Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Badstr. 23

70372 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 5004-0

Fax: 0711 / 5004-185

 

E-Mail: poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de

Internet: http://www.agbadcannstatt.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (01/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 2208.2022 - http://www.agbadcannstatt.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Stuttgart

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt: Mechthild Weinland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , .., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.06.2001 als Regierungsdirektorin beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Bad Urach - halbe Stelle - aufgeführt (zuletzt wohl Direktorin am Amtsgericht Bad Urach. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.10.2013 als Direktorin am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Tübingen aufgeführt. 16.12.2019: Mechthild Weinland ist seit Dezember Nachfolgerin von Bernd Odörfer. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.06.2020, 01.01.2021: Direktorin.

 

Dr. Andreas Holzwarth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.08.2003 als Richter am Amtsgericht Schorndorf - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.10.2010 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. FamRZ 23/2008. FamRZ 24/2009: Buchbesprechung "Versorgungsausgleich", 2009 bis 31.05.2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart - 16. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 6/2010: Buchbesprechung "Familiengerichtliches Verfahren". FamRZ 9/2010: Buchbesprechung: Helmut Borth - Versorgungsausgleich in anwaltlicher und familiengerichtlicher Praxis. FamRZ 2011, H 10: BGH Urteil 02.03.2011 - XII ZR 44/09 (OLG Frankfurt in Kassel). 08.03.2016: "Als Richter nah am Menschen sein" - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-bad-cannstatt-als-richter-nah-am-menschen-sein.4339fb77-c081-4497-83ab-d4983a1c50cf.html. "Am 18. Februar 2020 waren die unter dem Dach des Beamtenbund und Tarifunion BBW organisierten Justizverbände (ARGE Justiz des BBW) unter Leitung des BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger und des Vorsitzenden der ARGE-Justiz Alexander Schmid, bei der Hausspitze des Ministeriums der Justiz und für Europa zu Gast. Begleitet wurde Alexander Schmid hierbei von seinem ersten Stellvertreter Michael Schwarz. Allein schon die hochrangige Vertretung des Ministeriums zeigt, welchen Stellenwert dort solche Gespräche haben. Minister Guido Wolf, Ministerialdirektor und Amtschef Elmar Steinbacher und die Abteilungsleiter Dr. Beate Linkenheil und Martin Finckh, sowie der Haushaltsbeauftragte Dr. Andreas Holzwarth waren zugegen. ..." - https://www.bsbd-bw.de/aktuelles/news/bsbd-bildet-die-interessen-des-justizvollzuges-ab/

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt: Dr. Florian Bollacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.02.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.02.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2017 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.06.2020, 01.01.2021: stellvertretender Direktor. Namensgleichheit mit: Anne Christina Bollacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg (ab 01.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg - halbe Stelle - und zugleich ab 01.05.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet, beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg - beurlaubt - aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt umfasst im wesentlichen die nördlichen Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart: Bad Cannstatt, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Untertürkheim, Weilimdorf, Zuffenhausen

Für die übrigen Stadtbezirke der Landeshauptstadt Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Die Grenze der beiden Gerichtsbezirke verläuft entlang von Stadtbezirksgrenzen.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Stuttgart - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Verena Bahke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.05.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 03.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Elisabeth Bingel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 23.12.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - abgeordnet, beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Florian Bollacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.02.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.02.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2017 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.06.2020, 01.01.2021: stellvertretender Direktor. Namensgleichheit mit: Anne Christina Bollacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg (ab 01.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg - halbe Stelle - und zugleich ab 01.05.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet, beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg - beurlaubt - aufgeführt.

Elke Buchfink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 05.07.1999, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1998 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt und ab 17.02.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.07.1999 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 8,5/10 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Katharina Buchfink (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 30.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.09.2015 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Melanie Dawidowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 07.02.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Melanie Rutsch ab 02.01.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2014 unter dem Namen Melanie Dawidowsky ab 07.02.2005 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Carmen Fischer geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 29.11.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum unter dem Namen Carmen Müller ab 15.04.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Carmen Fischer ab 15.04.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 29.11.2018 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt.

Michael Göttling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 10.10.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Michael Göttling nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 27.12.2007 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. 

Petra Harres (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 07.08.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

 

 

Felix Hertler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 05.12.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.07.2003 als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.12.2008 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.07.2003 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Bettina Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 08.06.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Bettina Ruopp ab 06.11.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Bettina Hoffmann ab 06.11.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Bettina Hoffmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.06.2007 als Richterin am Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bettina Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Bernburg (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Oschersleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Oschersleben - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 26.07.1994 als Richterin am Amtsgericht Bernburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Philipp Kamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 30.11.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.09.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.11.2015 als Richter am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017, 01.06.2020: Familiensachen - Abteilung 1.

Judith Klink-Straub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Zweibrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Judith Klink ab 30.03.2009 als Richterin am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Judith Klink-Straub ab 30.03.2009 als Richterin am Landgericht Frankenthal - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017. Namensgleichheit mit: Thomas Straub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Tuttlingen / Direktor am Amtsgericht Tuttlingen (ab , ..., 2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.1990 als Richter am Amtsgericht Spaichingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.11.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 17.11.2003 als Direktor am Amtsgericht Tuttlingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ellen Landgraf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 28.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - beurlaubt, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Dr. Ann Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.11.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - mit halber Stelle, abgeordnet aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Ann Luipold nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2012 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: als Richterin am Amtsgericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat. 2014: Familiensachen - Abteilung 7. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.04.2014: weitere aufsichtführende Richterin / Familiensachen - Abteilung 6 und 8. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017: weitere aufsichtführende Richterin / Familiensachen - Abteilung 8. Namensgleichheit mit: Martin Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Waiblingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.02.1995 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.10.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt.

Ralf Pecher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.02.1996, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.1996 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. 02.12.2016: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnraummietrecht 2015 - 2016 - ESF-Förderung wird beantragt Richter am AG Stuttgart-Bad Cannstatt Ralf Pecher - https://www.rak-fortbildungsinstitut.de/seminare.html?&no_cache=1. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017, 01.06.2020.

Katrin Pfeffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Göppingen - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Göppingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Göppingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Göppingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.05.2008 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Susanne Rist (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.10.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017.

Martina Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 18.04.1995, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017.

Katrin Schwoerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Esslingen - GVP 06.12.2010: Strafabteilung. Amtsgericht Esslingen - GVP 29.07.2013: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Max Schwoerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab 01.11.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.04.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2014 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2017 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt.

Elena Sugg-Adolphs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.03.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

Stephanie Vogt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Göppingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.03.2006 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt.

Mechthild Weinland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , .., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.06.2001 als Regierungsdirektorin beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Bad Urach - halbe Stelle - aufgeführt (zuletzt wohl Direktorin am Amtsgericht Bad Urach. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.10.2013 als Direktorin am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Tübingen aufgeführt. 16.12.2019: Mechthild Weinland ist seit Dezember Nachfolgerin von Bernd Odörfer. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.06.2020, 01.01.2021: Direktorin.

Martina Welspillich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Martina Vorndran ab 04.05.2001 als Richterin am Landgericht Leipzig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Martina Vorndran ohne Angabe Geburtsdatum ab 04.05.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn - halbe Stelle - und zugleich ab 01.12.2011 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Künzelsau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Martina Vorndran ab 04.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Martina Welspillich ab 01.12.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017: Zivilsachen. 

Sylvia Winkler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.03.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2013 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2013 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz2018 und 2022 ab 01.03.2013 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Daniel Winkler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 21.02.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.11.2008 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.02.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 06.02.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.02.2018 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Nürtingen - 2011: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 19 und 21.

Susanne Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Ellwangen (ab 20.10.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2008 als Richterin am Landgericht Ellwangen - abgeordnet, beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017: Zivilsachen.

Dr. Verena Senge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Nürtingen (ab 01.02.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Verena Bartsch ab 01.09.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Verena Senge ab 01.09.2008 als Richterin am Landgericht Hamburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2008 als Richterin am Landgericht Hamburg - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt.  Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2014 als Richterin am Amtsgericht Nürtingen - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Hamburg - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe / 22. Zivilkammer. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017: Zivilsachen - halbe Stelle.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt:

1 F - Philipp Kamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 30.11.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.09.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.11.2015 als Richter am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017, 01.06.2020: Familiensachen - Abteilung 1.

2 F - 

5 F  -

7 F -

8 F - Dr. Ann Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.11.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - mit halber Stelle, abgeordnet aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Ann Luipold nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2012 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: als Richterin am Amtsgericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat. 2014: Familiensachen - Abteilung 7. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.04.2014: weitere aufsichtführende Richterin / Familiensachen - Abteilung 6 und 8. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.01.2017: weitere aufsichtführende Richterin / Familiensachen - Abteilung 8. Namensgleichheit mit: Martin Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Waiblingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.02.1995 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.10.2011 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt tätig:

Dr. Hannes Breucker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen / Vizepräsident am Landgericht Hechingen (ab 01.01.2016, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.07.2005 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 01.06.2010 Vizepräsident am Landgericht Heilbronn. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.05.2010 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.05.2010 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Vizepräsident am Landgericht Hechingen aufgeführt. 17.01.2012: "Das Amtsgericht soll bürgernah bleiben." - http://www.esslinger-zeitung.de/lokales/cannstatt/Artikel840376.cfmNamensgleichheit mit: Dr. Kurt Breucker (geb. 25.11.1934) - Präsident am Landgericht Heilbronn (ab 1996, ..., 1999) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1974 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Klaus Ehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg (ab 01.07.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2002 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.09.2003 als Leitender Ministerialrat beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt.

Tobias Fröschle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 09.02.1990, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.02.1990 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. 2013: Universität Siegen, Professor für Familienrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit, verheiratet, 3 Kinder, früher beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt für Vormundschaftssachen zuständig, unterrichtet seit 1998 Studierende der Sozialen Arbeit und des Diplom-Wirtschaftsrechts in Familienrecht - http://www.weinsberger-forum.de/berufsbetreuer/unsere-referenten.html

Andreas Gerber (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1997 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Matthias Grundke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.06.2003 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.09.2007 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 20.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt.  

Dr. Andreas Holzwarth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen / Präsident am Landgericht Ellwangen (ab 29.12.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.08.2003 als Richter am Amtsgericht Schorndorf - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.10.2010 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.08.2017 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.12.2020 als Präsident am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. FamRZ 23/2008. FamRZ 24/2009: Buchbesprechung "Versorgungsausgleich", 2009 bis 31.05.2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart - 16. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 6/2010: Buchbesprechung "Familiengerichtliches Verfahren". FamRZ 9/2010: Buchbesprechung: Helmut Borth - Versorgungsausgleich in anwaltlicher und familiengerichtlicher Praxis. FamRZ 2011, H 10: BGH Urteil 02.03.2011 - XII ZR 44/09 (OLG Frankfurt in Kassel). 08.03.2016: "Als Richter nah am Menschen sein" - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-bad-cannstatt-als-richter-nah-am-menschen-sein.4339fb77-c081-4497-83ab-d4983a1c50cf.html. "Am 18. Februar 2020 waren die unter dem Dach des Beamtenbund und Tarifunion BBW organisierten Justizverbände (ARGE Justiz des BBW) unter Leitung des BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger und des Vorsitzenden der ARGE-Justiz Alexander Schmid, bei der Hausspitze des Ministeriums der Justiz und für Europa zu Gast. Begleitet wurde Alexander Schmid hierbei von seinem ersten Stellvertreter Michael Schwarz. Allein schon die hochrangige Vertretung des Ministeriums zeigt, welchen Stellenwert dort solche Gespräche haben. Minister Guido Wolf, Ministerialdirektor und Amtschef Elmar Steinbacher und die Abteilungsleiter Dr. Beate Linkenheil und Martin Finckh, sowie der Haushaltsbeauftragte Dr. Andreas Holzwarth waren zugegen. ..." - https://www.bsbd-bw.de/aktuelles/news/bsbd-bildet-die-interessen-des-justizvollzuges-ab/. 30.12.2020: "Das Landgericht Ellwangen hat einen neuen Präsidenten: Dr. Andreas Holzwarth hat am heutigen Mittwoch (30. Dezember) seinen Dienst als Präsident des Landgerichts angetreten. Er ist damit Nachfolger des langjährigen Präsidenten Friedrich Unkel, der dem Landgericht Ellwangen 19 Jahre lang vorgestanden hatte. Dr. Andreas Holzwarth, der 51 Jahre alt ist, hat bereits das großstädtische Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erfolgreich geführt und war seit etwas mehr als drei Jahren für das wichtige Haushalts- und Sicherheitsreferat des Ministeriums der Justiz und für Europa zuständig. ... Dr. Andreas Holzwarth trat nach Rechtsreferendariat, erfolgreicher Promotion und einer ersten Richterstation im Freistaat Thüringen 2000 in den höheren Justizdienst in Baden-Württemberg ein. Nach Stationen beim Amtsgericht Schorndorf, beim Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde er 2005 an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Die ursprünglich bis 2008 befristete Abordnung wurde auf Wunsch des Bundesgerichtshofs bis September 2009 verlängert. Nach seiner Rückkehr in die baden-württembergische Justiz absolvierte Dr. Andreas Holzwarth erfolgreich seine Erprobungsabordnung in einem Familiensenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Anschließend war er unter anderem als Richter am Landgericht und am Oberlandesgericht in Stuttgart sowie als Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare beim Oberlandesgericht Stuttgart tätig. Von Beginn des Jahres 2016 an führte er erfolgreich als Direktor das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt und wechselte Mitte 2017 in das Ministerium der Justiz und für Europa." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/8433897/?LISTPAGE=6161506

Cornelia Horz (geb. 11.08.1957 in Dornstetten-Hallwangen) - Vorsitzende Richterin / 14. Zivilsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.1996, ..., 2009) - ab  März 1987 im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Februar 1990 an das Justizministerium abgeordnet. Dort war zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. 1999 zum zweiten Mal an das Justizministerium - Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht. Ab 01.09.2003 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 28.01.2008 Präsidentin am Landgericht Ravensburg.

Dr. Cornelia Iffland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.01.2016, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.03.2010 als Richterin am Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Regierungsdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg augeführt.

Stefan Kahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Kirchheim unter Teck / Direktor am Amtsgericht Kirchheim unter Teck (ab , ..., 2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.05.1982 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 offenbar nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter / 18. Zivilsenat - Familiensenat. 30.06.2017: "Feierstunde Nach einem halben Jahr der Vakanz folgt Stefan Kahl als neuer Direktor des Kirchheimer Amtsgerichts auf Dr. Walter Sigel, der im Dezember in den Ruhestand gegangen war. ... Stefan Kahl hat seine Laufbahn 1988 am Landgericht Stuttgart begonnen, kam 1990 ans Amtsgericht Bad Cannstatt und 2002 ans Oberlandesgericht Stuttgart. Cornelia Horz zeigte sich ihm gegenüber zuversichtlich, dass das Amtsgericht Kirchheim in absehbarer Zeit personell wieder vollständig besetzt sein werde. ..." - https://www.teckbote.de/startseite_artikel,-amtsgericht-willkommen-und-abschied-_arid,202829.html

Iris Käppler-Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 01.10.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.09.1987 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2002 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2002 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  

Jörg Kieninger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 10.12.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 21.08.2001 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009 bis 30.04.2009 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 15/2010: Anmerkung zu BGH XII ZB 60/09 - Beschluss vom 02.06.2010. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2013: Beisitzer / 18. Zivilsenat - Familiensenat.

Wolfgang Krack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 05.02.1982, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.02.1982 als Richter am Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Namensgleichheit mit: Daniela Krack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Ulm (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.12.2003 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.12.2003 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.12.2003 als Richterin am Amtsgericht Ulm - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.12.2003 als Richterin am Amtsgericht Ulm - beurlaubt, 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Elke Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richterin am Oberlandgericht Stuttgart aufgeführt (11. Zivilsenat - als Familiensenat, danach 15. Zivilsenat - Familiensenat). OLG Stuttgart, 11 UF 52/06. OLG Stuttgart - GVP 01.01. 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Brigitte Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Calw / Direktorin am Amtsgericht Calw (ab 01.10.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.03.1994 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.11.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 1). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2012 als Direktorin am Amtsgericht Calw aufgeführt. 1 F 671/08. Wäre „die Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie die beste Lösung“, „da dort ein regelmäßiger Kontakt mit dem Vater gewährleistet werden könnte.“ - siehe Pressemeldung: "Amtlicher Größenwahn". Namensgleichheit mit: Brigitte Lutz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ulm (ab 01.11.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2000 als Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft Ulm aufgeführt.

Dr. Oliver Mosthaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 18.07.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.03.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 28.06.2004 als Richter am Oberlandgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.08.2007 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2011 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.07.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: Vizepräsident. Namensgleichheit mit: Dr. Dagmar Mosthaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.03.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 unter dem Namen Dagmar Laufer als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Dagmar Mosthaf ab 01.07.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem offenbar falsch geschriebenen Namen Mosthof ohne Angabe Dienstantritt als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 mit Doktortitel ab 01.03.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Doktortitel ab 01.03.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt.

Bernd Odörfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.05.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.12.2012 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.09.2017 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. 17.03.2019: "Am vergangen en Donnerstag hat der Richterwahlausschuss in Berlin insgesamt 18 Richterinnen und Richter neu an den Bundesgerichtshof gewählt. Sechs aus Baden-Württemberg schafften dabei den Sprung an das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege. Einer davon war bisher am Amtsgericht Bad Cannstatt tätig: Bernd Odörfer, der im Herbst 2017 die Nachfolge von Andreas Holzwarth als Direktor der Justizbehörde in der Badstraße antrat. ...Geboren wurde Bernd Odörfer in Nürnberg. Nach seinem Jurastudium in Erlangen und seinem Referendariat in Heilbronn arbeitete er zunächst eineinhalb Jahre in einer Stuttgarter Anwaltskanzlei. Seine berufliche Zukunft sah er jedoch als Richter und wechselte zur Staatsanwaltschaft Stuttgart. Von 2006 bis 2011 war er für das Justizministerium tätig, zeitweise auch als Vertreter des Hauses in der Landesvertretung. Während einer Abordnung an das Bundesverfassungsgericht war er dort Pressesprecher und anschießend Präsidialrichter und Pressesprecher beim Oberlandesgericht Stuttgart. Seit 2017 leitete er als Direktor das Amtsgericht Bad Cannstatt, wo er bislang für 110 Mitarbeiter, davon 22 Richter, verantwortlich war, die jährlich etwa 6000 Fälle zu bearbeiten hatten. ..." -
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bad-cannstatt-vom-amtsgericht-an-den-bundesgerichtshof.6302dd9e-1762-41ca-93c9-06d4c6de256d.html
 

Cornelia Praast-Dietrich (Jg. 1958) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.03.1991 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

Georg Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Reutlingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Reutlingen (ab , ..., 2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.05.1982 als Richter am Landgericht Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1995 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 12.10.1995 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Reutlingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Franz Steinle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.01.2013 , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 14.02.1983 als Richter am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 24.10.1994 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 14.12.2001 als Präsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.11.2007 als Präsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2013 als Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 

Dr. Martin Tolk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen / Präsident am Landgericht Hechingen (ab 01.06.2007 , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 22.12.2003 Direktor am Amtgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt (8. Zivilsenat - Beschwerdesenat). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2007 als Präsident am Landgericht Hechingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 01.06.2011: Präsident am Landgericht Hechingen. 2011: bei Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Sein Leben war Kampf - ruhe nun sanft.

Ulrich Tormählen (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.11.1994 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Norbert Vogler (geb. 22.10.1940) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2002, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.08.1976 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.1976 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Norbert Volz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Böblingen (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.07.2003 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.07.2003 als Richter am Amtsgericht Böblingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Heike Wanner-Siebinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 14.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: als Richterin am Amtsgericht / 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.03.2012, 01.07.2012: mit halber Stelle Beisitzerin / 16. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Dietrich Wanner (geb. 22.03.1910) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.07.1970, ...,1974) - im Handbuch der Justiz 1958 mit Geburtsdatum aber ohne Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 mit Geburtsdatum und Dienstantritt ab 01.07.1970 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Stefanie Weidle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg - halbe Stelle und beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle und beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 03.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Esslingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-esslingen.de

 

 

Familienberatung Fellbach

überregionale Beratung 

http://familienberatung-fellbach.de

 

 

Familienberatung Filderstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-filderstadt.de

 

 

Familienberatung Leonberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-leonberg.de

 

 

Familienberatung Ludwigsburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-ludwigsburg.de

 

 

Familienberatung Ostfildern

überregionale Beratung

http://familienberatung-ostfildern.de

 

 

Familienberatung Stuttgart

überregionale Beratung

http://familienberatungstuttgart.de

 

 

Familienberatung Vaihingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-vaihingen.de

 

 

Familienberatung Waiblingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-waiblingen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

 

pro familia

Theodor-Heuss-Str. 23 

70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 656790-6

E-Mail: stuttgart@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de/stuttgart

Träger:

Angebote: Jugendberatung, Sexualberatung, Partnerberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter

Mitarbeiter/innen: Thomas Pfaff

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Hospitalstr. 26 

70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2262055

E-Mail: beratungszentrum@ruf-und-rat.de

Internet: http://www.ruf-und-rat.de

Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Ber. f. Suizidgefährdete

Mitarbeiter/innen: Klaus Blattert

 

 

BuS-Beratungsstelle Stuttgart-West Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen

Forststr. 72 

70176 Stuttgart 

Telefon: 0800 / 2112244

E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de

Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de

Träger: Diakoniewerk B-W

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation

 

 

Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Augustenstr. 39b 

70178 Stuttgart

Telefon: 0711 / 669586

E-Mail: psych.beratungsstelle.landesstelle@elk-wue.de

Internet: http://www.elk-wue.de/rat-und-hilfe/psychologische-beratungsstellen

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Mitarbeiter/innen: Wolfgang Bleher

 

 

Psychologische Beratungsstelle der Evangelischen Kirche in Stuttgart

Augustenstr. 39b 

70178 Stuttgart

Telefon: 0711 / 66959-0

E-Mail: info@beratungsstelle-stuttgart.de

Internet: http://www.beratungsstelle-stuttgart.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Esslinger Str. 14 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 233267

E-Mail: info@freie-beratungsstelle.de

Internet: http://www.freie-beratungsstelle.de

Träger: Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V. - das hört sich an wie Freie Deutsche Jugend. Vermutlich genau so wenig frei ist die Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V.

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Katharinenstr. 2b 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 248929-20,-30

E-Mail: beratung@caritas-stuttgart.de

Internet: http://www.caritas-stuttgart.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Lebensberatung, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (in kroat. Sprache)

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Waiblinger Str. 27 

70372 Stuttgart

Telefon: 0711 / 9334106-0

E-Mail: pb-cannstatt@caritas-stuttgart.de

Internet: http://www.caritas-stuttgart.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (Italiener)

 

 

BuS-Beratungsstelle Zuffenhausen Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen

Stammheimer Str. 19 

70435 Stuttgart

Telefon: 0800 / 2112244

E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de

Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de

Träger: Diakoniewerk B-W

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation

 

 

Familienberatungs- und Behandlungsstelle Sonnenberg

Christian-Belser-Str. 75a 

70597 Stuttgart

Telefon: 0711 / 6781-423

E-Mail: familienberatung-stuttgart@t-online.de

Internet: http://www.familienberatung-stuttgart.de

Träger: Psychotherapeutisches Zentrum e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit

 

 

Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung

Löwenstr. 115 

70597 Stuttgart 

Telefon: 0711 / 7657151

E-Mail:

Internet:

Träger: Evangelische Kirche

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Beratungszentrum Mitte

Wilhelmstr. 3

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-3622

E-Mail: poststelle51bzmitte@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Sozialberatung, Telefonische Beratung.

Mitarbeiter/innen: Frau Wieland-Mechler - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Stuttgart / Beratungszentrum Mitte (ab , ..., 2014)

 

 

Beratungszentrum West im Bürgerzentrum

Bebelstr. 22

70193 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-3477

E-Mail: poststelle51bzwest@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungszentrum Jugendamt

Inselstr. 3

70327 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5089

E-Mail:

Internet:

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Bad Cannstadt

Waiblinger Str. 12   

Telefon: 0711 / 216-96855

70372 Stuttgart

E-Mail: jugendamt.bz-cannstatt@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

Mitarbeiter/innen: Franziska Najib - Diplom-Psychologin / Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Stuttgart / Beratungszentrum Bad Cannstadt (ab , ..., 2014)

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Bad Cannstatt-Römerkastell    

Römerkastell 73

70376 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-89008

E-Mail: jugendamt.bz-cannstatt@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt   

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Zuffenhausen - Standort 2  

Markgröninger Str. 80

70435 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-98469

E-Mail: jugendamt.bz-zuffenhausen@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Zuffenhausen - Standort 1  

Emil-Schuler-Platz 1

70435 Stuttgart 

Telefon: 0711/216-5440

E-Mail: jugendamt.bz-zuffenhausen@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt   

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Feuerbach

Kärntner Str. 16

70469 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-98414

E-Mail: 51bzweilfeu@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Weilimdorf

Löwen-Markt 1    

70499 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5410

E-Mail: 51bzweilfeu@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt

 

 

Beratungszentrum Jugend und Familie Vaihingen

Industriestr. 3

70565 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-59294

E-Mail: jugendamt.bz-vaihingen@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Sozialberatung 

 

Beratungszentrum Möhringen

Vaihinger Str. 49

70567 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-4470

E-Mail: poststelle51asdoestlfilder@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungszentrum Vaihingen

Vaihinger Markt 3

70563 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-4826

E-Mail: jugendamt.b2-vaihingen@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Jugendamt-Allgemeiner Sozialdienst

Wilhelmstr. 3

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5100

E-Mail: poststelle.jugendamt@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratunggemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Katrin Behringer

Kaiserstraße 41

76437 Rastatt

Telefon: 07222 / 406490

E-Mail:

Internet: www.strafverteidiger-baden-baden.de

Bestellung am Amtsgericht Baden-Baden, Amtsgericht Rastatt, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt 

Bestellung am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt durch Richter Kamm (ab , ..., 2020)

 

 

Eva Hoetzel

Rechtsanwältin

Seelbergstr 16

70372 Stuttgart

Internet: http://www.kanzlei-hoetzel.de

Bestellung am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt durch Richterin Luipold (ab , ..., 2014)

 

 

Claudia Sauer

Rechtsanwältin

Anwaltskanzlei Sauer und Heinritz-Zeller

Stuttgarter Str. 104

70469 Stuttgart

Internet: http://www.rae-s-hz.de/

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Imke Wulfmeyer

Rechtsanwältin, Mediatorin

Mediatorin BAFM

Filderhauptstr. 49

70599 Stuttgart

Tel: 0711 / 67 465 78

E-Mail: i.wulfmeyer@rechtfamiliaer.de

Homepage: www.rechtfamiliaer.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. Birgit Kapp

Diplom-Psychologin

73732 Esslingen - St. Bernhardt

oder 72117 Ammerbuch

Beauftragung amAmtsgericht Besigheim, Amtsgericht Leonberg, Amtsgericht Ludwigsburg, Amtsgericht Singen, Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

Elternentsorgung nach Einsatz von Frau Birgit Kapp nicht unwahrscheinlich.

Frau Birgit Kapp wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Jutta Matthäy-Eberl

Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGP

Bismarckstr. 69

70197 Stuttgart

Internet: www.gwg-institut.com - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Esslingen am Neckar, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

Beauftragung am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt durch Richterin Höfer.

(ab , ..., 2012)

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Väteraufbruch für Kinder Stuttgart e.V.

c/o Dagmar Bauer

Klugestraße 32, 70197 Stuttgart

Tel. 0711 6572709, email Db130160@aol.com

Internet. http://www.vafk.de/stuttgart/

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Stuttgart

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Stuttgart noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Stuttgart

Gleich zwei Frauenhäuser in Stuttgart und wo bleibt die Hilfe für Männer im Männerhaus? 

Autonomes Frauenhaus Stuttgart

Straße: 

70000 Stuttgart 

Telefon: 0711 / 542021

E-Mail: info@fhf-stuttgart.de

Internet: http://www.fhf-stuttgart.de

Träger: Frauen helfen Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

Städtisches Frauenhaus

Straße: 

70000 Stuttgart 

Telefon: 0711 / 4142430

E-Mail: poststelle.frauenhaus@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger:

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

 

Gewaltschutz für Männer  

Häusliche Gewalt

Gewaltschutz für Männer  

Auch Männer erleiden in Beziehungen psychische und körperliche Gewalt.  

Die Sozialberatung berät Männer, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind, und bietet ihnen  

    Unterstützung in ihrer aktuellen Situation

    Krisenintervention und Einzelberatung

    Individuelle Sicherheitsplanung

    Informationen über rechtliche Möglichkeiten  

Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Sie erfolgt in Kooperation mit der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Stadt Stuttgart.

Jürgen Waldmann

Erziehungswissenschaftler M.A.

Gestalt-Sozio-Therapeut

Telefon (0711) 9455853-10

Fachberatungsstelle Gewaltprävention (Sozialberatung Stuttgart e.V.)  

Charlottenstraße 42

70182 Stuttgart

www: www.sozialberatung-stuttgart.de

E-Mail: waldmann@sozialberatung-stuttgart.de  

Internet: http://www.sozialberatung-stuttgart.de/gewaltschutz-maenner.php

 

 

MANNdat e.V. - Geschlechterpolitische Initiative -

Senefelderstr. 71B 70176 Stuttgart

Fon: +49 6233 239 00 43

Internet: www.manndat.de

 

 

"Männer haben`s schwer - nehmen`s leicht

Außen hart und innen ganz weich..."*

Abseits aller Klischees haben jedoch fast alle Männer Fragen und Sorgen, zum Beispiel mit Partnerschaft oder Beziehung, Sexualität, Trennung und Scheidung, mit ihrer Rolle als Vater oder Stiefvater, beruflichen Belastungen, Migration, Trauer, Schulden, Rechtsfragen und dem Umgang mit Aggressionen...

... eine Männerberatung könnte hier hilfreich sein!

Folgende Beratungsstellen haben seit Sommer 1999 gemeinsam den Arbeitsschwerpunkt "Männerberatung" entwickelt. Sie werden öffentlich gefördert und sind in der Arbeitsgemeinschaft "Allgemeine Familien- und Lebensberatung in Stuttgart" nach Paragraf 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) zusammengeschlossen.

http://www.maennerberatung-stuttgart.de/

 

Ruf und Rat

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Klaus Blattert

Hospitalstr. 26, 70174 Stuttgart

Telefon: 226 20 55

eMail

Internet: www.ruf-und-rat.de

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Caritasverband für Stuttgart e.V.

Slavko Azinovic

Katharinenstr. 2b, 70182 Stuttgart

Telefon: 24 89 29 20

eMail

Internet: www.caritas-stuttgart.de

 

 

Beratungszentrum Mitte

der Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt

Wolfgang Otto-Merk

Wilhelmstr. 3, 70182 Stuttgart

Telefon: 216 36 22

eMail

Internet: www.stuttgart.de

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung

der Evangelischen Kirche Stuttgart

Wolfgang Bleher

Augustenstr. 39b, 70178 Stuttgart

Telefon: 669 590

eMail

Internet: www.beratungsstelle-stuttgart.de

 

 

Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

Helmut Paß

Pfarrstr. 11, 70182 Stuttgart

Telefon: 238 900

eMail

Internet: www.kisz-stuttgart.de

 

 

Evangelische Gesellschaft Stuttgart

Volker Wendel

Büchsenstr. 34, 70174 Stuttgart

Telefon: 205 43 15

eMail

Internet: www.eva-stuttgart.de

 

 


 

 

Kritik an Asien-Reise

Aktivisten geben Fehler zu – und wollen nie wieder fliegen

03.02.2023

Eigentlich sollten zwei Klimaschützer wegen einer Straßenblockade vor Gericht erscheinen, doch dann stellte sich heraus, dass sie stattdessen nach Asien reisten. Der Langstreckenflug sorgt nun für Kritik und Spott.

Die beiden Klimaaktivisten, die wegen eines Flugs nach Asien in der Kritik stehen, haben Fehler zugegeben. „Nachdem uns dieser Flug noch immer beschäftigt und wir auch wieder zurück nach Deutschland kommen müssen, machen wir uns ständig Gedanken, wie es besser geht“, schrieben sie in einem Beitrag für die „taz“. Dabei sei ihnen ein eklatanter Fehler aufgefallen: Statt von Deutschland aus nach Südostasien zu fliegen, hätten sie Zug, Bus und Flugzeug kombinieren müssen.

...

Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach zwei Klima-Aktivisten in Stuttgart nicht vor Gericht erschienen seien. Ihnen werde vorgeworfen, sich im Herbst mit anderen Aktivisten auf einer Bundesstraße festgeklebt zu haben. Dem Bericht nach wurde der Mann deshalb angeklagt. Die Frau hätte als Zeugin aussagen sollen. Statt zu erscheinen, seien sie nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO2 verursacht, rechnete die „Bild“-Zeitung vor.

Die beiden seien nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“, hieß es bei der „Letzten Generation“. Ein Zwang, vor Gericht zu erscheinen, bestand jedoch nicht, wie das Amtsgericht WELT auf Anfrage erklärte. Eine Beteiligte sei als Zeugin geladen gewesen, man habe jedoch auf ihre Vernehmung verzichtet und es drohe kein Ordnungsgeld. Auch der Angeklagte bekomme keine zusätzliche Strafe. Der Strafbefehl sei bereits zuvor festgesetzt gewesen, er müsse dementsprechend lediglich die im Befehl erwähnte Strafe zahlen – 50 Tagessätze zu je 20 Euro. Das Nichterscheinen hätte nur bewirkt, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen wurde und somit rechtskräftig ist.

https://www.welt.de/vermischtes/article243578425/Klimaaktivisten-geben-Fehler-zu-und-wollen-nie-wieder-fliegen.html

 

 

Kommentar:

Die beiden selbsternannten "Klimaktivisten könnten sich auch das Leben nehmen, dann würden sie außer der Beerdigung keine CO-2 Emmissionen mehr verursachen. Das mindeste was sie tun sollten, wäre aber zukünftig zu Fuß von Deutschland nach Thailand reisen. Unterwegs könnten sie einheimischen Bauern bei der Arbeit helfen und sich so ehrlich Unterkunft und Essen verdienen.

 

 


Klimakleber schwänzen ihren Prozess – und fliegen nach Bali "Flug als Privatleute und nicht als Klimaschützer"

01.02.2022

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Besonders bunt trieben es jetzt zwei Klima-Kleber, die sich eigentlich wegen Nötigung vor dem Amtsgericht in Bad Cannstatt verantworten sollten, nachdem sie dort eine Straße blockiert hatten. Doch sie pfiffen einfach auf die Justiz – wer sich selbst zu den Guten zählt, steht offenbar über dem Gesetz. Sie schwänzten ihren Prozess und setzten sich stattdessen in ein Flugzeug nach Thailand und Bali.

„Luisa S. und Yannick S. sind nicht nur privat ein Paar, sondern auch bei ihren Klimaprotesten vereint“, schreibt „FOL“: „Die beiden Aktivisten blockierten im September die Bundesstraße 10 bei Stuttgart und zeigten Transparente, auf denen ‚Öl sparen statt bohren‘ zu lesen war. Doch ganz genau scheinen es die beiden mit dem Klimaschutz nicht zu nehmen.“
Gutes CO₂ und schlechtes CO₂

Dass solch ein Langstreckenflug mehrere Tonnen CO₂ verursacht, ist den beiden Anhängern der Klima-Religion offenbar egal. Ein Sprecher des Aktionsbündnisses „Letzte Generation“ verteidigte die Reise gegenüber „Bild“ mit einer abenteuerlichen Begründung: „Sie haben den Flug als Privatleute gebucht, nicht als Klimaschützer. Das muss man auseinanderhalten können.“

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https://reitschuster.de/post/klimakleber-schwaenzen-ihren-prozess-und-fliegen-nach-bali/

 

 


 

Unterbringung und Zwangsimpfung von betreuten Menschen

von Dr. Clivia von Dewitz, Karin Adrian, Antje Triebel u. a.

12.02.2023

Im vorliegenden Artikel werden die allgemeinen Voraussetzungen einer zwangsweisen Unterbringung und Zwangsmedikation betreuter Menschen vorgestellt. Insbesondere sollen die Voraussetzungen einer Zwangsimpfung näher beleuchtet werden. Im Anschluss daran wird der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 6. Dezember 2022, mit dem eine 85-jährige Betreute für zwei Jahre geschlossen untergebracht und bis 16. Januar 2023 zweifach zwangsgeimpft werden sollte, einer kritischen Analyse unterzogen.

Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung, derartig schwerwiegende Grundrechtseingriffe in das Leben eines Menschen anzuordnen, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt war. Schließlich wird in Anbetracht der Tatsache, dass der Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2022/2023 das Betreuungsrecht „reformiert“ hat, um das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen zu stärken, aufgezeigt, dass dieser gesetzgeberische Wille nach wie vor hinter der Realität zurückbleibt.

...

Nicht nur das Gericht lässt in seiner „Formularentscheidung“ grobe Fehler erkennen, sondern auch die handelnde Betreuerin und der Verfahrenspfleger haben sich über das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten augenscheinlich wenig bis gar keine Gedanken gemacht. Wie konnte das geschehen?

Der konkrete Fall in Stuttgart lässt nicht ansatzweise erkennen, welche Vorstellungen die Betreuerin, die die zwangsweise Unterbringung und Impfung der Betroffenen verfügt und die Genehmigung beantragt hat, zu diesem Tun veranlasst haben. Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass sie den wirklichen Willen der Betreuten erst gar nicht erforscht hat, sondern sich der Mehrheitsmeinung zu diesem Thema „gebeugt“ hat – möglicherweise auch in Sorge darüber, dass sie ihr Amt verlieren könnte. Wie sich später über den hinzugezogenen Rechtsanwalt der Betreuten herausstellte, war diese weder mit der Unterbringung noch mit einer Zwangsimpfung einverstanden. Selbst wenn die Betreuerin ernsthaft davon ausgegangen wäre, dass die Betroffene nicht mehr über die erforderliche Einwilligungsfähigkeit verfügte, wird nicht deutlich, weshalb die Zwangsimpfung im Jahr 2023 noch aus medizinischen Gründen angezeigt gewesen sein sollte und somit dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen entsprochen haben sollte.

Aber auch der Verfahrenspfleger ist vorliegend nicht seiner ihm in derartigen Verfahren zugewiesenen Rolle nachgekommen. Der Verfahrenspfleger – so sieht es das Gesetz vor – hat die Betroffene zu begleiten, fachkundig zu beraten und deren Willen festzustellen und im Betreuungs- wie im Unterbringungsverfahren zur Geltung zu bringen. Es bleibt offen, weshalb er gegen den offenkundig rechtswidrig ergangenen Beschluss kein Rechtsmittel eingelegt hat. Durch die Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts, der in ihrem Namen Beschwerde eingelegt und um Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses ersucht hat, hat die Betroffene deutlich zum Ausdruck gebracht, diesen Beschluss nicht akzeptieren zu wollen.

Zu beachten ist auch hier, dass der Verfahrenspfleger vom Gericht bestellt wird und deshalb daran interessiert sein könnte, dieses Amt in „gefälliger“ Manier zu erfüllen. Wenn eine Betroffene sich – wie es im Beschluss formuliert worden war – nicht „anständig“ benimmt und in Folge gleich für zwei Jahre untergebracht wird, verleitet dies möglicherweise auch den vom Gericht bestellten Verfahrenspfleger zu angepasstem „gerichtskonformen“ Verhalten.

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https://netzwerkkrista.de/2023/02/12/unterbringung-und-zwangsimpfung-von-betreuten-menschen/

 

 

 


Star-Komponistin darf vorerst nicht zwangsgeimpft werden Der Rechtsstaat zuckt noch

VERÖFFENTLICHT AM 12. Jan 2023

Von Kai Rebmann

Wird am Ende für Inna Zhvanetskaya doch noch alles gut? Gestern haben wir über das Schicksal der jüdischen Holocaust-Überlebenden berichtet. Der Ukrainerin drohte laut Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt nicht nur die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie, sondern auch eine Zwangsimpfung. Aktivisten brachten die Frau daraufhin an einem unbekannten Ort in Sicherheit. Die Berichterstattung über diesen unfassbaren Fall sorgte bei unseren Lesern für eine Welle der Empörung. Jetzt gibt es aber endlich auch einmal gute Nachrichten, die zumindest etwas Hoffnung auf ein Happy End machen und zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland zumindest in Teilen noch funktioniert. Nicht zuletzt ist dieser Fall aber auch ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig kritischer Journalismus ist, der den Finger in die Wunde legt.

Besonders bemerkenswert an dem Beschluss des Amtsgerichts in Bad Cannstatt war die Tatsache, dass beide Maßnahmen – Unterbringung in der Psychiatrie und Zwangsimpfung – zur sofortigen Wirksamkeit bestimmt waren. Im Klartext: Die von Zhvanetskaya eingelegte Berufung zum Landgericht Stuttgart hatte demnach keine aufschiebende Wirkung. Wie sinnvoll das ist, wenn es um eine (irreversible) Zwangsimpfung geht, muss wohl nicht weiter ausgeführt werden. Auch deshalb sprachen einige Beobachter von Willkür und Rechtsbeugung durch das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses wurden jetzt auch durch das Landgericht Stuttgart bestätigt. Holger Fischer, der Anwalt der jüdischen Holocaust-Überlebenden, meldete sich via Telegram zu Wort. Zum aktuellen Stand im Fall Inna Zhvanetskaya schrieb der Jurist:

„Das Landgericht Stuttgart hat meinem Eilantrag im Hinblick auf die Zwangsimpfung stattgegeben und die sofortige Wirksamkeit sowie die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt einstweilen, also bis zur Entscheidung über die Beschwerde, ausgesetzt. Hinsichtlich der Unterbringung wurde keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der sofortigen Wirksamkeit und der Vollziehung getroffen. Heißt also: Die Betroffene darf bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zwangsgeimpft werden, kann aber weiter sofort in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Das Gericht hat sich dabei davon leiten lassen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde. Wenn die Betroffene dann schon geimpft wäre, könne das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden. Soll heißen: Eine bereits getätigte Injektion könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden, es würde dauernder Rechtsverlust eintreten. Dass die sofortige Wirksamkeit der Unterbringung nicht ausgesetzt und sie also vorerst weiter vollzogen werden kann, überrascht mich im Übrigen nicht: Denn an dem die Erforderlichkeit und Alternativlosigkeit der Unterbringung befürwortenden Sachverständigengutachten kommt die Beschwerdekammer zunächst nicht vorbei.

Es wird nötig sein, ein weiteres Gutachten einzuholen, diesmal mit russischsprachigem Übersetzer oder gleich einem russischsprachigen Sachverständigen. Ich habe bereits entsprechende Fachärzte genannt bekommen. Und in der Zwischenzeit basteln wir an einem Konzept, wie die Betroffene adäquat in ihrer Wohnung versorgt werden kann, und legen es dem Gericht auf den Tisch. Ich werde der Beschwerdekammer entsprechende konstruktive Vorschläge machen. Bei aller – dringend notwendigen – juristischen Kritik an dem Beschluss des Amtsgerichts ist es mir wichtig, auch in die Zukunft zu blicken und Lösungen vorzuschlagen.“
Ohrfeige für das AG Stuttgart-Bad Cannstatt

Es ist schön zu sehen, wie nüchtern und sachlich Holger Fischer seine Argumente und die Beweggründe des Landgerichts Stuttgart hier vorträgt – insbesondere wenn man die Hintergründe dieses Falles bedenkt. Für die Richter in Bad Cannstatt ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart jedoch eine schallende Ohrfeige. Selbst für juristische Laien liegt es auf der Hand, dass eine Zwangsimpfung mit einem dauernden Rechtsverlust einhergeht. Umso mehr gilt dies für einen „Impfstoff“, der nachweislich nicht wirkt, oder jedenfalls nicht so wirkt, wie er sollte. Jeder, der es wissen will, weiß inzwischen, dass die im Beschluss genehmigte „Grundimmunisierung“ weder vor Ansteckung noch Weitergabe des Virus schützt. Das hätte sich eigentlich auch bis ans Amtsgericht in Bad Cannstatt herumsprechen können.

Den Ausführungen des Anwalts ist zudem zu entnehmen, dass Zhvanetskaya während der Begutachtung durch den Sachverständigen nicht die Möglichkeit gegeben wurde, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken. Die Star-Komponistin spricht offenbar nur sehr gebrochenes Deutsch, was nicht unwesentlich dazu beigetragen haben könnte, dass ihr unter anderem Größenwahn, organische Wesensveränderungen und Wahnvorstellungen attestiert wurden. Ein Leser hat in den Kommentaren zu dem ursprünglichen Artikel sinngemäß sehr zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich bei Künstlern überdies immer um einen besonderen Schlag von Menschen handelt, die auf Außenstehende im Zweifel etwas sonderbar wirken können.

Wäre Zhvanetskaya nicht von Aktivisten „entführt“ worden – die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart wäre womöglich zu spät gekommen. Dann nämlich, wenn man die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits geimpft hätte.

https://reitschuster.de/post/star-komponistin-darf-vorerst-nicht-zwangsgeimpft-werden/

 

 

 


Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung

10. Januar 2023

Der Sachverhalt scheint unglaublich, denn Deutschland hat wohl wirklich überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt. Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmten Komponistin, wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat ein Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie beschlossen. Zunächst soll die alte Dame aber zweifach – ebenso unter Anwendung von Gewalt – “gegen Covid-19 geimpft” werden. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben.

Ihr Name ist Inna Zhvanetskaya. Sie wurde am 20. Jänner 1937 in Winnyzja in der Ukraine geboren. Als Jüdin zählt sie zu den Überlebenden des Holocaust. Bis zu ihrem achten Lebensjahr mussten sie und ihre Familie davor zittern, ob sie abgeholt, deportiert und möglicherweise ermordet werden. In zehn Tagen könnte sie ihren 86. Geburtstag in ihrer Wahlheimat Deutschland feiern. Einem Land, das sie noch mehr liebt als ihre Heimat, wie sie in einem Interview zu Protokoll gab. Dabei galt sie über die Grenzen ihrer späteren Heimat Russland hinweg als musikalische Berühmtheit. Das Cambridge Biographical Centre (UK) zeichnete sie 1992 als Frau des Jahres aus.

Doch gerade in Deutschland, das sie so lieb gewonnen hat, wurde ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die zwangsweise Öffnung ihrer Wohnung und ihre Abholung mit Gewalt vorsieht. Mit Gewalt soll sie einem Arzt vorgeführt werden, der sie zweimal “gegen Covid-19 impfen” soll. Danach will man sie in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verbringen. Ohne Menschen, die ihre Muttersprache russisch sprechen. Ohne ihre Musik, die ihr Leben erfüllt, seit sie denken kann.

Was macht das mit einer Frau, die den zweiten Weltkrieg überlebt hat? Wir haben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt diese Frage gestellt und darauf keine zufriedenstellende Antwort erhalten, es dürfte den Verantwortlichen schlichtweg egal sein. Die angeordneten Maßnahmen begründet man mit den Paragraphen 1906 und 1906a BGB. Das Problem daran: eine Indikation einer Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder medizinisch noch juristisch begründen. Alles riecht nach Willkür und Rechtsbeugung.

...

https://report24.news/morgen-wird-sie-abgeholt-deutsches-gericht-verurteilt-holocaust-ueberlebende-85-zu-zwangsimpfung/

 

 


 

 

 

Thema "Du Drecksau"

Womit sich die Justiz so alles beschäftigt.

Verwaltungsgericht Stuttgart

8 K 2517/09 - Urteil vom 11.11.2009

Kläger Herr M.

Zeugin - Justizobersekretärin M - Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

Wolfgang Gaber (Jg. 1955) - Vizepräsident am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2008, 2009) - ab 30.06.1992 Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart 

Roland Schanbacher (Jg. 1953) - Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab 15.10.1983, ..., 2009)

Wilke - Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart / 8. Kammer (ab , ..., 2009)

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Amtlicher Größenwahn

Von Katrin Hummel

Alle vier Wochen darf sie ihre Kinder sehen. Ihr Sohn spricht sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an

21. Dezember 2008 Die Haustür öffnet sich halb, als das Auto vorfährt, heraus gucken zwei blonde Jungen. Bettina Siebert (Name geändert) steigt aus, zögernd nähert sie sich dem Haus, den Kopf leicht vorgereckt, um die beiden Kinder zu mustern. Plötzlich erkennt sie ihren fünfjährigen Sohn, „Florian!“, ruft sie und rennt auf ihn zu. „Mama!“, ruft er und wirft sich in ihre Arme. Während sie ihn kniend umarmt, blickt sie über seine Schulter ins Innere des Hauses. „Christina, kommt Christina auch?“, fragt sie besorgt.

Eine dunkelhaarige, kräftige Frau kommt in den Flur: Frau S. Höflich schüttelt sie Bettina Siebert die Hand, ohne sie jedoch hereinzubitten. Sieberts elfjährige Tochter Christina kommt die Treppe herunter und drückt die Mutter zur Begrüßung. Frau S. sieht zu, sagt: „Vergiss deine Jacke nicht“, und dann streicht sie Christina liebevoll die Haare aus dem Gesicht. „Bringen Sie sie um sechs wieder?“, fragt Frau S. Die Mutter nickt.

„Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause“

Seit Ende Juni leben Christina und Florian bei Herrn und Frau S. Sie sind Pflegekinder. Für die Betreuung zweier Kinder dieses Alters bekommen Pflegeeltern am Wohnort der Familie S. im Monat 1730 Euro netto vom Staat, und vielleicht muss Bettina Siebert ihnen demnächst „Unterhalt“ zahlen und einen Teil dieser Kosten übernehmen. So, als habe sie ihre Kinder wegen eines neuen Partners verlassen und würde nicht alleine in ihrer Wohnung mit den leeren Kinderzimmern sitzen.

Vor vier Jahren suchte sie erstmals den Kontakt zum Jugendamt, seit Ende 2006 erhielt sie Hilfen zur Erziehung, weil sie aufgrund von Eheproblemen depressiv war. Als ihr Mann der Wohnung verwiesen wurde - er wurde ihr gegenüber aggressiv -, landeten die Kinder im vergangenen März im Heim, danach kamen sie in die Pflegefamilie. Bettina Siebert lebt seitdem allein, seit Ende August ist sie geschieden. Sie nimmt Antidepressiva, befindet sich seit längerem in einer Psychotherapie, ihre Psychologin und ihre Psychiaterin bestätigen ihr seit Anfang März in regelmäßigen Abständen, dass „die Fortsetzung der Betreuung ihrer beiden Kinder derzeit weiterhin möglich“ ist und ein „ausreichendes Verantwortungsgefühl“ sowie eine „ausreichende Urteils- und Kritikfähigkeit“ bestünden. Anders ausgedrückt: Seit der Mann weg ist, geht es Bettina Siebert gut.

Das Jugendamt Bochum-Wattenscheid aber lässt die Kinder in der Pflegefamilie. Als Siebert an diesem Nachmittag mit ihnen zum Eisessen fährt, redet ihr Sohn sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an und berichtigt sich: „Ich meine: Mama.“ Sie schweigt, dann sagt sie leise, mehr zu sich selbst: „Die haben es ja schon bald geschafft, dass wir uns fremd sind.“ Sechs Wochen lang durfte sie ihre Kinder nicht sehen, nachdem sie zu den S. gezogen waren, nicht einmal Briefe durfte sie schicken, dabei hatte Christina ihr doch aus dem Heim geschrieben: „Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause.“

Erziehungsindustrie Kindesentzug

Zurzeit sieht sie ihre Kinder alle vier Wochen, einmal in der Woche darf sie sie anrufen. Die Pflegemutter schaltet dann die Lautsprecherfunktion ein, weil Frau Siebert einmal am Telefon geweint hat. Weinen ist verboten, weil es die Kinder unglücklich macht. „Es tut so schrecklich weh - als wenn einem das Herz herausgerissen würde“, sagt Bettina Siebert. Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

An eine Rückkehr der Kinder ist indes nach Ansicht des Amtsgerichts Bochum gar nicht zu denken. Der zuständige Familienrichter will nach einer Anhörung der Kinder im Gegenteil prüfen lassen, ob Frau Siebert die elterliche Sorge entzogen werden muss. Ihr Anwalt Heribert Kohlen spricht von einem Skandal. „Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“

Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.

Dem Jugendamt ausgeliefert

Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.

Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.

Zum Beispiel im Fall Mosuch: Die Tochter von Michael Mosuch und seiner Lebensgefährtin Maike Weber wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich Maike Weber wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.

Statusbedingte Arroganz

Vier Tage lang lässt sie ihn nicht zu seiner Tochter, so dass er sich schließlich an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Stuttgart wendet. Die Großmutter soll das Kind herausgeben, er will es zu Hause versorgen. Eine Vollmacht von Maike Weber legt er drei Tage später beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Am nächsten Tag bekommt Michael Mosuch Besuch vom Jugendamt. Er zeigt den beiden Mitarbeitern sämtliche Babyutensilien und erklärt auf Nachfrage, wie die Fläschchen in kochendem Wasser sterilisiert werden. Das Jugendamt guckt sich alles an und unternimmt - nichts. Am nächsten Abend schreitet er deshalb selbst zur Tat: Er will sein Kind, in Absprache mit seiner Lebensgefährtin, von den Großeltern wegholen. Daraufhin entzieht das Amtsgericht Stuttgart Mosuch noch am gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es sei „völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen“.

Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“.

Mosuchs Kind kommt zwei Tage später in eine Bereitschaftspflegefamilie. Mosuch sagt: „Ich wurde vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erpresst, dem zuzustimmen. Die Familienrichterin Brigitte L. hat mir erklärt, sonst würde sie die Möglichkeiten schaffen, mir das Sorgerecht insgesamt zu entziehen.“ So schaffen Gerichte die Voraussetzungen dafür, dass Kinder ihre Eltern verlieren und in einer Pflegefamilie aufwachsen. Die Jugendämter, deren Anregungen die Gerichte fast immer folgen, müssen sich dafür noch nicht einmal rechtfertigen. So heißt es in einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27. Juni 2005 an seine Mitarbeiter: „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen. Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ausschließen.“

„Ein rechtsfreier Raum“

Die Handreichung stelle „sicher, dass das Jugendamt nachweisen kann, alles getan zu haben. Damit sind auch die Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt.“ Für Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, heißt das: „Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“

Mosuch geht im Januar davon aus, dass seine Lebensgefährtin bald in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln kann, und gibt seine Zustimmung zu der Bereitschaftspflege ausdrücklich nur bis zu diesem Termin. Richterin L. jedoch beugt vor: Mitte Februar stellt sie rückwirkend mit Hilfe eines nachträglich beauftragten Gutachters klar, dass die Sorgeerklärung, die Mosuch und Weber am 10. Januar unterschrieben haben, nichtig sei. Weber sei damals schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Sie ignoriert dabei, dass die Urkundsbeamtin des Jugendamts, die die Urkunde ausgestellt hatte, anderer Ansicht war.

Die Folge: Das Jugendamt wird Vormund des Säuglings. Im Mai bekommt Maike Weber endlich einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung - doch das Kind wird nicht dorthin verlegt. Das Jugendamt Stuttgart lässt wissen, ein „Ad-hoc-Wechsel“ sei „nicht im Sinne des Wohlergehens“ des Säuglings. Mosuch ist fassungslos, wählt von nun an nicht immer einen ruhigen Ton. Man hält ihn bald für renitent und reduziert die sogenannten Umgangskontakte der Eltern mit ihrem Kind auf einmal die Woche.

Hausverbot vom Amtsleiter

Die Lage eskaliert, als Mosuch Mitte Juni ein Video dreht, das später im Internet und vor kurzem auch im Fernsehen zu sehen war. Darauf sieht man, wie eine Mitarbeiterin des Amtes den Eltern den für diesen Tag anberaumten Umgangskontakt verbietet, weil sie sich in die Enge getrieben fühlt. Sie sagt „Jetzt reicht's“ und kündigt an, den Säugling in die Notaufnahme des Jugendamtes zu verlegen.

Ein paar Tage später erfahren die Eltern: Sie dürfen ihr Kind wegen der Homepage und der „mangelnden Kooperation“ Mosuchs nicht mehr sehen, außerdem sollen sie sich einem Gutachter vorstellen, der ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen soll - was beide verweigern. Bei Mosuch, dem der Amtsleiter zudem ein Hausverbot ausspricht, kommt dies so an: Das Jugendamt stellt eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes. Professor Kupffer kann das nur bestätigen: „Will das Amt seine Eingriffskompetenz erhalten, wird es das Kind diesem Ziel opfern.“

Zwar ordnet das Amtsgericht Mitte Juli an, dass das Jugendamt den Eltern den Umgang wieder ermöglichen muss, und weist sogar darauf hin, dass das Amt an die Einhaltung des Grundgesetzes gebunden ist. Doch sehen Mosuch und Frau Weber ihre Tochter erst drei Monate nach ihrem letzten Umgangskontakt wieder. Einer der Gründe: Angeblich war die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt vier Wochen lang „nicht anwesend“.

Größenwahn des Jugendamtes

Fortan können die Eltern ihr Kind zwar wieder einmal in der Woche sehen, doch immer nur für zwei Stunden und nie allein. Die Termine werden immer wieder ohne Absprache verlegt oder fallen „krankheitsbedingt“ aus. Offensichtlich soll es Mosuch und Frau Weber, die inzwischen wieder gesund ist, erschwert werden, sie einhalten zu können. Doch beide sind immer auf die Minute pünktlich und kümmern sich, wie die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes notiert, „liebevoll“ um die Kleine.

Dennoch hält das Jugendamt fest, die Besuche stellten für die Kleine „eine große Belastung dar, da sie in der Vergangenheit häufig wechselnde Bezugspersonen“ gehabt habe und gerade beginne, „eine Beziehung zu den neuen Pflegeeltern aufzubauen“. Mitte Oktober beantragt das Amt bei Gericht, die „Umgangskontakte“ auszusetzen: Die Eltern hätten sich geweigert, ihre Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, und der Vater habe „mit seinem Verhalten eine Atmosphäre geschaffen“, die „weder dem Kind noch den weiteren Beteiligten zumutbar“ sei. Ohne die Antwort der Richterin abzuwarten, reduziert das Jugendamt die Treffen zwischen Eltern und Kind auf einmal im Monat.

„Das Amt hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben“, meint Kupffer. Wer sich aber daran gewöhne, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, werde schließlich selbst daran glauben, „dass er das auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahn des Jugendamtes.“

Auch Bettina Siebert bekommt den nun zu spüren: Sie soll ebenfalls dafür büßen, dass sie versucht hat, um ihre Kinder zu kämpfen. Nachdem sie sich an diese Zeitung gewandt hatte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle „sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück“ bekomme. 

Text: F.A.S.

Bildmaterial: Franz Bischof 

28.12.2008 

http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~E2C1D95CC933846CCA2764236754079C3~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

 


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