Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Uelzen
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Uelzen
Fritz-Röver-Str. 5
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 885-10
Fax: 0581 / 885-1188
E-Mail: Poststelle@ag-ue.niedersachsen.de
Internet: www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de
Amtsgericht Uelzen, Zentrales Mahngericht
Hausanschrift: Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Amtsgericht Uelzen, Zentrales Mahngericht, Postanschrift: Postfach 1363, 29503 Uelzen
Telefon: (05 81) 8 85 11
Fax: (05 81) 88 51 25 32
Email: AGUE-PoststelleZema@justiz.niedersachsen.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Uelzen (07/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Niedersachsen eigentlich Steuern, wenn die Niedersächsische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Niedersachsen
Direktor am Amtsgericht Uelzen: Lutz Jordan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Uelzen / Direktor am Amtsgericht Uelzen (ab 01.12.2000, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.01.2980 als Richter am Amtsgericht Uelzen aufgeführt.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Uelzen: Eberhard Siemeke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Uelzen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Uelzen (ab 17.04.2001, ..., 2008)
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Uelzen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Uelzen
August Mustermann
Musterstraße 1
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Jürgen Hinrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Uelzen / Familiengericht - Abteilung 3a (ab 24.04.1980, ..., 2008)
Lutz Jordan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Uelzen / Direktor am Amtsgericht Uelzen (ab 01.12.2000, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 10.01.2980 als Richter am Amtsgericht Uelzen aufgeführt.
Hans-Werner Krumm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Uelzen (ab 28.04.1987, ..., 2008)
Harald Kötke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Uelzen (ab 19.02.1988, ..., 2008)
Angela Neßelhut (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Uelzen (ab 19.02.1996, ..., 2008)
Stefan Rothenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Uelzen (ab 04.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt.
Eberhard Siemeke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Uelzen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Uelzen (ab 17.04.2001, ..., 2008)
Rainer Thomsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Uelzen (ab 12.01.1998, ..., 2008)
Andrea Wenske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Uelzen (ab 29.11.1995, ..., 2008)
Abteilungen am Familiengericht Uelzen:
1 F -
3a F - Jürgen Hinrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Uelzen / Familiengericht - Abteilung 3a (ab 24.04.1980, ..., 2008)
3b F - Bundesgerichtshof Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06, AG Uelzen - 3b F 1022/05, OLG Celle - 15 UF 46/06 (abgedruckt in FuR 2006, 574 ff.) - siehe unten
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Uelzen tätig:
Peter Brandler (geb. 10.01.1936) - Richter am Amtsgericht Uelzen / Jugendrichter (ab 27.05.1970, ..., 1988) - siehe unten
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Uelzen (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Uelzen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Marco Ailjets
Sozialarbeiter
Betreuungsbüro Lindemann
Gudesstr. 22
29525 Uelzen
Sven Lindemann
Sozialpädagoge
Betreuungsbüro Lindemann
Gudesstr. 22
29525 Uelzen
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Uelzen (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Maria-Barbara Köster
Moorkamp 28
29223 Celle
Telefon: 0201 / 51 57 59
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Birgit Maschke
Tüschau 23
29482 Küsten
Tel: 0160-90 48 86 82
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Mechthild Buff
Schießgrabenstraße 13
21335 Lüneburg
Telefon: 04131 / 799567
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
http://www.dgsf.org/Members/DGSF--03216
Claudia Scharf
Rabensteinstraße 38a
21337 Lüneburg
Telefon: 04131 / 697898
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Medi-Carola Kroll
Auf dem Kirchstieg 41
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 / 54712
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Uelzen e.V.
Ripsdorfer Str. 35
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 18585
E-Mail: kischu-uelzen@t-online.de
Internet:
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Gruppenarbeit, Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Tivolistr. 9
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 74-084
E-Mail:
Internet: http://www.landkreis-uelzen.de
Träger: Landkreis
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Ev. Ehe-, Lebens- und Familienberatung
Hasenberg 2
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 971 895-11
E-Mail: lebensberatung.uelzen@evlka.de
Internet: http://www.kirche-uelzen.de
Träger: Ev. Kirchenkreis
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen, Sexualberatung, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Mediation
pro familia
Gudesstr. 33a
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 3891173
E-Mail: uelzen@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Träger:
Angebote: Partnerberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Gruppenarbeit
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes
Veerßer Str. 53
29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 82-227, -232
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Internet: http://www.landkreis-uelzen.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Verfahrensbeistände:
Tanja Neff
c/o Verein Jugendhilfe e.V.
Ripdorfer Str. 33
29525 Uelzen
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Jutta Studtmann-Wündsch
Diplom-Psychologin
21376 Salzhausen
Beauftragung am Amtsgericht Lüneburg, Amtsgericht Uelzen, Amtsgericht Winsen
Die Diplom-Psychologin Jutta Studtmann-Wündsch wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Uelzen
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Uelzen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Uelzen
Jugendhilfe e.V.
Arbeitskreis zur sozialpädagogischen Förderung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen in Uelzen
Ripdorfer Str. 33
29525 Uelzen
Tel.: 0581-70494
Der Verein Jugendhilfe e.V. wurde am 02.09.1970 gegründet.
Im Jahr 1980 wurde auf Initiative des Uelzener Jugendrichters Peter Brandler und Cornelius Graf von Bernstorff der Modellversuch
„Ambulante sozialpädagogische Betreuung junger Straffälliger“ eingerichtet.
Ziel dieses Modellversuchs war und ist es, jugendliche und heranwachsende Straftäter nicht zu Arrest oder Jugendstrafen zu verurteilen, sondern an Gruppenarbeit und Einzelbetreuung teilnehmen und gemeinnützige Arbeitsauflagen erfüllen zu lassen.
Nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung hat sich das Projekt bewährt, und der Niedersächsische Justizminister hat empfohlen, den Modellversuch als Dauereinrichtung weiterzuführen.
Der Jugendhilfe e.V. führt dieses Projekt in der Stadt und im Landkreis Uelzen durch.
Weiterhin bietet der Jugendhilfe e.V. seit dem Jahr 1989 Erzieherische Hilfen für Jugendliche, junge Heranwachsende und für Erziehungsberechtigte an. Im Einzelnen wird die Übernahme von Erziehungsbeistandschaften und intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung angeboten.
http://www.jugendhilfe-uelzen.de
Amtsgericht Uelzen: Fahrverbot für Magath
27. Oktober 2009
Wegen zu schnellen Fahrens auf einer Bundesstraße in der Lüneburger Heide muss der Trainer des Fußball-Bundesligaklubs Schalke 04, Felix Magath, seinen Führerschein abgeben und 320 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Uelzen verwarf am Montag den Einspruch Magaths gegen einen Bußgeldbescheid, weil der Fußballtrainer unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung erschienen war.
Magath soll am 30. März auf der B 4 nahe Barum mit seinem Auto 143 statt der erlaubten 100 Kilometer pro Stunde gefahren sein. Der Landkreis Uelzen hatte gegen Magath wegen zu schnellen Fahrens einen Bußbescheid mit einer Geldstrafe von 320 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und drei Punkten in Flensburg erlassen. Magath hatte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, weswegen am Montag die Hauptverhandlung stattfinden sollte. Magath, der am Vorabend mit Schalke gegen Hamburger SV nur einen Punkt geholt hatte, hätte dafür persönlich erscheinen müssen. Ddp
http://www.welt.de/die-welt/sport/article4988900/Amtsgericht-Uelzen-Fahrverbot-fuer-Magath.html
17. April 2008, 14:59 Uhr
Bundesgerichtshof: Väter bekommen Geld für "Kuckuckskinder"
Seine Frau schob ihm drei "Kuckuckskinder" unter, jahrelang merkte der Mann aus Niedersachsen nichts. Doch nun fordert er Geld vom biologischen Vater und hat den Bundesgerichtshof auf seiner Seite.
Der Bundesgerichtshof stärkte die Rechte von vermeintlichen Vätern
© AP
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei "Kuckuckskinder" gezahlt hat. In einem Urteil gab das Karlsruher Gericht einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom vermutlichen Kindsvater - dem jetzigen Lebensgefährten seiner Ex-Frau - seine Unterhaltsleistungen für die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder zurückfordert. Der Kläger hatte die spätere Mutter der Kinder 1989 geheiratet und wähnte sich als Vater - bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde.
Lücke im Gesetz
Damit kann er zwar theoretisch die Zahlungen vom biologischen Vater zurückverlangen. Nach der bisherigen Rechtslage scheiterte die Durchsetzung des Anspruchs aber an einer Lücke im Gesetz. Denn nur die Mutter, die Kinder oder der wahre Erzeuger können ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft in Gang bringen; dem Jugendamt, das sich früher in solchen Fällen einschalten konnte, sind seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 die Hände gebunden. "Dies würde den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtlos stellen", befand der BGH. (Az: XII ZR 144/06 vom 16. April 2008)
Mit seinem Urteil hat das Karlsruher Gericht nun Abhilfe geschaffen. In Ausnahmefällen wie diesem darf die Vaterschaft fortan auch im Prozess über den Unterhaltsregress festgestellt werden. Das war den Beteiligten bisher wegen eines BGH-Urteils von 1993 verwehrt - die Vaterschaft durfte nur in einem eigens dafür vorgesehenen Verfahren ermittelt werden. Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht Celle zurück.
In welcher Höhe der Kläger vom biologischen Vater einen Ausgleich für seine seit 15 Jahren laufenden Unterhaltszahlungen zurückverlangen kann, ist nach Angaben seines Anwalts noch offen. Dies hänge auch von der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ab. DPA/AP
http://www.stern.de/panorama/bundesgerichtshof-vaeter-bekommen-geld-fuer-kuckuckskinder-617595.html
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 76/2008
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne vorausgegangenes Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage eines Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger, dessen Vaterschaft bisher nicht festgestellt worden ist, zu entscheiden.
In einem vorausgegangenen Vaterschaftsanfechtungsverfahren hatte das Familiengericht 2003 rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater der drei Kinder ist, die die Kindesmutter während der 1989 mit ihm geschlossenen Ehe 1992, 1994 und 1995 geboren hatte. Die Ehe wurde 2004 geschieden.
Der Kläger ist überzeugt, dass der Beklagte, der inzwischen mit der Mutter und den drei Kindern zusammenlebt, diese Kinder gezeugt hat. Wegen des den Kindern jahrelang (aufgrund der rückwirkenden Vaterschaftsanfechtung ohne Rechtsgrund) geleisteten Unterhalts macht er den gemäß § 1607 Abs. 3 BGB auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch der Kinder gegen deren biologischen Vater geltend (sog. Scheinvaterregress).
Der Beklagte hat die Vaterschaft nicht anerkannt und lehnt es ab, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einzuleiten; hierzu ist auch die allein sorgeberechtigte Mutter weder im eigenen Namen noch als gesetzliche Vertreterin der Kinder bereit. Der Kläger selbst kann eine solche Vaterschaftsfeststellungsklage nicht erheben, § 1600e Abs. 1 BGB.
Beide Vorinstanzen haben der Klage den Erfolg versagt, weil § 1600d Abs. 4 BGB bestimmt, dass die Rechtswirkungen der Vaterschaft erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden können, und haben sich insoweit auf ein Senatsurteil aus dem Jahre 1993 (BGHZ 121, 299) berufen, demzufolge eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Rahmen eines Prozesses über den Scheinvaterregress grundsätzlich unzulässig ist.
An dieser Entscheidung hält der Senat nicht mehr uneingeschränkt fest und lässt eine Inzidentfeststellung der Vaterschaft nunmehr in Ausnahmefällen wie dem vorliegenden zu, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen inzwischen in entscheidenden Punkten geändert haben und der Scheinvater andernfalls trotz bestehenden gesetzlichen Anspruchs rechtlos gestellt wäre:
Bis zum 30. Juni 1998 konnte die alleinsorgeberechtigte Mutter ihr nichteheliches Kind nicht vertreten, soweit es um die Feststellung der Vaterschaft ging; insoweit stand die gesetzliche Vertretung dem Jugendamt zu, das in aller Regel ein solches Verfahren im Interesse des Kindes einleitete.
Diese Amtspflegschaft ist durch das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Beistandschaftsgesetz in dem Bestreben abgeschafft worden, die Eigenverantwortung der nichtehelichen Mutter zu stärken. Nach der Neuregelung des § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB kann ihr die Vertretung des Kindes selbst dann nicht durch das Familiengericht entzogen werden, wenn die Nichterhebung der Vaterschaftsfeststellungsklage dem Interesse des Kindes zuwiderläuft.
Dies würde den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtos stellen, wenn die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB weiterhin uneingeschränkt zu beachten wäre.
Der Senat hat das Berufungsurteil deshalb auf die Revision des Klägers aufgehoben und die Sache zur Klärung der Vaterschaft des Beklagten an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Urteil vom 16. April 2008 - XII ZR 144/06
AG Uelzen - 3b F 1022/05
OLG Celle - 15 UF 46/06 (abgedruckt in FuR 2006, 574 ff.)
Karlsruhe, den 17. April 2008
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Das Urteil des Bundesgerichtshof können Sie hier aufrufen.