Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Staufen
Zauberlehrlingsstadt Staufen: Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.
Die Zuständigkeit für Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Staufen liegt beim Amtsgericht Freiburg.
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Freiburg gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.

Amtsgericht Staufen (Breisgau)
Hauptstraße 9
79219 Staufen i.Br.
Telefon: 07633 / 9500-0
Fax: 07633 / 9500-99
E-Mail: poststelle@agstaufen.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-staufen.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Staufen (02/2012)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Baden-Württemberg
Direktor am Amtsgericht Staufen: Heinz Zier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Staufen / Direktor am Amtsgericht Staufen (ab , ..., 2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.03.1982 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Staufen aufgeführt. http://www.landgericht-freiburg.de/servlet/PB/show/1256369/Veranstaltungen%20im%20LG-Bezirk%20Freiburg%20Stand%2001.07.2010.%20Tabelle.pdf
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Staufen:
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Staufen eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk:
79282 Ballrechten - Dottingen, 79427 Eschbach, 79423 Heitersheim mit dem Ortsteil Gallenweiler, 79219 Staufen mit den Ortsteilen Gruneren, Wettelbrunn, 79189 Bad Krozingen mit den Ortsteilen Biengen, Hausen, Schlatt, Schmidhofen, Tunsel, 79244 Münstertal mit den Ortsteilen Obermünstertal und Untermünstertal, 79238 Ehrenkirchen mit den Ortsteilen Ehrenstetten, Kirchhofen, Norsingen, Offnadingen, Scherzingen, 79238 Bollschweil mit dem Ortsteil St. Ulrich, 79258 Hartheim mit den Ortsteilen Bremgarten, Feldkirch, Weinstetten.
Einwohnerzahl gesamt: 52.350
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald
Väternotruf Staufen
August Mustermann
Musterstraße 1
79219 Staufen
Telefon: 07633 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
No Name - Richterin am Amtsgericht Staufen / Strafsachen (ab , ..., 2008) - siehe Pressemeldung unten
Heinz Zier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Amtsgericht Staufen / Direktor am Amtsgericht Staufen (ab , ..., 2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.03.1982 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Staufen aufgeführt. http://www.landgericht-freiburg.de/servlet/PB/show/1256369/Veranstaltungen%20im%20LG-Bezirk%20Freiburg%20Stand%2001.07.2010.%20Tabelle.pdf
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Staufen tätig:
Dr. Friedhelm Epple (geb. 17.06.1937) - Richter am Amtsgericht Staufen / Direktor am Amtsgericht Staufen (ab 23.07.1976, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1976 als Direktor am Amtsgericht Staufen aufgeführt.
No Name - Richterin am Amtsgericht Lahr - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Karin Lübbert - Richterin am Amtsgericht Staufen (ab 23.07.1976, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1976 als Richterin am Amtsgericht Staufen aufgeführt.
Rechtspfleger:
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Ralf Reichenbach
Systemische Beratung
- Sozialpädagoge -
Kathrin Birkele - Sozialpädagogin
Am Mühlbach 10
79238 Ehrenkirchen
Telefon 07684 / 909594
Andrea Jung
Römerweg 1
79189 Bad Krozingen
Tel: 0176-64 62 45 47
Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org
Dr. med. Mariele Ritter-Gekeler
Hauptstraße 49
79379 Müllheim
Tel: 07631 / 14930
Systemische Therapeutin (DGSF)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Caritassozialdienst Müllheim
Moltkestr. 14
Telefon: 07631 / 748277-0
79379 Müllheim
E-Mail: cv.muellheim@caritas-dicv-fr.de
Internet: http://www.caritas-breisgau-hochschwarzwald.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Familienberatung, Lebensberatung, Beratung für psychisch Kranke, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention
Diakonisches Werk
Hebelstr. 1a
79379 Müllheim
Telefon: 07631 / 1777-40
E-Mail: gerhard.stichling@diakonie.ekiba.de
Internet: http://www.diakonie-breisgau-hochschwarzwald.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sexualberatung, sozpäd. Familienhilfe
Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Freiburg -
79379 Müllheim
Bismarckstr. 3a
Telefon: über 0761 / 7043830
E-Mail:
Internet:
Träger: Kath. Kirche
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Zimmer/Raum: 107
Telefon: 0761 / 2187-2400
oder Telefon: über 0761/2187-2411
E-Mail: beratung-ekj@breisgau-hochschwarzwald.de
Mitarbeiter/innen: Herr Hage - Familienberatung Müllheim
Herr Jaede (2005)
Internet: http://www.breisgau-hochschwarzwald.de
Träger: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention.
Prima Beratung auch für umgangsvereitelnde Mütter.
Verfahrensbeistände: die Zuständigkeit für Familiensachen liegt beim Amtsgericht Freiburg
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Väteraufbruch für Kinder Dreieckland, Freiburg e.V.
(Kreisverein Freiburg)
Harald Strunk, Tel. 0761 - 2 92 70 15
Robert Krauß, Tel. 0761 - 2 17 25 55
Christoph Janiak, Tel. 07681 - 43 51
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Staufen
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Staufen noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Staufen
Gewohnheitstrinker muss in die Therapie
18. November 2008
von: Peter Sliwka
BAD KROZINGEN. Der Beleidigung in vier Fällen schuldig gesprochen hat das Amtgericht Staufen einen 42-jährigen Mann aus Bad Krozingen. Der Angeklagte, seit Jahren ohne Arbeit und Alkoholiker, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete die Strafrichterin seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an.
"Ich bin Gewohnheitstrinker", sagt der schmale Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Staufen. Es klingt weder entschuldigend noch mitleidheischend. Es klingt irgendwie nüchtern, so wie man von einer schweren Erkrankung spricht, gegen die man sich nur schwer wehren kann. Seit nunmehr 14 Jahren trinkt der 42-Jährige täglich. Manchmal sind es zwischen zwei und vier Liter Bier und bis zu eineinhalb Liter Wein.
Der Alkohol mache ihn gelassen, sorge für eine gute Stimmung, begründet der 42-Jährige sein Trinkverhalten und fügt mit einem Achselzucken an, dass er nicht kontrolliert trinken könne. Seine Vorstrafenliste, die erst 1998 beginnt, zeugt davon. Stets ist er nur alkoholisiert mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Meistens hatte er betrunken am Straßenverkehr teilgenommen, hin und wieder andere derb beleidigt. Schulden hat der von Hartz IV lebende Angeklagte derzeit nur bei der Polizei für seine in deren Ausnüchterungszellen verbrachten Nächte. Die sind nämlich keineswegs kostenlos.
In der Nacht zum 8. Mai 2008 beleidigte er drei Polizisten, die er selbst per Notruf zu einem Streit mit seiner Lebensgefährtin in seine Wohnung nach Bad Krozingen gerufen hatte. Unter anderem bezeichnete er sie, als sie ihn zur Befriedung der Situation mit auf das Revier nach Müllheim nehmen wollten, als "Idioten, Nazis und Obernazis". Damals betrug seine Alkoholisierung knapp zwei Promille. Öffentlich pöbelte der Angeklagte am 26. August 2008 auf dem Lammplatz herum. Er beleidigte gegen 18 Uhr einen Geschäftsmann mit Worten, die der 80-Jährige vor Gericht nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Strafrichterin auszusprechen wagte. An jenem Tag beleidigte der Angeklagte auf dem Lammplatz auch noch zwei Touristen aus Norddeutschland. Einer Frau schlug er mit einer Hand in den Rücken. Hätte sie ihr Mann nicht festgehalten, sie wäre auf den Boden gestürzt. Und hätte der Angeklagte nur etwas tiefer geschlagen, hätte er eine Operationswunde getroffen.
Dass er im Suff zugeschlagen haben soll, macht dem Angeklagten sichtlich zu schaffen, auch wenn er sich an diese Tat nicht mehr erinnern kann. Gewalttätig sei er zuvor noch nie geworden. Auch dass er den 80-jährigen Geschäftsmann mit der Aufforderung "gib mir zwei Ventile, du Wichser" beleidigt hatte, und nach dessen Weigerung, ihm das Gewünschte zu verkaufen, auch noch Schläge angedroht hatte, tut dem 42-Jährigen heute leid. Er sei damals wütend gewesen, weil ihm beide Fahrradventile vor einem Einkaufsmarkt gestohlen worden seien.
Der Angeklagte ist alkoholkrank. Die Diagnose des psychiatrischen Gutachters ist eindeutig. Warum der Angeklagte aber trotz seines Abiturs, seines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Sozialarbeit und einer Ausbildung als Altenpfleger bis jetzt im Leben noch nicht Fuß fassen konnte, ist unklar. Liegt es möglicherweise daran, dass er als Kind zehneinhalb Jahre in Heimen aufgewachsen ist, bevor er zu einer Pflegemutter kam? Warfen ihn 1998 ein Autounfall, bei dem er so schwer verletzt worden ist, dass die körperlich schwere Arbeit als Altenpfleger nicht mehr ausüben kann und der Tod seiner Pflegemutter vier Monate nach dem Unfall aus dem Gleis? Welche anderen Gründe gibt es noch, die den 42-Jährigen daran hindern, das Leben zu führen, dass er sich eigentlich wünscht? Nämlich ganz normal zu arbeiten und anerkannt zu sein?
Die Möglichkeit, Antworten auf diese Frage zu finden, ist dem 42-Jährigen mit dem Urteil und der Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt von der Strafrichterin gegeben worden. Dabei folgte sie der Empfehlung des Sachverständigen. Der hatte aus medizinischer Sicht festgestellt, dass der Angeklagte ohne Behandlung aufgrund seiner Alkoholerkrankung auch weiterhin vergleichbare Straftaten wie in der Vergangenheit begehen werde. Die von der Richterin angeordnete Unterbringung, die im Fall des Angeklagten Therapie statt Strafe bedeutet, ist eine Chance für ihn. Mit einer derartigen Therapie, die maximal zwei Jahre dauern darf, hatte sich der Angeklagte vor der Urteilsberatung einverstanden erklärt.
http://www.badische-zeitung.de/bad-krozingen/gewohnheitstrinker-muss-in-die-therapie--7929297.html