Väternotruf informiert zum Thema

Bundesjustizministerium

Bundesministerium der Justiz

12.06.2012: "Das Bundesjustizministerium: Hüter des Rechtsstaats - Motor der Rechtspolitik"

http://www.bmj.de/DE/Recht/_node.html;jsessionid=B04D4ADD04A396917BF5C435D1192A02.1_cid102

Eigenlob stinkt und zwar gewaltig.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.


 

 

 

Nichtverheiratete Väter wurden im Bundesjustizministerium von 1949 bis zur ersten relevanten Kindschaftsrechtsreform von 1998  wie der letzte Dreck behandelt.

Millionen nichtverheirateter Väter und ihrer Kindern haben bis heute für die erlittene jahrzehntelange staatliche Diskriminerung vom deutschen Unrechtsstaat keine Wiedergutmachung erfahren. Das staatliche Unrechtsbewussstein geht leider immer noch gegen Null.

 

 

 

 

 

 

 

 

"Wir wollten Recht und bekamen den Rechtsstaat"

Bärbel Bohley

 

 

Berlin, 12. September 2010

Bärbel Bohley, 1945-2010

Am gestrigen Samstag erlag die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley im Alter von 65 Jahren den Folgen eines Krebsleidens.

Bärbel Bohley war eine unermüdliche Kämpferin für Menschen- und Bürgerrechte. Auch unter großen persönlichen Gefahren trat sie aufrecht und mutig für Freiheit und Gerechtigkeit ein.

Ohne Menschen wie Bärbel Bohley hätte es die friedliche Revolution in der DDR und die Deutsche Wiedervereinigung nicht geben können. Sie war eine Stimme der Freiheit, deren Name immer mit dem Ende der SED-Diktatur verbunden bleiben wird.

In ihren späteren Lebensjahren setzte sich Bärbel Bohley unter anderem für Flüchtlingskinder und die Versorgung Bedürftiger im ehemaligen Jugoslawien ein.

Sie war ein Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement, Mut und Aufrichtigkeit.

http://www.bmj.bund.de/enid/2d4d14151674c78e348e5bf57de9c153,51519f6d6f6465092d09/2.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer im Glashaus mit dem Namen "Bundesministerium der Justiz" sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Leider gab es nicht nur die SED-Diktatur, sondern auch die CDU-FDP-SPD- CSU-Diktatur in der BRD, in der von 1949 bis heute Millionen von Vätern rechtlos gehalten und ent-sorgt wurden und dessen obersten Repräsentant Bärbel Bohley sich nicht schämte, die Hand zu schütteln. 

Und während die SED-Opfer entschädigt wurden, haben die Millionen CDU-FDP-SPD-CSU-Opfer unter den Vätern bis heute noch nicht einmal eine Entschuldigung für das ihnen von Staats wegen zugefügte Unrecht erfahren, von einer Opferentschädigung ganz zu schweigen. Pfui Deibel Deutschland.

 

 

 

Wohin auch das Auge blicket,

Moor und Heide nur ringsum.

Vogelsang uns nicht erquicket,

Eichen stehen kahl und krumm.

 

Wir sind die Moorsoldaten

und ziehen mit dem Spaten

ins Moor!

 

Hier in dieser öden Heide

ist das Lager aufgebaut,

wo wir fern von jeder Freude

hinter Stacheldraht verstaut.

 

Wir sind die Moorsoldaten...

 

Morgens ziehen die Kolonnen

in das Moor zur Arbeit hin.

Graben bei dem Brand der Sonne,

doch zur Heimat steht der Sinn.

 

Wir sind die Moorsoldaten...

 

Heimwärts, heimwärts jeder sehnet,

zu den Eltern, Weib und Kind.

Manche Brust ein Seufzer dehnet,

weil wir hier gefangen sind.

 

Wir sind die Moorsoldaten...

 

Auf und nieder gehn die Posten,

keiner, keiner kann hindurch.

Flucht wird nur das Leben kosten,

vierfach ist umzäunt die Burg.

 

Wir sind die Moorsoldaten...

 

Doch für uns gibt es kein Klagen,

ewig kann's nicht Winter sein.

Einmal werden froh wir sagen:

Heimat, du bist wieder mein.

 

Dann ziehn die Moorsoldaten

nicht mehr mit dem Spaten

ins Moor!

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Moorsoldaten

 

Gewidmet den vielen Tausenden Vätern, die in Deutschland seit 1949 und bis heute staatlich ausgegrenzt und entsorgt wurden.

Väternotruf, 22.08.2009

 

 

 

 

Bundesministerium der Justiz

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Telefon: 030/ 18 580 0

Fax: 030/ 18 580 - 95 25

E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de

Internet: http://www.bmj.bund.de

 

 

 

Justizministerien der Bundesländer:

Baden-Württemberg - Justizministerium Baden-Württemberg

Bayern - Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Berlin - Senatsverwaltung für Justiz

Brandenburg - Ministerium der Justiz Brandenburg

Bremen - Senator für Justiz und Verfassung

Hamburg - Justizbehörde

Hessen - Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Mecklenburg-Vorpommern - Justizministerium

Niedersachsen - Niedersächsisches Justizministerium

Nordrhein-Westfalen - Justizministerium Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz - Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Saarland - Ministerium der Justiz

Sachsen - Sächsisches Staatsministerium der Justiz 

Sachsen-Anhalt - Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein - Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Landes Schleswig-Holstein

Thüringen - Thüringer Justizministerium

 

 


 

 

Bundesjustizminister:

 


Marco Buschmann

Marco Buschmann (* 1. August 1977 in Gelsenkirchen) ist ein deutscher Politiker (FDP) und seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz.

Von Oktober 2017 bis Dezember 2021 war er Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Zuvor war er bereits von 2009 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von Juni 2012 bis April 2014 war er Generalsekretär der FDP Nordrhein-Westfalen[1][2][3] und von Juni 2014 bis September 2017 Bundesgeschäftsführer der FDP.[4][5]

Studium und Beruf

Von 1984 bis 1988 besuchte Buschmann die Grundschule an der Neustraße in Gelsenkirchen-Erle. Nach dem Abitur am Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer 1997 absolvierte er den einjährigen Zivildienst im Pflegeheim Bruder-Jordan-Haus in Gelsenkirchen-Buer. Danach studierte Buschmann Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. 2004 absolvierte er sein Erstes Staatsexamen am Oberlandesgericht Düsseldorf. Es folgte ein juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Essen und 2007 das Zweite Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm. Er arbeitete als Rechtsanwalt für White & Case LLP Düsseldorf. Seit November 2009 ruhte sein Arbeitsverhältnis mit der Kanzlei. Zum 1. Januar 2014 hat er es beendet. Seitdem ist er selbstständiger Rechtsanwalt.[6]

2016 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Universität zu Köln mit der Dissertation EuGH und Eigentumsgarantie. Eine Analyse zu Ursprung und Inhalt des Eigentumsrechts der Europäischen Union.[7] Die Arbeit wurde mit summa cum laude bewertet.

Im Sommer 2019 hat Buschmann seine Kriegsdienstverweigerung zurückgezogen und an einer Informationswehrübung an der Infanterieschule in Hammelburg teilgenommen. Dadurch wurde er Reservist.[8]


Politischer Werdegang

Buschmann ist seit 1994 Mitglied der FDP und der Jungen Liberalen (JuLis). Von 1995 bis 1998 war er Pressesprecher der Jungen Liberalen Gelsenkirchen, zwischen 1996 und 1997 stellvertretender Bezirksvorsitzender für Programmatik der Jungen Liberalen Ruhr. Von 1997 bis 2003 war er stellvertretender Landesvorsitzender für Programmatik der JuLis Nordrhein-Westfalen und Kreisvorsitzender der JuLis Gelsenkirchen, von 1998 bis 2003 zudem Mitglied im erweiterten Bundesvorstand.

Seit 1998 ist er Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Ruhr, zunächst als Beisitzer, seit 2006 als Pressesprecher. Von 2004 bis 2010 war er stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen, seit 2010 ist er Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen.

Bei der Bundestagswahl 2005 trat er als Direktkandidat im Wahlkreis Gelsenkirchen an. 2,5 % der Erststimmen und Platz 15 auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen reichten jedoch nicht für den Einzug in den Bundestag.[9] Bei der Bundestagswahl 2009 kandidierte er erneut im Wahlkreis Gelsenkirchen. Er erreichte 7,0 % und zog über den Listenplatz 20 in den Bundestag ein.[10] Er war Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht in der FDP-Fraktion und Experte für Verfassungs- und Wirtschaftsrecht. Durch das Scheitern seiner Partei an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2013 war er im 18. Bundestag nicht mehr Mitglied.

Der Bundesvorstand der FDP berief Buschmann mit Wirkung zum 1. Juni 2014 zum Bundesgeschäftsführer.[11] Dabei war er insbesondere mit der Aufgabe betraut, die FDP finanziell und organisatorisch zu restrukturieren.[12] Er gehört zu den engsten Vertrauten des Bundesvorsitzenden Christian Lindner und spielte eine wichtige Rolle bei der politischen Neuaufstellung der Liberalen.[13] In einer Reihe von Beiträgen und Interviews hat er die Methoden der werblichen Neuaufstellung der Freien Demokraten erläutert.[14][15] Die FDP-Wahlkampfführung mit digitalen Konzepten weckte das Interesse internationaler Wahlkampfmanager.[16] Nach seiner Wahl in den Deutschen Bundestag endete am 31. Oktober 2017 seine Tätigkeit als Bundesgeschäftsführer. Zu seinem Nachfolger wurde Marco Mendorf berufen.

Bei der Bundestagswahl 2017 trat Buschmann im Bundestagswahlkreis Gelsenkirchen für die FDP an und wurde über Platz 4 der Landesliste der FDP Nordrhein-Westfalen in den 19. Deutschen Bundestag gewählt. Dort war er von 2017 bis 2021 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Zu seinem Nachfolger wurde Johannes Vogel gewählt.

Im Bundestag war Buschmann in der 19. Wahlperiode Obmann des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Er gehörte zudem als ordentliches Mitglied außerdem dem Ältestenrat, dem Ausschuss für Wahlprüfung, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Gemeinsamen Ausschuss, sowie dem Vermittlungsausschuss an.[17]

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 kandidierte Buschmann erfolgreich auf dem Listenplatz 4 der FDP in Nordrhein-Westfalen.[18] Als Mitglied der Steuerungsgruppe der Programmkommission war er maßgeblich an der Ausarbeitung des Wahlprogramms zur Bundestagswahl beteiligt.[19]

Auf Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz ernannte ihn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 8. Dezember 2021 zum Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz.

Inhaltliche Schwerpunkte

In seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter legte Buschmann einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz der Bürgerrechte. So engagierte er sich beispielsweise gegen Netzsperren,[20] Vorratsdatenspeicherung[21] und sprach sich für eine strenge Überprüfung bestehender Sicherheitsgesetze[22] aus. Buschmann setzt sich für einen umfassenden Liberalismus ein, der auch Aussagen zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen trifft.[23] In diesem Zusammenhang formulierte er beispielsweise Thesen zur Integration und zum Verhältnis von Staat und Kirche.[24] Darüber hinaus war Buschmann Experte für Wirtschaftsrecht der FDP-Bundestagsfraktion. Als Berichterstatter beschäftigte er sich mit wirtschaftsrechtlichen Themen wie dem Umwandlungsgesetz,[25] den Grünbüchern zur Corporate Governance[26] sowie mit Themen des europäischen Gesellschaftsrechts wie beispielsweise die Europäische Privatgesellschaft.[27]

Während der Corona-Pandemie plädierte er für eine stärkere Beteiligung des Parlaments[28] und warnte im Herbst 2020 vor einer Verfassungskrise.[29] Er setzt sich dafür ein, im Infektionsschutzgesetz konkretisierte Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Corona zu schaffen sowie die sogenannte epidemische Lage nationaler Tragweite zügig in reguläres Parlamentsrecht zu überführen.[30] Zusammen mit weiteren Abgeordneten der FDP-Fraktion erhob er Verfassungsbeschwerde gegen die nächtlichen Ausgangssperren in der Corona-Pandemie, die jedoch abgelehnt wurde.[31][32]

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Marco_Buschmann

 

 

 

Parlamentarischer Staatssekretär:

Benjamin Strasser (* 9. Februar 1987 in Weingarten, Landkreis Ravensburg) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Politiker (FDP). Er ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages sowie seit dem 8. Dezember 2021 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz im Kabinett Scholz.
Strasser wuchs in Berg bei Ravensburg in Oberschwaben auf. Er besuchte die Realschule am Bildungszentrum St. Konrad und das Wirtschaftsgymnasium in Ravensburg. Nach dem Abitur studierte er Jura an der Universität Konstanz. Das juristische Studium beendete Strasser im Jahr 2012 mit dem ersten juristischen Staatsexamen.[1] Nach dem Referendariat am Landgericht Stuttgart, welches er mit dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2014 abschloss, war er als parlamentarischer Berater für den FDP-Landtagsabgeordneten Ulrich Goll tätig. In dieser Funktion war er auch für den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages zuständig. Seit 2016 ist er Rechtsanwalt in Ravensburg. Von Mai 2016 bis zu seiner Wahl in den Deutschen Bundestag war er zusätzlich als Syndikusrechtsanwalt und Unternehmenssprecher der LHP Dienstleistungs- und Bildungsgesellschaft tätig.[2] Diese gehörte zur Heinzl-Firmengruppe und wurde zwischenzeitlich vom Personaldienstleister Tempton übernommen.[2]
Strasser ist römisch-katholisch und ledig.[3]
Seit 2006 gehört Strasser der FDP an.[4] Zwischen 2010 und 2013 war er Mitglied des Landesvorstands der FDP-Jugendorganisation Junge Liberale in Baden-Württemberg und dort unter anderem stellvertretender Landesvorsitzender. Seit November 2013 ist er Mitglied im Landesvorstand der baden-württembergischen FDP. Im Dezember 2014 wurde er zum Vorsitzenden des FDP-Kreisverbands Ravensburg gewählt.[5]
Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2014 wurde Strasser in den Gemeinderat seiner Heimatgemeinde Berg gewählt, bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2019 wurde er wiedergewählt, außerdem wurde er erstmals in den Kreistag des Landkreises Ravensburg sowie zum 3. stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Berg gewählt.[6][7] Die kommunalen Mandate gab er infolge seiner Ernennung zum Parlamentarischen Staatssekretär vor Ablauf der Wahlperiode zurück.[8][9]
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 war Strasser wie bereits zuvor bei der Landtagswahl 2011 der Kandidat der FDP im Wahlkreis Ravensburg und verfehlte den Einzug in den Landtag nur knapp. Bei der Bundestagswahl 2017 kandidierte er als Direktkandidat im Wahlkreis 294 Ravensburg und auf Platz 8 der baden-württembergischen Landesliste seiner Partei. Über die Landesliste wurde er in den 19. Deutschen Bundestag gewählt.
Für die Bundestagswahl 2021 wurde Strasser erneut als Direktkandidat der FDP im Wahlkreis 294 Ravensburg nominiert[10] und auf Platz 6 der baden-württembergischen Landesliste seiner Partei gewählt.[11] Das Direktmandat verfehlte er, zog aber über die Landesliste wieder in den Bundestag ein.
Abgeordneter
19. Wahlperiode (2017 bis 2021)
Strasser war in der 19. Wahlperiode ordentliches Mitglied des Innenausschusses des Bundestags und Mitglied im Gremium nach § 23c Absatz 8 Zollfahndungsdienstgesetz. Er war zudem Berichterstatter der FDP-Fraktion für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Darunter zählen unter anderem die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Nachrichtendienste, der Zoll sowie Behörden und Organisationen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (THW, Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsdienste). Am 11. Februar 2020 wurde Strasser einstimmig zum Obmann der FDP-Fraktion im Innenausschusses des Deutschen Bundestags gewählt. Er trat die Nachfolge von Linda Teuteberg an.[12] Von 2020 bis 2021 war Strasser Sprecher für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Antisemitismusbeauftragter der FDP-Bundestagsfraktion.[13]
Darüber hinaus war Strasser ordentliches Mitglied und Obmann seiner Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz).[14]
Strasser war stellvertretender Vorsitzender der deutsch-österreichischen Parlamentariergruppe sowie einfaches Mitglied der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe. Strasser war zudem Schriftführer.[15]
20. Wahlperiode (seit 2021)
Nach der Bundestagswahl 2021 war Strasser im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Mitglied der Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport“ und verhandelte dort für die Freien Demokraten den innenpolitischen Teil des Koalitionsvertrages.[16]
Strasser wurde mit Bildung der ersten Ampel-Koalition auf Bundesebene am 8. Dezember 2021 als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz in das erste Kabinett des Bundeskanzlers Olaf Scholz berufen.[17] Am 22. Juni 2022 hat ihn das Bundeskabinett außerdem zum neuen Koordinator der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau ernannt. In dieser Funktion leitet er den zuständigen Ausschuss beamteter Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien. Der Ausschuss steuert und bündelt die Maßnahmen für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.[18]
Im Parlament ist Strasser weiterhin Mitglied der deutsch-österreichischen und der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe.
Strasser war Mitglied der 17. Bundesversammlung zur Wahl des deutschen Bundespräsidenten.
Politische Positionen
Strasser setzt sich im Rahmen seiner Arbeit insbesondere für die Identifikation möglicher Strukturprobleme und Reformen in der deutschen Sicherheitsarchitektur ein.[1] Er plädiert unter anderem, das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Strasser spricht sich außerdem für die Einsetzung einer Föderalismuskommission III zur Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern in Fragen der Inneren Sicherheit aus.[19]
Die Führung von V-Personen sieht er kritisch und hält sie nur in engen rechtsstaatlichen Grenzen für gerechtfertigt. Zur verbesserten Kontrolle von Nachrichtendiensten schlägt Strasser die Einführung eines Nachrichtendienstbeauftragten des Deutschen Bundestags vor – analog zum Wehrbeauftragten. Dieser soll mit einer angemessenen Personalausstattung die Arbeit der Nachrichtendienste permanent kontrollieren und im Gegensatz zum Ständigen Bevollmächtigten nicht ausschließlich dem Parlamentarischen Kontrollgremium, sondern dem ganzen Parlament berichten und so Reformbedarf aufzeigen.[20]
Er setzt sich außerdem dezidiert für das Existenzrecht des Staates Israel sowie den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ein. So gilt Strasser als Mitinitiator verschiedener Beschlüsse des Deutschen Bundestages wie beispielsweise des Betätigungsverbots der Hisbollah in Deutschland oder der Verurteilung der BDS-Bewegung als antisemitisch.[21][22]
Strasser engagiert sich seit seiner Tätigkeit im 1. NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags Baden-Württemberg stark im Kampf gegen Rechtsextremismus. In Folge der Wahl von Thomas L. Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD am 5. Februar 2020 und der daraus resultierenden öffentlichen Debatte wurde Strasser auf Vorschlag des damaligen FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner zum Vorsitzenden einer fraktionsinternen Arbeitsgruppe bestimmt.[23] Diese sollte die Strategie der AfD sowie deren Narrative und Methoden analysieren und entsprechende parlamentarische Abwehrstrategien entwickeln.[24] Die Arbeitsgruppe legte der FDP-Fraktion mit Abschluss der 19. Wahlperiode des Bundestages einen Abschlussbericht vor, der jedoch nicht veröffentlicht wurde.[25]
Bücher/Veröffentlichungen
Sicherheitsrisiko Staat. Wir können uns besser gegen Terror schützen – tun es aber nicht! - Verlag Herder, Freiburg 2021, 144 Seiten, ISBN 978-3-451-07221-5.[26]
Mitgliedschaften
Strasser ist Mitglied der überparteilichen Europa-Union Deutschland, die sich für ein föderales Europa und den europäischen Einigungsprozess einsetzt. Seit Juni 2018 gehört er dem Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZÖS) an, dessen Beiratsmitglied er bis 2021 war. Außerdem ist er Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), des Rotary Club Ravensburg-Weingarten sowie der Blutreitergruppe Berg und des Kirchenchors St. Peter und Paul, Berg.[15][27]
Nach elf Jahren trat Strasser 2022 aufgrund eines umstrittenen Berichts, der Israel ein "grausames System der Apartheid" unterstellt, aus Protest aus der Organisation amnesty international aus.[28]
Auf der Gründungsversammlung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester am 29. März 2019 in Gotha wurde Strasser zum Präsidenten des neuen Dachverbands der Amateurmusik in Deutschland gewählt, der rund 3 Millionen Aktive in 100.000 Ensembles in Deutschland vertritt.[29]
Im März 2022 wurde Strasser in den Ständigen Arbeitskreis „Politische und Ethische Grundfragen“ des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) berufen, der sich beispielsweise mit möglichen Gefahren für die Demokratie auseinandersetzt und sich einer vertieften Reflexion ethischer Grundfragen wie dem Lebensschutz widmet. Weitere Mitglieder des Gremiums sind unter anderem der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der ZDF-Chefredakteur Peter Frey und der Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte.[30]

https://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin_Strasser_(Politiker)

 

 

Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz:

Angelika Schlunck (* 3. Mai 1960 in Ulm) ist eine deutsche Juristin und politische Beamtin. Seit Dezember 2021 ist sie Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz.
Schlunck studierte nach Ablegen des Abiturs von 1979 bis 1984 Rechtswissenschaften in München und Genf. Nach Abschluss der ersten Prüfung in Bayern absolvierte sie von 1984 bis 1987 das Rechtsreferendariat und legte die Zweite Staatsprüfung ebenfalls in Bayern ab. Im Jahr 1990 promovierte sie zum Dr. jur. Zusätzlich erreichte Schlunck nach einem Studium von 1996 bis 1997 an der Kennedy School of Government der Harvard-Universität in Cambridge, Massachusetts in den Vereinigten Staaten den Abschluss Master in Public Administration. Berufsbegleitend studierte sie von 2000 bis 2001 zudem am Institut des Hautes Etudes de la Sécurité Intérieure des französischen Innenministeriums in Paris. Nach der zweiten Staatsprüfung wurde Schlunck 1988 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II und war dort bis 1991 tätig. Im Jahr 1991 wechselte sie als Referentin in das Bundesministerium der Justiz nach Bonn und Berlin. Von 2000 bis 2001 war sie im selben Bundesministerium als Verbindungsbeamtin zum französischen Justizministerium in Paris tätig. Sie kehrte wieder nach Berlin zurück und war von 2002 bis 2010 als Referatsleiterin weiterhin im Bundesministerium der Justiz tätig. Im Jahr 2010 übernahm Schlunck die Leitung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel, wo sie bis 2013 tätig war. Anschließend war sie von 2014 bis 2021 im Amt einer Ministerialdirektorin die stellvertretende Chefin des Bundespräsidialamtes und Leiterin der Abteilung Z (Zentrale Dienste) des Bundespräsidialamtes. Sie diente damit unter den Bundespräsidenten Joachim Gauck und Frank-Walter Steinmeier. Im Zuge der Bildung eines Kabinetts Scholz wurde sie im Dezember 2021 unter Bundesminister Marco Buschmann (FDP) zur Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz ernannt.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Angelika_Schlunck

 

Ulrich Kelber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatssekretär im Bundesjustizministerium (ab 17.12.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.12.2013 als Staatssekretär im Bundesjustizministerium aufgeführt.

Ulrich Kelber  

Ulrich Kelber ist seit 2000 Bundestagsabgeordneter und vertritt als direkt gewählter Abgeordneter seine Heimatstadt Bonn im Deutschen Bundestag. Er ist verheiratet und hat fünf Kinder. Der Dipl.-Informatiker arbeitete nach seinem Studium zunächst am Forschungszentrum Informationstechnik im GMD (heute Teil des Fraunhofer-Instituts), danach als Wissensmanagement-Berater bei einem mittelständischen Software-Haus.  

Er war von 2005 bis 2013 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und koordinierte die Politikbereiche Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie Nachhaltigkeit.  

Seit Mitte Dezember 2013 ist er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Arbeitsschwerpunkt Verbraucherschutz.

http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Hausleitung/PStI/_node.html

Christian Lange (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatssekretär im Bundesjustizministerium (ab 17.12.2013, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 17.12.2013 als Staatssekretär im Bundesjustizministerium aufgeführt.

Christian Lange

Zur Person

Geboren am 27.Februar 1964 in Saarlouis; evangelisch   

Ausbildung und beruflicher Werdegang

1983 Abitur in Waiblingen, anschließend Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen

1989 1. juristisches Staatsexamen an der Universität Tübingen

1991 bis 1993    Referendariat in Stuttgart und Brüssel

1993 2. juristisches Staatsexamen in Stuttgart

1989 bis 1991    Zivildienst

Politische und gesellschaftliche Funktionen

Seit 1993 bis zur Wahl in den Bundestag im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg tätig, zunächst als Landesbeauftragter beim Bund und Bundesratsreferent, dann Referent für Handwerk und Mittelstand; Oberregierungsrat a.D.   

Seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestags, zuletzt Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Seit Januar 2014 Mitglied im Beirat des Bündnisses für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt.   

Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ)

http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Hausleitung/PStII/_node.html

Gerhard Billen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Staatssekretär im Bundesministeriums der Justiz (ab 08.01.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1998, 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 08.01.2014 als Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Senta Billen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Hamburg (ab 30.12.2008, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Hamburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.12.2008 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - abgeordnet, 6/10 Stelle - aufgeführt. 2008, 2009: Richterin auf Probe am Amtsgericht Hamburg-Blankenese.

Christiane Wirtz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatssekretärin im Bundesministeriums der Justiz (ab 13.06.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.06.2016 als Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Offenbar im Windschschatten von Bundesjustizministerin Zypries (SPD) in das Bundesjustizministerium gesegelt, wer hat uns verraten, Sozialdemokraten.

Wachsender Widerstand gegen Zypries-Vorstoß 

Mit ihren Vorstoß, heimliche Vaterschaftstests künftig mit bis zu einem Jahr Haft zu ahnden, ist Bundesjustizministerin Zypries auf großen Widerstand gestoßen - auch beim Koalitionspartner, den Grünen. Die Koalition will den Streit über die Bestrafung heimlicher Vaterschaftstests jetzt intern beilegen. Dazu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, teilten Vertreter der Regierung in Berlin mit. Bundeskanzler Gerhard Schröder ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.

Zypries sagte der "Saarbrücker Zeitung", im Gegenzug zu der strafrechtlichen Verfolgung werde darüber nachgedacht, das offizielle Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft zu vereinfachen. Die Ministerin betonte allerdings, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden.

Auch Zypries' Sprecherin Christiane Wirtz verteidigte die grundsätzlichen Pläne der Ministerin. Die Tests seien "ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Sie betonte aber: "Das Gesetz richtet sich nicht speziell gegen Männer." Das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten - etwa aus Haaren - nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften.

Stand: 07.01.2005 23:26 Uhr 

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3949790,00.html

 

Dr. Stefanie Hubig (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatssekretärin am Bundesministeriums der Justiz (ab 08.01.2014, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ohne Doktortitel ab 01.05.1996 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ab 01.11.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 25.06.2003 als Regierungsdirektorin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.2007 als Ministerialrätin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 18.05.2009 als weitere Abteilungsleiterin im Justizminsterium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.05.2011 als Ministerialdirigentin im Justizminsterium Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.01.2014 als Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt.

Dr. Stefanie Hubig

Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

1989 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg,

Erstes Staatsexamen

1995 Zweites Staatsexamen

1996 2000 Richterin beim Landgericht Ingolstadt;

Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt

2000 - 2005 Referentin im Bundesministerium der Justiz

2005 - 2008 Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz

2008 - 2009 Spiegelreferentin für Justiz in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (Mainz)

2009 - 2013 Leiterin der Abteilung Strafrecht im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Rheinland-Pfalz (Mainz)

http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Hausleitung/StII/_node.html

 

Dr. Birgit Grundmann (geb. 15.07.1959 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Staatssekretärin beim Bundesjustizministerium (ab 10.11.2009, ..., 2012)

Dr. Birgit Grundmann ist seit November 2009 Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz. 

 

geboren am 15. Juli 1959 in Wuppertal, verheiratet, 2 Kinder

1978-1984: Studium der Rechtswissenschaft und der Politischen Wissenschaften an der Universität Hamburg

1985: Erstes Juristisches Staatsexamen

1985-1988: Wissenschaftliche Assistentin und Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Mestmäcker am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg (Promotion: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Wettbewerb")

1989: Zweites Juristisches Staatsexamen

1989-1993: Rechtsanwältin in Hamburg (Rechtsanwälte Fischötter, Micheli und Partner) und - zeitweise - London (Field Fisher Waterhouse); Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, Kartell- und Wettbewerbsrecht

seit 1993 im Bundesministerium der Justiz in verschiedenen Funktionen (als Referatsleiterin u.a. zuständig für Mietrechts- und Unterhaltsrechtsreform)

2005-2009: Leiterin der für das Familien- und Erbrecht sowie die zivilrechtliche Zusammenarbeit in Europa zuständigen Unterabteilung

diverse Publikationen zur Mietrechtsreform, zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ("Datschen"-Problematik in den neuen Bundesländern) und zur Reform des Unterhaltsrechts

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/St/_node.html

 

11.03.2017: "Die FDP Berlin hat am Samstagvormittag ihre Bundeswahlversammlung fortgesetzt. Nominiert wurden insgesamt elf Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl. Am Vorabend hatten die Freien Demokraten Christoph Meyer (41 Jahre) zu ihrem Spitzenkandidaten gekürt. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus setzte sich im Wettbewerb gegen Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin a.D. durch. ... Auf Listenplatz zwei folgt die Diplom-Volkswirtin und Bezirksvorsitzende der FDP Pankow Daniela Langer (36 Jahre). Sie entschied die Kampfkandidatur mit Dr. Birgit Grundmann 61,85 Prozent oder 241 Stimmen für sich. Ihre Mitbewerberin erzielte 36,7 Prozent oder 118 Stimmen.

https://fdp-berlin.de/news/


 

 

Abteilungsleiter:

Dr. Wolfgang Schmitt-Wellbrock (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Ministerialdirektor am Bundesministeriums der Justiz (ab 04.03.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1983 als Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt aufgeführt. m Handbuch der Justiz 1994 ab 28.11.1991 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1998 als Ministerialdirigent am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.03.2002 als Ministerialdirektor am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. 2012: Leiter der Abteilung Z - Justizverwaltung am Bundesministeriums der Justiz.

 

Abteilung R

Rechtspflege

Frau Graf-Schlicker

Marie-Luise Graf-Schlicker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - im Handbuch der Justiz 1988 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.07.2007 als Ministerialdirektorin am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt.

 

 

Abteilung I

Bürgerliches Recht

Herr Stein

Gerrit Stein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Ministerialdirektor am Bundesministeriums der Justiz (ab 23.11.1992, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 03.11.1978 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 14.10.1983 als Regierungsdirektor am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 23.11.1992 als Ministerialdirektor am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt.

"Als Berliner Repräsentant des "Bundesanzeigers" ist Claus Harmsen indirekt dem Justizministerium unterstellt. Das hielt das langjährige SPD-Mitglied allerdings nicht davon ab, seinen jetzigen Parteiaustritt öffentlich mit antisemitischen Argumenten zu begründen. Das kostete ihn nun sein Amt. ... Auch Ministerialdirektor Gerrit Stein aus dem Bundesjustizministerium, Aufsichtsratsvorsitzender des Bundesanzeiger-Verlags, lässt den Vorgang jetzt prüfen. "Es wird niemand den "Bundesanzeiger" vertreten können, der in den Verdacht kommt, antisemitische Äußerungen zu tätigen.""

13.12.2002

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-parteiaustritt-kotau-vor-dem-zentralrat-a-226912.html

 

 

R A 5 - Unterabteilung der Abteilung R - Rechtspflege

Familiengerichtliches Verfahren und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit:

Heiko Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 16.12.1992 als Regierungsrat zur Ausbildung im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 und 2014 ab 06.01.1998 als Regierungsdirektor im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.2014 als Ministerialrat im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. 30.09.2016: "Verfahrensrechtliche Fragen in der Begutachtung im Kindschaftsrecht" - 6. Tag der Rechtpsychologie veranstaltet vom BDP Sektion Rechtspsychologie. 2018 -  https://www.rechtspsychologie-bdp.de/7-tag-der-rechtspsychologie/. Namensgleichheit mit: Dr. Heiko Wagner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Landgericht Berlin (ab 18.12.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014  und 2016 ab 18.12.1997 als Richter am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt.

 

 

I A 1

Familienrecht;

Erbrecht

Herr Dr. Meyer

Dr. Thomas Meyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2005 als Ministerialrat am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt.

 

 

I A 2

Kindschaftsrecht

Frau Dr. Goerdeler

Dr. Daniela Goerdeler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Ministerialdirigentin im Bundesministeriums der Justiz (ab 23.03.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Daniela Goerdeler nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1996 ab 29.08.1994 als Oberregierungsrätin im Bundesministeriums der Justiz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.06.1996 als Regierungsdirektorin im Bundesministeriums der Justiz - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 30.08.1996 als Regierungsdirektorin im Bundesministeriums der Justiz - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2014 ab 30.08.1996 als Regierungsdirektorin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 14.01.2011 als Ministerialrätin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.03.2019 als Ministerialdirigentin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt.

Dr. Daniela Goerdeler
Ministerialdirigentin im BMJV und Mitherausgeberin der FamRZ
"Daniela Goerdeler, Jahrgang 1962, wuchs in München auf, wo sie 1980 ihr Abitur ablegte. Nach einem ersten Studienjahr, das der Romanistik gewidmet war, studierte sie von 1981 bis 1986 Rechtswissenschaft in München und Genf. Nach der I. Juristischen Staatsprüfung begann sie 1987 ihr Referendariat im OLG-Bezirk München. Zudem war sie parallel mehrere Jahre als Assistentin am Institut für Internationales Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht beschäftigt. Nach dem II. Staatsexamen und einer kurzen Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei wechselte sie 1991 nach Bonn, wo sie die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes begann. An die Laufbahnprüfung 1992 schloss sich eine knapp zweijährige Tätigkeit im Auswärtigen Amt an. In diese Zeit fiel auch der Abschluss ihrer Promotion. 1994 wechselte sie in das Bundesministerium der Justiz. Dort war sie im Lauf der Jahre in fünf verschiedenen Abteilungen eingesetzt, zunächst als Referentin, seit 2004 als Referatsleiterin. Seit 2009 leitete sie zehn Jahre lang das Referat Kindschaftsrecht, bevor sie Anfang 2019 im BMJV die Leitung der Unterabteilung I A übernahm, die sich schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht beschäftigt." - https://www.famrz.de/die-famrz/herausgeber/dr-daniela-goerdeler.html

Thomas Knoll-Biermann - Bundesministerium der Justiz - 2024: Referatsleiter IA2. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2022 unter dem Namen Thomas Knoll-Biermann nicht aufgeführt. Vortrag - 15.05.2024: "Mehr Flexibilität für vielfältige Familien oder mehr Chaos mit mehr Eltern? Vereinbarungen und andere „Fremdkörper“ im Abstammungsrecht und im Sorgerecht. Tagung Modernisierung des Familienrechts: Anpassungsbedarfe, Erfolgskriterien und aktuelle politsche Antworten, BFS-Konferenzzentrum Centre Monbijou, 10178 Berlin.

Christina Motejl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz (ab 07.04.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Christina Motejl nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.04.2015 als Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Bundesministerium der Justiz - 2024: Referatsleiterin IA2

Herr Dr. Cludius

Dr. Stefan Cludius (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - ab 01.11.1994 Richter am Verwaltungsgericht Potsdam. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 29.08.2002 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 unter dem Namen Stefan Cludius nicht aufgeführt.

 

 

Alle Abteilungen und Abteilungsleiter im Überblick:

http://www.bmj.bund.de/files/89e0156d9ef4024c1495ed997091e537/4754/organisationsplan20101201.pdf

 

 

 

Ministerialdirektor

Dr. Hubert Weis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium (ab 13.06.2006, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.12.1981 als Regierungsrat zur Ausbildung im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 06.07.1985 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.06.2006 als Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. 2014: Abteilungsleiter Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht - und damit mitverantwortlich für die deutsche Misere zu Lasten der Informationsfreiheit. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Organisationsplan/Organisationsplan_DE_20140217.pdf?__blob=publicationFile. Namensgleichheit mit: Hans Weis (geb. 27.05.1924) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 01.04.1956, ..., 1982) - im Handbuch der Justiz 1974 und 1982 ab 01.04.1956 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 20 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle.

 

 

Ministerialdirigent:

Wolfgang Rühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Ministerialdirigent im Bundesministeriums der Justiz (ab 25.11.2015, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.07.1993 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1994 als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 28.08.2002 als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.08.2005 als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 25.11.2015 als Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Wolfgang Rühl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen (ab 02.07.2010, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.1993 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 02.07.2010 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt.  Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.07.2012 als Richter am Amtsgericht Waldshut-Tiengen aufgeführt. Amtsgericht Waldshut-Tiengen - GVP 02.06.2014, 01.078.2016. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut. 2021: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Waldshut.

 

 

Ministerialrat:

Dr. Irene Pakuscher (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Ministerialrätin im Bundesministeriums der Justiz (ab 01.04.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.09.1988 als Regierungsrätin zur Ausbildung im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.09.1991 als Regierungsdirektorin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.09.1993 als Regierungsdirektorin im Bundesministeriums der Justiz - beurlaubt - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 27.04.2001 als Ministerialrätin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. 2014: III B 3 Urheber- und Verlagsrecht - und damit mitverantwortlich für die deutsche Misere zu Lasten der Informationsfreiheit. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Organisationsplan/Organisationsplan_DE_20140217.pdf?__blob=publicationFile

 

 

 

Regierungsdirektor/in:

Dr. Monika Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 01.05.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.2001 als Richterin im Richterverhältnis auf Probe im Bezirk des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 29.03.2007 als Richterin am Amtsgericht Oberkirch aufgeführt.

Susanne Bunke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 01.06.2010, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Nötzel-Bunke ab 06.03.2002 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Bunke ab 06.03.2002 als Richterin am Arbeitsgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". In jeder Trennung liegt schon ein Neuanfang. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.06.2010 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. "Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin, 1. und 2. juristisches Staatsexamen, ab 1999 Richterin am Arbeitsgericht Berlin. 2010 Wechsel in das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, seit 2012 Referatsleiterin. Nebenberuflich tätig als Vorsitzende von Einigungsstellen nach § 76 BetrVG, als Lehrbeauftragte an der Humboldt-Universität Berlin und als Seminarleiterin für Betriebsratsschulungen." - https://www.poko.de/index.php/Inhalte/Referenten/Susanne-Bunke. Namensgleichheit mit: Uwe Nötzel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (ab 20.09.2006, ..., 2018) -  im Handbuch der Justiz 2018 ab 20.09.2006 als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin aufgeführt.

Dr. Susanne Claus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1982) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 01.07.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.05.2011 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 24.01.2017 als Richterin am Landgericht Magdeburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2018 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Landgericht Halle - GVP 01.01.2012: Richterin auf Probe - 2. Zivilkammer. Facebook-Abmahnung - Landgericht Halle - Urteil vom 1.6.2012.  

Ulrike Fenzl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 20.01.2004, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.02.1998 als Richterin auf Probe im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 ab 27.12.2001 als Richterin am Verwaltungsgericht Trier - abgeordnet - aufgeführt. 

Sebastian von Levetzow (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium (ab 25.11.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Staatsanwalt im Beamtenverältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft Traunstein - abgeordnet - aufgeführt.

Dr. Ralf Riegel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium (ab 18.04.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 19.04.2000 als Richter am Amtsgericht Linz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.04.2011 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. 

Dr. Alexander Schäfer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Richter am Amtsgericht Landstuhl (ab , ..., 2016, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.03.2009 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ohne Angabe Geburtsdatum ab 02.03.2009 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Saarbrücken aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 08.03.2013 als Richter am Landgericht Saarbrücken - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.03.2013 als Richter am Amtsgericht Landstuhl - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ohne Angabe Dienstantritt als Regierungdirektor beim Bundesjustizministerium aufgeführt. 2012: Richter auf Probe am Amtsgericht Sankt Ingbert. Amtsgericht Landstuhl - GVP 01.01.2021: "Das Präsidium des Amtsgerichts Landstuhl nimmt zur Kenntnis, dass Richter am Amtsgericht Dr. Schäfer weiterhin an das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken abgeordnet ist." Oberlandesgericht Zweibrücken - GVP 11.03.20211: Richter am Amtsgericht Dr. Alexander Schäferist mit Ablauf des 28.Februar 2021 aus dem 1. Strafsenat ausgeschieden. Namensgleichheit mit: Dr. Alexander Schäfer (geb. 17.05.1962 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richter / Amtsgericht Euskirchen (ab , ..., 09.03.1994 getötet) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 20.06.1991 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 nicht aufgeführt. Am 09.03.2014 bei einem Amoklauf im Amtsgericht Euskirchen getötet worden - https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Euskirchen.  

Dr. Andrea Schulz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 05.05.1999, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Andrea Schulz nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.05.1997 als Regierungsrätin im Bundesjustizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 05.05.1999 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Ist ja merkwürdig lang so eine Abordnung. Namensgleichheit mit: Andrea Schulz (geb. ....) - Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig (ab , ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Schulz im OLG-Bezirk Schleswig nicht aufgeführt. 2013: Richterin auf Probe am Amtsgericht Schwarzenbek / Familiengericht - Abteilung 21. Amtsgericht Reinbek - GVP 01.08.2013: Richterin auf Probe / Familiensachen.

Annette Schnellenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium (ab 25.10.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 23.11.2001 als Richterin am Amtsgericht Dortmund aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 25.10.2007 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt.

Ulrich Staudigel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium (ab 01.09.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2009 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.09.2009 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Staudigl (geb. ...) - Richter am Amtsgericht Pforzheim (ab , ..., 2018) - Amtsgericht Pforzheim - GVP 26.07.2018: Familiensachen - Abteilung 7.

 

 

Oberregierungsrat:

Andreas Killmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Oberregierungsrat im Bundesjustizministerium (ab 15.11.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008, 2010 und 2012 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.11.2012 als Regierungsrat im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 15.11.2013 als Oberregierungsrat im Bundesjustizministerium aufgeführt. 2016: Referat RA5.

 

 

Weitere:

Gabriele Nieradzik (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Abteilungsleiterin für Rechtspflege im Bundesjustizministerium. (ab , ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 1994 unter dem - wohl falsch geschriebenen Namen Gabriele Vieradzik - ab 01.10.1993 als Richterin am Landgericht Berlin - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 28.10.1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.04.2006 als Vizepräsidentin am Landgericht Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.11.2009 als Präsidentin am Amtsgericht Schöneberg aufgeführt. Amtsgericht Schöneberg - GVP 27.07.2016: Präsidentin. Landgericht Berlin - GVP 10.08.2016: als Präsidentin ohne Mitgliedschafte in einer Kammer aufgeführt. Landgericht Berlin - 29.03.2017: als Präsidentin Vorsitzende der Zivilkammer 89. 22.01.2018: als Präsidentin Vorsitzende der Zivilkammer 60. 09.11.2018: "... wechselt zum Jahreswechsel in das Bundesjustizministerium. Dort wird sie unter der Staatssekretärsebene - Abteilungsleiterin für Rechtspflege. ..." - https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20181109/281848644620476

 

 

Abgeordnet an das Bundesjustizministerium:

 

 

 

Mitarbeiter im Bundesministerium der Justiz:

Ruth-Maria Eulering (Jg. 1961) - Richterin am Amtsgericht Duisburg / Familiengericht (ab 16.05.1994, ..., 2008) - 2009 abgeordnet an das Bundesjustizministerium. FamRZ-Buch 30: "Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis"

Dr. Sebastian Jeckel (Jg. 1967) - Regierungsdirektor beim Bundesministerium der Justiz (ab 22.12.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter am Landgericht Köln aufgeführt.

Dr. Thomas Meyer - Ministerialrat im Bundesministerium für Justiz, Referatsleiter für Familienrecht

Ministerialrat Dr. Christian Meyer-Seitz (FamRZ 17/2005)

Dr. Gerhard Schomburg - Referat Kindschaftsrecht des Bundesministerium für Justiz (2005)

"Die Antworten auf solche Fragen will die Senatorin Limbach mit den in Salzgitter gesammelten Unterlagen über Unrechtsakte in der DDR abgleichen lassen. "Nur sehr wenige Kollegen", fürchtet der Ost-Berliner Weitzberg, "werden diese Prüfung überstehen."

Ein großer Verlust wär''s jedenfalls nach Ansicht des Berliner Justiz-Staatssekretärs Wolfgang Schomburg nicht. Die DDR-Juristen seien "rein fachlich" ungeeignet für den Justizdienst. Er halte es "sogar für denkbar", daß Rechtsanwälte anzweifelten, ob die Richter aus dem Osten "überhaupt als Justizpersonen im Sinne unserer Gesetze" im Gericht auftreten dürfen.

Schomburg gehört zu denen, die das Berliner Modell des reinen Tisches am liebsten auf die gesamte Justiz in den fünf neuen Ländern ausdehnen würden. Selbst ein "vorübergehender Stillstand der Rechtspflege" wäre auch dem Frankfurter OLG-Präsidenten Horst Henrichs "immer noch lieber als die klammheimliche Übernahme eines wesentlichen Teils der dortigen Richter".- DER SPIEGEL 43/1990 - http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13502591&top=Spiegel

No Name - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

No Name - Richter am Landgericht Bremen - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

 

 

 

Abgeordnet an das Bundesjustizministerium:

Dr. Stephan Hammer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (ab 26.05.2009, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2006 Richter auf Probe im Kammergericht-Bezirk Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.05.2009 als Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg aufgeführt. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.01.2010: Familiengericht - Abteilung 179. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 01.11.2011, 01.01.2014: Familiengericht - Abteilung 178. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - GVP 01.05.2015: nicht aufgeführt - abgeordnet an das Bundesjustizministerium. "Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?"; FPR 2008 Heft 8-9 413. "Die gerichtliche Billigung von Vergleichen nach §156 Abs. 2 FamFG" - FamRZ 16/2011. Buchbesprechung zu "Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern" - FamRZ 22/2010. Stephan Hammer: Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells - FamRZ 17/2015. 

 

 

 

 

Ehemalige Bundesjustizminister:

Christine Lambrecht

Bundesministerin der Justiz und für VerbraucherschutzChristine Lambrecht, geboren am 19. Juni 1965 in Mannheim
Ausbildung und beruflicher Werdegang
1984 Abitur
1984 – 1992 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Mainz; Erstes juristisches Staatsexamen
1992 – 1995 Referendariat am Landgericht Darmstadt; Zweites juristisches Staatsexamen
1992 - 1998 Dozentin für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Berufsakademie Mannheim
1995 - 1996 Aufbaustudiengang zur Magistra der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer
seit 1995 Rechtsanwältin
1982 Eintritt in die SPD
1985 – 2008 Mitglied und Vorsitzende der Stadtverordnetensammlung Viernheim
1989 – 1997 Mitglied des Kreistags Bergstraße
seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages, Wahlkreis 188 (Bergstraße)
1998 – 2013 Mitglied im Rechtsausschuss
2005 – 2009 und
2013 - 2017 Mitglied im Ältestenrat des Deutschen Bundestages
2007 - 2017 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Bergstraße; Vorstandsmitglied des hessischen SPD-Landesverbands
seit 2009 Stellvertretende Vorsitzende des SPD Bezirksvorstandes Hessen Süd
2009 - 2011 Sprecherin der Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied des Fraktionsvorstandes der SPD-Bundestagsfraktion
seit 2010 Vizepräsidentin der THW-Bundesvereinigung e.V.
2011 – 2013 Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
2013 – 2017 Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
seit 2017 Mitglied im Vorstand der SPD-Bergstraße
seit 2017 Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
2018 – 2019 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen
seit Juni 2019 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Ministerin/Minister_node.html

 


 

Katarina Barley

Dr. Katarina Barley (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Ministerialrätin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (ab 18.05.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Richterin kraft Auftrags am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 30.10.2008 als Richterin am Landgericht Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 18.05.2011 als Ministerialrätin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 18.05.2011 als Ministerialrätin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz - beurlaubt, halbe Stelle - aufgeführt. "... Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und absolvierte ein Austauschstudium an der Universität Paris-Süd, das sie 1990 mit dem Diplôme de droit français (Diplom des französischen Rechts) abschloss.[3] 1993 bestand Barley das erste Staatsexamen und begann bei Bodo Pieroth an der Universität Münster mit ihrer Promotion, die 1998 abgeschlossen wurde. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie beruflich zunächst als Rechtsanwältin für Medizinrecht in einer Hamburger Großkanzlei tätig, bevor sie in den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz wechselte.[4] Danach war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundesverfassungsgericht bei Renate Jaeger tätig, später als Richterin am Landgericht Trier sowie am Amtsgericht Wittlich. Seit 2008 bis zu ihrer Wahl in den Bundestag war sie Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz. Seit 2010 ist Barley Mitglied im Landesbeamtenbeirat von ver.di. Barley ist geschieden und hat zwei Söhne.[5] Sie besitzt neben der deutschen auch die britische Staatsbürgerschaft. ... Am 2. Juni 2017 wurde Barley zur neuen Bundesfamilienministerin berufen und gab ihren Posten als SPD-Generalsekretärin auf." - https://de.wikipedia.org/wiki/Katarina_Barley. Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundesverfassungsgericht bei: Dr. h.c. Renate Jaeger (geb. 30.12.1940 in Darmstadt - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ab 28.04.2004, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 27.12.1971 unter dem Namen Renate Jaeger, geborene Peters als Richterin am Sozialgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.01.1976 als Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 23.07.1987 als Richterin am Bundessozialgericht  aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 und 2002 ab 24.03.1994 als Richterin des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aufgeführt. Ab 28.04.2004 Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg - Renate Jaeger wirkte mit am dem väterdiskriminierenden Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01


Katarina Barley [ˈbɑːli][1] (* 19. November 1968 in Köln) ist eine deutsch-britische[2] Juristin und Politikerin (SPD). Sie war von 2013 bis 2019 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit dem 2. Juli 2019 ist sie Abgeordnete des neunten Europäischen Parlaments, tags darauf wurde sie zu dessen Vizepräsidentin gewählt.

Zuvor war sie von Juni 2017 bis März 2018 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von September 2017 bis März 2018 zusätzlich geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales sowie von März 2018 bis Juni 2019 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

... Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und absolvierte ein Austauschstudium an der Universität Paris-Süd, das sie 1990 mit dem Diplôme de droit français (Diplom des französischen Rechts) abschloss.[4] Nach dem ersten Staatsexamen 1993 begann Barley bei Bodo Pieroth an der Universität Münster mit ihrer Promotion, die sie 1998 abschloss. Nach dem zweiten Staatsexamen 1998 war sie zunächst als Rechtsanwältin einer Hamburger Großkanzlei im Medizinrecht tätig, bevor sie in den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz wechselte.[5] Danach war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht bei Renate Jaeger, später Richterin am Landgericht Trier sowie am Amtsgericht Wittlich. Seit 2008 bis zu ihrer Wahl in den Bundestag war sie Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz unter den Ministern Heinz Georg Bamberger und Jochen Hartloff. Seit 2010 ist Barley Mitglied im Landesbeamtenbeirat von ver.di.

... 

https://de.wikipedia.org/wiki/Katarina_Barley

12.02.2019: Katarina Barleygegen Wechselmodell als Leitbild - https://www.tagesspiegel.de/politik/fdp-vorstoss-kinder-sollen-nach-scheidung-bei-beiden-eltern-leben/23977846.html

 

 

Heiko Maas - Bundesjustizminister (ab 18.12.2013, ..., 2016)

 

Heiko Maas  

Heiko Maas, geboren 1966, studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und legte die juristischen Staatsexamina ab. 1994 wurde er erstmals in den Landtag des Saarlandes gewählt. 1996 war er Staatssekretär und von 1998 bis 1999 Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes. 2012 wurde er Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes. Seit 17. Dezember 2013 ist er Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Hausleitung/Minister/_node.html

 

 

Heiko Maas

Heiko Josef[1] Maas (* 19. September 1966 in Saarlouis) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit dem 17. Dezember 2013 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel III.

... 

Maas wurde als ältester von drei Söhnen eines Berufssoldaten und einer Schneiderin in Saarlouis geboren. 1987 legte er sein Abitur am Staatlichen Realgymnasium in Völklingen ab. Nach dem Wehrdienst arbeitete Maas ein Jahr lang als Arbeiter bei den Ford-Werken in Saarlouis.[3] 1989 begann er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, das er 1993 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Maas leistete anschließend sein Referendariat am Landgericht Saarbrücken ab und bestand 1996 das Zweite Staatsexamen.

Maas ist katholisch, lebt von seiner Ehefrau getrennt[4] und hat zwei Kinder.[3]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Heiko_Maas

 

 

 

Heiko Maas wetteifert mit SPD-Populist Sigmar Gabriel um die Auszeichnung des Väternotruf "Saure Gurke 2016" - "Vizekanzler Gabriel möchte allen Vätern und Müttern mit Unterhaltsschulden den Führerschein wegnehmen" - http://www.isuv-online.de/?p=151985. Fehlt nur noch ein Parteiübertritt zu den Populisten von der AFD und dann weiß man was die Stunde geschlagen hat. Wer hat uns verraten: Sozialdemokraten.

Namensgleichheit mit: Hartmut Maas (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1940) - Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken (ab 19.02.1991, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 19.02.1991 als Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken aufgeführt.

 

Erst Schwesig und Maas, nun der SPD-Parteichef: Auch Gabriel plädiert für einen Führerscheinentzug als Strafe, um etwa säumige Unterhaltszahler zu sanktionieren.

9. August 2016

...

Das stärkere Druckmittel sieht Gabriel ebenso wie Familienministerin Schwesig im Entzug des Führerscheins. Dies sei neben der bislang angewendeten Lohnpfändung "ein geeignetes Mittel", so der SPD-Chef, der nach eigener Aussage wisse, wovon er rede. "Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen – für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat."

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/sigmar-gabriel-spd-unterhalt-fuehrerscheinentzug-sanktionen

 

 

Sigmar Gabriel: SPD will säumigen Unterhaltszahlern Führerschein abnehmen 

Alle Jahre wieder das gleiche Ritual: Am 8. August meldete sich Vizekanzler Gabriel in der BILD zu Wort: Mütter und Vätern mit Unterhaltsschulden
soll der Führerschein entzogen werden. Unbesehen und ungeprüft spricht er davon, dass 75 Prozent sogenannter alleinerziehender Mütter keinen oder zu wenig
Unterhalt bekommen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht kritisiert, dass der Vizekanzler Rollenbilder lanciert und propagiert, die der Wirklichkeit nicht
standhalten: böse pflichtvergessene Rabenväter - gute arme alleinerziehende Mütter. Seit Jahren werden im Sommerloch „Zahlen“ über „die“ säumigen Vätern
lanciert. „Kindesunterhalt wird nach wie vor in aller Regel gezahlt, es sind nach meinen Erfahrungen als Rechtsanwalt doch die Ausnahmefälle, die nicht zahlen,
obwohl sie zahlen könnten“, stellt der ISUV-Vorsitzende Ralph Gurk, selbst Fachanwalt für Familienrecht, fest. „Das ist ganz billige Polemik. Gabriel macht
Wahlkampf auf Kosten der Unterhaltszahler/innen“, meint ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

In den USA hat man mit Führerscheinentzug Erfahrungen gemacht, es aber schnell wieder gelassen - warum, weil es ein untaugliches Mittel ist. „Wie sollen Menschen zur
Arbeit kommen? In Zeiten von Leiharbeit und flexiblen Arbeitsverhältnissen ist Mobilität gefragt. Dies lässt sich vielfach nur mit dem Auto erreichen. Bei näherem
Hinsehen stellen wir immer wieder fest, dass viele Väter und Mütter zahlen wollen, aber nicht können, weil sie zu wenig verdienen.“ (Linsler)
Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen liegt nicht an der schlechten Zahlungsmoral der Väter und Mütter, sondern an vielfach immer niedrigeren
Gehältern im Zusammenhang mit dem internationalen Lohndumping. „Schon seit Jahren werden ständig die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle angehoben,
aber viel Unterhaltspflichtige verdienen nicht mehr, manchmal gar weniger. Die Folge ist, dass immer öfter nicht oder nur zum Teil der volle Unterhalt gezahlt werden kann.“
(Linsler)
„Der SPD-Chef sollte den sozialen Wandel zur Kenntnis nehmen, dass die sogenannten Alleinerziehenden vielfach nicht alleine, sondern getrennt erziehen.
Immer mehr unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben einen großen Anteil an Betreuung übernommen. Sie steuern somit einen großen Anteil an Naturalunterhalt
bei. Im Übrigen sind viele Alleinerziehende sehr ablehnend, wenn es darum geht ein Wechselmodell zu praktizieren, was ihnen die Möglichkeit gibt berufstätig zu sein.


Interessenverband Unterhalt und Familienrecht -ISUV/VDU e. V.
Bundesgeschäftsstelle Nürnberg
Postfach 21 01 07
90119 Nürnberg
Telefon: 0911 550478
Telefax: 0911 533074
E-Mail: info@isuv.de
Internet: www.isuv.de

 

 

 

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

geboren am: 26. Juli 1951 in Minden/Westfalen, verwitwet - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst

http://www.bmj.de/DE/Ministerin/Lebenslauf/_node.html

 

 

 

 


 

 

Ehemalige Mitarbeiter im Bundesministerium der Justiz

Eberhard Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Ministerialrat beim Bundesjustizministerium / Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz des RA 7 (ab 31.10.2007, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1995 als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgeführt. 2004 abgeordnet zum Bundesjustizministerium, Leiter des Referats "Mediation, Schlichtung, Internationale Konflikte in Kindschaftssachen). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 31.10.2007 als Ministerialrat am Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. September 2011: "Stand des Mediationsgesetzes und deren Auswirkung auf (Familien-) Mediationen mit grenzüberschreitenden Bezug”. EBERHARD CARL; in September 2011 (the exact date will be announced soon) The judge emeritus, Head of Division RA 7 in the Ministry of Justice, Mediator (BAFM), will give a lecture on “Present status of the law for the promotion of mediation and other forms of alternative dispute resolution and its meaning for cross-border (family) mediation” - MiKK e.V. - www.mikk-ev.de. Namensgleichheit mit: Renate Metzger-Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Richterin am Amtsgericht Bensheim / Familiengericht - Abteilung 71 / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bensheim (ab 01.10.1980, ..., 2010). Namensgleichheit mit: Dr. Erwin Carl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel (ab 02.05.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.10.1999 als Direktor am Amtsgericht Wolfhagen aufgeführt. Das Amtsgericht Wolfhagen wurde am 01.01.2005 aufgelöst.

Lutz Diwell (geb. 06.09.1951) - Staatssekretär im Bundesjustizministerium (ab 12/2005, ..., 11/2009) - ab 06.04.1981 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin. 2001 Ernennung zum Staatssekretär durch Innensenator von Berlin Körting. In dieser Position hatte er Aufgaben der Staatskanzlei des Innensenators zu bearbeiten, die den Verfassungsschutz und die Organisation der Polizei betrafen. 2003 berief ihn Otto Schily als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium. In dieser Funktion unterzeichnete er u. a. die Dienstanweisung, die es Bundesbehörden ermöglichte, private Personalcomputer (PC) online zu untersuchen. "Das Jugendamt", 12/2006. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 06.04.1981 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 27.06.1991 als Senatsrat in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz aufgeführt. Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2005 als Staatssekretär im Bundesjustizministerium aufgeführt. Namensgleichheit mit: Margret Diwell - Präsidentin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (ab April 2007, ..., 2011) - Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin seit April 2007. Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin 2004 - April 2007. Fachanwältin für Familienrecht 1998. Deutscher Juristinnenbund (Präsidentin von 2001 bis 2005) - http://www.ra-diwell.de/

Lutz Diwell

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Lutz Diwell (* 6. September 1951 in Berlin) ist ein deutscher Jurist. Von Dezember 2005 bis November 2009 war er Staatssekretär im Bundesjustizministerium.

Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte er das Fach der Rechtswissenschaften von 1971 bis 1975 an der Universität Tübingen. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart begann er ab 1976 seine staatliche juristische Laufbahn als Referendar bis 1979.

Danach wechselte er nach Berlin und nahm dort die Stellung eines Staatsanwalts an, wobei er sich mit Delikten im Bereich der Wirtschaft beschäftigte. Auch betätigte er sich bei der Informationsverarbeitung, wobei er bei der Aufstellung einer entsprechenden Abteilung mitwirkte.

Im Jahre 1989 nahm er eine Beschäftigung im Dienstbereich der Justizverwaltung des Landes Berlin bei der Senatorin Jutta Limbach auf. Dort leitete er von 1994 bis 2001 eine Abteilung, die sich mit Strafdelikten beschäftigte, aber auch die internationale Zusammenarbeit betraf.

Der Innensenator von Berlin, Ehrhart Körting, ernannte ihn im Jahre 2001 zum Staatssekretär. In dieser Position hatte er Aufgaben der Staatskanzlei des Innensenators zu bearbeiten, die den Verfassungsschutz und die Organisation der Polizei betrafen. 2003 berief ihn Otto Schily als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium. In dieser Funktion unterzeichnete er u. a. die Dienstanweisung, die es Bundesbehörden ermöglichte, private Personalcomputer (PC) online zu untersuchen. Er verteidigte diese Dienstanweisung damit, dass er vorgab, diese Aktionen hätten sich nur gegen inaktive Internetforen gerichtet. [1] [2]

Er vertrat die Ansicht, es sei gegen Journalisten strafrechtlich vorzugehen, die Dienstgeheimnisse veröffentlichen würden. Es dürfe nach seiner Ansicht kein Journalistenprivileg geben. [3]

Nach dem Regierungswechsel 2005 übernahm er von Hansjörg Geiger den Posten des Staatssekretärs im Bundesjustizministerium. Im November 2009 wurde er von Birgit Grundmann abgelöst.

Er ist verheiratet mit Margret Diwell.

Weblinks [Bearbeiten]

* Biographische Notiz

* Übersicht über die Aktivitäten von Diwell

Quellen [Bearbeiten]

1. ↑ Diwell unterzeichnete die Dienstanweisung zur online-Untersuchung von Personalcomputern

2. ↑ Das Verfahren um Diwells Dienstanweisung gerät zur Polit-Posse

3. ↑ Diwell verurteilt Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Journalisten

http://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Diwell

 

Rainer Ettel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.05.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1997 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.01.2004 als Regierungsdirektor beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.09.2009 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Rainer Ettel nicht aufgeführt. 17.01.2000 - Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - 4 F 249/98 - Familiensache M ./. M.

Heinz-Josef Friehe (geb. 30.08.1954 in Beckum - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Präsident des Bundesamts für Justiz (ab 2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.10.2000 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit: Karin Friehe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Bundespatentgericht München (ab 15.07.1999, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Friehe-Wich ab 01.09.1987 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 unter dem Namen Friehe-Wich ab 01.09.1987 als Richterin am Landgericht München II aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Friehe-Wich ab 15.07.1999 als Richterin am Bundespatentgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Friehe ab 15.07.1999 als Richterin am Bundespatentgericht München aufgeführt.

Heinrich Grützner (* 27. April 1905 in Kirchberg/Hunsrück; † 13. März 1974 in Bonn) war ein Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz. Nach dem Schulbesuch studierte Grützner Rechtswissenschaften an den Universitäten Königsberg, Heidelberg und Berlin. Am 15. Juli 1930 wurde er zum Assessor ernannt. Nach der Ermordung von Kurt von Schleicher im Rahmen der Röhm-Affäre versteckten Justizminister Gürtner und sein Personalchef Nadler in der Nacht vom 30. Juni/1. Juli 1934 die zur Vernichtung vorgesehenen Untersuchungsakten in der Personalakte des Assessors Grützner. Dort wurden sie nach 1945 gefunden und trugen zur Klärung des Mordfalles bei.[1] Am 16. Dezember 1934 wurde Grützner zum Staatsanwalt am Kammergericht in Neuruppin ernannt. 1941 wurde er dort zum ersten Staatsanwalt berufen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Grützner ab 1951 im Bundesministerium der Justiz in Bonn tätig, wo er zum Oberregierungsrat und später zum Ministerialrat befördert wurde. 1970 wurde er als Leiter des Referates Internationales Strafrecht pensioniert. Seit 1957 war Grützner zudem Mitglied – später Vorstandsmitglied und bis 1966 Vizepräsident – des Europäischen Ausschusses für Strafrechtsprobleme. ... - https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gr%C3%BCtzner

Mathias Hellmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 14.06.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 23.08.1995 als Regierungsrat im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1998 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.01.2011 als Ministerialrat im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Günter Hellmann (geb. ....) - Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (ab , ..., 2020, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1996, 1998 und 2008 unter dem Namen Günter Hellmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Ministerialrat am Ministerium der Justiz Brandenburg aufgeführt.

Dr. Elke Höfelmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Richterin am Oberlandesgericht München (ab 15.02.2010, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1996 und 1998 unter dem Namen Elke Höfelmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.01.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 und 2006 ab 01.01.1999 als Richterin am Landgericht München I - abgeordnet - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.1999 als Richterin am Landgericht München I - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 15.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt.Im Handbuch der Justiz 2018 ab 15.02.2010 als Richterin am Oberlandesgericht München - 3/4 Stelle - aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2021: stellvertretende Vorsitzende Richterin 11. Zivilsenat - zugleich Familiensenat / 3/4 Stelle. Dr. Elke Höfelmann - Referentin im Bundesjustizministerium, Referat Kindschaftsrecht - "Das `Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts`", in: FamRZ 2004 - Schaufenstergesetz zur Ablenkung der Öffentlichkeit von den Menschenrechtsverletzungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.  

Dr. Joël (geb. 1899) - im Handbuch der Justiz 1958 als Ministerialdirektor im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Namensgleichheit mit Karl Günther Joël [1], meist Günther Joel geschrieben (* 19. April 1903 in Kassel; † nach 1969[2]) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter. ...

Im Dezember 1937 wurde Joël zum Verbindungsmann des RJM zu SS, Gestapo und SD ernannt. Im Januar 1938 trat er aus diesem Grund in die Schutzstaffel ein, in der er einen Führerrang erhielt. Bis 1943 erreichte er den SS-Rang eines SS-Obersturmbannführers. Als Beamter wurde Joël 1941 zum Ministerialrat ernannt und mit der Bearbeitung der Verurteilungen im Rahmen des Nacht-und-Nebel-Erlasses betraut. Außerdem war er Chef des Sonderreferates für Kriegsdelikte.

Von August 1943 bis zum Kriegsende amtierte Joël auf Anforderung der Gauleiter Alfred Meyer und Albert Hoffmann als Generalstaatsanwalt in Hamm und war dort weiterhin mit Nacht- und Nebelfällen beschäftigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Joel

Beate Kienemund (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Ministerialdirektorin im Bundesministeriums der Justiz (ab 15.09.2014, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.05.1982 als Richterin am Verwaltungsgericht Köln - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 25.01.1997 als Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz - 2/3 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.07.2002 als Ministerialrätin im Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 11.07.2011 als Ministerialdirigentin im Bundesministeriums der Justiz aufgeführt. 2015: Abteilungsleiterin / Abteilung Bürgerliches Recht im Bundesministeriums der Justiz - http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Abteilungen/BuergerlichesRecht/_doc/artikel.html

Detlef Kröger (geb. 22.09.1940 oder 22.09.1942) - Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz (ab 01.08.1996, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1980 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 25.11.1971 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Schleswig aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 11.02.1975 als Richter am Amtsgericht Meldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 mit dem Geburtsdatum 22.09.1942 ab 01.06.1982 als Richter am Oberlandesgericht Schleswig - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 17.07.1991 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Geburtsdatum 22.09.1940 ab 01.08.1996 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Geburtsdatum und Dienstantritt offenbar fehlerhaft. FamRZ 17/2005. Namensgleichheit mit: 1. Kröger (geb. 01.03.1899) - Richter am Amtsgericht Wedel (ab 01.06.1937, ..., 1964) - im Handbuch der Justiz 1958 und 1964 ab 01.06.1937 als Richter am Amtsgericht Wedel aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 46 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Namensgleichheit mit: 2. Günter Kröger (geb. 15.07.1930) - Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck (ab 01.03.1974, ..., 1980) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 26.10.1964 als Richter am Amtsgericht Lübeck aufgeführt.

Dr. Heike Neuhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Bundesanwältin Abteilungsleiterin beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.06.1995 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1995 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.03.2004 als Ministerialrätin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2006 als Ministerialrätin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2015 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2016 als Bundesanwälin Abteilungsleiterin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.

Harald Reichenbach (geb.  zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz (ab 01.02.1998, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 18.12.1979 als Richter am Landgericht Hamburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.02.1998 als Ministerialrat beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Fieberg / Reichenbach / Messerschmidt / Neuhaus: Vermögensgesetz: VermG (2019). Mitunterzeichner "Appell für freie Debattenräume" - 20.10.2020 - https://idw-europe.org/liste-der-unterzeichner/ 

Dr. Hergard Rohwedder (geb. 11.06.1933, gest. 01.05.2019 - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" wegen Tod nicht erfasst ) - Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (ab , ..., 1990, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 02.08.1973 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 und 1998 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgeführt. Namensgleichheit mit: Detlev Karsten Rohwedder (* 16. Oktober 1932 in Gotha; † 1. April 1991 in Düsseldorf) war ein deutscher Manager und Politiker. Als Präsident der Treuhandanstalt wurde er in seinem Haus von einem Heckenschützen ermordet. Die linksterroristische Rote Armee Fraktion bekannte sich zur Tat; Täter und Motiv sind bis heute unbekannt. ... Detlev Rohwedder wurde als Sohn des Buchhändlers Ingo Julius Rohwedder (1896–1981) und dessen Frau Elisabeth, geb. Ott (1905–1991), in Gotha geboren. Er besuchte die Grundschule in Berlin und legte 1953 am Realgymnasium in Rüsselsheim das Abitur ab. Anschließend studierte Rohwedder Rechts- und Staatswissenschaften in Hamburg und Mainz, wo er Mitglied der Leipziger Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli in Mainz wurde. 1960 heiratete er die aus Königsberg stammende Hergard Toussaint (1933–2019), die er während des gemeinsamen Jurastudiums kennengelernt hatte.[1] ...In einem Interview im November 2018 äußerte die Witwe Hergard Rohwedder, dass als sie und ihr Mann am Ostersonntag, dem Tag vor dem Attentat, am Nachmittag nach Hause kamen, auf dem Nebengrundstück ein großes Auto gestanden hätte, in dem ein junges Paar saß. Da es Sonntagnachmittag war und sich in dem Haus eine Anwaltskanzlei befand, vermutete sie, dass es sich um die Attentäter gehandelt haben müsse.[5] Rohwedders Witwe Hergard verstarb am 1. Mai 2019.[1][18] Aus ihrer Ehe mit Detlev Rohwedder gingen ein Sohn und eine Tochter hervor.[19] Nach Darstellung von Hergard Rohwedder, der Witwe Detlev Rohwedders, ist von einer Planung und Beteiligung der Stasi auszugehen, da die Treuhand und ihr Mann kurz davor standen, das verschwundene Parteivermögen der SED zu finden. „Eigentlich alle Politiker, die mit der früheren DDR etwas zu tun hatten“, würden davon ausgehen, dass die Stasi den Anschlag geplant habe. Die perfekte Planung spreche auch nach Meinung von Sicherheitsexperten für die Stasi.[5][20] Der Stasi-Theorie widersprach der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk.[21] ...  - https://de.wikipedia.org/wiki/Detlev_Rohwedder

Beate Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Präsidentin am Bundespatentgericht (ab Mai 2011, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1986 ab 01.11.1985 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.11.1985 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 31.05.1989 als Regierungsdirektorin beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2008 nicht aufgeführt. 11/1982 - 8/1986 Richterin in Zivilsachen am Amtsgericht Aschaffenburg, Richterin (Große Strafkammer und Jugendschutzkammer) am Landgericht Aschaffenburg, Staatsanwältin beim Landgericht Aschaffenburg.

Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 29.07.2002, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 20.08.1987 als Richter am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 22.02.1991 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.07.1997 als Ministerialrat beim Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.2000 als Ministerialrat beim Bundesjustizministerium aufgeführt. http://www.schmidt-raentsch.eu/Vorlesung/Index-Vorlesung.html.

 

Dr. Max Stadler - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst

wurde am 23. März 1949 in Passau geboren. Nach dem Abitur 1968 studierte er Jura an der Universität Regensburg.

Nach dem Referendariat 1976 arbeitete er als Assistent am Lehrstuhl für Prozessrecht der Universität Regensburg (Professor Dr. Ekkehard Schumann) und promovierte 1977 zum Dr. jur. Seit 1976 war er im Bayerischen Justizdienst als Staatsanwalt und Richter tätig, zuletzt als Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare am Landgericht Passau. Seit 1982 war er Lehrbeauftragter an der Universität Passau für "Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler".

Dr. Max Stadler trat 1972 in die Freie Demokratische Partei (FDP) ein. Seit 1984 ist er Stadtrat in Passau und seit 1990 Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion. Seit 1994 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags.

Seit dem 29. Oktober 2009 ist Dr. Max Stadler Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz.

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/PSt/_node.html

Maximilian Stadler (23. März 1949 in Passau - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz (ab 29.10.2009, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.05.1979 als Richter am Landgericht Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1990 als Richter am Oberlandesgericht München - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 nicht aufgeführt.

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

...Das Problem wird in der Weise gelöst, dass eine bloße Verlinkung selbstverständlich nicht das Leistungsschutzrecht tangiert. Wenn hingegen ein News-Aggregator auch nur kleine Teile eines Presseerzeugnisses ins Netz stellt, wäre das von dem neuen Leistungsschutzrecht erfasst, mit der gerade schon genannten Folge, dass entweder das Unterlassen begehrt werden kann oder aber, was wir als wahrscheinlicher ansehen, die Beteiligten sich über eine finanzielle Vergütung einigen."

13.06.2012 Plenarprotokoll, S.21805 B:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17183.pdf

Prof. Dr. Thomas Wagenitz (geb. 24.12.1945) - Richter am Bundesgerichtshof / XII. Zivilsenat - Familiensachen - sogenannter Väterentsorgungssenat (ab 19.08.1999, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.07.1979 als Regierungsdirektor bei Bundesministerium der Justiz aufgeführt.

 

 


 

 

 

Bundesjustizministerium

 

Aufbau und Organisation

Das breite Spektrum der Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz spiegelt sich in der Organisation des Hauses wider:

Aufbau und Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz

Leitung des Hauses

An der Spitze des Ministeriums steht die Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wirkt als Mitglied des Kabinetts an den Entscheidungen der Bundesregierung mit und trägt die politische Verantwortung für ihr Ressort.

Zur Unterstützung stehen der Ministerin der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler und die beamtete Staatssekretärin Frau Dr. Birgit Grundmann zur Seite. Der Parlamentarische Staatssekretär pflegt insbesondere die Verbindung zum Bundestag, zum Bundesrat und zu den politischen Parteien. Die beamtete Staatssekretärin vertritt die Ministerin als Leiterin des Ministeriums nach innen und nach außen. Die Ministerin und die beiden Staatssekretäre bilden damit die Hausleitung“ des Ministeriums.

Abteilungen, Unterabteilungen und Referate

Das Ministerium gliedert sich in sechs Abteilungen, diese wiederum in Unterabteilungen und Referate. In einer Abteilung werden jeweils sachlich zusammengehörige Aufgaben wahrgenommen. So gibt es zum Beispiel eine Abteilung für Rechtspflege, die sich unter anderem mit Prozessrecht, Richterrecht und Rechtspflegerrecht befasst, sowie eine Abteilung für Strafrecht, in der unter anderem materielles Strafrecht, Jugendstrafrecht und internationales Strafrecht bearbeitet werden. Die Leitung der Abteilung obliegt in der Regel einem politischen Beamten“ oder einer “politischen Beamtin“ im Range eines Ministerialdirektors oder einer Ministerialdirektorin. Die Abteilungsleitung ist nach der Ministerin und den Staatssekretären für die Aufgaben ihrer Abteilung die oberste fachliche Entscheidungsinstanz. Sie überwacht und koordiniert die Arbeiten innerhalb der Abteilung und sichert die wechselseitige Information zwischen Hausleitung und Abteilung. Die Abteilungen sind in jeweils zwei Unterabteilungen gegliedert. Die Unterabteilungsleitung hat die Führungs- und Planungsfunktion für die ihr zugeordneten Referate.

...

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Das Ministerium hat im Jahr 1949 seine Tätigkeit mit rund 80 Beschäftigten aufgenommen und verfügt gegenwärtig über 672 Bedienstete (Stand: 8. November 2010). Im BMJ arbeiten 268 Juristen, davon 114 Frauen. Unter ihnen befinden sich 102 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie andere Beamtinnen und Beamte der Bundesländer, die für eine bestimmte Zeit meist für zwei bis drei Jahre an das BMJ abgeordnet sind. Die abgeordneten Richterinnen und Richter nehmen während dieser Zeit keine richterlichen Aufgaben wahr, sondern sind in den Referaten mit Referentenaufgaben betraut. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch einen Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen vertreten.

...

http://www.bmj.de/DE/Ministerium/AufbauOrganisation/_node.html

Gefunden: 11.06.2012

 

 


 

 

 

 

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof - IV AR(VZ) 2/18 - hat den informations- und bürgerfeindlichen Gerichten einen deutlichen Dämpfer verpasst.

Die Bundesregierung (Bundesjustizministerium) hat mal wieder die Entwicklung verschlafen, kein Wunder wird doch das Bundesjustizministerium seit Jahren von der im politischen Tiefschlaf und Sinkflug befindlichen staatsbürokratischen SPD geführt.

Schlaf weiter SPD und tritt alsbald von der politischen Bühne ab wie die SED.

 

 

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV AR(VZ) 2/18
vom
25. September 2019
in dem Verfahren
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
GVG §§ 21e Abs. 9 Halbsatz 1, 21g Abs. 7
1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden.
2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus.
3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsverteilungsplans ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR(VZ) 2/18 - OLG Düsseldorf
- 2 -
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann und die Richterin Dr. Bußmann
am 25. September 2019
beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düs-seldorf vom 29. November 2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels in dem Ausspruch zu 2 abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird, insoweit unter Aufhebung des Bescheids vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller auf der vom Antragsgegner bestimmten Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf für das Jahr 2018 einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse zu gewähren.
Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, das Ersuchen des Antragstellers um Übersendung eines Ausdrucks / einer Kopie des genannten Geschäftsverteilungsplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Von den Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner 80 % und der Antragsteller 20 %.
- 3 -
Beschwerdewert: 5.000 €

...


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=100232&pos=12&anz=463


 


 

 

 

Justizministerium prüft EGMR-Entscheidung

15.09.2011

Am 15. September 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil zur IntEressenabwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gefällt. Die Richter haben entschieden, dass der Umgang mit dem Kind nicht kategorisch ausgeschlossen werden darf, auch wenn der biologische Vater bislang keinerlei Kontakt zu dem Kind hatte. Vielmehr fordert der EGMR, dass die nationalen Gerichte im Einzelfall feststellen, ob der Kontakt mit dem biologischen Vater im Interesse des Kindes liegt oder nicht. Damit hat der EGMR ein Urteil vom Dezember vergangenen Jahres bestätigt. Weitere Verfahren, die sich ebenfalls auf das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem und biologischem Vater beziehen, sind in Straßburg noch anhängig. Die Analyse des aktuellen Urteils wird in die Überlegung einfließen, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus den bereits ergangenen und den noch ausstehenden EGMR-Entscheidungen zu ziehen sind.

http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/152011_001.html

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Was gibt`s da zu prüfen, außer welcher der für die Unrechtspraxis der letzten 50 Jahre mitverantwortliche Staatsbeamten im Bundesjustizministerium aus dem Staatsdienst entlassen und/oder zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet wird. Man könnte aber auch die komplette Abteilung Kindschaftsrecht im Bundesjustizministerium schließen und die gesamte Belegschaft nach Afghanistan versetzen, auf dass sie sich an vorderster Front bewähren, denn auch hinsichtlich der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder mittels des Schandparagraphen 1626a BGB, gibt es hier eine ganze Reihe von Minsterialbeamten, deren passender Aufenthaltsort zukünftig in der Wüste liegen sollte. Da können sie in Ruhe und bis zu ihrem Lebensende über ihre schweren Verfehlungen der letzten Jahrzehnte nachdenken.

Was ist das nur für ein barbarisches Land, in dem die Menschenrechte von nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder so viele Jahrzehnte mit Füßen getreten wurden.

 

 


 

 

 

 

-------- Original-Nachricht --------

Betreff: [BMJ] Korrektur: Pressemitteilung vom 18. Dezember 2007 ...

Datum: Tue, 18 Dec 2007 12:13:34 +0100

Von: BMJ Newsletter <presse@bmj.bund.de>

Antwort an: presse@bmj.bund.de

An: ...

 

 

Bundesministerium der Justiz <http://www.bmj.de>

Berlin, 18. Dezember 2007

 

Korrektur: Pressemitteilung vom 18. Dezember 2007 "Vereinbarung von

Erfolgshonoraren künftig im Einzelfall zulässig"

Durch ein technisches Versehen ist heute der Entwurf unserer morgigen

Pressemitteilung versandt worden. Das Bundeskabinett entscheidet erst

morgen über die Gesetzesvorlage zur Neuregelung des Verbots der

Vereinbarung von Erfolgshonoraren. Wir bitten das Versehen und eventuell

entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Ihre Pressestelle BMJ

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel

Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

So ist das bisweilen, die Bundesregierung hat noch gar nicht entschieden, da sendet das Bundesjustizministerium die Botschaft in die Welt, die Bundesregierung hätte schon entschieden.

Da kann man mal sehen, das die Bundesregierung eigentlich überflüssig ist, das sie sowie so nur abzunicken scheint, was  in den Schubladen des Bundesjustizministerium auf seinen Start wartet. 

 

 


 

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

 

 

Petition wegen Männerdiskriminierung

 

 

25.08.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hier bitte ich Sie um Prüfung meiner Petition wegen Diskriminierung von Männern (Vätern) im Kostenrecht der Gerichtsbarkeit der 1. Instanz.

Mit Datum vom 18.03.2003 habe ich als nichtverheirateter Vater beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge für meine Kinder Antonia und Lara Sommer beantragt. Zugrunde liegende Rechtsgrundlagen waren:

UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“

Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl)

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

(2) ... (3)

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

Das Sorgerecht für meine beiden Kinder ist mir bekanntlich durch Artikel 6 Satz 2 Grundgesetz schon zugesichert. Mit der gerichtlichen Beantragung wollte ich nur noch eine einfachrichterliche Bestätigung dieses ohnehin bestehenden Rechtszustandes erreichen.

Dabei habe ich vorab im Jugendamt eine kostenlose Sorgeerklärung abgegeben und die Mutter meiner Kinder aufgefordert, diese ebenfalls abzugeben. Die Mutter meiner Kinder verweigerte dies, so dass ich gezwungen war, das Familiengericht anzurufen.

Mit Beschluss vom 27.10.2005 (in Kopie beiliegend), wies der zuständige Richter Herr Hartmann vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen - unter Missachtung des Grundgesetzes und der UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ - meinen Antrag auf Bestätigung der gemeinsamen elterlichen Sorge zurück. Gegen diesen absurden Beschluss habe ich aus verschiedenen Gründen keine Beschwerde eingelegt.

 

Mit Beschluss vom 10.04. und 12.04.2006 teilte mir der zuständige Richter Herr Hartmann mit, dass ich bei einem Streitwert von 3000 Euro die Hälfte der Gerichtskosten von insgesamt 98,63 Euro (hälftig 49,31 Euro) zu erstatten hätte. Mit Datum vom 06.06.2006 legte ich gegen diese Auffassung Widerspruch ein (in Kopie beiliegend). In der Folge wurde mein Widerspruch vom zuständigen Bezirksrevisor beim Landgericht als Erinnerung ausgelegt und am 01.08.2006 eine Abänderung im Verwaltungsweg abgelehnt (in Kopie beiliegend).

Mit Beschluss vom 16.08.2006 (in Kopie beiliegend), teilte mir der zuständige Richter Herr Hartmann mit, dass er es für rechtmäßig halte, dass Väter gegenüber Müttern per Kostenrecht diskriminiert werden und führte dazu aus:.

 

„... Die Erinnerung des Antragstellers gegen die Kostenrechnung vom 31.05.2006 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:

Es ist nicht zu beanstanden, dass dem Antragsteller die Kosten für seinen „Antrag auf Herstellung der gemeinsamen Sorge für meine Kinder Antonia und Lara Sommer“ gem. Schriftsatz vom 18.03.2003 in Rechnung gestellt werden. Dies sieht die gesetzliche Regelung so vor.“

 

 

Gegen diesen Beschluss habe ich mit heutigem Tag Beschwerde eingelegt (in Kopie beiliegend). Abgesehen von der fehlenden Begründung in diesem Beschluss, ist auch nicht erkenntlich warum nichtverheiratete Mütter die elterliche Sorge nach §1626 a BGB kostenlos zertifiziert wird, Vätern, die sich wegen einer fehlenden Bereitschaft der Mutter deswegen an ein Familiengericht wenden müssen, dafür aber Geld bezahlen müssen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, etwaige gesetzliche Regelungen sind daher verfassungswidrig und bedürfen der Änderung.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

 

In diesem Sinne bitte ich Sie um die Bearbeitung meiner Petition.

 

Schließlich bleibt noch folgendes kritisch anzumerken. Wenn man bedenkt, wie viele Stunden Richter Hartmann und die Justiz insgesamt schon damit verbracht haben, 49,31 Euro für die gerichtliche Verweigerung der Bestätigung der elterlichen Sorge, die ich nach Grundgesetz Artikel 6 ohnehin schon habe, bei mir einzutreiben - und nebenbei bemerkt mir auch noch viele Stunden meiner wertvollen Lebenszeit zu rauben - so muss man sich nicht wundern, dass viele Bürgerinnen und Bürger kein Vertrauen in die Realitätsbezogenheit der Justiz haben.

 

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

...

 

 

 

 

 

 

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

 

 

Petition wegen Männerdiskriminierung

Pet 4-16-07-360-012494

 

 

 

04.01.2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum von 29.12.2007 antworteten Sie auf meine Petition vom 25.08.2006 wegen Diskriminierung von Männern (Vätern) im Kostenrecht der Gerichtsbarkeit der 1. Instanz. In Ihrem Schreiben behaupten Sie, der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für dem Petitionsausschuss obliegt, hätte das von mir vorgetragene Anliegen unter allen wichtigen Gesichtspunkten geprüft und wäre zu dem Ergebnis gekommen, dass meinem Anliegen nicht entsprochen werden kann. In Ihrer geäußerten Auffassung stützen Sie sich auf Darlegungen von Herrn Jürgen Seiffert aus dem Bundesministerium für Justiz Referat RB6, der mit Schreiben vom 27.10.2006 seine Ansicht zu meiner Petition geäußert hat.

Der von Ihnen und Herrn Jürgen Seiffert vom Bundesjustizministerium vorgetragenen Ansicht treten ich hiermit entgegen.

Ich bitte darum, meine Petition dem Petitionsausschuss zur abschließenden Behandlung vorzulegen.

 

 

 

Begründung:

Die von Herrn Seifert vom Bundesjustizministerium vorgetragene Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Herr Seifert geht überhaupt nicht auf die von mir in meiner Petition vorgetragene tatsächlich stattfindende Diskriminierung ein, bei der Männer und Frauen (Väter und Mütter) hinsichtlich der Kosten beim förmlichen Zustandekommen des Rechtstitels der ihnen nach Grundgesetz Artikel 3 und 6 bereits zustehenden elterlichen Sorge unterschiedlich behandelt werden.

Herr Seifert vermag nicht zu erklären, wieso er es mit dem Grundgesetz

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

für vereinbar hält, dass Frauen (Mütter) die elterliche Sorge kostenfrei erlangen, Väter, die nicht heiraten oder bei denen die Mutter des gemeinsamen Kindes die kostenfreie Beurkundung beim Jugendamt verweigern, dagegen eine Gebühr bei Gericht bezahlen müssen, wenn sie den Rechtstitel der elterlichen Sorge entgegen dem Wunsch der Mutter des gemeinsamen Kindes erlangen wollen.

Im übrigen kann das Gericht nach der derzeitigen Rechtspraxis den Vater auch dann zur Zahlung der Gerichtskosten heranziehen, wenn das Gericht den juristischen Titel der gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Widerstand der Mutter herstellt. Auch in diesem Fall ist es gemäß der Vorgaben im Grundgesetz nicht einzusehen, warum der Vater des Kindes Geld für die Erlangung eines Rechtstitels der elterlichen Sorge ausgeben soll, während die Mutter des Kindes diesen Rechtstitel bereits mit der Geburt des Kindes innehat und ihr dafür staatlicherseits keine Kosten in Rechnung gestellt wurden.

 

 

Fazit:

Die geschilderte Praxis ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das zu erkennen, sollte, wenn schon nicht dem Ausschussdienst des Deutschen Bundestages, so doch wenigstens einem Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums möglich sein. Herrn Seifert vom Bundesministerium wird hier von meiner Seite aus dringend angeraten eine Weiterbildung in Sachen Grundgesetz zu besuchen, bevor er sich weiterhin als Mitarbeiter des Bundesjustizministerium mit der Beantwortung von Petitionen betätigt.

 

Im übrigen habe ich in gleicher Angelegenheit Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Meine diesbezügliche Eingabe vom 27.09.2006 ist im Verfahrensregister unter dem Aktenzeichen ... eingetragen (diesbezügliches Schreiben vom Bundesverfassungsgericht vom 17.11.06 in Kopie beiliegend).

 

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

...

 

 

 

 

...

 

 

 

 


 

 

 

Trennungsväter e.V. - Fachgespräch mit der Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries

 

Hallo liebe Mitglieder und Freunde,

am Mittwoch den 16. Februar 2005 wurde Vereinsgeschichte geschrieben. Deshalb ist es uns ein Anliegen Euch sofort und umfassend über das Geschehen an diesem Tag zu informieren.

 

In einigen Tagen werdet Ihr einen Rundbrief erhalten, der als Schwerpunktthema das Fachgespräch mit der Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries zum Inhalt hat, ebenfalls in wenigen Tagen könnt Ihr auf unserer Homepage das Thema nachlesen.

 

Als erster Väterverein in Deutschland hatten die Trennungsväter e. V. die Möglichkeit zu einem Fachgespräch mit Bundesministerin Zypries in Berlin.

Und es blieb nicht nur bei einem Gespräch wir konnten ganz konkrete Zusagen mit nach Hause nehmen.

 

- die Trennungsväter werden künftig zur Beratung von neuen Gesetzen die Thematik zum Inhalt haben als Berater miteinbezogen

 

- die Trennungsväter erhalten die Möglichkeit bei den regelmäßig stattfindenden Richterfortbildungen als „Referenten“ teilzunehmen

 

- die von den Trennungsvätern erarbeiteten Lösungsansätze werden bei

künftigen Gesetzgebung Gehör finden

 

- die Trennungsväter werden künftig in den E Mail Verteiler des Bundesjustizministeriums aufgenommen, also wir werden künftig aus

erster Hand informiert, wenn es um unsere Sache geht

 

Das Fazit ist, das Gespräch war auf der ganzen Linie ein voller Erfolg.

 

Um Euch einen Überblick über das Geschehen in Berlin zu vermitteln folgt nun der ausgearbeitete Pressedienst, der an die Zeitungen in ganz Bayern ging.

 

Trennungsväter Pressedienst

Fachgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries

 

Amberg/Regensburg/Bayreuth/Berlin (lbk) Eine Delegation des oberpfälzer Vereins „Trennungsväter e. V.“ mit Sitz in Amberg war am vergangenen Mittwoch im Bundesjustizministerium zu Gast, um in einen Fachgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries auf die Sorgen und Nöte von getrennt lebenden Vätern und Müttern aufmerksam zu machen. Themenschwerpunkte waren das geplante Verbot von heimlichen Vaterschaftstests, die Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie das Thema Umgangsvereitelung.

 

Der Verein „Trennungsväter“ wurde vor knapp 3 Jahren in Amberg gegründet und zählt inzwischen gut 150 Mitglieder und kann auf einen Unterstützerkreis von ca. 600 betroffenen Vätern, Müttern und Großeltern aus dem gesamten ostbayerischen Raum zählen. Der Verein, der durch zahlreiche gelungene Aktionen auf sich aufmerksam gemacht hat, ist mit Regionalgruppen in Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Bayreuth, Regensburg, Weiden sowie in Neustadt und Tirschenreuth vertreten. Es gehören dem Verein, der für mehr Rechte für die Kinder kämpft, aber auch Einzelmitglieder aus ganz Bayern und dem Bundesgebiet an.

 

Für Vorsitzenden Mario Stawarz ist sehr wichtig, dass sich betroffene Trennungs-Väter aber auch Trennungs-Mütter und Großeltern zusammenschließen, um gemeinsam etwas zu erreichen. Deshalb bringt er sich in den Verein ein. Der Verein kann in der kurzen Zeit seines Bestehens schon auf zahlreiche gelungene Aktionen verweisen. So wurden z. B. Fußmärsche nach Berlin zum Bundespräsidenten, nach München zur Bay. Staatskanzlei, nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht und nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte veranstaltet. Zur Zeit läuft die Aktion „von Vater zu Vater“ bei der sich die Trennungsväter zu Fuß nach Rom befinden, im Spätsommer ist dort eine Privataudienz beim Hl. Vater vorgesehen. Neben diesen Märschen fanden zahlreichen Infostände, Diskussionsveranstaltungen, Unterschriftensammlungen und die regelmäßigen Regionalgruppentreffen statt.

 

Dank der Vermittlung von Bundestagsvizepräsidentin Kastner kam nun das Fachgespräch im Ministerium der Justiz zustande. Brigitte Zypries, Bundesministerin für Justiz, sowie ranghohe Mitarbeiter nahmen sich 90 Minuten Zeit, um mit den betroffenen Väter und Müttern deren Sorgen und Nöte, aber auch die ganz konkreten Lösungsvorschläge der Trennungsväter zu erörtern.

 

7 Trennungsväter und eine Trennungsmutter zusammen mit ihrem Mitglied und Rechtsanwalt Andreas Moser, hatten vorab einen 6-Punkte-Katalog für das Fachgespräch mit Frau Zypries erstellt. Im Mittelpunkt standen und stehen dabei für die Trennungsväter stets die Interessen der Kinder. So fordert der Verein beispielsweise die Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern. Auch ein nichteheliches Kind müsse das Recht bekommen, regelmäßigen Umgang mit seinem Vater zu haben. Die Trennungsväter forderten dazu eine konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze, mehr Kompetenz in Jugendämtern und Justiz, sowie die Verpflichtung der jeweiligen Mitarbeiter zu kontinuierlicher Weiterbildung.

 

Eine weiterer Punkt war die Forderung der Trennungsväter, einer Umgangsvereitelung (meist durch die Mütter) einen Riegel vorzuschieben. Konsequente Sanktionen von Geldstrafen bis zum Entzug des Sorgerechts müssten endlich in die Tat umgesetzt werden. Laut Hannelore Musshoff, 2. Vorsitzender des Vereins, sitzen derzeit fast eintausend Väter in Deutschland in Haft weil sie keinen Unterhalt zahlen (können) – während gleichzeitig aber keine einzige Mutter wegen Umgangsvereitelung zur Verantwortung gezogen wird.

 

Die Unterbindung der Kindesmitnahme stellte einen wesentlichen Gesprächsschwerpunkt dar. Eindringlich verwies die Delegation bayerischer Mütter und Väter die Bundesjustizministerin darauf, dass es nicht angehen könne, dass Mütter durch Kindesmitnahme und Verzug in andere Bundesländer Tatsachen schaffen würden, die faktisch einem Umgangsabbruch gleich kämen. Angeregt wurde hier die Übernahme der US-amerikanischen Rechtssprechung, die vor einem Verzug eines Elternteiles eine richterlich Überprüfung der Verträglichkeit mit dem Kindeswohl vorsieht.

 

Rege wurde die Frage diskutiert, ob in Scheidungs- und Umgangsgangsfragen sowie dem Sorgerecht die Rechte und berechtigten Interessen der Kinder durch einen eigenen Anwalt vertreten vertreten werden sollen.

Ihren Unmut deutlich zum Ausdruck brachten die Vertreter der Trennungsväter zum Thema Vaterschaftstests, die durch eine Gesetzesinitiative von Ministerin Zypries verboten werden sollen – für die betroffenen Väter eine nicht hinnehmbare Vorgabe und zugleich ein Vorgang, der den Betrug von Mütter staatlich sanktionieren würde.

Hier forderte die Delegation klar und deutlich, dieses aberwitzige Gesetzesvorhaben zu kippen und Vätern (und Kindern!) im Gegenteil einen schnellen und unbürokratischen Weg zu eröffnen, der Kindern wie auch Vätern das Grundrecht auf das Wissen seiner Herkunft garantiert.

 

Die Delegation aus der Oberpfalz fand in der Ministerin eine offene und engagierte Gesprächspartnerin, die großes Interesse pragmatischen Lösungsansätzen zeigte. Der Kontakt nach Berlin wird sicherlich fortgesetzt.

 

Weitere Informationen über den Verein Trennungsväter gibt es unter www.trennungsvaeter.de oder der Hotline: (09181) 510418

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Die gute Nachricht zuerst. Bundesjustizministerin Frau Zypries scheint sich zu bewegen. Wohin und wie lange wird man sehen müssen.

Die schlechte Nachricht. Wiedergutmachung, auch finanzieller Art für Zehntausende staatlich geschädigter und diskriminierter Väter ist noch nicht in Sicht. Man muss also dran bleiben, damit geschehenes Unrecht nicht auf immer Unrecht bleibt.

 

 


 

 

Presseinformation

 

 

2. August 2004

- Justizministerin Zypries will Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen.

- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung

Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!

"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"

( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."

Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!

"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.

Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"

Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

 ist seit Mitte Juni eine

Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.

Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net

 - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".

Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allemBiotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.

Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.

 

 

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Wolfgang Wenger

Dipl. Soz-.päd. FH

www.pro-test.net

 und www.majuze.de

 

Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."

 

humatrix AG

Reiner Merz

Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main

TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68

mailto:reiner.merz@humatrix.de

 www.humatrix.de

 

 

 

 

 


 

Dr. Elke Höfelmann - Richterin am Landgericht Berlin

Elke Höfelmann ist außerdem Referentin im Bundesjustizministerium, Referat Kindschaftsrecht

"Das neue Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes", Elke Höfelmann in: "FamRZ", 10/2004, S. 745-751

 

"Das neue Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes"

Elke Höfelmann in: "FamRZ", 10/2004, S. 745-751

Dr. Elke Höfelmann - Richterin am Landgericht Berlin 

Elke Höfelmann ist außerdem Referentin im Bundesjustizministerium, Referat Kindschaftsrecht

 

 

"Das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts"

Dr. Elke Höfelmann in: "FamRZ", 2004, Heft 2

 

 

 


 

Karlsruhe urteilt über Sorgerechtsklage nicht verheirateter Väter

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 29. Januar 2003 sein Urteil über das Sorgerecht für nichteheliche Kinder. Dies gab das Karlsruher Gericht am Dienstag bekannt. Zwei unverheiratete Väter hatten gegen den Vorrang der Mütter beim Sorgerecht geklagt: Die Regelung, wonach das Mitsorgerecht eines Vaters von der Zustimmung der Mutter abhängt, sei verfassungswidrig.

 

Die beiden Männer aus Baden-Württemberg und Hessen hatten mit ihren Partnerinnen und Kindern mehrere Jahre zusammengelebt und auch nach der Trennung Erziehungsaufgaben übernommen. Nach Ansicht der Bundesregierung dient das «Vetorecht» der Mütter dem Schutz der Kinder: «Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht», sagte Rosemarie Adlerstein vom Bundesjustizministerium bei der mündlichen Verhandlung am 19. November 2002.

Eine detaillierte Dokumentation und Stellungnahme des VAfK ist zu finden unter www.vafk.de/themen/bvg2002.htm

 

 

 

Kommentar vaeternotruf.de:

 

Vater, in Deine Hände befehle ich meinen Geist, muss offenbar der Leitspruch im Bundesjustizminmisterium lauten. Frau Adlerstein vom Bundesjustizministerium hat eine seltsame Auffassung vom Kindeswohl. Nun mag das daran liegen, dass sie vielleicht Juristin ist und von Kindern nicht viel versteht. Noch vor 30 Jahren war man ja der Meinung, dass Kinder problemlos Trennungen von den Eltern verkraften könnten und sperrte darum die Eltern bei Krankenhausaufenthalten ihrer Kinder für Wochen aus dem Leben des Kindes aus, mit traumatischen Folgen, wie wir heute aus der Bindungsforschung wissen.

Nun ist man schon wesentlich weiter, aber die Legende, dass Väter für ihre Kinder weniger wichtig seinen, als Mütter hält sich hartnäckig, insbesondere in den Etagen des Bundesjustizministeriums wo noch der Staub der letzten 100 Jahre meterhoch auf den Aktendeckeln zu liegen scheint.

 

 


 

Sexismus, Mutterideologie und Männerfeindlichkeit im Bundesjustizministerium  hat endlich einen Namen. 

 

Bundesregierung will Kinder vor ihren Vätern schützen. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Frau Adlerstein vom Bundesjustizministerium.

 

 

"... Nach Ansicht der Bundesregierung dient das "Vetorecht" der Mütter dem Schutz der Kinder: "Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht", sagte Rosemarie Adlerstein vom Bundesjustizministerium. Sie warnte vor den Risiken eines erzwungenen gemeinsamen Sorgerechts. Wenn die nicht verheirateten Eltern sich während des Zusammenlebens nicht einigten, dann sei auch nach der Trennung keine Kooperationsgemeinschaft zu erwarten. "Das Zusammenleben der Mutter mit dem Kind sollte unbelastet vom Streit um Rechtspositionen sein", sagte Adlerstein. ..."

 

(dpa, AP), 20.11.02

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/194687.html

 

 


 

 

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Gerichtsfach: 538

 

Bundesministerium

der Justiz

Mohrenstraße

10117 Berlin

07. Oktober 2002

 

 

 

Besprechung mit Väteraufbruch für Kinder e.V. am 04.10.2002

Sehr geehrter Herr Dr. Schomburg,

zunächst danke ich für das Gespräch, das ausweislich der verlängerten Zeit, die wir uns genommen haben, wohl auch spannend gewesen ist.

Allerdings hat es mit der Papierübergabe am Schluss meinerseits wohl nicht geklappt. In meiner Mappe finde ich noch die Abschrift eines Schriftsatzes, den ich Ihnen zur Kenntnis geben wollte. Sobald die gerichtliche Entscheidung hierzu bekannt gegeben worden ist, erlaube ich mir, Ihnen diese ebenfalls zu übermitteln.

Der Standpunkt der Kollegin Rakete-Dombek in der Zeitschrift "Forum Familienrecht " FF 16,2002 allerdings erreicht m.E. nicht das Format unseres Gesprächs. Es handelt sich dabei eher um einen Appell an Kollegen als um eine wissenschaftliche Arbeit., Diesem Appell, Eltern, die die 365-Tage- oder auch nur die 182-Tage-Regelung zur Lösung ihrer Probleme planen, die anwaltliche Hilfe zu versagen, widerspreche ich nota bene.

Dabei geht die Kollegin zwar zu Recht davon aus, dass bei solchem Einvernehmen sich auch der elterliche Streit wegen Unterhaltszahlungen erledigt. Da aber der Unterhalt zum lukrativen Teil anwaltlicher Tätigkeit gehört, ist das unverhohlene, anwaltliche Interesse und die kollegiale Warnung vor entsprechender Beratung bzw. zu befürchtender Gebührenminimierung nachvollziehbar (Seite 18 letzter Absatz Satz 4). Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum es dem Kindeswohl abträglich sein sollte, wenn Eltern nicht nur nicht wegen Umgangs, nicht wegen Sorge sondern auch nicht wegen Unterhalts streiten wollen.

Der die Eltern tadelnde Standpunkt der Kollegin ist jedoch selbst zu tadeln und zwar wegen der Häme, die sich sinngemäß wiederfindet: Das Wechselmodell nütze vorrangig den Eltern, die ihr Kind nicht losließen, die pingelig dem Gerechtigkeitsgedanken unterlägen, die ihr Kind wie einen selbst geschaffenen Wert behandelten, die das Kind wie Hausrat aufteilten, die das Kind zum Wanderpokal machten. Die Kollegin verkennt: Der Mensch, der in seiner Kindheit Elternstreit bzw. Elternverlust nach Trennung und Scheidung erlebt, macht eine furchtbare Erfahrung. Wegen der Entrechtung des Kindes, die in allen anderen Modellen sonst stattfindet, ist zu besorgen, dass die bisherige forensische Praxis, auf der die Kindeserfahrung beruht, dem sich entwickelnde Rechtsbewusstsein der Kinder seit Generationen geschadet hat und weiterhin schaden wird.

Die dem Kind als "Kronzeugen für seine Entrechtung" meist bei seiner gerichtlichen Anhörung zur Ermittlung seines Willens unerkannte oder abgeluchste oder gar abgenötigte Parteinahme für einen Elternteil führt außerdem meist zu lebenslangen Schuldgefühlen.

Mit den übrigen Punkten der Kollegin, kann ich allerdings nichts anfangen.

Schlagworte wie: "Das geteilte Kind", "das arme Wurm", "wöchentliches Umziehen mit dem Köfferchen", "Lebensweise, die Erwachsene nicht auf sich nehmen", "Elternverantwortung zu Lasten des Kindes", "der Kaukasische Kreidekreis wird auf besonders strikte und starre Weise zementiert", "Kinder wollen ein Nest"; "das Kind ohne Zuhause" usw. sind unsubstantiiert und unerheblich, obwohl sie immer wieder so oder ähnlich in den Schriftsätzen vor Gericht verwendet werden. Dabei ist insbesondere das Wort vom "Hin- und Herreißen des Kindes" häufig und eine Kurzfassung solcherlei Vortrags.

Zugleich ist der Vortrag aber auch das dümmliche Eingeständnis des Elternteils, selbst reißen zu wollen. Solche Schlagworte verwendet stets gerade derjenige, der mit dem Besitz am Kind und dessen Wert die eigenen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und emotionellen Vorteile für sich allein anstrebt und dabei die Rechte seines Kindes missachtet und dadurch Kindesnot befördert (vom Kindeswohl ganz zu schweigen).

Leider treiben zur Zeit in erster Linie noch die Familiengerichte in Deutschland (und folglich auch die Rechtsanwälte) die Eltern in den Streit ums Kind (Ausnahme bekanntlich u.a. das AG Hannover).

Mit freundlichen Grüßen

 

(Knud Petzel)

Rechtsanwalt

 

 

 

 

Schreiben des BMdJ an Vater H. von Dr. Schomburg vom 12. Februar 2003

 

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Dezember 2002 , mit dem Sie Menschenrechtsverletzungen kritisieren, die Sie und Ihre Kinder durch familiengerichtliche Entscheidungen erlitten hätten. Das Schreiben ist vom Auswärtigen Amt an mich weitergeleitet worden, weil das Bundesministerium der Justiz innerhalb der Bundesregierung für das Sorge- und Umgangsrecht zuständig ist.

Ich habe Ihr Schreiben und die beigefügten Unterlagen mit Interesse und auch mit Anteilnahme gelesen. Leider ist es mir jedoch aus zwingenden rechtlichen Gründen verwehrt, in Ihrer Angelegenheit Lösungen zu suchen oder sonst tätig zu werden. Nach der verfassungsmäßigen Ordnung der, Bundesrepublik Deutschland sind die Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen - gerichtliche Entscheidungen können nur mit den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden. Das Bundesministerium der Justiz ist daher nicht befugt, auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen oder gerichtliche Entscheidungen im Einzelfall - zustimmend oder kritisch - zu würdigen.

Das Bundesministerium der Justiz hat ferner nicht die Aufgabe und ist auch nicht, befugt, rechtliche Auskünfte oder Ratschläge mit Bezug auf einen Einzelfall zu erteilen. Dies ist vielmehr Rechtsanwälten und Notaren und anderen zu individueller Rechtsberatung befugten Personen und Stellen vorbehalten. Einige allgemeine Hinweise zur Rechtslage möchte ich jedoch gern geben:

- 2 -

Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) ordnet das Gesetz verheirateten Eltern gemeinsam zu. Trennen sie sich nicht nur vorübergehend, so kann jeder Elternteil gemäß § 1671 des Bürgerlichen

Gesetzbuchs (BGB) beim Familiengericht beantragen, dass ihm die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge - etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht - allein übertragen wird. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der andere Elternteil zustimmt oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 Abs. 2 BGB).

Ob eine Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht, hängt maßgeblich von der Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt allerdings nicht jede Spannung oder Streitigkeit zwischen getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus. Vielmehr hat die Entscheidung maßgeblich darauf abzuheben, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird.

Hat das Gericht festgestellt, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge das Beste für das Kindeswohl ist, schließt sich die Prüfung an, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den jeweiligen Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. In diese Prüfung bezieht die Rechtsprechung verschiedene sog, Sorgerechtskriterien ein. Zu nennen sind insbesondere das Förderungsprinzip, das Kontinuitätsprinzip sowie die Bindungen des Kindes und dessen Willen:

- Nach dem Förderungsprinzip ist die elterliche Sorge dem Elternteil zu übertragen, der am besten zur Erziehung und Betreuung des , Kindes geeignet erscheint und von dem es die meiste Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit erwarten kann.

- Nach dem Kontinuitätsprinzip ist für das Kind in der Regel die Lösung am vorteilhaftesten, weiche die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Erziehung am wenigsten stört.

- Die gerichtliche Sorgeregelung soll gewachsene Bindungen an Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen möglichst wenig - jedenfalls nicht ohne triftigen Grund - beeinträchtigen.

- Der Kindeswille stellt ein wichtiges Entscheidungselement dar, wenn das Kind nach Alter und Reife zu einer eigenen Beurteilung und Willensbildung in der Lage ist.

 

 

- 3 -

Die vorgenannten Kriterien sind ggf. gegeneinander abzuwägen. Das Gewicht, das ihnen jeweils beizumessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Zur Ermittlung der maßgeblichen Umstände hört das Gericht die Eltern, das Jugendamt und grundsätzlich auch das Kind an. Darüber hinaus kann es sich der Hilfe eines Sachverständigen bedienen.

Unabhängig davon, wie die elterliche Sorge verteilt ist, bestehen gegenseitige Umgangsrechte zwischen dem Kind und seinen Eltern. Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil Ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Umfang und Ausgestaltung des Umgangs im Einzelfall festzulegen, ist in erster Linie Aufgabe der Eltern. Sie vereinbaren untereinander, wann, wie oft und wie lange der Umgang stattfinden soll, Hierbei können sie sich der Hilfe des Jugendamtes bedienen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jeder Umgangsberechtigte einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht entscheidet dann über den Umfang des Umgangsrechts und regelt seine Ausübung notwendigenfalls auch gegenüber Dritten (§ 1684 Abs. 3 BGB). Der Entscheidungsmaßstab ergibt sich aus § 1697a BGB. Danach trifft das Gericht diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Die für die elterliche Sorge und den Umgang nach Trennung und Scheidung maßgeblichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den vorgenannten Vorschriften. Darüber hinausgehende Rechte können Sie und Ihre Kinder auch nicht aus den von Ihnen zitierten Artikeln des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderkonvention) herleiten. Das Übereinkommen begründet Staatenverpflichtungen, wonach die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Obereinkommen anerkannten Kinderrechte treffen müssen (Artikel 4 Satz 1 UN-Kinderkonvention). Das Übereinkommen bietet aber keine Grundlage für die rechtliche Geltendmachung unmittelbar auf einzelne Übereinkommensartikel gestützter individueller Rechtsansprüche, Solche Ansprüche können vielmehr nur geltend gemacht werden, soweit das innerstaatliche Recht - das freilich im Einklang mit dem Übereinkommen stehen muss - dies vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Dr. Schomburg)

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FAX 069 82361851 / 069 82361838

Gerichtsfach: 538 beim AG Frankfurt am Main

 

Bundesministerium der Justiz

Herrn Dr. Schomburg

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

 

In Sachen der Minderjährigen

Se., Sa. und Fa. H.

- I A 2 - 3473/6-5 II - 12 7/2003-

Ihr Schreiben vom 12.02.2003 an den Vater

Mein Zeichen: 02/101

19. Februar 2003

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schomburg,

der Vater H., der mein Mandant ist, hat sich ohne mein Wissen in seiner Not an außergerichtliche Stellen gewandt. Im Ergebnis sucht er eine Institution, die sich Beauftragter der Bundesrepublik zum Schutze der Kinder vor staatlicher Willkür nennen könnte, die es aber nicht gibt. Aber immerhin die Bundesregierung könnte sich der Durchsetzung der Rechte der 15,1 Mio. Kinder, die in Deutschland leben (vgl. BVerfG - 1 BvL 20/99 und BvR 933/01 vom 29.01.2003) besser annehmen unbeschadet der Rechtsprechung, die allerdings ständig den Kindern die entsprechenden Rechte auf Familie verweigert.

Der Vater hat mir Ihr o.a. Schreiben zur Kenntnis vorgelegt und mich damit an unser Gespräch erinnert, das der Väteraufbruch für Kinder e.V. letztes Jahr in Ihrem Amt hatte und an dem ich teilgenommen hatte. Dieses Gespräch ist insoweit noch eine Hängepartie, weil - wie mir scheint - das vereinbarte gemeinsame Protokoll noch aussteht. Ich werde den Kollegen Rechtsanwalt Alberti deswegen ansprechen; er hatte die Anfertigung des Protokolls übernommen.

Verdenken Sie es mir bitte nicht, wenn ich mir erlaube, einige Ihrer Ausführungen zu kritisieren und zwar im Hinblick darauf, dass insbesondere die korrekte Gesetzessprache zu Ihrem Ressort gehört.

Der häufige Begriff Kindeswohl ist als Rechtfertigung gerichtlicher Entscheidungen nicht anwendbar, wenn Interessen und Rechte des Kindes auf dem Spiel stehen. Der Begriff der Interessen des Kindes findet sich in BGB § 1568. Der Begriff des Rechts des Kindes findet sich in BGB § 1684 Absatz 1 sowie in GG Art. 6 Abs. 1 sowie in Abs. 2 und in BGB § 1626 Abs. 1 (Pflicht der Eltern entspricht dem Recht des Kindes). Unter diesen Umständen kann es niemals dem Wohl des Kindes am besten entsprechen, wenn damit zugleich die Interessenverletzung oder die persönliche Entrechtung verbunden ist.

Die Ausführungen ab Seite 2 Absatz 2 geben zwar die zu BGB § 1671 Absatz 2 Nr. 2 ergangene Rechtsprechung zutreffend wieder. Diese Rechtsprechung ist aber derart töricht bzw. offensichtlich methodenunredlich, dass die unkritische Wiedergabe durch das BMdJ der (selbst als unzulässig bezeichneten) Einflussnahme und Würdigung zu Gunsten der Rechtsprechung und zum Nachteil der Bürger gleichkommt.

Ich erinnere im übrigen, dass unser damaliges Gespräch ein höheres Niveau hatte, als die deutsche Rechtsprechung derzeit zu Gunsten der betroffenen Kinder einzunehmen bereit bzw. in der Lage ist.

Dem Gesetz ist nämlich an keiner Stelle (und zwar auch nicht dem Begriff des Kindeswohls) zu entnehmen, dass die reine Konsens- oder Kooperationsbereitschaft der Eltern für die Aufhebung und Übertragung der elterlichen Sorge erheblich sein könnte. Es würde z.B. dem Kindeswohl nicht auch nur gut entsprechen, wenn sich Eltern einig wären und schickten kooperierend ihr Kind auf den Strich. Es dürfte doch wohl immer noch darauf ankommen, worüber die Eltern sich uneinig sind. Die Einführung der Erheblichkeit der elterlichen Kooperationsbereitschaft ist dementsprechend ebenso unredlich wie es im Zivilprozess die vorausgesetzte Erheblichkeit der mangelnden Vergleichbereitschaft der Parteien oder die mangelnde Zahlungsbereitschaft wäre.

Mangelnde Kooperationsbereitschaft konstatiert allenfalls die Tatsache, dass die Eltern die gemeinsame Sorge beendet haben (also nicht nur über eine Angelegenheit im Sinne von BGB § 1628 streiten), nunmehr überhaupt vor Gericht stehen und ihr Rechtsschutzbedürfnis begründet ist und nichts weiter.

Weiterhin ist redaktionell abwegig der gesetzliche Begriff von der Gemeinsamkeit der Sorge, etwa als abtrennbares und feststellbares Rechtsverhältnis im Rahmen der elterlichen Sorge überhaupt. Dementsprechend abwegig ist die Vorstellung (vgl. Seite 2 Absatz 2), es gäbe zunächst die Aufhebung der Gemeinsamkeit und dann die (sich etwa anschließende) Übertragung der elterlichen Sorge. Aufhebung und Übertragung erfolgen uno actu. Redaktionell richtig ist deswegen allein die Aufhebung der väterlichen oder mütterlichen Sorge je nachdem, wem das Gericht den Vorzug gibt. Die Definition des Zustands nach der Aufhebung der Gemeinsamkeit der elterlichen Sorge, aber vor Übertragung der Alleinsorge ist belanglos, denn dies ist mit dem Status der mangelnden Kooperationsbereitschaft identisch bzw. die Annahme einer juristischen Sekunde des Fehlens der elterlichen Sorge oder der Doppelsorge ist Humbug.

Die Übertragung der Alleinsorge ist ein unredlicher Begriff deswegen, weil z.B. die väterlichen Sorge ein höchstpersönliches Recht und deswegen nicht übertragbar ist und weil es im übrigen nichts mehr zu übertragen gibt, nachdem die väterliche Sorge aufgehoben wurde. Hanebüchen wäre dementsprechend die Vorstellung, der Mutter würde die Alleinsorge übertragen.

Schon mit der Aufhebung der väterlichen Sorge wächst ihr diese nämlich an.

Allerdings besteht der Zuwachs nicht in einer Zunahme am Recht (Was will die Mutter mehr als sie schon hat ?) sondern an Macht. Denn elterliche Sorge innerhalb der Familie ist Macht und nicht Recht (vgl. Vollmacht BGB § 164; dementsprechend besteht auch nach richtiger Meinung kein subjektives Recht des Bevollmächtigten gegenüber dem Vertretenen (vgl. Palandt BGB 59.Aufl. Einf. v. § 164 Rn 5.)).

Da die Aufhebung der Gemeinsamkeit der elterlichen Sorge eine unredliche Gesetzesfigur ist, sind dementsprechend auch die darauf beruhenden forensischen Prinzipien unredlich und methodenfehlerhaft, worauf die sog. meist auf die Mutter erfolgende Übertragung der elterlichen Sorge beruht.

Dies gilt sowohl für die Prinzipien der Förderung, der Kontinuität (=Bindungsschonung) und des Kindeswillens.

Denn es widerspricht den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung anzunehmen, dass ein kooperationsunwilliger Elternteil, der insoweit offensichtlich deswegen auch versagt, nunmehr nicht weiter versagen sollte, sein Kind zu fördern, die Kontinuität insbesondere zum anderen Elternteil zu schonen oder den wirklichen Kindeswillen zu respektieren, bloß weil das Gericht ihm die alleinige Macht dazu erteilt.

Ihre Ausführungen zum Umgang entsprechen weitgehend dem Inhalt unseres damaligen Gesprächs. Dabei möchte ich den Satz unterstreichen, wonach in erster Linie die Festlegung des Umgangs Aufgabe der Eltern (und deswegen nicht des Gerichts) ist. (Dieser Satz sollte auch für die elterliche Sorge gelten).

Allerdings wäre eine Präzisierung angebracht: Der Umgang (= Recht und Pflicht der Eltern) besteht nach dem Gesetz ausdrücklich nicht nur unabhängig davon, wie die elterliche Sorge verteilt ist, sondern auch unabhängig davon, ob die Eltern gerade zusammen oder getrennt leben.

Da Kinder das Recht auf Umgang haben, ergibt sich daraus nämlich auch das Maß des Umgangs: Im Jahr an 365 Tagen mit beiden Eltern bzw. an 182 Tagen unter Ausschluss des einen Elternteils. Denn es ist nicht nachzuvollziehen, warum Kinder, die vor der Trennung das Recht auf 365 Tagen Umgang mit Vater und Mutter hatten, nach der Trennung weniger als 182 Tage im Jahr z.B. mit dem Vater haben sollten. Möglicherweise kann ein Elternteil aus Gründen des persönlichen Schicksals nicht einmal die 182 Tage leisten. Solche Gründe sind aber unerheblich, es sei denn das Familiengericht wollte sich zur Schicksalsmacht für das Kind aufspielen.

Schließlich könnte wohl dahingestellt bleiben, ob aus der UN-Kinderkonvention persönliche Rechte der Kinder hergeleitet werden könnten, was aber grundsätzlich wohl zu bejahen ist Der Transformation bedarf es regelmäßig nicht (GG Art 25). Allerdings entspricht das wohlverstandene deutsche Gesetz (Kindschaftsrecht) weitgehend den allgemeinen Regeln des Völkerrechts. Dass gleichwohl Millionen und Abermillionen von Kindern rechtlos bleiben und im Streitfall der Eltern insbesondere der Menschenrechte auf Familie in Bezug auf den Vater weiterhin entbehren müssen (meistens nur weil statt des Gesetzes das tierzüchterische Vorurteil in Deutschland gilt, der Beitrag des Weibchens sei für die Aufzucht der Brut wichtiger als der des Männchens, zumal der väterliche Beitrag kommerzialisiert werden kann), beruht eher auf dem Fehler der Judikative (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts) als auf dem der Legislative (Exekutive).

Mit freundlichen Grüßen

 

(Knud Petzel)

Rechtsanwalt

 

 

 


 

Bundesministerium der Justiz, Jerusalemer Str.24-28, 10117 Berlin

ehemalige Ministerin Frau Herta Däubler-Gmelin (SPD)

 

Die graue Eminenz?

Ministerialrat Dr. Thomas Wagenitz, Bundesministerium der Justiz

 

 

Abteilung 1: Bürgerliches Recht, hat Abteilungsleiterin, berichtet Bundesjustizministerin

Unterabteilung Familienrecht besteht aus:

-Abt. A 1 allgemeines Familien- und Erbrecht

-Abt. A 2 Kindschaftsrecht (Dr. Schomburg, berichtet o.g. Abteilungsleiterin)

-Abt. A 3 Unterhaltsrecht (Frau Dr. Schumacher)

-Arbeitsstab internationale Fälle

-Abt. A 4 internationale Rechtshilfe

-Abt. A 5 internationales Privatrecht

 


 

 

PERSÖNLICHE GESPRÄCHSNOTIZ VON DR. KARIN JÄCKEL ZU IHREM TREFFEN MIT MITARBEITERINNEN VON JUSTIZMINISTERIN DÄUBLER-GMELIN ANLÄSSLICH DES BERLINER HUNGERSTREIKS BINATIONALER ELTERN

TEIL 1

Gespräch von Karin Jäckel mit Mitgliedern des "Arbeitsstab Kind" sowie Frau Adlerstein und Frau Schwall-Düren am 2.8.2001 im Bundesjustizministerium Berlin von 12.30 Uhr bis 15:00 Uhr

Frau Adlerstein, Bundesministerialdirigentin und Unterabteilungsleiterin im BMJ und als solche rechte Hand der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, sagte mir in unserem persönlichen Gespräch im Rahmen des sog. "Arbeitsstab Kind" zu:

1. die Maßnahmen zu überprüfen, die das Gesetz bisher für diejenigen Elternteile vorsieht, welche Kindesentzug begehen und dem anderen Elternteil einen gerichtlich bereits festgesetzten Umgang mit dem gemeinsamen Kind boykottieren. Da dieser Umgangsboykott geschieht und die bisher vorhandenen Maßnahmen nicht erfolgreich sind, müssen neue Maßnahmen eingesetzt werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Elternteil straflos das Gesetz verletzen kann, indem ein gültiger Gerichtsbeschluss ignoriert und die Autorität der Gerichtsbarkeit und der Gesetzgeber untergraben wird. Die bisherigen Strafmaßnahmen wie Zwangsgeld und Haft kommen selten zum Einsatz, weil die meisten Elternteile zahlungsunfähig sind und man Sorgeberechtigte nicht einsperren kann, ohne eine Lösung für die mitbetroffenen Kinder zu bieten. Kinder für die Zeit der Inhaftierung der sorgeberechtigten Mutter in ein Kinderheim zu geben, ist den Kindern gegenüber eine unbillige Härte und mit einer Sippenhaft zu vergleichen, kann deshalb nicht angewandt werden. Dies schützt die Mutter vor Strafe.

1a. Mein Vorschlag, bei Verstößen gegen die Umgangsregelung die Richter zu verpflichten, einen Umgangspfleger einzusetzen, der das Kind bei einem Elternteil abholt, eventuell den Umgang betreut und das Kind wieder zum sorgeberechtigten Elternteil zurückbringt, wurde wohlwollend aufgenommen. Er wird in der zuständigen Kommission geprüft.

1b Mein zweiter Vorschlag, bei wiederholter Umgangsboykottierung eine Erziehungsunfähigkeit des boykottierenden Elternteils anzunehmen und eine Sorgerechtsänderung vorzunehmen, wurde als ultima ratio angesehen, aber nicht verworfen. Auch dies soll in der Kommission geprüft werden.

1c Weiterhin soll geprüft werden, wie die oftmals extrem lange Dauer bis zur Endentscheidung des Gerichts hinsichtlich des Umgangs zwischen nicht sorgerechtigtem Elternteil und Kind so überrückt werden kann, dass die bisherige fast automatisch eintretende Entfremdung vermieden wird und - speziell in internationalen Fällen - die Rückführung des Kindes an seinen ursprünglichen Lebensmittelpunkt nicht dadurch erschwert wird, dass diese Entfremdung geschaffen wurde. Mein Vorschlag, zur Überbrückung regelmäßig einen großzügigen betreuten Umgang anzuordnen, wird ebenfalls geprüft.

1d ...

1e ...

1f In diesem Zusammenhang sprachen wir auch das neue Gewaltschutzgesetz an. Ich beklagte die vom Frauenministerium geführte Kamapagne, die den Eindruck entstehen lasse, dass Gewalt allein männlich sei. Auch prangerte ich das Plakat an, welches zum Schutz der Kinder vor Gewalt entwickelt wurde. Hier gelang es mir, Frau Adlerstein, die das Plakat nicht kannte, zu überzeugen, dass es Jungen, die Gewalt erleiden müssen oder mussten, in die durchaus tödliche Verzweiflung treiben könne, wenn ihnen als Opfer suggeriert werde, eines Tages selbst zum Täter und somit zu genau der Person zu werden, die sie nie sein wollen. Frau Adlerstein versprach, sich das Plakat anzuschauen und dass man gegebenfalls dafür sorgen müsse, die Plazierung neu zu überdenken. Dieses Plakat sei nicht dafür entwickelt worden, es in Kindern zugänglichen Bereichen aufzuhängen.

2. die Änderung des Grundgesetzes zu überprüfen, welches bisher allein die Mutter unter den besonderen Schutz des Gesetzgebers und der Solidargemeinschaft stellt. Frau Adlerstein stimmte zu, dass es in Zeiten des "gender mainstreaming" nicht mehr aktuell sei, das 50 Jahre alte bestehende Schutzangebot allein Müttern zu machen. Wir waren uns einig, dass das Grundgesetz vor 50 Jahren den Schutz der ledigen Mutter meinte und dieser damals auch dringend notwendig war, wir heute aber keinen solchen Schutz mehr brauchen, aber zugleich immer mehr alleinerziehende Väter diesen Schutz rechtmäßig einfordern könnten.

3. überprüfen zu lassen, ob und wie längerfristig die Ausbildung von Juristen hinsichtlich des Familienrechts zu verbessern und Richter häufiger zu Fortbildungen zu verpflichten wären.

4. der Frage nachzugehen, ob dies notwendig und wenn ja, wie eine Aufsichtsbehörde für die Arbeit des Jugendamtes zu schaffen sei. 

5. Ferner rät sie allen Elternteilen, die sich von einem Richter oder Rechtsanwalt geschädigt fühlen, das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde an die richterliche Dienstaufsichtsbehörde zu senden und Ablehnung des Richters zu beantragen bzw. der standesrechtlichen Klage an die Rechtsanwaltskammer anzuwenden. Die zuständigen Rechtsberater und Richter sind verpflichtet, dem Betroffenen zu seinem Recht zu verhelfen und sich dazu aller Rechtsmittel zu bedienen. Wenn diesen Beschwerden nicht stattgegeben wird, bleibt die nächst höhere Beschwerdeinstanz und auch die Möglichkeit, sich direkt an das BMJ zu wenden. Zwar liege es in der Natur der Sache, dass sich Elternteile ungerecht behandelt fühlten und dies juristisch oft ein falscher Eindruck sei, doch müsse sich auch der Richter Kontrolle gefallen lassen. In letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht.

6. Last not least sagte sie zu, alle ihr von mir persönlich vorgelegten Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in der Kurzfassung zu lesen und wenn möglich zu helfen. In laufende Verfahren könne sie wegen der gesetzlich verankerten richterlichen Unabhängigkeit jedoch nicht eingreifen.

7. Auch sagte sie zu, zu überdenken, wie verlassene Elternteile ihren Kindern einen Brief zukommen lassen könnten, wenn der sorgeberechtigte Elternteil die Anschrift geheim halte bzw. die Annahme von Briefen ablehne. Sie machte allerdings keine Hoffnung auf Erfolg.

8. In Fällen, in denen Elternteile juristisch nachweislich falsch beraten wurden oder nachweislich einem Elternteil geraten wurde, den anderen böswillig mit falschen Anschuldigungen zu überziehen, solle jeder dieser Fälle an das BMJ geschickt werden. Derartige Beratungen sind gegen das Standesrecht und führen zum Ausschluss des betreffenden Rechtsberaters. 

9. In Fällen, in denen Elternteilen der Umgang mit dem Kind verweigert wurde, weil die Mutter nachweislich eine Falschanschuldigung wegen Kindesmissbrauchs erhoben hat, solle Klage beim BMJ erhoben und um eine Therapiemaßnahme für das Kind zur Wiederaufnahme des Umgangs ersucht werden.  Frau Adlerstein und ich waren uns einig darin, dass eine Falschanklage der Mutter das Kind in vergleichbarer Weise lebenslang schädigen könne, wie eine tatsächliche Kindesmissbrauchshandlung, und dass dies kein Kavaliersdelikt ist sondern ein schwerer Fehler der Mutter, welcher nicht dadurch belohnt werden dürfe, dass Vater und Kind voneinander getrennt werden. Der Umgang zwischen Vater und Kind müsse in einem solchen Fall möglichst schnell wieder aufgenommen werden.

10. Aufgeschlossen zeigte sie sich auch gegenüber meiner Forderung nach Männerberatungsstellen, um ein vergleichbares Netzwerk für Hilfesuchende aufzubauen wie für Frauen. Schon jetzt würden die Hilfsangebote wie Familienberatungsstellen auch von Männern genutzt. Hier sehe sie Handlungsbedarf und werde meine Anfrage zur Prüfung weiterleiten. "Männerhäuser" wie in Österreich könne sie sich jedoch in Deutschland nicht denken und werde diese auch nicht befürworten, da nach ihren bisherigen Informationen Männer jederzeit wüssten, wohin sie gehen sollten, wenn sie aus der gemeinsamen Wohnung gegangen wären oder gehen müssten. Falls ich wolle, dass sie anderer Meinung werde, müsse ich sie mit gegenteiligen Fakten überzeugen.

In meinem anschließenden Gespräch mit Frau Schwall-Düren, die in ihrem "früheren Leben" Psychologin, Paartherapeutin und Supervisorin war und vornehmlich mit alleinerziehenden Müttern arbeitete, heute Mitglied des Bundestages und Mediatorin in der Arbeitsgruppe für deutsch-französische Trennungsfälle ist, zeigte sich:

1. dass Mediation und Therapie auch für ein Mitglied des Bundestages stets eine Sache der Freiwilligkeit ist und den betroffenen Eltern nicht befohlen werden kann. Damit eine Mediation erfolgen kann, muss das Einverständnis beider Elternteile vorliegen. Lehnt ein Elternteil eine Mediation ab, kann diese auch dann nicht angeordnet werden, wenn Frau Schwall-Düren die Mediatorin ist.

In einem solchen Fall kann es durchaus sein, dass dem an einer Mediation interessierten Elternteil das Jugendamt die Mitteilung macht, dass Frau Schwall-Düren als Mediatorin abgelehnt wurde. Das Jugendamt spricht dann nicht als übergeordnete Instanz sondern im Auftrag des Elternteils, der keine Mediation zulässt. Auch als Mitglied des Bundestages hat Frau Schwall-Düren dann keine Möglichkeit, die von dem anderen Elternteil gewünschte Mediation zu leisten.

2. dass Mediation häufig an der unsensiblen und zu viel fordernden Haltung des um Umgang kämpfenden Elternteils oder der einer anderen um Umgang kämpfenden Bezugsperson scheitert. Hier wurde das Beispiel eines Großelternpaares erwähnt, welches nach langem Kampf eine Umgangserlaubnis erhielt, und das ihnen völlig entfremdete Kind mit einer Fülle von Erwartungen und Wünschen überfrachtete, so dass dieses Angst vor ihnen bekam und jeden weiteren Kontakt ablehnte.

3. dass Frau Schwall-Düren der Meinung ist, ein Kind brauche beide Eltern und diese Überzeugung auch dem für die Gesetzgebung zuständigen Gremium vermittelt hat. Sie bedauert, dass die Gesetzgebung bisher nicht bereit ist, die Rechte des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern nachdrücklicher zu schützen und härtere Strafen für den Umgangsboykott anzuwenden. "Hier haben Sie mich auf Ihrer Seite!"

4. gleichwohl hat Frau Schwall-Düren großes Verständnis für alleinerziehende Mütter. Es sei doch kein Geheimnis, dass sich die meisten Väter kaum für ihre Kindern interessierten, die Kindererziehung und die Familienarbeit allein den Müttern überließen und sich auch nach der Trennung sofort für immer verdrücken und nicht einmal Unterhalt bezahlen würden. Auch sei es verständlich, dass die Mütter nicht begeistert wären, wenn die Väter nach der Trennung am Wochenende auftauchen würden, um mit den Kindern etwas Tolles zu unternehmen, während die Mütter die ganze Woche über mit der Arbeit im Stich gelassen würden und kein Geld hätten, um ebenfalls etwas Tolles mit den Kindern zu unternehmen. Die Väter, die sich wirklich für ihre Kinder interessieren und um ein Umgangsrecht kämpfen würden, sei minimal. Mit meinem Einsatz für diese Väter würde ich ein falsches Bild vermitteln. In Wirklichkeit sei die Mehrheit aller Trennungen völlig unproblematisch. Und wenn es nach der Trennung Probleme gäbe, müsse man sagen, dies sei Privatsache der Eltern, die sich nicht mehr ausstehen könnten und nun verlangten, dass der Staat ihre Privatsache regeln solle.

 

 


 

 

Heinrich Ebersberg

Heinrich Ebersberg (* 30. Juli 1911 in Nordhausen/Harz; † ?) war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter im Deutschen Reich und anschließend in der Bundesrepublik. Während der Zeit des Nationalsozialismus war er persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz, ab 1954 dann Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ).  

Leben [Bearbeiten]  

Heinrich Ebersberg trat 1933 in die SA ein, 1937 dann in die NSDAP. Im Oktober 1938 – mit 27 Jahren – begann Ebersberg für Reichsministerium der Justiz (RMJ) zu arbeiten, im Jahr darauf wurde er zum Landgerichtsrat ernannt.[1] Dort nahm er die Position „Erster Staatsanwalt im RJM“ ein und war persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz Franz Schlegelberger, ab August 1942 dann persönlicher Referent von dessen Nachfolger Otto Thierack.[2]  

Am 23./24. April 1941 nahm Ebersberg an der „Tagung der höchsten Juristen des Reiches“ in Berlin teil, bei der die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ mittels Gas erörtert wurde, unter anderem hielten dabei Brack und Heyde Vorträge. Aus dem RMJ waren Staatssekretär und kommissarischer Minister Schlegelberger, Staatssekretär Freisler, die Ministerialdirektoren Nadler und Schneller, Ministerialdirigent Vogels, sowie die Ministerialräte Ammon, Dörffler und Ebersberg anwesend.[3] 1944 wurde Ebersberg zum SA-Sturmführer befördert. Im November desselben Jahres wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt.[1]  

1949 wurde Ebersberg zum Amtsgerichtsrat in Niedersachsen ernannt. Ab 1954 war er dann als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ) tätig.[1] Im BMJ leitete er die Unterabteilung III B, die innerhalb der Abteilung III (Handels- und Wirtschaftsrecht) für Kartell- und Monopolrecht zuständig war.[4]  

Mit Hinweis auf seine kontinuierliche Karriere in den Justizministerien vor und nach 1945 wurde Ebersberg zusammen mit 1.800 Wirtschaftsführern, Politikern und führenden Beamten der Bundesrepublik im erstmals 1965 durch die DDR zu Propagandazwecken veröffentlichten Braunbuch aufgelistet.[5] Ingo Müller nannte 1987 in Furchtbare Juristen Heinrich Ebersberg – neben Ministerialdirigent Josef Schafheutle (im RMJ genau wie im BMJ verantwortlich für politisches Strafrecht), Ministerialrat Eduard Dreher (vormals Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Innsbruck und dort für mehrere Todesurteile verantwortlich), Franz Maßfeller (Vertreter des RJM bei der Wannseekonferenz) und Ministerialdirigent Ernst Kanter (vormals Generalrichter beim Befehlshaber der deutschen Besatzungstruppen in Dänemark, wo er an mehr als 100 Todesurteilen gegen dänische Widerstandskämpfer mitwirkte) – als Beispiel für die ungebrochenen Karrieren von belasteten NS-Juristen im Bundesjustizministerium.[6]

Einzelnachweise [Bearbeiten]  

    ↑ a b c Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 124. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)

    ↑ Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Wallstein-Verlag, Göttingen 2004, S. 385. ISBN 3-89244-748-9.

    ↑ Helmut Kramer: „Gerichtstag halten über sich selbst“ - das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord. In: Hanno Loewy und Bettina Winter: NS-"Euthanasie" vor Gericht : Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung. Campus-Verlag, Frankfurt/Main 1996, S. 117, Fußnote 14. ISBN 3-593-35442-X.

    ↑ Die Bundesrepublik Deutschland - Staatshandbuch, Teilausgabe Bund. Heymann, Köln 1966, S. 20. ZDB-ID 220436-8

    ↑ Norbert Podewin (Hrsg.): „Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. Edition Ost, Berlin 2002. ISBN 3-360-01033-7 (Reprint der 3. Auflage von 1968). Listeneintrag zu Heinrich Ebersberg. (Abgerufen am 22. Februar 2009.)

    ↑ Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Kindler-Verlag, München 1987, S. 206–210. ISBN 3-463-40038-3.

    Dazu Wolfgang Malanowski: „Der Hund erkannte seinen Feind sofort“. In: „Der Spiegel“, Nr. 23/1987 vom 1. Juni 1987, Seite 83–94.  

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Ebersberg

 

 


 

 

 

Eduard Dreher  

Eduard Dreher (* 29. April 1907 in Rockau (heute Ortsteil von Dresden); † 13. September 1996 in Bonn)[1] war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter in der frühen Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit des Nationalsozialismus war Dreher erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck und stieg in den 1960er Jahren zu einem der einflussreichsten westdeutschen Strafrechtler auf. Dreher ist durch seinen Kommentar zum Strafgesetzbuch bekannt geworden.

Leben [Bearbeiten]  

Dreher war Sohn des Dresdner Kunstakademie-Professors Richard Dreher. Er besuchte die Kreuzschule und studierte von 1926 bis 1929 in Wien, Kiel, Berlin und Leipzig Rechts- und Staatswissenschaften. Nach dreijährigem Vorbereitungsdienst in Dresden schloss er 1933 seine juristische Ausbildung ab, ein Jahr zuvor hatte er bei Hermann Jahrreiß in Leipzig promoviert.[2] Am 1. Mai 1937 trat er der NSDAP bei.[3] Von 1938 bis Kriegsende war Dreher Staatsanwalt in Leipzig, Dresden und Innsbruck. 1943 wurde er zum Ersten Staatsanwalt des Sondergerichts in Innsbruck befördert, wo politische Gegner juristisch „ausgeschaltet“ wurden. Zudem war er stellvertretender Generalstaatsanwalt.[1] Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam er nach zwei Jahren als Rechtsanwalt in Stuttgart 1951 in das Bundesministerium der Justiz zur Abteilung II für Strafrecht und Verfahren. Er wurde Generalreferent im Bundesjustizministerium für die "Große Strafrechtsreform" und war Herausgeber des bekannten Kommentars von Schwarz-Dreher, später Dreher, dann Dreher-Tröndle.

Sondergericht Innsbruck [Bearbeiten]  

Außerhalb des juristischen Fachpublikums wurde er durch die insbesondere durch die im Braunbuch der DDR publizierten Vorwürfe bekannt. Bereits im Mai 1957 legte ihm der Ausschuss für Deutsche Einheit seine Tätigkeit als Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck zur Last. In der Verhandlung des Sondergerichts Innsbruck am 15. April 1942 beantragte Staatsanwalt Dreher gegen die österreichische Hausiererin Karoline Hauser die Todesstrafe. Frau Hauser hatte von einem Altstoffhändler Kleiderkarten gekauft, die dieser zum Einstampfen geben sollte. Das Sondergericht folgte dem Antrag Drehers nicht. Es verurteilte Frau Hauser zu 15 Jahren Zuchthaus. Dreher genügte das nicht und erhob die Nichtigkeitsbeschwerde. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies nochmals zurück. Am 14. August 1942 beantragte Dreher wieder die Todesstrafe. Das Sondergericht folgte wieder nicht seinem Antrag und verblieb im selben Strafmaß. Dreher ließ die Angeklagte in ein Arbeitserziehungslager verbringen, was in der Sache einem Konzentrationslager entsprach (Aktenzeichen: KLS. 37/42). Ein weiteres Opfer ist der Gärtner Josef Knoflach. Auf Antrag Drehers verhängte das Sondergericht Innsbruck das Todesurteil, weil er ein Fahrrad unbefugt benutzt hatte und einige Lebensmittel entwendete.

Bundesjustizministerium [Bearbeiten]  

Obschon Dreher oft angegriffen wurde, machte er von 1951 bis 1969 Karriere im Bundesjustizministerium. Zunächst war Dreher zwischen 1951 und 1966 Leiter des Referates für Sachliches Strafrecht. Ab 1954 war zuständig für die Strafrechtsreform. Zusätzlich zu diesem Generalreferat war er von 1954 bis 1961 Leiter des Referates für das Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil, 1961 bis 1969 (bis 1966 zusätzlich) Leiter der Unterabteilung II A.  

Fatal war seine Rolle in der Frage in der Verjährung der Beihilfe zum Mord. Das betraf vor allem die Angeklagten in den NS-Prozessen. Die waren nach ständiger Rechtsprechung wenn dann nur Gehilfen der Täter Hitler, Himmler und Heydrich. Dreher zeigte sich auch hier als qualifizierter Jurist. Im Oktober 1968 ist das sogenannte Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG) in Kraft getreten. Artikel 1 Ziffer 6 (§ 50 Abs. 2 StGB a.F:) „Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer [an der Mordtat], so ist dessen Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern." Dementsprechend reduzierte sich auch das für dieses Delikt vorgesehene Strafmaß und - anders als heute § 78 - die damit verknüpfte Verjährungsfrist von 20 Jahre auf 15 Jahre. Da man aber Taten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren am 8. Mai 1960 hatte verjähren lassen, waren die Verbrechen sämtlicher Nazi-Mordgehilfen auf einen Schlag rückwirkend seit 1960 verjährt[4] (Der Beginn der Verjährung eines Mords wurde in der Verjährungsdebatte 1965 auf das Jahr 1949 verlegt).  

Diese gesetzgeberische Tat ging auf den Ministerialdirigenten Dreher zurück.[5] Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ähnlich auch beim Alternativentwurf 1966 vorgegangen wurde.[6] Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes beschloss am 20. Mai 1969 (BGH NJW 1969, 1181 ff.) in einem Grundsatzurteil im ersten Verfahren einer großangelegten Prozessserie um das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), dass „solche Beihilfe zum Mord nach der neuen Fassung des § 50 Abs. 2 StGB [...] verjährt“. Dies hatte zur Konsequenz, dass Art. 1 Ziff. 6 EGOWiG zu einer „verschleierten Amnestie für den größten Teil der Gehilfen bei nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ führte.[7]

Werke [Bearbeiten]  

Er war Kommentator des Strafgesetzbuches in der Reihe der Beckschen Kurzkommentare von 1961 bis 1977 (23.-37. Auflage). Das Werk gilt als Standardwerk, wurde von Tröndle weitergeführt, firmiert heute unter Fischer.

Literatur [Bearbeiten]  

    Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 2007. ISBN 978-3-596-16048-8. (Aktualisierte 2. Auflage)

    Hans-Heinrich Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher zum 70. Geburtstag. De Gruyter, Berlin 1977. ISBN 3-11-005988-6. (1. Auflage)  

Einzelnachweise [Bearbeiten]  

    ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 118.

    ↑ Hans-Heinrich Jescheck, Hans Lüttger (Hrsg.): Festschrift für Eduard Dreher zum 70. Geburtstag, Berlin 1977, S. 1 f.

    ↑ Helmut Kramer: "Eduard Dreher: Vom Sondergerichtsdezernenten zum führenden Strafrechtler der Bundesrepublik", in: Justizministerium NRW (Hrsg.): "Zwischen Recht und Unrecht. Lebensläufe deutscher Juristen",2004, S. 101ff..

    ↑ Ingo Müller: "Der strafrechtliche Umgang mit der NS-Vergangenheit" Infobrief Nr. 94 (2005) des RAV

    ↑ Marc von Miquel: "Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren", Göttingen 2004, S. 333ff.

    ↑ Marc von Miquel: "Ahnden oder amnestieren? : westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren", Göttingen 2004, S. 327.

    ↑ Hubert Rottleuthner, Rechtshistorisches Journal 2002, Seite 665ff.  

Weblinks [Bearbeiten]  

    Literatur von und über Eduard Dreher im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek

    Eduard Dreher im Braunbuch der DDR  

http://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Dreher

 

 

 


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