Väternotruf informiert zum Thema

Amtsgericht Sankt Wendel

Familiengericht

Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung, denn es ist ihnen eine Herzensangelegenheit Diskriminierungen schnellstmöglich zu beenden.


 

 

Amtsgericht Sankt Wendel

Schorlemer Str. 33

66606 St. Wendel

 

 

Telefon: 06851 / 908-0 

Fax: 06851 / 70832

 

E-Mail: poststelle@agwnd.justiz.saarland.de

Internet: www.ag-wnd.saarland.de

 

 

Seit dem 15.12.2004 wird der zentrale richterliche Bereitschaftsdienst für das Saarland beim Amtsgericht Saarbrücken wahrgenommen.

 

 

Internetauftritt des Amtsgerichts Sankt Wendel (12/2010)

Informationsgehalt: mangelhaft

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

 

 

Bundesland Saarland

Landgericht Saarbrücken

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

 

Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel: Helmut Adams (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / Familiengericht - Abteilung 16 / Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab , ..., 2010) - vorher ab 26.04.1979 Richter am Amtsgericht Sankt Wendel. Später stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel. Ab März 2010 Erprobung als Direktor des Amtsgerichts St. Wendel. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel: Jürgen Bruxmeier (Jg. 1952) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 03.04.1984, ..., 2010) - 2010: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Saarland beschäftigen am Amtsgericht Sankt Wendel 43 Mitarbeiter/innen, davon sieben Richterinnen und Richter.

Zum Amtsgerichtsbezirk St. Wendel gehören die Gemeinden:

Stadt St. Wendel - PLZ: 66606

Gemeinde Freisen - PLZ: 66629

Gemeinde Marpingen - PLZ: 66646

Gemeinde Namborn - PLZ: 66640

Gemeinde Nohfelden - PLZ: 66625

Gemeinde Nonnweiler - PLZ: 66620

Gemeinde Oberthal - PLZ: 66649

Gemeinde Tholey - PLZ: 66636

 

 

Jugendamt im Amtsgerichtsbezirk:

Jugendamt Landkreis Sankt Wendel

 

 

Väternotruf Sankt Wendel

August Mustermann

Musterstraße 1

66606 St. Wendel

Telefon: 06851 / ...

E-Mail: august.mustermann@web.de

Der hier genannte Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

  


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter: 

Helmut Adams (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / Familiengericht - Abteilung 16 / Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab , ..., 2010) - vorher ab 26.04.1979 Richter am Amtsgericht Sankt Wendel. Später stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel. Ab März 2010 Erprobung als Direktor des Amtsgerichts St. Wendel. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Christoph Brück (Jg. 1967) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 27.04.1998, ..., 2002)

Jürgen Bruxmeier (Jg. 1952) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 03.04.1984, ..., 2010) - 2010: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel

Bettina Gabler (Jg. 1963) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel (ab  26.05.1995, ..., 2002)

Gerhard Reuter (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 13.09.1996, ..., 2008)

Roland Krämer (Jg. 1959) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 16.12.1992, ..., 2002)

Sigrid Laubenthal (Jg. 1960) - Richterin am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 04.06.1991, ..., 2002)

 

 

Abteilungen am Familiengericht Sankt Wendel:

16 F - Helmut Adams (Jg. 1949) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / Familiengericht - Abteilung 16 / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab , ..., 2008, 2009) - ab 26.04.1979 Richter am Amtsgericht Sankt Wendel 

 

 

Nicht mehr als Richter am Amtsgericht Sankt Wendel tätig:

Gerhard Reuter (Jg. 1948) - Richter am Amtsgericht Sankt Wendel / Direktor am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 13.09.1996, ..., 2008)

 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Umgangspfleger:

No Name - Bestallung als Umgangspfleger am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Ergänzungspfleger:

Ergänzungspfleger die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtspflegschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf.

Geeignete Einzelpfleger können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Ergänzungspfleger am Amtsgericht Sankt Wendel für den Wirkungskreis ... (ab 01.09.2009, ..., )

 

 

Vormund:

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften führen wir hier nicht auf.

Jugendamtsmitarbeiter die ersatzweise im Rahmen einer vom Jugendamt geführten Amtsvormundschaft tätig sind, führen wir beim örtlich zuständigen Jugendamt auf. 

Vom Jugendamt geführte Amtsvormundschaften können auf Grund einer Doppelzuständigkeit des Jugendamtes für Vormundschaft und Jugendhilfeleistungen zu Problemen führen und sind daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Vorgezogen werden sollte daher eine vom Jugendamt unabhängige professionelle Einzelvormundschaft. Geeignete Einzelvormünder können Sie erfragen unter: www.vee-ev.de

No Name - Bestallung als Vormund am Amtsgericht Sankt Wendel (ab 01.09.2009, ..., ) 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

Informationsportal der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) - www.familientherapie.org 

 

Michael Heil-Habermann

Wolfsbachstraße 4 

66885 Mühlbach/Glan

Tel: 06381 / 20 38

Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) - www.familientherapie.org

 

 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft

 

Lebensberatung des Bistums Trier Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle

Werschweilerstr. 23 

66606 St. Wendel

Telefon: 06851 / 4927

E-Mail: lb.st.wendel@bistum-trier.de

Internet: http://www.lebensberatung.info

Träger:

Angebote: Beratung alleinerziehender Mütter und Väter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisjugendamt St. Wendel 

Allgemeiner Sozialer Dienst

Mommstr. 21-31 

66606 St. Wendel 

Telefon: 06851 / 801-380

E-Mail: asd@lkwnd.de

Internet: http://www.lkwnd.de

 

 

Verfahrensbeistände:

 

 

Rechtsanwälte:

 

Jörg-Toralt Warner

Rechtsanwalt

Mediator BAFM

c/o Rechtsanwälte Fuisting & Klein

Berliner Promenade 12

66111 Saarbrücken

Tel: 0681 / 30 717

Fax: 0681 / 39 047 39

E-Mail: epost@fuisting-klein.de

Homepage: www.fuisting-klein.de

 

 

 

Gutachter:

 

Stefanie Stahl

Diplom-Psychologin

Saarstraße 58, 54290 Trier

Gilbertstraße 32, 54290 Trier (2007)

GWG 

Beauftragung am Amtsgericht Bad Kreuznach, Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Kusel, Amtsgericht Landstuhl, Amtsgericht Sankt Wendel, Amtsgericht Trier, Amtsgericht Wittlich

Beauftragung am Amtsgericht St. Wendel durch Richter Adams (2002)

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle im Amtsgerichtsbezirk

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de 

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

 


 

 

Staatssekretär Schild führte neue Amtsgerichtsdirektoren in ihre Ämter ein

Staatssekretär Wolfgang Schild (2.v.l.) bei der Amtseinführung mit den neuen Amtsgerichtsdirektoren Bernhard Klasen (Ottweiler), Helmut Adams (St. Wendel) und Günther Greis (Lebach) von links

Im Rahmen einer Feierstunde in den Räumen des Ministeriums der Justiz in Saarbrücken hat heute Justiz-Staatssekretär Wolfgang Schild drei Amtsgerichtsdirektoren in ihre neuen Funktionen eingeführt.

Neuer Direktor des Amtsgerichts Ottweiler ist Bernhard Klasen. Der 42jährige war bereits seit 1.November 2009 zur Erprobung als Direktor an das dortige Gericht abgeordnet. Das Amtsgericht Ottweiler hat 36 Bedienstete, davon sieben Richterinnen und Richter.

Der 61jährige Helmut Adams wird zukünftig als Direktor des Amtsgerichts St. Wendel fungieren. Zur Erprobung hatte er diese Position zuvor bereits seit März 2010 inne. Das Amtsgericht St. Wendel hat 43 Bedienstete, davon sieben Richterinnen und Richter.

Günther Greis heißt der neue Amtsgerichtsdirektor in Lebach. Der 50jährige war zuletzt in gleicher Funktion am Amtsgericht St. Ingbert tätig. Das Amtsgericht Lebach hat 29 Bedienstete, davon fünf Richterinnen und Richter.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Pressesprecher des Ministeriums der Justiz, Thomas Diehl, unter 0681-501-5144.

02.05.2012: Seltsamerweise undatiert. im Saarland gibt? s offenbar keine Zeitrechnung

http://www.saarland.de/SID-BCBC093C-4CAEC49B/72666.htm

 

 

 


 

 

Pressemitteilung Nr. 4/2009

Anklage wegen versuchter Personenstandsfälschung

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat vor dem Amtsgericht St. Wendel Anklage gegen eine 21-jährige Saarländerin erhoben.

Diese hatte Ende Januar ihr kurz zuvor geborenes Baby am frühen Abend auf der obersten Treppenstufe eines Wohnhauses in Freisen abgelegt.

Das Verfahren war zunächst wegen des Anfangsverdachts der Aussetzung geführt worden. Nach der nicht widerlegbaren Einlassung der Angeklagten war dieser Tatvorwurf nicht zu halten. Danach wollte die junge Mutter das Baby in einer Babyklappe ablegen. Da es weder in der Gemeinde Freisen , noch in St.Wendel eine solche Einrichtung gibt, legte sie das in eine Fleecedecke gewickelte Kind auf die beleuchtete Treppe eines Hauses in der Nachbarschaft der eigenen Wohnung. In dem Haus brannte zu diesem Zeitpunkt nachweisbar Licht, die Temperaturen waren knapp unter dem Gefrierpunkt. Nach ihrer Einlassung beobachtete sie das Kind die ganze Zeit, bis es 20 Minuten später von Passanten entdeckt wurde. Sie hätte das Kind nach eigenen Angaben wieder an sich genommen, wenn dieses eine längere Zeit dort gelegen hätte.

Aufgrund der festgestellten Körpertemperatur des Säuglings erscheinen die Angaben auch plausibel. Das Kind trug keine gesundheitlichen Schäden davon.

Aufgrund dieser Umstände kann eine hilflose Lage des ausgesetzten Säuglings oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung nicht angenommen werden.

Das Verhalten erfüllt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber den Tatbestand der versuchten Personenstandsfälschung. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, den zuständigen Behörden die Tatsache der Geburt des Kindes mitzuteilen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Meiners

Staatsanwalt

 

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


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