Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Berlin


 

 

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstraße 91

10559 Berlin

 

 

Telefon: 030 / 9014-0

Fax: 030 / 9014-3310

 

E-Mail: poststelle@sta.berlin.de

Internet: www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/sta/

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Berlin (02/2012)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Berlin eigentlich Steuern, wenn die Berliner Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Berlin

Landgericht Berlin

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin: Dr. Andreas Behm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 01.06.2006, ..., 2012) - vorher ab 07.03.2001 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin: Jörg Raupach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.12.1999 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.04.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Leiter der Hauptabteilung A. Zur Hauptabteilung A gehören neben drei Abteilungen für allgemeine Strafsachen Erwachsener auch die Spezialabteilungen für Brand- und Verkehrsdelikte - siehe Pressemeldung unten.

Senatsrätin Ingrid Jaeger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2010, 2011) - ab 06.03.1997 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.2006 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Abgeordnet möglicherweise zur Senatsverwaltung für Justiz. 2012: nicht mehr als Ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Berlin beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin fast 1.000 Mitarbeiter, darunter rund 300 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist im Kriminalgericht Moabit, Turmstraße 91, untergebracht und unterhält Außenstellen in den Gebäuden Alt-Moabit 5, Alt-Moabit 100, Kirchstraße 7 und im Westhafen (Archiv).

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist in acht Hauptabteilungen mit insgesamt 37 Abteilungen unterteilt. Darunter befinden sich zahlreiche Spezialabteilungen. So werden z.B. Kapitalverbrechen, Korruptionsdelikte, organisierte Kriminalität oder sexuelle Gewalt gegen Frauen in besonderen Abteilungen bearbeitet. Eine gesonderte Abteilung für sexuelle Gewalt gegen Männer gibt es nicht, warum wissen wir nicht. 

Neben der Ermittlungstätigkeit ist die Staatsanwaltschaft Berlin auch zuständig für die Strafvollstreckung. Diesen Bereich deckt die Hauptabteilung Vollstreckung ab. In ihr sind 15 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und etwa 100 Rechtspfleger tätig.

In Strafvollstreckungssachen ist die Servicegeschäftsstelle Vollstreckung in der Außenstelle Alt-Moabit 100 zentrale Anlaufstelle.

 

 

Amtsanwaltschaft:

Amtsanwaltschaft Berlin

 

 

Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Reinhard Albers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 15.11.1995, ..., 2012) - http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt95.htm / 24.01.2008: Alkohol-Prozess Staatsanwalt betritt "juristisches Neuland" - http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/staatsanwalt-betritt-juristisches-neuland/1149524.html

No Name - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Jacqueline Behlert (Jg. 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 18.04.1994, ..., 2002)

Dr. Andreas Behm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 01.06.2006, ..., 2012) - vorher ab 07.03.2001 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Jochen Behrends (Jg. 1963) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 10.02.1997, ..., 2002)

Manuela Blankenheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. 07.06.2011: “Die strafrechtliche Bedeutung einer Kindesentführung”

Birgit Brundage (Jg. 1955) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 26.09.1994, ..., 2008)

Thorsten Cloidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 18.10.2006, ..., 2011) - 07.06.2011: “Die strafrechtliche Bedeutung einer Kindesentführung. The Senior Prosecutor in Berlin will give a lecture on “The meaning of child abduction under criminal law” - MiKK e.V. - www.mikk-ev.de

Uwe Dorn (Jg. 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 25.11.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 25.11.2003 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin

Bettina Eickelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 14.06.1996, ..., 2008)

Sabine Eppert (Jg. 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 13.05.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.

Katrin Faust (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 19.02.2002, ..., 2011) - 06.10.2011: "Prozessauftakt. Fleischer schneidet Freundin die Kehle durch. Wegen heimtückischen Mordes muss sich der 33-jährige Sebastian V. vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dem Fleischer wird vorgeworfen, seiner Freundin die Kehle durchgeschnitten zu haben. Er gesteht die Tat, nicht aber den Mord. ... Staatsanwältin Katrin Faust geht im Anklagesatz davon aus, dass sich Sebastian V. seiner Freundin mit einem Fleischermesser von hinten näherte." -  http://www.morgenpost.de/berlin/article1784909/Fleischer-schneidet-Freundin-die-Kehle-durch.html

Jutta Fischbach-Obst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 05.01.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin  - beurlaubt - aufgeführt.

Barbara Freese (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwältin - Hauptabteilungsleiterin - bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 02.04.2001, ..., 2008)

Holger Freund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 03.07.1995, ..., 2011) - http://www.harald-muehle.de/19816.html. 2010, 2011: Sprecher bei der Staatsanwaltschaft Berlin - http://www.tagesspiegel.de/berlin/anklage-legt-beschwerde-ein/1900622.html;jsessionid=D1677192917AFE1EFB4580341EE01DFA

Michael Grunwald (Jg. 1968) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 18.11.1998, ..., 2009) - 2007, ..., 2009: Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Berlin. 2007 RBB: "Der Fall Bianca W." - Kindesentziehung durch den Vater.

Rona Haas (Jg. 1967) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 02.10.2000, ..., 2010) 

Michael von Hagen (Jg. 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin / Leiter der für Staatsschutzdelikte u.a. zuständigen Abteilung 11 (ab 24.06.1997, ..., 2008) - ab 15.09.2008 Leiter der für Staatsschutzdelikte u.a. zuständigen Abteilung 11 der Staatsanwaltschaft Berlin - siehe Pressemeldung unten

Stefan Heisig (Jg. 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2009) - ab 17.05.1999 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

No Name - Richterin am Amtsgericht Tiergarten - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Frank-Michael Heller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 11.09.2007, ..., 2011) - "Das neue Untersuchungshaftrecht aus Sicht der Praxis - Zwischenbilanz nach einem Jahr" von StAe Dr. Holger Brocke und Dr. Frank Michael Heller, original erschienen in: StraFO 2011 Heft 1, 1 - 9. - http://www.strafrecht-online.de/startseite/aktuelles/?aktuelles_id=195403 / / "Bundespolizei zerschlägt Schleuserring". 9. Februar 2011 Von Michael Behrendt und Steffen Pletl. ... Die Berliner Staatsanwaltschaft beobachtet das Problem der Schleuser-Kriminalität seit geraumer Zeit sehr genau. "Bis zu 25 000 Euro bezahlen die Menschen, um nach Europa zu kommen", so Staatsanwalt Frank Michael Heller. "Sie gelangen per Flugzeug nach Moskau, dann geht es weiter nach Ungarn oder Tschechien bis nach Frankreich und Deutschland. Ziel ist in den allermeisten Fällen Großbritannien, wo die Vietnamesen in illegalen Cannabisplantagen arbeiten." Die Aufgabe bestehe den Erkenntnissen nach darin, für Belüftung, Bewässerung und Ernte des Rauschgiftes zu sorgen - mit einem für die aus Vietnam stammenden Menschen unglaublichen finanziellen Ertrag. "In ihrer Heimat beträgt der Verdienst um die 500 Euro jährlich, bei dieser illegalen Tätigkeit sind es 80 000 Euro im Jahr", sagt Staatsanwalt Heller. ... - http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1538395/Bundespolizei-zerschlaegt-Schleuserring.html

Veit Hochberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 05.10.1995, ..., 2011)

Andrea Hoffmann (Jg. 1964) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 01.09.1997, ..., 2009) - 2009 Kandidatur für den Vorstand des Deutschen Richterbund Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de

Vera Junker (Jg. 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 07.02.1994, ..., 2009) - Vorsitzende des "Vereins Berliner Staatsanwälte" - siehe Pressemeldung unten.

Pamela Kaminski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 25.11.2003, ..., 2011) - 10.08.2011: "Prozess Bewährungsstrafe für Autozündler. ... Mit Detlef M. stand einer der wenigen Auto-Brandstifter vor Gericht, die die Polizei bisher schnappen konnte. Der Richter verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. ... Richter André Muhmood betonte aber auch, für das Anzünden von Autos „gibt es keine Legitimation. ... Staatsanwältin Pamela Kaminski hatte in ihrem Plädoyer eine deutlich höhere Strafe gefordert. Der Angeklagte müsse zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt werden, beantragte Kaminski.“ - http://www.tagesspiegel.de/berlin/bewaehrungsstrafe-fuer-autozuendler/4485422.html

Sjors Kamstra (Jg. 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 20.05.1997, ..., 2010) - http://www.ad-hoc-news.de/pokerraubueberfall-aufgeklaert--/de/Nachrichten/21137072

Ralph Knipsel (Jg. 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 22.12.1999, ..., 2010)

Ingo Kühn (Jg. 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin / Abteilung 47 (ab , ..., 2008) - vorher ab 09.06.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin. 23.01.2008: "Oberstaatsanwalt Ingo Kühn übernimmt am Montag die Leitung der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft. Der 45-jährige Jurist löst Oberstaatsanwalt Roman Reusch ab.“ - http://www.tagesspiegel.de/berlin/staatsanwalt-roman-reusch-abgesetzt/1147162.html

Uwe Liedtke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt - Hauptabteilungsleiter - bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 08.03.2007, ..., 2008)

Nicole Luther (Jg. 1970) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2008) - namensgleiche Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hechingen?

Dr. Holger Mann (geb. ....) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2009) - 2009 Kandidatur für den Vorstand des Deutschen Richterbund Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de

Vera Martin (Jg. 1959) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 09.10.1995, ..., 2008)

Monika Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 04.04.1995, ..., 2011) 

Thomas Nehlert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt - Hauptabteilungsleiter - bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 07.07.2007, ..., 2008)

Sigrid Nielsen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwältin Hauptabteilungsleiterin - bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 07.03.2007, ..., 2008)

Karsten Oetting (geb. ....) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin / Dezernat 620 (ab 15.02.1995, ..., 2009)

Reiner Pützhoven (Jg. 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin /  Staatsschutzkammer (ab 01.11.2000, ..., 2009) - "Judenhass im Internet" http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tiergarten-Rechtsextremismus-Internet;art126,2951861

Jörg Raupach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.12.1999 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.04.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Leiter der Hauptabteilung A. Zur Hauptabteilung A gehören neben drei Abteilungen für allgemeine Strafsachen Erwachsener auch die Spezialabteilungen für Brand- und Verkehrsdelikte - siehe Pressemeldung unten.

Dr. jur. Andrea Reitmeier (Jg. 1962) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 01.09.1998, ..., 2005) - "Die Leistungsfähigkeit bei der Unterhaltspflichtverletzung. Anmerkungen zum Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 1. Juli 2004 - Ws 425, 426/04 Kl, Andrea Reitmeier in: "Kind-Prax" 5/2005, S. 172-173; "Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach §170 StGB. Ein Erfahrungsbericht aus der staatsanwaltlichen Praxis", Andrea Reitmeier in: "Kind-Prax" 62004, S. 211-214 - ausführlich siehe unten

Roman Reusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 30.01.1998, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richter/ Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. 23.01.2008: "Oberstaatsanwalt Ingo Kühn übernimmt am Montag die Leitung der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft. Der 45-jährige Jurist löst Oberstaatsanwalt Roman Reusch ab.“ - http://www.tagesspiegel.de/berlin/staatsanwalt-roman-reusch-abgesetzt/1147162.html

Thomas Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 27.04.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.04.1990 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin - beurlaubt - aufgeführt.

Rüdiger Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt - Hauptabteilungsleiter - bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 27.02.1992, ..., 2008)

Manfred Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt - Hauptabteilungsleiter - bei der Staatsanwaltschaft Berlin / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 29.03.1982 als Staatsanwalt bei der  Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Dienstantritt als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.

Claudia Steltner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1964) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 01.12.1998, ..., 2008)

No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Martin Steltner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 05.05.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.05.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin - abgeordnet - aufgeführt. 2009, ..., 2011: Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

No Name - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Detlef Wartenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 31.07.1995, ..., 2008)

Matthias Weidling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 02.02.1998, ..., 2011) - 04.05.2010: Tödliche Psychotherapie Ankläger: "Der Therapeut war ein Scharlatan" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/anklaeger-der-therapeut-war-ein-scharlatan/1813506.html

Christa Wiest (Jg. 1959) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 02.09.1993, ..., 2009)

 

 

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Manfred Schweitzer (Jg. 1951) - Oberstaatsanwalt am Kammergericht Berlin (ab , ..., 2002)

Jürgen Just (Jg. 1947) - Oberstaatsanwalt am Kammergericht Berlin (ab 31.07.1995, ..., 2002)

 

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# Klaus-Michael Wachs

# Reiner Pützhoven

# Alexandra Herb

# Tanja Nolting

# Hartmann Hild

# Katrin Götz

# Denise Jekutsch

# Kerstin Becker

# Marita Kordaß

# Heinz-Jürgen Schmidt

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin tätig:

Otto Arnold (Jg. 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 18.08.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt

Dieter Bluhm (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 05.07.1988, ..., 2002)

Bernhard Brocher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus (ab , ..., 2010) -  ab 23.03.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2004 als Oberstaatsanwalt - Hauptabteilungsleiter - bei der Staatsanwaltschaft Berlin - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Burkhard Burgmüller (geb. 28.02.1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 01.03.2001, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. 

Klaus Dirk (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 16.07.1980, ..., 2002)

Lutz Diwell (geb. 06.09.1951) - Staatssekretär im Bundesjustizministerium (ab 12/2005, ..., 11/2009) - ab 06.04.1981 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin. 2001 Ernennung zum Staatssekretär durch Innensenator von Berlin Körting. In dieser Position hatte er Aufgaben der Staatskanzlei des Innensenators zu bearbeiten, die den Verfassungsschutz und die Organisation der Polizei betrafen. 2003 berief ihn Otto Schily als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium. In dieser Funktion unterzeichnete er u. a. die Dienstanweisung, die es Bundesbehörden ermöglichte, private Personalcomputer (PC) online zu untersuchen.

No Name - Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Hans-Jürgen Fätkinhäuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin / Zentralstelle Korruptionsbekämpfung (ab 30.01.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.12.1989 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.

Ekkehard Finder (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 29.04.1981, ..., 2002)

Herwig Großmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 31.07.1991, ..., 2008)

Jürgen Heinke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 25.02.1988, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.02.1988 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin - beurlaubt - aufgeführt.

Klaus Heratsch (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 29.01.1993, ..., 2002)

Thomas Hirsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 21.12.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.08.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.

Bernhard Jahntz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 15.05.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.04.1979 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.1992 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. 11.08.2011: FDP-Austritt Jahntz: "Zutiefst illiberal und abstoßend" ... Er war Ankläger im Prozess gegen Egon Krenz und jahrelanges Mitglied der Berliner FDP. Jetzt kehrt der Jurist Bernhard Jahntz der FDP den Rücken. Auch wegen FDP-Spitzenkandidat Christoph Meyer." - http://www.tagesspiegel.de/berlin/jahntz-zutiefst-illiberal-und-abstossend/4490078.html

Dr. Hansjürgen Karge (Jg. 1941) - Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 02.01.1995, ..., 2002)

Monika Kienbaum (Jg. 1939) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 10.01.1979, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Wolfgang Kienbaum (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin

Wolfgang Kienbaum (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 30.12.1982, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Monika Kienbaum (Jg. 1939) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin

Detlev Mehlis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.10.1980 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Dienstantritt als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.  http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_059/04.html

Dr. Bernhard Mix (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.05.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.

Matthias Priestoph (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 29.04.1981, ..., 2002)

Wolfgang Schomburg (geb. 09.04.1948) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 1995 ..., 2001) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 28.05.1986 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. 

Ute Segelitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (ab 18.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.08.1999 als stellvertretende Generalstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt.

Victor Weber (Jg. 1937) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 27.02.1992, ..., 2002)

Bernd Wolke (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 01.12.1986, ..., 2002)

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Berlin

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Tödliche Psychotherapie Ankläger: "Der Therapeut war ein Scharlatan"

Der Staatsanwalt fordert acht Jahre Haft für den Psychotherapeuten. Die Verteidigung hält drei Jahre für ausreichend.

Berlin - Scharfe Worte fielen. „Therapeuten, die so etwas anbieten, sind Scharlatane“, sagte der Ankläger. Jede Einnahme von Ecstasy sei höchst gefährlich. Garri R. hörte mit gesenktem Kopf zu. Bei seiner Therapie unter Einsatz von Drogen starben zwei Patienten, 59 und 28 Jahre alt, an einer Überdosis. Er hat sich schuldig bekannt. Acht Jahre Gefängnis und ein lebenslanges Berufsverbot verlangte gestern der Staatsanwalt. Die Verteidigung plädierte auf maximal drei Jahre Haft.

Der 51-jährige R. setzte bei „psycholytischen Intensivsitzungen“ illegale Drogen ein. Er verteilte am 19. September 2009 in seiner Hermsdorfer Praxis das Amphetamin MDMA – bekannt als Ecstasy. „Eine völlig unbeherrschbare Droge“, sagte Ankläger Matthias Weidling. Die sieben Patienten, die davon nahmen, hatten zuvor bereits ein bewusstseinserweiterndes Mittel genommen, das nicht explizit verboten ist. Das Ecstasy wirkte schnell. „Wie eine Keule“, beschrieb es im Prozess eine damalige Patientin.

Ein Verbrecher ist er aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Garri R. habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge sowie der gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen schuldig gemacht. Er habe seine Patienten vor der Drogen-Vergabe nicht körperlich untersucht. Ihm seien bei der Dosierung zwar Zweifel gekommen, sagte der Ankläger. Doch R., der zuvor eine kleine Menge LSD geschluckt hatte, habe alle Bedenken beiseite geschoben. Absolut mangelhaft sei die Aufklärung der Patienten gewesen. „Von der Gefährlichkeit konnten sie sich kein Bild machen, weil er sie verharmlost hat.“

Der Therapeut hat sich seit Jahren der „psycholytischen Therapie“ verschrieben. Diese Methode ist von der Schulmedizin nicht anerkannt. Von „esoterischer Borniertheit“, sprach der Ankläger. Er habe ihnen erklärt, dass das MDMA „Herz öffnend ist“, schilderte eine Patientin. Als Nebenwirkungen nannte er Übelkeit, Zittern oder Unruhe. Ankläger Weidling ist überzeugt, dass R. die erheblichen Gefahren bewusst waren, zumal der Therapeut auch als Suchtexperte tätig gewesen sei. Er habe gegen alle ärztlichen Grundsätze verstoßen. „Er hat seine Patienten als Versuchskaninchen benutzt.“

Dass Garri R. als Arzt versagt hat, steht auch für die Verteidiger fest. Es sei aber lediglich von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung auszugehen, sagte Rechtsanwalt Marcel Kelz. „Das Geschehen ist ein tragischer Unglücksfall.“ Garri R. lebe seit über 20 Jahren für das Wohl seiner Patienten. „Er wollte ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme und Krisen helfen.“ Auch bei der letzten Sitzung in seiner Praxis „wusste jeder, was er tat“. Die Gefahr einer Überdosierung habe R. nicht gesehen. Das Rauschgift habe wie so oft einer der Patienten geliefert. „Aus seiner Sicht war das Material sauber und getestet.“

Sein Verhalten sei „eines Arztes nicht würdig“, kritisierte der Ankläger. Die Allgemeinheit sei vor ihm zu schützen. Doch auch in diesem Punkt hofft R. auf Milde. Sein Verteidiger sagte, er hielte es für „weise“, das verlangte Berufsverbot auf eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt zu beschränken. Garri R. gab den Richtern nach knapp zweimonatigem Prozess mit in die Beratung: „Das Wichtigste ist, dass es mir leidtut.“ Das Urteil wird am Montag verkündet.

04.05.2010

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/anklaeger-der-therapeut-war-ein-scharlatan/1813506.html

 

 


 

Urteil kassiert

"Durchgeknallt" darf man sagen

Das Bundesverfassungsgericht gibt „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann recht. Seine Wortwahl über Berlins Ex-Generalstaatsanwalt Karge zeuge zwar von einer "gewissen Schärfe", ihm sei es aber um ein Sachanliegen gegangen, nicht um Schmähung.

Jost Müller-Neuhof

Auf Straftaten folgen Sanktionen, das weiß jeder, „vom Buschneger bis zu den Tieren“. Berlins ruppiger Ex-Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge hatte dies einmal gesagt und „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann wegen Beleidigung angezeigt, nachdem der ihn in einer Talkrunde „durchgeknallt“ nannte. Naumann bekam eine Geldstrafe. Jetzt zeigt sich: „Buschneger“ und Tiere wissen über Straftaten manchmal besser Bescheid als seinerzeit die Berliner Justiz einschließlich der damaligen Senatorin, die Karge beisprang. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil gegen den Journalisten kassiert. Die Kritik war keine Straftat – sie fällt unter den Grundrechtsschutz auf Meinungsfreiheit.

Anlass des Streits bildeten nicht Karges Zitate, sondern Ermittlungen gegen den TV-Moderator Michel Friedman, damals auch Vizepräsident des Zentralrats der Juden, wegen Kokainbesitzes. Naumann hatte Karge vorgeworfen, bestimmte Medien informiert zu haben, obwohl noch „nichts bewiesen“ gewesen sei; er sprach von „Skandal“ und griff schließlich („Ich sag’s ganz offen“) zum Durchgeknallt-Verdikt.

„Absonderlich, bizarr, extravagant, skurril, schrill, überspannt, wunderlich, exzentrisch, schrullig, überdreht“ seien Deutungen für den Begriff – aber eben auch „verrückt“, sagt das Verfassungsgericht. Naumanns Wortwahl sei von „gewisser Schärfe“ und „ehrverletzend“, aber es sei ihm eben doch um ein „Sachanliegen“ gegangen, nicht um Schmähung.

Friedman wurde später verurteilt, doch mit seinem „Sachanliegen“ ist Naumann auf der Höhe der Zeit: Zuletzt sind Staatsanwaltschaften wegen ihrer Informationspolitik im Fall des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa in die Kritik geraten, die Sexpartner mit Aids infiziert haben soll. Jost Müller-Neuhof

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 27.06.2009)

http://www.tagesspiegel.de/medien-news/Bundesverfassungsgericht-Michael-Naumann-durchgeknallt;art15532,2833520

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat mal „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann sicher Glück gehabt, dass seine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angenommen und erfolgreich war. Andere dagegen, so wie etwa die staatlich sorgerechtlich diskriminierten nichtverheirateten Väter, die weniger prominent sind, werden beim Bundesverfassungsgericht bereits an der Eingangstür abgewiesen. so z.B. am 08.03.2007 mit dem höchstrichterlichen und hochpeinlichen Vortrag:

 

"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Papier                       Hohmann-Dennhardt                     Hoffmann-Riem" 

 

Die Story ausführlich nachzulesen unter: 

Kindesentführung nach Sulzburg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2004 - 2007

 

 

Ähnlich gab es schon in der DDR, nur das diese nie behauptet hat, sie wäre ein bürgerlicher Rechtsstaat und würde sich um die Einhaltung der bürgerlichen Rechte kümmern. So kurz vor dem Abgesang der DDR bei der staatlichen Ablehnung der beantragten Registrierung des "Neuen Forums":

"Am 19. September 1989 meldete das Neue Forum die Gründung der Vereinigung entsprechend einer DDR-Verordnung in elf der 15 DDR-Bezirke an. Zwei Tage später wurde über die staatliche Nachrichtenagentur ADN das Neue Forum als verfassungs- und staatsfeindlich beschrieben. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits 3.000 Menschen den Aufruf unterschrieben. Am 25. September wurde der Antrag auf Zulassung offiziell mit der Begründung abgelehnt, es bestehe keine gesellschaftliche Notwendigkeit für eine derartige Vereinigung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Neues_Forum

 

 

 


 

 

 

Ersatzfreiheitsstrafen

Gefängnis statt Geldstrafe - teure Alternative

Dienstag, 14. April 2009 02:45 - Von Hans H. Nibbrig

Auf die beiden Männer, die an einem späten Abend Ende Februar dieses Jahres an seiner Wohnungstür klingelten, hatte Rico W. schon gewartet - seit Monaten.

Der 33-Jährige wusste genau, dass gegen ihn bereits seit November vergangenen Jahres ein Haftbefehl bestand: Rico W. hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt und eine deshalb verhängte Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten. Folgerichtig ließen ihm die beiden Besucher, Zivilfahnder des Landeskriminalamtes, keine Wahl mehr: "Bezahlen oder mitkommen." Rico W. konnte nicht bezahlen und landete erst in der Gefangenensammelstelle der Polizei, am nächsten Morgen dann in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Dort verbrachte er 40 Tage zur Verbüßung seiner Geldstrafe von 1200 Euro, gestückelt in 40 Tagessätze zu je 30 Euro.

Rico W. gehört zu den 3268 Menschen, gegen die die Berliner Justiz im vergangenen Jahr Ersatzfreiheitsstrafen verhängt hat. Das waren etwa 400 mehr als zwei Jahre zuvor und 700 mehr als noch vor fünf Jahren. Die Zahl der Verurteilten, die ins Gefängnis gehen, weil sie ihre Geldstrafen nicht bezahlen konnten, steigt seit Jahren an. Derzeit sitzen in den Berliner Haftanstalten nach Angaben der Senatsjustizverwaltung im Jahresdurchschnitt ständig 1400 "Ersatzfreiheitsstrafler" ein, das sind knapp 30 Prozent aller Inhaftierten.

Aus Armut hinter Gittern?

Von den 3268 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im vergangenen Jahr seien 2820 auch tatsächlich verbüßt worden, sagte Uwe Plessow, Leiter der JVA Plötzensee, gestern. Im Umkehrschluss heißt das, dass gerade mal 448 Verurteilte es im letzten Moment vorgezogen haben, ihre Geldstrafe doch lieber zu bezahlen. Für das Land Berlin hat das angesichts voller Haftanstalten und leerer Kassen unangenehme Folgen: Statt erwarteter Einnahmen aus von den Gerichten verhängten Geldstrafen entstehen zusätzliche Kosten. 80 Euro kostet ein "Ersatzfreiheitsstrafler" pro Hafttag. Im Fall Rico W. hieß das: Statt die gegen ihn verhängten 1200 Euro zu kassieren, entstanden der Justiz für die Haft des 33-Jährigen 3200 Euro Kosten.

Nicht nur derartige Kosten-Nutzen-Rechnungen rufen regelmäßig Kritiker auf den Plan. Liberale Rechtspolitiker und Soziologen führen auch an, es spreche gegen das Funktionieren einer Gesellschaft, wenn Menschen hinter Gittern landeten, weil sie arm seien. Und erst vor wenigen Wochen flammte eine Diskussion auf über die Behandlung von Schwarzfahrern, von denen in Berlin Jahr für Jahr etwa 200 Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Ein Vorschlag lautete, man solle Schwarzfahren einfach nicht mehr verfolgen und den Erwischten, die nicht zahlen können, ihre Geldstrafen einfach erlassen.

Für derartige Vorschläge haben weder Justizsprecher Daniel Abbou, noch die Vorsitzende des "Vereins Berliner Staatsanwälte", Vera Junker, Verständnis. "Wie wollen sie das denen erklären, die brav ihre Monatsmarke kaufen", fragt die Staatsanwältin. Auch Abbou ist sicher: "Das würde kein Berliner verstehen." Der Justizsprecher widerspricht zudem vehement der Behauptung, Menschen kämen nur ins Gefängnis, weil sie arm seien. "Zum einen wird man nicht wegen Geldmangels, sondern wegen der Begehung einer Straftat verurteilt", sagt er. "Und zum anderen bieten wir Menschen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, genügend Alternativen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe." Und dabei, so räumt Abbou ein, zeige sich die Justiz "äußerst milde und entgegenkommend". So werden auch Ratenzahlungen oder gemeinnützige Arbeit als Haftersatz angeboten.

Rico W. hat etwas gelernt: Würde er nochmals verurteilt werden, er würde sich um Ratenzahlungen oder Arbeit bemühen und die getroffenen Vereinbarungen dann auch einhalten. "Knast muss ich ganz bestimmt nicht noch mal haben", zeigt sich W. nach seinem 40-Tage-Aufenthalt in Plötzensee geläutert.

Guten Vorsätzen dieser Art begegnet Uwe Plessow allerdings mit Skepsis. Aus vielen Gesprächen mit Häftlingen weiß der JVA-Leiter, was die meisten von ihnen trotz ausreichender und großzügiger Alternativangebote hinter Gitter gebracht hat. "Viele haben tatsächlich einmal mit Ratenzahlungen oder gemeinnütziger Arbeit begonnen, dies dann aber aus unterschiedlichen Gründen wieder eingestellt", so Plessow. Antriebslosigkeit, mangelndes Durchhaltevermögen, Gleichgültigkeit, dass seien typische Merkmale für viele Häftlinge, hat der Justizbeamte festgestellt.

Justiz als sozialer Reparaturbetrieb

Mitunter wirkt eine drohende Haft auch nur begrenzt abschreckend, diese Erfahrung musste Plessow auch schon machen. Einmal habe ihm ein Insasse freimütig gestanden, er könne seine Geldstrafe zwar zahlen, wolle aber nicht. "Der hat mir unverblümt erklärt, 1700 Euro seien ihm mehr wert als 20 Tage Haft", berichtet der Anstaltschef.

Einen weiteren Grund dafür, dass Verurteilte freiwillig eine Ersatzfreiheitsstrafe in Kauf nehmen, nennt ein Mitarbeiter der JVA Plötzensee. "Die leben zu Hause oft in desolaten Verhältnissen, da ist es nicht wesentlich komfortabler als in der Haftanstalt. Und hier werden sie regelmäßig versorgt, dass ist bei nicht wenigen Menschen draußen auch nicht immer gegeben."

Das gelte auch für die medizinische Versorgung. "Jeder Neuzugang wird ärztlich untersucht", sagt JVA-Chef Plessow. Bei vielen sei eine solche Untersuchung die erste seit Jahren. "Die Mangelerscheinungen und fortgeschrittenen Krankheitsbilder, die unsere Ärzte dabei feststellen, sind erschreckend." Auch das sei Justizalltag. Justizsprecher Daniel Abbou ist das bewusst: "Da gibt es in der Tat vieles, was uns nicht gefällt", sagt sie, stellt aber zugleich klar: "Reparaturbetrieb für alle sozialen und gesellschaftlichen Defizite, dass kann auch die Justiz nicht leisten."

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1072708/Gefaengnis_statt_Geldstrafe_teure_Alternative.html

 

 


 

 

 

Urteil

Rentner nach Angriff auf Ex-Generalstaatsanwalt verurteilt

Ein 74 Jahre alter Mann ist am Mittwoch von einem Berliner Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Rentner hatte 2005 den damaligen Berliner Chefankläger Hansjürgen Karge in dessen Büro mit einem Holzknüppel geschlagen.

Berlin - Wegen einer Attacke auf den damaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Hansjürgen Karge, hat das Landgericht Berlin einen 74 Jahre alten Mann zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde der Rentner schuldig gesprochen, im Oktober 2005 den damals 64-jährigen Juristen in dessen Büro im Kriminalgericht Moabit überfallen und mit einem Holzknüppel auf ihn eingeschlagen zu haben. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung.

Außerdem soll der Angeklagte Karge zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn gegen die Wand gestoßen haben. Der Berliner Chefankläger erlitt Hämatome im Gesicht und am Oberkörper. Im Prozess hatte der Rentner behauptet, der inzwischen pensionierte Jurist habe ihn zuerst angegriffen. Seinen Angaben zufolge hatte sich der Rentner vor der Tat mehrfach um ein Gespräch mit Karge bemüht, der sich aber "immer verleugnen ließ". Als er dann in dessen Büro gestanden habe, sei Karge auf ihn zugekommen und habe ihn aus dem Zimmer "rausschubsen wollen". (jm/ddp)

21.1.2009

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz;art126,2711510

 

 


 

 

PM 67/2008 Staatsanwaltschaft Berlin Neuer Abteilungsleiter für Staatsschutzdelikte

Pressemitteilung Nr. 67/2008 vom 15.09.2008

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

- Der Pressesprecher -

 

Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (45) ist seit Montag, 15. September 2008, neuer Leiter der für Staatsschutzdelikte u.a. zuständigen Abteilung 11 der Staatsanwaltschaft Berlin.

Die Spezialabteilung ist insgesamt zuständig für Gewalt-, Staatsschutz- und Friedensstörungsdelikte, sowie für Verfahren bei Gewalttaten im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen. Der Abteilung kommt beispielsweise rund um die Ereignisse des 1. Mai oder bei Fan-Ausschreitungen im Fussball eine besondere Rolle im Rahmen der Strafverfolgung zu.

Michael von Hagen folgt Oberstaatsanwalt Jörg Raupach (46), der seinerseits die Leitung der Hauptabteilung A der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen hat. Zur Hauptabteilung A gehören neben drei Abteilungen für allgemeine Strafsachen Erwachsener auch die Spezialabteilungen für Brand- und Verkehrsdelikte.

Der in Nordrhein-Westfalen geborene Michael von Hagen ist seit 1994 bei der Staatsanwaltschaft Berlin tätig. Von Mitte 2002 bis Anfang 2004 war er stellvertretender Leiter der Abteilung für Kapitaldelikte. Im Rahmen einer Abordnung zum Generalbundesanwalt zwischen 2004 und 2007 befasste sich der Wahl-Berliner u.a. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Terrorismus.

Seit März 2007 leitete er bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Abteilung 14 (allgemeine Strafsachen Erwachsener).

 

Michael Grunwald

Staatsanwalt

http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/presse/archiv/20080915.1530.109204.html

 

 


 

 

Jugendgewalt Staatsanwalt Roman Reusch abgesetzt

23.01.2008

Die Intensivtäterabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft erhält eine neue Leitung. Auch die Personalie des umstrittenen Ex-Funktionärs der rechten "Republikaner", Rolf von Niewitecki, ist entschieden.

Oberstaatsanwalt Ingo Kühn übernimmt am Montag die Leitung der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft. Der 45-jährige Jurist löst Oberstaatsanwalt Roman Reusch ab. Das teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Justizsenatorin Gisela von der Aue begrüßte die Entscheidung: „Damit ist gewährleistet, dass die wichtige Arbeit der Abteilung 47 der Staatsanwaltschaft erfolgreich fortgesetzt wird.“

Generalstaatsanwalt Ralf Rother hat gestern eine weitere umstrittene Personalie neu entschieden: Staatsanwalt Rolf von Niewitecki wird nicht in die Abteilung 47 versetzt. Überlegungen, dass der Ex-Funktionär der rechten „Republikaner“ in Zukunft gegen meist jugendliche Serienstraftäter ermitteln soll, waren am Freitag bekannt geworden. Der Generalstaatsanwalt ließ jetzt mitteilen, „Rolf N.“ werde „auf eigenen Wunsch“ nicht in die Intensivtäterabteilung wechseln. Er wolle und solle nach der öffentlichen Diskussion über seine Person deren Arbeit nicht belasten.

Der neue Chef der Intensivtäterabteilung hat nach einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Erfahrung mit Jugendkriminalität als stellvertretender Leiter einer Abteilung gemacht. Zuletzt leitete er die Abteilung 5 der Staatsanwaltschaft, die Straßenverkehrsdelikte bearbeitete. Er sei parteilos, heißt es in der Erklärung außerdem. Sein Vorgänger im Amt und einer der Gründer der Intensivtäterabteilung wechselt zur Generalstaatsanwaltschaft. Dort sei er für Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen, für Bericht an die Senatsverwaltung und für Haftvorlagen zuständig, hieß es.

Reusch hatte sich den Unmut der Justizsenatorin von der Aue und, in milderer Form, auch ihrer Vorgängerin Karin Schubert zugezogen. So sprach er in einem – genehmigten – Interview mit dem „Spiegel“ darüber, dass Untersuchungshaft für die besonders gewaltbereiten unter den Intensivtäter eine sinnvolle Erfahrung sein könne. Daraufhin wurde es dem Oberstaatsanwalt schwerer gemacht, sich öffentlich zu äußern. Mit einem Vortrag über „Migration und Kriminalität“ provozierte Reusch vor allem linke und sozialdemokratische Politiker. Er kritisierte darin ein Rechtssystem und eine politische Kultur, die die Abschiebung auch schwerkrimineller Jugendlicher und Berufsverbrecher unmöglich machten. In der Erklärung des Generalstaatsanwalt hieß es, Reuschs Versetzung entspreche seinem „seit einiger Zeit geäußerten Wunsch“. Die öffentliche Diskussion lasse einen Wechsel an der Spitze der Intensivtäterabteilung angeraten erscheinen. (wvb.)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/staatsanwalt-roman-reusch-abgesetzt/1147162.html

 

 


 

 

"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB."

Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 211-214 

 

"... Auch wenn die Unterhaltspflichtverletzung als Straftatbestand sich nicht vollkommen in das Strafrechtssystem einpasst, erfüllt dieser Tatbestand wichtige Funktionen. Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen. ..."

"Die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB.", Andrea Reitmaier in: "Kind-Prax", 6/2004, S. 213

 

 

Kommentar Väternotruf: 

"Vor mehr als 60 Jahren, das war wahrscheinlich vor dem Jahr 1944, also schon inmitten der tiefsten NS-Zeit, als der Massenmord an den Juden wohl schon im vollen Gange war. Da hat der Gesetzgeber" gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen. ...". Wenn die ermordeten Juden nur mehr über den gut handelnden "Gesetzgeber" gewusst hätten, sie wären sicher mit einem freudigen Gesang auf den Lippen in die Gaskammer gegangen.

Welcher Gesetzgeber ist das denn gewesen sein, der, wie Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin meint: "gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."

Es war der nationalsozialistische Gesetzgeber, der sie als §170 b StGB a.F. durch die Verordnung zum Schutz von Ehe, Familie und Mutterschaft vom 9.3.1943 als " Straftat gegen die Familie" einführte.

Gut ein Jahr vorher fand die sogenannte Wannseekonferenz statt, auf der der nationalsozialistische Gesetzgeber in Form von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich den Massenmord an den europäischen Juden, Kindern, Männern und Frauen in konkrete Planung umsetzte. Die Deutsche Reichbahn war dabei noch so pervers, den zuständigen deutschen Behörden Fahrpreisermäßigungen für die Fahrt der deportierten Juden in die Gaskammern von Auschwitz zu gewähren, weil es sich ja um eine Gruppenfahrt gehandelt hat (Quelle: Filmdokumentation gesendet anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz im Fernsehen Woche vom 24.-18.02.05). An Unterhaltspflichtverletzung hat da keiner gedacht, denn da die deutschen Täterinnen und Täter im bürokratischen staatlichen Terrorapparat gleich auch noch die Säuglinge, Kinder und Jugendliche ins tödliche Gas geschickt haben, so hatte sich damit auch die Frage erledigt, wer für den Unterhalt der Kinder aufzukommen hätte, wenn die Eltern vergast worden sind. So waren sie die deutschen Beamten. Die Züge nach Auschwitz fuhren in gewohnter deutscher Zuverlässigkeit. Die Deutschen waren und sind eben Perfektionisten. Wenn schon Mord, dann wenigstens mit der gewohnten deutschen Gewissenhaftigkeit.

 

20.01.1942 Wannseekonferenz: Konferenz von Spitzenvertretern oberster Reichs- und Parteidienststellen unter Vorsitz von Reinhard Heydrich mit dem Ziel grundsätzliche Fragen der "Endlösung der Judenfrage" zu klären. Vorgesehen war die Deportation der jüdischen Bevölkerung in den Osten zur Vernichtung anstelle der bisher praktizierten Auswanderung

 

Zur Zeit der gesetzlichen Festschreibung der Unterhaltspflichtverletzung als Straftat, wütete auch deutsches Militär, Polizei  und SS in Warschau. 

 

Meyers Taschenlexikon: 

"Der erste Warschauer Aufstand brach aus, nachdem die SS aus dem von rund 400.000 Juden bewohnten Ghetto in Warschau ab Juli 1942 täglich bis zu 12.000 Menschen in das Vernichtungslager Treblinka abtransportierte. Eine von 2.000 Mann der Waffen-SS und Polizei am 19. April 1943 unternommene Aktion zur Auflösung des Ghettos konnte von der schlecht bewaffneten 1.100 Mitglieder der jüdischen Kampforganisation ZOB in erbitterten Kämpfen bis zum 16. Mai 1943 hinausgezögert werden. Sprengungen, Großbrände und Massenhinrichtungen kosteten 12.000 Menschen das Leben; 7.000 Juden wurden nach Abschluss der Kämpfe vergast, 30.000 Menschen erschossen."

 

Just in dieser Zeit, so meint Frau Dr. jur Andrea Reitmaier, Staatsanwältin in Berlin, hat der "Gesetzgeber hat gut daran getan, die Vorschrift vor mehr als 60 Jahren in das Strafgesetzbuch einzuführen."

Man könnte glatt meinen, im Hitlerstaat hätte es auch viele gute Sachen gegeben, so z.B. der Autobahnbau oder die Verringerung der Arbeitslosenzahlen oder auch die Einführung der Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Komisch, dass die meisten den Krieg überlebenden Spitzenvertreter des nationalsozialistischen Deutschlands im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zum Tode oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei waren die doch so gut, dass im Nachkriegsdeutschland, gleich das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz und die nationalsozialistische Strafbarkeitsverordnung der Unterhaltspflichtverletzung übernommen wurde.

Interessant in diesem Zusammenhang die Absicht der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Jahr 2005 die Einholung heimlicher Vaterschaftstest mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Wer dabei an den gut tuenden "Gesetzgeber" von 1943 denkt, hat vielleicht nicht zufällig eine solche Assoziation. 

 

 

Manche haben zum Glück eine andere Einstellung zur Funktion des Strafrechts:

 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter"

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann, Darmstadt

in: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 1995, Heft 6, S. 204-208

"... Die infolge Überforderung notwendigerweise unzureichende Bearbeitung der Verfahren durch die Strafverfolgungsbehörden und die Umlenkung ihres Blickwinkels von Tat und Täter auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sind ihrem Ansehen abträglich und degradieren sie zu Erfüllungsgehilfen beliebiger, nicht aus kriminalpolitischer Notwendigkeit, sondern nur noch aus Praktikabilitätserwägungen begründeter Interessen. Es darf vermutet werden, daß die Kosten der Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen die dadurch ersparten Fürsorgeleistungen übersteigen. Zur Erreichung des Gesetzeszwecks stehen in den meisten Fällen mildere und dennoch effektive Mittel zur Verfügung, die nur mangels entsprechender Rechtskenntnisse oder juristischen Beistandes von den Anzeigeerstattern nicht genutzt werden. Mit den zur Lösung ihrer Probleme nicht kompetenten Strafverfolgungsbehörden hat man den Unterhaltsgläubigern Steine statt Brot gegeben. Unter Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit jeher auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit §170b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

S.203-204

 

 


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