Väternotruf informiert zum Thema
Amtsgericht Wertheim
Familiengericht
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.
Amtsgericht Wertheim
Friedrichstr. 6
97877 Wertheim
Telefon: 09342 / 9225-0
Fax: 09342 / 9225-24
E-Mail: poststelle@agwertheim.justiz.bwl.de
Internet: www.amtsgericht-wertheim.de
Internetauftritt des Amtsgerichts Wertheim (04/2011)
Informationsgehalt: mangelhaft
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Baden-Württemberg
Direktor am Amtsgericht Wertheim: Ursula Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Wertheim / Direktorin am Amtsgericht Wertheim (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Mosbach aufgefühtt.
Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Wertheim:
Das Amtsgericht Wertheim ist zuständig für Zivil- und Strafsachen sowie für Vormundschaftssachen.
Für Familiensachen, Zwangsversteigerungssachen, Jugendschöffensachen und das Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Tauberbischofsheim zuständig. Das Handelsregister wird beim Amtsgericht Freiburg geführt.
Für Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Mosbach zentral für die Amtsgerichtsbezirke Wertheim, Buchen, Adelsheim und Tauberbischofsheim zuständig.
Zentrales Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke Wertheim und Tauberbischofsheim ist das Amtsgericht Tauberbischofsheim.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Das Amtsgericht Wertheim ist zuständig für die Gemeinden Freudenberg, Külsheim und Wertheim
Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:
Väternotruf Wertheim
Kontakt über Michael
E-Mail: vatersein@freenet.de
Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Ursula Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Wertheim / Direktorin am Amtsgericht Wertheim (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2001 als Richterin am Amtsgericht Mosbach aufgefühtt.
Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Wertheim tätig:
Wieland Metzner (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Wertheim / Direktor am Amtsgericht Wertheim (ab 30.07.1980, ..., 2008)
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Wertheim (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Wertheim für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Wertheim (ab 01.09.2009, ..., )
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Dr. med. Wilfrid v. Boch-Galhau
Oberer Dallenbergweg 15
97082 Würzburg
Telefon: 0931 / 3592133
E-Mail: praxis@drvboch.de
Internet: http://drvboch.de/
Beratung
bei psychischen und psychosomatischen Trennungs- / Scheidungsfolgen
- erwachsener Scheidungskinder mit psychischen Problemen durch Elternverlust nach Trennung/Scheidung
- von Eltern, die nach Trennung/Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben
bei Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome (PAS)
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Verfahrensbeistände:
Rechtsanwälte:
Barbara Faaß
Rechtsanwältin
Faaß & Eder-Kunert Anwaltskanzlei
Bahnhofstraße 2
74927 Eschelbronn
Tel: 06226 / 788971
Fax: 06226 / 788972
Internet: www.rae-fek.de
Wird empfohlen.
Gutachter:
Betreuer:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Streit ums gemeinsame Kind
Frau getreten / Strafe wegen Körperverletzung und Nötigung
Wertheim. Beim Streit mit ihrem Ehemann um das gemeinsame Kind erlitt im August vergangenen Jahres eine Frau eine Lendenwirbelverletzung und Prellungen. Außerdem stieß der Mann Drohungen aus. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erhielt der Arbeiter wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung einen Strafbefehl über 50 mal 15 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim nahm er jetzt den Einspruch zurück, und der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.
Am Tattag war der Angeklagte in die Wohnung der getrennt lebenden Ehefrau gekommen, um das gemeinsame Kind abzuholen. Das Kind war jedoch krank, und die Mutter hielt es für besser, wenn es an diesem Tag nicht mit dem Vater geht.
Gleichwohl nahm der Beschuldigte sein Kind auf den Arm, das sich an die Mutter klammerte. Vor der Wohnung im Treppenhaus machte der Angeklagte eine Armbewegung, wodurch die Frau eine Steintreppe bis zu einem Treppenabsatz hinunterfiel. Dort trat der Mann gegen die Beine der am Boden liegenden Frau und drohte ihr.
In der Verhandlung äußerte der Angeklagte, das Kind sei nur angeblich krank gewesen. In Wirklichkeit habe die Mutter den Kontakt verhindern wollen. Er habe die Frau weder die Treppe hinuntergeschubst noch getreten oder ihr gedroht.
Die Mutter sagte, das Kind habe die Beziehungskrise mitbekommen und sei dadurch krank geworden. Der Beschuldigte habe das nicht geglaubt und herumgeschrieen. Infolge des Sturzes sei ihr Bandscheibenvorfall wieder akut und Unterleib sowie ein Bein taub geworden. Durch konservative Therapie sei die Taubheit vorbeigegangen, eine Operation vermieden worden. Bis November sei sie krank geschrieben gewesen. Im Mai 2007 habe der Angeklagte die Scheidung eingereicht. Es wurden weitere Zeugen gehört, und diese belasteten den Beschuldigten.
Die Staatsanwältin kam zum Ergebnis, möglicherweise sei die Armbewegung im Eifer erfolgt, bezüglich der Körperverletzung blieben aber die Tritte. Sie regte an, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen.
Dazu rangen sich der Verteidiger und sein Mandant schließlich durch. Das Gericht betonte, das Wohl des Kindes habe über allem zu stehen. Wenn ein Elternteil über den anderen im Beisein des Kindes schlecht rede, schade er dem Kind. Laut den Beteiligten ist die Situation jetzt so, dass der Vater alle zwei Wochen Kontakt zu seinem Kind hat. goe
Fränkische Nachrichten - 13.08.2007
Adresse des Artikels:
http://www.fnweb.de/lokales/we/wertheim/20070813_srv0000001198068.html