Väternotruf informiert zum Thema
Staatsanwaltschaft Mosbach
Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstraße 89
74821 Mosbach
Telefon: 06261 / 87-0
Fax: 06261 / 87-437
E-Mail: poststelle@stamosbach.justiz.bwl.de
Internet: www.stamosbach.de
Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Mosbach (04/2010)
Informationsgehalt: mangelhaft
Geschäftsverteilungsplan: fehlt
Bundesland Baden-Württemberg
Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mosbach: Elke O'Donoghue (Jg. 1952) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 04.12.2000 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach: Franz-Josef Heering (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab , ..., 2009, 2010) - ab 15.05.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Mosbach 30 Personen. Der Leitenden Oberstaatsanwältin als Behördenleiterin unterstehen 1 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, 5 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 2 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, 3 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 18 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst und Angestellte im Bürodienst.
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mosbach umfasst den Landgerichtsbezirk Mosbach.
Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Väternotruf Mosbach
Kontakt über Michael
E-Mail: vater-kind@freenet.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Staatsanwälte:
Andreas Freyberger (Jg. 1968) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab , ..., 2010) - vorher ab 18.10.1999 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn
Ursula Hammer (Jg. 1961) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab 25.01.1996, ..., 2002)
Franz-Josef Heering (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab , ..., 2009, 2010) - ab 15.05.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach
Herbert Heister (Jg. 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab 12.02.1993, ..., 2002)
Elke O'Donoghue (Jg. 1952) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 04.12.2000 Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Birgit Wolf (Jg. 1972) - Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab 07.02.2005, ..., 2008) - war im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.08.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.
Amtsanwälte:
- Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab , ..., 2009)
Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach tätig:
Peter Bickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Buchen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Buchen (ab , ..., 2010, 2011) - früher Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Moosbach. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richter am Amtsgericht Tauberbischofsheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Notar eingetragen.
Achim Brötel (geb. 09.11.1963 in Heilbronn) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab Februar 1993, ..., 1993) - 1992 zweite juristische Staatsprüfung. Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg als Zivilrichter am Amtsgericht Tauberbischofsheim. Ab Februar 1993 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach - Jugendstaatsanwalt. November 1993 abgeordnet an das Justizministerium Stuttgart abgeordnet. Im April 1997 zum Richter auf Lebenszeit ernannt und als persönlicher Referent des damaligen Präsidenten Karlmann Geiß an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Ab 25.09.2005 Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises.
Manfred Eberhardt (Jg. 1943) - Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab 05.08.1992, ..., 2002)
Gerd Eggert (Jg. 1966) - Richter am Amtsgericht Buchen / Direktor am Amtsgericht Buchen (ab 01.03.2006, ..., 2008) - Früher Staatsanwalt beim Amtsgericht Mosbach - war im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.10.1997 als Richter am Landgericht Moosbach aufgeführt.
Hendrik Gaude (Jg. 1964) - Richter am Amtsgericht Mosbach (ab 15.03.2006, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach aufgeführt. Ab 15.03.2006 Richter am Amtsgericht Mosbach.
Peter Johe (Jg. 1940) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab 10.11.1989, ..., 2002)
Dr. Peter Krattinger (geb. 25.02.1936) - Richter am Landgericht Görlitz / Präsident am Landgericht Görlitz (ab 01.10.1993, ..., 28.02.2001 ) - vorher Richter auf Probe in den Landgerichtsbezirken Offenburg und Freiburg. Zum 1. Juni 1968 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Landgerichtsrat ernannt und danach bis zum 02.04.1975 mit kurzer Unterbrechung durch eine Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe beim Landgericht Mosbach tätig. Ab 03.04.1975 Vorsitzender Richter am Landgericht Mosbach. Ab 29.01.1982 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach. Fast fünf Jahre bei der Staatsanwaltschaft tätig, dann Vizepräsident am Landgericht Mosbach. Ab 15.05.1991 Abordnung an das Bezirksgericht Dresden und später an das Oberlandesgericht Dresden. Ab 01.10.1993 Präsident am Landgericht Görlitz
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mosbach
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
35-Jähriger erschießt sich vor Zwangsräumung
Datum: 22.10.2008
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektion Tauberbischofsheim
Külsheim. Ein 35-Jähriger hat sich am Dienstagvormittag in Külsheim vor einer Zwangsräumung erschossen. Gegen 10.40 Uhr begaben sich ein Gerichtsvollzieher, ein Vertreter der Stadt Külsheim und mehrere Polizeibeamte zur Wohnung des alleinlebenden, 35-Jährigen in Külsheim. Nach einer Besprechung über die anstehende Zwangsräumung zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem 35-Jährigen vor dem Gebäude begab sich der Mann unter dem Vorwand, Geld und seinen Personalausweis aus der Wohnung holen zu wollen, ins Haus. Kurz darauf war ein Schuss zu hören. Der Mann hatte sich mit einem Kleinkaliberrevolver erschossen. Ein alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte der 35-Jährige die Waffe illegal in seinem Besitz.
http://www.stamosbach.de/servlet/PB/menu/1229162/index.html?ROOT=1175445
Familientragödie
Datum: 28.07.2008
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektion Mosbach
Mosbach: Aus bislang noch ungeklärten Gründen hat ein 27-jähriger Mann am Freitagabend mit einem Messer auf seine Mutter und seine Schwägerin eingestochen. Beide Frauen mussten ins Krankenhaus Mosbach eingeliefert werden. Das Leben der schwerverletzten Mutter konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der 27-Jährige konnte nach der Tat durch Spezialkräfte der Polizei in seiner Wohnung überwältigt und festgenommen werden. Nachdem die Staatanwaltschaft Mosbach gegen ihn Haftbefehl erwirkt hatte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert
Die Ermittlungen der Polizei bezüglich der Tatumstände dauern derzeit noch an.
http://www.stamosbach.de/servlet/PB/menu/1222433/index.html?ROOT=1175445
Familiendrama in Lauda
Datum: 14.01.2008
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und der Polizeidirektion Tauberbischofsheim
Lauda-Königshofen. Das Motiv für das Familiendrama, bei dem am Sonntag zwischen 13 Uhr und 14 Uhr ein 44-jähriger Familienvater seine beiden Kinder, ein 9-jähriges Mädchen und einen 15-jährigen Jungen, sowie seine 42-jährige Ehefrau erschossen hat, dürfte auf eine psychische Erkrankung des Mannes zurückzuführen sein. Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei befand sich der Mann seit einiger Zeit aufgrund von Depressionen in ärztlicher Behandlung. Nach bisherigen Erkenntnissen gab es innerhalb der Familie weder Eheprobleme, noch Schwierigkeiten finanzieller Art. Als Tatwaffe benutzte der 44-Jährige einen illegal umgebauten Schreckschussrevolver. Sich selbst erschoss er mit einem belgischen Militärkarabiner aus dem 2. Weltkrieg. Er war passives Mitglied in einem Schützenverein und hatte für diese Waffe eine Waffenbesitzkarte. Zur Betreuung der Angehörigen und der Freunde der Getöteten wurden Notfallseelsorger und ein Mitarbeiter des Kriseninterventionsteams der Polizeidirektion hinzugezogen.
http://www.stamosbach.de/servlet/PB/menu/1216180/index.html?ROOT=1175445
Familiendrama in Walldürn-Rippberg nach versuchtem Mord
Datum: 11.12.2007
Kurzbeschreibung:
Walldürn-Rippberg. Von einem versuchten Mord gehen die Staatsanwaltschaft Mosbach und die Polizei bei einem Familiendrama in Rippberg aus.
Nach dem Stand der Ermittlungen hatte eine 42-jährige Frau am Montagmorgen gegen 03.00 Uhr aus unklarem Motiv in der gemeinsamen Wohnung mit einem Fleischermesser auf ihren schlafenden Ehemann eingestochen und ihm mehrere Stichwunden am Oberkörper zugefügt.
Obwohl stark blutend wollte der schwer verletzte, jedoch nicht in Lebensgefahr geratene 44-jährige Ehemann zunächst weder Polizei noch fremde Hilfe hinzuziehen. Als jedoch im Laufe des Tages eine ordnungsgemäße Wundversorgung unausweichlich erschien, ließ der 44-Jährige Hilfe aus der Verwandtschaft ins Haus rufen. Nachdem diese die Notwendigkeit einer ärztlichen Versorgung im Krankenhaus und die Verständigung der Polizei als unumgänglich ansah, flüchtete die 42-jährige Ehefrau am frühen Nachmittag im gemeinsamen Pkw mit unbekanntem Ziel.
Da ein Suizidversuch zu befürchten war, veranlasste die zwischenzeitlich alarmierte Polizei unverzüglich eine Suchaktion bei der auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt wurde.
Gegen 16.30 Uhr entdeckte die Hubschrauberbesatzung zunächst das gesuchte Fahrzeug im Bereich Gottersdorf und wenig später in einem angrenzenden Waldgebiet auch die Frau. Die kurz darauf an den Auffindeort gelotsten Polizeikräfte fanden die Frau tot vor, sie hatte sich durch Erhängen selbst das Leben genommen.
Nach diesem tragischen Ausgang wurde das wegen des versuchten Tötungsdelikts eingeleitete Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Mosbach eingestellt.
http://www.stamosbach.de/servlet/PB/menu/1215366/index.html?ROOT=1175445
Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 3. 4. 03
Von Admin, am 13.04.2003 22:38:15
Fünf Jahre unschuldig in den Mühlen des Rechtsstaates
Protokoll eines Justizirrtums: Wie ein Pfarrer durch schludrige Beamte und Psychologen als Sittenstrolch gebrandmarkt wurde
Der Fall hat Schlagzeilen gemacht: Erst wurde ein evangelischer Geistlicher aus Mosbach wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt ist er freigesprochen worden. Die Gesetzeshüter hatten einen Fehler an den anderen gereiht.
Von Wieland Schmid
Irgendwo im Schwarzwald verbringt der evangelische Pfarrer Gerhard B. (62) seinen vorzeitigen Ruhestand. Von 1990 bis 1998 war er geachtetes Vorstandsmitglied der Johannesanstalten in Mosbach (Kreis Neckar-Odenwald), wo 2500 Mitarbeiter ebenso viele Behinderte betreuen. Jetzt ist der Vater dreier Kinder wenigstens wieder ein unbescholtener Pensionär, nachdem er fünf Jahre lang zum Sittenstrolch abgestempelt worden war. Die Chronologie eines Justizirrtums zeigt, wie auch ein rechtsstaatliches System beinahe versagen kann.
"Als Theologe fühle ich mich in Gottes Hand", verkündete Pfarrer Gerhard B. vertrauensvoll, als er im Jahre 1998 Selbstanzeige bei der Mosbacher Staatsanwaltschaft erstattete. Der Geistliche litt unter Gerüchten, die in den Johannesanstalten umgingen: Den Lästermäulern zufolge hatte er sich drei geistig schwer behinderten Frauen im Alter zwischen 26 und 37 Jahren unsittlich genähert - angeblich bis hin zum Geschlechtsverkehr. Aber beim Staatsanwalt erlebte der Pfarrer seine erste Überraschung: "Er hat den Spieß umgedreht und gegen mich ermittelt."
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Eine Kriminalbeamtin und eine Psychologin vernehmen die vermeintlichen Opfer. Die Tonbandaufnahmen dokumentieren, wie die verwirrten Frauen unter Druck gesetzt werden. Frage: "Was hat er mit dir gemacht?" Antwort: "Gar nichts hat er gemacht." Behauptung der Befragerinnen: "Doch, er hat was mit dir gemacht, und du sagst uns jetzt, was." Oder: "Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch." In den schriftlichen Protokollen der Vernehmungen wird massiv verfälscht. Beispiel: Aus einer "Gymnastik mit dem Vater" wird eine Gymnastik mit dem Pfarrer.
Die Staatsanwaltschaft erhebt dennoch Anklage wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Schutzbefohlener. Die Erste Große Strafkammer des Mosbacher Landgerichts verurteilt den Angeklagten im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft. "Auch Saubermänner sind nicht immer sauber", sagt der Vorsitzende Richter Alexander Ganter. Die zwei Berufsrichter und zwei Schöffen haben sich nicht die Mühe gemacht, die Tonbandaufnahmen der Vernehmungen mit den Protokollen zu vergleichen. Sie vertrauen voll auf den altgedienten Gutachter Professor Dr. Dr. Martin Schmidt, Chef des Zentralen Instituts für seelische Gesundheit in Mannheim. Der ist überzeugt, dass die behinderten Opfer "mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Erlebtes" geschildert hätten. Der Verteidiger Alexander Keller aus Heidelberg meint vergebens, eine "Anhäufung von Risikofaktoren habe zu "verzerrten und falschen Aussagen" sowie zu "unbelegten Spekulationen des Gutachters" geführt. Das Gericht glaubt dem Professor, obwohl der bekennen muss, dass seine Mitarbeiterin eine ihm völlig unbekannte Methode bei der Begutachtung verwendet habe. Immerhin betätigt sich der damals 61-jährige Psychiater schon seit 1964 als Sachverständiger vor Gericht.
Nur wegen eines formalen Fehlers hebt der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in einem Revisionsverfahren das Urteil auf: Das Landgericht Mosbach hatte den Angeklagten bei der Vernehmung der angeblichen Opfer ausgeschlossen, und das ist nicht zulässig.
Vergangene Woche spricht die Zweite Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe den Angeklagten ohne Wenn und Aber frei. Nach zweieinhalb Tagen Verhandlung mit 29 Zeugen kommt der Vorsitzende Richter Udo Scholl zu dem Schluss, dass die in Mosbach gesammelten Beweismittel "katastrophal und unbrauchbar" seien. Nach Überzeugung der drei Berufsrichter und zwei Schöffen beruhen sämtliche Vorwürfe auf reiner Erfindung, unter anderem aus Geltungsbedürfnis erhoben von besonders leicht beeinflussbaren behinderten Frauen. Gutachter Martin Schmidt ist inzwischen auch zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussagen der drei angeblichen Missbrauchsopfer "nicht auf eigenem Erleben beruhen" würden.
Sein berühmter Kollege Max Steller aus Berlin nahm nämlich als zweiter Gutachter kein Blatt vor den Mund: Die Vernehmungen in Mosbach, so sagte Steller empört, seien "suggestiv, menschenunwürdig und ethisch verwerflich" gewesen. Die Mosbacher Staatsanwaltschaft kommt sich "ein bisschen zu Unrecht geprügelt" vor. Ernst-Ludwig Mißler, Präsident des Mosbacher Landgerichts, beteuert, "alle, auch die Ermittlungsbehörden", hätten "unheimlich viel gelernt". Die Mitarbeiter der Johannesanstalten sind erleichtert, die Evangelische Landeskirche in Baden will nun auch das schwebende Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Gerhard B. einstellen. "Fehler machen wir alle", sagt der Karlsruher Richter Scholl beschwichtigend. "Deshalb ist es wichtig, dass es Rechtsmittel gibt."