Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Hof

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Hof

Berliner Platz 1

95030 Hof 

 

 

Telefon: 09281 / 600-0 

Fax: 09281 / 600-372

 

E-Mail: poststelle@ag-ho.bayern.de

Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ho/

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Hof (03/2011) 

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Bayern

Landgericht Hof

Oberlandesgericht Bamberg - zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Haßfurt, Hof, Kulmbach, Obernburg und Wunsiedel ist der 2. Zivilsenat - Familiensenat

 

 

Direktor am Amtsgericht Hof: Reiner Chwoyka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Hof / Direktor am Amtsgericht Hof (ab 16.09.2010, ..., 2011) - ab Oktober 1989 Proberichter am Landgericht Hof. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Hof aufgeführt. Ab 01.05.2003 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof. Ab 11.02.2008 Direktor am Amtsgericht Wunsiedel. Ab 16.09.2010 Direktor am Amtsgericht Hof. Siehe Pressemeldung unten.

Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Hof: Ulrike Hofmann-Beyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Hof / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Hof (ab 01.04.2008, ..., 2011) - ab 1986 am Amtsgericht Bad Neustadt/Saale. Dann Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und Richterin am Amtsgericht Kulmbach. Ab September 1995 Richterin am Amtsgericht Hof. Nachdem sie Straf- und Bußgeldsachen bearbeitet hatte ist sie aktuell für Betreuungs- und Zivilverfahren zuständig. Zum 1.4.2008 wurde sie zur ständigen Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Hof befördert. Im Handbuch der Justiz ab 01.05.1989 als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Amtsgericht Hof eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

Das Amtsgericht Hof ist für rund 155.000 Einwohner als Eingangsgericht zuständig. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Hof und den Landkreis Hof.

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Hof - Kreisfreie Stadt

Jugendamt Landkreis Hof

 

 

Väternotruf Hof

August Mustermann

Musterstraße 1

95030 Hof 

Telefon: 09281 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Andrea Burisch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab , ..., 2008) - ab 16.05.2003 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt.

Reiner Chwoyka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Richter am Amtsgericht Hof / Direktor am Amtsgericht Hof (ab 16.09.2010, ..., 2011) - ab Oktober 1989 Proberichter am Landgericht Hof. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1992 als Richter am Landgericht Hof aufgeführt. Ab 01.05.2003 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof. Ab 11.02.2008 Direktor am Amtsgericht Wunsiedel. Ab 16.09.2010 Direktor am Amtsgericht Hof. Siehe Pressemeldung unten.

Britta Fecher (geb. - geheim) - Richterin am Amtsgericht Hof / Familiengericht - Abteilung 2 (ab , ..., 2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 1988 unter dem Namen Fecher nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als Richterin am Amtsgericht Hof ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt aufgeführt. 2010 erkrankt. Richterin Fecher wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Rüdiger von der Grün (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richter am Amtsgericht Hof (ab 01.10.1996, ..., 2008)

Brigitte Herrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Hof / Familiengericht - Abteilung 2 (ab 01.12.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Eintrittdatum 01.12.1988 eingetragen.

Ulrike Hofmann-Beyer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Hof / stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Hof (ab 01.04.2008, ..., 2011) - ab 1986 am Amtsgericht Bad Neustadt/Saale. Dann Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und Richterin am Amtsgericht Kulmbach. Ab September 1995 Richterin am Amtsgericht Hof. Nachdem sie Straf- und Bußgeldsachen bearbeitet hatte ist sie aktuell für Betreuungs- und Zivilverfahren zuständig. Zum 1.4.2008 wurde sie zur ständigen Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Hof befördert. Im Handbuch der Justiz ab 01.05.1989 als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt. Siehe Pressemitteilung unten.

Klaus Labandowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Hof (ab 01.08.1996, ..., 2008)

Ursula Preiß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richterin auf Probe im OLG Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 als Richterin am Landgericht Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt.

Hubert Pürner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Amtsgericht Hof (ab 01.04.1995, ..., 2008)

Anke Schattner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"  1973) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab 16.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.03.2003 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.03.2003 als Richterin am Amtsgericht Hof - beurlaubt - aufgeführt.

No Name - Richterin am Landgericht Hof - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Antje Triebel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1977) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab 01.01.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2006 als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt. 2011 offenbar Richterin am Amtsgericht Augsburg - Familiengericht.

No Name - Richter am Amtsgericht Augsburg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Ulrike Varga (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab 01.07.1992, ..., 2008)

Dr. Cornelia Vente (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Hof / Familiengericht - Abteilung 2 (ab , ..., 2010) - ab 01.04.2005 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Hof. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.12.2006 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt.

Carsten Wild (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richter am Amtsgericht Hof (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2004 als Richter am Amtsgericht Hof aufgeführt.

 

 

 

Richter auf Probe:

 

 

 

Abteilungen am Familiengericht Hof:

1 F -

2 F - Dr. Cornelia Vente (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1975) - Richterin am Amtsgericht Hof / Familiengericht - Abteilung 2 (ab , ..., 2010) - ab 01.04.2005 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg. 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Hof

Brigitte Herrmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Hof / Familiengericht - Abteilung 2 (ab 01.12.2005, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 mit dem Eintrittdatum 01.12.1988 eingetragen.

 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Hof tätig: 

Hans-Gerrit Boden (Jg. 1941) - Richter am Amtsgericht Hof (ab 01.11.1973, ..., 2002)

Dr. Andreas Cantzler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.08.2008, ..., ) - ab Juli 1998 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Landshut. Im April 2002 zum Richter am Amtsgericht in Wunsiedel ernannt, wo er mit Teilabordnungen an das Amtsgericht und an das Landgericht Hof bis August 2007 tätig war. Abordnung an die 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof vom 01.01.2004 bis zum 31.08.2007. Ab 01.09.2007 Richter am Amtsgericht Hof (Straf- und Bußgeldsachen). Ab 01.06.2008 Richter am Landgericht Hof (Zivilkammer und Wirtschaftsstrafkammer). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.07.1999 als Richter am Amtsgericht Hof aufgeführt.

Uwe Demuth (Jg. 1965) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 16.05.2008, ..., ) - zuerst Richter am Amtsgericht Hof. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.08.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Ab 01.05.2003 Richter am Landgericht Hof - 2. Zivilkammer.

Peer Ertl (Jg. 1967) - Richter am Amtsgericht Weilheim (ab 01.08.1998, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Hof aufgeführt. Der Vorname war im Handbuch 2002 als Peter eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1998 als Richter am Amtsgericht Weilheim aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr eingetragen.

Patricia Finkenberger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth (ab 16.08.2008, ..., ) - ab August 1999 bei der Staatsanwaltschaft Hof. Im Juni 2003 zur Richterin am Amtsgericht Hof ernannt, wo sie zunächst für Straf- und Bußgeldsachen, seit Oktober 2004 für Insolvenzen, Handelsregister und vor allem für sämtliche ermittlungsrichterlichen Tätigkeiten (Haft- und Durchsuchungsanordnungen etc.) zuständig war. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2002 als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt.

Annette Friedrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab 01.12.1989, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1989 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008/2009 ab 01.12.1989 mit halber Stelle als Richterin am Landgericht Hof aufgeführt. Angaben offenbar fehlerhaft.

Wolfgang Kienlein (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.08.2010, ..., ) - ab 01.10.2005 Vizepräsident am Landgericht Weiden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hof aufgeführt. Ab 01.05.2008 Direktor am Amtsgericht Hof.

Reiner Laib (Jg. 1962) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.10.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.1994 als Richter am Amtsgericht Hof aufgeführt.

Sigrid Nordhus-Hantke (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Amberg (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.1996 als Richterin am Amtsgericht Amberg - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz möglicherweise fehlerhaft.

Ines Plenk (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richterin am Amtsgericht Wunsiedel / Familiengericht - Abteilung 2 (ab , ..., 2005, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1999  als Richterin am Amtsgericht Hof aufgeführt.

Dieter Potzel (Jg. 1942) - Richter am Amtsgericht Hof / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Hof (ab 01.06.2001, ..., 31.12.2007 in Pension) -  http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ho/presse/archiv/2008/index.php

Gerd Schmidt (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Sächsischen Landessozialgericht / 2. Senat / Präsident am Sächsischen Landessozialgericht (ab 11/2008, ..., 2010) - ab 1980 Justizlaufbahn in Bayern. 1983 zum Staatsanwalt ernannt. Ab 1985 Richter am Amtsgericht Hof. 1991 Wechsel in den Dienst der sächsischen Justiz, Direktor der Kreisgerichte Plauen und Oelsnitz. Versetzung in die sächsische Justiz am 01.04.1992. Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht in Chemnitz ab 01.04.2000, am 15.06.2001 Ernennung zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts. Ab 01.11.2005 Leitung der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2007 als Präsident am Landgericht Chemnitz aufgeführt.

Hans-Werner Schmidt (Jg. 1943) - Richter am Amtsgericht Hof / Direktor am Amtsgericht Hof (ab 01.06.2001, ..., 2008) 

Peter Unglaub (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Richter am Amtsgericht Hof (ab 16.01.1976, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.01.1976 als Richter am Amtsgericht Hof - beurlaubt - aufgeführt.

Stefan Zech (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.08.2008, ..., ) - ab 01.03.1999 bei der Staatsanwaltschaft Hof. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Am 1.8.2003 zum Richter am Amtsgericht Hof ernannt, wo er in verschiedenen Bereichen, zuletzt vor allem im Wirtschaftsstrafrecht tätig war.

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Hof (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Hof für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Hof (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org

 

Helga Blume

Schellenbergweg 20

95028 Hof

Telefon: 09281 / 52559

Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

Andreas Engel

Diplom-Psychologe, Familien- und Erziehungsberater in Hof und Vorstandsmitglied der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (2007)

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle

Orleansstr. 6

95028 Hof

Telefon: 09281 / 81945133

E-Mail: efl.hof@arcor.de

Internet: http://www.eheberatungsstelle.de

Träger: Erzdiözese Bamberg

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Gruppenarbeit

 

 

Psychologische Beratungsstelle am Schellenberg im Treffpunkt Familie in Hof

Schellenbergstr. 20

95028 Hof

Telefon: 09281/837-200

E-Mail: beratungsstelle@diakonie-hochfranken.de

Internet: http://www.diakonie-hochfranken.de

Träger: Diakonisches Werk

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Suchtberatung, Telefonische Beratung

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise staatlich vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

Verfahrensbeistände:

 

Rechtsanwälte:

 

Christian Pfleger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

Mediator BAFM

Leopoldstr. 17

95615 Marktredwitz

Telefon: 09231 / 4166

Fax: 09231 / 63 653

E-Mail: marktredwitz@kanzlei-pss.de

Homepage: www.kanzlei-pss.de

 

 

Gutachter:

 

Prof. Dr. Gerhard Löhr

Erlangen

Beauftragung am Amtsgericht Hof, Oberlandesgericht Bamberg

Beauftragung am Amtsgericht Hof durch Richterin Fecher.

Herr Gerhard Löhr hat dem Oberlandesgericht Bamberg den Entzug der elterlichen Sorge nach §1671 BGB für einen Elternteil vorgeschlagen. Herr Gerhard Löhr wird daher vom Väternotruf nicht empfohlen. 

 

 

Dr. Gerald Moder

Arzt für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie,

leitender Oberarzt der Bezirksklinik Rehau

Fohrenreuther Str. 48

95111 Rehau

http://www.diakonie-hochfranken.de/fileadmin/user_upload/dateien/Jahresbericht_Sozialpsychiatrischer_Dienst_Hof_2007.pdf

 

 

Dr. Marianne Schwabe-Höllein

Praxis für psychologische Gutachtenerstellung und Beratung - PGB 

Hernauerstraße 6

93047 Regensburg

Beauftragung am Amtsgericht Amberg, Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Hof, Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf., Amtsgericht Regensburg, Amtsgericht Weiden

Eltern-Entsorgung nach Schwabe-Höllein Einsatz nicht unwahrscheinlich. Frau Schwabe-Höllein wird vom Väternotruf nicht empfohlen.

Das Betriebskonzept der Frau Schwabe-Höllein und der sie oder wen auch immer beauftragenden Familienrichter aus dem verschlafenen Bayern ist uns derzeit noch etwas unklar. Wir bemühen uns um baldigen Durchblick.

Beauftragung am Amtsgericht Hof durch Richterin Fechner.

 

 

Betreuer:

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Hof

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Hof noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

 

Frauenhaus Hof

 

 


 

 

Ressort Hofer Land

Erschienen am 09.11.2010 00:00

Mit Geist und Herz

Von Thomas Hampl

Führungswechsel am Amtsgericht Hof: Reiner Chwoyka hat offiziell die Nachfolge von Wolfgang Kienlein angetreten, der jetzt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Bamberg ist.

Sie freuten sich über die vielen Gäste, die zur Amtseinführung von Reiner Chwoyka als Direktor des Amtsgerichts Hof gekommen waren: (von links) der Präsident des Landgerichts Hof, Wolfgang Hoemke, der neue Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka, sein Vorgänger Wolfgang Kienlein, der jetzt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg ist, und der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Peter Werndl. Foto: Ernst Sammer

Hof - Mit einem Festakt im Schwurgerichtssaal des Hofer Justizgebäudes hat der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, Peter Werndl, gestern vor zahlreichen Gästen den neuen Direktor des Amtsgerichts Hof, Reiner Chwoyka, offiziell in sein Amt eingeführt. Chwoyka ist Nachfolger von Wolfgang Kienlein, der als Vorsitzender Richter zum Oberlandesgericht nach Bamberg gewechselt ist.

Herausragende soziale Kompetenz und Fingerspitzengefühl - diese Eigenschaften bescheinigte Wolfgang Hoemke, Präsident des Landgerichts Hof, in seiner Begrüßung dem neuen Amtsgerichtsdirektor. Seine Kollegen und Mitarbeiter in Wunsiedel hätten Reiner Chwoyka nicht gerne ziehen lassen, wusste Hoemke, der seinerseits den Weggang von Richter Wolfgang Kienlein bedauerte, mit dem ihn eine 25-jährige Freundschaft verbindet.

In seiner Festrede hob OLG-Präsident Peter Werndl zunächst die Flexibilität Wolfgang Kienleins hervor, "eine fachliche und örtliche Flexibilität, wie sie nur extrem selten anzutreffen ist". So habe Kienlein, der bereits mit 26 Jahren Proberichter war, schon in Amberg, Weiden, Bayreuth, Chemnitz, Hof und nunmehr Bamberg gearbeitet. Die Veränderung sei die Konstante in Kienleins beruflicher Laufbahn, sagte Präsident Werndl, der dem Vorsitzenden Richter zu seiner erneuten Beförderung gratulierte.

Mit Reiner Chwoyka sei es gelungen, einen kompetenten Nachfolger für das Amt des Direktors am Amtsgericht Hof zu finden. Wie Kienlein habe sich Chwoyka auf verschiedenen Positionen in der bayerischen Justiz bewährt, erklärte Werndl. Anders als bei seinem Vorgänger sei Chwoykas Berufsweg als Richter und Staatsanwalt aber fast durchgehend mit dem Standort Hof verbunden gewesen. Seine kollegiale und teamorientierte Art habe dazu geführt, dass er bis heute in der Ausbildung des Juristennachwuchses tätig sei. Mit großem Erfolg habe er schwierige Wirtschaftsstrafsachen bearbeitet. Darüber hinaus habe er als stellvertretender Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Hof Führungsqualität bewiesen. Logische Konsequenz sei daher, dass Chwoyka zum 1. Januar 2008 zum Direktor des Amtsgerichts Wunsiedel und nunmehr zum Amtsgerichtsdirektor in Hof ernannt wurde.

Bei aller Freude über die Beförderungen fehlte es gestern nicht an nachdenklichen Tönen in der Rede von OLG-Präsident Werndl. Damit die Justiz ein verlässlicher Partner für die Bevölkerung bleiben könne, bedürfe es einer angemessenen Personalausstattung. Der Standortfaktor Justiz dürfe nicht auf dem Altar kurzfristiger Sparüberlegungen geopfert werden, appellierte Werndl an die Politik. "Mitarbeiter sind mehr als nur reine Produktions- und Kostenfaktoren." Deshalb müssten der Erhalt und die Steigerung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter verstärkt in den Mittelpunkt unternehmens- und personalpolitischer Zielsetzungen rücken.

Ähnlich äußerte sich Wolfgang Kienlein in seiner Abschiedsrede. "Der Mensch hat mit seinen Sorgen nicht mehr den Stellenwert in der Politik, der ihm eigentlich zusteht", beklagte Chwoykas Vorgänger, der auch auf die ständig wachsende psychische Belastung der Justizmitarbeiter hinwies. Kienleins wie auch Werndls Kritik galt dem Arbeitsplatzabbau im öffentlichen Dienst, aber auch dem System der befristeten Stellen. "Befristete Arbeitsplätze bilden kein stabiles Staatswesen", betonte Kienlein.

"Effektiv arbeiten lässt sich dort, wo die Menschen motiviert sind", meinte der neue Direktor Reiner Chwoyka in seiner Antrittsrede. Er dankte für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und versprach, seine neue Aufgabe "mit Geist und Herz" anzupacken. "Mit Geist", indem er Verantwortung übernehme und versuche, Vorbild zu sein, "mit Herz", indem er Rechtsuchende nicht als Rechtssubjekt, sondern als ganzen Menschen sehe. Die abschließende Bitte Reiner Chwoykas galt allen Kollegen und Mitarbeitern, ihn nach Kräften zu unterstützen.

Zur Person

Der heute 51-jährige Reiner Chwoyka begann seine berufliche Laufbahn im Oktober 1989 als Proberichter am Landgericht Hof. In den Folgejahren war er für die Staatsanwaltschaft Hof tätig. Mit Wirkung vom 1. Mai 2003 wurde er zum Staatsanwalt als Gruppenleiter ernannt. Sein weiterer Berufsweg führte ihn am 1. Januar 2008 nach Wunsiedel, wo er als Direktor des Amtsgerichts erste Erfahrungen mit der Führung eines Gerichts sammelte. Seit 16. September steht er dem nahezu doppelt so großen Amtsgericht Hof vor.

http://www.frankenpost.de/nachrichten/hofrehau/heimatspiegel/art2437,1370759

 

 


 

 

 

Gericht: OLG Frankfurt 6. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 18.06.2010

Aktenzeichen: 6 UF 13/10

Dokumenttyp: Beschluss

Quelle:

Normen: § 1632 Abs 4 BGB, § 1666 Abs 1 BGB

 

 

Elterliche Sorge: Gefährdung des Kindeswohls durch übergangslose Wegnahme des Kindes aus dem Haushalt der Pflegefamilie

Orientierungssatz

1. Verlangen Eltern die sofortige Rückführung ihrer Kinder (hier: vierjährige Zwillinge), obwohl diese bereits seit zwei Jahren in der Familie der Pflegeeltern leben und zu diesen einen Bezug aufgebaut haben und nehmen die Eltern darüberhinaus das ihnen eingeräumte Umgangsrecht nicht wahr und vereiteln so die Möglichkeit, eine Bindung zu den Kindern aufzubauen und die Ablösung von den Pflegeeltern behutsam voranzutreiben, so ist der Herausgabeantrag der Eltern abzuweisen und das Verbleiben der Kinder in der Pflegefamilie anzuordnen (Rn.3).

2. Da die Eltern durch ihr übergangsloses Herausgabeverlangen das Wohl der Kinder gefährden, liegen an sich die Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1666 Abs. 1 BGB vor. Ein solcher Entzug unterbleibt jedoch, wenn eine Verbleibensanordnung i.S.d. § 1632 Abs. 4 BGB als milderes Mittel zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung ausreicht (Rn.4).

weitere Fundstellen

FamRZ 2011, 382 (red. Leitsatz)

Verfahrensgang

vorgehend AG Bensheim, 1. Dezember 2009, Az: 72 F 566/09 HK, Beschluss vorgehend AG Fürth (Bayern), 4. März 2009, Az: 4 F 5/09 SO, Beschluss

 

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OLG Frankfurt a. M.: Beschluss vom 18.06.2010 - 6 UF 13/10 BeckRS 2011, 05267

OLG Frankfurt a. M.: Beschluss vom 18.06.2010 - 6 UF 13/10

Leitsatz:

Zur Verbleibensanordnung bei Kindeswohlgefährdung durch übergangslose Wegnahme der Kinder aus dem Haushalt der Pflegeeltern nach über zwei Jahren in der Familie der Pflegeeltern. (Leitsatz der LSK -Redaktion)

Normenkette:

BGB § 1632 IV

Rechtsgebiete:

Familienrecht

Schlagworte:

Elterliche Sorge; Verbleibensanordnung

Rechtskraft:

rechtskräftig

 

 

Vorinstanz Datum: 2009-12-01

Rechtskräftig: unbekannt

6. Senat für Familiensachen

Hauptschlagwort: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Herausgabe, Kindeswohl, Pflegefamilie, Verbleibensanordnung, Wegnahme

Titel:

Kindschaftsrecht: Gefährdung des Kindeswohls durch übergangslose Wegnahme des Kindes aus dem Haushalt der Pflegefamilie

Normenkette:

BGB § 1666, BGB § 1632, BGB § 1632 Abs. 4

 

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Fürth vom 04.03.2009 - Az: 4 F 5/09 SO - aufgehoben wird.

Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen.

Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 3.000,00.

Das gemäß § 58 FamFG statthafte Rechtsmittel der Eltern hat in der Sache keinen Erfolg.

Die heute knapp vierjährigen Zwillinge X. und Y. befinden sich seit März 2008 bei den Beteiligten zu 3) und 4) in Vollzeitfamilienpflege, nachdem die Beteiligten zu 1) und 2) wegen massiver Überforderung das Jugendamt um Hilfe gebeten und ihr Einverständnis mit der Unterbringung erklärt hatten. Nachdem die Eltern zunächst keinen Kontakt mit den Kindern aufgenommen hatten, verlangen sie seit Ende 2008 die sofortige Rückführung der Kinder in ihre Familie. Durch Beschluss vom 04.03.2009, auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Fürth den Beteiligten zu 1) und 2) das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder gemäß § 1666 BGB entzogen, weil sie durch ihr Beharren auf der sofortigen Rückführung der Kinder die mit einem übergangslosen Kontaktabbruch zu den Pflegeeltern verbundene Gefährdung der psychischen Entwicklung der Kinder in Kauf genommen haben. Daran hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert.

Nachdem die Kinder im Alter von nicht einmal zwei Jahren aufgrund der damals gegebenen Umstände aus der Familie der Beteiligten zu 1) und 2) herausgenommen werden mussten, leben sie nunmehr seit über zwei Jahren in der Familie der Pflegeeltern und haben zu ihnen einen Bezug aufgebaut, dessen unvermittelter Abbruch nach allem, was man heute über Bindungen weiß, eine massive Gefährdung der psychischen und physischen Entwicklung der Kinder mit sich bringen würde. Die von den Beteiligten zu 1) und 2) verlangte Rückgabe der Kinder in den elterlichen Haushalt kann nur nach einer Übergangsphase in Betracht kommen, innerhalb der eine Bindung der Kinder zu den leiblichen Eltern langsam neu aufgebaut und ihre Ablösung von den Pflegeeltern behutsam gefördert werden muss. Der vom Amtsgericht Familiengericht Bensheim mit Beschluss vom 25.08.2009 angeordnete und diesem Zweck dienende betreute Umgang ist bis heute aus Gründen, die in der Sphäre der Eltern liegen, nicht zustande gekommen. Die Erklärungen, die die Beteiligten zu 1) und 2) zu den dafür maßgeblichen Gründen gegeben haben, überzeugen den Senat nicht. Vielmehr ergibt sich aus den schriftsätzlichen Ausführungen des Vaters und aus seinen mündlichen Darlegungen im Anhörungstermin, dass die Beteiligten zu 1) und 2) in der Vergangenheit die Angebote des Jugendamts entweder nicht angenommen oder das Scheitern von Umgangskontakten durch unangemessenes Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Jugendamts und den Pflegeeltern und ihre für den Senat schwer erträgliche Anspruchshaltung selbst verursacht haben. Da aber eine übergangslose Wegnahme der Kinder aus dem Haushalt der Pflegeeltern das Kindeswohl gefährden würde, hat das Amtsgericht den Herausgabeantrag der Beteiligten zu 1) und 2) zu Recht abgewiesen und gemäß § 1632 Abs.4 BGB das Verbleiben der Kinder in der Pflegefamilie angeordnet.

Im Übrigen liegen die vom Amtsgericht Fürth in seinem Beschluss vom 04.03.2009 bejahten Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1666 Abs. 1 BGB auch heute vor, denn durch ihr übergangsloses Herausgabeverlangen gefährden sie das Wohl der Kinder nach wie vor. Da jedoch eine Verbleibensanordnung i. S. d. § 1632 Abs. 4 BGB als milderes Mittel zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung ausreicht (BVerfG FamRZ 1989, 145) und, wie sich aus dem Bericht des Jugendamts in Ort1 vom 15.10.2010 ergibt, die äußeren Verhältnisse der Beteiligten zu 1) und 2) gegenüber der Situation im Februar 2008 stabilisiert haben, bedarf es der dieses Entzuges und der Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 04.03.2009 heute nicht mehr.

Eine Verbleibensanordnung ist ihrer Natur nach eine vorübergehende Maßnahme und daher in der Regel zu befristen. Der Senat hat hier davon abgesehen, weil aufgrund der Erklärungen des Beteiligten zu 1) im Anhörungstermin nicht abzuschätzen ist, ob, wann und wie der eine Rückgabe der Kinder vorbereitender Umgang zustande kommen und verlaufen wird. Der Senat kann den Beteiligten zu

1) und 2) nur raten, zukünftig mit dem Jugendamt zu kooperieren und ihre gegenüber den Pflegeeltern zu Tage getretene Feindseligkeit abzubauen.

Die Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 81 Abs. 1 FamFG, 45 Abs. 1 FamGKG.

 

 

 


 

 

11. Februar 2009 - Pressemitteilung 2/09

Dienstjubiläum am Amtsgericht

Richterin am Amtsgericht Ulrike Hofmann-Beyer

Pressemitteilung Landgericht Hof

09.02.2009 – 2/09

Dienstjubiläum am Amtsgericht

Richterin Ulrike Hofmann-Beyer ist 25 Jahre im Dienst der Justiz

Die Richterin und ständige Vertreterin des Amtsgerichtsdirektors Ulrike Hofmann-Beyer wurde vergangene Woche vom Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Wolfgang Schiener für 25 Jahre im Dienste der Bayerischen Justiz geehrt.

Die verheiratete Juristin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und absolvierte anschließend ihre Referendarzeit im dortigen Bezirk. Ihre berufliche Laufbahn begann sie 1986 am Amtsgericht Neustadt/Saale und gelangte nach weiteren Stationen bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und am Amtsgericht Kulmbach im September 1995 an das Amtsgericht Hof. Nachdem sie Straf- und Bußgeldsachen bearbeitet hatte ist sie aktuell für Betreuungs- und Zivilverfahren zuständig. Zum 1.4.2008 wurde sie zur ständigen Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts befördert.

Anlässlich des Dienstjubiläums bedankte sich Dr. Schiener mit lobenden Worten bei seiner Kollegin für die hervorragende Arbeit im Dienste der Bayerischen Justiz verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ho/presse/archiv/2009/01860/index.php

 

 


 

 

 

 

08. September 2008 - Pressemitteilung 12/08

Neuer Richter am Amtsgericht Hof - RiAG Roland Köhler aus Kulmbach verstärkt das Amtsgericht

Am Montag, den 01. September 2008 trat Roland Köhler seinen Dienst in Hof an, nachdem durch den Weggang von Frau Dr. Finkenberger eine Richterstelle neu zu besetzen war.

Der aus Kulmbach stammende 38jährige Amtsrichter Köhler studierte von 1989 bis 1994 an der Universität Bayreuth und begann seine Laufbahn bei der Justiz nach seiner Referendarzeit 1996 bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Von 2004 bis 2006 war er als Amtsrichter in Kulmbach in verschiedenen Rechtsbereichen tätig. Anschließend wurde er bis Ende August 2008 an das Bundesministerium der Justiz in Berlin abgeordnet. Dort war er im Justitiariat als Vertreter des Bundes in Rechtssachen und als Projektbetreuer im Zusammenhang mit der juristischen Datenbank „juris“ tätig.

Die Zeit in Hof ist wiederum befristet auf vorläufig 9 Monate. Köhler ist für Wirtschafts- und allgemeine Strafsachen beim Amtsgericht zuständig. Die ersten Sitzungen hat er schon absolviert.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ho/presse/archiv/2008/01600/

 

 


 

 

11. März 2008 - Pressemitteilung 3/08

Wolfgang Kienlein neuer Amtsgerichtsdirektor in Hof

Der Vizepräsident des Landgerichts Weiden wird mit Wirkung vom 1. Mai 2008 Nachfolger des am 1. April 2008 in Ruhestand tretenden Direktors des Amtsgerichts Hof Hans-Werner Schmidt.

Kienlein ist in Hof kein Unbekannter. Er war bereits zehn Jahre beim Landgericht Hof, u.a. als Pressesprecher, tätig. Seinen Dienst bei der bayerischen Justiz nahm er nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen am 1. November 1981 als Richter bei den Landgerichten Amberg und Weiden auf. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in Weiden wechselte Kienlein für ein Jahr an das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Bis März 1991 war er beim Amtsgericht und Landgericht Bayreuth als Richter eingesetzt. Im Rahmen der Aufbauhilfe für die neuen Bundesländer war Kienlein beim Bezirksgericht Chemnitz, beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und beim Landgericht Chemnitz tätig. Zum 1. Oktober 1995 wechselte er als Richter am Landgericht nach Hof und wurde 1999 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt. Seit 1. Oktober 2005 ist Kienlein Vizepräsident des Landgerichts Weiden.

www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ho/presse/archiv/2008/01270/index.php

 

 


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