Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Karlsruhe


 

 

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Akademiestraße 6 – 8

76133 Karlsruhe

 

 

Telefon::0721 / 926-0

Fax: 0721 / 926-5005

 

E-Mail: poststelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de

Internet: www.stakarlsruhe.de

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (11/2010)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt

Schriftgröße Liliput - Brille aufsetzen empfohlen

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Karlsruhe

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Gunter Spitz (Jg. 1948) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.07.2002, ..., 2010) - ab 01.07.2000 bis zum Wechsel zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe tätig.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Rüdiger Rehring (Jg. 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2000, ..., 2010) - "Staatsanwalt im Fall Tauss kritisiert" - siehe Pressemeldung unten

 

 

Innerhalb der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestehen 6 Ermittlungsabteilungen und eine Vollstreckungsabteilung.

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 130 Personen, davon - deutlich in der Minderheit - ca. ein Drittel Männer. Dennoch gibt es bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe keinen Männerbeauftragten sondern nur eine Frauenvertreterin, die laut Selbstauskunft der Staatsanwaltschaft Karlsruhe folgende Aufgabe hat: "Die Frauenvertreterinnen kümmern sich neben der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Frauenförderungsgesetz auch um Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.". Das müssen ja schlimme Zustände bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sein, dass es solch drastischer Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Minderheit der dort tätigen Männer bedarf. Möglicherweise sind diese Männer in ihrer Ehe oder sonstigen Leben sexuell unbefriedigt, so dass sich die gesamte männliche sexuelle Energie auf die zwei Drittel Frauen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe richtet. Wer hätte das gedacht?

Dem Leitenden Oberstaatsanwalt als Behördenleiter unterstehen in den Ermittlungsabteilungen eine Oberstaatsanwältin und 5 Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter, eine Oberstaatsanwältin, 4 Staatsanwälte (GL) und ein Staatsanwalt als stellvertretende Abteilungsleiter sowie weitere 21 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 2 Oberamtsanwältinnen, 6 Amtsanwältinnen und ein Amtsanwalt. Daneben sind in der Vollstreckungsabteilung, die von einem Staatsanwalt (GL) geleitet wird, und im Verwaltungsbereich 11 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 75 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst und Angestellte tätig.

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Karlsruhe umfasst den Landgerichtsbezirk Karlsruhe.

 

Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Norden durch die Gemeindegrenzen von Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel, Kronau, Bad Schönborn, Östringen, Kraichtal und Zaisenhausen begrenzt, im Osten durch die Grenzen der Gemeinden Sulzfeld, Kürnbach, Oberderdingen, Bretten, Walzbachtal, Pfinztal und Karlsbad, im Süden durch die Gemeindegrenzen von Marxzell, Malsch und Rheinstetten. Im Westen bildet der Rhein zwischen Rheinstetten und Philippsburg die Grenze des Zuständigkeitsbereiches.

Eine besondere Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe besteht im Bereich der Staatsschutzdelikte. Hier ist eine Verfolgungszuständigkeit als Staatsschutzstaatsanwaltschaft für den gesamten badischen Raum entsprechend der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Karlsruhe für den Bezirk des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (§ 74a Gerichtsverfassungsgesetz) gegeben.

Für den Bereich des Stadtkreises Pforzheim und des Enzkreises ist die in Pforzheim ansässige Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zuständig.

 

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

 

 

Väternotruf Karlsruhe

August Mustermann

Musterstraße 1

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Klaus Armbrust (Jg. 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.06.1994, ..., 2004) 

Rainer Bogs (Jg. 1966) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe / Pressesprecher (ab 27.06.2000, ..., 2009) 

Dr. Stefan Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) -  Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach / Familiengericht (ab 06.09.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als /Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Ab 06.09.2007 Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2008/9 ist Stefan Braun doppelt eingetragen: 1. Richter(RkrA) beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach 2. StA bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (abgeordnet) Aufgrund der Abordnung gehen wir davon aus, dass die Planstelle bei der Staatsanwaltschaft liegt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.09.2007 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - abgeordnet - aufgeführt. Im GVP Amtsgericht Karlsruhe-Durlach vom 29.12.1010 nicht aufgeführt. 08/2010: Soll an der Fachhochschule Schwetzingen tätig sein - http://www.fh-schwetzingen.de

Herrwerth - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab , ..., 2009) 

Reinhard  Hofmann (Jg. 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2003, ..., 2008) - ab 29.01.1996 bis zum Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig.

Matthias Marx (Jg. 1958) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.01.2002, ..., 2004)

Rüdiger Rehring (Jg. 1952) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2000, ..., 2010) - "Staatsanwalt im Fall Tauss kritisiert" - siehe Pressemeldung unten

Petra Scheck (Jg. 1959) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.03.1993, ..., 2004) 

Holger Schmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 20.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.05.2005 als  Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt.

Holger Schneider-Glockzin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 22.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Nachnamen Schneider eingetragen. Nach Heirat Doppelnamen. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Gunter Spitz (Jg. 1948) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.07.2002, ..., 2010) - ab 01.07.2000 bis zum Wechsel zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe tätig.

Oliver Walter (Jg. 1970) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.07.2003, ..., 2009) - 2009: stellvertretender Pressesprecher

Peter Zimmermann (Jg. 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 01.01.1999, ..., 2004)

 

 

# Yasemin Tüz

# Anja Weber

# Karin Spillecke

# Martin Schacht

# Malte Jentsch

# Stefanie Specht

# Sabine Klose

# Gregor Kunz

# Kai Lohse

# Monika Stade

# Lienhard Weiß

# Wolfgang Hilkert

# Dorothea Brander

# Petra Dietz

# Gunter Spitz

# Wolfram Bechtel

# Dr. Scania Herberger

# Christina Kohler

# Peter Stier

# Joachim Kieß

# Dr. Stefan Braun

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe tätig:

Dr. Stefan Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter kraft Auftrags / Amtsgericht Karlsruhe-Durlach / Familiengericht (ab 06.09.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt - gemeint ist offenbar Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2006 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 06.09.2007 Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2008/9 ist Stefan Braun doppelt eingetragen: 1. Richter(RkrA) beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach 2. StA bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (abgeordnet) Aufgrund der Abordnung gehen wir davon aus, dass die Planstelle bei der Staatsanwaltschaft liegt. Im GVP Amtsgericht Karlsruhe-Durlach vom 29.12.1010 nicht aufgeführt. 08/2010: Soll an der Fachhochschule Schwetzingen tätig sein - http://www.fh-schwetzingen.de

Barbara Diez-Echle (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 06.08.1990, ..., 2004)

Wolfgang Drosdziok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1987 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Klaus Droxler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Bretten / Direktor am Amtsgericht Bretten (ab 22.01.1993, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.06.1978 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.01.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Ab 01.01.2000 bis zum Wechsel zum Amtsgericht Maulbronn als Richter am Amtsgericht Bretten tätig? Anschließend Direktor am Amtsgericht Maulbronn?

Armin Frank (geb. - geheim) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum ab 20.09.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum ab 20.09.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Jürgen Gremmelmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 18.05.2007, ..., 2011) - ab 01.11.1992 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlruhe. 2010: verantwortlich für Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Rainer Griesbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.11.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.11.1978 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 28.03.1988 als Oberstaatsanwalt bei der Generalsstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Ab 17.04.1997 Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Hartmut Janetzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 21.08.1992, ..., 2008)

Dr. Johannes Kern (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Nachfolgend möglicherweise am Landgericht Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Bretten aufgeführt (bis 2011).

Hermann von Langsdorff (Jg. 1944) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.10.1998, ..., 2002) - ab 1973 tätig am Amtsgericht Freiburg und Staatsanwaltschaft Freiburg. Ende 1974 zum Justizministerium in Stuttgart. Ab 1976 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Anfang 1979 als wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Bundesanwaltschaft. Ab August 1982 Richter am Landgericht Karlsruhe. 1983 Abordnung zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Oktober 1988 Ernennung zum Vorsitzender Richter am Landgericht, eingesetzt am Landgericht Baden-Baden und Landgericht Karlsruhe. Anfang 1991 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof in den Bundesdienst übernommen. Referatsleiter in der Abteilung für Landesverrats-Strafsachen. Seit 1996 im Nebenamt als ehrenamtlicher Richter im Bundesdisziplinargericht tätig. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/genanwalt/langsdor.html

Michael Leber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.03.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.03.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 28.06.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Christina Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Karlsruhe (ab 15.01.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Danach Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. 

Manfred Röthig (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 19.11.1991, ..., 2004) 

Heidrun Singhal (Jg. 1941) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 13.08.1993, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Joachim Windmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Baden-Baden (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richter/Staatsanwalt im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.12.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt.

Sylvio Zaunbrecher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Ettlingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ettlingen (ab 15.05.2007 , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.05.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.2007 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 19.07.2010. 1 Cs 240 Js 38000/09 - AK 223/10 - Verfahren wegen übler Nachrede - Freispruch des angeklagten Vaters. Dem Vater „Horst Schulze“ (http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_familie-schulze.php) wurde von der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 05.02.2010 über das AG Ettlingen ein Strafbefehl zugestellt, der nach einem Textblock mit Behauptungen Folgendes zusammen fasst: ... - siehe unten.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Dem Vater „Horst Schulze“ (http://www.vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_familie-schulze.php) wurde von der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 05.02.2010 über das AG Ettlingen ein Strafbefehl zugestellt, der nach einem Textblock mit Behauptungen Folgendes zusammen fasst:

...

 

 

 

 

Mittwoch, den 29.09.2010, 9 Uhr, Amtsgericht Ettlingen, Sitzungssaal I im Gerichtsgebäude EG, Raum 1.02

Aktenzeichen 1 Cs 240 Js 38000/09 – AK 223/10

Verfahren wegen übler Nachrede.

 

Gefunden am 30.09.2010 auf

http://www.vafk-karlsruhe.de

 

 

 

01.04.2010, Sendung von SWR 4 am 01.04.2010, 16.20 Uhr

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Sendeprotokoll

SWR 4 Baden-Württemberg mit Baden-Radio am Nachmittag.

Es geht um schwere Vorwürfe gegen eine vierfache Mutter: Von Kindesentzug spricht nämlich der Verein „Väteraufbruch für Kinder“ aus Karlsruhe.

Die Frau lebte bis vor zwei Jahren mit ihren vier Söhnen in Ettlingen. Nach der Scheidung zog sie dann mit ihren vier Söhnen nach Augsburg, und das trotz Gemeinsamem Sorgerecht.

Sie versuche, den Kontakt zum Vater zu verhindern, sagt der Verein, und sie werde dabei von öffentlichen Stellen unterstützt.

Heute nun wurden die Vorwürfe vor dem Ettlinger Amtsgericht verhandelt.

Für Baden-Radio war mein Kollege Mathias Z. dabei:

Die Verhandlung war zuende, bevor sie überhaupt richtig begonnen hatte.

Ein Freispruch aller erster Klasse. Der wurde sogar vom Staatsanwalt gefordert, obwohl der in der Anklage noch von „Übler Nachrede“ gesprochen hatte.

Der angeklagte Vater Schulze (Name hier geändert) hatte einen seitenlangen Vortrag vorbereitet, um die Vorwürfe gegen seine Ex-Frau zu untermauern.

Schulze:

Das wollte ich eigentlich hier publik machen, die Vorgehensweise von Behörden, auch von Gerichten, die hier zusammenarbeiten, um – ich sage mal – Väter zu diskriminieren, und das auf Kosten des Gummibegriffes ‚Kindeswohl’ – wie der in Deutschland gehandhabt wird.

Sprecher:

Aber er habe die Vorwürfe rund um den Begriff „Kindesentzug“ ja gar nicht ins Internet gestellt, sondern der Verein ‚Väteraufbruch’, so das Gericht. Deswegen der Freispruch nach nur einer Stunde und einem einzigen Zeugen.

Für den Vorsitzenden des Vereins, Franzjörg Krieg, ist klar, warum der Richter die Verhandlung tatsächlich so schnell beendet hat:

Franzjörg Krieg:

Er hat sich darum gedrückt, in die Thematik einzusteigen und es war ihm klar, dass hier ein familienrechtliches Verfahren in den strafrechtlichen Bereich überführt wird und er hat geahnt, dass das Dimensionen annehmen könnte, die er sich nicht wünscht. Und deshalb hat er das einfach ganz schnell vom Tisch gewischt.

Sprecher:

In seinem Aktenkoffer auch ein Schreiben des Städtischen Klinikums Karlsruhe vom Juli 2007, unterzeichnet vom Leiter der Kinderklinik. Etliche blaue Flecken, Hämatome, seien bei jedem der vier Kindern festgestellt worden, steht da. Der Verdacht des Vaters, dass die Mutter die Kinder misshandelt habe, sei begründet, heißt es weiter. Jetzt lebt die Frau mit den Kindern in Augsburg, unterstützt von öffentlichen Stellen. Ein krasses Beispiel für Väterdiskriminierung gegen das Kindeswohl, sagen die Kritiker.

Franzjörg Krieg:

Als sie ins Frauenhaus nach Augsburg kam, haben die gesagt: ‚Oh, eine arme Mutter mit vier Kindern. Der müssen wir helfen.’ Jetzt bekommt sie ein Jahr Gelegenheit, sich mit den Kindern in Augsburg einzuleben und sie bekommt ein halbes Jahr die Gelegenheit, die Kinder einer therapeutischen Hilfe zuzuführen. Man hat den Kindesentzug der Mutter belohnt und wegtherapiert.

Sprecher:

Immerhin sieht der Vater jetzt alle zwei Wochen seine Kinder, verbunden mit der aufwändigen Reise nach Augsburg und zurück.

Für Franzjörg Krieg gibt es in diesem Fall nur eine Lösung:

Franzjörg Krieg:

Ich habe kein Interesse daran, dass die Mutter bestraft wird, aber die Kinder müssen endlich an ihren kontinuierlichen Wohnsitz zurück geführt werden, wo auch die Großeltern da sind.

Sprecher:

Aber darüber gesprochen wurde heute vor Gericht nicht. Es gehe nicht um den Inhalt der Vorwürfe, sondern nur um die Frage, wer sie erhebt, so der Richter immer wieder. Dass man über die Benachteiligung von Vätern in Sorgerechtsangelegenheiten zur Zeit lieber nicht spricht, das zeige aber auch, so der Vereinsvorsitzende, dass sich etwas bewegt.

Franzjörg Krieg:

Wir haben im Moment eine Situation, in der die Verfahrensweisen aufbrechen, in der plötzlich andere Lösungsmöglichkeiten denkbar werden, in der plötzlich Einzelpersonen in der familialen Intervention mutiger werden. Und wenn jetzt ein solcher Fall plötzlich öffentlich wird – da will man den Deckel drauf halten, ganz klar!

 

Gefunden am 30.09.2010 auf

http://www.vafk-karlsruhe.de

 

 


 

 

Nach Aufhebung der Immunität:

Staatsanwaltschaft klagt Tauss an

Nun ist es offiziell: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss Anklage erhoben. Für seine neue Partei gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen den unter Kinderporno-Verdacht stehenden früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss Anklage erhoben. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit. Dem inzwischen zur Piratenpartei gewechselten Politiker wird vorgeworfen, in mehreren Fällen «weit überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben».

Zuvor hatte am Dienstag der Deutsche Bundestag den Weg für eine Anklageerhebung gegen Tauss frei gemacht. Das Parlament hob die Immunität des Politikers auf, womit es einer einstimmigen Empfehlung des Immunitätsausschusses folgte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wollte dazu nichts mitteilen. Sie war früher davon ausgegangen, dass es zu einer Anklageerhebung kommen wird. In den letzten Wochen ließ die Justizbehörde jedoch offen, ob sie einen Strafbefehl beantragen oder Anklage vor dem Amtsgericht oder Landgericht erheben will.

Tauss sagte der Nachrichtenagentur AP, er habe in der Kinderporno-Szene recherchiert. «Als Abgeordneter habe ich so handeln dürfen.» Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen früher argumentiert, der Politiker habe keinen dienstlichen Auftrag gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. Der Bundestagsabgeordnete war im März wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Druck geraten. Im Online-Netzwerk Facebook schrieb Tauss am Dienstag: «Immunität einstimmig (!) aufgehoben. Drei Wochen vor Ende der Legislaturperiode m.E. wohl eher peinlich für den Deutschen Bundestag.»

«Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein?»

Tauss, der mit der Bundestagswahl am 27. September aus dem Parlament ausscheidet, meldete sich bei der Sondersitzung am Dienstag noch einmal im Plenum zu Wort. Seine Frau hat für ihn nur noch wenig Verständnis, steht aber weiter zu ihm. Sie habe ihren Mann nach Durchsuchung seiner Büroräume gefragt: «Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein, zu glauben, er könne einen Kinderpornoring ausheben? Das ist völlig irre», sagte Irmgard Tauss der «Stuttgarter Zeitung».

Ihrem Mann sei aber unbegreiflich gewesen, dass ihm dies niemand abnehme. Sie sei aber schließlich zu dem Schluss gekommen, dass sie ihrem Mann bei seiner Darstellung vertrauen könne, sagte die Gewerkschafterin, die mit dem Parlamentarier seit 33 Jahren verheiratet ist.

Piratenpartei sieht keinen Handlungsbedarf

Tauss hatte stets seine Unschuld beteuert und trat sowohl als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion als auch als Generalsekretär der SPD Baden-Württemberg zurück. Im Juni hatte er sein Parteibuch zurückgegeben und wechselte zur Piratenpartei.

Die Piratenpartei sieht nach der Aufhebung der Immunität Tauss' keinen Handlungsbedarf. «Das ist zwar die korrekte Vorgehensweise zur Aufklärung, aber Herr Tauss gilt für uns so lange als unschuldig, wie keine Verurteilung erfolgt ist», sagte Nicole Hornung vom Bundesvorstand der Partei.

Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft

Tauss-Anwalt Jan Mönikes kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. «Es bleibt der Eindruck einer medialen Inszenierung, die von der Staatsanwaltschaft befördert wird», sagte er der Nachrichtenagentur AP. Es gebe keinen Grund, die Immunität in der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl aufzuheben, da Tauss aus dem Parlament ausscheide.

Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal Tauss' Immunität aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte laut einem früheren Medienbericht bei dem Abgeordneten Handybilder und drei DVDs mit kinderpornografischen Inhalten gefunden. Die Hinweise auf den Politiker sollen aus Bremerhaven gekommen sein, wo gegen einen Verdächtigen wegen Kinderpornografie ermittelt wird, der Tauss' Telefonverbindungsdaten und SMS gehabt haben soll.

09. Sep 2009

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1456679.html

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit von Anklägern:

Staatsanwalt im Fall Tauss kritisiert

Was dürfen Ankläger Journalisten mitteilen, bevor Anklage erhoben worden ist? Einige gehen sehr weit. In der Kinderporno-Affäre um den SPD-Abgeordneten wird der Staatsanwalt deshalb von ganz oben angegriffen.

Diesmal bekam Jörg Tauss Schützenhilfe von unerwarteter Seite: «Voreilig und nicht sehr geschickt» sei das Vorpreschen ihres Oberstaatsanwalts gewesen, kritisierte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel die vorzeitige Bekanntgabe der Kinderporno-Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten. Und setzte damit ein Thema auf die Agenda, das nicht nur in der juristischen Fachwelt heftig umstritten ist: Wie offensiv darf eine Staatsanwaltschaft Öffentlichkeitsarbeit betreiben?

Allerdings war der Rüffel der Karlsruher «Generalin», die am Mittwoch ans dortige Oberlandesgericht gewechselt ist, eher Detailkritik: Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring hätte lediglich die Akteneinsicht des Verteidigers und neuerliche Aufhebung der Immunität abwarten müssen. Dass die Karlsruher Ermittler im Frühjahr öffentlich gegengehalten hatten, als Tauss den Besitz kinderpornografischen Materials mit seinen eigenmächtigen Nachforschungen in der Kinderporno-Szene zu erklären versuchte, war aus ihrer Sicht in Ordnung: «Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren.»

Auffallend ist jedenfalls: Die einstmals so verschwiegenen Staatsanwaltschaften, die früher auf Presseanfragen gerade mal die eigene Existenz bestätigten, sind medienbewusster geworden. Der Bonner Rechtsanwalt Gernot Lehr sieht hier Anlass zur Sorge: «Wir haben ein Problem damit, dass Staatsanwälte sich viel zu viel aus dem Fenster hängen», warnte er schon vor zwei Jahren bei einer Tagung.

Fälle Zumwinkel und Benaissa

Ein Trend, der in einer Reihe spektakulärer Fälle immer wieder auf Kritik gestoßen ist. Dass die berühmte Razzia beim damaligen Postchef Klaus Zumwinkel von Kameras gefilmt werden konnte, rückte die Staatsanwälte ins Zwielicht – womöglich zu Unrecht, der Tipp an die Medien könnte auch von anderer Seite gekommen sein.

Heikler ist der No-Angels-Fall vom Frühjahr: Durfte die Staatsanwaltschaft Darmstadt die so intime wie öffentlichkeitswirksame Information verbreiten, die Sängerin Nadja Benaissa sei mit dem Aids-Virus HIV infiziert und habe einen Mann beim ungeschützten Sex angesteckt?

Schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Auf dem Spiel steht meist der gute Ruf. Im Streit um die Millionenabfindung des Ex-Mannesmann-Chefs Klaus Esser hatten zwei Düsseldorfer Staatsanwälte gegenüber den Medien dessen Käuflichkeit suggeriert. Eine schwere Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht 2005 und sprach ihm 10.000 Euro Schmerzensgeld zu - was freilich nur ein Bruchteil seiner Forderung war.

Nicht von ungefähr gehören daher Strafverteidiger wie Eberhard Kempf, zu dessen Klientel die Prominenz aus den Vorstandsetagen der Wirtschaft zählt, zu den vehementesten Kritikern der neuen staatsanwaltlichen Offenheit. In diesen Kreisen, so Kempf, kann schon der Verdacht den beruflichen Tod bedeuten: «Nach der Einleitung eines Strafverfahrens gibt es oft keine Möglichkeit mehr, in irgendeiner herausgehobenen Position tätig zu sein», sagte er der «Frankfurter Allgemeinen».

Aus dem Munde von Strafverteidigern klingen solche Aufrufe zur Mäßigung allerdings zweideutig. Denn immer stärker beackern sie selbst jenes Feld, von dem sie die Staatsanwälte vertreiben wollen. In Großprozessen wie dem Mannesmann-Verfahren gehört die Verteidigung über die Medien längst zur Strategie. Man nennt das «Litigation-PR», ein erster Ratgeber dazu erschien vergangenes Jahr.

Medienkritik der Verteidiger

Selten ließ sich das eindrucksvoller beobachten als vor zwei Jahren im Korruptionsprozess gegen den früheren Ex-EnBW-Chef Utz Claassen. Empört kritisierte die Verteidigerriege die Staatsanwälte wegen angeblich an die Medien lancierter Informationen – und betrieb zugleich selbst intensive Medienarbeit.

Den Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe bereiteten sie per Pressekonferenz vor, während des Verfahrens mühte sich ein eigens engagierter Medienberater, Äußerungen der Staatsanwältinnen zu skandalisieren. Damit die Journalisten rechtzeitig die Konsequenzen ihrer Berichte bedenken konnten, zeigte sich zum Prozessauftakt Deutschland bekanntester Medienrechtsanwalt im Gerichtssaal - Matthias Prinz, gelegentlicher anwaltlicher Berater Claassens.

Wenn Staatsanwälte ihre offensivere Medienarbeit rechtfertigen, greifen sie inzwischen immer wieder auf denselben Begriff zurück. Er lautet «Waffengleichheit». (Wolfgang Janisch, dpa)

22. Jul 2009 13:23

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1411439.html

 

 

Ermittlungen wegen Kinderporno-Verdacht:

Anwalt kritisiert «soziale Exekution» von Tauss

Die Karlsruher Staatsanwaltschaft will den Bundestagsabgeordneten Tauss wegen Kinderpornografie anklagen. Dessen Anwalt spricht von «sozialer Exekution»: Tauss sei gar keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden.

Der Anwalt des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers Jörg Tauss hat schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, werde bereits eine Anklageerhebung angekündigt: «Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt», sagte Rechtsanwalt Jan Mönikes am Dienstag.

«In der Sache selbst» gebe es nach wie vor «nichts substanziell Neues», sagte Mönikes. Über den zuständigen Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte der Jurist: «Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig.» Wie zuvor Tauss warf er ihm «soziale Exekution» vor.

Tauss, der nach dem Fund von Kinderporno-Bildern von seinen SPD-Ämtern zurückgetreten und Ende Juni zur Piratenpartei übergetreten war, droht nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen eine Anklage. «Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat», sagte Rehring am Dienstag und bestätigte damit einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Derzeit erhielten die Anwälte Akteneinsicht.

«Die Entscheidung über eine Anklage ist aber von der Zustimmung des Bundestages abhängig», betonte Rehring. Das Parlament muss für eine Anklage die Immunität des früheren SPD-Abgeordneten aufheben. Das könnte der Bundestag nach Rehrings Einschätzung noch in einer der beiden Sondersitzungen am 26. August oder am 8. September tun. «Vorher bekommt der Immunitätsausschuss den Entwurf der Anklage, um eine Beschlussempfehlung zu formulieren» erklärte der Oberstaatsanwalt.

Staatsanwalt sieht «keinen dienstlichen Auftrag»

Anfang März waren Kinderporno-Bilder in den Räumen des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden. Tauss' Begründung, er habe als zuständiger Abgeordneter in der Kinderpornoszene recherchiert, lässt die Staatsanwaltschaft nicht gelten. In dem Bericht heißt es laut «Bild», Tauss habe «keinen dienstlichen Auftrag» gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen.

Der 56-Jährige hatte als Begründung für den Besitz von kinderpornografischem Material unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien.

Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal die Immunität von Tauss aufgehoben. Die Immunität schützt die Mitglieder des Parlaments normalerweise vor Strafverfolgung; Ermittlungen oder Verhaftungen sind nur möglich, wenn das Plenum des Parlaments zustimmt. (dpa/AP/nz)

21. Jul 2009 11:31

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1410179.html

 

 

 


 

Behördenchefin kritisiert Staatsanwalt im Fall Tauss

Dienstag, 21. Juli 2009 13.15 Uhr

Karlsruhe (dpa) - Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. «Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt», sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Laut «Bild»-Zeitung hat Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zum Fall Tauss gesagt: «Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben.» Hügel, die die Aufsicht über die Karlsruher Staatsanwaltschaft führt, hat nun einen Bericht von Rehring angefordert, um zu klären, ob die Äußerung so gefallen ist.

Die scheidende Generalstaatsanwältin, die am Mittwoch ihr neues Amt als Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe antritt, nannte Rehrings Vorgehen in einer ersten Einschätzung einen «Kunstfehler». Solange der Verteidiger seine Akteneinsicht noch nicht abgeschlossen habe, müsse die Anklagebehörde mit dessen Stellungnahme rechnen. «Da wissen sie ja nicht, was kommt.» Grundsätzlich achte die Staatsanwaltschaft peinlichst darauf, dass Betroffene von der Anklage nicht aus der Presse erführen. Tauss hat das Vorgehen des Staatsanwalts auf «Bild.de» kritisiert: «Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.»

Grundsätzlich jedoch nahm Hügel die Behörde gegen Kritik an ihrer Informationspolitik im Fall Tauss in Schutz. Nachdem die Vorwürfe Anfang März bekanntgeworden seien, sei der Behörde nichts anderes als eine Bestätigung übrig geblieben. «Sie dürfen ja nicht lügen.»

Als Tauss sich mit der Behauptung zur Wehr gesetzt habe, er sei wegen seiner Recherchen als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene zum Besitz des strafbaren Materials befugt gewesen, habe die Behörde dies richtigstellen müssen. «Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren.» Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe ein Abgeordneter kein Recht zu derart eigenmächtigen Ermittlungen. Das sei aber eine «Rechtsfrage», die vor Gericht geklärt werden müsse.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_21072/index.php

 

 

 

 

 

Politiker Tauss droht weiterhin Kinderporno-Anklage

Dienstag, 21. Juli 2009 12.02 Uhr

Karlsruhe (dpa) - Neue Bewegung im Rechtsstreit um den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den früheren SPD- Politiker abgeschlossen und will weiterhin Anklage wegen Kinderpornografie erheben. «Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat», sagte der Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Tauss sagte daraufhin «Bild.de»: «Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.»

Derzeit erhalten die Anwälte Akteneinsicht. «Die Entscheidung über eine Anklage ist aber von der Zustimmung des Bundestages abhängig», betonte Rehring. Das Parlament müsste dafür erneut Tauss' Immunität aufheben. Der 56-Jährige war nach dem Fund von Kinderporno-Bildern von seinen SPD-Ämtern zurückgetreten und später zur Piratenpartei übergetreten. Er ist nach wie vor Abgeordneter.

Nach Ansicht Rehrings könnte der Bundestag in einer der beiden Sondersitzungen zum Lissabonner EU-Vertrag am 26. August oder am 8. September über die Anklage gegen Tauss entscheiden. Zuvor werde der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, weil er für eine Anklage eine Beschlussempfehlung formulieren müsse. Der Ausschuss hatte bereits im Frühjahr grünes Licht für Hausdurchsuchungen bei Tauss gegeben.

Anfang März waren Kinderporno-Bilder in den Räumen des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Handy-Fotos und DVDs. Der Abgeordnete des Wahlkreises Karlsruhe-Land beteuert nach wie vor seine Unschuld und erklärt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Die Ermittler behaupten dagegen, Tauss habe «keinen dienstlichen Auftrag» gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. Der Politiker wies dies bei «Bild.de» zurück: «Ich bin ja kein Beamter, sondern frei in meiner Arbeit.»

Tauss ist inzwischen für die Piratenpartei aktiv, die sich gegen das Sperren von Internet-Seiten zum Beispiel mit kinderpornografischen Inhalten einsetzt. Die Gegner der gesetzlich verankerten Sperren argumentieren, dass Kindesmisshandlung damit nicht verhindert, einer Zensur des Internets aber der Weg bereitet werde. Tauss hatte auch beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz eingereicht.

Sein Anwalt warf der Anklagebehörde «soziale Exekution» vor. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft habe seinem Mandanten zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, außerdem habe er als Verteidiger keine entlastenden Beweisanträge stellen können, sagte Rechtsanwalt Jan Mönikes. In der Sache selbst gebe es nach wie vor «nichts substanziell Neues». Über den zuständigen Oberstaatsanwalt Rehring sagte der Jurist: «Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig.»

(Achtung: Hintergrund Fragen & Antworten «Die Debatte über die Kinderporno-Anklage gegen Tauss» bis 1600 - ca. 50 Zl.)

[Kanzlei]: Dorotheenstr. 54, 10117 Berlin [Staatsanwaltschaft]: Schloßplatz 23, 76133 Karlsruhe

 

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_21071/index.php

 

 


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