Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Bonn
Landgericht Bonn
Wilhelmstr. 21
53111 Bonn
Telefon: 0228 / 702-0
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Internetauftritt des Landgerichts Bonn (08/2011)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2011 ohne fortlaufende Aktualisierung - http://www.lg-bonn.nrw.de/10_wir_ueber_uns/120_GVP/index.php
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Präsident am Landgericht Bonn: Margarete Gräfin von Schwerin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn / Präsidentin am Landgericht Bonn (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.06.2001 als Vizepräsidentin am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.01.2003 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. OLG Köln - GVP 17.12.2010: nicht aufgeführt.
Vizepräsident am Landgericht Bonn: Roland Ketterle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / 8. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Bonn (ab 06.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.02.1998 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Landgericht Bonn eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Amtsgerichte:
Staatsanwaltschaft:
Väternotruf Bonn
August Mustermann
Musterstraße 1
53111 Bonn
Telefon: 0228 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Ralf Wolfgang Ahlmann (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab , ..., 2010) - ab 20.05.1997 Richter am Landgericht Bonn.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Hinrich de Vries (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 09.10.2000, ..., 2010)
Margret Dichter (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn (ab 29.11.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Dr. Silke Dorsel (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Bonn (ab 24.04.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Lothar Eckloff (Jg. 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / 13. Kammer für Handelssachen (ab , ..., 2010) - ab 30.12.1999 Richter am Landgericht Bonn
Dr. Marc Eumann (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Bonn (ab 02.01.2002, ..., 2010) - 01.12.2004: Mitglied der Expertenkommission des BMJ zur FGG Reform
Dr. Stefan Freuding (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Bonn (ab 24.06.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.03.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Organisationsleitung des 68. Deutschen Juristentag 2010.
Claudia Gelber (Jg. 1967) - Richterin am Landgericht Bonn (ab 05.04.2000, ..., 2010) - General Anzeiger Bonn 02.10.2009: "Zwölf Jahre Haft für Tötung der Ehefrau in Bornheim." - siehe unten.
Hans-Georg Gersch (Jg. 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 31.08.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1995 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Heike Jürgens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Landgericht Bonn (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.07.2006 als Richterin am Amtsgericht Bonn aufgeführt.
Roland Ketterle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / 8. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Bonn (ab 06.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.02.1998 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Joachim Klages (Jg. 1975) - Richter am Landgericht Bonn (ab 12.04.2007, ..., 2009) - 2009: Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Katja Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Landgericht Bonn Bonn (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Bonn aufgeführt.
Margarete Gräfin von Schwerin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn / Präsidentin am Landgericht Bonn (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.06.2001 als Vizepräsidentin am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.01.2003 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. OLG Köln - GVP 17.12.2010: nicht aufgeführt.
Heinz Sonnenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / 1. Zivilkammer (ab 08.07.1992, ..., 2009)
Ingo Werner (geb. ....) - Richter am Landgericht Bonn / stellvertretender Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (ab , ..., 2008, 2009)
Schmitz-Justen - Richter am Landgericht Bonn (ab , ..., 2007)
Dr. Inga Haase-Becher
# Paul Hermann Wagner
# Dieter Japes
# Ulrich Suchan
# Gerald Meyers
# Robert Turnwald
# Heinrich Weber
# Josef Janßen
# Dr. Klaus Haller
# Manfred Wucherpfennig
# Uwe Schneiders
# Margit Weber
# Marianne Landvogt
# Ralf Killian
# Wolfgang Pilger
# Winfried Richarz
# Renate Rohlfs
# Thomas Kahsnitz
# Klaus Reinhoff
# Eugen Schwill
# Dr. Volker Kunkel
# Dr. Jens Rausch
# Stephanie Püschel
# Dr. Elke Spenner
# Dr. Susanne Schönenbroicher
# Dr. Julia Onderka
# Eva Maria Hoppe
# Dorothea Stolte
Richter auf Probe:
Prietze - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn. Ab 15.08.2009 abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Bonn
Nicht mehr als Richter am Landgericht Bonn tätig:
Sabine Ahlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.1996 als Richterin am Landgericht Bonn - 3/4 Stelle - aufgeführt.
No Name - Richter am Landgericht Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Peter Baader (Jg. 1957) - Richter am Landgericht Bonn (ab 05.08.1991, ..., 2008)
Hans-Josef Beumers (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Bonn (ab 15.04.1997, ..., 2008)
Udo Buhren (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 11.03.1986, ..., 2010)
Dr. Elisabeth Bürger (Jg. 1941) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn (ab 30.03.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Dr. Helmut Büttner (geb. 13.11.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 14.03.1996, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 27.11.1972 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.08.1979 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht. Gestorben am 24.12.2011
Hans Crynen (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 06.10.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Jörg Dilger (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Bonn (ab 23.02.2005, ..., 2008)
Hildegard Dörrstock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Bonn / Familiengericht - Abteilung 402 (ab 28.06.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.01.2000 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. 2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Theodor Dreser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 1. Strafsenat (ab , ..., 2011) - ab 30.03.1999 Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn. Reuters 08.05.2009 ("Täter wegen Foltermordes zu 15 Jahren Haft verurteilt." - http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEBEE5470E720090508
Eckart Ebelt (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 09.12.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 09.12.1981 als Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Dr. Anke Eilers (Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 26.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.04.1997 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Jutta Euler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2000 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Gabriele Ey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.11.2002, ..., 2011) - ab 1980 Tätigkeit als Richterin am Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Neuss und Ratingen. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1980 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 07.06.1984 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 15.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - dann 1. und 19. Zivilsenat, ab 11/2002 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0304/115.pdf. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 04.11.2002 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im GVP 14.12.2009 unter dem Namen Ey als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Redaktion "Forum-Familienrecht" - http://www.forum-familienrecht.de/neu/startseite.php 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Heinz H. Faßbender (geb. 18.01.1936) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / Präsident am Landgericht Bonn (ab 22.12.1992, ..., 2000) - ab 01.05.1968 Richter am Landgericht Köln. Danach Vorsitzender Richter am Landgericht Köln - Schwurgericht. Ab 08.10.1984 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln -
Verwaltungsgericht Köln: "Justiz im Krieg" - Tagung und Anbringung einer Gedenktafel zum Lischka-Prozess im Appellhof am 28. Mai 2010
20.05.2010
„Justiz im Krieg“: Unter diesem Titel werden am 28. Mai 2010 von 9.30 Uhr bis 17.45 Uhr im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz Juristen und Historiker die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Kölner Justiz im Krieg“ vorstellen. Das Forschungsprojekt dient der Aufarbeitung der Justizgeschichte im Raum Köln-Bonn-Aachen in der Zeit von 1939 bis 1945. Es wurde vom Kuratorium „Kölner Justiz in der NS-Zeit“ und dem Forschungsverbund „Justiz im Krieg – Der Oberlandesgerichtsbezirk Köln von 1939 bis 1945“ der Universitäten Köln und Bonn ins Leben gerufen. Das Kuratorium, dem die Präsidenten aller Gerichte, die Leiter der Staatsanwaltschaften sowie die Repräsentanten von Rechtsanwälten und Notaren aus dieser Region angehören, sieht in der Aufarbeitung auch eine eigene Aufgabe der Justiz.
Um 14.00 Uhr wird im Rahmen der Veranstaltung im Gerichtsgebäude am Appellhofplatz zur Erinnerung an den dort vor dreißig Jahren abgeschlossenen Lischka-Prozess eine Gedenktafel enthüllt. Zu der Feierstunde (von 14.00 - 15.00 Uhr) werden die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Jürgen Roters, sowie aus Frankreich Beate Klarsfeld und zahlreiche Nachkommen bzw. Verwandte der jüdischen Opfer erwartet. Der damalige Vorsitzende des Schwurgerichts des Landgerichts Köln und spätere Präsident des Landgerichts Bonn, Dr. Heinz H. Faßbender, wird eine Ansprache halten.
Kurt Lischka, im besetzten Frankreich u.a. Polizeichef von Paris, war an den Deportationen von Juden aus Frankreich in die Konzentrationslager des Ostens beteiligt. Nach dem Krieg lebte er zunächst unbehelligt in Köln. Am 11. Februar 1980 verurteilte ihn das Schwurgericht des Landgerichts Köln wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Nähere Informationen unter
www.vg-koeln.nrw.de, dort unter "Termine". http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOVG/20_05_2010/index.php
Johann Fleischhauer (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Bonn (ab 25.04.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.2000 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Stefan Freuding (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Bonn (ab 24.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab28.03.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Stephanie Geiger (Jg. 1968) - Richter am Landgericht Bonn (ab 15.12.2000, ..., 2008)
Jan Gericke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Bonn (ab 31.07.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.05.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.07.2002 als Richter am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Renate Gmelin (Jg. 1937) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.12.1982 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Alfred Göbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 16.09.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.05.1997 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Barbara Gösele (geb. ....) - Richterin am Landgericht Bonn (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Heinrich Granow (Jg. 1943) - Richter am Landgericht Bonn (ab 11.10.1977, ..., 2008)
Dr. Karin Graßhof (* 25. Juni 1937 in Kiel) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 08.10.1986, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin am Bundesverfassungsgericht aufgeführt.
Graßhof studierte zunächst an den Universitäten in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität Kiel. Anschließend war sie als Richterin am Landgericht in Kiel und Bonn tätig. Zwischen der Tätigkeiten an den Landgerichten war sie zwei Jahre im Bundesministerium der Justiz tätig. 1975-1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
1984 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt und war dort Mitglied eines Zivilsenates. Zwei Jahre später, 1986, wurde sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied des Zweiten Senats, in der ihr Dezernat unter anderem Wahlrecht und Wahlprüfungsverfahren umfasste. Ihre Amtszeit endete nach 12 Jahren im Oktober 1998. Nachfolgerin auf ihrer Planstelle am Bundesverfassungsgericht wurde Lerke Osterloh.
Ihr Dezernat umfasste als Berichterstatterin Wahlrecht/Wahlprüfungsverfahren, Staatsangehörigkeitsrecht, Auslieferungsrecht, Verwirkung von Grundrechten. Sie war als Richterin unter anderem beteiligt am Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. September 1989 zur Verwertung des Tagebuches einer Strafgefangenen; zur Entscheidung betreffend der Fünf-Prozent-Hürde bei der ersten gesamtdeutschen Wahl; bezüglich des Ausländerwahlrechts in Schleswig-Holstein; der Entscheidung zum § 218 vom 28. Mai 1993; an der Maastricht-Entscheidung vom 12. Oktober 1993; der AWACS-Entscheidung vom 12. Juli 1994[1]; der Entscheidung zur Strafbarkeit der DDR-Auslandsspionage vom 15. Mai 1995; der Entscheidung zu den Mauerschützenprozessen vom 26. Oktober 1996; der Entscheidungen zur Zulässigkeit von Überhangmandaten vom 10. April 1997 und vom 26. Februar 1998; und an der Entscheidung zur Einführung des Euro vom 31. März 1998.
Am 25. Februar 1999 wurde Frau Graßhof Honorarprofessorin an der Universität Bonn. Sie gehört dem Herausgeberkollegium des Bonner Kommentar zum Grundgesetz an.
Heinrich Grommes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 20.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.09.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1988 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Dr. Dietrich Joswig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 01.05.1988, ..., 2008)
Dr. Ursula Knott (geb. 1968) - Richterin am Landgericht Bonn (ab 01.10.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Knott nicht aufgeführt.
Winfried Lankers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 08.05.1985, ..., 2008)
Dr. Martina Legerlotz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Bonn / Familiengericht - Abteilung 406 (ab 25.02.1998, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.03.1998 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.02.1998 als Richterin am Amtsgericht Bonn - halbe Stelle - aufgeführt.
Marcus Linnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Bonn (ab 08.04.2005, ..., 2010) - ab 24.03.1998 Richter am Landgericht Bonn
Thomas Manteufel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 28.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Bernhard Maurer-Wildermann (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / Vizepräsident am Landgericht Bonn (ab 01.09.1998, ..., 2002)
Hildegard Merschmeier-Schütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 17.01.1979 unter dem Namen Merschmeier als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.08.1982 unter dem Namen Merschmeier-Schütz als Richterin am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.01.1979 als Richterin am Oberlandesgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Kurt Pillmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / 5. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Bonn (ab 01.02.2001, ..., 2010)
Daniel Radke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Bonn / Familiengericht - Abteilung 409 (ab 19.06.2007, ..., 2010) - ab 27.08.2001 Richter am Landgericht Bonn
Ernst-Jürgen Ridder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn (ab 20.08.1990, ..., 2008)
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Johannes Riedel (geb. 11.08.1949 in Rosenheim - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / Präsident am Oberlandesgericht Köln (ab 24.05.2005, ..., 2010) - 1976 bis 1983 Richter am Landgericht Bonn. 1983 bis 1986 Abordnung an das Landesjustizprüfungsamt NRW. 1985 bis 1994 Richter am Oberlandesgericht Köln. 1994 bis 1996 Vizepräsident des Landgerichts Köln. 1997 bis 2000 Leitender Ministerialrat, Geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes NRW. 2000 bis 2005 Präsident des Landesjustizprüfungsamts und Leitung der Abteilung V des Justizministeriums NRW. Ab Mai 2005 Präsident des Oberlandesgerichts Köln. Ab Mai 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.
Dr. Bernd Scheiff (geb. 24.03.1959 in Kirchheim bei Euskirchen) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mönchengladbach / 4. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Mönchengladbach (ab 16.05.2008, ..., 2009) - ab 1997 im richterlichen Dienst am Landgericht Bonn. Ab 29.12.1998 Richter am Oberlandesgericht Köln. Ab 2003 Vizepräsident am Landgericht Aachen.
Dr. Ruth Schmidt-Räntsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 28.02.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.04.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Ab 21.06.1990 Richterin am Landgericht Bonn. Ab 28.02.2003 Richterin am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2009 5. Zivilsenat.
No Name - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Thomas Stollenwerk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am Amtsgericht Bonn (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.07.2006 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. Ende 2008 Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Präsident des Bundesgerichtshofs (ab 01.02.2008, ..., 2011) - ab 1978 Richter am Landgericht Bonn. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.10.1981 als Richter am Landgericht Münster - abgeordnet - aufgeführt. Nachfolgend Richter am Oberlandesgericht Hamm. Ab 1992 Richter am Bundesgerichtshof, zunächst 4. Strafsenat, seit 1995 auch Großer Senat für Strafsachen. 1997 zugleich Präsidialrichter. Ab 20.09.2001 Vorsitzender Richter am 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Ab 01.02.2008 Präsidenten des Bundesgerichtshofs.
Susann Ulbert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bonn / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bonn (ab 01.03.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.08.1996 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Dr. Jörg Waters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 28.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1996 als Richter am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Markus Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 20.06.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.1999 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressedezernent am Oberlandesgericht Köln.
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Renate Koddenbrock
Am Schiefenberg 5
55773 Hennef
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Rechtsanwälte:
Corinna Bauer
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Mediatorin BAFM
Im Krahnoechel 26
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Ursula-Maria Hoffstadt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mediatorin
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Friederike Reidick
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Tel: 02222 / 94 100
Fax: 02222 / 94 120
E-Mail: F.Reidick@bpw-online.de
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Psychisch kranke Tochter tötet Mutter auf deren Wunsch
Freitag, 19. November 2010 16.12 Uhr
Bonn (dpa/lnw) - jährige Mutter auf Wunsch getötet haben soll, muss sich eine Frau seit Freitag vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft will die 68-Jährige in einer psychiatrischen Klinik unterbringen, wie am Freitag vor Gericht deutlich wurde.
Mehr als 60 Jahre hatte sich die Mutter um ihre psychisch kranke Tochter gekümmert, bis sie selbst pflegebedürftig, weil zunehmend dement und blind wurde. Am 13. Mai hatte die Mutter ihre Tochter aufgefordert, sie zu töten: Die Tochter erstickte sie mit einer Plastiktüte und einem Bademantelgürtel.
Die 68-Jährige hatte anschließend versucht, sich auf ähnliche Weise zu töten. Zehn starke Schlafmittel hatte sie bereits genommen. Allerdings habe sie es dann nicht mehr geschafft, sich mit der Plastiktüte zu ersticken, sagte sie im Prozess. Am nächsten Morgen wurden die beiden gefunden: die Mutter tot und die Tochter bewusstlos. Sie musste reanimiert werden.
«Ich habe das nicht gewollt», beteuerte die Tochter am Freitag. Aber ihre Mutter, die sehr willensstark gewesen sei, habe nicht locker gelassen und stundenlang geschrien, dass sie sterben wolle. «Am Ende habe ich getan, was sie wollte. Ich war wie ein Roboter, ich habe es ohne Gedanken gemacht.»
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_19118/index.php
Ehemann erwürgt: Fünf Jahre Haft
Von Benjamin Jeschor
Bonn. "Wer drei Minuten zudrückt, der will etwas: Er will, dass Ruhe ist." Fest davon überzeugt, dass die 32 Jahre alte Daniela R. (Name geändert) ihren Ehemann umbringen wollte, zeigten sich am Freitag die Richter der Schwurgerichtskammer: Wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit verurteilten sie die Angeklagte zu fünf Jahren Haft.
Am 14. November des vergangenen Jahres war es in der Beueler Wohnung des Ehepaares wieder einmal zu einem Streit gekommen. Der arbeitslose und alkoholkranke 42-Jährige begann laut Urteil "einmal mehr, auf sie einzuschlagen". Doch die Mutter des gemeinsamen Sohnes "schlug nicht zum ersten Mal zurück", so der Kammervorsitzende.
Als der Mann zu Boden fiel, setzte sich die Angeklagte auf seinen Bauch. Doch der Alkoholiker - bei ihm wurden 3,7 Promille gemessen - versuchte immer noch, sie zu schlagen. "Spätestens da kam alles in ihr hoch", so der Richter: "Sie wollte ihn daran hindern, sie in Zukunft zu schlagen." Deshalb legte sie die Hände um den Hals des 42-Jährigen und drückte mindestens drei Minuten lang kräftig zu.
Keinen Glauben schenkte das Gericht der Behauptung von Daniela R., sie habe ihren Mann - mit dem die Tochter einer Alkoholikerin als Jugendliche zusammen gekommen war, als er in einem Männerwohnheim für Alkoholiker lebte - nicht umbringen wollen. Nach dem Würgen hatte die Täterin dem 42-Jährigen noch mit einer Glasscherbe eine etwa sieben Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt.
Gegenüber mehreren Zeugen - unter anderem auch gegenüber ihrem neuen Freund, mit dem sie inzwischen verlobt ist - hatte sie nach der Tat zunächst behauptet, ihr Mann habe sich selbst "die Kehle aufgeschnitten". Erst nach der Konfrontation mit den Ergebnissen der Obduktion hatte sie den Ablauf des Geschehens nach und nach eingeräumt.
Das Schwurgericht ging zugunsten der 32-jährigen von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus: Zur Tatzeit hatte die Angeklagte bis zu 2,77 Promille Alkohol im Blut. Hinzu kam, dass es sich um eine Tat im Affekt handelte.
Artikel vom 07.08.2010
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=771183
25.02.2010: Tod eines 9-jährigen Jungen aus Bad Münstereifel im April 2009
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen eine 35-jährige Mutter von fünf Kindern und ihre älteste Tochter Anklage wegen Aussetzung mit Todesfolge vor der Jugendkammer des Landgerichts Bonn erhoben.
...
http://www.sta-bonn.nrw.de/presse/aktuell/PE_Justin-25-2-10.pdf
Verhinderter Amoklauf in St. Augustin: Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft für Schülerin
Der Prozess um den geplanten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin steht kurz vor dem Abschluss: Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine sechsjährige Jugendstrafe für die angeklagte 16-Jährige. Die Verteidigung verzichtete auf ein konkretes Strafmaß. Schülerin, Mordversuch, Schwert, Molotowcocktail, Augustin
Die angeklagte Schülerin gab im Prozess schulische und familiäre Probleme als Motiv an© Foto: Polizei
Im Prozess um einen gerade noch verhinderten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin bei Bonn hat die Staatsanwaltschaft für die 16-jährige Angeklagte eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert. Sie will eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstoß gegen das Waffengesetz erreichen.
Die Verteidigung forderte die Kammer auf, die Schülerin nur wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu verurteilen. Ihrer Ansicht nach ist die 16-Jährige vom Mordversuch zurückgetreten. Die Verteidigung verzichtete bei ihrem Plädoyer am Freitag vor dem Bonner Landgericht allerdings darauf, ein konkretes Strafmaß zu beantragen, und verlangte nur, gegen ihre geständige Mandantin eine erzieherisch angemessene Strafe zu verhängen.
Laut Anklage plante die 16-Jährige im Mai zunächst einen Lehrer mit einem Schwert niederzustechen und ihm danach die Schlüssel für die Klassenräume zu stehlen. Anschließend sollten die Klassenzimmer durch selbst gebaute Molotow-Cocktails in Brand gesetzt und die Türen dabei von außen verschlossen werden. Der Plan wurde in letzter Minute vereitelt, weil eine Mitschülerin die 16-Jährige in der Schultoilette überraschte. Die Angeklagte griff die Mitschülerin mit einem Schwert an und verletzte das Mädchen dabei an Händen und Armen. Erst als ein Lehrer hinzukam, gelang dem Opfer die Flucht aus der Toilette. Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld
Nach einem misslungenen Selbsttötungsversuch flüchtete die 16-Jährige vom Schulgelände, stellte sich aber am Abend in Köln der Polizei. Sie wurde danach in einer Jugendpsychiatrie untergebracht.
Das Mädchen selbst hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess alle Vorwürfe eingeräumt und Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld als Motiv genannt. Die Staatsanwaltschaft geht von massiven Schwierigkeiten mit Mitschülern, Lehrern und ihren Eltern aus. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei bei der 16-Jährigen nicht auszuschließen, aber auch nicht sicher feststellbar, erklärten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Das Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet.
20. November 2009, 17:14 Uhr
Zwölf Jahre Haft für Tötung der Ehefrau in Bornheim
48-jähriger Familienvater erstach die Mutter seiner Kinder vor den Augen des zwölfjährigen Sohnes
Von Rita Klein
Bornheim/Bonn. Vor den Augen seines zwölfjährigen Sohnes hat der 48-jährige Mann auf der Anklagebank am 14. März in Bornheim auf seine Frau eingestochen und sie schließlich mit 17 Stichen getötet. Am Donnerstag sprach das Bonner Schwurgericht den zweifachen Familienvater wegen Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu zwölf Jahren Haft.
Detailliert zeichnete Richterin Claudia Gelber in der Urteilsbegründung das Bild der Ereignisse, die am 14. März zu der Tat geführt hatten: 2002 war der Angeklagte mit Frau, Sohn und Schwiegermutter nach Deutschland gekommen, in der Hoffnung auf ein besseres Leben. 2005 wurde noch eine Tochter geboren, und obwohl das Ehepaar in seinen erlernten Berufen keine Anstellungen fand, schienen sich ihre Erwartungen zunächst zu erfüllen.
Doch 2008, nach dem Kauf eines Computers, ging mit der 37-jährigen Ehefrau eine Veränderung vor, die ihr Mann nicht verstand: Sie saß ständig vor dem Gerät. Wie sich später herausstellte, war sie in ein Internet-Spiel eingestiegen und hatte sich in einen virtuellen Spielpartner verliebt. Dass sich hinter dessen männlichem Namen eine bisexuelle Frau verbarg, ahnte sie nicht.
Sie entfernte sich zusehends von ihrem Mann und teilte ihm schließlich mit, sie liebe ihn nicht mehr, ohne ihm jedoch die Gründe dafür zu erklären. "Und da brach für ihn eine Welt zusammen", erklärte die Richterin.
Im Februar drohte er, die Kinder zurück in die russische Heimat zu schicken und sie dort bei seiner Schwester unterzubringen. Und er drohte ihr mehrfach, sie zu töten. Doch seine Welt bekam er dadurch nicht zurück, und am Abend des 14. März, nach einem erneuten Streitgespräch mit seiner Frau, griff er zum Messer.
Der Sohn, der ihn vorher auf Knien angefleht hatte, der Mutter nichts zu tun, sah, wie der Vater auf die Mutter einstach. Die schrie nur noch, er solle die Polizei rufen. Und aus Angst auch um sein Leben und das der kleinen Schwester, die nebenan schlief, rannte der Junge in sein Zimmer, schloss sich ein und rief die Polizei an.
Das Band mit dem erschütternden Notruf des verzweifelten und panischen Jungen, der den Beamten anfleht, die Mutter zu retten und während des Gesprächs vom Vater erfährt, die Mutter sei tot, wurde im Prozess vorgespielt.
Für das Gericht stand am Donnerstag fest: Der Angeklagte hatte zwar vor der Tat getrunken und steckte in der entscheidenden Krise seines Lebens, aber er war voll schuldfähig. Und auch wenn einiges für ihn spreche, wie sein bisher geordnetes straffreies Leben, seine Situation zur Tatzeit und sein Geständnis nach der Tat, so spreche noch mehr gegen ihn: "Er hat vor den Augen des Sohnes auf die Mutter eingestochen", so die Richterin.
Der Junge sei durch die Tat so schwer traumatisiert, dass er noch nicht therapiert werden könne. Und auch seine kleine Schwester weine oft. Er habe den Kindern nicht nur die Mutter genommen, sondern sie auch elternlos gemacht. Und seine Schwiegermutter habe ihr einziges Kind verloren und leide sehr.
Die Kinder leben seit Ende März bei Pflegeeltern. Der Zwölfjährige hat erklärt, er werde seinem Vater nie verzeihen und wolle ihn nie mehr sehen.
Artikel vom 02.10.2009
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=646467
Täter wegen Foltermordes zu 15 Jahren Haft verurteilt
Bonn (Reuters) - Wegen des Foltermordes im Siegburger Gefängnis hat das Bonner Landgericht den Haupttäter zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Zudem ordnete die zweite große Strafkammer am Freitag die Prüfung einer anschließenden Sicherungsverwahrung an. Der heute 21-jährige Pascal I. könnte damit frühestens 2017 wieder auf freien Fuß gelangen. Er und zwei Mitgefangene hatten bereits im ersten Prozess gestanden, im November 2006 ihren Mithäftling Hermann H. in der JVA Siegburg über Stunden hinweg geschlagen, sexuell missbraucht, erniedrigt und anschließend erhängt zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die im ersten Verfahren gegen Pascal I. verhängte Haftstrafe von 15 Jahren als zu milde aufgehoben und gefordert eine Sicherheitsverwahrung zu prüfen.
"Wir hatten hier einen Fall, der an die Grenze menschlichen Verhaltens rührt", betonte der Vorsitzende Richter, Theodor Dreser, in der Urteilsbegründung. Die Tat sei auf dem tiefsten Stand menschlichen Handelns begangen worden. Der zur Tatzeit 19-jährige Pascal I. habe nicht, wie von der Verteidigung gefordert nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können, da er in seiner Persönlichkeit gefestigt war. Er sei schon in frühster Kindheit durch aggressives Verhalten aufgefallen, dabei sei sein Elternhaus ohne Einfluss geblieben. Allerdings sei die im Erwachsenenstrafrecht zwingende Strafe einer lebenslangen Haft für Mord bei dem Heranwachsenden nicht unbedingt anzuwenden gewesen. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, es gäbe erste Anzeichen, dass er sich noch zum Positiven entwickeln könnte. Die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft und die Prüfung der Sicherheitsverwahrung gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.
Freitag, 8. Mai 2009, 17:45 Uhr
http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEBEE5470E720090508
15.08.2008, 10:03:03 Uhr
Gegnerische Seite hat alle Kosten zu tragen
Richter erbost: Achtjährigen abgemahnt
NÜRNBERG, 15. August (dah) - Hemmungslos: Ein gerade mal acht Jahre alter Junge wurde von einem Anwalt jetzt in aller Form abgemahnt, weil er einem Mitschüler gegenüber strafrechtlich relevante Aussagen über dessen Vater gemacht haben sollte. Bei "nicht fristgemäßer Reaktion" drohte der Rechtsvertreter dem Kind in dem anwaltlichen Schreiben sogar mit der "Einleitung gerichtlicher Schritte".
Und stellte dessen Eltern zunächst einmal das Honorar für sein anwaltliches Eingreifen in Rechnung. Die allerdings verweigerten die Zahlung und nahmen sich selbst einen Anwalt. Dessen Kosten hat nun die gegnerische Partei in voller Höhe zu tragen, entschieden die über den Vorgang nicht weniger erbosten Richter des Landgerichts Bonn (Az. 6 S 278/07) und gaben den Eltern Recht.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, bedurfte es dafür gar keiner gerichtlichen Aufklärung, ob der Junge in der Schule die mit dem anwaltlichem Schreiben abgemahnte Äußerung getan hatte oder nicht. "Bereits das an den Minderjährigen adressierte Schreiben an sich war mit seinem formellen Inhalt objektiv geeignet, die persönliche Entwicklung eines Achtjährigen in nachhaltiger Weise negativ zu beeinflussen", erklärt Rechtsanwalt Stefan Specks (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Der Vorwurf einer Straftat mit der gleichzeitigen Androhung gerichtlicher Schritte gegenüber dem Kind verletzt den Wert- und Achtungsanspruch seiner Persönlichkeit und ist mit Rücksicht darauf, dass er in einem anwaltlichen Schreiben enthalten ist, derart gravierend, dass er als Störung der Persönlichkeitsentwicklung zu qualifizieren ist, betonten die Bonner Richter.
Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass zum Schutz von Minderjährigen auch dann, wenn die Abmahnung nicht als Willenserklärung, sondern nur als rechtsgeschäftliche Handlung angesehen wird, diese an den gesetzlichen Vertreter als Adressaten gerichtet werden muss und nicht an das Kind selbst. Als die Eltern mit der Abwehr des Angriffs auf das Wohl ihres Kind ihrerseits sofort selbst einen Rechtsanwalt beauftragten, hätten sie also völlig richtig gehandelt, weshalb dessen Kosten nunmehr auch die gegen Recht und Gesetz verstoßende Gegenseite zu tragen habe.
http://www.nrwz-online.de/v4/getBestArticles/00022285
Vater versuchte Sohn und sich selbst zu vergiften - Anklage in Bonn
Freitag, 28. März 2008 16.02 Uhr
Bonn (dpa/lnw) - Nach dem missglückten Versuch eines Vaters, seinen achtjährigen Sohn und sich selbst zu vergiften, hat die Bonner Staatsanwaltschaft am Freitag Anklage erhoben. Der Krankenpfleger soll sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der 61-Jährige soll dem Kind am Abend des 18. Dezember 2007 zunächst ein Schlafmittel verabreicht und anschließend Insulin gespritzt haben. Das Medikament hatte er zuvor aus der Bonner Klinik, wo er zehn Jahre lang gearbeitet hatte, entwendet.
Anschließend versuchte sich der Mann selbst mit einem Medikamentencocktail und einer hohen Menge Insulin zu töten. Die vom Angeklagten seit Januar 2007 getrennt lebende Ehefrau fand am nächsten Morgen ihren benommenen Mann und das bewusstlose Kind in der ehemaligen Familienwohnung, beide konnten gerettet werden.
Die Tat soll bereits länger geplant gewesen sein, Ermittler fanden einen Abschiedsbrief. Als Motiv gab der Angeklagte an, nach der Trennung von seiner Frau habe er nicht mehr leben und seinen Sohn «aus Liebe mit in den Tod nehmen» wollen. Der Prozess findet demnächst vor dem Bonner Schwurgericht statt.
Und plötzlich atmete Ex-Mann der Freundin nicht mehr
Nach Fausthieben und Sturz auf den Kopf lag Mann tot auf dem Autorücksitz - Prozess vor dem Schwurgericht
Von Rita Klein
Bonn. Es ist ein tragischer Fall, der seit Montag das Schwurgericht beschäftigt: Auf der Anklagebank sitzt ein 31-jähriger Mann, der den Ex-Mann seiner Freundin mit den Fäusten dazu bringen wollte, die Frau endlich in Ruhe zu lassen.
Und als der reichlich alkoholisierte Ex-Mann schließlich weglief, stürzte er und fiel so unglücklich auf den Hinterkopf, dass er wenig später im Auto des Angeklagten starb. Da sich nicht nachweisen ließ, dass die Tätlichkeiten des Angeklagten zum Tode des 29-jährigen Opfers geführt hatten, war der 31-Jährige 2007 zunächst nur wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht gelandet.
Doch seine Aussage hatte den Verdacht entstehen lassen, dass es hier doch um Körperverletzung mit Todesfolge gehen könnte. Der Amtsrichter verwies den Fall ans Schwurgericht, und hier schildert der 31-Jährige nun, was am Abend des 2. Dezember 2006 passiert sein soll. Die Mutter des Opfers weint im Zuschauerraum ohne Unterlass.
Eine SMS hatte beim Angeklagten das Fass zum Überlaufen gebracht. Der Ex-Mann seiner Freundin hatte ihr die sexuell anzüglich Nachricht aufs Handy geschickt, nachdem er zuvor am Telefon mit ihr über das Sorgerecht für das gemeinsame Kind gestritten hatte. Das nämlich wollte die Frau ihrem Ex-Mann nicht zugestehen, da er, so sagt sie nun, ständig getrunken, Drogen genommen und sich nicht um die Tochter gekümmert habe.
Abends also beschloss der Angeklagte, mit dem 29-Jährigen Klartext zu reden, er suchte und fand ihn in Beuel, schlug mehrfach auf den Uneinsichtigen ein, bis der in den Straßengraben stürzte und sogar eine Polizeistreife anhielt. Doch die Kontrahenten versicherten, alles sei in Ordnung, die Polizei fuhr weg, der Angeklagte schlug wieder zu, und der 29-Jährige soll sich davon gemacht haben - und dabei gestürzt sein.
Der Angeklagte lud den Mann ins Auto, um ihn heimzufahren. Und plötzlich, so sagte der 31-Jährige nun, atmete er nicht mehr. Der Angeklagte rief Polizei und Rettungsdienst, doch der Arzt konnte nur noch den Tod des 29-Jährigen feststellen, er war an einer Hirnblutung gestorben. Und das Gericht muss nun entscheiden, ob der 31-Jährige den Tod des Mannes verursacht hat.
(26.02.2008)
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=417690