Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Lüneburg


 

 

Landgericht Lüneburg

Am Markt 7

21335 Lüneburg

 

 

Telefon: 04131 / 202-1

Fax: 04131 / 202-455

 

E-Mail: Poststelle@lg-lg.niedersachsen.de

Internet: www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Lüneburg (12/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Niedersachsen

Oberlandesgericht Celle

 

 

Präsidentin am Landgericht Lüneburg: Dr. Renate Menk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg / Präsidentin am Landgericht Lüneburg (ab 17.08.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Direktorin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt.

Vizepräsident am Landgericht Lüneburg: Burghard Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / 1. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Landgericht Lüneburg 148 Mitarbeiter/innen, davon 41 Richterinnen und Richter und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Celle

Amtsgericht Dannenberg

Amtsgericht Lüneburg

Amtsgericht Soltau

Amtsgericht Uelzen

Amtsgericht Winsen (Luhe)

 

 

Staatsanwaltschaft: 

Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

 

Väternotruf Lüneburg

August Mustermann

Musterstraße 1

21335 Lüneburg

Telefon: 04131 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Bahlmann (geb. ....) - Beisitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Landgericht Lüneburg nicht aufgeführt - aber auch nicht alle Namen von Richtern übermittelt worden.

Ralf Bendtsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 21.07.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.06.2006 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.

Verena Böbs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 23.08.2006, .., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.08.2006 als Richterin am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt.

Dr. Rüdiger Brodhun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 27.11.2001, ..., 2008)

Mirijam Büschking (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 30.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.

Christa Dopatka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 15.03.2002, ..., 2008)

Dr. Bernd Gütschow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 02.10.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Ab 02.10.2003 Richter am Landgericht Lüneburg. 2009, ..., 2011: Pressesprecher am Landgericht Lüneburg. 02.12.2011: "Für viele von uns gibt es kein Weihnachten" - http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/weihnachtsmann213.html

Frauke Habermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 05.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.02.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.

Volker Heintzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.2005 als Richter am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt.

Gerhard von Hugo (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 21.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Jan Kaiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Jan Kaiser nicht aufgeführt.

Axel Knaack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 22.06.2000, ..., 2008)

Ulrich Klüver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Landgericht Lüneburg / 1. Zivilkammer (ab 21.04.1981, ..., 2010)

König - Richter am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2011) - 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Lüneburg. ??? Dr. Andreas König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Nordhorn (ab 15.05.1998, ..., 2008)

Silke Kreter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 21.09.1995, ..., 2009)

Günter Kruse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.08.1997, ..., 2008)

Katharina Kubis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 03.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 unter dem Namen Katharina Schmidt als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2004 als Richterin am Landgericht Lüneburg - beurlaubt - aufgeführt.

Kay Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 18.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.

Karin Mack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.2001, ..., 2011) - bis 20.7.2011: stellvertretende Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg.

Angelika Maiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 11.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1987 Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Christian Menge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 05.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Richter auf Probe im Oberverwaltungsgerichtsbezirk Brandenburg aufgeführt.

Dr. Renate Menk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg / Präsidentin am Landgericht Lüneburg (ab 17.08.2004 , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Direktorin am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt.

Burghard Mumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg / 1. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1993 als Richter am Oberlandesgericht Celle aufgeführt.

Nagel (geb. ...) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Landgericht Lüneburg nicht aufgeführt - aber auch nicht alle Namen von Richtern übermittelt worden.

No Name - Richterin am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Fatima Natho (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 02.10.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2011: Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg.

Nicola Nissen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 26.06.1997, ..., 2008)

Anja Oelkers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 29.07.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.11.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.07.2005 als Richterin am Landgericht Lüneburg - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Jörg Petershagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 23.08.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Jörg Petershagen nicht aufgeführt.

Sabine Philipp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 02.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.11.1996 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Dr. Sebastian Puth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Celle aufgeführt. 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Lüneburg.

Nanett Rickert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 23.08.2006 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.10.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.

Ulrike Schunder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 15.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. 2009: stellvertretende Pressesprecherin am Landgericht Lüneburg.

M. Sonnabend (geb. ....) - Richterin am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Landgericht Lüneburg nicht aufgeführt - aber auch nicht alle Namen von Richtern übermittelt worden.

Matthias Steuernagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 11.10.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.05.1994 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 2009, ..., 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Lüneburg.

Rüdiger Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 03.12.1996, ..., 2008)

Klaus-Rainer Strunk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 27.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1996 als Richter am Amtsgericht Lüneburg aufgeführt.

Katharina Thaysen-Bender (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.03.2002 als Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.03.2002 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Hendrik Vester (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.2001, ..., 2008)

Andreas Volkmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 22.10.2001, ..., 2008)

Elisabeth Warnecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 16.10.1998, ..., 2009)

Tobias Wolfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Landgericht Lüneburg / 1. Zivilkammer (ab 03.04.1996, ..., 2010)

Thomas Wolter  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 26.02.1998, ..., 2008)

 

Weitere Stellen am Landgericht Lüneburg sind besetzt aber im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Lüneburg tätig:

Ralf Bendtsen (Jg. 1965) - Richter am Oberlandesgericht Celle (ab 12.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Prof. Dr. Peter Bringewat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 04.02.1993, ..., 2008) - 2008: Universitätsprofessor. FPR 1-2/2007. Stern Artikel vom 11.05.2008: Jugendämter. Alle murksen vor sich hin - www.stern.de/politik/panorama/:Jugend%E4mter-Alle/619924.html?vs=1

Werner Buchhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 16.01.1991, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Landgericht Lüneburg in Altersteilzeit aufgeführt.

Hans-Jürgen Diederichs (geb. 25.08.1935) - Richter am Landgericht Dessau / Präsident am Landgericht Dessau (ab 01.09.1992, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz ab 28.07.1986 als Vizepräsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt

Michael Dölp (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.10.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Eckart Dumke (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 16.07.1987, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1987 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Karin Faulhaber (Jg. 1942) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg (ab 11.10.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.10.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Dr. Andreas Göken (Jg. 1967) - Richter am Oberlandesgericht Celle / 1. und 8. Zivilsenat, 3. Strafsenat und Notarsenat (ab 02.05.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.06.2000 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Dr. Walther Heintzmann (Jg. 1939) - Präsident am Landgericht Lüneburg (ab 05.03.1986, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.03.1986 als Präsident am Landgericht Lüneburg aufgeführt. - http://www.amtsgericht-soltau.niedersachsen.de/master/C10701236_N9325400_L20_D0_I6428394.html

Dietmar Hogrefe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Lüneburg / Direktor am Amtsgericht Lüneburg (ab 27.09.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1995 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Delf Jürgen Keßler (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 14.02.1990, ..., 2002) 

Dr. Peter Kroß (geb. am 19.06.1940) - Präsident am Landgericht Bückeburg (ab , ..., 1991, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 als Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt -   http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv//drucksachen/1_Wahlperiode/D01-0000/D01-0641.pdf?PHPSESSID=aa795af7fac9502c6f8a27c7698f9553.

Dr. Gotthard Lamche (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 25.10.1978, ..., 2002) 

Albert G. Paulisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Winsen / Direktor am Amtsgericht Winsen (ab 04.05.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1983 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Joachim Pflücker (Jg. 1938) - Richter am Landgericht Lüneburg (ab 01.02.1973, ..., 2002) 

Dr. Gerd Rüppel (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 15.04.1980, ..., 2002) 

Detlev Saffran (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Dannenberg / Direktor am Amtsgericht Dannenberg (ab 02.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1999 als Richter am Landgericht Lüneburg aufgeführt. 

Angela Skwirblies (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Verden (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Richterin am Landgericht Lüneburg aufgeführt.

Heyo Wisler (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lüneburg (ab 12.05.1993, ..., 2002) 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

Mechthild Buff 

Schießgrabenstraße 13 

21335 Lüneburg

Telefon: 04131 / 799567

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

http://www.dgsf.org/Members/DGSF--03216

 

 

Claudia Scharf

Rabensteinstraße 38a

21337 Lüneburg

Telefon: 04131 / 697898

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Medi-Carola Kroll

Auf dem Kirchstieg 41 

21339 Lüneburg

Telefon: 04131 / 54712

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Pressemitteilung

Dr. Sebastian Puth neuer stellvertretender Pressesprecher des Landgerichts Lüneburg

Nach einer weiteren Veränderung in der Pressestelle des Landgerichts ist nun der Generationswechsel abgeschlossen:

Karin Mack scheidet auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung als nebenamtliche Pressesprecherin aus. Mit ihr verlässt nach mehr als einem Jahrzehnt ein "Urgestein" die Pressestelle. Frau Mack möchte sich künftig ganz auf ihre Richtertätigkeit und vermehrte familiäre Herausforderungen konzentrieren. Ihr sei an dieser Stelle für die engagierte und kompetente Pressearbeit der letzten Jahre ganz herzlich gedankt. Dass nicht nur wir sie vermissen werden, versteht sich von selbst und bedarf keiner weiteren Vertiefung.

An ihre Stelle tritt Dr. Sebastian Puth. Dr. Puth wurde 1974 in Unna geboren. Nach dem Studium an den Universitäten Bielefeld und Wien, der Promotion an der Universität Hamburg, dem Rechtsreferendariat in Lüneburg und der Tätigkeit als Rechtsanwalt in Uelzen trat er im Juni 2005 als Richter auf Probe in den niedersächsischen Justizdienst ein. Er absolvierte zunächst Stationen bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg - Zweigstelle Celle -, dem Landgericht Lüneburg und dem Amtsgericht Uelzen, bevor er dann im Juni 2008 in Lüneburg zum Richter am Landgericht ernannt worden ist. Dr. Puth war zunächst mit zivilrichterlichen Aufgaben und Aufgaben der Justizverwaltung befasst. Nunmehr ist er Mitglied der 2. großen Strafkammer.

Die Pressestelle wird sich ab dem 20.7.2011 wie folgt zusammensetzen:

Pressedezernentin: Richterin am LG Natho, Tel. 202-394

Stv. Pressedezernent: Richter am LG Dr. Puth, Tel. 202-266

Stv. Pressedezernent: Richter am LG Dr. König, Tel. 202-263

Weiterhin ist die Verwaltung, Pressesachen, unter 202-208 zu erreichen

http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13828&article_id=97839&_psmand=56

 

 

 


 

LG Lüneburg: Anbringung eines GPS-Senders an Fremd-Kfz zur Erstellung eines Bewegungsprofils 

Anbringung eines GPS-Senders an Fremd-Kfz zur Erstellung eines Bewegungsprofils

StPO §§ 94, 98; BDSG §§ 3, 29, 32, 43, 44

Die verdeckte Anbringung eines GPS-Senders an einem fremden Kfz durch eine Detektei zur Erstellung eines Bewegungsprofils kann eine Straftat nach §§ 44 Absatz I, 43 Absatz II Nr. 1 BDSG darstellen. Der GPS-Sender unterliegt daher der Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren.

LG Lüneburg, Beschl. v. 28. 3. 2011 - 26 Qs 45/11

Zum Sachverhalt:

Der Besch. betreibt eine Detektei und brachte im Auftrag eines Kunden eine versteckte GPS-Sende- und Empfangseinrichtung am Kfz der Zielperson an, die hiervon nichts wusste. Zweck war die Erstellung eines Bewegungsprofils der Zielperson, der damit zivilrechtliche Vertragsverstöße nachgewiesen werden sollten. Anlässlich eines Werkstatttermins für das Kfz der Zielperson wurde der GPS-Sender zufällig entdeckt.

Gegen die daraufhin im polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das BDSG erfolgte Beschlagnahme des GPS-Senders wehrte sich der Besch. mit seiner Beschwerde, die keinen Erfolg hatte.

Aus den Gründen:

1. Die Anordnung der Beschlagnahme durch das AG Lüneburg erfolgte zu Recht.

Die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme richtet sich nach § 94 StPO.

Voraussetzung dieser Vorschrift ist, dass der beschlagnahmte Gegenstand als Beweismittel für die Untersuchung in Betracht kommt. Hierfür ist es ausreichend, dass dem Gegenstand potenzielle Beweisbedeutung zukommt (vgl. BGH bei Pfeiffer, NStZ 1981, 93 [94]).

Es muss daher lediglich die Möglichkeit bestehen, dass der Gegenstand zu Untersuchungszwecken verwendet werden kann (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 94 Rdnr. 6 m.w. Nachw.). Bei Vorliegen der potenziellen Beweisbedeutung ist der Gegenstand mit Blick auf das Legalitätsprinzip sicherzustellen (Meyer-Goßner, § 94 Rdnr. 6; Achenbach, NJW 1976, 1068). An der Beweisbedeutung fehlt es nur dann, wenn vorauszusehen ist, dass es zu keinem Verfahren kommen wird (BGHSt 9, 351 [355] = NJW 1956, 1805), insbesondere im Fall des Vorliegens nicht behebbarer Verfahrenshindernisse.

Die Voraussetzungen des § 94 StPO sind vorliegend erfüllt. Der beschlagnahmte GPS-Sender nebst technischem Zubehör kommt als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen §§ 43, 44 BDSG gegen den Besch. in Betracht.

Soweit der Verteidiger des Besch. die Ansicht vertritt, das Anbringen von GPS-Sendern an fremden Kraftfahrzeugen zum Zwecke der Erstellung eines Bewegungsprofils sei keine strafbare Handlung, die Beschlagnahme sei bereits deswegen rechtswidrig gewesen, tritt dem die Kammer in dieser Pauschalität nicht bei.

2. Das Anbringen eines GPS-Senders an einem fremden Kraftfahrzeug ohne Einwilligung des Betroffenen mit der Zielrichtung der Überwachung dieses Fahrzeugs durch Erstellen eines Bewegungsprofils begründet nach Auffassung der Kammer den Anfangsverdacht einer Straftat gem. § 44 Absatz I i.V. mit § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG.

a) So genannte GPS-Daten sind personenbezogene Daten i.S. des § 3 Absatz I BDSG: Durch Auswertung der von GPS-Satelliten abgestrahlten und von entsprechenden Empfangsgeräten aufgezeichnete Daten ist jederzeit feststellbar, zu welchem Zeitpunkt sich das Empfangsgerät an welchem Ort befunden hat. So ist es möglich, ein vollständiges Bewegungsprofil des Empfangsgeräts zu erstellen. Zwar hat dieses zunächst einen nur mittelbaren Personenbezug. Dieser wird jedoch vollständig dadurch hergestellt, dass das Empfangsgerät an das Fahrzeug einer konkreten „Zielperson“ angebracht wird, dieser Person somit zumindest zugeordnet werden kann. Die vollständige Überwachung der Fahrzeugbewegungen und somit auch des Fahrzeugführers sind auch das erklärte Ziel des Besch. Dieser wirbt in seinem Flyer mit folgenden Angaben:

„Das System ermöglicht eine diskrete Beobachtung/Observierung von Fahrzeugen (...). Ein Fahrzeug kann auch bei dichtem Straßenverkehr und vor allem in der Nacht unbemerkt verfolgt werden (...). Am Ende steht eine lückenlose Dokumentation mit Ausdruck der Fahrtroute (…).“

Auch am Personenbezug lässt der Besch. mit seinen Angaben keinen Zweifel aufkommen. So soll das Verfahren unter anderem der Feststellung von Arbeitgebern in Unterhaltssachen sowie beim Verdacht auf Missbrauch einer Krankschreibung zum Einsatz kommen. Die Ermittlung der Aufenthaltsorte des Fahrzeugs dient somit zweifelsfrei der Überwachung konkreter, einzelner Personen. Auch vorliegend ergibt sich aus dem bisherigen Ermittlungsstand, dass die Überwachung mit dem Ziel einer nachvollziehbaren Aufenthaltsbestimmung des Betroffenen geführt wurde.

b) Es erfolgt auch eine Verarbeitung der Daten i.S. des § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG. Gemäß § 3 Absatz IV BDSG fällt unter den Begriff des „Verarbeitens“ insbesondere das Speichern personenbezogener Daten. Der Besch. wirbt in seinem Flyer insbesondere damit, dass das System über eine so genannte Blackbox verfüge, mit deren Hilfe die Daten gespeichert, ausgewertet und abgerufen werden können. Dass dies auch im konkreten Fall so gehandhabt wurde, folgt aus den sichergestellten Daten im Beweismittelordner, die mehrere so genannte Bewegungsprofile des Betroffenen enthalten.

c) Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass die Daten „unbefugt“ i.S. des § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG verarbeitet wurden.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat, § 4 Absatz I BDSG.

Dass bei dieser Fallkonstellation eine Einwilligung des Betroffenen als Rechtfertigungsgrundlage fernliegend ist, bedarf keiner weiteren Erörterung.

Eine mögliche Zulässigkeit der Datenspeicherung gem. § 32 Absatz I 2 BDSG kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil weder zwischen Besch. und Betroffenem noch zwischen dem Auftraggeber des Besch. und dem Betroffenen nach dem derzeitigen Ermittlungsstand aktuell ein Arbeitsverhältnis besteht.

Eine weitere mögliche gesetzliche Rechtfertigung könnte sich zwar aus § 29 Absatz I BDSG ergeben, der die geschäftsmäßige Datenspeicherung zum Zwecke der Übermittlung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung aus dieser Vorschrift heraus scheitert nach Auffassung der Kammer jedoch bereits daran, dass Grund zur Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung hat. Das schutzwürdige Interesse ergibt sich vorliegend bereits aus dem verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 = NJW 1984, 419). Es gewährt dem Betroffenen weitgehende Rechte über die Verwendung seiner persönlichen Daten, insbesondere im so genannten Kernbereich privater Lebensführung selbst über das Schicksal personenbezogener Daten zu entscheiden und so „Herr“ dieser Daten zu bleiben. Hierzu gehört auch die Frage, ob und mit welchem Ziel ein Fahrzeugführer sein Kraftfahrzeug bewegt. Zu dieser Frage hat das BVerfG zuletzt in seiner Entscheidung zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen eindeutig Stellung dahingehend bezogen, dass auch staatlichen Stellen ein (verdachtsunabhängiger) Eingriff in diesen Kernbereich privater Lebensführung untersagt ist (vgl. BVerfGE 120, 378 = NJW 2008, 1505). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch nicht nur als klassisches Abwehrrecht des Bürgers gegenüber staatlichen Stellen zu verstehen, sondern entfaltet auch Wirkung zwischen Privaten, soweit in wesentliche Teile der Lebensgestaltung eines Betroffenen oder seine Persönlichkeit – so wie vorliegend – eingegriffen wird (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 13 m.w. Nachw.).

Zwar ist auch das berechtigte Interesse der verantwortlichen Stelle in die Abwägung einzubeziehen (vgl. Gola/Schomerus, § 29 Rdnr. 10). Dieses Interesse in Gestalt der Gewinnerzielungsabsicht des Besch. durch das geschäftsmäßige Speichern und Auswerten persönlicher Daten Dritter zum Zwecke der Übermittlung an den jeweiligen Auftraggeber muss nach Auffassung der Kammer jedoch gegenüber dem Recht des Betroffen auf informationelle Selbstbestimmung im Kernbereich privater Lebensführung zurückstehen.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand erfolgte die Datenspeicherung daher mangels Rechtfertigung „unbefugt“ i.S. des § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG.

d) Das AG hat daher im Ergebnis zu Recht den Anfangsverdacht einer Straftat angenommen, der für die Begründung einer Beschlagnahme ausreichend ist (vgl. hierzu Meyer-Goßner, § 94 Rdnr. 8).

e) Auch besteht kein Verfahrenshindernis. Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat am 22.11.2010 rechtzeitig Strafantrag gestellt. Weitere Verfahrenshindernisse sind nicht ersichtlich.

f) Rein vorsorglich weist die Kammer darauf hin, dass selbst im Falle des Nichtvorliegens eines Straftatbestands aus den oben genannten Gründen der Anfangsverdacht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 43 Absatz II Nr. 1 BDSG bestünde. Nach § 46 Absatz I OWiG finden die Vorschriften über die Beschlagnahme auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung.

Zwar unterliegt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Beschlagnahme im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens strengeren Maßstäben als im Strafverfahren. Die Anordnung der Beschlagnahme wäre jedoch auch in diesem Falle nicht unverhältnismäßig:

Vorliegend besteht der Verdacht eines so genannten materiellen Verstoßes gegen das BDSG, der einen Sanktionsrahmen von bis zu 300.000 Euro Bußgeld vorsieht.

Zudem ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit dem beschriebenen Vorgehen ein erheblicher, grundrechtsrelevanter Eingriff in das durch Art. 2 Absatz I i.V. mit Art. 1 Absatz I GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das darin enthaltene Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen verbunden ist. Dieser Eingriff ist von einer derartigen Intensität, dass an den Einsatz von GPS-Geräten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hohe Anforderungen an die Ermittlungsbehörden gestellt werden. Dies folgt unmittelbar aus § 100h StPO, der den Einsatz solcher Geräte an enge Voraussetzungen und eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung knüpft.

g) Soweit sich der Verteidiger darauf beruft, es seien bereits Ermittlungsverfahren wegen eines ähnlich gelagerten Vorwurfs eingestellt worden, entfaltet dies keine Bindungswirkung für die Beurteilung im vorliegenden Verfahren. Eine eventuelle weitergehende Würdigung dieses Einwands muss dem weiteren Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls der Hauptverhandlung vorbehalten werden.

(Mitgeteilt von der 6. Strafkammer des LG Lüneburg)

 

 

NJW 2011, 2225

 

 


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