Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Viechtach
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Viechtach
Mönchshofstraße 29
94234 Viechtach
Telefon: 09942 / 958-0
Fax: 09942 / 958-161
E-Mail: poststelle@ag-vit.bayern.de
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/vit/
Die Abteilung für Familienverfahren ist telefonisch unter 09942 / 958-152 zu erreichen.
Internetauftritt des Amtsgerichts Viechtach (07/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan, statt dessen namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk Viechtach. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk Viechtach wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.
Bundesland Bayern
Direktor am Amtsgericht Viechtach: Johann Zankl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Viechtach / Direktor am Amtsgericht Viechtach (ab 01.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf aufgeführt.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Viechtach: Klaus Zeising (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Viechtach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Viechtach (ab 01.04.1978, ..., 2008)
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Viechtach eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Viechtach deckt sich örtlich mit dem Landkreis Regen
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Viechtach
August Mustermann
Musterstraße 1
94234 Viechtach
Telefon: 09942 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Ingrid Götte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Viechtach (ab 16.11.1991, ..., 2008)
Andrea Keilhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Viechtach (ab 01.06.1994, ..., 2008)
Ute Schmitthenner (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Viechtach (ab 01.09.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München/Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Passau aufgeführt.
Walther Siede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Viechtach / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 10.03.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.2000 als Richter am Landgericht Gera - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.03.2000 als Richter am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. FamRZ 19/2007.
? Zielke - Richter am Amtsgericht Viechtach / Familiengericht (ab , ..., 2008)
Anita Welter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Viechtach (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Richterin am Amtsgericht Viechtach - beurlaubt - aufgeführt.
Johann Zankl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Viechtach / Direktor am Amtsgericht Viechtach (ab 01.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf aufgeführt.
Klaus Zeising (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Viechtach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Viechtach (ab 01.04.1978, ..., 2008)
Oliver Baumgartner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Viechtach (ab 01.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2003 als Richter am Amtsgericht Deggendorf aufgeführt. Ab 01.02.2006 weiteres Richteramt - möglicherweise am Amtsgericht Viechtach.
Abteilungen am Familiengericht Viechtach:
1 F - Walther Siede (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Viechtach / Familiengericht - Abteilung 1 (ab 10.03.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.03.2000 als Richter am Landgericht Gera - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.03.2000 als Richter am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. FamRZ 19/2007.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Viechtach tätig:
Susanne Duschl (geb. 1971 in ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz") - Richterin am Amtsgericht Deggendorf / Familiengericht - mit halber Stelle (ab 01.02.2010, ..., 2010) - Beginn ihrer Tätigkeit am Landgericht Coburg, dann Staatsanwaltschaft Coburg. Anschließend bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf. Nach vier Jahren Elternzeit ab 01.10.2000 Richterin am Amtsgericht Viechtach. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Viechtach - beurlaubt - aufgeführt.
Ingrid Fleischmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Straubing (ab 01.04.1994, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.1994 als Richterin am Amtsgericht Straubing - halbe Stelle - aufgeführt.
Dr. Franz Kilger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Deggendorf / Präsident am Landgericht Deggendorf (ab 01.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.11.1999 als Direktor am Amtsgericht Viechtach aufgeführt.
Horst Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Degendorf (ab 01.02.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2004 als Richter am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Anschließend mit je halber Stelle am Amtsgericht und Landgericht Deggendorf.
Dr. Hermann Rutz (geb. am 01. 05.1908 in Neu-Ulm) - Präsident am Landgericht Würzburg (ab 01.05.1966, ..., 1972) - ab 15.08.1935 Eintritt als Gerichtsassessor in den Bayerischen Justizdienst – zunächst beim Amtsgericht Memmingen. Am 01.08.1936 zum Amtsgerichtsrat in Viechtach und zwei Jahre später zum Oberamtsrichter in Regen ernannt. Anfang April 1943 zur Wehrmacht eingezogen. Diente als Soldat, bis er bei Kriegsende 1945 in Ägypten in britische Kriegsgefangenschaft geriet. Nach seiner Entlassung und Rückkehr nahm er im April 1948 wieder seine Tätigkeit als Oberamtsrichter in Regen auf, bevor er im April 1954 Amtsgerichtsdirektor von Deggendorf wurde. Ab 01.10.1963 bis 30.04.1966 Präsident am Landgericht Passau. Ab 01.05.1966 bis 1972 Präsident am Landgericht Würzburg. Über Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.
Gisela Schwack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Deggendorf / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Deggendorf (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.1996 als Richterin am Amtsgericht Viechtach aufgeführt. Ab 16.11.2005 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Viechtach (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Viechtach für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Viechtach (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Mechthild Beer
Diplom-Sozialpädagogin, Psychotherapeutin (HPG)
Vorsitzende des Kinderschutzbundes Deggendorf
Mitglied beim Anwalt des Kindes - München e.V. - dort etwas verschämt mit Mechthild B tituliert - www.anwaltdeskindes-muenchen.de/html/verfahrenspfleger_innen.html
Bestellung am Amtsgericht Deggendorf, Amtsgericht Viechtach
Frau Mechthild Beer wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
(ab ..., 2008, ..., 2010)
Arnold Bredl
Oberstleutnant a.D.
Scharbenstraße 10
93471 Arnbruck
Tel: 09945-1385, Fax: 09945-905163
tätig als Verfahrenspfleger und Ergänzungspfleger (laut eigener Mitteilung an vaeternotruf.de 05.01.2006)
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Praxis für psychologische Gutachtenerstellung und Beratung - PGB
Hemauerstraße 6, 93047 Regensburg, Tel. 0941/55103
Rothmundstr. 5, 80337 München, Tel. 089/53819080
Bürozeiten: Di, Mi, Do; 9.00 - 11.00 Uhr
E-Mail: mail@pgb-praxis.de
Homepage: www.pgb-praxis.de
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Betreuer:
Sonstige:
Verband Anwalt des Kindes - Landesverband Bayern
Rafiq Iqbal
Neue Obernbreiter Str. 5
97340 Marktbreit
Telefon: 09332 / 591798
Fax: 09332 / 591786
Email: bayern@v-a-k.de
Homepage: http://v-a-k.de/index.php?id=49
Männerhaus Viechtach
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Viechtach noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Viechtach
Bürokratie stärker als Mutterliebe
Fünfjähriges Kind wurde der Mutter genommen –und lebt jetzt beim Vater. Der Grund ist zweifelhaft
Sie kämpft, sie ist verzweifelt, sie ist allein:Einer Mutter aus dem Landkreis Regen wurde vom Jugendamt das fünfjährige Kind entzogen, das jetzt beim Vater lebt. Die Gerichte gaben dem Jugendamt Recht – und trotzdem darf gezweifelt werden, ob hier wirklich Recht gesprochen wurde. Edith Breit (Name von der Redaktion geändert) sieht sich hilflos ausgeliefert: „Ich möchte mein Kind zurück, weil ich mir nichts zuschulden habe kommen lassen.“ Es nutzt ihr nichts: Die wenigen Male, wenn sie ihr Kind sehen darf, wird ihr eine Betreuerin zur Seite gestellt. Eine Urlaubsreise mit dem Kind wurde ihr verwehrt mit den Worten: „Das können Sie vergessen.“
Das Drama begann vor knapp fünf Jahren, als sich die Eltern des Kindes trennten – damals entbrannte ein ungebremster Streit über die Umgangsrechte bis hin zum Sorgerecht. Irgendwann muss Edith Breit wohl einen taktischen Fehler gemacht haben. „Sie wurde immer mehr in die Defensive gedrängt und muss sich für Dinge rechtfertigen, für die sie gar nicht alleine verantwortlich sein kann“, fasst ihr Rechtsanwalt Alois Fuggenthaler zusammen.
Was wird der Frau vorgeworfen? Laut Beschluss des Oberlandesgerichts würde Verbleib des Kindes bei der Mutter dessen Wohl massiv gefährden. Die Mutter habe dem Kind ein äußerst negatives Vaterbild vermittelt, sie habe Verlustängste, wenn das Kind dem Vater übergeben wurde und sie habe Ängste im Kind geschürt.
...
Im September steht erneut ein Verfahren vor Gericht an. ...
aus "Wochenblatt", Autor: Lothar Wandtner, 2011
Kommentar Väternotruf:
Was hier zweifelhaft erscheint, ist die Mutter. Bevor ein deutscher Richter ein Kind aus dem Haushalt der Mutter nimmt, muss diese die Grenzen des Erlaubten schon erheblich überschritten haben. Da wird es dann wohl das beste sein, das Kind bleibt beim Vater und die Mutter erhält die Möglichkeit zu Umgangskontakten zu ihrem Kind. Vorausgesetzt, sie nutzt diese Kontakte nicht dafür, das Kind gegen den Vater aufzuhetzen.
31. Januar 2008 - Pressemitteilung 02/08
Strafverfahren gegen den ehemaligen Pfarrer von Riekofen: Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen einen 40 Jahre alten früheren Pfarrer Anklage zum Landgericht Regensburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben. Dem Geistlichen wird vorgeworfen, von Anfang 2004 bis August 2006 an einem während dieser Zeit noch nicht 14 Jahre alten Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Der Pfarrer war im Juli 2000 vom Amtsgericht Viechtach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Nach Ablauf der dreijährigen Bewährungszeit wurde ihm diese Strafe im Juli 2003 erlassen. Nachdem der Pfarrer bereits seit dem Jahr 2001 aushilfsweise in der Gemeinde Riekofen seelsorgerisch tätig gewesen war, wurde er im September 2004 offiziell als Seelsorger in den Pfarrgemeinden Riekofen und Schönach installiert.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Geistliche spätestens Anfang 2004 damit begann, an einem zu diesem Zeitpunkt 11 Jahre alten Jungen sexuelle Handlungen vorzunehmen. In der Folge soll es bis August 2006 zu insgesamt 22 Übergriffen gekommen sein. Keiner dieser Übergriffe war mit einem Eindringen in Körperöffnungen verbunden. Auch kann eine Gewaltanwendung sicher ausgeschlossen werden.
Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Pfarrer deshalb in 21 Fällen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht. Da einer der 22 Übergriffe zu einem Zeitpunkt begangen worden sein soll, in dem die Verurteilung durch das Amtsgericht Viechtach noch nicht fünf Jahre zurücklag, hat sich der Pfarrer darüber hinaus auch noch wegen eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verantworten.
Für den sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Gesetz Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 10 Jahren vor. Ein durch eine Wiederholungstat begründeter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren bestraft.
Gestützt auf ein forensisch psychiatrisches Sachverständigengutachten nimmt die Staatsanwaltschaft weiter an, dass die Schuldfähigkeit des Geistlichen bei der Begehung der ihm zur Last gelegten Übergriffe erheblich vermindert war. Zudem soll von ihm ohne therapeutische Maßnahmen eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgehen. Aus diesem Grund strebt die Anklagebehörde nicht nur eine Bestrafung des Pfarrers, sondern auch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der seit dem 30. August 2007 vollzogene Haftbefehl wurde inzwischen aufgehoben und eine vorläufige Unterbringung des Pfarrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die angerufene Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg wird zunächst darüber zu entscheiden haben, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Zum Nachweis der von ihr erhobenen Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft 10 Zeugen und einen Sachverständigen benannt.
Dr. Andreas Quentin
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2008/01145/