Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bamberg

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Bamberg

Synagogenplatz 1

96047 Bamberg

 

Telefon: 0951 / 833-0 

Fax: 0951 / 833-2070

 

E-Mail: poststelle@ag-ba.bayern.de

Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/bamberg/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bamberg (05/2023)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan, statt dessen namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Königreich Bayern, hoffentlich wird König Markus Söder I. bald abgesetzt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html 

Na ja, wenigstens die Behördenleitung und die aufsichtführenden Richter sind angeführt, das lässt für die Zukunft hoffen, dass sich das Amtsgericht Bamberg noch in diesem Jahrhundert aus den Niederungen des Tals der Ahnungslosen erhebt. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/bamberg/behoerdeninformationen.php

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg - zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Haßfurt, Hof, Kulmbach, Obernburg und Wunsiedel ist der 2. Zivilsenat - Familiensenat

 

 

Direktor am Amtsgericht Bamberg: Martin Dippold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bamberg / Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1994 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2009 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt. 18.05.2023: "Am Pfingstsonntag 2018 geschah etwas Ungewöhnliches, Unerwartetes und Folgenreiches: Ein „Landsmannschafter“ erstattete Anzeige gegen einen anderen. Mathias Blank, „Alter Herr“ der Hallenser Turnerschaft Hasso-Saxonia Kaiserslautern und der Landsmannschaft Brandenburg zu Berlin, Mitglied der Vereinigung Alter Herren des Coburger Convents Stuttgart, Jahrgang 1972 und von Beruf Manager, war empört, weil ihn ein „Landsmannschafter“ aus Hannover mit „Heil Hitler“ gegrüßt hatte. Er kannte den jungen „Alten Herren“ zwar nicht persönlich, konnte den Nazi aber anhand der Farben seiner Mütze eindeutig der Akademischen Landsmannschaft Niedersachsen aus Hannover zuordnen. ... Ein 45-jähriger Teilnehmer des Coburger Convent teilte der Polizeiinspektion Coburg am frühen Montagmorgen folgenden Sachverhalt mit: Er sei im Coburger Hofbräu untergebracht und habe sich gegen 22.10 Uhr zu den Toiletten begeben. Dort begrüßte ihn ein weiterer Teilnehmer des Convents mit den Worten „Heil Hitler“. ... Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist in der Toilette des Gasthauses an Pfingsten tatsächlich der „Hitler-Gruß“ gezeigt worden. Die Anzeige sei berechtigt gewesen, da es sich bei einer Gaststätte - auch bei deren Toilette - grundsätzlich um einen öffentlichen Raum handelt. Im speziellen Fall hätten sich aber ein Beschuldigter und der Anzeigeerstatter alleine in der Toilette aufgehalten, und die Türe sei geschlossen gewesen. Das WC werde deshalb von der Rechtssprechung nicht mehr als öffentlicher Raum angesehen. Für die Strafverfolgung sei entscheidend, dass der „Hitler-Gruß“ vor einer größeren Anzahl von Personen gezeigt wird. Dies sei an Pfingsten 2018 im „Münchner Hofbräu“ nicht der Fall gewesen, so Oberstaatsanwalt Martin Dippold." - https://autonome-antifa.org/article403. 10.05.2023: Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat den Leitenden Oberstaatsanwalt in Bayreuth Martin Dippold mit Wirkung zum 16. Mai 2023 zum Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. Martin Dippold tritt damit die Nachfolge von Thomas Olbermann an, der im April 2023 zum neuen Leiter der Staatsanwaltschaft Memmingen ernannt wurde. ... Martin Dippold (59 Jahre) begann nach dem Jurastudium und dem Referendariat seine berufliche Laufbahn im April 1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. Im April 1997 wurde er zum Richter am Amtsgericht Bamberg ernannt, dessen Leitung er nunmehr übernimmt. Damit kehrt er an die Anfänge seiner beruflichen Laufbahn zurück. Von Juli 2001 bis Mai 2006 war er am Landgericht Bamberg als Richter in einer Zivilkammer sowie mehreren Strafkammern eingesetzt, bevor er im Mai 2006 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg befördert wurde. Seine Tätigkeit umfasste dort insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Waffen- und Brandstiftungsdelikte. Im Dezember 2008 wurde Martin Dippold an die Staatsanwaltschaft Bamberg versetzt und dort im November 2009 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Hier war er schwerpunktmäßig mit Schwurgerichtssachen beschäftigt. Im Januar 2015 wurde er zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Coburg ernannt. Neben seiner Mitarbeit in der Behördenleitung war er dort für Schwurgerichtssachen zuständig. Im Juni 2016 wurde Martin Dippold zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Bayreuth befördert. ... ." - https://www.wiesentbote.de/2023/05/10/martin-dippold-wird-neuer-direktor-des-amtsgerichts-bamberg/. Namensgleichheit mit: Marco Dippold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bamberg: Martin Waschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Bamberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab 01.07.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1995 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.11.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

 


 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Bamberg 

21 Richterinnen und Richter

34 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

36 Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes

6 Justizwachtmeister, 48 Justizangestellte und 12 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. 

 

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Bamberg umfasst das Gebiet der Stadt Bamberg und des Landkreises Bamberg, der sich von Heiligenstadt im Osten und Ebrach im Westen bis Poppendorf im Norden und Schlüsselfeld im Süden erstreckt. Im gesamten Einzugsbereich des Amtsgerichts leben etwa 212.800 Menschen. Am Amtsgericht arbeiten 21 Richter/innen (Stand 04/2008)

 

 

Jugendämter im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Bamberg - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Bamberg

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Matthias Bachmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.09.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.1993 als Richter am Landgericht Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2010 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2013 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2017 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2019 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - 2017, ..., 2019: Sprecher. 2014 - https://www.justiz.bayern.de/service/opferschutz/ansprechpartner-sexueller-missbrauch/. 26.05.2023: "Ein 22-Jähriger aus Franken wollte die Synagoge von Ermreuth brennen sehen. Davon ist das Amtsgericht Bamberg überzeugt. Auch wenn ein Brandanschlag letztlich fehlschlug, muss der junge Mann für den Versuch in Haft. Bamberg - Der Versuch schlug fehl. Und doch hat es ein junger Mann aus Franken geschafft, vor allem bei jüdischen Menschen wieder eine Angst zu wecken, die sie lange nicht mehr hatten: Dass Synagogen in Deutschland brennen könnten. Davon zeigte sich Oberstaatsanwalt Andreas Franck überzeugt im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge von Ermreuth in Oberfranken. ... Das Amtsgericht Bamberg folgte der Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz und verurteilte den 22 Jahre alten Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung (Az.: 510 Js 18/23). Der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann attestierte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen, und das Urteil solle insofern auch ein deutliches Zeichen setzen. ..." - https://www.merkur.de/bayern/haftstrafe-fuer-anschlag-auf-synagoge-zr-92305019.html

 

 

 

Anne Christine Breith (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.12.2010 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 im Inhaltsverzeichnis unter dem Namen Breith nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.12.2013 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.12.2013 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Marco Dippold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Martin Dippold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bamberg / Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1994 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2009 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt.

Martin Dippold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bamberg / Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1994 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2009 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt. 18.05.2023: "Am Pfingstsonntag 2018 geschah etwas Ungewöhnliches, Unerwartetes und Folgenreiches: Ein „Landsmannschafter“ erstattete Anzeige gegen einen anderen. Mathias Blank, „Alter Herr“ der Hallenser Turnerschaft Hasso-Saxonia Kaiserslautern und der Landsmannschaft Brandenburg zu Berlin, Mitglied der Vereinigung Alter Herren des Coburger Convents Stuttgart, Jahrgang 1972 und von Beruf Manager, war empört, weil ihn ein „Landsmannschafter“ aus Hannover mit „Heil Hitler“ gegrüßt hatte. Er kannte den jungen „Alten Herren“ zwar nicht persönlich, konnte den Nazi aber anhand der Farben seiner Mütze eindeutig der Akademischen Landsmannschaft Niedersachsen aus Hannover zuordnen. ... Ein 45-jähriger Teilnehmer des Coburger Convent teilte der Polizeiinspektion Coburg am frühen Montagmorgen folgenden Sachverhalt mit: Er sei im Coburger Hofbräu untergebracht und habe sich gegen 22.10 Uhr zu den Toiletten begeben. Dort begrüßte ihn ein weiterer Teilnehmer des Convents mit den Worten „Heil Hitler“. ... Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist in der Toilette des Gasthauses an Pfingsten tatsächlich der „Hitler-Gruß“ gezeigt worden. Die Anzeige sei berechtigt gewesen, da es sich bei einer Gaststätte - auch bei deren Toilette - grundsätzlich um einen öffentlichen Raum handelt. Im speziellen Fall hätten sich aber ein Beschuldigter und der Anzeigeerstatter alleine in der Toilette aufgehalten, und die Türe sei geschlossen gewesen. Das WC werde deshalb von der Rechtssprechung nicht mehr als öffentlicher Raum angesehen. Für die Strafverfolgung sei entscheidend, dass der „Hitler-Gruß“ vor einer größeren Anzahl von Personen gezeigt wird. Dies sei an Pfingsten 2018 im „Münchner Hofbräu“ nicht der Fall gewesen, so Oberstaatsanwalt Martin Dippold." - https://autonome-antifa.org/article403. 10.05.2023: Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat den Leitenden Oberstaatsanwalt in Bayreuth Martin Dippold mit Wirkung zum 16. Mai 2023 zum Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. Martin Dippold tritt damit die Nachfolge von Thomas Olbermann an, der im April 2023 zum neuen Leiter der Staatsanwaltschaft Memmingen ernannt wurde. ... Martin Dippold (59 Jahre) begann nach dem Jurastudium und dem Referendariat seine berufliche Laufbahn im April 1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. Im April 1997 wurde er zum Richter am Amtsgericht Bamberg ernannt, dessen Leitung er nunmehr übernimmt. Damit kehrt er an die Anfänge seiner beruflichen Laufbahn zurück. Von Juli 2001 bis Mai 2006 war er am Landgericht Bamberg als Richter in einer Zivilkammer sowie mehreren Strafkammern eingesetzt, bevor er im Mai 2006 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg befördert wurde. Seine Tätigkeit umfasste dort insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Waffen- und Brandstiftungsdelikte. Im Dezember 2008 wurde Martin Dippold an die Staatsanwaltschaft Bamberg versetzt und dort im November 2009 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Hier war er schwerpunktmäßig mit Schwurgerichtssachen beschäftigt. Im Januar 2015 wurde er zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Coburg ernannt. Neben seiner Mitarbeit in der Behördenleitung war er dort für Schwurgerichtssachen zuständig. Im Juni 2016 wurde Martin Dippold zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Bayreuth befördert. ... ." - https://www.wiesentbote.de/2023/05/10/martin-dippold-wird-neuer-direktor-des-amtsgerichts-bamberg/. Namensgleichheit mit: Marco Dippold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2022 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ramona Eichelsdörfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Ramona Herold ab 01.07.2013 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Ramona Eichelsdörfer ab 25.04.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.04.2015 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Matthias Eichelsdörfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg (ab 01.10.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2017 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt.

Markus Englich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.05.1997 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt (Familiensachen). Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.05.2015 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Monika Englich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2008, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 02.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bamberg - 2022, 2023: Pressesprecherin.

Monika Englich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2008, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 02.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bamberg - 2022, 2023: Pressesprecherin. Namensgleichheit mit: Markus Englich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.05.1997 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt (Familiensachen). Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.05.2015 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.

Dr. Michael Herbst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ... , 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2009 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.07.2012 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Elisabeth Herdegen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1982 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.03.1989 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 11.03.1989 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 11.03.1989 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. 2008: Gewaltschutz. Namensgleichheit mit: Peter Herdegen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.04.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2002 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.

Ralf Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2012 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2015 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Daniela Kämmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.01.2005, ... , 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2005 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Florian Kratzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.05.2012 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.05.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.05.2015 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Thomas Olbermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bamberg / Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1993 als Richter am Landgericht Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.02.2007 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2013 als Direktor am Amtsgericht Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2013 als Direktor am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 29.09.2020: "Das Bamberger Amtsgericht bekommt einen neuen Direktor: Mit Wirkung vom 16. Oktober 2020 hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich den Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt Thomas Olbermann zum neuen Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. ... Olbermann tritt damit die Nachfolge von Gudrun Göller an, die Ende August in den Ruhestand trat. Der in Düsseldorf geborene Thomas Olbermann (61 Jahre) begann nach dem Jurastudium in Regensburg seine berufliche Laufbahn im April 1991 als Staatsanwalt in Hof. Ab April 1994 war er als Richter am Landgericht Hof tätig. Im Juli 2003 kehrte er zur Staatsanwaltschaft Hof zurück. Ab Februar 2007 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht in Bamberg ernannt. Seit 1. November 2013 leitet Thomas Olbermann als Direktor das Amtsgericht Schweinfurt." - https://www.tvo.de/bamberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-463137/

Dr. Jürgen Popp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.04.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2002 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. 2008: Familiensachen.

Bettina Rattler-Lingrön (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2001 unter dem Namen Bettina Rattler als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Bettina Rattler ab 01.01.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Bettina Rattler-Lingrön ab 01.01.2004 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2004 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.01.2004 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt.

Ursula Redler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2011 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Christine Schäl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.07.2008, ..., 2018) - ab 01.10.2005 unter dem Namen Christine Bubeck als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Christine Bubeck ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Christine Schäl ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. 2011: Amtsgericht Erlangen / Familiensachen?Namensgleichheit mit: Stephan Schäl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg (ab 16.08.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2008 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.08.2015 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. 

Claus Schaffranek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.11.1993, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.1993 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Matthias Schmolke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Matthias Schmolke nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.05.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.06.2015 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Familiensachen.

Dr. Verena Spernath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2012 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2014 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Klaus Volk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.06.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.1996 als Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.06.2013 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2013 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. 2014: Familiensachen.

Martin Waschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Bamberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab 01.07.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1995 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.11.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bamberg:

1 F - peinliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Urteil vom 28. Februar 2007 – XII ZR 161/04 / AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg – Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04 - http://rhgsig.wordpress.com/2007/03/01/bgh-kindesuntehalt-und-wechselmodell/

 

206 F -

206 F - 

207 F -

211 F -

222 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bamberg tätig:

Marion Aman (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Bayrischen Obersten Landesgericht (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Marion Aman-Frank ab 16.02.2004 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 unter dem Namen Marion Aman ab 01.01.2014 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. 31.05.2019: "(Beisitzerin im 2. Strafsenat). Die Juristin Marion Aman wurde 1960 in ... geboren. Das Jurastudium und das juristische Referendariat absolvierte sie in Bayreuth. Als Richterin war sie dann ab Februar 1990 in AG Kronach tätig. Nach einer Zwischenstation als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Coburg ab Oktober 1992, ging es für sie wieder zum Amtsgericht Kronach. Von April 1994 an war sie dort eingesetzt, bevor sie im Februar 1997 an das Landgericht Coburg wechselte. Nach ihrer Zeit als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Coburg, die im März 2000 begann, führte sie ihr beruflicher Weg als Oberstaatsanwältin im Februar 2004 zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Mit Wirkung ab Dezember 2012 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Amtsgericht Bamberg als ständige Vertreterin der Direktorin dieses Gerichts. Dort führte sie den Vorsitz des Schöffengerichts." - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2019/1.php

Uwe Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Forchheim / Direktor am Amtsgericht Forchheim (ab 16.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1994 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 01.04.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Forchheim aufgeführt.

Konrad Breuning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Bayreuth / Direktor am Amtsgericht Bayreuth (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Bayreuth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1991 als Richter am Landgericht Bayreuth aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2009 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christiane Breuning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Bayreuth (ab 01.07.1994, ..., 2012)

Yvonne Bruckauf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Lichtenfels (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Lichtenfels - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ilona Conver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bamberg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2014 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. 24.05.2020: "Die bisherige ständige Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Haßfurt, Ilona Conver, wechselt als Vorsitzende Richterin an das Landgericht Bamberg. ...." - https://www.mainpost.de/regional/hassberge/amtsgericht-hassfurt-strafrichterin-ilona-conver-geht-nach-bamberg-art-10449174 

Maria Dotterweich-Pollmar (Jg. 1939) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.08.1972, ..., 2002)

Ernst H. Dünisch (geb. 07.02.1951 in Frickendorf (Bayern) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mühlhausen / Präsident am Landgericht Mühlhausen (ab 01.04.2008, ..., 27.12.2010 "überraschend" verstorben) - von 1980 bis 1991 als Richter und Staatsanwalt in Bayern tätig. Anschließend zum damaligen Kreisgericht in Meiningen abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.06.1980 als Staatsanwalt auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1981 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 26.08.1993 als Direktor am Amtsgericht Meiningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1998 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Jena aufgeführt (1. Familiensenat - 2007 ausgeschieden). 2009: Vorstandsmitglied Thüringer Richterbund - http://www.thueringer-richterbund.de/22.html. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft. Namensgleichheit mit: Dr. Heidi Dünisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Nürnberg (ab , ..., 2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Heidi Dünisch nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.10.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Nürnberg aufgeführt.

Markus Englich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.05.1997 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt (Familiensachen). Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2015 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Monika Englich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 02.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - 3/4 Stelle - aufgeführt.Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Rosemarie Faber (geb. 24.03.1940) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 16.12.1971, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr aufgeführt.

Thomas Förster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.11.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.07.2003 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.07.2003 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 204 und 2016 ab 01.05.2013 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.11.2016 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. 15.09.2017: "Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat Thomas Förster (46), Richter am Oberlandesgericht Bamberg, mit Wirkung zum 15. September 2017 für die Dauer von drei Jahren zum Missbrauchsbeauftragten des Bistums Würzburg ernannt. Förster folgt in dieser Funktion als Ansprechpartner für Opfer sexuellen Missbrauchs auf Professor Dr. Klaus Laubenthal, der von 2010 bis März 2017 diese Aufgabe wahrnahm. Förster wurde in Aschaffenburg geboren. Er studierte in Würzburg und Salamanca Jura und legte 1998 das Erste, im Jahr 2000 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Von 2001 bis 2004 war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg, im Anschluss bis 2008 Richter am Amtsgericht Bamberg. 2008 wurde Förster Richter am Landgericht Bamberg. Bis 2010 war er dort Mitglied einer großen Strafkammer und der Strafvollstreckungskammer sowie einer Jugend- und Jugendschutzkammer. Von 2010 bis 2013 gehörte Förster einer Zivilkammer an. 2013 wurde er Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. In seine Zuständigkeit fielen unter anderem Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Seit November 2016 wirkt Förster als Richter am Oberlandesgericht Bamberg. ..." - https://pow.bistum-wuerzburg.de/ansicht/thomas-foerster-neuer-missbrauchsbeauftragter-des-bistums-wuerzburg/

Dr. Stefan Forster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Nürnberg (ab 01.01.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2001 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2001 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2001 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.04.2011 abgeordnet an das Oberlandesgericht Nürnberg. 

Gudrun Göller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Bamberg / Direktorin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.03.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2003 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.03.2009 als Direktorin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 ab 01.01.2014 als Direktorin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 29.09.2020: "Das Bamberger Amtsgericht bekommt einen neuen Direktor: Mit Wirkung vom 16. Oktober 2020 hat der bayerische Justizminister Georg Eisenreich den Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt Thomas Olbermann zum neuen Direktor des Amtsgerichts Bamberg ernannt. ... Olbermann tritt damit die Nachfolge von Gudrun Göller an, die Ende August in den Ruhestand trat." - https://www.tvo.de/bamberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-463137/

Hans Herbst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.04.1975, ..., 2008)

Marc Heusinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Landgericht Bamberg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.09.2009 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2012 als Richter am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2012 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2012 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Robert Heusinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (ab 01.12.1991, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.1991 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgeführt.

Margit Hock-Schmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.08.1986, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.1986 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Hans-Günter Kestler  (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.12.1969, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr aufgeführt.

Jürgen Kießling (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 16.05.1971, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.05.1971 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Lukas Knorr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (ab 01.11.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1994 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2009 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2016 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt.

Georg Kröppelt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bamberg / Präsident am Landgericht Bamberg (ab 01.06.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1995 als Direktor am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2009 als Präsident am Landgericht Bamberg aufgeführt.

Maria Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.07.1981, ..., 2012)

Dr. Hans Lassmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 16.11.2002, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1975 eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2004 als weiterer aufsichtsführender Richter aufgeführt.

Christoph Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Kronach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Kronach (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2011 als Richter am Amtsgericht Lichtenfels aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.08.2011 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Um 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Haßfurt - Bußgeld- und Zivilverfahren. Amtsgericht Lichtenfels - GVP 15.10.2014: Familiensachen. 2021: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Kronach. 

Anton Lohneis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Coburg (ab 01.01.2010, ..., 2011) - ab 1987 Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth. Nach Amtszeit als Staatsanwalt bei den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Bamberg war er Richter an den Amtsgerichten Lichtenfels und Bamberg, bevor er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Coburg wechselte. Ab 01.06.2000 zum Oberstaatsanwalt ernannt, knapp sieben Jahre später zum Direktor des Amtsgerichts Coburg.

Dr. Susanne Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Landgericht Bamberg (ab , ..., 2012, ..., 2018) - ab 01.05.2001 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Susanne Backhaus ab 01.05.2004 als Richterin am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Susanne Lorenz ab 01.05.2004 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2004 als Richterin am Amtsgericht Bamberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2004 als Richterin am Landgericht Bamberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2004 als Richterin am Landgericht Bamberg - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bamberg - 2008: Strafsachen. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 01.01.2016: Beisitzerin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. 

Philipp Meyer-Rutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2010, 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1980 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Peter Neller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Forchheim / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Forchheim (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.1993 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Forchheim aufgeführt. Amtsgericht Bamberg: Familiensachen. Seit 1996 Mitglied des Stadtrates der Stadt Bamberg. 2023: Vorsitzender der CSU-Fraktion im Stadtrat von Bamberg - https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/3481_722_1.PDF?1651662520

Matthias Panzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.01.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 16.08.1997 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2016 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Amtsgericht Bamberg - 2012: Familiensachen - Abteilung 207. 

Andreas Pfisterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2013 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.01.2011 als Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Gösta Rößner (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab 01.07.1974, ..., 2002) - 2002: Familiensachen.

Norbert Sieben (geb. 18.01.1944) - Richter am Amtsgericht Bamberg / Direktor am Amtsgericht Bamberg (ab 16.11.1975, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 und 2002 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Daniel Terp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Detmold (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richter am Amtsgericht Bamberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2006 als Richter am Amtsgericht Detmold aufgeführt.Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bamberg - 2010: Familiensachen - Abteilung 206. Oberlandesgericht Hamm - GVP 01.01.2015: ab 01.02.2015 Beisitzer / 11. Senat für Familiensachen. Amtsgericht Detmold - GVP 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 33.

Walthauser (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Bamberg (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Walthauser nicht aufgeführt. 

Martin Waschner (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Bamberg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.09.1995 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt.

Bernd Wätzold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.06.2007 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.06.2007 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.06.2007 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Michael Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.07.2010 , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt - Familiengericht - Abteilung 206: 206 F 125/07 Beschluss vom 16.01.2008 Antrag des Vaters auf Herstellung der Gemeinsamen elterliche Sorge wird durch Richter Weber abgelehnt. Beschluss vom 23.12.2008 Antrag des auf einstweilige Anordnung 9 Stunden Umgang abgelehnt. Richter Michael Weber wird vom Väternotruf  nicht empfohlen.

Klaus Wenske (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Bamberg (ab 01.07.1990, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1990 als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bamberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bamberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bamberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bamberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-bamberg.de

 

 

Familienberatung Bayreuth

überregionale Beratung

http://familienberatung-bayreuth.de

 

 

Familienberatung Coburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-coburg.de

 

 

Familienberatung Forchheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-forchheim.de

 

 

Familienberatung Haßfurt

überregionale Beratung

http://familienberatung-hassfurt.de

 

 

Familienberatung Kronach

überregionale Beratung

http://familienberatung-kronach.de

 

 

Familienberatung Kulmbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-kulmbach.de

 

 

Familienberatung Neustadt an der Aisch

überregionale Beratung

http://familienberatung-neustadt.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

AWO Migrationssozialdienst

Theatergassen 7

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 91700-936,-937

E-Mail: migrationssozialdienst@awo-bamberg.de

Internet: http://www.awo-bamberg.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

 

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Hauptwachstr. 32

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 201000

E-Mail: efl.bamberg@t-online.de

Internet: http://www.eheberatungsstelle.de

Träger: Erzdiözese Bamberg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Gruppenarbeit

 

 

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Geyerswörthstr. 2

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 29957-30

E-Mail: eb@caritas-bamberg.de

Internet: http://www.erziehungsberatung-bamberg.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention

Elfriede Hohenadl-Bogner - Diplom-Psychologin / Leiterin der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (ab , ..., 2011)

 

 

pro familia Beratungsstelle für Ehe, Familie, Partnerschaft und Sexualität

Willy-Lessing-Str. 16

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 13390-0

E-Mail: eheundfamilienberatung.bamberg@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de/bamberg

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend wegen Sexismus abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Sexualberatung

 

 

Psychotherapeutische Ambulanz am Lehrstuhl Klinische Psychologie/ Psychotherapie der Uni Bamberg

Markusplatz 3

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 66675

E-Mail: peter.kaimer@uni-bamberg.de

Internet: http://www.uni-bamberg.de/klinpsych/

Träger: Universität Bamberg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden

 

 

Soziale Beratungsstelle für den Landkreis Bamberg

Josefstr. 27

96052 Bamberg

Telefon: 0951 / 98180-0

E-Mail: cv.bamberg-land@caritas-bamberg.de

Internet: http://www.eo-bamberg.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Hausbesuche

Mitarbeiter/innen: Frau Hohenadel-Bogner (2007)

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Stadtjugendamt

Geyerswörthstr. 1 

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 87-1531

E-Mail: jugendamt@stadt.bamberg.de

Internet: http://www.jugendamt.bamberg.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Sozialberatung

 

 

Kreisjugendamt

Ludwigstr. 23

96052 Bamberg

Telefon: 0951 / 85-0

E-Mail: poststelle@lra-ba.bayern.de

Internet: http://www.landkreis-bamberg.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Ulrike Bergmann

Rechtsanwältin

Küchelstr. 1

96047 Bamberg

Telefon: 0951 / 200310

Schwerpunkte: * Mietrecht * Pachtrecht * Verkehrszivilrecht * Wohnungseigentumsrecht * Zivilrecht - http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/bamberg/ulrike-bergmann

oder auch 

Ulrike Bergmann

Rechtsanwältin, Mediatorin

Franz-Ludwig-Straße 7a

96047 Bamberg

Internet: http://www.bergmann-koenig.de

 

 

Katja Popp

Rechtsanwältin

GIESEL Rechtsanwälte

Hainstraße 10

D-96047 Bamberg

Tel. 0951 / 980550

E-Mail: bamberg@giesel-rae.de

Internet: https://giesel-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaeltin-katja-popp.html

Bestellung am Amtsgericht Bamberg

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Helmbrecht von Mengershausen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Mediator (BAFM)

Bahnhofstr. 44 A

96231 Bad Staffelstein

Telefon: 09573 / 31 03-33

E-Mail: ra-von-mengershausen@gmx.de

 

 

Gutachter:

 

Helene Ruppert

Diplom-Psychologin

Krelingstr. 4

90408 Nürnberg

Beauftragung am Amtsgericht Amberg, Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Bayreuth, Amtsgericht Fürth, Amtsgericht Hersbruck, Amtsgericht Nördlingen, Amtsgericht Nürnberg, Oberlandesgericht Nürnberg

Die Diplom-Psychologin Helene Ruppert wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. Marianne Schwabe-Höllein

Praxis für psychologische Gutachtenerstellung und Beratung - PGB 

Hernauerstraße 6

93047 Regensburg

Internet: http://www.pgb-praxis.de/content/team.html

oder http://www.pgb-praxis.de/pgb-praxis/Unser_Team.html

Beauftragung am Amtsgericht Amberg, Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Bayreuth, Amtsgericht Deggendorf, Amtsgericht Fürth, Amtsgericht Hof, Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf., Amtsgericht Regensburg, Amtsgericht Weiden

Eltern-Entsorgung nach Schwabe-Höllein Einsatz nicht unwahrscheinlich. Frau Schwabe-Höllein wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Das Betriebskonzept der Frau Schwabe-Höllein und der sie oder wen auch immer beauftragenden Familienrichter aus dem verschlafenen Bayern ist uns derzeit noch etwas unklar. Wir bemühen uns um baldigen Durchblick.

 

 

Thomas Busse

Diplom-Psychologe

Beauftragung am Amtsgericht Bamberg durch Richter ...

unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Offenbar hat sich Herr Busse dort bei folgendem Anbieter "eingemietet":

Copyshop - Büro vor Ort

Jakobstrasse 6 - 8

99423 Weimar

http://www.buero-vor-ort.de

Herr Busse lässt dort eine Diplom-Psychologin Mauerer einen Teil der Arbeit erledigen, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.

Herr Thomas Busse scheint eine Art bundesdeutscher Hans Dampf in allen Gassen oder eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.

Wo Herr Busse angesichts der Vielzahl der Postadressen von denen aus er operiert, eigentlich wohnt und ob er es tatsächlich ist, der höchstpersönlich Gespräche mit den Eltern führt, bzw. bei Ladung durch das Gericht zur Erörterung seines Gutachtens erscheint, ist uns nicht bekannt.

Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muss ich fort, heißt es in einem Lied von Hannes Wader. Möglicherweise ein Lieblingslied von Herrn Thomas Busse. Ob Herr Busse jedoch auch so ausdruckstark singen kann wie Hannes Wader, ist uns leider nicht bekannt.

In Essen agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Thomas Busse, Weidkamp 180, 45356 Essen. 

Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

In Karlsruhe agiert Herr Busse unter der Adresse:

Kriegsstr. 142

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 855037, 357976

Telefax: 0721 / 855031

E-Mail: kontakt@praxisbusse.de

Internet: www.schlichtwelt.de/praxisbusse/

Oder zur Abwechslung auch unter www.praxisbusse.de

In Saarbrücken agierte Herr Busse unter der Adresse: 

Dipl. Psych. Thomas Busse

St. Johanner Str. 41-43

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681- 9456429 ( Saarbrücken )

Tel.: 0721 - 85 50 37 oder 35 7976 (Karlsruhe)

für das Oberlandesgericht Zweibrücken. Dort ließ er einen Teil seiner Arbeit,  für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde von einer Diplom-Psychologin Heilig erledigen.

In Stuttgart firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Leinfeldener Str. 66

70597 Stuttgart

Unter der Stuttgarter Adresse ist er für das Amtsgericht Göppingen und das Amtsgericht Nürtingen (2004, 2006) tätig gewesen. Unter dieser Adresse lässt er auch eine Diplom-Psychologin Dörrwächter und eine Diplom-Psychologin Röck (2004) einen Teil seiner Arbeit machen, für die er vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde. 

In Wiesbaden firmierte Herr Busse unter der Adresse: 

Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Unter der Wiesbadener Adresse ist er für das Amtsgericht Bonn tätig geworden.

Für das Amtsgericht Bamberg und das Amtsgericht Gera (2005), arbeitet Herr Busse unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar. Eine Diplom-Psychologin Mauerer übernimmt dabei einen Teil der Arbeit, für die Herr Busse vom Gericht höchstpersönlich beauftragt wurde.

Für das Amtsgericht Magdeburg arbeitet Herr Busse anscheinend unter der Adresse: Thomas Busse, Schreiberstraße 37, 06110 Halle (Saale)

Am Amtsgericht Lahr soll Herr Busse unter folgender Adresse beauftragt worden sein: Basler Straße 115, 79115 Freiburg/Breisgau.

Für das Amtsgericht Celle scheint Herr Busse gleich unter zwei verschiedenen Adressen tätig zu sein. Erste Adresse im Beschluss des Amtsgerichtes Celle angegeben: Thomas Busse, Praxis Hannover, Karlsruher Straße 2c, 30519 Hannover. Zweite Adresse unter der Herr Busse sein Gutachten dann tatsächlich bei Gericht einreicht: Thomas Busse, Hildesheimer Straße 265-267, 30519 Hannover. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit unzulässigerweise durch eine Diplom-Psychologin Blum erledigen (2006). 

Für das Amtsgericht Kirchheim unter Teck firmiert Herr Busse unter Karlsruher Adresse:

Für das Amtsgericht Karlsruhe firmierte Herr Busse unter der Anschrift:

Praxis Busse

Kriegsstr. 142

76133 Karslruhe

Telefon 0721 / 855037, 357976

Telefax 0721 / 855031

kontakt@praxisbusse.de

http://www.praxisbusse.de/

(25.02.2007 - vn.de)

Unter der Karlsruher Adresse findet man auch noch die Internetadresse 

http://www.ipe-karlsruhe.de

die derzeit allerdings nur mit der Meldung "Zugriff nicht erlaubt - die angeforderte Seite darf nicht angezeigt werden" zu besichtigen ist (25.02.2007 - vn.de) 

IPE Karlsruhe das klingt schon mal spannend. Vielleicht ist das eine Abkürzung für Institut für Psychologie und Entwicklung Karlsruhe, das würde dann schon bedeutungsvoller klingen als das schnöde Wort Praxis. Möglicherweise versteckt sich hinter der Abkürzung auch die Bezeichnung "Institut für Personalentwicklung".

Dann fanden wir am 21.06.2007 und 13.04.2008 den folgenden Eintrag im Internet:

T. Busse ( Hrsg.): Kann es gelingen, innerhalb eines Systems aus Raum und Zeit zu einer `Gesamtschau der Dinge´ zu gelangen?

Über dieses Buch: In dem vorliegenden Eröffnungsband einer “Anthologie zum Thema Meta-Wissen” nehmen 44 Autoren, ausschließlich emeritierte Professoren aus den Bereichen sämtlicher Wissenschaften fundiert Stellung zu den Grundfragen der menschlichen Existenz. - Entstanden ist dabei neben einem wissenschaftshistorisch interessanten und mitunter wissenschaftskritischen Werk auch ein Kompendium des Allgemeinwissens.

Herausgeber: Thomas Busse studierte Psychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und ist heute als Psychotherapeut und Supervisor im Rahmen einer Lehrpraxis sowie als Gerichtsgutachter tätig. Er ist darüber hinaus Begründer eines Instituts für Forensische Ethnologie.

1. Aufl. 2005, 503 S., Rethra-Verlag, Neubrandenburg. ISBN: 3-937394-16-8, Softcover, LVP 35,80 €

www.rethra-hobby.de/favorite.htm

Das klingt ja mächtig spannend, da möchte man Herrn Busse unbedingt einmal persönlich kennen lernen.

Thomas Busse wurde auch von folgenden Gerichten bestellt:

Amtsgericht Bad Liebenwerda - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Amtsgericht Erfurt - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Jakobstraße 6-8, 99423 Weimar, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Dr. Gemeinhardt erledigen. (2007)

Amtsgericht Eschweiler - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch die Diplom-Psychologin Brit Sesemann - http://www.igst.org/tabellen/tliste99.html (Praxis Busse in Karlsruhe) und eine Frau Diplom-Psychologin Goretzky (Praxis Busse in Essen) erledigen. (2008)

Amtsgericht Essen

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Germersheim (2005)

Amtsgericht Hattingen - Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Frau Goretzki erledigen. Wollen wir hoffen, dass er das Gericht hierfür um Erlaubnis gefragt hat.

Amtsgericht Heilbronn - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe, Herr Busse lässt hier einen Teil seiner Arbeit durch eine Diplom-Psychologin Dietl erledigen. (2007)

Amtsgericht Helmstedt - hier operiert Herr Busse offenbar von seinem Stützpunkt in Karlsruhe, Entfernung Karlsruhe-Helmstedt über 400 Kilometer (2007, 2008)

Amtsgericht Homburg

Amtsgericht Ilmenau (2005, 2006)

Amtsgericht Kandel/Pfalz

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Landau in der Pfalz (2007)

Amtsgericht Ludwigshafen (2006)

Amtsgericht Offenburg (2005?)

Amtsgericht Papenburg (2010: dort lässt Herr Busse eine Frau Goretzki für sich arbeiten)

Amtsgericht Pforzheim (2011)

Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Lobenstein

Amtsgericht Saarbrücken (ab , ..., 2007, ..., 2010) 

Amtsgericht Saarlouis

Amtsgericht Sankt Goar

Amtsgericht Soest - Gutachtenerstellung unter Adresse in Essen.

Amtsgericht Stadtroda

Amtsgericht Waiblingen - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, aber auch Briefkopf mit der Adresse: Kriegstraße 142, 76133 Karlsruhe. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Waiblingen - Richter Anderl -  vom 05.02.2007 von der Verpflichtung als Gutachter entbunden worden.

Amtsgericht Walsrode (2008) - Gutachtenerstellung unter der Adresse: Diplom-Psychologe Thomas Busse, Vahrenwalder Straße 269 A, 0179 Hannover. Aufgabendelegation an eine Frau Diplom-Psychologin Blum.

Amtsgericht Wittenberg (2008)

Oberlandesgericht Saarbrücken (2011)

Wenn Quantität ein Zeichen von Qualität wäre, würden wir Herrn Busse als den besten Gutachter Deutschlands empfehlen. Wofür andere geschäftstüchtige "Experten" ein ganzes "Institut" oder eine "GWG" mit zahlreichen Francaising-Mitarbeiterinnen brauchen, um deutschlandweit möglichst flächendeckend im Geschäft zu sein, da ist es für Herrn Busse offenbar eine Sache der Ehre, auf solche umständlichen Konstruktionen zu verzichten und lieber jeweils vor Ort eine eigene Dependance zu unterhalten. Wenn Sie also mal ein Auto mit hoher Geschwindigkeit von Stuttgart nach Ilmenau sausen sehen, ist es vielleicht Herr Busse, der gerade zu seiner nächsten anstehenden Begutachtung düst. Ja, so wünscht man sich den deutschen Arbeitnehmer, enorm flexibel und ortsungebunden. Demnächst vielleicht sogar in China oder Südafrika? 

Möglicherweise leistet Herr Busse aber auch Aufbauarbeit in der ehemaligen Sowjetzone? Das wäre sehr lobenswert, wenn er den dortigen deutsch sprechenden Eingeborenen mal beibringt, was ein Psychologe aus dem Westen so alles auf dem Kasten hat. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass sein Erscheinen, das jeden, der schon von ihm gehört hat, wohl nur entzücken kann, in letzter Zeit verstärkt aus den sogenannten neuen Bundesländern vermeldet wird. Vielleicht will man ihn aber auch im Westen nicht mehr. Das wäre aber sehr schade. Doch die Natur ist manchmal grausam. Wenn die Weidegründe abgegrast sind, zieht die Schafherde bekanntlich weiter.

Vielleicht ist Herr Busse aber auch ein so toller Gutachter, so dass es sich alle deutschen Familienrichter zur höchsten Ehre anrechnen ihn bestellen zu dürfen?. Wir dürften in diesem Fall gespannt sein, wann er in Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Pasewalk bestellt wird.

Möglicherweise hat Herr Busse aber auch mehrere Doppelgänger oder einen Zwillingsbruder. Vielleicht ist er auch einer der seltenen eineiigen Drillinge und seine beiden Drillingsbrüder helfen ihm bei der Abarbeitung der Aufträge. Vielleicht wohnt er aber auch im Wohnwagen und schlägt jeden Tag sein Lager in einer anderen Stadt und in einer anderen Straße auf. So jemanden würde man dann als "Nichtseßhaften" bezeichnen. 

Über Herrn Busse liegen dem Väternotruf zahlreiche Beschwerden von Betroffenen vor. Dessen ungeachtet scheint er bei einer Reihe von Familienrichtern mehr oder weniger beliebt zu sein, anders könnte man sich die Vielzahl der Beauftragungen des Herrn Busse quer durch Deutschland wohl nicht erklären. Möglicher Weise spielt aber auch eine gewisse Unbedarftheit der Familienrichter bei der Auswahl eines Gutachters eine Rolle.

Bei so vielen verschiedenen Anschriften die Herr Busse anscheinend hat, könnte man fast annehmen an den Beschwerden müsste irgend was dran sein und es bedürfte vieler Adressen, um den vielen unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Haus rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.

 

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle Bamberg-Lichtenfels

 

Harald Wagner

Mühlgasse 5

96250 Ebensfeld

Tel.: 09573 – 23 98 51

Fax: 09573 – 23 98 53

Mobil: 0178 - 44 86 825

E-mail: harald.wagner@vafk.de

 

Judith Fürst

Dipl.Soz.Päd.in (FH)

Väteraufbruch für Kinder e. V.

Kontaktstelle Bamberg-Lichtenfels

Gerhart-Hauptmann-Str. 7

96050 Bamberg

Tel.: 0951 / 32 05 7 55

E-Mail: judith.fuerst@vafk.de

Internet: http://bamberg.vaeteraufbruch.de

 

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Bamberg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bamberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Bamberg

Telefon: 0951 / 58280

96000 Bamberg

E-Mail: frauenhaus@skf-bamberg.de

Internet: http://www.skf-bamberg.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Deutscher Kinderschutzbund KV Bamberg e.V.

Lange Str. 36 

Telefon: 0951 / 28192

96047 Bamberg

E-Mail: dksb@kinderschutzbund-bamberg.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-bamberg.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung

  

 


 

 

 

Harald Wagner, Ebensfeld, Leiter der Kreisgruppe Obermain 

Körpertherapeut www.abw-bamberg.de seit 5 Jahren, Diplom-Bauingenieur, Vater von 3 leiblichen Söhnen (4, 12, 18) und einer Stieftochter, 6.

Die beiden Großen leben 300 km entfernt. Die Mutter fand es für das Wohl der Kinder am Besten, Haus und gewohntes Umfeld der Kinder zu verlassen, als die Kinder 3 und 9 waren und weit weg von Papa zu ziehen. Weder Jugendamt Kronach noch Jugendamt Kaiserslautern hat das je gestört.

Für den Jüngsten und meine Stieftochter, meinen kleinen Sonnenschein, hätte ich gerne die hälftige Betreuung weiter übernommen, wie VOR der Trennung. Mein kleiner Pirat darf nun dank vorbildlicher Bemühungen durch mich und meinen Rechtsanwalt Helmbrecht von Mengershausen (ein Vorbild seines Berufsstandes), und gnädiger Entscheidung des Richters Weber am AG Bamberg nach Empfehlung des Kreisjugendamtes alle zwei Wochen 6 Stunden mit Papa verbringen. Relativ bedeutet es, dass unser Sohn nun 1,6 % seiner Lebenszeit für den Aufbau einer gelebten Vater-Sohn-Bindung nutzen kann, die ja laut Aussage unserer Familienministerin wie auch der Institutionen Kinderschutzbund u.a., Psychologen, Jugendamt und ähnlicher selbsternannter Experten so essentiell für die Entwicklung ist. (Wird da etwa Wein gepredigt und Wasser ausgeschenkt?). Zusätzlich einen ganzen Tag zu Weihnachten und Ostern - hat Familienrichter Weber jetzt NACH Ostern und 4 Monate nach Antragstellung (VOR Weihnachten) beschieden. Die Mutter? Ja, sie liebt IHRE Kinder und hält sich an das was Richter Weber beschließt.

Meine Stieftochter darf seit 2 1/2 Jahren nicht mehr zu mir. Recht und Gesetz? Zählen in Bamberg nicht viel! Hier zählen Macht der Ämter und die richterliche Unabhängigkeit. Wie es an anderen Familiengerichten praktiziert wird, wie in Cochem, Lichtenfels oder München, interessiert hier kaum.

Es ist an der Zeit den Vätern von heute und morgen ein neues Gesicht zu geben und Mut zu machen, das grausame Erbe väterloser Kriegsgenerationen aufzuarbeiten für eine neue Väterlichkeit.

Ich will zeigen wie wertvoll unseren Kindern die gemeinsame Zeit mit Papa ist und den Anteil der Väter erhöhen, die Lust haben, Ihre Kinder zu hüten und die Entwicklung ihrer Kinder mit zu gestalten.

http://bamberg.vaeteraufbruch.de/

 

Gefunden am 28.10.2010

 

 


 

 

Ressort Lichtenfels

Erschienen am 09.05.2009 00:00

VÄTERAUFBRUCH FÜR KINDER

Nicht nur der Besuchsonkel sein

Von Gerda Völk

Harald Wagner aus Ebensfeld kämpft um mehr Rechte für alle Väter und betreut den offenen Gesprächskreis der Kreisgruppe "Väteraufbruch für Kinder e. V."

Bild: Gerda Völk

Ebensfeld - "Meine Söhne sollen einmal andere Bedingungen haben", sagt Harald Wagner. Ein Wunsch, den viele Eltern für ihren Nachwuchs hegen. Nur das die meisten Mütter und Väter wohl einen finanziellen und wirtschaftlichen Aspekt damit verknüpfen. Anders bei Wagner, Vater von drei eigenen Kindern und einem Stiefkind. Der 48-Jährige kämpft dafür, dass seine Söhne ihre eigene Vaterschaft einmal selbstbestimmt und zufrieden erleben dürfen. Mit den harten Worten "Zahltrottel" und "Besuchsonkel" beschreibt der in Ebensfeld wohnende Mann seine Rolle als Vater, wie er sie bis heute wahrgenommen hat. Zwei Kinder (Söhne im Alter von 11 und 17 Jahren) stammen aus einer geschiedenen Ehe, die beiden anderen (ein Eigenes und das Stiefkind) aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. "Dabei brauchen Kinder doch beide Eltern, auch nach einer Trennung". Vor dem Hintergrund hat Wagner im Oktober letzten Jahres für den bundesweiten gemeinnützigen Verein "Väteraufbruch für Kinder e. V." die Kreisgruppe Bamberg-Lichtenfels gegründet. Denn auch der Landkreis Lichtenfels ist keine Insel der Glückseligkeit. Immer wieder erleben Väter, manchmal auch Mütter und vor allem auch Großeltern, das was Wagner schmerzlich erleben musste. Nämlich dass ein Elternteil Fakten schafft, sich trennt und zwischen beiden Elternteilen eine räumliche Distanz schafft. Auch bei Wagner war es so. Bevor seine Ehe scheiterte lebte die vierköpfige Familie in Oberrodach im Frankenwald und bewohnte ein eigenes Haus. Als es dann zur Trennung kam, ist die Mutter mit den beiden Jungs zu ihren Eltern nach Kaiserslautern gezogen. Damals, so berichtet Wagner, hat er das hingenommen. Weil er dachte, dass er für das Geldverdienen zuständig sei und die Mutter für die Kinder. Inzwischen hat sich das geändert. Heute ist der 48-Jährige davon überzeugt, dass Kinder nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden dürfen. Seine Frau, so argumentiert er, hätte gar nicht wegziehen dürfen. Denn laut Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und auch das BGB spricht im Artikel 1697a vom Kindeswohlprinzip. "Das bedeutet, dass das Gericht in Familienangelegenheiten immer nach dem Wohl der Kinder zu entscheiden hat", sagt Wagner. Doch genau das scheint seiner Meinung nach nicht der Fall gewesen zu sein. Die ausführenden Organe, in dem Fall die Jugendämter und Familiengerichte haben dazu geschwiegen.

Ein Umzug von mehreren hunderten Kilometern vertrage sich nicht mit dem Wohl des Kindes, das verliere dabei nicht nur ein Elternteil, sondern Freunde, Spielkameraden und soziale Kontakte. "Die sind unglücklich, wenn sie Papa nur alle sechs Wochen sehen".

Vorwurf an das Jugendamt

Betroffene treffen sich unter dem Motto "Allen Kindern beide Eltern" jeden 1. Donnerstag im Monat in Bamberg und in Bad Staffelstein jeden 3. Donnerstag. Nähre Informationen unter Tel: 0951/9937255 oder 09573/239851 oder http://bamberg.vaeteraufbruch.de.

Konkret macht Wagner dem damals zuständigen Jugendamt den Vorwurf, dass es sich gar nicht erst bemüht hat, die Mutter zum Bleiben zu bewegen. Dabei sei es das Organ, das vom Gesetzgeber dazu verpflichtet wurde sich um das Kindeswohl zu kümmern. In der Praxis sehe das häufig so aus, das Gerichte und Jugendämter fast immer zugunsten der Mütter entscheiden. Dass die Kinder bei Papa bleiben und die Mutter weit wegzieht um sich dort beruflich zu verwirklichen war für alle außer Wagner undenkbar. Ein Grund für die starke "Mütterpräsenz" sieht der Ebensfelder in der Tatsache begründet, dass aufgrund der beiden Weltkriege viele Kinder ohne Vater oder mit einem gebrochenen Vater groß geworden sind. "Denen fehlt ein Vatervorbild". Auch heute noch werden Kinder fast ausschließlich von Frauen betreut. Nicht nur Zuhause, sondern auch im Kindergarten und in der Grundschule sind die Frauen in der Überzahl. Gerade den Söhnen fehle damit die Erfahrung männlicher Qualitäten. Schließlich sei es der Vater der gerade die Söhne aus der Mutter-Kind-Einheit hole und ihnen zur eigenen Identität als Mann verhelfen soll. Wagner möchte ein Vater sein, der für seine Kinder da ist, der Präsenz zeigen will. Doch das ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Laut Gesetzgeber gibt es eine klare Trennung. Wer das Kind habe, erfülle seine Pflicht durch die Betreuung und der andere müsse zahlen.

 

Am Donnerstag, 21. Mai, trifft sich die Selbsthilfegruppe "Allen Kindern beide Eltern" um 19 Uhr in der Lesegalerie der Obermain-Therme Bad Staffelstein. Dabei tauschen sich Väter, Mütter, Omas und Opas, die zu ihren minderjährigen Kindern keinen oder kaum mehr Kontakt haben, aus.

Wenn jetzt der Papa sagt, "ich bin Freiberufler, ich möchte drei Tage der Woche unsere Kinder behüten", dann zahlt er trotzdem den vollen Unterhalt". Auch im Steuerrecht läuft laut Wagner einiges schief. Geschiedene müssen zwar Unterhalt zahlen, werden steuerrechtlich aber in Klasse I eingestuft, werden also gleich doppelt zur Kasse gebeten. Weitaus schwerer wiegt für den engagierten Vater jedoch, die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Vätern. Die so genannte gemeinsame elterliche Sorge gilt für verheiratete Eltern ab der Geburt des Kindes. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter nach dem Motto "Mein Bauch gehört mir" das alleinige Entscheidungsrecht über das Wohl des Nachwuchses. Dabei gibt es durchaus Männer die gerne Papa werden und auch sein wollen. Auch wenn die Mutter sich gegen das Kind entscheidet. "Auch die Babys im Bauch brauchen beide Eltern" Deshalb setzt sich die Gruppe auch für die gemeinsame Sorge aller Eltern ab Zeugung ein, damit unseren Söhnen einmal der Konflikt -Vater sein wollen und nicht dürfen, aber zahlen müssen - erspart bleibt. Im Übrigen fordere der Väteraufbruch nur das ein, was ohnehin schon im Gesetz stehe. Dabei hat der Ebensfelder die Erfahrung gemacht, das es Landkreise gibt, in denen eine familienorientierte Politik betrieben wird.

http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/lichtenfels/art2395,947103

 

 


 

 

 

¸¸Eine fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und neuzeitlicher Hexenjagd"

Chronik eines Albtraums

Warum die Bamberger Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihren 14 Jahre alten Jungen nicht mehr sehen kann

Von Olaf Przybilla

Bamberg - Gerda Munz hat sich an diesem Morgen aus ihrem Heimatort in der Nähe von Tübingen auf den Weg nach Bamberg begeben, um dort für die Rehabilitierung einer Frau zu demonstrieren, der es noch schlimmer ergangen ist als ihr selbst. Für Frau Munz, 65, ist die Tagestour nach Franken eine Qual. Seit sie 1993 an Borreliose erkrankt ist, leidet sie unter Gelenkschmerzen. Manchmal ist es so schlimm, dass sie nicht nach Bamberg aufbrechen kann, wenn dort an das Schicksal von Petra Heller erinnert wird. Jeden zweiten Samstag findet man sich vor dem Alten Rathaus zusammen, seit inzwischen mehr als dreieinhalb Jahren. Hätte man ihr im Juni 2005 gesagt, im April 2009 werde sie noch immer für Petra Heller auf die Straße gehen müssen - sie hätte das für einen sehr schlechten Witz gehalten, sagt Frau Munz.

Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab. Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.

Der Vorwurf der Bamberger Behörden trägt einen schillernden Namen. In einer Stellungnahme des Landratsamtes heißt es im August 2004, Petra Hellers Erkrankung trage "Züge eines Münchhausen-Syndroms", in Bezug auf ihren Sohn eines "Münchhausen-by-proxy-Syndroms". Unterstellt wird damit, die Mutter bilde sich ihre Erkrankung lediglich ein - und misshandle zusätzlich ihren Sohn als Stellvertreter ("by proxy"), indem sie auch diesen ohne Not mit Antibiotika vollpumpe. Die Diagnose eines sogenannten Lügen-Stellvertreter-Syndroms gilt inzwischen grundsätzlich als höchst fragwürdig. Der britische Mediziner, der es 1977 beschrieben und anschließend auch mehrfach diagnostiziert hat, musste sich wegen beruflicher Verfehlungen vor Gericht verantworten. Mehrere Diagnosen wurden revidiert. Die australische Medizinsoziologin Helen Hayward-Brown, die weltweit über die Praktiken von Kindesentzug arbeitet, hat die Bamberger Causa Heller in einer eidesstattlichen Erklärung als einen der "schwersten Fälle einer fälschlichen Anschuldigung" des Syndroms bezeichnet, der ihr in ihrer zehnjährigen Forschungsarbeit begegnet sei.

Die Erklärung stammt aus dem Jahr 2006 - an der Situation von Petra Heller hat das bis heute gleichwohl nichts geändert. Noch am selben Tag, als ein Bamberger Medizinaldirektor das Syndrom attestierte, ließ das Amtsgericht Bamberg der Mutter das Sorgerecht entziehen. 15 Monate später - nach Beginn der öffentlichen Proteste gegen den fortwährenden Kindesentzug - wurde am Bamberger Amtsgericht zusätzlich ein Betreuungsverfahren für Petra Heller eingeleitet. Da die Mutter "in ihrer alles überlagernden Egozentrik letztlich gegen ihre eigenen Interessen" handle, solle vorsorglich geprüft werden, ob die Mutter womöglich selbst einen Vormund benötige. Am Tag, als das Schreiben bei ihr einging, packte Petra Heller ihre Sachen. Seither hält sie sich im Ausland auf. Seit jenem Albtraumtag im August 2004 sei ihr "Urvertrauen in den deutschen Rechtsstaat" irreparabel beschädigt, sagt sie.

Georg Hörmann, er ist Professor für Pädagogik an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg, hat den Demonstranten am Alten Rathaus lange Zeit kaum Beachtung geschenkt. Man sei schließlich geneigt, Menschen, die seit mehr als drei Jahren in einem Rhythmus von 14 Tagen auf die Straße gehen, für ein wenig verschroben zu halten, erklärt Hörmann. Der Hochschullehrer dachte das allerdings nur solange, bis ihn ein Bamberger Stadtrat gebeten hat, er als promovierter Mediziner, promovierter Psychologe und promovierter Pädagoge möge sich doch in den komplizierten Fall Heller einlesen. Nach der Lektüre der Akten hat Hörmann kürzlich an die bayerische Justizministerin Beate Merk einen Brief geschrieben, mit der Bitte, diese solle möglichst unverzüglich einschreiten - die Bamberger Justiz sei offenkundig mit dem Fall heillos überfordert. Hörmann sagt, wie "unbelehrbar, arrogant und zum Teil dilettantisch" sich Bamberger Behörden seit vier Jahren in der Sache Heller erwiesen, hätte er vor Lektüre der Akten nicht für möglich gehalten.

Die Umstände für das Schreiben, das einen vier Jahre andauernden Kindesentzug ausgelöst hat, wirken in der Tat dubios. In einer eidesstattlichen Versicherung hat ein ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Bamberg geschildert, wie es zum Antrag auf Kindesentzug gekommen ist. Im Juli 2004 erhielt Petra Heller eine Vorladung zur "Abteilung Gesundheitswesen" des Landratsamtes. Da ihr Sohn öfters in der Schule gefehlt hatte, bat das Amt um ein klärendes Gespräch. Heller bat den Richter, sie zum Gespräch mit dem Amtsleiter zu begleiten. Den Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt mehrere ärztliche Atteste über die Erkrankung des Kindes vor. Gleichwohl soll der Amtsarzt "erhebliche Bedenken" gegen eine weitere Behandlung mit Antibiotika geäußert haben. Zwei Wochen nach dem Gespräch - es hatte eine Stunde lang gedauert - legte der Amtsarzt einem Amtsrichter den Befund vor, mit dem er den Kindesentzug und die Unterbringung Hellers in eine geschlossene Heilanstalt anriet. Da Petra Heller weder zuvor noch danach von dem Amtsmann untersucht worden war, müsse man davon ausgehen, "dass dieses Gespräch die tragende Grundlage" für ein Gutachten gewesen sei, das den Freiheitsentzug in einer geschlossenen Heilanstalt zur Folge hatte, erklärt der ehemalige Richter. Als Zeuge des Gesprächs und als Jurist, der selbst in Unterbringungsverfahren tätig war, könne er dies nicht nachvollziehen.

Es existieren zwei gutachterliche Stellungnahmen über Petra Heller seit dem Jahr 2004. Die eine stammt vom besagten Bamberger Amtsleiter, sie umfasst drei lose bedruckte Seiten. Eine tragende Passage beschäftigt sich mit dem Namen des Kindes. Die Mutter habe einen "sehr seltenen Namen aus der griechisch-römischen Heldenmythologie" gewählt, attestiert der Medizinaldirektor. Da sich in der Mythologie die Geliebte des Helden gleichen Namens "suizidiert", solle "im Rahmen einer Beziehungsklärung bei Frau Heller nachgefragt werden, in wie weit sie sich konkret in die Mythologie vertieft" habe. Professor Hörmann sagt, er habe nicht recht gewusst, ob er bei der Lektüre dieser amtsärztlichen Bildungshuberei lachen oder weinen sollte. Hätte der Amtsmann einfach nachgefragt, so hätte er eine schlichte Antwort bekommen können: Es gibt eine Oper gleichen Namens - und der ausgebildeten Konzertsängerin Petra Heller gefällt diese Oper.

Das andere Gutachten stammt aus der Feder des Psychiaters und Hochschuldozenten Mario Gmür. Er hat es nach der Flucht Hellers in Zürich erstellt. Legt man beide Gutachten nebeneinander, so wirken die drei Seiten eines Bamberger Amtsleiters wie die Seminararbeit eines Erstsemesters. Gmür gilt als anerkannter forensischer Gutachter. Petra Heller leide an keiner psychischen Krankheit, attestiert er. Der Kampf einer Mutter um das Sorgerecht dürfe nicht als uneinsichtig oder gar fanatisch abqualifiziert werden. Vielmehr sei die Reaktion einer Frau - die offenkundig zum Opfer eines Medizinerstreits geworden sei - nur mehr als verständlich. Sollten Amtsangestellte trotz mehrerer Atteste verschiedener Ärzte zu der Auffassung gelangt sein, der neunjährige Sohn leide nicht an Borreliose, so sei eine Intervention möglicherweise angebracht gewesen. Die konkrete Vorgehensweise aber sei "unsensibel, plump und verunsichernd" gewesen. Das Vorgehen müsse als "sehr traumatisierend" bewertet werden. Der Vertrauensverlust von Petra Heller in deutsche Behörden - und die Flucht einer psychisch nicht erkrankten Frau vor einer drohenden Psychiatrisierung - sei daher schlicht nachvollziehbar. Gmür hat das Gutachten im Dezember 2005 erstellt. Dass die Mutter dreieinhalb Jahre danach ihren Sohn noch immer nicht wiedersehen konnte, mache ihn fassungslos, sagt der Schweizer. Es falle ihm überaus schwer zu realisieren, "dass sich dieser Fall in unserem Nachbarland abspielt".

Wie man sich das alles erklären kann? Für den Psychiater Gmür manifestiert sich im Fall Heller eine "fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Anflügen neuzeitlicher Hexenjagd". Wichtigtuerei deshalb, weil sich ein Amtsleiter in einem für einen Amtsrichter bestimmten Befund möglicherweise eine höhere Autorität versprechen konnte, wenn er ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" attestierte. Sturheit, weil Behörden und Justiz einen jahrelang andauernden Kindesentzug schwerlich ohne Gesichtsverlust rückgängig machen können - vor allem dann nicht, wenn alle 14 Tage dagegen demonstriert wird. Und Anflüge einer Hexenjagd, weil man sich nur allzu gut vorstellen könne, wie Behörden auf eine Frau reagierten, der es gegeben ist, nahezu druckreif formulieren zu können - und die mit Vehemenz um das Sorgerecht für ihr einziges Kind kämpft. Wer sich dieser Tage mit Petra Heller unterhält - die sich momentan in der Schweiz aufhält - kann das Argument gut nachvollziehen. Nachdem die Konzertsängerin zwischenzeitlich an den Rollstuhl gefesselt war, leidet sie heute nicht mehr akut an den Folgen der Borreliose. Tag und Nacht, so schildert es die 46-Jährige, kämpfe sie nun dafür, ihren Sohn wieder in die Arme schließen zu dürfen. Er ist in einem Heim in Franken untergebracht, einmal pro Woche darf sie mit ihm telefonieren. "Momentan ist mein Leben eine Hölle", sagt Heller.

Die Behörden geben sich wortkarg in der Sache Heller. Man habe schlechte Erfahrungen mit Medien gemacht, deswegen wolle man zu dem Fall lediglich sagen, es gehe allen beteiligten Ämtern "in erster Linie um das Wohlergehen des Kindes", erklärt ein Stadtsprecher. Solange der Streit um das Sorgerecht in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht in Bamberg anhängig sei, in nicht-öffentlicher Sitzung, werde man zur Causa Heller nichts sagen, erklärt ein Justizsprecher. Und auch der Verfahrenspfleger für das Kind, ein Rechtsanwalt aus Bamberg, erklärt, er mache keinerlei Angaben, solange das Verfahren nicht beendet sei.

Nach dem Stand der Dinge könnte das noch sehr lange dauern. Der Anwalt von Petra Heller kündigt an, er werde notfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen - und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigt der Fall bereits. Georg Hörmann hat in seinem Bittschreiben an die Justizministerin die Dringlichkeit eines Eingreifens angemahnt - zumal bei dem Jungen "infolge systematischer Eltern-Entfernung inzwischen die Folgen eines elterlichen Entfremdungssyndroms nicht auszuschließen" seien. In der Antwort des Ministeriums heißt es, da der Professor "kein Verfahrensbeteiligter" sei, könne man auf Einzelheiten nicht eingehen. Zudem sei es dem Justizministerium "selbstverständlich nicht möglich, in laufende Verfahren einzugreifen".

18.04.2009

http://www.sueddeutsche.de/156380/136/2849698/Chronik-eines-Albtraums.html

 

17.05.2010

http://www.sueddeutsche.de/bayern/der-fall-heller-und-sohn-chronik-eines-albtraums-1.387191

 

 

 


 

 

 

Bundesgerichtshof - Urteil vom 28. Februar 2007 – XII ZR 161/04

AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg – Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04

http://rhgsig.wordpress.com/2007/03/01/bgh-kindesuntehalt-und-wechselmodell/

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 32/2007

Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile

Die 1991 geborenen Klägerinnen nehmen ihren Vater, den Beklagten, auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Sie leben überwiegend bei ihrer Mutter, während sich die weitere 1986 geborene Tochter überwiegend beim Vater aufhält. Beiden Elternteilen steht die elterliche Sorge für die Kinder gemeinsam zu. Sie betreuen die Kinder abwechselnd, und zwar bezüglich der Zwillinge in der Weise, dass diese sich von Mittwochabend bis Montagmorgen beim Vater aufhalten und sodann nach der Schule in den Haushalt der Mutter wechseln, wo sie bis zum Mittwochabend der folgenden Woche bleiben. Die Ferien verbringen die Zwillinge jeweils hälftig bei einem der Elternteile.

Das Oberlandesgericht ist davon ausgegangen, dass beide Eltern für die Zwillinge Barunterhalt zu leisten hätten. Denn diese hielten sich in weitergehendem Umfang bei dem Vater auf als im Rahmen eines üblichen Umgangsrechts. Ihr Bedarf sei deshalb nicht nur nach dem Einkommen des Vaters, sondern nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile zu bestimmen und um die beim Vater zusätzlich anfallenden Wohnkosten zu erhöhen. Für diesen Bedarf hätten die Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen aufzukommen. Die so ermittelten Anteile seien allerdings in Höhe der jeweils erbrachten Betreuungsleistungen gedeckt, so dass nur der jeweils verbleibende Betrag als Barunterhalt verlangt werden könne. Der Vater schulde deshalb keinen höheren Unterhalt als vom Amtsgericht zuletzt in Höhe von monatlich jeweils 142 € ausgeurteilt.

Die Revision des Vaters hatte keinen Erfolg.

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings die Auffassung vertreten, dass die Mutter ihre Verpflichtung, zum Unterhalt der Zwillinge beizutragen, allein durch deren Pflege und Erziehung erfüllt, während der Vater allein für deren Barunterhalt aufzukommen hat. Diese Aufteilung von Bar- und Betreuungsunterhalt ist so lange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt, dieser mithin die Hauptverantwortung für ein Kind trägt. Das ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn sich ein Kind im Rahmen eines über das übliche Maß hinaus wahrgenommenen Umgangsrechts bei einem Elternteil aufhält und sich die Ausgestaltung des Umgangs bereits einer Mitbetreuung annähert. Solange der andere Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, muss es dabei bleiben, dass er seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. Anders kann es sein, wenn sich die Eltern die Verantwortung für ein Kind in etwa hälftig teilen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung indizielle Bedeutung zu, ohne dass die Beurteilung sich allein hierauf zu beschränken braucht.

Im vorliegenden Fall entfällt auf den Beklagten ein Betreuungsanteil von etwas mehr als 1/3 (gerundet 36 %), so dass die Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren. Daher ist für die Zwillinge nur der Vater barunterhaltspflichtig mit der Folge, dass der Barunterhalt allein nach seinem Einkommen zu bemessen ist. Der entsprechende Bedarf kann zwar teilweise durch Naturalleistungen des betreuenden Elternteils gedeckt sein. Das war hier aber nicht der Fall, so dass der Beklagte jedenfalls Unterhalt in dem vom Amtsgericht ausgeurteilten Umfang schuldet. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vater die ältere Tochter überwiegend betreut. Den für diese schuldet nicht er, sondern die Mutter Barunterhalt.

Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 161/04

AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg - Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04

Karlsruhe, den 1. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007-2&nr=39033&linked=pm&Blank=1

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Manche krude Logik kann man einfach nicht begreifen, außer man versteht sie ideologisch motiviert, das gilt auch für Urteile des Bundesgerichtshofes. Man stelle sich einmal vor, jemand lebt nur ein dritte des Jahres in einer Wohnung und verlangt deshalb vom Vermietet für dieses Zeit Kostenfreiheit gewährt zu bekommen.

Wollen wir hoffen, dass sich das anhaltend trübe Wetter in Karlsruhe mal wieder bessert.

 

 

 


 

 

Männerhaus für Bamberg

Donnerstag, 7. Dezember 2006 08:58

Männerhaus für Bamberg? Gestern hat im Bamberger Rathaus der Sicherheitsbeirat getagt. Neben den üblichen Themen wie Diebstähle und Verkehrsdelikte stand diesmal auch die "häusliche Gewalt" auf dem Programm. mehr ...

 

http://www.tv-oberfranken.de/default.aspx?ID=1075&showArchiv=1&aktMonat=12&aktJahr=2006&aktWoche=1

 

 

 

Männerhaus für Bamberg?

Gestern hat im Bamberger Rathaus der Sicherheitsbeirat getagt. Neben den üblichen Themen wie Diebstähle und Verkehrsdelikte stand diesmal auch die "häusliche Gewalt" auf dem Programm.

Das Besondere und für viele auch Überraschende: Die Polizei meldete bei der Stadt Bamberg den Bedarf für ein Männerhaus an - denn häusliche Gewalt geht auch von Frauen aus.

 

 

http://www.tv-oberfranken.de/default.aspx?ID=1059&showNews=53268&showArchiv=1&aktMonat=12&aktJahr=2006&aktWoche=1

 

 

 

ARTIKEL vom 07.12.2006

Bamberg prüft Bedarf für ein Männerhaus

Bamberg (lby). Die Stadt Bamberg prüft auf Anregung der örtlichen Polizei den Bedarf für ein Männerhaus. Dort sollten Männer vorübergehend unterkommen können, die Opfer von Gewalt geworden seien, aber auch Männer, von denen selbst Gewalt ausgehe, sagte ein Sprecher der Stadt Bamberg gestern. Ein Männerhaus sei aber nur in Kombination mit einer Beratungsstelle sinnvoll. Diese könnte entweder von einem Sozialverband oder von der Stadt selbst betrieben werden. Die Anregung für ein Männerhaus habe die Polizei gegeben, sagte der Stadtsprecher. Oft wüssten Männer in Konfliktfällen nicht, wo sie eine Unterkunft finden könnten. Auch Obdachlosenheime seien in der Regel für solche Männer keine Lösung. Die Finanzierung eines Männerhauses solle aber erst geprüft werden, wenn sicher sei, dass in Bamberg ein solches Männerhaus tatsächlich benötigt wird.

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-14335276&Ressort=bay&BNR=0

 

 

Stadt Bamberg

Einladung zur 16. Sitzung des Sicherheitsbeirates

am Mittwoch 06.12.2006

Tagesordnung

...

Top5 Polizeiinspektion Bamberg-Stadt Schwerpunktsachbearbeiter Häusliche Gewalt

Bedarf für ein Männerhaus

...

 

Bamberg, 23.10.2006

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

PDF Datei:

http://www.stadt.bamberg.de/media/custom/332_5106_1.PDF

 

 


 

 

 

"JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/01 28. September 2001

 

 

Appell an die Bundeswehr:

Gegen die Entlassung konservativer Soldaten

Der „Fall Götz Kubitschek“

Götz Kubitschek, Oberleutnant der Reserve, wurde am 16. August 2001 völlig überraschend vom Amtschef des Personalamtes der Bundeswehr, Generalmajor von Scotti, aus einer laufenden Wehrübung entlassen. Im Wortlaut:

Begründung:

 

Hiermit protestieren wir gegen die Entlassung von Götz Kubitschek aus einer Wehrübung, allein weil er als Autor für die konservative Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT und als Verfasser eines Buches über den Bosnieneinsatz hervorgetreten ist, das von Bundeswehr-Zeitschriften positiv besprochen wurde. Wir protestieren dagegen, eine Autorschaft für die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT als Beteiligung an „rechtsextremistischen Bestrebungen“ zu bezeichnen. Wir fordern die Bundeswehr auf, sich bei Götz Kubitschek zu entschuldigen, die Falschaussagen und ungerechtfertigten Äußerungen zu korrigieren und die Entscheidung zurückzunehmen.

 

Unterzeichner: .., Gösta Rössner, Richter / Fahnenjunker d. R.; ..."

http://212.227.167.163/archiv01/401yy55.htm

 

 

 


 

 

 

Mutter war mit kleiner Tochter in Kanada untergetaucht: 15 Monate Haft auf Bewährung

Von Michael Will

,,Ich möchte mich für die Tat von ganzem Herzen entschuldigen. Ich bedauere das sehr.

Ich liebe mein Kind, es war immer mein Leben. Ich hoffe, ich kann es irgendwann wieder in die Arme nehmen.'' Mit tränenerstickter Stimme versuchte A. G. diese Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bamberg das zu rechtfertigen, was sich im Juristendeutsch ,,Entziehung Minderjähriger'' nennt.

BAMBERG. - Eineinhalb Jahre war die 38-jährige Mutter mit ihrer heute siebenjährigen Tochter in Kanada untergetaucht, obwohl sie nicht das Sorgerecht für das Mädchen hatte. Nach einem dreiwöchigen gemeinsamen Urlaub hatte die gebürtige Polin P. nicht wie vereinbart wieder zu ihrem sorgeberechtigten Vater J. G. nach Ebern (Landkreis Haßberge) zurückgebracht. Für den 43-jährigen Maschinenbauingenieur begannen 15 Monate der Angst, der Ungewissheit und des fortwährenden Bemühens, seine kleine Tochter mit allen Mitteln wieder zu finden (wir berichteten).

Lob für Polizei

Im September 1999 erstattete der Vater Anzeige bei der Polizei in Ebern. Damit begann nach Einschätzung von Rechtsexperten eines der wohl umfangreichsten Ermittlungsverfahren, das es in einem vergleichbaren Fall in Deutschland bislang gegeben hat. Die Polizei in Ebern und die Bamberger Staatsanwaltschaft gingen jeder noch so kleinen Spur nach, recherierten in Polen und am Wohnort der Mutter in Kassel. Lange Zeit erfolglos - bis man bei einer zweiten Wohnungsdurchsuchung bei A`s Eltern in Kassel Urlaubsfotos fand. Diese zeigten Mutter und Kind vor den Niagara-Wasserfällen in Kanada, in einem Eissportstadion mit kanadischer Flagge und auch ein Wohnblock war zu sehen. Diese heiße Spur führte schließlich auf die Fährte der Verschwundenen - nach Kanada. Amtsrichter Gösta Rößner lobte bei der Hauptverhandlung die Polizei: ,,Respekt für diese Arbeit.''

Immerhin füllen die Ermittlungsbemühungen drei Aktenordner. Helmut Will von der Eberner Polizei schilderte vor Gericht die langwierige Ermittlungsarbeit, in die auch Interpol und Einwanderungsbehörden eingeschaltet waren.

Wie sich herausstellte, war die 38-Jährige zusammen mit ihrer Tochter bereits am 15. August 1999 nach Kanada geflogen, offenbar mit einem gefälschten belgischen Pass. Dort hatte sie einen Flüchtlingsantrag gestellt. Anfang 2001 stand der tatsächliche Aufenthaltsort von Mutter und Kind fest. Nach Erledigen von Formalitäten flog Vater Jan nach Toronto und holte seine Tochter ab. A. G. wurde verhaftet und Anfang Februar nach Deutschland abgeschoben. Seitdem saß sie in Untersuchungshaft.

,,Paniktat''

Bei der Hauptverhandlung sprach A. G. von einer ,,Paniktat''. Sie habe die Kindesentziehung nicht geplant. Aber sie habe an ihrer Tochter gehangen, habe Angst gehabt, sie zu verlieren. Die Angeklagte: ,,Ich habe nicht mit dem Verstand, sondern mit dem Herz einer Mutter gehandelt.'' J. G. dagegen war im Gerichtssaal sicher, dass seine Ex-Ehefrau die Tat von langer Hand geplant hatte. Er richtete den eindringlichen Appell an sie, künftig zum Wohle des Kindes ehrlich miteinander umzugehen. Seine Fragen wollte die 38-Jährige aber nicht beantworten, ihren Ex-Ehemann bezeichnet sie als ,,Herr G.''. In diesem Fall gäbe es ausschließlich Verlierer - Mutter, Vater und vor allem das Kind, stellte Staatsanwalt Dieter Brunner bei seinem Plädoyer fest. Vor allem das Kind sei durch den Auslandsaufenthalt und durch die Trennung vom Vater benachteiligt worden.

,,Außer ein paar schönen Urlaubserinnerungen bleiben nur Nachteile'', sagte Brunner. Verlierer sei auch der Vater, der eineinhalb Jahre von seiner Tochter getrennt gewesen sei, ohne zu wissen, wo sich das Kind befinde. Und Verlierer sei nicht zuletzt die Mutter, die wegen dieser Tat nun vermutlich sehr lange Zeit keinen Kontakt zu ihrer Tochter haben dürfte.

Der Staatsanwalt beantragte wegen Entziehung Minderjähriger gegen A. G. eine 15-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem sei der Angeklagten aufzuerlegen, sich künftig an Entscheidungen des Familiengerichts im Hinblick auf das Umgangsrecht mit der Tochter zu halten. Der Verteidiger der 38-Jährigen schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Dem folgte auch Richter Gösta Rößner: Eine Straftat sei nicht mit Mutterliebe zu rechtfertigen.

Angst und Wunsch

Noch im Gerichtssaal erklärten alle Seiten den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen A. G. wurde aufgehoben. Was bleibt: die Angst des Vaters, vor einer weiteren Kindesentziehung durch die Mutter - und der Wunsch von A. G., ihre Tochter irgendwann wieder einmal in die Arme schließen zu dürfen. Das könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten nach der Straftat der Mutter allerdings sehr lange dauern.

Frankenpost 6. April 2001

 

 

Kommentar Väternotruf::

Die Namen der Mutter, des Vaters und der Tochter wurden von uns anonymisiert.

Bleibt zu hoffen, dass die Staatskasse der Mutter die Kosten für die Strafverfolgung komplett in Rechnung gestellt hat, das dürften einige zehntausend Euro sein, denn es geht ja nicht an, dass für die Straftat der Mutter und ihre Verfolgung auch noch die deutschen Steuerzahler/innen blechen müssen.

 

 

 


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