Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Rendsburg

Familiengericht

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amtsgericht Rendsburg

Königstraße 17

24768 Rendsburg

 

Telefon: 04331 / 139-0

Fax: 04331 / 139-200

 

E-Mail: verwaltung@ag-rendsburg.landsh.de

Internet: www.ag-rendsburg.schleswig-holstein.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Rendsburg (07/2020)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Aber, immerhin auf Anfrage per Mail mit Stand vom 01.04.2014 zugesendet bekommen.

 

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Landgericht Kiel

Oberlandesgericht Schleswig

 

 

Direktor am Amtsgericht Rendsburg: Rine Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg / Direktorin am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.02.2008, ..., 2020) - ab 1993 Richterin am Amtsgericht in Schleswig. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1986 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Ab 2002 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schleswig. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2008 als Direktorin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg: Reinhard Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.05.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.12.1985 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein beschäftigen am Amtsgericht Rendsburg 14 Richter/innen und eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Rendsburg-Eckernförde

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Ulrich Borst (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.09.2000, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2000 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. 2014: Familiensachen.

Silja Greve (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg (ab 16.01.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 16.01.2009 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt.

Dr. Sebastian Klausch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 20.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.06.2007 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.12.2012 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Richter am Amtsgericht.

Birka Knuth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg (ab , ..., 2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.08.2001 als Richterin am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 13.08.2001 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Richterin am Amtsgericht. 

Reinhard Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.05.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 24.12.1985 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2011 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt.

Jörg Napirata (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.06.1999, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.1999 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. 

Roland Nemitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 04.06.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.1993 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 31.

Rine Peters (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg / Direktorin am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.02.2008, ..., 2020) - ab 1993 Richterin am Amtsgericht in Schleswig. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1986 als Richterin am Amtsgericht Itzehoe aufgeführt. Ab 2002 stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schleswig. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2008 als Direktorin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt.

Dr. Gunnar Sticken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 25.11.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.10.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2010 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 32.

Dr. Carsten Storf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975 - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.08.2009 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt.

Torbjörn Stryck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 11.03.1997, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.03.1997 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. 2020: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Rendsburg-Eckernförde.

Heike Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg (ab 08.10.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 33 / Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Kai Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht (ab 01.02.1996, ..., 2012) 

Hans-Werner Wohlbehagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 04.03.1988, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.1988 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 13? GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 34.

 

 

Richter auf Probe:

Uta Baroke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1984) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 01.04.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2014 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Ab 01.04.2014: Richterin auf Probe am Amtsgericht Rendsburg.

Kathleen Rau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab 16.12.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.12.2013 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Ab 01.04.2014: Richterin auf Probe am Amtsgericht Rendsburg.

 

 

Abteilungen am Familiengericht Rendsburg:

31 F - Roland Nemitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 04.06.1993, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.06.1993 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 31.

32 F - Dr. Gunnar Sticken (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 25.11.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.10.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2010 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 32.

33 F - Heike Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg (ab 08.10.1996, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 33 / Präsidiumsmitglied. Namensgleichheit mit: Kai Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht (ab 01.02.1996, ..., 2012) 

34 F -

Hans-Werner Wohlbehagen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 04.03.1988, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 04.03.1988 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. 2010: Familiensachen - Abteilung 13? GVP 01.04.2014: Familiensachen - Abteilung 34.

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Rendsburg tätig:

Heiko Bruhn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.11.1995, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.1995 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. 

Hartmut Eichler (geb. 04.09.1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Schwerin / Präsident am Landgericht Schwerin (ab 19.02.2001, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.07.1978 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. EDV Gerichtstag 10.06.2010 - https://www.edvgt.de/pages/startseite/mitglieder.php

Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz, Böhmen; † 29. November 2010 in Bad Liebenzell[3]) war ein deutscher Jurist. Er war von März bis Juli 1962 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, wurde jedoch wegen seiner NS-Vergangenheit in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der Sohn eines evangelischen Pfarrers bestand nach Studien in Berlin, Göttingen und Kiel 1928 und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen (jeweils „gut“). Am 3. März 1933 wurde er vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen als so genannter „Hilfsarbeiter“ und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei. In einem Dienstzeugnis der Gauleitung Kurhessen vom September 1936 wurde er als „überzeugter Anhänger“ bezeichnet, der ohne Einschränkungen politisch zuverlässig sei.
So wurde er, nachdem er im September 1934 in Kassel zum Staatsanwaltschaftsrat ernannt worden war, im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich war er 1939 unter Weiterbeschäftigung bei der Reichsanwaltschaft zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden. Bei der Reichsanwaltschaft war Fränkel als „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“ verantwortlich für die Bearbeitung von Nichtigkeitsbeschwerden, einem nur dem Oberreichsanwalt zustehenden Rechtsbehelf, bei dem eigentlich rechtskräftige Urteile von Amts- und Landgerichten einschließlich Sondergerichten überprüft werden. Fränkel soll dabei in etwa 50 Fällen für die Verhängung der Todesstrafe votiert haben.[4] Der spätere Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsident Richard Schmid bezeichnete Fränkel rückblickend als einen „Fanatiker der Todesstrafe“.Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft im Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 (nach anderer Quelle ggf. schon 1946[6]) beim Amtsgericht in Rendsburg als Amtsgerichtsrat tätig. Ende März 1951 wurde er zur Oberbundesanwaltschaft abgeordnet.
Seine Ernennung zum Bundesanwalt auf Vorschlag von Bundesjustizminister Thomas Dehler (FDP) im Juni 1951 verzögerte sich jedoch. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hielt Fränkel den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen für nicht gewachsen, dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation.
Der Ernennungsvorschlag des Justizministers führte im Bundesrat, der nach § 149 GVG zustimmen musste, zu einer Diskussion darüber, ob ehemalige Mitglieder des Reichsgerichts oder – wie im Fall Fränkels – Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft überhaupt als Bundesanwälte tragbar seien. Diese Frage trat gerade im Bereich der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den Schutz der Verfassung zu garantieren hatte. Daher sollte das Personal der Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefühl für das Unrecht der Hitler-Diktatur haben. Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26. und 27. Juli 1951 bei drei Enthaltungen der Ernennung Fränkels zum Bundesanwalt zu. Fränkel arbeitete in der Revisionsabteilung und war Mitarbeiter in der großen Strafrechtskommission.Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen und seine Position als dienstältester Bundesanwalt machten ihn im März 1962 zum Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts. Zudem hatte sich sein Vorgänger Max Güde, der am 26. Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte, für ihn ausgesprochen. Außerdem hatte Fränkel die Frage des Justizministers Wolfgang Stammberger (FDP) verneint, ob der Osten (also die DDR) eventuell etwas gegen ihn vorbringen könne.[6] Wolfgang Fränkel wurde am 30. März 1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Die Problematik der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft im nationalsozialistischen Deutschen Reich spielte bei dieser Beförderung keine Rolle. So wurde er vom Bundespräsidenten Heinrich Lübke – mit einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung (Kabinett Adenauer IV) – am 23. März 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts berufen.

Medien der DDR begannen einige Tage später, Fränkels Vergangenheit zu thematisieren und zu kritisieren. Seine anstehende Ernennung sei „ein typisches Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“. Im April nahmen die Vorwürfe zu. Erstmals wurden Einzelheiten der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mittel des Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsbeschwerde für eine Verschärfung der Urteile gesorgt zu haben. Die westdeutsche Öffentlichkeit tat diese noch wenig differenzierenden Vorwürfe als Propaganda der DDR ab, da schon in früheren Fällen von Seiten der DDR versucht worden war, hochrangige Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Bundeswehr durch unwahre Vorwürfe und gefälschte Dokumente zu diskreditieren.
Das Bundesjustizministerium bat Fränkel daraufhin, über seine damalige Tätigkeit ausführlich zu berichten, um geeignete Informationen zu erlangen, um den Angriffen begegnen zu können. Fränkel bestritt in seinem Bericht jede Beteiligung an Todesurteilen, die aufgrund politischer oder rassistischer Motive verhängt wurden und behauptete, er habe nur an rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt. Nach seiner Erinnerung sei er im Verfahren des außerordentlichen Einspruchs an zwei Fällen beteiligt gewesen, in denen ein Todesurteil verhängt wurde. Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde habe in keinem Fall ein Gericht die Todesstrafe ausgesprochen. Fränkel äußerte auch, er könne sich bei 500 bis 600 Strafsachen jährlich nicht mit absoluter Sicherheit an jeden einzelnen Fall erinnern.
Im Juni 1962 gelangten anlässlich eines Artikels im Neuen Deutschland Beweise an die Öffentlichkeit, die eine Beteiligung Fränkels an über 30 fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft nahelegten. Konkretisiert wurden diese durch eine 130-seitige am 23. Juni 1962 durch eine in der DDR auf einer Pressekonferenz des DDR-eigenen Ausschuß für deutsche Einheit unter Vorsitz von Greta Kuckhoff[7] veröffentlichte Broschüre mit Titel „Von der Reichsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft - Wolfgang Fränkel, neuer Generalbundesanwalt“. Darin wurden anhand von Akten der Reichsanwaltschaft 34 Fälle belegt, in denen Fränkel an der Verhängung der Todesstrafe beteiligt war. Diese Vorwürfe führten zu Reaktionen: einige kritisierten den Kampagnencharakter der Vorwürfe und widerlegten Teile als eindeutig falsch, andere nahmen wahre Vorwürfe auf. Der Spiegel[2] berichtete, Justizminister Stammberger habe Fränkel die Broschüre vorlegt und dieser habe die Authentizität der Beweise eingeräumt. Ernst Müller-Meiningen jr. schrieb in der Süddeutschen Zeitung, Fränkels Karriere sei „eine Schande“.
Fränkel bot nach dem Durchsehen der Broschüre seinen Rücktritt an;[9] er wurde am 2. Juli 1962 beurlaubt. Vor weiteren Schritten wurden die Ergebnisse einer Untersuchung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Bundestagsabgeordneten Hans Wilhelmi (CDU), Gerhard Jahn (SPD) und Thomas Dehler (FDP), abgewartet. Diese kamen am 9. Juli 1962 zu dem Schluss, Fränkel habe während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft keine Amts- oder Dienstpflichten verletzt. Allerdings nehme diese Tätigkeit Fränkel aus allgemein-politischen und justizpolitischen Gründen die Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Am 24. Juli 1962 wurde Wolfgang Fränkel auf Antrag des Bundesjustizministers Stammberger nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Gleichzeitig wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Fränkel habe vor seiner Ernennung zum Generalbundesanwalt relevante Vorgänge aus seiner Tätigkeit beim Oberreichsanwalt dem Justizminister gegenüber fahrlässig verschwiegen und nach dem Erscheinen der DDR-Publikation zu diesen fahrlässig falsche Angaben gemacht. ...
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel. 17.11.2021: "Wie war das nun in der Bundesanwaltschaft? Ein Blick zurück in das Jahr 1962 könnte nahelegen, dass die Situation schlechter war als beim BKA. Erst musste im April der gerade erst ernannte Behördenchef Wolfgang Fränkel zugeben, dass er 1936 bis 1943 bei der Reichsanwaltschaft in Leipzig an Dutzenden Todesurteilen mitgewirkt hatte, zum Teil trotz geringfügiger Vorwürfe geradezu auf die Höchststrafe gedrängt hatte. Anfang Juli 1962 musste Fränkel gehen. ..." - https://www.welt.de/geschichte/article235101478/Aufarbeitung-Zehn-der-elf-Bundesanwaelte-von-1966-zaehlten-zur-NSDAP.html. Im Handbuch der Justiz 1958 als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof aufgeführt.

Gert Küppers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 07.03.1979, ..., 2008)

Dr. Cornelia Schlüter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtgericht Kiel (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006, 2008 und 2010 ab 06.04.1993 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Möglicherweise 2007 tätig gewesen am Amtsgericht Neumünster. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 06.04.1993 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Günter Stein (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Direktor am Amtsgericht Rendsburg (ab 30.08.1999, ..., bis Oktober 2007)

Dr. Carsten Storf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Rendsburg (ab 07.08.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 07.08.2009 als Richter am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. Amtsgericht Rendsburg - GVP 01.04.2014: nicht aufgeführt.

Kai Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Rendsburg / Familiengericht (ab 01.02.1996, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Kail Waller nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Heike Waller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Rendsburg (ab 08.10.1996, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt. GVP 01.04.2014: Familiengericht - Abteilung 33 / Präsidiumsmitglied.

Dr. Carl-Sebastian Zoellner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel / Vizepräsident am Landgericht Kiel (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.05.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 20.04.2017 als Richter am Landgericht Kiel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2021 als Direktor am Amtsgericht Rendsburg aufgeführt.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Eckernförde

überregionale Beratung

http://familienberatung-eckernfoerde.de

 

 

Familienberatung Heide

überregionale Beratung

http://familienberatung-heide.de

 

 

Familienberatung Kiel 

überregionale Beratung

http://kiel-beratung.de

 

 

Familienberatung Rendsburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-rendsburg.de

 

 

Familienberatung Schleswig

überregionale Beratung

http://familienberatung-schleswig.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Rendsburg -

Lindenstr. 42 

24594 Hohenwestedt

Telefon: 04871 / 8840

E-Mail: erziehungsberatung-rd@diakonie-rd-eck.de

Internet: http://www.diakonie-rd-eck.de

Träger: Evangelischer Kirchenkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Seximus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden

 

 

Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen - Außenstelle von Rendsburg -

Hohenwestedter Str. 6 

24589 Nortorf 

Telefon: 04392 / 3408

E-Mail: erziehungsberatung-rd@diakonie-rd-eck.de

Internet: http://www.diakonie-rd-eck.de

Träger: Evangelischer Kirchenkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen  und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden

 

 

Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen, Beratungsstelle zu § 219

Prinzenstr. 13 

24768 Rendsburg

Telefon: 04331 / 696330

E-Mail: erziehungsberatung-rd@diakonie-rd-eck.de

Internet: http://www.diakonie-rendsburg.de

Träger: Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde gemeinnützige GmbH

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Partnerberatung, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG

Leitung: Claudia Rolfes-Carl

Rendsburg: Prinzenstr. 13, 24768 Rendsburg, Telefon: (0 43 31) 69 63 30

Eckernförde: Schleswiger Str. 33, 24340 Eckernförde, Telefon: (0 43 51) 89 31 10

Hohenwestedt: Telefon: (0 48 71) 88 40, 

Altenholz: Telefon: (04 31) 32 20 18

Nortorf: Telefon: (0 43 92) 34 08

http://www.diakonie-rendsburg.de/index.php?article_id=37

 

 

Familienberatungsstelle Rendsburg

Mühlenstr. 3

24768 Rendsburg

Telefon: 04331 / 149934

E-Mail: info@familie-rd.de

Internet: http://www.familie-rd.de

Träger: profil e.V.

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Sexualberatung, Sozialberatung, Ber. b. sex. Gewalt

 

 

Hauptstelle für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatung

Kanalufer 48

24768 Rendsburg

Telefon: 04331 / 593-241,-242

E-Mail: hauptstelle@diakonie-sh.de

Internet: http://www.diakonie-sh.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind"

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

Kreis Rendsburg-Eckernförde Jugend- und Sozialdienst Regionalteam Nortorf

Industriestr. 6 

24589 Nortorf 

Telefon: 04392 / 408310

E-Mail: jsd.nortorf@kreis-rd.de

Internet: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter erziehender Mütter und Väter, Familienberatung

 

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

 

Frau Arnemann 

Systemische Therapeutin 

Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Rendsburg (ab , ..., )

 

 

Wolfgang Laub

Diplom- Pädagoge

Fortbildung zum systemischen Berater (DGSF)

Heil - und Sonder - Pädagogik und Sozialmanagement.

Zertifiziert als Umgangspfleger und Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Heilpraktiker für Psychotherapie, Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Psychologischer Berater ( VFP)

Telefon:

Berlin / Brandenburg: 03221 / 23 24 137

Kiel ( SH / Hamburg): 0431 / 534 74 30

Internet: www.wolfganglaub.de

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Rendsburg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Rendsburg (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Wolfgang Laub

Diplom- Pädagoge

Fortbildung zum systemischen Berater (DGSF)

Heil - und Sonder - Pädagogik und Sozialmanagement.

Zertifiziert als Umgangspfleger und Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Heilpraktiker für Psychotherapie, Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Psychologischer Berater ( VFP)

Telefon:

Berlin / Brandenburg: 03221 / 23 24 137

Kiel ( SH / Hamburg): 0431 / 534 74 30

Internet: www.wolfganglaub.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

Christina Klinck-Schramm

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin BAFM

Sophienblatt 12

24103 Kiel

Tel: 0431 / 240 33 0

E-Mail: info@klinck-schramm.de

Homepage: www.klinck-schramm.de

 

 

Hans-Werner Tovar

Rechtsanwalt und Notar

Mediator BAFM

Sophienblatt 19

24103 Kiel

Tel: 0431 / 6645777

E-Mail: anwaltskanzlei.tovar@kielnet.net

Homepage: www.anwalt-tovar.de

 

 

Gutachter:

 

Carsten Hesse

Beauftragung am Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Rendsburg

(ab , ..., 2010)

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Rendsburg-Eckernförde

Autonomes Frauenhaus Rendsburg e.V.

Straße: 

24750 Rendsburg

Telefon: 04331 / 22726

E-Mail: frauenhaus-rendsburg@t-online.de

Internet:

Träger:

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

Der "Autonomes Frauenhaus Rendsburg e.V." ist hoffentlich so autonom, dass er alle Kosten allein trägt und nicht die Unterstützung der Steuerzahler/innen in Anspruch nimmt, denn dann wäre er ja nicht mehr autonom, sondern abhängig und das auch noch vom Geld der männlichen Steuerzahler, von denen ja bekanntlich jeder zweite - so die Bundesregierung - arme Frauen schlagen.

 

 


 

 

 

 

BGH-Urteil Mütter müssen Namen des wahren Vaters nennen

Die Antwort auf die Frage, wer der echte Vater ihres Kindes ist, darf eine Frau nicht verschweigen. Die Richter stärkten mit ihrem Urteil das Recht von Männern, denen Kinder untergeschoben wurden.

Mütter können sich bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen. Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren - auch die Scheinväter. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch hervor. Damit hat der BGH in Karlsruhe das Recht der Männer weiter gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde oder werden soll.

Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.

Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die - wenn sie es herausfinden - an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen Werte gegeneinander abwägen: Informationelle Selbstbestimmung der Frau gegen den Rechtsschutz des Mannes.

Im vorliegenden Fall hat ein Mann geklagt. Nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hatte, bekam diese ein Kind und gab ihn als Vater an. Von seiner Vaterschaft sei sie auch überzeugt gewesen, gab sie in den ersten Verhandlungen an. Das Ergebnis des Vaterschaftstests habe sie selbst überrascht. Enttäuscht verlangte der Ex-Freund das Geld für Babyausstattung und Unterhalt zurück, insgesamt rund 4500 Euro. Diese Summe wollte er vom Vater des Kindes haben, dieser zahlte inzwischen auch Unterhalt.

Doch die Frau weigerte sich, dessen Identität preiszugeben und das Verfahren ging durch alle Instanzen. Bereits das Amtsgericht Rendsburg und das Oberlandesgericht Schleswig urteilten, dass der Mann das Recht habe, den Namen des Vaters zu erfahren. Der juristische Terminus dafür heißt Treu und Glauben. Danach ist die Frau in der Pflicht, ihren Ex-Partner nicht über die Vaterschaft im Ungewissen zu lassen.

Die obersten Richter sind sich durchaus bewusst, dass sie mit ihrer Entscheidung die Persönlichkeitsrechte der Mutter einschränken. Aber die Intimsphäre umfasse ebenfalls „die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner“, schreiben sie in der Urteilsbegründung. Zum Kinderzeugen gehören eben immer zwei. Zudem habe die Frau mit der Nennung des falschen Vaters einen Teil ihrer Rechte verwirkt.

Nach diesem Urteil muss dem Kläger der Namen des Kindsvaters genannt werden. Aber der Anwalt der Frau merkte an, dass nicht sicher sei, ob der andere Mann wirklich der Vater ist. „Immerhin hat ihr Mandant das auch mal geglaubt“, sagte der Anwalt in Richtung Klägerbank. Es droht also ein neuer Prozess, bei dem dann möglicherweise Vaterschaftstest erzwungen werden muss.

„Kuckuckskinder machen erfahrungsgemäß immer Schwierigkeiten“, brachte die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne die Stimmung in der Verhandlung auf den Punkt. Die Frage der Vaterschaft spielt in solch komplizierten Beziehungen zwar eine wichtige Rolle, aber der Familienfrieden ist mit dieser Offenheit meist noch längst nicht hergestellt.

09.11.2011

http://www.tagesspiegel.de/politik/muetter-muessen-namen-des-wahren-vaters-nennen/5818552.html

 

 

Dr. Meo-Micaela Hahne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten" 1947) - Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - Väternotruf: von uns als sogenannter Väterentsorgungssenat bezeichnet (ab 12.11.2001, ..., 2010) - nach Tätigkeit als Richterin auf Probe am Landgericht Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim 1977 zur Richterin am Amtsgericht Mannheim, im November 1984 zur Richterin am Landgericht Karlsruhe und im Oktober 1987 zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 20.11.1987 als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Hahne seit Januar 1992 an. Sie ist seither Mitglied, seit April 1999 stellvertretende Vorsitzende des vornehmlich für das Familienrecht und das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab 12.11.2001 Richterin am Bundesgerichtshof. Beteiligte Richterin am Väterdiskriminierungsurteil vom 04.04.2001. 

www.vaeternotruf.de/bundesgerichtshof.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Entscheidung war ja lange überfällig, aber am Bundesgerichtshof hat man so seine Schwierigkeit mit der Ankunft in der Gegenwart. Man denke da nur an das Väterdiskriminierungsurteil des Bundesgerichtshof vom 04.04.2001.

http://vaeternotruf.de/bundesgerichtshof_XII_ZB_3-00_vom_04.04.2001.pdf

 

Insofern machen nicht nur Kuckkuckskinder Schwierigkeiten, wie Frau Meo-Micaela Hahne vorträgt, sondern auch der Bundesgerichtshof selbst. Nun darf man gespannt sein, ob die Mutter die geforderte Auskunft gibt und was das Gericht unternimmt, wenn sie diese weiter verweigern sollte. In dem Fall müsste das Gericht der Mutter die Unterhaltskosten allein auferlegen, dies folgt allein schon aus der Tatsache, das beim Ausfall eines Elternteils der andere für den Unterhaltsbedarf des Kindes allein zuständig ist. Dies ist vorliegend die Mutter, so lange sie den tatsächlichen Vater nicht nennt.

 

 


 

 

Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg in ihr Amt eingeführt

Erscheinungsdatum:

29.02.2008

Rendsburg – Der Abteilungsleiter im Justizministerium Ingo Hurlin hat heute (29. Februar) die Direktorin des Amtsgerichts Rendsburg, Rine Peters, in ihr Amt eingeführt. Peters ist seit dem 1. Februar Nachfolgerin von Günther Stein, der das Amtsgericht bis Oktober 2007 über acht Jahre als Direktor geführt hatte.

Rine Peters trat nach ihrem Jura-Studium und der Referendarzeit im Juli 1983 in den richterlichen Dienst in Schleswig-Holstein ein. Während ihrer Tätigkeit beim Amtsgericht Itzehoe wurde sie 1984 für zwei Jahre an die Staatsanwaltschaft Itzehoe und im Jahre 1992 bis 1993 an das Oberlandesgericht Schleswig abgeordnet, wo sie im Familien- und Zivildezernat eingesetzt wurde. Nach ihrer Bestellung als Richterin am Amtsgericht in Schleswig wurde sie 2002 ständige Vertreterin des Direktors.

Peters hat sich um die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Justiz verdient gemacht. Außerdem hat sie sich ausgiebig mit der richterlichen Mediation beschäftigt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Herbert Schnelle | Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: herbert.schnelle@jumi.landsh.de

www.schleswig-holstein.de/MJAE/DE/Service/Presse/PI/2008/080229mjaeEinfuehrungAGRD.html__nnn=true

 

 

 


 

 

 

Wie arbeiten Familiengerichte?

Im folgenden Referat von Richter Bruhn vom Familiengericht Rendsburg stellte dieser dar, dass es im Gegensatz zu den Ausführungen des Jugendamtes auch Rechte gäbe, die sich aus dem BGB und dem Grundgesetz ableiten ließen.

Insbesondere mahnte er das Jugendamt zur Erfüllung seines Wächteramtes. Er referierte viele praktische Beispiele aus seinem Alltag, und erörterte die gerichtlichen Eingriffsmöglichkeiten in das Personensorgerecht. Neue Aufgaben ergäben sich aus der jüngsten Gesetzgebung. Kinder seien an den Verfahren aktiver zu beteiligen, z.B. durch die Bestellung des Verfahrenspflegers für das Kind. Dies begrüßte er hoffnungsvoll, weil Kinder beispielsweise vom Gericht regelmäßig zu hören seien. In seinem Gericht gäbe es dazu einen vorbereiteten "Spielraum", so dass bereits 4-jährige geladen werden könnten. Relativiert wurde sein Optimismus durch die Kritik an einigen Oberlandgerichten, die sehr "bürgerfern" entschieden und diese Neuregelungen oftmals gesetzeswidrig nicht zur Anwendung brächten. In seinem Bereich sei die Kooperation aber gut. Bestätigt sah er die neuen Verfahrensweisen durch soziologische Längsschnittstudien an Scheidungskindern, und machte auf die verheerenden langfristigen und negativen Folgen für Kinder aufmerksam, die dann entstünden, "wenn über Kinder hinweg Entscheidungen getroffen würden".

aus: "Pfad", 2/2002

 

 


 

 

 


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