Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Wolfratshausen

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Wolfratshausen

Bahnhofstraße 18

82515 Wolfratshausen

 

Telefon: 08171 / 1606-0

Fax: 08171 / 1606-666

 

E-Mail: AgWolfratshausen.poststelle@ag-wor.bayern.de

Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/wor/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Wolfratshausen (04/2023)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Statt dessen eine Liste der Gerichtsvollzieher, man kann den Eindruck gewinnen, es gäbe außer der Direktorin des Amtsgerichtes Andrea Titz keine weiteren Richter am Amtsgericht, so dass nun die Gerichtsvollzieher auch gleich noch die Rechtssprechung erledigen. Bei der staubtrockenen CSU-Politik in Bayern, wo man noch im Gerichtssaal genötigt wird, unter einem Kruzifix zu sitzen, könnte das nicht verwundern.

Aber immerhin, auf Anfrage vom 26.10.2014 per Mail vom 27.10.2014 zugesandt bekommen. Erneute Anfrage am 05.03.2017 - bisher aber offenbar noch keine erneute Zusendung.

 

 

Amtsgericht Wolfratshausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage am 05.03.2017

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht München II

Oberlandesgericht München

 

 

Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen: Adeline Gessert-Pohle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.04.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1991 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2013 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2020 als Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen / Familiensachen.

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen: Anne Köhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Richterin Köhn wird vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Familiensachen - Abteilung 3.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Wolfratshausen 10 Richter/innenund eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Helmut Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.1992, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.1992 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Siehe Pressemeldungen unten. 09.06.2016 - 2 Ds 33 Js 23923/14: "... wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. ... Richter am Amtsgericht als Strafrichter Rechtsreferendarin Eser als Vertreter der Staatsanwaltschaft. ... Der Angeklagte wird zur Freiheitstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. ..." - so schnell kann als Vater in Deutschland zum "Straftäter" werden. anders dagegegen Mütter, die monatelang und jahrelang mit Duldung der Behörden und Gerichte den Kontakt der Kinder zum Vater vereiteln. Da drückt der Staat beide Augen zu, denn welcher Richter und welcher Staatsanwalt will schon eine Mutter in den Knast befördern, in Deutsch-Muttiland ein undenkbarer Vorgang. Grad so als wenn es in Nordkorea freie Wahlen gäbe.

 

 

Adeline Gessert-Pohle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.04.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1991 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2013 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2020 als Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen / Familiensachen.

Katrin Jacoby (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.01.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Katrin Kunz ab 01.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Katrin Jacoby ab 01.01.2011 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Rückkehr aus Elternzeit am 06.03.2014.

Friederike-Bernadett Kirschstein-Freund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Kirschstein-Freund nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main und OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Regierungsrätin im Justizministerium Bayern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2010 als Oberregierungsrätin im Justizministerium Bayern aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2008 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2008 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen -  3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - 8,7/10 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Anne Köhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Richterin Köhn wird vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Familiensachen - Abteilung 3.

Rosemarie Mamisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2008 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Richterin am Amtsgericht - halbe Stelle. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschus des Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen.

Dr. Urs Wäckerlin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.03.2011 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.03.2011 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014.

Kerstin Wimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Kerstin Schwarz ab 01.04.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Kerstin Wimmer ab 01.01.1999 als Richterin am Amtsgericht München - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 20222 ab 01.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014. Namensgleichheit mit: Kerstin Wimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Sozialgericht München (ab 01.09.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Richterin am Sozialgericht München - halbe Stelle - aufgeführt.

Zollner (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Zollner nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Elisabeth Zollner-Niedt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München aufgeführt.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Wolfratshausen:

3 F - Anne Köhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Richterin Köhn wird vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Familiensachen - Abteilung 3.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen tätig:

Dieter Eckermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 16.04.1976, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.04.1976 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Siehe untenstehenden Brief.

Siegfried Geißinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.10.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1980 als Richter am Amtsgericht Miesbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2007 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Isolde Hannamann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / Familiengericht (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Die Angaben im Handbuch der Justiz zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt.  Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: unter dem Namen Hannamann nicht aufgeführt.

Rupert Heindl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht München II (ab 01.11.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1997 als Richter am Landgericht München II aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Olaf Kapfenberger (geb. 06.05.1912) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 1951, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1951 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. 

Dr. Elisabeth Kurzweil (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Ingolstadt / Präsidentin am Landgericht Ingolstadt (ab 01.10.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1989 als Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1997 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.12.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2019 als Präsidentin am Landgericht Ingolstadt aufgeführt. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Familiensachen. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2018, 01.01.2019: Vorsitzende Richterin / 33. Zivilsenat - Familiensenat. 2019: Mediationsbeauftragte am Oberlandesgericht München.

Johann Lupperger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.1993, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 20206 ab 01.09.1993 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt.

Dr. Klaus Rebel (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen / Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.06.1979, ..., 2002)

Wendt Samthaber (geb. 23.03.1900) - Oberamtsrichter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 1925, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1925 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 45 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Albert Schmidt (geb. 07.09.1911) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 1938, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1938 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 33 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. 

Dieter Schöpf (geb. 05.09.1954 von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Todes nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen / Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 16.06.2003, ..., 28.07.2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1985 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.1999 als Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2007 als Direktor am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Am 28.07.2010 gestorben - siehe Pressemeldung unten. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft. Namensgleichheit mit: Susanne Hemmerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht München (ab 01.04.1989, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1986 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk München unter dem Namen Susanne Hemmerich-Schöpf aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang.

Gisela Schrötter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.04.1973, ..., 2006) - Mitteilung 2006.

Elke Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht München (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - 2/3 Stelle, beurlaubt - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2004 als Richterin am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2004 als Richterin am Amtsgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 06/2007: Mutterschutz.

Barbara Stockinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2020, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2004 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 16.08.2008 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 16.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft (Offenbar ab 01.09.2012 Richterin am Oberlandesgericht München). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2017: Beisitzerin im 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020: als Richterin am Oberlandesgericht Beisitzerin 33. Zivilsenat und Beisitzerin 2. Zivildsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2021: als Vorsitzende Richterin 4. Strafsenat zugleich Senat für Bußgeldsachen, 2010, ..., 2012: Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. 2018: als Richterin am Oberlandesgericht stellvertretende Pressesprecherin Strafsachen am Landgericht München II - https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-2/ansprechpartner.php. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Präsidiumsmitglied und stellvertretende Pressesprecherin. Ab 01.01.2020: Co-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes - https://www.drb.de/drb/praesidium/. 28.04.2022: "Die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein, Andrea Titz, ist neue Vorsitzende des DRB. Sie folgt auf die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Barbara Stockinger, die seit 9. April Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins ist. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, wurde für weitere drei Jahre im Amt des DRB-Vorsitzenden bestätigt. ..." - https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/neue-doppelspitze-fuer-den-deutschen-richterbund

Hajo Tacke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1990 als Richter am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2000 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2008 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2013 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt.

Andrea Titz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein / Vizepräsidentin am Landgericht Traunstein (ab 01.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Amtsgericht Altötting aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999 als Richterin am Landgericht Traunstein aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt - Leitung Abteilung V. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2009 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.02.2009 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2017 als Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2020 als Vizepräsidentin am Landgericht Traunstein aufgeführt. 2010: Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbund. Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - http://www.drb.de/cms/index.php?id=37 / http://www.drb.de/cms/index.php?id=459. 12.01.2012 - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.staatsanwalt-erschossen-dachau-killer:-seit-jahren-hass-auf-die-justiz.6a1913a6-cbb0-4854-891f-c1e57b43585f.html. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2013: Beisitzerin 13. Zivilsenat. 2013: Stellvertretende Pressesprecherin am Oberlandesgericht München. 30.04.2013: Pressemitteilung Neue Chance auf einen einzigen Sitzplatz im NSU-Prozess. Strafverfahren gegen Beate Z. u.a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU) - http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/03940/. 2016: Mediensprecherin am Landgericht München I. https://de.wikipedia.org/wiki/Andrea_Titz.  28.04.2022: "Die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein, Andrea Titz, ist neue Vorsitzende des DRB. Sie folgt auf die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Barbara Stockinger, die seit 9. April Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins ist. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, wurde für weitere drei Jahre im Amt des DRB-Vorsitzenden bestätigt. ..." - https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/nachrichten-auf-einen-blick/nachricht/news/neue-doppelspitze-fuer-den-deutschen-richterbund

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Tölz

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-toelz.de

 

 

Familienberatung Geretsried

überregionale Beratung

http://familienberatung-geretsried.de

 

 

Familienberatung Miesbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-miesbach.de

 

 

Familienberatung München

überregionale Beratung

http://familienberatung-muenchen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Ökumenische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

- Erziehungsberatungsstelle -

Klosterweg 2

83646 Bad Tölz

Telefon: 08041 / 79316130 

E-Mail: eb-toelz@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritas-nah-am-naechsten.de

Träger: Caritasverband/ Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen: Petra Lang - Fachdienstleistung, für die Caritas beratendes Mitglied im Jugendhilfeschuss des Landkreis Bad Tölz-Wolfrathshausen (2021)

 

 

Caritas-Zentrum Bad Tölz/ Wolfratshausen

Graslitzerstr. 13

82538 Geretsried    

Telefon: 08171 / 98300

E-Mail:      

Internet: http://www.caritastoelz.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Lebensberatung, Sozialberatung, Krisenintervention, Schuldner- und Insolvenzberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Suchtberatung

 

 

Ökumenische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

- Erziehungsberatungsstelle -     

Steiner Ring 159

82538 Geretsried

Telefon: über 08041 / 79316130

E-Mail: eb-toelz@caritasmuenchen.de

Internet: http://www.caritastoelz.de 

Träger: Caritasverband / Diakonisches Werk

Angebote: Beratung gemeinsam und  getrennt erziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung 

Mitarbeiter/innen: Jürgen Meintker - Diplom-Psychologe Erziehungsberatungsstelle Geretsried - wird vom Väternotruf nicht empfohlen (2006)

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese München und Freising Bad Tölz-Wolfratshausen

Moosbauerweg 68 

82515 Wolfratshausen

Telefon: 08171 / 16716

E-Mail: wolfratshausen@eheberatung-oberbayern.de

Internet: http://www.eheberatung-oberbayern.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Mütter und Väter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Partnerberatung, Krisenintervention, Gruppenarbeit

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr. 

 

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Amt für Jugend und Familie - Sozialer Dienst

Prof.-Max-Lange-Platz 1

83646 Bad Tölz

Telefon: 08041 / 505-460,-459

E-Mail: ajf@lra-toelz.de

Internet: http://www.lra-toelz.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Mütter und Väter, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung
 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Wolfratshausen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Anke Maria Wolf

83627 Warngau 

Bestellung am Amtsgericht Miesbach, Amtsgericht Rosenheim, Amtsgericht Wolfratshausen 

Bestellung am AmtsgerichtWolfratshausen durch Richterin Kurzweil.

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Volker von Creytz

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht / Mediator

Dietramszeller Platz 7

81371 München

Telefon: 089 / 1488 3780

Internet: http://www.ra-creytz.de

 

 

Josef A. Mohr

Leonrodstraße 14

München

Empfehlung liegt dem Väternotruf vor.

 

 

Klaus Woryna

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht 

Gleichmannstraße 9

81241 München

Telefon: 089 / 82969835

Internet: www.ra-woryna.de

Empfehlung liegt dem Väternotruf vor.

 

 

Gutachter:

 

Barbara Köhne

Diplom-Psychologin und psychologische Psychotherapeutin.

"Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachterin in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren" - wo und von wem ist dem Väternotruf nicht bekannt

82467 Garmisch-Partenkirchen

Beauftragung am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, Amtsgericht Weilheim, Amtsgericht Wolfratshausen

Die Diplom-Psychologin Barbara Köhne wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Wolfratshausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.

Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

02.06.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle, AG Wolfratshausen [mailto:poststelle@ag-wor.bayern.de]

Gesendet: Mittwoch, 12. Juni 2013 15:31

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Wolfratshausen - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Geschäftsverteilungsplan der Damen und Herren Richterinnen und Richter kann ich Ihnen leider nicht übermitteln.

Sollten Sie sich an die Richterschaft wenden wollen um Bußgelder zu erhalten, adressieren Sie bitte ein entsprechendes Schreiben an: Frau Direktorin des Amtsgerichts, Bahnhofstraße 18, 82515 Wolfratshausen.

Die Unterlagen werden sodann den zuständigen Richtern für Straf- und Bußgeldsachen zugeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Gerlinde Rustler

Justizangestellte

Die Direktorin

des Amtsgerichts Wolfratshausen

- Vorzimmer -

...

 

 

 

Lieber Frau Rustler,

es muss doch am Amtsgericht Wolfratshausen einen Geschäftsverteilungsplan geben.

Wenn es diesen aber gibt, dann können Sie uns den auch übermitteln. Es handelt sich ja hier schließlich nicht um eine geheime Unterlage zu den Standorten amerikanischer Atomraketen im Landkreis Wolfratshausen, sondern um ein öffentlich auszulegendes Dokument.

Einer Übersendung sehen wir daher freudig entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

12.06.2013

 

 

 


 

 

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

XII ZB 621/10

vom

17. August 2011

in der Familiensache

Nachschlagewerk: ja

BGHZ: nein

BGHR: ja

FamFG § 89 Abs. 2; FGG § 33 Abs. 3

a) Ein Vollstreckungsverfahren nach § 89 FamFG bildet ein selbständiges Verfahren im Sinne von Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG, auf das neues Recht anzuwenden ist, wenn es nach dem 31. August 2009 eingeleitet wurde.

b) Auch wenn in einem auf der Grundlage des früheren Rechts ergangenen Umgangsrechtsbeschluss bereits ein Zwangsgeld angedroht worden war, setzt die Vollstreckung nach neuem Recht durch Anordnung von Ordnungsmitteln eine Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG voraus.

BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - OLG München

AG Wolfratshausen

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Dose, Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und Dr. Nedden-Boeger

beschlossen:

1. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 15. November 2010 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

2. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. April 2009 ergebenden Verpflichtungen kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat.

3. Beschwerdewert: 1.050 €

...

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-8-17&Seite=1&nr=57656&pos=41&anz=44

 

 

 


 

 

 

 

Amtsgericht Wolfratshausen "Die haben Stress"

08.03.2011, 09:21

Von Ingrid Hügenell

Am Amtsgericht herrscht Personalnot - Rechtsanwälte klagen über lange Dauer der Verfahren.

Falsch oder gar nicht geladene Zeugen, lange Bearbeitungsdauern, ob dieser Umstände genervte Richter - am Amtsgericht Wolfratshausen herrscht Personalnot. "Für meine Begriffe sind die unterbesetzt", sagt Rechtsanwalt Burkhard Pappers aus Geretsried. "Die haben Stress."

Der Rechtsanwalt weiß, dass am Amtsgericht hart gearbeitet wird. Doch seiner Meinung nach gibt es sowohl zu wenig Verwaltungspersonal als auch zu wenig Richter.

Zu lange Verfahrensdauern moniert auch der Tölzer Anwalt Gerald Jeserer. "Das Ganze ist viel zu zäh", sagt er zur SZ. Das gelte nicht nur für das Wolfratshauser Amtsgericht. Besonders problematisch werde es aus finanzieller Sicht bei Mandanten, die Prozesskostenhilfe erhalten. Denn da verlange man als Anwalt keinen Vorschuss, und wenn das Verfahren sich hinziehe, sehe man lange kein Geld.

"Das Problem ist seit Jahren da, und es wird auch nicht besser", sagt Jeserer. Er macht die Politik dafür verantwortlich, die das Geld falsch ausgebe: "Ich verstehe nicht, wie für alles Geld da ist, nur für die wesentlichen Dinge in unserem Land fehlt es."

Für die Direktorin des Amtsgerichts, Elisabeth Kurzweil, ist die Lage in Wolfratshausen nicht außergewöhnlich schwierig. Sie weist auf den allgemeinen Sparzwang in Bayern hin. Die gesamte Justiz sei nicht besonders gut ausgestattet:

"Die Personaldecke ist sehr stramm." Auch am Landgericht München I, von dem Kurzweil vor zwei Monaten nach Wolfratshausen gewechselt ist, sei man nicht "auf Rosen gebettet gewesen. Ob es hier eklatant schlechter ist, könnte ich so nicht sagen."

"Natürlich gibt es einen Mangel an Personal. Den gibt es überall", sagt Anja Kesting, Pressesprecherin des Justizministeriums in München, dem das Amtsgericht Wolfratshausen zugeordnet ist. Denn es herrsche eben ein allgemeiner Sparzwang. Allerdings sei es nicht einfach, festzustellen, wie viele Richter an welchem Gericht tatsächlich gebraucht würden.

Je nachdem wie viele Straftaten begangen werden, wie viele Ehepaare sich scheiden lassen wollen und auch, wie viele streitende Nachbarn vors Gericht ziehen, gibt es mehr oder weniger zu tun. "Wir sind da durchaus fremdbestimmt", sagt Kesting.

Tatsächlich ist die Arbeitsbelastung der Richter in Wolfratshausen laut Kesting nicht höher als anderswo. 7,5 Richterstellen seien das Personalsoll, und ebenso viele Richter arbeiten auch am Amtsgericht, wie Ministeriumssprecherin Anja Kesting sagt.

Ob die Arbeitsbelastung in Wolfratshausen in jüngster Zeit übermäßig zugenommen habe, könne man noch nicht sagen, denn die Zahlen für 2011 lägen noch nicht vor. Sollte das der Fall sein, müsste der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, zwischen den Gerichten einen Ausgleich schaffen.

Nach dem überraschenden Tod von Direktor Dieter Schöpf im vorigen August habe es Engpässe gegeben, sagt Kesting weiter. Eine ausgeschiedene Teilzeitkraft habe man daraufhin durch eine Vollzeitkraft ersetzt, einer Teilzeit-Richterin befristet eine volle Stelle gegeben.

Die derzeitigen Probleme in der Strafabteilung, die zu falschen Ladungen führten, lägen an unvorhersehbaren Ausfällen, sagt Kurzweil. So seien in den vergangenen Wochen gleich drei Mitarbeiterinnen plötzlich und längerfristig ausgefallen. "Das war Pech. Da läuft es nicht rund", gibt sie zu. So etwas habe man aber nicht in der Hand. "Wir sind bemüht, Abhilfe zu schaffen."

 

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-wolfratshausen-die-haben-stress-1.1069003

 

 


 

 

 

Die NS-Zeit in Wolfratshausen

Adolf überall:"... der verleugnet sein Vaterland"

Viel geplant, wenig geschafft

Februar 1936, Heinrich Jost ist nun also der Statthalter der NSDAP in Wolfratshausen. Der Vater von zwei Kindern hat im Jahr Vier des 1000-jährigen Reichs vor allem den wirtschaftlichen Aufschwung im Blick.

Denn die Situation des Marktes Wolfratshausen ist äußerst schwierig:

Keine Industrie, wenig Gewerbe - dafür aber viel Armut.

...

http://www.braun-in-wolfratshausen.de/

 

01.09.2010

 

 


 

 

Dieter Schöpf ist tot

03.08.10 | Region Wolfratshsn.

Wolfratshausen - Der Direktor des Wolfratshauser Amtsgerichts verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit am vergangenen Mittwochabend im Schwabinger Krankenhaus.

Im Sitzungssaal I beginnt für Richter Helmut Berger die Woche mit Widerstand gegen die Staatsgewalt. Im Saal gegenüber sieht sich Richter Dieter Eckermann mit den üblichen Ordnungswidrigkeiten konfrontiert. Auf den ersten Blick ein ganz gewöhnlicher Montagvormittag am Wolfratshauser Amtsgericht. Doch in den Fluren ist es stiller als sonst. Der plötzliche Tod ihres Chefs hat viele Mitarbeiter betroffen gemacht. „Das kam für uns völlig überraschend“, sagt ein Richterkollege. „Er war doch ein dynamischer Mensch, der voll im Leben stand.“ Nächsten Monat wäre Dieter Schöpf 55 Jahre alt geworden. Seit dem 16. Juni 2003 stand er an der Spitze des Wolfratshauser Amtsgerichts.

Schöpf war Volljurist mit Leib und Seele. „Ich bin begeisterter Amtsrichter“, hatte er bei seinem Amtsantritt erklärt. Schöpf hat sich in seinem Direktorensessel nicht ausgeruht, sondern „sich gekümmert“. „Er war umtriebig, immer auf den Lauf der Dinge bedacht und außergewöhnlich hilfsbereit“, bestätigt Christian Schmidt-Sommerfeld, Präsident des Landgerichts München II und Schöpfs Dienstvorgesetzter.

http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-wolfratshausen/dieter-schoepf-864442.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So schnell kann es gehen. Grad noch Herr über Wohl und Wehe anderer Menschen und plötzlich in der Hand einer höheren Macht. Eine kurze Nachdenklichkeit im Amtsgericht und schon geht der Alltag wieder weiter. Das Arbeitszimmer beräumt, tritt schon die weltliche Nachfolge herein. Was lehrt uns das: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand. An der Tür Gottes treffen sich alle wieder, die Sünder, die Richter und die Reinigungskräfte. Vor Gott sind alle gleich. Beruhigend dies zu wissen.

 

 


 

 

 

Spielball im Streit ums Sorgerecht

003.07.2009 | Wolfratshausen

Wolfratshausen - Familienvater wollte seine Kinder gegen ihren Willen und mit Gewalt mitnehmen

Das Auto rast plötzlich los. Einen Augenblick später stoppt das Fahrzeug abrupt vor einer Garagenzufahrt. Ein Mann springt aus dem Wagen, reißt die Hintertür auf und ruft: „Kinder, steigt schnell ein.“ Als der Bub und das Mädchen, die eben noch in der Einfahrt standen, der Aufforderung nicht folgen, nimmt der Mann sie bei den Händen und zieht sie zum Auto.

Die Szene, die eine Zeugin am Donnerstag vor dem Amtsgericht schilderte, hätte aus einem Krimi im Vorabendprogramm stammen können, doch sie hat sich tatsächlich im Wolfratshauser Ortsteil Nantwein abgespielt – am Nachmittag des 23. Dezember 2008. „Wir erleben hier die Auswüchse eines familienrechtlichen Streits par excellence“, fasste Richter Helmut Berger später zusammen, „bei dem die Kinder die Leidtragenden sind – wie so oft. Und als krönendes Moment passiert es auch noch kurz vor Weihnachten.“ Weil der Fahrer des Wagens bei der Aktion die Mutter der Kinder sowie deren Schwester getreten und ins Gesicht geschlagen haben soll, musste er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Richter Berger verurteilte den Bamberger wegen vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. „Die Kinder wollen nicht zu Ihnen, jedenfalls zu dieser Zeit nicht. Wenn sie hier die Kinder zum Spielball machen, muss ich an den Qualitäten des Vaters zweifeln“, gab der Richter selbigem noch einige Denkanstöße mit auf den Heimweg. „Und was ganz schwer wiegt, ist, dass das ganze vor den Kindern stattfindet. Die wissen gar nicht was los ist. Schrecklich.“ (rs)

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/spielball-streit-sorgerecht-382031.html

 

 


 

 

Tödlicher Verkehrsunfall - 38-jährige Mutter verstirbt an der Unfallstelle

Ein schwerer Verkehrsunfall mit 1er Toten und drei zum Teil schwerverletzten Personen ereignete sich am Dienstag, den 27. Mai 2008, gegen 14:35 Uhr, auf der Bundesstraße 11 zwischen Benediktbeuern und Kochel am See, Lkrs. Bad Tölz-Wolfratshausen.

Zur Unfallzeit fuhr ein 37-jähriger Münchner mit einem Pkw Audi auf der B11 von Benediktbeuern kommend in Richtung Kochel am See. Zwischen der Pessenbacher Höhe und dem Ortseingang Kochel überholte er einen Lkw und übersah dabei einen entgegenkommenden Pkw Peugeot weshalb es zu einem Frontalzusammenstoß kam. Die 38-jährige Peugeot-Fahrerin aus Kochel wurde im Fahr-zeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr Kochel befreit werden. Sie erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Ihr 13-jähriger Sohn und ein 54-jähriger Mitfahrer wurden schwer verletzt in die Unfallklinik Murnau geflogen. Der 37-jährige Unfallverursacher wurde leicht verletzt in das Krankenhaus Penzberg eingeliefert. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 32.000,- €.

Im Einsatz befanden sich 22 Mann der Feuerwehr Kochel, Sanitäter und Notärzte des BRK, 1 Rettungshubschrauber sowie Kräfte der Polizei Kochel und Penzberg. Die B 11 war während der Rettungsarbeiten für mehrere Stunden gesperrt. Der Verkehr wurde umgeleitet. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Polizei Kochel. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München wurde ein Gutachter zur Ermittlung der Unfallursache hinzugezogen. Polizei Kochel am See - Bei uns veröffentlicht am 27.05.2008

http://www.bayregio.de/nachrichten/nachricht.php?id=9447

 

 

zuständiger Strafrichter soll gewesen sein::

Helmut Berger (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Wolfratshausen / Strafrecht (ab 01.09.1992, .., 2009) 

 

 


 

 

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Page 1

Dieter Eckermann

Richter am Amtsgericht

Amtsgericht Wolfratshausen

Bahnhofstraße 18

82515 Wolfratshausen

...

Donnerstag, 11.01.2007

Über

Herrn Präsidenten des

Landgerichts München II

an das

Bayerische Staatsministerium

der Justiz

zu Händen

Frau Staatsministerin Dr. Merk

Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. Süssenguth vom 23.11.2006

Geschäftszeichen: 2030 E–III–10573/06

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk,

der Präsident des Landgerichts München II hat das Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Süssenguth vom 23.11.2006 als gegen m i c h gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde bewertet. Wortlaut und erkennbare Intention der Eingabe legen indes wohl eher den Gedanken nahe, dass der Beschwerdeführer die Ursachen der nicht auf mein Referat beschränkten Fehlentwicklungen in der Justiz durchschaut und sich in Wahrnehmung seiner Verantwortung als Parteivertreter und Organ der Rechtspflege deshalb an S i e und den bayerischen Ministerpräsidenten gewandt hat, um der Wurzel des Übels („…die Gerichte personell ausbluten.“) möglichst nahe zu kommen.

Veranlassung mich zu rechtfertigen sehe ich folglich nicht. Gleichwohl will ich die Hintergründe der im Lauf der letzten Jahre entstandenen Situation aus meiner Sicht erläutern und damit – vielleicht über den Bereich meines Richterreferats hinaus – zu einer realitätsbezogenen Einschätzung der Verhältnisse an der Basis auf Ministerialebene und in der Bayerischen Staatskanzlei beitragen.

Vorweg darf ich klarstellen: Auch mir bereitet es kein Vergnügen, den Beteiligten eines Zivilrechtsstreits erstmals anlässlich eines Termins unter die Augen zu treten, der über ein Jahr nach Klageerhebung stattfindet. Allerdings sehe ich in einer prioritätsorientierten Streckung der Verfahrensdauer, von der insbesondere nicht überdurchschnittlich eilbedürftige Zivilrechtsstreitigkeiten betroffen sind, die einzige Möglichkeit, dem ständig steigenden Erledigungsdruck in angemessener Weise zu begegnen.

Auch nach über 33 Jahren Tätigkeit bei der bayerischen Justiz erlaubt mir mein Langzeitgedächtnis die Erinnerung an meinen Richtereid. Dies bedeutet, dass ich auch und gerade bei der Bearbeitung scheinbar unbedeutender Verfahren um dasjenige Maß an Sorgfalt bemüht bin, welches die obergerichtliche Rechtsprechung in Haftungsprozessen den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe auferlegt und welches ich selbst der Beurteilung des Verhaltens anderer Verfahrensbeteiligter – etwa im Geschäftsleben oder

 

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im Straßenverkehr – unter dem Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit zugrunde zu legen habe.

Im übrigen versuche ich – hoffentlich überwiegend erfolgreich – im Umgang mit dem sogenannten rechtssuchenden und rechtsunterworfenen Publikum mir diejenige Zeit zu nehmen, die erforderlich scheint, um Begriffe wie Anhörung, Transparenz oder Fairness mit Leben zu erfüllen. Ich bitte um Verständnis, wenn mir hierbei der herablassende Stil, mit dem höhere Stellen der Justizverwaltung den Angehörigen der von ihnen so bezeichneten nachgeordneten Gerichte nicht selten begegnen, trotz möglicher Zeitersparnis kein Vorbild ist.

Das Amtsgericht ist nicht der Müllplatz, sondern das Schaufenster des Rechtsstaats.

Aus den genannten Gründen sehe ich es nicht als meine vorrangige Aufgabe an, die bayerische Justizverwaltung in ihrem Bestreben zu unterstützen, durch Veröffentlichung qualitätsneutraler Statistiken zu Verfahrensdauer und –erledigungen im bundesweiten Vergleich zu glänzen.

Folgende Themen möchte ich zur Veranschaulichung der entstandenen Situation konkret ansprechen:

 

1. Zur Entwicklung der Referatsbelastung

Zu meinen Geschäftsaufgaben gehören seit vielen Jahren nicht nur Zivilsachen (insbesondere die gesamten – überdurchschnittlich arbeits- und zeitaufwändigen - Straßenverkehrsunfälle), sondern auch alle Erwachsene betreffenden ermittlungsrichterlichen Angelegenheiten und Bußgeldverfahren.

Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, dass die meisten ermittlungsrichterlichen Handlungen keinen Aufschub dulden.

Auch Bußgeldverfahren – weit überwiegend straßenverkehrsrechtlicher Art – können angesichts der kurzen Verjährungsfrist nicht über längere Zeit unbearbeitet bleiben.

Spielraum bei der Terminierung besteht somit praktisch nur bei Zivilsachen, soweit diese nicht wiederum eilbedürftig sind (wie etwa einstweilige Verfügungen).

Aus den Ihnen zugänglichen Statistiken dürfte ohne weiteres zu ersehen sein, dass mein Referat in den letzten Jahren – bei überproportionalem Anstieg der Bußgeldsachen – deutlich über dasjenige Maß hinaus belastet war, welches sich bei Zugrundelegung des aktuellen Personalberechnungssystems („PEBB§Y“) und der ministeriell ermittelten Jahresarbeitszeit gleichsam als Richtwert für einen Amtsrichter mittlerer Art und Güte ergibt.

Die in meinem Referat für 2005 zu verzeichnende Erledigungsquote lag sogar über derjenigen der Eingänge. Dieses Ergebnis war nur durch eine durchschnittlich weit über 42 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit meinerseits, aber auch wegen der zuverlässigen und engagierten Mitarbeit der Angehörigen der Geschäftsstellen möglich. Für 2006 dürfte sich zwar ein geringeres Erledigungspensum ergeben, welches aber immer noch über dem oben genannten Richtwert liegt (vgl. hierzu auch unten 3.1).

 

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Angesichts des gegenüber meiner Terminierungspraxis zu erwartenden Einwands, die überwiegende Mehrzahl der Richter terminiere in geringerem zeitlichen Abstand, gebe ich zu bedenken, dass im Einzelfall - das Referat des betreffenden Richters weniger belastet oder günstiger strukturiert sein kann; 

- dem Richter seine Gesundheit (vgl. hierzu Artikel 167 I, II der Bayerischen Verfassung) und/oder sein Privatleben (vgl. hierzu Artikel 6 I, II Grundgesetz) weniger bedeuten mögen;

- der Richter möglicherweise den sich allgemeiner Akzeptanz erfreuenden Satz „Nur schnelles Rechts ist gutes Recht“ im Sinne des Postulats der Justizverwaltung interpretiert: „Quick & Dirty“;

- der Richter schlichtweg besser sein mag.

Nach dem gegenwärtigen Terminierungsstand in meinem Referat werden Ersttermine in Bußgeldsachen regelmäßig für Anfang Juli, in Zivilsachen für Anfang November 2007 anberaumt. Die wenigen nicht urlaubsbedingten Lücken müssen besonders eilbedürftigen oder sonst Vorrang genießenden Verfahren (z. B. Beweisaufnahmen in Folgeterminen) vorbehalten bleiben.

Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Justizverwaltung die Terminskalender für 2008 nicht erst – wie in den Vorjahren geschehen – im September, sondern baldmöglichst ausliefert.

 

2. Zur Entwicklung des Arbeitsaufwands in den einzelnen Rechtsgebieten

Die Situation hat sich in den letzten Jahren nicht nur wegen der Entwicklung der Eingangszahlen, sondern auch aufgrund des für die Bearbeitung des einzelnen Verfahrens durchschnittlich zu erbringenden Mehraufwands verschärft.

2.1 Zivilsachen

Die längere Verfahrensdauer führt – was ohne weiteres nachvollziehbar sein dürfte – gerade in Zivilsachen zu einem vermehrten Wechsel von Schriftsätzen mit dem Erfordernis einer wiederholten Einarbeitung in einzelne Verfahren in größeren zeitlichen Abständen. Es ergibt sich also nicht nur für die Parteien und deren Vertreter, sondern auch für das Gericht gleichsam eine überlastungsbedingte Zusatzbelastung, die sich wiederum allgemein auf die Verfahrensdauer negativ auswirkt.

2.2 Bußgeldsachen

Nach langjähriger Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die schätzungsweise etwa 95 % der Bußgeldsachen ausmachen, ergibt sich der Eindruck, dass

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- einerseits das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer zunehmend von Bedenkenlosigkeit den Rechten anderer gegenüber und einem aggressiven Auftreten gegenüber der Polizei geprägt wird;

- andererseits im Bereich der Polizei das Bild des Freunds und Helfers dem des Jägers und des (Anzeigen-)Sammlers weicht.

Bei nicht wenigen Betroffenen scheint im übrigen ein als unangemessen empfundenes polizeiliches Tätigwerden zu einer Ausschöpfung prozessualer Rechte nach allen Regeln der juristischen Kunst zu führen. Insbesondere bei drohenden Fahrverboten sind verstärkt Verhaltensweisen zu beobachten, die an aus Strafverfahren bekannte Muster der sogenannten Konfliktverteidigung erinnern.

Zum Verständnis der forensischen Problematik erlaube ich mir, zwei Urteile aus neuerer Zeit in anonymisierter Fassung vorzulegen:

Das Urteil vom 26.09.2005 - Az.: 3 OWi 55 Js 608/05 - betrifft die für die Praxis bedeutsame Frage der Verwertbarkeit tilgungsreifer Voreinträge im Verkehrszentralregister während der Überliegefrist. Es beleuchtet zugleich die fehlende Bereitschaft bei Legislative, Exekutive und obergerichtlicher Rechtsprechung, Verfahrensverzögerungen mit dem Ziel einer sachlich ungerechtfertigten Besserstellung im Verhältnis zu weniger wehrhaften Betroffenen mit den Mitteln des Rechtsstaats zu begegnen – und damit zu einer Entlastung der Instanzgerichte beizutragen (vgl. hierzu den auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin erlassenen Beschluss des OLG Bamberg vom 04.04.2006 - Az.: 3 Ss OWi 22/06).

Das jüngst ergangene, zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil vom 13.11.2006 - Az. 3

OWi 52 Js 6404/06 - betrifft die Problematik polizeilicher Geschwindigkeitsmessungen mittels Lasergerät. Es zeigt auf, wie die Kombination von Sparmaßnahmen (fehlende bildliche Dokumentation trotz technischer Möglichkeit hierzu) in Verbindung mit dem Verzicht auf „Sicherheitsreserven“ zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Beweisführung und damit zu einer vermeidbaren zusätzlichen Belastung der Gerichte führt.

Nach meiner festen Überzeugung kann der Beitrag der Justiz zur Vermeidung einer in

Teilbereichen sich bereits abzeichnenden Vergiftung der Atmosphäre im Verhältnis

Bürger/Staat nur darin bestehen, dass die Gerichte im Einzelfall eine Konfliktlösung mit

Augenmaß anstreben, erforderlichenfalls aber auch einen auf den ersten Blick unver-

hältnismäßig scheinenden Aufklärungsaufwand nicht scheuen.

Beiträge wie die Anregung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren im Schrei-

ben vom 11.09.2006 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz, zur Verringerung

der von Polizeibeamten als Zeugen wahrzunehmenden Gerichtstermine vermehrt von

der gesetzlichen Verlesungsmöglichkeit auch ohne Zustimmung des Betroffenen Ge-

brauch zu machen (vgl. das in Anlage beigefügte Schreiben sowie die ebenfalls in An-

lage beigefügten Stellungnahmen meinerseits vom 25.10.2006 und des Präsidenten des

Landgerichts München II vom 31.10.2006), lassen Zweifel aufkommen, ob die eigentli-

che Problematik dort erkannt wurde:

Rechtsprechung als Absegnung polizeilicher Aktenvermerke?

 

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3. Zur Entwicklung der allgemeinen Arbeitsbedingungen

Bei den Justizverwaltungsstellen innerhalb und außerhalb des hiesigen Gerichts sind

zunehmend Verhaltensweisen zu beobachten, deren Ergebnis sich bei der Richterschaft,

aber auch bei Rechtspflegern sowie den weitgehend wehrlosen Angehörigen der Ge-

schäftsstellen und Wachtmeistern kaum mit dem Zauberwort „Motivation“ beschreiben

lässt. Für den richterlichen Bereich will ich folgende Beispiele erwähnen:

3.1 Häusliche Aktenbearbeitung und Parkraumsituation

Angesichts des Anstiegs der Eingangszahlen war ich zunehmend zur häuslichen Be-

arbeitung von Akten übergegangen, um etwa bei der Sitzungsvorbereitung oder bei Ur-

teilsdiktaten nicht durch den allgemeinen Gerichtsbetrieb gestört zu werden.

Diese Arbeitsweise, die auch zu dem überdurchschnittlichen Erledigungspensum für

2005 beigetragen haben dürfte, war mit dem häufigen Transport zum Teil durchaus um-

fangreicher „Aktenpakete“ verbunden.

Im Laufe des Winters 2005/2006 verschärfte sich die Parkraumnot im Bereich des hiesi-

gen Gerichtsgebäudes derart, dass es insbesondere bei ungünstigen Witterungsverhält-

nissen zu Konflikten wegen der Nutzung der gerichtseigenen Tiefgarage kam. Nach

mehreren vergeblichen Versuchen, die Leitung des Gerichts zu einer sachgerechten Re-

gelung zu veranlassen, die auch dem Interesse von aktentragenden Teilen der Richter-

schaft an einem gerichtsnahen Parkplatz Rechnung tragen sollte, legte ich mein Anlie-

gen im Schreiben vom 21.03.2006 an den Direktor des Amtsgerichts Wolfratshausen

nochmals ausführlich dar.

Der hiernach eingeschaltete Präsident des Landgerichts München II gelangte offenbar

zu der Auffassung, ich hielte mich gleichsam für etwas Besseres und wollte eine

„Mehrklassen“-Regelung erreichen (Schreiben vom 27.03.2006 –Gz.: Bl.Nr. 26/06).

Er fertigte mich in einer Art und Weise ab, die vielleicht bei einem Antrag meinerseits auf

Gestellung eines Dienstwagens mit Chauffeur zu Repräsentationszwecken verständlich

gewesen wäre. Tatsächlich war es mir darum gegangen, auch bei Nichtteilnahme an der

morgendlichen Tiefgaragenplatz-Rallye (etwa nach häuslicher Aktenbearbeitung bis in

die späten Abendstunden des Vortags) die Aussicht zu haben, für meinen zu Transport-

zwecken genutzten 16 Jahre alten Pkw der unteren Mittelklasse einen gerichtsnahen

Abstellort zu finden und die meist mitgeführten Akten nicht über größere Strecken durch

Wolfratshausen tragen zu müssen.

Ich habe den Vorgang jedenfalls zum Anlass genommen, mich selbst – von Ausnahmen

abgesehen – nicht mehr mit dem Transport und meinen privaten Lebensbereich nicht

mehr mit der häuslichen Bearbeitung von Gerichtsakten zu belasten. Allerdings will ich

nicht ausschließen, dass dieser Entschluss sich – bei etwa gleichem Zeitaufwand –

negativ auf die Effizienz meiner Arbeit im Jahr 2006 ausgewirkt hat.

3.2 Inszenierung eines gerichtlichen Wettstreits um Erledigungszahlen

Im Herbst 2006 wurde mir und offenbar auch allen anderen Richtern an den Amtsge-

richten und Landgerichten in Bayern über den Präsidenten des Oberlandesgerichts

München eine „vertiefte“ Auswertung von Geschäfts- und Personalstatistiken durch das

 

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Bayerische Staatsministerium der Justiz ohne weiteren Kommentar zugeleitet (Schreiben

vom 15.09.2006 – Gz.: 1441 E 572/2006).

Der Begriff „vertieft“ bedeutete offenbar, dass die verantwortlichen Stellen Ihres Hauses

sich zur Förderung einer Wettbewerbsmentalität bei den einzelnen Gerichten veranlasst

sahen, die Statistiken zu Eingangs- und Erledigungszahlen ausgewählter Rechtsgebiete

in einem „Ranking“ gipfeln zu lassen. Platz 1 wurde jeweils für dasjenige Gericht verge-

ben, bei dem der Durchschnittswert der Verfahrenserledigungen seitens der mit dem be-

treffenden Rechtsgebiet befassten Richter am höchsten lag.

Bei näherer Betrachtung der Ranglisten müssen bereits die zum Teil eklatanten Abwei-

chungen der Zahlenwerte im Verhältnis der einzelnen Gerichte zueinander (etwa in Buß-

geldsachen) verwundern.

Bei der Klassifizierung der Amtsgerichte hat offenbar die Begeisterung darüber, ausge-

rechnet am Wohnsitzgericht des bayerischen Ministerpräsidenten Helden der Arbeit

entdeckt zu haben, das Bedürfnis nach einer Plausibilitätsbetrachtung gar nicht erst auf-

kommen lassen. Wären die Ergebnisse richtig und aussagekräftig, hätte es nämlich 2005

für die Zivilrichter des Amtsgerichts Wolfratshausen gleichsam eine 7 ½ -Tage-Woche

gegeben (durchschnittlich 1005 erledigte Verfahren pro fiktiven Voll-Zivilrichter bei einem

geschätzten PEBB§Y-Durchschnittsrichtwert von 663 Verfahren; vgl. hierzu Herrler in

BRV-Nachrichten 2004, Nr. 2, Seite 22 ). Die Kollegen am Landgericht München II hin-

gegen dürften wohl nicht einmal fünf Tage wöchentlich gearbeitet haben (durchschnittlich

184 erledigte Verfahren pro fiktiven Voll-Zivilrichter bei PEBB§Y-Durchschnittsrichtwer-

ten zwischen 130 und 250 - ohne Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Änderung der

Arbeitszeitregelung).

Bedauerlicherweise wollte bei mir über meine Beteiligung an den Tabellenplätzen des

hiesigen Amtsgerichts in der Saison 2005 (Platz 1 in Zivilsachen, Platz 22 in Bußgeldsa-

chen – jeweils von 72 Amtsgerichten) keine rechte Freude aufkommen. Als ich mich

daraufhin mit einigen konkreten Fragen an den Präsidenten des Landgerichts München

II wandte (vgl. mein Schreiben vom 18.10.2006), erhielt ich eine Antwort, in der zwar von

Transparenz die Rede war, die inhaltlich aber an das Spiel „Journalisten fragen, Politiker

antworten“ erinnerte (Schreiben vom 14.11.2006 – Gz.: E 14). Dies gilt insbesondere für

Zweck und Berechnungsgrundlagen der Ranglisten (nicht: der Aufstellung über

Eingänge und Erledigungen), die dem ansonsten doch eher uninteressanten Zahlenwerk

wohl zu dem Prädikat einer „vertieften“ Auswertung verholfen haben.

Immerhin hatte man offenbar erkannt, dass die nach den bisher vorliegenden Erkennt-

nissen als durchaus oberflächlich zu bezeichnende Auswertung von Geschäfts- und Per-

sonalstatistiken den einen oder anderen Richter auf die Idee des Erfordernisses einer

Umschichtung nicht unbeträchtlicher Richterstückzahlen – beispielsweise vom

Landgericht München II an die Amtsgerichte seines Bezirks – hätte bringen können. Um

derart dumme Gedanken gleich im Keim zu ersticken, wurde mir wenigstens mitgeteilt,

wofür die statistische Fleißarbeit nicht dienen sollte: „als Grundlage für personalwirt-

schaftliche Maßnahmen“.

Für die Zivilrichter am Landgericht München II dürfte dies insofern ärgerlich sein, als sie

ohne Erhöhung der Eingangszahlen wohl keine realistische Chance erhalten, sich durch

Steigerung des Erledigungspensums bei der nächsten Runde in der Bayernliga der

Landgerichte von Rang 22 (unter 22 Landgerichten) nennenswert zu verbessern.

 

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Um den mir immer rätselhafter erscheinenden Vorgang wenigstens in mathematischer

Hinsicht aufzuklären, wandte ich mich in einem letzten Versuch an den Direktor des hie-

sigen Amtsgerichts mit der Bitte, eine beispielhafte Erläuterung des Rechenwegs zu den

in der ersten Spalte der Ranglisten enthaltenen Zahlen anhand derjenigen für Zivilsa-

chen (hier: 1,65) zu veranlassen. Eine Antwort auf meine Mitte November 2006 hand-

schriftlich formulierte Bitte (vgl. Anlage) habe ich bis heute ebensowenig erhalten wie die

Mitteilung über eine Korrektur oder Vernichtung der aus den statistischen Zahlenwerken

destillierten Ranglisten.

Vorläufig lässt sich somit zu dem in jeder Hinsicht fragwürdigen Vorgang folgendes sa-

gen:

Jedem Schüler ist klar, dass er für eine Mathematikarbeit nicht die Bestnote erhält, wenn

bei richtigem Ergebnis der Rechenweg nicht nachvollziehbar ist. Erweist sich auch noch

das Ergebnis als offensichtlich unzutreffend, sollte es wegen der für die Arbeit verdienten

Note keiner Befragung Ihres Kollegen aus dem Kultusressort bedürfen.

Das ministerielle „Ranking“ sagt somit mehr über Geisteshaltung und mathematische

Kompetenz seiner Verfasser als über die quantitative (oder gar qualitative) Leistungsfä-

higkeit der Gerichte aus.

Nach alledem erlaube ich mir die Anregung, die mit der Erstellung derartiger Ranglisten

in der Justizverwaltung befassten Personen - dieselben, die Bayern auch bundesweit

immer wieder nach vorn bringen? - nach Möglichkeit in der Rechtsprechung einzusetzen

(„Judex non calculat“) - wenn auch vielleicht nicht gerade an den Amtsgerichten.

3.3 Bereitschaftsdienst

Mit Schreiben vom 07.12.2006 übermittelte der Präsident des Landgerichts München II

„Überlegungen zur Regelung des Bereitschaftsdienstes der Amtsgerichte“.

Einleitend wurde mit der gebotenen Klarheit darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des

Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (welche?) „hohe Anforderungen an das zeitli-

che Engagement und die Leistungsbereitschaft des richterlichen und nichtrichterlichen

Personals“ stellen. Auch sei sorgfältig darauf zu achten, „dass die vorhandenen Perso-

nalressourcen soweit wie möglich geschont werden“.

Von einer personellen Verstärkung der betroffenen Gerichte war mit keinem Wort die

Rede.

Um so bemerkenswerter erscheint es, mit welchen Argumenten der Präsident des Land-

gerichts München II die mit dem Bereitschaftsdienst verbundene zusätzliche Last unge-

achtet der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit hierzu nicht auch den Richtern seines

Gerichts, sondern allein den – nicht weniger seiner Fürsorge als Dienstvorgesetzter an-

vertrauten - Amtsrichtern seines Bezirks aufgebürdet haben wollte.

Wie ein derartig einseitiges Plädoyer im Sinne einer Verschonung der ohnehin pensen-

mäßig deutlich geringer belasteten Richter am Landgericht München II bei den Richtern

an den Amtsgerichten des Bezirks ankommen musste, die sich bei ihrer Arbeit „an der

Front“ täglich nicht nur durchschnittlich etwa einmal, sondern mehrfach mit verschiede-

nen Interessenlagen argumentativ auseinanderzusetzen haben (und übrigens über eine

gegenüber sogenannten Führungskräften keineswegs geringerwertige juristische

 

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Ausbildung verfügen), hätte der Präsident des Landgerichts München II wohl absehen

können.

Sollte es sich bei der Verbreitung der „Überlegungen“ allerdings um einen weiteren Ver-

such gehandelt haben, endlich die Grenzen amtsrichterlicher Leidensbereitschaft aufzu-

spüren, darf dieser als gelungen bezeichnet werden.

Der Stellungnahme des Richterrats des benachbarten Amtsgerichts Miesbach (vgl. An-

lage) ist insoweit nichts hinzuzufügen.

Ministerium und Staatskanzlei mögen weiterhin das Idealbild des reibungslos funktionie-

renden und grenzenlos belastbaren Amtsrichters pflegen, dem nach dem Motto „Es wird

zu ihrem Schaden nicht sein!“ als Belohnung beförderungsträchtige Zusatzaufgaben

zugewiesen werden können.

Man sollte dort jedoch wissen, dass es auch Richter gibt, die ihren Beruf nicht gewählt

haben, um beim Staat „unterzukommen“ oder/und dort Karriere zu machen. Ein Großteil

solcher Richter dürfte auf die mit Beförderungen verbundene Mehrbesoldung und klang-

vollere Dienstbezeichnungen verzichten, weil er diejenige Verantwortung, welche der

Rechtsprechung in unserem Staatswesen verfassungsrechtlich zugewiesen ist, gern im

unmittelbaren Kontakt mit den Menschen wahrnimmt.

Falls Sie sich für die Stimmungslage bei Richtern der zuletzt genannten Art interessieren

sollten, für welche im übrigen die Bewahrung des Wohlwollens der Justizverwaltung

nicht oberstes Gebot ist, dürfte sich der Besuch nicht nur von Festveranstaltungen des

braven Bayerischen Richtervereins, sondern auch der Internetseiten der Neuen

Richtervereinigung (www.nrv-net.de) und vor allem der Freunde des deutlichen Wortes

im Amtsrichterverband (www.amtsrichterverband.com) anbieten. Die Ausbreitung dieses

vor wenigen Jahren im Nachbarland Baden-Württemberg gegründeten „Verbands zur

Förderung der Rechtspflege und der Unabhängigkeit von Richtern an den

Amtsgerichten“ wird garantiert vor den Grenzen Bayerns nicht halt machen…

4. Fazit

Bei Beobachtung des Tagesgeschehens scheint es nicht nur im Justizbereich, sondern

auch in anderen Bereichen der bayerischen Staatsverwaltung (Schulen, Polizei) An-

haltspunkte dafür zu geben, dass vermeintliche Sparzwänge und ein hiervon diktiertes

Verständnis des Leistungsprinzips zu verstärkter Frustration an der zunehmend ausge-

dünnten und ausgepressten Basis führen.

Da angesichts der auffälligen Parallelität dieser Entwicklungen der hinreichende

Verdacht besteht, dass die letztlich Verantwortlichen für die gegenwärtige Situation nicht

im Justizverwaltungspalast, sondern in der Bayerischen Staatskanzlei sitzen, darf ich Sie

um Weiterleitung meines Schreibens an den bayerischen Ministerpräsidenten bitten. Der

Forderung in der im Grunde dankenswerten Eingabe des Rechtsanwalts Dr. Süssenguth

vom 23.11.2006, die Bereiche Wissenschaft, Bildung, Polizei und Justiz von dem

angeblichen Sparzwang auszunehmen, ist nicht zu widersprechen.

Wer in diesen staatlichen Bereichen Beratern einer Spezies das Feld überlässt, wie sie

derzeit in der Wirtschaft global im Sinne einer Profitmaximierung ihr Unwesen treibt und

 

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hierdurch den sozialen Frieden stört, sollte nicht erwarten, bei einer Wertediskussion

noch ernst genommen zu werden.

Er mag sich aber wenigstens – was die Justiz betrifft – der inzwischen Allgemeingut ge-

wordenen Erkenntnis nicht verschließen, dass eine Rechtsprechung, welche die ihr zu-

gewiesenen Aufgaben im Geiste der Verfassung wahrnimmt, auch bei rein wirtschaftli-

cher Betrachtungsweise die Bedeutung des „Standorts Deutschland“ maßgeblich prägt.

Sicherlich ist hier nicht der Ort für grundlegende staatsphilosophische Betrachtungen

über Wechselbeziehungen zwischen Einigkeit und Recht und Freiheit. Gleichwohl sei

folgendes angemerkt:

Die in Festtagsreden immer wieder angesprochenen leidvollen Erfahrungen mit der Ver-

gangenheit haben in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtskultur entstehen

lassen, die den Bürgern im Verhältnis zueinander, aber auch dem Staat gegenüber ein

Höchstmaß an Freiheit bietet. Auch in Bayern ist diese Freiheit immer noch Bestandteil

der stets gepriesenen Lebensqualität („Liberalitas Bavariae“).

Wer die unbestreitbar erforderliche Sparsamkeit in den öffentlichen Haushalten zum

Selbstzweck werden lässt und hierbei die Rechtskultur missachtet, gefährdet nicht nur

den Rechtsfrieden und damit die Einigkeit der Bürger im Sinne eines demokratischen

Grundkonsenses, sondern im Hinblick auf die dann absehbaren politischen

Entwicklungen letztlich auch deren Freiheit.

Will Bayern in Sachen Lebensqualität seinen Spitzenplatz behalten, muss es nicht nur

nach außen, sondern auch nach innen ein Freistaat bleiben.

 

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Meines Erachtens unterliegen die in meinem vorliegenden Schreiben angesprochenen

Vorgänge nicht der Geheimhaltung. Sollten Sie (teilweise) anderer Auffassung sein, bitte

ich bis Ende des Monats um entsprechende Mitteilung. Für diesen Fall beantrage ich

hiermit vorsorglich bereits jetzt meine umfassende Entbindung von einer etwaigen

Verschwiegenheitspflicht.

Die in meinem vorliegenden Schreiben erwähnten Schriftstücke dürften sich – soweit

nicht beigefügt - über die beteiligten Stellen der Justizverwaltung ohne weiteres

beschaffen lassen. Andernfalls bin ich gern bereit, diese nachzureichen.

 

Mit freundlichem Gruß

Eckermann

 

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