 09.02.2022
Svetlana Danilova Bürgerdeputierte im JHA § 35 (7) AG KJHG 09.02.2022
Susanne Gontard Bürgerdeputierte im JHA § 35 (5) AG KJHG 09.02.2022
Anne Kelsch Bürgerdeputierte im JHA § 35 (5) AG KJHG 22.02.2017
Dr. Mekonnen Shiferaw Bürgerdeputierter im JHA § 35 (5) AG KJHG / BezVG § 32 (2) 18.01.2012
Alina Bongk beratendes Mitglied im JHA ber. Mitglied 09.02.2022
Jeremy Jarsetz beratendes Mitglied im JHA BD SPD/ ber. Mitglied JHA 09.02.2022
Thomas Knietzsch Bürgerdeputierter im JHA § 35 (7) AG KJHG 22.02.2017
Michél Kai Müller beratendes Mitglied im JHA BD SPD/ber. Mitglied JHA 09.02.2022
Niels Powalski beratendes Mitglied im JHA ber.Mitglied 09.02.2022
Anja Stahlberg beratendes Mitglied im JHA § 35 (7) AG KJHG 09.02.2022
Martin Kleinfelder Bürgerdeputierte im JHA § 35 (5) AG KJ
HG 22.02.2017
Heiko Tille Leiter Jugendamt JugDir, § 35 (7) AG KJHG 18.01.2012

Anzahl: 23

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/au020.asp?AULFDNR=5&altoption=Ausschuss

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bernau

überregionale Beratung

http://familienberatung-bernau.de

 

 

Familienberatung Hellersdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-hellersdorf.de

 

 

Familienberatung Lichtenberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-lichtenberg.de

 

 

Familienberatung Marzahn

überregionale Beratung

http://familienberatung-marzahn.de

 

 

Familienberatung Strausberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-strausberg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Evangelische Beratungsstelle Marzahn

Beratung und Lebenshilfe e.V.

Basdorfer Str. 8

12679 Berlin-Marzahn

Telefon: (030) 9352063

Psychologische Beratung in Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen und im Schwangerschaftskonflikt

E-Mail: EBSMarzahn@be-le.de

Internet: www.beratung-lebenshilfe.de

Dr. Elisabeth Schreiber - Diplom-Psychologin./ Leiterin der Evangelischen Beratungsstelle Marzahn (ab , ..., 2007) - Psychotherapeutische Praxis,  Dr. Elisabeth Schreiber, Thomasstr. 27, 12053 Berlin - http://www.stadtbranchenbuch.com/berlin/3061238.html

Beauftragung als Gutachterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 

 

SOS-Familienzentrum Berlin

Alte Hellersdorfer Straße 77 

12629 Berlin

Telefon: 030 / 568910-0

E-Mail: fz-berlin@sos-kinderdorf.de

Internet: http://www.sos-kinderdorf.de/sos_familienzentrum_berlin/de/startseite.html

Thomas Walter (ab , ..., 2008, ..., 2010)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Erziehungs- und Familienberatung Standort Marzahn

Landsberger Allee 563

12679 Berlin

Leiter: Herr P. Müller - Psychosoziale Dienste  / Jugendamt Marzahn-Hellersdorf  (2008, ..., 2013)

Telefon: (030) 9311-148

E-Mail:

Internet: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/jugend/psychosozialedienste.html

 

 

Erziehungs- und Familienberatung Standort Hellersdorf

Etkar-André-Str. 8

12619 Berlin

Koordination: Herr J. Reich

Telefon: (030) 90293-3301

E-Mail:

Internet: www.efb-kb-marzahn-hellersdorf.de/

Mitarbeiter: Herr Rörup (ab , ... 2008, ..., 2013) - http://www.efb-kb-marzahn-hellersdorf.de/projekt1.htm

 

 

Erziehungs- und Familienberatung Standort Marzahn-Nord

Golliner Str. 4

12689 Berlin 

Koordination: Frau U. Schabeck

Telefon: (030) 93496477

E-Mail:

Internet: www.efb-kb-marzahn-hellersdorf.de/

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Berlin

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Ein vom Berliner Senat finanziertes Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Berlin noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Berlin

 

 

Kinder- und Jugendambulanz / Sozialpädiatrisches Zentrum Hellersdorf

Lebenshilfe gGmbH

Auerbacher Ring 43

12619 Berlin

Telefon: 99 40 11 66

 

 

Kinder- und Jugendambulanz / Sozialpädiatrisches Zentrum Marzahn

Lebenshilfe gGmbH

Blumberger Damm 158

12679 Berlin

Telefon: 542 90 37

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für Berlin 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Frau ...,

in Beantwortung Ihrer Frage, teile ich Ihnen Folgendes mit:

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nimmt die Aufgaben im Sinne des § 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes (Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung) wahr.

Im Abs. 3 heißt es u. a.: "Der Ausschuss entscheidet über die der Bezirksverordnetenversammlung zugeleiteten Eingaben und Beschwerden nach pflichtgemäßem Ermessen und unterrichtet die Petenten darüber. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in Anlehnung an das Gesetz über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz)."

Lt. § 18 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf wurde ein Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gebildet.

Aufgabe des Ausschusses ist es, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Möglichkeiten zu informieren, sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen und zu begleiten.

An die BVV gerichtete Eingaben und Beschwerden werden im Ausschuss behandelt.

Im Sinne dieser Vorschriften ist demzufolge der Ausschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden zuständig für Ihre Eingabe, da er das Handeln der Verwaltung (des Bezirksamtes) prüft. Der Jugendhilfeausschuss hingegen befasst sich nicht mit Eingaben und Beschwerden.

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses können Sie im § 71 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Margitta Büchel

BVV 12

...

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat Frau Büchel aber schlecht aufgepasst in der Schule. Natürlich befasst sich der Jugendhilfeausschuss auch mit Eingaben und Beschwerden, wenn diese an ihn herangetragen werden. So steht es in §71 SGB 8.

28.03.2012

 

 

 

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

(1) Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

1.

mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

2.

mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1.

der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2.

der Jugendhilfeplanung und

3.

der Förderung der freien Jugendhilfe.

(3) Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

(4) Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Landesjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind. Die übrigen Mitglieder werden durch Landesrecht bestimmt. Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es regelt die Zugehörigkeit beratender Mitglieder zum Jugendhilfeausschuss. Es kann bestimmen, dass der Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der Leiter der Verwaltung des Jugendamts nach Absatz 1 Nr. 1 stimmberechtigt ist.

Fußnote

§ 71 Abs. 3 idF d. Bek. v. 14.12.2006 I 3134: Baden-Württemberg - Abweichung durch § 2 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG BW) v. 19.4.1996 GBl BW 1996, 457 mWv 1.1.2009 (vgl. BGBl I 2009, 744)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__71.html

 

 

 

 

 


 

 

 

Protokoll eines Dramas

Der verlorene Sohn

Sein Zimmer hat er seit zweieinhalb Jahren nicht mehr betreten, und doch ist er irgendwie da. Auf den Regalen verstauben seine Bücher und seine Bastelarbeiten. In einer Schachtel bewahrt seine Mutter einen Talisman auf, den er ihr geschenkt hat. Sie weiß noch genau, wann das war: Es war am Abend vor jenem frühen Morgen, als die beiden Frauen vom Jugendamt und die Polizisten ihn aus der Wohnung trugen.

In ihrer Wohnung brennt kein Licht. Draußen ist es den ganzen Tag nicht richtig hell geworden, ein Grauschleier liegt über der Stadt, und es scheint, als läge er auch hier drinnen, im Kinderzimmer ihres Sohnes. Ron wird er in dieser Geschichte heißen, zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Ron hat sein Zimmer seit zweieinhalb Jahren nicht mehr betreten, und doch ist Ron irgendwie da. Auf den Regalen verstauben seine Was-ist-Was-Bücher und die hölzernen Dinosaurier, die er aus den Einzelteilen eines Bausatzes zusammengeklebt hat.

In diesem Reich muss ein kreatives Kind zu Hause gewesen sein, eines mit Phantasie. Was hat Ron nicht alles gebastelt! Roboter und Raumschiffe aus Tonpapier. Heidi S., seine Mutter, hat sie in einer Schachtel verwahrt, auch den Kopf eines Affen, von dem Ron gesagt hat, sie solle ihn gut aufbewahren. Es sei ein Talisman.

Wann er ihn ihr geschenkt hat, weiß sie genau. Es war der 23. Oktober 2006, der Vorabend jenes Tages, an dem ihr das Jugendamt ihren damals siebenjährigen Sohn weggenommen hat. Es war 5.35 Uhr, als es an ihrer Tür klingelte.

Die Uhrzeit erscheint am unteren Rand einer Videoaufzeichnung, die ihre damals 15-jährige Tochter Tashina mit der Kamera gedreht hat. Im Sommer 2008 konnte man Ausschnitte daraus in einem Fernsehfilm sehen. Titel: "Wenn Jugendämter versagen".

Eine NDR-Journalistin hatte Schicksale von Kindern dokumentiert, die infolge fehlender Kontrolle der Jugendämter verhungert sind oder die - wie Ron - auf Anweisung der Behörden in ein Heim gesteckt wurden.

Der Film wirft ein Schlaglicht auf ein Problem, von dem Kritiker der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe sagen, es sei strukturell bedingt. Hierzulande fehle eine Instanz, die die Jugendämter kontrolliere.

Gesetzeslücken eröffneten dem Machtmissbrauch durch Sozialarbeiter Tür und Tor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat mehrfach undurchsichtige Verfahrensweisen und willkürlich erscheinende Vollzüge deutscher Jugendämter kritisiert. Dem EU-Parlament in Brüssel liegen 200 Petitionen von deutschen Eltern vor, die Menschenrechtsverletzungen der Jugendämter anprangern. Eine davon stammt von Heidi S.

Sie wohnt im Plattenbau, in einer vielbefahrenen Straße in Berlin-Hellersdorf. Der Bezirk gilt als sozialer Brennpunkt, einige Straßen weiter steht die Wiege der "Arche", eines bundesweit aktiven Vereins, der sich um vernachlässigte Kinder kümmert und der in dieser Geschichte auch eine Rolle spielen wird.

Heidi S. entspricht nicht dem Klischee der alleinerziehenden Mutter, der langsam alles entgleitet. Wegen einer Amalgamvergiftung frühverrentet, hat sie im Alleingang zwei Töchter groß gezogen: Tashina, inzwischen 18, bereitet sich auf ihr Abitur vor, Winonah, 24, studiert Japanologie.

Ron entstammt der Ehe mit einem peruanischen Studenten, den Heidi S. 1996 auf dem Weihnachtsmarkt kennen lernte, wo er Silberschmuck verkaufte. Er hielt sich illegal in Deutschland auf.

Die Ehe geht in die Brüche, ihr Mann zieht bereits vor Rons Geburt aus, er muss um sein Aufenthaltsrecht bangen. Er besteht darauf, den Sohn zu sehen. Das Kind wird zum Faustpfand in dieser zerrütteten Beziehung. Damit fängt diese Geschichte an.

Sie erzählt von einer Mutter, die in die Mühlen der Bürokratie gerät, als sie Schutz beim Jugendamt sucht. Sie ist eine streitbare Frau, die schnell mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden zur Hand ist, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlt.

Vielleicht erklärt das, warum aus einem gewöhnlichen Streit um ein Umgangsrecht ein Machtkampf wurde, der darin gipfelte, dass das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf am 23. Oktober 2006 beim Familiengericht den sofortigen Entzug des Sorgerechts beantragte - ohne Wissen der Mutter.

Am selben Tag wurde Ron mit sieben Jahren eingeschult. Viel zu spät, wie das Jugendamt später kritisieren sollte. Dabei kann Heidi S. beweisen, dass nicht sie es war, die die Einschulung des Sohnes verschleppt hatte, sondern das Jugendamt selbst.

Es ist nur eine von vielen Ungereimtheiten in dieser Geschichte, die sich wie eine kafkaeske Parabel auf die Willkür des Behördenapparates liest. Die Verantwortlichen weigern sich, ihre Entscheidung zu begründen. Ein Kind ist ihrer Macht hilflos ausgeliefert, es weiß nicht mehr, wem es noch vertrauen kann.

Im Sommer 2008 hat Ron im Jugendheim versucht, sich das Leben zu nehmen. Der Junge ist hochbegabt, aber er gilt schon lange als verhaltensauffällig. Er leidet an einem Waschzwang, er nässt nachts ein, er schläft und isst schlecht. Er hat panische Angst vor Dunkelheit, Schmutz und Spinnen.

Heidi S. macht ihren Ex-Mann für diese Störungen verantwortlich. Sie ringt um Fassung, wenn die Rede auf ihn kommt. Schuldzuweisungen haben sie in diese Sackgasse manövriert. Sie ist vorsichtig geworden.

Sie sagt, er habe das Kind nicht haben wollen. Er sei während der Schwangerschaft gewalttätig geworden.

Ron ist zwölf Monate alt, als er seinen Vater zum ersten Mal für mehr als nur einen Moment lang sieht. Eine Stunde verbringen Vater und Sohn alleine. Heidi S. legt den Talisman ihres Sohnes wieder zurück in die Schachtel, als sie von dem Tag erzählt: "Hinterher war Ron total verstört."

So gerät die Familie ins Visier des Jugendamtes. Heidi S. überzieht ihren Ex-Mann mit einer Flut von Strafanzeigen. Sie sagt, er habe sie telefonisch terrorisiert und bedroht. Wiederholt wird in ihre Wohnung eingebrochen, die Spuren am Schloss sind aktenkundig, aber die Polizei nimmt keine Fingerabdrücke.

Heidi S. fühlt sich allein gelassen. Sie sagt, bei einem der Einbrüche sei Rons Kinderausweis gestohlen worden. Sie steigert sich in die Angst hinein, ihr Ex-Mann könne den Sohn nach Peru entführen.

Die Polizei rät ihr, Ron von der Einschulung zurückzustellen. Er soll eine kleine Schule mit übersichtlichem Pausenhof besuchen, sicher ist sicher.

Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf verspricht, ihr bei der Suche zu helfen, doch es rührt sich nicht. Im August 2006 nimmt sie die Angelegenheit selber in die Hand. Ron bekommt einen Platz in einer Schule des Kindervereins "Arche", kleine Klassen, guter Betreuungsschlüssel. Am 23. Oktober 2006 wird er eingeschult. Am Morgen danach wird Ron aus der Wohnung getragen.

Bernd Siggelkow, Gründer des Vereins "Die Arche", verwundert dieser Fall nicht. Der evangelisch-freikirchliche Pfarrer sagt, er habe in den vergangenen fünf Jahren ein Dutzend weiterer Fälle erlebt, in denen das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf nicht zum Wohl der Kinder gehandelt habe.

In dem wohl spektakulärsten Fall fiel die Behörde durch Untätigkeit auf: Es war die Polizei, die sechs kleine Kinder aus einem Dreckloch befreien musste. Bernd Siggelkow kennt die erwachsenen Töchter von Heidi S., auf Wunsch ihrer Mutter hat er versucht, bei den Fallkonferenzen zu vermitteln, die das Jugendamt nach dem 24. Oktober anberaumt hat, um die Rückführung des Kindes vorzubereiten.

Schließlich, so steht es im achten Buch des Sozialgesetzbuches, definiert der Gesetzgeber eine Inobhutnahme nur als "vorläufige Unterbringung". Vorrangiges Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es aber, dass "die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes (...) vertretbaren Zeitraumes so verbessert werden, dass sie das Kind (...) wieder selbst erziehen kann".

"Eine Suche nach Lösungsansätzen hat es aber gar nicht gegeben", erinnert sich Siggelkow. "Es ging nur um einseitige Schuldzuweisungen an die Mutter."

Warum das Jugendamt Ron aus der Familie nahm, obwohl der Junge allem Anschein nach nicht misshandelt wurde und mit seiner Einschulung auch das von Sozialarbeitern in solchen Fällen gern bemühte Argument "häufiges Fehlen in der Schule" hinfällig geworden war, steht für Bernd Siggelkow außer Frage: "Zwei Wochen vorher ist in Bremen der kleine Kevin tot aufgefunden worden. Die Jugendämter hatten Angst, dass sich ein solcher Fall in ihrem Bereich wiederholt."

Es ist eine dieser Fragen, die ungehört verhallen, weil die Behörde mauert. Es ist nicht einmal bekannt, auf welcher Grundlage das Jugendamt auf akute Gefährdung des Kindswohls entschieden hat.

Die Berichte der bis dahin für die Familie zuständigen Verfahrenspflegerin deckten sich im Wesentlichen mit einem Protokoll, das die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die Behörde schrieb. Darin heißt es, die Wohnung mache einen aufgeräumten und sauberen Eindruck. Rons Zimmer sei kindgerecht möbliert. "Das Verhältnis zu seiner Mutter ist von Vertrauen und großer, gegenseitiger Zuneigung gekennzeichnet", schreibt die Polizei am 4. November 2005.

Heidi S. hat diesen Bericht in einem Leitz-Ordner abgeheftet. Sie ist eine schmale Mittvierzigerin mit wachen Augen in einem blassen Gesicht. Sie wirkt erschöpft. Doch wenn sie erzählt, welche Schritte sie schon unternommen hat, um ihr Kind zurückzubekommen, staunt man über die Energie, die dieser Kampf in ihr freigesetzt hat.

Sie sagt, sie sei jetzt so weit, dass sie manchmal vergesse, welche Jahreszeit draußen sei. In ihrem Herzen klaffe ein Loch, doch irgendwie schaffe sie es, den Schmerz auszublenden. Seit jenem Morgen des 24. Oktober 2006 funktioniere sie wie ein Notstromaggregat.

Sie kamen zu elft, zwei Frauen vom Jugendamt, eine Gerichtsvollzieherin, Polizeibeamte waren auch dabei. Ron schlief noch, er trug eine Schlafanzughose und ein dünnes T-Shirt, als sie ihn aus dem Bett rissen.

In dem Video, das seine Schwester Tashina gedreht hat, hört man ihn schreien. Man sieht nicht, wie er sich an seiner Mutter festklammert. Es dauert anderthalb Stunden, bis es den elf Erwachsenen gelingt, den zierlichen Jungen aus der Wohnung zu tragen.

Wenn Heidi S. von diesem Tag erzählt, spiegelt sich in ihrem Gesicht eine Mischung aus ohnmächtiger Wut und ungläubigem Staunen. Nicht nur sie macht dieser Fall fassungslos.

Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen Jugendämter Kinder und Jugendliche nur dann aus den Familien herausnehmen, wenn ihr Wohl akut gefährdet ist. Anhaltspunkte dafür konnte aber auch keiner der fünf Gutachter finden, die sich im Auftrag ihrer Anwälte mit dem Fall beschäftigt haben.

Dennoch hat das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg Heidi S. im August 2007, ein Jahr nach Rons Wegnahme, endgültig das Sorgerecht entzogen.

Das Urteil der zuständigen Richterin P. stützt sich im Wesentlichen auf das psychologische Gutachten, mit dem sie die Berliner Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie G. Sch. beauftragt hatte.

Diese attestierte Heidi S. "eine gemischte Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und zwanghaften Zügen". Heidi S. bilde sich die Bedrohung durch ihren Ex-Ehemann nur ein. Sie habe ihn als bösen Mann verteufelt und die Familie damit in einen Ausnahmezustand gebracht.

Indirekt gibt sie damit der Mutter die Schuld für die Verhaltensauffälligkeiten ihres Sohnes. Über Ron heißt es in dem Gutachten, es handele sich "um ein schwer gestörtes Kind mit vielen Symptomen und Beschwerden, die Krankheitswert haben und behandelt werden müssen".

Filme aus dem Archiv der Familie zeigen ein anderes Bild. Man sieht einen kleinen Jungen mit langen Haaren, der mit Feuereifer Keksteig in der Küche ausrollt. Man schaut ihm bei den ersten wackeligen Versuchen auf seinem Fahrrad im Garten der Familie zu. Er wirkt glücklich, so wie ein umsorgter Junge.

Dieses Familienleben kennt die Sachverständige jedoch nur aus Erzählungen Dritter. Ihr Gutachten beschreibt den Zustand, in dem sich Ron nach der gewaltsamen Trennung von seiner Familie befand, in einer ihm fremden Umgebung, nicht davor. Sie traf, was Wunder, auf ein schwer traumatisiertes Kind.

Nicht nur deshalb ist das Gutachten fragwürdig. Es werfe zum Beispiel die Frage auf, wie die Psychiaterin zu der Diagnose einer paranoiden Persönlichkeitsstörung bei Heidi S. gekommen sei, kritisiert der Berliner Gerichtsgutachter Dr. Bernd Stefanides. "Welche Effektivitätskriterien wurden hier einbezogen? Oder handelt es sich lediglich um Eindrucksurteile – und wenn ja, von wem?"

Nach Einschätzung des renommierten Psychologie-Professors Dr. Wolfgang Klenner erfüllt das Gutachten "sogar die Straftatbestände der Verleumdung und üblen Nachrede".

Schließlich, kritisiert Klenner, der über jahrzehntelange Erfahrung als psychologischer Gerichtssachverständiger in Vormundschafts- und Familienangelegenheiten verfügt, sei die von der Gutachterin beschworene Erziehungsunfähigkeit der Mutter keine messbare Größe. "Der Indikator für die elterliche Erziehung ist das Kind", schreibt Klenner in einem Gegengutachten.

Um überhaupt erst mit ihrem Gutachten beginnen zu können, hätte die Psychiaterin also einen Entwicklungsrückstand des Kindes nachweisen müssen, der eindeutig auf das Konto der Mutter ginge.

"Dergleichen Überlegungen hat die Sachverständige aber nicht angestellt", urteilt Klenner.

"Gefälligkeitsgutachten" werden Expertisen in Gerichtskreisen genannt, deren Ergebnis von vornherein feststeht. "Man kennt seine Sachverständigen", sagt dazu einer, der zu dem Thema "Auswahl und Rolle des Gutachters im familiengerichtlichen Verfahren" wissenschaftliche Vorträge hält: Ernst Elmar Bergmann, Familienrichter am Amtsgericht Mönchengladbach-Reydt.

Bergmann sagt: "Wenn jemand eine Frage in einer bestimmten Richtung geklärt haben will, sucht er sich den Sachverständigen aus, dessen Richtung so ist." Da das Kindswohl ein abstrakter Begriff sei, erfordere eine richterliche Entscheidung besonders viel Lebenserfahrung.

Auch deshalb, weil die Ausbildung der Richter im Familienrecht "hochgradig jämmerlich" sei, schrieb Bergmann in einem Fachaufsatz, erschienen 1997 in einer Tagungsdokumentation des evangelischen Pressedienstes epd. Bis heute, sagt Bergmann der FR, habe sich daran nichts geändert.

Es ist eine Einschätzung, die sich mit den Erfahrungen von Carola Storm-Knirsch deckt. Die 60-jährige Psychotherapeutin ist als Verfahrenspflegerin und psychologische Sachverständige tätig. Als Anwältin der Kinder vertritt sie deren Interessen vor Vormundschafts- oder Familiengerichten.

2007 übernahm sie im Auftrag der Richterin P. im Fall Heidi S. die Rechtsvertretung für Rons minderjährige Schwester Tashina. Richterin P. ließ auch in Tashinas Fall prüfen, ob Heidi S. ihrer Erziehungspflicht gerecht werde. Der Anwalt von Heidi S. hatte einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt.

Carola Storm-Knirsch sagt, sie habe der Richterin Anhaltspunkte dafür liefern sollen, dass Heidi S. ihre Tochter mit den Anschuldigungen gegen ihren Ex-Mann so manipuliert habe wie Ron. Dabei kam Carola Storm-Knirsch nach einem Gespräch mit Tashina zu einem ganz anderen Ergebnis. "Natürlich war das Mädchen extrem verunsichert. Aber Schuld daran war doch eher der Verlust des Bruders."

Als sie der Richterin ihre Bedenken mitteilte und obendrein eine Genehmigung beantragte, Ron im Heim zu besuchen, um sich ein vollständiges Bild von der Familie zu verschaffen, sei sie von ihrer Aufgabe wieder entbunden worden. Ihr Eindruck: "Die Richterin war hochgradig befangen."

Heute lebt Ron in der Mattisburg, einem Kinderheim in der Nähe von Anklam. Hinter den dicken Mauern eines gutshofähnlichen Anwesens ist Ron, der Einserschüler mit einem IQ von 138, unter anderem zusammen mit autistischen und geistig behinderten Kindern untergebracht.

Das bestätigt Heiko Will, Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern. Bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde firmiert die Einrichtung als heilpädagogisches Heim, entsprechend hoch sind die Pflegesätze.

Zwischen 4230 bis 6240 Euro zahlt der Staat dem privaten Trägerverein pro Kind. Als er noch bei seiner Mutter war, lebte Ron von einem Sozialhilfesatz von 211 Euro. Wenn man zynisch wäre, könnte man sagen, es gibt Leute, die jetzt an ihm verdienen.

Die Mattisburg. Schon der Name weckt Assoziationen, die mit der Realität nichts gemein haben. Die Mattisburg, das ist das verwunschene Schloss aus einem Märchen von Astrid Lindgren. Es heißt "Ronja Räubertochter".

Heidi S. sagt, Ron sei in einem besorgniserregenden Zustand, seine Neurodermitis habe sich verschlimmert. Sie würde ihn gerne fragen, wo sein neuer Winterparka geblieben sei und wie er die Zeit im Heim totschlägt. Doch sie verkneift sich diese Fragen. Bei ihren Treffen sitzt immer ein Aufseher daneben. Nur alle vier Wochen darf sie ihren Sohn für drei Stunden sehen.

Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sind Beschwerden über die Einrichtung bekannt. Vor einigen Monaten geisterte die Mattisburg als "Horror-Heim" durch die Boulevardpresse, inzwischen haben sich betroffene Eltern zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.

Den Stein hatte ein ehemaliger Erzieher ins Rollen gebracht, der nach seiner Kündigung in einem TV-Bericht von skandalösen Zuständen berichtete: Christian Richter, 32.

Zu der Zeit, in der er, Richter, noch dort gearbeitet habe, habe Ron weder die lange versprochene Kunsttherapie noch eine psychologische Einzelbetreuung bekommen, sagt Richter der FR. Ein Teil des Pflegegeldes sei in die Renovierung der Häuser geflossen, die der Frau des ehemaligen Geschäftsführers des Vereins, Kurt Z., gehören.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen Z., es geht um die Veruntreuung von Pflegesätzen, um Missbrauch und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Direktor des Landesamts für Gesundheit und Soziales, Heiko Will, bestätigte auf Anfrage der FR, der gesamte Vorstand sei inzwischen ausgewechselt worden – bis auf Thomas K., der als rechte Hand des Geschäftsführers gilt. Er leite das Heim noch kommissarisch.

Man kann K.’s Stimme auf einer Tonaufnahme vom 29. Juni 2008 hören, die Heidi S.’ Tochter Tashina mit dem MP3-Player gemacht hat und die der FR vorliegt. Man hört zuerst einen aufgelösten Ron, der schluchzt: "Ich möchte gar nichts mehr, gar nichts mehr, gar nichts mehr. Ich möchte einfach nicht mehr da sein."

Und dann die Stimme von K., der entgegnet: "Nach dem Tod ist es noch viel doofer, wenn man das nicht ordentlich abgeschlossen hat, wenn man nicht ordentlich aus dem Leben rausgehen kann, dann ist das ganz doof nach dem Tod."

Man versteht nun, warum Heidi S. vor Sorge um Ron kaum noch schlafen kann. Mit ihren Töchtern hatte sie Ron an jenem Junitag im Heim besucht, sie hatte Kaffee und Kuchen mitgebracht, um ihren Geburtstag nachzufeiern.

Heidi S. sagt, es habe Streit mit K. gegeben, weil die Familie auf einer Wiese feiern wollte. Es sei immer dasselbe Theater. Bis heute gibt es keinen geregelten Umgang, um jeden Besuchstermin müsse sie kämpfen. Irgendwann an diesem Nachmittag sei Ron ausgerastet.

Heidi S. sagt: "Ron hat vor unseren Augen versucht, sich ein Messer in den Bauch zu rammen."

Weiß Frau S. vom Jugendamt, sie ist der neue Vormund des Jungen, von dem Suizidversuch? Ihre Dienstherrin Dr. Manuela Schmidt, die Stadträtin von Berlin-Hellersdorf, gibt dazu wie überhaupt zu dem Fall keine Stellungnahme ab. In einem Interview mit der Berliner Zeitung äußerte sie sich immerhin zu der Frage, weswegen Ron frühmorgens aus dem Bett geholt worden sei: "Für ein Kind ist es um sechs Uhr genauso drastisch wie um acht, es gibt keine sanfte Methode."

Mehr als zwei Jahre nach dem Tag, an dem Ron aus seiner Familie gerissen wurde, trägt noch immer das Jugendamt das Sorgerecht für Ron. Diese ungewöhnliche Konstellation versetzt die Behörde sogar in die bequeme Position, eine Berichterstattung über den Fall Ron verbieten zu können.

So hat das Jugendamt inzwischen einen Anwalt für Medienrecht engagiert, dem es gelang, die Ausstrahlung des NDR-Films in der ursprünglichen Version untersagen zu lassen. Die Begründung sei glasklar gewesen, heißt es in der Rechtsabteilung des NDR: Da Heidi S. nicht mehr sorgeberechtigt sei, dürfe sie sich zu dem Fall nicht öffentlich äußern – nur noch anonym.

Im NDR-Magazin Panorama wurde der Fall unlängst noch einmal als Beispiel für die Willkür der Jugendämter geschildert, diesmal anonym, auch, ohne den Vornamen des Jungen zu nennen.

Nun könnte man einwenden, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wiege schwerer als die in den Händen einer Behörde liegenden Persönlichkeitsrechte eines Kindes, das gegen seinen Willen aus seiner Familie gerissen wurde. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hätte es der NDR auf einen Prozess ankommen lassen können.

Doch einen Gerichtsbeschluss über ein Ausstrahlungsverbot gibt es gar nicht. Auf Anfrage der FR heißt es in der Rechtsabteilung des NDR, man habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Und das in dem Wissen, dass der Vorstoß des Jugendamtes "offenbar Teil der Strategie sei, eine generelle Berichterstattung über den Fall zu verhindern", wie die zuständig Justiziarin einräumt.

Wie es scheint, geht die Rechnung des Jugendamtes auf. ZDF-Reporter, die über den Fall einen Beitrag geplant hatten, ließen ihre Pläne wieder fallen.

Auf Anfrage der FR teilte Stadträtin Schmidt mit: "Ich muss die Persönlichkeitsrechte des Jungen schützen." Deshalb kein Kommentar. Auch eine Anfrage an die zuständige Richterin P. verläuft ergebnislos.

In der Pressestelle des Familiengerichts heißt es: Richter gäben grundsätzlich keine Erklärungen gegenüber der Presse ab; ihre Urteile sprächen für sich.

Tatsächlich? Elisabeth Sodies vom Bonner Verein Curare hat da so ihre Zweifel. Curare ist ein gemeinnütziger Verein, der sich die Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung zur Aufgabe gemacht hat. In den Regalen der ehemaligen Finanzmaklerin stapeln sich die Akten von 40 strittigen Fällen von Kindeswegnahme.

In zehn Fällen ist es Sodies bisher gelungen, den Eltern ihre Kinder zurückzubringen. Wichtigste Voraussetzung sei, dass die Eltern kooperativ seien und sich einen qualifizierten Anwalt leisten könnten, sagt Sodies. Doch genau daran hapere es in der Praxis. "Wenn Eltern fertiggemacht werden, arbeiten sie nicht mehr mit." Und ohne Prozesskostenhilfe könnten sich viele Betroffene gar keinen Rechtsbeistand leisten.

So ist es auch im Fall Heidi S. Vom ersten Anwalt hat sie sich getrennt. Sein Honorar sprengte den Satz der Prozesskostenhilfe. Er sei nicht der Messias, sagt er der FR.

Auch Thomas Zebisch, der Heidi S. seit August 2007 vertritt, macht keinen Hehl daraus, dass ihn dieser Fall auf eine harte Probe stellt. Er ist ein schwerer Mann mit tönender Bassstimme, bis vor kurzem hat er in der Punkband seines Sohnes gesungen. Zu taktieren, ist nicht sein Stil. Vielleicht erklärt das, warum er vor Gericht gegen Wände rennt.

Der Fall Ron füllt in seiner Kanzlei inzwischen zehn Leitz-Ordner. Zebisch, selbst Vater dreier Kinder, atmet einmal tief durch, als er sagt, er habe jetzt beinahe alle Rechtswege ausgeschöpft.

Vergeblich hat er versucht, das Urteil des Familiengerichts anzufechten und beim Kammergericht ein psychologisches Obergutachten zu beantragen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde gar nicht erst zugelassen, "weil dafür nach Ansicht des Kammergerichts keine Gründe vorliegen": In dessen Begründung für die Ablehnung der Beschwerde von Heidi S. gegen den Beschluss des Amtsgerichts heißt es: "Es besteht kein Anlass für die Einholung eines Gegengutachtens."

Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde ebenfalls abgewiesen, angeblich war Zebisch ein Formfehler unterlaufen, was der Anwalt bestreitet.

Bleibt nur noch der Gang zum Gerichtshof für Europäische Menschenrechte in Straßburg. Doch bevor sich der Anwalt an diese letzte Instanz wendet, will er den Ausgang eines noch schwebenden Verfahrens abwarten.

Die Hoffnungen von Heidi S. beruhen jetzt auf dem Oberlandesgericht Rostock. Es wird demnächst darüber urteilen, ob das Familiengericht Anklam ihren Antrag auf die sofortige Rückführung ihres Sohnes oder wenigstens eine verbindliche Regelung des Umgangs zu Recht abgewiesen hat.

Heidi S. findet den Beschluss wie auf Anhieb im Halbdunkel von Rons Zimmer. Die Pflanzen, die er einst hochgepäppelt hat, scheinen die einzigen zu sein, die sie regelmäßig gießt. Dem Grünzeug in der Küche kann man dabei zusehen, wie es verkümmert. Überhaupt wirkt die Wohnung leer.

Heidi S. lebt hier ganz alleine. Winonah studiert für zwei Semester in Japan, Tashina ist aus Angst vor dem Jugendamt in die USA geflüchtet. Dieselbe Gutachterin, die Ron als ein schwer gestörtes Kind bezeichnet hatte, kam nach Gesprächen mit Tashina zu dem Schluss, sie sei zwar psychisch nicht auffällig, könnte aber in Zukunft ernsthaft erkranken.

Heidi S. versetzte dieses Gutachten in Alarmbereitschaft. Sie hat einen Kredit aufgenommen, um der Tochter ein Highschool-Jahr in den USA zu finanzieren. Ihr Anwalt hat ihr dazu geraten.

Erst im Juni 2008 hat das Kammergericht auf seine Anfrage bestätigt, dass es eine auf "Heimunterbringung der 17,5 Jahre alten Tochter Tashina S." gerichtete Parallelakte gebe. Vier Monate später schrieb das Familiengericht zwar, von einer Heimunterbringung sei jetzt nicht mehr die Rede, Tashina sollte sich aber psychiatrisch behandeln lassen.

Ihre Mutter ist jetzt aber so weit, dass sie kein Risiko mehr eingeht. Heidi S. sagt, sie werde auch keine Ruhe geben. Ron sei in ihrem Bauch gewesen, sie sei gut zu ihm gewesen. Sie will ihren Jungen zurück. Sogar einer Therapie würde sie sich unterziehen, wenn man es von ihr verlangte.

Die Psychotherapeutin, die ihr nach der Trennung von Ron "eine Anpassungsstörung in Form einer reaktiven Depression" attestiert hatte, hat es für nicht nötig erachtet, sie zu behandeln. In ihrem Gutachten steht, Heidi S. sei psychisch vollkommen gesund.

 

Frankfurter Rundschau

06.02.2009

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1671649_Der-verlorene-Sohn.html?sid=0b27cb01beb32a04be4189fed64c7f5c

 

 


 

 

 

Müll-Mutter fleht in BILD

Gebt mir mein Kind zurück! Ich hab aufgeräumt

Von C. DITTING

Sie putzt, sie räumt, sie wäscht – alles, um ihren kleinen Max (5 Monate) wiederzubekommen.

Am Samstagmorgen, kurz nach 6 Uhr, wurde Mutter Katharina K. (22) aus dem Bett geklingelt. Eine Nachbarin hatte die Polizei gerufen, weil sie heftiges Babygeschrei hörte, sich sorgte. Die Beamten holten den Jungen aus der nach Polizeiangaben stark verwahrlosten Wohnung in Marzahn (BILD berichtete).

Mutter Katharina K. (22) hat die frisch gewaschenen Sachen ihres Sohnes ordentlich im Schrank gestapelt

Foto: PUK-Foto

Nun glänzt es wieder in der Küche, im Wohnzimmer. Katharina K. zu BILD: „Wir haben die ganze Wohnung geputzt, denn wir wollen doch unseren Max wieder.“

Dann erklärt sie, ihre Waschmaschine sei seit Wochen kaputt. Vater Ronny M. (25) verspricht: „Wir wollen unser Leben in den Griff bekommen. Dafür habe ich mit der Hand die ganze Wäsche gewaschen.“

 

Katharina K. und Ronny M. waren gestern beim Jugendamt, sprachen dort mit den Sachbearbeitern. Die Mutter: „Wir kämpfen um unser Kind, tun alles, damit wir es bald wieder bei uns haben.“

Vorerst dürfen sie ihren Sohn beim Kindernotdienst besuchen. Dann soll sich entscheiden, ob Max wieder nach Hause darf.

http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/02/26/muell-mutter/will-ihr-kind-zurueck,geo=3861636.html

 

 

 


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