Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Stuttgart
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Stuttgart
Fritz-Kuhn-Stadt - Bündnis90/Die GrünInnen
Kreisfreie Stadt
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-0
Fax: 0711 / 216-4773
E-Mail: post@stuttgart.de
Internet: https://www.stuttgart.de
Internetauftritt der Stadt Stuttgart (03/2019)
Visuelle Gestaltung: einfach gestrickt, so wie Bündnis90/Die GrünInnen
Informationsgehalt: mangelhaft
Nutzerfreundlichkeit:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: fehlt offenbar
Bundesland Baden-Württemberg
Stadtteile:
Jugendamt Stuttgart
Stadtjugendamt
Wilhelmstraße (M) 3
70182 Stuttgart
E-Mail: Poststelle.Jugendamt@stuttgart.de
Internet: https://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/109797?
Jugendhilfeausschuss der Stadt Stuttgart
Mitglieder siehe unten
https://www.stuttgart.de/organigramm/gremium/jugendhilfeausschuss.php
Zuständige Amtsgerichte:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Dr. Susanne Heynen - Leiterin des Jugendamtes der Stadt Stuttgart (ab , ..., 2018, 2019) - 2010: Jugendamtsleiterin der Stadt Karlsruhe und des Kinderbüros Karlsruhe. Fachtagung " Schutz des Kindes bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern", 03.09.2007 in der Konrad Adenauer Stiftung: "Möglichkeit und Grenzen der Beratung von Müttern"; 2007 - Forumsteilnehmerin bei www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/aktuelles/kongress_2008.pdf, 2008. - "Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe", Band 74: Dokumentation der Tagung "Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren" - einer Kooperationsveranstaltung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) Heidelberg am 01.-02.10.2009. Frau Susanne Heynen wird vom Väternotruf nicht empfohlen!
Gabriele Müller-Trimbusch - Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Stuttgart (ab , ..., 2008)
Bruno Pfeifle - Leiter des Jugendamtes der Stadt Stuttgart (ab , ..., 2005, ..., 2015) - Beiratsvorsitzender „Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe“ beim Deutschen Institut für Urbanistik (DIFU). Oberlandesgericht Stuttgart - 04.02.2010: Die Akte Nina - Jugendamt Stuttgart.
Helmut Baier - Dienststellenleiter beim Stuttgarter Jugendamt (ab , ..., 2008) - siehe Zeitungsmeldung unten
Frau Dirgis-Beate Wansor
Herbert Gräßer - Abteilungsleiter, Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2005)
Helga Heugel - Diplom-Sozialpädagogin / Leiterin Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflege und Adoptionsvermittlung / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2009, ..., 2012) - "Gestaltung von Übergängen in die Pflegefamilien und in Anschlusshilfen - Vorstellung und Diskussion fachlicher Standards für die Gestaltung dieser Übergänge und verschiedener Fallbeispiele" - Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe in der Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH - „Lotsen im Übergang“ Rahmenbedingungen + Standards bei der Gestaltung von Übergängen für Pflegekinder - 14. und 15. Juni 2012 in Berlin. Oberlandesgericht Stuttgart - 04.02.2010: Die Akte Nina - Jugendamt Stuttgart.
Heinrich Korn - stellvertretender Amtsleiter im Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2009)
Regina Quapp-Politz - Abteilungsleiterin für Familie und Jugend / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2009, ..., 2013) - 10.-11.10.2013: Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe "Haftungsrisiko Kinderschutz - Blockade oder Motor?". Oberlandesgericht Stuttgart - 04.02.2010: Die Akte Nina - Jugendamt Stuttgart.
Helmut Petzina - Bereichsleiter des Allgemeinen Sozialdienstes Bad Cannstatt (ab , ..., 2008, 2009) - soll kurz vor seiner Pensionierung verstorben sein. Wenn dem so ist, wir gedenken in Stille. Oberlandesgericht Stuttgart - 04.02.2010: Die Akte Nina - Jugendamt Stuttgart.
Johannes Schmitt-Althauss - Leiter der Abteilung Jugend und Familie 1 / Leitung des Beratungszentrums West, Jugendamt der Stadt Stuttgart (ab , ..., 2005, ..., 2012) - "Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe", Band 74: Dokumentation der Tagung "Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren" - einer Kooperationsveranstaltung der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) Heidelberg am 01.-02.10.2009. Fachtagung 2012: Ein Plädoyer für „interne“ Diagnostik (stationär und/oder ambulant)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Bittner - Jugendamt Stuttgart / Allgemeiner Sozialer Dienst (ab , ..., 2011)
Frederik Finkbeiner - Jugendamt Stuttgart / Allgemeiner Sozialer Dienst (ab , ..., 2014) - 10.-12.09.2014: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft.
Dr. Margarete Finkel - Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2008)
Dr. Frank Früchtel (Jahrgang 1962) - Sozialwissenschaftler / Jugendamt Stuttgart (1996) - Frank Früchtel und Werner Lude: Umbau der Erziehungshilfe: Von den Anstrengungen, den Erfolgen und den Schwierigkeiten bei der Umsetzung fachlicher Ziele in Stuttgart, 31. Mai 2001. Frank Früchtel, Christian Stahl: Das starke Geschlecht. Wie Männer heute Liebe machen. Fischer TBV 1996.
Heike Hör - Diplom-Sozialarbeiterin, Supervisorin MA, Trainerin für Family Group Conferences/FamilienRat / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2013) - http://www.fachtagungen-jugendhilfe.de/programm/detail/22643
Frau Karten - Jugendamt Stuttgart / ASD Zuffenhausen (ab , ..., 2012)
Frau Konrad - Jugendamt Stuttgart, Soziale Dienste, Hasenbergstraße 31/1,
70178 Stuttgart (ab , ..., 2001)
Silvia Korkmaz - FamilienRatskoordinatorin, Mediaberaterin, FamilienRatsbüro Stuttgart / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2013) - http://www.fachtagungen-jugendhilfe.de/programm/detail/22643
Herr Kunert - Jugendamt Stuttgart / Bad Cannstatt (ab , ..., 2011)
Herr Lindner - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2014)
Sabine Messmer - Sozialarbeiterin / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2004)
Franziska Najib - Diplom-Psychologin / Beratungszentrum Bad Cannstadt / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2014)
Carola Nied - Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2014) - 10.-12.09.2014: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Peter Nied - Jugendamt Stuttgart / Vormundschaften (ab , ..., 2014) - 10.-12.09.2014: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft.
Heike Hör - Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2014) - 2013, ..., 2015: FamilienRat-Büro - http://www.stuttgart.de/familienrat. 10.-12.09.2014: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft.
Wulfhild Reich - Mitarbeiterin der Dienststelle Qualität und Qualifizierung, Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2013) - 10.-11.10.2013: Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe "Haftungsrisiko Kinderschutz - Blockade oder Motor?"
Herr Schäfer - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2012)
Sabina Schaefer - Beratungszentrum Mitte / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2006) - Frühe Intervention und Hilfe. Vom Neben- zum Miteinander von Pädiatrie und Jugendhilfe. Dokumentation der Fachtagung des VfK in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren sowie dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte vom 26.-28. April 2006 in Berlin.
Jana Seppelfeld - Jugendamt Stuttgart / ASD Bad Cannstatt Waiblinger Straße 12 70372 Stuttgart (ab , ..., 2009)
Iris Stark - Jugendamt Stuttgart / Kita (ab , ..., 2012) - 22.11.2012: Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe. Auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?
Frau Wendling - Jugendamt Stuttgart / ASD (ab , ..., 2012)
Frau Wengel - Jugendamt Stuttgart, Wilhelmstr.3, 70182 Stuttgart. Abt.: Unterhalt (ab , ..., 2007)
Frau Wieland-Mechler - Beratungszentrum Mitte / Jugendamt Stuttgart (ab , ..., 2014)
Susanne Wortmann - Jugendamt Stuttgart, Wilhelmstr.3, 70182 Stuttgart. Abt. Vormundschaften (ab , ..., 2008, ..., 2010) - Oberlandesgericht Stuttgart - 04.02.2010: Die Akte Nina - Jugendamt Stuttgart.
Jugendhilfeausschuss der Stadt Stuttgart
Mitgliederliste mit Stand vom 12.10.2024 unvollständig, es fehlen die beratenden Mitglieder
Vorsitzender
Dr. Frank Nopper
Stellvertretende Vorsitzende
Isabel Fezer
CDU
Dr. jur. Klaus Nopper
Isabelle‐Florentine Weichselgartner
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alicia
Böhm
Fabian Reger
SPD und Volt
Dr. Maria Hackl
Jasmin Meergans
Die Linke und SÖS/StR Landgraf
Manja Reinholdt
AfD
Steffen Degler
Freie Wähler
Rose von Stein
FDP
Dr. Cornelius Hummel
PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI –
KLIMALISTE
Ina Schumann
Dem Jugendhilfeausschuss gehören
zahlreiche weitere Mitglieder an (Leiterin des Jugendamts, eine Ärztin des
Gesundheitsamts, eine Vormundschafts‐ oder Familienrichterin, eine
Jugendrichterin, eine Vertreterin der Stuttgarter öffentlichen Schulen,
Vertreter der Kirchen, ein Vertreter der Konferenz der Gesamtelternbeiräte für
Kindertagesstätten, ein Vertreter der Agentur für Arbeit, ein Vertreter des
Jugenddezernats beim Polizeipräsidium Stuttgart, ein Vertreter der in Stuttgart
familienpolitisch tätigen Verbände, ein Vertreter der in Stuttgart lebenden
Migrantinnen und Migranten und eine Vertreterin für die geschlechtsspezifischen
Belange von Mädchen und Jungen, ein Vertreter für Stuttgarter Jugendräte, eine
Vertreterin des schulischen Gesamtelternbeirats und die Kinderbeauftragte der
Landeshauptstadt Stuttgart).
https://www.stuttgart.de/organigramm/gremium/jugendhilfeausschuss.php
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Böblingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-boeblingen.de
Familienberatung Esslingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-esslingen.de
Familienberatung Fellbach
überregionale Beratung
http://familienberatung-fellbach.de
Familienberatung Filderstadt
überregionale Beratung
http://familienberatung-filderstadt.de
Familienberatung Leonberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-leonberg.de
Familienberatung Ludwigsburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-ludwigsburg.de
Familienberatung Ostfildern
überregionale Beratung
http://familienberatung-ostfildern.de
Familienberatung Sindelfingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-sindelfingen.de
Familienberatung Stuttgart
überregionale Beratung
http://familienberatungstuttgart.de
Familienberatung Vaihingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-vaihingen.de
Familienberatung Waiblingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-waiblingen.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
pro familia
Theodor-Heuss-Str. 23
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 656790-6
E-Mail: stuttgart@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de/stuttgart
Träger:
Angebote: Jugendberatung, Sexualberatung, Partnerberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Mitarbeiter/innen: Thomas Pfaff
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Hospitalstr. 26
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2262055
E-Mail: beratungszentrum@ruf-und-rat.de
Internet: http://www.ruf-und-rat.de
Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Ber. f. Suizidgefährdete
Mitarbeiter/innen: Klaus Blattert
BuS-Beratungsstelle Stuttgart-West Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen
Forststr. 72
70176 Stuttgart
Telefon: 0800 / 2112244
E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de
Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de
Träger: Diakoniewerk B-W
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation
Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Augustenstr. 39b
70178 Stuttgart
Telefon: 0711 / 669586
E-Mail: psych.beratungsstelle.landesstelle@elk-wue.de
Internet: http://www.elk-wue.de/rat-und-hilfe/psychologische-beratungsstellen
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Mitarbeiter/innen: Wolfgang Bleher
Psychologische Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Stuttgart
Augustenstr. 39b
70178 Stuttgart
Telefon: 0711 / 66959-0
E-Mail: info@beratungsstelle-stuttgart.de
Internet: http://www.beratungsstelle-stuttgart.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Esslinger Str. 14
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 233267
E-Mail: info@freie-beratungsstelle.de
Internet: http://www.freie-beratungsstelle.de
Träger: Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V.
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V. - das hört sich an wie Freie Deutsche Jugend. Vermutlich genau so wenig frei ist die Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V.
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Katharinenstr. 2b
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 248929-20,-30
E-Mail: beratung@caritas-stuttgart.de
Internet: http://www.caritas-stuttgart.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Lebensberatung, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (in kroat. Sprache)
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Waiblinger Str. 27
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 / 9334106-0
E-Mail: pb-cannstatt@caritas-stuttgart.de
Internet: http://www.caritas-stuttgart.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (Italiener)
BuS-Beratungsstelle Zuffenhausen Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen
Stammheimer Str. 19
70435 Stuttgart
Telefon: 0800 / 2112244
E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de
Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de
Träger: Diakoniewerk B-W
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation
Familienberatungs- und Behandlungsstelle Sonnenberg
Christian-Belser-Str. 75a
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 / 6781-423
E-Mail: familienberatung-stuttgart@t-online.de
Internet: http://www.familienberatung-stuttgart.de
Träger: Psychotherapeutisches Zentrum e.V.
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit
Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung
Löwenstr. 115
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 / 7657151
E-Mail:
Internet:
Träger: Evangelische Kirche
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Beratungszentrum Mitte
Wilhelmstr. 3
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-3622
E-Mail: poststelle51bzmitte@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Sozialberatung, Telefonische Beratung.
Mitarbeiter/innen: Frau Wieland-Mechler - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Stuttgart / Beratungszentrum Mitte (ab , ..., 2014)
Beratungszentrum West im Bürgerzentrum
Bebelstr. 22
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-3477
E-Mail: poststelle51bzwest@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Telefonische Beratung
Beratungszentrum Jugendamt
Inselstr. 3
70327 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-5089
E-Mail:
Internet:
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler
Beratungszentrum Jugend und
Familie Bad Cannstadt
Waiblinger Str. 12
Telefon: 0711 / 216-96855
70372 Stuttgart
E-Mail: jugendamt.bz-cannstatt@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Mitarbeiter/innen: Franziska Najib - Diplom-Psychologin / Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Stuttgart / Beratungszentrum Bad Cannstadt (ab , ..., 2014)
Beratungszentrum Jugend und
Familie Bad Cannstatt-Römerkastell
Römerkastell 73
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-89008
E-Mail: jugendamt.bz-cannstatt@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung
gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention,
Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher
Gewalt
Beratungszentrum Jugend und
Familie Zuffenhausen - Standort 2
Markgröninger Str. 80
70435 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-98469
E-Mail: jugendamt.bz-zuffenhausen@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Beratungszentrum Jugend und
Familie Zuffenhausen - Standort 1
Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Telefon: 0711/216-5440
E-Mail: jugendamt.bz-zuffenhausen@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Beratungszentrum Jugend und
Familie Feuerbach
Kärntner Str. 16
70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-98414
E-Mail: 51bzweilfeu@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Beratungszentrum Jugend und
Familie Weilimdorf
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-5410
E-Mail: 51bzweilfeu@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung
gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung,
Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer
jeglicher Gewalt
Beratungszentrum Jugend und
Familie Vaihingen
Industriestr. 3
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-59294
E-Mail: jugendamt.bz-vaihingen@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung
gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder,
Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung),
Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Opfer
jeglicher Gewalt, Sozialberatung
Beratungszentrum Möhringen
Vaihinger Str. 49
70567 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-4470
E-Mail: poststelle51asdoestlfilder@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Beratungszentrum Vaihingen
Vaihinger Markt 3
70563 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-4826
E-Mail: jugendamt.b2-vaihingen@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung
Jugendamt-Allgemeiner Sozialdienst
Wilhelmstr. 3
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 216-5100
E-Mail: poststelle.jugendamt@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Telefonische Beratung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Stuttgart
Väteraufbruch für Kinder Stuttgart e.V.
c/o Dagmar Bauer
Klugestraße 32, 70197 Stuttgart
Tel. 0711 6572709, email Db130160@aol.com
Internet. http://www.vafk.de/stuttgart/
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Stuttgart
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Stuttgart noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Stuttgart
Gleich zwei Frauenhäuser im Landkreis und wo bleibt die Hilfe für Männer im Männerhaus?
Autonomes Frauenhaus Stuttgart
Straße:
70000 Stuttgart
Telefon: 0711 / 542021
E-Mail: info@fhf-stuttgart.de
Internet: http://www.fhf-stuttgart.de
Träger: Frauen helfen Frauen e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)
Städtisches Frauenhaus
Straße:
70000 Stuttgart
Telefon: 0711 / 4142430
E-Mail: poststelle.frauenhaus@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de
Träger:
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)
Gewaltschutz für Männer
Häusliche Gewalt
Gewaltschutz für Männer
Auch Männer erleiden in Beziehungen psychische und körperliche
Gewalt.
Die Sozialberatung berät Männer, die von Häuslicher
Gewalt betroffen sind, und bietet ihnen
Unterstützung
in ihrer aktuellen Situation
Krisenintervention
und Einzelberatung
Individuelle
Sicherheitsplanung
Informationen
über rechtliche Möglichkeiten
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Sie erfolgt
in Kooperation mit der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen
und Männern der Stadt Stuttgart.
Jürgen Waldmann
Erziehungswissenschaftler M.A.
Gestalt-Sozio-Therapeut
Telefon (0711) 9455853-10
Fachberatungsstelle Gewaltprävention (Sozialberatung
Stuttgart e.V.)
Charlottenstraße 42
70182 Stuttgart
www: www.sozialberatung-stuttgart.de
E-Mail: waldmann@sozialberatung-stuttgart.de
Internet: http://www.sozialberatung-stuttgart.de/gewaltschutz-maenner.php
MANNdat e.V. - Geschlechterpolitische Initiative -
Senefelderstr. 71B 70176 Stuttgart
Fon: +49 6233 239 00 43 Fax: +49 6233 239 0042
Männerberatung Stuttgart
"Männer haben`s schwer - nehmen`s leicht
Außen hart und innen ganz weich..."*
Abseits aller Klischees haben jedoch fast alle Männer Fragen und Sorgen, zum Beispiel mit Partnerschaft oder Beziehung, Sexualität, Trennung und Scheidung, mit ihrer Rolle als Vater oder Stiefvater, beruflichen Belastungen, Migration, Trauer, Schulden, Rechtsfragen und dem Umgang mit Aggressionen...
... eine Männerberatung könnte hier hilfreich sein!
Folgende Beratungsstellen haben seit Sommer 1999 gemeinsam den Arbeitsschwerpunkt "Männerberatung" entwickelt. Sie werden öffentlich gefördert und sind in der Arbeitsgemeinschaft "Allgemeine Familien- und Lebensberatung in Stuttgart" nach Paragraf 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) zusammengeschlossen.
Internet: http://www.maennerberatung-stuttgart.de/
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Pfarrstr. 11
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 238900
E-Mail: info@kisz-stuttgart.de
Internet: http://www.kisz-stuttgart.de
Träger: Stadt/Evang. Gesellschaft/ Caritas/Der PARITÄTISCHE
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Caritasverband für Stuttgart e.V.
Slavko Azinovic
Katharinenstr. 2b, 70182 Stuttgart
Telefon: 24 89 29 20
Internet: www.caritas-stuttgart.de
Beratungszentrum Mitte
der Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt
Wolfgang Otto-Merk
Wilhelmstr. 3, 70182 Stuttgart
Telefon: 216 36 22
Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Helmut Paß
Pfarrstr. 11, 70182 Stuttgart
Telefon: 238 900
www.kisz-stuttgart.de
Evangelische Gesellschaft Stuttgart
Volker Wendel
Büchsenstr. 34, 70174 Stuttgart
Telefon: 205 43 15
www.eva-stuttgart.de
FAZIT - Gesellschaft für lösungsorientierte Jugendhilfe mbH
Alte Stuttgarter Straße 45
70195 Stuttgart
Geschäftsführer:
Dipl. Soz. Päd. Stefan Pföhler
Dipl. Soz. Päd. Axel Heyd
Internet: www.fazit-jugendhilfe.de
Stiftung Jugendhilfe aktiv
Bernhauser Straße 20
70599 Stuttgart-Plieningen
Telefon: 0711 16762 - 0
E-Mail: info@jugendhilfe-aktiv.de
Internet: https://jugendhilfe-aktiv.de
Vertretungsberechtigter Vorstand - 2024: Thomas Kuhn - Pädagogischer Vorstand, Vorsitzender; Peter Spazal, Wirtschaftlicher Vorstand, Stellv. Vorsitzender
Mitarbeit - 2024: Moritz Happ - Leitung Psychologischer Fachdienst
Regionalleitungen - 2024: David Aust, Carina Eisele-Gantert, Michael Müller
Koordinatorinnen - 2024: Elke Dongus, Ariane Güngörmez, Birgit Micklitz, Tanja Bolay
Stiftungsaufsicht: Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart
Die Stiftung Jugendhilfe aktiv ist eine gemeinnützige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Stiftung Jugendhilfe aktiv ist ein Träger der Diakonie und ist Mitglied des Diakonischen Werks Württemberg.
Regionalbereiche
Regionalbereich Böblingen
Regionalbereich Esslingen
Regionalbereich Stuttgart
Organisiert und koordiniert werden die
sozialpädagogischen Angebote von den drei Hauptstandorten der Stiftung in
Stuttgart-Plieningen (Stammhaus Wilhelmspflege), Esslingen (Stammhaus
Theodor-Rothschild-Haus) und Stuttgart-Rohr (Stammhaus Paulinenpflege).
Jugendhilfeausschuss der Stadt Stuttgart
Mitgliederliste vom 04.12.2018 unvollständig, wie schon im Jahr 2010. Es fehlen die stimmberechtigten Vertreter der Freien Jugendhilfe sowie die beratenden Mitglieder. Ein Armutszeugnis für die Stadt Stuttgart und seine grüne Bürgermeisterin Fritz Kuhn. Aber was soll man da auch schon erwarten, ist doch fast alles nur Show, was Bündnis90/Die GrünInnen da so auf die Bretter legt.
Stellvertretende Vorsitzende:
Frau Isabel Fezer
Mitglieder aus dem Gemeinderat
CDU:
Herr Dr. jur. Klaus
Nopper
Frau Iris Ripsam
Herr Fred-Jürgen Stradinger
Bündnis 90/DIE
GRÜNEN:
Herr Vittorio Lazaridis
Frau Gabriele Nuber-Schöllhammer
SPD:
Frau Judith Vowinkel
SÖS-LINKE-PluS:
Herr
Christian Walter
Freie Wähler:
Frau Rose von Stein
BZS23:
Herr Bernd Klingler
https://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/112342?
Mitgliederliste vom 01.01.2012 unvollständig, es fehlen die stimmberechtigten Vertreter der Freien Jugendhilfe sowie die beratenden Mitglieder. Ein Armutszeugnis für die Stadt Stuttgart.
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:
Frau Tabea Schilling
Herr Peter Svejda
Frau Thekla Walker
CDU:
Herr Dr. iur. Klaus Nopper
Frau Iris Ripsam
SPD:
Herr Andreas Reißig
Frau Judith Vowinkel
Freie Wähler:
Frau Rose von Stein
FDP:
Frau Carmen Hanle
http://www.stuttgart.de/jugendhilfeausschuss
Erschütternder Tod einer Vierjährigen
Mutter sitzt in Untersuchungshaft - Keine Alarmzeichen wahrgenommen
UNTERTÜRKHEIM - Nach Erklärungen für die furchtbare Tat wird das Gericht suchen müssen: Eine 33-jährige Frau hat am vergangenen Freitag an der Schleuse Untertürkheim ihre vierjährige Tochter ins Wasser gestoßen. Der Körper des Mädchens wurde am späten Nachmittag entdeckt und geborgen. Laut Obduktionsbericht der Polizei ist es ertrunken. Die Mutter stellte sich in der Nacht der Polizei.
Sie gab als Motiv an, mit der Erziehung des Kindes überfordert gewesen zu sein. Alarmierende Anzeichen dafür hat aber offenbar niemand wahrgenommen, auch nicht ihre eigene Familie, mit der sie in geregelten Verhältnissen lebte. Die Polizei ermittelt jetzt. Die Frau sitzt in Untersuchungshaft und soll auch psychologisch untersucht werden.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Frau mit ihrer Tochter in diesem Jahr mehrfach mit der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des städtischen Gesundheitsamtes Kontakt hatte. Dort sei aber zu keiner Zeit eine Gefährdung des Kindes erkennbar gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Die Familie war außerdem nach der Geburt des Mädchens vor vier Jahren zur Beratung beim Jugendamt, allerdings nur für einen Monat. Dann sei der Fall "mit guter Perspektive für Mutter und Kind" abgeschlossen worden. An ihre damaligen Berater habe sie sich jetzt nicht gewandt, sagt der Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle.
Gabriele Müller-Trimbusch, Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, zeigte sich durch den Tod des Mädchens erschüttert. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen städtischen Anlaufstellen für Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Stadt hin.
So böten in allen Stadtteilen die sogenannten "Beratungszentren Jugend und Familie" Hilfe und Unterstützung für Mütter, Väter und junge Menschen an.
Hilfesuchende könnten sich direkt mit dem jeweiligen Beratungszentrum vor Ort in Verbindung setzen. Dort würden sie über weitere Hilfen informiert oder bekämen Tipps, an wen sie sich gegebenenfalls wenden sollten. Weitere Informationen und Ansprechpartner für die jeweiligen Stuttgarter Stadtbezirke unter http://www.stuttgart.de.
18.12.2008
http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/1903188
Mutter stieß Tochter von Brücke
Vierjähriges Mädchen starb durch Ertrinken
15. Dezember 2008
Die in der vergangenen Woche von ihrer Mutter in den Neckar gestoßene Vierjährige aus Stuttgart ist durch Ertrinken gestorben. Wie die Polizei am Montag mitteilte, ergab dies die Obduktion des Leichnams. Hinweise auf frühere Misshandlungen oder Vernachlässigungen des Mädchens fanden sich bei den Untersuchungen nicht.
Bekannt wurde, dass die festgenommene Mutter möglicherweise vorhatte, gemeinsam mit ihrer Tochter aus dem Leben zu scheiden. Bei ihrer Vernehmung habe die 33-Jährige Suizidabsichten angegeben, sagte eine Polizeisprecherin auf ddp-Anfrage.
Die Leiche des Mädchens war am Freitagabend von einem Schleusenwärter in Stuttgart-Untertürkheim im Neckar entdeckt worden. Wenige Stunden später stellte sich die Mutter des Kindes der Polizei und gestand, ihre Tochter absichtlich in den Fluss gestoßen zu haben. Als Motiv für die Tat gab die 33-Jährige an, seit der Geburt des Kindes mit der Erziehung überfordert gewesen zu sein. Gegen die verheiratete Frau, die keine weiteren Kinder hat, wurde am Wochenende Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
Weil an der Mädchenleiche ältere Brandnarben zu sehen waren, hatten die Ermittler zunächst nicht ausgeschlossen, dass das Kind auch Opfer von Misshandlungen wurde. Bei der Obduktion seien aber keine Anzeichen dafür festgestellt worden, hieß es.
Die Brandnarben stammen der Polizeisprecherin zufolge vermutlich von einem häuslichen Unfall mit heißer Flüssigkeit im Kleinkindalter. Die Überprüfungen dazu dauerten noch an. Fest stehe aber, dass es sich um ein „gepflegtes Kind“ ohne blaue Flecken oder andere Hinweise auf mögliche Gewalt gehandelt habe.
Der Sprecherin zufolge befindet sich die 33-jährige Mutter inzwischen im Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd in Untersuchungshaft. Bei den Ermittlungen würden nun vor allem Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frau über deren Lebenssituation und mögliche psychische Probleme befragt.
Die Frau lebte nach außen hin in geordneten Verhältnissen als Mutter und Hausfrau. Seit der Geburt der Tochter war sie nicht mehr berufstätig. Unterstützung für die Erziehung ihrer Tochter soll sie nie beantragt haben. Es habe keinen Kontakt zu Behörden gegeben, sagte die Polizeisprecherin.
Kommentar Väternotruf:
Das Ertränken von Kindern scheint nicht nur bei Stuttgarter Müttern recht beliebt zu sein (siehe auch den nachfolgenden Fall). Ob das Jugendamt der Stadt Stuttgart einen speziellen Kurs "Wie ertränke ich als Mutter am besten mein Kind" angeboten hat, um überforderten Müttern aus ihrer schwierigen Situation zu helfen, wissen wir nicht. Aber dies würde einiges erklären und man dürfte erwarten, dass in Kürze das nächste von seiner Mutter ermordete Kind in einer Badewanne oder im Neckar aufgefunden wird.
Schleswig-Holstein
Sohn ertränkt: Sieben Jahre Haft für Mutter
Vor Gericht hatte die 46-Jährige zugegeben, ihren Sohn getötet zu haben.
Das Landgericht Lübeck hat am Donnerstag eine 46 Jahre alte Mutter wegen Totschlags zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren achtjährigen Sohn im Mai dieses Jahres in ihrer Lübecker Wohnung zunächst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann in der Badewanne ertränkt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung war von einem minderschweren Fall von Totschlag ausgegangen und hatte eine Strafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens gefordert. Für Totschlag im minderschweren Fall sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor. Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen nach eigenen Angaben nun, ob sie in Revision gehen.
Gericht: Angeklagte war nur eingeschränkt entscheidungsfähig
Bei der Festsetzung des Strafmaßes habe die Kammer auf einen minderschweren Fall von Totschlag erkannt, weil bei der Angeklagten von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgegangen werden musste, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann. Ein Gutachter hatte der 46-Jährigen ein "präsuizidales Syndrom" bescheinigt, wonach die Mutter ihr gesamtes Handeln einzig dem Wunsch untergeordnet habe, sterben zu wollen. Die unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Frau sei zu dem Zeitpunkt eingeschränkt entscheidungsfähig gewesen. Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer vor dem Lübecker Landgericht jedoch gesagt, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt sei, da die Mutter gedacht habe, das Beste für ihren Sohn zu tun.
Urteil gefasst aufgenommen
Die ganz in schwarz gekleidete Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Auch als der Richter in der Urteilsbegründung noch einmal den Tathergang schilderte, weinte sie nicht. Während der Hauptverhandlung hatte die selbstständige Ernährungsberaterin die Tat gestanden. Sie hatte geschildert, dass sie angesichts ihrer immensen Schulden und ihrer Alkoholsucht völlig verzweifelt gewesen sei.
Mutter: "Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen"
"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", so die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai 2008 mit Beruhigungsmitteln betäubt und versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.
Stand: 20.11.2008 12:37
http://www1.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/kindesmordprozess110.html
Prozess
Sohn ertränkt - in "guter Absicht"
Erst ertränkt die Mutter ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne, dann will sie sich selbst umbringen - und scheitert. Jetzt soll sie für neun Jahre ins Gefängnis gehen.
14.11.2008
Lübeck - Aus Verzweiflung über ihre schlechte finanzielle Lage hat eine Mutter ihren achtjährigen Jungen in der Badewanne ertränkt. Nun soll sie nach dem Willen der Anklage neun Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn wegen Geldsorgen getötet zu haben. Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen leidet die Mutter unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig. Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord.
"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai dieses Jahres mit Beruhigungsmitteln betäubt und zunächst versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.
Totschlag, nicht Mord
Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und beantragte eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens. Der liegt bei Totschlag im minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger. (bai/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kriminalitaet-Totschlag;art1117,2661318
Prozess
Achtjähriger wegen Schulden ertränkt
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Mit einem erschütternden Geständnis hat gestern vor dem Lübecker Landgericht der Mordprozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn im Mai in der Badewanne ertränkt hat.
Die 46-Jährige sagte aus, sie habe wegen hoher Schulden keinen Ausweg gesehen. Zunächst habe sie den Jungen mit Schlaftabletten betäubt und mit einem Kissen ersticken wollen. Ihr Sohn habe sich aber gewehrt und das Kissen weggeschoben. Dann trug sie ihn zur Wanne und drückte ihn unter Wasser, bis seine Gegenwehr aufhörte. "Ich habe nur gedacht, ich muss es zu Ende bringen", sagte sie schluchzend. Anschließend versuchte sie, sich mit Schmerz- und Schlafmitteln das Leben zu nehmen.
Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige. Bis dahin hatte sich die alleinerziehende Mutter mit verschiedenen Jobs und befristeten Arbeitsverträgen durchgeschlagen. "Ich war häufig krank, hatte immer wieder psychische Zusammenbrüche", schilderte die Frau. Auch die Lübecker Praxis entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Angeklagte machte rund 100 000 Euro Schulden und musste Insolvenz anmelden. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt.
Kommentar Väternotruf:
"Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige."
Was hat wohl der Vater des von seiner Mutter ermordeten Sohnes dazu gesagt, dass die Mutter von Stuttgart nach Lübeck verzogen ist. Womöglich wurde der Vater vorher gerichtlich entsorgt, auf dass die Mutter unbehelligt ihr gutes Werk an dem Jungen vollziehen konnte.
Pfui Deibel Deutschland!
Wegen 100.000 Euro Schulden
Mutter gesteht Ertränken ihres achtjährigen Sohnes
(47)
28. Oktober 2008, 12:58 Uhr
Mit einem erschütternden Geständnis hat am Lübecker Landgericht der Prozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne ertränkt hat. Die 46-Jährige gab als Motiv ihre hohen Schulden an. Irgendwann sei ihr "alles zuviel geworden". Schließlich schmiedete sie ihren Mordplan.
Eine wegen Ertränkens ihres achtjährigen Sohnes angeklagte Lübeckerin hat die Tat zum Prozessauftakt gestanden. Die 46-Jährige schilderte vor dem Lübecker Landgericht mit tränenerstickter Stimme, wie sie den Jungen im Mai in der Badewanne ertränkte. Sie habe ihn unter Wasser gedrückt, bis er sich nicht mehr wehrte. Danach habe sie versucht, sich mit Schlaftabletten und einer Plastiktüte das Leben zu nehmen.
Eine Bekannte von ihr hatte am Tattag, dem 27. Mai, die Polizei angerufen und erklärt, sie befürchte einen Selbstmord der Frau und sehe auch große Gefahr für deren Sohn. Nachdem das Kind am nächsten Tag nicht in der Schule erschienen war, suchten Polizisten die Wohnung auf und fanden den Jungen tot in der Badewanne vor. Dessen Mutter war auf dem Sofa und nicht ansprechbar.
„Ich hatte schon in der Vergangenheit immer mal wieder Selbstmordgedanken, doch am 26. Mai dieses Jahres war mir klar, dass ich nur noch sterben wollte“, sagte sie unter Tränen. Bis zuletzt sei sie unentschlossen gewesen, was mit ihrem Sohn geschehen sollte, habe noch eine Bekannte um Hilfe gebeten, die sie aber recht rüde „runtergeputzt“ habe. „Als er dann aus der Schule nach Hause kam, habe ich ihn umarmt und beschlossen, ihn mit in den Tod zu nehmen“, sagte sie. „Es war einfach nichts mehr da. Nur noch der Gedanke, uns beide aus dieser Welt aus diesem Leben zu erlösen“, schilderte sie ihren Gefühlszustand.
Sie habe ihrem Sohn an jenem Montagabend ein Glas Cola mit darin aufgelösten Beruhigungsmitteln gegeben und zunächst versucht, den Schlafenden mit einem Kissen zu ersticken. Er habe das Kissen aber weggestoßen. Danach habe sie Wasser in die Badewanne einlaufen lassen und ihren Sohn hineingelegt. Er sei aber aufgewacht und habe sich mit Armen und Beinen gewehrt. Da habe sie ihn mit aller Kraft an den Schultern unter Wasser gedrückt.
„Ich weiß nicht, woher die ganze Gewalt in mir kam“, sagte die Angeklagte sichtlich bewegt. Sie habe nur einen Gedanken gehabt: „Ich muss es für ihn zu Ende bringen. Ich muss durchhalten.“
Die Mutter wurde nach ihrer Festnahme in einer Fachklinik untergebracht. Sie hatte keine Angaben zum Motiv gemacht. Vor Gericht sprach sie nun zum einen von wirtschaftlichen Problemen: Die diplomierte Ernährungswissenschaftlerin war mit einer eigenen Praxis gescheitert und hatte ihrer Aussage zufolge rund 100.000 Euro Schulden. Zum anderen habe sie in der Zeit vor der Tat wieder häufiger Alkohol getrunken: „Es war einfach alles weggebrochen.“
Zu ihrem Lebenslauf sagte sie, ihre Mutter sei mit den sechs Kindern überfordert gewesen, der Vater sei Alkoholiker gewesen und habe Frau und Kinder geschlagen. Sie selbst sei als Kind von einem alten Mann aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht worden. Es folgten mehrere Therapien. Der Vater ihres Sohnes sei eine Silvesterbekanntschaft gewesen, der sich nicht gekümmert habe. Sie habe ihren Sohn immer gewollt, aber zeitweise „ist mir alles zu viel geworden“, sagte sie.
Für den Prozess wurden zunächst fünf Verhandlungstermine bis Mitte November angesetzt. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.
Unterhalt
Jeder fünfte Vater bezahlt nicht
Wenn Väter nicht zahlen, wird ihnen oft der Besuch des Kindes verboten
Foto: dpa
Stuttgart - Jeder fünfte Trennungsvater in Stuttgart zahlt den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für seine Kinder nicht. Die Mütter sind damit auf Vorschüsse vom Jugendamt der Stadt angewiesen. Häufig kommt das Geld vom Vater erst, wenn ein Richter mit Gefängnis droht.
Nach einer Trennung oder Scheidung beginnt in vielen Familien der Streit ums Geld. Bei den Auseinandersetzungen werden Kinder manchmal als Faustpfand benutzt und rücksichtslos in Unterhaltsstreitigkeiten einbezogen, nach dem Motto: Erst wenn Geld fließt, bekommt der Papa das Kind wieder zu Gesicht. Oder es tritt der umgekehrte Fall ein: Wer die Trennung wollte, soll nun ruhig ohne das bisherige Familieneinkommen leben müssen.
"Das Wohl des Kindes steht längst nicht mehr an erster Stelle, der Kampf ums Geld wird mit allen Mitteln geführt", sagt die Stuttgarter Mediatorin und systemische Familientherapeutin Ingrid Pfeiffer. Heidi Riediger, Familienrechtlerin in der Anwaltskanzlei Bächle, Riediger und Kehrer in Stuttgart macht die Erfahrung: "Mehr Frauen verlassen ihren Partner, und das verträgt das männliche Ego nicht. Meist können Männer ihre ehemalige Partnerin ohnehin nur noch beim Thema Geld empfindlich treffen."
Dabei wollen Väter oftmals nicht realisieren, dass der Kindesunterhalt für die Erziehung des Kindes benötigt wird und die Frauen sich damit keinen schönen Lenz machen, so die Anwältin: "Mütter, die sich keinen Anwalt leisten können, werden in der Regel über den Tisch gezogen, denn selbst beim Unterhalt fürs Kind schummeln Väter, wo immer es geht." Private Lebensversicherungen beispielsweise werden vom Einkommen abgezogen, Mieteinnahmen und Nebeneinkünfte gar nicht erst angegeben. Diese Rechnung geht fast immer auf: "Das Gros der Frauen kennt nicht einmal das Gehalt ihres Ex-Mannes, und Verdienstbescheinigungen, die Mütter einfordern, werden per Se verweigert."
Der Verdienst ist Grundlage für die Höhe der Unterhaltszahlungen, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle oder die Süddeutschen Unterhaltsleitlinien geben Richtwerte vor. Wenn Frauen aber Kindererziehung und Berufstätigkeit unter einen Hut bringen müssen, fehlt ihnen oft die Kraft, einen langen Kampf ums Geld zu führen - sie gehen faule Kompromisse ein. Zu ihrem vollen Recht kommen die Kinder meist nur vor dem Richter: "Mancher säumige Vater greift erst dann in die Tasche, wenn ihm ein Richter mit Gefängnis droht", so Riediger.
"Zahlungsverweigerung und Schummelei bei der Berechnung sind längst kein Kavaliersdelikt mehr", sagt Helmut Baier, Dienststellenleiter beim Stuttgarter Jugendamt. In Stuttgart leben über 12.500 allein erziehende Mütter. Beim Jugendamt stapelten sich im Juni 2610 aktuelle Fälle, in denen die Väter entweder nicht zahlen konnten oder nicht zahlen wollten. Hinzu kommen 4706 Mütter, die beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt haben, bei der Mitarbeiter des Amtes die rechtlichen Interessen des Kindes übernehmen. "Viele Unterhaltspflichtige sind neue Beziehungen eingegangen, aus denen wiederum Kinder hervorgegangen sind", erklärt Baier die schlechte Zahlungsmoral. Für deren Unterhalt, für eine weitere Wohnung, für einen neuen Haushalt fallen Kosten an, die manche Väter an ihre finanzielle Leistungsgrenze führen.
Die auf Geld wartenden Frauen werden nicht allein gelassen. Sie erhalten vom Jugendamt Vorschüsse. Die Ausgaben der Stadt dafür beliefen sich auf 4,6 Millionen Euro im Jahr 2007. Die Stadt bemüht sich anschließend bei den Vätern um eine Rückzahlung, doch nur eine Million Euro war im vergangenen Jahr einzutreiben. "Teilweise wurden diese Zahlungen nicht einmal freiwillig geleistet, sondern durch Zwangsvollstreckungen eingetrieben", sagt Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch.
Die schlechte Zahlungsmoral dieser Väter belastet den städtischen Haushalt und geht auf Kosten der Kinder. Denn das Jugendamt bezahlt nicht so viel, wie unterhaltspflichtige Väter beisteuern müssten. Kinder unter sechs Jahren stehen 125 Euro pro Monat aus der Unterhalsvorschusskasse zu, der Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle liegt bei 279 Euro. Kinder zwischen sechs und elf Jahren bekommen 168 Euro von der Stadt, ein Vater müsste mindestens 322 Euro bezahlen. Vom zwölften Lebensjahr an entfällt der Unterhalsvorschuss komplett, während Väter noch mit 365 Euro in der Pflicht stehen.
Der Großteil der Männer nimmt finanzielle Pflichten hingegen ernst. "Ihnen sind die Kinder wichtig, das Vaterbild hat sich in vielen Familien stark gewandelt. Ehrliche Väter, die pünktlich Unterhalt zahlen, haben einen guten Kontakt zu ihren Kindern", so Helmut Baier, "säumige Väter müssen meist auf die Vaterfreuden verzichten."
Michaele Heske 05.08.2008
www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1779482
Kommentar Väternotruf:
Da können einem ja glatt die Tränen kommen, angesichts von so viel Mutterleid und Kinderleid und dies alles nur wegen den bösen Vätern, die keinen Unterhalt zahlen wollen.
Warum gibt man die Kinder dann nicht einfach zu den Vätern und überlässt die Unterhaltszahlungen den Müttern, die sich mit Geld verdienen ja bestens auskennen.
Dann hätten die Kinder ihren Vater und die Mütter könnten endlich mal das tun, was sonst nur Männer tun, Geld verdienen und ansonsten in Saus und Braus leben.