Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Familiengericht


 

 

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Möckernstraße 130

10963 Berlin

 

 

Familiengericht:

Hallesches Ufer 62

10963 Berlin

 

 

Telefon: 030 / 90175-0

Fax: 030 / 90175-211

Fax: 030 / 90175-711 (Familiengericht)

 

E-Mail: poststelle@senjust.berlin.de - Senatsverwaltung für Justiz

Internet: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tk/

 

 

Die Rechtsantragsstelle ist geöffnet: werktags 8.30 - 13 Uhr 

Bereitschaftsdienst an Samstagen (9-12 Uhr): Telefon: 030 / 90175-456

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (08/2010)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden mit Stand vom 06.10.2010 - www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tk/verkehr.html

 

 

Bundesland Berlin 

Landgericht Berlin

Kammergericht Berlin

 

 

Präsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Dr. Christian Kunz (geb. 13.10.1957 - Tag der Seeverkehrswirtschaft - http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_DDR) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Präsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1995 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. FPR 1996. Ab 09.01.2006 Präsident am Amtsgericht Wedding

Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Dagmar Mittler (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Vizepräsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Ab 12.07.2004 Richterin am Kammergericht Berlin. Anschließend Vizepräsidentin am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2009, 2010). Im GVP des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.06.2010 nicht aufgeführt.

Wolfgang Haferanke (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Abteilung 70 und 72 / Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 30.12.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1991 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. 2009: Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 172 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Berlin beschäftigen am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 410 Mitarbeiter/innen, von denen 79 im Richterdienst tätig sind (Stand 28.06.2005)

Bei allgemeinen zivilrechtliche Fragen ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig für die ehemaligen Berliner Bezirke Tempelhof und Kreuzberg. 

Für die Bezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg als Familiengericht zuständig.

Für die Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding ist das Amtsgericht Pankow/Weißensee als Familiengericht zuständig.

Für den Amtsgerichtsbezirk Schöneberg ist seit dem 01.01.2010 das Amtsgericht Schöneberg als Familiengericht zuständig.

 

 

Jugendämter im Zuständigkeitsbereich des Familiengerichtes beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg:

Charlottenburg-Wilmersdorf - Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Friedrichshain-Kreuzberg - Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Lichtenberg-Hohenschönhausen - Jugendamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

Marzahn-Hellersdorf - Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Neukölln - Jugendamt Neukölln

Spandau - Jugendamt Spandau

Steglitz-Zehlendorf - Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Tempelhof-Schöneberg - Jugendamt Tempelhof- Schöneberg

Treptow-Köpenick - Jugendamt Treptow-Köpenick

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Ute Adam (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 05.01.1999, ..., 2010) - 2009, 2010: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 175

Dr. Bettina Albers-Frenzel (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 07.04.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1998 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2009, 2010: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 121. GVP 01.06.2010.

Annette Bartelheimer (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 157 (B) (ab 25.02.1983, ..., 2010)

Alexandra Baum (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 150 (ab 11.02.2002, ..., 2010) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Uta Berndt-Benecke (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 152 (ab 30.06.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Um 2000 auch beim Familiengericht Pankow/Weißensee

Marina Bönicke (Jg. 1946) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Betreuungsgericht (ab 21.04.1978, ..., 2010)

Monika Bonk (Jg. 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 8 (ab 04.11.1980, ..., 2010) - 2010: zuständig auch für Entscheidungen gemäß §§ 41ff. ZPO, §6 FamFG Ablehnung und Selbstablehnung von Richtern in Familiensachen.  GVP 01.06.2010.

Heidemarie Bremer (Jg. 1954) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 9 (ab 28.06.1984, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Verena Clausen-Schmidt (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 173 (ab 05.12.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Helga Dahlmann-Dietrichs (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.1992 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2010 abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 b

Angelika Drescher (Jg. 1954) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Vertretungsrichterin (ab , ..., 2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Das im Handbuch der Justiz 2008/9 unten genannte Datum zum neuen Antritt im veränderten Amt entspricht offensichtlich nicht dem wirklichen Datum des Stellenwechsels, sondern bezieht sich auf den Erstantritt in den Justizdienst

Reinhard Fischer (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 132 (ab 06.05.1981, ..., 2010) - EDV Gerichtstag 2007, EDV Gerichtstag 2008. EDV Gerichtstag 10.06.2010 - https://www.edvgt.de/pages/startseite/mitglieder.php

Göke - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 124 (ab , ..., 01.06.2010, ..., ) - vorher Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin.2008, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 128. 

Kerstin Gruß (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 a (ab 08.02.2002, ..., 2010)

Claudia Gutschalk (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134 (ab 14.05.1997, ..., 2010) - bis 28.02.2010 abgeordnet als Richterin an das Kammergericht Berlin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Wolfgang Haferanke (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Abteilung 70 und 72 / Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 30.12.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1991 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. 2009: Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 172 

Dr. Stephan Hammer (Jg. 1974) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 179 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 01.02.2006 Richter auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin - "Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?"; FPR 2008 Heft 8-9 413

Antje Held (Jg. 1953) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 17 (ab 11.05.1999, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Karin Herold (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 159 (ab , ..., 2005, ..., 2010)

Sibylle Hien (Jg. 1952) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 157 (A) (ab 01.05.1986,  ..., 2010) - Fachtagung "Schutz des Kindes bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern" am 03.09.2007 in der Konrad Adenauer Stiftung. Siehe auch unten - Gespräch im Deutschlandradio.

Monika Hinze (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 163 (ab 07.02.1994, ..., 2010)

Kirsten von Hollen (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 158 (ab 05.01.1999, ..., 2010) - 2008: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144

Anja Hurtmanns (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 6 (ab 09.07.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2001 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2010: zuständig auch für Entscheidungen gemäß §§ 41ff. ZPO, §6 FamFG Ablehnung und Selbstablehnung von Richtern in Familiensachen - GVP 01.06.2010.

Anneliese Irmscher (Jg. 1951) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 12 (ab 16.12.1982, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Dr. Andreas Kemke - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160

Dietlind Klare (geb. 30.11.1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 138 (ab , ..., 1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab27.09.1979 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Bezirk des Kammergerichts (Westberlin) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.

Konstanze Klebe (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 15 (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 unter diesem Namen nicht aufgeführt. GVP 01.06.2010.

Kleingünther - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 146 (ab , ..., 2010) - identisch ? mit Andreas Kleingünther (Jg. 1968) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.07.2007, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1996 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

Alice Klösgen (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 2 (ab 15.09.1999, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Ulrike Krain (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 180 (ab , ..., 2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt.

Florian Krick (Jg. 1974) - Richter am Amtsgericht Halle / Abordnung an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144 (ab , ..., 03/2009, ..., 01/2010) - vorher ab 03.01.2002 Richter am Oberlandesgericht Naumburg

Karin Kriegelsteiner (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 7 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. GVP 01.06.2010.

Sandra Kunitz (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen Abteilung 3 (ab 03.12.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. GVP 01.06.2010.

Dr. Christian Kunz (geb. 13.10.1957 - Tag der Seeverkehrswirtschaft - http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_DDR) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Präsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1995 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. FPR 1996. Ab 09.01.2006 Präsident am Amtsgericht Wedding

Annette Lampe (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 182 und 172 als Abwicklerin (ab 11.12.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2000 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Thomas Laube (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Betreuungsgericht (ab 06.03.1991, ..., 2010)

Claudia Laws (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 176 (ab 06.01.1992, ..., 2010)

Winfried Liebert (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 177 (ab 20.06.1979, ..., 2010) - ordnete nach Erstellung eines Gutachtens durch die Psychologische Psychotherapeutin Christiane Frost für einen Vater einen Umgangsauschluss für 3-1/2 Jahre an. Wir gratulieren dem betroffenen Vater zu dem von Richter Liebert getroffenen Umgangsauschluss und der gutachterlichen Zuarbeit der Frau Frost.

Birgit von Look (Jg. 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 124 (ab 22.11.1982, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Michael Magiera (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 161 (ab 10.05.1994, ..., 2010) - siehe Meldung unten

Silke Mandel (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 13 (ab 08.02.2002, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Dr. Norbert Mansees (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Betreuungsgericht (ab 10.05.1994, ..., 2010)

Heidemarie Materna (Jg. 1952) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 156 (ab 10.10.1994, ..., 2010)

Julian Metzger (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 168 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 22.09.2006 Richter am Amtsgericht Berlin Hohenschönhausen.

Dagmar Mittler (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Vizepräsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Ab 12.07.2004 Richterin am Kammergericht Berlin. Anschließend Vizepräsidentin am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2009, 2010). Im GVP des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.06.2010 nicht aufgeführt.

Sabine Neuhauß (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 164 (ab 26.09.1994, ..., 2010)

Silvia Nickel (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 20 (ab 01.02.1989, ..., 2010) - 2010: zuständig auch für Entscheidungen gemäß §§ 41ff. ZPO, §6 FamFG Ablehnung und Selbstablehnung von Richtern in Familiensachen. GVP 01.06.2010.

Kerstin Oldörp (Jg. 1968) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 14 (ab , ..., 2010) - ab 15.03.2005 Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin. 2008: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 133 / 2009: Zivilsachen - Abteilung 14.  GVP 01.06.2010. Verheiratet ? - Sari Oldörp (Jg. 1968) - Richter am Oberlandesgericht Rostock

Dr. Barbara Paetow (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 174 (ab 05.03.1999, ..., 2010) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

Johann-Christian Plähn (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 140 (ab 03.06.1991, ..., 2010)

Jürgen Plothe (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 149 (ab 07.06.1978, ..., 2010) - EDV Gerichtstag 2007

Daniela Profitlich (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 167 (ab 09.03.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. - verheiratet ? - Gregor Profitlich (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Ute Raasch (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 5 (ab 01.07.1991, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Helga von Rabenau (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 10 (ab 01.03.2001, ..., 2010) - GVP 01.06.2010.

Georg Rave-Justen (Jg. 1952) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 169 (ab 17.07.1985, ..., 2010)

Dr. Irmgard Reihlen (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.07.1996, ..., 2010) - 05/2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 132. GVP 01.06.2010

Dr. Bettina Röper (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 147 (ab 19.11.1998, ..., 2010)

Jens Rudolph (Jg. 1976) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 135 (ab , ..., 2009, 2010) - ab 01.12.2004 Richter auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

Dr. Angela Gräfin von Schlieffen (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 145 (ab , ..., 2005, ..., 2010) - 02/2009: Mutterschutz/Elternzeit - vorher Familiengericht - Abteilung 120. Verwandt ? mit Peter Graf von Schlieffen (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Köpenick? Verwandt mit Alfred Graf von Schlieffen (* 28. Februar 1833 in Berlin; † 4. Januar 1913 ebenda) war ein Generalfeldmarschall im Deutschen Reich - sogenannter Schlieffenplan - http://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_von_Schlieffen

Karl-Heinz Schmitz (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 16 (ab 28.02.1986, ..., 2010) - 2010: zuständig auch für Entscheidungen gemäß §§ 41ff. ZPO, §6 FamFG Ablehnung und Selbstablehnung von Richtern in Familiensachen. GVP 01.06.2010.

Susanne Schröder (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 181 (ab , ..., 2007, ... 2010) - vorher ab 15.07.2004 Richterin auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

Dr. Burkhard Schulze-Ueding (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 170 (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 01.07.2004 Richter auf Probe b. Kammergericht-Bezirk Berlin

Klaus Stabenow (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 139 (ab 03.12.2001, ..., 2010)

Dr. Caroline Strauß (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 155 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 02.08.2004 Richterin auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

Alexandra Thomas (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 171 (ab 27.05.1998, ..., 2010)

Grit Tüxen (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 18 (ab 03.08.1998, ..., 2010) - 2006 Tätigkeit als Familienrichterin. GVP 01.06.2010.

Dr. Christiane Vesting (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 141 (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 01.08.2005 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main? 2008: Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - Abteilung 141

Harald Vogel (geb. 30.05.1946) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 142 (ab 17.08.1976, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.08.1976 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Mitautor in Göppinger/Wax: "Unterhaltsrecht". Hrs. Peter Wax. Begründet von Günter Brühl, fortgeführt von Horst Göppinger; 2008/09, Gieseking. Ausgezeichnet vom Väternotruf mit dem Ehrentitel Mister Universum von Tempelhof-Kreuzberg.

Barbara Wagner (geb. 04.12.1954) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 11 / vormals Familiengericht - Abteilung 170 (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richterin auf Probe und ohne Antrittsdatum am Amtsgericht Spandau aufgeführt. GVP 01.06.2010.

Martina Weinrich (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 147 (ab 17.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

 

Im GVP 01.06.2010 AGTK nicht mehr aufgeführt.

 

 

Richter auf Probe:

Bock - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 05/2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - Abteilung 143

J. Friedrich - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Zivilsachen Abteilung 4 als ständige Vertreterin für Richterin Christine Riese (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilabteilung 4

Göke - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 128

Thomas Heidrich (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 16.04.2007, ..., 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 162 und wohl vertretungsweise auch 160

Dr. Ragna Kretschmer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 170, 2010: Abteilung 133

Dr. Kunkler - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) -  05/2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 181

Loebus - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.06.2010.

S. Metzger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 125. GVP 01.06.2010.

D. Nickel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134

Pietzcker - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 165 als ständige Vertreterin von Kristine Scholz-Gamp (Jg. 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Corinna Volkmer (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 02.10.2006, ..., 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 178

Nadine Maria Wethkamp (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2008 , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 127. GVP 01.06.2010.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg: 

Inlandsabteilungen:

120 F - Zander

121 F - Dr. Bettina Albers-Frenzel (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 07.04.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1998 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2009, 2010: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 121. GVP 01.06.2010.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07 - seine Rechtsprechung zu Kindergartenbeiträgen beim Kindesunterhalt geändert. - Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 121 F 12202/04 - Kammergericht 13 UF 46/06 - Beschluss vom 03.04.2007. Siehe auch unten

123 F - 2010 nicht vorhanden

124 F - Birgit von Look (Jg. 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 124 (ab 22.11.1982, ..., 2010) - Umgangsausschluss durch Richterin W: Beschluss vom 09.06.2007 - 124 F 7952/06 + Beschluss Kammergericht vom 06.11.2007 - 17 UF 75/07 +  Bundesverfassungsgericht 1 BvR 746/08 - http://www.baltesundrixe.de/images/1bvr74608.pdf. GVP 01.06.2010.

125 F - S. Metzger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 125. GVP 01.06.2010.

126 F - 2010 nicht vorhanden

127 F - Nadine Maria Wethkamp (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 15.01.2008 , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 127. GVP 01.06.2010.

128 F - Göke - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 124 (ab , ..., 01.06.2010, ..., ) - vorher Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin.2008, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 128. 

129 F - 2010 nicht vorhanden

130 F - 2010 nicht vorhanden

131 F - 2010 nicht vorhanden

132 F - Dr. Irmgard Reihlen (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.07.1996, ..., 2010) - 05/2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 132. GVP 01.06.2010

133 F - Dr. Ragna Kretschmer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 170, 2010: Abteilung 133

134 F - Claudia Gutschalk (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134 (ab 14.05.1997, ..., 2010)

135 F - Jens Rudolph (Jg. 1976) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 135 (ab , ..., 2009, 2010) - ab 01.12.2004 Richter auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

138 F - Dietlind Klare (geb. 30.11.1950 ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 138 (ab , ..., 1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab27.09.1979 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Bezirk des Kammergerichts (Westberlin) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt.

139 F - Klaus Stabenow (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 139 (ab 03.12.2001, ..., 2010) - Trotz erheblicher Kommunikationsdefizite kommt die Übertragung des alleinigen elterlichen Sorge auf den betreuenden Elternteil nicht in Betracht, wenn nicht vorher das Angebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Anspruch genommen wurde. - Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 2.8.2002 - 139 F 16885/01 - veröffentlicht in "Das Jugendamt" 9/2002

140 F - Johann-Christian Plähn (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 140 (ab 03.06.1991, ..., 2010)

141 F - Dr. Susanne Vesting (Jg. 1978) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 141 (ab , ..., 2009, 2010) - vorher 2007 Richterin am Amtsgericht Bremerhaven? 2008 Richterin am Amtsgericht Bremen (ab , ..., 2008)

142 F - Harald Vogel (geb. 30.05.1946) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 142 (ab 17.08.1976, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.08.1976 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Mitautor in Göppinger/Wax: "Unterhaltsrecht". Hrs. Peter Wax. Begründet von Günter Brühl, fortgeführt von Horst Göppinger; 2008/09, Gieseking. Ausgezeichnet vom Väternotruf mit dem Ehrentitel Mister Universum von Tempelhof-Kreuzberg

143 F - Bock - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 05/2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - Abteilung 1 43

144 F - Florian Krick (Jg. 1974) - Richter am Amtsgericht Halle / Abordnung an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144 (ab , ..., 03/2009, ..., 05/2010) - vorher ab 03.01.2002 Richter am Oberlandesgericht Naumburg

145 F - Dr. Angela Gräfin von Schlieffen (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 145 (ab , ..., 2005, ..., 2010) - 02/2009: Mutterschutz/Elternzeit - vorher Familiengericht - Abteilung 120. Verwandt mit Peter Graf von Schlieffen (Jg. 1962) - Richter am Amtsgericht Köpenick? Verwandt mit Alfred Graf von Schlieffen (* 28. Februar 1833 in Berlin; † 4. Januar 1913 ebenda) war ein Generalfeldmarschall im Deutschen Reich - sogenannter Schlieffenplan? - http://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_von_Schlieffen

146 F - Kleingünther - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 146 (ab , ..., 2010) - identisch ? mit Andreas Kleingünther (Jg. 1968) - Richter am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 01.07.2007, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1996 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt.

147 F - Dr. Bettina Röper (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 147 (ab 19.11.1998, ..., 2010)

148 F - 2010 nicht vorhanden

149 F - Jürgen Plothe (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 149 (ab 07.06.1978, ..., 2010) - EDV Gerichtstag 2007

150 F - Alexandra Baum (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 150 (ab 11.02.2002, ..., 2010) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

151 F - 2010 nicht vorhanden

152 F - Uta Berndt-Benecke (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 152 (ab 30.06.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Um 2000 auch beim Familiengericht Pankow/Weißensee

153 F - 2010 nicht vorhanden

154 F - 2010 nicht vorhanden

155 F - Dr. Caroline Strauß (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 155 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 02.08.2004 Richterin auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

156 F - Heidemarie Materna (Jg. 1952) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 156 (ab 10.10.1994, ..., 2010)

157 (A) F - Sibylle Hien (Jg. 1952) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 157 (A) (ab 01.05.1986, ..., 2010) - Fachtagung "Schutz des Kindes bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern" am 03.09.2007 in der Konrad Adenauer Stiftung. Siehe auch unten - Gespräch im Deutschlandradio.

157 (B) F - Annette Bartelheimer (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 157 (B) (ab 25.02.1983, ..., 2010)

158 F - Kirsten von Hollen (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 158 (ab 05.01.1999, ..., 2010) - 2008: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144

159 F - Karin Herold (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 159 (ab , ..., 2005, ..., 2010)

160 F - Dr. Andreas Kemke - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160

161 F - Michael Magiera (Jg. 1953) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 161 (ab 10.05.1994, ..., 2010) - siehe Meldung unten

162 F - Thomas Heidrich (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 16.04.2007, ..., 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 162 und wohl vertretungsweise auch 160

163 F - Monika Hinze (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 163 (ab 07.02.1994, ..., 2010)

164 F - Sabine Neuhauß (Jg. 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 164 (ab 26.09.1994, ..., 2010)

Auslandsabteilungen:

165 F - Pietzcker - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 165 als ständige Vertreterin von Kristine Scholz-Gamp (Jg. 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

166 F a - Kerstin Gruß (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 a (ab 08.02.2002, ..., 2010)

166 F b - Helga Dahlmann-Dietrichs (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.1992 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2010 abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 b

167 F - Daniela Profitlich (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 167 (ab 09.03.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Verheiratet ? - Gregor Profitlich (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

168 F - Julian Metzger (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 168 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 22.09.2006 Richter am Amtsgericht Berlin Hohenschönhausen

169 F - Georg Rave-Justen (Jg. 1952) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 169 (ab 17.07.1985, ..., 2010)

170 F - Dr. Burkhard Schulze-Ueding (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 170 (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 01.07.2004 Richter auf Probe b. Kammergericht-Bezirk Berlin

171 F - Alexandra Thomas (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 171 (ab 27.05.1998, ..., 2010)

172 F - Annette Lampe (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 182 und 172 als Abwicklerin (ab 11.12.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2000 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

173 F - Verena Clausen-Schmidt (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 173 (ab 05.12.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

174 F - Dr. Barbara Paetow (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 174 (ab 05.03.1999, ..., 2010) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

175 F - Dr. Ute Adam (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 05.01.1999, ..., 2010) - 2009, 2010: Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 175

176 F - Claudia Laws (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 176 (ab 06.01.1992, ..., 2010)

177 F - Winfried Liebert (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 177 (ab 20.06.1979, ..., 2010) - ordnete nach Erstellung eines Gutachtens durch die Psychologische Psychotherapeutin Christiane Frost für einen Vater einen Umgangsauschluss für 3-1/2 Jahre an. Wir gratulieren dem betroffenen Vater zu dem von Richter Liebert getroffenen Umgangsauschluss und der gutachterlichen Zuarbeit der Frau Frost.

178 F - Corinna Volkmer (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 02.10.2006, ..., 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 178

179 F - Dr. Stephan Hammer (Jg. 1974) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 179 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - ab 01.02.2006 Richter auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin - "Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?"; FPR 2008 Heft 8-9 413

180 F - Ulrike Krain (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 180 (ab , ..., 2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt.

181 F - Dr. Kunkler - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) -  05/2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 181

182 F - Annette Lampe (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 182 und 172 als Abwicklerin (ab 11.12.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2000 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg tätig:

Martina Balschun (Jg. 1959) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 06.06.2003, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.12.1995 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. - verheirat mit Roger Balschun (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Tiergarten? 

Roman Bork (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134 (ab 16.12.1976, ..., 2009)

Christine Bräutigam (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vorher ab 30.11.1998 unter dem Namen Christine Bräutigam-Schieder Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Offenbar zwischenzeitlich wieder geschieden - wie gewonnen, so zerronnen. 

Ernst-Otto Bruckmann (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 01.10.1974, ..., 2002)

Dr. Anne Dietrich (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 01.01.2008, ..., )

Christa Ditzen (Jg. 1938) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 14.03.1972, ..., 2002)

Maria Anna Duske (Jg. 1940) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Direktorin des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 01.07.1992, ..., 28.06.2005)

Reinhard Fischer (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 132 (ab 06.05.1981, ..., 2010) - EDV Gerichtstag 2007, EDV Gerichtstag 2008. IM GVP 05/2010 nicht mehr aufgeführt

Heike Forkel (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / 28. Zivilsenat / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.07.1997 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Nachfolgend Vorsitzende Richterin am Kammergericht. Ab 01.07.2005 Präsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Waltraut Fröbrich (geb. ) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt.

Wolfgang Haferanke (Jg. 1956) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Abteilung 70 und 72 / Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 30.12.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.05.1991 als aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. 2009: Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 172

Ralf Helmers (Jg. 1957) - Richter am Kammergericht Berlin  / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 08.10.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.03.1991 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt.

Heike Hennemann (Jg. 1961) - Richterin am Kammergericht Berlin / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 25.07.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt.

Kirsten von Hollen (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144 (ab 05.01.1999, ..., 2008)

Katharina Hoßfeld (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 26.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.2000 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Franz-Joseph Humbert (Jg. 1940) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 01.12.1973, ..., 2002)

Detlef von Jagow (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160 (ab 01.11.1979, ..., 2008)

Rüdiger Kleingünther (Jg. 1973) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 02.02.2008, ...,  ) - vorher Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 141

Reinhold Korte (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 152 (ab 07.01.1980, ..., 2008)

Gisela Krehnke (Jg. 1940) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 11.11.1976, ..., 2002)

Krüger - Richter (am) Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2009)

Kirsten Lengacher-Holl (Jg. 1967) - Richterin am Amtsgericht Charlottenburg (ab , ..., 2002) - vorher ab 05.01.1999 Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt.

Georg Meltendorf  (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 03.02.1977, ..., 2002)

Dr. Uwe Mohrmann (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht (ab 18.09.1980, ..., 2002) - Dr. Uwe Mohrmann: "Akteneinsicht und Aktenschutz im Widerstreit - Anmerkungen eines Beteiligten", in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 6/1998, S. 288-290

Leonore Möller-Harder (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 16.12.1976, ..., 2010)

Kerstin Mühlbauer (Jg. 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 17.02.1997, ..., 2008)

Dr. Barbara Paetow (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 165 (ab 05.03.1999, ..., 2008) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

Rainer Pieda (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 158 (ab 20.06.1979, ..., 2009)

Gregor Profitlich (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 128 (ab 29.12.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1999 als Richter auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. 2008 Abgabe der Abteilung 128 an Richterin Göke. 2009: Familiengericht - Abteilung 160. "Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe", Band 74: Dokumentation der Tagung "Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren" - einer Kooperationsveranstaltung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) Heidelberg am 01.-02.10.2009 / Verheiratet ? - Daniela Profitlich (Jg. 1970) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Magnus Radu (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 17.07.2000, ..., 2008)

Dr. Ingeborg Rasch (Jg. 1950) - Richterin am Kammergericht (ab 08.10.2003, ..., 2005; FPR 11/2006; FPR 1-2/2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt.

Dietmar Reddemann (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht (ab 01.10.1981, ..., 2002) - siehe auch Beitrag unten: "Zu wenig Personal: Richter verklagt das Land")

Gundula Richarz (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab  28.03.1983, ..., 2008) - FPR 1996

Christine Riese (Jg. 1959) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilabteilung 4 (ab 17.07.1988, ..., 2009) - im GVP 2010 ständige Vertretung durch J. Friedrich - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 

Axel-Lutz Rosenkranz (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 179 (ab 15.11.1972, ..., 2002) - FPR 1996

Andrea Scheer (geb. 01.10.1953) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 04.01.2002, ..., FamRZ 11/2007, ..., 2009) - 1997 am 13. Zivilsenat - Familiensenat. War im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.07.1985 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt

Hannelore Schilling (Jg. 1955) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht (ab 29.09.1985, ..., 2005) - FPR 1996. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.09.1985 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Ulrike Schnurrer-Blum (Jg. 1973) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht (ab 01.01.2008, ..., 2009)

Beate Schober (Jg. 1948) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 133 (ab 05.05.1978, ..., 2008) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

Kristine Scholz-Gamp (Jg. 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 165 (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Verheiratet ? - Richter Peter Scholz (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin oder Dr. Peter Scholz (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin

Susanne Schröder (Jg. 1975) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 181 (ab , ..., 2007, ... 2010) - vorher ab 15.07.2004 Richterin auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

Regina Sijbrandij (Jg. 1938) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 162 (ab 07.07.1972, ..., 2002)

Dr. Ulrich Stratmann (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 09.01.1979, ..., 2002)

Hedda Toeppen-Langhorst (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 25.09.1975, ..., 2002)

Rudolf Vossenkämper (geb. 19.05.1940) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht (ab, ..., 1999, .., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1984 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt / "Dynamisierungshilfe zur Berliner Tabelle", FamRZ 22/1999 / FamRZ 11/2009 Buchbesprechung

Barbara Wagner (geb. - ) Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 170 (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Kindesentführung B. W . - 170 F 7956/05

Christiane Wegmann (Jg. 1962) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 03.01.1994, ..., 2008)

Martina Weinrich (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 147 (ab 17.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin auf Probe beim Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Dr. Martina Wichert (Jg. 1978) -  Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160 (ab , ..., 2009) - vorher ab 01.02.2006 Richterin auf Probe beim Kammergericht-Bezirk Berlin

 Juliane Winkler (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 143 (ab 05.12.1975, ..., 2010)

Klaus Wolf (geb. 07.10.1942) - Richter am Amtsgericht Köpenick / Direktor am Amtsgericht Köpenick (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.04.1976 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.04.1976 als Direktor am Amtsgericht Köpenick aufgeführt - was natürlich Unsinn ist, da der gute Wolf zu der Zeit noch hinter der Mauer in Westberlin lebte.

Dr. Ezra Zivier (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht (ab 20.07.1998, ..., 2008)

 

 

Rechtspfleger:

von Charnier Glieszczinski  -  Rechtspflegerin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2009)

 

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

Anke Nolkämper

 

 

 

Alexander Piele

Diplom-Sozialpädagoge

Bestellung als Umgangspfleger am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab ..., 2008, ..., )

 

 

Brigitte Müller

Diplom-Sozialpädagogin

mit wenig Erfolg?

Bestellung als Umgangspflegerin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab ..., 2007, ..., )

 

 

Anke Nolkemper

Diplom-Sozialpädagogin

Bestellung als Umgangspflegerin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab ..., 2009, ..., )

http://verfahrensbeistand-bag.de/bag/cms/front_content.php?idcat=123

 

 

John Voigt

Pädagoge

Systemischer Therapeut (Zertifizierung ist uns nicht bekannt)

10367 Berlin

Bestellung als Umgangspfleger am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab ..., 2009, ..., )

John Voigt wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf..

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

www.familientherapie.org 

 

Context - Institut für systemische Therapie und Beratung

Frau Dr. Conen

Heinrich Seidel-Str. 3

12167 Berlin

Telefon: 030 /7954716

Internet: www.context-conen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Zusammenwirken im Familienkonflikt - Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft e. V.

Mehringdamm 50

10961 Berlin

Telefon: 030 / 40 861 01 95

Fax: 030 / 30 873 48 30

E-Mail: verein@zif-online.de

Internet: www.zif-online.de

 

 

Interkulturelle Familienberatung

Hasenheide 54 

10967 Berlin 

Telefon: 030 / 259006-28

E-Mail: ifb@ane.de

Internet: http://www.ane.de

Träger: Arbeitskreis Neue Erziehung

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Familienberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Caritasverband Interkulturelle Familienberatung

Lausitzer Str. 41-44 

10999 Berlin

Telefon: 030 / 666333-90,-98

E-Mail: l.kalender@caritas-berlin.de

Internet: http://www.caritas-berlin.de

Träger:

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Sozialberatung

 

 

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V.

10999 Berlin

Oranienstr. 34 

Telefon: 030 / 6153499

E-Mail: berlin@verband-binationaler.de

Internet: http://www.verband-binationaler.de

Träger:

Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

Wollankstraße 133

13187 Berlin-Pankow

Telefon: 030 / 485 46 37

E-Mail: info@kind-familie.de

Internet: www.kind-familie.de

Träger: Kinderland - Verein zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien - e.V.

Erziehungsberatung, Familienberatung, Familientherapie, Paarberatung, Eheberatung, Trennungsberatung, Mediation, Kommunikationstraining, Begleiteter Umgang, Familienzusammenführung, Beratung im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Auseinandersetzungen, Beratung bei Häuslicher Gewalt

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Erziehungs- und Familienberatung im OT Kreuzberg

Mehringdamm 114 

10965 Berlin

Telefon: 030 / 9029-82415

E-Mail: dorothee.gross@ba-fk.verwalt-berlin.de

Internet: http://www.efb-berlin.de

Träger: Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Jugendberatung, Krisenintervention, Eheberatung, Partnerberatung

 

 

Erziehungs- und Familienberatung im OT Kreuzberg

Adalbertstr. 23b 

10997 Berlin

Telefon: 030 / 90298-1600

E-Mail: efb@ba-fk.verwalt-berlin.de

Internet: http://www.efb-berlin.de

Träger: Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter

 

 

Verfahrensbeistände:

Cornelia Büttner

Diplom-Pädagogin

(2007)

 

 

Iris Danquart

 

 

Barbara Frings

10247 Berlin

(2007)

 

 

Christoph Hoff

Praxis für Verfahrens- und Umgangspflegschaften, Vormundschaften

Wörther Straße 17

10405 Berlin

Herr Christoph Hoff wird vom Väternotruf als Verfahrenspfleger nicht empfohlen.

 

 

 

Silvia Hoofe

Berlin

(2007)

 

 

Andrea Kettemer

Rechtsanwältin

Diplom-Psychologin

Tätigkeitsschwerpunkt als Rechtsanwältin Strafrecht

Kurfürstendamm 167-168

10707 Berlin

www.kettemer.com/html/impressum.html

Bestellung am Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Mitarbeit beim sogenannten "Institut für Gericht und Familie"?

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Strauß 2008.

 

 

Sylke Mangold

Diplom-Psychologin 

Kooperiert mit dem sogenannten "Institut für Gericht und Familie" Berlin

(ab , ..., 2006)

 

 

Karin Mühlich

Diplom-Pädagogin

(ab , ..., 2005, ... 2008)

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Göke 2008.

 

 

Brigitte Müller

Sozialpädagogin

Mitarbeit bei "Starke Familien e.V." - http://www.starkefamilie.com/infobroschuere_09.pdf

(ab, ..., 2005, ..., 2009)

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Albers-Frenzl, Richterin Baum, Richterin Neuhauß, Richterin Winkler.

 

 

Claudia Neidig

Diplom-Psychologin

Berlin

www.baptev.de/therapeutenliste.php?plz=1

 

 

Anke Nolkemper

Diplom-Sozialpädagogin

12157 Berlin

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

(ab, ..., 2008)

 

 

Andrea Nowka-Landwehr

(ab, ...., 2009)

 

 

Imke Oevermann

Rechtsanwältin

12161 Berlin

Stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistand

 

 

Alexander Piele

Diplom-Sozialpädagoge

(ab , ..., 2009)

 

 

Grit Pohlmann

Diplom-Sozialpädagogin

12163 Berlin

http://verfahrenspflegschaft-bag.de/bag/cms/front_content.php?idcat=63

Bestellung am Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

(ab , ..., 2009, 2010)

 

 

Kathrin Poppe

Diplom-Sozialpädagogin

10551 Berlin

 

 

John Voigt

Pädagoge

Systemischer Therapeut (Zertifizierung nicht bekannt)

10367 Berlin

Bestellung am Amtsgericht-Tempelhof-Kreuzberg, Kammergericht Berlin

(ab , ..., 2007, ..., 2009)

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Metzger - Abteilung 168, Richterin Volkmer - Abteilung 178.

John Voigt wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 

Peter Wagner

Diplom-Psychologe

(2002)

 

 

Sonja Weber

Diplom-Psychologin

10827 Berlin oder 14057 Berlin oder 12309 Berlin - 2003

Bestellungen am Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Pieda (2008), Richterin Klare (2009).

Frau Weber wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Alina Wohlrapp

Dipl. Psychologin, Mediatorin, Mitglied der BAFM

Tel 030 - 80588881

Fax 030 - 80588880

E-Mail alina@wohlrapp.com

c/o Dr. Holzapfel, Niklasstr. 21, 14163 Berlin, Krankengymnastik-Praxis

polnisch, englisch

http://www.bafm-mediation.de/international/english/list-of-internationally-operating-mediators/englisch/

Bestellung am Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Frau Alina Wohlrapp wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Christa Wolf

Verfahrenspflegerin

(2004)

 

 

Gerhild Wolf

Diplom-Pädagogin

Bestellung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Gutschalk, Richterin Paetow, Richterin Dr. Angela Gräfin von Schlieffen, Richterin Wagner. Offenbar bei weiblichen Richterinnen recht beliebt.

Frau Wolf wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

(ab ..., 2006, ..., 2010)

 

 

Birgit Zinsdorf 

Dozentin an der Alice-Salomon Fachhochschule Berlin

www.asfh-berlin.de/index.php?dozid=400&id=807

14167 Berlin

(2008)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Dr. Rainer Balloff

Jahrgang 1944

Rentner

ehemals tätig an der Freien Universität Berlin, FB Erziehungswissenschaft, Psychologie und Sportwissenschaft (FB 12), Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin

Praxis: 10629 Berlin Charlottenburg

Beauftragung am Amtsgericht Detmold, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Kammergericht Berlin - 13. Zivilsenat, Oberlandesgericht Brandenburg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg durch Richter Korte (2005, ..., 2007)

 

 

Ursula Becher

14197 Berlin

Diplom-Psychologin

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin von Hollen

Die Diplom-Psychologin Ursula Becher empfiehlt dem Gericht einen Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind. 

Die Diplom-Psychologin Ursula Becher wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Lars Bietendorf

Diplom-Psychologe

Psychologische Praxis Lars Bietendorf

12043 Berlin

Telefon: 030 / 39 50 81 94

www.11880.com/Suche/bietendorf_berlin.htm 

Beauftragung am  Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Bestellung auch als Verfahrenspfleger am Amtsgericht Pankow-Weißensee

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Laws (2004)

 

 

Munip Bineytioglu

in Praxisgemeinschaft mit Ulrike Zimmermann

13585 Berlin

Dipl.-Psych.

Munip Bineytioglu

Psychologischer Psychotherapeut

Verhaltenstherapie, Systemisch

Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Professionelle

Erziehungs- und Familienberatungsstelle Charlottenburg

Pestalozzistr. 20

10625 Berlin

030-902917804

 

Dipl.-Psych.

Munip Bineytioglu

Psychologischer Psychotherapeut

Verhaltenstherapie, Systemisch

Erwachsene, Professionelle

Praxis

Falkenhagenerstr. 47

13589 Berlin

030-35108457

http://www.aktpt.de/adressen-plz.html

 

 

 

Ursula Blank

12109 Berlin

Beauftragung unter der Adresse Stephanstraße 25, 10559 Berlin - sogenanntes IGF Berlin

auch als Verfahrenspflegerin tätig

Beauftragung am Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Kleingünther

(ab, ..., 2007, 2008)

 

 

Dr. Stefan Buchmann

14197 Berlin

Diplom-Psychologe, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinderheilkunde und Psychotherapie 

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (2005, 2006)

 

 

 

Professor Dr. Harry Dettenborn

emeritiert, ehemals Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie, Abteilung Lern- und Verhaltensstörungen, in der Philosophischen Fakultät IV an der Humboldt-Universität zu Berlin 

Praxis f. Gerichtspsychologie

Gethsemanestr. 6 

10437 Berlin

(ab , ..., 2008)

 

 

 

Bernd Dietrich

Diplom-Psychologe 

14197 Berlin

http://www.wegweiser-aktuell.de/berlin/22_wilmersdorf_558_psychologische-psychotherapeuten.htm?PHPSESSID=de3a522a&page=2

(ab , ..., 2007, 2008)

 

 

Melanie Eulenstein

Diplom-Psychologin

arbeitet mit Kopfbogen des sogenannten "Institut für Gericht und Familie" - IGF Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 

 

Helga Fink

Diplom-Psychologin

 

 

Simone Freiberg

lic. phil. l., Psychologin, Universität Bern

14050 Berlin (oder 14052 Berlin)

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Die als Gutachterin tätige Psychologin Simone Freiberg unterstützt mit ihrer Arbeit den Entzug des elterlichen Sorgerechtes eines Vaters. Die Gutachterin wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Christiane Frost

10269 Berlin

Psychologische Psychotherapeutin

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Liebert.

Ein Gutachten der Frau Frost wird durch Richter Liebert zur Begründung eines dreieinhalbjährigen Umgangsauschluss verwendet.  

Christiane Frost wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. phil. Doris Früh-Naumann

Diplom-Pädagogin, Mediatorin

30989 Gehrden

Mehrfache Bestellung seit 2001 am Amtsgericht Cuxhaven, Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Neustadt am Rübenberge, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Wennigsen

www.frueh-bbm.de/Gutachterin.htm

Doris Früh: Im Schatten des Ersten. Partnerschaft mit einem geschiedenen Mann; München 2002, Kösel

 

 

Sarah Fuchs

Diplom-Psychologin

Gardes-du-Corps-Str. 6

14059 Berlin

www.psychiatrische-gutachter.de

Arbeitet mit Horst F. U. Ihloff - Facharzt für Neurologie und Psychiatrie -  unter der selben Praxisadresse.

Beauftragung am Amtsgericht Brandenburg, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 

 

Joanita Graul

Diplom-Psychologin

12623 Berlin

Tätigkeit im Bezirksamt Lichtenberg, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Hohenschönhausen, Matenzeile 26, 13053 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Bork.

(ab , ..., 2006, 2007)

 

 

Gerhard Hennig

Diplom-Psychologe

14057 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zossen

Tätigkeit auch als Verfahrenspfleger

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Schilling (2005)

Empfiehlt dem Gericht einem Vater das Sorgerecht nach §1671 BGB zu entziehen.

Herr Hennig wird vom Väternotruf nicht empfohlen, da es sonst passieren kann, dass auf Empfehlung des Herrn Hennig an das Familiengericht einem Vater das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen wird.

 

 

Monika Hosemann

Diplom-Psychologin

(geboren um 1941 - dürfte also schon im Rentenalter sein, einer Zeit bei der bei vielen Menschen das Denkvermögen nachläßt)

12159 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Baum (2006) und Richterin Hien.

Monika Hosemann - geboren um 1941? - dürfte schon im Rentenalter sein, einer Zeit bei der bei vielen Menschen das Denkvermögen nachlässt, so dass man in diesem Alter auch nicht mehr als Familienrichter arbeiten darf.

Frau Hosemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. Anne Huber

Diplom-Psychologin

10243 Berlin

Kooperiert mit der sogenannten "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" - GWG - in München

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 

 

Horst F. U. Ihloff

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

Gardes-du-Corps-Str. 6

14059 Berlin

www.psychiatrische-gutachter.de

Arbeitet mit der Diplom-Psychologin Sarah Fuchs unter der selben Praxisadresse. 

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Winkler (2006)

 

 

Julia Junker

Diplom-Psychologin

Berlin

tritt unter dem Logo des sogenannten "Institut für Gericht und Familie" - IGF auf

 

 

Dirk Kriegeskorte

Diplom-Psychologe

Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Vogel (2003), Richter Stabenow.

Herr Kriegeskorte wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Aida Lorenz

Diplom-Psychologin 

zertifizierte Verfahrenspflegerin

Berlin

"Familie, Partnerschaft, Recht", 1-2/2007

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 2001

 

 

Ilona Lorenzen

vormals Ilona Lorenzen-Linke - Nachrufe auf Jürgen Linke (4.12.1951 - 31.12.2004) - www.systemagazin.de/beitraege/nachrufe/linke_juergen.php

Diplom-Psychologin

Systemische Familientherapeutin

Diplom-Organisationsberaterin

Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

10629 Berlin, später Umzug von Berlin nach Markdorf am Bodensee

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Zossen

Beauftragung am Amtsgericht Konstanz

Beauftragung als Verfahrenspflegerin am Amtsgericht Ravensburg

Frau Ilona Lornenzen kann vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen werden.

 

 

Sylke Mangold 

Diplom-Psychologin 

Kooperiert mit dem sogenannten "Institut für Gericht und Familie" Berlin

(ab , ..., 2006)

 

 

Anja Martens

Diplom-Psychologin

10779 Berlin

arbeitet zusammen mit dem sogenannten "Institut für Gericht und Familie"

Beauftragung am Amtsgericht Pankow/Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

 

 

Brigitte Mayer-Baumgärtel

Diplom-Psychologin

Freie Praxis

Siemensstr. 44

12247 Berlin 

Beauftragung durch Richterin Albers-Frenzl, Richterin Drescher

Die Gutachterin wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Gabriele Müller

Diplomsozialpädagogin

Vorstand der ISCO AG

Scharnhorststr. 28/29, 10115 Berlin

http://www.isco-ag.de

 

 

 

Claudia Neidig

Diplom-Psychologin

Berlin

www.baptev.de/therapeutenliste.php?plz=1

 

 

Dr. Dr. Franklin A. Oberlaender 

Edenstr. 2

30161 Hannover

oder in Berlin: Witzlebenstr. 12a, 14057 Berlin

http://www.psychologisches-gutachten.com

Beauftragung am Amtsgericht Braunschweig, Amtsgericht Parchim, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort.

 

 

Uwe Schilling

10777 Berlin

Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalytiker (DPG)

Leitender Psychologe in der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Neurologie des Vivantes Humboldt-Klinikum ö. B. Wiesengrund. Berlin

Gastdozent beim Evangelischen Zentralinstitut - www.ezi-berlin.de/gastdozenten2008.htm

Beauftragung am Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

(ab , ...2008)

Herr Schilling wird vom Väternotruf nicht empfohlen. 

 

 

Beatrix Schneider

Diplom-Psychologin

Scheiblerstr. 25

12437 Berlin

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

 

 

Dr. Elisabeth Schreiber

Diplom-Psychologin.

Leiterin der Evangelischen Beratungsstelle Marzahn

Psychotherapeutische Praxis Schreiber, Elisabeth Dr.

Thomasstr. 27

12053 Berlin

http://www.stadtbranchenbuch.com/berlin/3061238.html

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richter Bork (2007)

 

 

Gisela Schneider

Diplom-Psychologin

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

12043 Berlin oder auch 10559 Berlin

(ab , ..., 2006, ..., 2009)

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Adam.

 

 

Dr. Klaus Schneider

Diplom-Psychologe

IGF - sogenanntes Institut für Gericht und Familie

Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Eberswalde, Amtsgericht Frankfurt/Oder, Amtsgericht Fürstenwalde, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Oranienburg, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Herr Klaus Schneider wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Wenn die Zahl der Gerichte die Herrn Schneider als Gutachter beauftragen ein Qualitätszeichen wäre, könnte man meinen Herr Schneider wäre unbedingt als Gutachter zu empfehlen. Doch machen Sie unabhängig von irgendwelchen Zahlen und unserer fehlenden Empfehlung getrost Ihre eigenen Erfahrungen.

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg durch Richterin van Look (2002), Richterin Clausen-Schmidt 

(2002, 2008)

 

 

Dr. Michael Sütfels

Arzt für Neurologie und Psychiatrie

Sexualmedizin

Würzburger Straße 2

10789 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

(ab , ..., 2008, ..., 2010)

 

 

Hans-Albert Treplin

Diplompsychologe

10967 Berlin

Landesbeauftragter und Vorsitzender des Landesfachverbandes Berlin der Sektion Rechtpsychologie im BDP (März 2003)

Mitarbeit beim Institut für Gericht und Familie - IGF Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Senftenberg, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Paetow 2002 und Richterin Thomas 2004.

Hans-Albert Treplin wird vom Väternotruf  nicht empfohlen

 

 

Bettina Tschirschwitz

Diplom-Sozialpädagogin

12277 Berlin

Evangelische Fachhochschule Berlin - http://www.evfh-berlin.de/evfh-berlin/html/download/berichtrektorat/Rektoratsbericht-2005.pdf.

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Dr. Caroline Strauß am 02.05.2008.

 

 

Alexander Tschöpe

Diplom-Psychologe

Kooperiert mit dem sogenannten Institut für Gericht und Familie - IGF

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Barbara Wagner (2007)

 

 

Frank Uhlemann

Diplom-Psychologe

IGF - sogenanntes "Institut für Gericht und Familie" 

Berlin

PdRP 1-2/2006

Beauftragung am Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Pankow-Weißensee, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Dr. Wichert (2007), Richterin Vesting (2008)

 

 

Eginhard Walter

Diplom-Psychologe 

http://www.igf-berlin.de/igf_verein/igf_verein_ueber_uns.html

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Weinrich.

(ab , ..., 2002, ..., 2009)

 

 

 

Dr. Michael Wiedemann - Es fährt ein Zug nach nirgendwo ...

"Fachpsychologe für Rechtspsychologie"

Psychotherapeut

10827 Berlin

Beauftragung am Amtsgericht Bad Liebenwerda, Amtsgericht Bernau, Amtsgericht Königs-Wusterhausen, Amtsgericht Nauen, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Oberlandesgericht Brandenburg

Herr Michael Wiedemann wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durch Richterin Clausen-Schmidt, Richterin Gruß, Richterin Wagner.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 


 

 

Protokoll eines Dramas

Der verlorene Sohn

Sein Zimmer hat er seit zweieinhalb Jahren nicht mehr betreten, und doch ist er irgendwie da. Auf den Regalen verstauben seine Bücher und seine Bastelarbeiten. In einer Schachtel bewahrt seine Mutter einen Talisman auf, den er ihr geschenkt hat. Sie weiß noch genau, wann das war: Es war am Abend vor jenem frühen Morgen, als die beiden Frauen vom Jugendamt und die Polizisten ihn aus der Wohnung trugen.

In ihrer Wohnung brennt kein Licht. Draußen ist es den ganzen Tag nicht richtig hell geworden, ein Grauschleier liegt über der Stadt, und es scheint, als läge er auch hier drinnen, im Kinderzimmer ihres Sohnes. Ron wird er in dieser Geschichte heißen, zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.

Ron hat sein Zimmer seit zweieinhalb Jahren nicht mehr betreten, und doch ist Ron irgendwie da. Auf den Regalen verstauben seine Was-ist-Was-Bücher und die hölzernen Dinosaurier, die er aus den Einzelteilen eines Bausatzes zusammengeklebt hat.

In diesem Reich muss ein kreatives Kind zu Hause gewesen sein, eines mit Phantasie. Was hat Ron nicht alles gebastelt! Roboter und Raumschiffe aus Tonpapier. Heidi S., seine Mutter, hat sie in einer Schachtel verwahrt, auch den Kopf eines Affen, von dem Ron gesagt hat, sie solle ihn gut aufbewahren. Es sei ein Talisman.

Wann er ihn ihr geschenkt hat, weiß sie genau. Es war der 23. Oktober 2006, der Vorabend jenes Tages, an dem ihr das Jugendamt ihren damals siebenjährigen Sohn weggenommen hat. Es war 5.35 Uhr, als es an ihrer Tür klingelte.

Die Uhrzeit erscheint am unteren Rand einer Videoaufzeichnung, die ihre damals 15-jährige Tochter Tashina mit der Kamera gedreht hat. Im Sommer 2008 konnte man Ausschnitte daraus in einem Fernsehfilm sehen. Titel: "Wenn Jugendämter versagen".

Eine NDR-Journalistin hatte Schicksale von Kindern dokumentiert, die infolge fehlender Kontrolle der Jugendämter verhungert sind oder die - wie Ron - auf Anweisung der Behörden in ein Heim gesteckt wurden.

Der Film wirft ein Schlaglicht auf ein Problem, von dem Kritiker der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe sagen, es sei strukturell bedingt. Hierzulande fehle eine Instanz, die die Jugendämter kontrolliere.

Gesetzeslücken eröffneten dem Machtmissbrauch durch Sozialarbeiter Tür und Tor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat mehrfach undurchsichtige Verfahrensweisen und willkürlich erscheinende Vollzüge deutscher Jugendämter kritisiert. Dem EU-Parlament in Brüssel liegen 200 Petitionen von deutschen Eltern vor, die Menschenrechtsverletzungen der Jugendämter anprangern. Eine davon stammt von Heidi S.

Sie wohnt im Plattenbau, in einer vielbefahrenen Straße in Berlin-Hellersdorf. Der Bezirk gilt als sozialer Brennpunkt, einige Straßen weiter steht die Wiege der "Arche", eines bundesweit aktiven Vereins, der sich um vernachlässigte Kinder kümmert und der in dieser Geschichte auch eine Rolle spielen wird.

Heidi S. entspricht nicht dem Klischee der alleinerziehenden Mutter, der langsam alles entgleitet. Wegen einer Amalgamvergiftung frühverrentet, hat sie im Alleingang zwei Töchter groß gezogen: Tashina, inzwischen 18, bereitet sich auf ihr Abitur vor, Winonah, 24, studiert Japanologie.

Ron entstammt der Ehe mit einem peruanischen Studenten, den Heidi S. 1996 auf dem Weihnachtsmarkt kennen lernte, wo er Silberschmuck verkaufte. Er hielt sich illegal in Deutschland auf.

Die Ehe geht in die Brüche, ihr Mann zieht bereits vor Rons Geburt aus, er muss um sein Aufenthaltsrecht bangen. Er besteht darauf, den Sohn zu sehen. Das Kind wird zum Faustpfand in dieser zerrütteten Beziehung. Damit fängt diese Geschichte an.

Sie erzählt von einer Mutter, die in die Mühlen der Bürokratie gerät, als sie Schutz beim Jugendamt sucht. Sie ist eine streitbare Frau, die schnell mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden zur Hand ist, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlt.

Vielleicht erklärt das, warum aus einem gewöhnlichen Streit um ein Umgangsrecht ein Machtkampf wurde, der darin gipfelte, dass das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf am 23. Oktober 2006 beim Familiengericht den sofortigen Entzug des Sorgerechts beantragte - ohne Wissen der Mutter.

Am selben Tag wurde Ron mit sieben Jahren eingeschult. Viel zu spät, wie das Jugendamt später kritisieren sollte. Dabei kann Heidi S. beweisen, dass nicht sie es war, die die Einschulung des Sohnes verschleppt hatte, sondern das Jugendamt selbst.

Es ist nur eine von vielen Ungereimtheiten in dieser Geschichte, die sich wie eine kafkaeske Parabel auf die Willkür des Behördenapparates liest. Die Verantwortlichen weigern sich, ihre Entscheidung zu begründen. Ein Kind ist ihrer Macht hilflos ausgeliefert, es weiß nicht mehr, wem es noch vertrauen kann.

Im Sommer 2008 hat Ron im Jugendheim versucht, sich das Leben zu nehmen. Der Junge ist hochbegabt, aber er gilt schon lange als verhaltensauffällig. Er leidet an einem Waschzwang, er nässt nachts ein, er schläft und isst schlecht. Er hat panische Angst vor Dunkelheit, Schmutz und Spinnen.

Heidi S. macht ihren Ex-Mann für diese Störungen verantwortlich. Sie ringt um Fassung, wenn die Rede auf ihn kommt. Schuldzuweisungen haben sie in diese Sackgasse manövriert. Sie ist vorsichtig geworden.

Sie sagt, er habe das Kind nicht haben wollen. Er sei während der Schwangerschaft gewalttätig geworden.

Ron ist zwölf Monate alt, als er seinen Vater zum ersten Mal für mehr als nur einen Moment lang sieht. Eine Stunde verbringen Vater und Sohn alleine. Heidi S. legt den Talisman ihres Sohnes wieder zurück in die Schachtel, als sie von dem Tag erzählt: "Hinterher war Ron total verstört."

So gerät die Familie ins Visier des Jugendamtes. Heidi S. überzieht ihren Ex-Mann mit einer Flut von Strafanzeigen. Sie sagt, er habe sie telefonisch terrorisiert und bedroht. Wiederholt wird in ihre Wohnung eingebrochen, die Spuren am Schloss sind aktenkundig, aber die Polizei nimmt keine Fingerabdrücke.

Heidi S. fühlt sich allein gelassen. Sie sagt, bei einem der Einbrüche sei Rons Kinderausweis gestohlen worden. Sie steigert sich in die Angst hinein, ihr Ex-Mann könne den Sohn nach Peru entführen.

Die Polizei rät ihr, Ron von der Einschulung zurückzustellen. Er soll eine kleine Schule mit übersichtlichem Pausenhof besuchen, sicher ist sicher.

Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf verspricht, ihr bei der Suche zu helfen, doch es rührt sich nicht. Im August 2006 nimmt sie die Angelegenheit selber in die Hand. Ron bekommt einen Platz in einer Schule des Kindervereins "Arche", kleine Klassen, guter Betreuungsschlüssel. Am 23. Oktober 2006 wird er eingeschult. Am Morgen danach wird Ron aus der Wohnung getragen.

Bernd Siggelkow, Gründer des Vereins "Die Arche", verwundert dieser Fall nicht. Der evangelisch-freikirchliche Pfarrer sagt, er habe in den vergangenen fünf Jahren ein Dutzend weiterer Fälle erlebt, in denen das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf nicht zum Wohl der Kinder gehandelt habe.

In dem wohl spektakulärsten Fall fiel die Behörde durch Untätigkeit auf: Es war die Polizei, die sechs kleine Kinder aus einem Dreckloch befreien musste. Bernd Siggelkow kennt die erwachsenen Töchter von Heidi S., auf Wunsch ihrer Mutter hat er versucht, bei den Fallkonferenzen zu vermitteln, die das Jugendamt nach dem 24. Oktober anberaumt hat, um die Rückführung des Kindes vorzubereiten.

Schließlich, so steht es im achten Buch des Sozialgesetzbuches, definiert der Gesetzgeber eine Inobhutnahme nur als "vorläufige Unterbringung". Vorrangiges Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es aber, dass "die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes (...) vertretbaren Zeitraumes so verbessert werden, dass sie das Kind (...) wieder selbst erziehen kann".

"Eine Suche nach Lösungsansätzen hat es aber gar nicht gegeben", erinnert sich Siggelkow. "Es ging nur um einseitige Schuldzuweisungen an die Mutter."

Warum das Jugendamt Ron aus der Familie nahm, obwohl der Junge allem Anschein nach nicht misshandelt wurde und mit seiner Einschulung auch das von Sozialarbeitern in solchen Fällen gern bemühte Argument "häufiges Fehlen in der Schule" hinfällig geworden war, steht für Bernd Siggelkow außer Frage: "Zwei Wochen vorher ist in Bremen der kleine Kevin tot aufgefunden worden. Die Jugendämter hatten Angst, dass sich ein solcher Fall in ihrem Bereich wiederholt."

Es ist eine dieser Fragen, die ungehört verhallen, weil die Behörde mauert. Es ist nicht einmal bekannt, auf welcher Grundlage das Jugendamt auf akute Gefährdung des Kindswohls entschieden hat.

Die Berichte der bis dahin für die Familie zuständigen Verfahrenspflegerin deckten sich im Wesentlichen mit einem Protokoll, das die Polizei im Rahmen der Amtshilfe für die Behörde schrieb. Darin heißt es, die Wohnung mache einen aufgeräumten und sauberen Eindruck. Rons Zimmer sei kindgerecht möbliert. "Das Verhältnis zu seiner Mutter ist von Vertrauen und großer, gegenseitiger Zuneigung gekennzeichnet", schreibt die Polizei am 4. November 2005.

Heidi S. hat diesen Bericht in einem Leitz-Ordner abgeheftet. Sie ist eine schmale Mittvierzigerin mit wachen Augen in einem blassen Gesicht. Sie wirkt erschöpft. Doch wenn sie erzählt, welche Schritte sie schon unternommen hat, um ihr Kind zurückzubekommen, staunt man über die Energie, die dieser Kampf in ihr freigesetzt hat.

Sie sagt, sie sei jetzt so weit, dass sie manchmal vergesse, welche Jahreszeit draußen sei. In ihrem Herzen klaffe ein Loch, doch irgendwie schaffe sie es, den Schmerz auszublenden. Seit jenem Morgen des 24. Oktober 2006 funktioniere sie wie ein Notstromaggregat.

Sie kamen zu elft, zwei Frauen vom Jugendamt, eine Gerichtsvollzieherin, Polizeibeamte waren auch dabei. Ron schlief noch, er trug eine Schlafanzughose und ein dünnes T-Shirt, als sie ihn aus dem Bett rissen.

In dem Video, das seine Schwester Tashina gedreht hat, hört man ihn schreien. Man sieht nicht, wie er sich an seiner Mutter festklammert. Es dauert anderthalb Stunden, bis es den elf Erwachsenen gelingt, den zierlichen Jungen aus der Wohnung zu tragen.

Wenn Heidi S. von diesem Tag erzählt, spiegelt sich in ihrem Gesicht eine Mischung aus ohnmächtiger Wut und ungläubigem Staunen. Nicht nur sie macht dieser Fall fassungslos.

Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen Jugendämter Kinder und Jugendliche nur dann aus den Familien herausnehmen, wenn ihr Wohl akut gefährdet ist. Anhaltspunkte dafür konnte aber auch keiner der fünf Gutachter finden, die sich im Auftrag ihrer Anwälte mit dem Fall beschäftigt haben.

Dennoch hat das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg Heidi S. im August 2007, ein Jahr nach Rons Wegnahme, endgültig das Sorgerecht entzogen.

Das Urteil der zuständigen Richterin P. stützt sich im Wesentlichen auf das psychologische Gutachten, mit dem sie die Berliner Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie G. Sch. beauftragt hatte.

Diese attestierte Heidi S. "eine gemischte Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und zwanghaften Zügen". Heidi S. bilde sich die Bedrohung durch ihren Ex-Ehemann nur ein. Sie habe ihn als bösen Mann verteufelt und die Familie damit in einen Ausnahmezustand gebracht.

Indirekt gibt sie damit der Mutter die Schuld für die Verhaltensauffälligkeiten ihres Sohnes. Über Ron heißt es in dem Gutachten, es handele sich "um ein schwer gestörtes Kind mit vielen Symptomen und Beschwerden, die Krankheitswert haben und behandelt werden müssen".

Filme aus dem Archiv der Familie zeigen ein anderes Bild. Man sieht einen kleinen Jungen mit langen Haaren, der mit Feuereifer Keksteig in der Küche ausrollt. Man schaut ihm bei den ersten wackeligen Versuchen auf seinem Fahrrad im Garten der Familie zu. Er wirkt glücklich, so wie ein umsorgter Junge.

Dieses Familienleben kennt die Sachverständige jedoch nur aus Erzählungen Dritter. Ihr Gutachten beschreibt den Zustand, in dem sich Ron nach der gewaltsamen Trennung von seiner Familie befand, in einer ihm fremden Umgebung, nicht davor. Sie traf, was Wunder, auf ein schwer traumatisiertes Kind.

Nicht nur deshalb ist das Gutachten fragwürdig. Es werfe zum Beispiel die Frage auf, wie die Psychiaterin zu der Diagnose einer paranoiden Persönlichkeitsstörung bei Heidi S. gekommen sei, kritisiert der Berliner Gerichtsgutachter Dr. Bernd Stefanides. "Welche Effektivitätskriterien wurden hier einbezogen? Oder handelt es sich lediglich um Eindrucksurteile – und wenn ja, von wem?"

Nach Einschätzung des renommierten Psychologie-Professors Dr. Wolfgang Klenner erfüllt das Gutachten "sogar die Straftatbestände der Verleumdung und üblen Nachrede".

Schließlich, kritisiert Klenner, der über jahrzehntelange Erfahrung als psychologischer Gerichtssachverständiger in Vormundschafts- und Familienangelegenheiten verfügt, sei die von der Gutachterin beschworene Erziehungsunfähigkeit der Mutter keine messbare Größe. "Der Indikator für die elterliche Erziehung ist das Kind", schreibt Klenner in einem Gegengutachten.

Um überhaupt erst mit ihrem Gutachten beginnen zu können, hätte die Psychiaterin also einen Entwicklungsrückstand des Kindes nachweisen müssen, der eindeutig auf das Konto der Mutter ginge.

"Dergleichen Überlegungen hat die Sachverständige aber nicht angestellt", urteilt Klenner.

"Gefälligkeitsgutachten" werden Expertisen in Gerichtskreisen genannt, deren Ergebnis von vornherein feststeht. "Man kennt seine Sachverständigen", sagt dazu einer, der zu dem Thema "Auswahl und Rolle des Gutachters im familiengerichtlichen Verfahren" wissenschaftliche Vorträge hält: Ernst Elmar Bergmann, Familienrichter am Amtsgericht Mönchengladbach-Reydt.

Bergmann sagt: "Wenn jemand eine Frage in einer bestimmten Richtung geklärt haben will, sucht er sich den Sachverständigen aus, dessen Richtung so ist." Da das Kindswohl ein abstrakter Begriff sei, erfordere eine richterliche Entscheidung besonders viel Lebenserfahrung.

Auch deshalb, weil die Ausbildung der Richter im Familienrecht "hochgradig jämmerlich" sei, schrieb Bergmann in einem Fachaufsatz, erschienen 1997 in einer Tagungsdokumentation des evangelischen Pressedienstes epd. Bis heute, sagt Bergmann der FR, habe sich daran nichts geändert.

Es ist eine Einschätzung, die sich mit den Erfahrungen von Carola Storm-Knirsch deckt. Die 60-jährige Psychotherapeutin ist als Verfahrenspflegerin und psychologische Sachverständige tätig. Als Anwältin der Kinder vertritt sie deren Interessen vor Vormundschafts- oder Familiengerichten.

2007 übernahm sie im Auftrag der Richterin P. im Fall Heidi S. die Rechtsvertretung für Rons minderjährige Schwester Tashina. Richterin P. ließ auch in Tashinas Fall prüfen, ob Heidi S. ihrer Erziehungspflicht gerecht werde. Der Anwalt von Heidi S. hatte einen Befangenheitsantrag gegen sie gestellt.

Carola Storm-Knirsch sagt, sie habe der Richterin Anhaltspunkte dafür liefern sollen, dass Heidi S. ihre Tochter mit den Anschuldigungen gegen ihren Ex-Mann so manipuliert habe wie Ron. Dabei kam Carola Storm-Knirsch nach einem Gespräch mit Tashina zu einem ganz anderen Ergebnis. "Natürlich war das Mädchen extrem verunsichert. Aber Schuld daran war doch eher der Verlust des Bruders."

Als sie der Richterin ihre Bedenken mitteilte und obendrein eine Genehmigung beantragte, Ron im Heim zu besuchen, um sich ein vollständiges Bild von der Familie zu verschaffen, sei sie von ihrer Aufgabe wieder entbunden worden. Ihr Eindruck: "Die Richterin war hochgradig befangen."

Heute lebt Ron in der Mattisburg, einem Kinderheim in der Nähe von Anklam. Hinter den dicken Mauern eines gutshofähnlichen Anwesens ist Ron, der Einserschüler mit einem IQ von 138, unter anderem zusammen mit autistischen und geistig behinderten Kindern untergebracht.

Das bestätigt Heiko Will, Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern. Bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde firmiert die Einrichtung als heilpädagogisches Heim, entsprechend hoch sind die Pflegesätze.

Zwischen 4230 bis 6240 Euro zahlt der Staat dem privaten Trägerverein pro Kind. Als er noch bei seiner Mutter war, lebte Ron von einem Sozialhilfesatz von 211 Euro. Wenn man zynisch wäre, könnte man sagen, es gibt Leute, die jetzt an ihm verdienen.

Die Mattisburg. Schon der Name weckt Assoziationen, die mit der Realität nichts gemein haben. Die Mattisburg, das ist das verwunschene Schloss aus einem Märchen von Astrid Lindgren. Es heißt "Ronja Räubertochter".

Heidi S. sagt, Ron sei in einem besorgniserregenden Zustand, seine Neurodermitis habe sich verschlimmert. Sie würde ihn gerne fragen, wo sein neuer Winterparka geblieben sei und wie er die Zeit im Heim totschlägt. Doch sie verkneift sich diese Fragen. Bei ihren Treffen sitzt immer ein Aufseher daneben. Nur alle vier Wochen darf sie ihren Sohn für drei Stunden sehen.

Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sind Beschwerden über die Einrichtung bekannt. Vor einigen Monaten geisterte die Mattisburg als "Horror-Heim" durch die Boulevardpresse, inzwischen haben sich betroffene Eltern zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.

Den Stein hatte ein ehemaliger Erzieher ins Rollen gebracht, der nach seiner Kündigung in einem TV-Bericht von skandalösen Zuständen berichtete: Christian Richter, 32.

Zu der Zeit, in der er, Richter, noch dort gearbeitet habe, habe Ron weder die lange versprochene Kunsttherapie noch eine psychologische Einzelbetreuung bekommen, sagt Richter der FR. Ein Teil des Pflegegeldes sei in die Renovierung der Häuser geflossen, die der Frau des ehemaligen Geschäftsführers des Vereins, Kurt Z., gehören.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen Z., es geht um die Veruntreuung von Pflegesätzen, um Missbrauch und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Direktor des Landesamts für Gesundheit und Soziales, Heiko Will, bestätigte auf Anfrage der FR, der gesamte Vorstand sei inzwischen ausgewechselt worden – bis auf Thomas K., der als rechte Hand des Geschäftsführers gilt. Er leite das Heim noch kommissarisch.

Man kann K.’s Stimme auf einer Tonaufnahme vom 29. Juni 2008 hören, die Heidi S.’ Tochter Tashina mit dem MP3-Player gemacht hat und die der FR vorliegt. Man hört zuerst einen aufgelösten Ron, der schluchzt: "Ich möchte gar nichts mehr, gar nichts mehr, gar nichts mehr. Ich möchte einfach nicht mehr da sein."

Und dann die Stimme von K., der entgegnet: "Nach dem Tod ist es noch viel doofer, wenn man das nicht ordentlich abgeschlossen hat, wenn man nicht ordentlich aus dem Leben rausgehen kann, dann ist das ganz doof nach dem Tod."

Man versteht nun, warum Heidi S. vor Sorge um Ron kaum noch schlafen kann. Mit ihren Töchtern hatte sie Ron an jenem Junitag im Heim besucht, sie hatte Kaffee und Kuchen mitgebracht, um ihren Geburtstag nachzufeiern.

Heidi S. sagt, es habe Streit mit K. gegeben, weil die Familie auf einer Wiese feiern wollte. Es sei immer dasselbe Theater. Bis heute gibt es keinen geregelten Umgang, um jeden Besuchstermin müsse sie kämpfen. Irgendwann an diesem Nachmittag sei Ron ausgerastet.

Heidi S. sagt: "Ron hat vor unseren Augen versucht, sich ein Messer in den Bauch zu rammen."

Weiß Frau S. vom Jugendamt, sie ist der neue Vormund des Jungen, von dem Suizidversuch? Ihre Dienstherrin Dr. Manuela Schmidt, die Stadträtin von Berlin-Hellersdorf, gibt dazu wie überhaupt zu dem Fall keine Stellungnahme ab. In einem Interview mit der Berliner Zeitung äußerte sie sich immerhin zu der Frage, weswegen Ron frühmorgens aus dem Bett geholt worden sei: "Für ein Kind ist es um sechs Uhr genauso drastisch wie um acht, es gibt keine sanfte Methode."

Mehr als zwei Jahre nach dem Tag, an dem Ron aus seiner Familie gerissen wurde, trägt noch immer das Jugendamt das Sorgerecht für Ron. Diese ungewöhnliche Konstellation versetzt die Behörde sogar in die bequeme Position, eine Berichterstattung über den Fall Ron verbieten zu können.

So hat das Jugendamt inzwischen einen Anwalt für Medienrecht engagiert, dem es gelang, die Ausstrahlung des NDR-Films in der ursprünglichen Version untersagen zu lassen. Die Begründung sei glasklar gewesen, heißt es in der Rechtsabteilung des NDR: Da Heidi S. nicht mehr sorgeberechtigt sei, dürfe sie sich zu dem Fall nicht öffentlich äußern – nur noch anonym.

Im NDR-Magazin Panorama wurde der Fall unlängst noch einmal als Beispiel für die Willkür der Jugendämter geschildert, diesmal anonym, auch, ohne den Vornamen des Jungen zu nennen.

Nun könnte man einwenden, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wiege schwerer als die in den Händen einer Behörde liegenden Persönlichkeitsrechte eines Kindes, das gegen seinen Willen aus seiner Familie gerissen wurde. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hätte es der NDR auf einen Prozess ankommen lassen können.

Doch einen Gerichtsbeschluss über ein Ausstrahlungsverbot gibt es gar nicht. Auf Anfrage der FR heißt es in der Rechtsabteilung des NDR, man habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Und das in dem Wissen, dass der Vorstoß des Jugendamtes "offenbar Teil der Strategie sei, eine generelle Berichterstattung über den Fall zu verhindern", wie die zuständig Justiziarin einräumt.

Wie es scheint, geht die Rechnung des Jugendamtes auf. ZDF-Reporter, die über den Fall einen Beitrag geplant hatten, ließen ihre Pläne wieder fallen.

Auf Anfrage der FR teilte Stadträtin Schmidt mit: "Ich muss die Persönlichkeitsrechte des Jungen schützen." Deshalb kein Kommentar. Auch eine Anfrage an die zuständige Richterin P. verläuft ergebnislos.

In der Pressestelle des Familiengerichts heißt es: Richter gäben grundsätzlich keine Erklärungen gegenüber der Presse ab; ihre Urteile sprächen für sich.

Tatsächlich? Elisabeth Sodies vom Bonner Verein Curare hat da so ihre Zweifel. Curare ist ein gemeinnütziger Verein, der sich die Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung zur Aufgabe gemacht hat. In den Regalen der ehemaligen Finanzmaklerin stapeln sich die Akten von 40 strittigen Fällen von Kindeswegnahme.

In zehn Fällen ist es Sodies bisher gelungen, den Eltern ihre Kinder zurückzubringen. Wichtigste Voraussetzung sei, dass die Eltern kooperativ seien und sich einen qualifizierten Anwalt leisten könnten, sagt Sodies. Doch genau daran hapere es in der Praxis. "Wenn Eltern fertiggemacht werden, arbeiten sie nicht mehr mit." Und ohne Prozesskostenhilfe könnten sich viele Betroffene gar keinen Rechtsbeistand leisten.

So ist es auch im Fall Heidi S. Vom ersten Anwalt hat sie sich getrennt. Sein Honorar sprengte den Satz der Prozesskostenhilfe. Er sei nicht der Messias, sagt er der FR.

Auch Thomas Zebisch, der Heidi S. seit August 2007 vertritt, macht keinen Hehl daraus, dass ihn dieser Fall auf eine harte Probe stellt. Er ist ein schwerer Mann mit tönender Bassstimme, bis vor kurzem hat er in der Punkband seines Sohnes gesungen. Zu taktieren, ist nicht sein Stil. Vielleicht erklärt das, warum er vor Gericht gegen Wände rennt.

Der Fall Ron füllt in seiner Kanzlei inzwischen zehn Leitz-Ordner. Zebisch, selbst Vater dreier Kinder, atmet einmal tief durch, als er sagt, er habe jetzt beinahe alle Rechtswege ausgeschöpft.

Vergeblich hat er versucht, das Urteil des Familiengerichts anzufechten und beim Kammergericht ein psychologisches Obergutachten zu beantragen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde gar nicht erst zugelassen, "weil dafür nach Ansicht des Kammergerichts keine Gründe vorliegen": In dessen Begründung für die Ablehnung der Beschwerde von Heidi S. gegen den Beschluss des Amtsgerichts heißt es: "Es besteht kein Anlass für die Einholung eines Gegengutachtens."

Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde ebenfalls abgewiesen, angeblich war Zebisch ein Formfehler unterlaufen, was der Anwalt bestreitet.

Bleibt nur noch der Gang zum Gerichtshof für Europäische Menschenrechte in Straßburg. Doch bevor sich der Anwalt an diese letzte Instanz wendet, will er den Ausgang eines noch schwebenden Verfahrens abwarten.

Die Hoffnungen von Heidi S. beruhen jetzt auf dem Oberlandesgericht Rostock. Es wird demnächst darüber urteilen, ob das Familiengericht Anklam ihren Antrag auf die sofortige Rückführung ihres Sohnes oder wenigstens eine verbindliche Regelung des Umgangs zu Recht abgewiesen hat.

Heidi S. findet den Beschluss wie auf Anhieb im Halbdunkel von Rons Zimmer. Die Pflanzen, die er einst hochgepäppelt hat, scheinen die einzigen zu sein, die sie regelmäßig gießt. Dem Grünzeug in der Küche kann man dabei zusehen, wie es verkümmert. Überhaupt wirkt die Wohnung leer.

Heidi S. lebt hier ganz alleine. Winonah studiert für zwei Semester in Japan, Tashina ist aus Angst vor dem Jugendamt in die USA geflüchtet. Dieselbe Gutachterin, die Ron als ein schwer gestörtes Kind bezeichnet hatte, kam nach Gesprächen mit Tashina zu dem Schluss, sie sei zwar psychisch nicht auffällig, könnte aber in Zukunft ernsthaft erkranken.

Heidi S. versetzte dieses Gutachten in Alarmbereitschaft. Sie hat einen Kredit aufgenommen, um der Tochter ein Highschool-Jahr in den USA zu finanzieren. Ihr Anwalt hat ihr dazu geraten.

Erst im Juni 2008 hat das Kammergericht auf seine Anfrage bestätigt, dass es eine auf "Heimunterbringung der 17,5 Jahre alten Tochter Tashina S." gerichtete Parallelakte gebe. Vier Monate später schrieb das Familiengericht zwar, von einer Heimunterbringung sei jetzt nicht mehr die Rede, Tashina sollte sich aber psychiatrisch behandeln lassen.

Ihre Mutter ist jetzt aber so weit, dass sie kein Risiko mehr eingeht. Heidi S. sagt, sie werde auch keine Ruhe geben. Ron sei in ihrem Bauch gewesen, sie sei gut zu ihm gewesen. Sie will ihren Jungen zurück. Sogar einer Therapie würde sie sich unterziehen, wenn man es von ihr verlangte.

Die Psychotherapeutin, die ihr nach der Trennung von Ron "eine Anpassungsstörung in Form einer reaktiven Depression" attestiert hatte, hat es für nicht nötig erachtet, sie zu behandeln. In ihrem Gutachten steht, Heidi S. sei psychisch vollkommen gesund.

 

Frankfurter Rundschau 

06.02.2009 

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/1671649_Der-verlorene-Sohn.html?sid=0b27cb01beb32a04be4189fed64c7f5c

 

 

 


 

 

 

Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zu Kindergartenbeiträgen beim Kindesunterhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07 - seine Rechtsprechung zu Kindergartenbeiträgen beim Kindesunterhalt geändert.

Das Kind - der Kläger - stammt aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Er lebt seit 2004 mit seiner Mutter in der Schweiz. 

...

 

Verfasser: Dr. Andreas Menkel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn

Rechtsgebiet: Familienrecht

Letzte Änderung: 04.05.09

http://www.meyer-koering.de/de/aktuell/Bundesgerichtshof-BGH-Kindergarten-Beitrag-Kindesunterhalt.html

 

 

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 121 F 12202/04

Kammergericht 13 UF 46/06 - Beschluss vom 03.04.2007

 

 


 

 

Justiz kritisiert Jugendämter

Mitarbeiter reagieren bei kriminellen Kindern nicht schnell genug. Das zeigt auch ein aktueller Fall

Von Tanja Buntrock

Die Justiz greift jetzt noch schneller durch, wenn es um strafunmündige kriminelle Kinder geht – und misstraut offenbar den Jugendämtern. Seit Beginn dieses Monats informiert die Staatsanwaltschaft unverzüglich das zuständige Familiengericht, wenn ein Kind unter 14 Jahren kriminell geworden ist. Diese neue Verfahrensweise ist offenbar aus Sicht der Justiz vor allem deshalb nötig, weil die Jugendämter häufig nicht schnell genug auf die Familien krimineller Kinder einwirken.

Das zeigt sich auch in einem Fall, der dem Tagesspiegel vorliegt: Der 13-jährige Orhan P. (Name geändert) soll laut Polizei am 9. Juni auf dem U-Bahnhof Jannowitzbrücke in Mitte einen 14-Jährigen völlig unvermittelt vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben. Das Opfer prallte gegen den Triebwagen und geriet dadurch nicht unter den Zug. Es wurde daher „nur“ an Armen und Händen verletzt. Da Orhan P. strafunmündig ist, mussten die Polizeibeamten ihn nach der Vernehmung wieder laufen lassen. Allerdings informierten sie pflichtgemäß das Jugendamt.

Doch wie der Tagesspiegel aus einem internen Vermerk der Justiz erfuhr, sollen die Mitarbeiter des Jugendamtes nicht sofort reagiert und die Eltern des jungen Täters zu Hause aufgesucht haben. Und das, obwohl die Tat als „versuchter Mord“ eingestuft wurde. In dem Vermerk heißt es: „Warum das Jugendamt angesichts der Bedeutung des Vorfalls (versuchter Mord) keinen unverzüglichen Hausbesuch bzw. eine Anhörung (...) vereinbart, um die familiären Hintergründe aufzuklären, bleibt unverständlich, lässt jedoch erneut Rückschlüsse auf den Zustand der Jugendämter zu.“

Der Jugendamtsdirektor Thomas Harkenthal widersprach dem Vorwurf: Am 11. Juni habe das Amt von dem Vorfall Kenntnis erhalten. Zwei Tage später habe man telefonisch Kontakt zu den Eltern des Jungen aufgenommen und einen Gesprächstermin im Jugendamt für den 19. Juni vereinbart. Dieser habe auch stattgefunden. „Die Reaktionszeiten sind vertretbar. Natürlich wäre ein schnelleres Eingreifen besser, aber kein Jugendamt der Welt hat Mitarbeiter, die sofort eingreifen können, wenn nicht gerade Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht“, sagte Harkenthal. Er wolle den Fall jedoch nochmals prüfen. Justizsprecher Daniel Abbou hielt dagegen: „Die Tat ist so gravierend, dass ein umgehendes Eingreifen erforderlich gewesen wäre.“

Genau deshalb habe die Justiz sich jetzt auf eine neue Verfahrensweise geeinigt, um möglichst früh kriminelle Karrieren zu verhindern. Bislang wurden die Familiengerichte nur „vereinzelt“ informiert. Nun sollen die 62 Richter an den Familiengerichten Tempelhof-Kreuzberg und Pankow-Weißensee bei gravierenden Straftaten grundsätzlich Kenntnis erhalten. Anders als die Mitarbeiter der Jugendämter, die nur mit Einverständnis der Eltern beratend und helfend tätig sind, können Richter auch Maßnahmen erzwingen und Auflagen erteilen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.07.2008)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die 62 Richter an den beiden Berliner Familiengerichten sind, glaubt man gewöhnlich gut informierten Kreisen, bereits völlig überlastet. Nun sollen sie auch noch als Erziehungspersonen in Erscheinung treten, wie das zeitlich gehen soll, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen, bleibt unklar.

Vielleicht stellt das Jobcenter ja auf 1-Euro Basis juristisch interessierte Arbeitslose zur Verfügung, die sich um die gerichtliche Vergatterung krimineller Kinder und Jugendlicher kümmern.

In der DDR hat man mit einer ähnlichen Herangehensweise in den 50-er Jahren gute Erfahrungen gesammelt, da wurden  im Schnelllehrgang sogenannte Neulehrer ausgebildet und dann auf die durch den Krieg und Nazizeit verstörte Jugend losgelassen.

Was damals recht war, sollte uns heute billig sein. Nur mit solchen kreativen Ideen kann man der Finanzmisere im Justizressort beikommen,

 

 


 

 

Willensfreiheit eines 14 Jahre alten Kindes betreff Entscheidungen hinsichtlich der Organisation Scientology

Zur Absicherung der Willensfreiheit eines 14 Jahre alten Kindes betreff Entscheidungen hinsichtlich der Organisation Scientology durch Auflagen an die Eltern.

Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg - Familiengericht, Beschluss vom 08.08.2007 - 160 F 10520/07

in FamRZ 11/2009, S. 987

 

siehe hierzu auch die beiden folgenden Meldungen:

:

 

1. August 2007, 06:15 Uhr

Von Katrin Schoelkopf

Scientology-Ausstieg

14-Jährige in Obhut des Jugendamts

Nachdem die Stieftochter der Direktorin der Berliner Scientology-Zentrale nach Hamburg floh, ist das Mädchen in der Obhut des Jugendamtes der Hansestadt. Nun soll ein Familienrichter darüber entscheiden, ob das Mädchen zu seinen Eltern zurückkehren muss.

Foto: DPA

Die Hauptstadt-Niederlassung von Scientology in Charlottenburg eröffnet

 

Nach der Flucht der 14-jährigen Stieftochter der Direktorin der Berliner Scientology-Zentrale nach Hamburg, ist das Mädchen in der Obhut des Jugendamtes der Hansestadt. Es warte jetzt darauf, dass ein Familiengericht über das Sorgerecht befindet. Das sagte am Dienstag die bei der Innenbehörde angesiedelte Scientology-Beauftragte der Hansestadt, Ursula Caberta. Ein Familienrichter werde entscheiden, ob das Mädchen zu seinen Eltern zurückkehren müsse, in einer Jugendwohnung oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werde.

Das Mädchen war am Donnerstag vergangener Woche mit seinem elf Jahre älteren Stiefbruder nach Hamburg geflohen, um nicht von den Eltern auf ein Scientology-Internat in Dänemark geschickt zu werden. Bei der Mutter soll es sich nach Information von WELT ONLINE um die Direktorin der Berliner Scientology-Repräsentanz und Immobilienmaklerin Kirsten A. handeln.

Der Fall war am Montag bekannt geworden, nachdem sich die Geschwister am Wochenende bei der Scientology-Beauftragten Caberta gemeldet hatten. Von Flucht wollte Caberta nicht sprechen. Die beiden hätten aber „Hilfe und Beistand“ gesucht. Besonders „für Kinder, die da reingewachsen sind“, sei ein Ausstieg nicht einfach, sagte Caberta. Das Mädchen wolle „Abitur machen und außerhalb von Scientology seinen Weg gehen“ und nicht das dänische Internat besuchen. Dieses habe „nichts mit normaler Schulbildung zu tun“. Es gehe dort vielmehr darum, „linientreue Scientologen heranzuzüchten“.

In Berlin ist unterdessen ein Streit um die angemessene Betreuung von Scientology-Aussteigern entbrannt. Der Sektenbeauftragte der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz, Thomas Gandow, forderte in der Hauptstadt eine staatliche Einrichtung analog der Hamburger Anlaufstelle. „Die Gefahr von Scientology wird unterschätzt“, sagte Gandow. Die Ideologie sei ähnlich der der Nazis, weil sie gleichermaßen die Vernichtung von Menschen im Blickfeld habe. Der politische Wille zur Hilfe ist auch nach Ansicht von Ursula Caberta in der Hansestadt ausgeprägter als in Berlin.

Der innenpolitische Sprecher der CDU, Frank Henkel, kritisierte ebenfalls den Senat und forderte ein „Kompetenzzentrum Scientology“ nach Hamburger Vorbild. Bislang habe es der Senat nur fertiggebracht, sein spartanisches Serviceangebot etwas aufzupeppen. Jugendstaatssekretär Eckart Schlemm wies entsprechende Kritik zurück. „Berlin ist gut aufgestellt gegen Sekten“, sagte Schlemm und verwies auf die Senatsjugendverwaltung, die unter der Telefonnummer 90265574 Beratung und Information anbiete. „Wir machen dasselbe wie Frau Caberta in Hamburg“, sagte Reingart Stein am Dienstag von der Beratungsstelle.

http://www.welt.de/berlin/article1070273/14-Jaehrige_in_Obhut_des_Jugendamts.html

 

 

 

18. September 2007

Von Jens Anker

Flucht

Scientology-Kind wieder bei den Eltern

Die nach Hamburg geflüchtete 14-jährige Tochter der Berliner Sekten-Direktorin erhält einen Betreuer im Jugendamt. Das hat das Familiengericht Tempelhof beschlossen. Das Mädchen war ausgerissen, weil sie fürchtete, ihre Eltern wollten sie auf ein dänisches Internat der Organisation schicken. Auch der 25-jährige Sohn wollte aus der Sekte aussteigen. Beide hatten Zuflucht bei der Scientology-Expertin Ursula Caberta gesucht.

Ursula Caberta, die Scientology-Beauftragte der Hamburger Innenbehörde hat der umstrittenen Sekte den Kampf angesagt

Foto: DPA

Ursula Caberta, die Scientology-Beauftragte der Hamburger Innenbehörde hat der umstrittenen Sekte den Kampf angesagt

Die beiden nach Hamburg geflohenen Kinder der Berliner Scientology-Direktorin sind wieder in Berlin. Die Eltern haben dem vom Familiengericht in Tempelhof vorgelegten Beschluss zugestimmt. Der 25-jährige Sohn und seine 14-jährige Schwester waren nach Hamburg zur dortigen Sektenbeauftragten und Scientology-Expertin Ursula Caberta geflohen, weil sie sich dem Einflussbereich der Sekte entziehen wollten.

Nach einer Anhörung im Familiengericht „wurde eine dem Wohl des Kindes entsprechende Regelung getroffen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Demnach hat das Mädchen einen festen Ansprechpartner aus dem Jugendamt. Die Tochter war ausgerissen, weil sie fürchtete, ihre Eltern wollten sie auf ein dänisches Internat der Sekte schicken. „Ich hatte den Eindruck, dass sie sehr klare Vorstellungen hat, die sie wohl auch bei der Anhörung des Gerichts durchgesetzt hat“, sagte Caberta.

Der 25-jährige Sohn wollte aus der Sekte aussteigen. Inzwischen steht er nach Erkenntnissen der Hamburger Sektenbeauftragten wieder unter dem Einfluss der Organisation. „Ich bin trotzdem guten Mutes, dass er sich von der Sekte löst“, sagte Caberta am Dienstag. Der Absprung gelinge vielen Aussteigewilligen nicht beim ersten Mal.

Verbot weiterhin abgelehnt

Berlin will unterdessen die Einrichtung eines eigenen Sektenbeauftragten beschleunigen. „Wir werden bald einen Sektenbeauftragten haben“, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion, Peter Stadtmüller. Die Finanzierung der Stelle sei gegenwärtig Gegenstand der Haushaltsberatungen. Ginge es nach Ursula Caberta, ist das jedoch nicht genug. „Eine Stelle wäre ein bisschen wenig“, sagte Caberta am Dienstag.

Ein Verbot der Sekte, die im Frühjahr eine neue Zentrale an der Otto-Suhr-Allee eröffnet hat, lehnt der Berliner Senat weiterhin ab. „Innensenator Ehrhart Körting wird aktiv keine Schritte in diese Richtung unternehmen“, sagte Nicola Rothermel, Sprecherin der Innenverwaltung.

Unter dem Titel „Totale Kontrolle: Scientology in Berlin“ lädt der Sektenbeauftragte der evangelischen Landeskirche, Pfarrer Thomas Gandow, heute um 20 Uhr im Privattheater „Tribüne“ an der Otto-Suhr-Allee 18, in unmittelbarer Nachbarschaft der Sektenzentrale, zu einer Diskussion ein. Als Gäste hätten sich Ursula Caberta und der Scientology-Aussteiger und frühere Wiener Direktor der Organisation, Wilfried Handl, angekündigt. Themen sind unter anderem die Ziele und Strategien von Scientology sowie ihre Gefährlichkeit. Der Eintritt kostet fünf, ermäßigt drei Euro.

http://www.welt.de/berlin/article1194634/Scientology-Kind_wieder_bei_den_Eltern.html

 

 

 


 

 

 

Die Präsidentin des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg 

5 Jahre Gewaltschutzgesetz

Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Nach rund fünf Jahren ist es an der Zeit, einen kritischen Blick zu wagen: Hat das Gesetz sich in der Praxis bewährt? Funktioniert die Zusammenarbeit der an der Anwendung des Gesetzes beteiligten Professionen? Wo sind Veränderungen notwendig, um einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten? 

Über diese Fragen möchten wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren, und zwar am 

6. Juni 2007, 16.00 Uhr, Saal F 422, im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Hallesches Ufer 62, 10963 Berlin 

Ich freue mich, für diese Veranstaltung Vertreterinnen und Vertreter ganz unterschiedlicher Institutionen gewonnen zu haben, nämlich 

Rechtsanwältin Bettina Geißel, Fachanwältin für Familienrecht 
Sozialpädagogin Sabine Harlos (Beratungsstelle für Frauen „Frauenraum“) 
Rechtsanwältin Dorothea Hecht (Koordinatorin der Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt BIG e.V. ) 
Richter am Amtsgericht Michael Magiera (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) 
Oberamtsanwältin Julia Oberemm (Amtsanwaltschaft Berlin) 
Polizeikommissarin Gabriele Segeritz (Koordinatorin häusliche Gewalt Polizeidirektion 3) 

Die Referentinnen und Referenten werden über die Praxis des Gewaltschutzverfahrens berichten, Problempunkte diskutieren und Ihre Fragen beantworten. So sehen wir einer sicher interessanten Veranstaltung entgegen. 

Über Ihre zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Ich bitte um Ihre Anmeldung bis zum 25. Mai 2007 (telefonisch unter 030- 9(0)175-222, per E-Mail unter verwaltung@ag-tk.verwalt-berlin.de oder per Telefax unter 030 – 9(0)175 – 690). 

Heike Forkel 

Telefonische Rückfragen unter 9(0)175-331 oder 9(0)175-340.

http://www.big-interventionszentrale.de/veranstaltungen/070606.htm

 

 

 




 

"Verfahrenspflegschaft aus Sicht des Familienrichters"

Gregor Profitlich; Dr. Ezra Zivier

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1-2/2006, S. 29-32

 

 


 

 

 

Justizsenatorin Karin Schubert übergibt Gerichtsleitung: Heike Forkel neue Präsidentin des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg

Pressemitteilung

Berlin, den 28.06.2005

Pressemitteilung 34/2005

Am heutigen 28. Juni 2005 verabschiedete Justizsenatorin Karin Schubert die bisherige Direktorin des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg Maria Anna Duske und führte zugleich die neue Präsidentin Heike Forkel in ihr Amt ein. Damit findet nicht nur ein Personalwechsel, sondern auch eine Änderung in der Amtsbezeichnung statt: Heike Forkel wird die erste Präsidentin eines bisher von einer Direktorin geleiteten Amtsgerichts. Das Amt der Präsidentin impliziert als ein Projekt der Justizreform dezentrale Verwaltungsstrukturen und die Delegation von Verantwortung und Kompetenz auf das Gericht vor Ort.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zählt mit 410 Mitarbeitern, von denen 79 im Richterdienst tätig sind, zu den größten Berliner Amtsgerichten. Hier werden, abgesehen von den Bezirken Reinickendorf, Mitte und Pankow, die Familiensachen konzentriert. Außerdem ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Sitz eines der bedeutendsten Berliner Grundbuchämter mit besonders hoher Publikumsfrequenz. Durch die Aufteilung in Serviceeinheiten und Mischarbeitsplätze sowie die Einführung von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern, die teilweise Aufgaben der Geschäftsleitung übernommen haben, verfügt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg bereits über die modernen Strukturen, die von dem Projekt Justizreform angestrebt werden.

Mit Maria Anna Duske wird eine Richterin aus dem Amt der Amtsgerichtsdirektorin verabschiedet, die einen wesentlichen Beitrag zu dieser vorbildlich fortschrittlichen Struktur des Gerichts erbracht hat. So war die Ausstattung der Arbeitsplätze mit moderner IT-Technik einer der Schwerpunkte der umfassenden Tätigkeiten von Frau Duske. Die Justizsenatorin hob bei der Amtsübergabe neben ihrem Beitrag zu einer modernen Justiz das besondere Engagement der scheidenden Amtsgerichtsdirektorin hervor.

Mit Heike Forkel übernimmt eine ebenfalls sehr erfahrene Richterin die Leitung des Gerichts. Die 45-Jährige war zuletzt Vorsitzende Richterin am Kammergericht. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit betreute sie über Jahre hinweg Personalangelegenheiten der Richterinnen und Richter der ordentlichen Justiz und bewies nicht nur hierbei ihre herausragende soziale Kompetenz. Justizsenatorin Karin Schubert hob anlässlich des Amtsantritts auch das fortschrittliche Denken der gebürtigen Kasselerin hervor: „Ihre Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Ideen haben Sie durch die aktive Beteiligung am Projekt Justizreform erkennen lassen, indem Sie u.a. die Überlegungen zu Anforderungsprofilen und Beurteilungsrichtlinien entscheidend mitprägten. Außerdem entwickelten Sie als Leiterin einer Unterarbeitsgruppe für den richterlichen Bereich Vorschläge zu den Aufgaben und Handlungsweisen der Serviceeinheiten. Ich bin froh, dass wir Sie für die Leitung dieses Gerichts gewinnen konnten“.

Bei Rückfragen zu dieser Pressemeldung: Juliane Baer-Henney (030/9013-3633)

http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20050628.24958.html

 

 

 


 

 

Kompass • Blicke in die Gesellschaft

Montag bis Freitag • 14:40

25.11.2004

 

Kind schafft Recht?

Fünf Jahre neues Kindschaftsrecht

 

Von Andrea Marggraf

 

Kind auf dem Spielplatz (Bild: dradio.de/Andreas Diel)

 

Das neue Kindschaftsrecht gibt es seit 1999. Seit fünf Jahren heißt es also bei Scheidungsverfahren, dass das Sorgerecht für Kinder automatisch beiden Eltern übertragen wird. Ziel des Gesetzgebers war, den "Streitfall Kind" bei einer Scheidung zu vermeiden. Richter und Psychologen ziehen jedoch einer zwiespältigen Bilanz.

Margret: Es ist schlecht das Kindschaftsrecht. Es ist schlecht.

Gobel: Ich bin froh, dass es so ist. Wenn das nicht gewesen wäre und ich hätte meine Tochter nicht gehabt, ich sage das ganz ehrlich, ich wüsste nicht ob ich dann noch weiter leben wollte. Wahrscheinlich wäre ich da irgendwo unter einer Brücke gelandet.

Seit 1999 gibt es ein neues Kindschaftsrecht. Seit fünf Jahren heißt es also bei Scheidungsverfahren, dass das Sorgerecht für die Kinder automatisch beiden Eltern übertragen wird. Der Streitfall Kind soll damit wegfallen. In der richterlichen Praxis zeigt sich eine zwiespältige Resonanz auf das neue Kindschaftsrecht. Einige Richter sprechen von gewachsenen Papierbergen, andere sehen überhaupt keine Probleme. Fakt ist, dass es weitaus weniger Urteile seitdem gibt, in denen das alleinige Sorgerecht ausgesprochen wird. Fakt ist auch, dass nur ein geringer Anteil der Scheidungen auf Einvernehmlichkeit beruht. Richterin Sybille Hien vom Berliner Familiengericht stand dem neuen Gesetz sehr skeptisch gegenüber.

Richterin Hien: Ich hatte Sorge, dass sich viele Eltern einfach nicht mehr positionieren und keinen Antrag stellen und sagen, wir wollen diesen Streit vermeiden, wir üben einfach die gemeinsame elterliche Sorge aus. Und im Rahmen dieses Nicht-Streits die Kinder zu kurz kommen. Keiner fragt unter Umständen eigentlich wirklich nach dem Willen der Kinder. Die Eltern machen aus, gut die Kinder bleiben bei dir. Fertig, wir streiten nicht drüber. ... Das war nach dem alten Recht anders. Einer musste den Antrag stellen, oder sie mussten den Antrag stellen, wir behalten die gemeinsame elterliche Sorge gemeinsam. Und wir haben die Kinder gehört. Ich fand diesen Rückzug aus der elterlichen Sorge etwas problematisch, weil ich im Rahmen meiner Tätigkeit einige Fälle erlebt habe, wo Kinder die Möglichkeit hatten zu sagen, ich will dort nicht bleiben, wo man mich jetzt lässt.

Die Praxis zeigt, dass viele Frauen aus Angst vor einem Konflikt mit dem Vater des Kindes lieber keinen Antrag auf eine alleinige Sorge stellen. Und bei den Vätern sind es vor allem die Unverheirateten, die von dem neuen Gesetz profitieren. Sie haben jetzt ein Recht auf Umgang und sie können zusammen mit der Mutter des Kindes das gemeinsame Sorgerecht festlegen lassen. Doch Einvernehmlichkeit gibt es nur selten bei einer Scheidung und die Frage ist, wann wird heute noch entschieden, dass das alleinige Sorgerecht auf einen Partner übertragen wird?

Richterin Hien: Erstens muss der Antrag da sein. Ohne Antrag keine alleinige elterliche Sorge. Dann muss die Situation so sein, dass man zu der Überzeugung kommt, die Eltern sind nicht in der Lage, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Es besteht zwischen ihnen keine Ebene der Kommunikation, der Kooperation. Sie werden nicht in der Lage sein für das Kind Entscheidungen zu treffen. Sie sind noch nicht mal mehr bereit, über das Wohl des Kindes miteinander zu sprechen. Wenn man den Eindruck erlangt, dass überhaupt kein Weg für ein gemeinsames Gespräch vorhanden ist. Wenn aus irgendwelchen Gründen ein tiefer Hass besteht, dann wird man sagen, die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist für das Kind besser, um nicht in der Konfliktsituation in der Mitte zu stehen. Dann ist zu entscheiden, wenn beide den Antrag gestellt haben, welcher ist der Geeignetere. Dazu braucht man unter Umständen ein Gutachten.

Psychologin Becher: Das ist für die Kinder extrem schwierig. Wobei die Situation schon gegeben ist. Schwierig wird es nicht erst bei der richterlichen oder gutachterlichen Befragung. Schwierig ist es die ganze Zeit. Das sage ich auch den Eltern, die also Ängste haben, ihre Kinder noch einmal untersuchen zu lassen. Das ist nicht das Schlimme. Oft sind die Kinder auch mal entlastet, wenn sie es hier mal sagen konnten. Sehr entlastend ist es für die Kinder, wenn man sagt, du entscheidest das nicht. Das entscheidet das Gericht. Und deswegen ist auch der Wille nicht das Hauptsächliche oder wichtigste Kriterium. Also man muss den Kindern auch sagen, du musst hier nicht entscheiden. Und mit deiner Willensäußerung nicht endgültig vorgeben, wo es endgültig langgeht.

Ursula Becher ist Psychologin und erstellt schon seit längerem Gutachten innerhalb der Scheidungsverfahren. In ihrer Praxis therapiert sie keine Kinder mehr. Ihrer Meinung nach sind oftmals die Eltern das Problem. Und an die kommt man nur schwer ran.

...

...

Psychologin Becher: Diese Lösung können nur die Eltern für die Kinder bringen, indem der eine sagt, ich lass dich ziehen und bin nicht unglücklich. Aber das ist der kaukasische Kreidekreis. Immer. ...Der eine kann es, der andere nicht. Grundsätzlich ist es immer ein kleiner Abschied. Von dem einen ist es immer ein bisschen Trauer. Vielleicht auch Freude auf den anderen. ...und es wird natürlich immer wieder die alte elterliche Trennung mobilisiert. Sicher, aber die ist ja da. Man kann es abwehren oder verdrängen. Und Abwehr führt, das wissen wir alle, immer zu Neurosen.

Richterin: Eltern bekommen gemeinsam ein Kind und dieses Kind bleibt ihnen ihr Lebtag. Das heißt, sie müssen eigentlich auch gemeinsam für dieses gemeinsame Kind Verantwortung tragen. Da ist der Kindschaftsrechtsreform vollständig Recht zu geben, und es ist vielleicht auch wichtig, dass dieses Gesetz das zum Ausdruck bringt, den Eltern das Gefühl zu geben, auch das Gesetz verlangt von uns, dass wir gemeinsam Eltern bleiben. Das ist den Kindern doch sehr zu wünschen.

Im Oktober soll der Kindschaftsrechtsreform eine Reform des Unterhaltsrechts folgen. Vielleicht ist dies eine Möglichkeit neben den emotionalen Problemen, die Lücken bei der Durchsetzung eines geregelten Umgangs mit den Kindern zu schließen.

Aber egal ob es um die Frage des Unterhalts oder um emotionale Rivalitäten zwischen den Paaren geht, oft werden dabei leider die eigentlichen Würdeträger in diesem Ränkespiel vergessen - die Kinder. Die Kindschaftsrechtsreform wollte dem ein Zeichen setzen. Jetzt, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform, sind die Rivalitäten nicht geringer, aber vielleicht das Bewusstsein für die Kinder geschärft worden.

Hinweis: Personennamen wurden zum Teil gekürzt oder geändert. Die richtigen Namen sind der Redaktion bekannt.

http://www.dradio.de/dlr/sendungen/kompass/324496/

 

 


 

 

 

Restfamilie

Wissen Sie, was eine Restfamilie ist? Wenn nicht, das macht nichts, wir wussten es bis vor kurzem auch nicht.

Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg macht uns in einem Beschluss vom 5.9.2002 - 142 F 3248/02 zur "Überlassung der Ehewohnung - Begriff der unbilligen Härte" mit dem Terminus bekannt.

(veröffentlicht in "Familie - Partnerschaft - Recht", 1/2003, S. 26-28)

Es geht um die gemeinsam im selben Haus lebenden, aber getrennten Ehegatten, das Kind A. 3.10.1985 und Kind J, geboren 4.12.1988. Die Mutter hat die Zuweisung des Hauses auf sich beantragt. Das Amtsgericht gibt dem statt. Das ist sicher bei massiven Konflikten der ehemaligen Partner zu begrüßen. Gleichwohl wird der Vater nur in der Negativfassung dargestellt und nicht der Frage nachgegangen, warum er nicht freiwillig auszieht. Vielleicht hat er die nicht unberechtigte Angst, dann den Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren.

"So ist das Gericht nach Bekundung von A davon überzeugt, dass der Antragsgegner (Vater) die Restfamilie schikaniert."

Nun wissen Sie es, Mutter und die beiden Kinder bilden eine "Restfamilie".

Das ist so ähnlich, wenn Sie bei einem Auto eines der vier Räder abmontieren. Der verbleibende Rest ist ein Restauto.

Sind Sie schon mal mit einem Restauto gefahren. Müssen Sie mal machen, das gibt einen Heidenspaß und Sie sparen sich die Kosten eines Besuches von Disneyland Paris.

Was stellt der abmontierte Vater aber nun dar. Ist er möglicherweise eine Ein-Personen-Restfamilie. Schön wäre es ja, denn dann stände auch er unter dem Schutz des Grundgesetzes Artikel 6.

 

 


 

 

Tenor: Trotz erheblicher Kommunikationsdefizite kommt die Übertragung des alleinigen elterlichen Sorge auf den betreuenden Elternteil nicht in Betracht, wenn nicht vorher das Angebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Anspruch genommen wurde.  

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 2.8.2002 - 139 F 16885/01

veröffentlicht in "Das Jugendamt" 9/2002, S. 417-418

 

 

Sorgerechtsentzug bei Trennung und Scheidung

 

§ 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge nach bisheriger gemeinsamer elterlicher Sorge bei Getrenntleben der Eltern)

(1) Leben Eltern, denen sie elterliche Sorge gemeinsam zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. Der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3)...

 

 

Charakteristisch für den Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB ist die euphemistische Umschreibung mit "Übertragung der Alleinsorge nach bisheriger gemeinsamer elterlicher Sorge bei Getrenntleben der Eltern". Vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat man versucht, den davon betroffenen Vätern meist mit der Zusicherung eines "großzügigen Umgangsrechtes" die stillschweigende Hinnahme des Entzugs eines grundgesetzlich abgesicherten Rechtes schmackhaft zu machen.

Kleiner Trost für alle nichtverheirateten Väter ohne Sorgerecht, ihnen kann nach § 1671 kein Sorgerecht entzogen werden, da sie ja gar keins haben. Ist das nicht schön?

Im Ernst: Politisch zu fordern ist die schnellstmögliche ersatzlose Streichung von 1671 BGB. Das Sorgerecht darf zukünftig nur nach §1666 BGB (Gefährdung des  Kindeswohls) entzogen werden. Und auch dann ist dies nur so lange vorzunehmen, bis die Sorgeberechtigten wieder in der Lage sind, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Zur Wiederherstellung ihrer Verantwortungsfähigkeit sollen sie durch die öffentliche Jugendhilfe unterstützt werden. So sieht das auch die veränderte Formulierung des §1666a BGB vor: 

§ 1666a BGB (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen)

(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Nutzung der Familienwohnung untersagt werden soll. ...

(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, daß sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.

 

Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso beim §1671 (der grundsätzlich abzuschaffen ist), solange bis er endlich abgeschafft worden ist, ein anderer Maßstab gelten soll als beim §1666a BGB. Wenn denn schon der verfassungswidrige Paragraph 1671 BGB benutzt wird, so sollte auch hier der vorrang öffentlicher Hilfen gelten, also erst nach dem Beratung gescheitert ist, könnte gegebenenfalls über einen Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB nachgedacht werden. Dies hat richtigerweise auch das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin erkannt. 

Trotz erheblicher Kommunikationsdefizite kommt die Übertragung des alleinigen elterlichen Sorge auf den betreuenden Elternteil nicht in Betracht, wenn nicht vorher das Angebot einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Anspruch genommen wurde.  

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 2.8.2002 - 139 F 16885/01, veröffentlicht in "Das Jugendamt" 9/2002, S. 417-418

 

 

Auf Alleinvertretungsanspruch pochende Mütterverbände argumentieren häufig damit, dass ein Vater, der keine "Sorgepflichten" wahrnimmt, auch kein Sorgerecht haben soll. Man überlege das einmal für das Wahlrecht, das auch grundgesetzlich geschützt ist. Wer nicht wählen geht, dem wird das Wahlrecht entzogen.

Natürlich soll ein sorgeberechtigter Vater sich möglichst auch im Rahmen seiner Möglichkeiten um das Kind kümmern. Dies ist  nicht selten aber von den Müttern gar nicht gewollt (Alleinvertretungsanspruch). Die Fälle in denen "alleinerziehende" Mütter mal zum Jugendamt oder gar zum Gericht gegangen sind, um die Mitarbeit des Vaters stärker einzufordern, scheinen im Vergleich zu dem Opfergesängen "alleinerziehender" Mütter verschwindend gering zu sein.

 

 


 

 

Berliner Zeitung

14.02.2002

Ressort: Lokales

Autor: Sabine Deckwerth

 

 

Zu wenig Personal: Richter verklagt das Land

Arbeitsbelastung verhindere, Entscheidungen mit der "gebotenen Gründlichkeit" anzugehen

In den Kanzleien türmen sich Aktenberge, weil Schreibkräfte mit der Bearbeitung nicht nachkommen. Streitende Parteien müssen monatelang auf Termine warten: Die Mitarbeiter des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg am Halleschen Ufer sind hoffnungslos überlastet. Seine Mitarbeiterinnen könnten Beschlüsse und Verfügungen oft erst schreiben, nachdem sie vier bis sieben Monate in den Regalen gelegen hätten, sagt Familienrichter Dietmar Reddemann. Seit Herbst 2000 sei das in seiner Abteilung in weit mehr als 1 000 Fällen vorgekommen. Außerdem habe er jedes Jahr fast doppelt so viele Fälle zu entscheiden, als im bundesdeutschen Schnitt üblich.

Reddemann will diese Zustände nicht mehr hinnehmen. Als erster Richter Berlins hat er nun Klage gegen das Land Berlin wegen Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit eingereicht. "Wegen der unzumutbaren Arbeitsbedingungen ist eine Ausübung meiner Tätigkeit nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kaum mehr möglich", sagt er zur Begründung.

Über die Klage muss das Dienstgericht beim Landgericht entscheiden. Es ist ausschließlich für die etwa 1 100 Berliner Richter zuständig und wacht darüber, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht verletzt wird. So darf niemand einem Richter Urteile vorschreiben und auch keinerlei Einfluss auf seine Entscheidungen nehmen. Andererseits darf ein Richter sein Amt auch nicht missbrauchen - etwa zu politischen Zwecken. Bei schweren Vergehen kann das Dienstgericht einen Richter seines Amtes entheben oder ihm die Bezüge aberkennen. Solche Fälle seien aber "sehr, sehr selten", sagt Richterin Heike Forkel.

Das Dienstgericht kann auch von einem Richter angerufen werden, wenn er sich in seiner Arbeit beeinträchtigt fühlt. Zur richterlichen Unabhängigkeit gehören auch angemessene Arbeitsbedingungen, argumentiert Reddemann. So trage das Land Berlin die Verantwortung dafür, dass dem Richter die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit er seinen Pflichten nachkommen könne. Wegen der Mehrarbeit habe er kaum noch Zeit, schwierige Entscheidungen mit der "gebotenen Gründlichkeit" anzugehen.

Vor allem aber hat die Überlastung negative Folgen für die streitenden Parteien. Manchmal dauert es Jahre, bis ein Sorgerechtsfall entschieden ist. Oder ein Elternteil kann monatelang das Besuchsrecht für ein Kind nicht wahrnehmen, weil die vom Richter ausgestellten Verfügungen lange in den Kanzleien liegen. "Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass die lange Dauer von Sorgerechtsverfahren nicht mehr den rechtsstaatlichen Regeln und dem Kindeswohl entsprechen", sagt Reddemann. "Durch die derzeitigen Zustände am Gericht kann ich diesen Regeln aber nicht nachkommen."

Das Dienstgericht wird das Land aber kaum zwingen können, mehr Geld in die Justiz zu investieren. "Es kann lediglich Feststellungen treffen", sagt Richterin Forkel. Das wäre Reddemann schon genug: "Denn das Land wird eine entsprechende Feststellung nicht einfach hinnehmen können ohne zu handeln und endlich Reformen durchzuführen."

 

Dienstlicher Rüffel

Bevor Reddemann das Land verklagte, hat er sich anderweitig gegen die Zustände am Familiengericht gewehrt und musste dafür einen dienstlichen Rüffel einstecken: In mehreren Schreiben an Rechtsanwälte hatte der Richter darauf verwiesen, dass "wegen der Personalsituation in der Kanzlei" Verfügungen nicht ausgeführt oder Termine nicht anberaumt werden konnten. Weil "von hier aus" keine Abhilfe möglich sei, empfahl er den Anwälten, sich an die Senatsverwaltung für Justiz zu wenden. "Der Gerichts- und Justizverwaltung sind die Zustände seit langem bekannt", hieß es in den Briefen.

Die Präsidentin des Kammergerichts warf Reddemann daraufhin ein Dienstvergehen vor und erteilte ihm eine Ermahnung. Die Schreiben des Richters an die Anwälte "enthalten ihrem Sinn nach eine deutliche Kritik an Ihrer obersten Dienstbehörde, der Sie vorwerfen, trotz Kenntnis der langen Kanzleilaufzeiten keine Abhilfe geschaffen zu haben", heißt es zur Begründung. Gegen diese Ermahnung will Reddemann nun Beschwerde bei der Justizverwaltung einlegen.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Typisch Deutschland könnte man sagen. Anstatt die Missstände abzustellen, will man lieber den Überbringer der schlechten Botschaft bestrafen. 

 

 


 

 

 

Familiengericht: Für Familien werden Rechtswege immer länger

Sigrid Kneist

Im Familiengericht am Halleschen Ufer, dem größten Familiengericht Deutschlands, türmen sich die Akten, streitende Parteien müssen monatelang, oft noch länger auf Termine warten. "Wir sind mit unseren Möglichkeiten am Ende", heißt es. Überlastet sind nicht nur die Richter, auch bei den Rechtspflegern, Schreibkräften oder in der Registratur wird längst über Engpässe geklagt. Unlängst waren die Zustände aus Sicht eines Richters derart hoffnungslos, dass er einem Anwalt in einem Sorgerechtsstreit mitteilte, dass "derzeit leider eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Sache nicht möglich" ist.

In seinem Schreiben führt der Richter mehrere Gründe auf: Zum einen nennt er die Verhinderung der zuständigen Abteilungsrichterin. Außerdem stehe ein Vertretungsrichter offenbar nicht mehr zur Verfügung. Bei ihm, der quasi als Vertreter des Vertreters eingesetzt wurde, sei es zweifelhaft, ob dies gesetzlich zulässig ist. Der Richter gibt zu, er sei seit "Oktober 1990 andauernd überlastet" - unter anderem wegen verschiedener Vertretungen. "Die Verhältnisse sind der Gerichts- und Justizverwaltung seit langem bekannt", heißt es in dem Brief. Dennoch wolle man "um eine rasche Bearbeitung der Sache bemüht bleiben".

Seit mehr als zwei Jahren zieht sich dieser Sorgerechtsfall schon hin, für Rechtsanwalt Gerhard Wilms eine unmögliche Situation: "Das ist eigentlich keine Rechtspflege, sondern Rechtsverweigerung." Sorgerechtsentscheidungen müssten sich am Kindeswohl orientieren. Wenn es wegen der Überlastung des Gerichts aber erst gar nicht zu einer Entscheidung komme, dann widerspreche das diesem Grundsatz. "Der Leidtragende in so einem Fall ist natürlich das Kind", sagt Wilms.

Dennoch müsse man es dem Richter fast anrechnen, dass er die Probleme so klar beim Namen nennt. "Das mag zwar ein außergewöhnlicher Fall sein, aber die Zustände sind vielfach unhaltbar", sagt Wilms. Manche Abteilungen seien einfach handlungsunfähig. Der Anwalt erhob jetzt als Konsequenz eine Untätigkeitsbeschwerde beim Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg, dem das Familiengericht zugeordnet ist. Zudem wandte er sich an die Justizverwaltung. Inzwischen wurde in der Sache ein Termin für Oktober angesetzt.

Weder in der Senatsverwaltung noch an der Spitze des Amtsgerichts wollte sich jemand zu dem speziellen Fall äußern. "Das ist auch eine Personalsache, zu der wir nicht Stellung nehmen können", sagte Justizsprecher Sascha Daue. Überlastungen gebe es am Familiengericht wie auch in der gesamten Berliner Justiz. Die Situation auf Grund der Haushaltslage sei bekannt.

Die Zustände hätten sich verschärft, seit zum Juli 1998 weitere Aufgaben beispielsweise im Unterhaltsrecht auf die Familiengerichte übertragen wurden, heißt es im Gericht. Allerdings sei das Personal nicht entsprechend aufgestockt worden. Die Zahl der in Berlin zu bearbeitenden Fälle hat sich beispielsweise von 1997 bis 1999 um mehr als zehn Prozent auf rund 27 200 erhöht. Insgesamt arbeiten im Familiengericht Tempelhof/Kreuzberg 49 Richter. Und die Wartezeit für einen Termin hat sich gewaltig verlängert. "Mit einigen Monaten muss man schon rechnen", heißt es. Und weitere Aufgaben, beispielsweise durch das neue Partnerschaftsrecht, sind schon in Sicht. "Die Rechtssuchenden beklagen sich zum Teil zu Recht", sagt ein Richter.

Im Familiengericht Tempelhof/Kreuzberg werden die meisten der Berliner Familiensachen behandelt, es ist zuständig für die zehn Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg-Hohenschönhausen, Köpenick-Treptow, Neukölln, Schöneberg-Tempelhof, Spandau, Kreuzberg-Friedrichshain und Steglitz-Zehlendorf. Das zweite weitaus kleinere Familiengericht ist im Amtsgericht Pankow/Weißensee angesiedelt. Ursprünglich sollten beide Einrichtungen zusammengeführt werden. Der Neubau am Halleschen Ufer, der 1995 in Betrieb genommen wurde, erwies sich aber auf Grund der noch zu Mauerzeiten entstandenen Planungen als zu klein, so dass die beiden Gerichte weiterhin getrennt blieben.

16.8.2001

www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2091947

 

 

 


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