Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Starnberg

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Starnberg

Otto-Gaßner-Strasse 2

82319 Starnberg

 

Telefon: 08151 / 367-0

Fax: 08151 / 367-184

 

E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/sta/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Starnberg (12/2023)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die Bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

Amtsgericht Starnberg - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir informieren im Internet u.a. auch über das Amtsgericht Starnberg

http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-starnberg.htm

Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen, was vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden Richter.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Starnberg wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "mangelhaft" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich an:

Mehr Demokratie e.V.

E-Mail: info@mehr-demokratie.de

Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter, so dass auch am Amtsgericht Starnberg das Informationszeitalter in vollem Umfang beginnen kann.

Gerne hilft Ihnen auch das Bayerische Justizministerium weiter. Dort gibt es viele kompetente Ansprechpartner, die sich darüber freuen würden, wenn sich auch das Amtsgericht Starnberg mehr in Richtung Informationsfreiheit bewegt. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Angefragt am 10.08.2017.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht München II

Oberlandesgericht München

 

 

Direktorin am Amtsgericht Starnberg: Monika Andreß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Starnberg / Direktorin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.08.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.1992 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.01.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2021 als Direktorin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 2014, ..., 2017: Pressesprecherin am Amtsgericht München. 17.02.2014: Pressemitteilung "Sie sind ein Schwein" - http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2014/pm06___140217.pdf

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Starnberg: Freiherr Franz von Hunoltstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Starnberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Starnberg (ab 01.07.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008, 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 02.07.2009: "Fünfeinhalb Jahre war Franz von Hunoltstein am Amtsgericht (AG) in Weilheim Richter für die Referate Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht. Zum 1. Mai dieses Jahres verläßt er seinen bisherigen Arbeitsplatz: Von Hunoltstein wechselt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft München I. ..." - http://www.merkur.de/lokales/regionen/richterwechsel-amtsgericht-379206.html

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Starnberg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Starnberg umfasst das Gebiet des Landkreises Starnberg.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Starnberg

 

 

Väternotruf Starnberg

Alexander Sproete

Telefon: 08341 / 9089770

E-Mail: AlexanderSproete@aol.com

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Monika Andreß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Starnberg / Direktorin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.08.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.1992 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.01.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2021 als Direktorin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 2014, ..., 2017: Pressesprecherin am Amtsgericht München. 17.02.2014: Pressemitteilung "Sie sind ein Schwein" - http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/amtsgerichte/muenchen/pressemitteilungen/2014/pm06___140217.pdf

Florian Bartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.10.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.12.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.12.2011 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 13.12.2011 als Richter am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2013, ..., 2021: Richter am Amtsgericht Starnberg / Familiensachen - Abteilung 2. Namensgleichheit mit: Dr. Annette Bartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.05.2002 als Richterin am Landgericht München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2002 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2002 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Annette Binder-Emrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2014, ..., 222) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Annette Binder ab 01.08.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Annette Binder-Emrich ab 01.02.2004 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.2004 als Richterin am Landgericht München I - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2004 als Richterin am Landgericht München I - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Annette Binder-Emrich nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Christine Conrad (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.10.1992, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - Teilzeitstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 01.10.1992 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt.

Diana Fährmann-Li (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2010 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2015 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.11.2015 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. 2017: Richterin am Amtsgericht Starnberg / Familiensachen - Abteilung 5. 2020, 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Starnberg.

Birgit Habdank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.01.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ab 01.01.1996 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. 2020, 2021: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Starnberg.

Marion Hahne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 ab 17.05.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 17.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt.

Stephanie Henninger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.07.1994 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1994 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.01.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2022 ab 30.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Freiherr Franz von Hunoltstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Starnberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Starnberg (ab 01.07.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008, 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 02.07.2009: "Fünfeinhalb Jahre war Franz von Hunoltstein am Amtsgericht (AG) in Weilheim Richter für die Referate Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht. Zum 1. Mai dieses Jahres verläßt er seinen bisherigen Arbeitsplatz: Von Hunoltstein wechselt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft München I. ..." - http://www.merkur.de/lokales/regionen/richterwechsel-amtsgericht-379206.html

Ralf Jehle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab 01.03.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.1996 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 2012: Familiensachen.

Ismene Martinis-Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.01.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 2.

Florian Schöfberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab 01.01.2003, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2003 als Richter am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 01.01.2003 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 2020: Zivilsachen - 2 c 1235/19: 04.03.2020: " 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitwert wird auf 236,89 € festgesetzt.", "Sehr geehrter Herr ..., zu Ihrem Schreiben vom 29.04.2020 wird mitgeteilt, dass das Zivilgericht zur Einleitung von Er­mittlungsverfahren nicht zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft."

Ulrike Steyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2003 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.04.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.04.2005 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2005 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 01.04.2005 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. 

Tanja Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tanja Blessing ab 01.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Tanja Walter ab 01.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Memmingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 22.12.2023: "Ex-Nationaltorwart. Kettensägen-Prozess – Jens Lehmann zu hoher Geldstrafe verurteilt. ... In dem Prozess wegen eines skurrilen Nachbarschaftsstreits und einem Vorfall mit einer Kettensäge hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Außerdem sollte Lehmann nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 216.000 Euro an die Staatskasse zahlen. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, hatte Staatsanwalt Stefan Kreutzer am Freitag gesagt. Der Forderung nach eine Bewährungsstrafe kam das Gericht in seinem Urteil nicht nach, setzte die Geldstrafe mit 420.000 Euro dafür aber deutlich höher an. Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert, sagte Richterin Tanja Walter. ..." - https://www.welt.de/sport/fussball/article249196882/Jens-Lehmann-im-Kettensaegen-Prozess-zu-hoher-Geldstrafe-verurteilt.html. 22.12.2023: „Die hat es gar nicht verstanden, oder?“, sagt Jens Lehmann über die Richterin. Polizisten beleidigt, Eigentum des Nachbars mit Kettensäge beschädigt, Parkgebühr geprellt: Vor dem Amtsgericht Starnberg inszeniert sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann als Opfer der Staatsanwälte. Auch nachdem er eine gewaltige Geldstrafe bekommen hat, zeigt er sich uneinsichtig. ..." https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249207192/Kettensaegen-Prozess-gegen-Jens-Lehmann-Moeglicherweise-hat-der-Angeklagte-ein-emotionales-Problem.html

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Starnberg:

2 F - Florian Bartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.10.2008 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.12.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.12.2011 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 13.12.2011 als Richter am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2013, ..., 2021: Richter am Amtsgericht Starnberg / Familiensachen - Abteilung 2. Namensgleichheit mit: Dr. Annette Bartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.05.2002 als Richterin am Landgericht München I - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2002 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2002 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

2 F - Ismene Martinis-Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.01.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 ab 01.01.2007 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 2.

5 F - Diana Fährmann-Li (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2010 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2015 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.11.2015 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. 2017: Richterin am Amtsgericht Starnberg / Familiensachen - Abteilung 5. 2020, 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Starnberg.

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Starnberg tätig:

Linda Behmel-Ruoff (geb. ....) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Behmel, Ruoff oder Behmel Ruhoff nicht verzeichnet. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? 03.04.2016: "Spielsucht und Depressionen als Auslöser. Garmisch-Partenkirchner zum 20. Mal verurteilt" - https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/gericht-naechstes-urteil-fuer-vorbestraften-garmisch-partenkirchner-6275496.html. 2016 anscheidend am Amtsgericht Starnberg - 14.09.2016: "Sturz auf Gehweg: Witwe fordert 30 000 Euro" - https://www.merkur.de/lokales/starnberg/gauting-ort69895/sturz-gehweg-witwe-fordert-30000-euro-6748668.html. 2017 offenbar am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen - 25.07.2016: "Gericht gibt Karwendelbahn-Chef recht" - https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/karwendelbahn-mittenwald-nach-fusstritt-muss-angestellter-zahlen-6607469.html.

Thomas Böx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 16.09.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2005 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.09.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Namensgleichheit mit: Martina Böx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht München (ab 17.04.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.04.2004 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.04.2004 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.04.2004 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.04.2004 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.04.2004 als Richterin am Amtsgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Brigitte Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 15.05.1979 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 1994 ab 15.05.1982 als Richterin am Landgericht München II - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Starnberg - Teilzeitstelle - aufgeführt. 

Dietmar Bruckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1997 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.07.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Eva Diplich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwältin als Grupppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I (ab 16.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.02.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.02.2014 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 16.08.2017 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt.   

Thomas W. Engel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II / Präsident am Landgericht München II (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1990 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.11.1990 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1992 als Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1996 als Ministerialrat im Bayerischen Staatministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2000 als Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2005 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München aufgeführt.

Karin Garnreiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht München I (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.04.2009 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.04.2009 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Starnberg - 23.11.2010: 2 F 905/10.

Sibylle Gräfin zu Dohna-Schlodien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.05.2017, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1990 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2000 unter dem Namen Sibylle Fey nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Sibylle Fey ab 01.01.2002 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt (8. Zivilsenat). Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sibylle Fey ab 15.02.2010 als Direktorin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. 2009: Pressereferentin für Zivilsachen am Oberlandesgericht München. 28.07.2017: "Ulrich Kühn tritt die Nachfolge von Sibylle Gräfin von Dohna an. Ulrich Kühn wird neuer Direktor des Amtsgerichts in Starnberg und damit Vorgesetzter von etwa 70 Mitarbeitern. ..." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-1.3608144. Oberlandesgericht München - GVP 16.02.2017: ab 01.05.2015 Vorsitzende Richterin am - Senat für Baulandsachen.

Johannes Jahrbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Aichach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Aichach (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.04.2001 als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk München - Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.10.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 17.10.2002 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 17.10.2002 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2020 ab 17.10.2002 als Richter am Amtsgericht Starnberg - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Aichach aufgeführt. 2012: Familiensachen. Amtsgericht Aichach - GVP 01.01.2021: Familiensachen - Abteilung 1 und 3. Amtsgericht Aichach - GVP 01.01.2022: Familiensachen - Abteilung 1.

Christa Knoll-Künneth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1978 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt.

Dr. Ulrich Kühn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 ab 01.04.1998 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 01.07.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.07.2010 als Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt. 28.07.2017: "Ulrich Kühn tritt die Nachfolge von Sibylle Gräfin von Dohna an. Ulrich Kühn wird neuer Direktor des Amtsgerichts in Starnberg und damit Vorgesetzter von etwa 70 Mitarbeitern. ... Kühn ist bislang Leiter des Registergerichts in München, er war zuvor am Amtsgericht Ingolstadt tätig und war Staatsanwalt. Auch beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz hatte er als Referent mitgearbeitet." - http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-neuer-direktor-am-amtsgericht-1.3608144. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021, 01.01.2023: Vorsitzender Richter.

Thomas Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.05.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. 2008: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Melanie Lenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.09.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 unter den Namen Melanie Mettke als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab  01.07.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2017 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Amtsgericht München - 2013: Familiensachen - Abteilung 526. Oberlandesgericht München - 2020: Familiensenat.

Dr. Cristoph Loesti (Jg. 1946) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab 01.07.1978, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Alexandra Marinelli (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Alexandra Behr ab 01.12.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Alexandra Marinelli ab 01.12.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.12.2002 als Richterin am Amtsgericht Starnberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2002 als Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2002 als Richterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck - 7/8 Stelle - aufgeführt.

Anneliese Plattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Starnberg / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Starnberg (ab 01.10.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.1978 als Richterin am Amtsgericht Starnberg aufgeführt.

Dr. Martin Ramsauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab , ..., 2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Starnberg aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 01.10.1993 als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. No Name - Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Günter Reiß (Jg. 1939) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab 16.11.1970, ..., 2002)

Gerhard Schrötter (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Starnberg (ab 01.03.1972, ..., 2002)

Rolf Werlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg (ab 16.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1994 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2005 als Direktor am Amtsgericht Starnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2009 als Vizepräsident am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.10.2014 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Annerose Werlitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht München I (ab 01.11.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Annerose Schrott ab 18.12.1992 als Richterin am Amtsgericht Erding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Annerose Werlitz ab 18.12.1992 als Richterin am Amtsgericht Erding aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.02.2007 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

Frau Lang - Rechtspflegerin am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2011)

Herr Zeiser - Rechtspfleger am Amtsgericht Starnberg (ab , ..., 2015)

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Fürstenfeldbruck

überregionale Beratung

http://familienberatung-fuerstenfeldbruck.de

 

 

Familienberatung Geretsried

überregionale Beratung

http://familienberatung-geretsried.de

 

 

Familienberatung München

überregionale Beratung

http://familienberatung-muenchen.de

 

 

Familienberatung Starnberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-starnberg.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Weilheim -

Weilheimer Str. 4 

82319 Starnberg

Telefon: 08151 / 274343, über 0881 / 4891

E-Mail: efl-weilheim@bistum-augsburg.de

Internet: http://www.bistum-augsburg.de

Träger: Diözese Augsburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen - Außenstelle Starnberg: Christa Brosowske - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Dipl. Sozialwirtin, Dipl. Wirtschaftspädagogin 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle - Außenstelle von Starnberg -

Rudolf-Diesel-Straße 5

82205 Gilching

Telefon: 08105 / 8998

E-Mail: erziehungsberatung@lra-starnberg.de

Internet: http://www.lk-starnberg.de

Träger: Landkreis

Angebote: gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Kinder und Jugendliche
außerdem: Vorträge

 

 

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Strandbadstr. 2 

82319 Starnberg

Telefon: 08151 / 148-388

E-Mail: erziehungsberatung@lra-starnberg.de

Internet: http://www.lk-starnberg.de

Träger: Landkreis

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Jugendberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Andreas Kopp - Teamleiter Familienberatung / Jugendamt Landkreis Starnberg (ab , ..., 2011, ...2018)  

 

 

Landratsamt Starnberg Fachbereich Jugend und Sport

Strandbadstr. 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 / 148-148

E-Mail: jugend-sport@lra-starnberg.de

Internet: http://www.lk-starnberg.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Sozialberatung

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Starnberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Starnberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Starnberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Stephanie Absmeier 

Sozialpädagogische Praxis - Stephanie Absmeier

Schloßbergstr. 11 a

82290 Landsberied

Internet: http://www.stephanieabsmeier.de

"Angeschlossen an Anwalt des Kindes e. V. München" - www.anwaltdeskindes-muenchen.de

Bestellung am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht München, Amtsgericht Starnberg

 

 

Manja Arlt

Rechtsanwältin

Preysingstr. 16

82131 Gauting

Gelistet bei Anwalt des Kindes - München e.V.

Bestellung am Amtsgericht München, Amtsgericht Starnberg

Bestellung am Amtsgericht Starnberg durch Richterin Garnreiter (2010).

 

 

Petra von Poten

Master of Arts

Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Welchen Master Frau von Poten erworben haben will, ist auf ihrer Website nicht angeführt. Auch das gesetzlich vorgeschriebene Impressum gemäß § 5 TMG fehlt auf der Website.

Riedener Weg 33, 86319 Starnberg

oder auch: Maximilianstraße 15, 86319 Starnberg

Bestellung am Amtsgericht Starnberg durch Richter Lenz (2007). Bestellung am Amtsgericht Starnberg durch Richterin Martinis-Frey (2008).

Frau von Poten wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

 

 

Rechtsanwälte:

 

Alfrun-Thora Sanders-Reich

Rechtsanwältin

Garatshausen 20

82340 Feldafing

Tel: 08158 / 90 58 66

E-Mail: sanders-reich@optimalmail.de

 

 

Dr. Volker von Creytz

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht / Mediator

Dietramszeller Platz 7

81371 München

Telefon: 089 / 1488 3780

Internet: http://www.ra-creytz.de

 

 

Klaus Woryna

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht 

Gleichmannstraße 9

81241 München

Telefon: 089 / 82969835

Internet: www.ra-woryna.de

Empfehlung liegt dem Väternotruf vor.

 

 

Gutachter:

 

Christiane Hertkorn

Diplom-Psychologin

Dekan-Karl-Platz 1-3

82481 Mittenwald

Zweigstelle München

Zentnerstr. 17

80798 München

ehemals verbandelt mit der GWG München, Rabelstraße 45, 81669 München

Internet: http://www.christiane-hertkorn.de

1993 Diplom im Fachbereich Psychologie an der Universität Trier

Basisausbildung in Gesprächspsychotherapie und Ausbildungseinheiten in Verhaltenstherapie 

1999 Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin

Mitglied in der Psychotherapeutenkammer (PTK).

Anstellungen in einer Psychiatrischen Klinik und an einer Suchtberatungsstelle.

Seit dem Jahr 2000 als Sachverständige für das Fachgebiet Forensische Psychologie tätig, Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit (§ 1666) - mit dem Schwerpunkt von Sucht belasteter Familien und zum Sorge- und Umgangsrecht. 

2006 öffentliche Bestellung und Beeidigung.

Praxisgemeinschaft Familienpsychologie:

Christiane Hertkorn - Diplom-Psychologin

Stefan Holzer - Diplom-Psychologe

Dr. Peter A. Menzel - Diplom-Psychologe

Carola Partale - Diplom-Psychologin

Internet: http://praxis-hertkorn.de

Beauftragung am Amtsgericht FürstenfeldbruckAmtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Amtsgericht München, Amtsgericht Starnberg

Die Diplom-Psychologin Christiane Hertkorn wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. med. Ursula Münch

Ärztin für Psychiatrie

Verbandelt mit der GWG München - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

soll auch für das Gesundheitsamt München arbeiten

Beauftragung am Amtsgericht Erding, Amtsgericht Starnberg

 

 

Christine Reisinger-Langer

M.Sc. Psychologie

Ingolstädter Str. 32

85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Telefon: 08441 / 859838

E-Mail: kontakt@reisinger-langer.de

Internet: https://reisinger-langer.de

Verbandelt mit der GWG München - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Starnberg

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Starnberg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Starnberg

 

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V.

Kreisverband Starnberg

Söckinger Str. 25

82319 Starnberg

Tel: 08151 / 97 99 99

Internet: http://www.kinderschutzbund-starnberg.de

 

 

Petra von Poten

Psychotherapeutin

Riedener Weg 33

86319 Starnberg

Bestellung am Amtsgericht Starnberg durch Richter Lenz (2007).  Bestellung am Amtsgericht Starnberg durch Richterin Martinis-Frey (2008).

Frau von Poten wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 


 

 

 

Kettensägen-Prozess

„Die hat es gar nicht verstanden, oder?“, sagt Jens Lehmann über die Richterin

22.12.2023

Polizisten beleidigt, Eigentum des Nachbars mit Kettensäge beschädigt, Parkgebühr geprellt: Vor dem Amtsgericht Starnberg inszeniert sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann als Opfer der Staatsanwälte. Auch nachdem er eine gewaltige Geldstrafe bekommen hat, zeigt er sich uneinsichtig.
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https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249207192/Kettensaegen-Prozess-gegen-Jens-Lehmann-Moeglicherweise-hat-der-Angeklagte-ein-emotionales-Problem.html

 

 

 

 

Ex-Nationaltorwart

Kettensägen-Prozess – Jens Lehmann zu hoher Geldstrafe verurteilt.

 22.12.2023: 

... In dem Prozess wegen eines skurrilen Nachbarschaftsstreits und einem Vorfall mit einer Kettensäge hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Außerdem sollte Lehmann nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 216.000 Euro an die Staatskasse zahlen. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, hatte Staatsanwalt Stefan Kreutzer am Freitag gesagt. Der Forderung nach eine Bewährungsstrafe kam das Gericht in seinem Urteil nicht nach, setzte die Geldstrafe mit 420.000 Euro dafür aber deutlich höher an. Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert, sagte Richterin Tanja Walter. ...

 https://www.welt.de/sport/fussball/article249196882/Jens-Lehmann-im-Kettensaegen-Prozess-zu-hoher-Geldstrafe-verurteilt.html

 

 

 

Kettensägen-Prozess

Was ist schlimmer? Mord oder Rufmord?“, fragt Jens Lehmann vor Gericht

08.12.2023

Vor dem Amtsgericht Starnberg hat am Freitag ein Prozess gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann um einen skurrilen Nachbarschaftsstreit begonnen. Der 54-Jährige erschien im dunklen Anzug mit blauer Krawatte und schloss die Augen, als der Staatsanwalt begann, die Anklage gegen ihn zu verlesen.

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Lehmann war 2006 zum gefeierten Torwart der Heim-WM, des „Sommermärchens“, geworden – hauptsächlich durch seine Glanzleistung beim Elfmeterschießen gegen Argentinien im Viertelfinale. In seiner aktiven Zeit spielte er unter anderem beim FC Schalke 04, bei Borussia Dortmund und beim FC Arsenal in London.

https://www.welt.de/sport/fussball/article248941930/Jens-Lehmann-vor-Gericht-Was-ist-schlimmer-Mord-oder-Rufmord.html

 

 

 


 

 

 

 

Mittelmaß als Schimpfwort

Jens Lehmann, König Charles und ich – typische Skorpione

19.06.2023

Ein skurriler Nachbarschaftsstreit endet vor Gericht. Es geht um freie Sicht auf den See, eine Kettensäge und einen angesägten Dachbalken. Jens Lehmann konnte wohl nicht anders, er ist schließlich Skorpion. So wie ich. Wir haben das besprochen.

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Über grässliche, haarsträubende Bilder wird gemunkelt. Von einer Überwachungskamera wurden sie geschossen, und sie bringen Lehmann offenbar derart in Bedrängnis, dass die Münchner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen ihn erhoben hat. Angeblich sieht man darauf, wie er mit seiner Kettensäge auf dem Grundstück des Nachbarn fuchsteufelswild einen Dachbalken stutzt, damit der ihm nicht länger den freien Blick auf den Starnberger See und die gute Laune versaut.

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Die Anklage gegen Jens Lehmann ist also erhoben. Alle sind jetzt gespannt, ob es am Amtsgericht Starnberg zur Verhandlung kommt – und ob er dann mit der Kettensäge kommt oder mit dem Luftgewehr.

https://www.welt.de/sport/article245931868/Koenig-Charles-Jens-Lehmann-und-ich-typische-Skorpion.html

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: R... 

Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2004 23:02

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Urteil: Kinder leben üblicherweise 30% des Jahres beim Vater!

Hallo Betroffene!

Ich möchte Euch gerne einladen bei einem Musterprozess vor dem OLG München demnächst teilzuhaben.

Kurz der Hintergrund:

Ich erwirkte vor dem Amtsgericht, das ja im Familienrecht den Status eines Landgerichtes hat, ein Umgangsrecht von 30% des Jahres. (!)

Zur gegenwärtigen Rechtslage:

Wenn die Kinder 50% des Jahres bei jeweils beiden Elternteilen leben, hebt sich die Zahllast beider gegeneinander auf, bei fiktivem gleichen Einkommen.

Bei einem Aufenthalt von 60% zu 40% ließe sich das auch noch ausrechnen.

Nicht jedoch bei 30% zu 70%, dann das ist ja üblich,(!?), Urteil des Amtsgerichtes Starnberg, Aktz. 002F00634/03.

Was wird wohl das OLG zu 70% versus 30% sagen?

Oder bestätigt das OLG sogar das ein Aufenthaltsrecht von 30% des Jahres der Kinder beim Vater üblich ist.

Das wäre ja auch mal ein Fortschritt.

Wer mehr Infos möchte oder in ähnlicher Situation ist, bitte um kurze Mail.

Danke & Grüsse

Ralf

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27.05.2004

Vollständige Mail liegt dem Väternotruf vor.

 

 


 

 

 

Die nachfolgenden Schriftsätze enthalten zahlreiche orthographische und sprachliche

Fehler. Dies ist nicht auf die OCR-Software, noch ist dies darauf zurückzuführen, daß die Autoren Ausländer sind. Vielmehr ist dies wohl ein Hinweis auf das intellektuelle Niveau seiner Verfasser.

http://www.pappa.com/mmdm/adler/einstel3.htm

 

 

 

STAATSANWALTSCHAFT

bei dem Landgericht München II

Postanschrift: 80097 München

Hausanschrift: 80335 München Arnulfstr. 16-18

Telefon: (89) 5597-05

Telex: 5 22 604, Telefax: 5597-1840

Öffentliche Verkehrsmittel:

- Haltestelle Hauptbahnhof -

 

München, den 05.11.1997

Aktenzeichen: 27 Js 31408/96 /Ra

B e s c h e i d

Ermittlungsverfahren gegen Pxxxxxxxxxx Zxxxxxx

wegen falsche Verdächtigung u.a.

Das Verfahren wird nach 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Gründe:

Der Beschuldigten lag zur Last, im Rahmen der familienrechtlichen Verfahren 1 F 319/91 und 1 F 200/92 des Amtsgerichts Starnberg sowie gegenüber dem Strafverfolgungsbehörden den nicht zutreffenden Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der gemeinsamen Tochter Cxxxxxxx Axxxx, geb. 20.06.88 durch den Anzeigeerstatter erhoben sowie im Zusammenhang mit den familienrechtlichen Verfahren weitere Straftatbestände erfüllt zu haben.

Der Tatnachweis strafbarer Handlungen gegen die Beschuldigte konnte nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden.

1. Die Beschuldigte hat erstmals im Termin vom 06.05.93 vor dem Amtsgericht Starnberg den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs gegen den Anzeigeerstatters erhoben und ihn bis zum Abschluß des Verfahrens im Jahr 1996 wiederholt geäußert.

Dieser Vorwurf wurde im Verfahren 22 Js 25399/93 der Staatsanwaitschaft München II bereits im strafrechtlichen Hinsicht überprüft. Mit Verfügung vom 16.06.94 wurde das Verfahren mangels Tatnachweise gem. § 170 II StPO eingestellt, zumal

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die Geschädigte Cxxxxxx Axxxx letztlich gegenüber der Gutachterin der GWG, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen sollte, angab, sie habe gelogen, weil ihre Mutter, die Beschuldigte, dies gewollt habe.

Hieraus kann jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit darauf geschlossen werden, daß der Vorwurf der Beschuldigten von Beginn an wider besseren Wissens erfolgte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Beschuldigte aufgrund des von ihr im Termine vom 06.05.93 geschilderten Vorfalls möglicherweise im Rahmen einer Fehlinterpretation und Überreaktion zu der Überzeugung gelangte, es habe ein sexueller Mißbrauch stattgefunden und in der Folgezeit das gutgläubige ein Aussage-verhalten in Richtung eines „Verhörproduktes" beinflußte. Auch das den wiederholten Äußerungen des Kindes, die Mutter habe es hören wollen, die Mutter habe gesagt, sie müssen alles erzählen kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf eine bewußte Manipulation und Vorgabe der Schilderung geschlossen werden. Die Äußerungen können nicht ausschließbar im Sinne einer bloßen Nachfrage und Aufforderung, zu erzählen, was sich ereignet hat, auf Zögern des Kindes verstanden werden.

Hinsichtlich der Äußerungen des Kindes, sie habe gelogen, kann nicht ausgeschlossen werden, daß das nach allen gutachterlichen Stellungnahmen unter starken moralsichen Druck stehende, in einem ernsthaften Loyaltitätskonflikt befindliche Kind auch angesichts der erlebten Konsequenzen die gegenläufigen Erwartungs-haltungen zu erfüllen und aus nachvollziebaren Gründen, insbesondere zum Selbstschutz, die Schuld auf die Beschuldigte zu schieben suchte.

Der Umstand, daß sich die Beschuldigte im Verlaufe des zunehmend emotionalisierten Verfahrens möglicherweise in ihre Vorwürfe „hineingesteigert" hat und angesichts der

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daraus resulierenden verfestigenden Überzeugung trotz der gutachterlichen Stellungnahmen der Vorwurf wiederholte, erfüllt den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat nicht, zumal darauf hinzuweisen ist, daß auch zumindest der Gutachterin Bettina Gxxxxxx-Nxxxxxx-Mxxxxxxx ausführte, die mangelnden Hinweise bedeuten nicht zwangsläufig, daß ein sexueller Mißbrauch nicht stattgefunden habe (B1. 574 BMA).

Soweit ein Vergehen der Verleumdung gem. § 187 StGB und des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 d StGB in Betracht kommt könnte ein Handen wider besseren Wissens nicht nachgewiesen werden. Diesbezüglich wird auf obige Ausführen Bezug genommen.

Hinsichtlich eines möglichen Vergehens der üblichen Nachrede gem. § 186 StGB kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Beschuldigte als Mutter im Rahmen berechtigter Interessen tätig wurde, so daß eine Strafbarkeit nicht gegeben ist. Auch insoweit wird auf obige Ausführen entsprechend Bezug genommen. Soweit der Beschuldigten im Vergehen der Falschaussage zur Last lag, konnte unabhängig davon daß die Beschuldigte ihre Angaben als Partei, nicht als Zeuge machte, ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden. Auf obige Ausführungen wird Bezug genommen. Fahrlässigkeit ist insoweit strafrechtlich nicht sanktioniert.

2. Soweit der Anzeigeerstatter des Vorwurfes an dritte Personen außerhalb des Verfahrens erhob, ist der nach § 194 StGB erforderliche Strafantrag nicht rechtzeitig gestellt. Der Anzeigeerstatter hatte nach eingener Einlassung bereits 1993 Kenntnis von der Verbreitung der Äußerung (Bl. 24). Strafan- trag wurde nicht innerhalb der 3 Monatsfrist gestellt.

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3. Soweit der Beschuldigten zur Last lag, Cxxxxxxx Axxxx zum Vortäuschen einer Straftat und zur Falschaussage angestiftet sowie genötigt zu haben, konnte der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns nicht geführt werden. Auch insoweit wird auf die Ausführungen Punkt 1 Bezug genommen. Soweit Nötigung in Betracht kommt, ist die Beschuldigte nicht ausschließbar durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt.

4. Soweit der Beschluldigten zur Last lag, ihre Tochter, den Anzeigeerstatter und dessen Mutter gesundheitlich durch Ausübung von Druck , Erhebung falscher Beschuldigungen und Ausdehnung des Verfahrens geschädigt zu haben, konnte der Nachweis eines strafrechtliche relevanten Verhaltens ebenfalls nicht geführt werden. Wie bereits dargelegt handelte die Beschuldigte nicht ausschließbar im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wobei zeitliche Verzögerungen zwangsläufig auftreten.

5. Soweit der Beschuldigten zur Last lag, den Anzeigeerstatter im Zeitraum August bis Oktober 1993 wiederholt die Tochter entzogen zu haben kann dahingestellt bleiben, ob damit der Tatbestand des §235 StGB erfüllt ist, da der nach§ 238 StGB erforderliche Strafantrag erst im August 1996 und damit nicht innerhalb der 3 Monatsfrist gestellt wurde.

6. Schließlich lagen nach entsprechender Überprüfung keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt am 16.08.93 (Bl. 271/273 BMA) durch die Beschuldigte oder für einen Betrug zu Lasten der Krankenkasse vor.

-5-

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Beschwerdebelehrung liegt bei. Sie bezieht sich jedoch nicht auf die Einstellung wegen Verleumdung, übler Nachrede, vorsätzliche Körperverletzung.

für Rxxxxxx Staatsanwältin

gez. Bxxxxxxxxx Staatsanwalt

 

 

 

 

STAATSANWALTSCHAFT

bei dem Landgericht München II

München,den 05.11.1997

Aktenzeichen: 27 Js 31408/96 /Ra

Bescheid

Ermittlungsverfahren gegen N. Mxxxxx

wegen Rechtsbeugung u.a.

Das Verfahren wird nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

Gründe:

Dem Beschuldigten lag zur Last, als entscheidender Richter im Sorgerechtsverfahren 1 F 200/92 des Amts-gerichts Starnberg bewußt nachteilig zum Nachteil des Anzeigeerstatters als damaligen Antragsgegner entgegen rechtlichen Vorschriften gehandelt sowie die Gesundheit des Anzeigeerstatters, seiner Mutter und seiner Tochter durch die Prozeßführung geschädigt zu haben.

Der Tatnachweis einer strafbaren Handlung konnte nicht geführt werden.

1. Eine entsprechende Überprüfung der Akten 1 F 319/91 und 1 F 200/92 des Amtsgerichts Starnberg ergab keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, daß die vom Beschuldigten veranlaßten Maßnahmen unter keinen rechtlichen Gesichtspunkte als vertretbar erscheinen und in dem Bewußtstein gefällt wurden, daß die Entscheidung von der Rechtsordnung nicht getragen ist.

Insbesondere kann eine solche Handlungsweise nicht daraus abgeleitet werden, daß in der 1. Instanz die persönliche Anhörung des Kindes unterblieb. Angesichts der vorliegenden fünf gutachterlichen Stellungnahmen, der ihrerseits Äuße

-2 -

rung der damals fünf bzw. sechs Jahre alten Tochter des Anzeigeerstatters enthaltenen, sowie der übrigen vorhandenen Aussagen und Stellungnahmen ist insbesonders unter der Berücksichtigung der auch vom Anzeigeerstatter selbst vorgetragenen Belastung des Kindes bei Anhöhrung die Entscheidung nicht zu beanstanden.

Die Behandlung des Ablehnungsantrages bezüglich des Sachverständigen Dr. Dr. Dr. W. W. Fxxxxxxxx im Termin vom 08.09.93 (Bl. 325/328 BMA) sowie mit Beschluß vom 26.10.93 (Bl. 414, 417 BMA> entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Da angesichts der Ablehnung eine erfolgende Durchführung der ursprünglich beabsichtigten Anhöhrungen nicht möglich war, ist auf diese verzichtet worden. Schließlich bietet auch das Endurteil vom 07.09.94 (B1. 43/55 BMA) keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche falsche Rechtsanwendung oder ein vorsätzliche Verfälschung des Sachverhalts, der der Rechtsanwendung zugrunde gelegt wird.

2. Soweit dem Anzeigeerstatter, seiner Mutter und seiner Tochter aus dem Verfahren hinsichtlich Dauer und damit verbundener Belastung gesundheitliche Nachteile erwachsen sind, besteht keine strafrechtliche relevante Verantwortung des Beschudligten, der als Entscheidungsträger gerade angesichts der im Verfahren hinsichtliche Dauer und damit verbundener Belastung gesundheitliche Nachteile erwachsen sind, besteht keine strafrechtliche relevante Verantwortung des Beschuldigten, der als Entscheidungsträger gerade angesichts der im Verfahren erhobenen Vorwürfe und der nachhaltigen Vertretung der Positionen durch die Parteien gerade im Interesse des Kindeswohl zu einer sorgfältigen und gründlichen Behandlung berufen ist, aus der sich zwangsläufig zeitliche Verzögerungen ergeben.

-3 -

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Beschwerdebelehrung liegt bei. Sie bezieht sich jedoch nicht auf die Einstellung wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

für Rxxxxxx

Staatsanwältin

gez. Bxxxxxxxxx

Staatsanwalt

 

 


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