Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Sangerhausen

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.

Das Amtsgericht Sangerhausen wurde vom Väternotruf mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit ausgezeichnet.


 

 

Amtsgericht Sangerhausen

Markt 3

06526 Sangerhausen 

 

Telefon: 03464 / 253-0

Fax: 03464 / 253-101

 

E-Mail: ag-sgh@justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sgh

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Sangerhausen (01/2022)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Sachsen-Anhalt, dem Land der Spätaufsteher, eigentlich Steuern, wenn die Sachsen-Anhaltinische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland. 

https://ag-sgh.sachsen-anhalt.de/themen/richterliche-geschaeftsverteilung/

 

 

 

Amtsgericht Sangerhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir informieren im Internet u.a. auch über das Amtsgericht Sangerhausen

http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-sangerhausen.htm


Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen und eine Historie des Gebäudes, was vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden Richter.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Informationsfreiheitsbeauftragter zuständig ist, hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen.

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktuelle Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Sangerhausen wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich an:

Mehr Demokratie e.V.

E-Mail: info@mehr-demokratie.de

Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter.

Gerne hilft Ihnen in dieser Frage auch das Justizministerium Sachsen-Anhalt weiter, dort freut man sich über ein größtmögliches Engagement zu Gunsten der Informationsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Angefragt am 14.06.2018 - abwehrende Antwort von der Direktorin des Amtsgerichts Melanie Braun am 22.06.2018 und unsere Antwort - siehe unten.

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Landgericht Halle

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen: Melanie Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Sangerhausen / Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.02.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eisleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 10.02.2011 als Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2021, 2022: Familiensachen - Abteilung 2.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sangerhausen: Sven-Olaf Zärtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Richter am Amtsgericht Sangerhausen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.1993 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.12.1993 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 06.12.1993 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Amtsgericht Sangerhausen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Mansfeld-Südharz

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Heiko Brandes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1964) - Richter am Amtsgericht Sangerhausen (ab 28.04.1999, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.04.1999 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt.

Melanie Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Sangerhausen / Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.02.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eisleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 10.02.2011 als Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2021, 2022: Familiensachen - Abteilung 2.

Utz Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1962) - Richter am Amtsgericht Sangerhausen (ab 20.02.1997, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.02.1997 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt.

Dr. Georg Mitsching (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1988) - Richter am Amtsgericht Sangerhausen (ab 24.07.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.07.2019 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. 2023: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Mansfeld-Südharz.

Andreas Petzold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Richter am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.03.1996 als Richter am Amtsgericht Eisleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.03.1996 als Richter am Amtsgericht Eisleben - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.03.1996 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Andreas Pätzold nicht aufgeführt.

Sven-Olaf Zärtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Richter am Amtsgericht Sangerhausen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.12.1993 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.12.1993 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 06.12.1993 als Richter am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt.

 

 

Richter auf Probe: 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Sangerhausen:

1 F -

2 F - Melanie Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Sangerhausen / Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Merseburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.02.2011 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Eisleben aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 10.02.2011 als Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2021, 2022: Familiensachen - Abteilung 2.

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Sangerhausen tätig:

Eva-Maria Dygas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1971) - Richterin am Amtsgericht Stolzenau (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.03.1998 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014, 2016 und 2018 ab 23.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Sangerhausen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 23.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Stolzenau - abgeordnet - aufgeführt. So einen langen Urlaub hätten wir auch gerne. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Angela Fürniss-Sauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Naumburg (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.10.1994 als Direktorin am Amtsgericht Nebra aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2012 ab 01.10.1994 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1994 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2018: stellvertrende Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen / Familiensachen. Amtsgericht Naumburg - GVP 01.01.2019: Familiensachen.  

Ute Horlbog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Sangerhausen / Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen (ab 06.12.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.12.1993 als Richterin am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.05.2004 als Direktorin am Amtsgericht Sangerhausen aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

T. Schubert - Rechtspflegerin am Amtsgericht Sangerhausen (ab , ..., 2018) - 2018: Datenschutzbeauftragte

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis

 

Familienberatung Eisleben

überregionale Beratung

http://familienberatung-eisleben.de

 

 

Familienberatung Halle

überregionale Beratung

http://familienberatung-halle.de 

 

 

Familienberatung Merseburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-merseburg.de

 

 

Familienberatung Sangerhausen

überregionale Beratung

http://familienberatung-sangerhausen.de

 

 

Familienberatung Sondershausen

überregionale Beratung 

http://familienberatung-sondershausen.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Bahnhofstr. 33 

06526 Sangerhausen

Telefon: 03464 / 572945

E-Mail: asfw-eb-sangerhausen@t-online.de

Internet:

Träger: Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Landkreis Mansfeld-Südharz Amt für Kinder, Jugend und Familie

Rudolf-Breitscheid-Str. 22 

06526 Sangerhausen

Telefon: über 03475 / 66-1751

E-Mail: kknobl@mansfeldsuedharz.de

Internet: http://www.mansfeldsuedharz.de

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter erziehender Mütter und Väter, Familienberatung, Sozialberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Sangerhausen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Sangerhausen für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Sangerhausen (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 


Hendrik Seifert

Rechtsanwalt

Ulrichstr. 3

06526 Sangerhausen

Telefon: 03464 / 2793300

E-Mail: anwaltskanzlei_seifert@hotmail.com

Bestellung am Amtsgericht Sangerhausen durch Richterin Braun (2021)

 

 

Rechtsanwälte:

 

Sandra Kögel

Rechtsanwältin

Tränkstr. 1

06268 Querfurt

Telefon: 034771 / 26296

E-Mail: ra.schulze-koegel@t-online.de

 

 

Gutachter:




Dr. phil. Steffen Dauer

Psychologischer Psychotherapeut, Fachpsychologe für Rechtspsychologie

Sachverständigentätigkeit seit über 25 Jahren (mit Stand 02/2022), Strafrecht, Glaubhaftigkeit, Strafvollstreckungsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Waffenrecht, Begutachtung nach TSG

Sogenanntes Institut für Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie Halle (Saale) - mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

In Wirklichkeit eine Bürogemeinschaft von Psychologen und Ärzten

Große Steinstraße 69

06108 Halle (Saale)

Tefefon: 0345 / 614068 - 0

E-Mail: institut@rechtspsychologie-halle.de

Internet: https://www.rechtspsychologie-halle.de

Mitglieder der Bürogemeinschaft: M.Sc.Psych. Claudia Best, Dr. phil. Steffen Dauer, Dipl.-Psych. Solveyg Horn, Dr. med. Bernd Langer, Dr. rer. medic. Anne K. Liedtke

Beauftragung des Herrn Steffen Dauer am Amtsgericht Sangerhausen durch Richterin Braun (2021)

 

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Mansfeld-Südharz

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Mansfeld-Südharz

 

 

 


 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 14. Juni 2018 13:26
An: Amtsgericht Sangerhausen
Cc: info@mehr-demokratie.de; staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Betreff: Amtsgericht Sangerhausen - Geschäftsverteilungsplan

Amtsgericht Sangerhausen
Markt 3
06526 Sangerhausen

Telefon: 03464 / 253-0
Fax: 03464 / 253-101

E-Mail: ag-sgh@justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sgh




Amtsgericht Sangerhausen - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren im Internet u.a. auch über das Amtsgericht Sangerhausen

http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-sangerhausen.htm


Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden, dafür aber seltsamer Weise eine namentliche Aufzählung der Gerichtsvollzieher/innen und eine Historie des Gebäudes, was vermutlich viel weniger Leute interessiert als die Namen der rechtsprechenden Richter.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Informationsfreiheitsbeauftragter zuständig ist, hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen.
Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.


Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktuelle Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Sangerhausen wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend"
eingestuft.

Falls Sie noch unsicher sind, wie Sie die Informationsfreiheit zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger/innen verbessern können, wenden Sie sich an:

Mehr Demokratie e.V.

E-Mail: info@mehr-demokratie.de

Internet: https://www.mehr-demokratie.de

Dort hilft man Ihnen in Sachen Informationsfreiheit gerne weiter.


Gerne hilft Ihnen in dieser Frage auch das Justizministerium Sachsen-Anhalt weiter, dort freut man sich über ein größtmögliches Engagement zu Gunsten der Informationsfreiheit.


Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kahl, Anke [mailto:... ] Im Auftrag von Amtsgericht Sangerhausen
Gesendet: Freitag, 22. Juni 2018 12:14
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Sangerhausen - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bestätige den Eingang Ihrer (nicht personifizierten) Email vom 14. Juni 2018. Diese wird unbeantwortet zu den Akten genommen, da auch in Verwaltungssachen bisher kein elektronischer Rechtsverkehr zugelassen ist (vgl. § 1 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt). Für den Fall, dass Sie an Ihrem Anliegen festhalten wollen, stelle ich anheim, dieses - unter Angabe des Vertretungsverhältnisses - schriftlich (per Post oder Fax (Fax-Nr.: 03464 253222)) einzureichen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gegenwärtig keine Verpflichtung zur Veröffentlichung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet besteht.

Ferner weise ich darauf hin, dass Gebühren und Auslagen auf der Grundlage der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 anfallen können, falls Sie einen Antrag nach § 7 des Informationszugangsgesetzes des Landes Sachsen - Anhalt vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA 2008, 242) stellen wollen.



Mit freundlichen Grüßen

gez. Braun
Direktorin des Amtsgerichts



Kahl, Justizangestellte
Verwaltungsgeschäftsstelle
Amtsgericht Sangerhausen
Markt 03
06526 Sangerhausen
Tel: 03464 253 110
Fax: 03464 253 222
e-mail: ag-sgh@justiz.sachsen-anhalt.de

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juni 2018 16:42
An: 'Amtsgericht Sangerhausen'; ...
Cc: 'staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de'; 'info@mehr-demokratie.de'; 'post@cdu-mansfeld-suedharz.de'; 'info@cdu-sgh.de'; 'info@fdp-saalekreis.de'; 'info@dielinke-msh.de'; 'holger@holgerhuettel.de'; 'norbert.jung@gruene-mansfeld-suedharz.de'; 'rg.suedwest@spd.de'; 'afd-buergerbuero-sgh@web.de'; 'info@buergerinitiative-ortsteile-sangerhausen.de'; 'info@bis-ev.de
Betreff: AW: Amtsgericht Sangerhausen - Geschäftsverteilungsplan



Sehr geehrte Frau Braun,

Danke für Ihre Nachricht, allerdings verwundert mich der von Ihnen vorgetragene restriktive Umgang mit unserer Bitte um kostenlose Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes. Man könnte meinen, wir würden noch in der DDR leben, wo die Obrigkeit mittels eingrenzender Rituale versuchte, die Bürgerinnen und Bürger in den ihnen zugedachten Grenzen zu halten. Wir wissen inzwischen, dass das nicht auf Dauer gelang, 1989 öffneten sich die Grenzen.

Wir hoffen, dass dies auch bald am Amtsgericht Sangerhausen passieren wird und die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger ohne bürokratischen Hürdenlauf und nochmaliges Abkassieren des Staates unkompliziert Einblick in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan erhalten, so wie es den Bürger/innen nach Grundgesetz Artikel 1 zusteht.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html



Am besten Sie veröffentlichen den Geschäftsverteilungsplan im Internet, wie das bei der Mehrheit der deutschen Gerichte üblich ist. Warum sollte Sachsen-Anhalt auf Dauer als das Land der Spätaufsteher gelten, wenn es auch anders geht.


Mit freundlichen Grüßen


Anton




 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kahl, Anke [mailto:...] Im Auftrag von Amtsgericht Sangerhausen
Gesendet: Freitag, 22. Juni 2018 12:14
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Sangerhausen - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bestätige den Eingang Ihrer (nicht personifizierten) Email vom 14. Juni 2018. Diese wird unbeantwortet zu den Akten genommen, da auch in Verwaltungssachen bisher kein elektronischer Rechtsverkehr zugelassen ist (vgl. § 1 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt). Für den Fall, dass Sie an Ihrem Anliegen festhalten wollen, stelle ich anheim, dieses - unter Angabe des Vertretungsverhältnisses - schriftlich (per Post oder Fax (Fax-Nr.: 03464 253222)) einzureichen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gegenwärtig keine Verpflichtung zur Veröffentlichung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans im Internet besteht.

Ferner weise ich darauf hin, dass Gebühren und Auslagen auf der Grundlage der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 anfallen können, falls Sie einen Antrag nach § 7 des Informationszugangsgesetzes des Landes Sachsen - Anhalt vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA 2008, 242) stellen wollen.



Mit freundlichen Grüßen

gez. Braun
Direktorin des Amtsgerichts 

 

 


Sehr geehrte Frau Braun,

Danke für Ihre Nachricht, allerdings verwundert mich der von Ihnen vorgetragene restriktive Umgang mit unserer Bitte um kostenlose Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes. Man könnte meinen, wir würden noch in der DDR leben, wo die Obrigkeit mittels eingrenzender Rituale versuchte, die Bürgerinnen und Bürger in den ihnen zugedachten Grenzen zu halten. Wir wissen inzwischen, dass das nicht auf Dauer gelang, 1989 öffneten sich die Grenzen.

Wir hoffen, dass dies auch bald am Amtsgericht Sangerhausen passieren wird und die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger ohne bürokratischen Hürdenlauf und nochmaliges Abkassieren des Staates unkompliziert Einblick in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan erhalten, so wie es den Bürger/innen nach Grundgesetz Artikel 1 zusteht.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Am besten Sie veröffentlichen den Geschäftsverteilungsplan im Internet, wie das bei der Mehrheit der deutschen Gerichte üblich ist. Warum sollte Sachsen-Anhalt auf Dauer als das Land der Spätaufsteher gelten, wenn es auch anders geht.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

 

 


 


 

 

Zärtlichkeit in Sangerhausen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich wende mich in absoluter Enttäuschung meinem Rechtsempfinden gegenüber an Sie.

Ich bin vierundzwanzig Jahre alt und Vater einer knapp fünfjährigen Tochter. Diese lebt seit 3 Jahren bei Ihrer Mutter. Zum Zeitpunkt der Trennung von der Mutter war ich weder mit ihr verheiratet noch verlobt, wir lebten gemeinsam in einer Wohnung und ich bin als Selbständiger für den Zeitraum von knapp drei Jahren allein und vollständig für den Lebensunterhalt meiner Familie aufgekommen. 

Nach der Trennung ging meine Firma pleite und ich schloss das letzte Buchungsjahr mit knapp 60.000 DM Verlusten ab. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine aussergerichtliche Vereinbarung mit der Kindesmutter, in der ich mich zu 350 DM Unterhalt sowie der Zahlung der Miete der ehemals gemeinsamen Wohnung bereiterklärte. Nach sechs Monaten waren so bereits mehr als 4000 DM an "Unterhalt" geflossen. 

Nach der Pleite war ich dazu nicht mehr fähig und sprach die Kindesmutter auf eine Neuregelung an, welche diese nicht akzeptierte. Da sich keine Einigung erzielen ließ ging diese zum zuständigen Jugendamt und ließ sich den Unterhalt aus der Unterhaltsvorschusskasse bezahlen. Ca. ein Jahr habe ich noch als Selbständiger versucht mein Geschäft zu retten und bin dann ein Angestelltenverhältnis eingegangen. 

Dies habe ich der Kindesmutter mitgeteilt, nicht jedoch dem Jugendamt. 

Am 09.01.2001 wurde ein Gerichtverfahren gegen mich wegen Verletzung §170 Strafgesetzbuch eingeleitet.

Am 15.08.2002 wurde ich wegen Verletzung §170 Stgb und Rückständen von 2550 € (!!!) an die Unterhaltskasse zu 6 Monaten Haft, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 Monate gefordert. Der Richter jedoch sah als erwiesen an ich würde nach der Devise "aus den Augen, aus dem Sinn" gehandelt haben. Die Kindesmutter hatte die ganze Zeit über meine Telefonnummer und auch Kontakt zu mir! 

Ich werfe dem Gericht masslose Übertreibung vor. Es wurden weder meine bestehenden Gehaltspfändungen berücksichtigt noch wurde auf meine bestandene bzw. bestehende wirtschaftliche Lage Rücksicht genommen.

Ich war weder vorbestraft noch habe ich vorsätzlich keinen Unterhalt gezahlt. 

Was soll ich jetzt tun? Ich bin als Consultant bei FUJITSU angestellt, meinen Job werde ich als Vorbestrafter verlieren. Die Kündigung steht noch aus. Falls Sie mir nicht weiter Helfen können, so bitte ich Sie zumindest diesen Fall auf ihrer Seite zu erwähnen, ich denke ich dürfte mit dieser Strafe zu den Spitzenreitern gehören. Wohlgemerkt: Ich bin weder vorbestraft gewesen, noch besonders auffällig. Habe weder mein Kind mißhandelt noch versucht dieses "nicht mehr sehen" zu wollen. Ganz im Gegenteil. 

Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.

 

Mit besten Grüßen,

Daniel Laufer, 29.08.2002

daniel-laufer@uni.de

 

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hallo her laufer,

 

wir würden gerne ihre information auf www.vaeternotruf.de veröffentlichen und bitten um rückmeldung.

 

gruß anton

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Hallo,

ich möchte Ihnen meinen Dank aussprechen, eine so zügige Beantwortung meines Schreibens hatte ich nicht erwartet. Seit meiner Verurteilung sind nun zwei Wochen vergangen und dieses ist nun auch rechtskräftig. Es fällt mir sehr schwer mich unter den "Rechtsbrechern" und Vorbestraften zurechtzufinden, jedoch habe ich sehr viel Unterstützung durch Freunde und Kollegen erfahren.

Dies half und hilft mir sehr.

Dennoch- eine Entscheidung zur Weiterbeschäftigung steht noch aus.

Ein hilfreicher Tipp von mir am Rande. Durch meine Existenzangst habe ich einige unserer Betriebsräte aufgescheucht und zum Thema "Vorstrafen und Beschäftigung" befragt.

Grundsätzlich gilt eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber nur, wenn die laufende und zukünftige Beschäftigung des Vorbestraften durch die "Tat" welche zur Verurteilung führte auch diese Beschäftigungsfelder beeinträchtigt / betrifft.

Quasi kann eine Verurteilung wegen §170 Stgb nicht einen Bergarbeiter oder Automechaniker arbeitslos machen...

Sie dürfen selbstverständlich auch meine Mailadresse veröffentlichen, das zuständige Amtsgericht war (ist) das von der Stadt Sangerhausen, zuständiger Richter war Herr Zärtner (bekannt für Strafen jenseits von Gut und Böse).

Um es noch einmal zu verdeutlichen- es wurde und wird keinerlei Bezug auf meine eigene wirtschaftliche Lage genommen. Der Richter erstickte eine Bemerkung von mit dazu mit dem Hinweis "Ich solle meine Selbstmitleid für mich behalten" bereits im Keim.

Solange solche ... ihre Urteile nach dem Verlauf ihrer morgendlichen Rasur fällen dürfen, solange werden sich immer wieder unbescholtene, erfolgreiche und ehrgeizige Menschen auf dem Abstiegsgleis wiederfinden und sicherlich kein Interesse daran haben irgendwann einmal wieder Kinder zu zeugen.

Ich selbst bin mittlerweile, begründet in einer langen Krankheit und deren Behandlung, nicht mehr in der Lage selbst Kinder zu zeugen. Ich liebe meine Tochter und wünsche mir nichts mehr als mit ihr zusammen zu sein.

Die Erkenntnis, für etwas zu Unrecht bestraft worden zu sein hilft mir nicht dabei dies besser zu verarbeiten.

Viel geschrieben,

hoffentlich auch was gesagt dabei.

mit besten Grüssen,

Daniel Laufer, 1.9.02

 

 

Nachbemerkung Väternotruf:

Gegendarstellungen zu dem hier kritisierten Fall veröffentlichen wir auf Wunsch selbstverständlich ebenfalls.

 

 


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