Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Frankfurt am Main


 

 

Landgericht Frankfurt am Main

Gerichtsstraße 2

60313 Frankfurt am Main

 

 

Telefon: 069 / 1367-01

Fax: 069 / 1367-6050

 

E-Mail: verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de

Internet: www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Frankfurt am Main (08/2011)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 14.04.2010 - www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/LG_Frankfurt_Internet?cid=8d7531b95127f246cad9a528b720f9fc

 

 

Bundesland Hessen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

 

 

Präsident am Landgericht Frankfurt am Main: Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer (geb. 07.07.1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2007, ..., 2010) - 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. April bis Dezember 1992 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 im Rahmen einer Teilabordnung bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2005 bis Ende Oktober 2007 Präsident des Landgerichts Gießen. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main: 

 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Landgericht Frankfurt am Main ca. 400 Bediensteten, davon etwa 140 Richterinnen und Richter, die in 82 Spruchkörpern tätig sind, und 16 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ehemals richterliche Aufgaben wahrnehmen.

Zum Landgericht Frankfurt am Main, in dessen Bezirk ca. 1 Million Einwohner leben, gehören die Gemeinden Bad Homburg, Bad Soden, Bad Vilbel, Eppstein, Eschborn, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Hattersheim, Hofheim, Karben, Kelkheim, Königstein, Kriftel, Kronberg, Liederbach, Neu-Anspach, Oberursel, Schmitten, Schwalbach, Steinbach, Sulzbach, Usingen, Wehrheim, Weilrod. Der Bezirk des Landgerichts umfasst die Amtsgerichtsbezirke Frankfurt a. M., Bad Homburg v.d.H., Königstein a. Ts. und Usingen.

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Königstein im Taunus

Amtsgericht Usingen

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

 

Väternotruf Frankfurt am Main

August Mustermann

Musterstraße 1

60256 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dr. Dr. Andrik Abramenko (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 12.07.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Bianca von Arnim (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Kloeckner eingetragen. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.12.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Martin Bach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.04.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1995 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 17.08.2011: "Betrug mit CO2-Zertifikaten. 250 000 000 Euro hinterzogen. Im wohl größten Wirtschaftsstrafprozess der Nachkriegsgeschichte stehen sechs Männer vor Gericht / Betrug mit CO2-Zertifikaten. ... Schon vor Beginn der Hauptverhandlung vor der zweiten großen Wirtschaftsstrafkammer hatte der Vorsitzende Richter Martin Bach in einem eher ungewöhnlichen Schritt den Verteidigern einen Strafrahmen angeboten – zwischen drei und neun Jahren. ... Trotzdem ließ Bach Oberstaatsanwalt Thomas Gonder die Anklage verlesen. " - http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/250-000-000-euro-hinterzogen--48540269.html

Anja Bell (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.12.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.05.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Wolfgang Bock (Jg. 1952) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 08.11.1982, ..., 2009) 

Götz Böttner (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2005, ..., 2008) 

Dr. Bettina Bokelmann (Jg. 1969) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.09.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Karin Butscher (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.06.1999, ..., 2009) 

Gesa Curtis-Stollenwerk (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.05.2006, ..., 2008)

 

 

Alexander El Duwaik (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 09.02.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

 

 

# Karin Dittrich

# Klaus Dieter Drescher

# Christa Dethlefsen

# Ulrich Erlbruch

# Jürgen Esser

# Christopher Erhard

# Thomas Estel

# Maria-Katharina Freier-Strauß

# Gundula Fehns-Boer

 

 

 

Bonin - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2008)

 

Sabine von Garmissen (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 06.10.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Stephanie Geyer (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab  , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe aufgeführt.

Claudia Holuschek - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main / Jugendstrafkammer und Zivilbeschwerdekammer (seit 1996 im Justizdienst, ..., 2008) - Richterbund Hessen

Lars Iffländer (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.05.2006, ..., 2008)

Franz Jeßberger (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 06.06.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.05.2001 als Direktor am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt.

Daniel Kämmerer (Jg. 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 29.12.2005, ..., 2009) - 2009: Pressesprecher - Zivilprozess

Hans Kermer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) -Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.1987, ..., 2008)

Jens Rathmann (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 17.06.2001, ..., 2008)

Heidemarie Renk (Jg. 1951) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (ab 01.12.1998, ..., 2007) - siehe Meldung unten

Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer (geb. 07.07.1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2007, ..., 2010) - 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. April bis Dezember 1992 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 im Rahmen einer Teilabordnung bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2005 bis Ende Oktober 2007 Präsident des Landgerichts Gießen. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Wolfram Simon (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 26.11.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (StA bei der Staatsanwaltschaft Mannheim) aufgeführt. 2009: stellvertretender Pressesprecher - Strafprozess - am Landgericht Frankfurt am Main

Bärbel Stock (Jg. 1956) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main / 27. Strafkammer (ab 17.11.1997, ..., 2005) - 06.09.2005: Ein Verfahren, das nicht mit dem Urteil endet. Prozess gegen TV-Moderator

Anette Theimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.11.2007, ..., 2008)

No Name -  Richterin am  Landgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Ingolf Tiefmann (Jg. 1954) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Zivilbeschwerdekammer / Richterbund Hessen (ab 09.03.1989, ..., 2002)

Dr. Anke Wagner (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2006 , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.12.2001 als Richterin am Amtsgericht Hanau aufgeführt.

Ute Weychardt (Jg. 1974) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 04.04.2005, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

No Name - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1 

Klaus Wiens (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Pressesprecher - Strafprozess (ab 01.03.1991, ..., 2009)

Meinrad Wösthoff (Jg. 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Pressesprecher - Zivilprozess (ab 29.10.2001, ..., 2009)

 

 

Dr. Friedrich Lehr

# Heinrich Gehrke

# Claus Hoheisel

# Diethelm Harder

# Detlev Kretschmer

# Rolf Opitz

# Ulrike Schröder

# Gisela Hauke

# Egbert Schaube

# Thomas Kehren

# Karlheinz Schaumburg

# Thomas-Michael Seibert

# Klaus Großmann

# Horst Zimmermann

# Heidi Gauderer

# Werner Rau

# Gundula Ort

# Thomas Sunder

# Dietmar Wöhler

# Stefan Möller

# Barbara Rau

# Jochen Müller

# Peter Heß

# Matthias Kögler

# Detlef Stark

# Bernhard Seyderhelm

# Frowin Kurth

# Martin Müller

# Eike Scheffer

# Jürgen Stüber

# Imke Rodrian

# Joachim Nickel

# Marlis Schwarzer

# Wolfram Sauer

# Christoph Hefter

# Ingrid Rosenfeldt

# Christina Sommer

# Thomas-Peter Striegl

# Uwe Seitz

# Richard Kästner

# Claudia Götz-Tallner

# Karin Henrich

# Stefan Ostermann

# Franziska Scholderer

# Iris Möhrle

# Christof Schmidt

# Dagmar Gronstedt

# Valentin Reiter

# Cornelia Kopke

# Michael Steuernagel

# Marianne Steck von der Lühe

# Christian Reuhl

# Claudia Päßler

# Anja Caroline Techene

# Jörn Immerschmidt

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig:

Birgitta Schier-Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.05.2010, ..., 2010) im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.11.1990 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 07.05.2010: Personalien: Vorsitzende Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Birgitta Schier-Ammann wurde mit Wirkung vom 7.5.2010 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Sie übernimmt in der Nachfolge des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Dr. Christian Dittrich den Vorsitz des 23. Zivilsenats.

Elke Appel (Jg. 1941) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab  01.01.1985, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1985 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Hans Bachl (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / 22. Große Strafkammer (ab 22.12.2000, ..., 2009) - http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~EA992944EC68D4939B69A1F08D973C51B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Dr. Klaus Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen (ab , ...2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Inge Böhm (Jg. 1944) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.10.1992, ..., 2008) 

Beate Bonkas (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 11. Zivilsenat und 1. Kartellsenat und Vergabesenat (ab 28.12.2009, ..., 2010) - vorher ab 09.08.1994 Richterin am Landgericht Frankfurt am Main

Dr. Ralph Ernst Bünger (Jg. 1963) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.1998 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.04.2006 Leitender Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz Wiesbaden

Thorsten Burmeister (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.2001 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Susanne Franke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hanau / Präsidentin am Landgericht Hanau (ab 04.08.2010, ..., 2010) - 16. 11.1990 bis 15.08.1993 als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Frankfurt am Main. Am 06.081993 zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz erfolgte vom 7. November 1994 bis 28. November 2004. Am 25. Oktober 1999 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.11.2004 als Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Hella-Maria Henrichs (geb. 29.04.1936) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.10.1975, ..., 1988) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Horst Henrichs (geb. 31.12.1935) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Fabian Hoffmann (geb. 04.12.1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 29.12.1997 Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend ab 01.02.2008 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Angelika Kagerer (ab 20.03.1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat und 21. Zivilsenat (ab Mai 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 01.11.1980 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 29.04.1993 Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Eberhard Kramer (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.1996, ..., 2007)

Bernd Krauskopf (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 30.01.2006, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.07.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Astrid Meckel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.05.2003, ..., 2010) - seit 1994 Richterin. Seit 1997 im gewerblichen Rechtsschutz am Landgericht und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig. Zivilsenat für Gewerblichen, Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht.  Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.05.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 1999 Promotion; Thema: Die Beständigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung bei Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse. 2004: "Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht"

Dr. Ute Mockel (Jg. 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 21. Zivilsenat (ab 01.02.2010, ..., 2010) - vorher ab 02.01.2006 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt a.M

Stefan Ostermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Offenbach / Familiengericht (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.11.1995 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. "Strafjustiz als Büttel der Jugendämter. Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe." - Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208.

Joachim Peppler (Jg. 1949) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 29.09.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.09.1978 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. 

No Name - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Frank Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Dieburg / Direktor am Amtsgericht Dieburg (ab 01.08.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2004 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 06.08.2010: Personalien: Richter am Oberlandesgericht Frank Richter wurde mit Wirkung vom 1. August 2010 zum Direktor des Amtsgerichts Dieburg ernannt.

Reinhard Schartl (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 10. Zivilsenat (ab 11/2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.08.2005 Richter am OLG Frankfurt am Main

Petra Schichor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenats und 6. Strafsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2009, ..., 2011) - ab 01.08.1993 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main. Danach Vorsitzende Richterin am Landgericht Darmstadt / 21. Zivilkammer / Ab 11.10.2004 Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt.

Klaus Schlitz (geb. 25.09.1939) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Vizepräsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.1976, ..., 2002)

Rolf Schwalbe (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 10.11.1969 als Richter am Amtgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 15.04.2007: "Der Fall Hans-Christoph Jahr" -  http://de.indymedia.org/2007/04/173139.shtml

Jürgen Schwichtenberg (Jg. 1938) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.01.1968, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.01.1968 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Albrecht Simon (Jg. 1957) - Richter am Amtsgericht Darmstadt / Vizepräsident am Amtsgericht Darmstadt (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.01.1990 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 25.04.2002 Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main.

Claudia Weimann (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 26. Zivilsenat (ab 01.02.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 14.11.2007 Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt a.M

Regina Zöller (Jg. 1957) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 21.09.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.09.2001 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

 

Rechtsanwälte:

Dr. Andreas Hübner

Rechtsanwalt und Mediator

Vilbeler Ldstr. 184

60388 Frankfurt am Main

Telefon 0049 (0)6109 - 501 084

Telefax 0049 (0)6109 - 501 085

Mobil: 0049 (0)178 444 333 6

 

 

Felicitas Jentsch-Klieve

Rechtsanwältin 

Feldbergstraße 9a

61440 Oberursel (Taunus)

Felicitas Jentsch-Klieve: Für eine Entmoralisierung des Familienrechts - Zugleich Anmerkung zum Kammerurteil des EGMR in Sachen Zaunegger ./. Deutschland vom 3. 12. 2009 (Beschwerde-Nr. 22028/04), FPR Heft 9/2010 - http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/FPR/2010/cont/FPR.2010.H09.NAMEINHALTSVERZEICHNIS.htm

 

 

Heike Schleich

Rechtsanwältin

Bahnstr. 5

65779 Kelkheim (Taunus)

Tel.: (06195) 90 09 92

Fax: (06195) 90 09 93

 

 

Gutachter:

 

Dr. med. Thomas Holzmann

Arzt für Neurologie und Psychiatrie

Sandweg 12

60316 Frankfurt am Main

Gutachten vom 25.06.2007 im Auftrag des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales für das Landgericht Frankfurt am Main - Aktenzeichen 73/07 -DF-

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 229/2010

Bundesgerichtshof entscheidet im Rechtsstreit FAZ

und SZ gegen Perlentaucher

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts entschieden.

Die Beklagte betreibt auf der Website "perlentaucher.de" ein Kulturmagazin. Dort hat sie auch Zusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen aus verschiedenen renommierten Zeitungen eingestellt. Dazu gehören Buchkritiken aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung", die die Beklagte unter der Überschrift "Notiz zur FAZ" und "Notiz zur SZ" in deutlich verkürzter Form wiedergibt. Die Abstracts sind von Mitarbeitern der Beklagten verfasst und enthalten besonders aussagekräftige Passagen aus den Originalrezensionen, die meist durch Anführungszeichen gekennzeichnet sind. Die Beklagte hat den Internet-Buchhandlungen "amazon.de" und "buecher.de" Lizenzen zum Abdruck dieser Zusammenfassungen erteilt.

Die Klägerinnen - in einem Rechtsstreit die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", in einem weiteren Rechtsstreit die "Süddeutsche Zeitung" - sehen in dieser Verwertung der Abstracts durch Lizenzierung an Dritte eine Verletzung des Urheberrechts an den Originalrezensionen sowie eine Verletzung von Markenrechten und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Sie nehmen die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht in Anspruch.

Landgericht und Berufungsgericht haben die Klagen abgewiesen. Auf die Revisionen der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof die Berufungsurteile aufgehoben und die Sachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Bundesgerichtshof hat zwar die Auffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Verwertung der Abstracts allein davon abhängt, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind und daher gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung der Urheber der benutzen Werke verwertet werden dürfen. Nach Ansicht des BGH hat das Berufungsgericht bei seiner Prüfung, ob die von der Klägerin beanstandeten Abstracts diese Voraussetzung erfüllen, aber nicht die richtigen rechtlichen Maßstäbe angelegt und zudem nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt.

Das Berufungsgericht muss nun erneut prüfen, ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um selbständige Werke im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG handelt. Diese Beurteilung kann – so der Bundesgerichtshof – bei den verschiedenen Abstracts zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, da sich diese Frage nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantworten lässt. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass in aller Regel nur die sprachliche Gestaltung und nicht der gedankliche Inhalt einer Buchrezension Urheberrechtsschutz genießt. Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben.

Urteil vom 1. Dezember 2010 – I ZR 12/08 – Perlentaucher

LG Frankfurt am Main – Urteil vom 23. November 2006 – 2/3 O 172/06

ZUM 2007, 65

OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 11. Dezember 2007 – 11 U 75/06

NJW 2008, 770

und

Urteil vom 1. Dezember 2010 – I ZR 13/08

LG Frankfurt am Main – Urteil vom 23. November 2006 – 2/3 O 171/06

OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 11. Dezember 2007 – 11 U 76/06

GRUR 2008, 249

Karlsruhe, den 1. Dezember 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54209&pos=0&anz=229

 

 


 

 

 

Der Hessische Justizminister Jürgen Banzer führte heute den neuen Präsidenten des Landgerichts Gießen offiziell in sein Amt ein und verabschiedete dessen Vorgänger.

Gießen/Wiesbaden.- Der Hessische Justizminister Jürgen Banzer führte heute den neuen Präsidenten des Landgerichts Gießen offiziell in sein Amt ein und verabschiedete dessen Vorgänger. "Mit Hermann Josef Schmidt erhält das Landgericht Gießen einen sehr erfahrenen und qualifizierten Präsidenten, der den Landgerichtsbezirk Gießen hervorragend kennt. Hermann Josef Schmidt wird die erfolgreiche Leitung seines Vorgängers fortsetzen. Das Landgericht Gießen ist ein besonders leistungsstarkes Gericht, das mit seinen Verfahrenslaufzeiten deutlich unter dem hessischen Schnitt liegt“, betonte der Minister. Hermann Josef Schmidt tritt die Nachfolge von Klaus Scheuer an, der seit 1. November 2007 Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main ist.

Hermann Josef Schmidt wurde am 31. März 1950 in Ober-Mörlen geboren. Nach seinem Abitur 1969 in Friedberg absolvierte er bis 1971 seinen Wehrdienst und begann im selben Jahr das Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Im Anschluss an die 1. juristische Staatsprüfung trat er 1975 in den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Gießen ein. Nach der 2. juristischen Staatsprüfung 1978 wurde er zum Richter auf Probe und 1981 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. Von November 1996 bis August 1997 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1998 folgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main. 2001 wurde er zunächst Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen und 2003 Präsident des Amtsgerichts Gießen. Seit 1. November 2007 ist er Präsident des Landgerichts Gießen.

Hermann Josef Schmidt ist seit 2003 stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Seit 1990 hat er einen Lehrauftrag an der Verwaltungsfachhochschule Frankfurt am Main im Fachbereich Verwaltung. Er ist verheiratet und hat eine Tochter.

Klaus Scheuer wurde am 7. Juli 1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) geboren. Nach seinem Abitur 1969 in Hadamar absolvierte er bis 1971 seinen Wehrdienst und begann im selben Jahr mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen. Im Anschluss an die 1. juristische Staatsprüfung in Frankfurt am Main trat er 1976 in den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Gießen ein. Nach der 2. juristischen Staatsprüfung 1979 in Wiesbaden wurde er zum Richter auf Probe und 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. In der Zeit von April bis Dezember 1992 war er an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 war er im Rahmen einer Teilabordnung mit 20% des regelmäßigen Dienstes bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2002 erfolgte seine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz und die Ernennung zum Leitenden Ministerialrat. Von 2005 bis Ende Oktober 2007 war er Präsident des Landgerichts Gießen. Seit 1. November 2007 ist er Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.

Klaus Scheuer war von 1985 bis 1992 Mitglied des Präsidiums des Amtsgerichts Frankfurt am Main und 2001 und 2002 Mitglied des Präsidiums des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Er war 1990 und 1991 Dozent für den Themenbereich Bürgerliches Recht an der Fachhochschule Rotenburg im Rahmen von Förderkursen für aus der ehemaligen DDR stammende Juristen. Er war 1992 und von 1999 bis 2002 Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und ist seit 1993 Prüfer für das 2. juristische Staatsexamen. In der Zeit von 1998 bis 2002 war er berufsrichterliches Mitglied des Hessischen Anwaltsgerichtshofs und von 2000 bis 2002 stellvertretendes richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Seit November 2006 ist er zweites stellvertretendes richterliches Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs.

Er ist Mitautor des von Bub/Treier herausgegebenen „Handbuchs für Wohn- und Geschäftsraummiete“ im C.H.Beck-Verlag.

http://www.lg-giessen.justiz.hessen.de/irj/LG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/LG_Giessen_Internet/sub/094/09451b87-e5ea-611d-88ef-197ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 

 


 

 

Dienstschluss für Richter R.

Kinderpornobilder auf dem Computer: Verwaltungsgerichtspräsident muss gehen

FRANKFURT/KASSEL. Im Disziplinarverfahren ist es die Höchststrafe: Dr. Johannes R., suspendierter Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, soll laut Beschluss des Richterdienstgerichtes am Landgericht Frankfurt aus dem Richterdienst entfernt werden.

Der 54-jährige Richter war bereits im Januar 2007 per Strafbefehl rechtskräftig zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 4800 Euro verurteilt worden, weil er über Jahre über 1000 kinderpornografische Bilder auf seinen Computer heruntergeladen und zum Teil auch gespeichert hatte.

Schock für die Justiz

Die Ermittler waren dem damals in Marburg lebenden Richter auf die Spur gekommen in Zusammenhang mit Ermittlungen der Kriminalpolizei in Cottbus gegen einen Kinderpornoring. Ein Schock für die hessische Justiz, R. war sowohl bei Gericht als auch an seinem Wohnort Marburg ein hoch angesehener Mann.

R. war daraufhin suspendiert worden, behielt jedoch zunächst seine Bezüge in Höhe von rund 6000 Euro netto, weiter, später wurden sie auf 80 Prozent gekürzt.

Entzug der Einkünfte

Das Urteil vom Freitag, gegen das in einer Vier-Wochen-Frist ab Zustellung allerdings Berufung zugelassen wurde, bedeutet den Entzug der Einkünfte und aller Pensionsleistungen. Allerdings, so Gerichtssprecher Klaus Wiens, würden die Betroffenen in diesen Fällen in der Rentenversicherung nachversichert. Dies bedeute erhebliche Einbußen.

Heidemarie Renk, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, hatte es sich am Freitagmorgen wirklich nicht leicht gemacht. Nach einem schweren Unfall erst vor zwei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen, kam sie noch per Rollstuhl und mit Krücken ins Gericht und wählte für die Urteilsverkündung ihr eher kleines Dienstzimmer. Die Anwältin des Landes Hessen und eine Hand voll Journalisten lauschten der zwischen Computer und Zimmerpflanzen sitzenden Richterin gleichwohl höchst interessiert.

Denn obwohl in Disziplinarverfahren nicht üblich, begründete Renk aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Fall die Entscheidung, die sie gemeinsam mit zwei weiteren Berufsrichtern getroffen hatte: Der Beklagte habe die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und in die Richterschaft beschädigt. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn müsse als endgültig zerstört angesehen werden. "Eine mildere Maßnahme kam deshalb nicht infrage", so Renk. Zerstört dürfte auch das Vertrauensverhältnis zu seinen Kollegen sein, deren Chef er seit 2004 war. Denn die entdeckten heimlichen Vorlieben des Juristen lösten am Verwaltungsgericht in Kassel blankes Entsetzen aus, das noch heute anhält.

R. war nicht bei Verkündung

Wie der inzwischen in Süddeutschland lebende R., der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nun reagieren wird, war gestern nicht zu erfahren. Prozessbeteiligte meinten zwar, ihn am Morgen im Gericht in Frankfurt gesehen zu haben.

Zur Urteilsverkündung erschienen jedoch vermutlich aufgrund des Medieninteresses weder er noch sein Anwalt.

 

gefunden am 20.12.2008

auf http://forum.hna.de/forum/viewtopic.php?pid=41655

 

 

 


 

 

 

 

Befangenheit des Sachverständigen

In seiner Entscheidung vom 21.11.2007 in dem Verfahren 19 W 74/07 hat das Landgericht Frankfurt sich mit der Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen, der in seinem schriftlichen Gutachten Fragen beantwortet, die zwar der Beweisbeschluss nennt, die aber nicht an ihn gerichtet sind, befasst.

 

Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat

Entscheidungsdatum: 21.11.2007

Aktenzeichen: 19 W 74/07

Dokumenttyp: Beschluss

 

Quelle: juris Logo

Normen: § 42 Abs 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO

Beweisaufnahme: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei Beantwortung von nicht an ihn gerichteten Beweisfragen

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main vom 25.09.2007 wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert beträgt 12.803,-- EUR.

Gründe

1

Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht die Besorgnis der Befangenheit der Sachverständigen A und B verneint.

2

Ein Sachverständiger kann nach § 406 ZPO abgelehnt werden, wenn hinreichende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken. Maßgeblich ist, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei objektive Gründe für den Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit bestehen (BGH, Beschl. v. 04.10.2007, X ZR 156/05, JURIS). Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn ein Sachverständiger über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachterauftrag gezogenen Grenzen hinaus geht und den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist, oder wenn er den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig sind, und mit seinen Feststellungen eindeutig über den ihm erteilten Gutachtenauftrag hinaus geht (OLG München, OLGR 1997, 10, 11; OLG Celle, VersR 2003, 1593, 1594; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24.10.1996, 16 W 220/96, JURIS).

3

So liegt die Sache hier jedoch nicht. Allerdings haben die abgelehnten Sachverständigen in dem schriftlichen Gutachten vom 08.07.2007 alle Fragen des Beweisbeschlusses vom 23.12.2005 beantwortet oder zu beantworten versucht, obwohl in der Beweisanordnung ein Sachverständigengutachten nur zu den Beweisfragen 1a bis i, j, k eingeholt werden sollte. Es liegt indes auf der Hand, dass die fehlende Beschränkung auf die nach dem Beweisbeschluss von ihnen zu beantwortenden Fragen nach den hier gegebenen Umständen kein Indiz für eine eigenmächtige Korrektur des Beweisbeschlusses oder für einen Hinweis des Sachverständigen auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung ist. Vielmehr beruht die Beantwortung von Fragen, die zwar Gegenstand des Beweisbeschlusses, nicht aber auch durch Sachverständigengutachten zu beantworten waren, ersichtlich auf einen Irrtum über den erteilten Gutachtensauftrag. Denn die von den Beklagten beanstandeten Ausführungen der Sachverständigen finden sich unter der Überschrift "Beantwortung der Fragen des Gerichtes". Außerdem spricht die Missverständlichkeit des Gutachtenauftrages für eine lediglich versehentliche, nicht aber willentliche Abweichung der Sachverständigen vom Beweisbeschluss. Denn nach dem Gutachtenauftrag vom 03.02.2006 "wird gemäß Beweisbeschluss vom 23.12.2005 Bl. 276 ff. d.A. um Erstattung eines Sachverständigengutachtens gebeten", ohne darauf hinzuweisen, dass der Auftrag auf die Beantwortung der auf S. 3 des Beweisbeschlusses aufgezählten Beweisfragen beschränkt ist. Hinzu kommt, dass gerade die von den Beklagten beanstandete Beantwortung der Beweisfrage 1l, ob der Kläger zu 100 % unfähig ist, eine Haushaltstätigkeit auszuüben, da beim Gehen und Stehen keiner der Arme mehr frei ist, besondere Sachkunde voraussetzt, die nicht ersichtlich außerhalb des Fachgebietes eines medizinischen Sachverständigen liegt. Schließlich korrespondiert mit der Beweisfrage 1l die Beweisbehauptung der Beklagten gemäß 2b des Beweisbeschlusses, für die es – wie auch hinsichtlich der übrigen in Nr. 2 des Beschlusses genannten Behauptungen der Beklagten – an der Bezeichnung eines Beweismittels zwar fehlt, bei verständiger Auslegung des Beweisbeschlusses aber nahe liegt, dass auch insoweit ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden sollte. Danach ist die Beantwortung von Fragen des Beweisbeschlusses über die dort genannte Einschränkung der durch Sachverständigengutachten zu beantwortenden Fragen hinaus in den Augen einer vernünftigen Partei nicht geeignet, Zweifel an der Unparteilichkeit der Sachverständigen zu wecken.

4

Die von den Beklagten im Zusammenhang mit dem Ablehnungsantrag weiter erhobenen Rügen, die Beweisfrage 1l falle nicht in das Sachgebiet der Sachverständigen, die Frage sei auch nur pauschal beantwortet worden, sind zur Begründung eines Ablehnungsgesuches nicht geeignet.

5

Die Beklagten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, da ihr Rechtsmittel keinen Erfolg hat (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Beschwerdewert entspricht 1/3 des Hauptsachestreitwertes. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen nicht vor.

 

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/knp/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE537522008%3Ajuris-r03&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=K&paramfromHL=true#focuspoint

 

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bslaredaprod.psml

 

 

 

 


 

 

Justitia bleibt in der Kurstadt

Von Alexander Schneider

Königstein. Das Leben eines Richters bietet weit mehr, als sich selbst der einfallsreichste Jura-Professor für seine Studenten als natürlich wahre Anekdote aus früheren Amtstagen einfallen lassen könnte. Dass Angeklagte ohne Führerschein das eigene Auto dreist vorm Gerichtgebäude parken, kommt ab und zu auch im richtigen Leben vor. Dass aber, mitten in Frankfurt, ein Angeklagter beritten zu seinem Prozess kommt, dürfte schon seltener vorkommen, noch seltener dürfte sein, dass derselbe Angeklagte später, in dem unguten Gefühl, dass ihm sein gutes Recht vorenthalten wird, zur Urteilsverkündung im eigenen Sarg anreist.

 

Bild

Landgerichtspräsident Klaus Scheuer (Mitte) stattete dem Amtsgericht mit Direktorin Elisabeth Fritz und Dr. Clemens Theimer seinen Besuch ab. Foto: as

 

Klaus Scheuer hat beides erlebt und beides erzählt er immer wieder gerne, auch jetzt wieder, als er dem Königsteiner Amtsgericht seinen Antrittsbesuch als neuer Landgerichtspräsident abstattete. Die Sache mit Ross und Sarg ist 25 Jahre her, seine Ernennung zum neuen Behördenchef und Nachfolger von Eberhard Kramer, erst wenige Tage. Der 57-jährige Klaus Scheuer, der mit komplettem Vornamen eigentlich Johann Nikolaus heißt, hat sein Amt am 1. November übernommen und reist nun erst einmal durch seinen Dienstbezirk, zu dem unter anderem auch die Amtsgerichte Königstein, Bad Homburg und Usingen zählen.

Insgesamt hören 140 Richter auf sein Kommando, weit mehr als an seiner letzten beruflichen Station, wo es nur 28 waren. Scheuer war zuvor zweieinhalb Jahre Präsident des Landgerichts Gießen. Die Chance, die Präsidentenstelle in Frankfurt übernehmen und damit an seine frühere Wirkungsstätte zurückkehren zu können, aber auch die weitaus größere Verantwortung hätten ihn gereizt, sagte er jetzt im Gespräch mit Amtsgerichtsdirektorin Elisabeth Fritz und deren Stellvertreter, Dr. Clemens Theimer.

An dem Gespräch hatten außerdem alle Richter des Amtsgerichts teilgenommen und es dürfte sie gefreut haben, dass der neue Chef das Luxemburgische Schloss als „traumhafte Adresse“ für ein Amtsgericht bezeichnete. Noch mehr dürfte es sie beruhigt haben, dass Scheuer auf jeden Fall am Amtsgerichtsstandort Königstein – aber auch Bad Homburg und Usingen – festhalten will: „Die Auflösungsdebatten sind ein für allemal erledigt“, sagte er.

Amtsgerichte böten den engstmöglichen Kontakt zwischen Bürgern und Justiz, dort pulsiere das Leben und daran werde nicht gerüttelt. Scheuer pflichtete der Direktorin, die im Amtsgericht einen wichtigen Standortfaktor für Königstein sieht, bei und bedauerte eigentlich nur eines: Dass er diese herrliche Liegenschaft nicht als Dienstsitz mit nach Frankfurt nehmen kann. Den Kollegen sprach der Präsident hohes Lob aus: „Alles läuft hervorragend, die Behörde ist bestens geführt und strahlt, so breit wie sie aufgestellt ist, Dynamik aus.“

Außer Lob hatte der neue Landgerichtspräsident noch ein weiteres Mitbringsel für Fritz und Theimer parat: Die Zusage, sich im Bedarfsfall im Ministerium dafür zu verwenden, dass das Königsteiner Amtsgericht auf die Adressenliste der vom Justizminister neu eingerichteten „Taskforce“ für Rechtspfleger zu setzen. Die 1000 Rechtspfleger im Land seien mit ihrem breiten Aufgabenspektrum die zweite Säule der dritten Gewalt, „ein Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung“, zitierte Scheuer seinen obersten Dienstherrn, der für dringende Vertretungsfälle diese Eingreifreserve von zehn Rechtspflegern eingerichtet hat. „Wir kommen sehr gerne darauf zurück“, sagte Fritz, zu deren Behörde elf Rechtspfleger gehören.

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28.11.2007

http://www.ag-koenigstein.justiz.hessen.de/irj/AMG_Koenigstein_im_Taunus_Internet?rid=HMdJ/AMG_Koenigstein_im_Taunus_Internet/sub/151/151406a6-8a97-8711-d88e-f197ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 


 

 

Justiz

Lebenslang für Mord an Beatrix S.

Von Thomas Kirn

05. Juni 2007 Mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Tat ist der 49 Jahre alte Korbflechter Jürgen E. vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes an der sechzehnjährigen Beatrix S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach des Worten von Hans Bachl, dem Vorsitzenden der 22. Großen Strafkammer, hat das Gericht jede denkbare Tatvariante, die den Beweisen zufolge möglich war, überprüft und ist jedes Mal zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte einen Mord begangen hat.

E. hat Beatrix S. in der Nacht des 11. Dezember 1981 im Einkaufszentrum der Nordweststadt ein Messer in die Brust gestoßen und den Sexualverkehr mit ihr vollzogen. Das Gericht hält den Nachweis, der Angeklagte habe vorsätzlich getötet, zwar nicht für erbracht, aber er hat laut Urteil durch sein Handeln den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen und eine Vergewaltigung zu begehen. Damit sind zwei Mordmerkmale verwirklicht.

 

Vergewaltigung gerichtsmedizinisch nachgewiesen

Aus der Sicht des Gerichts hat die Beweisaufnahme eine Tatvariante ergeben, wie sie während der Hauptverhandlung so nicht erörtert worden war. Laut Urteil war Beatrix S. in jener Nacht kurz nach 23.30 Uhr allein auf dem Weg nach Hause. Sie hatte sich von Freunden an einer Bushaltestelle in der Nordweststadt verabschiedet und ging, wie ungezählte Male vorher, durch das Einkaufszentrum, um zur Wohnung der Eltern zu gelangen.

Zur selben Zeit suchte der damals 24 Jahre alte Angeklagte ein Vergewaltigungsopfer. Er näherte sich deshalb der Schülerin von hinten, erstickte ihren Hilfeschrei mit der Hand und zwang sie, indem er ihr sein Messer in den Rücken drückte, vor sich her treppauf in einen abgelegenen Teil des mehrstöckigen Einkaufszentrums. Um das Mädchen vergewaltigen zu können, ließ er es los und stach zu, weil Beatrix S. nun schrie oder weil er fürchtete, sie werde es tun. Das Gericht ließ offen, ob das Opfer stehend oder liegend getroffen wurde. Der Stich verletzte Herz, Schlagader und Hauptvene. Danach vollzog der Angeklagte die geplante Vergewaltigung, die gerichtsmedizinisch nachgewiesen ist.

Unfallversion des Angeklagten ist widerlegt

Richter Bachl befasst sich in der Urteilsbegründung mit weiteren möglichen Abläufen, in denen zum Beispiel der Zeitpunkt des Zustechens, des Sexualverbrechens oder die subjektive Einstellung des Täters variieren. In allen Kombinationen aber stellt sich die Tat als Mord dar, nicht als Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Es gibt demnach keinen Raum für Fahrlässigkeit, sondern nur Spielarten des Vorsatzes. Die Unfallversion des Angeklagten, der erklärt hatte, Beatrix S. sei gestolpert und ihm in sein angeblich reflexartig gezogenes Messer gefallen, ist laut Urteilsbegründung widerlegt.

Fortgeschrittene Kriminaltechnik hat es möglich gemacht, mehr als 25 Jahre nach einem Mord den Verdächtigen zu ermitteln und den Schuldigen zu bestrafen. Der Angeklagte war, wie berichtet, durch den gentechnischen Vergleich seiner 2006 genommenen Speichelprobe mit einer im Dezember 1981 am Opfer gesicherten Täterspur vor Gericht gebracht worden. Der Mord an Beatrix S. hatte in Frankfurt größtes Aufsehen erregt und gehörte zu jenen Verbrechen, an die regelmäßig erinnert wurde. Gestern bejubelten zahlreiche Zuhörer im Gerichtssaal den Urteilsspruch. Richter Bachl muste sie mahnen: „Wir sind hier nicht im Zirkus!“

Text: F.A.Z.

http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~EA992944EC68D4939B69A1F08D973C51B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

 


 

 

 

Ein Verfahren, das nicht mit dem Urteil endet

Prozess gegen TV-Moderator

06.09.2005, 09:09

Von Detlef Esslinger

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Andreas Türck wird ein Freispruch erwartet - gestraft sind der Moderator und das fragliche Opfer so oder so.

Andreas Türck dpa

Andreas Türck im Gerichtssaal. (Foto: dpa)

Zwei Verhandlungstage noch, dann haben sie diesen Prozess endlich überstanden. Zweimal noch wird Katharina B., die Nebenklägerin, eine Minute vor zehn Uhr den Gerichtssaal betreten, keine Minute früher als nötig. Die Arme vor der Brust verschränkt, das Gesicht von den Fotografen abgewandt, so wird sie zu ihrem Platz auf der gegenüberliegenden Seite hasten; dort angekommen, wird sie mit dem Gesicht zur Wand in ihrer Handtasche herumkramen, nichts suchend als Anonymität.

Zweimal muss Andreas Türck, der Angeklagte, hier noch ausharren, in schwarzem Anzug, weißem Hemd und weinroter Krawatte, so seriös, wie er sich nie zuvor in seinem Leben präsentieren musste. An diesem Dienstag werden die Plädoyers gehalten, am Donnerstag folgt das Urteil.

Ein eigentümliches Verfahren

Mit dem Freispruch, der allgemein erwartet wird, wird indessen nur das Gerichtsverfahren beendet sein. Mit den Folgen des Prozesses werden Katharina B. und Andreas Türck noch lange zu kämpfen haben.

Die 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts hat es sich zur Aufgabe machen wollen, herauszufinden, worum es sich bei dem Oralverkehr handelte, den der Fernsehmoderator Türck und die Bankkauffrau B. am Abend des 23. August 2002 auf einer Mainbrücke in Frankfurt miteinander hatten: um einvernehmlichen Sex, wie Türck sagt, oder um eine Vergewaltigung, wie B. sagt.

Ein Vorfall sollte aufgeklärt werden, für den es keine materiellen Beweise gibt, zum Beispiel Verletzungen oder Zeugenaussagen. Es wäre möglicherweise leicht gewesen, Verletzungen zu ermitteln, denn schon am 24. August 2002, am Tag darauf also, hörte die Polizei ein Telefongespräch ab, in dem Katharina B. einem Bekannten erzählte, sie sei von Türck vergewaltigt worden.

Aussage nur mit Widerwillen

Der Bekannte wurde wegen einer Drogensache überwacht, und die Polizei wollte diese Ermittlungen nicht gefährden. Deshalb dauerte es ein halbes Jahr, bis Beamte plötzlich am Arbeitsplatz von Katharina B. erschienen, um eine Aussage von ihr zu erhalten. Auf dieser Aussage fußt nun die Anklage, sie ist im Grunde das einzige Beweismittel, das der Strafkammer zur Verfügung steht. Es handelt sich um eine Aussage, die Frau B. mit offensichtlichem Widerwillen gemacht hat.

"Ich möchte mich nicht daran erinnern müssen. Ich bin heilfroh, dass ich mich nicht erinnern kann. Diese Befragung ist wie eine zweite Vergewaltigung." Mit diesen Sätzen wird Katharina B. von der Psychologin Edda Gräfe zitiert, die als eine von zwei Sachverständigen ihre Glaubhaftigkeit beurteilen soll.

In diesen Sätzen kommt die ganze Labilität ihrer Aussage zum Ausdruck: Eine zweite Vergewaltigung kann es ja nur geben, wenn es auch eine erste gab - und an die kann B. sich nicht mehr erinnern? Oder, andersherum: Erst behauptet sie, sich nicht erinnern zu können, anschließend aber gibt sie eine zweite Vergewaltigung an. Was ist eine solche Zeugin wert?

Labil und unter Druck

Die Psychologin Gräfe berichtet, wie schwierig es für sie war, Zugang zu der heute 29 Jahre alten Frau zu gewinnen. Wie diese beim Gespräch auf der Ecke des Sofas saß, ein Kissen vor den Bauch gepresst, und angab, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein.

Als Zeugin in einem Strafverfahren sei sie zur Aussage verpflichtet, andernfalls drohe ihr selber eines. Katharina B. fügte an, sie habe noch aus einem weiteren Grund nicht reden wollen: Weil man ihr ja doch nicht glauben werde - "schließlich handelt es sich bei Herrn Türck um eine bekannte Person".

Die Psychologin berichtet, dass sie einen psychisch labilen Menschen getroffen hat. Das Ergebnis ihrer Untersuchung war, dass es bei Katharina B. Anzeichen für eine hypochondrische sowie eine hysterische Neurose gab, für Paranoia und Schizophrenie. Das ist traurig und für ein Strafverfahren verhängnisvoll: "Der Druck, eine Aussage produzieren zu müssen, führt bei dieser Persönlichkeitsstruktur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu, dass Pseudo-Erinnerungen installiert werden", sagt die Psychologin Gräfe. "Man will sein Gegenüber zufrieden stellen", und zwar aus einem einzigen Grund - "um sich dem Druck so schnell wie möglich zu entziehen."

Sogar die Mülltonne durchwühlt

Tatsächlich hat Katharina B. den Druck damit nur vergrößert. Von der Polizei kam ihre Aussage zur Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft schickte ihr die Psychologin und verfasste eine Anklage, von einer Anwältin ließ sie sich überzeugen, dass es für sie das Beste sei, als Nebenklägerin dem Verfahren nicht nur beizutreten, sondern auch beizuwohnen.

So geriet sie in den größten Gerichtssaal, den der Frankfurter Justizkomplex zu bieten hat, und weil manche Fotografen nicht warten wollten, bis sie sie dort vors Objektiv bekamen, fragten sie bei ihren Nachbarn an, ob sie Fotos von deren Balkon aus machen dürften; auch ihr Briefkasten und ihre Mülltonne wurden durchwühlt.

In der Bild-Zeitung sahen zwei ehemalige Schulfreundinnen aus der 9. und 10. Klasse ihr Foto aus dem Gerichtssaal, dachten sich, Mensch, das ist doch die Kathi, und ihnen fiel ein, wie die schon damals mit Phantasiegeschichten die Klasse nervte: Mal wurde sie vergewaltigt, mal hatte sie Leukämie. Als Zeuginnen der Verteidigung tragen sie nun mit dazu bei, dass Züge von Katharina B. in die Öffentlichkeit gelangen, die nicht dorthin gehören, will die Frau ihr Leben jemals in den Griff bekommen.

Ein Prozess wie eine Talkshow

Es ist wie in einer Talkshow. Alles, was an jenen Nachmittags-Shows immer kritisiert wurde, wie sie der inzwischen 36-jährige Moderator Andreas Türck im Fernsehsender Pro Sieben von 1998 bis 2002 moderierte, findet hier im Gewand einer Gerichtsverhandlung statt. "Andreas, ich will wilden Sex!", "Andreas, glaub' mir, sie hat Schläge verdient!" - das waren so typische Titel seiner Sendungen.

Menschen ohne jede Medien-Erfahrung begaben sich in seine Show, gaben ihre intimsten Wünsche oder Störungen zum Besten; es folgten der Werbeblock und das jeweils nächste Schicksal. Um die Katastrophen, die sie ihren Gästen damit einbrockten, bei deren Familien und Freunden, machten sich Moderatoren wie Türck wenig Gedanken.

Dass dessen Persönlichkeit nun selbst zum Gegenstand mehrjähriger öffentlicher Erörterung geworden ist, dürfte eine Lebenserfahrung sein, mit der dieser nicht gerechnet hat, woher auch. Als im April 2003, ein halbes Jahr nach dem Vorfall, die Polizei bei ihm in Wiesbaden an der Tür stand, soll er gefragt haben: "Wollen Sie mich verarschen?"

Türck zeigt sich als Gentleman

Im Gerichtssaal zeigt er sich nun als Gentleman, nicht nur von der Kleidung, auch vom Benehmen her. Möglichst wenig soll erinnern an den Mann, der auf einer Brücke mit einer Frau intim zusammen war, die er erst kurz zuvor in einer Bar kennen gelernt hatte - und die er anschließend schleunigst an der nächsten Tankstelle wieder absetzte. Seiner Anwältin hebt er den Pilotenkoffer über die Bank, äußerlich ruhig und gelassen folgt er der Verhandlung, zu deren Beginn er seine Unschuld beteuert hat, in deren weiterem Verlauf er aber schweigt.

Es läuft ja auch alles günstig für ihn, zumindest in diesem Prozess. Auf die Psychologin Gräfe folgt deren Kollege Professor Max Steller aus Berlin, eine Kapazität auf dem Gebiet der Aussage-Psychologie. Auch er erläutert, welche Konsequenz die Persönlichkeitsstruktur von Katharina B. für die Qualität ihrer Aussage hat: dass sie dazu führt, Ereignisse umzudeuten.

Aus einem möglicherweise ruppigen Oralverkehr, mit anschließendem Absetzen an der Tankstelle, wird dann im Nachhinein, im Telefonat mit einem Bekannten, eine Vergewaltigung - und sei es nur, um Zuwendung und Aufmerksamkeit zu erhalten. Steller begründet seine Zweifel damit, dass B. bei der Polizei wie bei der Psychologin eine Geschichte erzählte, die weder Anfang noch Ende hatte.

Warum wurde dieses Verfahren nur eröffnet?

"Erst in der Hauptverhandlung hat sie einen plausiblen Beginn geschildert", sagt er: eine Autofahrt mit Türck, dessen Freund sowie ihrer Freundin nach dem Besuch einer Bar, Annäherungsversuche des Freundes in dem Auto, Türcks Stopp an der Brücke mit der Begründung, ihnen die Frankfurter Skyline zeigen zu wollen, Türck, wie er den Arm um sie legte, zunächst anscheinend, um sie zu trösten. Zu dem Oralverkehr kam es, nachdem die beiden alleine auf die Brücke gegangen waren. Der Freund und die Freundin sahen es aus zwanzig Meter Entfernung. Gewalt sahen sie nicht.

Diese, nun ja, Beweislage, war der Strafkammer unter dem Vorsitz von Bärbel Stock bekannt. Ihr lag auch das schriftliche Gutachten der Psychologin Gräfe längst vor, und sie musste davon ausgehen, dass der bestellte Rechtsmediziner wenig zur Erhellung eines Vorfalls würde beitragen können, den er sich nur aus den Angaben Dritter und Vierter zusammenbasteln konnte.

Der Kammer wird auch klar gewesen sein, dass sie mit der Zulassung der Anklage die Karriere des Fernsehmoderators Türck zerstören würde. Pro Sieben nahm ihn sofort aus dem Programm, und vom Freispruch wird der Mann wenig haben, im Urteil der Öffentlichkeit wird er der Typ bleiben, der wegen Vergewaltigung vor Gericht stand. Warum nur ist dieses Verfahren jemals eröffnet worden?

(SZ vom 06.09.2005)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/921/375730/text/1/

 

 

 

 

Glaubwürdigkeit noch stärker erschüttert

Vergewaltigungsprozess

01.09.2005, 16:57

Auch ein zweiter Gutachter hält das mutmaßliche Opfer im Türck-Prozess für unglaubwürdig. Katharina B. könne sogar bewusst falsch ausgesagt haben.

Türck-Prozess dpa

Der ehemalige TV-Moderator Andreas Türck (links) und Katharina B. im Gerichtssaal. (Foto: dpa)

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den ehemaligen Fernsehmoderator Andreas Türck ist die Anklage erneut erschüttert worden.

Auch ein zweiter Sachverständiger bezweifelte, dass die Aussage des mutmaßlichen Opfers Katharina B. glaubhaft ist. Es könne sogar sein, dass der Frau „die Falschheit ihrer Aussage bewusst ist“, sagte der Berliner Psychologie-Professor Max Steller vor dem Frankfurter Landgericht.

Steller ging damit noch über seine Kollegin Edda Gräfe hinaus, die in ihrem Gutachten von unbewussten Falschaussagen gesprochen hatte.

Persönlichkeitsstörung vermutet

Steller schloss sich dem Befund seiner Kollegin an, die Frau sei emotional instabil und leide womöglich an einer Persönlichkeitsstörung. Bei solchen Menschen reiche bereits das subjektive Gefühl, abgewiesen worden zu sein, aus, um Ereignisse umzudeuten.

Dass der Moderator Türck nach einem schnellen Oralsex auf einer Frankfurter Mainbrücke nichts Eiligeres zu tun hatte, als sie an einer Tankstelle abzusetzen, werde dann im Nachhinein zur Vergewaltigung erklärt – auch um auf diese Weise Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten. Indiz dafür sei, dass sie vor allem bei der Polizei den Vorfall mehr benannt als wirklich geschildert habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Vortrag keine einzige Frage an den Professor – nachdem sie bei der Psychologin Gräfe noch mehrere Stunden für den Versuch aufgewendet hatte, die Kompetenz der rhetorisch unbeholfen wirkenden Sachverständigen in Zweifel zu ziehen.

Am kommenden Dienstag sollen die Plädoyers gehalten werden.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/364/376172/text/

 

 

 

Persönlichkeitsgutachten

Die vielen Gesichter der Wahrheit

Im Prozess gegen Ex-TV-Moderator Andreas Türck attestiert eine Gutachterin dem angeblichen Opfer Katharina B. eine "sehr labile Persönlichkeitsstruktur". Ihr Verhalten zeige schizophrene Züge.

Von Detlef Esslinger

Andreas Türck wird vorgeworfen, eine Frau zum Oralsex gezwungen zu haben.

Foto: dpa

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Fernsehmoderator Andreas Türck hat die Anklage einen Rückschlag hinnehmen müssen.

Die Psychologin Edda Gräfe gab als Sachverständige vor dem Frankfurter Landgericht zu verstehen, dass sie die Darstellung des angeblichen Opfers für wenig glaubhaft hält.

Bei der heute 29-jährigen Katharina B. handele es sich um eine psychisch sehr labile Frau. Ihre Persönlichkeitsstruktur befinde sich „im Grenzbereich zu einer Störung“.

Gräfe ist die erste von zwei sachverständigen Psychologen, die in dem Verfahren die Glaubhaftigkeit der Frau bewerten sollen.

Der Bewertung der Sachverständigen kommt hier deshalb hohe Bedeutung zu, weil die Anklage wesentlich auf der Aussage des angeblichen Opfers beruht – ohne dass dieses ursprünglich auf eine Strafverfolgung des angeblichen Täters Türck erpicht gewesen wäre.

Die Polizei erfuhr von der angeblichen Vergewaltigung nur, weil sie im August 2002 ein Telefonat zwischen B. und einem Freund abhörte, gegen den sie wegen Drogenhandels ermittelte. Der Psychologin sagte B., dass sie sich von der Polizei unter Druck gesetzt fühlte, zu dem Vorfall mit Türck Angaben zu machen.

"Installation von Pseudo-Erinnerungen"

„Ich muss ja jetzt mitmachen, sonst habe ich selber noch ein Strafverfahren am Hals“ – mit diesen Worten fasste Gräfe zusammen, wie B. damals ihre Lage einschätzte. Zugleich sei B. der Meinung gewesen, man werde ihr ja doch nicht glauben. Im Zweifel zähle das Wort eines Fernsehmoderators mehr als ihres.

Die Psychologin sagte, eine solche Situation führe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „zu einem „Produktionsdruck, zur Installation von Pseudo-Erinnerungen“. Sie glaube nicht, dass B. bewusste Falschangaben gemacht habe, um Türck zu schaden. Stattdessen sei sie in ihrer Situation womöglich selbst davon ausgegangen, ihre Version beruhe „auf real Erlebtem“. Die Psychologin stellte bei B. Anzeichen für eine hypochondrische und hysterische Neurose fest, außerdem paranoide und schizophrene Züge.

Der frühere Moderator Türck soll B. nach dem Besuch eines Nachtlokals auf einer Frankfurter Brücke oral vergewaltigt haben. Dass die beiden Oralsex hatten, ist unstrittig. Türck gibt jedoch an, alles sei freiwillig geschehen.

(SZ vom 26.08.2005)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/961/372773/text/

 

 


 

 

Das deutsche Verfahren

Der Täter weint, der Ankläger hat keine Hoffnung mehr, nur das Opfer ist ruhig: Drei Männer um die 80, vor 40 Jahren sahen sie sich das letzte Mal. Es war 1963 im Gericht, es ging um Auschwitz, eine Nation richtete über sich selbst – oder schob sie nur die Schuld auf ein paar wenige?

Von Annabel Wahba

 

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20.12.2003

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/20.12.2003/891879.asp

 

 

 


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