Väternotruf informiert zum Thema
Landgericht Kassel
Landgericht Kassel
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Internetauftritt des Landgerichts Kassel (12/2011)
Informationsgehalt: miserabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Hessen eigentlich Steuern, wenn die Hessische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
Bundesland Hessen
Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Präsident am Landgericht Kassel: Dr. Wolfgang Löffler (geb. 16.03.1949 in Kassel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.02.2009, ..., 2009) - ab 01.09.1976 Richter auf Probe. Ab 01.09.1979 Richter am Landgericht Kassel. Januar 1988 bis Januar 1989 abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ab 20.9.1989 Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Ab 18.4.2005 Vizepräsident am Landgericht Fulda. Ab 10.10.2006 Präsident am Amtsgericht Kassel. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Vizepräsident am Landgericht Kassel: Pierre Brandenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Vizepräsident am Landgericht Kassel (ab 04/2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.04.2001 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Ab 01.05.2007 Direktor am Amtsgericht Kirchhain - 7 C 87/05.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen beschäftigen am Landgericht Kassel eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.
Amtsgerichte:
Staatsanwaltschaft:
Väternotruf Kassel
August Mustermann
Musterstraße 1
34117 Kassel
Telefon: 0561 / ...
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Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte im Landgerichtsbezirk
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter:
Matthias Besson (Jg. 1975) - Richter am Landgericht Kassel (ab 02.07.2007, ..., 2008)
Dr. Thomas Blumenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 26.06.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.01.1996 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.
Pierre Brandenstein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Vizepräsident am Landgericht Kassel (ab 04/2009, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.04.2001 als Richter am Landgericht Marburg aufgeführt. Ab 01.05.2007 Direktor am Amtsgericht Kirchhain - 7 C 87/05.
Anne Bühl (Jg. 1973) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 27.09.2002, ..., 2008)
Karen Busenius (Jg. 1963) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 01.07.2001, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1996 als Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt.
Dr. Heiko Butenuth (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Kassel (ab 30.12.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.11.1999 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Dr. Erwin Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 02.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1999 als Direktor am Amtsgericht Wolfhagen aufgeführt. Das Amtsgericht Wolfhagen wurde am 01.01.2005 aufgelöst.
Brigitte Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 23.12.1997, ..., 2008)
No Name - Richter am Landgericht Kassel - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Friedhelm Damm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1991, ..., 2008)
No Name - Richterin am Landgericht Kassel - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Hans Drapal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1996, ..., 2008)
Dr. Gunda Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 04.04.2000, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 mit dem Nachnamen Plaß eingetragen. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2004: "Heidelberger Kommentar zum Urheberrecht". Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.04.2000 als Richterin am Landgericht Kassel - beurlaubt - aufgeführt.
No Name - Richter am Landgericht Kassel - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Jürgen Dreyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 11.09.2002, ..., 2009) - ab 24.07.1992 Richter am Landgericht Kassel.
No Name - Richterin am Landgericht Kassel - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Sabine Eymelt-Niemann (Jg. 1972) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 18.09.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.09.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt.
Marion Gerstung-Vindelstam (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 15.03.1994, ..., 2008)
Antonio Gimbernat-Jonas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Landgericht Kassel (ab 15.12.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Korbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.12.2004 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Gimbernat-Jonas äußert sich kritisch und kompetent zur sorgerechtlichen Diskriminierung nicht verheirateter Vätern durch das Bundesverfassungsgericht - FamRZ 4/2005 - siehe unten.
Dr. Jürgen Kitzinger (Jg. 1972) - Richter am Landgericht Kassel (ab 01.09.2006, ..., 2011) - 2009: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel. 2011: Pressesprecher am Landgericht Kassel.
Dr. Martin Kolter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.10.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.02.1994 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.
Dirk Liebermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Kassel (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.12.2004 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Kassel.
Dr. Wolfgang Löffler (geb. 16.03.1949 in Kassel - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 01.02.2009, ..., 2009) - ab 01.09.1976 Richter auf Probe. Ab 01.09.1979 Richter am Landgericht Kassel. Januar 1988 bis Januar 1989 abgeordnet an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ab 20.9.1989 Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Ab 18.4.2005 Vizepräsident am Landgericht Fulda. Ab 10.10.2006 Präsident am Amtsgericht Kassel. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Heinz-Volker Mütze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 07.06.2000, ..., 2009)
Dr. Jürgen Nesselrodt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1998, ..., 2008)
Hubert Neumeier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 12.12.2001, ..., 2008)
Harald Paetzold (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Kassel (ab 20.11.2001, ..., 2002)
Reinhard Prietz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 08.07.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.04.1993 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.
Horst Ulrich Schönhofen (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Kassel (ab 05.04.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. 2009: Pressesprecher am Landgericht Kassel.
Inge Schuster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel (ab 04.08..2000, ..., 2008)
Michael Senger (Jg. 1975) - Richter am Landgericht Kassel (ab 27.04.2007, ..., 2008)
Jürgen Stanoschek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 09.01.2001, ..., 2011) - 19.08.2011: "Ex-Richter als Angeklagter. Ein früherer Proberichter am Amtsgericht in Eschwege steht jetzt selbst vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Aussageerpressung und Rechtsbeugung vor." - http://www.fr-online.de/rhein-main/nordhessen-ex-richter-als-angeklagter,1472796,9552218.html
Rüdiger Menzler
H. Herbert Strube
Hermann Günter Roersch
Albrecht Huckenbeck
Uwe Quandel
Dirk Lohmann
Barbara Iwen
Dr. Frank Wamser
Michael Reichhardt
Nicht mehr als Richter am Landgericht Kassel tätig:
Ortwin Anselmann (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.06.1981, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1981 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.
Heinrich Becker (geb. 19.12.1947 in Bad Hersfeld - Sorga - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kassel (ab 12/2008, ..., ) - nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1974 richterlicher Dienst im Landgerichtsbezirk Fulda. Von Oktober 1985 bis September 1988 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof Karlsruhe. Bis 1992 weitere Abordnung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 1992 Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.1998 als Vizepräsident am Landgericht Fulda aufgeführt. Ab 15.12.2004 Vizepräsident des Landgerichts Kassel. Ab 01.08.2008 Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel.
Sabine Bethe (Jg. 1963) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 31.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.01.1993 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.
Helmut Blomer (geb. 08.01.1944 in Hainichen, Sachsen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel / Präsident am Landgericht Kassel (ab 14.04.2004, ..., 01/2009) - Richter auf Probe am Amtsgericht Homberg (Efze) begann Herr Blomer seine richterliche Laufbahn. März 1972 bis Oktober 1974 an das Bundesjustizministerium abgeordnet. Unter Fortdauer der Abordnung erfolgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Kassel. Sodann erfolgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Frankfurt am Lehrstuhl Prof. Dr. Meyer. Von 1980 bis 1981 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Zum 1.1.1984 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Seit 1986 Teilnahme an einer vom Hessischen Justizministerium durchgeführten Veranstaltungsreihe zur Fortbildung in Justizverwaltungsaufgaben. In diesem Rahmen erfolgte eine Abordnung an das Landgericht Marburg zur Wahrnehmung von Justizverwaltungsaufgaben. Am 1.8.2001 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kassel ernannt und am 14.4.2004 zum Präsidenten des Landgerichts Kassel. Siehe Pressemitteilung unten.
Dr. Ursula Brem (Jg. 1947) - Richterin am Landgericht Kassel (ab 01.10.1978, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1978 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt. Ist im Handbuch der Justiz 2008/9 nicht mehr eingetragen.
Thomas Ebert (geb. am 15.02.1965 in Kassel) - Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (ab 02.07.2007, ..., 2008) - ab 06.01.1997 Richter auf Probe im Land Hessen. Ab 06.07.1999 unter gleichzeitiger Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Landgericht (Kassel) ernannt. Vom 15.02.2002 bis 14.02.2005 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. - http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/1a8/1a8206c6-9eb2-9411-aeb6-df144e9169fc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Elke Grünert (Jg. 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 1. Familiensenat (ab 01.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.07.1997 als Richterin am Landgericht Kassel aufgeführt.
Dr. Monika Kehlbacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee / Zivilsachen / Präsidentin am Amtsgericht Pankow/Weißensee (ab 15.02.2006, ..., 2010) - zunächst Richterin am Landgericht Kassel, dann bis 1995 Richterin am Amtsgericht Melsungen - Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Familiensachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1995 Wechsel nach Berlin - ein Jahr in der Zivilgerichtsbarkeit des Landgerichts Berlin, dann sieben Jahre als Notarrevisorin in die Gerichtsverwaltung. Ab 15.02.1999 Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin. Ab 2003 Direktorin am Amtsgericht Lichtenberg.
Dr. Burkhardt Keitel (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.01.1984, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1984 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel aufgeführt.
Detlef Ohlerich (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.07.1986, ..., 2002)
Gerd Pohl (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 20.12.1990, ..., 2002)
Gerhart Siekmann (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.10.1979, ..., 2002)
Dr. Alexander Wachter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Eschwege / Direktor am Amtsgericht Eschwege (ab , ... , 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.09.1997 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2011 als Richter am Landgericht Kassel aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 01.01.2009: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Eschwege.
Dr. Hartmut Witzig (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 01.12.1982, ..., 2002)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org
Rechtsanwälte:
Gutachter:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2010 » Pressemitteilung Nr. 176/10 vom 16.9.2010
Siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 8.9.2010 - 2 StR 316/10 -
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 176/2010
Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch Kindesmutter ist rechtskräftig
Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.
Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar – wo sie falsche Personaldaten angab – durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.
Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 8. September 2010 – 2 StR 316/10
LG Kassel – Urteil vom 12. Februar 2010 – 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07
Karlsruhe, den 16. September 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Vater wollte seine drei Kinder erschlagen
Lebenslang für Hammer-Attacke
zuletzt aktualisiert: 09.12.2009 - 14:33
Kassel (RPO). Ein 41-jähriger Vater aus Nordhessen ist für den versuchten Mord an seinen drei schlafenden Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer befand Werner B. aus dem nordhessischen Twistetal-Berndorf des dreifachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Misshandlung Schutzbefohlener für schuldig.
Der Verurteilte wollte seine Kinder am 3. April dieses Jahres mit Hammerschlägen töten, "um seiner Frau eins auszuwischen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze.
B. stritt seit seit einiger Zeit mit seiner geschiedenen Frau. Diese wollte mit ihrem neuen Partner eine Familie gründen und hatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder Katharina, Annalena und Jonas beantragt. Das Umgangsrecht mit dem Vater war aber nie strittig.
Für den 41-Jährigen sei dies Anlass gewesen, ein Feindbild gegenüber seiner geschiedenen Frau aufzubauen, sagte der Richter. Sein Ego sei verletzt gewesen. Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-Bezug, Alkoholprobleme und mangelnde soziale Kontakte aufgrund seines aggressiven Auftretens und der drohende Sorgerechtsentzug hätten zu Wut und Hass gegen seine geschiedene Frau geführt.
Der Hass und die "gezielte Wut" hätten sich am 3. April gegen die unbeteiligten kleinen Kinder gerichtet, erklärte das Gericht. Mit einem 500 Gramm schweren Hammer habe Werner B. auf die Köpfe der schlafenden Kinder mehrmals eingeschlagen. Die Kinder erlitten schwere Schädel-Hirn-Verletzungen. B. habe die Kinder nicht der Ehefrau gegönnt, daher habe sie keiner haben sollen.
Im Glauben, seine Kinder getötet zu haben, habe B. seine Zigaretten eingepackt, zwei Dosen Bier gekauft und sei dann ziellos mit einem Mietwagen Richtung Hamburg gefahren, um sich mit dem Auto umzubringen. Dies habe er aber nicht vollbringen können. Daher sei der 41-Jährige am Morgen des 4. April nach Kassel gefahren und stellte sich in einer Justizvollzugsanstalt wegen seiner aussichtslosen Lage mit den Worten gestellt: "Ich habe meine Kinder umgebracht."
Die verständigten Polizeibeamten fanden daraufhin die Kinder schwer verletzt in der Wohnung. Die achtjährige Katharina konnte sich noch blutüberströmt in den Flur schleppen. Die Kinder konnten in einer Notoperation gerettet werden. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Hammerschläge sind noch unklar.
Eine Tat "sittlich tiefster Stufe"
Die Strafkammer wertete die Tat als dreifacher versuchter Mord, da B. aus niedrigen Beweggründen mit dem Motiv der Rache gehandelt habe. Die Tat sei auch heimtückisch gewesen, da sie sich gegen unschuldige schlafende Kinder gerichtet habe.
Die Tat steht auf "sittlich tiefster Stufe", sagte Mütze. B. sei eine extrem gefühllose Person und in vollem Umfang schuldfähig. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sei aber nicht zu verhängen, da der Vater noch rechtzeitig seine Tat gestanden habe, so dass die Kinder hätten gerettet werden können.
Die Verteidigung kündigte an, voraussichtlich Revision einlegen zu wollen. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von unter 15 Jahren gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich ebenfalls Revision einlegen, da keine Sicherungsverwahrung verhängt wurde.
Quelle: AP/felt
www.rp-online.de/panorama/deutschland/justiz/Lebenslang-fuer-Hammer-Attacke_aid_793458.html
Hammerattacke
Vater ist geständig
Vor dem Landgericht Kassel hat der wegen einer lebensgefährlichen Hammerattacke angeklagte Vater die Tat gestanden. Der 40-jährige Werner B. erklärte, er habe die Kinder aus Verzweiflung über seine Lage töten und sich selbst umbringen wollen. Der Vater hatte mit einem 500 Gramm schweren Hammer auf seine Kinder eingeschlagen.
Zwischen Wut und Verzweiflung
Der wegen einer lebensgefährlichen Hammerattacke auf seine drei Kinder angeklagte Vater hat zum Prozessauftakt die Tat gestanden. Der 40-jährige Werner B. aus dem nordhessischen Twistetal-Berndorf muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Kassel wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Er sagte, er habe die Kinder aus Verzweiflung über seine Lage töten und sich selbst umbringen wollen.
Der geschiedene Arbeitslose hatte am 3. April dieses Jahres mit einem 500 Gramm schweren Hammer auf die schlafenden Kinder eingeschlagen. Der dreijährige Sohn und die fünf und sieben Jahre alte Töchter erlitten lebensgefährliche Kopfverletzungen. Ihr Vater ließ sie von 22.30 Uhr bis zum Mittag des nächsten Tages liegen. Dann stellte er sich im Gefängnis in Kassel und gestand, was er getan hatte.
Die Polizei brach die Tür zu seiner Ein-Zimmer-Wohnung auf und ließ die Kinder in Kliniken bringen. Der Dreijährige war schon am nächsten Tag außer Lebensgefahr, die Mädchen befanden sich länger in einem lebensbedrohlichen Zustand. Staatsanwältin Amelie Nordmeier sagte: „Ohne das ärztliche Eingreifen wären die Kinder gestorben.“
Die Kinder, die bei ihrer Mutter in einem anderen Ort im Kreis Waldeck-Frankenberg leben, hatten ihren Vater besucht. Das Ehepaar war bereits seit Jahren getrennt.
Er wollte angeblich bei Auto-Unfall sterben
Die Anklage wirft Werner B. die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke vor. Dagegen sagte Werner B. in einer verlesenen Erklärung, er habe aus Einsamkeit und Verzweiflung auf die Kinder eingeschlagen, um sie zu töten. „Die Kinder sollten nicht ohne Vater aufwachsen.“ Nach der Tat habe er sie für tot gehalten, sei mit einem Leihwagen in Richtung Hamburg gefahren und habe diesen gegen einen Brückenpfeiler lenken wollen. Dazu habe ihm aber der Mut gefehlt.
Der Angeklagte versicherte: „Ich habe meine Kinder geliebt und habe mir nie vorstellen können, ihnen etwas anzutun.“ Nach der Trennung von seiner Frau habe er seinen Job verloren und schließlich Hartz IV bezogen. Er habe sich kein Auto mehr leisten können, so dass es schwieriger geworden sei, seine Kinder zu sehen. Auch Sorgerechtsstreitigkeiten mit seiner Frau hätten ihn zermürbt.
Er habe sich in den Alkohol geflüchtet, was ein Riesenfehler gewesen sei. „Ob meine Kinder begreifen können, warum es passiert ist, und ob sie mir verzeihen können, weiß ich nicht“, fügte der Vater hinzu. „Ich habe Alpträume und sehe nachts meine Kinder blutüberströmt.“
Der Rechtsanwalt Eckhardt Jung, der die Mutter und Kinder als Nebenkläger vertritt, sagte, dass die Kinder „zumindest die körperlichen Verletzungen überwunden“ haben. Er strebe eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes an, sagte Jung. Zur Frage der Schuldfähigkeit müssten noch die psychiatrischen Gutachten abgewartet werden.
Das Landgericht Kassel hat insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 13. November angesetzt.
gxb/AP
14.10.2009
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/hammerattacke-vater-ist-gestaendig_aid_444860.html
Kommentar Väternotruf:
Nun dürfen wir gespannt sein, ob dieser Vater auch für schuldunfähig erklärt wird, so wie die mordendende Mutter von Dary, die im Prozess am Landgericht Kiel Vernehmen nach für schuldunfähig erklärt wurde.
Justizminister Jürgen Banzer verabschiedet den Präsidenten des Landgerichts Kassel Helmut Blomer in den Ruhestand und ernennt Herrn Dr. Wolfgang Löffler zum künftigen Präsidenten des Landgerichts Kassel
27.11.2008 - Pressemitteilung
Wiesbaden.- „Helmut Blomer hat sich als Präsident des Landgerichts Kassel in seiner langjährigen Dienstzeit große Verdienste um die hessische Justiz erworben“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich der Überreichung der Ruhestandsurkunde in Wiesbaden. Herr Helmut Blomer tritt nach Erreichen der Altersgrenze zum Ablauf des Monats Januar 2009 in den Ruhestand. „Es ist mir eine große Freude, Herrn Dr. Löffler zum künftigen Präsidenten des Landgerichts Kassel zu ernennen. Herr Dr. Löffler hat sich bereits in verschiedenen Aufgabenbereichen bewährt. Ich bin überzeugt, dass er seine zukünftige Aufgabe als Präsident des Landgerichts Kassel in ebenso ausgezeichneter Weise bewältigen wird“, sagte der Minister.
Helmut Blomer wurde am 8. Januar 1944 in Hainichen, Sachsen, geboren. Nach dem Abitur in Fulda begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und legte 1967 das erste juristische Staatsexamen ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Herr Blomer im Landgerichtsbezirk Kassel. 1971 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab. Als Richter auf Probe am Amtsgericht Homberg (Efze) begann Herr Blomer seine richterliche Laufbahn. In der Zeit von März 1972 bis Oktober 1974 war Herr Blomer an das Bundesjustizministerium abgeordnet. Unter Fortdauer der Abordnung erfolgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Kassel. Sodann erfolgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Frankfurt am Lehrstuhl Prof. Dr. Meyer. Von 1980 bis 1981 war Herr Blomer an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet. Zum 1.1.1984 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Herr Blomer nahm seit 1986 an einer vom Hessischen Justizministerium durchgeführten Veranstaltungsreihe zur Fortbildung in Justizverwaltungsaufgaben teil. In diesem Rahmen erfolgte eine Abordnung an das Landgericht Marburg zur Wahrnehmung von Justizverwaltungsaufgaben. Zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kassel wurde Herr Blomer am 1.8.2001 ernannt und schließlich zum Präsidenten des Landgerichts Kassel am 14.4.2004. Herr Blomer wird zum 1.Februar 2009 in den Ruhestand eintreten.
Herr Blomer war Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen.
Dr. Wolfgang Löffler wurde am 16. März 1949 in Kassel geboren. Nach dem Abitur in Kassel studierte Herr Dr. Löffler Rechtswissenschaften in Marburg und legte dort 1972 das erste juristische Staatsexamen ab. Den Vorbereitungsdienst begann Herr Dr. Löffler im Landgerichtsbezirk Kassel. Es folgte die Promotion im Jahre 1975 und die Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1976. Zum 1.9.1976 begann Herr Dr. Löffler als Richter auf Probe seine richterliche Laufbahn. Die Lebenszeiternennung erfolgte am 1.9.1979 am Landgericht Kassel. An das Oberlandesgericht Frankfurt am Main war Herr Dr. Löffler von Januar 1988 bis Januar 1989 abgeordnet. Zum 20.9.1989 erfolgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Kassel. Zum Vizepräsidenten des Landgerichts Fulda wurde Herr Dr. Löffler am 18.4.2005 ernannt. Am 10.10.2006 übernahm er das Amt des Präsidenten des Amtsgerichts Kassel. Zum 1. Februar 2009 wird Herr Dr. Löffler das Amt des Präsidenten des Landgerichts Kassel ausüben.
Herr Dr. Löffler hat praktische Studienzeiten geleitet sowie Referendar-Arbeitsgemeinschaften. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Pressestelle: Justizministerium
Pressesprecherin: Dr. Stefanie Klinger
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Anklage gegen Eltern wegen Schulpflichtentziehung muss neu verhandelt werden
Die Angeklagten sind Eltern von vier schulpflichtigen Kindern. Sie waren durch das Amtsgericht Eschwege im Mai 2007 wegen dauernder und hartnäckiger Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu Geldstrafen verurteilt worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Kassel den Strafausspruch verschärft und die Angeklagten mit Urteil vom 18.6.2008 jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Die hiergegen eingelegte Revision der angeklagten Eltern hatte nunmehr Erfolg. Mit Beschluss vom 4.12.2008, der erst Ende Dezember zugestellt wurde, hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält das Berufungsurteil einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zwar erfülle das Verhalten der Angeklagten den Straftatbestand von § 182 des Hessischen Schulgesetzes. Die Vorinstanzen hätten aber übersehen, dass die Schulpflicht jedes Kind höchstpersönlich treffe und die Entscheidung der angeklagten Eltern, eines ihrer Kinder der Schulpflicht zu entziehen, jeweils eine eigene selbstständige Straftat darstelle. Außerdem sei aus dem Blick geraten, dass die Schulpflichtentziehung nur bezüglich dreier der vier schulpflichtigen Kinder angeklagt worden sei. Da das Landgericht aber nur eine Strafe festgesetzt habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei der Strafzumessung zum Nachteil der Angeklagten verwertet worden sei.
Das Landgericht wird den Fall nach den Vorgaben des Oberlandesgerichts neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.12.2008, Aktenzeichen 2 Ss 335/08
Kommentar Väternotruf:
Wer sich in Deutschland weigert, seine Kinder der staatlich angeordneten Schulpflicht (Schulzwang) auszusetzen, zieht die ganze Härte der Strafverfolgungsbehörden auf sich. Da wird dann schon mal ordentlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, grad so wie wir das aus totalitären Regimes kennen. Wie man sehen kann - zum totalitären Staat taugt auch die Bundesrepublik Deutschland.
Kleiner Trost, in Berlin schwänzen jeden Tag Tausende Schüler den Unterricht, ohne dass deswegen je ein Elternteil angeklagt worden wäre. Berlin ist eben nicht Eschwege und Kassel, Berlin ist eben hoffnungslos humanistisch versaut - oder etwa nicht?
„Eltern unbelehrbar“
Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet
Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst
18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.
Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.
Haft ohne Bewährung
Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.
„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.
Text: FAZ.NET mit dpa/lhe
Bildmaterial: dpa
Kommentar Väternotruf:
Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.
Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.
Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..
Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.
Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.
VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen
Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.
„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.
Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.
Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.
Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008
Ehefrau verzeiht ihrem Mann Attentat
Von ULF SCHAUMLÖFFEL
Kassel. Unter großem Medienrummel begann am vergangenen Donnerstag der Prozessauftakt gegen den sogenannten “Axt-Attentäter aus Germerode“ wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie der Bedrohung am Kasseler Landgericht.
Wirkte vor Gericht sehr gefasst: Der Angeklagte Forstbeamte Heinz-Dieter B. Foto: Schaumlöffel
Der 51-jährige Forstbeamte Heinz-Dieter B. soll im Februar 2007 seiner arg- und wehrlosen Ehefrau, die sich im Stall des gemeinsamen Wohnhauses um die Pferde kümerte, von hinten mit einem Spalt-Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dadurch erheblich verletzt haben. Anschließend soll er sie mit beiden Händen gewürgt und ihr mehrere Hände voll Sägespäne in den Mund gestopft haben, um ihr auf diese Weise das Atmen unmöglich zu machen. Die Ehefrau, die bereits in der Vergangeneheit in erheblicher Weise Opfer von gewaltsamen Übergriffen des Angeklagten gewesen sein soll, soll trotz dieser Attacken das Bewusstsein nicht verloren haben. Im Gegenteil: Ihr soll es gelungen sein, ihren Mann zu beruhigen. Später soll der die Verletzte ins Krankenhaus nach Eschwege gebracht haben, ihr dabei allerdings gedroht haben, wenn sie jemandem über das tatsächlich Geschehene berichte. Ein Freund des Angeklagten riet Heinz-Dieter B. aber später, dass er sich der Polizei stellen solle.
Sechs Schrauben im Kopf
Dass die Ehefrau überlebte, grenzt an ein Wunder. Noch heute hat die Geschädigte sechs Schrauben im Kopf. Ihre Hand ist verkrüppelt. Dass sie überhaupt noch am Leben ist, verdanke sie nur ihrer stark wattierten Russenmütze, da der erste wuchtige Axtschlag durch die Kopfbedeckung abgeschwächt wurde. Erst beim zweiten Axtschlag zog sie mit einem Reflex ihren Arm nach oben, um ihren Kopf zu schützen. Die Axt traf dann erst ihre Hand, die beinahe vollständig durchtrennt worden ist. Weiter erlitt sie ein offenes Schädelhirntrauma 1. Grades.
Ehefrau will nicht, dass ihr Mann ins Gefängnis kommt
Deswegen sorgte ihre Aussage im Vorfeld des Prozessauftakts für viel Furore: „Mein Mann soll nicht in den Knast.” (Der EXTRA TIP berichtete). Grund: Finanzielle Sorgen. Denn der Vater war Haupternährer der Familie mit fünf Kindern im Alter von neun bis 22 Jahre. Mit ihrer nicht mehr voll funktionsfähigen Hand hat ElisabethH. keine Chance auf einen festen Job. Weil das Geld, das bislang zur Verfügung steht, jetzt schon hinten und vorne nicht reicht, hat die Geschädigte eine Stelle als Putzhilfe angetreten und arbeitet zudem als Kellnerin. Ihr Haus und ein Pferd musste sie bereits verkaufen.
„Zum Leben reicht das Geld dann nicht mehr. Sitzt mein Mann im Gefängnis, fehlt uns das Geld auch noch und uns droht der Absturz einer einst wohlhabenden Familie. Hartz IV wäre die Folge.“ Dann sind die Kinder bedingt durch den sozialen Absturz noch mehr gestraft als der eigentliche Täter selbst“, so die verzweifelte Mutter. Denn momentan arbeitet der Forstbeamte ganz normal in seinem Beruf weiter.
Vor Gericht berichtete der Angeklagte, dass es schon lange Spannungen in der Ehe gab und man in getrennten Räumen gelebt habe. Am Tatabend habe seine Frau ihm Vorwürfe gemacht. Unter anderem, dass ihr jüngster Sohn durch die Anspannungen zum Bettnässer geworden sei. Und sie das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragen wolle. Später sei die Situation dann eskaliert. Er beteuerte vor Gericht, dass es ihm leid tue und er nicht mehr wisse, warum er das gemacht habe.
Attentat verziehen
Aus dem Umfeld des Angeklagten und seiner Ehefrau wurde bekannt, dass das Ehepaar bereits seit November wieder größtenteils zusammen lebe. Und seine Ehefrau ihm das Attentat verziehen hat.
Vor Gericht zog Elisabeth H. es deshalb auch vor, gar nichts zur Horror-Tat ihres Mannes auszusagen. Und auf eine Nebenklage zu verzichten.
„Wie kann eine Frau ihrem Mann solch eine grauenhafte Tat verzeihen. Er wollte sie erschlagen. Und sie tut so, als ob nichts passiert wäre“, äußert sich eine Verhandlungs-Zuschauerin erbost.
Weitere Zeugen und ein Sachverständiger werden an weiteren drei Verhandlungstagen gehört.
Fortsetzungs-Termine: Montag, 28. April, Mittwoch, 30. April und Freitag, 2. Mai, jeweils um 9 Uhr.
http://www.extratip.de/index.php?&task=artikel2&artikel_id=16203
Posteingang 28.04.2008
Kommentar Väternotruf:
Wie sagte doch Karl Marx so zutreffend: Das Sein bestimmt das Bewusstsein.
Ex-Freundin erstochen - Sieben Jahre Haft
27-Jähriger brachte Frau in Kassel mit 21 Messerstichen um: Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags im Affekt
Wollte Urteil nicht kommentieren: Birgit Knoll, die Mutter der getöteten Manuela G. Foto: Herzog
KASSEL. Die Urteilsbegründung geriet zu einer Art Jura-Vorlesung für Laien. Vor allem ans Publikum wandte sich Vorsitzender Richter Volker Mütze, als er Montag Morgen im Kasseler Landgericht erklärte, warum der Messerstecher von Rothenditmold kein Mörder ist.
Denn der 27-Jährige, der im Mai vergangenen Jahres seine Ex-Freundin vor den Augen des gemeinsamen Babys mit 21 Messerstichen getötet hatte, hat sich nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer nur des Totschlags schuldig gemacht - und das in einem minderschweren Fall. Das Urteil fiel darum vergleichsweise milde aus: sieben Jahre Gefängnis.
"Ich verstehe, dass es aus Sicht der Angehörigen keine Strafe gibt, die der Tat gerecht wird", sagte Mütze. Doch in der Strafjustiz gehe es nicht um Rache - nicht jeder, der einen anderen Menschen umbringt, werde automatisch bis ans Ende seiner Tage weggesperrt. "Jedes Tötungsdelikt ist anders zu bewerten." Und einen kaltblütig geplanten Mord, der dem Angeklagten lebenslange Haft eingetragen hätte, sah die Kammer in der blutigen Tat nicht: "Das ganze Geschehen stellt sich explosionsartig dar, ohne Planung", erklärte Mütze.
Nach den Feststellungen des Gerichts war es an jenem Frühlingsnachmittag in der Wohnung des Opfers in der Mittelfeldstraße zum Streit gekommen - wieder einmal. Ging es um die Trennung, die die 19-Jährige ein halbes Jahr zuvor ausgesprochen hatte, aber offenbar nicht konsequent durchhielt? Um das Umgangsrecht für den kleinen Sohn? Um den bevorstehenden Umzug der jungen Frau nach Vellmar, weg von ihrem Ex-Freund und seiner Familie? Das vermochte das Gericht nicht zu klären. Sicher war nur, dass das Paar wieder einmal nicht nur mit Worten gestritten hatte. Und dass die Auseinandersetzung eskalierte wie noch nie.
Die Frau sei mit einem Küchenmesser auf den Vater ihres 14 Monate alten Sohnes zugegangen, befand die Kammer. Der Mann habe ihr das Messer zwar entwinden können, sich dabei aber an beiden Händen tiefe Schnittwunden zugezogen. "Rasend vor Wut und Zorn stach er 21 Mal auf das Opfer ein." Nach der tödlichen Attacke hatte der Angeklagte selbst die Polizei alarmiert und ein Geständnis abgelegt. "Da liegt sie, ich war's", soll er gesagt haben, als der Notarzt eintraf und ihn mit dem Baby auf dem Arm im Treppenhaus vorfand.
Als Affekthandlung wertete das Gericht die grausige Tat: Der 27-Jährige habe "im Zustand einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" gehandelt. Das Strafgesetzbuch nennt so etwas einen "minderschweren Fall des Totschlags", der mit höchstens zehn Jahren Gefängnis geahndet wird. Die Mutter der Getöteten wollte für derlei juristische Erörterungen freilich gar kein Verständnis zeigen: "Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll", sagte sie beim Verlassen des Gerichtssaals. "Dazu fällt mir nichts ein."
Von Joachim F. Tornau
12.02.2008
http://www.hna.de/kasselstart/00_20080212111121_Ex_Freundin_erstochen_____Sieben_Jahre_Haft.html
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 67/06 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn S ...,
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Löwenstein,
Altenritter Straße 9, 34225 Baunatal -
gegen a)
den Beschluss des Landgerichts Kassel vom 22. Dezember 2005 - 3 AR 25/05 -,
b)
den Beschluss des Landgerichts Kassel vom 28. November 2005 - 3 AR 25/05 -
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Hassemer,
die Richter Di Fabio
und Landau
gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a Absatz 2 Buchstabe b BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. Oktober 2006 einstimmig beschlossen:
Die Beschlüsse des Landgerichts Kassel vom 28. November 2005 und 22. Dezember 2005 - 3 AR 25/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.
Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Gründe:
1
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Anhörung des Beschuldigten vor Gewährung von Akteneinsicht an einen Dritten und die Frage des zulässigen Umfangs der Akteneinsicht.
I.
2
1. Das Landgericht hatte den Beschwerdeführer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte Rechtsanwalt M. in einer zivilrechtlichen Angelegenheit Einsicht in die Verfahrensakten, die ihm von der Staatsanwaltschaft vollständig zur Verfügung gestellt wurden. Auf Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO stellte das Landgericht mit Beschluss vom 15. Oktober 2004 fest, dass die Gewährung von Akteneinsicht rechtswidrig war, da ein berechtigtes Akteneinsichtsinteresse nicht ausreichend dargelegt worden war.
3
In einem weiteren gegen den Beschwerdeführer geführten Ermittlungsverfahren, das den Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften zum Gegenstand hat, beantragte Rechtsanwalt M. auch Einsicht in diese Ermittlungsakten. Nachdem Rechtsanwalt M. auf Anfrage mitgeteilt hatte, dass seinem Gesuch ein Räumungsrechtsstreit über ein Mietverhältnis zwischen seinem Mandanten und dem Beschwerdeführer zu Grunde liege, gewährte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 25. August 2004 Akteneinsicht. Die Rechtsanwalt M. übersandte Ermittlungsakte enthielt unter anderem den den Beschwerdeführer betreffenden Bundeszentralregisterauszug vom 22. März 2004, Fotos seiner Wohnung, zwei dort im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene und beschlagnahmte Zeichnungen seines Geschlechtsteils, persönliche Briefe und Verteidigerkorrespondenz. Den Antrag des Beschwerdeführers nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO, die Rechtswidrigkeit der Akteneinsicht festzustellen, weil er vor deren Gewährung nicht angehört worden sei und kein berechtigtes Einsichtsinteresse vorgelegen habe, wies das Landgericht mit Beschluss vom 28. November 2005 zurück. Die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers wies das Landgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 zurück.
4
2. Mit seiner fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen des Landgerichts vom 28. November 2005 und 22. Dezember 2005. Er rügt Verletzungen seines Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG), seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie seiner Rechte auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) und informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Er trägt vor, er sei vor Gewährung der Akteneinsicht nicht angehört worden, der Umfang der Akteneinsicht sei nicht unter Abwägung der widerstreitenden Interessen beschränkt worden und die zur Einsicht weitergegebene Akte habe private und intime Aufzeichnungen enthalten. Das Landgericht habe die Frage der Rechtmäßigkeit der Akteneinsicht nur floskelhaft bewertet.
5
3. Das Hessische Ministerium der Justiz erhielt Gelegenheit zur Äußerung; es hat von einer Stellungnahme abgesehen.
II.
6
Die Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ergebenden Weise offensichtlich begründet. Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
7
1. Prüfungsmaßstab für die Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts mit der Verfassung vereinbar sind, ist das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 <43>; 78, 77 <84>; 80, 367 <373> ). Einschränkungen dieser Befugnis bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; sie dürfen nicht weiter gehen als zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich (vgl. BVerfGE 65, 1 <44>; 78, 77 <85>).
8
2. Danach verletzen die Entscheidungen des Landgerichts den Beschwerdeführer in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
9
Die Erteilung von Auskünften aus Verfahrensakten oder die Gewährung von Akteneinsicht nach § 475 StPO stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung solcher Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden. Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris). Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 343 m.w.N.).
10
Diese Grundsätze wurden hier nicht beachtet. Ob die Erteilung einer Auskunft nach § 475 Abs. 1 StPO als milderes Mittel vorzuziehen gewesen wäre, kann offen bleiben, da die überlassenen Verfahrensakten jedenfalls Dokumente - unter anderem einen Bundeszentralregisterauszug sowie persönliche und intime Zeichnungen und Briefe - enthielten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt und für das dargelegte Interesse an der Akteneinsicht ersichtlich ohne Bedeutung waren. Der Umfang der Akteneinsicht hätte daher beschränkt werden müssen. Angesichts der mit der Überlassung dieser Dokumente einhergehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffe für den Beschwerdeführer hätte diesem vor Akteneinsicht rechtliches Gehör gewährt werden müssen. Vor diesem Hintergrund verkennen die Entscheidungen des Landgerichts, die die Rechtmäßigkeit der Akteneinsichtsgewährung feststellen, Bedeutung und Reichweite des Rechts des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung.
11
3. Da die Entscheidungen somit schon wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG aufzuheben sind, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob der Beschwerdeführer auch in den übrigen von ihm geltend gemachten Rechten verletzt ist.
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4. Die Entscheidungen sind gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben, und die Sache ist an das Landgericht zurückzuverweisen.
13
5. Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG.
14
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Hassemer
Di Fabio
Landau
"Typisierung contra Einzelfallgerechtigkeit.
Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2003"
Antonio Gimbernat Jonas
in: "Das Jugendamt", 2003, Heft 7, S. 232-336
Der Autor beschäftigt sich kritisch mit dem beschämenden Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Frage der elterlichen Sorge nichtverheirateter Väter und dem zur Zeit noch bestehenden Vetorecht der nichtverheirateten Mutter gegen die Beteiligung des Vaters am grundrechtlich zugesicherten Elternrecht.
Der Autor zeigt auf, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht in sich nicht schlüssig ist und einem ideologischen Ansatz verpflichtet ist. Man(n) hätte sich gewünscht, dass auch beim Bundesverfassungsgericht oder auch beim Bundesjustizministerium soviel Fachkompetenz vorhanden wäre, wie bei einem einfachen Familienrichter am Amtsgericht Korbach. doch wie heißt es so schön in dem Buch "Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen" von Laurence J. Peter: "In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftige dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit, aufzusteigen."
Na denn, hoffen wir, dass die Erleuchtung auch noch über die zuständigen Damen und Herren in Karlsruhe und in der Jerusalemer Straße in Berlin kommen mag.
.
Amtsgericht Korbach
Beschluß
vom 16.8.99 - 7 F 10/99 veröffentlicht in FamRZ 23/1999, S.II
"Es ist
mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes,
der mit ihm und der Mutter mehrere Jahre familienähnlich zusammengelebt hat,
nach Trennung ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände die gemeinsame
elterliche Sorge für sein Kind nicht erlangen kann, solange die Mutter ihre
Zustimmung verweigert."
Vorlagenbeschluss an das Bundesverfassungsgericht 1 Bvl 20/99 von Antonio Gimbernat Jonas, Richter am Amtsgericht Korbach
24-Jährige sägt mit Komplizen Frau des Geliebten den Kopf ab
Aus Hass und Eifersucht hatte die Täterin die Ehefrau ihres Geliebten erwürgt, der Leiche den Kopf abgesägt und sie in Brand gesteckt. Ihre 20-jährige Freundin legte bei der Ausführung und dem Wegschaffen der Leiche mit Hand an. Fünf Minuten lang drückte die Haupttäterin ihrem Opfer die Kehle zu. "Wie hoch muss die Hemmschwelle sein, wenn man der Frau dabei in die Augen guckt und weiß, dass sie zwei Kinder hat", wird der Richter des Landgerichts Kassel zitiert, der am Dienstag eine lebenslange Haftstrafe verhängte. In den drei Monaten, in denen die Ermordete vermisst wurde und ihre Leiche noch nicht gefunden worden war, hatte die Täterin auch dem Ehemann offenbar nichts von dem wahren Geschehen erzählt, sondern sich liebevoll um die Kinder der von ihr getöteten Frau gekümmert:
http://www.main-rheiner.de/archiv/objekt.php3?artikel_id=628919
Posteingang 15.2.2002
Aktenfälschung in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. A. Main
von Hoffmann @ 3:23. Kategorien: Justiz
Aktenfälschung in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. A. Main
>Wenn Staatsanwälten eine Akte nicht passt, reißen sie Seiten heraus und schreiben eigene Ergießungen ein, bis das drin steht, was jenen Staatsanwälten günstig erscheint. Das ist üblich, wird aber immer vertuscht. Erst als ein Justizangehöriger mit seinem persönlichen Anliegen wegen aktenfälschender Kollegen Schiffbruch erleidet, gibt es etwas Aufregung.
Der Vorsitzende Richter Friedhelm Damm am Landgericht Kassel zeigte zwei Rechtsanwälte an, sie hätten ihn genötigt. Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht, alle in Frankfurt, hatten jedoch keine Lust sich an einem vieljährigen Prozess zu beteiligen. Sie stellten das Verfahren ein.
Darauf hin – 2001 – nimmt Richter Damm Einsicht in die Ermittlungsakte. Damm stellt fest, dass die Generalstaatsanwaltschaft seinen Schriftsatz entfernt und durch eigene Kommentare ersetzt hat. Der Leiter der Beschwerdeabteilung in der Generalstaatsanwaltschaft hatte einem untergebenen Staatsanwalt befohlen die Akte zu manipulieren.
Die Strafanzeige des Kasselaner Richters bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die zwei Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wird abgewimmelt. Objektiv sei zwar der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, doch die zwei Staatsanwälte hätten in bester Absicht gefälscht.
Genau das ist der Standardtrick: Wenn Straftaten von Juristen nicht mehr zu leugnen sind, behaupten ihre Kollegen, jene hätten ohne Vorsatz gehandelt.
Damit wird das Recht gebeugt. Die juristischen Straftäter bleiben straflos und dürfen der Allgemeinheit weiter schaden.<Frankfurter Rundschau vom 09. 10.2001
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