Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Bad Schwalbach

Familiengericht

Das Amtgericht Bad Schwalbach ist als Familiengericht zuständig auch für den Gerichtsbezirk des Amtsgericht Idstein.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Bad Schwalbach

Am Kurpark 12

65307 Bad Schwalbach

 

Telefon: 06124 / 7069-0

Fax: 06124 / 7069-57

 

E-Mail: verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de

Internet: www.ag-badschwalbach.justiz.hessen.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Bad Schwalbach (11/2021)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - offenbar nur unvollständig - mit Stand vom 16.04.2021 - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/lgb-wiesbaden/ag-bad-schwalbach/gesch%C3%A4ftsverteilungspl%C3%A4ne

 

 

Bundesland Hessen

Landgericht Wiesbaden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - die Zuständigkeit für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Schwalbach, Dillenburg, Langen, Rüsselsheim, Seligenstadt und Weilburg liegt beim 1. Senat für Familiensachen

 

 

Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach: Mathias Gäfgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach / Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 01.01.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.10.2001 als Richter am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2016 als Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 26.02.2016: Direktor.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach: Christoph Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 02.09.1994, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2012 ab 02.09.1994 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.10.2015, 26.02.2016.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Amtsgericht Bad Schwalbach 9 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Zu dem Amtsgerichtsbezirk Bad Schwalbach gehören folgende Städte und Gemeinden:

Bad Schwalbach (Kernstadt; Stadtteile: Adolfseck, Fischbach, Heimbach, Hettenhain, Langenseifen, Lindschied und Ramschied), Aarbergen (Ortsteile: Daisbach, Hausen über Aar, Kettenbach, Michelbach, Panrod und Rückershausen), Heidenrod (Ortsteile: Algenroth, Dickschied, Geroldstein, Egenroth, Grebenroth, Hilgenroth, Huppert, Kemel, Langschied, Laufenselden, Mappershain, Martenroth, Nauroth, Niedermeilingen, Obermeilingen, Springen, Watzelhain, Wisper und Zorn), Hohenstein (Born, Burg-Hohenstein, Breithardt, Hennethal, Holzhausen, Steckenroth und Strinz-Margarethä), Schlangenbad (Ortsteile: Bärstadt, Georgenborn, Hausen vor der Höhe, Niedergladbach, Obergladbach, Schlangenbad und Wambach), Taunusstein (Stadtteile: Bleidenstadt, Hahn, Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen, Seitzenhahn, Watzhahn Wehen und Wingsbach)

Das Familiengericht Bad Schwalbach ist weiterhin zuständig für folgende Gemeinden aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgericht Idstein: Idstein mit allen Ortsteilen, Hünstetten mit allen Ortsteilen, Waldems mit allen Ortsteilen, Niedernhausen mit Eingemeindungen

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Rheingau-Taunus Kreis  

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? Dann können Sie uns darüber gerne informieren.

Teilen Sie uns bitte auch das Aktenzeichen mit, unter dem das Verfahren beim Gericht geführt wird. Gibt es Beschlüsse des Gerichts? Dann können Sie uns diese gerne zusenden. Der Datenschutz wird von uns beachtet.

Möchten Sie hier auf dieser Seite von uns als regionaler Ansprechpartner genannt werden? Dann melden Sie sich bei uns und teilen uns Ihre Kontaktdaten mit, unter denen wir Sie aufführen können.

Post bitte an: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dieter Astheimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 09.06.1995, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.06.1995 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 27.10.2011, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 1. 2018: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Präsidiumsmitglied. 1 F 927/16 - "Beschluss in der Familiensache hat das Amtsgericht -Familiengericht- Bad Schwalbach durch den Richter am Amtsgericht Astheimer am 9.5.2017 beschlossen: Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen. ..." - https://www.familienrecht-allgaeu.de/uploads/pdf/Beschluss-%20AG_Bad_Schwalbach%20-%20VKH%20-%20Verfahrenskostenvorschuss%20geht%20vor.pdf

Anabel Bergemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 07.12.1994, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Anabel Grimmer ab 07.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Anabel Bergemann ab 07.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 07.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 27.10.2011, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Präsidiumsmitglied.

Dr. Kristina Brümmer-Pauly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab , ..., 2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Brümmer-Pauly nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.07.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt (Amtsgericht Wiesbaden). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Brümmer-Pauly nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 15.01.2010: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 05.11.2010: nicht aufgeführt. Amtsgericht Rüdesheim - GVP 01.04.2011, 26.10.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe / Familiensachen. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 14.02.2014, 01.01.2017: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen. 2015: Familiensachen - Abteilung 1. Brümmer-Pauly, Kristina: Desertion im Recht des Nationalsozialismus. Berliner Wissenschaftsverlag, 2006. Namensgleichheit mit: Dr. Johann Christian Pauly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz (ab 31.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.05.2000 und zugleich auch ab 02.05.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.04.2006 als Richter am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Johann Christian Pauly nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.10.2012 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. 

Mathias Gäfgen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach / Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 01.01.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.10.2001 als Richter am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.01.2016 als Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 26.02.2016: Direktor.

Galler (geb. geheim) - Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab , ..., 2009, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Galler nicht aufgeführt. Möglicherweise als Agentin 007 im Auftrag der Königin in geheimer Mission unterwegs und daher im Handbuch der Justiz nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 05.11.2010: Mutterschutz. GVP 27.10.2011: wieder im Dienst. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.01.2013, 14.02.2014. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.01.2015: nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 26.02.2016: Präsidiumsmitglied / Elternzeit. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.01.2017: nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Präsidiumsmitglied.

Christoph Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 02.09.1994, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2012 ab 02.09.1994 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.10.2015, 26.02.2016.

Andreas Witt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 04.01.1999, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.01.1999 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.10.2015, 16.04.2021.

 

 

Reiter (geb. ....) - Richterin am Landgericht (ab ,..., 2021) - Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: IV. Richterin am Landgericht (abgeordnet) Reiter 1. Familiensachen einschließlich der in Familiensachen anfallenden AR - Sachen und selbständigen Beweisverfahren des Buchstabens S. 2. Beratungshilfeangelegenheiten. Namensgleichheit mit: Reiter (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main unter dem Namen Reiter nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 15.05.2015 Richterin auf Probe.

 

 

Richter auf Probe:

Möller (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht afgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Anja Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Langen (Hessen) / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Langen (Hessen) (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.10.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.05.2006 als Richterin am Amtsgericht Langen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.05.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Langen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Langen - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 62. GVP 06.04.2020, 09.07.2021: Familiensachen - Abteilung 61, 63 und 64 + Adoptionssachen Abteilung 66.

Seif (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht afgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Richterin auf Probe.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Bad Schwalbach:

1 F - Dieter Astheimer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 09.06.1995, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.06.1995 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 27.10.2011, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 1. 2018: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Präsidiumsmitglied. 1 F 927/16 - "Beschluss in der Familiensache hat das Amtsgericht -Familiengericht- Bad Schwalbach durch den Richter am Amtsgericht Astheimer am 9.5.2017 beschlossen: Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen. ..." - https://www.familienrecht-allgaeu.de/uploads/pdf/Beschluss-%20AG_Bad_Schwalbach%20-%20VKH%20-%20Verfahrenskostenvorschuss%20geht%20vor.pdf

1 F - Anabel Bergemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 07.12.1994, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Anabel Grimmer ab 07.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Anabel Bergemann ab 07.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 07.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 27.10.2011, 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 1. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Präsidiumsmitglied.

1 F - Dr. Kristina Brümmer-Pauly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab , ..., 2014, ... 2017) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Brümmer-Pauly nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.07.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt (Amtsgericht Wiesbaden). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Brümmer-Pauly nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 15.01.2010: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 05.11.2010: nicht aufgeführt. Amtsgericht Rüdesheim - GVP 01.04.2011, 26.10.2011: Richterin auf Probe. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe / Familiensachen. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 14.02.2014, 01.01.2017: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen. 2015: Familiensachen - Abteilung 1. Brümmer-Pauly, Kristina: Desertion im Recht des Nationalsozialismus. Berliner Wissenschaftsverlag, 2006. Namensgleichheit mit: Dr. Johann Christian Pauly (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz (ab 31.10.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.05.2000 und zugleich auch ab 02.05.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.04.2006 als Richter am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Johann Christian Pauly nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.10.2012 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach tätig:

Stefan Althaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach / Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 15.05.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.12.1995 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.02.2006 als Direktor am Amtsgericht Rüdesheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 15.05.2007 als Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Zeitweilig auch Familiengericht.

Bernd Dethloff (Jg. 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Wiesbaden (ab 01.11.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.05.2000 als Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt.

Gretel Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen (ab 13.01.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1985 als Richterin am Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Fachkonferenz Köln: "Reformen im Familienrecht - Rückblick und Ausblick -  21.-22. November 2008 - http://www.deubner-rechtsportal.de/famrkongress/index.html  / 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005 / vorher Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - das ist ja sehr praktisch, da kennt sie ja sicher noch einige Kollegen und Kolleginnen, deren Beschlüsse sie im 1. Familiensenat per Beschwerde auf den Tisch bekommt. 2009, 2010: Beisitzerin 1. Senat für Familiensachen. 14.01.2011: "Richterin am Oberlandesgericht Gretel Diehl wurde mit Wirkung vom 13. Januar 2011 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 4. Senats für Familiensachen." Namensgleichheit mit: Heinz Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 7. Zivilsenat (ab 06.05.1987, ..., 30.04.2009) 

Dr. Cornelia Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden / Präsidentin am Landgericht Wiesbaden (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 03.01.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Vizepräsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.01.1994 als Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.01.1994 als Präsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 01.04.2011 abgeordnet an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Namensgleichheit mit: Dr. Bruno Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.08.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.11.1996 als Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.08.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Dr. Bruno Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.08.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.11.1996 als Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.08.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Beate Menhofer-Woitaschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Beate Woitaschek ab 01.09.1998 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.03.2010 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Beate Menhofer-Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.01.2022.

Hans Rosenkranz (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Bad Schwalbach / Direktor am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 01.04.1993, ..., 2002)

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Bad Schwalbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-bad-schwalbach.de

 

 

Familienberatung Mainz

überregionale Beratung

http://familienberatung-mainz.de

 

 

Familienberatung Taunusstein

überregionale Beratung

http://familienberatung-taunusstein.de

 

 

Familienberatung Wiesbaden

überregionale Beratung

http://familienberatung-wiesbaden.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

a) in Freier Trägerschaft

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Rheingau-Taunus-Kreis FD Jugendhilfe

Heimbacher Str. 7 

65307 Bad Schwalbach

Telefon: 06124 / 510-761,-626

E-Mail:

Internet: http://www.rheingau-taunus-kreis.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Bad Schwalbach für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Bad Schwalbach (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Judith Siegrist 

Rechtsanwältin

Borner Str. 10A

65232 Taunusstein

Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen

Bestellung am Amtsgericht Bad Schwalbach, Amtsgericht Wiesbaden

Bestellung am Amtsgericht Bad Schwalbach (2015, ..., 2018) 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Ulla Hartmann

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Anwaltskanzlei Rohrmus & Hartmann

Dantestraße 4-6

65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 / 99 393 0

Internet: www.rohrmus-hartmann.de

 

 

Heike Schleich

Rechtsanwältin

Bahnstr. 5

65779 Kelkheim (Taunus)

Tel.: (06195) 90 09 92

 

 

Gutachter:

 

Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle

Diplom-Psychologin

Frankfurter Strasse 10

61462 Königstein im Taunus

Auftritt unter dem Label GWG Frankfurt - http://www.gwg-institut.com/in-deutschland.html - Mehr zum Thema "Institut" unter Irreführung durch "Institut"

Beauftragung am Amtsgericht Bad Schwalbach, Amtsgericht Bingen, Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Darmstadt, Amtsgericht Diez, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Friedberg, Amtsgericht Gelnhausen, Amtsgericht Königstein im Taunus, Amtsgericht Mainz, Amtsgericht Offenbach, Amtsgericht Rüsselsheim, Amtsgericht Wiesbaden 

Frau Kurz-Kümmerle wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Rheingau-Taunus-Kreis

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Rheingau-Taunus-Kreis

 

 

 

 


 

 

 

"Ein Vater kämpft ums Sorgerecht"

Hessen-Reporter "Krieg ums Kind"

Ein Film von Philipp Engel, 29 Min., hr 2007

Im Vertrieb von Drei Linden Film

Um den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu verhindern, verstößt das Jugendamt sogar gegen Entscheidungen eines Oberlandesgerichts und die Empfehlung eines familienpsychologischen Gutachtens.

Dabei nimmt es schwerwiegende Schädigungen des behinderten Jungen durch die erziehungsungeeignete Mutter in Kauf. Am Ende des "Experiments" landet der wehrlose Junge, mittlerweile volljährig, in einem Pflegeheim.

Zwar lässt der Vater, Thomas P., nichts unversucht, um seinem Sohn wieder nach Hause zurück zu holen, doch bisher ist sein Kampf gegen die kafkaesk erscheinende Allianz von Jugendämtern und Familiengerichten erfolglos.

Doch Thomas P. ist kein Einzelfall. Viele andere Väter machen schlechte Erfahrungen mit der Willkür der Jugendämter, wenn es um Sorgerechtsfragen geht. Selbst der Umgang mit ihren Kindern wird ihnen verwehrt. Sollten hauptsächlich Väter und Kinder die Opfer einer verfehlten Politik sein, die den Müttern eine Machtfülle zukommen lässt, mit der sie oftmals nicht konstruktiv umgehen können?

Das jedenfalls wird von der Autorin Karin Jäckel nahe gelegt, die über 800 Fälle dokumentiert und statistisch ausgewertet hat:

Karin Jäckel

"Väter werden systematisch aus dem Leben der Kinder gedrängt – oft unter fachkundiger Anleitung von Anwälten und Jugendrichtern."

Karin Jäckel, Buchautorin

 

Dieser Film ist erhältlich als DVD:

DVD ISBN 978-3-936344-49-3

DVD: EUR 14,95

zzgl. Versand- u. Verpackungskosten von EUR 2,00

Ab einem Bestellwert von EUR 75,00 liefern wir innerhalb Deutschlands porto- und versandkostenfrei.

Einzelheiten und Bestellmöglichkeit:

http://www.dreilindenfilm.de/index2.html

 

 


 

 

 

 

Krieg ums Kind - Ein Vater will das Sorgerecht

Donnerstag, 8. November 2007, 22:15 Uhr

Thomas P. kämpft um seinen Sohn gegen Gerichte und Behörden

 

[Bild: hr]

Die Väter ziehen den Kürzeren. Häufig jedenfalls werden sie in Scheidungskriegen um das Kind systematisch von den Ex-Frauen ausgetrickst. So lange, bis auch das Kind den Vater nicht mehr sehen will.

Nicht mehr wissen zu dürfen, wie es dem eigenen Kind geht – das ist für die meisten Väter das Schlimmste, wenn sie nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zum Kind haben dürfen. Dass es soweit kommen kann, muss auch Thomas P. erfahren, der jahrelang erbittert um seinen behinderten Sohn kämpft. Wie so oft, wird auch in seinem Fall der Scheidungskrieg auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Obwohl er als Vater zunächst das Sorgerecht bekommt und diese Entscheidung wiederholt vom Gericht bestätigt wird, bleibt der Sohn immer länger als erlaubt bei seiner Mutter. Thomas P. setzt alle Hebel in Bewegung, doch er hat das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen. Thomas P. ist verzweifelt, sucht Trost bei einem Väter-Stammtisch. Es tut ihm gut, dass er nicht alleine ist. Es macht ihn aber auch zornig. Kein Vater hat hessische Gerichte und Behörden in den letzten Jahren derart herausgefordert wie er.

Warum macht er das? Philipp Engel will es wissen und erzählt die Geschichte von Thomas P. – eine Geschichte, die den fast aussichtslosen Kampf eines Managers zeigt und kein Einzelfall in Deutschland ist: Nach einem Jahr haben die Hälfte aller Scheidungskinder den Kontakt zu einem Elternteil verloren – in der Regel zum Vater.

Der Hessenreporter macht sich auf die Suche nach Erklärungsmöglichkeiten, besucht die Autorin Karin Jäckel und eine ehemalige Gleichstellungsbeauftragte, die auch erleben musste, dass Behörden immer noch eher auf der Seite der Frau seien – auch wenn in unserer Gesellschaft immer wieder beteuert wird, auch Väter sollten sich um die Kinder kümmern.

Ein Film von Philipp Engel

 

www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=2590

 

 


 

 

 

Ehe, Kinder, Haus - die Familie schien perfekt. Doch nach der Trennung entbrannte ein jahrelanger Streit bis an die Grenzen des deutschen Sorgerechts.

Von Bernd Fritz

Er Ingenieur und Deutscher, sie Krankenschwester und Ausländerin, Heirat mit Mitte zwanzig, das erste Kind nach zwei Jahren, das zweite nach dreien, Hauskauf, noch zwei Kinder, sie Hausfrau und Mutter, er Ernährer - die Familie P. Erfüllte seit ihrer Gründung im Jahr 1981 in mustergültiger Weise das demographisch wünschenswerte klassische Familienideal. Getrübt wurde das Bild durch den Umstand, dass das dritte Kind schwerbehindert zur Welt kam und das vierte kein Wunschkind mehr war. Die Mutter litt zunehmend unter Überlastung. Erziehungsprobleme und eheliche Spannungen traten auf, die sich verschärften, als der Vater während mehrerer Jahre berufsbedingt nur an den Wochenenden zu Hause sein konnte. Im Frühjahr 2000 wird die Frau mit der Situation nicht mehr fertig und beantragt Familienhilfe beim zuständigen Jugendamt in Bad Schwalbach. Es beginnt eine Entzweiung, die zu einem jahrelangen Streit ums Sorge recht führt. Der Fall wird dicke Akten füllen und ein Lehrbeispiel werden für die absurden rechtlichen Zustände in Familienrechtsstreitigkeiten.

Die „Hilfe zur Erziehung" (HzE) wird gewährt und ein Hilfeplan ohne Hinzuziehung des Vaters erstellt. Ein Sozialpädagoge führt zweimal in der Woche Gespräche mit den Eltern, zu denen P. von seinem 200 Kilometer entfernten Arbeitsort an reist. Nach fünfzehn Monaten wird die Hilfe mit Verweis auf „die gefestigte Entscheidung der Frau zur Trennung" beendet. Eine Woche später erhält P. ein Schreiben der Anwältin seiner Frau. Die Ehe sei zerrüttet. Er wird aufgefordert, die eheliche Wohnung zu verlassen.

Da P. sich weigert, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen, nutzt die Ehefrau im Herbst 2001 eine dienstlich veranlasste Abwesenheit des Mannes, um die Trennung von Tisch und Bett innerhalb der Wohnung zu vollziehen, und teilt das Haus auf. Der in der Folge eskalierende

Konflikt kulminiert in Schreiereien, Handgreiflichkeiten und Inanspruchnahme der Polizei. Das Jugendamt, das mit der Ehefrau über das Ende der Familienhilfe hin aus in ständigem Kontakt bleibt, rät dieser, beim Familiengericht Bad Schwalbach das alleinige Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder zu beantragen, die noch minderjährig sind.

Das geschieht im März 2002 in Form eines anwaltlichen Schriftsatzes, der die in der Familiengerichtspraxis bei hochstreitigen Fällen verbreiteten Eigenschaften hat.

Im Gegensatz zu den Anträgen in der Cochemer Praxis, die sich im Sinne der Deeskalation auf das Nötigste beschränken, wird darin schmutzige Wäsche gewaschen und dem Vater unter anderem: Gewalttätigkeit und sexueller Kindesmissbrauch unterstellt. P. beantragt seinerseits das alleinige Sorgerecht und stellt die erzieherische und hausfrauliche Eignung der Mutter in Abrede. Mehr als ein halbes Jahr lang - das ist die im konventionellen Verfahren durchschnittliche Wartezeit bis zur Verhandlung - reizen die Parteien einander mit Anwaltspost bis aufs Blut.

Im Oktober kann das Familiengericht Bad Schwalbach nur noch feststellen, dass bei den zutiefst verfeindeten Eltern „keine Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge" mehr vorhanden ist. Aus dem Gerichtssaal geht die Mutter als Verlierer: Der Vater erhält das alleinige Sorgerecht für die beiden noch minderjährigen Kinder, zu dem wird ihm das eheliche Wohnhaus zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

Zur Ruhe kommen Tochter Beatrice und der geistig behinderte Sohn Leon (Namen geändert) indessen so wenig wie ihre Eltern. Statt auszuziehen, begibt sich Frau P. auf den Instanzenweg. Sie spricht davon, dass ihr Mann das Familiengericht „gekauft" habe und dass bei dem Richter ausländerfeindliche Motive vorlägen, und legt beim zuständigen Oberlandesgericht Beschwerde ein. Bis zur Entscheidung vergeht ein Jahr, das von Hass und Auseinandersetzungen angefüllt ist. Herr P. reicht die Scheidung ein. Im Beschwerdeverfahren sprechen sich Gutachter und Verfahrenspflegerin für den Verbleib der Kinder beim Vater aus. Im Oktober 2003 weist das Oberlandesgericht die Beschwerde der Mutter zurück und setzt eine Frist für ihren Auszug.

Das Urteil wird rechtskräftig. Frieden aber zieht in das Haus der Familie nicht ein. Es beginnt das verheerendste Kapitel des Falls. Zunächst nutzt Frau P. mit Wissen des Jugendamts eine Dienstreise ihres Mannes, um samt brauchbarem Hausrat umzuziehen. Der Mann geht dagegen vor Gericht. Alsbald sieht er sich mit einem neuen Verfahren konfrontiert. Obgleich die Kinder ihre fünf Gehminuten entfernt wohnende Mutter regelmäßig besuchen dürfen und die Hälfte der Schulferien mit ihr verbringen, will diese den Umgang gerichtlich regeln lassen.

Nach den gültigen Gesetzen zum Umgang haben beide Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert" (Paragraph 1684 BGB). In der konventionellen Familiengerichtspraxis ist vor allem dieser Paragraph wirkungslos, da Verstöße dagegen kaum zu ahnden sind. So können Beatrice und der ständiger Begleitung bedürfende Leon von der Mutter massiv gegen den Vater beeinflusst werden. Die damals zehnjährige Tochter verteidigt diesen und lehnt schließlich jeden Umgang mit der Mutter ab. Der verstörte Sohn hingegen weigert sich mehrfach, nach dem Umgangswochenende zum Vater zurückzu kehren. Er wirft sich bei eisigem Wetter auf die Straße und gerät in der Wohnung in hysterische Angstzustände, so dass er notfallmäßig versorgt und in die kinderpsychiatrische Ambulanz gebracht werden muss. Der Arzt rät in seinem Befundbericht dringend zu geänderten Besuchsregelungen für Leon. Gleichwohl schreibt das Familiengericht Bad Schwalbach am 1. März 2004 den Umgang in der bisherigen Form fest.

Unter Hinweis auf den psychiatrischen Befundbericht legt P. Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Zehn Tage vor dem Verhandlungstermin im Juni weigert sich die Mutter, den damals sechzehnjährigen Jungen nach Ablauf des Umgangswochenendes an den Vater zurückzugeben. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird nach Paragraph 235 5tC.7ß bestraft, wer ein Kind einem sorgeberechtigten Elternteil entzieht oder vorenthält. P. erwirkt einen richterlichen Herausgabebeschluss. In dessen Begründung rügt der Bad Schwalbacher Familienrichter A., der ihm seinerzeit das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte, die „widerrechtliche Entziehung des Kindes" und ermächtigt den zuständigen Gerichtsvollzieher, „zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ggf. die Wohnung der Mutter zu durchsuchen und Polizeikräfte zu seiner Unterstützung heranzuziehen".

Am darauffolgenden Tag, dem 17. Juni, wird die Vollstreckung der richterlichen Anordnung unter Mithilfe des Jugendamts und eines Pfarrerehepaars vereitelt. Nach dem der Vater, der Gerichtsvollzieher und zwei Vertreter der Jugendbehörde am Wohnhaus der Mutter eingetroffen sind (die Polizeibeamten halten sich auf Bitten Ps. im Hintergrund), gehen der Gerichtsvollzieher und die beiden Jugendamtsmitarbeiter in die Wohnung von Frau P. Nach einer Weile tauchen der in der Nachbarschaft wohnende Pfarrer und dessen Frau auf, die ebenfalls in die Wohnung gelangen. Nach anderthalb Stunden - die Polizisten sind inzwischen zu einem anderen Einsatz gefahren - kommt die Gruppe mit dem Jungen heraus, der von der ihn um klammernden Pfarrersgattin geführt wird.

Die Aufforderung des Vaters, sie solle seinen Sohn sofort loslassen, quittieren die Behördenvertreter mit höhnischem Lachen. Unter den Augen des Gerichtsvollziehers wird Leon in einen Kleinbus des Jugendamts bugsiert und in ein Heim verbracht. Die Heimleitung erhält von der Behörde Anweisung, jeglichen Kontakt Ps.zu seinem Sohn zu unterbinden.

Die Konsequenz aus dem behördlich begleiteten Rechtsbruch begreift P. bis heute nicht: Statt die Einstellung der Mutter gegen Recht und Gesetz strafrechtlich zu ahnden oder ihr durch Aussetzen des Umgangs die Möglichkeit zu nehmen, die Kindesentziehung zu wiederholen, sprechen ihr die Justizorgane noch im selben Jahr das alleinige Sorgerecht für Leon zu.

Bis es dazu kommt, bestätigt das Oberlandesgericht zunächst am 24. Juni das Umgangsrecht der Mutter für den behinderten Jungen. Die ungleich stabilere Tochter Beatrice hingegen wird der mütterlichen Beeinflussung bis zum Jahresende entzogen. P. akzeptiert die Entscheidung, ist auch mit der vorübergehenden Heimbetreuung seines Sohnes einverstanden und willigt darin ein, dass dieser die anstehenden Sommerferien mit der Mutter verbringt. Die Rückkehr in die väterliche Obhut wird zum Ferienende, dem 9. August, vereinbart. Bereits am 3. August weiß das Jugendamt, dass Leon nicht zu P. zurückkehren wird, und verlangt telefonisch von dem Bad Schwalbacher Familienrichter A., vor dem zu erwartenden Herausgabebeschluss das Amt anzuhören. Am 10. August - die Mutter hat Leon dem Vater tatsächlich abermals vorenthalten - ruft das Jugendamt den Direktor des Amtsgerichts an. Dieser sagt das nicht übliche rechtliche Gehör über den Kopf des Richters zu. Der neuerliche Herausgabeantrag Ps. Wird daraufhin vom Gericht zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht beschieden. Stattdessen kommt es am 15. September zur Verhandlung über einen zwischenzeitlich gestellten Antrag der Mutter auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für Leon.

Vor die Abänderung eines einmal zugesprochenen Sorgerechts hat der Gesetzgeber hohe Hürden gestellt. Nach Paragraph 1696 ist sie nur möglich, wenn triftige Gründe vorliegen, die das Wohl des Kindes nachhaltig berühren. Einen solchen Grund ersah der Familienrichter A. nun in der Tatsache, dass PR von des Richters eigener Herausgabeanordnung an jenem 17. Juni Gebrauch gemacht hatte. Leon sei von der versuchten „Rückführung in den väterlichen Haushalt unter Hinzuziehung der Polizei und des Gerichtsvollziehers immer noch tief beeindruckt". Es sei daher „nachvollziehbar", dass „seitens des Kindes massive Ängste und Vorbehalte gegen den Kindesvater bestehen". Mit Beschluss vom 27. September 2004 überträgt Richter A., unter Beifall des Jugendamts, das Sorgerecht auf Frau P. Der Vater legt gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, die am 22. Dezember abgewiesen wird. Damit nicht genug, wird sein Recht auf Umgang mit seinem Sohn, das von der negativen Sorgerechtsentscheidung nicht berührt wird, in der Folge von der Mutter vereitelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich auch der sorgeberechtigte Elternteil der Entziehung schuldig machen, wenn er diese Straftat gegenüber dem umgangsberechtigten begeht (4 StR 594/9. PR versucht beim Familiengericht Bad Schwalbach sein Umgangsrecht durchzusetzen und beantragt zugleich, der Mutter das Sorgerecht wieder zu entziehen. Das Gericht sieht aber keine} Veranlassung, tätig zu werden. Der Vater erhebt im Juli 2005 Untätigkeitsbeschwerde beim Oberlandesgericht, die am 11. August verworfen wird. Am 4. Oktober weist das Familiengericht beide Anträge P. mit der Begründung zurück, Leon werde am 16. Oktober volljährig.

Am 7. Oktober 2005 beantragt die Rechtsanwältin der Mutter beim Familiengericht Bad Schwalbach, dem Vater auch die elterliche Sorge für die Tochter Beatrice wegzunehmen. Das Verfahren ist bis dato rechtshängig. Am 30. Dezember 2005 lehnt die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises die Einführung des „Cochemer Modells" ab. Dessen „einseitige Präferenz" für die gemeinsame elterliche Sorge führe zu „Scheinlösungen", mit denen „die tiefgreifenden Konflikte und gegenseitigen Verletzungen, die zwischen Eltern im Zuge der Trennung entstanden sind, nicht gelöst werden" könnten. Im Gegensatz dazu beschließt die hessische Landesregierung im Sommer 2007, die Schlichtungspraxis des „Cochemer Modells" auf Hessen zu übertragen. Im Fall von Trennung und Scheidung, so der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU), seien die Kinder die Schwächsten und erlebten ihre Eltern vor Gericht als erbitterte Prozessgegner, die sich nicht scheuten, ihre Kinder zur Durchsetzung der eigenen Interessen zu instrumentalisieren. Und Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) ergänzt: „Darüber verlieren Kinder die Sicherheit und Geborgenheit, die sie aber benötigen, um selbst zu stabilen und verantwortungsvollen Mitgliedern der Gesellschaft heranzuwachsen." Vater P., den leitende Mitarbeiter der Verwaltung des Main-Taunus-Kreises als „Querulanten" bezeichnen, versucht, sein Recht auf ein Familienleben und ein faires Verfahren weiter auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Seit März liegt seine Beschwerde unter dem Aktenzeichen 14089/07 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Gericht hat Deutschland bereits in zehn vergleichbaren Fällen wegen Verstoßes gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen. Die elfte Verurteilung der deutschen Familiengerichtsbarkeit steht bevor.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.11.2007

 

 

 


 

 

Verloren im Gestrüpp von Rechts- und Familienstreit

Der Kampf des Idsteiners Thomas P. um das Sorge- und Betreuungsrecht für seinen Sohn / Europäischer Gerichtshof eingeschaltet

Vom 11.08.2007

IDSTEIN Für Viele ist er ein Querulant - ein Mann, der mit dem Kopf durch die Wand will und mit seiner Prozessierwut die Bodenhaftung verloren hat. Sein Fall, bei dem es zunächst ums Sorge- und jetzt ums Betreuungsrecht für seinen Sohn geht, füllt Tausende Seiten in Aktenordnern, und ständig kommt Neues hinzu: Klagen, Aufsichtsbeschwerden, Widersprüche, Ablehnungen. Thomas P. hält Gerichte, Ämter und Medien auf Trab. Der Idsteiner kämpft um sein Recht - aber nicht aus Rechthaberei, wie er versichert, sondern um die beste Förderung seines Sohnes und die Zusammenführung der Rest-Familie zu erreichen.

Von

Martin Kolbus

In die deutsche Justiz hat er das Vertrauen restlos verloren. "Ich habe inzwischen gegen sechs Richter Strafanzeige erstattet", rechnet Thomas P. vor. Und er hat keine Mühe, im ganzen Wust der Verfahren den Überblick zu bewahren. Selbst der Kanzlerin und dem Bundespräsidenten trug er sein Anliegen vor und beschäftigte ebenso den Petitionsausschuss des Bundestages wie das Bundesverfassungsgericht.

Ohne greifbares Ergebnis - seine Verfassungsbeschwerde gegen vier Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des Amtsgerichts Bad Schwalbach wurde gar nicht erst angenommen. Eine unanfechtbare Entscheidung. Doch Thomas P. gibt nicht klein bei, jetzt setzt er seine ganze Hoffnung auf die Europäische Gerichtsbarkeit. Mit anderen betroffenen Eltern und Anwälten aus EU-Mitgliedsstaaten erhob der Idsteiner im Juni auch im Petitionsausschuss des EU-Parlamentes in Brüssel Vorwürfe gegen die Praxis der Jugendämter bei strittigen Sorgerechtsentscheidungen.

Die Rechtsstreitigkeiten reichen zurück bis ins Jahr 2001. Seine Ehe geht damals in die Brüche und es beginnt, was bei vielen Trennungen die Folge ist: Der Streit um die Kinder. Die Ehefrau beantragt das Sorgerecht für zwei Kinder, doch das Amtsgericht Bad Schwalbach entscheidet im Oktober 2002, dass die elterliche Sorge dem Kindesvater zu übertragen sei. Die Ehefrau legt Beschwerde ein, doch das Oberlandesgericht Frankfurt weist 2003, den Gutachtern folgend, die Beschwerde zurück.

Während eines der Kinder ständig im Haushalt von Thomas P. bleibt, pendelt das zweite, ein Junge von damals 16 Jahren, zwischen Vater und Mutter hin und her. Und dann, etwa Mitte 2004, bleibt der Junge ganz bei der Mutter: aus eigenem Willen, wie die Mutter gegenüber den Richtern immer wieder betont, aufgrund von Einflussnahme der Mutter auf den behinderten Sohn, wie der Vater versichert.

Thomas P. vertraut auf Recht und Gerechtigkeit - und das Amtsgericht bestärkt ihn darin zunächst. Der zuständige Amtsrichter in Bad Schwalbach beschließt mit einstweiliger Anordnung im Juni 2004, dass die Mutter den Jungen an den Vater herauszugeben habe. "Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden (...und Polizeikräfte zur Unterstützung heranzuziehen...)", so heißt es wörtlich im Beschluss. Die Mutter, so der Richter, dürfte sich nicht über die rechtskräftige Sorgerechtsentscheidung hinwegsetzen. Was dann passiert, gibt dem Fall die entscheidende Wende: Am 17. Juni 2004 kommt der Gerichtsvollzieher, in Begleitung der Jugendamtsvertreter, um den Jungen dem Vater zu übergeben. Der Junge wehrt sich "mit Händen und Füßen", er will unbedingt bei der Mutter bleiben. "Ein Wechselspiel zwischen Angst, Wut und Verzweiflung", beschreibt eine Nachbarin den Vorgang.

Die Weigerung des Jungen hat Erfolg - er muss nicht mit dem Vater gehen, sondern begibt sich in die Obhut des Jugendamtes und wird in eine Jugendwohngruppe nach Königshofen gebracht. Ein Nachbar, Pfarrer in Idstein: "Dieses Bild werde ich nie vergessen, ein völlig entgeistert, starr vor Angst um sich schauendes Kind, das durch ein Spalier von Menschen geht wie ein Schwerverbrecher." Das sei pure und rohe Gewalt gegen ein hilfloses und dazu noch behindertes Kind, das nichts anderes wollte, als bei seiner Mama zu sein, so der Nachbar.

Später kommt der Junge aus der Wohngruppe wieder heraus und wird zur Mutter gebracht - und für den Vater, der in Besitz von zwei gültigen Richtersprüchen ist, beginnt der Kampf darum, sein Recht auch durchgesetzt zu bekommen. Vergeblich. Das Amtsgericht entscheidet, nach Anhörung aller Beteiligten, wenige Monate später, dass die elterliche Sorge für den Jungen nun doch der Mutter zu übertragen sei. Grund sei "die massive ablehnende Haltung, die der Sohn gegenüber seinem Vater entwickelt und in der Anhörung gegenüber dem Gericht auch zum Ausdruck gebracht" habe. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Sohn aufgrund seiner Behinderung nicht die geistige Reife eines 17-Jährigen besitze.

P.´s Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen diese Entscheidung wird im Januar 2005 zurückgewiesen. Der Sinneswandel des Jungen "beruht nicht auf einer entsprechenden Beeinflussung" durch die Mutter, erklärt der Richter. Der Junge bleibt bei seiner Mutter, ihm wird aber auch ein neutraler familienfremder Berufsbetreuer durch das Gericht gestellt. Thomas P. versucht alles, scheitert indes mit seinen Eingaben, wobei das Gericht - wenige Monate vor der Volljährigkeit des Jungen - nun auch keinen dringenden Handlungsbedarf mehr sieht.

Hätte das Jugendamt damals den Jungen in Obhut nehmen dürfen? Antworten auf diese und weitere Fragen ans Jugendamt und an den Landrat zu dieser und weiteren Fragen werden vom Rheingau-Taunus-Kreis verweigert. Ohne Einverständnis der Betroffenen seien Auskünfte nicht möglich. Die Behörde sei zur Verschwiegenheit verpflichtet, allein schon deshalb, weil es hier um eine Person gehe, die zum damaligen Zeitpunkt noch minderjährig gewesen ist.

Aus dem Jugendlichen von damals ist inzwischen ein junger Mann geworden, noch in diesem Jahr wird er 20 Jahre alt. "Mein Sohn ist seit April 2007 vollstationär im Pflegeheim Scheuern der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau untergebracht", berichtet der Vater. Die Mutter ist von Idstein weggezogen. Ihre Anwältin verweigert Auskünfte. "Ich selbst bin völlig entrechtet, habe nur durch Zufall von dieser Einweisung erfahren und keine Handhabe, um dagegen vorzugehen." Thomas P. kritisiert massiv das Jugendamt und besonders die Gerichte, die durch Abänderung des Sorgerechts versucht hätten, den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren: "Danach hat man mir den Vorwurf gemacht, gegen diesen Unrechtsbeschluss das Bundesverfassungsgericht angerufen zu haben. Ganz klar - wer in Deutschland so etwas tut, der ist weder sorge- noch betreuungsberechtigt", sagt Thomas P. mit bitterem Sarkasmus.

Längst ist auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in P.´s Visier geraten. Der Idsteiner Pfarrer habe durch seine Aktivitäten im Jahre 2004 und in der Folgezeit dazu beigetragen, dass die Familie endgültig zerstört und wirtschaftlich ruiniert worden sei. Der Pfarrer wisse, dass er mit seinem Eingreifen seinerzeit "gegen rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse" verstoßen habe. Die EKHN habe bis heute keine Anstalten zur Zusammenführung seiner Familie und zur Behebung des wirtschaftlichen Schadens gemacht.

Entsprechend forderte P. die EKHN auf, einen Antrag auf Aufhebung der Heimunterbringung des Sohnes zu stellen und eine Zahlung von 50000 Euro als Abschlag auf die Schadensersatz- und Schmerzensgeldleistungen zu zahlen. Solche Forderungen hält die Kirchenverwaltung indes für abwegig, sie seien "weder rechtlich durchsetzbar noch begründet", reagierte die Rechtsabteilung in Darmstadt auf dieses Ansinnen. Man werde sich ausschließlich in einem gerichtlichen Verfahren zu der Angelegenheit äußern.

Ein ganz kleiner Lichtblick macht Thomas P. inzwischen Hoffnung, dass sich vielleicht doch noch etwas in seinem Fall bewegen könnte. "Bundestagspräsident Dr. Lammert hat den Petitionsausschuss aufgefordert, meine Petition zum deutschen Familienrecht erneut zu bearbeiten. Das ist meines Wissens ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik."

Blickt P. heute auf die Bemühungen der vergangenen Jahre zurück, sieht er sich vor einem großen Scherbenhaufen. Dass der Sohn in ein Heim, weitab von Familie und Freunden, abgeschoben wurde, ist für den Vater das, was auf jeden Fall hätte verhindert werden müssen: "Es ist leider genau das eingetreten, was die Gutachter übereinstimmend als die schlechteste aller Lösungen für den Jungen erkannt hatten."

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt_i.php3?artikel_id=2925892

 

 

 


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