Väternotruf informiert zum Thema
Oberlandesgericht Bamberg
OLG Bamberg
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96045 Bamberg
Telefon: 0951 / 833-0
Fax: 0951 / 833-1230
E-Mail: poststelle@olg-ba.bayern.de
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/
Internetauftritt des Oberlandesgerichtes Bamberg (03/2011)
Informationsgehalt: akzeptabel
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 07.12.2010 - www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/
Bundesland Bayern
Präsident am Oberlandesgericht Bamberg: Peter Werndl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 6. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1999 als Präsident am Landgericht Augsburg aufgeführt. Ab 01.08.2002 Ministerialdirigent des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz.
Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg: Dr. Ernst Tschanett (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 1. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.01.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.01.1999 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2002 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Ab 06.06.2005 Präsident am Landgericht Hof.
Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Bayern beschäftigen am Oberlandesgericht Bamberg (mit Landesjustizkasse Bamberg und ohne Bayerischer Justizschule Pegnitz 144 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 38 Richterinnen und Richter.
Das Oberlandesgericht Bamberg ist eines der drei bayerischen Oberlandesgerichte. Seine räumliche Zuständigkeit umfaßt die Regierungsbezirke Unterfranken und Oberfranken (siehe Übersichtskarte) mit ca. 15.760 km². In diesem Bereich leben ca. 2.430.000 Einwohner.
Zum Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg gehören 7 Landgerichtsbezirke (Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt und Würzburg) mit insgesamt 18 Amtsgerichtsbezirken und 8 Zweigstellen.
Am Oberlandesgericht Bamberg gibt es
Zivilsenate davon
zugleich auch als Familiensenat,
Strafsenate - zugleich auch Bußgeldsenate,
Senat für Baulandsachen,
Kartellsenat,
Vergabesenat,
Senat für Steuerberater und Steuerbevollmächtigtensachen, Notarsenat
(Stand 12/2008)
Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk:
Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale
Generalstaatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Bamberg:
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Väternotruf Bamberg
Paul Hengsbach
Väterhilfe Obernburg
Funk: 0171-3894432
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Informationen zu allen Amtsgerichten / Familiengerichten in Deutschland erhalten Sie über unsere Startseite.
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Richter am Oberlandesgericht Bamberg:
Bei dem Oberlandesgericht Bamberg sind 13 Senate eingerichtet. Diese unterteilen sich in 9 Zivilsenate (einschließlich 2 Familiensenate und 1 Senat für Baulandsachen), 1 Fideikommisssenat und 3 Strafsenate (zugleich Senate für Bußgeldsachen).
2. Zivilsenat - Familiensenat
Zuständigkeit:
1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Haßfurt, Hof, Kulmbach, Obernburg und Wunsiedel.
Bundesgerichtshof - Urteil vom 28. Februar 2007 – XII ZR 161/04 / AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg – Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04 - siehe Pressemitteilung und Kommentar unten
Karl Heinz Dörfler (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.03.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. FamRZ 13/2005; FamRZ 17/2005
Peter Nagengast (Jg. 1955) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.10.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1988 als Richter am Landgericht Bayreuth aufgeführt. FamRZ 16/2007, FamRZ 22/2008.
Winfried Löffler (Jg. 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.06.2005, ..., 2011) - vorher ab 01.12.87 Richter am Amtsgericht Coburg - Familiengericht
Brigitte Stemmler (Jg. 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.05.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1990 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Ab 01.02.2004 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt - Gruppenleiterin.
7. Zivilsenat - Familiensenat
Zuständigkeit:
1.) Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bad Kissingen, Bad Neustadt an der Saale, Coburg, Gemünden a. M., Kitzingen, Kronach, Lichtenfels, Schweinfurt und Würzburg.
Dr. Jörn Bernreuther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.04.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kulmbach aufgeführt. Ab 01.10.1997 Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Danach Vizepräsident am Landgericht Bayreuth.
Dr. Georg Meyer (Jg. 1963) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008, ..., 2011) - vorher ab 20.07.1994 Richter am Landgericht Bayreuth
Klaus Peter Fuchs (Jg. 1948) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.10.1991, ..., 2011)
Michael Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.07.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 und 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt - Familiengericht - Abteilung 206: 206 F 125/07 Beschluss vom 16.01.2008 Antrag des Vaters auf Herstellung der Gemeinsamen elterliche Sorge wird durch Richter Weber abgelehnt. Beschluss vom 23.12.2008 Antrag des auf einstweilige Anordnung 9 Stunden Umgang abgelehnt. Richter Michael Weber wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Richter am Oberlandesgericht Bamberg - alphabetisch:
Dr. Wolfgang Bär (geb. (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1988 als Richter ab 07.07.1981 am Arbeitsgericht Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Amtsgericht Bayreuth aufgeführt.
Kurt Barthelmes (Jg. 1952) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.06.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1985 als Richter am Landgericht Bamberg aufgeführt.
Dr. Luitgrad Barthels (Jg. 1956) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.10.2002, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt.
Norbert Baumann (Jg. 1948) - Vorsitzender Richter am Oberlandgericht Bamberg (ab 16.03.2009, ..., ) - vorher ab 15.06.2001 Vizepräsident am Landgericht Schweinfurt
Dr. Jörn Bernreuther (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.04.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.06.1983 als Richter am Amtsgericht Kulmbach aufgeführt. Ab 01.10.1997 Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Danach Vizepräsident am Landgericht Bayreuth.
Robert Burger (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.01.2010, ..., ) - vorher ab 01.11.1992 Richter am Landgericht Bamberg
Matthias Burghardt (Jg. 1959) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.11.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.01.1990 als Richter am Landgericht Bayreuth aufgeführt.
No Name - Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Karl Heinz Dörfler (Jg. 1954) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 16.03.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. FamRZ 13/2005; FamRZ 17/2005
Dr. Johannes Ebert (Jg. 1960) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.06.2003, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1991 als Richter am Amtsgericht Gemünden a. Main aufgeführt. 113. Fachanwaltslehrgang in Stuttgart Baustein 1: Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft - http://www.anwaltakademie.de/
Klaus Peter Fuchs (Jg. 1948) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.10.1991, ..., 2011)
Dr. Georg Gieg (Jg. 1961) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 20.04.2004, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.02.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt.
Gerhard Götz (Jg. 1951) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.04.2008, ..., ) - zuerst Richter am Landgericht Bayreuth, ab 1981 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Ab 1983 Richter am Amtsgericht Kulmbach. 1991 Rückkehr als Richter an das Landgericht Bayreuth und wurde dort 1994 Staatsanwalt als Gruppenleiter. 1996 Berufung zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1996 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Ab 16.10.2003 Vizepräsident am Landgericht Hof. Siehe auch Info unten
Hartmut Guhling (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2010) - vorher ab 01.08.1998 Richter am Landgericht Coburg. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 04.12.2009: Als Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt. Im GVP 07.12.2010 nicht mehr beim 2. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt.
Peter Herdegen (Jg. 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.04.2002, ..., 2008)
No Name - Richterin am Amtsgericht Bamberg - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1
Ulrich Kempf (Jg. 1956) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 15.07.2010, ..., 2010) - vorher ab 01.12.1986 Richter am Landgericht Bamberg
Wolfgang Kienlein (Jg. 1955) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.08.2010, ..., ) - ab 01.10.2005 Vizepräsident am Landgericht Weiden. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.12.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Hof aufgeführt. Ab 01.05.2008 Direktor am Amtsgericht Hof.
Wolfgang Köster (Jg. 1949) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.03.2002, ..., 2009) - 2009: Präsidium
Friedrich Kraus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.08.2005, ..., 2008) - ab 01.10.1999 Richter beim Oberlandesgericht Bamberg? Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Vizepräsident am Landgericht Bamberg aufgeführt. Die im Handbuch der Justiz gemachten Angaben zum Antrittsdatum sind offenbar fehlerhaft.
Christine Künzel (Jg. 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1988 als Richterin am Landgericht Bayreuth aufgeführt.
Dr. Klaus Laubenthal (Jg. 1954) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.08.1997, ..., 2008)
Winfried Löffler (Jg. 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.06.2005, ..., 2010) - vorher ab 01.12.87 Richter am Amtsgericht Coburg - Familiengericht
Dr. Georg Meyer (Jg. 1963) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008, ..., 2011) - vorher ab 20.07.1994 Richter am Landgericht Bayreuth
* Christine Mages
* Dr. Petra Müller-Manger
* Wolfgang Münchmeier
* Michael Meisenberg
* Stefan Meierkord
* Sandra Mieling
* Anke Richter
Peter Nagengast (Jg. 1955) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.10.2004, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.03.1988 als Richter am Landgericht Bayreuth aufgeführt. FamRZ 16/2007, FamRZ 22/2008.
Reinhard Oberndorfer (Jg. 1997) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.11.2003, ..., 2010)
Markus Räth (Jg. 1959) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 16.01.2008, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.1991 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Ab 16.12.2002 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Oberlandesgericht Bamberg - GVP 04.12.2009: Als Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt. Im GVP 07.12.2010 nicht mehr beim 7. Zivilsenat - Familiensenat aufgeführt.
Thomas Schepping (Jg. 1953) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2010) - vorher ab 01.09.1990 Richter am Amtsgericht Würzburg
Brigitte Stemmler (Jg. 1958) - Richterin am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.05.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1990 als Richterin am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Ab 01.02.2004 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt - Gruppenleiterin.
Dr. Werner Thein (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.10.1991, ..., 2010) - ab 26.05.2010 in Freistellungsphase der Altersdienstermäßigung
Franz Truppei (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Leiter der Justizpressestelle (ab 01.12.2006, ..., 2011) - vorher ab 01.04.1994 Richter am Landgericht Bamberg. 2011: als Vertreter des Präsidenten am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt - http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/impressum/
Dr. Ernst Tschanett (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 1. Zivilsenat / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.01.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.01.1999 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2002 als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hof aufgeführt. Ab 06.06.2005 Präsident am Landgericht Hof.
Michael Weber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.07.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ohne Nennung Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Amtsgericht Bamberg aufgeführt - Familiengericht - Abteilung 206: 206 F 125/07 Beschluss vom 16.01.2008 Antrag des Vaters auf Herstellung der Gemeinsamen elterliche Sorge wird durch Richter Weber abgelehnt. Beschluss vom 23.12.2008 Antrag des auf einstweilige Anordnung 9 Stunden Umgang abgelehnt. Richter Michael Weber wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Peter Werndl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 6. Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.10.1999 als Präsident am Landgericht Augsburg aufgeführt. Ab 01.08.2002 Ministerialdirigent des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz.
* Karl Schommartz
* Christine Schmitt-Linden
* Dr. Werner Stumpf
* Reinhard Oberndorfer
* Manfred Schmidt
* Gerhard Ramming
* Max Schwarz
* Susanne Stotz
* Dr. Susanne Semran
Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg:
Isabell Aumüller (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.02.2006, ..., 2008) - ab 01.02.2006 Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg
Bianca Christina Bauer (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.08.2004, ..., 2008) - zeitweilig offenbar abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Obernburg - http://hsgerlenbach.de/Archiv/2005-07_rechtlive/rechtlive.htm. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Bauer nicht aufgeführt.
Sonja Bauer (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.07.2005, ..., 2008)
Christiane Baumeister (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.01.2005, ..., 2008)
Stephanie Bauner (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.02.2004, ..., 2008)
Eva Bert (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.03.2005, ..., 2008)
Marc Betz (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.07.2005, ..., 2008)
Matthias Biehler (Jg. 1975) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.10.2004, ..., 2008)
Dietmar Burger (Jg. 1977) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.02.2005, ..., 2008)
Jan Marten Dey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 11.01.1971) - Richter am Amtsgericht Bad Kissingen (ab 01.10.2006, ..., 2008) - ab 01.10.2003 Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg.
Frank Dietze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1976) - Richter/ Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.08.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.2007 als Staatsanwalt auf Probe abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt.
Bianca Dittmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.11.2006, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. 2010: als Richterin auf Probe abgeordnet an das Amtsgericht Nürnberg im OLG-Bezirk Nürnberg / Familiengericht - Abteilung 105.
Philip Engl (Jg. 1973) - Richter auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.04.2004, ..., 2008)
Stefanie Görgen (Jg. 1976) - Richterin auf Probe / Amtsgericht Gemünden / Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.05.2004, ..., 2008)
Tanja Haner (Jg. 1973) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 16.10.2004, ..., 2008)
Anja Hofmann (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.09.2004, ..., 2008)
Matthias Hähnel (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 18.04.2005, ..., 2008)
Claudia Kahnke (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 16.10.2004, ..., 2008)
Silke Käß-Goller (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.01.2005, ..., 2008)
Tobias Knahn (Jg. 1978) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 16.01.2006, ..., 2008)
Antje Knorr (Jg. 1978) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.12.2005, ..., 2008)
Dr. Michael Koch (Jg. 1974) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 15.10.2005, ..., 2008)
Koch - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richterin auf Probe an das Amtsgericht Obernburg - Familiengericht
Sander Köpke (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.10.2004, ..., 2008)
Johannes Koscheck (Jg. 1976) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.12.2004, ..., 2008)
Melanie Kurpanek (Jg. 1976) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 01.01.2005, ..., 2008)
Dr. Stefan Lohrer (Jg. 1972) - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 16.06.2005, ..., 2008)
Wolfgang Niederfahrenhorst - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab , ..., 2008)
Karin Nikolaus (Jg. 1977) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab 16.12.2005, ..., 2008)
Stock - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg (ab , ..., 2010) - 2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Obernburg
Nicht mehr als Richter am Oberlandesgericht Bamberg tätig:
Wolfgang Adler (Jg. 1943) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Vizepräsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.09.2002, ..., 31.12.2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.10.1999 als Präsident am Landgericht Bayreuth aufgeführt.
Dr. Fred Bopp (geb. 06.10.1946) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 3. Zivilsenat (ab 01. Januar 2001, ..., 2002, Ruhestand ab 01.11.2007) - vorher als Richter am Amtgericht Aschaffenburg und ab 16.10.1983 am Landgericht Aschaffenburg sowie bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Siehe Pressemitteilung unten.
Prof. Dr. Reinhard Böttcher (geb. 29.07.1937) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.08.1994, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz ab 01.01.1980 als leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1994 als Präsident am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 als stellvertretender Präsident am Bayerischen Verfassungsgerichtshof aufgeführt.
Peter Brustmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Vorsitzender Richter am Landgericht Aschaffenburg / Präsident am Landgericht Aschaffenburg (ab 01.01.2009, ..., 2010) - zunächst Staatsanwalt und Richter in Würzburg, bevor er 1991 im Rahmen der Aufbauhilfe die Leitung einer staatsanwaltschaftlichen Zweigstelle in Zwickau übernahm. 1993 kehrte Brustmann als Kammervorsitzender an das Landgericht Schweinfurt zurück. Weitere Stationen waren das Amt des Vizepräsidenten am Landgericht Bayreuth, die ständige Vertretung des Leiters der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und schließlich, 2004, der Vorsitz eines Straf- und Zivilsenats am Oberlandesgericht Bamberg. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.12.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.1999 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2004 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Fridolin Brütting (Jg. 1943) - stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.01.1983, ..., 2008)
Klaus Budewig (geb. 11.11. 1941) - Richter am Oberlandesgericht Dresden / Präsident des Oberlandesgerichts Dresden (ab 01.08.1995, ..., 2004) - 1969 Eintritt in die bayerische Justiz. 9. Juni 1972 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg. 1972 Richter beim Landgericht Coburg. 1977 Richter am Oberlandesgericht Bamberg. 1980 Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg. 1986 Leitung des Amtsgerichts Bayreuth. 1993 Ernennung zum Präsidenten des Landgerichts Coburg. Ab 1. August 1995 Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden. Seit 1996 war er Vizepräsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes; seit Mai 2005 dessen Präsident.
Bernd Buhl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg / Vizepräsident am Landgericht Coburg (ab 10.11.2009, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz ab 01.08.1997 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Thomas Dehler (* 14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Landkreis Ebermannstadt) war ein deutscher Politiker (DDP und FDP).
Von 1949 bis 1953 war er Bundesminister der Justiz und von 1954 bis 1957 Bundesvorsitzender der FDP.
Leben und Beruf [Bearbeiten]
Nach dem Abitur 1916 nahm Dehler als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Er begann dann ein Studium der Medizin, das er jedoch nach drei Semestern abbrach. Er absolvierte stattdessen ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und in Würzburg, das er 1920 mit dem ersten und 1923 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. 1920 wurde er in Würzburg mit der Arbeit Die Begründung des Strafurteils zum Doktor der Rechte promoviert. Seit 1924 war er zunächst in München, ab 1925 in Bamberg, als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit 1925 war Thomas Dehler mit Irma Frank verheiratet. Die Ehe galt nach den nationalsozialistischen Gesetzen als „Mischehe“. Trotz erheblichen Drucks der Nationalsozialisten wie auch der NS-dominierten Rechtsanwaltskammer hielt Dehler nicht nur an seiner Ehe und an seinen jüdischen Mandanten fest, er übernahm auch Mandate von Regimegegnern. Im Stürmer wurde er daraufhin als „echter Judengenosse“ tituliert.
In der Zeit des Nationalsozialismus gehörte Dehler ab Mitte der 1930er Jahre der Robinsohn-Strassmann-Gruppe an.[1]
Im Zweiten Weltkrieg war Dehler zunächst erneut Soldat, wurde aber – wegen seiner jüdischen Frau – bereits nach einem Dreivierteljahr als „wehrunwürdig“ aus der Wehrmacht ausgeschlossen. 1938 und 1944 wurde er wegen Kontakten zu Widerstandskreisen vorübergehend inhaftiert und 1944 zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt verpflichtet, aus der er allerdings bereits nach vier Wochen wieder entlassen wurde.
Von 1945 bis 1947 war er Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg, ab 1946 auch Generalankläger am Kassationshof beim Bayerischen Minister für politische Befreiung (Entnazifizierung). Von 1947 bis 1949 war er dann Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg.
Dehler wurde 1927 in die Freimaurerloge Zur Verbrüderung an der Regnitz in Bamberg aufgenommen. Nach dem Verbot in der NS-Zeit gehörte er 1946 zu den Wiederbegründern der Loge, der er bis zu seinem Tod 1967 angehörte.[2]
1948 trat er als Alter Herr der Studentenverbindung Humanitas Würzburg bei.[3] Diese ging in der Landsmannschaft Alemannia-Makaria Würzburg im CC auf, beim Pfingstkongress 1959 hielt Dehler die Festrede.
Thomas Dehler erlag im Streitberger Freibad einem Herzversagen.[4]
...
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Dehler
Peter Eckstein (Jg. 1941) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.04.2001, ..., 2002)
Dr. Friedrich Eichfelder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg / Präsident am Landgericht Coburg (ab 01.12.1998, ..., 31.08.2009) - ab 1976 Richter und später Staatsanwalt im Landgerichtsbezirk Ansbach. Nach einer Abordnung an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe kehrte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Bayern zurück. Danach Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Bamberg und Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.10.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. 1991 zum ständigen Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ernannt. Ab 1993 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Ab 01.12.1998 Präsident am Landgericht Coburg.
Dr. Wolfgang Eick (Jg. 1952) - Richter am Landgericht Bamberg / Vizepräsident am Landgericht Bamberg (ab 16.09.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.1995 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Achim von Engel (Jg. 1974) - Richter am Amtsgericht München (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.09.2001 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Dr. Manfred Faber (Jg. 1939) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 15.09.1986, ...,2002)
Paticia Finkenberger (Jg. 1972) - Richterin am Amtsgericht Hof (ab 01.08.2002, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1999 als Richterin am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Dr. Dietrich Geuder (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg (ab , ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.06.1996 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 und 2008 nicht aufgeführt. 2009: Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.
Peter Günter (Jg. 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.03.2010, ..., ) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.1992 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Ab 01.10.2004 Richter am Oberlandesgericht Bamberg.
Wolfgang Hoemke (Jg. 1947) - Vorsitzender Richter am Landgericht Hof / Präsident am Landgericht Hof (ab , ..., 2009) - vorher ab 01.11.1999 Vizepräsident am Landgericht Bayreuth. Danach Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 7. Zivilsenat - Familiensenat (ab , ..., 2008)
Dr. Friedrich Krauß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg / Präsident am Landgericht Coburg (ab 01.09.2009, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.01.1988 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Zunächst bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Anschließend an das Amtsgericht Kronach, das Amts- und Landgericht Coburg sowie an die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Bamberg. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.06.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.06.2000 als Vizepräsident am Landgericht Bamberg aufgeführt. Ab 2006 Vizepräsident am Landgericht Coburg.
Christine Künzel (Jg. 1955) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Bayreuth / 2. Zivilkammer / Vizepräsidentin am Landgericht Bayreuth (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1988 als Richterin am Landgericht Bayreuth aufgeführt. Ab 01.04.2004 Richterin am Oberlandesgericht Bamberg
Karl-Heinz Maex (Jg. 1947) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg / 2. Zivilsenat - Familiensenat (ab 01.03.1996, ..., 2009)
Dieter Maunz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1942) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden / 21. Zivilsenat - zugleich 21. Familiensenat / 10. Zivilsenat - ehemals Familiensenat (ab , ..., 2002, ..., 31.07.2006) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 01.07.1972 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1982 ab 01.07.1972 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg ohne Geburtsjahr und Datum des Dienstantritt aufgeführt. Am 30.06.1991 Beendigung der Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht Bamberg. FamRZ 16/2003
Michael Meisenberg (Jg. 1944) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg - 6- Zivilsenat / Präsident am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.08.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1992 als Ministerialdirigent im Bayrischen Staatsministerium München aufgeführt.
Wolfgang Petrat (Jg. 1945) - Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bamberg (ab 01.04.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1995 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. - www.mainpost.de/lokales/hassberge/Hassbergkreis;art1726,4286081
Reinhard Pfingstl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Coburg / Direktor am Amtsgericht Coburg (ab , ..., 2010, 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.06.1987 als Richter am Landgericht Schweinfurt aufgeführt. Ab 01.07.2003 Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.2003 als Direktor am Amtsgericht Haßfurt aufgeführt.
Dr. Pankraz Reheußer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Forchheim / Direktor am Amtsgericht Forchheim (ab, ..., 2008, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.1996 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt (2. Zivilsenat - Familiensenat). Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.08.1996 als Direktor am Amtsgericht Forchheim aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Elmar Reuß (Jg. 1945) - Vorsitzender Richter des Oberlandesgericht Bamberg / 5. Zivilsenat (ab 16.09.2003, ..., 30.06.2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.1996 als Vizepräsident am Landgericht Bamberg aufgeführt.
Robert Rost (Jg. 1953) - Vorsitzender Richter am Landgericht Aschaffenburg (ab 01.08.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.10.2000 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Harald Schütz (geb. 19.05.1941) - Richter am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.04.1980, ..., 2004) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.04.1980 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006/7 nicht mehr aufgeführt. Siehe auch Info unten.
Carsten Sellnow (Jg. 1973) - Richter am Landgericht Hof / stellvertretender Pressesprecher (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.08.2001 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.08.2002 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgeführt. Anschließende Richter am Landgericht Hof
Cornelius Sello (Jg. 1970) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof (ab 01.03.2003, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Anna Maria Stadler (Jg. 1949) - Präsidentin am Landgericht Würzburg (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Ab 01.01.2004 Leitende Oberstaatsanwältin und stellvertretende Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Wolfgang Titze (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Haßfurt / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Haßfurt (ab 01.07.2010, ..., 2011) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1994 als Richter beim Landgericht Bamberg aufgeführt. Ab 01.03.2004 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.08.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg aufgeführt. Danach Richter am Oberlandesgericht Bamberg.
Manfred Werth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth / 1. Zivilkammer / Präsident am Landgericht Bayreuth (ab 01.09.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.05.1993 als Richter am Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt.
Rechtspfleger:
Umgangspfleger:
Geeignete Umgangspfleger können Sie erfragen unter: www.umgangspfleger.de
No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.09.2009, ..., )
Ergänzungspfleger:
Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Oberlandesgericht Bamberg für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )
Vormund:
Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.
Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.
Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.ergaenzungspfleger.de
No Name - Bestallung als Vormund am Oberlandesgericht Bamberg (ab 01.09.2009, ..., )
Rechtsanwälte:
Dieter Widmann
Rechtsanwalt
Dieter Widmann ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des Straf-, Familien-, Ordnungswidrigkeiten- und Versicherungsrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht mit über zehnjähriger, erfolgreicher Anwaltstätigkeit setzt er seine langjährige Erfahrung gewinnbringend für Sie ein.
Fachanwaltsbereiche:
* Strafrecht
* eheliches Güterecht / Familienrecht
Zusätzliche Tätigkeitsschwerpunkte:
* Ordnungswidrigkeitenrecht
* Erbrecht
* Versicherungsrecht
Kontaktinformationen:
Dieter Widmann
Tel. 09 51 - 2 32 02
Fax. 09 51 - 2 32 04
Mob: 01 71 - 6 52 61 52
eMail: d.widmann@ra-widmann.de
Internet: http://www.ra-widmann.de/anwaelte/widmann.htm
Verfahrensbeistände:
Gutachter:
Dr. Dr. Wolfgang Vehrs
Diplom-Psychologe
Oberobsang 13 A
95445 Bayreuth
verbandelt mit der sogenannten "GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner"
Beauftragung am Amtsgericht Bayreuth, Amtsgericht Coburg, Amtsgericht Kulmbach, Amtsgericht Wunsiedel, Oberlandesgericht Bamberg
Beauftragung am Oberlandesgericht Bamberg (2003)
Gabriele Drexler-Meyer
Diplom-Psychologin
Praxisadresse:
Unschittplatz 1
90403 Nürnberg
sonst wohl Hiltpoltstein
Beauftragung am Amtsgericht Neustadt an der Aisch, Oberlandesgericht Bamberg
Prof. Dr. Gerhard Löhr
Erlangen
Beauftragung am Amtsgericht Hof, Oberlandesgericht Bamberg
Herr Gerhard Löhr hat dem Oberlandesgericht Bamberg den Entzug der elterlichen Sorge nach §1671 BGB für einen Elternteil vorgeschlagen. Herr Gerhard Löhr wird daher vom Väternotruf nicht empfohlen.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle im Oberlandesgerichtsbezirk
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
03. Juli 2009 - Pressemitteilung 04/09
Gegen Menschenverachtung Widerstand geleistet
Vertreter der Bamberger Justizbehörden und der Rechtsanwaltschaft sowie zahlreiche Gäste fanden sich am Freitag, 03.07.2009, zu einer Feierstunde im Justizgebäude am Wilhelmsplatz ein, um des 65. Todestages des von den Nationalsozialisten ermordeten Rechtsanwalts Hans Wölfel zu gedenken. In seiner Begrüßung hob OLG-Präsident Michael Meisenberg hervor, wie wichtig es sei, angesichts zahlreicher sich in aller Welt breit machender Diktaturen immer wieder aufs Neue an mutige Persönlichkeiten zu erinnern, die gegen Diktatur und Menschenverachtung Widerstand geleistet haben.
Stellvertretend für die Bamberger Anwaltschaft ging der Vorsitzende des Anwaltsvereins Bamberg, Rechtsanwalt Hans-Jörg Lemke, in einer kurzen Ansprache auf das Schicksal von Hans Wölfel ein und würdigte dessen Lebensleistung.
Im Haupttreppenhaus des Justizgebäudes ist zu Ehren von Hans Wölfel eine Gedenktafel angebracht.
gez.
Truppei
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/presse/archiv/2009/02115/index.php
Kommentar Väternotruf:
Wozu in die Ferne schweifen, sieh, das üble liegt so nah. Schwere Menschenrechtsverletzung gibt es nicht nur in fernen Diktaturen, sondern auch in Deutschland, verübt von der Bundesregierung, dem deutschen Bundestag und diversen deutschen Gerichten, die wir hier nicht nennen, da wir sonst Strafverfolgungen seitens der ach so demokratischen Staatsgewalt befürchten müssen. Ja wir dürfen in diesem Land noch nicht einmal sagen, dass Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer "Rechtsprechung" die Menschenrechte verletzen, wollen wir nicht riskieren, dass uns übereifrige deutsche Staatsanwälte in der Tradition der Nationalsozialisten die freie Rede verbieten,
Konkret geht es um die seit 1949 bis heute anhaltende sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nach dem verfassungswidrigen BGB Schandparagraphen 1626a, bis 1998 konnten den nichtverheirateten Vätern in Deutschland sogar die eigenen Kinder wegadoptiert werden. Hunderttausende Väter haben seit 1949 bis heute auf Grund der staatlichen Unrechtspraxis den Kontakt zu ihren Kinder verloren. Pfui Deibel Deutschland.
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Der Fall Heller und Sohn
Chronik eines Albtraums
Bildungshuberei zum Lachen oder Weinen
Von Olaf Przybilla, Bamberg
"Eine Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Hexenjagd": Warum die Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihr Kind nicht mehr sehen kann.
Gerda Munz hat sich an diesem Morgen aus ihrem Heimatort in der Nähe von Tübingen auf den Weg nach Bamberg begeben, um dort für die Rehabilitierung einer Frau zu demonstrieren, der es noch schlimmer ergangen ist als ihr selbst. Für Frau Munz, 65, ist die Tagestour nach Franken eine Qual.
Seit sie 1993 an Borreliose erkrankt ist, leidet sie unter Gelenkschmerzen. Manchmal ist es so schlimm, dass sie nicht nach Bamberg aufbrechen kann, wenn dort an das Schicksal von Petra Heller erinnert wird.
Jeden zweiten Samstag findet man sich vor dem Alten Rathaus zusammen, seit inzwischen mehr als dreieinhalb Jahren. Hätte man ihr im Juni 2005 gesagt, im April 2009 werde sie noch immer für Petra Heller auf die Straße gehen müssen - sie hätte das für einen sehr schlechten Witz gehalten, sagt Frau Munz.
Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab.
Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.
Der Vorwurf der Bamberger Behörden trägt einen schillernden Namen. In einer Stellungnahme des Landratsamtes heißt es im August 2004, Petra Hellers Erkrankung trage "Züge eines Münchhausen-Syndroms", in Bezug auf ihren Sohn eines "Münchhausen-by-proxy-Syndroms".
Unterstellt wird damit, die Mutter bilde sich ihre Erkrankung lediglich ein - und misshandle zusätzlich ihren Sohn als Stellvertreter ("by proxy"), indem sie auch diesen ohne Not mit Antibiotika vollpumpe. Die Diagnose eines sogenannten Lügen-Stellvertreter-Syndroms gilt inzwischen grundsätzlich als höchst fragwürdig.
Irreparabel beschädigtes Urvertrauen
Der britische Mediziner, der es 1977 beschrieben und anschließend auch mehrfach diagnostiziert hat, musste sich wegen beruflicher Verfehlungen vor Gericht verantworten.
Mehrere Diagnosen wurden revidiert. Die australische Medizinsoziologin Helen Hayward-Brown, die weltweit über die Praktiken von Kindesentzug arbeitet, hat die Bamberger Causa Heller in einer eidesstattlichen Erklärung als einen der "schwersten Fälle einer fälschlichen Anschuldigung" des Syndroms bezeichnet, der ihr in ihrer zehnjährigen Forschungsarbeit begegnet sei.
Die Erklärung stammt aus dem Jahr 2006 - an der Situation von Petra Heller hat das bis heute gleichwohl nichts geändert. Noch am selben Tag, als ein Bamberger Medizinaldirektor das Syndrom attestierte, ließ das Amtsgericht Bamberg der Mutter das Sorgerecht entziehen.
15 Monate später - nach Beginn der öffentlichen Proteste gegen den fortwährenden Kindesentzug - wurde am Bamberger Amtsgericht zusätzlich ein Betreuungsverfahren für Petra Heller eingeleitet. Da die Mutter "in ihrer alles überlagernden Egozentrik letztlich gegen ihre eigenen Interessen" handle, solle vorsorglich geprüft werden, ob die Mutter womöglich selbst einen Vormund benötige.
Am Tag, als das Schreiben bei ihr einging, packte Petra Heller ihre Sachen. Seither hält sie sich im Ausland auf. Seit jenem Albtraumtag im August 2004 sei ihr "Urvertrauen in den deutschen Rechtsstaat" irreparabel beschädigt, sagt sie.
"Unbelehrbar, arrogant und zum Teil dilettantisch"
Georg Hörmann, er ist Professor für Pädagogik an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg, hat den Demonstranten am Alten Rathaus lange Zeit kaum Beachtung geschenkt. Man sei schließlich geneigt, Menschen, die seit mehr als drei Jahren in einem Rhythmus von 14 Tagen auf die Straße gehen, für ein wenig verschroben zu halten, erklärt Hörmann.
Der Hochschullehrer dachte das allerdings nur solange, bis ihn ein Bamberger Stadtrat gebeten hat, er als promovierter Mediziner, promovierter Psychologe und promovierter Pädagoge möge sich doch in den komplizierten Fall Heller einlesen.
Nach der Lektüre der Akten hat Hörmann kürzlich an die bayerische Justizministerin Beate Merk einen Brief geschrieben, mit der Bitte, diese solle möglichst unverzüglich einschreiten - die Bamberger Justiz sei offenkundig mit dem Fall heillos überfordert.
Hörmann sagt, wie "unbelehrbar, arrogant und zum Teil dilettantisch" sich Bamberger Behörden seit vier Jahren in der Sache Heller erwiesen, hätte er vor Lektüre der Akten nicht für möglich gehalten.
Die Umstände für das Schreiben, das einen vier Jahre andauernden Kindesentzug ausgelöst hat, wirken in der Tat dubios. In einer eidesstattlichen Versicherung hat ein ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Bamberg geschildert, wie es zum Antrag auf Kindesentzug gekommen ist.
Im Juli 2004 erhielt Petra Heller eine Vorladung zur "Abteilung Gesundheitswesen" des Landratsamtes. Da ihr Sohn öfters in der Schule gefehlt hatte, bat das Amt um ein klärendes Gespräch. Heller bat den Richter, sie zum Gespräch mit dem Amtsleiter zu begleiten.
Den Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt mehrere ärztliche Atteste über die Erkrankung des Kindes vor. Gleichwohl soll der Amtsarzt "erhebliche Bedenken" gegen eine weitere Behandlung mit Antibiotika geäußert haben.
Zwei Wochen nach dem Gespräch - es hatte eine Stunde lang gedauert - legte der Amtsarzt einem Amtsrichter den Befund vor, mit dem er den Kindesentzug und die Unterbringung Hellers in eine geschlossene Heilanstalt anriet.
Da Petra Heller weder zuvor noch danach von dem Amtsmann untersucht worden war, müsse man davon ausgehen, "dass dieses Gespräch die tragende Grundlage" für ein Gutachten gewesen sei, das den Freiheitsentzug in einer geschlossenen Heilanstalt zur Folge hatte, erklärt der ehemalige Richter. Als Zeuge des Gesprächs und als Jurist, der selbst in Unterbringungsverfahren tätig war, könne er dies nicht nachvollziehen.
Es existieren zwei gutachterliche Stellungnahmen über Petra Heller seit dem Jahr 2004. Die eine stammt vom besagten Bamberger Amtsleiter, sie umfasst drei lose bedruckte Seiten. Eine tragende Passage beschäftigt sich mit dem Namen des Kindes.
Die Mutter habe einen "sehr seltenen Namen aus der griechisch-römischen Heldenmythologie" gewählt, attestiert der Medizinaldirektor. Da sich in der Mythologie die Geliebte des Helden gleichen Namens "suizidiert", solle "im Rahmen einer Beziehungsklärung bei Frau Heller nachgefragt werden, in wie weit sie sich konkret in die Mythologie vertieft" habe. Professor Hörmann sagt, er habe nicht recht gewusst, ob er bei der Lektüre dieser amtsärztlichen Bildungshuberei lachen oder weinen sollte.
Eine schlichte Erklärung
Hätte der Amtsmann einfach nachgefragt, so hätte er eine schlichte Antwort bekommen können: Es gibt eine Oper gleichen Namens - und der ausgebildeten Konzertsängerin Petra Heller gefällt diese Oper.
Das andere Gutachten stammt aus der Feder des Psychiaters und Hochschuldozenten Mario Gmür. Er hat es nach der Flucht Hellers in Zürich erstellt. Legt man beide Gutachten nebeneinander, so wirken die drei Seiten eines Bamberger Amtsleiters wie die Seminararbeit eines Erstsemesters. Gmür gilt als anerkannter forensischer Gutachter.
Petra Heller leide an keiner psychischen Krankheit, attestiert er. Der Kampf einer Mutter um das Sorgerecht dürfe nicht als uneinsichtig oder gar fanatisch abqualifiziert werden. Vielmehr sei die Reaktion einer Frau - die offenkundig zum Opfer eines Medizinerstreits geworden sei - nur mehr als verständlich.
Sollten Amtsangestellte trotz mehrerer Atteste verschiedener Ärzte zu der Auffassung gelangt sein, der neunjährige Sohn leide nicht an Borreliose, so sei eine Intervention möglicherweise angebracht gewesen. Die konkrete Vorgehensweise aber sei "unsensibel, plump und verunsichernd" gewesen.
Ein Schweizer ist fassungslos über sein Nachbarland
Das Vorgehen müsse als "sehr traumatisierend" bewertet werden. Der Vertrauensverlust von Petra Heller in deutsche Behörden - und die Flucht einer psychisch nicht erkrankten Frau vor einer drohenden Psychiatrisierung - sei daher schlicht nachvollziehbar.
Gmür hat das Gutachten im Dezember 2005 erstellt. Dass die Mutter dreieinhalb Jahre danach ihren Sohn noch immer nicht wiedersehen konnte, mache ihn fassungslos, sagt der Schweizer. Es falle ihm überaus schwer zu realisieren, "dass sich dieser Fall in unserem Nachbarland abspielt".
Wie man sich das alles erklären kann? Für den Psychiater Gmür manifestiert sich im Fall Heller eine "fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Anflügen neuzeitlicher Hexenjagd".
Wichtigtuerei deshalb, weil sich ein Amtsleiter in einem für einen Amtsrichter bestimmten Befund möglicherweise eine höhere Autorität versprechen konnte, wenn er ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" attestierte.
Sturheit, weil Behörden und Justiz einen jahrelang andauernden Kindesentzug schwerlich ohne Gesichtsverlust rückgängig machen können - vor allem dann nicht, wenn alle 14 Tage dagegen demonstriert wird.
Kämpfen, Tag und Nacht
Und Anflüge einer Hexenjagd, weil man sich nur allzu gut vorstellen könne, wie Behörden auf eine Frau reagierten, der es gegeben ist, nahezu druckreif formulieren zu können - und die mit Vehemenz um das Sorgerecht für ihr einziges Kind kämpft.
Wer sich dieser Tage mit Petra Heller unterhält - die sich momentan in der Schweiz aufhält - kann das Argument gut nachvollziehen. Nachdem die Konzertsängerin zwischenzeitlich an den Rollstuhl gefesselt war, leidet sie heute nicht mehr akut an den Folgen der Borreliose.
Tag und Nacht, so schildert es die 46-Jährige, kämpfe sie nun dafür, ihren Sohn wieder in die Arme schließen zu dürfen. Er ist in einem Heim in Franken untergebracht, einmal pro Woche darf sie mit ihm telefonieren. "Momentan ist mein Leben eine Hölle", sagt Heller.
Die Behörden geben sich wortkarg in der Sache Heller. Man habe schlechte Erfahrungen mit Medien gemacht, deswegen wolle man zu dem Fall lediglich sagen, es gehe allen beteiligten Ämtern "in erster Linie um das Wohlergehen des Kindes", erklärt ein Stadtsprecher.
Solange der Streit um das Sorgerecht in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht in Bamberg anhängig sei, in nicht-öffentlicher Sitzung, werde man zur Causa Heller nichts sagen, erklärt ein Justizsprecher. Und auch der Verfahrenspfleger für das Kind, ein Rechtsanwalt aus Bamberg, erklärt, er mache keinerlei Angaben, solange das Verfahren nicht beendet sei.
Nach dem Stand der Dinge könnte das noch sehr lange dauern. Der Anwalt von Petra Heller kündigt an, er werde notfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen - und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigt der Fall bereits. Georg Hörmann hat in seinem Bittschreiben an die Justizministerin die Dringlichkeit eines Eingreifens angemahnt - zumal bei dem Jungen ,,infolge systematischer Eltern-Entfernung inzwischen die Folgen eines elterlichen Entfremdungssyndroms nicht auszuschließen‘‘ seien.
In der Antwort des Ministeriums heißt es, da der Professor "kein Verfahrensbeteiligter" sei, könne man auf Einzelheiten nicht eingehen. Zudem sei es dem Justizministerium "selbstverständlich nicht möglich, in laufende Verfahren einzugreifen".
18.04.2009, 11:49
http://www.sueddeutsche.de/bayern/905/465495/text/
01. April 2008 - Pressemitteilung 5/08
Vizepräsident des Landgerichts Gerhard Götz wird Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bamberg
Gerhard Götz, seit 16.10.2003 Vizepräsident des Landgerichts Hof, ist mit Wirkung vom 01. April 2008 von Justizministerin Beate Merk zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts Bamberg ernannt worden.
Der 57-jährige Götz, Vater zweier erwachsener Kinder, ist seit dem Jahr 1979 im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg für die bayerische Justiz tätig. Er begann seine Laufbahn als Richter am Landgericht Bayreuth, wechselte 1981 zur Staatsanwaltschaft und wurde 1983 Richter am Amtsgericht Kulmbach. 1991 kehrte er als Richter an das Landgericht Bayreuth zurück und wurde dort 1994 Staatsanwalt als Gruppenleiter. 1996 erfolgte die Berufung zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg und 2003 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Hof.
In Hof hat Gerhard Götz als Vorsitzender die 1. Zivilkammer geleitet und sich insbesondere durch die Bewältigung eines Großteils der Verfahren, die im Zusammenhang mit der Insolvenz eines großen Finanzdienstleisters anhängig wurden, verdient gemacht. Die Hofer Justiz hatte in diesem Zusammenhang ca. 2.100 Verfahren zu erledigen.
Am Oberlandesgericht Bamberg wird der Spezialist für schwierige Zivilsachen den Vorsitz in einem Zivilsenat übernehmen. Dort wird er zusammen mit seinen Senatskollegen über die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg entscheiden.
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ho/presse/archiv/2008/01297/
25. Oktober 2007 - Pressemitteilung 11/2007
Verabschiedung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Bopp
Nach über 35 Jahren Zugehörigkeit zur bayerischen Justiz tritt der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Bamberg Dr. Fred Bopp mit Wirkung vom 01. November 2007 in den wohlverdienten Ruhestand.
In einer Feierstunde wurde er vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Michael Meisenberg verabschiedet. Dieser würdigte die Flexibilität und hohe Leistungsbereitschaft des scheidenden Vorsitzenden Richters, dessen Entscheidungen stets auf höchstem juristischen Niveau waren.
Herr Dr. Bopp stand dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts vor, welcher unter anderem für Rechtsstreitigkeiten, die den unlauteren Wettbewerb und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen betreffen, sowie für die Entscheidung über Rechtsmittel in Zivilsachen allgemeiner Art aus den Landgerichtsbezirken Bamberg und Schweinfurt zuständig ist.
Herr Dr. Bopp, der in Bamberg geboren und in Haßfurt aufgewachsen ist, trat im Jahr 1971 nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Genf in den bayerischen Justizdienst ein und wurde gleich zu Beginn seiner Laufbahn an das Bayerische Staatsministerium der Justiz abgeordnet. Sein weiterer Berufsweg führte ihn an das Amts- und Landgericht sowie die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Darüber hinaus war er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig.
Mit Wirkung vom 01. Januar 2001 wurde Herr Dr. Bopp zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Bamberg ernannt, wo er bereits in den achtziger Jahren für einige Zeit eingesetzt war.
Sein Interesse galt stets auch dem juristischen Nachwuchs, so war er lange Jahre nebenamtlicher Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare. Zudem war er von 2002 bis zum Jahr 2006 Vorsitzender des Bayerischen Dienstgerichts für Richter im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/presse/archiv/2007/00770/
Bundesgerichtshof - Urteil vom 28. Februar 2007 – XII ZR 161/04
AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg – Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04
http://rhgsig.wordpress.com/2007/03/01/bgh-kindesuntehalt-und-wechselmodell/
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 32/2007
Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile
Die 1991 geborenen Klägerinnen nehmen ihren Vater, den Beklagten, auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Sie leben überwiegend bei ihrer Mutter, während sich die weitere 1986 geborene Tochter überwiegend beim Vater aufhält. Beiden Elternteilen steht die elterliche Sorge für die Kinder gemeinsam zu. Sie betreuen die Kinder abwechselnd, und zwar bezüglich der Zwillinge in der Weise, dass diese sich von Mittwochabend bis Montagmorgen beim Vater aufhalten und sodann nach der Schule in den Haushalt der Mutter wechseln, wo sie bis zum Mittwochabend der folgenden Woche bleiben. Die Ferien verbringen die Zwillinge jeweils hälftig bei einem der Elternteile.
Das Oberlandesgericht ist davon ausgegangen, dass beide Eltern für die Zwillinge Barunterhalt zu leisten hätten. Denn diese hielten sich in weitergehendem Umfang bei dem Vater auf als im Rahmen eines üblichen Umgangsrechts. Ihr Bedarf sei deshalb nicht nur nach dem Einkommen des Vaters, sondern nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile zu bestimmen und um die beim Vater zusätzlich anfallenden Wohnkosten zu erhöhen. Für diesen Bedarf hätten die Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen aufzukommen. Die so ermittelten Anteile seien allerdings in Höhe der jeweils erbrachten Betreuungsleistungen gedeckt, so dass nur der jeweils verbleibende Betrag als Barunterhalt verlangt werden könne. Der Vater schulde deshalb keinen höheren Unterhalt als vom Amtsgericht zuletzt in Höhe von monatlich jeweils 142 € ausgeurteilt.
Die Revision des Vaters hatte keinen Erfolg.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings die Auffassung vertreten, dass die Mutter ihre Verpflichtung, zum Unterhalt der Zwillinge beizutragen, allein durch deren Pflege und Erziehung erfüllt, während der Vater allein für deren Barunterhalt aufzukommen hat. Diese Aufteilung von Bar- und Betreuungsunterhalt ist so lange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt, dieser mithin die Hauptverantwortung für ein Kind trägt. Das ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn sich ein Kind im Rahmen eines über das übliche Maß hinaus wahrgenommenen Umgangsrechts bei einem Elternteil aufhält und sich die Ausgestaltung des Umgangs bereits einer Mitbetreuung annähert. Solange der andere Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, muss es dabei bleiben, dass er seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. Anders kann es sein, wenn sich die Eltern die Verantwortung für ein Kind in etwa hälftig teilen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung indizielle Bedeutung zu, ohne dass die Beurteilung sich allein hierauf zu beschränken braucht.
Im vorliegenden Fall entfällt auf den Beklagten ein Betreuungsanteil von etwas mehr als 1/3 (gerundet 36 %), so dass die Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren. Daher ist für die Zwillinge nur der Vater barunterhaltspflichtig mit der Folge, dass der Barunterhalt allein nach seinem Einkommen zu bemessen ist. Der entsprechende Bedarf kann zwar teilweise durch Naturalleistungen des betreuenden Elternteils gedeckt sein. Das war hier aber nicht der Fall, so dass der Beklagte jedenfalls Unterhalt in dem vom Amtsgericht ausgeurteilten Umfang schuldet. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vater die ältere Tochter überwiegend betreut. Den für diese schuldet nicht er, sondern die Mutter Barunterhalt.
Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 161/04
AG Bamberg – Entscheidung vom 4.12.2003 – 1 F 1176/03 ./. OLG Bamberg - Entscheidung vom 27.7.2004 – 2 UF 25/04
Karlsruhe, den 1. März 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Kommentar Väternotruf:
Manche krude Logik kann man einfach nicht begreifen, außer man versteht sie ideologisch motiviert, das gilt auch für Urteile des Bundesgerichtshofes. Man stelle sich einmal vor, jemand lebt nur ein dritte des Jahres in einer Wohnung und verlangt deshalb vom Vermietet für dieses Zeit Kostenfreiheit gewährt zu bekommen.
Wollen wir hoffen, dass sich das anhaltend trübe Wetter in Karlsruhe mal wieder bessert.
Oberlandesgericht Bamberg: Ritalin nicht von Schaden?
Das Oberlandesgericht Bamberg wies einer Mutter das Recht zu, alleinbestimmungsberechtigt dem Kind Ritalin verabreichen zu können. Wohl nicht zufällig, ist das Kind ein Junge. Wie aus der Forschungsliteratur bekannt ist, weisen insbesondere Jungen "alleinerziehender Mütter" sehr häufig Verhaltensauffälligkeiten auf. Nun ja, wenn der Junge groß ist, dann kann er ja zur Bundeswehr gehen und seine Aggressionen ausagieren. Oder er verprügelt dann seine Ehefrau, die geht dann mit dem gemeinsamen Sohn ins Frauenhaus und beantragt das alleinige Sorgerecht, was ihr selbstverständlich gewährt wird. Der Sohn wird dann verhaltensauffällig, auch diese Mutter bringt das bewährte Medikament Ritalin zur Anwendung, mit dem schon ihr gewalttätiger Ehemann vor 20 Jahren "erfolgreich" behandelt worden ist und so schließt sich der Kreis. Muttersöhne produzieren Muttersöhne. Am besten noch abgesegnet vom OLG - Amen.
OLG Bamberg, Beschluss vom 26.8.2002 - 7 UF 94/02
in:
"Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 6
"FamRZ", 2003, Heft 18
Ausschluss des Umgangsrechts
"Ein Ausschluss des Umgangsrechts kommt trotz des hartnäckigen
Widerstandes eines Kindes dann nicht in Betracht, wenn dieser Widerstand
lediglich auf Übergangsschwierigkeiten infolge eines längeren Zeitraumes
fehlender Kontakte beruht; denn in diesem Fall steht die Haltung des Kindes mit
dem richtig verstandenen Kindeswohl in Widerspruch."
OLG Bamberg, 7.ZS-FamS, Beschluß v. 24.3.1999, 7UF 25/99
Entführung
"Steht die Widerrechtlichkeit der Entführung fest, so sind nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls geeignet, die Rückführung des Kindes zu verhindern. Es genügt nicht, daß das Kind sich noch im Kleinkindalter befindet, an den Kontakt mit der - entführenden - Mutter gewöhnt ist und mit dieser schon längere Zeit in der neuen Umgebung verbracht hat."
OLG Bamberg - Beschluß v. 9.6.99 - 7 UF 39/99
in FamRZ 6/2000, S. 371
Informationspflicht des Unterhaltsberechtigten
Der Unterhaltsanspruch eines getrennt lebenden Ehegatten kann versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte seine sich aus einer Unterhaltsvereinbarung ergebende Informationspflicht gegenueber dem Unterhaltsverpflichteten ueber geaenderte wirtschaftlich Verhaeltnisse verletzt. Ein getrennt lebender Ehegatte, der gegenueber seinem Partner unterhaltsberechtigt ist, ist im Hinblick auf seine Treuepflicht gehalten, diesem jederzeit und unaufgefordert Umstaende mitzuteilen, die ersichtlich dessen Unterhaltspflicht beruehren. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Unterhaltsberechtigte davon ausgehen kann, dass sich die geaenderten Umstaende auf seinen Unterhaltsanspruch ueberhaupt nicht auswirken koennen. Das hat das OLG Bamberg in einem Fall entschieden, in dem die getrennt lebenden Eheleute eine Unterhaltsvereinbarung getroffen hatten. Eine Verletzung der Informationspflicht kann dazu fuehren, dass der Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verwirkt wird.
(OLG Bamberg, 7 UF 59/00)
.7 WF 213/99
4 F 1072/98 AG - FG -
Abschrift
B e s c h 1 u s s
des 7. Zivilsenats - Familiensenats - des Oberlandesgerichts Bamberg vom
4. Februar 2000
in der Familiensache
Antragsteller gegen Antragstellerin
wegen Regelung des Umgangs.
Die Ablehnung des Richters am Amtsgericht – Familiengericht – ................ durch den Antragsteller wird für gerechtfertigt erklärt.
G r ü n d e :
Der Antragsteller begehrt die Einräumung eines Umgangsrechts mit den drei ehelichen Kindern im selbständigen FGG-Verfahren. Im Termin vom 1.4.1999 erklärte sich seine* Vertreterin damit einverstanden, dass die Entscheidung über einen vorher gestellten Antrag auf vorläufige Anordnung zum Umgangsrecht bis zur Erholung eines kinderpsychologischen Gutachtens zurückgestellt wird. Gleichwohl begehrte sie unter dem 22.9.1999 nunmehr über den Eilantrag zu entscheiden, weil der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen dem Sachverständigen nicht zur Verfügung stehe, so daß sich die Erstellung des Gutachtens zu weit hinauszögere. Am 13.12.1999 ging das Gutachten beim Familiengericht ein. In mehreren Eingaben wurde beantragt, den Eilantrag zu bescheiden. Trotzdem blieb der Richter untätig.
Der Antragsteller und seine Vertreterin lehnen den zuständigen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Dieser hat sich trotz ausdrücklichen Hinweises des Senats auf den erhobenen Vorwurf der Verzögerung bei der Erholung der schriftlichen Stellungnahme zum Befangenheitsantrag hierzu nicht geäußert.
Das Ablehnungsbegehren ist begründet. Ein Richter ist wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wenn ein gegenständlich vernünftiger Grund vorhanden ist, der der ablehnenden Partei von ihrem Standpunkt aus Anlass zu der Befürchtung geben kann, der Richter werde nicht unparteiisch und sachlich entscheiden. Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden aus (Bay0bLG DRZ 77, 244).
Diese Voraussetzungen sind gegeben. Es ist nämlich nunmehr schlechterdings kein vernünftiger Grund mehr ersichtlich, der den Richter davon abhalten könnte, über den Eilantrag des Antragstellers zu befinden. Schon nach dem Sinn und Ziel einer vorläufigen Anordnung ist es in der Regel geboten, über einen entsprechenden Antrag in engem zeitlichen Zusammenhang mit seinem Eingang zu befinden. Wenn sich die Beteiligten wie hier ausnahmsweise mit einem Zuwarten im Hinblick auf eine verfahrensfördernde Maßnahme Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens einverstanden erklären, obliegt es dem Richter in gesteigertem Maße, nach wegfall des einverständlich aufgestellten Hindernisses für die an sich unverzüglich zu treffende Entscheidung nunmehr den Eilantrag mit besonderem Vorrang zu behandeln. Dies ist hier trotz des Drängens des Antragstellers nicht geschehen, ohne dass der Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme mit einem Wort auf den seine Ablehnung im Kern begründenden Vorwurf eingeht. Da somit sein Verhalten im Ergebnis auf eine Rechtsversagung hinausläuft, die mangels statthaften Rechtsmittels unangreifbar ist, ist die
Besorgnis der Befangenheit seitens des Antragstellers gerechtfertigt; denn das massive Untätigbleiben des Richters entfernt sich hier so sehr von dem verfahrensmäßig einzuhaltenden Vorgehen, dass sich für den Antragsteller der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen musste.
Die Ablehnung ist deshalb selbst bei Anlegung des sonst vom Senat angelegten strengen Maßstabes für ein zur Ablehnung eines Richters führendes Verhalten gerechtfertigt.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht
In unserem Rechtsstaat
"... in unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat eines Richters am OLG Bamberg Harald Schütz vom 10 Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag -
Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97 Thema: Anwaltstag, Seite 466-468, 1997
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Präambel:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deute Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
...
Von welchem Gott wird hier gesprochen, von Mammon?
Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Warum nicht auch jeder Vater? Grundgesetz Artikel 6 Satz 4 verstößt gegen Grundgesetz Artikel 3 Satz 2. Da hat man offenbar schon bei der Abfassung des Grundgesetzes geschlafen.
Maunz, Dürig, Herzog
Kommentar zum Grundgesetz
C. H. Beck, München, 34. Ergänzung vom Juni 1998