Väternotruf informiert zum Thema

Landgericht Stuttgart


 

 

Landgericht Stuttgart

Urbanstr. 20

70182 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 212-0

Fax: 0711 / 212-3556 oder 3535

 

E-Mail: poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

Internet: http://www.lgstuttgart.de

 

 

Internetauftritt des Landgerichts Stuttgart (10/2023)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.10.2023 - https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/1195688

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Präsident am Landgericht Stuttgart: Hans-Peter Rumler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Präsident am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.11.1993 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Direktor am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2004 als Leitender Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.05.2010 als Präsident am Landgericht Rottweil aufgeführt (Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil / 1. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.10.2011 als Präsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 31.07.2023: "Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat Hans-Peter Rumler am heutigen Montag (31. Juli 2023) seine Ernennungsurkunde überreicht und zu seinem neuen Amt als Präsident des Landgerichts Stuttgart gratuliert. Er folgt auf Dr. Andreas Singer, der zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt wurde. Ministerin Gentges sagte: „Bla Bla Bla ... - Anmerkung Väternotruf“. ... Nach seinem Jurastudium trat er 1986 in den höheren Justizdienst ein und verbrachte seine Assessorenzeit in den Bezirken Ravensburg und Rottweil. Seine erste Planstelle erhielt er im Jahr 1989 beim Amtsgericht Oberndorf. Im Jahr 1991 folgte die Abordnung ins Justizministerium, wo er bis 1997 verschiedene Funktionen innehatte wie etwa Personalvertretungsrecht und ab 1993 die Leitung des Referats „Organisation und EDV“. Nach seiner Rückkehr in die Justizpraxis folgten Stationen beim Land- und Oberlandesgericht Stuttgart, bevor Hans-Peter Rumler im Jahr 2002 zum Direktor des Amtsgerichts Nürtingen ernannt wurde. Im Jahr 2004 kehrte er wieder ins Justizministerium zurück und übernahm die Aufgabe des Leiters des württembergischen Personalreferats. Im Jahr 2010 wurde er Präsident des Landgerichts in Rottweil und 2013 Präsident des Amtsgerichts Stuttgart. Übergabe der Ernennungsurkunde im Ministerium der Justiz und für Migration (von links): Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL, Präsident des Landgerichts Stuttgart Hans-Peter Rumler und Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Dr. Andreas Singer Namensgleichheit mit: Susanne Rumler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn (ab 29.04.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1990 als Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.04.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 10. 2011, ..., 2014: Pressesprecherin am Amtsgericht Heilbronn für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 2012, ..., 2014: Leiterin der Abteilung für Freiwillige Gerichtsbarkeit. 2016: weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn / Familienabteilung und FG-Referentin. 2020: Pressesprecherin - Familiensachen.

Vizepräsident am Landgericht Stuttgart: Christoph Haiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Vizepräsident am Landgericht Stuttgart (ab 01.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 26.09.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2005 als Richter am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.2002 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet, 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2014 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württembeg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart - 9/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.08.2016 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.04.2021.  

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Landgericht Stuttgart 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 151 Richterinnen und Richter. (01.01.2007) 

 

 

Amtsgerichte:

Amtsgericht Backnang

Amtsgericht Böblingen

Amtsgericht Esslingen

Amtsgericht Kirchheim unter Teck

Amtsgericht Leonberg (Württ.)

Amtsgericht Ludwigsburg

Amtsgericht Nürtingen

Amtsgericht Schorndorf (Württ.)

Amtsgericht Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Amtsgericht Waiblingen

 

 

Zuständige Staatsanwaltschaft:

Staatsanwaltschaft Stuttgart

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Landgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Ute Baisch (Jg. 1961) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2002, ..., 2010) 

Martin Barthelmeß (Jg. 1963) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 15.09.2001, ..., 2010)

Dr. Claus Belling (Jg. 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - ab 05.12.2001 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Dr. Silke Benner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1966) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 16.10.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.08.2000 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.10.2014 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Marc Benner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2017) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.07.2014 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 2010: Richter auf Probe am Landgericht Stuttgart. Amtsgericht Waiblingen - GVP 01.01.2017: Richter am Amtsgericht.

Almut Berger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 16.08.2010 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.01.2015 als Richterin am Amtsgericht Albstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.01.2015 als Richterin am Amtsgericht Albstadt - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.03.2019 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Albstadt - GVP 27.04.2014: Richterin auf Probe.

Eva Bezold (Jg. 1964) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 10.08.1995, ..., 2010) 

Dr. Susanne Blaich (Jg. 1968) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 28.04.2000, ..., 2010) - ab 28.04.2000 bis zum Wechsel zum Landgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Stuttgart tätig.

Gisela Borrmann (Jg. 1965) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 08.02.1996, ..., 2010) 

Georg Böckenhoff (Jg. 1959) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.03.1991, ..., 2008)

Julia Clauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.11.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Schorndorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2013 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Clauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 03.04.1989, ..., 2014)

Karin Columbus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 30.11.1992, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 02.11.1989 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 30.11.1992 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 30.11.1992 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Ulla Forster (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 09.10.1990, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.10.1990 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: Beisitzerin 10. Strafkammer und stellvertretende Vorsitzende 60. Strafkammer.

Martin Friedrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - ab 10.09.1992 Richter am Landgericht Stuttgart 

Hildegardis Füller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.05.1993 als Richterin auf Probe im  OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.05.1996 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum ab 03.05.1996 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 2010: Präsidiumsmitglied am Landgericht Stuttgart.

Christine Gaa (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010, ..., 2021) - ab 01.09.1990 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg tätig. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart - 7/8 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.10.2004 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.09.2009 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 01.04.2021. 

Gabriele Gehring (Jg. 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 22.02.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.09.1994 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Jörg Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2020,..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1992 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2018 ab 01.07.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.Medienberichte: Stimme.de 03.12.2008 ("Gefängnis für die Räuber.")

Andreas Gerber (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1997 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Rainer Gless (Jg. 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - ab 03.08.1995 Richter am Landgericht Stuttgart 

Dorothea Grämmer (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, 2009) - ab 03.08.1995 bis zum Wechsel zum Landgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg tätig. 2009 abgeordnet an das Amtsgericht Ludwigsburg. 2009: Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. - Vorsitzende der Bezirksgruppe Stuttgart - http://www.richterverein-bw.de/verein/index.php?idcatside=56

Frank Haberzettl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.08.2013, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.01.2000 als Richter am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.

Christoph Haiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Vizepräsident am Landgericht Stuttgart (ab 01.08.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 26.09.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.05.2005 als Richter am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.09.2002 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 12.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet, 7/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.07.2014 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württembeg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2016 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart - 9/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.08.2016 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.04.2021.   

Ulrike Hausmann (Jg. 1962) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.12.1995, ..., 2010) - Präsidialrichterin GVP 16.01.2010

Jonas Heimbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1985) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 08.04.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.12.2017 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 08.04.2021 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Bundesverfassungsgericht - 2023: Pressesprecher - https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Pressestelle/pressestelle_node.html

Dr. Ronald Herzog (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.11.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.03.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.2007 als Richter am Amtsgericht Schorndorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2012 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 

Thomas Hillenbrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.01.2013 als Richter am Amtsgericht Backnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2015 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Alexander Jooß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 09.11.2010, ..., , 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.10.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.11.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 2009, 2010: Richter auf Probe am Amtsgericht Nürtingen.

Eva-Maria Keck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 05.05.2009, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1991 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 05.05.2009 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.07.2020. Namensgleichheit mit: Bernd Keck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.11.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.11.1997 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.11.1997 als Richter am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Pressereferent für Zivilsachen am Landgericht Ulm. Namensgleichheit mit:  Dorothea Keck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Crailsheim /  Direktorin am Amtsgericht Crailsheim (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Aalen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 03.08.1994 als Richterin am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2018 ab 01.05.2011 als Richterin am Amtsgericht Ellwangen aufgeführt.

Ralf Jürgen Klier (Jg. 1969) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 02.05.2000, ..., 2004)

Elke Kremer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.08.1993 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Richterin am Oberlandgericht Stuttgart aufgeführt (11. Zivilsenat - als Familiensenat, danach 15. Zivilsenat - Familiensenat). OLG Stuttgart, 11 UF 52/06. OLG Stuttgart - GVP 01.01. 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.05.2003 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Monika Lamberti (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 25.02.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt (Diensantritt offenbar 2008). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.02.2011 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018 und 2020 ohne Angabe Dienstantritt als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 15.04.2022: "Als einen „unfassbaren Impuls-Durchbruch“ hat die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti die Taten eines 20-jährigen Großbottwarers bezeichnet, der Anfang Oktober vergangenen Jahres am S-Bahnhof Freiberg zwei Helfer, die einen Streit schlichten wollten, geschlagen und getreten hatte. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Angeklagten deswegen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung. Angeklagt worden war der 20-Jährige sogar wegen versuchten Totschlags. Diesen Vorwurf hatte Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid aber schon in seinem Schlussplädoyer fallen lassen. ..." - https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-nach-vorfall-in-freiberg-neckar-schlaeger-kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon.7f26d775-eba2-4a7f-863e-e04d9a829b70.html

Dr. Birgit Linder (Jg. 1975) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - offenbar ab 08.09.2003 Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart. Präsidialrichterin am Landgericht Stuttgart - GVP 16.01.2010.

Dr. Roderich Martis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 17.12.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.12.2015 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

 

 

Gabriele Maser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2007 als Richterin kraft Auftrags am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2010, 01.01.2011: nicht aufgeführt. GVP 01.01.2012: aufgeführt als Richterin am Landgericht.

Andreas Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 09.01.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.12.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 17.12.2007 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.01.2009 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: Richter am Landgerichtt.

Günter Necker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.1996 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.10.1996 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: 

Jasmin Neher-Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 12.10.2005, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.03.1990 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.10.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ivo Neher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 21.12.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.12.2012 als Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 

Annkatrin Nickel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 22.05.2003, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.05.2003 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: 

Dr. Andrea Pientka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 13.03.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.1992 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.03.2009 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Cornelia Praast-Dietrich (Jg. 1958) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.03.1991 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt.

Mark Ropertz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 28.01.2016, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Mark ab 01.06.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Maik ab 01.06.2004 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Mark ab 01.06.2004 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 unter dem Namen Mark ab 28.01.2016 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Hans-Peter Rumler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Präsident am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 25.11.1993 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.01.1998 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Direktor am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2004 als Leitender Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.05.2010 als Präsident am Landgericht Rottweil aufgeführt (Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil / 1. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.10.2011 als Präsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 31.07.2023: "Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat Hans-Peter Rumler am heutigen Montag (31. Juli 2023) seine Ernennungsurkunde überreicht und zu seinem neuen Amt als Präsident des Landgerichts Stuttgart gratuliert. Er folgt auf Dr. Andreas Singer, der zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt wurde. Ministerin Gentges sagte: „Bla Bla Bla ... - Anmerkung Väternotruf“. ... Nach seinem Jurastudium trat er 1986 in den höheren Justizdienst ein und verbrachte seine Assessorenzeit in den Bezirken Ravensburg und Rottweil. Seine erste Planstelle erhielt er im Jahr 1989 beim Amtsgericht Oberndorf. Im Jahr 1991 folgte die Abordnung ins Justizministerium, wo er bis 1997 verschiedene Funktionen innehatte wie etwa Personalvertretungsrecht und ab 1993 die Leitung des Referats „Organisation und EDV“. Nach seiner Rückkehr in die Justizpraxis folgten Stationen beim Land- und Oberlandesgericht Stuttgart, bevor Hans-Peter Rumler im Jahr 2002 zum Direktor des Amtsgerichts Nürtingen ernannt wurde. Im Jahr 2004 kehrte er wieder ins Justizministerium zurück und übernahm die Aufgabe des Leiters des württembergischen Personalreferats. Im Jahr 2010 wurde er Präsident des Landgerichts in Rottweil und 2013 Präsident des Amtsgerichts Stuttgart. Übergabe der Ernennungsurkunde im Ministerium der Justiz und für Migration (von links): Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL, Präsident des Landgerichts Stuttgart Hans-Peter Rumler und Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Dr. Andreas Singer." Namensgleichheit mit: Susanne Rumler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn (ab 29.04.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1990 als Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 29.04.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.04.2011 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.04.2011 als Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 10. 2011, ..., 2014: Pressesprecherin am Amtsgericht Heilbronn für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 2012, ..., 2014: Leiterin der Abteilung für Freiwillige Gerichtsbarkeit. 2016: weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Heilbronn / Familienabteilung und FG-Referentin. 2020: Pressesprecherin - Familiensachen.

Matthias Rummel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.07.2012, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.06.2008 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2012 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2012 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Esslingen - 2010, 2011: Richter auf Probe / Strafsachen.

Bernhard Schabel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 26.08.2011, ..., 2022) - ab 03.02.1986 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1989 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.08.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 26.08.2011 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Felix Schabel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 03.04.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.03.2013 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.04.2017 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Besigheim - GVP 01.11.2014: Richter auf Probe.

Dr. Bernd Schendzielorz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 15.05.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.07.1997 als Richter am Landgericht Ellwangen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.03.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Heidenheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.05.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 2010: stellvertretender Kirchenrichter der Dioezese Rottenburg-Stuttgart.

Oliver Schlotz-Pissarek (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 16.10.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.1997 als Richter am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.09.1997 als Richter am Amtsgericht Esslingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.1997 als Richter am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 16.10.2017 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Esslingen - GVP 29.07.2013: nicht aufgeführt.

Wolfang Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 20.10.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.09.1992 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 unter dem Namen Wolfgang Schwarz als Richter am Landgericht Stuttgart nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.10.2011 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn (ab 10.10.2003, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.04.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 10.10.2003 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Wolfgang Schwarz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"1954) - Richter am Sozialgericht Bayreuth / Präsident am Sozialgericht Bayreuth (ab 01.09.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.09.2001 als Präsident am Sozialgericht Bayreuth aufgeführt.

Dr. Andreas Singer (geb. 09.01.1971 in Stuttgart - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Präsident am Landgericht Stuttgart (ab 21.03.2018, ..., 2022) - Dezember 1998 als Richter beim Amtsgericht Stuttgart in den höheren Justizdienst des Landes eingetreten. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 24.04.2001 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.10.2009 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2011 als Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.03.2018 als Präsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 2003 am Landgericht Stuttgart - 17. Zivilkammer - Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Presserechts. Januar 2005 zum Geschäftsführer des 66. Deutschen Juristentags bestellt. Januar 2006 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet und dort im Januar 2007 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Zusätzlich die Stelle des Präsidialrichters übertragen. Presseleitung - 68. Deutschen Juristentag 2010. Ab 03.01.2011 Leiter der Abteilung für Personal, Organisation, Controlling, Information und Kommunikation im baden-württembergischen Justizministerium.

Reiner Skujat (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / 18. Strafkammer (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1994 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Stuttgart und als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2008 und 2012 nicht aufgeführt. 17.09.2010: "Winnenden-Prozess Kein Wort des Bedauerns vom Vater des Todesschützen" - siehe unten. 0.02.2011: Urteil von Winnenden. Vater von Tim K. trägt Mitschuld am Amoklauf. Der Vater trägt Mitschuld am Amoklauf von Tim K. Das Gericht. verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte dem Sohn Zugang zu Waffen ermöglicht. ..." - http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12502642/Vater-von-Tim-K-traegt-Mitschuld-am-Amoklauf.html

Dr. Johannes Steinbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.03.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.08.2004 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Johannes Steinbach nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 25.06.2008 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 19.11.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 19.11.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2021 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.03.2018: bis 31.05.2018: Beisitzer - 4. Strafsenat. Landgericht Stuttgart - GVP 01.07.2020: stellvertretender Vorsitzender Richter 2., 22. und 102. Strafkammer. Landgericht Stuttgart - GVP 01.04.2021: Vorsitzender Richter 3. Strafkammer und 103. Strafkammer. 2020, 2021: Mediensprecher Strafsachen. 01.11.2021: "Nach einen halben Jahr endete nun das sogenannte „Wasen-Verfahren“ am 13.Oktober 2021 am Oberlandesgericht in Stuttgart Stammheim. Die beiden Antifaschisten Jo und Dy wurden von Richter Johannes Steinbach zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Jo zu 4 Jahren und 8 Monaten und Dy zu 5 Jahren und 6 Monaten. Vorgeworfen wird den beiden am 16. Mai 2020 am Rande einer Querdenken-Demonstration Nazis, der rechten Scheingewerkschaft Zentrum Automobil, angegriffen und zum teil schwer verletzt zu haben. ..." - https://www.kts-freiburg.org/IMG/pdf/2021-11-koraktor.pdf. Namensgleichheit mit: Peter Steinbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1935) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab , ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 29.08.1995 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Michael Stengel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.06.2009, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.06.2009 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Strafkammer. Namensgleichheit mit: Ronny Stengel (geb. ....) - Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 03.05.2010 ohne Angabe Geburtsdatum als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 03.05.2010 ohne Angabe Geburtsdatum als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.07.2014 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen - abgeordnet - aufgeführt. 2022: als Erster Staatsanwalt Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen - https://staatsanwaltschaft-hechingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse. Namensgleichheit mit: Heike Stengel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 21.10.2004, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 21.10.2004 als Obersstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 2011, 2012: Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abt. 22.

Dr. Stefanie Tauchmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 30.06.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2009 als Richterin am Landgericht Stuttgart - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Helmut Tauchmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 15.02.1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.02.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt.

Christiane Wezel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 02.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.03.1995 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 02.03.1995 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 01.01.2011 bis 31.07.2011 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat.

Dr. Carola Wittig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 08.10.2003, ..., 2012)  - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.04.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004, 2006, 2008 und 2012 ab 08.10.2003 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ingrid Wittig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Heilbronn (ab 27.09.1982, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.09.1982 als Richterin am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. 2009, ..., 2013: Pressesprecherin für Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz - dem Nachfolgegesetz des NS-Rechtsberatungsgesetzes. Da sage mal noch einer bei Adolf Hitler wäre alles schlecht gewesen, wenn die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen Reiches dessen Gesetzgebung im Rechtsberatungsgesetz fast unverändert und nachfolgend im Rechtsdienstleistungsgesetz leicht modernisiert übernommen hat. Namensgleichheit mit: Dankward Wittig (Jg. 1951) - Richter am Amtsgericht Vaihingen / Direktor am Amtsgericht Vaihingen (ab 01.11.1991, ..., 2011)

 

 

 

* Susanne Groner-Köhn

* Julia Goll

* Dr. Manfred Grübl

* Dr. Klaus Grein

* Rolf Greiner

* Thomas Guckes

Kirsten Schaber

* Jörg Kindermann

* Sabine Weitbrecht

* Dr. Carola Wittig

* Sabine Hildebrandt

* Jochen Kapp

* Dr. Claus Mollenkopf

* Hartmut Stähle

* Gerhard Schedler

* Dr. Roland Jäger

* Dr. Dieter Hendel

* Anne-Margret Steimle

* Martin Krause

* Wolfgang Sobota

* Tiberius Kempter

* Peter Hartenstein

* Dr. Werner Müller

* Karl Schaale

* Wolfgang Küllmer

* Dr. Martin Würthwein

* Christine Rebsam-Bender

* Heinz Layher

* Werner Heinrich

* Hans-Peter Hoffmann

* Hans-Erich Schwarz

* Rüdiger Schade

* Volker Hasenzahl

* Wilhelm Wartlick

* Evelin Henzler

* Klaus-Jürgen Otter

* Dieter Reicherter

* Ingeborg Hagenlocher

* Klaus Zimmert

* Klaus Helwerth

* Dr. Hartmut Schnelle

* Marianne Lösch

* Klaus Jürgen Schandl

* Werner Heinz

* Regine Tschersich

* Manfred Schmitt

* Hans-Michael Müller

* Martin Hinderer

* Wilfried Wychodil

* Dr. Monika Strobel

* Andreas Heinrici

* Doris Riedle-Knapp

* Gabriele Sannwald

* Joachim Holzhauen

* Helga Stadler-Stefani

* Michael Schreiber

* Christoph Stefani

* Hans-Jürgen Wenzler

* Dr. Ute Wagner

* Ulrike Hausmann

* Elmar Steinbacher

* Martina Heper

* Dr. Peter Sontag

* Dr. Oliver Mosthaf

* Wolfgang Müller-Deppisch

* Dr. Anne-Marie Keuffel-Hospach

* Andreas Patschke

* Martin Horst

* Christian Klotz

* Bettina Schmettow, Gräfin von

* Ulrich Hauff

 

 

Richter auf Probe:

Benner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stuttgart 

 

 

Nicht mehr als Richter am Landgericht Stuttgart tätig:

Agnes Aderhold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Heilbronn / Präsidentin am Landgericht Heilbronn (ab , ..., 2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.02.1996 als Richterin am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 21.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.10.2005 als Ministerialrätin beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.03.2009 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 21.06.2013 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Präsidentin am Landgericht Heilbronn aufgeführt. EDV-Gerichtstag 2011 - https://www.edvgt.de/pages/startseite/20.-deutscher-edv-gerichtstag/teilnehmerliste.php. 01.03.2021: "Agnes Aderhold ist neue Präsidentin des Landgerichts Heilbronn und folgt damit Wolfgang Görlich nach, der zum Ende des vergangenen Jahres in Ruhestand gegangen war. Nachdem ihr Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf vergangenen Dienstag die Ernennungsurkunde übergeben hatte, tritt sie am heutigen Montag (1. März 2021) ihren ersten Arbeitstag als neue Präsidentin des Landgerichts Heilbronn an. Zuletzt war sie seit 2013 Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart. ..." - https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Agnes+Aderhold+ist+neue+Praesidentin+des+Landgerichts+Heilbronn

Dr. Johannes Ady (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Landgericht Tübingen (ab , ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.06.2003 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 17.07.2007 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.03.2009 als Richter am Landgericht Tübingen - abgeordnet - aufgeführt.

Nikolas Andelfinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 06.05.2002, ..., 2010) - ab 01.10.1989 Richter am Landgericht Stuttgart.

Andreas Arndt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Esslingen / Direktor am Amtsgericht Esslingen (ab 28.07.2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 19.04.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 25.05.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 25.05.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 25.05.2007 als Direktor am Amtsgericht Böblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.07.2012 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Böblingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 28.07.2016 als Direktor am Amtsgericht Esslingen aufgeführt.15.07.2016: "Andreas Arndt verlässt das Amtsgericht Böblingen. Der bisherige stellvertretende Leiter der Behörde wird neuer Direktor des Esslinger Amtsgerichts. ... Andreas Arndt hat in Tübingen Jura studiert. Nach seinem zweiten Staatsexamen 1989 war er zunächst als Anwalt tätig, ehe er 1992 in die Justiz wechselte. Er arbeitete an den Amtsgerichten in Freudenstadt und Stuttgart und wechselte anschließend als Beisitzer zu einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart. Nach Stationen am Oberlandesgericht und in einer Schwurgerichtskammer wurde er am 1. Januar 2010 Vorsitzender Richter einer Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht, ehe es ihn nach Böblingen zog." - http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=10&artikel=111126099&red=24&ausgabe=71849  

Brigitte Arnold (Jg. 1947) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 18.09.1998, ..., 2010) 

Lutz-Rüdiger von Au (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ulm / Präsident am Landgericht Ulm (ab 30.03.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Leitender Ministerialrat beim Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.09.2004 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab  30.03.2009 als Präsident am Landgericht Ulm aufgeführt.

Mareike Bach (Jg. 1947) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 25.01.1996, ..., 2008)

Eckhard Barth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 23.09.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.04.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.09.2009 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.  

Heiko Bartle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ...2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2001 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.08.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Richter kraft Auftrags am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.08.2004 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014 und 2016 nicht aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2010: stellvertretender Vorsitzender Richter - 17. Strafkammer.

Jürgen Behringer (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 08.11.1991, ..., 2008)

Claus Bergmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 16.06.1994, ..., 2010)

Sabine Blattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Esslingen (ab 02.07.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Name Sabine Hildebrandt ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.06.2000 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Name Sabine Blattner ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.06.2000 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.10.2002 als Richterin am Landgericht mit halber Stelle am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 02.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.07.2015 als Richterin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Amtsgericht Esslingen - GVP 01.01.2018. Namensgleichheit mit: Armin Blattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.10.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 11.12.2003 als Richter am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Blattner nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 11.12.2003 als Richter am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.12.2003 als Richter am Amtsgericht Leonberg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 01.06.2010 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Silvia Böcher-Jerger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 02.01.1992, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010, 2012 und 2014 ab 02.01.1992 als Richterin am Landgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 unter dem Namen Silvia Böcher-Jerger nicht aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2010: nicht aufgeführt.

Dr. Florian Bollacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2020, 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 09.02.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.02.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.07.2017 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - GVP 01.06.2020, 01.01.2021: stellvertretender Direktor. Namensgleichheit mit: Anne Christina Bollacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg (ab 01.05.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg - halbe Stelle - und zugleich ab 01.05.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet, beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2015 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ludwigsburg - beurlaubt - aufgeführt.

Günther Bossert (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.12.1985, ..., 2008) 

Heidrun Brambach (Jg. 1944) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 08.10.1998, ..., 2008)

Dietrich Brand (Jg. 1965) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 04.04.2001, ..., 2008) 

Ernst Brand (Jg. 1943) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.02.1976, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.1976 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt.

Tobias Brenner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Böblingen / Direktor am Amtsgericht Böblingen (ab 26.08.2011, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1996 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 23.12.2005 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 26.08.2011 als Direktor am Amtsgericht Böblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 07.04.2015 als Direktor am Amtsgericht Böblingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 2009 Leitung einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart. "Von 1993 bis 1994 war Dr. Brenner bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, anschließend von 1994 bis 1995 persönlicher Referent des verstorbenen Staatssekretärs im Arbeits- und Sozialministerium Baden-Württemberg, Werner Weinmann. Von 1995 bis 1996 war er persönlicher Referent des damaligen Wirtschaftsministers Dieter Spöri (SPD), ehe er ab 1996 als Richter am Landgericht fungierte." - http://www.gaeubote.de/gb_10_109828466-24-56987_Brenner-kuenftig-Gerichtsdirektor-.html

Dr. Hannes Breucker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen / Vizepräsident am Landgericht Hechingen (ab 01.01.2016, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.07.2005 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 01.06.2010 Vizepräsident am Landgericht Heilbronn. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.05.2010 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 31.05.2010 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.01.2016 als Vizepräsident am Landgericht Hechingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Kurt Breucker (geb. 25.11.1934) - Präsident am Landgericht Heilbronn (ab 1996, ..., 1999) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1974 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Kurt Breucker (geb. 25.11.1934) - Präsident am Landgericht Heilbronn (ab 1996, ..., 1999) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1974 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. - http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1169035/index.html?ROOT=1169027

Hans-Jörg Bühler (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 21.01.1986, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 21.01.1986 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Bühler (geb. ...) - stellvertretender Präsident am Landgericht Heilbronn (ab ... , ..., 1939) ? - http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1169035/index.html?ROOT=1169027

Dr. Jürgen Bürkle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.10.2000, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Pia Bürkle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Freiburg (ab 01.10.2008, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.01.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.03.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.10.2008 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - und ab 09.03.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.10.2008 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.01.2014 als Richterin am Amtsgericht Freiburg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Freiburg - GVP 01.01.2012, 01.01.2016.  

Dieter Czerny (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab  ..., 2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1986 als Richter am Amtsgericht Böblingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 28.02.1997 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2014 ohne Angabe Geburtsdatum ab 28.02.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dr. Wolfgang Clauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 03.04.1989, ..., 2014) - Namensgleichheit mit: Julia Clauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.11.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2007 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.08.2011 als Richterin am Amtsgericht Schorndorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.11.2013 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Evelyn Dalkolmo (Jg. 1956) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.08.1989, ..., 2008)

Florian Diekmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2013) - ab 29.05.2008 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.11.2013: Beisitzer am 16. Zivilsenat - Familiensenat. 

Dietrich Ditten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1992 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.12.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Helga Eberle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 19.02.1982 als Richterin am Landgericht Heilbronn - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 31.03.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Heilbronn - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 31.03.2000 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2012, 2013: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Ludwigsburg. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/sbi/kp0050.php?__kpenr=348&grnr=4&__cgrname=3Jugendhilfeausschuss

Stefan Eckert (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 28.12.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.10.1989 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Albrecht Eißler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richter am Amtsgericht Bad Urach / Direktor Amtsgericht Bad Urach (ab 01.10.2012, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2006 ab 27.10.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 01.10.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2008 als Direktor am Amtsgericht Bad Urach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2012 als Direktor am Amtsgericht Bad Urach aufgeführt.  Namensgleichheit mit: Dr. Birgit Eißler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Landgericht Ravensburg (ab 14.06.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.05.2005 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.06.2006 als Richterin am Landgericht Ravensburg - halbe Stelle - aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2012: aufgeführt. Landgericht Ravensburg - GVP 01.01.2013: nicht aufgeführt.

Helga Ellinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 28.09.1983, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 28.09.1983 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Joachim Ellinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.03.1997 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 25.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Joachim Ellinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 25.03.1997 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 25.03.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Helga Ellinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 28.09.1983, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.09.1983 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt.

Cornelie Eßlinger-Graf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.09.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.09.1987 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Eßlinger ab 01.11.2005 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Eßlinger-Graf ab 01.11.2005 als  weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. 2010, 2011: Abteilungsleiterin - Steuerstrafsachen - am Amtsgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Eßlinger-Graf ab 01.11.2005 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012, 01.01.2014.

Frank Fahsel (geb. 15.11.1939) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 03.05.1974, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 08.01.1971 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 03.05.1974 Richter am Landgericht Stuttgart.

RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2008 unter der Überschrift: 

„Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April

Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach“

Ina Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 04.06.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 08.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 08.08.1997 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2011 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.04.2011 als Richterin am Landgericht Stuttgart - 8,5/10 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 04.06.2018 - offenbar fehlerhaft - als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Renate Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1948) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.05.1989, ..., 2010) 

Hans-Georg Fischler (Jg. 1938) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.08.1986, ..., 2002)

Klaus-Ulrich Freund (Jg. 1944) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab02.10.1975, ..., 2008)

Dr. Eberhard Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.04.2001, ..., 2012) - Namensgleichheit mit: Karen Isabel Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 14.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.11.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Karen Isabel Fuchs ab 06.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Karen Fuchs ab 06.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.08.2011 als Richterin am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.02.2019 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Karen Isabel Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 14.02.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 06.11.2000 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Karen Isabel Fuchs ab 06.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Karen Fuchs ab 06.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.08.2011 als Richterin am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 14.02.2019 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Eberhard Fuchs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.04.2001, ..., 2012)

Alexander Gaydow (Jg. 1942) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.07.1972, ..., 2002)

Jörg Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.07.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.05.1992 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.07.2004 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2014: Vorsitzender Richter / 19. Strafkammer. 

Monika Gesser (Jg. 1970) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 05.09.2000, ..., 2008)

Gunter Gössel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 29.10.1993, ..., 2010) 

Dr. Kerstin Gröner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 15.01.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1997 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Ulrich Groß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Esslingen / Familiengericht Abteilung 3 / Direktor am Amtsgericht Esslingen (ab 10.12.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.03.1993 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2002, 2004, 2006, 2008 und 2010 unter dem Namen Ulrich Groß nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 10.12.2010 als Direktor am Amtsgericht Esslingen aufgeführt.

Matthias Grundke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen (ab , ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.06.2003 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.09.2007 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 20.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 20.10.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt.  

Friedrich Haberstroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Reutlingen / Direktor am Amtsgericht Reutlingen (ab 09.10.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 14.11.1989 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.11.2001 als stellvertretender aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Reutlingen http://kreistag.kreis-reutlingen.de/bi/kp0040.php?__kgrnr=422021&.

Dr. Robert Häcker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 10.09.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 15.11.2005 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.11.2005 als Richter am Landgericht Hechingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.11.2005 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.09.2012 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Anja Häcker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Tübingen (ab , ..., 2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 27.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Münsingen - halbe Stelle, beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2022 ab 27.02.2004 als Richterin am Amtsgericht Tübingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Namensgleichheit mit: Dr. Peter Häcker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Tübingen (ab 01.10.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1996 als Richter am Landgericht Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 04.01.2005 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.10.2012 als Vorsitzender Richter am Landgericht Tübingen aufgeführt. 2010: stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.   

Monika Hall (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.09.2016, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.12.1999 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.09.2016 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 nicht aufgeführt.

Joachim Härle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 31.01.1992, ..., 2010)

Anne Harrschar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg / Direktorin am Amtsgericht Ludwigsburg (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 03.04.1997 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 13.08.2007 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.08.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.05.2018 als Richterin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Dienstantritt als Direktorin am Amtsgericht Backnang aufgeführt.

Manuela Haußmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Tübingen / Vizepräsidentin am Landgericht Tübingen (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2001 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 07.02.2005 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.01.2014 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Tübingen - GVP 01.01.2021, 01.01.2022: Vizepräsidentin.

Andrea Henrich (Jg. 1966) - Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg (ab 05.01.2000, ..., 2002) - ab 05.01.2000 bis zum Wechsel zum Amtsgericht Ludwigsburg als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig.

Günther Herrmann (Jg. 1953) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.07.2003, ..., 2010) - ab 27.12.1983 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richter am Landgericht Stuttgart tätig.

Wolfgang Hahn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 20.03.1995, ..., 2012)

Jürgen Hettich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 30.09.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 07.09.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.09.2009 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Harald Heydlauf (geb. 14.08.1956 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter am Amtsgericht Heilbronn / Präsident am Amtsgericht Heilbronn (ab 19.03.2008, ..., 21.01.2010 gestorben) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 03.02.1986 als Richter auf Probe im  OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.10.1998 Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.06.2003 als Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Am 21.01.2010 im Alter von 54 Jahren gestorben. Im Tod sind alle Menschen gleich. Wie tröstlich. http://traueranzeigen.stimme.de/search?keywords=Heydlauf&date_limit=&date=&type=all_memorial&_fstatus=search

Silja Hillegaart (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Lörrach (ab , ..., 2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.03.1998 als Richterin am Landgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 27.03.1998 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 ab 27.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Lörrach - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.03.1998 als Richterin am Amtsgericht Lörrach aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Christoph Hölscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Ludwigsburg / Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg (ab , ..., 2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.11.1985 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2001 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.02.2003 als Vizepräsident am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 12.02.2003 als Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Dieter Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2010, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1996 als Richter am Amtsgericht Tuttlingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.1996 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.1996 als Richter am Amtsgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2011 ab 01.09.1996 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 

Elfriede Holz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Göppingen (ab 05.08.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 08.02.1994 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2010, 2012 und 2014 ab 08.02.1994 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.04.2003 als Richterin am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 05.08.2018 als Richterin am Amtsgericht Göppngen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Göppingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Erhard Holz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Tauberbischofheim (ab 18.09.1995, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.09.1995 als Richter am Amtsgericht Tauberbischofsheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2016, 2018 und 2022 unter dem Namen Erhard Holz nicht aufgeführt.

Karin Horstmann (geb. 17.10.1930) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 01.09.1968, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.09.1968 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheiten mit anderen Personen haben keine Bedeutung und sind mit Sicherheit rein zufällig. Dr. Martin Horstmann - ein früher Verhinderer von Vater-Kind-Beziehungen?

Cornelia Horz (geb. 11.08.1957 in Dornstetten-Hallwangen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 05.10.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 02.03.1987 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 08.03.1990 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 23.12.1997 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.03.2000 als Ministerialrätin im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2004 als Präsidentin des Landesprüfungsamts Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2004 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2004 als Präsidentin am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2004 als Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.02.2013 als Präsidentin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 05.10.2017 als Präsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Februar 1990 an das Justizministerium abgeordnet. Dort zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. 1999 zum zweiten Mal an das Justizministerium - Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht. Ab 01.09.2003 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 28.01.2008 Präsidentin am Landgericht Ravensburg. Ab 08/2009 Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart und Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 14. Zivilsenat. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.03.2018: Präsidentin.

Torsten Hub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil (ab , ..., 2023) - ab 02.06.2003 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2020 ab 27.04.2007 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.07.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.12.2013 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.02.2018 als Direktor am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Direktor am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Landgericht Rottweil - GVP 01.07.2023: Vorsitzender Richter - 2. Zivilkammer. 06.12.2023: "... Das Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) hat eine Klage wegen eines mutmaßlichen Schadens durch eine Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft dem Impfstoff-Hersteller Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Die 2. Zivilkammer sah die Voraussetzungen für Ansprüche aber als nicht gegeben an, wie das Landgericht mitteilte. Es gebe auch keine Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld. (Aktenzeichen 2 O 325/22) Der Kläger kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article248904976/Erblindeter-Patient-Landgericht-Rottweil-weist-Impfschadenklage-gegen-Biontech-ab.html

Jürgen Hutterer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg (ab 01.10.2001 , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1981 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. SZON 19.12.2008 ("Richter: Mutter "missbrauchte" Kinder.") siehe unten. Suedkurier 22.09.2009 ("Kriminalität Fünf Jahre Haft für Missbrauch der eigenen Kinder.") - http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Fuenf-Jahre-Haft-fuer-Missbrauch-der-eigenen-Kinder;art372474,3949792

Till Jakob (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Heilbronn / Präsident am Amtsgericht Heilbronn (ab 09.11.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.08.2000 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.06.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 21.10.2011 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 09.11.2015 als Präsident am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.

Jürgen Kaulig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.2007, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 04.07.1996 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt (gemeint ist offenbar Richter auf Probe). Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.07.1996 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Bernd Keck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.11.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet, halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.11.1997 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.11.1997 als Richter am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2013 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Pressereferent für Zivilsachen am Landgericht Ulm. Namensgleichheit mit: Eva-Maria Keck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 05.05.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1991 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 05.05.2009 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart - 3/4 Stelle - aufgeführt.   

Michael Kirbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Amtsgericht Waiblingen / Direktor am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 ab 01.03.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. stattweb.de 26.09.2008 ("Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz."). Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 22.12.2004 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Böblingen aufgeführt.

Markus Kittel (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 18.11.2003, ..., 2010) - ab 02.11.1996 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richter am Landgericht Stuttgart tätig.

Ulrich Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 14.04.1993, ..., 2010)

Heike Krause (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Esslingen / Direktorin am Amtsgericht Esslingen (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.04.1998 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2012 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 08.06.2022: "Die neue Direktorin des Esslinger Amtsgerichts, Heike Krause, betont, wie wichtig auch scheinbar kleine Verfahren für das Rechtsempfinden der Menschen sind. Die Juristin warnt indes davor, Schreiben von Gerichten einfach zu ignorieren. Die 53-jährige Heike Krause ist seit März die Nachfolgerin von Andreas Arndt an der Spitze des Esslinger Amtsgerichts. Das imposante Gebäude in der Ritterstraße mit seinen historischen Sälen und ein nettes Kollegenteam hätten ihr den Start in Esslingen leicht gemacht, sagt die Richterin. Als Direktorin hält Krause das Amtsgericht organisatorisch am Laufen. Großen Aufwand erfordere derzeit der Umstieg auf die elektronische Aktenführung. ..." - https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-esslingen-neue-direktorin-auch-kleine-faelle-sind-wichtig-fuer-vertrauen-in-die-justiz.b18b556b-8ceb-4e73-a568-330f349af70c.html

Bernhard Krieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab 01.09.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1978 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.09.2002 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Bernhard Krieg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln  (ab 20.08.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.02.1998 als Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 20.08.2009 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Köln aufgeführt.

Walter Krug (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 22.06.1992, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 05.02.1982 als Richter am Amtsgericht Backnang aufgeführt. FPR 03/2006; FPR 5/2007. 19.05.2006: "Erbrecht" - http://www.anwaltsverein-konstanz.de/veranstaltungen_06.htm

Bettina Limperg (geb. 05.04.1960 in Wuppertal-Elberfeld - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsidentin des Bundesgerichtshofs (ab 01.07.2014, ..., 2016) - ab 1989 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Richterin auf Probe bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Stuttgart, von 1991 bis 1994 beim Landgericht in verschiedenen Strafkammern. Hier Ernennung als Richterin auf Lebenszeit. 1994 folgte Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Etwa zwei Jahre für Fragen des Asylrechts und des Staatskirchenrechts zuständig 1996 Rückkehr an das Landgericht Stuttgart. Bis 2001 Richterin einer Strafkammer und daneben Referentin für die Bewährungshilfe. 1998 Präsidialrichterin. Ab 23.11.2001 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart. Zunächst Erprobungsabordnung, anschließend Richterin am Oberlandesgericht und Präsidialrichterin. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.06.1992 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.11.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.02.2004 als Direktorin am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt (Zivilreferat). Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.06.2009 als Vizepräsidentin am Landgericht Stuttgart aufgeführt (Vorsitzende Richterin / 13. Zivilkammer). Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.06.2011 als Ministerialdirektorin im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. https://de.wikipedia.org/wiki/Bettina_Limperg 

Siegfried Mahler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 04.05.2006, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.12.1981 als Richter am Amtsgericht Nürtingen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 07.12.1981 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 29.07.1998 als Direktor am Amtsgericht Reutlingen aufgeführt. Nachfolgend Präsident am Landgericht Hechingen? Im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.09.2000 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Dietmar Mayer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 05.07.1994, ..., 2010) 

Apostolos Milionis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab 22.12.2010 , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.02.1987 unter dem Namen Brigitte Vogel-Milionis als Richterin am Amtgericht Eßlingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Brigitte Vogel-Miljonis ohne Angabe Geburtsdatum ab 27.02.1987 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008  unter dem Namen Apostolos Milionis ohne Angabe Geburtsdatum ab 22.12.2000 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 2011: Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abteilung 8. Entweder liegt hier Namensänderung vor oder es gibt einen weiterern Richter / Staatsanwalt mit Namen Milionis.

Dr. Oliver Mosthaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 18.07.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.03.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 28.06.2004 als Richter am Oberlandgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.08.2007 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.09.2011 als Vizepräsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 18.07.2016 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: Vizepräsident. Namensgleichheit mit: Dr. Dagmar Mosthaf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.03.2011, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2001 unter dem Namen Dagmar Laufer als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Dagmar Mosthaf ab 01.07.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem offenbar falsch geschriebenen Namen Mosthof ohne Angabe Dienstantritt als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 mit Doktortitel ab 01.03.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - 8/10 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Doktortitel ab 01.03.2011 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Stefan Motzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 29.12.1986 als Richter am Amtsgericht Backnang - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.08.1997 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt (24. Zivilkammer). Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: Vorsitzender Richter - 18. Zivilsenat - Familiensenat. 2010: Baustein 5: Internationales Privatrecht - http://www.anwaltakademie.de/

Helga Müller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart / 16. Strafkammer (ab 12.11.1992, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 26.02.1974 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Siehe Pressemeldung unten.

Hans Christian Obel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.09.1997 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 10.09.1997 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Wolfgang Pross (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / 1. Schwurgerichtskammer (ab 07.04.1993, ..., 2010) - siehe Pressemeldungen unten.

Hans-Joachim Rast (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 12.08.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.09.1993 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.11.2004 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 12.08.2014 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Regina Rieker-Müller (Jg. 1952) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 10.07.2000, ..., 2002)

Fritz-Otto Röding (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Konstanz / Präsident am Landgericht Konstanz (ab 25.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 03.02.1989 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 31.03.1995 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1999 als Direktor am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2004 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.03.2015 als Präsident am Landgericht Konstanz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Anita Röding (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Antia Amfalder ab 07.02.1995 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 unter dem Namen Antia Röding ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Singen aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Konstanz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 09.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 07.02.1995 als Richterin am Amtsgericht Konstanz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 16.03.2012 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Villingen-Schwenningen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2012 als Direktorin am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt möglicherweise fehlerhaft.

Dr. Peter Röhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 20.11.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 02.05.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2010, 01.01.2012. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2013 unter dem Namen Röhm nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dagmar Röhm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Tübingen / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Tübingen (ab , ..., 2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 10.08.1995 als Richterin am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Röhm nicht aufgeführt. Wird doch wohl nicht etwas das Phantom der Oper sein? Amtsgericht Tübingen - GVP 28.05.2015, 01.01.2022: stellvertretende Direktorin. Amtsgericht Tübingen - GVP 01.01.2016, 01.01.2022: Familiensachen - Abteilung 6.

Martina Sandhorst-Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Esslingen (ab , ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Martina Sandhorst ab 05.09.1997 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Martina Sandhorst-Schäfer ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Martina Sandhorst-Schäfer ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ohne Angabe Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2010: Präsidiumsmitglied. Landgericht Stuttgart - GVP 01.01.2012: nicht aufgeführt. 2012: abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart / 4. Zivilsenat. 12.04.2012: "Unbestätigten Gerüchten zufolge knallen beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Sektkorken: Das OLG Stuttgart hat gewissermaßen das Aus für elektronische Semesterapparate beschlossen." - http://blog.die-linke.de/digitalelinke/das-ende-der-elektronischen-semesterapparate/. 2017: Amtsgericht Esslingen / Familiensachen - Abteilung 5. Amtsgericht Esslingen - GVP 01.01.2018: Familiensachen - Abteilung 5.

Dr. Gerhard Schäfer (Jg. 1937) - Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (ab 20.08.1996, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.10.1968 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1974 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Sch%C3%A4fer.15.11.2011: Ein Mann mit viel Erfahrung. Ehemaliger Bundesrichter leitet Kommission der Terror-Ermittlungsbehörden. Erfurt (dp) – Neugierig waren alle Journalisten auf den Mann, der die Kommission leiten soll, die die Rolle der Thüringer Behörden beim Umgang mit der rechtsextremen Terrorzelle klären soll. Als solche haben sich die Bankräuber aus Eisenach herausgestellt. Uwe M. und Uwe B. begingen in einem Wohnwagen Selbstmord, Mittäterin Beate Z. stellte sich inzwischen der Polizei. Das Trio gehörte zu einer rechtsextremen Vereinigung, die Polizei verlor Ende der 1990er Jahre seine Spur. Sie waren untergetaucht, nachdem sie wegen des Baus mehrer Rohrbomben festgenommen werden sollten. Am Dienstag, 15. November, gab Innenminister Jörg Geibert den Namen bekannt: Es ist Dr. Gerhard Schäfer – ehemaliger Bundesrichter und ein Fuchs, wenn es um Geheimdienste geht. ..." - http://www.dtoday.de/regionen/lokal-nachrichten_artikel,-Ehemaliger-Bundesrichter-leitet-Kommission-der-Terror-Ermittlungsbehoerden-_arid,109757.html

Wolfgang Scherer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 15.03.1977, ..., 2006) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 15.03.1977 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Brigitte Russ-Scherer (geb. (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - im Handbuch der Justiz 1990 und 1992 ab 07.08.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. "Brigitte Russ-Scherer (* 1956 in Göppingen) ist eine deutsche Juristin und Politikerin als Mitglied der SPD und war vom 11. Januar 1999 bis zum 10. Januar 2007 Oberbürgermeisterin von Tübingen. Sie ist mit Wolfgang Scherer, Richter am Landgericht Stuttgart, verheiratet. Während ihres Jurastudiums war sie freie Mitarbeiterin und Praktikantin bei der Göppinger Lokalredaktion der Neuen Württembergischen Zeitung. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat bei der Südwest Presse in Ulm, welches sie 1981 erfolgreich als Redakteurin abschloss. Von 1981 bis zum 2. Staatsexamen im Sommer 1984 leistete sie ihr Referendariat ab, bevor sie von 1984 bis 1995 als Richterin (Amts- und Landgericht Heilbronn, Amts- und Landgericht Stuttgart) bzw. Staatsanwältin (Stuttgart) arbeitete. In dieser Zeit war sie zweimal beurlaubt, einmal für die Teilnahme an der Führungsakademie Baden-Württemberg (1987–1988) und einmal für ihre Tätigkeit bei den Ludwigsburger Schlossfestspielen, wo sie von 1989 bis 1993 geschäftsführende Direktorin war. In dieser Zeit war Brigitte Russ-Scherer auch Mitglied im Vorstand der Europäischen Festspielvereinigung sowie an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg als Dozentin für Öffentliches Kulturmanagement. Außerdem war sie im Aufsichtsrat der Ludwigsburger Stadtmarketing-Gesellschaft. Von 1995 bis zu ihrem Amtsantritt als Oberbürgermeisterin im Januar 1999 war sie Leiterin des Fachbereichs Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Lebensversicherungs AG. Seit Oktober 1995 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Von 1994 bis 1999 war Brigitte Russ-Scherer Geschäftsführerin (ehrenamtlich) der Akademie für gesprochenes Wort, Stuttgart. Aktuell (Stand 2017) ist sie Vorstandsvorsitzende der Podium Musikstiftung in Esslingen am Neckar. Im Herbst 1998 wurde sie im zweiten Wahlgang in das Amt zur Oberbürgermeisterin der Universitätsstadt Tübingen gewählt. Im ersten Wahlgang lag sie noch mit 26,6 % der abgegebenen Stimmen hinter Wolf-Dieter Hasenclever zurück, der für die Grünen antrat. Im zweiten Wahlgang erhielt sie 42 % der Stimmen und somit 1,5 % mehr als Hasenclever. Sie trat ihr Amt am 11. Januar 1999 an und hatte es bis zum 10. Januar 2007 inne.[2] Ihr Nachfolger wurde 2007 der Grüne Boris Palmer, der bei der Oberbürgermeisterwahl im Oktober 2006 bereits im ersten Wahlgang 50,4 % der Stimmen erhielt und sich so gegen Russ-Scherer durchsetzte. Russ-Scherer erhielt 30,2 % der Stimmen. ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Brigitte_Russ-Scherer

Bettina Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.08.1988 als Richterin am Landgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000, 2008 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.1988 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Tamara Schröder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Böblingen (ab , ..., 2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.06.1998 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 04.06.1998 als Richterin am Landgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 04.06.1998 als Richterin am Amtsgericht Böblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: abgeordnet an das Amtsgericht Böblingen - Familiengericht Abteilung 13.

Ludwig Schumacher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.01.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 17.02.1995 als Richter am Amtsgericht Böblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 17.02.1995 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2014 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Max Schwoerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Waiblingen (ab 01.11.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.03.2006 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 27.04.2010 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2014 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2015 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.11.2017 als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ohne Angabe Geburtsdatum als Richter am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Namensgleichheit mit: Katrin Schwoerer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Stuttgart-Bad Cannstatt (ab , ..., 2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.03.2005 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.2006 als Richterin am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - abgeordnet, 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 und 2020 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 10.02.2009 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - 3/4 Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Esslingen - GVP 06.12.2010: Strafabteilung. Amtsgericht Esslingen - GVP 29.07.2013: nicht aufgeführt.

Dr. Andreas Singer (geb. 09.01.1971 in Stuttgart - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 25.04.2023, ..., 2023) - Dezember 1998 als Richter beim Amtsgericht Stuttgart in den höheren Justizdienst des Landes eingetreten. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 24.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 24.04.2001 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.10.2009 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.10.2011 als Ministerialdirigent im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.03.2018 als Präsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. 2003 am Landgericht Stuttgart - 17. Zivilkammer - Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Presserechts. Januar 2005 zum Geschäftsführer des 66. Deutschen Juristentags bestellt. Januar 2006 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet und dort im Januar 2007 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Zusätzlich die Stelle des Präsidialrichters übertragen. Presseleitung - 68. Deutschen Juristentag 2010. Ab 03.01.2011 Leiter der Abteilung für Personal, Organisation, Controlling, Information und Kommunikation im baden-württembergischen Justizministerium. "Andreas Sebastian Singer (* 1971 in Stuttgart) ist ein deutscher Richter und Verwaltungsjurist. Er ist seit April 2023 Präsident des Oberlandesgerichtes Stuttgart. Singer wuchs ins Gerlingen auf und studierte Rechtswissenschaften in Tübingen sowie in der niederländischen Stadt Leiden und machte das Referendariat am Landgericht Stuttgart. Er wurde mit einer Arbeit über den „Persönlichkeitsschutz in Nachbarschaftslagen – zum systemimmanenten Ausbau des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gem. § 906 Abs 2 Satz 2 BGB“ zum Dr. promoviert. Andreas Singer trat 1998 in den Justizdienst ein und war zunächst als Strafrichter am Amtsgericht Stuttgart tätig. Anschließend folgte eine vierjährige Abordnung an das Ministerium der Justiz Baden-Württemberg. Dort arbeitete er zuerst im IT-Referat und danach als Pressesprecher unter Minister Ulrich Goll (FDP). Singer war dann von 2003 bis 2006 als Zivilrichter am Landgericht Stuttgart insbesondere in den Bereichen Presse‑, Wettbewerbs- und Urheberrecht tätig. Daneben organisierte er als Geschäftsführer den 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Im Jahr 2007 erfolgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, wo er als Zivilrichter den Senaten für Gesellschaftsrecht zugewiesen war. Singer wurde im Oktober 2009 Vizepräsident des Amtsgerichtes Stuttgart und übernahm 2011 die Leitung der Zentralabteilung im Amt eines Ministerialdirigenten des Ministeriums der Justiz. 2018 wurde er zum Präsidenten des Landgerichtes Stuttgart ernannt. Am 25. April 2023 wurde Andreas Singer zum Präsidenten des Oberlandesgerichtes Stuttgart ernannt.[1] Er folgte auf Cornelia Horz, die im Mai 2022 in den Ruhestand eingetreten war. Der Ernennung Singers ging ein Streit um die Besetzung des Präsidentenamtes voraus. Singer ist Mitglied der FDP.[2]" - https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Singer

Dr. Peter Sontag (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / Präsident am Landgericht Stuttgart (ab 07.10.2002, ..., 31.06.2007 in den Ruhestand) - ab 25.08.1995 Präsident am Landgericht Tübingen.

Joachim Fritz Spieth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 18.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2003 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 26.04.2007 als Richter am Amtsgericht Kirchheim unter Teck aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2014 als Regierungsdirektor im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.12.2014 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 ab 18.01.2019 - offenbar fehlerhaft - als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 

Hartmut Stähle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 25.08.1993, ..., 2010)

Dr. Michael Stauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen / Präsident am Landgericht Waldshut-Tiengen (ab , ..., 2022, 2023) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 20.05.1997 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Michael Stauß ab 21.12.2000 als Richter am Amtsgericht Konstanz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2004 unter dem Namen Michael Stauß ab 21.12.2000 als Richter am Amtsgericht Konstanz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Michael Stauß ab 21.12.2000 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Michael Stauß ab 21.12.2000 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Michael Stauß ab 21.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Michael Stauß ab 21.01.2008 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem offenbar fehlerhaft geschriebenen Namen Michael Strauß ab 29.09.2011 als Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 unter dem offenbar fehlerhaft geschriebenen Michael Strauß ab 04.03.2016 als Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.03.2016 als Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. 20.07.2022: "Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen neuen Präsidenten. Dr. Michael Stauß folgt auf Wolfram Lorenz, der zum 31. März 2022 in den Ruhestand getreten war. Zum Amtsantritt gratulierte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und wünschte Dr. Stauß für seine neue Aufgabe alles Gute. Dr. Stauß wechselt vom Amtsgericht Ludwigsburg, wo er zuletzt sechs Jahre Amtsgerichtsdirektor war, an den Hochrhein. ... Dr. Michael Stauß wurde am 13.10.1967 in Detmold geboren. Der verheiratete zweifache Familienvater studierte Rechtswissenschaften in Konstanz, wo er auch seinen Vorbereitungsdienst absolvierte. Nach seiner Assessorenzeit im Landgerichtsbezirk Konstanz wurde er für mehr als fünf Jahre an das Justizministerium abgeordnet und arbeitete dort im Landesjustizprüfungsamt als Referent für das erste Staatsexamen. Nach seiner Abordnung war Dr. Stauß für mehrere Jahre als Richter am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart tätig, bevor er nochmals für mehr als acht Jahre an das Justizministerium abgeordnet wurde, um dort erneut im Landesjustizprüfungsamt als dessen stellvertretender Leiter und Referatsleiter für das zweite Staatsexamen zu arbeiten. Seit März 2016 war Dr. Stauß als Direktor des Amtsgerichts Ludwigsburg tätig. Darüber hinaus ist Dr. Stauß langjähriger Prüfer im ersten und zweiten Staatsexamen sowie für die Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur Rechtsanwaltschaft." - https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuer-praesident-des-landgerichts-waldshut-tiengen

Elmar Steinbacher - Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Europa und ständiger Vertreter des Ministers. Elmar Steinbacher stammt aus Göppingen, wo er am 31. Dezember 1966 geboren wurde. Nach dem Jurastudium in Tübingen und dem juristischen Referendariat in Ulm trat er im Jahr 1995 in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Hier war er zunächst als Richter am Landgericht Stuttgart tätig. Nach einer dreijährigen Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg kehrte er in die richterliche Praxis beim Landgericht Stuttgart zurück, bevor er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet wurde. Im Jahr 2002 übernahm Elmar Steinbacher die Leitung des Referats für Personal und Justiz im Staatsministerium, hier war er unter anderem für die Koordination mit dem Justizministerium verantwortlich. Im Jahr 2010 wechselte er als Abteilungsleiter ins Verkehrsministerium. Am 3. Juni 2016 wurde Elmar Steinbacher zum Ministerialdirektor des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ernannt. Elmar Steinbacher ist verheiratet und hat zwei Töchter. http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Ministerium/Ministerialdirektor 

Dr. Franz Steinle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.01.2013 , ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 14.02.1983 als Richter am Landgericht Ulm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.10.1991 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 24.10.1994 als Direktor am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 14.12.2001 als Präsident am Landgericht Ravensburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 28.11.2007 als Präsident am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.01.2013 als Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 

Eberhard Stößer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 19.10.2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.12.1985 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.02.1992 als Regierungsdirektor am Justizministerium Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011, 01.11.2013: Vorsitzender Richter - 16. Zivilsenat - Familiensenat FamRZ 11/2009: "Das neue Verfahren in Abstammungssachen nach dem FamFG". FamRZ 20/2019: Rezension zu Walter Zimmermann. Das neue FamFG. FamRZ 9/2010: Anmerkung zu BGH XII ZB 68/09 - Beschluss vom 17.02.2010. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.1996 als Direktor am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Ingrid Strohm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 02.04.1991, ..., 2010)

Helmut Tauchmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 15.02.1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 15.02.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Dr. Stefanie Tauchmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 30.06.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2009 als Richterin am Landgericht Stuttgart - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt.

Martin Thran (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 5. Zivilsenat (ab 15.08.2007, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 26.08.1997 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.07.2012: Beisitzer am 15. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.03.2013: stellvertretender Vorsitzender Richter am 5. Zivilsenat.

Norbert Taxis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 28.09.2011, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.11.1998 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.09.2011 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.  

Ulrich Tormählen (Jg. 1960) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.11.1994 als Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt

Peter Uhde (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Reutlingen (ab , ..., 2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1981 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ab 01.08.1981 ohne Nennung Geburtsdatum als Richter am Amtsgericht Reutlingen aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Carl Unger (geb. 26.08.1910) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Präsident am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.06.1968, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 mit Geburtsdatum aber ohne Dienstantritt als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 mit Geburtsdatum und Dienstantritt ab 01.06.1968 als Präsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Eintrag im Braunbuch: "früher: Staatsanwalt beim Sondergericht II in Leipzig. heute: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Esslingen" - http://www.braunbuch.de/8-05.shtml. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine darüber hinausgehenden Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

Wolfgang Vögele (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 02.01.1991, ..., 2010) - "Praktikantinnen missbraucht" - www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2185219_0_9223_-praktikantinnen-missbraucht-sie-hat-gesagt-sie-will-das-nicht-.html

Brigitte Vogel-Milionis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Nürtingen (ab , ..., 2002, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 27.02.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 ab 27.02.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 1994 ab 27.02.1987 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 27.02.1987 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ohne Nennung Geburtsdatum ab 27.02.1987 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle, abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.02.1987 als Richterin am Amtsgericht Nürtingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008, 2012 und 2014 ohne Nennung Geburtsdatum ab 27.02.1987 als Richterin am Amtsgericht Nürtingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 

Tilmann Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil / 1. Schwurgerichtkammer (ab 23.12.2009 , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 15.02.1994 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.02.1994 als Richter am Amtsgericht Horb aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 15.02.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 23.12.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Thomas Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.03.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 19.04.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.04.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.04.2002 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Namensgleichheit mit: Thomas Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ... 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1988 als Richter am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.05.2002 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 17.05.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.03.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt.

Thomas Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008, ... 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.09.1988 als Richter am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 17.05.2002 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 17.05.2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.03.2014 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2020 und 2022 nicht aufgeführt. Namensgleichheit mit: Thomas Wetzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.03.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 19.04.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.04.1994 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.04.2002 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.03.2013 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Carola Wittig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Heilbronn (ab ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.04.1996 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.10.2003 als Richterin am Landgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Nachfolgend offenbar Richterin am Amtsgericht Heilbronn. 2009, ..., 2011: Pressesprecherin für Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz - dem Nachfolgegesetz des NS-Rechtsberatungsgesetzes. Da sage mal noch einer bei Adolf Hitler wäre alles schlecht gewesen, wenn die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen Reiches dessen Gesetzgebung fast unverändert übernommen hat. Oder sollte die Bundesrepublik gar ein Unrechtsstaat in der Rechtsnachfolge des Dritten Reiches sein? Wundern würde uns das nicht.

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Bezirksrevisor: 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Backnang

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http://familienberatung-backnang.de

 

 

Familienberatung Böblingen

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Familienberatung Stuttgart

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Familienberatung Vaihingen

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Familienberatung Waiblingen

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http://familienberatung-waiblingen.de

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Imke Wulfmeyer

Rechtsanwältin, Mediatorin

Mediatorin BAFM

Filderhauptstr. 49

70599 Stuttgart

Tel: 0711 / 67 465 78

E-Mail: i.wulfmeyer@rechtfamiliaer.de

Homepage: www.rechtfamiliaer.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. Johannes Schröder

Psychiater an der Universitätsklinik Heidelberg

Beauftragung am Landgericht Stuttgart.

 

 

Sonstige

 

 


 

 

 

Urteil wegen Mordes vor fast 30 Jahren rechtskräftig

01.02.2024

Nach einem Mord vor fast 30 Jahren an einer Frau in Sindelfingen ist das Urteil gegen den Täter nun rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit und wies damit die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zurück. Die Richter hatten den Mann im März vergangenen Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - zum zweiten Mal.

...

Der Mann hatte die 35-Jährige 1995 an einem S-Bahnhof in einem Gewerbegebiet in Sindelfingen attackiert, als sie nach der Arbeit gegen Mitternacht auf dem Heimweg war. Er tötete sie mit 14 Messerstichen. (Az.: 1 StR 316/23)

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article249852358/Urteil-wegen-Mordes-vor-fast-30-Jahren-rechtskraeftig.html

 

 

 


 

 


Angeklagt wegen Totschlag

„Der hing unter Ihrem Auto. Und das haben Sie nicht gemerkt?“, fragt der Richter


30.10.2023

Die Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht

Eine 34-Jährige soll ihren Lebensgefährten mit dem Auto angefahren, fast zwei Kilometer auf der Motorhaube mitgetragen und dann unter dem Wagen mitgeschleift haben. Jetzt steht sie wegen Totschlags vor Gericht. Ihre Aussage ist von Widersprüchen geprägt.

Irgendwann verliert auch der ruhige Richter die Geduld mit der jungen Frau auf der Anklagebank. „Der hing unter Ihrem Auto und wurde mitgeschleift. Und das haben Sie nicht gemerkt?“, fragt er sie fassungslos. Tränen. Denn so wirklich vermag sich die Frau nicht mehr an die entscheidenden und tödlichen Momente zu erinnern, für die sie sich seit Montag vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten muss. „Ich weiß auch nicht, warum er nicht runter ist“, stammelt sie verzweifelt. „Ich hätte einfach stehen bleiben sollen.“

Die 34-Jährige aus dem Kreis Esslingen muss sich nach einem tödlichen Angriff mit dem Auto auf ihren Ex-Lebensgefährten wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Sie soll den Mann Ende Mai nach einem Streit zunächst angefahren, über fast zwei Kilometer hinweg auf der Motorhaube ihres Autos mitgetragen und mehrere Dutzend Meter unter dem Wagen mitgeschleift haben, bis er auf einer Landstraße zu Boden stürzte. Der zwei Jahre jüngere Mann erlag später seinen schweren Kopfverletzungen.

Mit dem Mann führte die Angeklagte nach eigener Aussage eine konfliktreiche Beziehung. Beide konsumierten Drogen, sie sahen sich häufig und dennoch fühlte sich die Frau durch ihn bedroht. Aber er sei nie gewalttätig geworden, betonte die Deutsche in ihrer auch von Widersprüchen geprägten Aussage.

...

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Tod ihres ehemaligen Lebensgefährten „billigend in Kauf genommen“ zu haben. Seit jenem Abend Ende Mai sitzt die Frau in Untersuchungshaft. Geplant sind mehrere Prozesstage, mit einem Urteil wird erst Anfang Dezember gerechnet.

https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article248271546/Frau-wegen-Auto-Attacke-vor-Gericht-Da-war-er-auf-der-Scheibe-drauf.html

 

 

• 19. Große Strafkammer / 19 Ks 324 Js 62292/23

Beginn: 30.10.2023, 9.15 Uhr; Fortsetzungstermine am 15.11. (9.30 Uhr), 20.11., 23.11., 28.11., 01.12. und 06.12.2023, jeweils 9.15 Uhr
Tatvorwurf: Totschlag u.a.; Tatort: Reichenbach an der Fils

Einer Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2023 in Reichenbach an der Fils im Anschluss an einen Streit ihren ehemaligen Lebensgefährten mit ihrem Auto angefahren, die Fahrt mit dem sich an das Fahrzeug klammernden, ehemaligen, Lebensgefährten über mehrere Kilometer fortgesetzt und ihn letztlich überfahren zu haben, nachdem er von der Motorhaube gefallen war. Die Angeklagte habe dabei den Tod ihres ehemaligen Lebensgefährten, der später im Krankenhaus verstarb, jedenfalls billigend in Kauf genommen.

https://landgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Verhandlungstermine

 

 

Landgericht Stuttgart - GVP 01.10.2023

- 70 -
(54) 19. Strafkammer
Vorsitzender VRLG Winkelmann (0,95)
stv. Vorsitzender RLG Gassert
Beisitzerinnen R’inLG Schaar (0,5)
R’inLG Hangst (0,1)
- zugl. Präsidialrichterin Straf (0,7) / Referentin für Angele-
genheiten der Dolmetscher und Urkundenübersetzer sowie
vorbereitende Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwer-
den (0,1), 10./60. SK (0,1) -
R’in Seufert

 

 

 

 


 

 



„Querdenken“-Organisator

Warum es im Verfahren gegen Michael Ballweg zur überraschenden Wende kam

Von Benjamin Stibi

Freier Mitarbeiter Investigation & Reportage

12.10.2023

Nach neun Monaten U-Haft und einem Jahr Ermittlungen lässt das Landgericht Stuttgart die Anklage gegen „Querdenken“-Kopf Michael Ballweg im Hauptvorwurf des 9450-fachen Betrugs nicht zu. Die Richter werfen der Staatsanwaltschaft schlampige Arbeit vor. WELT erklärt den Beschluss.

...

https://www.welt.de/politik/plus247966758/Querdenken-Organisator-Warum-es-im-Verfahren-gegen-Michael-Ballweg-zur-ueberraschenden-Wende-kam.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.C_already_read

 

 

 

Kommentar:

Der vermutlich politisch motivierte Versuch der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Michael Ballweg anzuklagen und wenn möglich zu einer Gefängnisstrafe verurteilen zu lassen, dürfte hiermit wohl gescheitert sein. Das ganze roch von vornherein nach politischer Strafjustiz um einen der bekanntesten "Coronakritiker" zu diskreditieren und mundtot zu machen. Das erinnert an die Gesinnungsjustiz in der DDR, als Robert Havemann auf Veranlassung von Erich Honecker unter Hausarrest gestellt wurde. Politische Gefange gibt eben nicht nur in der DDR, sondern auch in der BRD, nur schlimm, dass heutzutage übergeschnappte politische Kräfte aus dem angeblich demokratischen rot-grün-schwarzen Lager in die Fußstapfen verfolgungswütiger SED-Funktionäre getreten sind.

 

 


Staatsanwaltschaft erhebt Anklage u.a. wegen versuchten Betruges und Geldwäsche gegen den Gründer von „Querdenken 711“

Datum: 24.03.2023

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen inzwischen 48-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage u.a. wegen des Verdachts des versuchten Betruges und der Geldwäsche zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von einer hohen vierstelligen Zahl an Personen finanzielle Zuwendungen für „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben. Hierbei soll er die Zuwendenden insbesondere darüber getäuscht haben, dass vereinnahmte Gelder ausschließlich zweckgebunden für „Querdenken 711“ verwendet worden seien und dass der Angeschuldigte an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von „Querdenken 711“ durch die Finanzbehörden in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte mehr als 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von dem Angeschuldigten für private Zwecke genutzten Finanzmittel von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen sind, weshalb dem Angeschuldigten insoweit nur versuchter Betrug zur Last gelegt wird. Die Feststellung eines etwaigen Vermögensschadens bleibt der Überprüfung in einer etwaigen Hauptverhandlung vorbehalten.

Dem Verdacht der Geldwäsche liegt zugrunde, dass der Angeschuldigte in der Folge die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben soll.

Hinsichtlich vier weiterer Vorwürfe der Geldwäsche wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die insoweit ein- und ausgezahlten Bargeldbeträge konnten nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit in einen Zusammenhang mit der Vortat des versuchten Betrugs zum Nachteil der Zuwendenden gestellt werden.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/12272397/?LISTPAGE=10573874

 

 

 


 

Virus-Ausbruch im Gefängnis: Prozess wegen Corona-Demo vertagt

Wegen mehreren Corona-Infektionen in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart ist der Prozess um brutale Schläge und Tritte am Rande einer Corona-Demonstration verschoben worden. Rund ein Jahr nach dem Angriff hätte am Montagmorgen eigentlich das Verfahren gegen zwei mutmaßliche Beteiligte an der Attacke beginnen sollen – einer davon sitzt in dem Gefängnis in Stammheim. Der Prozess wurde auf kommende Woche vertagt, wie Richter Johannes Steinbach bestätigte. Alle ein- und ausgehenden Kontakte in das Gefängnis werden demnach derzeit unterbunden, weshalb der Angeklagte nicht vorgeführt werden konnte. Ob der Angeklagte selbst infiziert ist, konnte der Richter nicht sagen.

Die beiden Männer werden der linken Szene zugerechnet. Sie müssen sich für Schläge und Tritte gegen drei Männer im Mai vergangenen Jahres am Rande einer Protestkundgebung auf dem Cannstatter Wasen verantworten. Dem zur Zeit der Tat 20-Jährigen, der in Haft sitzt, wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Er soll einem der Opfer heftig gegen den Kopf geschlagen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Ein zur Tatzeit 24 Jahre alter mutmaßlicher Komplize sitzt wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Landgerichts.

19.04.2021

https://www.welt.de/vermischtes/live221095606/Corona-live-Epidemiologe-fordert-Fokussierung-auf-Erkrankte-statt-Neuansteckungen.html

 

 


 

 

 

Landgericht Frau an der Spitze 

Rainer Wehaus, 19.02.2013 21:00 Uhr

Cornelia Horz ist die neue Präsidentin des Landgerichts Stuttgart. 

Stuttgart - Cornelia Horz (55) wird neue Präsidentin des Stuttgarter Landgerichts. Die bisherige Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) tritt die Nachfolge von Franz Steinle (63) an, der seit 23.Januar Präsident des OLG Stuttgart ist.

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten hat das Landeskabinett auf seiner Sitzung am Dienstag die Personalie gebilligt. Es wird damit gerechnet, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Ernennungsurkunde in den nächsten Wochen unterschreiben wird. Dann kann Horz in ihr neues Amt eingeführt werden.

Das Landgericht Stuttgart ist eines von 17Landgerichten in Baden-Württemberg. Sein Bezirk umfasst den Mittleren Neckarraum mit rund zwei Millionen Menschen. Dem Landgericht gehören 157 Berufsrichter an, davon sind ein Drittel Frauen.

Horz ist 1957 im Schwarzwald geboren und hat in Tübingen in nur sieben Semestern Jura studiert. Sie war schon einmal für anderthalb Jahre Landgerichtspräsidentin, und zwar in Ravensburg, bevor sie im August 2009 Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landgericht-frau-an-der-spitze.1f78f5d2-1e62-422b-982c-a75d2a45ab29.html

 

 


 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 185/2012

Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, besondere Schuldschwere festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der heute 48 Jahre alte Angeklagte am 30. Oktober 2000 den elfjährigen Tobias nahe des Dörschachweihers südlich von Weil im Schönbuch mit 38 Messerstichen. Der Angeklagte hatte dorthin eine Fahrradtour unternommen und bemerkte zufällig den ihm bis dahin unbekannten Jungen beim Angeln im Weiher. Er entschloss sich, sexuelle Handlungen an dem Jungen vorzunehmen und lockte diesen mit einem Vorwand hinter eine nahe gelegene Hütte. Dort forderte der Angeklagte den Jungen unter Vorhalt eines Butterflymessers auf, seine Hose herunterzuziehen. Als der Junge indes laut und anhaltend zu schreien begann, befürchtete der Angeklagte, seine Tat würde nicht unentdeckt bleiben, und beschloss, den Jungen für immer zum Schweigen zu bringen und ihn zu erstechen. Mit dem mitgeführten Messer stach er sodann mehrfach wuchtig auf den Jungen ein, der innerhalb kürzester Zeit verstarb. Bei dem Angeklagten lag ausweislich der Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts seit vielen Jahren eine schwere Störung der Sexualpräferenz mit pädophiler und sadomasochistischer Triebfixierung vor, die jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei der Tat führte.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Landgericht beanstandet, als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 StR 483/12

Landgericht Stuttgart Urteil vom 16. Mai 2012, 1 Ks 114 Js 74190/11

Karlsruhe, den 7. November 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62090&pos=8&anz=192

 

 


 

 

Dr. Maximilian Joos, Präsident des Landgerichts Stuttgart a.D., im Alter von 97 Jahren gestorben - Justizminister Rainer Stickelberger würdigt die Verdienste um die Justiz in Baden-Württemberg

Datum: 08.11.2011

Kurzbeschreibung: Der frühere Präsident des Landgerichts Stuttgart, Dr. Maximilian Joos, ist am 27. Oktober im Alter von 97 Jahren in Stuttgart gestorben.

Justizminister Rainer Stickelberger würdigte am Dienstag (8. November 2011) Joos‘ Lebensleistung und dessen Verdienste um die Justiz in Baden-Württemberg. „Dr. Maximilian Joos war ein hochangesehener Richter“, sagte er: „Mit außergewöhnlicher Leistungsbereitschaft, umfassendem fachlichem Wissen und großer Erfahrung hat er das Landgericht Stuttgart von 1974 bis zum Beginn seines Ruhestands 1979 geleitet.“

Selbst nach Beendigung seiner beruflichen Tätigkeit habe er das Interesse an der Justiz niemals verloren und rechtliche Entwicklungen bis zuletzt aufmerksam verfolgt. „Dafür wie auch für seinen großen Einsatz im Beruf gebührt ihm mein Respekt“, stellte Stickelberger fest. Zu Recht habe Joos im Jahr 1979 das Bundesverdienstkreuz erhalten.

Der Minister sprach der Familie, den Freunden und Bekannten des Verstorbenen sein Mitgefühl aus. Joos hinterlässt eine Ehefrau, eine Tochter und zwei Söhne mit Ehepartnern sowie fünf Enkelkinder.

Weitere Informationen über Dr. Maximilien Joos:

Dr. Maximilian Joos ist im Jahr 1950 in den Justizdienst des Landes eingetreten, nachdem er zuvor aus russischer Kriegsgefangenschaft zurückgekehrt war. Bis 1955 arbeitete er beim Landgericht Stuttgart, anschließend wechselte er zum Oberlandesgericht Stuttgart. 1969 wurde er Senatspräsident, 1973 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht und 1974 schließlich Präsident des Landgerichts Stuttgart.

Für seinen Einsatz für die Justiz erhielt er 1979 das Große Bundesverdienstkreuz. In der Begründung für die Ehrung hieß es damals: „Präsident Dr. Joos hat sich bei der Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben in verantwortungsvollen Positionen große Verdienste um die Mehrung und Festigung des Anstehens der Justiz des Landes Baden-Württemberg erworben, die seine Auszeichnung mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik uneingeschränkt rechtfertigen.“

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1272274/index.html?ROOT=1153239

 

 


 

 

S T RAF JUS T I Z

Am Ende ihrer Kräfte

Eine Ehefrau erschießt den Vater der gemeinsamen fünf Kinder.

Nun steht sie wegen Mordes vor Gericht. Dabei wollte sie eine „ganz arg glückliche Familie“. 

Von Gisela Friedrichsen

Der Nachbar erinnert sich seiner als eines eher weichen und stillen Menschen „ohne Ecken und Kanten“. Mit diesem Nachbarn hatte er sich ab und zu über seine Arbeit als Software-Entwickler unterhalten und über die schwere Zeit nach der Kündigung 2004. Es ging ihm damals nicht gut. „Das Herumsitzen und Sich-Bewerben war nichts für ihn. Er wollte Projekte entwickeln und Kontakt zu Kunden haben. Ich meine aber“, sagt der Nachbar, ,,auch die Einarbeitung in der neuen Firma, bei der er zuletzt war, fiel ihm nicht leicht.“

Die Ermittlungen ergaben, dass Thomas W., Jahrgang 1963 und Diplomingenieur für Elektrotechnik, an diesem neuen Arbeitsplatz in Stuttgart-Zuffenhausen wegen seiner hohen Ansprüche an die Qualität der Arbeit häufig Kritik erntete: zu teuer, zu aufwendig, nicht schnell genug.

Man wies ihn zurecht, entzog ihm Aufgaben, an denen er hing. „Zuletzt musste er wohl eine Arbeit machen, die ihn runterdrückte“, berichtet der Nachbar. Glücklich sei W. nicht gewesen.

Freundlich-korrekt, gutmütig und zurückgezogen lebend – das sind Prädikate, die den Außenstehenden zu W. einfallen. Und dass er sich offensichtlich zu viel zumutete.

„Morgens um 4.15 Uhr musste er raus“, sagt der Nachbar, „dann eineinhalb Stunden Fahrt, zehn Stunden im Betrieb, und eineinhalb Stunden, bis er wieder daheim war. Das schlauchte ihn.“

Daheim: Das hieß im eigenen Haus in Plochingen, bei seiner Frau Sabine, 41, und den fünf gemeinsamen Kindern.

Nach der ersten Geburt vor bald 13 Jahren hörte sie als Zahnarzthelferin auf, um, ganz traditionell, für die Familie da zu sein. Das letzte Mal entband sie 2010. Daheim: Das bedeutete aber auch Unordnung, wie bei so vielen Kindern nicht anders zu erwarten ist. Und Radau, Streit, Geheul, Unruhe. Spielzeug, wohin man trat. „Als wir kamen“, sagt ein Kriminalbeamter als Zeuge vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart, „das war vielleicht ein Chaos! NichtMüll, aber eine Küche, dieüberquoll von Lebensmitteln und Süßigkeiten.“ Sabine W. überschüttete die Kinder mit Kram, den sie weder brauchten noch wertschätzten.

Andere Zeugen, die zu unterschiedlichen Anlässen mit der Familie zu tun hatten, sagen übereinstimmend, den Kindern habe jede Struktur gefehlt. Von konsequenter Erziehung keine Spur. „Sie war wie eine Glucke auf die Kinder fixiert und extrem fürsorglich. Die Kinder durften alles.“ Der Vater war damit nicht einverstanden. Das Durcheinander nervte den peniblen Techniker. Er sprach aber kein Machtwort. „Kinder haben die Macht“, habe die Devise der Mutter gelautet, beschreibt eine Zeugin das Familienleben.

Der Zweijährige, ein besonders lautes und ungebärdiges Kind, liebte es zum Beispiel, volle Gläser auf dem Tisch umzuwerfen. Die Mutter fand dies liebenswert. Bei den Großeltern schnappte sich der Kleine die Gießkanne vom Blumenfenster und goss den Teppich. „Und sie stand daneben und lachte!“ Der Großvater schüttelt noch heute den Kopf.

Erst in letzter Zeit ging Thomas W. auch mal dazwischen, wenn es ihm zu bunt wurde. Seine Frau stellte sich dann sofort auf die Seite der „hilflosen“ Kinder. Der Papa sei „böse“, hieß es so oft, bis die Kinder glaubten, sie müssten Angst vor ihm haben. Das ging so weit, dass behauptet wurde, der Vater habe die beiden Jüngsten in der Badewanne zu ertränken versucht. War es so? War Thomas W. ein Wolf im Schafspelz? Einer, der nach außen so tat, als könne er keiner Fliege etwas zuleide tun, in Wirklichkeit aber Mordgedanken gegen Weib und Kinder hegte? Nie war er gewalttätig gewesen, weder gegen seine Frau noch die Kinder. Oder ging mit Sabine W. die Phantasie durch? Zuletzt muss sich der Mann wie ein Fremder in der eigenen Familie gefühlt haben. Dabei hatte er mit sich selbst genug zu

tun. Viele Jahre lang war er ein starker Raucher gewesen, bewegte sich viel zu wenig. Im Jahr 2009, in dem der von Geburt an anstrengende Zweitjüngste zur Welt kam, erlitt er einen schweren Herzinfarkt. Eine Kur fernab der Familie, wie sie ihm Ärzte rieten, nahm er nicht in Anspruch. Er rauchte zwar fortan nicht mehr und achtete auf seine Gesundheit. Doch die Angst um sein Leben war allgegenwärtig. Er hatte den qualvollen Krebstod seiner Mutter miterlebt, als er 13 war. Über ihren Verfall, ihr langes Leiden, ihre Schmerzen war der ängstliche Junge nie hinweggekommen. Eine

Stiefschwester starb an Krebs, ein Stiefbruder kam ums Leben. Die Angst vor dem Tod begleitete auch den erwachsenen Mann auf Schritt und Tritt. Er nahm Medikamente, die Potenzstörungen verursachten, fühlte sich schlecht, erschöpft und reagierte gereizt. „Er fing an, nicht mehr mit uns zu essen, weil ihn die Kinder störten“, beschwerte sich die Ehefrau. Er habe sich aus allem herausgehalten

und sie nie unterstützt. Am Ende hatte sich Thomas W. zum Schlafen in den Keller geflüchtet. Seinen Rückzug empfand sie als Affront gegen sich und die Kinder. Es gab keine Sprache mehr in dieser Ehe, die der jeweils andere verstanden hätte. Jeder der Partner, die schon längst keine mehr waren, dachte offensichtlich, er gebe sein Bestes, und erwartete dafür Anerkennung. Doch die blieb von beiden Seiten aus. Interesse für die Rolle des anderen bestand entweder von Anfang an nicht oder schwand mit jeder Geburt mehr. Sabine W. empfand die einst große Liebe ihres Lebens – ihr Ehemann war der Erste gewesen und der Einzige geblieben – zunehmend als Feind und Störenfried in der „eingeschworenen Gemeinschaft“ zwischen sich und den Kindern.

Und etwas anderes hatte sie nicht. Sie beschreibt ihren Mann als rechthaberisch, stur, egoistisch und bestimmend, obwohl er ihr freie Hand ließ, was Haushalt und Kindererziehung anging. Sie nennt ihn einen Menschen, der keine andere Meinung neben der eigenen geduldet habe. Der den Kindern verboten habe, im Garten zu spielen. Der den Wasserverbrauch der Familie beim Duschen einschränkte. Der aggressiv, bedrohlich, ja schließlich lebensgefährlich für ihre Kinder geworden sei. Am 23. Januar, einem Sonntag, vormittags gegen 11.10 Uhr, schoss sie auf ihn. Drei Schüsse trafen, einer davon tödlich. W. hatte wohl gerade seinen Blutdruck gemessen und die Werte notiert. 185 zu 125 – bei seiner Vorbelastung beunruhigend.

Zuvor hatte es eine Auseinandersetzung gegeben. Der Zweijährige hatte mit einem Schrubber „Musik“ gemacht auf den Käfigen der Haustiere (ein Stallhase und ein Chinchilla) im Wohnzimmer und sich davon nicht abbringen lassen. Der Vater, so sagen es die größeren Kinder, sei schließlich auf den Kleinen losgegangen.

„Papa, er ist doch noch ein Kind!“, habe der zehnjährige Sohn gerufen. Und Sabine W. will den Satz gehört haben: „Heute eliminiere ich euch alle.“ War das so? Sabine W. behauptet, sie habe in Notwehr gehandelt. Es habe keinen Ausweg gegeben. Ihr Mann hätte das Kind sonst vom Balkon geworfen. Sie sei in den Keller gegangen, habe aus dem Waffenschrank die Pistole ihres Mannes genommen, geladen und sei ins Wohnzimmer zurückgekehrt, um die Kinder zu schützen. Sie habe den Mann nicht töten wollen, nur bremsen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft glaubt nicht an diese Version. Sie hat Sabine W. wegen Mordes angeklagt. Denn der Mann habe mit keinem Angriff gerechnet, er war arglos, als er aus dem Hemd schlüpfte und seinen Blutdruck maß. Der psychiatrische Sachverständige

Peter Winckler erklärte die Angeklagte für voll schuldfähig, da er weder einen Affekt noch sonst einen Umstand erkenne, der für eine Schuldminderung in Frage käme. Man kann natürlich rätseln, um welche Impulstat es sich denn gehandelt haben soll, wenn die Frau die angeblich bedrohten Kinder mit dem Vater allein lässt, um sich erst einmal mit einer schussfähigen Waffe auszustaffieren. Man kann fragen, warum sie, wenn die Gefahr so bedrängend war, nicht mit den Kindern aus dem Haus geflüchtet oder warum sie dem Mann nicht in den Arm gefallen ist. Man kann immer fragen, ob es nicht etwas Besseres gegeben hätte als das Töten.

Andreas Marneros, Leiter der psychiatrischen Universitätsklinik Halle-Wittenberg, hat im September während der Mitteldeutschen Psychiatrietage in Magdeburg über die Typologisierung des „Intimizids“

referiert, also die Tötung des Intimpartners. Dabei beschrieb er die verschiedenen Stadien des Weges, der einen Menschen in einer festen Partnerschaft bis zur „finalen Bankrotterklärung“ führen kann. Marneros bezeichnete den „Intimizid aus Erschütterung der Selbstdefinition des Täters“ als Prototyp einer Affekttat.

Wo Psychiater Winckler „keinen Anhalt für den Verlust des Realitätsbezugs“ fand, spricht Marneros etwa vom „Erleben einer endgültigen Zerstörung des Selbstkonzeptes und Lebensentwurfs“ des Täters. Trifft das hier zu? Winckler, der Sabine W. sechs Stunden lang exploriert hatte, dann brach das Gespräch ab, sagte vor Gericht, der Fall bereite ihm „Kopfzerbrechen“. Nicht nur ihm. Auch Staatsanwaltschaft und Gericht lassen erkennen, dass er wohl nur über die psychische Befindlichkeit der Angeklagten zur Tatzeit zu lösen ist.

„Man wurde nicht warm mit ihr“, sagt ein Verwandter. Zeichen von Reue, von Erschütterung – Fehlanzeige. Tränen fließen nur, wenn es um die Kinder geht. Eine der wichtigsten Zeuginnen in dem Prozess war die Hebamme, die Sabine W. nach den letzten schweren – ambulanten – Geburten täglich besucht hat. „Alle Kinder haben viel geschrien, waren oft krank und haben schlecht geschlafen, zum Teil extrem schlecht“, sagte sie. Frau W. habe sie beim letzten Kind fünfmal in zwei Wochen nachts zu Hilfe geholt, weil der Junge bis zu 18 Stunden wach gewesen sei und sich nicht habe beruhigen lassen. Die

übernervöse Frau sei „am Ende ihrer Kräfte“ gewesen. Auf diesen Zustand der Angeklagten ging Winckler nicht ein. Lag vielleicht schon eine psychotische Symptomatik vor, als sie, und nur sie, bei Thomas W. „ein böses Gesicht“ sah? „Entweder hat sie die Situation so erlebt, oder sie behauptet etwas, von dem sie weiß, es war so nicht“, so Gutachter Winckler.

Ein Satz von Sabine W. wird jedem, der den Fall mitverfolgt hat, im Gedächtnis bleiben: „Ich wollte immer eine ganz arg glückliche Familie.“ _

Deutschland

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Winnenden-Prozess Kein Wort des Bedauerns vom Vater des Todesschützen

Tim K.'s Amoklauf Winnenden März 2009

Amoklauf von Winnenden

Die dramatischen Bilder des Blutbads

Am 11. März 2009 erschoss Tim K. (17) 15 Menschen und sich selbst

17.09.2010 - 00:05 UHR

Von M. PIECHOTTA und S. SCHLAYER

Stuttgart – Er trug einen schwarzen Anzug und ein schwarzes Hemd, betrat als Letzter den Gerichtssaal. 18 Monate nach dem Amoklauf von Winnenden begegneten sich der Vater von Amokläufer Tim K. (17) und die Familien der Opfer gestern vor Gericht.

Am 11. März 2009 um 9.30 Uhr stürmt Tim K. († 17) mit der Beretta seines Vaters die Albertville-Realschule in Winnenden (Baden-Württemberg). Er erschießt einen Schüler, acht Schülerinnen und drei Lehrerinnen. Auf der Flucht nimmt er eine Geisel, tötet einen Gärtner, einen Autoverkäufer und dessen Kunden. Als Polizisten ihn auf einem Parkplatz umzingeln, schießt er sich in den Kopf.

Jörg K. (51) ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Der Geschäftmann ließ die Beretta 92 FS, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst tötete, unverschlossen im Schlafzimmerschrank.

Die Angehörigen der Opfer hatten auf eine Entschuldigung des Vaters gehofft. Doch Jörg K. äußerte kein Wort des Bedauerns.

DAS PROTOKOLL EINES BEWEGENDEN PROZESSTAGES

• 9.45 Uhr. Landgericht Stuttgart, Saal 1. Weil die Familie des Amokläufers Morddrohungen erhalten hat, schnüffelt ein Sprengstoffhund durch den Raum. Dann werden Nebenkläger, Zuhörer und Journalisten durchsucht.

• 11.12 Uhr. Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat (49) betritt den Saal, doch die Anklagebank ist leer. Jörg K. weigert sich, den Saal zu betreten, will sich nicht fotografieren oder filmen lassen. Erst als alle Kameras aus sind, kommt K. mit gesenktem Blick herein.

Auf der Bank der Nebenkläger sitzt Harry Schober (51). Er hat seine Tochter Jana († 15) verloren, wirkt gefasst. Zehn Meter weiter sitzt Barbara N. Ihre Tochter Nicole († 16) starb im Klassenzimmer der 10d. Die Mutter hat ein Foto ihres toten Kindes auf den Tisch gelegt, sie zittert.

• 11.21 Uhr. Jörg K. soll Angaben zu seinen Personalien machen. Er steht auf, wirkt nervös, nennt leise Name und Geburtsdatum.

• 11.48 Uhr. Während der Anklageverlesung stützt Barbara N. den Kopf in ihre Hände. Als Staatsanwältin Eva Hanss (34) beschreibt, wie ihre Tochter starb, weint sie. Gleich daneben sitzt Gudrun H. Sie schließt die Augen, als beschrieben wird, wie Tim K. ihrer Tochter Jacqueline († 16) in den Rücken schoss.

• 11.57 Uhr. Die Staatsanwältin beendet die Verlesung der Anklage und hebt hervor, „dass sich der Angeklagte auch der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat“. Auch der Richter schließt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht aus. Für Jörg K. könnte das bis zu fünf Jahre Knast bedeuten.

• 11.59 Uhr. Jörg K. schweigt, sein Verteidiger Hubert Gorka (46) erklärt: „Die Folgen der Tat wiegen so schwer, dass der Staat ihn nicht bestrafen muss.“ Die Mutter eines toten Mädchens schüttelt den Kopf, läuft aus dem Saal.

• 12.20 Uhr. Richter Skujat fragt Jörg K.: „Sind Sie zu einer Äußerung bereit?“ Der Angeklagte: „Nein.“ Stattdessen erklärt sein Anwalt: „Die Ereignisse haben die Lebenssituation der Familie radikal verändert.“ Und weiter: „Diese Verzweiflung von Tim nicht bemerkt zu haben, empfinden die Eltern als ihr größtes menschliches Versagen. Der Angeklagte denkt oft an die Opfer und die Hinterbliebenen, weiß, dass diese leiden und verzweifelt sind. Es vergeht kein Tag, an dem er diese Trauer nicht spürt und sich fragt, was seinen Sohn zum Mörder werden ließ.“

• 12.39 Uhr wird die Sitzung geschlossen. Jörg K. verlässt den Saal, verschwindet über den Seitenausgang des Gerichts und springt in einen Van mit abgedunkelten Scheiben.

Die Angehörigen sind enttäuscht, teilweise fassungslos. Andrea S., Mutter eines toten Mädchens: „Seinen Schmerz in den Vordergrund zu rücken, fand ich nicht richtig. Das ist ein Stück weit auch feige, sich hinter seinem Verteidiger zu verstecken.“

Das Urteil soll am 11. Januar 2011 gesprochen werden.

 

http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/17/winnenden-prozess/kein-bedauern-vom-vater-des-todesschuetzen.html

 

 


 

 

«Das ist kein Spielzeug» - Waffengegner klagen in Karlsruhe

Mittwoch, 21. Juli 2010 15.00 Uhr

Sind dem Gesetzgeber Sportschützen wichtiger als das Recht auf Leben und Gesundheit? Verstößt das Waffenrecht deshalb gegen das Grundgesetz? Angehörige von Opfern des Amoklaufs in Winnenden wollen diese Fragen vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Karlsruhe (dpa) - Waffengegner der Initiative «Keine Mordwaffen als Sportwaffen» haben am Mittwoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle. Zwei der Kläger sind selbst betroffen: Ihre Kinder starben beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden (Baden-Württemberg) im März 2009. Der 17- jährige Täter erschoss 15 Menschen. Die Waffe hatte er seinem Vater entwendet, einem Sportschützen.

Die Töchter von Barbara Nalepa und Juri Minasenko gingen in dieselbe Klasse der Albertville-Realschule in Winnenden. Sie waren 17 und 16 Jahre alt. Eine der Kugeln, erzählte Barbara Nelepa, habe zunächst ihre Tochter durchschossen und dann ihre Klassenkameradin getroffen. «Diese Waffen sind zum Töten gemacht, das ist kein Spielzeug», sagte Nalepa.

Der Täter verwendete eine Beretta-Pistole, Kaliber 9 Millimeter. Sein Vater durfte die Waffe als Sportschütze legal besitzen. Er muss sich allerdings wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, da er die Pistole unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrte.

Die Kläger waren persönlich nach Karlsruhe gekommen, um ihre Verfassungsbeschwerden einzureichen. «Das Waffengesetz gibt dem Recht auf Schießsport nach wie vor Vorrang vor dem Recht auf Leben», sagte der Sprecher der Initiative, Roman Grafe. Daran hätten auch die Verschärfungen des Waffenrechts im vergangenen Sommer nichts geändert.

«Das Recht auf Leben ist in Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt», sagte Grafe. «Freizeitinteressen haben sich dem unterzuordnen.» Der Gesetzgeber habe jedoch die Sonderinteressen der Sportschützen über das Interesse der Mehrheit an Sicherheit vor Schusswaffen gestellt. Das Waffengesetz sei Unrecht, weil es einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Waffenmissbrauch nur vortäusche. «Wer erlaubt, dass tödliche Schusswaffen millionenfach als Sportgeräte verteilt werden, muss damit rechnen, dass diese Waffen zum Morden benutzt werden», heißt es in der Antragsschrift.

Grünen-Chefin Claudia Roth forderte die Bundesregierung auf, eine Verschärfung des Waffenrechts in die Wege zu leiten. «Zwingend notwendig sind eine dramatische Abrüstung von tödlichen Schusswaffen in Privathaushalten sowie ein Verbot tödlicher Schusswaffen beim Schießsport», hieß es in einer Erklärung. Die Bundesregierung gab keine Stellungnahme ab. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll zunächst abgewartet werden, wie sich die im vergangenen Jahr eingeführten Regelungen des Waffenrechts bewähren.

Das neue Waffenrecht ermöglicht unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, wurde von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Diese Neuregelungen halten die Kläger der Initiative jedoch bei weitem nicht für ausreichend. Die Waffengegner fordern ein völliges Verbot tödlicher Waffen im Schießsport.

Die beiden jüngeren Kinder von Barbara Nalepa gehen auf die Grundschule. «Ich schicke sie zur Schule, obwohl sie Angst haben», sagte Nalepa. «Ich will für meine Kinder kämpfen und für alle, die jetzt noch die Schule besuchen.»

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_210710/index.php

 

 

 


 

 

Anklage Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht

Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden zugelassen. Er muss sich aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ordnete im November 2009 aber an, eine Klage zu erheben. Der Prozess solle wachrütteln, betonte er. Nach der Anklageerhebung verzögerte sich das Verfahren, weil das Landgericht der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag gab. Unter anderem mussten Zeugen erneut befragt werden.

Die Ermittler sollten zudem noch klären, ob der Amokläufer den achtstelligen Code für den Waffenschrank seines Vaters kannte. In diesem Fall hätte Tim K. den Amoklauf auch dann verüben können, wenn sein Vater die Waffe eingeschlossen hätte. (dpa)

06.05.2010

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/vater-des-amoklaeufers-von-winnenden-kommt-vor-gericht/1815410.html

 

 

 


 

 

Waffe im Schlafzimmer

Vater des Winnenden-Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Stuttgart - Mit gezielten Schüssen hat Tim Kretschmer am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen niedergestreckt, darunter acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen. Die Angehörigen der Opfer wollen, dass dafür jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Der 17-jährige Amokläufer brachte sich selbst um. Jetzt soll sein Vater für die Tat büßen: Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag. Damit kommt es voraussichtlich zu einem öffentlichen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft wollte es eigentlich bei einem Strafbefehl bewenden lassen. "Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten." Die Bluttat hatte eine Diskussion über das Waffenrecht und Computerspiele ausgelöst. Das Waffenrecht wurde verschärft. Tim Kretschmer beging den Amoklauf mit der Waffe und der Munition seines Vaters. Die Pistole lag im Kleiderschrank im elterlichen Schlafzimmer. Der Vater hatte sie nicht - wie vorgeschrieben - verschlossen aufbewahrt.

Die Richter müssen nun entscheiden, inwieweit der Vater die psychische Erkrankung seines Sohnes wahrnehmen und daher vorhersehen konnte, dass Tim Kretschmer mit der Waffe eine Straftat begeht. Gegen den Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Er lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort. Als Strafmaß für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wollte keine Details bekanntgeben: "Wir bestätigen die Dinge erst, wenn die Betroffenen davon Kenntnis bekommen", sagte er. "Für eine Anklage spricht generell, dass wir keinen Strafbefehl beantragen, wenn manche Dinge ungeklärt sind." Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er seine Waffe offen aufbewahrte. dpa

13.11.2009 03:15 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/z5w38C/3143701/Waffe-im-Schlafzimmer.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten.", heißt es in der Pressemeldung. Merkwürdig, wozu muss ich als hinterbliebener Elternteil die Hintergründe der ehrbaren Familie wissen, deren Sohn 15 Menschen tötet? Eigentlich muss ich nur wissen, dass da eine schussbereit Pistole griffbereit im Schlafzimmer der Eltern des Täters lag und dieser seinem narzisstischen Geltungs- und Rachebedürfnis in mörderischer Weise freien Lauf ließ. Wenn man das alles noch mal von einem teuren Gutachter für 50.000 € vorgetragen bekommt, was ändert es am Tod des eigenen Kindes?

Jetzt geht es um Bestrafung oder Nichtbestrafung des Vaters und Waffeninhabers, das ist nun mal die Idee eines Strafverfahrens, danach gibt`s dann Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung des Vaters. Die 15 Opfer und ihre nächsten Angehörigen würden einen Freispruch aber wohl kaum verstehen, schließlich ist eine Pistole keine Tischtenniskelle, die man eben mal so rumliegen lässt. Nächstens kommen noch die Taliban auf die Idee mit der Maschinenpistole durch Winnenden zu bummeln und keiner stört sich daran.

 

 


 

 

 

Vor Gericht

Verwirrte Frau sticht Bekannten nieder

12.01.2010 - aktualisiert: 12.01.2010 18:33 Uhr

Foto: dpa

Sindelfingen - Eine Frau hat im Juli 2009 ihren Bekannten mit einem Messer schwer verletzt. Der 69-Jährige starb sieben Wochen später in einer Klinik.

Jetzt soll die Täterin in der Psychiatrie untergebracht werden.

"Es ist, wie es ist", sagt die gepflegte 44-Jährige vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Ihr Bekannter, bei dem sie zeitweise gewohnt hatte und den sie als eine Art großen Bruder betrachtete, habe von ihr Sex verlangt und sie heiraten wollen. "Er hat sich auch ein Kind von mir gewünscht", fährt sie fort. Jetzt ist der Mann tot.

Die Beschuldigte leide seit vielen Jahren an Schizophrenie, sagt der Oberstaatsanwalt. Er will die zweifache Mutter dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht sehen, weil sie für den Totschlag an dem Mann strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht wird seinem Antrag wohl folgen.

Seit ihrer Scheidung 1997 hat die ehemalige Verkäuferin allein gelebt. 2003 hatte sie das spätere Opfer kennengelernt. Wenn sie nicht bei ihm wohnte, besuchte sie ihn - fast jeden Tag - in seiner Wohnung in Sindelfingen. So auch am 27. Juli vorigen Jahres. "Wir haben gefernseht", sagt die´ Beschuldigte - meistens Nachrichten. In der Wohnung habe es gestunken, sie habe gemutmaßt, ihr Bekannter wolle ihr "Salmonellen verpassen".

Außerdem habe er mit anderen Leuten "eine Gruppe gebildet" und hinter ihrem Rücken schlecht über sie gesprochen. Dass er sie als seine Freundin ausgab, habe ihr auch nicht gefallen, so die 44-Jährige. "Und dann fing er an jenem Tag mit Sex, Heirat und Kind an."

Da habe sie ihn mit Reizgas aus ihrer Handtasche besprüht. "Ich wollte weg, er kam mir hinterher." Die Frau nahm ein Küchenmesser, versetzte ihrem Bekannten mehrere Stiche in den Bauch und in die Brust und schloss die Wohnungstür von außen ab. Zu der Nachbarin, die wegen der Hilferufe des Mannes ins Treppenhaus geeilt war, sagte sie noch: "Holen Sie ja keine Hilfe. Das ist der Verbrecher aus dem Fernsehen, der hat's verdient."

Nach fünf Operationen und massiven Komplikationen starb der Mann am 22. September 2009 im Krankenhaus. Der Prozess wird fortgesetzt.

George Stavrakis

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2345279

 

 

 


 

 

Waffe im Schlafzimmer

Vater des Winnenden-Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Stuttgart - Mit gezielten Schüssen hat Tim Kretschmer am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen niedergestreckt, darunter acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen. Die Angehörigen der Opfer wollen, dass dafür jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Der 17-jährige Amokläufer brachte sich selbst um. Jetzt soll sein Vater für die Tat büßen: Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag. Damit kommt es voraussichtlich zu einem öffentlichen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Die Staatsanwaltschaft wollte es eigentlich bei einem Strafbefehl bewenden lassen. "Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten." Die Bluttat hatte eine Diskussion über das Waffenrecht und Computerspiele ausgelöst. Das Waffenrecht wurde verschärft. Tim Kretschmer beging den Amoklauf mit der Waffe und der Munition seines Vaters. Die Pistole lag im Kleiderschrank im elterlichen Schlafzimmer. Der Vater hatte sie nicht - wie vorgeschrieben - verschlossen aufbewahrt.

Die Richter müssen nun entscheiden, inwieweit der Vater die psychische Erkrankung seines Sohnes wahrnehmen und daher vorhersehen konnte, dass Tim Kretschmer mit der Waffe eine Straftat begeht. Gegen den Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Er lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort. Als Strafmaß für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wollte keine Details bekanntgeben: "Wir bestätigen die Dinge erst, wenn die Betroffenen davon Kenntnis bekommen", sagte er. "Für eine Anklage spricht generell, dass wir keinen Strafbefehl beantragen, wenn manche Dinge ungeklärt sind." Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er seine Waffe offen aufbewahrte. dpa

13.11.2009 03:15 Uhr

http://www.sueddeutsche.de/z5w38C/3143701/Waffe-im-Schlafzimmer.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten.", heißt es in der Pressemeldung. Merkwürdig, wozu muss ich als hinterbliebener Elternteil die Hintergründe der ehrbaren Familie wissen, deren Sohn 15 Menschen tötet? Eigentlich muss ich nur wissen, dass da eine schussbereit Pistole griffbereit im Schlafzimmer der Eltern des Täters lag und dieser seinem narzisstischen Geltungs- und Rachebedürfnis in mörderischer Weise freien Lauf ließ. Wenn man das alles noch mal von einem teuren Gutachter für 50.000 € vorgetragen bekommt, was ändert es am Tod des eigenen Kindes?

Jetzt geht es um Bestrafung oder Nichtbestrafung des Vaters und Waffeninhabers, das ist nun mal die Idee eines Strafverfahrens, danach gibt`s dann Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung des Vaters. Die 15 Opfer und ihre nächsten Angehörigen würden einen Freispruch aber wohl kaum verstehen, schließlich ist eine Pistole keine Tischtenniskelle, die man eben mal so rumliegen lässt. Nächstens kommen noch die Taliban auf die Idee mit der Maschinenpistole durch Winnenden zu bummeln und keiner stört sich daran.

 

 


 

 

Stuttgart

Mutter gesteht Tötung ihrer beiden Kinder

Eine 42-Jährige hat am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht gestanden, im Mai ihre beiden Kinder in der Badewanne ertränkt zu haben. Die fünfjährige Tochter und der vierjährige Sohn seien schnell tot gewesen, es habe höchstens eine Minute gedauert, sagte die Frau.

Gerichtszeichnung

"Ich bin zu ihnen in die Wanne gegangen. Dort habe ich sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht", sagte die Mutter zu dem Drama in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis). Mit der Tat habe sie die Kinder vor Misshandlungen durch den Vater schützen wollen. Er lebte von der Familie getrennt und wollte die Kinder am nächsten Tag abholen. Nach der Tat wollte sich die Mutter selbst töten, indem sie sich Schnittwunden am Handgelenk zufügte.

Sie sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, sagte die Frau. Am Tattag habe sie wiederholt die Stimme ihres toten Vaters gehört, der sie und die Kinder gerufen habe. Ein Rechtsstreit der Eltern ging der Tat voraus. Die Angeklagte hatte nach eigenen Angaben Angst, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren.

Die Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Zum Prozessauftakt hatte die Angeklagte noch erklärt, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können.

Nervenzusammenbruch vor Aussage des Gutachters

Bevor sich ein Gutachter dazu äußern konnte, ob er die Angeklagte für voll schuldfähig hält, erlitt die Frau einen Nervenzusammenbruch und die Verhandlung musste vertagt werden. Für den Prozess hat die zuständige 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts bis 22. September insgesamt sieben Verhandlungstage eingeplant. Der Vater der Kinder tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Familienangehörige hatten am Tag nach der Tat die Polizei informiert, weil die Frau dem getrennt von ihr lebenden Vater der Kinder die Tür nicht öffnete. Die Beamten fanden daraufhin die Kinder tot in der Badewanne und die Mutter mit Schnittverletzungen im Bett der getöteten Tochter.

(SWR-Nachrichten vom 11.09.2009)

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5354350/1ys4v44/index.html

 

 

 

Mordprozess um ertränkte Kinder

"Sie hat überall nur Feinde gesehen"

Thomas Schwarz, veröffentlicht am 30.08.2009

Vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts muss sich die 42-jährige Angeklagte wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten.

Foto: dpa

Stuttgart - "Die katastrophale Verfassung der Kinder war von der Mutter verursacht", heißt es im Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, das im Auftrag des Amtsgerichts angefertigt worden war. Untersucht hatte der Gutachter die Familie der 42-jährigen Angeklagten, die sich vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten muss.

Sie soll ihren Sohn und ihre Tochter am 8. Mai in der Badewanne ertränkt haben, bevor sie versuchte, sich selbst zu töten. Mit katastrophaler Verfassung war dabei nicht der physische Zustand der Kinder gemeint, sondern der psychische Druck, unter dem beide standen. Die Mutter, die sich vom Vater der Kinder im Frühjahr 2008 getrennt hatte und nach Schorndorf-Miedelsbach gezogen war, versuchte mit aller Macht, ihn von den Kindern fernzuhalten.

Zu diesem Ergebnis kam auch ein Verfahrenspfleger, der im Auftrag des Amtsgerichts die Interessen der Kinder in dem Sorgerechtsverfahren vertreten sollte. Er hatte den Eindruck, die Frau "dämonisiere" ihren Ehemann vor den Kindern. In einer eidesstattlichen Erklärung, die wie das Gutachten am Freitag im Gericht verlesen wurde, zeichnet die 42-Jährige von ihrem Mann ein Bild in düstersten Farben. "Ich schreibe dies mit letzter Kraft, um die Kinder zu retten", schließt der Brief, mit dem sie beim Amtsgericht Schorndorf das alleinige Sorgerecht beantragt hatte.

Sie brauchte professionelle Hilfe

Dass sie versucht hat, ihren Mann auszugrenzen, war nicht nur der Eindruck, den der Verfahrenspfleger und der Psychiater gewonnen hatten. Auch der 40-jährige Bruder der Angeklagten, der am Freitag als Zeuge aussagte, gab an, seine Schwester habe nur noch den Sorgerechtsstreit im Kopf gehabt. "Sie hatte ein psychisches Problem. Jeden Tag hat sie unsere Mutter angerufen, vor allem, nachdem sie das Gutachten erhalten hatte." Dieses habe seine Schwester so interpretiert, dass man ihr in nächster Zeit die Kinder wegnehmen werde. Dabei steht in dem Gutachten explizit, dass beide Eltern das Sorgerecht weiter ausüben sollten. "Ich hab das anders als sie gesehen und das auch zu ihr gesagt." Doch das habe nichts genutzt. "Sie hat überall nur Feinde gesehen", erklärt der Bruder.

"Ihrer Schwester ging es doch eigentlich gut", sagt der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross. "Sie war von ihrem Mann getrennt, was sie ja wollte, war finanziell abgesichert, wohnte in einem Haus. Nur alle zwei Wochen sollte sie die Kinder dem Vater überlassen." So sehe er das auch, antwortet der Bruder. Wenn man ein psychisches Problem habe, sei aber vieles wohl anders. Er und seine Frau seien zu dem Schluss gekommen, seine Schwester brauche professionelle Hilfe. "Ich habe sie darauf angesprochen und einen Termin beim Psychologen ausgemacht", berichtet die Schwägerin. Dadurch habe sie sofort das Misstrauen der 42-Jährigen auf sich gelenkt. "Dabei wollte ich doch nur helfen."

"Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass"

Den vom Amtsgericht bestellten psychiatrischen Gutachter und den Amtsrichter hatte die Angeklagte im Verdacht, von ihrem Ehemann bestochen worden zu sein, führt der Vorsitzende Richter aus. Das Gutachten habe auf die Frau regelrecht vernichtend gewirkt, sogar einzelne harmlose Formulierungen habe sie als persönliche Angriffe des Gutachters auf sich bezogen, berichtet der Bruder.

"Hatten Sie mal das Gefühl, dass sie einen an der Klatsche hat", fragt Peter Winckler, der psychiatrische Gutachter in dem Mordprozess, den Verfahrenspfleger schließlich ziemlich direkt. Dieser hat einen sogenannten begleiteten Umgang des Vaters mit den Kindern erlebt. Bei der Gelegenheit konnte der Sozialpädagoge beobachten, dass die Kinder mit ihrem Vater nach anfänglichem Zögern einen sehr glücklichen Eindruck machten. Befremdlich fand er nur einen Satz, den der vierjährige Sohn hinterher zur Mutter sagte: "Der Papa hat überhaupt nicht geschrieen."

Trotz der Tat hält die Familie Kontakt zu der Frau, die im Zentrum für Psychiatrie Weissenau bei Ravensburg untergebracht ist. "Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass", sagt der Bruder, der seine Schwester regelmäßig besucht.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2178795_0_2245_-mordprozess-um-ertraenkte-kinder-sie-hat-ueberall-nur-feinde-gesehen-.html

 

 

 

Badewannenmord

Kein Hinweis auf Verzweiflungstat

Thomas Schwarz, veröffentlicht am 04.09.2009

Eine Mutter hat ihre beiden kleinen Kinder ertränkt und sich anschließende selbst verletzt. Foto: dpa

Stuttgart - "Sie war angespannt, aber sie machte einen kämpferischen Eindruck." Die 36-jährige Erzieherin, die am Donnerstag in dem Mordprozess um zwei ertränkte Kinder ausgesagt hat, ist eine der letzten Menschen gewesen, die den vierjährigen Jungen und das fünfjährige Mädchen lebend sahen. Am Nachmittag des 7. Mai war die Pädagogin, die der 42-jährigen Mutter vom Jugendamt als Familientherapeutin zur Seite gestellt worden war, bei der Familie in dem Haus in Schorndorf-Miedelsbach. "Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe", sagt die Erzieherin, die ihrer Aufgabe zwar mit professioneller Objektivität, aber auch mit Gefühl und Einfühlungsvermögen nachgegangen ist.

"Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe."

Zeugin im Mordprozess

"Als ich ging, hat sie mich nochmals gebeten, ihr die Adresse einer Rechtsanwältin zu geben", sagt die Zeugin weiter aus. Nichts habe darauf hingedeutet, dass sich eine Verzweiflungstat anbahnte, die nicht nur die beiden Kinder das Leben kostete, sondern der auch beinahe die Täterin zum Opfer gefallen wäre. Laut Anklageschrift soll die 42-Jährige ihre Kinder wenig später in der Badewanne ertränkt und versucht haben, sich selbst mit Schnitten in den Arm und in den Hals zu töten.

Sie wollte das Sorgerecht erstreiten

Auf die Zeugin hatte die Angeklagte den Eindruck gemacht, sie wolle alles daransetzen, vor Gericht um das Sorgerecht für ihre Kinder zu streiten. Als Beleg dafür nahm die amtliche Betreuerin auch die Frage nach einem anderen Anwalt. Sie selbst habe diese Frage der Frau als ersten kleinen Schritt auf sich zu bewertet, erklärt die Erzieherin. "Sie war mir gegenüber negativ eingestellt und dachte, ich sei gegen sie." Zum ersten Mal habe die 42-Jährige, die in der ständigen Furcht lebte, ihr Mann wolle ihr die Kinder wegnehmen, so etwas wie Vertrauen ihr gegenüber gezeigt, sagt die 36-jährige Zeugin.

Sie hatte bereits im Auftrag des Amtsgerichts die betreuten Begegnungen zwischen den Kindern und dem Vater begleitet. Die 42-Jährige hatte ihn im Mai 2008 völlig überraschend verlassen. Als dieser seine neue Arbeitsstelle in Bremen angetreten hatte, war die gebürtige Fellbacherin quasi über Nacht aus dem Haus in Köln ausgezogen. Erst ein halbes Jahr später konnte der Vater seine Kinder wieder sehen. Dabei hätten die Kinder geweint und schrien, solange die Mutter anwesend war. Als sie mit dem Vater allein waren, habe sich ihr Verhalten schlagartig geändert. "Ich hatte das Gefühl, sie durften nicht sagen, dass sie ihren Vater lieben."

Die Kinder durften den Vater nicht lieben

Die Fünfjährige habe sich dabei heftiger gebärdet als ihr jüngerer Bruder. "Ich liebe nur Mama", habe sie bei einer Begegnung gerufen, die abgebrochen werden musste. "Sie hat das immer wieder geschrien, fast wie ein Mantra." Nur einmal habe der Vierjährige zugelassen, dass ihn sein Vater mit einem Kuss verabschiedete. "Ich hatte den Eindruck, dass sie sich vor der Mutter nicht vom Vater verabschieden wollten." Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2185153_0_9223_-badewannenmord-kein-hinweis-auf-verzweiflungstat.html

 

 

 

Prozess um ertränkte Kinder – Mutter gesteht Ich nahm sie in die Arme, tauchte mit ihnen unter

11.09.2009 - 13:14 UHR

Anfangs hatte sie noch alles abgestritten. Sie könne sich nicht erinnern und sich nicht vorstellen, dass sie ihre beiden Kinder Max († 4) und Annabel († 5) in der Badewanne ertränkt hat.

Doch am Freitag legte Sabine R. (42) vor dem Landgericht Stuttgart ein Geständnis ab: „Ich bin zu ihnen in die Wanne gegangen. Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot.“

 

Annabel († 5) und Max († 4)

Worte, die erschaudern lassen.

Doch anders als Sabine R. dem Gericht weismachen wollte, dauerte der Todeskampf von Max und Annabel offenbar länger und war qualvoller. Vor der Badewanne wurde Erbrochenes gefunden. Das deutet darauf hin, das eines der Kinder auftauchte, sich erbrach und dann wieder unter das Wasser gedrückt wurde.

Mindestens eine Minute, vielleicht auch länger, müssen die Kinder um ihr Leben gekämpft haben.

Der Grund für die Tat: Sie sei an dem Tag in einem psychischen Ausnahmestand gewesen, sagte die Horror-Mutter aus. Sie habe immer wieder die Stimme ihres toten Vaters gehört, der sie und die Kinder gerufen habe. Die Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Das Haus in Schorndorf: Hinter diesen Mauern geschah das Verbrechen

Nachdem die Kinder tot waren, versuchte die Industriekauffrau, sich das Leben zu nehmen, schnitt sich die Pulsadern auf. Doch der Selbstmordversuch schlug fehl: Ihr Mann, der die Kinder am folgenden Tag, am 9. Mai abholen wollte, fand sie verletzt auf dem Bett der Tochter liegend.

Das Paar lebte getrennt. Sie habe ihre Kinder über alles geliebt, doch ihr Mann, so Sabine R., sei ein Despot gewesen, der die Kinder missbraucht und sie selbst bedroht habe. Sie gab ihm eine Mitschuld am Tod der Kinder: „Ich wollte sie immer retten und vor ihrem Vater schützen, der ihnen so Schlimmes getan hat.“

Nach der Tat war Sabine R. zunächst in U-Haft gekommen, wurde dann in einer psychiatrischen Klinik in Weissenau untergebracht. Auch dort wollte sie sich mit Tabletten das Leben nehmen. Das Personal fand die Medikamente aber rechtzeitig.

Das Urteil wird für den 22. September erwartet.

http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/11/mutter-ertraenkt-kinder/in-der-badewanne-prozess.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ja, ja; so etwas hätte es früher nicht gegeben. Der Vater der ermordeten Kinder wäre von Jugendamt und Gericht rechtzeitig ordnungsgemäß entsorgte worden und die Mutter hätte auf diese Weise das alleinige Sorgerecht bekommen, getreu dem Leitsatz von Adolf Hitler, Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" - zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704.

Ja, ja, so war das in der guten alten Zeit, als das Primat der Mutter den Gesetzgeber bis in die Federspitze leitete. Nun weicht alles auf, Homosexuelle dürfen heiraten und trotz der tapferen Gegenwehr der Richterschaft am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter ihrem, dem Ansturm der nichtverheirateten Kinder tapfer trotzenden Präsidenten Papier, wird demnächst wohl auch noch die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder abgeschafft. Wo soll das alles noch hinführen, womöglich noch in den Rechtsstaat, jenem bundesdeutschen Phantasiegebilde, von dem viele sprechen, das aber bisher noch nie real gesehen wurde.

 

 


 

 

 

Landgericht Stuttgart hat neue Vizepräsidentin

Datum: 29.06.2009

Kurzbeschreibung:

Bettina Limperg, zuletzt Direktorin des Amtsgerichts Waiblingen, ist seit heute neue Vizepräsidentin des Landgerichts Stuttgart. Sie tritt damit die Nachfolge von Lutz-Rüdiger von Au an, der Anfang April Präsident des Landgerichts Ulm wurde.

Das Stuttgarter Landgericht ist der 49-Jährigen als Arbeitsplatz sehr gut bekannt. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Tübingen trat sie im Jahr 1989 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Als Richterin auf Probe war sie nicht nur bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Stuttgart, sondern bereits von 1991 bis 1994 beim Landgericht in verschiedenen Strafkammern beschäftigt. Hier wurde sie auch zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. 1994 folgte ihre Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Etwa zwei Jahre lang war sie dort für Fragen des Asylrechts und des Staatskirchenrechts zuständig.

1996 kehrte Bettina Limperg an das Landgericht Stuttgart zurück. Bis 2001 war sie Richterin in einer Strafkammer und daneben als Referentin für die Bewährungshilfe eingesetzt. 1998 wurde sie Präsidialrichterin.

Im Jahr 2001 wechselte die verheiratete Mutter zweier Kinder an das Oberlandesgericht in Stuttgart. Dort absolvierte sie zunächst ihre Erprobungsabordnung und war anschließend als Richterin am Oberlandesgericht und als Präsidialrichterin tätig. Im März 2004 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Waiblingen ernannt. Neben ihren Verwaltungsaufgaben leitete sie ein Zivilreferat, bis sie ihr neues Amt beim hiesigen Landgericht antrat.

Dr. Franz Steinle, Präsident des Stuttgarter Landgerichts, hieß Bettina Limperg zunächst im kleinen Kreise herzlich im Namen aller Mitarbeiter willkommen. „Wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen, und wünschen Ihnen alles Gute für die vor Ihnen liegenden Aufgaben“, so Dr. Steinle. Gleichzeitig sprach er ihr seinen Dank und seine Anerkennung für die hervorragende Arbeit als Direktorin aus.

Bettina Limperg hat heute gleich zwei Ämter übertragen bekommen. Die neue Vizepräsidentin ist zugleich Vorsitzende der 13. Zivilkammer, einer Berufungskammer. „Der Wechsel als Vizepräsidentin an das Landgericht ist ein großer und bedeutender Schritt. Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen und bedanke mich für den ausgesprochen freundlichen Empfang“, so Limperg.

Dr. Kerstin Geist, Pressesprecherin in Strafsachen und allgemeinen Angelegenheiten

http://www.lgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1243650/index.html?ROOT=1169294

 

 


 

 

 

Urteil

Lebenslange Haft für Familienmörder

In Stuttgart ist ein 35-jähriger Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Ehefrau und die gemeinsamen Söhne im vergangenen November ermordet. Das Gericht bestrafte vor allem die brutale Vorgehensweise des Täters – obwohl es immer noch kein klares Motiv für die Bluttat gibt.

Für den Mord an seiner Ehefrau ist ein 35- jähriger Mann vom Landgericht Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die 1. Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen November die Mutter der beiden gemeinsamen Söhne aufs Bett niederdrückte, sich auf sie setzte und ihr ein Küchenmesser in den Brustkorb rammte. „Bei der Tat hat er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross in der Urteilsbegründung.

Damit stehe fest, dass die Bluttat als Mord und nicht als Totschlag zu bewerten sei. Der Mann nahm das Urteil regungslos auf. Viele Freunde und Angehörige des Opfers verfolgten das Prozessende. Auch die Verteidigung des Angeklagten hatte lebenslange Haft gefordert.

Ein klares Motiv für die Bluttat sei nicht erkennbar, sagte Pross. „Vermutlich lag ein ganzes Motivbündel vor.“ Fest stehe, dass sich das spätere Opfer wenige Monate vor der Tat von ihrem Mann getrennt hatte. Sie plante, das Sorgerecht für die zwei Söhne im Kindergarten- und Grundschulalter zu beantragen.

Ihr Mann, der laut Gericht früher als Hilfsarbeiter jobbte und seit 2005 von staatlicher Unterstützung lebt, war nach der Trennung in Wohnheimen und Hotels untergebracht. Mitte November gab er vor, seine Frau zu einem Termin beim Scheidungsanwalt begleiten zu wollen und gelangte so in die frühere gemeinsame Wohnung. An diesem Tag den Mord zu begehen, habe er bereits Tage zuvor immer wieder in Gedanken durchgespielt.

Als die Mutter den älteren Sohn zum Schulbus brachte, steckte der Mann ein Küchenmesser mit 15 Zentimeter langer Klinge ein. Die Mutter kam zurück, machte dem dreijährigen Sohn noch Frühstück und ging ins Schlafzimmer. Dort schubste ihr Mann sie auf das Bett, kniete sich auf sie und rammte ihr die Klinge bis zum Griff des Messers in die Brust.

Nach Aussage der Gerichtsmedizin wurden Lunge und Herz verletzt, es dauerte Minuten, bis die Frau verblutete. „Der jüngere Sohn hat möglicherweise Teile der Tat gesehen“, sagte Richter Pross.

Dass ein Gutachter dem Angeklagten eine „depressive Symptomatik“ attestiert hatte, wirkte sich nicht strafmildernd aus. „Das hat nicht zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei der Tat geführt“, sagte Pross. Der 35-Jährige hatte seine Frau im Jahr 2000 geheiratet. Kennengelernt hatten sich die beiden bereits im Alter von 14 und 19. Die zur Zeit des Mordes drei und sieben Jahre alten Kinder waren nach der Tat zu den Eltern des Opfers gekommen.

29. April 2009, 14:10 Uhr

http://www.welt.de/vermischtes/article3647186/Lebenslange-Haft-fuer-Familienmoerder.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Unklarheit bleibt, wie kann der Mann seine beiden Kinder ermordet haben, wenn diese "nach der Tat zu den Eltern des Opfers" gekommen sind.

 

 


 

 

Die Fesseln des Richters

700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher „Fixierungen“ nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System

 

Von Philipp Maußhardt, Nürtingen

25.10.2008

Manchmal wünscht sich Michael Irmler die Zeit zurück, die er eigentlich verflucht hat. Jene Tage, an denen sich auf seinem Schreibtisch im Amtsgericht von Nürtingen die Aktenberge stapelten und er nicht mehr wusste, welchen Stapel er zuerst abarbeiten sollte. Den geplanten Zoobesuch mit seiner Tochter hatte er nun schon das dritte Mal verschoben, und sein Pferd stand seit Tagen ungesattelt im Stall. Die Ehe existierte nur noch auf dem Papier, seine Mutter war schwer krank … Irmler stöhnte über die nie kleiner werdende Flut von Verfahren. Mietstreitigkeiten, Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsklagen.

Und dann waren da noch die vielen Fälle, in denen er als „Betreuungsrichter“ über Bettgitter für Demenzkranke oder Bauchgurte für Rollstuhlfahrer zu entscheiden hatte. Etwa zwei Mal jeden Tag meldeten sich Senioren- und Pflegeheime aus der Umgebung, um von ihm für die aus ihrer Sicht notwendige „Fixierung“ von Heimbewohnern den richterlichen Segen zu erhalten. Irmler, der immer Richter hatte werden wollen, fühlte sich verraten und verkauft. Das war nicht der Traumberuf, für den er sich entschieden hatte.

Richter Irmler, randlose Brille, weißes Hemd, blaue Krawatte, sitzt dieser Tage wieder im Gerichtssaal, nur auf der gegenüber liegenden Seite des Richtertisches. Irmler ist angeklagt wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung in mindestens 62 Fällen.

Wann genau Amtsrichter Irmler damit begann, auf die ihm eigene Weise die Verfahren zu straffen und wieder mehr Zeit zu gewinnen, ist nicht genau belegt. Doch Richterkollegen erinnern sich daran, dass er darum bat, noch mehr Altenheime betreuen und dafür die lästigen Zivilverfahren abgeben zu dürfen. Die Anträge von Heimleitungen, ihre Patienten am Bett festzubinden oder durch Gitter vor dem Herausfallen zu schützen, hatten in den vergangenen Jahren ein Ausmaß angenommen, dass im kleinen Nürtinger Amtsgericht eine ganze Richterstelle damit ausgefüllt werden konnte. Mehr als 700 Anträge aus über 40 Heimen mussten bearbeitet werden. Richter Irmler war für alle Heime „rechts des Neckars“ zuständig. Und Irmler war erstaunlich schnell.

Kam wieder ein Fax, legte Irmler den Antrag erst einmal in eine Ablage und wartete, bis noch mehr dazukamen. Wegen eines einzelnen Patienten ins Auto zu steigen, möglicherweise bis auf die Schwäbische Alb hinaufzufahren, um dann am Bett eines nicht mehr ansprechbaren alten Menschen ein Häkchen in das Kästchen zu machen „Fixierung wird genehmigt“, das machte für ihn keinen Sinn. Er stellte stets Touren von vier oder mehr Patienten zusammen, damit sich die Fahrt auch lohnte. Dass dabei manche Anträge mehrere Tage wenn nicht sogar Wochen in seiner Ablage vergilbten, war Teil des „Irmler-Systems“.

Auch beim Besuch der Heime hatte der Richter den Zeitaufwand optimiert: Meist hingen im Eingangsbereich Listen mit den Namen der Heimbewohner, das genügte ihm, um auf seinem Zettel festzustellen: „Patient anwesend, Fixierung genehmigt.“ In mindestens 62 Fällen, so wird Irmler von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er der Fixierung von Menschen zugestimmt, obwohl er sie nicht einmal persönlich an ihrem Bett aufgesucht habe. Bei dem 88-jährigen Herrn S. in einem Nürtinger Pflegeheim machte Irmler sein Häkchen – da war Herr S. schon einige Tage tot.

Rechtsbeugung nennt das Strafgesetzbuch ein solches Verhalten, dazu Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung. Als am 9. November 2006 Kriminalbeamte in Begleitung einer Staatsanwältin das Privathaus und die Amtsräume des Richters durchsuchten, dämmerte es Irmler, dass er etwas falsch gemacht hatte. Nun sitzt der 45-jährige Amtsrichter schon den dritten Verhandlungstag im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, und auf seinen hängenden Schultern liegt nicht nur die Last des eigenen Versagens, sondern die Last der ganzen Gesellschaft, die ihre Alten und pflegebedürftigen Menschen in Heime abschiebt, wo sie an Betten und Rollstühle geschnallt den Tod erwarten.

In den vergangenen zwei Jahren, nachdem er von seinem Richteramt vorläufig suspendiert worden war, hat Irmler das getan, was er als Richter auch tat: Akten wälzen. Nur waren es dieses Mal seine eigenen. „Was hätte ich tun sollen“; sinniert er, „wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits für gut geheißen hatten?“ In 99 Prozent aller Fälle, so sagte ein anderer Amtsrichter im Zeugenstand aus, würden die Richter einem Antrag auf „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“, wie es im besten Amtsdeutsch heißt, entsprechen. „Dieses Verfahren“, so der Zeuge, sei deshalb „eine einzige Farce“.

Tatsächlich steht in Saal 16 des Stuttgarter Landgerichts ein ganzes System vor Gericht. Ein menschenverachtendes System, das hilfsbedürftigen Menschen anstelle von Zuwendung immer öfter nur noch den Lederriemen oder das Eisengitter bereithält. Weil in den meisten Pflegeeinrichtungen das Personal fehlt, nehmen die Anträge auf Fixierungen vor allem während der Nachtzeit ständig zu. Auch, weil sich die Heime rechtlich absichern wollen und im Falle von Stürzen aus dem Bett die Regressforderungen der Angehörigen fürchten.

In München ergab eine Studie vor wenigen Jahren, dass von den rund 6000 untersuchten Heimbewohnern 41 Prozent zumindest zeitweise an Bett oder an den Rollstuhl „fixiert“ wurden. Eine erschreckende Zahl, die in anderen Regionen nicht viel niedriger liegen dürfte. Noch erschütternder ist das Ergebnis einer Untersuchung von Rechtsmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie fanden heraus, dass im Zeitraum von 1997 bis 2006 insgesamt 29 Menschen in Münchner Heimen durch das fehlerhafte Anlegen der Gurte zu Tode kamen. Die meisten von ihnen hatten sich selbst stranguliert.

Das Arsenal von Fesseln und die Methoden, mit denen man Heimbewohner dingfest macht, sind ausgeklügelt: Um regelmäßiges Ausbüxen zu verhindern, legen Pfleger oftmals den Patienten Handfesseln, Fußfesseln, Körperfesseln oder Bauchgurte an, die die Bewohner nicht lösen können. Stühle mit „Sicherheitsgurt“, die sich vom Bewohner nicht lösen lassen, Verschließen des Zimmers oder der Pflegestation, Vortäuschung einer Verriegelung oder Verwendung von Trickschlössern gehören ebenso zum Repertoire viele Heime. Dazu wird häufig auch psychischer Druck ausgeübt („Die Türklinke steht unter Strom“), Schuhe werden weggenommen oder Drohungen ausgesprochen.

Wer verhaltensauffällig ist, häufig unruhig oder durch Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne, läuft am häufigsten Gefahr, „fixiert“ zu werden. Der Freiburger Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Thomas Klie kämpft seit vielen Jahren gegen die seiner Meinung nach „viel zu häufige Anwendung“ dieser Methoden. In Deutschland, so schätzt Klie, werden pro Jahr rund 400 000 Menschen angebunden oder festgezurrt. Nur als „letztes Mittel“ lässt er solche Fixierung gelten, zusammen mit dem Bundesministerium für Familie hat er die Aktion „ReduFix“ gestartet, um durch Schulungen von Pflegepersonal die Zahl der Fixierungen in deutschen Heimen zu reduzieren.

Um Missbrauch zu begegnen, müssen seit 1992 Fixierungen von einem Betreuungsrichter genehmigt werden. Die Idee war wohl gut gemeint. Nur haben die dafür zuständigen Amtsgerichte dafür kein neues Personal erhalten. Über 700 Fälle allein im Nürtinger Gerichtsbezirk pro Jahr überforderten nicht nur Michael Irmler. Er sieht sich als Opfer, nicht als Täter, auch wenn er vor Gericht zugab, er hätte sich intensiver um den Einzelfall kümmern müssen. Dass er weder die Heime geschweige denn die einzelnen Bewohner aufgesucht habe und stattdessen nur auf dem Papier seine Einwilligung zur Fesselung gab, bestreitet er heftig. Davon aber hängt ab, ob das Gericht ihn wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dann verliert Irmler nicht nur seinen Beamtenstatus, auch sein Pensionsanspruch als Richter ist dahin.

Als ein ehemaliger Richterkollege in den Zeugenstand tritt und erst einmal mit donnernder Stimme der Vorsitzenden Richterin eine kleine rechtliche Belehrung erteilt, sinkt Irmler noch tiefer in das Polster seines Angeklagtenstuhles. Sie haben ihn zum schwarzen Schaf gestempelt, denkt er wohl, und ein psychologischer Gutachter, der direkt hinter ihm sitzt, hat ihm „depressive Neigungen“ attestiert.

„Vielleicht“, so sinniert Irmler wenig später auf dem Gerichtsflur, „hat mich die Situation in den Pflegeheimen ja auch so deprimiert, dass ich es nicht mehr ausgehalten und ohne zu prüfen meine Zustimmung erteilt habe.“ Vielleicht. Sicher ist dagegen, dass der Gerichtssaal Nummer 16 im Stuttgarter Landgericht viel zu klein für diesen Prozess ist. Die Zuhörer und Medienvertreter stehen bis an die Wand gedrängt. Es bräuchte einen Marktplatz, eine riesige Halle, ja das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Denn dieser Prozess geht jeden an.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2644569

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.10.2008)

 

 

 


 

 

Wegen Rechtsbeugung

Amtsrichter muss ins Gefängnis

Pflegeheim [Großansicht]

Das Anlegen eines Bauchgurts darf nicht vom Schreibtisch aus angeordnet werden.

Foto: factum/Weise

Stuttgart - Ein Nürtinger Amtsrichter hat alten Menschen in Heimen ohne Anhörung Bauchgurte und Bettgitter verordnet - jetzt hat das Landgericht Stuttgart ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Hobby und Familie seien ihm wichtiger gewesen als seine Arbeit.

Von Susanne Janssen

Mit schnellen Schritten flüchtet der 45-jährige Amtsrichter aus dem Gerichtsgebäude. Den Fernsehkameras und Mikrofonen will er sich nach dem Urteil nicht stellen. Bis zuletzt hat der Angeklagte die Vorwürfe bestritten und nur einige Fehler eingeräumt, die aber jedem passieren könnten. Die 16. Strafkammer war anderer Ansicht: Sie verurteilt den 45-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Eine Bewährung ist bei dieser Höhe nicht mehr möglich.

Richterin glaubt dem Angeklagten nicht

Der suspendierte Amtsrichter aus Nürtingen hat nach Ansicht der Kammer in 47 Fällen das Recht gebeugt, indem er die Senioren, bei denen er über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden sollte, nicht persönlich aufgesucht hat. "Dabei bestand eine konkrete Gefahr für die Betroffenen", erklärte die Vorsitzende Richterin Helga Müller. Sieben Fälle wertete das Gericht als Versuch, weil die Senioren zum Zeitpunkt der Anordnung schon verstorben waren. Dass der Angeklagte die Protokolle hier fingiert hatte, brachte die Ermittlungen gegen ihn ins Rollen.

Der Erklärung des Amtsrichters, er habe die Verstorbenen besuchen wollen, aber wohl mit anderen verwirrten alten Leuten gesprochen, schenkte Müller keinen Glauben: "Die Belegliste wird nach einem Todesfall in den Heimen am nächsten Tag, spätestens aber nach drei Tagen geändert."

Viele Zeugenaussagen hätten die Erklärung des Amtsrichters widerlegt: Ein Pflegedienstleiterin erklärte, der Richter habe die alten Leute gar nicht sehen wollen: "Das reicht schon so", habe er bei seinem Kurzbesuch erklärt. "Schwester Susi", mit der er eine Frau besucht haben wollte, hatte den Richter noch nie gesehen. Die Behauptung des Angeklagten, es sei möglich, nach Aktenlage zu entscheiden, wies Helga Müller ebenfalls zurück: "In allen Kommentaren steht klipp und klar, dass sich ein Richter einen persönlichen Eindruck verschaffen muss."

Bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt

Die standardisierten Protokolle und Beschlüsse, bei denen nur Kreuzchen gemacht werden mussten, seien ein Beleg für die oberflächliche Arbeitsweise des Mannes. Einer Frau, die durchaus noch orientiert war und die Bettgitter ablehnte, wurde so durch zwei Kreuze die Freiheit entzogen. "Der Angeklagte hat in hohem Maße das Gesetz missachtet", erklärte die Vorsitzende Richterin. Dass die so verordneten Maßnahmen in den meisten Fällen gerechtfertigt waren, sei keine Entschuldigung.

Bis zum Schluss hatte der Amtsrichter keine Einsicht gezeigt und die Schuld bei anderen gesucht. Das Gericht sah keine Anzeichen für ein Komplott gegen ihn. Vielmehr habe der Richter, der wegen seiner Scheidung in einer schwierigen Situation gewesen war, mehr Zeit für Familie und Hobby haben wollen - und nebenbei Vorträge und Vorlesungen über das Betreuungsrecht gehalten.

Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten. Unterdessen sehen Richterkollegen auch die Justizverwaltung in der Pflicht: Thomas Schulte-Kellinghaus, Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung, erklärte, die Atmosphäre an den Amtsgerichten sei so, dass die Qualität nicht zähle - nur die Zahl der erledigten Fälle.

14.11.2008

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1874149

 

 


 

 

12. Februar 2008

BEISCHLAF-AUKTION IM INTERNET

Sex mit sechs Unbekannten - Web-Site muss Namen preisgeben

Sie hatte sich auf einer Internetseite angeboten, auf der man Sex ersteigern kann - ohne mehr als die Nicknamen ihrer Partner zu kennen. Jetzt ist die Frau schwanger. Vor Gericht erstritt sie, dass der Seitenbetreiber die Identitäten der möglichen Erzeuger preisgeben muss.

Stuttgart - Es ist eine krude Mischung aus Anonymität, Prostitution und Tragik: Sechs Männer, die sich im Internet eine Sexpartnerin kaufen. Eine Frau, die sich bei der Sex-Auktion gleich mehrmals anbietet. Und ein noch ungeborenes Kind, gezeugt von einem der Männer. Dann zieht die Frau vor das Gericht, um die Identität des potenziellen Erzeugers zu erfahren - weil sie lediglich die Netz-Nicknamen ihrer Beischläfer kennt.

 

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, in einem heute bekannt gewordenen Urteil dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben. Die Frau habe ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren.

Eigentlich hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,534875,00.html

 

 


 

 

 

Nr. 1 vom 17. Januar 2008

"Anwalt ohne Recht -

Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933"

Ausstellung im Landgericht Stuttgart

vom 17.01. bis zum 14.02.2008

Bundesrechtsanwaltskammer, vor Ort in Stuttgart. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart und der Verein "Gegen Vergessen - Für Demokratie" präsentieren im Landgericht Stuttgart in der Zeit vom 17.01. bis 14.02.2008 die Wanderausstellung "Anwalt ohne Recht". Die Ausstellung, die die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Juristentag e.V. veranstalten, dokumentiert auf 20 Tafeln das Schicksal von Anwälten jüdischer Herkunft in Deutschland. Zur Ausstellungseröffnung begrüßt der Präsident des Landgerichts, Dr. Franz Steinle. Es folgen Grußworte gesprochen von Dr. Alfred Geisel, Vorstandsmitglied des Vereins "Gegen Vergessen - Für Demokratie", Frank Diem, Präsident der Rechtsanwaltskammer Stuttgart sowie Joel Levi, Rechtsanwalt aus Israel. Einführende Worte wird Dr. Manfred Schmid, Mitglied des Kulturausschusses, LHS Stuttgart, an die Gäste richten. Als Begleitprogramm wird Musik von Klezmer auf der Klarinette gespielt.

Diese Ausstellungseröffnung dokumentiert den regionalen Boykott und die Verfolgung von jüdischen Anwälten zur Zeit der nationalsozialistischen "Machtergreifung" in Stuttgart.

Nun besteht in Stuttgart für vier Wochen Gelegenheit zur Besichtigung der Ausstellung. Sie wird am Donnerstag, den 17. Januar 2008 um 17.00 Uhr im Landgericht Stuttgart, eröffnet.

 

Die Ausstellung ist bis zum 14. Februar 2008 für die Öffentlichkeit zugänglich.

Öffnungszeiten der Ausstellung im Landgericht Stuttgart

(Urbanstraße 20, 1. Stock)

Mo - Do: 09.00 - 16.00 Uhr

Fr. 09.00 - 13.00 Uhr

Sa., So. und an Feiertagen geschlossen

Eintritt ist kostenlos

 

http://www.brak.de/seiten/04_08_01.php

 

 


 

 

Neuer Präsident am Landgericht Stuttgart - Dr. Franz Steinle folgt auf Dr. Peter Sontag

Datum: 28.11.2007

Kurzbeschreibung: Führungswechsel am Landgericht Stuttgart: Der 57-jährige Dr. Franz Steinle ist Nachfolger des langjährigen Landgerichtspräsidenten Dr. Peter Sontag, der zum 1. Juli 2007 in den Ruhestand getreten ist.

Steinle war seit Dezember 2001 Präsident des Landgerichts Ravensburg und davor vier Jahre Direktor des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.

In Vertretung von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) sprach der Amtschef des Justizministeriums, Ministerialdirektor Michael Steindorfner, dem scheidenden Präsidenten am Mittwoch (28. November) bei der offiziellen Amtsübergabe in Stuttgart im Namen des Landes Dank und Anerkennung für seine erfolgreiche Arbeit im Dienste der baden-württembergischen Justiz aus. Als Richter „ein Meister seines Fachs“, habe Sontag auch in Angelegenheiten der Verwaltung eine prägende Wirkung entfaltet. „Als Präsident mit Ecken und Kanten genossen Sie Respekt und großes Ansehen. Sie sind eine markante und eindrucksvolle Persönlichkeit, ein Mensch von außergewöhnlichem Format“, so Steindorfner. Unter Sontags Leitung hätten das Landgericht, die Amtsgerichte und die Notariate im Landgerichtsbezirk Stuttgart ihre Aufgaben auf hohem fachlichem Niveau, engagiert und in guter Arbeitsatmosphäre erfüllt. Dafür habe Sontag in seiner Person Vorbild gegeben und Maßstäbe gesetzt. Er habe im Kreis der Landgerichtspräsidenten den Status eines Primus inter pares gehabt. „Ihr Engagement war leidenschaftlich und unerschrocken, aber immer aufrecht, geradlinig und sachlich. Sie werden der Justiz fehlen!“, sagte Steindorfner.

Dem neuen Präsidenten des größten Landgerichts in Baden-Württemberg und einem der größten Landgerichte Deutschlands wünschte Steindorfner „Glück und Erfolg“ im neuen Amt. Mit Steinle habe eine Persönlichkeit das Präsidentenamt in Stuttgart übernommen, die in Justizkreisen gut bekannt sei und rundherum geschätzt werde. „Sie haben sich als ein Macher der leisen Art erwiesen. Sie bringen die Dinge effizient und mit großer Durchsetzungskraft ohne große Töne auf den Weg. Ihr Führungsstil entspricht Ihrem ruhigen, sachorientierten und kooperativen Naturell.“ Steinle sei bekannt als ein hoch befähigter Jurist und Richter, der die Aufgaben mit großem Geschick, Fingerspitzengefühl, Flexibilität und Standhaftigkeit anpacke. Er habe dafür gesorgt, dass die Geschäfte in Ravensburg trotz knapper Personalausstattung reibungslos bewältigt worden seien. Er sei als ein außergewöhnlich erfolgreicher Präsident bekannt, der sich für seinen Bezirk einsetze, der seine Ziele nicht aus dem Auge verlieren und der seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Respekt und Verständnis gegenübertrete und gerade dadurch motivieren könne. „Ich bin sicher, dass auch das Landgericht Stuttgart bei Ihnen in guten Händen ist“, erklärte Steindorfner.

Dr. Franz Steinle, Präsident des Landgerichts Stuttgart

 

Ministerialdirektor Michael Steindorfner (Mitte) verabschiedet LGPräs. a.D. Dr. Peter Sontag (links) und begrüßt den neuen Stuttgarter Landgerichtspräsidenten Dr. Franz Steinle (rechts)

 

Lebenslauf Dr. Franz Steinle

Dr. Franz Steinle wurde am 20. Dezember 1949 in Wiesensteig geboren, wuchs vornehmlich in Geislingen an der Steige auf und machte nach bestandener Mittlerer Reife sein Abitur auf der Höheren Handelsschule in Göppingen. Steinle ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Nach seiner Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung arbeitete Steinle einige Zeit bei Finanzämtern und bei der Oberfinanzdirektion. Ab 1973 studierte er Rechtswissenschaften, legte 1977 das erste Staatsexamen ab und wurde nach auch erfolgreich bestandenem Zweiten Staatsexamen und Promotion 1981 beim Landgericht Ulm in den höheren Justizdienst übernommen. Es folgten Stationen beim Amtsgericht Geislingen, der Staatsanwaltschaft Ulm und erneut dem Landgericht Ulm, bevor er nach einigen Jahren in einer Zivilkammer am 1. September 1990 Präsidialrichter beim Oberlandesgericht Stuttgart wurde. Dort sammelte Steinle neben seiner richterlichen Tätigkeit auch erste Erfahrungen in Verwaltungsangelegenheiten. Im Oktober 1997 wurde Steinle zum Direktor des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt ernannt, im Dezember 2001 schließlich zum Präsidenten des Landgerichts Ravensburg. Steinle gilt als leidenschaftlicher Ausdauersportler und ist ehrenamtlicher Vizepräsident des Deutschen Skiverbandes.

Lebenslauf Dr. Peter Sontag

Sontag wurde am 25. Oktober 1943 in Dresden geboren, er ist verheiratet. 1951 verließ seine Familie die damalige Sowjetische Besatzungszone. Nach dem Abitur und zweijährigem Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Köln, wo er im Juli 1969 die Erste juristische Staatsprüfung ablegte. Nach einer Assistenzzeit an der Universität Tübingen und anschließender Promotion sowie erfolgreich bestandenem Zweiten Staatsexamen trat Sontag 1975 bei der Staatsanwaltschaft Tübingen in den Justizdienst des Landes ein. Im November 1976 wurde er an das Justizministerium abgeordnet. Dort war er zunächst für die Bearbeitung von Streitverfahren in Personalangelegenheiten zuständig. 1984 wurde ihm im Ministerium die Leitung des Personalreferats für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart anvertraut. Dieses herausgehobene Schwerpunktreferat übte Sontag mehr als sieben Jahre aus und übernahm 1991 noch die Position des stellvertretenden Abteilungsleiters der Abteilung I. Im Juli 1992 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ernannt, drei Jahre später wurde er im August 1995 Präsident des Landgerichts Tübingen. Nach gut siebenjähriger Amtszeit folgte dann Anfang Oktober 2002 der Wechsel als Präsident zum Landgericht Stuttgart.

 

Infos zum Landgericht Stuttgart (www.landgericht-stuttgart.de)

Das Landgericht Stuttgart ist das größte Landgericht in Baden-Württemberg und auch eines der größten Landgerichte in Deutschland. Sein Gerichtsbezirk umfasst den gesamten mittleren Neckarraum mit über 2 Millionen Einwohnern. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich über die Amtsgerichtsbezirke Backnang, Böblingen, Esslingen, Kirchheim, Leonberg, Ludwigsburg, Nürtingen, Schorndorf, Stuttgart, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen. Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig. Zum Stichtag 1.1.2007 arbeiteten im Landgericht Stuttgart 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 151 Richterinnen und Richter. Im Jahr 2006 waren 24.503 erstinstanzliche Zivilsachen, 1.536 Berufungsverfahren in Zivilsachen, 65 Schwurgerichtssachen, 281 erstinstanzliche Strafsachen vor Großen Strafkammern und 1.552 Berufungsverfahren vor Kleinen Strafkammern zu erledigen.

Hinweis für die Medienvertreter: Das beiliegende Foto von LGPräs. Dr. Franz Steinle ist zum Abdruck frei. Um Quellenangabe: „Landgericht Stuttgart“ wird gebeten.

www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1214933/index.html?ROOT=1153239

 

 

 


 

 

 

Mutter zu elf Jahren Haft verurteilt

Nach Familiendrama in Esslingen

Aus Verzweiflung und aus Angst vor ihrem Ehemann hatte eine 33-jährige Frau ihre beiden Söhne erstochen. Die Richter stellten verminderte Schuldfähigkeit fest.

Die Angeklagte vor dem Landgericht Stuttgart. Wegen zweifachen Mordes an ihren Kindern wurde die 33-Jährige zu elf Jahren Haft verurteilt. (Foto: dpa)

Eine 33-jährige Mutter aus Esslingen muss für elf Jahre ins Gefängnis, weil sie ihre beiden Söhne erstochen hat. Das Landgericht Stuttgart erkannte am Freitag auf Totschlag in zwei Fällen, stellte aber auch verminderte Schuldfähigkeit fest. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von zwölf Jahren Haft.

Die Frau hatte bereits am zweiten Prozesstag gestanden, ihre beiden acht und zwölf Jahre alten Söhne erst mit einem Antennenkabel gewürgt und dann mit einem Messer erstochen zu haben.

Ein anschließender Selbstmordversuch in einem Waldstück nahe des Tatorts scheiterte. Das Motiv sei Furcht vor dem Ehemann gewesen, dem sie durch Selbstmord habe entkommen wollen, ohne ihm aber die Kinder zu überlassen. Ein Psychiater erklärte im Prozess, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat von der Idee verblendet war, sie handele zum Besten der Kinder.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross sprach in der Begründung des Urteils von einem "Schwanken des Gerichts zwischen Mitleid mit der Angeklagten und Unverständnis über die Tat". Die Angeklagte sei intelligent und hätte eine Flucht vor ihrem Ehemann auch ohne Tötung der Kinder angehen können, etwa über ein Frauenhaus oder die Polizei.

Gleichwohl sei die Tat aus selbstlosen Motiven und ohne feindselige Einstellung gegen die Kinder begangen worden - das schließe eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes aus.

26.10.2007

(dpa/cag/mako)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/859/422620/text/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn eine Mutter ihre beiden Kinder ersticht, dann nicht etwa aus Feindseligkeit gegen die Kinder, sondern "Verzweiflung und aus Angst vor ihrem Ehemann", ja, vielleicht sogar aus Liebe. Das könnte man jedenfalls glauben, wenn man die obenstehenden Pressemeldung liest.

Womöglich hat auch Adolf Hitler aus Verzweiflung und aus Angst vor dem Weltuntergang die Juden nach Auschwitz transportieren lassen?. Wundern würde es vielleicht nicht, denn immerhin war Hitler Vegetarier und Hundefreund und wie man weiß, sind Vegetarier und Hundefreund im Allgemeinen sehr liebe Menschen von denen man sich für gewöhnlich nicht vorstellen kann, dass sie Juden aus Feindseligkeit töten. Hitler hat, wie man heute in gewissen Kreisen vermutet, aus reiner Menschenliebe das Euthanasieprogramm betrieben, denn er konnte das Leiden der Behinderten nicht mit ansehen und wollte sie daher töten, so wie die Mutter der beiden getöteten Kinder nicht mit ansehen konnte, dass ihre Kinder in einer so bösen Welt aufwachsen sollten, wo so böse Männer wie der Vater der Kinder frei herumlaufen dürfen.

 

 

 


 

 

Ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen"

 

Richter Frank Fahsel (Jg. 1939)

War ab 03.05.1974 Richter beim Landgericht Stuttgart.

In einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 2. 4. 2008 schrieb er: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen".»

In einem Leserbrief in DER SPIEGEL, 25/1981 hatte er schon geschrieben: «Der Verfassungsrichter Hirsch irrt: Selbst in der nur mild konservativen Stuttgarter Justiz teilt die sogenannte schweigende Mehrheit die Meinung des Richterbundes (gelegentlich -- ganz und gar unberechtigt -- "Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit" genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als Über-Ich S.12 der Justiz und als Oberaufpasser gegenüber Justizkritikern geriert.

Daß Herr Hirsch bei Justizoberen besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind auch das Produkt einer Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert, kommt aus Tradition nicht nach oben.

Nicht gefolgt werden kann Herrn Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone Walten und Schalten der fünf Nürnberger Richter sei ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle fest, daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge beim Namen nennen will. Was bemäkelt er aber dann das Schweigen der "kleineren" Richter? Er sagt doch selbst, daß in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit Sanktionen geahndet werden.

Im übrigen liegt er gleichermaßen außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten richtig. Doch es bringt nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!

Stuttgart FRANK FAHSEL Richter am Landgericht»

 

www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Richter/28710.html

 

 


 

 

Stuttgart Flughafenmord - Lebenslänglich gefordert

Im Prozess gegen einen 32-Jährigen, der seine Ex-Frau am Stuttgarter Flughafen erschossen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Zudem solle eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.

Der 32-Jährige hat die tödlichen Schüsse auf seine Ex-Frau gestanden

Die Verteidigung hingegen plädierte dafür, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Der Angeklagte soll seine 25-jährige Ex-Frau Ende März in der Schalterhalle mit mehreren Schüssen in den Kopf aus niederen Beweggründen heimtückisch ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt als Motiv einen Streit um das Sorgerecht für die zwei Töchter an. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und ausgesagt, er habe Angst gehabt, seine Ex-Frau werde den gemeinsamen Kindern etwas antun. Einer der etwa 80 Reisenden in der Schalterhalle war durch einen Streifschuss verletzt worden. Die Anklage lautet daher auf heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung.

Am Tattag, dem 31. März, war der Angeklagte zum Flughafen gefahren, um seine Ex-Frau zur Rede zu stellen. Sie war auf dem Weg nach Pristina, wo sie die beiden gemeinsamen Töchter besuchen wollte. Ihre Gestik und Mimik habe ihm jede Hoffnung geraubt. Er habe nur Abneigung und Verlust gespürt. "Sie hat mir die Zunge herausgestreckt." Danach habe er mit einer Waffe auf die Frau geschossen, bis das Magazin leer war. Der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Disco-Türsteher ist aus Sicht der Anklagebehörde "extrem abgebrüht und kaltblütig". Voller Verachtung habe er nach der Tat auf sein Opfer gespuckt. Laut Verteidiger hat sein Mandant nicht kaltblütig, sondern im Affekt gehandelt. Da aber ein Sachverständiger eine Tat im Affekt kurz vor Ende des Prozesses ausgeschlossen hatte, beantragte die Verteidigung ein weiteres psychologisches Gutachten. Das Urteil wird am 10. Dezember erwartet.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Die Verhandlung fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt: Beispielsweise wurde befürchtet, dass der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte gewaltsam befreit werden könnte. Zudem hatte die Schwester der Getöteten als Nebenklägerin Angst um ihr Leben. Allerdings hatten sich die Familien des Angeklagten und des Opfers nach Angaben des Verteidigers ausgesprochen, weshalb Blutrache nicht im Raum stand.

Frau hatte sich in Frauenhaus geflüchtet

Die 25-Jährige war sofort tot

Die erschossene 25-Jährige hatte nach Polizeiangaben seit Juli 2006 im Hohenloher Frauenhaus in Künzelsau gelebt. Dorthin war sie nach sechsjähriger Ehe vor ihrem gewalttätigen Mann geflohen. Die damals sieben Monate und zwei Jahre alten Töchter hatte sie zurückgelassen, um nicht entdeckt zu werden. Kurz darauf begab sie sich wohl aus Angst vor dem Mann zu Verwandten in den Kosovo. Dort wurde die Ehe geschieden und das Sorgerecht für die Töchter allein dem Vater übertragen.

Mann brachte Kinder in den Kosovo

Wenige Monate später kehrte die Mutter nach Deutschland zurück, um hier vor Gericht das alleinige Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder zu erstreiten. Der 31-Jährige hatte die Kinder in der Zwischenzeit allerdings zu seinen Verwandten in den Kosovo gebracht. Das Familiengericht entschied, dass die Frau ihre Kinder im Kosovo treffen dürfe.

www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2877234/t4koof/index.html

 

 

 


 

 

„Erschossen, weil sie ihre Kinder sehen wollte“

30.11.2007

STUTTGART: Staatsanwalt sieht im Flughafenmord besondere Schwere der Schuld - Verteidiger: Beziehungstat im Affekt

Lebenslange Haftstrafe sowie Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, forderte der Staatsanwalt für Avdyl L.. Er habe am 31. März diesen Jahres seine Ex-Frau am Stuttgarter Flughafen „erschossen, weil sie ihre Kinder sehen wollte.“ Vor dem Stuttgarter Landgericht sprach der Staatsanwalt gestern von einer bewussten Hinrichtung an einem Ort, an dem möglichst viele Menschen zusehen.

Von Roland Kurz

Die von Staatsanwalt und Verteidiger beantragten Strafmaße waren vom ersten Prozesstag an absehbar. Erstaunt hat, wie deutlich Staatsanwalt Thomas Schek diese Tat und die fatale Einstellung zu „Ehre“ und Verfügbarkeit von Frauen brandmarkte. Avdyl L. (32) habe seine Frau mit fünf Kopfschüssen aus 30 Zentimetern Entfernung hingerichtet, „weil sie es wagte, ihm die Stirn zu bieten.“ Der Antrag, das Umgangsrecht mit den Kindern zu erhalten, sei das Todesurteil für Suzana L. (25) gewesen. Während der Ehe habe L. seine Frau wie einer „Sklavin“ verboten, Deutsch zu lernen und das Haus zu verlassen. Ab Januar 2003 habe er die Frau geschlagen, getreten, gewürgt, vergewaltigt und durch die Prügel zwei Fehlgeburten verursacht.Den Zeugen, die zur Familie des Angeklagten oder zum Kollegenkreis gehörten, warf der Staatsanwalt vor, „schamlos zu lügen“. Es sei in widerwärtiger Weise versucht worden, das Opfer zu verleumden. Ob die Mutter etwa ihre beiden Töchter mit den vielen Süßigkeiten so beschweren wollte, damit diese im Meer versinken, spielte Schek sarkastisch auf eine Behauptung des Vaters des Angeklagten an. Angeblich hat Suzana L. damit gedroht.Der Staatsanwalt nahm den Polizisten in Schutz, der am Flughafen kurz vor der Tat mit Suzana L. gesprochen hatte. Diese massive Bedrohung sei nicht zu erkennen gewesen. Die Frau habe abgelehnt, bei dem Polizisten zu warten.

Seelenruhig vom Tatort weg

Die Tat sei geplant und nicht im Affekt geschehen, sagte der Staatsanwalt. Am 29. März sei L. über den Beschluss zum Umgangsrecht während des Kosovobesuchs der Frau informiert worden. Am 30. März habe sich L. einen Leihwagen geholt und am 31. März sei er zum Flughafen gefahren. 21 Augenzeugen hätten das Geschehen geschildert, drei davon, wie L. noch auf die tote Frau gespuckt habe. Dann sei L. mit zufriedenem Gesicht und seelenruhig weggegangen. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe standen für den Staatsanwalt außer Frage.Norbert Wingerter, der Vertreter der Opferfamilie, setzte das Merkmal „gemeingefährliches Mittel“ dazu. L. habe herumgeballert und die Lebensgefahr Dritter in Kauf genommen.

Verteidiger Werner Haimayer beantragte, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Ansonsten beantrage er ein psychologisches Zusatzgutachten. Am Flughafen habe eine „nicht gewollte Eskalation“ stattgefunden. Avdyl L. sei aufgrund einer Drohung der Ex-Frau besorgt gewesen, dass er seine Kinder nie mehr sehen würde. Er sei zum Flughafen gefahren, um mit ihr zu reden. Ein Zündfunke könnte gewesen sein, dass Suzana ihm die Zunge herausgestreckt habe. Dass L. das Magazin leer geschossen habe, könne doch auch dafür sprechen, dass heftige Gefühle im Spiel gewesen seien. Wenn man von seinem Job als Türsteher absehe, sei L. eigentlich ein „ruhiger, weicher, höflicher Mensch“. Haimayer bezweifelte, dass Suzana L. täglich eine Stunde geschlagen worden sei. Verletzungen seien nie gesehen worden. Vielleicht sei von den Frauenhaus-Frauen „unbewusst“ein Prozess in Gang gesetzt worden, mit der Fragestellung: Wie kommt Suzanna zu ihrem Sorgerecht?

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: „Ich weiß, dass es eine sehr schwere Tat war, und dass es keine Entschuldigung gibt.“ Er hoffe, dass das Urteil gerecht sei, und dass die Wahrheit genannt werde.

Das Urteil wird am 10. Dezember verkündet.

 

30.11.2007, Esslinger Zeitung 

http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/kreisesslingen/Artikel1358432.cfm

 

 

 


 

 

Neuer Präsident am Landgericht Stuttgart - Dr. Franz Steinle folgt auf Dr. Peter Sontag

Datum: 28.11.2007 

Kurzbeschreibung: Führungswechsel am Landgericht Stuttgart: Der 57-jährige Dr. Franz Steinle ist Nachfolger des langjährigen Landgerichtspräsidenten Dr. Peter Sontag, der zum 1. Juli 2007 in den Ruhestand getreten ist.

Steinle war seit Dezember 2001 Präsident des Landgerichts Ravensburg und davor vier Jahre Direktor des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt.

www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1214933/index.html?ROOT=1153239

 

 

 


 

 

Kind verhungert: Tödliche Ignoranz im Jugendamt

Bundesgerichtshof entscheidet heute über Mitverantwortung von Behörde

Von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke

Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer

Beutelsbach - Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander: Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch aus der Babyflasche trinken. Es fror. Sein Pflegevater, ein angehender Waldorfpädagoge, soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, ob Leberwurstbrot und Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind, überlebten.

Andreas klagt gegen das Jugendamt, aber er wird vor dem Bundesgerichtshof nicht erscheinen. Es gibt nur Fotos, die im November 1997 von der Polizei gemacht wurden. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, als er acht war, hatte er das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte damals, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.

Der Kriminalfall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, ist nun sogar Thema eines Zivilsenats des Bundesgerichtshofs geworden - aber hinter diesem Fall stehen weitreichende Fragen: Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden?

Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Fall nun, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort an Hunger. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es so genannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.

Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.

Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.

Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen. Die Mutter sagte aus, sie wäre mit den Kindern nicht mehr zu Recht gekommen und hätte sie durch Essensentzug disziplinieren wollen.

In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof ja auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten den öffentlich Bediensteten vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich in dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde dann auch - wie zumeist in derartigen Fällen - eingestellt. Doch ein Anwalt zog vor ein Zivilgericht und forderte im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen am 7. März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach Umzug der Pflegefamilie 1993 aus Hof in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen.

Heute soll dieser Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun höchstrichterlich entschieden werden. Es könnte ein Urteil mit Folgen werden.

 

Berliner Morgenpost 14.10.2004

 

 

 


 

 

 

Tödliche Ignoranz

 

Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer

Die Welt, 14. Oktober 2004

von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke

Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander, erzählt von seiner Pflegemutter vor Gericht. Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch trinken. Es fror. Sein Pflegevater - ein angehender Waldorfpädagoge - soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, sagte sie, ob ein Leberwurstbrot und etwas Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Weil es vorher monatelang nur Wasser und Brot bekam, wie sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind. Diese beiden überlebten. Knapp.

Das war im November 1997. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, und er klagt gegen das damals zuständige Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht auf Schmerzensgeld. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das den Fall heute höchstrichterlich entscheidet, wird er nicht erscheinen. Es gibt nur diese Fotos, die damals von der Polizei gemacht wurden. Da hatte Andreas das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Nur Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.

Der Fall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, wirft Fragen auf. Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden? Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Vorwurf, ein Jugendamt habe versagt, weil es Pflegeeltern nicht genügend kontrolliert habe, sei vor dem obersten deutschen Gericht noch nicht verhandelt worden.

Der Fall, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort. Er war verhungert. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Über die Pflegeeltern sagte der Richter später: "Sie sammelten Kinder wie andere Leute Puppen." Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es sogenannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Am besten im Bett, die Decke bis zum Kinn hochgezogen. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.

Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.

Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt ein bißchen zurückgesetzt, hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.

Ein Mann, der seinen Namen nicht nennen will, wohnt nicht weit von dem Haus mit der Nummer 21. Nein, sagt er, und es klingt wütend. Nein, man konnte es nicht sehen, nein, wirklich nicht, die Buben waren immer gut angezogen, nicht verlottert, nein, niemand hat das geahnt. Niemand hätte es ahnen können. Er sagt all das, obwohl man die Frage für diese Antwort noch nicht gestellt hat. Aber vielleicht hat er sich die Frage schon oft genug selbst gestellt.

Die Frage wäre gewesen: "Ist Ihnen denn damals nichts aufgefallen?" Dann packt der Nachbar die Reporterin am Handgelenk und ruft erregt: "Sie sehen auch unterernährt aus, hören Sie, Sie sind viel zu dünn. Und ich rufe auch nicht das Jugendamt oder die Polizei, verstehen Sie? Es gibt Kinder, die sind eben dünn. Das ist Veranlagung." Er hat auch eine Bekannte, die direkt neben dem Haus der Familie gewohnt hat. Und die, sagt er, und es klingt verzweifelt, würde immer alles bemerken. Etwa wenn bei ihm, am anderen Ende der Straße, die Rolläden nachmittags noch nicht hochgezogen wären, dann bemerke die das. Aber das mit den Kindern, das hätte selbst sie nicht gesehen. Selbst sie.

Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Selbst Verwandte, die die Familie im Sommer bevor Alexander starb, besuchten, ließen sich täuschen. Zugegeben, sagten sie später, sie hätten sich ein bißchen gewundert, warum die Pflegekinder selbst im Hochsommer ständig froren und Jacken und Wollmützen trugen. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen gesundheitlichen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen.

In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten ihnen vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich im Prozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Und Ulrike R., sagte die Sozialarbeiterin, habe sich als "kompetente Frau" präsentiert, "eine Pflegemutter, die alles im Griff hat".

Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde - wie oft in derartigen Fällen - eingestellt. Doch dann forderte ein Anwalt vor einem Zivilgericht im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen im März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Das Jugendamt ging gegen diese Entscheidung in Berufung.

Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach dem Umzug der Pflegefamilie aus dem fränkischen Hof - der 1993 erfolgte - in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen. Der Landkreis entgegnete, die Überprüfung einer Pflegefamilie nach einem Wechsel der Zuständigkeit sei weder üblich noch erforderlich, wenn das Pflegeverhältnis über mehrere Jahre bestanden habe und keine negativen Erfahrungen vorlägen.

Bei dem morgigen Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um mehr als 25 000 Euro. Die Summe mutet ohnehin auch für Laien gering an. Das, so erklärt Wendt Nassal, der den Rems-Murr-Kreis vertritt, liege daran, daß es tatsächlich nur um wenige Monate gehe: Von April 1997 bis November 1997. Denn bis April 1997 hätten regelmäßige Treffen von Mitarbeitern aus dem Kreis Hof mit der Familie stattgefunden. Die hätten dann ihre Berichte an das Jugendamt Waiblingen geschickt. Während des letzten Besuches im April schien offenbar kein übermäßiger Anlaß zur Besorgnis vorzuliegen - Mitarbeiter des Rems-Murr-Kreises kamen danach nicht zum Haus der Familie. Begründung des Waiblinger Jugendamtes: Man wollte die Kinder nicht mit neuen Gesichtern unnötig belasten.

Auf der Straße in Beutelsbach, fast direkt vor dem Haus mit der Nummer 21, hat ein Kind mit Kreide gemalt. Nichts Besonderes, eigentlich, eben das, was Kinder immer malen.

Es sind Strichmännchen.

 

 


 

 

Neue Chefin am Tübinger Landgericht

Röse Häußermann im Südwesten zweite Frau an der Spitze einer solchen Behörde

Tübingen - Mit der Rechtsexpertin für Familiensachen, Röse Häußermann, ist im Februar die zweite Frau auf den Chefsessel eines baden-württembergischen Landgerichts gerückt. Sie trat in Tübingen damit die Nachfolge von Peter Sontag an.

VON VEIT MÜLLER

In Württemberg ist Röse Häußermann sogar die erste Frau, die einem Landgericht vorsteht. Im Südwesten gibt es nur noch in Freiburg eine weitere Richterin, die es auf den Chefsessel einer solchen Behörde geschafft hat. Erst Anfang des Jahres hat Häußermann ihre Arbeit in dem wuchtigen Justizgebäude im Tübinger Zentrum aufgenommen, am 5. Februar war dann ihre offizielle Amtseinführung.

Ihr Dienstzimmer ist noch völlig kahl. "Da müssen noch Bilder an die Wand", sagt sie mit einem freundlichen Lächeln. Dass sie sich in der Männerwelt der Justiz durchsetzen kann, hat sie in der Vergangenheit bewiesen. Gleich nach ihrem Studium war sie bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft die erste Frau in der Wirtschaftsstrafabteilung. 1998 wurde sie zur Vizepräsidentin des Stuttgarter Amtsgerichts benannt. Hier war sie die Chefin der zentralen Mahnabteilung für ganz Baden-Württemberg.

Spezialistin ist Häußermann aber für Familiensachen. In den 80er und 90er Jahren war die Mutter von vier Kindern Richterin am Familiensenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts und kümmerte sich um Scheidungen, Unterhaltsregelungen und um das Sorge- und Umgangsrecht.

Es sei eine sehr interessante Arbeit gewesen, in einem Fachgebiet innerhalb der Justiz, in dem man noch Erfolgserlebnisse erfahren könne, sagt sie. So sei es immer erfreulich und befriedigend gewesen, wenn man es geschafft habe, Menschen in einer Krise auf ein neues Gleis zu setzen und für Kinder die bestmögliche Lösung zu finden.

Ihre Arbeit in einem häufig emotional aufgeladenen Umfeld war aber auch nicht immer ungefährlich. In einem Scheidungsfall stürzte ein Ehemann im Dienstzimmer der Richterin auf seine Ehefrau los, um sie zu erwürgen. Beherzt sprang Häußermann zusammen mit einem Anwalt dazwischen.

In Tübingen ist Häußermann Nachfolgerin von Peter Sontag, der im Oktober vergangenen Jahres an die Spitze des Stuttgarter Landgerichts gewechselt ist.

17.02.2003

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/368716?_suchtag=2003-02-17

 

 


 

 

 

Mauerschützenprozess 1963

„Ich habe gar nicht mehr daran gedacht vorbeizuschießen“

11.10.2022

Den Richtern war der Schuldspruch schwer gefallen. Am 11. Oktober 1963 verurteilte das Schwurgericht Stuttgart den geflohenen DDR-Grenzer Fritz Hanke wegen versuchten Totschlages zu 15 Monate Haft. Er hatte im Harz einen Flüchtling getötet.

Mit diesem Spruch hatte der Angeklagte nicht gerechnet. Zu 15 Monaten Haft verurteilte das Schwurgericht Stuttgart am 11. Oktober 1963 den ehemaligen DDR-Grenzsoldaten Fritz Hanke – wegen versuchten Totschlags an dem 19-jährigen Peter Reisch.

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Vor der Verkündung des Urteils hielten die Prozessbeobachter alles zwischen drei Jahren Haft (dem Antrag der Staatsanwaltschaft) und Freispruch (entsprechend dem Plädoyer des Verteidigers) für möglich – so wenig konnten sie diesen Fall einschätzen. Das Schwurgericht entschied, nach überraschend kurzer Beratung, noch am späten Nachmittag des 11. Oktober: 15 Monate wegen versuchten Totschlags.

Für die Urteilsbegründung brauchte der Vorsitzende Richter mehr als anderthalb Stunden. Der Angeklagte habe sich „die Parolen des herrschenden Regimes“ in der DDR „ohne Überlegen“ zu eigen gemacht. Ihm sei in der politischen Schulung eingeredet worden, ein Mensch, der den „Errungenschaften der sogenannten DDR“ entfliehen wolle, sei ein Verbrecher – eben weil er fliehen wolle. Zugutehielt das Gericht dem Angeklagten: „Hanke hat sich im Rahmen seiner mäßigen Geisteskräfte Gedanken gemacht; er ist nicht der Meinung gewesen, dass Flüchtlinge Kriminellen gleichzusetzen seien.“

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https://www.welt.de/geschichte/kopf-des-tages/article241513815/Prozess-1963-15-Monate-Haft-fuer-Mauerschuetzen.html

 

 


 


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