Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Stuttgart

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Stuttgart

Hauffstraße 5

70190 Stuttgart

 

 

Telefon: 0711 / 921-0

Fax: 0711 / 921-3300 

 

E-Mail: poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de

Internet: www.amtsgericht-stuttgart.de

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Stuttgart (03/2012)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: rudimentär in Form eines Organigramms mit Stand vom Dezember 2011 vorhanden - http://www.amtsgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1172209/index.html?ROOT=1172201

Gesamteindruck: Man mag es gar nicht glauben, dass sich das derart miserabel präsentierte Amtsgericht Stuttgart in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg befindet. Man könnte eher denken, es handle ich um das Amtsgericht in einem Entwicklungsland. Kein Wunder, wenn sich da nicht nur die Wutbürger von Stuttgart 21 nicht ernst genommen fühlen.

Kein richterlicher Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber namentliche Angabe der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk. Offenbar sind die Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk wichtiger als die Richter. Armes Deutschland.

 

 

 

Bundesland Baden-Württemberg

Landgericht Stuttgart - das Amtsgericht Stuttgart ist eines der fünf baden-württembergischen Präsidialamtsgerichte (neben Stuttgart noch Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Heilbronn). Es untersteht damit nicht der Aufsicht des Landgerichts, sondern derjenigen des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

 

Präsidentin am Amtsgericht Stuttgart: Brigitte Legler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart / Präsidentin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2009, ..., 2012) - ab 03.02.2000 Direktorin am Amtsgericht Esslingen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart: Till Jakob (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.08.2000 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg beschäftigen am Amtsgericht Stuttgart eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart umfasst im wesentlichen die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart- Süd, Stuttgart-West, Botnang, Hedelfingen, Wangen,Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Degerloch, Möhringen und Vaihingen der Landeshauptstadt Stuttgart. Für die Stadtbezirke Stuttgart-Bad Cannstatt und die Stadtteile im Norden des Stadtgebiets ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig. Die Grenze der beiden Gerichtsbezirke verläuft entlang von Stadtbezirksgrenzen.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Stuttgart - Kreisfreie Stadt

 

 

Väternotruf Stuttgart

August Mustermann

Musterstraße 1

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Danielle Allmendinger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 06.06.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.06.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt.

Edith Behringer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 03.02.1978, ..., 2008) 

Susanne Böckeler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 03.08.1993, ..., 2008)

Alexander Brost (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 02.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.07.2001 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

Wolfgang Dikow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 08.08.1980, ..., 2008) 

Jörg-Michael Dimmler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.10.1993, ..., 2008) 

Viola Dobrik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 13.12.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.12.1999 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 13.12.2002 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. 2010: 113. Fachanwaltslehrgang in Stuttgart Baustein 2: Unterhaltsrecht - http://www.anwaltakademie.de/

Cornelie Esslinger-Graf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.11.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 04.09.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 04.09.1987 als Richterin am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Eßlinger ab 01.11.2005 als  weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. 2010, 2011: Abteilungsleiterin - Steuerstrafsachen - am Amtsgericht Stuttgart.

Ina Fischer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.08.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt ungenau oder fehlerhaft.

Dr. Lydia Freund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 10.05.2007, ..., 2008) - ab 02.05.2003 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart?  Im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.2007 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2008, 2009: abgeordnet an das Amtsgericht Nürtingen.

Harald Fritz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.08.1980, ..., 2008)

Diana Fürstnow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.10.1995, ..., 2008)

Gerhard Gauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 29.12.1994, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.12.1994 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 2011, 2012: Abteilungsleiter - Haft/Ermittlungsrichter - am Amtsgericht Stuttgart.

Birgit Gensel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 07.03.1997, ..., 2008)

Doris Greiner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 23.01.2007, ..., 2012) - ab 18.01.1991 Richterin am Amtsgericht Backnang. 2010, ..., 2012:  Abteilungsleiterin - Zivilsachen am Amtsgericht Stuttgart.

Hagedorn (geb. ....) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2006) - Beschluss vom 07.03.2006 - 18 C 1037/06 zur Frage einer möglichen Verpflichtung des Gutachters zur Herausgabe von Ton- und Videomitschnitten an einen Verfahrensbeteiligten

Monika Hall (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 17.08.1995, ..., 2008)

Carola Hecht (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 17.06.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 15.02.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

Susanne Heerdt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.10.1993, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1993 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 2011, 2012: Abteilungsleiterin - Zwangsvollstreckung/Insolvenz - am Amtsgericht Stuttgart.

Regine Heering (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 05.08.1988, ..., 2008)

Friedericke Herrmann-Blessing (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 05.02.1993, ..., 2008)

Hinrichs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2012) - 2012: Abteilungsleiter Haft/Ermittlungsrichter - http://www.amtsgericht-stuttgart.de/servlet/PB/show/1275195/ORGAPLAN%20AG%20STUTTGART-0312.pdf

Ulrike Huber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 18.09.1986 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Ab 18.09.1986 Richterin am Amtsgericht Waiblingen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 02.07.2007 als Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt (2009, 2010: 16. Zivilsenat - Familiensenat). 2011, 2012: Richterin am Amtsgericht Stuttgart - Abteilungsleiterin Familiengericht, Abt. für freiwillige Gerichtsbarkeit und Betreuungsgericht.

Till Jakob (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2011, 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 09.08.2000 als Richter am Landgericht Stuttgart - abgeordnet aufgeführt.

Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 08.07.1997, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.07.1997 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 2011, 2012: Abteilungsleiterin - Registersachen - am Amtsgericht Stuttgart.

Corinna Knodel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 02.12.1994, ..., 2008) - bis 31.07.2008 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart / 18. Zivilsenat - Familiensenat.

Daniela Krack (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.10.2000 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.12.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Tübingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 08.12.2003 als  Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Yves Lakner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 20.01.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2002 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. 2010: Abteilungsleiter - Zwangsvollstreckung - Amtsgericht Stuttgart.

Brigitte Legler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart / Präsidentin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2009, ..., 2012) - ab 03.02.2000 Direktorin am Amtsgericht Esslingen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2003 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt.

Sabine Lehnert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 08.02.1996, ..., 2008)

Ingrid Löffelhardt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.09.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt fehlerhaft oder ungenau.

Corinna Mahringer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 23.11.1995, ..., 2008)

Petra Michel-Mettang (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 11.06.1996, ..., 2008)

Steffi Nobis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 02.05.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.

Volker Peterke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 02.05.1994, ..., 2008)

Michael Pfau (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 02.05.2005, ..., 2008)

Jochem Pfetsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1981 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.07.1999 als Direktor am Amtsgericht Ehingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1981 als Richter am Amtsgericht Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt. 

Dr. Andrea Pientka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.06.1992, ..., 2008)

Monika Rudolph (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.11.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1986 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2005 als weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. 2011, 2012: Abteilungsleiterin - allgemeine Einzelstrafrichtersachen - am Amtsgericht Stuttgart.

Petra Striffler-Sapper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht (ab 03.08.2006, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 13.05.1996 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart - beurlaubt - aufgeführt.

Ingrid Tichaczek-Krebs (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.02.1983, ..., 2010) -  im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Tichaczek-Krebs nicht aufgeführt. 2010: Strafrecht - Amtsgericht Stuttgart.

Claudia Utz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 26.05.1997, ..., 2010) - 2010: stellvertretende Abteilungsleiterin - Zivilsachen.

 

 

Sickerling (geb. ....) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht - Abteilung 20 (ab , ..., 2008)

 

 

 

 

Richter auf Probe:

Jens Langeheine (Jg. 1978) - Richter / Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht - Abteilung 25 (ab , ..., 2009) - ab 23.01.2006 Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart

 

 

Abteilungen am Familiengericht Stuttgart:

20 F - Sickerling - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht - Abteilung 20 (ab , ..., 2008)

21 F -

22 F -

22 F -

24 F -

25 F - Jens Langeheine (Jg. 1978) - Richter / Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht - Abteilung 25 (ab , ..., 2009) - ab 23.01.2006 Richter/StA auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Stuttgart tätig:

Wolf Andre-Röhmholdt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht (ab 18.07.2000, ..., 31.01.2010) - 2010: Abteilungsleiter Familiengericht, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Betreuungsgericht. Siehe auch Pressemeldung unten.

Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; † 1. Juli 1968 in Frankfurt am Main)  - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft  Frankfurt am Main (ab 1956, ..., 01.07.1968) - war ein deutscher Richter und Staatsanwalt, der eine maßgebliche Rolle beim Zustandekommen der Frankfurter Auschwitz-Prozesse spielte. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. wurde Bauer 1930 Gerichtsassessor beim Amtsgericht Stuttgart (als damals jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich). Von früh an war Bauer politisch aktiv. Er war Mitgründer des Republikanischen Richterbundes in Württemberg. Bereits 1920 trat er der SPD bei, und 1930 übernahm er den Vorsitz der Ortsgruppe Stuttgart des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Im Zusammenhang mit Planungen für einen gegen Hitlers Regierungsübernahme gerichteten Generalstreik wurde Bauer im Mai 1933 von der Gestapo festgenommen und acht Monate im KZ Heuberg inhaftiert. Aus dem Staatsdienst wurde er entlassen. 1935 emigrierte er nach Dänemark und nach dessen Besetzung durch deutsche Truppen im Zweiten Weltkrieg nach Schweden. Dort gründete er mit Willy Brandt und anderen die Zeitschrift Sozialistische Tribüne. 1949 kehrte Bauer nach Deutschland und in den Justizdienst zurück. Er wurde zunächst Landgerichtsdirektor und später Generalstaatsanwalt in Braunschweig. 1956 wurde er auf Initiative des Ministerpräsidenten Georg August Zinn in das Amt des hessischen Generalstaatsanwalts mit Sitz in Frankfurt am Main berufen, das er bis zu seinem Tod 1968 innehatte.

Gerhard Binder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Richter am Amtsgericht Leonberg / Direktor am Amtsgericht Leonberg (ab 11/2010 , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.01.1982 als Richter am Amtsgericht Leonberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.02.2003 als Richter am Amtsgericht Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Impressum 11/2010 als Direktor am Amtsgericht Leonberg aufgeführt.

Thomas Bitzer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 10.07.2000, ..., 2009) - 2009: Freiwillige Gerichtsbarkeit

Dr. Susanne Blaich (Jg. 1968) - Richterin am Landgericht Stuttgart (ab 28.04.2000, ..., 2008) - ab 28.04.2000 bis zum Wechsel zum Landgericht Stuttgart als Richterin am Amtsgericht Stuttgart tätig.

Rudi Blankenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.03.2001, ..., 2010) - 2010: Abteilungsleiter - Strafsachen - Haftermittlungsrichter.

Helmut Borth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1943) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht / Präsident am Amtsgericht Stuttgart (ab 09.10.2000, ..., 2008) - FamRZ 22/2008.

Peter Braun (Jg. 1944) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 03.03.1978, ..., 2008) 

Heinz Burkard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.09.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 unter den Namen Heinz Burkard nicht aufgeführt. 2008 Titelangabe: Oberregierungsrat.

Ingrid Castner-Schönborn (geb. 17.09.1942) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 15.02.1975, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 15.02.1975 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.02.1975 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Gudrun Drexel-Büning (Jg. 1945) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 25.11.1976, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Drexel-Büning nicht aufgeführt.

Thomas Geiger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Landgericht Tübingen (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.06.1997 als Richter am Amtsgericht Stuttgart - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.06.1997 als Richter am Landgericht Tübingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt fehlerhaft oder ungenau.

Friedrich Haberstroh (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Reutlingen / Direktor am Amtsgericht Reutlingen (ab 09.10.2006, ..., 2012) - im Handbuch der Jusitz 2002 ab 27.11.2001 als stellvertretender aufsichtführender Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Reutlingen http://kreistag.kreis-reutlingen.de/bi/kp0040.php?__kgrnr=422021&

Dr. Rose Häußermann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1946) - Vorsitzender Richterin am Landgericht Tübingen / Präsidentin am Landgericht Tübingen (ab 01.01.2003, ..., Familienrechtliches Forum Göttingen 2008) - vorher ab 1998 Vizepräsidentin am Amtsgericht Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.02.2001 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt - 17. Zivilsenat - Familiensenat. 2008: Familienrechtliches Forum Göttingen.

Karl-Helge Hupka (geb. 1949 in Augsburg) - Präsident am Oberlandesgericht Braunschweig (ab 16.09.2009, ..., 2009) - 1976 bis 1979 Richter in Stuttgart und Böblingen. 1979-1980 Abordnung an das Bundesministerium der Justiz in Bonn. 1981 bis 1982 Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim. 1982 bis 1990 Richter am Landgericht in Hildesheim. 1990 bis 2000 Direktor des Amtsgerichts Gifhorn. Ab 03.04.2000 Präsident am Landgericht Hildesheim

Gisela Isferding-Tewes (Jg. 1943) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 23.10.1981, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 23.10.1981 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt.

Burkhard Kroymann (geb. 07.04.1940) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.08.1972, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1972 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 nicht mehr gelistet.

Albrecht Kober (Jg. 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 01.04.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 05.06.2001 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Gerd Kohl (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 04.10.1976, ..., 2008)

Gabriele Nast-Kolb (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab 02.04.1976, ..., 2008)

Heinz Neuhäuser (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.09.1972, ..., 2002)

Christof Nicol (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1945) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 30.01.1978, ..., 2010) - 2010: Abteilungsleiter - Strafsachen.

Adolf-Fiedrich von Oertzen (Jg. 1943) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bückeburg / Präsident am Landgericht Bückeburg (ab 27.06.2001, ..., 2008) - vorher ab 1974 bei der Justiz in Baden-Württemberg. 1977 Richter am Amtsgericht Stuttgart, 1979 Richter am Amtsgericht Hannover, 1987 Direktor des Amtsgerichts Bückeburg.

Susanne Pellen-Lindemann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Böblingen (ab 01.05.1995, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart  - halbe Stelle und beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.1995 als Richterin am Amtsgericht Böblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz möglicherweise fehlerhaft.

Lutz Petzold (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 13.10.1995, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 13.10.1995 als Aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Hans-Georg Rummel (Jg. 1947) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 27.10.1980, ..., 2002)

Joachim Saam (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Richter am Amtsgericht Waiblingen / Direktor am Amtsgericht Waiblingen (ab , ..., 2010, 2001) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 12.09.2000 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. In dieser Zeit auch Sprecher des Oberlandesgerichtes. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 29.06.2005 als Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Bernhard Schabel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart (ab 01.10.2001, ..., 2010) - ab 03.02.1986 Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.02.1989 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 01.10.2001 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Ab 01.10.2001 Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart.

Kurt Schenk (Jg. 1938) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.02.1971, ..., 2002)

Ortwin Siebert (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 30.11.1973, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.11.1973 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Dr. Andreas Singer (geb. 09.01.1971 in Stuttgart - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Leiter der Abteilung für Personal, Organisation, Controlling, Information und Kommunikation im baden-württembergischen Justizministerium (ab 03.01.2011, ..., 2011) - Dezember 1998 als Richter beim Amtsgericht Stuttgart in den höheren Justizdienst des Landes eingetreten. Im Handbuch der Justiz ab 24.04.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Oktober 2003 an das Landgericht Stuttgart - 17. Zivilkammer - Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Presserechts. Januar 2005 zum Geschäftsführer des 66. Deutschen Juristentags bestellt.  Januar 2006 zur Erprobung an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet und dort im Januar 2007 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Zusätzlich die Stelle des Präsidialrichters übertragen. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 61.01.2007 als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 30.10.2009 Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart. Presseleitung - 68. Deutschen Juristentag 2010. Ab 03.01.2011 Leiter der Abteilung für Personal, Organisation, Controlling, Information und Kommunikation im baden-württembergischen Justizministerium.

Werner Stapf (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 22.09.1975, ..., 2002)

Joachim Stenzel (Jg. 1960) - Richter am Amtsgericht Göppingen (ab , ..., 2005) - ab 03.08.1993 bis zum Wechsel zum Amtsgericht Göppingen als Richter am Amtsgericht Stuttgart tätig.

Christoph Strecker (geb. 23.10.1937) - Richter am Amtsgericht Stuttgart / Familiengericht (ab 01.08.1972, ..., 11/2002) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1988 ab 01.08.1972 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Ab 01.07.1977 bis 22/2002 Familienrichter am Amtsgericht Stuttgart. 2009: Redakteur bei "Betrifft Justiz"http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1657708_Nicht-zu-fassen.html. www.christoph-strecker.eu. Christoph Strecker: "Versöhnliche Scheidung", dtv nomos Verlag - Besprechung in "Spektrum der Mediation", 25_2007

Rechtsbeugung durch Richter. 

Nicht zu fassen

VON URSULA KNAPP

Karlsruhe. Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen.

Theoretisch könnten nur zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben. Dieses "Rechtsbeugungsprivileg" nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal. In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Betrifft Justiz fordert Christoph Strecker (Stuttgart) eine Gesetzesänderung. Hintergrund der Anklage wegen Rechtsbeugung ist der Fall eines türkischen Vaters, der um seinen nicht ehelich geborenen Sohn kämpfte.

Die Mutter hatte das Kind gegen seinen Willen zur Adoption freigeben wollen. Nach dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sprach auch das Bundesverfassungsgericht dem Vater ein Umgangsrecht zu. Das Familiengericht Wittenberg traf eine entsprechende Umgangsregelung, das OLG Naumburg hob diese aber wieder auf. Inzwischen lebt das Kind beim Vater. 

Das Interessante daran: Das OLG war gar nicht zuständig. Nach den Verfahrensvorschriften war es nicht zulässig, die Umgangsentscheidung aufzuheben. Das Verfassungsgericht sprach von einer "willkürlichen" Entscheidung. Das rief die Staatsanwaltschaft Naumburg auf den Plan, die die drei beteiligten OLG-Richter wegen Rechtsbeugung anklagte. Die Eröffnung des Strafverfahrens wurde aber abgelehnt. In letzter Instanz entschied darüber das OLG Naumburg, also dasselbe Gericht, an dem die Rechtsbeugung mutmaßlich begangen wurde.

Das OLG argumentierte, es sei nicht feststellbar, wer die Verantwortung trage, weil alle die Aussage verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung des Abstimmungsergebnisses nicht erlaube.

Diese "strukturelle Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine "Katastrophe für den Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.

Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst. Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.

Das Recht, ein Sondervotum abzugeben, gilt bisher nur für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Strecker fordert den Gesetzgeber auf, diese Regelung jetzt auf alle Gerichte auszudehnen und das geltende Gerichtsverfassungsgesetz zu erweitern. Der inzwischen pensionierte Richter wörtlich: "Spätestens dann wäre es endgültig vorbei mit dem Rechtsbeugungsprivileg."

11.01.2009 - http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1657708_Nicht-zu-fassen.html

Carl Unger (geb. 26.08.1910) -  Richter am Amtsgericht Stuttgart / Präsident am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.06.1968, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 mit Geburtsdatum aber ohne Dienstantritt als Richter am Landgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 mit Geburtsdatum und Dienstantritt ab 01.06.1968 als Präsident am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Eintrag im Braunbuch: "früher: Staatsanwalt beim Sondergericht II in Leipzig. heute: Amtsgerichtsdirektor beim Amtsgericht in Esslingen" - http://www.braunbuch.de/8-05.shtml

Wilfried Waitzinger (Jg. 1958) - Richter am Amtsgericht Riedlingen / Direktor am Amtsgericht Riedlingen (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1994 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Anschließend Richter am Amtsgericht Reutlingen.

Dietrich Wanner (geb. 22.03.1910) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.07.1970, ..., 1974) - im Handbuch der Justiz 1958 mit Geburtsdatum aber ohne Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Esslingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 mit Geburtsdatum und Dienstantritt ab 01.07.1970 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 35 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

No Name - Richterin am Amtsgericht Esslingen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Claus-Friedrich Wilke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Oberlandesgericht Stuttgart (ab 26.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1991 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt.

Rainer Wolf (geb. 03.05.1946) - Richter am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.06.1979, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.1979 als Richter am Amtsgericht Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Stuttgart für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Stuttgart (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

Christoph Strecker

Familienrichter a.D.

Mediator

Rosentalstr. 12

70563 Stuttgart

Tel: 0711/ 733552

Fax: 0711/ 7355802

E-Mail: c_strecker@t-online.de

Homepage: www.christoph-strecker.eu

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

pro familia

Theodor-Heuss-Str. 23 

70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 656790-6

E-Mail: stuttgart@profamilia.de

Internet: http://www.profamilia.de/stuttgart

Träger:

Angebote: Jugendberatung, Sexualberatung, Partnerberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung alleinerziehender Mütter

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Hospitalstr. 26 

70174 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2262055

E-Mail: beratungszentrum@ruf-und-rat.de

Internet: http://www.ruf-und-rat.de

Träger: Diözese Rottenburg-Stuttgart

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Beratung für psychisch Kranke, Ber. f. Suizidgefährdete

 

 

BuS-Beratungsstelle Stuttgart-West Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen

Forststr. 72 

70176 Stuttgart 

Telefon: 0800 / 2112244

E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de

Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de

Träger: Diakoniewerk B-W

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation

 

 

Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Augustenstr. 39b 

70178 Stuttgart

Telefon: 0711 / 669586

E-Mail: psych.beratungsstelle.landesstelle@elk-wue.de

Internet: http://www.elk-wue.de/rat-und-hilfe/psychologische-beratungsstellen

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

Psychologische Beratungsstelle der Ev. Kirche in Stuttgart

Augustenstr. 39b 

70178 Stuttgart

Telefon: 0711 / 66959-0

E-Mail: info@beratungsstelle-stuttgart.de

Internet: http://www.beratungsstelle-stuttgart.de

Träger:

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Hilfe und Beratung für Frauen, Gruppenarbeit, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Esslinger Str. 14 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 233267

E-Mail: info@freie-beratungsstelle.de

Internet: http://www.freie-beratungsstelle.de

Träger: Freie Beratungsstelle Stuttgart e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)

 

 

Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

Pfarrstr. 11 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 238900

E-Mail: info@kisz-stuttgart.de

Internet: http://www.kisz-stuttgart.de

Träger: Stadt/Evang. Gesellschaft/ Caritas/Der PARITÄTISCHE

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Telefonische Beratung

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Katharinenstr. 2b 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 248929-20,-30

E-Mail: beratung@caritas-stuttgart.de

Internet: http://www.caritas-stuttgart.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Partnerberatung, Lebensberatung, Telefonische Beratung, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (in kroat. Sprache)

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Waiblinger Str. 27 

70372 Stuttgart

Telefon: 0711 / 9334106-0

E-Mail: pb-cannstatt@caritas-stuttgart.de

Internet: http://www.caritas-stuttgart.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, (Italiener)

 

 

BuS-Beratungsstelle Zuffenhausen Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen

Stammheimer Str. 19 

70435 Stuttgart

Telefon: 0800 / 2112244

E-Mail: dorothea.baumann@t-online.de

Internet: http://www.bus.diakoniewerk-bw.de

Träger: Diakoniewerk B-W

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Mediation

 

 

Familienberatungs- und Behandlungsstelle Sonnenberg

Christian-Belser-Str. 75a 

70597 Stuttgart

Telefon: 0711 / 6781-423

E-Mail: familienberatung-stuttgart@t-online.de

Internet: http://www.familienberatung-stuttgart.de

Träger: Psychotherapeutisches Zentrum e.V.

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit

 

 

Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung

Löwenstr. 115 

70597 Stuttgart 

Telefon: 0711 / 7657151

E-Mail:

Internet:

Träger: Ev. Kirche

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Beratungszentrum Mitte

Wilhelmstr. 3 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-3622

E-Mail: poststelle51bzmitte@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Sozialberatung, Telefonische Beratung.

 

 

Beratungszentrum West im Bürgerzentrum

Bebelstr. 22 

70193 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-3477

E-Mail: poststelle51bzwest@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Lebensberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungszentrum Jugendamt

Inselstr. 3 

70327 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5089

E-Mail:

Internet:

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Markgröninger Str. 80 

Telefon: 0711 / 216-5259

70435 Stuttgart 

E-Mail: psych.beratung.zuff@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung

 

 

Beratungszentrum Möhringen

Vaihinger Str. 49 

70567 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-4470

E-Mail: poststelle51asdoestlfilder@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Beratungszentrum Vaihingen

Vaihinger Markt 3 

70563 Stuttgart 

Telefon: 0711 / 216-4826

E-Mail: jugendamt.b2-vaihingen@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Eheberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

Jugendamt-Allgemeiner Sozialdienst

Wilhelmstr. 3 

70182 Stuttgart

Telefon: 0711 / 216-5100

E-Mail: poststelle.jugendamt@stuttgart.de

Internet: http://www.stuttgart.de

Träger: Stadt

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Partnerberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Telefonische Beratung

 

Verfahrensbeistände:

 

Elke Posavert-Storz

Rechtsanwältin

Büchenbronner Str. 76

73061 Ebersbach an der Fils

Landkreis Göppingen

 

 

Rechtsanwälte:

 

Dr. Imke Wulfmeyer

Rechtsanwältin, Mediatorin

Mediatorin BAFM

Filderhauptstr. 49

70599 Stuttgart

Tel: 0711 / 67 465 78

Fax: 0711 / 479 26 58

E-Mail: i.wulfmeyer@rechtfamiliaer.de

Homepage: www.rechtfamiliaer.de

 

 

Gutachter:

 

Dr. Birgit Kapp

Diplom-Psychologin

73732 Esslingen - St. Bernhardt

oder 72117 Ammerbuch

Beauftragung am Amtsgericht Leonberg, Amtsgericht Ludwigsburg, Amtsgericht Singen, Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Väteraufbruch für Kinder Stuttgart e.V.

c/o Dagmar Bauer

Klugestraße 32, 70197 Stuttgart

Tel. 0711 6572709, email Db130160@aol.com

Internet. http://www.vafk.de/stuttgart/

 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Stuttgart

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Stuttgart noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Stuttgart

 

 

MANNdat e.V. - Geschlechterpolitische Initiative -

Senefelderstr. 71B 70176 Stuttgart

Fon: +49 6233 239 00 43 Fax: +49 6233 239 0042

www.manndat.de

 


 

"Männer haben`s schwer - nehmen`s leicht

Außen hart und innen ganz weich..."*

Abseits aller Klischees haben jedoch fast alle Männer Fragen und Sorgen, zum Beispiel mit Partnerschaft oder Beziehung, Sexualität, Trennung und Scheidung, mit ihrer Rolle als Vater oder Stiefvater, beruflichen Belastungen, Migration, Trauer, Schulden, Rechtsfragen und dem Umgang mit Aggressionen...

... eine Männerberatung könnte hier hilfreich sein!

Folgende Beratungsstellen haben seit Sommer 1999 gemeinsam den Arbeitsschwerpunkt "Männerberatung" entwickelt. Sie werden öffentlich gefördert und sind in der Arbeitsgemeinschaft "Allgemeine Familien- und Lebensberatung in Stuttgart" nach Paragraf 78 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) zusammengeschlossen.

 

Ruf und Rat

Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Klaus Blattert

Hospitalstr. 26, 70174 Stuttgart

Telefon: 226 20 55

eMail

www.ruf-und-rat.de

 

 

Pro Familia

Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.

Thomas Pfaff

Theodor-Heuss-Str. 23, 70174 Stuttgart

Telefon: 656 79 06

eMail

www.profamilia.de/stuttgart

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Caritasverband für Stuttgart e.V.

Slavko Azinovic

Katharinenstr. 2b, 70182 Stuttgart

Telefon: 24 89 29 20

eMail

www.caritas-stuttgart.de

 

 

Beratungszentrum Mitte

der Landeshauptstadt Stuttgart, Jugendamt

Wolfgang Otto-Merk

Wilhelmstr. 3, 70182 Stuttgart

Telefon: 216 36 22

eMail

www.stuttgart.de

 

 

Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und Lebensberatung

der Evangelischen Kirche Stuttgart

Wolfgang Bleher

Augustenstr. 39b, 70178 Stuttgart

Telefon: 669 590

eMail

www.beratungsstelle-stuttgart.de

 

 

Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart

Helmut Paß

Pfarrstr. 11, 70182 Stuttgart

Telefon: 238 900

eMail

www.kisz-stuttgart.de

 

 

Evangelische Gesellschaft Stuttgart

Volker Wendel

Büchsenstr. 34, 70174 Stuttgart

Telefon: 205 43 15

eMail

www.eva-stuttgart.de

 

 

http://www.maennerberatung-stuttgart.de/

 

 


 

 

 

Familiengericht

Entzug des Sorgerechts ist die allerletzte Möglichkeit

Heile Familienwelt: nicht alle Kinder haben das Glück, so behütet aufzuwachsen. Um das Sorgerecht wird auch erbittert gerungen.

Foto: dpa

Stuttgart - Der Fall des kleinen, verhungerten Kevin in Bremen hat zu einem Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung geführt. Allein Stuttgarter Richter haben 2007 in 68 Fällen Eltern das Sorgerecht entzogen. Manche Eltern wehren sich mit allen Mitteln.

Von Inge Jacobs

Von welchem Moment an muss der Staat ein Kind vor seinen Eltern schützen? Diese Entscheidung ist immer wieder eine Gratwanderung - für das Jugendamt und für das Familiengericht. Wie schmal dieser Grat ist, zeigt der Fall eines Kindes im Kindergartenalter, der "gerade noch mal gut gegangen ist", wie Wolf Andrée-Röhmholdt berichtet, der Familienrichter am Stuttgarter Amtsgericht ist. Das Kind wurde praktisch in letzter Minute vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Es war kurz vorm Verhungern. Der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamts hatte die Familie betreut und den Rettungsdienst alarmiert. Das Kind wurde gerettet. Auf die Eltern kommt wohl eine Anklage zu.

Gericht wird früher einbezogen

Bei der Frage, wie das Wohlergehen von Kindern in kritischen Familienverhältnissen sichergestellt werden kann, wenden die Behörden oftmals ein mehrstufiges Verfahren an. Reichen die Appelle des Jugendamts an die Eltern nicht aus, so meldet dieses den Fall an das Familiengericht weiter. Das Gericht werde somit viel früher in einen Fall einbezogen und nutze dabei auch seinen Spielraum, betont Familienrichter Andrée-Röhmholdt. "Wir sind jetzt nicht mehr nur der Prügel, mit dem das Jugendamt droht."

Manchmal, so der Familienrichter, gehe es auch nur darum, den Eltern klarzumachen, dass sie mit dem Kind zum Arzt gehen sollen. "In der Regel sind sie einsichtig." Auch wenn er sich an Fälle erinnert, in denen sechs Gesprächstermine notwendig waren, bis die Eltern die gewünschten Maßnahmen ergriffen. Der Familienrichter hält es allerdings für wichtig, die Eltern mitzunehmen. Der Entzug des Sorgerechts sei nur die allerletzte Möglichkeit: etwa wenn, wie geschehen, eine junge Mutter ihr Kind, nachdem es vom Wickeltisch gefallen war und schwere Schädelverletzungen erlitten hatte, nicht angemessen versorgt hatte. Die junge Mutter, die vom Freund verlassen worden und psychisch nicht in bester Verfassung war, kam in ein Heim und bekam vom Gericht die Auflage, erst ihre eigenen Lebensverhältnisse zu klären, bevor man ihr wieder die Verantwortung für den Säugling gebe.

Elternrecht hat einen hohen Stellenwert

Manchmal, so berichtet Andrée-Röhmholdt, gibt es für das Gericht auch gar keine andere Wahl, als den Eltern das Sorgerecht zu entziehen, etwa wenn die Eltern schwerst drogenabhängig seien. "Ein schwerst Drogenabhängiger ist nicht mehr imstande, die Bedürfnisse eines Kindes angemessen wahrzunehmen." Genau dies hatte sich ja im Fall des kleinen Kevin als verhängnisvoll herausgestellt. Andererseits, und auch darauf legt der Familienrichter Wert, können die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind auch wieder zurückerlangen. Das Elternrecht habe einen so hohen Stellenwert, dass diese Option von Amts wegen sogar regelmäßig überprüft werden müsse. Im Falle der drogensüchtigen Eltern bedeute das: diese müssen clean sein - und das auch nachweisen.

Doch die Fälle, in denen gerichtliche Maßnahmen zum Entzug des elterlichen Sorgerechts veranlasst werden mussten, haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, wie der Geschäftsbericht des Jugendamts ausweist: So stieg die Zahl von 26Fällen im Jahr 2005 auf 68 Fälle im vergangenen Jahr. Offensichtlich hat Kevin 2006 auch die Wahrnehmung sensibilisiert - beim Jugendamt, aber auch bei Ärzten, Erzieherinnen, Lehrern und ganz normalen Nachbarn.

Die meisten Eltern akzeptieren die Gerichtsentscheidung, wie Wolf Andrée-Röhmholdt berichtet, aber nicht alle. "70 Prozent der Fälle gehen in der ersten Instanz zu Ende." Manche Eltern fühlten sich vom Entzug des Sorgerechts zutiefst verletzt, was der Stuttgarter Familienrichter gut verstehen kann. Doch die Prügel dafür müssten häufig die Mitarbeiter des Jugendamts einstecken. Das geht zuweilen bis hin zu persönlichen Schmähungen im Internet und zu der Behauptung, dass Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes handgreiflich geworden seien.

Das Jugendamt weist solche Behauptungen zurück und versucht seinerseits, solche Angriffe mit juristischen Mitteln zu stoppen. Andrée-Röhmholdt sieht die Sache indes ganz gelassen: "Es gibt viele Kunden, die nicht mit uns zufrieden sind - aber es geht um das Wohl des Kindes." Und schließlich könne man "bei ungeeigneten Eltern nicht jeden Tag einen Menschen danebenstellen".

21.10.2008

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1852685

 

 


 

 

Interview zum Fall Würth

"Die Menschen fragen, wo die Gerechtigkeit bleibt"

 

Der Fall Würth: als "große Gefahr für die Demokratie" bezeichnet Helmut Borth das Urteil.

Foto: AP

Stuttgart - Das milde Urteil im Fall Würth ist vielerorts auf Unverständnis gestoßen. Ein Strafbefehl über maximal 3,5 Millionen Euro für hinterzogenen Steuermillionen - eine "Lex Würth"? Der Richterbund-Exchef Helmut Borth sagt Nein, aber er bezeichnet das Urteil als "große Gefahr für die Demokratie". Mit ihm sprach Josef-Otto Freudenreich.

Herr Borth, vor dem Gesetz sind alle gleich. So sagt es die Verfassung. Gilt das auch im Fall Würth, der mit einem Strafbefehl glimpflich davongekommen ist?

 

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Kurzportrait: Helmut Borth

Der 64-Jährige war bis Ende Juni 2008 Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg. In dieser Funktion spricht er im Interview. Im Hauptberuf ist er Chef des Stuttgarter Amtsgerichts, hochgelobt von Justizminister Ulrich Goll (FDP). Borth bringe alles mit, "was man für dieses Amt braucht", sagte Goll 2001. Dazu zählt auch Zivilcourage, ein eigener Kopf, Volksnähe und keine Angst vor großen Namen. Wie im Fall von Reinhold Würth ("Wahrscheinlich wichtiger als der Papst"), dessen Bedeutung Borth einschätzen kann: Der gebürtige Tübinger ist in Heilbronn, also nahe Künzelsau, aufgewachsen und hat dort seine juristische Karriere begonnen. Bekannt geworden ist er als bundesweit angesehener Experte für Familienrecht. Borth hat zwei Kinder und ist leidenschaftlicher Radsportler und Läufer.

 

Fragen von Josef-Otto Freudenreich

04.07.2008

www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1753184

 

 

 


 

 

Kindesentführung

Nach den Buchstaben des Gesetzes ist er ein Kindesentführer, doch der Heilbronner Jan K. sieht sich im Kampf um seine siebenjährige Tochter Nathalie (beide Namen geändert) im Recht. Es ist ein Streit zwischen Mutter und Vater, der über Landesgrenzen hinweg seit Jahren Gerichte beschäftigt und jetzt einen dramatischen Höhepunkt erreicht hat: Nathalie will nicht mehr zur „bösen Mama” nach Belgien zurück, erhebt Vorwürfe, die Mutter habe sie mehrfach mit einem Stock geschlagen und an den Haaren gezogen.

Ein belgisches Gericht hatte für Nathalie zuvor den Schulort Lüttich und für die Mutter später das alleinige Sorgerecht angeordnet. Als „verzweifelten Hilferuf” beschreibt der Vater den Wunsch des Mädchens. „Es geht um mein Kind, um das Beste für das Kind, und meine Tochter hat das Recht, dass ich alles für sie tue”, sagt Jan K. (41). Seit jenem sonderbaren Tag im August 2006, an dem Nathalie gemäß der Sorgerechtsregelung eigentlich wieder zur Mutter nach Lüttich gebracht werden sollte, lebt sie bei ihm. Über Jahre hatten die geschiedenen Eltern ihre Tochter im Wechsel bei sich. Eine Woche Lüttich, eine Woche Heilbronn, ein dauerndes Hin und Her in einer Entfernung von rund 450 Kilometern, die Jan K. jeden Samstag mit dem Auto fuhr.

Was an jenem Augusttag passierte, schildert der Vater so: Mit ihrem Diddl stand Nathalie zur Rückfahrt bereit, als sie plötzlich „Schrei- und Weinkrämpfe bis zur Erschöpfung” bekommen habe. Nach einer erneuten Attacke habe Nathalie „gebettelt”, dass Papa sie nicht nach Belgien zurückbringen solle und von Schlägen der Mutter erzählt. Jan K. behielt Nathalie in Heilbronn und meldete seine Tochter in der Grundschule an. „Das sind nicht meine Behauptungen. Es sind die Aussagen meiner Tochter, und ich glaube ihr.”

Gutachten Über das Bundesamt für Justiz beantragte die Mutter, die auf HSt-Anfrage keine Angaben zu dem Fall machte, die Herausgabe des Kindes. Bei einem Kinderpsychologen ließ Jan K. seine Tochter begutachten. Auch dort berichtete sie von mehrfachen Schlägen der Mutter. Diagnose: Eine Herausgabe des Kindes würde für die Siebenjährige „eine schwere seelische Belastung” darstellen und sei „nicht zu verantworten”.

Diese Sätze überzeugten einen Stuttgarter Familienrichter nicht. Mit Verweis auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen stufte er den Rückgabeantrag der Mutter als begründet ein. Gegen belgisches Recht halte der Vater das Kind zurück. Eine „Formelhaftigkeit” sah der Richter in Nathalies Aussagen, die ihre Vorwürfe nicht konkretisieren konnte oder wollte. Die Mutter hatte bestritten, ihr Kind zu misshandeln. Der belgische Kinderarzt fand bei Nathalie über Jahre keine Anzeichen dafür. Am psychologischen Gutachten aus Heilbronn bemängelte der Richter, dass die Mutter nicht einbezogen worden sei. Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindes fand er nicht. Nathalie leide „wie alle Scheidungskinder unter der Trennung und Uneinigkeit der Eltern”.

 

Beschwerde Mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht kämpft Jan K. weiter. Für ihn der letzte Strohhalm. „Man kann ein Gutachten doch nicht einfach wegschieben.” Seine Anwältin Andrea Koch sieht „klare Versäumnisse” in erster Instanz. Richter seien keine Psychologen. Weder sei ein neutrales Gutachten eingeholt noch ein Verfahrenspfleger für das Kind bestellt worden.

Sie hofft, dass das Oberlandesgericht sich „die Mühe macht”. 

Der Wille des Kindes? Ab einem bestimmten Alter „kann er eine Rolle spielen”, sagt Hans-Michael Veith, Abteilungleiter Internationales Zivilrecht im Bundesamt für Justiz. Bei kleineren Kindern kämen Manipulation und Bestechung durch Eltern jedoch öfter vor. Die Maßstäbe, eine Kindesrückgabe mit der Gefahr drohener Schäden für das Kind zu versagen, „sind sehr hoch”.

Im Fall Nathalie sind die Vorwürfe des Kindes für ihn „keine außergewöhnlichen”.

„Ausliefern” wird Jan K. seine Tochter nicht, das hat er ihr versprochen. Rein rechtlich ist möglich, dass ein Kind mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers aus dem Haus geholt wird.

Hintergrund

Kindschaftskonflikte Bei internationalen Konflikten um Sorgerecht und Kindesentführungen können Elternteile ihr Recht über das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) geltend machen. Zwischen Deutschland und rund 60 anderen Staaten ist das Übereinkommen in Kraft. Durch die Zunahme internationaler Ehen haben auch Fälle haben zugenommen, in denen ein Elternteil widerrechtlich ein Kind in sein Heimatland gebracht oder nicht mehr zurückgebracht hat. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten grundsätzlich dazu, die Rückführung des Kindes zu ermöglichen.

Fallzahlen Familiengerichte und Verwaltungsbehörden prüfen die Fälle. 241 Kindesrückgabe-Verfahren nach dem HKÜ mit deutscher Beteiligung stehen für das Jahr 2005 in der Statistik des Bundesamtes für Justiz. Rund zwei Drittel aller Fälle enden mit einer Rückführung des Kindes.

Gründe, eine Rückführung abzulehnen: Wenn ein Antragsteller sein Sorgerecht nicht ausgeübt hat, wenn das „einsichtsfähige Kind” sich einer Rückkehr ernsthaft widersetzt oder wenn dem Kind „die schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens” droht. cf

 

http://www.stimme.de/nachrichten/heilbronn/art1925,1016536.html?fCMS=5ed6015d4175f022e1a94296cffbbe70

 

 

Posteingang 12.05.2007

 

 

 


 

 

 

Neue Chefin am Tübinger Landgericht

Röse Häußermann im Südwesten zweite Frau an der Spitze einer solchen Behörde

Tübingen - Mit der Rechtsexpertin für Familiensachen, Röse Häußermann, ist im Februar die zweite Frau auf den Chefsessel eines baden-württembergischen Landgerichts gerückt. Sie trat in Tübingen damit die Nachfolge von Peter Sontag an.

VON VEIT MÜLLER

In Württemberg ist Röse Häußermann sogar die erste Frau, die einem Landgericht vorsteht. Im Südwesten gibt es nur noch in Freiburg eine weitere Richterin, die es auf den Chefsessel einer solchen Behörde geschafft hat. Erst Anfang des Jahres hat Häußermann ihre Arbeit in dem wuchtigen Justizgebäude im Tübinger Zentrum aufgenommen, am 5. Februar war dann ihre offizielle Amtseinführung.

Ihr Dienstzimmer ist noch völlig kahl. "Da müssen noch Bilder an die Wand", sagt sie mit einem freundlichen Lächeln. Dass sie sich in der Männerwelt der Justiz durchsetzen kann, hat sie in der Vergangenheit bewiesen. Gleich nach ihrem Studium war sie bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft die erste Frau in der Wirtschaftsstrafabteilung. 1998 wurde sie zur Vizepräsidentin des Stuttgarter Amtsgerichts benannt. Hier war sie die Chefin der zentralen Mahnabteilung für ganz Baden-Württemberg.

Spezialistin ist Häußermann aber für Familiensachen. In den 80er und 90er Jahren war die Mutter von vier Kindern Richterin am Familiensenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts und kümmerte sich um Scheidungen, Unterhaltsregelungen und um das Sorge- und Umgangsrecht.

Es sei eine sehr interessante Arbeit gewesen, in einem Fachgebiet innerhalb der Justiz, in dem man noch Erfolgserlebnisse erfahren könne, sagt sie. So sei es immer erfreulich und befriedigend gewesen, wenn man es geschafft habe, Menschen in einer Krise auf ein neues Gleis zu setzen und für Kinder die bestmögliche Lösung zu finden.

Ihre Arbeit in einem häufig emotional aufgeladenen Umfeld war aber auch nicht immer ungefährlich. In einem Scheidungsfall stürzte ein Ehemann im Dienstzimmer der Richterin auf seine Ehefrau los, um sie zu erwürgen. Beherzt sprang Häußermann zusammen mit einem Anwalt dazwischen.

In Tübingen ist Häußermann Nachfolgerin von Peter Sontag, der im Oktober vergangenen Jahres an die Spitze des Stuttgarter Landgerichts gewechselt ist.

 

17.02.2003

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/368716?_suchtag=2003-02-17

 

 

 


 

 

Eine Mutter entführt ihr eigenes Kind - der Vater begeht Selbstmord

Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden, nun gibt ein Sprecher zu: Das muss uns eine Lehre sein

Ein Jahre dauernder Rechtsstreit an Stuttgarter Gerichten hat ein tragisches Ende gefunden. Ein 43-jähriger Deutschamerikaner hat sich am 10. Januar im texanischen Paris das Leben genommen - offenbar, weil er seinen Sohn nicht mehr zu sehen bekam.

Von Susanne Janssen

Jahrelang wurde der Streit zwischen dem Stuttgarter Amtsgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hin und her geschoben. Die Geschichte muss nach Ansicht des OLG-Sprechers Joachim Saam, den Gerichten eine Lehre sein. Das ist eine tragische Sache, die wir sehr bedauern", sagte er. Sie zeige, wie ein Rechtsstaat unterwandert werden könne.

Begonnen hatte alles mit einer Hochzeit am 2. Januar 1999 in Paris, Texas: Der damals 40-jährige Stefan F. (Name geändert), der 1985 mit seiner Familie aus Ditzingen in die USA ausgewandert war, heiratete die Deutsche Angela F., die bereits einen 16-jährigen Sohn aus erster Ehe hatte. Am 13. Mai kam der gemeinsame Sohn als Frühgeburt zur Welt. Er litt an einem Wasserkopf, musste mehrmals operiert werden und ist behindert.

Die Ehe ging in die Brüche. Am 10. September 1999 zog Angela F. aus, die amerikanischen Gerichte sprachen dem Vater jedoch ein Umgangsrecht mit seinem Sohn zu. Ende des Jahres wollte Angela F. für zwei Wochen nach Deutschland reisen, was ihr die Gerichte auch zugestanden. Als Ausgleich sollte Stefan seinen Sohn nach der Rückkehr 14 Tage zu sich nehmen dürfen.

Dazu kam es nicht mehr: Statt am 7. Januar 2000 in die USA zurückzufliegen, reiste Angela F. erst am 4. Januar aus, um dann unter falschem Namen in Obersulm unterzutauchen. Nach dem Haager Übereinkommen ist nach einem Jahr die Frist verstrichen, innerhalb derer der verlassene Elternteil noch Ansprüche auf sein Kind hat. Das ist eine Notbremse zum Wohl des Kindes, damit es nicht einem ihm völlig fremden Elternteil übergeben wird", erklärt Saam.

Zwangsmittel nur angedroht

Stefan F. gelang es jedoch noch rechtzeitig, seine Exfrau ausfindig zu machen. Am 20. Februar stellte seine Rechtsanwältin dann den Antrag auf Rückführung des Kindes. Zuständig war das Amtsgericht Stuttgart als eine von 24 zentralen Dienststellen. Der Weg durch die Instanzen nahm seinen Lauf: Am 21. März wurde Angela F. vor dem Amtsgericht dazu verpflichtet, mit dem Kind bis zum 30. April in die USA zurückzukehren. Zwangsmittel wurden durch das Gericht jedoch lediglich angedroht - weil es sich um ein kleines Kind handelte. Angela F. ging die Entscheidung an. Am 19. Juni schlossen beide Eltern vor dem OLG einen Vergleich: Die Frau verpflichtete sich, Einreisepapiere und Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu beantragen. Im Gegenzug sicherte Stefan ihr freies Geleit und Unterhalt zu.

Heute wissen wir, dass die Frau niemals vorhatte, sich an diese Vereinbarung zu halten," sagt Saam. Sie habe nur auf Zeit gespielt. Und wenn jemand es bewusst darauf anlege, die Rechtsprechung zu unterwandern, könne das Gericht wenig tun. Es hätte nichts genützt, Zwangsgeld oder Zwangshaft anzuordnen", meint der Pressesprecher. Das diene nur dazu, den Willen zu beugen. Wie aber soll man eine Ausreise durchsetzen? Die Frau habe angegeben, sie habe kein Visum bekommen, oder das Kind sei krank gewesen, oder sie habe es angeblich noch stillen müssen. Die einzige Lösung wäre gewesen, die Frau mit roher Gewalt ins Flugzeug zu setzen." Aber das müsse erst angeordnet werden. Und das müsse beantragt werden.

Das tat die Rechtsanwältin auch - doch das Amtsgericht wies am 3. Dezember 2001 den Antrag zurück. Die Frau habe kein Visum. Und es sei herausgekommen, dass sie sich nie an die Vereinbarung halten wollte. Deshalb sei die Vereinbarung gegenstandslos, alles müsse neu entschieden werden.

Die Rechtsanwältin von Stefan B. legte am B. Januar 2002 dagegen Beschwerde ein, früher oder später hätte der Mann bestimmt noch Recht bekommen", sagt Joachim Saam.

Doch schon die erneute Beschwerde erreichte ihn nicht mehr. Nach Angaben seiner Eltern sei Stefan am 7. Januar 2002 auf die Felder am Lake Gibbon hinausgefahren. Dort hinterließ er zwei Abschiedsbriefe: Liebe Eltern! Ich glaube nicht mehr, dass ich G. bekomme. Frau R. (die Rechtsanwältin) kann den Gerichten in Deutschland gratulieren!" Und einen Tag später: Jedes Mal, wenn ich gestern abdrücken wollte, hatte ich euch vor Augen", schrieb er. Vater hat in den letzten Monaten versucht, mich mit Arbeit auf andere Gedanken zu bringen, aber ich kann G. einfach nicht vergessen. Ich wünschte, ich könnte es euch leichter machen."

Nicht immer siegt das Gute"

Die Nachricht löste bei der Kammer am OLG große Betroffenheit aus. Das hätten wir schon hingekriegt, aber das dauert natürlich, sagt Saam. Einzelne können die ganze Rechtsprechung torpedieren. Denn unsere Rechtsordnung basiert auf der Fiktion, dass sich die Verfahrensbeteiligten dem Gericht unterwerfen." Wie sehr das Spiel auf Zeit manchmal Vorteile bringe, zeige auch der jüngst beendete Prozess gegen den Schuhkönig" Mayer: Mit immer neuen Beweisanträgen gehe ein Prozess dann nicht zu Ende. Bis alle Beteiligten, auch das Gericht, mürbe würden und einen Vergleich schließen. Saam: Es siegt nicht immer das Gute."

Haager Konvention

Wer sich das Sorgerecht mit dem Partner teilt, darf nicht einfach den Lebensmittel punkt des Kindes auf Dauer verändern. Der klassische Fall - ein Elternteil, der im Ausland gelebt hat, kehrt mit dem Kind in die alte Heimat zurück - stellt den zurück gebliebenen Expartner vor Probleme. Um Abhilfe zu schaffen, regelt das Haager Übereinkommen zwischen 60 Staaten die Rückführung der Kinder im Alter bis zu 16 Jahren. Dabei handelt es sich meist darum, den Zustand vor der internationalen Kindesentführung" wiederherzustellen: Haben beide Eltern das Sorgerecht und wurde das Kind ohne Zustimmung eines Elternteils in ein fremdes Land gebracht, so muss es zurück. Das Sorgerecht wird da durch nicht geregelt - ebenso wenig die Frage, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Eine zentrale Behörde bei der Generalbundesanwaltschaft versucht zunächst, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Kommt es zum Prozess, müssen die Beteiligten diesen bezahlen. Im Paragrafenwerk wurde eine durchschnittliche Verfahrensdauer von sechs Wochen angestrebt. In Deutschland liegt die Dauer jedoch durchschnittlich bei 25,5 Wochen. Zum Vergleich: In Großbritannien bringen es die Richter auf nur rund 7,5 Wochen.

jan

 

Stuttgarter Zeitung 24.01.2002

 

 

 

MUTTER ENTFÜHRT EIGENES KIND; VATER BEGEHT SELBSTMORD

Jahrelang ist der Fall zwischen Stuttgarter Gerichten hin und her geschoben worden. Nun gibt ein Sprecher zu, dass diese Entwicklung dem Rechtsstaat eine Lehre sein müsse:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/88511

 

 


 

 

 

Suzana vermißt:

Wenn Kinder zum Beutestück werden

Vater entführt siebenjähriges Mädchen - Staatsanwalt: Pro Jahr 40 bis 50 Fälle der Kindesentziehung *

Suzana ist verschwunden. Und ihr Vater wird mit Haftbefehl gesucht. Es wird vermutet, daß der 48jährige das siebenjährige Mädchen nach Frankreich mitgenommen hat. Wenn Ehen in die Brüche gehen, gibt es im Streit um Kinder keine Zimperlichkeiten.

von Wolf-Dieter Obst

Seit einem Jahr gilt das neue Kindschaftsrecht. "Doch die Menschen haben sich in diesem Jahr nicht geändert", erklärt Röse Häußermann, Vizepräsidentin am Amtsgericht. Wenn Eltern sich trennen, ist die Streitbereitschaft gleich hoch geblieben - und nicht selten werden Kinder wie ein Beutestück hin und her gezerrt.

Die Fälle von Kindesentziehungen, meist durch den Vater, sind nicht einmal selten: "Pro Jahr gibt es 40 bis 50 Fälle", sagt Rainer Christ, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, "freilich werden die Kinder meist nach ein paar Tagen doch wieder zurückgebracht." Im Fall Suzana sieht es nicht danach aus. "Es wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet", stellt Christ fest. Ende 1997 war die Ehe von Suzanas Eltern, die in Hedelfingen wohnten, in die Brüche gegangen. Seither tobte zwischen dem heute 48jährigen Franzosen und seiner 29jährigen Ex-Frau ein Streit ums Sorgerecht, das anfangs dem arbeitslosen Vater zugesprochen wurde. Das ist ungewöhnlich: In 70 Prozent der Fälle "siegt" die Mutter. Doch dann blockierte der Vater das Besuchsrecht, die Richter schwenkten um.

Die Mutter, inzwischen nur noch halbtags beschäftigt, bekam neun Monate später das Sorgerecht zugesprochen, vom Oberlandesgericht im Januar dieses Jahres endgültig abgesegnet.

Die Richter ahnten jedoch: "Tiefe Enttäuschung und Verletzungen beim Vater" hätten nun dazu geführt, "daß sein Verhalten nicht eingeschätzt und unüberlegte Handlungen nicht ausgeschlossen werden können". Am 28. Juni brachte er Suzana nicht mehr zurück. Nun ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie suchen Hinweise auf das Mädchen, das dunkelblonde, schulterlange Haare hat, zuletzt ein dunkelblaues Kleid, rote Schuhe und einen dunkelroten Haarreif trug. "Ein extremer Fall", stellt Daniela Hörner vom Jugendamt fest, "aber einer, der relativ selten vorkommt." Das neue Kindschaftsrecht, das grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht vorsieht, wenn kein Elternteil etwas anderes beantragt, habe freilich wenig Wirkung gezeigt. "Die Belastung beim Jugendamt", so Daniela Hörner, "ist die gleiche geblieben."

Dies gilt auch für Familiengerichte. "Da hat sich nichts Merkliches geändert", bestätigt Richterin Häußermann. Beim Stuttgarter Amtsgericht heißt das: In 484 Fällen ging es ums strittige Sorgerecht. "Und in 56 Fällen mußte über das Umgangsrecht entschieden werden." Tendenz: gleichbleibend. Der Nachteil des Gesetzes: "Wenn sich Eltern vordergründig einig sind", sagt Röse Häußermann, "gibt es für Behörden keinen Einblick zum Schutz des Kindes mehr."

 

08.07.1999

Sindelfinger Zeitung

 

 

 


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