Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Landsberg am Lech

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Landsberg am Lech

Lechstraße 7

86899 Landsberg am Lech

 

Telefon: 08191 / 108-0

Fax: 08191 / 108-222

 

E-Mail: poststelle@ag-ll.bayern.de

Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/landsberg-am-lech/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Landsberg am Lech (03/2024)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Bayern eigentlich Steuern, wenn die bayerische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Augsburg

Oberlandesgericht München

 

 

Direktor am Amtsgericht Landsberg: Alexander Kessler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Landsberg / Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab 01.12.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1997 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.03.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. 01.12.2023: "Seit heute hat das Amtsgericht Landsberg wieder einen Direktor. Nach dem Wechsel von Michael Eberle Ende Juli zum Landgericht Augsburg ist nun Alexander Kessler der neue Behördenleiter. Vom Lech an die Donau, von der Donau an den Lech. Dem 56-jährigen Richter ist die Justiz­behörde in der Lechstraße wohlbekannt, war er dort bereits zweimal tätig, zuletzt auch als ständiger Vertreter des Direktors und als Pressesprecher. Im Juli 2020 ging‘s auf der Karriereleiter eine Sprosse höher, Kessler wurde Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm." - https://www.merkur.de/lokales/landsberg-kreisbote/alexander-kessler-ist-neuer-direktor-des-amtsgerichts-landsberg-92705624.html

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg: Thomas Kirschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Landsberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2017 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Thomas Kirschner nicht aufgeführt. 2024: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Landsberg.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Landsberg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Landsberg am Lech ist zuständig für den Landkreis Landsberg am Lech und gehört zum Landgerichtsbezirk Augsburg

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Landsberg am Lech

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Dorothee Dirnbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab 16.04.2006, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ab 16.04.2006 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Sabine Grub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2002 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2012 ab 01.04.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2014 ab 01.04.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle, Richterin kraft Auftrags - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Alexander Kessler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Amtsgericht Landsberg / Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab 01.12.2023, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1997 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.03.1998 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2020 als Direktor am Amtsgericht Neu-Ulm aufgeführt. 01.12.2023: "Seit heute hat das Amtsgericht Landsberg wieder einen Direktor. Nach dem Wechsel von Michael Eberle Ende Juli zum Landgericht Augsburg ist nun Alexander Kessler der neue Behördenleiter. Vom Lech an die Donau, von der Donau an den Lech. Dem 56-jährigen Richter ist die Justiz­behörde in der Lechstraße wohlbekannt, war er dort bereits zweimal tätig, zuletzt auch als ständiger Vertreter des Direktors und als Pressesprecher. Im Juli 2020 ging‘s auf der Karriereleiter eine Sprosse höher, Kessler wurde Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm." - https://www.merkur.de/lokales/landsberg-kreisbote/alexander-kessler-ist-neuer-direktor-des-amtsgerichts-landsberg-92705624.html

Thomas Kirschner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Landsberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2000 als Richter am Landgericht Memmingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.07.2017 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Thomas Kirschner nicht aufgeführt. 2024: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Landsberg.

Beate Kreller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab 01.10.1995, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2018 ab 01.10.1995 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Birgit Lindner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab 01.03.2005, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle, Richterin kraft Auftrags - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2005 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Birgit Lindner nicht aufgeführt. 

Stefanie Mader (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.08.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.08.201 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.08.2010 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - Elternteilzeit, 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Stefanie Mader nicht aufgeführt. 

Monika Peetz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle, Richterin kraft Auftrags - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Christian Peikert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1986) - Richter am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.03.2014 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.03.2017 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Katrin Prechtel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab 16.05.2012, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 16.05.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 16.05.2012 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 16.05.2012 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 unter dem Namen Kartin Prechtel nicht aufgeführt. 2018, ..., 2020: Familiensachen. 2024: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Landsberg.

Caroline Vielsäcker (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014, 2016 und 2018 unter dem Namen Caroline Vielsäcker nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Simone Zwiener (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Landsberg (ab 01.04.1997, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.1997 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bezüglich der Beschlüsse des Amtsgerichtes Landsberg am Lech 2 F 140/07 und 2 F 00140/07 und des Oberlandesgericht München 4 WF 227/07 - Beschluss der 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes vom 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Landsberg:

1 F -

2 F -

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Landsberg tätig:

Dr. Wolfgang Daum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Amtsgericht Landsberg (ab 01.03.1987, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.1987 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 2. BVerfG, 1 BvR 2253/07 vom 16.4.2008, Absatz-Nr. (1 - 17) - http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080416_1bvr225307.html. "In den Gründen zu einem Gerichtsbeschluss am Amtsgericht Landsberg am Lech, RiAG Dr. Daum, wurde sie zudem mit Doktortitel als Psychologin Frau Dr. Gstettenbauer“ genannt. ...". 2011: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Landsberg am Lech - http://www.landkreis-landsberg.de/landkreis/organe/ausschuss_jugendhilfe.php?navlink=/landkreis/organe/kreisorgane.php

Dr. Birgit Demeter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Augsburg (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2018 ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 im Inhaltsverzeichnis unter dem fehlerhaft geschriebenen Namen Demerer ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.05.2003 als Richterin am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2015: tätig am Oberlandesgericht München. 2011: Familiensachen - Abteilung 1. Stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Landsberg am Lech. 2021: anscheinend tätig bei der Staatsanwaltschaft München I. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Demeter  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg (ab 01.07.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Wolfgang Demeter nicht aufgeführt.

Michael Eberle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg / Vizepräsident des Landgerichts Augsburg (ab 01.08.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.07.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2016 als Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 1. 06.02.2019: "War es jetzt der Mann links, der zugeschlagen hat? Oder doch der daneben? Manch Zeuge kommt vor Gericht ins Schleudern, wenn er Angeklagte identifizieren soll. Das liegt auch an der Zeit, die zwischen Tat und Verhandlung vergeht. Bei der Massenschlägerei in einem Landsberger Club (der KREISBOTE berichtete) waren es über 13 Monate. Der Bund will nun mit einer Finanzspritze von 220 Millionen Euro neue Richter- und Staatsanwaltsstellen in den Ländern anschieben. Ist das in Landsberg notwendig? Ein Gespräch mit dem Direktor des Amtsgerichts Michael Eberle. ..." - https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/richter-staatsanwaelte-amtsgericht-landsberg-eberle-bund-foerderung-11723510.html. 18.07.2020: "Neun Monate für prügelnden Vater ... Für Staatsanwältin Julia Ehlert zeigte die Verhandlung, dass die angeklagten Taten „nur die Spitze des Eisbergs waren“. Sie könne keinerlei Aspekte finden, die zugunsten des Angeklagten sprächen. Den Kindern habe man angemerkt, wie verängstigt sie waren. Eine Geldstrafe hielt die Anklagevertreterin nicht mehr für ausreichend und forderte für den 35-Jährigen ein Jahr Haft auf Bewährung. Verteidiger Helge Müller-Roden erklärte, die Anklage müsse man akzeptieren. Allerdings sei das Verhalten der Ehefrau nicht ausreichend untersucht worden – die Gewaltausbrüche seien „eventuell wechselseitig“ gewesen. Tatsächlich war auch der Mann nach einer Auseinandersetzung mit Bisswunden beim Arzt, was die Frau nicht bestritten hatte. Sie habe sich aber lediglich gewehrt. Als „brutal und gefährlich“ bezeichnete Richter Michael Eberle das Verhalten des Angeklagten. Dass die Kinder die Prügeleien mit ansehen mussten, fiel erschwerend ins Gewicht. Das Urteil: neun Monate Haft auf Bewährung und 150 Stunden soziale Dienste, die innerhalb von acht Monaten abzuleisten sind. ... https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/amtsgericht-landsberg-neun-monate-pruegelnden-vater-13835777.htm. 18.08.2023:"Zum 1. August hat Michael Eberle seine neue Stelle angetreten: Er wurde zum Vizepräsidenten des Landgerichts Augsburg befördert. Die ersten Verhandlungstage liegen bereits hinter dem Schongauer. Gleich zu Beginn sei es um eine Vergewaltigung gegangen, sagt Eberle. Ein zweitinstanzliches Verfahren, der Angeklagte sei mit dem Urteil eines Schöffengerichts nicht einverstanden gewesen. ... Ganz neu ist ihm Augsburg allerdings nicht: Von 2004 bis 2008 war er in der Fuggerstadt nämlich bereits tätig, damals als Staatsanwalt und Gruppenleiter. Seine „beruflich spannendste Zeit“, wie Eberle sagt. Und an die würde er freilich gerne anknüpfen. Damals war er für Betäubungsmittelverfahren zuständig und es sei gelungen, mehrere Drogenorganisationen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität zu zerschlagen. ...Die erste Stelle seiner justiziellen Laufbahn trat Michael Eberle 1995 als Zivilrichter am Landgericht Memmingen an, von wo aus er 1996 zur Staatsanwaltschaft Memmingen und 1998 zur Staatsanwaltschaft Kempten wechselte. Im Jahr 2000 ging er an das Amtsgericht Kaufbeuren, wo er als Familien- und Jugendrichter tätig war. Nach der Zeit als Staatsanwalt und Gruppenleiter in Augsburg setzte Eberle ab 2008 seine Justizkarriere als Abteilungsleiter der Verkehrsabteilung bei der Staatsanwaltschaft München II fort. Bereits 2009 erfolgte die Versetzung an das Amtsgericht Weilheim als stellvertretender Direktor. Zum Direktor des Amtsgerichts Landsberg wurde Eberle am 1. Juli 2016 befördert.  Nun wird er als Vorsitzender Richter einer Strafkammer, einer Berufungskammer, tätig sein und sich gleichzeitig den herausfordernden Aufgaben in der Verwaltung eines Gerichts stellen. ..." - https://www.merkur.de/lokales/schongau/schongau-ort29421/schongau-michael-eberle-jetzt-vizepraesident-am-landgericht-richter-stadtrat-92466248.html. Namensgleichheit mit: Yvonne Kaltenmarkner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richterin am Amtsgericht Laufen (ab 01.06.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Yvonne Eberle ab 01.03.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Yvonne Eberle ab 01.10.2010 als Richterin am Amtsgericht Altötting aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Yvonne Kaltenmarkner ab 01.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Laufen - mit 50% Abordnung an das Landgericht Traunstein - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang oder aber Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Laufen - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2013 als Richterin am Amtsgericht Laufen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Michael Eberle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Landsberg / Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab 01.07.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.02.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Kaufbeuren aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 01.07.2008 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2016 als Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Saskia Frühling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1987) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg (ab 16.02.2018, ..., 2022)  - im Handbuch der Justiz 2018 unter dem Namen Saskia Eberle ab 16.02.2015 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch 2020 unter dem Namen unter dem Namen Saskia Eberle als Staatsanwältin ab 16.02.2018 bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch 2022 unter dem Namen unter dem Namen Saskia Frühling als Staatsanwältin ab 16.02.2018 bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt.  

Michael Endres (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München (ab 01.06.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1991 als Richter am Amtsgericht Landsberg am Lech aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1998 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2015 als Vizepräsident am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2021 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München aufgeführt.

Lisa Harteis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Kempten (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Richterin am Amtsgericht Kempten - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar ungenau oder fehlerhaft.

No Name - Richter am Amtsgericht Kempten - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Silke Knigge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Augsburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Silke Helmer ab 01.02.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Silke Knigge ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Silke Knigge ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Landsberg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Silke Knigge ab 01.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Augsburg - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 unter dem Namen Silke Knigge nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2004 als Richterin am Landgericht Augsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Matthias Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg (ab 01.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2004 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2014 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Matthias Neumann nicht aufgeführt. 2008: abgeordnet an das Oberlandesgericht München / 4. Zivilsenat - Familiensenat in Augsburg. Namensgleichheit mit: Matthias Neumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1988) - Richter am Verwaltungsgericht Kassel (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016, 2018 und 2020 unter dem Namen Matthias Neumann als Richter im Bereich des Bundeslandes Hessen nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Verwaltungsgericht Kassel aufgeführt.

Gerrit Opfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Landsberg (ab , ..., 1998, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 19.02.1976 als Richter am Amtsgericht Augsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2004 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

Dieter Völkel (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Landsberg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab 01.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.06.1974 als Richter am Amtsgericht Landsberg a. Lech aufgeführt.

Max Ziegler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Landsberg / Direktor am Amtsgericht Landsberg (ab 01.04.2004, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.11.1987 als Richter am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.07.1999 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2004 als Direktor am Amtsgericht Landsberg aufgeführt.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Kaufbeuren

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Familienberatung Königsbrunn

überregionale Beratung 

http://familienberatung-koenigsbrunn.de

 

 

Familienberatung Landsberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-landsberg.de

 

 

Familienberatung Marktoberdorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-marktoberdorf.de

 

 

Familienberatung Schongau

überregionale Beratung

http://familienberatung-schongau.de

 

 

Familienberatung Weilheim

überregionale Beratung

http://familienberatung-weilheim.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Weilheim -

Brudergasse 215

86899 Landsberg

Telefon: 08191 / 47262, über 0881 / 4891

E-Mail: efl-weilheim@bistum-augsburg.de

Internet: http://www.bistum-augsburg.de

Träger: Diözese Augsburg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Außenstelle Landsberg: Wilma Hofer-Filser - Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Albert Ried - Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG), dipl. Atemtherapeut, Diplom-Religionspädagoge, Rudolf Scheel - System. Paar-und Familientherapeut (DGSF), Diplom-Sozialpädagoge

 

 

SOS-Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Spöttinger Str. 4

86899 Landsberg

Telefon: 08191 / 91182-0

E-Mail: bs-landsberg@sos-kinderdorf.de

Internet: http://www.sos-kinderdorf.de

Träger: SOS-Kinderdorf e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Landratsamt Landsberg Amt für Jugend und Familie  

Von-Kühlmann-Str. 15

86899 Landsberg

Telefon: 08191 / 129-325

E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

Internet: http://www.lra-ll.de

Träger:  

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Sozialberatung, Familienberatung 

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Landsberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

Im Amtsgerichtsbezirk Landsberg werden noch dringend Umgangspfleger als Einzelpfleger gesucht, da das Kreisjugendamt Landsberg aus Gründen der Subsidarität, wenn möglich keine Pflegschaften übernehmen soll. Interessenten können sich bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Landsberg - Familiengericht melden und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Umgangspflegschaften bekunden.

 

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Landsberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Im Amtsgerichtsbezirk Landsberg werden noch dringend Ergänzungspfleger als Einzelpfleger gesucht, da das Kreisjugendamt aus Gründen der Subsidarität, wenn möglich keine Pflegschaften übernehmen soll. Interessenten können sich bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Landsberg - Familiengericht melden und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Umgangspflegschaften bekunden.

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Landsberg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Jens Bosler 

Diplom-Sozialpädagoge

86919 Utting am Ammersee

Wird oder wurde geführt im Personalpool von Anwalt des Kindes e.V. (München) - http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de - siehe auch unter - www.vaeternotruf.de/anwalt-des-kindes-muenchen.htm

Bestellung als Verfahrensbeistand am Amtsgericht Dachau, Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Amtsgericht Landsberg, Amtsgericht München, Amtsgericht Weilheim

 

 

Rechtsanwälte:

 

 

Gutachter:

 

Cornelia Gstettenbauer

Landsberger Str. 320  

80687 München

Internet: http://cornelia-gstettenbauer-kiebitz.de/page1.html 

Beauftragung am Amtsgericht Landsberg am Lech durch Richter Daum. 

Frau Gstettenbauer verkündet großspurig im Internet, sie habe im Jahr 2003 das "Institut für Umgangsgestaltung Mum - MünchenerUmgangsManagement" gegründet. Nächsten gründet sie noch ein Beerdigungsinstitut und wird Institutsdirektorin.

Über etwaige Qualifikationen der Frau Gstettenbauer sind dem Väternotruf keine verlässlichen Informationen übermittelt worden. Auf ihrer Internetseite gibt sie keine an, das deutet darauf hin, dass sie wohl keine hat. (Stand 12/2013)

 

 

Betreuer: 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Kreisverein Augsburg/Schwaben

Postfach 11 22 07

86047 Augsburg

Kreisvorstand: Edmund Koller

Koordination - Organisation

Tel + Fax: 0821 / 70 23 43

E-Mail: e.j.koll@t-online.de

Herbert Eicher

Recht - Beistandschaft

Telefon: 08232 / 77 17 6

Fax: 03 21 2 / 1029033

E-Mail: herby.ei@web.de

Internet: www.vafk-schwaben.de

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Landsberg am Lech

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Landsberg am Lech

 

 

 


 

 

 

Neun Monate für prügelnden Vater ...

Für Staatsanwältin Julia Ehlert zeigte die Verhandlung, dass die angeklagten Taten „nur die Spitze des Eisbergs waren“. Sie könne keinerlei Aspekte finden, die zugunsten des Angeklagten sprächen. Den Kindern habe man angemerkt, wie verängstigt sie waren. Eine Geldstrafe hielt die Anklagevertreterin nicht mehr für ausreichend und forderte für den 35-Jährigen ein Jahr Haft auf Bewährung.

Verteidiger Helge Müller-Roden erklärte, die Anklage müsse man akzeptieren. Allerdings sei das Verhalten der Ehefrau nicht ausreichend untersucht worden – die Gewaltausbrüche seien „eventuell wechselseitig“ gewesen. Tatsächlich war auch der Mann nach einer Auseinandersetzung mit Bisswunden beim Arzt, was die Frau nicht bestritten hatte. Sie habe sich aber lediglich gewehrt.

Als „brutal und gefährlich“ bezeichnete Richter Michael Eberle das Verhalten des Angeklagten. Dass die Kinder die Prügeleien mit ansehen mussten, fiel erschwerend ins Gewicht. Das Urteil: neun Monate Haft auf Bewährung und 150 Stunden soziale Dienste, die innerhalb von acht Monaten abzuleisten sind. ...

 18.07.2020

https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/amtsgericht-landsberg-neun-monate-pruegelnden-vater-13835777.htm.

 

 

 


 

 

 

Das tote Mädchen aus der Kiste

Der Entführungsfall Ursula Herrmann ist aufgeklärt. Er hat Kriminalbeamte 27 Jahre lang beschäftigt

Cornelia Geissler

Ursula Herrmann wäre heute 37 Jahre alt. Vor 27 Jahren ist sie qualvoll in einer Kiste im Wald am bayerischen Ammersee erstickt. Erst seit dieser Woche glaubt die Polizei zu wissen, wer das damals zehnjährige Mädchen auf dem Nachhauseweg abgepasst und in das enge Gefängnis gesperrt hatte, um von seinen Eltern Geld zu erpressen. Am Freitagmittag baten die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt zu einer Pressekonferenz ins Strafjustizzentrum Augsburg.

Ein altmodisches Spulen-Tonbandgerät war offenbar das entscheidende Indiz, um den maßgeblichen Täter nach all den Jahren zu überführen. In der Wohnung des 58-jährigen Mannes, der bereits am Mittwoch in Kappeln nahe der dänischen Grenze festgenommen worden ist, haben die Ermittler das Gerät gefunden. Auf einem Band befand sich eine Melodie, die der Entführer laufen ließ, wenn er bei den Eltern Ursulas anrief. Zwei Millionen Mark Lösegeld hatte er per Brief für das Mädchen gefordert, mehr als ihre Eltern - ein Lehrerehepaar - allein hätten aufbringen können. Dennoch erklärten sie sich sofort zur Zahlung bereit. Doch als über das Geld gesprochen wurde, war das Kind schon lange tot.

Der Fall Ursula Herrmann hat in der bundesdeutschen Kriminalgeschichte für viel Aufsehen gesorgt. Damals, im Herbst 1981, waren erst fünf Jahre vergangen, seit der Student Richard Oetker entführt und ebenfalls in einer Kiste gehalten worden war. Ursula kam am 15. September von einem Besuch bei Verwandten im Nachbardorf zurück, aber sie traf nicht zu Hause ein. Ihr Entführer riss sie vom Fahrrad und steckte sie in die bereits in den Waldboden vergrabene Kiste, die er aus Bootssperrholz gefertigt hatte. Er gab ihr Nahrungsmittel, Getränke und Comics, dann deckte er die Kiste mit Erde zu. Zwei Schläuche sollten dem Mädchen das Atmen unter der Erde ermöglichen. "Da es jedoch bauartbedingt zu keinem Luftaustausch kommen konnte", heißt es im Polizeibericht, "starb das Kind wenige Stunden nach der Entführung infolge Sauerstoffmangels."

Nur etwa sechs Stunden blieben Ursula zum Leben in der Kiste. Am 17. September meldete sich der Entführer zum ersten Mal bei den Eltern, insgesamt neun Mal rief er an. Er sagte nichts, sondern ließ nur die Verkehrsfunk-Erkennungsmelodie des Senders Bayern 3 spielen. Die Mutter erklärte ihrerseits, die Forderungen erhalten zu haben und bat um ein Lebenszeichen Ursulas. Nach einem weiteren Brief des Entführers brach der Kontakt ab. Erst zwei Wochen später fand die Polizei die Kiste im Wald.

Der Haftbefehl lautet auf erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge. Es war höchste Zeit für einen Fahndungserfolg. Nach 30 Jahren wäre das Verbrechen verjährt gewesen. 17 570 Fingerabdrücke sind von der Polizei analysiert worden, 15 000 Verdächtige wurden überprüft. Fast 400 Aktenordner füllten sich so mit den Ermittlungen.

Der 58-Jährige, der von der Staatsanwaltschaft als Haupttäter angesehen wird, bestreitet die Tat. Zwei Männer, die ihn entlasteten, sind nun ebenfalls Beschuldigte. Der 58-Jährige habe sich in Widersprüche verwickelt, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz am Freitag. Eine ganze Kette von Indizien spreche gegen den Mann, der in Utting am Ammersee wohnte, bevor er nach Norden zog. Nach der Tat gehörte er schon einmal zum Kreis der Verdächtigen, weil er verschuldet war und außerdem ein Boot hatte, was eine Verbindung zum Material der Kiste bedeutete.

Berliner Zeitung, 31.05.2008

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0531/vermischtes/0039/index.html

 

 


 

 

Spektakulärer Kindermordfall nach 27 Jahren aufgeklärt

Unvorstellbare Qualen muss die zehnjährige Ursula Hermann aus Oberbayern erlitten haben. Sie wurde von einem Mann entführt, in eine Kiste eingesperrt, im Wald vergraben und erstickte. Der Mord ist 27 Jahre her - nun hat die Polizei den mutmaßlichen Täter.

Augsburg - Nach 27 Jahren steht der spektakuläre Entführungs- und Mordfall an der zehnjährigen Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee in Oberbayern vor der Aufklärung. Der mutmaßliche Mörder gehörte früher schon einmal zum Kreis der Verdächtigen. Die Lehrertochter war in einer vergrabenen Kiste damals qualvoll erstickt.

Am Donnerstag war der 58-Jährige im schleswig-holsteinischen Kappeln festgenommen worden. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen. Er soll Ursula am 15. September 1981 entführt und in einer Holzkiste im Wald vergraben haben. Das Mädchen erstickte in der in 1,60 Meter tief eingegrabenen Kiste, weil feuchtes Laub die Luftzufuhr verstopft hatte.

Ursulas Tod war möglicherweise die Folge einer Panne bei dem brutalen Kidnapping. Der Täter hatte versucht, von den unvermögenden Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld zu erpressen. Drei Tage nach der Entführung war bei dem Lehrerehepaar ein Brief mit der Geldforderung eingegangen. Nach einem zweiten Brief brach der Kontakt ab.

Überraschend DNA-Spur gefunden

Die Leiche des Mädchens wurde 19 Tage nach der Entführung bei einer Suchaktion gefunden. Der Tod des Kindes galt bis zu der jetzt erfolgten Festnahme als einer der spektakulärsten unaufgeklärten Mordfälle der deutschen Kriminalgeschichte. In einem derzeit vom Münchner Schwurgericht verhandelten Mordfall war vergangenes Jahr überraschend eine identische DNA-Spur zum Fall Ursula Herrmann gefunden worden.

Allein 15.000 Verdächtige und 11.000 Fahrzeuge waren gleich in den ersten Monaten nach dem Verbrechen überprüft worden. Insgesamt wurden fast 20.000 Fingerabdrücke untersucht und über 40.000 Recherchen angestellt. Bei immer wieder neu aufgenommenen Ermittlungen ging die Kripo weiteren 3000 Spuren nach und ließ über 100 Gutachten erstellen. Die Ermittlungsansätze füllten schließlich 300 Aktenordner. (ut/dpa)

30.5.2008 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Ursula-Herrmann-Mord;art1117,2540914

 

 


 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2253/07 vom 16.4.2008, Absatz-Nr. (1 - 17), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080416_1bvr225307.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2253/07 -

Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn N...,

 

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwaltskanzlei Becker & Partner,

Sandauer Straße 253, 86899 Landsberg -

 

gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München - Zivilsenate in Augsburg - vom 16. Juli 2007 - 4 WF 277/07 -,

b) die Entscheidung des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 14. Juni 2007 - 2 F 140/07 -,

c) den Beschluss des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 30. April 2007 - 002 F 00140/07 (PKH) -

und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

und Beiordnung eines Rechtsanwalts

 

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Hohmann-Dennhardt

und die Richter Gaier,

Kirchhof

 

am 16. April 2008 einstimmig beschlossen:

 

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 30. April 2007 - 002 F 00140/07 (PKH) - und die Entscheidung des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 14. Juni 2007 - 2 F 140/07 - sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2007 - 4 WF 277/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2007 - 4 WF 277/07 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

2. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen für die Verfassungsbeschwerde zu ersetzen. Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.

 

Gründe:

I.

1

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf Kindesunterhalt.

2

1. Der 1973 in Nigeria geborene Beschwerdeführer lebt von seiner Ehefrau, der Klägerin des Ausgangsverfahrens, getrennt. Bei der Ehefrau leben die beiden 1999 und 2002 geborenen gemeinsamen minderjährigen Kinder. Der Beschwerdeführer ist ohne erlernten Beruf, er kam 1996 als Asylbewerber nach Deutschland. Während des ehelichen Zusammenlebens sicherte er den Lebensunterhalt der Familie durch Gelegenheitsjobs in der Gastronomie. Zwischenzeitlich war er arbeitslos. Seit Juni 2006 ist er bei einer Zeitarbeitsfirma vollzeitbeschäftigt und wird als Maschinenführer im Schichtdienst eingesetzt. Teilweise leistet er auch Nachtschichten und Samstagsarbeit. Dabei erzielt er ein monatliches Nettoeinkommen von etwas über 1.000,00 €. Im Ausgangsverfahren wird der Beschwerdeführer von seiner Ehefrau auf Kindesunterhalt für die beiden Kinder in Höhe von 100 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung in Anspruch genommen. Die monatlichen Zahlbeträge des geltend gemachten Kindesunterhalts betragen monatlich 247,00 € und 199,00 €, insgesamt also monatlich 446,00 €.

3

a) Im Ausgangsverfahren wies das Amtsgericht Landsberg am Lech mit Beschluss vom 30. April 2007 den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Klage auf Kindesunterhalt zurück. Die beabsichtigte Rechtsverteidigung erscheine mutwillig.

4

Der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers half das Amtsgericht mit Entscheidung vom 14. Juni 2007 nicht ab. Der Beschwerdeführer unterliege der verschärften Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. Danach bestehe insbesondere die Pflicht zur gesteigerten Ausnutzung der Arbeitskraft. Alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten seien auszuschöpfen. Der Barunterhaltspflichtige habe darzulegen und zu beweisen, dass er trotz der gebotenen Anstrengungen nicht in der Lage sei, den Mindestbedarf der Kinder zu befriedigen. Hierfür seien die den eigenen Bedarf bestimmenden Tatsachen wie Alter, Lebensstellung, Höhe des Vermögens und Einkommens et cetera darzulegen, die Bemühungen um eine Arbeitsstelle bei Erwerbslosigkeit, sowie die Gründe dafür, dass bei einem minderjährigen Kind nicht einmal der Mindestbedarf gedeckt werden könne. Der Beschwerdeführer habe diese Tatsachen nicht dargelegt und nicht bewiesen oder belegt.

5

b) Das Oberlandesgericht München wies mit Beschluss vom 16. Juli 2007 die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zurück. Das Amtsgericht habe zu Recht die beantragte Prozesskostenhilfe verweigert. Es bestehe eine erhöhte Leistungsverpflichtung mit einer erweiterten Erwerbsobliegenheit zu Tätigkeiten auch unterhalb des Ausbildungsniveaus und zu Nebenbeschäftigungen und Überstunden. In zumutbaren Grenzen könne sowohl ein Orts- als auch ein Berufswechsel verlangt werden. Das Ausgangsgericht habe darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer dafür darlegungs- und beweispflichtig sei, dass er unter Wahrung seines Selbstbehalts außerstande sei, den Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrags an seine Kinder zu bezahlen. Dabei sei es mit Blick auf die aus Art. 6 Abs. 2 GG folgende Verpflichtung der Eltern zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft geboten, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern fiktiv die erzielbaren Einkünfte berücksichtigt würden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlasse, obwohl er diese bei gutem Willen ausüben könnte. Der Beschwerdeführer genüge insoweit seiner Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nicht. Er könne sich nicht darauf zurückziehen, sein aktuell erzieltes Einkommen vorzutragen und unter Verweis auf die ungünstige Arbeitszeit eine Nebenerwerbstätigkeit abzulehnen. Vielmehr habe er darzulegen, wieso ihm ein Arbeitsplatz- oder Berufswechsel nicht zumutbar sei beziehungsweise weshalb dieser nicht erfolgversprechend sein solle. Er habe darzulegen und zu beweisen, dass er trotz der gebotenen Anstrengung nicht in der Lage sei, den Mindestbedarf zu befriedigen. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, ob ein Arbeitsplatzwechsel nicht auch mit Blick auf die verschärfte Unterhaltspflicht notwendig wäre, da damit dem Unterhaltsschuldner gegebenenfalls bei einer günstigeren Arbeitszeit eine den Unterhaltsbedarf deckende Nebenbeschäftigung möglich wäre.

6

2. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG. Er beantragt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Rechtsanwalts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren.

7

3. Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen. Die Bayerische Staatsregierung und die Klägerin des Ausgangsverfahrens hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

II.

8

Die Verfassungsbeschwerde ist zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers geboten ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Zu dieser Entscheidung ist die Kammer berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die zulässige Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93c Abs. 1 BVerfGG).

9

1. Die angefochtenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

10

a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl.BVerfGE 9, 124 <129 f.>; 10, 264 <270>; 22, 83 <87>; 51, 295 <302>; 63, 380 <394>; 67, 245 <248> ). Dabei wird es als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl.BVerfGE 81, 347 <357> ). Die Auslegung und Anwendung des § 114 ZPO obliegen in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den - verfassungsgebotenen - Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben. Das Bundesverfassungsgericht kann folglich nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen.

11

Maßgeblich für die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beschwerdeführers ist, ob er sich erfolgreich auf fehlende Leistungsfähigkeit berufen kann. Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Unterhaltsrecht ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem nicht unterhaltspflichtig ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Eltern, die sich in dieser Lage befinden, sind gemäß § 1603 Abs. 2 BGB ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Hieraus sowie aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt die Verpflichtung der Eltern zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft. Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv die erzielbaren Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese „bei gutem Willen“ ausüben könnte. Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs bleibt dennoch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl.BVerfGE 57, 361 <381>).

12

b) Vorliegend haben die Gerichte die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt. Selbst wenn die Feststellungen des Oberlandesgerichts, den Beschwerdeführer treffe als Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsfähigkeit und er habe nicht dargelegt, weshalb ein Arbeitsplatzwechsel - welcher ihm möglicherweise durch günstigere Arbeitszeiten Raum für die Aufnahme einer Nebentätigkeit geben könne - nicht zumutbar oder nicht erfolgversprechend sei, zutreffend sind, so darf von einem Unterhaltsschuldner auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des § 1603 Abs. 2 BGB nichts Unmögliches verlangt werden. Daher ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners objektiv zur Voraussetzung hat, dass die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten überhaupt erzielbar sind, was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltsschuldners (Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Gesundheitszustand) und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, FamRZ 1996, S. 345 <346>).

13

Nach dem Klageantrag müsste der Beschwerdeführer für die beiden minderjährigen Kinder monatlich 446,00 € aufbringen. Zur Deckung dieses monatlich geschuldeten Unterhaltsbetrages und seines eigenen notwendigen Selbstbehaltes von im Entscheidungszeitpunkt 890,00 € müsste der Beschwerdeführer ein monatliches Nettoeinkommen von 1.336,00 € erzielen. Bei Steuerklasse I ohne persönliche Freibeträge (nur Kinderfreibetrag) und den üblichen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung müsste der Beschwerdeführer hierfür einen Bruttoverdienst von über 2.000,00 € erzielen. Der derzeitige Bruttoverdienst liegt bei etwa 1.350,00 € für eine Vollzeittätigkeit im Schichtdienst und mit Nachtzuschlägen. Auch unter Berücksichtigung einer zumutbaren Nebentätigkeit ist es - erst recht im Rahmen der Beurteilung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren - nicht realistisch, vom Beschwerdeführer die Steigerung seines Einkommens um nahezu die Hälfte seines bisherigen Einkommens zu verlangen, wenn er bereits für das tatsächlich erzielte Einkommen den Einsatz einer Vollzeittätigkeit unter Inkaufnahme von Schichtdienst erbringen muss und das Einkommen unter Berücksichtigung seiner fehlenden Ausbildung und seines Werdegangs auch nicht unterdurchschnittlich ist. Für ein mutwilliges Unterlassen der Erzielung höherer Einkünfte sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich. Bei der Beurteilung dessen, was durch eine Nebentätigkeit realistischerweise an Einkünften erzielbar ist, kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass die Einkünfte aus einer neben einer Vollerwerbstätigkeit ausgeübten Nebentätigkeit voll zu versteuern sind und auch in der Sozialversicherung eine Zusammenrechnung der Einkünfte aus Vollzeit- und Nebentätigkeit erfolgt (vgl. § 20 Abs. 2 2. Halbsatz SGB IV).

14

Allein aus den fehlenden Bemühungen des Beschwerdeführers um eine andere Vollzeittätigkeit oder eine Nebentätigkeit hätten die Gerichte daher nicht auf eine volle Leistungsfähigkeit in Höhe des beantragten Kindesunterhalts schließen dürfen.

15

c) Amtsgericht und Oberlandesgericht haben daher, indem sie die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung verneinten und die Prozesskostenhilfe versagten, die Anforderungen überspannt. Die Frage der Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers war für eine Entscheidung im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren nicht geeignet, zumal eine fehlerhafte Zurechnung fiktiven Einkommens zugleich eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG auf Schutz vor einer unverhältnismäßigen Belastung durch Unterhaltsleistungen darstellt.

16

2. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dem dargestellten Verfassungsverstoß. Es erscheint angezeigt, nur den Beschluss des Oberlandesgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG), weil dem Beschwerdeführer damit besser gedient ist; denn es liegt in seinem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch zu erhalten.

17

3. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG.

 

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080416_1bvr225307.html

 

 

 


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