Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Neumarkt


 

 

Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

 

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

Nürnberger Str. 1

92318 Neumarkt i.d.OPf.

 

 

Telefon: 09181/470-0

Fax: 09181/470-320

 

E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

Internet: http://www.landkreis-neumarkt.de

 

 

 

Internetauftritt des Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (10/2010)

Visuelle Gestaltung: akzeptabel

Informationsgehalt: geht so

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: vorhanden - aber ohne vollständige Listung der Dienstbereiche

 

 

Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, amtlich Landkreis Neumarkt i.d.OPf., ist der westlichste Landkreis des Regierungsbezirks Oberpfalz in Bayern. Er befindet sich in einem Dreieck zwischen den Großstädten Nürnberg, Regensburg und Ingolstadt und gehört zur Metropolregion Nürnberg sowie zur Planungsregion Regensburg.

Nachbarkreise sind im Norden der Landkreis Nürnberger Land und der Landkreis Amberg-Sulzbach, im Osten der Landkreis Schwandorf und der Landkreis Regensburg, im Süden der Landkreis Kelheim und der Landkreis Eichstätt und im Westen der Landkreis Roth.

 

Bundesland Bayern

Städte und Gemeinden:

(Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2007)

Städte

1. Berching (8666)

2. Dietfurt a.d.Altmühl (6034)

3. Freystadt (8552)

4. Neumarkt i.d.OPf., Große Kreisstadt (39.351)

5. Parsberg (6521)

6. Velburg (5265)

 

Märkte

1. Breitenbrunn (3472)

2. Hohenfels (2173)

3. Lauterhofen (3636)

4. Lupburg (2353)

5. Postbauer-Heng (7414)

6. Pyrbaum (5646)

 

Gemeinden

1. Berg b.Neumarkt i.d.OPf. (7596)

2. Berngau (2448)

3. Deining (4307)

4. Mühlhausen (4639)

5. Pilsach (2650)

6. Sengenthal (2717)

7. Seubersdorf i.d.OPf. (5048)

 

Verwaltungsgemeinschaften

1. Neumarkt i.d.OPf. mit den Mitgliedsgemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal

 

 

 

Jugendamt Neumarkt

Kreisjugendamt

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.

 

 

Väternotruf Neumarkt

Dieter Lößlein

Tannenstr. 1

90552 Röthenbach

Mobil: 0162 - 95 44 44 3

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Stefan Pruy - Sachgebietsleiter Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Gerald Kunze - stellvertretender Sachgebietsleiter Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Doris Spanger - stellvertretende Sachgebietsleiterin Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Janina Heider - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Daniela Weiß - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Stephanie Baier - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Michaela Bauer - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Anneliese Beckenbauer - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Sonja Bogner - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Petra Engster - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Sabine Grabenhorst - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Renate Großhauser - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Hildegard Gruber - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Andrea Gschwendtner - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Gerlinde Haley - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Daniela Herbrecher - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Marina Horvath - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Dagmar Landsberger - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Beate Lang - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010, 2011)

Gabriele Lobinger - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Resi Meier - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Herbert Meyer - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Artur Neif - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Joachim Pfeiffer - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Waltraud Rupprecht - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

André Schilay - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Heidi Schmid - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Irene Schmid - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Oliver Schmidt - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Gerlinde Schwarz - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Michael Schwarz - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Christine Steinleitner - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Tamara Stiehler - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

Maria Tratz - Jugendamt Landkreis Neumarkt (ab , ..., 2010)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Hansjörg Albrecht

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Systemischer Familientherapeut (IFW, SG)

Schopperstraße 20

90518 Altdorf

fon: 0160 99660770

mail: h-alb@t-online.de

hansjoerg.albrecht@gmx.de

e-post: hansjoerg.albrecht@epost.de

Internet: http://www.systemische-praxis-albrecht.de

 

 

Kinder- und Jugendlichentherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF)

 

Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Neumarkt

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Neumarkt

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Neumarkt

 

 

 


 

 

Kripo sucht Zeugen Toter Säugling vor Arztpraxis abgelegt

Ein toter Säugling ist am Freitagmorgen in eine Decke gewickelt vor einer Arztpraxis in der Velburger Innenstadt (Landkreis Neumarkt) gefunden worden. Laut Obduktion wurde das Baby aber lebend geboren. Die Kripo sucht jetzt die Mutter des Kindes oder Zeugen, die Hinweise geben können.

Polizeiabsperrband, Spurensucher

Wie die Kriminalpolizei Regensburg nach der Obduktion der Leiche mitteilte, ist das Baby vermutlich lebend geboren worden und erst danach gestorben. Wer das Kind in die orangefarbene Decke hüllte und vor der Praxis ablegte, ist unbekannt. Die Kripo Regensburg und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermitteln und suchen die Mutter sowie Zeugen, die das Ablegen des Kindes in der Decke gesehen haben oder sonstige Hinweise geben können.

Stand: 28.11.2008

http://www.br-online.de/aktuell/saeuglingstod-velburg-kripo-ID1227890414094.xml

 

 


 

 

Tod eines 11 Monate alten Kindes

Mutmaßliche Todesursache: Mangelernährung -

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Eltern

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen ein Elternpaar aus Neumarkt i.d.OPf. Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen erhoben. Den Verdächtigen - einer 20 Jahre alten Verkäuferin und einem 27 Jahre alten Kraftfahrer - liegt zur Last, durch Nachlässigkeit und Untätigbleiben den Tod ihrer 11 Monate alten Tochter verschuldet zu haben.

Das Kind war am 26. April 1999 kurz nach seiner Einlieferung ins Neumarkter Krankenhaus an Mangelernährung gestorben. Bei seinem Tod hatte es nur die Hälfte des für gleichaltrige Kinder üblichen Gewichtes.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sich in den Wochen zuvor viel zu wenig um die Ernährung des Kindes gekümmert zu haben. Die Beschuldigten hätten den Tod des Mädchens zwar nicht beabsichtigt; sie hätten ihn aber billigend in Kauf genommen.

Die beiden Verdächtigen bestreiten jeden Tötungsvorsatz. Sie beteuern, den Tod des Kindes weder vorausgesehen noch gewollt zu haben.

Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird in Kürze entscheiden, ob sie die Anklage zulässt und - wenn ja - wann die Hauptverhandlung stattfindet.

 

Anmerkungen zur Rechtslage:

 

* Zum Wesen des "Unterlassungsdelikts":

Ein Straftatbestand - zum Beispiel Totschlag - kann nicht nur durch aktives Tun verwirklicht werden, sondern auch durch Unterlassen. Wegen eines solchen Unterlassungsdelikts macht sich nach der Definition des § 13 StGB (= Strafgesetzbuch) strafbar,

"wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ... wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht".

Das Tatbestandsmerkmal "rechtlich dafür einzustehen hat" wird auch als "Garantenpflicht" bezeichnet. Eine solche Garantenstellung haben zum Beispiel Eltern gegenüber ihren Kindern.

Für ein Unterlassungsdelikt gilt im Grundsatz der gleiche Strafrahmen wie für das Begehungsdelikt; die Strafe kann jedoch gemildert werden.

 

* Totschlag, wie in der Anklage angenommen, setzt Vorsatz voraus.

Hierfür würde bedingter Vorsatz genügen. Es wird also zu klären sein, ob die Beschuldigten erkannten, dass Lebensgefahr für das Kind bestand, und - falls ja - ob sie seinen Tod billigend in Kauf nahmen.

Aber selbst dann, wenn den Beschuldigten kein Tötungsvorsatz nachzuweisen wäre, müssten sie sich möglicherweise wegen eines Tötungsdelikts verantworten, - vorausgesetzt, ihnen wäre hinsichtlich des Todeseintritts wenigstens Fahrlässigkeit vorzuwerfen. In diesem Fall käme zwar kein Totschlag Betracht, wohl aber zumindest fahrlässige Tötung. Denkbar wäre statt dessen auch "Körperverletzung mit Todesfolge", d.h. vorsätzliche Körperverletzung mit einer fahrlässig verschuldeten Todesfolge (begangen durch Unterlassen).

 

* Die beschuldigte Frau war zur Tatzeit (und ist es noch) Heranwachsende.

Ob im Falle einer Verurteilung auf sie noch Jugendstrafrecht oder schon Erwachsenenstrafrecht anzuwenden wäre, hängt somit wesentlich davon ab, ob sie nach ihrer "sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand" (§ 105 JGG = Jugendgerichtsgesetz).

 

(Verfasser der Presseinformation:

Ewald Behrschmidt

Richter am Oberlandesgericht - Leiter der Justizpressestelle -)

04.01.2000

http://www.stanf.homepage.t-online.de/stanf.htm

 

 

 


zurück