Väternotruf informiert zum Thema

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.

Ehrenbanner des ZK der SED und die Erich-Honecker-Gedenkmedaille für herausragende Verdienste bei der Verteidigung der Informationsunfreiheit an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verliehen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist das einzige Oberlandesgericht in Deutschland, das keinen Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht, bzw. dem Väternotruf auf Anfrage die Zusendung per Mail verweigert.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde vom Väternotruf ausgezeichnet mit der Roten Laterne für Informationsunfreiheit. Persönliche Überreichung an Dr. Roman Poseck wird angestrebt.


 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Zeil 42

60313 Frankfurt am Main

 

Telefon: 069 / 1367-01

Fax: 069 / 1367-2976

 

E-Mail: verwaltung@olg.justiz.hessen.de

Internet: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/OLG-Frankfurt

 

 

Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (01/2024)

Informationsgehalt: miserabel. Das Oberlandesgericht in Deutschland mit der offenbar höchsten Geheimhaltungsstufe in Sachen Geschäftsverteilungsplan. Das muss wohl an der dünnen Luft über Frankfurt am Main oder an Jörg-Uwe Hahn - Hessischer Minister der Justiz, für Integration und Europa und Stellvertretender Ministerpräsident (FDP) - liegen. Die Hoffnung, dass mit dem neuen OLG-Präsidenten Roman Posek mehr Transparenz am OLG einzieht, ist mit Stand vom 22.07.2015 verflogen. Man muss sich woh auf eine lange Dürre am OLG einrichten.

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt - "vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main, da komm ich her und ich soll Euch sagen, da weihnachtet`s sehr". Und da der Weihnachtsmann nach der Verteilung der Gaben in Frankfurt am Main immer erst gegen Mitternacht beim Oberlandesgericht ankommt, ist dann keiner mehr da, der den vom Weihnachtsmann mitgebrachten Geschäftsverteilungsplan entgegennehmen kann. Und so werden wir wohl noch eine Weile im Internet ohne Geschäftsverteilungsplan auskommen müssen, bis eines Tages der Osterhase kommt und mit faulen Eiern auf die schöne Fassade der Stadt Frankfurt am Main wirft oder sich zu Fuß in die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes begibt, um dort, ganz im Stil des vorigen Jahrhunderts die Geschäftsverteilung unterthänigst "einzusehen": "Die vollständige aktuelle Geschäftsverteilung kann auf der Hauptgeschäftsstelle des Oberlandesgerichts (Raum 610 D - Durchwahl 069/1367-2699) eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in die Geschäftsverteilung bei den Außensenaten in Darmstadt (Raum 228) und in Kassel (Raum 416) Einsicht zu nehmen." - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=12e971c6ece0eb6209f30f1e8c8db1b4

 

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

24.04.2013

Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes per Mail wird verweigert. Ausführlicher Schriftverkehr dazu siehe unten. Ausführlich dazu siehe unten. Antwort vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main siehe unten. Informationsfreiheit scheint am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Fremdwort zu sein. Die DDR lässt grüßen.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main rund 550 Beschäftigte, davon etwa 149 Richterinnen und Richter, davon 20 Richterstellen in Darmstadt, 17 in Kassel in 50 Senaten. (01/2010)

 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/impressum

 

Bundesland Hessen

 

 

Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Dr. Alexander Seitz (geb. 09.03.1967 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2007 als Ministerialrat im Hessisches Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Leitender Ministerialrat im Hessisches Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2018 als Präsident des Hessischen Landessozialgerichts aufgeführt. Alexander Seitz (* 9. März 1967 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Jurist. Seit dem 17. Juli 2023 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Zuvor war er von 2018 bis 2023 Präsident des Hessischen Landessozialgerichts.[1] Alexander Seitz absolvierte zunächst von 1986 bis 1988 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Von 1990 bis 1993 studierte er Rechtswissenschaften. 1994 erfolgte das Erste juristische Staatsexamen. Bis 1996 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz und promovierte im Jahr 1996. Nach dem Referendardienst in Rheinland-Pfalz und dem Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens 1998 arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in Koblenz. 1999 wechselte er in die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen und war am Amtsgericht Eltville und am Landgericht Wiesbaden tätig. 2001 bis 2002 erfolgte eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Im Jahr 2002 wurde er zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von 2003 bis 2012 war er wiederum im Hessischen Justizministerium tätig. 2012 wechselte er in die Hessische Staatskanzlei, wo er bis 2018 tätig war. Ab dem 1. November 2018 war er Präsident des Hessischen Landessozialgerichts. Seit dem 17. Juli 2023 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.[2] - https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Seitz_(Jurist). 17.03.2023: "Ministerpräsident Boris Rhein hat Dr. Alexander Seitz am Montag während einer Feier in der Frankfurter Goethe-Uni zu seinem neuen Amt als Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beglückwünscht. Zugleich dankte der Regierungschef dessen Vorgänger, Prof. Dr. Roman Poseck, der rund zehn Jahre OLG-Präsident gewesen war. Poseck hat seit 31. Mai 2022 das Amt des Hessischen Ministers der Justiz inne. ... Ministerpräsident Boris Rhein hat Dr. Alexander Seitz am Montag während einer Feier in der Frankfurter Goethe-Uni zu seinem neuen Amt als Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beglückwünscht. Zugleich dankte der Regierungschef dessen Vorgänger, Prof. Dr. Roman Poseck, der rund zehn Jahre OLG-Präsident gewesen war. Poseck hat seit 31. Mai 2022 das Amt des Hessischen Ministers der Justiz inne. ... Am höchsten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen und drittgrößtes deutschen Oberlandesgericht mit Hauptsitz in Frankfurt und Außensenaten in Darmstadt und Kassel arbeiten mehr als 160 Richterinnen und Richter in Straf- und Zivilprozessen mit teils bundesweiter Bedeutung." - https://hessen.de/presse/neuer-praesident-am-oberlandesgericht-frankfurt 

Vizepräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Dr. Ruth Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main(ab 29.11.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.02.1992 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 29.11.2022: "Ruth Römer wird Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt. ... Hessens Justizminister Prof. DVon 1980 bis 1986 studierte Dr. Römer Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Im November 1986 legte sie das erste und im Oktober 1991 das zweite juristische Staatsexamen in Hessen ab. Mit 31 Jahren wurde Dr. Römer zur Richterin auf Probe ernannt; zunächst am Amtsgericht Darmstadt und später am Amtsgericht Frankfurt. Im Mai 1993 promovierte die Juristin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit „summa cum laude“. Nach ihrer Ernennung als Richterin auf Lebenszeit am Amtsgericht Frankfurt wurde sie 1997 für etwa drei Jahre an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Danach folgte 2002 eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt. An diesem wurde Dr. Römer im März 2005 Richterin am OLG und im September 2017 Vorsitzende Richterin am OLG. Sie ist zudem seit Mai 2005 Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst am OLG, ruhend seit dem 1. Juni 2022. Zwischen 2005 und 2020 war Dr. Römer Mitglied des Anwaltsgerichtshofs. Ab 2012 war sie fünf Jahre Mitglied des Präsidialrats am Oberlandesgericht. Seit dem 1. Juni 2022 hat sie die kommissarische Leitung des Oberlandesgerichts in Frankfurt inne." -  https://justizministerium.hessen.de/presse/ruth-roemer-wird-vizepraesidentin-des-oberlandesgerichts-frankfurt. 2009, ..., 2011: Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Und wer ist der Männerbeauftragte bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main? Namensgleichheit mit: Römer (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2014, 2015) - im Handbuch der Justiz 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2020 unter dem Namen Römer als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main nicht aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 479.

 

 

 

 

Wenn einem auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main schon nicht der richterliche Geschäftsverteilungsplan verraten wird, dann wenigstens wer die Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist. Wenigstens bei menstruellen Beschwerden finden Sie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main gleich die richtige Ansprechpartnerin. Das ist die hessische Dienstleistungsgesellschaft. Was Sie wissen wollen, erfahren Sie nicht, was sie nicht wissen wollen, wird Ihnen unaufgefdordert erzählt.

Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main: 

 

 

Männerbeauftragter für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main: 

No Name - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - zur Zeit mangelt es am Oberlandesgericht Frankfurt am Main an einem für die anspruchsvolle Tätigkeit als Männerbeauftragten geeigneten Mann. 

 

 

 

Senat für Familiensachen Darmstadt

Steubenplatz 4

64293 Darmstadt

 

Telefon: 06151 / 804 - 04

Fax: 06151 / 804 - 250

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main 550 Mitarbeiter/innen, davon 140 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:

 

Landgericht Darmstadt

 

Amtsgericht Bensheim

Amtsgericht Darmstadt

Amtsgericht Dieburg

Amtsgericht Fürth (Odenwald)

Amtsgericht Groß-Gerau

Amtsgericht Lampertheim

Amtsgericht Langen (Hessen)

Amtsgericht Michelstadt

Amtsgericht Offenbach a. Main

Amtsgericht Rüsselsheim

Amtsgericht Seligenstadt

 

 

Landgericht Frankfurt/Main

 

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe

Amtsgericht Frankfurt am Main

Amtsgericht Königstein im Taunus

Amtsgericht Usingen - das Amtsgericht Usingen wurde aufgelöst und dessen bisherige Zuständigkeiten für die Gemeinden Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe und für die Gemeinden Schmitten und Weilrod dem Amtsgericht Königstein im Taunus zugewiesen.

 

 

Landgericht Fulda

 

Amtsgericht Bad Hersfeld

Amtsgericht Fulda

Amtsgericht Hünfeld

Amtsgericht Rotenburg (Fulda) - zum 31. Dezember 2011 aufgelöst und dem Amtsgericht Bad Hersfeld zugeschlagen.

 

 

Landgericht Gießen

 

Amtsgericht Alsfeld

Amtsgericht Büdingen

Amtsgericht Friedberg

Amtsgericht Gießen

Amtsgericht Nidda

 

 

Landgericht Hanau

 

Amtsgericht Gelnhausen

Amtsgericht Hanau

Amtsgericht Schlüchtern - das Amtsgericht Schlüchtern wurde aufgelöst und dessen bisherige Zuständigkeiten vollständig dem Amtsgericht Gelnhausen zugewiesen. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht mehr aufgeführt.

 

 

Landgericht Kassel

 

Amtsgericht Bad Arolsen - das Amtsgericht Bad Arolsen wurde zum 31.12.2011 aufgelöst und dessen Zuständigkeiten vollständig dem Amtsgericht Korbach zugewiesen.

Amtsgericht Eschwege

Amtsgericht Fritzlar

Amtsgericht Kassel

Amtsgericht Korbach

Amtsgericht Melsungen

 

 

Landgericht Limburg (Lahn)

 

Amtsgericht Dillenburg

Amtsgericht Limburg (Lahn)

Amtsgericht Weilburg

Amtsgericht Wetzlar

 

 

Landgericht Marburg

 

Amtsgericht Biedenkopf

Amtsgericht Frankenberg a. d. Eder

Amtsgericht Kirchhain

Amtsgericht Marburg

Amtsgericht Schwalmstadt

 

 

Landgericht Wiesbaden

 

Amtsgericht Bad Schwalbach

Amtsgericht Idstein

Amtsgericht Rüdesheim

Amtsgericht Wiesbaden

 

 

 

Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main: 

1. Senat für Familiensachen

a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Schwalbach, Dillenburg, Langen, Rüsselsheim, Seligenstadt und Weilburg,

b) die Zuständigkeitsbestimmungen, soweit ein Familiengericht im Zuständigkeitsbereich der Frankfurter Familiensenate betroffen ist oder Familiengerichte sowohl im Zuständigkeitsbereich des Darmstädter als auch des Kasseler Familiensenats betroffen sind,

c) die Verfahren nach §§ 10-12 des Gesetzes zum internationalen Familienrecht,

d) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß – Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsnummer 1 zugeteilten Sachen.

Prof. Dr. Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2000, 2002 und 2004 unter dem Namen Stefan Heilmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: Beisitzer - 1. Senat für Familiensachen. 2019: Vorsitzender Richter - 1. Familiensenat. Stefan Heilmann: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt - Familiensachen. Beschluss vom 17.12.2004 - 35 F 8259/04: Erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft: "Der Kläger ist nicht Vater des Beklagten" - aber wer dann, etwa der deutsche Steuerzahler? FamRZ 11/2009 - 1 UF 72/08. Siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008 unten. 2009 AK 11 DFGT - http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2011.pdf. 2013: 15. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag. 04.02.2017: Moderation - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf. Namensgleichheit mit: Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab 01.06.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2007 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2005 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.08.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Ann-Kathrin Heilmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Ann-Kathrin Heilmann nicht aufgeführt. Amtsgericht Gelnhausen - GVP 01.02.2023: Richterin auf Probe - Familiensachen.

Klaus-Jürgen Grün (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.07.1991 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Um 1998 Abordnung an das Bundesjustizministerium. 2002: Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Senat für Familiensachen; 2008. Zeitweilig Richter am Landgericht Frankfurt am Main? 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg. 2012: 1. Senat für Familiensachen. Klaus-Jürgen Grün war für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens als Richter zum Bundesjustizministerium abgeordnet und am Zustandekommen des neuen Kindschaftsrechts beteiligt. Klaus-Jürgen Grün: Das neue Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht in der anwaltlichen Praxis; Deubner, Köln (1998). "Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung. Abstammungsrecht für die gerichtliche, anwaltliche und behördliche Praxis", 2. Auflage, 2010 - Besprechung in FamRZ 2011, H 10. FuR 01/2007. 03.02.2017: "Problemfelder des familiengerichtlichen Verfahrens" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf

Dr. Jörg Bussian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Jörg Bussian nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 16.09.2011 als Richter am Amtsgericht Hanau aufgeführt. Amtsgericht Hanau - GVP 01.11.2013: Familiensachen - Abteilung 64. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2020: Beisitzer im 1. Senat für Familiensachen.

Susanne Wegener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.01.2009, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Mediatorin BAFM. 11/2007 abgeordnet zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main? Verfassungsbeschwerde vom 23.05.2008 gegen Beschluss der Richterin Wegener als Einzelrichterin eingereicht - 1 BvR 1466/08. 2012: 1. Familiensenat. 04.02.2017: "Aktuelle Probleme des Unterhaltsrechts" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf   

 

 

2. Senat für Familiensachen in Kassel

a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Fulda, Bad Hersfeld, Eschwege, Kassel, Korbach, Melsungen, Biedenkopf, Kirchhain und Marburg an der Lahn mit denjenigen Kennzahlen, die mit 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 100, 300, 500, 700, 800, 900 und 1000 enden,

b) die Zuständigkeitsbestimmungen, soweit ein Familiengericht aus seinem Zuständigkeitsbereich und kein Familiengericht aus dem Zuständigkeitsbereich der Frankfurter und Darmstädter Familiensenate betroffen ist.

Antonio Gimbernat-Jonas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.  Gimbernat-Jonas äußert sich kritisch und kompetent zur sorgerechtlichen Diskriminierung nicht verheirateter Vätern durch das Bundesverfassungsgericht - FamRZ 4/2005, eine gute Voraussetzung um eines schönen Tages einen der dortigen konservativen Richter abzulösen. 2013: 2. Familiensenat. 2021: 7. Familiensenat.

Kein Anspruch des Kindes auf bestmögliche Eltern - Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung - OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4.9.2002 - 2 UF 228/02, in: "FamRZ" 2003, Heft 17. FamRZ 2003, 1316 [LS]. Die Entscheidung ist veröffentlicht in JAmt 2003, 39. - ausführlich siehe unten

 

 

3. Senat für Familiensachen

a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Homburg, Friedberg, Königstein, Rüdesheim und Usingen

b) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß-Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsnummer 3 zugeteilten Sachen.

Dr. Dieter Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.03.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Beisitzer am Anwaltsgerichtshof Hessen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.07.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.03.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2021: Familiensachen? 451 F 306/13 - AG Frankfurt - Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Beschluss vom 12.06.2014 (3 WF 136/14): In der Familiensache hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Fritz, Richterin am Oberlandesgericht Knauth und Richter am Oberlandesgericht Reitzmann auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 7.4.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 28.02.2014 - Nichtabhilfebeschluss vom 27.5.2014 - am 12.06.2014 beschlossen: ... http://www.hefam.de/urteile/3WF13614.html

Miriam Kummer-Sicks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.08.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: 3. Familiensenat. Siehe auch Pressemitteilung unten.

- 3. Senat für Familiensachen: Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern. Wer zuviel streitet, den bestraft der 3. Senat für Familiensachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB - 3 UF 54/07 - Wer zu wenig streitet, der wird Beamter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ausführlich siehe unten.

- 3. Senat für Familiensachen erkennt biologischen Vater nicht an - 3 UF 124/06 - ausführlich siehe unten

Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1572/10 - Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 06.05.2010 - 3 UF 350/08 - Psychotherapie im Zwangskontext.

 

 

4. Senat für Familiensachen

a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Alsfeld und Wetzlar,

b) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß-Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsnummer 4 zugeteilten Sachen.

Peter Reitzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2019, 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.03.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2013: 3. Senat für Familiensachen. 2013: 15. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/admin/projects/akademie/pdf/programme/135120.pdf. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.03.2019: Vorsitzender Richter ernannt ... . OLG Frankfurt vom 16.12.2020 (4 WF 188/20) - Stichworte: Verfahrensfähigkeit, Jugendliche; Beteiligte, Jugendliche; Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung; Beschwerdebefugnis - Normenkette: FamFG 7 Abs. 2 Nr. 1; FamFG 9 Abs. 1 Ziffer 3; FamFG 60; FamFG 76; FamFG 78; BGB 1666 - Orientierungssatz: Die Verfahrensfähigkeit Jugendlicher ab Vollendung des 14. Lebensjahres in ihre Person betreffenden Verfahren erfordert gemäß dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG die Geltendmachung konkret nach bürgerlichem Recht eingeräumter Widerspruchs- und Mitwirkungsrechte. Rechtspositionen, die ihre Grundlage im Verfassungs-, Verwaltungs- oder Verfahrensrecht haben, genügen hierfür nicht. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB ist die Verfahrensfähigkeit zu verneinen. - 621 F 1070/20 AG Wetzlar - http://www.hefam.de/urteile/4WF18820.html

Thomas Kischkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 11.02.2003 als Richter am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt - möglicherweise als Agent 007 in geheimer Mission im Auftrag Ihrer Majestät unterwegs. 2014: Amtsgericht Wetzlar / Familiensachen - Abteilung 615. 30.06.2015: als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen. 22.05.2014: schwer kranke Mutter darf ihr Kind nicht sehen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2017: 4. Senat für Familiensachen.

Dr. Katja Schweppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Hanau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2017, 2018: 4. Senat für Familiensachen. OLG Frankfurt vom 16.12.2020 (4 WF 188/20) - Stichworte: Verfahrensfähigkeit, Jugendliche; Beteiligte, Jugendliche; Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung; Beschwerdebefugnis - Normenkette: FamFG 7 Abs. 2 Nr. 1; FamFG 9 Abs. 1 Ziffer 3; FamFG 60; FamFG 76; FamFG 78; BGB 1666 - Orientierungssatz: Die Verfahrensfähigkeit Jugendlicher ab Vollendung des 14. Lebensjahres in ihre Person betreffenden Verfahren erfordert gemäß dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG die Geltendmachung konkret nach bürgerlichem Recht eingeräumter Widerspruchs- und Mitwirkungsrechte. Rechtspositionen, die ihre Grundlage im Verfassungs-, Verwaltungs- oder Verfahrensrecht haben, genügen hierfür nicht. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB ist die Verfahrensfähigkeit zu verneinen. - 621 F 1070/20 AG Wetzlar - http://www.hefam.de/urteile/4WF18820.html

Rainer Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.2003 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2010 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Beschluss vom 25.09.2006 - 536 F3/06 UK - Mutter hat sich mit Kind nach England abgesetzt. Vergleiche hierzu: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?", Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München; in FamRZ 23/1998. FamRZ 10/2008. 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden. 2008 dienstverhindert wegen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 01.12.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Rainer Schmidt wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 4. Senat für Familiensachen zugewiesen. Deutscher Anwaltsverein - 19.02.2018: Vortrag in Frankfurt am Main. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2017, 2018: 4. Senat für Familiensachen. OLG Frankfurt vom 16.12.2020 (4 WF 188/20) - Stichworte: Verfahrensfähigkeit, Jugendliche; Beteiligte, Jugendliche; Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung; Beschwerdebefugnis - Normenkette: FamFG 7 Abs. 2 Nr. 1; FamFG 9 Abs. 1 Ziffer 3; FamFG 60; FamFG 76; FamFG 78; BGB 1666 - Orientierungssatz: Die Verfahrensfähigkeit Jugendlicher ab Vollendung des 14. Lebensjahres in ihre Person betreffenden Verfahren erfordert gemäß dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG die Geltendmachung konkret nach bürgerlichem Recht eingeräumter Widerspruchs- und Mitwirkungsrechte. Rechtspositionen, die ihre Grundlage im Verfassungs-, Verwaltungs- oder Verfahrensrecht haben, genügen hierfür nicht. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB ist die Verfahrensfähigkeit zu verneinen. - 621 F 1070/20 AG Wetzlar - http://www.hefam.de/urteile/4WF18820.html. Namensgleichheit mit: Dr. Christine Schmidt (geb. 06.12.1970 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2021) Christine Schmidt (geboren 6. Dezember 1970) ist eine deutsche Juristin. Seit 2014 ist sie Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs. Schmidt wurde in Rechtswissenschaft promoviert und ist seit 2014 Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. - https://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Schmidt_(Richterin).

Dr. iur. Sebastian Fritzsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.07.2003 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.07.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Lehrbeauftragter an der Universität Giessen - http://vv.uni-giessen.de/personal.cfm?FBNr=25&S=SS&A=5 / GVP 03.06.2010: Elternzeit. Bis 15.08.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 4. Familiensenat. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2016: 4. Familiensenat.

 

 

5. Senat für Familiensachen

a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Büdingen, Gießen und Offenbach,

b) die im Turnus für Familiensachen (darunter fallen alle Sachen aus den Familiengerichtsbezirken Frankfurt am Main, Gelnhausen, Groß – Gerau, Hanau und Wiesbaden) unter der Ordnungsziffer 5 zugeteilten Sachen.

Klaus-Jürgen Grün (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.07.1991 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Um 1998 Abordnung an das Bundesjustizministerium. 2002: Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Senat für Familiensachen. 2012: 1. Senat für Familiensachen. 2015: Vorsitzender Richter / 5. Senat für Familiensachen. FuR 01/2007, 2008. Zeitweilig Richter am Landgericht Frankfurt am Main? 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg. Klaus-Jürgen Grün war für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens als Richter zum Bundesjustizministerium abgeordnet und am Zustandekommen des neuen Kindschaftsrechts beteiligt. Klaus-Jürgen Grün: Das neue Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht in der anwaltlichen Praxis; Deubner, Köln (1998). "Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung. Abstammungsrecht für die gerichtliche, anwaltliche und behördliche Praxis", 2. Auflage, 2010 - Besprechung in FamRZ 2011, H 10.

 

 

6. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Darmstadt)

a) die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Lampertheim und Michelstadt,

b) die Zuständigkeitsbestimmungen, soweit ein Familiengericht aus seinem Zuständigkeitsbereich und kein Familiengericht aus dem Zuständigkeitsbereich der Frankfurter und Kasseler Familiensenate betroffen ist.

Dr. Werner Dürbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.1999 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Werner Dürbeck nicht aufgeführt - möglicherweise als Agent 007 im Auftrag Ihrer Majestät der Königin unterwegs. 2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 4. Familiensenat. Amtsgericht Königstein - 2012: Familiensachen - Abteilung 10. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2018: Beisitzer - 5. Familiensenat. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Vorsitzender Richter - 6. Senat für Familiensachen. FamRZ 19/2010: 4 WF 38/10 - 25.03.2010. Amtsgericht Frankfurt am Main - Gewaltschutz - Beschluss vom 20.05.2010 - 5 UF 26/10 - FamRZ 21/2010. FamRZ 21/2014: 5 WF 40/14 - Beschluss vom 04.04.2014 - Verfahrenskostenvorschuss. Dr. Elmar Kalthoener, Dr. Helmut Büttner, Dr. Hildegard Wrobel-Sachs, Yvonne Gottschalk, Dr. Werner Dürbeck: "Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe", Verlag C.H.Beck München 2012 - http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Buettner-Prozess--Verfahrenskostenhilfe-Beratungshilfe-9783406624872_0905201206153126_ihv.pdf. Werner Dürbeck: "Die Vergütung des Umgangspflegers für die Begleitung des Umgangs durch die Landesjustizkasse - Umgangsbegleitung auf Kosten der Eltern?"; In: ZKJ 4/2019.

Dr. Julie Dorothee Strube (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - 1/2 Stelle - aufgeführt, zugleich auch unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - 1/2 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 2015: wohl abgeordnet an das Amtsgericht Darmstadt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 16.06.2016. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Beisitzerin - 6. Familiensenat. Namensgleichheit mit: H. Herbert Strube (geb. 08.05.1938) - Richter am Landgericht Kassel (ab 27.02.1971, ..., 2002) 

Dr. Alexandra Maria Diefenbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Alexandra Lehmann ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: unter dem Namen Diefenbacher aufgeführt / Familiensachen - Abteilung 56. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2013: stellvertretende Frauenbeauftragte am Amtsgericht Darmstadt. 2013: Unter dem veralteten Namen Dr. Alexandra Lehmann als stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Darmstadt aufgeführt. 2015: wohl zeitweilig nicht im Dienst. 2021: Familiensachen - Abteilung 57. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Beisitzerin - 6. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Felik Diefenbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt (ab , ..., 2020, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2012 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.10.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Fürth (Odenwald).  

Dr. Renata von Pückler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 28.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Melsungen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2015, 2016: Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen. 2017: Familiengerichtstag "Einer(r) betreut - eine(r) bezahlt".

 

 

 

7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel)

die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Familiengerichte Fulda, Bad Hersfeld, Eschwege, Kassel, Korbach, Melsungen, Biedenkopf, Kirchhain und Marburg an der Lahn mit denjenigen Kennzahlen, die mit 2, 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 200, 400 und 600 enden.

Gudrun Lies-Benachib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2013: Beisitzerin - 2. Familiensenat. 2019: Vorsitzende Richterin - 2. Familiensenat. 2021: Vorsitzende Richterin - 7. Familiensenat.  Siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008. 31.12.2019: "Als Gudrun Lies-Benachib 2002 Familienrichterin wurde, folgt ihre Berufung eher dem Zufall. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus204675530/Familiengericht-Sie-sind-verheiratet-und-haben-ein-Kind-Sie-machen-das.html. Verband alleinerziehender Mütter und Väter - 15.06.2019: "Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – kritische Bestandsaufnahme und Reformbedarf Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt" - https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Doku_2019_web.pdf. 25.09.2019: "... Die meisten Richter haben deshalb kaum Ahnung von der Materie, wenn sie im Familiengericht anfangen. „Sie finden bis in die zweite Instanz hinein Richter, die sich ihr Fachwissen ausschließlich durch Training on the Job aneignen“, sagte etwa Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats für Familiensachen am Oberlandesgericht Frankfurt/Main. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article200960972/Justiz-Wenn-Familienrichter-keine-Ahnung-haben.html

Dr. Daniela Recknagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab ,19.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Kirchhain aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Kirchhain - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.02.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Wetzlar / Familiensachen - Abteilung 613. Amtsgericht Kirchhain - 2010: Richterin auf Probe "Der Grenzgang ist ein einzigartiges Heimatfest ... . Es bestehen ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Direktor des Amtsgerichts Krug auf Grund der Behauptungen des Beklagten nicht mehr unvoreingenommen urteilen wird. Berufsbedingt ist er es gewohnt, auch mit unsachlichen Vorwürfen umzugehen ... ." - aus der Begründung zum Beschluss vom 09.02.2010 zur Ablehnung des Ablehnungsgesuches gegen Richter Krug durch Ulrich Brosa vom 05.12.2009. Biedenkopfer Grenzgang als „traditionsreiches Volksfest“: "… Tausende Bürger und Gäste verschmelzen zu einer großen fröhlichen Gemeinschaft. …" 15.02.2022: Was waren das noch für Zeiten als man beim Biedenkopfer Grenzgang "verschmelzen durfte", jetzt darf man nur noch Merkelmaske tragen, wird zwangsgeimpft und muss 100 Meter A b s t a n d  halten, in welches Narrenhaus sind wir nur hingekommen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2021: Beisitzerin - 7. Familiensenat.

Sebastian Usdowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am  Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.08.2004 als Richter am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sebastian Usdowski nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2021: Beisitzer - 7. Familiensenat.

Hartmut Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1995 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2017: Vorsitzender Richter - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel). 2009, ..., 2011: stellvertretender Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Namensgleichheit mit: Becker (geb. ....) - Richterin am Landgericht ... (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2022 unter dem Namen Becker am Landgericht Marburg nicht aufgeführt. Amtsgericht Marburg - GVP 17.05.2016: als Richterin am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Marburg.  

Thomas Ebert (geb. am 15.02.1965 in Kassel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2007 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 06.01.1997 Richter auf Probe im Land Hessen. Ab 06.07.1999 unter gleichzeitiger Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht (Kassel) ernannt. Vom 15.02.2002 bis 14.02.2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/1a8/1a8206c6-9eb2-9411-aeb6-df144e9169fc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm. 2017: Beisitzer - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel).

Albrecht Huckenbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.1994 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.03.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2017: Beisitzer - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel).

Antonio Gimbernat-Jonas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.  Gimbernat-Jonas äußert sich kritisch und kompetent zur sorgerechtlichen Diskriminierung nicht verheirateter Vätern durch das Bundesverfassungsgericht - FamRZ 4/2005, eine gute Voraussetzung um eines schönen Tages einen der dortigen konservativen Richter abzulösen. 2013: 2. Familiensenat. 2021: 7. Familiensenat.

 

 

2. Strafsenat

 - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab , ..., 2010) 

Bernd Krauskopf  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.07.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2007: 2. Strafsenat.

 

 

Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - alphabetisch: 

Manfred Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.03.1993 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 ab 01.05.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.05.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Manfred Beck nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Manfred Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Offenbach (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.04.1991 als Richter am Amtsgericht Offenbach am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. 2009, ..., 2015: stellvertretender Pressesprecher am Amtsgericht Offenbach / Strafrecht. 

Hartmut Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1995 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2017: Vorsitzender Richter - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel). 2009, ..., 2011: stellvertretender Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Namensgleichheit mit: Becker (geb. ....) - Richterin am Landgericht ... (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998, 2000, 2002, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2022 unter dem Namen Becker am Landgericht Marburg nicht aufgeführt. Amtsgericht Marburg - GVP 17.05.2016: als Richterin am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Marburg.   

Sabine Bethe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.01.1993 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.03.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.03.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Schriftführerin Richterbund Hessen - Bezirksgruppe Kassel - https://www.richterbund-hessen.de/bezirksgruppen/bezirksgruppe-kassel/.

Kirstin Beuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.06.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2001 als Richterin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 21.06.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.  

Joachim Bloch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.1998, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Dr. Annette Boerner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.09.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.09.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Marie-Luise Bogner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2005, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1989 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3/4 Stelle - aufgeführt. 

Beate Bonkas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.12.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.08.1994 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2020: 11. Zivilsenat und 1. Kartellsenat und Vergabesenat.

Thomas Brandenfels (Jg. 1962) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.08.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.1994 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Peter Bub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1998 als Richter am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. FamRZ 8/2008.

Ines Buda-Roß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab  01.02.2016, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2001 unter dem Namen Ines Buda als Richterin am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2016 unter dem Namen Ines Buda-Roß ab 05.06.2001 als Richterin am Amtsgericht Melsungen - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2016 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Hanno Busch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 10.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1991 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.08.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Jörg Bussian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Jörg Bussian nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 16.09.2011 als Richter am Amtsgericht Hanau aufgeführt. Amtsgericht Hanau - GVP 01.11.2013: Familiensachen - Abteilung 64. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2020: Beisitzer im 1. Senat für Familiensachen.

Dr. Marco Deichmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 27.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 10.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.04.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Christa Dethlefsen (Jg. 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.12.1998, ..., 2008)

Dr. Alexandra Maria Diefenbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Alexandra Lehmann ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 offenbar nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt - Elternteilzeit - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 10.11.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: unter dem Namen Diefenbacher aufgeführt / Familiensachen - Abteilung 56. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2013: stellvertretende Frauenbeauftragte am Amtsgericht Darmstadt. 2013: Unter dem veralteten Namen Dr. Alexandra Lehmann als stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Darmstadt aufgeführt. 2015: wohl zeitweilig nicht im Dienst. 2021: Familiensachen - Abteilung 57. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Beisitzerin - 6. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Felik Diefenbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt (ab , ..., 2020, .., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2012 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.10.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Fürth (Odenwald).   

Corinna Distler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 01.08.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 17.11.2022: "Im Prozess um die zweieinhalb Jahre lang verbreiteten Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ ist das Urteil gefallen: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag den Angeklagten Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sprach den 54-jährigen Berliner einer Vielzahl von Vergehen schuldig, darunter der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. (AZ: 5/17 KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21)) ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242186995/NSU-2-0-Drohschreiben-Knapp-sechs-Jahre-Haft-fuer-54-Jaehrigen.html

Dr. Werner Dürbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.1999 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Werner Dürbeck nicht aufgeführt - möglicherweise als Agent 007 im Auftrag Ihrer Majestät der Königin unterwegs. 2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 4. Familiensenat. Amtsgericht Königstein - 2012: Familiensachen - Abteilung 10. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2018: Beisitzer - 5. Familiensenat. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Vorsitzender Richter - 6. Senat für Familiensachen. FamRZ 19/2010: 4 WF 38/10 - 25.03.2010. Amtsgericht Frankfurt am Main - Gewaltschutz - Beschluss vom 20.05.2010 - 5 UF 26/10 - FamRZ 21/2010. FamRZ 21/2014: 5 WF 40/14 - Beschluss vom 04.04.2014 - Verfahrenskostenvorschuss. Dr. Elmar Kalthoener, Dr. Helmut Büttner, Dr. Hildegard Wrobel-Sachs, Yvonne Gottschalk, Dr. Werner Dürbeck: "Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe", Verlag C.H.Beck München 2012 - http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Buettner-Prozess--Verfahrenskostenhilfe-Beratungshilfe-9783406624872_0905201206153126_ihv.pdf. Werner Dürbeck: "Die Vergütung des Umgangspflegers für die Begleitung des Umgangs durch die Landesjustizkasse - Umgangsbegleitung auf Kosten der Eltern?"; In: ZKJ 4/2019.

Thomas Ebert (geb. am 15.02.1965 in Kassel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2007, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2007 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 06.01.1997 Richter auf Probe im Land Hessen. Ab 06.07.1999 unter gleichzeitiger Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht (Kassel) ernannt. Vom 15.02.2002 bis 14.02.2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/1a8/1a8206c6-9eb2-9411-aeb6-df144e9169fc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm. 2017: Beisitzer - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel).

Dr. Christopher Erhard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.11.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Christopher Erhard ab 02.04.1993 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Christopher Erhard ab 01.05.2001 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem offenbar verdrehten Namen Erhard Christopher ab 19.11.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.05.2013:  unter dem Nachnamen Erhard als Vorsitzender Richter aufgeführt. 27.11.2023: "Nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister der Gemeinde freigesprochen. Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des Politikers, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Erhard am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können. Damit wurden zwei vorangegangene Schuldsprüche aufgehoben. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article248744036/Hessen-Freispruch-fuer-Buergermeister-nach-Bade-Tod-dreier-Kinder.html

Dr. Gundula Fehns-Böer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.02.2011, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.09.2000 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.02.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 16.02.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 16.02.2011: "Personalien: Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Dr. Gundula Fehns-Böer wurde zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und dem 11. Zivilsenat, dem 1. Kartellsenat und dem Vergabesenat zugewiesen.". Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022, ..., 2024: Pressesprecherin.

Dr. Oliver Franz (Jg. 1971) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.06.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.04.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Dieter Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.03.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Beisitzer am Anwaltsgerichtshof Hessen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 05.07.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.03.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2021: Familiensachen? 451 F 306/13 - AG Frankfurt - Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Beschluss vom 12.06.2014 (3 WF 136/14): In der Familiensache hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Fritz, Richterin am Oberlandesgericht Knauth und Richter am Oberlandesgericht Reitzmann auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 7.4.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 28.02.2014 - Nichtabhilfebeschluss vom 27.5.2014 - am 12.06.2014 beschlossen: ... http://www.hefam.de/urteile/3WF13614.html

Dr. iur. Sebastian Fritzsche (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.07.2003 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.07.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Lehrbeauftragter an der Universität Giessen - http://vv.uni-giessen.de/personal.cfm?FBNr=25&S=SS&A=5 / GVP 03.06.2010: Elternzeit. Bis 15.08.2011: abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 4. Familiensenat. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2016, ..., 2021: 4. Familiensenat.

Thomas Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.01.1993 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2008: Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 07.04.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Thomas Fröhlich wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 13. und 24. Zivilsenat mit Sitz in Darmstadt zugewiesen.

Dr. Ulrich Gebhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.03.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 08.05.2002 als Richter am Amtsgericht Solingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2007 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2014 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Antonio Gimbernat-Jonas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2011, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.12.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2011 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Gimbernat-Jonas äußert sich kritisch und kompetent zur sorgerechtlichen Diskriminierung nicht verheirateter Vätern durch das Bundesverfassungsgericht - FamRZ 4/2005, eine gute Voraussetzung um eines schönen Tages einen der dortigen konservativen Richter abzulösen. 2013: 2. Familiensenat. 2021: 7. Familiensenat. 

Stefan Göhre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 10.04.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.02.1996 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.04.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Yvonne Gottschalk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.2011, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Yvonne Gottschalk-Nikolaus ab 11.03.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Yvonne Gottschalk nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Yvonne Gottschalk ab 01.10.2011 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Gottschalk: Prüfungsumfang im Rahmen der Vollstreckung einer Umgangsregelung FPR 2008, 8-9 417; FamFR 2010, 427. 2008, ..., 2010: offenbar Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht - Abteilung 401. 2012: offenbar Richterin am Oberlandesgericht - ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 01/2013: Kommentar zu OLG Brandenburg - 13 UF 9/11 - Beschluss vom 19.09.2012. 04.02.2017: "Aktuelle Probleme des Kindschaftsrechts" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf  

Klaus-Jürgen Grün (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.07.1991 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt (Familiensachen). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Um 1998 Abordnung an das Bundesjustizministerium. 2002: Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Senat für Familiensachen; 2008. Zeitweilig Richter am Landgericht Frankfurt am Main? 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg. 2012: 1. Senat für Familiensachen. Klaus-Jürgen Grün war für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens als Richter zum Bundesjustizministerium abgeordnet und am Zustandekommen des neuen Kindschaftsrechts beteiligt. Klaus-Jürgen Grün: Das neue Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht in der anwaltlichen Praxis; Deubner, Köln (1998). "Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung. Abstammungsrecht für die gerichtliche, anwaltliche und behördliche Praxis", 2. Auflage, 2010 - Besprechung in FamRZ 2011, H 10. FuR 01/2007. 04.02.2017: "Problemfelder des familiengerichtlichen Verfahrens" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf 

Elke Grünert (Jg. 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 1. Familiensenat (ab 01.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.07.1997 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.

Myriam Gruß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Miriam Gruß ab 13.10.1999 als Richterin am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2010 unter dem Namen Myriam Gruß als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2019, 2020: Koordinatorin der Güterichtersachen der Zivilsenate am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Silvia Hauffen (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Zivilsenat (ab Juli 2008, ..., 2008) - ab 10.02.1995 Richterin am Landgericht Hanau / 2. Zivilkammer - siehe Pressemitteilung unten.

Prof. Dr. Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2000, 2002 und 2004 unter dem Namen Stefan Heilmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: Beisitzer - 1. Senat für Familiensachen. 2019: Vorsitzender Richter - 1. Familiensenat. Stefan Heilmann: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt - Familiensachen. Beschluss vom 17.12.2004 - 35 F 8259/04: Erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft: "Der Kläger ist nicht Vater des Beklagten" - aber wer dann, etwa der deutsche Steuerzahler? FamRZ 11/2009 - 1 UF 72/08. Siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008 unten. 2009 AK 11 DFGT - http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2011.pdf. 2013: 15. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag. 04.02.2017: Moderation - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf. Namensgleichheit mit: Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (ab 01.06.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2007 als Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.2005 als Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2016 als Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.08.2015 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2019 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Fürstenfeldbruck aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Ann-Kathrin Heilmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Ann-Kathrin Heilmann nicht aufgeführt. Amtsgericht Gelnhausen - GVP 01.02.2023: Richterin auf Probe - Familiensachen.

Livia Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.04.2018, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 29.05.2009 als Richterin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.09.2005 als Richterin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 16.04.2018 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Volker Horn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Langen (Hessen) / Direktor am Amtsgericht Langen (Hessen) (ab 01.04.2008, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.09.1999 als Richter am Landgericht Hanau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.04.2003 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2008 als Direktor am Amtsgericht Langen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Doch nicht etwa als Agent 007 in geheimer Mission im Namen Ihrer Majestät der Köngin unterwegs?

Albrecht Huckenbeck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.11.1994 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 31.03.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2017: Beisitzer - 7. Senat für Familiensachen (mit Sitz in Kassel).

Ralf Keller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.08.1990 als Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2006 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Guido Kirchhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 27.05.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1989 als Richter am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.07.2005 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.05.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. "Betrifft Justiz" (Nr. 99, September 2009): "Von der Wurschtigkeit der Justiz. Wie Richter durch Ignoranz und Oberflächlichkeit selbst Strafverfahren verursachen, anschließend aber die Öffentlichkeit scheuen". 2009: Redakteur bei "Betrifft Justiz"

Thomas Kischkel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 30.06.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.09.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 11.02.2003 als Richter am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.06.2017 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2014: Amtsgericht Wetzlar / Familiensachen - Abteilung 615. 30.06.2015: als Richter am Amtsgericht abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen. 22.05.2014: schwer kranke Mutter darf ihr Kind nicht sehen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2017: 4. Senat für Familiensachen. 2019, 2020: Güterichter für Familiensachen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/olg-frankfurt-m/gueterichterinnen

 

Güterrichter 200628
Miriam Kummer-Sicks
Dr. Martina von Storch
Susanne Wegener
Claudia Weimann
Petra Winterer

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/olg-frankfurt-m/gueterichterinnen

 

 

Beate Klaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.08.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Klaus nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 16.08.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Melanie Kleinmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.03.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.1996 als Richterin am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.03.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 02.02.2010, 15.03.2010: mit 0,9 ihrer Arbeitskraft abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Zivilsenat und 5. Strafsenat. 

Dr. Lydia Klose-Mokroß (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 9. Zivilsenat und 6. Strafsenat (ab Juli 2008, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.02.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Astrid Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.06.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.1996 als Richterin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.06.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.06.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Justus Koch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.07.1999 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.03.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.09.2009 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2008 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2022: als weiterer aufsichtführender Richter 1. stellvertretender Pressesprecher Strafsachen.

Iven Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Iven Köhler nicht aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.11.2008 als Richter am Amtsgericht Gelnhausen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.07.2012 als Richter am Amtsgericht Gelnhausen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2017: Familiensachen. 2021: Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Iven Köhler: "Wiedereinsetzung bei falscher Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts und anwaltlicher Vertretung.", in: FamRZ 2021; Heft 8. NzFam 9/2021: Kammergericht - 3 UF 1069/20 - Beschluss vom 18.02.2021 - Weisungen an den Sachverständigen.

Dr. Christoph Koller (Jg. 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Strafsenat und 18. Zivilsenat (ab 22.1.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 25.07.2003 Richter am Landgericht Hanau.

Bernd Krauskopf  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.07.1997 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2006 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2007: 2. Strafsenat. 

Dr. Jens-Peter Kreiling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.01.2003 als Richter am Landgericht Darmstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.09.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2015: stellvertretender Pressesprecher. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Michael Kruske (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2001, ..., 2012)

Miriam Kummer-Sicks (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.08.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.01.2001 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: 3. Familiensenat  Siehe auch Pressemitteilung unten.

Gudrun Lies-Benachib (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.09.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2013: Beisitzerin - 2. Familiensenat. 2019: Vorsitzende Richterin - 2. Familiensenat. 2021: Vorsitzende Richterin - 7. Familiensenat.  Siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008. 31.12.2019: "Als Gudrun Lies-Benachib 2002 Familienrichterin wurde, folgt ihre Berufung eher dem Zufall. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/plus204675530/Familiengericht-Sie-sind-verheiratet-und-haben-ein-Kind-Sie-machen-das.html. Verband alleinerziehender Mütter und Väter - 15.06.2019: "Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – kritische Bestandsaufnahme und Reformbedarf Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt" - https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Doku_2019_web.pdf. 25.09.2019: "... Die meisten Richter haben deshalb kaum Ahnung von der Materie, wenn sie im Familiengericht anfangen. „Sie finden bis in die zweite Instanz hinein Richter, die sich ihr Fachwissen ausschließlich durch Training on the Job aneignen“, sagte etwa Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats für Familiensachen am Oberlandesgericht Frankfurt/Main. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article200960972/Justiz-Wenn-Familienrichter-keine-Ahnung-haben.html

Dr. Klaus Maier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.08.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab

als Richter am ...

 aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

 

 

Dr. Astrid Meckel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.05.2003, ..., 2012) - seit 1994 Richterin. Seit 1997 im gewerblichen Rechtsschutz am Landgericht und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig. Zivilsenat für Gewerblichen, Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.04.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.05.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 1999 Promotion; Thema: Die Beständigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtung bei Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse. 2004: "Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht"

Dr. Ute Mockel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.01.2006 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2010: 21. Zivilsenat.

Ingo Nöhre (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 1992 im Inhaltsverzeichnis als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.03.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2002 ab 15.03.1994 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.10.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt. 2009, ..., 2015: Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2023, 2024: stellvertretender Pressesprecher.

Dr. Renata von Pückler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Melsungen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 28.01.2002 als Richterin am Amtsgericht Melsungen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2014 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2015, 2016: Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen. 2017: Familiengerichtstag "Einer(r) betreut - eine(r) bezahlt".

Jürgen Rauscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 27.12.2000 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Daniela Recknagel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab ,19.02.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Kirchhain aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 23.02.2011 als Richterin am Amtsgericht Kirchhain - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 19.02.2021 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Wetzlar / Familiensachen - Abteilung 613. Amtsgericht Kirchhain - 2010: Richterin auf Probe "Der Grenzgang ist ein einzigartiges Heimatfest ... . Es bestehen ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Direktor des Amtsgerichts Krug auf Grund der Behauptungen des Beklagten nicht mehr unvoreingenommen urteilen wird. Berufsbedingt ist er es gewohnt, auch mit unsachlichen Vorwürfen umzugehen ... ." - aus der Begründung zum Beschluss vom 09.02.2010 zur Ablehnung des Ablehnungsgesuches gegen Richter Krug durch Ulrich Brosa vom 05.12.2009. Biedenkopfer Grenzgang als „traditionsreiches Volksfest“: "… Tausende Bürger und Gäste verschmelzen zu einer großen fröhlichen Gemeinschaft. …" 15.02.2022: Was waren das noch für Zeiten als man beim Biedenkopfer Grenzgang "verschmelzen durfte", jetzt darf man nur noch Merkelmaske tragen, wird zwangsgeimpft und muss 100 Meter A b s t a n d  halten, in welches Narrenhaus sind wir nur hingekommen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2021: Beisitzerin - 7. Familiensenat.

Peter Reitzmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1995 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 17.03.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.02.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2013: 3. Senat für Familiensachen. 2013: 15. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/admin/projects/akademie/pdf/programme/135120.pdf. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.03.2019: Vorsitzender Richter ernannt ... . OLG Frankfurt vom 16.12.2020 (4 WF 188/20) - Stichworte: Verfahrensfähigkeit, Jugendliche; Beteiligte, Jugendliche; Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung; Beschwerdebefugnis - Normenkette: FamFG 7 Abs. 2 Nr. 1; FamFG 9 Abs. 1 Ziffer 3; FamFG 60; FamFG 76; FamFG 78; BGB 1666 - Orientierungssatz: Die Verfahrensfähigkeit Jugendlicher ab Vollendung des 14. Lebensjahres in ihre Person betreffenden Verfahren erfordert gemäß dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG die Geltendmachung konkret nach bürgerlichem Recht eingeräumter Widerspruchs- und Mitwirkungsrechte. Rechtspositionen, die ihre Grundlage im Verfassungs-, Verwaltungs- oder Verfahrensrecht haben, genügen hierfür nicht. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB ist die Verfahrensfähigkeit zu verneinen. - 621 F 1070/20 AG Wetzlar - http://www.hefam.de/urteile/4WF18820.html

Dr. Arndt Rölike (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2009 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2009: 7. Zivilsenat. Vor dem 01.05.2009 Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main - siehe Pressemitteilung unten.

Dr. Klaus Roller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.09.2004 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.09.2004 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.09.2004 als Richter am Landgericht Darmstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.11.2013 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Klaus Roller nicht aufgeführt.

Dr. Ruth Römer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main(ab 29.11.2022, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.02.1992 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2005 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2017 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 29.11.2022: "Ruth Römer wird Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt. ... Hessens Justizminister Prof. DVon 1980 bis 1986 studierte Dr. Römer Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Im November 1986 legte sie das erste und im Oktober 1991 das zweite juristische Staatsexamen in Hessen ab. Mit 31 Jahren wurde Dr. Römer zur Richterin auf Probe ernannt; zunächst am Amtsgericht Darmstadt und später am Amtsgericht Frankfurt. Im Mai 1993 promovierte die Juristin an der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit „summa cum laude“. Nach ihrer Ernennung als Richterin auf Lebenszeit am Amtsgericht Frankfurt wurde sie 1997 für etwa drei Jahre an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Danach folgte 2002 eine Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt. An diesem wurde Dr. Römer im März 2005 Richterin am OLG und im September 2017 Vorsitzende Richterin am OLG. Sie ist zudem seit Mai 2005 Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst am OLG, ruhend seit dem 1. Juni 2022. Zwischen 2005 und 2020 war Dr. Römer Mitglied des Anwaltsgerichtshofs. Ab 2012 war sie fünf Jahre Mitglied des Präsidialrats am Oberlandesgericht. Seit dem 1. Juni 2022 hat sie die kommissarische Leitung des Oberlandesgerichts in Frankfurt inne." -  https://justizministerium.hessen.de/presse/ruth-roemer-wird-vizepraesidentin-des-oberlandesgerichts-frankfurt. 2009, ..., 2011: Frauenbeauftragte für den richterlichen Dienst bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Und wer ist der Männerbeauftragte bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main? Namensgleichheit mit: Römer (geb. - geheim) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2014, 2015) - im Handbuch der Justiz 1992, 1994, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2020 unter dem Namen Römer als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main nicht aufgeführt. 2014: Familiensachen - Abteilung 479.

Claudia Sandmüller (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998, 2002, 2004, 2006. 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2020 unter dem Namen Sandmüller nicht aufgeführt. Amtsgericht Kirchhain - GVP 14.06.2021: Richterin am Amtsgericht / Familiensachen. 2022: Richterin am Oberlandesgericht - Prüferin 2. Juristischen Staatsexamen in Hessen - https://www.hessen.protokolle-assessorexamen.de. 18.05.2021: "Am Amtsgericht Kirchhain gab es bis dato zwei Anregungen für Verfahren rund um Maskenpflicht und Schnelltests an Schulen, berichtet Richterin Claudia Sandmüller. Sie ist Pressesprecherin am Amtsgericht Kirchhain. In beiden Fällen hätten die Dezernenten Eilverfahren oder Hauptsacheverfahren abgelehnt. Es habe auch keine Weiterleitungen an Verwaltungsgerichte gegeben." - https://www.op-marburg.de/Landkreis/Hinterland/Maskenpflicht-beschaeftigt-Ermittler-und-Gerichte

Dr. Frank Schellenberg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 27.03.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.12.1997 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 27.03.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Peter Scherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.01.1993 als Richter am Amtsgericht Herborn / Zweigstelle Herborn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.01.1993 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.01.1993 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.01.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.02.2019 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Scherer (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Offenbach (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2020 unter dem Namen Scherer im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 15.05.2015: Richterin auf Probe. Amtsgericht Offenbach - GVP 01.04.2020: Richterin am Amtsgericht.

Dr. Christine Schmidt (geb. 06.12.1970 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2014, ..., 2021) Christine Schmidt (geboren 6. Dezember 1970) ist eine deutsche Juristin. Seit 2014 ist sie Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Mitglied des Hessischen Staatsgerichtshofs. Schmidt wurde in Rechtswissenschaft promoviert und ist seit 2014 Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. - https://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Schmidt_(Richterin). Namensgleichheit mit: Rainer Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.10.2000 als Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.04.2003 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.2010 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Beschluss vom 25.09.2006 - 536 F3/06 UK - Mutter hat sich mit Kind nach England abgesetzt. Vergleiche hierzu: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?", Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München; in FamRZ 23/1998. FamRZ 10/2008. 2008: Pressestelle am Amtsgericht Wiesbaden. 2008 dienstverhindert wegen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 01.12.2010: Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Rainer Schmidt wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wurde dem 4. Senat für Familiensachen zugewiesen. Deutscher Anwaltsverein - 19.02.2018: Vortrag in Frankfurt am Main. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2017, 2018: 4. Senat für Familiensachen.

Ulrich Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.02.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Katja Schweppe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Hanau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 20.07.2007 als Richterin am Amtsgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.02.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2017, 2018: 4. Senat für Familiensachen. OLG Frankfurt vom 16.12.2020 (4 WF 188/20) - Stichworte: Verfahrensfähigkeit, Jugendliche; Beteiligte, Jugendliche; Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung; Beschwerdebefugnis - Normenkette: FamFG 7 Abs. 2 Nr. 1; FamFG 9 Abs. 1 Ziffer 3; FamFG 60; FamFG 76; FamFG 78; BGB 1666 - Orientierungssatz: Die Verfahrensfähigkeit Jugendlicher ab Vollendung des 14. Lebensjahres in ihre Person betreffenden Verfahren erfordert gemäß dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Ziffer 3 FamFG die Geltendmachung konkret nach bürgerlichem Recht eingeräumter Widerspruchs- und Mitwirkungsrechte. Rechtspositionen, die ihre Grundlage im Verfassungs-, Verwaltungs- oder Verfahrensrecht haben, genügen hierfür nicht. In Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB ist die Verfahrensfähigkeit zu verneinen. - 621 F 1070/20 AG Wetzlar - http://www.hefam.de/urteile/4WF18820.html

Dr. Alexander Seitz (geb. 09.03.1967 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (ab , ..., 2023, 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2007 als Ministerialrat im Hessisches Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2008 als Leitender Ministerialrat im Hessisches Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2018 als Präsident des Hessischen Landessozialgerichts aufgeführt. Alexander Seitz (* 9. März 1967 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Jurist. Seit dem 17. Juli 2023 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Zuvor war er von 2018 bis 2023 Präsident des Hessischen Landessozialgerichts.[1] Alexander Seitz absolvierte zunächst von 1986 bis 1988 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Von 1990 bis 1993 studierte er Rechtswissenschaften. 1994 erfolgte das Erste juristische Staatsexamen. Bis 1996 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz und promovierte im Jahr 1996. Nach dem Referendardienst in Rheinland-Pfalz und dem Abschluss des Zweiten juristischen Staatsexamens 1998 arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in Koblenz. 1999 wechselte er in die ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen und war am Amtsgericht Eltville und am Landgericht Wiesbaden tätig. 2001 bis 2002 erfolgte eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Im Jahr 2002 wurde er zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von 2003 bis 2012 war er wiederum im Hessischen Justizministerium tätig. 2012 wechselte er in die Hessische Staatskanzlei, wo er bis 2018 tätig war. Ab dem 1. November 2018 war er Präsident des Hessischen Landessozialgerichts. Seit dem 17. Juli 2023 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.[2] - https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Seitz_(Jurist). 17.03.2023: "Ministerpräsident Boris Rhein hat Dr. Alexander Seitz am Montag während einer Feier in der Frankfurter Goethe-Uni zu seinem neuen Amt als Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beglückwünscht. Zugleich dankte der Regierungschef dessen Vorgänger, Prof. Dr. Roman Poseck, der rund zehn Jahre OLG-Präsident gewesen war. Poseck hat seit 31. Mai 2022 das Amt des Hessischen Ministers der Justiz inne. ... Ministerpräsident Boris Rhein hat Dr. Alexander Seitz am Montag während einer Feier in der Frankfurter Goethe-Uni zu seinem neuen Amt als Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beglückwünscht. Zugleich dankte der Regierungschef dessen Vorgänger, Prof. Dr. Roman Poseck, der rund zehn Jahre OLG-Präsident gewesen war. Poseck hat seit 31. Mai 2022 das Amt des Hessischen Ministers der Justiz inne. ... Am höchsten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen und drittgrößtes deutschen Oberlandesgericht mit Hauptsitz in Frankfurt und Außensenaten in Darmstadt und Kassel arbeiten mehr als 160 Richterinnen und Richter in Straf- und Zivilprozessen mit teils bundesweiter Bedeutung." - https://hessen.de/presse/neuer-praesident-am-oberlandesgericht-frankfurt  

Bernhard Seyderhelm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.08.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.12.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.12.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.08.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Dr. Alexandra Stark (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.09.2000 als Richterin am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgerichts Hanau - 2012: Pressesprecherin für den Bereich der Zivilverfahren. Namensgleichheit mit: Detlef Stark  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.03.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 1/2, 1/2 abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Detlef Stark  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 1/2, 1/2 abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2000 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.03.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Alexandra Stark (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 15.09.2000 als Richterin am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Landgerichts Hanau - 2012: Pressesprecherin für den Bereich der Zivilverfahren.

Dr. Martina von Storch (Jg. 1967) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.02.2007, ..., 2008) - die Abordnungszeit der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Martina von Storch an das Hessische Ministerium der Justiz ist beendet. Mit Wirkung vom 01.11.2008 hat sie ihren Dienst beim Oberlandesgericht angetreten und wurde dem 19. Zivilsenat zugewiesen. Siehe Pressemitteilung unten.

Dr. Julie Dorothee Strube (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - 1/2 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - 1/2 Stelle - aufgeführt, zugleich auch unter dem Namen Julie Strube ab 19.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - 1/2 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 19.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Marburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2017 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt. 2015: wohl abgeordnet an das Amtsgericht Darmstadt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 16.06.2016. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2022: Beisitzerin - 6. Familiensenat. Namensgleichheit mit: H. Herbert Strube (geb. 08.05.1938) - Richter am Landgericht Kassel (ab 27.02.1971, ..., 2002) 

Dr. Dirk Teßmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2002 als Richter am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2010 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.04.2010 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat sowie Senat für Bußgeldsachen und 2. Kartellsenat.

Christa Theis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.01.2004, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.12.1991 als Richterin am Landgericht Wiesbaden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab15.01.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Christa Theis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Rheinland-Pfalz (ab 02.10.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 26.04.1993 als Richterin am Finanzgericht Rheinland-Pfalz aufgeführt.

Sylvia Thessinga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 03.03.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 und 2000 unter dem Namen Sylvia Schmitt-Michalowitz ab 03.08.1987 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Angabe Vornamen ab 21.03.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Sylvia Schmitt-Michalowitz ab 03.03.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt  Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Sylvia Thessinga ab 03.03.2015 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.   

Kornelia Ungeheuer (geb. ....) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2008, ..., ) - im Handbuch der Justiz 1998, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016 und 2022 unter dem Namen Ungeheuer nicht aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

Sebastian Usdowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richter am  Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.08.2004 als Richter am Amtsgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sebastian Usdowski nicht aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2021: Beisitzer - 7. Familiensenat.

Gabriele-Karola Venz-Hampe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 22.07.2002, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Gabriele-Carola Venz-Hampe ab 22.07.2002 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 unter dem Namen Gabriele-Karola Venz-Hampe ab 22.07.2002 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Dr. Eva Bettina Voit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 10. Zivilsenat (ab 01.07.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1999 als Richterin am Amtsgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2005 als Richterin am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.07.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Jürgen Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.10.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.12.1987 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1990 als Richter am Landgericht Fulda aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 19.05.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.10.2018 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Susanne Wegener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.01.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.07.1998 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg - abgeordnet - aufgeführt (Familiensachen). Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Mediatorin BAFM. 11/2007 abgeordnet zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main? Verfassungsbeschwerde vom 23.05.2008 gegen Beschluss der Richterin Wegener als Einzelrichterin eingereicht - 1 BvR 1466/08. 2012: 1. Familiensenat. 04.02.2017: "Aktuelle Probleme des Unterhaltsrechts" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf. 2019, 2020: Koordinatorin der Güterichtersachen der Familiensachen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Claudia Weimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 07.04.1997 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.2007 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.01.2020 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2010: 26. Zivilsenat. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2015: stellvertretende Pressesprecherin. Namensgleichheit mit: Markus Weimann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 26.05.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.11.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.02.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 26.05.2015 als Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Markus Weimann nicht aufgeführt.

Kerstin Agnes Wierse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2020, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch 2014 ab 28.11.2013 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Kerstin Agnes Wierse nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch 2020 ab 28.11.2013 als Richterin am Amtsgericht Bad Homburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.08.2020 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Bad Homburg - GVP 01.04.2017. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 2023, 2024: stellvertretende Pressesprecherin.

Petra Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.10.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1997 als Richterin am Landgericht Darmstadt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.10.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2008: 27. Zivilsenat. 30.04.2015: http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/region-bergstrasse/amtsgericht-neuer-chef-kommt-von-ausserhalb-1.2223073. Siehe auch Pressemitteilung unten. Namensgleichheit mit: Klaus Winterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Bensheim / Direktor am Amtsgericht Bensheim (ab 01.05.1991, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.02.1981 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.05.1991 als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.1991 als Direktor am Amtsgericht Bensheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 nicht aufgeführt.

Jutta Zeibig-Düngen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.01.2001, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 04.01.1991 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 15.01.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2014 und 2016 unter dem Namen Jutta Zeibig-Düngen nicht aufgeführt. 

 

 

Lutz Geiselhart

Volkmar Golek

Dr. Heinrich Goetzke

Wolfgang Göthling

Wilfried Müller-Fuchs

Dr. Ludwig Reubold

Manfred Koester

Werner Ruhl

Annemarie Werning

Dr. Christian Ritter

Eckerhard Happel

Rainer Kern

Dr. Karlheinz Kleemann

Horst Schneidemüller

Hans-Jochen Schwenke

Siegfried Papsdorf

Dr. Michael Kessler

Helga Strücker-Pitz

Manfred Weber

Heinz-Wolfgang Philipsen

Wolfgang Kirsch

Dr. Klaus Härle

Wolfram Siegel

Hetta Landmann

Renate Haase

Karola Radler

Heike Schott

Uta Lehmann

Iris Vec

Angelika Mann

Dennis Wacker

Friederike Scheffel

Harald Schneider

Dr. Jörn Immerschmitt

Henning Leyhe

Wera Lillteicher

Agnese Rita Natalello

Antonia Jakob

Susanne Ploenes

Kai Lehmann-Fritsche

Daniela Guth

Dr. Roman Poseck

Folke Mühlhölzer

Annette Schubert

Gudrun Lies-Benachib

Inga Heike

Daniel Kästing

Peter Kulik

Claudia Sellien

Torsten Spieker

Andrea Papzien

Andre Stoll

Simone Schneider

Thomas Kirst

Svenja Usener

Michele Szustak

Lucius Walburg

Jutta Meuser

Dr. Angelika Kösch

Bianca Kloeckner

Dr. Stefanie Klinger

Ursula Kerpen

Ulrike Stoobe

Ralf Peters

Tina Zörb

Karin Lang

Dr. Dodo Traumann

Annegret Schmitt

Britta Stürtz

Gerold Kurz

Rainer Laudi

Kerstin Stahmer

Isabel Rieger

Uta Schneider

Dr. Ingo Rodemer

Dr. Thorsten Schacht

 

 

Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main:

Dr. Alles (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Alles im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Marburg - GVP 17.05.2016: Richterin auf Probe.

Arand (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Arand nicht aufgeführt. Amtsgericht Wiesbaden - GVP 01.01.2022: Richter auf Probe.

Dr. Oliver Bärenz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 24.01.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 24.01.2011 - offenbar fehlerhaft, da noch Richter auf Probe - als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Oliver Bärenz nicht aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011, 01.01.2012: Richter auf Probe. GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Bastian (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 06.07.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Vornamen ab 06.07.2009 als Richter/in auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Bastian nicht aufgeführt. 09.07.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Groß-Gerau.

Baumann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Baumann im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 07.04.2014, 16.06.2016: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Alexander Baumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Landgericht Fulda (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.09.2010 als Richter am Landgericht Fulda aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.08.2015 als Richter am Amtsgericht Bad Hersfeld aufgeführt. Landgericht Fulda - GVP 04.10.2016: als Richter am Amtsgericht aufgeführt / 3. und 5. Zivilkammer. Landgericht Fulda - GVP 07.06.2021: Richter am Landgericht.

Baur (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Baur im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. 2010, ... bis 31.08.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Rüdesheim / Familiensachet. 2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Bad Schwalbach. GVP 27.10.2011: Familiensachen. 

Nina Behring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.08.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Nina Behring nicht aufgeführt.

 

 

Benz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: Richterin auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Benz im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Berenyi (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Berenyi nicht aufgeführt. Amtsgericht Wiesbaden - GVP 01.01.2014, 01.01.2015, 01.01.2016: Richter auf Probe.

Dr. Rita Bidinger (Jg. 1967) - Richterin auf Probe (ab 10.02.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.02.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Annell Bings (Jg. 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 02.08.2004, ...)

Jörg Elard Biskamp (Jg. 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.09.2006, ...)

Blumentritt (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Bluementritt im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Marburg - GVP 17.05.2016: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Jan Blumentritt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Kassel (ab 28.07.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.01.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Jana Blumentritt ab 28.07.2008 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Jan Blumentritt ab 28.07.2008 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. 2013: unter dem Namen Jan Blumentritt als stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel aufgeführt. 2015: Pressesprecher am Landgericht Kassel.

Dr. Catharina Böhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin / Amtsgericht Limburg (ab 02.01.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.01.2017 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Limburg - GVP 02.07.2018: aufgeführt, aber nicht erkennbar ob Richterin auf Probe oder Richterin am Amtsgericht. Amtsgericht Limburg - GVP 01.01.2020: aufgeführt, aber nicht erkennbar ob Richterin auf Probe oder Richterin am Amtsgericht. Verfahren nach dem Betreuungsgesetz einschließlich damit zusammenhängender Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen und diesbezügliche AR – Sachen aus dem früheren Amtsgerichtsbezirk Limburg · die Entscheidungen bei Ablehnungen oder Selbstablehnungen der Richter/innen Arand und Niegemann – sowie den Richtern Saladin und Jäger, die Dezernate der Zweigstelle Hadamar betreffend.

Borbe (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Borbe nicht aufgeführt.

Böttiger (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Böttiger nicht aufgeführt. Amtsgericht Korbach - GVP 15.08.2016, 09.03.2017: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Walter Böttiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (ab 14.01.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.01.2011 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ohne Angabe Geburtsdatum ab 14.01.2011 als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgeführt.

 

 

Miriam Buchholz (Jg. 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 10.12.2007, ..., )

Katharina Butz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Butz als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Bad Homburg - GVP 05.02.2014 : Richterin auf Probe.

Cämmerer (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: Richterin auf Probe / Familiengericht - Abteilung 52. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Cämmerer im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Diemer (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Diemer nicht aufgeführt. Amtsgericht Weilburg - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.

Eva-Marie Distler (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.12.2006, ..., 2008) - ab 04.12.2006 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main. 2007: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Frankfurt am Main

Ditzel (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - GVP 01.01.2012: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschwege.

Stefanie Eisler (Jg. 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 08.10.2007, ...) - ab 08.10.2007 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main.

Stefanie Engelhardt (Jg. 1976) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 10.05.2004, ...) - ab 10.05.2004 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main

Dr. Catrin Finger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.07.2008, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Staatsanwältin im Richterverhältnis auf Probe an die Staatsanwaltschaft Gießen.

Andrea Fleckner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2018 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Iim Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 05.08.2019: auf Probe.

Froitzheim - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Fulda. 

No Name - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aachen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Fuhrmann (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Fuhrmann nicht aufgeführt. 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Korbach. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.11.2011: Richter auf Probe.

Groß (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 16.01.2017, 01.06.2017: Richter auf Probe. 

Christopher Grund (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.07.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht - Abteilung 469? Weiterführung der Abteilung durch Richter Kraus.

Florian Günthner (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012, 2013) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Florian Günthner nicht aufgeführt. Ab 06.02.2012 Richter am am Amtsgericht Korbach. 

Hartig (geb. ....) - Richterin / Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht - Abteilung 471 (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Hartig im OLG-Bezirk Frankfurt am Main offenbar nicht aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Wiesbaden. Amtsgericht Frankfurt am Main - Dezember 2013: nachfolgend auf Richterin Nagel Familiengericht - Abteilung 471

Dr. Nadine Hartwig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.12.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 offenbar fehlerhaft ab 01.12.2008 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.2008 als Richterin auf Probe am Amtsgericht Wiesbaden - Elternzeit - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Wiesbaden - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe.

Thomas Hauburger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.02.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2011 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2014, 2015: Staatsanwaltschaft Gießen - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.war-es-selbstmord-drei-leichen-unter-ice-bruecke-bei-fulda-entdeckt.94c8e060-65fc-4d93-836b-a4205ca5b10b.html

Nicolas Hecht (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2018 nicht aufgeführt. Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013, 01.01.2015: Richter auf Probe / Zivilsachen. 09.11.2015 - Tag der offenen Tür - https://ag-kassel-justiz.hessen.de/irj/AMG_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Kassel_Internet/sub/a3f/a3f5e862-552d-051f-012f-312b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Ann-Kathrin Heilmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Ann-Kathrin Heilmann nicht aufgeführt. Amtsgericht Gelnhausen - GVP 01.02.2023: Richterin auf Probe - Familiensachen. Namensgleichheit mit: Prof. Dr. Stefan Heilmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.09.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996, 1998, 2000, 2002 und 2004 unter dem Namen Stefan Heilmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.09.2017 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: Beisitzer - 1. Senat für Familiensachen. 2019: Vorsitzender Richter - 1. Familiensenat. Stefan Heilmann: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.2004 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt - Familiensachen. Beschluss vom 17.12.2004 - 35 F 8259/04: Erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft: "Der Kläger ist nicht Vater des Beklagten" - aber wer dann, etwa der deutsche Steuerzahler? FamRZ 11/2009 - 1 UF 72/08. Siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008 unten. 2009 AK 11 DFGT - http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskreise/2009_Ergebnis_AK_%2011.pdf. 2013: 15. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag. 04.02.2017: Moderation - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf.

Dr. Susanne Heinrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 07.10.2002, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 07.10.2002 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Susanne Heinrich nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Heinrich (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Dieburg / Familiengericht - Abteilung 50 (ab , ..., 2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Heinrich im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Dieburg - GVP 01.01.2013.

Helsper (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Helsper nicht aufgeführt. 2019: Familiensachen - Abteilung 65.

Hennemann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Hennemann im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 16.06.2016: Richterin auf Probe - Familiensachen? 

Julia Heuschkel (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.10.2020: "Aufgrund des § 3 Abs. 4 des Juristenausbildungsgesetzes ..., berufe ich mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 für die Dauer von vier Jahren zu nebenamtlichen Mitgliedern des Justizprüfungsamtes ... Julia Heuschkel Staatsanwältin Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main." Amtsgericht Kirchhain - GVP 01.01.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen - Abteilung 36.

Hille (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Hille als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Kirchhain - GVP 14.06.2021: Richterin auf Probe / Familiensachen.

Hoffmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Korbach - GVP - 01.01.2021: Familiensachen.

Hohmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Hohmann im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Hersfeld - GVP 01.08.2022: Richterin auf Probe.

Hübner (geb ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Hübner als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Dillenburg - GVP 09.01.2017: Dienstantritt als Richterin auf Probe.

Michael Jäger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter / Amtsgericht Limburg (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.10.2017 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Limburg - GVP 02.07.2018: aufgeführt, aber nicht erkennbar ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht. Amtsgericht Limburg - GVP 01.01.2020: aufgeführt, aber nicht erkennbar ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht.

Jeske - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008) - 2008: Richterin auf Probe am Amtsgericht Dillenburg / Zweigstelle Herborn.

Peña de Juana (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ud 2014 unter dem Namen Juana nicht aufgeführt. Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe / Zivilsachen.

Kalb (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe. Amtsgericht Idstein - GVP 01.01.2019: Richterin auf Probe.

Romy Kanzler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 10.11.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Romy Kanzler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.11.2010 als Richterin am Landgericht Gießen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum vermeintlichen Dienstantritt als Richterin am Landgericht offenbar fehlerhaft. Landgericht Gießen - GVP 01.01.2011, 01.01.2014: Richterin auf Probe. 

Julian Richard Kasper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 08.10.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.10.2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Julian Richard Kasper nicht aufgeführt. Amtsgericht Dieburg - GVP 01.01.2013: Richter auf Probe.  

Dr. Christina Kaufhold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 28.08.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.08.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Amtsgericht Wiesbaden - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Christina Kaufhold nicht aufgeführt.Amtsgericht Wiesbaden - GVP 01.01.2014, 01.01.2015: Richterin auf Probe.

Kiesewetter (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2008, 2020, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Kiesewetter nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.

Yasmin Kleinert (Jg. 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.03.2007, ..., 2008) - 2008: als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Idstein.

Christoph Kneller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 09.08.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 09.08.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.08.2010 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Koch (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Koch als Richter auf Probe offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Büdingen - GVP 13.08.2013: Richter auf Probe. 

Alexander Kolz (Jg. 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.10.2007, ..., 2008) - ab 01.10.2007 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main.

König (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.04.2016. GVP 16.01.2017, 01.06.2017: Richter auf Probe / Familiensachen. Namensgleichheit mit: Melanie König (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt (Dienstantritt um 2013?). Namensgleichheit mit: Daniela König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Darmstadt (ab 03.03.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2007 als Richterin am Amtsgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.09.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.03.2011 als Richterin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Daniela König nicht aufgeführt. 

Melanie König (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt (Dienstantritt um 2013?). Namensgleichheit mit: König (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.04.2016. 16.01.2017: Richter auf Probe / Familiensachen. Namensgleichheit mit: Melanie König (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt (Dienstantritt um 2013?). Namensgleichheit mit: Daniela König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Darmstadt (ab 03.03.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.09.2007 als Richterin am Amtsgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 03.09.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.03.2011 als Richterin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Daniela König nicht aufgeführt.

Dr. Kramski (geb. ....) - Richter / Amtsgericht Limburg (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 offenbar nicht aufgeführt. Amtsgericht Limburg - GVP 02.07.2018: aufgeführt, aber nicht erkennbar ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht.

Jessica Kriewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 05.12.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.12.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Jessica Kriewald nicht aufgeführt. 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Rüdesheim. 2010, 2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Bad Schwalbach. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 05.11.2010: Familiengericht - Abteilung 1. Namensgleichheit mit: Heiko Kriewald (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Alsfeld (ab , ..., 2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.03.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 19.03.2007 als Richter am Amtsgericht Alsfeld aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.01.2015, 01.04.2016.  

Künzel (geb. .... ) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 unter dem Namen Künzel im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. 2008, ..., 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Wiesbaden / Strafsachen / Schöffengericht.

Kuntze (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Kuntze im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.03.2013, 01.09.2013: Richterin auf Probe. 

Dr. Katrin Lack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. 2020: Amtsgericht - Frankfurt am Main - Familiensachen. Psychologische Gutachten im Familienrecht: Handbuch für die rechtliche und psychologische Praxis (Deutsch) Taschenbuch – 15. Februar 2019 von Katrin Lack (Autor), Anke Hammesfahr

Konstantin Alexander Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2021 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Melsungen - 2022: Richter auf Proebe.

Marlene Laufs-Belz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 04.10.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.10.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.

Linderer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Eschwege.

Löhr (geb. ....) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Löhr nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.10.2015: Richter auf Probe.

Dr. Lösekrug (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Lösekrug als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Königstein - GVP 01.06.2016: ab 01.07.2016 aufgeführt (Richter auf Probe). 

Dr. Löw (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.01.2023: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Livia Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Livia Wagner nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 14.01.2022, 04.04.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen.

Mackenthun (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Mackenthun im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Marburg - GVP 17.05.2016: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Petra Zahn-Mackenthun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 24.06.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.04.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.06.2006 als Richterin kraft Auftrags - am Amtsgericht Frankfurt am Main - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 24.06.2008 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Matthias Mackenthun (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt (ab 08.11.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 29.08.1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab08.11.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt aufgeführt.

Mahret (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Mahret nicht aufgeführt. Amtsgericht Korbach - GVP - 01.01.2018. 

Sina Maier-Telyatnykov (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.01.2013, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Sina Maier ab 02.01.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Sina Maier-Telyatnykov ab 02.01.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Sina Maier-Telyatnykov nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Homburg - GVP 01.04.2017: Richterin auf Probe. 2021: Elternzeit. 2022: offenbar wieder am Amtsgericht Bad Homburg. Namensgleichheit mit:  Rostyslav Telyatnykov - Rechtsanwalt und Notar | Partner at White & Case LLP - Frankfurt - https://de.linkedin.com/in/rostyslav-telyatnykov. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen - 01.01.2014: Zum Notar wurde bestellt: ... Rechtsanwalt Rostyslav Telyatnykov mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, ..." - https://justizministerium.hessen.de/sites/justizministerium.hessen.de/files/2021-06/jmbl_2014_gesamt.pdf

Maral (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Maral nicht aufgeführt. Amtsgericht Wetzlar - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe.

Svenja Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.02.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2011 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sibylle Marx (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau (ab 01.12.1997, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2010 unter dem Namen Marx im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.1997 als Richterin am Amtsgericht Groß-Gerau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.04.2012, 01.04.2017: Familiensachen. GVP 05.08.2019: Zivilsachen / Präsidiumsmitglied.

Dr. Christian Matejtko (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.11.2009, ..., 2012)  - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.11.2009 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Gießen - aufgeführt. 2010: abgeordnet als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe an die Staatsanwaltschaft Gießen. 2011, 2012: Staatsanwalt / Staatsanwaltschaft Gießen. Mach mit, mach’s nach, mach’s besser“. 28.03.2012: 302 Js 13583/11 - Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingestellt.

Mattießen (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 nicht aufgeführt. Amtsgericht Limburg - GVP 01.04.2010: Richterin auf Probe.

Meder (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2015, 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Meder nicht aufgeführt. 2015: Amtsgericht Königstein / Familiengericht - Abteilung 10. 2016: Wechsel an das Amtsgericht Offenbach.

Meyerrose (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017, 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Meyerrose nicht aufgeführt. Amtsgericht Korbach - GVP 09.03.2017, 01.01.2018. 

Dr. Sandra Jakobea Mintz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002, 2010 und 2012 ab 02.01.2001 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Zivilsachen.

Katharina Mirtsching (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.06.2007, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Dr. Wolfram Mirtsching (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab 22.06.1983, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.06.1983 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 nicht aufgeführt.

Dr. Moebus (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Idstein - GVP 01.01.2019: Richterin auf Probe.

Möller (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Anja Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Langen (Hessen) / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Langen (Hessen) (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.10.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.05.2006 als Richterin am Amtsgericht Langen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 26.05.2006 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Langen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Langen - GVP 01.01.2014: Familiensachen - Abteilung 62. GVP 06.04.2020, 09.07.2021: Familiensachen - Abteilung 61, 63 und 64 + Adoptionssachen Abteilung 66.

Monro-Kabel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Monro-Kabel nicht aufgeführt. Amtsgericht Langen (Hessen) - GVP 06.04.2020.

Müller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Barbara Müller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.07.2010 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum an 01.07.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt.  Namensgleichheit mit: Elke Müller-Hagenbring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 08.10.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.10.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sabrina Müller-Krohe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Kassel (ab 28.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Kassel aufgeführt.

Müller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Elke Müller-Hagenbring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 08.10.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.10.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt.

Elke Müller-Hagenbring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 08.10.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.10.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Müller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Barbara Müller (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab 01.07.2010 , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum an 01.07.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main aufgeführt.

Murschall (geb. ...) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Murschall als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main offenbar nicht aufgeführt. Landgericht Marburg - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe. Amtsgericht Kirchhain - GVP 14.06.2021, 01.01.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen. 

Nagel (geb. ....) - Richterin / Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht - Abteilung 471 (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Nagel im OLG-Bezirk Frankfurt am Main offenbar nicht aufgeführt. Dezember 2013: Mutterschutz. 

Noglik (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Noglik nicht aufgeführt. Amtsgericht Hanau - GVP 01.11.2013: Richterin auf Probe.

 

Jan Olivia (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1983) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.11.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.11.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Korbach - GVP 15.08.2016. Amtsgericht Korbach - GVP 15.08.2017: Familiensachen - Abteilung 7. Amtsgericht Korbach - GVP 01.01.2018: Familiensachen.

Dr. Pelzer (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004, 2005, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Pelzer im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Dieburg / Familiensachen - Abteilung 52.

Christopher Potoski (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt (ab , ..., 2017, 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Potoski als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Bensheim - GVP 15.03.2016: Richter auf Probe. Landgericht Darmstadt - GVP 01.05.2017: Richter auf Probe. 16.08.2018 - Landgericht Darmstadt: "Richter Christopher Potoski liest aus dem Gutachten der Psychiatrie in Hadamar vor, wo A. einsitzt. Von einer „dissozialen Persönlichkeit“ ist die Rede. ..." - https://www.op-online.de/region/muehlheim/muehlheimer-mehrere-menschen-schwer-verletzte-muss-vier-jahre-neun-monate-gefaengnis-10122836.html 

Claudia Pulina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.10.1991, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.1991 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe - beurlaubt - aufgeführt. So lange wollen wir auch mal Urlaub haben.

Rasper - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Fulda. Ab 01.10.2011 abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Fulda.

Rathfelder (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Rathfelder nicht aufgeführt. Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.

Dr. Rauber (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - 2009, 2010: als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Weilburg - GVP 16.03.2009: Familiengericht. Familiensachen aus den Gemeinden Löhnberg, Hünfelden, Elbtal, Brechen und Selters. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Rauber nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Kirsten Rauber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 04.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.2007 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt.

Matthias Rauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 03.11.2008, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe an die Staatsanwaltschaft Gießen.

Reiche (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: Richterin auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Reiche im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Reiter (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 im OLG-Bezirk Frankfurt am Main unter dem Namen Reiter nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 15.05.2015 Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Reiter (geb. ....) - Richterin am Landgericht (ab ,..., 2021) - Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: IV. Richterin am Landgericht (abgeordnet) Reiter 1. Familiensachen einschließlich der in Familiensachen anfallenden AR - Sachen und selbständigen Beweisverfahren des Buchstabens S. 2. Beratungshilfeangelegenheiten. Namensgleichheit mit: Valentin Reiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 31.10.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 15.07.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 09.06.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 31.10.2008 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Roeßing - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, ..., 2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Dillenburg / Zweigstelle Herborn.

Dr. Nina Roßmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.01.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 unter dem Namen Nina Roßmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.01.2013 als Richterin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Roth (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009) - GVP 01.01.2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Eschwege.

Dennis Rother (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1991) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.11.2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.11.2020 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Michelstadt - GVP 02.11.2020: "Präsidialbeschluss aus Anlass der Versetzung von Richter am Amtsgericht Dr. Rothfritz an das Amtsgericht Bensheim und von Richter auf Probe Rother an das Amtsgericht Michelstadt"

Dr. Svenja Ruhs (Jg. 1977) - Richterin / Amtsgericht Dillenburg / Zweigstelle Herborn (ab , ..., 2008) - ab 09.05.2005 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main.

Schacht (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2012: Richterin auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Schacht im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Thorsten Schacht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.11.2001, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt.

Dr. Thorsten Schacht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.11.2001, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Schacht (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2012: Richterin auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Schacht im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Saladin (geb. ....) - Richter / Amtsgericht Limburg (ab , ..., 2020) - Amtsgericht Limburg - GVP 01.01.2020: ab 01.02.2020 am Amtsgericht Limburg, aber nicht erkennbar ob Richter auf Probe oder Richter am Amtsgericht.

Schirmer (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016, 2017) - im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 unter dem Namen Schirmer nicht aufgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 22.06.2016: ab 15.03.2016 mit halber Stelle Richterin auf Probe. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 01.01.2017: Richterin auf Probe.

Schlachter (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Schlachter nicht aufgeführt. Amtsgericht Hanau - GVP 01.11.2013: Richterin auf Probe. Amtsgericht Friedberg - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe.

Schledt (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schledt nicht aufgeführt. Amtsgericht Michelstadt - GVP 01.01.2017: Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main. 

Dr. Schlegel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Schlegel als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Königstein - GVP 01.06.2016: Richterin auf Probe.

Nadine Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.03.2007, ..., 2008) - Abordnung an das Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht.

Dr. Matthias Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.09.1998, ..., 2000) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1998 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006 und 2008 unter dem Namen Matthias Schmidt nicht aufgeführt.

Schramm - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Fritzlar. Ab 14.03.2010 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz.

Anja Schuppner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.03.2017, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Anja Schuppner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2017 als Richterin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Anja Schuppner nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 01.04.2019: Richterin auf Probe. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.07.2019: Richterin auf Probe. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 15.07.2021: nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Jürgen Schuppner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Mühlhausen / Vizepräsident am Landgericht Mühlhausen (ab 01.10.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.12.1993 als Vorsitzender Richter am Landgericht Mühlhausen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2013 als Vizepräsident am Landgericht Mühlhausen aufgeführt.  

Schwartz (geb. ....) - Richter auf Probe (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Schwartz als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Frankfurt am Main - 2018: Richter auf Probe / Familiensachen.

Schwarz (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2018 sind zwei Richter auf Probe mit dem Namen Schwarz im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Königstein - GVP 01.06.2016: Richter auf Probe.

Anna-Lena Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.10.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.10.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Fulda - GVP 01.01.2018: Familiensachen - Abteilung 42. Namensgleichheit mit: Schwarz (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Langen (Hessen) (ab , ..., 2021) - Amtsgericht Langen (Hessen) - GVP 09.07.2021.

Dr. Philipp Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.05.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Ingo Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.06.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2015 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Schweiger (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt a. Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Schweiger nicht aufgeführt. Amtsgericht Kassel - GVP 01.01.2013: Richterin auf Probe / Schöffen-, Einzelstraf- und Ermittlungsrichter.

Seidel (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2018, 2019) - Amtsgericht Korbach - 2018, 2019: Familiensachen - Abteilung 7.

Seif (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 nicht afgeführt. Amtsgericht Bad Schwalbach - GVP 16.04.2021: Richterin auf Probe.

Kathrin Sonnenschein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.03.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2011 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Staatsanwaltschaften - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ulrike Sonnenschein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Essen (ab 14.03.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.2004 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.03.2008 als Richterin am Amtsgericht Essen aufgeführt.

Anne Sparrer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 10.05.2010, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.05.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Amtsgericht Wiesbaden - aufgeführt. Amtsgericht Wiesbaden - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe.

Jochen Richard Stamm (Jg. 1980) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.03.2007, ..., 2010) - 2007, ..., 2009: Richter auf Probe am Amtsgericht Fürth (Odenwald). 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Groß-Gerau.

Dr. Philipp Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.04.2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.04.2011 als Richter auf Probe - abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Gießen - aufgeführt. 24.08.2012: "Großmutter vor Gericht: Unterwerfung oder Strafe !" - http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/70291/grossmutter-vor-gericht-unterwerfung-oder-strafe/?lesen&recommend. Namensgleichheit mit: Helmut Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 22.12.2000 , ..., 2010)

Esther Nicole Stoll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 06.07.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 und 2016 ab 06.07.1995 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - beurlaubt - aufgeführt. Amtsgericht Langen (Hessen) - GVP 01.01.2014: Richterin auf Probe - Strafsachen.

Strohmayr - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2011) - bis 14.08.2011: Richter auf Probe am Amtsgericht Friedberg

Trautmann (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013, ..., 2016) - Amtsgericht Darmstadt - GVP 21.05.2013: Richterin auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Trautmann im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Darmstadt - GVP 16.06.2016: Richterin auf Probe. 

Julia Trinte-Brücher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.04.2005 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 unter dem Namen Julia Trinte-Brücher im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Unkel (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Unkel als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - GVP 01.04.2020: Bußgeldsachen und Strafrichtersachen.

Völz (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Völz als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Fritzlar - GVP 01.01.2021: Richterin auf Probe.

 

Wagner (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021, 2022) - Amtsgericht Bad Hersfeld - GVP 07.06.2021, 01.01.2022: Richterin auf Probe. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.09.2013, 14.01.2022: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Wagner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Wagner im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.04.2017:Richter auf Probe.

Dr. Livia Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 01.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - Elternteilzeit, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.08.2016 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Livia Wagner nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 14.01.2022, 04.04.2022: Richterin auf Probe / Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Löw (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2022 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.01.2023: Familiensachen.

Dr. Wagner (geb. ....) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Wagner im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt. Amtsgericht Groß-Gerau - GVP 01.04.2017:Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Wagner (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021, 2022) - Amtsgericht Bad Hersfeld - GVP 07.06.2021, 01.01.2022: Richterin auf Probe. Amtsgericht Alsfeld - GVP 01.09.2013, 14.01.2022: Familiensachen.

 

Elisabeth Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 17.10.2011 als Richterin auf Probe bei den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Elisabeth Wagner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Geburtdatum ab 17.10.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Regine Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Frankenberg / Direktorin am Amtsgericht Frankenberg (ab 22.11.2017, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2005 als Richterin am Amtsgericht Frankenberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 ab 20.03.2009 als Richterin am Amtsgericht Frankenberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 22.11.2017 als Direktorin am Amtsgericht Frankenberg aufgeführt. Amtsgericht Frankenberg - GVP 04.01.2021: Direktorin.  

 

 

Dr. Weickhmann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Weickhmann nicht aufgeführt. Amtsgericht Langen (Hessen) - GVP 06.04.2020: Familiensachen - Abteilung 62 und 67. GVP 05.05.2021: "Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Langen (Hessen) wird wegen des Beginns des vorgeburtlichen Mutterschutzes bei Frau Richterin Dr. Weickhmann, der Rückkehr von Frau Richterin am Amtsgericht Byrd aus der Elternzeit und der weiter anhaltenden Erkrankung von Richterin am Amtsgericht Schwarz mit Wirkung vom 13.05.2021 wie folgt geändert: ...". Amtsgericht Langen (Hessen) - GVP 09.07.2021: Familiensachen - Abteilung 62 und 67.

Weiner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Fulda.

Wilhelm (geb. ....) - Richter auf Probe am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Wilhelm als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main nicht aufgeführt.

Winter (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Winter als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk  Frankfurt am Main  nicht aufgeführt. Amtsgericht Langen (Hessen) - GVP 09.07.2021: Richterin auf Probe. 

Florian Winzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.01.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.01.2021 als Richter im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit:

Dr. Stephan-Georg Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 19.10.2015, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 19.10.2015 als Richter im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Stephan-Georg Zacharias nicht aufgeführt. Amtsgericht Eschwege - GVP 01.01.2017: Richter auf Probe. Namensgleichheit mit: Bernd Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 27.04.1992, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 27.04.1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.

Daniela Zarth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 14.05.2007, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Staatsanwältin im Richterverhältnis auf Probe an die Staatsanwaltschaft Gießen.

Zimmermann (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Zimmermann nicht aufgeführt. Amtsgericht Hanau - GVP 01.11.2013: Richterin auf Probe.

 

 

Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main tätig:

Sandra Adomeit (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Gießen (ab 17.06.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.10.2000 als Richterin am Amtsgericht Wetzlar aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.08.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt (4. Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2010 zugleich auch ab 01.05.2010 als Richterin am Amtsgericht Wetzlar - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.06.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Bettina Albrecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.08.2006, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.03.1985 als Richterin am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.2006 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. 2007, ..., 2015: Beisitzerin / 5. Senat für Familiensachen.

Carola Andrée (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 22.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.01.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.  

Thomas Aumüller (geb. 23. März 1949 in Frankfurt am Main - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt / Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2006, ..., 2012) - ab 1978 Richter am Landgericht Frankfurt. 1987 bis 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet, wo er zunächst bis 1991 als Parlamentsreferent im Ministerbüro, anschließend bis 1999 als Leiter des Organisationsreferats und zuletzt bis November 2001 als Abteilungsleiter Justizvollzug tätig war. 1988 zum Richter am Oberlandesgericht unter Fortdauer der Abordnung an das Justizministerium ernannt. Von Dezember 2001 bis zum 30. Juni 2006 Präsident des Landgerichts Darmstadt. Seit 2004 stellvertretendes richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2006 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Ralph Backhaus (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 05.11.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.11.1997 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen. 

Hans-Peter Barz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.10.2001, ..., 2012)

Dr. Uwe Bauermann (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Familiensenat in Darmstadt (ab 29.11.1988, ..., 2007)

Dieter Baumecker (Jg. 1939) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.1995, ..., 2002)

Sylvia Bebendorf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.2001, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.03.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Jochen Bengsohn (Jg. 1948) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.10.1990, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1990 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Claus Berkhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.06.1992, ..., 2012)

Hildegard Beste (Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.11.199, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Eckhard Bickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.02.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.06.1992 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Irene Bickler (Jg. 1942) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 06.05.1987, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.05.1987 als Richterin am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Josef Bill (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.05.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.05.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 07.05.2010: Vorsitzender Richter am Landgericht (Limburg) Josef Bill wurde mit Wirkung ab 17.5.2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird den Vorsitz im 17. Zivilsenat übernehmen und ist damit Nachfolger des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Wolfgang Frank. 

Dr. Alexander Böhmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Leiter der Abteilung für den Justizvollzug im Hessischen Ministerium der Justiz. (ab 01.05.2022, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.06.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Böhmer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2008 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 29.10.2010 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2008 wohl tätig am Amtsgericht Wiesbaden. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018 und 2020 unter dem Namen Alexancer Böhmer nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2020 als Vizepräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 27.04.2022: "Dr. Alexander Böhmer wird ab 1. Mai neuer Leiter der Abteilung für den Justizvollzug im Hessischen Ministerium der Justiz. Er folgt damit auf Torsten Kunze, der seit Dezember 2021 Hessischer Generalstaatsanwalt ist. Herr Dr. Böhmer wechselt vom Oberlandesgericht Frankfurt nach Wiesbaden. Dort war er bisher Vizepräsident. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte: „Ich freue mich sehr, dass die Abteilung für den Justizvollzug so schnell und gut nachbesetzt werden konnte. Mit Herrn Dr. Böhmer konnten wir einen brillanten Juristen und Verwaltungsfachmann für das Ministerium gewinnen. Hier ist er auch kein Unbekannter und wird sich schnell einfinden, war er hier doch viele Jahre tätig. Herr Dr. Böhmer hat umfangreiche Erfahrungen in verschiedensten Positionen der Landesverwaltung gesammelt, unter anderem im Hessischen Landtag und als Vizepräsident des Regierungspräsidiums Darmstadt. Zudem war er viele Jahre als Richter tätig, zuletzt als Vizepräsident des Oberlandesgerichts Frankfurt. ..." - https://hessen.de/presse/dr-alexander-boehmer-wird-vollzugsabteilungsleiter. Namensgleichheit mit: Alexander Böhmer (geb. ....) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth (ab 15.08.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.08.2021 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt.

Cai Adrian Boesken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 31.10.2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1996 als Richter am Amtsgericht Homberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Marburg aufgeführt.

Gabriele Buk (Jg. 1967) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 04.10.1999, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Gabriele Buk nicht aufgeführt.

Eberhard Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Ministerialrat beim Bundesjustizministerium (ab 31.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004 abgeordnet zum Bundesjustizministerium, Leiter des Referats "Mediation, Schlichtung, Internationale Konflikte in Kindschaftssachen). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.2007 als Ministerialrat am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt.

No Name - Richterin am Amtsgericht Bensheim - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Dr. Gerd Däther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat (ab 31.03.1995, ..., 2008)

Heike de Boer-Engelhard  (Jg. 1945) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Strafsenat (ab 02.07.2003, ..., mit Ablauf März 2010 im Ruhestand) - 09.04.2010: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Heike de Boer-Engelhard, die den Vorsitz des 1. Strafsenats innehatte, ist mit Ablauf des März 2010 in den Ruhestand getreten.

Anneliese Cromm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.03.1986 als Richterin am Amtsgericht Usingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.10.2002 als Direktorin am Amtsgericht Usingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: Beisitzerin - 1. Familiensenat. 2017: Beisitzerin - 5. Familiensenat.

Philipp Daltrop (geb. ....) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 1950, ..., 1951) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ... Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Meike David (Jg. 1973) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 05.11.2001, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.11.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010, 2012, 2014, 206, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Meike David nicht aufgeführt.

Jürgen Dembowski (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1994 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Armin Deppert (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.10.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.10.2000 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.

Gretel Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 13.01.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1985 als Richterin am Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.01.2011als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Fachkonferenz Köln: "Reformen im Familienrecht - Rückblick und Ausblick - 21.-22. November 2008 - http://www.deubner-rechtsportal.de/famrkongress/index.html  / 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005 / vorher Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach - das ist ja sehr praktisch, da kennt sie ja sicher noch einige Kollegen und Kolleginnen, deren Beschlüsse sie im 1. Familiensenat per Beschwerde auf den Tisch bekommt. 2009, 2010: Beisitzerin 1. Senat für Familiensachen. 14.01.2011: "Richterin am Oberlandesgericht Gretel Diehl wurde mit Wirkung vom 13. Januar 2011 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 4. Senats für Familiensachen." 2018: Dozentin beim Weinsberger Forum. 15.11.2021: Zertifikatslehrgang Gutachter(in) im familiengerichtlichen Verfahren des Weinsberger Forums. Namensgleichheit mit: Heinz Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 7. Zivilsenat (ab 06.05.1987, ..., 30.04.2009) 

Heinz Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 7. Zivilsenat (ab 06.05.1987, ..., 30.04.2009) - Namensgleichheit mit: Gretel Diehl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Senat für Familiensachen (ab 13.01.2011, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.10.1985 als Richterin am Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 01.06.1998 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Claudia Dieler (Jg. 1965) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 02.09.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1998 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2008 und 2010 nicht aufgeführt.

Elisabeth Dittrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.07.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Christian Dittrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 23. Zivilsenat (ab 29.09.2000, ..., bis Ende 2009)

Dr. Christian Dittrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 23. Zivilsenat (ab 29.09.2000, ..., bis Ende 2009) - Namensgleichheit mit: Elisabeth Dittrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.06.1987 als Richterin am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.

Heinz Düx (* 24. April 1924 in Marburg; † 3. Februar 2017- von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 24.12.1970, ..., 1978) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.12.1956 als Landgerichtsrat am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1978 ab 24.12.1970 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 16.12.2023: "Vor 60 Jahren begann der Erste Auschwitz-Prozess ... Nachdem es bereits im Raum Stuttgart Hinweise auf einen ehemaligen SS-Angehörigen von Auschwitz gegeben hatte, erhielt Bauer 1959 Material von einem Journalisten. Es handelte sich um Erschießungslisten aus dem KZ Auschwitz, die zum SS-Hauptsturmführer Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß, führten. Mulka war inzwischen längst in das gesellschaftliche Leben der BRD integriert und als wohlsituierter Kaufmann in Hamburg ansässig. Da der Tatort sich nicht auf deutschem Territorium befand, war eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof erforderlich, die Bauer herbeiführte. Danach legte der BGH fest, dass künftig das Landgericht Frankfurt am Main für diese Delikte zuständig sein solle. Damit wurden sämtliche nunmehr notwendigen Ermittlungshandlungen zu diesem Tatkomplex bei der dortigen Staatsanwaltschaft geführt. Zunächst bedeutete das, vor allem Überlebende des Holocaust ausfindig zu machen, die als Zeugen zu den Geschehensabläufen in Auschwitz zu hören waren, um dann späterhin entscheiden zu können, welche Tatverdächtigen für welche Handlungen anzuklagen sind. Mit dieser Aufgabe war maßgeblich der Untersuchungsrichter Heinz Düx befasst. Er teilte die Auffassungen von Fritz Bauer zur Notwendigkeit der Strafverfolgung nazistischer Gewalttäter. Im Frühjahr 1963 erfolgte die Anklageerhebung. ..." - https://www.jungewelt.de/artikel/465403.naziverbrechen-verfahren-im-land-der-t%C3%A4ter.html

Heinz Düx (* 24. April 1924 in Marburg; † 3. Februar 2017[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Publizist. Als Untersuchungsrichter im Frankfurter Auschwitzprozess trug er maßgeblich zum Paradigmenwechsel der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bei. Von 1973 bis 1991 war er Mitherausgeber und Autor der Zeitschrift Demokratie und Recht.
Düx wurde als Sohn des Mechanikermeisters Heinrich Düx und seiner Ehefrau Sophie (geb. Beutel) geboren. Nach dem Besuch der Grundschule und dem Abitur 1942 an der Oberrealschule (heute Martin-Luther-Schule), studierte er in den Jahren 1942 bis 1948 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg. 1944/45 kam es zur Unterbrechung des Studiums durch eine Arbeitsverpflichtung im Marburger Bahnbetriebswerk. Um einer Zwangsverpflichtung zum Volkssturm zu entgehen, hielt er sich im Vogelsbergkreis versteckt. Nach 1945 war er zusammen mit dem Romanisten Werner Krauss und dem Wirtschaftswissenschaftler Joachim Grunau Mitglied des Entnazifizierungsausschusses der juristischen Fakultät an der Philipps-Universität in Marburg.
Die 1. Staatsprüfung legte er am 21. November 1946 mit dem Prädikatsexamen „gut“ ab. Im Januar 1948 erfolgte seine Promotion bei Heinrich Freiherr von Minnigerode mit einer Arbeit über das Thema „Die freie Gewerkschaftsbewegung, ihr Wesen und ihr Einfluss auf die Rechtsentwicklung von der Gründung bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges“. Die 2. juristische Staatsprüfung absolvierte Düx am 24. November 1950 mit dem Prädikatsexamen „gut“. Als Anwalt bzw. Richter im hessischen Justizdienst war Düx zeitlebens mit der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des deutschen Faschismus beschäftigt.
Düx wurde 1954 Richter. Da er sich gegen die Einsetzung eines ehemaligen Hitlerjugend-Führers als Vorsitzenden Richter in einer Wiedergutmachungskammer gewandt hatte, wurde er disziplinarisch belangt. Dadurch fiel er dem Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer auf. Von 1960 bis 1963 war er beim Landgericht Frankfurt am Main als Untersuchungsrichter in politischen Strafsachen mit den Auschwitz- und Euthanasieverfahren befasst, dessen Ermittlungen Bauer leitete. Da Düx eine in diesem Rahmen beantragte Dienstreise zur Besichtigung des KZ Auschwitz neun Monate lang nicht bewilligt wurde, besuchte Düx den Tatort privat auf eigene Kosten. Düx vernahm 200 Zeugen und konnte die Voruntersuchungen bereits nach einem Jahr, am 19. Oktober 1962, abschließen, sodass der Auschwitzprozesse von 1963 bis 1965 durchgeführt werden konnten. Der Hessische Justizminister Karl Hemfler ernannte Düx am 24. Dezember 1970 zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er übernahm einen Zivilsenat, die sich überwiegend mit Rückerstattungs- und Entschädigungsfragen der NS-Opfer beschäftigte. Düx war 1987 als Sachverständiger vor den Innenausschuss Deutschen Bundestages geladen, als über die Erweiterung der entschädigungsberechtigten Personenkreise nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beraten wurde. Er beklagte die Benachteiligung vieler Opfergruppen. Den Empfehlungen von Düx folgte man nicht.
Düx war unter anderem zusammen mit Wolfgang Abendroth und Helmut Ridder Mitbegründer und von 1973 bis 1991 Mitherausgeber und Autor der Zeitschrift Demokratie und Recht. Als kritischer Kommentator der bundesdeutschen Geschichte und Gegenwart veröffentlichte Düx daneben Beiträge u. a. in der antifaschistischen Wochenzeitung „die tat“ und im „bulletin“ des von Renate Riemeck geleiteten Fränkischen Kreises (Freie Vereinigung von Angehörigen geistiger Berufe in der Bundesrepublik, Mitglied der Weltföderation der Wissenschaftler) und in Buchpublikationen. Übersetzungen liegen in englischer, französischer und polnischer Sprache vor.
1973 war Düx Teilnehmer am Weltkongreß der Friedenskräfte in Moskau. Die hessische CDU strengte 1975 und 1982 im Landtag vergeblich ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Amtsenthebung an. 1987, 1989 und 1995 wurde Düx als Sachverständiger beim Rechts- bzw. Innenausschuss des Deutschen Bundestages angehört. 2013 war Düx Referent auf dem 2. Symposium „Verantwortung der Juristen“ im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Rahmen der Tagung „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der Vergangenheit“.
Der Nachlass von Düx wird im Marburger Stadtarchiv aufbewahrt.[2] Ein weiterer Teilnachlass findet sich im Archiv des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main.
Mitgliedschaften
Düx war ab 1945 Mitglied der KPD, sowie Mitglied der Gewerkschaft ÖTV heute ver.di, der SPD, der Vereinigung der Verfolgten das Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA), der Fédération Internationale des Résistants (FIR) und der Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ). In der VVN/BdA und der VdJ gehörte er dem Präsidium bzw. dem Vorstand an.
Sein Sohn Henry Düx (1947–2007), der zeitweise im Büro von Rupert von Plottnitz arbeitete, war ebenfalls als Rechtsanwalt tätig.
Schriften (Auswahl)
Die Beschützer der willigen Vollstrecker. Politische Innenansichten der bundesdeutschen Justiz. Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer, Bonn 2004, ISBN 3-89144-354-4, 2. Auflage 2013.
Justiz und Demokratie. Anspruch und Realität in Westdeutschland nach 1945. Gesammelte Schriften 1948–2013. Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer, Pahl-Rugenstein, Bonn 2013, ISBN 978-3-89144-467-2.
Das Gesamtwerk. Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer, CD-ROM, Bonn 2013, ISBN 978-3-89144-504-4.
Literatur
Sylvia Düx, „Ein guter Bekannter“. In: Mein Vater. Frauen erzählen vom ersten Mann ihres Lebens. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1979, S. 33–39.
Weblinks
Werner Renz: Recht im Namen der Opfer. In: Jüdische Allgemeine. 14. Februar 2017, abgerufen am 29. November 2021.
Film
Der Einzelkämpfer. Richter Heinz Düx. Ein Film von Wilhelm Rösing/Bremen. Im Auftrag von Historisches Museum Frankfurt/Bibliothek der Alten © 2011, 79 Minuten Wilhelm Rösing Film
Weblinks
Heinz Düx, Der sog. Auschwitzprozess in Frankfurt. Vortrag beim 2. Rosenburg-Symposium, 5. Februar 2013 in Nürnberg
Rezension. zu Heinz Düx, Justiz und Demokratie. Anspruch und Realität in Westdeutschland nach 1945. Abgerufen am 6. September 2013.
Einzelnachweise
Dr. Heinz Düx : Traueranzeige : Frankfurter Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 13. Februar 2017.
Stadtarchiv Marburg - Bestand N 5 Düx, Heinz. In: Archivinformationssystem Hessen. Abgerufen am 28. März 2018.

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_D%C3%BCx

 

Claus Dörr (geb. am 22. März 1947 in Darmstadt geboren - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.08.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1980 ab 01.10.1977 als Richter am Amtsgericht Rüsselsheim aufgeführt (Familiengericht). Im Handbuch der Justiz 1988 ab 30.12.1985 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt (Beisitzer Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.12.1985 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. FPR 4/2007.

Friedrich Draudt (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.1997, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.1997 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen.

Axel Eimer (geb. 30.10.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.12.1987, ..., 2002) 

Klaus Gerd Elias (geb. 22.06.1927) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 01.07.1977, ..., 1992) - war am 08.05.1945 achtzehn Jahre und hat das Kriegsende an einem uns unbekannten Ort und uns unbekannten Verhältnissen erlebt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.07.1977 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Prof. Dr Jürgen Ellenberger (geb. 19.04.1960 in Wichte - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vizepräsident des Bundesgerichtshofs (ab 02.12.2016, ..., 2021) - ab 1990 Richter am Amtsgericht Alsfeld. Ab 03.09.1993 Richter am Landgericht Marburg. Danach kurze Zeit Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, danach am Oberlandesgericht Frankfurt, an dem er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Ab 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden abgeordnet. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter beim OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2000 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.09.2004 als Richter des Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 27.02.2015 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.12.2016 als Vizepräsident des Bundesgerichtshof aufgeführt. Zitat: "Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur." - nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder auch an das Bundesverpassungsgericht verschickt wo der Rechtsstaat an ideologischen Scheuklappen beschränkter Richter endet und richterliche Diktatur beginnt. . 2008: XI. Zivilsenat, Bank und Börsenrecht 

Dr. Jürgen Ellenberger (geb. 1960 in Wichte in Nordhessen) - Richter am Bundesgerichtshof  / XI. Zivilsenat, Bank und Börsenrecht (ab 06.09.2004, ..., 2008) - ab 1990 Richter am Amtsgericht Alsfeld. Ab 03.09.1993 Richter am Landgericht Marburg. Danach kurze Zeit Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Von 1996 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, danach am Oberlandesgericht Frankfurt, an dem er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2000 als Richter beim OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 2001 an das Hessische Ministerium der Justiz in Wiesbaden abgeordnet. Zitat: "Wir können auf unseren Rechtsstaat stolz sein, weil er garantiert, dass Konflikte zwischen Bürgern und dem Staat in geordneten, fairen Bahnen ausgetragen werden. Es herrscht keine Willkür wie zum Beispiel in einer Diktatur." - nun ja, wer`s glaubt wird selig oder wird zum Praktikum in Sachen sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter an das Amtsgericht Waldshut-Tiengen oder auch an das Bundesverfassungsgericht verschickt, um sich höchstpersönlich davon zu überzeugen, wo der Rechtsstaat an ideologischen Scheuklappen beschränkter Richter endet und richterliche Diktatur beginnt.

Clementine Englert (Jg. 1971) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 17.07.2000, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2008 unter dem Namen Clementine Englert nicht aufgeführt.

Dr. Dieter Eschke (Jg. 1938) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 29.01.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.01.1998 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Peter Eschweiler (geb. 15.05.1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main / 1. Senat für Familiensachen (ab , ..., 2001, ..., 2007 Tätigkeit beendet) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 09.04.1981 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main aufgeführt. 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005.

Georg-Dietrich Falk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.12.1993 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 05.06.2014: Vortrag "Richter im NS-Staat" - http://www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Darmstadt_Internet/sub/c8a/c8a6a9be-aeee-611d-88ef-197ccf4e69f2,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm. 25.10.2015: "... Zur Rolle des früheren hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer (1903 bis 1968) in Verfahren gegen NS-belastete Juristen sind Akten aufgetaucht, die Schatten auf sein Wirken werfen. Bauer stellte demnach rund 100 Ermittlungsverfahren gegen Richter und Staatsanwälte ein, die in der Nazizeit Todesurteile verantwortet hatten. Das geht aus Unterlagen hervor, die der frühere Vorsitzende Richter am Frankfurter Oberlandesgericht (OLG), Georg D. Falk, ausgewertet hat. ..." - http://hessenschau.de/gesellschaft/raetsel-um-aktenfunde-zu-ns-anklaeger-fritz-bauer,fritz-bauer-raetsel-100.html 

Thomas Wolfram-Falk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 10.10.2001, ..., 2012) 

Gerhard Feick (geb. 10.07.1936) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main (ab 01.08.1989, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1989 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Marion Feick (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Darmstadt (ab 04.10.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Feick nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Namensgleichheit mit: Manuel Feick - Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Darmstadt-Dieburg - https://www.ladadi.de/politikinfo/kp0040.php?__kgrnr=34&.

Heidi Fendler (Jg. 1969) - Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiengericht (ab , ..., 2005, ...2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Dr. Uwe Feuerbach (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main  / 10. Zivilsenat (ab 08.10.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.12.1987 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.

Michael Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1990 als Richter am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2011: 21. Zivilsenat und 4. Familiensenat. Ab 01.07.2015 Vorsitzender Richter / 1. Familiensenat. Siehe auch Pressemittelung vom 04.06.2008.  

Wolfgang Frank (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 17. Zivilsenat (ab 01.10.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.11.1989 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.

Ralph Gatzka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Limburg / Präsident am Landgericht Limburg (ab 01.09.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.01.1982 als Richter am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Christoph Gebhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.04.2008, ..., 2014) - ab 23.12.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 2011: Vorstandsmitglied im Verein "Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.", kurz Wiesbadener Hilfe - http://www.wiesbadener-hilfe.de/sites/9frames/4arbeit.html 

Wolf Dietrich Gestefeld (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1978 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Hans Gießler (geb. 27.10.1929) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 01.09.1984, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1984 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. FPR 06/1998, FPR 11/2006, "Neuerungen im Unterhaltsverfahrensrecht", FPR 06/1998, FamRZ 7/2009 / Kommentar zu "Ergänzungspflegschaft und Kindesunterhalt" in FamRZ 07/2009 - Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 03.04.2008 - 8 WF 64/08.

Eckhard Grabowski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 01.06.2008, ..., 2012) - ab 25.07.1995 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 4. Familiensenat. Ab 6/2008 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat - siehe Pressemitteilung vom 04.06.2008.

Dr. Heinz Grell (geb. 22.01.1914) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 15.06.1964, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.08.1953 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 ab 15.06.1964 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 31 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Klaus Gürtler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat (ab 02.07.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1991 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg.

Dr. Dieter Haberstroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.09.2009, ..., 2016) - ab 01.03.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.09.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: 12. Zivilsenat in Darmstadt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Dr. Rudolf Hartleib (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 17.12.1993, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.12.1993 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.

Ursula Hausmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2004, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.07.1981 als Richterin am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2010 und 2012 ab 18.12.2001 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Ab 01.07.2015: Ruhestand.

Karlheinz Held (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat  (ab 01.04.1987, ..., 2010) - ab 1976 Richter am Amtsgericht Langen, Landgericht Darmstadt, Amtsgericht Wiesbaden.2008: Richterbund Hessen.

Heinrich Hellwig (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.07.2005, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.1980 als Richter am Landgericht Fulda aufgeführt. Ab 28.07.2005 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Horst Henrichs (geb. 31.12.1935) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.03.1987, ..., 1997) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Hella-Maria Henrichs (geb. 29.04.1936) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - "Die Antworten auf solche Fragen will die Senatorin Limbach mit den in Salzgitter gesammelten Unterlagen über Unrechtsakte in der DDR abgleichen lassen. "Nur sehr wenige Kollegen", fürchtet der Ost-Berliner Weitzberg, "werden diese Prüfung überstehen." Ein großer Verlust wär''s jedenfalls nach Ansicht des Berliner Justiz-Staatssekretärs Wolfgang Schomburg nicht. Die DDR-Juristen seien "rein fachlich" ungeeignet für den Justizdienst. Er halte es "sogar für denkbar", daß Rechtsanwälte anzweifelten, ob die Richter aus dem Osten "überhaupt als Justizpersonen im Sinne unserer Gesetze" im Gericht auftreten dürfen. Schomburg gehört zu denen, die das Berliner Modell des reinen Tisches am liebsten auf die gesamte Justiz in den fünf neuen Ländern ausdehnen würden. Selbst ein "vorübergehender Stillstand der Rechtspflege" wäre auch dem Frankfurter OLG-Präsidenten Horst Henrichs "immer noch lieber als die klammheimliche Übernahme eines wesentlichen Teils der dortigen Richter". - DER SPIEGEL 43/1990 - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel

Markus Herrlein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Darmstadt / Präsident am Amtsgericht Darmstadt (ab 01.09.2007, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 13.02.1992 als Richter am Amtsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.04.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2007 als Präsident am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2007 als Direktor am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. 

Dagmar Hirtz-Weiser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 05.06.2003, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.04.1988 als Richterin am Landgericht Limburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.06.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Fabian Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1964) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 04.01.2010, ..., 2010) - ab 29.12.1997 Richter auf Probe. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.07.2000 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend ab 01.02.2008 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Zivilsenat.

Bernd Hucke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2002, ..., 2008)

Rainulf Jachmann (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 13. Zivilsenat (ab 12.08.2002, ..., ab 07/2008 im Ruhestand) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1984 als Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 12.08.2002 Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main.

Siegfried Janzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 27.11.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 27.11.1995 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt.

Jürgen Juncker (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 1. Senat für Familiensachen (ab 15.11.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.04.1982 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Angelika Kagerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1980 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.04.1993 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: 4. Familiensenat und 21. Zivilsenat.

Günter Kirschbaum  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.1990, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004: 3. Familiensenat. Namensgleichheit mit: Jochen Kirschbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2018, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.10.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.03.2008 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet, 5/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel (geb. 08.01.1929) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.1981, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 26.01.1970 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1981 als Präsident am Bundesarbeitsgericht aufgeführt.

Friedrich Kleinle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Familiensenat in Darmstadt (ab 17.11.1986, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.11.1986 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. FamRZ 19/2007.

Gerhard Knauff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.12.2005, ..., 2012)

Heike Knauth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.03.1987 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.03.1987 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 05.03.1987 als Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2013 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main / Familiensachen - Abteilung 453 und 456. Oberlandesgericht Frankfurt - 2014: Beisitzerin - 3. Senat für Familiensachen. Namensgleichheit mit: Dr. Joachim Knauth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Bad Homburg / Direktor am Amtsgericht Bad Homburg (ab 26.05.2003, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1986 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.05.2003 als Direktor am Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 nicht aufgeführt. 27.01.2019: "Amtsgerichtsdirektor Ernst-Joachim Knauth geht in Pension. Dem passionierten Familienrichter und Fallschirmspringer folgt das Homburger Eigengewächs Stephan Schmidt. Nach 18 Jahren Wartezeit hat sich gestern für Stephan Schmidt der berufliche Lebenstraum verwirklicht. Ab 1. Juni wird er Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg sein. Der Präsident des Frankfurter Landgerichts, Klaus Scheuer, überreichte ihm beim Festakt im großen Sitzungssaal die Ernennungsurkunde des Justizministeriums. Der 51-jährige Jurist ist seit 1991 am Amtsgericht Bad Homburg tätig. ... Knauth tritt zum 1. Juni mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand. Knauth, begeisterter Tennisspieler, Skifahrer und, wie gestern bekannt wurde, Tandem-Fallschirmspringer, hatte das Amt vor sechs Jahren übernommen, als sein Vorgänger Werner Erbrecht zum Präsident des Arbeitsgerichts Darmstadt berufen wurde. ... Die Vorsitzende des Richterrats, Bettina Burdenski, attestierte Schmidt "Verlässlichkeit, Kompetenz und Humor". ..." - https://www.fr.de/rhein-main/hochtaunus/abschied-nach-4000-scheidungen-11533804.html.

Rainer Kölsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 09.08.2013, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.12.1998 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.08.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2019: 15. Zivilsenat.

Dr. Benno König (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Michelstadt / Direktor am Amtsgericht Michelstadt (ab 01.09.2009, ..., 2009) - 1995 als Richter auf Probe am Amtsgericht Fürth und Bensheim. 1999 an das Landgericht Darmstadt. Bis 2007 Beisitzer der neunten großen Strafkammer und der 26. Zivilkammer, vorwiegend mit Fällen von Abschiebehaft, Grundbuchangelegenheiten und Wirtschaftsstrafsachen befasst. Danach am ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.192001 Richter am Amtsgericht Michelstadt / Zivil- und Familienrichter. http://www.echo-online.de/region/odenwaldkreis/erbach/Personalwechsel-beim-Amtsgericht;art1269,443386

Dr. Ingelore König-Ouvrier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.12.1996, ..., 31.08.2010) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ingelore König-Ouvrier, die den Vorsitz des 8. Zivilsenats innehatte, ist mit Ablauf des 31.08.2010 in den Ruhestand getreten.

Werner Krämer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.02.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.07.1980 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.03.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 2.02.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: 2. Senat für Familiensachen in Kassel.

Angelika Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 25.04.1994, ..., 31.05.2010) - 01.06.2010: Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Angelika Lange, die dem 17. Zivilsenat angehörte, ist mit Ablauf des 31. Mai 2010 in den Ruhestand getreten. 

Eberhard Laux (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.09.2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1981 als Richter am Amtsgericht Alsfeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.09.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt.

Rudolf von Lipinski (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.2000, ..., 2010)

Peter Martenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 25.07.2005, ..., 2014)

Jürgen Maruhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.11.2004, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: M.A. Armand Maruhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen (ab 04.05.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.05.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 unter dem Namen Armand Maruhn nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Alexander Maruhn (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Gießen / Familiengericht (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002, 2008 und 2012 unter dem Namen Alexander Maruhn nicht aufgeführt. Soll vor seiner Amtszeit am Amtsgericht Gießen bei der Staatsanwaltschaft Gießen tätig gewesen sein.

Friedrich-Carl zur Megede (geb. 06.12.1921) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.1981, ..., 1987) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 23 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Helge Meinecke (Jg. 1940) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Senat für Familiensachen (ab 01.09.1987, ..., 2004) - Namensgleichheit mit: Rita Meinecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Sozialgericht Frankfurt am Main / Präsidentin am Sozialgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2002 als Direktorin am Sozialgericht Darmstadt aufgeführt und ab 01.12.2007 als Präsidentin am Sozialgericht Frankfurt am Main.

Dr. Cornelia Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Wiesbaden / Präsidentin am Landgericht Wiesbaden (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 03.01.1994 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.03.1997 als Richterin am Amtsgericht Bad Schwalbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Vizepräsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 03.01.1994 als Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.01.1994 als Präsidentin am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 01.04.2011 abgeordnet an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.  Landgericht Wiesbaden - GVP 29.01.2021, 26.09.2022. Namensgleichheit mit: Dr. Bruno Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.08.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.11.1996 als Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.08.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Dr. Bruno Menhofer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 14.08.2006, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.11.1996 als Richter am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.08.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Beate Menhofer-Woitaschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 05.03.2010, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Beate Woitaschek ab 01.09.1998 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Beate Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum ab 05.03.2010 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Beate Menhofer-Woitaschek ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Landgericht Frankfurt am Main - GVP 01.01.2022.

Renate Menz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Senat für Familiensachen (ab 31.03.2003, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 03.05.1979 als Richterin am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Königstein im Taunus aufgeführt. Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1572/10 - Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 06.05.2010 - 3 UF 350/08 - Psychotherapie im Zwangskontext.

Sieglinde Michalik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.02.2008, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.1990 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.02.2008 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: 1. Senat für Familiensachen. 1 UF 94/03 - Beschluss vom 11.05.2005. 2013: 15. Kleiner Arnoldshainer Familiengerichtstag. Ab 01.07.2015: Ruhestand.

Walter Moehrs (geb. ....) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1946-1948) - über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende ... Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Dr. Kurt Peter Müller-Engelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 22.07.1993, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 22.07.1993 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Dr. Reinhard Müller-Metz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 13.01.1992, ..., 2012)

Dr. Friedemann Nassauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.08.2002, ..., 2012)

Dr. Werner Niedenführ (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.12.1979 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2006 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 01.01.2011 - Vorsitz des 21. Zivilsenats. Organigramm - 01.01.2013: Grundsatz und Präsidialangelegenheiten der Richter, sowie der Präsidenten der Land- und Amtsgerichte. 

Manfred Noll (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen in Darmstadt / vorher 1. Senat für Familiensachen (ab 31.03.2003, ..., 2012) - ab 01.08.1988 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - http://www.hefam.de/koll/khh20050113.html

Bodo Nordmeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 08.02.2002, ..., 2014)

Dr. Rainer Oberheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2008, ..., 2018) - ab 23.12.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: 3. Zivilsenat. Namensgleichheit mit: Oberheim (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamm (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Oberheim nicht aufgeführt. Amtsgericht Warendorf - GVP 01.01.2018: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Dr. Rainer Oberheim (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2008, ..., 2016) - ab 23.12.1993 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Stefan Ostermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 11.09.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.01.1994 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 03.11.1995 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 21.01.2010 als Richter am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.1994 als Richter am Amtsgericht Offenbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.1994 als Richter am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.  Im Handbuch der Justiz 2020 ab 11.09.2015 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Amtsgericht Offenbach - 2010: Familiensachen - Abteilung 314. 2015: Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen. "Strafjustiz als Büttel der Jugendämter. Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung. Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe." - Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208.

Jürgen Ostermöller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Familiensenat (ab 11.02.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 22.12.1994 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 3. Familiensenat. FamRZ 5/2007, FamRZ 12/2007. FamRZ 19/2010: 5 WF 50/10. FamRZ 7/2014 - 5 WF 146/13.

Martina Paul (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.05.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2013 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. FamRZ 17/2005, FamRZ 3/2007, FamRZ 15/2008, FamRZ 22/2008, FamRZ 11/2009, FamRZ 19/2009. FamRZ 6/2010.

Dr. Barbara Pfeifer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 15.11.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.1992 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.2004 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Bis 01.01.2010 Vorsitz des 3. Strafsenat.

Karl Friedrich Piorreck (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 17.08.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 17.08.1998 als Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt am Main aufgeführt.

Klaus Pohl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2010, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1999 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 02.03.2011: Personalien: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Klaus Pohl übernimmt mit Wirkung vom 15.03.2011 zusätzlich zum Vorsitz im 3. Strafsenat den Vorsitz im 1. Strafsenat. Ab 01.07.2015: Ruhestand. 2 Ss 111/07 (8 Ns - 2 Js 17479/05 Landgericht Marburg. 

Prof. Dr. Roman Poseck (geb. 16.03.1970 in Mülheim an der Ruhr - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Justizminister des Landes Hessen (ab 31.05.2022, ..., 2022) - nach dem zweiten Staatsexamen Jurist bei der BASF sowie Richter am Landgericht Limburg. Anschließend zum Justizministerium in Wiesbaden abgeordnet. Hier zunächst Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung. 2002 zum Richter auf Lebenszeit und 2004 zum Richter am Oberlandesgericht unter Fortdauer seiner Abordnung ernannt. 2007 wurde Dr. Poseck zum Leitenden Ministerialrat befördert. Nachdem er von 2005 bis 2007 das Ministerbüro geleitet hatte, ist er seit 2007 Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums und ständiger Vertreter des Staatssekretärs. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.10.2004 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2006 als Leitender Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.11.2008 als Ministerialdirigent beim Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2012 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 31.05.2022 als Justizminister des Landes Hessen aufgeführt. 16.05.2012: "Ein junger Präsident" - http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/frankfurt/ein-junger-pr-sident_rmn01.c.9804385.de.html.

Martin Rathgeber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.07.1987, ..., 1998)

Norbert Remlinger (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 3. Familiensenat (ab 01.05.2000, ..., 2004)

Dr. Christoph Renning (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 30.03.2015, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1992 unter dem Namen Christoph Rennig ab 15.04.1991 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen unter dem Namen wohl falsch geschriebenen Christoph Renning ab 28.07.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Gießen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Christoph Rennig ab 01.08.1995 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Christoph Rennig ab 15.07.1993 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 unter dem Namen Christoph Rennig ab 31.03.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Christoph Rennig ab 30.03.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Frank Richter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hanau / Präsident am Landgericht Hanau (ab 01.10.2022, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.04.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main - LL.M - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.10.2004 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.04.2008 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2010 als Direktor am Amtsgericht Dieburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.02.2017 als Vizepräsident am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Ab 20.02.2017: Vizepräsident am Amtsgericht Frankfurt am Main - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/neuer-vizepr%C3%A4sident-des-amtsgerichts-frankfurt-am-main. 15.09.2017: "Frank Richter wurde am 26.05.1969 geboren. Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums der Betriebswirtschaft war er zunächst als Referent bei der Treuhandanstalt Berlin tätig, bevor er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main aufnahm. Im Anschluss absolvierte Frank Richter den juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Frank Richter trat nach dem zweiten Staatsexamen in den richterlichen Dienst des Landes Hessen ein und war u.a. beim Landgericht Frankfurt am Main eingesetzt. Es folgte eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, von der er 2004 an das Landgericht Frankfurt am Main zurückkehrte. Nach einer weiteren Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz und der zwischenzeitlichen Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht wurde Frank Richter 2010 zum Direktor des Amtsgerichts Dieburg ernannt. Am 14.02.2017 wurde er zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main berufen. ..." - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/feierliche-amtseinf%C3%BChrung-des-neuen-direktors-des-amtsgerichts-dieburg. 21.09.2022: "Der Hessische Minister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck, hat Frank Richter am Mittwoch zum neuen Präsidenten des Landgerichts Hanau mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ernannt. Damit folgt er auf Susanne Wetzel, die im Februar an die Spitze des Amtsgerichtes Frankfurt am Main wechselte. ... Nach dem Abitur absolvierte er ein Studium der Betriebswirtschaft bei der IBM Deutschland GmbH und erwarb einen Abschluss als Diplom-Betriebswirt (BA). Von 1991 bis 1993 war er Referent bei der Treuhandanstalt in Berlin. 1992 begann Frank Richter mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sein Erstes Staatsexamen legte er 1998 ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst hat er im Landgerichtsbezirk Darmstadt absolviert. Für ein Fullbright-Stipendium an der Universität Michigan nahm er 1998 für ein Jahr Sonderurlaub nach § 15 Abs. 5 JAO und schloss das Studium mit dem Master of Laws ab. Das Zweite juristische Staatsexamen erlangte Richter 2001. Im selben Jahr wurde er Richter auf Probe am Landgericht Frankfurt am Main und am Amtsgericht Bad Homburg. Es folgte eine einjährige Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz als Persönlicher Referent des Hessischen Ministers der Justiz. Danach war er als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Zwischen 2009 und 2010 wurde Richter erneut an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Ab 2010 war er sieben Jahre als Direktor des Amtsgerichts Dieburg tätig. Richter wechselte 2017 als Vizepräsident an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 wird Frank Richter Präsident des Landgerichts Hanau." - https://hessen.de/presse/pressearchiv/frank-richter-zum-praesident-ernannt

Dr. Otto Rühl (geb. 19.03.1908) - Richter am Amtsgericht Marburg / Direktor am Amtsgericht Marburg (ab 01.03.1961, ..., 01.10.1964) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1955 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 36 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Thomas Sagebiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.01.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 01.11.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2010 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: 5. Strafsenat und 18. Zivilsenat. 27.07.2020: "Der wegen Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke angeklagte Stephan Ernst will sich von seinem Pflichtverteidiger trennen. „Gequirlter Unsinn“ sei das, was er da gehört habe, beschied auch der Richter dem Verteidiger. ... „Ich bin einigermaßen sprachlos“, reagierte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel, der an diesem Montag eigentlich die Verlesung von Arbeitszeugnissen des Angeklagten geplant hatte. Er erkundigte sich erst mal, ob Hannig diese Anträge mit seinem Mandanten abgesprochen habe. Als das verneint wurde, ging Sagebiel hart mit dem Anwalt ins Gericht. ..." - https://www.welt.de/politik/article212320141/Luebcke-Prozess-Stephan-Ernst-will-sich-von-seinem-Verteidiger-trennen.html.  Namensgleichheit mit: Michael Sagebiel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Limburg (ab 01.05.2012, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 21.11.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 17.09.2007 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Limburg aufgeführt.  

Hannelore Sattler (Jg. 1939) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.10.1977, ..., 2002)

Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichthof in Karlsruhe (ab 22.01.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.07.1994 als Richter am Landgericht Darmstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.09.2007 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 22.01.2018 als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. 22.01.2018: "Der Bundespräsident hat den früher in Darmstadt und Bensheim tätigen Richter Dr. Jürgen Schäfer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ernannt. ... Von 1982 bis 1987 studierte er Rechtswissenschaft in Mainz und Tübingen. Von 1988 bis 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Darmstadt beschäftigt. Zugleich absolvierte er sein Referendariat und legte 1990 das zweite Staatsexamen ab. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er Anfang 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Nach Verwendungen am Landgericht Darmstadt und Amtsgericht Bensheim wurde Schäfer im Juli 1994 zum Richter am Landgericht Darmstadt ernannt. Ein Jahr später promovierte er an der TH Darmstadt über „Alkohol und Arbeitsverhältnis: zur rechtlichen Bewältigung alltäglicher Probleme“. Von Dezember 1997 bis November 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Am 8. Oktober 2001 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt befördert. Am 3. September 2007 wurde Schäfer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither war er Mitglied, seit Dezember 2010 auch stellvertretender Vorsitzender des 3. Strafsenats. Dieser befasst sich neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen als Spezialzuständigkeit mit sämtlichen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fallenden Staatsschutz-Strafsachen sowie mit Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Von Juli 2010 bis Dezember 2011 war Schäfer zugleich dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen. Ebenfalls seit Juli 2010 gehörte er zudem als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Patentanwaltssachen an. Seit 2012 ist Schäfer in den Großen Senat für Strafsachen entsandt, seit Januar 2015 ist er zudem Mitglied des BGH-Präsidiums. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat dem 55-Jährigen den Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen, der im Wesentlichen für Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist." - https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/richter-aus-darmstadt-rueckt-beim-bgh-auf-1246530.

Jürgen Scharf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.03.2008, ..., 2014) - ab 24.01.1992 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Dr. Reinhard Schartl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 09.11.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.11.1994 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2005 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 09.11.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: 10. Zivilsenat. 

Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer (geb. 07.07.1950 in Elz (Kreis Limburg-Weilburg) - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main / Präsident am Landgericht Frankfurt am Main (ab 01.11.2007, ..., 2010) - 1982 zum Richter auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main ernannt. April bis Dezember 1992 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. 1994 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wo er bis April 2002 tätig war. Von 1994 bis 2001 im Rahmen einer Teilabordnung bei dem Landgericht Erfurt (Thüringen) tätig. 2005 bis Ende Oktober 2007 Präsident des Landgerichts Gießen.

Johann Nikolaus Scheuer (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 23.03.1994, ..., 2002)

Petra Schichor (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.12.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1993 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.10.2004 als Vizepräsidentin am Landgericht Darmstadt aufgeführt (Vorsitzende Richterin - 21. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2009 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Justiz-Ministerial-Blattfür Hessen - 01.10.2020: ausgeschieden wegen Ruhestand.

Birgitta Schier-Ammann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.05.2010, ..., 2016) im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.11.1990 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.05.2010 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 07.05.2010: Personalien: Vorsitzende Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Birgitta Schier-Ammann wurde mit Wirkung vom 7.5.2010 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Sie übernimmt in der Nachfolge des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Dr. Christian Dittrich den Vorsitz des 23. Zivilsenats.

Bernhard Schmidt (Jg. 1941) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main  / 6. Familiensenat (ab 01.08.1988, ..., 6 WF 100/04; 2 F 132/04 So - Amtsgericht Lampertheim)

Dr. Ursula Schmidt-Speicher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.2001, ..., 2020)

Lydia Schmieling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 20.04.2009, ..., 2018) - ab 01.07.1992 Richterin am Amtsgericht Kirchhain. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.04.2009 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012: 2. Senat für Familiensachen in Kassel.

Dr. Albrecht Schreiber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 21.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1989 als Richter am Landgericht Wiesbaden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Vizepräsident am Landgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.01.2006 als Präsident am Amtsgericht Offenbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2008 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 21.10.2014 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt.  

Jochen Schroers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main /  9. Zivilsenats und 6. Strafsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 14.05.2001, ..., 2008)

Reinhold Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 21.03.1994, ..., 2012)

Ingeborg Schulze-Schröder (geb. 22.12.1939) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.06.1983, ..., 2002)

Frauke Schuschke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 14.12.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.06.1990 als Richterin am Amtsgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Schuschke nicht aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 15.09.2008 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 14.12.2016 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2012, ..., 2018: 6. Senat für Familiensachen und 27. Zivilsenat, jeweils mit Sitz in Darmstadt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Werner Schwamb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 28.09.2012, ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1986 als Richter am Amtsgericht Kirchhain aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.09.2002 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2012 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: wohl 5. Familiensenat. 21.06.2010: "Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ändern zum 01.07.2010 die Unterhaltsgrundsätze ... Werner Schwamb (Richter am OLG)". 2013: Vorsitzender Richter am 6. Familiensenat in Darmstadt. 04.02.2017: "Aktuelle Probleme des Versorgungsausgleichs" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf. Namensgleichheit mit: Marina Schwamb - Schulärztin, beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschus der Stadt Mainz - https://bi.mainz.de/kp0050.php?__kpenr=310

Dr. Arno Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 19.12.2003, ..., 2014) 

Liselotte (Lilo) Schweikhardt (geb. 09.08.1934) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Jena (ab , ..., ) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.01.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Vorstandsmitglied Thüringer Richterbund - http://www.thueringer-richterbund.de/22.html

Karl-Heinz Schweitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.10.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 als Richter am Amtsgericht Kassel aufgeführt. 1982 bis 2015 Familienrichter an den Amtsgerichten Melsungen und Kassel zuletzt – von 2003 bis 2015 - Mitglied des 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Kassel. Nach Eintritt in den Ruhestand als Richter Zulassung zum Rechtsanwalt in Kassel - https://www.mediation-kassel.com/. 2023 - https://www.bafm-mediation.de/mediation/mediator-innensuche/.

Rolf Seidl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 16.06.2003, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.05.1990 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.06.2003 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 2. Strafsenat.

Dr. Jürgen Soyka (geb. 13.10.1960) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main (ab 16.12.1991, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 16.12.1991 unter dem Namen Jürgen Soyka als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.12.1991 unter dem Namen Dr. Jürgen Soyka als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998, 200 und 2002 unter dem Namen Jürgen Soyka offenbar nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Jürgen Soyka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 7. Senat für Familiensachen (ab 03.05.2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 22.03.1983 als Richter am Landgericht Krefeld aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.05.1993 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.05.1993 als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. Mitherausgeber der Zeitschrift "Familie und Recht". 

Prof. Dr. Curt Staff (geb. 04.10.1901) - Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.04.1951, ..., 1969) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 01.07.1928 als Präsident am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 43 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Michael Stahl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 12.01.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 ab 18.12.2001 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.01.2015 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Namensgleichheit mit: Stahl - Verfahrenspflegerin - Bestellung am Amtsgericht Frankfurt am Main (2008). 

Karl Stamm (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 4. Familiensenat (ab 23.11.1990, ..., 2005)

Kirsten Steitz (Jg. 1962) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1991 als Richterin/Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe (Unterrubrik Staatsanwaltschaften) für den OLG-Bezirk Frankfurt/Main - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 204, 206, 2008 und 2016 unter dem Namen Kirsten Steitz nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Uwe Steitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 29.07.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.10.1979 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Bärbel Stock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgerich Frankfurt am Main (ab 17.04.2018 , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.11.1997 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 17.04.2018 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 06.09.2005: Ein Verfahren, das nicht mit dem Urteil endet. Prozess gegen TV-Moderator.

Dr. Ulrich Stump (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 08.10.2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.07.1994 als Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt.

Thomas Sunder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.11.2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.12.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 01.11.2010: Personalien: Richter am Oberlandesgericht Thomas Sunder, der dem 6. Zivilsenat angehört hat, ist mit Wirkung vom 1. November 2010 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden. 

Klaus-Dieter Thessinga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.05.2006, ..., 2012) 

Brigitte Tilmann (Jg. 1941) - Präsidentin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 04.06.1998 bis 31.12.2006?)

Dr. iur., Hon. Prof. Fritz Traub (geb. 07.04.1929) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main / Wettbewerbs- und Kartellrecht (ab 08.10.1976, ..., 1988) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 08.10.1976 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. http://vv.uni-giessen.de/personal.cfm?FBNr=25&S=SS&A=5

Hans-Werner Treml (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.1997 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 

Roland Vorbusch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 07.11.2007, ..., 2018) - ab 23.03.1994 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.11.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 27.10.2011: "Goldhase gegen Goldhase - dritte Niederlage für Lindt" - http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_28101/index.php

Dr. Franz-Robert Walter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.08.2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1979 als Richter am Landgericht Darmstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum ab 17.05.1990 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.08.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2010: 13. Zivilsenat. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Dr. Frank Wamser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen / Vizepräsident am Landgericht Gießen (ab 01.11.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.05.2001 als Richter am Landgericht Kassel - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 23.12.2009 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 31.10.2012 als Ministerialrat im Hessischen Ministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2018 als Vizepräsident am Landgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.11.2018 als Vizepräsident am Landgericht Gießen - abgeordnet - aufgeführt. 03.02.2017: "Bericht über den Stand der Überlegungen zur bundesweiten Vereinheitlichung der Juristenausbildung und -prüfung, insbesondere mit Blick auf das Familienrecht" - 17. Arnoldshainer Familiengerichtstag - http://www.evangelische-akademie.de/files/flyer_familienrecht.pdf

Dr. Wolfgang Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.04.2008, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1989 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ab 20.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2008 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2007: Pressesprecher am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 und 2012 ab 17.03.1983 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2010 ab 20.12.1996 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt.

Kristiane Weber-Hassemer (Jg. 1939) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.10.1994, ..., 2002) - Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Winfried Hassemer (geb. 17.02.1940 in Gau-Algesheim) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat / Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht (ab 10.04.2002, ..., 07.05.2008)

Susanne Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hanau / Präsidentin am Landgericht Hanau (ab 02.08.2010, ..., 2014) - 16.11.1990 bis 15.08.1993 als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Frankfurt am Main. Am 06.081993 zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz erfolgte vom 7. November 1994 bis 28. November 2004. Am 25. Oktober 1999 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Susanne Franke ab 16.08.1993 als Richterin am Landgericht Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 29.11.2004 als Vizepräsidentin am Landgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Susanne Franke ab 02.08.2010 als Präsidentin am Landgericht Hanau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Susanne Wetzel ab 02.08.2010 als Präsidentin am Landgericht Hanau aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 

Ulrich Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Seligenstadt / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Seligenstadt (ab 04.02.2011, ..., 2012) - erste Dienststelle als Richter 1990 beim Amtsgericht Wetzlar. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 15.01.1993 als Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Anschließend Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006 und 2008 unter dem Namen Ulrich Wetzel nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.2009 als Richter am Amtsgericht Friedberg aufgeführt. Amtsgericht Friedberg - GVP 03.06.2010. Amtsgericht Friedberg - GVP 15.08.2011: nicht aufgeführt.

Dr. Dieter Wilhelm Weychardt (geb. 12.10.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 6. Senat für Familiensachen Darmstadt (ab , ..., 1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1982 und 1988 ab 01.07.1977 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht mehr eingetragen. FPR 8-9/2006. Dieter Wilhelm Weychardt:  Die familiengerichtliche Regelung der elterlichen Verantwortung. Eine Handreichung für den Praktiker, ZFJ 7/8 und 9/1999, S. 269-277. Namensgleichheit mit: Ute Weychardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (ab 04.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.

Klaus Winter (* 29. Mai 1936 in Essen; † 10. Oktober 2000) - war Richter am Bundesverfassungsgericht. Winter studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt (Main) und schloss das Studium 1961 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahre 1965 trat Winter in den Justizdienst des Landes Hessen ein und war als Richter in Zivil- und Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden tätig. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahre 1979 arbeitete Winter in einem Familiensenat des Oberlandesgerichtes. Im Jahr 1982 wurde Winter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und wurde dort im IX. Zivilsenat tätig. Er befasste sich dort unter anderem mit Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz, Zwangsvollstreckungsrecht, Bürgschaftsrecht und der Haftung von Rechtsanwälten und Notaren. 1989 wurde Winter zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt, dessen zweitem Senat er bis zu seinem Tode angehörte. Innerhalb des Senats lag sein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts. Vorgänger auf seiner Planstelle war Ernst Träger, sein Nachfolger Rudolf Mellinghoff.

Dr. Wilhelm Wolf (Jg. 1966) - Richter am Landgericht Fulda / Präsident am Landgericht Fulda (ab 09/2008, ..., ) - ab 11.10.1999 Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / dann Vizepräsident des Landgerichts Gießen ( , ..., 2007)

Dr. Karlheinz Zeiher  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main / 5. Strafsenat und 18. Zivilsenat (ab 28.07.1999, ..., 2009) 

Dr. Dietmar Zeitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 27.11.1995, ..., 2010)

Norbert Zimmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.06.1998, ..., 2016)

 

 

 

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Familienberatung Hanau

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http://familien-beratung-hanau.de

 

 

Familienberatung Maintal

überregionale Beratung

http://familienberatung-maintal.de

 

 

Familienberatung Mühlheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-muehlheim.de

 

 

Familienberatung Neu-Isenburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-neu-isenburg.de

 

 

Familienberatung Offenbach

überregionale Beratung

http://familienberatung-offenbach.de

 

 

Familienberatung Schlüchtern

überregionale Beratung

http://familienberatung-schluechtern.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

Arno Bartl & Heike Bartl

Rechtsanwälte

Alsfelder Str. 47

35305 Grünberg

Telefon: 06401 / 4767

Internet: www.anwalt-gruenberg.de

 

 

Felicitas Jentsch-Klieve

Rechtsanwältin 

Feldbergstraße 9a

61440 Oberursel (Taunus)

Felicitas Jentsch-Klieve: Für eine Entmoralisierung des Familienrechts - Zugleich Anmerkung zum Kammerurteil des EGMR in Sachen Zaunegger ./. Deutschland vom 3. 12. 2009 (Beschwerde-Nr. 22028/04), FPR Heft 9/2010 - http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/zeits/FPR/2010/cont/FPR.2010.H09.NAMEINHALTSVERZEICHNIS.htm

 

 

Arnim-M. Nicklas

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht

Hauptstr. 79 | 65843 Sulzbach/Taunus

Zweigstelle: Herzog-Adolf-Str. 1 | 65812 Bad Soden am Taunus

Internet: http://www.ra-nicklas.de

Rechtsanwalt Nicklas wird vom Väternotruf empfohlen.

 

 

H. Michael Roth

Rechtsanwalt

Walther-Rathenau-Str. 48

63486 Bruchköbel

Tel: 06181 / 78488

Internet: www.rechtsanwaltroth.de

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Frankfurt am Main für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Gutachter:

 

Susanne Eschweiler

60389 Frankfurt am Main

www.sfi-frankfurt.de/fileadmin/redakteure/pdf/Ambulanz/Ambulanz-Liste.pdf

Beauftragung am Amtsgericht Bad Homburg, Amtsgericht Friedberg, Amtsgericht Offenbach, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Richterin Wegener - 2008)

 

 

Carina Fuhrer

Diplom Psychologin

Fachpsychologin für Rechtspsychologie             

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)  

SPZ Aschaffenburg  

Am Hasenkopf  

63739 Aschaffenburg

Internet: http://www.klinikum-aschaffenburg.de/medizin/sozialpaediatrisches-zentrum-spz/aerzte-team/

Beauftragung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Richterin Knauth (2014) 

 

 

Renate Grigoleit

Diplom-Psychologin

Dambachtal 41

65193 Wiesbaden

Beauftragung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3 UF 301/08

 

 

Inge Mayer-Bouxin

Diplom-Psychologin

Verhaltenstherapeutin 

Walpodenstr. 18

55116 Mainz

Beauftragung am Amtsgericht Bad Kreuznach (1996), Amtsgericht Bad Sobernheim (2003), Amtsgericht Brilon, Amtsgericht Dillenburg, Amtsgericht Hanau, Amtsgericht Limburg, Amtsgericht Weilburg, Amtsgericht Wetzlar, Landgericht Mainz in den sogenannten Missbrauchsprozessen Worms I, Worms II und Worms III, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz

Frau Mayer-Bouxin empfiehlt u.a., einem Trennungsvater das Sorgerecht zu entziehen, mit der Begründung, durch den Sorgerechtsentzug Spannungen in der Familie zu reduzieren und den Beteiligten die Möglichkeiten zu geben, zur Ruhe zu kommen. Die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts lassen grüßen.

Von einer Beauftragung der Inge Mayer-Bouxin rät der Väternotruf dringend ab.

Beauftragung am Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 1. Senat für Familiensachen.

 

 

Brigitte Spangenberg

Klinische Psychologin, Mediatorin

Beauftragung durch den  5. und 6. Familiensenat am Oberlandesgericht Frankfurt/Main

Beauftragung am Amtsgericht Fürth (Odenwald), Amtsgericht Heidelberg, Amtsgericht Lampertheim

 

 

Dr. med. Olaf Weiffenbach

Gutachten vom 19.05.2004

Beauftragung am Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 1. Senat für Familiensachen.

 

 

Iris Witzani

Diplom-Psychologin

35578 Wetzlar

Beauftragung am Amtsgericht Dillenburg, Amtsgericht Marburg, Amtsgericht Wetzlar, Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beauftragung am Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch den 4. Senat für Familiensachen (2003) 

Sorgerechtsentzug nach Einsatz von Iris Witzani nicht unwahrscheinlich. Frau Witzani wird vom Väternotruf nicht empfohlen!

 

 

 

Sonstige:

Herausgeberverein der Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt e.V.

Hefam steht für Hessische Familienrichter und soll einen Informationsaustausch und eine gegenseitige Unterstützung der Kollegen erleichtern. Die am Familienrecht interessierten Rechtsanwälte werden hierbei einbezogen, soweit dies für sie von Interesse ist.

Dasselbe Ziel wird vom Herausgebervereins der Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt e.V. auch mit seiner HomePage verfolgt. 4

http://www.hefam.de/home/index.html

 

 

 

 

Hessenrecht

Landesrechtsprechungsdatenbank

Entscheidungen der hessischen Gerichte

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bslaredaprod.psml

 

 


 

 

Sichtung durchgeführt vom 16.01.2007 (Beginn der Pressemitteilungen) bis 01.07.2010. Noch einarbeiten:

 

07.04.2011

Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Dr. Cornelia Menhofer wurde nach Beendigung ihrer Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa mit Wirkung vom 1. April 2011 zur Vizepräsidenten des Landgerichts Wiesbaden ernannt und dorthin versetzt.

 

02.03.2011

Personalien: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Klaus Pohl übernimmt mit Wirkung vom 15.03.2011 zusätzlich zum Vorsitz im 3. Strafsenat den Vorsitz im 1. Strafsenat.

 

16.02.2011

Personalien: Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Dr. Gundula Fehns-Böer wurde zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und dem 11. Zivilsenat, dem 1. Kartellsenat und dem Vergabesenat zugewiesen.

 

14.01.2011

Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Gretel Diehl wurde mit Wirkung vom 13. Januar 2011 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 4. Senats für Familiensachen.

 

04.01.2011

Personalien: Richter am Oberlandesgericht Dr. Werner Niedenführ wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt und übernimmt den Vorsitz des 21. Zivilsenats.

 

 

02.11.2010

Personalien: Richter am Oberlandesgericht Dr. Burkhard Feilcke ist mit Wirkung vom 1. November 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main versetzt worden.

 

01.11.2010

Personalien: Richter am Oberlandesgericht Thomas Sunder, der dem 6. Zivilsenat angehört hat, ist mit Wirkung vom 1. November 2010 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden.

 

04.10.2010

Personalien: Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ruth Römer ist mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bei dem 20. Zivil- und dem Wertpapier- und Übernahmesenat ausgeschieden und dem 5. Familiensenat zugewiesen. Sie folgt dort dem mit Ablauf des 30. September 2010 in den Ruhestand getretenen Richter am Oberlandesgericht Karl-Heinz Held.

 

 

02.09.2010

Personalien: Richter am Oberlandesgericht Jörg Tillmanns wurde nach Beendigung seiner Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa mit Wirkung vom 1. September 2010 dem 8. Zivilsenat zugewiesen.

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ingelore König-Ouvrier, die den Vorsitz des 8. Zivilsenats innehatte, ist mit Ablauf des 31.08.2010 in den Ruhestand getreten.

 

 

 

 

01.07.2010

Personalien: Die Richterinnen am Landgericht Gabriele Slutzky (Frankfurt am Main) und Kristin Beuth (Wiesbaden) sind am 21.6.2010 zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie sind weiterhin an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa abgeordnet.

Richter am Amtsgericht (Frankfurt am Main) Thomas Kruza ist am 21.6.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Herr Kruza ist weiterhin an die Gemeinsame IT Stelle der hessischen Justiz sowie an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa abgeordnet.

Richterin am Landgericht (Marburg) Myriam Gruß ist mit Wirkung zum 1.7.2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie wird dem 7. Zivilsenat zugewiesen.

Richterin am Landgericht (Frankfurt am Main) Regina Zöller ist mit Wirkung zum 1.7.2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie wird dem 17. Zivilsenat zugewiesen.

 

 


 

 

 

Rollatorbande um Prinz Reuß soll Kontakt nach Russland gesucht haben:

"...

14.12.2023

Wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht, muss sich die Reichsbürger-Truppe um Prinz Reuß unter anderem wegen Umsturzversuchen bald vor Gericht verantworten. Aus einer Anklageschrift, die WELT vorliegt, geht nun hervor, dass auch Russland-Verbindungen im Fokus stehen werden.

...

Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft 27 Verdächtigen unter anderem die Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Die Verfahren sollen vor den Oberlandesgerichten in Frankfurt/Main, München und Stuttgart geführt werden.

...

https://www.welt.de/politik/deutschland/article249055006/Anklage-Reichsbuerger-um-Prinz-Reuss-sollen-Kontakt-nach-Russland-gesucht-haben.html?source=puerto-reco-2_ABC-V35.2.C_Regression_based

 

 

 

 

Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der Rollator-Bande: 

"11.12.2023. ... In dem Verfahren gegen die Reichsbürger-Gruppe um den Adeligen Heinrich XIII. Prinz Reuß werden sich einige der mutmaßlichen Mitglieder vermutlich bald vor Gericht verantworten müssen. Nach Informationen von WELT hat der Generalbundesanwalt gegen zehn mutmaßliche Mitglieder des Führungszirkels der sogenannten „Patriotischen Union“ Anklage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erhoben. ...

Nach Informationen aus dem Umfeld der Angeschuldigten zählen zu den Angeklagten neben Prinz Reuß auch der einstige Mitbegründer der Bundeswehr-Spezialeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK), Maximilian Eder. Sofern die Anklage zugelassen wird, müssen sich auch der einstige Kommandeur eines Fallschirmjäger-Bataillons, Rüdiger von Pescatore, und der Ex-Polizist Michael F. verantworten, bestätigten Strafverteidiger WELT. Angeklagt ist den Informationen zufolge auch die einstige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. ..."

https://www.welt.de/politik/deutschland/article248997664/Reichsbuerger-Anklage-gegen-zehn-mutmassliche-Mitglieder-erhoben.html

 

 

Kommentar:

In Berlin sichtete man jüngst eine Löwin, die dann als verkleidetes Wildschwein entlarvt wurde und in Frankfurt Main klagt man mutmaßliche Mitglieder der Rollator-Bande an, einer Seniorenselbsthilfegruppe, die - weil es ihnen im Altersheim Deutschland zu langweilig war - angeblich den deutschen Staat mit Gewalt zu Fall bringen wollte. Spielzeugpistolen und Luftgewehre sollen schon gekauft worden sein, munkelt man in gut inormierten Kreisen, nur die Pappkameraden fehlten noch.

Nur gut, dass die deutschen Sicherheitskräfte Tag und Nacht über unsere Staatssicherheit wachen und noch nicht zu Putin übergelaufen sind, sonst wären wir jetzt schon eine Kolonie von Russland und bei der Bundesanwaltstaatsanwaltschaft würde die Moskauer Zeit gelten und Russisch als Amtssprache vorgeschrieben sein.

 

 

 


 

 

 

Gericht: Kind darf bei Uneinigkeit der Eltern geimpft werden

Wenn Eltern sich über die Impfung eines Kindes uneinig sind, sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entscheidend. Die Entscheidungsbefugnis über Impfungen liege dann bei dem Elternteil, das sich an den Empfehlungen der Stiko orientiert, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit. Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Vaters zurück, der forderte, erst müsse die Impffähigkeit des Kindes gerichtlich geprüft werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (AZ: 6 UF 3/21)

In dem Streitfall üben die Eltern eines Kleinkindes gemeinsam die Sorge aus. Die Mutter möchte das Kind gemäß den Empfehlungen der Stiko impfen lassen, der Vater ist dagegen und verlangt zunächst eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Daraufhin beantragte die Mutter vor dem Amtsgericht, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Das Amtsgericht folgte dem Antrag, die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters wies das OLG zurück. Die Entscheidungskompetenz sei dem Elternteil zu übertragen, „dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“, entschieden die Richter.

18.03.2021

https://www.welt.de/vermischtes/live221095606/Corona-live-13-Faelle-von-Blutgerinnseln-nach-AstraZeneca-Impfung.html

 

 

 


 

 

 

 

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Verurteilung von Gießener Ärztin wegen Abtreibungswerbung rechtskräftig

19.01.2021

...

Im Rechtsstreit um den Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel mit ihrer Revision gegen das Urteil des Gießener Landgerichts gescheitert. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat dem Landgericht Gießen in der Verurteilung wegen illegaler Werbung für Abtreibungen zugestimmt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit.

...

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/verurteilung-von-giessener-aerztin-wegen-abtreibungswerbung-rechtskraeftig,urteil-haenel-schwangerschaftsabbruch-100.html

 

 

 

 

Urteil gegen Ärztin Kristina Hänel aufgehoben

Die Revision der Gießener Ärztin war erfolgreich: Laut Oberlandesgericht Frankfurt muss der Fall neu verhandelt werden. Grund sei die Änderung des Paragrafen 219a.

03.07.2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Ihr Fall müsse hinsichtlich des im März geänderten Strafrechtsparagrafen 219a neu verhandelt werden (Az.: 1 Ss 15/19), entschied das Gericht: "Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand."

...

Die Allgemeinärztin Hänel war im November 2017 vor dem Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Praxis informierte. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin damals das Urteil. Hänels Berufung war im Oktober 2018 abgewiesen worden.

...

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-07/schwangerschaftsabbruch-urteil-gegen-aerztin-kristina-haenel-aufgehoben

 

 


 

 

SED-Informationspolitik an deutschen Gerichten

Wer im Glaushaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. So etwa die Richterschaft und Minsterialbürokratie in einigen Bundesländern, insbesondere Bayern, Thüringen und einige andere unterentwickelte Enklaven wie zum Beispiel das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dort werden die aktuellen Geschäftsverteilungspläne wie eine Art Geheimdokument behandelt, also keine Zusendung per Mail und keine Veröffentlichung im Internet, man wird - wie in der DDR - gute Gründe dafür haben. Niemand soll hinter die Kulissen gucken können, so war es in der DDR und so ist es in Teilen des Rechtsnachfolgers BRD noch immer.

Dabei ist es bald in jeder winzigen deutschen Gemeinde üblich, die dortigen Mitarbeiter namentlich im Internet zu benennen, so etwa in der an Frankfurt am Main angrenzenden Gemeinde 9000-Seelengemeinde Liederbach, dort findet man sogar den zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Wasserwerkes namentlich benannt - http://www.liederbach.eu/seite/de/gemeinde/143/-/Bauhof___Wasserwerk.html.

Ein paar Kilometer weiter, am Oberlandesgericht Frankfurt am Main unter dem Präsidenten Dr. Roman Poseck, das einzige Oberlandesgericht in Deutschland, an dem kein namentlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet zu finden ist (Stand 26.02.2018), fühlt man sich dagegen an SED-Zeiten erinnert. Ob das nun am Präsidenten Dr. Roman Poseck liegt oder an wem auch immer, wir wissen es nicht. Vielleicht meint man dort im Angesicht einiger kleiner Wolkenkratzer, über den Wolken zu schweben, so dachte die Führungsriege in der DDR, es endete mit einem Desaster.

Zum Glück, es geht auch anders. Mittlwerweile veröffentlichen geschätzt ca. zwei Drittel aller Gerichte in Deutschland die Geschäftsverteilungspläne. Lobenswert die Situation in Nordrhein-Westfalen, dort sind die Internetseite der Gerichte im Vergleich zu Restdeutschland auf den besten Stand. Vielleicht sollte man die Bundesrepublik Deutschland auflösen und die Konkursmasse an Nordrhein-Westfalen anschließen. Nordrhein-Westfalen könnte sich dann umgehend für selbstständig erklären und die Aufnahme in der Europäischen Union und der UNO beantragen. Frankfurt am Main würde an Nordkorea verkauft. Der dortige Machthaber Kim-Jong-Il könnte dann standesgemäß im Gebäude des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main residieren. Ersta Amtshandlung: Dicke schwarze Vorhänge hinter alle Fenster des Gebäudes, damit keiner von draußen reinschauen kann.

26.02.2018

 

 

 


 

 

 

1 BvR 1168/16
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde,
...
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
vom 5. April 2016 - 6 UF 289/15 -
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Eichberger und die Richterin Britz
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI 1 S. 1473) am 7. Juni 2016 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das ist der Standardtext, mit dem die rechtsuchendne Bürgerinnen und Bürger vom Bundesverfassungsgericht abgespeist werden. Eine Begründung wird selbstredend nicht mitgeteilt, das macht ja zu viel Arbeit und außerdem könnten die Bürgerinnen und Bürger dann darüber informiert werden, wie man am Bundesverfassungsgericht so denkt oder auch nicht denkt. Das soll aber besser nicht bekannt werden. Wer da an die DDR denkt, wo die Bürgerinnen und Bürger Eingaben an den Genossen Erich Honecker schreiben konnten und mitunter sogar Erfolg hatten, kann hier erstaunliche Parallelen ziehen, nur dass der Genosse Erich Honecker eine Lehre als Dachdecker angefangen, aber nicht abgeschlossen hat, während von den Bundesverfassungsrichtern vermutlich kein einziger je eine Dachdeckerlehre begonnn hat.

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

24.04.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Donnerstag, 25. April 2013 09:05

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne übersenden wir Ihnen den richterlichen Geschäftsverteilungsplan. Die Kosten dafür betragen 6,- Euro.

Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Rechnungsadresse mit.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Der Präsident

Im Auftrag

Steffi Wooden

Geschäftsleitung

-Hauptgeschäftsstelle-

Tel.: 069 / 1367 - 2795

Fax.: 069/1367 - 2976

Postanschrift: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Der Präsident,

60256 Frankfurt am Main

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Da hat man ja am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine tolle Einnahmequelle entdeckt. 1000 Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes = 6.000 € für die finanzschwache hessische Justiz. Hieß es in einem Witz aus der DDR: Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen, so heißt es heute: Aus unseren Bürgerinnen und Bürgern ist noch viel mehr herauszuholen. Dieses kapitalistische Geschäftsmodell hat man in Berlin und Nordrhein-Westfalen noch nicht verstanden, dort lädt man die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte einfach auf deren Internetseiten und die Bürgerinnen und Bürger können sich das kostenlos runterladen, Sozialismus pur. Aber zum Glück gibt wenigstens in Frankfurt am Main noch Kapitalismus pur. Da zählt nur der Geldbeutel, alles andere ist humanitärer Schnickschnack, den man sich nicht leisten kann.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus welcher gesetzlichen Bestimmung ergeben sich nach Ihrer Ansicht Kosten von 6,- Euro?

Wir haben doch schon für den Staat im allgemeinen und die Justiz im besonderen Steuern bezahlt, warum sollten wir da noch mal zahlen, was schon bezahlt ist?

An vielen anderen Gerichten, so etwa beim Berliner Kammergericht ist der Geschäftsverteilungsplan übrigens in das Internet gestellt.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ueber-uns/zustaendigkeiten/index.html

Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger und auch die Justiz von überflüssiger und zeitraubender Bürokratie. Frankfurt am Main, sollte das nicht Schlusslicht in Deutschland bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

29.04.2013

 

 

28.03.2013

GRÜNE: Informationsfreiheitsgesetz für Hessen ist längst überfällig

Paragraph, RechtspolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Initiative der SPD Landtagsfraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz in Hessen. Es wird höchste Zeit, dass auch in Hessen endlich eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu staatlichen Informationen eröffnet. In einer modernen und offenen Gesellschaft sollte der Zugang zu Informationen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Deshalb haben auch bereits elf von sechzehn Bundesländern den Zugang zu Informationen gesetzlich geregelt. In Hessen ticken die Uhren leider noch anders und die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben offensichtlich Angst vor den mündigen Bürgerinnen und Bürgern“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/gruene-informationsf-3/

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2013 10:32

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht die Möglichkeit die Geschäftsverteilung bei der Hauptgeschäftsstelle in unserem Hause gebührenfrei einzusehen.

Bezüglicher der Kosten, berufen wir uns auf die Erhebung einer Dokumentenpauschale.

Es entspricht dem Wunsch der Richterschaft, dass eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten (Namen) unterbleibt. Einer Veröffentlichung der Geschäftsverteilung bedarf es im Übrigen gem. §21e Abs. 9 HS 2 GVG nicht.

Sollten Sie weiterhin an der Übersendung der richterlichen Geschäftsverteilung interessiert sein, bitten wir um Mitteilung Ihrer Anschrift.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Der Präsident

Im Auftrag

Geschäftsleitung

-Hauptgeschäftsstelle-

Telefon: 069 / 1367-1

Fax: 069 / 1367-2976

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie uns die behördliche Rechtsvorschrift, die die Erhebung einer Dokumentenpauschale für eine elektronisch erstellte Datei rechtfertigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

02.05.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Freitag, 3. Mai 2013 11:37

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Überlassung der Geschäftsverteilung als elektronische Datei scheidet aus den Gründen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, aus. Die Gründe wurden Ihnen bereits genannt. Für die Überlassung der gedruckten Geschäftsverteilung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die 94 Seiten umfasst, erhebt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main pauschal 6,00 €. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) i.V.m. Nr. 211 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO) vom 11. Dezember 2009 (GVBl. I 2009, 763) zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. März 2013 (GVBl. S. 153) können für das Anfertigen von beantragten Kopien unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A 3 je Seite 0,20 € erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltung OLG-Frankfurt

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für Ihre Nachricht. Die Begründung erscheint allerdings unlogisch.

Wenn die Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht sich gegen die Veröffentlichung ihrer Namen aussprechen, dann dürften deren Namen auch nicht im Geschäftsverteilungsplan erscheinen, denn dieser liegt ja, wie Sie selber mitteilen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Überdies müsste dann die Veröffentlichung der Namen, Geburtsdaten und Dienstantritte im Handbuch der Justiz unterbleiben, denn auch dies stellt eine Veröffentlichung dar.

Von daher bleibt uns Ihre Antwort letztlich unverständlich und wir halten daher unsere Bitte auf kostenlose Zusendung des Geschäftsverteilungsplan aufrecht.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

04.05.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Montag, 6. Mai 2013 09:08

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Bitte auf kostenlose Zusendung des Geschäftsverteilungsplans nicht entsprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltung OLG-Frankfurt

 

 

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Michail Gorbatschow

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprochen kann unserer Bitte sehr wohl, nur leider wollen Sie das nicht. Eine Niederlage für die Informationsfreiheit im Bundesland Hessen. Doch wie dem Winter der Frühling folgt, wird auch hier eines Tages der Fortschritt Einzug halten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

06.05.2013

 

 

 


 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 3326/14 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn Dr. K…,
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
vom 29. Oktober 2014 - 4 UF 355/13 -,
b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
vom 17. September 2014 - 4 UF 355/13 -,
c) den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main
- Außenstelle Höchst -
vom 12. November 2013 - 401 F 1031/11 UG -
u n d Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Eichberger
und die Richterin Britz
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August
1993 (BGBl I S. 1473)
am 25. April 2015 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
G r ü n d e :
I.
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12. November
2013 beschlossenen, bis zum 31. Oktober 2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr
2003 geborenen Sohn.
1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes
Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordnung von
Umgängen, die anfangs durch einen Umgangspfleger begleitet werden sollten. Wegen der überlangen
Dauer dieses Umgangsverfahrens stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit
Urteil vom 21. April 2011 eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) und mangels Vorliegens eines effektiven Rechtsbehelfs
hinsichtlich der Verfahrensdauer zudem auch eine Verletzung von Art. 13 in Verbindung mit Art. 8
EMRK fest (EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 21. April 2011, Nr. 41599/09).
b) Die gerichtlich angeordneten Umgangskontakte fanden größtenteils nicht statt. Auch scheiterten
jegliche Versuche, einen Umgangspfleger zu finden. Daher leitete das Amtsgericht im Februar 2011 von
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verfassungsbeschwerde... https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidunge...
1 von 8 19.04.2016

...

 

 


 

 

15.01.2015 Elterliches Umgangsrecht

EGMR: Verfahren "Kuppinger gegen Deutschland" - Verletzung von Art. 8 EMRK

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Kammerurteil im Verfahren "Kuppinger gegen Deutschland" verkündet.  

Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2003 nichtehelich geborenen Sohnes, dessen Mutter dem Beschwerdeführer kurz nach der Geburt jeglichen Umgang mit dem Kind verweigerte. Seit Mai 2005 führte der Beschwerdeführer mehrere Verfahren vor den deutschen Gerichten, die sein Recht auf Umgang mit seinem Sohn betrafen. In seiner Beschwerde vor dem EGMR machte er geltend, die deutschen Gerichte hätten keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen, insbesondere um eine gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 durchzusetzen. Außerdem sehe das deutsche Prozessrecht keinen Rechtsbehelf vor, der geeignet sei, überlange Verfahren in Umgangssachen effektiv zu beschleunigen. Er berief sich u.a. auf Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie auf Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) in Verbindung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).  

Der EGMR stellte in seinem Urteil einstimmig eine Verletzung von Artikel 8 und eine Verletzung von Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK fest.  

Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Az.: V 62198/11  

Quelle: Pressemitteilung des EGMR vom 15.01.2015  

https://www.jurion.de/de/news/309280/EGMR-Verfahren-Kuppinger-gegen-Deutschland-Verletzung-von-Art-8-EMRK

 

 

 

 

Dr. Bernd Kuppinger *21.01.1953 † 21.08.2021

by Franzjoerg Krieg / 22. August 2021

Am 21.08.2021 verstarb der Psychologe Bernd Kuppinger, Heidelberg.

Er ist der einzige Vater, der zweimal beim EGMR erfolgreich war – und trotzdem sein Kind kein einziges Mal sehen konnte.

Was mit diesem Vater gemacht wurde, war permanente Folter, die geeignet ist, jedes Immunsystem zu zerschlagen.

Am 21.04.2011 rügte der EGMR in der Sache Kuppinger ./. Deutschland zum ersten Mal die überlange Verfahrensdauer in gerichtlichen Entscheidungsprozessen zum Umgang eines nicht ehelichen Kindes mit seinem Vater.

...

https://vater.franzjoerg.de/dr-bernd-kuppinger-21-01-1953-%e2%80%a0-21-08-2021/

 

 

 


 

 

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Kuppinger gegen Deutschland (41599/09): Überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen

Urteil vom 21.4.2011

veröffentlicht in FamRZ 2011, 1125 und 1283

http://www.baltesundrixe.de/rechtsanwaelte/georg-rixe.html

 

Vorinstanz: Amtsgericht Frankfurt am Main - 401 F 1193/05 UG

 

 

 


 

 

 

Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde eines nichtverheirateten staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vaters vom 08.11.2010 - Familiensache am Amtsgericht Friedberg - 750 F 279/10 - Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3 UF 195/10 - Beschluss vom 30.09.2010.

 

 


 

 

 

Justizminister Hahn ernennt neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt

v.l.n.r.: Staatsminister Jörg-Uwe Hahn, die Vizepräsidentin des OLG Petra Schichor, der scheidende OLG-Präsident Thomas Aumüller und der neue OLG-Präsident Dr. Roman Poseck

16.03.2012 - Pressemitteilung

In einer Feierstunde im Historischen Saal des Justizministeriums überreichte Justizminister Jörg-Uwe Hahn am Freitag dem neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts, Dr. Roman Poseck, die Ernennungsurkunde. Gleichzeitig übergab Justizminister Hahn dem bisherigen OLG-Präsidenten Thomas Aumüller die Ruhestandsurkunde. (Ein Foto folgt gegen 16:00 Uhr)

Als oberster Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen war und ist Thomas Aumüller ein Vorbild. Die Metropole Frankfurt am Main hat internationale Geltung. Am wichtigsten Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschlands hat der scheidende OLG-Präsident Thomas Aumüller die Justiz bürgernah organisiert. Er hat Profil gezeigt, als ein Diener des Rechts, der sich dem Geist der Gesetze und dem Rechtsfrieden verpflichtet fühlt.“ Mit diesen Worten würdigte Justizminister Jörg-Uwe Hahn den scheidenden OLG-Präsidenten.

Dem neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt, Dr. Roman Poseck, wünschte Justizminister Jörg-Uwe Hahn eine glückliche Hand: Dr. Poseck hat sich an allen Stationen seiner bisherigen Karriere hohes Vertrauen erworben. Er ist ein außergewöhnlich hochqualifizierter Jurist mit Sinn für Recht und Gerechtigkeit. Trotz seines jungen Lebensalters hat er bereits an vielen Stellen innerhalb der hessischen Justiz sehr erfolgreich gearbeitet. Insbesondere als Leiter der Zentralabteilung des Justizministeriums hat er bei der personellen Ausstattung der Justiz und der Haushaltsaufstellung immer die spezifischen Belange der Gerichte und Staatsanwaltschaften gesehen. Dabei gelang ihm stets ein Ausgleich aller Interessen, was ihm auch aufgrund seiner sachkundigen und freundlichen Art durchweg Respekt und Anerkennung in der gesamten hessischen Justiz gebracht hat. Ich freue mich, dass mit Dr. Poseck eine ebenso fachlich kompetente wie menschlich sympathische Persönlichkeit an der Spitze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stehen wird.“

Justizminister Jörg-Uwe Hahn wies darauf hin, dass nach dem Ausscheiden von OLG-Präsident Aumüller zum Ende des Monats April sein Nachfolger Dr. Poseck nahtlos sein Amt zum 1. Mai antreten werde. Damit ist die Kontinuität an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen gewahrt“, erklärte Hahn.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für ganz Hessen zuständig. Es ist nach den Oberlandesgerichten in Hamm und München das drittgrößte in Deutschland. Zum Zuständigkeitsbereich gehören ungefähr 1.200 Richterinnen und Richter, 3.000 Beamtinnen und Beamte und 2.800 Angestellte, die bei 51 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen tätig sind. Das Oberlandesgericht hat Außenstellen in Kassel und in Darmstadt.

Thomas Aumüller wurde am 23. März 1949 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur im Jahre 1967 in seiner Heimatstadt studierte er dort Rechtswissenschaften. Seine erste juristische Staatsprüfung legte er im Jahr 1972 in Hessen ab. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Wiesbaden folgte im Jahr 1975 das zweite juristische Staatsexamen in Hessen. Ab 1975 war er Richter auf Probe bei dem Amts- und Landgericht Frankfurt am Main, bevor er 1978 zum Richter auf Lebenszeit am Landgericht Frankfurt ernannt wurde.

Von 1987 bis 2001 war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet, wo er zunächst bis 1991 als Parlamentsreferent im Ministerbüro, anschließend bis 1999 als Leiter des Organisationsreferats und zuletzt bis November 2001 als Abteilungsleiter Justizvollzug tätig war. 1988 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht unter Fortdauer der Abordnung an das Justizministerium ernannt. Von Dezember 2001 bis zum 30. Juni 2006 war er Präsident des Landgerichts Darmstadt.

Thomas Aumüller war als Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften tätig. Seit 2004 ist er stellvertretendes richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.

Dr. Roman Poseck wurde am 16. März 1970 in Mülheim an der Ruhr geboren. Er hat Rechtswissenschaften in Gießen und Utrecht (NL) studiert und beide juristischen Staatsexamina mit der außergewöhnlichen Note sehr gut“ abgeschlossen. Er promovierte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit höchstem Lob“ über die strafrechtliche Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft“.

Dr. Poseck war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei den Professoren Klaus Lange (Öffentliches Recht) und Peter Cramer (Strafrecht, Strafprozessrecht). Nach dem zweiten Staatsexamen war er Jurist bei der BASF sowie Richter am Landgericht Limburg und wurde anschließend zum Justizministerium in Wiesbaden abgeordnet. Hier war er zunächst Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung. 2002 wurde er zum Richter auf Lebenszeit und 2004 zum Richter am Oberlandesgericht unter Fortdauer seiner Abordnung ernannt. 2007 wurde Dr. Poseck zum Leitenden Ministerialrat befördert. Nachdem er von 2005 bis 2007 das Ministerbüro geleitet hatte, ist er seit 2007 Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums und ständiger Vertreter des Staatssekretärs.

Die feierliche Verabschiedung des scheidenden und die Amtseinführung des neuen OLG-Präsidenten durch Justizminister Jörg-Uwe Hahn findet am 30. April in Frankfurt statt.

Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Pressesprecher: Dr. Hans Liedel

Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691

E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK_15/hessen_Internet/sub/98a/98a32f9f-af81-631f-012f-312b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=98a32f9f-af81-631f-012f-312b417c0cf4.htm

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht spricht Pädagogen Schadensersatz aufgrund unberechtigter Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs zu

In einem am 19.5.2010 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Sozialpädagogen Schadensersatz zugesprochen, weil dieser wegen Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes und auf Schadensersatz in Anspruch. Er hatte das betroffene Kind im Rahmen eines Schülerprojekts und als Fußballtrainer betreut. Die beklagte Psychotherapeutin gelangte im Rahmen einer therapeutischen Behandlung des Kindes zu der Einschätzung, es bestehe der Verdacht, dass der Kläger das Kind in den Jahren 2004 und 2005 sexuell missbraucht habe. Hierüber sprach sie nach Ende der Behandlung mit verschiedenen Personen. Der Kläger verlor seine Arbeitsstelle bei einem gemeinnützigen Verein und gab seine Tätigkeit als Pädagoge und Fußballtrainer auf. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Kläger führt all dies auf die Verdächtigungen der Beklagten zurück.

Das Landgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt. Die Unterrichtung des gemeinnützigen Vereins, für den der Kläger gearbeitet habe, sei zum Schutz des Kindes erforderlich gewesen. 

Auf die Berufung des Klägers änderte das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts nunmehr ab und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung der Äußerungen, sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.000,- € zu und stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der diesem durch ihre Äußerungen entstanden sei. Zur Begründung führt das Oberlandesgericht aus, die Beklagte habe den Kläger rechtswidrig und schuldhaft in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, indem sie einen unnötig großen Personenkreis über ihren Verdacht unterrichtet habe. Sie hätte sich darauf beschränken müssen, ihren Verdacht gegenüber den für die Aufklärung zuständigen Behörden - städtische Stellen für Kinderschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft - zu äußern. Die Unterrichtung des Arbeitgebers des Klägers sowie anderer Personen hätte sie damals jedoch unterlassen müssen. Soweit sich die Beklagte darauf berufe, sie habe dies zum Schutz des Kindes für erforderlich gehalten, hätte es genügt, die zuständigen Behörden auf diese Einschätzung hinzuweisen. Bei der Bemessung der Entschädigung sei zu berücksichtigen, dass der Verdacht der Beklagten zusätzlich als unberechtigt behandelt werden müsse. Da das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger eingestellt worden sei, gelte für diesen die Unschuldsvermutung.

Die Entscheidung ist faktisch nicht anfechtbar. Sie kann in Kürze im Volltext unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de abgerufen werden.

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.5.2010, Aktenzeichen 1 U 49/09

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/d79/d7960b5a-9170-b821-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

08.04.2010

Personalien

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Heike de Boer-Engelhard, die den Vorsitz des 1. Strafsenats innehatte, ist mit Ablauf des März 2010 in den Ruhestand getreten.

Richter am Amtsgericht (Wiesbaden) Thomas Fröhlich ist am 31.3.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er wird dem 13. und dem 24. Zivilsenat mit Sitz in Darmstadt zugewiesen

Richter am Landgericht (Gießen) Dr. Dirk Teßmer ist am 1.4.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er wird dem 2. Strafsenat sowie dem Senat für Bußgeldsachen und dem 2. Kartellsenat zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/694/69437c03-f669-721f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

18.03.2010

Personalien

Richterin am Landgericht Melanie Kleinmaier (Landgericht Gießen) ist mit Wirkung vom 15.03.2010 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden. Sie wurde dem 4. Zivilsenat und dem 5. Strafsenat zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/3c5/3c5603b9-47ac-6721-f3ef-efe2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

05.02.2010

Personalien

Richter am Landgericht Dr. Christoph Koller (Landgericht Hanau) ist mit Wirkung vom 22.1.2010 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er wurde dem 5. Strafsenat und dem 18. Zivilsenat zugewiesen.

Vorsitzende Richterinnen am Landgericht Dr. Ute Mockel und Claudia Weimann (Landgericht Frankfurt am Main) sind mit Wirkung vom 1.2.2010 zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Weimann ist dem 26. Zivilsenat, Frau Dr. Mockel dem 21. Zivilsenat zugewiesen worden.

Pressesprecher RiOLG Nöhre

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/b3c/b3c7036f-bd0a-9621-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

05.01.2010

Personalien

Richter am Oberlandesgericht Fabian Hoffmann, der dem 4. Zivilsenat angehört hat, ist mit Wirkung vom 4.1.2010 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden.

Vorsitzender Richter am Landgericht (Darmstadt) Thomas Sagebiel ist im Januar dieses Jahres zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des 5. Strafsenats und des 18. Zivilsenats übernommen und ist damit Nachfolger des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Karlheinz Zeiher.

Richter am Oberlandesgericht Klaus Pohl ist am 1.1.2010 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 3. Strafsenats als Nachfolger der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Barbara Pfeifer, die den Vorsitz im 2. Strafsenat übernimmt.

Die Richterin Beate Bonkas (Landgericht Frankfurt am Main) ist mit Wirkung vom 28.12.2009 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und dem 11. Zivilsenat, dem 1. Kartellsenat und dem Vergabesenat zugewiesen worden.

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Christian Dittrich, der den Vorsitz des 23. Zivilsenats innehatte, ist mit Ablauf des Jahres 2009 in den Ruhestand getreten.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/ed8/ed8309d8-9709-f521-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

01.12.2009

Personalien

Richter am Oberlandesgericht Dr. Reinhard Schartl ist im November dieses Jahres zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des 10. Zivilsenats übernommen und ist damit Nachfolger des wegen Ruhestands ausgeschiedenen Dr. Uwe Feuerbach.

RiOLG Ingo Nöhre

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/628/62821a99-6dd0-521f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

01.12.2009

Personalien

Die bisherige Vizepräsidentin des Landgerichts Darmstadt Petra Schichor ist am 1.12.2009 zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ernannt worden. Sie ist Nachfolgerin des wegen Ruhestand ausgeschiedenen bisherigen Vizepräsidenten Jochen Schroers, den sie auch als Vorsitzende des 9. Zivilsenats und 6. Strafsenats ablöst.

RiOLG Ingo Nöhre

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/621/62120bf7-b66a-4521-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

09.10.2009

Neuer Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Richter am Oberlandesgericht Dr. Dieter Haberstroh ist im September 2009 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden.

Herr Dr. Haberstroh hat den Vorsitz des 12. Zivilsenats in Darmstadt übernommen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/22d/22d70491-6305-3421-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 


 

 

 

Sorgerecht: Wille eines Zwölfjährigen darf berücksichtigt werden

Freitag, 7. August 2009 04:00

Bei der Entscheidung über das Sorgerecht darf ein Gericht durchaus den Willen eines erst zwölf Jahre alten Kindes berücksichtigen. Das berichtet die Fachzeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung des Gerichts kann ein Kind mit zwölf Jahren durchaus in der Lage sein, eigenverantwortlich zu beurteilen, welche Regelung seinem Wohl am ehesten dient (Az.: 1 UF 72/08). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde einer Mutter gegen den Entzug des Sorgerechts zurück. Das Amtsgericht Frankfurt hatte der geschiedenen Mutter nicht nur das Sorgerecht entzogen, sondern zugleich entschieden, dass der Junge bei seinen Großeltern bleiben darf. Der Junge hatte entsprechende Wünsche geäußert.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article1146135/Sorgerecht_Wille_eines_Zwoelfjaehrigen_darf_beruecksichtigt_werden.html

 

 


 

 

Personalien

Die Richterin Lydia Schmieling (Amtsgericht Kirchhain) ist mit Wirkung vom 20. April 2009 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden und wurde dem 2. Senat für Familiensachen in Kassel zugewiesen. Darüber hinaus ist der Richter Dr. Arndt Rölike (Amtsgericht Frankfurt am Main) mit Wirkung vom 1. Mai 2009 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Dr. Rölike wurde dem 7. Zivilsenat zugewiesen und folgt dort dem mit Ablauf des 30. April 2009 in den Ruhestand getretenen Richter am Oberlandesgericht Heinz Diehl.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

25.05.2009

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/9e7/9e770fc5-f1a6-7121-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

Personalien

Die Richterin Susanne Wegener (Amtsgericht Bad Homburg) ist mit Wirkung vom 15. Januar 2009 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt worden und wurde mit drei Vierteln des regelmäßigen Dienstes dem 1. Senat für Familiensachen zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

13.03.2009

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/842/8421371f-f71f-f11a-eb6d-f197ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

Personalien

Die Abordnungszeit der Richterin am Oberlandesgericht Dr. Martina von Storch an das Hessische Ministerium der Justiz ist beendet. Mit Wirkung vom 1.11.2008 hat sie ihren Dienst beim Oberlandesgericht angetreten und wurde dem 19. Zivilsenat zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

13.11.2008

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/4e0/4e0100a1-3eb2-7d11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

Personalien 

Die Richterinnen Kornelia Ungeheuer (Amtsgericht Frankfurt am Main), Frauke Schuschke (Amtsgericht Darmstadt) und der Richter Dr. Jens-Peter Kreiling (Landgericht Darmstadt) sind mit Wirkung vom 15.09.2008 zu Richtern am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Ungeheuer und Herr Dr. Kreiling wurden dem 13. Zivilsenat, Frau Schusche dem 6. Senat für Familiensachen und dem 27. Zivilsenat, jeweils mit Sitz in Darmstadt, zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

10.10.2008

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/498/49830d1c-5d71-ec11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

Personalien

Die Richterinnen Petra Winterer (Landgericht Darmstadt), Sandra Adomeit (Amtsgericht Wetzlar) und Miriam Kummer-Sicks (Amtsgericht Frankfurt am Main) sind mit Wirkung vom 04.08.2008 zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Winterer wurde dem 21. Zivilsenat, Frau Adomeit dem 4. Familiensenat und Frau Kummer-Sicks dem 3. Familiensenat zugewiesen.

26.08.2008

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/3f2/3f200b64-4a4e-b11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

Personalien

Richter am Oberlandesgericht Dr. Franz-Robert Walter wird mit Wirkung vom 1. August 2008 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Er wird den Vorsitz des 13. Zivilsenats in Darmstadt übernehmen. Der bisherige Vorsitzende des 13. Zivilsenats - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rainulf Jachmann - ist mit Ablauf des Juni 2008 in den Ruhestand getreten.

Die Richterinnen Dr. Lydia Klose-Mokroß (Amtsgericht Frankfurt am Main), Sylvia Hauffen (Landgericht Hanau) und Dr. Betina Voit (Landgericht Marburg) sind im Juli dieses Jahres zu Richterinnen am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Dr. Klose-Mokroß wurde dem 9. Zivilsenat und dem 6. Strafsenat, Frau Hauffen dem 1. Zivilsenat und Frau Dr. Voit dem 10. Zivilsenat zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

08.07.2008

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/040/0405488f-ac8e-a11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

 

Vaterschaft verwehrt

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an

Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.

Gang nach Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.

Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).

01.07.2008

 http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Lüge hat vorrang, so könnte man das Urteil der Frankfurter Richter vom 3. Senat für Familiensachen kommentieren. Doch das wollen wir nicht tun, denn wir wissen, die Partei, die Partei die hat immer recht und wer`s nicht glaubt, kommt in die Normannenstraße zur Vernehmung, dann wird er ja schon sehen, was er davon hat, sich mit der Obrigkeit anzulegen.

 

 

 


 

 

Personalien

Richter am Oberlandesgericht Eckhard Grabowski ist im Juni des Jahres 2008 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des 3. Familiensenats übernommen.

Ferner sind die Richterin Dr. Gudrun Lies-Benachib (Amtsgericht Kassel), die Richter Michael Fischer (Amtsgericht Gießen) und Dr. Stefan Heilmann (Amtsgericht Frankfurt am Main) ebenfalls im Juni des Jahres 2008 zu Richtern am Oberlandesgericht ernannt worden. Frau Lies-Benachib wurde dem in Kassel ansässigen 2. Familiensenat, Herr Fischer jeweils mit der Hälfte seiner Arbeitskraft dem 21. Zivilsenat und dem 4. Familiensenat und Dr. Heilmann dem 1. Familiensenat zugewiesen.

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

04.06.2008

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/e29/e2930b82-6c20-5a11-aeb6-df197ccf4e69,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 


 

 

Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden

Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.

Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_TI/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/660/66020103-326a-4e11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland. 

Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?

 

 


 

 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EC21ABF77254D4F408CFCD4C69451F84E~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 


 

 

Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern

Wenn sich Eltern auch nach einer Scheidung ständig streiten, leiden vor allem die Kinder. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, dass Eltern in einem solchen Fall kein gemeinsames Sorgerecht bekommen: Zum Wohl des Kindes.

Frankfurt/Main - Bei ständigem Streit auch noch nach einer Scheidung erhalten Eltern kein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Maßgebend sei allein das Wohl des Kindes, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Wohl des Kindes erfordere für ein gemeinsames Sorgerecht, dass zwischen den Eltern eine "tragfähige, soziale Beziehung" bestehe (Az.: 3 UF 54/07).

Das Gericht wies mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines geschiedenen Vaters zurück. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht das elterliche Sorgerecht allein seiner Ex-Frau übertragen hatte. Auch nach der Scheidung war es zwischen den Eltern regelmäßig zu Auseinandersetzungen gekommen.

Persönlichkeitsrecht des Kindes steht im Vordergrund

Das OLG wertete die Entscheidung des Familiengerichts als rechtmäßig. Das in der Verfassung verankerte Sorgerecht der Eltern verlange nicht ausnahmslos, dass es nach einer Scheidung weiterhin von beiden Elternteilen ausgeübt werden müsse. Denn dem ebenfalls im Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrecht des Kindes komme keine geringere Bedeutung zu. Die Persönlichkeit eines Kindes nehme aber mit Sicherheit Schaden, wenn das Kind weiterhin den Streit der Eltern, gerade auch um seine Person, miterleben müsse. (ut/dpa)

03.01.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Sorgerecht;art1117,2449076

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kein gemeinsames Sorgerecht bei ständigen Streits der Eltern. Wer zuviel streitet, den bestraft der 3. Senat für Familiensachen beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB - 3 UF 54/07 - ausführlich siehe unten

 

 


 

 

Schmerzensgeld wegen langjährigen Freiheitsentzugs aufgrund fehlerhaften Sachverständigen-Gutachtens

Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000,- Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger (und dortige Angeklagte) zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten. Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen. Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.

Der Kläger hat den beklagten Sachverständigen wegen grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten eines Sachverständigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 311.259,21 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht Hanau hatte die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 58.000,- Euro zuerkannt. Gegen diese Entscheidung hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Der Kläger erstrebte ein höheres Schmerzensgeld, während der Beklagte seine Haftung dem Grunde nach bestritt.

Nach dem heute verkündeten Urteil verbleibt es bei der Haftung des Beklagten, während dem Kläger ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Auch der Senat geht davon aus, dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe. Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.

Insgesamt hielt der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- Euro als billige Geldentschädigung für 1973 Tage zu Unrecht erlittener Haft für angemessen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007

Pressesprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Dr. Wolfgang Weber

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/0a7/0a705485-f3b4-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 

 

Frankfurt/Main (ddp). Für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe

erhält ein Hausmeister aus Bayern ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 000 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte einen Sachverständigen am Dienstag zu der Zahlung, weil er den heute 50-Jährigen mit seinem Gutachten fälschlicherweise schwer belastet hatte. Der Mann hatte wegen eines vermeintlichen Banküberfalls acht Jahre in Haft gesessen.

Bei dem Überfall im März 1991 hatte eine Überwachungskamera den Täter erfasst. Vor dem Landgericht Nürnberg identifizierte ein Anthropologe den Mann dann fälschlicherweise als den Täter und führte aus, dass «keinerlei Zweifel» bestünden. Erst nach Verbüßung der langjährigen Haftstrafe klärte sich der Irrtum auf.

Der Mann hatte daraufhin von dem Gutachter ein Schmerzensgeld in Höhe von gut 311 000 Euro gefordert. In erster Instanz hatte das Landgericht Hanau dem 50-Jährigen daraufhin 57 000 Euro zugesprochen. Beide Seiten legten jedoch Berufung ein.

Das OLG hielt ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro für die zu Unrecht erlittene Haft für angemessen. Das Gutachten des Sachverständigen sei «grob fahrlässig fehlerhaft» gewesen, da der Fachmann in seiner Einschätzung vor Gericht «jegliche Zurückhaltung» aufgegeben habe. Ein Gutachter müsse aber mögliche Zweifel und die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich machen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.

(Az:19 U8/2007)

 

 

Siehe auch:

Vorsicht, Justizirrtum!

Interview bei Maischberger:

 

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR

Vorsicht, Justizirrtum!

 

* Sendung vom 17.05.2005:

 

Rolf Bossi (Bild: WDR/Thomas Ernst)

Rolf Bossi (81)

"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler".

In seinem aktuellen Bestseller "Halbgötter in Schwarz" geißelt der 81-Jährige, der sich in den Mordprozessen gegen Jürgen Bartsch oder Ingrid van Bergen einen Namen machte, die Willkür deutscher Richter. Er räumt zwar ein, dass 95 Prozent der Vorsitzenden saubere Arbeit ablieferten – die restlichen fünf Prozent stellten allerdings ein Problem dar.

In "Menschen bei Maischberger" spricht Bossi über mögliche Verbesserungen des deutschen Rechtssystems und seine persönlichen Erfahrungen mit Fehlurteilen.

http://www.daserste.de/maischberger/sendung_dyn~uid,m0tyle1asjq95xc4eppgk4vq~cm.asp

 

 


 

 

 

Schmerzensgeld wegen unfreiwilliger Beschneidung eines Jungen

Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden.

Der Antragsteller begehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der er seinen Vater wegen seiner im 12. Lebensjahr veranlassten Beschneidung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro in Anspruch nehmen will.

Die Eltern des Antragstellers sind geschieden. Der Antragsteller wohnt bei seiner Mutter, die auch das alleinige Sorgerecht für ihn hat. Zum fraglichen Zeitpunkt verbrachte er jedoch die Ferien bei seinem Vater, einem streng gläubigen Moslem. Auf dessen Veranlassung hin wurde der Junge von einem Arzt beschnitten. Die Mutter, die nicht Muslima ist, hatte die Beschneidung stets abgelehnt.

Der Prozesskostenhilfeantrag hatte in 2. Instanz Erfolg, weil dem Antragsteller ein Entschädigungsanspruch wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidriger Körperverletzung zustehen könne. Sein Vater habe den nicht einsichts- und nicht einwilligungsfähigen Jungen bewogen, sich der Beschneidung zu unterziehen, ohne Inhaber des elterlichen Sorgerechts zu sein und damit rechtswidrig in dessen Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. Die Beschneidung könne, auch wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringe, im Einzelfall für das kulturell-religiöse und körperliche Selbstverständnis des Betroffenen von Bedeutung sein. Die Entscheidung hierüber falle deshalb in den Kernbereich des Rechts einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen. Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes setze nicht voraus, dass der Antragsteller tatsächlich körperliche oder seelische Nachteile erlitten habe oder erleiden werde. Angesichts der Schwere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rechtfertige allein schon die Genugtuungsfunktion eine Geldentschädigung. In welcher Höhe ein Schmerzensgeld letztlich gerechtfertigt sei, hänge davon ab, ob und inwieweit der Antragsteller langfristig körperliche oder seelische Nachteile erleide oder, wie er behauptet, wegen seiner Andersartigkeit von gleichaltrigen verspottet werde. Diese Umstände bedürfen nach Auffassung des Senats noch der Darlegung im Einzelnen. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die Beschneidung im Allgemeinen für die Sexualität des Mannes keine Bedeutung habe und der Antragsteller noch darlegen müsse, worin gerade für ihn in der Beschneidung ein Leiden liege. Über die endgültige Höhe des Schmerzensgeldes ist daher nunmehr im Klageverfahren zu befinden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. August 2007 - Az: 4 W 12/07

Die Entscheidung ist in der Landesrechtsprechungsdatenbank (www.rechtsprechung.hessen.de) abrufbar.

 

Pressesprecher des Oberlandesgerichts: Dr. Wolfgang Weber

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/24c/24c33ea3-35d1-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während die Beschneidung von Mädchen und Frauen in Deutschland immer als Körperverletzung angesehen wird, müssen sich Jungen und Männer nach dem skandalösen jungen- und männerfeindlichen Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt rechtfertigen, warum sie das gleiche Recht, dass Frauen und Mädchen zugestanden wird, auch für sich einfordern.

Während die genitale Verstümmelung bei Mädchen mittlerweile in Deutschland geächtet ist, wird die genitale Verstümmelung von Jungen noch immer als eine Art Kavaliersdelikt oder tolerierbares Brauchtum angesehen, dass der freien Verfügbarkeit sorgeberechtigter Eltern anheim gestellt ist. Nur wenn diese Verstümmelung durch einen staatlich entsorgten Vater veranlasst wird, bequemt man sich am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal aus dem bequemen Sessel antiquierter ethischen Vorstellungen.

Vielleicht sollte man mal dem einen oder anderen Frankfurter Richter die Vorhaut oder Teile der Schamlippen abschneiden und ihn oder sie dann fragen, wie er / sie sich damit fühlt.

 

 


 

 

Zu wem gehört das Kind?

Wenn Eltern sich trennen: Über Rechte und Ansprüche von Müttern und Vätern, über Zumutungen von Richtern und Leiden von Kindern ein Gespräch mit dem Juristen Ludwig Salgo

Interview: Birgit Walter

Zwölf Jahre lang tobte in einer deutschen Großstadt ein bizarrer Umgangs- und Sorgerechtsprozess, der im April 2007 sein vorläufiges Ende fand. Erbittert gekämpft wurde um heute 14-jährige Zwillinge, die Gerichtsprozessen und Begutachtungen ausgesetzt sind, seit sie denken können. Sie waren zwei Jahre alt, als sich ihre Eltern trennten. Ihren Vater, einen Amerikaner, der sich nur gelegentlich in Deutschland aufhält und kein Deutsch spricht, kennen sie fast gar nicht. Dennoch lehnen sie ihn rundweg ab. Dazu dürften sie von ihrer Mutter stark beeinflusst worden sein. Sie versuchte, jeden Kontakt der Kinder zu ihrem Vater zu verhindern.

 

Berliner Zeitung, 30.06.2007

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http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/magazin/666364.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Berliner Zeitung gibt der Journalistin Birgit Walter in der Ausgabe vom 30.06.2007 viel Platz, damit diese die Ansichten des Mütterrechtlers Ludwig Salgo, über dessen persönlichen Werdegang  zu erfahren ist, dass er am 24. November 1946 in Budapest geboren wurde und zehn Jahre als war, als seine Mutter nach dem Volksaufstand in Ungarn mit ihm in die Bundesrepublik floh, sein Vater dagegen mit keinem Wort erwähnt wird. Wenn man sich die zur Schau gestellte Haltung Salgo`s bezüglich der Trennungsväter so anschaut, dann kann man sich vorstellen, was er für eine Beziehung zu seinem eigenen Vater haben muss.

Dass dieser Mann mit seinen Ansichten der 60-er Jahre überhaupt noch in großen Tageszeitung zu Wort kommen darf, lässt einige Rückschlüsse auf die neurotische Muttergebundenheit zu, die nicht nur vielen Bundestagsabgeordneten und auch Bundesverfassungsrichtern eigen ist, sondern auch vielen Redakteuren und Journalisten Väter und Männer als das Übel der Welt schlechthin erscheinen lässt.

Auf dem Deutschen Familiengerichtstag 2005 machte Ludwig Salgo keinen besonders schillernden Eindruck. Gut möglich, dass dafür auch der vom Plenum mit großen Beifall bedachte Rechtsanwalt Rixe aus Bielefeld mit seiner Rede zu verschiedenen Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dafür gesorgt hatte, dass Herr Salgo sich vom Plenum zurückgesetzt sah. Anderswo, so etwa bei mütterlastigen Veranstaltungen der PDS hatte es Herr Salgo in der Vergangenheit wesentlich kuscheliger. Dafür sorgte z.B. die PDS Bundestagsabgeordnete Christina Schenk, die sich inzwischen zum Mann mit Namen Christian Schenk hat umwandeln lassen. Vielleicht wäre das ja auch für Ludwig Salgo ein Alternative, aus der Männerrolle in die Frauenrolle schlüpfen, dann passt das Geschlecht und die juristische Auffassung wenigstens komplikationslos zueinander.

Vielleicht kann die in "Die Linke" umbenannte PDS beim nächsten Familiengerichtstag auch mal ein paar bereitwillige Claquere bestellen, genügend Erfahrungen aus SED Zeiten liegen ja vor, die Herrn Salgo "langanhaltenden, stürmischen Beifall, die Delegierten erheben sich von ihren Plätzen und stoßen Hochrufe auf die SED und ihren Generalsekretär Erich Honecker aus) spenden oder als mutterlastige kleinbürgerliche Protestpartei Herrn Salgo zu ihrem frauenpolitischen Sprecher ernennen..

 

 

 


 

 

Vor dem Familiengericht

Omnipotente Mütter

Von Esther Caspary

Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.

Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinder aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.

Allerdings nimmt es hiervon das recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.

Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.

Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.

Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.

 

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. September 2006

 


 

 

 

Umgangsrecht - Flugreise des vierjährigen Kindes nach Italien

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

2. Familiensenat in Kassel

Beschluss vom 25.9.2006 - 2 UF 361/06

 

veröffentlicht in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 8/2007

 

 


 

 

Umgangsrecht

Bei ungerechtfertigter und anhaltender Umgangsvereitelung wie auch Unterlaufung des bestehenden gemeinsamen Sorgerechts, kann dem dafür verantwortlichen Elternteil ein Sorgerechtsentzug nach § 1671 vollzogen werden, wenn andernfalls durch den Kontaktabbruch zwischen Kind und dem ausgegrenzten Elternteils das Kindeswohl gefährdet wäre.

hierzu: Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.04.2005 – 6 UF 155/04, veröffentlicht in: “Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“, 1/2006, S. 50-51

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

 

Fortsetzung von OLG Frankfurt 3.9.02 und AG Frankfurt 18.2.03 und OLG Frankfurt - Zwischenentscheidung (Herausnahme der Kinder) - 19.3.04

1 UF 94/03 vom 11.5.2005

402 F 2373/01 - AG Frankfurt/Main

 

BESCHLUSS

in der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für die Kinder G. und Sh. G., beide geboren am 30.9.1992

hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die befristeten Beschwerden der Eltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main, Abt. Höchst, vom 18.2.2003

am 11. Mai 2005 beschlossen:

Die befristete Beschwerde der Mutter wird zurückgewiesen.

Auf die befristete Beschwerde des Vaters wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Dem Vater wird die elterliche Sorge für die Kinder G. und Sh. übertragen mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Dieses wird auf einen Pfleger übertragen.

Zum Pfleger wird bestimmt Diplom-Sozialarbeiter V, R.

Eine Aufenthaltsänderung der Kinder, die mit dem Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verbunden ist, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vaters.

Im Übrigen wird die befristete Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht der Mutter das Personensorgerecht für die Zwillinge G. und Sh., Kinder aus der geschiedenen Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin, entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen. Wegen des problematische Verhaltens der Mutter, zu dem gehörte, dass sie über Jahre Gerichtsentscheidungen nicht beachtete und dem Vater Kontakte zu seinen Kindern verwehrte, hatte das Jugendamt die Eignung für die elterliche Sorge bei der Mutter in Frage gestellt. Sowohl dem Jugendamt wie auch der Verfahrenpflegerin der Kinder verweigerte die Mutter den Kontakt zu diesen. Ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob das Wohl der Kinder bei einem Verbleib im mütterlichen Haushalt gefährdet wäre, konnte nicht erstattet werden, weil sich die Mutter bei der Sachverständigen auf keine Termine einließ. Auch die Verfahrenspflegerin hatte sich angesichts aller Umstände für einen Entzug der Personensorge ausgesprochen.

Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Mutter als auch der Vater befristete Beschwerde eingelegt. Beide erstreben mit ihrem Rechtsmittel die uneingeschränkte Übertragung der elterlichen Sorge auf sich.

Im Beschwerdeverfahren hat sich die Mutter damit einverstanden erklärt, nunmehr an einer Begutachtung mitzuwirken, sofern der Sachverständige ein Psychiater sei. Der Senat beauftragte daraufhin einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie mit der Begutachtung. Der Sachverständige Dr. W. führte außer Telefongesprächen mit der Mutter zwei Explorationstermine durch. Beide Termine fanden in der Wohnung der Mutter statt, weil diese sich weigerte, die Praxis des Sachverständigen aufzusuchen. Nach dem zweiten Zusammentreffen sagten die Kinder, sie wollten keine weiteren Termine mehr, und die Mutter veranlasste sie auch nicht, an der Begutachtung mitzuwirken. Auf Grund der bis dahin getroffenen Feststellungen erstattete der Sachverständige ein Gutachten vom 25.1.2004, in dem er im Hinblick auf die Mutter zu dem Ergebnis kam, diese wolle alle Dinge kontrollieren, habe ein Omnipotenzgefühl und glaube allein zu wissen, was gut für Ihre Kinder sei. Sie lasse ihre Kinder nicht aus den Augen, und das nicht nur im Rahmen des Verfahrens. Sie habe Angst vor Kontrollverlust, verhalte sich impulsiv, ihre Stimmung wechsele plötzlich, ihre Reaktionen seien manchmal nicht nachvollziehbar, und es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie sich auch in Alltagsangelegenheiten so verhalte. Er zitierte aus einem Vorgutachten, dass die Gefahr nicht voraussagbarer Handlungen der Mutter bestehe. Für die Kinder machte er am Beispiel der Beziehung zum Vater deutlich, dass diese gegenüber der Mutter keine Gelegenheit zu eigener Meinungs- und Willensbildung hätten. Es sei wichtig, für die Kinder eine Situation zu schaffen, in der dies möglich wäre. Hierzu hielt es der Sachverständige für erforderlich, die Kinder aus der mütterlichen Wohnung herauszunehmen. Erst dann könne auch abgeklärt werden, welche weiteren psychischen Folgen eingetreten seien.

Der Amtsvormund des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main hat in einem Bericht vom 15.3.2004 unter anderem darauf hingewiesen, die Mutter fahre ihre Kinder täglich zur Schule und hole sie wieder ab. Bei allen Außenkontakten sei sie anwesend. Dieses Verhalten sei weder altersangemessen noch in irgendeiner Weise sinnvoll. Die Mutter sei nach dortigen Beobachtungen nicht in der Lage, eine altersangemessene Individuation ihrer Kinder zuzulassen.Das von ihr vermittelte Weltbild sei grundsätzlich polarisiert in gut oder böse, nützlich oder schädlich, Freund oder Feind.Sie binde ihre Kinder in einer symbiotischen Beziehung, welche diese in ihrer Entwicklung bremse und behindere und langfristig psychische Schäden durch Dämonisierung der „feindlichen Außenwelt, respektive des Vaters" verursache. Bei Interaktionspartnern, mit denen sie nicht im Konflikt sei (die ihr nicht widersprechen, ihre Aktivitäten loben), erscheine sie als fürsorgliche und behütende Mutter, weil sie den Eindruck vermittele, dass ihr keine Mühe zu viel sei, ihre Kinder zu fördern. Würden allerdings ihre Aktivitäten in Frage gestellt, würden altersentsprechende Freiräume für ihre Kinder thematisiert oder gar ein Umgang mit dem Vater auch nur andeutungsweise angesprochen, reagiere die Mutter mit Verlassenheits-, Vernichtungs- und Trennungsängsten und hoch aggressiv. Alle Möglichkeiten, sie zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, seien gescheitert. Sämtliche Kompromiss- und Schlichtungsversuche sowie erteilte Auflagen seien unterlaufen worden. Man gehe von einer Kindeswohlgefährdung im höchsten Maße aus.

Auf Antrag des Armsvormundes erging deshalb am 19.3.2004 ein Senatsbeschluss, dass die Kinder an diesen herauszugeben seien, und der Amtsvormund verbrachte die Kinder daraufhin in eine therapeutische Einrichtung. Durch Beschluss vom 8.4.2004 ordnete der Senat ihre stationäre Begutachtung an. Angesichts der Bedenken gegen die Erziehungsgeeignetheit der Mutter sollte der Aufenthalt auch dazu dienen, zu klären, ob sich losgelöst von der Mutter in Kontakten zwischen den Kindern und ihrem Vater - auch im Hinblick auf eine Änderung des Sorgerechts - eine Beziehung zu diesem anbahnen lässt.

Nach den Berichten aus der therapeutischen Einrichtung lebten sich beide Kinder dort überraschend gut ein. Dies galt sowohl für die Wohngruppe des Heimes als auch die neue schulische Umgebung. Sie gingen davon aus, der Aufenthalt dauere nicht allzu lange und erlebten ihn miteinander als Geschwister offenbar trotz der Schwierigkeiten der Situation zunächst auch wie ein Stück Abenteuer. Allerdings ist es auch der Einrichtung nicht gelungen, die Mutter wie eigentlich vorgesehen auf Distanz zu den Kindern zu halten. Die Mutter nahm sich nach kurzer Zeit im selben Ort ein Zimmer, traf sich mit den Kindern unabhängig von den vorgesehenen Umgangszeiten heimlich außerhalb der Einrichtung, versuchte immer wieder, in Telefonaten mit Mitarbeitern der Einrichtung Einfluss auf die dortige Arbeit zu nehmen und gab den Kindern Verhaltensanweisungen. Die Kontakte zum Vater, die nach anfänglich großer Ablehnung sehr viel lockerer geworden waren, wurden unter dem erkennbaren Einfluss der Mutter erneut schwieriger, und die Kinder verweigerten sich dann wieder weitgehend. Das Verhalten der Mutter führte auch hier dazu, dass der Gutachtensauftrag erschwert wurde. Die Dauer des Aufenthaltes der Kinder in der therapeutischen Einrichtung verlängerte sich dadurch.

Die Besuchskontakte mit dem Vater fanden zweimal auch in Anwesenheit der Berichterstatterin des Senats statt. Obwohl die Situationen für ihn sehr schwierig war, zeigte sich der Vater in seinem Verhalten einfühlsam auf die Kinder bezogen. In den vorausgegangenen Verhandlungsterminen, auch in dem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren zum Umgangsrecht, war der Vater jeweils um eine gütliche Regelung und eine Verständigung mit der Mutter bemüht. Es war deutlich, dass es ihm nicht um eine streitige Auseinandersetzung mit der Mutter geht, sondern dass er aus Sorge um seine Kinder handelt. Sie liegen ihm offenbar am Herzen, und er ist überzeugt davon, dass eine Verbindung zu ihm als Vater für seine Kinder wichtig wäre.

Auf Drängen zweier Frankfurter Familienrechtslehrer beabsichtigte das Jugendamt Anfang Dezember 2004, die Kinder zur Mutter zurückzuführen. Es teilte dies der Heimleitung mit und forderte diese auf, den Senat hierüber nicht zu informieren. Der Senat, dem dies zur Kenntnis gebracht wurde, verfügte daraufhin durch einstweilige Anordnung vom 8.12.2004, dass der Aufenthalt der Kinder bis zur Vorlage des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens nicht verändert werden darf. Am 19.12. brachte die Mutter die Kinder nach einem vereinbarten Umgangskontakt nicht in das Heim zurück und tauchte mit ihnen unter. Um der Mutter einer Brücke zu bauen setzte der Senat durch Beschluss vom 22.12.2004 die Vollziehung seines Beschlusses vom 8.12.2004 bis zum 27.12.2004 aus, nachdem die Mutter über ihre Anwältin zugesichert hatte, sie werde die Kinder am 27.12. freiwillig wieder in das Heim zurück bringen, wenn sie zuvor mit ihnen die Weihnachtsfeiertage verbringen dürfe. Diese Zusage hielt die Mutter nicht ein und blieb mit den Kindern untergetaucht. Durch Beschluss vom 28.12.2004 bestimmte der Senat an Stelle des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main einen anderen Pfleger für die Kinder mit dem Aufgabenkreis der Personensorge. Zusammen mit den Kindern ließ sich die Mutter in der Folgezeit von Fernsehsendern interviewen. Die Schule besuchten die Kinder erst wieder nach Vorlage des Gutachtens ab Februar 2005. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Mutter unter Bejahung des öffentlichen Interesses ein Strafverfahren wegen Kindesentführung ein.

Die Sachverständige Dipl.-Psych. Wo. legte ein schriftliches Gutachten vom 28.1.2005 vor, auf dessen Inhalt im Einzelnen verwiesen wird, ebenso wie auf die mündlichen Erläuterungen hierzu im Termin vom 24.2.2005.

Die befristeten Beschwerden der Eltern sind gemäß §§ 621e, 517, 520 ZPO zulässig, insbesondere jeweils form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Das Rechtsmittel der Mutter ist unbegründet, das des Vaters ist teilweise begründet. Gemäß § 1696 BGB i. V. m. den Grundsätzen der §§ 1671, 1666 BGB ist die elterliche Sorge mit der aus dem Tenor ersichtlichen Einschränkung dem Vater zu übertragen.

Unter Berücksichtigung der Abänderungsvoraussetzungen des § 1696 BGB kann die alleinige Sorgerechtsübertragung auf die Mutter nicht mehr aufrechterhalten bleiben. Hierfür liegen triftige, das Wohl der Kinder nachhaltig berührende Gründe vor.

Diese Gründe ergeben sich einmal aus dem geschilderten grenzenlosen Omnipotenzverhalten, durch das die Kinder im Verhältnis zur Mutter keine ausreichenden Chancen zu einer eigenständigen Entwicklung haben, und das sie den Kindern auch als Verhaltensmuster nach außen anbietet, was für die Kinder ebenfalls als sehr schädlich anzusehen ist. Wie sehr die Kinder dieses Verhaltensmuster bereits übernehmen, konnte der Senat im Termin am 24.2.2005 erleben. Nach der Eröffnung der Sitzung erläuterte der Vorsitzende den Ablauf und erklärte den Kindern, er werde zunächst ihre beiden Eltern bitten, nacheinander etwas dazu zu sagen, wie sie sich den Fortgang des Verfahrens vorstellen würden. Dabei könnten auch sie zuhören. Die folgende Verhandlung sei dann nicht mehr für sie bestimmt, und sie sollten sich anschließend in das Kinderzimmer begeben, wo sie später auch angehört würden. Als der Vorsitzende die Kinder nach den Erklärungen der Eltern aufforderte, nun in das Kinderzimmer zu gehen, weigerten sich beide nachhaltig. Auch wiederholte, sehr entschiedene Aufforderungen änderten daran nichts. Die Mutter saß daneben und sah keinerlei Anläse, auf ihre Kinder einzuwirken. Die Situation veränderte sich erst, als der Ergänzungspfleger einschritt. Bei der späteren Anhörung im Kinderzimmer war es für den Senat bedrückend, zu erleben, wie sehr die Kinder bereits die Spaltung der Mutter in Schwarz und Weiss übernommen haben und immer nur die eigene Wahrheit gelten lassen können.

Nur der Vater allein sei schuld an diesem Verfahren, sie wollten ihn nicht sehen. Er solle wegbleiben, denn er sei böse. Gründe aus eigener Erinnerung können sie hierfür nicht nennen, sie konnten dies im Gespräch aber auch nicht ansatzweise in Frage stellen. [Anm. 1] Die genannten Äußerungen sind in besonderer Weise dafür typisch, dass den Kindern die zugrunde liegende Einstellung von einer dritten Person - hier der Mutter - vermittelt und von ihr übernommen wurde (vgl. Harry Dettenborn und Eginhard Walter, Familienrechtspsychologie, München 2002, S, 83 ff., 91). Im übrigen erklärten sie ganz entschieden, dass sie bei ihrer Mutter bleiben wollten, denn die habe sie lieb, bei ihr gehe es ihnen gut, und den Vater wollten sie nicht sehen.

Bedenkt man, dass für die beiden jetzt zwölfjährigen Kinder als Reifungsschritt die Entwicklung zu selbstständigen Persönlichkeiten ansteht, so hält der Senat die Mutter insgesamt gesehen nicht für erziehungsgeeignet. Insoweit werden die von dem Sachverständigen Dr. W. festgestellten Defizite der Mutter von der Sachverständigen Wo. bestätigt. Daran ändert es nichts, dass die Mutter die Kinder in anderen wichtigen Bereichen in der Vergangenheit gut gefördert hat. Durch ihren ausgeprägten Zwang, alles kontrollieren zu müssen und die für sie außer Frage stehende Überzeugung, allein zu wissen, was für die Kinder richtig ist, verhinderte es Mutter, dass sich die Kinder im Verhältnis zu ihr als Hauptbezugsperson selbstständig entwickeln können.

Für den Senat hat im Übrigen großes Gewicht, dass es der Mutter in ihrem Konfliktverhalten in erheblichem Maß an Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Kindern fehlt. In besonderer Welse anschaulich wird das an ihrer Aktion, die Kinder vor Weihnachten aus dem Heim zu entführen und ihnen zuzumuten, mehrere Wochen mit ihr unter Furcht vor Entdeckung unterzutauchen und nach Ferienende der Schule fernzubleiben. Nach einem Bericht des Heimes vom 15.12.2004 zeigten sich die Kinder am dortigen Ablauf der Weihnachtsfeiertage sehr interessiert und hatten es von sich aus übernommen, sich am Heiligen Abend in der Kapelle des Hauses an einem Krippenspiel zu beteiligen. Sie hatten nicht den Wunsch geäußert, über Weihnachten beurlaubt zu werden. Es ist daher auch nicht anzunehmen, dass die Idee zu der Entführung von den Kindern ausgegangen ist.

Die positive Seite der Förderung der Kinder durch die Mutter wiegt all dies nicht auf. Diese positive Seite besteht im übrigen bei Sh. sehr viel ausgeprägter als bei G.. Wie die Sachverständige Wo. aufzeigt, erfüllt die Schwester einen Auftrag ihrer Mutter, indem sie sich in allen Angelegenheiten um ihren Bruder kümmert und ihn kontrolliert. Dem entspreche, dass G. erwarte, dass Mutter und Schwester alles für Ihn regeln, und er oft kleinkindhaft und unbeholfen wirke. Dies sei auf seine Rolle als verwöhnter Junge in der Herkunftsfamilie zurückzuführen. G. ist mit seiner Mutter, seiner Schwester und zwei weiteren inzwischen erwachsenen Stiefschwestern, die jetzt nicht mehr im Haushalt der Mutter leben, aufgewachsen. [Anm. 2]

Für die Entwicklung seiner männlichen Identität, und seines Selbstbewusstseins werde diese Rolle hinderlich sein. Um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit entwickeln zu können, benötige er eine stabile erwachsene, möglichst männliche Bezugsperson. Der Senat teilt diese Einschätzung. Als männliche Bezugsperson für G., aber auch für Sh., bietet sich der Vater an. Dem steht derzeit im Wege, dass die Mutter, wie die Sachverständige Wo. detailliert aufzeigt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu immer massiveren Mitteln greift, um eine Beziehung zwischen den Zwillingen und ihrem Vater zu verhindern. Offen oder subtil vermittle sie den Kindern immer wieder, ihr Vater sei kein "guter Mensch" und mache "nur böse Sachen mit Kindern". Mit einer solchen Verteufelung seines Vaters, von dem er ja abstammt, macht es die Mutter ihrem Sohn nach der Überzeugung des Senats schwer, eine männliche Identität zu entwickeln.

G. und Sh. haben Mutter und Vater. Der Senat hält den Vater für uneingeschränkt erziehungsgeeignet. Er hat eine differenzierte Sicht von der Problematik der Kinder. Er wäre gewiss auch in der Lage, sie in seinem Haushalt gut zu betreuen. Trotz jahrelanger Weigerung [Anm. 3] der Mutter, ihm Kontakte zu ermöglichen, hat er das Interesse an seinen Kindern nicht verloren. Wie bereits ausgeführt hat er sich in den früheren Verfahren gegenüber der Mutter kompromissbereit und um Einigung bemüht gezeigt. Es ging ihm erkennbar nicht darum, einen Konflikt mit der Mutter auszutragen, sondern nur darum, eine Verbindung zu seinen Kindern herzustellen. Unter den gegebenen Umständen liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, ihm nunmehr die elterliche Sorge für die beiden Kinder zu übertragen.

Allerdings ist dies nicht uneingeschränkt möglich. Einem Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters in Kalifornien steht entgegen, dass die Kinder dies derzeit nachdrücklichst ablehnen. Zwar hat der Senat keinen Zweifel, dass dieser Wille der Kinder - insbesondere was die Person des Vaters geht - auf der Beeinflussung durch die Mutter beruht, dennoch wird er von den Kindern als ihr bestehender eigener Wille erlebt. Der Senat hat diesen Willen bei G. und Sh. als gegenwärtig äußerst entschieden wahrgenommen. Es wäre nach seiner Überzeugung mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, diesen Willen bei zwei zwölfjährigen Kindern „zu brechen", indem man trotzdem eine solche äußere Veränderung herbeiführt (vgl. zu dieser Problematik Harry Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille, München und Basel 2001, Seite 114 ff.; Dettenborn/Walter, a. a. O., S. 83 f.). Wie Dettenborn/Walter deutlich machen, bedeutet die hier feststellbare Verinnerlichung der von der Mutter induzierten Inhalte, „dass Bewertungen, also auch Abwertungen, Ängste und Zielintentionen der beeinflussenden Person in die eigenen Einstellungen, Gefühle und Willensbestandteile des Kindes integriert worden sind. Sie sind in das individuelle Selbstkonzept übernommen worden. Ablehnungen und Ängste werden gefühlt, Ziele werden vertreten und angestrebt im Sinne eigener Intentionen." Sie gehören jedenfalls derzeit zur eigenen Identität der beiden Kinder. Bedenkt man, dass es seitens der Kinder bisher keine emotionale Beziehung zum Vater gibt, auf die sie aufbauen könnten, so würde ein unter diesen Umstanden gegen ihren Widerstand herbeigeführter - voraussichtlich nur gewaltsam möglicher - Wechsel aus einer vertrauten Umgebung zum Vater in die USA nach der Überzeugung des Senats schwerlich dazu führen, dass sie ihn dort als Vater akzeptieren könnten. Viel eher zu erwarten wäre, dass sich beide Geschwister miteinander im Widerstand gegen den Vater verbünden würden, dass sie die Mutter idealisierten und in dem Geschehen nur eine Bestätigung des von der Mutter gezeichneten Bildes vom bösen Vater sehen würden. Eine solche Entwicklung einzuleiten entspräche weder dem Wohl der Kinder noch den Interessen des Vaters.

Der Senat hält es deshalb für angezeigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger zu übertragen.

Auch wenn es wegen der Haltung der Kinder nicht realisierbar ist, dass sie beim Vater leben, ist es für deren Wohl wichtig, dass ihm künftig Elternverantwortung eingeräumt wird. Der insoweit entgegenstehende Wille der Kinder ist rechtlich unbeachtlich (vgl. BGH NJW 1985, 1702) [Anmerkung: Entscheidung vom 11.7.1984 - IVb ZB 73/83 - "Mit der Erziehung zum Haß gegen den anderen Elternteil oder auch nur zu seiner unberechtigten Ablehnung wird das dem Erziehungsberechtigten zustehende erzieherische Ermessen verlassen. Gleichwohl kann ihm das Gericht die elterliche Sorge übertragen, wenn dies unter Abwägung der im übrigen bei der Sorgerechtsregelung zu beachtenden Gesichtspunkte die immer noch "am wenigsten schädliche Alternative" ist."]. Der Senat hält es für geboten, die Übermacht der Mutter im Verhältnis zu den Kindern zu vermindern, indem dafür gesorgt wird, dass der Vater - für die Kinder sichtbar - Gewicht erhält und für sie spürbar Verantwortung übernehmen kann. Dabei ist er auf Kontakte zu dem vom Senat ausgewählten Ergänzungspfleger angewiesen.

Der Senat hat zunächst gezögert, den bisherigen Ergänzungspfleger weiterhin mit diesem Amt zu betrauen. Dies hat seinen Grund darin, dass er sich nach seiner Berufung im vergangenen Dezember trotz deren rechtswidrigen Verhaltens auf die Seite der Mutter gestellt hatte. [Anm. 4] Im Gespräch mit ihm hat sich der Senat jedoch davon überzeugt, dass auch er es für wichtig hält, Kontakte zwischen den Kindern und ihrem Vater anzubahnen, und dass er selbst zu regelmäßigen Gesprächen mit dem Vater bereit ist. Hinzu kommt, dass sich zwischen Herrn V. und den Kindern eine gute Beziehung aufgebaut hat. Es liegt im Interesse der Kinder, ihnen diese Beziehung zu erhalten und sie nicht mit immer neuen Ergänzungspflegern zu konfrontieren. Im übrigen vermag offenbar auch die Mutter Herrn V. in seiner Funktion zu akzeptieren, und es wäre zu hoffen, dass sich dies erhält, auch wenn es in Einzelfragen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden kommt.

Herr V. wird, wie er deutlich gemacht hat, die Kinder derzeit bei der Mutter belassen. Sollte sich herausstellen, dass sich bei einem Verbleib bei der Mutter nichts an deren erdrückender Dominanz in der Beziehung zu ihren Kindern ändert, mit der sie in erster Linie eigene Kontrollbedürfnisse durchsetzt - bei aller Förderung, die sie ihnen sonst zukommen lässt -, insbesondere, wenn sie ihnen weiterhin ihren Vater verteufelt, ohne sehen zu können, was für die Kinder gut ist, so wird er prüfen müssen, ob es bei einem weiteren Aufenthalt der Kinder bei der Mutter bleiben kann, oder ob beispielsweise einer Internatslösung der Vorzug zu geben ist. Die Befugnisse des Ergänzungspflegers sind insoweit eingeschränkt, als es um die Veränderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geht. Diese kann nur mit Zustimmung des Vaters erfolgen. Für Ferienaufenthalte im Bereich des Schengener Abkommens gilt dies nicht.

Über seine Kontakte zum Vater wird Herr V. den Kindern ein Bild von ihrem Vater vermitteln, und er macht es dadurch dem Vater auch möglich, verantwortliche Entscheidungen für die Kinder zu treffen, auch wenn er nicht mit ihnen zusammenlebt. Als Inhaber der elterlichen Sorge entscheidet der Vater künftig über die Kinder betreffende Angelegenheiten "von erheblicher Bedeutung" allein und ist grundsätzlich für ihre rechtliche Vertretung zuständig. In der Entscheidungsbefugnis des Vaters liegen danach beispielsweise die Schulwahl für die Kinder sowie gewichtige ärztliche Behandlungen und eine Psychotherapie. Der Vater kann von sich aus Kontakte zur Schule aufnehmen und sich dort informieren. Dies gilt auch für Kontakte zu behandelnden Ärzten der Kinder. Um seine Verantwortung wahrnehmen zu können, wird der Vater auf den Kontakt zu Herrn V. angewiesen sein. Von diesem wird erwartet, dass er dem Vater beratend zur Verfügung steht und den Kindern die Ergebnisse der Entscheidungen vermittelt. Welche Umgangskontakte des Vaters zu den Kindern aktuell möglich sind, muss der Vater jeweils mit Herrn V. klären. Hier gilt sicher, dass schnelle große Schritte nicht realistisch sind. Soweit sie sich auf Kontakte verständigen, muss Herr V. dafür sorgen, dass sie auch ermöglicht werden.

Solange der Ergänzungspfleger damit einverstanden ist, dass die Kinder bei der Mutter leben, ergeben sich deren Befugnisse aus § 1687a BGB. Danach entscheidet die Mutter in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung der Kinder (§ 1687 Abs. 2 Satz 4 BGB). Sie ist dann jedoch gesetzlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder zum Vater beeinträchtigt (§ 1684 Abs. 2 BGB). Bei Gefahr im Verzug ist sie berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl der Kinder notwendig sind. Sie muss dann aber dafür sorgen, dass der Vater unverzüglich unterrichtet wird (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB).

Die Sorge für die Kinder erfordert es, dass der Vater und der Ergänzungspfleger regelmäßigen Kontakt halten. Bei diesen Kontakten werden gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unausweichlich sein. Sie müssen ausgetragen werden. Der Ergänzungspfleger übernimmt insoweit ein schwieriges Amt, und seine Tätigkeit wird ihm nicht ohne Supervision möglich sein. Anlass, die Person des Pflegers in Frage zu stellen, können nicht sich im Alltag erfahrungsgemäß immer einmal ergebende Meinungsverschiedenheiten sein. Sollte Herr V. den mit dieser Entscheidung in ihn gesetzten Erwartungen allerdings in grundsätzlicher Weise nicht gerecht werden, müsste die Auswahl des Ergänzungspflegers überprüft werden.

Die Kostenentscheidung folgt aus den §§ 131 Abs. 3 KostO, 13a FGG.

Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH (§ 574 ZPO).

Dr. Eschweiler Michalik Diehl

 

 

 


 

 

 

"Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"

Eberhard Carl

In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2004, S. 187-190

 

 

 


 

 

Zur (hier: nicht für entscheidend gehaltenen) Bedeutung des Willens des (hier: 16-jährigen Kindes, bei seinem Vater leben zu wollen, für die Frage von Maßnahmen nach §1666 BGB zum Nachteil der nichtehelichen Mutter)

OLG Frankfurt/M. - 4. Familien Senat, Beschluss vom 10.1.2003 - 4 UF 105/02, veröffentlicht in "FamRZ" 2003, Heft 17, S. 1314-1315, mit Anmerkungen von Prof. Dr. W. Klenner)

 

 


 

 

Umgangsrecht

OLG Frankfurt / M., Beschluß v. 3.9.2002 - 1 UF 103/00

1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und die Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht

(§ 33 II FGG).

2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.

3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.

 

 

 


 

 

"Kontakt der Kinder zu Vater verhindert: Gericht droht der Mutter"

Frankfurt (Ihe). Das Frankfurter Oberlandesgericht hat einer Mutter aus Hessen teilweise das Sorgerecht entzogen, weil sie seit zehn Jahren systematisch jeden Kontakt des Vaters zu ihren Kindern verhindert hat. Die Frau habe jede vor den Gerichten ausgehandelte Umgangsregelung kompromißlos verhindert und dem Vater noch nicht einmal Fotos der Kinder gegeben, teilte das Gericht gestern mit. Der Familiensenat setzte eine neue Umgangsregel in Kraft, die auch mit Zwang durchgesetzt werden kann..

Da die zehn Jahre alten Zwillinge ihren Vater noch nie bewußt getroffen haben, soll laut Gerichtsbeschluß eine Psychologin das Treffen vorbereiten und begleiten. Für diese Zeit wird der Psychologin als Ergänzungspflegerin das elterliche Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt soll ebenfalls als Ergänzungspfleger dafür sorgen, daß der Vater Berichte und Fotos über die Entwicklung seiner Kinder erhält. Sowohl der Vater als auch die Kinder hätten ein Recht auf Umgang miteinander, hieß es in der Entscheidung (Aktenzeichen: 1 UF 103/00). Die Mutter müsse hingegen alles unterlassen, was dem Verhältnis der Kinder zum Vater schaden könne. Sollte sich die Frau den neuen Regeln widersetzen, droht ihr neben einer Zwangshaft bis zu sechs Monaten der komplette Verlust des Sorgerechts.

Veröffentlicht in: Lokalteil FAZ vom 10. Sept. 2002

 

 

OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 3.9.2002 1 UF 103/00

1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht (§33 II FGG).

2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.

3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.

 

Veröffentlicht in FamRZ 2002 Heft 19

 

 

 


 

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt/Main fördert Ritalinumsatz

 

In einem Beschluss vom 17.6.2002 - 2 UF 67/2002 stellt der 2. Familiensenat in Kassel fest, dass jede Entscheidung über die elterliche Sorge einen staatlichen Eingriff in das Elternrecht bedeutet; dieser stehe unter dem Vorbehalt, daß der mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe.

Trotzdem entzog der Senat dem Vater das Sorgerecht und stattete die Mutter dafür mit der alleinigen elterlichen Sorge aus. Der Vater hatte sich dagegen ausgesprochen, dass das Kind P. mit dem Psychopharmaka Ritalin behandelt wird, so wie es die Mutter wünscht.

Nun hätte sich der Senat durchaus einmal damit beschäftigen können, ob das inzwischen in die Kritik geratene Ritalin überhaupt geeignet ist, einem Kind zu helfen oder ob nicht statt dessen den Eltern nicht die Teilnahme an einer Familientherapie auferlegt werden sollte.

Beschluss veröffentlicht in "FamRZ", 2002, Heft 24, S. 1727-1728

 

 


 

 

Umgangsrecht darf notfalls mit Zwangsgeld durchgesetzt werden

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Mutter, die dem Vater trotz gerichtlicher Anordnung den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Die Regelung eines ordnungsgemäßen Umgangsrechts gehöre zu den Pflichten des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befinde. Maßstab seien dabei nicht seine Interessen, sondern allein das Wohl des Kindes (Az.: 3 WF 210/02).

 

Das Gericht drohte mit seinem Beschluss einer Mutter ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro an, falls sie weiterhin den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind vereitle. Die Frau hatte schon mehrfach die vereinbarten Besuchsregelungen nicht eingehalten. Die Richter betonten, beide Elternteile hätten ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Umgang mit dem Kind, wie die Zeitschrift «OLG- Report» berichtete.

 

Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 3 WF 210/02)

(Meldung vom 16.10.2003)

 

http://www.anwaltssuche.de/rechtsprechung/ehe_familie/ehe_3407.html

 

 


 

 

 

 

Kein Anspruch des Kindes auf bestmögliche Eltern

Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung

Das Recht, der leiblichen Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, kommt dem Staat nicht schon unter der Voraussetzung zu, dass das Kind bei Pflegeeltern besser aufgehoben ist, als bei seiner Mutter. Einen Anspruch des Kindes auf die bestmöglichen Eltern gibt es nicht. Vielmehr ist Voraussetzung für einen derart weitgehenden Eingriff in das Elternrecht aus Artikel 6 II Satz 1 Grundgesetz, dass andernfalls das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes unter anderem durch unverschuldetes Versagen der leiblichen Mutter gefährdet wäre und mildere Maßnahmen diese Gefährdung nicht abwenden können.

 

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 4.9.2002 - 2 UF 228/02, in: "FamRZ" 2003, Heft 17, S. 1316-1317

FamRZ 2003, 1316 [LS]. Die Entscheidung ist veröffentlicht in JAmt 2003, 39.

 

 

 

 


 

 

 

Sorgerecht

Fast eine kleine Revolution hat sich in Kassel ereignet. Entgegen dem landläufigen Mainstream der Gerichte, inklusive des BGH mit seiner alleinsorgefixierten und mütterorientierten Rechtssprechung hat sich das OLG Frankfurt, 2. Familiensenat in Kassel dafür ausgesprochen, dass Gemeinsame Sorgerechtes, trotz Streits der Eltern zu belassen. Dass es hier eine Mutter war, der die Gemeinsame Sorge trotz erheblicher Einschränkungen ihrer elterlichen Kooperationsfähigkeit belassen wurde, ist wohl nicht zufällig. Wäre es der Vater gewesen, hätte das OLG angesichts der bis in die Regierung reichenden Alleinerziehendenmütterlobby in Deutschland, sicher nicht so entschieden.

Die Argumentation des OLG überzeugt und unterstützt den notwendigen Paradigmenwechsel im Kindschaftsrecht (vgl. dazu Rexilius). Daran ändert auch nichts der ebenfalls abgedruckte gebetsmühlenhafte Kommentar des einsendenden Rechtsanwaltes Klaus Weil aus Biedenkopf.

 

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6. Kindschaftsrecht

 

a) Elterliche Sorge

Nr. 120 OLG Frankfurt/M. — BGB §§ 1687 I, 1671 II Nr. 2

(2. FamS in Kassel, Beschluß v. 25. 1. 2001 — 2 UF 152/00)

 

Vom gemeinsamen elterlichen Sorgerecht soll nur abgewichen werden, wenn dies für das Kindeswohl unbedingt erforderlich ist. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht allein bei unbeherrschtem Verhalten und mangelnder Kooperationsbereitschaft eines Elternteils vor, wenn die Kinder zu diesem noch eine emotionale Bindung haben.

 

Veröffentlicht in "FamRZ, 2002, Heft 3, S. 187-188

auch in "FuR", 2/2002

 

 


 

 

Psychologie? Was isn dis. 

Manchmal hat man den Eindruck, dass der aktuelle Entwicklungsstand der Psychologie an manchen Familiengerichten weitestgehend unbekannt ist. Entscheidungen scheinen dann eher nach dem Motto "Das habe wir hier schon immer so gemacht" getroffen zu werden.

So z.B. das Amtsgericht Eschwege in seinem Beschluss vom 9.6.2000 - 5 F 649/99

in dem es für ausreichend gesehen wurde, einem Vater aller zwei Wochen für drei Stunden Umgangskontakte zu seinem Kind (ob Sohn oder Tochter wurde nicht bekannt) in der Wohnung der Mutter einzuräumen.

Abgedruckt in "FamRZ", 2001, H 17, S. 1162-1163

mitgeteilt von Richter G. Stück, Wehretal

 

Jeder, der sich mit den Ergebnissen der Bindungsforschung beschäftigt hat, weiß, dass Kontakte im Zweiwochenabstand nicht ausreichen, um eine sichere Bindung des Kindes zum Vater aufzubauen.

Hinzu kommt die für Kind und Vater belastende Situation unter Aufsicht der Mutter miteinander umzugehen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen und sich im wesentlichen der Begründung des angefochtenen Beschlusses angeschlossen. Na dann Gute Nacht nach Frankfurt.

 

 


 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt/Main

Beschluß vom 2.5.2001

Aktenzeichen 6 WF 78/01

www.hefam.de/urteile/6WF7801.html

 

OLG Ffm vom 02.05.2001 (Az. 6 WF 78/01)

Stichworte: Umgangspflegschaft, Vergütung; Zulassung der sofortigen Beschwerde

Normenkette: FGG 56 Abs. 5, 67 Abs. 3

Orientierungssatz: Anders als im Fall der Verfahrenspflegschaft sind Aufwendungsersatz und Vergütung des Ergänzungspflegers nicht stets aus der Staatskasse zu zahlen.

 

 

Text:

6 WF 78/01

F 316/97 UG

AG Fürth/Odw.

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

 

B E S C H L U S S

In der Familiensache

betreffend die väterliche Befugnis zum Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind

hier: Festsetzung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung der Pflegerin

hat der 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 02.05.2001 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth/Odw. vom 18.04.2001 am 22.08.2001 beschlossen:

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Pflegerin auf Vergütung und Aufwendungsersatz vom 10.01.2001 an das Amtsgericht zurückverwiesen, das die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.

Beschwerdewert: 238,00 DM.

 

G r ü n d e

Das Amtsgericht hat im Verfahren auf Abänderung der väterlichen Umgangsbefugnis das von der Mutter mit Antrag vom 21.11.1997 eingeleitet worden ist, durch Beschluß vom 15.01.1999 folgendes angeordnet:

1. Das Umgangsrecht zwischen dem Antragsgegner und Xxx entsprechend Vergleich vom 04.07.1996 - Umgangsrecht ohne Anwesenheit einer dritten Person - wird für die Dauer von zunächst zwölf Monaten ausgesetzt.

2. Das Sorgerecht der Antragstellerin wird dahin eingeschränkt, daß folgende Bereiche ausgeklammert werden:

a) der Bereich des Umgangsrechtes zwischen Vater und Sohn

b) der Bereich aller Therapiemaßnahmen, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung eines Umgangs von Xxx mit dem Vater.

3. Bezüglich des eingeschränkten Bereichs des Sorgerechts der Antragstellerin entsprechend Ziffer 2 wird eine Teilsorgerechts- und Umgangspflegschaft angeordnet.

Diese Pflegschaft hat neben erforderlichen Therapiemaßnahmen im Sinne des Kindeswohls unter anderem zum Ziel, einen Umgang des Antragsgegners mit Xxx anzubahnen und die Art der Durchführung des Umgangs zu bestimmen, z.B. in der Form, daß unter Aufsicht der Pflegerin/des Pflegers Kontakte zwischen Vater und Sohn stattfinden, evtl. auch in Anwesenheit einer Therapeutin/eines Therapeuten bzw. festzustellen, daß für einen bestimmten Zeitraum ein Umgang zwischen Vater und Xxx nicht im Sinne des Kindeswohls ist.

Eine Umgangsanbahnung in Anwesenheit der Pflegerin/des Pflegers bzw. der Therapeutin/des Therapeuten unterliegt nicht der Aussetzung des Umgangsrechts Ziffer 1, da dies nur den Umgang zwischen Xxx und dem Antragsgegner ohne Anwesenheit dritter Personen betrifft.

Zur Therapeutin wird xxxx bestimmt. Sollte xxxx nicht bereit oder in der Lage sein, die Therapie - wieder - zu übernehmen, obliegt die Auswahl eines anderen geeigneten Therapeuten/Therapeutin der Pflegerin/dem Pfleger.

4. Sollte - wieder Erwarten - die Kindesmutter den Anweisungen der Pflegerin/des Pflegers im Rahmen von deren/dessen Zuständigkeitsbereich keine Folge leisten, wird ihr für jeden Fall der Nichtbefolgung ein Zwangsgeld von 200,00 DM, ersatzweise einen Tag Zwangshaft, die erforderlichenfalls in der Zeit abzuleisten ist, wenn Xxx in der Obhut des Vaters oder bei Dritten sich befindet, angedroht.

Zur Pflegerin wird xxxx bestimmt. Sie ist in dem ihr übertragenen Sorgerechtsbereich an Weisungen beider Parteien, (Eltern von Xxx) nicht gebunden.

Sie wird in bestimmten Abständen dem Gericht berichten.

5. Für den Ersatz von Aufwendungen und Vergütung der Pflegschaft gelten die Vorschriften der §§ 1835 ff BGB.

6. Eine weitere Entscheidung ergeht auf Antrag der Parteien oder der Pflegerin spätestens nach Ablauf eines Jahres.

Für die in der Folgezeit ausgeübte Tätigkeit hat die Pflegerin, die im selben Verfahren vom Amtsgericht durch Beschluß vom 07.05.1998 als 'Gutachterin' bestellt worden war und am 31.08.1998 ein (gesondert abgerechnetes) Sachverständigengutachten über Fragen des väterlichen Umgangs mit dem Kind erstattet hatte, eine Vergütung und den Ersatz ihrer Aufwendungen geltend gemacht (Abrechnung vom 10.12.1999 für Tätigkeiten im Jahr 1999). Der in Rechnung gestellte Betrag von 786,40 DM wurde ihr am 15.12.1999 aus der Staatskasse unter dem Verwendungszweck 'Kosten für die Erstellung eines schriftlichen Gut-achtens gemäß anliegender Rechnungsdurchschrift vom 10.12.1999' zur Auszahlung angewiesen.

Vorliegend geht es um die mit Rechnung der Pflegerin vom 10.01.2001 zur Festsetzung beantragte Vergütung und den Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 238,00 DM für ihre Tätigkeit im Jahr 2000.

Die Rechtspflegerin des Amtsgerichts hat durch Beschluß vom 18.04.2001 den in Rechnung gestellten Betrag zugunsten der Pflegerin festgesetzt und auf Anregung des Bezirksrevisors gemäß § 56 Abs. 5 FGG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage die sofortige Beschwerde zugelassen.

Gegen diesen Beschluß richtet sich die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse, mit der er die Zurückweisung des Vergütungsantrags erstrebt. Die der Pflegerin übertragenen Aufgaben entsprächen keiner vom Gesetz vorgesehenen Pflegschaft.

Die sofortige Beschwerde der Staatskasse ist gemäß § 57g Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 FGG an sich statthaft und auch sonst zulässig. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an die Rechtspflegerin des Amtsgerichts, die bei ihrer erneuten Entscheidung die nachfolgend dargestellte Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat:

Bei der vom Amtsgericht durch Beschluß vom 15.01.1999 eingeleiteten 'Teilsorgerechts- und Umgangspflegschaft handelt es sich, wie aus dem Eingangssatz zu Ziffer 2 des Tenors ersichtlich ist (das Sorgerecht der Antragstellerin wird dahingehend eingeschränkt ...), nicht um eine Verfahrenspflegschaft im Sinne des § 50 FGG, sondern um eine Ergänzungspflegschaft nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB. Insoweit unterscheidet sich der vorliegende von dem vom Senat durch Beschluß vom 04.10.1999 entschiedenen Fall (6 UF 158/99), in dem das Amtsgericht einen 'Umgangspfleger', gestützt auf die Vorschriften der §§ 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB, 50 Abs. 2 Ziffer 1 FGG bestellt hatte.

Vorliegend kommt es indessen für die Frage der Pflegervergütung nicht darauf an, ob die Bereiche, die das Amtsgericht aus dem Sorgerecht der Mutter 'aus-geklammert' hat, Bestandteile der Alleinsorge und damit pflegschaftsfähig sind. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß das Umgangsrecht des Kindes mit seinen Eltern 'unabhängig von der Alleinsorge eines Elternteils besteht (§ 1626 Abs. 3 Satz 1, § 1684 BGB). Somit ist es auch kein einem Sorgerechtseingriff nach § 1666 BGB zugänglicher abspaltbarer Teil vom Sorgerecht eines Elternteils allein. Da aber das Amtsgericht die eingeleitete Pflegschaft als Ergänzungspflegschaft bezeichnet und auch entsprechend ausgestaltet hat - ob mit zutreffendem Inhalt mag dahinstehen - und keine Umstände ersichtlich sind, die die bestellte Pflegerin an der Ordnungsgemäßheit ihres Pflegschaftsauftrags hätten zweifeln lassen müssen, stehen ihr 'die' Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche zu, die sie nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, nämlich den §§ 1915 i.V.m. 1835 ff. BGB geltend machen kann.

Andererseits gibt es bei diesen Gegebenheiten keinen weiteren Vertrauensschutz dahingehend, daß die Abrechnung nach den für den 'Verfahrens'pfleger geltenden Vorschriften erfolgt. Denn eine Verfahrenspflegschaft war - auch für die Pflegerin erkennbar - ersichtlich nicht angeordnet.

Anders als im Fall der Verfahrenspflegschaft (vgl. § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG) sind Aufwendungsersatz und die Vergütung des Ergänzungspflegers nicht stets aus der Staatskasse zu zahlen. Vielmehr sind 'Aufwendungsersatz'-ansprüche grundsätzlich gegen den Mündel bzw. Pflegebefohlenen beim Gericht geltend zu machen. Lediglich bei Mittellosigkeit des Pflegebefohlenen - wozu das Amtsgericht bislang keine Feststellungen getroffen hat - kann der Pfleger Ersatz aus der Staatskasse verlangen (§ 1835 Abs. 4 BGB). Ansonsten ist die Führung der Pflegschaft grundsätzlich ehrenamtlich.

Eine Vergütung wird dem Ergänzungspfleger nur ausnahmsweise nach Maßgabe des § 1836 Abs. 1 Satz 2 bewilligt. Voraussetzung hierzu ist, daß das Gericht bei der Bestellung des Vormunds/Pflegers feststellt, daß er die Vormundschaft/Pflegschaft 'berufsmäßig' führt. Das Amtsgericht wird daher - da eine solche Feststellung mit der Bestellung von xxxx zur Pflegerin nicht getroffen worden ist - prüfen müssen, ob die Voraussetzung der 'Berufsmäßigkeit' der Vormundschafts- oder Pflegschaftsausübung durch sie erfüllt ist und ob die hierauf bezügliche Feststellung auch noch nachträglich getroffen werden kann.

Erst bei Bejahung beider Fragen kommt eine aus der Staatskasse zu entrichtende 'Vergütung' in Betracht (§ 1836a BGB).

 

Dr. Weychardt Kleinle Dr. Bauermann

 

 


 

 

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

Das OLG Frankfurt a. Main kam zu der Auffassung, dass die mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern die Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge oder der Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein dann rechtfertigt, wenn sich die hierzu vorliegenden Konflikte auf wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge beziehen.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.12.2000 - 1 UF 343/99

veröffentlicht in: 

NJW-Entscheidungsdienst Familien- und Erbrecht, Heft 9, 2001, S. 232

mitgeteilt von Richter am OLG E. Carl, Frankfurt a.M.

 

 


 

 

 

Umgangsvereitelung und Sorgerechtsentzug

"... In hartnäckigen Umgangsrechts-Verweigerungsfällen ("PAS") ist als letztes Mittel der Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB in Betracht zu ziehen."

Oberlandesgericht Frankfurt/M, 6. FamS in Darmstadt, Beschluß v. 26.10.2000 - 6 WF 168/00

ausführlich in: "FamRZ 10/2001, S. 638-639

 

"... Nach dem GG für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der EMRK steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadenersatzverpflichtung des Staates, wie der EuGHMR im Urteil von 13.7.2000 (...) unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Im vorliegenden Fall führt die Mutter dem Vater die Kinder nicht zu, sie missbraucht daher ihre Stellung als derzeit allein sorgeberechtigter Elternteil, sie erweist sich als erziehungsunfähig. Gehört doch zur Erziehungsfähigkeit auch die Bindungstoleranz, wie der Senat wiederholt ausgesprochen (...) und wie auch Prof. V. der Mutter im Anhörungstermin eindrücklich klargemacht hat; auch wurde im Termin darauf hingewiesen, dass die Mädchen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit des gegengeschlechtlichen Elternteils bedürfen.

Die Familiengerichtsbarkeit hat daher alles zu tun, um auch den Vorgaben des EuGHMR nachzukommen - aber wie? Die zitierten Entscheidungen des (...) OLG Frankfurt/M. und des OLG Koblenz geben gewisse Hinweise, wie das weitere Vorgehen in derartigen Verweigerungsfällen ("Parental Alienation Syndrome") gestaltet werden kann. Nachdem nun aber die Mutter den Hinweis des Senats in einem Beschluss vom 1.8.2000, dass aus ihrer Verweigerungshaltung negative Schlüsse auf ihre weitere Erziehungsfähigkeit gezogen werden können, beharrlich ignoriert, und Zwangsgeldfestsetzungen zur Durchführung der noch immer bestehenden Umgangsregelung wegen derzeitiger Pfandlosigkeit der Mutter ins Leere gehen (ein früheres Zwangsgeld mussten die Kinder vom Taschengeld mitfinanzieren), wird das AmtsG nunmehr zu prüfen haben, ob nicht von Amts wegen oder auf Antrag des Vaters, der sich zur Übernahme des alleinigen Sorgerechts bereit erklärt hat, der Mutter das Sorgerecht gemäß § 1666 BGB zu entziehen sein wird. Nach dem Eindruck, den der Vater im Termin hinterlassen hat, ist davon auszugehen, dass er das Umgangsrecht der Mutter uneingeschränkt gewährleisten wird."

 

Ein begrüßenswertes Urteil des OLG Frankfurt/M

 

 


 

 

 

"Grundgedanken zu einer eigenständigen Vertretung von Kindern und Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren"

 

Christine Hohmann-Dennhardt

Richterin am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 3/2001, S. 77-83

 

"... Dabei meine ich nicht den Vorsitzenden Richter eines Oberlandesgerichtes (Weychardt - Anm. vaeternotruf.de), der sich veröffentlicht fragt, was er in den letzten 20 Jahren wohl alles übersehen haben mag und was nun ein Anwalt aufgrund welcher Erkenntnisse auch immer als Verfahrenspfleger beschaffen solle, scheint er sich doch mit dieser Frage eher in die Kategorie derjenigen einzureihen, die über den Brillenrand ihrer Profession nicht hinwegblicken wollen. Defizite solcher Art sind schon früher vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Kritik an der Ausbildung von Familienrichtern aufgegriffen worden. ..."

 

 


 

 

"Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Eltern untereinander, insbesondere der Betreuungsunterhalt - Probleme des § 1615 l BGB"

Gretel Diehl

in: "Der Amtsvormund" 10/2000, S. 837-840

 

Die Verfasserin ist Richterin am OLG Frankfurt am Main und designierte Vorsitzende der Ständigen Fachkonferenz 3 (Schwerpunkt Familienrecht) beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)

 

 


 

 

Präsumptivvater

Der gesetzliche Vater, die Mutter und das Kind können gegen die gesetzlich geltende Vaterschaft klagen. Dem Mann, der von sich meint, der tatsächliche biologische Vater zu sein (Präsumptivvater), wird staatlicherseits eine solche Anfechtung verweigert.

So meint z.B. der Bundesgerichtshof:

"Der wirkliche Vater hat kein Recht, die Vaterschaft des Ehemanns anzufechten. Eine Feststellung der Vaterschaft des wirklichen Vater ist nicht zulässig, solange der Ehemann als Vater gilt."

Urteil des BGH vom 20.1.1999 - XII ZR 117/97

ausführlich in "Der Amtsvormund", 4/1999, S. 301

 

Die Klage durchlief die Instanzen des Amtsgerichts Fürth und des OLG Frankfurt am Main. Warum die dortigen Richter nicht gleich das Bundesverfassungsgericht angerufen, um das entsprechende Gesetz auf eine eventuelle Verfassungswidrigkeit untersuchen zu lassen, ist nicht bekannt.

 

 


 

 

 

Foto und Auskunft

Ein nichtehelicher Vater, der kein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, kann aber von der Mutter verlangen, daß ihm jedes halbe Jahr ein Foto des Kindes zugesandt wird. Wegen der ständigen Streitereien zwischen den Eltern, die schlecht für das 5jährige Kind seien, durfte der Vater sein Kind nicht sehen. Er könne jedoch von der Mutter jedes halbe Jahr ein Foto und Auskunft über sein Kind verlangen. Dies begründete das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit seinem Elternrecht aus Art. 6 des Grundgesetzes.

Aktenzeichen: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.11.1997; 20 11 269/97

Quelle: NJW 1998; Heft 1/2; XVI

 

 


 

 

 

Ausgabe vom 16.12.2023, Seite 15 / Geschichte

Naziverbrechen

Verfahren im Land der Täter

Vor 60 Jahren begann der Erste Auschwitz-Prozess

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Nachdem es bereits im Raum Stuttgart Hinweise auf einen ehemaligen SS-Angehörigen von Auschwitz gegeben hatte, erhielt Bauer 1959 Material von einem Journalisten. Es handelte sich um Erschießungslisten aus dem KZ Auschwitz, die zum SS-Hauptsturmführer Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß, führten. Mulka war inzwischen längst in das gesellschaftliche Leben der BRD integriert und als wohlsituierter Kaufmann in Hamburg ansässig. Da der Tatort sich nicht auf deutschem Territorium befand, war eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof erforderlich, die Bauer herbeiführte. Danach legte der BGH fest, dass künftig das Landgericht Frankfurt am Main für diese Delikte zuständig sein solle. Damit wurden sämtliche nunmehr notwendigen Ermittlungshandlungen zu diesem Tatkomplex bei der dortigen Staatsanwaltschaft geführt. Zunächst bedeutete das, vor allem Überlebende des Holocaust ausfindig zu machen, die als Zeugen zu den Geschehensabläufen in Auschwitz zu hören waren, um dann späterhin entscheiden zu können, welche Tatverdächtigen für welche Handlungen anzuklagen sind. Mit dieser Aufgabe war maßgeblich der Untersuchungsrichter Heinz Düx befasst. Er teilte die Auffassungen von Fritz Bauer zur Notwendigkeit der Strafverfolgung nazistischer Gewalttäter. Im Frühjahr 1963 erfolgte die Anklageerhebung.

Am 20. Dezember 1963 wurde die Hauptverhandlung gegen Mulka und andere vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main eröffnet. 22 Angeklagte fanden sich jetzt auf der Anklagebank wieder. Darunter waren neben dem Adjutanten des Lagerkommandanten mehrere Gestapo-Angehörige, aber auch Ärzte und sogenannte Sanitätsdienstgrade. Von ihnen war niemand bereit, Verantwortung zu übernehmen für die in Auschwitz begangenen grausamen Verbrechen. In der Beweisaufnahme mussten in den folgenden etwa eineinhalb Jahren 360 Zeugen gehört werden, die aus aller Welt anreisten. Für viele von ihnen war dies beklemmend und belastend zugleich. Sie sollten sich an Erlebnisse erinnern, die inzwischen rund zwei Jahrzehnte zurücklagen. Das Internationale Auschwitz-Komitee hatte zuvor geholfen, geeignete Zeugen zu ermitteln. Mancher von ihnen haderte mit sich, ins »Land der Täter« zu kommen. Unter den Zeugen waren allerdings auch ehemalige SS-Angehörige, die bei ihren Aussagen vor allem vermeiden wollten, sich selbst und die Angeklagten zu belasten. Derartige Zeugen waren der Verteidigung natürlich angenehm, während mit Überlebenden des Grauens bei deren Befragung oft respekt- und würdelos umgegangen wurde.
Lügen der Angeklagten

Manche der beschriebenen Szenen waren mehr als beschämend. Die Zuhörer im Saal erfuhren trotzdem von grausamen Foltermethoden und unmenschlichen Behandlungen. Dazu gehörte unter anderem die von dem Angeklagten Wilhelm Boger »erfundene« und nach ihm benannte Boger-Schaukel, bei der ein Häftling gefesselt auf eine Eisenstange gebunden wurde, um ihn dann mit wahllosen Schlägen gegen alle Körperteile und in völlig hilfloser Lage zu malträtieren.

...

https://www.jungewelt.de/artikel/465403.naziverbrechen-verfahren-im-land-der-t%C3%A4ter.html

 

 

 

 


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