Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Oldenburg


 

 

Staatsanwaltschaft Oldenburg

Gerichtsstraße 7

26135 Oldenburg

 

 

Anschrift der Nebenstelle: 

Rosenstraße 13 a+b

26122 Oldenburg

 

Telefon: 0441 / 220-0

Fax: 0441 / 2 20-44 66

 

E-Mail: poststelle@sta-ol.niedersachsen.de

Internet: http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C37311164_N5809253_L20_D0_I3749624.html

 

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Oldenburg (09/2010)

Informationsgehalt: schon fast akzeptabel

Geschäftsverteilungsplan: Abteilungsübersicht mit Stand vom 04.02.2008 - http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22937&article_id=81099&_psmand=165

 

 

 

Bundesland Niedersachsen

Landgericht Oldenburg

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg: Roland Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.04.2003, ..., 2010) - vorher ab 04.12.2000 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg: Thomas Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.11.2006, ..., 2010) - vorher ab 15.12.1995 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Niedersachsen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg gliedert sich in acht allgemeine Abteilungen (I-VIII) und eine Spezialabteilung (IX).

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Oldenburg umfasst den Landgerichtsbezirk Oldenburg.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg

 

 

Väternotruf Oldenburg

Hans-Bernd Dierkes

Mail: hans-bernd.dierkes@t-online.de

Funk: 0175-9493944

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Dirk Bredemeier (Jg. 1971) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 20.11.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe beim OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 

No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Ekkehard Fuhse (Jg. 1945) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - ab 01.02.1980 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Roland Hermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.04.2003, ..., 2010) - vorher ab 04.12.2000 Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden.

Thomas Kirstein (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - ab 03.07.1995 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Bettina Kittel (Jg. 1960) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008, 2009) - ab 02.08.1993 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Geertje Kramer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 22.11.2004, ..., 2008)

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont (Jg. 1964) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 28.03.1996, ..., 2010) - 2009, 2010: Pressereferent der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Sabine Mund (Jg. 1966) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 10.10.2003, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt.

Frank Lohmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 16.01.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.01.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.

No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Hermann Preut (Jg. 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - ab 21.12.1982 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Christian Röhl (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - ab 15.12.1995 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Thomas Sander (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg / Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 01.11.2006, ..., 2010) - vorher ab 15.12.1995 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Schäfers (geb. ....) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) 

Heinrich Schewe (Jg. 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - vorher ab 03.01.1983 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Kathrin Schmelzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg aufgeführt. 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Leer. 2012: Pressereferentin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Stefan Schmidt (geb. ....) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2009) - 2009: Pressereferent der Staatsanwaltschaft Oldenburg. 20.05.2009: Holzklotz-Werfer muss lebenslang in Haft - http://www.sueddeutsche.de/panorama/670/469229/text/

Peter Swoboda (Jg. 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 24.01.1994, ..., 2008)

Manuela Wasmann (Jg. 1957) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - ab 08.01.1993 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Dr. Frauke Wilken (geb.  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.06.2007 unter dem Namen Frauke Fischer als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 2009: Pressereferentin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Carsten Zobel (Jg. 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2008) - ab 26.06.1996 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

 

# Roswitha Gudehus

# Eiko Lübben

# Andreas Piepgras

# Thomas Willeke

# Ursula Barenbrügge

# Bettina Kurtz

# Corinna Marschhausen

# Johann Drathjer

# Sigrid Rackow

# Elke Bakker

# Ralf Hentzel

# Susanne Böhm

# Christian Schierholt

# Dirk Bredemeier

# Daniela Schiereck-Bohlmann

# Sabine Mund

# Frauke Treseler

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe:

Langemann - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Oldenburg (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Cloppenburg. GVP 01.01.2011. Ab 01.06.2011: abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg tätig:

Franz-Josef Boklage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg / 3. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen (ab 02.02.2009, ..., 2011) - ab 1978 am Landgericht Oldenburg, Amtsgericht Brake, Amtsgericht Nordenham, Staatsanwaltschaft Oldenburg, kurzer Einsatz beim Amtsgericht Leer. 1981 Richter am Landgericht Oldenburg. In der Folge Abordnung am Oberlandesgericht Oldenburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.01.1989 als Vorsitzender Richter am  Landgericht Oldenburg aufgeführt.

Udo Gabbert (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002)

Dieter Groskopff (Jg. 1940) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 31.05.1977, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Gudrun Groskopff (Jg. 1943) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Gudrun Groskopff (Jg. 1943) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dieter Groskopff (Jg. 1940) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Frerk Ibbeken (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 02.03.1998, ..., 2002)

Heinz Iwan (Jg. 1941) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab03.01.1977, ..., 2002)

Ludwig Juknat (Jg. 1937) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 21.06.1994, ..., 2002)

Gerhard Kayser (Jg. 1940) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.12.1987, ..., 2002)

Barbara von Mittelstaedt (Jg. 1946) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 15.09.1978, ..., 2002)

Udo Reents (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 16.03.1989, ..., 2002)

Bernard Südbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aurich (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. 2009: Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Siehe Pressemitteilung unten.

Nils Tumat (Jg. 1938) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 14.03.1994, ..., 2002)

Carola Tute (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Delmenhorst (ab 15.01.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt.

Carola Tute (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Landgericht Oldenburg (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.2001 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab ab 15.01.2008 als Richterin am Amtsgericht Delmenhorst aufgeführt. "Richterin am Amtsgericht Tute ist zur Richterin am Landgericht in Oldenburg ernannt worden und am 21.03.2012 beim Amtsgericht Delmenhorst ausgeschieden."

Helmut Windorf (Jg. 1939) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 29.12.1997, ..., 2002)

Bernd Wohlfarth (Jg. 1937) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab 02.10.1972, ..., 2002)

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg (ab , ..., 2009)

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

 

Presseinformation Nr. 4/10 der Staatanwaltschaft Oldenburg vom 08.04.2010

Tod einer Familie in Hude

Aufgrund von Hinweisen einer Nachbarin wurden am gestrigen Abend gegen 20.00 Uhr in einem Einfamilienhaus in Hude die Leichen einer 51-jährigen Frau sowie ihres Sohnes (22 J.) und ihrer Tochter (17 J.) aufgefunden.

Bei der Polizeiinspektion Delmenhorst wurde zur Aufklärung des Sachverhaltes eine Mordkommission mit 30 Beamten eingesetzt und insbesondere nach dem Ehemann/Vater dieser Familie gesucht. Die Besatzung des hieran beteiligten Polizeihubschraubers konnte gegen 9.20 Uhr am Morgen in einem nahe gelegenen See eine leblose Person sichten. Bei der Bergung des Toten wurde dieser als die gesuchte Person (53 J.) identifiziert. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung sämtlicher vier Leichen muss nunmehr Aufschluss über die jeweilige Todesursache und den Todeszeitpunkt erbringen. Ferner sind die Ergebnisse einer umfassenden Tatortaufnahme durch die Spurensicherung der Polizei im Haus und am See abzuwarten.

Mit weiteren Einzelheiten hierzu, die dann Rückschlüsse auf Täter und mögliche Motive zulassen könnten, wird nicht vor Anfang nächster Woche gerechnet. Hinweise auf eine Beteiligung dritter Personen gibt es z.Z. nicht.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22875&article_id=81704&_psmand=165

 

 

 

Familiendrama mit 4 Toten schreckt Ferienort auf

Die Polizei hat das Haus in Hude, in dem drei Tote gefunden wurden, abgesperrt. Bild vergrößern Ein Familiendrama hat den idyllischen Ferienort Hude (Niedersachsen) in der Nähe der Nordseeküste aufgeschreckt: Dort kamen vier Menschen ums Leben. Noch ist aber völlig unklar, was sich dort genau abgespielt hat.

Zunächst wurden am Mittwochabend in einem Einfamilienhaus die Leichen einer 51 Jahre alten Frau, ihrer 17-jährigen Tochter und ihres 22 Jahre alten Sohnes gefunden.

Am Donnerstagmorgen entdeckte die Polizei dann am Ufer eines Sees auch noch die Leiche des 53- jährigen Familienvaters - rund 200 Meter Luftlinie entfernt von dem Haus.

Ob der Mann seine Frau und seine Kinder umbrachte und sich anschließend selbst tötete, ist noch offen. «Wir gehen von einem Tötungsdelikt aus, können zu dem Tathergang aber noch keine Angaben machen», sagte Rainer du Mesnil de Rochemont von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Derzeit gebe es keine Hinweise auf einen anderen Täter.

Eine Mieterin, die in dem Haus der Familie im Obergeschoss in einer Einliegerwohnung lebt, hatte am Mittwochabend zunächst die Leiche der Mutter entdeckt. «Die Frau hatte sich Sorgen gemacht, nachdem sie von den Familienmitgliedern seit längerer Zeit nichts mehr gehört hatte», sagte eine Polizeisprecherin. Die alarmierten Rettungskräfte fanden wenig später auch die beiden Kinder tot in ihren Zimmern. Bislang gibt es aber keine Auskünfte dazu, wie sie ums Leben kamen. Die Obduktionsergebnisse sollen erst am kommenden Montag vorliegen. Diese könnten dann auch Hinweise auf den Tatablauf geben, sagte der Staatsanwalt.

Nach Polizeiangaben hatte die Familie seit Jahren in der 15 000 Einwohner-Stadt Hude gelebt. Mit Hochdruck hatte die 30-köpfige Mordkommission nach dem Fund von Mutter und Kindern nach dem vermissten Ehemann gesucht. Am Donnerstagmorgen setzten die Ermittler auch einen Hubschrauber ein. Die Besatzung entdeckte wenig später eine männliche Leiche am Ufer eines Sees. Nachdem der Tote aus dem unwegsamen Moorgebiet geborgen wurde, war schnell klar, dass es sich um die Leiche des Gesuchten handelte. (Quelle: Hude (dpa/lby))

http://www.antenne.de/bayern/Familiendrama-mit-4-Toten-schreckt-Ferienort-auf__nachrichten_182999_news.html

 

 


 

 

 

Holzklotz-Werfer muss lebenslang in Haft

Urteil in Oldenburg

20.05.2009, 14:14

Höchststrafe für Nikolai H.: Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke hat das Landgericht Oldenburg den Angeklagten Nikolai H. schuldig gesprochen.

Holzklotz-Werfer muss lebenslänglich in Haft, AP

Nikolai H. mit seinem Anwalt Matthias Koch vor dem Landgericht Oldenburg: Das Gericht hat den Angeklagten nun schuldig gesprochen. (Foto: AP)

Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von Oldenburg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Nikolai H. den Klotz am Ostersonntag 2008 von einer Autobahnbrücke der A 29 auf einen vorbeifahrenden Wagen geworfen hatte.

Der sechs Kilogramm schwere Holzklotz hatte auf der Autobahn 29 die Windschutzscheibe eines Autos durchschlagen und eine Frau aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes getötet. Der Drogensüchtige habe sich des Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagte der vorsitzende Richter. Der Verteidiger des 31-Jährigen kündigte nach dem Urteil an, dass er Revision einlegen wolle.

Nach Ansicht des Richters hatte sich an dem Tag der Frust des 31-Jährigen, kein Heroin zu bekommen, im Laufe des Tages verstärkt. Darum habe er den Holzklotz von seinem Grundstück genommen, sei zur Brücke gefahren, habe den Verkehr beobachtet und den Klotz fallen gelassen. Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch ohne sichtliche Regung auf.

Zu dem Witwer und Vater der beiden Kinder, der das Urteil im Gerichtssaal verfolgte, sagte Bührmann: "Wir alle fühlen tief mit Ihnen. Wenn Sie an dem Tag nicht so fantastisch reagiert hätten, wären ihre Kinder auch gestorben." Der Mann hatte den Wagen trotz der zersplitterten Frontscheibe und seiner vom Klotz schwer getroffenen Ehefrau auf dem Seitenstreifen der Autobahn zum Stehen gebracht.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Diese hatte am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Nikolai H. habe es Staatsanwalt Stefan Schmidt zufolge billigend in Kauf genommen, dass auch die übrigen drei Insassen im Wagen zu Tode kommen könnten. Der Angeklagte habe seine "Frustbewältigung" über diesen Umstand gestellt, so die Argumentation des Staatsanwalts.

Indizien und ein widerrufenes Geständnis

Allerdings war die Beweislage nicht eindeutig. Einen Tag nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage forderte der Verteidiger für seinen Mandanten Freispruch. Die Beweise gegen Nikolai H. reichten einfach nicht aus, sagte Anwalt Matthias Koch vor dem Landgericht Oldenburg.

Die Polizei fand auf der Brücke zunächst eine Fahrradfelge, allerdings ohne Spuren. Auch am Geländer war nichts zu finden. Später meldete sich ein Zeuge. Der Autofahrer sagte, er hätte zur Tatzeit einen Mann gesehen. Doch an das Aussehen des Mannes könne er sich nicht erinnern. Auch an der Tatwaffe selbst, dem Holzklotz, konnte die Polizei keine DNS-Spuren sicherstellen. Die Ermittler hatten zunächst nichts in der Hand.

Als die Fahnder einen Massen-Gentest ankündigen, meldete sich Nikolai H. bei der Polizei. Er gestand, am Ostersonntag habe er einen Holzklotz zur Seite geräumt, es könnte sich darauf seine DNS finden. H. war polizeilich bekannt. Die Ermittler schöpften Verdacht. Wenige Tage später gestand H. Auch vor dem Haftrichter räumte er die Tat ein. Dann aber widerrief er das Geständnis.

Für Gericht blieb die Frage: Wie glaubwürdig ist dieses widerrufene

Geständnis? Ein Gutachter sollte bei der Frage helfen. Denn möglicherweise sei das Geständnis aus anfänglicher Wichtigtuerei zustandegekommen. H. hatte bereits 1998 eine Falschaussage gemacht. Seinerzeit gestand er wahrheitswidrig, einen Unfall mit zwei Toten verursacht zu haben.

Dazu hörten die Richter den Berliner Rechtspsychologen Max Steller. Dieser betonte, H.s Aussagen wiesen Täterwissen auf und hätten einen klaren Erlebnisbezug. Das als glaubhaft befundene Geständnis des Angeklagten galt als wichtigstes Beweismittel des Prozesses. Die Verteidigung hatte am Montag vergeblich beantragt, den Sachverständigen als befangen abzulehnen.

(sueddeutsche.de/dpa/AP/hai/gba)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/670/469229/text/

 

 

 


 

 

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 15.05.2009

Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck entbehren jeglicher Grundlage

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat heute (15.05.2009) in einzelnen Medien erhobene Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck zurückgewiesen. "Das entbehrt jeder Grundlage", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Dr. Frauke Wilken.

2006 waren zwei anonyme Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eingegangen, die Grundlage eines Ermittlungsverfahrens gegen den Fleischfabrikanten Tönnies und andere sind. Die Akten waren dann am 06.11.2006 pflichtgemäß mit der Bitte um Übernahme an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm weitergeleitet worden. Richtig ist, dass Oberstaatsanwalt Südbeck im Vorfeld und in einer anderen Sache mit dem späteren Hauptbelastungszeugen in Kontakt stand und dabei u.a. über die Vorwürfe gegen Tönnies vertraulich unterrichtet wurde. Er hat weder die Strafanzeige formuliert noch in irgendeiner Weise manipuliert. Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht erkennbar.

"Ich bin befremdet darüber, mit welcher Leichtigkeit der gute Ruf eines engagierten und untadeligen Strafverfolgers auf reine Spekulationen und Verleumdungen hin beschädigt werden soll", erklärte der stv. Behördenleiter Thomas Sander. "Immerhin haben die Behörden in Nordrhein-Westfalen ausreichende Anhaltspunkte dafür gesehen, das Verfahren intensiv voranzutreiben. Die Ermittlungen in Bochum dauern an", so Sander abschließend.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C55920125_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 08/09 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 25.03.2009

 

Anklage gegen Heilpädagogen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. erhoben

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen einen 52jährigen Heilpädagogen aus dem Landkreis Ammerland vor dem Landgericht Oldenburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von April bis Dezember 2008 in seiner Eigenschaft als Leiter einer Wohngruppe von Kindern und Jugendlichen in 23 Fällen sexuelle Übergriffe auf ein damals zwischen 11 und 12 Jahre altes Mädchen verübt zu haben, welches in der vom Angeschuldigten beaufsichtigten Wohngruppe untergebracht war. Dabei soll sich der Angeschuldigte in Gegenwart des Mädchens selbstbefriedigt haben oder von dem Mädchen befriedigt worden sein. Außerdem soll es in einigen Fällen zur Durchführung von Oralverkehr durch das Mädchen gekommen sein.

Der Angeschuldigte befindet sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Oldenburg hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.

Stefan Schmidt

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C54491686_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 7/09 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 24.02.2009

 

Tötungsdelikt in Lohne

Am gestrigen Abend gegen 21.00 Uhr wurde eine 44-jährige Frau mit erheblichen Verletzungen in Lohne aufgefunden. Sie verstarb auf dem Wege ins Krankenhaus in Quakenbrück.

Der in der Nähe des Tatortes angetroffene geschiedene Ehemann des Opfers (50 Jahre) wurde vorläufig festgenommen. Er war am 8.1.2009 nach vollständiger Verbüßung einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten aus der JVA Meppen entlassen worden. Diese Haftstrafe beruhte auf einer Verurteilung wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil seiner Schwiegereltern, die er im Juli 2005 mit einer Axt angegriffen hatte.

Im Rahmen des Justizvollzuges weigerte sich der Beschuldigten, an Therapiegesprächen konstruktiv mitzuarbeiten. So war es nicht gelungen, den Hass gegen seine geschiedene Ehefrau und deren Eltern abzubauen. Deshalb wurde durch die Strafvollstreckungskammer in Oldenburg Führungsaufsicht angeordnet. Hierbei war ihm jegliche Kontaktaufnahme zur Familie und auch das Betreten deren Grundstücks verboten worden. Ferner war ihm u.a. zur Auflage gemacht worden, zwei mal wöchentlich mit dem Bewährungshelfer Gespräche zu führen.

Bei polizeilichen Überwachungsmaßnahmen nach der Haftentlassung wurde festgestellt, dass der Beschuldigte sich an sämtliche Auflagen hielt und keine Versuche unternahm, gegenüber der Familie seiner Ex-Frau aggressiv und gewalttätig zu werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gelang es dem Beschuldigten in den gestrigen Abendstunden jedoch telefonisch Kontakt zu seiner geschiedenen Ehefrau aufzunehmen. Mit der Bitte um ein Gespräch soll er sie dazu bewegt haben, die Wohnung zu verlassen.

Es besteht der Verdacht, dass er dann in einer benachbarten Siedlung auf sie gewartet und angegriffen hat. Ob von ihm hierzu Waffen eingesetzt wurden und auf welche Art und Weise der Beschuldigte ihr die Verletzungen beigebracht hat, muss die gegenwärtig durchgeführte Obduktion klären.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C53807519_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Überfall auf 20jährigen Oldenburger am 29.10.2008;

Anklage wegen versuchten Mordes erhoben

Wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen drei 18-, 22-, und 24-jährige Männer sowie gegen ein 15-jähriges Mädchen vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben.

Den vier Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen 20jährigen Mann am Abend des 29.10.2008 in seiner Wohnung in Oldenburg überfallen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Nach der Anklage hat das ahnungslose Opfer die ihm bekannte 15-Jährige und den 18 Jahre alten Angeschuldigten auf Klingeln in seine Wohnung gelassen. Wie von den Angeschuldigten geplant, seien danach die übrigen Angeschuldigten maskiert in die Wohnung gestürmt. Der 24-Jährige soll dem Opfer acht Messerstiche versetzt haben, während die beiden anderen Männer mit Fäusten auf das Opfer eingeschlagen haben sollen. Als ein Nachbar die Wohnung betrat, flüchteten die Angreifer.

Mit der Tat hätten die Angeschuldigten den 20-Jährigen dafür bestrafen wollen, dass er Tage zuvor die 15-Jährige vergewaltigt habe. Ob es tatsächlich zu einer Vergewaltigung gekommen ist, ist noch nicht geklärt.

Der 20-jährige konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Die angeklagten Männer befinden sich seit dem 31.10.2008 in Untersuchungshaft.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C52804988_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 39/08 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 28.10.2008

 

- 150 Jahre Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft in Oldenburg -

Der niedersächsische Justizminister kommt zum Festakt ins Oldenburger Schloss am 30.10.2008

Mit einem Festakt im Oldenburger Schloss feiern Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Oldenburg am 30.10.2008 ihr 150-jähriges Bestehen. "Die Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich von einer anfänglich kleinen Aufsichtsbehörde zu modernen Strafverfolgungs- und Dienstleistungsbehörden weiterentwickelt." sagen Leitender Oberstaatsanwalt Roland Herrmann und Generalstaatsanwalt Rudolf Finger mit Blick auf die 150jährige Geschichte ihrer Behörden.

Am 01.11.2008 jährt sich die Ernennung von Oberstaatsanwalt Maximilian Rüder, gemeinsamer erster Vorgänger der heutigen Leiter beider Strafverfolgungsbehörden, zum 150. Mal. Dieses Jubiläum biete Anlass zurückzublicken und nach vorn zu schauen, so Roland Herrmann. "Wir freuen uns ganz besonders, dass der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann an dem Festakt teilnehmen wird.", sagt Generalstaatsanwalt Rudolf Finger.

 

Rolf Snakker Dr. Frauke Wilken

Pressesprecher der GenStA Oldenburg Pressesprecherin der StA Oldenburg

 

An dem Festakt am 30.10.08 um 11.00 Uhr im Schlosssaal des Oldenburger Schlosses werden ca. 180 geladene Gäste teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fotos von den Veranstaltern und ggf. den Festrednern zu erstellen. Bei Interesse wird um vorherige Kontaktaufnahme mit Leitendem Oberstaatsanwalt Snakker gebeten (Tel. 220-4885).

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C50935663_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 53/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 10.12.2007

 

Tötung einer 47-jährigen Frau in Delmenhorst

In der vergangenen Woche wurde im Stadtgebiet von Delmenhorst eine 47-jährige Frau von ihrem Sohn in der ehelichen Wohnung aufgefunden. Die herbeigerufene Notärztin konnte nur noch den Tod der Frau, nicht aber dessen Ursache feststellen. Die Obduktion durch die Gerichtsmedizin stellte eine gewaltsame Todesursache (Tod durch Erwürgen) fest.

Der in Tatverdacht stehende 44-jährige Ehemann wurde am Donnerstag in erheblich alkoholisiertem Zustand festgenommen. Er gestand später, seine Ehefrau im Streit getötet zu haben. Zur Tatzeit sollen Täter und Opfer erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde vom Amtsgericht Delmenhorst ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.

Dr. du Mesnil de Rochemont

 

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C43469190_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

Presseinformaiton Nr. 49/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 05.12.2007

 

Kein Haftbefehlsantrag im Fall der Körperverletzung zum Nachteil eines 9 Wochen alten Säuglings in Westerstede

Entgegen den bisherigen Mitteilungen der Polizei wird nach Durchsicht der Protokolle der Vernehmung der Eltern und nach Auswertung der ärztlichen und polizeilichen Berichte ein Haftbefehlsantrag wegen versuchten Totschlags durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht gestellt.

Der dringende Tatverdacht einer versuchten Tötung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgestellt werden, weil ein entsprechender Tötungsvorsatz momentan nicht nachweisbar erscheint.

Der Säugling befindet sich gegenwärtig in einem künstlichen Koma.

Auf Grund der Gehirnschwellungen können weiterführende ärztliche Untersuchungen insbesondere zu der Frage, ob der Säugling bleibende schwere Gesundheitsschäden erlitten hat, erst in den nächsten Wochen durchgeführt werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Tatvorwurfes des versuchten Totschlages, der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der schweren Körperverletzung dauern an.

Dr. Rainer du Mesnil de Rochemont

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C43258236_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 46/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 22.11.2007

 

Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Totschlags in Sande im Jahre 1995

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am 09.11.2007 gegen den 31-jährigen Stephan O. aus Nordrhein-Westfalen Anklage wegen Totschlags zum Landgericht Oldenburg – Jugendkammer- erhoben. Der seit dem 07.08.2007 in Untersuchungshaft sitzende Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 25.11.1995 als damals noch Heranwachsender vor der Discothek "Watt" in Sande den später als vermisst gemeldeten Andreas Grünjes getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte sein Opfer nach einer tätlichen Auseinandersetzung angegriffen hat, nachdem dieser ihn durch eine Beleidigung gereizt hat. Dabei soll er dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die genaue Todesursache steht nicht fest, da die Leiche des Andreas Grünjes nicht aufgefunden worden ist. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Angeschuldigte dem Andreas Grünjes einen Genickbruch zugefügt und/oder ihn durch Messerstiche getötet hat. Danach soll er den Leichnam des Opfers über einen großen Müllcontainer hinter der Discothek beseitigt haben.

Auf die Spur des Angeschuldigten, der die Vorwürfe bestreitet, waren Polizeibeamte bei Vernehmungen in anderer Sache und unter späterer Einschaltung verdeckter Ermittler gekommen. Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.

(Bernard Südbeck)

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C42952801_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 43/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 08.11.2007

 

Haftbefehl gegen Mutter von Markus Kern außer Vollzug gesetzt

Staatsanwaltschaft Oldenburg legt Beschwerde ein

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg hat den Haftbefehl gegen die Mutter von Markus Kern gestern gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wird gegen die Außervollzugsetzung Beschwerde einlegen.

Die Schwurgerichtskammer geht zwar weiterhin davon aus, dass die Angeschuldigte dringend verdächtig ist, Ihren Sohn Markus vor 26 Jahren erdrosselt zu haben. Der Fluchtgefahr könne aber durch Meldeauflagen ausreichend begegnet werden.

Obwohl sich durch Nachermittlungen an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin in Nebenpunkten Zweifel ergeben haben, bejaht auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiterhin den dringenden Tatverdacht.

Anders als das Schwurgericht geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass nach wie vor Fluchtgefahr besteht und die Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig ist.

Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft muss das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Angeschuldigte kann daher die Justizvollzugsanstalt verlassen.

Dr. Frauke Wilken, Staatsanwaltschaft Oldenburg

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C42487681_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 

 

 

Pressearchiv der Staatsanwaltschaft Oldenburg

31/ 07 11.07.2007 Brutaler Kindermord nach 26 Jahren vor der Aufklärung

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C38844329_L20.pdf

 

 


 

 

 

Presseinformation Nr. 42/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 19.09.2007

 

Anklage gegen 54jährigen Oldenburger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 27 Fällen

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 54jährigen Mann aus Oldenburg Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 27 Fällen vor dem Landgericht Oldenburg – Jugendschutzkammer - erhoben. In 21 dieser Fälle ist Anklagevorwurf schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von 1999 bis Ende 2006 sechs Jungen im Alter von 9-14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Opfer sollen den Angeschuldigten in seiner Wohnung in Oldenburg meist alleine besucht haben. Nach ihren Angaben habe der Angeschuldigte ihnen Geld, Bekleidung und Spielzeug angeboten. In mindestens 21 Fällen ist es nach der Anklage zu Anal- oder Oralverkehr mit den Jungen gekommen. In den übrigen 6 Fällen seien sexuelle Handlungen vor oder mit den Jungen vorgenommen worden, die nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren.

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte ist weitgehend geständig. Er befindet sich seit dem 27.06.2007 in Untersuchungshaft. Für einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von 2 Jahren vor.

Das Gericht hat über die Eröffnung der Hauptverfahrens noch nicht entschieden.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C41211850_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 41/ 07 der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 18.09.2007

 

Anklage gegen Mutter der missbrauchten "Emily" erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die 25jährige Mutter von "Emily" wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen Anklage vor dem Schöffengericht in Wildeshausen erhoben.

Der Mutter von "Emily" soll es zugelassen haben, dass ihr Lebensgefährte, Tarkan T., ihre damals dreijährige Tochter in der Zeit von September bis Anfang Dezember 2006 in Ahlhorn und andernorts mehrfach brutal angriff, indem er sie mit der Faust schlug, am ganzen Körper biss und an den Ohren zog. Die Angeschuldigte soll zudem nichts dagegen unternommen haben, dass ihr Lebensgefährte fast täglich in nächster Nähe ihrer Tochter Heroin rauchte, so dass das Kind die Droge passiv einatmen musste. Auch sie selbst soll ein bis zweimal in Gegenwart des Kindes Heroin geraucht haben. Noch im Juni 2006 wurden im Körper des Kindes Spuren von Heroin sichergestellt.

Das Kind wurde durch den Lebensgefährten massiv verletzt. Es ist schwerst psychisch traumatisiert.

Tarkan T. war am 12.07.07 durch das Landgericht Oldenburg unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von "Emily" in zwei Fällen zu zwei Freiheitsstrafen von insgesamt 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Dagegen hat er Revision eingelegt. Eine Beteiligung der Angeschuldigten an den Sexualstraftaten ihres Lebensgefährten war nicht nachzuweisen.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C41201422_N8808793_L20_D0_I3749624

 


 

 

 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 26.06.2007

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Wittmund/Friesland, Franz Andratzke, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags mangels Beweises eingestellt.

Die Ermittlungen waren auf die Geschehnisse am Abend des 22.12.2006 ausgeweitet worden, weil sich an der Version des vom Beschuldigten behaupteten gemeinsamen Selbstmordversuchs Zweifel ergeben hatten. Diese Zweifel gründeten auf dem unterschiedlichen Gesundheitszustand der Eheleute nach dem abgebrochenen Versuch und der Einlassung des Beschuldigten, man habe rund eine Stunde im Pkw gesessen, in den die Abgase eingeleitet wurden. Letzteres ist nach rechtsmedizinischen Erkenntnissen nicht möglich. Der Beschuldigte stand daher im Verdacht, seine Ehefrau in strafrechtlich relevanter Weise in ihrem Willen bestärkt zu haben, sich mittels Fahrzeugabgasen zu töten, indem er ihr gegenüber vortäuschte, selbst mit ihr in den Tod gehen zu wollen.

Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, soweit es den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts anbelangt, weil sich eine solche Tat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisen ließ. Der Beschuldigte selbst hat nach Eröffnung des Tatverdachts von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Seine Ehefrau hat nach Eröffnung des Tatverdachts eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht abgelehnt. Eine Auswertung der sichergestellten Computer hat ebenso wie eine durchgeführte Telefonüberwachung keine belastenden Umstände ergeben

Der Beschuldigte fuhr am Nachmittag des 22.12.2006 mit einem Streifenwagen auf der Bundesstraße 210 absichtlich gegen einen Baum. An dem Streifenwagen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden von 25.000,- €. Zuvor hatte er der Leitstelle der Wahrheit zuwider mitgeteilt, dass es zu einer schweren Straßenverkehrsgefährdung gekommen sei und er ein Fahrzeug verfolge. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen überholte er trotz Überholverbots mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht einen anderen Verkehrsteilnehmer, der auf eine Parkbucht ausweichen musste. Als der Beschuldigte anschließend plötzlich nach rechts in Richtung des Baums fuhr, konnte der Zeuge nur durch ein Ausweichen auf den Grünstreifen eine Kollision mit dem Streifenwagen vermeiden.

Insoweit wird die Staatsanwaltschaft Oldenburg beim Amtsgericht Jever den Erlass eines Strafbefehls wegen Vortäuschens einer Straftat, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel beantragen. Beantragt werden soll eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage soll eine Zahlung in Höhe von 10.000,- € zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen. Zudem wird die Staatsanwaltschaft beantragen, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperre von 10 Monaten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis aufzuerlegen, weil er sich durch die Tat als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen hat.

Dr. Frauke Wilken

Pressesprecherin

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C38322703_N8808793_L20_D0_I3749624

 

 

 


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