Väternotruf informiert zum Thema
Sozialgericht Berlin
Sozialgericht Berlin
Invalidenstraße 52
10557 Berlin
Telefon: 030 / 90165-0
Fax: 030 / 90165-248 oder -445
E-Mail: poststelle@senjust.berlin.de - Senatsverwaltung für Justiz
Internet: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/index.html
Internetauftritt des Sozialgerichts Berlin (12/2011)
Informationsgehalt: gut. Fotopräsentation verbesserungswürdig.
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.12.2011 - http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lsg/geschaeftsplaene.html
Bundesland Berlin
Präsidentin am Sozialgericht Berlin: Sabine Schudoma (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Sozialgericht Berlin / Präsidentin am Sozialgericht Berlin (ab 02.03.2001, ..., 2012)
Vizepräsident am Sozialgericht Berlin: Hans-Christian Helbig (Jg. 1964) - Richter am Sozialgericht Berlin / Vizepräsident am Sozialgericht Berlin (ab 18.09.2000, ..., 2010)
Tobias Baumann (Jg. 1961) - ehemaliger Vizepräsident am Sozialgericht Berlin (ab 12.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richter am Landessozialgericht Berlin aufgeführt.
Das Sozialgericht Berlin ist zahlenmäßig das größte Sozialgericht in der Bundesrepublik Deutschland. 85 Richter und Richterinnen hatten 2008 über 33.520 neue Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zu bearbeiten.
Das Sozialgericht Berlin ist zuständig für alle zwölf Bezirke Berlins
In Berlin-Brandenburg gibt es insgesamt fünf Sozialgerichte und ein Landessozialgericht:
Sozialgericht Frankfurt (Oder)
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Über die Revision im sozialgerichtlichen Verfahren entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Gerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Sozialgericht Berlin:
Christian Barz (Jg. 1956) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 01.07.1999, ..., 2008)
Tobias Baumann (Jg. 1961) - ehemaliger Vizepräsident am Sozialgericht Berlin (ab 12.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.05.1999 als Richter am Landessozialgericht Berlin aufgeführt.
Eckhardt Baum (Jg. 1964) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 16.09.1998, ..., 2008)
Susanne Becker (Jg. 1967) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 02.10.2000, ..., 2008)
Heike Bienzle (Jg. 1955) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 15.11.1996, ..., 2008)
Martin Brockemeyer (Jg. 1965) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 18.09.2000, ..., 2008)
Martina Brückner (Jg. 1967) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 30.11.1998, ..., 2008)
Alexandra Bürks (Jg. 1963) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 09.01.2002, ..., 2008)
Margot Dammann (Jg. 1964) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 10.11.2000, ..., 2008)
Claudius Fischer (Jg. 1969) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 13.08.2001, ..., 2008)
Udo Geiger (Jg. 1957) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 29.11.1995, ..., 2008)
Udo Genz (Jg. 1955) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 16.09.1998, ..., 2008)
Ingrid Giffey (Jg. 1956) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 23.10.1986, ..., 2008)
Albrecht Grupp (Jg. 1947) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab 01.01.1983, ..., 2008)
Hans-Christian Helbig (Jg. 1964) - Richter am Sozialgericht Berlin / Vizepräsident am Sozialgericht Berlin (ab 18.09.2000, ..., 2010)
* Dr. Marcus Howe
* Andreas Hunzelmann
* Kerstin Hnida
* Birgit Hoese
* Birgit Henrichs
* Ramona Hoffmann
* Margit Höltge
* Peter Howe
* Ursula Hennigs
* Birgit Hennes
Michael Kanert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 07.07.1998, ..., 2011) - 2008, ..., bis 30.11.2011: Pressesprecher am Sozialgericht Berlin - http://www.berlin.de/sen/justiz/presse/archiv/20111209.1705.363764.html
Petra Klinger-Efrém (geb. ....) - Richterin am Sozialgericht Berlin (ab , ..., 2008, ..., 2010) -
No Name - Richter am Landgericht Berlin - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Thorsten Köhler (gebe. ....) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab , ..., 2009, ..., 2011) - Sozialgericht Berlin - GVP 01.12.2011: 1. Kammer.
Sabine Schudoma (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Sozialgericht Berlin / Präsidentin am Sozialgericht Berlin (ab 02.03.2001, ..., 2012)
Rainer Sonnen
* Botho Roeder
* Brigitte Wagner
* Barbara Vetter
* Gisela Wittstock-Gorth
* Gisela Möbius
* Uwe Leidek
* Matthias Neujahr
* Joachim Splittgerber
* Ulrike Kukies
* Beate Radon
* Marlies Weiss-Eylert
* Eva Weick
* Heiko Spleet
* Ekkehard Nagel
* Harald Winkler
* Klaus Weinert
* Jürgen Mälicke
* Michael Kanert
* Annette Stumvoll
* Ulrike Willkomm
* Thomas Reichert
* Gunter Rudnik
* Margit Taschenberger
* Lars Werner
* Martin Stolte
* Olaf Wichner
* Sven-Helige Jork
* Dr. Egbert Schneider
Nicht mehr als Richter am Sozialgericht Berlin tätig:
Axel Achilles (Jg. 1961) - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 19.12.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.08.1997 als Richter am Sozialgericht Berlin aufgeführt.
Stefanie Braun (Jg. 1965) - Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 09.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1997 als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt.
Dirk Bumann (Jg. 1964) - Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (ab 01.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.01.1999 als Richter am Sozialgericht Berlin aufgeführt.
Dr. Christine Fuchsloch (Jg. 1964) - Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Brandenburg (ab 04.05.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1995 als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt. Ab 04.05.2004 Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Ab 2009 auf Vorschlag der SPD ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
Jürgen Heinze (Jg. 1942) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 06.10.1982, ..., 2002)
Anja Gorgels (Jg. 1966) - Richterin am Landessozialgericht Brandenburg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.07.1998 als Richterin am Sozialgericht Berlin aufgeführt. Ab 13.08.2007 Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Jürgen Petz (Jg. 1944) - Richter am Sozialgericht Berlin (ab 16.05.1980, ..., 2002)
Klaus-Peter Wagner (Jg. 1938) - Richter am Sozialgericht Berlin / Präsident am Sozialgericht Berlin (ab 21.07.1989, ..., 2002)
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Gerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
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Sonstige:
Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig
Pressemitteilung
Berlin, den 30.09.2011
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2011 (S 14 RA 2111/02 W05):
Die Begrenzung der Rente eines Staatsanwaltes der DDR-Generalstaatsanwaltschaft auf DDR-Durchschnittswerte ist durch Gesetz und Verfassung gedeckt. Ebenso wie bei DDR-Ministern ist auch bei Staatsanwälten der DDR-Generalstaatsanwaltschaft davon auszugehen, dass ihnen ein Teil des Arbeitslohns nicht aufgrund ihrer Leistung, sondern als Prämie für Systemtreue gezahlt worden ist. Es ist nicht zu beanstanden, wenn gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG der überhöhte Arbeitslohn bestimmter Personengruppen, die typischerweise einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der DDR geleistet haben, nicht in vollem Umfang bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.
Auch 21 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die DDR-Vergangenheit Gegenstand vieler Prozesse am Sozialgericht Berlin. Politische Gefangene und Dopingopfer fordern Entschädigungen für bleibende Gesundheitsschäden. Ältere Menschen streiten um die Höhe ihrer Rente. Oft geht es dabei nicht nur um Geld - Die Kläger kämpfen auch um die Anerkennung ihrer Lebensleistung. Selbst Mitglieder der DDR-Polit-Prominenz prozessierten vor dem Sozialgericht Berlin, so zum Beispiel Markus Wolf, dem im Zusammenhang mit seiner Stasi-Tätigkeit wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit die Entschädigungsrente für Kämpfer gegen den Faschismus entzogen worden war (vgl. hierzu auch Pressemitteilung LSG Berlin-Brandenburg vom 15.8.11)(Externer Link)
Der Kläger war von 1963 bis zum 2. Oktober 1990 als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR tätig und gehörte von 1971 bis 1990 der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates an. Bei der Rentenberechnung berücksichtigte die Deutsche Rentenversicherung Bund für 1978 bis 1990 nicht seinen tatsächlichen Arbeitsverdienst, sondern begrenzte diesen auf das Einkommen eines durchschnittlichen DDR-Bürgers.
Die zugrunde liegenden Gesetze hält der Kläger für „Rentenstrafrecht“. Sie seien verfassungs- und menschenrechtswidrig. Mit seiner Klage begehrt er vor allem eine höhere Rente unter Berechnung nach der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze.
Die 14. Kammer des Sozialgerichts (besetzt mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) wies die Klage ab. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG sei für Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft eine besondere Rentenberechnung nach dem Durchschnittsverdienst vorgesehen. Von der Begrenzung seien nach dem Willen des Gesetzgebers Beschäftigte im Parteiapparat der SED, in der Regierung und im Staatsapparat erfasst, weil diese Teil eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung gewesen seien bzw. Weisungsbefugnisse gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit gehabt hätten. Ob der Kläger selbst konkret eine Weisungsbefugnis gegenüber dem MfS gehabt habe, könne dahingestellt bleiben, denn er habe jedenfalls dem hierarchischen Überbau der Staatsanwaltschaft angehört.
Der zugrunde liegende § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG sei auch verfassungsgemäß. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Parallelvorschrift für Minister (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 AAÜG) seien auch auf den vorliegenden Fall übertragbar. Danach sei der Gesetzgeber gegenüber spezifisch eingegrenzten Gruppen im Blick auf deren allgemeine privilegierte Sonderstellung in der DDR zu Rentenkürzungen berechtigt, ohne langwierige Ermittlungen zu deren Beschäftigungs-, Qualifikations- und Einkommensstruktur anstellen zu müssen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Juli 2010 – 1 BvL 9/06 – dort auch ein ausführlicher Überblick über die Rechtsentwicklung).(Externer Link)Bereits die 1900 frei gewählte DDR-Volkskammer und der Einigungsvertrag hatten bei der Rentenberechung eine Begrenzung überhöhter Arbeitsentgelte vorgesehen.
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) lautet:
Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem …, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wurde als Staatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, ist den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst höchstens der jeweilige Betrag der Anlage 5 zugrunde zu legen.
Andere Personengruppen, die der gleichen Begrenzung unterliegen, sind gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG z. B. die Mitglieder des Politbüros der SED, die ersten und zweiten Sekretäre der SED-Bezirks- und Kreisleitungen und die stimmberechtigten Mitglieder von Staats- und Ministerrat.
Anlage 5 zum AAÜG benennt für den Zeitraum 1950 bis 30. Juni 1990 für jedes Jahr den Betrag, der dem jeweiligen DDR-Durchschnittseinkommen entsprach. Für 1950 waren dies z. B. 3.183 Mark, für 1978 9.073 Mark und für 1987 11.591 Mark.
Der tatsächliche Verdienst des Klägers betrug rund das Dreifache dieser Werte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von den Beteiligten mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.
Der Volltext der Entscheidung ist noch nicht verfügbar.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110930.0730.360622.html
Kommentar Väternotruf:
Nun kann man ja sicher darüber streiten, ob der hier klagende Ex-DDR-Staatsanwalt ein guter Mensch war oder ein staatstragender Bürokrat. Doch der Eifer, mit dem die (westdeutsche) Justiz hier mit dem Mittel des Rentenstrafrechtes arbeitet, verwundert dann doch sehr. Aber man weiß ja woher diese Mentalität kommt, galt es doch in Westdeutschland nach 1945 die NS-Täter mit ungekürzten Beamtenpensionen zu versorgen.
Doch auch die westdeutschen Richter bis hinauf in die beiden Bundesgerichte, die in den 70er, 80er und 90er Jahre des 20. Jahrhunderts tausendfach juristische Beihilfe zur Entfremdung und Entsorgung nichtverheirateter Väter und ihre Kinder geleistet haben, beziehen natürlich ungekürzte Rentenbezüge. Bei so einer Doppelmoral wird uns einfach ganz übel.
Hartz-Fall Nummer 60.000 im Januar beim Berliner Sozialgericht registriert - Ehepaar wehrt sich gegen Zwangsvollstreckung von 1.200 € - "Jobcenter hätte zuerst einmal über unseren Widerspruch entscheiden müssen"
Pressemitteilung
Berlin, den 03.02.2009
Im Januar 2009 hat das Berliner Sozialgericht den 60.000. Fall in Sachen Hartz IV registriert (seit dem Inkrafttreten der Reformgesetze im Januar 2005): Ein Berliner Ehepaar wehrt sich gegen eine von der Behörde angedrohte Zwangsvollstreckung in Höhe von rund 1.200 Euro. Nach Darstellung der Eheleute erfolgte die Rückforderung durch das Jobcenter zu Unrecht. Daher hätten sie bereits im November Widerspruch gegen die Rückforderung eingelegt. Das Jobcenter habe über diesen Widerspruch noch nicht entschieden. Solange diese Entscheidung über den Widerspruch noch nicht vorliege, sei eine Zwangsvollstreckung unzulässig.
Das Ehepaar hat sich nun an das Sozialgericht gewandt und beantragt, die Zwangsvollstreckung einstweilen für unzulässig zu erklären. Das Gericht hat diesen Antrag nun zunächst an das Jobcenter zur Stellungnahme weiter geleitet.
Im Januar 2009 sind rund 1.700 neue Hartz-IV-Verfahren beim Sozialgericht eingegangen. Zum Stand der Hartz-IV-Verfahren insgesamt: vergleiche Pressemitteilung vom 16. Januar 2009
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20090203.1145.119639.html
Gestern kam der 100. Richter an das Sozialgericht - Noch im Januar wird das 60.000. Hartz IV-Verfahren erwartet - Jahresbilanz 2008: 64 % der Verfahren betrafen die Sozialreform
Pressemitteilung
Berlin, den 16.01.2009
Beim größten deutschen Sozialgericht in Berlin hat gestern der 100. Richter seinen Dienst angetreten. Mit ihm zusammen kamen noch vier weitere Kollegen, so dass jetzt insgesamt 103 Richter am Sozialgericht arbeiten. Einige sind Teilzeit-Kräfte. Wenn man ihre Arbeitskraft umrechnet, sind insgesamt 93 Richter-Stellen besetzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2004, vor Inkrafttreten der Reform, haben 59 Richter am Berliner Sozialgericht gearbeitet.
Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hat bereits angekündigt, dass für die Haushaltsverhandlungen 2010/2011 noch weitere Richter-Stellen sowie entsprechende Verwaltungs-Stellen beantragt werden.
Inzwischen liegt die Gerichtsstatistik für 2008 vor: Insgesamt wurden im vergangen Jahr rund 33.500 neue Verfahren (Klagen und Eil-Anträge) gezählt. 64% betrafen den Bereich Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe), also 21.500 Verfahren. Ein großer Streitpunkt im Bereich Hartz IV sind die Kosten der Unterkunft (z.B. die Frage, welche Miete „angemessen“ ist und daher vom Job-Center bezahlt werden muss). Außerdem wird häufig gestritten über die Anrechnung von Einkommen und die Rechtmäßigkeit von Sanktionen wegen behaupteter Pflichtverletzungen eines Leistungsempfängers.
Im gleichen Zeitraum konnten die Richter rund 29.000 Verfahren abschließen (davon 17.000 Hartz IV-Verfahren). Dennoch ist der "Bestand" von Hartz IV-Akten um 4.500 Fälle auf 15.500 angewachsen. Das entspricht etwa dem Arbeitspensum aller Hartz-IV-Richter des Gerichts von einem ganzen Jahr. Ein durchschnittliches Hartz-IV-Verfahren dauert inzwischen über ein Jahr.
Im Bereich Hartz IV lag die Erfolgsquote für die Leistungsempfänger wiederum über dem Durchschnitt der übrigen Rechtsgebiete. In 48% der Verfahren mussten Entscheidungen der Behörden vom Gericht beanstandet werden. In den anderen Bereichen lag die Quote bei rund einem Drittel.
Noch im Januar wird voraussichtlich das 60.000. Gerichtsverfahren in Sachen Hartz IV beim Berliner Sozialgericht eingehen.
Weitere Einzelheiten zur Jahresbilanz des Gerichts können Sie den anliegenden Grafiken entnehmen. Diese Grafiken sind auf der Homepage des Sozialgerichts veröffentlicht.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20090116.0950.118552.html
Gericht: Kassenärzte müssen mit 68 Jahren Zulassung abgeben
Kassenärzte müssen nach einer Eilentscheidung des Berliner Sozialgerichts mit 68 Jahren ihre Zulassung abgeben. Sie dürften nicht länger praktizieren, die Rechtslage sei eindeutig, teilte der Sprecher von Deutschlands größtem Sozialgericht, Michael Kanert, heute mit. Kurz zuvor sei schon ein ähnlicher Antrag abgelehnt worden. Die beiden Berliner Ärzte hatten sich in ihren Klagen auf Pläne des Bundesgesundheitsministeriums berufen. Gerichte dürften Beschlüssen des Parlaments nicht vorgreifen, sagte der Sprecher. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Berlin (dpa/bb) - 24.9.2008
Justiz
40 neue Sozialrichter in Berlin
Klageflut wegen Hartz IV: Dringende Fälle werden zur Zeit vorgezogen, der Rest der Kläger muss länger warten. Justizsenatorin von der Aue und Richter werfen den Jobcentern zu viele Fehler vor. Neues Personal soll dem Berliner Sozialgericht nun helfen.
In ein paar Tagen gibt es am Sozialgericht ein Jubiläum, aber kein schönes: Das 50 000. Verfahren zu Hartz IV geht ein. Und der Unmut wächst, denn das Gros der Fälle wäre vermeidbar gewesen, wenn vorher sorgfältiger gearbeitet worden wäre. „Hier wird die Justiz missbraucht als Reparaturbetrieb für Dinge, die anderweitig zu verantworten sind“, sagte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) dem Tagesspiegel. „Wir haben weder das hochgradig komplizierte Gesetz zu verantworten, noch, dass in den Jobcentern oft nicht ausreichend qualifizierte Leute nur mit Zeitverträgen arbeiten.“ Auch in diesem Jahr sei die Zahl der Eingänge wegen Hartz IV wieder stark gestiegen. „In der Regel machen die Jobcenter viele Formfehler“, so von der Aue. Sie kündigte an: „Wir werden 40 zusätzliche Richterstellen möglichst schon ab nächstem Jahr zu den bisher 85 Sozialrichtern beantragen. Dazu kommt dieselbe Anzahl an Rechtspflegern. Wir können uns da keinen Flaschenhals erlauben, in dem die Klagen hängen bleiben.“
Ein solcher Flaschenhals hat sich nach Angaben von Sozialrichter Michael Kanert allerdings längst gebildet. „Wir können nicht mit den Eingängen Schritt halten“, so Kanert. „Im ersten Halbjahr 2008 sind rund 3000 Akten liegen geblieben.“ Allein im Juli gingen 3046 neue Verfahren ein, davon 1972 zu den Themen Hartz IV und Sozialhilfe. Kanert: „Existenzielle Notfälle werden immer noch binnen weniger Wochen entschieden, aber dafür kann es sein, dass ein Rentner, bei dem vielleicht noch komplizierte Ermittlungen anzustellen sind, drei bis vier Jahre auf sein Urteil wartet.“
Fast die Hälfte der Kläger hat Erfolg, oft wegen Form- und Verfahrensfehlern des Jobcenters. Etwa wenn jemandem Leistungen gekürzt werden, erst um zehn Prozent und dann um zwanzig Prozent, ihm das aber nicht gleich mitgeteilt wird, sondern die Behörde beide Kürzungsbescheide zusammen rausschickt. Dann ist die zweite Kürzung rechtswidrig.
Für Olaf Möller von der Regionaldirektion der Arbeitsagentur leisten die Mitarbeiter der Jobcenter keine schlechte Arbeit. „Das Gesetz enthält viele unbestimmte Begriffe, die erst mit Leben gefüllt werden müssen – von Gerichten“, so Möller. Er meint Fragen wie die, welcher Wohnraum „angemessen“ ist, oder welches Vermögen wann anzurechnen ist. Allein im Mai hätten die Jobcenter 65 000 Bescheide verschickt, nur gegen 1300 sei Widerspruch eingelegt worden, und es habe nur 176 Klagen gegeben.
„Der häufigste Grund für Erfolg vor Gericht ist, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden“, sagt Wilfried Nünthel, Geschäftsführer des Jobcenters Treptow-Köpenick. Hier räumt auch Möller Nachholbedarf ein: „Wir müssen besser kommunizieren.“ Oft sei die Behördenpost so umständlich formuliert, dass die Betroffenen gar nicht verstünden, dass sie noch Unterlagen einreichen sollen. Der ganze Erstantrag sei schwierig, der Dienstleistungsgedanke noch nicht ausreichend verankert. Die Mitarbeiter würden ständig geschult – und aus den Zeitverträgen nur die besten auf Dauer übernommen. Rund ein Drittel der 5000 Jobcenter-Mitarbeiter hat Zeitverträge. In Berlin bekommen 436 330 Menschen Leistungen nach Hartz IV.
21.8.2008
www.tagesspiegel.de/berlin/Hartz-IV-Sozialrichter;art270,2598508
Hartz IV: Ende der Klagewelle nicht absehbar
Oft geht es im Sozialgericht um Untätigkeit der Jobcenter
Marlies Emmerich
Von Monat zu Monat klettert beim Sozialgericht die Zahl der Erwerbslosen, die gegen die Jobcenter klagen, weiter nach oben. Mit 1.405 neu eingereichten Klagen ist im Juni 2007 ein neuer Negativrekord erreicht worden - es sind fast doppelt so viel Klagen wie vor eineinhalb Jahren Anfang Januar 2006. Kein anderes Sozialgericht in der Bundesrepublik muss sich mit so vielen Fällen auseinandersetzen wie das Gericht in Berlin und das benachbarte Sozialgericht in Potsdam. "Ein trauriger Umstand. Darin zeigt sich auch die große Rechtsunsicherheit", sagte gestern Sozialrichter Michael Kanert. Alle Fragen rund um Hartz IV seien so kompliziert wie das Steuerrecht.
Gestern beispielsweise ging es um einen Erwerbslosen, dessen sechsjährige Tochter mit ihrer Mutter in Köln lebt. Das Jobcenter hatte zunächst nur ein einziges Mal eine Besuchsfahrt des Vaters kurzfristig bewilligt, später einen regelmäßigen Zuschuss für solche Reisen verweigert. Mitarbeiter des Jobcenters argumentierten, dass alle Auslagen mit der monatlichen Pauschale von 347 Euro abgegolten seien.
Doch der Richter verwies auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes von Ende vergangenen Jahres. Demnach muss das Umgangsrecht eines Erziehungsberechtigten berücksichtigt werden und in diesem Falle das zuständige Bezirksamt Pankow mit eingeschaltet werden.
Auch ohne Urteil konnten sich die Parteien einigen: Das Bezirksamt zahlt. Über die Höhe des Zuschusses wollen sich die Beteiligten außergerichtlich einigen - 83 Prozent aller Streitigkeiten enden mit ähnlichen Vergleichen. Oft geht es um Untätigkeit oder lange Bearbeitungszeit in den Jobcentern. In vielen anderen Fällen gibt es Streit um die von den Jobcentern zugebilligten Mietzuschüsse bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Unter 25-Jährige ohne Job dürfen normalerweise nicht aus der Wohnung ihrer Eltern ausziehen und sich eine eigene Wohnung mieten. Ein 20-Jähriger aber konnte sich vor Gericht durchsetzen, weil sein Vater Alkoholiker ist.
Klassenfahrten werden bezahlt Eine 20-Jährige, die ebenfalls eine eigene Wohnung bezahlt haben wollte, verlor dagegen. Dem Argument, in der elterlichen kleinen Drei-Zimmer-Wohnung würde sie sich dauernd mit ihrer Schwester streiten, mochte das Gericht nicht folgen. Dank einem Urteil des Sozialgerichtes ist inzwischen aber klar, dass Behörden bei Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Kosten von Klassenfahrten übernehmen müssen.
Beim Sozialgericht rechnet keiner der 83 Richter damit, dass die Klagen nachlassen. Im Gegenteil: Bis Jahresende werden vermutlich mehr als 2 000 Verfahren mehr auflaufen als im Vorjahr. Allein 60 Richter beschäftigen sich mit Hartz IV. Die Arbeitsmarktsituation, so Kanert, habe sich bei Langzeitarbeitslosen nicht gebessert. Und die vielen Billigjobs würden geradezu zwangsläufig zu neuen Rechtsstreitigkeiten führen. Eher selten geht es um Beschwerden der Jobcenter - etwa Rückzahlungsforderungen: Kanert: "Es gibt keinen Generalverdacht gegen sozial Schwache."
Berliner Zeitung, 18.07.2007
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/670726.html
Sozialgericht - Hartz-IV-Verfahren nehmen weiter zu
Im Berliner Sozialgericht ist in den ersten sechs Monaten dieses Jahres die Zahl der neuen Hartz-IV-Verfahren weiter gestiegen. Wir wollen inzwischen nicht mehr von einer Flut sprechen, denn da käme irgendwann auch einmal eine Ebbe. Die ist aber nicht in Sicht;, sagte gestern Sozialrichter und Gerichtssprecher Michael Kanert. Wir befürchten, dass die Zahlen weiter so hoch bleiben. Allein im vergangenen Monat seien 1405 Fälle eingegangen. Inzwischen machen die Hartz-IV-Verfahren mehr als 50 Prozent aller Streitfälle aus. Auch die sinkenden Arbeitslosenzahlen aufgrund der derzeitigen guten Konjunktur führten nicht dazu, dass weniger Menschen das Sozialgericht anriefen, sagte Kanert. Langzeitarbeitslose kämen oft im Niedriglohnsektor unter und bezögen weiterhin aufstockendes Arbeitslosengeld II, das mache die Berechnungen oft noch schwerer und fehleranfälliger.
Das Sozialgericht beschäftigt sich zudem mit Rentenfragen oder Problemen mit den Krankenkassen. Nach der Wiedervereinigung waren wir praktisch ein Rentengericht, dieser Bereich macht aber inzwischen nur noch einen kleinen Teil aus&;, sagte Kanert. Während es vor zwei Jahren, also kurz nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform, vor Gericht hauptsächlich darum ging, von den Jobcentern überhaupt eine Entscheidung zu erhalten, machen diese Versäumnisse der Ämter inzwischen nur noch weniger als 20 Prozent der Hartz-IV-Fälle aus. Seit das Bundessozialgericht den Regelsatz in Höhe von derzeit 347 Euro für einen Alleinstehenden als verfassungsgemäß bezeichnet hat, wird auch darum nicht mehr gestritten. Neu ist hingegen, dass gegen Bescheide zur Mietkostenübernahme und Rückforderungen der Jobcenter vorgegangen wird. Gerade bei den Rückforderungen hätten viele Bescheide Formfehler. Zudem hätten die Jobcenter oftmals aus eigenem Verschulden zu viel gezahlt, weil sie beispielsweise noch Monate Leistungen überwiesen haben, obwohl der Betroffene angegeben hatte, eine Arbeit gefunden zu haben.
Der Gang zum Gericht macht sich für viele Bezieher von Arbeitslosengeld II bezahlt. In gut 45 Prozent der Fälle sind sie erfolgreich. Die allermeisten Hauptverfahren werden aber ohne ein richterliches Urteil abgeschlossen; in mehr als 83 Prozent der Fälle einigen sich die Prozessbeteiligten mithilfe des Richters. Weitere Probleme für die Zukunft befürchtet Kanert, wenn in nächster Zeit die Befristungen der Arbeitsverträge von etlichen Jobcenter-Mitarbeitern auslaufen und wieder neue Beschäftigte in die Materie eingearbeitet werden müssten. Hartz IV ist fast so komplex und kompliziert wie unser Steuerrecht, sagt Kanert. Laut Angaben der Regionaldirektion für Arbeit laufen in diesem Jahr rund 2000 Teilzeitverträge aus; lediglich 645 dieser Stellen können im Laufe des Jahres in unbefristete Stellen umgewandelt werden sowie 100 weitere zu Beginn des kommenden Jahres. Dass sich die Jobcenter-Sachbearbeiter immer wieder mit neuen Sachverhalten beschäftigen müssen, wurde gestern bei einer Verhandlung deutlich (siehe auch Kasten). Als Zeugin berichtete eine Arbeitsvermittlerin des Job-Centers Pankow, dass sie erst im Internet googeln musste, um bestimmte Begriffe zu klären. Der Sachverhalt sei ihr unbekannt gewesen. In diesem Fall ging es um das Umgangsrecht; eines Vaters, seinen Sohn regelmäßig zu sehen, und die Übernahme von Fahrtkosten zum Wohnort des Kindes.
In Berlin erhalten rund 325 000 Haushalte Leistungen nach Hartz IV. Der Gang zum Sozialgericht ist kostenfrei, wenn man gegen eine Entscheidung des Jobcenters vorgehen will. Allerdings muss man zuerst einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.
Sigrid Kneist
Tagesspiegel vom 17.7.07
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Hartz-IV-Sozialgericht;art270,2341380