Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Herzberg am Harz

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Herzberg am Harz

Schloß 4

37412 Herzberg am Harz

 

 

Telefon: 05521 / 8955-0

Fax: 05521 / 5653

 

E-Mail: poststelle@ag-hg.niedersachsen.de

Internet: www.amtsgericht-herzberg.niedersachsen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Herzberg (02/2011)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - streng geheim? Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Göttingen

Oberlandesgericht Braunschweig

 

 

Direktor am Amtsgericht Herzberg: Rolf Wiegmann (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Herzberg / Direktor am Amtsgericht Herzberg (ab , ..., 2010, 2011) - ab 03.09.1980 Richter am Amtsgericht Herzberg

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Herzberg:

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen am Amtsgericht Amtsgericht Herzberg 38 Mitarbeiter/innen, davon eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Osterode

 

 

Väternotruf Herzberg

August Mustermann

Musterstraße 1

37412 Herzberg am Harz

Telefon: 05521 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Susanne Lojewski (Jg. 1963) - Richterin am Amtsgericht Herzberg (ab 09.10.1997, ..., 2008)

Sebastian Schünemann (Jg. 1973) - Richter am Amtsgericht Herzberg (ab 06.03.2006, ..., 2008)

Rolf Wiegmann (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Herzberg / Direktor am Amtsgericht Herzberg (ab , ..., 2010, 2011) - ab 03.09.1980 Richter am Amtsgericht Herzberg

 

 

Abteilungen am Familiengericht Herzberg:

1 F -

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Herzberg tätig: 

Rolf Lutze (Jg. 1945) - Richter am Amtsgericht Herzberg / Direktor am Amtsgericht Herzberg (ab 08.12.1992, ..., 2008)

Eberhard Sachse (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Herzberg (ab 03.11.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.11.1977 als Richter am Amtsgericht Herzberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Herzberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Herzberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Herzberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Petra Fischer-Jehle

Rechtsanwältin und Mediatorin

Jenaer Str. 25

37085 Göttingen

Telefon: 0551 / 5311428

Fax: 0551 / 5311426

E-Mail: fischer-jehle@gmx.de

Internet: http://www.anwalt.de/fischer-jehle

 

 

Gutachter:

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Herzbeg

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Herzberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

 

Frauenhaus Herzberg

 

 

 

 


 

 

Hassfigur aus dem Harz

„Knöllchen-Horst“ muss zehn Euro zahlen

Horst-Werner Nilges hat 15.000 Autofahrer wegen Falschparkens angezeigt. Am Dienstag stand er in Herzberg vor Gericht - und wurde wegen Tempo-Verstoßes verurteilt.

Von Claus Peter Müller, Herzberg

Horst-Werner Nilges vor Gericht: 15.000 Falschparker brachte „Knöllchen-Horst” zur AnzeigeHorst-Werner Nilges vor Gericht: 15.000 Falschparker brachte „Knöllchen-Horst” zur Anzeige

Um 14.25 Uhr betritt er den größten Gerichtssaal im Welfenschloss von Herzberg. Horst-Werner Nilges wird zur Last gelegt, am 10. März am Ortsrand von Herzberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer in der Stunde um zehn Kilometer pro Stunde überschritten zu haben. Das Bußgeld von zehn Euro plus 23,50 Euro Verwaltungsgebühr zahlte er nicht. Er legte vielmehr Einspruch ein. Nun wird die Sache vor dem Amtsgericht Herzberg verhandelt. Das wäre nicht des Aufhebens wert, wenn der Frührentner Horst-Werner Nilges nicht berühmt wäre - als „Knöllchen-Horst“.

Dieser Mann, der mit dem zartesten Lächeln den Saal betritt, hat ein Hobby, das ihn im Harz zur Hassfigur macht. Täglich schreibt er die Kennzeichen falsch parkender Autos auf, um die Ordnungswidrigkeiten der Polizei zu melden. Horst-Werner Nilges wohnt in Badenhausen, 2000 Einwohner, Samtgemeinde Bad Grund, Landkreis Osterode am Harz, Bundesland Niedersachsen. Die Bußgelder müssen aber meist die Bewohner von Osterode zahlen, wo der Ordnungshüter von eigenen Gnaden regelmäßig beim Cappuccino über Falschparker „stolpert“, wie er einmal in RTL sagte.

15.000 Falschparker angezeigt

Die Osteroder zahlen es Nilges heim: In manchen Cafés hat er Hausverbot. Auf seinem täglichen Rundgang durch die Stadt wird er von feindseligen Blicken der Einwohner begleitet. Nilges, 56 Jahre alt, ein ehemaliger Maschinenbautechniker, der früher auch Taxi gefahren ist, bleibt ruhig, grinst und lässt sich nicht aus der Ruhe bringen: „Die Leute sollen sich über sich selbst ärgern!“ Die Morddrohungen auf seinem Anrufbeantworter überhört er, die Schäden an seinem Auto bringen ihn nicht von seinem liebsten Hobby ab. Täglich entdeckt er Falschparker. Seit 2004 hat er rund 15.000 zur Anzeige gebracht. Einmal hatte er der Polizei gemeldet, dass ein Rettungshubschrauber auf einem Gehweg gelandet war und behindernd parkte. Das allerdings, so meinte er, sei ein Scherz gewesen.

In Herzberg stellt sich der Beschuldigte am Dienstag selbstbewusst der Öffentlichkeit, lässt die Fotografen blitzen und die Kameraleute filmen. Im beigefarbenen Poloshirt mit braunen Querstreifen, das locker über die Hose hängt, blickt er mal ernst, mal freundlich in die Objektive und winkt einigen Zuschauern im Saal zu. Sein Anwalt teilt dem Richter mit, dass er keine Angaben zur Sache machen werde. Horst-Werner Nilges setzt sogleich nach: „und zur wirtschaftlichen Situation auch nicht“.

Nilges übernimmt das Verhör

Dass Nilges zu schnell fuhr, kommt nicht zur Sprache. Denn der Anwalt zieht in Zweifel, dass die Videoaufnahme von der Geschwindigkeitsübertretung rechtmäßig entstanden ist. Die Kamera laufe permanent, filme jeden Verkehrsteilnehmer. Solche verdachtsunabhängig gefertigten Aufnahmen dürften nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausgewertet werden. Nur verdachtsabhängig gefertigte Bilder sind verwertbar. Die Zeugin, eine Verwaltungsfachangestellte, hat die Ordnungswidrigkeit mit einer Messanlage aus einem Fahrzeug heraus festgestellt. Sie beteuert, sie filme verdachtsabhängig und schalte die Kamera ein, wenn sie vermute, dass ein Fahrzeug zu schnell fahre. Der Anwalt insistiert: Wie sie die geringe Differenz von zehn Kilometern pro Stunde mit dem bloßen Auge wahrnehmen wolle? Die Frau erwidert: „Man macht das schon länger, hört die Rollgeräusche, hat einen Eindruck und Berufserfahrung.“

Da schaltet sich Horst-Werner Nilges in die Verhandlung ein. Er habe Fragen an die Zeugin und vernimmt sie regelrecht: „Handhaben Sie das immer so?“ Er meint das Messen auf Verdacht. Sie antwortet: „Ja.“ Nilges wird schärfer: „Niemals im Dauerbetrieb? Dabei bleiben Sie?“ Sie antwortet: „Ja, definitiv“. Nilges spricht zum Richter: „Ich beantrage, die Zeugin zu vereidigen.“ Auf Befragen der Zeugin kommt heraus, dass Nilges die Zeugin einmal an ihrem Messplatz aufgesucht, sie beobachtet und sie bei ihrer Arbeit fotografiert hat. Der Richter weist den Antrag zurück. Der Rechtsanwalt bittet den Richter um ein Gespräch unter vier Augen. Beide verlassen den Saal. Nilges schaut sich triumphierend um und nimmt einen Schluck Apfelschorle aus der mitgebrachten Flasche.

Antrag auf Befangenheit des Richters

Nach acht Minuten wird die Verhandlung fortgesetzt. Der Rechtsanwalt stellt einen Beweisantrag. Ein Sachverständiger solle feststellen, dass die Kamera im Dauerbetrieb gelaufen sei und die Zeugin die Unwahrheit sage. Der Richter weist den Antrag zurück, da er nach pflichtgemäßem Ermessen nicht erforderlich sei. Der Rechtsanwalt scheitert auch mit dem zweiten Beweisantrag, mit dem er festgestellt wissen will, dass die Zeugin nicht in der Lage sein konnte, eine Geschwindigkeitsübertretung um zehn Kilometer in der Stunde mit Augen und Ohren festzustellen. Sie habe ins Blaue hinein gefilmt. Auch diese Beweiserhebung lehnt der Richter ab.

Der Anwalt wirft dem Richter vor, er begehe einen Zirkelschluss, indem er nicht zulasse, den Wahrheitsgehalt der Aussage der Zeugin überprüfen zu lassen. Die Ablehnung des Beweisantrags zur Kamera im Dauerbetrieb sei „grob fahrlässig“. Bei seinem Mandanten müsse der Eindruck entstehen, dass er nicht fair behandelt werde. Also stellt der Anwalt einen Antrag auf Befangenheit des Richters. Der Richter verliest ihn, auch die Zeilen, in denen der Anwalt unter Berufung auf Zeugen behauptet, der Richter habe auf zwei Familienfeiern das Verfahren thematisiert und zu erkennen gegeben, dass er Nilges schon zur Zahlung des Bußgeldes bringen werde.

Neues Hobby: rechtswidrige Abfallgebührenbescheide

Der Anwalt rät dem Richter, es damit für heute bewenden zu lassen. Er habe noch weitere Termine. Der Richter kontert, der Antrag auf Befangenheit komme für den Anwalt doch nicht unerwartet. Der Anwalt sei nun nicht mehr Herr über die Termine, da zunächst über den Antrag auf Befangenheit entschieden werden müsse. Die Beratung dauert mehr als eine halbe Stunde. Der Anwalt studiert die Akte. Nilges nimmt, mal das Kinn auf die Hand gestützt, mal mit verschränkten Armen, die Journalisten in den Blick. Von der Stirnwand blickt stumm König Georg IV. von England und Hannover. So viele Besucher wie heute hat er seit Dekaden nicht mehr zu Gesicht bekommen. Der Befangenheitsantrag wird abgelehnt: Der Richter war in diesem Jahr auf keiner Hochzeit oder Familienfeier. (Nur sein Schwiegervater war da.)

Am Ende wird Horst-Werner Nilges verurteilt. Zu zehn Euro. Die Messung war verdachtsabhängig, also gibt es kein Verwertungsverbot. Außerdem gebe es das Bild ja nur in einer Akte, nicht öffentlich, es sei kein gravierender Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Stößt der Kämpfer für die Straßenverkehrsordnung nun an seine Grenzen? Ohnehin hat er schon angekündigt, er wolle sein Hobby zurückstellen und sich eher um rechtswidrige Abfallgebührenbescheide kümmern. Die Geschichte muss noch nicht zu Ende sein: Das Urteil vom Dienstag kann noch angefochten werden.

Mitarbeit Anna Wulffert

Text: F.A.Z.

Bildmaterial: ddp

04.08.2010

http://www.faz.net/s/Rub501F42F1AA064C4CB17DF1C38AC00196/Doc~E3419A8E3B9EE49BC88C4ABC12F6580CE~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

 


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