Väternotruf informiert zum Thema
Oberlandesgericht Köln
OLG Köln
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Telefon: 0221 / 7711-0
Fax: 0221 / 7711-700 (Verwaltung) / -600 (Rechtsprechung)
E-Mail: poststelle@olg-koeln.nrw.de
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Köln (06/2011)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - fortlaufende Aktualisierung - Stand vom 15.06.2011 - http://www.olg-koeln.nrw.de/001_wir_ueber_uns/002_geschaeftsverteilung/index.php
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Präsident am Oberlandesgericht Köln: Johannes Riedel (geb. 11.08.1949 in Rosenheim - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / Präsident am Oberlandesgericht Köln (ab 24.05.2005, ..., 2011) - 1976 bis 1983 Richter am Landgericht Bonn. 1983 bis 1986 Abordnung an das Landesjustizprüfungsamt NRW. 1985 bis 1994 Richter am Oberlandesgericht Köln. 1994 bis 1996 Vizepräsident des Landgerichts Köln. 1997 bis 2000 Leitender Ministerialrat, Geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes NRW. 2000 bis 2005 Präsident des Landesjustizprüfungsamts und Leitung der Abteilung V des Justizministeriums NRW. Ab Mai 2005 Präsident des Oberlandesgerichts Köln. Ab Mai 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. OLG Köln - GVP 17.12.2010. Siehe auch Info unten.
Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Köln: Ulf-Thomas Bender (geb. 30.04.1960 in Duisburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 1. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - 1989 bis 1995 Richter am Landgericht Duisburg. 1995 bis 2000 Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 1998 bis 2006 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1998 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. 28.04.2006 bis 2011 Vizepräsident des Landgerichts Kleve. Seit März 2011 Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln - http://www.olg-koeln.nrw.de/001_wir_ueber_uns/001_praesident_vize/zwtext_vizepraesident_bender/vize_bender/index.php
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Oberlandesgericht Köln eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Das Oberlandesgericht Köln ist - neben den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Hamm - eines von drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen. In seinem Zuständigkeitsbereichbereich leben über 4,15 Millionen Einwohner. Seine räumliche Zuständigkeit umfasst in etwa den gesamten Regierungsbezirk Köln und schließt neben dem Großraum zwischen Köln, Bonn und Aachen auch weite Teile des Bergischen Landes mit ein. Bei dem Oberlandesgericht Köln gibt es 27 Zivilsenate - davon sind befasst 7 Zivilsenate mit Familiensachen Zum OLG-Bezirk Köln gehören 3 Landgerichte mit insgesamt 23 Amtsgerichten
Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:
Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Köln:
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Väternotruf Köln
August Mustermann
Musterstraße 1
50939 Köln
Telefon: 0221 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Richter, Verfahrenspfleger und Gutachter ?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
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Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Oberlandesgericht Köln:
4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Bonn, Brühl und Eschweiler
Dr. Wera Ahn-Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.08.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. FamRZ 11/2009, FamRZ 19/2009. OLG Köln - GVP 17.12.2010.
Klaus-Peter Blank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 18.02.1998, ..., 2010, 2011) - ZKJ 4/2007, FamRZ 16/2007, FamRZ 15/2008, FamRZ 23/2008. OLG Köln - GVP 17.12.2010.
Dr. Andrea Dinkelbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt ( Familiengericht - Abteilung 312). 01.11.2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Köln - 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. OLG Köln - GVP 17.12.2010: 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen und 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 01.06.2011: 4. ausschließlich 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Oberlandesgericht Köln vom 11.03.2008 - 4 UF 119/07 - Beschwerde zu Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 3.5.2007 - 40 F 219/06 AG Bonn - Richter Lobinger - OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2008 - 4 UF 119/07 = NJW-RR 2008, 1319; Rechtsanwalt Dr. Winfried Born, Dortmund: Gemeinsame Sorge trotz Zerstrittenheit der Eltern FPR 2008 Heft 12 - siehe auch unten
10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Aachen (Abteilungen 221 bis 228)
Walter Steglich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 30.06.1998, ..., 2011)
Wolf-Christoph Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 17.07.1991, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. FamRZ 23/2006.
Dorothea Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 20.06.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.08.1996 als Richterin am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.06.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Jutta Euler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2000 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Aachen (Abteilungen 220 und 229 bis 231), Jülich, Königswinter, Monschau und Wipperfürth
Renate von Olshausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.08.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Margret Macioszek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Martin Metz-Zaroffe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - vorher ab 02.09.1991 Richter am Amtsgericht Bergheim / Familiengericht - Abteilung 61. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Bergisch Gladbach, Euskirchen, Kerpen und Waldbröl
Walter Quack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 30.01.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 2004: 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. ab 30.01.2008 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Christfried Schlemm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Reinhard Thiesmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 21.08.1995, ..., 2011)
Dr. Ruth Reimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.10.1997 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.10.2006 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Brühl aufgeführt. 2010: 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. GVP 01.01.2011: 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - halbe Stelle.
Heribert Bodens (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 16.07.1991, ..., 2009) - GVP 14.12.2009: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Gertrud Schwarz (Jg. 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 18.12.2000, ..., 2009) - GVP 14.12.2009
21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Bergheim und Köln (Abteilungen 300 bis 311, 325, 326 und 328)
Gabriele Ey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.11.2002, ..., 2011) - ab 1980 Tätigkeit als Richterin am Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Neuss und Ratingen. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1980 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 07.06.1984 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 15.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - dann 1. und 19. Zivilsenat, ab 11/2002 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0304/115.pdf. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 04.11.2002 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im GVP 14.12.2009 unter dem Namen Ey als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Redaktion "Forum-Familienrecht" - http://www.forum-familienrecht.de/neu/startseite.php 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Gernot Pietsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2010)
Manfred Aps (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.1994 als Richter am Amtsgericht Bonn - 9/10 Stelle - aufgeführt (2003: Familiengericht). Ab 01.05.2009 Abordnung an das Oberlandesgericht Köln.
25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Leverkusen, Wermelskirchen und Köln (Abteilungen 312 bis 318, 320 bis 323, 327, 329)
No Name - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010)
Wolfgang F. Winn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 24.06.1994, ..., 2010)
Dr. Regina Bömelburg (Jg. 1959) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 17.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1995 als Richterin am Landgericht Aachen aufgeführt. 2009: Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Hans-Joachim Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 24.08.1995, ..., 2010)
Hildegard Merschmeier-Schütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 17.01.1979 unter dem Namen Merschmeier als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.08.1982 unter dem Namen Merschmeier-Schütz als Richterin am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.01.1979 als Richterin am Oberlandesgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Düren, Gummersbach und Rheinbach
Marie-Jose Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.02.1991 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Rita Crynen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2011) - 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
No Name - Richter am Landgericht Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Markus Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 20.06.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.1999 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressedezernent am Oberlandesgericht Köln
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Gabriele Morawitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab 23.10.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.07.1999 als Richterin am Amtsgericht Bergisch Gladbach aufgeführt. GVP 15.06.2011: 1. Zivilsenat und 26. Zivilsenat - Familiensenat.
27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte / Familiengerichte Geilenkirchen, Heinsberg, Schleiden und Siegburg
Klaus Ueffing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 3103.2004, ..., 2010) - ab 25.11.1987 Richter am Oberlandesgericht Köln.
Rolf Kleine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 19.08.1996, ..., 2011) - FPR 1996.
Klaus Berghaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 18.01.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1991 als Richter am Amtsgericht Bergisch Gladbach aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln. 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Richter am Oberlandesgericht Köln - alphabetisch:
Sabine Ahlmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.1996 als Richterin am Landgericht Bonn - 3/4 Stelle - aufgeführt.
No Name - Richter am Landgericht Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Wera Ahn-Roth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.08.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. FamRZ 11/2009, FamRZ 19/2009. OLG Köln - GVP 17.12.2010.
Doris Appel-Hamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 18.02.1998, ..., 2010)
No Name - Richter am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Manfred Aps (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.1994 als Richter am Amtsgericht Bonn - 9/10 Stelle - aufgeführt (2003: Familiengericht). Ab 01.05.2009 Abordnung an das Oberlandesgericht Köln.
Wolf-Christoph Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 17.07.1991, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.07.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. FamRZ 23/2006.
Ulf-Thomas Bender (geb. 30.04.1960 in Duisburg - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 1. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - 1989 bis 1995 Richter am Landgericht Duisburg. 1995 bis 2000 Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 1998 bis 2006 Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1998 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. 28.04.2006 bis 2011 Vizepräsident des Landgerichts Kleve. Seit März 2011 Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln - http://www.olg-koeln.nrw.de/001_wir_ueber_uns/001_praesident_vize/zwtext_vizepraesident_bender/vize_bender/index.php
Klaus Berghaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 18.01.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1991 als Richter am Amtsgericht Bergisch Gladbach aufgeführt. 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln. 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Klaus-Peter Blank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 18.02.1998, ..., 2011) - ZKJ 4/2007, FamRZ 16/2007, FamRZ 15/2008, FamRZ 23/2008. OLG Köln - GVP 17.12.2010. 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Heribert Bodens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 16.07.1991, ..., 2011) - GVP 14.12.2009, 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Böhme - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - vorher Richterin am Landgericht
Dr. Regina Bömelburg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 17.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1995 als Richterin am Landgericht Aachen aufgeführt. 2009: Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Werner Borzutzki (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 03.07.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.03.1985 unter dem Namen Werner Borzutzki-Pasing als Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.2000 unter dem Namen Werner Borzutzki-Pasing als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Dr. Richard Brenner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.01.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.12.1998 als Richter Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Marie-Louise Caesar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 14.03.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.05.1988 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Klaus-Michael Conzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.06.2000, ..., 2011) - 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Rita Crynen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2011) - 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
No Name - Richter am Landgericht Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Petra Diederichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 7. Zivilsenat (ab 23.09.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.05.1988 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt / Richterin am 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - Amtsgericht Jülich 12 UF 77/06 - Oberlandesgericht Köln 10 F 369/06.
Dr. Andrea Dinkelbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1999 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt ( Familiengericht - Abteilung 312). 01.11.2008: Abordnung an das Oberlandesgericht Köln - 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. OLG Köln - GVP 17.12.2010: 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen und 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 01.06.2011: 4. ausschließlich 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Elisabeth Doleisch von Dolsperg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 30.09.1999, ..., 2010)
Theodor Dreser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 1. Strafsenat (ab , ..., 2011) - ab 30.03.1999 Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn. Reuters 08.05.2009 ("Täter wegen Foltermordes zu 15 Jahren Haft verurteilt." - http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEBEE5470E720090508
Dr. Corinna Dylla-Krebs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 26.02.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1995 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt.
Gabriele Eickmann-Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 20.12.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Jutta Euler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2000 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Gabriele Ey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.11.2002, ..., 2011) - ab 1980 Tätigkeit als Richterin am Landgericht Düsseldorf, Amtsgericht Neuss und Ratingen. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.09.1980 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 07.06.1984 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 15.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - dann 1. und 19. Zivilsenat, ab 11/2002 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0304/115.pdf. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Gabriele Göhler-Schlicht ab 04.11.2002 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im GVP 14.12.2009 unter dem Namen Ey als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Redaktion "Forum-Familienrecht" - http://www.forum-familienrecht.de/neu/startseite.php 2011: Präsidiumsmitglied am Oberlandesgericht Köln.
Michael Frohn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 16.10.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.01.1992 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.
Dr. Burkhard Gehle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.02.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.06.2005 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 2009: 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Anders, Monika / Gehle, Burkhard: Das Recht der freien Dienste. Vertrag und Haftung. Arzt-, Geschäftsleiter-, Rechtsanwalts- und Steuerberatervertrag sowie rund 100 weitere Dienstverträge in systematischer Darstellung; Verlag : de Gruyter; 1. Aufl. 20.09.2001.
Dr. Alfred Göbel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 16.09.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.05.1997 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Heinrich Grommes (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 20.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.09.1985 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.1988 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Freimut Gundlach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 24.05.1994, ..., 2008)
Rüdiger Gurba (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 05.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab19.11.1996 als Richter am Landgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Josef Hahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 05.11.1997, ..., 2008)
Dr. Manfred Hake (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.01.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.12.1999 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt.
Dr. Dirk Halbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.02.1998, ..., 2008)
Dorothea Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 20.06.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.08.1996 als Richterin am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.06.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Hans-Peter Hartlieb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 04.07.1997, ..., 2008) - FamRZ 1998, 1463.
Wolfgang Heidemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 24.05.1994, ..., 2008)
Joachim von Hellfeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 27.02.1991, ..., 2008)
Fritz Jütte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 31,10.1989, ..., 2008)
Marie-Jose Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.02.1991 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Rolf Kleine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 19.08.1996, ..., 2011) - FPR 1996.
Dr. Wolfgang Küpper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.12.2000, ..., 2008)
Albert Lampenscherf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 05.11.1997, ..., 2008)
Margret Macioszek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.07.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Kurt Günther Mangen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.06.200, ..., 2008)
Thomas Manteufel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 28.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt.
Hildegard Merschmeier-Schütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 17.01.1979 unter dem Namen Merschmeier als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 16.08.1982 unter dem Namen Merschmeier-Schütz als Richterin am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.01.1979 als Richterin am Oberlandesgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bonn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Oliver Mertens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.01.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.1997 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt.
Martin Metz-Zaroffe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - vorher ab 02.09.1991 Richter am Amtsgericht Bergheim / Familiengericht - Abteilung 61. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Dr. Gabriele Morawitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Familiensenat (ab 23.10.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.07.1999 als Richterin am Amtsgericht Bergisch Gladbach aufgeführt. GVP 15.06.2011: 1. Zivilsenat und 26. Zivilsenat - Familiensenat.
Günter Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 27.02.1991, ..., 2008)
Hubertus Nolte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 21.12.1999 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2009: Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am Oberlandesgericht Köln.
Renate von Olshausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.08.1995 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 2008: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Rüdiger Pamp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 25.03.2002, ..., 2008)
Gernot Pietsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 04.07.1997, ..., 2010)
Hans Gerhard Potthoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 11. Zivilsenat (ab 30.06.2000, ..., 2009) - zwischenzeitlich am 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen
Kirsten Prömse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.03.199 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Vor der Versetzung an das Oberlandesgericht Köln Richterin am Landgericht ... .
Walter Quack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 30.01.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. 2004: 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Ab 30.01.2008 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
Dr. Ruth Reimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.10.1997 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 24.10.2006 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Brühl aufgeführt.
Brigitte Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 16.10.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.11.1994 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt.
No Name - Ministerialrat am Justizministerium Nordrhein-Westfalen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Johannes Riedel (geb. 11.08.1949 in Rosenheim - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / Präsident am Oberlandesgericht Köln (ab 24.05.2005, ..., 2011) - 1976 bis 1983 Richter am Landgericht Bonn. 1983 bis 1986 Abordnung an das Landesjustizprüfungsamt NRW. 1985 bis 1994 Richter am Oberlandesgericht Köln. 1994 bis 1996 Vizepräsident des Landgerichts Köln. 1997 bis 2000 Leitender Ministerialrat, Geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes NRW. 2000 bis 2005 Präsident des Landesjustizprüfungsamts und Leitung der Abteilung V des Justizministeriums NRW. Ab Mai 2005 Präsident des Oberlandesgerichts Köln. Ab Mai 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Siehe auch Info unten.
Michael Ring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.10.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.1999 als Richter am Oberlandesgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Stefanie Rüntz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 18.01.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.01.1999 als Richterin am Amtsgericht Aachen aufgeführt. 2009: 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. FamRZ 16/2010: "Erste Erfahrungen aus der Praxis mit dem FamFG".
Clara Rütten-Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 04.07.1997, ..., 2008) - im GVP 01.01.2010 des Oberlandesgericht Köln nicht aufgeführt.
Christiane Scheffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 01.09.2007, ..., 2008)
No Name - Richterin am Landgericht Leipzig - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Christian Scheiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 21.01.1999, ..., 2008)
Christfried Schlemm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab , ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.12.1991 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Ellen Elisabeth Schlemm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.03.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.03.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.
No Name - Richter am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Uwe Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 21.03.2002, ..., 2008)
Torsten Schmidt-Eichhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 04.11.2002, ..., 2008)
Dr. Ruth Schmidt-Räntsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 28.02.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 21.04.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Ab 21.06.1990 Richterin am Landgericht Bonn. Ab 28.02.2003 Richterin am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. 2009 5. Zivilsenat.
No Name - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Edmund Schmitt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 23.12.1998, ..., 2008)
Dr. Elke Schmitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 10.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.12.1990 als Richterin am Landgericht Köln aufgeführt.
No Name - Richter am Landgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Karla Schneider (geb. - geheim) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Carla Schneider nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Vornamen Carla aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Vornamen Karla ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt
Werner Schröders (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.01.2003, ..., 2008)
Ferdinand Schütz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1991 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.
Iris Schütze (Jg. 1953) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.08.1996 als Richterin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen, war allerdings auch im Jahre 2008 am Oberlandesgericht Köln tätig.
Gertrud Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 18.12.2000, ..., 2009) - GVP 14.12.2009.
Uta Statthalter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 23.12.1998, ..., 2008)
Walter Steglich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 30.06.1998, ..., 2011)
Prof. Dr. Anja Steinbeck-Menke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Steinbeck-Menke nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht Köln - 13/10 abgeordnet - aufgeführt.
Werner Sternal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 12.10.1999, ..., 2010)
Ursula Theisen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 20.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Theisen nicht aufgeführt.
No Name - Richter am Landgericht Bielefeld - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Reinhard Thiesmeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 21.08.1995, ..., 2011)
Dr. Peter Thurn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 21.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.08.1995 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Dr. Günter Törl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 19.08.1996, ..., 2008)
Klaus Ueffing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 3103.2004, ..., 2010) - ab 25.11.1987 Richter am Oberlandesgericht Köln.
Ulrike Wahle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 15.09.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.09.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Jörg Waters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 28.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.03.1996 als Richter am Landgericht Bonn - abgeordnet - aufgeführt.
Dr. Markus Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 20.06.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.03.1999 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressedezernent am Oberlandesgericht Köln
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Weber (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Weber am Oberlandesgericht Köln nicht aufgeführt.
No Name - Richter am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dorothee Wiegelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 28.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter den Namen Wiegelmann nicht aufgeführt.
No Name - Richter am Amtsgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Wolfgang F. Winn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 24.06.1994, ..., 2010)
Hans-Joachim Wolf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 25. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 24.08.1995, ..., 2010)
Christoph Wurm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 18.09.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.01.1992 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.
Evamari Zakosek-Röhling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 28.08.1995, ..., 2008)
Andreas Zingsheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.05.2001, ..., 2010) - 2008: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 26. Zivilsenat - Senat für Familiensachen.
* Klaus Heitmeyer
* Almut Opitz
* Lutz Voorhoeve
* Erich Hentschel
* Dr. Peter Christian Müller-Graff
* Richard Martens
* Rainer Siegert
* Dr. Uta Helling
* Wolfgang Heidemann
* Dr. Erhard Kling
* Jürgen Reinemund
* Birgit Raschke-Rott
* Bettina Mansel
* Katja Maxrath-Brang
* Janna Segger
* Dr. Roland Henzler
* Stella Wipperführt
* Andre Stollenwerk
* Ralf Redemske
* Dietrich Straub
* Gabriel Glasmann
* Dr. Anja Johansson
* Andrea Henninger
* Jörg Schmitt
* Astrid Hodeige
* Dr. Bettina Meincke
* Dr. Ute Hohoff
* Dr. Joachim Heckes
* Dr. Herbert Josef Voßen
* Stephan Menck
* Dirk Schreiner
* Dr. Hartmut Rensen
* Sonja Stommel
* Mark Noethen
* Michael Pfennings
* Dr. Sandra Schaeffer-Lubitz
* Atessa Roudi
* Jan Luckey
* Dr. Angelika Elisabeth Hermeler
* Katharina Paraschas
* Oliver Jörgens
* Ansgar Heimberg
* Ramon Winkens
* Beate Priska Hoffmann
* Steffi Johann to Settel
Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln:
Dr. Adams - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Waldbröl
Hella Asche (Jg. 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 16.04.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht
Asmussen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim. 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl.
Axmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 01.06.2011 bis 09.09.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Dr. Anika Bahlmann (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 01.02.2006, ..., 2008) - 2007: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl. 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Leverkusen
Barmbas - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Sabine Baum (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 27.08.2007, ..., 2008)
Carsten Becker (Jg. 1980) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 01.10.2007, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Waldbröl
Begon - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: Landgericht Aachen
Tim Behrend (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 07.03.2008, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Brühl
Anne Bender (Jg. 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 27.07.1999, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.07.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Bengel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, 2011) - ab 01.07.2010 bis 30.06.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach.
Bergmann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - ab Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2009: Landgericht Aachen
Bergemann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Biciste - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschweiler
Bernd Biermann (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 15.01.2006, ..., 2009) - ab Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2009: Landgericht Aachen
Birtel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Eschweiler
Regina Böhme (Jg. 1970) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.05.2002, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.09.1998 als aufgeführt.
Dr. Jan Botterweck (Jg. 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.01.2008, ..., 2008)
Dr. Bräuer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, 2010) - ab 01.02.2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Braun - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Brell - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Dr. Eva Bruhns (Jg. 1975) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 07.11.2007, ..., 2008)
Anja Buntrock (Jg. 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 27.08.2008, ..., 2008)
Christian Bülte (Jg. 1974) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 01.08.2007, ..., 2008)
Dr. Burkei - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - bis 30.09.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach. Ab 01.10.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Köln.
Sonja Christmann (Jg. 1972) - Richterin / Amtsgericht Leverkusen (ab 27.05.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Dauber - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschweiler
Dr. Stephan Deyda (Jg. 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.07.2007, ..., 2008) - ab 02.07.2007 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2008 abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Jeannine Dietzmann (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 23.01.2008, ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Döhler - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Dr. Daniela Dohmen (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.01.2008, ..., 2010) - ab 01.01.2009 bis 09.05.2010: als Richterin auf Probe mit 6/10 abgeordnet an das Amtsgericht Monschau.
No Name - Richter am Finanzgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Wolfgang Dötsch (Jg. 1975) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 09.08.2004, ..., 2008) - ab 09.08.2004 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln
Marcel Dubois - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 03.07.2006, ..., 2008) - ab 03.07.2006 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht
Katja Ehrich (Jg. 1975) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 10.07.2006, ..., 2011) - ab 10.07.2006 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach.
Christian Ehrig (Jg. 1972) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 03.05.2004, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Siegburg
Kerstin Silke Eilers (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.04.2002, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Tillmann Eisenberg (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 14.12.2006, ..., 2008)
Kerstin Empt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 15.02.2006 , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.02.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Bergheim
Annette Engels (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 27.08.2007, ..., 2008)
Johannes Esselborn (Jg. 1980) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 03.12.2007, ..., 2008)
Facius - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, 2011) - 2010 bis 31.05.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Febo - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2012) - 2012: Abordnung als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Düren / Familiengericht - Abteilung 21.
Dr. Karina Feix (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 21.07.2004, ..., 2008)
Sandra Feldmann (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.01.2006, ..., 2008)
Anja Friedrich (Jg. 1972) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.01.2006, ..., 2009) - ab Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln 2009: Landgericht Aachen
Dr. Bert Füssenich (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 19.03.2007, ..., 2009) - 2008, 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Dr. Gemein - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - bis 28.02.2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Glasner - Richter am Landgericht (ab , ..., 2011) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das ... ? bis 29.07.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn. GVP 20.06.11: Beendigung der Abordnung an das Amtgericht Bonn als Richter am Landgericht ... .
Görmez - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - ab 01.05.2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach.
Gundert - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011, 2012) - 2011, 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl.
Habel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim.
Dr. Hamdan - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 01.04.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Heber - Richterin / Amtsgericht Bergheim (ab , ..., 2009)
Heider - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Heine - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Wipperfürth
Heitmar - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Dr. Hellenbroich - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - ab Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2009: Landgericht Aachen
Herweg - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, ..., 2012) - 2009: Abordnung als Richter auf Probe an das Landgericht Aachen. 2010, ..., 2012: Abordnung als Richter auf Probe an das Amtsgericht Düren
Hoppe (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Leverkusen (ab , ..., 2008, 2009)
Dr. Michaela Ingendae (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 27.11.2007, ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Stephanie Jacobs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 13.12.2004 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.12.2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt.
Julia Jansen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - ab 10.05.2010: als Richterin auf Probe mit 6/10 abgeordnet an das Amtsgericht Monschau.
Johann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach.
Kämpfer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 14.06.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Kamphausen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Dr. Kasberg - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - ab 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Klein - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - GVP 01.01.2011, GVP 10.01.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach.
Kliem - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Klose - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Klüsener - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Bonn - GVP 01.01.2011 bis 29.07.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Kneis - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Aachen
Koerner - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Kohlosser - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Dr. Krause - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Dr. Kremer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2012) - 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Kreutzmann - Richter am Landgericht ... (ab , ..., 2011) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das ... ? 01.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn. 01.07.2011 Beendigung der Abordnung als Richter am Landgericht.
Dr. Krings - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - GVP 01.10. 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach.
Kropp - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschweiler
Dr. Kühn - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Kümpel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Wipperfürth
Sigrid Kunze (Jg. 1966) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.11.1999, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Kurth - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Siegburg
Kathrin Lalla (Jg. 1978) - Richterin / Amtsgericht Leverkusen (ab, ..., 2008) - ab 02.04.2007 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln
Julia Lange (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 10.10.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Dr. Lichtenberger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Liebich - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach. 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Dr. Christina Linkens (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 20.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.08.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe bei den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Köln aufgeführt
No Name - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln / Amtsgericht Geilenkirchen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Loch - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Heinsberg
Dr. Löhr - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, ..., 2012) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach. Ab 01.07.2011 bis 30.09.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe - halbe Stelle - an das Amtsgericht Bergisch Gladbach. 2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim.
Ina Lucks (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 08.12.2004, ..., 2008) - 2008 am Amtsgericht Euskirchen
Lübcke - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 01.07.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Dr. Meyer-Berger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Morel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 01.10. 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Mühle - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Müller - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011, 2012) - 2011, 2012: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Brühl.
Neft - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, ..., 2012) - 2009: Landgericht Aachen. 2012: Abordnung als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Düren
Dr. Nehring - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Nöll - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Nollau - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - GVP 01.01.2011, GVP 10.01.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach.
Dr. Volker Ochsenfahrt (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.01.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Siegburg
Marion Oellers (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 03.12.2007, ..., 2010) - 2008, 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach. Ab 01.05.2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Dr. Petry - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - bis 30.04.2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Poell - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Prietze - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn. Ab 15.08.2009 abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Bonn
Dr. Reimer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschweiler
Dr. Michael Robertz (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.05.2007, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Roeben - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009)
Dr. Roth - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Dr. Ruzik - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Aachen - GVP 01.09.2011.
Dr. Sandhaus - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl
Sauter - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Gummersbach.
Dr. Schenk - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl.
Schippers - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Scholl (geb. ....) - Richterin / Amtsgericht Leverkusen (ab, ..., 2009)
Dr. Agnes Schuster (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 31.10.2007, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschweiler
Schwarz - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 19.09.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Pia Schwechheimer (Jg. 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 01.02.2007, ..., 2009) - GVP 01.05.2008. Bis 31.10.2009 abgeordnet als Richterin auf Probe am Amtsgericht Monschau.
Schwegmann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, 2010) - ab 01.05.2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Bastian Sczech (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 02.01.2008, ..., 2011) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Siegburg. 2009, ..., 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Dr. Semmler (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Leverkusen (ab, ..., 2009)
Siemetzki - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - ab Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln. 2009: Landgericht Aachen
Simmeler - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Sommer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 10.09. 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Vera Anke Stegmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin / Amtsgericht Aachen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Amtsgericht Aachen - GVP 01.01.2010, GVP 01.01.2011: Jugendschöffengericht 2011: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würselen / http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/au020.asp?AULFDNR=4&options=4&altoption=Ausschuss
Suca - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: Abordnung als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Düren / Familiengericht - Abteilung 21.
Sünnemann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl. Ab 21.03.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Dr. Monika Taube (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 17.09.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.09.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln - abgeordnet - aufgeführt. 2009, ..., bis 31.03.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn. Ab 01.04.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Königswinter.
Tettinger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Thavisin - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - ab 01.03. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergisch Gladbach
Thielker - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, 2010) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Aachen. 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Heinsberg
Dr. Thomy - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl
Dr. Thum - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - ab 01.03.2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bonn
Dr. Ludger Traut (Jg. 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 01.10.2007, ..., 2009) - 2008, 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Tschechne - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Euskirchen
Dr. Vollmar - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Brühl
Westendorf - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Iris Willmeroth (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 03.07.2007, ..., 2009) - GVP 01.05.2008. Bis 31.12.2008: abgeordnet als Richterin auf Probe am Amtsgericht Monschau
Wolny - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Jülich - GVP 01.09.2010
Wulff - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bergheim
Wunsch - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2009, 2010) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn. Ab 01.09.2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Yürüktümen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Siegburg.
Zilius - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Brühl
Zoll - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2011) - ab 01.06. 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bonn.
Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Köln tätig:
Ulrike Adelhof (Jg. 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 06.11.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.11.2000 als Richterin auf Probe beim OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Alexander Ahmann (Jg. 1969) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab 30.12.1999, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Henning Banke (Jg. 1954) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 04.07.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. 2006 Richter am Amtsgericht Siegburg?
Dr. Udo Bick (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1993 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Angelika Bourmer-Schwellenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 28.08.1995, ..., 2011) - OLG Köln - GVP 17.12.2010.
Dr. Helmut Büttner (geb. 13.11.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 14. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 14.03.1996, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 27.11.1972 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 13.08.1979 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht. Gestorben am 24.12.2011 - Nachruf in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2012, Heft 3
Manfred Dallmann (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.09.1984 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb (geb. 28.04.1955 in Hamburg) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 02/2005, ..., 2009) - seit Februar 2002 Richterin am Oberlandesgericht Köln im Nebenamt. seit April 2005 Prorektorin für Internationales und Öffentlichkeitsarbeit der Universität zu Köln. Seit Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen - http://www.vgh.nrw.de/mitglied/dauner.htm. 2012: Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung der Universität Köln - http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/
Peter Drzisga (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 02.01.1984, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1984 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Dr. Dietmar Dumke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln / Vizepräsident am Landgericht Köln (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.04.1997 als Richter am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.04.2004 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Dr. Anke Eilers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 26.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.04.1997 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt.
Heinz-Peter Eßer (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 15.06.1993, ..., 2002)
Heinz H. Faßbender (geb. 18.01.1936) - Präsident am Landgericht Bonn (ab 22.12.1992, ..., 2000 ) - ab 01.05.1968 Richter am Landgericht Köln. Danach Vorsitzender Richter am Landgericht Köln - Schwurgericht. Ab 08.10.1984 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln
Iris Foerst (Jg. 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 27.07.1994, ..., 2008)
Brigitta Fox (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 21.01.1999, ..., 2008)
Dr. Dieter Gaul (geb. 10.12.1921) - Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Köln (ab 23.05.1955, ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 als Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über seine Tätigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus und während des Krieges ist uns derzeit nicht bekannt. Nähere Auskünfte sind möglicherweise bei der Deutschen Dienststelle einzuholen. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. "Hans Friedhelm Gaul zum 80. Geburtstag. Am 19. November 2007 vollendet Professor Dr. Dr. h.c. Hans Friedhelm Gaul, ein hervorragender Prozessrechtler unserer Zeit, sein 80. Lebensjahr ... Einen normalen Abschluss der Schulausbildung verhinderte der 2. Weltkrieg, in dem er im letzten Kriegsjahr zum Militärdienst eingezogen und verwundet wurde." in: "Juristenzeitung", 22/2007, S. 1093
Alfred Gedig (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.12.1983 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Sybille Gerhardt (Jg. 1941) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 25.11.1987, ..., 2002)
Dr. Christian Grüneberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.2006 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Anton Hamm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 05.11.1992, ..., 2009)
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Hans Heinz Herpers (geb. 19.09.1935) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 22.10.1980, ..., FamRZ 1998, 1463)
Lothar Jaeger (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 26.09.1990, ..., 2002)
Dr. Peter Jäger (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.09.1993, ..., 2002)
Dr. Axel Jährig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 01.12.1993, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 06.09.1982 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Beschluss: 27 UF 71/97: 1,5 Tag Umgang des Vaters pro Jahr unter Aufsicht der Mutter - Deutschland sucht den Superrichter. Wir haben ihn gefunden. Ausführlich siehe unten.
Wilhelm Jennissen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 10.12.2005, ..., 2010) - ab 27.02.1991 Richter am Oberlandesgericht Köln . FamRZ 2006/4; FamRZ 16/2007.
Roland Ketterle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn / 8. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Bonn (ab 06.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.02.1998 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
Manfred Koall (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 27. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 21.01.1999, ..., 2002)
Dr. Hans-Willi Laumen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Köln / Präsident am Amtsgericht Köln (ab 31.08.2009, ..., 2009) - begann nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln seine richterliche Laufbahn beim Landgericht Köln. Anschließend viele Jahre beim Oberlandesgericht Köln - zuletzt als Vorsitzender Richter - tätig. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.05.1986 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.11.2000 als Vizepräsident am Amtsgericht Köln aufgeführt.
Monika Loges (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Heinsberg / Familiengericht (ab ..., 2004, ..., 2007) - vorher ab 26.11.1999 Richterin am Oberlandesgericht Köln
Dr. Armin Lünterbusch (Jg. 1938) - Präsident am Oberlandesgericht Köln (ab 01.01.1997, ..., 2002)
Katja Maxrath-Brang (Jg. 1971) - Richterin am Amtsgericht Schleiden / Familiengericht (ab , ..., 2007, 2008) - vorher ab 02.06.1998 Richterin am Oberlandesgericht Köln.
Prof. Dr. Peter Matthias Metzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 31.10.1989, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.1989 als Richter am Oberlandesgericht Köln - beurlaubt - aufgeführt.
Dr. Gerd Müller (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.08.1996, ..., 2002)
Hellmut Münstermann (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 05.05.1997, ..., 2002)
Dr. Jörg Nierhaus (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.08.1991, ..., 2002)
Dr. Walter Pastor (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 25.041997, ..., 2002)
Dr. Hans-Peter Prior (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.09.1993, ..., 2002)
Dr. Klaus Reppel (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.09.1998, ..., 2002)
Dr. Werner Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Leitender Ministerialrat am Justizministerium Nordrhein-Westfalen (ab 01.01.2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1998 als Richter am Oberlandgericht Köln aufgeführt.
No Name - Richterin am Oberlandgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Rainer Rosenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 05.01.1998, ..., 2008)
Dr. Bernd Scheiff (geb. 24.03.1959 in Kirchheim bei Euskirchen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mönchengladbach / 4. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Mönchengladbach (ab 16.05.2008, ..., 2011) - ab 1997 im richterlichen Dienst am Landgericht Bonn. Ab 29.12.1998 Richter am Oberlandesgericht Köln. Ab 2003 Vizepräsident am Landgericht Aachen.
Dr. Heinz Dieter Schlafen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 26.05.1988, ..., 2008)
Dr. Ilona Charlotte Schmitz-Pakebusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richterin am Oberlandesgericht Köln (ab 30.05.1988, ..., 2008)
Albert Schmitz (Jg. 1938) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 30.04.1980, ..., 2002)
Christian Schmitz-Justen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln / Vizepräsident am Landgericht Köln (ab 07.11.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.07.1997 als Richter am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (17. Zivilsenat) am Oberlandesgericht Köln aufgeführt.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Köln - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Egon Schneider (geb. 03.04.1927) - Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.03.1969, ..., 1988) - anschließend tätig als Rechtsanwalt. Dr. Egon Schneider: "ZAP-Kolumne. Richterdienstaufsicht - ein Experiment" in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 2/2005 vom 19.01.2005 - siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-4464.html
Gabriele Scholz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Oberlandesgericht Köln / 12. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 29.08.1995, ..., 2008) - Amtsgericht Jülich 12 UF 77/06 - Oberlandesgericht Köln 10 F 369/06
Dieter Schroeder (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 01.12.1990, ..., 2002)
Dr. Michael Schrübbers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln / 4. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 21.01.1999, ..., 2009)
Dr. Winfried Schuschke (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 17.06.1991, ..., 2002) - "Keine Wundermittel gegen alle Justizkrankheiten. Zur erneuten Diskussion über einen dreistufigen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ZRP. 1995, Heft 6, S. 208ff
Jürgen Schwab (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Köln / 21. Zivilsenat - Senat für Familiensachen (ab 15.09.1993, ..., 2008)
Margarete Gräfin von Schwerin (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bonn / Präsidentin am Landgericht Bonn (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.06.2001 als Vizepräsidentin am Landgericht Aachen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.01.2003 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Köln aufgeführt. OLG Köln - GVP 17.12.2010: nicht aufgeführt.
Dr. Emil Schwippert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 14.03.1996, ..., 2008)
Dr. Peter Siegburg (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln (ab 06.09.1995, ..., 2002)
Dr. Michael Sonnentag (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Königswinter (ab , ..., 2008) - vorher ab 03.09.2001 Richter am Oberlandesgericht Köln
Helmut Zerbes (Jg. 1951) - Richter am Landgericht Köln (ab , ..., 2008) - vorher ab 30.03.2001 Vizepräsident am Oberlandesgericht Köln
Karl-Hermann Zoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.10.2002, ..., 2011) - ab 31.10.1989 Richter am Oberlandesgericht Köln.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Köln für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Köln (ab 01.09.2009, ..., )
Rechtsanwälte:
Corinna Bauer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Gestalttherapeutin
Mediatorin BAFM
Im Krahnoechel 26
51674 Wiehl
Telefon: 02262 / 93000
Fax: 02262 / 797845
E-Mail: kanzlei@bspw.de
Internet: www.bspw.de
Verfahrensbeistände:
Patrick Bühren
Diplom-Sozialwissenschaftler
47057 Duisburg
Bestellung am Amtsgericht Dortmund, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Oberhausen, Oberlandesgericht Köln
Wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Gutachter:
Prof. Dr. J. Klosterkötter
Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Uniklinik Köln
Kerpener Straße 62
50924 Köln
Matthias Petzold
Professor Dr. - Diplom-Psychologe
Praxis für angewandte Familienpsychologie
Eifelstraße 33
50677 Köln
Beauftragung am Amtsgericht Bergisch Gladbach, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Leverkusen, Oberlandesgericht Köln
Dr. S. Ruckert
Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Uniklinik Köln
Kerpener Straße 62
50924 Köln
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk
Christopher Ankerstein
Telefon: 0221 / 9389156
E-Mail: ankerstein.christopher@gmx.de
Internet: www.vafkkoeln.de (ab 01.05.2010)
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Kölner OLG-Urteil: Frau kann «Vater» sein
Freitag, 11. Dezember 2009 13.45 Uhr
Köln (dpa/lnw) - Eine Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann rechtlich «Vater» eines gemeinsamen Kindes sein und sich als solcher ins Geburtsregister eintragen lassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht im Falle einer Frau «Brigitte», die als Junge «Bernd» zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ. Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde, Anfang 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt. Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschafts-Anerkennung von Brigitte wirksam ist und sie sich als Vater ins Geburtsregister eintragen lassen darf, was das OLG nun bejahte (Az: 16 Wx 94/09).
In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss heißt es, die Frau könne «Vater» im Sinne des Gesetzes sein - und damit rechtlich als Vater des Jungen anerkannt werden. Allerdings müsse sich Brigitte mit dem früheren männlichen Namen «Bernd» in die Geburtsurkunde aufnehmen lassen, «um bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorzubeugen». Brigitte und ihre Partnerin Irene hatten nach der Geburt ihres Sohnes eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Mai 2008 in Köln geschlossen. Anfang 2009 erkannte Brigitte vor dem Jugendamt die Vaterschaft für den Jungen an.
Das Standesamt hatte Zweifel, ob die Anerkennung wirksam war, da Brigitte zum Zeitpunkt der Vaterschafts-Anerkennung schon eine Frau war. Nach dem Transsexuellengesetz richten sich geschlechtsbezogene Rechte und Pflichten aber nach dem neuen Geschlecht. Das Amt legte den Fall den Gerichten vor. Dem Kölner OLG zufolge soll das Verhältnis des Elternteils zu dem Kind auch nach einer Geschlechts- Umwandlung unberührt bleiben. Für die Kinder könne es eine erhebliche Belastung sein, wenn ihre eigene Abstammung nicht urkundlich festgehalten sei und sie die familären Zusammenhänge nicht klären könnten. Alle Namen in dem Fall hatte das OLG geändert.
[OLG]: Reichenspergerplatz 1, Köln
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_11124/index.php
Kommentar Väternotruf:
Wieder mal so ein bundesdeutscher Quark, ein Mann lässt ein Spermadepot von sich anlegen, lässt danach seinen Schwan absägen und wahrscheinlich noch diverse Körperverstümmelungen an sich vornehmen. Mit dem deponierten Sperma schwängert er eine andere Frau die daraufhin ein Kind austrägt. Anschließend behauptet der zur "Frau" verstümmelte Mann, er wäre eine Frau, das Standesamt kriegt Atemnot und schließlich stellt das OLG Köln fest, der zur Frau verstümmelte Mann, ist der Vater des Kindes, womit die Richter völlig recht haben.
Das arme Kind muss offenbar fortan in der Lebensgemeinschaft des zur Frau verstümmelten Mannes und seiner Freundin aufwachsen. Ein klarer Fall für den Kindernotdienst. Wollen wir hoffen, dass das Kind diese Tortur heil übersteht.
Interview, Do 03.12.09, 13:06 Uhr
Eu-GH stärkt Sorgerecht der Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt.
Sie dürften in dieser Frage nicht gegenüber unverheirateten Müttern benachteiligt werden, urteilten die Straßburger Richter. Sie gaben damit einem Vater aus dem Kölner Raum Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Er fordert unter anderem eine Mitsprache darüber, wo sein Kind lebt und zur Schule geht.
Nach geltender deutscher Rechtslage können in Deutschland unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen.
Geklagt hatte der 45-jährige Horst Zaunegger aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Zaunegger äußerte sich im Inforadio sehr zufrieden mit dem Urteil. Jetzt müsse die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze ändern. Die Entscheidung der Richter sei bindend.
Die Fragen stellte Sabine Porn.
http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/interview/200912/135456.html
Pressemitteilung des Kanzlers
Kammerurteil1
Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.
Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.
Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.
Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.
Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs
Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.
Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:
Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,
Karel Jungwiert (Tschechien),
Rait Maruste (Estland),
Mark Villiger (Liechtenstein),
Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),
Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,
Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc
und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.
Entscheidung des Gerichtshofs
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.
Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.
Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.
Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.
Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.
Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.
***
Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).
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1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.
Johannes Riedel
Präsident des Oberlandesgerichts Köln
- geb. am 11.08.1949 in Rosenheim
- verheiratet, drei Kinder
1971 1. Staatsexamen
1972 Tätigkeit als Hochschulassistent an der Universität Bochum
1972 - 1973 Graduiertenstudium (LLM.) in London
1976 2. Staatsexamen
1976 – 1983 Richter am Landgericht Bonn
1983 – 1986 Abordnung an das Landesjustizprüfungsamt NRW
1985 – 1994 Richter am Oberlandesgericht Köln
1994 - 1996 Vizepräsident des Landgerichts Köln
1997 – 2000 Leitender Ministerialrat, Geschäftsführender Vertreter des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes NRW
2000 – 2005 Präsident des Landesjustizprüfungsamts und Leitung der Abteilung V des Justizministeriums NRW
seit Mai 2005 Präsident des Oberlandesgerichts Köln
seit Mai 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
http://www.vgh.nrw.de/mitglied/riedel.htm
Stand 05/2009
Mehr Rechte für ledige Väter
Urteil in Straßburg
03.12.2009, 15:55
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Praxis gekippt, wonach unverheiratete Väter ihre Kinder nur mit Zustimmung der Mütter sehen dürfen.
Ein Mann mit seinem Kind: Die Rechte von ledigen Vätern werden nun gestärkt. (Foto: dpa)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richter an diesem Donnerstag einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht.
Der 45-jährige sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an. Die Bundesregierung prüft nun, ob das Sorgerecht geändert werden muss.
Nach derzeitiger Rechtslage können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Der Verein "Väteraufbruch“ schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.
In der Urteilsbegründung hieß es, der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter oder in anderen Fällen verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Anwalt des Klägers, Georg Rixe, sagte, der Gesetzgeber müsse nun unverzüglich eine Neuregelung schaffen.
"Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen", sagte Kläger Horst Zaunegger der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er sei auch für die "vielen betroffenen Väter froh", dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde.
"Guter Tag für Väter"
"Der Gesetzgeber muss die gerichtliche Möglichkeit schaffen, das Kindeswohl zu prüfen, wenn ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht anstrebt“, sagte Anwalt Rixe.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofes als "guten Tag für Väter". Die Richter hätten die Rechte der Väter gestärkt. Das Gericht gebe mit der Entscheidung "unehelichen Vätern die Möglichkeit, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und stärkt auch das Recht der Kinder auf beide Eltern".
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, angesichts der Bandbreite rechtspolitischer Möglichkeiten werde das Ministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt "sorgfältig und mit Hochdruck führen“. Die Ministerin verwies darauf, dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Die betroffenen Parteien können das Urteil der kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofes anfechten und innerhalb von drei Monaten den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes bringen. Gegen die Entscheidung der großen Kammer wäre dann keine Berufung mehr möglich.
http://www.sueddeutsche.de/politik/123/496438/text/
Europäisches Urteil zu Sorgerecht
Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Vater mit Kindern: Besseres Sorgerecht verordnet
Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Die Bevorzugung der Mütter sei eine Diskriminierung - jetzt soll die Regierung die Gesetze korrigieren.
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.
Die Entscheidung fiel in der kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurückgewiesen.
Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."
Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter mit der Begründung festgeschrieben, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit der Eltern vermieden würde. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
03.12.2009
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
Streit um Sorgerecht: EU-Gericht stärkt Rechte von ledigen Vätern
Acht Jahre lang kämpfte ein lediger Vater aus Köln um das Sorgerecht für seine Tochter. Er zog dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof. Der hat jetzt entschieden: Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.
Väter, Sorgerecht, Gerichtshof, Vater,
Nach geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen
© Frank Rumpenhorst/DPA
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem 45-jährigen Kläger aus Köln recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern verstoße gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention, heißt es in dem Urteil.
Bislang konnte der 45-Jährige seine Tochter nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen. "Mein Status als nichtehelicher Vater ist eine Katastrophe, ich bin acht Jahre gegen die Wand gelaufen", sagte der Kläger vor der Urteilsverkündung in Straßburg.
Der Vorsitzende Der Interessenverbands Unterhalt und Familie begrüßte die Entscheidung des EU-Gerichts. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte der Verbandsvorsitzende Josef Linsler. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."
Frau lehnte gemeinsame Sorgerechtserklärung ab
Der Vater der heute 14-jährigen Tochter lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Seine Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht wies das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück. Obwohl sich das Paar in vielen Dingen einig war und die Mutter auch mit großzügigen Besuchen einverstanden war, lehnte sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. "Das Vetorecht von Müttern gegenüber dem Recht der Väter gibt es außer in Deutschland nur noch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein", erläuterte der Anwalt des Vaters, Georg Rixe. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: in der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
3. Dezember 2009, 11:46 Uhr
Kommentar Väternotruf:
"Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter mit der Begründung festgeschrieben, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit der Eltern vermieden würde. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen."
Eine kräftige Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für die im Jahr 2003 die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kind für vereinbar mit dem Grundgesetz - Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - meinenden damals urteilenden Richterinnen und Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht:
Präsident Prof. Dr. Papier - heute leider noch im Amt
BVR'in Jaeger - zwischenzeitlich Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Dr. h.c. Renate Jaeger (Jg. 1940) - Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ab 28.04.2004, ..., 2009) - war im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1987 als Richterin am Bundessozialgericht aufgeführt. War im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.03.1994 als Richterin des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 28.04.2004 Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg
BVR'in Prof. Dr. Haas - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Prof. Dr. Evelyn Haas (geb. 07.04.1949) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 14.09.1994, ..., 02.10.2006) - ab 28.05.1986 bis 1990 Richterin am Oberverwaltungsgericht Lüneburg. 1990 bis 1994 Richterin am Bundesverwaltungsgericht
BVR Dr. Hömig - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Dr. Dieter Hömig (* 15. März 1938 in Sigmaringen) - Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe / Erster Senat (ab 13.10.1995, ... bis 25. 04.2006)
BVR Prof. Dr. Steiner - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Prof. Dr. Udo Steiner (geb. 16.09.1939 in Bayreuth) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 13.10.1995, ..., 30.09.2007)
BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt - heute leider noch im Amt
Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (geb. 30.04.1950 in Leipzig - DDR) - Richterin am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat / 3. Kammer des 1. Senates - 03/2001 (ab 11.01.1999, ..., 2009) - Dr. Christine Hohmann-Dennhardt wirkte - möglicherweise federführend - mit am väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01
BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem - zwischenzeitlich nicht mehr im Amt
Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem (Jg. 1940) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 16.12.1999, ..., 2008)
BVR Prof. Dr. Bryde
Prof. Dr. Brun-Otto Bryde (geb. 12.01.1943) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Erster Senat (ab 23.01.2001, ..., 2009) - Bryde gehört dem Bundesverfassungsgerichts auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen an.
Die SPD / CDU Bundesregierung hat übrigens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2003 praktisch nichts unternommen, um den vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Bericht über die tatsächlichen Zustände beizubringen. Gegründet wurde lediglich eine Kommission und ein Alibi-Forschungsauftrag erteilt, ein beliebtes politisch-bürokratisches Mittel, um so zu tun, als ob etwas getan wird und tatsächlich damit nur die eigene Untätigkeit und den eigenen Unwillen zur politischen Neugestaltung zu verstecken. Wer solche Spaßparteien wie die CDU und SPD wählt, darf sich hinterher nicht beklagen, dass er nach Strich und Faden zum Narren gehalten wird.
Gerichtshof für Menschenrechte urteilt
Etwas Geld statt Tochterliebe
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, erhält eine Entschädigung.
VON CHRISTIAN RATH
Eigentlich hat Edgar Lück - ein Vater, der Kontakt zu seiner Tochter haben will - fast alles erreicht. Er hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, der Gesetzgeber hat in seinem Interesse das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, und nun hat ihm sogar noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Schadensersatz zugesprochen. Nur seine Tochter hat er seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gesehen.
Der Kölner Edgar Lück ist Journalist, Maler und Fotograf. Ende der 80er-Jahre hatte er ein Verhältnis mit einer Frau, die zwar verheiratet war, aber von ihrem Mann getrennt lebte. Aus dieser Beziehung entstand die Tochter Lea. Dass Lück der biologische Vater ist, steht fest. Er lebte mit der Frau zwar nicht zusammen, kümmerte sich nach eigenen Angaben aber zwei Tage die Woche um Lea.
Nach einigen Jahren zog wieder der Ehemann bei Leas Mutter ein. Von nun an durfte Lea nicht mehr zu Edgar Lück, ihrem biologischen Vater. Lea war damals dreieinhalb Jahre alt. Edgar Lück wehrte sich und klagte auf ein Umgangsrecht. Ohne Erfolg. Denn die Stellung des biologischen Vaters war früher extrem schwach, wenn das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde. Als rechtlicher Vater gilt dann automatisch der Ehemann der Mutter. Der leibliche Vater hatte, um die Familie zu schützen, so gut wie keine Rechte.
Deshalb entschieden die Kölner Gerichte, dass Lück kein Umgangsrecht bekomme und sich zudem bewusst von seiner Tochter fernhalten solle. Selbst bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße solle er sie nicht ansprechen. Dies helfe dem Mädchen, seine Identität in der Familie zu finden. Mit zwei Vätern könne es schnell überfordert sein. Tatsächlich vergaß Lea, dass es Edgar Lück in ihrem Leben gegeben hatte.
Edgar Lück vergaß Lea aber nicht. "Ich empfand das wie die Hinrichtung einer sozialen Beziehung ohne jeden Grund." Der Mann zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht, um mehr Rechte für biologische Väter einzufordern. Dort blieb die Sache liegen, sieben Jahre lang. Erst als Lück wegen Untätigkeit der deutschen Justiz auch zum Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg ging, fällte das Verfassungsgericht 2003 eine Entscheidung - zugunsten von Edgar Lück. Da er zumindest zeitweise eine "sozial-familiäre Beziehung" zu seinem Kind hatte, komme auch in seinem Fall ein Umgangsrecht in Betracht - wenn es dem "Kindeswohl" dient. Ein Jahr später änderte der Bundestag entsprechend das Familienrecht.
Lück hat es wenig genützt. Lea, inzwischen 14, wollte ihn nicht sehen. Als ihm der Kölner Familienrichter nicht einmal ein kurzes Gespräch mit seiner Tochter erlaubte, um sich vorzustellen, gab Lück auf: "Ich wollte den Druck von ihr nehmen." Lück, der sich die Sache aber sehr zu Herzen nahm, wurde anschließend schwer krank. Jetzt ist Lea 19, und die beiden haben sich immer noch nicht getroffen.
Nun billigte der Straßburger Gerichtshof dem Vater 10.800 Euro als Entschädigung und für Anwaltskosten zu - weil das deutsche Verfahren viel zu lange gedauert habe. Die Bundesregierung hatte den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention von sich aus eingeräumt. Für Lück ist es ein schwacher Trost. Nur aus einem Grund hat sich das juristische Vorgehen für ihn gelohnt: "Lea weiß jetzt immerhin wieder, dass es mich gibt und kann, wenn sie will, Kontakt aufnehmen."
Thomas Meysen, der das deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht leitet, empfiehlt in derartigen Konstellationen die frühzeitige Beratung der Eltern. "Kinder können gut mit zwei Vätern umgehen. Es muss aber vermieden werden, dass zwischen den Erwachsenen Konkurrenz entsteht, die das Kind in Loyalitätskonflikte bringt."
15.05.2008
Kommentar Väternotruf:
Korrekt wäre es, wenn die 10.800 Euro Entschädigung durch die für diese Menschenrechtsverletzung verantwortlichen Kölner Richter aufgebracht werden müssten. Aber Richter haben in Deutschland Narrenfreiheit und in Köln der Hochburg der Narren gilt das leider ganz besonders.
Armes Deutschland, das mit so viel Dummheit gestraft ist.
Gemeinsame Sorge trotz Zerstrittenheit der Eltern
BGB §§ 1671 I Nr. 2, 1666, 1666a
1. Dem Belassen der gemeinsamen elterlichen Sorge bei beiden Kindeseltern steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Kindeseltern untereinander heillos zerstritten sind. Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. u.a. BGH, NJW 2005, 2080; OLG Hamm, NJOZ 2004, 2565 = FamRZ 2005, 537; OLG Köln, FamRZ 2005, 2087 L = BeckRS 2005, 05071; FamRZ 2000, 499). Danach reicht allein die Tatsache der Zerstrittenheit der Eltern nicht aus, um eine Sorgerechtsübertragung auf nur einen Elternteil rechtfertigen zu können. Vielmehr muss auch nach der Auffassung des Senats (vgl. u.a. FamRZ 2005, 2087 L = BeckRS 2005, 05071) im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung entschieden werden, ob die Zerstrittenheit der Eltern sich negativ auf das Kindeswohl auswirkt. Ist dies nicht erkennbar und ist auch nicht zu befürchten, dass sich zukünftig negative Auswirkungen ergeben könnten, muss es trotz der Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben, da die in der gemeinsamen Sorge gesetzlich ausgeprägte besondere gemeinschaftliche Verantwortung der Eltern für ihr Kind auch in der Trennungssituation dem Kindeswohl am Besten entspricht, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen (so Senat, FamRZ 2005, 2087 L = BeckRS 2005, 05071).
2. Vielmehr kann es dem Kindeswohl im Einzelfall durchaus förderlich sein, wenn das betroffene Kind erfährt, dass die zerstrittenen Eltern trotz der Trennung, unter der das Kind besonders leidet, in der gemeinsamen Verantwortung für ihr Kind gemeinsam handeln können.
OLG Köln, Beschluss vom 11. 3. 2008 - 4 UF 119/07
= NJW-RR 2008, 1319
Richter am Oberlandesgericht Köln fordern 48-Stundenwoche für Väter
Die Richter des 4. Zivilsenates beim Oberlandesgericht Köln halten eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden für einen Vater für zumutbar. Beschluss vom 26.9.2006 - 4 UF 70/06, veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 13/2007.
Nun kann ja jeder in Deutschland meinen, was er will, schließlich gibt es zur Zeit noch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zur Zeit darf auch noch jeder arbeiten so lange er will, die rot-schwarze Bundesregierung in ihrem derzeitigen Strafrechts- und Kriminalisierungsrausch (vergleiche dazu z.B. die aktuellen Bemühungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), heimlich eingeholte Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen), wird aber sicher früher oder später das länger Arbeiten und die freie Meinungsäußerung auch noch unter Strafe stellen. Dann ist es vorbei mit Lustig und der größte Teil der Richter an den Oberlandesgerichten und auch die Justizministerin werden vor dem Staatsanwalt landen, weil sie länger als die erlaubten 40 Stunden arbeiten. Auch die Staatsanwälte werden verhaftet, denn diese arbeiten meistens auch länger als 40 Stunden die Woche. Schließlich sitzen in Deutschland alle, die länger als 40 Stunden arbeiten hinter Schloss und Riegel und es gibt auch keine Arbeitslosen mehr, da alle Arbeitsfähigen einen 1-Euro Job im Strafvollzug bekommen um die Arbeitswütigen zu bewachen.
Man kann sich nun fragen, warum die Richter des 4. Zivilsenates beim Oberlandesgericht Köln eine Arbeitszeit von 48 Stunden für zumutbar halten. Sicher deswegen, weil sie mangels anderer sinnvoller Alternativen selber mehr als 40 Stunden arbeiten und von sich auf andere schließen.
Eine ähnliche Einstellung hat vielleicht auch Jürgen-Heinz Held, der Präsident des Amtsgerichtes Dortmund. Auf eine Überlastungsanzeige des am Amtsgericht Dortmund tätigen Richters Walter Schramm gab Präsident Jürgen-Heinz Held die überzeugende Antwort: "Niemand zwingt uns Richter zu bleiben" (vergleiche hierzu den veröffentlichten Briefwechsel in. "Betrifft Justiz", 6/2007, S. 84-86
Der Richterrat des Amtsgerichtes Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden Schulte Eversum, intervenierte zugunsten des Richters Walter Schramm, doch ob das den Präsidenten überzeugt hat, ist sicher fraglich.
Arbeit, Arbeit, Arbeit, so eine typisch sozialdemokratisch-neurotische Wahlkampfparole der 90-er Jahre, die sich bis heute nicht nur am Oberlandesgericht Köln zu halten scheint.
Väternotruf
12.07.2007
Gastkommentar - DRiZ 2005, 13 -
Justitia zwischen Denver und Dallas
Von Marianne Quoirin
Kölner Stadt-Anzeiger
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Seit mehr als einem Jahr ist der Sessel des OLG-Präsidenten in Köln verwaist. Alle, ob Richter oder Anwälte der Region, loben unisono die Vize-Präsidentin. Sie wird mit Bravour den Job gewiss auch so lange meistern, bis der Vorhang nach dem letzten Akt im Trauerspiel fällt. Obwohl einzelne Phasen des Ränkespiels an Seifenopern à la Dallas und Denver erinnern, gefriert inzwischen den Zuschauern das Lachen auf den Lippen. Denn wer der böse JR ist und wer das Biest, mag keinen mehr interessieren. Die Possen vor der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen um eine Beurteilung amüsieren nicht. Die Richter sind nach eigenem Bekunden bis an die Schmerzgrenze gegangen, um einen Prozess zu verhindern. Mit Engelszungen hat der Vorsitzende Richter Bernd Andrick die Parteien von einer gütlichen Einigung zu überzeugen versucht – vergebens. Auf die Entscheidung vom 17. Dezember 2004 ist es am Ende gar nicht mehr angekommen. Denn wenn trotz der so oft beklagten Prozessflut und der damit verbundenen Überlastung der Gerichte sich Justitia so intensiv mit sich selbst beschäftigen muss, schadet sie vor allem sich selbst. Nur Zyniker unter den Juristen mag der Spruch trösten: Ist der Ruf erst ruiniert, wird weiter fröhlich prozessiert.
Die Vorgeschichte im Zeitraffer: Monika Anders, Präsidentin des Landgerichts Essen, hat durch ihren Antrag auf einstweilige Anordnung im Dezember 2003 verhindert, dass Johannes Riedel, Präsident des Landesjustizprüfungsamtes in NRW, Präsident der OLG Köln werden konnte. Riedel, dessen Nominierung schon vom Kabinett in Düsseldorf und vom Präsidialrat der Richter abgesegnet war, drohte die Konkurrentenklage. Dass es dazu nicht kommen konnte, liegt an ihrer Bedarfsbeurteilung, in der die einst als »hervorragende Führungspersönlichkeit« belobigte LG-Präsidentin Anders um zwei Noten heruntergestuft worden war. Überdies warf ihr der Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann »Illoyalität, mangelndes Zeitmanagement und fehlende Wahrheitsliebe« vor. Diese wahrlich vernichtende Beurteilung wollte nun die promovierte Juristin getilgt sehen, weil sie Debusmann – angesichts despektierlicher Äußerungen in der Öffentlichkeit über seine Untergebene – als befangen ansieht. Dass sie als beweispflichtige Klägerin mit einem – in einer Konkurrentenklage erfolgreichen – Leitenden Ministerialrat im NRW-Justizministerium liiert ist, der mit seiner Aussage die Voreingenommenheit des Beurteilers bezeugen sollte, machte die Wahrheitsfindung nicht gerade einfach.
Der Vorsitzende Richter Andrick hat nach dem Studium von Klageschrift und Erwiderung wohl wissen müssen, auf welchen Seifenoper-Dialog sich der Rechtsstreit zuzuspitzen droht: Hat der OLG-Präsident den Lebensgefährten von Monika Anders, Ulrich Becker, aufgefordert, die Beziehung zur geliebten Frau sofort abzubrechen, andernfalls würde er Rache nehmen und die Karriere der hoch qualifizierten Juristin blockieren – bis zum Tage seiner Pensionierung? Und hatte etwa der OLG-Präsident ein »persönliches Interesse an der Präsidentin als Frau«? Spätestens als Richter Andrick diese Frage, »die wie ein Geist über dem Verfahren schwebt« stellte, offenbarte sich die Absurdität des Prozesses. Dass am Ende dieses Beweisthemas ein Meineid steht, da beide Juristen ihre inhaltlich diametral entgegengesetzte Aussage beschworen haben, konnte allenfalls eine naive Zuschauerin auf der Pressebank überraschen. Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nun wegen Verdacht des Meineids gegen Becker und Debusmann, das NRW-Justizministerium prüft die Einleitung von Disziplinarverfahren. Die anderen Beweisthemen wie das angebliche Zeit-Missmanagement wirken dagegen so grau wie der Winterhimmel über Gelsenkirchen, denn offenbar hat ein überforderter, weil Prioritäten falsch einschätzender Untergebener der Klägerin den entscheidenden Anteil an verspätet abgegebenen Beurteilungen von Richtern auf Probe.
Die Einblicke in das Innenleben von Justitia in NRW sind freilich noch nicht komplett. Was sich vor dem Streit um den OLG-Chefposten hinter den Kulissen abspielte, lässt sich allenfalls erahnen, wenn man den Informationen der Kölner Justizszene trauen darf: Mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Bestenauslese ist es nicht mehr weit her, weil inzwischen auch parteipolitische Aspekte eine entscheidende Rolle zu spielen beginnen. Der wenig animierende Striptease von Justitia vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fand indes in der Öffentlichkeit statt. Helge Kondring, Gerichtsreporter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung hatte recht, als er vor Ende des Verfahrens schrieb: »Gleichgültig, welche Partei gewinnt, die Justiz bleibt der Verlierer.«
http://www.heymanns.com/servlet/PB/menu/1218768/index.html
OLG Köln - BGB § 1684 I, § 1684 III S. 2
(4. ZS - FamS -, Beschluss v. 4.5.2004 - 4 UF 22/04)
1. Gemäß § 1684 I BGB haben der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, und das Kind selbst ein Recht auf Umgang miteinander. Dieses verfassungsrechtlich geschützte und unverzichtbare Elternrecht darf gemäß § 1684 III S. 2 BGB nur dann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn anderenfalls das Kindeswohl gefährdet wäre.
2. Es ist nicht von vornherein und ohne weiteres davon auszugehen, dass das Wohl des Kindes auch bei mehrstündigen begleiteten Besuchskontakten gefährdet wäre, wenn feststeht, dass das vom antragstellenden Elternteil begehrte umfangreiche, nicht begleitete Umgangsrecht jedenfalls zu einer Kindesgefährdung führen würde.
3. Kann eine solche Gefährdung nicht festgestellt werden, entspricht es grundsätzlich dem Kindeswohl, dem antragstellenden Vater ein begleitetes Umgangsrecht einzuräumen, da auf diese Weise die zwischen Vater und Kind bestehenden Bande gepflegt, also einer Entfremdung vorgebeugt und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung getragen werden kann.
(Mitgeteilt von Richter am OLG K. P. Blank, Köln)
Anm. d. Red.: Vom Abdruck der Gründe wird abgesehen.
Fundstelle:
FamRZ 2005, 295 [LSe]
Schlagworte:
Sorgerecht, elterliche Sorge Umgangsrecht, Umgangsanspruch, Umgangsverpflichtung, Umgangsausschluss, Sorgerechtigter, Zwangsgeld, Zwangsmittel, Beeinflussung, Umgangsvereitelung
DokNr:
20050295001
Kriterien für einen Umgangsausschluss
Beschluss des OLG Köln vom 17.1.2003 - 5 U 5/03, zu den Kriterien, die einen Umgangsausschluss rechtfertigen würden
Veröffentlicht in NJW 2003, Heft 26 und FamRZ 2003, Heft 14
Leitsätze:
1. Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil darf nur angeordnet werden, um eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen und/ oder geistig seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden.
2. Nur ausnahmsweise, das heißt bei Voraussetzungen, die von üblicherweise auftretenden Schwierigkeiten deutlich abweichen, kann daher nach dem jetzt geltenden Recht der Umgang eines nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind als dessen Wohl gefährdend verstanden werden.
3. Die immer wieder anzutreffende Unwilligkeit des sorgeberechtigten Elternteils zum Kontakt und dessen Wunsch, das Kind möge seinen jetzigen Lebenspartner annehmen sowie (Rück)Gewöhnungsschwierigkeiten des Kindes bei den ersten Kontakten beziehungsweise nach längerer Trennung genügen dem nach nicht, einen Elternteil vom Umgang auszuschließen.
4. Es liegt grundsätzlich im Interesse des Kindes und dient seinem Wohl, wenn die Beziehung zu einem Elternteil durch persönliche Kontakte gepflegt wird. Nach diesen Grundsätzen ist auch ein zeitweiliger Ausschluss von Umgangskontakten in der Regel nicht gerechtfertigt.
Ergibt sich aus den gesamten dem Gericht aus dem Akteninhalt bekannten Umständen, dass die Eltern, die über das Sorgerecht streiten, in wesentlichen Fragen konsensfähig sind, obwohl sie sich ihre Konsensfähigkeit wechselseitig absprechen, so verbleibt es bei dem gemeinsamen Sorgerecht.
OLG Köln, 4. Zivilsenat - Familiensenat, Beschluss vom 5.9.2002 - 4 UF 110/02
Kommentar vaeternotruf.de: Der Beschluss ist begrüßenswert und ein kleiner Lichtblick hinsichtlich des rechtspolitisch überflüssigen §1671 BGB
"Skandal um Rosi" - Heinzelmännchen in Köln schlafen offenbar
Ist Hilflosigkeit beim 25. Senat des OLG Köln die Folge? - BILD Dir eine Meinung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine mittlere Tochter Sabrina, geboren im März 1983, hat ihre leidvolle Geschichte am 19.10.2002 auf der internationalen PAS-Konferenz in Frankfurt erzählt.
Sie hatte diese Geschichte im Juni 2002 für das Oberlandesgericht (OLG) Köln aufgeschrieben. Dort kämpft sie schon in der zweiten Instanz um das Umgangsrecht mit ihrem inzwischen 16-Jährigen Bruder F. ...
Der Bruder von Sabrina ist mein jüngstes Kind. Innerhalb der vergangenen acht Jahre hatte ich nur drei mal je 2 Stunden begleiteten Umgang mit meinem Sohn. Dieser weigert sich, mich oder seine Schwester Sabrina zu treffen. ...
Auch ich kämpfe inzwischen vor dem OLG Köln um Umgang mit meinem Sohn.
Am 06.12.02 war die mündliche Verhandlung für Sabrina und mich vor dem OLG in Köln.
Hier eine möglichst kurze und sachliche Zusammenfassung der Verhandlung:
Obwohl die Fälle zwei unterschiedliche Aktenzeichen haben, folgte das OLG unserer Bitte und legte für die Verhandlungen einen gemeinsamen Termin fest.
Am Verhandlungstag wurden die Verfahren aber wieder getrennt verhandelt. Zuerst mein Verfahren und dann das Verfahren von Sabrina. Sabrina und ich haben den gleichen OLG-Anwalt.
Meine Verhandlung:
Anwesend waren die drei Richter, die Verfahrenspflegerin meines Sohnes (eine Rechtsanwältin), eine Dame und ein Herr vom Jugendamt, die Kindesmutter, die Anwältin der Kindesmutter, mein Rechtsanwalt und ich. Mein Sohn wurde von den Richtern ohne Beisein der anderen Teilnehmer der Verhandlung befragt.
Etwa zwanzig Minuten lang wollte mich der Senat davon überzeugen, dass ich meinen Antrag auf Umgang zurückziehe. Ich lehnte dieses Ansinnen ab.
Verfahrenspflegerin:
Sie ist der Überzeugung, dass mein Sohn aus eigenem Antrieb keinen Kontakt mit mir haben will. Sie ist der festen Überzeugung, dass man einen Jugendlichen im Alter von 16 Jahren nicht mehr beeinflussen oder manipulieren kann. Sie gab mir die Schuld, dass mein Sohn unter starkem Übergewicht leidet. Durch die Verfahren (die Gerichte lassen sich viel Zeit - zwischen den Verhandlungen liegt meist ein Jahr) fühle er sich nicht wohl und esse daher zu viel.
Sie hatte einen neuen Schriftsatz dabei und beschwerte sich im Namen meines Sohnes darüber, dass Sabrinas Geschichte auf verschiedenen Internetseiten (anonymisiert) erschienen ist: "Durch diese Veröffentlichung (es sind nur die Namen von Sabrina und mir öffentlich genannt -Anm. von mir) werden einer unüberschaubaren Anzahl Dritter weltweit Details aus dem Leben unseres Mandanten und seiner Mutter zur Kenntnis gebracht, wobei die Darstellung in weiten Teilen wahrheitswidrig ist. Unabhängig davon ......."
Es wurde weder im Schriftsatz noch in der Verhandlung dargelegt, was wahrheitswidrig von Sabrina aufgeschrieben worden sei.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes:
Die beiden bei Gericht erschienenen Mitarbeiter hatten vor der Verhandlung weder mit meinem Sohn noch mit Sabrina, der Mutter oder mit mir ein Gespräch geführt. Sie informierten sich vor der Verhandlung auf dem Flur bei der Verfahrenspflegerin und in ihren Akten. Sabrina, ich und unsere Begleiterin erhielten beim Ankommen der Jugendamtsmitarbeiter nicht einmal ein Kopfnicken oder ein Hallo.
Das Jugendamt teilte dem Gericht trotzdem mit, dass ein Umgang des Sohnes mit mir für diesen schädlich wäre. Er ist mit über 16 Jahren schon zu alt, so dass man ihn nicht zwingen könne. Ein 16-Jähriger weiß, was er will.
Die Anwältin der Kindesmutter:
Sie warf mir vor, dass ich egoistisch sei, weil ich auf dem Umgang mit meinem Sohn bestehe.
Die Richter:
Sie waren nicht ganz einer Meinung. Zum Teil wurde abgestritten, dass es die PAS-Problematik gibt. Zum Teil wurde damit argumentiert, dass es, falls es sich bei meinem Sohn um einen PAS-Fall handelt, jetzt auch nicht mehr zu ändern sei. Einigkeit herrschte bei den Richtern über die Ansicht, dass man einen 16-Jährigen Jungen nun mal nicht zum Umgang zwingen kann, ob manipuliert oder nicht, er ist jetzt zu alt. In 1 3/4 Jahren wird der Junge sowieso volljährig sein.
Meine Einlassung war hierzu, dass es in früheren Umgangsprozessen hieß, der Junge sei zu jung, um zum Umgang gezwungen zu werden. In den Anwaltschriften hatten wir auch schon in der ersten Instanz beantragt, dass Zwangsmaßnahmen gegen die Mutter verhängt werden, die sie dazu bringen sollen, dass sie die Umgangsvereitelung nicht weiter betreibt.
Bereits in den ersten Schriftsätzen ans OLG hatten wir vor nahezu einem Jahr ein PAS-Gutachten unter Einbeziehung von Sabrina beantragt. Diesen Antrag wiederholte mein Anwalt in der Verhandlung und bemängelte gleichzeitig, dass es der Senat in den vergangenen zwölf Monaten, in denen das Verfahren vor dem OLG anhängig ist, versäumt hat, einen Beschluss hierüber zu fällen.
Die Richter wollen demnächst einen Beschluss darüber fällen, ob ein PAS-Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. Ein Termin für diesen Beschluss wurde nicht bekannt gegeben.
Am 13.12.02 erhielt ich die Protokolle der Verhandlungen. Mein definitiver Antrag auf PAS-Gutachten unter Einbeziehung von Sabrina steht im Protokoll mit folgenden Worten: "Rechtsanwalt M. verweist auf den Antrag des Antragstellers, gegebenenfalls eine Begutachtung über die von ihm aufgeworfenen Fragen einzuholen. Er regt an, gegebenenfalls von Amts wegen eine vorläufige Maßnahme im Sinne eines begleiteten Kontaktes anzuordnen." So hatte ich den Antrag nicht stellen lassen!
Nach unserer Meinung wurde der Umgang nur deshalb nicht sofort ausgeschlossen, weil durch die verschiedenen Veröffentlichungen auf den Internetseiten evtl. eine gewisse Öffentlichkeit informiert ist und es zu befürchten steht, dass ich auch mit dem Ergebnis der jetzigen Verhandlung an die Öffentlichkeit gehen werde.
Die Verhandlung dauerte nahezu zwei Stunden und ging ohne Ergebnis zu Ende. Wir heben den Verdacht, dass weiter auf Zeit gespielt werden soll, bis kurz vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes.
Sabrinas Verhandlung:
Hier waren die drei Richter, die beiden Herrschaften vom Jugendamt, die Kindesmutter, die Anwältin der Kindesmutter, Sabrina und ihr Rechtsanwalt anwesend. Der Bruder war schon vorher, in meinem Verfahren, von den Richtern befragt worden.
Die Richter gaben zu Beginn den Beschluss bekannt, dass Sabrina, obwohl Studentin ohne zusätzliche Einnahmen, keine Prozesskostenhilfe bekommt, da das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.
Daraufhin teilte ich dem Rechtsanwalt mit, dass ich für die Verfahrens- und Anwaltskosten aufkommen werde.
Die Mutter ist selbständig und bekommt Prozesskostenhilfe.
Die Richter regten an, dass Sabrina ihren Antrag zurücknehmen soll. Dies wurde von ihr abgelehnt. Auch Sabrina beantragte ein PAS-Gutachten. Das Verfahren bei Sabrina lief ansonsten in etwa gleich dem meinen ab, nur in stark gekürzter Form und war schon nach etwa 20 Minuten beendet.
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Friedrich Schumacher
und
Sabrina Schumacher
18.12.2002
OLG Köln - Geschichten vom Traumzauberbaum
oder
Wie man in Köln Kindeswohl definiert.
"Vater ist nicht gleich Vater: Wohl des Kindes hat Vorrang
Köln (dpa). Der leibliche Vater eines Kindes hat keinen Anspruch auf die Vaterschaft, wenn sich bereits ein anderer Mann als Vater bekannt hat.
Sobald eine rechtswirksame Vaterschaft existiere, dürfe das Wohl des Kindes und der Familie nicht mehr gestört werden, entschied das OLG in Köln und wies eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft etwa durch einen Gentest ab. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger geltend gemacht, zur Zeit der Zeugung des Kindes mit der Mutter zusammengelegt zu haben. Er habe sogar der Geburt beigewohnt. Erst nach der Trennung habe dann der neue Freund der Frau sich mit deren Zustimmung als Vater bekannt. - Der leibliche Vater verliere sein Elternrecht, weil das Wohl des Kindes und der Familie verfassungsrechtlich höher stehe (...)" (Az.: 14 UF 119/01)"
veröffentlich in "FamRZ", 2002, Heft 7, S. 480-81
Mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. H. Büttner
Traurig, traurig, dass ein deutsches Oberlandesgericht im Jahr 2001 solche Urteile fabriziert. Gegen die Entscheidung (ist zu Recht) Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.
Zum Glück leben wir (im Osten) nicht mehr unter Honecker und dürfen uns wenigstens öffentlich darüber mokieren. Auf die Politik, die eigentlich solche gesetzgeberischen Schieflagen zu korrigieren hätte, darf man bei der vorherrschenden "Muttipolitik" wohl kaum hoffen, die schaffen es ja noch nicht mal die Diskriminierung von Vätern zu beenden, bei denen die Vaterschaft schon juristisch feststeht.
07.4.2002
Umgangspflicht
"1. Die Regelung des Umgangsrechts kann auch zum Zweck der Erzwingbarkeit gemäß §33 FGG gegen einen umgangsberechtigten gleichgültigen Elternteil von dem anderen Elternteil beantragt werden.
2. Das Kind hat ein eigenes gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht"
Leitsätze zum Beschluß des OLG Köln vom 15.1.01 - 27 WF 1/01
veröffentlicht in: "FamRZ" 10/2001, S. II
Eine richtige Entscheidung
Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gleichwertig zu beurteilender Erziehungsfähigkeit getrennt lebender Eltern.
"Ist die Erziehungsfähigkeit der beiden getrennt lebenden Erziehungsberechtigten gleichwertig zu beurteilen, so ist bei der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eine Prognoseentscheidung zu treffen, was dem Kindeswohl am besten entspricht. ...
Es ist für das Kindeswohl nicht förderlich, wenn der Umgang mit einem Elternteil entscheidend eingeschränkt wird. Es würde dem Kindeswohl am wenigsten entsprechen, wenn ein Elternteil den Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht gleichermaßen problemlos gewähren würde und wenn die Gefahr einer negativen Einflussnahme des einen Elternteils auf das Kind zum Nachteil des anderen Elternteils bestünde."
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 6.7.99 - 25 UF 236/98
ausführlich in: "Der Amtvormund" 8/2000
Vaterschaftsanfechtung
"Bei Anfechtung der Vaterschaft durch einen gesetzlichen Vertreter des Kindes - dazu gehört auch der Ergänzungspfleger - muß gemäß § 16000a IV BGB positiv festgestellt werden, daß dies dem Wohl des Kindes dient. Zweifel gehen zu Lasten des Anfechtenden."
Oberlandesgericht Köln, 14. ZS - FamS - Urteil 20.4.2000 - 14 UF 275/99
Skandalös ein Urteil des OLG Köln vom 31.8.99 - 25 UF 169/99:
Weil angeblich kein mitwirkungsbereiter Dritter für den begleiteten Umgang zur Verfügung stand, hat das Gericht einem Vater und damit auch seinen Kindern für eineinhalb Jahre den Umgang untersagt. Fragt sich nur, wer da geschlafen hat. Das Gericht oder das Jugendamt als verantwortlicher Leistungserbringer.
ausführlich in "Familie und Recht" 5/2000
Sanktionierung von Umgangsvereitelung
Die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil kann einen Grund darstellen, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen, der die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil hinzuwirken.
Für die weitere Entwicklung eines elf Jahre alten Jungen ist es von besonderer Bedeutung, daß er durch ungestörten persönlichen Umgang mit dem Vater Gelegenheit erhält, sich ein eigenständiges, auf persönlichen Erfahrungen beruhendes Bild von seinen Vater und dessen Ansichten machen kann.
OLG Köln, 4. Zivilsenat - Familiensenat, Beschluß vom 18.11.1997 - 4 UF 144/97
in: "FamRZ", 1998, Heft 22, mitgeteilt von Richter am OLG H. Hartlieb, Köln
Richter Hartlieb macht seinen Namen alle Ehre. Man muss auch mal hart sein können, damit die Liebe eine Chance hat. Manche Richter/innen scheinen sich dagegen an der Devise zu orientieren, bloß keiner Mutter zu nahe treten, es könnte meine eigene sein.
Wenn man so bedenkt, wie viele Jahre es braucht, bis ein solcher Beschluss sich bis zu den Amtsgerichten herumspricht, dann kann man nur staunen. Bei manchen Jugendämtern scheint man bis heute noch nicht zu wissen, dass auch Väter Grundrechtsträger nach Grundgesetz Artikel 6 sind.
9.4.2002
OLG Köln - 27. Zivilsenat
(Dr. Jährig: Vorsitzender Richter)
Beschluss: 27 UF 71/97
1,5 Tag Umgangsrecht pro Jahr!
Die sorgepflichtige Kindesmutter hatte zuvor über 3,5 Jahre ohne sachlichen Grund das bestehende Umgangsrecht des Kindesvaters (Az.: 2 aF 218/93 - Amtsgericht Geilenkirchen) erfolgreich entgegen gerichtlicher Ermahnung vereitelt.
Sie gewährt dem Kind nicht einmal Telefonkontakt zum Vater!
Das Bundesverfassungsgericht sagt im vorliegenden Fall (Az.: 1 BvR 1541/94), Zitat:
"Insbesondere hat das Gericht (OLG Köln) das Umgangsrecht des Beschwerdeführers keineswegs in Frage gestellt und die frühere Ehefrau sogar nachdrücklich darauf hingewiesen, daß sie sich künftig an die gerichtlichen Regelungen des Umgangsrechts halten müsse."
Von "müsse" kann keine Rede sein. Die Sorgepflichtige vereitelt bis heute völlig unbeirrt auch weiterhin das Umgangsrecht. Gerichtlich verfügtes Umgangsrecht ist im vorliegenden Fall nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Es ergibt sich die Frage, darf das Bundesverfassungsgericht den rechtssuchenden Kindesvater täuschen?
Das Jugendamt Heinsberg, angesprochen auf die fortwährende Umgangsvereitelung und Mißachtung bestehender Umgangsbeschlüsse durch die Sorgepflichtige, meint, Zitat Jugendamt Schreiben vom 05.10.94:
"Insbesondere die Rechtslage verbietet es dem Jugendamt, sich als Kontrollinstanz bei der Ausübung der elterlichen Sorge aufzuspielen. Ein Besuch bei der Kindesmutter wäre für die Sachbearbeiterin des Jugendamtes nur angezeigt, wenn sich dafür Gründe aus dem Gesichtspunkt des Wohles des Kindes ergeben würden. Das ist zur Zeit nach dem Kenntnisstand des Jugendamtes nicht der Fall."
Das Gericht beschließt ein Umgangsrecht zum Wohle des Kindes. Die Sorgepflichtige macht dann aber trotzdem was sie will. Umgangsvereitelung ist für das Jugendamt kein Thema.
Lt. psychologischem Gutachten vom Dezember 1994 vereitelt die Sorgepflichtige das Umgangsrecht willkürlich. Im Gutachten wird außerdem bestätigt, daß die Sorgepflichtige in dem Kind sogar ein Machtmittel hat, das sie gegen den Kindesvater einsetzt. Desweiteren bescheinigt das Gutachten der Sorgepflichtigen kindliches Trotzverhalten und keine volle Erziehungskompetenz. Darüber hinaus wird wiederholt festgestellt, daß das Kind ein gutes Vaterbild hat und ein Umgangsausschluß nicht dem Wohle des Kindes dient.
Eine Anzeige wegen Kindesentziehung wird für die kindesentziehende Sorgepflichtige dadurch gerettet, daß der Anwalt des Kindesvaters angeblich nicht formgerecht vorgetragen habe.
(Ein Bild von Sabine - darf nicht dargestellt werden, weil der Vater nicht sorgeberechtigt ist.)
Sabine (damals gerade 3 Jahre jung) möchte ihren Papa und auch die Oma wiedersehen!
Beweis:
Zeugnis der Kindesgroßmutter sowie Zeugnis einer neutralen fachlich qualifizierten Umgangsbegleiterin des DIALOG zum Wohle des Kindes, Düsseldorf, anläßlich eines Minutenkontakts zum Kind im Februar 98 an der Wohnungstür der Sorgepflichtigen.
Die Mitarbeiterin vom DIALOG wurde auf Initiative des Kindesvater für die Umgangsbegleitung gewonnen. Weder das Jugendamt noch das Gericht haben derartige Vorschläge gemacht. Die Sorgepflichtige lehnt die Umgangsbegleiterin ab. Der Anwalt der Sorgepflichtigen hat die Mitarbeiterin des DIALOG sogar schriftlich aufgefordert, von einer Begleitung des Kindesvaters abzusehen! Es stellt sich die Frage, welch unlauteren Absichten hat die Sorgepflichtige?
Im jüngsten Beschluß des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 17.12.97 heißt es dann nach 3,5 Jahren Umgangsvereitelung wörtlich:
"Zu Wiederannäherung der Besuchskontakte zwischen dem Antragsgegner und der Tochter Sabine der Parteien ist der Antragsgegner berechtigt, diese zunächst einmal im Monat, und zwar an jedem 1. Samstag im Monat, beginnend mit dem 4. Januar 1998, in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im mütterlichen Haushalt zu treffen.
Sollte dieser Termin wegen Krankheit des Kindes oder wegen dessen Ferienabwesenheit nicht eingehalten werden können, so tritt an die Stelle des 1. Samstags der 3. Samstag eines Monats. Kann auch dieser Termin wegen Krankheit des Kindes oder Ferienabwesenheit nicht eingehalten werden, so entfällt in diesem Monat der Besuchstermin."
(12 x 3 Stunden pro Monat = 36 Stunden pro Jahr = 1,5 Tag pro Jahr!!)
...
http://www.pappa.com/recht/urt/umg1k5t.htm