Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bruchsal

Familiengericht

Das Amtsgericht Bruchsal ist in Familiensachen auch zuständig für den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bretten und des Amtsgerichts Philippsburg

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 

 

 

Amtsgericht Bruchsal

Schönbornstraße 18

76646 Bruchsal

 

Telefon: 07251 / 74-0

Fax: 07251 / 84621

 

E-Mail: poststelle@agbruchsal.justiz.bwl.de

Internet: www.agbruchsal.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bruchsal (01/2022)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.08.2022 - http://www.agbruchsal.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Karlsruhe

Oberlandesgericht Karlsruhe

 

 

Direktor am Amtsgericht Bruchsaal: Andrea Clapier-Krespach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal / Direktorin am Amtsgericht Bruchsal (ab 29.01.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Direktorin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.08.2003 als Direktorin am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 29.01.2010 als Direktorin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsaal: Thomas Köpfler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Bruchsal / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal (ab 30.07.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.03.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.03.1990 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 10.04.2007 als Direktor am Amtsgericht Achern aufgeführt - http://www.forst-baden.de/news/artikel/20020405b.pdf. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 30.07.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 30.07.2010 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Bruchsal 13 Richter(innen), 12 Rechtspfleger(innen), 19 Beamte(innen) des mittleren Justizdienstes, 8 Gerichtsvollzieher(innen) und 3 Beamte des einfachen Dienstes.

Zum Bezirk des Amtsgerichts Bruchsal zählen die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Dettenheim, Forst, Graben-Neudorf, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Karlsruhe Land

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:      

Andrea Clapier-Krespach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal / Direktorin am Amtsgericht Bruchsal (ab 29.01.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Direktorin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.08.2003 als Direktorin am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2020 ab 29.01.2010 als Direktorin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020.

Wolfgang Drosdziok (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2003 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2014 ab 01.03.1987 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2003 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2017.

Sabine Felgner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 29.08.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sabine Glaßner ab 01.07.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Sabine Felgner ab 01.07.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015: Familiensachen - Abteilung 2. GVP 01.01.2017 - Familiensachen - Abteilung 5. Namensgleichheit mit: Marc Felgner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Marc Felgner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.02.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Baden-Baden - GVP 01.03.2013: Familiensachen - Abteilung 1 und 6. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 01.04.2018: Richter am Amtsgericht.

Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 23.08.1996, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.08.1996 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Ehemalige Vorsitzende des Amtsrichterverbands. "Beugen Richter Recht?" - http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3886048/1gl65le/index.html. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020. Namensgleichheit mit: Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 27.05.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 07.08.1998, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Köln - 0,7 Stelle - aufgeführt.

Stefan Fürstenau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Bruchsaal (ab , ..., 2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1981 als Richter am Amtsgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008, 2010, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - 2011, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 01.01.2017: weiterer aufsichtführender Richter / Familiensachen - Abteilung 1. Namensgleichheit mit: Ulrike Fürstenau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Wiesloch / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wiesloch (ab 15.04.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ab 21.10.1983 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.04.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wiesloch - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Wiesloch - GVP 01.01.2009: Familiengericht - Abteilung 1 und 2. GVP 10.01.2012: Familiensachen - Abteilung 3. Ab 2009 stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wiesloch. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreis - http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1151800/index.html.

Regina Hintermayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 07.01.1999, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 07.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020.

Olga Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 29.08.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.08.2019 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2022: Familiensachen - Abteilung 2

Nico Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 06.12.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Keller im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.12.2013 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. 2011: wohl am Amtsgericht Karlsruhe / Familiensachen. Amtsgericht Bruchsal - 2011, ..., 2013: Familiensachen - Abteilung 4. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 4.

Thomas Köpfler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Bruchsal / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal (ab 30.07.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.03.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.03.1990 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 10.04.2007 als Direktor am Amtsgericht Achern aufgeführt - http://www.forst-baden.de/news/artikel/20020405b.pdf. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 30.07.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 30.07.2010 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020.

Sathia Lorenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 18.09.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 16.07.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.07.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2006 als Richter am Landgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.09.2017 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 18.09.2017 als Richter am Amtsgericht Bruchsal - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: nicht aufgeführt. 2020: Beisitzer im Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU. Der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen ist die Dachorganisation der Landes- und Regionalarbeitskreise Christlich Demokratischer Juristen auf Bundesebene - https://www.cdu.de/vorstand/sathia-lorenz. 2020: CDU Karlsruhe-Stadt: Juristen Arbeitskreis (RACDJ) - Vorsitzender: Sathia Lorenz, c/o Waldstraße 71a, 76133 Karlsruhe - https://www.cdu-karlsruhe.de/ueber-uns/aks-und-ausschuesse/

 

 

Tanja Nowak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 05.03.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2015 unter dem Namen Tanja Michel als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.2015 unter dem Namen Tanja Nowak als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.03.2019 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 2.  

Petra Reich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 24.09.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2001 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.10.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.01.2005 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Wiesloch - 3/4/ Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 12.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2016 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.09.2018 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - 3/4 Stelle - aufgeführt (korrekt ist wohl aufsichtführende Richterin). Amtsgericht Wiesloch - 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 1. 2014: Arbeitskreis Elternkonsens im Landgerichtsbezirk Heidelberg - http://www.elternkonsens.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Fortbildung/Veranstaltungen_der_AK/Dokumentation_des_Fachtags_Elternkonsens_in_Heidelberg_10-10-2013.pdf.

Dr. Dieter Steitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 31.07.1996, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.07.1996 als Richter am Amtsgericht Bruchsal - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 31.07.1996 als Richter am Amtsgericht Bruchsal - 1/2 Stelle - aufgeführt. 2013: Betreuungssachen. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2017.

Thomas Völbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1990 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.12.1990 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009, ..., 2013: Amtsgericht Bruchsal / Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 3.

Mathias Zinsius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Richter am Amtsgericht.

 

 

Richter auf Probe: 

Dießner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Dießner im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Richter auf Probe.

 

 

Weber (geb. ....) - Richter / Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011) - 2011: Zivilsachen und Strafsachen.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bruchsal:

1 F - Petra Reich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 24.09.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.2001 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.10.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.01.2005 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Wiesloch - 3/4/ Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 12.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2016 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.09.2018 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - 3/4 Stelle - aufgeführt (korrekt ist wohl aufsichtführende Richterin). Amtsgericht Wiesloch - 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 1. 2014: Arbeitskreis Elternkonsens im Landgerichtsbezirk Heidelberg - http://www.elternkonsens.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Fortbildung/Veranstaltungen_der_AK/Dokumentation_des_Fachtags_Elternkonsens_in_Heidelberg_10-10-2013.pdf.

2 F -

Tanja Nowak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 05.03.2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.02.2015 unter dem Namen Tanja Michel als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.2015 unter dem Namen Tanja Nowak als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.03.2019 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 2.  

3 F - Thomas Völbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1990 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 01.12.1990 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009, ..., 2013: Amtsgericht Bruchsal / Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 3.

4 F - Nico Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 06.12.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Keller im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.12.2013 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. 2011: wohl am Amtsgericht Karlsruhe / Familiensachen. Amtsgericht Bruchsal - 2011, ..., 2013: Familiensachen - Abteilung 4. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 4.

5 F - Sabine Felgner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 29.08.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Sabine Glaßner ab 01.07.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Sabine Felgner ab 01.07.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.08.2014 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015: Familiensachen - Abteilung 2. GVP 01.01.2017 - Familiensachen - Abteilung 5. Namensgleichheit mit: Marc Felgner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Marc Felgner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.02.2015 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Baden-Baden - GVP 01.03.2013: Familiensachen - Abteilung 1 und 6. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 01.04.2018: Richter am Amtsgericht.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bruchsal tätig:

Reinhold Buhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Bruchsal / Familiengericht - Abteilung 4 / Direktor am Amtsgericht Bruchsal (ab 02.09.1996, ..., 2010)

Klaus Disque (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Sinsheim / Direktor am Amtsgericht Sinsheim (ab , ..., 10/2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1981 am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 206 ab 30.10.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2000 als Direktor am Amtsgericht Sinsheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. (Amtsgericht Heidelberg 2008, ..., 2010: Familiengericht - Abteilung 33. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Dr. Klaus Ganßauge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Pforzheim / Familiengericht - Abteilung 3 (ab 23.08.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.05.1996 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt (Familiengericht - Abteilung 1 / Zivilsachen). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.08.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Pforzheim aufgeführt.

Dr. h.c. Max Güde (geb. 06.01.1902) - Generalbundesanwalt (ab 01.04.1956, ...,  26.10.1961)

Max Güde

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Dr. h.c. Max Güde (* 6. Januar 1902 in Donaueschingen, Baden-Württemberg; † 29. Januar 1984 in Werl, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).

1927 trat Max Güde in den Dienst des Landes Baden, zunächst als Gerichtsassessor beim Landgericht Mannheim. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in Mosbach a.N. erhielt er 1932 eine Richterplanstelle beim Amtsgericht Bruchsal.

Wenige Wochen nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 äußerte sich Max Güde im engen Kollegenkreis kritisch zur Verhaftung und unwürdigen Behandlung des Reichstagsabgeordneten Ludwig Marum (SPD). Marum war unter Bruch der parlamentarischen Immunität in das KZ Kislau in der Nähe von Bruchsal verbracht worden und wurde später im März 1934 von mehreren SA-Männern durch Erdrosseln ermordet. Einer der Kollegen hinterbrachte diese Äußerung dem badischen Justizministerium. Dieses veranlasste - obwohl noch nicht gleichgeschaltet - die Versetzung von Max Güde an das abgelegene Amtsgericht Wolfach.

In Wolfach trat Max Güde trotz des allgemeinen Drucks des NS-Staates auf Staatsdiener, kirchliche Bindungen zu lösen, auch öffentlich als praktizierender Katholik in Erscheinung. Im Jahre 1941 wehrte er Versuche der örtlichen Kreisleitung der NSDAP, die Kontrolle der Partei auf das Amtsgericht auszudehnen, erfolgreich ab. 1943 wurde er als Soldat eingezogen.

Max Güde trat zwar 1940 der NSDAP bei, nahm dort jedoch keine Ämter wahr. Bereits 1939 wurde er in einer geheimen Beurteilung durch die Partei als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet.

Nach seiner Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft 1945 war Max Güde zunächst bis 1947 als Staatsanwalt, dann als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Konstanz tätig. 1950 wurde er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) und leitete seit 1953 die Abteilung für politisches Strafrecht. Nach kurzer Tätigkeit als Präsident des 4. Strafsenats des BGH wurde er am 1. April 1956 mit dem Status eines politischen Beamten zum Oberbundesanwalt beim BGH - ab 1957 mit der neuen Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt - berufen.

In seine bis zum 26. Oktober 1961 dauernde Amtszeit fällt u.a. das gegen Dr.Otto John, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführte Verfahren wegen landesverräterischer Konspiration, in welchem sich Güde um eine abgewogene Beurteilung des Angeklagten bemühte. Sein Bestrafungsantrag wurde vom Gericht um 100% überboten. Daneben hat sich Güde um die Aufarbeitung des von der deutschen Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts verdient gemacht. Er hat noch als Generalbundesanwalt durch den Empfang des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker, den Hauptinitiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, in seinen Karlsruher Amtsräumen ein großes öffentliches Echo hervorgerufen und damit den Prozess der Vergangenheitsbewältigung nachhaltig in Gang gesetzt.

Von 1961 bis 1969 war Max Güde (CDU) als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Stadt Mitglied des Deutschen Bundestages und trat dort insbesondere als Vorsitzender des Sonderausschusses „Große Strafrechtsreform“ (1963-1969) hervor. Bei der Verjährungsdebatte trat Güde 1965 gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist ein und setzte sich in Gegensatz zur Mehrheit seiner Fraktion, die eine Lösung suchte, um noch ungeahndete NS-Taten nicht verjähren zu lassen.

In der Frage der Behandlung von Extremisten im öffentlichen Dienst und des im Jahre 1977 diskutierten Verbots der K-Gruppen vertrat Max Güde eine liberale Position. Sein Sohn Fritz Güde war damals ein aktueller Berufsverbots-Fall.

Werke [Bearbeiten]

* Probleme des politischen Strafrechts Monatsschrift f. Dt. Recht 1957

* Die Rechtsprechung im Schatten von gestern Presse- u. Informationsamt d. Bundesregierung 1958

* Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit. Bachem 1959

* Justiz im Schatten von gestern Furche 1959

* Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit Quadriga 1959

* Erziehung zum Recht Bonn a.Rh.: Dt. Volkshochschulverband, 1961

* Zur Verfassung unserer Demokratie Vier republikanische Reden. (mit Ludwig Raiser und Helmut Simon) Rowohlt 1986 ISBN 3-499-14279-1

Literatur [Bearbeiten]

* Volker Tausch, Max Güde (1902-1984). Nomos 2002 ISBN 3-7890-7687-2

* Michael Kißener, Zwischen Diktatur und Demokratie, Badische Richter 1919-1952, 2003 ISBN 3-89669-760-9

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_G%C3%BCde

Anja Korn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Karlsruhe (ab , ..., 2009) - ab 10.07.1998 Richterin am Amtsgericht Pforzheim tätig. Im Handbuch der Justiz 2006 beim Amtsgericht Bruchsal eingetragen. Anschließend Richterin am Landgericht Karlsruhe. 10/2009 vom Landgericht Karlsruhe abgeordnet zum Oberlandesgericht Karlsruhe 2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Abdullatif Kuyru (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Karlsruhe (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 29.07.2008 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.07.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 29.07.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach aufgeführt.Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - 2010: Familiensachen - Abteilung 4. 2011: Adoptionssachen. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 08.01.2015: Familiensachen. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 01.04.2018: Familiensachen / Zivilsachen.   

Gabriele Meister (geb. 05.12.1948 in Rendsburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Präsidentin am Amtsgericht Mannheim (ab 08.04.2011 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1978 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 1994 ab 01.09.1978 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen - halbe Stelle - aufgeführt. Oktober 1995 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Um 1997 Jahre Direktorin am Amtsgericht Wiesloch. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.09.2000 als Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.04.2009 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.04.2011 als Präsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2009, 2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012.

Thomas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Karlsruhe (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.01.2002 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 24.01.2002 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.01.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Frank Joachim Nicklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Amtsgericht Philippsburg (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 28.04.2011 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.04.2011 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Bruchsal - GVP 2010, ..., 2013: als Richter / Amtsgericht Bruchsal - Zivilsachen - aufgeführt, aber ohne Angabe ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht. Amtsgericht Philippsburg - GVP 01.01.2018.

Dr. Carola Otto (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Karlsruhe (ab 01.08.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.05.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - abgeordnet, beurlaubt, 6/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.03.2012 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.03.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2017 als Richterin am Landgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2017: Richterin am Amtsgericht.

Michael Rensch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Wiesloch / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wiesloch (ab 01.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.03.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2014 ab 15.03.1996 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 23.12.2005 als Richter am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2019 als Richter am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt (korrekt ist wohl aufsichtführender Richter oder stellvertretender Direktor. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. BVerfG, 1 BvR 3174/06 vom 13.4.2007 - siehe unten. 2013: Familiensachen - Abteilung 2 und Zivilsachen. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015: nicht aufgeführt.   

Christina Rieth-Hörst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Christina Kohler ab 26.11.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Christina Kohler ab 01.09.2007 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Karlsruhe - halbe Stelle - und zugleich als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Christina Rieth-Hoerst ab 27.10.2005 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.10.2005 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 27.10.2005 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - beurlaubt, 3/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2007 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 31.03.2016: nicht aufgeführt.

Jürgen Scheuver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.07.1997 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.10.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt und Dienststellung offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2011, 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 1 und ehemalige Abteilung 7. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 09.03.2023: "Mit der Ernennung von Direktor des Amtsgerichts Scheuver zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ist alsbald zu rechnen. Mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung wird der Richter dem 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - zugewiesen und zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Gleichzeitig scheidet Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Puhl aus dem 16. Zivilsenat aus. Sie wird wieder mit voller Arbeitskraft dem 2. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – zugewiesen und übernimmt dort im Umfang von 0,2 AKA einen Eigenanteil an Berichterstattungen. ...  Zur stellvertretenden Vorsitzenden des 16. Zivilsenats wird zu diesem Zeitpunkt Richterin am Oberlandesgericht Hornung bestellt." 07.03.2013: "Nur wenige neue Gesetze stehen so in der politischen und medialen Öffentlichkeit wie das „Beschneidungsgesetz“, das der Deutsche Bundestag im Dezember 2012 in Reaktion auf das „Beschneidungsurteil von Köln“ verabschiedet hat. Die Evangelische Akademie Baden und die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) veranstalten ein öffentliches Kolloquium mit Experten verschiedener Disziplinen zu den Hintergründen und Argumentationsfeldern des neuen Gesetzes. Im Mittelpunkt des Abends stehen dabei neben der juristischen Bewertung des neuen Gesetzes auch die Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern. In einem moderierten Podiumsgespräch können sich die Veranstaltungsgäste an der Diskussion beteiligen. Beiträge u. a. von: Norbert Geis, MdB, Jurist, Berlin; Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Universität Freiburg, Jurist; Dr. Gernot Meier, Religionswissenschaftler, Karlsruhe; PD Dr. Martina Pitzer, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Karlsruhe; Dr. Thomas Schalla, Landesjugendpfarrer, Karlsruhe; Jürgen Scheuver, Richter am Amtsgericht, Karlsruhe; PD Dr. Edward Schramm, Universität Tübingen, Jurist; Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Universität Bayreuth, Jurist; Abraham de Wolf, Rechtsanwalt, Heidelberg. Moderation: Arngard Uta Engelmann, Ev. Akademie Baden, Karlsruhe; Dr. Daniel Meier, Pressesprecher der Ev. Landeskirche in Baden, Karlsruhe, Dr. A. Katarina Weilert, FEST Heidelberg" - https://www.ev-akademie-baden.de/media/download/integration/7800/2013_11.pdf

Dr. Jörg Schlachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Ettlingen / Direktor am Amtsgericht Ettlingen (ab 01.01.2011, ..., 2016) - ab 03.09.1993 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe tätig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.01.2004 als Direktor am Amtsgericht Achern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.02.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt (Straf- und Bußgeldsachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Direktor am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 19.07.2010, 01.01.2011.  

Andreas Schlett (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Wiesloch / Direktor am Amtsgericht Wiesloch (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.03.1985 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 10.07.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 ab 10.07.2001 als Direktor am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2012 als Direktor am Amtsgericht Wiesloch aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012, ..., 2014: Familiensachen - Abteilung 2. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreis: http://www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1151800/index.html

Dr. Cay Schwirblat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.09.1994 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2006 ab 14.09.1994 als Richter am Amtsgericht Bruchsal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 14.09.1994 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.07.1996 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, 2011: Mitglied im Richterrat des Amtsgerichts Karlsruhe.

Christian Witte (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Bruchsal (ab 01.07.1977, ..., 2008)

 

 

Rechtspfleger:

Frau Benz - Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011)

Herr Eschbach - Rechtspfleger am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011)

Frau Hofstätter - Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011)

Herr Köstel - Rechtspfleger am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011)

Frau Miksch - Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2010, 2011)

Frau Rössler - Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2010, 2011)

Frau Glück - Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011) - 2001: unter dem Namen Glück-Gräsel als Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal tätig

Herr Günther - Rechtspfleger am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011)

Frau Ritter - Rechtspflegerin am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011)

Herr Simon - Rechtspfleger am Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2002, ..., 2011)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bruchsal

überregionale Beratung

http://familienberatung-bruchsal.de

 

 

Familienberatung Heidelberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-heidelberg.de

 

 

Familienberatung Karlsruhe

überregionale Beratung

http://karlsruhe-beratung.de

 

 

Familienberatung Mühlacker

überregionale Beratung

http://familienberatung-muehlacker.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Josef-Kunz-Str. 6 

76646 Bruchsal

Telefon: 07251 / 931800

E-Mail: beratung@efl-bruchsal.de

 eheberatung_bruchsal@t-online.de

Internet: http://www.eheberatung-bruchsal.de

Träger: Katholische Kirche

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Mitarbeiter/innen: Nicole Bieringer - Sekretärin (2021)

 

 

Caritasverband f.d. Landkreis Karlsruhe-BV Bruchsal e.V.

Friedhofstr. 11 

76646 Bruchsal 

Telefon: 07251 / 8008-0

E-Mail:

Internet:

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Lebensberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerenberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

Diakonisches Werk Bruchsal

Wörthstr. 7 

76646 Bruchsal

Telefon: 07251 / 91500

E-Mail: bruchsal@diakonie-laka.de

Internet: http://www.diakonie-laka.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Wörthstr. 7 

76646 Bruchsal 

Telefon: 07251 / 9150-0

E-Mail: bruchsal@diakonie-laka.de

Internet: http://www.diakonie-laka.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung

 

 

Psychologische Beratungsstelle Östringen e.V.

Ludwigstr. 2 

76684 Östringen

Telefon: 07253 / 24343

E-Mail: pbs-oestringen@t-online.de

Internet: http://www.beratungsstelle-oestringen.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Jugendberatung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt

Wolfartsweiererstr. 5

76131 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 936-67010

E-Mail: jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de

Internet: http://www.landkreis-karlsruhe.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bruchsal (ab 01.09.2009, ..., )

 

Dagmar Schamoti

Rosenstr. 110 

76287 Rheinstetten

Kinderschutzfachkraft bei

Gesellschaft für sozialraumorientierte flexible Angebote für Kinder- und Jugendhilfe

Bachstr. 35

76287 Rheinstetten

,Mobil: 0171/6818060

E-Mail: dagmar.schamoti@gsofa.de

Internet: https://www.gsofa.de

Bestellung am Amtsgericht Bruchsal durch Richter Keller (2018)

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bruchsal für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bruchsal (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Julia Eckert

Rechtsanwältin

Theaterstr. 9a

75175 Pforzheim

Telefon: 07231 / 352606

E-Mail: info@rechtsanwältin-eckert.de

Internet: http://www.rechtsanwaeltin-eckert.de 

Bestellung am Amtsgericht Bruchsal, Amtsgericht Pforzheim

 

 

Marc-Alexander Knösel

Rechtsanwalt

Klepzig Knösel Rechtsanwälte

Melanchthonstr. 98

75015 Bretten

Internet: www.klepzigknoesel.de

Bestellung am Amtsgericht Bruchsal durch Richter Keller (2017, 2018)

 

Rechtsanwälte:

 

Cornelia Nees

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Marktplatz 14

76661 Philippsburg

Tel: 07256 / 6006

E-Mail: buero@rechtsanwaelte-nees.de

Homepage: www.rechtsanwaelte-nees.de

 

 

 

Gutachter:

 

Nadine Zimet

Diplom-Psychologin 

48147 Münster

(2000)

 

 

Betreuer:

 

 

Betreuungsgutachten: 

Frau Dr. Rieffel - Gesundheitsamt Bruchsal (ab , ..., 2014)

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Franzjörg Krieg

Sprecher des Regionalvereins Karlsruhe

1. Vorsitzender des Landesverbandes BW und Betreuer der zentralen Falldokumentation des VAfK:

Franzjörg Krieg

Eisenbahnstr. 26

76571 Gaggenau - Bad Rotenfels

krieg@vafk-karlsruhe.de

Funk: 01578 - 1900 339

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Karlsruhe Land

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Karlsruhe Land

 

 


Beratungsstelle Gerichtsnahe Familienberatung

Schönbornstraße 30a

76646 Bruchsal

Telefon: 07251 / 3082508

Internet: http://www.vfj-ka.de/sites/beratg/gern_fam.html

Träger: Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. - Geschäftsführer Gregor Kieser (2016)

Mitarbeiter/innen: Julia Bönisch (2016)

 

 


 

 

 

Trennungseltern-KUNDGEBUNG-2009

in der Stadt des Rechts - auf dem Platz der Grundrechte - zum Tag der Menschenrechte - gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht mit

MauernDEMOntage

Auch die bundesweit bekannten Blauen Weihnachtsmänner werden auf die Sorgen und Nöte von Trennungskindern aufmerksam machen.

Der Landesverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Kreisverein Karlsruhe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ ruft – wie schon seit einigen Jahren – am Sonntag vor dem Tag der Menschenrechte zu einer Kundgebung auf, um gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufmerksam zu machen.

Unter dem Motto „MauerDEMOntage“ versammeln sich am Sonntag, den 6.12.2009, Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus Baden-Württemberg und den angrenzenden Bundesländern von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte vor dem Karlsruher Schlossplatz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Deutschland bereits mehrfach wegen der Missachtung der allgemeinen Menschenrechte im Familienrecht. Darüber können sich interessierte Personenkreise an einem Infostand austauschen. Redebeiträge werden das Problem auch an Beispielen erläutern.

Im Zentrum steht in diesem Jahr der Themenkomplex Gesundheit, denn auch in unseren Reihen häufen sich die Fälle, die aufgrund nachhaltig beeinträchtigter Lebensqualität von depressiven Verhaltensweisen bis hin zu lebensgefährlich einzuschätzenden Krankheitsbildern reichen. Darum stellen wir die (öffentliche) Frage:

Werden durch einäugige Vorgehensweisen staatlich beigeordneter Trennungsbegleiter Elternexistenzen wissentlich bedroht oder gar vernichtet?

Deutschland sieht dabei zu, wenn die im Grundgesetz verankerten elementaren Rechte der Kinder, z.B. der Umgang mit beiden Elternteilen, von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, eingeschränkt oder ganz beseitigt werden. Entsprechend der prozentualen Verteilung werden solche psychischen Kindesmissbräuche zumeist von (allein erziehenden) Müttern durchgeführt. Es gibt aber auch Väter, die nicht davor zurück schrecken, die Kinder als Waffe gegen das andere Elternteil einzusetzen. Die negativen Folgen für Kinder und ausgegrenzte Elternteile sind dramatisch.

Auf seinem 8. Familienkongress in Halle an der Saale bekam der Väteraufbruch für Kinder bestätigt, dass bislang noch keine wesentlichen Erfolge aus der Neufassung des Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Familiensachen resultieren. So bleibt weiterhin die Befürchtung, dass Jugendämter und Gerichte bei Umgangsverweigerung die bestehenden und neuen Gesetze nicht anwenden und somit der Entfremdung auch weiterhin keinen Einhalt gebieten. Ausgegrenzte Trennungseltern gehören aber zu einer gesundheitlich stark belasteten Gruppe und die Einbußen ihrer Leistungsfähigkeit fügen der Gemeinschaft einen immer noch nicht untersuchten oder kalkulierbaren Schaden hinzu.

Der Väteraufbruch für Kinder fordert, diejenigen MAUERN einzureißen, die Eltern von ihren Kindern ungerechtfertigt trennen, denn nur mit beiden Elternteilen steht den Kindern ihre vollständige Identität zur Verfügung. Auf diese Situation machen auch dieses Jahr wieder die Blauen Weihnachtsmänner aufmerksam. In ihren Kostümen treten sie in der Öffentlichkeit in Erscheinung, denn sie wollen sich nicht weiterhin die mutwillige Abschottung von ihren Kindern erleiden müssen, sie wollen endlich Änderungen.

http://vafk-karlsruhe.de/content/aktionen/kundgebungen/tdm_2009/kundgebung_2009.php

 

 

 


 

 

 

Scheidung Trennung

"Karlsruher Weg": Faire Lösungen im Trennungsfall

Karlsruhe (jok) - Kinder haben im Falle einer Scheidung oder Trennung grundsätzlich das Recht auf den Kontakt zu und den Umgang mit beiden Elternteilen. Doch nicht immer ist es für die Eltern leicht zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Um betroffene Kinder vor stressbelasteten, teils langwierigen Rechtsstreits so gut es geht zu bewahren, wird in Karlsruhe seit knapp drei Jahren das Kooperationsmodell "Karlsruher Weg" praktiziert. Im Amtsgericht wurde das Modell gestern vorgestellt.

In regelmäßigen Treffen entwickelten Familienrichter aus Karlsruhe, Durlach, Ettlingen und Bruchsal, Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Stadt und des Landratsamtes Karlsruhe, Beratungsstellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, sowie Rechtsanwälte, Sachverständige und Verfahrenspfleger den "Karlsruher Weg". „Scheidungsverfahren konnten früher oft sehr lange dauern, in Karlsruhe gibt es nun ein beschleunigtes und abgestimmteres Verfahren“, so Christiane Brosch, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Karlsruhe.

Trotz Scheidung: Eltern bleiben Eltern

Im Sinne der Kinder ist der „Karlsruher Weg“ ein Kooperationsmodell verschiedener Berufsgruppen. Ziel: die Eltern möglichst frühzeitig an ihre Verantwortung zu erinnern und gleichzeitig, soweit erforderlich, bei der Findung von einvernehmlichen Lösungen in Fragen des Sorgerechts und der Besuchskontakte zu unterstützen. Noch vor der ersten Anhörung informiert das Familiengericht die Sozialen Dienste, die „sofort Kontakt zu den Eltern aufnehmen und ein Beratungsangebot machen beziehungsweise diese über andere Ehe- , Familien- und Partnerschaftsberatungen in Karlsruhe informieren“, so Reinhard Niederbühl, Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe.

Immer wieder gelte es an das Verantwortungsgefühl der Eltern zu appellieren, da diese trotz Scheidung stets Eltern bleiben. "Und ein Streit sollte nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden", so Harald Denecken, Erster Bürgermeister der Stadt Karlsruhe. Daher sei es wichtig, dass die Eltern schnell zu einer Einigung kommen. Eine wichtige Aufgabe in den Konfliktlösungsphasen fällt auch den beteiligten Anwälten zu, die "sachliche Schriftsätze verfassen und keine schmutzige Wäsche waschen sollten", so Eberhard Schrey, Fachanwalt für Familienrecht. Vielmehr gelte es die Wogen zu glätten, anstatt den Konflikt noch zu verschärfen. Erst, wenn jeder Versuch gescheitert ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden, sollen gerichtliche Regelungen hinsichtlich der elterlichen Sorge beziehungsweise des Umgangs getroffen werden.

22.01.2009

http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe-Scheidung-Trennung;art86,136565

 

 


 

 

 

 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 3174/06 vom 13.4.2007, Absatz-Nr. (1 - 24), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070413_1bvr317406.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 3174/06 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

der Frau Dr. B...

 

- Bevollmächtigter:

Rechtsanwalt Andreas Fuchs,

in Sozietät Antor, Fuchs, Setz,

Paul-Heyse-Straße 6, 80336 München -

 

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. November 2006 - 20 WF 143/06 -,

b) den Beschluss des Amtsgerichts Bruchsal vom 18. Juli 2006 - 2 F 489/03 GÜ -

 

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Papier,

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und den Richter Hoffmann-Riem

 

am 13. April 2007 einstimmig beschlossen:

 

Der Beschluss des Amtsgerichts Bruchsal vom 18. Juli 2006 - 2 F 489/03 GÜ - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. November 2006 - 20 WF 143/06 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

Der Beschluss vom 9. November 2006 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen.

Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

 

Gründe:

1

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen ungebührlichen Verhaltens (§ 178 Abs. 1 GVG) während einer familiengerichtlichen Verhandlung. I. 2

1. Zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann war ein seit längerem andauerndes Ehescheidungsverfahren anhängig. Die Beschwerdeführerin beantragte, das Güterrechtsverfahren abzutrennen. Ihr Ehemann erklärte sich damit nicht einverstanden. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wies der Vorsitzende darauf hin, dass er dazu neige, den Verfahrensverbund vorerst aufrechtzuerhalten. Daraufhin sprang die Beschwerdeführerin auf und schrie den Vorsitzenden an: "Diese Verhandlung ist eine Farce". 3

Wegen dieser Äußerung verhängte das Amtsgericht gegen die Beschwerdeführerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 €. Die Beschwerdeführerin verließ im Anschluss zeitweilig das Sitzungszimmer. Dabei schrie sie den Vorsitzenden erneut unter anderem mit den Worten an: "Sie sind eine Schande für die deutsche Richterschaft". 4

Die Beschwerdeführerin legte gegen die Verhängung des Ordnungsgelds Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht zurückwies. Die Beschwerdeführerin habe sich gegenüber dem Richter ungebührlich verhalten. Sie habe auch schuldhaft gehandelt. Die Behauptung der Beschwerdeführerin, bei der Äußerung habe es sich um einen spontanen Gefühlsausbruch gehandelt, sei durch ihr weiteres Verhalten in der Verhandlung widerlegt. Sie habe auch nach Verkündung des Ordnungsgeldbeschlusses eine weitere beleidigende Äußerung getätigt. Die Beschwerdeführerin habe die Erwartungen an ihr Verhalten vor Gericht gekannt. 5

2. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Gerichte hätten zu Unrecht davon abgesehen, das Interesse an der Sicherstellung der zur Durchführung der Verhandlung notwendigen Ordnung mit ihrer Meinungsfreiheit abzuwägen. Die Äußerung der Beschwerdeführerin sei nicht als Schmähkritik anzusehen, sondern habe auf eine Auseinandersetzung in der Sache abgezielt. 6

3. Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat von einer Stellungnahme abgesehen. II. 7

Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr nach § 93 c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG statt. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG angezeigt. Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet. 8

1. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der Beschwerdeführerin auf freie Meinungsäußerung. 9

a) Die Festsetzung des Ordnungsgelds greift in die Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin ein. Die Meinungsfreiheit ist jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen, zu denen § 178 Abs. 1 GVG gehört. Allerdings sind bei der Auslegung und Anwendung der allgemeinen Gesetze verfassungsrechtliche Anforderungen zu beachten, die sich aus der wertsetzenden Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ergeben (vgl. BVerfGE 93, 266 <292>). 10

b) Gegen die Auslegung des § 178 Abs. 1 GVG durch die Gerichte bestehen keine Bedenken. Das Oberlandesgericht hat insoweit ausgeführt, ungebührlich sei ein Verhalten, das geeignet sei, die Rechtspflegeaufgabe des Gerichts zu verletzen und die Ordnung der Gerichtsverhandlung zu stören. Die Beschwerdeführerin hat keine Gründe vorgetragen, warum diese Auslegung der Norm, die der herrschenden Meinung entspricht (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., 2005, § 178 Rn. 6 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., 2006, § 178 GVG Rn. 2; Gummer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 178 GVG Rn. 2; alle m.w.N.), den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht genügen sollte. Solche Gründe sind auch nicht ersichtlich. 11

c) Dagegen genügt die Anwendung von § 178 Abs. 1 GVG durch die Gerichte im vorliegenden Fall nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. 12

aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt eine Gewichtung und Zuordnung des grundrechtlich geschützten Interesses an freier Meinungsäußerung zu den gegenläufigen Interessen, um deretwillen die Meinungsfreiheit beschränkt werden soll. Dabei ist der Schutzzweck des allgemeinen Gesetzes zu berücksichtigen, das als Grundlage der Beschränkung herangezogen werden soll. 13

Schutzgut von § 178 Abs. 1 GVG ist ein geordneter, die Sachlichkeit der gerichtlichen Verhandlung gewährleistender Verfahrensablauf (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 -, NJW-RR 2000, S. 1512 <1513>; Kissel/Mayer, GVG, § 178 Rn. 6 ff.). Eine Ordnungsstörung kann sich aus Äußerungen wie auch aus anderen Verhaltensweisen ergeben. Soweit § 178 Abs. 1 GVG Äußerungen erfasst, kann sowohl der Inhalt als auch die Form der Äußerung als Ungebühr anzusehen sein. 14

Soll eine Äußerung in einem gerichtlichen Verfahren als Ungebühr geahndet werden, fällt nicht nur die Meinungsfreiheit des sich Äußernden, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip ins Gewicht. Ein wirkungsvoller Rechtsschutz setzt voraus, dass der Rechtsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten. Nicht entscheidend ist, ob der Betreffende seine Kritik anders hätte formulieren können (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 <2075>). Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. BVerfGE 76, 171 <192>; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 <200>). Ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt, sind allerdings nicht privilegiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1991, a.a.O.). 15

Die Sanktionierung einer Äußerung wegen Ungebühr setzt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus, dass die Äußerung nach Zeitpunkt, Inhalt oder Form den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in nicht unerheblichem Ausmaß gestört hat und die Sanktion dem Anlass angemessen ist. Einer Sanktion kann entgegenstehen, dass die Verfahrensstörung eine Spontanreaktion auf ein zumindest aus Sicht des Betroffenen beanstandenswürdiges Fehlverhalten der prozessualen Gegenseite oder des Gerichts war (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 178 GVG Rn. 3 a). In einer solchen Situation kann es jedenfalls dann unverhältnismäßig sein, eine Ordnungsmaßnahme nach § 178 Abs. 1 GVG zu ergreifen, wenn der Betroffene vorher nicht ermahnt worden ist (vgl. Kissel/Mayer, GVG, § 178 Rn. 42). 16

bb) Nach diesen Maßstäben genügen die angegriffenen Beschlüsse nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. 17

(1) Aus den Beschlüssen ergibt sich, dass die Verhängung des Ordnungsgelds in erster Linie wegen des Inhalts der Äußerung erfolgte. Im Protokoll der amtsgerichtlichen Verhandlung ist zur Begründung des Ordnungsmittels lediglich von einer "Missachtung des Gerichts" die Rede. Das Oberlandesgericht stellt gerade auch auf den Wortlaut der Äußerung ab und verweist darauf, dass die Beschwerdeführerin später eine weitere "beleidigende" Äußerung getätigt habe. Das verdeutlicht, dass auch das Oberlandesgericht die Äußerung, der Prozess sei eine Farce, aufgrund ihres Inhalts als Ordnungsstörung ansah. 18

Die angegriffenen Beschlüsse lassen jedoch nicht erkennen, dass die Gerichte die wesentlichen Umstände in eine umfassende Abwägung einbezogen hätten. Der amtsgerichtliche Beschluss enthält nur die Feststellung, es handele sich bei der Äußerung der Beschwerdeführerin um eine Missachtung des Gerichts. Das Oberlandesgericht, das im Rahmen des Beschwerdeverfahrens selbstständig über die Angemessenheit des Ordnungsgelds zu entscheiden hatte (vgl. Gummer, in: Zöller, ZPO, § 181 GVG Rn. 5), hält das Verhalten der Beschwerdeführerin für ungebührlich, ohne sich auch nur im Ansatz mit dem Grundrechtsschutz des Äußerungsinteresses der Beschwerdeführerin und dem auch rechtsstaatlich begründeten Schutz des Rechts, zur Rechtsverteidigung eindringliche Ausdrücke benutzen zu dürfen, auseinander zu setzen. 19

(2) Die Beschlüsse lassen auch nicht erkennen, warum auf eine vorherige Ermahnung der Beschwerdeführerin hätte verzichtet werden dürfen. Eine solche Ermahnung ist im Protokoll nicht aufgeführt. 20

Die Beschwerdeführerin hat ihre Äußerung, wie sich aus dem Protokoll ergibt, im Zustand erheblicher Erregung getan. Aus Sicht der Beschwerdeführerin beteiligte sich das Amtsgericht an einer Verschleppung des Scheidungsverfahrens durch ihren Ehemann. Derartige familiengerichtliche Verfahren sind ohnehin typischerweise als psychisch besonders belastend anzusehen. Angesichts dieser Umstände durfte ein ungebührliches Verhalten der Beschwerdeführerin - jedenfalls wenn es, wie vorliegend, nicht besonders schwerwiegend war - nicht ohne vorherige Ermahnung durch das Gericht mit einem Ordnungsmittel nach § 178 Abs. 1 GVG geahndet werden. 21

Das Sitzungsprotokoll und der in ihm niedergelegte amtsgerichtliche Beschluss enthalten keine Aussage dazu, dass zuvor eine Ermahnung erfolgt wäre. Diesem Beschluss und dem des Oberlandesgerichts ist nicht zu entnehmen, warum die Sanktion auch ohne vorherige Ermahnung verhältnismäßig sein sollte. Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung auch nicht auf einen "Bearbeitungsvermerk" des Amtsrichters gestützt, nach dem die Beschwerdeführerin vorher ermahnt worden war. Damit ist das Oberlandesgericht der von der Beschwerdeführerin im Verfahren vorgebrachten herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur gefolgt, wonach ein Ordnungsgeld im Beschwerderechtszug nur auf protokollierte Vorgänge gestützt werden darf, nicht etwa auf dienstliche Äußerungen des Richters des Ausgangsgerichts (vgl. Gummer, in: Zöller, ZPO, § 182 GVG Rn. 2; Kissel/Mayer, GVG, § 182 Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, § 182 GVG Rn. 1; alle m.w.N.). 22

2. Die Entscheidungen beruhen auf den Fehlern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte bei einer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch hinsichtlich des Fehlens einer vorherigen Ermahnung zu einem anderen Ergebnis gekommen wären. Die Grundrechtsverletzung ist festzustellen. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. 23

3. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 357 <361 ff.>; 79, 365 <366 ff.>). 24

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Papier Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem

 

 


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