Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Mannheim


 

 

Staatsanwaltschaft Mannheim

L 4, 15

68159 Mannheim

 

 

Telefon: 0621 / 292-0

Fax: 0621 / 292-7120

 

E-Mail: poststelle@stamannheim.justiz.bwl.de

Internet: www.stamannheim.de

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Mannheim (06/2011)

Informationsgehalt: hoffnungslos veraltet - Personalangaben von 2009: Die Söhne Mannheims sind leider etwas tuttelig. Da mag man gar nicht darüber nachdenken, wie sorgfältig bei der Staatsanwaltschaft Mannheim sonst so gearbeitet wird.

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Baden-Württemberg eigentlich Steuern, wenn die Baden-Württembergische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Mannheim

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim: Alexander Frenzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.10.2006, ..., 2009) - vorher ab 26.02.1997 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg i. Brsg

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim: Hubert Jobski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.02.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1992 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim ca. 140 Personen:

Dem Leitenden Oberstaatsanwalt als Behördenleiter unterstehen 9 Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter, 7 Staatsanwälte (GL) als Gruppenleiter, 34 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 1 Oberamtsanwältin und 1 Oberamtsanwalt, 6 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, 9 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 1 Oberregierungsrat und 57 Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst sowie Angestellte im Bürodienst.

 

 

Innerhalb der Staatsanwaltschaft Mannheim gibt es 8 Ermittlungsabteilungen und eine Vollstreckungsabteilung.

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mannheim umfasst den Landgerichtsbezirk Mannheim.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Norden durch die Landesgrenze zu Hessen begrenzt, im Osten durch die Grenzen der Gemeinden Laudenbach, der Stadt Weinheim, der Gemeinden Schriesheim und der Stadt Mannheim, im Süden durch die Gemeindegrenzen von Hockenheim. Im Westen bildet der Rhein die Grenze des Zuständigkeitsbereiches.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

 

 

Väternotruf Mannheim

August Mustermann

Musterstraße 1

68159 Mannheim

Telefon: 0621 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Christina Arnold (geb. - geheim) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim / Gruppenleiterin (ab 26.10.1994, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Arnold nicht aufgeführt. 2008, 2009: Pressesprecherin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - Wirtschaftsstrafsachen der Abt. 6.

Ursula Bauer-Disson (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 20.07.1990, ..., 2008)

Isa Böhmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.10.1990, ..., 2008)

Georg Dresel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.10.2001, ..., 2008)

Armin Frank (geb. - geheim) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Nennung Geburtsdatum ab 20.09.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum ab 20.09.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Alexander Frenzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.10.2006, ..., 2009) - vorher ab 26.02.1997 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Freiburg i. Brsg

Bianca Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 18.05.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.11.2003 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Oskar Gattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 29.04.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1982 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 29.04.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. 2010: Pressesprecher - allgemeine Strafsachen. Berliner Morgenpost 07.09.2010: "... Sogar die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner kamen ein paar Minuten zu spät, ..." - Lieber zu spät kommen, als überhaupt nicht kommen - oder was meinen Sie? 16.05.2011: "Vor dem Urteil. Letzte Gefechte im Kachelmann-Prozess. Zwei gegen den Angeklagten. Die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner (rechts) werden am Mittwoch mit ihren Plädoyers die letzte Runde im Prozess gegen den..."  - http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/letzte-gefechte-im-kachelmann-prozess/4181648.html

No Name - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Andreas Grossmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim / Gruppenleiter (ab 01.01.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.12.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab ab 01.01.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. 26.04.2010: "Über einen Monat sitzt Jörg Kachelmann wegen der mutmasslichen Vergewaltigung seiner Freundin Sabine W. in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Anklage erhoben, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, wie Staatsanwalt Andreas Grossmann betont." - http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Pastateller-sollen-Kachelmann-ueberfuehren-29306649

Myriam Hauck (Jg. 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 09.12.2005, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Böhle eingetragen. Namenswechsel offenbar durch ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - herzlichen Glückwunsch. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt.

Dr. Reinhard Hofmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2003, ..., 2004) - ab 29.01.1996 bis zum Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Staatsanwalt GL (Gruppenleiter) bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig. Im Handbuch der Justiz 2004 seit 04.12.2003 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Ab 04.12.2003 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim

Peter Jehle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 08.03.1994, ..., 2008)

Peter Lintz(geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim / Wirtschaftsstrafsachen (ab 25.04.2001, ..., 2009)

Lars-Torben Oltrogge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 15.12.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt - gemeint ist wohl Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe. Ab 15.12.2004 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Im Handbuch der Justiz 2008 außerdem ab 01.07.2007 als Richter kraft Auftrags am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Bild am Sonntag 11.07.2010: "Der junge 'Staatsanwalt: Der Prozess ist Chance und Gefahr für ihn." - Radiomoderatorin Sabine W. - Wetterfrosch Jörg Kachelmann. Wer von beiden lügt? Berliner Morgenpost 07.09.2010: "... Sogar die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner kamen ein paar Minuten zu spät, ..." - Lieber zu spät kommen, als überhaupt nicht kommen - oder was meinen Sie? 16.05.2011: "Vor dem Urteil. Letzte Gefechte im Kachelmann-Prozess. Zwei gegen den Angeklagten. Die Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner (rechts) werden am Mittwoch mit ihren Plädoyers die letzte Runde im Prozess gegen den..."  - http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/letzte-gefechte-im-kachelmann-prozess/4181648.html. der Freitag - 01.06.2011: "Jakob Augstein über den Fall Kachelmann. Wenn die Justiz sich wie ein Tier verhält, das man von seiner Beute reißen muss. ... Staatsanwalt Oltrogge hat schon vor dem Urteil angekündigt, im Fall eines Freispruchs in die Revision gehen zu wollen. Das baden-württembergische Justizministerium sollte ihn stoppen: Diese Mann schadet dem Recht.". 13.6.2011 - ZEIT: Hätten Sie lieber in der Schweiz vor Gericht gestanden? Kachelmann: Ich weiß nicht, ob der schrille Ton des Mannheimer Staatsanwalts Lars-Torben Oltrogge eine Entsprechung in der Schweiz gefunden hätte und ob es dort solche Kommissare gibt wie die aus Baden-Württemberg. Ich würde es der Schweiz sehr wünschen, dass es all das dort nicht gibt. - http://www.zeit.de/2011/24/DOS-Interview-Kachelmann/seite-6

Nicole Quentel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 27.12.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ebenfalls ab 27.12.2007 als Richterin kraft Auftrags / Amtsgericht Mannheim aufgeführt (Familiengericht). Im GVP 01.01.2011 des Amtsgerichts Mannheim nicht aufgeführt.

Beate Reichardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 10.03.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.02.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.02.1995 mit halber Stelle als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Im GVP 01.01.2011 des Amtsgericht Mannheim unter dem Namen Reichardt nicht aufgeführt.

Manfred Ritter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 08.01.1999, ..., 2008)

Ursula Ruby-Wesemeyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 14.10.1994, ..., 2008)

Katja Schremb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 24.05.2006, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Nachnamen Engmann eingetragen. Namenswechsel offenbar durch ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - herzlichen Glückwunsch. Ab 10.06.2002 Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe. 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzende der Bezirksgruppe Mannheim - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=52

Jochen Seiler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.01.2006, ..., 2008) - vorher ab 01.10.1988 Richter und Staatsanwalt in Karlsruhe. Ab 01.03.1991 Staatsanwalt in Mannheim. Er arbeitete in den Bereichen der allgemeinen Kriminalität, der organisierten Kriminalität und Betäubungskriminalität, bevor er 2000 an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe abgeordnet wurde. Ab Dezember 2000 bis Mai 2003 Sonderaufgaben in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Verfahrenskomplex FlowTex. Ab Februar 2004 Leitung der Vollstreckungs- und Gerichtshilfeabteilung. Zum 01. August 2004 Beförderung zum Staatsanwalt (Gruppenleiter). Seit dem 01.04.2005 Leitung der Abteilung für Verkehrssachen. Siehe Pressemitteilung unten.

Rolf-Konrad Seitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 12.05.1993, ..., 2008)

Uwe Siegrist (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 13.09.1995, ..., 2008) - siehe Pressemeldung unten

Peter Skopp (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.09.1981, ..., 2008)

Stephan Ullrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.08.2004, ..., 2008) - ab 27.11.1997 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Pressemeldung 26.10.2000: "Säugling Sandra starb durch die Hand der eigenen Mutter" - siehe unten.

Walter Vizethum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 25.11.1997, ..., 2008)

Gisela Wiedemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 07.08.2000, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.08.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Jeanette Zipperer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 07.08.2000, ..., 2009) 

 

 

 

# Werner Mägerle

# Antje Schmittel

# Birgit Schultz

# Stephan Morweiser

# Stephan Maier

# Simone Velte

# Olaf Rinio

# Anna-Carina Fried

# Michael Eichhorn

# Kristin Sütterlin

# Thomas Pfeiffer

# Reinhard Kollmar

# Sathia Lorenz

# Ann-Elisabeth Herting-Vogel

# Anja Storch

# Michael Kreischer

# Beate Cohrs

# Michael Förster

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig:

Kerstin Anderson (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg (ab 21.09.2007 , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt ( Gruppenleiterin / Pressesprecherin - allgemeine Strafsachen)

Volkmar Arnold (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim  / Pressesprecher Wirtschaftsstrafsachen der Abt. 6 (ab 11.12.1995, ..., 2007)

Gerlinde Blum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.02.1983 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. 

Ulrich Dietz (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 05.02.1990, ..., 2004)

Harald Egerer (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Mannheim (ab 01.08.2003, ..., 2008) - ab 29.01.2002 bis zum Wechsel zum Landgericht Mannheim als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig.

Michael Eichhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter kraft Auftrags / Amtsgericht Mannheim (ab 01.05.2007, ..., 2008) - ab 11.08.2000 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Im Handbuch der Justiz 2008 01.05.2007 als Richter kraft Auftrags / Amtsgericht Mannheim aufgeführt.

Heike Gredner-Steigleider (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Mannheim (ab , ..., 2008) - ab 23.12.1998 bis zum Wechsel zum Landgericht Mannheim als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig. 

Dr. Dierk Helmken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Heidelberg (ab , ..., 2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.03.1978 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 17.03.1978 als Richter am Amtsgericht Heidelberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Matthias Hettich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2001 als Richter am Landgericht Dresden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. 2011: Pressesprecher am Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Hubert Jobski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.02.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.10.1992 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

Barbara Just-Dahlmann (geb. 02.03.1922 - geborene Dahlmann) - Richterin am Amtsgericht Schwetzingen / Direktorin am Amtsgericht Schwetzingen (ab , ..., 1980, ...1982) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.10.1969 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt - http://www.schule-bw.de/unterricht/faecheruebergreifende_themen/landeskunde/modelle/epochen/neuzeit/absolutismus/schwetzingen/d3.pdf

Wolfgang Kneip (geb. ....) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.02.1997, ..., 2002) - ab 01.02.1997 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Gerhard Knöppel (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 04.07.1988, ..., 2002) 

Silke Krohe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Amtsgericht Heidelberg (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.01.2001 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.11.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Horst Kühner (geb. 09.09.1941) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 01.07.1993, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 19882 ab 13.05.1987 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt.

Johann Larcher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim (ab 29.04.1997, ..., 2008)

Christiane May (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.04.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 13.09.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Hofmann Reinhard (Jg. 1953) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (ab 04.12.2003, ..., 2008) - ab 29.01.1996 bis zum Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig.

Michael Rensch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bruchsal / Familiengericht - Abteilung 2 / Zivilsachen (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.03.1996 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.03.1996 als Richter am Amtsgericht Bruchsal aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. BVerfG, 1 BvR 3174/06 vom 13.4.2007.

Gabriele Schöpf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Mannheim (ab 01.09.1982, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz ab 07.09.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Mannheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft.

Jutta Unkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab  ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.02.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.02.1992 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 01.08.2011 als Oberstaatsanwältin - Dezernat 23 - aufgeführt. 

No Name - Richter am Landgericht Ellwangen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mannheim

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Haftaufhebung abgelehnt Kachelmann bleibt in Haft

Wettermoderator Kachelmann darf vorerst nicht nach Hause. Das Landgericht Mannheim lehnte einen Antrag zur Haftaufhebung ab. Hinter den Kulissen tobt der Kampf zwischen PR-Strategen, Verteidigung und Justiz.

Nach 100 Tagen Untersuchungshaft seines Mandanten war für Anwalt Reinhard Birkenstock das Maß voll: Der Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin seit 20. März in Untersuchungshaft sitzt, ist am Dienstag in die Offensive gegangen. Mit schweren Vorwürfen gegen die "Mannheimer Justiz" befeuerte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock die Auseinandersetzung in einem Fall, der von Anfang an nicht nur vor Gericht, sondern auch intensiv über die Medien verhandelt wurde. Birkenstock sprach von einem "Justizskandal" und erhob harsche Vorwürfe gegen die "Mannheimer Justiz". Und er hat Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen.

Der Meteorologe und Fernsehmoderator Jörg Kachelmann in Bochum in seiner Firma "meteomedia" vor dem Logo der Unwetterzentrale - wie es für ihn weitergeht ist ungewiss. Vorerst muss er in Haft bleiben. (© Archivfoto dpa)

Doch das Landgericht Mannheim ließ sich davon nicht beirren: Kachelmann muss im Gefängnis bleiben. Ein Quäntchen Hoffnung kann der Moderator nur an das Oberlandesgericht Karlsruhe knüpfen, dass nun über den Antrag des Anwalts entscheiden muss.

Das Landgericht hält die Angaben der 37-jährigen Ex-Freundin weiterhin für glaubwürdig. Sie beschuldigt Kachelmann der Vergewaltigung. Die Details klingen überaus brutal: Kachelmann soll sie mit einem Küchenmesser bedroht und am Hals verletzt haben, erklärte die Frau. Er soll gedroht haben, sie umzubringen. Wie so oft in Vergewaltigungsfällen steht oder fällt der Vorwurf mit der Glaubwürdigkeit des Opfers.

Stets bestritten

Kachelmann hat die Anschuldigungen stets bestritten. Letztlich ist es die Aufgabe des Gerichts, die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und Kachelmanns zu beurteilen. Bislang hat das Gericht aber noch nicht darüber entschieden, ob es die Anklage für überzeugend genug hält, um die Hauptverhandlung zu eröffnen.

Nach Aussage des Landgerichts, erschienen die Aussagen Kachelmanns aber unter anderem "im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel".

Derweil wird in den Medien über die Glaubwürdigkeit der Frau diskutiert. Der Spiegel und Die Zeit haben in langen Artikeln über psychologische Gutachten berichtet, welche angeblich zu dem Schluss kommen, das mutmaßliche Opfer berichte "zum Teil Unwahrscheinliches bis Unmögliches". Die Staatsanwaltschaft erwiderte, die Journalisten hätten wohl nur Teile der Gutachten gesehen. "Das komplette Gutachten stützt die Anklage", sagt der Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft.

Doch können dürre Erklärungen einer Behörde den Eindruck korrigieren, den acht Seiten im Spiegel erzeugen? Wer genau die Gutachten an Medien weitergab, ist nicht klar. Die prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit hat sich unter der Bezeichnung "Litigation PR" in den vergangenen Jahren zu einem neuen Geschäftsfeld mancher Anwälte entwickelt. Sie versuchen, den Ausgang des Verfahrens über die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder aber wenigstens zu verhindern, dass ein Prozess allzu verheerende Auswirkungen auf den Ruf ihrer Mandanten hat.

"Die Medien zunutze gemacht"

Die Anwälte Kachelmanns hätten sich "die Medien insofern zunutze gemacht, als dass hoher Nachrichtendruck bestand und es keine neuen Nachrichten gab", sagt der Hannoveraner Rechtsanwalt Tobias Gostomzyk, selbst Experte für Litigation-PR. "Allerdings verfolgen die Medien das eigene Interesse, eine gute Geschichte zu haben, die letztendlich eine Unterhaltungsgeschichte ist - das hilft nicht unbedingt der Wahrheitsfindung."

Kachelmanns Anwalt äußerte in seiner Pressemitteilung vom Dienstag einen geradezu ungeheuerlichen Verdacht: Die Verteidigung habe "dringenden Anlass zu der Befürchtung, die Mannheimer Justiz schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".

Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz sagt, die Staatsanwaltschaft habe bei ihrer Pressearbeit die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns nicht ausreichend geschützt. Es bestehe eine "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber dem Beschuldigten. Selbst die bloße Bestätigung, dass sich ein Prominenter in Haft befinde, könne "einen medialen Tsunami verursachen, der zu Beeinträchtigungen führt, die sich nicht wiedergutmachen lassen".

Doch auch die Rolle der Ermittler ist nicht einfach. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft sei nicht von selbst in die Öffentlichkeit gegangen, betont deren Sprecher Oskar Gattner. Schon zwei Tage nach der Verhaftung hätten die Medien gefragt, ob Kachelmann in Haft sitze. "So etwas bleibt nicht geheim." Gattner bleibt nur ein bitteres Fazit: "Es ist eine Katastrophe, wie diese Sache in der Öffentlichkeit verhandelt wird. Nicht nur für Herrn Kachelmann, sondern auch für die Geschädigte und ihre Familie."

01.07.2010

http://www.sueddeutsche.de/panorama/haftaufhebung-abgelehnt-kachelmann-darf-nicht-nach-hause-1.968405

 

 


 

 

Experten-Duell im Fall Kachelmann

Staatsanwalt widerlegt eigene Gutachterin

Wie glaubwürdig ist das vermeintliche Opfer?

Souverän sieht anders aus. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ im Fall Jörg Kachelmann (51) einen Gutachter bestellt, um die Expertise einer anderen, aber ebenfalls eigenen Sachverständigen zu entkräften und eine Haftentlassung des TV-Wettermoderators zu verhindern.

DUELL DER GUTACHTER

Die Staatsanwaltschaft wirft dem TV-Star besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Um ihre Anklage zu untermauern, hatte sie zunächst die Bremer Psychologin Luise Greuel beauftragt. Doch die kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers zu stark mit Mängeln behaftet sei, um mit der für ein Gerichtsverfahren notwendigen Zuverlässigkeit die geschilderten Erlebnisse einer Vergewaltigung belegen zu können.

Ein Gutachten, mit dem die Verteidiger Kachelmanns gute Chancen hätten, eine Entlassung ihres Mandanten aus der U-Haft zu erreichen!

Deshalb beauftragte die Staatsanwaltschaft Mannheim einen zweiten Sachverständigen, um ihre eigene Gutachterin zu widerlegen. Der Psychotherapeut vertritt in den mehr als 30-seitigen Ausführungen die These, dass die von ihm behandelte Frau an einem trauma-bedingten Gedächtnisverlust leide, berichtet der „Spiegel“.

UNGEWÖHNLICHES VORGEHEN

Dass die Staatsanwaltschaft ihr eigenes Gutachten quasi mit einer weiteren Stellungnahme auszuhebeln versucht, ist ungewöhnlich. Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock will deshalb nun seinerseits Anfang der Woche eine ausführliche Stellungnahme einreichen.

Er habe bei einem traumatologisch versierten Neuropsychologen ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Auch die Psychologin Greuel hatte die Möglichkeit einer Traumatisierung berücksichtigt, allerdings lasse sich nicht erklären, warum sich die Zeugin einerseits an einige Reizeindrücke ganz genau erinnern könne, an andere dagegen überhaupt nicht, schrieb sie. Unabhängig von der Frage eines Traumas lasse sich mit aussagepsychologischen Methoden nicht unterscheiden, was die Zeugin wirklich erlebt habe und was sie sich möglicherweise einbilde.

Das Landgericht Mannheim will nächste Woche über eine mögliche Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft entscheiden, in der er seit 20. März sitzt.

http://www.bild.de/BILD/news/2010/06/19/fall-kachelmann/staatsanwalt-widerlegt-eigenes-gutachten.html

 

 

 


 

Jörg Kachelmann

Meteorologe setzt sich juristisch zur Wehr

Der wegen des Verdachts der Vergewaltigung verhaftete ARD-Moderator Jörg Kachelmann geht in die Offensive: Der Schweizer Meteorologe kündigte eine Klage wegen „falscher Anschuldigung“ an.

ddp

Jörg Kachelmann: Vom Wetterfrosch zum Star-Meteorologen

Das teilte seine Firma meteomedia am Montagabend mit. „Mit großem Entsetzen“ sei die Verhaftung des Firmengründers zur Kenntnis genommen worden, hieß es in der Erklärung. „Ohne dem Gang der Justiz vorgreifen zu wollen, halten wir es für undenkbar, dass die Anschuldigungen stimmen könnten.“ Die Vorwürfe seien ungerechtfertigt. „Selbstverständlich wird Kachelmann gegen die uns unbekannte Anzeigeerstatterin Anzeige erstatten.“

Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der Kachelmann vertritt, hatte zuvor schon gegenüber FOCUS Online betont: „Die gegen unseren Mandanten erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe sind haltlos. Sie sind frei erfunden.“ In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es hingegen zu dem Verhafteten: „Ihm wird nach den bisherigen Ermittlungen der Polizeidirektion Heidelberg vorgeworfen, Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.“

Vollzug aufgrund Fluchtgefahr

Diese Woche wird Kachelmann nicht wie gewohnt in der ARD zu sehen sein, sagte eine ARD-Sprecherin in München. Wer ihn vertrete, sei derzeit noch unklar. Die Dienstpläne würden umgestellt. Kachelmann präsentiert mit seinem Meteorologen-Team die Sendung „Wetter im Ersten“, die täglich vor der „Tagesschau“ und nach den „Tagesthemen“ läuft. Seit Frühjahr 2002 steht Kachelmann dabei im Wechsel mit Claudia Kleinert und Sven Plöger vor der Kamera.

Der 51-Jährige war am Samstag am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Das hatte die Mannheimer Staatsanwaltschaft bestätigt, Kachelmanns Namen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht genannt. Der Verhaftete soll demnach seine Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung im baden-württembergischen Schwetzingen vergewaltigt haben. Nach der Anzeige vom Februar 2010 habe sich der Tatverdacht erhärtet. Deshalb „hat das Amtsgericht Mannheim gegen den Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen“. Angeblich wird Fluchtgefahr gesehen, weil der Schweizer in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat.

Kachelmann hat in der Vergangenheit öffentlich Aktionen gegen häusliche Gewalt unterstützt. Noch Mitte Dezember präsentierte der Wetterexperte in Berlin beim Start einer Kampagne gegen die Misshandlung von Kindern ein Plakat mit der Aufschrift „Gewalt hinterlässt Spuren“.

22.03.2010, 20:53

 http://www.focus.de/panorama/boulevard/joerg-kachelmann-meteorologe-setzt-sich-juristisch-zur-wehr_aid_492129.html

 

 

 

 


 

 

 

 

Glaube und Wahrheit

Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachter, selbstgewisse Richter – es gibt viele Gründe, warum

sich die deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss. Wie schwierig die Wahrheitssuche sein kann, dafür liefert der Fall Kachelmann ein bitteres Beispiel.

...

Das Landgericht Mannheim muss daraufhin neu verhandeln und spricht Wörz, wenn auch zögerlich, frei. Staatsanwalt Uwe Siegrist und die Nebenklage legen Revision ein, der Bundesgerichtshof (BGH) hebt den Freispruch auf.

Wieder kommt es in diesem absurden Justizmarathon zum Prozess, diesmal vor einer anderen Kammer des Mannheimer Landgerichts. „Wie eine Herde Elefanten“, prangert der Vorsitzende Richter an, seien die Polizeibeamten durch den Tatort getrampelt, und Aussagen von Zeugen, die Wörz entlasteten, so Beisitzerin Petra Beck, hätten sie in versteckten Aktenordnern „versenkt“.

Mehr noch: Die Richter nehmen nun den Geliebten des Opfers, den Polizisten Thomas H., als Zeugen ins Verhör. H.s Aussagen sind voller Ungereimtheiten.

Die Kammer spricht Wörz frei – und bezeichnet zugleich Thomas H., der stets behauptete, ein Alibi zu haben, als „den wahrscheinlichen Täter“.

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich unbeeindruckt, wieder geht sie gegen Wörz in Revision. Doch dieses Mal bestätigt der BGH den Freispruch. Zwölfmal befassen sich Gerichte insgesamt mit dem Fall. Nach mehr als 13 Jahren verlässt Installateur Wörz, inzwischen 44, das oberste Strafgericht als wirklich freier, aber gebrochener Mann.

Wer mag solcher Wahrheitsfindung noch vertrauen?

...

http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=78689615&aref=image048/2011/05/28/CO-SP-2011-022-0056-0067.PDF&thumb=false

Der Spiegel 22/2011

 

 


 

Vier Strafverteidiger

Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung verurteilt

6. November 2007

Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November 2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen – namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu lassen – und Anklage zu erheben. Er versuchte, seine Untätigkeit zu verschleiern, indem er insbesondere eine Geschäftsstellenmitarbeiterin durch Täuschung veranlasste, das Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister auszutragen, und es in einem Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, verschwieg. Der Angeklagte litt an dem sog. Tourette-Syndrom, aus dem sich Ende 2003 eine mittelgradige bis schwere depressive Erkrankung entwickelt hatte; hinzu trat zunehmender Alkoholkonsum. Dies führte allgemein zu mangelhaften Arbeitsleistungen des Angeklagten. Anlass für die Nichtbearbeitung des Ermittlungsverfahrens war zudem: Der Angeklagte war verärgert, weil die Staatsanwaltschaft Dessau zweimal die Übernahme des Verfahrens abgelehnt hatte. Auch hatte er dem Verteidiger des Beschuldigten die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO zugesagt; denn der Beschuldigte war zwischenzeitlich vom Landgericht Dessau wegen mehrerer Fälle des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und seine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Der für den Angeklagten zuständige Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft Mannheim hatte ein solches Vorgehen nach § 154 StPO jedoch nicht gebilligt.

Nachdem der Angeklagte sein Fehlverhalten im Februar 2005 selbst angezeigt hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern forciert betrieben. Im März 2006 verhängte das Landgericht Mannheim in dieser Sache unter Einbeziehung der Vorstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten und ordnete die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft blieben erfolglos. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt: Zu Recht habe es das Verhalten des Angeklagten als Tun und nicht als Unterlassen gewertet; denn der Angeklagte habe es nicht nur unterlassen, das Ermittlungsverfahren weiter zu betreiben, sondern der Weiterbetreibung aktiv entgegengearbeitet. Auch sei die Beurteilung des Landgerichts, der Angeklagte habe zwar in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, nicht jedoch in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, frei von Rechtsfehlern.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. November 2007 – 1 StR 394/07

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

http://www.vier-strafverteidiger.de/staatsanwalt-wegen-rechtsbeugung-und-strafvereitelung-verurteilt

 

 

 

 

Staatsanwalt aufgrund unwilliger Bearbeitung einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung verurteilt

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Staatsanwalts, der offenbar unwillig war, eine Strafanzeige zügig zu bearbeiten, wegen Rechtsbeugung. Mit Urteil vom 21. März 2007 hatte das Landgericht Mannheim den Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil bestätigte der BGH in der Revision. Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November 2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen - namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu lassen - und Anklage zu erheben. Er versuchte zudem, seine Untätigkeit zu verschleiern, indem er insbesondere eine Geschäftsstellenmitarbeiterin durch Täuschung veranlasste, das Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister auszutragen, und es in einem Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, verschwieg. Auch seine Alkoholkrankheit und das Tourette-Syndrom, an dem der Staatsanwalt litt, veranlasste den Bundesgerichtshof nicht zu einer abweichenden Beurteilung.

Quelle: BGH, Urteil vom 6.11.2007 Aktenzeichen 1 StR 394/07, Pressemitteilung

http://www.juracity.de/strafrecht-juracity-de/artikel/staatsanwalt-aufgrund-unwilliger-bearbeitung-einer-strafanzeige-wegen-rechtsbeugung-verurteilt/index.html

 

 

 

Tourettesyndrom

Das Gilles-de-la-Tourette-Syndrom (kurz: Tourettesyndrom) ist eine neurologisch-psychiatrische, ätiologisch noch ungeklärte Erkrankung, die durch das Auftreten von Tics charakterisiert ist. Bei den Tics handelt es sich um unwillkürliche, rasche, meistens plötzlich einschießende und mitunter sehr heftige Bewegungen, die immer wieder in gleicher Weise einzeln oder serienartig auftreten können. Verbale, ungewollte Äußerungen zählen mit dazu sowie Ausrufe oder eigenartige Geräusche.

Die verschiedenartigen Tics, die für das Tourettesyndrom typisch sind, treten häufig im Alter von ca. sieben Jahren zum ersten Mal auf und prägen sich meist bis ungefähr zum 14. Lebensjahr voll aus. Eine Verstärkung ist oft in der Pubertät festzustellen, während bei 70% aller Betroffenen die Intensität der Tics zwischen dem 16. und 26. Lebensjahr wieder nachlässt. Obwohl bei einigen Patienten die Auffälligkeiten im Laufe der Jahre sogar wieder vollständig verschwinden, muss die Mehrheit lebenslang versuchen, mit den Tics zurechtzukommen.

Einfache motorische Tics können sich als Augenblinzeln, Naserümpfen, Kopfwerfen oder Grimassen manifestieren. Beispiele für einfache vokale Tics sind das Ausstoßen von bedeutungslosen Lauten, Husten oder das Nachahmen von Tiergeräuschen.

Unter die Kategorie der komplexen Tics fallen im motorischen Bereich das Grimassieren, das Imitieren anderer Leute (Echopraxie) oder auch selbstverletzende Handlungen. Komplexe vokale Tics sind das Wiederholen von Wörtern (Echolalie bzw. Palilalie) oder das als Koprolalie bekannte Herausschleudern obszöner und aggressiver Wörter.

Die Symptome treten mehrfach am Tag (zumeist in Serien) auf oder kehren zwischendurch immer wieder. Anzahl, Häufigkeit, Art und Lokalisation der Tics befinden sich in einem wiederkehrenden Wechsel. Während des Schlafs kommt es in fast allen Fällen zu einem Verschwinden der Beschwerden, verstärkt treten die Tics in emotional belastenden Situationen (Ärger, Anspannung, Stress etc.) auf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tourette-Syndrom

 

 


 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

(03.09.2007)

(Anklage gegen Polizeibeamten wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin)

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 35 jährigen Polizeiobermeister aus Neulußheim Anklage wegen Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim erhoben. Dieser hat am 18.04.2007 in Altlußheim seine frühere, 29jährige Lebensgefährtin in deren Wohnung mit einem Kopfschuß aus seiner Dienstpistole getötet, nachdem er zuvor gewaltsam die Wohnungstür eingetreten hatte. Nach der Tat begab sich Angeschuldigte unmittelbar zum Polizeirevier Hockenheim, wo er von Kollegen festgenommen wurde und sich seitdem aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim in Untersuchungshaft befindet.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim wird aufgrund der großen Belastung der Schwurgerichtskammer wahrscheinlich erst im Januar 2008 beginnen.

i.V. Anderson

Staatsanwältin (GL)

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1211336/index.html?ROOT=1176041

 

 


 

 

 

Kindesmisshandlung in Hirschberg-Leutershausen: Anklage gegen die Eltern wegen versuchten Totschlags

Datum: 03.08.2007

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen die Eltern eines im September 2006 geborenen Jungen aus Hirschberg-Leutershausen wegen mehrfachen versuchten Totschlags, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung beim Schwurgericht des Landgerichts Mannheim erhoben.

Dem 31 Jahre alten Vater macht die Staatsanwaltschaft zum Vorwurf, dass er zwischen Dezember 2006 und April 2007 das Kind wiederholt massiv ins Gesicht geschlagen sowie die Gliedmaßen des Kindes mehrfach gebrochen habe, um so dem Baby erhebliche innere Verletzungen mit dem Ziel der Herbeiführung des Todes zuzufügen. Bei ärztlichen Untersuchungen wurden zahlreiche Brüche an Armen und Beinen sowie eine Rippenserienfraktur festgestellt. Außerdem wurde dem Kind heiße bzw. ätzende Flüssigkeit eingeflößt, was zur Folge hatte, dass es nicht mehr altersentsprechend Nahrung aufnehmen konnte, gewichtsmäßig erheblich abnahm und seit Aufdeckung der Vorfälle mit einer Sonde ernährt werden musste.

Der 35 Jahre alten Mutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, zumindest von den Taten ihres Lebensgefährten Kenntnis erlangt, jedoch nichts unternommen zu haben.

Die Vorfälle wurden Anfang April 2007 dadurch bekannt, dass die Frau mit dem schwer hustenden und erbrechenden Kind die Kinderärztin aufsuchen musste, die die Mutter sofort an die Kinderklinik in Heidelberg weiterverwies.

Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Während der Vater Körperverletzungshandlungen in abgeschwächter Form eingeräumt hat, will die Kindesmutter von allem nichts mitbekommen haben.

 

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

 

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1209909/index.html?ROOT=1176041

 

 


 

 

Datum: 27.09.2006

Kindesmord in Mannheim-Neckarau: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat zum Landgericht - Schwurgericht - Mannheim Anklage wegen Mordes gegen einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen erhoben, über die ab dem 23. Oktober verhandelt wird.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am Morgen des 11. Mai 2006 in einer Wohnung in Mannheim-Neckarau, die er zusammen mit der Mutter eines noch nicht 4-jährigen Mädchens bewohnte, das Kind, dessen Weinen ihn nervte, mehrfach mit Wucht ins Gesicht geschlagen, es aus etwa einem Meter Höhe einfach auf den Boden fallen lassen und dann mit Wucht gezielt auf Brust und Bauchbereich eingetreten, um es zu töten. An den dadurch zugefügten erheblichen inneren Verletzungen verstarb das Mädchen noch am Tatort. Der Beschuldigte, der noch am selben Tag festgenommen wurde, befindet sich in Untersuchungshaft. Der Anklagevorwurf beruht im wesentlichen auf seinen Angaben gegenüber Polizei und Haftrichter.

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1202423/index.html?ROOT=1176041

 


 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

(08.09.2006)

Nächtliche Hammerattacke:

Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 52-jährigen Mann aus Schwetzingen wegen versuchten Totschlags Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Anfang Juni 2006 in Schwetzingen im gemeinsamen Wohnanwesen seiner 86-jährigen Mutter mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben, wobei er ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Grund soll ein Streit zwischen beiden gewesen sein, als der Sohn spät nachts wieder einmal alkoholisiert von einer Kneipentour nach Hause kam. Nachbarn, die die Hilfeschreie der Mutter aus dem Hof des Anwesens hörten, alarmierten die Polizei, die das Hoftor aufbrach und das stark blutende Opfer vorfand. Im Haus konnte die Polizei den Beschuldigten festnehmen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Durch eine sofortige Einlieferung in das Kreiskrankenhaus Schwetzingen konnte das Leben der Mutter gerettet werden.

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1201832/index.html?ROOT=1176041

 

 


 

 

Doppelmord in Mannheim-Rheinau: Anklage erhoben

Datum: 04.01.2006

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 45 jährigen Mannheimer Anklage zum Landgericht Mannheim – Schwurgericht – wegen Verdacht des Mordes und des Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.

Dem beschuldigten Familienvater wird vorgeworfen, am 16. August 2005 seine langjährige Ehefrau und deren Freund im Wohnzimmer der Ehewohnung in einem Reihenhaus in Mannheim-Rheinau mit drei Schüssen aus einer Pistole getötet zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte sich die Ehefrau des als Gastwirt tätigen Angeschuldigten von diesem kurz vor der Tat nach längerer Ehekrise endgültig getrennt und beanspruchte das Alleineigentum an dem gemeinsamen Reihenhaus.

Der Angeschuldigte soll sich daraufhin mit seinen Opfern gezielt unter dem Vorwand einer Aussprache verabredet haben, woraufhin er seine arg- und wehrlosen Opfer vor den Augen seines Stiefsohnes mit einer seit längerem in seinem Besitz befindlichen Pistole erschoss, weshalb von einer heimtückischen Tötung ausgegangen wird.

Die Ehefrau hinterlässt drei Kinder. Der Angeschuldigte räumt ein, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben, schweigt jedoch zu den weiteren Tatumständen und Hintergründen.

 

Grossmann

Staatsanwalt (GL)

 

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1193070/index.html?ROOT=1176041

 

 


 

 

Beförderung bei der Staatsanwaltschaft

Datum: 02.01.2006

Staatsanwalt (Gruppenleiter) Jochen Seiler, 49, wurde durch Urkunde des Ministerpräsidenten mit Wirkung vom 01.01.2006 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Herr Seiler ist nach seiner Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in Karlsruhe seit dem 01.03.1991 als Staatsanwalt in Mannheim tätig. Er arbeitete in den Bereichen der allgemeinen Kriminalität, der organisierten Kriminalität und Betäubungskriminalität, bevor er 2000 an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe abgeordnet wurde. Ab Dezember 2000 bis Mai 2003 nahm Herr Seiler Sonderaufgaben in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Verfahrenskomplex FlowTex mit besonderem Geschick wahr. Ab Februar 2004 übernahm Herr Seiler die Leitung der Vollstreckungs- und Gerichtshilfeabteilung. Zum 01. August 2004 folgte die Beförderung zum Staatsanwalt (Gruppenleiter). Seit dem 01.04.2005 leitet der erfahrene Ermittler die Abteilung für Verkehrssachen.

 

Ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2006 wurde Staatsanwalt Andreas Grossmann zum Staatsanwalt (Gruppenleiter) ernannt. Der 44 Jahre alte Jurist war nach dem zweiten Staatsexamen zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim, bevor er 1991 in den Justizdienst eintrat. Nach zwei Jahren richterlicher Tätigkeit in Mannheim und Weinheim kam Herr Grossmann 1993 zur Staatsanwaltschaft Mannheim. Seiner erfolgreichen Arbeit in den Bereichen der allgemeinen Kriminalität und der organisierte Kriminalität folgte im Oktober 2003 eine Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Seit Februar 2005 ist Herr Grossmann als stellvertretender Abteilungsleiter der Verkehrsabteilung und seit April 2005 als Pressesprecher der Behörde tätig. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in den Spezialgebieten Umweltschutzsachen und Strafsachen mit politischer Motivation.

 

Dr. Kühner

Leitender Oberstaatsanwalt

http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1193069/index.html?ROOT=1176041

 

 


 

 

Säugling Sandra starb durch die Hand der eigenen Mutter

34-jährige Kinderpflegerin wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht / Zwei Jahre auf Bewährung 

Die kleine Sandra war ein Wunschkind. Dennoch starb sie im Alter von neun Monaten durch die Hand ihrer Mutter. Im Februar 1998 misshandelte die 34 Jahre alte Frau das Kind so massiv, dass es - neben vielen anderen Verletzungen - einen tödlichen Leberriss erlitt. Gestern, zweieinhalb Jahre danach, befasste sich das Landgericht mit dem Fall. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Folkerts verurteilte die gelernte Kinderpflegerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, allerdings mit strengen Auflagen. Bleich und aufgeregt sitzt die nur 1,34 Meter große Frau auf der Anklagebank. Ihre Kleinwüchsigkeit, so erzählt sie, habe ihr Leben von Jugend an geprägt. Nach dem Realschulabschluss wollte sie Arzthelferin werden oder bei einem Anwalt arbeiten. Doch sie stieß auf Ablehnung und war sich sicher, dass das an ihrer geringen Körpergröße lag. Sie fand dann einen Ausbildungsplatz als Kinderpflegerin, später jedoch keinen Job. Mit 25 Jahren heiratet sie, ein Jahr später wird das erste Kind, ein Sohn, geboren. Der Ehemann ist Schichtarbeiter. Wenn er Nachtdienst hat, will er tagsüber in Ruhe schlafen und dafür hat seine Frau zu sorgen. Die Beziehung bekommt erste Risse, die sich vertiefen, als der junge Vater an Depressionen erkrankt und 1997 die kleine Sandra geboren wird. Das Baby ist zwar kerngesund, aber es treibt seine Mutter durch häufiges Schreien und Luftanhalten zur Verzweiflung. Nach einem Selbstmordversuch wird der Ehemann der Angeklagten stationär in eine Psychiatrie eingeliefert. Erste Hinweise darauf, dass die Mutter mit ihren Kindern nicht klar kam, erhielt das Jugendamt Ende 1997. Damals besuchte eine Sozialpädagogin nach Voranmeldung die 34-Jährige und hatte den besten Eindruck. Eine ordentliche, "kindgerechte" Wohnung, muntere, gepflegte Sprösslinge und eine Frau, die zwar über ihre Eheprobleme klagte, ansonsten jedoch den Anschein erweckte, nach kleinen Ausrutschern wieder bestens mit den Kleinen zurechtzukommen. Wie es im Einzelnen zu den schrecklichen Verletzungen des Säuglings kam, kann die Angeklagte nicht mehr rekonstruieren. Pauschal räumt sie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein, wie oft, wie lange, wie heftig sie auf das schreiende Kind eingeschlagen hat, weiß sie nicht mehr. Die Ergebnisse der Obduktion sind eindeutig: Blutergüsse am ganzen Körper, mehrere gebrochene Rippen, ein gebrochener Arm, die Leber zerrissen. Als die Angeklagte bemerkte, dass das Kind nicht mehr atmete, rief sie entsetzt den Notarzt, aber da war es zu spät. Der Ehemann war zu jener Zeit noch in der Klinik. Die 34-Jährige kam nie in Untersuchungshaft. Sie trennte sich von ihrem Mann, lernte einen anderen kennen, von dem sie vor sieben Monaten ein Kind bekam. Auch ihr älterer Sohn lebt inzwischen wieder bei der Mutter und deren Freund. Das Jugendamt, das die Familie intensiv betreut, sieht keinen Anlass zur Besorgnis. Sowohl Staatsanwalt Stephan Ullrich als auch Verteidiger Ekkart Hinney beantragten eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Angeklagte erhielt vom Gericht die Weisung, intensiven Kontakt zum Jugendamt zu halten und sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. eh

http://www.mamo.de/aktuell/lokales_und_region/mannheim/20001026_sandra.html

 

 


zurück