Väternotruf informiert zum Thema

Verwaltungsgericht Gießen


 

 

Verwaltungsgericht Gießen

Marburger Straße 4

35390 Gießen 

 

Telefon: 0641 / 934 - 0

Fax: 0641 / 934 - 4003

 

E-Mail: Verwaltung@vg-giessen.justiz.hessen.de

Internet: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte-und-verwaltungsgerichtshof/verwaltungsgericht-giessen

 

 

Internetauftritt des Verwaltungsgerichts Gießen (11/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 16.06.2023 - https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte-und-verwaltungsgerichtshof/verwaltungsgericht-giessen

 

 

Bundesland Hessen

 

 

Präsident am Verwaltungsgericht Gießen: Harald Wack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen / Präsident am Verwaltungsgericht Gießen (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.07.2000 als Richter am Landgericht Gießen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.08.2013 als Vizepräsident am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Amtsgericht Gießen - Organigramm 01.09.2017: Vizepräsident. 25.02.2019: "... Nach dem Abitur und abgeleiteten Grundwehrdienst studierte er von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaften in Gießen und legte im Frühjahr 1994 seine erste juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 1994 arbeitete er als Gerichtsreferendar und begann sein Referendariat, das er im Dezember 1996 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung beendete. Im Jahr 1997 arbeite er von Januar bis August als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gießen und arbeitete nebenamtlich als Dozent für Beamtenrecht beim Verwaltungsschulverband. Im Sommer 1997 wurde er Richter auf Probe beim Landgericht Gießen und am 23. Juni erfolgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Gießen unter gleichzeitiger Abordnung an das Amtsgericht Butzbach. Zwischen 2002 und 2003 erfolgte eine weitere Abordnung an das Verwaltungsgericht Gießen und von 2003 bis 2007 an den Hessischen Staatsgerichtshof. Schließlich wurde Harald Wack von 2007 bis 2008 an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Im August 2008 wurde er weiterer aufsichtsführender Richter beim Amtsgericht Wetzlar. Seit 2004 ist er Prüfer für das erste juristische Staatsexamen und seit dem Jahr 2016 zudem Dozent im Rahmen des Projekts „Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen!“ Harald Wack war seit dem 21. August 2013 Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen. ..." - https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/harald-wack-neuer-praesident-des-verwaltungsgerichts-giessen-0

Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen: Sabine Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gießen / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen (ab , ..., 2021) - ab 25.03.1993 Richterin am Verwaltungsgericht Gießen. 2009, 2010: Pressereferentin

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Verwaltungsgericht Gießen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Im Bundesland Hessen gibt es fünf Verwaltungsgerichte und den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdegericht:

 

Verwaltungsgericht Darmstadt 

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Verwaltungsgericht Gießen

Verwaltungsgericht Kassel

Verwaltungsgericht Wiesbaden

 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof - in Kassel

 

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse von Verwaltungsgerichten zum Themenkreis Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

 

Fachkräfte im Verwaltungsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Verwaltungsgericht Gießen

Norbert Debus (Jg. 1956) - Richter am Verwaltungsgericht Gießen (ab 24.09.1993, ..., 2002)

Renate Deventer (geb. 05.05.1962 in Frankfurt a. M. - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Verwaltungsgericht Gießen (ab 26.09.1995, ..., 2009) - siehe Pressemitteilung unten.

Sabine Dörr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gießen / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen (ab , ..., 2021) - ab 25.03.1993 Richterin am Verwaltungsgericht Gießen. 2009, 2010: Pressereferentin

Ingrid Heer (Jg. 1957) - Richterin am Verwaltungsgericht Gießen (ab 02.09.1994, ..., 2009) - ab 1991 am Verwaltungsgericht Gießen. 2005 an das Sozialgericht Gießen abgeordnet.

Jacksch (geb. ....) - Richterin am Verwaltungsgericht Gießen (ab , ..., 2010)

Christoph Kosir (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Verwaltungsgericht Gießen (ab18.07.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.09.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.07.2016 als Richter am Amtsgericht Bad Sobernheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 18.07.2016 als Richter am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Amtsgericht Rockenhausen - GVP 25.12.2014, 27.03.2015: Richter auf Probe. 

Cordelia Kröger-Schrader (Jg. 1964) - Richterin am Verwaltungsgericht Gießen (ab 05.02.1996, ..., 2010)

Dr. Wolfgang Lorenz (Jg. 1960) - Richter am Verwaltungsgericht Gießen (ab 09.06.1995, ..., 2010) - http://bloegi.wordpress.com/2009/10/23/zwangsvollstreckung-gegen-die-uni-marburg/

Harald Wack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen / Präsident am Verwaltungsgericht Gießen (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.07.2000 als Richter am Landgericht Gießen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.08.2013 als Vizepräsident am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Amtsgericht Gießen - Organigramm 01.09.2017: Vizepräsident. 25.02.2019: "... Nach dem Abitur und abgeleiteten Grundwehrdienst studierte er von 1988 bis 1994 Rechtswissenschaften in Gießen und legte im Frühjahr 1994 seine erste juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 1994 arbeitete er als Gerichtsreferendar und begann sein Referendariat, das er im Dezember 1996 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung beendete. Im Jahr 1997 arbeite er von Januar bis August als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gießen und arbeitete nebenamtlich als Dozent für Beamtenrecht beim Verwaltungsschulverband. Im Sommer 1997 wurde er Richter auf Probe beim Landgericht Gießen und am 23. Juni erfolgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Gießen unter gleichzeitiger Abordnung an das Amtsgericht Butzbach. Zwischen 2002 und 2003 erfolgte eine weitere Abordnung an das Verwaltungsgericht Gießen und von 2003 bis 2007 an den Hessischen Staatsgerichtshof. Schließlich wurde Harald Wack von 2007 bis 2008 an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Im August 2008 wurde er weiterer aufsichtsführender Richter beim Amtsgericht Wetzlar. Seit 2004 ist er Prüfer für das erste juristische Staatsexamen und seit dem Jahr 2016 zudem Dozent im Rahmen des Projekts „Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen!“ Harald Wack war seit dem 21. August 2013 Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen. ..." - https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/harald-wack-neuer-praesident-des-verwaltungsgerichts-giessen-0

 

 

# Roland Elser

# Himar Ferner

# Dr. Sabine Funk

# Dr. Oliver Horn

# Gerald Hänsel

# Andreas Höfer

# Bernd Karber

# Thomas Kniest

# Dr. Klaus Krekel

# Dr. Michael Ostheimer

# Wolfgang Pertek

# Dr. Burkhard Preusche

# Karl-Heinz Preuß

# Klaus Ruth

# Peter Schirra

# Helmut Schmidt

# Sylvia Schmidt

# Dr. Dieter Schwartze

# Ulrich Spies

# Beate Zickendraht

 

 

 

Verwaltungsgericht Gießen - 7 L 3351/12 Gl - 12.12.2012 - Landkreis Gießen, Stabsstelle Recht: "beantragen wir den Antrag zurückzuweisen

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Verwaltungsgericht Gießen tätig:

Werner Bodenbender  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Kassel / Präsident am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.09.2007 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.1993 als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 09.12.2019: "Verwaltungsgericht Kassel: Werner Bodenbender ist neuer Präsident ... Herr Werner Gerhard Bodenbender wurde am 4. September 1959 in Altenvers geboren. Nach seinem Abschluss an der Kaufmännischen Berufsschule absolvierte er eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann, an welche sich 1979 die Fachhochschulreife anschloss. Von 1979 bis 1982 studierte Herr Bodenbender Betriebswirtschaftslehre in Gießen-Friedenberg. Während des Studiums leistete er von 1980 bis 1981 seinen Zivildienst. An das Studium schloss sich ab 1982 ein weiteres Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen an. Nach Bestehen seiner zweiten juristischen Staatsprüfung im Oktober 1990 wurde Herr Bodenbender im Januar 1991 zum Regierungsrat zur Anstellung ernannt und nahm seine Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes Hessens auf. 1993 erfolgte die Ernennung als Richter auf Probe und die Verwendung unter anderem an Amtsgericht Gießen und am Verwaltungsgericht Gießen. Am Verwaltungsgericht Gießen war Herr Bodenbender bis 2007, unterbrochen von einer Abordnung von 1999 bis 2000 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Zusätzlich war er von 2004 bis 2008 an das Verwaltungsgericht Kassel teilabgeordnet. Von 2007 bis 2015 war Herr Bodenbender als Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel tätig. Im August 2015 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 wurde Herr Bodenbender zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel ernannt. Herr Bodenbender war von 2008 bis 2014 nebenamtliches Mitglied des Senats für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weiterhin ist er seit 1998 nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes." - https://justizministerium.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/verwaltungsgericht-kassel-werner-bodenbender-ist-neuer-praesident 

Elisabeth Buchberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Bundesverwaltungsgericht (ab 14.07.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.01.1983 unter dem Namen Elisabeth Graulich-Buchberger als Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.1993 unter dem Namen Elisabeth Buchberger als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.07.2006 unter dem Namen Elisabeth Buchberger als Richterin am Bundesverwaltungsgericht aufgeführt.

Johanna Domann-Hessenauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gießen / Präsidentin am Verwaltungsgericht Gießen (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.02.1985 als Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.12.2004 als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.10.1981 als Präsidentin am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Prof. Dr. Roland Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.2008, ..., 2012) - 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden ernannt. Von 1982 bis 1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Ab 1987 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.11.1993 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.10.2002 als Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2008 als Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Rainald Gerster (geb. 06.01.1960 in Wiesbaden- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2013, ..., 2016) - 1991 in das Richterverhältnis auf Probe berufen. Im April 1994 zum Richter am Verwaltungsgericht beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer Abordnung im Oktober 1994 Versetzung zum Verwaltungsgericht Wiesbaden. Abordnung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar bis Ende 1996. Dann Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter vom April 1997 bis Ende März 1999. Unterstützung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bei der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses UNA 15/2 durch eine Abordnung bis November 2001, sodann Abordnungen an das Hessische Ministerium der Justiz und in die Staatskanzlei bis September 2005. Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter Fortbestehen der vorerwähnten Abordnungen erfolgte zum 27.5.2002.  Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2005 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2006 als Vizepräsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2008 als Präsident am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen - 9. Kammer). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2013 als Präsident am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - GVP 01.09.2013: Vorsitzender Richter - 5. Kammer.

Christiane Loizides (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Gießen / Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen (ab 15.02.2008, ..., 2013) - ab 1981 Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Ab 1992 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2008 als Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt.

Reinhard Ruthsatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen (ab 09.08.1994, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab  09.08.1994 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen aufgeführt.

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Mediation

Seit Mai 2004 bietet das Verwaltungsgericht Gießen die Möglichkeit einer gerichtsnahen Mediation an. 

...

Die Gerichts-Mediatorinnen stellen sich vor

Renate Deventer

Renate Deventer wurde am 05.05.1962 in Frankfurt a. M. geboren, ist verheiratet und Mutter dreier Kinder. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt a. M. mit Schwerpunkt Umwelt- und Europarecht. Während des Studiums arbeitete sie beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (Arbeitskreis Recht) in Frankfurt a.M. mit.

Nach dem 1. Staatsexamen 1987 absolvierte sie ihr Referendariat am LG Wiesbaden mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht (Verwaltungsstation Stadt Hochheim; Anwaltsstation Baker/Mc Kenzie, Frankfurt a.M., Wahlstation VG Darmstadt). Nach dem 2. Staatsexamen 1990 nahm sie bis 1992 eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Justus-Liebig-Universität Gießen am Lehrstuhl Öffentliches Recht III (Prof. Kisker) wahr.

Ihre richterliche Laufbahn begann Frau Deventer im März 1993 am VG Gießen. Berufsbegleitend nahm sie von 1997 bis 2003 an der an den Verwaltungsgerichten bestehenden Supervisionsgruppe teil. Seit November 2003 absolvierte sie eine Ausbildung als GerichtsMediatorin und ist seit Mai 2004 in dieser Funktion tätig.

Telefon: 0641/934 4304

e-Mail. Renate.Deventer@vg-giessen.justiz.hessen.de

 

 

Ingrid Heer

Ingrid Heer, Jahrgang 1957, ist verheiratet und Mutter von drei erwachsenen Kindern.

Im Anschluss an eine Rechtspflegerausbildung studierte sie an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Rechtswissenschaften und war zunächst als Rechtsanwältin tätig. Ihre richterliche Tätigkeit begann 1991 am Verwaltungsgericht Gießen, im Jahr 2005 war sie an das Sozialgericht Gießen abgeordnet.

Frau Heer ist seit November 2007 Gerichtsmediatorin am Verwaltungsgericht Gießen.

Ausbildung und Qualifikation:

* Berufliche Fortbildung Mediation auf der Basis der Gewaltfreien Kommunikation nach Dr. M. Rosenberg (Schule für Verständigung und Mediation in Steyerberg, Juni 2007 bis April 2008)

* Fortbildungen im Bereich der gerichtsnahen Mediation seit 2006 (Deutsche Richterakademie sowie im Rahmen des Modellprojekts in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit)

* berufsbegleitende Supervision von 1996 – 2003

* Kommunikationstrainerin in der Erwachsenenbildung

Telefon: 0641/934 4318

e-Mail. Ingrid.Heer@vg-giessen.justiz.hessen.de

http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?cid=97f2af1ed80514e6850d0f11f8cf9db7

 

gefunden 16.12.2009

 


 

 

Gießen, den 30. Juli 2010

Dienstjubiläum am Verwaltungsgericht Gießen

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, Dr. Rainald Gerster, händigte dem Vorsitzenden Richter Reinhard Ruthsatz am 29. Juli 2010 die Urkunde zum 25-jährigen Dienstjubiläum verbunden mit der Anerkennung des Justizministers für die geleisteten Dienste aus.

Ruthsatz, der seit 1991 durchgehend als Pressesprecher oder (wie derzeit) stellvertretender Pressesprecher für das Verwaltungsgericht Gießen tätig ist, ist ein echter „Gießener Schlammbeißer“. Geboren 1952 in der Universitätsstadt legte er mit seinem Abitur 1971 am „LLG“ den Grundstein für die juristische Karriere, die ihn nach dem Studium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen (Examen Januar 1977) und der Referendarzeit am Landgericht Gießen, der Verwaltung des Wetteraukreises und dem Verwaltungsgericht in Frankfurt nach dem 2. Staatsexamen im Juli 1979 zunächst in den Anwaltsberuf führte. Als Sozius in der Kanzlei Bökel, Karpenstein, Spengler, Ruthsatz und Kühle in Lahnau-Atzbach war Ruthsatz bis Ende 1986 auf allen Rechtsgebieten tätig, bevor er sich ab dem 5. Januar 1987 nur noch dem Verwaltungsrecht als Richter an dem zu diesem Zeitpunkt neu errichteten Verwaltungsgericht Gießen widmete. Der reisefreudige Richter war in mehreren Kammern des Verwaltungsgerichts als Berichterstatter tätig und hatte nahezu alle Sachgebiete des Verwaltungsrechts schon bearbeitet, bevor er nach seiner Abordnung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Jahre 1993 im August 1994 die 7. Kammer als Vorsitzender Richter übernahm, die er seitdem leitet. Die Kammer ist heute schwerpunkmäßig mit Verfahren aus dem Ausländerrecht und dem Gesundheitsrecht befasst.

...

http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Giessen_Internet/sub/667/667b3db0-bf92-1f01-2f31-e2389e481851,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

 

Fehlerhafte Gutachten

Psychiater muss zahlen

von Karlheinz Weimar

Wegen fehlerhafter Gutachten über vier hessische Steuerfahnder muss der Frankfurter Psychiater H. unwiderruflich 12.000 Euro zahlen. Das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gießen am Donnerstag mitteilte.

...

Frankfurter Rundschau

09.01.2010

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=2191963&

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Gießen – Berufsgericht für Heilberufe – gibt Begründung des Urteils vom 16.11.2009 gegen den Frankfurter Psychiater bekannt

Gießen, den 27. November 2009

Wie bereits mitgeteilt, wurde dem ausschließlich gutachterlich tätigen Arzt von dem Berufsgericht für Heilberufe wegen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten ein Verweis erteilt und ihm zusätzlich eine Geldbuße von 12.000 € auferlegt.

Er hatte in den Jahren 2006 und 2007 vier Beamten/Beamtinnen, die vormals Mitarbeiter der Steuerfahndungsabteilung der Frankfurter Finanzämter waren, im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage ihrer Dienstfähigkeit untersucht und jeweils „Nervenfachärztliche Gutachten“ erstattet, die im Ergebnis Dienst– und auch Teildienstunfähigkeit feststellten und im Hinblick auf die prognostizierte „dauernde“ Dienstunfähigkeit Nachuntersuchungen als nicht indiziert bezeichneten

Im Rahmen der jeweils zwischen einer und zwei Stunden andauernden Untersuchungen in den Räumen des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Frankfurt berichteten die Probanden über ihre Probleme am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit als Steuerfahnder sowie, dass sie nach Umsetzung in andere Aufgabenbereiche heftige Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten führten, in deren Folge sie an körperlichen und psychischen Beschwerden litten, die zu Langzeitkrankschreibungen geführt hatten. Drei Probanden hatten kurz vor ihrem Termin bei dem beschuldigten Arzt mehrwöchentliche Aufenthalte in Fachkliniken für Neurologie-Psychiatrie-Psychotherapie absolviert, die nach ihrem subjektiven Befinden sowie den ausführlichen Arztberichten der Kliniken zu ganz wesentlichen Verbesserungen ihres Gesundheitszustandes geführt hatten. In den Arztbriefen und Arztberichten werden jeweils Diagnosen gestellt, die u.a. auf den Arbeitsplatzkonflikt bezogen sind; in keinem Falle wird der Fachbegriff „paranoid“ verwendet.

Diese Unterlagen überreichten die Probanden im Untersuchungstermin dem Beschuldigten, wie auch zahlreiche andere ärztliche Stellungnahmen zu ihrem Gesundheitszustand.

In seinen „Nervernfachärztlichen Gutachten“ stellte der beschuldigte Arzt zweimal die Diagnose einer „paranoid-querulatorischen Entwicklung“, im dritten Untersuchungsfall einer „Anpassungsstörung mit depressiven, psychosomatischen und partiell paranoiden Symptomen“. Im letzen Fall diagnostizierte er eine „erhebliche Anpassungsstörung mit irreversibler Chronifizierung“.

Das Berufsgericht gelangte aufgrund der dreitägigen Hauptverhandlung und unter Auswertung eines von der Landesärztekammer Hessen eingeholten und Anfang 2009 erstellten „wissenschaftlich begründeten psychiatrischen Sachverständigengutachtens“ zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte bei der Erstellung aller vier „Nervenfachärztlichen Gutachten“ die Standards für psychiatrische Begutachtungen nicht eingehalten hatte.

So stellte er seine klinischen Diagnosen nicht nach einem der beiden aktuell international anerkannten Klassifikationssysteme. Derzeit ist in Deutschland das Klassifikationssystem ICD-10 im klinischen Gebrauch. Dieses verwendet der Beschuldigte im Allgemeinen auch bei seiner Tätigkeit. Auch die ihm vorgelegten Arztberichte über die Probanden stellten ihre Diagnosen nach diesem System.

Die Verwendung dieser Klassifikationen dient in der psychiatrischen Fachwelt der Transparenz bei der Diagnosefindung und der Kommunikation mit dem Auftraggeber.

Ferner fehlt es in allen vier Gutachten an der vom Sachverständigen als fachlicher Standard bezeichneten differenzierten psychischen und psychopathologischen Befunderhebung, die das Kernstück der psychiatrischen Begutachtung darstellt. Stattdessen wurde vom Beschuldigten ganz überwiegend für die Diagnoseerstellung die Anamnese zugrunde gelegt.

Auch beanstandet das Gericht, dass der beschuldigte Arzt die bei Erstellung von Gutachten gebotene Neutralitätspflicht verletzt hat. Es fehle die erforderliche Inbezugsetzung von Fremd- und Selbstbeurteilung. Wörtlich heißt es u.a. in diesem Zusammenhang:

„Insbesondere ist an keiner Stelle nachvollziehbar dargelegt, weshalb die festgestellte Fixierung des Probanden auf seine Sicht der Vorfälle in der Dienststelle „eindeutig“ eine paranoid-querulatorische Entwicklung darstellt. Dieser Begriff ist in dieser Bezeichnung nicht im ICD-10 enthalten“.

Weshalb der Beschuldigte als Gutachter von vorneherein die von den Probanden geschilderten Ereignisse für wahnhaft, also nicht der Realität entsprechend bewertet, sei an keiner Stelle des Gutachtens dargelegt und erschließe sich auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang.

Ferner stellt es aus Sicht des Gerichts einen schweren Mangel der Begutachtungen dar, dass es an einer inhaltlich fachlichen Auseinandersetzung mit den bereits vorliegenden fachärztlichen Äußerungen fehle. Die dem Beschuldigten vorgelegten Vorbefunde hätten in den Gutachten sorgfältig aufgeführt, in die Überlegungen einbezogen, der Einbezug dargestellt und Abweichungen gründlich und nachvollziehbar belegt werden müssen.

Die guten Heilungschancen bei Anpassungsstörungen seien unberücksichtig geblieben.

Auch sieht das Gericht das Fehlen jeglicher psychologischer Testuntersuchungen, durch welche die gestellten Vordiagnosen in den Fachkliniken abgesichert worden waren, als schweren Mangel der Gutachtenerstellung an

Schließlich wir in dem 41-seitigen Urteil zur Höhe der ausgesprochenen Sanktionen u.a. folgendes ausgeführt:

„Das ärztliche Berufsrecht ist als Teil des staatlichen Disziplinarrechts - anders als das Strafrecht - nicht repressiv und damit nicht tatbezogen. Daher ist vorrangig das Gesamtverhalten und die Gesamtpersönlichkeit des Beschuldigten zu würden im Hinblick auf die sich aus dem gezeigten Verhalten ergebenden Zweifel an der Zuverlässigkeit seiner Berufsausübung; dabei steht die individuelle Pflichtenmahnung im Vordergrund. Neben dem Gewicht des Berufsvergehens ist die Prognose des künftigen Verhaltens des Beschuldigten entscheidend, also die Frage, in welchem Umfang er einer pflichtenmahnenden Einwirkung bedarf, um ein berufsrechtliches Fehlverhalten zukünftig zu unterlassen. Nach der Rechtsprechung des Landesberufsgerichts für Heilberufe bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, der das erkennende Gericht folgt, ist dabei vom Grundsatz der stufenweisen Steigerung von Disziplinarmaßnahmen auszugehen, wonach zu Gunsten einer gerechten und sinnvollen Erziehungswirkung schwerere Maßnahmen erst eingesetzt werden sollen, wenn Leichtere versagt haben ….

In Anwendung dieser Grundsätze hielt es das Gericht zunächst für geboten, durch Ausspruch eines Verweises die berufsrechtliche Missbilligung der Vorgehensweise des Beschuldigten bei Erstellung seiner nervenfachärztlichen Gutachten zum Ausdruck zu bringen, vor dem Hintergrund des Zieles, das Ansehen der Angehörigen des Berufsstandes zu wahren und das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Zuverlässigkeit der Angehörigen des Berufsstandes zu sichern.

Im Hinblick auf das Gewicht des Berufsvergehens war zunächst in die Beurteilung einzubeziehen, dass es sich um vier Verstöße handelt, zudem jedes einzelne Gutachten unter Verletzung mehrerer fachlich gebotener Erfordernisse erstellt wurde. Von daher war die Verhängung einer zusätzlichen Geldbuße neben dem Verweis geboten.

Im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte für das Gericht nicht erkennbar machte, dass er sein Fehlverhalten einsieht, bedurfte es der Verhängung einer nicht zu geringen Geldbuße, um das Ziel der Verhinderung berufsrechtlichen Fehlverhaltens in der ärztlichen Arbeit des Beschuldigten in Zukunft zu erreichen. Andererseits hält das Gericht im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte erstmals berufsrechtlich in Erscheinung getreten ist und im Hinblick auf die von ihm dargestellten negativen Auswirkungen der Publizität der Angelegenheit in der Öffentlichkeit für sein persönliches und berufliches Fortkommen es für ausreichend, eine Geldbuße in der festgesetzten Höhe auszusprechen.“

Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung eingelegt werden, über die das Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet.

Urteil vom 16.11.2009; Az.: 21 K 1220/09.GI.B

Die Entscheidungsgründe sind über die Landesrechtsprechungsdatenbank unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de unter Eingabe des Aktenzeichens 21 K 1220/09 (ohne Zusatz) abrufbar.

http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_Search/VG_Giessen_Internet/sub/586/586e8b33-e355-21f0-12f3-1e2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 


 

 

 

SPIEGEL ONLINE / 17. November 2009, 19:53 Uhr

Urteil

Psychologe stoppte Steuerfahnder mit dubiosen Gutachten

Von Matthias Bartsch

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen Psychologen wegen unzureichender Gutachten verurteilt. Der Mann hatte Steuerfahndern eine "paranoid querulatorische Entwicklung" unterstellt. Die Ermittler gehörten zu einer Sondereinheit, durch deren Arbeit Tausende Betrugsverfahren eingeleitet wurden.

Hamburg - Für die vier Männer ist dieser Gerichtsbeschluss eine späte Genugtuung: Die Steuerfahnder waren vom Land Hessen mit Hilfe fragwürdiger psychiatrischer Gutachten in den Ruhestand geschickt worden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Gießen ihnen jetzt offiziell bescheinigt, dass die Gutachten "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen" erstellt worden waren. Der Gutachter wurde in erster Instanz zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilt und erhielt einen Verweis.

Die vier Beamten gehörten zu einer Spezialgruppe der Frankfurter Steuerfahndung, die gegen Besitzer verdeckter Auslandskonten ermittelt hatten. Sie werteten akribisch Akten aus, die bei mehreren Banken beschlagnahmt worden waren - und leiteten, teilweise mit Hilfe der Staatsanwaltschaft, mehrere tausend Verfahren ein.

Als ihre Abteilung nach zahlreichen Erfolgen überraschend von einem Großteil der noch unbearbeiteten Fälle abgezogen wurde, begannen zahlreiche Fahnder sich bei ihren Vorgesetzten zu beschweren. Ihr Verdacht war, dass die hessische Landesregierung offenbar lieber milde mit Steuersündern umgehen wolle, um mögliche Investoren nicht zu verschrecken.

Dieser Verdacht wurde vom hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) zwar strikt zurückgewiesen, die Fahnder blieben gleichwohl unbequem. Ihre Proteste brachten der Regierung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) unter anderem einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, in dem wenig schmeichelhafte Zustände der hessischen Steuerverwaltung geschildert wurden.

Mehrere Fahnder wurden indes gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt - mit Hilfe von Gutachten, die der jetzt verurteilte Psychiater Thomas H. aus Frankfurt am Main verfasst hatte. In den Expertisen werden den Beamten "Anpassungsstörungen" oder eine "paranoid querulatorische Entwicklung" unterstellt, für die es keinerlei Aussicht auf Besserung gebe. Obwohl zum Teil erst 36 Jahre alt, wurden die Fahnder daraufhin in den Ruhestand versetzt - zwei von ihnen verdienen inzwischen ihr Geld als Steuerberater.

Vier Fahnder wehrten sich jedoch gegen die Entfernung aus dem Amt und legten die Gutachten der Landesärztekammer vor. Die erkannte schon nach einer ersten Durchsicht der dürren Expertisen den "hochgradigen" Verdacht einer "Gefälligkeitsbegutachtung". Die Kammer leitete ein berufsständisches Verfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht Gießen ein, das den Verdacht jetzt bestätigte. Der Gutachter H. wurde wegen "fehlerhafter Erstattung von Sachverständigengutachten" für schuldig befunden. Er habe, so das Gericht, gegen ärztliche Sorgfaltspflichten verstoßen.

Thomas H., der in der Vergangenheit immer wieder vom Land Hessen in zahlreichen dienstrechtlichen Verfahren sowie in Gerichtsprozessen als Gutachter eingesetzt worden war, wollte sich dem SPIEGEL gegenüber nicht äußern. Er kann, ebenso wie das Land Hessen, innerhalb von vier Wochen Berufung gegen das Urteil einlegen. Gegen H. läuft jedoch in gleicher Angelegenheit noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - wegen des Verdachts auf "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse".

Sollte das Verwaltungsgerichtsurteil Bestand haben, könnten noch zivilrechtliche Verfahren auf H. und das Land Hessen zukommen: Die Fahnder prüfen derzeit, ob sie den Verdienstausfall einklagen werden, der ihnen durch die Zwangspensionierung aufgrund der fragwürdigen Gutachten entstanden ist - oder sogar eine Rückkehr in den Job.

URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,661891,00.html

 

 

 


 

 

 

Dr. Rainald Gerster als Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen eingeführt und Prof. Dr. Roland Fritz verabschiedet

01.10.2008 - Pressemitteilung

Wiesbaden / Gießen. – In einer Feierstunde im Alten Schloss, Netanyasaal, in Gießen verabschiedete der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Gießen Prof. Dr. Roland Fritz und führte Herrn Dr. Rainald Gerster als neuen Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Gießen offiziell in sein Amt ein. „Ihnen Herr Prof. Dr. Fritz möchte ich herzlich danken, dass sie das zweitgrößte hessische Verwaltungsgericht in einem auffallend leistungsstarken Zustand übergeben haben. Das Verwaltungsgericht Gießen konnte in der Vergangenheit sehr gute Verfahrenslaufzeiten aufweisen. Im Jahr 2005 dauerten Hauptverfahren im Schnitt 7,5 Monate, während die Laufzeit hessenweit bei 11,1 Monaten lag. Im Jahr 2007 betrug die Verfahrensdauer sogar nur 6,5 Monate, bei 9,6 Monaten hessenweit. Sie verstehen sich als Präsident der anpackt und der die Fähigkeit zur Motivation hat. Die Hessische Justiz kann sich glücklich schätzen, dass Ihre außerordentliche Kompetenz weiterhin zur Verfügung steht“, führte der Minister aus. „Es ist mir ebenso eine Freude, Herrn Dr. Gerster zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen zu ernennen. Herr Dr. Gerster hat sich in seinen verschiedenen vielseitigen Verwendungen ebenfalls als exzellenter Jurist mit Führungsqualifikation bewährt. Herr Dr. Gerster zeichnet sich durch eine hohe Arbeitsfreude, Entscheidungsbereitschaft und Gründlichkeit aus, weshalb ich das Verwaltungsgericht Gießen auch weiterhin in den besten Händen weiß“, hob der Minister hervor.

Der Minister betonte ebenfalls die Sonderrolle des Verwaltungsgerichts Gießen in Bezug auf die Europäische Union. Hier erfolge eine intensive Auseinandersetzung mit den Veränderungsprozessen innerhalb der Europäischen Union sowie mit deren Normsetzung. Bereits seit dem Jahr 2003 beteilige sich das Verwaltungsgericht Gießen unter der Präsidentschaft von Herrn Prof. Dr. Fritz mit eigenständigen Aktivitäten an der bundesweiten Europawoche. Vielfältige Themen aus dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht in Europa würden unter Einbeziehung der Anwaltschaft, der Verwaltung und der Rechtslehre diskutiert und bearbeitet werden. Das Verwaltungsgericht Gießen leiste damit einen wichtigen Beitrag zu der notwendigen Analyse der Auswirkungen der immer stärker spürbaren Überlagerung des nationalen Verwaltungsrechts durch das europäische Gemeinschaftsrecht, so der Minister.

Hinweis:

Prof. Dr. Roland Fritz wurde am 2. Dezember 1947 in Offenbach am Main geboren. Nach seinem Abitur im Jahr 1966 und dem anschließenden Wehrersatzdienst bei der Hessischen Bereitschaftspolizei nahm er 1968 das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf. 1972 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab und begann den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Hanau. 1976 absolvierte er die zweite juristische Staatsprüfung, promovierte und trat seinen Dienst als Richter auf Probe bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden an. 1978 übte er eine Nebentätigkeit als Tutor an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main aus. 1979 wurde er zum Richter auf Lebenszeit am Verwaltungsgericht Wiesbaden ernannt. Von 1982 bis 1986 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1987 wurde er Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen und 1993 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main. 2002 wurde ihm die Bezeichnung „Honorarprofessor“ an der Justus-Liebig-Universität Gießen verliehen. Im gleichen Jahr wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen ernannt. Ab 1. Juni 2008 ist er Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main.

Dr. Roland Fritz übte 1973 eine Nebentätigkeit als Tutor an der Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Lehrstuhl für Zivilrecht und öffentliches Recht) aus, wo er 1978 und 1979 auch als Wissenschaftliche Hilfskraft und als akademischer Tutor tätig war. 1983 und 1984 nahm er einen Lehrauftrag für Staatsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl wahr. Von 1987 bis 1989 war er Stellvertretender Vorsitzender und von 1989 bis 1995 Vorsitzender des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen. Von 1977 bis 1981 gehörte er dem Bezirksrichterrat an. Von 1991 bis 1995 war Herr Prof. Fritz Mitglied des Richterwahlausschusses und ist seit 1999 Stellvertretendes Mitglied. Er ist zudem Autor und Herausgeber von Standardwerken zum Verwaltungsverfahrensgesetz, Staatsangehörigkeits-, Asyl- und Ausländerrecht sowie zum Kriegsdienstverweigerungsgesetz.

Dr. Roland Fritz ist verheiratet und hat 2 Kinder.

Dr. Rainald Gerster wurde am 6. Januar 1960 in Wiesbaden geboren. Nach seinem Abitur im Jahr 1978 absolvierte er den Grundwehrdienst und verpflichtete sich sodann als Soldat auf Zeit. Die Bundeswehr verlies Herr Dr. Gerster Ende 1980 mit dem Rang eines Oberfähnrichs der Reserve. 1981 nahm Herr Dr. Gerster das Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz auf und legte 1986 die erste juristische Staatsprüfung ab. Es folgte das Referendariat im Landgerichtsbezirk Wiesbaden und die zweite juristische Staatsprüfung im Jahre 1989. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt wurde Herr Dr. Gerster 1991 in das Richterverhältnis auf Probe berufen. Am 1.10.1991 erfolgte die Promotion. Im April 1994 wurde Herr Dr. Gerster zum Richter am Verwaltungsgericht beim Verwaltungsgericht Frankfurt ernannt. Nach einer Abordnung erfolgte die Versetzung zum Verwaltungsgericht Wiesbaden im Oktober 1994 und schließlich die Abordnung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar bis Ende 1996. Es schloss sich sodann eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter vom April 1997 bis Ende März 1999 an. Zur Unterstützung der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bei der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses UNA 15/2 erfolgte eine Abordnung bis November 2001 und sodann Abordnungen an das Hessische Ministerium der Justiz und in die Staatskanzlei bis September 2005. Die Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter Fortbestehen der vorerwähnten Abordnungen erfolgte zum 27.5.2002. Am 1.Oktober 2005 trat Herr Dr. Gerster das Amt des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtes Gießen an und am 1.12.2006 das Amt des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main. Die Präsidentschaft des Verwaltungsgerichtes Gießen übernahm Herr Dr. Gerster bereits zum 1. Juli 2008.

Seit dem Sommersemester 1995 ist Herr Dr. Gerster Lehrbeauftragter an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden, Fachbereich Polizei. Herr Dr. Gerster nahm zudem am Führungskolleg Hessen VI teil.

Herr Dr. Gerster ist verheiratet und hat eine Tochter.

 

Pressestelle: Justizministerium

Pressesprecherin: Dr. Stefanie Klinger

Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691

E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

 

http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK_15/hessen_Internet/sub/8dc/8dc402fc-2e97-bc11-2668-4144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=8dc402fc-2e97-bc11-2668-4144e9169fcc.htm

 

 


 

 

 

Neue Vizepräsidentin

Christiane Loizides neue Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Gießen

Aus der Hand des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Wolfgang Reimers konnte am Freitag die neue Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Gießen ihre Ernennungsurkunde entgegennehmen. Damit ist die Verwaltungsspitze des Gerichts nach fast 15 –monatiger Vakanz der Stelle wieder komplett.

Prof. Dr. Fritz hieß die Kollegin vom Frankfurter Verwaltungsgericht herzlich willkommen und zeigte sich erfreut, dass nunmehr wieder alle Stellen besetzt seien: „Sie kommen hier in ein Gericht mit hochmotivierten und engagierten Mitarbeitern und ich bin mir sicher, dass Sie sich bei uns wohlfühlen werden“, führte er einführend aus.

Frau Loizides wird die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen übernehmen, die im Schwerpunkt mit abgabenrechtlichen Verfahren befasst ist sowie die Kammer für Personalvertretungssachen.

Die Frankfurter Stadtverordnete wechselt vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, wo sie seit 1981 als Richterin und seit 1992 als Vorsitzende Richterin tätig war, an das hiesige Gericht. Die Stadt Gießen ist der neuen Vizepräsidentin nicht fremd, denn hier und in Göttingen absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaften.

Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen und wissenschaftlicher Tätigkeit am Lehrstuhl für Byzantinisches Recht an der J.W. Goethe – Universität in Frankfurt am Main trat Frau Loizides 1973 in den Referendardienst am LG Frankfurt am Main ein und kehrte nach dem 2. Staatsexamen und einer 4-jährigen Tätigkeit beim Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft, wo sie zuletzt das Zentrale Rechtsreferat leitete, 1981 als Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt in den hessischen Justizdienst zurück. Am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main war Frau Loizides im Schwerpunkt neben zahlreichen anderen Sachgebieten mit Verfahren aus dem Bau- und Polizei- und Ordnungsrecht, dem Straßenplanungsrecht und dem kommunalen Steuerrecht befasst. Nach der Abordnung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof 1988/89 wurde sie 1992 zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht ernannt und übernahm im gleichen Jahr den Vorsitz des Berufsgerichts für Heilberufe in Frankfurt am Main. Darüber hinaus nahm sie seit 2002 auch die Aufgaben der Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wahr. Seit 1996 auch als Prüferin im Zweiten Juristischen Staatsexamen tätig, gilt ihr privates Interesse dem Lesen, der Geselligkeit und der freundschaftlichen Diskussion.

Frau Loizides ist verheiratet und Mutter zweier erwachsener Kinder.

Weitere Informationen zur Person und dem beruflichen und privaten Tätigkeitsfeld der neuen Vizepräsidentin erhalten sie auch auf deren Website: http://www.christiane-loizides.de.

http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_Search/VG_Giessen_Internet/sub/256/256299e0-1eeb-a11a-eb6d-f197ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

Leider lässt sich der Pressemitteilung nicht entnehmen, seit wann Christiane Loizides Vizepräsidentin geworden ist. Nun ja, nobody is perfect.

 

 

 


zurück