Väternotruf informiert zum Thema
Oberlandesgericht Stuttgart
OLG Stuttgart
Hier in Stuttgart am 18. Zivilsenat - Familiensenat - wohnt das kalte Herz.
Unrühmliche Bekanntheit im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zur elterlichen Sorge nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder hat der als konservativ und männerfeindlich geltende 18. Zivilsenat - Familiensenat des Oberlandesgerichtes Stuttgarts im Jahr 1999 im Fall des staatlich sorgerechtlich diskriminierten Vaters Christian Gampert erlangt.
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 212-0
Fax: 0711 / 212-3024
E-Mail: poststelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de
Internet: www.olg-stuttgart.de
Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Stuttgart (01/2012)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2012 - www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1182032/index.html?ROOT=1182029
Bundesland Baden-Württemberg
Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart: Eberhard Stilz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.1996, ..., 2012) - Präsident des Staatsgerichtshof bis 2018.
Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart: Cornelia Horz (geb. 11.08.1957 in Dornstetten-Hallwangen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 14. Zivilsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 08/2009, ..., 2012) - im Handbuch er Justiz 1988 ab 02.03.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG Bezirk Stuttgart aufgeführt. Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Februar 1990 an das Justizministerium abgeordnet. Dort zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. 1999 zum zweiten Mal an das Justizministerium - Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht. Ab 01.09.2003 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 28.01.2008 Präsidentin am Landgericht Ravensburg. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Oberlandesgericht Stuttgart 100 Richterinnen und Richter, davon 1 Präsident, 1 Vizepräsident und 23 Vorsitzende Richter/innen.
Das Gericht hat 5 Strafsenate (zugleich Senate für Bußgeldsachen), 21 Zivilsenate (davon 5 Familiensenate), 1 Senat für Landwirtschaftssachen, 1 Kartellsenat, 1 Senat für Baulandsachen, 1 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und 1 Senat für Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen. (Stand August 2005)
Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:
Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz
Amtsgericht Langenburg (Württ.)
Landgericht Heilbronn (Neckar)
Amtsgericht Vaihingen a. d. Enz
Amtsgericht Leutkirch im Allgäu
Amtsgericht Oberndorf am Neckar
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Amtsgericht Kirchheim unter Teck
Amtsgericht Schorndorf (Württ.)
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Amtsgericht Bad Urach (Württ.)
Amtsgericht Rottenburg am Neckar
Amtsgericht Geislingen a. d. Steige
Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Stuttgart:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Väternotruf Stuttgart
August Mustermann
Musterstraße 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / ...
E-Mail: august.mustermann@web.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Oberlandesgericht Stuttgart:
11. Zivilsenat - als Familiensenat
Berufungen und Beschwerden (UF Sachen), sonstige Beschwerden (WF Sachen) und Anträge (UFH) in den von den Familiengerichten im Bezirk des Landgerichts Ellwangen (Aalen (Württ.), Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen, Heidenheim a. d. Brenz, Langenburg (Württ.), Neresheim, Schwäbisch-Gmünd) sowie vom Familiengericht Ulm entschiedenen Sachen)
Werner Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 02.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 11 UF 27/08 VA. 26.01.2010: Dienstliche Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch im Verfahren 11 UF 135/09.
Tilman Grauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - stellvertretender Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.04.2001, ..., 2010) - vorher 17. Zivilsenat. OLG Stuttgart, 11 UF 52/06
Volker Malinka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.11.2007, ..., 2010) - ab 01.10.1994 Richter am Amtsgericht Reutlingen. 11 UF 27/08 VA
Carola Macco (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 13.07.2006, ..., 2010) - ab 01.03.1996 Richterin am Landgericht Heilbronn. Danach Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat. Danach 11. Zivilsenat - Familiensenat. 11 UF 27/08 VA
15. Zivilsenat - Familiensenat
Berufungen und Beschwerden von den Familiengerichten Besigheim, Brackenheim, Heilbronn, Künzelsau, Marbach am Neckar, Öhringen, Schwäbisch-Hall, Vaihingen a. d. Enz (Landgerichtsbezirk Heilbronn)
Dr. Hans-Ulrich Maurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab 03.12.2003, ..., 2011) - vorher ab 01.07.2001 Vizepräsident am Landgericht Hechingen. FamRZ 10/2008, FamRZ 23/2008, FamRZ 6/2009
Ursula Pfitzenmaier-Krempel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1986 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 07.09.1989 als Richterin am Landgericht Heilbronn tätig. Ab 31.10.2003 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat.
Martin Thran (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab 15.08.2007, ..., 2011) - vorher ab 26.08.1997 Richter am Landgericht Stuttgart.
Norbert Heiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab, ..., 2010, 2011) - vorher ab 04.05.2000 Richter am Amtsgericht Esslingen / Familiengericht. 2005 Abordnung an das Bundesjustizministerium. FamRZ 17/2005. FPR 11/2006. FPR 11/2006. 2009: abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart.
No Name - Richterin am Amtsgericht Schorndorf - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
16. Zivilsenat - Familiensenat
Berufungen und Beschwerden von den Familiengerichten Bad-Saulgau, Bad Waldsee, Biberach/Riß, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedlingen, Tettnang, Wangen im Allgäu (Landgerichtsbezirk Ravensburg) sowie Amtsgericht Geislingen
Eberhard Stößer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. FamRZ 11/2009: "Das neue Verfahren in Abstammungssachen nach dem FamFG". FamRZ 20/2019: Rezension zu Walter Zimmermann. Das neue FamFG. FamRZ 9/2010: Anmerkung zu BGH XII ZB 68/09 - Beschluss vom 17.02.2010. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.1996 als Direktor am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Monika Hütter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 31.10.2003, ..., 2011) - FamRZ 21/2006. FamRZ 11/2009: "Die Grundlinien des Familienstreitverfahrens insbesondere des Unterhaltsverfahren"; FamRZ 19/2009: Zur Titulierung von Kindesunterhalt im Mangelfall".
Dr. Rainer Ziegler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.2001 als Richter am Amtsgericht Münsingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.09.2001 als Richter am Amtsgericht Tübingen - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 30.09.2009 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Andreas Holzwarth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.08.2003 als Richter am Amtsgericht Schorndorf - abgeordnet - ( Familiengericht) aufgeführt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. FamRZ 23/2008. FamRZ 24/2009: Buchbesprechung "Versorgungsausgleich", 2009 bis 31.05.2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart - 16. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 6/2010: Buchbesprechung "Familiengerichtliches Verfahren". FamRZ 9/2010: Buchbesprechung: Helmut Borth - Versorgungsausgleich in anwaltlicher und familiengerichtlicher Praxis.
Wulf Schindler (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. und 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 2008, ..., 2010) - vorher ab 01.02.1993 Richter am Landgericht Tübingen
OLG Stuttgart, Beschluss zur Anordnung eines Wechselmodells - 14.03.2007 - 16 UF 13/07, "Das Jugendamt", 10/2007 - siehe unten
17. Zivilsenat - Familiensenat
Berufungen und Beschwerden von den Familiengerichten Freudenstadt, Horb am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Spaichingen, Tuttlingen (Landgerichtsbezirk Rottweil) und dem Amtsgericht Stuttgart
Josefine Köblitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.10.1981 als Richterin am Amtsgericht Calw aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.07.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 2009: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Stuttgart. 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat
Christine Wönne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 28.10.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.1995 als Richterin am Landgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 lediglich als Beisitzerin am Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. GVP 01.01.2011: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
Volker Bißmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - vorher ab 01.12.1997 Richter am Amtsgericht Besigheim. FamRZ 5/2009: Association of International Family Judges. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 2008, ... bis 31.01.2010 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2011: Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Ann Luipold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Familiengericht - Abteilung 7 (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.09.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - mit halber Stelle und abgeordnet aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin an das Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
Heike Wanner-Siebinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 14.02.1997, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.02.1997 als Richterin am Amtsgericht Esslingen - halbe Stelle und abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.02.1997 - halbe Stelle - als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 01.01.2011: abgeordnet als Richterin an das Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
OLG Stuttgart - 17 UF 888/08 zu Amtsgericht Waiblingen: 10 F 1162/08 - Umgang
18. Zivilsenat - Familiensenat
Berufungen und Beschwerden von den Familiengerichten Bad Urach (Württ.), Calw, Münsingen, Nagold, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen (Landgerichtsbezirk Tübingen) und den Amtsgerichten Albstadt, Hechingen und Balingen
Dorothea Roscher-Grätz (geb. 27.5.1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2002, ..., 2010)
Kahl (geb. ....) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2007, ..., 2010)
Joachim Maier (Jg. 1955) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 21.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.09.1986 als Richter am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Danach Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - "Hinwirken auf das Einvernehmen nach § 52 FGG und das Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG", FPR 2007, Heft 7-8 301 (Familienrechtliches Forum Göttingen 2008)
Dr. Karl-Heinz Schach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.05.1985 als Richter am Amtsgericht Kirchheim unter Teck aufgeführt (Familiengericht).
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss vom 20.04.2004 - 18 UF 30/2003, veröffentlicht in "Kind-Prax", 4/2004, S. 144 ff.: Die im Jahr 1999 beim 18. Familiensenat am Oberlandesgericht Stuttgart tätigen Richter/innen zeichnen verantwortlich für den von ihnen 1999 getroffenen väterdiskriminierenden Beschluss im Fall: Gemeinsames Sorgerecht - versus staatliche sorgerechtliche Diskriminierung Christian Gampert
Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - alphabetische Auflistung:
Agnes Aderhold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / Senat für Baulandsachen (ab , ..., 2009, ..., 2011) - ab 08.02.1996 Richterin am Landgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 21.02.2003 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 25.10.2005 Ministerialrätin beim Justizministerium Baden-Württemberg. EDV-Gerichtstags 2011 - https://www.edvgt.de/pages/startseite/20.-deutscher-edv-gerichtstag/teilnehmerliste.php
Nikolas Andelfinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 06.05.2002, ..., 2010) - ab 01.10.1989 Richter am Landgericht Stuttgart
Dr. Barth (geb. .... ) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab , ..., 2009, 2010) - möglicherweise identisch mit Eckhard Barth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Landgericht Stuttgart (ab 18.04.1998, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.04.1998 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.Landgericht Stuttgart - GVP 07.12.2009: Nicht aufgeführt.
No Name - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Volker Bißmaier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - vorher ab 01.12.1997 Richter am Amtsgericht Besigheim. FamRZ 5/2009: Association of International Family Judges. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 2008, ... bis 31.01.2010 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2011: Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Margit Brazel (Jg. 1950) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 16.09.1997, ..., 2010)
Dr. Hannes Breucker (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 26.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.
Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer (Jg. 1946) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 27.02.1989, ..., 2010)
Fritz Fischer (Jg. 1949) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 31.05.1995, ..., 2010)
Werner Fröhlich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 02.12.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.03.1995 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 11 UF 27/08 VA. 26.01.2010: Dienstliche Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch im Verfahren 11 UF 135/09.
Bernhard Gramlich (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.08.1995, ..., 2010)
Tilman Grauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - stellvertretender Vorsitzender Richter / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.04.2001, ..., 2010) - vorher 17. Zivilsenat. OLG Stuttgart, 11 UF 52/06
? Dr. Ulrich Groß (geb. ....) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 04.11.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 unter dem Namen Ulrich Groß nicht aufgeführt.
Dr. Volker Grünberg (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 24.03.1992, ..., 2010)
Dr. Peter Häcker (Jg. 1963) - stellvertretender Vorsitzender Richter (ab 04.01.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1996 als Richter am Landgericht Tübingen aufgeführt.
Norbert Heiter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab, ..., 2010, 2011) - vorher ab 04.05.2000 Richter am Amtsgericht Esslingen / Familiengericht. 2005 Abordnung an das Bundesjustizministerium. FamRZ 17/2005. FPR 11/2006. FPR 11/2006. 2009: abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart.
No Name - Richterin am Amtsgericht Schorndorf - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Günther Herrmann (Jg. 1953) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.07.2003, ..., 2010) - ab 27.12.1983 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richter am Landgericht Stuttgart tätig.
Dr. Klaus Hofmann (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 31.01.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.08.1996 als Richter am Amtsgericht Bad Mergentheim aufgeführt.
Thomas Holzer (Jg. 1951) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 27.03.1997, ..., 2010)
Dr. Andreas Holzwarth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 11.08.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 11.08.2003 als Richter am Amtsgericht Schorndorf - abgeordnet - ( Familiengericht) aufgeführt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. FamRZ 23/2008. FamRZ 24/2009: Buchbesprechung "Versorgungsausgleich", 2009 bis 31.05.2010 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart - 16. Zivilsenat - Familiensenat. FamRZ 6/2010: Buchbesprechung "Familiengerichtliches Verfahren". FamRZ 9/2010: Buchbesprechung: Helmut Borth - Versorgungsausgleich in anwaltlicher und familiengerichtlicher Praxis.
Cornelia Horz (geb. 11.08.1957 in Dornstetten-Hallwangen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 14. Zivilsenat / Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 08/2009, ..., 2012) - im Handbuch er Justiz 1988 ab 02.03.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG Bezirk Stuttgart aufgeführt. Assessorzeit am Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Februar 1990 an das Justizministerium abgeordnet. Dort zunächst für das Mietrecht sowie das Kosten- und Gebührenrecht, später dann für die persönliche Dienstaufsicht und die Aufgaben des Bürgerreferenten zuständig. 1996 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort hauptamtliche Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. 1999 zum zweiten Mal an das Justizministerium - Leitung der Referatsgruppe für Zivilrecht. Ab 01.09.2003 Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 28.01.2008 Präsidentin am Landgericht Ravensburg. Siehe auch Pressemitteilung unten.
Monika Hütter (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 31.10.2003, ..., 2011) - FamRZ 21/2006. FamRZ 11/2009: "Die Grundlinien des Familienstreitverfahrens insbesondere des Unterhaltsverfahren"; FamRZ 19/2009: Zur Titulierung von Kindesunterhalt im Mangelfall".
Kahl (geb. ....) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2007, ..., 2010)
Markus Kittel (Jg. 1964) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 18.11.2003, ..., 2010) - ab 02.11.1996 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richter am Landgericht Stuttgart tätig.
* Dr. Isolde Kluge
* Philipp Kuhn
* Volker Kraft
* Simone Kordts
* Dr. Wolfgang Kreißig
* Silvia Konopka
* Peter Kraft
* Dr. Pamela Sue Krauss
* Traude Kurz
* Boris Külker
Albrecht Kober (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.06.2001 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.
Josefine Köblitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.10.1981 als Richterin am Amtsgericht Calw aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.07.2004 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 2009: Pressesprecherin am Oberlandesgericht Stuttgart. 2010: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2011: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat
Elke Kremer Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.05.2003, ..., 2009) - ab 04.08.1993 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt tätig. Ab 01.05.2003 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat. Danach 15. Zivilsenat - Familiensenat
Dr. Hansjörg Lohrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 15.01.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.2000 als Vizepräsident am Landgericht Tübingen aufgeführt.
No Name - Richter am Amtsgericht Ulm - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
No Name - Richterin am Sozialgericht Ulm - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Carola Macco (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 13.07.2006 , ..., 2010) - ab 01.03.1996 Richterin am Landgericht Heilbronn. Danach Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat. Danach 11. Zivilsenat - Familiensenat. 11 UF 27/08 VA
Joachim Maier (Jg. 1955) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 21.04.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.09.1986 als Richter am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Danach Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - "Hinwirken auf das Einvernehmen nach § 52 FGG und das Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG", FPR 2007, Heft 7-8 301 (Familienrechtliches Forum Göttingen 2008)
Volker Malinka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.11.2007, ..., 2010) - ab 01.10.1994 Richter am Amtsgericht Reutlingen. 11 UF 27/08 VA
Dr. Hans-Ulrich Maurer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab 03.12.2003, ..., 2011) - vorher ab 01.07.2001 Vizepräsident am Landgericht Hechingen. FamRZ 10/2008, FamRZ 23/2008, FamRZ 6/2009
Ursula Pfitzenmaier-Krempel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1986 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 07.09.1989 als Richterin am Landgericht Heilbronn tätig. Ab 31.10.2003 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Karl-Heinz Schach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 20.05.1985 als Richter am Amtsgericht Kirchheim unter Teck aufgeführt (Familiengericht).
Dr. Gundula Schäfer-Vogel (Jg. 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 03.02.2003, ..., 2007)
Wulf Schindler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab ..., 2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.1993 als Richter am Landgericht Tübingen - abgeordnet - aufgeführt. 2010: 16. und 17. Zivilsenat - Familiensenat. GVP 01.01.2011: stellvertretender Vorsitzender Richter - 7. Zivilsenat.
Claudio Stehle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 20.04.2006, ..., 2011) - ab 1981 beim Landgericht Ravensburg. Zwei Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart. Ab 25.05.2000 Direktor am Amtsgericht Tettnang. Ab 01.11.2002 Vizepräsident und Vorsitzender der 5. Zivilkammer am Landgericht Ravensburg.
Eberhard Stilz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.1996, ..., 2012) - Präsident des Staatsgerichtshof bis 2018.
Eberhard Stößer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 31.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. FamRZ 11/2009: "Das neue Verfahren in Abstammungssachen nach dem FamFG". FamRZ 20/2019: Rezension zu Walter Zimmermann. Das neue FamFG. FamRZ 9/2010: Anmerkung zu BGH XII ZB 68/09 - Beschluss vom 17.02.2010. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.1996 als Direktor am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Martin Thran (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat - Familiensenat (ab 15.08.2007, ..., 2011) - vorher ab 26.08.1997 Richter am Landgericht Stuttgart.
Claus-Friedrich Wilke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 26.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1991 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.
Christine Wönne (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 28.10.2003, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.03.1995 als Richterin am Landgericht Waldshut-Tiengen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 lediglich als Beisitzerin am Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg aufgeführt. GVP 01.01.2011: stellvertretende Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat.
Dr. Rainer Ziegler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.09.2001 als Richter am Amtsgericht Münsingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 12.09.2001 als Richter am Amtsgericht Tübingen - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Bis 30.09.2009 Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat.
* Albrecht Rieß
* Britta Rabbow-Geiß
* Dr. Jürgen Niemeyer
* Dr. Heidi Sulzberger-Schmitt
* Karl-Heinz Oleschkewitz
* Marianne Linsenmaier
* Dr. Barbara Zeller-Lorenz
* Sabine Weinbrecht
* Dr. Stefan Motzer
* Ingrid Walter
* Dr. Wolfgang Schmidt
* Norbert Taxis
* Bernd Rzymann
* Werner Trost
* Stefan Vatter
* Kathrin Mauch
* Caroline Sachse
* Thomas Titze
* Dr. Stefanie Tauchmann
* Christine Morawetz
* Claudia Zink
* Dr. Anja Marx
* Sibylle Seidel
* Gesine Maier
* Ingrid Walter
* Bernd Ryzmann
* Dr. Joachim Vogel
* Jens Weise
* Christoph Sandberger
* Stefan Schüler
* Dr. Florian Stegmann
* Stefanie Maier
* Cornelia Rank
* Bernd Odörfer
* Dr. Johannes Steinbach
* Martina Reize
* Dr. Werner Müller
* Dr. Martin Würthwein
* Sina Rieberg
* Thomas Wetzel
* Dr. Christian Ottmann
* Hans-Joachim Rast
* Thomas Wetzel
* Michael Schreiber
* Christoph Stefani
* Dr. Wedigo Orlowsky
* Dr. Patrick Melin
* Achim Späth
* Dr. Martina Vels
* Dr. Stefanie Wentzell
* Angelika Schneck
* Miriam Reschke
* Claudia Warken
* Kerstin Noel
* Katrin Pfeffer
* Claudia Schubert
* Judith Ottmann
* Katharina Wörlen
* Stephanie Vogt
* Irmhild Weiß
* Gerhard Wahle
* Jörn Peter Schöllig
* Dr. Thomas Mehring
* Franziska Scheffel
* Wiebke Schurig
* Ann Müller
* Dr. Eva Strnad
* Nicole Reichstädter
* Bernd Martin Sailer
* Michael Stengel
* Andrea Lauchner
* Dr. Gundula Schäfer-Vogel
* Dr. Peter Röhm
* Rebeca Schorm-Bernschütz
* Uta Schwerdtfeger
* Thomas Winckler
* Michael Zepf
* Dr. Thilo Rebmann
* Ulrike Ristow
* Dr. Martin Liebisch
* Kerstin Schlecht
* Ivo Neher
* Alexander Stuckert
Dorothee Berthold (Jg. 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 02.02.2004, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Thomas Böttger (Jg. 1972) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 09.12.2002, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Bärbel Bosch (Jg. 1972) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.02.2002, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Dr. Markus Bühler (Jg. 1973) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 10.06.2002, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Andreas Feld (Jg. 1973) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 03.06.2002, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Rüdiger Fuchs (Jg. 1975) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 28.10.2002, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Dr. Kerstin Geist (Jg. 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.2003, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Ursula Grimm-Hanke (Jg. 1975) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 02.01.2004, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Dr. Tanja Gunder (Jg. 1971) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 19.03.2001, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Michael Göttling (Jg. 1971) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 10.10.2003, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Christina Hachtel (Jg. 1974) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 03.06.2002, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Christina Heß (Jg. 1976) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 20.05.2003, ..., 2008) - oder auch Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Markus Höschele (Jg. 1974) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 15.09.2003, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Lars Kemmner (Jg. 1975) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 18.11.2002, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Wolfram Kerscher (Jg. 1973) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 15.07.2002, ..., 2008) - oder auch Richter auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?
Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart:
Verena Alexander (Jg. 1971) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 03.02.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz mit dem Nachnamen Jacob eingetragen.
Jens Altemeier (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 17.05.2005, ..., 2008)
No Name - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Sabine Altemeier (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 15.12.2004, ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Hechingen.
No Name - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dorothee Amann (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab01.02.2005, ..., 2008)
Amelung - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bad Saulgau
Christine Ammer (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.08.2005, ..., 2008)
Ansel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2008, 2009) - 2008, 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen
Bäßler - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 01.04.2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen.
Dr. Bartels - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Andrea Barth (Jg. 1970) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 21.05.2002, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Andrea Barth nicht aufgeführt.
No Name - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Barunovic - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Hechingen
Dr. Michael Bast (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 15.09.2005, ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Ellwangen
Baudis - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010, 2011) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Ravensburg
Simon Beck (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.03.2006, ..., 2008)
Dr. Susanne Beer (Jg. 1972) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 14.05.2001, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Nicht zu verwechseln mit Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. - geb. am 16.2.1964 in Saarbrücken - verpartnert - http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/baer.html und auch nicht zu verwechseln mit Dr. Susanne Beer (Jg. 1980) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im Bezirk der Verwaltungsgerichte Bayern (ab 05.02.2007, ..., 2008)
Benner - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: als Richter auf Probe abgeordnet an das Landgericht Stuttgart
Cher Borst (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 15.02.2005, ..., 2008)
Sven Brückner (Jg. 1976) - Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 02.05.2005, ..., 2008) - 2008 eingesetzt am Amtsgericht Öhringen
Sonja Buck (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.06.2005, ..., 2008)
Dr. Bunk - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 05/2010: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Rottweil
Busch - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 01.04.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen.
Dr. Tilmann Büttner (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.07.2005, ..., 2008)
Däuble - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Bad Saulgau?
Denfeld - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Ravensburg
Dr. Johanna Dierolf (geb. ....) - Richterin / Amtsgericht Spaichingen (ab 03.03.2008, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Johanna Dierolf nicht aufgeführt. Möglicherweise unter anderem Namen als Richterin Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Endlich mal ein sympathisches Gesicht in der sonst so grauen deutschen Richterlandschaft. Am meisten graut es ja beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, dort graut nicht selten der Abend vor dem Morgen, leider, leider - doch wem sagt man das.
Cornelia Emmert (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 14.11.2005, ..., 2008)
Markus Engel (geb. - geheim) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.03.2007, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ohne Angabe Geburtsdatum ab 01.03.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Bis zum 03.03.2008 abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Spaichingen.
Jochen Enslin (Jg. 1973) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 08.11.2005, ..., 2008)
Juliane Fahrner (Jg. 1975) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.08.2005, ..., 2008)
Ilona Finger (Jg. 1975) - Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 15.03.2005, ..., 2008)
Dr. Christoph Gadesmann (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab 04.10.2005 , ..., 2009) - 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Grimsin - Richterin / Amtsgericht Ulm (ab , ..., 2009)
Dr. Eva Gundlach (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 17.05.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht
Dr. Markus Haas (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 14.11.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen
Kai Häntsch (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.07.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht
Steffen Haidinger (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 17.01.2005, ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht
Sarah Johanna Hakenbeck (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 17.01.2005, ..., 2008) - 2006: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Albstadt / Familiengericht
Daniele Harriehausen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richterin am Amtsgericht Nürtingen (ab , ..., 2008, 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 01.10.2002 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Dr. Simone Harriehausen (Jg. 1971) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Tübingen (ab 08.12.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.
No Name - Richter am Landgericht Heilbronn - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Markus Hellebrand (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.12.2006, ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Besigheim / Familiengericht.
Herrwerth - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Hertner - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.
Dr. Johanna Heuschneider (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 15.06.2005, ..., 2008)
Martin Honold (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.07.2005, ..., 2008)
Hopp - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen / Familiengericht - Abteilung 19 und 21
Cornelia Iffland (Jg. 1973) Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 15.06.2005, ..., 2008)
Jäger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.
Christian Järkel (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.06.2006, ..., 2008)
Janzen - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen.
Jenuwein - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen.
Jirasek - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Ravensburg
Jobelius - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.
Jooß - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen
Timo Kaufmann (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 03.01.2005, ..., 2008)
Ariane Keilhack (Jg. 1974) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.07.2004, ..., 2004) im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Keilhack nicht aufgeführt
Stefanie Keller (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.07.2004, ..., 2008)
Kellermann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen - Familiengericht / Abteilung 20.
Krappel - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.
Kronthaler - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lörrach. 2009: Familiengericht - Abteilung 11
Abdullatif Kuyru (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.03.2005, ..., 2010, 2011) - 2010: offenbar abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bruchsal - Familiengericht - Abteilung 4. 2011: Adoptionssachen.
Laiolo - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Ellwangen
Jens Langeheine (Jg. 1978) - Richter / Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht - Abteilung 25 (ab , ..., 2009) - ab 23.01.2006 Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart
Lauchstädt - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tettnang.
Leser - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Ulm - Zivilsachen.
Locher - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Landgericht Ravensburg.
Macke - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Mayer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bad Saulgau
Meyer - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Ulm - Strafsachen
Dr. Müller - Richter/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009) - 2009: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Landgericht Rottweil
Münch - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008, 2009) - 2008, 2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Muscheler - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2008) - 2008: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Pohlmann - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Ellwangen
Thomas Rein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart am Amtsgericht Lörrach (ab 01.03.2004, ..., 2008) - möglicherweise identisch mit Rein - Richter am Landgericht (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet an das Amtsgericht Lörrach / Familiengericht - Abteilung 11.
Rosenkranz (geb. ....) - Richter / Amtsgericht Spaichingen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Rosenkranz nicht aufgeführt. Möglicherweise Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart.
Rössle - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Bad Saulgau
Bernd Martin Sailer (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 02.12.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz offenbar fehlerhaft als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. 2008: möglicherweise abgeordnet gewesen an das Amtsgericht Sigmaringen
Sasse - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2010, 2011) - 2010, 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Landgericht Ravensburg
Scherzinger - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2008, ..., 2010) - 2008, 2009: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen / Familiengericht - Abteilung 18 und 19. 2010: Familiengericht - Abteilung 18
Schute - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Ravensburg und das Landgericht Ravensburg.
Katrin Schwoerer (Jg. 1975) - Richterin / Amtsgericht Esslingen / Strafabteilung (ab , ..., 2008, ..., 2010) - ab 01.03.2005 Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart. Amtsgericht Esslingen - GVP 06.12.2010.
No Name - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Dr. Max Schwoerer (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.03.2006, ..., 2008)
No Name - Richterin / Amtsgericht Esslingen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Martin Seeger (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.01.2003 als Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Ab 02.01.2003 Richter auf Probe am Sozialgericht Ulm.
Dr. Sippel - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009) - 12/2009: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Tettnang.
Steck - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 01.04.2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen - Familiengericht / Abteilung 18.
Teuschel - Richterin / Amtsgericht Ulm (ab , ..., 2009)
Trefzer - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe (ab , ..., 2009, 2010) - 2009, 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Lörrach
Uhr - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2009, ..., 2011) - 12/2009, .... 2011: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Tettnang.
Daniel Valerius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab 01.06.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2006 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. 2008: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Balingen. 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen. "Schwarzwälder Bote" März 2008: Balingen - Schäferhund in Verließ gehalten. Balingen - Wegen quälerischer Tiermisshandlung über einen längeren Zeitraum hinweg wurde ein Ehepaar aus einer Kreisgemeinde gestern vor dem Balinger Amtsgericht zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem verhängte Richter Daniel Valerius Bewährungsauflagen, die er »streng kontrollieren will«. - www.buerger-fuer-nutztiere.de/Aktuelles.htm
Dr. Wesselburg - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: als Richter auf Probe am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.
Winkler - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - 2011: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Nürtingen - Familiengericht / Abteilung 19 und 21
Dr. Wunderlich - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2011) - Amtsgericht Heilbronn - GVP 01.01.2011: als Richterin auf Probe am Amtsgericht Heilbronn aufgeführt.
Würthwein - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart (ab , ..., 2007, ..., 2010) - 2007, ..., 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Sigmaringen
Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart tätig:
Hermann-Joachim Amelung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.06.2001, ..., 2010)
Dr. Claus Belling (Jg. 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2010) - vorher ab 05.12.2001 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
Diether Böhm (Jg. 1946) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 14.06.1991, ..., 2008)
Hans Bräuning (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 12.03.2002, ..., 2004)
Dr. Hannes Breucker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn / Vizepräsident am Landgericht Heilbronn (ab 01.06.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1993 als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.07.2005 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Dr. Rainer Brinkmann (Jg. 1963) - Vorsitzender Richter am Landgericht Konstanz (ab 19.03.2003, ..., 2008) - ab 06.06.1997 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richter am Landgericht Rottweil tätig. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.03.2002 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Wolfgang Bross (Jg. 1950) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.08.2000, ..., 2008)
Christine Brunnquell-Geiger (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.08.1991, ..., 2008)
Andreas Christeleit (Jg. 1970) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen (ab 24.09.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1999 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Volker Dabs (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 16.06.1994, ..., 2008)
Dietrich Ditten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.12.1992 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.12.1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Thomas Dörr (geb. 20.02.1957 in Heidelberg) - Vorsitzender Richter am Landgericht Ravensburg / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Ravensburg (ab 30.10.2009, ..., 2010) -1985 Eintritt in den höheren Justizdienst des Landes beim Landgericht Ulm. Nach Stationen als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Ulm und dem Amtsgericht Geislingen war Dörr rund zehn Jahre beim Landgericht Ulm als Richter und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare tätig. Nach seiner Erprobungsabordnung am Oberlandesgericht Stuttgart wurde Dörr Anfang 1998 zum Richter am Oberlandesgericht befördert und vom OLG-Präsidenten Eberhard Stilz zu seinem Präsidialrichter ernannt. Ab 23.01.1998 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Ab 01.06.2002 Vizepräsident am Landgericht Ulm. Im April 2002 als Vizepräsident zurück an das Landgericht Ulm - Kammer für Zivil- und Beschwerdesachen. Oktober 2007 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht - Vorsitzender des für Arzthaftungsrecht zuständigen 1. Zivilsenats. Am 30.10.2009 Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Ravensburg.
Dr. Ingo Drescher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.08.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.11.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 20.04.2005 Direktor am Amtsgericht Tübingen.
Dr. Rainer Eberle (Jg. 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 12.02.2001, ..., 2008)
Stefan Eckert (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 28.12.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 31.10.1989 als Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt.
Joachim Ellinger (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab , ..., 2008) - ab 25.03.1997 bis zum Wechsel zum Landgericht Stuttgart als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart tätig.
Albrecht Foth (geb. 04.02.1943 in Balingen) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil (ab 01.01.2002, ..., 01.09. 2009) - ab 03.02.1975 bei der Staatsanwaltschaft Rottweil. Im September 1976 zum Richter am Landgericht Rottweil ernannt. Im August 1978 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Rottweil. Von dort 1980 zum Generalstaatsanwalt in Stuttgart abgeordnet. Im November 1981 an das Landgericht Rottweil. Ab April 1989 rund sieben Jahre Direktor des Amtsgerichts Balingen. Während dieser Zeit immer wieder als Entwicklungshelfer in den neuen Bundesländer. Bis in die Mitte der 90er-Jahre hinein für kürzere Zeiträume nach Sachsen abgeordnet, um dort die Geschäftstätigkeit in den Notariaten zu prüfen. Im Januar 1997 Vizepräsident des Landgerichts Rottweil. Ab Juni 1999 Vorsitzender Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart - 8. Zivilsenat. Anfang 2002 bis zu seinem Ruhestand am 01.09.2009 Leitung der Staatsanwaltschaft Rottweil.
Dr. Dietmar Foth (Jg. 1956) - Richter am Landgericht Rottweil / Vizepräsident am Landgericht Rottweil (ab 19.03.1993, ..., 2008) - ab 17.06.1999 bis zum Wechsel zum Landgericht Rottweil als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart tätig.
Christine Gaa (Jg. 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.10.2004, ..., 2008) - ab 01.09.1990 bis zum Wechsel zum Landgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg tätig. Im Handbuch der Justiz 2004 ab als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt.
Doris Gekeler (Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.09.1989, ..., 2008)
Dr. Kerstin Gröner (Jg. 1964) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 15.01.2004, ..., 2008) - ab 04.10.1997 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richterin am Landgericht Stuttgart tätig.
Karl Grüßhaber (Jg. 1949) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 09.11.1995, ..., 2008)
Matthias Grundke (Jg. 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 11.06.2003, ..., 2005) - vorher Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt
Ulrich Hagenloch (geb. 27.05.1952 in Neckarhausen - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst") - Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident am Oberlandesgericht Dresden (ab 04.12.2006, ..., 2011) - 1978 Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. 1979 bis 1982 Justizministerium in Stuttgart. 1982 Richter am Landgericht Rottweil. Abordnungen an das Oberlandesgericht Stuttgart und den Bundesgerichtshof. 1989 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. März 1992 Wechsel in die sächsische Justiz. 01.01.1993 Vizepräsident am Oberlandesgericht Dresden. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen aufgeführt.
Dr. Rose Häußermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richterin am Landgericht Tübingen / Präsidentin am Landgericht Tübingen (ab 01.01.2003, ..., Familienrechtliches Forum Göttingen 2008) - vorher ab 1998 Vizepräsidentin am Amtsgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.02.2001 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt - 17. Zivilsenat - Familiensenat. 2008: Familienrechtliches Forum Göttingen.
Jochen Herkle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Horb (ab 25.08.2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.02.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.
Reiner Hettinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957 in Wertheim) - Richter am Amtsgericht Heilbronn / Präsident am Amtsgericht Heilbronn (ab 25.05.2010, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.09.1987 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Ab 01.09.1992 Richter am Landgericht Mosbach. Im März 1996 für ein Jahr an das Landgericht Dresden und im Anschluss daran bis 31.12.1997 an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet. Danach bis 01.05.2000 beim Landgericht Mosbach. Am 01.05.2000 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und bis 31.12.2003 in Stuttgart tätig. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.04.2004 als Vizepräsident am Landgericht Mosbach aufgeführt.
Helmut Hoffmann (Jg. 1948) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 29.07.1997, ..., 2008) - im GVP 2010 nicht mehr aufgeführt
Prof. Dr. Gerhard Hohloch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.07.1990, ..., 2008) - FPR 3/2006, FPR 12/2006, 2010: Universität Freiburg - Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht. "Familiensachen" von Bassenge, Peter / Brudermüller, Gerd / Burandt, Wolfgang / Els, Hans van / Hohloch, Gerhard / Hoppenz, Rainer / Hülsmann, Bernhard / Jungbauer, Sabine / Müller, Lothar / Schmieszek, Hans P / Triebs, Michael / Waldner, Wolfram / Zimmermann, Walter. Hrsg. v. Hoppenz, Rainer, Verlag : Müller, C F in Hüthig Jehle Rehm, 9., neu bearb. u. erw. Aufl. 01.09.2009. FamRZ 15/2010: Ehegattenerbrecht und §1371 Abs. 1 BGB bei Erbfällen "Vertriebener".
Ulrike Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.09.1986 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Ab 18.09.1986 Richterin am Amtsgericht Waiblingen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.07.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt (2009, 2010: 16. Zivilsenat - Familiensenat). 2011: Richterin am Amtsgericht Stuttgart - Abteilungsleiterin Familiengericht, Abt. für freiwillige Gerichtsbarkeit und Betreuungsgericht.
Christine Jacobi (Jg. 1962) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 29.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.11.1996 als Richter am Amtsgericht Tübingen aufgeführt.
Nikolaus Karst (Jg. 1957) - weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Koblenz / Familiengericht (ab 23.05.2008 , ..., ) - vorher ab 2005 Richter am Amtsgericht Betzdorf, vorher ab 05.02.1994 Richter am Amtsgericht Worms mit Abordnung an das Oberlandesgericht Koblenz
Fosita Kassner (Jg. 1955) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 07.09.1999 , ..., 2008)
Dr. Bernhard Keihl (Jg. 1945) - Richter am Landgericht Rottweil / Präsident des Landgerichtes Rottweil (ab 01.03.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Walter Keinath (Jg. 1944) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 21.10.1991, ..., 2008) - OLG Stuttgart, 11 UF 52/06
Markus Kellermann-Schröder (Jg. 1976) - Richter am Landgericht Ravensburg (ab , ..., 2009, 2010) - vorher ab 02.02.2004 unter dem Namen Kellermann Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - Eintrag korrekt?
Dr. Ursula Kleene (Jg. 1957) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Ulm (ab 26.11.2001, ..., 2008) - ab 26.11.2001 bis zum Wechsel zum Landgericht Ulm als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart tätig.
Karl Kodal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.09.1998 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt (16. Zivilsenat - Familiensenat). FamRZ 11/2009: "Die Grundlinien des Familienstreitverfahrens insbesondere des Unterhaltsverfahren"
Elke Kremer (Jg. 1961) - Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.05.2003, ..., 2008) - ab seit 04.08.1993 bis zum Wechsel zum Oberlandesgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt tätig. Ab 01.05.2003 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 11. Zivilsenat - Familiensenat. Danach 15. Zivilsenat - Familiensenat. OLG Stuttgart, 11 UF 52/06. Im GVP 2010 des OLG Stuttgart nicht aufgeführt.
Frank Laier (geb. 26.6.1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 30.01.1998, ..., 2002)
Dr. Katja Langneff (Jg. 1971) - Richterin am Landgericht Ellwangen (ab 24.03.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 06.12.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 26.05.2004 als Richterin am Amtsgericht Crailsheim aufgeführt.
Brigitte Legler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart / Präsidentin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2009, ..., 2011) - ab 03.02.2000 Direktorin am Amtsgericht Esslingen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Bettina Limperg (Jg. 1960) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart / 13. Zivilkammer / Vizepräsidentin am Landgericht Stuttgart (ab 29.06.2009, ..., 2009 ) - ab 1989 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Richterin auf Probe bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht in Stuttgart, von 1991 bis 1994 beim Landgericht in verschiedenen Strafkammern. Hier Ernennung als Richterin auf Lebenszeit. 1994 folgte Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht. Etwa zwei Jahre für Fragen des Asylrechts und des Staatskirchenrechts zuständig 1996 Rückkehr an das Landgericht Stuttgart. Bis 2001 Richterin einer Strafkammer und daneben Referentin für die Bewährungshilfe. 1998 Präsidialrichterin. Ab 23.11.2001 am Oberlandesgericht Stuttgart. Zunächst Erprobungsabordnung, anschließend Richterin am Oberlandesgericht und Präsidialrichterin. März 2004 Direktorin des Amtsgerichts Waiblingen. Neben Verwaltungsaufgaben leitete sie ein Zivilreferat.
Alexander Lobmüller (Jg. 1973) - Richter am Amtsgericht Öhringen (ab 06.06.2004, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 23.01.2001 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Herbert Mayer (Jg. 1951) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2009, ..., ) - vorher ab 25.01.2002 Vizepräsident am Oberlandesgericht Stuttgart. Vorsitzender Richter des 14. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Stuttgart
Dr. Stefan Motzer (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart / 24. Zivilkammer (ab , ..., 2009) - vorher ab 15.08.1997 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
Dr. Wolfgang Reder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil / 2. Zivilkammer / Vizepräsident am Landgericht Rottweil (ab , ..., 2009, 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.01.2002 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.06.2007 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen aufgeführt.
Bernhard Richter (Jg. 1940) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 12.02.2001, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.02.2001 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Dorothea Roscher-Grätz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.2002, ..., 2010)
Joachim Saam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Waiblingen / Direktor am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2010, 2001) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.09.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. In dieser Zeit auch Sprecher des Oberlandesgerichtes. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 29.06.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.
Bernhard Schabel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.10.2001, ..., 2010) - ab 03.02.1986 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart. Ab 01.10.2001 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Ab 01.10.2001 Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart.
Dr. Jürgen Schäfer (Jg. 1962) - Richter am Bundesgerichthof in Karlsruhe (ab 03.09.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 08.10.2001 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ? (ab , ..., FamRZ 2006)
Irene Schilling (Jg. 1958) - Richterin am Amtsgericht Hechingen / Direktorin am Amtsgericht Hechingen (ab 08.11.2007, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1995 als Richterin am Landgericht Tübingen aufgeführt. Ab 22.12.2004 Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart.
Dr. Andreas Singer (geb. 09.01.1971 in Stuttgart - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leiter der Abteilung für Personal, Organisation, Controlling, Information und Kommunikation im baden-württembergischen Justizministerium (ab 03.01.2011, ..., 2011) - Dezember 1998 als Richter beim Amtsgericht Stuttgart in den höheren Justizdienst des Landes eingetreten. Im Handbuch der Justiz ab 24.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Oktober 2003 an das Landgericht Stuttgart - 17. Zivilkammer - Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Presserechts. Januar 2005 zum Geschäftsführer des 66. Deutschen Juristentags bestellt. Januar 2006 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet und dort im Januar 2007 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Zusätzlich die Stelle des Präsidialrichters übertragen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 61.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 30.10.2009 Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart. Presseleitung - 68. Deutschen Juristentag 2010. Ab 03.01.2011 Leiter der Abteilung für Personal, Organisation, Controlling, Information und Kommunikation im baden-württembergischen Justizministerium.
Martin Streicher (Jg. 1952) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 24.09.2001, ..., 2007)
Friedrich Strohal (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 17. Zivilsenat - Familiensenat (ab 24.04.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.11.1987 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Ab 28.04.1998 Direktor am Amtsgericht Ludwigsburg. FPR 8-9/2006, FamRZ 24/2006.
Dr. Martin Tolk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen / Präsident am Landgericht Hechingen (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1994 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 22.12.2003 Direktor am Amtgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt ( 8. Zivilsenat - Beschwerdesenat). GVP 01.06.2011: Präsident am Landgericht Hechingen.
Jörg Tietz (Jg. 1971) - Richter am Amtsgericht Besigheim (ab 05.02.2003, ..., ) - ab 15.12.1999 bis zum Wechsel zum Amtsgericht Besigheim als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart tätig.
Dr. Peter Tempel (geb. 31.07.1938) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart / 15. Zivilsenat (ab , ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 22.06.1999 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.
Dr. Martin Tolk (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hechingen / Präsident am Landgericht Hechingen (ab , ..., 2010) - ab 20.06.1994 bis zum Wechsel zum Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart tätig. Ab 22.12.2003 Direktor am Amtgericht Stuttgart Bad- Cannstatt. 2008 offenbar wieder als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 8. Zivilsenat (Beschwerdesenat) tätig gewesen
Dr. Norbert Volz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (ab 03.07.2003, ..., 2007) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 03.07.2000 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.
Günther Weinmann (geb. 26. März 1924 in Stuttgart) - Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.1980, ..., 31.03.1989) - nach dem Abitur im Jahre 1942 zum Wehrdienst eingezogen. Während des Wehrdienstes - so weit uns bekannt - mit Wattebäuschen auf den Feind geworfen aber sich ansonsten anständig gezeigt und möglicherweise auch keinen Menschen getötet oder vielleicht doch, so richtig weiß man das ja im Krieg nie, wer sich einem gerade in die Ziellinie stellt und danach tot umfällt. Die meisten Menschen werden im Krieg ja nur deshalb getötet, weil sie sich in der Schusslinie aufgehalten haben, selber dran schuld, wenn sie dann tot umfallen, hätten ja auch zu Hause bleiben oder sich als Wehrdienstverweigerer erschießen lassen können. Nähere Auskünfte zu den militärischen Einsatzorten von Präsident am Oberlandesgericht Stuttgart Günther Weinmann erteilt die Deutsche Dienststelle. Nach schwerer Verwundung im Krieg studierte er von 1946 bis 1950 in Tübingen Rechtswissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1954 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Bis 1968 war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Dort wirkte er beim Aufbau einer Abteilung für Wirtschaftskriminalität mit, deren Leitung und Erweiterung er 1961 übernahm. Im Jahr 1969 wurde ihm die Leitung der Staatsanwaltschaft Ulm übertragen. Ab 1970 war er stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg bis er im Februar 1972 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart ernannt wurde. Siehe Pressemeldung unten. Im April 1980 wurde Günther Weinmann zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt. Dort leitete er zunächst einen allgemeinen Zivilsenat und seit 1984 den damals neu geschaffenen Arzthaftungssenat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im März 1989.
Waldemar Weiss (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.04.1999 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt ( 17. Zivilsenat - Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.04.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: 4. Zivilkammer und Handelskammer.
Axel Wendler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht Stuttgart - GVP 08.03.2010: 4. Strafsenat. GVP 01.01.2011: nicht aufgeführt. 2011: Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - Abt. 12.
Luitgard Wiggenhauser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hechingen / Präsidentin am Landgericht Hechingen (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1987 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 - unter dem wohl falsch geschriebenen Namen Wiggenhaver - ab 01.01.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2001 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ebenso ab 01.01.2001 auch als Vorsitzende Richterin am Landgericht Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2006 - unter dem wohl falsch geschriebenen Vornamen Luitgrad - als Direktorin am Amtsgericht Biberach aufgeführt (bis 2011). Landgericht Hechingen - GVP 31.10.2011: Präsidentin am Landgericht Hechingen.
Dr. Peter Wunderlich (geb. 28.12.1930) - Präsident am Landgericht Heilbronn (ab 1993, ..., 1995) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1986 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. - http://www.lgheilbronn.de/servlet/PB/menu/1169035/index.html?ROOT=1169027
Michael Zange (Jg. 1959) - Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 02.11.1995 unter dem Namen Michael Zange-Mosbacher als Richter am Landgericht Rottweil aufgeführt. Ab 29.06.2005 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.
Manuela Zeller (Jg. 1973) - Richterin am Amtsgericht Schwandorf (ab 01.03.2003, ..., 2005) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Amberg aufgeführt. (Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.)
Rolf Ziemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richter am Amtsgericht Schorndorf / Direktor am Amtsgericht Schorndorf (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.03.1997 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 25.03.1997 als Direktor am Amtsgericht Schorndorf aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Züffle - Richter am Amtsgericht / Oberlandesgericht Stuttgart / 16. Zivilsenat - Familiensenat (ab, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Züffle nicht aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Stuttgart für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.09.2009, ..., )
Rechtsanwälte:
Dr. Imke Wulfmeyer
Rechtsanwältin, Mediatorin
Mediatorin BAFM
Filderhauptstr. 49
70599 Stuttgart
Tel: 0711 / 67 465 78
Fax: 0711 / 479 26 58
E-Mail: i.wulfmeyer@rechtfamiliaer.de
Homepage: www.rechtfamiliaer.de
Franz Hanßler
Fachanwalt für Familienrecht und Diplom-Sozialpädagoge
Mediation bei Trennung und Scheidung.
Weingartshoferstr. 8
88214 Ravensburg
Telefon: 0751 / 67599
(ab , ..., 2009)
Verfahrensbeistände:
Sabine Ehrtmann
Heidenheim
Bestellung am Amtsgericht Aalen, Amtsgericht Heidenheim, Oberlandesgericht Stuttgart
Gericke
Verfahrensbeistand
Bestellung am Oberlandesgericht Stuttgart
Gutachter:
Professor Dr. Reinmar du Bois
Reinmar du Bois ist Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Tübingen.
Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Olgahospitals in Stuttgart
Beauftragung am Amtsgericht Neu-Ulm, Amtsgericht Waiblingen, Oberlandesgericht Stuttgart
Herr Reinmar du Bois ist ein vielbeschäftigter Mann, der sich aus diesem Grund gerne mal unter die Arme greifen lässt.
Gunther Klosinski
geboren 1945
Prof. Dr., Ärztlicher Direktor der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universität Tübingen
Beauftragung am Amtsgericht Böblingen, Amtsgericht Geislingen a. d. Steige, Amtsgericht Ludwigsburg, Amtsgericht Nördlingen, Amtsgericht Nürtingen, Amtsgericht Oberndorf am Neckar, Amtsgericht Ravensburg, Amtsgericht Reutlingen, Amtsgericht Rottenburg am Neckar, Amtsgericht Tuttlingen, Amtsgericht Waiblingen, Oberlandesgericht Stuttgart
Herr Klosinki arbeitet zusammen mit einer Frau Dr. Klau, Isabell N. Koch (Fall am Amtsgericht Ludwigsburg) und einer Frau Dr. Strauß (Fall am Amtsgericht Tuttlingen), Dr. med. Diplom-Psychologin M. Clauß, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie (Fall am Amtsgericht Nürtingen, Amtsgericht Oberndorf am Neckar, Amtsgericht Reutlingen), Frau Dr. med. I. Stohrer (Fall am Amtsgericht Böblingen, Amtsgericht Rottenburg, Amtsgericht Waiblingen).
Zusammenarbeit des Herrn Klosinski offenbar auch mit einer Frau Annette Straten.
Der arme Herr Klosinski, wie soll er in seinem fortgeschrittenen Alter bloß die viele Arbeit schaffen, die ihm von hilfsbedürftigen und ob der Arbeitsbelastung des Herrn Klosinski offenbar unkundigen Familienrichtern aufgebürdet wird. Das geht doch sicher nur durch besonders gute Einfälle zur Arbeitserleichterung, wie z.B. durch unzulässige Aufgabendelegationen an gerichtlich nicht benannte Personen.
Herr Klosinski transformiert sich im Jahr 2010 nach 65 Jahren aufopferungsvollem Dienst an der Menschheit in den Ruhestand was sicher nicht von Schaden sein wird, da sich Herr Klosinski dann der Gartenarbeit, dem Schachspiel, der Musik oder anderen sinnvollen und entspannenden Tätigkeiten widmen kann.
Herr Gunther Klosinski wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Frau Mittag-Rössner
Institut für Gerichtspsychologie
Beauftragung am Oberlandesgericht Stuttgart durch Richter am Oberlandesgericht - Stefan Motzer (2004)
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk
Väteraufbruch für Kinder Stuttgart e.V.
c/o Dagmar Bauer
Klugestraße 32, 70197 Stuttgart
Tel. 0711 6572709, email Db130160@aol.com
Internet. http://www.vafk.de/stuttgart/
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Jörg Klingbeil
Hausanschrift:
Urbanstr. 32
70182 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Telefon: 0711/61 55 41 - 0
Telefax: 0711/61 55 41 - 15
E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de
Internet: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"
Walter Ulbricht, 15. Juni 1961

"Die Mauer wird noch in 100 Jahren stehen, wenn die Bedingungen, die zu ihrem Bau führten, bestehen bleiben."
Erich Honecker, 80er Jahre des 20. Jahrhunderts
"Die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des nichtehelichen Kindes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters des nichtehelichen Kindes."
Die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter wird noch in 100 Jahren stehen, wenn die Bedingungen, die zu ihrer bundesrichterlichen Rechfertigung führten, bestehen bleiben.
Siehe dazu auch das ins 19. Jahrhundert wegverweisende
Christian Gampert - der Michael Kohlhaas von Tübingen, Stuttgart und Karlsruhe
Am Amtsgericht Tübingen hatte Christian Gampert nichtverheirateter Vater geklagt, um die Gemeinsame elterliche Sorge für sein Kind, die ihm nach Grundgesetz Artikel 6 bereits zusteht, auch formaljuristisch herzustellen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Tübingen wies den Antrag des Vaters ab. (Beschluss vom 19.5.1999 - 6 F 60/99).
Der Vater ging daraufhin in die Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart. Dies wies seine Beschwerde gegen die Vorgabe des Grundgesetzes Artikel 6 ab (2.12. 1999 - 18 UF 259/99).
Der Vater reicht daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichthof ein, das ebenfalls das Anliegen des Vaters abwiese (4.4.2001 - XII ZB 3/00).
Der Vater reicht daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das am 29.1.2003 einen Beschluss traf:
- Beschluss des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 4.4.2001 - XII ZB 3/00 und die Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 2.12. 1999 - 18 UF 259/99 und des Amtsgerichts Tübingen vom 19.5.1999 - 6 F 60/99 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6.
Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Dort ging das Richterspiel "Du - böser Vater! Wir gute Richter, die wissen was richtig ist" offenbar weiter.
Jedenfalls trifft der Bundesgerichthof unter Richterin Dr. Hahne, Richter Sprick, Richter Weber-Monecke, Richter Dr. Ahlt, und Richter Dose im Jahr 2007 einen weiteren Beschluss:
XII. Zivilsenat 15.11.2007 XII ZB 136/04 Leitsatzentscheidung
unter Bezugnahme auf
Amtsgericht Tübingen, Entscheidung vom 19.05.1999 - 6 F 60/99
Oberlandesgericht Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2004 -18 UF 30/03
Die Richter/innen des XII. Zivilsenates Bundesgerichtshofes Dr. Hahne, Sprick, Weber-Monecke, Dr. Ahlt, und Dose tragen in ihrer Entscheidung vom 15.11.2007 alte abgestandene Argumentationsmuster vor, die vom Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes meilenweit entfernt sind. In arabesken logischen Sprüngen versuchen die urteilenden Richter die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter hier im Einzelfall und damit aber auch allgemein juristisch zu legitimieren.
Besser, sie hätten einfach noch mal im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gelesen, in dem es unmissverständlich heißt:
Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Rechtliche Diskriminierungen hat auch Dauer noch niemand halten können. Auch die Rassendiskriminierung in Südafrika und in den USA ging trotz hartnäckiger Verteidigung der Nutznießer dieses Systems eines Tages zu Ende.
"Wir sind die, auf die wir gewartet haben" - erklärt der Bewerber für das Präsidentenamt in den USA, Barack Hussein Obama in einer Wahlkampfrede am 05.02.2008
Mit Barack Obama und Condoleezza Rice präsentiert die USA zwei Afroamerikaner an vorderster Spitze, der eine ist aussichtsreicher Bewerber für das Präsidentenamt der USA (Demokratische Partei), die andere Außenministerin der USA (Republikaner).
Barack Hussein Obama, Jr. (* 4. August 1961 in Honolulu, Hawaii) ist ein US-amerikanischer Senator (Demokratische Partei), Jurist und Präsidentschaftskandidat.
2004 wurde Obama für Illinois in den Senat gewählt und ist damit der fünfte afroamerikanische Senator in der US-Geschichte und als derzeit einziger im Amt.[1]
Am 10. Februar 2007 gab er in Springfield (Illinois) seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2008 bekannt. Obama gehört zu den führenden Kandidaten im demokratischen Rennen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Barack_Obama
Condoleezza Rice (* 14. November 1954 in Birmingham, Alabama) ist eine US-amerikanische Politikerin. Sie war ab 22. Januar 2001 Nationale Sicherheitsberaterin der Vereinigten Staaten. Am 16. November 2004 wurde sie zur Außenministerin für die zweite Amtszeit von George W. Bush bestellt. Das Amt trat sie am 28. Januar 2005 als Nachfolgerin des zurückgetretenen Colin Powell an.
Rice wurde als Tochter eines Pastors und einer Musiklehrerin in Birmingham (Alabama) geboren, als dort noch die Rassengesetze galten. Der Name „Condoleezza” ist von der musikalischen Anweisung „con dolcezza” abgeleitet (italienisch, „mit lieblichem Vortrag”). Hier wuchs Condoleezza Rice auf und lernte Eiskunstlauf und Klavierspielen. Sie konnte nach eigener Aussage eher Noten lesen als Schrift und wurde mit zehn Jahren eine der ersten afro-amerikanischen Schülerinnen des Birmingham Southern Conservatory of Music in Birmingham. Familie Rice war auch mit der Familie Colin Powells befreundet.
Am 15. September 1963 zündeten weiße Rassisten vom Ku-Klux-Klan in der Baptistenkirche der 16. Straße Dynamitstangen. Vier Mädchen, darunter zwei Freundinnen von Rice starben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Condoleezza_Rice
Nicht anders wird es eines Tages auch beim Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sein. An die alte väterdiskriminierende Richtergarde wird dann das Justizmuseum in seiner Abteilung "Juristische Diskriminierungen in der Geschichte Deutschland erinnern und an den beiden Bundesgerichten werden Bundesrichter urteilen, die ein zeitgemäßes Denken haben und für die Väter und Mütter gleichwertige Menschen sind.
Über die alte Richtergarde, die heute noch erbittert das mutterrechtliche Sorgerechtsmonopol gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verteidigt, wird man dann im Juristischen Museum erfahren können, wie sie vergeblich versucht haben, die Geschichte aufzuhalten.
Das weiche Wasser bricht den harten Stein.
07.12.2009
Streit um das Sorgerecht
"Der Vater muss auf Knien rutschen"
Vater und Tochter: "Das war die größte Demütigung überhaupt"
Ist das Sorgerechtsurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Erfolg für Single-Väter? Christian Gampert ist skeptisch. Er stritt sich im Kampf um den Sohn bis vor das Bundesverfassungsgericht. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE warnt er vor der weiter bestehenden Macht der "Frauenlobby".
SPIEGEL ONLINE: Herr Gampert, Sie haben jahrelang mit der Mutter Ihres Sohnes um das gemeinsame Sorgerecht gestritten, sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Väter von unehelichen Kindern die Chance haben müssen, das Sorgerecht auch dann zu bekommen, wenn die Mutter dagegen ist. Sehen auch Sie darin einen großen Erfolg?
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Christian Gampert: Alles jubelt jetzt und sagt, den Vätern wird der Rücken gestärkt. Aber das Urteil besagt nur, dass den Vätern eine Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Sorgerecht einzuklagen. Das heißt ja aber gerade nicht, dass Väter ein gemeinsames Sorgerecht bekommen, etwa wenn sie die Vaterschaft anerkannt haben. Es heißt lediglich, dass sie Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren haben müssen. Wie das Verfahren dann aussieht, das ist die entscheidende Frage. Ich vermute mal, dass das Straßburger Urteil für den betroffenen Vater ebenso ein Pyrrhussieg sein wird wie für mich damals vor dem Bundesverfassungsgericht.
SPIEGEL ONLINE: Auf Ihre Klage hin hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 angeordnet, dass in bestimmten Alt-Fällen Väter ausnahmsweise die Möglichkeit bekommen müssen, das Sorgerecht gerichtlich einzuklagen. War das kein Erfolg?
Gampert: Die entscheidende Frage war damals wie heute, ob das deutsche Kindschaftsrecht den Vater generell vom Sorgerecht ausschließen darf, wenn die Mutter nicht will. Das Verfassungsgericht meinte damals, das gehe in Ordnung, weil die Mutter immer nur das Kindeswohl im Auge habe und nur bei ganz triftigen Gründen dem Vater das Sorgerecht verweigern werde. Das ist natürlich völliger Humbug - wie jeder weiß, der sich nur ein bisschen in der Materie auskennt.
SPIEGEL ONLINE: Das Verfassungsgericht ordnete damals an, dass in Fällen, in denen sich unverheiratete Eltern bereits vor Inkrafttreten der sogenannten Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 getrennt hatten, der Vater auf Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts klagen konnte. Ist das mit der jetzigen Entscheidung aus Straßburg vergleichbar?
Gampert: Ja, das ist dasselbe in Grün. Damals gab es den Rechtsweg für diese Alt-Fälle. Jetzt, mit dem Straßburger Urteil, muss es diesen Rechtsweg für alle geben. Wie das dann aber rechtlich ausgestaltet ist, wie hoch da die Hürden sein werden, steht auf einem anderen Blatt.
SPIEGEL ONLINE: Die Regelung, die der Gesetzgeber nach dem Verfassungsgerichtsurteil in Ihrem Fall verabschiedete, sah vor, dass Väter die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter bekommen können, wenn das "dem Kindeswohl dient". Wie war das dann bei Ihnen?
Gampert: Das war die größte Demütigung überhaupt. Es geht bei der elterlichen Sorge ja darum, dass die Verantwortung für das Kind auch rechtlich, nach außen, abgesichert ist. Die Mutter und ich hatten uns auch nach der Trennung jahrelang gemeinsam um den Sohn gekümmert, fifty fifty. Unser Sohn war drei Tage bei mir, drei Tage bei ihr. Faktisch haben wir uns die Erziehung und die Sorge um den Sohn geteilt - von daher hätte es nahe gelegen, dass auch dann, wenn es um grundsätzliche Entscheidungen wie Umzüge oder um die rechtliche Vertretung nach außen ging, also etwa gegenüber der Schule oder Ärzten, alle beide das Sagen haben. Und nicht nur sie alleine. Aber die Hürde, die das Verfassungsgericht damals aufgebaut hat, war sehr hoch: Dass das gemeinsame Sorgerecht "dem Kindeswohl dient", nicht nur "ihm nicht entgegensteht", das ist vor Gericht fast nicht nachweisbar, wenn die Mutter sich querstellt. Und die stellt sich quer, denn sonst würde sie dem gemeinsamen Sorgerecht ja von sich aus zustimmen.
SPIEGEL ONLINE: Wie lief dieses Verfahren in Ihrem Fall ab?
Gampert: Die Mutter sagte lapidar: "Ich will nicht." Und: "Man kann sich mit diesem Mann nicht einigen." Das hat den Richtern ohne nähere Betrachtung des Falles gereicht, um festzustellen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl dient, weil eben alles, was konfliktbehaftet sein könnte, nicht zum Wohle des Kindes ist.
SPIEGEL ONLINE: Wurde das Kind nicht auch angehört?
Gampert: Natürlich, es gab da auch den sogenannten Vertreter des Kindes, in unserem Fall ein Rechtsanwalt ohne jede psychologische Qualifikation. Der hat sich 20 Minuten mit meinem Sohn unterhalten und dann mit der Mutter, und dann hat auch er festgestellt, das gemeinsame Sorgerecht dient nicht dem Wohl des Kindes. Ich wurde gar nicht gehört. Mein Sohn war völlig verunsichert. In der Befragung durch die Richter hat er dann leider das gesagt, was von der Mutter offenbar gewünscht war, und danach hat er sich mir gegenüber ziemlich geschämt.
SPIEGEL ONLINE: Und das Urteil wurde dann auch von höheren Instanzen bestätigt?
Gampert: Ja. Nachdem auch der Bundesgerichtshof an dieser Auslegung nichts auszusetzen hatte, habe ich auch in Straßburg, beim Gerichtshof für Menschenrechte, geklagt. Die haben meine Klage aber gar nicht angenommen - mit der Begründung, ich hätte ja die Möglichkeit gehabt, bei einem deutschen Gericht das Sorgerecht zu beantragen. Aber dieses Recht läuft leer, weil nach der Logik der deutschen Gerichte ein gemeinsames Sorgerecht für Paare, die nicht gerade absolute Harmonie demonstrieren, gar nicht möglich ist - und getrennte Paare sind nun mal nicht harmonisch.
SPIEGEL ONLINE: Sie meinen also, dass eine Klagemöglichkeit, die quasi leer läuft, auch künftig in Straßburg Bestand haben könnte?
Gampert: Ja. Das war für mich absolut niederschmetternd, dass die Straßburger Richter unseren Fall so abgebügelt haben. Und die neue Straßburger Entscheidung ist ja auch sehr vorsichtig. Deshalb mache ich mir auch keine allzu großen Hoffnungen, dass das jetzt anders läuft. Das Straßburger Urteil wird den von der Frauenlobby dominierten deutschen Gesetzgeber wieder zu rechtlichen Lösungen ermutigen, die die Väter krass benachteiligen.
SPIEGEL ONLINE: Einem Fall, wo der Vater sich gar nicht oder mehr schlecht als recht um das Kind kümmern will, würde ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt aber nicht gerecht.
Gampert: Das sagt sich so leicht. Oft kommt der Vater gar nicht dazu, sich um das Kind zu kümmern, weil die Frau ihm den Umgang verweigert. Ich denke: Wer sein Kind bei einer staatlichen Behörde anerkennt und mitteilt, dass er sich um sein Kind kümmern will, der sollte das gemeinsame Sorgerecht haben. Wenn sich die Eltern dann langfristig nicht verstehen, muss das Familiengericht eben eine sorgerechtliche Entscheidung treffen. Hier müssen Kompromisse gemacht werden, die das Monopol der Mutter eben auch beschneiden. Das ist bei verheirateten Paaren auch so. Wo ist das Problem?
SPIEGEL ONLINE: Gerade wenn man sich die ersten Reaktionen der Bundesjustizministerin ansieht, könnte es dazu kommen, dass der Vater erst zu Gericht muss, wenn die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht will.
Gampert: Dann passiert genau das, was das Grundgesetz meiner Ansicht nach verbietet: Dass der Mutter aus ihrer Geschlechtszugehörigkeit ein rechtlicher Vorteil erwächst. Die Mutter hat ihr Sorgerecht, weil sie gebiert. Der Vater dagegen muss auf den Knien rutschen und vor Gericht gehen. Es würde mich freuen, wenn es anders käme, aber ich glaube es nicht. Erst wenn auf die Familiengerichte aufgrund des neuen Antragsrechts eine Welle von Verfahren zurollt, in denen Väter ihr Sorgerecht einklagen, dann kippt das.
SPIEGEL ONLINE: Sie klingen verbittert.
Gampert: Nein, überhaupt nicht. Aber ich glaube, dass im deutschen Bundestag handfeste Interessenvertretung betrieben wird. Und die Frauenlobby ist eine der stärksten Lobbys überhaupt.
SPIEGEL ONLINE: Was für ein Verhältnis haben Sie jetzt zu Ihrem Sohn?
Gampert: Ein gutes. Inzwischen lebt er bei mir, und ich habe auch das Sorgerecht.
SPIEGEL ONLINE: Wie bitte? Wie kam es dazu?
Gampert: Nach dem Ende der Verfahren hat die Mutter unsere Fifty-Fifty-Regelung aufgekündigt und den Sohn ganz zu sich genommen. Aber das ging ziemlich schief. Es gab über die Jahre immer mehr Probleme, in der Schule, vor allem aber zwischen ihm und der Mutter, weil sie offenkundig überfordert und er über weite Strecken sich selbst überlassen war. Dieses Frühjahr ist der Konflikt zwischen Sohn und Mutter so groß geworden, dass die Mutter selbst gesagt hat, es geht nicht mehr.
SPIEGEL ONLINE: Und dann?
Gampert: Auf Anregung der Schule kam es zu einem Treffen mit dem Jugendamt. Da wurde dann ein sogenanntes Familien-Clearing durch eine Psychotherapeutin verabredet. Dabei kam heraus: Der Sohn will zum Vater, die Mutter hatte nichts dagegen, und ich habe gesagt: Klar, okay, unter der Bedingung, dass ich das gemeinsame Sorgerecht bekomme. Und so kam es dann: Ich hab' mein Arbeitszimmer ausgeräumt. Und auch wenn es somit in der übrigen Wohnung recht eng wurde, ist mein Sohn zu uns gezogen, das heißt zu meiner Frau und zu unseren beiden Söhnen, seinen Brüdern.
SPIEGEL ONLINE: Und wie klappt das jetzt?
Gampert: Prima. Seither läuft's in der Schule wieder, und auch zu der Mutter habe ich jetzt wieder ein ganz normales Verhältnis. Mein Sohn fühlt sich wohl in unserer Familie, so wohl, dass er jetzt sogar meinen Namen annehmen wollte, um richtig dazuzugehören, vor allem auch zu seinen zwei Brüdern. Und die Mutter hat auch da zugestimmt.
SPIEGEL ONLINE: Das Leben war also offenbar klüger als die Gerichte.
Gampert: So kann man das sagen. Aber wenn ich sehe, wie viel Leid wir über all die Jahre ertragen haben - das will ich keinem wünschen.
Das Interview führte Dietmar Hipp
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665585,00.html
Neue Vizepräsidentin am Oberlandesgericht Stuttgart Cornelia Horz tritt Nachfolge von Herbert Mayer an
Datum: 03.08.2009
Kurzbeschreibung:
Cornelia Horz ist die neue Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart. Sie ist die Nachfolgerin von Herbert Mayer, der seit 1. Juli 2009 als Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig ist.
Cornelia Horz ist am 11. August 1957 in Dornstetten-Hallwangen in der Nähe von Freudenstadt geboren. Nach dem Abitur schlug sie zunächst die Rechtspflegerlaufbahn ein. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und erfolgreichem Abschluss mit der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung trat sie im März 1987 in den höheren Justizdienst des Landes ein. Nach Stationen beim Landgericht Ulm, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt wurde sie früh in das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg berufen. Ab 1994 war Frau Horz beim Landgericht Stuttgart tätig. 1996 folgte die Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. Dort war sie auch Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. Seit dem Jahr 1999 war Frau Horz wieder beim Justizministerium tätig, zunächst als Leiterin der Referatsgruppe Zivilrecht. Am 1. September 2003 wurde ihr das Amt der Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts übertragen. Im Januar 2008 wurde sie zur Präsidentin des Landgerichts Ravensburg berufen.
Präsident des OLG Eberhard Stilz hält die Berufung von Frau Horz für einen Glücksfall für das OLG: „Dass eine so herausragende Spitzenkraft der Justiz für diese Aufgabe gewonnen werden konnte, wird im ganzen Haus lebhaft begrüßt. Frau Horz ist hier noch aus ihrer früheren Verwendung am OLG fachlich wie menschlich in allerbester Erinnerung. Sie hat aber ebenso in allen anderen anspruchsvollen Ämtern, insbesondere als Chefin des Landesjustizprüfungsamts und als Präsidentin des Landgerichts Ravensburg, allseits höchste Wertschätzung erworben.“
Die Vizepräsidentin ist die ständige Vertreterin des Präsidenten und leitet unmittelbar die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts, die unter anderem mit Personal-, Haushalts- und Organisationsaufgaben für 8 Landgerichte, 56 Amtsgerichte und 234 Bezirksnotariate des Bezirks des Oberlandesgerichts zuständig ist. Der Verwaltungsabteilung obliegt auch die Personalverwaltung für die Generalstaatsanwaltschaft und 8 Staatsanwaltschaften.
Die Vizepräsidentin wird zugleich den Vorsitz des für Gesellschaftsrecht zuständigen 14. Zivilsenats des OLG übernehmen.
Frau Horz ist verheiratet und wohnt in Ebersbach-Roßwälden.
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1244883/index.html?ROOT=1182029
MEDIENINFORMATION 7. September 2007
Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Karl Henn verstorben
Goll und Stilz: "Wir verlieren eine große Persönlichkeit"
Der langjährige Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Karl Henn, ist am 31. August 2007 im Alter von 90 Jahren verstorben. Er hinterlässt drei Söhne mit Familien. Am 18. Februar 1917 in Weinheim geboren, wurde Henn im April 1964 im Alter von nur 47 Jahren Oberlandesgerichtspräsident.
Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und der amtierende Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Eberhard Stilz, würdigten am Freitag (7. September) Henns eindrucksvolle Lebensleistung: "Wir verlieren mit dem Verstorbenen eine große Persönlichkeit und einen herausragenden Juristen, der sich außergewöhnliche Verdienste erworben hat. Er hat das Oberlandesgericht Stuttgart von 1964 bis 1974 in hervorragender Weise geleitet. Sein engagiertes Wirken hat das Bild der Justiz in Baden-Württemberg maßgeblich mitgeprägt. Sein Berufsleben war von dem Gedanken getragen, dem Recht und der Gerechtigkeit mit aller Kraft zu dienen."
Karl Henns Laufbahn war eine Bestätigung seiner Ausnahmebegabung. Nach Heimkehr aus dem Zweiten Weltkrieg und sehr gut bestandenem Assessorexamen im Jahr 1949 trat er beim Landgericht Heidelberg in den Justizdienst ein. Nach kurzer Zeit wurde er in das Justizministerium, zunächst in die Nebenstelle Karlsruhe, dann nach Stuttgart berufen. Er war in der Personalabteilung maßgeblich an der Vorbereitung einer einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen beteiligt. Die Vielfältigkeit seiner Interessen und seines Wissens kam den Arbeitswochen für Gerichtsreferendare zugute, für deren reichhaltige Programme berühmte Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland gewonnen wurden. 1955 wurde Henn Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe. 1958 erneut an das Justizministerium abgeordnet, war er Personalreferent für den badischen Landesteil. 1959 wurde er Ministerialrat und Leiter der Personalabteilung, 1964 Ministerialdirigent und im selben Jahr Oberlandesgerichtspräsident. In diesem Amt trat er engagiert für die Belange der Richterschaft ein, er förderte auch die Ausbreitung des Stuttgarter Modells für eine "Hauptverhandlung in Zivilsachen". Als erfolgreicher Schlichter wirkte er im Tarifkonflikt der Metallindustrie. Sein angegriffener Gesundheitszustand zwang ihn im Juni 1974 vorzeitig in den Ruhestand.
"In Dankbarkeit und Respekt werden wir Karl Henn ein ehrendes Gedenken bewahren", erklärten Goll und Stilz im Namen der baden-württembergischen Justiz.
Stefan Wirz
Pressesprecher
http://www.landgericht-konstanz.de/servlet/PB/menu/1211211/index.html?ROOT=1153239&ARCHIV=1153564
Kommentar Väternotruf:
"Nach Heimkehr aus dem Zweiten Weltkrieg und sehr gut bestandenem Assessorexamen im Jahr 1949 trat er beim Landgericht Heidelberg in den Justizdienst ein.", heißt es im Nachruf. Wahrscheinlich hat Karl Henn im Zweiten Weltkrieg mit Murmeln gespielt, so dass es nicht der Rede wert ist, mitzuteilen, in welcher kämpfenden oder nicht kämpfenden Einheit Karl Henn war und ob er während dieser Zeit Menschen getötet hat oder nicht. Na ja, ist ja auch egal, Hauptsache er war ein toller Jurist. Genau so lieben wir Deutschen das.
Kontaktverbot für leibliche Mutter und Kind nach Adoption
Das Oberlandesgericht Stuttgart - 15. Zivilsenat hat in einem Beschluss vom 21.03.2006 - 15 UF 4/06 einer Mutter, der durch eine Adoption die rechtliche Mutterschaft aberkannt worden war, versagt, mit ihrem Kind Kontakte zu haben. Das Oberlandesgericht versagte der leiblichen Mutter auch das Auskunftsrecht nach §1686 BGB.
Der Beschluss ist veröffentlicht in "FamRZ", 2006, H 24, S. 1865-1867
Kommentar Väternotruf:
Die in der Bundesrepublik übliche Adoptionspraxis führt zum vollständigen Kontaktabbruch zwischen leiblichen Elternteil und dem "abgegebenen" Kind. Ein Zustand der gesellschaftspolitisch nicht hinnehmbar ist und die ersatzlose Streichung der Paragraphen §1741 bis §1766 notwendig macht.
Dem Schutz des Kindes kann auch durch weniger drastische Maßnahmen als der gesamten rechtlichen Kappung zu seinen leiblichen Eltern entsprochen werden.
15.02.2007
Männer- und väterfeindliche Rechtspolitik der Rot-Grünen Bundesregierung findet Unterstützung beim konservativen 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart
Das OLG Stuttgart schwenkte voll auf die männerfeindliche diskriminierende Linie der Bundesregierung um. In seinem Beschluss vom 20.4.2004 - 18 UF 30/03 bestätigte der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die ausgrenzende Linie der Bundesregierung gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihrem Kind. Der Vater in dem hier anhängigen Fall (Christian Gampert) soll nach dem Willen der Richter vom OLG Stuttgart weiterhin nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes gleichberechtigt für sein Kind sorgen dürfen.
Darüber kann auch der billige Taschenspielertrick der Bundesregierung in Form eines sogenannten Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts EGBGB Art. 224 § 2 III (Artikel 224 §3-§5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch), in Kraft getreten am 31.12.2003 der es dem Vater formal ermöglichte einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung der Sorgeerklärung der ausgrenzenden Mutter zu stellen, nicht hinwegtäuschen. Durch den Schwindelartikel 224 §2 im EGBGB sollen angeblich nichtverheiratete Väter, die vor dem 1.7.1998 mit ihren Kindern und der Mutter längere Zeit zusammengelebt haben, auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit haben, beim Gericht das gemeinsame Sorgerecht bestätigt zu bekommen. Das ganze erweist sich, wie vorauszusehen war, in der Praxis als gewaltiger Bluff und Budenzauber, mit dem die Väter und die interessierte Öffentlichkeit staatlicherseits an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft werden. Bis heute (01/2008) ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, nach dem ein einziger Vater in Deutschland über diesen Idiotenparagrafen das gemeinsame Sorgerecht erhalten hätte.
Schon zum Zeitpunkt der Erstellung dieses propagandistischen Gesetzes, das auch von dem Propagandachef der SED Joachim Herrmann hätte stammen können:
Joachim Herrmann
geb. 29. Oktober 1928 Berlin
gest. 30. Juli 1992
Volks- und Mittelschule; 1945 FDGB; Redakteur der " Berliner Zeitung"; 1946 SED, FDJ; Chefredakteur der Zeitung " Junge Welt"; Komsomol-Hochschule in Moskau; Sekretär des Zentralrates der FDJ; Chefredakteur der "Berliner Zeitung"; Mitglied der SED-Bezirksleitung Berlin; Staatssekretär für Gesamtdeutsche (später für Westdeutsche) Fragen; Chefredakteur des "Neuen Deutschland".
Er wurde 1967 Kandidat und 1971 Mitglied des ZK der SED, 1973 Kandidat und 1978 Mitglied des Politbüros des ZK der SED, dort seit 1979 für Medien, befreundete und Blockparteien und die Nationale Front (DDR) zuständig. 1976–1989 war Herrmann Sekretär des ZK der SED, verantwortlich für Agitation. Sein Apparat kontrollierte maßgeblich die Medien (Anleitung) und war maßgeblich für deren wirklichkeitsferne Darstellung verantwortlich.
Am 10. November 1989 wurde er aus dem Zentralkomitee der SED ausgeschlossen. ZK-Mitglied Wilfried Poßner forderte damals: „Ich möchte hier mit Nachdruck und voller Verantwortung den Antrag stellen, Genossen Herrmann aus dem ZK auszuschließen. Wir können sonst nicht mehr bestehen. Ich möchte das in aller Deutlichkeit sagen.“ Als Egon Krenz ihn bat, hierzu Stellung zu nehmen, antwortete Herrmann: „Ich trage alle Konsequenzen aus den Fehlern, die hier zur Sprache gekommen sind im Zusammenhang mit der Lage, die dadurch entstanden ist.“
Immerhin hatte Joachim Herrmann noch den Anstand am 10.November 1989 Verantwortung zu übernehmen, was man von denjenigen die den Schwindelartikel 224 §2 als Recht verkaufen wollen, leider nicht sagen kann.
Im Bundesjustizministerium muss es Insidern klar gewesen sein, dass es sich hier lediglich um einen propagandistischen Rohrkrepierer handelt. Doch es ging bei der Abfassung dieses ABM-Gesetzes wohl lediglich darum, dass einige subalterne Ministerialbeamte und die paar Abgeordneten im Bundestag, die überhaupt ein wenig Durchblick in Familienrechtssachen haben, ihr schlechtes Gewissen beruhigen könnten und ihnen der Schlaf nicht zu schwer wird, angesichts der Schuld in der sie sich durch ihre ausgrenzende Politik gegenüber Zehntausenden nichtverheirateten Vätern in Deutschland gestellt haben.
Die für das Trauerspiel von Urteil verantwortlichen drei Richter am OLG Stuttgart (18. Zivilsenat - Familiensenat) haben sich in der "FamRZ", 2004, Heft 17 nicht als Autoren des Beschlusses zu erkennen gegeben. Statt dessen findet man nur die "Geschäftsleitung des OLG Stuttgart" als Mitteiler angegeben. Vielleicht nach dem Motto: Im dunkeln ist gut munkeln.
Die Zeit ist reif für den überfälligen Wechsel. 1989 hat man die obersten Betonköpfe der SED-Diktatur in die Wüste der rechtspolitischen Bedeutungslosigkeit geschickt, bleibt zu hoffen und dafür zu arbeiten, dass dieses Schicksal möglichst bald auch die konservativen Betonköpfe im vereinigten Deutschland ereilt.
Infos zum OLG Stuttgart auch unter Christian Gampert:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Wilfred ... [mailto:...]
Gesendet: Sonntag, 14. November 2004 11:14
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Demo 10.12.04 14,00 Uhr OLG Stgt. Familiengericht
Wir machen eine Demo am 10.12.04 14,00 Uhr am OLG Stuttgart Familiengericht.
Kommen Sie bitte auch !!!!
Aktivieren Sie Ihre Mitstreiter!!!!!!!!
Habe zwei Urteile vom OLG. Da streuben sich Ihnen die Haare!!!!!!!!!!!!
Nach 7 Jahre Umgangsvereitelung durch die Mutter schliesst nun das OLG wieder den Umgang für zwei Jahre mit meinen Kindern aus weil ich meiner Tochter "zwei SMS" schickte. Ich habe das Kind dadurch genötigt!! Zitat des Richters
Kontaktadresse RA. Eschle 0711-2482446
Meine 0172-6375337
WIR KÖNNTEN JA ALLE ALS "BATMAN" verkleidet gehen!!!!!!!!!
OLG Stuttgart - sitzt da das kalte Herz.
Wenn der Staat seinen Bürgern tatsächlich oder vermeintlich ihr Recht verweigert, bleibt dem Bürger nach Ausschöpfung aller Rechtsinstanzen nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht und wenn auch das kein Handlungsnotwendigkeit sieht, zum internationalen Gerichtshof für Menschenrechte. Väter, insbesondere wenn sie nicht verheiratetet sind können davon ein Lied singen. Sie sind in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf einen leicht verbesserten Status von Farbigen vor der Aufhebung der Rassentrennung in den USA.
Die Politikerer/innen aller politischen Couleur im Bundestag finden das gut so, das muss man zumindest annehmen, angesichts des ausgeprägten Reformunwillens von SPD bis CDU. Die sogenannten linken Parteien stehen dem nicht nach. Nichtverheiratete Väter sind die negative Projektionsfläche für die ordentlichen Bürger/innen, die in den etablierten Parteien ihr Unwesen treiben.
Das Bundesverfassungsgericht, so sollte man meinen, nimmt die Verfassung ernst, für deren Hütung es eingesetzt ist. doch die nichtverheirateten Väter wurden spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2003 eines besseren belehrt. Gerechtigkeit ist vom Bundesverfassungsgericht offenbar für diese spezielle Sorte von nichtverheirateten Männern nicht zu erwarten.
Christian Gampert hat darüber ausführlich berichtet.
Nun liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines nichtverheirateten Vaters vor, der sich dagegen wendet, dass ihm das Amtsgericht Ravensburg nach §1748 (4) sein Kind wegadoptiert wurde.
Die Einwilligung des Vaters hat man schlicht nach der Diskriminierungsformel:
§1748 BGB
(4) In den Fällen des § 1626a Abs. 2 hat das Vomundschaftsgericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kinde zu unverhältnismäßigen Nachteil gereichten würde.
ersetzt. Kinderklau in der DDR und in der nationalsozialistischen Diktatur lassen grüßen. Selbstverständlich alles nur zum Wohl des Kindes oder der mit dem Kind symbiotisch verklebten Mutter.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem ganzen offensichtlich keine Rechtswidrigkeit zugestehen wollen, so dass der Vater nach dem kläglichen Versagen der ersten und zweiten Instanz das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.
Dort ist die Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1444/01 registriert. Der Deutsche Bundestag ist in der Drucksache 15/3334 von dem Vorgang informiert worden. Ob das irgend jemanden im Bundestag interessiert scheint allerdings zweifelhaft. Dort hat man offensichtlich andere Sorgen als die von nichtverheirateten Vätern denen die Kinder wegadoptiert werden.
Von Pontius zu Pilatus
Deutsche Gerichte schicken Väter in die Warteschleife und zum Schluss auf das Abstellgleis
Oberlandesgericht Stuttgart verweist nichtverheiratete Väter als Eltern zweiter Klasse auf Platznahme an den ihnen vom bundesdeutschen Gesetzgeber zugedachten Katzentisch.
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss vom 20.04.2004 - 18 UF 30/2003, veröffentlicht in "Kind-Prax", 4/2004, S. 144 ff.
Hier ging es um den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht durch einen nichtverheirateten Vater. Der Vater war mit diesem Anliegen erstmalig am 19.05.1999 vom Amtsgericht Tübingen in die Väterwüste geschickt worden. Das OLG Stuttgart hat sich dem am 2.12.1999 angeschlossen. Der Vater verfolgte daraufhin vor dem Bundesgerichtshof seinen Antrag weiter. Der BGH hat in seiner rechtpolitisch bestürzenden Beschlussfassung vom 04.04.2001 die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen. Das daraufhin vom Vater angerufene Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.01.03 die angebliche Verfassungsmäßigkeit des §1626a BGB sehen wollen. Wahrscheinlich hatten die entscheidenden Richter/innen an diesem Tag Brillen von Fielmann auf, so dass sie etwas sehen konnten, was andere Menschen, nämlich die betroffenen Väter nicht sehen können.
Das Bundesverfassungsgericht gab dann dem Gesetzgeber auf, eine temporäre Schmalspurvariante für eine streng selektierte Väterpopulation zu schaffen, mit der diese eventuell doch noch in die Lage kämen, das ihnen verfassungsrechtlich zugesicherte Elternrecht wahrnehmen zu können. Dieser Schmalspurvariante hat das OLG Stuttgart erwartungsgemäß ein vorzeitiges faktisches Ende beschieden. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss des OLG Stuttgarts dürfte klar sein, dass auch in der selektierten Elternpopulation jede Mutter dem Vater das Sorgerecht verweigern kann, indem sie ganz einfach ordentlich mit ihm streitet. Schade ums Papier, auf dem der Beschluss des OLG Stuttgart gedruckt ist und um die Steuermittel, die der Staat seit Jahren für die juristische Ausgrenzung von Vätern aus dem Fenster wirft.
Der betroffene Vater, sein Sohn ist jetzt 11 Jahre alt, hat jetzt die Möglichkeit gegen die Entscheidung des OLG in die Beschwerde zu gehen.
Verloren hat in dieser rechtspolitischen Tragikkomödie nicht nur der Vater, sondern auch der Rechtsstaat.
Väternotruf 13.09.2004
Christian Gampert
Am Amtsgericht Tübingen hatte Christian Gampert nichtverheirateter Vater geklagt, um die Gemeinsame elterliche Sorge herzustellen. Das Amtsgericht wies die Klage ab. (Beschluss vom 19.5.1999 - 6 F 60/99).
Der Vater klagte daraufhin beim Oberlandesgericht Stuttgart. Dies wies seine Klage ab. Der Vater hat daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben, dass am 29.1.03 seine Entscheidung fällte. Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 4.4.2001 - XII ZB 3/00 und die Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 2.12. 1999 - 18 UF 259/99 und des Amtsgerichts Tübingen vom 19.5.199 - 6 F 60/99 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6.
Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen.
Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart a. D. Günther Weinmann feiert am 26. März 2009 seinen 85. Geburtstag
Datum: 24.03.2009
Kurzbeschreibung:
Günther Weinmann war von April 1980 bis 31. März 1989 Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart. Am 26. März 2009 feiert er seinen 85. Geburtstag.
Günther Weinmann ist am 26. März 1924 in Stuttgart geboren. Nach dem Abitur im Jahre 1942 wurde er zum Wehrdienst eingezogen. Nach schwerer Verwundung im Krieg studierte er von 1946 bis 1950 in Tübingen Rechtswissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1954 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Bis 1968 war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. Dort wirkte er beim Aufbau einer Abteilung für Wirtschaftskriminalität mit, deren Leitung und Erweiterung er 1961 übernahm. Im Jahr 1969 wurde ihm die Leitung der Staatsanwaltschaft Ulm übertragen. Ab 1970 war er stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg bis er im Februar 1972 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart ernannt wurde.
Im April 1980 wurde Günther Weinmann zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt. Dort leitete er zunächst einen allgemeinen Zivilsenat und seit 1984 den damals neu geschaffenen Arzthaftungssenat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im März 1989.
Günther Weinmann war ein hoch angesehener Präsident und ein vortrefflicher Repräsentant der Justiz. Er verbindet hohe Fachkompetenz mit einer außerordentlichen, gewinnenden Ausstrahlung. Mit Wärme, Wohlwollen und Fürsorglichkeit ist er den Angehörigen der Justiz verlässlich verbunden und bleibt ein Vorbild. Günther Weinmann nimmt am Justizgeschehen unverändert interessiert teil.
Die außergewöhnliche Kombination fachlicher Befähigung und menschlicher Vorzüge trug ihm auch außerhalb des Landes Ehren und Aufgaben ein. Er war Vorsitzender der Kommission zur Reform des Wirtschaftsstrafrechts, die von 1973 bis 1978 die Gesetze zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vorbereitet hat. Ab 1974 war er Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags e.V., von 1976 bis 1982 Vorsitzender dieses Gremiums. Zu ausländischen Richtervereinigungen pflegte er gute Verbindungen.
1984 wurde Günther Weinmann wegen seiner besonderen Verdienste um die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Juristentag vom Präsidenten der Republik Österreich das Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern verliehen. 1989 verlieh ihm der Bundespräsident das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem Beginn des beruflichen Ruhestandes wurde er in den Vorstand der Hölderlin-Gesellschaft e.V. gewählt und war dort bis 1998 Vizepräsident des Gremiums. Im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge war er in den Jahren 1992 bis 1996 Vorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg, dessen Ehrenvorsitzender er bis heute ist.
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1240700/index.html?ROOT=1182029
Wechselmodell
OLG Stuttgart Beschluß vom 14.3.2007, 16 UF 13/07
Leitsätze
1. Ein Betreuungs-Wechselmodell kann nicht familiengerichtlich angeordnet werden, auch wenn dies ein Elternteil beantragt.
2. Falls die Eltern über den Kindesaufenthalt streiten, ist grundsätzlich einem Elternteil allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuzuteilen. Als Kompromisslösung ist ein Betreuungs-Wechselmodell nicht zu verstehen und nicht geeignet.
Tenor
1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ravensburg vom 29. Dezember 2006 - 7 F 355/06 - wird
zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu tragen.
Gegenstandswerte:
a) Sorgerecht: 3.000,- EUR
b) Umgangssache: 3.000,- EUR
c) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: 500,- EUR.
Gründe
I.
Die Parteien, getrenntlebende Eheleute, streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre ehelichen Kinder Ti..., geboren am ... September 2001, und To..., geboren am ... September 2003. Mit Beschluss vom 29. Dezember 2006 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter übertragen und (von Amts wegen) zugunsten des Vaters ein zweiwöchentlich stattfindender Umgang angeordnet. Bereits durch einstweilige Anordnung vom 24. Mai 2006 war der Umgang mit den Kindern dahin geregelt worden, dass sich diese abwechselnd bei der Mutter und dem Vater aufhalten.
Nach der Trennung hatten die Eltern ein so genanntes Wechselmodell gehandhabt. Nach Auszug der Mutter aus dem als Ehewohnung dienenden, im Alleineigentum des Vaters stehenden, Haus hielten sich die Kinder an drei bis vier Tagen abwechselnd bei Vater und Mutter auf. Während die Mutter nicht berufstätig ist, ist der Vater als Inhaber mehrerer Fitness-Studios selbständig erwerbstätig. Zur Vorgeschichte ist weiter festzustellen, dass die Mutter aus früherer Beziehung drei Kinder (21, 19 und 17 Jahre) und der Vater zwei Söhne (32 und 17 Jahre) hat.
Bei dem Familiengericht beantragte der Vater die Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Er begründete das damit, die Mutter sei inzwischen mit dem Wechselmodell nicht mehr einverstanden, was vermutlich unterhaltsrechtlich motiviert sei.
Die Mutter bestritt letzteres und beantragte ihrerseits die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder, im wesentlichen mit der Begründung, bis zur Trennung sei sie die Hauptbezugsperson der Kinder gewesen.
Das Familiengericht hat die Kinder angehört, ihnen eine Verfahrenspflegerin bestellt und schließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ti... und To... auf die Mutter übertragen, ferner zugunsten des Vaters die bereits erwähnte Umgangsregelung getroffen. Zur Begründung hat es ausgeführt, das Wechselmodell habe zwischen den Eltern zu immer größeren Streitigkeiten geführt. Beide Eltern seien ohne Einschränkung erziehungsgeeignet. Die Mutter sei nicht berufstätig und könne sich deshalb umfänglich den Kindern und ihrer Betreuung widmen. Anders sei das beim Vater. Nach dessen Schilderung sei sein Unternehmen notleidend. Er werde deshalb seine ganze Kraft benötigen, um dessen wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, was zugleich Existenzgrundlage für die Familie und ihren Unterhalt sei.
Dagegen richtet sich die Beschwerde des Vaters. Er trägt vor, die Kinder hätten sich bislang, im Zuge des Wechselmodells, mit einer zeitlichen Quote von 60 : 40, jedenfalls von weit mehr als 50 %, bei ihm aufgehalten. Zudem könne er von zuhause aus arbeiten. Das Familiengericht habe im übrigen das „Cochemer Modell“ angeordnet. So die Mutter ihrerseits Streitigkeiten ausgelöst habe, dürfe sich das für die zu treffende Sorgerechtsregelung nicht zu Lasten des Vaters auswirken. Nach wie vor erscheine ihr Verhalten allein aus Unterhaltsgesichtspunkten heraus verständlich. Dass sie weitergehend als der Vater für Belange der Kindesbetreuung zur Verfügung stehe, werde bestritten.
Sie sei insbesondere sportlich aktiv, was ihr einen erheblichen zeitlichen Aufwand abverlange. Habe sie sich zusammen mit den Kindern eigenmächtig aus der vormaligen Ehewohnung entfernt und verweigere sie häufig, so auch jüngst, den Umgang von Vater und Kindern, so belege das ihre mangelnde Bindungstoleranz.
Der antragstellende Vater beantragt:
den Beschluss des Familiengerichts aufzuheben, dessen Vollziehung auszusetzen, ferner, im Wege der einstweiligen Anordnung folgende vorläufige Regelung zu treffen:
- Die Kinder der Parteien, Ti..., geb. 0. September 2001, und To..., geb. 0. September 2003, verbringen die Wochen im Zeitraum von Freitag 12 Uhr bis Freitag 12 Uhr der kommenden Woche abwechslungsweise zunächst beim Vater und in der zweiten Woche bei der Mutter.
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden vorbezeichnet genannten Kinder wird vorläufig auf den Antragsteller übertragen.
Die Mutter beantragt,
das Rechtsmittel sowie die weiter gestellten Anträge zurückzuweisen.
Sie bestreitet den Vortrag des Vaters. Das Wechselmodell beeinträchtige das Kindeswohl.
Früher habe die Mutter die hauptsächliche Erziehungsarbeit geleistet, während sich der Vater um sein Unternehmen gekümmert habe. Sie sei deshalb als Hauptbezugsperson der Kinder anzusehen. Die Erziehungsstile würden sich unterscheiden. Sie meine, man müsse den Kindern auch Freiheiten lassen; der Vater sei strenger. Im September werde der ältere Sohn, Ti..., eingeschult. Zur Betreuung, auch der Erledigung von Schulaufgaben, sei sie eher in der Lage als der erwerbstätige Vater.
Die den Kindern bestellte Verfahrenspflegerin hat mit Schreiben vom 19. Februar 2007 in der Sache ergänzend Stellung genommen. Dort berichtet sie von einem Hausbesuch bei der Mutter, während dessen auch die Kinder Ti... und To... zugegen gewesen seien. Seit ihrem letzten Bericht sei eine Entwicklung dahin eingetreten, dass die Eltern auf ihren jeweils eingenommenen Positionen beharrten und zudem ihre finanzielle Auseinandersetzung eskaliert sei. Deshalb sei die für die Kinder am wenigsten schädliche Lösung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter zu übertragen. Das Wechselmodell hingegen könne nur fortbestehen, falls die Eltern nicht miteinander streiten und in der Lage seien, Vereinbarungen bezüglich der Kinder zu treffen. Eine Erweiterung des Umgangs mit dem Vater sei für die Kinder nur dann von Vorteil, wenn beide Elternteile dieser Regelung auch zustimmen könnten.
II.
Die befristete Beschwerde ist zulässig und statthaft, § 621 e ZPO. Sie bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt (§ 1671 Abs. 1 BGB).
Inhalt der Entscheidung kann nach dem Gesetzeswortlaut nur die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils davon auf den Antragsteller allein sein (vgl. Schwab, FamRZ 1998, 457). Die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells kommt deshalb nach Auffassung des Senats nicht in Betracht.
Können sich getrenntlebende Eltern über das Sorgerecht oder Teile hiervon nicht einigen, so ist diejenige Regelung zu treffen, die dem Kindeswohl am besten dient (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Nach der Überzeugung des Senats dient es dem Kindeswohl am besten, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter übertragen wird.
Beide Eltern werden durchgängig als erziehungsbefähigt und sehr liebevoll beschrieben. Jugendamt und Verfahrenspflegerin sprachen sich zunächst gegen eine förmliche Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts aus, damit sich nicht ein Elternteil „als Verlierer“ fühle.
Ungeachtet dessen konnte sich die Verfahrenspflegerin bereits seinerzeit mehrere Optionen vorstellen, die auch den Lebensmittelpunkt beim einen oder anderen Elternteil vorsehen. Aufgrund der zwischenzeitlich auf der Elternebene entstandenen Streitigkeiten spricht sie sich allerdings nunmehr dafür aus, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ti... und To... auf die Mutter zu übertragen.
Das Wechselmodell kann bislang reibungslos durchgeführt sein worden. Insbesondere bei den noch jungen Kindern kommt eine solche Handhabung in Betracht. Dass sich die Kinder zunächst selbst hierfür ausgesprochen haben, ist aufgrund ihres gewiss vorhandenen Harmoniebedürfnisses verständlich. Es lassen sich folgende Vorteile eines Wechselmodells ausmachen:
- Aufrechterhaltung enger Eltern-Kind-Beziehung zwischen den Kindern und beiden Elternteilen, das Kind erlebt den Alltag mit beiden Eltern.
- Beide Elternteile bleiben in der Verantwortung für ihre Kinder.
- Beide Eltern werden durch das Wechselmodell von der Mehrfachbelastung, die bei einem allein erziehenden Elternteil besteht, teilweise entlastet.
Gegen das Wechselmodell spricht dagegen vor allen Dingen das Risiko, dass der dauernde Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu einer dauernden Einbeziehung des Kindes in den elterlichen Konflikt führt (OLG Dresden, FamRZ 2005, 125).
Die Bereitschaft aller Beteiligten (Eltern und Kinder), ein Wechselmodell zu praktizieren, und die Bereitschaft der Eltern, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren, muss bis zur Einrichtung dieses Modus ausreichend entwickelt sein (16. Deutscher Familiengerichtstag - Empfehlungen des Vorstandes, FamRZ 2005, 1962). Hieran fehlt es den Parteien inzwischen. Denn im Laufe des Verfahrens traten gegenseitige Vorwürfe und Vorbehalte zutage. Der Vater selbst bekundet Auseinandersetzungen und Beschimpfungen. Die Frage nach deren Auslöser oder Urheber ist nicht zu Lasten der Kinder zu beantworten. Zwingt man die Eltern zu einer Einigung und verordnet ihnen Kooperation (zum Cochemer Modell s. Füchsle-Voigt, FPR 2004, 600 ff.), so muss das nicht stets im Interesse des Kindeswohls liegen (vgl. Fichtner/Salzgeber, FPR 2006, 278, 283).
Ist die Kindesmutter inzwischen mit dem Wechselmodell nicht mehr einverstanden, so könnte die durch sie selbst vorgelegte eidesstattliche Versicherung die durch den Vater angenommene Unterhaltsrelevanz nahe legen. Dort ist mehrfach von finanziellen Belangen die Rede. Das Wechselmodell bringt allerdings mit sich, dass der für die Kinder vorauszusetzende Lebensmittelpunkt fehlt. Das so genannte Eingliederungs- bzw. Domizil- oder Residenzmodell führt dem gegenüber zu einer Strukturierung und Regulierung der Beziehungen zwischen Kindern und Eltern. So hat auch der Gesetzgeber implizit der Eingliederung des Kindes in einen elterlichen Haushalt den Vorzug vor dem Wechselmodell gegeben, indem er in § 1687 BGB das Entscheidungsrecht bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern geregelt und dabei zwischen Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, und Angelegenheiten des täglichen Lebens unterschieden hat (vgl. OLG Brandenburg, NJOZ 2003, 3041, 3043 m.w.N. = FamRZ 2003, 1949 - LS -).
Als Kompromisslösung ist das Wechselmodell nicht zu verstehen und nicht geeignet (vgl. Fichtner/Salzgeber, FPR 2006, 278, 284; Eschweiler, FPR 2006, 305, 307). Anders als in einem durch das Kammergericht Berlin entschiedenen Fall wird es vorliegend auch nicht einvernehmlich praktiziert (vgl. dazu KG, FamRZ 2006, 798). Im Regelfall reduziert das Eingliederungsmodell das Konfliktniveau und ermöglicht klare Lösungen (Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Auflage, Kapitel III, Rz. 48).
Im Ergebnis ist deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter oder dem Vater zuzuteilen. Ungeachtet der offenbar großzügigeren Wohnverhältnisse beim Vater steht die Mutter eher für die Betreuung der Kinder zur Verfügung als jener. In ihrer eidesstattlichen Versicherung weist die Mutter zu Recht auf künftig auch schulische Belange hin, die eine weitergehende Förderung der Kinder voraussetzen. Der Vater ist, bei allen beruflichen Freiheiten, hierzu nicht vergleichbar in der Lage wie die Mutter.
Die Einschulung des Kindes Ti... steht offenbar im September 2007 an. Bis dahin könnte das Wechselmodell grundsätzlich noch praktiziert werden. Danach aber sollte sich der Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, Mutter oder Vater, befinden. Zur Vermeidung eines sogenannten „Geschwistersplittings“ betrifft das dann nicht allein das Kind Ti... sondern auch den Bruder To....
Aus den bereits genannten Gründen gebietet das Wohl der Kinder, dass sie ihren Lebensmittelpunkt zukünftig bei der Mutter haben. Ihre Förderungsmöglichkeiten überwiegen diejenigen auf Seiten des Vaters.
Nach der Überzeugung des Senats ist weder sinnvoll noch im Interesse des Kindeswohls, das Wechselmodell noch bis zur Einschulung Ti...s für wenige Monate fortzuführen und die Entscheidung über den Kindesaufenthalt hierdurch lediglich aufzuschieben. Durch die nunmehr getroffene Entscheidung wird ein für alle Beteiligten unzuträglicher Schwebezustand mit hieraus resultierenden, erneuten Auseinandersetzungen vermieden.
Der Antragsteller hat mit seinem umfassend eingelegten Rechtsmittel zugleich die (amtswegige) Umgangsregelung angefochten. Anträge hierzu hat er in der Hauptsache nicht gestellt, was aus seinem hauptsächlich verfolgten Anliegen heraus nachvollziehbar ist. Eine Antragstellung oder ein konkreter Vorschlag erfolgten jedoch auch nicht auf die durch den Senat am 7. Februar 2007 gegebenen Hinweise, wonach die Bestätigung der familiengerichtlichen Entscheidung sowie eine durch die Eltern einvernehmlich zu regelnde Umgangserweiterung in Betracht komme. Mit Schriftsatz vom 12. März 2007 erstrebt der Antragsteller eine einstweilige Regelung, die als solche bereits beantragt ist (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung).
Eine ledigliche Aufhebung der Umgangsregelung und Fortgeltung der einstweiligen Anordnung vom 24. Mai 2006 bewirkte wegen abwechselnder Umgangszeiten de facto, dass das vormals gehandhabte Wechselmodell weiter praktiziert wird. Dem steht die Festlegung eines Lebensmittelpunkts für die Kinder entgegen, der sich künftig bei der Mutter befinden soll. Die Häufigkeit des nach der familiengerichtlichen Entscheidung zweiwöchentlich stattfindenden Umgangs ist für sich genommen nicht zu beanstanden.
Ein Besuchskontakt alle zwei Wochen jeweils am Wochenende hat sich inzwischen bei Kindern spätestens ab dem Schulalter zum üblichen Standard entwickelt (vgl. Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Auflage, Kapitel III, Rz. 250 m.w.N.). Von diesen Grundsätzen kann auch im Falle der Kinder Ti... und To... ausgegangen werden, wobei eine zu Gunsten des Vaters erhöhte Umgangsfrequenz vorstellbar erscheint. Der Senat hegt die Erwartung, dass die nunmehr zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts getroffene Entscheidung zugleich die familiäre Situation beruhigt und die Eltern fortan in die Lage versetzt, gedeihliche, dem Kindeswohl am besten entsprechende Umgangsregelungen zu vereinbaren.
Die durch den Vater eingelegte Beschwerde blieb nach alledem ohne Erfolg. Durch die in der Hauptsache getroffene Entscheidung hat sich entsprechend § 620 f Abs. 1 Satz 1 ZPO der auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtete Antrag erledigt.
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 2, 131 Abs. 1 Nr. 1 KostO, 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG. Die Gegenstandswerte waren nach § 30 Abs. 1 und 2 KostO i.V.m. § 24 Abs. 1 Satz 1 RVG festzusetzen. Anlass für die Zulassung der Rechtsbeschwerde (§§ 621 e Abs. 2 Satz 1, 543 Abs. 2 ZPO) bestand nicht.
Kommentar Väternotruf:
Sicher keine Glanzleistung, die die beschlussfassenden Richter/innen des 16. Zivilsenat - Familiensenat am Oberlandesgericht Stuttgart da im Jahr 2007 vollbracht haben. Aber als zeitgenössisches Dokument richterlicher Weltanschauung allemal ganz gut zu gebrauchen.
Neue Chefin am Tübinger Landgericht
Röse Häußermann im Südwesten zweite Frau an der Spitze einer solchen Behörde
Tübingen - Mit der Rechtsexpertin für Familiensachen, Röse Häußermann, ist im Februar die zweite Frau auf den Chefsessel eines baden-württembergischen Landgerichts gerückt. Sie trat in Tübingen damit die Nachfolge von Peter Sontag an.
VON VEIT MÜLLER
In Württemberg ist Röse Häußermann sogar die erste Frau, die einem Landgericht vorsteht. Im Südwesten gibt es nur noch in Freiburg eine weitere Richterin, die es auf den Chefsessel einer solchen Behörde geschafft hat. Erst Anfang des Jahres hat Häußermann ihre Arbeit in dem wuchtigen Justizgebäude im Tübinger Zentrum aufgenommen, am 5. Februar war dann ihre offizielle Amtseinführung.
Ihr Dienstzimmer ist noch völlig kahl. "Da müssen noch Bilder an die Wand", sagt sie mit einem freundlichen Lächeln. Dass sie sich in der Männerwelt der Justiz durchsetzen kann, hat sie in der Vergangenheit bewiesen. Gleich nach ihrem Studium war sie bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft die erste Frau in der Wirtschaftsstrafabteilung. 1998 wurde sie zur Vizepräsidentin des Stuttgarter Amtsgerichts benannt. Hier war sie die Chefin der zentralen Mahnabteilung für ganz Baden-Württemberg.
Spezialistin ist Häußermann aber für Familiensachen. In den 80er und 90er Jahren war die Mutter von vier Kindern Richterin am Familiensenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts und kümmerte sich um Scheidungen, Unterhaltsregelungen und um das Sorge- und Umgangsrecht.
Es sei eine sehr interessante Arbeit gewesen, in einem Fachgebiet innerhalb der Justiz, in dem man noch Erfolgserlebnisse erfahren könne, sagt sie. So sei es immer erfreulich und befriedigend gewesen, wenn man es geschafft habe, Menschen in einer Krise auf ein neues Gleis zu setzen und für Kinder die bestmögliche Lösung zu finden.
Ihre Arbeit in einem häufig emotional aufgeladenen Umfeld war aber auch nicht immer ungefährlich. In einem Scheidungsfall stürzte ein Ehemann im Dienstzimmer der Richterin auf seine Ehefrau los, um sie zu erwürgen. Beherzt sprang Häußermann zusammen mit einem Anwalt dazwischen.
In Tübingen ist Häußermann Nachfolgerin von Peter Sontag, der im Oktober vergangenen Jahres an die Spitze des Stuttgarter Landgerichts gewechselt ist.
17.02.2003
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/368716?_suchtag=2003-02-17
Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind - der Vater begeht Selbstmord
Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein
Ein Jahre dauernder Rechtsstreit an Stuttgarter Gerichten hat ein tragisches Ende gefunden. Ein 43-jähriger Deutschamerikaner hat sich am 10. Januar im texanischen Paris das Leben genommen - offenbar, weil er seinen Sohn nicht mehr zu sehen bekam.
Von Susanne Janssen
Jahrelang wurde der Streit zwischen dem Stuttgarter Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hin und her geschoben. Die Geschichte muss nach Ansicht des OLG-Sprechers Joachim Saam, den Gerichten eine Lehre sein. Das ist eine tragische Sache, die wir sehr bedauern", sagte er. Sie zeige, wie ein Rechtsstaat unterwandert werden könne.
Begonnen hatte alles mit einer Hochzeit am 2. Januar 1999 in Paris, Texas: Der damals 40-jährige Stefan F. (Name geändert), der 1985 mit seiner Familie aus Ditzingen in die USA ausgewandert war, heiratete die Deutsche Angela F., die bereits einen 16-jährigen Sohn aus erster Ehe hatte. Am 13. Mai kam der gemeinsame Sohn als Frühgeburt zur Welt. Er litt an einem Wasserkopf, musste mehrmals operiert werden und ist behindert.
Die Ehe ging in die Brüche. Am 10. September 1999 zog Angela F. aus, die amerikanischen Gerichte sprachen dem Vater jedoch ein Umgangsrecht mit seinem Sohn zu. Ende des Jahres wollte Angela F. für zwei Wochen nach Deutschland reisen, was ihr die Gerichte auch zugestanden. Als Ausgleich sollte Stefan seinen Sohn nach der Rückkehr 14 Tage zu sich nehmen dürfen.
Dazu kam es nicht mehr: Statt am 7. Januar 2000 in die USA zurückzufliegen, reiste Angela F. erst am 4. Januar aus, um dann unter falschem Namen in Obersulm unterzutauchen. Nach dem Haager Übereinkommen ist nach einem Jahr die Frist verstrichen, innerhalb derer der verlassene Elternteil noch Ansprüche auf sein Kind hat. Das ist eine Notbremse zum Wohl des Kindes, damit es nicht einem ihm völlig fremden Elternteil übergeben wird", erklärt Saam.
Zwangsmittel nur angedroht
Stefan F. gelang es jedoch noch rechtzeitig, seine Exfrau ausfindig zu machen. Am 20. Februar stellte seine Rechtsanwältin dann den Antrag auf Rückführung des Kindes. Zuständig war das Amtsgericht Stuttgart als eine von 24 zentralen Dienststellen. Der Weg durch die Instanzen nahm seinen Lauf: Am 21. März wurde Angela F. vor dem Amtsgericht dazu verpflichtet, mit dem Kind bis zum 30. April in die USA zurückzukehren. Zwangsmittel wurden durch das Gericht jedoch lediglich angedroht - weil es sich um ein kleines Kind handelte. Angela F. ging die Entscheidung an. Am 19. Juni schlossen beide Eltern vor dem OLG einen Vergleich: Die Frau verpflichtete sich, Einreisepapiere und Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Im Gegenzug sicherte Stefan ihr freies Geleit und Unterhalt zu.
Heute wissen wir, dass die Frau niemals vorhatte, sich an diese Vereinbarung zu halten," sagt Saam. Sie habe nur auf Zeit gespielt. Und wenn jemand es bewusst darauf anlege, die Rechtsprechung zu unterwandern, könne das Gericht wenig tun. Es hätte nichts genützt, Zwangsgeld oder Zwangshaft anzuordnen", meint der Pressesprecher. Das diene nur dazu, den Willen zu beugen. Wie aber soll man eine Ausreise durchsetzen? Die Frau habe angegeben, sie habe kein Visum bekommen, oder das Kind sei krank gewesen, oder sie habe es angeblich noch stillen müssen. Die einzige Lösung wäre gewesen, die Frau mit roher Gewalt ins Flugzeug zu setzen." Aber das müsse erst angeordnet werden. Und das müsse beantragt werden.
Das tat die Rechtsanwältin auch - doch das Amtsgericht wies am 3. Dezember 2001 den Antrag zurück. Die Frau habe kein Visum. Und es sei herausgekommen, dass sie sich nie an die Vereinbarung halten wollte. Deshalb sei die Vereinbarung gegenstandslos, alles müsse neu entschieden werden.
Die Rechtsanwältin von Stefan B. legte am B. Januar 2002 dagegen Beschwerde ein, früher oder später hätte der Mann bestimmt noch Recht bekommen", sagt Joachim Saam.
Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe: Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!" Und einen Tag später: Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen", schrieb er. Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen."
Nicht immer siegt das Gute"
Die Nachricht löste bei der Kammer am OLG große Betroffenheit aus. Das hätten wir schon hingekriegt, aber das dauert natürlich, sagt Saam. Einzelne können die ganze Rechtsprechung torpedieren. Denn unsere Rechtsordnung basiert auf der Fiktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten dem Gericht unterwerfen." Wie sehr das Spiel auf Zeit manchmal Vorteile bringe, zeige auch der jüngst beendete Prozess gegen den Schuhkönig" Mayer: Mit immer neuen Beweisanträgen gehe ein Prozess dann nicht zu Ende. Bis alle Beteiligten, auch das Gericht, mürbe würden und einen Vergleich schließen. Saam: Es siegt nicht immer das Gute."
Haager Konvention
Wer sich das Sorgerecht mit dem Partner teilt, darf nicht einfach den Lebensmittel punkt des Kindes auf Dauer verändern. Der klassische Fall - ein Elternteil, der im Ausland gelebt hat, kehrt mit dem Kind in die alte Heimat zurück - stellt den zurück gebliebenen Expartner vor Probleme. Um Abhilfe zu schaffen, regelt das Haager Übereinkommen zwischen 60 Staaten die Rückführung der Kinder im Alter bis zu 16 Jahren. Dabei handelt es sich meist darum, den Zustand vor der internationalen Kindesentführung" wiederherzustellen: Haben beide Eltern das Sorgerecht und wurde das Kind ohne Zustimmung eines Elternteils in ein fremdes Land gebracht, so muss es zurück. Das Sorgerecht wird da durch nicht geregelt - ebenso wenig die Frage, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Eine zentrale Behörde bei der Generalbundesanwaltschaft versucht zunächst, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Kommt es zum Prozess, müssen die Beteiligten diesen bezahlen. Im Paragrafenwerk wurde eine durchschnittliche Verfahrensdauer von sechs Wochen angestrebt. In Deutschland liegt die Dauer jedoch durchschnittlich bei 25,5 Wochen. Zum Vergleich: In Großbritannien bringen es die Richter auf nur rund 7,5 Wochen.
jan
Stuttgarter Zeitung 24.01.2002
MUTTER ENTFÜHRT EIGENES KIND; VATER BEGEHT SELBSTMORD
Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden. Nun gibt ein Sprecher zu, dass diese Entwicklung dem Rechtsstaat eine Lehre sein müsse:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/88511
Beschluss des OLG Stuttgart v. 2.12.1999 - 18 UF 259/99
"1. Beantragt der Vater eines nichtehelichen Kindes, die elterliche Sorge ihm und der Mutter gemeinsam zu übertragen, so ist für diese im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Streitigkeit das Familiengericht zuständig.
2. Wird der Vater eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge ausgeschlossen, weil die Mutter keine Sorgeerklärung abgeben will, kann das Recht des Vaters auf verantwortliche Pflege und Erziehung des Kindes verletzt sein, wenn für die Verweigerung der Mutter keine billigenswerten Motive ersichtlich sind.
3. Um den Eltern eines nichtehelichen Kindes gemeinsam das Sorgerecht zuzusprechen, ist jedenfalls erforderlich, dass sich die fehlende Kooperationsfähigkeit und -willigkeit nicht auf das Wohl des Kindes negativ auswirkten."
Wiederanbahnung eines abgebrochenen Umgangskontakts; Pflicht zum Besuch einer Therapie zur Ermöglichung eines Umgangskontakts.
1. Zur Wiederanbahnung eines abgebrochenen Umgangskontakts.
2. Die Wohlverhaltenspflicht aus §1684 Abs. 2 S. 1 BGB beinhaltet auch die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2000 - 17 UF 99/00
ausführlich in: "Das Jugendamt", 1/2001, S. 45-46
und in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", H14, 2001, S. 932-933
Ein verdienstvoller und längst überfälliger Beschluss des 17. Zivilssenat - Familiensenat des OLG Stuttgart unter dem Vorsitzenden Richter Borth, des Richters Schwarz und des Richters Dr. Motzer. Denn bisher war die Praxis häufig so, dass die umgangsvereitelnde Mutter es sich beruhigt in ihrer Opferecke bequem machen konnte und es ihr nicht abverlangt wurde, im Interesse ihres Kindes eine Beratung oder Therapie in Anspruch zu nehmen.
"Erwartungen der Familienrichter an den Verfahrenspfleger"
Helmut Borth
in: "Kind-Prax", 2, 2000, S. 48-52
Ein guter Aufsatz zum Thema Verfahrenspflegschaft. Der Autor ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Richtig auch die Überlegung von Borth, Eltern bei Uneinsichtigkeit im Interesse des Kindeswohl durch Anordnung zu unterstützender Beratung zu bewegen. Einer Praxis, die üblicherweise jedes Jugendamt machen dürfte, wenn es darum geht, vor einem Sorgerechtsentzug nach §1666 BGB Sorgeberechtigte zur Annahme eines Hilfeangebotes zu bewegen. Wenn ein Familiengericht aber das gleiche (aber offiziell) tut, geht ein Grummeln durch die Reihe der Professionellen, man könne doch keine Zwangsberatung anordnen.
Den Bock abgeschossen. Ganz Karlsruhe steht kopf.
"Zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf den antragstellenden Elternteil."
Bundesgerichtshof, XII. Zivilsenat, Beschluss vom 29.9.1999 - XII ZB3/99 (OLG Stuttgart)
veröffentlicht in "FamRZ", 1999, Heft 24, S. 1646-1648
Der Bundesgerichtshof hielt es für gerechtfertigt, einem Vater das Sorgerecht nach §1671 BGB "mit Rücksicht auf deren mangelnde Konsens- und Kooperationsbereitschaft", so der offizielle Begründungstext, zu entziehen.
"... weiterer allgemeiner Ausführungen etwa über den Umfang und das Maß notwendiger Kooperationsbereitschaft der Eltern im Rahmen der Sorgerechtsregelung bedürfe" es nicht, meint der BGH.
Man fragt sich, was eine solche Argumentation mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, über deren Einhaltung der BGH eigentlich wachen soll. Ob hier Böcke als Gärtner arbeiten? Man sollte die Karlsruher Bevölkerung befragen, ob sie seit 1999 ein verstärktes Aufkommen von Böcken im Zentrum ihrer Stadt festgestellt haben. Wenn ja, liegt eine Erklärung auf der Hand.