Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Magdeburg


 

 

Landgericht Magdeburg

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

 

 

Telefon: 0391 / 606-0

Fax: 0391 / 606-2069

 

E-Mail: poststelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

Internet: www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Magdeburg (10/2011)

Informationsgehalt: miserabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Sachsen-Anhalt eigentlich Steuern, wenn die Sachsen-Anhaltische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Pressemitteilungen:

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=14136

 

 

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Oberlandesgericht Naumburg

 

 

Präsidentin am Landgericht Magdeburg: Sigrid Jaspers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg / Präsidentin Landgericht Magdeburg (ab 01.06.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Präsidentin am Amtsgericht Halle (Saale) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Präsidentin am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Vizepräsident am Landgericht Magdeburg: 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt beschäftigen am Landgericht Magdeburg eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten. 

 

 

Amtsgerichte

Amtgericht Aschersleben

Amtsgericht Bernburg

Amtsgericht Halberstadt

Amtsgericht Haldensleben

Amtsgericht Magdeburg

Amtsgericht Oschersleben

Amtsgericht Quedlinburg

Amtsgericht Schönebeck

Amtsgericht Wernigerode

 

 

Staatsanwaltschaft:

Staatsanwalt Magdeburg - mit Zweigstelle in Halberstadt

 

 

Väternotruf Magdeburg

August Mustermann

Musterstraße 1

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Miriam Bauer (Jg. 1970) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 23.04.2001, ..., 2002)

Beate Baumgarten (Jg. 1953) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 06.12.1993, ..., 2002)

Thorsten Becker (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 20.04.2001, ..., 2002)

Marianne Bisping (Jg. 1956) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 04.03.1993 , ..., 2002)

Christine Bolien (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 12.07.1994, ..., 2002)

Dr. Enno Bommel (Jg. 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 21.06.1999, ..., 2002)

Uwe Bruchmüller (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 26.04.1999, ..., 2002)

Thomas Burger (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 02.10.1992, ..., 2002)

Theo Buß (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 07.06.1996, ..., 2002)

Stefan Caspari (Jg. 1967) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 02.01.2001, ..., 2002)

Carola Fehrmann (Jg. 1961) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 05.11.1996, ..., 2002)

Marc Flotho (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 30.08.1995, ..., 2002)  

No Name - Richterin am Amtsgericht Oschersleben - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

Robert Glinski  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1972) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 18.06.2007, ..., 2011) - ab 03.01.2002 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.06.2007 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. 2008: Pressesprecher des Oberlandesgerichts Naumburg.

Sigrid Jaspers (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg / Präsidentin Landgericht Magdeburg (ab 01.06.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Dienstantritt als Präsidentin am Amtsgericht Halle (Saale) aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Präsidentin am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Thomas Kluger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab 16.01.1997, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.01.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.1997 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 2011: stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Magdeburg.

Hartmut Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 01.12.1992, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 19.10.1987 als Richter am Amtsgericht Hannover aufgeführt. 

Offenbar nicht identisch mit Hartmut Krüger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 1. Strafsenat (ab 01.12.2006, ..., 2011)

Hans-Joachim Kupfer (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 01.07.1992, ..., 2002)

Christian Löffler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Landgericht Magdeburg (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.10.1998 als Richter am Amtsgericht Schönebeck - abgeordnet - aufgeführt. 2009, ..., 2012: Pressesprecher am Landgericht Magdeburg

Ina Lüer (Jg. 1974) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg / Jugendkammer (ab , ..., 2009) - vorher ab 03.01.2002 Richterin am Oberlandesgericht Naumburg - siehe Pressemeldung unten

Katja Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richterin am Landgericht Magdeburg (ab 04.07.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.06.1999 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt.

Dr. Frank Warnecke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 18.01.2006, ..., 2008) - ab 23.08.2000 Richter am Amtsgericht Naumburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.01.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt.

 

 

Ernst-Wilhelm Schulze

# Gerhard Köneke

# Claudia Methling

# Ulf Majstrak

# Birgit Schmücking

# Ilona Wein

# Elke Plaga

# Norbert Kütemeyer

# Jutta Kraus

# Thomas Hermann

# Birgit Ohlms

# Anne-Maria Seydell

# Beate Klose

# Claudia Lanza-Blasig

# Bettina Koch

# Peter zur Nieden

# Jasmin Wahl-Schwentker

# Inka Semmler

# Kerstin Werno

# Dr. Hans-Michael Otto

# Dr. Dieter Magalowski

# Dr. Christian Strietzel

# Dr. Jan Lemke

# Dr. Anna Caroline Limbach

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Magdeburg tätig:

Dietmar Beddies (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Oschersleben / Direktor am Amtsgericht Oschersleben (ab, ..., 2008) - vorher ab 18.06.1999 Richter am Landgericht Magdeburg

Dr. Peter Bosse (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg / Präsident am Landgericht Magdeburg (ab 01.09.1992, ..., 2007) - http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2007/004_2007.htm

Manfred Brehmer (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 09.08.1995, ..., 2002)

Theo Buß (Jg. 1961) - Richter am Amtsgericht Quedlinburg / Direktor am Amtsgericht Quedlinburg (ab, ..., 2008) - vorher ab 07.06.1996 Richter am Landgericht Magdeburg

Dr. Gernot Clodius (Jg. 1941) - Vizepräsident am Landgericht Magdeburg (ab 01.09.1992, ..., 2002)

Bertold Egbringhoff (Jg. 1965) - Richter am Amtsgericht Osterode (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.10.1996 als Richter am Landgericht Magdeburg aufgeführt.

Georg Materlik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1960) - Richter am Oberlandesgericht Naumburg / 3. Zivilsenat - zugleich 1. Senat für Familiensachen (ab 01.12.2002, ..., 2011) - vorher am zwischenzeitlich aufgelösten 14. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen. Vorher ab 13.09.1996 Richter am Landgericht Magdeburg.

Hans-Jürgen Ottmer (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg (ab 22.03.1993, ..., 2002)

Suzanne Rieckhoff (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Oldenburg (ab 15.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.04.1997 als Richterin am Landgericht Magdeburg aufgeführt. 

Dr. Lars-Hendrik Schröder (geb. 1968 in Stade - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stendal (ab 16.06.2010, ..., 2010) - September 1997 zum Richter auf Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg ernannt. April 2001 Ernennung zum Richter am Landgericht Magdeburg, im Januar 2006 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Magdeburg. Von Januar 2004 bis August 2005 an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet. 

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

 

Rechtsanwälte:

 

Gutachter:

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Landgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

 

Robert Glinski

Robert Glinski, 38 Jahre alt, ist seit über zehn Jahren Richter in Sachsen-Anhalt und Mitglied der Strafkammer für Schwurgerichtssachen am Landgericht Magdeburg. Seit er dort Kapitalverbrechen verhandelt, hat sich seine Sicht auf die Täter verändert.

 

http://www.ullsteinbuchverlage.de/ullsteintb/autor.php?id=12402&page=buchaz&sort=&auswahl=A&pagenum=3

 

 

Robert Glinski

Angeklagt

Zehn spektakuläre Fälle - als Richter am Schwurgericht

256 Seiten, € 8,99 [D]

Erschienen: 16.09.11

 

Details zum Buch

 

Wie ganz normale Menschen zu Schwerverbrechern werden

Warum hat der unbescholtene Familienvater seinen Untermieter erschlagen? Ist die junge Frau wirklich vergewaltigt worden, oder hat sie etwas zu verbergen? Wieso hat der verliebte Mann seine hochschwangere Freundin erstochen? In zehn von ihm verhandelten Fällen beschreibt der Richter Robert Glinski Motive und Umstände, die gewöhnliche Menschen zu Schwerverbrechern machen. Ein spannender Einblick in die Urteilsfindung der Justiz.

http://www.ullsteinbuchverlage.de/ullsteintb/buch.php?id=17790&page=buchaz&sort=autor&auswahl=a&pagenum=117

 

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 036/11

 

Magdeburg, den 11. Juli 2011

 

(LG MD) Feldzerstörungen in Gatersleben - Berufungsprozess - weiterer Termin

 

Der am 1. Juni begonnen Prozess wird am

 

Freitag, den 22. Juli 2011, 9.15 Uhr, Saal A 12

 

fortgesetzt. Ob an diesem Tag mit einem Urteil zu rechnen ist steht nicht fest.

 

Hintergrund:

Die Angeklagten Axel M. (geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan. 1979), Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft und drei Angeklagte haben die Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der restlichen 3 Angeklagten verhandelt wird. Unabhängig hiervon läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2011 die Nichtzulassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen. Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein weiterer Termin steht noch nicht fest. Insgesamt hatte damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2011/036_2011_9995f9a726326702565bf5d56fc3fe43.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Erinnert einen irgendwie an die DDR. Da wurden die Bürgerrechtler auch von Staats wegen verfolgt. Später wollte dann der dicke Kanzler Kohl diesen guten Menschen die Hand schütteln. Einige bekamen dann sogar das Bundesverdienstkreuz. Könnte man ja auch mit den "Feldbefreiern" machen, dann würde wohl die Staatsanwaltschaft für weitere Feldbefreiungsaktionen noch Spenden sammeln gehen.

Alles merkwürdig. Oder um mit Schiller zu sprechen: Da ist was faul im Staate Dänemark (Deutschland).

 

 

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/10

Magdeburg, den 15. Juni 2010

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau

21 Ks 6/09 – 1. Strafkammer - Schwurgericht

Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 125/10) mit einstimmigem Beschluss vom 1. Juni 2010 (4 StR 125/10) das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 19. November 2010 bestätigt.

Die 1. große Strafkammer ordnete im letzten Jahr die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten Cengiz K. (geb. September 1979) im psychiatrischen Krankenhaus an. Der Täter hatte in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine hochschwangere Ehefrau getötet. Auch das ungeborene Kind hat die Tat nicht überlebt.

Das psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt wegen einer paranoid-halluzinatorischen Psychose schuldunfähig gewesen ist. Damit konnte er nach dem Strafgesetzbuch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Allerdings wird der Täter dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bis er nicht mehr gefährlich ist.

Der Angeklagte hatte damals gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof verworfen hat.

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

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Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2010/041_2010_ad4ef625896a5ad01741b89336bccca8.htm

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 059/09

 

Magdeburg, den 9. November 2009

 

(LG MD) Tötung der schwangeren Ehefrau - weitere Termine

21 Ks 6/09 – 1. Strafkammer - Schwurgericht

 

In dem am 29.09.2009 begonnen Prozess finden noch folgende weitere Termine statt:

 

10. November 09.30 Uhr

13. November 11.00 Uhr

16. November 09.30 Uhr

 

Ob am 16. November das Urteil verkündet wird steht noch nicht fest. Die Anberaumung weiterer Termine ist möglich.

 

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Cengiz K. (geb. September 1979) in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine hochschwangere Ehefrau getötet zu haben. Auch das ungeborene Kind hat die Tat nicht überlebt.

Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt möglicherweise infolge einer Psychose schuldunfähig gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen, dürfte der Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2009/059_2009_cc0d07dad165bf853595952fa0c7c79c.htm

 

 


 

 

Magdeburg

Acht Jahre Jugendstrafe für Rechtsextremisten

Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag einen 18-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte einen Gleichaltrigen erstochen.

Frank Jansen

27.6.2009 0:00 Uhr

Magdeburg - Der Rechtsextremist stach Marcel W. in Brust und Bauch. Das Opfer erstickte an seinem Blut, im Alter von gerade 18 Jahren. Für den Gewaltexzess muss der Täter lange büßen: Das Landgericht Magdeburg hat am Freitag den kurzgeschorenen David B. (20) zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter werten die Tat als Totschlag, ein politisches Motiv sehen sie nicht. David B. habe am Morgen des 24. August 2008 in seiner Wohnung in Bernburg auf Marcel W. eingestochen, um ihn von einer belastenden Aussage abzubringen, sagte die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Ines Lüer, in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte, alkoholbedingt enthemmt, „konnte seinen Impulsen nicht mehr Einhalt gebieten“. Nach Ansicht der Kammer war eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auzuschließen.

Der genaue Anlass der Bluttat bleibt offen. Beim Amtsgericht Bernburg war ein Verfahren gegen David B. anhängig, weil er Ende 2007 bereits das Opfer misshandelt haben soll. Das Landgericht urteilte nun, David B. habe angesichts einer offenen Bewährungsstrafe verhindern wollen, dass er durch eine Aussage des Opfers in zusätzliche Schwierigkeiten gerät. Warum das Opfer trotz der Vorgeschichte mit zwei weiteren jungen Männern und dem Rechtsextremisten in dessen Wohnung ging, ist rätselhaft.

Die Kammer bezog in die Strafe zwei frühere Urteile gegen den Angeklagten ein. Da ging es unter anderem um Körperverletzung und das Zeigen von Nazisymbolen. Das Urteil ist das letzte zu einer Serie von Tötungsverbrechen rechtsextremer Täter aus dem Sommer 2008. Dreimal war Sachsen-Anhalt betroffen, einen Fall gab es in Brandenburg. In allen Verfahren wurden harte Strafen verhängt, doch nur das Landgericht im brandenburgischen Neuruppin wertete die menschenverachtende Gesinnung der Angeklagten als zentrales Tatmotiv. Frank Jansen

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Magdeburg-Rechtsextremismus;art122,2833852

 

 


 

 

 

Ex-DDR-Heimkinder können auf Entschädigung hoffen

Donnerstag, 04. Juni 2009 15.40 Uhr

Karlsruhe (dpa) - Frühere Heimkinder aus der DDR können auf Entschädigung für ihre Zeit in den Heimen hoffen. Das Gesetz zum Ausgleich von DDR-Unrecht befasse sich nicht nur mit Freiheitsentzug wegen Straftaten und politischer Verfolgung, befand das Bundesverfassungsgericht laut einer Mitteilung von Donnerstag. Es gab damit der Klage eines Ex-Heimkindes aus Ostdeutschland statt und hob eine Entscheidung des Naumburger Oberlandesgerichts auf.

Der Beschwerdeführer hatte seit den 1960er Jahren in mehreren Heimen in der DDR gelebt. Wegen «sich verfestigender Fehlverhaltensweisen» wurde er später dem «Kombinat der Sonderheime» zugewiesen, zuletzt wurde er bis Januar 1972 in einen streng bewachten «Jugendwerkhof» eingewiesen.

Nach dem Rehabilitierungsgesetz müssen Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden, mit denen ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen angeordnet wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Entscheidungen unvereinbar sind mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung. Ob entschädigt wird oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.

Der heute 54-jährige Kläger machte in Karlsruhe geltend, er sei erst durch die «Heimerziehung» in einer Weise verhaltensauffällig geworden, die schließlich zur Einweisung ins «Kombinat Sonderheime» geführt habe. In den Heimen seien Seele und Körper geschädigt worden. Er sei unter anderem durch Arrest, Essensentzug, stundenlanges Stehen und Schlafentzug misshandelt worden.

Bislang hatten die ordentlichen Gerichte nur die Zeit in dem letzten, geschlossenen Jugendwerkhof anerkannt. Die Einweisung sei kein Freiheitsentzug gewesen; politische Verfolgung liege nicht vor, hatten sowohl das Landgericht Magdeburg als auch das OLG Naumburg entschieden.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes hält diese enge Auslegung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand. Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, wegen Freiheitsentzugs auch über strafrechtliche und politische Verfolgung hinaus zu entschädigen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes werde «in nicht vertretbarer, dem gesetzgeberischen Willen entgegenstehender Weise verengt», entschieden die Richter. (Az.:2 BvR 718/08)

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_04063/index.php

 

 


 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 062/08

 

Magdeburg, den 28. November 2008

 

Verletzung der Unterhaltspflicht durch arbeitslosen Vater

28 Ns 111/08 (Unterhaltspflichtsverletzung) – 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz

1 Angeklagte

2 Zeugen

Prozesstag: Dienstag, 9. Dezember 2008, 13:00 Uhr, Saal A 11

Am 30. April 2008 verurteilte das Amtsgericht Bernburg den im Juli 1969 geborenen Angeklagten Uwe R. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der nicht vorbestrafte Angeklagte Vater von 3 Kindern, von denen 2 im ehelichen Haushalt des Angeklagten leben. Für seine erste nicht bei ihm lebende mittlerweile 11-jährige Tochter, hat der Angeklagte seit der Geburt im Juli 1997 bis zum Februar 2008 hinein keinerlei Unterhalt gezahlt. Im Prozess vor dem Amtsgericht hat sich der Vater damit verteidigt, dass er seit der Geburt seiner Tochter nie gearbeitet habe und lediglich über Unterstützungszahlungen (Arbeitslosengeld etc.) durch öffentliche Einrichtungen verfügte. Er sei daher wirtschaftlich nicht in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen.

Dieser Argumentation hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es ist der Überzeugung gewesen, dass der Angeklagte als gesunder, mittlerweile 38-jähriger Mann, verpflichtet gewesen wäre, sich um Arbeit zu bemühen. Hätte sich der Angeklagte ausreichend beworben und um Arbeit bemüht, hätte er ein höheres Einkommen erzielt und sodann Unterhalt zahlen können. Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Angeklagte sich wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. Angesichts des sehr langen Zeitraums, über den der Angeklagte keinen Unterhalt gezahlt hat, hat das Gericht es für notwendig erachtet, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zu verhängen, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Da der Angeklagte mit diesem Urteil nicht einverstanden gewesen ist, hat er über einen Verteidiger hiergegen Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel ist bislang noch nicht begründet worden.

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/062_2008_89d37e3213c08226cab23423679a81cb.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da hat man am Amtsgericht Bernburg und nachfolgend am Landgericht Magdeburg mal wieder ordentlich die Kriminalisierungsmaschine gegen Väter rattern lassen. Früher wurden von deutschen Richtern Schwule bestraft, weil sie nicht ihrer und der staatlich verfügten Moral entsprachen - heute werden in Bernburg, Magdeburg und andernorts Väter verfolgt und bestraft, weil sie der staatlichen Doktrin vom Mann und Vater als tumber Zahlesel nicht entsprechen. Zeitgleich erinnert man am Landgericht Magdeburg paradoxerweise an die Verfolgung Schwuler (siehe unten) - eine widerwärtige Doppelmoral über die man nur mit Verachtung sprechen kann.

Schwule werden heute nicht mehr bestraft, dafür aber Väter, deren Verbrechen darin bestehen soll, dass sie, aus welchen Gründen auch immer, keinen Barunterhalt für ihre Kinder leisten. Häufig sind die Kinder auch noch von der Mutter vorherig entführt worden und in der Folge wurde von der Mutter der Kontakt zwischen den Kindern und ihren Vätern vereitelt. Leicht einzusehen, dass ein solch entfremdeter Vater nicht motiviert ist, trotz mütterlicher Indoktrination und Entfremdung der Kinder auch noch als Zahlesel Geld zu Händen der kriminellen Mutter zu leisten.

Die staatliche Verfolgungsmaschinerie gegen Väter geschieht, obwohl in Deutschland laut Grundgesetz Zwangsarbeit verboten ist und von daher die Nichtausführung von Zwangsarbeit im Rahmen der sogenannten verstärkten Erwerbsobliegenheit für minderjährige Kinder gar nicht statthaft ist. Doch das Verbot der Zwangsarbeit gilt in Deutschland offenbar nur für Frauen oder haben Sie schon mal von eine Frau gehört, die von einem deutschen Gericht bestraft wurde, weil sie keiner Zwangsarbeit nachgegangen ist?

Wie sieht nun dies Alternative zur staatlichen Verfolgungshatz aus? Erstens, Abschaffung des Kriminalisierungsparagraphen §170 Strafgesetzbuch. Zweitens: Die Kinder aus dem Haushalt der Mutter nehmen und in die Betreuung des Vaters gegen. So kann der Vater seiner Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder nach Artikel 6 Grundgesetz entsprechen, und die Mutter kann endlich einmal lernen, wie mühselig Erwerbsarbeit ist..

 

 

 

Passend zum Thema: 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/08

Magdeburg, den 17. Dezember 2008

(LG MD)

Öffentlicher Vortrag "Verfolgung Schwuler durch die Justiz in Magdeburg im Nationalsozialismus"

Landgericht Magdeburg Saal 128, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg,

Dienstag 16.12.2008, 16.00 Uhr

Rainer Hoffschildt, Hannover

Zentrales Thema des Vortrages von Rainer Hoffschildt ist die Verfolgung Magdeburger Schwuler im Nationalsozialismus, die anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet wird. Er informiert daneben auch über die Kriminalisierung der Schwulen zur NS-Zeit und spricht über die fehlende Aufarbeitung des NS-Unrechts.

Anlässlich des Vortrages ist die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" im Landgericht bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/065_2008_764b3e2252e91aab1b16892fd0b6bb35.htm

 

 

 

Passend zum Thema: 

"Strafjustiz als Büttel der Jugendämter

Zur Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung

Verfahren wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung zählen zum ebenso selbstverständlichen wie ungeliebten täglichen Brot der Strafjustiz. Das verbreitete Unbehagen an der Vorschrift des § 170 b StGB gibt Anlaß zu einer Überprüfung ihrer kriminalpolitischen Notwendigkeit. Zu diesem Zweck verknüpft der nachfolgende Beitrag historische, rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Aspekte mit Erfahrungen der Normanwendung in der Praxis. ... ... Unter der Geltung des Satzes `Soviel Strafrecht wie nötig, so wenig Strafrecht wie möglich` stellt sich "die Frage der Entkriminalisierung heute deshalb nicht weniger dringend als zu Zeiten der Strafrechtsreform. Andere europäische Länder sind diesen Weg bereits gegangen oder haben seit je her auf die Strafverfolgung verzichtet. Die praktischen Erfahrungen mit § 170 b StGB legen das auch für die Bundesrepublik nahe."

Staatsanwalt Dr. Stefan Ostermann in: "Zeitschrift für Rechtspolitik" - ZRP 1995, Heft 6, S. 204-208

Stefan Ostermann (Jg. 1958) - Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 03.11.1995, ..., 2007)

 

 

Passend zum Thema:

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin 

Prof. Dr. Eva Münster, Juniorprofessorin (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Mainz)

Heiko Rüger, M.A. (Institut für Soziologie, Universität Mainz)

Gesundheitsrisiken und Präventionsbedarf bei überschuldeten Vätern nach Scheidung oder Trennung: Geschlechtsspezifische Aspekte in der Sozialmedizin

Montag, 26. Januar 2009, 18:15 Uhr

http://www.studgen.uni-mainz.de/1276.php

 

 

 


 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/08

 

Magdeburg, den 25. November 2008

(LG MD) Urteil wegen versuchten Mordes gegen Mutter des Ilsenburger Säuglings rechtskräftig

Am 28. März 2008 verurteilte die 1. Strafkammer die 24jährige Kerstin L. aus Ilsenburg wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die junge Mutter hatte in den frühen Morgenstunden des 18. Oktober 2007 in Ilsenburg kurze Zeit nach der Geburt ihren Jungen in einen Bach geworfen, um ihn zu töten. Tatsächlich war der Säugling bereits vorher ohne Einwirkung der Verurteilten verstorben. Die Mutter wollte ihr Kind töten, weil es nicht in ihre Lebensplanung passte und sie "noch etwa erleben" wollte. Damit liegt das Mordmerkmal niedriger Beweggrund vor. Die Frau befindet sich in dieser Sache seit 30. Oktober 2007 in Haft.

Der für das Landgericht Magdeburg zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat genau ein Jahr nach der Inhaftierung der Frau (Az. 4 StR 352/08, Entscheidung als pdf anbei) die Verurteilung wegen versuchten Mordes bestätigt und der Mutter eine "erschreckende Wegwerfmentalität" attestiert. Auch die Höhe der Strafe hat der BGH nicht beanstandet, sondern sie "in Anbetracht der Tatumstände" als "vergleichsweise milde" beurteilt.

 

 

gez. Christian Löffler

Pressesprecher

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lg-md/2008/058_2008_398b2fac068176d77d1dc9123038c8a3.htm

 


 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 004/07

 

Naumburg, den 1. März 2007

 

(OLG NMB) Lernen vom Besten für eine "AgiL"e Justiz in Sachsen-Anhalt

Einladung

Lernen vom Besten für eine "AgiL" e Justiz in Sachsen-Anhalt

Unter dieser Überschrift soll am 08. März 2007 am Landgericht in Magdeburg eine Pressekonferenz stattfinden, bei der das Projekt "Amtsgerichte im Landesvergleich (AGiL) – ein Sachen-Anhalt weites Qualitätsmanagement-Projekt" vorgestellt wird. "Lernen vom Besten" umschreibt mit einfachen Worten das, was in Wirtschaftsunternehmen mit "Benchmarking", einem Instrument des Qualitätsmanagements, bezeichnet wird. Was aber ist das Beste und wie ermittelt man es? Dieser Aufgabe wollen sich die Amtsgerichte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts im Lande Sachsen-Anhalt nunmehr stellen. In diesen Tagen finden an den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Magdeburg die Auftaktveranstaltungen statt, in denen das Projekt "AGiL" den Mitarbeitern der jeweiligen Gerichte vorgestellt und der offizielle Startschuss für die Projektbeteiligung gegeben wird. Welche Ziele die Gerichte mit diesem Projekt verfolgen und welche Herangehensweise sie zur Erreichung dieser Ziele gewählt haben, würden wir Ihnen gerne in unserer Pressekonferenz erläutern .

Die Pressekonferenz findet statt am:

08. März 2007, 13.00 Uhr,

Landgericht Magdeburg,

Halberstädter Straße 8,

39112 Magdeburg,

Plenarsaal, Raum 128

An der Pressekonferenz werden teilnehmen:

· Prof. Dr. Angela Kolb, Ministerin der Justiz im Lande Sachsen-Anhalt

· Winfried Schubert, Präsident des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt

· Dr. Peter Bosse, Präsident des Landgerichts Magdeburg

· Karin Göricke, Justizamtfrau am Amtsgericht Schönebeck und Leiterin des Projekts

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Robert Glinski, Tel. 03445/28 23 23.

gez. Robert Glinski, Richter

Impressum:

Oberlandesgericht Naumburg

Pressestelle

Domplatz 10

06618 Naumburg

Tel: (03445) 28 22 23

Fax: (03445) 28 20 00

Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

 

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2007/004_2007.htm

 

 

 


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