Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin ist zum 01.01.2024 in ein jeweils eigenständiges Landgericht für Strafsachen – das Landgericht Berlin I – sowie ein Landgericht für Zivilsachen – das Landgericht Berlin II – geteilt worden.
„Das Leben Hitlers ist […] in gleicher Weise als geschütztes Rechtsgut anzuerkennen, wie das Leben eines jeden anderen Menschen. Ein Rechtfertigungsgrund im Sinne einer etwa erlaubten Diktatorentötung ist dem Strafrecht fremd.“
Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.12.1955 - https://de.wikipedia.org/wiki/Maurice_Bavaud
Ausgeprochen Hitlerfreundlich, das Landgericht Berlin im Jahre 1955.
Hier in Berlin an der
27. Zivilkammer - 27 O 368/14 - Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister
verendet die Informationsfreiheit.
Wozu nach Nordkorea oder in die Türkei fahren, sieh, das Schlechte liegt so nah.
Landgericht Berlin - Littenstraße
Landgericht Berlin
Zivilgerichtsbarkeit 1. Instanz:
Tegeler Weg 17 – 21
10589 Berlin-Charlottenburg
Telefon: 030 / 90188-0
Fax: 030 / 90188-518
Zivilgerichtsbarkeit 2. Instanz
(+ zwei erstinstanzl. Verkehrskammern):
Littenstraße 12 - 17
10179 Berlin-Mitte
Telefon: 030 / 9023-0
Fax: 030 / 9023-2223
Strafgerichtsbarkeit:
Turmstraße 91
10559 Berlin-Tiergarten
Telefon: 030 / 9014-0
Fax : 030 / 9014-2010
E-Mail: verwaltung@lg.berlin.de - auf der Website des Landgericht Berlin nicht aufgeführt, gefunden hier: https://www.verzeichnis-anwalt.de/gerichtsverzeichnis-708.html
Internet:
Das Landgericht Berlin ist zum 01.01.2024 in ein jeweils eigenständiges
Landgericht für Strafsachen – das Landgericht Berlin I – sowie ein Landgericht
für Zivilsachen – das Landgericht Berlin II – geteilt worden.
Landgerichts Berlin I – Landgericht für Strafsachen –
https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-straf/
Landgerichts Berlin II – Landgericht für Zivilsachen – https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/
Internetauftritt des Landgerichts Berlin I (10/2024)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 16.09.2024 - https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-straf/das-gericht/zustaendigkeiten/artikel.1317081.php#gpl
Internetauftritt des Landgerichts Berlin II (10/2024)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 02.10.2024 - https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/das-gericht/zustaendigkeiten/artikel.1311345.php#gpl
Bundesland Berlin
Präsidentin am Landgericht Berlin: Dr. Holger Matthiessen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.08.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.05.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2007 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2013 als Präsident am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Präsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 21.01.2013: bis 31.01.2013 Vorsitzender Richter / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin (Dienstgebäude Tegeler Weg).
Vizepräsidentin am Landgericht Berlin: Ludgera Selting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin (ab 13.01.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.02.1996 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2011 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.01.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 13.01.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 29.03.2017, 01.01.2022: Vizepräsidentin - Standort Littenstraße. 04.01.2023: "CDU wittert rot-grün-rote „Rache“ an Berliner Richterin. Die Juristin Ludgera Selting trägt maßgeblich Verantwortung für die richterliche Entscheidung, dass die Berlin-Wahl wiederholt werden muss. Nun verweigert ihr die Politik, Präsidentin des Amtsgerichts im Stadtteil Wedding zu werden. Purer Zufall oder böse Absicht? Die Wiederholungswahl soll, falls das Bundesverfassungsgericht nicht einschreitet, am 12. Februar über die Bühne gehen. Die Urteilsbegründung von Richterin Ludgera Selting war allgemein als schallende Ohrfeige für die Verwaltung und die Landespolitik des Stadtstaates verstanden worden. Unter maßgeblicher Beteiligung der 58-Jährigen erklärten die Richter des Verfassungsgerichtshofs der Hauptstadt die chaotische Berlin-Wahl zu allen zwölf Bezirksparlamenten und zum Abgeordnetenhaus vom September 2021 „wegen der Häufigkeit und Schwere der Fehler“ für ungültig. Etwa einen Monat nach der Urteilsverkündung erlebte Selting eine Niederlage, die ebenfalls einem Eklat gleichkommt. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243026309/Wahlwiederholung-Berlin-CDU-wittert-rot-gruen-rote-Rache-an-Richterin.html
Vizepräsidentin am Landgericht Berlin: Dr. Anja Teschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin II / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin II (ab 01.05.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.09.2000 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 20.07.2009 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2016 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016, 01.01.2022: Vizepräsidentin - Standort Tegeler Weg. Landgericht Berlin II - GVP 01.01.2024: Vizepräsidentin.
Vizepräsident am Landgericht Berlin: Christoph Mauntel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin I / Vizepräsident am Landgericht Berlin I (ab 14.08.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.09.2005 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.09.2012 als Senatsrat in der Senatsverwaltung für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.08.2017 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantrtt als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018, 01.01.2022: Vizepräsident - Standort Turmstraße. Landgericht Berlin I - GVP 01.01.2024: Vizepräsident. 20.10.2017: "Brandbrief aus dem Berliner Landgericht "Wir sind am Ende. Wir können nicht mehr" Die Strafkammern des Berliner Landgerichts sind fast komplett überlastet. Ein Hilferuf der Präsidentin stößt beim Senator bislang auf Desinteresse. ..." - http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandbrief-aus-dem-berliner-landgericht-wir-sind-am-ende-wir-koennen-nicht-mehr/20482300.html
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Berlin beschäftigen am Landgericht Berlin eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Amtsgerichte:
Amtsgericht Hohenschönhausen - ab dem 01.01.2009 war das ehemalige Amtsgericht Hohenschönhausen eine Zweigstelle des Amtsgerichts Lichtenberg. Allgemeine zivilrechtliche Zuständigkeit für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf und den ehemaligen Bezirk Hohenschönhausen. Die Zweigstelle Hohenschönhausen wurde am 02.04.2012 geschlossen.
Amtsgericht Kreuzberg - bis zum 31. Juli 2021 trug das Amtsgericht Kreuzberg den Namen Tempelhof-Kreuzberg und wurde aufgrund des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin vom 22. Januar 2021 (JustG Bln) zum 1. August 2021 in Amtsgericht Kreuzberg umbenannt.
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - bis zum 31. Juli 2021 trug das Amtsgericht Kreuzberg den Namen Tempelhof-Kreuzberg und wurde aufgrund des Gesetzes über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin vom 22. Januar 2021 (JustG Bln) zum 1. August 2021 in Amtsgericht Kreuzberg umbenannt.
Jugendämter:
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
Jugendamt Mitte - ehemalige Bezirke Mitte, Tiergarten, Wedding
Jugendamt Pankow - ehemalige Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee
Jugendamt Tempelhof- Schöneberg
Staatsanwaltschaft:
Amtsanwaltschaft:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Kammern:
Daumenschrauben für die Informationsfreiheit
Am 06.11.2014 fand um 12 Uhr ein öffentlicher Gerichtstermin am Landgericht Berlin statt, in dem es u.a. darum ging, ob die als Gutachterin tätige Frau Birgit Heyer Tatsachenvorträge bezüglich ihrer Person auf der Domain www.vaeternotruf.de verbieten lassen kann.
Vorsitzender Richter war der allseits geschätzte und von uns hochverehrte Richter Michael Mauck - Zivilkammer 27 - Geschäftszeichen 27 O 368/14 - Gott schenke ihm ein langes Leben und eine auskömmliche Pension. Richter Mauck wird vom Väternotruf nicht empfohlen!
Auf Antrag von Birgit Heyer untersagte die Zivilkammer 27 am Landgericht Berlin unter den Richtern Mauck, Hagemeister und Ullerich mit Urteil vom 06.11.2014 die Veröffentlichung von Informationen über ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft X sowie über eine weitere brisante Information.
Eine Zensur findet nicht statt, so heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, wer`s glaubt wird selig, wird am Landgericht Berlin eines besseren belehrt oder kommt in die Gummizelle.
Zum Glück darf "Der Spiegel" derzeit
noch unzensiert über Frau Birgit Heyer berichten: "Fragwürdige
Instrumente
Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14
(Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister)
Ohrfeige vom Bundesgerichtshof für die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin - Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 310/14 - Kammergericht Berlin - Beschluss vom 7. Juli 2014 – 10 U 143/13 - LG Berlin – Urteil vom 27. August 2013 - 27 O 180/13- "Wowereit verliert vor Gericht gegen Bild" - http://www.tagesspiegel.de/politik/bgh-urteil-wowereit-verliert-vor-gericht-gegen-bild/14609670.html.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshof - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=904ae75b91c1cabdc06f944291db3da7&anz=1&pos=0&nr=76056&linked=pm&Blank=1
Vollständiges Urteil - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=76832&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
27.09.2016: "Berlins früherer Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat den Rechtsstreit über die Veröffentlichung von Fotos aus der „Paris Bar“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Die Richter wiesen seine Klage am Dienstag in letzter Instanz ab (Az.: VI ZR 310/14). ... Der BGH ordnete die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zu und wies Wowereits Klage jetzt endgültig ab – anders als die Berliner Gerichte, die den Fall zuvor beurteilt hatten. „Ob siegesgewiss, aufgeregt, entspannt, bangend – nichts dergleichen lässt sich den Schnappschüssen entnehmen“, hieß es noch in einem Urteil des Landgerichts. Es gehe der Zeitung nur um Befriedigung von Neugier. ... Während Wowereit vor Gericht unterlag, zog der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach seine Klage vor dem BGH wegen aus seiner Sicht unzulässiger Presseberichterstattung zurück. ... Nach der Bundestagswahl 2013, als Lauterbach als möglicher neuer Gesundheitsminister im Gespräch war, hatte seine frühere Ehefrau ein Interview gegeben, das damals unter anderem die „Bild“-Zeitung aufgriff. Darin sprach sie ihrem Ex-Mann die Eignung für ein Ministeramt ab. Jahrelang hätte sie mit ihm über Unterhalt für die gemeinsamen Kinder streiten und ihn zu Zahlungen zwingen müssen. Geld und Karriere seien für ihn das Wichtigste, hatte sie Journalisten gesagt. Ihr Ex-Mann könne einer großen Verantwortung kaum gerecht werden. Lauterbach sah in den Darstellungen eine rechtswidrige Verletzung seines Privatlebens. Mit der Rücknahme der Klage vor dem Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 543/15) hat er nun auf seine Ansprüche aus den Unterlassungstiteln verzichtet und muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Berliner Landgericht (Az.: 27 O 17/14) und das Kammergericht (Az.: 10 U 82/14) hatten dem SPD-Politiker noch recht gegeben." - http://www.tagesspiegel.de/politik/bgh-urteil-wowereit-verliert-vor-gericht-gegen-bild/14609670.html. Pressestelle beim Bundesgerichtshof 167/2016 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=904ae75b91c1cabdc06f944291db3da7&anz=1&pos=0&nr=76056&linked=pm&Blank=1
Zivilkammer 27
GVP 17.05.2023
VRiLG Thiel
*RiLG Dr. Wimmer-Soest
Ri’inLG Riesenhuber
Ri’in Scharm
bis 20.04.2023
N.N. ab 21.04.2023 bis 14.05.2023
Ri Arnoldi ab 15.05.2023
Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 offenbar fehlerhaft ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Bis 30.06.2012 abgeordnet an das Kammergericht - 10. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer ab 01.03.2017. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer. Neue Besen kehren gut, heißt es. Wollen wir hoffen dass Richter Thiel besser kehren kann als sein Vorgänger Richter Mauck - Gott schenke ihm dereinst eintausend Harfen und lass ihn 24 Stunden am Tag darauf klimpern. 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. 29.10.2020: "Sawsan Chebli erwirkt einstweilige Verfügung gegen „Tichys Einblick" - https://www.berliner-zeitung.de/news/sawsan-chebli-gewinnt-ersten-rechtsstreit-gegen-roland-tichy-li.115035. Namensgleichheit mit: Thiel (geb. ....) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Spandau (ab , ..., 2021, 2022) - Amtsgericht Spandau - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: weiterer aufsichtführender Richter - Verwaltungsaufgaben 0,5 Stelle. Namensgleichheit mit: Holger Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 11.06.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin - 3/4 Stelle - und zugleich ab 11.06.2003 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstort oder Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzer am 10. Zivilsenat. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschlandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof.
Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: ab 01.06.2010 als Richter auf Probe / Beisitzer Zivilkammer 27. GVP 25.07.2011: ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014, 26.08.2015: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html
Dr. Katharina Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. Bis 06.07.2009: Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.11.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, GVP 01.11.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121. Landgericht Berlin - GVP 26.02.2014: Beisitzerin / Zivilkammer 14. GVP 23.04.2014: ab 01.04.2014 Beisitzerin / Zivilkammer 14. 07.10.2014: bis 31.07.2014: Beisitzerin / Zivilkammer 14. GVP 23.07.2015: nicht aufgeführt. GVP 26.08.2015: ab 01.09.2015 Beisitzerin / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin Zivilkammer 27. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof. Namensgleichheit mit: Doris Eilinghoff-Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Kammergericht (ab 25.11.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht aufgeführt.
Sonja Hurek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.01.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.04.12010 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: Beisitzerin Zivilkammer 27. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof.
Dr. Robert Ullerich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Verwaltungsgericht Berlin (ab 08.06.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Sozialgerichts Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.12.2011 als Richter auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichts Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.06.2015 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 03.06.2015: bis 28.02.2015: als Richter auf Probe Beisitzer Zivilkammer 27. Verwaltungsgericht Berlin - GVP 01.01.2020: Beisitzer 14. und 33. Kammer. Landgericht Berlin / Beisitzer - Zivilkammer 27 - 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html
Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 15.04.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.07.1982 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 17.07.1985 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015: Vorsitzender Richter / Zivilkammer 27. 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html. Richter Mauck wird vom Väternotruf nicht empfohlen!
19.05.2023 "...Es kommt nicht oft vor, dass sich ein Gericht über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzt. Schließlich „binden“ die Entscheidungen aus Karlsruhe laut Gesetz alle deutschen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden. Umso erstaunlicher ist es, wenn innerhalb von drei Jahren dasselbe Gericht gleich acht Mal vom Bundesverfassungsgericht für den gleichen Fehler gerügt werden muss – weil es sich partout weigert, die höchstrichterlichen Vorgaben zu beachten. Gemeint ist die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin – zuständig für Pressesachen. Den Richtern liegt oft die folgende Konstellation vor: Eine Zeitung berichtet über eine bestimmte Person, diese will juristisch dagegen vorgehen und beantragt daher beim Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. ... In einem aktuellen Fall wandte sich der ehemalige Tennisspieler Boris Becker gegen einen Artikel der „Bild“ (gehört wie WELT zur Axel Springer SE), in dem berichtet wurde, er hätte seine Ex-Partnerinnen Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben lassen. Becker forderte die Zeitung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung (er habe weder seine „Ex-Frau Barbara noch Angela Ermakova eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben lassen“) auf, was diese aber ablehnte. Daraufhin stellte er beim Landgericht Berlin am 28. März 2023 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem die Pressekammer zwei Tage später nachkam, ohne den Verlag noch einmal angehört zu haben. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article245428320/Justiz-Ignoriert-das-Berliner-Landgericht-systematisch-das-Verfassungsgericht.html?source=puerto-reco-2_ABC-V23.1.B_TRENDSCORE3
Zivilkammer 52
VRiLG Markfort
*Ri’inLG Förder (0,75)
Ri’inLG Dr. von Bernuth (0,5)
Ri’inLG Eirich (0,8) (Ri’in bis 07.09.21)
Landgericht Berlin - GVP 17.12.2021
Landgericht Berlin - GVP 26.08.2019
VRiLG Thiel
*Ri’inLG Lau
Ri’inLG Dr. Saar (0,75)
RiLG Dr. Pfannkuche
bis 28.02.
Ri’inLG Hurek (0,5) ab 15.02.
N.N. ab 01.03.
Richter am Landgericht Berlin - alphabetisch:
Michael Abel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.11.1998, ..., 2018) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Stefanie Abels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Wedding - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Regina Alex (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 07.08.2008, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.05.2000 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.08.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. 09.05.2017: "Es hätte auch schlimmer ausgehen können. Ein Obdachloser schläft in der Weihnachtsnacht in einem Berliner U-Bahnhof. Plötzlich brennt sein Rucksack. Fahrgäste retten den Wehrlosen. Sieben junge Männer stehen jetzt vor Gericht. ... Die Stimme des jungen Mannes mit den kurzen Haaren ist im Saal B129 des Berliner Landgerichts kaum hörbar. Er soll seine Personalien angeben, eine Dolmetscherin übersetzt. „Ich kann Ihnen ja verraten, wo Sie gewohnt haben“, sagt Richterin Regina Alex am Dienstag zu dem 21-Jährigen, als der seine letzte Adresse in Freiheit nicht nennen kann. Der aus Syrien stammende Angeklagte ist der Hauptangeklagte in dem Prozess um die Feuerattacke gegen einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof in der Weihnachtsnacht 2016, die ganz Deutschland entsetzte. ..." - https://www.sz-online.de/nachrichten/mensch-aus-langeweile-angezuendet-3677606.html
Thomas Ante (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Hardy Aurich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.07.2004 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 09.07.2004 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Armin Auell (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Berlin (ab 12.12.1995, ..., 2010) - Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973, Suizid von Helena Zenner am 10.1.2008. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Angela Baara (Jg. 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 10.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.04.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Thomas Babucke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 24.03.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.03.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Claudia Bach (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 28.11.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Bärbel Bardarsky (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 02.01.1998, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Holger Bartel (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.06.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Thilo Bartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.07.2009, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.03.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.07.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2022: Vorsitzender Richter - 28. Strafkammer. Landgericht Berlin I - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 28. Strafkammer. 15.02.2024: "Der Prozess zu einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist im ersten Anlauf geplatzt. Das Landgericht Berlin hat das Verfahren am Donnerstag zunächst ausgesetzt. Hintergrund ist, dass das mutmaßliche Opfer vergangenen Montag nicht als Zeugin erschienen war und eine Befragung der Zeugin in absehbarer Zeit nicht erfolgen kann. Die Frau aus Georgien habe jedoch über ihren Anwalt klar ihre Bereitschaft erklärt, in ihrer Heimat im Rahmen einer Videovernehmung auszusagen, sagte Richter Thilo Bartl. Da es sich um eine zentrale Zeugin handele, werde das Gericht darum ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen stellen. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article250103386/Berlin-Prozess-zu-mutmasslicher-Vergewaltigung-in-Goerlitzer-Park-geplatzt.html
Stefan Bebensee (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.10.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Anne-Kathrin Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.09.1997, ..., 2013) - ab 01.04.2011: Bereitschaftsrichterin am Landgericht Berlin. GVP 20.02.2012: nicht aufgeführt. Ab 18.09.2012 offenbar wieder im Dienst. Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419.. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2011. http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Bis 31.03.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung.
Katrin Behrends (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 15.03.2005 Richterin auf Probe b. Kammergericht-Bezirk Berlin. 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.
Barbara Behrens (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 21.03.1994, ..., 2009) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Peter Behringer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 06.07.2005, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Holger Bentert (geb. ....) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Bentert als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin nicht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2019: ab 01.02.2019 Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 27. GVP 01.01.2020: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 27. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2021: Richter auf Probe. Landgericht Berlin - GVP 17.12.2021: Zivilkammer 24 - (*ab 09.08.) RiLG Dr. Bentert (bis 13.07.21 Ri). Landgericht Berlin - GVP 01.10.2023: Richter am Landgericht / Zivilkammer 24. "Zulassung als Rechtsanwalt ruht ab 1.2.2018, da ich zum Richter auf Probe in der Berliner Justiz bestellt wurde und neben dem Richteramt nicht zugleich als Rechtsanwalt tätig sein kann. ... ab 1987 Jura an der Freien Universität Berlin. Das Studium schloss ich Ende 1991 mit der Bestnote „Sehr gut“ im Ersten Staatsexamen ab. Die anschließende Referendarzeit verbrachte ich am Kammergericht, am Landgericht Berlin und in der Verwaltung der Komischen Oper Berlin. Gleichzeitig war ich in Teilzeit an der FU Berlin als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Dieter Giesen† tätig, an dessen Lehrbuch „Familienrecht“ ich mitarbeitete und der schließlich auch mein Doktorvater wurde. Das Zweite Staatsexamen absolvierte ich 1995 wiederum mit der Bestnote „Sehr gut“. Neben dem Abschluss meiner Promotion unterrichtete ich anschließend eine Zeitlang als Dozent im Alpmann-Schmidt-Repetitorium. Seit dem 2.1.1996 praktiziere ich als Rechtsanwalt in Berlin. ..." - https://www.kudamm170.de/.
Iris Berger (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 30.12.1996, ..., 2010) - Pressemitteilung Nr. 31/2009 vom 12.06.2009: Richterin am Landgericht Iris Berger verlässt nach zwei Jahren und acht Monaten als „hauptamtliche“ Pressesprecherin die Pressestelle der Berliner Strafgerichte zunächst Richtung Brandenburg. Sie wird für die Dauer einer Abordnung von neun Monaten einem Strafsenat des dortigen Oberlandesgerichts angehören. - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20090612.1050.129941.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Marie-Louise von Bernuth (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 11.01.2000, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Stefan Bezpalko (geb. ....) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Stefan Bezpalko nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt (Dienstantritt um 1996). Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Michaela Blume (Jg. 1957) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.09.1994, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Julia Bock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.06.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2013 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 05/2010, ..., GVP 20.05.2011: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 143. Namensgleichheit mit: Julia Rajczak (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin am Amtsgericht Freiburg (ab 01.02.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Julia Bock ab 01.12.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Julia Rajczak ab 15.08.2014 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.02.2017 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.02.2018 als Richterin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt.
Nikolaus Bol (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.03.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Matthias Borgmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.10.2001 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.10.2001 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. GVP 01.01.2011: bis 31.01.2011 - Zivilkammer 27. GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16.
Dr. Wolfram Bornemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Katharina Boström-Katona (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Knut Bourquain (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.06.2009 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. 29.03.2017: ab 01.03.2017: Beisitzer - 10. Zivilkammer. GVP 22.01.2018, 11.07.2018: Beisitzer - 10. Zivilkammer. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2019: ab 01.02.2019 Beisitzer - 10. Zivilkammer. Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020: Beisitzer - 10. Zivilkammer. Bis 31.05.2020: Landgericht Berlin - 10. Zivilkammer. Kammergericht - GVP 20.05.2020: ab 01.06.2020: Beisitzer - 13.Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen. Kammergericht - GVP 199.01.2021: bis 28.02.2021: Beisitzer - 13.Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen. Landgericht Berlin - GVP 26.01.2022.
Thorsten Braunschweig (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Berlin (ab 17.07.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Florian von Bresinsky (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Berlin (ab 05.04.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.09.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Sabine Breyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Jena aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 28.11.1997 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2014 ab 28.11.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: aufgeführt. GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 26.08.2015: aufgeführt. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/aktion-gegen-autohaendler-ausgeplaudert---7-200-mark-geldstrafe-beim-plausch-am-gartenzaun--beamter-verriet-steuergeheimnisse,10810590,9381232.html. 22.09.1998: "Berliner Justiz verurteilt grünen Totalverweigerer. Fünf Monate soll ..., Landesvorstandsmitglied von Bündnis90/Grüne wegen Dienstflucht in den Knast. Richterin Breyer vom Amtsgericht Tiergarten verhängte die Strafe ohne Bewährung, da die Sozialprognose für den Angeklagten ungünstig sei: ..." - http://www.andere-zeiten.de/Archiv/5-98/THeller.htm. „Schild und Schwert der Partei“ - hieß so was früher in der DDR, wenn es darum ging, Totalverweigerer in den Knast zu stecken. Totalverweigerer landeten in der DDR im Gelben Elend in Bautzen, in der BRD hat man dort nun eine Gedenkstätte eingerichtet, da könnte man auch gleich noch der Opfer der BRD-Justiz erinnern. Man fragt sich, was die BRD eigentlich von der DDR unterscheidet, wahrscheinlich nur die Größe der Gefängniszelle. Im übrigen fragt man sich auch, wie eine Frau die nicht dem Zwangsdienst Militär unterworfen ist, über einen Mann urteilen darf, das ist schon sehr absurd und stinkt bis dort hinaus.
Dirk Buck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.11.2001 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2022 ab 01.11.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Ulf Buermeyer (geb.
zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976 in Osnabrück) - Richter am Landgericht Berlin
(ab 01.09.2010, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.01.2007 als Richter
auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch
der Justiz 2012 ab 01.09.2010 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im
Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2010 als Richter am Landgericht Berlin -
abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt.
Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: Richter auf Probe. Landgericht Berlin - GVP
01.01.2011, 22.07.2013: Richter am Landgericht. Referendariat in Berlin;
Stationen u.a. am AG Neukölln, bei der StA Berlin, bei RA Dr. h.c. Gerhard
Strate (Hamburg) und im Bundesministerium der Justiz. Richter seit 2007.
Stationen bisher am AG Tiergarten und als wiss. Mitarbeiter des BVerfG; derzeit
Beisitzer der 22. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des LG Berlin. Seit März
2007 Assessorenvertreter. Redakteur - http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/
/ Mitglied des Landesverbandes Berlin des Deutschen Richterbundes seit 2007 - http://www.drb-lvberlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/38-vorstand.
http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/48-ulf-buermeyer.
https://buermeyer.de/wp/?p=1.
23.06.2017: "Ulf Buermeyer (* 1976] in Osnabrück) ist ein deutscher Jurist und
seit 2008 Richter am Landgericht Berlin. Bekannt wurde Buermeyer durch sein
Engagement für Grundrechte, insbesondere in Zusammenhang mit Netzpolitik.
Buermeyer wuchs in Bissendorf auf und legte 1994 das Abitur am
Graf-Stauffenberg-Gymnasium in Osnabrück ab. Anschließend studierte er als
Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes bis 2002 Jura und
Psychologie an der Universität Osnabrück sowie Jura, Ägyptologie und
Politikwissenschaft in Leipzig und Rennes.[3] Das erste Staatsexamen legte er
2002 in Leipzig ab. Nach Referendariatsstationen bei Gerhard Strate, beim
Bundesministerium der Justiz und dem Bundesverfassungsgericht legte Buermeyer
2006 in Berlin das zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt Europarecht ab. 2007
wurde Buermeyer Richter am Amtsgericht Tiergarten. Noch im gleichen Jahr wurde
er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und war als wissenschaftlicher
Mitarbeiter für Winfried Hassemer und Andreas Voßkuhle tätig. Anschließend war
Buermeyer ab 2008 Richter am Landgericht Berlin, bevor er 2009 an die
Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin abgeordnet wurde, um ein
Datenschutzgesetz für den Strafvollzug zu entwerfen. Im September 2010 wurde
Buermeyer am Landgericht Berlin zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von August
2013 bis Mai 2014 erwarb er an der Columbia University in New York City einen
Master of Laws. Anschließend kehrte er erneut ans Berliner Landgericht zurück
und ist seitdem dort Richter in einer Schwurgerichtskammer. 2015 wurde Buermeyer
an der Universität Frankfurt am Main mit einer von Matthias Jahn betreuten
Arbeit zur informationellen Selbstbestimmung promoviert. Buermeyer war im März
2017 geladener Sachverständiger im Innenausschuss des Bundestags zur
Neustrukturierung des Bundeskriminalamtsgesetzes. Ulf Buermeyer ist Mitgründer
und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte,[6][7] und Fellow des
Centre for Internet and Human Rights an der Europa-Universität Viadrina
Frankfurt/Oder. Zudem ist er Mitglied der Redaktion der Onlinezeitschrift
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, Autor bei netzpolitik.org und
produziert gemeinsam mit Philip Banse den tagespolitischen Podcast Lage der
Nation. Seit Ende 2016 ist Buermeyer Mitglied der SPD." -
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_Buermeyer. Da hat sich Ulf Buermeyer mit
der SPD ja die "richtige" Partei ausgesucht, unter dessen
Justizminister Heiko Maas die merkwürdigsten Gesetze zusammengebastelt wurden.
11.04.2023: "Ulf Buermeyer (* 1976[1] in Osnabrück) ist ein deutscher
Jurist, seit 2008 Richter am Landgericht Berlin (seit 2020 beurlaubt) und seit
2016 Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Er engagiert sich für
Grundrechte insbesondere im digitalen Raum.[2]
Buermeyer wuchs in Bissendorf
auf und legte 1994 das Abitur am Graf-Stauffenberg-Gymnasium in Osnabrück ab.
Anschließend studierte er als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen
Volkes bis 2002 Rechtswissenschaft und Psychologie an der Universität Osnabrück
sowie Rechtswissenschaft, Ägyptologie und Politikwissenschaft in Leipzig und
Rennes.[3] Die erste Prüfung legte er 2002 in Leipzig ab. Nach Stationen im
Rechtsreferendariat bei Gerhard Strate, beim Bundesministerium der Justiz und
dem Bundesverfassungsgericht legte Buermeyer 2006 in Berlin die zweite
Staatsprüfung mit Schwerpunkt Europarecht ab.[3]
2007 wurde Buermeyer Richter
am Amtsgericht Tiergarten. Noch im gleichen Jahr wurde er an das
Bundesverfassungsgericht abgeordnet und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter
für Winfried Hassemer und Andreas Voßkuhle tätig. Anschließend war Buermeyer ab
2008 Richter am Landgericht Berlin, bevor er 2009 an die Senatsverwaltung für
Justiz des Landes Berlin abgeordnet wurde, um ein Datenschutz-Gesetz für den
Strafvollzug zu entwerfen. Im September 2010 wurde Buermeyer am Landgericht
Berlin zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Von August 2013 bis Mai 2014 erwarb
er an der Columbia University in New York City einen Master of Laws sowie eine
Auszeichnung als James Kent Scholar für herausragende akademische Leistungen.
Anschließend kehrte er erneut ans Landgericht Berlin zurück und war dort
überwiegend als Richter in einer Schwurgerichts-Kammer tätig. 2015 promovierte
Buermeyer an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer
von Matthias Jahn betreuten Dissertation (summa cum laude) zur informationellen
Selbstbestimmung.[4]
2017 bis 2019 war Buermeyer als wissenschaftlicher
Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin abgeordnet.[5]
Danach folgte eine weitere Abordnung an die Berliner Senatsverwaltung für
Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, für die er das im November
2018 vorgestellte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS)
entwickelte.[6][7][8][9]
Buermeyer war bereits vielfach geladener
Sachverständiger bei Anhörungen parlamentarischer Gremien, unter anderem im
Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages (März 2017 zur
Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes[10][11]) und im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages (Mai 2018 zur Einführung von Staatstrojanern in der
Strafprozessordnung,[12] Juni 2018 zur Einführung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes[13]).
Seit Oktober 2020 ist Buermeyer von der
Berliner Justiz beurlaubt und arbeitet als hauptamtlicher Vorsitzender und Legal
Director der von ihm mitbegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Buermeyer ist Fellow des Centre for Internet and Human Rights an der
Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).[14] Zudem ist er Mitherausgeber
und Redakteur der strafrechtlichen Fachzeitschrift HRRS[1] und Autor bei
netzpolitik.org.[15] Gemeinsam mit Philip Banse produziert er den
tagespolitischen Podcast Lage der Nation.[16][17][18] Von Ende 2016 bis Juni
2019 war Buermeyer Mitglied der SPD.[19][20]. In seiner Freizeit entwickelt
Buermeyer MapAlarmNG, eine kostenlose App für iPhone und iPad, die verschiedene
freie und offene Karten anzeigt, unter anderem die OpenStreetMap und die
OpenTopoMap[21].
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_Buermeyer. Die
scheinen ja gut zu bezahlen, bei der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" - 493.00
€ Umsatz im Jahr 2018 -
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_Freiheitsrechte - wo die
nur das viele Geld herhaben, doch hoffentlich nicht von solchen Wohltätern wie
Bill Gates?
Heike Buhmann (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.04.1996, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Sabine Bünning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 04.01.2002, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.01.2002 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Anja Bunse (Jg. 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.10.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Ina Burrack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.06.2000 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.06.2000 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Gebursdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - 7/10 Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Landgericht Berlin - GVP 02.01.2018, 01.01.2022: nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 21.12.2022: Vorsitzende Richterin - 2. Kleine Strafkammer mit 0,7 Stelle ab 01.01.2022.
Dr. Sylvia Busch (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.05.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Medienberichte: Stern 15.09.2008 ("Behinderten Sohn getötet - Richter sprechen Mutter frei.") - http://www.stern.de/panorama/behinderten-sohn-getoetet-richter-sprechen-mutter-frei-639194.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Peter Busson (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.10.1995 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Gabriele Cirener (Jg. 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 02.02.2001 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Rolf Danckwerts (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Berlin (ab 09.07.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 09.07.2004 Richter am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.
Stefan Dedner (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.02.1991, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Joachim Dethloff (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 06.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.10.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dirk Dickhaus (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 30.12.1996, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dirk van Dieken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.08.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheit mit: Sylvia van Dieken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Schöneberg (ab 01.11.1994, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.1994 als Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt.
Goetz Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.11.1998, ..., 2016) - Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: Beisitzer - Zivilkammer 32. Namensgleichheit mit: Andrea Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) / Präsidentin am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.2010 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.2016 als Vizepräsidentin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 18.01.2018. Kammergericht - GVP 20.05.2020: als Vizepräsidentin Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat. 26.07.2016: "So hat die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Frau Dr. Andrea Diekmann, zum 15. Juli 2016 ihr neues Amt als Vizepräsidentin des Kammergerichts angetreten. Frau Dr. Diekmann war seit Oktober 2010 für den Standort Littenstraße des Landgerichts verantwortlich gewesen und hat nun das seit dem Tode der früheren Vizepräsidentin des Kammergerichts Heike Forkel im November 2015 vakant gewesene Amt übernommen." - https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.502760.php. 24.06.2020: "Justizministerin Susanne Hoffmann am 23.06.2020 im Beisein des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, Christoph Clavée, sowie des Präsidenten des Kammergerichts Berlin, Dr. Bernd Pickel, die Vizepräsidentin des Kammergerichts, Frau Dr. Andrea Diekmann, zur neuen Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) ernannt, nachdem das Kabinett diesem Personalvorschlag der Justizministerin im Mai 2020 zugestimmt hatte. ..." - https://tantower.wordpress.com/2020/06/24/dr-andrea-diekmann-neue-praesidentin-des-landgerichts-frankfurt-oder/.
Dr. Bernhard Dietrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.07.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.07.2004 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Wolfgang Dobrikat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.07.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.12.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.07.2009 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheit mit: Claudia Dobrikat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Spandau / Präsidentin am Amtsgericht Spandau (ab 25.07.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Claudia Dobrikat-Klotz ab 06.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Claudia Dobrikat ab 06.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2014 als Präsidentin am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Kammergericht - GVP 09.07.2013: unter dem Namen Claudia Dobrikat aufgeführt.
Nascha Dombrowski (Jg. 1966) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 05.06.2001, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Andreas Dreßler (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab 16.09.1998, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Katrin Durber (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - ab 29.09.1997 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Tina Düffer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 15.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt..Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.05.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 15.05.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.
Ursula Ehrensberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 07.10.1997, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.10.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Judith Eirich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2017 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 12.08.2021: Richterin auf Probe / Beisitzerin Zivilkammer 52 zum 08.08.2020. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: Richterin auf Probe / Beisitzerin Zivilkammer 52. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021, 25.01.2023: Richterin am Landgericht / Beisitzerin Zivilkammer 52. Landgericht Berlin - Beschluss vom 26.10.2021 - 52 T 6/21 - ausführlich siehe unten: "Es ist davon auszugehen, dass das streitgegenständliche Flugblatt durch damit beauftragte Verteiler des Antragsgegners und nicht durch Dritte in den Briefkasten des Klägers eingeworfen worden ist. Es handelt sich unstreitig um ein von dem Antragsgegner herausgegebenes und in den Verkehr gebrachtes Flugblatt, so dass nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen ist, dass die für den Antragsgegner tätigen Verteiler das Flugblatt bei dem Antragsteller eingeworfen haben, da es sich insofern um einen typischen Vorgang handelt. Die lediglich abstrakte Möglichkeit, dass auch Dritte das Flugblatt in den Briefkasten eingeworfen haben ... steht der Bejahung des Anscheinsbeweises nicht entgegen (KG, a.a.O. Rn. 8). ..." - Der Beschluss der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin, der auf einem sogenannten Anscheinbeweis aufbaut, kann nicht überzeugen, denn es ist nicht dargelegt, dass der Antragsgegner für einen eventuell erfolgten Einwurf einer Wahlwerbung tatsächlich verantwortlich ist. Es ist nicht undenkbar, dass der Antragsteller und Politaktivist Arne S. die Wahlwerbung selber in seinen Briefkasten geworfen hat, um dann hinterher zu behaupten, der Antragsgegner habe dies getan. Das geht ganz einfach, in der Regel steht in jedem Hausflur eine Kiste für Werbemüll, die Mieter werfen dort Werbung rein, die in ihren Briefkästen gelandet sind. Wenn ich in dem Haus wohne oder Zugang zu dem Haus habe, kann ich also solches Werbematerial nehmen und in Briefkästen werfen, auf denen steht: Werbung unerwünscht. So könnte ich das z.B. mit Werbung von den Grünen oder der SPD machen, diese Werbung einfach bei Leuten reinwerfen, auf deren Briefkästen steht: Keine Werbung. Und schon haben die Grünen und die SPD eine Abmahnung am Hals und die Zivilkammer 52 am Landgericht Berlin müsste nach der eigenen Rechtsprechung dann diese beiden staatstragenden Parteien in Haftung nehmen, obwohl ihnen nicht nachzuweisen ist, dass sie Werbung in die Briefkästen geworfen haben. Wenn das Schule macht, dann würde es wohl jedes Jahr 100 solcher Fake-Fälle geben, die dann alle bei der 52. Zivilkammer landen, bis die Grünen und die SPD wegen der vielen von der 52. Zivilkammer bejahten Abmahnungen pleite sind, was nicht schlimm wäre, denn diese Parteien braucht kein Mensch mit Selbstachtung. Nun wissen wir nicht, welche Parteipräferenzen der oder die beschlussfassende Richterin / Richter der Zivilkammer 52 hat, womöglich hat auch die gesamte Kammer - VRiLG Markfort, Ri’inLG Förder, Ri’inLG Dr. von Bernuth und Ri’inLG Eirichan - an der Beschlussfassung mitgewirkt, dies ist dem auf https://openjur.de/u/2367509.html veröffentlichten Beschluss leider nicht zu entnehmen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der / die beschlussfassende Richter/in die für den angeblichen Einwurf von Wahlwerbung beklagte politische Partei nicht mag, sondern lieber die SPD wählt, dann könnte der Beschluss auch auf Grund einer Befangenheit zustandegekommen sein. Daher fragen wir den/die unbekannte Richter/in: Trifft es zu, dass Sie die beklagte politische Partei nicht mögen oder würden Sie auch im Fall einer anderen Partei, der eine unrechtmäßige Verteilung von Wahlwerbung vorgeworfen würde, genau so urteilen?
Anke Erdmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 29.11.1995, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.11.1995 als Richterin am Landgericht Berlin - 7/10 Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheit mit: Volker Erdmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 04.03.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.03.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Volker Erdmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 04.03.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.03.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheit mit: Anke Erdmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 29.11.1995, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.11.1995 als Richterin am Landgericht Berlin - 7/10 Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Peter Faust (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.06.1995, ..., 2018) - 2010: 22. Große Strafkammer. Vorsitzender des Berliner Richterbundes / 7. Berliner Präventionstag Psychische Gewalt. "Justizirrtum in Berlin. 888 Tage unschuldig im Knast" - http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html - siehe auch den untenstehenden Beitrag zum Revisions-Prozess. 2009 Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de. 68. Deutscher Juristentag 2010. BILD - 10.10.2018: "Kinderschänder schlägt Dank Justiz wieder zu."
Dr. Tessa Fey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 05.03.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1999 als Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.03.2003 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.03.2003 als Richterin am Landgericht Berlin - 17/20 Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin: bis 28.02.2014 Beisitzerin 54. Zivilkammer, danach vermutlich zum Amtsgericht Pankow/Weißensee / Familiensachen.
Julia Flockermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 24.10.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 24.10.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 24.10.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Julia Flockermann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantrtt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - 11.07.2018: Richterin am Landgericht. Landgericht Berlin - 26.08.2019: Vorsitzende Richterin. Landgericht Berlin - 30.01.2020, 06.01.2021: Vorsitzende Richterin.
Detlef Förschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Landgericht Berlin (ab 08.02.1995, ..., 2010) - 2010: Zivilkammer 87.
Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 27.05.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Stephan Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.02.1996, ..., 2012). Namensgleichheit mit: Dr. Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Köln (ab 07.08.1998, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Köln - 0,7 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal (ab 23.08.1996, ..., 2013)
Stephan Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.02.1996, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Andrea Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 27.05.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.05.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Kerstin Gärtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 18.07.2011, ..., 2012)
Stephanie Gollan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 19.11.1998, ..., 2014) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. Kammergericht - GVP 01.01.2014: bis 31.07.2014 abgeordnet als Beisitzerin im 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Thomas Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 19.04.2010, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.06.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.04.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 01.02.2023: Vorsitzender Richter - 22. Strafkammer. 16.02.2023: "Es sei „ein zutiefst verabschauungswürdiger Mord“ gewesen, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Groß und wendet sich direkt an die beiden Angeklagten: „Deswegen müssen Sie lebenslang in Haft.“ Nahezu zwei Stunden dauert die Urteilsbegründung am Donnerstag im Prozess gegen die beiden afghanischen Brüder Yousuf und Mahdi H. Die 22. Strafkammer ist überzeugt, dass die 28 und 24 Jahre alten Männer ihre Schwester Maryam H. im Sommer 2021 in Berlin ermordet und den Leichnam mit einem Koffer mit einem ICE nach Donauwörth in Bayern gebracht haben. ... Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwältin Antonia Ernst. Diese hatte die Einlassung von Yousuf H. in ihrem Plädoyer als „kläglichen Versuch“ bezeichnet, „die unwiderlegbaren Beweise als weniger schlimm darzustellen“. Maryam H. habe ihr Leben frei führen, ihre Kinder nach ihren Wertevorstellung erziehen wollen, hatte Ernst gesagt. ..." - https://taz.de/Urteil-im-Mordfall-Maryam-H/!5916639/
Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: ab 01.06.2010 als Richter auf Probe / Beisitzer Zivilkammer 27. GVP 25.07.2011: ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht / Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014, 26.08.2015: Beisitzer / Zivilkammer 27. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html
Gregor Hain (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.05.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.09.1998 als Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.05.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2013: Lehrbeauftragter im Studiengang Soziale Arbeit - Evangelische Hochschule Berlin - http://www.eh-berlin.de/hochschule/lehrende-an-der-ehb/lehrbeauftragte-a-z/gregor-hain.html
Hanser (geb. ....) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1998, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Hanser nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021: Beisitzer - Zivilkammer 35. Landgericht Berlin - GVP 17.12.2022: bis 30.06.2021 Richter, ab 01.07.2021 Vorsitzender Richter. Landgericht Berlin - GVP 26.01.2022: Vorsitzender Richter - Strafkammer 65.
Dr. Axel Haeusermann (geb. ....) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.06.2003, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt (Dienstantritt ca. 2000). Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 13.06.2003 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2015: als Richter am Landgericht bis 31.07.2015 Beisitzer / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Ralf Hartmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzener Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 08.03.1987 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Thomas Heidrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.03.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.04.2007 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2011 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. 2009: als Richter auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2011, 01.08.2011: als Richter auf Probe am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 162 und wohl vertretungsweise auch 160. GVP 01.11.2011, 01.06.2012: abgeordnet als Richter am Landgericht an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 162a. GVP 01.08.2012, 01.11.2012: als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134 und 162. Landgericht Berlin - GVP 02.01.2013: Beisitzer - Zivilkammer 8.
Gregor Herb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.12.2013, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.2005 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.10.2005 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 27.04.2024: "... Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Oberarzt der Berliner Charité zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56 Jahre alten Herzmediziner am Freitag des Totschlags in zwei Fällen schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. „Wir sind überzeugt, dass es sich um eine gezielte Verkürzung des Lebens und damit eine Tötung handelte“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article251242690/Berlin-Herzmediziner-der-Charite-zu-Haftstrafe-verurteilt.html. Namensgleichheit mit: Alexandra Herb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 30.11.2000, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.11.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt.
Nicola Herbst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Nicola Raisch ab 10.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Nicola Herbst ab 10.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2012: Zivilsachen. Namensgleichheit mit: Herbst (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010, 2011) - Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2010, 01.01.2011: Richterin auf Probe / Zivilsachen - Abteilung 8. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2012: Richterin am Amtsgericht / Zivilsachen - Abteilung 8. Möglicherweise im GVP 01.01.2011 fehlerhaft als Richterin auf Probe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kai-Uwe Herbst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1999 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 05.01.1999 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 05.01.1999 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Maria Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2017 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 28. Amtsgericht Pankow -GVP 01.01.2022: Richterin am Landgericht.
Dr. Richard-Emmanuel Himmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 01.04.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 21.02.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung.
Thorsten Hinzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 01.07.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - 02.01.2013: Vorsitzender Richter / Zivilkammer 21.
Rolf Hohensee (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 21.07.1989, ..., 2010) - 2010: Zivilkammer 87.
Lennart Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter Landgericht Berlin (ab 21.03.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. Namensgleichheit mit: Dr. Cornelia Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 27.06.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg ab 26.06.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Zeitweilig tätig als Mediatorin bei der kommunalen Erziehungs- und Familienberatung Schöneberg. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg ab 31.07.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Cornelia Holldorf ab 31.07.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.06.2014 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 15.12.2009: unter dem Namen Müller-Magdeburg aufgeführt. 12/2010 auf der Internetseite des Amtsgerichts Pankow/Weißensee unter dem Namen Holldorf aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 15.12.2011: Familiensachen - Abteilung 11a. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2012, 01.01.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 11. Kammergericht - GVP 18.01.2018: Vorsitzende Richterin - 9. Zivilsenat. 27.06.2014: Referentin - http://www.cfm-kongress.de/referenten.html.
Kai-Uwe Höning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter Landgericht Berlin (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.10.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Katharina Hoßfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.2000 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2003 Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.06.2003 Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 12.03.2010: Zivilkammer 27.
http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdfWiebke Hückstädt-Sourial (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Landgericht Berlin (ab 11.02.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 11.02.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 28.02.2013, 01.09.2013 bis 01.02.2014: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 133. Landgericht Berlin - ab 01.02.2014: Beisitzerin - Zivilkammer 35 - na ein Glück, da werden von ihr nichtverheiratete Väter wenigstens nicht für die Geltendmachung des Grundrechtes auf elterliche Sorge zur Kasse gebeten. Kammergericht - ab 01.02.2015 Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Familiensenat. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: Beisitzerin - Zivilkammer 13. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiensache 133 F 9352/13: Richterin Hückstädt-Sourial weist mit Schreiben vom 06.06.2013 darauf hin, dass der nichtverheiratete Vater Geld dafür bezahlen soll, wenn er die gemeinsame elterliche Sorge vom Gericht beurkundet haben will. Dabei steht die elterliche Sorge dem Vater nach Artikel 6 Grundgesetz bereits zu, muss also nur noch kostenfrei vom Amtsgericht beurkundet werden, wenn die Mutter so wie hier eine außergerichtliche Beurkundung verweigert. Denn die Mutter muss für die elterliche Sorge auch nicht bezahlen, eine diesbezügliche Diskriminierung des Vaters verbietet sich von daher. Aber in Deutschland gelten nichtverheiratete Väter von Staats wegen als Asoziale, die sogenannte "Rechtsprechung" in Deutschland sicherte jahrzehntelang diese unerhörte Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht drückte jahrzehntelang beide Augen zu, wenn es galt, nichtverheiratete Väter und ihre Kinder grundlegender Rechte zu berauben.
Martin Hülsböhmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 21.11.2000, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.11.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Referendariat im OLG-Bezirk Hamm. Von Juni 1989 bis März 1991 Angestellter/Beamter bei der BfA (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund). Seit März 1991 Richter, Vorsitzender Richter seit November 2000, Vorsitzender einer allgemeinen O-Kammer. 2009, ..., 2012: Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de. Landgericht Berlin - GVP 08.01.2014, 31.03.2016: kommissarischer Vizepräsident.
Sonja Hurek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.01.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.04.12010 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2015 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2015 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021: Beisitzerin Zivilkammer 27. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof.
Lothar Jünemann (Jg. 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 03.08.1999, ..., 2010) - 2010: Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbund. Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - http://www.drb.de/cms/index.php?id=37
Klaus Peter Jürcke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2012, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.12.1992 als Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 07.12.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 11.07.2018.
Sven Kansteiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Landgericht Berlin (ab 31.05.2002, ..., 2013) - Kammergericht - GVP 01.01.2013: ab 01.02.2013 abgeordnet als Beisitzer im 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Daniela Kellert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 11.09.1998, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: Zivilkammer 32. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010, ..., 03.06.2015: Zivilkammer 29.
Antje-Katrin Kelting-Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.10.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.05.1998 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - 1/2 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Dr. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Charlottenburg / Präsident am Amtsgericht Charlottenburg (ab 01.01.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.01.2007 als Richter am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.04.2009 als Vizepräsident am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2017 als Präsident am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. 2011: Fachbereich Rechtswissenschaft FU Berlin. 7.-9.10.2011: "Justiz und interkulturelle Kompetenz" - Evangelische Akademie Bad Boll. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.07.2017: Präsident am Amtsgericht Charlottenburg.
Frank Klamandt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.09.2002 als Richter am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2014 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 23.04.2014: ab 01.03.2014: Vorsitzender Richter. Landgericht Berlin - GVP ab 01.03.2014, 10.08.2014: Vorsitzender Richter - 11. Strafkammer. 14.07.2016: "So leicht konnte der falsche Arzt alle täuschen. ... Hochstaplern wird ein hoher Geltungsdrang nachgesagt, dass sie gerne damit auf den Putz hauen, was sie angeblich sind. Dieser Typ Krimineller liebt es für gewöhnlich, sich mit seinen Taten und seinem Können zu brüsten. Der erste Auftritt von Denny H. in der Öffentlichkeit nach mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft ist das exakte Gegenteil davon. Der 41-jährige Krankenpfleger, der fünf Jahre als Arzt arbeitete, ohne je Medizin studiert zu haben, spricht sehr leise. Frank Klamandt, der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin, fordert ihn auf, lauter zu sprechen. ..." - http://www.welt.de/vermischtes/article157056980/So-leicht-konnte-der-falsche-Arzt-alle-taeuschen.html
Christiane Klinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 16.11.1989, ..., 2012) - Landgericht Berlin - GVP 21.02.2012: Zivilkammer 16.
Afra König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.07.1983, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.07.1983 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Iris König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 14.05.1997, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Iris Wirth ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Iris König ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Landgericht Berlin - GVP 11.07.2018: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 44. Zivilkammer.
Iris König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 14.05.1997, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Iris Wirth ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Iris König ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Landgericht Berlin - GVP 11.07.2018: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 44. Zivilkammer. Namensgleichheit mit: Afra König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.07.1983, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.07.1983 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Ralf Körner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 07.10.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.10.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. in den Geschäftsverteilungsplänen ab 2010 bis 2012 nicht aufgeführt. 2007, ..., 2012: Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. 21.06.2007: "Berliner Verfassungsgericht Höchste Richter ins Amt gewählt" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/berliner-verfassungsgericht-hoechste-richter-ins-amt-gewaehlt/964684.html
Sylvia Kothe-Retzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.04.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.04.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Björn Retzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 15.11.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.09.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Geschäftsführer des 68. Deutschen Juristentag.
Dr. Johannes Kroymann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2011, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.08.2009 als Richter am Landgericht Neuruppin - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 03.08.2009 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2011: abgeordnet. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2019.
Bernhard Krumhaar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.01.1990 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 14.01.1998 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 14.01.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. GVP 26.08.2015: Vorsitzender Richter / Zivilkammer 97a.
Dr. Jette Kurney (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 14.09.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.05.2008 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2008 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.09.2012 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.
Sophia Ladewig-Feldkamp (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 03.11.1997, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Angelika Eibisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Potsdam (ab 01.10.1994, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1987 unter dem Namen Eibisch-Feldkamp als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Namensgleichheit mit: Josef Feldkamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 24.09.1984, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 24.09.1981 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 24.09.1984 sowohl als Richter am Amtsgericht Tiergarten als auch am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt.
Christiane Lage-Graner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 10.04.1996, ..., 2010) - Landgericht Berlin - 52 S 80/01 - 10 C 1011/00 AG Charlottenburg - 12.11.2001 ...: "In dem Rechtsstreit ... hat die 52. Zivilkammer des Landgerichts Berlin auf die mündliche Verhandlung vom 12. November 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Röhrmann, die Richterin am Landgericht Lage-Graner und die Richterin Schumann für Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. Dezember 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 10 C 1011/00 - wird zurückgewiesen."
Doris Lau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 19.11.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.11.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015: Beisitzerin / Zivilkammer 27.
Stefan Leinweber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.12.2013, ..., 2014) - Landgericht Berlin - 02.01.2013: Richter / Zivilkammer 21.
Oliver Lenk (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 07.07.1997, ..., 2009) - 2009 abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen
Ariella Loewenthal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.05.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.02.2019 als Richterin am Amtsgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Johannes Robert Maiazza (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab 05.12.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 05.12.2002 Richter am Landgericht Berlin. 15.02. bis 15.04.2010: Zivilkammer 27. GVP 20.02.2012: Zivilkammer 33.
Dr. Birgit Malsack-Winkemann (geb. 12.08.1964 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 30.08.1996, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Birgit Malsack ab 01.04.1993 als Richterin auf Probe im Bezirk des Kammergerichts Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Birgit Winkemann ab 30.08.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Birgit Winkemann ab 30.08.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Birgit Winkemann ab 30.08.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Birgit Winkemann ab 30.08.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 31.03.2016: unter dem Namen Birgit Winkemann Beisitzerin Zivilkammer 12. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: unter dem Namen Birgit Malsack-Winkemann Beisitzerin Zivilkammer 12. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: bis 23.10.2017 Beisitzerin Zivilkammer 12. Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020, 26.01.2022: nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 22.06.2022, 30.11.2022: ab 14.03.2022 Beisitzerin Zivilkammer 19a. "Birgit Malsack-Winkemann (* 12. August 1964 in Darmstadt) ist eine deutsche Juristin, Richterin und Politikerin (AfD). Sie zog für ihre Partei in den 19. Bundestag ein. "Malsack-Winkemann legte das erste Staatsexamen der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1989 ab. Sie promovierte in dem Fach 1991 mit einer rechtshistorischen Studie[1] und legte 1993 in Stuttgart das Zweite Staatsexamen ab. Seit 1993 ist sie Richterin in Berlin, bis zu ihrem Einzug in den Bundestag 2017 war sie am Landgericht Berlin. Im April 2013 trat sie in die AfD ein. Von 2015 bis 2017 war sie stellvertretende Vorsitzende des AfD-Bezirksverbandes Steglitz-Zehlendorf. Im März 2017 wurde sie auf dem Landesparteitag auf Platz 4 der Berliner Landesliste für den Bundestag gewählt. Eines der politischen Themen ihrer Bewerbungsrede war die Verteilung der Steuerlast in Deutschland. Zu ihren politischen Positionen wollte sich die heutige Bundestagsabgeordnete im Wahlkampf nicht äußern, da für Richter das Mäßigungsgebot gelte. Sie könne dann etwas zu ihren Positionen sagen, wenn ihr Richteramt ruhe. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Birgit_Malsack-Winkemann. 13.10.2022: Richterdienstgericht: Keine Zurruhesetzung einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten der AfD (Nr. 41/2022). Pressemitteilung vom 13.10.2022. Die Zurruhesetzung einer Richterin darf nicht auf ihre Äußerungen als Abgeordnete im Plenum des Deutschen Bundestags gestützt werden. Mit dieser Begründung hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin, seit 1996 als Richterin auf Lebenszeit im Dienst des Landes Berlin, ist Mitglied der AfD. Sie wurde 2017 über deren Landesliste als Abgeordnete für den 19. Deutschen Bundestag gewählt. Nach Beendigung des Bundestagsmandats kehrte sie im März 2022 auf eigenen Antrag an ihr bisheriges Gericht zurück. Die Senatsverwaltung beantragte im Mai 2022 bei dem Richterdienstgericht, die Versetzung der Richterin in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege für zulässig zu erklären. Eine Analyse insbesondere ihrer Debattenbeiträge im Deutschen Bundestag ergebe, dass sie eine „völkische Gesellschaftsordnung mit einem ethnokulturell homogenen Staatsvolk“ propagiere. Bestätigung finde dies auch in Facebook-Beiträgen und Tweets. In der Öffentlichkeit sei hierdurch der Eindruck entstanden, die Antragsgegnerin werde künftig ihrer Pflicht zur unvoreingenommenen Rechtsprechung nicht gerecht werden. Das Dienstgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Versetzung einer Richterin in den Ruhestand setze eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege voraus, die sich hier nicht feststellen lasse. Die Maßnahme komme nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, weil hierin ein Eingriff in den Grundsatz der Unversetzbarkeit als Ausfluss der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit liege. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person der Richterin müsse in einem so hohen Maße Schaden genommen haben, dass deren Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheine; durch ein Verbleiben im Amt müsse zudem das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Justiz beeinträchtigt sein. Hierfür lägen keine hinreichenden Tatsachen vor. Die Äußerungen der Antragsgegnerin im Deutschen Bundestag müssten bei der Bewertung von vornherein außer Betracht bleiben. Nach dem Grundgesetz dürften Abgeordnete nämlich zu keiner Zeit wegen einer Äußerung im Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Dieser verfassungsrechtliche Schutz vor Verfolgung bleibe nach Ablauf des Mandats erhalten und erstrecke sich auch auf das Zurruhesetzungsverfahren. Etwas anderes gelte zwar für außerparlamentarisches Verhalten einer Abgeordneten, das Zweifel am Einstehen für die freiheitliche demokratischen Grundordnung erwecke. Allein die Mitgliedschaft der Antragsgegnerin in der AfD lasse solche Rückschlüsse nicht zu. Im konkreten Fall reichten darüber hinaus auch weder die Äußerungen der Antragsgegnerin auf Facebook und Twitter hierfür aus noch die Existenz von Fotografien, welche die Richterin mit Angehörigen des sog. Flügels der Partei zeigten. Gegen das Urteil kann Berufung zum Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. *Urteil des Richterdienstgerichts des Landes Berlin vom 13. Oktober 2022 (DG 1/22) - https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1254406.php. 07.12.2022: "Es ist der bisher größte Schlag gegen die Szene der sogenannten Reichsbürger: Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern sind am frühen Mittwochmorgen gegen mutmaßliche Mitglieder einer Gruppierung vorgegangen, die einen gewaltsamen Umsturz des politischen Systems der Bundesrepublik geplant haben soll. ... Zu den durchsuchten Objekten gehörten auch die Wohnräume der einstigen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Reporter von WELT beobachteten, wie Spezialeinsatzkräfte gegen 6 Uhr morgens vor dem Reihenhaus im Berliner Villenviertel Wannsee anrückten und die Eingangstür mit einer Ramme durchbrachen. Malsack-Winkemann wurde festgenommen und mit einem Konvoi des Bundeskriminalamtes weggefahren. Die studierte Juristin ist Mitglied der AfD und gehörte für ihre Partei von 2017 bis 2021 dem Bundestag an. Beobachter rechneten sie dem als extremistisch geltenden „Flügel“ der Partei zu. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag kehrte sie als Richterin an das Berliner Landgericht zurück. Die Berliner Justizsenatorin, Lena Kreck (Linke), beantragte im Juni dieses Jahres, die 58-Jährige wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag jedoch zurück. In den von der Reichsbürger-Gruppe für die Zeit nach dem Umsturz geplanten „verwaltungsähnlichen Strukturen“ sollte Malsack-Winkemann laut Mitteilung des Generalbundesanwaltes für den Bereich Justiz verantwortlich sein. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242538041/Razzia-gegen-Reichsbuerger-Prinz-Heinrich-als-Raedelsfuehrer-verhaftet.html. 07.12.2022: "Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann ist am Mittwoch festgenommen worden. Ihre Festnahme war Teil eines Schlags der Sicherheitsbehörden gegen ein rechtsextremes Netzwerk. Für die Polizei war es eine der größten Razzien in der Geschichte der Bundesrepublik: Mehr als 3000 Beamte waren daran beteiligt und nahmen 25 Personen fest. Sie sollen den gewaltsamen Sturz der Regierung geplant haben. ... Tatsächlich ist Malsack-Winkemann ihrer Aufgabe im Parlament nachgekommen, auch wenn sie immer wieder auf öffentlichen Bildern mit Mitgliedern des als rechtsextrem geltenden AfD-„Flügels“ auftauchte. „Verboten ist das nicht“, befand der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier im Oktober. Vor allem, wenn es um Kollegen im Bundestag gehe, sagte Malsack-Winkemann. Da bleibe wenig Angriffsfläche, musste der Richter eingestehen, wenn man die Redefreiheit im Bundestag nicht einschränken wolle. Denn egal, was die Politikerin im Bundestag gesagt hat – laut Artikel 46 des Grundgesetzes ist das vor Gericht nicht verwertbar: Demnach darf kein Abgeordneter aufgrund seiner Rede gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. ..." - https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wer-ist-die-richterin-und-ehemalige-afd-abgeordnete-birgit-malsack-winkemann-li.295209. 07.12.2022: "Birgit Malsack-Winkemann scheidet als Richterin am Landgericht Berlin aus. Das teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte WELT mit. Die ehemalige AfD-Abgeordnete und Richterin Malsack-Winkemann wurde am Mittwoch unter dem Verdacht festgenommen, als Mitglied einer rechtsextremen Terrorgruppe einen Umsturz und einen Anschlag gegen den Reichstag geplant zu haben. Malsack-Winkemann war als Richterin am Landgericht Berlin tätig. Bis zum Mittwoch war sie Beisitzerin der Zivilkammer 19a des Landgerichts Berlin. Die Kammer hat eine Spezialzuständigkeit für zivilrechtliche Bausachen. Aufgrund einer Eilverfügung des Präsidenten des Landgerichts vom Mittwoch sei der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts dahingehend geändert worden, dass Malsack-Winkemann am Landgericht aus der Kammer 19a ausscheidet, teilte die Sprecherin mit. ... Zuvor hatte das Richterdienstgericht des Landes Berlin einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung zurückgewiesen, die Richterin in den Ruhestand zu versetzen. „Das Verfahren vor dem Dienstgericht ist mit dem Urteil vom 13. Oktober 2022 zunächst abgeschlossen und wird vom Dienstgericht inhaltlich nicht noch einmal überprüft“, teilte eine Sprecherin mit." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242553091/Birgit-Malsack-Winkemann-Ex-AfD-Abgeordnete-scheidet-nach-Razzia-als-Richterin-aus.html. 08.12.2022: "Gegen die verhaftete Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann läuft ein Disziplinarverfahren. Dies habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag dem RBB-Inforadio. Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei. Für die Richterin werde es nun „physisch schwierig“ sein, ihrem Beruf nachzugehen, sagte Senatorin Kreck. Sie wiederholte, dass die Senatsverwaltung alle Instrumente nutzen werde, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst „zu entfernen“. Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, sagte Kreck. So sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242563501/Reichsbuerger-Razzia-50-Waffenfunde-und-weitere-Beschuldigte.html?source=puerto-reco-2_ABC-V16.2.C_evergreen_limited_pool. 03.05.2023: "... Malsack-Winkemann hatte von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag gesessen. Im Dezember wurde sie im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen mutmaßliche Reichsbürger festgenommen, die einen gewaltsamen Umsturz geplant haben sollen. Malsack-Winkemann sollte laut den Plänen der Extremisten-Gruppe offenbar als Justizministerin eingesetzt werden. Die Richterin, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag zunächst in den Berliner Justizdienst zurückgekehrt war, wurde Mitte März vorläufig des Dienstes enthoben. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article245126106/Berliner-Juristin-Ex-AfD-Abgeordnete-soll-Wahrsagerin-im-Bundestag-beschaeftigt-haben.html. 20.12.2023: "... Bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin im Februar steht aus formalen Gründen auch die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann als Kandidatin auf dem Stimmzettel. Sie war im Dezember vergangenen Jahres im Rahmen einer groß angelegten Razzia festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. „Die Kandidatin darf nicht vom Stimmzettel gestrichen werden“, sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article249155616/Berlin-Terrorverdaechtige-steht-bei-Wahlwiederholung-auf-AfD-Landesliste.html. 12.02.2024: "Die in Untersuchungshaft sitzende AfD-Kandidatin Birgit Malsack-Winkemann hat bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin ihr Ergebnis von 2021 noch minimal verbessert. Sie kam in ihrem Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf nach Angaben der Landeswahlleitung am Sonntag auf 5,5 Prozent der Erststimmen. Das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als bei der ursprünglichen Bundestagswahl vor rund zweieinhalb Jahren. ..." - https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/berlin-wahl-afd-malsack-winkemann-100.html. Kommentar: Nicht nur in Russland sitzen Politiker in Haft, im Fall vo Frau Malsack-Winkemann lässt die Justiz sich Zeit für eine Anklage, vielleicht in der Hoffnung, dass Frau Malsack-Winkemann irgendwann in Haft stirbt, dann bräuchte die Generalbundesanwaltschaft nicht mehr nachweisen, dass sie zu Recht in Untersuchungshaft saß.
Thomas Markfort (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.09.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 04.08.1994 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.08.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 96. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021, 26.01.2022: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 52. Landgericht Berlin - Beschluss vom 26.10.2021 - 52 T 6/21 - ausführlich siehe unten: "Es ist davon auszugehen, dass das streitgegenständliche Flugblatt durch damit beauftragte Verteiler des Antragsgegners und nicht durch Dritte in den Briefkasten des Klägers eingeworfen worden ist. Es handelt sich unstreitig um ein von dem Antragsgegner herausgegebenes und in den Verkehr gebrachtes Flugblatt, so dass nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen ist, dass die für den Antragsgegner tätigen Verteiler das Flugblatt bei dem Antragsteller eingeworfen haben, da es sich insofern um einen typischen Vorgang handelt. Die lediglich abstrakte Möglichkeit, dass auch Dritte das Flugblatt in den Briefkasten eingeworfen haben ... steht der Bejahung des Anscheinsbeweises nicht entgegen (KG, a.a.O. Rn. 8). ..." - Der Beschluss der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin, der auf einem sogenannten Anscheinbeweis aufbaut, kann nicht überzeugen, denn es ist nicht dargelegt, dass der Antragsgegner für einen eventuell erfolgten Einwurf einer Wahlwerbung tatsächlich verantwortlich ist. Es ist nicht undenkbar, dass der Antragsteller und Politaktivist Arne S. die Wahlwerbung selber in seinen Briefkasten geworfen hat, um dann hinterher zu behaupten, der Antragsgegner habe dies getan. Das geht ganz einfach, in der Regel steht in jedem Hausflur eine Kiste für Werbemüll, die Mieter werfen dort Werbung rein, die in ihren Briefkästen gelandet sind. Wenn ich in dem Haus wohne oder Zugang zu dem Haus habe, kann ich also solches Werbematerial nehmen und in Briefkästen werfen, auf denen steht: Werbung unerwünscht. So könnte ich das z.B. mit Werbung von den Grünen oder der SPD machen, diese Werbung einfach bei Leuten reinwerfen, auf deren Briefkästen steht: Keine Werbung. Und schon haben die Grünen und die SPD eine Abmahnung am Hals und die Zivilkammer 52 am Landgericht Berlin müsste nach der eigenen Rechtsprechung dann diese beiden staatstragenden Parteien in Haftung nehmen, obwohl ihnen nicht nachzuweisen ist, dass sie Werbung in die Briefkästen geworfen haben. Wenn das Schule macht, dann würde es wohl jedes Jahr 100 solcher Fake-Fälle geben, die dann alle bei der 52. Zivilkammer landen, bis die Grünen und die SPD wegen der vielen von der 52. Zivilkammer bejahten Abmahnungen pleite sind, was nicht schlimm wäre, denn diese Parteien braucht kein Mensch mit Selbstachtung. Nun wissen wir nicht, welche Parteipräferenzen der oder die beschlussfassende Richterin / Richter der Zivilkammer 52 hat, womöglich hat auch die gesamte Kammer - VRiLG Markfort, Ri’inLG Förder, Ri’inLG Dr. von Bernuth und Ri’inLG Eirichan - an der Beschlussfassung mitgewirkt, dies ist dem auf https://openjur.de/u/2367509.html veröffentlichten Beschluss leider nicht zu entnehmen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der / die beschlussfassende Richter/in die für den angeblichen Einwurf von Wahlwerbung beklagte politische Partei nicht mag, sondern lieber die SPD wählt, dann könnte der Beschluss auch auf Grund einer Befangenheit zustandegekommen sein. Daher fragen wir den/die unbekannte Richter/in: Trifft es zu, dass Sie die beklagte politische Partei nicht mögen oder würden Sie auch im Fall einer anderen Partei, der eine unrechtmäßige Verteilung von Wahlwerbung vorgeworfen würde, genau so urteilen?
Dr. Holger Matthiessen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.08.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.05.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2007 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2013 als Präsident am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Präsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 21.01.2013: bis 31.01.2013 Vorsitzender Richter / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin (Dienstgebäude Tegeler Weg).
Silke Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.10.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 mit dem Geburtsdatum ... 1958 und abweichend davon ... 1962 ab 23.09.1991 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ab 03.02.1994 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.10.2015 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 01.01.2012.
Stefanie Masuhr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 23.07.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.01.2009 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.07.2012 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Holger Matthiessen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab , ..., 2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.05.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt (Oder) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2007 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2013 als Präsident am Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 21.01.2013: bis 31.01.2013 Vorsitzender Richter / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin (Dienstgebäude Tegeler Weg). Landgericht Berlin - GVP 25.05.2020: Präsident am Landgericht Berlin.
Christoph Mauntel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin I / Vizepräsident am Landgericht Berlin I (ab 14.08.2017, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.09.2005 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.09.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.09.2012 als Senatsrat in der Senatsverwaltung für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.08.2017 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantrtt als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018, 01.01.2022: Vizepräsident - Standort Turmstraße. Landgericht Berlin I - GVP 01.01.2024: Vizepräsident. 20.10.2017: "Brandbrief aus dem Berliner Landgericht "Wir sind am Ende. Wir können nicht mehr" Die Strafkammern des Berliner Landgerichts sind fast komplett überlastet. Ein Hilferuf der Präsidentin stößt beim Senator bislang auf Desinteresse. ..." - http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandbrief-aus-dem-berliner-landgericht-wir-sind-am-ende-wir-koennen-nicht-mehr/20482300.html
Charlotte Karin Maus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 02.02.2011, ..., 2012) - ab 26.01.2011 bis 31.03.2011: Zivilkammer 27. GVP 21.02.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. GVP 20.02.2012: Zivilkammer 33.
Bernd Miczajka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 15.06.2001, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.01.1993 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.06.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.09.2024: Vorsitzender Richter - 29. und 91. Strafkammer. 21.10.2022: "Das Landgericht Berlin verurteilt einen 55-Jährigen, der seiner einstigen Lebensgefährtin Brüste und Nase abschnitt – aus Rache für die Trennung. ... Um 13.30 Uhr an diesem Freitag verkündet Bernd Miczajka, der Vorsitzende Richter, das Urteil gegen Omid R. Es ist die höchste Strafe, die in Deutschland verhängt werden kann. Danach muss der 55-jährige Angeklagte wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, Geiselnahme, besonders schwerer Körperverletzung und schwerer Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld anerkannt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Omid R. habe grausam, aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat gehandelt, so der Richter. Aus Sicht der Kammer ergab der Prozess, dass der Angeklagte seine ehemalige Partnerin am 30. Oktober 2012 aus Rache für die Trennung vergewaltigt und sie anschließend verstümmelt habe – mit beträchtlicher Vollendungsnähe. Omid R. habe die emanzipierte Lebensführung seiner Ex-Frau nicht billigen können. ..." - https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/crime-verbrechen-justiz-urteil-am-berliner-landgericht-ex-partnerin-verstuemmelt-lebenslange-haft-und-sicherungsverwahrung-fuer-omid-r-li.279043. 08.10.2024: "Berlin: Schlussplädoyers im Prozess gegen ehemaligen MfS-Mitarbeiter. Staatsanwaltschaft will zwölf Jahre Haft. Der Angeklagte (l.) und der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka am ersten Prozesstag (Berlin, 14.3.2024). Der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, dem die Berliner Staatsanwaltschaft heimtückischen Mord vorwirft, steht vor dem Abschluss. Nach dem Ende der Beweisaufnahme haben am Montag Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung vor der 29. Strafkammer des Berliner Landgerichts die Schlussplädoyers vorgetragen. Manfred N., Jahrgang 1943, einst Mitarbeiter der für Passkontrolle und Fahndung zuständigen Hauptabteilung VI des MfS, hat nach Ansicht von Staatsanwältin Henrike Hillmann, die den Prozess mehr beobachtete als beeinflusste, am 29. März 1974 im Bereich der Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin-Mitte den polnischen Staatsbürger Czesław Kukuczka »in Tötungsabsicht« aus einem »perfiden Hinterhalt« heraus von hinten niedergeschossen. Dabei habe N., der nicht nur Passkontrolleur, sondern für die Abwehr terroristischer Bedrohungen geschult war, einen Entscheidungsspielraum gehabt: Es sei möglich gewesen, Kukuczka – der zuvor in der polnischen Botschaft gedroht hatte, einen (vermeintlich) in seiner Aktentasche mitgeführten Sprengsatz zur Explosion zu bringen – die Tasche ohne Schusswaffeneinsatz abzunehmen. ..." - https://www.jungewelt.de/artikel/485293.justiz-und-ddr-herausragende-bedeutung.html. 15.10.2024: "Es sind selten Sternstunden, wenn Westberliner Richter über die DDR räsonieren. Das war am Montag bei der Urteilsverkündung im Verfahren gegen einen ehemaligen Oberleutnant der Hauptabteilung VI des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, im März 1974 den polnischen Staatsbürger Czesław Kukuczka im Bereich der Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße niedergeschossen zu haben, nicht anders. In seinen Ausführungen zum Urteil wartete der Vorsitzende Richter der 29. Strafkammer des Berliner Landgerichts I, Bernd Miczajka, mit der mehrfach bekräftigten Ansicht auf, es sei »die Staatsdoktrin« der DDR gewesen, die Ausreise »einfacher Bürger« in den »freien Westen« zu verhindern. Er konstatierte bedeutungsschwer – und als sei das für den Fall irgendwie relevant –, dass der stellvertretende Minister für Staatssicherheit Bruno Beater, der an jenem 29. März 1974 angeordnet hatte, Kukuczka außerhalb der polnischen Botschaft (wo Kukuczka gedroht hatte, einen angeblich in seiner Aktentasche mitgeführten Sprengsatz zur Explosion zu bringen) »unschädlich« zu machen, »interessanterweise Mitglied des ZK der SED zum Tatzeitpunkt« war. Und Miczajka stellte zutreffend fest, dass der verletzte Kukuczka in das Haftkrankenhaus des MfS verbracht wurde – nur befand sich das zweifellos nicht »in der Normannenstraße in Berlin-Hohenschönhausen«. Allein: Miczajka wurde am Montag ja nicht über die DDR oder sein Orientierungsvermögen in Ostberlin examiniert, sondern begründete ein Urteil. Und das fiel eindeutig aus. Das Gericht verurteilte den heute 80jährigen Manfred N. aus Leipzig nach Maßgabe des Strafrechts der DDR zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Es sei die zweifelsfreie Überzeugung der Kammer, dass N. der Schütze gewesen ist, der Kukuczka aus einem Hinterhalt heraus niedergeschossen hat, so Miczajka.Die Kammer war sich auch sicher, dass N. die konkrete Ausführung der »Unschädlichmachung« Kukuczkas nicht vorgegeben worden war. Er habe einen Handlungsspielraum gehabt und letztlich »mit Tötungsvorsatz« gehandelt. Miczajka erklärte lediglich die Spekulation von Staatsanwältin Henrike Hillmann für nicht plausibel, N. habe auch deshalb so gehandelt, weil er seine persönliche Karriere fördern wollte. ..." - https://www.jungewelt.de/artikel/485779.justiz-und-ddr-in-haft-im-freien-westen.html
Martin Mrosk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2010 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.04.2014 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 27.12.2019: Richter - 6. Große Strafkammer. Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020, 23.12.2020: Vorsitzender Richter - 6. Große Strafkammer. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021, 01.01.2022: Vorsitzender Richter - 38. Große Strafkammer. 05.01.2022: "Anna-Maria Ferchichi, die Ehefrau von Bushido, hat ihre Aussage vor Gericht beendet. Die Vernehmung hatte sich über Monate gezogen. Sie beschrieb, wie belastend das Verhältnis des Rappers mit Clanchef Arafat Abou-Chaker gewesen sei. Die Vernehmung der Ehefrau von Rapper Bushido im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder ist zunächst abgeschlossen. „Sie haben es hinter sich“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Mittwoch nach insgesamt fünf Tagen, an denen Anna-Maria Ferchichi ausgesagt hatte. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article236057192/Bushido-Prozess-Sie-haben-es-hinter-sich-sagt-der-Richter.html
Reimar Mülders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 08.04.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.04.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 29.04.2010: "Milde Strafen für Schläger" - http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/milde-strafen-fuer-schlaeger/1810526.html. Namensgleichheit mit: Elisabeth Mülders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 29.05.1989, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.05.1989 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
C. Müller
Landgericht - GVP 01.01.2023: Richter
Dr. I. Müller
Landgericht - GVP 01.01.2023: Richterin
Dr. Martin Müller-Follert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Landgericht Berlin (ab 11.11.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.04.2010 als Richter auf Probe im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.11.2013 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.
Louisa Catharina Muschik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2017 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe - Familiensachen Abteilung 125. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2019: als Richterin auf Probe ab 15.07.2019 Beisitzerin Zivilkammer 38. Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020, 23.12.2020: Richterin auf Probe. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021: Richterin am Landgericht.
Dr. Peter-Hendrik Müther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 19.12.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.04.1996 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. FamRZ 17/2005, FamRZ 14/2007. FamRZ 11/2010: "Das Sachverständigengutachten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren." FamRZ 20/2010.
Raphael Neef (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978 in Göttingen) - Richter am Landgericht Berlin (ab 12.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2011 ab 01.03.2010 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.12.2013 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Tiergarten. 2012: Vorstandsmitglied Deutscher Richterbund Landesverband Berlin - http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/81-raphael-neef
Burkhard Niebisch (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab 25.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Ab 25.09.2003 Richter am Landgericht Berlin. 2010: abgeordnet an das Kammergericht. FamRZ 6/2010.
Klaus-Heinrich Nordhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Landgericht Berlin (ab 03.07.1990, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.07.1990 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ulrike Nordhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2004, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 11.12.1990 als Richterin am Amtsgericht Wedding - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 unter dem Namen Ulrike Krain ab 30.11.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 unter dem Namen Ulrike Nordhoff ab 30.11.1998 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2010, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 180. GVP 01.05.2014: unter dem Namen Nordhoff - Familiensachen - Abteilung 180. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.12.2020: Vertretungsrichterin. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.12.2021: unter dem Namen Nordhoff nicht aufgeführt.
Uwe Nötzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.09.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 23.08.2011: U-Bahn-Schläger "Meine Tat ist eine Schweinerei" http://www.tagesspiegel.de/berlin/meine-tat-ist-eine-schweinerei/4532490.html. Namensgleichheit mit: Susanne Bunke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 01.06.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nötzel-Bunke ab 06.03.2002 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Bunke ab 06.03.2002 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2010 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. "Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin, 1. und 2. juristisches Staatsexamen, ab 1999 Richterin am Arbeitsgericht Berlin. 2010 Wechsel in das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, seit 2012 Referatsleiterin. Nebenberuflich tätig als Vorsitzende von Einigungsstellen nach § 76 BetrVG, als Lehrbeauftragte an der Humboldt-Universität Berlin und als Seminarleiterin für Betriebsratsschulungen." - https://www.poko.de/index.php/Inhalte/Referenten/Susanne-Bunke.
Sigrid Partikel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.10.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 ab 13.12.1994 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ab 15.04.1998 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt (Zivilprozessabteilung 236). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 20.10.2008 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 2009 auf Vorschlag der PDS Verfassungsrichterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Da hat die PDS ja genau die "Richtige" - richtiger geht nicht - ausgesucht. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2013: Zivilkammer 91: 1. Handelssachen - im Turnus (40/100) - 2. Sondergebiete: a) Wettbewerbssachen einschließlich daraus hergeleiteter Vertragsstrafen - im Turnus (100/100) - b) Ansprüche aus § 95 Nr. 4 Buchstaben b) und c) GVG ein-schließlich daraus hergeleiteter Vertragsstrafen - im Turnus (100/100) - c) Beschwerden nach § 15 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 UWG - im Turnus (100/100) - d) energierechtliche Streitigkeiten, die gesetzlich der KfH zugewiesen sind. Landgericht Berlin - GVP 31.03.2016: Vorsitzende Richterin Zivilkammer 91 (Kammer für Handelssachen) und 91 a. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2022: Vorsitzende Richterin Zivilkammer 91 (Kammer für Handelssachen) und 91a und 101a + 102a. 25.04.2016: "Die Brandenburger Linken haben ihre Entscheidung über die Nachfolge des zurückgetretenen Justizministers Helmuth Markov (Linke) auf Dienstagabend vertagt. ... Als möglicher Kandidat gilt der Linken-Abgeordnete Stefan Ludwig. Der Diplom-Jurist war von 2012 bis 2014 Landesvorsitzender seiner Partei. Nach Zeitungsberichten werden aber auch der Richterin am Landesverfassungsgericht, Sigrid Partikel, Chancen eingeräumt" - http://www.berliner-zeitung.de/linke-vertagen-entscheidung-ueber-markov-nachfolge-23947928. Nun, das fehlte noch, Richterin Partikel als Justizministerin im Land Brandenburg. Da könnte man ja auch mal Alice Schwarzer fragen, ob die nicht den Job machen will. Ob diese dafür von Köln in das provinzielle Potsdam umziehen will, ist nicht gewiss. Richterin Partikel wird vom Väternotruf nicht empfohlen! Leinen los? In einer neuen Broschüre informiert das Bürger- und Ordnungsamt Kiel über Rechte und Pflichten von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Die Broschüre mit dem Titel "Leinen los?" können Sie hier herunterladen - www.kiel.de
Volksentscheid
Erfolg für den „Wassertisch“
Das Volksbegehren für eine Offenlegung von Verträgen zur Wasserversorgung ist rechtmäßig, entschied am Dienstag das Berliner Verfassungsgericht.
Die 2007 gegründete Bürgerinitiative Wassertisch will erreichen, dass die Berliner Wasserbetriebe gesetzlich verpflichtet sind, bestehende und künftige Verträge mit privaten Firmen zu veröffentlichen und hatte dafür mehr als 36 000 Unterschriften gesammelt. Die Initiatoren sehen in der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe 1999 den Grund für Preissteigerungen und Personalabbau. Das Volksbegehren zur Veröffentlichungspflicht war aber im März 2008 vom Senat als unrechtmäßig abgelehnt worden. Der Senat hatte argumentiert, dass mit einer Veröffentlichung das Grundrecht des Vertrauensschutzes für die Investoren verletzt würde.
Mit dem gestrigen Urteil hat der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben. Und dies damit begründet, dass ein Volksbegehren vor seiner Einleitung nicht darauf überprüft werden muss, ob es eventuell gegen höherrangiges Recht verstößt. „Wir sind sehr froh über diesen Erfolg und werden weiter für Transparenz kämpfen“, sagte Mitinitiator Hartwig Berger am Dienstag. Ziel der Initiative mit dem Motto „Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ sei die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe. rni
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 07.10.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Volksbegehren;art270,2917510
Ein Glück, dass Richterin Partikel bezüglich der Geheimverträge der Berliner Wasserwirtschaft nicht entscheidungsberechtigt war, womöglich hätte sie dann den den Berliner Senat dabei unterstützt, das geheim bleibt, was geheim bleiben soll.
Namensgleichheit mit: Helga Christa Partikel - geb. Frymark (geb. 15.04.1926) - Ministerialrätin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen (ab 11.11.1970, ..., 1986) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.11.1957 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 11.11.1970 als Ministerialrätin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt.
Carsten Pekie (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Berlin (ab 15.04.1998, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021: Beisitzer Zivilkammer 87. Mitunterzeichner "Apell für freie Debattenräume" - https://idw-europe.org/liste-der-unterzeichner/
Sabine Petzolt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.09.1992 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Susanne Pfefferkorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 14.02.1995, ..., 2011)
Ralf Perschau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 03.05.1999, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.05.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Isabel von Plate (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Eberswalde - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.07.2008 als Richterin am Amtsgericht Eberswalde - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.07.2008 als Richterin am Landgericht Berlin - 7/10 Stelle - aufgeführt.
Anja Reifenrath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 17.05.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.05.2002 als Richter am Landgericht Berlin - 1/2 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ralf Reifenrath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Wedding (ab 17.05.2002, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1999 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt.
Michael Reinke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.12.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.11.2001 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.11.2001 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.11.2001 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 01.01.2011 bis 30.09.2011: abgeordnet als Richter an das Kammergericht Berlin - 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Landgericht Berlin - GVP 30.01.2020, 30.11.2022: Vorsitzender Richter - 67. Zivilkammer. 03.12.2022: "Warum entscheidet dieser Richter so oft gegen Mieter in Berlin? Der Fall Reinke. Ein Start-up setzt sich für niedrige Mieten ein und gewinnt fast jeden Fall. Nur bei einem Berliner Richter ist es chancenlos. Wegen privater Interessen? Die Verhandlung bei Michael Reinke hat noch nicht begonnen, aber Christina Heber weiß bereits, wie sie ausgehen wird. Heber steht im Landgericht Berlin, Littenstraße, dritte Etage. Sie ist Anwältin für „Conny“, ein Berliner Start-up, das gegen Wohnungseigentümer, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, vor Gericht zieht. Sie gewinnen oft. Aber hier, bei Richter Reinke, werden sie scheitern, sagt Heber. Wie immer. ..." - https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/moegliche-befangenheit-dieser-richter-in-berlin-entscheidet-haeufig-gegen-mieter-li.289627. Nun, wenn man am Landgericht mit seinem Antrag scheitert, dann sollte doch wenigstens beim Beschwerdegericht noch ein Erfolg möglich sein, doch wenn die Berufung ausgeschlossen ist, dann ist erst mal Ende im Gelände. Zwar gibt es noch den Weg zum Landesverfassungsgericht oder zum Bundesverfassungsgericht, genau so gut kann man aber auch in die Kloschüssel gucken, aber bitte vorher spülen. Was hier nun die Berliner Zeitung als möglichen Grund für die geringe Erfolgsquote bei Richter Reineke ausgemacht hat, wissen wir nicht, das ist wohl hinter der Bezahlschranke versteckt. Womöglich hat die Berliner Zeitung gemutmaßt, Richter Reineke wäre selber Besitzer von vermieteten Wohneigentum, das macht bekanntlich sensibel für die Interessen von Wohnungsbesitzern. Wäre dies hier der Fall, könnte Richter Reineke wegen Befangenheit abgelehnt werden, grad so wie bei der Klage eines Veganers gegen eine Schweinemastanlage. Wenn da der Richter Vorsitzender des Deutschen Bauernverbandes wäre, würde ja auch keiner auf die Idee kommen, dass er unbefangen urteilt.
Björn Retzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 15.11.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.09.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Geschäftsführer des 68. Deutschen Juristentag. Namensgleichheit mit: Sylvia Kothe-Retzlaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.04.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.04.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Katharina Saar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 08.08.2002, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. Bis 06.07.2009: Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.11.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, GVP 01.11.2012: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familienabteilung 121. Landgericht Berlin - GVP 26.02.2014: Beisitzerin / Zivilkammer 14. GVP 23.04.2014: ab 01.04.2014 Beisitzerin / Zivilkammer 14. 07.10.2014: bis 31.07.2014: Beisitzerin / Zivilkammer 14. GVP 23.07.2015: nicht aufgeführt. GVP 26.08.2015: ab 01.09.2015 Beisitzerin / Zivilkammer 27. GVP 24.02.2021: Beisitzerin / Zivilkammer 27. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof.
Gudrun Sandherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 15.10.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Urban Sandherr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Kammergericht (ab 20.10.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.03.1997 als Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2008 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Urban Sandherr: "Mehr Flexibilität für die Justiz?" - Deutsche Richterzeitung 1/2018.
Claas Schaber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 24.03.1997, ..., 2010)
Domenica Schad (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 26.04.2000 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Matthias Schertz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 12.01.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.05.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015, 01.01.2022: Vorsitzender Richter - 32. Strafkammer. 27.03.2019: "Die Todesraser vom Kudamm – nun müssen sie doch lebenslang hinter Gitter. Am Dienstag wurden sie erneut wegen Mordes verurteilt. Als das Urteil an diesem Dienstagmittag verkündet wird, fängt Hamdi H. an, sarkastisch zu lachen. Er klatscht in die Hände, schüttelt den Kopf. Sein Mitangeklagter Marvin N. dagegen starrt vor sich hin – und kaut Kaugummi. Es bleibt dabei: Hamdi H. und Marvin N., die sogenannten Kudamm-Raser, haben sich des gemeinschaftlichen Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Das heißt, die 30 und 27 Jahre alten Männer müssen lebenslänglich hinter Gitter. Das verkündet Matthias Schertz, der Vorsitzende Richter....". Christian Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 15.01.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.01.2010 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. 27.02.2017: "Michael W. stirbt am 1. Februar 2016, weil Hamdi H. und Marvin H. an der Tauentzienstraße bei Rot über eine Kreuzung rasen. Das Berliner Landgericht schafft mit seinem Urteil einen Präzedenzfall. ... Staatsanwalt Christian Fröhlich hatte eine Tat aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln angeklagt. Er verlangte lebenslange Haft und Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit. Härte nach einem tödlichen Rennen in einer Innenstadt, die bis dahin bundesweit noch von keiner anderen Anklagebehörde gezeigt wurde. ..." - http://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-im-berliner-kudamm-raser-prozess-raser-wegen-mordes-zu-lebenslanger-haft-verurteilt/19446364.html. 26.03.2019: Raserurteil. 07.01.2022: "In seinen 30 Berufsjahren als Richter, von denen er 13 Jahre Mordprozesse verhandelt habe, sei ihm so etwas noch nicht auf den Tisch gekommen, sagt Strafrichter Matthias Schertz. Beim Urteil gegen Stefan R., den sogenannten Kannibalen von Berlin oder „Kannibalen von Pankow“, lässt Schertz seinem Unmut freien Lauf. „Das ist eine menschenverachtende, zutiefst verabscheuungswürdige Tat.“ ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article236113092/Urteil-gegen-Kannibalen-von-Berlin-Herr-R-das-nimmt-Ihnen-niemand-ab.html
Dr. Gregor Schikora (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 31.07.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.11.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.07.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - 2008: Richterrat.
Dr. Pieter Schleiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.04.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.10.2014 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 25.05.2020: ab 01.05.2020 Beisitzer Strafkammer 17. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021: Beisitzer Strafkammer 17. "Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; Referandariat in Göttingen, Bonn, Speyer und Kapstadt; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth und Promotion im Sportrecht; Weltreise im Jahr 2009. Seit 2010 in der Justiz als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer; seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern und einer Zivilkammer am Landgericht Berlin, in 2019/2020 Abordnung an das Kammergericht in Berlin." -https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/. 17.01.2021: "... Im Beruf urteilt er über die Einhaltung von Recht und Gesetz. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hält er für nicht rechtens, Impfen für zu gefährlich. Nun hat der promovierte Strafrichter Pieter Schleiter, der in Brandenburg wohnt und am Berliner Landgericht arbeitet, in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie eingelegt. „Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen“, heißt es in dem 190 Seiten dicken Schreiben vom Dezember 2020. „Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen“, heißt es darin. ..." - https://www.pnn.de/brandenburg/protest-gegen-corona-regeln-richter-aus-brandenburg-legt-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-ein/26824584.html. 12.03.2021: "Verstößt die Corona-Politik gegen das Grundgesetz? Um das zu klären, hat der Berliner Richter Pieter Schleiter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Ein Gespräch über den Parlamentsvorbehalt – und die dubiose Rolle der Bundeskanzlerin. Pieter Schleiter ist Strafrichter am Landgericht Berlin. Seine Amtsstube ist spartanisch: im Regal Kommentarbände, auf dem Tisch eine einsame Pflanze. Der promovierte Jurist, 43 Jahre alt, hat privat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnormen und Landesnormen zur Pandemiebekämpfung eingereicht. Außerdem ist er Mitgründer des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte. WELT: Herr Schleiter, Sie halten die deutsche Pandemiepolitik für verfassungswidrig. Unterstellen Sie den handelnden Personen Absicht? Schleiter: Wenn ein Politiker es für möglich hält, dass er gegen die Verfassung verstößt, aber trotzdem handelt, weil es ihm wichtiger ist, ein anderes Ziel zu verfolgen, dann ist das vorsätzlich im juristischen Sinne. Das gilt ähnlich für einen Raser, der eine Tötung zwar nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf nimmt – und zwar auch dann, wenn er es nur für möglich hält, dass durch sein Handeln jemand ums Leben kommt. ..." - https://www.welt.de/kultur/plus227776037/Richter-klagt-in-Karlsruhe-Was-wir-erleben-ist-verfassungswidrig.html
Dr. Sybille Schmidt-Schondorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 28.07.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.07.1998 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Stephan Schmidt-Schondorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 16.12.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Manfred Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.12.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2009 Kandidatur als Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-lvberlin.de
Dr. Max Schoenthal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter am Landgericht Berlin (ab 23.07.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2009 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.07.2012 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: bis 31.08.2017 Beisitzer - 2. Große Strafkammer / bis 31.10.2017 Bereitschaftsrichter. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2018: nicht aufgeführt. Tagesschau - 11.01.2020: Sprecher am Bundesverfassungsgericht.
Peter Schuster (geb. 1958 in Ostfriesland - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.06.2002, ..., 2021) - nach der Einstellung in den Berliner Justizdienst zunächst bei der Staatsanwaltschaft, danach am Amtsgericht Tiergarten, am Landgericht Berlin (Tegeler Weg), am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und in der Senatsverwaltung für Justiz, seit 1993 mit Unterbrechung in Moabit tätig. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.07.1988 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.06.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.01.2021: Vorsitzender Richter Strafkammer 40 und 94. Ab 2007 Vorsitzender einer Jugendstrafkammer am Landgericht Berlin. 06.10.2017: "Prozess in Berlin. Der Stückel-Killer fälschte das gesamte Leben eines Toten ... Punkt 9.30 Uhr eröffnete Peter Schuster, Vorsitzender der 40. Großen Strafkammer des Landgerichts heute den Prozess gegen den Angeklagten. ..." - http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/stueckel-killer-vor-gericht-prozess-vertagt. 2009, ..., 2012: Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/54-peter-schuster. 21.01.2020: "Freispruch für Mord-Angeklagten nach mehr als zwei Jahren Haft ... „Der Freispruch mag viele enttäuschen“, sagt Richter Peter Schuster. „Für ein schreckliches Verbrechen wird nicht bezahlt, Ermittlungsarbeit für die Katz‘ und alles nur, weil Richter zu dumm oder Weicheier sind. Das mag manchmal stimmen, nicht hier. Wir standen vor der Aufgabe, einen nicht Vorbestraften für eine 33 Jahre zurück liegende Tat zu lebenslanger Haft zu verurteilen oder freizusprechen. Aber es gibt Zweifel.“ ..." - https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/freispruch-fuer-mord-angeklagten-nach-mehr-als-zwei-jahren-haft
Ludgera Selting (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin (ab 13.01.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.02.1996 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2011 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Mitte aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.01.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 13.01.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 29.03.2017, 01.01.2022: Vizepräsidentin - Standort Littenstraße. 04.01.2023: "CDU wittert rot-grün-rote „Rache“ an Berliner Richterin. Die Juristin Ludgera Selting trägt maßgeblich Verantwortung für die richterliche Entscheidung, dass die Berlin-Wahl wiederholt werden muss. Nun verweigert ihr die Politik, Präsidentin des Amtsgerichts im Stadtteil Wedding zu werden. Purer Zufall oder böse Absicht? Die Wiederholungswahl soll, falls das Bundesverfassungsgericht nicht einschreitet, am 12. Februar über die Bühne gehen. Die Urteilsbegründung von Richterin Ludgera Selting war allgemein als schallende Ohrfeige für die Verwaltung und die Landespolitik des Stadtstaates verstanden worden. Unter maßgeblicher Beteiligung der 58-Jährigen erklärten die Richter des Verfassungsgerichtshofs der Hauptstadt die chaotische Berlin-Wahl zu allen zwölf Bezirksparlamenten und zum Abgeordnetenhaus vom September 2021 „wegen der Häufigkeit und Schwere der Fehler“ für ungültig. Etwa einen Monat nach der Urteilsverkündung erlebte Selting eine Niederlage, die ebenfalls einem Eklat gleichkommt. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243026309/Wahlwiederholung-Berlin-CDU-wittert-rot-gruen-rote-Rache-an-Richterin.html
Marc Spitzkatz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 10.08.2009 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 27.04.2023: "Im April 2022 wurde Clan-Mitglied Mohamed R. auf einem Berliner Volksfest erstochen. Jetzt sind zwei junge Männer angeklagt. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article245044904/Berlin-Als-sie-auf-ihn-einstachen-wollte-der-schwer-verletzte-Clan-Mann-noch-seine-Pistole-greifen.html
Udo Spuhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.09.2005, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.07.2002 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Ab 01.02.2013 abgeordnet als Beisitzer an das Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat. Kammergericht - Beschluss vom 29.10.2013 - 13 UF 196/13: "Der Mutter wird es untersagt, den Medien (Presse, Fernsehen, Radio, Internet u.ä.) Inhalte der familiengerichtlichen Auseinandersetzung betreffend die Kinder .... zu offenbaren" - Wollt Ihr die totale Zensur? Ja unbedingt, denn nur die Zensur ist in der Lage, Deutschland vor dem Abrutschen in Liberalismus und sonstigen sittenlosen Freizügigkeiten zu bewahren. Wir wollen unseren Joachim Herrmann wieder haben, denn nur mit ihm kann die Zensur in Deutschland total verwirklicht werden - http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_%28SED%29
Ursula Spur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.05.1998, ..., 2012)
Dr. Anja Teschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin II / Vizepräsidentin am Landgericht Berlin II (ab 01.05.2016, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.09.2000 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 20.07.2009 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.05.2016 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016, 01.01.2022: Vizepräsidentin - Standort Tegeler Weg. Landgericht Berlin II - GVP 01.01.2024: Vizepräsidentin.
Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 offenbar fehlerhaft ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Bis 30.06.2012 abgeordnet an das Kammergericht - 10. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer ab 01.03.2017. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer. Neue Besen kehren gut, heißt es. Wollen wir hoffen dass Richter Thiel besser kehren kann als sein Vorgänger Richter Mauck - Gott schenke ihm dereinst eintausend Harfen und lass ihn 24 Stunden am Tag darauf klimpern. 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. 29.10.2020: "Sawsan Chebli erwirkt einstweilige Verfügung gegen „Tichys Einblick" - https://www.berliner-zeitung.de/news/sawsan-chebli-gewinnt-ersten-rechtsstreit-gegen-roland-tichy-li.115035. Namensgleichheit mit: Thiel (geb. ....) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Spandau (ab , ..., 2021, 2022) - Amtsgericht Spandau - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: weiterer aufsichtführender Richter - Verwaltungsaufgaben 0,5 Stelle. Namensgleichheit mit: Holger Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 11.06.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin - 3/4 Stelle - und zugleich ab 11.06.2003 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstort oder Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzer am 10. Zivilsenat. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschlandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof.
Holger Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Berlin (ab 11.06.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.06.2003 als Richter am Kammergericht Berlin - 3/4 Stelle - und zugleich ab 11.06.2003 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstort oder Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 10. Zivilsenat. Kammergericht - GVP 01.01.2015: Beisitzer am 10. Zivilsenat. 02.10.2019 - der aus Zwangsgebühren finanzierte Deutschandfunk verbreitet Fake-News: "Nach dem umstrittenen Beschluss des Berliner Landgerichts zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. ... Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. ..." - https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371. Eine Strafanzeige bedeutet noch lange nicht, dass sich die Angezeigten "verantworten müssen", wie im dem Fake-News Beitrag des Deutschlandfunks suggeriert wird, aber das können die namentlich dort nicht genannten Schmuddelredakteure - die aus getarnter Deckung gegen die drei Richter/innen vom Landgericht Berlin schießen - nicht wissen, weil doof ist doof. Namensgleichheit mit: Thiel (geb. ....) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Spandau (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Spandau - GVP 01.01.2021: weiterer aufsichtführender Richter - Verwaltungsaufgaben 0,5 Stelle. Namensgleichheit mit: Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 offenbar fehlerhaft ab 05.10.1992 als Richter am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. Bis 30.06.2012 abgeordnet an das Kammergericht - 10. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer ab 01.03.2017. Landgericht Berlin - GVP 24.02.2021, 01.01.2023: Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer. Neue Besen kehren gut, heißt es. Wollen wir hoffen dass Richter Thiel besser kehren kann als sein Vorgänger Richter Mauck - Gott schenke ihm dereinst eintausend Harfen und lass ihn 24 Stunden am Tag darauf klimpern. 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. 29.10.2020: "Sawsan Chebli erwirkt einstweilige Verfügung gegen „Tichys Einblick" - https://www.berliner-zeitung.de/news/sawsan-chebli-gewinnt-ersten-rechtsstreit-gegen-roland-tichy-li.115035. Namensgleichheit mit: Thiel (geb. ....) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Spandau (ab , ..., 2021, 2022) - Amtsgericht Spandau - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: weiterer aufsichtführender Richter - Verwaltungsaufgaben 0,5 Stelle.
Martin Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 15.03.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit Martin Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Bundespatentgericht (ab 30.11.1990, ..., 2000) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" durch das Verwaltungsgericht Berlin befreit
Marianne Voigt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 26.04.2000 als Richterin am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.10.2020 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.10.2020 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 02.05.2009 bis 31.10.2009 abgeordnet an das Kammergericht / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 01.08.2011, Kammergericht - GVP 01.01.2012: Beisitzerin am 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Kammergericht - GVP 19.02.2013: Beisitzerin / 28. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018, 30.01.2020: Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat. 21.02.2020: "Muss die Versicherung komplett für die gestohlene Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum zahlen? Eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts beriet am Freitag über diese Frage, ohne sie zu klären. Eine Entscheidung soll laut Richterin Marianne Voigt am 17. März (14.00 Uhr) verkündet werden. ..." - https://www.morgenpost.de/berlin/article228493401/Entscheidung-zu-Versicherung-von-gestohlener-Goldmuenze-offen.html
Sarah Volbehr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 12.09.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2009 Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.09.2013 als Richterin am Landgericht Berlin - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.09.2013 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Pankow/Weißensee. In der Zeit ab dem 1. Januar 2011 Bereitschaftsrichterin in Familiensachen. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2017: als Richterin am Landgericht - Familiensachen - Abteilung 29. Landgericht Berlin - GVP 11.07.2018.
Sönke Volkens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Landgericht Berlin (ab 30.10.1996, ..., 2011)
Dr. Heiko Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.12.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 18.12.1997 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Heiko Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.12.1992 als Regierungsrat zur Ausbildung im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ab 06.01.1998 als Regierungsdirektor im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.2014 als Ministerialrat im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. 30.09.2016: "Verfahrensrechtliche Fragen in der Begutachtung im Kindschaftsrecht" - 6. Tag der Rechtpsychologie veranstaltet vom BDP Sektion Rechtspsychologie. 2018 - https://www.rechtspsychologie-bdp.de/7-tag-der-rechtspsychologie/
Jakob Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.01.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2011 als Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.07.2011 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.
Gregor Weiser (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Berlin / 26. Strafkammer (ab 24.06.1997, ..., 2009) - Klaus Landowsky - http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html
Heike Werner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.06.1994, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 15.04.1991 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.06.1994 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2020, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Werner im Bezirk des Kammergerichts Berlin nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009, 02.01.2013: Beisitzerin - Zivilkammer 18. Landgericht Berlin - GVP 08.01.2014, 10.08.2016: Beisitzerin - Zivilkammer 14. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: bis 31.01. Beisitzerin - Zivilkammer 14 ab 01.02. Beisitzerin - Zivilkammer 31. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018: Beisitzerin - Zivilkammer 31. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2019, 30.12.2023: Beisitzerin - Zivilkammer 3.
Günter Willnow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 16.09.1996, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Dr. Sophie Willnow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt.
Annette Wischer (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 19.06.2000, ..., 2009)
Carsten Wolke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 07.05.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.05.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 08.01.2014: Urteil. Intensivtäter fährt 19-Jährige tot - und bekommt Bewährung. Beim Einsteigen ins Taxi ist eine 19-Jährige im September 2012 überfahren worden. Der Unfallfahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Führerschein unterwegs. Die Strafe fällt milde aus. ... Die Angehörigen der bei dem Unfall getöteten Anabell S. waren von dem Prozess enttäuscht. Es sei ihnen nicht um Rache oder höhere Strafen gegangen, erklärte Anwältin Katja Mueller, die vor Gericht die Nebenkläger vertrat. Ein von Reue getragenes Geständnis sei für ihre Mandanten jedoch nicht zu erkennen gewesen. Die beiden Angeklagten hätten sich in diesem Prozess nicht ein einziges Mal geäußert, es gebe "keine persönliche Stellungsnahme". Grund dafür, so die Anwältin, sei auch der schon zu Prozessbeginn geschlossene Deal. Auch sonst zeige das Verhalten der Angeklagten "keine wirkliche Auseinandersetzung mit der Tat", sondern lasse "eher auf Prozesstaktik schließen"." - http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article123681920/Intensivtaeter-faehrt-19-Jaehrige-tot-und-bekommt-Bewaehrung.html
Dr. Claudia Wolter geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.03.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.03.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. 2009: 26. Strafkammer. Klaus Landowsky - http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html. 29.10.2021: " Rechtswidrige Räumung des Køpi-Wagenplatzes. Angeblicher Eigentümer gab gefälschte Unterschrift vor Gericht ab. Trotzdem wird die Räumung durchgeführt. ... Bei der Verhandlung fielen der Richterin Claudia Wolter die unterschiedlichen Unterschriften auf. Sie kritisierte den vermeintlichen Inhaber ...., weil er bei der Verhandlung nicht anwesend war und befragte seine Anwälte über das Verhältnis zu ihrem Mandanten. Trotz dieser starken Zweifel, entschied die Richterin, dass die Räumung noch vor unserer Berufung stattfinden kann, wenn die Startezia GmbH eine Kaution von 200.000€ zahlt. Wieder einmal zeigt sich, dass das Gericht verdächtige anonyme Briefkastenfirmen mit viel Geld über das Leben, das Zuhause und die Zukunft von Dutzenden Menschen stellt. ... Die rote Zone soll uns, von unseren Freund*innen isolieren und setzt uns somit größerer Polizeigewalt aus. Wir werden alles tun, um unser Zuhause und autonomen Räume zu schützen. Wir sind viele, wir sind wütend und zusammen sind wir stark. ..." - https://www.kts-freiburg.org/IMG/pdf/2021-11-koraktor.pdf. Bla, Bla, Bla, die Antifa ist da, geimpft von der SPD, geboostert von den Grünen, hoffiert von der CDU, kurzum die fünfte Kolonne des Kapitals, vor der schon Lenin gewarnt hat: "Der linke Radikalismus, die Kinderkrankheit im Kommunismus".
Marc Zintl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 13.10.2015, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.03.2001 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 13.10.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 08.01.2014, 26.08.2015: Richter am Landgericht. Landgericht Berlin - GVP 31.03.2016, 26.01.2022: Vorsitzender Richter.
Hendrik Zwicker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.03.1995, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 20.09.2023. Namensgleichheit mit: Renate Schaude (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (ab 17.08.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 unter dem Namen Renate Ausfeld ab 30.09.1993 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Renate Ausfeld-Zwicker ab 30.09.1993 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Renate Ausfeld-Zwicker ab 17.08.2009 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Renate Schaude ab 17.08.2009 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 17.08.2009 als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aufgeführt.
Dr. Manuela Farr
Ulrich Franz
Andreas Fiebig
Markus Frey
Hartmut Füllgraf
Heidi Fisch
Christiane Fruschki-Hoch
Friedrich-Karl Föhring
Bettina Förder
Christina Gilge
Regine Grieß
Susanne Gerlach
Irene Geldmacher
Bettina von Gierke
Gabriele Goldammer
Karsten Greskamp
Hans-Joachim Groepler
Karl-Heinz Gerigk
Michael Grüter
Hartmut Gieritz
Gerlind Gatza
Heinz Georg Gahlen
Christian Gaebler
Anne-Katrin Gaydoul-Gooren
Renate Gawinski
Corinna Gögge
Dr. Gerold Rüdiger Gramse
Dr. Bernd Gerwing
Dr. Heinrich Glaßer
Dr. Daniel Globig
Burkhard Hegermann
Harald Kinne
Roland Neef
Jürgen Malies
Klaus-Peter Hengst
Hagen Rinder
Hans-Christian Luther
Stefan Rosenow
Ulrich Kiworr
Christel Hengst
Anna-Maria Kraus
Peter Hönisch
Werner Hoffmann
Rudolf Heublein
Antje Weddermann
Joachim Siegfried
Rainer Pannek
Ehrenfried Meyer-Brügel
Klaus Kunz
Joachim Klasse
Heinz-Jürgen Kramer
Knut Jensen
Heinz Holzinger
Bernd Speier
Ulrich Welke
Heinz-Peter Plefka
Burkhard Le Viseur
Eberhard Schulz-Maneke
Beate Hawickhorst
Ulrich Hollmann
Lutz Lange
Rolf-Jürgen Schöttler
Gabriele Träger
Elisabeth Seeburg
Lutz Lindemann
Jürgen Röhl
Karl-Heinz Oplustil
Heinz Hansens
Eva-Maria Weber-Schramm
Andre Kiep
Michael Löffler
Wolfgang Krause
Margarete Ziehmer-Herbert
Martin Swarzenski
Gabriele Strobel
Jürgen Warnatsch
Günter Kordaß
Reimar Mülders
Siegfried Sommerfeld
Claudia Weihe-Gröning
Michael Hirschfeld
Norbert Stobbe
Hagen Sendt
Harald Jung
Christine Pott
Ina Tschirsky-Dörfer
Claudius von Moers
Matthias Koch
Margarete Schröder
Manfred Seidler
Renate Humbert
Jürgen Klee
Günther Piorkowski
Ulrich Loeper
Birgit Hänsel
Rainer Sahr
Hans-Jürgen Pawlizki
Klaus Rungenhagen
Manfred Valtu
Melanie Vogt
Sabine Kuhla
Thomas Rosenthal
Adelheid Humbert
Regine Schneider
Michael Vaterrodt
Elisabeth Mülders
Andreas Ohlsen
Heike Hees
Petra Skomski
Anne-Ruth Moltmann-Willisch
Michael Heinatz
Detlef Lind
Gerti Kramer
Manfred Seiffe
Hans-Joachim Luhm-Schier
Dorothea Mertens
Christine Tepe-Niehus
Heike Werner
Hannelore Klein
Udo Kaussow
Katja Zillmann
Zwaantje Hinrichs
Albrecht Zierep
Dirk Kupfernagel
Ingrid Wagner-Weßel
Ruth Heinen
Uwe Sylaff
Willi Thoms
Jürgen Reichel
Karin Lang
Rodelia Wiesener
Sabine Junge
Claudia Wilhelmi
Kirstin-Ann Kostka
Sabine Hellmuth
Doris Husch
Steffen Heiß
Gesine Kruse
Silvia Rothenbach
Regina Johansson
Michael Schwarz
Matthias Thul
Dorothee Prüfer
Kerstin Weiß
Rudolf Landwehrmeyer
Herbert Reih
Bettina Sy
Klaus-Peter Pechan
Martin Raddatz
Constanze Muratori
Pia Hartmann
Bernhard Weinschütz
Vera Janzon
Marion Iser
Andreas Meder
Philip Hegermann
Jens Schmidt
Roland Kapps
Stefan Lemburg
Nicole Schäfer
Sinja Stachrowski
Barbara Riesenhuber
Friedrich Oelschläger
Meline Schröer
Anne-Katrin Rosseck
Anne Köhn
Ralf Perschlau
Wolfgang Jordan
Karin Rasch
Felicitas Freifrau von Hammerstein
Florian Lickleder
Katrin Uerpmann
Norbert Nowak
Antje Klamt
Martina Heichel-Vorwerk
Katrin Schmidt
Ulrike Seifert
Nina Johanning
Delia Pramor
Christiane Michalczyk
Dr. Norbert Paterok
Dr. Renate Möcke
Dr. Clemens-Michael Kähler
Dr. Heinz Hawickhorst
Dr. Michael Helle
Dr. Günther Sander
Dr. Christian Schröder
Dr. Anna-Katharina Katz
Dr. Kartin Peißker
Dr. Carsten Kessel
Dr. Gero Meinen
Dr. Maria Kanski
Dr. Gangolf Hess
Dr. Clemens Kathke
Dr. Monika Wolff-Reske
Dr. Astrid Zilm
Dr. Stephan Kapps
Dr. Norbert Vossler
Dr. Sven Marlow
Dr. Christiane Simmler
Dr. Regina Schlosser
Dr. Andreas Mosbacher
Dr. Stefanie Roloff
Dr. Annette Rieger
Dr. Ralf Vogl
Ines Karl
Annette Kötschau
Jana Feuerberg Hoffmann
Jana Hoffmann
Thomas Linke
Martin Lossen
Karena Woitkowiak
Heike Hagedorn
Volker Simons
Wolfgang Rostowski
Kerstin Wendler
Karsten Oetting
Richter auf Probe:
Christ - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Dr. Birger Dölling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin (ab 01.07.2009, ..., 2013) - 2011: als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin. Bis 31.03.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 16. Landgericht Berlin - GVP 21.02.2012: Zivilkammer 27. GVP 01.01.2013: Zivilkammer 10.
Zivilkammer 1
Dr. Holger Matthiessen (Jg. 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 / Vizepräsident am Landgericht Berlin - Dienstgebäude Tegeler Weg (ab , ..., 2008, 2009) - ab 01.09.2001 Richter am Oberlandesgericht Brandenburg
Dr. Katharina Saar (Jg. 1970) - Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 08.08.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt.
Annette Wischer (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 1 (ab 19.06.2000, ..., 2009)
Zivilkammer 16
Dr. Peter Scholz (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 28.08.1992, ..., 2008) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Kristine Scholz-Gamp (Jg. 1950) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Martin Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 16 (ab 15.03.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit Martin Vogel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Bundespatentgericht (ab 30.11.1990, ..., 2000) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" durch das Verwaltungsgericht Berlin befreit
Zivilkammer 27
Alfred Thiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2017) - 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 18.10.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Bis 30.06.2012 abgeordnet an das Kammergericht - 10. Zivilsenat. Landgericht Berlin - GVP 25.10.2017: ab 01.03.2017 Vorsitzender Richter - 27. Zivilkammer.
Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27 (ab 15.04.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung.
Dr. Richard-Emmanuel Himmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.04.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter im Richterverhältnis auf Probe abgeordnet an das Verwaltungsgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 21.02.2011: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung.
Dr. Volker Hagemeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.06.2008 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. 2010, 2011: Richter/Staatsanwalt auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin ab 01.06.2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Ab 01.07.2011: Richter am Landgericht Berlin / Zivilkammer 27.
Anne-Kathrin Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.09.1997, ..., 2013) - ab 01.04.2011: Bereitschaftsrichterin am Landgericht Berlin. GVP 20.02.2012: nicht aufgeführt. Ab 18.09.2012 offenbar wieder im Dienst. Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419.. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2011. http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Bis 31.03.2012: Landgericht Berlin - Zivilkammer 27. Landgericht Berlin - 04. 04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung.
Landgericht Berlin - Geschäftsverteilungsplan vom 16.08.2010
Zivilkammer 27
Besetzung
VRiLG Mauck
*Ri’inLG Becker
Ri’inLG Hoßfeld bis 12.03.
Ri’in Kuhnert (0,75) bis 31.03.
RiLG Dr Maiazza (0,5 RP)
(vom 15.02.-15.04.)
RiLG Dr. Borgmann ab 01.05.
N.N. vom 16.-30.04.
Ri Dr. Hagemeister ab 01.06.
Nicht mehr als Richter am Landgericht Berlin tätig:
Ahmet Alagün (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mitte (ab 17.03.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.11.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Olaf Arnoldi (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 20.06.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.2004 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 20.06.2012 Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin.
Klaus Assmann (Jg. 1938) - Richter am Landgericht Berlin (ab 22.07.1983, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.07.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Jochen Baae (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Johanna Bacher (geb. 21.05.1939) - stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 17.08.1995, ..., 2004 wohl glücklicherweise im Ruhestand) - im Handbuch der Justiz 1990 unter dem Namen Johanna Bacher ab 29.06.1970 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Johanna Badur ab 15.04.1991 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang, bei manchen führt dieser leider in der Mutterideologie. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Johanna Bacher ab 17.08.1995 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Richterin Bacher wird vom Väternotruf überhaupt nicht empfohlen. Matthias Matussek: "Die vaterlose Gesellschaft - überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf", Rowohlt, 1998.
Frederick Bahners (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 22.07.1998, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Manfred Bassow (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 31.05.1995, ..., 2008)
Maike Baumann (Jg. 1974) - Richter am Landgericht Berlin (ab 19.09.2005, ..., 2008)
Bernd Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.08.2009, ..., 2012) - ab 05.10.1994 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.07.2009 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. GVP 01.01.2010, 26.07.2012: Vorsitzender Richter - 1. Zivilsenat.
Wolfgang Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1994, ..., 2012) - Landgericht Berlin - GVP 15.08.2012.
Jürgen Beier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.06.1989 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1990 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.09.1998 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 11.09.1998 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 07.06.2009: Vorsitzender Richter - Zivilkammer. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 28. Landgericht Berlin - GVP - 11.07.2018: nicht aufgeführt.
Dr. Wolfgang Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Amtsgericht Köpenick / Vizepräsident am Amtsgericht Köpenick (ab 28.04.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Michael Berner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 13. Zivilsenat - Familiensenat (ab 27.09.2001, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1981 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.02.1991 als Richter am Kammergericht aufgeführt. 17. Zivilsenat - 17 WF 118/01, FamRZ 23/2001.
Dagmar Beyer (Jg. 1941) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.02.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.02.1992 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Gundula Beyer-Zouboulis (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.03.1995, ..., 2008)
Klaus Bigge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 07.03.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1995 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.03.2003 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Ab 01.03.2009: 18. Zivilsenat - Familiensenat.
Arnd Bödeker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 01.05.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.04.1998 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2010 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt.
Hans Boß (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 16.12.1994, ..., 2008)
Dr. Hans-Jürgen Brandt (Jg. 1946) - Richter am Landgericht Berlin (ab 08.09.1982, ..., 2008)
Askold Herwig Brakebusch (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.11.1979, ..., FamRZ 6/2006, ..., 2008) - Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973 - Suizid am 10.1.2008
Anja Brandenburg (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.10.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Hansgeorg Bräutigam (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 1990, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 08.09.1977 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 und 2002 ab 08.09.1977 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 29.07.2022: "Am 29. Juli 1992 wurde der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef aus Moskau an die Bundesrepublik ausgeliefert. Es war das vorläufige Ende einer Flucht aus der Verantwortung. Doch schließlich siegte Erich Honecker – dank des Rechtsstaates. ... Beim Haftprüfungstermin am folgenden Tag ging es fast ausschließlich um die Gesundheit des Angeklagten. Richter Hansgeorg Bräutigam gab sofort medizinische Gutachten in Auftrag: „Kann man einem Mann den Prozess machen, von dem man glaubt, dass er das Urteil nicht erlebt?“ Das Berliner Landgericht versuchte es und begann am 12. November 1992 die Hauptverhandlung gegen Honecker und fünf weitere frühere SED-Funktionäre wegen Totschlags an Flüchtlingen. 783 Seiten umfasste die Anklage. ..." - https://www.welt.de/geschichte/article240186021/DDR-Aufarbeitung-Wie-Erich-Honecker-die-Justiz-austrickste.html
Ernst Ulrich Brüggemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 09.05.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.08.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Hans-Jürgen Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.09.1985 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Sybille Brüning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 14.10.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.03.2001 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.10.2011 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 18.01.2018: stellvertretende Vorsitzende Richterin 15. Zivilsenat - Familiensenat. Personalreferentin - http://www.berlin.de/sen/justiz/struktur/einstellung_ri_sta.html.
Gerald-Eckehard Budde (Jg. 1950) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 06.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Burkhard Burgmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 01.03.2001, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheit mit: Heike Burgmüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Oberstaatsanwältin bei der Amtsanwaltschaft Berlin / Behördenleiterin der Amtsanwaltschaft Berlin (ab 09.06.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.07.1995 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.06.2006 als Behördenleiterin der Amtsanwaltschaft Berlin aufgeführt.
Cornel Christoffel (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 12.10.1995, ..., 31.01.2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: bis 31.01.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Strafkammer 51 aufgeführt.
Dr. Peter Cypra (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 26.02.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.02.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.02.2002 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.02.2002 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.02.2002 als Richter am Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.02.2013 als weiterer aufsichtführnder Richter am Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. 05.08.2010: abgeordnet an das Kammergericht - 3. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 30.11.2010: Familiensachen - Abteilung 144. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011: mit halber Stelle / Familiensachen - Abteilung 144. GVP 01.01.2006: mit 0,65 Stelle aufgeführt am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 144. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2015: Familiensachen - Abteilung 144.
Helga Dahlmann-Dietrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 166 b (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.06.1992 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.05.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.05.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet, halbe /5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 4/5 Stelle - aufgeführt. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 166 b. GVP 20.05.2011: aufgeführt als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Auslandsabteilung 166b.
Ingrid Dallmer (Jg. 1953) - Richterin am Landgericht Berlin / Zivilkammer 87 (ab 08.03.1984, ..., 2010) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Michael Degrief (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.05.1999, ..., 2008)
Eckhard Dessau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 28.11.1990, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.11.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: Zivilkammer 87.
Dr. Kay Dieckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.05.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Siehe Pressemitteilung vom 28.07.2004 unten. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Namensgleichheit mit: Susanne Dieckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.02.1992, ..., 2022)
Susanne Dieckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.02.1992, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Kay Dieckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.05.2000, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.10.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Andrea Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) / Präsidentin am Landgericht Frankfurt (Oder) (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.08.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.10.2010 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.07.2016 als Vizepräsidentin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 18.01.2018. Kammergericht - GVP 20.05.2020: als Vizepräsidentin Vorsitzende Richterin am 11. Zivilsenat. 26.07.2016: "So hat die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Frau Dr. Andrea Diekmann, zum 15. Juli 2016 ihr neues Amt als Vizepräsidentin des Kammergerichts angetreten. Frau Dr. Diekmann war seit Oktober 2010 für den Standort Littenstraße des Landgerichts verantwortlich gewesen und hat nun das seit dem Tode der früheren Vizepräsidentin des Kammergerichts Heike Forkel im November 2015 vakant gewesene Amt übernommen." - https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.502760.php. 24.06.2020: "Justizministerin Susanne Hoffmann am 23.06.2020 im Beisein des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, Christoph Clavée, sowie des Präsidenten des Kammergerichts Berlin, Dr. Bernd Pickel, die Vizepräsidentin des Kammergerichts, Frau Dr. Andrea Diekmann, zur neuen Präsidentin des Landgerichts Frankfurt (Oder) ernannt, nachdem das Kabinett diesem Personalvorschlag der Justizministerin im Mai 2020 zugestimmt hatte. ..." - https://tantower.wordpress.com/2020/06/24/dr-andrea-diekmann-neue-praesidentin-des-landgerichts-frankfurt-oder/. Namensgleichheit mit: Goetz Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.11.1998, ..., 2016) - Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: Beisitzer - Zivilkammer 32.
Angelika Dietrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 16.12.1994, ..., 2012) - am Handbuch der Justiz 2012 ab 16.12.1994 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. 09.04.2008: "Justizirrtum in Berlin. 888 Tage unschuldig im Knast" - http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Clemens Dittrich (Jg. 1966) - Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Claudia Dobrikat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Spandau / Präsidentin am Amtsgericht Spandau (ab 25.07.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1995 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Claudia Dobrikat-Klotz ab 06.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Claudia Dobrikat ab 06.07.2005 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2014 als Präsidentin am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. Kammergericht - GVP 09.07.2013: unter dem Namen Claudia Dobrikat aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Dobrikat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.07.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.12.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.07.2009 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Ulrich Domke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 01.12.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 2008 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.12.2008 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt.
Annette Dreher (Jg. 1963) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 12.01.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Alexander von Drenkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.05.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.05.2002 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.05.2002 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 23.05.2011: bis 30.06.2011 Beisitzer - Zivilkammer 8. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.06.2012, 01.10.2013: als Richter am Landgericht / Familiengericht Abteilung 157 B. GVP 01.12.2013, 01.05.2014: als Richter am Amtsgericht / Familiengericht Abteilung 157 B. Namensgleichheit mit: 1. Peter-Joachim von Drenkmann (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.10.1999, ..., 2005). Namensgleichheit mit: 2. George Richard Ernst Günter von Drenkmann (* 9. November 1910 in Berlin; † 10. November 1974 ebenda) war ein deutscher Jurist und Präsident des Kammergerichts Berlin.
Peter-Joachim von Drenkmann (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin / Präsident am Landgericht Berlin (ab 01.10.1999, ..., 2005) - Namensgleichheit mit: 1. George Richard Ernst Günter von Drenkmann (* 9. November 1910 in Berlin; † 10. November 1974 ebenda) war ein deutscher Jurist und Präsident des Kammergerichts Berlin. Namensgleichheit mit: Alexander von Drenkmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1999 als Richter auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.05.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.05.2002 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.05.2002 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Birgit Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.03.2001, ..., 2016) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Hannelore Dybe (Jg. 1943) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.09.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Hannelore Dybe-Schlüter ab 04.05.1977 als Richterin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Offenbar danach geschieden. Die Halbwertszeit der Ehe ist offenbar das Geld nicht wert, das die Bundesregierung dafür mittels Ehegattensplitting u. a. Blödsinn mit vollen Händen aus dem Fenster wirft.
Hans-Jürgen Efrem (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 12.01.1990, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.11.1975 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.01.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Petra Klinger-Efrém (geb. ....) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab , ..., 1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994, 2000, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt. Dienstantritt offenbar um 1993.Petra Klinger-Efrém (geb. ....) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab , ..., 1994, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994, 2000, 2008 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt. Dienstantritt offenbar um 1993.
Ralph Ehestädt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.12.1993, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.12.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. http://www.harald-muehle.de/19816.html. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010. 31.03.2012: "Im Hetzjagd-Prozess erhielt der Hauptangeklagte Ali T. (Mitte) am Donnerstag zwei Jahre Haft auf Bewährung. Er hatte den 23-jährigen Giuseppe Marcone am 17. September 2011 am U-Bahnhof Kaiserdamm beschimpft und geschlagen. Marcone rannte davon - und lief vor ein Auto. Ein junger Mann wird in den Tod gehetzt. Der Schläger erhält Bewährung. Dieses Urteil halten die Staatsanwälte für nicht akzeptabel. Und sie sind nicht die einzigen. ..." - http://www.tagesspiegel.de/berlin/fall-giuseppe-m-staatsanwaelte-gehen-in-revision/6460788.html. 06.03.2017: "Der Richter für Berlins spektakulärste Mordfälle" - http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/prozess-der-woche-der-richter-fuer-berlins-spektakulaerste-mordfaelle-26258972
Dr. Sabine Emmrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Tiergarten / Vizepräsidentin am Amtsgericht Tiergarten (ab 02.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.08.2010 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.06.2017 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.07.2017: aufgeführt als Richterin vom Tagesdienst. Amtsgericht Tiergarten - GVP 24.07.2017, 17.10,2022: Vizepräsidentin.
Karin Erbe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 27.06.2000, ..., 2016) - Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010.
Guy Erich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 03.08.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.09.1984 am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.08.1998 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Zeitweilig bis 2008 beim 18. Zivilsenat - Familiensenat. 2010: Senat für Notarsachen.
Barbara Ernst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 20.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1999 als Richterin auf Probe im Kammergerichts-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.09.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Barbare Ernst nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.
Renate Eschenburg (Jg. 1949) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 06.01.1997, ..., 2008) - ab 06.01.1997 Richterin am Landgericht Berlin. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: nicht aufgeführt.
Gabriele Eschenhagen (Jg. 1948) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin (ab 26.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Siegfried Fahr (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 01.09.2009, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Nachfolgend Richter am Kammergericht. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.09.2009 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 01.01.2021: Vorsitzender Richter - 23. Zivilsenat- zugleich Senat für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften.
Stefan Finkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Schöneberg / Vizepräsident am Amtsgericht Schöneberg (ab 01.11.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.07.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.11.2010 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2013 als Vizepräsident am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Referendariat in Berlin. Richter seit 1994, 2009 Kammergericht 1. Strafsenat und in der Präsidialverwaltung. Seit 2003 stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin. Ab 01.03.2008 bis 31.08.2009 abgeordnet an das Kammergericht Berlin - http://www.drb-lvberlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/38-vorstand. 2012: abgeordnet an das Kammergericht Berlin - Präsidialverwaltung Leiter des Dezernats X - Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (ITOG) http://www.drb-berlin.de/www/index.php/drb-landesverband-berlin/vorstand/47-stefan-finkel. GVP 24.09.2014.
Ralf Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 23.12.2013, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.05.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.12.2013 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt.
Hildegard Fitzner-Steinmann (Jg. 1949) - ab 1977 richterliche Tätigkeit am Landgericht Berlin und am Amtsgericht Tiergarten. Mitte 1978 Richterin am Verwaltungsgericht Berlin. Nach Abordnung zum Justizprüfungsamt Berlin, während der sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt worden war, ab 1. September 1993 Tätigkeit beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Zum 27. März 1997 zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin befördert, seit Juli 2005 Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Doerthe Fleischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 01.01.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 09.10.1995 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.11.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Handbuch Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2010 als Richterin am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Kammergericht Berlin - GVP 01.11.2022: Beisitzerin 20. Zivilsenat. 20.12.2022 - Die Causa Boris Reitschuster - wer kritische Fragen stellt, fliegt raus, Schlaftabletten dürfen bleiben, wie in Deutschland mit formalen Tricks die Pressefreiheit beschnitten wird: "Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin war mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zulässig. Das Gericht wies meine Beschwerde gegen eine identische Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Vereinfacht ausgedrückt: Die Bundespressekonferenz hätte nach Ansicht des Gerichts schwerwiegendere Folgen zu tragen, wenn ich bis zu einer endgültigen Entscheidung im normalen Rechtsweg zugelassen würde und weiter kritische Fragen stellen könnte, als meine Millionen Leser und ich durch den Ausschluss. ... Die Begründung des Kammergerichts für seine Entscheidung liest sich für mich als juristischen Laien absolut rätselhaft. Und sie erschüttert den Restbestand an Vertrauen in den Rechtsstaat, den ich noch hatte, massiv. Gefällt wurde die Entscheidung von Richterin Doerthe Fleischer. Deren politische Ausrichtung scheint eher nicht der meinen zu gleichen: Sie ist bekannt geworden dadurch, dass sie wegen einer angeblichen Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung eine Petition an den damaligen Regierenden Bürgermeister schrieb. Fast schon ein Treppenwitz: Sie erklärte damals laut Tagesspiegel, „sie wende sich direkt an den Regierenden, weil sie ‘in Bezug auf rechtliches Gehör und freie Meinungsäußerung‘ mit dem Justizsenator keine ‘guten Erfahrungen‘ gemacht habe.“ Aktuell, so schrieb Fleischer, „bestehe eine Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung der richterlichen Beschäftigten. Richterinnen hätten nun keine Ansprechpartner mehr bei vermuteter Diskriminierung.“ ... Im Beschluss des Kammergerichts heißt es nun zu meinem Ausschluss: „Zwar mag er – in inhaltlicher Hinsicht – nach wie vor ‘weit überwiegend über die Bundespolitik berichten‘… Jedoch verwirklicht er dies – in örtlicher Hinsicht – nicht mehr ‘ständig‘ ‘aus Berlin und/oder Bonn‘, weil er sich seit geraumer Zeit laut seiner eidesstattlichen Versicherung vom 04.04.2022 (Anlage AS1, im Anlagenband) regelmäßig nur noch ein- bis zweimal im Monat in Berlin aufhält.“ Residenz-Pflicht? Weiter heißt es: „Eine Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners, wonach der Verein ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten ist, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten, ergibt, dass die Mitgliedschaft nicht nur an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist in Gestalt einer überwiegenden Berichterstattung über die Bundespolitik, sondern auch an einen bestimmten Aufenthaltsort während der Berichterstattung.“ Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht an Absurdität schwer zu übertreffen: Wegen der 2G-Regeln war mir die Teilnahme an den Bundespressekonferenzen verboten. Ich nahm dennoch online an fast jeder Bundespressekonferenz teil und stellte auch Fragen. Ohne das Verbot durch 2G hätte ich sie weiterhin nicht nur virtuell, sondern auch physisch regelmäßig besucht. Genau das – dass ich wegen der Diskriminierung nicht mehr vor Ort physisch teilnehmen durfte – wird dann faktisch als Anlass für den Ausschluss genommen. Und Berlins Justiz billigt dies. In meinen Augen gleicht das einem Hütchenspiel. Das bis dahin aktivste Mitglied wird ausgeschlossen, weil es sich nicht ständig in Berlin aufhält. Während andere Mitglieder – auch vor und nach 2G – nie in die Bundespressekonferenz kommen, weder ständig noch überwiegend über Bundespolitik berichten. Solange sie dabei nicht unangenehm, also mit kritischen Fragen auffallen, ist das offenbar kein Problem. Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie ihren Wohnsitz bis zu sechs Autostunden von Berlin entfernt haben. Der Wohnsitz spiele zwar keine Rolle, so hieß es in der Landgerichts-Entscheidung. Entscheidend sei, dass ich nicht oft genug in Berlin sei. Aber warum hätte ich das sein sollen, solange ich wegen 2G ausgeschlossen war und nur online teilnehmen konnte? Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie gar keine Parlamentskorrespondenten sind, wie es die Satzung eigentlich vorschreibt. Die Nennung entsprechender Beispiele ignorierte das Gericht (was allerdings laut meinem Anwalt aus juristischer Sicht im Eilverfahren anders als in einem Hauptverfahren rein formell korrekt ist). Die Satzung fordert ausdrücklich eine Berichterstattung nicht „von Berlin aus“, sondern „aus Berlin“. Ich war mehrere Jahre als Moskau-Korrespondent des „Focus“ in Berlin stationiert und berichtete weiter aus Moskau. Nicht einmal Putins Außenministerium kam – so wie die Bundespressekonferenz – auf die Idee, mir deswegen die Akkreditierung nicht mehr zu verlängern oder gar zu entziehen. ..." - https://reitschuster.de/post/wie-bestellt-kammergericht-segnet-meinen-bpk-ausschluss-ab/
Heike Forkel (geb. 01.04.1960 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 01.02.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 18.02.1988 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.02.1991 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.07.1997 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Nachfolgend Vorsitzende Richterin am Kammergericht. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2005 als Präsidentin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. 2009: Familiensachen / Mahnsachen - Abteilung 25-27. 26.07.2016: "So hat die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin, Frau Dr. Andrea Diekmann, zum 15. Juli 2016 ihr neues Amt als Vizepräsidentin des Kammergerichts angetreten. Frau Dr. Diekmann war seit Oktober 2010 für den Standort Littenstraße des Landgerichts verantwortlich gewesen und hat nun das seit dem Tode der früheren Vizepräsidentin des Kammergerichts Heike Forkel im November 2015 vakant gewesene Amt übernommen." - https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.502760.php. Heike Forkel, geborene Ufer, nach längerer Krankheit gestorben am 04.11.2015. Ihr Leben war Kampf - nun ruhe sanft.
Dr. Detlef Fuchs (Jg. 1941) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.04.1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.04.1988 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Annette Gabriel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1991 als Richterin am Landgericht Berlin - 2/3 Stelle und zugleich ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht - 2/3 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.09.2006 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. 2016: Pressesprecherin Zivilrecht am Kammergericht.
Dr. Karin Garz-Holzmann (Jg. 1953) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.04.1988, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.06.1994 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Friedrich Gehlhaar (geb. 24.08.1892) - Richter am Arbeitsgericht Lübeck (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Richter am Arbeitsgericht Lübeck aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 47 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Herbert Gehlhaar (geb. 06.06.1917) - Richter am Landgericht Berlin (ab 01.01.1954, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 07.10.1949 als Landgerichtsrat am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.01.1954 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 27 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Michael Genthe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2016) -im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1991 als Richter am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.08.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Benjamin Ghadban (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter am Amtsgericht Wedding (ab 01.10.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2010 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch 2016 ab 18.09.2014 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch 2018 ab 18.09.2014 als Richter am Landgericht Berlin und ab 01.10.2016 als Richter am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch 2020 unter dem Namen Ghadban nicht aufgeführt. Amtsgericht Wedding - GVP 13.01.2013: Richter auf Probe. Amtsgericht Wedding - GVP 01.01.2020, 01.01.2022: nicht aufgeführt.
Thomas Görke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Kammergericht (ab 12.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.03.2001 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.04.2004 als Richter am Landgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2015 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 31.10.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
Cynthia Goldack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Neuruppin / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Neuruppin (ab 19.12.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.09.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.09.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 29.09.1997 als Richterin am Landgericht Neuruppin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.12.2019 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Neuruppin aufgeführt. 2012, ..., 2014: Ansprechpartnerin Mediationsgericht Neuruppin - http://www.ag-cottbus.brandenburg.de/sixcms/detail.php?&query=allgemein_zentral&sv[relation_zentral.gsid]=bb1.c.189409.de&template=seite_cb. Amtsgericht Neuruppin - GVP 01.08.2019: als Richterin am Landgericht mit 85 % der Arbeitskraft zugleich Verwaltung. GVP 11.05.2020: als Richterin am Amtsgericht - die ständige Vertreterin eines Direktors (mit 90 % der Arbeitskraft, zugleich Verwaltung.
Sandra Grohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Schöneberg / Vizepräsidentin am Schöneberg (ab 26.06.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.04.2000 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.10.2007 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 23.10.2007 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2010 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.06.2018 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 27.09.2018, 01.01.2022: Vizepräsidentin / Familiensachen - Abteilung 81.
Rainer Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 20.09.2006, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.1994 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.10.2002 als Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt.
Stefan Groth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Kammergericht (ab 01.01.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2010 als Richter am Kammergericht aufgeführt.
Jörn Harte (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / 24. Zivilsenat (ab 01.06.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.09.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Am Kammergericht auch tätig gewesen in Familiensachen.
Bernd Hartig (Jg. 1944) - Richter am Landgericht Berlin / ehemaliger Vizepräsident des Landgerichts Berlin (ab 01.12.2000, ..., 2002)
Kai-Uwe Herbst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1999 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 05.01.1999 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 05.01.1999 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Nicola Herbst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 10.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.09.1998 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2012: Zivilsachen.
Thomas Heymann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Kammergericht (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.09.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.10.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2009: 26. Strafkammer. Landgericht Berlin - GVP 29.03.2017: Vorsitzender Richter - 24. Große Strafkammer und 26. Strafkammer. Kammergericht - GVP 18.04.2019, 13.08.2021: Richter am Kammergericht. Klaus Landowsky http://www.morgenpost.de/berlin/article1117719/Ex_Manager_lehnen_Richter_wegen_Befangenheit_ab.html. Tagesschau - 21.08.2020: "Kalbitz scheitert mit Eilantrag gegen AfD".
Josef Hoch (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin (ab 02.05.2007, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Sebastian Höhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.12.2002 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.09.2016, 01.04.2017: als Richter am Landgericht / Familiensachen - Abteilung 120. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2018 , 01.09.2020: als Richter am Amtsgericht / Familiensachen - Abteilung 120.
Dr. Cornelia Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 27.06.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg ab 26.06.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Zeitweilig tätig als Mediatorin bei der kommunalen Erziehungs- und Familienberatung Schöneberg. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Cornelia Müller-Magdeburg ab 31.07.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Cornelia Holldorf ab 31.07.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.06.2014 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 15.12.2009: unter dem Namen Müller-Magdeburg aufgeführt. 12/2010 auf der Internetseite des Amtsgerichts Pankow/Weißensee unter dem Namen Holldorf aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 15.12.2011: Familiensachen - Abteilung 11a. Amtsgericht Pankow/Weißensee - GVP 01.01.2012, 01.01.2013, 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 11. Kammergericht - GVP 18.01.2018: Vorsitzende Richterin - 9. Zivilsenat. 27.06.2014: Referentin - http://www.cfm-kongress.de/referenten.html. Namensgleichheit mit: Lennart Holldorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter Landgericht Berlin (ab 21.03.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. 2011: abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen.
Dr. Monika Kehlbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee / Zivilsachen / Präsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 15.02.2006, ..., 2010) - zunächst Richterin beim Landgericht Kassel, dann bis 1995 Richterin am Amtsgericht Melsungen - Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Familiensachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1995 Wechsel nach Berlin - ein Jahr in der Zivilgerichtsbarkeit des Landgerichts Berlin, dann sieben Jahre als Notarrevisorin in die Gerichtsverwaltung. Ab 15.02.1999 Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin. Ab 2003 Direktorin am Amtsgericht Lichtenberg.
Dr. Andreas Kemke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.09.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.09.1998 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.09.1998 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.09.1998 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: als Richter am Landgericht Berlin abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 160. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.05.2016: Familiengericht - Abteilung 160.
Gerhard Klapka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Berlin (ab 30.08.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 25.08.1993 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.08.1996 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Amtsgericht Pankow/Weißensee 1996: Richter auf Probe / Vormundschaftsgericht - zuständig auch für Umgangssachen nichtverheirateter Eltern. Zwischenfall im Betreuungsrecht: Helena Zentner geb. 27.10.1973, Suizid am 10.1.2008. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009 unter dem Namen Klapka nicht aufgeführt. "Gerhard Klapka - Geburt 16 Aug 1962 - Tod 18 Aug 2008 (im Alter von 46) Bestattung Standortfriedhof Lilienthalstrasse Neukölln, Berlin, Germany, Gedenkstätten-ID 29810196 ·- https://de.findagrave.com/memorial/29810196/gerhard-klapka. Todesanzeige "Am 18. August 2008 verstarb nach schwerer Krankheit im Alter von 46 Jahren Herr Gerhard Klapka - Richter am Landgericht. Wir trauern um unseren hochgeschätzten und besonders liebenswürdigen Kollegen. Er hat sich mit ganzer Kraft dem Betreuungsrecht und den Betreuten gewidmet. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Gisela van der Aue - Senatorin der Justiz, Dr. Bernd Pickel - Präsident des Landgerichtes, Dr. Gregor Schikora - Richterrat bei dem Landgericht". Warum so früh?
Anne Köhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen (ab 01.09.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.05.1999 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.01.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.05.1999 als Richterin am Amtsgericht Wolfratshausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Wolfratshausen aufgeführt. Richterin Köhn wird vom Väternotruf leider noch nicht empfohlen. Amtsgericht Wolfratshausen - GVP 01.03.2014: Familiensachen - Abteilung 3.
Margarete Koppers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (ab , ..., 2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.09.1991 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.04.2006 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt (Dienstgebäude Turmstraße). Im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.08.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Margarete Koppers (* 19. August 1961 in Wissel) ist eine deutsche Juristin und zurzeit Generalstaatsanwältin in Berlin. Sie ist die erste Frau in diesem Amt.[1] Zuvor war sie Polizeivizepräsidentin der Berliner Polizei, dort ebenfalls als erste Frau in diesem Amt. Koppers wuchs in Nordrhein-Westfalen auf und zog Anfang der 1980er Jahre nach Berlin, wo sie Rechtswissenschaften studierte. 1988 trat sie ihren Dienst bei der Senatsverwaltung für Justiz an, wurde Richterin und bekleidete letztendlich das Amt der Vizepräsidentin des Landgerichtes Berlin. Zwei Jahre arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am 8. März 2010 wurde Koppers zur Polizeivizepräsidentin ernannt und vertrat den zu diesem Zeitpunkt noch amtierenden Polizeipräsidenten Dieter Glietsch. Sie leitete eineinhalb Jahre kommissarisch die Berliner Polizei, nachdem kein Nachfolger des Ende Mai 2011 pensionierten Glietsch ernannt werden konnte, dem erst am 17. Dezember 2012 Klaus Kandt nachfolgte. Koppers blieb bis zum 18. Februar 2018 als Vizepräsidentin im Amt.[2]. Koppers Amtsführung im Rahmen der Berliner organisierten Kriminalität als auch ihre Entscheidungen als Generalstaatsanwältin waren mehrmals Gegenstand von überregionalen Berichterstattungen.[3][4][5][6][7]. Koppers war verheiratet und lebt jetzt, nachdem sie mehrere „Beziehungsmodelle ausprobiert hatte“, mit ihrer Lebenspartnerin in Berlin.[8][9][10]" - https://de.wikipedia.org/wiki/Margarete_Koppers
Florian Krick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Kreuzberg / Vizepräsident am Amtsgericht Kreuzberg (ab 01.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.01.2006 als Richter am Amtsgericht Halle - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.01.2006 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 13.12.2013 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2019 als Vizepräsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Abordnung an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 144 (ab , ..., 03/2009, ..., 01/2010). Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 30.11.2010: nicht mehr aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 15.07.2019: Vizepräsident / Zivilsachen - Abteilung 4. Amtsgericht Kreuzberg - 01.04.2022: Vizepräsident / Zivilsachen - Abteilung 4.
Karin Kriegelsteiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Zivilsachen - Abteilung 7 (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.07.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Matthias Kuhnke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Kammergericht / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 15.11.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.09.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. GVP 26.07.2012: stellvertretender Vorsitzender Richter am 16. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Christian Kunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957 - Tag der Seeverkehrswirtschaft - http://de.wikipedia.org/wiki/Feiertage_in_der_DDR) - Richter am Amtsgericht Kreuzberg / Präsident am Amtsgericht Kreuzberg (ab 15.04.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.07.1986 als Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.07.1989 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1995 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.01.2006 als Präsident am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.04.2010 als Präsident am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. FPR 1996. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.11.2011: Familiensachen - Abteilung 179. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.04.2022: Familiensachen - Abteilung 179. 18.10.2010: "Herrn Douglas Wolfsperger ... Ihr offener Brief an Frau Richterin am Amtsgericht Hollen ... . Die im persönlichen Bereich angesiedelten Probleme lassen sich mit rechtlichen Mitteln oft nur unzureichend erfassen und bewerten. Daher ist jeder Beteiligte auch gefordert, das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens zu akzeptieren und mit der dadurch geschaffenen Situation seinen Frieden zu schließen." Kommentar Väternotruf: Daher ist jeder Beteiligte auch gefordert, das Ergebnis der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls zu akzeptieren und mit der dadurch geschaffenen Situation der Trennung Deutschlands seinen Frieden zu schließen.
Arthur Lilienthal
Arthur Lilienthal (* 13. März 1899 in Berlin; verschollen 1942) war ein deutscher Jurist.
Arthur Lilienthal, Sohn des Juristen und Syndikus der Jüdischen Gemeinde Berlin Leo Lilienthal (1857–1927), war aktiv in der jüdischen Jugendbewegung. Er promovierte 1925 zum Dr. iur. über die Stellung der Religionsgesellschaften in der Weimarer Verfassung.
Lilienthal schlug die Beamtenlaufbahn ein und wurde Richter. Bis zur Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 war er als Landgerichtsrat in Berlin tätig.
Beim Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden war er von 1925 bis 1929 liberaler Abgeordneter und wirkte dort ab 1930 im Vorstand. Ab 1931 gehörte er beim Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden zu den stellvertretenden Präsidenten und stand dem Wohlfahrtsausschuss vor.[1]
Ab 1934 gehörte er zur Leitung der Reichsvertretung der deutschen Juden in der Funktion als Generalsekretär. Seit 1939 war er Mitglied des Vorstandes der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland.[2] Er leitete die Finanz- und Gemeindeabteilung der Reichsverwaltung und war für deren Bereich Gemeindeabteilung zuständig.[3]
1942 wurde er, nachdem er bereits 1938 in Sachsenhausen interniert war, erneut verhaftet. Am 22. Juni 1942 wurde er mit dem 16. Osttransport nach Minsk deportiert und ist seitdem verschollen.
Schriften
Die Staatsaufsicht über die Religionsgesellschaften nach Artikel 137 der Reichsverfassung, Heymann, Berlin 1925.
Literatur (Auswahl)
Ernst G. Lowenthal: Bewährung im Untergang, Stuttgart 1965
Lexikon des Judentums: Gütersloh etc. 1971
Joseph Walk (Hrsg.): Kurzbiographien zur Geschichte der Juden 1918–1945. hrsg. vom Leo Baeck Institute, Jerusalem. München : Saur, 1988 ISBN 3-598-10477-4
Walter Tetzlaff: 2000 Kurzbiographien bedeutender deutscher Juden des 20. Jahrhunderts, Askania-Verlag, Lindhorst 1982 ISBN 3-921730-10-4
Einzelnachweise
Max P. Birnbaum: Staat und Synagoge, 1918-1938, Mohr-Siebeck, Tübingen 1981, S. 119
Gudrun Maierhof: Selbstbehauptung im Chaos: Frauen in der jüdischen Selbsthilfe 1933–1943; Campus Verlag, 2002, S. 337
Gudrun Maierhof: Selbstbehauptung im Chaos: Frauen in der jüdischen Selbsthilfe 1933–1943; Campus Verlag, 2002, S. 358
http://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Lilienthal
Sabine Linz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 13.09.1993, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.09.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Jens Loose (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Hildesheim (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.1997 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2009 als Richter am Amtsgericht Gifhorn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 26.09.1997 als Richter am Landgericht Hildesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.09.1997 als Richter am Amtsgericht Hildesheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Gifhorn - 2011: Familiensachen - Abteilung 16.
Peter Marhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 30.12.1993, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 19.09.1986 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.12.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: nicht aufgeführt.
Michael Mauck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 15.04.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1984 ab 01.07.1982 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 17.07.1985 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015: Vorsitzender Richter / Zivilkammer 27. 12.06.2001 - 27.O.82/01 - Böhse Onkelz ./. taz - http://www.althand.de/onkelzur.html. focus.de 16.12.2008: "SS-Auftritt - Heesters verliert vor Gericht.", sueddeutsche.de 29.05.2009 ("Freiheit oder Freiwild."). Landgericht Berlin - O 331/09 - 25.06.2009 - Veröffentlichung von e-Mails und eines Urteils http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=27_O_331/09_-_25.06.2009_-_Ver%C3%B6ffentlichung_von_e-Mails_und_eines_Urteils&oldid=6419. Zur Informationsfreiheit: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html / http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/service/presse/Trompetter-Giesserei/00029-09__Urteil.pdf. Landgericht Berlin - 04.04. 2011 - 27 S 20/10: Fliegender Gerichtsstand. Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Kassabova ./. Bulinski - Urteil 08.01.2013: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Schmähkritik, Sozialsphäre, Tatsachenbehauptung, Unterlassung. 31.07.2014: 27 O 368/14 - einstweilige Verfügung Birgit Heyer ./. vaeternotruf.de. Landgericht Berlin - 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) verbietet mit Urteil vom 06.11.2014 über Tatsachen aus der sozialen Sphäre einer Gutachterin zu berichten, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachterin stehen. Andernorts darf über vergleichbare Situationen berichtet werden, ohne dass die Richter der 27. Kammer deswegen eine Demonstration vor dem Bundesjustizministerium durchführen - 20.12.2011: "Kein Urteil gegen Ex-Bankchef Breuer. Verfahren wegen Prozessbetrugs wird gegen eine Geldauflage eingestellt." - http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/kein-urteil-gegen-ex-bankchef-breuer--53695649.html. Richter Mauck wird vom Väternotruf nicht empfohlen!
Frank Meyer-Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 01.06.1999, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 28.03.1986 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Landgericht Berlin GVP 06.07.2009: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 104. Landgericht Berlin - GVP 16.08.2010: ab 01.10.2010 Vorsitzender Richter - Zivilkammer 15: 15.08.2012, 30.01.2020: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 15. Landgericht Berlin - GVP 06.01.21: bis 31.01.2021. Vorsitzender Richter - Zivilkammer 15.
Andrea Mönikes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Salzgitter (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Andrea Boehnke ab 16.01.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Andrea Boehnke ab 29.01.1999 als Richterin am Landgericht Neubrandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Andrea Boehnke ab 28.01.1999 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Andrea Boehnke ab 28.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Spandau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Andrea Mönikes ab 28.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Spandau - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.01.1995 als Richterin am Amtsgericht Salzgitter aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Kerstin Mühlbauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Kerstin Henniges ab 17.02.1997 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Kerstin Henniges ab 17.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2014 und 2016 unter dem Namen Kerstin Mühlbauer ab 17.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Ziemlich langer Urlaub, wollen wir auch gerne mal haben. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.03.2015: nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - 51 VII K 69.
Elisabeth Mülders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 29.05.1989, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.05.1989 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. "Rein rechnerisch, so kalkulieren die Experten der Justizverwaltung, müsse die Mehrarbeit aus dem Osten von der eingespielten West-Justiz zu schaffen sein: 22 Verfahren beispielsweise muß durchschnittlich jeder West-Berliner Zivilrichter übernehmen - dann sind die Ost-Rückstände aufgearbeitet. "Naiv" findet allerdings die Berliner Landrichterin Elisabeth Mülders, 39, solche Rechnungen: Schließlich müssen alle in der DDR begonnenen Prozesse nach Ost-Recht zu Ende geführt werden - dabei hat am Landgericht doch "niemand Ahnung von den DDR-Gesetzen". - DER SPIEGEL 43/1990 - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel. Namensgleichheit mit: Reimar Mülders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 08.04.1998, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.04.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.
Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.11.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1992 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.06.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.04.2011 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.11.2016 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.04.2011 als Vorsitzender Richter am Kammergericht aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: Vizepräsident - Standort Turmstraße. Namensgleichheit mit: Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Bernau (ab 13.03.1998, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1994 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.03.1998 als Richter am Amtsgericht Bernau aufgeführt.
Petra Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Kammergericht Berlin (ab 01.01.2017, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.03.1993 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.10.2003 als Richterin am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 07.10.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.10.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin und ab 01.01.2017 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Petra Müller nicht aufgeführt. Kammergericht - GVP 28.02.2023. Namensgleichheit mit: Petra Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Augsburg (ab , ..., 2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Gabriele Nieradzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Abteilungsleiterin für Rechtspflege im Bundesjustizministerium. (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem - wohl falsch geschriebenen Namen Gabriele Vieradzik - ab 01.10.1993 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.10.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.04.2006 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.11.2009 als Präsidentin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 27.07.2016: Präsidentin. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: als Präsidentin ohne Mitgliedschafte in einer Kammer aufgeführt. Landgericht Berlin - 29.03.2017: als Präsidentin Vorsitzende der Zivilkammer 89. 22.01.2018: als Präsidentin Vorsitzende der Zivilkammer 60. 09.11.2018: "... wechselt zum Jahreswechsel in das Bundesjustizministerium. Dort wird sie unter der Staatssekretärsebene - Abteilungsleiterin für Rechtspflege. ..." - https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20181109/281848644620476
Ernst-Jürgen Oske (geb. 11.03.1926) - Vorsitzender Richter am
Landgericht Berlin (ab 01.01.1968, ..., 1990) - im Handbuch der
Justiz 1990 ab 01.01.1968 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin
aufgeführt. 13.12.1968: "Die Justiz und die Obrigkeit. In Berlin ist ein
ehemaliger deutscher Richter von der Anklage des Mordes freigesprochen worden.
Und dies deswegen, weil seine Erklärung, er habe die ihm zur Last gelegten Taten
für Rechtens gehalten, nicht zu widerlegen war. Der ihn, den 66jährigen Berliner
Kammergerichtsrat a. D. Hans-Joachim Rehse, nach einem Schwurgerichtsprozeß
freisprach, war gleichfalls ein Berliner Kammergerichtsrat: der 42jährige
Ernst-Jürgen Oske. Und es geschah an eben dem Orte, an dem Rehse vor fast drei
Jahrzehnten seinen Aufstieg am Volksgerichtshof des Roland Freisler begann. An
der Seite – und gegen Kriegsende als Nachfolger – dieses Mannes hat er, ein
obrigkeitsergebener Rechtsbürokrat, an mindestens 231 Todesurteilen in
politischen Strafsachen mitgewirkt. Die Urteile ergingen damals „im Namen des
Volkes“. Jetzt wurde Rehse „im Namen des Volkes“ freigesprochen. ..." -
http://www.zeit.de/1968/50/im-namen-des-volkes.
Hans-Joachim Rehse (geb, 27.09.1902, gest. 05.09.1969) - "Rehse, Sohn eines
Pfarrers, bestand 1927 und 1930 die beiden juristischen Staatsexamina mit
hervorragenden Noten. In einer steilen Karriere diente er sich vom
Gerichtsassessor 1931 bis zum Kammergerichtsrat 1942 hoch. Von Frühjahr 1934 bis
Ende 1937 war er – damals so genannter – Hilfsarbeiter des Untersuchungsrichters
beim Volksgerichtshof, von 1939 bis November 1941 Ermittlungsrichter und ab 10.
November 1941 Hilfsrichter beim Volksgerichtshof. Von 1919 bis 1921 war Rehse
Mitglied des „Deutschen Bismarckbundes“, der später in Bismarckjugend umbenannt
wurde, einer Organisation, der viele später bekannte Nationalsozialisten wie z.
B. Horst Wessel angehörten, und von 1925 bis 1929 Mitglied der DNVP. Am 1. Mai
1933 trat er der NSDAP bei. Mitwirkung bei Todesurteilen.
Rehse wirkte als beisitzender
Richter neben den Vorsitzenden Richtern Otto Georg Thierack und später Roland
Freisler im 1. Senat des Volksgerichtshofs an mindestens 231 Todesurteilen mit.
..." -
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Rehse
Regine Paschke (geb. 08.06.1955, gestorben 28.02.2020) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab05.07.2001, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.03.1989 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.07.2001 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. 14.10.2013: "Der Präsident des Landgerichts, Bernd Pickel, verteidigt die Nebentätigkeiten von Richterin Regine Paschke und wehrt sich gegen die Berichterstattung vieler Medien. Bei einem Gespräch mit Journalisten forderte Paschke am Montag mehr "Vertrauen in die Gerichte" und "weniger Aufgeregtheit" in der Berichterstattung. "Das Anliegen dieser Veranstaltung ist, von der Presse einzufordern, auf einer gesicherten Faktenbasis Berichte zu bringen", sagte Manfred Schneider, der Richter am Landgericht ist und von Gerichtspräsident Pickel als seine Rechte Hand vorgestellt wurde. Die umstrittene Richterin Paschke arbeitet hauptberuflich als Vorsitzende einer Kammer am Landgericht, die über über Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern entscheidet. Nebenberuflich hält sie Seminare über das Mietrecht, die sich an Vermieter richten, und schreibt für die Zeitung Das Grundeigentum. Besonderes Aufsehen erregte Paschke im Mai dieses Jahres mit einem Urteil gegen die Rentnerin Helga Brandenburger. ..." - https://taz.de/Unabhaengigkeit-der-Justiz/!5057165/. Causa Finita. Ihr Leben war Kampf, nun ruhe sanft.
Matthias Pfaff (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 und 1992 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt, vermutlich wegen Namensgleichheit mit Matthias Pfaff - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.02.2015: Strafsachen. Amtsgericht Tiergarten - GVP 17.10.2022. Namensgleichheit mit: Matthias Pfaff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel (ab 23.08.2006, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.08.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel aufgeführt.
Dr. Bernd Pickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Kammergericht / Präsident am Kammergericht (ab 04.12.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.09.1987 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1990 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.10.1994 als Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Vizepräsident am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2005 als Vizepräsident am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.12.2015 als Präsident am Kammergericht Berlin aufgeführt.
Uta Räcke (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Köpenick (ab , ..., 2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 vermutlich unter dem Namen Uta Hofhansel ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin - Dienstantritt wohl 1992 - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt (Dienstantritt wohl 1995). Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010 und 2016 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Köpenick aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Günter Räcke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Tiergarten (ab 08.05.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.05.1996 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt.
Dr. Irmgard Reihlen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Kreuzberg (ab , ..., 2011, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.07.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.07.1996 als Richterin am Landgericht Berlin - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 4/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 08.07.1996 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 05/2010: abgeordnet an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 132. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 20.05.2011, 01.03.2015: Familiensachen - Abteilung 132. Amtsgericht Kreuzberg - GVP 20.02.2024: Familiensachen - Abteilung 132.
Karin Reinhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 13.08.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.05.1996 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.05.1996 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.08.2004 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt.
Gisela Ritvay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Viersen (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 ab ab 13.01.1999 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.01.1999 als Richterin am Landgericht Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Viersen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Achim-Ernst Röhrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 11.07.1986, ..., 2002) - Landgericht Berlin - 52 S 80/01 - 10 C 1011/00 AG Charlottenburg - 12.11.2001 ...: "In dem Rechtsstreit ... hat die 52. Zivilkammer des Landgerichts Berlin auf die mündliche Verhandlung vom 12. November 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Röhrmann, die Richterin am Landgericht Lage-Graner und die Richterin Schumann für Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. Dezember 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 10 C 1011/00 - wird zurückgewiesen."
Dr. Nicole Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 22.05.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab ab 22.05.2003 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: Strafkammer 37. GVP 24.08.2011: Strafkammer 38. GVP 20.02.2012: nicht aufgeführt.
Dr. Toralf Rummler (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Berlin (ab , ..., 2010, ..., 2012) - ab 04.10.2005 Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Toralf Rummler nicht aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. Amtsgericht Lichtenberg - GVP 01.01.2010: abgeordnet als Richter am Landgericht Berlin an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. Amtsgericht Lichtenberg - GVP 01.01.2010: unter dem Namen Rummler nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 01.01.2011, 20.02.2012: als Richter am Landgericht / Zivilkammer 21. GVP 05.11.2012: bis 31.10.2012: als Richter am Landgericht / Zivilkammer 21. GVP 02.01.2013: nicht aufgeführt.
Prof. Dr. Günther Sander (Jg. 1961) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 29.03.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.1991 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Ab 27.06.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin.
Dr. Detlef Sasse (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 31.05.1990, ..., 2002)
Klaus Schach (geb. 15.07.1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 05.05.1978, ..., FPR 1996)
Bernhard Schmid-Dieckmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Landgericht Berlin (ab 03.01.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Bernhard Dieckmann ab 02.01.1991 als Richter auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bernhard Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 18.01.1995, ..., 2010)
Dr. Detlev Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Kammergericht (ab 01.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.12.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2019 als Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin aufgeführt. 07.12.2022: "Das Berliner Kammergericht hat eine IS-Anhängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach die 31-Jährige am Mittwoch wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung schuldig. „Sie ist bewusst mit den Kindern in ein Kriegsgebiet ausgereist“, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt bei der Urteilsbegründung. Die Frau vertrat demnach spätestens seit Mitte 2016 eine radikal-islamistische Gesinnung und identifizierte sich mit der Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). ..." - https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article242544085/IS-Rueckkehrerin-zu-mehrjaehriger-Haftstrafe-verurteilt.html. Vermutlich hat die verurteilte Mutter das Sorgerecht gehabt, das ist ja so üblich in Deutschland, wo Väter als Elternteil zweiter Klasse behandelt werden. Das hier mal ausnahmsweise eine Mutter wegen "der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Steuerhinterziehung" ändert leider nichts an der rot-grün induzierten Diskriminierung von Vätern.
Stephan Schmidt-Schondorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 16.12.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Sybille Schmidt-Schondorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 28.07.1998, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.07.1998 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 28.08.1992, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.12.1984 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.08.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2008, ..., 2012: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 16. Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Dr. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Charlottenburg / Präsident am Amtsgericht Charlottenburg (ab 01.01.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.03.1998 als Richter am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.01.2007 als Richter am Kammergericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.04.2009 als Vizepräsident am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2017 als Präsident am Amtsgericht Charlottenburg aufgeführt. 2011: Fachbereich Rechtswissenschaft FU Berlin. 7.-9.10.2011: "Justiz und interkulturelle Kompetenz" - Evangelische Akademie Bad Boll. Amtsgericht Charlottenburg - GVP 01.07.2017: Präsident am Amtsgericht Charlottenburg. Namensgleichheit mit: Antje-Katrin Kelting-Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 26.10.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.05.1998 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.10.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - 1/2 Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Kristine Scholz-Gamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiensachen - Abteilung 165 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 04.01.1985 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.01.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: aufgeführt als Richter am Landgericht Berlin - 80. kleine Strafkammer.
Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.01.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: aufgeführt als Richter am Landgericht Berlin - 80. kleine Strafkammer. Namensgleichheit mit: 1. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.01.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: aufgeführt als Richter am Landgericht Berlin - 80. kleine Strafkammer. Namensgleichheit mit: 2. Dr. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 28.08.1992, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.12.1984 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.08.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2008, ..., 2012: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 16.
Kristine Scholz-Gamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 165 (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1985 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 04.01.1985 als Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: 1. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.01.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: aufgeführt als Richter am Landgericht Berlin - 80. kleine Strafkammer. Namensgleichheit mit: 2. Peter Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 29.03.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.01.1983 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 06.07.2009: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: aufgeführt als Richter am Landgericht Berlin - 80. kleine Strafkammer.
Dr. Swenja Schröder-Lomb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht / Vizepräsidentin am Kammergericht (ab 01.10.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.05.1997 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.04.2006 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 06.08.2010 als Präsidentin am Amtsgericht Wedding aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2020 als Vizepräsidentin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Kammergericht - GVP 20.10.2020: ab 01.10.2020 Vorsitzende Richterin - 11. Zivilsenat. 01.10.2020 0.2010: "Svenja Schröder-Lomb neue Präsidentin des Amtsgerichts Wedding ... hat in Passau Jura studiert. Nach ihrem Referendariat in München, trat sie 1994 als Richterin in den Dienst der Berliner Justiz. Von 1997 bis Anfang des Jahres 2000 war die promovierte Juristin in verschiedenen Bereichen der Senatsverwaltung für Justiz tätig, so auch als Pressesprecherin. Diese Tätigkeit führte sie anschließend auch in die Senatsverwaltung für Inneres, ehe sie im Jahr 2002 wieder in die Justizverwaltung zurückkehrte. Seitdem arbeitete sie in verschiedenen Bereichen der Justiz, u.a. als Richterin am Kammergericht. Zuletzt war sie Vizepräsidentin des Amtsgerichts Wedding. ..." - https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung.45692.php. 28.09.2020: Frau Dr. Svenja Schröder-Lomb wird am 1. Oktober 2020 neue Vizepräsidentin des Kammergerichts ... Nach Studium und Referendariat in Bayern trat sie im Jahr 1994 in die Berliner Justiz ein. Bereits kurz nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht im Jahr 1997 wurde sie an die Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet, wo sie zunächst als Grundsatzreferentin im Stab der Senatorin und später als Pressesprecherin tätig war. Nach ihrer Rückkehr an das Landgericht Berlin im Jahr 2000 war Frau Dr. Schröder-Lomb neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit in einer Strafkammer auch mit den Aufgaben einer Referentin für Strafsachen befasst, bevor sie knapp eineinhalb Jahre später eine Abordnung an die Senatsverwaltung für Inneres antrat. Dort konnte sie als Pressesprecherin ihre im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Repräsentation einer Behörde bereits gewonnenen Erfahrungen noch erweitern und gewann eine wertvolle Außensicht auf die Justiz. Während der sich anschließenden erneuten Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz war Frau Dr. Schröder-Lomb in unterschiedlichen Funktionen als Referentin im Personalreferat sowohl für die Beamten und Tarifbeschäftigten als auch für die Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig. An ihre Abordnung an die Senatsverwaltung für Justiz, während der sie im Jahr 2003 zur Richterin am Kammergericht befördert wurde, schloss sich eine Phase spruchrichterlicher Tätigkeit als Beisitzerin in einem Zivilsenat des Kammergerichts an. Ab dem Jahr 2006 war Frau Dr. Schröder-Lomb zunächst für vier Jahre als Vizepräsidentin und ab 2010 dann als Präsidentin mit der Führung des Amtsgerichts Wedding betraut. In dieser Funktion nahm sie auch das Amt der Präsidentin des Europäischen Mahngerichts wahr.
Albrecht Schütze (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 06.06.1975, ..., 2002)
Helmut Schweckendieck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 26.07.1990, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.07.1990 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Bis 31.03.2017 im Dienst.
Barbara Seipp-Achilles (geb. 26.07.1935) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Potsdam (ab 17.12.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 14.12.1981 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt.
Ursula Simon-Nissen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin (ab 12.01.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.01.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.01.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt.
Christine Spiegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Kammergericht (ab 14.01.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.11.1987 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.01.1998 als Richterin am Kammergericht - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Kammergericht aufgeführt.
Birgit Stadge (geb. - geheim) - Richterin am Kammergericht (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt (Dienstantritt um 1998). Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt (Dienstantritt um 2013). Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Birgit Stadtge nicht aufgeführt. Landgericht Berlin - GVP 26.08.2015, 31.03.2016: Vorsitzende Richterin - Kleine Strafkammer 65. Landgericht Berlin - GVP 22.01.2018: bis 31.05.2018 als Richterin am Kammergericht tätig am Landgericht Berlin. Kammergericht - GVP 18.01.2018: ab 01.06.2018. Kammergericht - GVP 01.01.2022.
Ursula Streubel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 23.02.1988, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.02.1988 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Ursula Streubel nicht aufgeführt..
Sigrid Surkau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg (ab 15.07.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 19.11.1982 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Oberlandesgericht Brandenburg - GVP 01.11.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg / 13. Zivilsenat - 4. Familiensenat. GVP 01.04.2011: 3. Zivilsenat.
Paul Szeklinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Spandau / Vizepräsident des Amtsgerichts Spandau (ab 31.07.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.07.2006 als Vizepräsident am Amtsgericht Spandau aufgeführt.
Gabriele Theising-Michel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Kammergericht (ab 25.10.2010, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Gabriele Theising ab 11.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Theising-Michel ab 11.09.1998 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.10.2010 als Richterin am Kammergericht - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.10.2010 als Richterin am Kammergericht aufgeführt. Kammergericht - GVP 01.01.2015, 31.03.2017: Beisitzerin / 3. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Susanne Tucholski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Kammergericht (ab 01.09.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.08.1993 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - und zugleich ab 30.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.11.1998 als Richterin am Kammergericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.11.1998 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2008 als Vorsitzende Richterin am Kammergericht aufgeführt. GVP 01.09.2010, 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 19. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Dr. Daniel Unland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg / Familiengericht - Abteilung 134 (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.05.2005 als Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2009 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. 2010: als Richter am Landgericht Berlin abgeordnet an das Amtsgericht Lichtenberg - Zweigstelle Hohenschönhausen. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 28.02.2013: als Richter am Landgericht / Familiengericht - Abteilung 134. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2014: Familiengericht - Abteilung 134 - zudem Güterichter ab 01.03.2014.
Dr. Isabel Voßgätter genannt Niermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Landgericht Berlin (ab 01.11.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.2006 Richterin auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. GVP 18.12.2009, 16.08.2010: Beisitzerin / 24. Große Strafkammer. GVP 01.01.2011: unter dem Namen Voßgätter nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Voßgätter genannt Niermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Westerburg (ab 21.10.1974, ..., 2008)
Rudolf Wassermann (* 5. Januar 1925 in Letzlingen (Altmark); † 13. Juni 2008 in Goslar) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Braunschweig / Präsident am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 12.01.1971, ..., 1990) - ab 21.10.1955 als Gerichtsassessor (Richter auf Probe) im OLG-Bezirk Berlin aufgeführt. 1959 zum Landgerichtsrat ernannt, 1963 wurde er Kammergerichtsrat. 1967 wechselte er ins Bundesministerium der Justiz unter Gustav Heinemann und wurde zum Ministerialrat ernannt. 1968 wurde er Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.
Andrea Wilms (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Tiergarten (ab , ..., 2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.02.2002 als Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.02.2002 als Richterin am Landgericht Berlin - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2014 ab 08.02.2002 als Richterin am Amtsgericht Tiergarten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Martin Wolfs (Jg. 1954) - Richter am Landgericht Berlin (ab 13.07.1987, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.07.1987 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990, 1992, 1994, 2000 und 2008 unter dem Namen Martin Wolfs nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Johannes Wolfs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Eberswalde / Direktor am Amtsgericht Eberswalde (ab 02.01.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im Bezirk des Bezirksgericht Cottbus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.12.1993 als Richter am Landgericht Neuruppin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1996 als Direktor am Amtsgericht Zehdenick aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.01.2018 als Direktor am Amtsgericht Eberswalde aufgeführt. 2012, ..., 2016: Familiensachen - Abteilung 3. Amtsgericht Eberswalde - GVP 01.01.2018: Familiensachen. Richter Wolffs wird als Familienrichter vom Väternotruf nicht empfohlen.
Nikolai Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Neukölln / Vizepräsident am Amtsgericht Neukölln (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.02.1997 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1998 als Richter am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.02.1997 als Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.11.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.11.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Tiergarten - abgeordnet - aufgeführt. 07.09.2017: Nikolai Zacharias - Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter, zzt. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung - http://www.potsdamer-juristische-gesellschaft.de/index.php/vortrag/nikolai-zacharias/
Rechtspfleger:
Borkert - Rechtspflegerin am Landgericht Berlin (ab , ..., 2016)
Bezirksrevisor:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Berlin-Brandenburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-berlin-brandenburg.de
Familienberatung Charlottenburg
überregionale Beratung
www.familienberatung-charlottenburg.de
Familienberatung Friedrichshain
überregionale Beratung
http://familienberatung-friedrichshain.de
Familienberatung Hellersdorf
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http://familienberatung-hellersdorf.de
Familienberatung Hohenschönhausen
überregionale Beratung
http://familienberatung-hohenschoenhausen.de
Familienberatung Köpenick
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http://familienberatung-koepenick.de
Familienberatung Kreuzberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-kreuzberg.de
Familienberatung Lichtenberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-lichtenberg.de
Familienberatung Marzahn
überregionale Beratung
http://familienberatung-marzahn.de
Familienberatung Mitte
überregionale Beratung
http://familienberatung-mitte.de
Familienberatung Pankow
überregionale Beratung
http://familienberatung-pankow.de
Familienberatung Prenzlauer Berg
überregionale Beratung
http://familienberatung-prenzlauer-berg.de
Familienberatung Spandau
überregionale Beratung
http://familienberatung-spandau.de
Familienberatung Steglitz
überregionale Beratung
http://familienberatung-steglitz.de
Familienberatung Treptow
überregionale Beratung
http://familienberatung-treptow.de
Familienberatung Wedding
überregionale Beratung
http://familienberatung-wedding.de
Familienberatung Weißensee
überregionale Beratung
http://familienberatung-weissensee.de
Familienberatung Wilmersdorf
überregionale Beratung
http://familienberatung-wilmersdorf.de
Familienberatung Zehlendorf
überregionale Beratung
http://familienberatung-zehlendorf.de
Rechtsanwälte:
Johannes Eisenberg
Rechtsanwälte Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
Görlitzer Straße 74
10997 Berlin
Rechtsanwalt Eisenberg wird vom
Väternotruf nicht empfohlen.
(ab , ..., 2014)
Gutachter:
Norbert Konrad
forensischer Psychiater (ab , ..., 2008) - Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig, das meint jedenfalls Norbert Konrad - siehe unten
Dr. Dorothee Schwarze
Diplom-Psychologin
Therapeuticum im Ärztehaus am Rathaus
Friedrich-Ebert-Str. 38
14469 Potsdam
Dem Väternotruf ist nicht bekannt, wie der Titel der Doktorarbeit von Dorothee Schwarze lautet und wo diese Arbeit eingesehen werden kann. Sachdienliche Hinweise bitte an info@vaternotruf.de
Beauftragung am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Landgericht Berlin
Beauftragung am Landgericht Berlin durch Richter Jürcke (2019)
Sonstige:
Männerhaus Berlin
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein vom Berliner Senat gefördertes Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Berlin noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher kein Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Berlin
Frau wegen mutmaßlicher Tötung von Tochter und Mutter vor Gericht
17.04.2024
Der Fall löste im Herbst vergangenen Jahres bundesweit Entsetzen aus: Eine 42-Jährige soll ihre elfjährige Tochter und ihre Mutter getötet haben. Seit Mittwoch muss sie sich vor dem Berliner Landgericht verantworten.
Angeklagte soll zunächst ihre Tochter und dann ihre
Mutter getötet haben
Vater der Angeklagten soll von Plan gewusst haben, aber
nichts unternommen haben
Taten als geplanter "erweiterten Suizid" gewertet
Frau scheiterte bei Versuch, auch sich das Leben zu nehmen
Urteil im Juni erwartet
Am Nachmittag des 13.
Oktober 2023 soll Dorothea L. in der Köpenicker Familienwohnung ihre elfjährige
Tochter Friederike* getötet haben, um damit den mutmaßlich von den erwachsenen
Familienmitgliedern geplanten "erweiterten Suizid" umzusetzen. Der angeklagten
Mutter wird Totschlag vorgeworfen. Anschließend soll die frühberentete
Hauswirtschafterin auf ähnliche Weise ihre Mutter getötet haben, die die
Angeklagte zur Hilfe aufgefordert haben soll.
In diesem Fall ist die
42-jährigen wegen Tötung auf Verlangen seit Mittwoch vor dem Berliner
Landgericht angeklagt.
...
Zwei Monate nach den Taten begann die Sachverständige,
die angeklagte L. zu besuchen. Ab 22. Dezember vergangenen Jahres befragte
Psychiaterin Karola Tschilingirov die mutmaßliche Täterin ein halbes Dutzend
Mal. Sie wollte das Motiv ergründen, warum die 42-jährige ihr Kind und ihre
Mutter tötete. Ihr Gutachten sollte als Grundlage der Anklage dienen, die jetzt
verhandelt wird.
Was L. der Gutachterin berichtet habe, decke sich mit
den objektiven Beweisergebnissen, den Spuren am Tatort, den Äußerungen der
Angeklagten direkt nach der Tat und den Ergebnissen der Rechtsmedizin, stellen
die Ermittler fest.
Die gesamte Familie habe den gemeinsamen Suizid
geplant, berichtete Dorothea L. der Psychiaterin in der Untersuchungshaft. Sie
seien streng gläubige Christen, die bibeltreu und pietistisch lebten. Mehrfach
am Tag beteten sie, ihre getötete Mutter habe manchmal auch Entscheidungen durch
die "Hilfe" eines Pendels getroffen. Sie habe dabei auf eine "himmlische
Entscheidung" gehofft.
...
Werbung für politische Partei im Briefkasten von Arne S. gelandet?
Beschluss vom 26.10.2021 - 52 T 6/21
LG Berlin, Beschluss vom
26.10.2021 - 52 T 6/21
Fundstelle
openJur 2021, 36128
Rkr: AmtlSlg:
PM:
Zivilrecht
Rubrum
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde
des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Spandau vom 20.09.2021,
Az. 3 C 174/21, abgeändert:
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines
in jedem Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000
€, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer in jedem Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere bei dem Antragsgegner zu
vollziehen an dem jeweiligen Bezirksvorstands des Antragsgegners,
untersagt,
dem Antragsteller postalische Werbung trotz eines am
Briefkasten des Antragstellers angebrachten Sperrvermerks "Keine kostenlosen
Zeitungen und Reklame einwerfen" in dessen Briefkasten einzuwerfen bzw.
einwerfen zu lassen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens
beider Instanzen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000,00
€.
Gründe
I.
Mit dem vorliegenden Unterlassungsantrag wendet
sich der Antragsteller gegen den Einwurf von politischem Werbematerial des
Antragsgegners, das er in seinem Briefkasten vorgefunden hat. Der Antragsteller
wohnt an der im Tenor angegebenen Anschrift. Auf seinem Briefkasten befindet
sich der Hinweis "Keine kostenlosen Zeitungen oder Reklame". Am 19.08.2021 fand
er in seinem Briefkasten die als Anlage ASt 3 eingereichte Wahlwerbung des
Antragsgegners.
Das Amtsgericht Spandau hat den Antrag des Antragstellers
vom 17.09.2021 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom
20.09.2021 zurückgewiesen. Gegen diesen ihm am 27.09.2021 zugestellten Beschluss
hat der Antragsteller am 30.09.2021 sofortige Beschwerde eingelegt, der das
Amtsgericht mit Beschluss vom 12.10.2021 nicht abgeholfen und die Sache dem
Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt hat.
II.
1. Die
sofortige Beschwerde ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 922 Abs. 1 Satz
1,936 ZPO statthaft und gemäß § 569 Abs. 1 und 2 ZPO form- und fristgerecht
eingelegt worden.
2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. Es bestehen
ein Verfügungsanspruch (hierzu unter a.) und ein Verfügungsgrund (hierzu unter
b.).
a. Es liegt ein Verfügungsanspruch vor. Der Unterlassungsanspruch
des Antragstellers folgt aus §§ 823 Abs.1, 1004 BGB wegen eines Eingriffs in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers.
aa. Das Einlegen von
politischer Werbung in den Briefkasten gegen den ausdrücklichen Willen des
Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht des Antragstellers dar.
Zwar ist Briefkastenwerbung
grundsätzlich zulässig, auch wenn keine Einwilligung des Adressaten vorliegt.
Die Zustellung unerwünschten Werbematerials kann zwar als belästigend empfunden
werden, hat aber - beispielsweise im Vergleich zur telefonischen Werbung - nur
eine relativ geringe Beeinträchtigung des persönlichen Bereichs zur Folge.
Grundsätzlich ist daher im Interesse der Wirtschaft hinzunehmen, dass durch die
unverlangte Zusendung von Werbeschriften der Briefkasten gefüllt wird und der
Adressat für die Beseitigung zu sorgen hat. Anders ist dies jedoch zu bewerten,
wenn - wie im vorliegenden Fall durch den Flinweis am Briefkasten, dass weder
kostenlose Zeitungen noch Reklame erwünscht sei - erkennbar ist, dass der
angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht (vgl. § 7 Abs. 1 Satz
2 UWG).
Diese Grundsätze sind auch auf Werbung politischer Parteien
anzuwenden. Dem Recht der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG, ihrer
politischen Tätigkeit ungehindert nachgehen zu können, entspricht keine Pflicht
des Bürgers, sich von den Parteien informieren lassen zu müssen. Bei
Werbematerial, mit der die politischen Parteien ihre Inhalte und Zielrichtungen
dem Bürger nahe bringen und auf diese Weise - zumindest mittelbar - auch für
Wählerstimmen werben wollen, besteht kein Anlass zu einer unterschiedlichen
Behandlung von Konsumwerbung und politischer Werbung, da das Ausmaß der Störung
und Beeinträchtigung in beiden Fällen das Gleiche ist. Es besteht mithin kein
Anlass, das Recht des Bürgers auf negative Informationsfreiheit gegenüber
politischer Parteienwerbung einzuschränken (KG Berlin, Urteil vom 21. September
2001 - 9 U 1066/00, NJW 2002, 379 Rn. 5).
Entgegen der Auffassung des
Amtsgerichts Spandau ändert sich an dieser Bewertung auch nichts dadurch, dass
das Flugblatt zu Wahlkampfzeiten in den Briefkasten des Antragstellers eingelegt
worden ist. Eine Differenzierung zwischen Wahlkampf- und Nichtwahlkampfzeiten
findet weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Stütze. Für die Abwägung
zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers und der nach Art. 21 Abs.
1 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit des Antragsgegners bedeutet dies
keinen Unterschied. Politische Werbung mit Flugblättern - unabhängig davon, ob
sie in oder außerhalb von Wahlkampfzeiten erfolgt - dient der Einflussnahme auf
die politische Willensbildung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. August
2002-2 BvR 2135/01, Rn. 7). Insbesondere kleinere Parteien bedürfen dieses
Mittels, um in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit zu erlangen und ihre Meinung zu
verbreiten. Das Ausmaß der Störung und der Beeinträchtigung des Adressaten durch
die Flugblätter bleibt ebenfalls in und außerhalb von Wahlkampfzeiten gleich.
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Spandau ist neben dem bereits an
dem Briefkasten befindlichen Hinweis, dass der Antragsteller neben kostenlosen
Zeitungen und Reklame auch keine Wahlwerbung erhalten wolle, kein weiterer
Hinweis darauf, dass der Antragsteller auch keine Wahlwerbung wünsche,
erforderlich. Der hier streitgegenständliche Sperrvermerk macht erkennbar, dass
der Antragsteller nicht wünscht, dass in seinen Briefkasten Werbung eingeworfen
wird. Hierzu zählt auch Werbung politischer Parteien. Ob ein solcher
Sperrvermerk auch für den Einwurf von Wahlwerbung gilt und somit in jedem Fall
zu beachten wäre, hängt von der Auslegung der durch den Verbraucher abgegebenen
Erklärung ab (BGH, GRUR-RS 2012, 13520; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 469, 470
m.w.N.). Die auf kostenlose Zeitungen und Reklame bezogene ablehnende
Willensbekundung ist dabei so auszulegen, dass dem Antragsteller Werbung als
solche in allen Formen, also auch Wahlwerbung, unerwünscht ist. Durch die
Formulierung des Sperrvermerks, in dem bestimmte Arten von Werbung aufgezählt
werden, macht der Antragsteller deutlich, dass er sich gegen alle Arten von
Werbung wendet und sicherstellen möchte, dass der Sperrvermerk nicht durch
Werbung in Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt oder ähnliches umgangen
wird.
Zuletzt ändert sich auch nichts an der Bewertung durch die
pandemiebedingten Einschränkungen. Denn entgegen der Auffassung des
Antragsgegners ist nicht ersichtlich, dass durch die hiesige Untersagung
generell eine Flugblattverteilung praktisch verboten werde. Vielmehr bleibt es
dem Antragsgegner unbenommen, Wahlwerbung in Hausbriefkästen ohne entsprechenden
Sperrvermerk einzuwerfen. Im Übrigen bestanden gerichtsbekannt trotz des
Pandemiegeschehens Möglichkeiten klassischer Wahlwerbung wie Informationsstände
an öffentlichen Plätzen.
bb. Entgegen der Auffassung des Antragsgegners
ist ihm dieser Verstoß auch zurechenbar.
Es ist davon auszugehen, dass
das streitgegenständliche Flugblatt durch damit beauftragte Verteiler des
Antragsgegners und nicht durch Dritte in den Briefkasten des Klägers eingeworfen
worden ist. Es handelt sich unstreitig um ein von dem Antragsgegner
herausgegebenes und in den Verkehr gebrachtes Flugblatt, so dass nach den
Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen ist, dass die für den
Antragsgegner tätigen Verteiler das Flugblatt bei dem Antragsteller eingeworfen
haben, da es sich insofern um einen typischen Vorgang handelt. Die lediglich
abstrakte Möglichkeit, dass auch Dritte das Flugblatt in den Briefkasten
eingeworfen haben ... steht der Bejahung des Anscheinsbeweises nicht entgegen
(KG, a.a.O. Rn. 8).
Die lediglich pauschale Behauptung des
Antragsgegners, die Verteiler seien angewiesen worden, das
verfahrensgegenständliche Flugblatt lediglich im Bezirk Pankow zu verteilen,
steht der Bejahung des Anscheinsbeweises ebenfalls nicht entgegen und ist
überdies nicht geeignet, diesen zu erschüttern. Dass es eine entsprechende
Anweisung des Antragsgegners gab, hat der Antragsgegner in seiner
Beschwerdebegründung zulässigerweise mit Nichtwissen bestritten. Eine
entsprechende Glaubhaftmachung des Antragsgegners fehlt.
Selbst wenn dies
anders sehen würde, wäre der Antragsgegner als Herausgeber des Flugblattes
jedenfalls mittelbarer Störer, da er die Störung veranlasst und nicht dargelegt
hat, dass er alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um Rechtsbeeinträchtigungen des Empfängers des
Werbematerials auszuschließen (KG, a.a.O. Rn. 13).
cc. Die erforderliche
Wiederholungsgefahr ist durch den Verstoß indiziert. Eine erneute Einlegung
eines Flugblattes ist jederzeit möglich.
2. Der für den Erlass der
einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO erforderliche Verfügungsgrund ist auch
bei Ansprüchen des Geschädigten wegen unerbetener Werbung nach der ständigen
Rechtsprechung des Kammergerichts zu bejahen, wenn - wie hier - nach dem Versand
der Werbung bis zur Antragstellung weniger als zwei Monate verstrichen sind
(vgl. KG, Urteil vom 02.06.2017, Az. 5 U 196/16, BeckRS 2017, 120098 Rn. 4
m.w.N.).
3. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.
4.
Die Wertfestsetzung beruht auf §§ 48 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. §
3 ZPO.
Gemäß § 3 ZPO ist der Streitwert in bürgerlichen
vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nach freiem Ermessen im Wege der
Schätzung zu ermitteln. Für die Bemessung ist bei einer auf Unterlassung
gerichteten Klage in erster Linie das wirtschaftliche, eigene Interesse des
Unterlassungsgläubigers an der Anspruchsverwirklichung maßgebend (KG, Beschluss
vom 17. Mai 2016 - 5 W 209/15, BeckRS 2016, 129689 Rn. 4; vgl. auch BGH,
Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, Rn. 19 - Streitwertbemessung). Dieses
Interesse ist nach der Gefährlichkeit (dem "Angriffsfaktor") der zu
unterbindenden Handlung anhand des drohenden Schadens zu bestimmen. Es hängt
unter anderem von den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß,
Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene
Verletzungshandlung) sowie der Intensität der Wiederholungsgefahr
(Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber
Dritten) ab.
Auszugehen ist dabei von einem der ständigen Rechtsprechung
des Kammergerichts für E-Mail-Werbung an Private anzusetzenden
Hauptsachestreitwerts von 3.000,00 € (vgl. KG, Beschluss vom 17.05.2016, Az. 5 W
209/15, BeckRS 2016, 129689 Rn. 9 ff.), der aber aufgrund des erheblich
geringeren Belästigungsfaktors und geringeren Beseitigungsaufwands bei
Briefkastenwerbung auf 1.500,00 € zu reduzieren ist. Für das vorliegende
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind nach der ständigen
Rechtsprechung des Kammergerichts 2/3 des Hauptsachestreitwerts in Ansatz zu
bringen, mithin 2/3 von 1.500,00 €.
https://openjur.de/u/2367509.html
Kommentar Väternotruf:
Der Beschluss der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin, der auf einem sogenannten Anscheinbeweis aufbaut, kann nicht überzeugen, denn es ist nicht dargelegt, dass der Antragsgegner für einen eventuell erfolgten Einwurf einer Wahlwerbung tatsächlich verantwortlich ist. Es ist nicht undenkbar, dass der Antragsteller und Politaktivist Arne S. die Wahlwerbung selber in seinen Briefkasten geworfen hat, um dann hinterher zu behaupten, der Antragsgegner habe dies getan. Das geht ganz einfach, in der Regel steht in jedem Hausflur eine Kiste für Werbemüll, die Mieter werfen dort Werbung rein, die in ihren Briefkästen gelandet sind. Wenn ich in dem Haus wohne oder Zugang zu dem Haus habe, kann ich also solches Werbematerial nehmen und in Briefkästen werfen, auf denen steht: Werbung unerwünscht.
So könnte ich das z.B. mit Werbung von den Grünen oder der SPD machen, diese Werbung einfach bei Leuten reinwerfen, auf deren Briefkästen steht: Keine Werbung. Und schon haben die Grünen und die SPD eine Abmahnung am Hals und die Zivilkammer 52 am Landgericht Berlin müsste nach der eigenen Rechtsprechung dann diese beiden staatstragenden Parteien in Haftung nehmen, obwohl ihnen nicht nachzuweisen ist, dass sie Werbung in die Briefkästen geworfen haben. Wenn das Schule macht, dann würde es wohl jedes Jahr 100 solcher Fake-Fälle geben, die dann alle bei der 52. Zivilkammer landen, bis die Grünen und die SPD wegen der vielen von der 52. Zivilkammer bejahten Abmahnungen pleite sind, was nicht schlimm wäre, denn diese Parteien braucht kein Mensch mit Selbstachtung.
Nun wissen wir nicht, welche Parteipräferenzen der oder die beschlussfassende Richterin / Richter der Zivilkammer 52 hat, womöglich hat auch die gesamte Kammer an der Beschlussfassungg mitgewirkt, dies ist dem auf https://openjur.de/u/2367509.html veröffentlichten Beschluss ncht zu entnehmen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der / die beschlussfassende Richter/in die für den angeblichen Einwurf von Wahlwerbung beklagte politische Partei nicht mag, sondern lieber die SPD wählt, dann könnte der Beschluss auch auf Grund einer Befangenheit zustandegekommen sein. Daher fragen wir den/die unbekannte Richter/in: Trifft es zu, dass Sie die beklagte politische Partei nicht mögen oder würden Sie auch im Fall einer anderen Partei, der eine unrechtmäßige Verteilung von Wahlwerbung vorgeworfen würde, genau so urteilen?
LG Berlin: Facebook-Beschimpfungen gegen Künast keine
Beleidigungen
zu LG Berlin , Beschluss vom 19.09.2019 - 27 AR
17/19
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit
dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen.
Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der
Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast
unter anderem als "Stück Scheisse", "Pädophilen-Trulla" und "Geisteskranke"
bezeichnet. Andere Bezeichnungen waren noch drastischer, auch sexistische Posts
gab es. Die "Berliner Morgenpost" berichtete zuerst darüber (Az.: 27 AR 17/19).
...
Das Berliner Landgericht begründete seinen Beschluss auch damit, dass die Öffentlichkeit Künasts Einwurf als Zustimmung zu dem Beschluss der NRW-Grünen wahrgenommen habe. "Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht." ...
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-beschimpfungen-gegen-kuenast-zulaessig
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 167/2016
Bundesgerichtshof gestattet Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung
Urteil vom 27. September 2016 – VI ZR 310/14
Der Kläger, ehemaliger Regierender Bürgermeister der Stadt Berlin, wendet
sich gegen die
Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der
von der Beklagten verlegten "BILD"-
Zeitung unter der Überschrift "Vor der
Misstrauensabstimmung ging´s in die Paris-Bar ...". Die
Bilder zeigen den
Kläger beim Besuch dieses Restaurants, einem bekannten Prominenten-Treff in
Berlin, ferner einen Freund, den ""Bread & Butter"-Chef", und dessen Frau am
Vorabend der
Misstrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus von Berlin. Diese war
wegen des in die Kritik
geratenen Managements beim Bau des neuen Berliner
Flughafens (BER) beantragt worden. Im
Bildtext heißt es unter anderem: "Der
Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im
Parlament ersichtlich
entspannt ... und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar (Kantstraße)".
Die Bilder sind eingeschoben in einen Artikel über die politische Vita des
Klägers mit der
Überschrift "Vom Partybürgermeister zum Bruchpiloten", in dem
über die Amtsjahre des Klägers
und seinen "Absturz in 11,5 Jahren" berichtet
wird.
Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der
genannten Bilder
stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die hiergegen
gerichtete Berufung der Beklagten
zurückgewiesen. Auf die Revision der
Beklagten hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
nunmehr die Klage
abgewiesen.
Im Streitfall waren die veröffentlichten Fotos dem Bereich der
Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1
KunstUrhG) zuzuordnen und durften von der
Beklagten deshalb auch ohne Einwilligung des
Klägers (§ 22 KunstUrhG)
verbreitet werden, da berechtigte Interessen des Abgebildeten damit
nicht
verletzt wurden. Das Berufungsgericht hatte bei der Beurteilung des
Zeitgeschehens den
Kontext der beanstandeten Bildberichterstattung nicht
hinreichend berücksichtigt und deshalb
rechtsfehlerhaft dem
Persönlichkeitsrecht des Klägers den Vorrang vor der durch Art. 5 Abs. 1 GG
geschützten Pressefreiheit eingeräumt. Im Zusammenhang mit der
Presseberichterstattung über
ein bedeutendes politisches Ereignis (hier:
Misstrauensabstimmung im Berliner
Abgeordnetenhaus) kann die ohne
Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den
davon betroffenen
Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer für sich genommen privaten
Situation zeigen, durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit
gerechtfertigt sein. Die Bilder
zeigten, wie der - von ihm unbeanstandet -
als "Partybürgermeister" beschriebene Kläger in der
Öffentlichkeit am
Vorabend des möglichen Endes seiner politischen Laufbahn mit dieser Belastung
umging und zwar - wie im Kontext beschrieben - entspannt "bei einem Drink" in
der Paris-Bar.
Durch die beanstandete Bildberichterstattung wurden auch keine
berechtigten Interessen des
abgebildeten Klägers im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG
verletzt. Sie zeigte den Kläger in einer eher
unverfänglichen Situation beim
Abendessen in einem bekannten, von prominenten Personen
besuchten Restaurant.
Er konnte unter diesen Umständen - gerade am Vorabend der
Misstrauensabstimmung - nicht damit rechnen, den Blicken der Öffentlichkeit und
der Presse
entzogen zu sein.
§ 22 Satz 1 KunstUrhG lautet:
Bildnisse
dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur
Schau gestellt
werden.
§ 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG lautet:
Ohne die nach § 22 erforderliche
Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus
dem Bereiche der Zeitgeschichte.
§ 23 Absatz 2 KunstUrhG lautet:
Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht
auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein
berechtigtes Interesse
des Abgebildeten ...verletzt wird.
Vorinstanzen:
LG Berlin – Urteil vom 27. August 2013 – 27 O 180/13
Kammergericht Berlin - Beschluss vom 7. Juli 2014 – 10 U 143/13
Karlsruhe,
den 27. September 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ohrfeige vom Bundesgerichtshof für die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin
Diese Ohrfeige hat sich die 27. Zivilkammer am Landgericht Berlin - vom Väternotruf auch Zensurkammer am Landgericht Berlin genannt - redlich verdient. Dank an den Bundesgerichtshof für die erteilte Lektion.
Mehr zum Thema Zensurkammer am Landgericht Berlin finden Sie hier: 27. Zivilkammer - 27 O 368/14 - Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister
Busfahrer darf Polizisten nicht als „Lakaien“ beschimpfen
Das Amtsgericht Hannover verurteilt einen 63-Jährigen zu 500 Euro Geldstrafe
– er hatte sich mit deutlichen Worten über ein Auftrittsverbot für die Rapper
von Qult ereifert.
Von Michael Zgoll
Der Busfahrer der Band Qult ist vom Amtsgericht Hannover kräftig ausgebremst
worden. Der 63-Jährige hatte sich über ein Auftrittsverbot für die Berliner
Rapper auf dem Ernst-August-Platz derart erregt, dass er eine
Dienstaufsichtsbeschwerde an die hiesige Polizeidirektion schrieb. Allerdings
vergriff er sich ein wenig im Ton, titulierte in seiner dreiseitigen E-Mail vier
Beamte als „untergebene Lakaien“ und einen einzelnen Polizisten als „arroganten,
jungen Schnösel“. Amtsrichter Ulrich Kleinert fand, dass damit das Maß des
Zumutbaren überschritten war, und verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu
einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Derart „herabwürdigende
Ausdrücke“ müsse sich die Polizei nicht bieten lassen.
Für den Busfahrer,
der die Rapper bei ihren Tourneen durch deutsche Innenstädte chauffiert, zählen
die beanstandeten Textpassagen zur Meinungsfreiheit. Beleidigendes könne er
darin nicht erkennen. So hatte er denn auch gegen einen ersten Strafbefehl, der
ihm 20 Tagessätze à 40 Euro aufbrummte, Einspruch erhoben. Doch Richter Kleinert
reduzierte aufgrund der Einkommensverhältnisse des Angeklagten nur die Höhe der
Tagessätze, nicht aber deren Anzahl.
Qult waren schon früher angeeckt.
Oft begleiteten sie die „Unabhängigen Montagsdemos“ (UMOD) aus Berlin. Deren
Initiatoren machen sich für „ein menschenwürdiges Leben“ stark und wenden sich
mit markigen Parolen „gegen Sozialabbau und Behördenwillkür“ auch an Passanten
in Fußgängerzonen. Die Band untermalt die Protestveranstaltungen mit
entsprechender Rapmusik und „verschenkt“ bei den Auftritten - gegen Spenden -
gerne eigene CDs.
Genau dieses war der Polizeidirektion Hannover im
Oktober 2013 ein Dorn im Auge. Bei dem geplanten Auftritt von UMOD und Qult
handele es sich um eine kommerzielle Veranstaltung, die nicht vom Recht auf
Versammlungsfreiheit abgedeckt sei. Deshalb hinderten Beamte die Bandmitglieder
daran, den Bahnhofsvorplatz als Bühne zu nutzen - was den Busfahrer in Rage
versetzte.
Auch am Hamburger Jungfernstieg hatte die Polizei wenige
Wochen zuvor einen Qult-Auftritt abgebrochen, weil die Band bei einer
„kommerziellen Veranstaltung“ gewaltverherrlichende Texte im Stil des Rappers
Bushido zum Besten gegeben habe. Im Oktober machten die Berliner bundesweit auf
sich aufmerksam, weil sie den Verantwortlichen der RTL-Fernsehsendung „Das
Supertalent“ gerichtlich verbieten ließen, ihren Auftritt in der Show
auszustrahlen. Juror Dieter Bohlen hatte in gewohnt rabiater Sprechweise von
„aufgesetzter Rapper-Kacke“ gesprochen, die Band dagegen beklagte miserable
Auftrittsbedingungen und wollte Bohlens „Schmähkritik“ nicht hinnehmen - zu
Recht, wie das Landgericht Berlin befand.
Im November dann konnten die
Rapper auch beim Verwaltungsgericht Hannover punkten. Die Polizeidirektion hatte
schon im Vorfeld eine erneute UMOD-Protestveranstaltung inklusive Qult-Auftritt
am Kröpcke verboten. Doch das Gericht gab dem Eilantrag der Veranstalter statt
und hob das Verbot auf. Die Protagonisten wollten mit ihrem Auftritt primär die
öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, hieß es. Die Musik von Qult ziele vor
allem darauf ab, die Aufmerksamkeit der Passanten auf ein politisches Anliegen
zu lenken - nicht darauf, nennenswerte Einnahmen zu erzielen.
Auch der
Busfahrer gibt nicht klein bei, will in Berufung gehen. Die Frage ist, ob ihm
die nächsthöhere Instanz zubilligen wird, Polizisten als „Schnösel“ und
„Lakaien“ zu bezeichnen.
24.05.2014
28.09.2010 21:55 Uhr
Von Kerstin Gehrke
Prozess Sohn missbraucht und gefilmt: Mutter vor Gericht
25 Mal soll sich die Frau an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war der Junge sieben Jahre alt. Auch der Lebensgefährte der 39-Jährigen ist angeklagt.
Die Mutter galt als fürsorglich. Doch ab März letzten Jahres war das aus Sicht der Ermittler nur noch Fassade. Die 39-jährige Rosemarie K. sitzt seit Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht. 25 Mal soll sie sich an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war er sieben Jahre alt. Es sind ungeheuerliche Fälle. Mitangeklagt ist ihr damaliger Freund Andrew Mc G., dem 19 Taten zur Last gelegt werden.
Als der Junge im Frühjahr gegenüber Polizisten von seinem Alltag berichtete, waren die Beamten erschüttert. Er soll hinsichtlich verschiedener sexueller Praktiken regelrecht angelernt worden sein. Er wurde erniedrigt und gefügig gemacht. „Sofern mit Widerstand des Kindes zu rechnen war, verabreichte die Mutter ihrem Sohn Schlaf- und Schmerzmittel in nicht erheblicher Menge, um ihn ruhigzustellen“, hieß es in der Anklage.
Rosemarie K. arbeitete als Krankenpflegehelferin in einem Klinikum, Mc G. war Fernfahrer und hatte eine eigene Wohnung in Spandau. Wenn der 39-Jährige auf Tour war, soll er per Webcam verfolgt haben, wie die Mutter ihren Sohn missbrauchte. Auch der Junge musste laut Anklage die Kamera halten, während er Opfer erniedrigender Szenen wurde.
Fotos waren es schließlich, die das Paar auf die Anklagebank brachte. Eine Bekannte von Mc G. soll sie auf seinem Computer entdeckt haben. Sie wandte sich an einen Polizisten. Kurz darauf wurden die Wohnungen durchsucht. Auch auf dem Handy der Mutter sollen Bilder gefunden worden sein, die eindeutig einen Missbrauch belegten. Zudem gab Hinweise auf weitere Opfer: Es soll Übergriffe auf eine Schulfreundin des Jungen und eine Nichte der Mutter gegeben haben.
Als die Anklage verlesen wurde, senkte die Mutter den Kopf und schwieg zunächst zu den Vorwürfen. In einem Brief aus der Untersuchungshaft soll sie die Schuld auf ihren Ex-Geliebten geschoben haben. Sie sei ihm hörig gewesen, schrieb sie nach Angaben von Prozessbeteiligten. Aus Sicht der Anklägerin sind die Mutter und Mc G. „infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten“ für die Allgemeinheit gefährlich. Damit geht es auch um Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt. K.G.
Der Volksgerichtshof - Darstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof
Broschüren können postalisch von der
Senatsverwaltung für Justiz
- Pressereferat -
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin
gegen Übersendung einer Briefmarke (für Portokosten)
im Wert von 0,56 EUR (Broschüren/Merkblätter Nrn. 1. - 8.) bzw.
im Wert von 1,44 EUR (Broschüre Nr. 9) und
im Wert von 3,00 EUR (Broschüre Nr. 10) angefordert werden.
http://www.berlin.de/sen/justiz/service/broschueren.html
Kommentar Väternotruf:
Diese Broschüre könnte die Berliner Senatsverwaltung kostenlos zum Download im Internet bereithalten, anstatt einen umständlichen und teuren schriftlichen Abholdienst zu unterhalten, der die Informationsfreiheit behindert und die Steuerzahler/innen belastet.
11.06.2011
Berliner Landgericht Prozesse abgesagt: Justiz fehlen die Richter
Von Jörn Hasselmann
Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) könnte einmal mehr unter Druck geraten. - Foto: Mike Wolff
Am Berliner Landgericht sind derzeit 30 Stellen unbesetzt. Die Kapazität für mehr als 5400 Zivilprozesse fehlt, Strafverfahren werden aufgeschoben. Ein internes Schreiben an die zuständige Senatorin kritisiert die Zustände.
Die Justiz streitet, die Gerechtigkeit leidet. Beim Landgericht sind derzeit so viele Richterstellen unbesetzt, dass Prozesstermine abgesagt werden müssen. 30 Richterstellen sind mit Stand 1. August am Landgericht unbesetzt, zu Jahresbeginn waren es nur zehn. In einem internen Schreiben kritisiert das Präsidium des Landgerichts die Stellenzuweisung als „völlig unzureichend“. Das Defizit habe sich seit Jahresbeginn von 3,4 auf 8,9 Prozent fast verdreifacht.
Adressiert ist das Schreiben „mit der Bitte um alsbaldige Abhilfe“ – es liegt dem Tagesspiegel vor – an die Justizverwaltung und die für die Stellenbesetzung aller Gerichte zuständige Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre. Der Deutsche Richterbund fordert vom Senat nun Neueinstellungen. Dem Vernehmen nach wurden zuletzt Richter vor allem im Sozialgericht eingestellt, um der Hartz- IV-Klagewelle Herr zu werden. Die Berliner CDU sprach gestern von einem „echten Brandbrief“ und forderte Aufklärung in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses. „Der Zustand ist unhaltbar“, sagte Rechtsexperte Andreas Gram, der Senat müsse mehr Stellen finanzieren.
Das Landgericht rechnet in dem Brief genau vor: „Eine Nichtbesetzung von 30,5 Richterstellen bedeutet, dass die Kapazität für über 5400 Zivilprozesse fehlt.“ Folgen hat der Personalmangel vor allem für drei Zivilkammern, in denen Großverfahren im Bereich Baurecht liegen. In ihnen geht es um „Millionenstreitwerte“. „Diese Verfahren werden einstweilen nicht voran getrieben“, heißt es.
Auch die anderen Kammern lassen Termine jetzt einfach platzen. In einem Schreiben an eine Rechtsanwaltskanzlei wurde eine Terminaufhebung für Oktober in aller Ehrlichkeit so begründet: „Die richterliche Personalausstattung hat sich durch Abgänge im ersten Halbjahr 2010 spürbar verschlechtert.“ Einen neuen Termin werde es erst geben, wenn ein neuer Richter da sein, dies werde „voraussichtlich in zwei bis drei Monaten der Fall sein“.
Doch nicht nur in zehn Zivilkammern gibt es Lücken, auch bei den Strafkammern. „Derzeit sind zwei große Strafkammern nur mit einem Vorsitzenden und einem Beisitzer besetzt“, heißt es in dem Schreiben. Dem Vernehmen nach mussten wegen des Richtermangels noch keine Straftäter aus Untersuchungshaft entlassen werden. Würde dies passieren, könnte dies für Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) einmal mehr unangenehm werden. Vor drei Jahren war die Senatorin in Bedrängnis geraten, nachdem mehrere Tatverdächtige und Straftäter entlassen werden mussten – damals war weniger Personalmangel als Missmanagement die Ursache. Auch der Richterbund hat gewarnt, dass bei Personalmangel „vermehrt Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen“ werden müssten, da Strafverfahren nicht in vorgeschriebener Frist begonnen werden können.
Die Justizverwaltung schiebt die Schuld am Personalmangel auf das Kammergericht. Dessen Präsidentin sei für die Zuweisung von Richterstellen verantwortlich. Man werde jetzt jedoch den Bedarf am Kammergericht prüfen, sicherte ein Sprecher der Senatorin gestern zu. Der Protestbrief sei der Senatorin bekannt. Das Landgericht ist bei Strafsachen für schwere Kriminalität wie Mord, Totschlag und Raub zuständig.
09.08.2010
http://www.tagesspiegel.de/berlin/prozesse-abgesagt-justiz-fehlen-die-richter/1900012.html
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2477/08 vom 18.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 30), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2477/08 -
Bundesadler
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn K…
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schön & Reinecke,
Roonstraße 71, 50674 Köln -
gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 190/07 -,
b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2007 - 27 O 184/07 -
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier
und die Richter Eichberger,
Masing
am 18. Februar 2010 einstimmig beschlossen:
Der Beschluss des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 190/07 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2007 - 27 O 184/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.
Das Land Berlin hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Gründe:
I.
1
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung, mit der dem Beschwerdeführer untersagt wurde, wörtlich aus anwaltlichen Schreiben zu zitieren.
2
1. a) Der Beschwerdeführer betreibt die Internetseite www., auf der er die „N. Zeitung online“ publiziert. Im Jahr 2006 beabsichtigte er, dort einen Artikel seines Mitbeklagten des hier zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens, R., zu veröffentlichen. Dieser hatte ein Buch über ein Bankhaus verfasst und war deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Der Artikel befasste sich mit jenem Rechtsstreit, insbesondere mit dem Verhalten des von dem klagenden Bankhaus bevollmächtigten Rechtsanwalts H. in einem Gerichtstermin. Da der Beschwerdeführer den Artikel bebildern wollte, fragte er schriftlich bei dem Sozius des Prozessvertreters H. - dem Kläger des hier zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Kläger) - an, ob er ein auf dessen Kanzleihomepage vorhandenes Foto für die Veröffentlichung verwenden dürfe. Die Anfrage war in einem teils unfreundlichen und ironischen Ton gehalten. Sie begann mit der Anrede „Sehr geehrter(?) Herr S.“ und enthielt die Ankündigung, dass sich der Beschwerdeführer „auch künftig nicht einschüchtern lassen“ und man sich vielleicht vor dem Bundesverfassungsgericht wiedertreffen werde. Weiter hieß es wörtlich:
3
„Noch eine Frage: Da ich in der nächsten N.-Ausgabe einen Artikel über R.s Termin in Berlin veröffentlichen werde, an dem Ihr Kollege H. so schön beteiligt war, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir erlauben würden, das Foto von Ihrer website (...) dafür zu verwenden. Teilen Sie mir doch bitte auch gleich mit, an welcher Stelle Herr H. zu sehen ist. Dass Sie in der Mitte stehen, dürfte ja klar sein. Dann wissen unsere LeserInnen doch auch, wie Sie und Ihre Kollegen sich öffentlich präsentieren...“
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Der Kläger antwortete mit E-Mail vom 12. September 2006, in der er der Nutzung von Bildnissen seiner Person und seines Sozius' widersprach und mit rechtlichen Schritten drohte. Wörtlich hieß es:
5
„...wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“
6
Am selben Tag erschien der Artikel auf der Website des Beschwerdeführers. Darin wurde über den Verlauf einer mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit über das Buch berichtet, wobei das Auftreten des Rechtsanwalts H., aber auch seine äußere Erscheinung abfällig kommentiert wurden. Dem Text war eine Anmerkung der Redaktion beigefügt, in deren Rahmen mitgeteilt wurde, dass der Kläger auf Anfrage „ein eindrucksvolles homepage-Foto seiner ‚Kanzlei’ zu R.s Glosse“ nicht habe freigeben wollen. Zudem wurde der Inhalt der E-Mail des Klägers sowie einer weiteren E-Mail, mit der der Rechtsanwalt H. ebenfalls mit deutlichen Worten der Veröffentlichung eines Bildnisses entgegengetreten war, wörtlich wiedergegeben.
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b) Der Kläger nahm den Beschwerdeführer und seinen Mitbeklagten daraufhin bei dem Landgericht Berlin auf Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben wie in dem streitgegenständlichen Artikel in Anspruch.
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Mit dem hier angegriffenen Urteil vom 5. Juni 2007 gab das Landgericht der Klage gegen den Beschwerdeführer vollen Umfangs statt. Der Kläger habe einen Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zwar hätte der Beschwerdeführer durchaus erwähnen dürfen, dass sich der Kläger gegen eine Veröffentlichung seines Bildnisses im Rahmen des Artikels verwahre, denn es handele sich um eine Äußerung, die nicht die Privatsphäre des Klägers, sondern die Sozialsphäre betreffe. Es bestehe auch kein rechtlicher Automatismus dahingehend, dass die Veröffentlichung jeglichen Schreibens unzulässig sei, welches zur Rechtswahrnehmung versandt worden sei. Zu berücksichtigen sei aber, dass es das gute Recht des Klägers gewesen sei, die Anfrage hinsichtlich der Bildveröffentlichung zu verneinen. Da er dies mit harschen Worten getan und sogleich mit rechtlichen Schritten gedroht habe, werde er durch die öffentliche Wiedergabe seiner Worte zu einem gewissen Grad vorgeführt als jemand, der sogleich mit einer Klage drohe, wenn lediglich ein öffentlich zugängliches Foto von ihm veröffentlicht werden solle. Hierin liege die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. Demgegenüber wiege das Interesse der Öffentlichkeit, den genauen Wortlaut der Reaktion des Klägers zu erfahren, nur gering. Insbesondere gehe es vorliegend gerade nicht darum zu diskutieren, wie presserechtlich erfahrene Anwälte gegen ihnen unliebsame Veröffentlichungen vorgingen, was durchaus von öffentlichem Interesse sein könnte.
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c) Der Beschwerdeführer wandte sich hiergegen mit der Berufung. Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 19. Mai 2008 wies das Kammergericht das Rechtsmittel nach entsprechendem Hinweis gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurück. Dem Kläger stehe der geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu, denn sein Persönlichkeitsrecht überwiege hier das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Zutreffend sei das Landgericht davon ausgegangen, dass das Interesse an dem genauen Wortlaut gering sei. Zudem werde durch die streitgegenständliche Veröffentlichung der unzutreffende Eindruck erweckt, der Kläger reagiere auf eine schlichte Anfrage sogleich mit einer scharfen Drohung.
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2. Der Beschwerdeführer sieht sich in seinen Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.
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a) Indem das Kammergericht die Berufung des Beschwerdeführers ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen habe, obwohl die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gehabt habe und obwohl das Erfordernis der Unverzüglichkeit gem. § 522 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sei, habe es das Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Zwar habe das Kammergericht seinen Vortrag vollständig zur Kenntnis genommen und sich mit sämtlichen von ihm vorgebrachten Einwänden befasst. Es habe ihm allerdings die Möglichkeit genommen, seine Argumente in einem Verhandlungstermin mündlich vorzutragen.
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b) In der Sache seien die angegriffenen Entscheidungen zu Unrecht von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ausgegangen und hätten hierdurch die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers verletzt. Dem Kläger müsse aufgrund der Anfrage des Beschwerdeführers klar gewesen sein, dass eine Veröffentlichung beabsichtigt gewesen sei. Da er sie dennoch beantwortet habe, ohne darauf hinzuweisen, dass er mit einer Verbreitung seiner Antwort nicht einverstanden sei, sei nicht erkennbar, wodurch die wahrheitsgemäße Wiedergabe derselben seine Persönlichkeitsbelange beeinträchtigt haben könnte. Selbst wenn aber ein Eingriff in durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützte Interessen des Klägers vorläge, müsste die dann erforderliche Abwägung zugunsten der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ausfallen. Hierbei müsste sich insbesondere auswirken, dass das angegriffene Unterlassungsurteil einen einschüchternden Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG entfalten könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass nach den vom Kammergericht nicht beanstandeten Ausführungen des Landgerichts eine Wiedergabe des Schreibens des Klägers in indirekter Rede, in den eigenen Worten des Beschwerdeführers zulässig gewesen wäre, nicht aber ein wörtliches Zitat. Auch der nach Auffassung der Gerichte durch das Zitat erweckte unzutreffende Eindruck, der Kläger reagiere übermäßig scharf auf eine schlichte Anfrage, könne den angenommenen Unterlassungsanspruch nicht tragen, denn er würde allenfalls eine Verurteilung zur Unterlassung rechtfertigen, das Zitat in einer Weise wiederzugeben, die diesen Eindruck hervorruft.
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3. Zu der Verfassungsbeschwerde haben sich der Bundesgerichtshof und der Kläger des Ausgangsverfahrens geäußert. Der Kläger hält die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, weil der Beschwerdeführer von der Möglichkeit einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO gegen die angegriffene Berufungsentscheidung keinen Gebrauch gemacht habe. Die Senatsverwaltung für Justiz Berlin hat von einer Stellungnahme abgesehen.
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Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen.
II.
15
Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).
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1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen bereits entschieden. Das gilt insbesondere für das Verhältnis zwischen den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG bei der Veröffentlichung wahrer Tatsachen (vgl. BVerfGE 97, 391 <403>; 99, 185 <196 f.>).
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2. Die Verfassungsbeschwerde ist zwar nur teilweise zulässig; im Umfang ihrer Zulässigkeit ist sie allerdings auch offensichtlich begründet.
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a) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör rügt, genügen seine Ausführungen nicht den sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ergebenden Begründungsanforderungen. Er macht diesbezüglich geltend, dass die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO entgegen der Auffassung des Kammergerichts nicht erfüllt gewesen seien, so dass über seine Berufung nicht ohne mündliche Verhandlung hätte entschieden werden dürfen. Hiermit ist nicht einmal die Möglichkeit eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes schlüssig dargetan. Denn Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 89, 381 <391> m.w.N.) und die Verfassungsbeschwerde lässt auch keine besonderen Umstände erkennen, aufgrund deren der Beschwerdeführer vorliegend auf einen Verhandlungstermin angewiesen gewesen sein könnte, um seinem Vorbringen Gehör zu verschaffen. Vielmehr teilt er selbst mit, dass das Kammergericht sein sämtliches schriftsätzliches Vorbringen berücksichtigt hat und er in einer mündlichen Verhandlung seine Argumentation lediglich „noch einmal“ hätte vorbringen können. Vor diesem Hintergrund sind zudem keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass es aufgrund einer mündlichen Verhandlung in der Sache zu einer abweichenden Entscheidung gekommen wäre und die Verurteilung somit auf dem behaupteten Gehörsverstoß beruhen könnte.
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b) Im Übrigen, hinsichtlich Art. 5 Abs. 1 GG, ist die Verfassungsbeschwerde hingegen zulässig und im Sinne des § 93c BVerfGG offensichtlich begründet.
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aa) Dass der Beschwerdeführer den geltend gemachten Gehörsverstoß nicht mit dem Rechtsbehelf des § 321a ZPO angegriffen hat, steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen, denn eine allein auf die geltend gemachten Rechtsfehler bei der Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO gestützte Anhörungsrüge wäre ohne jede Aussicht auf Erfolg geblieben. Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer aber nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 78, 58 <68 f.> und speziell zur Anhörungsrüge BVerfGK 7, 403 <407>).
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bb) Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit auch begründet. Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 71, 162 <179>; 99, 185 <197>, stRspr.). Dies ist bei einem Zitat wie dem hier streitgegenständlichen ersichtlich der Fall, denn die Wiedergabe der ablehnenden Antwort war - wovon auch die Gerichte ausgegangen sind - geeignet, zu einer Bewertung des Klägers beizutragen.
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Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist zwar nicht vorbehaltlos gewährt, sondern steht gem. Art. 5 Abs. 2 GG insbesondere unter der Schranke der allgemeinen Gesetze, zu denen auch die hier angewendeten Vorschriften der §§ 823, 1004 BGB gehören. Jedoch haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Normen des einfachen Rechts die wertsetzende Bedeutung des beeinträchtigten Grundrechts zu berücksichtigen.
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Diesem Erfordernis werden die angegriffenen Entscheidungen nicht hinreichend gerecht. Die Gerichte haben zwar nicht verkannt, dass die streitgegenständliche Äußerung dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfällt. Ihre Auffassung, dass sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze und diesem Grundrecht der Vorrang vor der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers zukomme, ist aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet.
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(1) Vor dem Hintergrund, dass das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt, öffentlich nur so dargestellt zu werden, wie es ihm selbst genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 <269>; 97, 125 <149>), begegnet bereits die Annahme der Gerichte, dass die Veröffentlichung des Zitats das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtige, erheblichen Bedenken.
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Soweit das Landgericht darauf abhebt, dass der Kläger „öffentlich vorgeführt“ werde, mag dies als Bezugnahme auf die Rechtsfigur der Prangerwirkung zu verstehen sein. Diese wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05 -, NJW-RR 2007, S. 619 <620 f.>; Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, S. 2888 <2892>), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94 -, VersR 1994, S. 1116 <1118>). Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist. Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 202 <233>; 97, 391 <406>; BVerfGK 8, 107 <115>).
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Ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall ist jedoch nicht nachvollziehbar begründet. Die Urteilsgründe lassen insbesondere nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist. Es erscheint vielmehr schon zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahrt, überhaupt geeignet ist, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken.
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Auch die ergänzende Erwägung des Kammergerichts, die Äußerung rufe insgesamt einen falschen Eindruck hervor, indem sie den Kläger als jemanden darstelle, der auf eine schlichte Anfrage sogleich mit einer scharfen Drohung reagiere, erweist sich als nicht tragfähig. Zwar verdeutlicht sie, worin das Gericht die den Ruf des Klägers beeinträchtigende Wirkung des Textes sieht, nämlich darin, dass er dessen Reaktion als unangemessen erscheinen lasse. Indes kann dem Text der Aussagegehalt, dass der zitierten E-Mail eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, nicht beigemessen werden. Er verhält sich ausdrücklich in keiner Weise zu dem Wortlaut oder Charakter der Anfrage, sondern teilt lediglich mit, der Kläger habe „auf Anfrage“ das Foto nicht freigeben mögen. Soweit das Kammergericht gerade dem Schweigen des Textes hierzu die Aussage entnehmen will, dass die Anfrage keine erwähnenswerten Besonderheiten aufgewiesen habe, ist dies zwar im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden. Werden dem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene wertende Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei keine wesentlichen Umstände verschwiegen werden, die geeignet sind, den Vorgang in einem anderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerfGE 12, 113 <130 f.>; 114, 339 <353 f.>; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, S. 601 <603>). Allerdings hat das Gericht einen solchen Fall nicht in einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Weise begründet. Insbesondere hat es den Textzusammenhang nicht hinreichend gewürdigt und hierdurch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallender Äußerungen verfehlt. So hat es zum einen nicht erwogen, ob nicht gerade die nach seiner Auffassung bemerkenswerte Schärfe der E-Mail die Annahme, dass lediglich eine „schlichte Anfrage“ vorausgegangen sei, für den maßgeblichen Durchschnittsleser fernliegend erscheinen lassen musste. Ebenso wenig hat es gewürdigt, dass der von dem Beschwerdeführer verbreitete Artikel eine Vielzahl kritischer und herabsetzender Äußerungen über den Sozius des Klägers enthält, was vom Leser ebenfalls als Hinweis auf eine entsprechend formulierte Anfrage verstanden werden dürfte. Schließlich ist das Kammergericht auch nicht darauf eingegangen, dass in dem Text ausdrücklich mitgeteilt wird, die Anfrage habe sich auf eine Verwendung des Bildes für eine „Glosse“ bezogen, die von dem Prozessgegner des von der Kanzlei des Klägers vertretenen Bankhauses verfasst war und somit keine positive Darstellung des Klägers erwarten ließ.
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(2) Ebenfalls verfassungsrechtlich zu beanstanden sind die Erwägungen, auf die die Gerichte ihre Abwägung zwischen dem ihrer Auffassung nach betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers gestützt haben. Insoweit heben die angegriffenen Entscheidungen wesentlich darauf ab, dass das öffentliche Informationsinteresse an der streitgegenständlichen Äußerung gering sei. Diese Erwägung lässt befürchten, dass die Gerichte den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG grundlegend verkannt haben. Zwar handelt es sich bei dem - hier als gering erachteten - öffentlichen Informationsinteresse um einen wesentlichen Abwägungsfaktor in Fällen einer Kollision der grundrechtlich geschützten Äußerungsinteressen einerseits und der Persönlichkeitsbelange des von der Äußerung Betroffenen andererseits. Dies bedeutet aber nicht, dass die Meinungsfreiheit nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt wäre und von dem Grundrechtsträger nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt würde. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn die Gerichte dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt haben, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
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c) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auch auf den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Fehlern. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gerichte bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen werden. Hierbei werden sie gegebenenfalls zu berücksichtigen haben, dass die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss (vgl. BVerfGE 97, 391 <403>; 99, 185 <196 f.>).
30
3. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).
Papier Eichberger Masing
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html
Landgericht Berlin - Geschäftsverteilungsplan vom 16.08.2010
Zivilkammer 27
Besetzung
VRiLG Mauck
*Ri’inLG Becker
Ri’inLG Hoßfeld bis 12.03.
Ri’in Kuhnert (0,75) bis 31.03.
RiLG Dr Maiazza (0,5 RP)
(vom 15.02.-15.04.)
RiLG Dr. Borgmann ab 01.05.
N.N. vom 16.-30.04.
Ri Dr. Hagemeister ab 01.06.
Kind mit Kotspritzen gequält
Wegen Misshandlung ihres damals eineinhalbjährigen Sohnes mit Kotspritzen hat das Landgericht Berlin am Dienstag eine Frau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 30-Jährige wurde der Misshandlung Schutzbefohlener, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Herbst 2007 versucht hatte, ihren körperlich in der Entwicklung zurückgebliebenen Jungen während eines Krankenhausaufenthaltes durch verunreinigte Spritzen zu verletzen. Zwischen dem 6. Oktober und dem 7. November hatte sie dreimal eigene Exkremente mit Wasser verdünnt ihrem Sohn über einen Veneneingang am Hals injiziert.
Das Gericht folgte dem Gutachter, wonach die Angeklagte unter dem sogenannten «Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom» leidet und ihr Handeln durch die Krankheit bedingt ist. Mütter mit diesem Syndrom machen ihre Kinder absichtlich krank, um selbst Aufmerksamkeit zu erregen. Aufgrund dieser Erkrankung gingen die Richter von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Frau aus.
Vom ursprünglichen Vorwurf des Mordversuchs war bereits die Staatsanwaltschaft «wegen der vielen Zweifel» abgerückt. Die Mutter habe ihren Jungen mit den Spritzen «gequält» und «in die Gefahr des Todes gebracht», hieß es im Urteil. 13 Tage lang habe das Kind hohes Fieber gehabt und immer wieder in Lebensgefahr geschwebt. Die Frau habe den Tod ihres Sohnes aber nicht gewollt. «Sie brauchte das Kind, um ihre Krankheit auszuleben. Wenn sie ihn umbringt, geht das nicht», sagte der Richter. Die 30-Jährige habe als «aufopfernde Mutter dastehen und sich damit Anerkennung verschaffen wollen, die sie nie erfahren habe».
Aufgrund der gespritzten Darmbakterien hatte sich der Gesundheitszustand des Kindes lebensbedrohlich verschlechtert. Der Junge musste wiederholt wegen zunächst unerklärlichen Fieberschüben auf die Intensivstation verlegt werden. In der Waschtasche der Mutter, die im Krankenhaus mit übernachtet hatte, wurden schließlich fünf kotbehaftete Spritzen gefunden. Ein Familiengericht hatte der Angeklagten danach den «unbewachten Umgang» mit ihrem Sohn untersagt. Der Vater hat mittlerweile das Sorgerecht für den heute Dreijährigen.
na/ddp
21. Juli 2009
http://www.news-adhoc.com/kind-mit-kotspritzen-gequaelt-idna2009072141159/
Kommentar Väternotruf:
Laut Pressemeldung hat die Mutter eine Krankheit. Diese Krankheit wird Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom und man weiß noch nicht, ob die Krankheit durch Bakterien oder durch Viren übertragen wird. Vermutlich hat sich die Mutter in der Krankenhaustoilette damit angesteckt und bei Ausbruch dieser Krankheit begonnen ihren Sohn zu misshandeln.
Doch nun im Ernst. Erst wenn eine Mutter das eigene Kind quält und in Lebensgefahr bringt, erhält ein Vater in Deutschland das Sorgerecht für seine Kind . So wollen es jedenfalls noch die Mehrzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und das Bundesverfassungsgericht und andere an maßgeblichen Stellen, die nichts dafür tun oder getan haben, damit der männer- und väterfeindliche Diskriminierungsparagraph §1626a BGB abgeschafft wird.
Kammergericht Dr. Petra Carl neue Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte (PM 31/2009)
Pressemitteilung Nr. 31/2009 vom 12.06.2009
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Ein Sprecherinnenwechsel wird sich zum 15. Juni 2009 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte im Kriminalgericht Moabit vollziehen:
Neue Pressesprecherin für alle Berliner Strafgerichte wird Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Carl, die zuletzt als Jugendrichterin am Amtsgericht Tiergarten in Berlin tätig war. Das Tätigkeitsfeld der 39-jährigen Wahl-Berlinerin war bereits in der Vergangenheit vielfältig. Nach ihrem Eintritt in den höheren Justizdienst der Hansestadt Hamburg im Jahre 2002 war sie dort zunächst für Zivilsachen zuständig bevor sie im Jahre 2004 in das Bundesministerium der Justiz nach Berlin wechselte. Seit 2006 versieht Petra Carl ihren Dienst in verschiedenen Spruchrichterabteilungen des Amtsgerichts Tiergarten.
Richterin am Landgericht Iris Berger verlässt nach zwei Jahren und acht Monaten als „hauptamtliche“ Pressesprecherin die Pressestelle der Berliner Strafgerichte zunächst Richtung Brandenburg. Sie wird für die Dauer einer Abordnung von neun Monaten einem Strafsenat des dortigen Oberlandesgerichts angehören.
Iris Berger
Pressesprecherin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20090612.1050.129941.html
Prozess
Geständnis: Mutter spritzte Sohn Fäkalien
Für den kleinen Carlos wurde die eigene Mutter zur tödlichen Gefahr: Heike S. hat ihrem Kleinkind Fäkalien gespritzt. Am Dienstag legte die 30-Jährige ein Geständnis ab. Doch ihre Motive bleiben weiterhin rätselhaft.
Von Kerstin Gehrke
15.7.2009 0:00 Uhr
Berlin - Als ihr Kleinkind im Krankenhaus lag, griff die 30-jährige Heike S. zu verunreinigten Spritzen. Nach fast dreimonatigem Prozess hat Heike S. am Dienstag überraschend ein Geständnis abgelegt. „Ich habe im Oktober und November 2007 meinem Sohn sehr geschadet“, ließ sie über eine ihrer Verteidigerinnen erklären. Sie habe ihrem Sohn ihre eigenen Exkremente gespritzt. „Zweimal habe ich es gemacht.“ Sie könne aber nicht sagen, „warum und wie ich auf die Idee gekommen bin“. Sie sei „insgesamt sehr angespannt“ gewesen.
Heike S., eine sehr blasse und zierliche Frau, muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass die Mutter unter dem „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ litt. Um für sich selbst mehr Anteilnahme und Aufmerksamkeit zu erfahren, soll sie ihren 19 Monate alten Jungen grausam misshandelt haben. Der Staatsanwalt wirft ihr vor, mindestens 14 Mal ihre eigenen Fäkalien durch einen Venenkatheter ins Blut gespritzt zu haben. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.
„Ich wollte mein Kind nicht töten“, hieß es nun in der Erklärung. Wenn es ihm schlecht ging, habe sie Hilfe geholt. Sie liebe ihren Sohn, er sei ein Wunschkind. „Ich quäle mich mit meinen Schuldgefühlen.“ Seit mehr als einem Jahr habe sie Carlos nicht mehr gesehen. „Das ist für mich die größte Strafe.“
Warum die Mutter ihr Kind so schwer misshandelt hat, bleibt rätselhaft. In ihrer Erklärung kam sie auch auf ihre Kindheit zu sprechen. „Ich bin missbraucht worden.“ Ein Onkel sei der Täter gewesen. Als sie ihm mit einer Anzeige drohte, habe er sich umgebracht. „Ich fühlte mich schuldig.“ Sie habe sich deshalb selbst verletzt. „Wenn ich mir selbst etwas antat, fühlte ich mich besser.“ Erst jetzt habe sie mit Hilfe einer Psychologin begriffen, „dass ich mit meinem Körper achtlos umgegangen bin“.
Carlos ist ihr einziges Kind. Die Frau aus Reinickendorf galt in ihrer Familie und bei Nachbarn als sehr liebevolle Mutter. Sie ließ ihr Baby nie aus den Augen. Auch nicht, als er im Herbst 2007 im Helios-Klinikum lag, weil er einen „chronisch kranken Eindruck“ machte, zu klein und zu schmächtig war. Sie betreute ihren Sohn, schlief mit ihm im selben Zimmer. Sollte er wegen eines Fieberschubes auf die Intensivstation verlegt werden, widersprach sie zunächst. Sie habe einen „Kontrollverlust“ verhindern wollen, hieß es in der Anklage.
Immer wieder kam es zu Fieberschüben. Die Ärzte standen zunächst vor einem Rätsel. „Die finden sowieso nicht raus, was Carlos hat“, soll Heike S. gegenüber einer Krankenschwester erklärt haben. Gefühlskalt und siegessicher habe die Mutter gewirkt, sagte die Zeugin. Als Carlos während einer lebensbedrohlichen Situation erneut auf die Intensivstation verlegt wurde und die geöffnete Tasche von Heike S. auf dem Boden stand, wurden schließlich Spritzen mit einer bräunlichen Flüssigkeit entdeckt. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.07.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess-Faekalien-Kleinkind;art126,2847754
Familienvater wegen Mordversuchs vor Gericht
Berlin - Vor dem Berliner Landgericht hat ein Prozess gegen einen Familienvater begonnen, der seine Frau und Tochter mit einem Feuer umbringen wollte. Der 43-jährige Mann verweigerte am Montag die Aussage. Er hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September nach einem Ehestreit in der gemeinsamen Wohnung in Berlin- Wedding einen Brand gelegt, um seine Angehörigen zu töten. Die 42- jährige Frau und die 22-jährige Tochter hatten sich aus Angst eingeschlossen. Als die Flammen auf das Zimmer übergriffen, retteten sie sich durch einen Sprung aus dem ersten Stock. Beide wurden leicht verletzt.
© dpa
11.05.2009, 10:17 Uhr
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/detail_dpa_21196856.php
Kommentar Väternotruf:
Die Familienväter sind offenbar bei den Medien sehr beliebt, besonders, wenn es um Tötungsverbrechen geht. Wie so aber ein Mann, der eine volljährige 22-Jährige Tochter hat, noch als Familienvater bezeichnet wird, ist völlig unklar.
Ebenso könnte man auch über den Familienvater Franz Müntefering und seine bezaubernde vierzigjährige Tochter Mirjam schreiben, die zum Glück keinem Tötungsverbrechen zum Opfer fiel, sondern eine Frau heiratete. Was wohl der Familienvater Müntefering dazu meint?
Mirjam Müntefering & Sabine
Hier heiratet Müntes Tochter eine Frau
Die beiden Bräute strahlten und hielten ihre Blumensträuße ganz fest!
Wir sehen Mirjam Müntefering (40), Tochter von SPD-Chef Franz Müntefering (69), und ihre frischgebackene Ehefrau Sabine.
Das Paar hat vergangene Woche in einer romantischen Zeremonie in der „Wasserburg Kemnade“ in Hattingen (NRW) geheiratet.
Müntes Tochter trug ein cremefarbenes, schulterfreies Brautkleid, die blonden Haare in weichen Locken.
Nach der Trauung stieß die Hochzeitsgesellschaft im Burghof mit einem Glas Sekt an. Da Mirjam Müntefering (erfolgreiche Buchautorin) in Hattingen auch eine Hundeschule betreibt, wartete draußen auf dem Rasen eine Hundestaffel.
Mordprozess
Mutter soll Baby mit infizierten Spritzen misshandelt haben
Mordprozess gegen 30-jährige Mutter: Sie wollte ihr 19 Monate altes Baby mit verunreinigten Spritzen töten. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.
Von Kerstin Gehrke
Die kleine, ausgemergelt wirkende Frau sah kurz zu ihren Verteidigerinnen und schüttelte dann den Kopf. Nein, sie wolle nicht aussagen, derzeit jedenfalls nicht. Die rechtlichen Diskussionen, die ihre Anwältinnen anstießen, verfolgte sie fast regungslos. Heike S. ist die Mutter, die ihren 19 Monate alten Sohn angeblich mit verunreinigten Spritzen umbringen wollte. Seit gestern muss sich die 30-Jährige wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten.
Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Frau aus Reinickendorf unter dem „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ litt. Um für sich selbst mehr Anteilnahme und Aufmerksamkeit zu erfahren, soll sie das Kleinkind grausam misshandelt haben. Mit 14 Spritzen, die mit ihren eigenen Fäkalien verseucht waren. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.
Tatort war laut Anklage ein Krankenzimmer. Der in seiner Entwicklung retardierte Junge lag zwischen im Herbst 2007 mit einer Virusinfektion in einer Klinik. Heike S. betreute ihren Sohn, schlief mit ihm im selben Zimmer. Sollte er wegen eines Fieberschubes auf die Intensivstation verlegt werden, widersprach sie zunächst. Sie habe einen „Kontrollverlust“ verhindern wollen, hieß es im Anklagesatz. Der Junge lag bereits einen Monat im Krankenhaus, als eine Krankenschwester in der Waschtasche seiner Mutter gebrauchte Einwegspritzen sah.
Die Ärzte hatten nun einen konkreten Verdacht und benachrichtigten sofort Polizei und Jugendamt. Heike S. wurde der „unbewachte“ Umgang mit ihrem Sohn untersagt. Ein halbes Jahr liefen umfangreiche Ermittlungen. „Infektionen im Krankenhaus musste man ausschließen können“, sagte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses. Als chemische und DNA-Analysen vorlagen, wurde Heike S. verhaftet. Sechs Wochen später wurde sie gegen Auflagen von weiterer Untersuchungshaft verschont. Das Sorgerecht ist ihr entzogen worden. Das hat seit zwei Monaten der Vater des inzwischen dreijährigen Sohnes. Dieser sorgte nun für ein Problem. Er hatte die Ärzte, die seinen Sohn behandelte haben, zunächst von ihrer Schweigepflicht entbunden. Knapp eine Woche vor Prozessbeginn widerrief er dies aber. Das Gericht rief daraufhin das zuständige Familiengericht an und erwirkte inzwischen eine einstweilige Verfügung, wonach das Jugendamt über die Schweigepflicht der Ärzte entscheiden muss.
Heike S. hörte geduldig zu. Sie galt in ihrer Familie und bei Nachbarn als liebevolle, fürsorgliche Mutter. Nun lebt der Junge beim Vater. Als der 40-Jährige den Saal betrat, zeigte sie keine Regung. Er wird erst später im Beistand seiner Anwältin aussagen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 24.04.2009)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kriminalitaet-Reinickendorf;art126,2781026
Kriminalität
Baby fast zu Tode gequält
Die Ärzte kämpfen um das Leben eines drei Monate alten Babys. Ein frischer Schädelbruch und weitere Frakturen. Seitdem befindet sich der Vater, Sebastien P., in Haft - er kann sich vor Gericht nicht an die Tat erinnern.
Kerstin Gehrke
1.4.2009 0:00 Uhr
Das Köpfchen des Jungen war hochrot und beängstigend heiß. „Das kommt von den Zähnen“, wiegelte der Vater des damals drei Monate alten Babys ab. Eine Fahrt ins Krankenhaus sei nicht notwendig, meinte er. „Die geben ihm auch nur ein Fieberzäpfchen.“ Mutter und Großmutter des Kleinen bestanden darauf. Wenig später kämpften Ärzte um das Leben des Jungen. Ein frischer Schädelbruch und weitere Frakturen. Seitdem befindet sich Sebastien P., der Vater, in Haft. „Ich weiß aber nicht, wie das mit David passiert sein soll“, beteuerte P. gestern im Prozess um Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht. Er könne sich an keinen „Vorfall“ erinnern, meinte der Angeklagte. „Aber ich bin es wohl gewesen. Es war sonst keiner da, der etwas gemacht haben könnte.“ Möglicherweise habe er den Kleinen während eines „Blackouts“ geschlagen. Er sei in der Vergangenheit mehrfach aggressiv geworden, erklärte der aus Frankreich stammende Mann. „Bei der Fremdenlegion erlebte ich Kampfeinsätze, die unauslöschbar in mir sind.“
In der Nacht zum 19. Oktober hatte er David, dessen Zwillingsbruder sowie eine neunjährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin betreut. „Wenn einer ruhig war, schrie der andere“, sagte der Vater über die Nacht in dem Mehrfamilienhaus in Reinickendorf. Er hätte sich jederzeit Hilfe holen können. Die Mutter der Kinder wohnte eine Etage höher, die Oma wie er im Erdgeschoss. Der Angeklagte und die Mutter der Zwillinge kennen sich seit neun Jahren. Sie haben drei gemeinsame Kinder, leben aber getrennt. „Wir hatten oft Streit, aber er war ein guter Vater“, sagte die 34-jährige Frau. Als es David an jenem Sonntag immer schlechter ging, habe sie nicht geahnt, dass Gewalt im Spiel war. Angeblich war am Kopf die Schwellung, die die Ärzte sofort sahen, noch nicht erkennbar.
Im Krankenhaus wurden mindestens ein weiterer, älterer Schädelbruch und ältere Rippenverletzungen festgestellt. Verletzungen, die möglicherweise auch auf das Konto des Vaters gehen. Einige Wochen vor der angeklagten Tat hatte sie einen blauen Fleck am Kopf von David entdeckt. Auch das war nach einer Nacht, in der P. die Zwillinge allein betreut hatte. Als Zeugin aber bagatellisierte sie die Verletzung: „Das war eine ganz normale Beule. Zum Arzt sind wird deshalb nicht gegangen.“
Nach der Anzeige der Ärzte wurden die Eltern festgenommen. Bald erhärtete sich der Verdacht gegen den Vater. Die Mutter kam einen Tag später wieder frei. Alle fünf Kinder leben inzwischen wieder bei ihr. „Sie machen sich super“, sagte sie. „Auch David hat sich positiv entwickelt.“ Den Kontakt zu P. hat sie abgebrochen. Auch die Kinder darf er nicht mehr sehen. Ein Schritt, den er auch in Zukunft respektieren werde, sagte der Angeklagte. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Kerstin Gehrke
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 01.04.2009)
Urteil
Baby vom Balkon geworfen - Mutter muss in Psychiatrie
Eine junge Mutter hatte im letzten Jahr in Schöneberg ihr Baby von einem Balkon geworfen. Eine Richterin verurteilte die 29-Jährige nun zu einem dauerhaften Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie.
14.1.2009
Berlin - Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Das Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.
Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, weil es auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen war. Dabei erlitt das Mädchen aber lebensgefährliche Kopfverletzungen. Das Leben des Kindes konnte nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.
Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung ''ohne Schuld gehandelt'' und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte Richterin Angelika Dietrich. Dem Gericht zufolge waren es ''zwanghafte Stimmen'' die der Frau befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl ''übermächtig'' zu sein und dem ''Bösen Einhalt gebieten zu können'' habe sie in dem Glauben gehandelt, dass dadurch ''ein zu unrecht getötetes Kind wieder aufersteht'', hieß es. Eine solches ''Größenwahnsystem'' sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten könne.
Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig. (jm/ddp)
Kommentar Väternotruf:
"Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht." heißt es in der Pressemeldung, doch was heißt dauerhaft? Lebenslänglich, doch sicher nicht. Sicher wird die Mutter nach den obligatorischen drei Jahren in der Psychiatrie entlassen, es sei denn sie gewöhnt sich an die dortige Rundumversorgung und will gar nicht mehr raus.
Da hat es jeder wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung von staatlicher Strafverfolgung betroffener Vater wesentlich schlechter. Die Ausrede, man wäre einer Stimme gefolgt, die gesagt hätte, man soll dem Kind keinen Barunterhalt leisten, zieht bei den Strafrichterin nämlich nicht. Hier wird stattdessen ordentlich zugehauen, denn Väter gelten in Deutschland als das letzte lebende Freiwild und welchem Richter juckt es da nicht in den Fingern, bei der staatlichen Väterjagd mal ordentlich mit der Büchse zu knallen - Waidmanns Heil.
SS-Auftritt Heesters verliert vor Gericht
Dienstag 16.12.2008, 11:31
Johannes Heesters (r.) 1941 als Besucher im KZ Dachau
Der Historiker Volker Kühn darf weiter von einem „SS-Auftritt“ von Johannes Heesters sprechen. Ein Gericht wies die Klage der Bühnenlegende gegen diese Behauptung ab.
Das Berliner Landgericht wies am Dienstag eine Klage von Heesters auf Widerruf und Unterlassung ab. In dem Rechtsstreit sei nicht zu klären gewesen, ob der 105 Jahre alte Heesters tatsächlich 1941 vor SS-Wachmannschaften im KZ Dachau auftrat, hieß es in der Urteilsbegründung. Kühn dürfe dies aufgrund der Faktenlage jedoch behaupten. Man könne ihm keinen Vorwurf machen, dass er die Indizien für einen Auftritt Heesters in dieser Weise bewerte.
Kühn hatte unter Berufung auf Zeitzeugenaussagen behauptet, Heesters habe das Konzentrationslager Dachau im Mai 1941 nicht nur besucht, sondern sei auch „zur Ertüchtigung und zum Vergnügen“ vor der SS aufgetreten. Der Vorsitzende Richter Michael Mauck sagte, dass es „gewisse Anhaltspunkte für einen Auftritt“ gebe. Somit sei eine Unterlassungsklage unzulässig.
Heesters hatte zuletzt mit Äußerungen über Adolf Hitler für Aufsehen gesorgt. In einem Interview mit dem holländischen Sender Vara nannte er den Diktator einen „guten Kerl“. In der „Wetten, dass..?“-Ausgabe am vergangenen Samstag entschuldigte er sich für seine Äußerung. „Ich habe vor ein paar Tagen etwas Dummes, etwas Blödes, etwas Furchtbares gesagt, und dafür bitte ich euch um Verzeihung“, sagte Heesters.
ala/dpa/AP/ddp
http://www.focus.de/kultur/kunst/ss-auftritt-heesters-verliert-vor-gericht_aid_356238.html
Landgericht Berlin: Getöteter Säugling- Hohe Freiheitsstrafen für die Eltern (PM 39/2008)
Pressemitteilung Nr. 39/2008 vom 29.09.2008
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zum Nachteil seines Sohnes hat heute eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin den 23 Jahre alten Angeklagten Manfred R. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Gegen seine frühere Lebensgefährtin und Mutter des Kindes, die 20-jährige Angeklagte Daniela F., erkannte die Kammer auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Beihilfe durch Unterlassen zu den Taten des Angeklagten. Beide Angeklagten verblieben in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende fand in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutliche Worte für die Angeklagten und das Tatgeschehen:
Das am 9. Dezember 2007 geborene Kind sei durch eine „zutiefst verabscheuungswürdige Tat“, die „unbegreiflich“ und „nicht nachzuvollziehen“ sei, am 23. Januar 2008 getötet worden.
Manfred R. hatte nach den Feststellungen des Gerichts am Vormittag dieses Tages seinen Sohn so grob angefasst, geschüttelt und misshandelt, dass der knapp sechs Wochen alte kleine Junge massive Hirnverletzungen erlitt, denen er nur wenig später erlag.
Die angeklagte Mutter des Kindes habe dies zugelassen und sei nicht eingeschritten. Sie habe die Beziehung zu R. unbedingt aufrechterhalten und ihn nicht verärgern wollen.
Die Beweisaufnahme habe erbracht, so der Vorsitzende, dass der Säugling eine Vielzahl älterer Verletzungen aufgewiesen habe. In derartig gelagerten Fällen werde wenig über das Opfer geredet, dafür umso mehr über die Täter. Aber es sei schwer, „über ein nicht ganz sechs Wochen altes Baby zu reden, das einen Großteil seines Lebens Schmerzen hatte, die ihm sein Vater zufügte, während die Mutter zuschaute“.
Beide Angeklagte hätten - auch nach sachverständiger Beurteilung - Persönlichkeitsdefizite aufgewiesen, seien unreif gewesen und hätten eine „verkorkste“ Beziehung geführt. Der Angeklagte R. habe zudem Drogen konsumiert; es sei bei beiden Angeklagten nicht auszuschließen, dass sie zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen seien. Für sie sprächen darüber hinaus die abgelegten Geständnisse in der Hauptverhandlung.
Vorwürfe gegen staatliche Stellen lägen neben der Sache, so die Urteilsbegründung.
„Die Stellen waren da und haben sich bemüht, obwohl es nicht einmal direkte Anzeichen für eine Misshandlung oder gar Tötung des Kindes gegeben hat.“ Es sei niemand da, auf den man die „Schuld schieben“ könne, diese liege bei den Angeklagten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Iris Berger
Pressesprecherin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20080929.1215.110535.html
Freispruch
Mutter, die ihren Sohn tötete, war schuldunfähig
Montag, 15. September 2008
Richter des Landgerichtes Berlin haben eine Frau freigesprochen, die ihren behinderten Sohn getötet hat. Die 61-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht kam aber zu der Auffassung, dass sie zur Tatzeit schwer depressiv und deswegen schuldunfähig war.
„Ein Leben ohne Marco ist für mich die größte Strafe“, sagte Eveline G. vor der Urteilsverkündung. „Er fehlt mir so sehr.“ Wirkungsvoller hätte die 61-Jährige die Tragik dieses Prozesses kaum beschreiben können. Denn sie war es ja, die ihren schwerstbehinderten Sohn Marco am 28. Oktober 2007 nach 26 Jahren aufopferungsvoller Pflege tötete. Eine Tat, für die sie aber nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Moabiter Schwurgericht sprach sie gestern frei.
Dabei bezogen sich die Richter vor allem auf ein Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Konrad, der Eveline G. Schuldunfähigkeit attestierte. Er sprach von „einer schweren depressiven Episode“, die ihre Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe.
Eveline G. hatte ihrem Sohn am 28. Oktober in ihrer gemeinsamen Wohnung in der Freisinger Straße in Schöneberg zunächst ein Gebräu aus starken Schlaf- und Beruhigungsmitteln eingeflößt. Als er schon betäubt war, hatte sie ihm mit einem kleinen Küchenmesser an beiden Handgelenken Schnittverletzungen zugefügt. Anschließend nahm sie eine Überdosis Tabletten und schnitt sich die Pulsadern auf. Sie konnte jedoch noch rechtzeitig gefunden und gerettet werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Eveline G. wegen Totschlags angeklagt; am Ende der Beweisaufnahme wegen der vom Gutachter festgestellten Schuldunfähigkeit wie die Verteidigung für einen Freispruch plädiert. Das Gericht und auch der Gutachter gingen von einem sogenannten erweiterten Suizidversuch aus. Im Laufe des Verfahrens war von der Kammer zeitweise sogar ein „Töten auf Verlangen“ in Betracht gezogen worden. Dabei bezogen sich Richter und Schöffen auf eine von Eveline G. geschilderte Situation kurz vor Marcos Tod: Beide hätten aneinandergekuschelt im Ehebett gelegen. Sie habe ihm weinend von der verstorbenen Oma erzählt; dass deren Seele jetzt frei sei und sie nicht mehr leiden müsse. „Willst du zu Oma?“, habe sie gefragt. Und Marco, der wegen seiner Behinderung nicht sprechen konnte, habe nach oben geblickt. Das bedeutete: ja.
An das Geschehen danach hatte Eveline G. keine Erinnerung. Der Gutachter hielt diese Amnesie für durchaus nachvollziehbar. Sie könne wegen der Medikamentenüberdosis toxische Ursachen haben, sagte er. Es könne sich aber auch um Verdrängung handeln, um sich nicht quälend erinnern zu müssen.
Kampf mit den Behörden
Marco hatte bei der Geburt unter Sauerstoffmangel gelitten und war seitdem schwerstbehindert. Ursache war ein Ärztefehler. Die Eltern hatten damals eine Entschädigung bekommen. Wenig später kam es zur Scheidung. Seitdem lebte die gelernte Friseurin mit dem Jungen allein. Zeugen beschrieben, dass sie sich selbstlos um Marco gekümmert habe. Es war aber auch aufgefallen, dass sie – vor allem in der letzten Zeit – mit dieser Pflege psychisch überfordert gewesen sei.
Verstärkt hatte sich Eveline G.s Unsicherheit durch das Gefühl, von Ämtern im Stich gelassen zu werden. Sie habe „ständig gegen die Behörden gekämpft“, um Bewilligungen für einen Einzelfallbetreuer, der sich um Marco kümmerte, zu bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Andere geplante Fördermaßnahmen wurden gänzlich gestrichen. So auch ein Kursus für computergestützte Kommunikation, der Marco hätte helfen können, sich zu verständigen. „Wir waren nur Kostenträger, ich kam mir vor wie eine Bettlerin“, hatte Eveline G. vor Gericht verbittert resümiert.
Anderseits hatte sie aber auch strikt abgelehnt, Marco in ein Heim zu geben. Die Angeklagte habe Angst gehabt, dass ihr Kind dort nicht gut betreut werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Zugleich habe sie befürchtet, ihren Lebensinhalt zu verlieren. Im Oktober sei dann noch ein Streit mit ihrem Lebensgefährten dazu gekommen. Dieser drohende Verlust beider Menschen habe ihre Depressionen noch verstärkt.
Eveline G. ist noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Ob ihr das endgültig hilft, bleibt abzuwarten. Der Gutachter hielt es für möglich, dass sie ihr Leben lang depressiv bleiben werde.
Michael Mielke
www.morgenpost.de/berlin/article881424/Mutter_die_ihren_Sohn_toetete_war_schuldunfaehig.html
Landgericht Berlin: Mord an Amani - Mutter im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht (PM 26/2008)
Pressemitteilung Nr. 26/2008 vom 24.06.2008
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin hat heute die Mutter der getöteten achtjährigen Amani vom Vorwurf des heimtückischen Mordes wegen nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit freigesprochen. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung der heute 33 Jahre alten Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Das kleine Mädchen war am Vormittag des 5. Mai 2007 in einer Grünanlage in Berlin- Schmargendorf von einer Spaziergängerin mit durchschnittener Kehle tot aufgefunden worden. Am Abend des 6. Mai 2007 war die Mutter des Kindes unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden.
Die Angeklagte hatte von Beginn an zum Tatvorwurf geschwiegen; Tatzeugen waren nicht ermittelt worden. In der Hauptverhandlung hatte ihre Verteidigerin für sie eine Erklärung abgegeben, in der die Angeklagte die Liebe zu ihrem Kind beschwor und zugleich auf Erinnerungslücken die Tatzeit betreffend verwies. Sie könne sich aber nicht vorstellen, ihre Tochter getötet zu haben.
Zur Überzeugung der 32. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin ist aber genau dies der Fall:
Richtig sei zwar, dass es keine unmittelbaren Beweismittel gebe. Eine Gesamtschau aller Indizien im Zusammenspiel mit richterlicher Überzeugungsbildung führe aber zu dem Schluss, dass es letztlich nur die Mutter gewesen sein konnte, die Amani getötet habe.
Ein „enges Zeitfenster“ und die Tatsache, dass Amani sich nie ohne ihre Mutter außerhalb des Geländes des Wohnheims aufgehalten habe, in dem beide zuletzt gelebt hatten, wiesen auf die Täterschaft der Angeklagten hin. Zeugen hatten das Mädchen zunächst alleine vor dem Haus gesehen. Die Kammer ging davon aus, dass sie- wie gewöhnlich- dort auf ihre Mutter gewartet habe. Wenig später habe ein weiterer Zeuge den noch leeren Tatort wahrgenommen. Wiederum nur kurze Zeit darauf habe eine Zeugin das getötete Mädchen aufgefunden.
Eine erhebliche Gegenwehr des Kindes habe es nach dem Gutachten der Gerichtsmedizin zudem nicht gegeben, dies spreche dafür, dass das Kind Vertrauen zu der Person gehabt habe, die es getötet habe. Blutanhaftungen an der Unterseite der Handtasche der Mutter seien des Weiteren Indiz für deren Täterschaft. Es sei wahrscheinlich, dass die Angeklagte die Tasche noch am Tatort in die Blutlache gestellt habe. Im Rückenbereich der Kleidung des Kindes waren zudem Fasern der Kleidung der Mutter gesichert worden, die sich auch in deren Wohnung und Tasche gefunden hatten. Die Reise der Angeklagten nach Hamburg bleibe rätselhaft, sei aber auch Indiz für deren Täterschaft. Die Angeklagte war erst rund 36 Stunden nach der Tat wieder an ihrer Wohnanschrift erschienen. Dazwischen hatte sie sich ausweislich bei ihr aufgefundener Fahrkarten in Hamburg aufgehalten. Sie war dabei im Besitz ihrer Wohnungsschlüssel und hätte ihre Tochter völlig unbeaufsichtigt zurückgelassen, wenn diese noch am Leben gewesen wäre.
Die Ermittlungen hätten weder die Tatwaffe zutage gebracht noch ein echtes Motiv ergründet, erklärte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung. Dieses sei wohl in der psychischen Störung zu sehen, unter der die Angeklagte leide. Freunde und Bekannte der Angeklagten hatten während der Beweisaufnahme als Zeugen ausgesagt und bekundet, dass diese in den letzten Jahren psychisch auffällig gewesen sei, so habe sie u.a. erzählt, dass sie vergiftet und ihre Tochter von einem Menschenhändlerring missbraucht werde.
Eine Bestrafung der Angeklagten scheide aber aus, da diese nach dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen etwa seit dem Jahre 2005 unter Verfolgungswahn leide, der im Gegensatz zu einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis nicht auf den ersten Blick zu erkennen gewesen sei. Die Angeklagte habe es im Rahmen einer Art „doppelten Buchführung“ vermocht, ihre Ängste und Verfolgungsideen weitgehend zu verbergen. Dem Gutachten einer weiteren psychiatrischen Sachverständigen, die eine Täterschaft der Angeklagten ausgeschlossen habe, war die Kammer nicht gefolgt. Dieses sei „wertlos“, denn die Sachverständige habe sich dazu verstiegen, ihr Fachwissen mit der Frage zu verknüpfen, ob eine bestimmte Person als Täter in Frage komme.
Die Angeklagte sei in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da von ihr weitere erhebliche Taten zu erwarten seien; ihr Wahnsystem beziehe sich nicht nur auf ihre Tochter, sondern weitere Personen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Iris Berger
Pressesprecherin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/index.html
Berlin
Zeugin eines Opfermordes?
Freitag, 30. Mai 2008
Aus Sicht einer psychiatrischen Gutachterin war Teshua K. nicht in der Lage, ihre Tochter Amani zu töten
von Sabine Deckwerth
Berlin - Nach Einschätzung einer psychiatrischen Gutachterin kann Teshua K. ihre Tochter nicht getötet haben. Die achtjährige Amani wurde am Morgen des 5. Mai 2007 auf einer Parkbank in Schmargendorf mit durchgeschnittener Kehle gefunden. Ihre Mutter ist wegen Mordes angeklagt. "Aus meiner Sicht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sie es war", sagte Gutachterin Ernestine Wohlfart gestern vor Gericht. "Es fehlen alle Parameter für eine Täterschaft."
So sei die 33-Jährige, die ihre Tochter sehr geliebt habe, zu dieser Zeit aufgrund einer psychischen Störung kraftlos und in ihrem Antrieb stark reduziert gewesen. Wo habe da der Impuls zu so einer Tat herkommen sollen, fragte Wohlfart. Auch fehle der Wahn, der Affekt. Es sei schwer vorstellbar, dass die Angeklagte plötzlich einen Kontrollverlust erlitten hätte. Sie habe einen solchen trotz jahrelanger psychischer Auffälligkeiten nie gehabt und sei auch nie gewalttätig gewesen. Wohlfart ist Oberärztin und wissenschaftliche Leiterin des Zentrums für interkulturelle Psychiatrie an der Charité Mitte. Das Zentrum ist einmalig in Deutschland. Dort werden Menschen mit psychischen Problemen behandelt, die aus einem anderen Kulturkreis kommen. Sie empfinden viele Dinge anders als Deutsche, leiden deshalb anders und werden auch anders krank. Teshua K. wurde zwar in Deutschland geboren und wuchs hier auf, ihre Mutter ist Deutsche. Aber ihr Vater stammt aus Ghana. Er hatte den größten Einfluss auf die Tochter, während die behinderte und pflegebedürftige Mutter keine größere Bedeutung für Teshua K. hatte. Sie sieht sich heute selbst als Afrikanerin. "Das klingt absurd, weil sie keine Afrikanerin ist. Aber sie blendet komplett die deutsche Seite in sich aus", sagte Wohlfart, die die Angeklagte in der Haft untersuchte und den Prozess verfolgte.
Aus ihrer Sicht hat der Vater, der schon lange in Deutschland lebt, seine Sehnsüchte nach der afrikanischen Heimat "gebläht" an die Tochter weitergegeben. Er habe ihr viele Geschichten aus seiner Heimat erzählt, die ihre Fantasie anregten und dazu führten, dass Teshua K. "ihre eigene afrikanische Logik entwickelte". Teshua K. interessierte sich für Zauberei und Geister, sie glaubte, sie wäre eine afrikanische Prinzessin, wenn sie in Ghana leben würde. "Aber damit kam sie hier nicht zurecht", sagte Wohlfart." Aus ihrer Sicht leidet Teshua K. wegen solcher Probleme unter einer Persönlichkeitsstörung, aber nicht unter einer psychischen Krankheit wie einer Psychose, die die Steuerungsfähigkeit automatisch beeinträchtigt. Sie habe sich krank gefühlt, verhext, vergiftet. Sie habe gelitten und keine Rettung bei deutschen Ärzten gesucht, sondern sie sei zu Heilern gegangen, wie es sie in Afrika gibt. Diesen habe sie womöglich ohne Distanz vertraut und sich mit ihnen verbündet, bis nichts mehr ihrer Kontrolle unterlag. Die Art der Tötung des Kindes, sagte Wohlfart, erinnere zudem an Opferrituale in Afrika. Laut Anklage starb Amani durch eine "schnell ausgeführte, durchgreifende und bis zur Halswirbelsäule führende Schnittverletzung".
Teshua K. hat immer bestritten, ihre Tochter getötet zu haben. Sie habe ihr Kind geliebt und ihm nie etwas antun können, ließ sie zu Prozessbeginn über ihre Anwältin erklären. Merkwürdig ist, dass sie angeblich nicht weiß, wo sie während der Tatzeit und in den Stunden danach war. Wohlfart hält so einen Black-out "für vorstellbar", wenn Teshua K. "unvorhersehbaren traumatisierenden Ereignissen" ausgesetzt war, sprich, wenn sie Zeugin einer solchen Tat war. Dann könne sie angesichts ihres toten Kindes eine Amnesie erlitten haben und weggelaufen sein. Mit einer Hypnose, sagte sie, wäre es möglich herauszubekommen, was Teshua K. erlebte.
Der Prozess wird am 17. Juni fortgesetzt. Dann wird die zweite psychiatrische Gutachterin gehört.
Berliner Zeitung, 29.5.2008
www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/101632/index.php
Fall Amani
Keine Tatwaffe, kein Motiv
Morgen beginnt der Prozess gegen die Mutter des achtjährigen Mädchens. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord aus Heimtücke vor. Doch längst sind nicht alle Fragen in dem Fall beantwortet.
Im vermutlich spannendsten Prozess dieses Jahres geht es ab morgen vor allem um eine Frage: Gefängnis oder Psychiatrie? Ist die wegen Mordes an ihrem einzigen Kind angeklagte Teshua K. schuldfähig – oder ist sie es nicht?
Die Tat hatte im vergangenen Sommer Berlin erschüttert. Am einem sonnigen Vormittag fand eine Spaziergängerin in einem kleinen Wilmersdorfer Park ein verblutendes achtjähriges Mädchen. Dem dunkelhäutigen Kind war die Kehle durchgeschnitten worden, die Staatsanwaltschaft wählte damals die Formulierung „mit massiver Gewalt gegen den Hals“ getötet. Stunde um Stunde wartete die Polizei am Tag des Verbrechens darauf, dass sich eine Mutter melden würde, die ihr Kind vermisst.
Stattdessen meldete sich am nächsten Tag der Vater, er hatte das Foto seiner Tochter in allen Zeitungen gesehen. Ab diesem Moment war die Mutter unter Verdacht – denn sie war weg, spurlos verschwunden. Teshua K. wohnte damals seit einigen Wochen in einem Heim für Obdachlose, wenige hundert Meter vom Tatort entfernt. Erst etwa 36 Stunden nach der Tat meldete sich von dort ein Nachbar bei der Kripo – die Mutter sei wieder da. Minuten später ließ sie sich widerstandslos festnehmen. Bei ihrer ersten Vernehmung schwieg die aus dem westafrikanischen Staat Elfenbeinküste stammende Frau. Doch Blutspuren an ihrer Kleidung belasteten sie, und ihr Ex-Mann belastete sie ebenfalls. Seit dem 7. Mai sitzt die 33-Jährige nun hinter Gittern. Dort soll sie wirre Dinge von sich gegeben haben, berichten Boulevardzeitungen, von „Voodoo- Wahn“ war zu lesen, von „Geistern“ und einer Verfolgung durch die CIA. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu in den vergangenen Monaten nicht, war am Wochenende nicht für Nachfragen erreichbar.
Auf der Internet-Seite der Hamburger Polizei ist sie noch heute auf einem Fahndungsfoto mit einem langen, weiß-wallenden Umhang zu sehen. Diesen soll sie bei der Tat angehabt haben, diesen soll sie auch in Hamburg getragen haben, wo sie nach der Tat für etwa 24 Stunden war. Was sie dort wollte? Die Ermittler wissen es nicht.
Verschwunden sind weiterhin die Tatwaffe und das Fahrrad des kleinen Mädchens, auf dem sie an ihrem letzten Tag noch gesehen worden war. Bemerkenswert ist das, weil eine Hundertschaft der Polizei zwischen Tatort und Wohnheim „jeden Stein umgedreht“ hatte, wie es ein Polizeisprecher damals formulierte. Doch an dem dringenden Tatverdacht änderte dies nichts. Der Haftbefehl lautete auf „Mord aus Heimtücke“.
Dass Amani auf der Bank im Wilmersdorfer Park nicht von einem Fremden erstochen wurde, war der Polizei schnell klar. Kein Unbekannter hätte das Kind auf einem Parkweg ermordet, auf dem alle paar Minuten ein Jogger oder ein Hundehalter vorbeikommen. Wie es in der Prozessvorschau der Justiz heißt, hatte sich das Mädchen arglos mit der Mutter „auf der Parkbank niedergelassen“. Möglicherweise, so ist zu hören, wird die Öffentlichkeit bei der Aussage der Mutter vom Prozess ausgeschlossen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.01.2008)
Kommentar Väternotruf:
"Ist die wegen Mordes an ihrem einzigen Kind angeklagte Teshua K. schuldfähig – oder ist sie es nicht?", so die Frage im Tagesspiegel. Eine höchst überflüssige Frage, denn Frauen sind immer schuldunfähig. Alice Schwarzer hat doch nicht für die Gleichberechtigung gekämpft nur damit heute Frauen ins Gefängnis kommen. Noch dazu eine Frau aus Afrika, die somit in dem von Männern beherrschten Deutschland (Originalton SPD) doppelt diskriminiert ist.
Wahrscheinlich war die Frau auch noch Rollstuhlfahrerin und musste sich von einen vorbeikommenden Passanten das Messer aus dem Rucksack reichen lassen. Eine dreifach behinderte Mutter war es bestimmt, die ihrer Tochter die Kehle durchschnitt. Bestimmt hat sie sehr gelitten, die dreifach behinderte Mutter unter ihrem gewalttätigen Ehemann. Die Staatsanwaltschaft sollte sich lieber mal um den Mann kümmern und ihn gleich lebenslänglich einsperren und anschließend nach Afrika ausweisen. Vielleicht war der Mann sogar ein Kinderschänder, Männer sind ja alles Kinderschänder, bis auf die paar Männer die im Vorstand der CDU sitzen. Wenn Sie das nicht glauben, dann fragen Sie mal beim Vorstand der SPD nach, die haben ja kürzlich verkünden lassen, die männliche Gesellschaft durch die menschliche Gesellschaft ersetzen zu wollen. In der SPD ist man da schon sehr weit, wohin man in der SPD auch schaut, kein Mann der einen Arsch in der Hose hätte, geschweige denn einen Schwanz.
Angeklagte bestreitet Bluttat - Tochter die Kehle durchgeschnitten - Anzeichen für Wahnvorstellungen
Mordprozess gegen Mutter der achtjährigen Amani
15.01.2008 12:13:04)
Berlin (AP) Nach dem blutrünstigen Mord an der achtjährigen Amani in Berlin steht seit Dienstag die 33-jährige Mutter vor Gericht. Sie soll laut Anklage im Mai 2007 ihrer ahnungslos neben ihr sitzenden Tochter auf einer Parkbank aus Heimtücke die Kehle durchgeschnitten haben. Die Mutter bestreitet die Tat. Mögliche Motive blieben zunächst rätselhaft.
Gerichtssprecherin Iris Berger sagte, bei den Vorermittlungen habe es Anhaltspunkte für mögliche Wahnvorstellungen bei der mutmaßlichen Täterin gegeben. In dem Medien waren Spekulationen über Voodoo-Zusammenhänge laut geworden. Die Angeklagte, die einen afrikanischen Vater hat, steht unter psychiatrischer Begutachtung. Eine fachärztliche Aussage vor dem Berliner Landgericht ist allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt des zunächst bis 26. Februar terminierten Verfahrens zu erwarten.
Die Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft der Tochter Halsvene und Halsschlagader sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt haben. Auch an der Schulter habe es Schnittverletzungen gegeben. Eigentliche Todesursache des Mädchens sei eine Luftembolie gewesen. Über die Tatwaffe wurde zunächst nichts bekannt.
Die Mutter wurde einen Tag nach der Tat, am 6. Mai 2007, in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Die ausgeblutete Leiche des Kindes war von einer Spaziergängerin auf einer Parkbank entdeckt worden.
Die Mutter war zunächst nicht erreichbar gewesen. Später meldete sich der getrennt von ihr lebende Vater Amanis bei der Polizei. Er hatte in der Zeitung ein Foto seiner Tochter gesehen. Auf der Suche nach Beweismitteln hatten 100 Polizisten die Grünanlage abgesucht. Sogar ein Regenrückhaltebecken wurde abgepumpt. Zeitweise waren 40 Kriminalbeamte mit den Ermittlungen betraut.
In einer fünfseitigen Stellungnahme zur Anklage, die von einer der beiden Verteidigerinnen verlesen wurde, erklärte die Mutter, sie habe ihre Tochter über alles geliebt. Sie habe aber den Verdacht gehabt, dass das frühreife Kind von Freunden seines Vaters - ein Afrikaner von der Elfenbeinküste - sexuell missbraucht worden sein könnte. Sie habe keine Erklärung, wer den Mord begangen haben könnte.
Zu ihrem Hintergrund berichtete die Frau von einer zunächst glücklichen Kindheit als Tochter eines deutsch-afrikanischen Ehepaares. Sie habe Abitur gemacht und studiert. Unstimmigkeiten seien wegen krimineller Machenschaften des Vaters aufgekommen. Der Vater habe am früheren Berlin Document Center gearbeitet und sei wegen der Unterschlagung von Nazi-Dokumenten angeklagt worden.
Das Document Center unter US-Verwaltung in West-Berlin enthielt unter anderem die zentrale NSDAP-Mitgliederkartei mit elf Millionen Eintragungen sowie unter anderem SS-Personalunterlagen und Personenakten des Rasse- und Siedlungsamtes-SS.
Der Tod Amanis war im vergangenen Jahr der zweite Mädchenmord in Berlin binnen weniger Wochen. Mitte April war in einem Park die in einem Rollkoffer verbrannte Leiche einer 14-jährigen Gymnasiastin entdeckt worden.
http://www.pr-inside.com/de/mordprozess-gegen-mutter-der-achtjaehrigen-amani-r386922.htm
Revisions-Prozess
Selbst der Ankläger fordert jetzt Freispruch
888 Tage saß eine Arzthelferin als Mörderin im Gefängnis – offenbar unschuldig. Ihr Vater starb bei einem Unfall, sagt eine Gutachterin. Sie ist die einzige Hoffnung für Monika de M.
In der zweiten Instanz. Monika de M. (52) im Kriminalgericht in Berlin-Moabit. - Foto: Wolfgang Mrotzkowski
Von Kerstin Gehrke
Damals sagte sie sich immer wieder: „Dir kann nichts passieren, du hast nichts gemacht.“ Als Monika de M. dann im Prozess das vernichtende Urteil hörte, schüttelte sie nur mit dem Kopf. Keine Träne, kein Aufschrei. Was ihr damals, als sie zu lebenslanger Haft wegen Vatermordes verurteilt wurde, durch den Kopf ging? „Dem Richter zeigst du nicht, dass du heulst“, sagt die 52-Jährige. Sie steht seit gestern wieder vor Gericht, und vor dem Saal sagt sie laut, wovon inzwischen ohnehin fast alle überzeugt sind: „Ich saß 888 Tage unschuldig im Gefängnis.“
Viereinhalb Jahre sind seit der Schicksalsnacht vergangen. Damals, am 18. September 2003, hatte die Arzthelferin die Feuerwehr alarmiert. „Schnell, wir brennen ab!“, rief sie ins Telefon. Als die Rettungskräfte eintrafen, war es zu spät. Die Doppelhaushälfte im Uhuweg in Neukölln stand lichterloh in Flammen. Im oberen Stock kam der 76-jährige Theodor de M., ein schwer krebskranker und bettlägeriger Mann, in den Flammen um.
In einem Brandgutachten des Landeskriminalamtes (LKA) wurde wenig später von Brandstiftung gesprochen. Fünf bis zehn Liter Brennspiritus sollte jemand im Haus verteilt haben – im Wohnzimmer, auf der Treppe ins Obergeschoss, im Zimmer des hilflosen Rentners. Die Tochter beteuerte ihre Unschuld. Doch man glaubte ihr nicht. Es war die 22. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Peter Faust, die über den Fall entschied.
Das LKA-Gutachten stand von Anfang an heftig in der Kritik. Die Verteidigung und der Schwager der Angeklagten schalteten weitere Experten ein. Am Ende stand es zwei zu vier. Vier Gutachten widersprachen dem Ergebnis des LKA. Dennoch verkündete Richter Faust im Januar 2005: „Es wurde nachgewiesen, dass ein Brandbeschleuniger benutzt wurde.“ Er und seine Kollegen glaubten, sie habe Versicherungsgelder kassieren wollen. „Sie war pleite, der Lohn gepfändet, der Sohn im Gefängnis, der Lebensgefährte ein Trinker und der Vater todkrank.“
Der Bundesgerichtshof ließ kein gutes Haar an dem Urteil. Es wurde komplett aufgehoben. Zwei Monate später kam Monika de M. frei. Sie sagt: „Der Vorsitzende Richter im ersten Prozess war befangen.“ Das habe sie nach zwei Verhandlungstagen gespürt. Als sie von anderen Prozessbeobachtern erfährt, dass Peter Faust ein sehr geschätzter Jurist und auch Vorsitzender des Berliner Richterbundes ist, zuckt sie die Schulter. „Keine Ahnung, was ich ihm getan habe.“
Jetzt ist es die 29. Große Strafkammer, die über das Schicksal von Monika de M. zu befinden hat. Dieses Mal ist nur eine Zeugin geladen: Silke Löffler, Sachverständige des Bundeskriminalamtes. Die Expertin ist gewissermaßen als Obergutachterin eingeschaltet worden: Im Sommer hat sie dem Uhuweg einen Besuch abgestattet, Akten geprüft und sich auch ein Video angeschaut, auf dem das LKA die Brandspuren festgehalten hatte.
Für die 48-jährige Expertin steht fest: „Es fanden sich keine charakteristischen Spuren für Brandbeschleuniger.“ Im Gerichtssaal hält sie immer wieder den Film des LKA an, zeigt auf Brandnarben, Verrußungen („… die Intensität nimmt von oben nach unten ab …“) und zieht ihre Schlüsse: „Es ist gut denkbar, dass die Matratze durch eine Zigarette zum Schwelen gebracht wurde“, sagt Silke Löffler und meint: Wahrscheinlich kam der Vater durch einen Schwelbrand, also einen Unfall, ums Leben. Das Spurenbild im Haus widerspreche der LKA-These eindeutig, dass ein Brandbeschleuniger benutzt wurde. „Das hätte stutzig machen müssen.“
Das Urteil soll Mittwoch verkündet werden. Der Staatsanwalt hat bereits auf Freispruch plädiert. Dann kann Monika de M. zumindest mit einer Haftentschädigung rechnen: Elf Euro gibt es für jeden Tag, den sie unschuldig im Gefängnis saß. Einen Verdienstausfall oder Schadensersatz kann sie nicht einklagen.
Monika de M. wirkt im zweiten Prozess fast entspannt. Doch als sie auf dem Gerichtsflur nach ihren Gefühlen gefragt wird, kommen ihr doch die Tränen. „Jetzt geht es schon viel besser.“ Die Familie und Freunde hätten ihr sehr geholfen. Wenn sie den Kopf wieder frei hat, will sie ihr Leben wieder in die Hand nehmen. Und sich einen neuen Job suchen.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 03.04.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess;art126,2505752
Mordversuch an Schwägerin
Prozess gegen 35-Jährige nach Messerattacke
Die Dreiecksbeziehung zwischen einem Mann, seiner Ehefrau und seiner Schwägerin war längst beendet, als es auf dem S-Bahnhof Yorckstraße zu einem blutigen Angriff kam. Die 35-jährige Jasmina M. soll im letzten August mit einem Messer auf ihre 38-jährige Rivalin und Schwägerin losgegangen sein. Die Staatsanwaltschaft geht von Mordversuch aus. Seit gestern steht die Mutter zweier Kinder vor dem Landgericht. Zunächst schwieg sie zu den Vorwürfen. Es ging bei dem Streit offensichtlich um die beiden Söhne der Angeklagten, die in einer Pflegefamilie leben. Vater der Kinder ist der Ehemann ihrer Rivalin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Mutter auch das Umgangsrecht verloren. „Ich zersteche dich wegen der Kinder", soll die Angeklagte auf dem Bahnsteig gerufen haben.
Ihre Schwägerin sagte als Zeugin, Jasmina M. sei „voller Wut“ auf sie zugerannt und habe sie durch einen Stich in die Brust verletzt. Im Gerangel habe sie der Angeklagten das Messer abnehmen können. Die Verletzung sei ambulant behandelt worden. Zum Streit um die Kinder sagte sie: „Mein Mann will sie, ich habe nichts dagegen.“ Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. K. G.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 07.02.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2471532
Landgericht: Baby im Rinnstein - Freispruch und Unterbringung der Mutter (PM 66/2007)
Pressemitteilung Nr. 66/2007 vom 10.12.2007
Die 22. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute die Mutter eines am 21. November 2006 nach mehreren Notoperationen verstorbenen Säuglings vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Schwurgerichts fest, dass die Angeklagte Sabrina R. ihren zur Tatzeit knapp sechs Monate alten Sohn durch einen „lang andauernden mehraktigen Gewaltausbruch“ am 16. November 2006 schwer verletzt und das Kind in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung in Berlin-Treptow unter einem am Straßenrand abgestellten Auto abgelegt hatte. Die Angeklagte, die sich im Prozess vor dem Landgericht nicht zu den Tatvorwürfen geäußert hatte, hatte sich im letzten Wort vor der Kammer als unschuldig bezeichnet. Die Kammer hatte jedoch keinen Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten. Nur diese, die in ihrer polizeilichen Vernehmung noch geleugnet hatte, überhaupt ein Kind zu haben, habe die Tat begehen können. „In dubio pro reo gilt nur dort, wo es Zweifel gibt“, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung.
Verdachtsmomente gegen den Vater des Kindes, die aufgrund einiger Zeugenaussagen aufgekommen waren, hatten sich im Verlaufe des seit dem 27. Juli 2007 andauernden Prozesses zerstreut. Angesichts der Art der Gewalt gegen verschiedene Stellen des Körpers des kleinen Jungen sei schließlich auch ein Unfall sicher auszuschließen.
Trotz des geführten Tatnachweises war die Angeklagte jedoch freizusprechen: Die Kammer ging aufgrund der psychiatrischen Gutachten zweier Sachverständigen davon aus, dass ihre Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis aufgehoben war und sie deshalb ohne Schuld handelte.
Ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus war anzuordnen, weil die Angeklagte keinerlei Krankheitseinsicht habe und weiterhin gefährlich sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Iris Berger
Pressesprecherin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20071210.0745.90623.html
Neugeborenes Baby erstickt - Vier Jahre Haft
Berlin (dpa/bb) - Eine 31-jährige Frau ist wegen Totschlags an ihrem neugeborenen Baby zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin kam nach Angaben vom Freitag zu dem Schluss, dass die isoliert und wohnungslos lebende Frau völlig überfordert gewesen war. Sie hatte ihr Baby erstickt. In der Urteilsbegründung hieß es, für die Angeklagte sei es unmöglich gewesen, «mit der für sie unerwünschten Schwangerschaft angemessen umzugehen». Kritisch merkte das Gericht an, dass die die Situation selbst verschuldet habe und keine legale Initiative wie zum Beispiel die sogenannte Babyklappe zur Rettung des Kindes benutzt habe.
erschienen am 21.12.2007 um 17:52 Uhr
http://www.morgenpost.de/appl/newsticker2/index.php?channel=beb&module=dpa&id=16488454
Prozess
Kind gefesselt, gedemütigt und verprügelt
Von Michael Mielke
Ein Elternpaar musste sich vor einem Berliner Schöffengericht wegen gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Vater und Mutter folterten ihre Tochter physisch und psychisch, so die Richterin in dem Prozess. Das Urteil für die Misshandlungen: Bewährungsstrafen.
Die Richterin sagte unmissverständlich, worum es in diesem Strafprozess geht: „Das war Folter, was ihr Kind ertragen musste.“ Die Angesprochenen senkten die Köpfe: Silke R., 40 Jahre, gelernte Friseurin, seit vielen Jahren Hausfrau. Und ihr Mann Michael R., Elektroinstallateur, seit zwei Jahren arbeitslos. Beide erhielten von einem Moabiter Schöffengericht wegen „gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen“ zweijährige Bewährungsstrafen. Ihr Opfer war die heute zwölf Jahre alte Franziska (Name geändert). Sie ist das fünfte von acht Kindern des Ehepaars aus dem Berliner Stadtteil Tempelhof. Aber sie war ganz offenbar anstrengender, als die anderen Kinder, nervöser, unruhiger, aggressiver. So schilderten es vor Gericht zumindest Silke und Michael R.
Den Kopf mit Klebeband umwickelt
Im Anklagesatz wurde nüchtern geschildert, wie Franziska geprügelt wurde: mit der flachen Hand, oft auch mal mit einem Kochlöffel oder einem Staubsaugerrohr. Einmal schlug die Mutter dem Kind beim Waschen mit dem Duschkopf derartig kräftig gegen die Scheide, dass sie zu bluten begann. In einem anderen Fall knallte der Vater dem im Bett liegenden Kind unvermittelt den Kopf gegen das Auge. Am nächsten Morgen war das Auge blau angeschwollen.
Nicht selten musste Franziska nach der Schule stundenlang in ihrem Bett bleiben und durfte es – selbst wenn sie auf die Toilette musste – nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Mutter verlassen. Das Mädchen wurde an Armen und Beinen gefesselt, einmal sogar am Kopf mit Klebestreifen aus Plastik umwickelt, so dass nur eine Öffnung für den Mund blieb. Und auch die Ernährung geriet zur Tortur. Im Anklagesatz ist von in Wasser eingeweichten Cornflakes die Rede. Dieser Fraß wurde dem Kind vorgesetzt, verbunden mit dem Kommentar: „Friss oder stirb!“
Man müsse davon ausgehen, dass die jetzt verhandelten Vorwürfe „nur die Spitze des Eisberges“ sind, sagte eine Vertreterin der Nebenklage. Franziska sei letztlich seit ihrer Geburt in der Familie das schwarze Schaf gewesen. Die Anklage indes beschränkte sich auf den nachweisbaren Zeitraum von Anfang Juni bis zum 4. Juli 2003. Die siebenjährige Franziska war damals zur Zeugnisausgabe in der Schule nicht erschienen. Lehrer, die von Problemen in dieser Familie schon wussten, wurden aufmerksam und informierten das Jugendamt. So kam es zu einem plötzlichen Kontrollbesuch, der für das Mädchen die Erlösung bedeutete.
Der Körper des verstörten Kindes war mit Hämatomen übersät. Franziska verbrachte zwei Wochen im Krankenhaus. Anschließend wurde sie in eine Einrichtung der Jugendhilfe gegeben. Auch mit Einwilligung ihrer Eltern, die am 13. August 2003 in einem Brief an das Bezirksamt noch alle Vorwürfe bestritten und kühl mitteilten, dass es besser sei, Franziska kehre nicht in die Familie zurück. Wochen später gab es noch ein entlarvendes Telefongespräch. Da sagte Silke R. zur verängstigten Tochter, dass sie selbst Schuld habe an allem. „Keiner kann dich mehr leiden!“ Vor Gericht gestand das Ehepaar, die Tochter gequält und gedemütigt zu haben. Diese Aussagen verhalfen ihnen zu der milden Strafe, weil Franziska dadurch die Aussage erspart wurde.
Er habe damals noch gearbeitet und sei oft erst nach zwölf Stunden nach Hause gekommen, sagte Michael R. Die Familie lebe bis heute in einer nur 77 Quadratmeter großen Wohnung. Damals mit zehn Personen. Da sei er schon mal in Wut geraten, wenn Franziska Probleme bereitete. „Wir haben Fehler gemacht“, bekannte er. „Wir waren überfordert.“ Silke R. berichtete, dass auch sie als Kind geschlagen worden sei. Wenn sie mit schlechten Noten nach Hause kam, habe ihr Vater sie mit einer Hundepeitsche malträtiert, erzählte sie unter Tränen. Ob sie an diese schlimmen Erlebnisse auch gedacht habe, wenn sie die eigene Tochter quälte, wollte die Richterin wissen. Silke R. schüttelte den Kopf.
Das Kind gilt als seelisch behindert
Franziska lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Sie habe sich gut eingelebt und entwickele „langsam eine eigene Identität“, berichtete die als Zeugin geladene Pflegemutter Karin S. Das Mädchen zeige „kaum noch Verhaltensauffälligkeiten“, treffe sich mit Freundinnen, treibe Sport in einer Akrobatikgruppe, zeichne und bastle sehr gern. In der Schule erziele sie „durchschnittliche Leistungen“. Die Misshandlungen durch die leiblichen Eltern habe Franziska trotz aller Fürsorge bis heute nicht verwunden, sagte die 45 Jahre alte Erzieherin. Sie leide noch immer unter Albträumen und befinde sich nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Franziska werde vermutlich ihr Leben lang mit den Folgen zu tun haben, resümierte Karin S. „Das Kind gilt als seelisch behindert.“
http://www.welt.de/berlin/article1406482/Kind_gefesselt_gedemuetigt_und_verpruegelt.html
27. November 2007
Kind gequält: Haft für Mutter und ihren Freund
Der Oberschenkel war gebrochen. Brandwunden zeugten davon, dass drei Mal Zigaretten fest auf den nackten Körper gedrückt worden waren. Auch Bisswunden ließen erahnen, was der knapp zwei Jahre alte Junge in der Obhut seiner Mutter und ihres Lebensgefährten über Wochen an Schmerzen aushalten musste. Am Freitag ahndete das Berliner Landgericht die Misshandlungen mit Haftstrafen. Nach dem Urteil muss die 20 Jahre alte Mutter für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, ihr gleichaltriger Freund für drei Jahre und sechs Monate.
Die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen sprach in der Urteilsbegründung von einem erschreckenden Fall gefühllosen Verhaltens. Die Angeklagten hätten kaum ein Wort des Bedauerns geäußert, sondern alle Geschehnisse stets heruntergespielt. Das Kind habe seit vergangenem Dezember große Schmerzen leiden müssen, bis es mit dem gebrochenen Bein Ende Januar in eine Klinik kam.
Das Paar lebte seit Ende November 2006 in einem Zimmer in der Wohnung der Mutter des arbeitslosen Angeklagten in den Tag hinein. Der Mann hatte nach Feststellung des Gerichts weitgehend die Erziehung des Jungen übernommen. Er habe das Kind gewickelt und gefüttert. Manchmal sei er liebevoll gewesen. Aber er habe brutal zugeschlagen, wenn der Junge etwas tat, was ihm nicht gefiel. Die Mutter habe nichts gegen die Quälereien unternommen. Die Beziehung zu dem Mann sei der 20-Jährigen wichtiger gewesen als das Wohl des Kindes, befand das Gericht.
Der Junge lebt inzwischen in einer Pflegefamilie. Er muss demnächst am Bein operiert werden. Nicht auszuschließen ist, dass ein Auge erblindet. Eine Netzhaut hatte sich gelöst. Das Kind muss stark geschüttelt worden sein. Das Gericht konnte nicht klären, ob die Mutter oder ihr Freund diese Verletzung verursachten.
www.morgenpost.de/content/2007/06/09/berlin/904338.html
Berliner Morgenpost, 9. Juni 2007
Misshandlung von Schutzbefohlenen
Landgericht Berlin, Strafurteil vom 30.05.2005, Az. (509) 7 Ju Js, 2606/04 KLs (5/05)
(mit Anmerkungen von RA Dr. Martin Riemer)
Im PDF-Format
Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)
Pressemitteilung
Berlin, den 30.09.2004
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Justizpressestelle Moabit -
Landgericht:
Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn
Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.
Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet.
Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.
Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.
Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch welches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.
Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.
Bei Rückfragen:
Bödeker
Pressesprecher
(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470)
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html
Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Misshandlung Schutzbefohlener (PM 35/2004)
Pressemitteilung
Berlin, den 28.07.2004
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Justizpressestelle Moabit -
Landgericht:
Urteil gegen Mutter wegen Misshandlung Schutzbefohlener
Eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihre im Juli 2002 geborene Tochter über fast ein Jahr geschlagen, gekniffen, gekratzt und mehrfach über Tage an das Kinderbett gefesselt, um sie für häufiges Weinen und Schreien zu bestrafen bzw. ruhigzustellen. Außerdem sorgte sie nicht ausreichend für die Ernährung des Kindes und stellte es ab dem siebten Lebensmonat auch nicht mehr zu den routinemäßigen Untersuchungen dem Kinderarzt vor.
Als Folge wurde eine Vielzahl von Verletzungen am ganzen Körper, vernarbte und frische Fesselungsmale an Arm- und Beingelenken sowie ein Armbruch festgestellt. Als die Polizei im Dezember 2003 nach dem Hinweis eines Nachbarn in die Wohnung kam, fand sie die Anderthalbjährige gefesselt im Gitterbett vor. Sie war in einem lebensbedrohlichen Zustand. Reifeverzögerungen wurden von medizinischen Sachverständigen festgestellt. Welche Spätfolgen zurückbleiben werden, wird – so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung – unter Umständen erst in einigen Jahren abschließend beurteilt werden können.
Das Gericht geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie mit der Versorgung und Erziehung des Kindes überfordert war, nachdem der ebenfalls in der Einzimmerwohnung lebende Vater des Kindes sich jeglicher Verantwortung entzog und zunehmend dem Alkohol verfiel.
Das Gericht begründet das nach eigener Einschätzung „harte Urteil“ mit der Kontinuität und Nachhaltigkeit der Misshandlungen sowie dem langen Tatzeitraum. Die Angeklagte hätte sich Hilfe holen können und müssen.
Der Vorsitzende Richter Dr. Kai Dieckmann wies in seiner Urteilsbegründung daraufhin, dass die Justiz „klare Grenzen“ gegenüber Menschen aufzeigen müsse, die sich an wehrlosen Kindern „vergreifen“. Gleichzeitig sei jeder aufgefordert, in solchen Situationen in seinem Umfeld „nicht wegzusehen“. Nur durch den hartnäckigen Einsatz eines Nachbarn habe noch Schlimmeres verhindert und dem Leiden des Kleinkindes ein Ende gesetzt werden können.
Bei der Strafhöhe haben sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis und der Umstand, dass sie ihr Kind in den ersten sieben Lebensmonaten gut versorgt habe, ausgewirkt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei Rückfragen:
Bödeker
Pressesprecher
(Tel.: 9014 - 2280 / - 2332 / - 2470)
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040728.21586.html
"Das neue Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes"
Elke Höfelmann in: "FamRZ", 2004, Heft 10, S. 745-751
"Das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts"
Dr. Elke Höfelmann
Richterin am Landgericht Berlin, Referentin im Bundesministerium der Justiz, Referat Kindschaftsrecht
in: "FamRZ", 2004, Heft 2
Landgericht: Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn (PM 44/2004)
Pressemitteilung
Berlin, den 30.09.2004
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Justizpressestelle Moabit -
Landgericht:
Urteil gegen Mutter wegen Mordes an ihrem zweijährigen Sohn
Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute eine Mutter wegen Mordes durch Unterlassen an ihrem zweijährigen Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Nach den getroffenen Feststellungen hat sie ihren im November 1999 geborenen Sohn im November 2001 allein in der völlig verdreckten und vermüllten Wohnung zurückgelassen, wo das Kind Tage später verdurstete. Erst im Januar 2002 wurde die mumifizierte Kinderleiche von der Feuerwehr gefunden.
Die Strafkammer geht mit dem Geständnis der Angeklagten davon aus, dass sie den qualvollen Tod des Kindes, mit dessen Pflege sie sich überfordert fühlte, wollte oder zumindest in kauf nahm. Da die Angeklagte zur Tatzeit jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht voll schuldfähig gewesen sei – so der Vorsitzende Richter Josef Hoch -, verhängte das Gericht keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine zeitlich begrenzte. Ursache für die verminderte Schuldfähigkeit war ein Bündel von Gründen. So leidet die Angeklagte seit frühester Kindheit an einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die sie Schuldgefühle und Empathie nicht in normalem Maße empfinden kann. Zur Tatzeit befand sie sich zusätzlich in einer depressiven Phase, konsumierte täglich größere Mengen Cannabis und Kokain und war mit der häuslichen Situation völlig überfordert. Insbesondere die Vermüllung der Wohnung, Suizidgedanken, Schlaflosigkeit und deutliche Gewichtsabnahme hat das Gericht in Übereinstimmung mit dem in der Hauptverhandlung gehörten psychiatrischen Sachverständigen als äußere Zeichen gewertet.
Bei der Strafhöhe hat sich zu Gunsten der Angeklagten ihr umfassendes Geständnis ausgewirkt.
Strafschärfend fiel jedoch insbesondere ins Gewicht, dass sich das zurückgelassene Kleinkind über Tage bis zu seinem Tod in schrecklichsten Verhältnissen befand und das Sterben durch Verdursten extrem schmerzhaft und langwierig ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers und der Vertrauensbruch im Verhältnis einer Mutter zu ihrem kleinen Kind haben ebenso zu der Strafhöhe geführt wie der Umstand, dass die Angeklagte angebotene Hilfe von Nachbarn und Familie in ihrer damaligen Situation nicht in Anspruch nahm.
Die erneute Hauptverhandlung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof das frühere Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin aufgehoben hatte, durch wel-ches die Angeklagte als voll schuldfähig bezeichnet und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war.
Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.
Bei Rückfragen:
Bödeker
Pressesprecher
(Tel.: 9014 - 2280 / -2332 / -2470)
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20040930.22545.html
Erklärung Erich Honeckers am 3.12.1992 vor der 27. Großen
Strafkammer beim Landgericht Berlin-Moabit
Meine Damen und
Herren!
Ich werde dieser Anklage und diesem Gerichtsverfahren nicht
dadurch den Anschein des Rechts verleihen, daß ich mich gegen den offensichtlich
unbegründeten Vorwurf des Totschlages verteidige. Verteidigung erübrigt sich
auch, weil ich Ihr Urteil nicht mehr erleben werde. Die Strafe, die Sie mir
offensichtlich zudenken, wird mich nicht mehr erreichen. Das weiß heute jeder.
Ein Prozeß gegen mich ist schon aus diesem Grunde eine Farce. Er ist ein
politisches Schauspiel.
Niemand in den alten Bundesländern,
einschließlich der Frontstadt Westberlin, hat das Recht, meine Genossen
Mitangeklagten, mich, oder irgendeinen anderen Bürger der DDR wegen Handlungen
anzuklagen oder gar zu verurteilen, die in Erfüllung staatlicher Aufgaben der
DDR begangen worden sind.
Wenn ich hier spreche, so spreche ich allein um
Zeugnis abzulegen für die Ideen des Sozialismus, für eine gerechte politische
und moralische Beurteilung der von mehr als einhundert Staaten völkerrechtlich
anerkannten Deutschen Demokratischen Republik. Diese jetzt von der BRD als
“Unrechtsstaat” apostrophierte Republik war ein Mitglied des
Weltsicherheitsrates, stellte zeitweise den Vorsitzenden dieses Rates und
stellte auch einmal den Vorsitzenden der UN-Vollversammlung.
Die gerechte
politische und moralische Beurteilung der DDR erwarte ich nicht von diesem
Prozeß und diesem Gericht. Ich nehme jedoch die Gelegenheit dieses
Politschauspiels wahr, um meinen Standpunkt meinen Mitbürgern zur Kenntnis zu
geben.
Meine Situation in diesem Prozeß ist nicht ungewöhnlich. Der
deutsche Rechtsstaat hat schon Karl Marx, August Bebel, Karl Liebknecht und
viele andere Sozialisten und Kommunisten angeklagt und verurteilt. Das Dritte
Reich hat dies mit den aus dem Rechtsstaat der Weimarer Republik übernommenen
Richtern in vielen Prozessen fortgesetzt, von denen ich selbst einen als
Angeklagter erlebt habe. Nach der Zerschlagung des deutschen Faschismus und des
Hitlerstaates brauchte die BRD nicht nach neuen Staatsanwälten und Richtern zu
suchen, um erneut Kommunisten massenhaft strafrechtlich zu verfolgen, ihnen mit
Hilfe der Arbeitsgerichte Arbeit und Brot zu nehmen und sie mit Hilfe der
Verwaltungsgerichte aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen oder sie auf andere
Weise zu verfolgen. Nun geschieht uns das, was unseren Genossen in
Westdeutschland schon in den 50er Jahren geschah. Es ist seit ca. 190 Jahren
immer die gleiche Willkür. Der Rechtsstaat BRD ist kein Staat des Rechts,
sondern ein Staat der Rechten.
Für diesen Prozeß wie für andere Prozesse,
in denen andere DDR Bürger wegen ihrer “Systemnähe” vor Straf-, Arbeits-,
Sozial- und Verwaltungsgerichten verfolgt werden, muß ein Argument herhalten.
Die Politiker und Juristen sagen, wir müssen die Kommunisten verurteilen, weil
wir die Nazis nicht verurteilt haben. Wir müssen diesmal die Vergangenheit
aufarbeiten. Das leuchtet vielen ein, ist aber ein Scheinargument. Die Wahrheit
ist, daß die westdeutsche Justiz die Nazis nicht bestrafen konnte, weil sich
Richter und Staatsanwälte nicht selbst bestrafen konnten. Die Wahrheit ist, daß
die bundesdeutsche Justiz ihr derzeitiges Niveau, wie immer man es beurteilt,
den übernommenen Nazis verdankt. Die Wahrheit ist, daß die Kommunisten, die
DDR-Bürger heute aus den gleichen Gründen verfolgt werden, aus denen sie in
Deutschland schon immer verfolgt wurden. Nur in den 40 Jahren der Existenz der
DDR war das umgekehrt. Dieses Versäumnis muß nun “aufgearbeitet” werden. Das
alles ist natürlich rechtsstaatlich. Mit Politik hat es nicht das geringste zu
tun.
Die rührenden Juristen dieses Landes, gleich ob Angehörige der
Regierungsparteien oder der SPD, erklären beschwörend unser Prozeß sei ein ganz
normales Strafverfahren und kein politischer Prozeß, kein Schauprozeß. Man
sperrt die Mitglieder eines der höchsten Staatsorgene des Nachbarstaates ein und
sagt, das hat mit Politik nichts zu tun. Man wirft den Generalen eines
gegnerischen Militärbündnisses militärische Entscheidungen vor und sagt, das hat
mit Politik nichts zu tun. Man nennt die heute Verbrecher, die man gestern
ehrenvoll als Staatsgäste und Partner in dem gemeinsamen Bemühen, daß nie wieder
von deutschem Boden ein Krieg ausgeht, begrüßt hat. Auch das soll mit Politik
nichts zu tun haben.
Man klagt Kommunisten an, die, seit sie auf der
politischen Bühne erschienen sind, immer verfolgt wurden, aber heute in der BRD
hat das mit Politik nichts zu tun.
Für mich und, wie ich glaube, für
jeden Unvoreingenommenen liegt auf der Hand: Dieser Prozeß ist so politisch, wie
ein Prozeß gegen die politische und militärische Führung der DDR nur sein kann.
Wer das leugnet, der irrt nicht, sondern der lügt. Er lügt, um das Volk ein
weiteres Mal zu betrügen. Mit diesem Prozeß wird das getan, was man uns
vorwirft. Man entledigt sich der politischen Gegner mit den Mitteln des
Strafrechts, aber natürlich ganz rechtsstaatlich.
Auch andere Umstände
lassen unübersehbar erkennen, daß mit dem Prozeß politische Ziele verfolgt
werden. Warum war der Bundeskanzler, war Herr Kinkel, der frühere
Geheimdienstchef, spätere Justizminister und noch spätere Außenminister der BRD,
so darauf aus, mich, koste es, was es wolle, nach Deutschland zurückzuholen und
wieder nach Moabit zu bringen, wo ich unter Hitler schon einmal war? Warum ließ
mich der Bundeskanzler erst nach Moskau fliegen, um dann Moskau und Chile unter
Druck zu setzen, mich entgegen jedem Völkerrecht auszuliefern? Warum mußten
russische Ärzte die richtige Diagnose, die sie auf Anhieb gestellt hatten,
verfälschen? Warum führt man mich und meine Genossen, denen es gesundheitlich
nicht viel besser geht als mir, dem Volke vor wie einst die römischen Cäsaren
ihre gefangenen Gegner vorführten?
Ich weiß nicht, ob das alles noch
rational zu erklären ist. Vielleicht bewahrheitet sich hier das alte Wort: Wen
Gott vernichten will, den schlägt er zuvor mit Blindheit. Es ist doch wohl jedem
klar, daß alle diejenigen Politiker, die sich einst um eine Audienz bei mir
bemühten, und die sich freuten, mich bei sich begrüßen zu dürfen, von diesem
Prozeß nicht unbeschadet bleiben. Daß an der Mauer Menschen erschossen wurden,
daß ich der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates, der Generalsekretär,
der Vorsitzende des Staatsrates der DDR war, der für diese Mauer als höchster
lebender Politiker die größte Verantwortung trug, wußte jedes Kind in
Deutschland und darüber hinaus. Es gibt demnach nur zwei Möglichkeiten: Entweder
haben die Herren Politiker der BRD bewußt, freiwillig und sogar begierig Umgang
mit einem Totschläger gesucht oder sie lassen jetzt bewußt und genußvoll zu, daß
Unschuldige des Totschlags bezichtigt werden. Keine dieser beiden Möglichkeiten
wird Ihnen zur Ehre gereichen. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht. Wer dieses
Dilemma in Kauf nimmt, so oder so ein Mensch ohne Charakter zu sein, ist
entweder blind oder verfolgt ein Ziel, das ihm mehr gilt als die Bewahrung
seiner Ehre.
Nehmen wir an, daß weder Herr Kohl noch Herr Kinkel noch all
die anderen Herren Ministerpräsidenten und Parteiführer der Bundesrepublik
Deutschland blind sind (was ich dennoch nicht ausschließen kann), dann bleibt
als politisches Ziel dieses Prozesses nur die Absicht, die DDR und damit den
Sozialismus in Deutschland total zu diskreditieren. Die Niederlage der DDR und
des Sozialismus in Deutschland und in Europa allein genügt ihnen offenbar nicht.
Es soll alles ausgerottet werden, was diese Epoche, in der Arbeiter und Bauern
regierten, in einem anderen als furchtbaren, verbrecherischen Licht erscheinen
läßt. Total sollen der Sieg der Marktwirtschaft (wie man den Kapitalismus heute
euphemistisch nennt) und die Niederlage des Sozialismus sein. Man will, wie es
Hitler einst vor Stalingrad sagte, “daß dieser Feind sich nie mehr erheben
wird”. Die deutschen Kapitalisten hatten eben immer schon einen Hang zum
Totalen.
Dieses Ziel des Prozesses, den totgesagten Sozialismus noch
einmal zu töten, offenbart, wie Herr Kohl, wie Regierung und Opposition der BRD
die Lage einschätzen. Der Kapitalismus hat sich ökonomisch genauso totgesiegt
wie sich Hitler einst militärisch totgesiegt hat. Der Kapitalismus ist weltweit
in eine ausweglose Lage geraten. Er hat nur noch die Wahl zwischen dem Untergang
in einem ökologischen und sozialen Chaos und der Aufgabe des Privateigentums an
Produktionsmitteln, d. h. dem Sozialismus. Beides bedeutet sein Ende. Nur der
Sozialismus erscheint den Herrschenden der Bundesrepublik Deutschland offenbar
als die akutere Gefahr. Dem soll dieser Prozeß genauso vorbeugen, wie der ganze
Feldzug gegen das Andenken an die untergegangene DDR, wie deren Stigmatisierung
als “Unrechtsstaat”.
Der unnatürliche Tod jedes Menschen in unserem Land
hat uns immer bedrückt. Der Tod an der Mauer hat uns nicht nur menschlich
betroffen, sondern auch politisch geschädigt. Vor allen anderen trage ich seit
Mai 1971 die Hauptlast der politischen Verantwortung dafür, daß auf denjenigen,
der die Grenze zwischen der DDR und der BRD, zwischen Warschauer Vertrag und
NATO, ohne Genehmigung überschreiten wollte, unter den Bedingungen der
Schußwaffengebrauchsbestimmung geschossen wurde. Das ist sicher eine schwere
Verantwortung. Ich werde später noch darlegen, warum ich sie auf mich genommen
habe. Hier, bei der Bestimmung des politischen Ziels dieses Prozesses, komme ich
jedoch nicht umhin, auch festzustellen, mit welchen Mitteln das Prozeßziel
Verunglimpfung der DDR erreicht werden soll. Dieses Mittel sind die Toten an der
Mauer. Sie sollen und werden diesen Prozeß wie schon vorangegangene Prozesse
medienwirksam gestalten. Es fehlen dabei die ermordeten Grenzsoldaten der DDR.
Wir und vor allem Sie haben bereits erlebt, wie ohne Rücksicht auf Pietät und
Anstand die Bilder der Toten vermarktet wurden. Damit soll Politik gemacht und
Stimmung erzeugt werden. Jeder Tote wird so gebraucht, richtiger mißbraucht, im
Kampf der Unternehmer um den Erhalt ihres kapitalistischen Eigentums. Denn um
nichts anderes geht es bei dem Kampf gegen den Sozialismus. Die Toten sollen die
Unmenschlichkeit der DDR und des Sozialismus beweisen und von der Misere der
Gegenwart und den Opfern der sozialen Marktwirtschaft ablenken. Das alles
geschieht demokratisch, rechtsstaatlich, christlich, human und zum Wohle des
deutschen Volkes. Armes Deutschland.
Nun zur Sache selbst. Die
Staatsanwälte der Frontstadt klagen uns als gemeine Kriminelle, als Totschläger
an. Da wir nun offensichtlich keinen der 68 Menschen, deren Tod uns in der
Anklage vorgeworfen wird, persönlich totgeschlagen haben, da wir auch deren
Tötung ebenso offensichtlich nicht vorher befohlen oder sonst veranlaßt haben,
wirft mir die Anklage auf Seite 9 wörtlich vor:
“… als Sekretär des NVR
und Sekretär für Sicherheitsfragen beim Zentralkomitee der SED (angeordnet zu
haben), die Grenzanlagen um Berlin (West) und die Sperranlagen zur
Bundesrepublik Deutschland auszubauen, um ein Passieren unmöglich zu machen.”
Ferner wirft mir die Anklage vor, in 17 Sitzungen des NVA vom 29.11.1961 bis
1.7.1983 an Beschlüssen teilgenommen zu haben,
weitere Drahtminensperren
zu errichten (wobei das Wort “weitere” erkennen läßt, daß die Streitkräfte der
UdSSR vorher schon solche Sperren errichtet hatten) das Grenzsicherungssystem zu
verbessern, die Schießausbildung der Grenzsoldaten zu verbessern
Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen am 3.5.1974 persönlich erklärt zu haben, von
der Schußwaffe muß rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, was im übrigen nicht
zutrifft und dem Entwurf des am 1. Mai 1982 in Kraft getretenen Grenzgesetzes
zugestimmt zu haben. Die Vorwürfe gegen mich bzw. gegen uns richten sich also
gegen Beschlüsse des NVR, gegen Beschlüsse eines verfassungsmäßigen Organs der
DDR. Gegenstand des Verfahrens ist somit die Politik der DDR, das Bemühen des
NVR die DDR als Staat zu verteidigen und zu erhalten. Diese Politik soll durch
dieses Verfahren kriminalisiert werden. Damit soll die DDR als “Unrechtsstaat”
gebrandmarkt und alle, die ihr dienten, zu Verbrechern gestempelt werden. Die
Verfolgung von zehntausenden und unter Umständen hunderttausenden DDR-Bürgern,
von denen die Staatsanwaltschaft jetzt schon spricht, ist das Ziel dieses
Verfahrens, das durch “Pilotverfahren” gegen Grenzsoldaten vorbereitet sowie von
unzähligen die DDR-Bürger diskriminierenden anderen Gerichtsverfahren vor
Zivil-, Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten und von zahlreichen
Verwaltungsakten begleitet wird. Es geht also nicht um mich oder um uns, die wir
in diesem Prozeß angeklagt sind. Es geht um viel mehr. Es geht um die Zukunft
Deutschlands, Europas, ja der Welt, die mit der Beendigung des Kalten Krieges,
mit dem neuen Denken so glücklich zu beginnen schien. Hier wird nicht nur der
Kalte Krieg fortgesetzt, hier soll ein Grundstein für ein Europa der Reichen
gelegt werden. Die Idee der sozialen Gerechtigkeit soll wieder einmal endgültig
erstickt werden. Unsere Brandmarkung als Totschläger soll dazu ein Mittel sein.
Ich bin der letzte, der gegen sittliche und rechtliche Maßstäbe zur Be- oder
auch Verurteilung von Politikern ist. Nur müssen drei Voraussetzungen erfüllt
sein:
Die Maßstäbe müssen exakt vorher formuliert sein. Sie müssen für
alle Politiker gleichermaßen gelten. Ein Überparteiliches Gericht, also ein
Gericht, das weder mit Freunden noch Feinden der Angeklagten besetzt ist, muß
entscheiden. Mir scheint, daß alles dies einerseits selbstverständlich,
andererseits aber in der heutigen Welt noch nicht machbar ist. Wenn sie heute
dennoch über uns zu Gericht sitzen, so tun Sie das als Gericht der Sieger über
uns Besiegte. Dies ist ein Ausdruck der realen Machtverhältnisse, aber nicht ein
Akt, der irgendeinen Anspruch auf Geltung vor überpositivem Recht oder überhaupt
Recht für sich beanspruchen kann.
Das allein könnte schon genügen, um
darzulegen, daß die Anklage ein Unrechtsakt ist. Doch da wir die
Auseinandersetzung auch im Detail nicht scheuen, will ich im einzelnen darlegen,
was die Anklage, sei es aus böser Absicht, sei es aus Verblendung nicht darlegt.
Wie bereits zitiert, beginnt die Anklage die chronologische Aufzählung der
Vorwürfe gegen uns mit den Worten:
“Am 12. August 1961 ordnete der
Angeschuldigte Honecker als Sekretär des NVR und Sekretär für Sicherheitsfragen
beim Zentralkomitee der SED an, die Grenzanlagen um Berlin (West) und die
Sperranlagen zur Bundesrepublik Deutschland auszubauen, um ein Passieren
unmöglich zu machen.”
Diese historische Sicht der Dinge spricht für sich.
Der Sekretär für Sicherheitsfragen des ZK der SED ordnete 1961 ein
welthistorisches Ereignis an. Das übertrifft noch die Selbstironie der
DDR-Bürger, die die DDR als die größte DDR der Welt bezeichneten. Wenn auch
heute Enno von Löwenstein die DDR zu einem “großen Land” machen will, um den
Sieg der BRD entsprechend gewichtiger darstellen zu können, so versucht doch
nicht einmal dieser Rechtsaußen des politischen deutschen Journalismus die DDR
zur Weltmacht hochzustilisieren. Das bleibt der “objektivsten Behörde der Welt”,
der Staatsanwaltschaft, vorbehalten. Jeder macht sich vor der Geschichte so
lächerlich, wie er will und kann. Wahr ist, daß der Bau der Mauer auf einer
Sitzung der Staaten des Warschauer Vertrages am 05.08.1961 in Moskau beschlossen
wurde. In diesem Bündnis sozialistischer Staaten war die DDR ein wichtiges
Glied, aber nicht die Führungsmacht. Dies dürfte gerichtsbekannt sein und
braucht wohl nicht bewiesen zu werden.
Da wir – wie ich schon sagte –
offensichtlich niemand persönlich totgeschlagen noch den Totschlag eines
Menschen unmittelbar befohlen haben, wird der Bau der Mauer, ihre
Aufrechterhaltung und die Durchsetzung des Verbots, die DDR ohne staatliche
Genehmigung zu verlassen, als Tötungshandlung angesehen. Mit Politik soll das
alles nichts zu tun haben. Die deutsche Jurisprudenz macht das möglich. Nur vor
der Geschichte und dem gesunden Menschenverstand wird sie damit nicht bestehen.
Sie wird nur ein weiteres Mal demonstrieren, woher sie kommt, wes Geistes Kind
sie ist und wohin Deutschland zu gehen im Begriffe steht.
Wir alle, die
wir in den Staaten des Warschauer Vertrages damals Verantwortung trugen, trafen
diese politische Entscheidung gemeinsam.
Ich sage das nicht, um mich zu
entlasten und die Verantwortung auf andere abzuwälzen; ich sage es nur, weil es
so und nicht anders war, und ich stehe dazu, daß diese Entscheidung damals,
1961, richtig war und richtig blieb, bis die Konfrontation zwischen den USA und
der UdSSR beendet war. Eben diese politische Entscheidung und die Überzeugungen,
die ihr zugrunde liegen, sind der Gegenstand dieses Prozesses. Man muß schon
blind sein oder bewußt vor den Geschehnissen der Vergangenheit die Augen
verschließen, um diesen Prozeß nicht als politischen Prozeß der Sieger über die
Besiegten zu erkennen, um nicht zu erkennen, daß er eine politisch motivierte
Entstellung der Geschichte bedeutet.
Wenn Sie diese politische
Entscheidung für falsch halten und mir und meinen Genossen die Toten an der
Mauer zum strafrechtlichen Vorwurf machen, dann sage ich Ihnen, die
Entscheidung, die Sie für richtig halten, hätte Tausende oder Millionen Tote zur
Folge gehabt. Das war und das ist meine Überzeugung und, wie ich annehme, auch
die Überzeugung meiner Genossen. Wegen dieser politischen Überzeugung stehen wir
hier vor Ihnen. Und wegen Ihrer andersartigen politischen Überzeugung werden Sie
uns verurteilen.
Wie und warum es zum Bau der Mauer gekommen ist,
interessiert die Staatsanwaltschaft nicht. Kein Wort steht darüber in der
Anklage. Die Ursachen und Bedingungen werden unterschlagen, die Kette der
historischen Ereignisse wird willkürlich zerrissen. Erich Honecker hat die Mauer
gebaut und aufrechterhalten. Basta. So einfach vermag der bundesdeutsche Jurist
die Geschichte zu sehen und darzustellen. Hauptsache, der Kommunist wird zum
Kriminellen gestempelt und als solcher verurteilt. Dabei kann doch jeder
Deutsche wissen, wie es zur Mauer kam und warum dort geschossen wurde. Da die
Anklage so tut, als sei es dem Sozialismus eigen, Mauern zu bauen und daran
Menschen erschießen zu lassen, und als trügen solche “verbrecherischen”
Einzelpersonen wie ich und meine Genossen dafür die Verantwortung, muß ich, ohne
Historiker zu sein, die Geschichte, die zur Mauer führte, rekapitulieren.
Der Ursprung liegt weit zurück. Er beginnt mit der Entstehung des
Kapitalismus und des Proletariats. Der unmittelbare Beginn des Elends der
deutschen Geschichte der Neuzeit ist das Jahr 1933. 1933 haben bekanntlich sehr
viele Deutsche in freien Wahlen die NSDAP gewählt und der Reichspräsident
Hindenburg, der schon 1932 ebenfalls frei gewählt worden war, hat Adolf Hitler
dann ganz demokratisch zum Reichskanzler berufen. Anschließend haben die
politischen Vorläufer unserer etablierten Parteien mit Ausnahme der SPD dem
Ermächtigungsgesetz zugestimmt, das Hitler diktatorische Vollmachten verlieh.
Nur die Kommunisten hatten vor den genannten Wahlen gesagt: “Wer Hindenburg
wählt, wählt Hitler, wer Hitler wählt, wählt den Krieg.” Bei der Abstimmung zum
Ermächtigungsgesetz waren die kommunistischen Abgeordneten bereits aus dem
Reichstag entfernt. Viele Kommunisten waren inhaftiert oder lebten illegal.
Schon damals begann mit dem Verbot der Kommunisten der Untergang der Demokratie
in Deutschland.
Kaum war Hitler Reichskanzler erlebte Deutschland sein
erstes Wirtschaftswunder. Die Arbeitslosigkeit wurde überwunden, die
Anrechtscheine auf Volkswagen wurden verkauft, die kochende Volksseele führte
zur Vertreibung und Ermordung der Juden. Das deutsche Volk war in seiner
Mehrheit glücklich und zufrieden.
Als der zweite Weltkrieg ausgebrochen
war und die Fanfaren die Sie in den Blitzkriegen gegen Polen, Norwegen,
Dänemark, Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich, Jugoslawien und Griechenland
vermeldeten, kannte die Begeisterung keine Grenzen. Die Herzen fast aller
Deutschen schlugen für ihren Kanzler, für den größten Führer aller Zeiten. Kaum
einer dachte daran, daß das Tausendjährige Reich nur zwölf Jahre bestehen würde.
Nachdem 1945 alles in Scherben lag, gehörte nicht die ganze Welt Deutschland
(wie es in einem bekannten Nazilied vorausgesungen wurde), sondern Deutschland
gehörte den Alliierten. Deutschland war in vier Zonen geteilt. Freizügigkeit gab
es nicht. Dieses Menschenrecht galt damals bei den Alliierten noch nicht. Es
galt nicht einmal für die deutschen Emigranten, die wie Gerhart Eisler aus den
USA nach Deutschland zurückkehren wollten.
In den USA gab es damals Pläne
(z. H. den Morgenthauplan), Deutschland für dauernd in mehrere Staaten
aufzuteilen. Diese Pläne gaben Stalin Veranlassung zu seinem oft zitierten Satz:
“Die Hitler kommen und gehen, das deutsche Volk und der deutsche Staat bleiben.”
Die damals von der UdSSR angestrebte Erhaltung der Einheit Deutschlands kam
jedoch nicht zustande. Deutschland wurde im Ergebnis des 1947 von den USA
ausgerufenen Kalten Krieges auf dem Wege über die Bildung der Bizone, der
Trizone, die separate Währungsreform und schließlich die Bildung der
Bundesrepublik im Mai 1949 für lange Zeit zweigeteilt. Diese Teilung war, wie
die zeitliche Abfolge beweist, nicht das Werk der Kommunisten, sondern das Werk
der westlichen Alliierten und Konrad Adenauers. Die Bildung der DDR war eine
zeitliche und logische Folge der Bildung der BRD. Nunmehr existierten zwei
deutsche Staaten nebeneinander. Die BRD war jedoch nicht gewillt, die DDR
anzuerkennen und mit ihr friedlich zu leben. Sie erhob vielmehr für ganz
Deutschland und alle Deutschen den Alleinvertretungsanspruch. Sie verhängte mit
Hilfe ihrer Verbündeten über die DDR ein Wirtschaftsembargo und versuchte so,
die DDR wirtschaftlich und politisch zu isolieren. Es war eine Politik der
nichtkriegerischen Aggression, die die BRD gegen die DDR führte. Es war dies die
Form des kalten Krieges auf deutschem Boden. Es war diese Politik, die zur Mauer
führte.
Nachdem die BRD der NATO beigetreten war, schloß sich die DDR dem
Warschauer Vertrag an. Damit standen sich beide deutschen Staaten als Mitglieder
feindlicher Militärbündnisse feindlich gegenüber.
Die BRD war der DDR
nach der Zahl ihrer Bevölkerung, nach ihrer Wirtschaftskraft und nach ihren
politischen und ökonomischen Verbindungen in vielfacher Hinsicht überlegen. Die
BRD hatte durch den Marshallplan und durch geringere Reparationsleistungen
weniger an den Kriegsfolgen zu tragen. Sie hatte mehr Naturreichtümer und ein
größeres Territorium. Sie nutzte diese vielfache Überlegenheit gegenüber der DDR
in jeder Hinsicht, besonders aber dadurch aus, daß sie DDR-Bürgern materielle
Vorteile versprach, wenn sie ihr Land verließen. Viele DDR-Bürger erlagen dieser
Versuchung und taten das, was die Politiker der BRD von ihnen erwarteten: Sie
“stimmten mit den Füßen ab”. Der wirtschaftliche Erfolg verlockte die Deutschen
nach 1945 nicht weniger, als er sie nach 1933 verlockt hatte.
Die DDR und
die mit ihr verbündeten Staaten des Warschauer Vertrages gerieten in eine
schwierige Situation. Die Politik des roll back schien in Deutschland zum Erfolg
zu führen. Die NATO schickte sich an, ihren Einflußbereich bis an die Oder zu
erweitern.
Durch diese Politik entstand 1961 eine Spannungssituation in
Deutschland, die den Weltfrieden gefährdete. Die Menschheit stand am Rande eines
Atomkrieges. In dieser Situation also beschlossen die Staaten des Warschauer
Vertrages den Bau der Mauer. Niemand faßte diesen Entschluß leichten Herzens. Er
trennte nicht nur Familien, sondern er war auch das Zeichen einer politischen
und wirtschaftlichen Schwäche des Warschauer Vertrages gegenüber der NATO, die
nur mit militärischen Mitteln ausgeglichen werden konnte.
Bedeutende
Politiker außerhalb Deutschlands, aber auch in der BRD, erkannten nach 1961 an,
daß der Bau der Mauer die Weltlage entspannt hatte.
Franz Josef Strauß
schrieb in seinen Erinnerungen: “Mit dem Bau der Mauer war die Krise, wenn auch
in einer für die Deutschen unerfreulichen Weise, nicht nur aufgehoben, sondern
eigentlich auch abgeschlossen.” (Seite 390) Vorher hat er über den geplanten
Atombombenabwurf im Gebiet der DDR berichtet. (Seite 389)
Aus meiner
Sicht hätte es weder den Grundlagenvertrag noch Helsinki, noch die Einheit
Deutschlands gegeben, wenn damals die Mauer nicht gebaut oder wenn sie vor der
Beendigung des Kalten Krieges abgerissen worden wäre. Deswegen meine ich, daß
ich genauso wie meine Genossen, nicht nur keine juristische, sondern auch keine
politische und keine moralische Schuld auf mich geladen habe, als ich zur Mauer
ja sagte und dabei blieb.
Es ist in der Geschichte Deutschlands sicher
nur am Rande zu vermerken, daß jetzt viele Deutsche sowohl aus dem Westen wie
aus dem Osten sich die Mauer wiederwünschen.
Fragen muß man aber auch,
was geschehen wäre, wenn wir uns so verhalten hätten, wie das die Anklage als
selbstverständlich vorausgesetzt. Das heißt, wenn wir die Mauer nicht gebaut,
die Ausreise aus der DDR jedem zugebilligt und damit freiwillig die DDR schon
1961 aufgegeben hätten. Man muß nicht spekulieren, um sich die Ergebnisse einer
solchen Politik vorzustellen. Man muß nur wissen, was 1956 in Ungarn und 1968 in
der CSSR geschehen ist. Genauso wie dort hätten auch 1961 in der DDR die ohnehin
anwesenden sowjetischen Truppen interveniert. Auch in Polen rief 1981
Jaruszelskl das Kriegsrecht aus, um eine solche Intervention zu verhindern.
Eine derartige Zuspitzung der Ereignisse, wie sie von der Anklage als
selbstverständliche politische, moralische und juristische Aktion von uns
verlangt wird, hätte das Risiko eines dritten Weltkrieges bedeutet. Dieses
Risiko wollten, konnten und durften wir nicht eingehen. Wenn das in Ihren Augen
ein Verbrechen ist, so werden Sie sich vor der Geschichte mit Ihrem Urteil
selbst richten. Das wäre an sich nicht bedeutungsvoll. Bedeutungsvoll ist
jedoch, daß Ihr Urteil ein Signal sein wird, das die alten Fronten erneut
aufreißt, statt sie zu schließen. Sie demonstrieren damit im Angesicht eines
drohenden ökologischen Kollapses der Welt die alte Klassenkampfstrategie der
30er Jahre und die Machtpolitik, die Deutschland seit dem eisernen Kanzler
berühmt gemacht hat.
Wenn Sie uns wegen unserer politischen Entscheidung
von 1961 bis 1989 verurteilen, und ich gehe davon aus, daß Sie das tun werden,
so fallen Sie Ihr Urteil nicht nur ohne rechtliche Grundlage, nicht nur als ein
parteiisches Gericht, sondern auch unter völliger Außerachtlassung der
politischen Gepflogenheiten und Verhaltensweisen derjenigen Länder, die als
Rechtsstaaten Ihren höchsten Respekt genießen. Ich will und kann in diesem
Zusammenhang nicht alle Fälle aufzählen, in denen politische Entscheidungen in
diesen 28 Jahren Menschenleben gefordert haben, weil ich Ihre Zeit und Ihre
Sensibilität nicht überstrapazieren will. Auch kann ich mich nicht mehr an alles
erinnern. Nur folgendes will ich erwähnen:
1964 entschied der damalige
Präsident der USA, Kennedy, Truppen nach Vietnam zu entsenden, um an Stelle der
besiegten Franzosen bis 1973 Krieg gegen die um ihre Freiheit, ihre
Unabhängigkeit und ihr Selbstbestimmungsrecht kämpfenden Vietnamesen zu fuhren.
Diese Entscheidung des Präsidenten der USA, die eine eklatante Verletzung der
Menschenrechte und des Völkerrechts beinhaltete, wurde von der Regierung der BRD
in keiner Form kritisiert. Die Präsidenten der USA Kennedy, Johnson und Nixon
wurden vor kein Gericht gestellt, auf ihre Ehre fiel, zumindest wegen dieses
Krieges, kein Schatten. Dabei hatte kein US-amerikanischer und kein
vietnamesischer Soldat die Freiheit, zu entscheiden, ob er sich wegen dieses
ungerechten Krieges in Lebensgefahr begeben will oder nicht.
1982 setzte
England Truppen gegen Argentinien ein, um die Falklandinseln als Kolonie für das
Empire zu erhalten. Die “Eiserne Lady” sicherte sich damit einen Wahlsieg, und
ihr Ansehen wurde dadurch, auch nachdem sie abgewählt worden ist, nicht
beschädigt. Von Totschlag keine Rede.
1983 befahl der Präsident Reagan
seinen Truppen die Besetzung von Grenada. Niemand genießt in Deutschland höheres
Ansehen als dieser Präsident der USA. Keine Frage, daß die Opfer dieses
Unternehmens rechtens zu Tode gekommen sind.
1986 ließ Reagan die Städte
Tripolis und Bengasi in einer Strafaktion bombardieren, ohne zu fragen, ob seine
Bomben Schuldige oder Unschuldige trafen.
1989 ordnete Präsident Bush an,
General Noriega aus Panama mit Waffengewalt zu entführen. Tausende unschuldige
Panamesen wurden dabei getötet. Wiederum fiel auf den Präsidenten der USA kein
Makel, geschweige denn, daß er wegen Totschlags oder Mordes angeklagt wurde.
Die Aufzählung ließe sich beliebig erweitern. Von dem Verhalten Englands in
Irland überhaupt nur zu sprechen, dürfte als unanständig gelten.
Nach
dem, was die Waffen der Bundesrepublik Deutschland unter türkischen Kurden oder
der schwarzen Bevölkerung Südafrikas anrichten, werden zwar rethorische Fragen
gestellt, doch niemand zählt die Toten, und niemand nennt die Schuldigen.
Ich habe hier nur die als besonders rechtsstaatlich anerkannten Staaten mit
nur einigen ihrer politischen Entscheidungen aufgezählt. Jeder kann vergleichen,
wie sich diese Entscheidungen zu der Entscheidung verhalten, an der Grenze des
Warschauer Vertrages und der NATO eine Mauer zu errichten.
Sie werden
sagen, daß Sie über die Handlungen in anderen Ländern nicht entscheiden können
und dürfen. Sie werden sagen, daß Sie das alles nicht interessiert. Doch ich
meine, das Urteil der Geschichte über die DDR kann nicht gefallt werden, ohne
daß die Ereignisse Berücksichtigung finden, die auch in der Zeit der Existenz
der DDR auf Grund der Auseinandersetzung zwischen den beiden Blöcken in anderen
Ländern abspielten. Ich meine darüber hinaus auch, daß politische Handlungen nur
aus dem Geist ihrer Zeit zu beurteilen sind. Wenn Sie die Augen davor
verschließen, was von 1961 bis 1989 in der Welt außerhalb Deutschlands
passierte, können Sie kein gerechtes Urteil fallen.
Auch wenn Sie sich
auf Deutschland beschränken und die politischen Entscheidungen in beiden
deutschen Staaten einander gegenüberstellen, würde eine ehrliche und objektive
Bilanz zugunsten der DDR ausfallen. Wer seinem Volk das Recht auf Arbeit und das
Recht auf Wohnung verweigert, wie das in der BRD der Fall ist, nimmt in Kauf,
daß zahlreichen Menschen ihre Existenz genommen wird und sie keinen anderen
Ausweg sehen als aus dem Leben zu scheiden. Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit,
Drogenmißbrauch, Beschaffungskriminalität, Kriminalität überhaupt sind alle das
Ergebnis der politischen Entscheidung für die soziale Marktwirtschaft. Selbst
anscheinend so politisch neutrale Entscheidungen wie die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen sind Folgen einer Staatsverfassung, in
der nicht die freigewählten Politiker, sondern die nichtgewählten
Wirtschaftsbosse das Sagen haben. Wenn die Abteilung Regierungskriminalität des
Generalstaatsanwalts beim Kammergericht ihre Aufmerksamkeit einmal hierauf
richten würde, hätte ich bald die Möglichkeit, den Repräsentanten der
Bundesrepublik Deutschland wieder wie früher die Hand zu schütteln. – Diesmal
allerdings in Moabit.- Das wird natürlich nicht geschehen, weil die Toten der
Marktwirtschaft alle rechtens ihr Leben verloren.
Ich bin nicht
derjenige, der die Bilanz der Geschichte der DDR ziehen kann. Die Zeit dafür ist
noch nicht gekommen. Die Bilanz wird später und von anderen gezogen werden.
Ich habe für die DDR gelebt. Ich habe insbesondere seit Mai 1971 einen
beträchtlichen Teil der Verantwortung für ihre Geschichte getragen. Ich bin also
befangen und darüber hinaus durch Alter und Krankheit geschwächt. Dennoch habe
ich am Ende meines Lebens die Gewißheit, die DDR wurde nicht umsonst gegründet.
Sie hat ein Zeichen gesetzt, daß Sozialismus möglich und besser sein kann als
Kapitalismus. Sie war ein Experiment, das gescheitert ist. Doch noch nie hat die
Menschheit wegen eines gescheiterten Experiments die Suche nach neuen
Erkenntnissen und Wegen aufgegeben. Es ist nun zu prüfen, warum das Experiment
scheiterte. Sicher scheiterte es auch, weil wir, ich meine damit die
Verantwortlichen in allen europäischen sozialistischen Ländern, vermeidbare
Fehler begangen haben. Sicher scheiterte es in Deutschland unter anderem auch
deswegen, weil die Bürger der DDR wie andere Deutsche vor ihnen eine falsche
Wahl trafen und weil unsere Gegner noch übermächtig waren. Die Erfahrungen aus
der Geschichte der DDR werden mit den Erfahrungen aus der Geschichte der anderen
ehemaligen sozialistischen Länder für die Millionen in den noch existierenden
sozialistischen Ländern und für die Welt von morgen insgesamt nützlich sein. Wer
seine Arbeit und sein Leben für die DDR eingesetzt hat, hat nicht umsonst
gelebt. Immer mehr “Ossis” werden erkennen, daß die Lebensbedingungen in der DDR
sie weniger deformiert haben als die “Wessis” durch die “soziale”
Marktwirtschaft deformiert worden sind, daß die Kinder in der DDR in Krippen, in
Kindergärten und Schulen sorgloser, glücklicher, gebildeter und freier
aufwuchsen als die Kinder in den von Gewalttaten beherrschten Schulen, Straßen
und Plätzen der BRD. Kranke werden erkennen, daß sie in dem Gesundheitswesen der
DDR trotz technischer Rückstände Patienten und nicht kommerzielle Objekte für
das Marketing von Ärzten waren. Künstler werden begreifen, daß die angebliche
oder wirkliche DDR-Zensur nicht so kunstfeindlich war wie die Zensur des
Marktes. Staatsbürger werden spüren, daß die DDR-Bürokratie plus der Jagd auf
knappe Waren nicht so viel Freizeit erforderte, wie die Bürokratie der BRD.
Arbeiter und Bauern werden erkennen, daß die BRD ein Staat der Unternehmer
(sprich Kapitalisten) ist und daß die DDR sich nicht ohne Grund einen
Arbeiter-und-Bauern-Staat nannte. (…) Viele werden nach der Berührung mit dem
Gesetz und dem Recht der BRD mit Frau Bohley, die uns Kommunisten verdammt,
sagen: “Gerechtigkeit haben wir gewollt. Den Rechtsstaat haben wir bekommen.”
Viele werden auch begreifen, daß die Freiheit, zwischen CDU/CSU, SPD und FDP zu
wählen, nur die Freiheit zu einer Scheinwahl bedeutet. Sie werden erkennen, daß
sie im täglichen Leben, insbesondere auf ihrer Arbeitsstelle, in der DDR ein
ungleich höheres Maß an Freiheit hatten, als sie es jetzt haben. Schließlich
werden die Geborgenheit und Sicherheit, die die kleine und im Verhältnis zur BRD
arme DDR ihren Bürgern gewährte, nicht mehr als Selbstverständlichkeit mißachtet
werden, weil der Alltag des Kapitalismus jetzt jedem deutlich macht, was sie in
Wahrheit Wert sind.
Die Bilanz der 40jährigen Geschichte der DDR sieht
anders aus, als sie von den Politikern und Medien der BRD dargestellt wird. Der
wachsende zeitliche Abstand wird das immer deutlicher machen.
Der Prozeß
gegen uns Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR soll ein
Nürnberger Prozeß gegen Kommunisten werden. Dieses Unternehmen ist zum Scheitern
verurteilt. In der DDR gab es keine Konzentrationslager, keine Gaskammern, keine
politischen Todesurteile, keinen Volksgerichtshof, keine Gestapo, keine SS. Die
DDR hat keinen Krieg geführt und keine Kriegs- oder Menschlichkeitsverbrechen
begangen. Die DDR war ein konsequent antifaschistischer Staat, der wegen seines
Eintretens für den Frieden hohes internationales Ansehen besaß.
Der
Prozeß gegen uns als die “Großen” der DDR soll dem Argument entgegengesetzt
werden, “die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen”. Das Urteil über
uns soll damit den Weg völlig frei machen, um auch die kleinen zu “hängen”.
Schon bisher hat man sich allerdings hierbei wenig Zwang auferlegt.
Der
Prozeß soll die Grundlage für die Brandmarkung der DDR als “Unrechtsstaat”
bilden. Ein Staat, der von solchen “Verbrechern” wie uns, von “Totschlägern”
regiert wurde, kann nur ein “Unrechtsstaat” sein. Wer ihm nahestand, wer ein
pflichtbewußter Bürger der DDR war, soll mit einem Kainszeichen gebrandmarkt
werden. Ein Unrechtsstaat kann natürlich nur von “verbrecherischen
Organisationen” wie dem MfS, der SED usw. geführt und gestützt worden sein.
Kollektivschuld, kollektive Verurteilung soll an die Stelle individueller
Verantwortlichkeit treten, um das Fehlen von Beweisen für die behaupteten
Verbrechen zu verschleiern. Pfarrer aus der DDR geben ihren Namen für eine neue
Inquisition, für eine moderne Hexenjagd. Millionen werden so gnadenlos
ausgegrenzt, aus der Gesellschaft ausgestoßen. Vielen werden die
Existenzmöglichkeiten bis aufs Äußerste eingeschränkt. Es reicht, als IM
registriert worden zu sein, um den bürgerlichen Tod zu erleiden. Der Journalist
als Denunziant wird hoch gelobt und reich entlohnt, nach seinem Opfer fragt
niemand. Die Zahl der Selbstmorde ist tabu. Das alles unter einer Regierung, die
sich christlich und liberal nennt, sowie mit Duldung, ja sogar Unterstützung
einer Opposition, die diesen Namen ebenso wenig verdient wie die Bezeichnung
“sozial”. – Das alles geschieht mit dem selbstverliehenen Gütesiegel des
Rechtsstaats.
Der Prozeß offenbart seine politische Dimension auch als
Prozeß gegen Antifaschisten. (…)
Resümiert man den politischen Gehalt
dieses Prozesses, so stellt er sich als Fortsetzung des Kalten Krieges, als
Regierung des neuen Denkens dar. Er enthüllt den wahren politischen Charakter
dieser Bundesrepublik. Die Anklage, die Haftbefehle und der Beschluß des
Gerichts über die Zulassung der Anklage sind geprägt vom Geist des Kalten
Krieges. Die Präjudizien zu den Gerichtsentscheidungen gehen auf das Jahr 1964
zurück. Die Welt hat sich seitdem geändert, aber die deutsche Justiz führt
politische Prozesse, als regiere noch Wilhelm II. Sie hat die vorübergehende
liberale politische “Schwäche”, die sie nach 1968 überfiel, wieder überwunden
und ihre alte antikommunistische Hochform wiedergewonnen. Uns schalt man
“Betonköpfe” und warf uns Reformunfähigkeit vor. – In diesem Prozeß wird
demonstriert, wo die Betonköpfe herrschen und wer reformunfähig ist. Nach außen
ist man zwar äußerst geschmeidig, wird Gorbatschow die Ehrenbürgerschaft von
Berlin verliehen, wird gnädig verziehen, daß er einst die sogenannten
Mauerschützen durch seinen Eintrag in ihr Ehrenbuch belobigte, aber nach innen
ist man “hart wie Kruppstahl”. Den einstigen Verbündeten von Gorbatschow stellt
man dagegen vor Gericht. Gorbatschow und ich gehörten beide der kommunistischen
Weltbewegung an. Es ist bekannt, daß wir in einigen wesentlichen Punkten
verschiedener Meinung waren. Doch unsere Differenzen waren aus meiner damaligen
Sicht geringer als unsere Gemeinsamkeiten. Mich hat der Bundeskanzler nicht mit
Goebbels verglichen, und ich hätte ihm das auch nicht verziehen. Weder für den
Bundeskanzler noch für Gorbatschow ist dieses Strafverfahren ein Hindernis für
Ihre Duzfreundschaft. Auch das ist kennzeichnend.
Ich bin am Ende meiner
Erklärung.
Tun Sie, was Sie nicht lassen können.
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Kommentar:
Das Verfahren am Landgericht Berlin ist schon etwas seltsam. 1987 wird Honecker bei seinem offiziellem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland von Helmut Kohl empfangen, warum hat man Honecker da nicht gleich verhaftet, man wusste doch, dass er der erste Mann im Staat DDR ist und damit auch verantwortlich auch für das Grenzregime, das man ihm 5 Jahre später beim Landgericht Berlin zum Vorwurf machte. Hätte man beim Landgericht Berlin Helmut Kohl gleich mitanklagen sollen, wegen Kumpanei mit Honecker. Franz Josef Strauß hätte man nicht anklagen können, der war schon 1988 verstorben.
Erich Honecker
...
Am 29. Juli 1992 wurde Honecker in Untersuchungshaft im Krankenhaus der
Berliner Vollzugsanstalten in Berlin-Moabit genommen.
Die
Schwurgerichtsanklage vom 12. Mai 1992 warf ihm vor, als Vorsitzender des
Staatsrats und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR gemeinsam mit mehreren
Mitangeklagten, unter anderem Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz
Streletz und Hans Albrecht, in der Zeit 1961 bis 1989 am Totschlag von insgesamt
68 Menschen beteiligt gewesen zu sein, indem er insbesondere als Mitglied des
NVR angeordnet habe, die Grenzanlagen um West-Berlin und die Sperranlagen zur
Bundesrepublik auszubauen, um ein Passieren unmöglich zu machen. Insbesondere
zwischen 1962 und 1980 habe er mehrfach Maßnahmen und Festlegungen zum weiteren
pioniertechnischen Ausbau der Grenze durch Errichtung von Streckmetallzäunen zur
Anbringung der Selbstschussanlagen und der Schaffung von Sicht- und Schussfeld
entlang der Grenzsicherungsanlagen getroffen, um Grenzdurchbrüche zu verhindern.
Außerdem habe er im Mai 1974 in einer Sitzung des NVR dargelegt, der
pioniermäßige Ausbau der Staatsgrenze müsse weiter fortgesetzt werden, überall
müsse ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden und nach wie vor müsse
bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht
werden. „Die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben“, seien
„zu belobigen“.
Diese Anklage ist durch Beschluss des Landgerichts Berlin
vom 19. Oktober 1992 unter Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen worden. Mit
Beschluss vom gleichen Tage wurde das Verfahren hinsichtlich 56 der angeklagten
Fälle abgetrennt, deren Verhandlung zurückgestellt wurde. Die verbliebenen 12
Fälle waren Gegenstand der am 12. November 1992 begonnenen Hauptverhandlung.
Ebenfalls am 19. Oktober 1992 erließ die Strafkammer einen Haftbefehl
hinsichtlich der verbliebenen zwölf Fälle.
Eine zweite Anklageschrift vom
12. November 1992 legte Honecker zur Last, in der Zeit von 1972 bis Oktober 1989
Vertrauensmissbrauch in Tateinheit mit Untreue zum Nachteil sozialistischen
Eigentums begangen zu haben. Es handelte sich hierbei um Vorgänge im
Zusammenhang mit der Versorgung und Betreuung der Waldsiedlung Wandlitz. In
diesem Zusammenhang erging am 14. Mai 1992 ein weiterer Haftbefehl.
Der
von aller Welt mit Spannung erwartete Prozess hatte nach Ansicht vieler Juristen
einen ungewissen Ausgang. Denn nach welchen Gesetzen der Staatschef der
untergegangenen DDR eigentlich verurteilt werden konnte, war umstritten. Auch
mussten die Politiker der alten Bundesrepublik befürchten, ihrem „vormaligen
Bankettgesellen“ (so der DDR-Schriftsteller Hermann Kant), den sie noch 1987 in
Bonn, München und anderen Städten mit allen protokollarischen Ehren empfangen
hatten, im Gerichtssaal gegenübergestellt zu werden.
In seiner am 3.
Dezember 1992 vor Gericht vorgetragenen Erklärung[69] übernahm Honecker zwar die
politische Verantwortung für die Toten an Mauer und Stacheldraht, doch sei er
„ohne juristische oder moralische Schuld“. Er rechtfertigte den Bau der Mauer
damit, dass aufgrund des sich zuspitzenden Kalten Krieges die SED-Führung 1961
zu dem Schluss gekommen sei, dass anders ein „dritter Weltkrieg mit Millionen
Toten“ nicht zu verhindern gewesen sei, und betonte die Zustimmung der
sozialistischen Führungen sämtlicher Ostblockstaaten zu dieser gemeinschaftlich
getroffenen Entscheidung und verwies auf die Funktionen, die der DDR in seiner
Amtszeit im UN-Weltsicherheitsrat trotz des Schießbefehls an der Mauer
zugestanden worden seien. Im Weiteren führte er an, dass der Prozess gegen ihn
aus rein politischen Motiven geführt werde, und verglich die 49 Mauertoten,
deretwegen er angeklagt war, etwa mit der Anzahl der Opfer im von den USA
geführten Vietnamkrieg oder der Selbstmordrate in westlichen Ländern. Die DDR
habe bewiesen, „dass Sozialismus möglich und besser sein kann als Kapitalismus“.
Öffentliche Kritik an Verfolgungen durch die Stasi tat er damit ab, dass auch
der „Sensationsjournalismus“ in westlichen Ländern mit Denunziation arbeite und
die gleichen Konsequenzen habe.
Honecker war zu dieser Zeit bereits
schwer krank. Eine erneute Computertomographie am 4. August 1992 bestätigte die
Moskauer Ultraschall-Untersuchung: Im rechten Leberlappen befand sich ein „fünf
Zentimeter großer raumfordernder Prozess“, vermutlich eine Spätmetastase des
Nierenkrebses, der Honecker im Januar 1990 in der Charité entfernt worden war.
Unter Berufung auf diese Feststellungen stellten Honeckers Anwälte Nicolas
Becker, Friedrich Wolff und Wolfgang Ziegler den Antrag, das Verfahren, soweit
es sich gegen Honecker richte, abzutrennen, einzustellen und den Haftbefehl
aufzuheben. Das Verfahren sei eine Nagelprobe für den Rechtsstaat. Ihr Mandant
leide an einer unheilbaren Krankheit, die entweder durch Ausschaltung der
Leberfunktion direkt oder durch Metastasierung in anderen Bereichen zum Tode
führe. Seine Lebenserwartung sei geringer als die auf mindestens zwei Jahre
geschätzte Prozessdauer. Es sei zu fragen, ob es human ist, gegen einen
Sterbenden zu verhandeln.
Den gestellten Antrag lehnte die Strafkammer
mit Beschluss vom 21. Dezember 1992 ab. Das Landgericht führte in seiner
Begründung aus, dass kein Verfahrenshindernis bestehe. Zwar habe sich die
Einschätzung der voraussichtlich eintretenden Verhandlungsunfähigkeit aufgrund
der aktualisierten schriftlichen Gutachten zeitlich verdichtet. Die Prognose des
Eintritts der Verhandlungsunfähigkeit sei jedoch im Hinblick auf die Schwere und
Bedeutung des Tatvorwurfs und des sich daraus ergebenden Gewichts der
verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht zur Strafverfolgung noch immer zu
ungewiss, als dass eine sofortige Einstellung des Verfahrens zwingend geboten
erscheine.
Die hiergegen eingelegte Beschwerde verwarf das Kammergericht
durch Beschluss vom 28. Dezember 1992.[70] Das Kammergericht kam jedoch zu dem
Ergebnis, aufgrund der Stellungnahmen und Gutachten der medizinischen
Sachverständigen sei davon auszugehen, dass infolge eines bösartigen Tumors im
rechten Leberlappen Honeckers eine Verhandlungsfähigkeit mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange bestehen werde und Honecker mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Abschluss des Verfahrens nicht
überleben werde. Das Kammergericht sah sich gleichwohl gehindert, das Verfahren
selbst einzustellen, weil dies gemäß § 260 Abs. 3 StPO nach Beginn der
Hauptverhandlung nur noch vom Landgericht durch Urteil ausgesprochen werden
könne. Dementsprechend könne es auch den bestehenden Haftbefehl nicht aufheben,
bevor das Landgericht über das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses
entschieden habe.
Hiergegen erhob Honecker Verfassungsbeschwerde vor dem
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Honecker führte aus, die
Entscheidungen verletzten sein Grundrecht auf Menschenwürde. Die Menschenwürde
gelte als tragendes Prinzip der Verfassung auch gegenüber dem staatlichen
Strafvollzug und der Strafjustiz uneingeschränkt. Die Fortführung eines
Strafverfahrens und einer Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, von dem mit
Sicherheit zu erwarten sei, dass er vor Abschluss der Hauptverhandlung und
mithin vor einer Entscheidung über seine Schuld oder Unschuld sterben werde,
verletze dessen Menschenwürde. Die Menschenwürde umfasse insbesondere das Recht
eines Menschen, in Würde sterben zu dürfen.
Mit Beschluss vom 12. Januar
1993[71] entsprach der Verfassungsgerichtshof der Verfassungsbeschwerde
Honeckers. Aufgrund der Feststellungen des Kammergerichts, wonach Honecker den
Abschluss des Verfahrens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht
mehr erleben werde, sei davon auszugehen, dass das Strafverfahren seinen
gesetzlichen Zweck auf vollständige Aufklärung der Honecker zur Last gelegten
Taten und gegebenenfalls Verurteilung und Bestrafung nicht mehr erreichen könne.
Das Strafverfahren werde damit zum Selbstzweck, wofür es keinen rechtfertigenden
Grund gäbe. Die Aufrechterhaltung des Haftbefehls verletze den Anspruch
Honeckers auf Achtung seiner Menschenwürde. Der Mensch werde zum bloßen Objekt
staatlicher Maßnahmen insbesondere dann, wenn sein Tod derart nahe sei, dass ein
Strafverfahren seinen Sinn verloren habe.
Noch am selben Tage stellte das
Landgericht Berlin das Verfahren nach § 206a StPO ein und hob den Haftbefehl
auf. Den hiergegen von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern erhobenen
Beschwerden half das Landgericht nicht ab. Der Antrag auf Erlass eines neuen
Haftbefehls wurde mit Beschluss vom 13. Januar 1993 abgelehnt.[72]
Am 13.
Januar 1993 lehnte das Landgericht Berlin in Bezug auf die Anklageschrift vom
12. November 1992 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab und hob auch den zweiten
Haftbefehl auf.[73] Nach insgesamt 169 Tagen wurde Honecker aus der
Untersuchungshaft entlassen, was Proteste von Opfern des DDR-Regimes nach sich
zog.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Honecker