Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Karlsruhe

OLG Karlsruhe

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

 

Bloß schnell vorbei hier, sonst kommt noch jemand auf die Idee, mich zwangsweise beim 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg als Nachhilfelehrer einzusetzen, auf dass es dort zukünftig besser als es im Jahr 2006 Richter Dr. Wolfgang Thalmann gelang, "Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung und Rechtsmittelzulassung nach §14 Abs. III Satz 2 KostO" auch ohne Gleitsichtbrille und Nachhilfeunterricht zu erkennen.

 

 

 

Oberlandesgericht Karlsruhe

Hoffstraße 2

76133 Karlsruhe

 

Telefon: 0721 / 926-0

Fax: 0721 / 926-5003

 

E-Mail: poststelle@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

Internet: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de

 

 

 

Außenstelle Freiburg: 

OLG Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg

Salzstraße 28

79098 Freiburg

 

Telefon 0761 / 205-0

Fax: 0761 / 205-3028 oder -3039

 

E-Mail: Poststelle@olgzsfreiburg.justiz.bwl.de

Internet: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (01/2024)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit laufenden Aktualisierungen - Stand 01.01.2024 - https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Gericht/Geschaeftsverteilungsplan

 

 

Rechtsprechung teilweise abrufbar unter: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=OLG+Karlsruhe

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe: Jörg Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 14.07.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1995 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.03.2002 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.09.2003 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2007 als Präsident am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2015 als Präsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. 14.07.2023: "Jörg Müller ist neuer Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat ihm am heutigen Freitag (14. Juli 2023) die Ernennungsurkunde überreicht und zu seinem neuen Amt gratuliert. Er folgt auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts a. D. Alexander Riedel, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand getreten war. ... Jörg Müller wechselt vom Landgericht Karlsruhe, dem er seit 2015 vorgestanden hatte. Dort verantwortete er die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte an den Amts- und dem Landgericht des Gerichtsbezirks und ordnete an dem von ihm geleiteten Gericht die organisatorischen Strukturen im Führungsbereich neu. ... Nach seinem Jurastudium in Tübingen und Wales sowie dem Referendariat in Tübingen trat Jörg Müller im Jahr 1995 in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Er war zunächst bei dem Amtsgericht Waiblingen, dem Landgericht Stuttgart und danach bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig, bevor er im Jahr 1999 an das Justizministerium abgeordnet wurde. Dort war er zunächst als Referent in der Strafrechtsabteilung tätig und übernahm 2002 die Leitung des Personalreferats für den höheren Justizdienst des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe. Hier war er unter anderem verantwortlich für die Besetzung der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe, betreute daneben aber etwa auch sämtliche Personal- und Grundsatzangelegenheiten der baden-württembergischen Notariate. Im Jahr 2008 wechselte Müller als Präsident des Amtsgerichts an das Amtsgericht Karlsruhe. Im Jahr 2015 folgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe, dem größten Landgerichtsbezirk im badischen Landesteil. ..." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/15666266. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 18.07.2023: "Nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe übernimmt Präsident des Oberlandesgerichts Müller gemäß § 21e Abs. 1 S. 3 GVG zum 18.07.2023 den Vorsitz des 3. Zivilsenats."

Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe: 

 No Name - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2024)

 

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Oberlandesgericht Karlruhe  226 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter über hundert Richterinnen und Richter und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten (14.07.2023)

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Oberlandesgericht Karlruhe 95 Richterinnen und Richter (davon 1 Präsidentin, 1 Vizepräsident und 21 Vorsitzende) und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten. (Juli 2009) 

Das Gericht hat 3 Strafsenate (zugleich Senate für Bußgeldsachen), 21 Zivilsenate (davon 5 Familiensenate), 2 Senate für Landwirtschaftssachen, 1 Kartell- und Vergabesenat, 1 Senat für Baulandsachen sowie 1 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Daneben besteht beim Oberlandesgericht noch das Schifffahrtsobergericht und das Rheinschifffahrtsobergericht. 6 Zivilsenate (davon 2 Familiensenate) und 1 Senat für Landwirtschaftssachen sind in der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Freiburg untergebracht; sie sind für die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der südbadischen Gerichte (Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen) zuständig.

 

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Baden-Baden

 

Amtsgericht Achern (Baden)

Amtsgericht Baden-Baden

Amtsgericht Bühl (Baden)

Amtsgericht Gernsbach

Amtsgericht Rastatt

 

 

Landgericht Freiburg

 

Amtsgericht Breisach am Rhein

Amtsgericht Emmendingen

Amtsgericht Ettenheim

Amtsgericht Freiburg

Amtsgericht Kenzingen

Amtsgericht Lörrach

Amtsgericht Müllheim (Baden)

Amtsgericht Staufen (Breisgau)

Amtsgericht Titisee-Neustadt

Amtsgericht Waldkirch (Breisgau)

 

 

Landgericht Heidelberg

 

Amtsgericht Heidelberg

Amtsgericht Sinsheim

Amtsgericht Wiesloch

 

 

Landgericht Karlsruhe

 

Amtsgericht Bretten (Baden)

Amtsgericht Bruchsal

Amtsgericht Ettlingen

Amtsgericht Karlsruhe

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Amtsgericht Maulbronn

Amtsgericht Pforzheim

Amtsgericht Philippsburg

 

 

Landgericht Konstanz

 

Amtsgericht Donaueschingen

Amtsgericht Konstanz

Amtsgericht Radolfzell

Amtsgericht Singen (Hohentwiel)

Amtsgericht Stockach

Amtsgericht Überlingen (Bodensee)

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

 

 

Landgericht Mannheim

 

Amtsgericht Mannheim

Amtsgericht Schwetzingen

Amtsgericht Weinheim (Bergstr.)

 

 

Landgericht Mosbach (Baden)

 

Amtsgericht Adelsheim

Amtsgericht Buchen (Odenwald)

Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Tauberbischofsheim

Amtsgericht Wertheim

 

 

Landgericht Offenburg

 

Amtsgericht Gengenbach

Amtsgericht Kehl

Amtsgericht Lahr (Schwarzwald)

Amtsgericht Oberkirch (Baden)

Amtsgericht Offenburg

Amtsgericht Wolfach

 

 

Landgericht Waldshut-Tiengen

 

Amtsgericht Bad Säckingen

Amtsgericht Sankt Blasien

Amtsgericht Schönau i. Schwarzwald

Amtsgericht Schopfheim

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Karlsruhe:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 

Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe: 

 

2. Zivilsenat - Familiensenat

Familiensachen und entsprechende Kostenbeschwerden aus dem Bezirk des Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, Amtsgericht Sinsheim, Amtsgericht Wiesloch, Amtsgericht Schwetzingen

Susanne Puhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe  (ab 07.06.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.10.1993 als Richterin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 29.04.2004 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.10.2016 als Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.06.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.02.2010. 2014: Präsidiumsmitglied. Amtsgericht Sinsheim - GVP 01.01.2017: Direktorin / Familiensachen - Abteilung 20. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.05.2021: Vorsitzende Rcihterin - 2. Zivilsenat - Familiensenat. 09.06.2019: "Nach drei Jahren als Direktorin des Amtsgerichts leitet Susanne Puhl künftig einen Familiensenat am Oberlandesgericht in Karlsruhe. Drei Jahre lang war Susanne Puhl Direktorin des Amtsgerichts. Ab Dienstag führt sie der Weg nach Karlsruhe. Dort ist sie künftig Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. ... Warum zieht es Sie weg aus Sinsheim? Ich hätte mir gut vorstellen können, dass ich bis zur Pensionierung hier bleibe. Aber die neue Stelle ist eine tolle Chance. Ich habe mich als Richterin über längere Zeit viel mit Familienrecht befasst. Und ich war im 2. Senat am OLG Karlsruhe auch schon als Beisitzerin tätig. Nun stand die Nachfolge für den Vorsitz an, auf den ich mich beworben habe." - https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-richterin-im-rnz-interview-sie-laesst-die-vehemente-sinsheimer-streitkultur-hinter-sich-_arid,445558.html. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2022: bis 31.01.2023 Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat - Familiensenat. 

Andrea Baßler-Frühauf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.02.2007, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.1992 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - halbe Stelle - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.20122 stellvertretende Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Marita Bastian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.07.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 200, 2002 2008, 2010 und 2016 unter dem Namen Bastian nicht aufgeführt. 2011: 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: Beisitzerin - 2. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dr. Heike Langen-Brand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.06.2011, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 02.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2011 als Richterin am Amtsgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 9. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: Richterin am Amtsgericht / Beisitzerin - 2. Zivilsenat - Familiensenat. 

 

 

5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg

Familiensachen und entsprechende Kostenbeschwerden aus dem Bezirk des Amtsgericht Gengenbach, Amtsgericht Kehl, Amtsgericht Lahr, Amtsgericht Oberkirch, Amtsgericht Offenburg, Amtsgericht Wolfach, Amtsgericht Bad Säckingen, Amtsgericht Sankt Blasien, Amtsgericht Schönau, Amtsgericht Schopfheim, Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Amtsgericht Lörrach, Amtsgericht Donaueschingen, Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Amtsgericht Emmendingen - im Wechsel mit dem 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg, Amtsgericht Singen (Hohentwiel) - im Wechsel mit dem 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg.

Thomas Krebs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.09.1994 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 44 / Präsidiumsmitglied). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2008 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.03.2008 als Direktor am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2013 als Direktor am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 29.07.2013 als Direktor am Amtsgericht Emmendingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Lahr - GVP 01.07.2015: Familiensachen. Amtsgericht Emmendingen - GVP 12.03.2018, 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 2. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.04.2022: "Mit der Ernennung von Direktor des Amtsgerichts Thomas Krebs zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ist alsbald zu rechnen. Er wird ab diesem Zeitpunkt dem 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - / Zivilsenate in Freiburg zugewiesen und zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt.". Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - / Zivilsenate in Freiburg. Richter Krebs kann keiner deutschen Übermutter und Vätervertreiberin aus Sulzburg - Heitersheim was zu leide tun - sozusagen der Dalai Lama für umgangsvereitelnde Mütter. Wie schade für die beiden vom Vaterverlust betroffenen Töchter, den jahrelang von der Mutter und dem deutschen Staat auf das übelste ausgegrenzten Vater und den irreversiblen Glaubensverlust an die Fiktion des Rechtsstaats - siehe www.vaetervertreibung-sulzburg.htm. Richter Krebs wird vom Väternotruf nicht empfohlen. 24.08.2017: "...Viele Aufgaben warten auf Thomas Krebs, den neuen Direktor des Amtsgerichts: Bis Jahresende ist die Integration aller Grundbuchämter im Regierungsbezirk abgeschlossen, infolge der Notariatsreform wird Emmendingen Nachlassgericht, es ist Sitz eines Familiengerichts, hat ein Schöffengericht, einen richterlichen Bereitschaftsdienst und ist zuständig für die Amtsgerichte Ettenheim, Kenzingen und Waldkirch sowie für Zwangsversteigerungen. Am Donnerstag wurde der 56-Jährige als Nachfolger von Frank Müller offiziell eingeführt. Thomas Krebs wurde 1961 in Flensburg geboren. Seine juristische Laufbahn im Land begann 1991 bei Amts- und Landgericht Freiburg, gefolgt von Stationen bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, dem Amtsgericht Baden-Baden und 1998 wieder dem Amtsgericht Freiburg. Im April 2008 wechselte er zum Familiensenat des Oberlandesgerichts in Freiburg und 2013 übernahm er die Leitung des Amtsgerichts Lahr. ..." - http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/die-gesetze-zu-halten-ist-oft-schwer--140999527.html. 12.04.2022: " Direktor Thomas Krebs wird Vorsitzender am OLG Karlsruhe. Thomas Krebs leitete seit 2017 das Amtsgericht in Emmendingen. Nun wechselt er mit sofortiger Wirkung ans Oberlandgericht Karlsruhe, wo er sich dem Familienrecht widmen wird. ... Krebs war neben seinen Personal- und Verwaltungsaufgaben in Emmendingen auch als Familienrichter tätig. Künftig wird er sich als Vorsitzender Richter eines Familiensenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der seinen Sitz in Freiburg hat, beruflich gänzlich dem Familienrecht widmen." - https://www.badische-zeitung.de/direktor-thomas-krebs-wird-vorsitzender-am-olg-karlsruhe.

Dr. Martin Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.01.2013, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.03.2002 als Richter am Amtsgericht Lahr aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.03.2002 als Richter am Amtsgericht Lahr - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 11.03.2002 als Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.01.2013 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2014, 01.08.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. FamRZ 4/2005, S.290? Namensgleichheit mit: Christine Frank (geb. (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Freiburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 07.07.2000 als Richterin am Landgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2014: Vorsitzende Richterin / 6. Strafkammer (1. Große Jugendkammer). 

Friederike Gissler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 04.02.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.02.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2013. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2014, 01.08.2017: Beisitzerin / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg.

Kirsten Pieper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 14.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - 7/10 Stelle - aufgeführt. 2009: Familiensachen - Abteilung 42. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.04.2010: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2011. 01.01.2017: Abteilung 42. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017. 01.08.2017, 01.01.2020: Beisitzerin - 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg.

 

 

16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen

Familiensachen und entsprechende Kostenbeschwerden aus dem Bezirk des Amtsgericht Adelsheim, Amtsgericht Buchen, Amtsgericht Mosbach, Amtsgericht Tauberbischofsheim, Amtsgericht Wertheim, Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Heidelberg

Jürgen Scheuver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.07.1997 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.10.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt und Dienststellung offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2011, 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 1 und ehemalige Abteilung 7. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 09.03.2023: "Mit der Ernennung von Direktor des Amtsgerichts Scheuver zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ist alsbald zu rechnen. Mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung wird der Richter dem 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - zugewiesen und zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Gleichzeitig scheidet Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Puhl aus dem 16. Zivilsenat aus. Sie wird wieder mit voller Arbeitskraft dem 2. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – zugewiesen und übernimmt dort im Umfang von 0,2 AKA einen Eigenanteil an Berichterstattungen. ...  Zur stellvertretenden Vorsitzenden des 16. Zivilsenats wird zu diesem Zeitpunkt Richterin am Oberlandesgericht Hornung bestellt." 07.03.2013: "Nur wenige neue Gesetze stehen so in der politischen und medialen Öffentlichkeit wie das „Beschneidungsgesetz“, das der Deutsche Bundestag im Dezember 2012 in Reaktion auf das „Beschneidungsurteil von Köln“ verabschiedet hat. Die Evangelische Akademie Baden und die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) veranstalten ein öffentliches Kolloquium mit Experten verschiedener Disziplinen zu den Hintergründen und Argumentationsfeldern des neuen Gesetzes. Im Mittelpunkt des Abends stehen dabei neben der juristischen Bewertung des neuen Gesetzes auch die Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern. In einem moderierten Podiumsgespräch können sich die Veranstaltungsgäste an der Diskussion beteiligen. Beiträge u. a. von: Norbert Geis, MdB, Jurist, Berlin; Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Universität Freiburg, Jurist; Dr. Gernot Meier, Religionswissenschaftler, Karlsruhe; PD Dr. Martina Pitzer, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Karlsruhe; Dr. Thomas Schalla, Landesjugendpfarrer, Karlsruhe; Jürgen Scheuver, Richter am Amtsgericht, Karlsruhe; PD Dr. Edward Schramm, Universität Tübingen, Jurist; Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Universität Bayreuth, Jurist; Abraham de Wolf, Rechtsanwalt, Heidelberg. Moderation: Arngard Uta Engelmann, Ev. Akademie Baden, Karlsruhe; Dr. Daniel Meier, Pressesprecher der Ev. Landeskirche in Baden, Karlsruhe, Dr. A. Katarina Weilert, FEST Heidelberg" - https://www.ev-akademie-baden.de/media/download/integration/7800/2013_11.pdf

Astrid Kielwein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.04.2004, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 26.06.1991 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 15.01.2010, 01.08.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Dr. Antje Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.06.2007 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 28.06.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, ..., 2014: 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

 

 

18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg

Familiensachen und entsprechende Kostenbeschwerden aus dem Bezirk des Amtsgericht Freiburg, Amtsgericht KonstanzAmtsgericht Überlingen (Bodensee), Amtsgericht Emmendingen - im Wechsel mit dem 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg, Amtsgericht Singen (Hohentwiel) - im Wechsel mit dem 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg

Eva Voßkuhle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 04.04.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 10.09.1992 als Regierungsrätin zur Ausbildung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Eva Voßkuhle nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.1995 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 22.07.2002 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.05.2006 als Direktorin am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2006 als Vizepräsidentin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.04.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. FamRZ 24/2009.Oberlandesgericht Karlsruhe- GVP 01.01.2012: Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg. Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (geb. 21.12.1963 in Detmold - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident des Bundesverfassungsgericht (ab 16.03.2010, ..., 2016) - ab 06.05.2008 Vizepräsident und Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht. Was macht der Herr Voßkuhle eigentlich, wenn eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss seiner Ehefrau Eva Voßkuhle, Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht wird. Konsequenterweise müsste er sich dann für befangen erklären, doch gibt es überhaupt eine Befangenheit am Bundesverfassungericht wo nur göttliche und unfehlbare Weisheit auf den Fluren anzutreffen ist?

Dr. Eckhard Langrock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (ab 08.04. 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. FamRZ 24/2009.

Karl Mertel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.04.1994 als Richter am Amtsgericht Emmendingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.04.1994 als Richter am Amtsgericht Emmendingen - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Claudia Jarsumbek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Donaueschingen (ab 23.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 unter dem Namen Bensching als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.11.2005 als Richterin am Amtsgericht Donaueschingen - abgeordnet - aufgeführt.

Jäckel - Richter am Amtsgericht (ab , ..., 2009) - 11/2009 abgeordnet an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg 

Schuster - Richter am Amtsgericht (ab , ..., 2009) - 2009 abgeordnet an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg 

 

 

20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen 

Familiensachen und entsprechende Kostenbeschwerden aus dem Bezirk des Amtsgericht Bruchsal, Amtsgericht Ettlingen, Amtsgericht Pforzheim

Familiensachen aus den Bezirken der Familiengerichte Bruchsal, Ettlingen und Pforzheim

Sabine Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.04.2005, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1991 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.04.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 2013: Beisitzerin - 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - 20 WF 70/21 - Beschluss vom 28.04.2021 - Amtsgericht Pforzheim - 6 F 42/21. 03.05.2021: "Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah. Das Familiengericht in Pforzheim hatte das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen: Die Mutter begehre die Ausserkraftsetzung schulischer Schutzanordnungen und die Überprüfung der den Anordnungen zugrundeliegenden Rechtsverordnungen. Zuständig sei hierfür das Verwaltungsgericht. Die Mutter hatte argumentiert, dass der Gegenstand des Verfahrens eine Angelegenheit der Personenfürsorge sei, für die allein das Familiengericht zuständig sei. Die Richterin am OLG Karlsruhe – Senat für Familiensachen – folgte der Rechtsauffassung der Mutter und hob den Beschluss des Familiengerichts Pforzheim auf: das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen. Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Richters Christian Dettmar rechtlich zutreffend ist. Er hatte den als Sensationsurteil bekannt gewordenen Beschluss gefasst, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich so Richter Dettmar, sei der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Der Beschluss von Richter Dettmar ist – weltweit erstmalig – nach Auswertung von Sachverständigengutachten ergangen. Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer hatte eine Expertise zur fehlenden Aussagekraft der PCR-Tests erstellt. Die Hygienikerin Prof. Dr. Ines Kappstein hatte die aktuelle Studienlage zu den Masken ausgewertet und deren fehlenden Nutzen zur Virusabwehr bei gleichzeitiger Schädlichkeit der Masken für ihre Träger unter anderem durch Verkeimung festgestellt. Der Psychologe Prof. Dr. Christoph Kuhbandner hatte die psychische Beeinträchtigung der Kinder durch die Massnahmen untersucht. Der Richter folgte in seinem Beschluss den Erkenntnissen der Experten und bejahte eine Kindswohlgefährdung bei Fortsetzung der Massnahmen (Urteil im Volltext inklusive Sachverständigengutachten).
Wegen der – rechtlich korrekten – Annahme seiner Zuständigkeit war Richter Dettmar von der Staatsanwalt Erfurt und in den Medien der Rechtsbeugung bezichtigt worden. Aufgrund des Rechtsbeugungsvorwurfs wurde eine Hausdurchsuchung im Büro, im PKW und in den Privaträumlichkeiten des Richters durchgeführt, wurden sein Handy und Laptop beschlagnahmt und gespiegelt. Dem Vorgehen der Staatsanwalt gegen Richter Dettmar ist nun spätestens mit dem Beschluss aus Karlsruhe der Boden entzogen. Sein Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate hatte sich bereits zuvor öffentlich dahingehend geäußert, dass er keinerlei Rechtsgrundlage für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Richter erkennen können. ..." - https://2020news.de/beschluss-aus-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-rechtsbeugungsvorwurf-gegen-richter-ohne-grundlage/?fbclid=IwAR1U_6JaAvnZbhf6NsAxL3v0DUYED_oSzNofel1EVUKkxaKO6cruCqWvjFw

Albrecht Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.07.1999, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1999 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. NJW 42/2007. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Beate Baumann-Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 07.12.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 08.01.1979 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 08.07.1980 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.07.1980 als Richterin am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

 

 

6. Zivilsenat 

Detlef Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 13.10.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.03.1981 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.06.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.10.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Richter Schmukle wird auf Grund seiner konservativen Rechtssprechung vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 1. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf. Namensgleichheit mit: Christiane Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Heidelberg (ab , ..., 2010, ..., 2012)

Dr. Hermann Deichfuß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 25.07.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.02.1996 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Richter Deichfuß wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat am Oberlandesgericht Karlsruhe. 2011: 2. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.

Dr. Carsten Zülch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.12.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.12.1998 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Richter Zülch wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 3. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim? - OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.

Dr. Stefan Singer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.10.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.12.1999 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Richter Singer wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 4. " Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim? - OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf

Prof. Dr. Jochen Glöckner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.01.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.04.2005 als Universitätsprofessor als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2014 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Richter Glöckner wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 4. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim? - OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.. 10.07.2020: "Wollte man es mit rhetorischem Scheppern ausdrücken, könnte man sagen: Drei Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe haben, von der Öffentlichkeit noch unbemerkt, am 30. Juni 2020 den Euro abgeschafft. Dass ihnen selbst diese Konsequenz bei ihrer Entscheidung 6 VA 24/19 bewusst gewesen ist, wird man vielleicht nicht annehmen können. Mit einiger Sicherheit jedoch darf man konstatieren: Geld- und auch prozessrechtlich hätte der 6. Zivilsenat dieses Gerichtes bei seiner Beschlussbegründung kaum gröber abirren können. ..." - https://ef-magazin.de/2020/07/10/17227-drohende-bargeldabschaffung-richterlicher-frontalangriff-auf-die-europaeische-zentralbank

 

Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: 6. Zivilsenat (zugleich Kartellsenat) Vorsitzender Richter am OLG Voß, Richter am OLG Prof. Dr.Singer (stellv. Vors.)(1,0),  Richter am OLG NN (1,0), Richter am LGD r . P . Schmieder (1,0), Richter am OLGim Nebenamt Prof. Dr. Glöckner (0,1)

 

10. Juli 2020
Drohende Bargeldabschaffung
Richterlicher Frontalangriff auf die Europäische Zentralbank

Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe marginalisiert den Euro

Wollte man es mit rhetorischem Scheppern ausdrücken, könnte man sagen: Drei Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe haben, von der Öffentlichkeit noch unbemerkt, am 30. Juni 2020 den Euro abgeschafft. Dass ihnen selbst diese Konsequenz bei ihrer Entscheidung 6 VA 24/19 bewusst gewesen ist, wird man vielleicht nicht annehmen können. Mit einiger Sicherheit jedoch darf man konstatieren: Geld- und auch prozessrechtlich hätte der 6. Zivilsenat dieses Gerichtes bei seiner Beschlussbegründung kaum gröber abirren können.

Ausgangspunkt jenes Verfahrens war eine der vielen Streitigkeiten, die deutsche Rundfunkanstalten derzeit immer wieder mit ihren Pflichtfinanciers rund um die Beitragszahlung führen. Ein zahlungsverpflichteter Haushaltsinhaber hatte sich auf sein Recht berufen, die Zahlungsschuld der Anstalt gegenüber in bar begleichen zu dürfen. Die Rundfunkbehörde wollte dem nicht nähertreten. Der Rundfunkteilnehmer wandte sich daraufhin vertrauensvoll an das Amtsgericht Baden-Baden und begehrte, den geschuldeten Geldbetrag dort für den SWR hinterlegen zu dürfen. Dies stellt die in Deutschland von alters her übliche Vorgehensweise dar, um sich von einer Zahlungsschuld zu befreien, mit deren Annahme der Gläubiger in Verzug gekommen ist.
...

https://ef-magazin.de/2020/07/10/17227-drohende-bargeldabschaffung-richterlicher-frontalangriff-auf-die-europaeische-zentralbank

 

 

 

Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - alphabetisch:

Emily Adam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.12.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.2000 als Richterin im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum ab 04.03.2005 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.03.2005 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.2005 als Richterin am Landgericht Freiburg - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.12.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Jürgen Adam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen / Vizepräsident am Landgericht Waldshut-Tiengen (ab 24.02.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.05.2008 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.05.2017 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.02.2021 als Vizepräsident am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2011. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 02.03.2021: Richter am Oberlandesgericht Dr. Jürgen Adam ist am 24.02.2021 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Waldshut-Tiengen ernannt und zugleich mit 0,5 AKA bis zum 31.03.2021 an das Oberlandesgericht rückabgeordnet worden. Im Umfang der Rückabordnung (0,5AKA) bleibt er dem 9. Zivilsenat als Stellvertretender Vorsitzender zugewiesen.

Dr. Katharina Aurnhammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.11.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1998 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.03.2002 als Richterin am Landgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Aurnhammer nicht aufgeführt. Zeitweilig Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg? Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.11.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. GVP 01.01.2012: Beisitzerin 4. Zivilsenat in Freiburg - halbe Stelle.

Louisa Bartel (Jg. 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.02.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.12.1996 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. GVP 08/2010. 

Andrea Baßler-Frühauf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.02.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.1992 als Richterin am Amtsgericht Wiesloch - halbe Stelle - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.02.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Marita Bastian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.07.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 200, 2002 2008, 2010 und 2016 unter dem Namen Bastian nicht aufgeführt. 2011: 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: Beisitzerin - 2. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dr. Karen Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1993 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Michael Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 14. Zivilsenat in Freiburg (ab 05.02.1996, ..., 2010)

Annette Beese (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.09.1993 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.03.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Pforzheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.03.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.02.2012 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.02.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2012: Vorsitzende Richterin. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2013, 01.01.2016: Vizepräsidentin. 13.10.2010: In Kickbox-Manier einen 19-jährigen Schüler angesprungen, so dass dieser durch die Scheibe einer Gaststätte an der St. Georgen-Steige fliegt und schwer verletzt wird: Vor Gericht gab es dafür Bewährungsstrafen. Die Pforzheimer Richterin Annette Beese verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für den 25-jährigen Haupttäter aus Thailand und Bewährungsstrafen von neun und sechs Monaten für die beiden 23- und 24-jährigen Mittäter. Ferner müssen sie jeweils 1000 Euro in Ratenzahlungen für das Opfer aufbringen, der Haupttäter sogar 2000 Euro. ..." - http://www.pz-news.de/forum/showthread.php?6394-Brutale-Tat-milde-mit-Bew%C3%A4hrungsstrafen-geahndet&s=25dfb9e422579c7b303e0cc2e4ef1721. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 06.02.2020: "... 2. Mit der Ernennung von Vizepräsidentin des Amtsgerichts Annette Beese zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ist demnächst zu rechnen. Ab diesem Zeitpunkt wird sie dem 2. Strafsenat und 23. Senat – Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen – zugewiesen und zur Vorsitzenden des jeweiligen Senats bestellt." 

Bernd Bismayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 18.04.2007, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.03.1989 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.04.2007 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. GVP 01.01.2015: stellvertretender Vorsitzender Richter - 4. Zivilsenat in Freiburg.

Irene Brunner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.10.2003, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 31.10.1985 als Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1985 als Richterin am Amtsgericht Müllheim (Baden) - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 15.10.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.10.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. 2008 stellvertretende Vorsitzende Richterin des 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg. Wegen der Besorgnis der Befangenheit als Richterin am 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen erfolgreich abgelehnt. Anschließend am 13. Zivilsenat in Freiburg in Sachen Zivilrecht und Landwirtschaft tätig, warum auch nicht, ist ja keine Schande. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015: mit 0,75 Stelle - Beisitzerin / 4. Zivilsenat in Freiburg. GVP 01.01.2019: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 4. Zivilsenat.

No Name - Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Udo Burgermeister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 04.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1988 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1999 unter dem Namen Udo Burgermeister ab 12.03.1991 als Richter am Amtsgericht Sinsheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Angabe Geburtsdatum ab 12.03.1991 als Richter am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.05.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Udo Burgermeister ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem  fehlerhaften Namen Burgmeister ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 04.08.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2022.

Dr. Hermann Deichfuß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 25.07.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.02.1996 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Richter Deichfuß wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen.  2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 6. Zivilsenat am Oberlandesgericht Karlsruhe. 2011: 2. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.

Silke Döhring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 16.04.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.01.2005 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.04.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015: Beisitzerin / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. GVP 01.08.2017: Beisitzerin / 11. Zivilsenat.

Dr. Martin Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.01.2013, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.03.2002 als Richter am Amtsgericht Lahr aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.03.2002 als Richter am Amtsgericht Lahr - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 11.03.2002 als Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.01.2013 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2014, 01.08.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. FamRZ 4/2005, S.290? Namensgleichheit mit: Christine Frank (geb. (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Freiburg (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.07.2000 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 07.07.2000 als Richterin am Landgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2014: Vorsitzende Richterin / 6. Strafkammer (1. Große Jugendkammer).

Dr. Klaus Gehrig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 10.02.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Klaus Gehrig nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.05.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Friederike Gissler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2014, 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.04.1995 als Richterin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2013: aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Beisitzerin / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg.

Prof. Dr. Jochen Glöckner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.01.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.04.2005 als Universitätsprofessor als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2014 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Richter Glöckner wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 4. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim? - OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.. 10.07.2020: "Wollte man es mit rhetorischem Scheppern ausdrücken, könnte man sagen: Drei Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe haben, von der Öffentlichkeit noch unbemerkt, am 30. Juni 2020 den Euro abgeschafft. Dass ihnen selbst diese Konsequenz bei ihrer Entscheidung 6 VA 24/19 bewusst gewesen ist, wird man vielleicht nicht annehmen können. Mit einiger Sicherheit jedoch darf man konstatieren: Geld- und auch prozessrechtlich hätte der 6. Zivilsenat dieses Gerichtes bei seiner Beschlussbegründung kaum gröber abirren können. ..." - https://ef-magazin.de/2020/07/10/17227-drohende-bargeldabschaffung-richterlicher-frontalangriff-auf-die-europaeische-zentralbank

Dr. Winfried Grabsch (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 09.02.2006, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1996 als Richter am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. 

Christian Guthmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.02.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Guthmann nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs? Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.08.2010: als Richter am Landgericht - 1. und 2. Strafsenat. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2013: Richter am Oberlandesgericht. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.05.2021: stellvertretender Vorsitzender Richter.

Dr. Ulrich Guttenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 13.05.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.09.1995 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 06.03.2002 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.11.2007 als Vizepräsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 13.05.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. FamRZ 11/2006. Landgericht Heidelberg - GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 5. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015, 08.05.2017: Vorsitzender Richter / 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2022.

Holger Jäckel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.04.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.10.1990 als Richter am Amtsgericht Lörrach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.10.1990 als Richter am Amtsgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 12.10.1990 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 15.04.2015 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat Freiburg - aufgeführt. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Familiensachen - Abteilung 49. GVP 01.01.2013: Familiensachen - Abteilung 49 und 53.

Dr. Claudia Jarsumbek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 unter dem Namen Bensching als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 23.11.2005 als Richterin am Amtsgericht Donaueschingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 31.03.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.03.2017 als Vizepräsidentin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2021, 01.01.22: Vizepräsidentin. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.07.2022: "Mit Ablauf des Monats Mai 2022 wurde Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Walter in den Ruhestand versetzt. Mit der Ernennung von VPräsinLG Dr. Claudia Jarsumbek zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ist in Kürze zu rechnen. Ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung wird sie mit 1,0 AKA dem 14. Zivilsenat zugewiesen und zur Vorsitzenden dieses Senates bestimmt." Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 14. Zivilsenat in Freiburg. 28.11.2023: "Was müssen sich Prominente gefallen lassen? Der Fall von Boris Becker war durch mehrere Instanzen gegangen. Der Ex-Tennisstar hatte gegen den Comedian Oliver Pocher wegen eines TV-Beitrags geklagt – und bekam jetzt Recht. ... Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sagte nun, Becker sei hintergangen und getäuscht worden. „Er wird dazu gebracht (...), Objekt des Spotts zu werden.“ Vor der Ausstrahlung des Beitrags habe der einstige Tennisprofi keine Möglichkeit gehabt, Stellung zu nehmen. Schon vor zwei Wochen sagte die Juristin bei einer mündlichen Verhandlung: „Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss.“ ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article248767314/Prozess-Boris-Becker-setzt-sich-mit-Klage-gegen-Oliver-Pocher-durch.html

Astrid Kielwein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.04.2004, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 26.06.1991 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: Beisitzerin / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 15.01.2010, 01.08.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Dr. Oliver Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 30.12.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.05.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 04.10.2006 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2006 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.12.2014 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Stefanie Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg (ab 02.07.2007, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.07.2007 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 02.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - beurlaubt - aufgeführt.

Dr. Koch (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2011, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Dr. Koch am Oberlandesgericht Karlsruhe nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2011: als Richterin am Oberlandesgericht Beisitzerin - 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. GVP 01.01.2013: 13. Zivilsenat in Freiburg (zugleich Senat für Landwirtschaftssachen). GVP 08.05.2017: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 13. Zivilsenat in Freiburg (zugleich Senat für Landwirtschaftssachen).

Thomas Krebs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.09.1994 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 44 / Präsidiumsmitglied). Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2008 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.03.2008 als Direktor am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2013 als Direktor am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2022 ab 29.07.2013 als Direktor am Amtsgericht Emmendingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Lahr - GVP 01.07.2015: Familiensachen. Amtsgericht Emmendingen - GVP 12.03.2018, 01.01.2020: Familiensachen - Abteilung 2. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.04.2022: "Mit der Ernennung von Direktor des Amtsgerichts Thomas Krebs zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ist alsbald zu rechnen. Er wird ab diesem Zeitpunkt dem 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - / Zivilsenate in Freiburg zugewiesen und zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt.". Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2024: Vorsitzender Richter - 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - / Zivilsenate in Freiburg. Richter Krebs kann keiner deutschen Übermutter und Vätervertreiberin aus Sulzburg - Heitersheim was zu leide tun - sozusagen der Dalai Lama für umgangsvereitelnde Mütter. Wie schade für die beiden vom Vaterverlust betroffenen Töchter, den jahrelang von der Mutter und dem deutschen Staat auf das übelste ausgegrenzten Vater und den irreversiblen Glaubensverlust an die Fiktion des Rechtsstaats - siehe www.vaetervertreibung-sulzburg.htm. Richter Krebs wird vom Väternotruf nicht empfohlen. 24.08.2017: "...Viele Aufgaben warten auf Thomas Krebs, den neuen Direktor des Amtsgerichts: Bis Jahresende ist die Integration aller Grundbuchämter im Regierungsbezirk abgeschlossen, infolge der Notariatsreform wird Emmendingen Nachlassgericht, es ist Sitz eines Familiengerichts, hat ein Schöffengericht, einen richterlichen Bereitschaftsdienst und ist zuständig für die Amtsgerichte Ettenheim, Kenzingen und Waldkirch sowie für Zwangsversteigerungen. Am Donnerstag wurde der 56-Jährige als Nachfolger von Frank Müller offiziell eingeführt. Thomas Krebs wurde 1961 in Flensburg geboren. Seine juristische Laufbahn im Land begann 1991 bei Amts- und Landgericht Freiburg, gefolgt von Stationen bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, dem Amtsgericht Baden-Baden und 1998 wieder dem Amtsgericht Freiburg. Im April 2008 wechselte er zum Familiensenat des Oberlandesgerichts in Freiburg und 2013 übernahm er die Leitung des Amtsgerichts Lahr. ..." - http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/die-gesetze-zu-halten-ist-oft-schwer--140999527.html. 12.04.2022: " Direktor Thomas Krebs wird Vorsitzender am OLG Karlsruhe. Thomas Krebs leitete seit 2017 das Amtsgericht in Emmendingen. Nun wechselt er mit sofortiger Wirkung ans Oberlandgericht Karlsruhe, wo er sich dem Familienrecht widmen wird. ... Krebs war neben seinen Personal- und Verwaltungsaufgaben in Emmendingen auch als Familienrichter tätig. Künftig wird er sich als Vorsitzender Richter eines Familiensenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der seinen Sitz in Freiburg hat, beruflich gänzlich dem Familienrecht widmen." - https://www.badische-zeitung.de/direktor-thomas-krebs-wird-vorsitzender-am-olg-karlsruhe.

Dr. Antje Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.11.1998 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.06.2007 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 28.06.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010, ..., 2014: 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2010: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Hartmut Lauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 08.04.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.04.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat Freiburg - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.06.2021: Vorsitzender Richter - 13. Zivilsenat in Freiburg (zugleich Senat für Landwirtschaftssachen) 

Karl Mertel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.04.1994 als Richter am Amtsgericht Emmendingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.04.1994 als Richter am Amtsgericht Emmendingen - abgeordnet - aufgeführt.

Jörg Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 14.07.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.09.1995 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.10.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.03.2002 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.09.2003 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.03.2007 als Präsident am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2015 als Präsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. 14.07.2023: "Jörg Müller ist neuer Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat ihm am heutigen Freitag (14. Juli 2023) die Ernennungsurkunde überreicht und zu seinem neuen Amt gratuliert. Er folgt auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts a. D. Alexander Riedel, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand getreten war. ... Jörg Müller wechselt vom Landgericht Karlsruhe, dem er seit 2015 vorgestanden hatte. Dort verantwortete er die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte an den Amts- und dem Landgericht des Gerichtsbezirks und ordnete an dem von ihm geleiteten Gericht die organisatorischen Strukturen im Führungsbereich neu. ... Nach seinem Jurastudium in Tübingen und Wales sowie dem Referendariat in Tübingen trat Jörg Müller im Jahr 1995 in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Er war zunächst bei dem Amtsgericht Waiblingen, dem Landgericht Stuttgart und danach bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig, bevor er im Jahr 1999 an das Justizministerium abgeordnet wurde. Dort war er zunächst als Referent in der Strafrechtsabteilung tätig und übernahm 2002 die Leitung des Personalreferats für den höheren Justizdienst des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe. Hier war er unter anderem verantwortlich für die Besetzung der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe, betreute daneben aber etwa auch sämtliche Personal- und Grundsatzangelegenheiten der baden-württembergischen Notariate. Im Jahr 2008 wechselte Müller als Präsident des Amtsgerichts an das Amtsgericht Karlsruhe. Im Jahr 2015 folgte die Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe, dem größten Landgerichtsbezirk im badischen Landesteil. ..." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/15666266. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 18.07.2023: "Nach seiner Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe übernimmt Präsident des Oberlandesgerichts Müller gemäß § 21e Abs. 1 S. 3 GVG zum 18.07.2023 den Vorsitz des 3. Zivilsenats."

Susanne Puhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe  (ab 07.06.2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.10.1993 als Richterin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 29.04.2004 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.10.2016 als Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.06.2019 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.02.2010. 2014: Präsidiumsmitglied. Amtsgericht Sinsheim - GVP 01.01.2017: Direktorin / Familiensachen - Abteilung 20. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.05.2021: Vorsitzende Rcihterin - 2. Zivilsenat - Familiensenat. 09.06.2019: "Nach drei Jahren als Direktorin des Amtsgerichts leitet Susanne Puhl künftig einen Familiensenat am Oberlandesgericht in Karlsruhe. Drei Jahre lang war Susanne Puhl Direktorin des Amtsgerichts. Ab Dienstag führt sie der Weg nach Karlsruhe. Dort ist sie künftig Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. ... Warum zieht es Sie weg aus Sinsheim? Ich hätte mir gut vorstellen können, dass ich bis zur Pensionierung hier bleibe. Aber die neue Stelle ist eine tolle Chance. Ich habe mich als Richterin über längere Zeit viel mit Familienrecht befasst. Und ich war im 2. Senat am OLG Karlsruhe auch schon als Beisitzerin tätig. Nun stand die Nachfolge für den Vorsitz an, auf den ich mich beworben habe." - https://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-richterin-im-rnz-interview-sie-laesst-die-vehemente-sinsheimer-streitkultur-hinter-sich-_arid,445558.html  

Kirsten Pieper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2017, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 14.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - 7/10 Stelle - aufgeführt. 2009: Familiensachen - Abteilung 42. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.04.2010: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2011. 01.01.2017: Abteilung 42. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017. 01.08.2017, 01.01.2020: Beisitzerin - 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg.

Jürgen Scheuver (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.07.1997 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.10.2008 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt und Dienststellung offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.01.2020 als Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2011, 01.09.2011: Familiensachen - Abteilung 1 und ehemalige Abteilung 7. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 09.03.2023: "Mit der Ernennung von Direktor des Amtsgerichts Scheuver zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ist alsbald zu rechnen. Mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung wird der Richter dem 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - zugewiesen und zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Gleichzeitig scheidet Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Puhl aus dem 16. Zivilsenat aus. Sie wird wieder mit voller Arbeitskraft dem 2. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – zugewiesen und übernimmt dort im Umfang von 0,2 AKA einen Eigenanteil an Berichterstattungen. ...  Zur stellvertretenden Vorsitzenden des 16. Zivilsenats wird zu diesem Zeitpunkt Richterin am Oberlandesgericht Hornung bestellt." 07.03.2013: "Nur wenige neue Gesetze stehen so in der politischen und medialen Öffentlichkeit wie das „Beschneidungsgesetz“, das der Deutsche Bundestag im Dezember 2012 in Reaktion auf das „Beschneidungsurteil von Köln“ verabschiedet hat. Die Evangelische Akademie Baden und die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) veranstalten ein öffentliches Kolloquium mit Experten verschiedener Disziplinen zu den Hintergründen und Argumentationsfeldern des neuen Gesetzes. Im Mittelpunkt des Abends stehen dabei neben der juristischen Bewertung des neuen Gesetzes auch die Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl und dem religiösen Erziehungsrecht der Eltern. In einem moderierten Podiumsgespräch können sich die Veranstaltungsgäste an der Diskussion beteiligen. Beiträge u. a. von: Norbert Geis, MdB, Jurist, Berlin; Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Universität Freiburg, Jurist; Dr. Gernot Meier, Religionswissenschaftler, Karlsruhe; PD Dr. Martina Pitzer, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Karlsruhe; Dr. Thomas Schalla, Landesjugendpfarrer, Karlsruhe; Jürgen Scheuver, Richter am Amtsgericht, Karlsruhe; PD Dr. Edward Schramm, Universität Tübingen, Jurist; Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Universität Bayreuth, Jurist; Abraham de Wolf, Rechtsanwalt, Heidelberg. Moderation: Arngard Uta Engelmann, Ev. Akademie Baden, Karlsruhe; Dr. Daniel Meier, Pressesprecher der Ev. Landeskirche in Baden, Karlsruhe, Dr. A. Katarina Weilert, FEST Heidelberg" - https://www.ev-akademie-baden.de/media/download/integration/7800/2013_11.pdf

Dr. Hansjürgen Schilling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 14.07.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.05.1997 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.06.2002 als Vizepräsident am Landgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.07.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 

Detlef Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 13.10.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.03.1981 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.06.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.10.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Richter Schmukle wird auf Grund seiner konservativen "Rechtsprechung" vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf. Namensgleichheit mit: Christiane Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heidelberg (ab , ..., 2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 und 2004 ab 01.09.1982 als Richterin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.11.2004 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Sabine Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.04.2005, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1991 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.04.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 2013: Beisitzerin - 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin - 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - 20 WF 70/21 - Beschluss vom 28.04.2021 - Amtsgericht Pforzheim - 6 F 42/21. 03.05.2021: "Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah. Das Familiengericht in Pforzheim hatte das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen: Die Mutter begehre die Ausserkraftsetzung schulischer Schutzanordnungen und die Überprüfung der den Anordnungen zugrundeliegenden Rechtsverordnungen. Zuständig sei hierfür das Verwaltungsgericht. Die Mutter hatte argumentiert, dass der Gegenstand des Verfahrens eine Angelegenheit der Personenfürsorge sei, für die allein das Familiengericht zuständig sei. Die Richterin am OLG Karlsruhe – Senat für Familiensachen – folgte der Rechtsauffassung der Mutter und hob den Beschluss des Familiengerichts Pforzheim auf: das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen. Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Richters Christian Dettmar rechtlich zutreffend ist. Er hatte den als Sensationsurteil bekannt gewordenen Beschluss gefasst, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich so Richter Dettmar, sei der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Der Beschluss von Richter Dettmar ist – weltweit erstmalig – nach Auswertung von Sachverständigengutachten ergangen. Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer hatte eine Expertise zur fehlenden Aussagekraft der PCR-Tests erstellt. Die Hygienikerin Prof. Dr. Ines Kappstein hatte die aktuelle Studienlage zu den Masken ausgewertet und deren fehlenden Nutzen zur Virusabwehr bei gleichzeitiger Schädlichkeit der Masken für ihre Träger unter anderem durch Verkeimung festgestellt. Der Psychologe Prof. Dr. Christoph Kuhbandner hatte die psychische Beeinträchtigung der Kinder durch die Massnahmen untersucht. Der Richter folgte in seinem Beschluss den Erkenntnissen der Experten und bejahte eine Kindswohlgefährdung bei Fortsetzung der Massnahmen (Urteil im Volltext inklusive Sachverständigengutachten).
Wegen der – rechtlich korrekten – Annahme seiner Zuständigkeit war Richter Dettmar von der Staatsanwalt Erfurt und in den Medien der Rechtsbeugung bezichtigt worden. Aufgrund des Rechtsbeugungsvorwurfs wurde eine Hausdurchsuchung im Büro, im PKW und in den Privaträumlichkeiten des Richters durchgeführt, wurden sein Handy und Laptop beschlagnahmt und gespiegelt. Dem Vorgehen der Staatsanwalt gegen Richter Dettmar ist nun spätestens mit dem Beschluss aus Karlsruhe der Boden entzogen. Sein Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate hatte sich bereits zuvor öffentlich dahingehend geäußert, dass er keinerlei Rechtsgrundlage für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Richter erkennen können. ..." - https://2020news.de/beschluss-aus-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-rechtsbeugungsvorwurf-gegen-richter-ohne-grundlage/?fbclid=IwAR1U_6JaAvnZbhf6NsAxL3v0DUYED_oSzNofel1EVUKkxaKO6cruCqWvjFw

Thomas Schulte-Kellinghaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.07.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1986 als Richter am Amtsgericht Rastatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.07.2002 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. FamRZ 9/2009. Mario Cebulla und Thomas Schulte-Kellinghaus: "Richterliche Unabhängigkeit als Rechtsbeugung. Die Anklage gegen die Naumburger Familienrichter im Fall „Görgülü“ war haltlos*" - In Betrifft Justiz, 03/2010. Christoph Mandla: Über die vermeintliche Verfolgung Unschuldiger – vom untauglichen Versuch einer Reinwaschung. Erwiderung zu Cebulla und Schulte-Kellinghaus, Richterliche Unabhängigkeit als Rechtsbeugung*. In Betriff Justiz, 06/2010. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2012: Beisitzer - 9. Zivilsenat in Freiburg. 05.12.2012: "... Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an. Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche". ... Das OLG vertrat der Präsidialrichter Frank Konrad Brede. Er kritisierte Schulte-Kellinghaus' Haltung als "arrogant und überheblich". Er solle nicht so tun, als sei er der einzige OLG-Richter, der sorgfältig arbeite. Niemand verlange von ihm, weniger sorgfältig zu arbeiten. Ihm werde nur vorgehalten, "dass andere Richter das doppelte leisten, ohne auf Sorgfalt zu verzichten." Letztlich müssten die anderen Richter seine Arbeit miterledigen." - http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterdienstgericht-urteil-rdg-6-12-richter-karlsruhe-faul-unabhaengigkeit/

Matthias Schwab (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 02.02.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.08.1996 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.08.1996 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.02.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - 7/10 Stelle - aufgeführt. 

Dr. Marion Sieber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.10.2015, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Marion Bögel ab 01.10.2993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2000 unter dem Namen Marion Sieber ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.10.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Freiburg - https://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1147972_l1/index.html. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.05.2021: Beisitzerin 1. und 2. Strafsenat und 23. Senat - Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Namensgleichheit mit: Roland Sieber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen (ab 04.05.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ab 05.02.1999 als Richter am Amtsgericht Balingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 05.02.1999 als Richter am Landgericht Hechingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.10.2012 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Albstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.05.2015 als Vorsitzender Richter - abgeordnet an das Amtsgericht Albstadt - aufgeführt. Amtsgericht Albstadt - GVP 01.01.2013: Familiensachen. Landgericht Hechingen - GVP 15.08.2016.

Dr. Stefan Singer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.10.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.12.1999 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Richter Singer wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 4. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim? - OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.

Dr. Hans-Jörg Städtler-Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 09.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen ab Hans-Jörg Städtler ab 01.03.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Hans-Jörg Städtler-Pernice ab 09.01.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.01.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Zeitweilig Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz? 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzender der Bezirksgruppe Karlsruhe - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=50. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter / 8. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Dr. Christina Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt (Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe?) Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.11.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - beurlaubt, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.11.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2018 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt.

 

 

Dr. Heinrich Stecher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 10.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.10.1996 als Richter am Landgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.04.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.05.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.10.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Andreas Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.02.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.11.2000 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.11.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.02.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 2011: Landgericht Mannheim - 7. Zivilkammer. Richter Voß wird vom Väternotruf empfohlen. Offenbar "Gegenspieler" des konservativen Richter Schmukle - Oberlandesgericht Karlsruhe: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf . Offenbar "Gegenspieler" des konservativen Detlef Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 13.10.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.03.1981 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.06.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.10.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Richter Schmukle wird auf Grund seiner konservativen "Rechtsprechung" vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.  

Eva Voßkuhle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 04.04.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 10.09.1992 als Regierungsrätin zur Ausbildung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Eva Voßkuhle nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.1995 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 22.07.2002 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.05.2006 als Direktorin am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2006 als Vizepräsidentin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.04.2011 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. FamRZ 24/2009. Oberlandesgericht Karlsruhe- GVP 01.01.2012: Vorsitzende Richterin / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg. Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (geb. 21.12.1963 in Detmold - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident des Bundesverfassungsgericht (ab 16.03.2010, ..., 2016) - ab 06.05.2008 Vizepräsident und Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht. Was macht der Herr Voßkuhle eigentlich, wenn eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss seiner Ehefrau Eva Voßkuhle, Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht wird. Konsequenterweise müsste er sich dann für befangen erklären, doch gibt es überhaupt eine Befangenheit am Bundesverfassungericht wo nur göttliche und unfehlbare Weisheit durch die Flure schwebt? "Die Corona-Krise, in der der Staat – mit dem Vertrauen der Menschen – seine Handlungsfähigkeit bewiesen habe, sei in dieser Hinsicht „eine Chance, neues Selbstbewusstsein zu tanken.“ ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Vo%C3%9Fkuhle. In der Coronaphantasiepademie hat der deutsche Staat seine häßliche Fratze gzeigt, Freizeitsbeschränkung, Zwangstestungen und Unterdrucksetzen zur Impfung, Unterdrückung kritischer Meinungen, etc. pp, da kann man über die naive Weltsicht des Herrn Voßkuhle nur lachen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dieser Zeit zum juristischen Büttel der Bundespanikregierung gemacht.

Arne Wiemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 31.03.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.07.1997 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.2000 als Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.07.1997 als Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.03.2010 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 2009 abgeordnet an das Oberlandesgericht Karlsruhe - 1. Strafsenat.

Dr. Carsten Zülch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.12.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.12.1998 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Richter Zülch wird auf Grund der konservativen Rechtssprechung des 6. Zivilsenates vom Väternotruf nicht empfohlen.  2011: 3. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim? - OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf.

Thomas Zwiebler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 10.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.01.1993 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.04.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt (Präsidialrichter). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2014 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.10.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. "Neuer Vizepräsident des Amtsgerichts ist Thomas Zwiebler. Die frühere Vizepräsidentin des Amtsgerichts, Dr. Monika Stade, ist seit 08.10.2013 am OLG Stuttgart tätig. Nach einer längeren Vakanz ist nunmehr Thomas Zwiebler am 30.01.2014 zum neuen Vizepräsidenten ernannt worden. ...Er ... war zunächst zwei Jahre als Anwalt tätig bis er 1990 in die baden-württembergische Justiz eingetreten ist. Herr Zwiebler war bis zu seinem Wechsel nach Mannheim 20 Jahre lang am Landgericht Karlsruhe tätig: als Mitglied verschiedener Straf- und Zivilkammern, als Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen, ab 2008 dann als Ausbildungsleiter für die Referendare am Landgericht Karlsruhe." - http://www.amtsgericht-mannheim.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/Amtsgericht%20Mannheim/%28Pressegespr%C3%A4ch%202014%29.pdf.

 

 

Dr. Christoph Delius

Axel Dittmann

Dr. Wilhelm Ellmann

Birgit Seger

Dr. Birgitta Stückrath

Dr. Margret Spaniol

Dr. Wilfried Kallfaß

Dr. Edlef Lange

Dr. Hans-Günther Jaeckle

Dr. Jens-Michael Fischer-Antze

Dr. Gerd Lippok

Günther May

Axel Hefermehl

Norbert Hahn

Ute Schmidtborn

Klaus Müller

Eberhard Naegelsbach

Jochen Kämmerling

Hans-Georg Münkel

Evelyn Hailbronner-Gabel

Dr. Gerhard Riehle

Dr. Franz Schnauder

Christiane Lampel-Meyer

Dr. Rolf Stürner

Dr. Jochen Taupitz

Constanze Kämpfe

Sefanie Ulrich

Katja Häußler

Ann-Elisabeth Herting-Vogel

Alexandra Hübner

Christian Trauthig

Claus Thiery

Christoph Nossek

Markus Storck

Jens Martin Zeppernick

Eric Werner

Tomas Orschitt

Helmut Grauer

Jörg Westhauser

Sandra Guthier

Gerd Rackwitz

Dr. Joachim Mellmann

Fabian Ruhnau

Lars-Jörgen Geburtig

Ruth Gerszke

Michael Förster

Sandra Sinovics

Malanie Christine Obst

Ulrike Graf

Dr. Matthias Queck

Jörg Schaefer

Susanne Sonneck

 

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe:

Dr. Simon Adam (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.02.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.02.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lörrach - GVP 11.07.2016, 01.01.2018: Richter auf Probe. 

Sabine Ansperger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe (ab 21.05.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.05.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - 2013: Straf- und Bußgeldsachen - Abteilung 8.

Fanny Arnold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 16.03.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.03.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe. 

Dr. Mathis Bader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2013 als Richter am Amtsgericht Öhringen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Hechingen - GVP 20.03.2013: als Richter auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Nürtingen / Strafsachen, Ordnungswidrigkeitssachen. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2018: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 41. Namensgleichheit mit: Patrick Bader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.10.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

Bayer-Debak (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2017) - Amtsgericht Waiblingen - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe. 

Becherer (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe. Amtsgericht Kehl - GVP 01.01.2022: Richterin auf Probe.

Becker (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Becker als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Lahr - GVP 01.07.2015: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Susanne Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.01.2002, ..., 2002). Namensgleichheit mit: Dr. Peter Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Peter Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Susanne Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.01.2002, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Becker im Gerichtsbezirk Baden-Württemberg nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Becker (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Becker als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Lahr - GVP 01.07.2015: Richterin auf Probe.

Susanne Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.01.2002, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Becker im Gerichtsbezirk Baden-Württemberg nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Becker (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Becker als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Lahr - GVP 01.07.2015: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Peter Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Ina Behrens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Amtsgericht Lahr - GVP 01.07.2015: Richterin auf Probe. 

Julia Bessler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1991) - Richterin auf Probe im OLG Bezirk Karlsruhe (ab 02.12.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.12.2019 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Wiesloch - GVP 01.04.2022: als Richterin auf Probe Referentin für Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit - Straf- Jugendstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten.

Dr. Bidell (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2017) - Amtsgericht Waiblingen - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.

Stefan Bien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.08.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.08.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Bien (geb. ....) - Richterin / Amtsgericht Esslingen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1994, 1998, 2000, 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Bien offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Esslingen - GVP 29.07.2013: ncht aufgeführt.

Raphael Blatter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.08.2014, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Emmendingen - GVP 01.01.2024: Richter auf Probe.

Dr. Brach (geb. .... ) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2020, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Brach nicht aufgeführt. Amtsgericht Bühl - 2015: Richterin auf Probe. Amtgericht Bühl - BHG 400/14 - Beschluss vom 15.01.2015.

Lukas Brecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1990) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2019 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Weinheim - GVP 01.01.2023: Richter auf Probe.

Maren Butscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.08.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2008 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Freiburg - 2012: Richterin auf Probe. 

Freyja Christina Butte (Jg. 1972) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.01.2006, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht

Chibani (geb .....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.10.2021: Richterin auf Probe.

Curte - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Freiburg

Ben Dany (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 16.02.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.02.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lörrach - GVP 11.07.2016: Richter auf Probe. 

Johannes Dasch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.06.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Offenburg - 2014: Richter auf Probe.

Jan Dehne-Niemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.10.2010, ..., 2014) - 29.09.2010, 01.01.2012: Richter auf Probe am Landgericht Offenburg. 

Dr. Gunter Deppenkemper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.03.2007, ..., 2008) - 2008: Richter auf Probe am Amtsgericht Buchen.

Dießner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Dießner im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: Richter auf Probe.Dizel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017, 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Dizel als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Lahr - GVP 11.09.2017, 01.01.2018: Richterin auf Probe.

Düppers (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Düppers nicht aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.10.2018: Richterin auf Probe.

Sarah Eickelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.11.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.11.2012 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.03.2015: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 5. 

Dr. Heiko Feurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.05.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2012: als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg tätig.

Franz - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Heidelberg.

Susanne Fratzky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.06.2009, ..., 2012) - 2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Offenburg.

Frie - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Heidelberg / Familiengericht Abteilung 31 und 33. GVP 16.08.2010.

Sarah Froneberg (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 18.03.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 18.03.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sarah Froneberg nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sven Froneberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter am Amtsgericht Heidelberg (ab 02.09.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Sven Froneberg nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.06.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.12.2017 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.09.2019 als Richter am Amtsgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.09.2019 als Richter am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.02.2016: Familiensachen - Abteilung 31 und 33. Namensgleichheit mit: Sarah Froneberg (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 18.03.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 18.03.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sarah Froneberg nicht aufgeführt.   

Mareike Fuhrmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.09.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.09.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe  aufgeführt. Amtsgericht Sinsheim - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.  

Christoph Gehrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.05.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Lörrach.

Guthier (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Guthier nicht aufgeführt. Amtsgericht Weinheim - GVP 01.01.2023: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Torsten Guthier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Fürth (Odenwald) / Direktor am Amtsgericht Fürth (Odenwald) (ab 01.09.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 02.10.2004 als Richter am Amtsgericht Fürth (Odenwald) - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2010 als Direktor am Amtsgericht Fürth (Odenwald) aufgeführt.

Felix Haschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2010, ..., 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Lörrach. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2012.

Hauenschild (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017, 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Hauenschild im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.06.2017, 01.10.2018: Richter auf Probe.  

Jeanie Henn (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.10.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 01.01.2017: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: unter dem Namen Henn nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Thomas Henn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Landgericht Heidelberg (ab 07.09.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.09.2015 als Richter am Landgericht Heidelberg aufgeführt. 2016: Mediensprecher am Landgericht Heidelberg.

Herbig - Richterin / Amtsgericht Ettlingen (ab , ..., 2008, 2009)

Florian Herrwerth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.12.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.12.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2009 abgeordnet als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. 

Hertzel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Freiburg

Moritz Hiltl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 10.01.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.01.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.01.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lahr - 2011, 2012: Richter auf Probe.

Nikolaus Hollinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 16.02.2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.02.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Hollinger nicht aufgeführt. Ab 01.06.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Heidelberg.

Hönes (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Hönes als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe  nicht aufgeführt. Amtsgericht Sinsheim - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 21.

Bastian Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 05.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.05.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Rebecca Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 05.10.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.10.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Rastatt - GVP 01.03.2017: Richterin auf Probe.

Rebecca Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 05.10.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.10.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Rastatt - GVP 01.03.2017: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Bastian Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 05.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.05.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Junghans-Borst (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Junghans-Borst nicht aufgeführt. Unter dem Namen Borst sind aber zwei Richter/innen auf Probe: Cher Borst und Jonas Borst in Baden-Württemberg aufgeführt. Amtsgericht Mosbach - GVP 06.03.2017: unter dem Namen Junghans-Borst als Richter auf Probe aufgeführt / Familiensachen.

Kaindl (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Kaindel nicht aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 01.04.2017: Richter auf Probe.

Antje Kapitzke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.03.2008, ..., 2012) - 01.01.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mannheim / Familiengericht - Abteilung 2. GVP 01.01.2012: Familiengericht - Abteilung 2. GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - 2 F 233/10.

Sebastian Kästle (geb. - geheim) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.12.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014: Richter auf Probe.

Nico Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter / Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Keller im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.08.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2011: wohl am Amtsgericht Karlsruhe / Familiengericht. 2011, ..., 2013: Familiengericht - Abteilung 4.

Johanna Kemper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.08.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2010 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Konstanz - GVP 01.01.2013: ohne Angabe ob Richterin am Amtsgericht oder Richterin auf Probe / Pfändungs- und Überweisungsverfahren.

Nelly Kliemt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.07.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 2.

Koloczek - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2010: Richterin auf Probe amAmtsgericht Freiburg.

Dominik Konheiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 3.07.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.07.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.10.2015, 31.03.2016: Richter auf Probe. 

Dr. Dietmar Konrad (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.04.2008, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Maulbronn.

Sabrina Krämer-Tepel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sabrina Tepel aufgeführt. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 01.04.2018: unter dem Namen Krämer-Tepel dem Amtsgericht zugewiesen mit 0,75 AKA. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Dr. Kretschmer - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Ettlingen / Familiengericht. Amtsgericht Ettlingen - GVP 19.07.2010.

Marion Küfner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 15.09.2008, ..., 2010) - 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mosbach.

Hanna Kühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.12.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Hanna Mackenroth ab 03.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Hanna Kühl ab 03.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2009: Landgericht Baden-Baden - GVP 01.05.2009: Richterin auf Probe / 1. Strafkammer. 22.12.2011: "Amtsgericht: 39-Jähriger muss sich wegen Tierquälerei verantworten Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung und 6000 Euro Strafe. ... Psychiater Dr. Peter Haag, der für sein Gutachten auch mehrere Sexualwissenschaftler angeschrieben hatte, durfte nur über das persönliche Verhältnis des 39-Jährigen berichten, danach war die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen. Der Angeklagte komme aus einer Familie "mit gutem Zusammenhalt", sei normal aufgewachsen. Später sei er in ein staatliches Angestelltenverhältnis gewechselt, aus dem er in diesem Jahr freiwillig ausgestiegen sei. Staatsanwältin Hanna Kühl erklärte, dem Angeklagten sei es nicht ums Geldverdienen gegangen, sondern sich auf sadistische und grausame Art zu befriedigen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung sowie eine Geldbuße von 6000 Euro und die Auflage einer Therapie. ..." - http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/jenseits-jeder-vorstellungskraft-1.312587

Michael Kunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.08.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2013 im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.06.2017, 01.01.2018: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 2.

Langer (gebe. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Langer offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Bretten - GVP 01.09.2023: Richterin auf Probe. 

Dr. Lau (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017, 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Lau im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.06.2017, 01.10.2018: Richter auf Probe. 

Andrea Laumans (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.12.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.05.2011, 20.02.2012: Richterin auf Probe.

Christoph Leser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2010, ..., 2013) - bis 01.06.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Heidelberg.

Macke - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010:Richterin auf Probe am Amtsgericht Lörrach.

Marquardt - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2010) - vormals Schreiber - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, 2009 abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lahr. 2010 abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Offenburg. Landgericht Offenburg - GVP 07.12.2009: "Richterin Schreiber, dies seit ihrer Eheschließung am 30.07.2010 den Familiennamen Marquardt führt.

Anne Mehling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2017 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bad Säckingen - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe.

Meier (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Meier als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. 2015: Richter auf Probe am Amtsgericht Karlsruhe. Amtsgericht Rastatt - GVP 01.03.2017: Richterin auf Probe.

Olaf Meier (geb. ...) - im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Olaf Meier nicht aufgeführt. 26.08.2022: Weil er aus Wut mit einem Bagger einen Neubau demolierte, hat ein früherer Bauunternehmer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung erhalten. „Selbstjustiz wird bei uns nicht geduldet“, sagte die Richterin beim Amtsgericht in Donaueschingen, Sabine Summ, am Donnerstag. ... Das Gericht blieb unter dem Strafmaß der Anklage, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Olaf Meier kreidete dem Angeklagten ein „besonders krassen Fall von Selbstjustiz“ an. Erschwerend komme der hohe Schaden und die Belastungen für die Mieter des Gebäudes hinzu, die wegen der Zerstörungsorgie nicht wie geplant in ihre Wohnungen einziehen konnten. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article240693099/Bauunternehmer-nach-Zerstoerung-von-Neuau-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html 

Johannes Meskouris (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.02.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.02.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Richter auf Probe.

Metzger - Richter / Landgericht Baden-Baden (ab , ..., 2009)

Dr. Claus Möllinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.02.2013: Richter auf Probe / Richterliche Entscheidungen, die nach dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg dem Amtsgericht zugewiesen sind.

Dr. Müller (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2011, 2012) - Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe, Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 51 und 53.

Thomas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.06.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Singen - 2017: Familiensachen - Abteilung 2. 

Wolfram Nettersheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.06.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015.

Ruth Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.06.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.06.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014: Richterin auf Probe. 

Frank Joachim Nicklas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter / Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2010, ..., 2013: als Richter / Amtsgericht Bruchsal - Zivilsachen - aufgeführt, aber ohne Angabe ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht. 

Susanne Paptistella (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 15.07.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. I- im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Paptistella nicht aufgeführt. 2009: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Rastatt . Badisches Tageblatt - 27.05.2009: "Hausfrieden gebrochen: Haftstrafe". 

Dr. Paul - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, 2009) - 2008, 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Familiengericht - Abteilung 5 Buchstabe M - Z.

Anna-Sophia Peuckert (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.09.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.09.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Offenburg - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.

Dr. Jakob Pichon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.11.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.11.2011 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Mannheim - GVP 01.01.2012, 01.01.2013: Richter auf Probe am Amtsgericht Mannheim.

Dr. Yvonne Puchinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.11.2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.11.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Richterin auf Probe.

Melanie Raschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.10.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Melanie Raschke im OLG-Bezirk Karlsruhe nicht aufgeführt. 23.08.2017: Ignaz Stegmiller hat die zweite Richterstelle am Amtsgericht Titisee-Neustadt angetreten – aber nur bis Dezember. Das Beständigste ist der Wechsel, so scheint es: Am Amtsgericht gibt es nach eineinhalb Jahren wieder eine Veränderung bei der zweiten Richterstelle. Melanie Raschke hat sich in den Mutterschutz verabschiedet. Für sie ist zum 15. August Ignaz Stegmiller angetreten, allerdings nur bis Ende Dezember. ..." - https://www.badische-zeitung.de/ein-verfechter-der-menschenrechte--140926534.html. Namensgleichheit mit: Melanie Raschke (geb. ....) - Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin (ab 01.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2020 als Richterin auf Probe im Kammergerichtsbezirk Berlin aufgeführt.

Fabienne Rebell (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1995) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.12.2019, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.12.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.12.2019 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Waldkirch - GVP 01.01.2022, 01.01.2023: Richterin auf Probe.

Martina Resch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Resch nicht aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.01.2020, 14.09.2020: Richterin auf Probe. 24.09.2020: In Pforzheim steppt der Bär, könnte man meinen, wenn man den nachfolgenden Bericht im Internet liest: "... Dokumente und Beweise zum Strafprozess gegen Heiderose Manthey, angestrengt durch Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, vertreten durch Henning von Restorff, Rechtsanwalt der Kanzlei Ladenburger in Pforzheim, mit Strafbefehl vom Amtsgericht Pforzheim, Strafantrag von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vertreten durch Staatsanwalt Sven Müller, mit Strafanzeige nach Ermittlungsverfahren ohne Einhalten des § 160 StPO durch Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeipostens Remchingen, Sabine Schuster, weitergeleitet an Kriminalpolizeidirektion Calw, Polizeikommissarin Ute Schoch-Wuerz, liegt fast komplett im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. ..." - http://www.archeviva.com/author/heiderose/

Ringwald - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010)

Römhild - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2010: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Waldshut-Tiengen.

Martin Rützel (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2019, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Gebursdatum ab 02.05.2018 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 2019: Richter auf Probe am Amtsgericht Baden-Baden. Namensgleichheit mit: Reinhold Rützel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda (ab 01.08.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda aufgeführt.

Sauerland - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010, 2011) - ab 15.04.2010: abgeordnet als Richterin auf Probe mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit an das Amtsgericht Offenburg. 

Dr. Mirja Sauerland - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 15.04.2010, ..., 2012) - ab 15.04.2010: Richterin auf Probe mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit am Amtsgericht Offenburg. 01.08.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Kehl. Amtsgericht Offenburg - GVP 01.01.2011, 01.01.2012: Richterin auf Probe am Amtsgericht Offenburg. Namensgleichheit mit: Dr. Hans Ulrich Sauerland (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberjustizrat am Notariat Waldkirch (ab 01.02.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.05.1979 als Justizrat am Notariat Rastatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.2004 als Notariatsdirektor am Notariat Rastatt aufgeführt.

Scheider (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2016) - Amtsgericht Lörrach - GVP 11.07.2016: Richter auf Probe.

Schmidt - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Heidelberg.

Dr. Benjamin Schnürer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 16.12.2013, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2013 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Bruchsal - GVP 31.03.2016, 01.01.2017: Richter auf Probe / Familiensachen - Abteilung 2. Amtsgericht Bruchsal - GVP 01.01.2020: unter dem Namen Schnürer nicht aufgeführt.

Schoch (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schoch als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karsruhe nicht aufgeführt. Amtsgericht Ettlingen - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Simone Schoch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab 03.08.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 03.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - halbe Stelle - aufgeführt.  

Dr. Johannes Schrägle (geb. ...) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.08.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Johannes Schrägle nicht aufgeführt.

Schreiber - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, 2009: Richterin auf Probe am 07.12.2009: "Richterin Schreiber, die seit ihrer Eheschließung am 30.07.2010 den Familiennamen Marquardt führt.

Katharina Schrempp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1994) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.11.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.11.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Emmendingen - GVP 01.01.2023, 01.01.2024: Richterin auf Probe. 2023: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Emmendingen.

Marc Schüßler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.09.2005, ..., 2008) - 2008 ? abgeordnet an das Amtsgericht Wiesloch / Familiengericht.

Dr. Florian Schumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 01.09.2008, ..., 2012) - 2009: Richter auf Probe am Landgericht Waldshut-Tiengen. 2011, 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Offenburg.

Dr. Renè Sengbusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.01.2009, ..., 2011) - 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Konstanz. 01.01.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Waldshut-Tiengen.

Marina Smiljcic (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 06.06.2011, ..., 2014) - Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2013, 01.01.2014: Richterin auf Probe.

Jan Spoenle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 10.01.2011, ..., 2013) - 2011, 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Lörrach. Amtsgericht Lörrach - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe.

Dr. Patrick Stemler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 21.07.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.07.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 01.10.2018: Richter auf Probe. 

Dr. Klaus Stohrer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 02.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Bianca Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 17.05.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.05.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 01.07.2016: Richterin auf Probe.

No Name - Frau Dr. ... - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Sabine Summ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1992) - Richterin auf Probe im OLG.Bezirk Karlsruhe (ab 03.02.2020, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.02.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. 26.08.2022: Weil er aus Wut mit einem Bagger einen Neubau demolierte, hat ein früherer Bauunternehmer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung erhalten. „Selbstjustiz wird bei uns nicht geduldet“, sagte die Richterin beim Amtsgericht in Donaueschingen, Sabine Summ, am Donnerstag. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/kurioses/article240693099/Bauunternehmer-nach-Zerstoerung-von-Neuau-zu-Bewaehrungsstrafe-verurteilt.html

Manuel Thiele (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Manuel Thiele nicht aufgeführt. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2023, 01.09.2023: Richter auf Probe. 06.10.2023: "Drei Teilnehmer einer Corona-Demo aus dem März 2022 stehen vor dem Amtsgericht Freiburg. Weil sie eine aufgelöste Demonstration gegen Corona-Maßnahmen im März 2022 nicht verlassen haben, wurden drei Angeklagte zu je 150 Euro Bußgeld verurteilt. Der Prozess zog sich länger als geplant. Knapp 1000 Teilnehmende waren am 19. März 2022 bei einer Demonstration auf dem Platz der Alten Synagoge gegen die Corona-Maßnahmen. Wäre da nicht die schwarze Robe und der Sitzplatz am Kopf des Gerichtssaals, könnte man meinen, Richter Manuel Thiele wäre in der Verhandlung am Freitagmorgen im Amtsgericht Freiburg der Angeklagte und nicht der Richter. Die in der Szene bekannte Rechtsanwältin Beate Bahner stellt gleich zu Beginn der Verhandlung rechtliche Grundlagen der Pandemie in Frage. ... Bahner stellt in Frage, dass Corona gefährlich ist, unter anderem, da nur wenige und vor allem alte und vorerkrankte Menschen sterben. ... Alle drei Angeklagten werden zu einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro verurteilt, zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. ..." - https://www.badische-zeitung.de/drei-teilnehmer-einer-corona-demo-vor-gericht. Freispruch Euer Ehren! Statt der drei aufrichtigen Demonstranten hätte Richter Thiele mal lieber einige andere Personen, wie etwa Lothar Wieler, Christian Drosten, Jens Spahn und Karl Lauterbach, zu Geldstrafen verurteilen sollen, wegen Alarmismus und Panikmache. Wenn es nicht Demonstranten wie die hier von Richter Thiele Verurteilten gegeben hätte, wäre der Maskenzwang noch Tausend Jahre geblieben und die geplanten staatlichen Zwangsimpfungen schaurige Wirklichkeit geworden. Immerhin, die drei Verurteilten können froh sein, dass sie nicht im Iran auf der Anklagebank sitzen, da hätte es dreißig Jahre Gefängnis und 100 Peitschenhiebe gegeben, grad so wie bei Narges Mohammadi, die für ihren Widerstand gerade den Friedensnobelpreis bekommen hat. Richter Thiele steht noch ganz am Anfang seiner juristischen Laufbahn als Richter, wollen wir hoffen, dass er nicht noch mal Menschen, die sich gegen staatlichen Coronawahn engagieren, verurteilt. Unser Urteil steht jedenfalls erst mal fest: Richter Thiele, Note 5, setzen und nachdenken: Was habe ich falsch gemacht.

Thomas Vogt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 15.10.2008, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Thomas Vogt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm / 14. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Hamm (ab 06.11.2006, ..., 2012)

Walz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Walz nicht aufgeführt. Amtsgericht Pforzheim - GVP 14.09.2020: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Karl-Michael Walz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Pforzheim / Direktor am Amtsgericht Pforzheim (ab , ..., 2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 29.03.1984 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1992 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.06.1998 als Direktor am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2008 und 2014 ab 25.06.1998 als Direktor am Amtsgericht Pforzheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2011 als Direktor am Amtsgericht Pforzheim aufgeführt.

Weber (geb. ....) - Richter / Amtsgericht Bruchsal (ab , ..., 2011) - 2011: Zivilsachen und Strafsachen.

Weber (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2023) - Amtsgericht Rastatt -. GVP 01.01.2023: Richterin auf Probe / "Frau Richterin Weber (vormals Herr Richter am Landgericht Dössinger) vertritt den langzeiterkrankten Kollegen Herrn Richter am Amtsgericht Schabram gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Amtsgerichts Rastatt vom 23.02.2021." Namensgleichheit mit: Laura Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1993) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.02.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Laura Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1993) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 03.02.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.02.2020 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Weber (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2023) - Amtsgericht Rastatt -. GVP 01.01.2023: Richterin auf Probe / "Frau Richterin Weber (vormals Herr Richter am Landgericht Dössinger) vertritt den langzeiterkrankten Kollegen Herrn Richter am Amtsgericht Schabram gemäß dem Präsidiumsbeschluss des Amtsgerichts Rastatt vom 23.02.2021."

Weckert (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Weckert nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenburg - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe. 

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig:

Dr. Jürgen Adam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen / Vizepräsident am Landgericht Waldshut-Tiengen (ab 24.02.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.05.2008 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.05.2017 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 24.02.2021 als Vizepräsident am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2011. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 02.03.2021: Richter am Oberlandesgericht Dr. Jürgen Adam ist am 24.02.2021 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Waldshut-Tiengen ernannt und zugleich mit 0,5 AKA bis zum 31.03.2021 an das Oberlandesgericht rückabgeordnet worden. Im Umfang der Rückabordnung (0,5AKA) bleibt er dem 9. Zivilsenat als Stellvertretender Vorsitzender zugewiesen. Namensgleichheit mit: Emily Adam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.12.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.2000 als Richterin im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum ab 04.03.2005 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.03.2005 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.2005 als Richterin am Landgericht Freiburg - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.12.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt.

Dr. Klaus Bacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.05.2009 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 

Dieter Bauer (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 07.07.1988, ..., 2002)

Michael Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 14. Zivilsenat in Freiburg (ab 05.02.1996, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Dr. Karen Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.08.1993 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Peter Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.07.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 12.06.1986 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ursula Bauer-Disson (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 20.07.1990, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.07.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt.

Beate Baumann-Weber  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 07.12.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 08.01.1979 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 08.07.1980 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.07.1980 als Richterin am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Albrecht Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.07.1999, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1999 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dietrich Behschnitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 07.12.1995, ..., 2010) 

Dr. Käthe Bellon (Jg. 1947) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 05.06.1990, ..., ) - ab 05.06.1990 Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Martin Bender (Jg. 1959) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 19.09.1991 als Richter am Landgericht Karlsruhe tätig. Ab 17.06.2002 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe

Dr. Matthias Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 08.04.2009, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.04.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 09.05.2022: "Zum 30.04.2022 wird Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Matthias Bergmann in den Ruhestand versetzt."

Dr. Joachim Bock (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Mannheim (ab 20.03.2002, ..., 2005) - ab 16.03.1998 bis zum Wechsel zum Landgericht Mannheim als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig.

Dr. Winfried Boecken - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.11.1999, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.11.1999 als Richter (UProf. 2. Hauptamt) am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Hermann Buch - Senatspräsident am badischen Oberlandesgericht (ab , ..., ) - wahrscheinlich um 1920

Walter Buch

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Walter Buch

Walter Buch (* 24. Oktober 1883 in Bruchsal; † 12. September 1949 in Schondorf am Ammersee) war oberster Parteirichter der NSDAP.

Buchs Vater war der Senatspräsident am badischen Oberlandesgericht Hermann Buch. Walter Buch besuchte von 1890 bis 1902 Volksschule und Gymnasium in Bruchsal und Konstanz. Nach dem Abitur trat er 1902 als Fahnenjunker in das 6. Badische Infanterie-Regiment in Konstanz ein. 1904 wurde er zum Leutnant und 1913 zum Oberleutnant befördert. Ab 1914 nahm er als Kompanie- und Bataillonsführer sowie als Kommandeur einer Maschinengewehr-Scharfschützen-Abteilung am Ersten Weltkrieg teil. Im März 1918 nahm er als Major eine Lehrtätigkeit auf dem Truppenübungsplatz Döberitz auf. Ab September 1918 war Buch im Preußischen Kriegsministerium in Berlin tätig. Nach Kriegsende wurde Buch am 20. November 1918 als Major a.D. verabschiedet.

1908 oder 1909 heiratete Buch. Aus der Ehe gingen zwei Töchter und zwei Söhne hervor.

Mitglied der NSDAP [Bearbeiten]

Im Zivilleben betrieb Buch zunächst eine Hühnerzucht in Scheuern bei Gernsbach im Murgtal. Von 1919 bis 1922 war er Mitglied der nationalkonservativen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Für den Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund war er bis zu dessen Verbot Gaugeschäftsführer in Baden.[1] Ostern 1920 lernte er Adolf Hitler kennen, als er ihm im Auftrag seines Vaters ein Buch überbrachte. Am 9. Dezember 1922 trat er in die NSDAP (Mitglieds-Nr. 13.726) und am 1. Januar 1923 in die SA ein. Von August 1923 bis 1924 organisierte er die fränkische SA in Nürnberg. Nach dem gescheiterten Hitlerputsch im November 1923, an dem er teilgenommen hatte,[2] arbeitete Buch vorübergehend als Vertreter für Wein und Spirituosen in München. Nach der Neugründung der NSDAP trat Buch 1925 der Partei (Mitglieds-Nr. 7.733) und auch der SA wieder bei. Bis zum 1. Januar 1928 führte und organisierte er die SA in Oberbayern-Schwaben.

...

http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Buch

Klaus Böhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 17.08.1998, ..., 2018) - Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08/2010.

Prof. Dr. Joachim Bornkamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1948) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof / I. Zivilsenat (ab 01.11.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 29.05.1979 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 24.11.1989 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.03.1996 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Konservative und die Informationsfreiheit einschränkende Rechtsprechung: "Blühende Landschaften" - Bundesgerichtshof: Urteil vom 30. 11.2011 - I ZR 212/10. Vorinstanzen: LG Potsdam, Entscheidung vom 11.01.2010 - 2 O 266/09. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 6 U 14/10 - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2011-11&nr=60496&pos=8&anz=313

Dr. Stefan Braun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Heidelberg / Direktor am Amtsgericht Heidelberg (ab 27.10.2021, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Ab 06.09.2007 Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2008 ist Stefan Braun doppelt eingetragen: 1. Richter(RkrA) beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach 2. StA bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (abgeordnet). Aufgrund der Abordnung gehen wir davon aus, dass die Planstelle bei der Staatsanwaltschaft liegt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 06.09.2007 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.09.2007 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.04.2015 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.05.2017 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.10.2021 als Direktor am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 29.12.1010: Familiensachen? Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 08.01.2015: abgeordnet an das Landgericht Karlsruhe. 08/2010: Soll an der Fachhochschule Schwetzingen tätig sein - http://www.fh-schwetzingen.de. Amtsgericht Heidelberg - GVP 01.01.2022: Direktor.  

Dr. Frank Konrad Brede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden / Präsident am Landgericht Baden-Baden (ab 19.08.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.05.1996 als Richter beim Landgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 12.01.2004 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.02.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 04.03.2016 als Präsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.08.2021 als Präsident am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. 05.12.2012: "... Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an. Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche". ... Das OLG vertrat der Präsidialrichter Frank Konrad Brede. Er kritisierte Schulte-Kellinghaus' Haltung als "arrogant und überheblich". Er solle nicht so tun, als sei er der einzige OLG-Richter, der sorgfältig arbeite. Niemand verlange von ihm, weniger sorgfältig zu arbeiten. Ihm werde nur vorgehalten, "dass andere Richter das doppelte leisten, ohne auf Sorgfalt zu verzichten." Letztlich müssten die anderen Richter seine Arbeit miterledigen." - http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterdienstgericht-urteil-rdg-6-12-richter-karlsruhe-faul-unabhaengigkeit/. 26.07.2016: "Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat in einer Feierstunde am Dienstag (26. Juli 2016) den neuen Präsidenten des Landgerichts Heidelberg, Dr. Frank Konrad Brede, offiziell in sein Amt eingeführt. Der 54-jährige Dr. Brede folgt als Präsident des Landgerichts Michael Lotz nach, der als Ministerialdirigent die Leitung der Abteilung II des Justizministeriums Baden-Württemberg übernommen hat. ..." - http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/pb/Justizministerium,Lde/Startseite/Service/Dr_+Frank+Konrad+Brede+ist+neuer+Praesident+des+Landgerichts+Heidelberg/?LISTPAGE=1149211. 09.11.2020: "Dr. Frank Konrad Brede ist neuer Präsident des Landgerichts Baden-Baden. Der 58-jährige Dr. Brede folgt als Präsident des Landgerichts Hans-Joachim Doderer nach, der bereits im August in den Ruhestand getreten war. In einer kleinen Feierstunde im Ministerium der Justiz und für Europa übergab der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf Herrn Dr. Brede am vergangenen Freitag seine Ernennungsurkunde. Dr. Frank Konrad Brede war seit 2016 Präsident des Landgerichts Heidelberg und tritt heute seinen Dienst als Präsident des Landgerichts, das seinem Wohnsitz im Rebland am nächsten ist, an. ... Dr. Frank Konrad Brede wurde 1961 in Kassel geboren. Nach dem Studium und dem Referendardienst in Regensburg arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in einer Münchner Großkanzlei, bevor er im Mai 1993 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eintrat. Von 1995 bis 1999 und erneut von 2001 bis 2003 war Dr. Brede als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von dort wechselte Dr. Brede zum Oberlandesgericht Karlsruhe, wo er – ab 2008 als Vorsitzender eines Zivilsenats – bis 2013 neben dem Richteramt als Leiter der Präsidialabteilung auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut war. Nach dem Ausscheiden aus dem Verwaltungsbereich war Dr. Brede als Vorsitzender des für Verkehrsunfallsachen spezialzuständigen 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Rheinschifffahrtsobergerichts tätig, bevor er 2016 zum Präsidenten des Landgerichts Heidelberg ernannt wurde. Mit seiner Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Baden-Baden kehrt Dr. Brede an den Ausgangspunkt seiner Karriere zurück, die er 1993 als Richter am Amtsgericht Baden-Baden und Bühl begann. ..." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Dr_+Frank+Konrad+Brede+ist+neuer+Praesident+des+Landgerichts+Baden-Baden. Namensgleichheit mit: Marion Brede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Baden-Baden (ab 17.01.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 19.09.2001 als Richterin am Amtsgericht Baden-Baden - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 17.01.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Baden-Baden - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.01.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Baden-Baden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.01.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Baden-Baden - halbe Stellle - aufgeführt. 01.01.2011: abgeordnet an das Landgericht Baden-Baden. 2013: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Baden-Baden 

Christiane Ulrike Brosch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 12.10.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1980 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1983 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1983 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.12.2001 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt (Familiengericht - Abteilung  2). Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2012, ..., 01.01.2015: Vorsitzende Richterin / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen  Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Dieter Brosch - Fridolin der freche Dachs 

Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.03.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.12.1981 als Richter am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 23.06.1992 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 03.03.2014: 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015: nicht aufgeführt. 2001 - 2013: Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Am 22.03.2019 gestorben - sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.

Dr. Frieder Büchler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg (ab 19.07.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.07.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Ulrich Bunk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe / Vizepräsident am Landgericht Karlsruhe (ab 18.10.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 16.10.1997 als Richter am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.10.1997 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.09.2017 als Vizepräsident am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.10.2021 als Vizepräsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt.Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008 Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe / 2. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 15.01.2010: Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 10. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Dr. Sarah Bunk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Rottweil (ab 27.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.2009 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.12.2012 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Rottweil - abgeordnet - aufgeführt. 05/2010: Richterin auf Probe am Landgericht Rottweil. 2018: möglicherweise an der Fakultät I Zivilrecht, Straf- und OrdnungswidrigkeitenR, Zivilprozessrecht der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg - https://www.hs-ludwigsburg.de/hochschule/personenverzeichnis/lehrpersonen.html.

Andrea Clapier-Krespach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Bruchsal / Direktorin am Amtsgericht Bruchsal (ab 29.01.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Direktorin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.08.2003 als Direktorin am Amtsgericht Ettlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.01.2010 als Direktorin am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt.

Daniela Conrad-Graf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.02.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.08.1987 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 23.08.1990 als Richterin am Amtsgericht Pforzheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.2006 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt (Familiensachen - Abteilung 4). Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.12.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.02.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.02.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/5 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: Beisitzerin - 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Klaus Disque (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Amtsgericht Sinsheim / Direktor am Amtsgericht Sinsheim (ab , ..., 10/2009, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1981 am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 206 ab 30.10.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2000 als Direktor am Amtsgericht Sinsheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. (Amtsgericht Heidelberg 2008, ..., 2010: Familiengericht - Abteilung 33. Angaben zum Dienstantritt im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Hans-Joachim Doderer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden / Präsident am Landgericht Baden-Baden (ab 25.01.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.05.1985 als Richter am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.11.1998 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.01.2008 als Präsident am Landgericht Baden-Baden aufgeführt.

Dr. Wolfgang Eith (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 17.07.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.08.1976 als Richter am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.08.1976 als Richter am Amtsgericht Konstanz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1983 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum ab 17.07.1997 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Christian Emunds (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Emmendingen / Direktor am Amtsgericht Emmendingen (ab , ..., 2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem fehlerhaft geschriebenen Namen Edmunds ab 11.03.2002 als Richter am Landgericht Offenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Emunds ab 31.08.2009 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.08.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Amtsgericht Emmendingen - GVP 01.01.2023, 01.01.2024: Direktor. 10.10.2023: "Vor gut einem Jahr hat Christian Emunds das Amt des Direktors beim Amtsgericht in Emmendingen übernommen. ..." - https://www.badische-zeitung.de/direktor-des-amtsgerichts-emmendingen-ich-spuere-noch-immer-den-reiz-des-neuen

Christoph Ertl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.02.2005, ..., 2012)

Dr. Lieselotte Ernst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 14.10.1991, ..., 1998) 

Dr. Rhona Fetzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1995 als Richterin am Landgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.03.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 10. Zivilsenat. In den folgenden GVP unter dem Namen Fetzer nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: unter dem Namen Fetzer nicht aufgeführt.

Holger Filthuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe (ab 17.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.10.1999 als Richter am Landgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.11.2009 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.10.2016 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.03.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt.

Andrea Gadamer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Schwetzingen / Direktorin am Amtsgericht Schwetzingen (ab 05.01. 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 19.07.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 unter dem Namen Andrea Gadamer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 als Beisitzerin am Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 28.05.2002 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Doris Gaiser-Nökel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 02.01.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.08.1982 als Richterin am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Anschließend am Amtsgericht Freiburg. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.01.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Offenbar zeitweise auch Richterin am Oberlandesgericht Dresden. 2Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2012: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Wolfgang Gerber (geb. 03.11.1938) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 03.03.1992, ..., 2001) - im Handbuch der Justiz ab 01.08.1983 als Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Ab 03.03.1992 Richter am Bundesgerichtshof. Beteiligter Richter am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001Namensgleichheit mit: Andre Gerber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2014 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Waiblingen - GVP 01.01.2017.

Bärbel Glaeser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.12.2001, ..., 2011) - 2011: 13 Zivilsenat.

Peter Glanzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.11.1998, ..., 2008)

Dr. Reinhard Granderath (geb. 12.08.1935) - Richter am Bundesgerichtshof (01.04.1982, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.12.1973 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Peter Franz Granderath (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Gera / Präsident am Landgericht Gera (ab 01.04.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.12.1993 als Vizepräsident am Landgericht Meiningen aufgeführt.

Kai Günther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Schwetzingen / Direktor am Amtsgericht Schwetzingen (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.02.2006 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 30.06.2015 als Richter am Oberlandsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt.

Dieter Haberstroh (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlruhe (ab 27.07.1999, ..., 2002)

Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. am 18.03.1947 in Heidelberg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - vom Väternotruf: als "Väterentsorgungssenat" bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2012) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. Väternotruf gedenkt der Opfer staatlicher Diskriminierung. Buchtipp vom Väternotruf: http://www.amazon.de/Im-Namen-Volkes-Vaters-ebook/dp/B009CEYHF4/ref=sr_1_2?s=digital-text&ie=UTF8&qid=1349187983&sr=1-2

Heinz Heister (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.03.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. 

Dr. Hannelore Hemmerich-Dornick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Heidelberg (ab , ..., 2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.10.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ab 21.10.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Torsten Henning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.02.2009 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.02.2009 als Richter am Landgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.09.2009 als Richter am Landgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.07.2016 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Landgericht Mannheim - GVP 11.01.2010: Richter - 7. Zivilkammer. Richter Hennig wird vom Väternotruf empfohlen: Offenbar "Gegenspieler" des konservativen Richter Schmukle - Oberlandesgericht Karlsruhe: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf

Dr. Jürgen Henninger (geb. 15.12.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.01.1998, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.04.1978 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Henninger, Richter am Oberlandesgericht Schmidt-Weihrich, Richterin am Oberlandesgericht, Dr. Schwan - Oberlandesgericht Karlsruhe - 2. Senat für Bußgeldsachen - 2 Ss 166/99 - 23 OWI AK 139/99 - Beschluss vom 04.05.2000: "Der Anblick seines entblößten Gliedes war auch objektiv geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen, d. h. Abscheu, Ekel, Schock, Schrecken oder Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen. ... Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 20. Juli 1999 wird als unbegründet verworfen ... ." - siehe auch: Der Nacktläufer von Freiburg - www.waldfkk.de

Prof. Dr. Hartwig Henze (Jg. 1938) - Richter am Bundesgerichtshof (ab , ..., 2002) - ab 28.11.1986 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr aufgeführt.

Regina Hermisson (geb. 17.02.1944) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg (ab 29.07.1997, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 28.11.1973 als Richterin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Vollrath Hermisson (geb. 02.08.1940) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe

Dr. Vollrath Hermisson (geb. 02.08.1940) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.06.1982, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.06.1982 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Regina Hermisson (Jg. 1944) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Dr. Wolfgang Hertle (geb. 26.06.1927, gestorben 01.02.2016 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.12.1984, ..., 1990) - im Handbuch der Justiz 1900 ab 21.12.1984 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 06.02.2016: Todesanzeige in der Badischen Zeitung. Sein Leben war Kampf - nun ruhe sanft. 

Dr. Ulrike Hohlfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Konstanz (ab 01.02.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.03.1990 als Richterin am Landgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Rainer Hoppenz (geb. 29.02.1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht  / 20. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.10.1995, ..., 2005) - FamRZ 8/2008, FamRZ 23/2008. "Familiensachen" von Bassenge, Peter / Brudermüller, Gerd / Burandt, Wolfgang / Els, Hans van / Hohloch, Gerhard / Hoppenz, Rainer / Hülsmann, Bernhard / Jungbauer, Sabine / Müller, Lothar / Schmieszek, Hans P / Triebs, Michael / Waldner, Wolfram / Zimmermann, Walter. Hrsg. v. Hoppenz, Rainer, Verlag : Müller, C F in Hüthig Jehle Rehm, 9., neu bearb. u. erw. Aufl. 01.09.2009. "Rainer Hoppenz ist tot, mitten aus dem Leben herausgerissen beim Doppelkopfspiel. Schwer zu fassen, dass er plötzlich nicht mehr unter uns ist! Er hatte noch viel vor. Am 29. Februar wäre er 76 Jahre alt geworden.  ... Seit 1970 war Hoppenz Richter auf Lebenszeit. Nach seiner Abordnung an den BGH (IX. ZS, 1971-1973) wurde er 1978 zum Richter am OLG ernannt. In der Folgezeit war er, nur unterbrochen durch den Vorsitz einer Zivilkammer am LG Baden-Baden (1989-1995), vornehmlich in Familiensachen tätig, seit 1995 als Vorsitzender u.a. eines Familiensenats. Als Beisitzer habe ich seine souveräne, ausgewogene, manchmal strenge und dann wieder besonders einfühlsame Verhandlungsführung miterlebt. 2005 wurde Hoppenz mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. ..." - Nachruf von Gerd Brudermüller in FamRZ 2016, 285. Sein Leben war Kampf - nun ruhe sanft.

Dr. Rainer Hornung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - erster Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.02.2001 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. 2011: offenbar Direktor der Deutschen Richterakademie in Trier - http://www.deutsche-richterakademie.de.

Peter Hörster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.11.1992, ..., 2014) - Namensgleichheit mit:  Dr. Hörster (geb.....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2015) - Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - GVP 08.01.2015: Richter auf Probe.

Prof. Dr. Christine Hügel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / Präsidentin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 22.07.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1979 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.01.1993 als Direktorin am Amtsgericht Radolfzell aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 07.03.1996 als Direktorin am Amtsgericht Überlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Dienstantritt als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Bis 21.07.2009 Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. GVP 03.03.2014, 01.01.2015: Vorsitzende Richterin - 3. Zivilsenat. 05.12.2012: "... Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an. Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche". ... Das OLG vertrat der Präsidialrichter Frank Konrad Brede. Er kritisierte Schulte-Kellinghaus' Haltung als "arrogant und überheblich". Er solle nicht so tun, als sei er der einzige OLG-Richter, der sorgfältig arbeite. Niemand verlange von ihm, weniger sorgfältig zu arbeiten. Ihm werde nur vorgehalten, "dass andere Richter das doppelte leisten, ohne auf Sorgfalt zu verzichten." Letztlich müssten die anderen Richter seine Arbeit miterledigen." - http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterdienstgericht-urteil-rdg-6-12-richter-karlsruhe-faul-unabhaengigkeit/ 

Dr. Bernhard Hülsmann (Jg. 1945) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 30.08.1991, ..., 2008) - "Familiensachen" von Bassenge, Peter / Brudermüller, Gerd / Burandt, Wolfgang / Els, Hans van / Hohloch, Gerhard / Hoppenz, Rainer / Hülsmann, Bernhard / Jungbauer, Sabine / Müller, Lothar / Schmieszek, Hans P / Triebs, Michael / Waldner, Wolfram / Zimmermann, Walter. Hrsg. v. Hoppenz, Rainer, Verlag : Müller, C F in Hüthig Jehle Rehm, 9., neu bearb. u. erw. Aufl. 01.09.2009. 

Dr. Rainer Jagmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 13.04.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 08.04.1994 als Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. FamRZ 2011, H 10: Beschluss vom 22.10.2010 - 5 UF 42/09 - Unterhalt. / GVP 01.01.2011: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. 

Dr. Gerold Johansson (geb. 20.06.1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 22.01.1992, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.10.1985 als Präsident am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 22.01.1992 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt.

Dr. Anne Kaltenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Karlsruhe (ab 03.04.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Sinsheim - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Sinsheim - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Sinsheim - abgeordnet - aufgeführt. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Freiburg? Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.05.2001 als Richterin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.05.2001 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.09.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.04.2018 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Amtsgericht Freiburg GVP 01.01.2011, 01.01.2013.   

Dr. Max Florian Kienle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach (ab 23.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.04.2010 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2012 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Heidelberg und ab 01.04.2012 als Regierungsdirektor beim Justizministerium-Baden-Württemberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 04.05.2015 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 25.04.2019 als Vizepräsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.02.2021 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach aufgeführt. Landgericht Heidelberg - GVP 01.01.2020, 01.01.2021: Vizepräsident.  

Walter Karcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 08.11.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.08.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.11.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.08.2017. 

Dr. Peter Knaup (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg (ab , ..., 2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.03.1997 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 18.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Michael Knoblich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.09.2007, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 21.12.2001 als Vizepräsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.09.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. FamRZ 24/2009. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: Vorsitzender Richter - 2. Zivilsenat - Familiensenat.

Andreas Kratschmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.10.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.09.1987 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.03.1998 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.09.2011 als Vizepräsident am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.10.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015, 01.08.2017: Vorsitzender Richter / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg.

Dr. Ernst-Friedrich Krauß (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 14. Zivilsenat in Freiburg (ab 02.11.1992, ..., 2007, FamRZ 8/2008)

Dr. Thomas Kummle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Freiburg / Präsident am Amtsgericht Freiburg (ab 25.01.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 02.05.1989 als Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 18.06.2002 als Vizepräsident am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2016 ab 25.01.2006 als Präsident am Amtsgericht Freiburg aufgeführt.

Dr. Alfred Künschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018 und 2020 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat Freiburg - aufgeführt.

Dr. Wolfgang Kürschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 29.05.2001, ..., 2012) - 1 U 175/08 - Beschluss vom 19.01.2009 in FamRZ 19/2009.2009: 1. Zivilsenat.

Dr. Julia Kürz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe / Vizepräsidentin am Amtsgericht Karlsruhe (ab 21.04.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.11.2000 als Richterin am Landgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.07.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 6,5/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.04.2020 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Ab 22.11.2000 bis zum Wechsel zum Landgericht Karlsruhe als Richterin am Amtsgericht Karlsruhe tätig?

Dr. Edlef Lange (geb. 25.02.1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 31.07.1981 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Eckhard Langrock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (ab 08.04.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.05.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. FamRZ 24/2009.

Dieter Lauven (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 17.03.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.07.1986 als Richter beim Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. FamRZ 7/2009.

Alfons Lehmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 12.10.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.04.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.09.2008 als Vizepräsident am Landgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.10.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2013: Vorsitzender Richter / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg.

Dr. Sabine Linde-Rudolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am am Amtsgericht Freiburg / Vizepräsidentin am Amtsgericht Freiburg (ab 30.11.2011, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1992 als Richterin im Richterverhältnis auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 21.11.1996 als Richterin am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.11.2011 als Vizepräsidentin am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: Beisitzerin / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg. 2010, 2011: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg. 2012: Familiensachen - Abteilung 46. 2019: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschus des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.  Richterin Linde-Rudolf wird vom Väternotruf nicht empfohlen! Buchtipp vom Väternotruf: http://www.amazon.de/Im-Namen-Volkes-Vaters-ebook/dp/B009CEYHF4/ref=sr_1_2?s=digital-text&ie=UTF8&qid=1349187983&sr=1-2

Bernhard Lipp (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen (ab 07.07.2005, ..., EDV Gerichtstag 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2001 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Wolfram Lorenz (Jg. 1955) - Richter am Amtsgericht Lörrach / Direktor am Amtsgericht Lörrach (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.09.1986 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 31.01.2005 Richter am Oberlandgericht Karlsruhe.

Michael Lotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Abteilungsleiter der Abteilung II im Justizministerium Baden-Württemberg (ab 02.11.2015, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.04.1986 als Richter am Landgericht Heidelberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 17.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 18.12.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.04.2007 als Präsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. "Das Jugendamt" - 02/2007 / Vorstandsmitglied des Deutschen Juristentages. 2010: Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages. GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter - Zivilkammer 1. 29.10.2015: "Michael Lotz ... wirkte in allen Instanzen der Justiz - bis zum Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof. Nun verlässt der Landgerichtspräsident nach achteinhalb Jahren Heidelberg und leitet ab 2. November die Abteilung II im Justizministerium Baden-Württemberg. Sie ist zuständig für Öffentliches Recht, Europarecht, Bürgerliches Recht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht. Zentrale Aufgabe ist die Mitwirkung bei der Bundes- und Landesgesetzgebung. ..." - http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Michael-Lotz-ist-lieber-Gestalter-als-Verwalter-_arid,137604.html. 02.11.2015: "Im Justizministerium hat es einen Personalwechsel in der Führungsebene gegeben. Michael Lotz ist seit Montag (2. November 2015) neuer Leiter der Abteilung II des Justizministeriums, die insbesondere die Bereiche des Zivilrechts, des Öffentliches Rechts und des Europarecht bearbeitet. Der bisherige Präsident des Landgerichts Heidelberg folgt Klaus Ehmann nach, der nach sechs Jahren an der Spitze der Abteilung zum Oktober in den gesetzlichen Ruhestand getreten war. ..." - http://www.justiz-bw.de/pb/site/jum/node/3410036/Lde_DE/?LISTPAGE=1858194

Wilhelm Martens (* 2. Juli 1889 in Konstanz; † 31. Dezember 1974 in Karlsruhe) - Oberlandesgerichtspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab April 1949, ..., Ende 1954)

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Wilhelm Martens (* 2. Juli 1889 in Konstanz; † 31. Dezember 1974 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Er war der erste Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe nach dem Zweiten Weltkrieg.

Leben [Bearbeiten]

Martens war nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie, das durch den Ersten Weltkrieg lange unterbrochen war, und Beendigung seiner juristischen Ausbildung 1920 in Freiburg, Offenburg und Mannheim im Justizdienst tätig. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus, als er Amtsrichter in Mannheim war, traf sich bei ihm ein widerständiger Gesprächskreis.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs beauftragte die US-amerikanische Militärregierung den politisch unbelasteten Richter als „Landesdirektor für Justiz“ mit dem Aufbau der Justiz im amerikanisch besetzten Nordbaden und ernannte ihn zum Präsidenten der Landgerichte Mannheim und Heidelberg. Martens machte vertriebene Juristen im Ausland ausfindig und lud sie förmlich zur Rückkehr nach Baden ein. [1] Nachdem das Land Württemberg-Baden, das die amerikanisch besetzten nördlichen Teile von Baden und Württemberg umfasste, mit dem Oberlandesgericht Stuttgart als oberstem Gericht gegründet wurde, wurde Martens im Dezember 1945 zunächst dessen Vizepräsident mit Amtssitz in Karlsruhe. Im April 1949 wurde er zum Oberlandesgerichtspräsidenten ernannt.

Nach Bildung des Landes Baden-Württemberg wurde im Juli 1953 das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Zuständigkeit für den ganzen badischen Landesteil wieder errichtet und Martens bis zu seiner Pensionierung Ende 1954 dessen Präsident. - http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Martens_%28Richter%29

Martin Maurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim / Präsident am Landgericht Mannheim (ab 06.03.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 10.10.2001 als Richter am Landgericht Offenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 22.06.2010 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2014 als Präsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 06.03.2017 als Präsident am Landgericht Mannheim aufgeführt.

Gabriele Meister (geb. 05.12.1948 in Rendsburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Präsidentin am Amtsgericht Mannheim (ab 08.04.2011 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1978 als Richterin am Amtsgericht Bruchsal - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 1994 ab 01.09.1978 als Richterin am Amtsgericht Schwetzingen - halbe Stelle - aufgeführt. Oktober 1995 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Um 1997 Jahre Direktorin am Amtsgericht Wiesloch. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.09.2000 als Direktorin am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 08.04.2009 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.04.2011 als Präsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 2009, 2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2012. 

Dr. Ulrike Merschformann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Konstanz (ab , ..., 2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Singen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.10.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt (18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg). Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 10.10.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Konstanz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Als Richterin am Amtsgericht Singen 27.07.2006: "Podiumsdiskussion der Rechtsanwaltskammer Freiburg Scheidung light“ Scheidung ohne Anwalt - Chance oder Risiko?" - http://www.anwaltsverein-konstanz.de/veranstaltungen_06.htm. Landgericht Konstanz - GVP 25.06.2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Landgericht Konstanz / 1. Zivilkammer. 19.12.2012: "Anforderungen an psychiatrische Gutachten aus Sicht einer Vorsitzenden Richterin einer Strafvollstreckungskammer" Dr. iur. Ulrike Merschformann, Konstanz - http://www.zfp-start.de/web/zprwww/inter/?act=art&act2=show&art_id=dc_2010_08_02_322ca2467594970814. Namensgleichheit mit: Dr. Ralf Merschformann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Notar am Notariat Stockach (ab 01.06.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.07.1996 als Richter am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 15.07.1996 als Justizrat am Notariat Überlingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2009 als Justizrat am Notariat Stockach aufgeführt. 

Bernd Müller-Bütow (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.11.1985, ..., 2005)  

Dr. Bernd Müller-Christmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.04.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.07.2000 als Vizepräsident am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Werner Münchbach (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 27.08.1998, ..., 2008)

Andreas Neff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg / Präsident am Landgericht Freiburg (ab 18.10.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.02.1989 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.05.2004 als Präsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt (möglicherweise schon ab 30.09.2002 kommissarischer Präsident am Amtsgericht Mannheim). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.10.2010 als Präsident am Landgericht Freiburg aufgeführt.

Joachim Nusselt (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.12.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.06.1998 als Vizepräsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt.

Ulrich Pankow (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 18. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (ab 01.06.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.06.1980 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Wegen der Besorgnis der Befangenheit erfolgreich abgelehnt.

Dr. Christina Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt (Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe?) Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.09.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.11.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - beurlaubt, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.11.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2018 als Richterin am Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Hans-Jörg Städtler-Pernice (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 09.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen ab Hans-Jörg Städtler ab 01.03.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Hans-Jörg Städtler-Pernice ab 09.01.2002 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.01.2015 als Vizepräsident am Landgericht Heidelberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.01.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Zeitweilig Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz? 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzender der Bezirksgruppe Karlsruhe - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=50. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter / 8. Zivilsenat.

Helmut Perron (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Heidelberg / Präsident am Landgericht Heidelberg (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 28.01.1991 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.2003 als Vizepräsident am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.03.2012 als Vizepräsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2017 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017, 01.01.2018: Vizepräsident. 02.02.2021: Helmut Perron ist neuer Präsident des Landgerichts Heidelberg und folgt damit Dr. Frank Konrad Brede nach, der Ende des vergangenen Jahres an das Landgericht Baden-Baden gewechselt war. Am Abend des gestrigen Montags (1. Februar 2021) übergab Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf Herrn Helmut Perron das Versetzungsschreiben und wünschte ihm zu seinem Dienstantritt bei der neuen Stelle am heutigen Dienstag viel Erfolg und Freude. Helmut Perron wechselt vom Oberlandesgericht Karlsruhe, an dem er seit Januar 2017 Vizepräsident ist, nach Heidelberg. ... Helmut Perron trat nach Studium und Referendariat in Heidelberg 1988 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen beim Landgericht Karlsruhe, der Staatsanwaltschaft Mosbach und dem Amtsgericht Bruchsal erhielt er 1991 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim seine erste Planstelle. Nach einem Jahr wechselte er sodann an das Landgericht Karlsruhe, wo er über sieben Jahre tätig war. 1998 folgte nach einer Erprobungsabordnung die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Bis 2003 war Helmut Perron am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig und leitete dort sehr erfolgreich die 1990 gegründete Gemeinsame DV-Stelle Justiz, welche die Justiz-IT für die Ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften von Anfang an begleitete und später durch das heutige IuK-Fachzentrum Justiz abgelöst wurde. Von 2003 bis 2012 war Perron Vizepräsident des Landgerichts Mannheim. Nach seinem Wechsel an das Landgericht Karlsruhe im Jahr 2012 übernahm er als Vizepräsident den Vorsitz einer großen Strafkammer. 2017 folgte der Wechsel als Vizepräsident an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort saß er einem Zivilsenat vor, der u.a. für Gesellschaftsrecht und Erbsachen zuständig war. ..." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/8969444/?LISTPAGE=6161506

Holger Radke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe / Präsident am Landgericht Karlsruhe (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.11.1996 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Holger Radke ab 31.07.2006 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem offenbar falsch geschriebenen Namen Holger Radtke ab 08.06.2012 als Vizepräsident am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 10.07.2017 als Vizepräsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.05.2021 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. 27.05.2021: "Holger Radke ist neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat dem Nachfolger von Helmut Perron in Stuttgart die Ernennungsurkunde übergeben. Holger Radke war seit Mitte 2017 Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe. Sein Vorgänger war im Februar dieses Jahres zum Präsidenten des Landgerichts Heidelberg ernannt worden. ... Holger Radke trat Ende 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war dort an verschiedenen Stationen in Mannheim tätig: zunächst an dem Landgericht und dem Amtsgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft, von 2000 wiederum als Planrichter am Amtsgericht. Von 2002 bis 2004 folgte eine Abordnung an die Datenverarbeitungsstelle der Justiz (sogenannte DV-Stelle der Justiz) in Karlsruhe, wo sich der neue Vizepräsident um die Weiterentwicklung der Informationstechnik (IT) der Justiz kümmerte. Direkt anschließend wurde er zum Leiter des bedeutenden IT-Referats im Justizministerium ernannt. Während seiner über achtjährigen Referatsleitung, hiervon sechs Jahre zugleich als Vorsitzender der Ständigen Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung, entwickelte sich Holger Radke zu einem bundesweit profilierten EDV-Experten der Justiz. Von 2012 bis 2017 war er Vizepräsident des Landgerichts Mannheim und zuletzt seit Juli 2017 Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe und dort auch Vorsitzender einer Großen Strafkammer." - https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuer-vizepraesident-am-oberlandesgericht-karlsruhe/. 19.12.2023: "Holger Radke ist neuer Präsident des Landgerichts Karlsruhe. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat Holger Radke am gestrigen Montag die Ernennungsurkunde überreicht und ihm zu seinem neuen Amt gratuliert. Radke wechselt vom Oberlandesgericht Karlsruhe, wo er zuletzt Vizepräsident war, und folgt auf Jörg Müller, der die Aufgabe als Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe übernommen hat. ... Holger Radke war unter anderem Leiter des IuK-Referats im Justizministerium. Während seiner über achtjährigen Referatsleitung, hiervon sechs Jahre zugleich als Vorsitzender der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, entwickelte er sich zu einem bundesweit profilierten EDV-Experten der Justiz. Holger Radke ist außerdem langjähriger Prüfer und Mitherausgeber unter anderem eines juris Praxis Kommentars, in dem er auch als Kommentator mitwirkt. ... 1996 trat er beim Landgericht Mannheim in den höheren Justizdienst ein. Seine ersten Berufsjahre verbrachte er in der Mannheimer Justiz, bevor er für rund zwei Jahre an die DV-Stelle Justiz Karlsruhe abgeordnet wurde. Diese Abordnung entfachte seine Leidenschaft für IT-Themen, wodurch er nahtlos an das Justizministerium zum Leiter des IuK-Referats abgeordnet wurde. Seit 2012 war Radke Vizepräsident des Landgerichts Mannheim. Von dort wechselte er 2017 ans Landgericht Karlsruhe, wo er Vizepräsident war. Seit 2021 hatte er das Amt als Vizepräsident des Oberlandesgericht Karlsruhe inne." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Holger+Radke+ist+neuer+Praesident+des+Landgerichts+Karlsruhe

Dr. Christoph Reichert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg / Präsident am Landgericht Offenburg (ab 30.06.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.01.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.01.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.05.2005 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.06.2006 als Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter) bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.02.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 30.06.2016 als Präsident am Landgericht Offenburg aufgeführt.

Alexander Riedel (geb. 14.02.1955 in Karlsruhe - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 05.08.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.03.1988 als Richter am Amtsgericht Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 05.07.1993 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 27.01.1995 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.01.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt (2. Zivilsenat - Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2004 als Präsident am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 28.01.1999 als Präsident am Amtsgericht Karlsruhe aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.03.2008 als Präsident am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.08.2015 als Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Siehe auch unter - http://www.amtsgericht-freiburg.de/servlet/PB/menu/1220973/index.html?ROOT=1153239&ARCHIV=1153564. Namensgleichheit mit: Anette Gattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg (ab 15.04.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Anette Riedel ab 15.04.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Anette Gattner ab 15.04.1991 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.04.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.04.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Oskar Gattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 29.04.1997, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1982 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 29.04.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

Holger Rothfuß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.05.1996, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.1996 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. "... Rothfuß legte 1969 am humanistischen Reuchlin-Gymnasium in Pforzheim das Abitur ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Tübingen sowie dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Karlsruhe begann er 1977 als Zivilrichter am Amtsgericht Rastatt seine Justizlaufbahn. Nach Stationen am Landgericht Baden-Baden und Amtsgericht Gernsbach wurde er von 1980 bis 1982 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesministerium der Justiz in Bonn abgeordnet. Schwerpunkte seiner dortigen Tätigkeit waren das Internationale Zivilprozessrecht und das Internationale Privatrecht sowie die Teilnahme an Ausschüssen, insbesondere in Straßburg und Brüssel. Von 1982 bis 1985 wirkte er am Landgericht Baden-Baden in verschiedenen Strafkammern mit. Anschließend wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Von dort wechselte er 1989 an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wo er 1990 eine Planstelle als Richter am Oberlandesgericht erhielt. 1991 kehrte er zum Generalbundesanwalt zurück und wurde dort zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. 1996 wurde Rothfuß zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und zunächst dem 5. Strafsenat, der damals in Berlin saß, zugewiesen.[1] Ab 1997 war er Mitglied des 2. Strafsenats in Karlsruhe.[1] Im Oktober 2009 wechselte er in den 1. Strafsenat.[2] Mit Wirkung zum 1. August 2014 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats ernannt.[3] Als solcher vertrat er den Senat als ordentliches Mitglied im Großen Senat für Strafsachen und wurde zudem in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.[4] Nach Erreichen der Altersgrenze trat Rothfuß mit Ablauf des 30. Septembers 2015 in den Ruhestand.[4] ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Rothfu%C3%9F

Dr. Johannes-Georg Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz (ab 29.09.2015, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.08.2001 als Richter am Amtsgericht Lörrach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.07.2006 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.09.2011 als Vizepräsident am Landgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.09.2015 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Außenstelle Villingen-Schwenningen - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.09.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt.

Annegret Runge (Jg. 1943) - Vorsitzende Richterin am Oberlandgericht Karlsruhe (ab 09.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1988 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Annegret Runge: Rechtliche Folgen für den die gemeinsame elterliche Sorge boykottierenden Elternteil; In: „Familie, Partnerschaft, Recht“, 03/1999

Joachim Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 20.04.1999, ..., 2008) - GVP 01.04.2008: Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 10/2009 nicht mehr aufgeführt.

Wolfgang Schmidt-Weihrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg (ab 01.07.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2016 ab 29.01.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2003 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. 2009: Präsidiumsmitglied am Landgericht Freiburg. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2017. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Henninger, Richter am Oberlandesgericht Schmidt-Weihrich, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Schwan - Oberlandesgericht Karlsruhe - 2. Senat für Bußgeldsachen - 2 Ss 166/99 - 23 OWI AK 139/99 - Beschluss vom 04.05.2000: "Der Anblick seines entblößten Gliedes war auch objektiv geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen, d. h. Abscheu, Ekel, Schock, Schrecken oder Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen. ... Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 20. Juli 1999 wird als unbegründet verworfen ... ." - siehe auch: Der Nacktläufer von Freiburg - www.waldfkk.de - oder auch: "Belästigung der Allgemeinheit" - Beschluss vom 28.02.2003: "Er trug dabei lediglich Schuhe und Strümpfe und hatte sein Geschlechtsteil in einen dehnbaren Damenstrumpf - eine über den Penis gestülpte Nylonsocke, deren Farbe und Transparenz das Amtsgericht offen ließ - gesteckt, der den Penis und auch die Hoden umschloss und bis an die Gegend der Schamhaare bzw. deren Örtlichkeit reichte, wobei diese Örtlichkeit jedoch sichtbar blieb; der Po des Betroffenen war jeweils völlig unbedeckt. Dieses Auftreten hat das Amtsgericht als grob ungehörige Handlungen i.S.d. §118 Abs. 1 OWiG angesehen." - http://www.justizirrtum.info/faelle/richter/niehenke/OLG2.htm

Detlef Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 13.10.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.03.1981 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.06.1996 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.10.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Richter Schmukle wird auf Grund seiner konservativen Rechtssprechung vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011: 1. "Gegenspieler" von Richter Voß - Landgericht Mannheim: OLG Karlsruhe - 6 U 78/10 - 10.08.2011 - Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 7 O 175/09 - http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2011-Dok-084.pdf. Namensgleichheit mit: Christiane Schmukle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Heidelberg (ab , ..., 2010, ..., 2012)

Thomas Schnepf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.02.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 04.02.1983 als Richter am Landgericht Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.12.1995 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2003 als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.05.2008 als Präsident am Landgericht Mosbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2010 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Heinrich Schoppmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg / Vizepräsident am Landgericht Offenburg (ab , ..., 2013, 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1998 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.02.2006 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Karl Schreiner (geb. 07.11.1950 in Edenkoben - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig / Präsident am Landgericht Leipzig (ab 01.12.2006, ..., 2010) - ab Januar 1977 Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Amtsgericht Achern und Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Von 1979 bis 1987 beim Justizministerium des Landes Baden-Württemberg. Richter am Landgericht Karlsruhe und Oberlandesgericht Karlsruhe. Dezember 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe. April 1997 bis April 2000 Direktor am Amtsgericht Heidelberg. 1. Mai 2000 Abordnung an das Landgericht Leipzig. Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig. 1. Januar 2005 Vizepräsidenten am Landgericht Leipzig. Ab 15.06.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig.

Katja Schremb (Jg. 1975) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Nachnamen Engmann eingetragen. Ab 10.06.2002 Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe. 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzende der Bezirksgruppe Mannheim - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=52

Joachim Schubart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 23.05.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 25.01.1977 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.07.1995 als Direktor am Amtsgericht Pforzheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.05.2003 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Namensgleichheit mit: Johanna Schubart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Ulm (ab 24.09.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.12.2003 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.08.2010 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ulm und ab 11.08.2010 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ulm - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 11.08.2010 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.08.201 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ulm - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 24.09.2014 als Richterin am Amtsgericht Ulm - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. 2008: Amtsgericht Ulm. Matthias Schwab (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim (ab 05.08.1996, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.08.1996 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Brigitte Schwan (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Mannheim / Präsidium (ab 19.10.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1980 als Richterin am Landgericht Mannheim aufgeführt. Ab 19.10.1999 bis zum Wechsel zum Landgericht Mannheim als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe tätig. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum ab 19.10.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im GVP des Landgerichts Mannheim vom 09.12.2009 nicht mehr aufgeführt. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Henninger, Richter am Oberlandesgericht Schmidt-Weihrich, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Schwan - Oberlandesgericht Karlsruhe - 2. Senat für Bußgeldsachen - 2 Ss 166/99 - 23 OWI AK 139/99 - Beschluss vom 04.05.2000: "Der Anblick seines entblößten Gliedes war auch objektiv geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen, d. h. Abscheu, Ekel, Schock, Schrecken oder Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen. ... Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 20. Juli 1999 wird als unbegründet verworfen ... ." - siehe auch: Der Nacktläufer von Freiburg - www.waldfkk.de - oder auch: "Belästigung der Allgemeinheit" - Beschluss vom 28.02.2003: "Er trug dabei lediglich Schuhe und Strümpfe und hatte sein Geschlechtsteil in einen dehnbaren Damenstrumpf - eine über den Penis gestülpte Nylonsocke, deren Farbe und Transparenz das Amtsgericht offen ließ - gesteckt, der den Penis und auch die Hoden umschloss und bis an die Gegend der Schamhaare bzw. deren Örtlichkeit reichte, wobei diese Örtlichkeit jedoch sichtbar blieb; der Po des Betroffenen war jeweils völlig unbedeckt. Dieses Auftreten hat das Amtsgericht als grob ungehörige Handlungen i.S.d. §118 Abs. 1 OWiG angesehen." - http://www.justizirrtum.info/faelle/richter/niehenke/OLG2.htm

Dr. Julius Schwoerer (geb. 27.05.1905) - Senatspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.12.1963, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1964 ab 01.12.1963 als Senatspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 44 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Dr. Julius Schwoerer: "Die elterliche Gewalt nach Scheidung der Ehe. Stellungnahme zur geplanten Reform", in: "Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1954, 120-123.

Prof. Dr. Hans-Jürgen Seidel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 08.08.1979, ..., 2004) - Namensgleichheit mit: Seidel (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Freiburg (ab, ..., 2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Seidel im OLG-Bezirk Karlsruhe offenbar nicht aufgeführt. 2009, ..., 2013: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Freiburg.

Per Seidensticker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Offenburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Offenburg (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.03.1993 als Richter am Amtsgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.03.2007 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.02.2014 als Richter am Amtsgericht Offenburg aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg. http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Richterrat. Amtsgericht Offenburg - GVP 01.01.2017: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Offenburg / Familiensachen. 

Gertrud Siegfried (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Offenburg / Vizepräsidentin am Landgericht Offenburg (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.08.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden tätig. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 14.08.2001 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Lahr aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2010 ab 14.08.2001 als Richterin am Landgericht Offenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.10.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Landgericht Offenburg - GVP 10.01.2011. 07.05.2015: "Sie war bereits von Juni 2004 bis September 2011 am Landgericht beschäftigt. In dieser Zeit war sie in mehreren Zivilkammern des Landgerichts eingesetzt und auch als Referentin für die freiwillige Gerichtsbarkeit und als Pressesprecherin für den Bereich des Zivilrechts tätig. Sie ist im März 1998 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eingetreten und war danach im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen, bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und beim Amtsgericht Lahr beschäftigt. Nach ihrer Zeit der Tätigkeit beim Landgericht Offenburg wurde sie ab Oktober 2011 an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet und war dort neben ihrer richterlichen Tätigkeit in einem Zivilsenat Datenschutzbeauftragte und Leiterin der Gemeinsamen DV-Stelle Justiz in Karlsruhe. Zuletzt war sie teilweise an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet. Beim Landgericht Offenburg wurde sie vom Landgerichtspräsidium zur Vorsitzenden der 6. Zivilkammer und der 5. Zivilkammer (KfH) bestimmt." - http://www.badische-zeitung.de/offenburg/menschen-xxdf6byix--104464982.html

Max Silberstein (* 3. April 1897 in Mannheim; † 4. September 1966 ebenda) war ein deutscher Jurist. Er war von 1955 bis 1963 Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Silberstein studierte ab 1915 Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, nach einem Semester in München wieder in Heidelberg, wo er – nach Einberufung kurz vor Ende des ersten Weltkriegs − 1919 die Erste Juristische Staatsprüfung ablegte und 1920 promoviert wurde. 1922 trat er in den Justizdienst des Landes Baden ein und war als Richter am Amtsgericht und als Staatsanwalt in Mannheim, 1929 als Richter am Landgericht Offenburg tätig. Ab 1931 wieder Richter am Landgericht Mannheim, wurde er im April 1933 wegen seiner jüdischen Abstammung beurlaubt und Ende Mai 1933 in den Ruhestand versetzt. Er fand eine Anstellung bei einem Unternehmen in Frankfurt. In der Pogromnacht 1938 wurde er verschleppt und bis Ende Dezember im KZ Buchenwald festgehalten. Nach seiner Entlassung emigrierte er mit seiner Mutter nach Frankreich und war in Bellac als Buchhalter für die französische Militärintendanz tätig. 1941 ging er nach Marseille und arbeitete als Dolmetscher und juristischer Berater im Ausländerhilfsdienst für politisch und rassisch Verfolgte. Nach der deutschen Besetzung versteckte er sich in Nizza, wurde jedoch 1944 von der Gestapo verhaftet; es gelang ihm im Juli 1944, zu einer amerikanischen Einheit zu fliehen.

Im Oktober 1946 wurde Silberstein zum Landgerichtsdirektor in Mannheim ernannt, 1949 zum Präsidenten des Landgerichts. 1955 wurde er Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

1960 wurde Silberstein vom baden-württembergischen Justizminister in eine Dreierkommission berufen, die Vorwürfe gegen Richter und Staatsanwälte untersuchte, die als Mitglieder von Sondergerichten oder in ähnlicher Funktion an NS-Unrecht mitgewirkt hatten. [1]

Nach seiner Pensionierung 1963 wurde Silberstein von Bundeskanzler Ludwig Erhard mit einer Überprüfung der gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhobenen Vorwürfe, die Behörde überwache illegal private Telephongespräche, beauftragt. [2] [3]

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Silberstein

Dr. Monika Stade (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Mannheim / Präsidentin am Amtsgericht Mannheim (ab 29.06.2017, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 22.07.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 06.10.2000 als Richterin am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2007 als Richterin am Oberlandgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.2013 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.06.2017 als Präsidentin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt.

Michael Steindorfner (geb.13.05.1949 in Simbach) - Ministerialdirektor / Amtschef des Justizministeriums und ständiger Vertreter des Ministers (ab 01.04.1999, ..., 2011) - 1977 Eintritt in die Justiz des Landes Baden-Württemberg (Richter auf Probe am Landgericht Freiburg und den Amtsgerichten Titisee-Neustadt, Waldkirch und Kenzingen). 1978 Wechsel ins Justizministerium als Persönlicher Referent des Justizministers a. D. Heinz Eyrich. 1981 Leiter der Zentralstelle des Justizministeriums. 1985 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und Mitglied eines Familiensenats. 1986 Leiter des Personalreferats für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe im Justizministerium. 1989 Leiter der Abteilung I im Justizministerium. seit 07.10.1998 Amtschef des Justizministeriums. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 19.01.1979 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1987 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1999 als Ministerialdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt.

Dr. Wolfgang Thalmann (geb. 28.11.1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe / 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg (ab 18.03.1997, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1987 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Herr Thalmann hatte im Jahr 2006 - zwei Jahre vor seiner Berentung - ein Problem damit "Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung und Rechtsmittelzulassung nach §14 Abs. III Satz 2 KostO" zu erkennen. Vielleicht hatte er die falsche Brille auf oder die falsche Ideologie im Kopf. Möge es Herrn Thalmann dafür wenigstens im Alter gelingen, die Höhe seiner Rentenbezüge zu erkennen oder wenn ihm auch dies nicht gelingen sollte, sich von seiner lieben Frau dabei helfen zu lassen. Mehr dazu siehe unter Vätervertreibung Sulzburg. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dagmar Thalmann (geb. 11.02.1945) - Richterin am Amtsgericht Müllheim / Direktorin am Amtsgericht Müllheim (ab 01.05.1985, ..., 2010)

Werner Todenhöfer (geb. 1906) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1958 als 1988 als Landgerichtsrat am Landgericht Offenburg aufgeführt. Später Senatspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe für den Zivilsenat Freiburg. Jürgen Gerhard Todenhöfer (* 12. November 1940 in Offenburg) ist ein deutscher Politiker und Medienmanager, der als Publizist aktiv ist.  ... Aufgewachsen ist Todenhöfer mit zwei Geschwistern und den Eltern Werner und Edith Todenhöfer, geb. Leonhardt, in Freiburg im Breisgau. Sein Vater war Amtsrichter und später Senatspräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe für den Zivilsenat Freiburg. Der NS-Diplomat Gerhard Todenhöfer war ein Onkel Todenhöfers. Todenhöfer studierte ab 1959 Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten München, Paris, Bonn und Freiburg. Er wurde Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und promovierte dort 1969 über das Thema Die deliktische Haftung des Hehlers: Unter besonderer Berücksichtigung des § 830 BGB.[1] 1972 trat er eine Richterstelle am Amtsgericht Kaiserslautern an, wo er in Strafsachen tätig war. ... https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Todenh%C3%B6fer

Dr. Rolf Ungewitter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.02.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 03.09.1987 als Richter am Landgericht Offenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 30.04.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.12.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.02.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: Vorsitzender Richter - 5. Zivilsenat in Freiburg - Familiensenat.

Andreas Voß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim (ab , ..., 2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.12.1993 als Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2012 ab 27.11.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dorothee Wahle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Freiburg / Präsidentin am Amtsgericht Freiburg (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.09.1997 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.12.2014 als Vizepräsidentin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2020.

Dorothee Wahle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Freiburg / Präsidentin am Amtsgericht Freiburg (ab 27.07.2020, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.09.1997 als Richterin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.04.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.12.2014 als Vizepräsidentin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.07.2020 als Präsidentin am Landgericht Freiburg aufgeführt. Landgericht Freiburg - GVP 01.01.2020: Vizepräsidentin. 30.07.2020: "Die neue Präsidentin des Amtsgerichts Freiburg heißt Dorothee Wahle. Die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Freiburg folgt als Leiterin des Amtsgerichts Freiburg auf Dr. Thomas Kummle, der das Gericht bis zu seinem Ruhestandseintritt Ende Juni 14 Jahre lang geführt hatte. Dorothee Wahle erhielt im Rahmen der jährlichen gemeinsamen Dienstbesprechung des Justizministeriums mit den Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 28. und 29. Juli in Bad Saulgau ihre Ernennungsurkunde und die Glückwünsche von Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher. Im Anschluss trat sie ihre neue Stelle als Präsidentin des Amtsgerichts Freiburg an. ... Dorothee Wahle trat im Jahr 1995 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach einer ersten Station beim Amtsgericht Lörrach wechselte sie erstmals an das Landgericht Freiburg. Von 1997 bis 1999 war sie im Rahmen einer Sonderverwendung an das Justizministerium in Stuttgart abgeordnet, um von dort an das Landgericht Freiburg zurückzukehren. Ihre erfolgreiche Erprobungsabordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe absolvierte sie 2002/2003. Von 2004 an war Dorothee Wahle für zehn Jahre in verschiedenen Senaten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, tätig. Im Dezember 2014 wurde sie dann zur Vizepräsidentin des Landgerichts Freiburg ernannt. ..." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Dorothee+Wahle+neue+Praesidentin+des+Amtsgerichts+Freiburg.

Dr. Wolfgang Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.09.1994 als Richter am Landgericht Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.09.1994 als Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.08.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 30.08.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat in Freiburg - aufgeführt. aufgeführt. 2012: Vorsitzender Richter - 6. Zivilkammer. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 25.07.2022: Mit Ablauf des Monats Mai 2022 wurde Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Walter in den Ruhestand versetzt. Namensgleichheit mit: Christina Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Karlsruhe (ab 03.07.2002, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.07.2002 als Richterin am Landgericht Karlsruhe - 3/4 Stelle - aufgeführt.

Albrecht Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.07.1999, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1982 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.1999 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. NJW 42/2007. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 08.05.2017: stellvertretender Vorsitzender Richter / 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Beate Baumann-Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 07.12.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 08.01.1979 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 08.07.1980 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.07.1980 als Richterin am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Uta Winkgens-Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 15.10.1998, ..., 2014) -  im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1980 als Richterin am Landgericht Freiburg - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.10.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe - 1/2 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2008 nicht aufgeführt. GVP 01.01.2013: 13. Zivilsenat in Freiburg (zugleich Senat für Landwirtschaftssachen). Namensgleichheit mit: Johanna Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Baden-Baden (ab 02.05.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Baden-Baden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Baden-Baden - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.05.2016 als Richterin am Landgericht Baden-Baden - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landgericht Baden-Baden - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Baden-Baden - GVP 01.03.2013: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Thomas Reinhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (ab 14.11.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 zugleich auch ab 14.11.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 14.11.2008 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgeführt. 

Simone Wiegand (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht Karlsruhe (ab 09.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.01.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt.

Dirk Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg (ab 01.12.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.09.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.04.2008: stellvertretender Vorsitzender Richter / 16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.

Lars Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Justizrat beim Notariat Schwetzingen (ab 13.02.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.02.2006 als Justizrat beim Notariat Schwetzingen aufgeführt.

Wolfgang Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 09.06.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.08.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2011: Vorsitzender Richter / 9. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Wolfgang Zimmermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Oberkirch / Direktor am Amtsgericht Oberkirch (ab 17.02.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 18.03.1988 als Richter am Landgericht Baden-Baden aufgeführt. 

Michael Zöller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 04.09.2001, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 06.11.1978 als Richter am Landgericht Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. No Name - Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor:

Kirner - Amtsrat / Bezirksrevisor beim Oberlandesgericht Karlsruhe (ab , ..., 2012)

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Karlsruhe für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Achern

überregionale Beratung

http://familienberatung-achern.de

 

 

Familienberatung Baden-Baden

überregionale Beratung

http://familienberatung-baden-baden.de

 

 

Familienberatung Bruchsal

überregionale Beratung

http://familienberatung-bruchsal.de

 

 

Familienberatung Bühl

überregionale Beratung 

http://familienberatung-buehl.de

 

 

Familienberatung Ettlingen

überregionale Beratung

http://familienberatung-ettlingen.de

 

 

Familienberatung Freiburg

überregionale Beratung

http://familienberatungfreiburg.de

 

 

Familienberatung Germersheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-germersheim.de

 

 

Familienberatung Karlsruhe

überregionale Beratung

http://karlsruhe-beratung.de

 

 

Familienberatung Kirchzarten

überregionale Beratung

http://familienberatung-kirchzarten.de

 

 

Familienberatung Pforzheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-pforzheim.de

 

 

Familienberatung Rastatt

überregionale Beratung

http://familienberatung-rastatt.de

 

 

Familienberatung Singen

überregionale Beratung

http://familienberatung-singen.de

 

 

Familienberatung Stockach

überregionale Beratung 

http://familienberatung-stockach.de

 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Hendrik Beck

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Beck

Bodenseestr.121

88682 Salem

Tel.: 07553 / 918 550

web: www.beck-anwaelte.de

mail: beckanwaelte@t-online.de

 

 

Dr. Herbert Geisler

Karlstr. 49a

76133 Karlsruhe

Telefon: 0721 - 932 180

Als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof zugelassen.

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Gutachter:

 

Prof. Dr. Dieter Brosch

Diplom-Psychologe

67227 Frankenthal

Beauftragung am Amtsgericht Frankenthal, Amtsgericht Germersheim, Amtsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Mannheim, Amtsgericht Weinheim, Oberlandesgericht Karlsruhe

Eltern-entsorgung und Umgangsausschluss nach Broscheinsatz nicht unwahrscheinlich. Der Diplom-Psychologe Dieter Brosch wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

No Name - Richterin am Amtsgericht Karlsruhe - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1No Name - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

Prof. Dr. Michael Günter

Prießnitzweg 24

70374 Stuttgart 

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Beauftragung am Amtsgericht Böblingen, Amtsgericht Heilbronn, Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Oberlandesgericht Karlsruhe

Beauftragung am Oberlandesgericht Karlsruhe - 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen in Freiburg (2019)

 

 

Brigitte Lohse-Busch

Diplom-Psychologin

Thürachstr. 10

79189 Bad Krozingen

Beauftragung am Amtsgericht Bad Säckingen, Amtsgericht Freiburg i. Breisgau, Amtsgericht Offenburg, Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Oberlandesgericht Karlsruhe

Frau Lohse-Busch wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Dr. Carolin Quenzer

Diplom-Psychologin

"Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Lettenweg 12

79111 Freiburg

Internet: http://www.psychologenakademie.de/spezpsych/register2.php?tabelle=Rechtspsychologen&action=update&sort=Fax&limit=50&limitstart=0

Beauftragung am Amtsgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe - 5. Zivilsenat - Familiensenat in Freiburg

Beauftragung am Oberlandesgericht Karlsruhe durch Richter Kratschmer (2017)

Die Diplom-Psychologin Dr. Carolin Quenzer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Cornelia Rombach

Diplom-Psychologin

79336 Herbolzheim

Telefon: 07643 / 6604

Beauftragung am Amtsgericht Bad Säckingen, Amtsgericht Konstanz, Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenate Freiburg

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

Franzjörg Krieg

Sprecher des Regionalvereins Karlsruhe

1. Vorsitzender des Landesverbandes BW und Betreuer der zentralen Falldokumentation des VAfK:

Franzjörg Krieg

Eisenbahnstr. 26

76571 Gaggenau - Bad Rotenfels

krieg@vafk-karlsruhe.de

Funk: 01578 - 1900 339

 

 

 

Sonstige:

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg

Jörg Klingbeil

Hausanschrift:

Urbanstr. 32

70182 Stuttgart

Postanschrift:

Postfach 10 29 32

70025 Stuttgart

Telefon: 0711/61 55 41 - 0

E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de

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Familie Alteck

Seit 1993 - 42 F 102/93 - ist das Familiengericht immer wieder und intensiv mit der Familie Alteck beschäftigt gewesen, weil die Mutter seit der Trennung der Parteien Ende 1990 das vom Vater durch die Instanzen mehrfach erstrittene Umgangsrecht - OLG Stuttgart, 18 UF 133/93 - 42 F 106/94 und 42 F 18/99 - mit nur kurzen Unterbrechungen systematisch verhindert. Sie geht dabei so subtil vor, ...

Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Richterin Merk

Beschluss vom 25.04.2000

www.alteck.de

 

 


 

 

 

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.08.2022 - 5 UFH 3/22

Fundstelle openJur 2022, 18430 Rkr: È AmtlSlg: È

Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht

Bei einer Weigerung der Eltern, das Kind eine Schule besuchen zu lassen, kommt eine Kindeswohlgefährdung
in Betracht, auch wenn die Eltern auf andere Weise für eine hinreichende Wissensvermittlung und sonstige
Entwicklung des Kindes sorgen.

Tenor

1 I. Im Wege der einstweiligen Anordnung werden ergänzend zu Ziffer 1 des Tenors des Beschlusses des Amtsgerichts -
Familiengericht - Offenburg vom 18.05.2022 (1 F 334/21) vorläufig folgende weitere Maßnahmen getroffen:
2 1. Die elterliche Sorge für das Kind T. J., geboren 2014, wird hinsichtlich der schulischen Angelegenheiten und
hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts an Schultagen für die Dauer der Unterrichtszeiten vorläufig den Eltern
entzogen.
3 2. Insoweit wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.
4 3. Zum Ergänzungspfleger wird bestimmt: Jugendamt, Landratsamt Ortenaukreis, Badstr. 20, 77652 Offenburg.
5 4. Die Eltern werden verpflichtet, das Kind jeweils an den Schultagen an den Ergänzungspfleger auf Verlangen
herauszugeben.
6 5. Zur Vollstreckung der jeweiligen Herausgabe des Kindes darf unmittelbarer Zwang ausgeübt werden. Der
Gerichtsvollzieher ist befugt, um Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen.
7 6. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt zur gewaltsamen Öffnung der Wohnung der Eltern sowie zur Durchsuchung
der Wohnung zum Zwecke des Auffindens des Kindes.
8 7. Für jeden Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung der Herausgabe des Kindes
kann das Gericht gegenüber den Eltern ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass
dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft für eine Dauer von bis zu sechs Monaten anordnen. Verspricht die
Anordnung von Ordnungsgeld keinen Erfolg, kann das Gericht sofort Ordnungshaft anordnen.
9 II.
10 Die Gerichtskosten im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung tragen die Eltern je zur Hälfte.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
11 III.
12 Der Wert des Verfahrens über den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
Gründe
13 I.
14 Beim Senat ist ein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem sich die Eltern mit ihrer Beschwerde gegen die Erteilung
einer Weisung zum Schulbesuch im Rahmen des § 1666 BGB wenden.
15 Die verheirateten Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihren Sohn T., geb. 2014 (7 Jahre).
16 Außerdem leben im Haushalt noch die 3 Geschwister:
17
- N., geb. 2017 (5 Jahre),- A., geb. 2019 (2 Jahre) und- J., geb. 2021 (1 Jahr).
18 Die Mutter betreut die vier Kinder, der Vater war als Altenpflegehelfer berufstätig, ist mittlerweile arbeitslos.
19 Das Kind T. wurde mit 6 Jahren und 10 Monaten im September 2021 als Erstklässler in die S.schule eingeschult, ist
aber bisher zu keinem einzigen Schultag erschienen.
20 Den fehlenden Schulbesuch erklärten die Eltern
21
- mit der Testpflicht (insb.: die Tests würden Krebs verursachen),- mit der Maskenpflicht (angebliche Erstickungsanfälle;
Attest eines rechtskräftig wegen falscher Atteste verurteilten Zahnarztes) sowie- mit der Gefahr einer Zwangsimpfung
durch die Schule (Stichwort: Impfbus; die Eltern verlangten insoweit eine eidesstattliche Versicherung des Schulleiters).
Die Kinder sind nicht gegen Masern geimpft, weshalb das nächstjüngere Kind N. auch keinen Kindergarten besucht. T.22 Die Kinder sind nicht gegen Masern geimpft, weshalb das nächstjüngere Kind N. auch keinen Kindergarten besucht. T.
geht nach Mitteilung der Eltern regelmäßig zu den R. (einem Jugendverband einer Freikirche pfingstkirchlicher
Prägung).
23 Wegen des fehlenden Schulbesuches wandte sich die Schule an das Jugendamt, das mit Schreiben vom 22.12.2021
ein Verfahren nach § 1666 BGB anregte (1 F 334/21). Die vom Familiengericht bestellte Verfahrensbeiständin durfte im
Beisein der Eltern ein einziges Gespräch mit dem Kind führen. Ein Vermittlungsversuch zwischen Eltern und Schule
scheiterte. Nach der schriftlichen Stellungnahme des Verfahrensbeistands wurde von den Eltern weiterer Kontakt zum
Kind verweigert. Die Eltern stellten gegen die Verfahrensbeiständin einen Befangenheitsantrag, in dem sie die
Vorgehensweise der Verfahrensbeiständin, das Kind zum Schulbesuch und zu einem Spaziergang mit ihr alleine zu
bewegen, rügten. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
24 Mit Datum vom 12.03.2022 ging ein "Zeugenbericht" von Angehörigen der Initiative "Ortenauer Eltern und Menschen mit
Herz" (Vereinigung von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Kooperation mit "aufrecht:freidenken") ein.
25 Das Kind wurde für die Kindesanhörung vom 15.03.2022 krank gemeldet (Attest Dr. W.), für den Folgetermin vom
06.04.2022 erneut (Attest Dr. V.).
26 Im einem parallelen einstweiligen Anordnungsverfahren (1 F 74/22) erteilte das Familiengericht den Eltern das
vorläufige Gebot, für eine regelmäßige Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Der Beschluss mit Datum vom
07.04.2022, ausgefertigt am nächsten Tag, konnte trotz Monierung vom 09.05.2022 zunächst nicht an den Rechtsanwalt
der Eltern zugestellt werden. Die Zustellung erfolgte daraufhin mit Zustellungsurkunde am 15.06.2022, d.h. nach dem
Beschluss im Hauptsacheverfahren (1 F 334/21). Die Beschwerde der Eltern vom 21.06.2022 gegen die einstweilige
Anordnung wurde vom Senat mit Beschluss vom 08.08.2022 als unzulässig verworfen (5 UF 127/22).
27 Am 21.04.2022 wurden die erwachsenen Beteiligten im Hauptsacheverfahren vom Familiengericht angehört. Die Eltern
erklärten, sie würden das Kind nach den Osterferien in die Schule schicken (also ab 25.04.2022), da die CoronaMaßnahmen aufgehoben seien. Sie würden aber überlegen, das Kind zukünftig in der Grundschule in Nesselried
anzumelden.
28 Auch im Folgenden besuchte das Kind bis zu den Sommerferien keine Schule.
29 Die Eltern erklärten, sie würden keine Kindesanhörung im Beisein des Verfahrensbeistands akzeptieren. Daraufhin hob
das Familiengericht den Termin zur Kindesanhörung im Hauptsacheverfahren auf.
30 Mit Beschluss vom 18.05.2022 erteilte das Familiengericht den Eltern das Gebot, für eine regelmäßige Einhaltung der
Schulpflicht des Kindes zu sorgen. Der Beschluss wurde den Eltern am 20.05.2022 zugestellt.
31 Gegen den Beschluss haben die Eltern Beschwerde eingelegt (5 UF 120/22). Darin wird auf die
gesundheitsschädigende Maskenpflicht von Kindern verwiesen.
32 Verfahrensbeistand und Jugendamt treten der Beschwerde entgegen.
33 Im Anhörungstermin vom 10.08.2022, zu dem die Eltern über ihren Rechtsanwalt durch Zustellung am 30.07.2022
geladen wurden, erschienen sie nicht, auch wurde das Kind nicht zur Anhörung gebracht. Im Anschluss erklärten sie,
die Ladung wegen Umzugs und Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten nicht erhalten zu haben.
34 Im Termin wurde erörtert, den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung Teile der elterlichen Sorge zu entziehen, um
den Schulbesuch zu sichern. Jugendamt und Verfahrensbeiständin treten dem bei.
35 Inzwischen ist die Familie nach A. verzogen. Den fehlenden Schulbesuch erklären sie nunmehr damit, dass T. sich
durch das "Freilernen im Homeschooling" "toll" entfalten könne; das Kind wolle dies so weiterführen. Sein Bildungsstand
könne jederzeit überprüft werden; er sei in den erstinstanzlichen Verfahren jedoch nicht abgefragt worden. Sowohl der
Schulleiter der S.schule als auch das Jugendamt als auch die Verfahrensbeiständin seien so kompromisslos
vorgegangen, dass die Eltern das Vertrauen in diese Personen verloren hätten. Sie seien weiterhin an einer Lösung
interessiert mit einfühlsamen Beteiligten, damit T. langsam den Weg zur Schule finde. Die Eltern beabsichtigten, ihn an
der Gemeinschaftsschule am neuen Ort in A. anzumelden, was ferienbedingt zur Zeit nicht möglich sei.
36 Die angekündigte ausführliche Begründung des Verfahrensbevollmächtigten ist nicht eingegangen.
37 Zu den Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.
38 II.
39 Die einstweilige Anordnung ist von Amts wegen zu erlassen.
1. Gemäß § 49 Abs. 1 FamFG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme getroffen werden, soweit40 1. Gemäß § 49 Abs. 1 FamFG kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme getroffen werden, soweit
dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für
ein sofortiges Tätigwerden besteht. Ein derartiges Regelungsbedürfnis ist anzunehmen, wenn ein Abwarten bis zur
endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu
wahren, bzw. wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile
möglich wäre (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Auflage 2020, § 49 Rn. 13). Bei einstweiligen Regelungen im
Beschwerdeverfahren sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels summarisch und vorläufig zu betrachten und mit
den drohenden Nachteilen für alle Beteiligten gegeneinander abzuwägen (vgl. Keidel/Sternal, a.a.O., § 64 Rn. 59).
41 2. In der Sache hat gemäß §1666 Abs. 1 BGB das Familiengericht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das
körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage
sind, die Gefahr abzuwenden. Das Kindeswohl ist gefährdet, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine erhebliche
Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes zu erwarten ist, wobei an die Wahrscheinlichkeit des
Schadenseinritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der drohende Schaden wiegt (BGH FamRZ
2019, 598, juris Rn. 18). Die - auch teilweise - Entziehung der elterlichen Sorge als besonders schwerer Eingriff kann
daher nur bei einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes mit einer höheren - einer ebenfalls im Einzelfall durch
Abwägung aller Umstände zu bestimmenden ziemlichen - Sicherheit eines Schadenseintritts verhältnismäßig sein (BGH
FamRZ 2019, 598, juris Rn. 33). Da in das nach Art.6 Abs. 2 Satz 1 GG den Eltern gewährleistete Recht auf Erziehung
nur unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden darf (BVerfG FamRZ 2021,
104, juris Rn. 30 m.w.N.), dürfen den Eltern nicht mehr Rechte entzogen werden, als es zur Abwehr der Gefahr
erforderlich ist. Die getroffenen Maßnahmen müssen zur Beseitigung der dem Kind drohenden Gefahren geeignet sein
und müssen zu Art und Umfang der Gefahren in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das gilt insbesondere für eine
räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen, da diese den stärksten Eingriff in das
Elterngrundrecht darstellt. So dürfen etwa die Folgen einer Fremdunterbringung des Kindes nicht gravierender sein als
die eines Verbleibs in der Herkunftsfamilie (BVerfG FamRZ 2015, 208, juris Rn. 15 f.; OLG Dresden FamRZ 2015, 676,
juris Rn. 3). Auch gehört es nicht zum staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), für eine dem Kindeswohl
bestmögliche Förderung zu sorgen (BVerfG FamRZ 2012, 1127, juris Rn. 15; BVerfGFamRZ 2010, 713, juris Rn. 33 f.).
Die Eingriffsbefugnisse des § 1666 BGB bezwecken auch nicht, dem Kind eine optimale oder auch nur durchschnittliche
Erziehung und Entwicklung zu ermöglichen, sondern lediglich, nicht mehr vertretbare Gefahren und Schäden von ihm
abzuwenden. Begrenzte persönliche und wirtschaftliche Möglichkeiten und Verhältnisse muss das Kind in gewissem
Umfang als Schicksal und Lebensrisiko tragen (BVerfG FamRZ 2015, 112, juris Rn. 38; Staudinger/Coester, BGB,
Neubearbeitung 2020, § 1666 Rn. 84 m.w.N.), denn vorrangig kommt den Eltern die Aufgabe und das Recht zu,
Gefahren für die Entwicklung der Kinder abzuwehren. Eltern und Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch darauf,
mit und in der eigenen Familie zu leben und aufzuwachsen. Erst dann, wenn für das Kind bestehende Gefahren die
oben genannte Schwelle überschreiten, dürfen zum Schutz des Kindes im Rahmen von §§ 1666, 1666a BGB
gerichtliche Maßnahmen getroffen werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass der Staat nach
Möglichkeit versuchen muss, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines
verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfG FamRZ
2010, 713, juris Rn. 35 m.w.N.).
42 Konkret für den Fall der Schulverweigerung gilt, dass das verfassungsrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern
durch die allgemeine Schulpflicht beschränkt ist. Zu dieser Beschränkung ist der Gesetzgeber befugt. Diese dient als
geeignetes und erforderliches Instrument dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags.
Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen
Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die gleichberechtigt und
verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben. Soziale
Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung
einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung können effektiver eingeübt werden, wenn Kontakte mit der
Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil
einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind (BVerfG vom 31.05.2006 – 2 BvR
1693/04, juris Rn. 15 f.)
Zur Sicherung der Schulpflicht kommt daher grundsätzlich der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Anordnung43 Zur Sicherung der Schulpflicht kommt daher grundsätzlich der teilweise Entzug des Sorgerechts und die Anordnung
einer Pflegschaft in Betracht. Diese Maßnahmen sind im Grundsatz geeignet, dem Missbrauch der elterlichen Sorge
durch die schulverweigernden Eltern entgegenzuwirken. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts
zur Regelung von Schulangelegenheiten schafft in Verbindung mit der Anordnung der Pflegschaft die Voraussetzungen
dafür, dass ein Kind durch geeignete Maßnahmen eines Pflegers zum Besuch einer öffentlichen Schule oder einer
anerkannten Ersatzschule in Deutschland angehalten wird und Schaden vom Kind, wie er von einem ausschließlichen
Hausunterricht zu besorgen ist, abgewendet wird. Dabei kann ein solcher Pfleger ermächtigt werden, die Herausgabe
des Kindes notfalls unter Einsatz von Gewalt und mittels Betreten und Durchsuchung der elterlichen Wohnung sowie
unter Inanspruchnahme der Hilfe des Gerichtsvollziehers oder der Polizei zu erzwingen. Dies gilt, wenn mildere Mittel,
das Kind vor dem Missbrauch der elterlichen Sorge wirksam zu schützen und den staatlichen Erziehungsauftrag im
wohlverstandenen Kindesinteresse durchzusetzen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Der teilweise Sorgerechtsentzug
und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse auch nicht außer
Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes geboten (BGH vom 17.10.2007 – XII ZB 42/07, juris
Rn. 15; OLG Celle vom 02.06.2021 – 21 UF 205/20, juris Rn. 22 m.w.N.; OLG Nürnberg vom 15.09.2015 -9 UF 542/15,
juris Rn. 13; OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, juris Rn. 4; OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 -6 UF 30/14, juris
Rn. 14).
44 Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen und
verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass bei hinreichender Wissensvermittlung und
hinreichender Sorge für die körperliche, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes im
Einzelfall durch Einholen eines Sachverständigengutachtens oder durch einen positiven Eindruck von dem Kind bei der
gerichtlichen Anhörung eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB ausgeschlossen werden könne (in
diese Richtung OLG Bamberg vom 22.11.2021 – 2 UF 220/20, juris Rn. 30; OLG Hamm vom 11.10.2019 -3 UF 116/19,
juris Rn. 7; OLG Düsseldorf vom 25.07.2018 – 2 UF 18/17, juris Rn. 7), überzeugt dies nicht. Denn nach den oben
dargelegten verfassungsrechtlichen Grundlagen kann der Gesetzgeber insoweit in das Elternrecht eingreifen. Die
allgemeine Schulpflicht dient nicht nur der Vermittlung von Wissen und sozialen Fertigkeiten, die möglicherweise auch
im familiären Rahmen erlernt werden können. Vielmehr dient die Schulpflicht auch dem staatlichen Erziehungsauftrag
und den dahinter stehenden Gemeinwohlinteressen. Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der
Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten
zu integrieren. Integration setzt dabei nicht nur voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung religiöse oder
weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich
einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen. Für eine offene pluralistische Gesellschaft
bedeutet der Dialog mit solchen Minderheiten eine Bereicherung. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu
praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule. Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von
Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer
Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern (BVerfG vom 31.05.2006 – 2 BvR
1693/04, juris Rn. 17 ff.).
45 3. Nach diesen Grundsätzen, auf der dargestellten tatsächlichen Grundlage und unter Ausschöpfung der im
summarischen Verfahren der einstweiligen Anordnung zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten ist unter
Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände erforderlich, vorläufige Maßnahmen zu treffen, um zumindest zu
Beginn des zweiten Schuljahres dem Kind den Schulbesuch zu ermöglichen.
a. Nach den oben dargelegten Grundlagen bestehen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche46 a. Nach den oben dargelegten Grundlagen bestehen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche
Gefährdung des Kindeswohls. Die Eltern haben über ein vollständiges Schuljahr hinweg nicht für einen Schulbesuch
des Kindes gesorgt, obwohl die von ihnen selbst formulierten Hinderungsgründe spätestens seit den Osterferien im April
2022 weggefallen sind. Damit gefährden sie die oben dargestellte Entwicklung des Kindes zu einer
selbstverantwortlichen Persönlichkeit und die gleichberechtigte Teilhabe des Kindes an der Gesellschaft. Es besteht die
konkrete Gefahr, dass die Eltern auch weiterhin nicht für den Schulbesuch des Kindes sorgen. Dies gilt umso mehr, als
sich die Eltern mittlerweile auf keinerlei inhaltliche Gründe mehr für den fehlenden Schulbesuch berufen. Die Eltern
berufen sich in ihrer Stellungnahme vom 15.08.2022 darauf, sie hätten gemerkt, wie toll sich das Kind durch das
Freilernen im Homeschooling entfalten könne; diese Erklärung hat keine inhaltliche Substanz. Damit setzen die Eltern
ihre Einschätzung einfach an die Stelle der gesetzgeberischen Entscheidung über die Bedeutung der Schulpflicht. Nach
den oben dargestellten rechtlichen Grundsätzen ist der Gesetzgeber berechtigt, insoweit die elterliche Einschätzung aus
übergeordneten Gesichtspunkten des Kindeswohls einzuschränken. Soweit die Eltern darauf hinweisen, es entspreche
T.
s Willen, im Homeschooling beschult zu werden, spielt dies für die Entscheidung keine Rolle. Denn eine so
weitreichende und weichenstellende Entscheidung wie die Frage der Beschulung kann nicht dem Willen eines 7jährigen
Kindes anvertraut werden, das die damit zusammenhängenden Implikationen nicht annähernd überschauen kann. Dass
die Eltern diese Frage der Entscheidung des Kindes überlassen wollen, spricht umgekehrt gegen ihre Eignung, in dieser
Frage die elterliche Sorge verantwortungsbewusst ausüben zu können. In ihrem Schreiben vom 15.08.2022 haben die
Eltern noch einmal Unterlagen zu den Coronamaßnahmen des Jahres 2021 vorgelegt; dies ändert ebenfalls nichts, da
die Corona-Pandemie schon längst nicht mehr der Grund für T.s fehlenden Schulbesuch ist. Weitere Gesichtspunkte,
weshalb T. nicht die Schule besuchen kann und mit denen eine inhaltliche Auseinandersetzung stattfinden könnte,
tragen die Eltern nicht vor. In ihrem Schreiben vom 19.08.2022 schildern die Eltern zunächst die chronologischen
Abläufe und erklären, dass sie sich gewünscht hätten, dass Schule, Jugendamt und Verfahrenbeiständin
kompromissbereiter mit ihnen umgehen. Angesichts der Bedeutung der Schulpflicht einerseits und der mit dem
fehlenden Schulbesuch einhergehenden Gefährdung des Kindeswohls verkennen die Eltern hierbei jedoch ihren und
den Spielraum der Beteiligten. Sämtliche Beteiligte haben versucht, mit den Eltern das Ziel zu erreichen, das schlicht zu
erreichen ist: dass das Kind die Schule besucht. Bei einem solchen Vorgang müssen Eltern mit dem Kommunikationsstil
der anderen Beteiligten umgehen, sofern diese nicht ihre Befugnisse überschreiten, was aus dem eigenen Vortrag der
Eltern bei keinem der benannten Beteiligten der Fall gewesen ist. Alle Beteiligte haben eingefordert, was ihre Aufgabe
ist. Dies gilt namentlich auch für die Verfahrensbeiständin, die den gesetzlichen Auftrag hat, grundsätzlich mit dem Kind
alleine zu sprechen, d.h. ohne die Eltern. Es liegt im Kinderschutzverfahren grundsätzlich nicht in der
Entscheidungsmacht der Eltern, dies abzulehnen, sondern das Kind in geeigneter erzieherischer Weise darauf
vorzubereiten. Mit der Erklärung im Schreiben vom 19.08.2022, das Kind nunmehr in der Gemeinschaftsschule in
Achern anmelden zu wollen, setzen die Eltern sich schließlich in Widerspruch zu ihrem Schreiben vom 15.08.2022, in
dem sie noch angekündigt haben, T. auch zukünftig im Homeschooling unterrichten zu wollen. Wenn zutrifft, dass die
Eltern das Kind in Achern einschulen wollen, werden die Eltern und der bestellte vorläufige Ergänzungspfleger
einvernehmlich auf das gleiche Ziel hinarbeiten. Die o.g. widersprüchlichen Angaben der Eltern und die nicht
eingehaltene Zusage der Eltern zum Schulbesuch nach den Osterferien lassen dies jedoch so unsicher erscheinen,
dass von der Bestellung des vorläufigen Ergänzungspflegers nicht abgesehen werden kann.
47 Fragen der gesundheitsgefährdenden Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung der Eltern spielen für die
vorliegende Entscheidung keine Rolle. Auch geht der Senat davon aus, dass die Eltern das Kind unabhängig vom
Schulbesuch grundsätzlich gut betreuen.
Im vorliegenden Fall sind im Übrigen ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Eltern auch ohne Schulbesuch für48 Im vorliegenden Fall sind im Übrigen ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Eltern auch ohne Schulbesuch für
eine umfassende Bildung des Kindes sowohl hinsichtlich kognitiver wie sozialer Kompetenzen sorgen wollten und
könnten, nicht ersichtlich. Die Angabe der Eltern gegenüber dem Verfahrensbeistand, sie würden im Kontakt mit einer
Lehrerin der Schwarzwaldschule stehen, konnte von dort nicht bestätigt werden. Die Eltern räumen selbst ein, die
Unterlagen der Grundschule nicht zurückgeleitet zu haben; dies nur aus Beweisgründen unterlassen zu haben, ist nicht
plausibel, denn hierfür hätten einfach Kopien gefertigt werden können. Das gleiche gilt für die Angabe, der Lernstand
des Kindes sei erhoben worden; es ist unklar, wer diese Erhebung durchgeführt hat und welcher Maßstab dabei
zugrunde gelegt wurde. Ob tatsächlich die Mutter über ein Schuljahr hinweg mit dem Kind den Lernstoff bearbeitet hat,
konnte nicht geklärt werden. Soweit die Eltern behauptet haben, das Kind sei von Montag bis Freitag jeden Schultag im
Umfang von zwei Unterrichtsstunden von einer Online-Lehrerin beschult worden, konnte dies ebenfalls nicht geklärt
werden. Es bleibt auch offen, welche fachliche Qualifikation diese Person hat und welche Inhalte sie vermittelt. Auch in
ihren Stellungnahmen vom 15.08.2022 und vom 19.08.2022 tragen die Eltern insoweit keine konkreten Einzelheiten vor,
obwohl diese Fragen ausweislich des direkt den Eltern am 12.08.2022 zugestellten Protokolls im Termin vom
10.08.2022 ausdrücklich erörtert wurden und ihre Relevanz den Eltern daher bekannt sein konnte.
49 b. Die angeordneten Maßnahmen sind geeignet und erforderlich.
50 Das mildere Mittel einer Weisung an die Eltern ist bereits seit Anfang Mai 2022 wirksam ausgesprochen, ohne dass dies
zu einer Änderung der Haltung der Eltern geführt hätte.
51 Mildere andere Mittel, um den Schulbesuch des Kindes zu sichern, sind nicht ersichtlich. Insbesondere sind helfende
und unterstützende Angebote an die Eltern an deren Abwehrhaltung gescheitert.
52 Schulrechtliche Maßnahmen stehen neben den familiengerichtlichen Maßnahmen. Allein deren bestehende Möglichkeit
beseitigt nicht die Kindeswohlgefährdung.
53 Nach den oben dargestellten rechtlichen Grundsätzen sind auch die zur Sicherung der Durchsetzung und Vollstreckung
erforderlichen Begleitmaßnahmen von der rechtlichen Grundlage der §§ 1666, 1666a BGB in diesen Fällen gedeckt.
54 Die Maßnahmen sind auch verhältnismäßig.
55 Dies gilt nach dem oben dargestellten rechtlichen Maßstab zunächst für die teilweise Entziehung des Sorgerechts, aber
auch für die Begleitmaßnahmen. Zwar kann die gewaltsame Herausnahme des Kindes für den Schulbesuch zu einer
erheblichen Traumatisierung des möglicherweise ohnehin bereits geschädigten Kindes führen. Diese Folge ist allerdings
im Hinblick auf die oben dargelegte Kindeswohlgefährdung verhältnismäßig. Ohnehin geht der Senat davon aus, dass
sich eine tägliche gewaltsame Herausnahme nicht über mehrere Wochen des Schulbesuches erstrecken wird, da
entweder die Eltern nunmehr den Schulbesuch des Kindes akzeptieren und umsetzen werden, oder aber eine
vollständige Herausnahme des Kindes aus der Betreuung durch die Eltern zu erwägen sein wird.
56 c. Es besteht ein dringendes Bedürfnis für die getroffenen Maßnahmen, da das neue Schuljahr in wenigen Wochen
beginnt und eine Einschulung des Kindes zumindest in diesem Schuljahr noch fristgerecht und mit den neuen
Mitschülern gemeinsam erfolgen sollte.
57 4. Ein dringendes Bedürfnis für weitere Maßnahmen, insbesondere einem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge
und Herausnahme des Kindes aus der Betreuung durch die Eltern, besteht derzeit nicht. Die vorliegende vorläufige
Entscheidung beruht auf der Erwartung, dass mit den angeordneten Maßnahmen nunmehr ein Schulbesuch möglich
sein wird.
58 III.
59 Von einer vorherigen persönlichen Anhörung der Beteiligten sieht der Senat wegen Dringlichkeit ab. Zu dem im
Hauptsacheverfahren angesetzten Termin sind die Eltern trotz ordnungsgemäßer Ladung über den von ihnen bestellten
Rechtsanwalt nicht gekommen und haben auch nicht das Kind zur Anhörung gebracht. Der neue Termin im
Hauptsacheverfahren findet erst nach dem Schulbeginn statt.
60 Die Kostenentscheidung beruht auf §81 Abs. 1 FamFG; sie entspricht der Billigkeit. Die Festsetzung des
Verfahrenswerts ergibt sich aus §§ 41, 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG.
61 Soweit die Eltern eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen die Verfahrensbeiständin
ansprechen, geht der Senat davon aus, dass sie diese Beschwerde wie angekündigt ggfs. direkt bei dem
Familiengericht anbringen werden, wobei das Familiengericht hierzu ausgeführt hat, dass ein Befangenheitsantrag
gegen einen Verfahrensbeistand rechtlich nicht möglich ist.
62 Soweit die Eltern sich gegen das im Hauptsacheverfahren erkannte Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens im dortigen
Termin wenden, wird der Senat hierüber im Hauptsacheverfahren entscheiden.

https://openjur.de/u/2452146.ppdf

 

 


 

 

 

Neuer Vizepräsident am Oberlandesgericht Karlsruhe

Holger Radke ist neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat dem Nachfolger von Helmut Perron in Stuttgart die Ernennungsurkunde übergeben. Holger Radke war seit Mitte 2017 Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe. Sein Vorgänger war im Februar dieses Jahres zum Präsidenten des Landgerichts Heidelberg ernannt worden.
...
Nach drei Jahren als Vizepräsident am Amtsgericht Mannheim kehrt zudem Hermann Spital an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück und wird dort neuer Leiter der Präsidialabteilung. Auch er erhielt seine Ernennungsurkunde aus den Händen von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges. Er war nach acht Jahren als Planrichter beim Landgericht Karlsruhe bereits von 2009 bis 2018 am OLG Karlsruhe tätig und hat sich dort einen ausgezeichneten Ruf erworben.

Holger Radke

Holger Radke trat Ende 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war dort an verschiedenen Stationen in Mannheim tätig: zunächst an dem Landgericht und dem Amtsgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft, von 2000 wiederum als Planrichter am Amtsgericht. Von 2002 bis 2004 folgte eine Abordnung an die Datenverarbeitungsstelle der Justiz (sogenannte DV-Stelle der Justiz) in Karlsruhe, wo sich der neue Vizepräsident um die Weiterentwicklung der Informationstechnik (IT) der Justiz kümmerte. Direkt anschließend wurde er zum Leiter des bedeutenden IT-Referats im Justizministerium ernannt. Während seiner über achtjährigen Referatsleitung, hiervon sechs Jahre zugleich als Vorsitzender der Ständigen Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung, entwickelte sich Holger Radke zu einem bundesweit profilierten EDV-Experten der Justiz. Von 2012 bis 2017 war er Vizepräsident des Landgerichts Mannheim und zuletzt seit Juli 2017 Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe und dort auch Vorsitzender einer Großen Strafkammer. ...

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuer-vizepraesident-am-oberlandesgericht-karlsruhe/

 

 

 


 

 

 

Zuständigkeit des Familiengerichts auch für mögliche Gefährdung des Kindeswohls durch staatliche Coronamaßnahmen

Oberlandesgericht Karlsruhe - 20 WF 70/21 - Beschluss vom 28.04.2021 - Amtsgericht Pforzheim - 6 F 42/21. 03.05.2021: "Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah. Das Familiengericht in Pforzheim hatte das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen: Die Mutter begehre die Ausserkraftsetzung schulischer Schutzanordnungen und die Überprüfung der den Anordnungen zugrundeliegenden Rechtsverordnungen. Zuständig sei hierfür das Verwaltungsgericht. Die Mutter hatte argumentiert, dass der Gegenstand des Verfahrens eine Angelegenheit der Personenfürsorge sei, für die allein das Familiengericht zuständig sei. Die Richterin am OLG Karlsruhe – Senat für Familiensachen – folgte der Rechtsauffassung der Mutter und hob den Beschluss des Familiengerichts Pforzheim auf: das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen. Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Richters Christian Dettmar rechtlich zutreffend ist. Er hatte den als Sensationsurteil bekannt gewordenen Beschluss gefasst, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich so Richter Dettmar, sei der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Der Beschluss von Richter Dettmar ist – weltweit erstmalig – nach Auswertung von Sachverständigengutachten ergangen. Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer hatte eine Expertise zur fehlenden Aussagekraft der PCR-Tests erstellt. Die Hygienikerin Prof. Dr. Ines Kappstein hatte die aktuelle Studienlage zu den Masken ausgewertet und deren fehlenden Nutzen zur Virusabwehr bei gleichzeitiger Schädlichkeit der Masken für ihre Träger unter anderem durch Verkeimung festgestellt. Der Psychologe Prof. Dr. Christoph Kuhbandner hatte die psychische Beeinträchtigung der Kinder durch die Massnahmen untersucht. Der Richter folgte in seinem Beschluss den Erkenntnissen der Experten und bejahte eine Kindswohlgefährdung bei Fortsetzung der Massnahmen (Urteil im Volltext inklusive Sachverständigengutachten).
Wegen der – rechtlich korrekten – Annahme seiner Zuständigkeit war Richter Dettmar von der Staatsanwalt Erfurt und in den Medien der Rechtsbeugung bezichtigt worden. Aufgrund des Rechtsbeugungsvorwurfs wurde eine Hausdurchsuchung im Büro, im PKW und in den Privaträumlichkeiten des Richters durchgeführt, wurden sein Handy und Laptop beschlagnahmt und gespiegelt. Dem Vorgehen der Staatsanwalt gegen Richter Dettmar ist nun spätestens mit dem Beschluss aus Karlsruhe der Boden entzogen. Sein Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate hatte sich bereits zuvor öffentlich dahingehend geäußert, dass er keinerlei Rechtsgrundlage für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Richter erkennen können. ..." - https://2020news.de/beschluss-aus-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-rechtsbeugungsvorwurf-gegen-richter-ohne-grundlage/?fbclid=IwAR1U_6JaAvnZbhf6NsAxL3v0DUYED_oSzNofel1EVUKkxaKO6cruCqWvjFw

 

 

 

Kindesentführung: Kampf um ihr Kind

Daniela Lipkowsky hat sich strafbar gemacht, weil sie ihr Kind aus Australien entführt hat - sagt das Amtsgericht Karlsruhe. Panorama über den zermürbenden Kampf um ein Kind.

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7035178

 

 

1 F 293/ 09 - Amtsgericht Karlsruhe

2 UF 179/09 - Oberlandesgericht Karlsruhe

gefunden am 30.04.2011

 

 


 

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Warum die Rechte leiblicher Väter gestärkt wurden

26.12.2010 13:40 Uhr

Von Jost Müller-Neuhof

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Status leiblicher Väter gestärkt. Es gibt nun einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht. Warum war das notwendig?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat, wie im Dezember 2009, erneut die Stellung lediger Väter gestärkt. Nach dem Urteil gibt es einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht, selbst wenn er das Kind noch gar nicht kennt – jedenfalls dürfen die Gerichte ihn nicht von vornherein ausschließen.

Welchen Fall hatten die Richter zu entscheiden?

Am Anfang stand eine Affäre mit einer verheirateten Frau und Mutter. Frau B. hatte schon drei Kinder, heute zwischen 14 und zehn Jahren alt, als der gebürtige Nigerianer Frank Eze A. sie kennenlernte. Die Beziehung zu dem Asylbewerber währte zwei Jahre, die Frau erwog eine Scheidung, dann trennte sie sich aber doch und kehrte zu ihrem Mann zurück.

Vier Monate später, im Dezember 2005, brachte sie Zwillinge zur Welt, die Töchter von Frank Eze A. Sein Asylantrag wurde später abgelehnt, 2008 zog der Nigerianer nach Spanien. In all den Jahren kämpfte er darum, seine Kinder sehen zu dürfen – vergeblich.

Wie ging die Justiz in Deutschland mit dem Fall um?

Zunächst abwägend. Das Familiengericht Baden-Baden hörte sich alle Parteien drei Mal an, zog einen Psychologen hinzu und entschied, dem Nigerianer einmal im Monat für eine Stunde Kontakt einzuräumen, in Gegenwart eines Familienarbeiters und mit Herrn oder Frau B., wenn die es wünschen. Der Gutachter meinte, es sei für die Kinder günstig, ihren Vater kennenzulernen und zu erleben, es sei wichtig für ihre Wurzeln, für ihre Identität, ihr Selbstwertgefühl, zumal sich diese Fragen für sie als Deutsch-Afrikaner in besonders auffälliger Weise stellten. Die Familie B. würde darunter nicht leiden, es sei im Interesse aller, wenn die Tatsachen nicht verborgen blieben. Das Familiengericht stützte sich dabei nicht auf die Rechte eines biologischen Vaters, sondern sah in dem Vater eine besonders enge Bezugsperson nach Paragraf 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der ein Umgangsrecht zugestanden werden müsse.

Welche Rolle spielte der Asylbewerberstatus?

Frank Eze A. willigte ein, dass seine Kinder in der Familie B. aufgezogen würden, er gab nur an, er wolle „eine Chance in seinem Asylverfahren haben“. Wiederholt fragte er nach Kontakt zu den Kindern und argumentierte, er habe keine Chance, eine Verbindung zu seinen Kindern aufzubauen, wenn er nicht in Deutschland bleiben dürfe. Die Eheleute warfen ihm in dem Rechtsstreit vor, er wolle den Umgang nur, um sein Recht auf Asyl durchzusetzen. Der psychologische Gutachter widersprach allerdings, die Eheleute nutzen nur ein Vorurteil, um in dem Kläger einen für ihre eigene schwierige Situation Schuldigen zu finden.

Wie ging der Rechtsstreit weiter?

Die Eheleute zogen vor das Oberlandesgericht Karlsruhe, im Dezember 2006 hob es den Beschluss des Familiengerichts auf. Frank Eze A. sei kein umgangsberechtigter Elternteil im Sinne von Paragraf 1684 BGB, da sich diese Regelung auf die Eltern im Rechtssinne beziehe, nicht auf den leiblichen Vater. A. habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und folglich auch keine sozial-familiären Bindungen aufgebaut. Er könne deshalb auch nicht als „enge Bezugsperson“ gelten und demnach ein Umgangsrecht beanspruchen. Ob der Kontakt zwischen den Mädchen und ihrem Vater in deren Interesse läge, sei unerheblich. Das Grundgesetz schütze den Umgang des biologischen Vaters mit seinem Kind nur insoweit, als sozial-familiäre Beziehungen bereits bestehen; es schütze nicht den Wunsch, eine Beziehung zu dem Kind erst aufzubauen. Der Vater wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, doch auch dort wies man ihn im März 2007 ab.

 

Generell: sehr vorsichtig. Familienleben ist eine heikle Angelegenheit, da mischt man sich nur ungern in die Kompetenzen nationaler Gesetzgeber und Gerichte. Allerdings sieht es einen Punkt grundlegend anders: Der Wunsch eines Vaters, sein Kind kennenzulernen, wird vom Schutzbereich „Familienleben“ der Menschenrechtskonvention umfasst – sofern die Tatsache, dass es solche familiären Kontakte bisher noch nicht gab, nicht dem Vater selbst zuzurechnen ist. A. habe sich für seine Kinder interessiert und zuvor eine stabile Beziehung zur Mutter gehabt, auch wenn er mit Frau B. nie zusammengelebt habe. Und wenn das noch kein „Familienleben sei“, so sei es doch immerhin das ebenfalls schützenswerte „Privatleben“.

Wie gehen andere Länder in Europa mit solchen Fällen um?

Der EGMR tat, was er bei solchen Sachverhalten immer tut, er informiert sich über die Rechtslage in den 47 Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention. Eine „einheitliche Herangehensweise“ konnten die Richter nicht finden, allerdings gäbe es in vielen Staaten in solchen Fällen eine gerichtliche Prüfung, ob der Kontakt zum biologischen Vater im Interesse des Kindeswohls liegt. Besonders betont wird der im deutschen Recht erkennbare „Wille, bestehenden Familienbindungen Vorrang vor der Beziehung eines biologischen Vaters mit seinem Kind einzuräumen“, die ebenfalls schutzbedürftig sei. Es müsse also eine „gerechte Abwägung“ zwischen den konkurrierenden Rechten geben. Es dürfe dabei nicht nur um Eltern- oder Kindesrechte gehen, sondern alle Beteiligten müssten als „Einzelpersonen“ einbezogen werden: Mutter, rechtlicher Vater, biologischer Vater, die gemeinsamen biologischen Kinder des Ehepaares, die Kinder aus der zeitweiligen Beziehung zum biologischen Vater. Die deutschen Gerichte hätten keine „gerechte Abwägung“ vorgenommen, sie hätten es „unterlassen, die Frage auch nur zu prüfen, ob der Kontakt zwischen den Zwillingen und Herrn A. unter den besonderen Umständen des Falls im Interesse der Kinder läge.“

Wie ist die Haltung der Bundesregierung?

Das deutsche Recht schütze das Familienleben und den biologischen Vater ausreichend, meinte man, und legte in Straßburg Untersuchungen vor, denen zufolge der aufgezwungene Kontakt zum biologischen Vater auch zu einer Bürde für die Entwicklung des Kindes wird, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Konflikte nach der Trennung in den Griff zu bekommen. Zudem: Überhaupt kein Kontakt zum biologischen Vater beeinträchtige nicht automatisch die soziale Entwicklung eines Kindes. Nach dem Richterspruch aus Straßburg sieht die Sache nun anders aus, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, das Umgangsrecht im BGB prüfen zu wollen: „Im Spannungsfeld zwischen rechtlichem und biologischem Vater stellen sich ethisch und rechtlich schwierige Fragen, die nicht einseitig zugunsten des Ehemannes gelöst werden dürfen. Biologische Väter haben auch dann Rechte, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und rechtlich nicht als Vater gelten.“

Wie kann der Fall enden?

Auch wenn die Gesetze bleiben sollten, wie sie sind, kann Frank Eze A. erneut vor Gericht ziehen, Urteile aus Straßburg müssen von deutschen Gerichten beachtet werden. Das deutsche Recht sieht auch keinen generellen Ausschluss des biologischen Vaters vom Umgangsrecht vor. Die Gerichte müssen aber nun die einzelnen Rechtspositionen gründlicher abwägen – doch am Ende könnte trotzdem alles bleiben, wie es ist.

http://www.tagesspiegel.de/politik/warum-die-rechte-leiblicher-vaeter-gestaerkt-wurden/3677474.html

 

 

 


 

 

OLG Karlsruhe: Vollstreckung einer Umgangsregelung, Zwangs-/Ordnungsgeld

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 19.02.2010 (AZ. 2 F 69/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle des festgesetztes Zwangsgeldes von 500,00 EUR die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 500,00 EUR angeordnet wird.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

 

I.

Die Antragsgegnerin und der Antragsteller sind die Eltern der beiden Kinder ..., geb. am ...1996, und ..., geb. am ...1998. Das Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim hat mit Beschluss vom 27.06.2008 (AZ. 2 F 69/08 UG) den Umgang des Vaters mit den beiden Kindern dahingehend geregelt, dass dieser berechtigt ist, alle zwei Wochen in der Zeit von freitags 18.00 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr den Umgang auszuüben. Zugleich hat das Amtsgericht bestimmt, dass der Umgang erstmalig in der Zeit von Freitag, den 27.06.2008, bis Sonntag, den 29.06.2008, und im Juli am 11.07.2008 bis 13.07.2008 und sodann fortlaufend stattfinden soll. Ferner hat das Amtsgericht eine Ferienregelung getroffen. Der Beschluss ist der Antragsgegnerin ordnungsgemäß zugestellt worden. Mit Schriftsatz vom 21.01.2009 hat der Antragsteller beantragt, der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld anzudrohen. Zur Begründung hat er angegeben, dass die Antragsgegnerin nach der Entscheidung des Familiengerichts Weinheim den Umgang der Kinder mit ihm unverändert willkürlich und provozierend gestalte. So habe sie den vorgesehenen Umgang am 24.07.2008 erst einen Tag später bewilligt. In den späten Abendstunden des 08.08.2008 habe sie beim Antragsteller Sturm geläutet und die Herausgabe der Kinder verlangt, da der Urlaub nun reiche. Wegen des aggressiven und ruhestörenden Verhaltens im Wohnhaus sei die Polizei zu Hilfe gerufen worden. Seit Juli 2008 habe es keinen einzigen störungsfreien Umgang gegeben. Der Umgangstermin vom 10.10.2008 bis 12.10.2008 sei gescheitert. Auch am 16.01.2009 habe kein Umgang mit den Kindern stattfinden können. Die Kindesmutter habe ihm an diesem Tag erklärt, er könne gegen Zahlung von 1.000,00 EUR die Kinder treffen. Das Amtsgericht Weinheim hat daraufhin mit Beschluss vom 20.02.2009 der Antragsgegnerin für jeden Fall der Nichtbefolgung der dem Vater gemäß Gerichtsbeschluss vom 27.06.2008 eingeräumten Umgangszeiten und Zuwiderhandlung gegen den vorzitierten Umgangsbeschluss ein Zwangsgeld von bis zu 5.000,00 EUR angedroht. Zugleich hat es die nächsten Besuchswochenenden für den Vater gemäß Ziffer 2 der Entscheidung festgelegt.

Unter dem 29.09.2009 hat der Vater beantragt, ein Zwangsgeld gemäß § 33 Abs. 3 FGG festzusetzen. Er hat vorgetragen, dass die Mutter am 14.08.2009 erneut einen Umgangstermin nicht eingehalten habe. Es sei beabsichtigt gewesen, dass die Kinder um 18.00 Uhr vom Kindesvater zu einem einwöchigen Ferienaufenthalt beim Großvater väterlicherseits in Halle abgeholt werden. Gegen 16.00 Uhr diesen Tages habe die Mutter ihm mitgeteilt, dass eine Übernahme erst um 19.00 Uhr möglich sei, da sie mit den Kindern im Schwimmbad sei. Er habe sich um 19.00 Uhr an der Wohnung der Kinder eingefunden und dort bis 20.00 Uhr vergeblich gewartet, wobei die Kinder und auch die Antragsgegnerin nicht erschienen und telefonisch nicht erreichbar gewesen seien. Nach Auskunft der Kinder sei die Mutter im Schwimmbad eingeschlafen, wodurch die Übergabe der Kinder nicht mehr möglich gewesen sei.

Der Vater hat beantragt,

der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld aufzuerlegen.

Die Antragsgegnerin ist dem Antrag entgegengetreten.

Sie hat vorgetragen, dass nicht sie, sondern D. darum gebeten habe, den Umgangstermin um eine Stunde auf 19.00 Uhr zu verschieben. Als sie mit den Kindern gegen 19.00 Uhr vor Ort an der Wohnung erschienen sei, sei der Antragsteller nicht vorzufinden gewesen. Der Vater der Kinder halte sich nicht an Vorgaben. Regelmäßig sei in den letzten Monaten festzustellen gewesen, dass es Verspätungen ohne vorausgehende Entschuldigung oder zumindest Ankündigung gegeben habe. In der Regel hätten diese Verspätungen mehr als eine Stunde betragen.

Das Amtsgericht hat die Beteiligten im Termin vom 17.12.2009 angehört. Eine Anhörung der Kinder erfolgte nicht, da diese nach Mitteilung der Mutter erkrankt waren.

Das Amtsgericht - Familiengericht - Weinheim hat mit Beschluss vom 19.02.2010 gegen die Antragsgegnerin wegen Nichtbefolgung der dem Vater/Antragsteller gemäß Beschluss vom 27.06.2008 und 20.02.2010 eingeräumten Umgangszeiten am Besuchswochenende vom 14.08.2009 ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 EUR festgesetzt. Es hat die Auffassung vertreten, dass die Antragsgegnerin aus von ihr zu vertretenden Gründen die Wahrnehmung und Durchführung des Umgangstermins am 14.08.2009 verhindert habe. Das Gericht halte insoweit den vom Vater geschilderten Ablauf der Ereignisse für glaubhaft. Die Einlassung der Kindesmutter, wonach sie um 19.00 Uhr am Haus vorbeigefahren sei, rechtfertige nicht, den Zwangsgeldantrag abzuweisen.

Gegen den ihr am 25.02.2010 zugestellten Beschluss hat die Antragsgegnerin mit Telefax vom 02.03.2010, eingegangen am 04.03.2010, Beschwerde eingelegt. Sie vertritt die Auffassung, dass der Beschluss des Amtsgerichts Weinheim vom 19.02.2010 rechtswidrig sei. Das Gericht gehe in unzutreffender Weise von einer Anwendbarkeit des § 33 FGG aus und stütze seine Entscheidung hierauf, ohne dies näher zu begründen. Da es sich bei dem Vollstreckungsverfahren jedoch um ein eigenständiges Verfahren handle, sei die Anwendung des neuen Rechts nach dem FamFG geboten gewesen. Das Gericht habe ferner die Einlassung der Antragsgegnerin, wonach sie pünktlich vor Ort gewesen sei, völlig unberücksichtigt gelassen. Sie erziele überdies nur ein monatliches Nettoeinkommen von 1.400,00 EUR. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500,00 EUR sei damit als besondere Härte für die Antragsgegnerin anzusehen, da es den Finanzhaushalt der Antragsgegnerin erheblich belasten würde, was mittelbar auch Auswirkung auf die Kinder haben würde. Das Gericht sei allein der Schilderung des Vaters gefolgt, ohne die Kinder der Beteiligten anzuhören. Vorliegend sei § 159 Abs. 2 FamFG analog anzuwenden und die Kinder seien anzuhören gewesen.

II.

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig. Die Zulässigkeit und das weitere Beschwerdeverfahren beurteilen sich dabei nach dem ab dem 01.09.2009 geltenden Verfahrensrecht, da sich auch das Verfahren der ersten Instanz nach neuem Recht richtet. Verfahren im Sinne des Art. 111 Absatz 1 Satz 1 FGG-RG ist nicht nur das Verfahren bis zum Abschluss einer Instanz. Vielmehr bezeichnet der Begriff die gesamte, bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel auch mehrere Instanzen umgreifende gerichtliche Tätigkeit (BGH WM 2010, 470 Tz. 8). Findet auf das Verfahren erster Instanz altes Recht Anwendung, gilt dies auch für die Beschwerdeinstanz; beurteilt sich hingegen bereits das erstinstanzliche Verfahren nach neuem Recht, findet dieses auch in der Beschwerdeinstanz Anwendung. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde folgt deshalb aus § 87 Abs. 4 FamFG i. V. m. § 567 ff. ZPO.

2. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist unbegründet. Allerdings weist die Antragsgegnerin zu Recht darauf hin, dass für das Vollstreckungsverfahren neues Recht zur Anwendung kommt. Allein dieser Umstand verhilft ihrer Beschwerde jedoch nicht zum Erfolg.

Nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG finden auf Verfahren, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeleitet worden sind oder deren Einleitung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beantragt wurde, weiter die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften Anwendung.

Die Beschwerdeführerin geht zutreffend davon aus, dass es sich bei dem Vollstreckungsverfahren um ein selbständiges Verfahren handelt. Vollstreckungsverfahren wurden bereits nach § 33 FGG als selbständige Verfahren und nicht als Fortsetzung des Verfahrens der Hauptsache angesehen (BGH, FamRZ 1990, 35). Da auch im FamFG das Vollstreckungsverfahren nach Buch 1 Abschnitt 8 als selbständiges Verfahren mit besonderen Regeln über Rechtsmittel, Kosten und Zuständigkeit ausgestaltet ist, sind auch diese Vollstreckungsverfahren als selbständige Verfahren im Sinne des Art. 111 FGG-RG anzusehen. Demnach richten sich Vollstreckungsverfahren, die nach dem 31.08.2009 eingeleitet werden, auch dann, wenn sie auf Titeln beruhen, die bis zum 31.08.2009 entstanden sind, nach den §§ 86 ff, 120 FamFG (Thomas-Putzo, ZPO und FamFG, 30. Aufl. 2009, Vorbem zu § 606 ZPO Rn. 5, Keidel/Giers, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 86 Rn. 6; Giers, Übergangsrecht im Vollstreckungsrecht, FPR 2010, 74).

Das vorliegende Vollstreckungsverfahren ist erst nach Inkrafttreten des FamFG eingeleitet worden, da der Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes mit Schriftsatz vom 29.09.2009 gestellt worden ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Androhung des Zwangsmittels bereits mit Beschluss vom 20.02.2009 und damit vor Inkrafttreten des neuen Rechts erfolgt ist. Bei dem Verfahren auf Androhung eines Zwangsgeldes nach § 33 Abs. 3 FGG a.F. handelt es sich um ein in sich geschlossenes Verfahren, das mit dem Erlass des Androhungsbeschlusses zunächst sein Ende findet. Zwar handelt es sich bei diesem Beschluss nicht um eine Endentscheidung im Sinne der Legaldefinition des § 38 Abs. 1 FamFG. Die Entscheidung über die Androhung ist jedoch wie eine Endentscheidung zu behandeln mit der Folge, dass entsprechend Art. 111 Abs. 2 FGG-RG das Verfahren über die Androhung des Zwangsgeldes als selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG gewertet werden muss. Hierfür spricht zum einen, dass der Androhungsbeschluss selbständig mit einem Rechtsmittel anfechtbar war. Zum anderen war in einer Vielzahl von Fällen bereits die Androhung eines Zwangsmittels ausreichend, um den Elternteil zur Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu veranlassen. Entscheidend ist nach Auffassung des Senats jedoch, dass altes und neues Recht nicht auf längere Zeit nebeneinander bestehen sollten. Umgangsbeschlüsse bleiben - soweit kein Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB eingeleitet wird - über einen längeren Zeitraum in Kraft. Insoweit ähnelt die Rechtslage der bei den sogenannten Bestandsverfahren wie Betreuung, Vormundschaft oder Beistandschaft, für die der Gesetzgeber mit Art. 111 Abs. 2 FGG-RG eine zügige Überleitung in das neue Verfahrensrecht vorgesehen hat. Ginge man davon aus, dass die Androhung nicht wie eine Endentscheidung zu behandeln ist, würde daraus folgern, dass Beschlüsse, die den Umgang regeln, noch Jahre nach ihrem Erlass nach den alten Verfahrensvorschriften zu vollstrecken sind, wenn nur die Androhung vor dem 01.09.2009 erfolgt ist. Dies ist indessen vom Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt.

3. Die Festsetzung des Zwangsgeldes gemäß § 33 Abs. 3 FGG ist verfahrensfehlerhaft, da das neue Recht die Verhängung eines Zwangsgeldes nicht mehr vorsieht. Der Verfahrensfehler führt jedoch nicht zur Aufhebung des Beschlusses, da die Voraussetzungen für die Anordnung eines Ordnungsgeldes nach § 89 FamFG vorliegen und der Senat in der Sache selbst zu entscheiden hat.

a) Voraussetzung für die Anordnung eines Ordnungsgeldes nach § 89 Abs. 1 FamFG ist ein vollzugsfähiger Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs, wie er unstreitig mit dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 27.06.2008 vorliegt. Der Beschluss regelt mit ausreichender Bestimmtheit, zu welchem Zeitpunkt die Kinder abzuholen sind und in welchem zeitlichen Umfang ein Umgangsrecht des Vaters besteht. Der Beschluss ist der Antragsgegnerin zugestellt worden.

b) Der Rechtmäßigkeit der Anordnung steht nicht entgegen, dass in dem zu vollstreckenden Beschluss nicht entsprechend § 89 Abs. 2 FamFG auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hingewiesen worden ist. Zweifelhaft ist bereits, ob die Vorschrift überhaupt auf Vollstreckungstitel, die nach altem Recht erstellt worden sind und deshalb einen derartigen Hinweis nicht enthalten können, angewendet werden kann (dafür: Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 89 FamFG Rn. 8; Keidel/Giers, a.a.O. § 89 FamFG Rn. 12; OLG Karlsruhe, Bes. vom 19.02.2010 - 5 WF 28/10 - veröffentlicht in juris -). Ein im Einklang mit den damaligen Verfahrensvorschriften stehender Vollstreckungstitel wird nicht dadurch fehlerhaft bzw. unvollständig, dass neue Verfahrensvorschriften in Kraft treten.

Die Frage kann jedoch dahingestellt bleiben, da jedenfalls im vorliegenden Fall der rechtliche Hinweis gemäß § 89 Abs. 2 FamFG durch den Androhungsbeschluss vom 20.02.2009 ersetzt wird. Der Senat verkennt dabei nicht, dass Ordnungs- und Zwangsmittel sich unterscheiden, worauf der 5. Zivilsenat des OLG Karlsruhe zu Recht hinweist. Anders als Zwangsmittel dienen Ordnungsmittel nicht ausschließlich der Einwirkung auf den Willen der pflichtigen Person, sondern haben daneben Sanktionscharakter. Das neue Recht sieht Ordnungsmittel anstelle der bisherigen Zwangsmittel vor, damit Herausgabe- und Umgangsregelungen auch dann noch wirksam vollstreckt werden können, wenn die zu vollstreckende Handlung, Duldung oder Unterlassung wegen Zeitablaufs nicht mehr vorgenommen werden kann. Diese Regelung entspricht den Empfehlungen des 16. Deutschen Familiengerichtstags (FamRZ 2005, 1962, 1964, AK 20).

Dieser Gesichtspunkt kommt vorliegend jedoch nicht zum Tragen. Die juristischen Unterschiede zwischen Zwangs- und Ordnungsmitteln rechtfertigen es nicht, vor einer Vollstreckung der Umgangsregelung einen rechtlichen Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung zu fordern, wenn zuvor bereits die Verhängung von Zwangsgeld angedroht war. Die Höhe des Ordnungsgeldes nach § 89 FamFG entspricht der des Zwangsgeldes nach dem bisherigen § 33 Abs. 3 FGG. Sowohl die Zwangsgeldfestsetzung nach altem Recht als auch die Anordnung eines Ordnungsmittels erfordern eine schuldhafte Zuwiderhandlung des Pflichtigen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll die Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG die nach bisherigem Recht erforderliche Androhung ersetzen. Mit der Belehrung soll dem Verpflichteten ebenso wie bisher durch die Androhung deutlich gemacht werden, dass der Verstoß gegen den erlassenen Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich zieht (BT-Drucksache 16/6308 S. 218).

Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 89 Abs. 1 und Abs. 2 FamFG erfordert es nicht, dass bei sog. Alttiteln, für die die Verhängung von Zwangsgeld angedroht war, vor der Anordnung eines Ordnungsmittels (erneut) ein Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung erfolgt. Die Voraussetzungen der Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft sind in § 89 Abs. 1 FamFG geregelt. Gesondert wird in § 89 Abs. 2 FamFG bestimmt, dass der Vollstreckungstitel (über die Herausgabe der Person oder die Regelung des Umgangs) auf die Folgen einer Zuwiderhandlung hinzuweisen hat. Selbstverständlich ist damit für alle nach dem 01.09.2009 nach neuem Verfahrensrecht erlassene Vollstreckungstitel der entsprechende Hinweis aufzunehmen und für diese Titel auch Voraussetzung der Anordnung von Ordnungsmitteln. Vollstreckungstitel, die vor dem 01.09.2009 ergangen sind, konnten einen solchen Hinweis jedoch nicht enthalten. Für sie trifft § 89 Abs. 2 FamFG keine Regelung.

Für die Entbehrlichkeit eines rechtlichen Hinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG spricht, dass nur so eine effiziente und zügige Durchsetzung von Umgangsentscheidungen nach altem Recht gewährleistet wird. Enthält eine vor dem 01.09.2009 ergangene Umgangsregelung die Androhung von Zwangsmitteln oder ist die Androhung von Zwangsmitteln vor dem 01.09.2009 in einem gesonderten Beschluss ergangen, so können auf dieser Grundlage künftig Ordnungsmittel nach § 89 FamFG angeordnet werden. Bei einer anderen Auslegung von § 89 Abs. 1 und Abs. 2 FamFG müsste zunächst die bislang fehlende Belehrung nachgeholt werden, eine Sanktion könnte erst bei einer künftigen Zuwiderhandlung erfolgen (so ausdrücklich 5. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, a.a.O.; Zöller/Feskorn, a.a.O. § 89 FamFG Rn. 8). Durch ein derartiges Vorgehen wäre ein effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet, bestehende Vollstreckungstitel würden entwertet. Das Ziel der Reform, das Vollstreckungsverfahren zu beschleunigen und die umständliche und unpraktikable Vollstreckung nach § 33 FGG a.F. zu ersetzen, wäre ins Gegenteil verkehrt.

Die Antragsgegnerin war aufgrund des Androhungsbeschlusses vom 20.02.2009 ausreichend vor den Folgen einer Zuwiderhandlung gewarnt worden. Sie musste damit rechnen, dass nach Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechts anstelle des „alten“ Zwangsgeldes ein Ordnungsgeld festgesetzt wird.

c) Die Antragsgegnerin hat bereits nach ihrem eigenen Vortrag gegen die gerichtlich bestimmte Umgangsregelung schuldhaft verstoßen. Im Schriftsatz vom 03.11.2009 hat sie ausgeführt, dass sie gegen 19.00 Uhr vor Ort an der Wohnung erschienen sei. Das gerichtlich festgelegte Umgangsrecht begann jedoch bereits um 18.00 Uhr. Im Termin der mündlichen Verhandlung vom 17.12.2009 hat sie hierzu angegeben, dass der Vater der Verlegung auf 19.00 Uhr eigentlich nicht zugestimmt, sondern diese abgelehnt habe. Sie hat ferner eingeräumt, dass sie mit den beiden Kindern um 19.00 Uhr lediglich an der Wohnung „vorbeigefahren“ sei. Sie habe sich nicht in die Wohnung begeben, um auf die Abholung zu warten. Sie sei vielmehr zurück ins Waldschwimmbad nach Schriesheim gefahren. Die Antragsgegnerin hat damit nach ihrem eigenen Vorbringen gegen die Umgangsregelung verstoßen. Mit der Berechtigung des Vaters, mit seinen Kindern zusammen zu sein, korrespondiert die Verpflichtung der Mutter, das Kind zur Ausübung des Umgangsrechts bereitzuhalten. Es ist nicht erforderlich, dass die Regelung ausdrücklich erkennen lässt, der sorgeberechtigte Elternteil sei gehalten, das Kind zu bestimmten Zeiten zur Ausübung des Umgangsrechts des anderen Elternteils bereitzuhalten. Nicht jede Einzelheit der Pflichten eines Beteiligten muss umschrieben sein. Maßgeblich ist, ob bei verständiger und objektiver Betrachtungsweise hinreichend deutlich ist, was mit der Verfügung von dem Betroffenen verlangt wird (Senat FamRZ 2005, 1698). Vorliegend folgt denknotwendig aus der Zubilligung des Umgangsrechts für den Antragsteller, dass die Antragsgegnerin das Kind zur Ausübung dieses Umgangs in ihrer Wohnung bereitzuhalten und sich dort aufzuhalten hatte. Es war damit nicht ausreichend, dass die Mutter lediglich an der Wohnung vorbeifuhr und kurz nach dem Vater Ausschau hielt. Zudem war sie nach ihrem eigenen Vorbringen gegen 19.00 Uhr an ihrer Wohnung und nicht wie vorgesehen um 18.00 Uhr. Sie war ferner gehalten, auch auf ihre Kinder einzuwirken und diese zur Einhaltung der gerichtlich bestimmten Umgangszeiten anzuhalten. Hiermit ist es nicht zu vereinbaren, dass die Mutter nach eigenem Vorbringen den Beginn des Umgangskontaktes in das Ermessen ihres Kindes stellt.

Nachdem bereits aufgrund des eigenen Vortrags der Mutter feststand, dass diese schuldhaft gegen die Umgangsregelung verstoßen hat, war eine Anhörung der Kinder nicht erforderlich. Ohnehin dient diese Anhörung der Kinder dazu, deren Neigungen, Bindungen oder Willen, soweit dies für die Entscheidung von Bedeutung ist, zu ermitteln. Die Anhörung des Kindes im Zwangsvollstreckungsverfahren ist insbesondere dann geboten, wenn es sich dem gerichtlich festgelegten Umgang widersetzt und deshalb ein Umgang nicht zustande kommt. Mit der Anhörung wird das Recht des Kindes auf Äußerung und damit auf eigenständige Wahrnehmung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör realisiert. Zweck der Anhörung ist es indessen nicht, durch Anhörung der Kinder den Sachverhalt zu klären. Nimmt jede Partei das Kind für seine Schilderung des Sachverhalts in Anspruch, führt dies zwangsläufig zu Loyalitätskonflikten.

4. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes hat das Gericht die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Stärke des auf Missachtung der gerichtlichen Anordnung gerichteten Willens des Verpflichteten, der durch die Festsetzung des Ordnungsgeldes gebeugt werden soll. Nicht außer Acht zu lassen sind ferner die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten, da sich nach ihnen bemisst, wie empfindlich das Zwangsgeld auf ihn wirken wird. Da ein Aufenthalt in Halle geplant war, sind durch den Ausfall dieser Reise erhebliche Kosten entstanden, da das gebuchte Hotel storniert werden musste. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,- EUR entspricht der üblichen Höhe und ist tat- und schuldangemessen.

5. Die Kostenentscheidung beruht auf § 87 Abs. 5 FamFG in Verbindung mit § 84 FamFG. Der Geschäftswert richtet sich nach der Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes.

Die Rechtsbeschwerde kann nicht zugelassen werden. § 87 Abs. 4 FamFG verweist insoweit nur auf §§ 567 bis 572 ZPO, nicht jedoch auf § 574 ZPO, der die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde regelt.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.04.2010

2 WF 40/10

 

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1889.html

 

 


 

 

Demo für Kinderrechte am 28.11.2008 in Freiburg

 

Mit ca. 30 Teilnehmern nicht eben groß - aber immerhin.

Bilder der Väter Demo / Kundgebung vom 28.11.2008 in Freiburg auf

http://www.vaeterrechte.de/modules.php?name=My_eGallery&file=index&do=showgall&gid=6

 

 

 


 

 

 

 

Demo für Kinderrechte vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe - Familiensenat in Freiburg am 28.11.2008 um 14 Uhr (Augustinerplatz) Freitag, 28. November 2008 um 14:00 Uhr

Augustinerplatz, Freiburg

 

Diese Veranstaltung kostet keinen Eintritt

 

Beschreibung

Demo für Kinderrechte vor dem Oberlandesgericht Freiburg am 28.11.2008 um 14 Uhr (Augustinerplatz)

Die Problematik, mit welcher wir es in Freiburg zu tun haben ist bundesweit fast immer dieselbe:

Eltern trennen sich, die Kinder bleiben fast immer bei der Mutter. Und wenn diese sich gegen Umgang sperrt, was ebenfalls nicht selten ist, wird es sehr schwierig für die betroffenen Kinder wie die Väter, einander weiter auch nur zu sehen.

Gegen den Widerstand von Müttern findet dann vor Gericht meist nur eine Pro forma - Veranstaltung statt, an deren Ende die Mütter sich verpflichten, Umgang zu gewähren - und es dann oftmals weiter nicht zu Umgang kommt, angeblich weil die Kinder nicht - mehr - zum Vater wollten. Oder - wenn die Mütter nicht ganz so geschickt taktieren, behaupten diese, sie würden sich schützend vor die Kinder stellen müssen, diese seien beim Vater gefährdet. Dann heisst es gerne die Kinder würden unter dem Umgang leiden, einnässen, hätten Neurodermitis, Angstzustände. In Extremfällen behaupten Mütter gerne auch, die Kinder seien bei ihren Vätern dem Risiko einer Entführung oder Misshandlung ausgesetzt.

Das Problem wird von uns darin gesehen, dass eine gerichtliche Aufklärung dieser Behauptungen von Mütter so gut wie nie stattfindet. Stattdessen delegieren die notorisch überlasteten Gerichte die Aufgabe der Wahrheitsfindung ab.

Sie bestellen wirtschaftlich meist völlig von entsprechenden Aufträgen abhängige Verfahrenspfleger, entweder ansonsten arbeitslose Psychologinnen oder Psychologen, manchmal auch nur Personen von zweifelhafter Qualifikation, da eine solche vom Gesetz nicht als Voraussetzung der Ausübung des Berufs genannt ist, oder auch ansonsten auf andere Aufträge vergeblich hoffende Anwältinnen oder Anwälte. Menschen eben, die froh sind, wenigstens diese Gerichtsaufträge zu erhalten, um überleben zu können.

Man kann sich denken, dass diese von Gerichtsaufträgen abhängigen Personen kaum dazu bereit sind, ihre eigenen Überzeugungen zu vertreten, sondern versuchen, dem mutmasslichem Wunsch ihres Auftraggebers zu entsprechen, nämlich die Akten schnell los zu werden. Schon jetzt bekamen die Verfahrenspfleger nur eine geringe Vergütung hierfür, so dass der Aufwand, den sie bereit waren zu treiben, gering blieb.

Am 27.06.2008 hat der Bundestag zudem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit [FamFG] beschlossen. Die Reform sieht einen Verfahrensbeistand vor, der im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes vertreten soll. In der Folge hat der Bundestag in § 158 FGG-RG die Pauschalierung der Vergütung des neuen Verfahrensbeistands beschlossen. Danach soll die Vergütung für den zukünftigen Verfahrensbeistand pauschal auf 350 € bzw. 550 € begrenzt werden.

Wie aber kann bei einem solchen Pauschalsatz gewährleistet sein, dass der Sachverhalt dann aufgeklärt wird? Tatsächlich erfolgt dies auch einfach schon jetzt in der Regel nicht - zukünftig wird dies umso weniger so erwarten sein, sondern der Verfahrenspfleger liest die Akten höchstens oberflächlich, geht ein oder zwei Mal zur Mutter, spricht mit den Kindern, bzw. versucht es und wenn er nicht sogleich - was so gut wie nie passiert - Erfolg hat, berichtet er dem Gericht unter Rückgabe der Akten über die angeblich ausweglose Situatiuon mit dem Tenor: Die Kinder wollen halt nicht, da könne man nichts machen.

So wird dann auch das Gericht die Akten schnell los: Dem Gesetz ist genüge getan, der Verfahrenspfleger hat statt des Gerichts den Sachverhalt angeblich aufgeklärt und das Gericht macht nach kurzer Anhörung der Eltern seinen Beschluss: Umgangsrecht wird ausgesetzt, da die Kinder nicht wollten.

Der anwaltlich vertretene Vater hat ein weiteres vor allem auch finanzielles Problem: Der Streitwert von Umgangsverfahren ist minimal und selbst wenn er seinen Anwalt auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bezahlt, verdient der Anwalt für das ganze Verfahren nur 542,50 Euro. In Prozesskostenhilfesachen ca. 100 Euro weniger. Was kann man von einem Anwalt hierfür im Allgemeinen erwarten? Für eine Erstberatung darf er schon 190 Euro abrechnen. Wie sollte er sich es antun, für ca. 450 Euro in einer Prozesskostenhilfe-Umgangssache mehr als ein oder zwei Schreiben zu verfassen und 1 Termin wahrzunehmen?

Erfolgshonorar darf der Anwalt nicht nehmen und zu Stundenhonorar sind die wenigsten Väter - die natürlich auch Unterhalt bis zur Grenze des notwendigen Selbstbehalts von 900 Euro monatlich zahlen müssen - nicht in der Lage.

Aussergerichtliche Beratung wird nach aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr staatsfinanziert, die Jugendämter seien eine ausreichende Alternative, Beratungshilfe hierfür wird nicht mehr gewährt.

Und Beratungshilfe wird nach aktueller Reform des Gesetzes weiter eingeschränkt. Bleibt noch zu erwähnen, dass auch dort der Anwalt früher nur 23 Euro für eine Erstberatung erhielt, 56 Euro für vollständige aussergerichliche Vertretung.

Schliesslich kommt das Gericht in schwierigen Fällen an einem Sachverständigengutachten nicht vorbei. Und dort wird dann ebenfalls oftmals nur aufs Geld geschaut: Nur wenige Gutachten entsprechen den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.

Viele Gutachter verfügen nicht über eine entsprechende Ausbildung und sind noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern. Gerichte benennen Gutachter, ohne sich über die Ausbildung der jeweiligen Person hinreichend zu informieren.

Es gibt in Deutschland keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten. Betroffene stehen oft völlig hilflos da und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Viele Gutachter haben keine Kassenzulassung, sind existentiell auf die Erstellung von psychologischen Gutachten angewiesen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt. Sie stehen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem beauftragenden Richter und sind deshalb keinesfalls unabhängig. Ein falsches Gutachten und der Richter wird diesen Gutachter nicht mehr beauftragen, wobei falsch oftmals nur bedeutet, dass der Richter den Fall nicht schnell los wird.

Standardempfehlung aus Gutachten ist dann oftmals:

Wenn der Umgang nicht reibungslos stattfinden kann, muss er auf Jahre ausgesetzt werden.

Verkannt wird hierbei oftmals, dass dem umgangsberechtigten Vater an dem nicht reibungslose funktionierenden Umgang kein Verschulden treffen muss, es reicht für eine solche Gutachtenempfehlung aus, dass die Mutter den Umgang boykottiert - es wäre schon dem Kindeswohl abträglich, so diese Gutachter, die Mutter zu zwingen, da sich dies negativ auf die Kinder auswirken würde.

Zu erwähnen ist noch, dass gegen die oftmals mehrere Jahre lang wirkenden einstweiligen Anordnungen in Umgangssachen - also zum Beispiel Beschränkung in der Form nur beaufsichtigten Umgangs oder Ausschluss kein Rechtsmittel existiert.

Wenn aber Kinder 1, 2 oder 3 Jahre lang, bis das Verfahren nach Gutachtenerstellung dann abgeschlossen ist, ihren Vater nicht mehr gesehen haben, muss sich niemand über die dann eingetretenen Entfremdung wundern.

Wir wollen durch die Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend

- die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht angemessen selbst aufklärt

- Kinder nur in den seltensten Fällen selbst anhört oder im Umgang mit dem ausgegrenzten Elternteil selbst beobachtet

- stattdessen die Sachverhaltsaufklärung Dritten überlässt, deren Qualifikation nicht geprüft wird, an deren Unabhängigkeit Zweifel bestehen

- aufgrund unzureichender Aufklärung dann über essentielle Fragen entschieden wird mit grössten Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Väter.

Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder und deren Väter schutzlos bleiben.

Rechtsanwalt Oliver Kloth

Albrecht-Dürer-Str. 14 b

79331 Teningen

Tel. 07641 9593930

Fax 07641 9593938

 

 


 

 

 

 

Fünf Sekunden die Johann nicht hatte

Beitrag von Stefan Hupka

 

 

Vor einem Jahr wurden auf einer Freiburger Straße zwei wildfremde Menschen füreineinander zum Schicksal. Einer von ihnen hat es nicht überlebt.

 

Badische Zeitung

20.09.2006

 

 

Kommentar Väternotruf:

Man kann hoffen, dass der Fahrer des Autos, das den Jungen tötete, ein in einer renommierten Freiburger Kanzlei tätiger 50-jähriger Rechtsanwalt, der Mutter des bei dem Unfall durch das Auto getöteten Jungen außer einem Brief des Bedauerns, auch in anderer Form gezeigt hat, wie betroffen ihn der Tod des 16-jährigen macht. So vielleicht durch eine finanzielle Unterstützung der Mutter des durch das führerlose Auto getöteten Jungen, was für den im führerlos dahinfahrenden Todesauto sitzenden Mann, wohl kein Problem darstellen dürfte. 

 

 


 

2. Zivilsenat - Familiensenat

Umgangsrecht - Beschluss vom 26.10.2004 - 2 WF 176/04 (FamRZ 2005, Heft 19, S. 1698-1700)

 

 

 


 

 

 

18 UF 108/00

42 F 217/99

Oberlandesgericht Karlsruhe

- Zivilsenate in Freiburg -

 

Auszug aus dem BESCHLUSS

 

vom 8. August 2001

 

In Sachen

 

Thomas Alteck -Antragsteller-

 

gegen

 

... -Antragsgegnerin-

 

wegen Übertragung der elterlichen Sorge

 

www.alteck.de

 

 


 

 

"Zivilgerichtsbarkeit - Oberlandesgericht"

Bernd Müller-Christmann (Richter am OLG Karlsruhe)

in: "Die Praxis des Richterberufes" 

 

Peter-Christian Müller-Graff/Herbert Roth (Hrsg.)

Berlin Verlag A. Spitz, 2000

 

 

 

 


 

 

Erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde eines Vaters

 

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE

16. Zivilsenat - Senat für Familiensachen -16 WF 50/03 Karlsruhe, 24. Juli 2003 

7B F 99/00

Umgang des Vaters mit KKKKKK, geb. am ....1993

Beteiligte: VVVVVV- Vater -Verfahrensbevollmächtigte:AVAVAVMMMMMM-

Mutter -Verfahrensbevollmächtigte:AMAMAM

Stadt Mannheim, - Jugendamt -VPFVPF- Verfahrenspflegerin

-hier: Untätigkeitsbeschwerde des Vaters

 

 

Beschluss

Auf die Untätigkeitsbeschwerde des Vaters wird das Amtsgericht angewiesen, das Verfahren mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen.

Gründe:I.Das Umgangsrecht des Vaters ist in einer einstweiligen Anordnung im Rahmen des Ehescheidungsrechtsstreits zwischen den Eltern vom 11. November 1997 folgendermaßen geregelt:

Dem Kindesvater steht das Recht zu, mit dem ehegemeinschaftlichen Kind KKKKKK, geb. am 29.11.1993, unter Betreuung des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Mannheim, N 3, 7, 68161 Mannheim, in dessen Räumen persönlichen Umgang zu haben, wobei Dauer und Rhythmus des Umgangsrechts vom Kinderschutzbund - in Absprache mit den Kindeseltern - festgelegt werden. Umgang des Vaters mit dem Kind hat seitdem so gut wie nicht stattgefunden.

Ein auf Antrag des Vaters eingeleitetes Vermittlungsverfahren - Amtsgericht Mannheim 7B F 111/98 - scheiterte am 21. Dezember 1998. Nach Aufhebung einer Entscheidung des Amtsgerichts vom 11. Mai 1999 über die Kosten des Vermittlungsverfahrens durch den Senat mit Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 16 WF 67/99 - leitete das Amtsgericht am 26. Juni 2000 ein Verfahren auf Neuregelung des Umgangsrechts des Vaters ein. In diesem Verfahren ist eine Sachentscheidung noch nicht ergangen. Nachdem das Amtsgericht den Parteien am 19. Februar 2002 seine Absicht mitgeteilt hat, ein Sachverständigengutachten zu erheben, hat es dieses Gutachten am 17. März 2003 angeordnet und den Dipl. Psych. SVSVSV mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Auf ein Verhalten des Vaters selbst gehen nennenswerte Verzögerungen des Verfahrens nicht zurück. Er hat zwar am 04. Juli 2000 gegen den Beschluss, das Verfahren auf Neuregelung des Umgangsrechts einzuleiten, Beschwerde eingelegt. Die Mutter tat das gleiche. Beide Beschwerden wurden mit den Senatsbeschlüssen vom 02. Oktober 2000 - 16 WF 141/00 und 16 WF 148/00 - verworfen.

Das Amtsgericht hat am 23. Juni 2001 eine Verfahrenspflegerin bestellt, am 22. November 2002 das Kind angehört, am selben Tag ergänzenden Bericht der Verfahrenspflegerin und des Jugendamtes eingefordert, welche am 10. bzw. 16. Dezember 2002 eingingen. Als nächste Entscheidung steht diejenige über den Antrag der Mutter vom 13. Mai 2003 an, welche den Sachverständigen, Dipl.-Psych. SVSVSV wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat.

 

 

II. Die Untätigkeitsbeschwerde des Vaters ist zulässig und begründet.

1. In Streitigkeiten über den Umgang eines Elternteiles mit seinem Kind kommt dem Anspruch dieses Elternteils auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes besondere Bedeutung zu. Denn jede Verfahrensverzögerung führt zu einem Rechtsverlust dieses Elternteils - er kann sein Umgangsrecht, so es, was aber erst mit der Endentscheidung feststeht, nicht auszuschließen ist, nicht ausüben. Zeitverlust führt zu (weiterer) Entfremdung, welche ihrerseits die Gefahr vergrößert, dass das Umgangsrecht gem. § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB beschränkt oder gar ausgeschlossen wird. Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhaften beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753). Dies ist hier der Fall.

2. Droht, wie hier, auch tatsächlich ein nennenswerter Rechtsverlust, hat das mit der Untätigkeitsbeschwerde angegangene Beschwerdegericht die Maßregeln zu treffen, welche einen effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers jedenfalls in der Zukunft gewährleisten. Am effektivsten wäre es, wenn das Beschwerdegericht das Verfahren selbst an sich zöge. Dies ist jedoch aus guten Gründen nicht möglich. Auch die Möglichkeit, dem Gericht der ersten Instanz einen Verfahrensablauf vorzuschreiben, wie ihn das Beschwerdegericht selbst beobachten würde, wenn ihm die Sache in der Beschwerde angefallen wäre, scheidet aus. Letztlich würde auch ein solcher Fahrplan unverbindlich bleiben, weil nicht vorhersehbare und auch nicht beherrschbare Tatsachen eintreten können, die zu einer von dem Fahrplan abweichenden Verzögerung führen müssen. Darin, dem Gericht der ersten Instanz äußerste Beschleunigung anzuempfehlen, erschöpft sich also die Möglichkeit des Beschwerdegerichts. Von äußerster Beschleunigung könnte, wenn besondere Umstände nicht hinzutreten, nicht mehr gesprochen werden, wenn folgende Fristen nicht eingehalten werden würden:

über die Befangenheitsablehnung des Sachverständigen, Dipl.-Psych. SVSVSV zu entscheiden bis 30. August 2003;

nach rechtskräftiger Entscheidung über die Ablehnung des Sachverständigen, Dipl.-Psych. SVSVSV, diesem eine Frist von 6 Wochen zur Fertigstellung seines Gutachtens zu setzen;

alternativ: einem neu zu bestellenden Sachverständigen Frist zur Erstellung eines Gutachtens von 3 Monaten zu setzen;

binnen 1 Monats nach Eingang des Sachverständigengutachtens die Eltern und das Kind persönlich anzuhören, je nach Sachlage auch den Sachverständigen anzuhören; innerhalb 1 Monats nach Anhörung endgültig über das Umgangsrecht des Vaters zu entscheiden.

Kosten sind nicht zu erheben.

 

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Schäfer Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Disqué Richter am Oberlandesgericht

Zimmermann Richter am Oberlandesgericht

 

 

 

 

 


 

 

Mit Zwangsgeld durchsetzbare Pflicht des sorgeberechtigten Elternteils, den Umgang mit dem umgangsberechtigten anderen Elternteil aktiv zu fördern.

 

"Ist im Rahmen einer Umgangsregelung ein Elternteil dazu verpflichtet worden, dass in seiner Obhut befindliche Kind positiv auf die Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten und an ihn herauszugeben, so stellt es einen mit Zwangsgeld zu ahndenden Verstoß nach § 33 FGG dar, wenn der Obhutsinhaber es der freien Entscheidung des Kindes überlässt, ob es mit dem anderen Elternteil zu Umgangszwecken mitgehen möchte."

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2001 - 5 WF 96/01 (AG - FamG - Waldshut-Tiengen - 6 F 277/98), veröffentlicht in "OLG Report Karlsruhe Stuttgart 12/2002, S. 211-212

 


 

 

 

Umgangspflegschaft

 

Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach § 1666 BGB die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen. (Einzelfallentscheidung;  Die Maßnahme wurde durch das Familiengericht verfügt; die befristete Beschwerde wurde zurückgewiesen..)

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß vom 21.1.2000 - 16 WF 102/99 (AG - FamG - Weinheim - 3 F 48/99)

 

ausführlich in OLG Report Karlsruhe Stuttgart 7/2002, S. 126-127, Volltext 8 Seiten

 

 


 

Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach §1666 BGB die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen.

 

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21.01.2000 - 16 WF 102/99

veröffentlicht in "Das Jugendamt", 3/2002, S. 135-137

 


 

Schadenersatz bei Umgangsvereitelung

 

OLG Karlsruhe, Urteil v. 21.12.2001 - 5 UF 78/01

1. Die Familiengerichte sind zur Entscheidung über Schadensersatzansprüche wegen der Vereitelung von Umgangskontakten sachlich zuständig.

2. Das Umgangsrecht eines Elternteils gemäß § 1684 I BGB stellt ein "absolutes Recht" i. S. des § 823 I BGB dar, dessen Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann (hier: Stornierungskosten für eine Ferienwohnung sowie Fahrtkosten).

3. Der betreuende Elternteil darf den Umgangskontakt nicht passiv der Disposition des Kindes überlassen, sondern hat die aktive Verpflichtung, das Kind dem Umgangsberechtigten zu übergeben.

 


 

Elterliche Sorge

OLG Karlsruhe, Beschluß v. 23.4.2002 - 5 UF 29/02

1. Mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern gebietet nicht zwangsläufig und nicht im Regelfall die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob hierdurch kindliche Belange berührt werden.

2. Aus einem einmaligen "Aussetzer" eines Elternteils (hier: Gewalttätigkeit gegenüber dem anderen Elternteil) in der virulenten Trennungsphase läßt sich eine fehlende Erziehungseignung nicht ableiten.

 

 

 


 

Psychologisches Gutachten (Auszug)

 

In der Familiensache Alteck

 

16.02.2001

 

Fragestellung des OLG Karlsruhe:

 

ob der Mutter — Frau Ute Alteck — aus Gründen des Kindeswohls die elterliche Sorge für die ehegemeinsamen Kinder zu entziehen und auf den Vater — Herrn Thomas Alteck — zu übertragen ist

 

 

VI. Stellungnahme zur Fragestellung des Oberlandesgerichts

 

Aus dem psychologischen Befund lassen sich folgende Schlüsse ziehen:

Frau Alteck verhindert seit der Trennung der Eltern im November 1991 den Umgang zwischen dem Vater und den Töchtern Anna, Maria und Yvonne. Durch den Beziehungsabbruch verloren die Töchter eine wichtige Bezugsperson, zu der sie bis dahin eine positive emotionale Beziehung hatten. Mit der Behauptung, der Vater habe Anna und ihre beiden jüngeren Schwestern sexuell mißbraucht, lehnte die Mutter jeden Kontakt zwischen Vater und Kindern ab. Kontakte zu Freunden und Verwandten, die den Mißbrauchsvorwurf nicht teilten, wurden ebenfalls abgebrochen. Der Vater wurde den Kindern von einem Tag auf den anderen als gefährlich hingestellt, mit dem sie nicht mehr in Berührung kommen durften. Die Entwertung des Vaters, der Abbruch der Beziehungen zu allen vertrauten Personen und die Auflösung des bisherigen Lebensumfelds der Kinder führte dazu, daß die Mutter zur einzigen Bezugsperson für die Kinder wurde. Die Angst der Kinder, auch die Mutter zu verlieren, führte zur Angstbindung. Der fortgesetzte erbitterte Streit zwischen den Eltern verstärkte bei Anna, Maria und Yvonne die ausschließliche emotionale Hinwendung zur Mutter. Da Frau Alteck die Beziehung zu allen Bezugspersonen der Kinder abbrach, sind die Töchter von der Mutter vollkommen abhängig.

Der Vorwurf, der Vater habe Anna, Maria und Yvonne sexuell mißbraucht, kann als unbegründet zurückgewiesen werden. Es konnten aus psychologischer Sicht keine Gründe gefunden werden, die eine Einschränkung des Umgangs zwischen Vater und Töchtern erforderlich machen. Es ist im Gegenteil sogar unbedingt erforderlich, daß die Kinder Kontakte mit anderen, gerade auch männlichen, Bezugspersonen bekommen, um aus der Fixierung von der Mutter loszukommen.

Da die Töchter so selten Kontakt mit dem Vater hatten, kann die Ablehnung des Vaters nicht in seiner Person liegen, denn sie kennen ihn kaum. Ihnen sind die entwertenden Darstellungen der Mutter und ihre emotionale Reaktionen in bezug auf den Vater bekannt und sie erlebten die heftigen Konfliktsituationen, wenn beide Eltern aufeinander trafen. Der Grund für die Ablehnung des Vaters durch die Töchter liegt zum einen in der Angstbindung zur Mutter, die zur Idealisierung der Mutter und Entwertung des Vaters führte. Es kann jedoch auch von einer massiven Beeinflussung der Kinder durch die Mutter ausgegangen werden. Dem Vater wurden nicht nur Umgangskontakte verweigert, sondern er wurde weitgehend aus dem Leben der Kinder ausgeschlossen. Er erhielt keinerlei Informationen über die Entwicklung der Kinder.

 

Aufgrund des vorliegenden psychologischen Befunds kann festgehalten werden, daß bei einem Verbleib bei der Mutter den Kindern alle Entwicklungschancen zu einem eigenständigen Leben genommen werden. Die Umklammerung, in der sich die Kinder befinden, sollte aufgebrochen werden, damit sie selbständig eigene Erfahrungen machen können und selbst entscheiden lernen, zu wem sie eine Beziehung eingehen wollen.

Die Mutter hat bewiesen, daß sie nicht willens ist, den Töchtern Kontakte zu anderen Bezugspersonen zuzugestehen. Im Falle Annas bestimmt sie sogar mit über deren Liebesbeziehungen. Die Mutter will ganz genau informiert sein, um die Auswahl der Partner beeinflussen zu können. Es ist abzusehen, daß sie das auch mit Maria und Yvonne so handhaben wird. Frau Alteck läßt keinen Zweifel daran, daß sie Umgangskontakten mit dem Vater nicht zustimmen wird. Es ist folglich davon auszugehen, daß es auch zu keinen Umgangskontakten kommen wird, wenn sie weiterhin die elterliche Sorge ausübt. Für Anna, Maria und Yvonne ist es aber für ihre zukünftige Entwicklung unerläßlich, sich von der Mutter abzulösen. Dies ist ein normaler entwicklungsbedingter Vorgang, der zum Erwachsenwerden gehört. Stattdessen plant Frau Alteck, in eine abgelegene Gegend zu ziehen, um die Töchter noch abhängiger zu machen.

Ein Wechsel zum Vater ist aus psychologischer Sicht jedoch auch problematisch: Die Kinder lehnen es ab. Sie kommen in eine völlig neue Umgebung, verlieren ihre ganzen Sozialkontakte, die ihnen bislang Stabilität gegeben haben. Sie sollen plötzlich mit dem Vater zusammenleben, der ihnen jahrelang als "Täter" hingestellt wurde. Sie müssen mit der Partnerin ihres Vaters zusammenleben, die sie noch gar nicht kennen. Es ist zu erwarten, daß dies zu einer großen Verunsicherung führt, die sich nicht so einfach wieder legt. Andererseits erwachsen daraus auch neue Möglichkeiten und Chancen. Die Angstbindung wird aufgebrochen, neue Erfahrungen sind plötzlich möglich. Es besteht eine interne Bindungsrepräsentation des Vaters, die aktiviert werden kann. Es ist zu erwarten, daß Maria die wenigsten Probleme haben dürfte, da sie früher eine gute Beziehung zum Vater hatte. Yvonne dürfte mehr Schwierigkeiten haben, sich auf den Vater einzustellen, weil sie noch sehr klein war bei der Trennung und daher auf weniger eigene Erfahrungen mit dem Vater zurückgreifen kann. Ein Wechsel Annas zum Vater wird als nicht durchführbar gesehen und weder für Anna noch für ihre jüngeren Schwestern wünschenswert. Anna ist so intensiv auf die Mutter fixiert und so stark vom Mißbrauch überzeugt, daß sich beides nicht in absehbarer Zeit auflösen wird. Hinzu kommt, daß Anna gegenüber ihren Schwestern seit der Trennung eine privilegierte Stellung in der Familie hatte. Leben die Kinder beim Vater, bricht diese zusammen. Es ist zu erwarten, daß Anna damit nicht ohne therapeutische Hilfe zurecht kommen wird. Der Vater kann dies nicht auffangen. Anna ist mit 16 Jahren in einem Alter, in dem sie durchaus in der Lage ist, ihren Weg ohne die Eltern zu machen. Für Anna wird deshalb die Unterbringungen in einer betreuten Wohngruppe vorgeschlagen. Dies hätte den Vorteil, daß sie möglicherweise in der Nähe bleiben könnte und ihre Freundschaften erhalten blieben. Zusätzlich wird dringend empfohlen, Anna eine Therapie in einem anerkannten Psychotherapieverfahren nahezulegen, damit die Fehlentwicklungen korrigiert werden können und die Probleme, die durch die Trennung von der Mutter entstehen, aufgefangen werden können. Die Geschwistertrennung wird im Moment als weniger gravierend eingeschätzt, da zum einen die Ablösung von Anna entwicklungsbedingt sowie bald anstünde und zum anderen wird bei Maria und Yvonne erwartet, daß es für sie positive Auswirkungen hat, wenn sie nicht mehr dem dominanten Einfluß Annas ausgesetzt sind. Wie sich die Geschwisterbeziehungen tatsächlich entwickeln werden, ist langfristig schwer abzuschätzen. Sollte es zu einem Wechsel von Maria und Yvonne zum Vater kommen, sollten auch in diesem Falle therapeutische Interventionen in anerkannten Verfahren bei Bedarf durchgeführt werden. Auch Herr Alteck wird nahegelegt, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der Wechsel Probleme mit sich bringen kann, die allein nicht bewältigt werden können.

Bei Abwägung der positiven und negativen Gesichtspunkte, unter denen die Beziehungen zwischen Anna, Maria, Yvonne und ihren beiden Eltern zu betrachten sind und unter Berücksichtigung der verschiedenen Entwicklungsbedingungen bei Vater und Mutter, wird aus psychologischer Sicht vorgeschlagen, die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen.

 

Cornelia Rombach

(Diplompsychologin)

 

 

18 UF 108/00

42 F 217/99

Oberlandesgericht Karlsruhe

- Zivilsenate in Freiburg -

 

Auszug aus dem BESCHLUSS

 

vom 8. August 2001

 

In Sachen

 

Thomas Alteck -Antragsteller-

 

gegen

 

Ute Alteck -Antragsgegnerin-

 

wegen Übertragung der elterlichen Sorge

 

 

 

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 25.04.2000 (42 F 217/99) wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

 

Alle Kinder stehen nicht nur einem Umgangskontakt mit ihrem Vater, sondern erst recht einem Aufenthaltswechsel zu ihrem Vater ablehnend gegenüber. Nach den eigenen Feststellungen des Senats und den Feststellungen der Sachverständigen ist davon auszugehen, dass die Kindesmutter die Kinder in dem festen Glauben erzogen hat, dass sie im frühen Kindesalter von ihrem Vater sexuell missbraucht worden sind. Hierfür haben sich allerdings über all die Jahre niemals objektiv feststellbare Verdachtsmomente ergeben; auch die Sachverständige Rombach schließt einen sexuellen Missbrauch der Kinder aus. Aus ihrer Überzeugung von einem sexuellen Missbrauch leitet sich seit vielen Jahren ein großes Misstrauen gegenüber dem Vater und eine weitgehend ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Besuchskontakten zwischen den Kindern und dem Kindesvater ab. Die Mutter ist allenfalls bereit gewesen, einen begleiteten Umgang zuzulassen. Auf diesem Hintergrund ist es immer wieder zu streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater über das Umgangsrecht mit der Folge gekommen, dass eine kontinuierliche Beziehung zwischen den Kindern und ihrem Vater seit der Trennung und Scheidung der Eltern nicht hat aufrecht erhalten werden können, die Kinder im häuslichen Bereich einseitig von der Mutter mit dem sexuellen Missbrauch durch den Vater konfrontiert werden und sich mit der ablehnenden Haltung der Mutter gegenüber Umgangskontakten identifizieren. Die Mutter ist offenbar nicht in der Lage, überhaupt in Erwägung zu ziehen, dass der Vater zu Unrecht verdächtigt wird und den Kindern zu vermitteln, dass eine Gefährdung durch den Vater auszuschließen ist. Sie ist auch - nach eigener Bekundung - jetzt noch nicht fähig, die Kinder zu unbegleiteten Umgangskontakten zu motivieren und zu unterstützen. Mit dem von der Kindesmutter einseitig gezeichneten negativen Bild des Kindesvaters sind die Kinder aufgewachsen und haben sich, weil es das Bestreben der Mutter gewesen ist, Umgangskontakte mit dem Vater weitgehend zu unterbinden, von ihrem Vater in starkem Maße entfremdet.

Das Verhalten der Mutter - objektiv geprägt durch negative Beeinflussung der Kinder gegenüber dem Vater insbesondere mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und einer damit über viele Jahre einhergehenden Verweigerung des Umgangskontaktes zwischen den Kindern und ihrem Vater - begründet schwerwiegende Zweifel an ihrer Erziehungseignung. Zwar sind - außerhalb der Umgangsproblematik und der speziellen Thematik des sexuellen Missbrauchs - in anderen Bereichen der Betreuung, Erziehung und Förderung der Kinder durch die Mutter keine gravierenden Defizite oder Mängel erkennbar geworden. Die Kinder erscheinen in ihrer allgemeinen Entwicklung, ihren schulischen Erfolgen und ihren sozialen Kontakten in einer positiven altersgemäßen Entwicklung. Für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder besteht jedoch die tiefgreifende, ihr weiteres Leben unter Umständen schwer belastende Gefahr, dass sie ohne persönliche Beziehung zu ihrem Vater und mit einem negativ gefärbten Bild ihres Vaters aufwachsen, was eine schwere Belastung für die Kinder darstellt. Bei einem derartig gravierenden Erziehungsmangel besteht Anlass, einen Entzug des Personensorgerechts in Erwägung zu ziehen.

 

Der Senat sieht sich rechtlich gehindert, im Rahmen einer Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB der Kindesmutter die elterliche Sorge bzw. das Personensorgerecht zu entziehen und die elterliche Sorge für die Kinder auf den Vater oder einen Vormund bzw. das Personensorgerecht auf einen Pfleger zu übertragen. Bei jedem Eingriff in das elterliche Sorgerecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip des mildesten Mittels zu wahren (BGH, NJW-RR 1986, 1264, 1265 ; Staudinger/Coester, BGB, 13. Bearb. 2000, § 1696 Rdnr 48). Im Vordergund der Betrachtung steht die - wie die Vergangenheit gezeigt hat - Gefahr, dass die Kinder Maria und Yvonne - das Umgangsrecht mit Anna hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag ausgeschlossen - ohne den für ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung wichtigen Umgangskontakt mit ihrem Vater aufgrund einer von ihrer Mutter hervorgerufenen Beeinflussung aufwachsen. Dieser Gefahr kann durch Entzug des gesamten Sorgerechts bzw. des Personensorgerechts nur dann im Wege einer Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB begegnet werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen, die bei einem Verbleib der Kinder bei der sorgeberechtigten Mutter die Umgangsproblematik lösen könnten, nicht gegeben sind oder versagen (BGH, a.a.O.; Staudinger/Coester, a.a.O., Rdnr. 71; Oelkers, Sorge- und Umgangsrecht, § 3 Rdnr. 28). Die bloße Androhung und Verhängung von Zwangsmitteln (~ 33 FGG) zur Durchsetzung der Umgangsregelung gemäß Senatsbeschluss vom heutigen Tag hält der Senat angesichts der jahrelangen Streitigkeiten um das Umgangsrecht und der Einstellung der Mutter, die Kinder nicht zu Umgangskontakten motivieren und positiv unterstützen zu können, für ungeeignete mildere Mittel.

 

 

Der Senat richtet jedoch eine sog. Umgangspflegschaft ein, das heißt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder Maria und Yvonne wird für die jeweiligen Umgangszeiträume gemäß Beschluss des Senats vom heutigen Tag (18 UF 242/99) auf einen Ergänzungspfleger (~ 1909 BGB) übertragen, während die elterliche Sorge im übrigen bei der Mutter verbleibt. Dem Ergänzungspfleger kommt die Aufgabe zu, das vom Senat festgelegte Umgangsrecht durchzusetzen und - durch behutsames und positives Einwirken auf die Kinder - dafür Sorge zu tragen, dass zwischen dem Vater und den Kindern möglichst spannungsfreie und kontinuierliche Begegnungen stattfinden können. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Ergänzungspfleger im Rahmen einer sog. Umgangspflegschaft ist zwar nur dann eine geeignete mildere Maßnahme, wenn zu erwarten ist, dass sie zur Durchsetzung des Umgangsrechts führen wird oder wenigstens beitragen könnte (BGH, a.a.O.).

Sollte sich allerdings herausstellen, dass sich die Umgangspflegschaft wegen fortdauernder negativer Beeinflussung der Kinder durch ihre Mutter im Hinblick auf die Durchsetzung des Umgangsrechts als wenig wirksam erweisen, ist -gegebenenfalls nach Festsetzung eines Zwangsgeldes (OLG Hamm, FamRZ 1992, 466) - ein Entzug des Personensorgerechts der Mutter bzw. eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater ernsthaft in Betracht zu ziehen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Kinder hingenommen werden kann.

 

Dr. Lange (Vors. Richter am OLG )

Winkgens-Reinhardt (Richterin am OLG)

Dr. Knaup (Richter am OLG)

 

Siehe auch unter www.alteck.de

 

 


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