Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Rhein-Lahn

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Rhein-Lahn-Kreis

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

Insel Silberau 1

56130 Bad Ems

 

Telefon: 02603 / 972-0

Fax: 02603 / 972-199

 

E-Mail: information@rhein-lahn.rlp.de

Internet: http://www.rhein-lahn-info.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Rhein-Lahn (02/2013)

Visuelle Gestaltung: voll grottig

Nutzerfreundlichkeit: miserabel

Informationsgehalt: miserabel

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: schwer zu finden

 

 

Der Rhein-Lahn-Kreis ist ein durch Fusion des Kreises Sankt Goarshausen (Loreleykreis) mit dem Unterlahnkreis (mit Sitz in Diez) entstandener Landkreis im Norden von Rheinland-Pfalz. Er grenzt im Westen an den Rhein-Hunsrück-Kreis, an den Landkreis Mayen-Koblenz und an die kreisfreie Stadt Koblenz, im Norden an den Westerwaldkreis, im Osten an die hessischen Landkreise Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus-Kreis und im Süden kurz an den Landkreis Mainz-Bingen.

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Städte und Gemeinden:

(Einwohner am 31. Dezember 2006)

Verbandsfreie Gemeinden/Städte

* 1. Lahnstein, Große kreisangehörige Stadt [Sitz: Oberlahnstein] (18.301)

 

Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden

Sitz der Verbandsgemeinde *

* 1. Verbandsgemeinde Bad Ems

1. Arzbach (1.867)

2. Bad Ems, Stadt * (9.288)

3. Becheln (645)

4. Dausenau (1.328)

5. Fachbach (1.330)

6. Frücht (600)

7. Kemmenau (471)

8. Miellen (443)

9. Nievern (1.004)

 

* 2. Verbandsgemeinde Braubach

1. Braubach, Stadt * (3.130)

2. Dachsenhausen (1.065)

3. Filsen (660)

4. Kamp-Bornhofen (1.653)

5. Osterspai (1.295)

 

* 3. Verbandsgemeinde Diez

1. Altendiez (2.242)

2. Aull (477)

3. Balduinstein (557)

4. Birlenbach (1.534)

5. Charlottenberg (166)

6. Cramberg (502)

7. Diez, Stadt * (10.910)

8. Dörnberg (596)

9. Eppenrod (717)

10. Geilnau (385)

11. Gückingen (1.068)

12. Hambach (516)

13. Heistenbach (1.163)

14. Hirschberg (351)

15. Holzappel (1.110)

16. Holzheim (896)

17. Horhausen (317)

18. Isselbach (413)

19. Langenscheid (549)

20. Laurenburg (311)

21. Scheidt (307)

22. Steinsberg (262)

23. Wasenbach (373)

 

* 4. Verbandsgemeinde Hahnstätten

1. Burgschwalbach (1.120)

2. Flacht (1.159)

3. Hahnstätten * (2.896)

4. Kaltenholzhausen (628)

5. Lohrheim (605)

6. Mudershausen (476)

7. Netzbach (409)

8. Niederneisen (1.484)

9. Oberneisen (786)

10. Schiesheim (255)

 

* 5. Verbandsgemeinde Katzenelnbogen

1. Allendorf (678)

2. Berghausen (316)

3. Berndroth (434)

4. Biebrich (362)

5. Bremberg (290)

6. Dörsdorf (456)

7. Ebertshausen (133)

8. Eisighofen (270)

9. Ergeshausen (136)

10. Gutenacker (388)

11. Herold (470)

12. Katzenelnbogen, Stadt * (2.200)

13. Klingelbach (734)

14. Kördorf (573)

15. Mittelfischbach (123)

16. Niedertiefenbach (235)

17. Oberfischbach (173)

18. Reckenroth (216)

19. Rettert (453)

20. Roth (206)

21. Schönborn (765)

 

* 6. Verbandsgemeinde Loreley

1. Auel (234)

2. Bornich (1.089)

3. Dahlheim (905)

4. Dörscheid (429)

5. Kaub, Stadt (963)

6. Kestert (676)

7. Lierschied (493)

8. Lykershausen (203)

9. Nochern (549)

10. Patersberg (430)

11. Prath (322)

12. Reichenberg (210)

13. Reitzenhain (355)

14. Sankt Goarshausen, Loreleystadt * (1.445)

15. Sauerthal (217)

16. Weisel (1.128)

17. Weyer (488)

 

* 7. Verbandsgemeinde Nassau

1. Attenhausen (414)

2. Dessighofen (181)

3. Dienethal (272)

4. Dornholzhausen (227)

5. Geisig (397)

6. Hömberg (334)

7. Lollschied (212)

8. Misselberg (86)

9. Nassau, Stadt * (4.866)

10. Obernhof (389)

11. Oberwies (170)

12. Pohl (343)

13. Schweighausen (219)

14. Seelbach (488)

15. Singhofen (1.865)

16. Sulzbach (212)

17. Weinähr (453)

18. Winden (722)

19. Zimmerschied (91)

 

* 8. Verbandsgemeinde Nastätten

1. Berg (245)

2. Bettendorf (353)

3. Bogel (830)

4. Buch (582)

5. Diethardt (300)

6. Ehr (91)

7. Endlichhofen (153)

8. Eschbach (180)

9. Gemmerich (566)

10. Hainau (186)

11. Himmighofen (349)

12. Holzhausen an der Haide (1.244)

13. Hunzel (267)

14. Kasdorf (257)

15. Kehlbach (177)

16. Lautert (270)

17. Lipporn (283)

18. Marienfels (348)

19. Miehlen (2.043)

20. Nastätten, Stadt * (4.262)

21. Niederbachheim (269)

22. Niederwallmenach (402)

23. Oberbachheim (213)

24. Obertiefenbach (378)

25. Oberwallmenach (218)

26. Oelsberg (545)

27. Rettershain (340)

28. Ruppertshofen (407)

29. Strüth (315)

30. Weidenbach (124)

31. Welterod (532)

32. Winterwerb (181)

 

 

 

Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreis

Mitglieder siehe unten

http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm

 

 

Jugendamt Rhein-Lahn-Kreis

Kreisjugendamt

Insel Silberau

56130 Bad Ems

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Diez

Amtsgericht Lahnstein

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

 

https://www.rhein-lahn-kreis.de/verwaltung-service/mitarbeiter-innen/


Frau Bandur, Ricarda
Herr Blau, Christian
Frau Bräutigam, Ilona
Frau Carl, Ruth
Frau Cebulla, Eileen
Frau Hofmann, Christina
Herr Maxeiner, Thorsten
Frau Mayer, Annalina
Frau Peters, Carolin
Frau Schiekel, Nicole
Frau Schmitz, Friederike
Frau Städtler, Kristin
Frau Thielen, Sylvia
Herr Tullius, Erik
Herr Wall, Wilhelm
Frau Weisbrod, Selina
Herr Widmann, Andreas
Frau Wilbert, Kerstin
Frau Yelton, Jana

https://www.rhein-lahn-kreis.de/buergerservice-uebersichten/leistungen/RLP:entry:257436/allgemeiner-sozialer-dienst/

 

Frau Craß - Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn (ab , ..., 2013) 

Herr Dietrich - Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn (ab , ..., 2012, 2013) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

Simone Rupprecht - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn (ab , ..., 2010) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen

 

Stand 26.02.2013 - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-abteilungen/index.htm

-Abteilung 5-

Geschäftsbereichsleiter:

Landrat Kern

Herr Dietrich

Herr F.Müller

Jugend und Familie

Abteilungsleiter

stv. Abteilungsleiter

50

Jugendpflege, Jugendschutz, Elterngeld, Wirtschaftliche Jugendhilfe

51

Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

52

Allgemeiner Sozialer Dienst

Jugendpflege, Jugendschutz, Elterngeld, Wirtschaftliche Jugendhilfe, 50

Referent:

Frau Riehl-Rosenthal

A

A

1

Jugendhilfeplanung

K

Herr Dietrich

2

Jugendhilfeausschuss

K

Herr Dietrich

3

Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe

G

Herr Dietrich

4

Kreisjugendplan

K

Herr Zissener

5

Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe

K

Herr Dietrich

6

Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffen

K

Herr Dietrich

7

Tagesbetreuung für Kinder

K

1

Vollzug Kindertagesstättengesetz

K

Herr M. Neeb

Frau Schmelzeisen

2

Festsetzung und Übernahme von Elternbeiträgen

K

Herr Metz

3

Vermittlung von Tagesbetreuungsstellen

K

Frau B. Becker

8

Mitwirkung bei der Heimaufsicht

K

Herr Dietrich

Herr M. Neeb

9

Kinderheime, Jugendheime, Zeltlagerplätze

K

Herr Dietrich

10

Servicestelle gem. §§ 22 ff. SBG XI

K

Herr Dietrich

11

Kreisjugendpfleger

K

Herr Zissener

12

Jugendpflegerische Maßnahmen und Jugendfreizeiten

(Jugendwochen, Jugendtreffen, Wettbewerbe)

K

Herr Zissener

Herr Schreiber

13

Internationale Jugendbegegnungen

K

Frau Göth

14

Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen, Schulen und

Kirchen

K

Frau Göth

15

Jugendgruppenleiterausweis

K

Frau Göth

16

Bildungsveranstaltungen für Jugendliche, Durchführung des

Jugendbildungsgesetzes

K

Frau Göth

17

Jugendherbergen

K

Frau Göth

18

Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz

S

Frau Göth

19

Bekämpfung von Alkohol- und Rauschmittelmißbrauch,

Jugendkriminalität

G

Frau Göth

20

Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz

K

Herr Zissener

Frau Göth

21

Schulsozialarbeit

S

Herr Wiesinger

Frau Schwichtenberg

Herr Hilger

22

Elterngeld

S

Frau Stotz

Frau Schindler

Herr Metz

23

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und

Tagespflege (finanzielle Hilfe)

K

Herr Metz

24

Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige

K

Frau Gras

Herr Maus

Frau Reitberger

Herr Michel

25

Heranziehung von Kosten, Kostenerstattung

K

Frau Gras

Herr Maus

Frau Reitberger

Herr Michel

26

Ambulante Hilfen gem. § 35 a SGB VIII

K

Herr Jüngels

Herr Dommershausen

27

Finanzcontrolling

G

Frau Riehl-Rosenthal

28

Fachcontrolling

K

Frau Kramer

Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, 51

Referent:

Frau Mies

A

A

1

Vormundschaften, Pflegschaften

K

Frau Mies

Frau Brose

Frau Hartenfels

Herr Wolf

Herr F. Müller

Frau Joseph

2

Beistandschaften: Feststellung der Vaterschaft und/oder

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

K

Frau Mies

Frau Brose

Frau Hartenfels

Herr Wolf

3

Beratung von Eltern bei der Geltendmachung von

Unterhaltsansprüchen der Kinder (§ 18 KJHG)

K

Frau Mies

Frau Brose

Frau Hartenfels

Herr Wolf

4

Beurkundungen gem. § 59 KJHG, insbesondere

Vaterschaftsanerkenntnis, Unterhaltsverpflichtung,

Sorgeerklärung

K

Frau Mies

Frau Brose

Frau Hartenfels

Herr Wolf

5

Sorgeregister, Negativbescheinigungen als Nachweis für das

alleinige Sorgerecht

K

Frau Mies

Frau Brose

Frau Hartenfels

Herr Wolf

6

Unterhaltsvorschussgesetz

S

Frau Forst

Herr Hohl

Herr Kloock

Frau Heidrich

7

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

S

Herr Kloock

Allgemeiner Sozialer Dienst, 52

Referent:

Herr B. Fuchs

A

A

1

Vormundschaftsgerichtshilfe

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

2

Familiengerichtshilfe

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

3

Jugendgerichtshilfe

K

Herr Saenn

Frau Bestmann

Herr Dommershausen

4

Trennungs- und Scheidungsberatung

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

5

Unterstützung, Hilfe, Beratung von Eltern, Kindern und

Jugendlichen in Fragen der Erziehung

K

Frau Fatehpour

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

6

Unterstützung und Beratung von Alleinstehenden bei der

Ausübung der Personensorge

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

7

Inobhutnahme

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

8

Einleitung von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung,

Hilfeplanverfahren

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

9

Hilfen für junge Volljährige

K

Frau Fatehpour

Frau Thielen

Frau Zehfuß

Frau Craß

Frau Klaß

Herr Tullius

Frau Schäfer

Herr Gudowski

Frau Lillmanstöns

Herr Pröhl

Frau Bräutigam

Frau Gauer

10

Adoptionswesen

K

Frau Sänger

11

Pflegekinderwesen

K

Frau van Baajen

Frau Martin-Kremer

Frau Milles-Ostermann

Herr Maxeiner

12

Kinderschutzstelle

K

Herr Dietrich

Frau Carl

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn

Stand: 02.01.2012

Herr Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Thomas Alzen Schuy, Anja

Herr Andreas Barth Geisig Hoch, Xenia

Frau Alice Berweiler-Kaufmann im Hause ohne

Frau Dipl. Soz.-päd. Ulrike Bittner-Pommerenke Buchmann, Iris

Herr Polizeihauptkommissar Axel Braun Montabaur Willinski, Dieter

Herr Bernd Dietrich im Hause Müller, Frank

Herr Bürgermeister Harald Gemmer Katzenelnbogen Goerke, Karl Heinz

Herr Friedhelm Hahn Altendiez Müller, Rolf

Herr Werner Hölzer Altendiez Peetz, Birgit

Herr Thomas Jeschke Montabaur Westermayer, Dorothea

Frau Roswitha Kästner im Hause Hoppe, Petra

Frau Ingrid Krayer Koblenz n. n.

Frau Ortsbürgermeisterin Anita Krebs Geisig Henschel, Lutz

Frau Alona Kurant Bad Ems n. n.

Frau Sylvia Lindner Dachsenhausen I.B.L. Achhammer, Filiz

Herr Dipl.-Ing. (FH) Rolf Müller Himmighofen Best, Sandra

Herr n. n. n. n.

Herr Jürgen Otto Montabaur Schneider, Alois

Herr Jürgen Reuter Lahnstein Schusterbauer, Dagmar

Frau Richterin am Amtsgericht Elfi Schneider Tahmiscija, Alma

Elfriede Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Lahnstein (ab 30.12.1986, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.12.1986 als Richterin am Amtsgericht Lahnstein aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn.

Alma Tahmiscija (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Alma Tahmiscija nicht aufgeführt. 2011 bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz. Ab Mitte Juli 2011 am Amtsgericht Diez. 21.10.2011: "Staatsanwältin wechselt hinter den Richtertisch. ... Das Amtsgericht in Diez hat ein neues Gesicht und Verstärkung bekommen. Nach dem Ausscheiden des ins Justizministerium gewechselten Richters Martin Schlepphorst hat bereits Mitte Juli Alma Tahmiscija ihren Dienst in der Diezer Justizbehörde aufgenommen. Die erst 30 Jahre alte Juristin kommt von der Staatsanwaltschaft in Koblenz. ..." - http://www.rhein-zeitung.de/region/diez_artikel,-Staatsanwaeltin-wechselt-hinter-den-Richtertisch-_arid,324419.html. 19.01.2012: "Waffengeschäft nur die Spitze des Eisbergs?" - http://www.rhein-zeitung.de/region/diez_artikel,-Waffengeschaeft-nur-die-Spitze-des-Eisbergs-_arid,368018.html. 01.12.2012: Versetzung als Richterin auf Probe nach Köln - http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/archiv_2012/20121201.pdf. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm

Herr Sebastian Seifert Lahnstein Cremers, Daniel

Herr Pfarrer Adolf Tremper Altendiez Haxel-Schamuhn, Christof

Herr Uwe Zissener im Hause ohne

Herr Jürgen Gemmer Gutenacker SPD Winkler, Guido

Herr Landrat Günter Kern Bad Ems SPD

Herr Wolfgang Riehl Hömberg SPD Ullrich, Heike

Herr Mike Weiland Kamp-Bornhofen SPD Soyudogan, Nurije

Frau Regine Canz Bad Ems CDU Lichius, Tanja

Herr Christoph Ferdinand Lahnstein CDU Groß, Günter

Herr Lars Gemmer Kördorf CDU Rosenthal, Jürgen

Frau Ilse Stauch Braubach FWG Dorweiler, Berthold

Herr Kai Wernecke Braubach FWG Vedder, Nicole

Frau Monika Becker Winden FDP Dr. Paffrath, Bernd

Frau Filiz Achhammer Lahnstein I.B.L. stv. Mitglied

Frau Iris Buchmann Koblenz stv. Mitglied

Herr Daniel Cremers Altendiez stv. Mitglied

Herr Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke Reichenberg stv. Mitglied

Herr Christof Haxel-Schamuhn Siershahn stv. Mitglied

Frau Xenia Hoch stv. Mitglied

Frau Dipl. Med. Petra Hoppe im Hause stv. Mitglied

Frau Tanja Lichius Dausenau stv. Mitglied

Herr Dipl.-Ing. (FH) Rolf Müller Himmighofen stv. Mitglied

Herr Frank Müller im Hause stv. Mitglied

Frau Birgit Peetz stv. Mitglied

Herr Dipl. Sozialarbeiter Alois Schneider Montabaur stv. Mitglied

Frau Dagmar Schusterbauer Lahnstein stv. Mitglied

Frau Anja Schuy Montabaur stv. Mitglied

Frau Richterin am Amtsgericht Alma Tahmiscija stv. Mitglied

Alma Tahmiscija (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2012) - Amtsgericht Montabaur GVP 02.04.2012: Richter auf Probe. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm

Frau Nicole Vedder stv. Mitglied

Frau Dipl. Soz.-päd. Dorothea Westermayer stv. Mitglied

Herr Polizeihauptkommissar Dieter Willinski stv. Mitglied

Frau Sandra Best Bad Ems SPD stv. Mitglied

Herr Ortsbürgermeister Lutz Henschel Altendiez SPD stv. Mitglied

Frau Nuriye Soyudogan Katzenelnbogen SPD stv. Mitglied

Frau Heike Ullrich Ruppertshofen SPD stv. Mitglied

Herr Guido Winkler Bad Ems SPD stv. Mitglied

Herr Günter Groß Lahnstein CDU stv. Mitglied

Herr Jürgen Rosenthal Lahnstein CDU stv. Mitglied

Herr Berthold Dorweiler Filsen FWG stv. Mitglied

Herr Dr. Bernd Paffrath Kemmenau Bündnis 90/Die Grünen stv. Mitglied

http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Ems

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-ems.de

 

 

Familienberatung Koblenz

überregionale Beratung

http://familienberatung-koblenz.de

 

 

Familienberatung Limburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-limburg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Familienberatungsstelle - Außenstelle von Lahnstein -

Römerstr. 84 

56130 Bad Ems

Telefon: über 02621 / 9208-60

E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

Familienberatungsstelle - Außenstelle von Lahnstein -

Louise-Seher-Str. 2

65582 Diez

Telefon: über 02621 / 9208-60

E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

Familienberatungsstelle Caritas-Zentrum

Gutenbergstr. 8 

56112 Lahnstein 

Telefon: 02621 / 9208-60

E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung

Mitarbeiter/innen: Tanja Eichhorn - Systemische Therapeutin/ Familientherapeutin (DGSF), Gymnasiallehrerin - http://www.tanja-eichhorn.de

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisverwaltung Rhein-Lahn Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst

Insel Silberau 1 

56130 Bad Ems 

Telefon: 02603 / 972-0

E-Mail:

Internet: http://www.rhein-lahn-info.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Rhein-Lahn

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Rhein-Lahn

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Rhein-Lahn

 

 

Kinderschutzdienst Rhein-Lahn Caritas-Zentrum

Gutenbergstr. 8 

56112 Lahnstein

Telefon: 02621 / 9208-67,-68

Internet: http://www.cv-ww-rl.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

 


 

 

Kindesmisshandung mit tödlichen Folgen am 07.04.2009 in Lahnstein - Anklage erhoben

1. Folgemitteilung (nach Erstmitteilung am 15.04.2009)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus Gering zum Landgericht Koblenz erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige, leibliche Tochter getötet und die weitere, dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ die Kindsmutter am Nachmittag des 07.04.2009 die beiden Kinder mit dem Angeschuldigten allein in ihrer Wohnung zurück und ging einkaufen, obwohl der Angeschuldigte bereits im Herbst 2008 seine leibliche Tochter schwer misshandelt hatte. Wegen dieser Tat, die er bislang bestritten hat, aber nunmehr einräumt, wurde bereits im Februar 2009 Anklage erhoben. Der Angeschuldigte war mit der Betreuung der Kinder überfordert und ihm gelang es nicht, die schreienden Kinder zu beruhigen. Er begab sich zunächst in das Kinderzimmer der Dreieinhalbjährigen und presste seine Hand auf Mund und Nase des Kindes, um dieses zum Schweigen zu bringen. Erst nach einer halben Minute löste er seinen Griff. Aufgrund der vollständigen Abdeckung der Atemwege bestand für das Kind Lebensgefahr. Als die Kindsmutter in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter erblickte, brachte sie das Kind sofort zum Arzt.

Der Angeschuldigte war nun allein mit seiner Tochter in der Wohnung und geriet durch das schreiende Kind erneut in Rage. Er packte das Kind mit den Händen und schüttelte es mehrere Sekunden hin und her, um endlich seine Ruhe zu haben. Anschließend ließ er das Kind zu Boden fallen. Das Kleinkind erlitt hierbei u.a. schwere Hirnverletzungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Am 11.04.2009 erlag es im Krankenhaus den Verletzungen.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten zu haben, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Angeschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung, widerlegt.

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird und ob der Angeschuldigte nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Kindes ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht (§ 171 des Strafgesetzbuches). Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang mit dem angeklagten Verfahren soll die Hauptverhandlung abgewartet werden, um bei der abschließenden Verfügung auch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme berücksichtigen zu können.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 25.06.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,bf02939b-4e11-2218-070c-a32077fe9e30,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Kindesmisshandlung am 07.04.2009 in Lahnstein – Baby verstorben

Erstmitteilung

2060 Js 21288/09

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus 56751 Gering.

Dem deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige leibliche Tochter u.a. massiv geschüttelt und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Das Kind erlitt hierbei u.a. Hirnkontusionsblutungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Es wurde noch am Abend in das Krankenhaus Kemperhof in Koblenz verbracht und dort intensivmedizinisch behandelt. Infolge der schweren Verletzungen verstarb das Kind jedoch am 11.04.2009.

Zudem soll er der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin seine Hand mindestens 30 Sekunden auf Mund und Nase gepresst haben, so dass für dieses Kind ebenfalls Lebensgefahr bestand.

Der Beschuldigte hatte bereits im Oktober 2008 seine Tochter misshandelt, indem er sie geschlagen und ihr eine Oberschenkelschaftfraktur beigebracht hatte. Wegen dieser Tat, die er nunmehr einräumt, wurde bereits am 04.02.2009 Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mayen erhoben.

Der Beschuldigte hat angegeben, er habe der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Anschließend habe er sie zu Bett gebracht. Am Abend habe er sie dann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, da sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Beschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz widerlegt, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der Obduktion.

Gegen die Lebensgefährtin des Beschuldigten wird ebenfalls ermittelt. Gegen diese besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ob Anlass besteht, gegen Bedienstete des Jugendamtes des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems zu ermitteln, wird noch geprüft.

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz bereits seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Er ist Soldat der Bundeswehr im Rang eines Hauptgefreiten.

Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Falls bei dem heranwachsenden Beshuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 15.04.2009

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8375-d698-11d4-a73d-0050045687ab,774701a6-7e45-a021-44b9-46177fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


 

 

 

Notfall „Kindeswohl“ - Ein Jugendamt gewährt Einblick

 

http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/programmhinweise/fernsehen/2008/08/20080820_menschen_hautnah.phtml

 

WDR Fernsehen, 20.08.2008, 22.30 - 23.15 Uhr

Wiederholung: 22.08.2008, 14.15 Uhr, im WDR Fernsehen

"Menschen hautnah": Notfall „Kindeswohl“ - Ein Jugendamt gewährt Einblick

Ein Film von Peter Schran

 

Jahrzehntelang haben sich die Jugendämter in Deutschland gegenüber den Medien abgeschottet und sich der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen. Das Kreisjugendamt des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems hat jetzt mit dieser unseligen Tradition gebrochen. Ein Filmteam des SWR konnte drei Monate lang die aufreibende Arbeit der Mitarbeiter begleiten. Das ist ein mutiges Signal in einer Zeit, in der immer neue Todesfälle als Folge von Kindesmisshandlung die Öffentlichkeit erschüttern und Berichte über Kinderelend an der Tagesordnung sind.

Experten schätzen, dass jährlich mehr als 100.000 Kinder unter zehn Jahren von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden. Und sie gehen davon aus, dass die Straftaten an Kindern in den letzten Jahren um 50 Prozent gestiegen sind. Deutschland befindet sich offenbar im Erziehungsnotstand. "Wenn ich von neuen Todesfällen lese", sagt eine Jugendamtmitarbeiterin in Bad Ems, "denke ich immer: Gott sei Dank - das war nicht mein Bezirk!" Und ein Kollege ergänzt resigniert: "Todesfälle können auch hier passieren - jederzeit! Wir sind leider nicht allmächtig!" Immer wieder stehen die Spezialisten des Jugendamts vor einem Dilemma: Entscheidungen für das Kindeswohl sind oft Entscheidungen gegen das Elternrecht. Jede Fehleinschätzung gefährdet ein Kinderleben.

Viele Familien kennen die Sozialpädagogen seit Jahren - "Stammgäste, bei denen es ab und zu hochkocht". Doch heikel wird es, wenn ständig neue Notfälle den Arbeitsplan durcheinander werfen, wie im Fall der Familie G.: Die alleinerziehende Mutter muss ins Gefängnis. Aus Angst vor den Behörden sind sieben von elf Kindern in der Gegend von Koblenz untergetaucht. Jetzt müssen die Mitarbeiter schnell reagieren. Aber wie? Parallel zu den wachsenden Belastungen hat die Politik seit Jahren die finanziellen Mittel gekürzt.

Redaktion: Wiel Verlinden / WDR

Eva Witte / SWR

 

(Erstsendung: 12.03.2008 - 23.30 Uhr - ARD/SWR)

 

 


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